ſtrenge Zenſur, Morgendämmerung Bezugspreiſe: In mannheim uns umgebung ſfrei ins haus und durch die poſt ohne Seſtellgeld monatlich Mark 6do0.— halbmonatlich Mark 3o000.—. Nachforderung behalten. poſtſcheckkonto Ar. 17890 Karlsruhe.— haupt⸗ geſchäftsſtelle Mannheim, E 6. 2.— Geſchäfts⸗RNebenſtelle Neckarſtadt, waldhofſtraße Nr. 6. Fernſprecher Rummer 7031, 7932, 7933, 7044, 7o35. Cetlegramm- dreſſe: Generalanzeiger Maunheim.— Erſcheint wöchentlich zwölfmall ß rkaufspreis M. 150.— 1923— Nr. 125 Anzeigenpreiſe: Sei vorauszahung die kl. Zeile Mk. 600.— ür ausgefall.od. beſchrünkt. Nus gab. od. f. verſp. Rufnahm. v. Nnzeig. Nuftr. ö. Fernſpr. oh. Gewähr. Serichtsſt Mannheim * 9 Stellengeſ. u. Samil.⸗Anzeig. aus Mannheim ermäßigte preiſe Reklamen mk. 200.—. Nnnahmeſchl.: Mittagbl. vorm. 8/ Uhr, Abendbl. nachm. 2½ Uhr. Für Anzeigen an beſtimmten Tagen, 7 Stellen u. Rusgab. wird keine verantwort. übern. hõh. Sewalt Streiks, Setriebsſtörung. uſw. berechtig. zu keinen Erſatzanſpe. Beilagen: Der Sport vom Sonntag. Aus der Welt der Technik. Geſetz u. Recht. Modezeitung. Aus Seit u. Leben mit Mannheimer Srauen-Seitung u. Mannheimer Muſik⸗Jeitung Noch zwei Blutopfer in Buer Kurze Ueberſicht In Buer ſind zwei Schupo⸗Wachkmeiſter in Gegen⸗ wart von franzöſiſchen Offizieren auf dem Hofe einer Schule er⸗ ſchoſſen worden. * Um einen Güterzug zum ſoforkigen Halten zu bringen, eröff neten die Franzoſen bei Gelſenkirchen Schnellfeuer auf die gokomotive, wodurch der geizer lebensgefährlich verletzt wurde. * Auf dem Bahnhof hengſiei haben die Franzoſen die Bilder deukſcher Miniſter angebracht, damit die franzö⸗ ſiſchen Soldalen bei der Paßkontrolle etwa einreiſende Miniſter er⸗ kennen können. * Im Karlsruher Hafengebiet wurde das Jollami Rhein⸗ hafen beſetzt; die Beſatzung von Kniel ingen iſt abgezogen. * Nach Mitteilungen des Reichsausſchuſſes der deulſchen Land⸗ wirkſchaft ſind in den erſten 6 Wochen bis zum 10. März für das Ruhrgebiet insgeſamt mehr als 1400 Waggons mit Lebensmitiel aller Art verladen worden. * Nach der„Kölniſchen Volkszeitung“ hal der Papſt die Summe von 5000 Lire für die Bevölkerung des Einbruchsgebietes ge⸗ jandt. Die Reichsbank hal für die Einlöſung der am 15. März fälligen von Schweizer Banken diskontierten ſogenannten belgiſchen Reichsſchatzwechſel rund 48 Millionen Goldmark an die Bank von England überwieſen. ——— rUů᷑— Ddas Blutbad in Buer Iwei Schupo⸗Wachtmeiſter erſchoſſen! Außzer den bereils gemeldeten Todesopfern ſind in Buer, von en Franzoſen noch zwei Schupobeamke auf dem Hofe des Lyzenms erſchoſſen worden. Der Vorgang wurde von einer Dachluke aus beobachtel. Die Erſchoſſenen ſind die Wachkmeiſter Mohr und äürauſe. Sie waren nach der Ausweiſung zurückgekehrt, um ihre Sachen zu holen. Die Erſchießung fand am 12. März ſtatt, obgleich die Schupobeamten das Gebiet erſt bis zum 13. März zu räumen hatten. Die Leichen ſind noch nicht freigegeben. Wie dazu noch gemeldet wird, ſind die Beamten ſtandrechtlich erſchoſſen worden, obgleich das begrenzte Strafmaß für ihr Vergehen die Zuſtändigkeit des Kriegs⸗ gerichts feſtgelegt und das Standrecht überhaupt nicht erklärt war. Die Erſchießung iſt auf Grund eines überleg⸗ ten Befehls erfolgt; denn zwei Offiziere und zwei Soldaten ſind zu dieſem Werke angetreten. Die Täter können nicht einmal in An⸗ ſpruch nehmen, an jenen phantaſtiſchen Nationaliſtenputſch geglaubt zu haben, den anſcheinend die nervöſe Phantaſie der Beſatzungs⸗ behörde hinter dem Mord an den beiden franzöſiſchen Offizieren ver⸗ mutet hat. Am Montag nachmittag mußte es auch ſchon den Fran⸗ zoſen in Buer bekannt ſein, wie ſich die Erſchießung der beiden Offi⸗ ziere in Wahrheit zugetragen hat. Die vier Verwundeten, die am Sonntag franzöſiſchen Kugeln zum Opfer fielen, ſind ſeitdem verſchwunden. Sie befinden ſich in den Händen der Franzoſen, in welchem Zuſtand iſt unbekannt. Die Tat der Alpenjäger Das Gerücht, daß zwei Soldaten vom 17. Alpenjäger⸗ Bataillon, die zur Bahnhofwache Buer⸗Nord gehörten und ſeit Samstag abend verſchwunden ſind, die Mörder der beiden Offiziere ſeien, verdichtet ſich immer mehr. Dieſe beiden Sol⸗ daten ſind ſogenannte„alte Leute“, die über ihre Dienſtzeit hinaus feſtgehalten worden ſind und die hofften, am 1. März entlaſſen zu werden. Das iſt nicht geſchehen, worüber die Leute ſich erbittert geäußert haben ſollen. Man nimmt an, daß ſie ihrer Erbitterung in der Ermordung der beiden Offiziere Luft gemacht haben. Die Unterdrückung der Wahrheit durch die Franzoſen Die Aufklärung der Mordtat iſt der Beſatzungs⸗ behörde im beſetzten Gebiete ſehr unangenehm, vor allem die Feſtſtellung der Zeugen, daß die Erſchießung der beiden franzöſiſchen Offiziere nur durch zwei Alpenjäger erfolgt iſt. Dieſe Tatſache ſucht die franzöſiſche Beſatzungsbehörde dadurch aus der Welt zu ſchafſen, daß ſie die Nachrichten über die Aufklärung der Mordtat als falſch darzuſtellen verſucht. Sie hält es natürlich nicht für notwendig, auch nur den Schein eines Beweiſes dafür zu führen, daß und warxum die Nachrichten falſch ſeien. Durch die rückſichtsloſe und die die franzöſiſche Beſatzungsbehörde im beſetzten Gebiet in der deutſchen Preſſe ausübt, iſt es nicht ſchwer, die Wahr⸗ heit in der Preſſe des beſetzten Gebietes zu unterdrücken: ſie verbie⸗ tet einfach die Veröffentlichung aller Nachrichten, die die wahren Tatſachen über die Mordtat in Buer enthalten und geht gegen die Zeitungen, die ſchon vor Erlaß dieſes Verbotes Nachrichten über die Erſchießung der zwei franzöſiſchen Offiziere durch zwei Alpenjäger gebracht haben, mit dreitägigen Verboten wegen„Verbreitung fal⸗ ſcher Nachrichten“ vor. Auch dieſe neue Knebelung der Preſſe im beſetzten Gebiet wird nicht verhindern können, daß auch im beſetzten Gebiet die Wahrheit über die Mordtat in Buer bekannt wird. Die Beerdigung der Toten brachte den Deutſchen noch eine tiefe Kränkung. Die Leichen der drei Deutſchen mußten Verbrechern gleich in der ins Grab geſenkt werden. Nur die nächſten An⸗ örigen durften teilnehmen, nicht einmal die Ueberführung des aus elſenkirchen ſtammenden Toten nach ſeiner Heimat wurde geſtattot. Für die beiden franzöſiſchen Offiziere aber wurde eine pomphafte Trauerfeier veranſtaltet, deren äußere Aufmachung im umgekehrten henden Viſitation unterzogen. vorſicht bei Geſprächen!„ An den, Grenzen des beſetzten Gebiets wird, lt.„Frkf. Ztg.“, zu⸗ nächſt durch Stichproben, ſehr ſcharf kontrolliert. Beſonders Leute, die im Verdacht ſtehen, Beamte zu ſein, werden einer einge⸗ Notizzettel und dergleichen werden genaueſtens geleſen. Telephongeſpräche zwiſchen dem beſetzten und unbeſetzten Gebiet werden zum Teil durch geheime Abhör⸗ vorrichtungen überwacht. Aeußerſte Vorſicht iſt dringend ge⸗ boten. Verhältnis zu ihrer inneren Verechtigung ſtand. Beſonderes Relief erhielt die Leichenfejer durch die Anweſenheit der Generalität, vor allem des Generals Degoutte und des Kriegsminiſters Magi⸗ not. Aber weder dies noch die Teilnahme der vielen Feldgeiſtlichen, an ihrer Spitze der Armeebiſchof von Arras, kann die Tarſache aus der Welt ſchaffen, daß man es für gut befunden hat, aus Preſtige⸗ gründen der Welt eine Komödie vorzuſpielen, die über die unangenehme Wahrheit hinwegtäuſchen ſoll. Die Franzoſen in Baden Das Jollamt Rheinhafen beſetzt Das Zollamt Rheinhafen im Karlsruher beſetzten Hafengebiet wurde geſtern von den Franzoſen beſetzt. Ein franzöſiſcher Beamter beſorgt die Geſchäfte, ſoweit es ſolche überhaupt gibt. Die deutſchen Beamten wurden aus dem Zollamt ausgewieſen. Geſtern vormittag gegen 11 Uhr rückte die Knielinger fran⸗ zöſiſche Beſatzung, vermutlich nach der Richtung Germersheim ab, ſodaß die Gemeinde Knielingen augenblicklich keine Beſatzung mehr hat. Es iſt noch zweifelhaft, ob die Gemeinde nunmehr von jeder Beſatzung frei bleibt, oder ob neue franzöſiſche JTruppen nach Knielingen kommen werden.— Wie aus einem Brief des ver⸗ hafteten Briefträgers Bechühold an ſeine Frau hervorgeht, befindet ſich dieſer in Germersheim. Er teilte darin mit, daß er wegen Verdachts, die Telephonleſhung mit der Poſtagentur geſtört zu haben, verhaftet worden ſei. Die Lage in der Pfalz Die Franzoſen holen die Lokomotiven von den Neben⸗ bahnſtrecken auf die Hauptbahnſtrecke. Auf den einzelnen Linien ſtehen die Ein⸗ und Ausfahrtsſignale teils auf freie Fahrt, teils auf Halt. Die Uebergänge ſind faſt ausnahmslos unbewacht. Es wird daher wiederholt darauf hingewieſen, daß beim Betreten oder Be⸗ fahren ſolcher Uebergänge größte Vorſicht gebolen iſt. Wegen Entladung von Gütern aus dem unbeſetzten Gebiet nach der Pfalz auf badiſchen Stationen(ſog. Hilfsentladebahn⸗ höfen) werden zur Zeit Unterhandlungen geführt. Auf einzelnen Stationen werden ſolche Güter ſchon entladen. Pflichtvergeſſene Eiſenbahner Während ſämtliche pfälziſche Eifenbahnbeamten es einmütig ab⸗ gelehnt haben, nach Militariſierung des pfälziſchen Eiſenbahnnetzes in franzöſiſche Dienſte zu treten und Ausweiſungen und Ver⸗ drängungen aus ihren Dienſtwohnungen auf ſich genommen haben, iſt der Eiſenbahninſpektor Couturier von Speyer in fran⸗ zöſiſche Dienſte getreten. Er iſt von den Franzoſen zum Vor⸗ ſteher der Güterabfertigung Ludwigshafen befördert worden. Couturier hat, um ſich unkenntlich zu machen, ſich ſeinen ſchwarzen Vollbart abnehmen laſſen und trägt ſeinen Schnürrbart jetzt eng⸗ liſch geſchnitten. Außer ihm iſt auch der Eiſenbahnbeamte Manier in franzöſiſche Dienſte getreten. Der Eiſenbahninſpektor Fiſcher in Speyer hat nach der Militariſierung der pfälziſchen Eiſenbahnen unter franzöſiſchem Befehl einen Tag Dienſt getan, hat ſich aber dann krank gemeldet und hat ſeinen Dienſt bis jetzt noch nicht wieder aufgenommen. Opfer ihrer Pflichttreue wurden die Eiſenbahninſpek⸗ toren Balz in Neuſtadt und Fath in Ludwigshafen, die wegen Nichtbefolgung franzöſiſcher Anweiſungen wurden. Beſchlagnahme eines Kohlenſchiffes Ein Schiff mit einer Ladung Kohlen, die für die Städtiſchen Werke in Ludwigshafen beſtimmt waren, iſt von den Fran⸗ zoſen beſchlagnahmt worden. Ddie Franzoſen geben an, daß die Kohlen für Städte in der Pfalz beſtimmt ſeien, die wegen der Still⸗ legung des Eiſenbahnverkehrs in der Pfalz keine Kohlen mehr haben, ſo daß teilweiſe, wie in Kaiſerslautern, die Gasverſorgung eingeſtellt werden mußte. Wie verlautet, haben die Städte, denen die Kohlen von den Franzoſen angeboten wurden, die Annahme abgelehnt. Maſſenausweiſungen pfälziſcher Zollbeamten Von der franzöſiſchen Beſatzungsbehörde wurden elf Zoll⸗ beamte der an der Saargebietsgrenze gelegenen pfälziſchen Zoll⸗ ſtation ausgewieſen, weil ſie ſich geweigert hatten, bei der Durch⸗ führung der franzöſiſchen Zollgrenze mitzuwirken. Soweit die Aus⸗ gewieſenen verheiratet ſind, wurden die Familien mit viertägiger Friſt ebenfalls ausgewieſen. Die Ausweiſung des Regierungsrats Hugo Röhrig vom Finanzamt in Kaiſerslautern erfolgte des⸗ halb, weil er ſich geweigert hat, den Franzoſen Aufſchluß über die Holzwälder zu geben. Auch ſeine Familie hat den Ausweiſungs⸗ befehl erhalten. Die„Freiheit der Preſſe Das franzöſiſche Militärpolizeigericht in Kaiſerslautern verur⸗ teilte den Schriftleiter und Geſchäftsführer des„Pfälz. Merkur“ in Zweibrücken, Schuler, zu 12 Tagen Gefängnis und 50 000 Mark Geldſtraſe, weil er am Abend vor Inkrafttreten des Verbotes des „Pfälz. Merkur“ eine Sonderausgabe veröffentlichte, in der den Leſern die Tatſache des Verbotes mitgeteilt wurde. Sowohl der„Pfälzer Volksbote“ wie die„Pfälziſche Volks⸗ zeitung“ in Kaiſerslautern wurden auf drei Tage verboten. * Der kommuniſtiſche baneriſh⸗ andka- abg⸗ord dele Eiſen. berger iſt aus München verſchwunden. Gegen Eiſen berger iſt ein Vergeheen wegen Hochverrats anhängig und der Landtag halte vor einigen Tagen die Zuſtimmung zur Strafverfolgung erteilt. Eiſenberger hat ſich dieſer Strafverfolgung durch die Flucht ent⸗ zogen. ausgewieſen der Geſchäfte der Sowjetrepublik zeitweilig aufzugeben. 2 Die Käumungsfrage [J Berlin, 15. März.(Von unſerm Berliner Büro.) Vorausſicht⸗ lich wird bei der bevorſtehenden Beratung des Außenetats Reichs⸗ außenminiſter v. Roſenberg auch auf die Brüſſeler Konferenz und das franzöſiſch⸗belgiſche Communiqué, das ſich mit ihrem Er⸗ gebnis beſchäftigt, eingehen. Dieſes Communiqus ſtellt, wie berichtet, 5 Punkte auf, über die die Einbruchsmächte ins Einvernehmen ge⸗ langten. 4 davon ſind für uns im Augenblick von ſekundärer Bedeu⸗ tung. Größte Aufmerkſamkeit aber verdient der letzte Punkt der Er⸗ klärung, der ſich auf die Räumung des Einbruchsgebiets bezieht und deſſen Wortlaut nach Pariſer Blättermeldungen mit be⸗ ſonderer Sorgfalt abgefaßt wurde. Es wird da zunächſt feſtgeſtellt. daß Frankreich und Belgien ſich nochmals darüber einig ge⸗ worden ſind, daß der Ruhrbezirk nicht auf einfache Verſprechungen Deutſchlands hin geräumt werden könne. Eine höchſt überflüſſige Vemerkung denn die deutſche Regierung hat bei ihren früheren An⸗ geboten ſich nie auf„loſe Verſprechungen“ beſchränkt. Sie hat im Gegenteil durchaus effektive Sicherungen, namentlich der Kohlenlieferungen angetragen, ſoweit das im Rahmen der Lei⸗ ſtungsfähigkeit Deutſchlands überhaupt möglich war. Sie hat ſogar erklärt, daß ihre Leiſtungen durch private Verträge garantiert wer⸗ den ſollten. Die Vorbereitung ſolcher halb ſtaatlicher, halb privater Verträge war doch nicht zuletzt auch der Zweck des Angebots, das die deutſche Regierung in Paris vorzubringen verſucht hat. Ueber die Sicherungen der Kohlenlieferungen hinaus iſt die Sicherung der ge⸗ ſamten Reparationslieferungen durch die Mitwirkung der deutſchen Wirtſchaft in allen ihren Zweigen damals angeboten worden. Die bedeutſame Rede des Kanzlers in Hamburg hat darüber in ganz un⸗ zweideutiger Weiſe Klarheit geſchaffen. An der praktiſchen Ga⸗ rantie wird es von deutſcher Seite auch in Zukunft nicht fehlen, ſobald Frankreich ſich dazu entſchließt, der Gewalt zu entſagen. Allerdings iſt die Schlußfolgerung des Communiqués, daß näm⸗ lich das Einbruchsgebiet für den Fall, daß es zu Verhandlungen kommt, nur ſchrittweiſe geräumt werden ſoll, für Deutſchland ſchlechthin undiskutabel. Das Einbruchsgebiet iſt entge⸗ gen den Beſtimmungen des Verſailler Vertrags, alſo völkerrechts⸗ widrig beſetzt worden und jede Diskuſſion über eine Beilegung des Konflikts muß, das iſt noch heute der Standpunkt der Reichsregie⸗ rung, von der Vorausſetzung der vorbehaltloſen Räu⸗ mung des Einbruchsgebiets abhängig gemacht werden. Es iſt ganzunmöglich, daß die deutſche Regierung die Einhaltung von Reparationslieferungen überhaupt je zu garantieren vermag, wenn ſie nicht dievolle Verfügungsfreiheit der finanziellen und wirtſchaftlichen Nutznießung zurückerhält, eine Vorausſetzung, ohne die das internationale Kapital ſich niemals zu einer Kreditaktion be⸗ reit finden wird. Solange dieſe, eigentlich ſelbſtverſtändliche Erkennt⸗ nis bei der Gegenſeite ſich nicht durchſetzt, erſcheint eine Ver⸗ ſtändigung ausſichtslos. Cenin auf dem Sterbelager Im Befinden Lenins iſt plötzlich eine Verſchlimmerung einge⸗ treten, die die Sowjetregierung veranlaßt hat, aufs neue Krankheits⸗ berichte zu veröffentlichen, die an dem Ernſt des Zuſtandes keinen Zweifel laſſen. Die geſtrigen Berichte lauten:„In den letzten Tagen hat ſich die Geſundheit Lenins merklich verſchlechtert. Es haben ſich Störungen im Blutkreislauf gezeigt, die die Be⸗ wegungsfunktionen der rechten Hand und des rechten Beines ge⸗ ſchwächt haben. Der allgemeine Zuſtand iſt befriedigend. Ein zwei⸗ ter Bericht ſtellt feſt, daß ſich im Laufe des Dienstags außer den Erſcheinungen in der rechten Seite des Kranken Sprechſtörun⸗ gen gezeigt haben. Im übrigen ſei der Zuſtand unverändert. Der Ernſt des Krankheitsbildes wird noch durch eine umfang⸗ reiche Regierungserklärung unterſtrichen, in der ein längerer Abſatz zu motivieren und zu entſchuldigen ſucht, daß bisher keine Berichte veröffentlicht worden ſeien. Die Regierungserklärung teilt überdies mit, daß Lenin, nachdem er nach längerer Krankheit am 3. Oktober v. Is. ſeine Tätigkeit wieder aufgenommen hatte, ſchon Mitte Dezember aufs neue genötigt worden iſt, die Leitung Als eine fortſchreiende Beſſerung im Befinden aufgetreten war, geſtatteten die Aerzte Lenin aufs neue die aktive Teilnahme an den Staatsgeſchäf⸗ ten, bis in den letzten Tagen die neue Verſchlimmerung eintrat. Sowjetrußland und die Memelfrage Eine Note Tſchitſcherins Nach einer Meldung der ruſſiſchen Telegraphenagentur hat Tſchitſcherin an England, Frankreſch i eine Note gerichtet, in der die Sowjetregierung im Anſchluß an ihre Note vom 22. Februax erneut einen Meinungsaustauſch über die Memelfrage fordert. Die Note weiſt darauf hin, daß die verbünde⸗ ten Regierungen durch ihr Schreiben bewieſen, daß ſie die ſyſtema⸗ tiſch ſowietfeindliche Politik noch nicht aufgegeben haben und erklärt, daß die Fernhaltung Sowietrußlands bei der Regelung der wirt⸗ ſchaftlichen und Gebietsfragen am baltiſchen Meer nur den Grund zu künftigenkriegeriſchen Verwicklungenlegen könne. Werde Rußland zur Regelung ſolcher Fragen nicht zugezogen, ſo werde es zweifelhaft ſein, ob die verbündeten Regierungen tatſächlich in Europa einen dauernden Frieden herbeiführen wollen. Die Schaf⸗ fung neuer gegen ſie gerichteten Kombinationen könne die Sowjet⸗ regierung nicht untätig mit anſehen. Sie werde auch alle Schäden, die aus Abmachungen die ohne Rußland getroffen werden, dieſem entſtehen ſollten, bei einer allgemeinen Regelung geltend machen. 1* 8.* Jaris, 14. März. Die franzöſiſche Regieru i Mitteilung der kianſſen Retering erholken, daß Veſe farmel dle Entſcheidung der Votſchafterkonferenz über Memel annimmt. Eine ruſſteche ult; mative Forderung an Geſterreick VBerlin, 14. März. Wiener Abendblätter verbreiten die Meſdung, daß die Sowjetregierung in ultimatiper 1 7 die Herausgabe desz koberlich ruſſiſchen Botſchaftsgebzßudes in Wien an die jetzige diplomatiſche Sowjetvertretung gefordert hätte unter An⸗ drohung der Unterbrechung der wirtſchaftlichen Beziehungen. ——— e veſtem Wiſſen und Gewiſſen ni kapititlieren wird. 7777... 2. Seite. Nr. 125 Maunheimer General-Anzeiger(Mittag⸗Ausgabe) 28 92 7—7 Donnerstag, den 15. März 1923 Die deutſche Antwort auf Brüßel Auf der Brüſſeler Konferenz iſt das belgiſch⸗franzö⸗ ſiſche Ruhrkriegszlel feſtgelegt worden. Wenn auch Ein⸗ zelheiten noch fehlen, ſo kann man doch ſagen, daß es in der Haupt⸗ ſache folgendes Programm umfaßt: Erweiterung des Ver⸗ ſailler Pertrages, und zwar durch zwei Punkte: 1. Das Problem der Sicherheiten für die Reparationen ſoll geregelt werden, zu deutſch: das franzöſiſche Recht der Sank⸗ tionen und Pfänder ſoll beſtätigt und verewigt, dazu die franzöſiſche Zoll⸗, Wirtſchafts⸗, Verkehrs⸗, Kultur⸗ und Repa⸗ rationspolitik mitten im deutſchen Gebiet für alle Zeiten als recht und billig anerkannt werden. 2. Das Saargebiet ſoll ohne Volksabſtimmung an Frankreich ſallen und die franzöſiſchen Grenzen weiter „regultert“ werden, zu deutſch: wie der Raub Straßburgs von 1681 bald internationale Billigung fand, ſo ſoll heute der Raub des Saar⸗ gebietes und Eſſens durch internationale Verkräge Rechtsgültigkeit erhalten. Dieſem Programm ſtellen wir umverrückbar unſere Forde⸗ rung auf Reviſion des Verſailler Vertrages gegenüber. Unſer Volksvermögen beträgt heute ſhatt rund 400 Milliarden in⸗ folge Kriegsführung, Reparationen erd ſonſtigen Friedensvertrags⸗ leiſtungen nur noch höchſtens 200 Mifliarden, alſo die Hälfte. Seine Produktinkraft iſt kaum noch halb ſo groß wie einſt, ſo daß ſeine Erträge im Vergleich zu einſt minilal ſind. Infolgedeſſen kann der Durchſchnittsdeutſche bei„Waſſer und Brot“ gerade noch wei⸗ ter vegetieren, während ſchon täglich viele an Hunger und Siechtum zugrunde gehen, ſoweit ſie nicht durch Selbſtmord dem zuvorkom⸗ men: Der Wunſch Clemenceaus wird erfüllt. Alle weiteren Reparationsleiſtungen gehen ſamt und ſon⸗ ders von der Subſtanz unſeres Volksvermögens, ſofern dieſes nicht einige Jahre von Leiſtungen befreit iſt und die Möglichkeit einer Regeneratin und neuen Wachstums hat. Daraus ergeben ſich drei Folgerungen: 1. Die neuen franzöſiſchen Forderun gen undiskutferbar. 2. Deutſchland muß ein mindeſtens zweijähriges Moratorium erhalten, um ſeine geſamte Wirtſchaft zu ordnen. 3. Der Verſailler Vertrag muß revidiert und auf die Grund⸗ lage der Lanſing⸗Note vom 5. November 1918 zurück⸗ geführt werden. Deutſchland hat ſeinerzeit die Waffen geſtreckt auf die Zuſagen hin, die Staatsſekretär Lanſing am 5. November 1918 durch den ſchweizeriſchen Geſandten in Waſhington der deutſchen Regierung machte. Der für unſere Leiſtungen maßgebende Abſchnitt dieſer Note lautet folgendermaßen: „Ferner hat der Präſident in den in fsiner Kongreß⸗ botſchaft vom 8. Jan. 1918 aufgeſtellten Friedensbedingungen erklärt, daß die beſetzten Gebiete nicht nur geräumt und befreit, ſondern auch wieder hergeſtellt werden müſſen. Die alliierten Regierungen ſind der Anſicht, daß über den Sinn dieſer Bedingungen kein Zweifel beſtehen darf. Sie verſtehen darunter, daß Deutſchland für allen durch ſeine Angriffe zu Land, zu Waſſer und in der Luft die Zivilbevöl⸗ kerung der Alliierten und ihrem Eigentum zugefügten Scha⸗ den Erſatz leiſten ſoll.“ Wir haben uns durch die Annahme der Bedingungen dieſer Note verpflichtet, die zerſtörten Gebiete von Nord⸗ frankreich und Belgien wieder herzuſtellen. Um dieſe Verpflichtungen wollen wir uns auch nicht drücken. Aber wir ſtellen feſt, daß wir damals eine andere Verpflichtung nach t eingegangen haben. Wir ver⸗ zangen nun, daß durch ein gemiſchtes Schiedsgericht der Schaden feſtgeſtellt wird, den Nordfrankreichs und Belgiens Zivilbevölkerung erlitten hat. Die ſo feſtgeſetzte Summe wollen wir ehrlich abtragen, und zwar 1. durch Sachleiſtungen, 2. durch Geldleiſtun⸗ Riei und 3. durch Leiſtung von Arbeit in den zerſtörten Ge⸗ ieten ſelbſt. Wie wir bereit ſind, die zerſtörten Gebiete wieder herzuſtellen, ſo ſind wir durchaus nicht abgeneigt, Frankreichs Wirtſchaftsleben in friedlichem Hand in Hand arbeiten zu unterſtützen, aber Voraus⸗ ſetzung hierfür iſt der Grundſatz der Freiheit und Gleich⸗ heit. Wenn das verbürgt iſt, aber nur dann, ſtellen wir einer Verſchnägerung der Ruhrkohle mit den lothringiſchen Erzen nichts entgegen, ſondern ſind bereit, auch auf anderen Gebieten eine ähn⸗ liche Zuſammenarbeit zu ermöglichen. Daraus folgt ein Drittes, zu dem wir den anderen Nationen die Hand reichen: Wenn der Grundſatz„Freiheit und Gleichheit“ hurchgeführt und eine Gewähr dafür vorhanden iſt, daß die Selb⸗ ſtündigkeit der einzelnen Nationen in ihrem geſamten Eigenleben in eſſen ſämtlichen Erſcheinungsformen erhalten bleibt, ſind wir auch dabei, wo es gilt, nach gemeinſamen Grundſätzen der europäiſchen Völker gewiſſe Fragen des Wirtſchaftslebens, des Ver⸗ kehrs, der Arbeit, der Geſetzgebung und ſo fort zu behandeln. Wir glauben ſogar, daß dadurch die Geſtaltung des wirtſchaftlichen und Lulturellen Lebens jeder einzelnen Nation nur gewinnen kann. Dieſer Weg muß zum Erfolge führen. Wenn Frankreich endlich ehrlich und mit offenen Karten uns gegenübertritt bzw. mit uns verhandeln will, ſo wird das franzöſiſche und belgiſche zerſtörte Ge⸗ hlet in einem Dutzend Jahren beſſer und moderner wieder aufgebaut ſein, als es 1914 mar. ſind Wit alle wollen Hüter ſein! Für uns alle ſtehen die Kämpfer an Ruhr und Rhein in geſchloſſener Front! Laßt ſie nicht im Stich und ſtärkt ihren Widerſtand durch Gaben zur Ruhrſpende und Deut⸗ ſchem Volksopfer! Ueber die bei der Geſchäftsſtelle des„Mannheimer Ge⸗ neral⸗Anzeigers“ eingelaufenen Gaben veröffentlichen wir nachſtehend die ſiebzehnte Sammelliſte Bereits veröffentlicht 32 356 391 4 F.., Ludwigshafen 10 000„ Oskar Lißmann, Tabakgroßhandlung, Gabelsberger⸗ ſtraße 9, 2. Rate 5 000„ — Rechtsanwalt Dr. Keller i. S. Keller gegen Ritter, wegen Beleidigung als Buße 10 000„ Stammtiſchgeſ. und andere Gäſte der Weinwirtſchaft Ballweg, anläßlich verſchied! Liedervorträge des Doppelquartetts der Liederhalle am 8. März 23 50 000„ Teilſammlung bei einer Sitzung d. Vereins d. Schuh⸗ warenhändler durch H. Cramer 73 500„ Karl Sieber, Luiſenring 453. 6 145„ Kegelgeſellſchaft„Pudel“ in der Räuberhöhle 20 000„ Gebühr für Angabe von Steuerkurſen durch„Mann⸗ heimer General⸗Anzeiger“ 1800„ Februarſpende der Angeſtelltenſchaft der Fa. Bayer. Transportgeſ. vorm. Theod. Fügen G. m. b. H. Ludwigshafen 110 000„ „Seid einig“ von Ungenannt 10 000„ Durch Stadtpfarrer Renz von Ungenannt 30 000„ 2. Ratß von den Angeſtellten und Arbeitern der Fa. „Akroma“ Auguſt Kremer, Automobil⸗G. m. b. H. 20 000„ Mannheimer Ruderverein„Amicitia“, Sammlung anläßlich einer 130 000„ Ungenannt, E. Becker, Mannheim, Adolf Klepper 2. Rate, je 5000 15 000„ Ungenannt 20 000„ Marie 300„ Ungenannt, Seckenheim 3000„ Stammgäſte des Reſtaurants„Rheinpark“ 39 700„ Fechtabteilung des Turnvereins von 1846 5 050„ Angeſtellte der Fa. Chemiſche Fabrik Wen.⸗G. 295 780„ Von einer Hochzeit durch Maier, Werle n. Co. gef. 7 100„ K. Laux,„Roter Hahn“, U 5, 13 40 000„ Skatkaſſe Friedrichsring—Lindenhof 15 675„ F.., 2. Rate 2 000„ Schiffsbeſitzer Karl Alsbach 10 000„ . Engelhard Nachfolger, 2. Rate 50 000„ Angeſtellte obiger Firma, 2. Rate 29 883„ Leopold Wertheimer u. Söhne, Zigarrenfabr., Mhm. 100 000„ Ein Stammgaſt d. Gaſthauſes z. Prinz Max, Neckarau 2 000„ Ludwig Blamberger,„Breiſacher Hof“, J 1, 9 10 000„ Realgymnaſium 1. Klaſſe Quarta 3 17 500„ Angeſtellte der Reichszollverwaltung, Kontroll⸗Stelle Lampertheim 2 000„ Summa 33 497 824 Die Geſchäftsſtelle des„Mannheimer General⸗Anzeigers“ bleibt für Spenden nach wie vor Sammelſtelle. Deutſcher Keichstag. 3000 Prozenk Wohnabgabe Berlin, 15. März.(Von unſ. Verliner Büro.) Am Diens⸗ tag war bei der zweiten Leſung des Geſetzes über die Wohnungs⸗ bauabgabe im Reichstag die wichtigſte Frage, nämlich bie nach der Höhe der Abgabe, offen gelaſſen worden. Auf dieſe Art märe der ganze Entwurf natürlich ein Torſo geblieben. Ueber Nacht iſt man daher zu der Einſicht gelangt, daß ſo oder ſo eine Löſung gefunden werden müſſe und ſo hat man ſich geſtern bei der 3. Leſung aufgerafft und die Lücke ausgefüllt. Die Abgabe iſt darnach bis zum 31. Dezember 1924 auf 1500 Proz. feſtgeſetzt, zu denen noch weitere 1500 Proz. Zuſchlag für die e⸗ meinden kommen, ſodaß alſo im ganzen der hübſche runde Satz von 3000 Proz. von der Mieterſchaft aufzubringen ſein wird. Es war offenkundig, daß der Reichstag nur mit ſchwerem Herzen ſich entſchloſſen hat, dieſem Satz zuzuſtimmen, der von einer ſehr ſchwachen Mehrheit bewilligt wurde. Der mit Steuern ſchon überreich bedachte Staatsbürger wird auch dieſe neue Be⸗ laſtung mit einem Seufzer der Reſignation auf ſich nehmen müſſen. Hoffentlich kann er ſich wenigſtens an der Zuverſicht auf⸗ rich en, daß nun auch wirklich die Erträgniſſe dieſer neuen Kopfſteuer in praktiſch nutzbringender Weiſe verwendet werden, und nicht wie ſchon ſo manches liebe Mal im Molochſchlund eines uner ältlichen Beamtenapparats ſpurlos verſchwinden. Nach dieſer geſetzgeberiſchen Leiſtung, die ſoviel Schweiß und Mühe gekoſtet hat, wandte ſich das Haus ſichtlich erſchöpft und luſt⸗ los der Fortberatung des Geldentwertungsgeſetzes zu und es gelang auch hier, die zweite Leſung zu Ende zu bringen. Es wiederholte ſich dabei das Schauſpiel, daß die ſozialiſtiſchen Anträge auf Beibehaltung des Depotzwanges, auf Offenhaltung der Steuerliſten und Aufhebung der Lohnſteuer durch die Bank von der bürgerlichen Mehrheit abgelehnt wurden. Heute wird nun die dritte Leſung ſtattfinden, die den Endkampf bringen wird. Da die Rollen inzwiſchen bereits verteilt ſind, ſo iſt mit ernſten Komplikationen kaum zu rechnen. Zum auswärtigen Etat wird man wahrſcheinlich in dieſer Woche nicht mehr gelangen und die mit Spannung erwartete Rede des Außenmintſters v. Roſenberg dürfte, ſo⸗ weit wir unterrichtet ſind, erſt amkommenden Dienstag vor ſich gehen. Es heißt, daß am Freitag die Inte rpellation wegen der kerchlichen Feertage behandelt werden ſoll. Badiſcher Landͤtag 4 Karlstuhe, 14. März. Finanzfragen Der Landtag trat nach Pauſe heute nachmittag wieder zu einer Sitzung zuſammen. Es wurde die Mandatsniederlegung des Abg. Häſſig(Soz.) mitgeteilt; ſein Nachfolger wird Haupt⸗ lehrer Rolf Häbler in Karlsruhe ſein. Jinanzminiſter Köhler legte dann dem Hauſe Geſetzes⸗ änderungen über das Grund⸗ und Gewerbeſteuergeſetz über das Steuerverteilungsgeſetz und über den 3. Nachtrag zum Staats⸗ voranſchlag für 1922/23 vor.(Wir teilen Näheres darüber an anderer Stelle mit). In ſeinen weiteren Darlegungen berührte der Miniſter die Fürſorge für die freien Berufe, die viele Aerzte, Rechtsanwälte, Künſtler, Redakteure, ſelbſtändige Gewerbetreibende uſw. vor Arbeitsloſigkeit und dem Verhungern geſchützt hat. Hunderte von verheirateten Angehörigen dieſer Be⸗ rufe, die ſich in ſchwerſter Not befinden, ſind heute in der badiſchen Staatsverwaltung beſchäftigt. Die ganze Maßnahme hat keine Perſonalvermehrung nach ſich gezogen, es ſind lediglich junge, ledige Aushelfer und Aushelferinnen durch verheiratete notleidende Frauen und Männer erſetzt worden. Auch unſere badiſchen Städte ſollten dieſem Vorbild nacheifern. Die Erhaltung einer Familie ſollte im ganzen Deutſchen Reiche, vor allem bei ſämtlichen Behörden, höher geſtellt werden, als de Erhöhung der Lebensannehmlichkeit junger lediger Leute. Denn die Erhaltung des Familienverbandes iſt weſentlich wichtiger als die Pflege der„Kultur“ der Florſtrümpfe und des Zigarettenrauchens. Für die Studentenſchaft iſt in 5 großen Ferien für Arbeitsgelegenheit in den Staatsforſten ge⸗ orgt. Die finanzielle Baſis des badiſchen Staates konnte bis jetzt trotz aller Schwierigkeiten geſund erhalten werden. Die Ausführungen des Miniſters wurden mit lebhafter Zu⸗ ſtimmung entgegengenommen. Namens des Rechtspflegeausſchuſſes berichtete Abg. Dr. Paaſche(D. Vp) über den Geſetzentwurf über die CEinrich⸗ tungeines Rechnungshofes. Hiezu lag ein demokratiſcher Antrag vor, der die Streichung des Präſidentenpoſtens und die Verminderung der Zahl der Miniſterialräte des Rechnungshofe⸗ (bisher Obertechnungskammer) wünſchte. Dem Geſetz wurde mit 77 gegen 3 Stimmen der Kommuniſten angenommen. Der demo⸗ kratiſche Antrag wurde für erledigt erklärt. Weiter wurden noch verabſchiedet der Entwurf des Abände⸗ rungsgeſetzes über die Hagelſchädenverſicherung und die Geſetzes⸗ änderung über die Rechtsverhältniſſe des Sanitätsperſonals. Schluß der Sitzung halb 8 Uhr. Fortſetzung der Tagesord⸗ nung Donnerstag 9 Uhr vorm. Cetzte Meldungen Jolgen eines unſinnigen Diebſtahls ſe Berlin, 15. März.(Von unſerem Berliner Bürd.) Die Kömägsberger Hauptſtation ſfür Grdbebenfor⸗ ſchung, die in einem Walde bei Großraum liegt, iſt von Ein⸗ brechern heimgeſucht worden, die die wertvollſten Beſtand⸗ deile der beiden Seismographen, ſoweit ſie aus Meſſing beſtanden, geſtohlen haben. Die Stotion wurde derart zugerichtet, daß der Beobachtungsdfienſt auf längere Zeit völlig unmöglich geworden iſt. Oehme verhaftet Berlin, 14. März. Wie wir hören, iſt auf Erſuchen des Ober⸗ reichsanwalts der Redakteur Walther Dehme, Leiter des Nachrichtenbüros Deta, von Beamten der Abteilung la des Berliner Polizeipräſidiums heute verhaftet worden. Der Haftbefehl iſt von dem zuſtändigen Amtsrichter beſtätigt. ODehme wird nach Leipzig gebracht werden.— Dem„Lok. Anz.“ wird hierzu noch ergänzend berichtet, daß die Verhaftung vom Oberreichsanwalt angeordnet ſei wegen Landesverrats in wiederholten Fällen und wegen Hochverrats in einigen Fällen. Köln, 14. März. Ein hieſiger Bankangeſtellter verſchwand auf dem Wege zu einer anderen Bank mit 37 Millionen Mark. Von dem Täter fehlt jede Spur. EBerlin, 15. März.(Von unſ. Berl. Büro.) In Eiſenach traten geſtern die Delegierten des Reichsverbandes deutſcher Licht⸗ ret zuſammen, um über einen eventuellen roteſt⸗ treik wegen der erhöhten Teuerungszuſchläge zu beſchließen. Es wurde einſtimmig beſhloſſen, am 3. April alle Lichtſpiel⸗ häuſer zu ſchließen, wenn nicht bis zum 22. März eine El⸗ nigung mit dem Zentralverband der Filmverleiher er⸗ zielt worden ſei. Gleichzeitig wurde ein neuer Vorſtand gewählt, der eine Einigung zwiſchen Nord und Süd im Reichsverband darſtellt. „Schweiget! Mißtrauet!“ Ein Großfilm in 112 Epiſoden Unter dieſem Titel veröffemlücht das Pariſer Witz⸗ Hlatt„Merle Blanc“ eine tre auf den bekannten Proteſt Poincares gegen die von verſchiedenen Seiten begangenan Sndesereonen, die nach den Erklärungen des Mimiſterprüſidenten in dem Kammerausſchuß für quswärtige Angelegenheiten ſtattgefunden haben. Erſte Epiſode: JIn der Kommiſſion für Auswärkiges. Herr Raymond Poincare hat das Wort.„Meine Herren,“ ſo ſpricht er,„Sie haben mich gebeten, Ihnen einige präziſe Mitteilun⸗ gen über die auswärtige Lage zu machen. bringe Ihnen ganz genaue Angaben und vor Alem die Verſicherung, daß Deutſchland Unſere Aktion an der Ruhr hat keinen andern Zweck und, dank dem Zollſtrick, den unſere zivilen und militäriſchen Truppen ezogen haben, ſind wir in der Lage, dag Reich auf unſicht⸗ bore Weiſe zu erdroſſeln, zu würgen, bis es die Goldmilliarden aus⸗ ſpeit. Wir haben bereits einige Tauſendmarkſcheine einkaſſiert, in⸗ dem wir einige Kaſſenſchränke forzierten und n. r Ueberfälle auf Eiſenbohnzüge und Spaziergänger ausführten. ir haben uns zu dieſem Zweck fachkundiger Leute bedient, an denen bei uns, wie Sie wiſſen, kein Mangel herrſcht. Die von uns geforderten Mil⸗ liarden, deren Ziffer von dem Finanzminiſter ausgerechnet werden ſoll, wird Deutſchland in.947 Jahren 6 Monaten 18 Tagen 9 Stunden und 3 Minuten Sie ſehen, die Lage iſt begahlt haben. glänzend. Ich lege noch Nachdruck darauf, daß die Zuſtände in den beſeßten Gebieten abſolut normal ſind. Sie waren erſtaunt darüber, daß deutſche Miniſter ſtraflos an die Ruhr gehen konnten, um mit ihren Freunden 2 konferieren. Das iſt wieder einmal eine von den ſalſchen deutſchen Propagandameldungen, auf die zu lenken ich die beſondere Ehre habe. Der beſte Beweis iſt, daß ein franzöſiſcher Miniſter, wenn er ſich in ein Provinzneſt begibt, am Bahnhof von der Stadtkapelle empfangen wird, abgeſehen davon, daß die ganze Preſſe das Ereigpis befpricht. Nichts dergleicten geſchah im Rhein⸗ lemd Es iſt alſo lächerlich zu behaupten, daß die Mimiſter des rtnund warent.“ Reichs in Eſſen und in Do Schlafzimmer des Herrn Grasbounet, Mitglled det Kommiſſion für Austwärkigen. Herr und Frau Grasbannet ſind im Bett. „Ja, maine„Ißpricht der Abgeordnete zu ſeiner würdigen en, e iſt Poincare hat uns heute einen Beſuuch (geftgitet, am ims Bericht zu erftatten. Unter uns, aber Du darſſt Iweite Eptfode: 8 2 N 2..ß es keinem Menſchen ſagen, er hat vor, Deutſchland zu erwürgen, wenn es nicht kapituliert und Alles hergibt, was er wüll. Wir blei⸗ ben auf jeden Fall.947 Jahre an der Ruhr und am Rhein. Ein patenter Kerl unſer Präſident, nicht? Einer, der Kourage und Haare auf den Zähnen hat!.. Ja, noch etwas; die deutſchen Miniſter, die nach Eſſen gehen follten. Er hat ihnen einen ſchönen Streich geſpielt. Ein Orcheſter ſchickt er ihnen an den Bahnhof. Da ſie die Muſtk niſcht keben, haben ſie reißaus genommen. Du, ich habe Luſt, das——2 anzuwenden, wenn ſich Deine Mutter bei uns zum Beſuch anmeldet.“ Dritte Epiſode: Ein Salon für Handpflege. Frau Grosbonne läßt ſich die Nägel richten. Sie plaudert: „General Degoutte hat ſich geirrt. Nicht tauſend Jahre bleiben wir dort, ſondern zwölftauſend... Ich weiß es beſtimmt. Poincare hat es meinem Mann geſagt. Ja, ſie ſind ſehr gut miteinander. Er kommt dieſer Tage zu uns zum Eſſen... Ah, wüßte ich bloß, daß Sie nichts weiter erzählen, ich würde Ihnen noch ganz Anderes erzählen... Ich ſagte Ihnen: wir werden Jahre und Jahre dort bleiben. Man wird Leute hinſchicken müſſen, die den Zollſtrick halten. Neue Miniſter wird man ernennen fürs beſetzte Gebiet, für unſer Rheinland. Ich will Ihnen nichts verbergen... Ja, es wird von ihm geſprochen. Von Grosbonnet. Frau Miniſter! Ach, es iſt mein Traum. Seien Sie gewiß, ich werde Ihnen eine gute Kundin bleihen. Und wollen Sie ein kleines Tabakgeſchäft, dann brauchen Sie es bloß zu ſagen.“ Vierke Epiſode: Bei der Concierge. Die Manoküre der vorangegangenen Epiſode bleibt an der Conciergenloge ſtehen, um einige wenige Worte zu wechſeln. „Ah, meine gute Frau Dupont, eine ſchöne Geſchichte. Natürlich⸗ ſind wieder die deutſchen Schweine daran ſchuld. Es wird wieder mobil gemacht. Ja, ſo iſt's. Ich habe es von der Frau eines kſünf⸗ tigen Miniſters, die mir ſogar ein Tabakbüro verſprochen hat. Und ſchlimmer als das, nicht für fünf Jahre wird man uns diesmal d Männer nehmem. Für zehntauſend Jahre und noch mehr. Die — armen Teufel, waes werden ſie Bohnen freſſen müſſen. Ich will ſchnell zu meinem lieben Mäunchen. Ich will von der kurzen Zatt, die er noch hier bleibt, profitieren.“ Baon der fünften bis zur hundertzehnten Eylſode. Der Füm rollt bei dent Mieter im fünften Stock, beim Wirt an den. Ecke, bei der Biuterhändlerin, bei einer kleinen Kokette, die gegenüber wohnt, ete. Bei den letzten Kapiteln ſind wir in Berlin, und Deutſchland wird gerade in 92 Departements aufgeteist. F 5 Hunderlundelfte Epiſode. Eßzimmer des Miniſterpräſidenten. Frau Poincare: Ah, mein großer Raymond, weſcher Triumph! 5 Er: Was? Ich begreife nicht recht. Frau.: Wie?! Deutſchland hat ſich Dir auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, zahlt Alles, Alles. Juſtine ſangte es mir eben, und Cuno hätte ſich ungebracht Er: Juſtine! 1. Juſtine: Monſieur hat gerufen? 1 Haben Sie Madame gemeldet, daß Deutſchland kapitulert hate Juſtine: Aber Monſieur wird es doch beſſer wiſſen als ich. Saturnin, mein Verlobter, der bei Monſieur als Diener beſchäftigt iſt, hat es mir mitgeteilt. Er: Kein Zweifell Es iſt alſo wahr. Welche Freude, welche Wonne! Tanzend ab. Hundertundzwölfte Epiſode. Im Kammerausſchuß für auswärtige Angelegenheiten. Herr Raymond Poincare hat das Wort: „Meine Herren, im Augenblick, wo ich mich auf Ihren Ruf hierher begab, erhalte ich die große Meldung: Deutſchland kapituliert, bezahlt Alles. Zu gelegener Zeit wird Ihnen der Finanzminiſter die näheren Mitteilungen machen.“(Beifall, Beifall.) Dieſer Film hatte noch eine hundertunddreizehnte Epiſode: den Sturz des Kabinetts Poincare, der Irreführung des Volkes beſchuldigt, daß Deutſchland kapituliert und Alles bezuhlt habe. Die Zenſur hat aber das Bild abgeſchnitten. *. Eichendorff unter Jenſur.— Ein Velasquez verbolen. Zur Aachener Aufführung ſeiner romantiſchen Kantate„Von deut⸗ ſcher Seele“ ſchickte der Komponiſt Hans Pfitzner dem Diri⸗ genten Dr. Peter Raabe einen Dankesgruß: bei einem Aachener Blumenhändler ließ er einen Lorbeerkranz beſtellen und auf rotes Band die Worte Eichendorffs ſetzen:„Es geht wohl anders, als du meinſt.“ Der Kranz wurde vor der Aufführung in das Schaufenſter des Geſchäftes gelegt. Er lockte zahlreiche 232 on. Darunter einen belgiſchen Der um die Sicher⸗ heit der Beſatzungstruppen und Nacht beſorgte Milltär las das geheimnisvolle Wort glaubte darin irgend etwas zu ent⸗ decken und trat in den Blumenladen, um ſich des Näheren nach dieſer„Manifeſtation“ zu erkundigen. Eine Verkäuferin geſtand ihm, daß ſie den Kranz ins Schaufenſter gelegt habe.„Der Kranz muß ſofort perſchwinden,“ fautete der Befeyl. 1 Donnerstag, den 16. März 1923 Mannheimer General-Anzeiger(Mittag-Ausgabe) 125— 8. Seite. de. 18 Wirtſchaſtliches und Soziales inſchneide nde Steueränderungen in Baden Anpaſſung badiſcher Steuern an die Geldentwerkung Zu den dem Badiſchen Landtag vorgelegten Aenderungen ver⸗ ſchiedener Steuergeſetze und zum III. Nachtrag zum Staatsvoran⸗ ſchlag für die Jahre 1922/3 ſei folgendes mitgeteilt: Das Geſetz über die Grund⸗ und Gewerbeſteuer vom Mai 1921 iſt infolge des fortgeſethten Sinkens des Geldwertes und der dadurch hervorgerufenen ungünſtigen Entwicklung der finan⸗ ziellen Verhältniſſe änderungsbedürftig. Es erweiſt ſich als notwen⸗ dig, neben dem Wert des Grund⸗ und Betriebsvermögens in grö⸗ zerem Umfange als wie das bisher ſchon der Fall war, auch den Erkrrag zu berückſichtigen. Ein hiernach aufgebauter Geſetzentwurf ſoll alsbald dem Landtag vorgelegt werden, damit er am 1. April 1924 in Wirkſamkeit treten kann. Eine alsbaldige Aenderung des Geſetzes als Zwiſchenregelung erſcheint aber im Intereſſe der ſteuer⸗ lichen Gerechtigkeit und der wachſenden Finanznot der Gemeinden notwendig. Das Kernſtück des vorliegenden Geſetzentwurfs betrifft die Aenderung der Schutzbeſtimmung des§ 13 Abſ. 3 die⸗ ſes Geſetzes. Dieſe Beſtimmung hat ſich in der jetzigen Form als unbrauchbar erwieſen. Insbeſondere ſind die Auswirkungen auf dem Gebiete der Gemeindebeſteuerung geradezu kataſtrophal. Die Ausfälle der Gemeinden würden ſich auf viele Hunderte von Millionen belaufen. Bei einer einzigen Stadtgemeinde würde bei⸗ ſpielsweiſe der Ausfall 75 Millionen betragen. Der vorliegende Ent⸗ wurf verſucht die berechtigten Intereſſen der Gemeinden wie denſeni⸗ gen der Steuerzahler in Einklang zu bringen und zwar ſoll nicht mehr der durchſchnittliche Ertrag von drei Geſchäftsjahren, ſondern nur noch derjenige eines Geſchäftsjahres zu Grunde gelegt werden. Außerdem ſoll die Obergrenze von 20 Proz. auf 50 Proz. erhöht wer⸗ den. Weiterhin hat die Geldentwertung bei der Bewerkung des Betriebsvermögens zu Mißſtänden und Unterbewertungen geführt, die zu einer Aende rung drängen. Als Konſequenz der neuvorgeſchlagenen Bewertung⸗ des Betriebsvermögens ergibt ſich die Notwendigkeit, einen Aus⸗ gleich hinſichtlich der Höhe des Beizuges des Grundvermögen⸗ 2 ſchaffen. Es wird vorgeſchlagen, künftig die Land⸗ und Forſt⸗ wirtſchaftlichen Betriebsvermögen mit dem einfachen Steuerfuß, die Gebäude und die Grundſtücke mit dem zweifachen und die klaſſtfizierten Grundſtücke und den Wald mit dem ſechsfachen Steuerfuß zu 75 Eine alsbaldige Geſetzesänderung iſt auch erforderlich hinſichtlich der Beſtimmungen für die Steuerzahlung. Der Spekulation auf die Verſchlechterung der Mark muß im Rahmen des Möglichen der Boden entzogen werden. Zur Erleichterung der finanziellen Notlage der Gemeinden erſchien es notwendig, den Gemeinden vorübergehend für das Jahr 1923 die Möglichkeit zur Erhebung von ſelbſtändigen Gewerbeſteuern anſtelle der für die Gemeinden ſtaatlicherſeits veranlagte Gewerbeſteuer zu ſchaffen und ihnen weiter das ſogen. Steuererfindungsrecht zu ver⸗ leihen, das die Gemeinden zur Erhebung von örtlichen Abgaben be⸗ rechtigt, ſoweit nicht reichs⸗ oder landesgeſetzliche Beſtimmungen ent⸗ gegenſtehen. Der dritte Nachtrag zum Skaatsvoranſchlag macht ebenfalls den Verſuch, den Staatshaushalt der Geldentwertung anzugleichen. Darüber hinaus will der Nachtrag aber auch die Maß⸗ nahmen wirtſchaftlicher, kultureller und ſozialpolitiſcher Art erfaſſen, die durch die veränderte Wirtſchaftslage notwendig ſind. Der im Juli 1922 genehmigte Hauptvoranſchlag für 1922/23 balanzierte in Einnahme und Ausgabe mit rund 4 Millfarden, in der Annahme, daß die Beſoldungszuſchüſſe des Reiches und die eigenen Einnahmeüberſchüſſe des Landes ausreichen, das Gleichgewicht wie⸗ der herzuſtellen. Die Folgezeit hat aber alle Berechnungen über den Fauen geworfen. Das Jefizit erreicht für die beiden Jahre 157 Milliarden Mark. Angeſichts dieſer Sachlage mußten alle Einnahme⸗ quellen des Staates aufs ſchärſſte herangezogen werden. Das ge⸗ ſchieht bei den ſtaatlichen Domänen und 7 orſten, bei den Notariats⸗ und Grundbuchkoſten, bei den Verwaltungsgebühren ufww. Ader alt dieſe Maßnahmen genügen nicht, um das 125 15% Milliarden-Defizit fühlbar herabzumildern. Aus dieſem Grunde kann von einer nam⸗ haften Erhöhung der Grund⸗ und Gewerbeſteuer nicht abgeſehen werden. Dieſe a 0 iſt gleichzeitig in den Nach⸗ trag eingeſtellt worden, wodurch ſich ein Fehlbetrag auf 3 Milliarden ermäßigt. Für dieſen letzteren Betrag ſind allerdings im gegenwär⸗ ligen Augenblick Deckungsmittel nicht vorhanden. In ſeinen weiteren Ausführungen betonte der Finanzminiſter, daß der 3. mit der größten Sparſamkeit durchgeführt wor⸗ den iſt und keine Anforderungen für neue Beamtenſtellen oder für Veförderungs⸗ und Aufrückungsſtellen enthält. Der Beſoldungsauf⸗ wand des Staates betrug im Jahre 1922 28 Milliarden; für das Jahr 1923 iſt er aufgrund der jetzigen Beſoldungen zu 104 Milliarden veranſchlagt. Das Reich wird an dieſem Aufwand bis Ende März 1923 80% und von da an 750% tragen. Danach verblei⸗ ben dem Lande als endgültiger Aufwand für Beſoldungen der Be⸗ amten und Angeſtellten für 1922 6 Milliarden für 1923 26% Mil⸗ liarden. Der Finanzminiſter betonte, daß der jetzige Zuſtand, wo⸗ nach das Reich den allergrößten Teil des eunſhe der Länderbeamten trägt, ein außerordentlich unerwünſchter iſt. 2322—— Und ſo geſchah's. Aber die Verkäuferin wurde vorgeladen. Von dem belgiſchen Unterſuchungsrichter wurden ihr höchſt verfängliche Fragen geſtellt.„Wie kommt es, daß in dem angeblichen Zitat eines mir gänzlich unbekannten deutſchen Dichters das Wörtchen „Du“ gebraucht wird?“ Die Verkäuferin erwiderte, in deutſchen Gedichten ſei dieſe Anredeform häufig zu finden. Der belgiſche Inquiſitor meinte, daß in deutſchen Gedichten, ebenſo wie in fran⸗ zöſiſchen, der unbekannte Leſer mit„Sie“ angeredet werde. In einem einſtündigen Verhör hatte ſich die Verkäuferin darüber zu äußern, wie ſie den Eichendorffſchen Satz interpretiere. Ob da nicht eine gefährliche Abſicht ausgeſprochen ſei. Klarheit wurde nicht gewonnen, aber von nun ab dürfen bedenkliche Widmungen und Nehnliches nicht mehr in die Auslage eines Blumenladens gelegt werden. Eichendorff ſteht im Geruche, ein Monarchiſt und Alldeutſcher zu ſein.— In einer Aachener Kunſthandlung wurde unlängſt die Reproduktion eines berühmten Gemäldes von Velas⸗ quez ausgeſtellt; ein belgiſcher Offizier entdeckte auf dem Porträt, das die Inſiginien des Goldenen Vlieſes trägt, die— Farben des Deutſchen Reiches. Obwohl ihm der Kunſthändler in einem gut verſtändlichen Privatiſſimum nachwies, daß Velasquez mit den belgiſchen Beſatzungstruppen nichts zu tun habe, mußte das„aufreizende“ Vild aus dem Schaufenſter verſchwinden. Theater und Muſik 21 Araufführung in Leipzig. Im Leipziger Schauſpielhaus fand die Uraufführung von Robert Overwegs Schauſpiel„Der Sharlatan“ ſtatt. Der bewährte Bühnenautor hat mit ſeinem neuen Werk ein handfeſtes, wirkſames Theaterſtück geſchrieben. An einem beſonderen Fall wird der tragiſche Gegenſatz von Alter und Jugend entwickelt. Ein Arzt, der in einer kleinen ſchwäbiſchen Stadt praktiziert, hat mit großen Opfern ſeinen Sohn, den ihm eine Stu⸗ dentenliebe geſchenkt hat, erziehen und ſtudieren laſſen. Sein Plan iſt, mit dem jungen Mann gemeinſam zu arbeiten und ihm einſt die Praxis zu übergeben; aber er erlebt eine ſchwere Enttäuſchung. Ihre Nuffaſſung von Leben und Beruf ſind ſo grundverſchieden, daß ſie ſich trennen müſſen. Der Alte iſt grundehrlich, ſachlich, voll Ehrfurcht für ſeine Wiſſenſchaft, der Sohn ein Blender, Reklameheld, Geſchäfts⸗ mann. Er gewinnt in der kleinen Stadt raſch alle Herzen und Pa⸗ tienten, er wird als Wunderdoktor verehrt, und auch ein junges Mädchen, das der Alte zu heiraten dachte, wendet ſich ihm zu. Der Sohn heiratet das Mädchen und verläßt, als Direktor an ein Sana⸗ torium berufen, die Stadt. Der Alte bleibt reſignierend zurück. Die Gegenſätze von alter und neuer Zeit, von alter und neuer Welt., Le⸗ bens⸗ und Berufsanſchauung ſind gut herausgearbeitet, wenn auch ſtark aufgetragen. Einige Nebenfiguren ſind ſchwankmäßig karitkiert. Overweg verſucht eine Satire gewiſſer Auswüchſe des Aerzteſtandes, bleibt aber in zahmen Anſätzen ſtecken. Das Stück, von Direktor Viehweg in Szene geſetzt, wurde beifällig aufgenommen. Dr. L. St. Höher noch ſind die Mehraufwendungen auf ſachlichem Gebiet. Die Erhöhung der Materiglpreiſe, die Fortführung begonnener Bau⸗ ten und die bauliche Intandſetzung der Staatsgebäude umfaßt viele Milliarden. 1 Kultutelle Aufgaben und ſoziale Hilfsmaßnahmen. Nicht überſehen darf werden die Pflege der kulturellen Auf⸗ gaben und die Durchführung ſozialer Hilfsmaßnahmen. Das Unter⸗ richtsminiſterium benötigt im Nachtrag eine reine Mehrausgabe von 11 Milliarden, wobei die perſönlichen Ausgaben für die Mittel⸗ und Volksſchulen noch gar nicht berückſichtigt ſind. Für die drei Hoch⸗ ſchulen ſind dabei 7½ Milliarden vorgeſehen; für Wiſſenſchaften und Künſte 2½ Milliarden. Dazu kommen weſentlich erhöhte Beträge für die Pflege unſerer Mittel⸗ und Volksſchuben und für die Jugend⸗ fürſorge. Für Straßen⸗ und Waſſervbau und Meliorationen iſt 1 Milliarde und der gleiche Betrag für den Wohnungsbau und für die Wohnungsfürſorge vorgeſehen. Erhebliche Beträge ſind für die Durchführung ſozialer Hilfsmaßnahmen eingeſtellt. An erſter Stelle ſteht die Fürſorge für unverſchuldet erwerblos Gewordene mit 1 Mil⸗ liarde. An Staatszuſchüſſen für die badiſchen Kreiſe ſind 194 Mil⸗ lionen eingeſtellt. Für die Unterſtützung gemeinnütziger Anſtalten, für Erziehung⸗ und Pflegeanſtalten, Wöchnerinnenheime, Bahnhofs⸗ miſſionen, Jugendfürſorgevereine, Frauenverein, Schweſternhäuſer, Altersheime uſw. ſind rund 200 Millionen vorgeſehen, für die Klein⸗ rentnerfürſorge 90 Millionen, für die Sozialrentner 18 Millionen, für Geſundheitsfürſorge und Säuglings⸗ und Kinderfürſorge 83 Mil⸗ lionen, für die Studentenfürſorge über 13 Millionen und zur Für⸗ ſorge für die notleidenden Privatdozenten 65 Millionen. Die Ab⸗ gabe des Landes aufgrund des Preſſenotgeſetzes wird 682 Millionen betragen. In dieſer Aufzählung ſind nicht einbegriſſen die Hilfsmaßnah⸗ men des Staates in Form vor Vorſchüſſen, Darlehen und Bürg⸗ ſchaften an die Kirchen, die Gemeinden und verſchiedenen Berufs⸗ ſtände, die in die Milliarden gehen. Städtiſche Nachrichten Der Mannheimer Milchpreis In Berlin tagte kürzlich der Deutſche milchwirt⸗ ſchaftliche Reichsverband, die Spitzenorganiſation der Erzeuger⸗ und Molkereigenoſſenſchaften, des Deutſchen Städtetages, der Deutſchen Milchhändlervereinigung und einer Anzahl landwirt⸗ ſchaftlicher Körperſchaften, unter Leitung des Prof. Fehr. In dem Hauptreſerat wurde auf die Notwendigkeit einer erhöhten Milchproduktion hingewieſen. In einer gemeinſamen Tagung des Ausſchuſſes für Volksernährung und des volkswirtſchaftlichen Ausſchuſſes des Reichsverbandes wurde zu einer gemeinſchaft⸗ lichen Regelung der Milchpreiſe in Deutſchland Stellung genommen. Nach Anſicht dieſer beiden Ausſchüſſe liegt die Milchbelieferung im ganzen deutſchen Reich ſehr im argen. In Ludwigshafen koſtet das Liter Vollmilch 800 M. Hamburg z.., das unmittelbar an die ſchleswig⸗ holſteinſche Milchkammer grenzt, hat mit die höchſten Milch⸗ preiſe mit 720 M. das Liter für Vollmilch und 360 M. für Mager⸗ und Buttermilch. Dann folgen Berlin mit 716 M. für Vollmilch und 320 M. für nach Verlin eingeführte Magermilch, Frankfurt, das Rheinland, Bayern und Sachſen. Die beſeßten Ge⸗ biete nehmen eine Sonderſtellung ein. In Eſſen beträgt ſchon der Erzeugerpreis für den weſtfäliſchen Lieferbezirk 700 M. Voll⸗ milch koſtet 1000 M. Magermilch 500 M. Die Verbilligung für Minderbemittelte um 400 M. das Liter bleibt beſtehen. In Düſſeldorf mußten ſchon Anfang März für das Liter Voll⸗ milch 1000 M. bezahlt werden. In dieſen Preis ſind die Koſten für Heranholung der Milch— 150—200 M. für das Liter— nicht eingerechnet. In Köln und Duisburg müſſen ebenfalls ſeit Anfang März 1000 M. bezahlt werden. In Bayern war ein ſcharfer Kampf mit den Landwirten auszufechten, der erſt durch einen Schiedsſpruch nach 12ſtündigen Veratungen beendigt werden konnte. Von den Vertretern der Er⸗ zeuger wurde ein Stallpreis von 644 M. gefordert, während die Verbrauchervertreter bis zu 350 M. gehen wollten. Der Schieds⸗ ſpruch lautete auf 430 M. für das Allgäuer VBörſengebiet und das oberbayeriſche Einzugsgebiet der Stadt München bis Ende März. Der Kleinverkaufspreis wurde demgemäß für München wie in Mannheim auf 600 M. feſtgeſetzt. In Stuttgart wurde der Er⸗ zeuger⸗Märzmilchpreis für das ganze Land auf 400 frei Sammelſtelle erhöhl. Der Kleinverkaufspreis verteuerte ſich in⸗ folgedeſſen in Stuttgart auf 680 M. für Vollmilch und 300 M. für Magermilch. Nach Anſicht der vorerwähnten Erzeugeraus⸗ ſchüſſe iſt die Bildung eines für ganz Deutſchland gültigen Milchpreiſes notwendig. Es gehe nicht an, daß, wie es neuerdings geſchieht, einzelne große Margarinefabriken große Meiereien errichten und die dort gewonnene Milch reſtlos für die Margarinefabrikation verwenden. Ebenſo ſei es nicht an⸗ gängig, die Trockenmilchfabrikation mit friſcher Milch zu beliefern. Die Uneinheitlichkeit der Milchpreiſe, die bisher zu Unzuträg⸗ lichkeiten in der Richtung führte, daß ein Landesteil gegen den andern ausgeſpielt wurde, hat zur einheitlichen Milch⸗ preisfeſtſetzung für das geſamte badiſche Land geführt. Bis Ende November des vergangenen Jahres regelten die badiſchen Bedarfsſtädte den jeweiligen Erzeugermilchpreis im Benehmen mit den Bezirksvertretungen der Erzeuger. Um die hohen Koſten und den großen Zeitverluſt, welche bei bezirksweiſer Regelung natürlicherweiſe entſtehen, in Wegfall kommen zu laſſen fanden ſich im November Vertreter der badiſchen landwirtſchaftlichen Verbände und der badiſchen Städte in Karlsruhe zuſammen, um die künftige Regelung des Erzeugermilchpreiſes zu beraten. Unter Billigung des anweſenden Vertreters der badiſchen Regierung einigte man ſich in der Ausſprache dahin, den jeweiligen Erzeuger⸗ milchpreis für ſämkliche badiſchen Bezirke nicht mehr in ein⸗ zelnen Bezirksverſammlungen, ſondern in einer einzigen Ver⸗ ſammlung zu regeln. Zu dieſem Zwecke wurde im Benehmen zwiſchen Erzeugern und Verbrauchern eine Landesmilch⸗ preiskommiſſi on gebildet, welche ſich aus je elf Vertretern ſämtlicher landwirtſchaftlichen Verbände Badens und der großen, mittleren und kleineren Bedarfſtädte zuſammenſetzt. Aufgrund der damaligen Vereinbarungen werden die Forderungen der Landwirt⸗ ſchaft jeweils dem badiſchen Molkereiverband Karlsruhe unter⸗ breitet, der die einzelnen Vertreter der Landwirtſchaft und der Be⸗ darfsgemeinden zu einer Ausſprache einladet. Die Vertreter der Bedarfsgemeinden, die dieſer Landesmilchpreiskommiſſion ange⸗ hören, wurden im Benehmen der Städte unter ſich beſtimmt. Die letzte Milchpreisfeſtſetzung fand am 16. Februar in Donaueſchingen ſtatt. Wie wir einem Rechtfertigungs⸗ ſchreiben der Mannheimer Milchzentrale auf einen An⸗ griff im„Bauländer Boten“ wegen der neuen Erzeugerpreiſe, die in den Liefergemeinden des Baulandes bezahlt werden, entnehmen, wird in den„Verſammlungen, in denen der Milchpreis feſtgeſetzt wird, nicht leichtfertig durch die Städtevertreter gehandelt, ſondern in ſtundenlangen Beſprechungen alles getan, um einen Erzeuger⸗ milchpreis zuſtande zu bringen, welcher den tatſächlichen Verhält⸗ niſſen entſpricht. Bei der letzten Milchpreisverſammlung in Donau⸗ eſchingen forderten die Vertreter der Landwirtſchaft einen Preis der die endgültige Feſtſetzung auf 380 M. bedeutend überſchritt. Nach langen Bemühungen gelang es, zwiſchen Erzeugern und Verbrauchern eine Einigung auf Feſtſetzung des Milchpreiſes von 380 M. das Liter Vollmilch vom 20. Februar ab zu erzielen. Es iſt nach dieſen Feſtſtellungen darnach ein Irrtum, wenn der „VBauländer Bote“ glaubt, die Mannheimer Milchzentrale hätte den neueſten Erzeugermilchpreis von 380 M. willkürlich feſtgeſetzt. Die Milchzentrale nimmt auch die Milch nicht widerrechtlich weg, ſondern erfaßt ſie lediglich in den Gemeinden, die ihr geſetzlich zugewieſen ſind Und ſchließlich iſt noch ausdrücklich zu bekonen, daß die Forderung auf Erhöhung des Erzeugerpreiſes von der Landwirt⸗ ſchaft ausging. Daß ſich der„Bauländer Vote“ darüber aufregt, daß die Mannheimer Milchzentrale durch Ortsſchelle die Exhöhung des Erzeugermilchpreiſes von 210 auf 380 M. bekanntgibt, iſt begreif⸗ lich, da ſich dieſenigen Gemeinden, die den Bezirk Adelsheim be⸗ liefern, dem neuen Mannheimer Erzeugerpreis anpaſſen werden. Aber daran iſt nicht die Mannheimer Milchzentrale ſchuld, die, wie aus den vorſtehenden Feſtſtellungen hervorgeht ſich nach den Beſchlüſſen richten muß, die für das ganze Land gefaßt werden. In der Landesmilchpreiskommiſſion wird das badiſche Hinterland durch einen Abgeordneten der Stadt Mosbach vertreten, während Bürgermeiſter Wegerle aus Schweigern die Landwirtſchaft des bad'ſchen Hinterlandes vertritt. Vielleicht gelingt es dem Einfluß dieſer beiden Herren, den Er zeugermilchpreis herab⸗ zudrücken, ohne daß die Ablieferung notleidet. Niemand würde ſich mehr darüber freuen, als die Mannheimer Milchbezugs⸗ berechtigten, die nichts gegen einen beträchtlichen Preisabbau bei dieſem wichtigen Nahrungsmittel einzuwenden hätten. Sch. Stästiſches Elektrizitätswerk und Schlammkohle Unſer P. E..⸗Mitarbeiter ſchreibt uns: f Ein eigenartiger Rechenkünſtler und Kommunalpolitiker äußerk ſich in Nr. 71 der Mannheimer„Volksſtimme“ zu meinem Artikel in der Montagabend⸗Ausgabe des„Mannheimer General⸗Anzeiger“, der ſich mit der Kohlenverſchleuderung im hieſigen ſtädt. Elektrizitätswerk befaßte. Die„Volksſtimme“ geht um die Tatſache des Milliardenſchadens herum und be⸗ ſich darauf, in lahmen 85 abſchwächend zu wirken. Dann aber erhebt ſie laut ihre Volks⸗„Stimme“ und ſtellt den„Generar⸗ Anzeiger“, die Deutſche Volkspartei und mich als mitleiderregende Muſterpolitiker hin. Am Schluſſe des Artikels ſchreibt ſie wörtlich: „Eine ſolche Schreibweiſe, die mit den tatſächlichen Dingeß ſo wenig in Zuſammenhang ſteht, erregt mehr Mitleid, als ernſt genommene Gegnerſchaft.“ 2 Dazu trä der Artikel ſelbſt die Ueberſchrift„Kopfrechnen ſchwach“. Ich kann nur annehmen, daß ſich die„Volksſtimme“ mit beiden Komplimenten Selbſtattribute gezollt hat, denn größere Unrichtigkeiten als hier aufgetiſcht werden, waren noch niemals in ſolcher Fülle auf ſoengem Raum bek⸗ einander. Die„Volksſtimme“ weiſt zurück, daß der gemiſchte beſchließende Ausſchuß in ſeiner letzten Sitzung die Gas⸗ und Strompreiſe um 200 Prozent erhöht habe und rechnet: Februarpreis für Gas Mk. 610, Januarpreis Mk. 310. Alſo ſcher o meine Ausfüh⸗ rungen nicht. Gut gebrüllt Löwe; aber in falſcher Tonart, denn bei⸗ des ſtimmt in der„Volksſtimme“ nicht. Ich hatte nichts von der letzten Sitzung des gemiſchten⸗beſchließenden Ausſchuſſes⸗ ſondern von der vo rletzten behauptet. Der Strompris wird von der„Volksſtimme“ wohlweislich fortgelaſſen. preis angezogen, weil es ſich in meinen Ausführungen um das Elektrizitätswerk handelt. Und nun die Rechnung: Der Gaspreis im Januar Mk. 200.—(nicht 310, wie die„Volksſtimm ſchreibt) und im Februar Mk. 610.—. Der Aufſchlag beträgt alſo 205 Prozent. Wird die Vorauszahlung mitberech⸗ net dann ergibt ſich ein noch höherer Aufſchlag, nämlich im Januar Mk. 310.— und im Februar Mk. 910.—. Alſo eine Steigerung von faſt 300 Prozent. ſiehts noch ſchlimmer aus: Januarpreis Mk. 560.— Februarpreis Mk. 1750.—, alſo eine Steigerung von 312. Mit Voraus zahlung waren die Preiſe im Januar Mk. 740.— im Februar Mk. 2960.—, alſo faſt 400 Prozent. Ich kann daher feſtſtellen, daß meine Ausführungen am Montag Abend kopfrech⸗ neriſch abſolut richtig, dabei aber zurückhaltend waren. Der „Volksſtimme“ aber gebe ich den Rat, ſich eine Rechenmaſchine zil beſchaffen. Weiter ſchreibt die„Volksſtimme“: 4 „Dem„General⸗Anzeiger“ wird es ſchwer fallen, dieſen rechne riſchen Nachweis zu erbringen, oder aber ihn aus dem offiziellen Bericht herauszuleſen.“ Ich— und der General⸗Anzeiger auch— nehme und leſe alles ſo, wie es wirklich gemeint iſt. Es kann alſo von Herausleſen bei uns keine Rede ſein. In dieſem Falle„höchſtens von Vorleſen“. Wenn die„Volksſtimme“ den Nachweis für die Richtigkeit meiner Zahlenangaben verlangt, ſo mag ſie bei ſich biet nachleſen. In Nr. 49 der„Volksſtimme“ vom 19. Februar ieſes Jahres befindet ſich im 2. Blatt auf der erſten Seite unten rechts und auf der zweiten Seite oben links der Bericht über die Sitzung des gemiſchten beſchließenden Ausſchuſſes vom 16. Februar. Und in dieſem Bericht ſind die von mir angeführten ZJahlen genau enthalten. Wenn jemals, ſo erſcheint mir hier die Frage not⸗ wendig:„Verſtehſt du auch, was du lieſt?“ Die Höhe aber iſt, daß die„Volksſtimme“ mit ihrer kommunal⸗ politiſchen Erkenntnis und Praxis verächtlich auf mich herunter⸗ ſchaut, bei ſolcher Leiſtung, für die eine Note erſt erfunden werden muß. Und dabei läßb die eigentliche Tatſache, daß ſeit Wochen und für weitere Wochen im ſtädtiſchen Elektrizitätswerk Tag für Tag viele Millionen verſchwendet werden, die„Volks⸗ ſtimme“ ganz ruhig; denn das ſcheint zur„Volksſtimmen“⸗Kom⸗ munalpolitik zu gehören. Ich glaube alſo, daß ich feſtſtellen darf, daß mein und des„General⸗Anzeigers“ Bemühen in dieſer Schlammkohlenwirtſchaft ſehr ernſt genommen werden muß. und daß die„Volksſtimme“ anſtatt ihrer prahleriſchen Ar⸗ tikelüberſchrift mit ärmlichem Inhalt beſſer eine Würdigung der Tatſache ſich hätte befleißigen ſollen, dann hätte man auch ſie in dieſem Falle ernſt nehmen können. So aber hat ſie ſich nur lächerlich gemacht. * Milderung der Verkehrsſperre in Ludwigshafen. Laut An⸗ ſchlag am Polizeiamt in Ludwigshafen wurde die Verkehrsſperre dahin abgeändert, daß ſie ſich nunmehr auf die Nachtſtunden von 10 Uhr abends bis 5 Uhr morgens(bisher von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr) erſtreckt. Die Sperre dauert noch bis Sonntag, 18. März einſchließlich. Die franzöſiſchen Konkrollmaßnahmen haben geſtern im be⸗ ſetzten Rheinauer Gebiet eine Verſchärfung erfah⸗ ren. An der Halteſtelle Stahlwerk der Straßenbahn ſteht ein Doppelpoſten, der die nach Mannheim fahrenden Wagen nach unverzollten Waren, die die Fahrgäſte ausführen wollen, kontrolliert. Die von Mannheim kommenden Wagen dürfen ohne Kontrolle paſſieren. Ein neuer Abteilungspräſidenk beim Landesfinanzamk. Der Reichspräſident hat den Oberregierungsrat Max Fleiſchmann in Rudolſtadt zum Abteilungspräſidenten beim Landesfinanzamt Karls⸗ ruhe, Abteilung für Zölle und Verbrauchsſteuern, ernannt. *Merke dir's, Deulſcher! In Düſſeldorf bekommt ein deutſches Kind wöchentlich— bitte, wöchentlich— einen halben bis andert⸗ halb Liter Magermilch. Der franzöſiſche Offizier mit Frau wöchent⸗ lich 21 Liter Vollmilch. Dazu noch, wenn er einen Hund hat, 3½ Liter Vollmilch für den Hund. Die zwei⸗ und dreijährigen Kin⸗ der haben es alſo ſchlechter als ein franzöſiſcher Hund. 8 Regelmässige Verbindung von Bremen über Southampton, Cherbourg nach New vork durch die prachtvollen amerikanischen Regierungsdampfer NACHSTE ABFARHRTEN: President Harding 21. März 25. Apri George Washingtoernn 28. März 23 + President Roosevelt.... 4. April 9. Mai President Arthutr II. April 16. Mai President Fillmore.18. April 21. Mai Abfahrt von Southampton und Cherbourg 1 Tag spkter Verlangen Sie Prospehte und Segellisten Vr. 142 BERLIN WS MANNH EINM Unter den Linden 1 Hansahaus, D 1, 7/8 Seneral Vertretung: Norddeutscher Lloyd, Bremen 6 Eü Es wird der Gas⸗ Beim Strom⸗ N auß den qm. 4. Seite. Nr. 125 *Briefpoſtbeförderung nach Spanjen und Portugal. Infolge der durch den Einbruch franzöſiſch⸗belgiſcher Truppen in deutſches Gebiet hervorgerufenen Störungen im Eiſenbahnverkehr ſind von der Poſtverwaltung Maßnahmen getroffen, um für die Briefpoſt⸗ beförderung nach Spanien und Portugal mehr als bisher den See⸗ weg über Hamburg oder Bremen nutzbar zu machen. Die Sendun⸗ gen nach Spanien müſſen den in die Augen fallenden Vermerk„über Hamburg auf dem Seeweg“ bezw. bei den von Bremen abgehenden Schiffen„über Bremen auf dem Seeweg“, die für Portugal den Ver⸗ merk„über Hamburg auf dem Seeweg“ tragen. Das Reichspoſt⸗ miniſterium nimmt an, daß die Maßnahme den mehrfach geäußerten Wünſchen der Handelswelt Rechnung trägt. Briefſendungen nach Spanien und Portugal, die nicht mit dem angegebenen Leitvermerk verſehen ſind, werden nach wie vor über Frankreich befördert. Sie nehmen ſeit Unterbrechung des Eiſenbahnverkehrs in der Rheinpfalz von Frankfurt aus den Weg über Bühl und Kehl nach Straßburg. veranſtaltungen 3 Lehrergeſangverein Mannheim Ludwigshafen. Das am Samstag, 17. März ſtattfindende Konzert unterſcheidet ſich durch ſeine ſtrenge Einheitlichkeit und Geſchloſſenheit von den meiſten üb⸗ lichen Vereinsdarbietungen. In ſeiner Einſtellung auf das Ernſte und Religiöſe entſpricht es ganz der Stimmung unſerer Tage. Schu⸗ berts troſtreicher„23. Pfalm“ und Cornelius erſchütterndes„Mitten wir im Leben“ ſind bezeichnend für den engen Anſchluß des Kon⸗ zerts an den religiöſen Gedanken. Dieſe Stimmung atmet⸗ auch Liſzts farbenfreudige und ausdrucksſtarke„C⸗Moll⸗Meſſe“ für Män⸗ nerchor und Orgel, desgleichen die altdeutſchen Sologeſänge, die Anna Karaſek vom Natlionaltheater darbieten wird. Die neuere religiöſe Muſik iſt durch den Chor„Gethſemane“ von Lendrai und durch Sololieder von Hugo Wolf vertreten.(Räheres ſiehe Anzeige.) Aus dem Lande Achern, 15. März. Der aus Oberachern gebürtige Kauf⸗ mann Friedrich Benz, Inhaber einer Holzhandlung in Rorſchach in der Schweiz hat der Gemeinde die Summe von 10 Millionen Mark geſpendet. Schönau ſi.., 15. März. Im 95. Lebensfahr iſt ein alter 48er, der Landwirt Johann Lais geſtorben. Er war im Revolutions⸗ jahr 1848 unter Heckers Fahnen als Freiſchärler gegen die Preußen gezogen. In dem Treffen auf der Scheideck bei Kandern, in dem General von Gabern fiel, ſtand er in den Reihen der Freiſcharen. Als die preußiſchen Kugeln zu ſtark pfiffen, folgte er dem Beiſpiel 80 meiſten ſeiner Genoſſen und ſchlug ſich möglichſt ſchnell in die Büſche. Triberg, 15. März. Ein ſchwerer Unglücksfall hat ſich auf der Schwarzwaldbahn zwiſchen Niederwaſſer und Triberg ereignet. Eine nach Villingen fahrende Lokomotive überfuhr bei der Aus⸗ fahrt aus dem ſog. Forellentunnel den Oberbahnwärter Heizmann und den 58jährigen verheirateten Rottenführer Werner von Tri⸗ berg. Letzterer war ſofort tot, während Heizmann ſchwere Ver⸗ letzungen erlitt. Todtnau, 15. März. Hier beſchäftigt man ſich wieder einmal mit dem Waſſerkraftwerkprojekt. Nach den Mitteflungen des Sach⸗ verſtändigen Profeſfor Eiſenlohr aus Karlsruhe würden die Bau⸗ koſten den Wert von 4000 Feſtmeter Holz betragen. Die Kilowatt⸗ ſtunde könnte man um 30 erzeugen, jetzt koſtet ſie 280. 1000 Pferdekräfte könnten gewonnen werden. Leider konnten ſich die in Betracht kommenden Gemeinden immer noch nicht endgültig entſchließen. Waldshut, 15. März. Bei der Aushebung des Ingenieur⸗ und Patentbureaus Maag, unter welcher Firma Maag mit meh⸗ reren Ausländern, vor allem Franzoſen, in die Millionen gehende Ausfuhrgeſchäfte trieb, gelang es, die Genoſſen des Maag feſtzu⸗ nehmen, während Maag ſelbſt flüchtete. Der Staatsanwaltſchaft fielen hierbei unter dem Geſchäftsinventar u. a. intereſſante Appa⸗ trate und andere Dinge im Werte von vielen Millionen l in die Hände. Mehrere Waldshuter Geſchäftsleute ſind durch Maag finan⸗ giell ſchwer geſchädigt worden. Aus der Pfalz * Ludwigshafen, 15. März. Geſtohlen wurde in der Bismarck⸗ ſtraße ein Fahrrad, das vorübergehend aufgeſtellt war. Die unbe⸗ kannten Täter ſind mit dem Rad im Werte von 150 000 Mark ent⸗ kommen. Ein weiteres Fahrrad wurde im Amtsgericht, wo es ab⸗ geſtellt war, geſtohlen.— In einem Laden in der Böhlſtraße drangen Unbekannte in Abweſenheit der Ladeninhaberin ein. Den Dieben fiel ein Betrag von 900 000 in die Hände, den ſie aus einer Taſche entwendeten.— Aus einem in der Lenzſtraße ſtehenden Eiſenbahn⸗ wagen, der erbrochen wurde, wurden Tuche von bedeutendem Wert geſtohlen. Ein Teil der Waren konnte bei einem hieſigen Tagner wieder vorgefunden werden. Ludwigshafen, 15. März. Durch einen Polizeihund wurden Gemüſediebe ermittelt, die aus einem umzäunten Garten eine grö⸗ ßere Menge Gemüſe und Feldſalat geſtohlen hatten. Trotz des feuch⸗ ten windigen Wetters nahm der Polizeihund des Oberwachtmeiſters Heß die Spur der Diebe raſch auf und verfolgte ſie bis zu einem ent⸗ ſernt gelegenen Hauſe, wo er an einem Fenſter hochging. Bei der Hausſuchung wurde tatſächlich das geſtohlene Gemüſe, das von den Dieben zum Fenſter hereingereicht worden war, gefunden, worauf die Diebe den Diebſtahl eingeſtanden. Neues aus aller Welt die Betriebseröffnung der Wiesbadener neuen Nero-Quelle in der Sedanſtraße wurde dieſer Tage vorgenommen. Die Quelle murde vor einem Jahre entdeckt, als man f anſtellte. Sie iſt ein Abkommen der Thermenquelle und hat faſt den gleichen Mineralgehalt wie dieſe, ſchmeckt aber weniger ſalzhaltig und iſt ſo⸗ mit als Tafelwaſſer geeignet. Die Quelle liefert ſtündlich 1500 Liter. Für den Betrieb der Quelle hat ſich eine G. m. b. H. gebildet. . Selbſtmord am Telephon. Eine 21 Jahre alte Kontoriſtin aus München fuhr nach Lichtenfels in der Abſicht, ſich dort das Leben zu nehmen. Bald nach ihrer Ankunft begab ſie ſich in das Poſtamt und rief durch den Fernſprecher einen bekannten Herrn in München an, dem ſie mitteilte, daß ſie ſich erſchieße; er möge ſo freundlich ſein, ihren Vater zu verſtändigen. Der Angerufene hörte darauf einen Schuß, und die Anruferin war verſtummt. Sie hatte — in der Kabine geiötet. Das Mädchen ſoll ſchwermütig geweſen ſein. —, Die deutſche Heimat unvergeßlich. Ein rührendes Beiſpiel Amverlöſchlicher Anhänglichkeit an die deutſche Heimat erhielt dieſer Tage ein Kölner Hilfsſchullehrer, der Verbindung mit einer in Ame⸗ rika weitverbreiteten Familienzeitſchrift hat, die ſeit Kriegsſchluß eine rege Tätigkeit zur Linderung der Not in Deutſchland entfaltet. Dieſe Beziehung benutzte der Lehrer zu einem Bittruf im Intereſſe ſeiner, größtenteils bedürſtigen Volksſchichten entſtammenden, Schulkinder. Nun traf vor einigen Tagen ein Brief an ihn ein aus Falls City, Staat Nebraska, mit einem Scheck über acht Dollar, dem der Spen⸗ der auf einem kleinen Zettel in unbeholfener zitteriger Handſchrift ſolgende Zeilen beigefügt hatte:„Ich, W.., geboren in Komborg, Provinz Sachſen, ſende Ihnen beiliegendes Geld für Ihre armen Kinder. Ich bin jetzt 91 Jahre alt und ſchon längere Zeit krank. Kann Kemberg nicht vergeſſen, ob ich es gleich ſchon 65 Jahre ver⸗ laſſen habe Heute iſt hier der 10. Jamuar 1923.“ Die den Scheck übermittelnde Bank fügte nach hinzu: Der Geber ſſt ein ſehr alter Mann, der viel zurück denkt on ſeiner Kindheit Tage. Waſſerſtandsbeobachtungen im Monat Februar Abeln⸗Pegel g. 10. 12. 13.J 1f.ſs. Nedar-Begelf 9. 10. 12. 13. 4. Sachn ꝛerinfet⸗).60l1. 1215 120 Nanndeim 40—— 7060351 Kehl.942. 2..835.55 Heild N Mage 47 f. 770 e 8,— Naßndein.4, 384%500 505 3 Nün:%%.%.62 Mannheimer Wetterbericht v. 13. März morgens 7 Uhe Barometer: 754,6 mm. Thermomeler: 2,5 C. Niedrigſte Temperatur nachts:.%. Hüchſte Temperakur geſtern:.4 C. Niederſchlag:.5 Liter Oſt 2, bewölkt. .70 Der Deutsche Industrie- und Handelstag zur Ruhrbesetzung In dem unter dem Vorsitz des Präsidenten Franz v. Mendelssohn tagenden Hauptausschuß des Deutschen Industrie- und Handelstages berichteten Geheim- rat Dr. Hagen-Köln und Kommerzienrat Dr. Reusch- Duisburg über die Verhältnisse im besetzten und Einbruchs- gebiet des Westens und konnten erschütternde Einzelheiten üher die sadistischen Quälereien der Be- völkerung aber auch erhebende Einzelheiten über die Hal- tung der Bevölkerung mitteilen. Es wurde mit besonderem Nachdruck darauf hingewiesen, daß der Ausgang des Kampfes an der Ruhr und am Rhein nicht zum wenigsten von der Festigkeit des unbesetzten Deutsch- lands abhüngt und dab jeder einzelne Deutsche im un- besotzten Deutschland bereit sein muß, wenigstens materielle Opfer auch in seinem Geschäftsbetriebe für den Entschei- dungskampf zu bringen, in dem Deutschland steht. Die Aus- sprache schloß mit der Abgabe folgender Erklärung: Der Hauptausschuß des Deutschen Industrie- und Han- delstags versichert das gesamte besetzte und Einbruchsgebiet, daß die Erwerbsstände Deutschlands fest hinter der leiden- den Bevölkerung des Westens stehen und daß die zahlreichen durch nichts zu rechtfertigenden Rechtsbrüche, Brutalitäten und Verbrechen der Franzosen und Belgier die vaterländi- sche Front nur immer fester schließen. Die ungeheuren Ver- luste, die dieser Kampf kostet, müssen von allen Teilen Deutschlands getragen Werden. Der Ausschuß erwartet, daß im geschäftliehen Verkehr mit dem besetzten Gebiet die weitgehendste Rücksicht auf Kreditgewährung und Lieferungserleichterungen genommen wird und daß die Unternehmungen und Gemeinden des Westens bei der Auf. rechterhaltung der Betriebe und Schaffung von Beschäftigung kinanziell im stärksten Maße unterstützt werden. Der Ausschuß fordert schließlich eine schärfere Be- kämpfung des von neuem gegen uns eröfkneten Lügen- leldzuges und eine besser organisjerte Propaganda für unsere gute deutsche Sache. Deutschlands Widerstand wird dauern, bis die Westgebiete frei vom keindlichen Druck unter der alten deutschen Verwaltung die friedliche Arbeit wieder haben aufnehmen können. Gelsenkirchen Die gleichfalls zur Stinnes'schen Rhein-Elbe- Unton gehörende Gelsenkirchener Bergwerks- gesellschaft.-G. in Gelsenkirechen kann nach mrem Geschäftsbericht auf ein 50-jähriges Bestehen zurück- blicken. Ihm seien folgende Austuhrungen entnommen: In rastloser Arbeit ist es gelungen, die Gesellschaft aus kleinen Anfängen heraus zu einem ausschlaggebenden Faktor des deutschen Wirtschaftslebens zu entwickeln. Der Ein- bruch der Franzosen in das Ruhrgebiet legt dem räuberisch überfallenen Land und Volk unerhörte Lasten und Qualen auf. Gleichwohl hat sich der deutsche Wille zum Leben unter dem Joch des französischen Eindringlings nach den letzten vier Jahren der Erniedrigung mächtig geregt. Wenn auch den Unternehmern und Arbeitern schwere Stun- den beschieden gewesen sind und zunächst auch noch weiter erwartet werden müssen, so haben wir doch die Hoffnung, daß es dem geschlossenen Widerstand des deutschen Volkes gegen das jeder Zivilisation hohnsprechende Verhalten der Franzosen gelingen wird, die Freiheit zu retten und einen neuen Grund für den Wiederaufbau unseres Vaterlandes zu legen. Wir gedenken unserer hart geprüften Vorstands- mitglieder, Angestellten und Arbeiter mit besonderer Wärme und sind stolz darauf, dab ihr Vorbild ausschlaggebend dazu beiträgt, in zähem Widerstande gegen die Franzosen den deutschen Namen wieder zur Geltung zu bringen. Die in der Interessengemeinschaft begründete Zusammen- arbeit hat sich unter diesen schwierigen Verhältnissen als eine unschätzbare Hilfe erwiesen. Die Kohlenförderung er- fuhr wiederum eine kleine Steigerung von 1,2% auf rund 8,3 Mill. Tonnen, die auf etwas erhöhte Schichtleistung und geringe Belegschaftsvermehrung zurückzuführen ist. Die Kokserzeugung belief sich auf 2,14 Mill. Tonnen gegen.95 Mill. Tonnen im Vorjahre. Die Wagengestellung War erst im zweiten Halbjahr ausreichend. Auch War erst vom Früh- jahr ab ein befriedigender Versand der Kohlen auf dem Rhein infolge des besseren Wasserstandes durchführbar. Der in Vorschlag gebrachte Anteil von 8096 bedeutet unter Zu- grundlegung des Dollarkurses vom 15. Februar einen Betrag von 17 Goldpfennig je 1000„ Aktie, kann also als eine auch nur annähernde Verzinsung des Aktienkapitals überhaupt nicht angesprochen werden. In der Bilanz betragen Materialien und Fabrikate 79,22(i. V. 56,99) Mill. 4, Beteiligungen 333,90(268,02) Mill., Wertpapiere 63,64(63,62) Mill.. Kasse 132,53(10,64) Mill.&, Bankguthaben 143.65(93,93) Mill., sonstige Schuldner 6938.40(707,78) Mill.. Dem stehen gegenüber Anleihen 44.17(46,83) Mill., sonstige Verpflichtungen 7303,87(878,76) Millionen 4. Die Nachfrage nach fast sämtlichen Er- zeugnissen war im Berichtsjahre auch nicht annähernd zu befriedigen, da die unerhörten Brennstoffablieferungen an die Entente die Deckung des Inlandsbedarfs und damit die hinreichende Ausnutzung der Werkanlagen völlig unmöglich machten. Veberlastung des Reichswirtschaftsministeriums Vom Hansa-Bund wird uns geschrieben: Nach den uns vorliegenden Mitteilungen des Reichswirtschaftsministeriums häufen sich dort die direkten Anfragen und Eingaben um Kuskunft über allgemeine wirtschafüliche Fragen. Im Interesse der Absender solcher Eingaben verweisen Wir darauf, daß eine weit schnellere Erledigung solcher Ein- gaben erreicht werden kann, wenn diese an die Spitzen- verbände geleitet werden. Es wärd in diesem Zusammen- hang auf die Auskunftsstelle des Hansa-Bundes für all- gemeine wirtschaftliche Fragen verwiesen, die zu derartiger Auskunftserteilung sich den Interessenten zur Verfügung slellt und guch bereit ist, bei der Bearbeitung wirtschafts- rechtlicher, Streitfragen(Preistreibereirecht usw.) mitzu- Wirken, Einzelinteressenlen und Wirtschaftsorganisationen wird daher empfohlen, sich in diesen Fragen insbesondere auch bei Einreichung von Eingaben mit der Hauptgeschäfts⸗ stelle des Hansa-Bundes für Gewerbe, Handel und Industrie, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 36 in Verbindung zu setzen. Umhrenfabrik Badenia.-., Villingen(Sehwarzwald). Dieses im Oktober 1921 unten Mitwirkung der Deutschen Handelsbank-G. in Frankfurt a/M. mit 3 Mill. Kapital (erhöht inzwischen auf 12 Mill. 4) errichtete Unternehmen scheint einige Wandlungen durchgemacht zu haben. Zu An- kang vorigen Jahres wurde die Uhrenfabrik Haller u. Benzing in Schwenningen a/N. Ubernommen. Jetzt teilt die Villinger .-G. der Frankfurter* auk Anfrage mit, daß àm 1. Oktober 1922 der Villinger Betrieb„von dem Konzern“ am 1. Oktober 1 abgetrennt worden sei. Seit diesem Datum arbeite die Uhrenfabrik Badenia wieder wie vor der Gründung auf eigene Rechnung und stehe mit der.-G. in — Strie Verwaltung der Uhrenfabrik Badenia-G. mit dem gesamten Aktienkapltal liege jetzt in den Händen der Firma Haller u. Benzing, Uhrenfabrik.-., Schwenningen. Diese Gesellschaft habe, soweit bekannt, sämtliche Aktien aufgekauft.— Das letztere scheint nach Kenntnis genannten Blattes nicht voll zuzutreffen, durch vorzeitige Lanzierung in den kreien Verkehr auch des Frankfurter Platzes sind auch Aktien in andere Hände gelangt. Deswegen ist darauf hinzuweisen, daß, obwohl der erste Bilanztermin der Uhrenfabrik Badenia der 30. September 1922 war, bis heute noch keinerlei Abschluhmitteilung vorliegt. * Deutsch-Ungarische Handels-.-G. in Konstanz. Die Gesellschaft hat auf der Tagesordnung ihrer o..-V. eine Reihe von Punkten stehen, die erkennen lassen, daß erheb- liche Aenderungen im Aufbau und der Ausgestaltung geplant sind. Diese.-V. soll nämlich u. a. beschließen: Neuwahl des Aufsichtsrats, Kenderung der Firma und des Sitzes der Gesellschaft, Kapitalerhöhung auf 10 000 000% durch Neuausgabe von 850 Inhaberaktien Zu je 10 000„ unter Ausschluß des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre, Umwandlung der 300 Namensaktien in Inhaber- aktien und Aufhebung* Vorrechte bisheriger 1500 Stück Aktien. Satzungsänderungen entsprechend Tagesordnung Punkt 5, 6 und 7 und hezüglich Erweiterung des Gegenstands des Unternehmens, Neuregelung der Befugnisse des Vorstands und der Zweigniederlassungen, Börsenberichte Mannheimer Efflektenbörse * Mannheim, 14. März. Auch heute machte sich lebhafte Tendenz bemerkbar und lagen ganz besonders Bank- akKtien sehr fest. Im Verkehr standen: Pfälzische Hypo- thekenbank zu 405096, Rheinische Creditbank zu 49902%. Rheinische Hypothekenbank zu 3550% und Süddeutsche Dis- conto zu 7500%. Ferner wurden von Industrie-Aktien gehandelt: Anilin zu 26 000%, Rhenania zu 15 50026, Benz zu 14 2509%, Fahr zu 11 0009%, Waggonfabrik Fuchs zu 11 0006, Braun Konserven zu 66009, Mannheimer Gummi zu 16 500. Maschinenfabrk Badenia zu 13 9009, Neckarsulmer zu 12 5009%6, Salzwerk Heilbronn zu 80 000%, Wayss u. Freytag zu 11 000%, dto. junge zu 10 0009, Zellstofffabrik Waldhof zu 20 0009% und Zuckerfabrik Waghäusel zu 13 00025. * Von Freitag, den 16. März ab gelangen nom. 600 000 000 596 Teilschuldverschreihungen der Neckarwerke,.-., Stutt- gart, zum Handel und zur Notierung. Deuisenmarkt Mannheimer Devisenmarkt, I3. März. Es notierten am hiesigen Platze(alles Geldkurse): New Tork 20800(20825), Holland 8200(8225), London 98000 98000, Schweiz 3870 887), Paris—(—), Brũssel——9, Italien 1000(000), Prag 620(625). Tendenz: Geschäftslos. 127 New Lork, 14 März(WS) Devisen. 19. 14. 18. 11. 8. 14. Frankrelen.04.09 Sohwein 18.64 18 63 Spanlan 165.41 18 40 Beſgien.20.21][ England.70.69 ſtaſſen.77.78 *New Xork, 14. Marz. Kurs der Reichsmark bei Börsen- Schluß 0,0048(0,0048) Cents. Dies entispricht einem Kurs von 20 833(20 833) für den Dollar, Waren und Härkie Karlsruher Produktenbörse Mun schreibt uns aus Karlsruhe, 14. März: Der Besuch bleibt auſlerordentlich stark, doch ruht das Geschäft wegen der Unsicherheit in der weiteren Devisenentwicklung und der immer mehr in Erscheinung tretenden Kapitalknapp- heit fast vollʒkommen. Weizen 98—102 000 l, Roggen 95—98 000 l, Kleie 45—.55 000, Gerste 80—82 000, Weizenmehl, Mühlenforderung 170 000 1, zweithändig 150 000„, Roggenmehl, Mählenforderung 150—155 000 4, zweithändig entsprechend billiger. Weine und Spirituosen Iustlos; trotz Angebote kein nennenswertes Geschaft. Tee und Kaffee unverändert. * Die Zahlungseinstellung am norddeutschen Getreide- markt. Was gestern gerüchtweise über eine Milliarden- Zahlungseinstellung einer großen norddeutschen Getreide- lirma verlautete, hat sich inzwischen zu bestimmteren An- gaben verdichtet. Die Vossische Zeitung meldet heute, daß es sich um die Firma W. A. Richter in Sorau handelt. Wenn auch den größten Teil des Verlustes die Provinz zu tragen habe, bestätige sich doch die Ver- mutung, daß auch einige Berliner Getreide- irmen ziemlich stark beteiligt seien. Man hoffe jedoch, daß der Zusammenbruch keine weiteren Kreise ziehen werde. Die Angaben über die Höhe der Verbindlichkeiten schwanken zwischen 5 und 8 Miliarden. Die Firma soll besonders in Maisgeschäften bedeutende Verluste er- litten haben. Berliner Metallbörse vom 12, März Preise in Hark für 1 Kg. 73. 14. Aluminium 1. 14. Elektroiytkupfer 7927.— 7934.— in Barren 2008.— 9008.— Rafflaadekupfer 5050-5950 6850-6985 Zian, ausfänd. 21600-22000 2˙700. 40⁰0 Biel 2850. 2625.2870 Hüttenzlnn 21300•21500 23300.2600 Rohzink(Vb.-Fr.) 3592 08 3867.52 Miokei 11000-11800 11000.11500 d0.(Ir. Verk.) 3400-3500 3450-3550 Antimon 2530-2750 2650.2750 Plattenzink 2550-2750 2700-2800 Siiber für 1 0r. 405-410 407-40 Aluminlum 3958.— 3958.—] Platin p. Gr. 3000⁰ London, 14. MArz.(WS) Metallmarkt.(in Cst, für d. engl.. v. 1018 ka.) 18. 14. bestseleot, 75.50 76.—] lei 28.75 25.75 KupferKass 72.50 73 75Mickel 130.— 130.—] Zinx 36 75 38.85 do. 3 Vonat 73.15 73 25] inn kassa 234.45 22465 dveoksilber 10.50 10.50 do. Elektrot 380.30 80.75 do. 3 Manat 234.65 224.68 Fegulus 38/ 38% Amerikanischer Funkdienst New Fork, 14. Akrz.(WI) Funkdienst.(Nachdruck verboten). 5 1. Zuf. zus. 16000 20000 stand wt 1350 13.50 Kaffo loco 13.15—.—Flektroſyt 17.— 17. Ored. Bail..25 425 Na! 11.53 11.40] Zinn ſoko 50 75 50 12 Zucker gentrf 740.40 Juli 10.84 10 71[Slei.42.37 ſTerpentin 131— 154.— Sontbr..99.885 Tlnk.77 780 Savannah 147.75 147.50 Oktober.——..— Eisen 29.80 30.50 N. Ori Zaum 31.— 31.25 Verember.64.35 Welsblach.—.10] Welren rot———.— Saumw. oco 31 25 31.20 Sohmalz wt. 13.05 13 10 Hart loko 11.— 134.25 Kärz 31.03 31.— Taig 950 865 Mals loko 97.78 88.— Aprll.25 3J.28 Saumwsatöf 11.75 11.25 Mehl niegr.Fr.50.80 Naul 31 25 31 23 Nai 193 12.01 höchst Fr, 8,80.50 Junt 30 78 30 85[ Petrol. oases 16.50 16 50 Getrdtr. Engl. 17 17 Juſt 30.28 30.48 tanks.—.— Kontinent 10.— 11.— Chlengo, 14. Mürz(s) Funkdlenst.(Nachdruck verboten). 13. 14. Weiren NMai 110.— 119 25 Zonge Juli 81.15 81.25 Schwelne Jun 114.45 114.25 Sohmalz Mrz 12 02 12.10 leicht niedr, 8 40 3 30 nals ma 7385.00„ Fal 12.05 12 12 höchst. 680 385 5 zull 75 75 75.76 Pork—.——.—.— 780 Hater Maf 44 50 4½ 50 Rippon mai 11.15 11.10 8 2⁵.15 Jut 44 18 44.15 Speck niedr. 10.75 10 72 230.0 Rohgen Ma: 68 62 75 böchst., 10.6 1f.62 14000 152000 Heranggebet. Drucer und Gerleger: Drucerel Dr. Haag. Monnbeimer en ene m b 85 Mannbeim. E 6. 2. Direkkion: Ferdinaud Feyme.— Cbefredafteut: Kurt iſcher. Beramwortlich für den polltiſchen und volkswirtſchaftlichen Teil: Kurt ſer; für das Feuilleton: Dr. Fritz Hammes; für Kommunalpolitik: keinerlei Verbindungen mehr. Die Firmenänderung des Villinger Betriebes Werde dieser Tage vorgenommen. Die 2 4 3 1 9 8 N 5 8 F iſch icharp Schönfelder: für Gericht und Sport: Willy Müller: für Handels⸗ eſ e Laſſlez und den üßrigen.de bohelen ahall Flanz Ferderz 20 für Anzefgen: Karl Hütgel, 8— Geſetz und Recht. Nr. 6. 2 Mannheimer General-Anzeiger(Mittag · Ausgabe) Donnerskag, den 15. März 1923 e r ee Das Geſetz gegen die Kapitalflucht in der neueſten Faſſung Der Beginn der behördlichen Maßnahmen gegen die Kapital⸗ flucht liegt bereits eine Reihe von Jahren zurück. Den Anfang ſtellte die Depiſenordnung vom Jahre 1917 dar, die für den Verkehr mit Deviſen die Kontrolle der Reichsbank bezw. der Deviſenſtellen vorſchreibt. Im November 1918 ſtellte eine Verordnung der da⸗ maligen Volksbeauftragten den Verkehr mit Wertpapieren unter ſehr ſcharſe Kontrolle. Noch im gleichen Monat wurde die Poſt⸗ und Telegraphenüberwachung zur Kontrolle des Verkehrs mit dem Aus⸗ lande verfügt. Die Deviſenordnung iſt dann durch das alte Geſetz gegen die Kapitalflucht vom 8. September 1918 abgelöſt worden. Nach einer Reihe weiterer wichtiger Verordnungen folgte das grund⸗ legende neue Kapitalfluchtgeſetz vom 24. Dezember 1920. Dieſes Ge⸗ ſetz, das durch die Novellen dom 4. Juli 1921 und vom 22. März 1922 zwei Abänderungen erfuhr, enthielt kein Verbot der Kapital⸗ tusfuhr, ſondern bezweckte lediglich, die Verbringung von Wert⸗ papieren und Zahlungsmitteln in das Ausland oder ihre Ueber⸗ tragung an einen Ausländer dadurch zur Kenntnis der Steuer⸗ behörde zu bringen, daß die Ausführung derartiger Geſchäfte nur durch Vermitlung von Banken und gleichgeſtellten Anſtalten und nach Ausſtellung eines an das zuſtändige Finanzamt weiterzugebende ſog. Affldavits ſeitens des Auftraggebers für zuläſſig erklärt war. Die Beſtimmungen genügten indes nicht, es wurden wiederholt ſchärfere Vorſchriften zur Bekämpfung der Kapitalflucht gefordert. Dieſen Forderungen gerecht zu werden, wurde das Geſetz zur Ergänzung und Abänderung des Geſetzes gegen die Kapitalflucht vom 22. De⸗ zember 1922 geſchaffen. Das Kapitalfluchtgeſetz wurde in ſeinem neuen Wortlaut unter dem 26. Januar 1923 im Reichsgefetzblatt! S. 91 neu bekanntgemacht. Grundſätzlich dürfen Wertpapiere und auf in⸗ oder ausländiſche Währung lautende Zahlungsmittel nur durch Vermittlung von Banken nach dem Auslande verſandt oder überbracht werden. Die Banken dürfen Aufträge, wonach Wertpapiere nach dem Ausland verſandt oder überbracht, für einen Ausländer in Verwahrung ge⸗ nommen oder ihm auf Stückekonto gutgeſchrieben, Zahlungsmittel nach dem Auslande verſandt, überbracht oder für einen Ausländer in Verwohrung genommene Geldbeträge mittelbar oder unmittelbar in in⸗ oder ausländiſcher Währung einem Inländer oder Ausländer im Ausland oder einem Ausländer im Inland zur Verfügung ge⸗ ſtellt(Auszahlungen, Akkreditive oder gutgeſchrieben werden, nur ausführen, wenn die vom Auftraggeber auszuſtellende Erklärung (Affidapit) mit dem Genehmigungsvermerk des zuſtändigen Finanz⸗ amts verſehen iſt. Der Reichstagsausſchuß hat hier noch die Beſtim⸗ mung eingefügt, daß die Entſcheidung des Finanzamts unverzüglich, ſpäteſtens innerhalb einer Friſt von einer Woche nach Eingang des Antrages zu treffen iſt. Wenn der Auftraggeber im Beſitze einer Beſcheinigung der zuſtändigen Handelskammer darüber iſt, daß ſein Gewerbebetrieb regelmäßig Geſchäfe mit ſich bringt, zu deren Abwickelung Zahlungen nach dem Auskande notwendig ſind, ſo bedarf es der Genehmigung des Finanz⸗ arntes nicht. Die Befreiung von dem Genehmigungsvermerk des Finanzamtes iſt jedoch nur für ſolche Zahlungen gegeben, die inner⸗ halb des regelmäßigen Geſchäftsbetriebs bewirkt werden. Dieſe Vor⸗ ſchriften ſind denen des Geſetzes über den Verkehr mit ausländiſchen Jahlungsmitteln vom 2. Februar 1922 und der Deyiſenordnung vom 12. Oktober 1922 ſowie der dazu ergangenen Ausführungsver⸗ ordnung nachgebildet. Auf die Handelskammerbeſcheinigung ſind deghalb auch die Vorſchriften des§ 3 Abf.—6 des Deviſenhandels⸗ geſetzes(Wiedereinziehung der Beſcheinigung bei Fortfall der Var⸗ ausſetzungen) für anwendbar erklärt. Wird eine mißbräuchliche Be⸗ nutzung der Beſcheinigung nachgewieſen, ſo kann durch die oberſte Landesbehörde deren Entziehung angeordnet werden. Die Beſchei⸗ nigung der Handelskammer wird der beauftrogten Bank in Urſchrift oder in einer vom Finanzamt, einem Gericht, einer Handelskammer oder einem Notar beglaubigten Abſchrift vorgelegt. Ein entſprechen⸗ der Vermerk„Handelskammerbeſcheinigung eingeſehen“ iſt von der Bank auf ſämtlichen Ausſertigungen des Affidavits zu machen. Von dieſen Vorſchrifen macht der§ 7 gewiſſe Ausnahmen, von denen hier nur die wichtigſten erwähnt werden ſollen. Keine An⸗ wendung finden die Vorſchriften auf den Poſtanweiſungs⸗, Poſt⸗ ſcheck⸗, Poſtnachnahme⸗ und Poſtauftragsverkehr. Allerdings müſſen die Paſtſcheckämter den Finanzämtern Auskunft erteilen über Zah⸗ lungen und Ueberweiſungen ins Ausland und die ee iſt ermöchtigt worden, den Voſtſchewverkehr nach den vorerwähnten Vor⸗ ſchriften einzuſchränken. Ferner ſind frei Verſendung von Zahlungs⸗ mittel ſowie Gutſchriften zugunſten einer und derſelben im Auslande amſtſſigen Perſon oder Firma bis zu 3000 Mk. im Einzelfalle oder entprechenden Wert in ausländiſcher Währung. Dieſe Ausnahme⸗ vorſchrift verſagt bei Aufträgen zu wiederkehrenden Leiſtungen in beſtimmten Zeitabſchnitten und bei ſolchen Fällen, in denen nach den Umſtänden angenommen werden muß, daß durch Teilung größere Beträge nach dem Ausland verſchoben werden follen. Endlich iſt frei die perfönliche Mitnahme von Zahlungsmieln nach dem Ausland bis zu 200 000 Mark oder entſprechender ausländiſcher Währung im Reiſoverkehr, im kleinen Grenzverkehr bis zu 20000 Mk. Der Reichsfinanzminiſter iſt fortan ermächtigt, dieſe Höchſtbeträge entſprechend der Beränderung des Geldwertes zu ändern. Außerdem ſind die Finanzämter ermächtigt, im einzelnen Falle den Höchſtbetrag von 200 000 Mk. auf Antrag zu erhöhen. Die michtigſte Neuerung aber, die das Geſetz bringt, findet ſich in den§8 14—18. Die Verbringung von Kapital in das Ausland voll⸗ gioht ſich nämlich nicht nur auf unmittelbarem Wege, fondern eine ſehrſbeliebte, weil ſchwer feſtſtellbare Form der Kapftalflucht iſt die, daß Waren ausgeführt werden und der Gegenwert für dieſe Waren mit Ahſicht und ohne wirtſchaftliche Notwendigkeit im Auslande be⸗ laſſen wird. In ſehr vielen Fällen wird die Unterhaltung von Aus⸗ londsguthaben, die Beteiligung an ausländiſchen Unternehmungen uſtp. bolkswirtſchaftlich durchaus gerechtfertigt ſein. Handel und In⸗ duſtrie können ohne dies nicht beſtehen. Erfaßt werden müſſen aber dieſengen Transaktionen, die darauf abzielen, Vermögenswerte dem inländiſchen Steuerzugriffe zu entziehen. Einem Ausführenden, der den Gegenwert einer ausgeführten Ware in der Abſicht, ihn der deutſchen Volkswirſchaft vorzuenthalten zum Schaden der deutſchen Wirtſchaft ganz oder teilweiſe im Ausland beläßt, kann nach§ 14 die zuſtändige Behörde die weitere Warenausfuhr mit der Wirkung unterſagen, daß er weitere Ausfuhren auch ſolcher Waren, die einem allgemeinen Ausfuhrverbote nicht unterliegen, nur mit beſonderer Zenehmigung der zuſtändigen Stelle vornehmen darf. Als zuſtän⸗ dige Behörde, die auch Geldſtraſen bis zur Höhe des Wertes, den die ausgeführten Waren im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung gehabt haben, verhängen kann, iſt der Beauftragte des Wirtſchaftsminiſters für Depiſenprüfung in Berlin beſtimmt werden. Der Beteiligte muß nor Erlaß der Anordnung, die ihm zuzuſtellen iſt. gehört werden. Gegen die Anordnung und die Verhängung der Geldſtrafe ſteht ihm binnen 2 Wochen Beſchwerde an das Reichswirtſchaftsgericht offen. Die Feſtſtellung des Vorſatzbegriffes beim Stehenlaſſen von Aus⸗ ſandsauthaben dürfte erhebliche Schwierigkeiten verurſachen. Der Begriff der„berechtigten“ Belaſſung von Valuten im Auslande ſſt von außerordentlicher Dehnbarkeſt. Es muß dem deutſchen Außen⸗ handel angeſichts der Valutoſchwankungen und Valutaentwertungen zugeſtanden werden, erhebliche Deviſenbeſtände und Deviſengut⸗ haben im Auslande zu unterhalten. Sollen ober all dieſe Trans⸗ aktionen nicht geſtört werden, ſo wird es nicht immer leſlt ſein, unter ihnen den„Dolus“ feſtzuſteſſen, die Abſicht wirſſchafts hdigen⸗ der, rein egoſticchen Privotimereſſen dienender Kapitalderſ nebung. In manchen Fällen wird die Abſi⸗u. aus den Fußeten. ſichtboren Verkehrsvorgängen mit ausreichender Klarheit hergeleſtet werden können, ſo beiſpietsweiſe, wenn Auslkandsfakturen gefälſcht, das Warenkonto mit finoferten Beträoen belaſtet wird, wenn im Ein⸗ vernehmen mit ousländiſchen Verkäufern beſtimmte Fakturen mit böheren els den wirklichen Warenpreiſen ausgeſtellt werden, unter dem Deckmantel„Proviſion“ übermäßige Beträge an auslüändſſche Perſonen gezahlt werden, wenn deutſche Firmen draußen Tochter⸗ geſellſchaften gründen, die vom Stammhaus zu ungewöhnlich billigen Preiſen beliefert werden und wobei dann die Gewinne auf den Ab⸗ ſatz im Auslande gelegt und im Auslande belaſſen werden. Um das zur Aufdeckung derartiger Kapitalfluchtfälle unumgänglich notwen⸗ dige Zuſammenarbeiten aller in Frage kommenden Stellen zu ge⸗ währleiſten, iſt im§ 18 ausdrücklich beſtimmt, daß die Reichs⸗, Staats⸗ imd Gemeindebehörden ſowie die Notare dem Beauftragten des Wiriſchaftsminiſters für Deyfſenprüfung jede zur Durchführung ſeiner Aufgaben dienliche Hilfe zu leiſten haben. Die Geltungsdauer des Kapitalfluchtgeſetzes iſt bis zum 31. De⸗ zember 1924 verlängert worden. Die verſchärften Vorſchriften des neuen Geſetzes(Genehmigung des Finanzamts, Handelskammerbeſcheinigung, Verbot des Stehen⸗ loſſens von Auslandsguthaben) ſind auch für den Verkehr mit dem Saargebiet anzuwenden. Nähere Vorſchriften hierüber finden ſich in der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapftalabwanderung in das Saargebiet vom 23. Dezember 1922(R. G. Bl. J S. 935). Zur Frage der ſchweizeriſchen Goldhapotheken Von Rechtsanwalt Dr. Ernſt Linz(Mannheim). Die leidliche Frage, deren Löſung durch ein Abkommen Deutſch⸗ lands mit der Schweiz verſucht wurde, ſteht wieder im Vordergrund des Intereſſes. Denn ſowahl der deutſche Grundſtückseigentümer wie der ſchweizeriſche Goldhypothekengläubiger ſind mit dem deutſchen Geſetz vom 9. Dezember 1920 unzufrieden. Für den erſteren iſt die perſönliche Schuld in Gold naturgemäß äußerſt drückend, der letztere ſieht ſich in ſeinen Rechten durch die Entſcheidung des Reichs⸗ gerichts vom 20. Mai 1922 beeinträchtigt, in dem ausgeführt iſt, daß das zwiſchenſtaatliche Abkommen keine dingliche Wirkung hat, daß alſo die Anſprüche des Hypothekengläubigers nur gegen den deutſchen Schuldner perſönlich geltend gemacht werden können, ohne daß ſich der Hypothekengläubiger unmittelbar an das Grundſtück halten könne. Der ſchweizeriſche Gläubiger wünſcht gerade das Gegenteil: er legt auf die perſönliche Schuld des Eigentümers keinen Wert, wenn ihm nur das Grundſtück dinglich verhaftet bleibt. Denn im Grundſtück ſieht er einen immanenten Wert, während er dem Schuldner für die Forderung in Gold kein Vertrauen entgegenbringt. Und andererſeits wieder iſt es für den deutſchen Schuldner eine ſtarke Unbilligkeit, dem Gläubiger perſönlich dann haftbar zu bleiben, wenn er das Grundſtück auf einen Erwerber veräußert hat, der nicht durch befreiende Schuldübernahme oder durch Vertrag mit dem Schuldner dieſem gegenüber in die Schuld eingetreten iſt. Das Problem iſt in ein neues Stadium gelangt. Man will nämlich die Frage ſo löſen, daß man anſtelle der Goldhypothek Frankengrundſchulden ins Grundbuch einträgt.(Eine Grundſchuld ſetzt rechtlich keine perſönliche Forderung voraus.) Es iſt ein Weg, der nur dann befriedigen kann, wenn der Eigentümer an dieſer Grundſchuld einen Anteil bekommt. Sonſt muß er jedes Intereſſe am Grundſtück verlieren. Weiter verlangt die Billigkeit, daß eine Goldhypothek nur dann in eine Frankengrundſchuld umge⸗ wandelt werden darf, wenn es entweder der Eigentümer beantragt oder wenn der Grundſtückseigentümer zugleich auch der perfönliche Schuldner der Hypothek iſt. In letzterem Falle kann auch dem es zugebilligt werden, den Antrag auf Umwandlung zu tellen. Ein großes Bedenken ſteht jedoch der erwähnten Regelung ent⸗ gegen, ein Bedenken, das nicht leicht genommen werden darf. Dean der Hauptgrundſatz des bürgerlichen Rechts wäre aufgegeben, d. i. der des Schutzes des gutgläubigen Erwerbers. Dieſer Grundfatz, der auch ſonſt unſerem Privatrecht nicht unbekannt iſt, iſt im Grundſtücksrocht in der weiteſtgehenden Form anerkannt. Man beachte, daß das Deutſche Reich— zunächſt Vielen unbemerkt— durch das bekannte Geſetz vom 4. Auguſt 1914 die Papiermwährung einführte. Die weitere Folge mar die Außerkraftſetzung der Gold⸗ klaufel durch Verordnung vom 28. September 1914. In der Folge⸗ zeit haben naturgemäß zahlreſche Grundſtücke ihren Eigentümer go⸗ wechſelt und der neue Erwerber hat darauf vertraut, wegen der Aufhebung der Goldklauſel die Hypothek nur in Papiermark ſchuldig zu ſein, wie er denn auch auf dieſe Weiſe den Kaufpreis bemaß und zahlte. Die Goldhypotheken, die dem Erwerber Papierhypo⸗ theken waren, waren meiſt erſtſtell'ge, bei denen gewohnheitsmüßig der Erwerber ſich perpflichtete, in Anrechnung auf den Kaufpreis den Gläubiger zu befriedigen. Es verblieb hier nur bei der Be⸗ ſtimmung des 439 Abſ. 2.G. B. wonach der Verkäufer eine Hypothek auch dann zu beſeitigen hat, wenn der Käufer die Be⸗ laſtung kannte. Faſt immer wurde es anders gehandhabt, nämlich durch Anrechnung der Hypothek auf den Kaufpreis, ohne daß gemäß § 416 B..B. die perſönliche Schuld auf den neuen Eigentümer übergegangen wäre. Ja, die Fälle waren ſeltener, wo ſich dem Verkäufer gegenüber der Käufer zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtete(88 329, 415 Abſ. 3.G..). Wenn für den neuen Eigentümer der Erwerb zwiſchen dem 28. September 1914 und dem 9. Dezember 1920 oder nach der Verkündung des Relchs⸗ gerichtsurteils vom 20. Mai 1922 fiel ſo war der Eigentümer gut⸗ gläubig darin, eine Papierhupo hek ſchuldig zu ſein. Die Unbillig⸗ keit, ſolchenfalls das Grundſtück mit einer Frankengrundſchuld be⸗ laſtet zu ſehen, ſpringt in die Augen. Verlangt bef der Neurege⸗ lung mit der Schweiz. muß diesſejts der Schutz des guten Glau⸗ bens werden.* Rechtsfragen des Hlltags Haftet die Gemeinde für den durch verzögerte Enkſcheidung des Mieteinigungsamtes entſtandenen Schaden? Klagen über unhaltabre Zuſtände bei den Mieteinigungsämtern wollen nicht verſtummen. Wir erinnern nur an eine uns zuge⸗ gangene Zuſchrift, die wir Anfang Januar veröffenklichten. Es hatte jemand das Mieteinigungsamt zur Feſtſtellung der Recht⸗ mäßigkeit einer ausgeſprochenen Kündigung für Lagerräume, die vom Vermieter dringend gebraucht wurden angerufen. Nach ergebnis⸗ loſer Verhandlung wurde dem Antragſteller mitgeteilt, daß eine Ent⸗ ſcheidung erfolge und dieſe dem Vermieter zugehe. Nach mehr⸗ maliger Erinnerung wurde ſchließlich am 31. Dezember mitgeteilt, daß eine wanee durch die Beiſitzer erfolge und Entſcheidung demnächſt nach Aktenlage ergehen würde. Durch die entſtandene Ver⸗ ögerung war dem Antragſteller ein großer Schaden erwachſen. kann die Stadt für dieſen Schaden haftbar gemacht werden? Bei Beantwortung dieſer Frage muß daran erinnert werden, daß das Reichsgericht in äh zlicher Angelegenheit beraits entſchieden hol, daß es möglich iſt, gegen das ſtädliſche Wohnungsamt auf Schaden erſatz zu klagen. Es handelt ſich um das Urteil vom 7. März 1922 (III 202/). Das Oberlandesgericht hatte die Schadenserſatzklage gegen die Gemeinde für unvereinbar erklärt mit dem Sinn und Zweck der 88 4 und 6 der Verordnung über Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel vom 23. September 1918, wonach das Mieteini⸗ gungsamt ſelbſtändig und unan echtbar entſcheide. Jene Verordnung wolle den Behörden ein ſchleuniges und tatkräftiges Eingreiſen er⸗ möglichen, durch die drohende Schadenserſatzklage abet ſel die Ent⸗ ſchlußfähigkeit des Beamten beeinträchtigt. das Reichsgericht iſt je⸗ doch dieſen Aueführungen nicht beigetreten, hält vielmehr die Scha⸗ denserſatzklage für zuläſſig. Die Entſcheidungen des Mieteinigungs⸗ amtes ſind allerdings, ſo führt es aus, unanfechtbar. Daraus läßt ſich aber ebenſowenſg wie aus der Rechtskraft eines gerichtlichen Ur⸗ teils der Satz herleiten, daß ein Schadenserſatzunſpruͤch wegen einer bei dieſer Entſcheidung oder dem vorausgegansenen Vorderfahren begangenen Pflichtoerletzung ausgeſchloſſen iſt. Außerdem handele es ſich bei den in der Verordnung zugelaſſenen Maßnahmen der Ge. meindebehörden um ſehr ſchwere Eingriffe in das Privuteigentum und die Unverletzlichkeit der Wohnung, die keinenfalls willkſürlich ge⸗ 1 9 1— Auſt aber durch den Ausſchſuß einer Schadenerſatzklage wegen vorſätzlicher oder fahrſäſſiger Amtspflichtwerletzung rhöhte Hiernach 10 Die Gefahr, daß letzteres geſchehe. werde grundſätzlich eine Schadenserſatzklage gegen die Gemeinde wegen einer im Vorverfahren begangenen Pflichtverletzung des Mieteinſ gungsamtes anerkannt. Verletzt alſo ein Beamter des Mieteinigung⸗ amtes vorſätzlich oder fahrläſſig die ihm obliegende Amtspflicht, 0 iſt für den daraus entſtehenden Schaden die Gemeinde verantwori⸗ lich. Es liegt allerdings dem Kläger ob, den Beweis der vorſätzlichen oder fahrläſſigen Amtspflichtverletzung zu erbringen. Dieſen Nach weis wird nicht in jedem Falle, beſonders dann, wenn es ſich um eine Verzögerung oder Verſchleppung einer Entſcheidung handel, einfach zu erbringen ſein. Das Rücktrittsrecht vom Vertrage wegen veränderter Umſtände iſt verſagt, wenn bereits zum weſenklichen Teile erfüllt iſt Wir brachten in der letzten Beilage„Geſetz und Recht“ No. 99 der Ztg. ein reichsgerichtliches Urtell, wonach entſchieden wurde, daß bei langfriſtigen Grundſtücksanſtellungsverträgen der eine Vertrags⸗ teil nicht die Auflaſſung des Grundſtücks zu dem urſprünglich verein⸗ barten Preiſe verlangen könne. Vielmehr wird dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn der Käufer eine angemeſſene Er⸗ höhung des urſprünglich vereinbarten Preiſes ablehnt. Die Grund⸗ ſätze über den Rücktritt von einem gegenſeitigen Vertrage wegen veränderter Umſtände können aber nur auf ſolche Verträge Anwen⸗ dung finden, die noch nicht erfüllt ſind. Hat der Schuldner ſelbſt ſchon in Kenntnis der veränderten Sachlage freiwilligſeine fällige Verpflichtung in einem weſentlichen Teile erfüllt und die vom Geg⸗ ner geſchuldete Gegenleiſtung zum großen Teil angenommen, ſo hat er, damit den Nachteil der Geldentwertung nachträglich auf ſich ge⸗ nommen. Es hatte jemand ein Verkaufsangebot am 13. Juli 1917 erklärt und ſich bis ein Jahr nach Friedensſchluß daran gebunden. Am 15. 12. 1920 war die Annahme erfolgt. Wenn der Verkäufer nach Annahme des Angebots und nach Eintritt des für die Uebergabe des Grundſtücks vorgeſehenen Zeitpunktes ſowie nach Umſchwung aller wirtſchaftlichen Verh iſſe die Uebergabe des Grundſtücks an den Kläger bewirkt und eine Anzahlung von 260 000. vorbehaltlos angenommen hat, ſo hat er, wie das Reichsgericht in ſeinem Urteil vom 6. Januor 1923(V 182½2) zu erkennen gegeben hat, unzwei⸗ deutig zum Ausdruck gehracht, daß er in der Veränderung der wirt⸗ ſchaftlichen Verhältniſſe, insbeſondere in der damals eingetretenen Geldentwertung keinen Grund erblickte, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder eine Erhöhung der Gegenleiſtung zu verlangen. Er hat ſich vielmehr auch nach der Aenderung der Verhältniſſe zu dem Vertrage bekannt Nach ſolchem Verhalten iſt der Verkäufer aber nicht berechtigt, nachträglich wegen des entſtandenen Mißver⸗ hältniſſes zwiſchen Kaufpreis und Grundſtückwert die weitere Er⸗ füllung des Kaufvertrages abzulehnen. Da er ſelbſt an dem Vertrage trotz der veränderten Umſtände feſtgehalten und die Erfüllung zum weſentlichen Teil geleiſtet und angenommen hat, hat er das Recht, ſich vom Vertrage loszuſagen, verwirkt und kann deshalb die ver⸗ langte Auflaſſung nicht mehr verweigern. Lieferungsmöglichkeit vorbehallen Es iſt erklärlich und auch berechtigt, wenn ſich die Geſchäfts⸗ leute beim Abſchluß von Verträgen nach Möglichkeit gegen die Nachteile zu ſchützen ſuchen, die mit der Ungewißheit über die wei⸗ tere Entwicklung dey Geldperhältniſſe verbunden ſind. Aber die Abmachungen, die zur Abwehr getroffen werden, müſſen klar ſein. So hat die Klauſel„Lieferungsmöglichkeit vorbehalten“ ſchon öfter zu Zweifeln Anlaß gegeben und auch das Reichsgericht beſchäftigt. Man wird dem Reichsgericht nur beipflichten köͤnnen, wenn es dieſe Klauſel„in ihrer ſprachlichen Faſſung läſſig und inhaktlich zänzlich vage“ nennt. Sie wirs vom Verkäufer, zu deſſen Gunſten ſie vereinbart wurde, weſentlich weiter ausgelegt werden, als von dem Kunden, der ſich durch ſie entrechtet fühlt. In einem Urteil vom 4. 4. 1922(II. 509/21) ſtellt ſich das Reichsgericht auf den Standpunkt, daß nach der Klauſel„Llefe⸗ rungsmöglichkeit vorbehal en“ der Verkäufer nur dann zur Liefe⸗ rung verpflichtet ſein wolle, wenn ihm die Lieferung möglich ſei. Das entſpricht auch zweifellos dem Wortlaut. Aber wann iſt die Lieferung nicht mehr möglich? Nach Anſicht des Reichsgerichts tritt die Unmöglichkeit keineswegs dann ein. wenn der Verkäufer von ſeinem Lieferer im Stich- gelaſſen wird. Daß er auch in einem ſolchen Falle frei ſein ſolle, iſt keineswegs Handetsbrauch. Eine andere Auffaſſung könne nur dann Platz greifen, wenn zwiſchen den Parteien darüber Einverſtändnis geherrſcht hätte, daß der Ver⸗ käufer die Ware von einem beſtimmten Lieferanten bezogen hat oder beziehen ſoll. Dieſe Vorausſetzung iſt in der Regel nicht erfüllt, wenn eine Ware der Gaftung nach verkauft iſt, z. B. Grob⸗ bleche, wie in dem vom Reichsgericht entſchiedenen Falle. Bei einer fſolchen Sachlage müßte der Veikäufer, um von ſeinen Lie⸗ ferungsverpflichtungen freizukommen, nachweiſen, daß die ver⸗ kauften Waren auch anderweitig nicht zu beſchaffen ſind. Solange dies nicht erwieſen iſt, liegt eine Unmöalſchkeit zur Lieferung nicht vor. Infolgedeſſen macht ſich der Verkäufer ſchadenserſaßpflichtig, wenn er nicht liefert. Eine ent prechende Bedeutung wird der Klauſel„Quantitäts⸗ abgabe freibleibend“ vom Reichsgericht beigelegt. Hier wird die Beſtimmung der Menge keineswegs ſchlechtweg in das Belieben des Verkäufers geſtellt. vielmehr beſchränkt ſich ſeine Verpflichtung nur inſoweit, als die Lieferung im vertragsmäßigen Umfange ua⸗ möglich geworden iſt. 5* Iſt das VortSchieber“ eine Beleidigung? Der Wortſchatz der Kriegszeit und noch mehr der Nachkriegs⸗ zeit enthält als eine der populärſten Bezeichnung für Leute, bie Kettenhandel, Wucher, Preistreiberei uſw. verüben, das Wort „Schieber“. Es iſt zu einem Schlagwort geworden. Neulich 855 ſich ein Gericht mit der Frage zu beſchäftigen, ob das Wort Schieber eine Beleidigung darſtelle. Zwiſchen einem Papiergroß⸗ händler und einem Kleinhändler war ein Streit entſtanden, in deſſen Verlauf der letztere den Vorwurf Schieber erhebt, worauf der Großhändler Beleidigungsklage anſtrengte. Der Rechtsbeiſtand des Klägers verlangte ohne weiteres Beſtrafung wegen Belei⸗ digung, da die Allerweltsbezeichnung Schleber zu einem Mißbrauch geworden ſei. Der Anwalt des Beklag:en verlangte dagegen Frei⸗ ſprechung. Der Beklagte habe in Wahrung berechtigter Intereſſen den Ausdruck gebraucht, ohne ſich dabei eiwas zu denken, als er die e heute ganz gewöhnliche Redensart anwandte. Das Gericht erklärte ausdrücklich, daß man Front machen müſſe gegen das leicht⸗ ſinnige Ueberhandnehmen dieſer Art der Ehrabſchneidung und lehnte den Wahrheitsbeweis ab. Der Beklagte wurde wegen Be⸗ leidigung zu 3000 M. Geldſtrafe verurteilt. Haftung des Erwerbers eines Anternehmens für di auch im Falle der Meiterveräußerung des. Reichsabgabenordnung ſchreibt vor:„Gründet ſich die Steuerpflicht auf den Betrieb eines Unternehmens und wird das Unternehmen im ganzen veräußert, ſo haftet der Erwerber neben dem Veräußerer für die laufenden und für die feſtgeſetzten, aber noch nicht enirichteten Steuern.“ Dieſe Haftung des Erwerbers aus 8 96 der Reichsabgaben⸗ ordnung erliſcht nicht dadurch, daß er das Unternehmen im ganzen weiterveräußert, und die Steuerbehörde iſt bei Anwendung des 8 96 nicht darauf beſchränkt, ſich an den letzten Bewerber zu halten Wäre ſie das, ſo würde der Zweck, den 8 96 verfolgt, in manchen Fällen nicht erreicht werden. Wird z. B. ein Unternehmen im Laufe eines Steuerabſchnitts verkauft und wird es im Laufe des folgenden Steuerabſchnitts weiterveräußert, bevor die auf den vorhergehenden Steuerabſchnitt entfallenden Steuern feſtgeſetzt ſind, ſo würde der letzte Erwerber wegen dieſer Steuern nicht in Anſpruch genommen werden können; denn piele Steuern ſind, da ſie auf einen früheren Steuerabſchnitt entfallen, keine zur Zeit des letzten Verkaufs laufen⸗ den Steuetn; könnte die Steuerb⸗hörde ſich alſo nicht wehr an den Ermerber halten. deſſon Erwerb in dey vorberdeherden Steuere abſchnitt fiel, ſo würde die Haftung des Erwerbers, die§ 96 der Reichsabgabenordmung einführen wollte, hier nicht zur Geltung kom⸗ men. Die Annahme, daß die Haftung des Erwerbers aus 5 96 der Reichsabgabenordnung mit der Weiterperäußerung erlöſche, muß da⸗ her laut Urteil vom 10. Januar 1923 als dem Zwecke dieſer Vor⸗ ſchrift widerſprechend, abgelehnt werden. 1 6 6. Seite. Nr. 125 ———p— Mannheimer General· Anzeiger.(Miuiag⸗Ausgabe.) 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Auch dem Manne jung zu erhalten. anwenden; machen die Sache nur und froh gemacht. wie bei ſeiner Frau die Jugend entſchwindet. auch ſeine ſchönſten Jahre vorüber ſind. Wieviel Ehetragödien könnten vermieden werden, wenn die Ehefrau es verſtände, ſich länger jung zu erhalten. ges Jungbleiben? Man ſoll vor allem keine fragwürdigen Mittel das ſind falſche Freunde; ſie täuſchen Hilfe vor und Mittel, deſſen Erprobung Sie nichts koſtet! ſich über ihr faltiges, graues Geſicht tägtich ärgerten und die dadurch häßlicher und mißlauniger wurden, hat dies Mittel jung und hübſch Wieviel Herren, die infolge mäßigen Ausſehenz gegenüber hat die Frau die Pflicht, ſich lange Nichts betrübt den Mann ſo, als wenn er ſieht, Er fühlt dann, daß Wie aber erreicht man Schönheit und lan⸗ ſchlimmer. Wohl aber gibt es ein prächtiges Wieviele Menſchen, die verholfen, daß man auf ſie aufmerkſam wurde und nun von ihnen ſagte: „Hat ſich der aber rausgemacht“. 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Ottokar. regierender Graf Josef Burgwinkel Kuno, Eräfficher Erbförster Hugo Voisin. Agathe, seine Tochter Aenne Geier Aennchen, ihre Verwandte Qussa Heiken Kaspar, erster Jägerbursche Wuhelm Penten Max, zweiter jägerbursche Fritz Bartlin Samiel, der schwarze jäger Hans Godec Ein Eremit. Mathieu Frank Kilian. ein Bauer Alfred Landory Städt. Konzerte im Rosengarten Nibelungensaal Sonniag, 5 18. März 1923, abends 8 N 5. Beranſtaltung Volke-Nünstäbend U. I. Morart. Tanzspiel„Die bekehrte Prinzeg“ Hiolinkonzerk. Arle„Jitus“— Duvertäre. Regie des Tanzspiels: Frieda Ursula Back. Karten zu Mk. 700.— bis 1800.— im Roſen⸗- garten, Verkehrsverein, Muſikhaus u. bei Heckel, Tageskaſſe im Roſengarten am Sonntag 11—1 und ab 3 Uhr.— Kein Kein Wirtſchaftsbetrieb. ſſiadtal Aademſe derfat-Tfcat. dthesserr f. Für das D. Aͤkademiekouzert am Diens- tag, den 20. März, wird eine Sondergebühr von den Abonnenten zur Deckung der neuerdings erheblich gesteigerten Betriebskosten erhoben. Die Quittungskarten für diese Gebühr können ab Donnerstäg gegen Vorzeigen der Zuschlags- karte bei der Konzertkasse Heckel, O 3, 10, ent- gegengenommen werden. Da der Zuiritt zum 9. Akademiekonzert nut mit der Quittungskarte möglich ist, empfiehlt es sich, diese Weheen einzulösen. Abonnementsaufgabe zieht die Rückzahlung der bereits geleisfeten Beiträge für die letzten beiden Konzerte nicht nach sich. 1948 Die Gebühren betragen: Für die jetzt im Besitze befindlichen Zuschlags· Kkarten im Betrage von M. 8820.—, 8085.— u. 7350.— 2500.— Betrage von M. 5670.—, 5040— 3675.— 31500.— Betrage von M 3360.— 21000.— Betrage von M. 1680.— 500.— Der Vorstand der Musikalischen datane Künstlertheater, Apollo“ Heute und morgen 7½ Uhr: 820 Der Neineidbauer Samstag, Sonutag mittag und abend: Slulzl als Deiekilv. Phitharmonischer Dereſn Konzert auf April verlegt. Nibelungensanl— Orgel: Arno Landmann, Leſtung: Karl Weidt, Heidelberg. Vortragsfolge: Lebrergeangverenn Mannneim-Ludwigzhafen. Rosengarten ne ue März 1923, abends 7½ Uhr Solistin: Anna Karasek, Opernsängerin, 1. Teil: Religlöse Chor- und Sologesänge. II. Teil: Liszt: Messe in-moll für Chor u. Orgel. Eintrittskarten zu 1500, 1200, 900, 600, 400 u. 300 M. einschl. Steuer bei Heckel, Mannheimer Musik- haus, Verkehrsverein, bei der Geschäftsstelle des 1 Bühnenvollsbundes, G3, 14, d. Freien Volksbühne, R 3, 1 und an der Abendkasse des Rosengarten, bel Holfmann. Buchhaudl., Ludwigshafen. — in der„Harmonie“, D. 2, 6 improvisieren einen heiteren Abend am Sonntag, den 18. März, abends 8 Uhr Landory/ Kapper/ Delank Am Flügel: Kurt Walter. Karten bei Heckel, O 3, 10, Mannheimer Musikhaus, P 7, 14a. — E — 8 5 ..3 Apollo-Café..3 Donnerstag, 15. Mürz, abends 8 Uhr Upelt un kelenabend % des Fudl ösehwing-Oebsster. eemtweslhnemnnmennnnmemmf Alnen nmeeeeeeeeeeeeeeemees 5/15 PS. 1 ſug e Viersitzer Von heute ab fima Halbteuch Pfund Zioc A. fima Zchweinolleiach Pluad 3000 ll Metzgerei J. Sieber, O 3, 19 Agelan, Cält. L. 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