Nr. 151.(Crlephon⸗Ar. 218.) preußiſchen Landen. Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Badiſche Volkszeitung. der Stadt Mannheim und Umgebung. Mannheimer Volksblatt. Grſcheint täglich, Sonn⸗ und Foſttage ausgenemmen. kige 1 Inſerate: Die Petit⸗Zeile 20 Pfg. Die RNeklamen⸗Zeile 40 Pfe⸗ Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Motariell beglaubigte Auflage: 3500 Exemplare. Deß Staates erſter Diener! In feierlicher Weiſe hat Kalſer Wilhelm geſiern den Preußiſchen Landtag begrüßt und vor den Vertretern des Volkes den vorgeſchriebenen Eid abgelegt, die Ver⸗ faſſung des Königreichs feſt und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinſtimmung mit derſelben und den Geſetzen zu regieren.— Kaiſer Wilhelm hat, wie allgemein er⸗ wartet wurde, bei dieſem Anlaſſe ſein Regierungsprogramm in ausführlicher Weiſe klargeſtellt und da bei den nun einmal vorhandenen ſtarken Wechſelbeziehungen zwiſchen den einzelnen Bundesſtaaten die Art der Regierungs⸗ führung in Preußen nicht ohne den nachhaltigſten Ein⸗ fluß auf die kunere Poltik des beutſchen Reiches bleſbt, ſo ſtellt die Thronrede des K5 nigs von Preußen auch eine Art Regierungsprogramm des deutſchen Kaiſers und der wenn auch nicht formell, ſo doch thatſächlich vorhandenen Reichs regierung dar. Da darf man es zunächſt freudig begrüßen, daß Kaiſer Wilhelm vom konſtitutionellen Geiſte ganz erfüllt iſt; ſowohl die Einberufung des Reichstags, wie die ſofortige Eidesleiſtung vor dem Landtage ſind eigenſte Entſchlteßungen des Kaiſers, da die preußiſche Ver⸗ faſſung keinen Zeitpunkt zur Eidesablegung vorſchreibt. Kaiſer Wilhelm wollte offenbar gewiſſe mit Oſtentation kolportirte Gerüchte und Befürchtungen zerſtreuen, als er am Beginne ſeiner Regierung die Vertreter des Volkes zu ſich entbot, und mit dem wiederholten Gelöbniſſe, die in der Reichsverfaſſung und der preußiſchen Ver⸗ faſſung zwiſchen den verbündeten Fürſten bezw. dem König von Preußen und der geſetzlichen Volksvertretung feſtgeſetzten Rechte und Pflichten zu ſchützen, ſeinen ernſten Willen conſtitutionell zu regieren bekundete. Zu den Grundfeſten der Verfaſſung gehört der unan⸗ taſtbare Satz, daß alle Bürger, ohne Unter⸗ ſchied des Bekenntniſſes vor dem Geſetze gleich ſind. Wenn Kaiſer Wilhelm trotzdem ſein Eidſchwur auf die Verfafſung die Gleichſtellung aller Unterthanen verbürgt, dennoch es als ſeine Pflicht erachtet, allen religiöſen Bekenntniſſen in ſeinem Lande bei der freien Ausübung ihres Glaubens ſeinen königlichen Schutz an⸗ gedeihen zu laſſen, ſo folgt er damit dem Vorbilde, das ihm ſeine Vorgänger auf dem Throne gegeben und er⸗ füllt— es muß dies offen ausgeſprochen werden— die ſehnſüchtig genaͤhrten Hoffnungen einer großen Klaſſe unſerer Mitbürger, die es nicht glauben wollten, nicht glauben konnten, daß die Herren Stöcker und Genoſſen mit vollem Rechte ihre Zeit als ge⸗ kommen erachten durften. Es iſt nicht die Schuld Wilhelm's II., daß jene Dunkelmänner in Jubel ausbrachen und die Reſerve, welche ſich der Kronprinz Wilhelm naturgemäß auferlegen mußte, mißbrauchten. Jetzt, da der Kaiſer⸗König zum erſten Male zum Volke ſpricht, zerreißt er mit kräftiger Hand die Nebel und heller Tag wird es wieder in Der Antiſemitismus, die Teuilleton. —Die Lieblingsblumen Kaiſer Wilhelm's II. und ſeiner Gemahlin. Schon in den erſten Tagen, nach⸗ dem unſer jetziger Kaiſer zur Regierung gelangte, wurde vielfach die Frage laut, welches wohl die Lieblingsblumen des Kaiſerpagres wären:; wußte man doch von Kaiſer Wilhelm, daß er die Kornblume als theures Andenken an ſeine Mutter, die Königin Luiſe, heſonders liebte, von Kaiſer Friedrich, daß das Veilchen ſeine Lieblingsblume ſei, während Kaiſerin Viktorig die weißen Gardenien beſonders gern hat. Mancherlei mühſame Erkundigungen ergaben kein beſtimmtes Reſultat, und nur ſoviel konnte man erfahren, daß die Kaiſerin Viktorig Auguſta über die prächtig gebauten, duftigen gelben Marechal Niel⸗Roſen ſtets beſonders erfreut zu ſein ſcheine. So blieb denn nichts übrig, um Sicherheit in dieſer, namentlich für unſere Damenwelt wie für unſere Gärtner und Blumenfabrikanten hochintereſſanten Frage zu bekommen, als ſich an den langjährigen Hofmarſchall des Kaiſers, Oberſtlieutenant von Liebenau zu wenden und ihn um Aus⸗ kunft zu bitten. Dies that der„Berl. L..“ und erhielt vom Hofmarſchallamt folgende Antwort:„Auf Ihre gefällige Anfrage vom 21. d. M. erwidere ich ergebenſt, daß, ent⸗ ſprechend Ihren Annahme, 75 Majeſtät die Kaiſerin und Königin eine 9 5 Vorliebe für gelbe mars chal⸗ iel⸗Roſen hegen, Seine Majeſtät der Kaiſer dagegen ine Blume heſonders bevorzugen. Der Hofmarſchall. — Die Thron⸗Juſignien, welche noch vor we Tagen dem ee des verewigten Kaiſers voranget eee, * Diel Geleſeuſte und verbrritetſte Jeitung in Maunheim und Amgebung. Verkümmerung der bürgerlichen Rechte unſerer jüdiſchen Mitbürger, iſt unvereinbar mit den grundlegenden Beſtimmungen der preußiſchen Ver⸗ faſſung, die Kaiſer Wilhelm ſoeben beſchworen hat. Die modernen Apoſtel des Raſſen⸗ und Klaſſenhaſſes werden wohl bis auf Weiteres die Verkündigung threr unſeligen Glaubenslehre unterlaſſen müſſen.— Die preußiſche Thronrede Kaiſer Wilhelms athmet daſſelbe unerſchütterliche Pflichtgefühl, das alle Hohenzollern beſeelt, und ganz Deutſchland wird von Herzen wünſchen, daß Gott die Regierung des Kaiſer⸗ Königs mit reichem Segen beglücken möge, da er ſich ſelbſt den erſten Diener des Staates nennt! Eröffnung des Prenſiſchen andtags. Berlin, 27. Junti, 2 Uhr 20 M. (Privat⸗Telegramme des General⸗Anzeigers.) Der Kaiſer⸗König eröffnete, gefolgt von den könig⸗ lichen Prinzen, heute den Landtag programmmäßig. Die Königin und die Prinzeſſinnen waren in der Loge rechts vom Throne. Das Herrenhaus ſtand rechts, das Abge⸗ ordnetenhaus links dem Throne gegenüber. Beide Häuſer waren ſehr zahlreich erſchienen. Bei Eintritt des Kaiſer⸗Königs bringt der Herrenhauspräſident ein von Enthuſiasmus begleitetes Hoch aus. Bei den Haupt⸗ ſtellen der folgenden Thronrede wurden lebhafte Bei⸗ fallsbezeugungen laut. Während der Verleſung der Rede war der König mit dem Helm bedeckt. Nach der Verleſung reichte der Kaiſer Bismarck die Hand, die dieſer küßte. Nach einer Verneigung vor dem Landtag verließ der Kaiſer den Saal. Der Präſident des Abgeordnetenhauſes brachte das Hoch aus, das ſtürmiſch wiederholt wurde. Die Thronrede. Erlauchte, Edle und Geehrte Herren von beiden Häuſern des Landtags! n trüber Zeit heiße Ich Stie zum erſten Male von dieſer Stelle aus willkommen. Nur wenige Monate hat das Scepter in Meines dahingeſchiedenen Vaters Hand geruht, aber lange genug, um zu erkennen, welchen Herr⸗ ſcher das Vaterland verloren und der Heldenmuth chriſt⸗ licher Ergebung, mit dem er gegen die Todeskrankhett kämpfte hat Ihm im Herzen Seines Volkes ein unver⸗ gängliches Denkmal geſetzt. Für die ungezählten Beweiſe treuen Gedenkens und der liebevollen Theilnahme, welche Mir in dieſen für Mich ſo ſchweren Tagen zugegangen ſind, ſage Ich Allen, die Mir mit ihrem Troſte genahet ſind, Meinen königlichen Dank. Nachdem durch Meines Herrn Vaters Heimgang die Krone Meiner Vorfahren anf Mich übergegangen iſt, war es Mir ein Bedürfniß bei dem Beginne Meiner Regierung Sie um Mich zu verſammeln und unverweilt vor Ihnen das eidliche Gelöbniß abzulegen, welches die Verfaſſung vorſchreibt. Ich gelobe, daß Ich die Verfaſſung des Königreichs feſt und unverbrüchlich halten und in Uebereinſtimmung mit derſelben und den Geſetzen regieren will, ſo wahr Mir Gott helfe! wahrhaft glänzender. Nicht minder ſchön iſt die runde Krone der Kaiſerin. Mit zwölf Zacken beſetzt, von denen jede als achtblätterige, mit Rubinen und Digmanten beſetzte Blume geſtaltet iſt, ſchließt ſie oben in vier ehenfalls mit Diamanten und Perlen beſetzten Bügen ab. Schimmernder Glanz geht von dieſem koſtbaren Kleinod aus. Die übrigen 1 ſind weniger glänzend und könnten, entſprechend der Macht⸗ ſtellung des deutſchen Kaiſerthums, entſchieden kunſtvoller und werhvoller hergeſtellt werden. — Dem neuen Kronprinzen Wilhelm, dem ſechs⸗ jährigen Söhnchen des Kaiſers, war es, wie die„Poſt“ ſchreibt, nicht leicht geweſen, klar zu machen, daß er nach dem Tode ſeines hochſeligen Großvaters nun Kronprinz des Deutſchen Reiches geworden ſei. Sein kindlicher Sinn vermochte wohl zu faſſen, daß ſein hoher Vater Kaiſer ge⸗ worden, Seiner Erhebung zum Kronprinzen aber begegnete er mit der Frage:„Nun bin ich ſchon das, was mein Papa geworden iſt, als er ſchon mein Papa geweſen iſt?? — Die Trauer der kleinen Prinzen. Die drei älteren Söhnchen des Kaiſers Wilhelm II. tragen bekannt⸗ lich bei feierlichen Anläſſen bereits die militäriſche Uniform. Vor einigen Tagen wurden die kleinen Prinzen wieder ihrem Vater vorgeführt, der ſie zu ſehen wünſchte und die Kaiſerin hatte, um ihrem Gemahl in dieſen traurigen Tagen eine Freude zu machen, die Kleinen in ſeine form gekleidet. Der Kaiſer ließ die Kinder marſchiren, dann ſagte er:„Eu U— 5„ ee iedrich.“ — 5 8 *— LieblaeauAg Freitag, 29. Juni 1888. Geehrte Herren! Kaiſer Wilhelm hat in Seiner ruhmreichen, von großen Thaten in Krieg und Frieden erfüllten Regierung das heutige Preußen geſchaffen und das Streben Unſeres Volkes nach nattonaler Einheit ver⸗ wirklicht. Mein in Gott ruhender Vater hat mit der⸗ ſelben Pletät, welche Mich Ihm gegenüber beſeelt, nach Seiner Thronbeſteigung Sich in den fentlichen Urkunden, welche Sein politiſches Vermächtniß darſtellen, die Politik und die Werke Meines verewigten Großvaters ange⸗ eignet und Ich bin entſchloſſen, Ihm auf dieſem Wege zu folgen, auf dem Gebiet der Regierung Preußens, wie auf dem der Reichspolitik. Wie König Wilhelm I. werde Ich Meinem Geloöb⸗ niß entſprechend, treu und gewiſſenhaft die Geſetze und die Rechte der Volksvertretung achten und ſchützen und mit gleicher Gewiſſenhaftigkeit die verfaſſungsmäßigen Rechte der Krone wahren und ausuͤben, um ſie dereinſt Meinem Nachfolger auf dem Throne unverkuͤmmert zu überliefern. Es liegt Mir fern, das Vertrauen des Volkes auf die Steligkeit Unſerer geſetzlichen Zuſtände durch Beſt re⸗ bungen nach Erweiterung der Kronrechte zu beunruhigen. Der geſetzliche Beſtand Meiner Rechte, ſolange er nicht in Frage geſtellt wird, genügt, um dem Staatsleben das Maaß monarchiſcher Einwirkung zu ſichern, deſſen Preußen nach ſeiner geſchichtlichen Ent⸗ wickelung, nach ſeiner heutigen Zuſammenſetzung, nach ſeiner Stellung im Reiche und nach den Gefühlen und Gewohnheiten des eigenen Volkes bedarf. Ich bin der Meinung, daß Unſere Verfaſſung eine gerechte und nütz⸗ liche Vertheilung der Mitwirkung der verſchiedenen Ge⸗ walten im Staatsleben enthält und werde Ich ſie auchdeshalb und nicht nur Meines Ge⸗ löbniſſes wegen, halten und ſchützen. Dem Vorbilde Meiner Erhabenen Ahnherren fol⸗ geud, werde Ich es federzeit als eine Pflicht erachten, allen religlöſen Bekenntnifſen in Meinem Lande bei der freien Außsübung ihres Glaubens Meinen königlichen Schutz ange⸗ dethen zu laſſen. Mit beſonderer Befriebigung habe Ich es empfunden, daß die neue kirchenpolitiſche Geſetz⸗ gebung dazu geführt hat, die Beziehungen des Staates zu der katholiſchen Kirche und deren geiſtlichem Ober⸗ haupte in einer für beide Theile annehmbaren Weiſe zu geſtalten. Ich werde bemüht ſein, den kirchlichen Frie⸗ den im Lande zu erhalten. Die Reform der inneren Verwaltung iſt in der letzten Seſſton des Landtages in der Hauptſache zum Abſchluß gebracht worden. Die Durchführung der neuen Geſetzgebung hat den Beweis dafür geliefert, daß der Gedanke der ehrenamtlichen Selbſtverwaltung in das lebendige Bewußtſein der Bevölkerung übergegangen iſt, und daß ſich die geeigneten Kräfte bereitwillig in den Dienſt des öffentlichen Wohls geſtellt haben. Es iſt Mein Wille an dieſer werthvollen Errungenſchaft feſtzu⸗ halten und durch Ausgeſtaltung und Feſtigung der neuen Inſtitutionen dazu beizutragen, daß dieſelben in ihrer erfolgreichen Wirkſamkeit dauernd erhalten bleiben. Ich halte in dem Finanzweſen an den alt⸗ Jakultäten vertrat. Er erzählte, daß die franzöſſſche Dele⸗ gation ſich ihrer Sendung in ehrenvoller Weiſe und mit an⸗ erkennenswerthem Takte entledigt hatten, und wie ſie ſich bei der Ankunft des italieniſchen ee erinnerten, daß ſie einer durch ihre Galanterie ber eriin Nation angehörten. Sie überreichten der Königin Margherita ein Bouquet in den franzöſiſchen Farben mit einer weiß⸗roth⸗grünen Schleife, während die deutſchen Studenten nur ihre Rappiere unddie Grimaſſen, die ſie damit ſchneiden, mitgebracht hakten“ ˖6) Dieſe Worte wurden mit rauſchendem Beifall aufgenommen. Ferner berichtete Herr Laviſſe über die Mittheilungen, die er dem Generalrath der Facultäten anläßlich der Miſſion ge⸗ macht und forderte die Studirenden auf, die Beziehungen zu den ausländiſchen Studenten als ein werthvolles Bildungs⸗ mittel zu unterhalten, jetzt aber in ihre Collegien und zu ihren Büchern zurückzukehren, um die bevorſtehenden Prüf⸗ ungen mit Ehren zu beſtehen. Beim Punſche redigirte man eine Adreſſe an die bologneſiſchen Studenten, welche ſogleich mit Freundſchafts⸗Verſicherungen und warmen Dankſagungen telegraphirt wurde, — Von den ausgewieſenen Journaliſten. Einer der aus Berlin ausgewieſenen 58 Herr Samſon, iſt wickk uum „ 9* — Oklke. General-Anzeiger⸗ preußiſchen Ueberlieferungen feſt, welche den Wohlſtand des Landes begründet und den Staat auch in ſchweren Zeiten zur Erfüllung ſeiner Aufgaben befähigt haben. Mit Befriedigung darf Ich auf die Finanzlage des Staates blicken, wie Ich dieſelbe, Dank der Fürſorge Meiner Vorfahren der Krone, bei Meinem Regierungs⸗ antritte vorfinde. Dieſe günſtige Lage des Staatshaus⸗ halts hat geſtattet, mit der Erleichterung der Steuern der Gemeinden und der minder begüterten Volksklaſſen einen erfolgreichen Anfang zu machen; es iſt Mein Wille, daß dieſes Ziel weiter verfolgt werde, und daß in gleicher Weiſe dringliche Bedürfniſſe, welche bisher wegen der Unzulänglichkeit der vorhandenen Mittel haben zurück⸗ geſtellt werden müſſen, demnächſt ihre Befriedigung finden. Die verheerenden Ueberſchwemmungen, von welchen in dieſem Frühjahre weite und fruchtbare Theile des Landes heimgeſucht worden ſind, beanſpruchen Meine volle Theilnahme. Durch die Bereitwilligkeit, mit welcher Sie reiche Mittel bewilligt haben, iſt Meine Regierung in den Stand geſetzt worden, viele der ge⸗ ſchlagenen Wunden zu heilen und neue Vorkehrungen zur Abwehr ähnlicher Kataſtrophen zu treffen. Wenn den hartgeprüften Bewohnern der betroffenen Gegenden ein Troſt in ihrem Unglück gewährt werden konnte, ſo iſt derſelbe in dem edlen Wetteifer mit der ſtaatlichen Für⸗ ſorge zu finden, welche von allen Ständen und Klaſſen der Bevölkerung und der Deutſchen auch im fernen Aus⸗ lande bethätigt worden iſt. Es drängt mich, Allen, die zur Linderung der Noth beigeſteuert haben, von dieſer Stelle aus Meinen Dank auszuſprechen. Geehrte Herren! Sie können am Schluſſe einer Legis⸗ laturperiode mit Befriedigung auf die wichtigen Ergeb⸗ niſſe zurückblicken, welche Dank Ihrem einträchtigen Zu⸗ ſammenwirken mit der Regierung erzielt worden ſind. Im Rückblick hierauf vertraue Ich, daß es uns auch in Zukunft gelingen werde in gemeinſchaftlicher, von gegen⸗ ſeitigem Vertrauen getragener und durch die Ver⸗ ſchiedenheit prinzipieller Grundanſchau⸗ ungen nicht geſtörter Arbeit die Wohlfahrt des Landes zu fördern. Geehrte Herren! In bewegter Zeit habe Ich die Pflichten meines königlichen Amtes übernommen, aber ich trete an die mir nach Gottes Fügung geſtellte Aufgabe mit der Zuverſicht des Pflichtgefühls heran, und halte Mir dabei das Wort des Großen Friedrich gegenwärtig, daß in Preußen„der König des Staates erſter Diener iſt.“ Das Heamtengeſetz. h. Karlsruhe, 27. Juni. (Original⸗Bericht des„General⸗Anzeigers“.) Ju der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer ge⸗ langte der Beamtengeſetz⸗Entwurf zur Berathung. Am Miniſtertiſche: Staatsminiſter Dr. Tur bhan, Ji⸗ nausminiſter Dr. Ellſtäkter, Wirkl, Geh. Rath Dr. Nokt, Geh. Rath Eiſenlohr, Miniſterialräthe Dr. Schenkel, und Dr. v. Jagemann, Seubert Vicepräſtdent Frie⸗ derich eröffnet die Sitzung um 9¼ Uhr. Abg. Winterer: Die Beamtengeſetzgebung ſoll neu ge⸗ cegelt werden. Die Beamten ſtehen zum Staate gewiſſermaßen in einem Lehensverhältniſſe. Soll der Staat ein geſunder ſein, muß auch das Beamtenthum geſund ſein. An der Her⸗ beiführung unſerer patriotiſchen Bedeutung hat weſentlich unſer Beamtenthum mitgewirkt. Heute wolle Redner dies her⸗ vorheben, an dem Tage, wo dieſen Beamten ein Geſchenk und ſogar ein großes, gemacht werden ſolle Dieſes Staatsbeam⸗ thum zerfällt in verſchiedene Klaſſen. Redner führt die ganze eſetzgebung, wie 1 ſich im Laufe 171 5 Jahrhunderts ent⸗ wickelt, vor. Der Begriff des Staatsbeamtenthums hat ſich bei uns aus ſich herausentwickelt. Jeder, der ſeine ganze Kraft dem Staate widmet, iſt von ſich Staatsbeamter und daraus ergiebt ſich die Unhaltbarkeit des heutigen Standes. Gerade, wo Reichsbeamte und unſere Beamte neben einander wohnen, werden Vergleiche deeſſcheg deren Verhält⸗ niſſen angeſtellt werden. Die Löſung dieſer Frage wurde von der Kommiſſion mit„Ja“ beantwortet, wenn es doch geregelt merden muß, ſo ſoll es jetzt geregelt werden. Es werden etalsmäßige und außeretatsmäßige Beamte unter⸗ der etatsmäßige Beamte iſt in ſeiner Stellung ge⸗ ſichert und geſchützt, während der nicht etatsmäßige jederzeit entlaſſen werden kann. Die Regelung des Dienſtein⸗ die Tochter des regierenden Sultans, die drei anderen ſind die Töchter des verſtorbenen Sultans Abdul be Die überaus reichen Trouſſeaur und die Möbel für die Konaks der Prinzeſſinnen ſind bereits rafgckeff und man erwartet läglich das Irade, in welchem die Zeit der Vermählungsfeier feſtgeſtellt werden wird. — Binttbat eines Wahnſinnigen. Die Halbgaſſe im Bezirke Neubau in Wien war am 28. Juni Vormittags der Schaußlatz einer entſetzlichen That: Der ehemalige Seifen⸗ ſieder⸗Gehilfe Karl Glanz, ein 42jähriger Mann, welcher vor Kurzem aus der Landes⸗Orrenanfalt entlaſſen worden war, ermordete ſeinen Schwiegervater, den 86jährigen Jakob Doifel⸗ hart. Glanz war bis vor zwei Jahren als Gehilfe bei einem Seifenſtedermeiſter beſchäftigt und nach der Auflöſung des Geſchäftes ſtellenlos. Seine Frau war gezwungen, um den Lebensunterhalt der ilie zu beſtreiten, eine Fragnerei zu eröffnen, welche jedoch ein geringes Erträgniß abwarf, ſo daß die Familie, in welcher ſich noch ein dreizehnjähriges Mäd⸗ chen und ein Knabe befinden, in recht lechten Verh ſch iſſen war, Glanz nahm dies ſo ſehr n, daß er trübfinnig wurde. Man brachte ihn in ie Irrera o ſich ſein Zuſtand zuſehends beſſerte, ſo Familie übergeben werden reemlich noxwales, 28— kommens iſt auch eine andere. Die Gehaltsordnung normirt die Steigerung des Einkommens in regelmäßigen Abſchnitten bis zu einer gewiſſen Höhe. Eine weitere Haupt⸗ ſache iſt die durch chnittliche Erhöhung des Einkommens⸗ Es beträgt die Erhöhung 1,067,000 Mark, welche aber durch künftig Wegfallen der Remunerationen auf 543,000 Mark herabgeht. Jeder Beamte ſoll ein Wohnungsgeld erhalten und 17 5 nach der bisherigen Eintheilung in 3 Ortsklaſſen. Die Aenderung des Wohnungsgeldes ſoll eine vierfache ſein. Sämmtliche Wohnungsgelder werden erhöht. Dieſe beziffern ſich auf 206,000 Mk. Auch die Bezirksärzte werden ſolches künftig erhalten. Jedem Beamten ſoll das Wohnungsgeld der 1. Ortsklaſſe ſeiner Ortsklaſſe in den Einkommensan⸗ ſchlag eingeſtellt werden. „Die Saren Heieung der Beamten ſoll bei allen künftig mit 10 Jahren ſtattfinden können unter Anſpruch auf 30 pEt. des Einkommens, was durch jährliches Aufſteigen bis auf 75 pEt, deſſelben ſich erhöhen kann. Die gedienten Militär⸗ dienſtjahre werden mitgerechnet. Die akademiſch gebildeten Staatsdiener werden ſich um 7 bis 8 pCt. ſchlechter ſtellen, während die nicht en gebildeten Beamten ſich auf 22 PEt. circa beſſer ſtellen. Der Penſionsetat wird ſich nach der neuen Berechnung auf etwa 37,000 Mark höher berechnen. Die Hinterbliebenen Verſorgung wird anders geordnet. Der Beamte muß um Anſpruch zu haben 10 Jahre gedient haben. 3 pCt. hat derſelbe als Bei⸗ trag zur Staatskaſſe zu leiſten. Verbeſſerungstapen brauchen nicht mehr geleiſtet werden. Auch in dieſem Theil des Ge⸗ ſetzes kommen die größten Vortheile dem kleinen Beamten zu Gute. Bisher mußte 755,400 Mark vom Staat zur Hinter⸗ bliebenenverſorgung zugeſchoſſen werden und künftig wird er 921,900 Mark zahlen müſſen. 5 Das Geſetz ſieht weiter vor, daß jeder Beamte, der ſeine Dienſtpflicht verletzt, beſtraft werden kann. Redner betont dabei beſonders die Disziplinarordnung. Das neue Beamtengeſetz ſchafft Einheit unter den Be⸗ amten und lehnt ſich vielfach an das Reichsgeſetz an. Das Geſetz iſt human und liberal; auch der ſchwache, der niedere Beamte wird gebeſſert. Insbeſondere in der Srage der Hin⸗ terbliebenenverſorgung kommen die bisherigen Angeſtellten beſſer in dem Geſetz weg. Der Grundſatz der Sparſamkeit iſt im Geſetz nirgends überſchritten. Es ſtanden dem Geſetze auch Bedenken entgegen, ein Aenderungsvorſchlag iſt aber daraus nicht erwachſen. Die ſofort nach„Inkrafttreten des Geſetzes entſtehende Mehrausgabe beläuft ſich auf 581,000 Mk. Nach den der Kommiſſion gegebenen mündlichen Erklä⸗ rungen der betheiligten Miniſterien iſt beabſichtigt, jedenfalls dem nächſten, vielleicht aber auch noch dem gegenwärtigen Landtage einen Geſetzentwurf vorzulegen, durch welchen die dienſtlichen Einkommens⸗ Penſions- und Reliktenverſorgungs⸗ verhältniſſe unſerer Volksſchullehrer weſentlich verbeſſert wer⸗ den ſollen. Die Beſſerſtellung ſun in dreifacher 8 a, durch Erhöhung der Per⸗ onalzulagen(8 59 des.⸗U.⸗Geſetzes) unter gleichzeitiger Erhöhung des Höchſtbetrages, bis zu welchem ſolche Zulagen gegeben werden(bisher 1300.) und unter beſonderer Be⸗ günſtigung der Inhaber der geringeren Lehrerſtellen(1. Klaſſe) mittelſt Gewährung der Zulagen ſchon nach dreijährigem Wirken auf einer derartigen Stelle; b. durch Erhöhung der geringeren Ruhegehaltsbezüge(8 85) unter Vereinigung meh⸗ rerer der unterſten Klaſſen in eine einzige e. durch Erhöhung der Bezüge der Hinterbliebenen der olksſchullehrer(8 88ff. des.⸗H.⸗Geſetzes) und zwar ſowohl des Wittwengehalts, welcher 957 1 300., als auch des Erziehungsbeitrags, wel⸗ cher 60 M. und des Nahrungsgehalts, welcher 90 M. beträgt. Nach offiziellen Erhebungen ſind zwar die Einzelheiten dieſer Vorlage noch nicht vereinbart, die Grundzüge ſtehen aber ſchon ſoweit feſt, daß der durch dasſelbe bewirkt wer⸗ 5 ehraufwand wenigſtens annäherend berechnet werden ann. Hiernach dürfte ſich der geſammte Aufwand welchen die fragliche No velle 5 Schulgeſetze für die Staatskaſſe im Gefolge haben wird, wie folgt zuſammenſetzen: J) ſofort nach dem laen des Geſetzes wären von er Staatskaſſe zu leiſten: Mark. zur Deckung der Perſonal⸗Zulagen und der he Ruhegehalte 92,000—100,000 D nach einer Reihe von Jahren bis um Eintritt des Beharrungszu⸗ ſtandes weiter 86,000 und insbeſondere zur Erhöhung des Wittwenbenefiziums 42,000 zuſammen alſo 170,000—178,000 Da dieſe Schulgeſetznovelle mit dem Beamten⸗ eſetz, d. i. mit dem 1. Januar 1890 in Wirkſam⸗ eit treten ſuz ſo müſſen ſomit der oben feſtge⸗ 5 8 Schlußſumme von ieſe zugeſchlagen werden, ſo daß ſich die ſpätere Geſammtbelaſtung, ſoferne nicht nach⸗ träglich am Gehaltstarif weſentliche Aende⸗ rungen vorgenommen werden, auf 1,060,000 882,000 128000 letzung in der Magengegend bei. Man brachte ihn zunächſt auf das Polizei⸗Kommiſſariat und von dort ins Spital. Glanz benahm ſich ſehr ruhig und betrachtete alle Vorkehrungen, welche um ihn getroffen wurden, mit gleichgiltigen Blicken. — Von einer furchtbaren Fenersbrunſt meldet eine aus Kopenhagen in Hamburg eingelaufene Depeſche, die in Sunds wall in Schweden ausgebrochen iſt. Nach den vorliegenden Berichten iſt ein großer Theil der Stadt ver⸗ nichtet. Auch die Nachbarorte Normalm und Stenhammer ſind ein Raub der Flammen geworden. Viele Menſchenleben ſind zu Grunde gegangen. Gegen 9000 Menſchen ſind ob⸗ dachlos und es herrſcht ein furchtbarer Mangel an Lebens⸗ mitteln. Nach neueren Meldungen iſt auch Umea nieder⸗ gebrannt. Der Geſammiverluſt, welcher durch die Einäſche⸗ rung Umegs und Sundswalls entſtanden iſt, wird auf 25 bis 30 Millionen Kronen angegeben. An die 12.000 Menſchen ſind obdachlos. Es bildeten ſich Comites zum Einſammeln von Geld und Nahrungsmitteln. Drei Dampfer mit Vor⸗ räthen ſind von hier abgegangen. Honorar Mackenzie's. Die 175 75 Honorar⸗ Entſchädigung, einſchließlich der Reiſe⸗Entſchädigungen, 179 betrug nach dem„B..“ etwas über 300.000 M. Seit Mackenzie dauernd um die Perſon Kaiſer Friedichs war, erhielt. derſelbe ein tägliches Honorar von 80 Sovereigns, M. Das Honorar überſtieg die gewöhnlichen ſchäftigten Arztes nicht, da derſelbe 'bereigns beanſprucht und oft Rorx* wurde. euſen 29% Junt. die mit dem Inkrafttreten der bezeichneten Geſetze dagegen und jedenfalls ſchon in den allernächſten Budgetperiode eintretende Mehrbelaſtung au 581,000 + 100,000 681,000 berechnen und daß von dieſer Summe der Betrag von 446,000 + 100,000 546,000 auf die Staatskaſſe, dagegen den Betrag von; 185,000 auf die Eiſenbahnkaſſe entfallen würde. 5 „Redner führt dann die Geſichtspunkte vor Augen, die dafür ſprechen, daß der Staat die neue Laſt ohne Steuer⸗ erhöhung tragen kann. Ob vielleicht Stellen oder wenigſtens Beamtungen auf⸗ gehoben werden können, möge die Regierung in einer Enquete unterſuchen laſſen. Die Kommiſſion erhofft Annahme aller drei Geſetze, die ein einziges Ganzes darſtellten. Wer das Beamtengeſetz genehmigt, hat ſchon der Gehaltsordnung zu⸗ geſtimmt.(Bravo.) Von den Abgg. Schneider und Gen.(Wittmer, Geſell, Blankenhorn, Klein⸗Wertheim, Klein⸗Weinheim, Dreher, Klein, v. Schmidsfeld, Oſiander), iſt ein Antrag eingegangen das a nicht jetzt zu berathen, ſondern daſſelbe eventue einem außerordentlichen Landtag Se de⸗ da zu berück⸗ ſichtigen ſei, daß daſſelbe erſt am Schluſſe der Seſſion vorge⸗ legt, die Kammermitglieder hatten nicht Gelegenheit den Kommiſſionsverhandlungen anzuwohnen zahlreiche Vorſchläge ſind aus Beamtenkreiſen eingekommen, die nicht mehr geprüft werden konnten, dann aber liege das Volksſchullehrergeſetz noch gar nicht vor. Man möge ein Geſetz vorlegen, das unſere Finanzen nicht in ſolchem Maße beanſprucht. Abg. Schneider begründet den Antrag unter beſon⸗ derer Betonung des unbedingten Wohlwollens gegen die Beamten. Antragſteller wünſcht den Anſchluß an das Reichs⸗ geſetz. Redner betont, daß es auch Kaufleute, Gewerbe⸗ treihende gibt, die in ihrer Bildung hinter vielen Beamten nicht zurückſtehen. Die Beamten ſtellen ſich bedeutend beſſer oft als dieſe. Vorſicht will Redner wenigſtens walten laſſen und wird deshalb auf das Reichsgeſetz verwieſen. Abg. Friderich glaubt, der Antrag entſpringe einem allzu ängſtlichen Gefühl. Derſelbe gehe ja doch dahin, einen Entwurf vorzulegen. In beiden Häuſern wurde ſeit lange beantragt, die Regierung möge ſich an die Neubearbeitung der Beamtengeſetzgebuug raſch machen. Im Lande werde man Antragſteller vorwerfen, daß ſie die Regierungsvorlage zurückweiſen, um ſie ſpäter nicht 115 ganz zu bewilligen. Von der gedruckten Vorlage konnte jeder ſich genügend Kenntniß verſchaffen. Die Kommiſſion arbeitete mit einer Pflichttreue, die wohl zur Zuſtimmung zu ihren Vorſchlägen führen ſollten. Baden kann das Opfer ohne Schädigung bringen. Heute handle es ſich nicht um Worte, ſondern um aten. Abg. Klein⸗Wertheim ſpricht Namens der Antrag⸗ ſtellex. Staatsminiſter Dr. Turban: Die Antragſteller ver⸗ langen ein anderes Geſetz und damit etwas was die Regie⸗ rung zu leiſten nicht im Stande iſt. Die größten Schwierigkeiten lagen vor, ſie wurden überwunden, weil man einſah, daß es kommen müſſe, wenn man es nicht für viele Jahre zurückſtellen wollte. Die Kommiſſion hat eifrig gearbeitet und klare Anſchauungen erhalten und aus⸗ geſprochen. Alle Beamten müſſen mit gleichem Wohlwollen behandelt werden. Zeit, das Geſetz näher zu prüfen war Kerg ſchon vor 2 Mongten vorgelegen.„Das Mini⸗ terium iſt außer Stande, das Geſetz iell umzuarbeiten: auch die Kommiſfion konnte es nicht. auch ein anderes Miniſterium wird ein ſolches nicht durch⸗ bringen können, denn der Verfaſſungsparagraph, der Annahme die Majorität verlangt, ſteht entgegen. Man werde es bereuen, wenn die günſtige Lage nicht be⸗ nützt werde. Man müſſe in die Einzelberatgung eintreten. Abg. Wilckens glaubt, Zweck der Antragſteller ſei⸗ die Vorlage zu Fall zu bringen. Abg. Wittmer: Gegner der Vorlage ſeien die Antrag⸗ ſteller nicht, er ſei ein Freund der Beamten Mit dem Ge⸗ haltstarif iſt Redner nicht zufrieden. So ſchlecht ſeien die Beamten nicht bezahlt. Finanzminiſter Ellſtätter iſt überzeugt, daß die Vor⸗ lage wohlwollend ſei. Die Regierung hat viel Schwierig⸗ keiten überwunden und auch die Kammer wird zur Annahme gelangen. Eine Aenderung im Weſen des Beamtenthums muß eintreten, doch auf andere Weiſe, wie in der Vorlage⸗ ſei die Regierung dazu außer Stande. Wenn nachgewieſen werden kann, daß man mit weniger Aufwand das Geſetz zu Stande bringen könnte, wäre er der erſte, der beiſtimmen würde Doch das iſt falſch, auch darin erſcheine die Vorlage günſtig. Durch abermalige Prüfung der Petitionen und Verzögerung der Vorlage die ganze Sache verſchieben, ſei nicht zweckmäßig. Auch ein anderer Entwurf würde nicht allgemeine Befriedigung hervorrufen. Eine außerordentliche Seſſton würde Redner gerne noch mit ⸗ machen, doch wer heute noch nicht das Geſetz ſtudirt hat, wird auch ſpäter nicht tiefer in dasſelbe eingedrungen ſein. Mit den Volksſchullehrern ſtehe das Geſez in ſo engem Zuſammenhang nicht, doch auch dieſe Vorlage werde dieſer Tage eingebracht werden. Eine Verbindung mit dem Reichsgeſetz ſei nicht zutreffend. Die die geſtrige Vorſtellung allein würde ſchwerlich im Stande geweſen ſein, beſonders zu erwärmen. Es ſoll ja gerne zuge⸗ geben werden, daß Herr Erl ſeinen Chapelou recht hübſch und ſauber ſingt, daß Fräulein Prohaska ihre altge⸗ wohnten und bekannten Triller und Cadenzen ſtets mit der⸗ ſealäg Genauigkeit und Sicherheit ein Mal nach dem andern chlägt, daß ſich Herr Starke ſichtbar und ordentlich mit ſeinem Marquis de Corcy abmüht, allein die Oper war nicht im Stande, zu packen. Das Poſtillonlied mit dem ohligaten. hiſtoriſch traditionellen Peitſchengeknall wird gewohnheits⸗ mäßig beklatſcht, man läßt ſich das banale Libretto gefallen, aber an dem überaus ſeichten und dazu noch überaus mono⸗ ton vorgetragenen Dialoge kann man ſich mit dem beſten Willen nicht begeiſtern. Die drückende dumpfe Schwüle der Athmoſphäre iſt allzuſehr in das Haus gedrungen, als daß eſtern ein friſcher Zug möglich geweſen wäre. err Hildebrandt ließ es ſich angelegen ſein, die allgemeine Apathie und Indolenz durch die Natürlichkeit und Ungezwungenheit eines munteren Spiels zu überwinden. Die undankbare Rolle des muſikaliſchen Schmiedes eignet ſich wenig zur Gaſtrolle und vermag ſelbſt bei der beſten Beſetzung dem dankbarſten Publikum kaum ein Lächeln ab ugewinnen. Immerhin gab uns dieſe Parthie noch mehr aber die Umgebung, in welche ſie geſtern geſtellt war, hinreichende Gelegenheit zur Befeſtig ung günſtigen Urtheils über die muſikaliſchen und ſchduſpieleri chen ähigkeiten des Gaſtes, der für unſere derzeitigen Opernver⸗ ältniſſe durchaus genügen und als neue Errungenſchaften Uau iemble ein großes Repertoire, eine kräftige. b uleme Kuten Vortrag, ei»« 2 eff⸗ e iLio⸗