n der Poſtliſte eingetragen unter 8 Nr. 2288. (Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal, Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. annheimer der Stadt Maunheim und Umgebung. (99. Jahrgang. Journal. Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint täglich, auch Sonutags; jeweils Bormittags II Uhr. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſez „Journal Mannheim.““ Verantwortlich: Für den politiſchen u allg. Theilt Chef⸗Redakteur Julius Katz, für den lokalen und 855 Theil; Ernſt Müller, für den In e el. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ Fruckerei (Das„Mannheimer ournal“ iſt Eigenthum des katholiſchen mufſte de itals.) 11 ſämmtlich annheim. 5 Auflage über 11,300 Exemplare. (Notariell beglaubigt.) K Willkonmen! Die Mitglieder des badiſchen Handelsta ges ver⸗ ſammeln ſich heute in unſerer Stadt. Wichtige, den geſchäftlichen Intereſſenkreis berührende Angelegenheiten werden zur ernſten Berathung geſtellt und im gegenſei⸗ tigen Austauſch der Meinungen werden die Anſchauungen geklärt und Handel und Induſtrie gefördert. Der badiſche Handelstag iſt keine vom Zufall zu⸗ ſammengeführte Handelsvertretung. Im Jahre 1878 ward die Neuorganiſation der Handelskammern in Baden an⸗ geordnet und durchgeführt und am 5. Dezember 1880 fand bereits in Karlsruhe die erſte Verſammlung des neukonſtituirten badiſchen Handelstages ſtatt; heute ſoll derſelbe zum ſiebenten Male ſich vereinigen. Mannheim, das Handelsemporium Südweſtdeutſchlands empfaͤngt die Vertreter des Handels und der Induſtrie und wahrlich in keiner anderen deutſchen Stadt könnte dieſen die emi⸗ nente Bedeutung des Weltverkehrs mit ſeinen Ausſtrah⸗ lungen bis in das kleinſte geſchäftliche Unternehmen beſſer vor Aug' und Sinne geführt werden. Es iſt eine noch zu wenig gekannte Thatſache, daß Baden der klaſſiſche Boden deutſcher Handelskammern iſt; ſchon ſeit faſt zwei Jahrhunderten haben ſich hier ſelbſt⸗ ſtändige Intereſſenvertretungen des Handels vereinigt und unſere Mannheimer Handelskammer blickt auf eine Ver⸗ gangenheit von faſt anderthalb Jahrhunderten zurück. Welch' große Spanne Zeit im Leben einer Stadt und doch wie kurze Friſt im Leben der Menſchheit! Aus kleinen Anfängen hat ſich Mannheims Handel emporge⸗ ſchwungen zur machtvollen Stellung im Reiche, zur acht⸗ unggebietenden Poſition im Handelsverkehr aller Nationen. Und das Wort des badiſchen Handelstags fällt ſchwer in die Wagſchale. Er iſt ein Vorläufer des um die Förderung der Reichshandels⸗Intereſſen wohlver⸗ dienten Deutſchen Handelstags, und da die badiſchen Handelscorporationen, ehe ſie ihre Vertreter zu den Verhandlungen des Deutſchen Handelstags entſenden, deſſen Tagesordnung berathen, ſo erſcheint ihr Votum von großer Bedeutung, weil es nicht nur der Ausdruck des badiſchen Landes, ſondern auch der Ausfluß ernſter Berathungen iſt. Mit gerechter Befriedigung verzeichnen wir die That⸗ ſache, daß unſerer Handelskammer ſtets die Auszeichnung, als Vorort des Handelstags zu fungiren, zuerkannt worden iſt. In dieſer Eigenſchaft war es dem Vertreter der Mannheimer Handelskammer wiederholt vergönnt, am Deutſchen Handelstage die Anſchauungen der badiſchen Handels⸗ und Gewerbekreiſe zum Ausdruck zu bringen. Wir erwähnen hier nur folgende Referate: im Jahre 1881 erſtattete der Vertreter der Mannheimer Handelskammer den Bericht über die Schaffung eines Schemas deutſcher Handelskammern, 1882 war es die Warrantgeſetzgebung, 1885 die Stempel⸗ ſteuer und Kolonkal politik, 1886 das Bra nnt⸗ weinmonopol und ſchließlich 1887 der Identitäts⸗ nachweis beim Getreideexport, über welche, die Handelskreiſe tiefberührenden Fragen der Vertreter unſerer Handelskammer Namens des badiſchen Handelstages referirte. Man wird mit vollſter Berechtigung hoffen dürfen, daß auch die heute ſtattfindenden Berathungen des ſiebenten badiſchen Handelstages über die im Vordergrunde des Tagesintereſſes ſtehenden Fragen mit vollſter Objektivität, ruhiger Sachlichkeit und ernſter Gründlichkeit geführt und als ſchätzbarer Beitrag zu ihrer Beurtheilung und Löſung dienen werden. So begrüßen wir die Mitglieder des badiſchen Handelstages von ganzem Herzen als Gäſte unſerer Alabt unb wünſchen ihren Berathungen den beſten Erfolg. Geltſente verbrriteiſte Zeitung in Mauuheim und Augrbung. Politiſche Ueberſicht. * Maunheim, 10. Februar, Vorm. Präſtdent Cleveland hat dem Congreß den Vorſchlag des Fürſten Bismarck betreffend die Wiederaufnahme der Conferenz von 1887 mitgetheilt. Dieſelbe ſoll erfolgen auf Grund der Bedingung der Unabhängigkeit der Ein⸗ geborenen auf Samoa ſowie der Gleichberechtigung der contrahtrenden Mächte. Ebenſo hat der Präſtdent auch die Antwort Bayard's auf dieſen Vorſchlag mitgetheilt. Danach fordert Bayard unter der Annahme desſelben, daß der Waffenſtillſtand eintrete und die deutſchen Offi⸗ ziere angewieſen werden, die kriegeriſchen Operationen ein⸗ zuſtellen und das Reſultat der Conferenz abzuwarten. In dem geſtrigen Miniſterrathe gab der Kriegs⸗ miniſter Freycinet Aufſchluß über den Vorfall von Chateauroux. Oberſt Senart, erklärte der Miniſter, habe einen Verweis erhalten, weil er gegen die Be⸗ ſtimmungen des Reglements verſtoßen und der Mann⸗ chaft durch einen Tagesbefehl Dinge kundgegeben habe, die dem Dienſte fernſtänden. Der deutſche Botſchafter, fügte er hinzu, habe in der Angelegenheit bei ihm keinerlei Schritte gethan. Der Kriegsminiſter de Freyeinet hat ein Rundſchreiben an die commandirenden Generäle der Armeecorps erlaſſen, in welchem es heißt: Ich erſuche Sie, die unter Ihrem Befehl ſtehenden Truppen darauf hinzuweiſen, daß alle politiſchen öffent⸗ lichen Kundgebungen, welcher Art ſie auch ſein mögen, unterſagt ſind. Wenn ſich die Chefs mündlich oder ſchriftlich an die ihnen untergeordneten Truppen wenden, ſo müſſen ſie ſich jeglicher Anſpielung auf Politik, ſei es auf die innere, ſei es auf äußere, enthalten. Ich habe die ſehr ſeltenen Ausſchreitungen hiergegen beſtraft und werden dieſelben, ſollten ſie ſich in Zukunft wieder⸗ holen, noch viel ſtrenger beſtrafen. Ich rechne auf den guten Geiſt aller, damit ich ſolche Maßregeln vermeiden kann; ich würde ſie mit Bedauern, aber ohne Zoͤgern ergreifen. Die Kravalle, welche ſich vorgeſtern in Rom er⸗ eigneten, hatten zahlreiche traurige Konſequenzen. Das anſtändige Arbeiterelement wurde vom Geſindel über⸗ wuchert, das ſchauderhafte Akte des Vandalismus beging. In der Via Frattina, einer Querſtraße des Korſo, blieb kein Geſchäft verſchont. Dem Juwelier Boni auf dem Korſo wurden Juwelen für 60,000 Lire geraubt; auch andere Juweliere erlitten großen Schaden. Vor der Galeria Margherita, wo ſich das große Orpheum be⸗ findet, ſtand ein Lieutenant mit wenigen Soldaten, welche die Menge abzuwehren vermochten. Die Aufrührer plünderten ein Eiſengeſchäft in der Toneſtraße und raub⸗ ten Meſſer, womit ſie viele Poliziſten verwundeten. Die Stadt befand ſich thatſächlich geraume Zeit unter der Schreckensherrſchaft des Geſindels. Jeder anſtändig gekleidete Menſch wurde geſchlagen oder zur Zielſcheibe von Steinwürfen genommen. Schlimm erging es dem Argentinia⸗Theater, wo die Menge Alles, was an der Fagade zerbrechlich war, zertruͤmmerte; aus großen Geſchäften ſo„Old Eng⸗ land“, die nicht mehr ſchließen konnten, wurden nach Zertrümmerung der großen Schaufenſter die ganzen Auslagen geſtohlen. Der Kronprinz, der ahnungslos ſeine gewöhnliche Nachmittagsausfahrt unternehmen wollte, kehrte ſchleunigſt in den Quirinal zurück. Die Haltung der Polizei war taktvoll, doch bedauert man, daß das Militär zu ſpät erſchien. Selbſt die ſozialkſtiſche Preſſe verurtheilt aufs Schärfſte die geſtrigen Vandalismen, wodurch die gute Sache der beſchäftigungsloſen Arbeiter geſchändet würde. Geſtern erfolgte im Parlament eine Interpellation. Zur Verhinderung weiterer Skändale ſind alle Maßregeln getroffen. Gleichzeitig ſoll ſchnell⸗ möglichſt Arbeit beſchafft werden.(Vergl. Telegr.) * Die Abänderung der VPerfaſſung und des Wahlverfahrens vor der französ· ſtſchen RKammer. Paris, 9. Februar. Deputirtenkammer. Nachdem der Finanzminiſter das Budget für 1890 vorgelegt, verlieſt der Abgeordnete Thomſon den Ausſchußbericht über die Abänderung des Wahlverfahrens. Die Liſtenabſtimmung, beſagt der Bericht, ergebe keine disziplinirte Mehrheit und entziehe den Abge⸗ ordneten auch nicht den Einflüſſen ſeiner Wähler! Bei den nächſten Wahlen werde das Land einer Zweideuligkeit ſich gegenüber ſehen, die furchtbare Folgen haben könne: denn die Feinde der Republik entblödeten ſich nicht, eine republi⸗ Montag, 11. Februar 1889. kaniſche Maske aufzuſetzen. Das Heilmittel ſei in der nahen Bekanntſchaft des Wählers und ſeines Vertreters zu ſuchen, daher ſchlage die Mehrheit des Ausſchuſſes die Wiedereinführung der Arrondiſſementsabſtimmung vor und beantrage, die Vorlage für Montag auf die Tagesordnung zu ſetzen. Tony Revillon ver⸗ lieſt darauf den Ausſchußbericht über die Verfaſſungsände⸗ rung. Der Bericht tritt für eine Verfaſſungsreviſton durch konſtituirende Verſammlung ein, beſchränkt ſich jedoch vorſich⸗ tigerweiſe im übrigen auf den Vorſchlag, die Kammer möge darüber entſcheiden, ob eine Aenderung der verfaſſungsmäßigen Geſetze geboten ſei. Der Abgeordnete Simyon(radical) beantragt, die Verfaſſungsänderung vor dem Entwurf über die Arrondiſſements⸗Abſtimmung zu berathen. Miniſter ⸗ präſident Floquet erklärt, es handle ſich um zwei Regie⸗ rungsvorlagen, die beide in einer Woche erledigt werden könnten. Die Frage über das Vorzugsrecht würde ohne Be⸗ deutung ſein, wenn man ihr nicht eine Deutung gegeben hätte, auf welche die Regierung antworten müſſe. Sie bean⸗ trage zuerſt die Aenderung des Wahlverfahrens zu bergthen, unmittelbar nachher aber, an einem ſchon jetzt zu beſtimmen⸗ den Tage, die Vorlage über die Verfaſſungs⸗Reviſion auf die Tagesordnung zu ſetzen. Es ſei weſentlich, dem Lande eine Waffe in die Hand zu geben, mit der es ſich der Ver⸗ ſchwörer, welche die Republik bedrohten, erwehren könne. Die Regierung werde bei beiden Vorlagen die Vertrauensfrage ſtellen, biete ſomit ihren miniſteriellen Beiſtand als Bürg⸗ ſchaft. Sie ſei nicht der Anſicht, daß die Vollmacht der Kam⸗ mer ſchon nahezu erloſchen ſei, wünſche vielmehr, daß die Kammer mitarbeite an den Maßregeln zur Vertheidigung der Republik, welche die Regierung vorſchlage. Die Kammer habe noch das Budget zu berathen und müſſe an der Welt⸗ ausſtellung theilnehmen, um dem Auslande zu zeigen, daß Frankreich, dem man nachſage, es ſei durch die Republik zu Grunde gerichtet worden, in voller nationaler Jugendfriſche daſtehe. Floquet beantragt alsdann, die Aenderung des Wahlverfahrens für Montag, den Reviſionsent⸗ wurf für Donnerſtag auf die Tagesordnung zu ſetzen. In ſeinen Schlußworten bittet der Miniſter⸗ Präſident vor Allem ſeine politiſchen Freunde, mit denen er beſtändig in Verkehr bleibe, ihm das nöthige Anſehen zu ſichern, um die Regierungsvorlagen im Senat durchzuſetzen(Beifall links). Nach einigen Bemerkungen Baslys, Pichons und anderer wird, dem Regierungs⸗ antrage entſprechend, die Wahlvorlage mit 3038 gegen 243 Stimmen für Montag, der Reviſionsantrag mit 503 gegen 9 Stimmen für Donnerſtag auf die Tagesordnung geſetzt. Die Kammer beräth darauf den Antrag über die Auf⸗ hebung der Stadtzölle.(Der deutſche Botſchafter Graf Münſter und der öſterreichiſche Botſchafter Graf Hoyos wohnten der Sitzung bei. Miniſterpräſident Floquet verließ nach den Abſtimmungen das Haus; er war trotz des Sieges der Regierung offenbar in ſehr ernſter Stimmung.) * Machklänge zum Tode des Kron⸗ Prinzen Rudolf von Oeſterreich. Wien, 9. Febr. In der Gruft. Der Zudrang des Publikums zur Kapuzinergruft iſt immer noch ein außerordentlich ſtarker und nahm in den Nachmittagsſtunden noch zu. Um das Betreten und Ver⸗ laſſen der Kaiſergruft zu ermbglichen, mußte ein ſtarkes Auſ⸗ gebot an Wache beigeſtellt werden. Sowohl bei der kleinen Pforte in der Kloſtergaſſe als auch beim Kirchenausgang iſt Sicherheitswache zur Regelung der Paſſage poſtirt. Die Publikation des wahren Sachverhalts über Meyerling ſtößt auf Schwierigkeiten, über welche bald nähere Auskunft wird ertheilt werden können. Heute nur ſo viel, daß dieſe Schwierigkeiten keineswegs in dem Widerſtande des Kaiſers zu ſuchen ſind, wie Brüſſeler Telegramme ver⸗ muthen laſſen. Der Kaiſer hat die annähernde Wahrheit erſt mehrere Tage nach dem Unglück erfahren und weiß heute noch nicht Alles. Ueberhaupt ſind es weniger perſönliche Wider⸗ ſtände und rein ſachliche Bedenken, welche die Publicität in⸗ opportun erſcheinen laſſen, als vielmehr eine eigene Verkett⸗ ung von Umſtänden, welche mit dem Fall ſelbſt unmittelbar nichts zu thun haben. Des Kaiſers Appell an die Völker hat geradezu koloſſal gewirkt und die tiefe, ohnmachtartige Lähmung unſeres öffentlichen Lebens beſeitigt. Vertrauen und Liebe zum Kaiſer ſind grenzenlos, Auf dem Umweg über Petersburg erfahren wir die folgenden Details über den Tod des Kron⸗ prinzen Rudolf, die durchaus poſitiv ſind, und die wir mit⸗ theilen, um mit einer ſich in das Widerwärtige ausdehnenden Kontroverſe unſerentheils abzuſchließen:„Seit längerer Zeit 2. Seltetet Seneral-Anzeiger. 1 1 Februar. war das Liebesverhältniß des Kronprinzen mit der reizend Feuerverſicherungsbüchern) der Stadi Mannheim] mäßig zu erachten ſei, daß ähnlich wie die Landwirkh⸗ Baroneſſe Vetſera 7 6 Es 135 1955 0 Auee ſind auf 31. Dezember 1888 Gebäude vorhanden und zwar ſchaft eine Kontrole hinſichtlich von Samen und Dünger ein⸗ ſchwerer Diff e in Stein: 7571, in Steinriegel: 3651, in Holz: 2813. Die geführt iſt, deren nähere Einrichtung wir als bekannt vor⸗ er ifferenzen in der kaiſerlichen Familie geworden. Verſicherungsanſchläge betragen zuſammen rund 141 Millionen ausſetzen dürfen, auch eine Kontrole bezüglich der chemiſchen Graf Hovos fand beim Eintritt in das Zimmer in Rudolfs Mark: bei Privakgeſeſellſchaften ſind verſichert: 3096. Beſchaffenheit einiger im Gewerbe hauptſächlich Verwendung Bett die Baronin erſchoſſen, mit einer Decke verhüllt; auf(Gehaltsordnung.) Zur Durchführung der vom findender Roh⸗ und Hilfsſtoffe eingerichtet werde, welche des der Decke im Bett lag Kronprinz Rudolf, ebenfalls erſchoſſen.“ Bürgerausſchuß genehmigten Gehaltsordnung wurde die ſeit⸗] Näheren zu bezeichnen wären. Wir perkennen dabei durchaus Di Iher in der Sache e gerpeſene Commiſſion, beſtehend nicht die Verſchiedenheit, welche hinſichtlich der Art des Be⸗ Die Kronbrinzeſſin⸗Wittwe Steyhanie aus den Herren Bürgermeiſter Bräunig und Stadträthe zuges der landwirthſchaftlichen Stoffe einerſeits und ewerb⸗ verläßt während des ganzen Tages nur ſehr ſelten ihre Dr. Diffene und Herſchel, verſtärkt durch die Herren licher Stoffe anderſeits beſteht und namentlich die Einrich⸗ Appartements und hat ſeit dem Tode des Kronprinzen keine Stadträthe Baſſermann, Hartmann und Langeloth. tung einer Kontrole bezüglich der im Gewerbe verwendeten einzige Ausfahrt gemacht. Nur einmal während der ganzen:. Gertretung der freireligibſen Gemeinde Stoffe ſchwieriger geſtaltet, allein es wird, wenn ein Be⸗ Beit hat di ganzen im Ortsſchulrath.) Großh. Oberſchulrath überſandte dürfniß nach einer Kontrole beſtehen ſollte, wohl auch ge⸗ Sei bat die hohe Frau auf dringendes Anrathen ihrer ein Geſuch der freireligibſen Gemeinde Mannheim um die lingen, die beſtehenden Schwierigkeiten, wenn auch nur all⸗ Schweſter, der Prinzeſſin Louiſe von Coburg⸗Gotha, mit Befugniß einer Vertretung in der Ortsſchulbehörde. In dem mählich, an der Hand von Erfahrungen in ſachgemäßer Weiſe ihrer Mutter, der Königin von Belgien, und der Prinzeſſin] Geſuche iſt darauf hingewieſen, daß der Gemeinde ſchon imzu überwinden. Wir ſehen einer Aeußerung der Vereine Louiſe von Coburg⸗Gotha, welche täglich zweimal längere Jahre 1864 Corporationsrechte verliehen worden ſeien und entgegen.“ Etwaige Anfragen und Wünſche in dieſer An⸗ Heſuche der g. ee glich zu iterenene bitte ſie deßhalb auch um Gewäßrung derjenigen Rechte, gelegenheit wollen an den Vorſtand des hieſigen Gewerbe⸗ eſuche der Kronprinzeſſin Wittwe abſtattet, im Kaiſergarten welche ſich auf Grund der Geſetzgebung aus der ſtaatlichen und Induſtrievereins gerichtet werden. eine Promenade unternommen. Den meiſten Troſt gewährt Anerkennung für die Gemeinde ergebe, und zwar zunächſt um*Großh. Baugewerkeſchule. Mit Beginn des lau⸗ der Kronprinzeſfin⸗Wittwe ihr Töchterchen, die kleine Prin⸗ Oenehmigung einer„Vertretung in der Ortsſchulbehörde. fenden Winters waren 10 Jahre ſeit Eröffnung der Großh. eſſin Eliſabeth, mit welcher ſich die hohe d Dabei wird darauf hingewieſen, daß die Zahl der Kinder Baugewerkeſchule abgelaufen. Während in den erſten Jahren zeſſin Eliſabeth, mi e Frau oft ſtu freireliggöſer Eltern zur Zeit, als die Eingabe eingereicht der Beſuch der Anſtalt ein minimaler war und die Zahl 70 lang beſchäftit. Einem Wunſche des Kaiſers entſprechend, wurde, d i. am 31. Ottober v. Js, 96 betragen habe und kaum überſtieg, hat ſich derſelbe ſpäterhin fortſchreitend mehr weilt die Kronprinzeſſin⸗Wittwe nur am Tage in ihren daß 5 Kinder 5 aach n de 258 e 11 5 ſeeert, isheri nd begibt ſi in di ien⸗[ten. Da nun in der na und 15 des Geſetzes über den üler gegen es vorigen Winterſemeſters. Außer 05 5 1 5 5 7775 9 1 5 Elementarunterricht gebildeten Commiſſion für die Angelegen⸗ dem Direktor wirken an der Anſtalt 4 Profeſſoren des Bau⸗ partements, wo ſie der Nachtruhe pflegt. te es beißt, heiten der Volksſchule auch die Ortspfarrer der in der Ge⸗ fachs, 2 des Maſchinenbaufachs, 3 Reallehrer, 1 Zeichen⸗ wird die Kronprinzeſſin⸗Wittwe ungefähr noch zwei Wochen meinde vorkommenden Bekenntniſſe Vertretung erhalten ſollen] lehrer und 1 Gewerbelehrer; außerdem im Nebenamt ein in Wien weilen und ſodann zu einem längeren Aufenthalte miſchten Boltsſch 1 15 at 85 5 121 en beeden i 2 faſchlen Volksſchule in Mannbeim unter§ 2 u. A beſtimmt delleur. Unter den obengenaännten ülern befinden i 72 Aaren nach ſoll iſt, daß zu dieſer Commiſſion auch je ein Geiſtlicher der ſich nur 9 Hoſpitanten, welche ebenfalls vollen Tagesunter⸗ er Kronprinze in⸗Wittwe da chlo arenburg vom verſchiedenen Konfeſſionen gehöre, ſo glaubt der Stadtrath richt genießen. Das Durchſchnittsalter beträgt 19,35 Jahre. Kaiſer als Wohnfitz angewieſen ſein. hieraus das Recht der freireligihſen Gemeinde zu einer Ver⸗ Auf das Großherzogthum entfallen 239 Schüler, 4 ſind aus tretung in der Schulkommiſſton durch ihren Prediger aner⸗ Norddeutſchland, aus der bayeriſchen Pfalz„ 3 aus dem kennen zu ſollen und ſoll deßhalb an die Oberſchulbehörde Elſaß, 2 aus der 1 J und 1 aus Braſilien. Unſere m Aus Stadt und Land. 1 ob gegen deſſen Zulaſſung ein] Stadt ſtellt in dieſe ahre 19 Schüler, Weinheim 3. edenken entgegen ſteht. Trauergottesdienſt. Aus Anlaß des Ablebens 4* Maunheim, 10. Februar 1889. 915 efſer d nd.) 1 5 5 ch 555 28 Beſſ des Kronprinzen Rudolf von Oeſterreich findet 11. n Arrondirung und Nutzbarmachung ſeines Beſitz f itenki i f Aus der Stadtrathsſiung thums an der Seckenheimer Straße ſtädtiſches Gelände zu ſier 5 at.„ vom 7. Februar 1889. erwerben und dagegen von ſeinem Beſitzthum auf der Seite„ Statiſtiſches aus der Stadt Manubeim von (Witgetheilt vom Bürgermeiſteramt⸗) der ſtädtiſchen Pachtgärten Gelände in Tauſch zu geben. Das 18 8 dae Aregndg ſoden diete Irdientor erſlche Hehklurer Uberweeſen. d der Baann ſnen zur Beͤickerſattung nſegen ſür die 56 Tedeeface die in unſere, Sapt do gegebene Anregung ſollen durch Indicator⸗Verſuche Erhebungen überwieſen 17 kamen, verzeichnet das kaiſerliche Geſundheitsamt folgende über Dampfverbrauch und Leiſtungen der Dampfmaſchine und Eanaliſation) Die Banukommiſſion bringt zur Krankheiten: In 2 Fällen Scharlach, in 5 Fällen Lungen⸗ Pumpen des Waſſerwerks gemacht werden. Sn daß die Voxarbeiten für die Canaliſation der ſchwindſucht in 7 Fällen atute Erkrankung der Athmungs⸗ Die Fleiſcher⸗Innung) war erſucht worden, in Innenſtadt ſoweit vorgeſchritten ſeien, daß vorausfichtlich bis organe. In 17 Fällen ſonſtige verſchiedene Krankheiten die Commiſſion für Anlage eines neuen Viehhofs zwei Dele⸗ zum Mai mit der Inangriffnahme des Werkes begonnen In 2 Fällen Selbſtmord. t Dieſelb i ie werden kann. 8 VVVVVVTVTVTVTVTTTTTTT ic Vorſchrift) Ferner legt die Fodezsfülle in der Zeit vom 19. Jan. bis 25. Jan. Maimarkt.) Die Direktion des landwi tli Baukommiſſion den Entwurf einer ortspolizeilichen Vorſchrift 1889. Nach den Veröffentlichungen des kafſerlichen Beſund⸗ eaiten Berein 95 ſich bereit erflärk, auch Niese Jr 8e zdas Bauen außerhalb Ortsetters betr.“ vor, welcher der heitsamts ſind in der bezeichneten Woche, berechnet 5 das Leitung der Haupt⸗Pferde, und Rindvieh⸗Märkte im Mai zu Rechtskommiſſion zur Prüfung zugehen ſoll. 1000 Einwohner und das ganze Jahr, als geſtorben ange⸗ übernehmen und einen Beitrag bis zu 1700 M. zu den Koſten(Bentilbrunnen.) Auf Antrag der techniſchen Sub⸗ meldet: In Lübeck 12.1: Karlsruße 14,1; Liegnitz—5 dieſer Märkte zu leiſten, wenn Seitens der Stadt, wie bis⸗ kommiſſion für die Waſſerleitung, genehmigt der Stadtrath Kaſſel 14.5; Kiel 14,5 Darmſtadt⸗Beſſungen 14.8 Roſt her, ein Eredit bis zu 3500 M. bewilligt werde. Ber Stadt⸗ die Herſtellung eines Ventilbrunnens in der Nähe des jetzt 15,2: Elberfeld 17,1; Aachen 17,2; Crefeld 17.8; Duisburg igte die Ei„beſtehenden Brunnens beim Mohriſchen Garten. 189: Eſſen 18,3; Wiesbaden 18.4: Stuttgart 18,7; Barmen ſende Budnet die Einſtellung letzteren Betrags in das lau 0 h'ſch m 0 0 egin 1 555 Hangere 10 550 5 3; 5 1t⸗ ainz 20,7; Würzburg 20,7; Bremen Berlin 21,4; (Städtiſche Zuſchüſſe.) Ferner werden auf An Vom Hofe. Der Großherzog nahm geſtern Vormit Magdeburg 216; Breslau 230; Dresden 22.6; Feauen ran ſuchen der betr. Vorſtände die Einſtellung von Zuſchüſſen in tag verſchiedene Vorträge entgegen und beſuchte den kom⸗ e 8 8 das Budget für das Wöchnerinnen⸗Aſyl und den Gewerbe⸗ mandirenden General, Generallieutenant von Schlichting.a. eee e 10 und Induſtrie Verein in ſeither üblicher Weiſe bezw. für Danach ertheilte der Großherzog dem Freiherrn von Men⸗ 4. 95 S. 25 67 Dbtmunß 25.75 1 a 0 257 letzteren mit Rückſicht auf die diesjährige zahlreiche Lehrlings⸗ zingen und dem Kammerjunker Grafen Dürkheim⸗Montmar⸗ 17 mühſn i. E. 25,7; Poſen 25,9; Alltona 26 3;.⸗Glad⸗ ausſtellung in einer Erhöhung von 500 M. genehmigt. tin Privataudieuz. Nachmittags halb 4 Uhr kehrten der bach 26 50 Metz.65 Cbemnitz 26.8; Augsburg 27,1; (Eheck⸗Verkehr.) Großh. Miniſterium des Innern Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin nach Freiburg zu- Bra unſchweig 274; Stettin 282; Erfurt 29., Borln 30.6. gab mit Erlaß vom 26. v. Mts. unter Feſtſetzung näherer]rück. Dann hörte der die Vorträge des Gehei ⸗ München 208 Elbing 31,2; Müßlbauſen i. E. 33,0; üſſel⸗ Beſtimmungen ſeine Zuſtimmung zur nführung eines menraths Freiherrn von Ungern Sternberg, des Geheimen⸗ dorf 390; 8 1b 5 Br. 33,6 Potsba 36.6: Nürnber dauernden Check-Verkehrs mit der Badiſchen Bank. Unter raths von Regenauer und des Legationsſekretär Freiherrn 36.93; Boch 39.6 i. Br. 38,6; m 86.6: 9 dieſen Beſtimmungen iſt auch der Vorbehalt des Einver⸗ von Babo. Am ſpäteren Abend folgten der Großherzog 8 Bochum 39.6. ſtändniſſes des Bürgerausſchuſſes zu fraglicher Einrichtung und die Großherzogin einer Einladung des Prinzen undd Der Geſaugverein Frobfiun hielt geſtern Abend einbegriffen, weßhalb entſprechender Antrag hierwegen geſtellt der Prinzeſſin Wiſheim um Abendeſſen. in, den Sälen des„Badner Hoſes ſeinen diesjährigen werden ſoll.*Beſtätigung. er Großherzog hat die auf Maskenball ab. Der Beſuch war, wie dies bei allen von e 740„N (Für eine demnächſt anzuberaumende Bür⸗ Hofrath Pfitzer gefallene Wahl zum Prorektor der Univer⸗ dieſem Vereine veranſtalteten Feſtlichkeiten der Fall iſt, ein erausſchußſitzunch ſind ferner folgende Vorlagen be⸗ fität Heidelberg für das Studienjahr don Oſtern 1889 bis ſehr guter. Was die erſchienenen Masken anlangt, ſo muß kimmt: dahin 1890 gnädigſt beſtätigt. zugegeben werden, daß, wenn der Domino auch vorherrſchte, ) Die Einrichtung einer ſtädtiſchen Gärtnerei bei der VBon Großb. Miniſterium des Innern ging an ſich doch auch zahlreiche andere und theilweiſe ſehr ſchöne Kaiſershütte. die dem Landesverband angehbrenden Gewerbevereine des und originelle Masfen eingefunden hatten. Der Verlauf .Rückorderung des Koſtenaufwandes für Herftellung] Landes folgendes Schreiben:„Vei der Errichtung der chemiſch. des Balles war ein ſehr animirter. der Schul⸗, Keppler⸗ und Tatterſallſtraße, ſowie der techniſchen Prüfungs⸗ und Verſuchsanſtalt war vorzugsweiſe*Schweres Verbrechen. An einem der vergangenen Straße nördlich des Bismarckplatzes. die Abſicht leitend, dem Kleingewerbe in Angelegenbeiten. Morgen wurde ein junger Mann aus Viernheim, welcher Abtretung eines af f an der Ringſtraße] welche das Gebiet der Chemie betreffen und die Beſchaffung bei der Staton Käferthal der Mannh. Weinh.⸗Bähn ver⸗ bei 2 4 an Frau J. Wolff Wittwe⸗ von Rath und Auskunft wünſchenswerth machen, eine zuver⸗] wendet iſt, von zwei Strolchen überfallen und derart geſchla⸗ 0 Geländeabtretung an die badiſche Brauerei⸗Geſellſchaft läſſige und mit geringem Aufwand verbundene Hilfe zu ge⸗ gen, daß er nicht vom konnte. Die betreffenden Atten⸗ 5 Arrondirung ihres Beſitzthums jenſeits des Neckars. währen. Von Seiten der dem Kleingewerbe Angehörenden täter hatten den jungen Mann durch wiederholtes Klopfen Die Verwendung der Sparkaſſenüberſchüſſe aus dem wir von der fraglichen Einrichtung immer noch in mäßigem, am Fenſter aus ſeinem Zimmer gelockt, und als dieſer auch ahre 1887. wenn gleich almäblig ſich erweiterndem Umfange Gebrauch ſeinem Dienſt auf der Bahnlinie nachgehen wollte, paßten ) Erwerbung eines Grundſtücks von Herrn Ph. Wellen⸗ gemacht, wiewohl um die letztere zu fördern, eine Ermäßigung die Stromer in der Dunkelbeit demſelben ab, überftelen die⸗ guther für die proviſoriſche Pumpſtation jenſeits des] der Gebühren für den Fall eingeräumt wurde, daß von Ein⸗] ſen, ſchlugen ihn und zogen ihn dann auf das Schienenge⸗ Neckars. durch Vermittelung der Gewerbevereine die Thätig⸗ leiſe, wohl in der Aeen daß er vom Zuge überfahren ) Gebühren für Sanland von Bauplänen und Beauf- keit der Anſtalt in Anſpruch genommen wird. Wir empfehlen] werden ſoll. Als der Stationsvorſteher in Folge der langen lichtigung der Bauten durch die Sachverſtändigen der den Gewerbevereinen neuerdings in den gewerbplichen Kreiſen] Abweſenheit des Bedienſteten ſelbſt auf der Strecke na ah, Ortsbaucommiſſion. auf die ihnen durch die Anſtalk gebotenen Vortheile aufmerk- fand er den jungen Mann in hilfloſem Zuſtande auf den In Folge eines Kaufangebotes) auf den ſtädti⸗ ſam zu machen. Zugleich veranlaſſen wir dieſelben, im Hin⸗] Schienen. Da gleich darauf ein Zug auch einfuhr, hatte der 17 en Bauplatz Q 7. 16 wird dieſer Platz zur öffentlichen Ver⸗ blick auf die bei gewerblichen Erhebungen vielfach erhobenen Beamte Mühe, noch rechtzeitig den jungen Mann vom Ge⸗ eigerung gelangen. Klagen über Henoſe Beſchaffenheit und Verfälſchungen unent⸗ leiſe zu ſchaffen. Es ſollen bereits Verhaftungen vorgenom⸗ (Nach einem ſummariſchen Auszug aus den behrlicher Hilksſtoffe, zur Erwägung ob es etwa als zweck.men worden ſein und vermuthet man einen Racheact. 0 men der Stadt, die ſtolz iſt den berübmten Dichter, als ihren]dramatiſchen Leiſtungen Bulthaupts einen entſchiedenen Jort Leuilleton. D2 00 8 755 en 115 57 iſt 155 8— und pr 15 0 e Miquel den Iubilar. Die Feſtrede hielt Hr. Bir. gehalten als in den vorhergehenden Stücken, eine geſundere Die Wilhelm Jordan-Ceier.“) Rehorn angemeſſener Weiſe. Es ſprachen noch Herr Reuliftt umaibt die handelnden Perſonen, ſie ſind einheitlich Fraukfurt, 8. Febr., Nachts. Valentin im Namen des Geſammtausſchuſſes des Freien und mit ſcharfen Strichen charakteriſtrt— bis auf die Frauen⸗ Als vor wenigen Jahren Gutzkow in unſerer Stadk nach] Deutſchen Hochſtifts, zu deſſen erſtem Ehrenmitglied Jordan ſcharaktere, deren Behandlung dem Dichter bisher nicht recht Anruhevollem Leben die Augen zum ewigen Schlummer heute ernannt wurde. Auch der Frankfurter Journaliſten⸗ u. 8 will. Das Stück kurz vor dem Ausbruch des ſchloß, da ſprach ein Berliner Blatt in ſeiner Todtenklage Schriftſtellerverein, Präſident Jordan iſt, hat den ieges 1870—71 in der Provinz Hannover, Es wird der ein bitteres Wort aus:„Fernab vom Mittelpunkte des gei⸗]Dichter zu ſeinem Ehrenmitgliede zerwählt, eine Conflikt behandelt, in welchem ein alter Welfiſcher Freiherr ſtigen Lebens iſt nun Gutzkow geſtorben in einer der vielen] Auszeichnung, die dieſer nur noch mit Bodenſtedt in der Wahl zwiſchen der Treue zu ſeinem alten König und kleinen dentſchen Städte, wo für Poeſie kein Verſtändniß zu und Stoltze theilt. Der Verein akademiſcher Lehrer, die] dem preußiſchen Regiment geräth, und in dem er ſeinem Ha Hauſe iſt.) Nun, dieſe„kleine“ Stadt hat heute gezeigt, daß enecnceoec a des Hochſtiſts, die Sencken⸗ gegen Preußen ſo weit die Zügei ſchießen läßt, daß er, ſon N s Geiſtesgröße zu ehren weiß, daß ſie auf die in ihren llen 6, haturforſchende Geſellſchaft, der deutſche Schrift⸗ein Ehrenmann durch und durch, mit den Franzoſen conſpirirt. 0 auern weilenden Vertreter der Kunſt, Wiſſenſchaft und ſteller⸗Verband(Vertreter Johannes Proelß), der Pegnitzer]Er ſühnt dies Vergehen durch den Tod von eigener Hand ö Literatur ſtolz iſt. Blumenorden durch Redakteur Dr. Stern, der Verein Ber⸗ Sein Sohn, den er verſtoßen hatte, weil er ſeiner Partei 13 n dem Vben, rebumrankten Hauſe am Taunusplatz, liner Preſſe und viele andere wiſſenſchaftliche Korporationen nicht dienen wollte, vertritt die neue Zeit. Als Kunſtreiter 1 o Wilhelm Jordan ſeit Jahren ſein Dichterheim aufge⸗ gratulirten bei dieſer Feier Der Sängerchor des Lehrervereins iſt er durch die Welt geirrt, er kehrt als ſolcher ins Vater⸗ ſchlagen, ging es heute lebhaft genug zu. Die Maſſe der verſchönte dieſelbe durch den Vortrag des Einleitungs⸗ und daus zurück, aber e ſt von dem ſterbenden Vater erhält er Hlücwoehſchenden, die dem Dichter am Tage der ſiebzigſten] Schlußgeſanges. Verzeihung und zugleich die Mahnung, ſeinem König, dem Wiederkehr ſeines Geburtsfeſtes die Hand drücken wollten Am Abend fand ſodann in dem feſtlich zerleuchteten Preußenkönig, treu zu ſein. Unter den patriotiſchen Klängen iſt groß und ihr Empfinden ein wahrhaft herzliches geweſen. Hauſe. deſſen Veſtibul mit der Büſte Jordans im Tannen⸗ der Nationaſhymne ſchließt das Stück. Der Dichter wurde In vollfter Rüſtigkeit beging Jordan, der knorrig⸗ſtarke] hain geſchmückt war, eine Feſtvorſtellung ſtatt, zu der ſich bei jedem Aktſchluſſe mebrmals gerufen und mit reichen Sohn der Oſtmark, die Feier des Tages, und als er ſpät] das Publikum faſt ausnahmslos in Salontoilette eingefun⸗Lorbeerſpenden bedacht. Das Stück iſt in Berlin von Ludw. am Abend den entzückten und begeiſterten Verehrern ſeiner den hatte. Das Mitglied des Journaliſtenvereins, Herr Barnahy und in Hamburg zur Aufführung angenommen Muſe auf der Büßne des Schauſpielhauſes ſeinen Dank in Dr. Böcker, batte einen ſceniſchen Prolog gedichtet, der worden. warmen Worten abſtattete, da ſchien es, als ſei des Tages vortrefflich + 5 und in einer Reihe von feinſinnig geſtell⸗ Ein Tbeatermonopol. Oberſt North, der„Sal⸗ Müp' und Aufregung ſpurlos an dieſem ijugendlich fühlenden ten lebenden Bildern die Nibelungenſage darſtellte. Eine vor⸗ peterkönig“, der augenblicklich nach Chili unterwegs iſt, hat Greiſe vorübergegangen. Und wahrlich, die raſtlos dahin⸗ treffliche 135 rung von Jordans künſtleriſch durchgebilde⸗ ſeinem ondoner Agenten die Aufgabe hinterlaſſen, feſtzu⸗ ende Zeit, ſte Hal ihm wohl Haupt⸗ und Barthaar zu tem Luſtſpiel„Durch's Ohr“ Theateraafführung, ſtellen, wie viel Kapital erforderlich iſt um ſämmtliche Lon⸗ leichen vermocht, doch ſeinen Nacken hat ſie nicht gebeugt. die— anderen Bühnen als Lehre dienen möge, wie man doner Theater zu erwerben. Es iſt alfo die intereſſante Ab⸗ „ Klaſtiſchen Schritles, ſtolzen Hauptes durchwandelt Jordan deutſche Dichter ehren 1 Jordan dankte von der Bühne ſicht vorhanden, auch noch neben dem Salpetermonopol ein 13* die Straßen Frankfurts; ſein Feuergeiſt ſeeſ Neues und an herab der ſpannungsvoll lauſchenden Menge. Während„ Theotermonopol zu ſchaffen. Der Salpeterkönig hat das einem ſiebzigften Geburtstag überraſcht er die Welt mit der ich Nachts dieſe flüchtigen Zeilen zauf dem Bahnhofe nieder⸗Geld. digen Auferſtehung der„Edda“ reibe, feiert Jordan, unermüdlich wie er nun einmal iſt,— Japaniſche Zeitungen. Der Aufſchwung den Nachmittags»Uhr ſand im Saale des Or Hoch'ſchen ſeinen Geburtstag im Krreiſe ſeiner Freunde das aſiakiſche Inſelreich binnen verhältnißmäßig 2 karzer ſervatoriums eine vom Freien Deutſchen Hochſtift veran⸗ Julius Kat. Zeit genommen hat und zu nehmen noch immer fortfährt, — akademiſche Feier Vich 25 ein beiurich 8— Sgauſpiel Der wird—— die 115 795 es Dichters angezogen e. Im Na⸗ VBulth 8 nicht weniger a ages⸗ und Wochenblätter gibt, von Verehrern gesog verlorene Sobn“, welches 1 5 emen kürzlich zum erſten Abrend es erſt—— ber ſind, ſeitdem dort di e ienen ——— 8 7 Slee der Süneerwezung verſrelel eingkeiſen,] Biele in Scene ddte Lerenrd in ber ebe der kate afe Beteng a e Von geſchätzter Seite wird uns geſchrieben: Mit Urtheil des Kgl. Sächſ. Landgerichts Dresden vom 12. April 1888, beſtätigt durch Urtheil des Reichsgerichts vom 29. Oktober 1888, wurden die beiden Inhaber einer Dresdener Getreidehandlungsfirma wegen Defraudation von Getreidezoll ein Jeder zu einer Geldſtrafe im Betrage von 188,390 M. 88 Pf. verurtheilt; außerdem haben ſie den Werth desjenigen Getreides, in Bezug auf welches die Defrau⸗ dation verübt worden iſt, mit 130,827 M. unter Haftung zu ungetheilter Hand zu exlegen und die hinterzogenen Abgaben im Betrage von 31,398 M. 48 Pf. zu entrichten. Ferner wurden die Käufer des Getreides, zwei Mühlenbeſitzer in Wurzen, welchen von der Zollbehörde auf Grund des Regu⸗ lativs vom 27. Juni 1882 die Befugniß ertheilt war, aus⸗ ländiſche Waare zollfrei im Tranſitverkehr zu verarbeiten, wegen Uebertretung gegen 8 152 des.⸗Z.⸗G. in acht real concurrirenden Fällen zu Geldſtrafen im Betrag von 400 M. und 200 M. verurtheilt. Die ſtrafbare Handlung der Zolldefraudation ſeitens der verurtheilten Getreidehändler wurde von dem Gericht darin gefunden, daß dieſelben erwieſenermaßen behufs Hinterziehung des Eingangszolls über zuſammen 1,046,616 Kgr. Weizen, zollpflichtige und zollcontrolpflichtige vom Ausland einge⸗ führte Waare, welche ihnen von der Zollverwaltung zur einſtweiligen Lagerung auf ihrem gemiſchten Privattranfit⸗ lager unverzollt anvertraut worden war, auf dem Transport eigenmächtig und geſetzwidrig verfügt haben. Die ſtrafbare Verfügung hat nach Anſicht des Gerichts darin beſtanden, daß, während auf Antrag der Getreidehändler die fragliche Weizenmenge vom Privattranſitlager, wo ſie unverzollt unter Zollcontrole lagerte, mittelſt Begleitſchein I.(§ 44 des Ver⸗ einszollgeſetzes) als ausländiſches zur Verarbeitung im Tran⸗ ſitverkehr auf den unter Zollcontrole ſtehenden Mühlen der oben genannten Mühlenbeſitzer in Wurzen beſtimmtes Ge⸗ treide amtlich abgefertigt wurde, dieſer dem Privattranſitlager entnommene Weizen auf Anordnung der Getreidehändler gar nicht dem Begleitſchein entſprechend nach Wurzen in die betr. Mühlen verſandt, ſondern ohne Entrichtung des darauf haf⸗ tenden Zolles zum inländiſchen Verbrauch dem freien inlän⸗ diſchen Verkehr übermittelt, dafür aber ein anderes Quantum von 1046,616 Kgr. inländiſchen Weizen, welchen die Händler ihren anderweiten Lägern entnommen hatten, unter fälſchlicher Benutzung der dorerwähnten Begleitſcheine den beiden Wurzener Firmen als ausländiſches, zollpflichtiges Getreide überlaſſen wurde. Die beiden Getreidehändler haben ſich alſo über das aus dem Charalter des Getreidezolls als agrariſcher Schutz⸗ zoll ſich ergebende geſetzliche Gebotder Feſthaltung der Identität hinweggeſetzt, indem ſie den ausländiſchen Weizen unverzollt in den freien Verkehr des Inlandes brachten und dafür ein gleich großes Quantum inländi⸗ ſchen Weizen in die dem Ausland gleichgeachteten, unter Zollcontrole für den Export arbeitenden Mühlen ein⸗ führten, was mit einer Ausfuhr des Weizens in's Zoll⸗ ausland gleichbedeutend iſt. Den uns vorliegenden Entſcheidungsgründen zu dem Urtheil der beiden Inſtanzen entnehmen wir Folgendes: Den Angeklagten war ein ſog, gemiſchtes Privattranſit⸗ lager für Getreide ohne amtlichen Mitverſchluß im Sinne von 8 1 unter b des Regulativs vom 13. Mai 1880(Central⸗ blatt für das deutſche Reich, Jahrgang 1880, Seite 285) be⸗ willigt worden, wie ſolche in Mannheim in großer Anzahl beſtehen. Durch dieſe Bewilligung hatten die Angeklagten bis auf weiteres die Vergünſtigung erlangt, für ſie eingehen⸗ des ausländiſches zollpflichtiges Getreide in die von ihnen hiezu angemeldeten, amtlich genehmigten Lagerräume— nach Befinden zugleich mit zollfreiem, aber diesfalls abgeſondert von dem zollpflichtigen zu lagernden Getreide— unverzollt aufzunehmen, daſelbſt ohne amtlichen Verſchluß zu lagern und je nach Bedarf in das Ausland und in dieſem gleich⸗ ſtehende Niederlagen(88 97 ff. des.⸗Z.⸗G.) bezw. Mühlen⸗ läger oder in das Inland zu verſenden und abzuſetzen. Die Verſendung und der Abſatz ausländiſchen, in ein ge⸗ miſchtes Privattranſitlager aufgenommenen Getreides in das Ausland oder nach dieſem gleichſtehenden Lagern darf nach 8 38 des.⸗Z.⸗G., verbunden mit 8 22 des ange⸗ zogenen Regulativs, nur unter Zollcontrole erfolgen. Das zur Verſendung und zum Abſatz in das Ausland oder nach dieſem gleichſtebenden Lagern beſtimmte Getreide iſt nämlich nach Gattung, Menge und Beſtimmung mittelſt einer ſog. „Abmeldung“( 22 des mehrberegten Regulativs) der zu⸗ ſtändigen Zollabſertigungsſtelle anzuzeigen und deſſen Ab⸗ fertigung mit Begleitſchein I. zu beantragen. Die zuſtändige Zollabfertigungsfielle nimmt darauf eine Reviſion des Ge ⸗ treides vor, trägt auf Grund derſelben den Befund in die Abmeldung ein und fertigt behufs der Verſendung das den Transport begleitende Zollpapier, den ſog. Begleitſchein I. aus. Derjienige, auf deſſen Verlangen ein Begleitſchein IL aus⸗ geſtellt wird(Extrahent des Begleitſcheins), hat denſelben namensunterſchriſtlich zu vollziehen und übernimmt nach 8 44 des.-.⸗G. mit dieſer Unterzeichnung die Verpflich⸗ tung, die im Begleitſchein bezeichneten Waaren in unver⸗ änderter Geſtalt und Menge in dem beſtimmten Zeitraume und an dem angegebenen Orte der Zollbehörde zur Reviſion und weiteren Abfertigung zu ſtellen, ingleichen die Verbind⸗ lchkeit, für den Betrag des Einganoszolles von dieſen Waaren zu haften. Nach dem Inlande dagegen findet die Verſendung und der Abſatz von Getreide aus einem gemiſchten Privat⸗ tranſitlager ohne iede amtliche Mitwirkung ſtatt. Es tritt iedoch für ſolches nach dem Inlande verſendetes ausländiſches Getreide die Verbindlichkeit zur Erlegung des Wisber blos geſtundeten) Eingangszolles ein. Extra⸗Beilage zum„General⸗Anzeiger“ Nr. 41. Montag, 11. Febrnar 1889. Die Angeklagten haben ſich in den erſten drei Monaten des Jahres 1886 fortgeſetzt der Zolldefraudation ſchuldig ge⸗ macht und dieſes Vergehen gemeinſchaftlich ausgeführt, inſo⸗ fern ſie in bewußtem und gewolltem Zuſammenwirken und ein jeder mit dem auf das Vergehen ſelbſt als eigene That gerichteten Willen folgendes thaten: Sie haben nämlich, nachdem bei ihnen im Dezember 1885 von zwei Mühlenbeſitzern in Wurzen, welchen auf Grund des 8 1 des Geſetzes, die Abänderung des Zolltarifgeſetzes vom 15. Juli 1879 betr., vom 23. Juni 1883(Reichsgeſetz⸗ blatt 82 Seite 59) und des Regulativs vom 27. Jun 1882 (Centralblatt für das Deutſche Reich 1882 Seite 290) für die Ausfuhr der von ihnen hergeſtellten Mühlenfabrikate eine Zollerleichterung dahin gewährt war, daß ihnen der auf dem ausländiſchen Getreide haftende Eingangszoll für eine, der Ausfuhr an Fabrikaten entſprechende Menge des zur Mühle gebrachten jeweils bei der Einbringung in die Mühle zur Anſchreibung in dem amtlich geführten Zollkonto anzumelden⸗ den ausländiſchen Getreides nachgelaſſen wurde, je eine größere Menge innerhalb des erſten Quartals 1886 ſucceſſive zu liefernden Weizens beſtellt worden war, im 1. Quartal 1886 nach und nach 100 Wagen zollpflichtigen und zollkontrol⸗ pflichtigen, unverzollt in ihrem gemiſchten Privattranfitlager zu Dresden lagernden ausländiſchen Weizens, deſſen Gewicht ſich im Ganzen auf.046,616 Kar. beziffert, und auf dem ſonach ein Eingangszoll von zuſammen 31,398 M. 48 Pfg. ruhte(100 Kgr. 3., vergl. Reichsgeſetzblatt von 1885, Seite 125 unter 9a) nach Gattung und Menge bei dem Kgl. Hauptſteueramte zu Dresden abgemeldet und die jedesmalige Ausſtellung eines Begleitſcheines I. beantragt, dabei auch jedesmal angegeben, daß der Weizen zur Verarbeitung im Tranſitverkehr in den Mühlen der Käufer in Wurzen be⸗ ſtimmt ſei. Das Kgl. Hauptſteueramt Dresden hat jedesmal die vorgeſchriebene Reviſion des abgemeldeten Weizens vorge⸗ nommen, den Befund in die Abmeldung eingetragen und den verlangten Begleitſchein I. ausgeſtellt. Dieſen Begleitſchein hat jeweils einer der beiden Angeklagten im Einverſtändniſſe mit dem Andern mit der Unterſchrift der Firma verſehen. Die ihnen hieraus nach 8 44 des.⸗Z.⸗G. erwachſene Ver⸗ pflichtung aber haben die Angeklagten nicht erfüllt. Denn ſie haben jene 1,046,616 Kar. zollpflichtigen und unter Zoll⸗ controlle befindlichen ausländiſchen Weizens nicht der von ihnen angegebenen Beſtimmung zugeführt, ſondern darüber anderweit— und zwar ohne vorherige Entrichtung des Ein⸗ gangszolles, ſowie ohne Benachrichtigung der Zollbehörde und ohne deren Erlaubniß, alſo eigenmächtig— ver⸗ fügt, inſofern ſie dieſen zollpflichtigen und unter Zollcontrolle gehenden ausländiſchen Weizen nicht in die betreffenden Mühlenlager brachten, ihn auch nicht nach dem Auslande oder nach dieſem gleichſtehenden Niederlagen oder Mühlen⸗ lägern abſetzten, ihn vielmehr mit der Eiſenbahn nach ver⸗ ſchiedenen, im Zollvereinsgebiete belegenen Orten verſen⸗ deten, ihn dort unverzollt verkauften und ihn da⸗ durch unverzollt in den freien Verkehr des Inlandes brachten. Hierbei allenthalben handelten die Angeklagten in der Abſicht, den Eingangszoll für den Weizen, den ſie im Inlande verkauf⸗ ten, niemals zu entrichten. Und zwar hat die Ab⸗ ſicht, dieſen ausländiſchen Weizen nicht den fraglichen Müh⸗ lenlagern zuzuführen, ſondern darüber anderweit durch Ver⸗ kauf im Inlande eigenmächtig zu verfügen, die Eingangsab⸗ gabe dafür aber unberichtigt zu laſſen, den Angeklagten auch ſchon innegewohnt, als ſie dieſen ausländiſchen Weizen bei dem Kal. Hauptſteueramte Dresden nach Wurzen abmeldeten. Nach dem jedesmaligen Verkaufe einer Quantität jenes ausländiſchen Weizens baben die Angeklagten anſtatt deſſel⸗ ben die gleiche Menge inländiſchen, im freien Verkehre be⸗ findlichen Weizens der betr. Mühle in Wurzen und zwar jedesmal nebſt dem zu der entſprechenden Menge jenes ausländiſchen Weizens gehörigen, von dem Kal. Haupt⸗ ſteueramt Dresden ausgeſtellten Begleitſchein I. zugeführt. Die betr. Begleitſcheine, deren in den Frachtbriefen keine Er⸗ wähnung gethan worden iſt, was ſonſt üblich iſt, haben ſie den Käufern nicht mit den Frachtbriefen zugleich, ſondern jedesmal beſonders und durch die Poſt unmittelbar von Dresden aus mit der Aufforderung überſendet, die Scheine der Steuerbehörde vorzulegen und den ankommenden Weizen als ausländiſchen im Zollkonto der Mühle anſchreiben zu laſſen. Die Käufer haben die 1,046,616 Klgr. inländiſchen Weizens, die ihnen ſeitens der angeklagten Händler als ausländiſch zugeſendet worden waren, unter jedesmaliger Vorlegung der betreffenden, ihnen von Dresden aus durch die Poſt zuge⸗ gangenen Begleitſcheine I. bei dem Kgl. Unterſteueramte Wurzen zur Anſchreibung auf das dort geführte Zollkonto ihrer Mühlen angemeldet, obſchon ſie aus den geführten Correſpondenzen wußten, daß dieſer Weizen inländiſcher Weizen ſei, und obſchon ihnen ferner bekannt war, daß nur ausländiſches Getreide zur Anſchreibung auf dieſes Zollkonto angemeldet werden dürfe. Sie haben dabei in bewußtem und gewolltem Zuſammenwirken, und ein jeder mit dem auf die Uebertretung ſelbſt als eigene That gerichteten Willen ge⸗ handelt. Sie haben auch den gewünſchten Erfolg erreicht. Denn das Kgl. Unterſteueramt Wurzen hat auf Grund der ihm vorgelegten Begleitſcheine JLangenommen, daß der Weizen ausländiſcher ſei, aus dem gemiſchten Privattranfitlager der Dresdener Getreidehändler ſtamme, und hat dem⸗ zufolge kein Bedenken getragen, den angemeldeten Weizen auf dem Zollkonto des Müllers als ausländiſch anzu⸗ ſchreiben. Die fraglichen.046,616 Klar. inländiſchen Weizens, welche den beiden Mühlenbeſitzern ſeitens der angeklagten Getreidezolldefraudation und der Zdenkitätsnachweis. Händler anſtatt des von letzteren unverzollt im Inlande ver⸗ kauften ausländiſchen Weizens zugeſchickt worden waren⸗ wurden vermahlen und zum Theil zu Schiffsbrod und ſonſtigem Gebäck verbacken, die daraus hergeſtellten Mehl⸗ und Backfabrikate aber insgeſammt in das Ausland abgeſetzt, hiebei auch die oben erwähnte Zollerleichterung von den Müllern mit Erfolg in Anſpruch genommen, und dem⸗ entſprechend ein Zoll für das Getreide uicht entrichtet. Die angeklagten Händler haben durch ihr oben be⸗ ſchriebenes Gebahren es unternommen, die Eingangsabgaben von zuſammen 3 1,398,48 M. zu hinterziehen, und zwar fällt dieſes Gebahren ſowohl unter den Geſichtspunkt des 8 136 Ziffer 6, als auch unter den Geſichtspunkt des 8 186 Ziffer 9 a.., verb. mit 8 145 des.⸗Z.G. Zuvörderſt kann es keinem begründeten Zweifel unterliegen, daß die den angeklagten Händlern zur Laſt fallende eigenmächtige Verfügung über jenen unter Zollkontrolle befindlichen ausländiſchen Weizen auf dem Transporte erfolgt iſt; die Händler machten ſich einer eigenmächtigen Verfügung über dieſen Weizen bereits in dem Augenblicke ſchuldig, als ſie denſelben auf dem Bahnhofe zu Dresden in Eiſenbahnwaagons laden ließen, die nicht nach Wurzen, ſondern nach anderen Orten des Zoll⸗ vereinsgebiets beſtimmt waren; in dieſem Augenblicke war aber der Weizen ſchon auf dem Transporte, denn letzterer begann mit der Herausſchaffung des Weizens aus dem ge⸗ miſchten Privattranſitlager der Händler und mit der ſich hieran anſchließenden— ſei es direkt, ſei es auf dem Umwege über eines ihrer beiden freien Läger erfolgten,— Hinſchaff⸗ ung des Weizens nach dem Bahnhofe. Ebenſo iſt es außer Zweifel, daß der bei dem Königl. Hauptſteueramie Dresden abgemeldete Weizen von der jedesmaligen Aus⸗ ſtellung des Begleitſcheins I. an gerechnet, ſich als eine Waare kennzeichnete, welche den angeklagten Händlern von der Zollverwaltung unverzollt anvertraut war, und daß die Genannten jedesmal über dieſe Waare zur Verkürzung der Zollgefälle gegen die Zollgeſetze, nämlich gegen 8 44 des .⸗Z.⸗G. verfügt haben. Dagegen leidet 8 144 Ziff. 2 des.⸗B.⸗G. auf das Ver⸗ fahren der Händler keine Anwendung. Eine„Vertauſchung“ des unter Zollkontrole gehenden ausländiſchen Weizens mit dem nachmals an die beiden Wurzener Firmen gelieferten inländiſchen Weizen liegt nicht vor. Es war vielmehr davon auszugehen, daß die Zolldefraudation ſchon durch das Ver⸗ bringen des unverzollten ausländiſchen Weizens in den freien Verkehr des Inlands vollbracht wurde, und daß das hin⸗ terdrein— d. h. nach Vollbringung der Defraudation Geſchehene hierbei nicht in Betracht kommen kann. Die Anklage wird ſeitens des einen Angeklagten damit zu entkräften geſucht, daß er nun zuvörderſt behauptet, er habe eine Defraudation durch ſein incriminirtes Verhalten gar nicht verüben können, denn, wenn ſchon er durch daſſelbe 1,046,616 Kar. zollpflichtigen ausländiſchen Weizens der Verzollung entzogen habe, ſo ſei dies doch dadurch voll⸗ ſtändig wieder ausgeglichen worden, daß die gleichen Mengen zollfreien inländiſchen Weizens auf den Zollkonto der beiden Wurzener Firmen zur Anſchreibung gelangt ſeien, der Fiskus habe demnach keinerlei Nachtheil erlitten. Die Unhaltbarkeit dieſer Argumentation liegt indeſſen auf der Hand. Der Fiskus hatte zu der Zeit, zu welcher die Getreidehändler jenen zollpflichtigen ausländiſchen Weizen in den freien Verkehr des Inlandes brachten, die Eingangs⸗ abgaben für dieſen Weizen von denſelben zu beanſpruchen. Dieſe Eingangsabgaben hat er von den Angeklagten, wie dieſe ſelbſt zugeben mußten, niemals erhalten. Ebenſo wenig hat er ſie, wie aus dem oben bemerkten ohne Weiteres hervorgeht, von den mehrgenannten Wurzener Müh⸗ lenbeſitzern empfangen, und es iſt demzufolge kein Zweifel, daß das Zollintereſſe des Reichs um 31,398 Mark 41 Pfg. geſchädigt worden iſt. Geſetzt aber auch, die beiden Wurzener Firmen hätten die Mühlenfabrikate, die ſie aus dem ihnen von den Getreidehändlern gelieferten inländiſchen Weizen herſtellten. insgeſammt in das Inland abgeſetzt und hier⸗ bei für dieſen verarbeiteten inländiſchen Weizen 6097 M. 62 Pfg. und bezw. 25,300 M. 86 Pfg. Zoll bezahlt, ſo würde dieſe Verzollung immerhin lediglich als ein nachträglich von dritter Seite geleiſteter voller Erſatz der von den Händlern defraudirten Abgaben in Frage kom⸗ men können, welcher die vorher von Seiten derſelben began⸗ gene Zolldefraudation nicht aus der Welt zu ſchaffen ver⸗ möchte. Die Behauptung, daß eine Defraudation nicht habe verübt werden können, erweiſt ſich demnach als hin⸗ fällig. Ebenſo wenig kann aber behauptet werden, daß eine Defraudation nicht beabſichtigt geweſen ſei; vielmehr wurde von den Angeklagten unumwunden und glauß⸗ haft eingeräumt, daß ſie nicht die Abſicht gehabt hätten, den Eingangszoll für den in den freien Verkehr des Inlandes gebrachten ausländiſchen Weizen jemals zu entrichten; eben ⸗ ſowenig iſt die Behauptung möglich, daß ſie erwartet hätten, es werde das auf die Mühlenlager gelieferte Getreide ge⸗ mahlen werden, und es würden die daraus hergeſtellten Mühlenfabrikate ins Ausland gehen und demnach unverzollt bleiben. Die Vorſchrift in 8 137, Abſ. 2 des..⸗G. ſteht ſomit den Angeklagten nicht zur Seite. Ferner wird Seitens der Angeklagten geltend gemacht, ſie hätten das von ihnen eingeſchlagene Verfahren als ein rechtlich vollkommen erlaubtes angeſehen, und zwar hätten ſie die Erlaubtheit dieſes Verfahrens aus der Statthaftig⸗ teit der Vermiſchung inländiſchen Getreideß + 4 4. Seinn. General⸗Anzeiger. 1 Faruan mit ausländiſchemgeföfgert, Es würde genügen, dieſem Exculpationsanführen gegenüber auf die Beſtimmung in 8 163 des.⸗Z.⸗G. hinzuweiſen. Es mag indeſſen noch bemerkt werden, daß das Gericht dieſem Anführen— zumal hier weder eine Vermiſchung, noch auch nur eine vermiſch⸗ ungsähnliche Handlung in Frage kommt— nicht den mindeſten Glauben zu ſchenken vermocht hat. Die Angeklagten betreiben ſeit einer langen Reihe von Jahren in Dresden den Getreide⸗ handel, ſtehen auch den auf Beſeitigung des ſogenannten Identitätsnachweiſes gerichteten Beſtrebungen nicht fern, und es darf daher unbedenklich angenommen werden, daß ſie mit der deutſchen Zollgeſetzgebung, inſoweit dieſelbe auf Getreide ſich bezieht, ausreichend vertraut waren, um die Widerrechtlichkeit der ihnen zur Laſt fallenden Handlungsweiſe zu erkennen. Ferner wird von den Angeklagten verſichert, daß ſie von der incriminirten Handlungsweiſe einen Vortheil nicht gehabt hätten. Dieſer Einwand iſt jedoch unerheblich, da zum That⸗ beſtande der Zolldefraudation nicht erfordert wird, daß der Thäter einen Vortheil erlangt. Uebrigens haben aber die Angeklagten durch ihr geſetzwidriges Gebahren mindeſtens in⸗ ſofern einen Vortheil für ſich erſtrebt und erreicht, als ſie dadurch die Hebung ihres Geſchäfts und den hieraus ſich er⸗ gebenden höheren Nutzen, ſowie die Erſparung von Frachten erzielen wollten und thatſächlich erzielten. Mit anderen Wor⸗ ten; ſie haben die den Mühlenlagern gewährten Zollerleicht⸗ erungen in eigennütziger Weiſe für ſich ausgenutzt und aus⸗ nützen wollen. Schließlich wurde ſeitens der Angeklagten behauptet, eine Täuſchung der Zollbehhrde ſei weder beabſichtigt geweſen, noch bewirkt wordenz; die letzteren hätten viel⸗ mehr das von den Angeklagten eingeſchlagene Verfahren voll⸗ ſtändig durchſchaut und ſtillſchweigend geduldet. Auch dieſe Behauptung iſt indeß nicht richtig. Zuvörderſt haben die An⸗ geklagten durch die beregten wahrheitswidrigen Anmeldungen jenes ausländiſchen Weizens in dem königlichen Hauptſteuer⸗ amte Dresden gefliſſentlich den Irrthum erregt, als ob dieſer ausländiſche Weizen für die Mühlenlager der mehrgenannten heiden Wurzener Firmen beſtimmt ſei. Aber auch das kgl. Unterſteueramt Wurzen ſollte getäuſcht werden und i ſt getäuſcht worden. Daſſelbe ſollte nicht bemerken, ünd hat nicht bemerkt, daß der zur Anſchreibung auf die beiden Wurzener Zollkonten an⸗ gemeldete Weizen inländiſcher Weizen ſei. Daß die Angeklagten darauf ausgingen, den revidirenden Wurzener Zollbeamten nach dieſer Richtung in einen Irrthum zu ver⸗ ſetzen, geht ſchon daraus zur Genüge hervor, daß ſie den in⸗ ländiſchen Weizen regelmäßig in ihren eigenen Säcken oder in Säcken der Empfänger oder in umgewendeten oder unge⸗ zeichneten Säcken nach Wurzen gehen ließen. Der Reviſions⸗ beamte iſt auch in der That getäuſcht worden: derſelbe hat glaubhaft verſichert, er habe auf den in den Frachtbriefen erſichtlichen Stempel der Abgangsſtation, zumal derſelbe je⸗ desmal in einer Ecke des Frachtbriefs ſich befunden habe, und zum Theil verwiſcht geweſen ſei, nicht geachtet, und er habe erſt am 6. März 1886, und nur durch Zufall, in Er⸗ fahrung gebracht, daß die Angeklagten nicht ausländiſchen, ſondern inländiſchen Weizen an die beiden Wurzener Firmen geſchickt hätten. Ebenſo darf angenommen werden, daß der Vor⸗ ſtand des Unterſteueramts Wurzen ſich geweigert haben würde, den in Wurzen angekommenen Weizen auf die Zollkonten der beiden Müblenbeſitzer anzuſchreiben, wenn er nicht in dem Irrthum befangen geweſen wäre, daß dieſer Weizen auslän⸗ diſcher, aus den gemiſchten Privattranſitlagern der angeklag⸗ ten Getreidehändler ſtammender Weizen ſei. Von einer ſtill⸗ ſchweigenden Duldung des von den Angeklagten eingeſchlage⸗ nen Verfahrens ſeitens der Steuerbehörden kann ſomit nicht entfernt die Rede ſein. Nach alledem haben ſich die Angeklagten der in Mitthäter⸗ ſchaft verübten Zolldefraudation unter erſchwerenden Umſtän⸗ den— Vergehens gegen 8 135, 136 Ziffer 6 und Ziffer 9, 8 145 und 149, Abſ. 1 des.⸗V.⸗G. verbunden mit 8 47 des Strafgeſetzbuchs— ſchuldig gemacht. Dagegen konnte nicht für erwieſen erachtet werden, daß die angeklagten Mühlenbeſitzer das Verfahren der Händler vollſtändig durchſchaut haben, insbeſondere ſich bewußt geweſen ſeien, daß von den angeklagten Getreidehändlern eine Zollde⸗ fraudation verübt werde. Dem erkennenden Gerichte iſt es im dieſer Hinſicht zweifelhaft geblieben, ob die vorgenannten Käufer wirklich angenommen haben, daß die Händler die in den Begleitſcheinen I. verzeichneten Mengen ausländiſchen Weizens von ihrem Dresdener gemiſchten Privattranſitlager bei dem kgl. Hauptſteueramte Dresden abgemeldet, nach Empfang der Begleitſcheine I. aus jenem Tranſitlager entnommen und ohne vorherige Entrichtung des Zolles in den freien Verkehr des Inlandes gebracht hätten, wenn ſchon zugegeben werden muß, daß dieſe Annahme eine ziemlich nahe liegende war und daß die angeklagten Mühlenbeſitzer bei gehöriger Ueber⸗ legung zu dieſer Annahme hätten kommen können. Sind aber die Käufer, wie bei dem vorhandenen Zweifel zu ihren Gunſten angenommen werden muß, zu dieſer Annahme nicht gelangt, ſo konnte ihnen Mangels des erforderlichen ſub⸗ jektiven Thatbeſtandes weder eine Begünſtigung der den Händlern zur Laſt fallenden Zolldefraudation, noch eine Bei⸗ hülfe zu dieſem Vergehen imputirt werden. Der ſubjektive Thatbeſtand der Begünſtigung entfällt aber auch noch aus einem anderen Grunde. Selbſt wenn man nämlich davon ausgehen wollte, daß die angeklagten Käufer den Händlern nach Begehung des den Letzteren zur Laſt fallenden Zollvergehens wiſſentlich Beiſtand geleiſtet hätten, ſo würde es doch an einem ausreichenden Anhalte dafür, daß ſie dieſen Beiſtand geleiſtet haben, um die Letzteren der Beſtrafung zu entziehen, oder um ihnen die Vor⸗ theile des Vergehens zu ſichern, um ſo gewiſſer fehlen, als ſie weder an der Erreichung des einen, noch an der Er⸗ reiczung des anderen Zweckes irgend ein Intereſſe hatten. Wohl aber haben die angeklagten Mühlenbeſitzer die in Ferge der Verſchriften des VegZ⸗. öffentlich bekannt ge⸗ machten Verwaltungsvorſchriften, nämlich das im„Central⸗ blatt für das Deutſche Reich“, Jahrgang 1882, Seite 290 ff., öffentlich bekannt gemachte Regulativ, wiederholt übertreten, und würden deshalb wegen Üebertretung gegen 8 152 des .⸗Z.⸗G. zu Ordnungsſtrafen verurtheilt. Die gegen dieſes erſtinſtanzliche Urtheil von den Ge⸗ treidehändlern eingelegte Reviſion wurde vom Reichsge⸗ richt mit Urtheil vom 29. Oktober 1888 für unbegründet erklärt. In der Reviſionsſchrift beſtritten die Beſchwerdeführer zwar nicht, daß ihre Handlungsweiſe den Thatbeſtand der in den 88 135, 136 Nr. 6 des.⸗Z.⸗G. vorgeſehenen De⸗ fraudation erfüllt. Sie verſuchen nur auf den ſchon von der Vorinſtanz geprüften und mit Recht verworfenen, auf 8 137 des.⸗Z.⸗G. geſtützten Einwand zurückzukommen, ſie hätten unter den feſtgeſtellten Umſtänden eine Zollhin⸗ terziehung weder verüben können noch wol⸗ len, welcher Einwand mindeſtens dem 8 136 Nr. 6 des .⸗Z.⸗G. gegenüber zur Zuerkennung nur einer Ordnungs⸗ ſtrafe führen würde. Die Entſcheidungsgründe bezeichnen zunächſt die Auf⸗ ſtellung der Reviſionsſchrift, daß durch den begleitſcheinwid⸗ rigen Transport des Weizens ſtatt nach Wurzen nach andern inländiſchen Verkaufsſtelleu die im Begleitſchein I. von den Beſchwerdeführern einmal übernommene Haftung für den Eingangszoll nicht berührt worden ſei, vielmehr unverändert fortbeſtanden habe, und daher eine Zolldefraude gar nicht aus⸗ führbar geweſen ſei, als völlig haltlos. Dieſe Anſicht des Gerichtshofes wird folgendermaßen begründet: In Gemäß⸗ heit 8 33 des.⸗Z.⸗G. habe der Begleitſchein J. bei zoll⸗ freier Durchfuhr zollpflichtiger Waaren durch das Zoll⸗ inland die Beſtimmung,„die Wiederausfuhr ſolcher Waaren zu ſichern“, und in Gemäßheit des 8 46 des.⸗ .⸗G. erlöſche die im Begleitſchein I. übernommene Ver⸗ pflichtung des Begleitſchein⸗Extrahenten(Haftung für Zölle ꝛc.), ſobald das den Ausgang der Tranſitwaare kon⸗ trollirende Zollamt den geſchehenen Ausgang beſcheinigt. Da in Gemäßheit 8 97 ff. des.⸗Z.⸗G. die zollamtlich zu⸗ gelaſſenen, für die einſtweilige Lagerung noch unverzollter Auslandswaare beſtimmten Niederlagen dem Zollauslande gleichſtünden, die im Intereſſe der deutſchen Mühleninduſtrie den Mühleninhabern durch Geſetz vom 23. Juni 1882 nach⸗ gelaſſenen Einrichtungen aber mit den 88 97 ff. des..⸗G. geordneten Niederlagen gleichbedeutend ſeien, ſo höre vor⸗ liegenden Falls die Haftung der Beſchwerdeführer für den Eingangszoll des ihrem Privattranſitlager entnommenen Weizens auf, ſobald die zuſtändige Zollamtsſtelle in Wurzen, wie dies thatſächlich geſchehen ſei, den Ueber⸗ gang des auf Begleitſchein I. abgefertigten Weizens in das für die Verarbeitung unverzollter ausländiſcher Waare beſtimmte Zollkonto der erwähnten beiden Wurzener Mühlen⸗ firmen beſcheinige. Mit anderen Worten: das frauduloſe Manöver der Beſchwerdeführer müſſe objektiv bewirken, daß, obwohl der zollpflichtige ausländiſche Weizen ohne Entrich⸗ tung des Eingangszolls in den freien inneren Verkehr übergegangen, derſelbe von den getäuſchten Zollbehörden ſo angeſehen worden ſei, als habe er das Zoll⸗ inland wieder verlaſſen, oder ſich doch aus dem Zollausland gleichſtehenden, unter Zollkontrole ſtehenden Niederlagsräumen niemals entfernt. Von dieſem in den freien Verkehr einmal übergegangenen Getreide konnte daher im natürlichen Lauf der Dinge niemals weder früher noch ſpäter mehr Eingangszoll erhoben werden, und für dieſes Getreide in specie ſei die Eingangsabgabe endgültig hinter⸗ zogen. Es ſei daher unverſtändlich, wie von einer objektiven Unmöglichkeit ſolcher Hinterziehung geſprochen werden könne. In ſubjectiver Beziehung ſtützt ſich die Ein⸗ rede fehlender Defraudations abſicht ſeitens der Beſchwerde⸗ führer auf die Thatſache, daß ſie, wenn auch nicht das iden⸗ tiſche, ſo doch ein mit dem defraudirten Getreide gleiches Quantum inländiſchen Weizens als zollpflichtiges aus⸗ ländiſches Getreide dem Zollkonto der Wurzener Mühlen⸗ inhaber und der amtlichen Zollkontrole überwieſen hätten. Sie ſind der Meinung, daß ſie hierdurch dem Zollfiskus ein volles Aequivalent zollpflichtiger Waare zur Verfügung ge⸗ ſtellt und ſomit deutlich bekundet hätten, wie ihnen jede Ab⸗ ſicht, die Zollintereſſen zu ſchädigen, fern liege. Die Beruf⸗ ungsinſtanz weiſt jedoch in Uebereinſtimmung mit den Aus⸗ führungen der Vorinſtanz darauf hin, daß die ganze Ein⸗ rede überhaupt nur dann Beachtung verdienen würde, wenn irgend etwas dafür ſpräche, daß die Beſchwerdeführer ge⸗ glaubt oder beabſichtigt hätten, die Wurzener Firmen würden den, denſelben verkauften und überſandten Weizen nunmehr in naturs oder als Mühlenfabrikat nicht zollfrei exportiren, ſondern behufs Uebergang in den inländiſchen Verkehr nach⸗ verzollen. Nach der thatſächlichen Feſtſtellung des erſt⸗ inſtanzlichen Urtheils ſteht im Gegentheil feſt, daß die Ab⸗ ſicht aller Betheiligten ausſchließlich auf den Export d. h. auf zollfreie Durchfuhr des nach Wurzen überſandten Wei⸗ zens gerichtet war, und dieſe Abſicht auch voll verwirklicht worden ſei. Darnach bleibe unerfindlich, woher im Sinne der Beſchwerdeführer der Zollfiskus Erſatz für den ihm ent⸗ zogenen, auf dem, der Privatniederlage der Beſchwerdeführer entnommenen ausländiſchen Weizen, haftenden Eingangszoll zu erwarten hatte, oder auf welchen Erſatz die Beſchwerde⸗ führer rechneten. Deshalb ſtelle ſich auch jede Erörterung des eventuell von der Voriſtanz geltend gemachten Geſichts⸗ punkts, daß, da die Zollpflicht nicht generiſſch an einem gewiſſen Waaren quantum, ſondern konkret und ſpe⸗ ziell an dem eingeführten Gegenſtande hafte, der von den Wurzener Firmen etwa nachträglich entrichtete Zoll für gar nicht zollpflichtigen inländiſchen Weizen vielleicht als von dritter Seite dem Zollfiskus geleiſtete Ent⸗ ſchädigung für den von den Beſchwerdeführern defrau⸗ dirten Zoll, niemals aber als Entrichtung des ſchuldigen Eingangszolls ſelbſt hätte angeſehen werden dürfen, die in § 137 Abſ. 2 des.⸗Z.⸗G. bezeichnete Defraudations⸗ abſicht aber nicht mit der Abſicht, den Zollfiskus zu ſch ä⸗ digen, zuſammenfalle, als überflüſſig dar. In jedem Falle habe die Vorinſtanz thatſächlich für erwieſen erachtet, daß die geſchäfts⸗ und geſetzkundigen Beſchwer de führer mit dem vollen Bewußtſein und der beſtimmten Abſicht gehandelt haben, für die konkreten ihrem Privattranſitlager entnommenen Jollpflichtigen Weizenladungen von zuſammen 154,818 Ngr den hiefür zu entrichtenden Eingangszoll von 31,398 M 48 Pf. nicht zu bezahlen, ſondern zu hinterziehen. Alle übrigen Ausführungen der Reviſionsſchrift laufen darauf hinaus, daß die Beſchwerdeführer ſich für berechtigt angeſehen haben, die in der neueren deutſchen Zoll⸗ tarifgeſetzgebung viel umſtrittene Frage der ſogenannten Beſeitigung des Identitätz⸗ nachweiſes für ihren Geſchäftsbetrieb dadurch zu erledigen, daß ſie ſich über die Identität zollfrei ein⸗ und ausgeführten Getreides hinwegſetzten. Von ihrem Standpunkte aus ſei es für die Zollgeſetzgebung gleichgültig, ob ſie, wenn ſie ſich im Beſitz eines Quantums ausländiſchen zollpflichtigen und zollfrei wieder auszuführenden Getreides und eines gleichen Quantums inländiſchen zollfreien Getrei⸗ des befanden, das eine mit dem anderen Getreide vertauſch⸗ ten, ſtatt des ausländiſchen das inländiſche Getreide expor⸗ tirten, ſtatt des inländiſchen das ausländiſche Getreide da⸗ gegen zum inländiſchen Verbrauch brachten. Zur Widerleg⸗ ung des Vorbringens hält der Gerichtshof es für genügend, auf folgende Geſichtspunkte hinzuweiſen: Die deutſchen Ge⸗ treidezölle in ihrer heutigen Geſtalt ſind weſentlich Schuz ⸗ zölle, in erſter Reihe dazu beſtimmt, der inländiſchen Ge⸗ treideproduktion den inländiſchen Markt zu ſichern, ſie vor der Konkurrenz des ausländiſchen Getreides und vor dem dadurch bedingten Preisdruck zu ſchützen. Daß ſie thatſächlich zur Zeit auch als Finanzzölle wirken, d. h. dem Reich erheh⸗ liche Zolleinnahmen erbringen, ändert an ihrem inneren Weſen nichts. Hieraus iſt klar, daß dieſe Zollgeſetzgebung ſich ausſchließlich gegen die Getreide⸗Einfuhr wendet, daß es aber bei dem Fehlen von Durchgangs⸗ oder Ausgangsabgaben ſowohl für die finanzielle, wie für die protektioniſtiſch⸗wirth⸗ ſchaftliche Seite derſelben abſolut ohne alles Intereſſe iſt, ob und wieviel ausländiſches Getreide ausgeführt wird, ob eventuell wieviel ausländiſches Getreide durch deutſches Gebiet durchgeht, und ob das über die Zollgrenze aus⸗ geführte Getreide inländiſchen oder ausländiſchen Ur⸗ ſprungs iſt. Nur wenn es ſich um die Ausfuhr noch unver⸗ zollten, zollcontrolpflichtigen ausländiſchen Getreides, und um die Befreiung des Getreideimporteurs von der über⸗ nommenen Haftung für den Eingangszoll handelt, erhält die Identitätsfrage praktiſche Bedeutung. Diejenigen Intereſſen, welche in neuerer Zeit auf Beſeitigung des ſog. Identitäts⸗ nachweiſes hingedrängt haben, d. h. darauf hinſtrebten, daß ohne Beachtung der Identität nur quantitativ eben⸗ ſoviel Getreide zollfrei eingeführt werden darf, als anderweitig über die deutſche Zoll⸗ grenze ausgeführt wird, haben daher lediglich den Getreideerport im Auge. Es iſt der Getreidehandel und nur ein gewiſſer Theil der Getreideproduzenten, welche unmittelbar dabei intereſſirt ſind, durch Erleichterung und Förderung des deutſchen Getreideexports Minderung der Transportſpeſen, Preiserhöhung und dergleichen Gewinn zu erzielen. Und es gehört die eigenthümliche Komplikation der kommerziellen und wirthſchaftlichen Konjunkturen hinzu, welche aus den verſchiedenen im Oſten und Weſten Deutſch⸗ lands vorwaltenden Import⸗ und Exportverbältniſſen, ſowie aus den verſchieden gearteten Qualitätsverhältniſſen außzlän⸗ diſchen und inländiſchen Getreides reſultiren, um den Zu⸗ ſammenhang zwiſchen den deutſchen Getreideſchutz zöllen und der Beſeitigung des ſogenannten Identitätsnachweiſes einiger⸗ maßen verſtändlich zu machen. Würden die auf das letzt⸗ erwähnte Ziel hinſtrebenden Tendenzen von Erfolg ſein, ſo wäre damit zweifellos der Grundſatz der Zollpflichtigkeit alles vom Auslande für den deutſchen Konſum eingeführten Ge⸗ treides durchbrochen, und für ein unbeſtimmtes, durch die Größe des Exportsbegrenztes Quan⸗ tum dieſes Getreides Freiheit vom Eingangs⸗ 30l1 geſichert. Nach alledem iſt klar, daß es ſich hierbei um Beſtrebungen handelt, deren Realiſirung ohne die erheb⸗ lichſten Aenderungen der beſtehenden Geſetz⸗ gebung garnicht denkbar iſt. Heute beſteht noch der Grundſatz in voller geſetzlicher Kraft, daß kein Kilogramm ausländiſches Getreide zum in⸗ ländiſchen Konſum gelangen kann, far welches nicht der geſetzliche Eingangszoll entrichtet iſt, und daß es für den Thatbeſtand der Hin⸗ terziehung des Getreideeingangszolls, wie ſür jede andere Eingangszollhinterziehung eine ſchlechthin ſinn⸗ und bedeut⸗ ungsloſe Schutzeinrede iſt, geltend zu machen, Defraudant habe zwar die eingangszollflichtige und nur unter der Be⸗ dingung der Wiederausfuhr zollfreie Waare nicht ausgeführt, ſondern anderweitig verbraucht, dafür aber eine andere gleich⸗ werthe Waare exportirt. Dieſer Grundſatz beherrſcht ſowohl 8 144 des.⸗Z.⸗G., welcher jede„Vertauſchung“ zollkontrollepflichtiger Gegenſtände auf dem Transport als erſchwerte Defraude qualifizirt, wie das Regulativ über Privattranſitläger vom 13. Mai 1880(Centralblatt für das deutſche Reich Seite 285), welches für gemiſchte Privattranfit⸗ läger in 88 14, 15 die ſtetig geſonderte Aufbe⸗ wahrung zollfreien und zollpflichtigen Getreides unbedingt vorſchreibt, und nur Zwecks Verarbeitung eine theilweiſe Vermiſchung des zollpflichtigen ausländiſchen mit Zuſätzen zollfreien Getreides geſtattet. Hiergegen haben Beſchwerde⸗ führer bewußt verſtoßen: ſie haben gefliſſentlich, weil dieſe Transaktion für ſie geſchäftlich vortheilhafter war, den ausländiſchen zollkontrolepflichtigen und zollpflichtigen Weizen weder exportirt noch verzollt, ſondern unker Um⸗ gehung der Zollkontrole und Hinterziehung des Eingangszolls dem freien inneren Verkehr überlaſſen, und, um dies Mandver durchzuführen, unter Täuſchung der Zollbehörden dem defrau⸗ dirten ausländiſchen anderes inländiſches Getreide als angeb⸗ lich gusländiſche zollkontrolepflichtige Tranſitwaare für den Export untergeſchoben. Mit Recht iſt daher ihre volle De⸗ fraudationsabſicht als erwieſen und ihre Handlungsweiſe als Thatbeſtand der 88 135, 136 Nr. 6 des.⸗Z.⸗G. erfüllend erachtet worden. Ob Beſchwerdeführer die von ihnen in's Werk geſetzte Form der Zollhinterziehung für ein erlaubtes Manöbver gehalten oder nicht, mußte in Gemäßheit 8 163 des .3, G. für bedeutungslos angeſehen werdgn che Alzeigen Bekanntmachung. Den Vollzug des Jagdge⸗ ſetzes betreffend. 41) No. 14325. Das Jagdgeſetz beſtiyimt in§ 18ͥ: 255 Pm 15, Tage der für eine Wildart geltenden Schonzeit ab bis zu deren Ablauf darf Wild der zu ſchonenden Art nicht verſendet, ausgeſtellt, feilgeboten verkauft oder zum Zwecke der Wiederveräußerung angekauft werden. Als Verkauf zgilt auch die Jerabreichung in Wirth⸗ ſchaften. Dieſts Verbot findet auf das in§ 1 des Geſetzes e nachſtehemd genannt Wild, wenn es in Shlingen und ähnlichen Vorrichtncen gefangen worden, während des ganzen Jahres Anwendung.“ Es darf himach nicht verkauft bezw. er dte vergbreicht werden in der 1 t vom 15. Februar bis nit 31. März— Rehböcke, 15. Februgr bis nit 31. Mai— männliches oth⸗ und Dam⸗ wild, 15. Februar lis mit 28. 2 — Haſen, daſanen, Haſel⸗ wild, Wacten, 15. Februar lis mit 30. Sep⸗ tember— teibliches Roth⸗ Al und Dampld, Rehwild 15. April Wildenten, 15. Mai bis mitgo. Juni— Schnepfen undnderes jagd⸗ baxes Sumpf⸗und Waſſer⸗ geflügel, 15. Juni bis 15. i er und Birkhähne Auer⸗ und Birkhennen dürn das ganze Jahr nicht verkift wer 1155 15. Dezember des einen bis 23. Auguſt de folgenden Feb e— Lehihner. In der Bollzuggerrdnung zum Jagdgeſetz(5 48 fß nd folgende weitere Beſtimmüga euthalten: Das Verbot de Verſendung u. ſ. f. von Schowd erſtreckt ſich auch auf ſolchezüld der zu chonenden Arten ulches aus dem Gebiete andee Staaten herrührt und zwal ach dann, wenn vaſſelbe währidder frag⸗ lichen Zeit nach in Geſetzen des Ur prungſtaate nicht zu ſchonen iſt. Während den ob mhex be⸗ Zeiträume drf Wild er zu Euen⸗ t nur in anzen Stücken, ten zer⸗ egtem oder zerwirkt Ziſtande, ausnahmsweiſe dantzu Ver⸗ 3999 95 kommen, we di Ver⸗ endung unter Beobeun der beſonderen Beſtimmzen der 88 49 und 50 der Jordun ſeſeic und daſſelbhieng enntlich gemacht iſt i. bei Wild, das ausnahmsiſe vaft einer odetrmich⸗ tigung Großh. 1960 r⸗ legt wurde, welches einfe⸗ kaae oder bobſ⸗ ehg ab weibliches loſſenen Grundſtücken xrühn 2 00 während der Schoft auz Verſehen 1 5 worden Roth⸗ und Damwild, vom 1. Juni an bis einſchlich 30. September und Rehwi das vom 1. April bis 7 lich 30. September, d. i. in Zeit, in welcher zwar das miiche, nicht aber das weiblichſhter erlegt werden— 15 imtück verſendet, ausgeſtellt, feihten oder verkauft wird, muemm Aufbruche ſo behandelt ſeſaß das Geſchlecht des Mfelbet Sicherheit erkennbar bleibt Vorſtehendes bringen ain allgemeinen Kenntniß, m inweis darauf, df Urs ſandlungen gegen dieſe Vor⸗ ten einer Geldſtrafe von 150 Mark unterliegen(8 29. 4d des 128 eſetzes) und das den Gegenſtan handlung bildende Wild e bis n 30. Juni— K Johann Zie ler, Anna Maria geborene Dubs in Mannheim wurde durch Urtheil der Civil⸗ kammer 1 des Gr. Landgerichts Mannheim vom 30, Januar 1889 für berechtigt erklärt, ihr Ver⸗ mögen von dem ihres Ehemannes abzuſondern. 26427 Dies wird zur Kenntnißnahme la andurch veröffent⸗ Mannheim, den 30. Jan. 1889. Gerichtsſchreiberei des Großh. Landgerichts. P. v. Mentzingen. Bekauntmachung. No. 1527. Die Ehefrau des e Georg Schröder, tarie geb. Feuerſtein in Mannheint wurde durch Urtheil der Civil⸗ kammer des Großh. Landgerichts Mannheim vom 23. Januar 1889 für berechtigt erklärt, ihr Ver⸗ mögen von dem ihres Ehemannes ab 7 5 595 ies wird zur Kenntnißnahme der Gläubiger andurch verbſfenk⸗ licht. 2642 Mannheim, 26. Januar 1889. Gerichtsſchreiberei des Großh. Wne P. v. Mentzingen. Bekanntmachung. No, 1809. Die Ehefrau des Mioiſe Karl Joſef Schmitt, oiſe geb. Schoner in Mann⸗ eim hat gegen ihren Ehemann ei dieſſeitigem Landgerichte eine lage mit dem Begehren einge⸗ reicht, ſie für berechtigt zu er⸗ Hlären, ihr Vermögen von dem ihres Ehemannes abzuſondern. Termin zur Verhandlung hier⸗ über iſt auf: 26425 Mittwoch, den 27. März 1889, Vormittags 9 Uhr Dies wird zur Kennt⸗ nißnahme der Gläubiger andurch veröffentlicht. Mannheim, den 5. Febr. 1889. Gerichtsſchreiberei des Großh. andgerichts. P. v. Mentzingen. Bekanntmachung. No. 1531. Die Ehefrau des Colporteurs Sigmund Neu⸗ dörfer, Margaretha Friede⸗ ricke geb. Kraft von Mannheim wurde durch Urtheil der Civil⸗ kammer I1 des Gr. Landgerichts Mannheim vom 23. Januar 1889 für berechtigt erklärt, ihr Ver⸗ mögen von dem ihres Ehemannes abzuſondern. 256426 jes wird zur Kenntnißnahme andurch veröffent⸗ icht. tannheim, den 26. Januar 1889. Herutſe erf des Großh. P. v. Mentzingen. Jadung. Nr. 6672. In Sachen des Bank⸗ direktors De. Felix Hecht in Mannheim, 9n den Antiqui⸗ tätenhändler A. de Maan aus olland, z. Zt. an unbekannten rten abweſend, iſt anderweiter Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsſtreits vor Gr. ian. 1 hier auf Donner⸗ 2 4. März l.., Vorm. hr beſtimmt, wozu Kläger den Beklagten ladet. Mannheim, 8. Februar 1889. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts 26406 Galm. Erbvorladung. Angaſtaſia Mesmer, Ehefrau des Zimmermanns Bauer, von welcher die letzte Nachricht aus 4 ee iſt zur rbſchaft ihres Vaters, des Ne⸗ benzollamtsdieners a. D. Dionis Mesmer in Mannheim mitbe⸗ rufen. 26391 ieſelb e, ee ihre ehelichen Nachkommen, werden mit Friſt von drei Monaten zur 1 ihrer Erb⸗ anſprüche mit dem Anfügen anher vorgeladen, daß im Falle ihres en werden kann, ohne 1 5 darauf, ob der Schul Et iſt oder nich ie Bürgermeiſterämter Stabhaltereien des Landhez werden beauftragt, von en die Nie 110 einens die Erbſchaft lediglich den übrigen Kindern des Erhlaſſers zugewieſen würde. Mannheim, 7. Fehrugr 1889. Der Großh. Notar: Deetken. Beſtimmun 12 mit Wiidhandel ſich niß zu ſetzen. Mannheim, oß„Bezirksamt. enzken. 1* e den Gewerbetreibenden der(Die Gr. meinde noch beſonders in alerſteigert aus dem D 6. Februar 1889. ald Käferthalerwald Abthl. 2 Holzverſteigerung. e 42 omänen⸗ d 6, am Freitag, 15. Februar d. J. Vormittags 9 Uhr Fergebung van Banarbeiten enge Halzer m Voigfeife ie Arbeiten zum Neubau einer 90Fe Saaten elfe am Hafen⸗Ster 9 5 Scheitholz 1. Cl., kanal zu Mannheim ſollen im'ter 1 enes 8 ter Wege des öffentlichen 6 855 ſter forlenes Stockhol vergeben werden. 8 orlene Wellen. Die Vieſelben ſind weec erbel und Wernz von Erdarbeiten 6 ͤ das Holz auf! Maurerarbeiten 9750.hofen zeigen Steinhauerarbeiten 4„ 3500.igen vor. 6449 2900 krnugs Autündigung. erarbeiten Vollſtreckungswege ver⸗ 790 lich in meinem Pfandlokale Saeebelt Schloſſerarbeiten 2 2 2 2 2 2* Blechnerarheiten„ 3800. 575 een„ 400 uee e Näh⸗ „ 2 1 2 7 flä 1 1 7 za ffentlich gegen achdeckerarbeite 1 8 Miane und Accordbedingungen deric Aollzieher 5 auf dem Bureau der unter⸗ Lerit Stelle zur Einſicht auf⸗ ſerichtigung. gelegt. den Angebote ſind ſp. 16. d. Mts., verſchloſſen un entſprechender Aufſchrift verſehen, anher einzureichen. Mannheim, 9. Fehruar 1889. . Bezirksbau⸗Inſpection. ie nach Einzelpreiſen zu ſtellen⸗ 85 0 ind ſpäteſtens am dem Rathhaus in Käferthal korlenſtämme mit 4,80 Feſtmtr., rügelholz 1. El., orlenes Prügelholz 2. Cl., und ald⸗ 5 hier 950.] ag, den 12, ds, Mts., letzten Mannheimer Staßg⸗Auszügen muß es d mit untezerkündeten heißen: 8. Jakob Uhl, Kaufm. nd Johanna Treutle. 8. dc. Heim, ſtaufm. 9neben Philipp Oelſchläger Steigerungstermin auf die nach⸗ beſchriebenen Liegenſchaften der Johann Ritter's Ehefrau, Reſina Katharing geb. Höll dahier der Schätzungspreis nicht geboten wurde ſo werden dieſelben in Folge richterlicher Verfügung am Freitag, 22. Fehrnar 1889• f Nachmittags 3 Uhr im Rathhauſe dahier der zweiten Steigerung ausgeſetzt und den Höchſtgeboten zu Eigenthum end⸗ Aunſ las Aſt der auch nicht erlöſt wird. Beſchreibung i U 1. La. O 1 No. Ia, 83 Ar 49,34 gm. Ge⸗ lände im Pflügers⸗ 1(Neckargärten) ſammt allen Noranf befindlichen theils zwei⸗ theils einſtöckigen Ge⸗ bäulichkeiten; begrenzt von Straßen, Max Hahn, Peter Jenſen Eheleute und Andreas Gutting; Brandverſ.⸗ 8 Anſchl 48,900., Tax 56,000 M. 2. La. D 1 No. 15. 4 Ar 33,74 qm. Garten⸗ land allda, ſammt allen darauf befindlichen theils zwei⸗ theils einſtöckigen Gebäulich⸗ keiten; begrenzt einſeits Johann Adam För⸗ erer und Theodor Kempf, andererſeits ohann Adam Müller; Brändverſ. ⸗ Anſchlag 26,000 M. Tar. 22,000 M. zuſammmen 78.000 M. „Die Verſteigerungsbedingungen können in dem Amtszimmer des Unterzeichneten o 2, 11 eingeſehen werden. 26442 Mannheim, den 8. Februar 1889. Der Vollſtreckungs⸗Beamte r. Notar Rudmann. Neckarau. Liegenſchafts⸗Verſteigerung. benee 22. Ana 8. geenge n wir im der Bierbrauer Franz Fabe Erben von hier, die nachbe⸗ ſchriebenen Liegenſchafl 145 6i Neue Hausnummer 12 alte Nümmer 164½). zohnhaus 2ſtöckig, Scheuler mit gewölbten Kellern ein⸗ ſtöckig, Brauhaus mit 2 ewölbten Kellern 2ſtöckig, nbau an Lit. h mit 15 nung, Küche und Stall, Schopfen mit 2 Schwein⸗ ſtällen und Küferwerkſtatt einſtöckig, nebſt Platz wor⸗ auf die Gebäude ſtehen, mit Hofraum. 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Grundſtück No. 29. 6 Ar 66 Meter Gießen, auf dem Angel, neben Melchior Raber, 0 — 5 und Johan rth, &ͤͤͤͥꝙ˙] 6. 6 Ar 61 Meter Gießen, auf dem Stollenwörth, ne⸗ ben Jakob Niſchwitz und Adam Waßfared, Dor 8⁰0 Grundſtück No. 199/185. 19 Ar 98 Meter Gießen, jetzt Wörthel im Wörthel, 75⁵⁰ 20⁰ und Georg Weinhardt; ievon die Hälfte neben einhard, tayx. 850 Sa. 33030 tauſend dreißig ſch. ark. jolgt Der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schäßungspreis oder darüber gehoten wird. Die Verſteigerungsbedingungen liegen auf dem Rathhauſe offen. eckarau, den 7. Februar 1889. Das Bürgermeiſteramt. Kupferſchmitt. Schuhwaaren⸗Ausverkauf. Mädchenſtiefel, gute, ſelbſtge⸗ machte Herrenſtiefel, ſowie Winterſchuhe unterm Selbſt⸗ koſtenpreis zu verkaufen. 26454 id Bertha Geiger. in der Expe Selbſtgemachte Kinder⸗ und Belaunkmachnag. Settrrmed Aibfebtge eeee No. 1629. Die Ehefrau des] Da in dem heutigen erften Anläßlich des Ablebens Sr. Kaiſ. Hoheit des Kronprinzen Nudolf von Oeſterreich findet Montag, den Il. 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J. können in dieſe, unter dem Protektorat Sr. Mafeſtät des Königs ſtehende und von Sr. Majeſtät, ſowie aus den Mitteln des Stagkts und der Stadt Stuttgart ſubventionirte Anſtalt, welche ſowohk für den Unterricht von Dilettanten als für vollſtändige Ausbildung von Künſtlern, ſowie von Lehrern und Lehrerinnen beſtimmt iſt, neue Schüler und Schülerinnen eintreten.— Der Unterricht er⸗ ſtreckt ſich auf Elementar⸗, Chor⸗ Solo⸗ und brenee Geſang, Klavier⸗ Orgel⸗, Violin⸗ und k e Kontrabaß, Harfe, Alöte, Oboe, Klarinette, Horn und Fagott, Enſembleſpiel für Klavier Violine und Violoncell, Tonſatz⸗ und Inſtrumentgtionslehre 51 Partiturſpiel, Geſchichte der Muſik, Orge 5 Malzene mit Kun Und Litteraturgeſchichte, Deklamation und italieniſche Sprache und wird ertheilt von den Profeſſoren Beron. Debuhſdre, Faißt, Gßtſchius, Keller, Koch, Linder, Pruckner, Schott, Seyerlen⸗ Singer, Speidel, Hofkapellmeiſter Doppler, Kammerſänger Hromada, Hofſänger a. D. Bertram, den aumen C. Krüger, F. Krüger und Wien, den Kammermuſikern Cabi⸗ ſtus, C. Herrmann und Schech.⸗ den 88.78 Blattmacher, Bühl, Cattaned, Karl Doppler, Düß Herbig, W. Herrmaun, Meher, ch. Müller, Rein, Röder, Schneider, Schwab, Spohr und Wintler, ſowie den Fräulein K. Doppler, P. Dürr, El. Faißt, F. Faißt, A. Putz und J. Richard. 5 5 Zur Uebung im öffentlichen Vortrag iſt den dafür befühigten Schülern Gelegenheit gegeben. In der Künſtlerſchule iſt das jährliche Honorar für die ge⸗ wöhnliche Zahl von Unterrichtsfächern bei Schülerinnen guf 280 M. bei Schülern auf 300 M. geſtellt, in der Kunſtgeſangſchule(mit Einſchluß des obligaten Klavierunterrichts) für Schüler und Schü⸗ lerinnen auf 360 M. 5 Anmeldungen zum Eintritt in die Anſtalt 1 ſpäteſtens am Tage vor der ung, welche Mittwoch, den 24. April, Nachmittags 2 Uhr im Lokale der Anſtalt(Langeſtraße No. 51) ſtattfindet, zu Perſönliche Anmeldungen werden in eben dieſem Lokale täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feier⸗ tage, von—12 Uhr durch den Sekretär der Anſtalt, und in ällen, wo es ſich um wichtigere Fragen von 12—1 Uhr durch die Direktion entgegen genommen. Ebendaſelbſt wird das aletee Programm der Anſtalt abgegeben. 2 Stuttgart, im Februgr 1889. Die Direktion: Faisst. Scholl. Lodes-Auszeige. Verwandten und Bekannten die ſchmerzliche Nachricht, aß uns unſer innigſt geliebter Vater, Bruder, Schwager und Onkel Herr Privalmann Carl Maas, nach längerem Leiden im Alter von 62 Jahren durch den 'od entriſſen wurde. Wir bitten um ſtille Theilnahme. 26445 Die krauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet 11. ds., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, vom Trauerhauſe B 5, 11 aus ſtatt. (Dies an Stelle beſonderer Anzeige.) Todes-Anzeige. 8 Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unſeren innigſtgeliebten Gatten, Vater, Bruder und Schwager Herrn Karl Lohrer, früher Werkführer, im Alter von 51 Jahren heute Nacht /1 Uhr, nach langem und ſchwerem Leiden zu ſich zu rufen. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen Marie Lohrer Ww. Die Beerdigung findet heute d 10. Febr., Nachmittags ½3 Uhr, vom Trauerhauſe 1, 1 aus ſtatt. 26446 2 (Dies ſtatt beſonderer Anzeige Todes-Anzeige. Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unſere liebe unvergeßliche Mutter, Großmutter, Schweſter und Tante Frau 26458 Häroline Meng, Lehrerswillwe geb. Krautinger nach langem und ſchwerem Leiden heute Vormittag 10 Uhr, im Alter von 68 Jahren, in ein beſſeres Jenſeits abzurufen. Um ſtille Theilnahme bitten: Wilhelm MHeng, Lehret Louise Kessler geb. Meng Heinrich Kessler. Mannheim, den 9. Februar 1889. Die Beerdigung findet Montag Mittag 2¼ Uhr, Trauerhauſe P 6, 2 aus ſtatt. 26453 * 8 Muſikalienhandlungen, ſowie am Zeitungskiosk. und an der Kaſſe. Näheres durch Programme und Plakate. Entree 30 Pfg. Gesang verein,Lyra“. Seneral-Anzeiger Fiſtillſſhe Aufführung der vereinigten hieſigen Männergeſangvereine Aeederkranz, Liedertafel, Sängerbund u. Singperein zu Sunſten der Angehörigen des ſchwer erkrankten Componiſten Herrn Muſikdirektor C. Isenmann am Donnerſtag, den 14. Februar 1889, Abends 7 Uhr im Concertſaale des Großh. Hoftheaters unter gefälliger Mitwirkung der Großh. Hofopernſängerin Frauff Seubert, des Herrn Concertmeiſter Hans Schuſter, Herrn 5 Muſikdirector Otto Schirbel, Heren Cello⸗Soliſten R. Nagel, ſowie der geſammten Kapelle des 2. bad. Grenadier⸗Reg. Kaiſer Wilhelm No. 110. Direction des geſanglichen Theils: Herr Chordirector Johs. Starke. Preiſe der Plätze: Saal⸗Sperrſitz M..50, Gallerie⸗ Spertſitz und Saal⸗Stehplatz M..—, Gallerie⸗Stehplatz 50 Pfg. Karten und Programme ſind zu haben in den hieſigen 26150 Saalbau. Montag, 11. Februar, Abends 8 uhr Humoriſiſch⸗wuſtkal. Vorkrags⸗Abend O. Lamborg. Klavier⸗, Geſaugs⸗ u. Vetlamakiaus⸗Humoriſt aus Wien. Saal M..— Gallerie 50 Pfg. Billetverkauf in der Muſikalien⸗Handlung von Th. Sohler 26238 Erſte Sehenswürdigkeit Mannheims. Kalser-Pangrama E 4, 17 parterre, Fruchtmarkt. Dieſe Woche: Ansflehten der Kaiſerſchlöſſer Berän u. Potsdam U..: Schloß Babelsberg, Charlottenburg, Mauſoleum, Sauſouci hiſtoriſchen Müle u. ſ. w. Kinder 20 Pfg. Dutzendbillets M..40 ſind an der Kaſſe zu haben. Das Panorama iſt geöffnet von 9 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends. 26457 2 Hannheimer Ansichten. 2 Im Kunſtverlage von A. Hasdenteufel, Maun⸗ heim, o 2, 10, erſchienen ſoeben: 25993 119 verſchied. Mannheimer Anſichten in Cabinetformat, aufgenommen durch die photograph. Kunſtanſtalt von S. Nöhring in Lübeck. Preis 30 Pig. pr. Blatt. Vlorräthig in allen Buch⸗ u. Kunſthandlungen. Sonntag, den 10, März, Abends 7 Uhr Theatral. Abend-Unterhaltung mit nachfolgendem Tanz in den Sälen des Ballhauſes, wozu wir unſere verehrlichen aktiven und paſſiven Mitglieder, ſowie deren Angehörigen zu zahlreicher Betheiligung freundlichſt einladen. 25861 Der Vorſtand. NB. Vorſchläge für Einzuführende könneu jeweils an den Probe⸗ Abenden abgegeben werden. (Ohne Karte iſt der Zutritt Niemand geſtattet.) Ich habe mich hier als 25061 Rechtsanwalt niedergelaſſen. Dr. Otto Seiler, Rechtsanwalt. Bureau: O S N. O, Heidelbergerſtraße. Deutſche Militairdienſt⸗Verſicherungs⸗ Auftalt in Hannover. Eltern von Söhnen unter 12 Jahren werden auf obige, 1878 errichtete, unter Oberaufſicht der Königl. Staatsregierung ſtehende Anſtalt aufmerkſam gemacht.— Zweck derſelben: Weſentliche Verminderung der Koſten des ein⸗ wie dreijährigen Dienſtes für die betr. Eltern, Unterſtützung von Berufsſoldaten, Verſorgung von Invaliden. Je früher der Beitritt erfolgt, deſto niedriger die Prämie. Im Jahre 1887 wurden verſichert 20,000 Knaben mit M. 23,000,000 Capital.— Status Ende 1887: Verſiche⸗ rungscapfital M. 90,000,000 Jahreseinnahme M. 5,500,000; Garantiemittel M. 15,000,0 Invalidenfond M. 113,000; Dividendenfonds M. 562,000. Proſpecte ꝛc. unentgeltlich durch die Direktion und die Vertreter. 26455 Geſchäſts⸗Herlegung und Empfehlung. Meinen geehrten Kunden, Freunden und Bekannten, ſowie meiner werthen Nachbarſchaft die ergebene Anzeige, daß ich vom 6. Februar an, meine Bäckerei von den Neckargärten nach 4, 7½0 verlegt habe und bitte um geneigten Zuſpruch⸗ 26161 Hochachtungsvollſt Ern leE. „ Michtig für Hausfrauen. Die Holländiſche Kaffee⸗Brennerei H. Disqués& Cie., MHannbheim empfiehlt ihre unter der Marke „Elephanten⸗ Kaffee“ wegen ihrer Güte und Billig⸗ keit ſo berühmten, nach Dr, v. Liebig's Vorſchrift gebraunte, hochfeine Qualitäts⸗Kaffee's: Misch. per Pfd. f. Westindisch.,„.40. f. Menado 8„.60. f. Bourbon 7 5.80. extra f. Mocca,,„%.—. 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Nehwinger, Fr. Hoeker,., Oggers⸗ heimerſtraße C. Billand we. Hemshof: Joh. M. Amlung. Gg. Daut. Gräfenau: Hugo Herkert, C. H. Stauffer, Friedr. Klehr. Oggersheim: G. A. Frauk. Käferthal: A. Vogelgeſang. M. Namſpeck, H. Eckert. Viernheim: Mich. Adler VI. Gg. Georgi I. Weinheim: C. Weisbrod. Feudenheim: Mart. Dinkel. Ladenburg: Mich. Bläß. Neckarau: J. L. Freund. Heddesheim: J. F. Lang Sohn. Schwetzingen: Hch. Ruffler, 1. Villinger, F. Biauchi. Berliner pfannenkocnen, fſt. Hutzelbrod u. Tafelhonig empftehlt 24327 P. Treyseng, E 2, 8. Zum Waſchen und Bügeln wird fortwährend angenommen u. reell und billig beſorgt. 25871 G 6, 17, Part. rechts. Gegenſtände zum Verſteigern werden angenommen. 20792 W. Landes, 8 2, 4. Schutt abladen. Schutt kann abgeladen wer⸗ den. Kemner's Gaswerk, Ecke Friedrichsfelder⸗ und Merzel⸗ ſtraße. 21202 fände werden unter streng- ster Verschwiegenheit in und aus dem Leih- hause besorgt. 14184 E 5, 101 3. Stock 2 Thüre links Pfänder werden unter ſtrengſter Dis⸗ kretion in und außer dem Leih⸗ hauſe beſorgt. 14381 Hch. Diefenbach. Gg. Fiſchlein, 8 3, 1. 11. Februar TWwölf Apostel C 4, 11 lanbein C 4, 11 am Zeughausplatz Reſtauration von Karl Hauck. Hochfeines Jagerbier direkt vom Faß, von der Werger'ſchen Brauereigeſellſchaftin Worms. Reine Naturweine aus den beſten Lagen der Pfalz. Täglich 21172 warmes Frühſtück. Mittageſſen imübonnement und à la carte. Prima Apfelmoſt empfiehlt 24667 J. Lohnert. 67 2. Frtiſchüh. 0 6, 2. Prima Bier vom Faß, prima guten Wein 24668 empfiehlt J. Lohnert. 5, 2. Tteiſchütz. 5 6, 2. Guten Mittagstiſch, ſowie warmes Frühſtück bei billigen Preiſen empfiehlt 24669 J. Lohnert. 0 6, 2. Freiſchütz. 0 6, 2. Empfehle mein neuhergerichtetes Nebenlokal den werth. Vereinen und Geſellſchaften. 24670 J. Lobnert. Mein Flaschenbier in ganzen und halben Flaſchen, welches ich frei ins Haus liefere bringe ich in empfehlende Erin⸗ nerung. 24671 J. Lohnert, 0 6, 2. 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Pfänder werden ſtets in u. cuem Leihhauſe beſorge. Bheinpfälzisce Schaumwein⸗lellerel (A. Burghardt-Dadheim) Gegründet 1865. Vislfa prämlirt. liefert ſchon zu Mk..50 die ganſe ſche 90 Pfg. die halbe Flaſche, einen ſehr guteſefälligen 26482 ampaner Bei Kiſten von 12, 25 und 50 Flaſchlek..35, reſp. 88 Pf. Haupt-Niedeage bei Joh. Schreibr, Mannheim. Thartroe-Conpägnle Bresu. Ei e auf ausländiſ beſonberg unf Ear resfe, bag ſi kungſzer Zel en Deuische Charte-Compagnie ebildet, welche es ſich zur Aufge'ſtellt hat, einen dem franzd⸗ ſchen Fabrikate gene ähnl und in der Qualität glelg⸗ werthigen weutschen Chartreſidueur zu fabriciren, welcher 555 franzöſiſche in 3 Näten, grün, gelb, weiß herge⸗ 2 wird. Ein Probeverſuch wird Jeinn überzeugen, daß es ni mehr ersoderlich 55 dieſcheeur zu anbethälfnißmalg theuren Preiſen vom Auslozu Me da angeprieſener Deutſcher Chartreuſe ſelbſt dewöhnteſten Anſprüchen in Beieg 1 hr keöſtig doſte 4. rün, ſehr g, koſte 45 Fa e fetee eiß, milde, 59.75 Die Verkaufspreiſe ſind l gleich und erhalten Wiederver⸗ käufer Rabattroben ſtehen zu Dienſten. aupt⸗ot für Baden: Ib Walther, Mzheim, N 45, D. 5F Deutſche Aumwein⸗Fabrit (A Gesellschaft) Wachcheim(hafpfd empfiehlt ihren aus] Naturwein ohne Zusätze von Spiri- tuosen und ohne EEn von Kohlensäure hergestellten, von ärztlichen itäten günstigst begutachteten Schaumweinl..50 die ganze Kaſche 90 Pdie halbe flaſche. Bei Kisten à 12, d 50 Flaschen M..35 resp. 88 Pfg. Berkanfsſtelle Hl. Eglinger& Cie., Mannheim, Ttplatz, G 2, 2 25578 und deren Nien bei: Joß. Sohreiber, T J, Joh. Meier, C 5 475 Verantworllich J. Käß. Drück und Veflas der Dr. O. Hagzs ſchen Auchhruderei in Mannbein. 5 —— 11. Februar. General Anzeiger. * Aus dem Großherzogthum. J Schwetzingen, 9. Febr. Unſer Landtagsabgeord⸗ neter, Herr Miniſterialrath und Landescommiſſär Frech von Mannheim wird nächſten Sonntag, 17. d. Mts. vor ſeinen Wählern Bericht über die verfloſſene Landtagsſeſſion erſtatten. Auch Herr Reichstagsabgeordneter Philipp Diffens ſoll ſein Erſcheinen zugeſagt haben. 1. Bruchſal, 9. Febr. Geſtern wurde ein Monteur aus einer hieſigen Fabrik wegen Sittlichkeitsverbrechens zur Haft gebracht. Derſelbe hatte in letzter Zeit wiederholt Mädchen, die Abends durch den Schloßgarten gingen, in zudringlichſter Weiſe beläſtigt: erſt jetzt gelang es, ſeine Verſönlichkeit feſt⸗ zuſtellen.— Die Maul⸗ und Klauenſeuche iſt in unſerem Amtsbezirk, ſowie in den benachbarten Bezirken Bretten und Wiesloch jetzt wieder vollſtändig erloſchen, in Folge deſſen ſind die Sperrmaßregeln, ſowie das Verbot der Abhaltung von Schweige⸗ und ſonſtigen Viehmärkten wieder aufgehoben worden. Nur für Untergrombach dauert die Sperre in be⸗ ſchränktem Umfange vorläufig noch fort. * Lörrach, 9. Februar. Vorgeſtern, am hellen Mittag, ſprang der Fabrikarbeiter Karl Wulfert aus Bollweiler i. E. in der Nähe der Tuchfabrik hier von der Brücke aus in den Gewerbskanal, nachdem er noch vorher laut gerufen hatte: Adieu, lebet Alle wohl! Er wollte ſich das Leben nehmen. Durch ſeine Ehefrau und Andere, die ihm nachge⸗ eilt waren, konnte er jedoch ſofort wieder an's Land gebracht werden, wo er bemerkte, er werde doch wieder in's Waſſer gehen. Er ſoll lebensüberdrüſſig ſein, weil er arbeits⸗ und mitellos und auch ohnedies ein aufgeregter Menſch iſt. *Kehl, 9. Februar. Der von der hieſigen iſraelitiſchen Gemeinde ſchon längſt geplante Bau einer Synagoge ſoll nun demnächſt in Angriff genommen werden; zu dieſem Zwecke hat die genannte Korporation ein Grundſtück, Ecke der Schul⸗ und Kaſernenſtraße, um den Preis von 4000 M. angekauft. Pfälziſche Nachrichten. Oggersbeim, 9. Jebr. Friedrich Gundel, Metzger⸗ meiſter und Wirth dahier, verkaufte ſein Wohnhaus ſammt Zubehör an Wagnermeiſter Wilh. Barth um die Summe von 17,500 M. Der Verkäufer erſteigerte dasſelbe vor ca. 8 Tagen von ſeinem Vater um den Preis von 13,750 M. Sodann erwarb Wilh. Pflanz das von dem Schmiedemeiſter Joh. Adam Schneider gehörige Wohnhaus in der Altſtadt um den Preis von M. bgar. „Gommersheim, 9. Febr. Bei der Verpachtung der hieſigen Feldjagd wurde dieſelbe Herrn Gutsbeſitzer G. F. Grohe aus Hambach für 1710 M. zugeſchlagen. Da die ſeitherige Verpachtung 940 M. betrug, wurde ſomit ein Mehr⸗ erlös von 770 M. erzielt. =Deidesheim, 9. Jebr Der Tod hält eben reiche Ernte unter den erſten Familien unſerer Stadt. So folgte geſtern Mittag Frau Auguſte Deinhard geb. Jordan, Mutter des Landtagsabgeordneten Dr. Deinhard, ihrer vor kurzer Zeit verſtorbenen Tante, Fräulein v. Szent⸗ Ivany im Tode nach. Die Verſtorbene, welche ein Alter vor 73 Jahren erreichte, zeichnete ſich durch beſondere Her⸗ zensgüte und Wohlthätigkeit gegen die Armen aus. * Rockenhanſen, 8. Febr. Geſtern brannten die Wohn⸗ ungen von Schneider Rittmann, Tagner Nachbauer, Karl A uoch und Andreas Röſel nieder. Die Entſtebungsurſache iſt noch nicht bekannt. Mittheilungen aus Heſſen. Groß⸗Gerau, 9. Febr. Die hieſige Kreis⸗Sparkaſſe beabſichtigt, in ſolchen Orten des Kreiſes, in denen ſich ein Mangel an billigen und guten Arbeiterwohnungen gezeigt hat, ſolche in ausreichender Anzahl zu erbauen und gegen einen mäßigen Zinsfuß zu vermiethen. Dagegen iſt ein Erwerb Seitens des Miethers durch jährliche Abtragungen vorerſt nicht in Ausſicht genommen. Darmſtadt, 9. Februar. Die von dem am 13. Dec. zum Tode verurtheilten Jean Müller eingelegte Reviſion iſt nach officieller Mittheilung vom Reichsgericht verworfen wor⸗ den und wird die Hinrichtung Müller's nunmehr zum Voll⸗ zug kommen, da der Großherzog ſchon vor ſeiner Abreiſe nach Rußland erklärt haben ſoll, daß er von ſeinem Begnadigungs⸗ recht keinen Gebrauch machen werde Gerusbeim, 8, Februar. Bei der geſtrigen Jagd⸗ verpachtung hat die hieſige Feld⸗ und Waldjagd die jährliche Pachtſumme von 8501 M. gegen den bisherigen Pachtertrag von 2000 M. erzielt.— In Nackenheim wurden 1510 M. ſtatt bisher 500 M. erlöſt. Tagesneuigkeiten. „— Die Verlobung des Zarewitſch. Die heſſiſchen Blätter, welche die Verlobung des Zarewitſch mit der Prin⸗ zeſſin Alix von Heſſen in Abrede ſtellten, waren wohl ganz im Rechte, aber es hat den Anſchein, daß die betreffende Meldung, die nur etwas verfrüht in die Welt gekommen, in einem ſpäteren Zeitpunkte ſich gleichwohl als wahr erweiſen werde. Prinzeſſin Alix iſt mit ihrem Vater, dem Großherzog von Heſſen, vor einigen Tagen thatſächlich in St. Peters⸗ Nulß eingetroffen und ſie ward auf dem Bahnhofe vom Kaiſer perſönlich, der mit großer Suite erſchienen war, em⸗ angen. Glänzende Hoffeſtivitäten waren für die Zeit der Inweſenheit des Großherzogs und der Prinzeſſin geplant, die in Folge der für den Kronprinzen Rudolf anberaumten allerdings abgeſagt werden mußten, aber die ganze rt des Empfanges und der Aufnahme macht den Eindruck, in der Prinzeſſin Alir mehr als ein gewöhnlicher Gaſt des Hofes begrüßt wird. — Einſturz eines Kirchthurmes. Kaſſel, 8. Fe⸗ bruar. Der heute Nachmittag hierzulande herrſchende orkanähnliche Sturmwind hat leider den Kirchthurm der neuerbauten Kirche zu Wehlheiden zum Einſturze gebracht und damit ein Werk zum Theil wieder vernichtet, das eben fertig geſtellt worden war. Die obere Hälfte, aus Holsbau beſtehend, des etwa 220 Fuß hohen Kirchthurms iſt bis auf das Mauerwerk mit Stumpf und Stiel umgeweht worden. Wie gewaltig die Macht des Sturmes war, geht daraus⸗ hervor, daß der ganze Thurm wie ein Kartenhaus vom Mauerwerk weggeblaſen und in die Tiefe geſchleudert wor⸗ den iſt. Ein wunderbares Glück hat übrigens dabei obge⸗ waltet, denn Niemand iſt von dem mit Donnerkrachen herab⸗ ſtürzenden Thurme getroffen und verletzt worden, da die Trümmer des Thurmes glücklicher Weiſe nicht nach der Straßenſeite ſonſt wäre Verluſt an Menſchenleben wohl unvermeidlich geweſen, ſondern jenſeits auf den Kirchenplatz, wo zur Zeit Menſchen ſich nicht befanden, geſchleudert wurde. 8 15— fertig geſtellt, ſollte heute ie e Krönung erhalten. 2 Guter Schlaf. Wie die„Elberfelder Ztg.“ meldet, leidet die Frau eines Ackermannes in Groß⸗Reken an fort⸗ dauernder Schlafſucht. Sie ſchläft angeblich ſeit etwa drei Jahren mit geringen Unterbrechungen; nach einem zwei⸗ bis dreitägigen Schlaf erwacht ſie gegen Abend, ſteht auf und nimmt etwas Nahrung zu ſich, begibt ſich aber ſehr bald wieder zu Bett, Selbſt der ſtärkſte Lärm vermag ſie, ſo heißt es, nicht zu wecken; man ſoll verſucht haben, durch Stechen mit Nadeln und Brennen mit ſchmelzendem Siegellack den —— zu verſcheuchen, aber vergebens; die Frau ſchläft ruhig er. — Von einem Bären zerfleiſcht. Im Osdolaer ſtect— 5 75 erfallen un iſcht. Zwei Verwandte de kingen in den 80ld 5 5 ihn aufzuſuchen. Als dieſe Beiden auch nicht wiederkehrten, zogen vierzig Leute aus dem Dorfe in den Wald wo ſie die drei Leichname furchthar verſtümmelt entdeckten. Nach den Spuren zu urtheilen, waren die Drei Opfer eines Bären geworden. Sie ſchienen ſich nicht ohne Kampf ergeben zu haben, da im Schnee viele Bärenhaare lagen. Theater und Muſtk. Repertoire der Frankfurter Theater. Opern⸗ haus. Dienſtag, 12.:„Die Meiſterſinger“. Mittwoch, 13.: „Die Reiſe um die Erde in 80 Tagen“. Donnerſtag, 14.: „Waſſerträger“,„Die verwandelte Katze.“ Samſtag, 16.: „Der Zigeunerbaron“. Sonntag, 17. Nachmittags:„Die Reiſe ꝛc.“, Abends 7 Uhr:„Der Prophet“. Montag, 18.: Gaſtſpiel des Dr. Gunz,„Fra Diavolo“. Schauſpiel⸗ baus. Dienſtag, 12.:„Der Erbonkel“. Mittwoch, 13.: „Der luſtige Krieg“. Freitag, 15.:„Goldfiſche“. Samſtag, 18.: „Die beiden Leonoren“ von Paul Lindau. Sonntag, 17.: „Die beiden Leonoren“. Repertoire der k. Theater in Müunchen vom 10. bis 17. Jebrnar. Hoftheater: Sonntag, 10. Febr.: „Die Feen“. Montag:„Manfred“. Dienſtag:„Der Kriegs⸗ plan“. Mittwoch:„Triſtan u. Iſolde“. Donnerſtag: Ultimo“. e„Der Troubadour“(Manrico— Herr Mikorep). onntag, 17. Febr.:„Lohengrin“.— Reſidenztheater. Sonntag, 10. Febr.:„Die Hofmeiſterin“. Samſtag:„Die Hofmeiſterin“. Sonntag:„Ein Großſtädter“. Bahyreuther Feſtſpiele, Herr Glomme der jetzige Dixektor des Hoftheaters zu Altenburg, wird, wie man mit⸗ theilt, in den diesjährigen Bayreuther Feſtſpielen mitwirken. Der Künſtler wird im„Parſifal“ den„Klingsor“ und in den „Meiſterſingern“ den„Kothner“ ſingen. Ludwig Fulda's Luſtſpiel„Die wilde Jagd'“, welches in Barnay's„Berliner Theater“ fortgeſetzt ausver⸗ kaufte Häuſer erzielt, wird ſeine Premisre in München er⸗ leben, ſobald Frl. Heeſe von ihrer erfolgreichen Gaſtſpiels⸗ Reiſe zurückgekehrt ſein wird. Fräulein Poppe, die Heroine des Hamburger Stadt⸗ theaters, wird demnächſt im königlichen Schauſpielhauſe in Berlin ein auf Engagement abzielendes Gaſtſpiel beginnen. Man hofft, in Fräulein Poppe einen Erſatz für Frau Johanna Schwartz zu erhalten.— Fräulein Poppe gehörte noch vor drei Jahren dem Carl⸗Theater in Wien als Choriſtin an. Runſt und Wiſſenſchaft. In der permanenten Ausſtellung des Kunſtvereins ſind neu ausgeſtellt: Dr. Gampert„Zwei Herbſtland⸗ ſchaften; A. Schlabitz:„Ein Solo“; Eliſe Prehr:„Mohn⸗ blüthen“; Chr. Klaus:„Keine Lieblingsſpeiſe“; Jakob Happ:„Genre“; J. Rehder:„Venetianer“; H. Pahl⸗ 119 1„Studienkopf“; Profeſſor Albert Keller:„Hexen⸗ 5—5 5 Die Platzfrage für das Bismarck⸗ und Moltke⸗ denkmal in Stuttgart iſt endgiltig dahin entſchieden, daß beide Denkmale in der Anlage vor dem Waiſenhaus mit der 17 gegen den Wilhelmspalaſt zur Aufſtellung kommen. ie von Profeſſor Dondorf geſchaffenen Marmorpüſten ſind der Vollendung nahe und iſt ihre Enthüllung auf 1. April (Bismarckstag) vorgeſehen.— Der Heilbronner Oberbürger⸗ meiſter Hegelmaier trat eine mehrmonatliche Erholungsreiſe nach Stalien an Neueſtes und Telegramme. Ueber Giſenbahn⸗Verkehrſtockungen liegen folgende Berichte vor: Camberg. Der Abendzug auf der Strecke Limburg⸗ Frankfurt iſt bei Camberg im Schnee ſtecken geblieben.— Bonn. Heute herrſchte in un⸗ ſerer Gegend ein fürchterlicher Schneeſturm Die Bahnſtrecken Bonn⸗Enskirchen und Bonn⸗Köln ſiud durch eingeſchneite Züge verſperrt. Der Perſonenzug, welcher um 4 Uhr Nachmittags von hier nach Köln abgeht, ſteckt im Schnee; 500 Mann Arbeiter ſind beim 1 8— des Eiſenbahn Verkehrs nach Köln beſchäftigt.— Braunſchweig. Seit geſtern herrſcht ein furchtbarer Schneeſturm hier und iu der weiteren Umgebung. Infolge deſſen ſind große Verkehrsſtockunge. zu verzeichnen. Einzelne Eiſenbahnzüge blieben im Schnee tecken und verſchiedene Bahnlinien ſind gänzlich unfahrbar.—Northeim lin Han⸗ nover). In Folge von Schneeverwehungen ſtockt der Eiſen⸗ bahnverkehr von hier aus nach dem Süden. Zwiſchen Göt⸗ tingen und hier iſt das Militär requirirt, um die Bahngeleiſe frei zu machen. Gegenwärtig hält der Schneefall noch an.— Bruͤſſel. Ein äußerſt heftiger Nordweſtſturm wüthet ſeit geſtern über der Nordſee und dem Kanal ſowie in Belgien. Das Dover⸗Oſtender Poſtſchiff von geſtern Abend 10 Uhr war 11 Stunden unterwegs. Die Telegraphenleitungen ſind meßrfach unterbrochen. Außerdem werden zahlreiche Unfälle von der Küſte und von der Schelde gemeldet.(Fr..) „Berlin, 9. Febr. Der„Reichsanzeiger“ bemerkt, daß die ſtattgehabte Audienz des Präſidenten Bödiker und des Brauereidirektors Röſicke beim Kaiſer von dieſen Herren nicht nachgeſucht geweſen ſei. Dieſelben waren vielmehr vom Kaiſer befohlen, der ſich über das im Intereſſe der Arbeiter geplante Ausſtellungsunternehmen unterrichten wollte. *Budapeſt, 9. Febr. Der Abgeordnete Geheimrath Vißolyi, Präſident des liberalen Parteiklubs, iſt heute Abend geſtorben. * Rom, 9. Febr. In der Kammer beantwortete heute Criſpi die Interpellation bezüglich der Unruhen. Die Schuld, behauptete der Miniſterpräſi⸗ dent, liege an dem Dirigenten der Sicherheitswache, der die ihm vorgeſchriebenen Anordnungen unbefolgt ließ. Die übrige Schuld an den Vorgängen trügen die ſozia⸗ liſtiſchen Abgeordneten und die ſogenannten Friedens⸗ freunde. Dieſe Aeußerung hat großen Lärm verurſacht, der ſich noch vergrößerte, als der Arbeiterdeputirte Coſta lebhaft gegen den Vorwurf, die Bewegung veranlaßt zu haben, proteſtirte. Der Arbeitsminiſter gab der Kom⸗ mune die Schuld an den Vorfällen; er habe mit dem Bau des Poliklinikums noch nicht beginnen können, da die Kommune die Einſendung der Pläne zu dem Bau verzögert habe. Criſpi ſprach nochmals. Er beſtritt, daß ſich die Regierung nicht um die Baukriſts gekümmert hätte; ſie könnte ſich aber nicht in die wirth⸗ ſchaftlichen Verhältniſſe der Bauunternehmer einmiſchen. Dabei bleibe er, daß die Unruhen kuünſtlich erregt worden ſeien. * Rom, 9. Febr. Die Stadt nimmt allmählich ihr ge wöhnliches Ausſehen wieder an. Die Kaufläden ſind auf's Neue geöffnet. Vormittags verſuchte ſich eine Anſammlung auf dem Danteplatz zu bilden, wurde aber durch Kavallerie vereitelt. Dabei wurden zehn Ver⸗ haftungen vorgenommen. Mannheimer Handelsblat. Vadiſche Bank. Wie wir von zuſtändiger Seite erfahren, daß unſer Aufſichtsrath in ſeiner Sitzung vom 9. Februar be⸗ ſchloſſen hat, der am 2. April a. c. ſtattfindenden General⸗ verſammlung die Vertheilung einer Dividende von 4 pCt. 12 Mark pro Aktie für das abgelaufene Geſchäftsjahr in Vorſchlag zu bringen. 5 Mannheimer Effektenbörſe vom 9. Februar. Die heutige Börſe verlief, wie dies an Samſtagen gewöhnlich der Fall zu ſein pflegt, in ſehr ruhiger Weiſe und die Um⸗ ſätze bewegten ſich in den beſcheidenſten Grenzen. Werger⸗ aktien waren heute abermals eine Kleinigkeit höher und wur⸗ den zu 117 lebhaft umgeſetzt. Für Grützner'ſche Prioritäts⸗ aktien machte ſich neuerdings ſtärkeres Intereſſe geltend; die Aktien vermochten bis 118.20 zu avanciren und blieben ſchließ⸗ lich ſo gefragt. Auch Schwetzinger Brauerei ⸗Aktien wurden weſentlich höher umgeſetzt und blieben zu 84 gefragt, ohne daß die Nachfrage befriedigt werden konnte. Waghäusler Zuckerfabrik⸗Aktien wurden heute mehr beachtet, dieſelben blieben 98.80 G. 99 B. Anilin⸗Aktien waren eine Nuance niedriger, blieben aber zu 279.50 gefragt, ohne daß Umſätze in dieſem ehemaligen Favoritpapier der Mannheimer Börſe ſtattgefunden hätten. Sonſt iſt von der Börſe nichts mehr zu erwähnen, hervorzuheben iſt nur die anhaltende Feſtigkeit und Beliebtheit faſt ſämmtlicher Brauerei⸗Aktien. Coursblatt der Mannheimer Börſe vom 9. Februar. bl.iggationen. 105.20 b 8¼ fthein. Hyp.⸗Pfandbriefeſ 98.90 ös. 4 Bad. Oblig. Mark 8 188 49 br. Pfandbr.— 100.0 53. 6 109.80 95 4 103.95 G. 55—49 102.20 Ji„ l— 4½„ 5 1888— 4 T. 100 Sooſe 138.75 bz. 25„ Com..“—.— 4 Reichsanleihe 108 15 bö. 3½ Mannheimer Obl. 101.— G. 67 7 103.60 bz. 4 1 1885 106.— 53 8s Preuß. CTonſol 108.15 bö. 4 Heidelberg 108.— V. 47/ 104.20 bö.[87½ Freiburg i. B. Obligat. 108.70 G. 1 9 4 Bayer. Obligationen Mk. 107.30 b 4% Sudwigshafen Mk. 4 Pfälz. Sudwigsbahn Mk. 103 50 0 4 57 1—.— 4 Pfälz. Ludwigsbahn fl. 102.65.%½ Wagh. Zuckerfabrik 8 —05 108.20 G. 5 Oggersheimer Spinnerei 101.70 B. or 8 bahn 103 50 G. 5 Verein Them. ken 98.— 8/„ Priorit, 101.40 G. 5 Weſteregeln Alkaliwerke 1038.0 G. Actien. Badiſche Bane 110.— 9. Braueret Schwarz 161.— Mheiniſche Creditbank 127.— G. Bterbrauerei Sinner 166.59 „, Hyp.-B. 50 pEt. E. 130.— G. Malzfabr. Hochheim Pfälziſche Bank 125.— Werger ſche Brauerei 117— Mannheimer Volksbank 121— Badiſche Brauerei 108.— 55 E Deutſche Unionbank 96. G. Manußh. Dampfſchleppſchiff. 131.— 5. Pfälziſche Zudwigsbahn 28g.— bz. Cöln. Ahenn chifffahrt 81.— G. Maxbahn G. Bad. Schifffahrt⸗Aſſecuranzl—— Nordbahn 111.— 8 75 Bab. Rülck- u. Mitperſich -Speyerer Bahn 36.— Wenihene Verſicherung 640.— erein chem. Fabriken e Mannheimer Rückverſich. 488.— Badiſche Anilin u. Soda 279.50.] Württ. 885.— C. Weſteregeln Alkaliwerke 151.— B. Oberrhein. Verſ.⸗Geſ aſt N u. Schötenſack 128.— 53.] Sggersheimer Spinneref e5. 8 erein Oelfabriken 134 50.] Ettlinger Spinnerei—.—— Waghäusler Zuckerfabrik 99.— B Sahe Lagerhaus 96 J5 Mannheimer Zuckerraffin. 90.— bz.] Deutſche Seehandl. 25.— Mannheimer Aktienbrauerei 206— 3. Manuh. Gum. u. Asbförk.] 48.— Uß. Eichbaum-Brauerei 185—.] Karlsruher Maſchinen—.— 106.50 55 Lubwigshafener Brauerei 228—.] Huttenheimer Spinnerei Schwetzinger Brauerei 84.— G. Nähmaſchinen Haid u. Neuf—.— Brauerei z. Storch 169— G. Näphmaſchinen Gritzner 118.20 G. Seidelbergerkletienbrauerei 151— G. Speyerer Dampfziegelei 188.— B. Frankfurter Mittagbörſe. Frankfurt a.., 9. Febr. Heute ſetzte ſich die Be⸗ wegung für Bankaktien fort, doch war das Geſchäft recht un⸗ belebt, und die gunſtige Haltung für Bankpapiere ſchlo eine gewiſſe Schwäche auf anderen Gebieten durchaus nicht aus, Am Bahnenmarkt waren wieder einzelne öſterr. the favoriſirt. Die große Sue ee der Spekulation 4155 ich beſonders in der auffallenden Vernachläſſigung aller Rentenwerthe. Creditaktien gewannen ca. ½ fl., Diskonto.50 pet, Mein. Bank, Nationalbank für Deutſchland, Handelsge ell⸗ ſchaft 1 pCt., Darmſtädter ca..50 pCt. Marienburger An⸗ fangs.50 pCt. höher, dann um 2 pCt. weichend. Nordwe auch Lombarden lagen recht feſt, während Duxer ca. 4 eingebüßt haben. Schweizer Bahnen feſt, aber ſehr ſti .50proz: Argentinier ſind anſehnlich geſtiegen, Ungarn etwas ſchwächer, Italiener ca..50 pCt. rückgängig, anſcheinend eine Folge der Arbeiter⸗Unruhen in Rom. Priorltaten waren feſt, von amerikaniſchen 4proz. Denver etwas höher. Zucker.10, Gelſenkirchener 1, Weſteregeln.50 pCt. höher Privatdiskonto 1¼—1¼ pCt. Fraukfurter Effektenſocietät. Schlußcourſe: Kreditaktien 268/ Diskonto⸗om mandit 236.90, Berliner Handelsgeſellſchaft 18180, Lom⸗ barden 85¼, Darmſtädter Bank 175, 1 Vereinsbant 109.40, Dresdener Bank 157.80, Effektenbank 129.70, Mittel deutſche Kreditbank 114, Frankf. Baubank 72.60, Mürttemb Vereinsbank 125.50, Württemb. Bankanſtalt 120.90, öſterr fr Staatsbahn 214¾, Gotthard 136.70, 5 pCt. Italiener 96.80 Nordweſt 152¼½, Elbthal 174¼, Raab⸗Oedenburger 67¼ Mittelmeer 121.80, Heff. Ludwigsbahn 110.50, Lübeck⸗Bücher 171.75, ung. Goldrente 85, Orient II 66.65, Orient IIx 66.28 4 pCt. Egypter 86.80, Türken 15.50, Türken⸗Looſe 18 Ottoman. Zoll⸗Obl. 71.30, Argentinier 9570 6 pt. Mexikan 92, Alkali Weſteregeln 190.75, Bad. Anilin 279.70, Bad Zuckerfabrik 100, Deutſche Oelfabriken 134.70. Bei feſter Geſammttendenz waren vornehmlich einzelm lokale Banken und deutſche Bahnen, ferner und Bad. Zuckerfabrik gebeſſert. Geld⸗Sorten. Dukaten Mk..70——2— Imperials Mk. 16.74—89 20 Fr.-Stücke„ 16.15—12 Dollars in Gold„.90—16 Engl. Sovereigns„ 20.88—28 Waſſerſtands⸗Nachrichten. Rhein. Mainz, 8 Febr..71 m. 0,N. Bingen, 8. Febr..50 m.—.15. Kaub, 8. Febr..68 m.—.28. Koblenz, 9. Febr.04 m.—.M. Köln, 8. Febr..52 m.—.88. Lauterburg, 9 Febr. 71 m.—.00. Nuhrort, 8. FJebr..29 m. 4..KA. Maxau, 8 Febr..01 m—.02. Neckar. Mannheim, 9. Febr..61 m..02.[Mannheim, 9 Febr..88 m. +&. Dampfer⸗Nachrichten. dew⸗Hork, 8. Febr.(Terbeaphiſcher Schiffsbericht der Red Star Line“ Antwerpen.) Der Poſtdampfer„Rhynland“ der„Red Star Linie⸗ iſt von Ant werpen heute wohlbehalten hier angekommen Kouſtanz, 9. Febr..78 m. +.08. Hüningen, 7. Febr.21 m.—.06. Kehl, 8. Febr..70 m—.00. übernehme ſtundenweiſe a. Comptoirs, Du führun ebenſo Reviſ., Bil. ꝛc. und ertheile darin Unterricht, wie auch im kaufm. Rechn. Correſp., Ct.⸗Ct. u. Wechſel⸗Kunde zꝛc. Carl Wunder, pract. Handelslehrer F 3, 13. 2 28 Seit Hunderten von Jahren hat wohl den Leidenden ein Trank nie ſo viel Troſt, Hülfe und Linderung gebracht, als die echten St. Jacobstropfen der Barfüßer Mönche, und find dieſelben als Magentropfen ſo bewährt, daß 125 Lei⸗ dende den Verſuch damit von Erſolg gekrönt ſehen wird. Man achte ſtets auf die Schut marke:„Jim Stern“ Die St. Jakobstropfen ſind überall in den Apotheken zu haben; laſche 1., große Flaſche 2 M. Central⸗Depot M. Schulz, annover, Eſcherſtr. 10. Zu haben in den meiſten Apotheken, ſowie Haupt⸗Depot bei Jacob Uhl in Mannheim und C. Th. Thelins ir Ludwigshafen. 18662 FFFFCCC 80000000οοẽ, h ltunger Zahntechniker Mannheim A 1, 20 20101 im Hauſe des Hrn. Bäcker⸗ meiſter Schlachter empfiehlt ſich ſowohl in Anfertigung künſtlicher 5 Gebiſſe, als auch Plom⸗ birungen u. 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