der Poſtliſte eingetragen unter 93 Nr. 2288. Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, vurch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Junſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. GBadiſche Volkszeitung.) der Stadt Mannheim und Umgebung. (99. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint täglich, auch Sonntags; jeweils Vormittags 11 Uhr. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ Verantwortlich: für den politiſchen u. allg. Theil: Chef⸗Redakteur Julius Katz, für den lokalen und prov. Theil: Ernſt Müller, für den Inſergtentheil: K. Apfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. e Auflage über 11,300 Exemplare. (Notariell beglaubigt.) * Slaat und Kircht. Von einem hervorragenden Katholiken, deſſen poli⸗ tiſche ſchriftſtelleriſche Thätigkeit ſeit vielen Jahren aner⸗ kannt iſt, geht uns die folgende Zuſchrift zu, der wir gerne die Aufnahme in unſer Blatt gewähren, da die ruhige Darlegung, mit der wir uns allerdings in wenigen Punkten nicht ganz einverſtanden erklären können, ſich in wohlthuender Weiſe von den übrigen öffentlichen Aeußerungen ans jenem Lager unterſcheidet. Die Zuſchrift lautet: Heute iſt der 29. Jahrestag der berühmten Oſter⸗ proklamation unſeres allverehrten Großherzogs Friedrich von 1860, erlaſſen an das badiſche Volk nach der Ein⸗ ſetzung des Miniſteriums Lameny und Stabel. Die mit Rom abgeſchloſſene Convention über die katholiſch⸗ kirchlichen Verhältniſſe in unſerem Lande gab den Anlaß zum eingetretenen Wechſel des Syſtems und der Miniſter, nach der ſogenannten Reaktionsperiode. Es beſtand eine prinzipielle Meinungsverſchiedenheit wegen des Konkordates zwiſchen der Großh. Regierung und der Volksvertretung und ein Verfaſſungsſtreit war im Anzuge, dem zu be⸗ gegnen die Krone das ſogenannte Konkordatsminiſterium entließ und mit einer Proklamation ſich an das Land wandte. In dieſer Proklamation erklärte Se. Königl. Hoheit der Großherzog bezüglich des Konkordates: „Es iſt Mein entſchiedener Wille, daß der Grund⸗ ſatz der Selbſtſtändigkeit der katholiſchen Kirche in Ord⸗ nung ihrer Angelegenheiten zur vollen Geltung gebracht werde. Ein Geſetz, unter dem Schutz der Verfaſſung ſtehend, wird der Rechtsſtellung der Kirche eine ſichere Grundlage verbürgen. In dieſem Geſetze und den darauf zu bauenden wefteren Anordnungen wird der Inhalt der Uebereinkunft(mit dem päpſtlichen Stuhle) ſeinen berech⸗ tigten Ausdruck finden. So wird Meine Regierung be⸗ gründeten Forderungen der katholiſchen Kirche auf ver⸗ faſſungsmäßigem Wege gerecht werden.“ Das in der landesherrlichen Proklamation ange⸗ kündigte Geſetz wurde ſofort mit den Ständen vereinbart; es iſt das ſogenannte Kirchengeſetz vom 9. Oktober 1860, betreffend die rechtliche Stellung der Kirchen im Staate, welches den Fundamentalſatz enthält:„Die evangeliſch⸗ proteſtantiſche und die römiſch⸗katholiſche Kirche ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei und ſelbſt⸗ ſtändig.“— Dieſes Geſetz wurde in der jüngſten Zeit von katholiſcher Seite ausdrücklich als ein liberales anerkannt. Bei den Kammerdebatten über die zahlreichen Bittſchriften betr. die Zulaſſung von Ordensgeiſtlichen zur Abhaltung von Volksmiſſionen erklärte der Kultus⸗ miniſter: Die Großh. Regierung werde auf der Grund⸗ lage unſerer liberalen Geſetzgebung die katholiſch⸗kirch⸗ lichen Verhältniſſe mit Wohlwollen und Gerechtigkeit be⸗ handeln bezw. ſolche, ſoweit geboten, auf jene Grundlage zurückzuführen. Für die katholiſche Kirche beſteht alſo in unſerem Lande ein durch Staatsgrundgeſetz gefeſtigter Rechtszuſtand und außerdem das verpfändete Wort des Landesfürſten. Allerdings wurde dieſer Rechtszuſtand durch den nach dem großen Kriege eingetretenen ſogenannten Kulturkampf alterirt und getrübt;“) doch gehörte es nicht zu dem liberalen Syſtem der Großh. Regierung, dieſen Zuſtand fortbeſtehen zu laſſen; es iſt den Katholiken vielmehr die Verheißung ertheilt, daß die freie Be⸗ wegung ihrer Kirche, ſoweit ſolche beengt, auf der Grundlage der liberalen Geſetzgebung von 1860 wieder hergeſtellt werden wird. Was in dieſer Richtung ſeitens der Großh. Regierung im laufenden Jahrzehnt bereits gethan worden, iſt offenkundig, und wer desfalls zur Anerkennung ſich nicht angeregt fühlt, iſt arm an Ver⸗ ſtändniß oder an gutem Willen. Eine extreme Richtung mit radikalen Endzielen meint, durch Drängeln und Maſſenaufgebote jetzt, da der Kulturkampf auf der ganzen Linie eingeſtellt iſt und abgewiegelt wird, dem Staate weitgehendſte Zugeſtändniſſe abtrotzen zu können; der revolutionäre Geiſt läßt bereits Poſaunenſtöße zur ) Wir können dieſe Anſchauung des Herrn Einſenders nicht theilen. Unſeres Erachtens iſt dem Namen nach, keineswegs aber ſachlich eine Erſcheinung der Gegenwart. Der Kulturkampf hat ſeit den Zeiten be⸗ ſtanden, da der Stagt ſeine Rechte gegenüber einzelnen Ueber⸗ griffen der Kirche vertheidigen mußte, und exr wird in ge⸗ wiſſem Sinne, doch hoffentlich in leichter Form, ſo lange weiter beſtehen, als der Staat gezwungen ſein wird, um Oberberrſchaſt Ne kleſeuftt im bürgerlichen Leben zu Bildung von Sturmkolonnen erſchallen. Man will das Land in einen Brand der Leidenſchaften verſetzen, um eine Preſſion auf die Regierung in der Mbachs⸗ und Klöſterfrage zu üben, während doch für Jedermann klar vor Augen liegt, daß in unſerem Lande unter den obwaltenden Umſtänden nicht die geringſte Ausſicht auf Erfolg ſich bietet. Ihr geſchätzes Blatt hat bereits dem unſinnigen und frevelhaften neuerlichen aggreſſiven Kampfeseifer der Ultramontanen die richtige Beleuchtung gegeben. Es waren Worte zur rechten Zeit und jedem Einſichtsvollen aus der Seele geſprochen. Groß iſt die Zahl der Katholiken, welche in das ausgeſprochene Ver⸗ werfungsurtheil mit einſtimmen. Dieſe radica bultramontane Agitation mit aller Kraft zu bekämpfen, beſteht für unſer Land eine unbe⸗ zweifelbare Nothwendigkeit. Man kann bei dieſer Ueber⸗ zeugung und deren Kundgabe im öffentlichen Leben ein religibs ganz guter Katholik und ein treuer Sohn der Kirche ſein, unter Bethätigung der letzten Eigenſchaft im Wandel— und braucht nach den Ultramontanen in keiner Weiſe ſich zu richten: Wir werden uns über die einſchläglichen Anſchauungen, wenn Sie es fur Ihren großen Leſerkreis wünſchen, noch weiter vernehmen laſſen. „Deutſcher Reichstag. Berlin, 8. April. Bei Fonbehn der 2. Leſung der Arbeiter⸗Alters⸗ und Invaliditäsvorlage wird 8 28b mit dem An⸗ trag des Abg. Irhr. v. Stumm, der den Wittwen und Waiſen verſtorbener Rentenberechtigter gewährten Anſpruch auf die Rentenerſtattung von der Hälfte der gezahlten Bei⸗ träge für den Fall aufhebt, daß Hinterbliebene bereits eine Unfallverſicherungsrente erhalten, angenommen. 8 26(die geſetzliche Verpflichtung der Gemeinden und Armenverbände zur Unterſtützung Hilfsbedürftiger wird durch dieſes Geſetz nicht berührt) wird nach längerer Debatte, wobei Staats⸗ ſekretär v. Bötticher den Widerſpruch der Abgeordneten Rickert, Schrader und Windthorſt entſchieden zurückweiſt, unverändert 1 Das Haus nahm nach weiterer wenig erheblicher Debatte die§8 27, 27a, 28 und 29 in der e ung an. Morgen 11 Uhr und Abends 8 Uhr Fortſetzung der heutigen Berathung. Politiſche Ueberſicht. Mannheim, 9. April, Vorm. Damit die Erledigung der Regie⸗ rungsgeſcchäfte während des dermaligen, wenn auch kurzen Aufenthalts des Großherzogs außer dem Lande in keiner Weiſe eine ſtörende Unterbrechung erfahre, hat Seine Königliche Hoheit fuͤr dieſe Zeit dem Erbgroßherzog zur Erledigung dringlicher Dienſt⸗ beſetzungen und Gnadenſachen, dem Großherzog⸗ lichen Staatsminiſterium zur Erledigung ſonſtiger dringenden Angelegenheiten Vollmacht ertheilt. Eine von der Berliner freikonſervativen„Poſt“ verbreitete Nachricht, derzufolge Hofprediger Stöcker von der zuſtändigen Behörde die Weiſung erhalten haben ſoll, ſich zwiſchen dem Amte als Hof⸗ prediger und ſeiner politiſchen Thätigkeit außerhalb ſeines Mandats endgiltig zu entſcheiden, wird nicht verfehlen, einiges Intereſſe zu erregen. Unſeres Erach⸗ tens hat Herr Stöcker ſeine Rolle ſchon ſeit längerer Zeit ausgeſpielt; wenn man dem Herrn Hofprediger jetzt auch noch von maßgebender Seite das Mißliche ſeiner Zwitterſtellung vor Augen halten will, ſo iſt das im Intereſſe des bürgerlichen Friedens freudig zu begrüßen und es wird die Mahnung gewiß ihre Wir⸗ kung nicht verfehlen. Trotz der von den betheiligten Seiten ausgegangenen Ableugnungen hält die„Independance Belge ihre Nach⸗ richt von der Zuſammenkunft Boulangers mit dem Prinzen Victor Napoleon in Trianon in vollem Umfange aufrecht. Das Brüſſeler Blatt ver⸗ öffentlicht neue Einzelheiten über die Zuſammenkunft und behauptet, Boulanger ſei ſchon früher einmal in Brüſſel geweſen, um den Prinzen Vietor zu beſuchen.— Was mag wohl der Graf von Paris zu dieſen„Enthüll⸗ ungen“ ſagen? Aus Paris wird unterm Geſtrigen gemeldet, daß die Kammer am Samſtag die Oſterferien beginnen werde, um dem Senate für die Gerichtsperhandlungen(vergl. den unten folgenden Bericht) völlig freien Spielraum zu ſchaffen. Aus der Thatſache, daß während der Parla⸗ mentsferien die Unperletzlichkeit der Depu⸗ +1 aufgeheben iß, erklärt ſich wohl das in und uerhreitetſte Zeitung in Mannheim und Amgebung. Mittwoch, 10. April 1889. Paris umlaufende Geruͤcht, Laguerre, Laiſant und Na⸗ quet beabſichtigten, um ihrer Verhaftung zu entgehen, nach Brüſſel zu flüchten. Die der Regierung naheſtehenden Blätter verſichern abermals, die franzöſiſche Regierung habe bei der belgiſchen keine Schritte gethan, um Bou⸗ langers Ausweiſung zu erwirken.— Der Oberſtaatsan⸗ walt am Pariſer Berufungsgericht hat gegen den Rechts⸗ anwalt Laguerre vor dem Ehrenrath der Rechtsanwälte eine Klage wegen Beleidigung durch die Preſſe anhängig gemacht. Bekanntlich iſt eine Vermehrung der ruſſiſchen Grenzwachen verfügt worden. In Folge dieſer Verdoppelung an der preußiſchen und öſterreichtſchen Grenze beträgt deren dortige Stärke etwa 30,000 Mann. Die Grenzwache wird vorläufig unter dem Finanzmini⸗ ſterium verbleiben. Die Maßregel der Verſtärkung wird mit dem Hinweis auf die Zunahme des Schmuggelhan⸗ dels in Folge der hohen Zoölle begründet. Die ägyptiſche Regierung, welche ihr geſetzliches Recht zur Umwandlung der privilegirten Anleihe außer Zweifel geſtellt wiſſen wollte, holte auch das Gutachten von drei hervorragenden Mitgliedern des gemiſchten Ge⸗ richtshofes, nämlich eines engliſchen, franzöſiſchen und italieniſchen Mitgliedes, ein. Dieſelben beſtätigten ein⸗ ſtimmig die Anſicht der ägyptiſchen Rechtsgelehrten, daß die Regierung geſetzlich vollſtändig befugt ſei, die Schuld umzuwandeln oder al pari zurückzubezahlen. * Per Regierungswechſel in Luxemburg. Luxemburg, 8. April. Die heutige Kammerſitzung war ſtark beſucht. Staatsminiſter Eyſchen ergriff das Wort und ſagte: Ich habe die Ehre, beauftragt zu ſein, der Abgeordnetenkammer des Großherzogthums folgende Botſchaft Seiner Hoheit des Herzogs Adolph von Naſſau mitzutheilen: Schloß Königſtein, 6. April 1899, Meine Herren Abgeordneten! Artikel 6 und 7 der Verfaſſung des Großherzogthums, Artikel 32 und 33 des Familienvertrages des naſſauiſchen Hauſes beſtimmen, daß, wenn der König⸗Großherzog ſich in der Unmöglichkeit befindet, zu regieren, es nothwendig iſt, die Regentſchaft einzuſetzen, welche von dem nächſten Agnaten des Herrſchers ausgeübt wird. Seine Majeſtät iſt außer Stande, ſich mit der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten zu befaſſen. In den Nieder⸗ landen wurden daher von der niederländiſchen Regierung im Einverſtändniß mit dem Staatsrathe Maßregeln ge⸗ troffen, welche zur Einſetzung der Regentſchaft noth⸗ wendig. Die Regentſchaft wurde durch einſtimmiges Votum beider Kammern der Generalſtaaten, im Congreſſe verſammelt, erklärt. Wir befinden uns in ſehr trau⸗ rigen, ſchmerzlichen Verhältniſſen. Aber nach der über⸗ einſtimmenden Anſicht der Regierung und des Staats⸗ rathes des Großherzogthums glaube ich mich nicht der Pflicht entheben zu können, den Grundgeſetzen des Hauſes Naſſau und Ihres Landes Gehorſam zu leiſten, und ver⸗ lange in der Kammer den von Artikel 8 der Verfaſſung beſtimmten Eid abzulegen. Nach Einſicht der Ihnen durch die Regierung vorzulegenden Stücke möge die Kammer dem gegenwärtigen Schreiben die nöthige Folge geben. (gezeichnet) Adolph, Herzog zu Naſſau. (gegengez.) Staatsminiſter und Regierungspräfident Paul Eyſchen. Dieſes Schreiben iſt in franzöſiſcher Sprache abge⸗ faßt. Nach Verleſung deſſelben legte Eyſchen auf den Tiſch des Hanſes den Briefwechſel zwiſchen dem Staats⸗ rath und der Regierung des Großherzogthums und die Aktenſtücke des Verfahrens aus Holland, die von dort amtlich mitgetheilt wurden. Dann ſagte Eyſchen: „Das Leben der Völker wie das des Einzelnen hat Schmerzenstage und das öffentliche Wohl ſtellt mitunter harte Anforderungen. Die Erfüllung der den Kron⸗ räthen aufliegenden Pflichten iſt ſchwierig; wir hätten aber nicht in dem Geiſte, welcher die lange Regierung unſeres theueren, unglücklichen Herrſchers geleitet hat, gehandelt, wenn wir überſehen hätten, daß im öffent⸗ lichen Leben nur das allgemeine Wohl und das Geſetz gilt.“ Der Präſident nimmt davon Akt und hebt die Sitzung auf. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt Präſident Servais: Da aus amtlichen Mittheilungen hervor⸗ gehe, daß der König⸗Großherzog außer Stande ſei, zu regieren, gehe die Regentſchaft auf Naſſau über. Ser⸗ vais ſagt, die Kammer pflichte der Gefühlsaͤußevung de⸗ Seneral⸗Anzeiges. 9 indem ſie die traurigen Umſtände des Ent⸗ ſchluſſes gegenüber dem Fürſten bedauere, deſſen 40jährige Regierung zum Wohle des Landes Glück und Freiheit gebracht. Kammerſecretär Hammer verlieſt das Schrei⸗ ben des Herzogs, die Kammer erſuchend, am Donnerſtag den Eid entgegenzunehmen. Die Kammer iſt einſtimmig einverſtanden. Die Kammer höͤrte die Erklärung des Präſidenten Servais ſtehend an.— Die Kammer erklärte ſich einſtimmig bereit, am Donnerſtag den Eid des Herzogs entgegen zu nehmen. * Der Kampf um das Becht. In der geſtrigen Sitzung des franzöſiſchen Senats gelangte die Frage der Erhebung der Anklage gegen den Ex⸗General Boulanger zur Erörterung. Von Seiten der Rechten wurden insbeſondere durch den Senator Buffet allerlei Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Regierungsmaßnahmen erhoben, welche letztere jedoch von der feſtgefügten, rechtlich geſinnten Mehrheit des Se⸗ nats als völlig geſetzlich anerkannt wurden. Ueber den Verlauf der Sſtzung liegt der folgende Bericht vor. 85 Paris, 8. April. „Nach Eröffnung der Sitzung verlieſt Präſident Le Royer ſolgenden präſidentſchaftlichen Erlaß:„Auf Vor⸗ trag des Juſtizminiſters und in Anbetracht der am 4. April nachgeſuchten und an demſelben Tage genehmigten Er⸗ mächtigung der Deputirtenkammer zur gerichtlichen Ver⸗ folgung verfügt der Präſident der Republik, geſtützt auf Artikel zwölf, Paragraph drei, des Verfaſſungsgeſetzes vom 15 5 85 1875 und nach Beſchluß des Miniſterraths, was folgt: Art. 1: Der Senat tritt als oberſter Gerichtshof zu⸗ ſammen, um über das Vorgehen des Anſchlages gegen die Sicherheit des Stagtes und andere damit verknüpfte Ver⸗ gehen Beſchluß zu faſſen, deren Herr Boulanger, George Erneſt, General a. D. und Deputirter, und alle diejenigen, welche die Unterſuchung bekaunt geben wird, be⸗ ſchuldigt ſind. „Art 2; Der Oberſtaatsanwalt am Pariſer Berufungs⸗ gericht hat die Befugniß des öffentlichen Miniſteriums wahr⸗ zunehmen. Mit ſeiner Unterſtützung ſind beauftragt der Generalanwalt Roulier und der Staatsanwalt Douval von demſelben Gerichtshofe. art 3 Der hohe Gerichtshof wird im Senatspalaſt Luxemburg am 12. April zuſammentreten. „Art. 4. Der Juſtizminiſter wird mit der Vollziehung des vorſtehenden Erlaſſes beauftragt. Gegeben zu Paris, am 8. April 1889. Der Präſidenk der 8 Carnot, der Juſtizminiſter venet. Leon Renault erklärt, er wünſche die Regierung zu interpelliren über die Beweggründe, die ſie veranlaßt hätten, den Senat als Gerichtshof zur Aburtheilung Boulangers zuſammentreten zu laſſen.(Rufe links: Wir beantragen die Vorfrage!) Miniſterpräſident Tirard:„Da der Präſident der Republik und die Regierung nach ſtattgehabter Berathung übereingekommen ſind, daß ein Erlaß zur Einberufung des Senats als Gerichtshof zu erfolgen habe, haben wir keine politiſchen Beweggründe anzugeben, verwei gern daher eine Antwort auf die Anterpelation. Renault:„Der Präſident der Republik iſt allerdings nicht perant wortlich, aber das Haus hat das Necht, von den Miniſtern Aufklärung über die politiſchen Gründe ihrer Handlungen zu fordern. Nimmt der Senat meine Inter⸗ pellation nicht an, ſo erhebe ich Einſpruch gegen dieſen Jehler, den er ſeinen früheren Fehlern anreiht.“ 11 Interpellation wird darauf um eintu Monat ver⸗ en. Buffet(Rechte) erklärt: Nachdem der Präſident der Republik den Senat als höchſten Gerichtshof einberufen habe, ſei es Pflicht der Sengtoren, ſich zu fügen und das Richter⸗ amt zu übernehmen. Pie Verfaſſung habe aber ein Geſetz zur Regelung des Verfahrens bei einem ſolchen Gerichtshof vorgeſehen; ehe dieſes Geſetz vorliege, würde der Senat einer Verfaſſungs⸗Verletzung ſich ſchuldig machen, falls er die Ver⸗ handlungen begonnen, und an einer ſolchen wolle er(Redner) nicht theilnehmen. Juſtizminiſter Thevenet erwidert: Es ſei nicht Schuld der Regierung, wenn das Geſetz noch nicht vorliege; übrigens ſei die Anſicht Buffets irrig, denn der Senat könne aus eigener Machtvolltommenheit das einzuſchlagende Verfahren regeln. Die Regierung habe geglaubt, ihre Pflicht zu ver⸗ letzen, falls ſie länger zögere und nicht die Verfolgung wegen des e gegen die Sicherhett des Staates beantrage. (Beifall links.) uffet: Wenn jeder die Verfaſſung in ſo elaſtiſcher Weiſe auslegt, ſo wird ſie Niemand mehr hinderlich ſein. „ Morellet(Ainke) erklärt, alle Urheber der Verfaſſung häten ſie ſo ausgelegt. Buffet beantragt, der Senat möge Feuilleton. „Die Hand des Generals“, nämlich des Generals Boulanger, iſt der Gegenſtand einer eingehenden Betrachtung, welche derſelben in der Samſtagsbeilage des„Figaro gewidmet wird. Freunde haben den General bewogen, die ſeiner Hände photographiren zu laſſen und einem in Paris wohlbekannten „Chiromanten“, dem Capitän Bus, zu überſenden. Erſt ſtellte man dieſen auf die Probe, indem man ihm eine Anzahl Ab⸗ bildungen von 1 5 anderer Perſonen überſandte, unter welchen ſich auch diejenige des Generals befinden ſollte. Bus ſchickte die ganze Kollektion zurück, indem er richtig erwiderte, daß das nicht der Fall ſei und die Hand Boulangerés nicht unter den ihm eingeſandten Blättern zu finden ſei. Als man die Hand des Generals nunmehr unter anderen Photogra⸗ phieen zu dem Wahrſager ſandte, behielt er das richtige Bild und ſtellte die anderen wieder zurück. Herr Bue hat einen langathmigen Bericht über Alles verfaßt, was er aus den Linien und Furchen in der Hand Boulanger's geleſen. Wir Aaeten olgenden die Auszüge aus dieſen Prophezeiungen mittheilen. 1889 Das laufende Jahr iſt außerordentlich günſtig zu jeder Unternehmung des Generals und wird mit einer Be⸗ feſtigung und Vermehrung ſeines Glückes abſchließen. Es wäre der beſte Augenblick, um anzugreifen und zu ſiegen, um zu erobern und zu mehren. Was man auch verſuchen mag, in dem Jahre 1889 wird der General neuen Zuwachs ſeiner Kraft, neue Stärkung ſeines Selbſtvertrauens und ſeiner zähen Energie gewinnen. An Einfluß und Volksthümlichkeit wird er gewinnen. 1890 Dieſes Jahr ſteht unter dem Zeichen des Kriegsgottes, es iſt ein Jahr der Kämpfe und Gefahren. Mächtige Feinde verbünden ſich gegen den General, um ihn zu vernichten. Seine Lage wird eine äußerſt prekäre. 91 ſteht unter dem Zeichen des Mondes; ein neues Jahr von Ringen und Kämpfen, voll von Wechſelfällen, Gefahren und Veränderungen. In der Umgebung des Generals zahlreiche Abfälle; es lauert der Verrath. Deaſde Freunde von geſtern werden heufe ſeine T0d⸗ T1U. Aptel. keinerlei richterliche Befugniſſe ausüben bis das Geſetz zur Regelung des Verfahrens genehmigt ſei. Dem gegenüber ſtellt Martin die Vorfrage, die mit 172 gegen 77 Stimmen genehmigt wird, damit iſt jeder andere Antrag beſeitigt. Das Haus vertagt ſich darauf bis morgen. In der De putirtenkammer legte heute Caſſe den Bericht über das Verfahren bei Einberufung des Senats als oberſter Gerichtshof vor. Der Beſchluß der Kammer über die Vorlage iſt jedoch ohne beſondere Bedeutung, da nach Ablehnung des Antrag Buffet der Senat thatfächlich als Gericht zuſammengetreten iſt und bereits Frei⸗ tag zur Vorprüfung der Anklage den Ausſchuß von neun Mitgliedern ernennen wird. Auf Antrag des Miniſterprä⸗ ſidenten Tirard wurde die Vorlage für morgen auf die Tagesordnung geſetzt. —— Der„Amerikaner Klein“. Von geſchätzter Seite erhält die„Straßb. Poſt“ nachſtehende, ſehr intereſſante Zuſchrift, betr. den in der Samoafrage berüchtigt gewordenen Amerikaner Klein: Der„Amerikaner“ Klein iſt, nach ſeiner eigenen Ausſage, ein geborener Deutſcher, in Amerika naturaliſirt. Er hat früher von Hamburg aus die See befahren, hat auch noch in Hamburg eine an einen Schuhmacher verheirathete Schweſter. Er iſt ungefähr 40 bis 45 Jahre alt, von großer Statur, ſpricht, wenn deutſch, die niederdeutſch⸗hamburgiſche Mundart; über ſeinen Heimatsort hat er ſich nicht genauer ausgelaſſen. In Amerika, nachdem von deutſchen Schiffen ab⸗ gelaufen, Bürger geworden, iſt er bald mit den Geſetzen in Couflikt geraten und wird heute noch verfolgt. Seit langen Jahren in der Südſee, beſchäftigt er ſich unter dem Deck⸗ mantel des Tauſchhandels mit den Eingeborenen, vor⸗ zugsweiſe mit Menſchenraub(Niggercatcher) von den einſamer gelegenen Inſeln. Durch vieljährige Erfahrung iſt er der beſte Kenner der dortigen Fahrwaſſer, ſowie der Sprache der Eingeborenen und dient denSchiffen in jenen Gewäſſern zuweilen als Lotſe und Dolmetſcher. Als ſolcher hat ihn mein Gewährs⸗ mann näher kennen gelerut. Er macht denEindruck einesrückſichts⸗ loſen, gewaltthätigen Menſchen, der vor nichts zurückſchreckt und ſeine Ziele um jeden Preis zu erreichen ſucht. Von den Eingeborenen iſt er gleich gefürchtet wie gehaßt, von den deutſchen Behörden glaubt er ſich ſeit einigen Jahren in ſei⸗ nen ungeſetzlichen Geſchäften beeinträchtigt und haßt deshalb alles Deutſche, was er ſich auszudrücken nicht geſcheut hat. Sein eigentlicher Aufenthaltsort iſt auf Mioko in der Duk of Pork Inſelgrupve(Bismarckarchipel), ſein Hauptgeſchäft treibt er auf den Salomons⸗Inſeln. Er ſcheint ſich den Sa⸗ moaner Treibereien nur aus Haß gegen das Deutſchthum und deshalb er den zu haben, weil er glaubt, daß durch die Vernichtung der Deutſchen auf lange Jahre eine geſetz⸗ liche Ordnung der verwahrloſten Zuſtände vereitelt werde, und er ſo beſſer ſeinen Geſchäften nachgehen könne.“ Aus Stadt und Land. *Maunheim, 9. April 1889. Auf Auregung unſerer Handelskammer. Nach einer Mittheilung des Centralblattes für das Deutſche Reich vom 5. April l. J iſt nunmehr ein Kaiſerlicher Vizekonſul in Chios, in der Perſon des Lloyd⸗Agenten Brazafolli, aufgeſtellt. Die Errichtung dieſes Konſulats auf der Inſel Chios iſt in erſter Linie der Anregung der Handelskammer für den Kreis Mannheim, welche dabei von den Handels⸗ 1 in Hamburg und München unterſtützt wurde, zu verdanken. Die Ortskraukenkaſſe der Bureaubedieuſteten hielt geſtern Abend in der Bierbrauerei Ruf ihre diesjährige Generalverſammlung ab. Eröffnet wurde dieſelbe von dem Vorſitzenden der Kaſſe, Herrn Schwab. Nach dem von dem ſeitherigen Kaſſier, Herrn Katzenmeier erſtatteten Kaſſenberichte für das verfloſſene Jahr betrugen die Ein⸗ nahmen insgeſammt 1395 M. 47 Pf.; verausgabt wurden für ärztliche Behandlung 338., für Arzneien und ſonſtige Heilmittel 113 M. 77 Pf. und für Krankengelder 243 M. 25 Pf. Die Geſammtausgaben belaufen ſich auf 1378 M. 56 Pf,. ſomit verbleibt ein Kaſſenüberſchuß von 16 M. 91 Pf. Das Geſammtvermögen der Kaſſe betrug am Schluſſe des Berichtsjahres 1122 M. 8 Pf. gegen 953 M. 34 Pf. am Schluſſe des Vorjahres; mithin iſt im Berichtsjahre eine Vermögensvermehrung von 168 M. 74 Pf. eingetreten. Die Zahl der Krankentage im verfloſſenen Jahre beläuft ſich auf 134 und zwar vertheilen ſich dieſelben auf 4 Mit⸗ glieder. Die Mitgliederzahl belief ſich am Anfang des Berichtsjahres auf 45 und am Ende desſelben auf 52. Nachdem dem Kaſſier Decharge ertheilt und demſelben der Dank für ſeine Mühewaltung ausgeſprochen worden war, ſchritt man zur Vorſtandsneuwahl. Dieſelbe hatte folgendes Ergebniß: Schwab, 1. Vorſitzender, Lenhard, Kaſſier, Werner, Schriftführer, Keim, 1. Beiſitzender, uber, 2. Beiſitzender, Reinhard, 1. Erſatzmann, aub, 2. Erſatzmann. Zu Rechnungsreviſoren wurden gewählt die Herren Katzenmeier und Götzenberger. Es wurde ſodann noch üper die Frage der Ausdehnung der Kaſſenleiſtungen auf die Familienangehörigen der Mitglieder Die Kaſſenleiſtungen ſollen in der Gewährung der ärztlichen Hilfe und der Medikamente Berathung gepflogen. beſtehen. Der dahin zielende Antrag wurde denn auch, jedenfalls zu Nutz und Frommen der Kaſſe, nach kurzer Dis⸗ kuſſion angenommen. Stenographie. Der Diſtriktstag für den 18. Diſtrikt(Baden und Pfalz) des Allgemeinen Verbandes Roller'ſcher ee wird kommenden Sonntag, 14. d. M. in Pforzheim abgehalten werden. Der Diſtriktstan erhält dadurch eine beſondere Bedeutung, daß der Syſtem⸗Erfinder. Herr Heinrich Roller aus Berlin, den Verhandlungen beiwohnt. Der verlockende Reichtbum Argentiniens. Aus Brüſſel wird uns geſchrieben: Die zahlreichen belgiſchen Auswanderer, welche ſich im Laufe der letzten Monate nach Argentinien begaben, wurden dorthin verlockt durch die ſon⸗ derbarſten und unwahrſcheinlichſten Vorſpiegelungen, bei welchen letzteren ſogar offtzielle Vertreter der argentiniſchen Republik mitwirkten. Die Leute kommen drüben an in dem Glauben, die Lebensmittel koſteten dort ſo gut wie nichts; Gemüſe wachſe wild, Kartoffeln würden ihnen nachgeworfen, und das Fleiſch endlich würde— ſo war ihnen thatſächlich vorgelogen worden— beim Verkaufe nicht etwa gewogen, ſondern mit der Elle gemeſſen. Natürlich harrten dieſer Leichtgläubigen bei ihrer Ankunft in dem angeblich gelobten Lande die bitterſten Enttäuſchungen; Gemüſe, Kartoffeln, Mehl, Brod, kurz Alles, zu deſſen Erzeugung menſchliche Thätigkeit erforderlich iſt, ſteht dort ſehr hoch im Preiſe. Selbſt das Fleiſch iſt in den Städten verhältnißmäßig des⸗ halb theuer, weil der Metzger nicht unter ſechs Pfund abgibt. Faſt werthlos iſt dasſelbe freilich im Innern des Landes. Dort kann man einen ganzen Hammel für etwa.50 Mark nach deutſchem Gelde erſtehen, und wie geringen Werth erſt das Rindvieh drüben hat, iſt daraus zu entnehmen, daß die Company Kemmerich, die bekanntlich argentiniſches Rind⸗ fleiſch in der Form von Fleiſchextrakt, Fleiſchpepton u. ſ. w. in Europa einführt, dem Publikum zum Preiſe von etwa einer Mark den Extrakt aus ſo und ſo viel Pfund Rindfleiſch zu offeriren vermag. Es gibt in Argentinien große Schläch⸗ tereien, in denen die Thiere nur geſchlachtet werden, um Haut, Hörner und Talg zur Ausfuhr zu gewinnen, während das Fleiſch dem Verderben überlaſſen wird. Bei ſolcher Bewandtniß begreift es ſich, daß die argentiniſche Regierung ſchon lange, aber bisher vergeblich, auf Mittel ſinnt, die un⸗ geheuren Schätze, die das Land in ſeinen ungezählten Mil⸗ lionen halbwilder Rinder beſitzt, rationell zu verwerthen. Mißſtände. Es wird uns geſchrieben: Die heſſiſche Ludwigsbahn läßt ſeit einiger Zeit hier Stalldünger ver⸗ laden. Die Verladung findet jeweils auf dem Einladeplatz ſtatt, der ſich in der Neckarvorſtadt befindet. Der Dünger verbreitet, namentlich bei eintretender Wärme, einen peſti⸗ lenzialiſchen Geruch. Dieſer dringt in die Wohnungen und macht daſelbſt den Aufenthalt unmöglich. Wir bitten die Behörde, die gedachte Bahnverwaltung anzuweiſen, daß ſie derartige Güter, wie Stalldünger, Knochen ꝛc. jeweils auf ihren Holzeinladeplatz, der ſich unterhalb des Stadttheiles befindet, verladen läßt; denn man kann den Bewohnern der Dammſtraße, die ob ihrer ſchönen Lage von Miethern gerne geſucht wird, nicht zumuthen, daß ſie ſolche Beläßigungen, wie die geſchilderten, ruhig hinnehmen. So ſteht beiſpiels⸗ weiſe ſeit Samſtag Mittag während des ganzen Sonntags bis zur Stunde— Montag Nachmittag— ein nichts weniger als aromatiſch riechender Stalldünger⸗Wagen auf dem bekr. Schienengeleiſe. * Schiff aufgefahren. Ein mit Kohlen beladenes Schiff, welches mittelſt Schleppdampfers nach Mannheim verbracht werden ſollte, iſt vorgeſtern Morgen oberhalb des Rheindurchſtiches bei Worms inmitten des Rheinſtromes aufgefahren. Um daſſelbe wieder flott zu machen, muß die Ladung zum größten Theil gelöſcht werden, wodurch dem 77 5 15 des Schiffes ein beträchtlicher Schaden zugefügt wird. *Unfall. In einer hieſigen Fabrik fiel geſtern Nach⸗ mittag einem 18 Jahre alten Keſſelſchmied ein Stück Eiſen auf die Füße, an denſelben nicht unbedeutende Quetſchungen verurſachend. Der Verletzte mußte mittels Droſchke in's Allgemeine Krankenhaus verbracht werden. Grober Unfug. Heute Nacht warf ein in 6 6 wohn⸗ hafter Schuhmacher, welcher des Guten etwas zu viel ge⸗ than, in ſeiner Betrunkenheit die in ſeiner Wohnung befint⸗ lichen Geräthe zum Fenſter hinaus auf die Straße, zur nicht geringen Beluſtigung der Vorübergehenden. Ein Schutzmann ſchließlich dem Treiben des Meiſters Knieriem ein e ſetzen. * Verhaftet wurde in Mundenheim durch die Gendar⸗ merie der etwa 19 Jahre alte Georg Kegel von dort, welcher hier in Mannheim, ſowie in Ludwigshafen verſchiedene Dieb⸗ ſtähle ausgeführt haben ſoll. Es iſt dies derſelbe Kegel, wel⸗ cher bei Gelegenheit des Ludwigshafener Schützenfeſtes dem Monteur der Schuckert'ſchen Fabrik in Nürnberg das Porte⸗ monnaie mit ungefähr 80 M. entwendete und dann, als der Diebſtahl entdeckt war ſeinen Rock am Rheinufer wegwarf um ſeinen Eltern glauben zu machen, daß er den Tod i Rhein geſucht habe. Der Burſche kann's noch weit bringen Aus dem Grofherzogthum. m. Heidelberg, 6. April. Der hieſige Stadtrath den Stadtperg wiederum drei neue Vorlagen des Grafen Wilhelm v. Bismarck, iſt eine Verordnuns feinde ſein und ihm ſchwierige Verwickelungen und Verlegenheiten und auch Gefahren bereiten. 1892 Eine neue Aera bricht an; eine Epoche der Erneuer⸗ ung. Der General wird zu hoher Stellung erhoben, mit Ehren und Würden überhäuft, aber dennoch wird dieſes Jahr nicht vergehen ohne Plackereien, Mühen und Beſchwerlichkeiten. 1893 Ein neues, glücklicher Weiſe das letzte Jahr voll Kämpfe und Conflikte. Die Gefahr wird eine ſchwere ſein, die Situation gefährdet. Aber dieſes Jahr ſteht unter dem Zeichen des Sonnengottes und der Leitſtern des Generals wird ihn vor jedem Mißerfolge und jeder Gefahr glücklich bewahren. 1894 Endlich! Das Jahr, in dem man aus voller Lunge rufen darf:„Es lebe Boulanger“, ohne die Straf⸗ kammer fürchten zu müſſen. Dieſes Jahr, das unter dem Zeichen Saturns ſteht, bedeutet den Gipfel der ruhmreichen Laufbahn des Generals. Seine ehrgei⸗ zigſten Pläne gehen in Erfüllung und alle ſeine Hoff⸗ nungen. Unvorhergeſehene Umſtände, von einer gütigen Vorſehung herbeigeführt, ſichern ihm die Hilfe mäch⸗ tiger Freunde, verſchaffen ihm die höchſte Gunſt des Volkes und geben ihm die Leitung des Steuerruders in die Hand. Er wird es behalten bis zum Jahre 1999. Was wird ſich dann in dieſem Jahre ereignen, in welchem der General das 63. Lebensjahr erreichen wird? Das bleibt gehüllt in das Dunkel des Schickſals, aber die Zeit, die dann kommt, wird für ihn die wichtigſte ſein in ſeinem ganzen Leben.“ So ſagt Capitän Bus, der dieſes theils in den Sternen, theils auch in den Linien und Furchen von Boulangers Hand geſchrieben fand. Und wenn nicht alles ſo genau eintrifft, wie er es vorſchreibt, ſo gibt es jedenfalls einen, der ſich darob ſehr enttäuſcht fühlen wird: Held Boulanger. Wir können es abwarten. — Die Beſeitigung der Kanzleiſprache. Man ſchreibt der„Kreuzzeitung“ aus Hannover: Eine der erſten Amts handlungen unſeres ueuen Regierunas-Bräfidenteg hinſichtlich der gewundenen Kanzleiſprache geweſen, der wir eine allſeitige Nachahmung Seitens der Behörden wünſchen möchten. Nachdem zunächſt angeordnet iſt, daß der Gegen⸗ ſtand und die veranlaſſende Verfügung von Berichten im Texte nicht wiederholt werden ſoll, wird beſtimmt, daß Ein⸗ wie„Ew. pp. beehre ich mich, gehorſamſt zu erichten“ u. ſ.., oder„Ew. pp. verfehlen wir nicht, unter Nachachtung der unter.. erlaſſenen hochverehrlichen Ver⸗ fügung in Betreff des pp. eingereichten, in dem Anſchlu zurückgehenden Geſuches wegen pp. einen gehorſamſten Be⸗ richt zu erſtatten und folgendes Sachverhältniß ehrerbietigß anzuzeigen“, als nicht nur entbehrlich, ſondern häuſfig wegen ihres ſchleppenden Satzbaus auch ſtörend wegfallen ſollen usdrücke wie„verfehlen wir nicht“,„hochverehrlich“,„ehr⸗ erbietigſt“ u. ſ. w. ſind ſo wie alle veralteten Wörter und Wendungen, auch alle entbehrlichen Fremdwörter zu ver⸗ meiden. Die Berichte müſſen kurz, jedoch deutlich und voll⸗ ſtändig, und zwar ſo verfaßt ſein, daß dieſelben in der Regel auch ohne die etwaigen Anlagen vollkemmen ver⸗ ſtändlich find. Ferner ſoll es genügen, den Bericht durch die Buchſtaben G..“(gehormſamſter Bericht) als ſolchen kenntlich zu machen und dann ſogleich mit der Sache ſelbſt zu beginnen. Endlich ſollen die Briefumſchläge nicht mit der perſönlichen Adreſſe des Amtsinhabers bezeichnet ſi0 dern zur Verminderung des Schreibwerks mit der Bezeich⸗ 0„An die Königliche Regierung in Hannover v n erden. Drei Suppenkränter. Wie thüringiſche Blätter berichten, Feigen ſe zeinem Dorfe des Merſeburger Kreiſes der Pfarrer: Peterſilie, der erſte Lehrer: Zwiebel, der zweſte Lehrer Knoblauch. Dieſe ſeltene Dreieinigkeit wird von den Bewohnern der Umgegend mit dem Sammelnamen„Zu den drei belegt. — Amerikaniſch. In einer eitung ſteht zu leſen: Abonnement für die Table dböte pr Monaf 25 Doll., ohne Wein. IB. Nachweisbar verliebte Perſonen zahlen nur den halben Preis à 12½ Doll.; 1 ſte Berſe, kritt eine weitexe Ermäßigung von 2½ Doll. den an Teides Gadtaber Beſen⸗-. 40 10. Nprtl Seneral⸗Augetger. breitel. Die erſte belriſſt die Koſten der Banauſſicht und die eſtſezung von Gebühren für dieſelbe. Darnach ſind für Pelſung von Baugeſuchen, welche unter 8 51 der Landes⸗ bauordnung fallen, bei einer Bauſumme bis zu 100,000 M. je%, dieſer Summe zu entrichten, ebenſoviel für Ueber⸗ wachung der Ausführung; für ſolche von baulichen Her⸗ ſtellungen im Sinne des 75 55 e der.⸗B.⸗O. 4 eine Ge⸗ bühr von—20., bei Wiedervorlage von zurückgewieſenen oder freiwillig zurückgezogenen Baugeſuchen im Sinne des 5 51 eine Gebühr, die von 4 M. beginnend bis zu // der Bauſumme anſteigen kann, von ſolchen im Sinne des 9 55 e eine Gebühr von—10 M. Die Feſtſetzung der Ge⸗ bühren, ſowie die Schätzung der hiefür maßgebenden Bau⸗ ſumme erfolgt guf Antrag denteneſen durch die Stadtbaucommiſſion. Die zweite Vorlage ſchlägt ein neues Ortsſtatut vor, nach welchem die Krankenverſicherungspflicht auf die Handlungsgehilfen und ⸗Lehrlinge, auf die Gehilfen und Lehrlinge in den Apotheken und auf Perſonen ausge⸗ dehnt wird, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsſtätten beſchäftigt werden. In der dritten Vorlage ſtellt der Stadtrath den Antrag: der Bürgerausſchuß wolle für die des zur Zeit in Angriff genommenen Rathhausumbaues einen Nachtragskredit von 50,000 M. be⸗ willigen und ſich mit der Deckung dieſer Summe im Wege der Kapitalaufnahme einverſtanden erklären. Wie aus der Begründung zu entnehmen iſt, entfällt der Mehraufwand hauptſächlich auf die Erd⸗, Maurer⸗ und Steiuhauerarbeiten; es ergab ſich nämlich erſt nach Abbruch der alten Häuſer, daß die Fundamentirung in Folge alter Gruben und Kanäle u. a. viel ſchwieriger und koſtſpieliger war, als erwartet werden konnte, ſowie daß im Intereſſe der Feſtigkeit und en des Baues in mehreren Punkten von dem urſprünglichen Plane abgewichen werden mußte, wie z. B. ſich eine namhafte Verſtärkung der Umfaſſungsmauern, eine umfangreichere Verwendung von Hauſteinen u. a m. als nothwendig erwies. Sind die in Frage ſtehenden Neubauten — der nördliche Flügel— erſt vollendet und bezogen, ſo wird dem dringendſten Raummangel abgeholfen ſein und es wird daher nach dem Beſchluſſe des Stadtrathes mit dem Umbau des Mittelgebäudes und des ſüdlichen Flügels noch etliche Jahre zugewartet werden. Die Annahme der drei Vorlagen ſteht außer dragz, da der Stadtverordnetenvorſtand ſich bereits zuſtimmend geäußert hat. * Reckarbiſchofsheim, 7. April. Als am vergangenen Samſtag die hieſigen Rekruten wie üblich auf dem Leiter⸗ wagen von der Muſterung in Sinsheim heimkehrten, gerie⸗ then zwei Kameraden miteinander in Wortwechſel. Einem Dritten, der den Streit verhüten wollte, entgegnete der eine: „Von dir laß ich mir auch nichts gefallen, ich bin Kavalleriſt⸗. und gab demſelben einen Stich in die rechte Seite. Die Wunde ſolle nicht gefährlich ſein *Karlsrute, 8. April. Ein Kaufmann aus Steier⸗ mark, welcher in der Marienſtraße dahier ein Geſchäft betrieb, aber in Konkurs gerieth, hat durch Wechſelaccepte, die von nicht zahlungsfähigen Perſonen gegeben wurden, einen Schneider in Mühlburg um 400 M. einen Weinhändler um 372 M. und einen Schloſſer, beide letztere von hier, um 761 M. betrogen. Derſelbe wurde verhaftet und hat ſich nun hierüber vor Gericht zu verantworten. *Durlach, 8. April. Betreffs des angeblich hierſelbſt verübten räuberiſchen Ueberfalles, von dem auch wir kurz Notiz genommen, erläßt der Großh. Staatsanwalt in Karlsruhe folgende Bekanntmachung: Die Annahme, daß die um die Mittagszeit des 1. April d. J. in ihrer Woh⸗ nung zu Durlach mit einer tödtlichen Stichwunde aufgefun⸗ dene und am Abend des 2. April verſtorbene Wittwe Karo⸗ line Märker durch dritte Hand getödtet worden ſei, hat durch die Unterſuchung, insbeſondere die gerichtliche Leichen⸗ ſchau und Leichenöffnung keine Beſtätigung gefunden. Die Beſchaffenheit der Verletzungen ſpricht mit überwiegender Wahrſcheinlichkeit dafür, daß ein Eingriff von dritter Hand nicht ſtattgefunden hat. Der gerichtsärztliche Erfund der Kopfhöhle rechtfertigt die Annahme eines im Leben beſtan⸗ denen wenigſtenſtens theilweiſe geiſtigen Defektes. Die ſich widerſprechenden Angaben der Verletzten über die Wegnahme von Geld durch den von ihr als Thäter genannten fremden ſchwarzen Mann haben ſich als irrig erwieſen und konnte nicht ſeſtgeſtellt werden, daß Geld oder Werthſachen aus den dem angeblichen Thäter leicht zugänglichen Behältniſſen der Wohnung abhanden gekommen ſind. 5 Ibringen, 8. April. Dem wegen Einbruchs und Diebſtahls auf dem hieſigen Rathhauſe im Amtsgefängniß in Breiſach befindlich geweſenen Gorg Nußbäumer gelang es kürzlich, aus der Unterſuchungshaft zu entkommen. Der energiſchen Verfolgung der Gendarmerie iſt es zu verdanken, daß der gefährliche Verbrecher ſchon am gleichen Tage wie⸗ der dingfeſt gemacht werden konnte. St. Georgen, 8 April. Die bekannte Werkzeug⸗ maſchinenfabrik J. G. Weißer Söhne hier, erhielt aus Berlin vom Staatsſekretär des Innern die erfreuliche Mit theilung, daß ihr nach einer von dem Herrn Reichskommiſſär eingegangen Anzeige auf der internationalen Ausſtellung in Melbourne, in der Sektion 37d Werkzeugmaſchinen, der 1. Preis zuerkannt worden iſt. Wfälziſche Nachrichten. Ludwigshafen a. Rh., 8. April. Am Samſtag Abend gegen 9 Uhr ſprang der Gärtner König von Oggers⸗ Der zichwur am Sterbebett. Original⸗Roman von Leopoldine Baronin Prochaska. Nachdruck verboten. (Fortſetzung.) Zwanzigtauſend Gulden war ja ein Vermögen. Sie ſtarrte Joſephine an, als ob ſie den Verdacht hege, daß ſie plötzlich wahnfinnig geworden ſei. Dann fragte ſie ſich, wie ſie dazu käme, als die Frau des Herrn Dallſtein in der Lage zu ſein, zwanzigtauſend Gulden verſprechen zu können. Weiter dachte ſie: „Was bedeutet die Freiherrnkrone? Dallſtein war ja nicht Baron. Die Dame, welche ihr ſo dringend zuſprach, ſich erweichen zu laſſen, konnte daher nicht ſeine Gattin ſein. Sie mußte eine Ariſtokratin ſein, die ſich in ein unerlaubtes Verhältniß eingelaſſen und den ſchönen Geliebten mit dem Vermögen ihres Gatten retten wollte.“ Dies ſchien ihr die natürlichſte Löſung. Alle dieſe Gedanken ſpiegelten ſich in den wechſelnden Farben der wohlgenährten Wangen, wie in der Betroffenheit, welche ſie an den Tag legte. Joſephine mochte zum Theil den Zweifel und die Bedenken errathen. „Hilf mir, Barbara, Frau Krügel zu überzeugen,“ bat ſie ängſtlich. Mit Thränen in den Augen ermannte ſich die treue Dienerin, die weit entfernt war, die ſanguiniſchen Hoffnungen ihrer Gebieterin zu theilen, und ſprach:„Ja, Frau Krügel, dieſe Dame iſt in der Lage, Ihnen die verſprochene Summe auszuzahlen.“ Dann kam ein Schwall von Worten, ſeine Unſchuld beiheuernd, in zaghafter, unterbrochener Nedensart, als wenn 88 heim von einem Trambahnwagen und gerieth hierbei unter die Räder desſelben. Vom rechten Bein wurde ihm das Fleiſch der Wade ganz abgeriſſen, doch ſoll der Knochen nicht verletzt ſein. Nachdem er einen Nothverband angelegt er⸗ alten, wurde er per Droſchte nach Oggersheim verbracht. 1 05 15 die Schuld an dem Unfall zuzumeſſen, herrſchen noch Zweifel. Spever, 8. April. Am Samſtag Aßend fand eine Vorbeſprechung der Vorſtände der hieſigen Militär⸗Vereine ſtatt, um das Programm für die auf Sonntag den 5. Mai feſtgeſetzte Tahnenweihe zu entwerfen. Darngch beginnt das Feſt Vormittags 11 Ubr und zwar mit Aufſtellung ſämmklicher pfälziſcher Militär⸗Vereine auf dem Marktplatze. Im Zuge geht es dann nach dem Domgarten. woſelbſt der Jeſtakt ſtattfindet. Nach Uebergabe der von dem Prinz⸗ Regenten geſtifteten Fahne durch den Herrn Regierungs⸗ Präfidenten Staatsrath v. Braun wird der Vorſitzende der pfälziſchen Kampfgenoſſenſchaft, Here Subrektor Dr. Schmidt aus Edenkoben, die Feſtrede halten. Als iſt Herr Polizeikommiſſär Hatzfeld aus zudwigshafen deſigniert. Alsdann findet Parade der Ver⸗ eine vor dem Herrn General Berg ſtatt und Zug durch die Hauptſtraße nach dem Schwartz'ſchen Bierkeller. Nachmit⸗ tags um 3 Uhr findet Reunſon auf dem Schwartz'ſchen Keller und auf dem Storchenkeller ſtatt. Tagesneuigkeiten. — Berlin. 7. April.(Zur Wißmann⸗Erpe⸗ ditionh. Ueber 800 an Hauptmann Wißmann gerichtete Gefuche, die Expedition mitmachen zu dürfen, ſind ſeitens des Reichskommiſſärs durchgängig abſchlägig beſchieden wor⸗ den, trotzdem eine nicht geringe Zahl der Petenten ſich bereit erklärt hatte, auf eigene Koſten die Reiſe und den Lebens⸗ unterhalt in Oſtafrika zu beſtreiten. Nicht einmal berück⸗ fichtigt wurden Leute, die das heiße Klima gewöhnt und ſo⸗ ar jahrelang im ſchwarzen Erdtheil gelebt hatten.— Nun nd, wie man meldet, mehrere junge Leute auf eigene FJauſt nach Zanſibar reſp. Oſtafrika abgereiſt in der Hoffnung, dort an Ort und Stelle von Wißmann in die Kolonialtruppe aufgenommen zu werden.— Ueber die von demſelben in Kairo angeworbenen Schwarzen wird noch aus gutunter⸗ richteter Quelle mitgetheilt, daß nur ein Theil derſelben aus Sudaneſen beſteht, während der Reſt aus Bewohnern Ober⸗ Egyptens und Nubiern beſteht; es iſt übrigens den Offi⸗ zieren und Unteroffizieren auf'? Strengſte eingeſchärft worden, die religiöſen Sitten und Gebräuche der Leute auf's Pein⸗ lichſte zu reſpektiren, da dies die ſchwächſte Seite der muhg⸗ medaniſchen Soldaten iſt.— Sonſt ſind dieſelben ſehr leicht zu behandeln, umſomehr als ein Theil derſelben gediente Soldaten ſind, die bereits unter den Engländern die Kämpfe gegen die Sudaneſen mitgemacht haben und mit der Feuer⸗ waffe vorzüglich umzugehen verſtehen. — Berlin, 6. April.(Auf der Journaliſten⸗ tribüne des Reichstags) hatte ein Photograph mit ſeinem Apparat und einem Gehülfen Aufſtellung genommen, welcher während der Verhandlungen über das Altersver⸗ ſorgungsgeſetz mehrere Abgeordnete und Gruppen derſelben, wie ſie ſich gerade darboten, auf die Platte fixirte. Präſi⸗ dent v. Levetzow hat nämlich dem Hofphotographen, Herrn Julius Braatz. Leipzigerſtr. 120, geſtattet, derartige Auf⸗ nahmen zu machen. Es wird beabſichtigt, die intereſſanten und hiſtoriſchen Räume des alten Reichstags, den Sitzungs⸗ ſaal, die Wandelgänge u. ſ.., bevor der Einzug in den neuen Parlamentspalaſt am Königsplatz ſtattfindet, im Bilde feſtzuhalten und zu dieſem Zwecke finden in den nächſten Wochen die erforderlichen photographiſchen Aufnahmen ſtatt. Durch zahlreiche Momentaufnahmen hofft man ſo der Nach⸗ welt eines der intereſſanteſten parlamentariſchen Albums hinterlaſſen zu können. 5 — Hamburg, 8. April.(Ein Luſtmord) iſt am Sonntag Nachmittag im Hornermoor, unweit der Hamburger Rennkoppel, an einem zehnjährigen Knaben verübt worden. Der Knabe wurde mit aufgeſchlitztem Leib und herabhängen⸗ dem Gedärm aufgefunden. Der Thäter iſt noch unentdeckt. — Mailand, 9. April.(Einen Fund von hiſto⸗ riſchem Intereſſe) hat man am 2. d. M. unter großer Feierlichkeit in der Certoſa von Pavia ausgegraben. Auf den Ruf des Profeſſors Magenta, Inſpektors der Ausgrabungen in der Provinz Pavia, hatte ſich eine Anzahl angeſehener Gelehrter und Privatleute nach der berühmten Certoſa be⸗ geben; und zu dieſen erlauchten Gäſten geſellten ſich dann der Rektor der Univerſität Pavia mit mehreren Profeſſoren der alten lombardiſchen Hochſchule— galt es ja, zwei hiſtoriſche Leichen aus den Grüften der Certoſa, in denen ſie Profeſſor Magentas Späherauge entdeckte, emporzuziehen. Es handelte ſich um die ſterblichen Reſte des Herzogs Gian Galeazzo Vis⸗ conti und ſeiner Gattin Iſabella von Valois. Man fand die Schädel ausgezeichnet erhalten und die beiden Leichen, die in karmoifinrothe goldgeſtickte Sammetmäntel gehüllt waren, er⸗ ſchienen noch gut erkennbar. Schwert, Dolch, Sporen aus vergoldeter Bronze, ein Majolikagefäß mit den Wappen des Hauſes Visconti lagen neben den Leichen. Jubelnd begrüß⸗ ten die anweſenden Mailänder und Paviataner den Profeſſor Magenta, der ihnen eine ihnen theure Leiche, deren Begräb⸗ nißſtätte den Forſchern bisher unbekannt geblieben, wiederge⸗ geben— die Leiche Desjenigen, der ſo viel dazu beigetragen, den Mailänder Dom erſtehen zu laſſen, und der gleichzeitig ſie dies alles gegen ihre Ueberzeugung ſpreche. Aus jedem Wort leuchtete die Hoffnungsloſigkeit ihrer eigenen Em⸗ pfindung. Aber für den Entſchuß der Frau Krügel war Barbara nicht maßgebend. Sie war nur im Kampf mit ihren per⸗ ſönlichen Intereſſen, mit der möglichen Gefahr, in Konflikt zu kommen mit dem Gericht. Die Färbung dieſer Gedanken ſprach ſich in folgenden Worten aus: „Meine Gnädige, ich bitte zu bedenken, daß ich meine Ausſage unter Eid ablegen werde, mir daher Grenzen geſtellt find, über die ich nicht hinaus kann, ſo gerne ich Ihnen zu Dienſten ſein möchte.“ „Ich verlange ja nicht, daß Sie den Eid verletzen,“ beruhigte ſie Joſephine.„Ich möchte nur eine Abkürzung Ihrer Ausſage, eine Beſchränkung der einzelnen ſchwer wie⸗ genden Nebenumſtände.“ „Ich verſtehe,“ erwiderte Frau Krügel, die ſich bemühte, ihre Verwirrung und ihre Aufregung zu bemeiſtern. „Zwanzigtauſend Gulden iſt eine Summe, die ſich nicht alle Tage findet,“ drang es aus der Tiefe ihrer Seele empor und ſie war lüſtern danach. Der Gedanke, nicht mehr arbeiten zu dürfen in ihren alten Tagen, einer ſorgenfreien Zukunft entgegenblicken zu können, ſich ein behagliches Heim zu gründen, war eine ver⸗ letzende Verſuchung. Erſt heute hatte ſie ihre Erſparniſſe von dem Gelde, welches Dallſtein ihr ſeinerzeit gegeben, nachgerechnet, wobei ſie zur traurigen Aeberzeugung gelangte, daß ſie ſich bald wieder um einen Verdienſt umſehen müſſe. Und jetzt dieſes unerwartete Glück! —— die Cerkoſa von Pabſa Pegrüundet Fal. 55 1 ag ſſch nachdem und Iſabellg entdeckt ſind, der 25 bin, Galeazzo s Tochter Valenting, von der es feſiſtehk, d5 ſtre Leiche im Jahre 1510 von Orleans nach Certoſa ber⸗ hrt worden iſt, aufzufinden. — London, 8. April. Sneinember neneſen Modewaatren⸗Magazine) ſand ſich vor wenigen T ein Käufer von höchſt diſtinguirtem Aeußern ein. 1 ch die theuerſten Stoffe vorlegen, wählte mit Ge 2 aufte für einen anſehnlichen Betrag. Nachdem die Waare zuſammen geſtellt, legte man ihm die übliche Frage vor, ob man ihm das Packet zuſenden, oder ob er es mitnehmen wolle. Der würdige Herr entſchließt ſich nach reiflichem Ueberlegen, ſeinen Einkauf ſelbſt nach Hauſe zu tragen; prüfend wiegt er das werthvolle Packet in ſeinen Armen und— nimmt einen unbewachten Augenblick wahr, um mit der koſtbaren Beute zu verſchwinden, ohne ſich mit der läſtigen Zahlung aufzuhalten. Der Angeſtellte ſetzt ihm nach und— welches Glück— der Gauner läuft ſchon an der nächſten Ecke einem Conſtapler in die Hände, der ihn auf den Anruf des Commis feſthält, und nachdem der Letztere den Vorfall erklärt, beim Kragen faßt und zur Polizeiwache transportirt. Das corpus delietz, die geſtohlenen Waaren, nimmt der Mann des Geſetzes ſelbſtver⸗ ſtändlich mit, um dieſe Beweisſtücke ſeinem Vorgeſetzten zu unterbreiten. Der Commis ſollte ſich gleichfalls in das Bu⸗ reau begeben, um dort ſeine Ausſage zu machen, und beruhig⸗ ten Gemüths kehrt er in das Magazin zurück, um Ueberzieher und Hut anzulegen und ſich nach der Polizeiwache zu begeben. Dort iſt der Gauner aber noch nicht eingeliefert; man wartet, vielleicht hat der Konſtabler einen anderen Weg 8 oder gar den Verbrecher bei einem anderen Revier eingeli fert. Der Telegraph ſpielt nach allen Richtungen, und nach einer Stunde wurde des Räthſelslöſung offenbar. Der uni⸗ formirte Herr an der Ecke war der Complice des Gauners, und weder die beiden Genoſſen noch das corpus delicti ſind bisher wieder zum Vorſchein gekommen. — London, 8. April.(Schiffs⸗Zuſammenſtoß.) Der Dampfer Noordland“ der Red Star⸗Linie, von Ant⸗ werpen nach Newyork unterwegs, mit 1200 Emigranten an Bord, iſt in beſchädigtem Zuſtande in Southampton ange⸗ langt. Das Schiff iſt Samſtag Nacht bei Beachy Head mit einer Brigantine zuſammengeſtoßen, welche unterging. Die Mannſchaft wurde jedoch gerettet. — London, 6. April.(Ein In der Zeche Abercorne in Wales wurde ein 11,000 Pfund ſchwerer Kohlenblock ausgeſchnitten, welcher als Beugniß Walliſiſcher Induſtrie auf die Pariſer Weltausſtellung geſchickt merden ſoll. Der Block iſt 7½ Fuß lang, 5½ Fuß breit und 8½ Fuß hoch. Außerdem werden weitere fünf 4000 Pfund wie⸗ gende Blöcke nach Paris geſandt werden. Die finanziellen Geheimniſſe eines Weltblattes. Der Prozeß, den Mr. Parnell gegen die Londoner Ti⸗ mes in Edinburgh eingeleitet hat— wohl zu unterſcheiden von der Unterſuchung, die vor einer Commiſſion in London ſtattfindet— der Prozeß von Edinburgh hat ein ſehr merk⸗ würdiges und intereſſantes Reſultat zu Tage gefördert, man hat zum erſten Male Näheres über die Eigenthumsverhält⸗ niſſe und Erträgniſſe des Weltblattes von Printing⸗Houſe⸗ Saquare erfahren. Der Gerichtshof hat nämlich, da der wegen Ehrenbeleidigung beklagte der Times, Mr. John Walter, die Kompetenz des Gerichts beſtritt, dieſem aufge⸗ tragen, über die Rechts⸗ und Beſitzverhältniſſe des Blattes aus den Büchern deſſelben eidesſtattlich bekräftigte Augzüge zu liefern. Dieſe ſind nun dem Gerichte vorgelegt worden, und man hat nunmehr Einblick in die innere Organiſatſon einer der größten Induſtrieunternehmungen der Welt. Man erfährt, daß die Times, die vor 101 Jahren von John Wal⸗ ter dem Erſten gegründet wurden, heute Eigenthum von mehr als hundert Perſonen ſind. Dieſelben 1 faſt ſämmtlich oder doch größtentheils in verwandtſchaftlichen Beziehungen zu dem Gründer des Blattes. Unter den Miteigenthümern des Blattes ſind zwei bekannte Deutſche Namen, ein Herr Theodor von Arnim mit Gemahlin und ein Herr Konſtantin Baron v. Rothberg mit Gemahlin. Mr. Walter, der ſogen. Eigenthümer, hat nur drei Zweiunddreißigſtel des Blattes im Beſitz. Das Rechtsverhäliniß der Times iſt ein thümliches. Sie bildet eine Art Fideicommniß, an dem jedoch zahlreiche Nutznießer participiren. Die Leitung ſteht aus⸗ ſchließlich dem jeweiligen Haupt der Familie zu, alſo gegen⸗ wärtig dem Mr. John Walter IV., der aber alle Gewalt thatſächlich ſchon an ſeinen älteſten Sohn Mr. Arthur Walter übertragen hat. Abſolut Niemand hat irgend eine n oder Kontrolrecht, nur iſt der Leiter zu halbjähriger 8 nungsablage verpflichtet. Der Leiter des Blattes bezieht a dem Erträgniß 1000 Pfund jährlich Entſchädigung, jedoch nur, wenn das Reinerträgniß wenigſtens 500 Pfund beträgt. Sollte es unter dieſe Ziffer ſinken, ſo werden dem Leiter je 100 Pfund Minus an der Reineinnahme 20 Pfund vom Gehalt abgezogen. Im Durchſchnitt der letzten zehn Jahre war das Reinerträgniß per Jahr ca. 480 000 Pfd.— ſ f und ſchreibe fünf Millionen und ſechsmalhunderttauſend Mark! In den letzten Jahren iſt es etwas geſunken weil die Aus⸗ lagen bedeutend geſtiegen ſind. Die tägliche Auflage war ſchon vor zehn Jahren über hundert Tauſend Exem⸗ plare.— Der Chef⸗Redakteur gegenwärtig Wie der entfeſſelte Sturm in den Lüften ſauſten dieſe Gedanken durch ihren Kopf. Und wer konnte ſie zwingen, mehr zu fagen, aks ſie wollte, oder ihrem entſchwundenen Gedächtniſſe gebieten? Nein, ihr Glück lag in ihren Händen und ſie wäre eine Närrin, es von ſich zu weiſen, um einen Unſchuldigen in das Verderben zu ſtürzen. Sie lenkte ein, ſie ließ ſich herbei, zu praktiren. Borg⸗ fältig wog ſie jedes Wort und Schritt für Schritt ver folgte ſie den Ideengang, welchen Joſephine entwickelte, denn dieſe hatte ſich mit geiſtigem Uebergewichte jener Punke bemächtist, welche ſie als die gefährlichſten zur Ausſcheidung beſtimmt. Als die Beſprechung beendet war, wurde vereinbart, auf welche Weiſe das Geld zur Auszahlung kommen ſollte, ohne Aufſehen zu erregen. Sodann reichte ihr Joſephine einſtweilen fünfhundert Gulden, welche Frau Krügel mit einem tiefen Knix entgegen⸗ nahm und die Lampe raſch ergriff, um der Davoneilenden hinauszuleuchten, denn es brannte nur ein düſteres Lämpchen unter der Einfahrt. Tief bedrückt erreichte Joſephine ihr Heim in der Alſer⸗ ſtraße, wohin ſie gezogen war. Beſorgt blickte der alte Mathias in das erblaßte Geſicht. Er wußte, daß ſie unermüdlich war, Spuren aufzuſuchen, die den Unſchuldbeweis ihres unglücklichen Gatten feſtſtellen ſollten. Er war gewohnt, in ihren Zügen die Hoffnungs⸗ loſigkeit ihres Strebens ausgedrückt zu finden. Auch heute las er die völlige Entmuthigung. Er täuſchte ſich nicht. Trotz des Bewußtſeins, daß ihr Moritz in der That ſchuldlos iſt, bedrückte die Erinnerung an die Erzählung der Frau Krügel ihr Wemüth wie ein Al. 4. Gelte. General⸗Anzeiger. 18. Wril. Mr. Buckſe— bezſeht 5000 Wf. Sterl. Jabhresgehalt. Das Hurchſchutttshonorar für Leitartikel ſtellt ſich auf 10—19 Pf. Sterling pro, Calld Der Leiter iſt, wie geſagt, zur halb⸗ lährlichen Rechnun gslegung verpflichtet, der Reingewinn wird halbiäbriich den Intereſſenten baar ausgezahlt. Doch üſſen ſtets 55 000 Oſtrl.— eine Million einhunderktauſend Mark— baar in den Kaſſen als Betriebsfonds zurückbleiben. Die Fabel, daß die Rothſchilds oder irgend ein anderes Bankbaus an den Times betheiligt ſei, wird durch die eides⸗ ſattlichen Erklärungen Mr. Walters ein für alle Mal abge⸗ (ban. Außer den Agars, die mit den Walters verſchwägert ind, kommt kein der Finanzwelt angehbrender Name in der Viſte vor. Uebrigens haben die Partner abſolut keinerlei Einfluß guf das Blatt. Sie ſind nur Partieipienten am Reingewinn, aber agentlich kaum als volle Miteigenthümer anzuſehen. Theater und Muſtk. Ar, bad. Hof⸗ und National⸗Theater in Maunheim. Der geſtrige vierte Abend des Geſammt⸗Gaſtſpiels der Münchener bhat uns eine Novität gebracht oder wenigſtens ein Volksſtück, das für unſere Bühne noch neu war. Das von Max Grube und Koppel⸗Ellfeld verfaßte Schauſpiel unterſcheidet ſich weſentlich von jenen Gebirgsdramen, die uns Naee vorgeführt worden ſind. In die reine Gebirgs⸗ luft des Hochlands wird nicht blos ein Berliner Aſſeſſor mit ſelner lungen Frau importirt, welche die urwüchſige Beimatb der Knödel u. Schmarxen mit der Erinnerung an die luculli⸗ ſchen Gerichte im Reſtaurxant Dreſſel zu eiviliſiren demüht ind, auch der ſchlichte Typus des unverfälſchten Diolekt⸗ tückes und Sittenbildes iſt dier deräͤͤndert und ein gewiſſes Beſtreden nach Effekthaſcherei wieder⸗ zuerkennen, welches uns an die ſogenannten Volksſtücke der ſeligen Frau Birch anmutdig erinnert. Das Prodlem, deſſen Voſung die Dichter dier auf dem rauheren Gedirgsdoden verſuchen, iſt nicht mehr neu und in unſerer von der CTultur deleckten Poeſte ſtets ein deliedter Vorwurf geweſen. Neu iſt nur der Kampf eines edlen Mäͤdchenderzens, das dier nicht unter einem rauſchenden Seidengewande, ſondern unter — lderverſchnürten Mieder der deliedten Gedirgstracht pocht. Das Motid, welches dem Goetde'ſchen Einakter„Die Geſchwiſter“ zu Grunde liegt, wird dier durch vier Akte ausgeſponnen, denn nachdem einmal der ſelbidewußte, kraft ⸗ ſtrotz ude Dan us im Glück die Neuigkeit erfadren dat, daß die ſchone Middei nicht ſeine Schweſter, ſondern das unehe⸗ ſei, macht er zwar kurzen Prozeß. macht 1——8 zur Br aut ader liche Kind d eine 8 Stadthberrn idem er die ihr Herz ge n nicht nachf dedt den⸗ waͤdrend Scdd end⸗ neð Hauns i—— zu 0 arden Neeunde 8 an grin Üdertriff Deun ſe! 21 · Freunde* 5 7 N 8 Mördern aneinander Wa 8 ledensgefädrlicher * den funt. e anke Wedendudler Kürn in die Die an da in de Nane + e Nn s Geiſter deds dand gewinnen Freunde zu Dilſe eilen Will. mmen Die Nareg in n ver andli deuſt wür 2 27 7 2 H 1 42*— 225 1 177 1 7 7 * N er er Sen wachl een a n e e Neeeee NNDn e S nWer wird N Nen Dien, me W Drr n mereen er de Nner e N P eeeee e an — nnerr en un een Wir nn Win di der Sitilt Duick umeumm: Närwu der 8 Srttek Hr unind 8 ne Drnund en inmdes Nu Mung Ner Sce Nunent Nenm Muun— W — Wmund Ner Ar r e D t en mrteiber LiAnte Berllu, 8. April. Die„Nordd. Allg. Zig. er⸗ klärt das Gerücht, der Miniſter v. Maybach habe ſeine Entlaſſung eingereicht, für unbegründet. Daſſelbe Blatt theilt ferner mit, ihre juͤngſte Erläuterung betreffs Flaggenhiſſung des Reichskommiſſärs Wißmann ſei durch eine amtliche Meldung aus Sanſibar beſtaͤtigt; Wißmann habe auf dem Stations⸗ hauſe der Deutſch⸗Oſtafrikaniſchen Geſellſchaft in Bagamoyo die Flagge der Geſellſchaft herabnehmen laſſen und ſeinen Wohnſitz durch die deutſche Handelsflagge kenntlich gemacht. „Berlin, 8. April. Der„Poſt“ berichtet man aus Petersburg, daß der Miniſter der Wege und Verkehrs⸗ anſtalten, Pauker, an einer Lungenentzündung ſchwer erkrankt iſt(Pauker iſt bekanntlich erſt unlängſt an Stelle des Admirals Poſſſet zum Verkehrsminiſter ernannt worden). Berlin, 8. April. Die Nationalzeitung melpet der Karlsruher Ztg. zufolge: Nachdem die meiſten öſtlichen Handelskammern reſp. kaufmänniſchen Körperſchaften bereits in früheren Jahren aus dem Verbande des deutſchen Handelstages ausgeſchieden ſind, erklärte die Handels⸗ kammer zu Poſen nunmehr ebenfalls ihren Austritt aus dem Dalkdelstage. Kaſſel, 8. April. Mit dem plöͤtzlich dahingeſchie⸗ 8 8 erie Sch pei — denen General der Cavallerie Frhrn. v chlotheim dat unſer Heer einen ſeiner hervorragendſten und ver⸗ dienteſten Offiziere verloren. Während des Feldzuges von 1866 war er als Oberſt der Chbef des General⸗ ſtabes des 8. Armeecorps, den franzöſiſchen Feldzug be⸗ gann er als Commandeur der heſſiſchen Cavalleriebrigade, die unter ihm ihre Feuertaufe am 18. Auguſt erhielt; ſchon am 19. Auguſt 1870 wurde er Chef des Stabes der Maasarmee ernannt, und ſeinem Oberbefehls⸗ haber, dem damaligen Kronprinzen von Sachſen, hat er während des ganzen Feldzugs als Berather zur Seite geſtanden. Vom 20. März 1872 an füßhrte er die meck⸗ lendurgiſche Diviſion, am 18. Septembder 1880 wurde er zum com mandirenden General des 11. Ar⸗ meecorps ernannt, und dieſe Stellung, in der er am 1. Juli 1885 ſein Dienſtjudiläum feierte, mMm zum bekleidete er bis zum 22. März d.., wo er auf— dringendes Anſucden vom Kaiſer mit hohen Ehrenaus Ruheſtand verſetzt wurde. 8. Arri il. Die Regierung drachte Ge⸗ detr. Verſtaatlich der Budapeſt⸗Fünf⸗ dn ferner Eir N zeichnungen in 8 Frdapeſt ſetzentwürfe ein Archener Eiſenda des Check⸗ und Gtroverkehrs dei der Poſtſparkaſſa.— Das an Boͤrſe umlaufende Gerücht von angeblich devorſteender ultrung iſt, der„Frkf. Itg.“ zufolge, le lich darauf aurüdzufübren, 8 eine Note Dnajem Segenſtand im Fedruat bier eingelangt — 1 r Neeelure Negelung —— Nmbr 55 * Srberr 85 Dak mn N W er eeeeeeee een eint meden. Munnheimet Handelsblatt. —* 2 —— —— Tutte nitrz utmſtfrn Tr nreus, wurtiür- unhrrritdrr Sticen Dler Joiber 2 r erg N 600 S minneen er 2 ——..—— Tendenz: Weizen und Roggen ruhig. Gorſte ändert. Hafer feſt.— Kleeſamen deutſcher 1 Mk. 110, 95, Luzerner 110—120, Provencer 130—140, Espar⸗ ette 26— 28. Mannheimer Fettvieh⸗Markt vom 8. April. Es wurden beigetrieben und wurden verkauft per 100 Kilo Schlachtgewicht zu Mark: 90 Ochſen I. Oua · lität I. 185, II. Quafität M. 110. 379 Schmalvieh I. 120, II. 80. 11 Farren E I 85. 240 Kälber I. 180, I 110, 571 Schweine I. 120, II. 118. 20 Milchtühe per Stück M. 400—178, 14 Schafe per Stück R. 26. Zufammen 1277 Stück im Geſammterlös von M 158,448. Freiburg, 5. Ap il.(Original⸗ Marktberichth. Auf dem heutigen 8 markte wurden die Früchte verkauft per 100 Kilo: Weizen Mark 27 25, 30. 20.—, Halbweizen 18.—, 17.68. 17.25, Roggen 16.—, 15.60, 15.— Molzer 18.—, 14.83. 14.—, Gerſte 18.—, 18.96, 13.—, Hafer 16.— 15.86, 14.— Verkauft wurden 10808 Kilo. Geſammterlös Mark 1874.85. Frankfurter Mittagbörſe. Frankfurt a.., 8. April. Die ungeſtörte politiſche Ruhe, die Geldflüſſigkeit und Hilligkeit, ſowie die von Wien vorliegenden finanziellen Nachrichten hatten entſchieden günſtigen Einfluß auf das Cours⸗Niveau. Außerordentlich gute M̃ teinung berrſchte für Lombarden, für welche die in Wien umlaufenden Gerüchte über den letzten Abſchluß ſehr zünſtige Meinung erweckten. Creditactien ſind ſeit Samſtag Mittag ca. 2 fl. Ar Disconto bleiben/ vCt. höher. Oeſterr.-Ungar. ank ge⸗ wannen fl. Heſſ. Ludwigsbahn /½ pCt., Mecklenburger ca. 3 pCt. Lübecker 1 pCt. billiger infolge von Realiſationsver⸗ käufen. Marienburger 1 pCt. höher. Buſchtherader und Duxer ſehr feſt, Staatsbahn ca. 2 fl., Galizier 1½ fl. Lombarden etwa 4 fl. geſtiegen. Central, Gotthard und Nordoſt Bruch⸗ tdeile böher. Oeſter reichiſche und Ungariſche üͤber 1 pCt. Egypter, Türken, Türk. Zoll und Türk. Looſe höher und ſehr feſt. Zuckerfabrik ¼ pCt., 1. pCt. böher. Anilin 3 pCt. geſtiegen. Privatdisconte 1¾ pt. Frankfurter Effektenſocietät. Schlußcourſe: Kreditaktien 255/, Diskonto⸗Kom⸗ mandit 239.40, Dresdener Bank 155884, Berliner Handelsge⸗ ſellſchaft 175.10, öſterr.*. Staatsbahn 205¼, mbarden 86/, Gotthard 121.8 Central 127.30, Nordoſt 107.80, Jura 11280 Unton 97, Weſtbahn 29.89, 5 pCt. Italiener 98.40, tſche Vereinsbank 108 90, Galizier 176¼, Prince .10, gar. Sardinier 90.95, ruff. Südweſtaktien 88.40 ichen 182.80, Marienburger 81.50, Meclenbur er 170. 50, pCt. Ungarn 99.10, ungar. Goldrente 87.20, Vapierrente neueſte Rufſen 91.75 8pCt. Portugieſen 88. 95, Mairente Silberrent e 79.70, Böhm. Nordbahn 174½ Böhm. Lokalbahn 122/, Lemberg⸗Czernowitz Elbthal 180½, Prag⸗Duxer Stamm edendurger 865 ½, Reichenderg⸗ ⸗Pardubitzer 139%, — pCt. Egypier 80.95, Türten 15.75, Ottoman. Türken⸗Jooſe 18.45, Serb. Tabat 88.20, 4pCt. n 5 4 pCt. Rumänier 84.05, 8 pCt. Mexikaner Dea e Oelfabriken 138.30, 1880r1 Vooſe 184.0, 278, Vortland⸗ Cement⸗Fabrit 184.80. Produkten⸗Märkte.(Schlußesurſe vom 8. April.) e 98 1 .80, Veſtbahn 283 2, ᷑ſter. — Nordme 184/ „Kaab eiee 255b5 iirtsg: Neds 4* ** Mann 111 — Haltung und dewegte 5— en. Es lagen ven Auswärts e den Markt deeinflußten konnten. edriger auf enrepaliche der Ervort Sleißt Hlein, ie Co arſe in Folge AAge⸗ Der Schluß der Börſe rf Jernn 17—8. Du eza n„ 4.—16 Schifffabris⸗Angelegenheiten —— Hafen- Verkehr. Jelzende Schiſe ſnd rt 2 Oafenmeiterei] Neeigverlend Sciifer W. izün. Sif Smmm vun SrN Cer. Notterden Stacsiter 10485 8880 72870 8000 —80⁰ 1140 200⁰ ⁴ 716.6, —2 FerbrnD N s DNunm ern. Lar. L Lr. F M.— 4 S W— **— 4. 2 n—.. 5 +* Daru sem. Snkene, uri m Suinzm Nrrmhreen rneen. 82. 22 Des Senemnar N Dren Peeernn nnel. AJaeed J. Reis — Den e. Neeeee e Senesal⸗Angzeiger. 25 äkigt Bekanntmachung. Die Maul⸗ und Klauen⸗ ſeuche betr. (98) No. 36,104. Nachdem das Großherzogthum von der Maul⸗ und Klauenſeuche ſeit Kurzem wieder frei war, finden neue Ein⸗ ſchleppungen der Seuche aus interfranken, und 80 ſtatt. Fer⸗ auch aus Württemberg ſtatt. Fer⸗ ner iſt zu befürchten, daß die Seuche, welche neuerdings in der Schweiz wieder an Ausdehnung gewonnen hat, durch Vieh oder Viehhändler auch über die ſchwei⸗ eriſche Grenze nach Baden vor⸗ ie. Angeſichts des großen Schadens, den die Verbreitun der Seuche bei der Wiederauf⸗ nahme der Fanweſchaftz der Land⸗ wirthſchaft und dem Viehhandel zufügen würde, ſehen wir uns veranlaßt, die Landwirthe des diesſeitigen Bezirks vor dem Ankauf von fremdem Vieh wiederholt und eindringlich 19 warnen. 50079 Wir weiſen ferner auf die Vor⸗ Machee der§§ 9 und 10 dos eichsſeuchengeſetzes vom 23. Juni 1880 hin, wornach der Beſitzer von Hausthieren verpflichtet 12 von dem Ansbruch der Mau und Klauenſeuche unter ſei⸗ nem Biehſtande und von allen verdächtigen Erſcheinungen bei demſelben, welche den Ausbruch der Krankheit befürchten lasſen, ſofort der Polizeibehörde An⸗ zeige zu machen, auch das Thier von Orten, an welchen die Ge⸗ der Anſteckung fremder Thiere g fahr beſteht, fern zu halten. je gleichen Pflichten liegen demjenigen ob, welcher in Ver⸗ tretüng des Beſitzers der Wirth⸗ ſeafe vorſteht, ferner bcha er auf dem Transporte befind⸗ lichen Thiere dem Begleiter der⸗ ſelben und bezüglich der in frem⸗ dem Gewahrſam e Thiere dem Beſitzer der betreffen⸗ den Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden. 9 5 ſofortigen Anzeige ſind guch die Thierürzte und alle die⸗ jenigen Perſonen verpflichtet, welche ſich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Thierheilkunde deſchage ingleichen die Jbeſche beſchauer, 1 9 700 diejenigen, welche gewerbsmäßig mit der Beſeitig⸗ ung, Verwerthung oder Bearbeit⸗ ung thieriſcher Kadaver oder thieriſcher Beſtandtheile ſich be⸗ ſchäftigen, wenn ſie, bevor ein 95 Einſchreiten ſtattge⸗ at, von dem Ausbruch er genannten Seuche oder von Erſcheinungen unter dem Vieh⸗ ſtande, welche den Verdacht eines Seuchenausbruches begründen, Kenntniß erhalten. Wer der in deu vörſtehen⸗ den Abſätzen wiedergegebenen die Anzeige von dem Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt, oder länger als 24 Stunden nach erhaltener Kenntniß e oder es unterläßt, die verdächtigen Thiere von Orten, an welchen die Gefahr der Anſteckung fremder Thiere beſteht, fern f b e euchengeſetzes mit Geld⸗ ſtrafe von 10 15 150 Mark oder mit Haft nicht unter einer Voche beſtraft, ſofern nicht nach den beſtehenden etz⸗ lichen Beſtimmungen eine ere Strafe verwirkt iſt(8 67 Reichs⸗ Die Bürgermeiſter⸗ und Stab⸗ halterämter des Landbezirks wer⸗ den beauftragt, die obigen An⸗ ordnungen unverzüglich auch auf ortsüblſche Weiſe 7 allgemeinen Kenntniß der Or Zeinwohner zu bringen und die in ihren Ge⸗ meinden gnſäſſigen Viehhändler noch perſönlich auf die Gefahr der Einſchleppung der Maul⸗ und Klauenſeuche durch den Bezug von Vieh aus Unter⸗ franken, Württemberg und aus der Schweiz aufmerkſam zu machen, und denſelben weiter zu eröffnen, daß man unnachſichtlich egen ſie einſchreiten werde, wenn ie abſichtlich oder fahrläſſiger eiſe die Einſchleppung der Seuche veranlaſſen oder begünſtigen. Ueber den Vollzug dieſes Auf⸗ trages iſt ſich innerhalb 5 Tagen berichtlich anher auszuweiſen. Mannheim, 5. April 1889. Grosg Bezirksamt enzken. Bekanntmachung. Den Polizeidienſt in hieſiger Stadt betr. (98) No. 36,360. Es wird zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß unter Heutigem in dem Hauſe H 10, 28 eine neue Polizeiſtation eröffnet wurde. Den Mannſchaften derſelben iſt folgender Stadtbezirkzur unmittel⸗ baren Ueberwachung zugewieſen: 1. Das Rheinvorland mit dem neuen Rhein⸗ und Binnenhafen, Centralgüterbahnhof mit Neckar⸗ ſpitze. 50066 2. Die Quadrate 2—2,—6, mit Neckarvorland und Kohlenhof, owie die Quadrate Lit. CO8— 8,9 und 10. Mannheim, den 4. April 1889. Großh. Bezirksamt. Nußbaum. Slädt. Gaswerk Maunheim. Lichtſtärke des Leuchtgaſes vom 1. Apeil 1889 bis 7. April 1889 5 bei einem ſtündlichen Verbrauch einer von 150 Liter rmalkerzen. Gr. Bad. Saalgelſenbahnen Mit Giltigkeit vom 10. April I. J. wird im weſtdeutſchen Ver⸗ kehr ein Ausnahmetgrif für den 18 Stückgütern, welche als Frachtgut und mit Beſtimmun ſeewärts, über deutſche Häfen na gußerdeutſchen Ländern ur Auflieferung gelangen zur Ein⸗ führung gebracht. Die gn tberechnung ab den ha⸗ diſchen Ver andatgnoen erfolgt auf Grund der tarifmäßigen Ent⸗ ernungen nach den Sätzen der Glechen ichzeitig gelangt zum weſt⸗ deutſchent Verbandsgſtterkarif eil vom 1. September 1888 der 2 zur Ausgabe, worin die ee über die Anwen⸗ 51 des Ausnahmetarifs und ie Ko ntrolvorſchriften für die 1555 Ausfuhr kommenden Stückgüter, ferner eine neue Feſs n des Ar⸗ tikelperzeichniſſes des Ausnahme⸗ tarifs No. 1 für Holz zc. ſowie neue Beſtimmungen über die des Außnahmetarifs für beſtimm Stückgüter enthalten ſind. 50129 Karlsruhe, den 6. April 1889. Generaldirektion Gr. Bad. Stgatseiſenbahnen. Die nachſtehenden Bauarbeiten zur Herſtellung eines Dienſtwohn⸗ gehäudes für einen Bahnmeiſter auf hieſtgem Centralgüterbahnhofe in der Nühe des Hafenkanales ſollen im Submiſſionswege ein⸗ zeln oder im Ganzen vergeben werden. 5005 1. Erd⸗, Maurer⸗ und Steinhauerarbeiten 7400 M. 2. Verputzarbeiten 1780 8. Zimmerarbeiten 1760„ 4. Schreinerarbeiten 1020„ 5. Glaſerarbeiten 430„ 6. Schloſſerarbeiten 460„ 7. Blechnerarbeiten 260„ 8. Anſtreicherarbeiten 500„ 9. Pfläſtererarbeiten 140„ Koſtenanſchläge, in welche von den Submittenten die Einzelpreiſe einzutragen ſind, werden auf der Kanzlei des Unterzeichneten, wo⸗ ſelbſt auch die Pläne u. Beding⸗ ungen zur Einſicht aufliegen, auf Verlangen abgegeben. Die An⸗ ebote ſind längſtens bis zum 7. April d. Js., 8 8 10 Uhr zu welcher Zeit die Er⸗ öffnung ſtattfindet, an den Unter⸗ zeichneten einzureichen. Mannheim, den 6. April 1889. Bähnbauinſpektor. adung. No. II 6801. Der am 5. Oktober 1856 in Schwetzingen geborene Franz Schilling, zuletzt hier wohnhaft, z. Zt. an ünbekannten Orten abweſend, wird beſchuldigt, daß er als beurlaubter Wehrmann ohne Erlaubniß ausgewandert ſei. Uebertretung gegen§ 360 Ziffer 3.⸗St.⸗G.⸗B. Derſelbe wird auf Anordnung Gr. Amts⸗ erichts 185 zur Hauptver⸗ ane au woch, den 22. Mai 1889 Vormittags 8 Uhr vor das Schöffengericht dahier mit dem Anfügen geladen, daß er bei unentſchuldigtem Ausbleiben auf Grund der vom Kgl. Land⸗ wehrbezirkskommando Heidelberg am 1. April 1889 ausgeſtellten Erklärung werde verurtheilt werden. 50170 Mannheim, den 8. April 1889. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts. Hoerſt. Oeſfentliche Verſteigerung. Mittwoch, den 10. April 1889, Nachmittags 2 Uhr werde ich in meinem Pfandlokal Lit. S 4, 17 hier 1 Chiffonnier, 1 Kommode, 2 Stühle, 1 Boſe 1 Nachttiſch, 1 Käffig mit Vogel gegen baare Zahlung im Vollſtreckungswege Iffentlich verſteigern. 50178 Mannheim, den 8. April 1889. Bräuning, Gerichtsvollzieher in Mannheim. Heffentliche Horkeigerung. Mittwoch, den 10. April 1889, Nachmittags 2 uhr werde ich in meinem Pfandlokale 8S 4, 12 hier: 50178 1 Parthie Thee, 9 Packete Lichter, 2 Packete Vanille, 2 Pfund Wolle gegen baare Zahlung im Voll⸗ 1 öffentlich ver⸗ teigern. 5 annheim, den 8. April 188. räuning, Gerichtsvollzieher in Mannheim. Heffentliche Berſteigerung. Im Auftrage verſteigere ich am Donnerſtag, 11. April 1889, Nachmittags 2 Uhr in meinem Pfandlokal Lit. 8 4 No. 1 hier 50180 1 Schreibtiſch, 1 Sekretär, 1 Chiffonier, 1 Kanapee, 1 Laden⸗ tiſch, 1 Kommode, 1 Seſſel, 7 Stühle, 2 Brandkiſten, 4 Tiſche, 1 Kinderbettſtelle mit Matratze, 3 tannene Bettſtellen, 3 Stroh⸗ ſäcke, 2 Seegraspolſter, 1 kleiner Waſchtiſch, 1 Briefregal,2 Hänge⸗ lampen, 1 Gasarm, 1 Eckbrett, 1 Blumenſtänder, 5 Bilder, 3 Spiegel, 4 Sophakiſſen, Büſte (Kaiſer Wilhelm), 1 Schild, 1 Füllofen, 1 kleiner Ofen, 1 Kom⸗ mode mit Aufſatz, 1Kanapee und ſonſt verſchiedene Gegenſtände öffentlich gegen baare Zahlung. Mannheim, 8. April 1889. Bräuning, Gerichtsvollzieber in Mannheim. Im Auftrag einer Kaſſe habe ich 200,000 Mark in Mann⸗ heim auf 1. Hypothek(zu 60%) u 4 bis 4½% zu vergeben. Verlagſcheinen ſehe ich entgegen. Scholl, 28962 Schwetzingerſtraße No, 16. und Anwendung Steigerungs⸗Ankündigung. Im Vollſtreckungswege verſtei⸗ gere ich auf dem hieſtgen Zimmer⸗ platze, zunächſt des Schlachthauſes Uda 50181 0 Donnerſtag, den 11. d. Mts., Vormittass 10 Uhr 50 Stück Bauholz öffentlich gegen Baarzahlung. Mannheim den 9. April 1889. Kräuter, Gerichtsvollzieher. Forſetzung der Verſteigerung in E 1, 8 heute Dienſtag Vor⸗ mi 8 9 Uhr u. Nachmittags 2 Uhr ſowie Mittwoch morgens Uhr mit Stiefel für Herren, Damen und Kinder, Hoſen und ftanbſiſche Bettung, 2 halb⸗ b len Bettladen mit Roſt und Matratzen, Uhren, Gold⸗ und Silberwaaren. 50162 Ferdinand Aberle. Aufforderung. Aus der Elias Hayum⸗Stiftung, für iſt eine Heirathsausſteuer ür 1889 im Betrage von M. 857,14 zu vergeben. Anſpruch hierauf 1 1 1. Vermögensloſe Mädchen aus direkter Abſtammung vom Stifter. 2. Töchter der an der Stiftung angeſtellten Beter. 3. Vaterloſe Töchter aus der hieſigen iſrael. Gemeinde. Die Bewerberinnen haben ihre 6 unter Nachweis der Ver⸗ wandtſchaft mit dem Stifter, beziehungsweiſe des Vorhanden⸗ ſeins der ſonſt geforderten Beding⸗ ungen, ſowie Zeugniſſe über guten Leumund und Bedürftigkeit bis 15. Juli 1889 an die unterzeichnete Verwaltung einzuſenden. 28070 ne den 8. März 1889. ie Verwaltung der Eltas Hayhum⸗Stiftung. 85 KREREE 7 0115 6 Mann Frauenperein Maunheim. Abtheilung I. Frauenarbeitsſchule. Mit dem 1. Mai d. J. beginnen nachſtehende viermonatliche Kurſe an unſerer Frauenarbeitsſchule im Kaufhaus: Hand⸗ und Mg⸗ ſchinennähen, Kleidermachen, Weiß⸗ und Buntſticken. Anmeldungen werden von heute ab bis ein⸗ f 1 5 17. ds. Mts. in der chule ſowie am Tage des Be⸗ ginnes des Unterrichtes— 1. Mat — in den Schulſtunden entgegen genommen. 50161 Am 15., 16. und am Vormittag des 17. April ſind von—12 und —6 Uhr die von unſern Schüle⸗ rinnen im erſten Kurs angefer⸗ tigten Arbeiten im Schullokal ir unentgeltlicher Anſicht ausgeſtellt. Mannheim, 9. April 1889. Der Abtheilungsvorſtand. Liederkranz. Donnerſtag, 11. April 1889, bends 8 Uhr Generalverſammlung im Geſellſchaftslokale. Tagesordnung: 1. Rechnungsablage. 2. Wahl des Vorſtandes. 3, Wahl der Commiſſionen. Wir laden unſere activen Mitglieder freundlichſt ein. 29787 Der Vorſtand. Musikverein. Dienſtag Nachmittag 3 Uhr für Sopran und Alt im Theaterſgale. 50083 Mein Geſchäftszimmer be⸗ findet ſich 29652 2, 19, 3 Treppen hoch. Max, Gerichtsvallzieher. Mein Geſchäft befindet ſich jetzt 29616 1 Stiege hoch. M. Bügler, Schneidermeiſter. Unentbehr⸗ lich für jede Geſchäfts⸗ branche ꝛc. iſt der 29537 Geſchäfts⸗ Al rath bebaft Fehutz vor Verlusten und rur btreditsicherheit. 10008 in ſeiner Art, 5 geb 1300 Aaa nur 12 Mk. Zu bez. im Verlage von R. Leonhardt, Berlin, Kommandantenſtr. 89. Kibiteeier friſche Sendung. 50189 Theodor Straube N 3, 1 Ecke gegenüber dem„Wilden Mann.“ Düſſeldorfer Seuf von A. B. Bergrath ſel. Ww. in Töpfen mit Steindeckel à 50 Pfg. 29943 Alleinverkauf für Mannheim bei heodor Straube, N 3, 1 Eck e, gegenüber dem„Wilden Mann“. Täglich friſch eintreffend: 0 eh al-Welſchhahnen und Hühner Junge Enten Kapannen n. Poularden Hahnen und Suppenhühner neue Malta⸗Kartoffel franz. Schwarzwurzel und Kopf⸗Salat bei Franz Walter, F 5, 20, Telephon Nr. 339. Alle Sorten Fiſche (nur aus dem Rhein) Karpfen, Hechte, Bärſche, Backſtſche 29881 ſind fortwährend zu haben. Gg. Holzſchuh, Fiſcher, H 5, 3. Gartenbanverein Flora. Dienſtag, den 9. April, Abends 8 Uhr Monata⸗Jerſammlung im Saale des„Badner Hofes!, verbunden mitpflanzenver 5995 50084 wozu einladet 5 Der Vorſtand. Darleih⸗Kaſſe. Darlehen können erhalten: 1. Hieſige volljährige drgſchaft und zwar gegen Bürgſchaft: a) Auf ſechs Monate bei Stell⸗ ung eines Bürgen bis Mk. 1000.—, b) Auf zwölf Monate oder auf laufende Rechnung u. Tilg⸗ ungszinſen, 8 aa) Bei Stellung zweier Bürgen bis Mk. 4000.—, bb) Bei Stellung dreier Bürgen bis Mk. 8000.—, cc) Bei Stellung von 4 Bürgen bis Mk. 12,000.—, 2. Gegen Verpfändung von Werth⸗ papieren und hypothekariſch ge⸗ ſicherten Forderungen, ſowie von hier gelegenen Liegenſchaf⸗ ten: auf laufende Rechnung und Tilgungszinſen bis M. 12,000. Der Zinsfuß beträgt incl. Ver⸗ waltungskoſten für ſämmtliche Darlehen%. 26689 8000 Mark als 2. Hypotheke zu 5% Zins auf ein neuerbautes Anweſen in ſchönſter Lage der Stadt ſofort geſucht. 29625 Näheres in der Exped. 1E zu 4¹ Stiftungsgelder szer e. träge zu 4% auf liegenſchaftliche Unterpfänder vermittelt prompt und dillig 26767 Karl Seiler, Buchhlt. bei ev, Gollectut, A 2, 4. Brühbohnen zu haben bei Frau Ruhland Wwe., 28917 K 3, 18. Alle Sorten Waagen und Gewichte werden äußerſt billig gründlich reparirt bei 50147 Chr. Müller, Waagengeſchäft, J 1, 16. Eine junge Frau empfiehlt ſich im Weiſnähen und Kleidermachen. 50119 R 1, 9, 3. Stock. Die Strickerei von C. Lämmermann, 8 3, 1, em⸗ pfiehlt ſich im Anfertigen von Strumpfwaaren jeder Art, Tri⸗ cothoſen u. ⸗Jacken, ſowie geſtr. Knabenanzügen n. Maaß. 50124 Bringe den geehrten Eltern auf Oſtern meine Nähſchule in empfehlende Erinnerung. 29952 Georgine Daniel G3, 12 part. Fein⸗Waſch zum Waſchen und Bügeln wird angenommen. 29079 G 6, 17, part., rechts. Eine tüchtige Kleidermacherin nimmt noch Kunden in u. außer dem Hauſe an; auch Aenderungen werden angenommen. 290686 G 7, 27½, 4. Stock. Im Namenſticken emfiehl ſich Marie Bollinger, Q 3, 1, 3. Stock. 28542 Zum Waſchen u. Glanz⸗ bügeln wird angen., Hemd 20, Kragen 5 Pfg., glatte Wäſche zum hilligſten Preis; auch wird zum Stricken angenommen. 29654 K 4, 6, 4. St. Ein junge Frau wünſcht Be⸗ ſchäftigung im Waſchen und Putzen. R 6, 2, part. 29784 Stide Die Herren Aktionäre der Chemiſchen Fabril vormals Hofmann& Schoetenſas werden 1 5 Abril b5 amſtag, den 27.„., Vormittags ½12 Uhr im Hauſe des Herrn Dr. Ladenburg, Maunheim Lit. D 3, 12 ſtattfindenden 50152 Siebenten ordentlichen Generalverſammlung eingeladen. Tagesordnung: Bilanz⸗Vorlage nebſt Erledigung der in§ 31 a— der Sͤtatuten vorgeſehenen Gegenſtände. Diejenigen Herren Aktionäre, welche ſich an der Generalverſammlung zu betheiligen wünſchen, werden laut § 27 erſucht, ſich 3 Tage vorher bei der Geſellſchaftskaſſe oder bei dem Bankhauſe W. H. Ladenburg& Söhne, Mannheim, über den Beſttz ihrer Aktien auszuweiſen. Mannheim, den 7. April 1889. Der Aufſichtsrath: Dr. Ladenburg, Vorſitzender. ühjahrssaison 1889. Jämmtliche Neuheiten eingetroffen. Kramer, Hutfabrik, C 1, 9. 0 Strohhutwäſche.„ Kramer, Hutfabrik, C 1, 9. Sonnenschirmel! 5 Sonnenſchirme, einfache En-tout-oas v..00 Mk. an Sonnenſchirme, geſtreift u. do.„.50„„ Sonnenſchirme, Atlas s Sonnenſchirme, Halbſeide geſtr. u.„.50„„ Sonnenſchirme, Hautes⸗NMouveautés in großer Auswahl empftehlt zu ſehr billigen Preiſen 2, 15 D. 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Lebensjahre ſanft ver⸗ ſchieden iſt. Mannheim, Frankfurt a.., Leipzig, Lon⸗ don, den 7. April 1889. Die krauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Dienſtag, 7. April, Nachmittags 4 Uhr vom Trauerhauſe CO8, 1 aus ſtatt. 50103 Aatholiſche Geneindte. Jeſuitenkirche. Mittwoch: Nachmittags öſterliche Belcht. Donnerſtag: 7 Uhr Abends Feſtpredigt. E Inlagen. Mannheim im April 1889. W. Bou B 5, 3 Ma pfehlung. 5 Meinen werthen Kunden und dem tit. Publikum beehre ich mich mitzutheilen, daß ich nunmehr das ganze Parterre meines Hauſes für Geſchäftsräume in Anſpruch genommen habe und dadurch in den Stand geſetzt bin, mein ſeitheriges Lager weſentlich zu vergrößern. Ich empfehle in reicher Auswahl: Badewannen u allen Größen, complette Badeeinrichtungen mit Heizapparaten bewährter Syſteme; ferner Vandbrunnen, Waſchbecken, Cloſets mit und hne Waſſerſpülung, alle Sorten Hahnen, Ven⸗ tile ꝛc.; Gummi⸗ und Hanfſchläuche. 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