—— In der Poſtliſte eingetragen unter GBadiſche Volkszeitung.) Nr. 2288. Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunnheim und Umgebung. (99. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint täglich, auch Sonntags; jeweils Vormittags 11 Uhr. (Mannbeimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.⸗ polleiſcen u an Then für den politiſchen u. allg. 2 Chef⸗Redakteur Julius Katz, ( ür den lokalen und prov. Theil: Eruſt Müller, für den Inſeratentheil: Jakob Ludw. Sommer. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, Das„Mannheimer Journal“ 5 Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Auflage über 11,300 Exemplare. (Notariell beglaubigt.) uAnſere heutige Nummer enthalt 12 Seiten. —— ̃ ũ——— ᷣͤ—.— Mationale Politik. II Es iſt ein eigenartiger und für die grundſätzliche Oppoſition im Deutſchen Reiche höchſt beſchämender Zu fall, daß es gerade zwei Republiken ſind, die jetzt daran denken, deutſche Einrichtungen einzufühten. Wir haben bereits dargelegt, daß der ſchweizeriſche Bundesrath ſich mit der Abſicht trägt, der geſetzgebenden Verſammlung der Eidgenoſſenſchaft die obligatoriſche Verſicherung der Arbeiter gegen Krankheit und Unfälle vorzuſchlagen. Der„freiſinnige“ Abgeordnete Bau m⸗ bach, der in der Reichstagsſitzung vom 20. November ſo viel Schlimmes der Unfallverſicherung und dem Kranken⸗ kaſſengeſetze nachzuſagen wußte, muß es erleben, daß die „freie“ Schweiz nicht zurückſtehen will hinter der ſozial⸗ politiſchen Geſetzgebung Deutſchlands. Er mag ſich tröſten, denn in ſeinem Schmerz wird ihm ein Leidens⸗ genoſſe zur Seite treten. Der Abg. Richter hatte noch am 18. November ſeine ganze Beredtſamkeit aufgeboten, um die Nutzloſigkeit der Dampferſubventionen zu beweiſen und heute muß er von der That ache Kenntniß nehmen, daß der Präſident der Vereinigten Staaten von Nordamerika dem Repräſentantenhauſe die Vorlage einer Bill ankündigt, welche die Ertheilung von Subventionen zur Unterſtützung der Handelsmarine in Vorſchlag bringt. Um das Maß der Verleugnung„freiſinniger“ Staats⸗ weisheit durch das von ihr ſtets hochgeprieſene A us⸗ land voll zu machen, wird jetzt auch bekannt, daß Stanley die kolonialpolitiſche Thätigkeit Deutſchlands rühmend anerkennt! Dagegen werden wohl Herr Richter und ſeine Preſſe nur ſchwer ankämpfen können, denn trotz der ihnen eigenthümlichen Gabe, über Dinge zu urtheilen, von denen ſie meiſtens nichts verſtehen, dürfte ihnen doch der Beweis ſchwer fallen, daß ſie von Ko⸗ lonien mehr wiſſen, als Stanley. Ueber das Vorgehen des Schweizeriſchen Bundes⸗ raths haben wir uns bereits(in Nr. 333) in eingehen⸗ der Weiſe ausgeſprochen; es erübrigt uns noch, der Bot⸗ ſchaft des Präſidenten Harriſon und der Aeußerung Stanleys mit Bezug auf unſere heimiſchen Verhältniſſe etwas ausführlicher zu gedenken. Die Subventionirung der Handelsmarine, wie ſie vom Präſidenten der Vereinigten Staaten dem Reprä⸗ ſentantenhauſe empfohlen wird, ſoll dem amerikaniſchen Handel die Möglichkeit bieten, beſtehende Abſatz⸗ gebiete zu vergrößern und neue zu erobern. Richters gehäſſige Kritik der auf eine Erweiterung des deutſchen Handelsgebietes abzielenden Beſtrebungen, wie ſie in den Dampferſubventionen und der Kolonialpolitik ausgeprägt ſind, ward im Reichstage nur noch von Herrn Dr. Barth überboten. Herr Dr. Barth wuͤnſchte„ernſt“ genommen zu werden, weil er an einer Tabakplantage in Sumatra betheiligt ſei. Dieſe Bemerkung des Herrn Dr. Barth iſt recht ſeltſam; nach ſeiner Anſicht müßte Jeder, der ſich an ſeinem Plantagenunternehmen mit einem oder mit mehreren Antheilen betheiligt, ein be⸗ deutender Kolonialpolitiker ſein, was doch offenbar nicht der Fall iſt. Die Thatſache allein, daß Dr. Barth in Sumatra mitbetheiligt iſt, beweiſt gar nichts; mit demſelben Maße gemeſſen, müßte jeder Börſenmann, der einige Eiſenbahnaktien beſitzt, ein großer Eiſenbahnpolitiker, jeder Beſitzer von Kohlenaktien ein Sachverſtändiger für Kohlenbergbau ſein. Was übrigens Herr Dr. Barth damit meinte, als er erklärte, er glaube nicht, eine nationale That vollbracht zu haben, wenn er ſich an einer Tabak⸗ plantage in Sumatra betheilige, iſt einfach unverſtändlich. Was hat denn eine ſolche Betheiligung des einzelnen Deutſchen im Auslande— und ſelbſt wenn dieſer Ein⸗ zelne Herr Dr. Barth wäre— mit der Kolonialpoliiik des Deutſchen Reiches zu thun? Die Frage liegt nicht ſo, ob der Einzelne ſein Geld in überſeeiſche Unter⸗ nehmungen anlegt, ſondern ſo, ob das Deutſche Reich in Ländern, die noch nicht vergeben ſind, ſich die⸗ jenige Macht verſchaffen ſoll, wie ſie andere Kulturvölker in anderen Gebieten ſich bereits ſeit Jahrhunderten verſchafft haben. Und dieſe Frage muß unſeres Erachtens ent⸗ ſchieden bejaht werden, trotz Herrn Dr. Barth, Es in Nr. 333. 1. Blatt.(elephon⸗Ar. 218.) Geltſenſte und nerbreitetſte Zeitung in Mannßeim und Amgebung. doch nicht gleichgültig, ob Deulſche als Gaſte der Hol⸗ länder und Engländer ſich an einzelnen überſeeiſchen Unternehmungen betheiligen, ſie können und werden eine freiere Thätigkeit en falten, wenn ſie unter dem Schutze der deutſchen Flagge arbeiten. Dafüͤr ſcheint aber Herrn Barth das Verſtändniß ebenſo abzugehen, wie ſinen Genoſſen Richter und Bamberger und ihnen ahmt die oppoſitionelle Preſſe, wie in ſo vielen anderen Fragen, auch in der Behandlung der kolonialpolitiſchen Angelegen⸗ heiten nach.Darin aber li'gt der ſchärfſte Gegenſatz zwiſchen den Vertretern der Kolonialpolitik und den Gegnern derſelben, daß die Crſteren durch die Koloniſationspolitik eine große Kulturarbeit des Deutſchen Reiches verrichten wollen, welche in Zukunft der Geſammtheit zu Nutzen kommen wird, waͤhrend die Gegner lediglich mit dem augenblicklichen buchmäßigen Nutzen rechnen. Dieſe Bedeutung der deutſchen Kolonialpolitik hat auch Stanley rückhaltlos anerkannt, und wir glauben, es könnte dem deutſchen Volke eigentlich nicht ſchwer fallen, zu entſcheiden, wo die Wahrheit bei der Beur⸗ theilung der kolonialpolitiſchen Beſtrebungen Deutſchlands zu ſuchen iſt. Auf der einen Seite ein Fachmann, deſſen Bedeutung nicht angezweifelt wird, auf der anderen Herr Richter und ſeine Freunde, die ſeit der Begründung des Reiches Al les bekämpft haben, was demſelben frommen konnte. Gegen die grundſätzliche Oppoſition des„Frei⸗ ſinns“ und, der an ſeine Rockſchöße ſich anklammernden „Demokratie“ muß jeder deutſche Bürger ankämpfen, wenn ihm die Unterſtützung einer das Wohl der Ge⸗ ſammtheit fördernden nationalen Politik am Herzen liegt! *Deutſcher Neichstag. Berlin, 9. Dezbr. m Reichstag wurde heute die Etatberathung der Zolke und Verbrauchsſteuern beim Titel„Tabakſteuer! fort⸗ geſetzt. Kröber hielt eine mäßige Tabakſteuer für das allein Richtige. Müller führte darüber Klage, daß die Reichsregie⸗ rung der Tabakſteuer gegenüber zu ſehr Rückſichten walten laſſe. Seipio krat für einen wirkſameren Schutz des inländiſchen Tahakbaues ein; die gegenwärtige Steuer mache jeden Gewinn illuſoriſch. Grad empfahl, einen Steuererlaß in der Höhe des verdorbenen Produktes eintreten zu 1 Schultz von Lupitz bielt angeſichts der Nothlage des einhei⸗ miſchen Tabakbaues die äußerſte Kar orge des Staats für geboten. Der Staatsſekretär des Reichsſchatzamtes, Freiherr v. Maltzahn erklärte, die angeblich drückende Lage des deut⸗ ſchen Tabakbaues ſei keineswegs eine Folge der geltenden Steuergeſetzgebung. Die ſchwebenden Anterg ndlnrgen ſeien noch nicht abgeſchloſſen und ſei deßhalb eine augenblickliche definitive Entſchließung unthunlich. Redner ſtellte eine ein⸗ Erwägung in Ausſicht. Der Schatzſekretät wies dar⸗ auf hin, daß die Einnahmen aus dem Tabak ein Theil der geſetzlichen Grundlagen derReichsfinanzen ſeien. v. Stauffen⸗ berg trat für die der gegenwärtigen Beſteuerung ein, worguf der Titel„Tabakſteuer“ bewilligt wurde. Bei dem Titel Zuckerſteuer“! äußerte ſich der Staatsſekretär reiherr v. Maltzahn dahin, daß die Frage, ob eine neue onferen; in London Wiet und dieſe ſich mit der Buckerſteuer beſchäftigen würde, ſpäteſtens nächſten ommer zur Entſcheidung kommen dürfte. Graf Hatzfeldt hält eine Reform der Zuckerſteuer für nolh⸗ wendig. Der Titel wurde darauf bewilligt. Bei dem Titel „Branntweinſteuer) empfeblen Schultz(Lupitz) und Kalle für die kleineren Betriebe Erleichterungen zu ſchaffen. Der Schatzſekretär v. Maltzahn erklärte, das Wohl der kleineren Brennereien werde von den Regierungen und den Reichsbehörden dauernd im Auge behalten. Das vom Abg. Ebriſten angezogene Regulativ über die Steuerfreiheit des Branntweins ſei Sache des Bundesraths. Gamp empfahl der Regierung die Unterſuchung über die Lage der kleineren Branntweinbrenner, deren Klage über hohe Steuer nicht un⸗ begründet ſei. Szmula(Centrum) bezeichnete die gegenwärtige Kontingentirung als vielfach ungerecht und wies die Angriffe auf die größeren Brennereibeſitzer zurück. Richter führte aus, das neue Branntweinſteuergeſetz ſei eine ſchwere Mehrbelaſtung der Konſumenten zu Gunſten der Agrarier. Seipiv behauptet, am 1. Oktober 1890 werde eine ausdrückliche Beſtimmung zum Schutze kleinerer Brennereien unentbehrlich werden. v. Kardorff(gegen die-Ausführungen Richters): Die Brannt⸗ weinſteuer ſei ein Segen für das Land, namentlich für die mittleren und kleineren Leute im Oſten. Schultz und Kalle erkennen die Wirkſamkeit des Brantweinſteuergeſetzes voll und ganz an. Schatzſekretär v. Maltzahn weiſt nochmals darauf hin, daß ſeitens der Verwaltungsbehörde alles zu gunſten der kteinen Brenner geſchähe; es ſei deßhalb durch Cireularverfügung des preußiſchen Finanzminiſters den be⸗ treffenden Brennereinen auf Antrag die Betriebseröffnung ſchon vor dem 1. Oktober geſtattet. Richter glaubt, daß das Branntweinſteuergeſetz lediglich um die Ausgaben zu decken gar nicht nöihig wäre. Die übrigen Poſitionen der Zölle und Verbrauchsſteuern werden ohne Erörterung genehmigt. Bei Artikel„Stempelabgaben“ erwähnt Richter die an⸗ geblich beabſichtigte Niederreißung der Schloßfreiheit; er hofft, die betreffende Lotterie werde nicht geſtattet. Nächſte Sitzung morgen 12 Uhr; Reſt der heutigen Tagesordnung. —— Mittwoch, 11. Dezember 1889. Badiſcher Landtag. Karlsruhe, 9. Dez. S. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer unter dem Vorſitze des Präſidenten Lamey. Am Regierungsliſch: Miniſterialdirektor Geheimerath Eiſenlohr und Generaldirektor der Staatseiſenbahnen Geheimerath Eiſenlohr; ſpäter Miniſterialrath Seubert. Das Sekretariat gibt den Einlauf mehrerer Petitionen bekannt, betreffend die Beſteuerung des als Haustrunk ver⸗ wendeten Branntweins von 11 Gemeinden. Die Petitionen gehen an die Petitionskommiſſion. Der Präſident theilt ein Schreiben des Großh. Miniſteriums der Finanzen vom 5. d. Mts mit, durch welches ein Verzeichniß der ſeit Schluß des letzten Landtags ertheilten Adminiſtrationskredite nebſt Begründung überſandt wird. Das Schreiben geht an die Budgetkommiſſion. 0 gibt der Präſident bekannt, daß von Seiten des Großh. Miniſteriums des Innern dem Hauſe die Akten über die am 7. d. Mts. ſtattgehabte Erſatzwahl im 28 Wahl⸗ bezirk(Bezirksamt Oberkirch und Gemeinden vom Bezirks⸗ amt Achern) übermilttelt worden ſeien. Die Sitzung wird zum Zwecke der Wahlprüfung unterbrochen. Nach Wieder⸗ eröffnung derſelben erſtattete der zum Berichterſtatter er⸗ nannte Abg. Baſſermann über die fragliche Wahl Bericht und wird hiernach von der Wahlprüfungskommiſſion bean⸗ tragt, die Wahl des im 28. Bezirk zum Abgeordneten ge⸗ wählten Bürgermeiſters Joſef Geldreich in Oberkirch für unbeanſtandet zu erklären. Das Haus iſt mit dieſem Antrag einverſtanden. Nunmehr wurden Namens der Budgetkommiſſion die auf die heutige Tagesordnung angeſetzten Berichte üher die Rechnungsnachweiſungen erſtattet, und zwar die der Großh. Oberrechnungskammer für 1886 und 1887, ſowie über die Rechnungen derſelben für 1887 und 1888 vom Abg. Weber (Offenburg), und diejenigen der Eiſenbahnbetriebsverwaltung, der Giſenbahnwerkſtättenverwaltung, der Eiſenbahnmagazins⸗ (Betriebsmaterialien⸗)Verwaltung, der Bodenſeedampfſchiff⸗ fahrtsverwaltung und der Main Neckar⸗Eiſenbahnbetriebver⸗ 100 für 1886/87 vom Abg. Wilckens. Bei Titel I entſteht eine kurze Debatte an welcher ſich die Herren Abg. Weber(Konſtanz), Fie ſer, ſowie General⸗ direktor Gebeimerath Eiſenlohr beiheiligen, über die Ver⸗ theilung der Güterfrachten auf die Rochnung der Dampfſchiff⸗ fahrts⸗ und Eiſenbahnkaſſe. Namentlich macht Abg. Fleſer darauf aufmerkſam, daß ein lebhaftes Intereſſe beſtehe, die Möglichkeit zu erwägen, ob nicht eine Ermäßigung der Taxen eintreten könne: zu dieſer Erwägung bedürfe man aber eine beſtimmtere Grundlage, die nur aus der ſelbſtändigen Leiſtung des Dampfſchifffahrtsverkehrs gewonnen werden könne. Dem Antrage des Berichterſtatters entſprechend, erklärt das Haus ſämmtliche Titel der Rechnungsnach⸗ weiſungen für unbeſtandet. 5 Bei der hierauf folgenden Bildung der Kommiſſion zur Berathung des die Verſicherung der Rindviehbeſtände, theilt der Präſident mit, daß ſeitens der Abtheilungen in die Kommiſſion gewählt wurden die Abgg.: Frey, Frank, Gſell, Dreber und Klein (Wertheim);: auf Antrag wird die Kommiſſion um acht weitere Mitglieder verſtärkt und als ſolche durch Akklamation gewählt die Abgg.: Haes, Hauß, Her bſt, Straub, Strauß, Gerber, Lohr und Löffler. Bei der Feſtſetzung der Tagesordnung für die nächſte Sitzung entſteht über das der Kammer vorliegende Arbeits⸗ material eine eingehendere Erörterung, an der ſich außer dem Präſidenten die Abgg. Fieſer, Muſer, Friderich und Kiefer betheiligten. Nachdem das Sekretariat noch dem Hauſe vom Einlauf einer Petition des Ausſchuſſes der ſtagtsbürgerlichen Einwohner in Mosbach um Gewährung des Gemeindewahl⸗ rechts an die ſtaatsbürgerlichen Einwohner Kenntniß gegeben, welche Petition an die Petitionskommiſſion verwieſen wird, ſchließt der Präſident nach Mittheilung der nächſten Tagesordnung, gegen die ein Einwand nicht erhobeu wurde, um 12½ Uhr die Sitzung. Der„Segen“ internationaler Arbeitec⸗Congreſſe. Bekanntlich planen die Engländer die Zuſammenberufung einer interngtionalen Bergarbeiter⸗Verſammlung. Als Grund für die Nothwendigkeit eines ſolchen Kongreſſes wird ange⸗ führt, daß, ſo lange es den ausländiſchen Grubenarbeitern geſtattet werde, ihre Arbeit zu einem billigen Lohn zu ver⸗ kaufen und zu lange Zeit zu arbeiten, die Intereſſen der engliſchen Bergleute und des engliſchen Kohlenhandels zu ſehr in Mitleidenſchaft gezogen würden, und daß es deßhalb darauf ankomme, auf dem Kongreſſe die fremden Bergarbeiter zur Forderung der in Enaland üblichen Arbeits⸗ und Lohnbedingungen zu bewegen. Dieſe Anſicht wurde, wie der Geſchäftsführer des Vereins für die wirthſchaftlichen Intereſſen in Rheinland und Weſtfalen, Herr Dr. Beumer mittheilt, der zum Studium der britiſchen Arbeiterverhältniſſe von mehreren deutſchen wirthſchaftlichen Vereinen nach England entſandten Kommiſſion an den verſchiedenſten Stellen in einer naiv⸗offenen Weiſe beſtätigt. So ſagte der Kommiſſar Mr. Broadhurſt, der oberſte Beamte der vereinigten Trade Unions des geſammten Königreichs, der Zweck jenes internationalen Arbeiterkongreſſes beſtehe allerdings darin, daß der immer mehr fühlbare Wettbewerb der franzöſiſchen, belgiſchen und deutſchen Kohle dadurch zurückgehalten werde, daß die Arbeitszeit auf dem Feſtlande verkürzt und die Löhne erböht würden. Die engliſchen Kohlenarbeiter müßten befürchten, in ihrer ganzen Poſition zurückgedrängt zu werden; ſie ſeien daher, um die ausländiſche Konkurrenz zu bekämpfen,„berechtigt und verpflichtet, dahin zu ſtreben, 2. Seite. Seneral⸗Anzeiger. Wranngerm, 11. Pezemvrt. daß die Produktſon in den konkurrirenden Ländern ſich unter denſelben Bedingungen, wie in England vollziehe.“ Wir haben dieſen Worten, ſo führt Dr. Beumer dazu ons, kaum etwas hinzuzufügen; ſie ergeben auf das Allerklarſte bie Thatſache, daß die engliſchen Arbeitervereinigungen ledig⸗ lich deshalb auf die Erböhung der kontinentalen Löbne und die Verkürzung der Arbeitszeit drängen, um der engliſchen Kohle, deren Verſandt durch die inſulare Lage des Landes ſo wie ſo ein Vorſprung geſichert iſt, alte Abſatzgebiete zurück⸗ zuerobern, neue Abſatzgebiete zu erſchließen. Daß bei den bedeutend höheren Lebensmittelpreiſen in England dem engliſchen Bergmann nach Beſtreitung der allernothwendigſten Lebensbedürfniſſe von ſeinem Lohn nicht piel meor übrig bleibt, als jetzt dem deutſchen, dürfte um ſo leichter nachzuweiſen ſein, als von dem erſten die Beiträge zu Kranken⸗, Unfall⸗ und Invalidenkaſſen bis aufdenletzten Penny aus eigener Taſche beſtritten werden müſſen. Dennoch will er, daß ſein deutſcher Genoſſe die⸗ ſelben Löhne wie er beziehe; den Grund dieſes Wunſches und der Bereitwilligkeit, dem kontinentalen Bruder zu helfen, haben wir in obigen Auslaſſungen nur zu deutlich zu erkennen Gelegenheit gehabt. Was ſagen unſere deutſchen Bergleute dazu? Wollen ſie ſelbſt dazu beitragen, die engliſche Kohleninduſtrie auf Koſten der deutſchen zu fördern, das Exportgebiet der deuiſchen Kohle den Engländern auszuliefern? Das würde die Laſt tragen, die mangelnde Arbeitsgelegenbeit würde den deutſchen Bergmann zu ſpät erkennen laſſen, 117 25 von John Bull auf den„internationalen“ Leim ge⸗ ührt ſei. Aus Stadt und LJand. Maunheim. 10. Dezember 1889 „Vom Hofe. Sonntag Vormittag nach dem Gottes⸗ dienſt in der Schloßkirche ertheilten der Großherzog und die Großherzogin verſchiedenen Perſonen Audienz, u. A. dem Hauptmann Freiherrn von Berckheim vom Generalſtab der 28. Diviſion, welcher die Orden ſeines verſtorbenen Vaters überreichte. Geſtern Vormittag nahm der Großherzog einen längeren Vortrag des Staatsminiſters Turban ſowie einige militäriſche Meldungen entgegen. Nachmittags hörte derſelbe die Vorträge des Geheimeraths Freiherrn von Ungern⸗ Sternberg und des Legationsſekretärs Freiherrn von Babo. Abends fand eine Hoftafel ſtatt, zu welcher eine größere Zahl höherer Staatsbeamten Einladung erhalten hatten. Die Großherzogin hat ſich geſtern Vormittags nach Mühl⸗ burg begeben zum Beſuch des von dem dortigen Frauenverein gegründeten und geleiteten Kochkurſes für ſchulpflichtige Mäd⸗ chen und der unter derſelben Leitung ſtehenden Frauenar⸗ beitsſchule. Die Kronprinzeſſin von Schweden und Nor⸗ wegen bat mit ihren Söhnen die Reiſe nach Meran alücklich beſtanden und die ſehr ſchön gelegene, vortrefflich eingerichtete Villa in Obermais bezogen. Der Krouprinz von Schweden und Norwegen iſt geſtern, Sonntag, Abend wohlbehalten dort eingetroffen. Zum Beſuche der Erbgroßherzoglichen Herr⸗ ſchaften traf am vergangenen Sonntage dercErbprinz vonNaſ⸗ jau in Freiburg ein. Derſelbe wurde am Bahnhofe von der Frau Erbgroßherzogin auf das freudigſte begrüßt. Im Laufe des geſtrigen Vormittags kamen auch der Herzog von Naſſau nebſt Gemahlin in Freiburg an. Das„Geſetzes⸗ und Serordnungsblatt“ für das Sroßberzogthum Baden Nr. 30 enthält eine landes⸗ Herrliche Verordnung die Ausführung des 8 66 des Reichsmilitärgeſetzes betreffend(„Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbeamte ſollen durch ihre Einberüfung zum Militärdienſt in ihren bürgerlichen Dienſtverhältniſſen keinen Nachtheil erleiden); eine Verordnung Gr. Miniſteriums des Innern die Straßenpolizei betr.(Fuhrwerksverkehr betr.), ſowie eine Bekanntmachung eben desſelben„Die Draht⸗ ſeilbahn über den Rhein zwiſchen Wyhlen 77 Schweizerhalte“ betr. ſowie Konzeſſſonsertheilung iezu. *Anwalts⸗Gehilfen. Die Gehilfen der Rechtsan⸗ wälte ſind dem Invalidätsgeſetz unterſtellt, ſind aber— und dies iſt ein Widerſpruch— von der Wohlthat der Kranken⸗ kaſſen ausgeſchloſſen. Herr Reichstagsabgeordneter Diffene hat dieſe Frage geprüft und an maßgebender Stelle in Berlin Schritte gethan, welche vorausſichtlich von Erſolg gekrönt ſein werden. Es ſteht alſo die Aufnahme genannter Gehilfen in die Ortskrankenkaſſen in naher Ausſicht. Die Vernehmung eines Arztes als Zeugen in Bezug auf den Zuſtand ſeines Patienten iſt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafſenats, vom 8. Juli 1889 nicht von der richterlichen Feſtſtellung abhängig, ob der Arzt durch ſeine Bereitſchaft zur Ablegung des Zeugniſſes befugt oder unbefugt handle, vielmehr iſt geſetzlich dem pflicht⸗ mäßigen Ermeſſen des Arztes anheimgeſtellt, ob er das Zeugniß verweigern oder ablegen will. Gedächtnißkirchn der Proteſtation von 1529 in Speyer.„Der Vermögensſtand des Vereins zur Erbauung einer Gedächtnißkirche der Proteſtation von 1529 in Speyer war am Ende des vorigen Jahres 626,000., was eine Feuilleton. — Der ſchneidige Geſchichtsprofeſſor. Eine ganz aparte Stellung unter dem Lehrer⸗Kollegium des alten Friedrich Wilhelms⸗Gymnaſiums in Berlin unter Ranke's Leitung nahm der Geſchichtslehrer Dr. F. ein. Als Land⸗ wehr⸗Hauptmann blickte er etwas mitleidig auf ſeine Stuben ⸗ hocker⸗Kollegen herab. Auch im Civilſtande ließ er nach damaliger militäriſcher Mode den linken Paletotärmel hängen. .s Uunterricht war nicht minder ſchneidig als ſein Auftreten. Wenn im Frühjahr die Soldaten vorüberkamen, bieß es: „Machen Sie nur die Fenſter auf, Sie hören jetzt doch nicht zu!“ Die Unterrichts⸗Methode war à la Kadeltenhaus, 1.:„Sie wundern ſich, daß Hannibal bei dem Marſch urch die pontiniſchen Sümpfe die Kavallerie an die Quene warf. Wenn Sie einmal blos eine Kompagnie führen, ſo werden Sie ſehen, wie die letzten Leute ſchon hinten nach⸗ bummeln!“ Seine Primaner behandelte er kavaliermäßig. Wenn K. und B. Nachmittags athemlos zu ſpät kamen, weil ſie ein Paar Eliſabethſchülerinnen begleitet batten, rief er ihnen entgegen:„Nun, Sie waren wohl einmal wieder aus, die Töchter des Landes zu beſehen?“ Oder er beäugelte durch ſein Monocle den ſtets bizarr à la mode gekleideten H. und ſagte im Lieutenantston:„., aber heut' ſind Sie wieder einmal recht geſchmackvoll gekleidet!“ — Ein gemütpliches Bad. In einem vor Kurzem erſchienenen deutſchen Reiſewerke gibt ein deutſcher Arzt von dem Badeort Ohinemutu in Neuſeeland folgende anziehende Schilderung. In Ohinemutu dampft es allerorten, überall brechen kochende Quellen hervor, die von der Maoribevölke⸗ rung in der verſchiedenſten Weiſe benutzt werden. Am ori⸗ ginellſten iſt jedenfalls der Gebrauch, ſich Abends in dem warmem Waſſer zu ergehen und dann ſtundenlang im weichen Schlamme zu ſitzen, den Leib bis zum Kopf in dem warmen Element, plandernd und ſich gegenſeitig unterbaltend. Aber auch zu anderen Zeiten genießen die Eingevorenen die Wohl⸗ that des Bades, und unſer Gewährsmann verſicheet, zu wel⸗ cher Zeit man auch durch Ohinemutu wandere, immer könne man beſtimmt die halbe Einwohnerſchaft rechts und links Ende Mehrung pm 24505 M. gegen das Vorſahr bedeütele. Heute ſtehen zu dieſem Bau 754,469., ſodaß ſich eine Mehrung ipi Laufe des Jahres 1889 um 128,469 M. ergibt, worunter 92,317 M. Beiträge(im vorigen Jahre 3874.) Bei der geſtrigen Generalverſammlung des Vereins wurde faſt ein⸗ ſtimmig beſchloſſen, die nöthigen Vorarbeiten für die Aus⸗ führung des Baues alsbald in Angriff zu nehmen. In den 3 nächſten Jahren ſollen die Zinſen mit je 25,000., ſowie je 30,000 M. aus den jährlichen Beiträgen zur Verwendung kommen. * Prämiirung von Rindvieb. An ſtaatlichen Zu ſchüſſen zur Prämiirung von Rindvieh behufs Hebung und Förderung der Rindviehzucht ſind im Jahre 1889 im Groß⸗ erzogthum Baden insgeſammt 76,000 M. verausgabt worden. Die böchſte Geldprämie erhielt der Bezirk Meßkirch(47 Preiſe mit 3000.), während die unterſte Stufe bezüglich des Prämienſatzes der Bezirk Mannheim mit 135 M.(3 Preiſe) einnimmt, der Bezirk Schwetzingen erhielt 14 Preiſe mit 750., der Bezirk Weinheim 13 Preiſe mit 895 M. der Bezirk Heidelberg 26 Preiſe mit 1070., der B zirk Eber⸗ bach 24 Preiſe mit 990., und der Bezirk Wlesloch 20 Preiſe mit 935 M. ꝛc. 8 * Banhof. Auf die Ausſchreibung der Submiſſion zur Herſtellung eines eiſernen Geländers zu beiden Seiten des Bauhofse, welche bekanntlich behufs endgiltiger Fertigſtellung der Carl⸗Friedrichſtraße durchvrochen werden ſoll, ſind ſolgende Angeboke eingelaufſen: Ph. Buß 4145 Mark, J. Lay 5149 M, F. Wieſe 2196., F. Polaf 2827., W. Axt 2467., Ph. Wendel 3800., J. Rimbach 3500., A. Deichmann 1501., K. Gordt 2242., H. Gordt 2540., C. Erlewein 3063 M. C. Zucker 1443., ein Schloffermeiſter aus Bruchſal 2912 M. Das Höchſtgebot beträgt ſomit 5148 Mark, während ſich das niebrigſte Gebot auf 1443 Mark beläuft. Kommentar wohl überflüſſig. “Daßs zweite Geſicht. Ein Freund unſeres Blattes ſchreibt uns: Anläßlich der intereſſanten Mittheilung in Nr. 335. zweites Blatt, des„Generalanzeigers“ für Sonntag, 8. Dezember, überſchrieben„Das zweite Geſicht. Streifzüge in ein dunkles Gebiet“, bin ich in der Lage, zu der Art frag⸗ licher Erſcheinungen ein höchſtverbürgtes Jaklum mittheilen zu können. Im Jahre 1867 feierte man in Rom ein Sekundiz⸗ ſeſt des Papſtes Pius, welchem beizuwohnen viele Katholiken aus Deutſchland, auch mehrere aus Baden, dahin abreiſten. Unter Letzteren befanden ſich auch zwei Herren, die mir per⸗ ſönlich bekannt waren: ein etwa 25 Jahre alter Architekt aus Karlsruhe und Pfarrer Dr. Käſtle aus dem Oberlande. Die beiden Herren begegneten ſich in Rom vor dem Schaufenſter einer Künſthandlung, hielten gemeinſam Beſichtigung der aus⸗ geſtellten Kunſtgegenſtände und unterhielten ſich darüber. Der junge Architekt, mit Namen Hildebrand, ſtand im Begriffe, nach Hauſe zu reiſen und verabſchiedete ſich von dem Pfarrer. Als Hildebrand weggegangen war, trat an den noch ſtehen gebliebenen Pfarrer Dr. Käſtle ein fremder Mann heran, zu ihm ſagend:„Der junge Mann, welcher ſoeben von Ihnen weggegangen, wird ſeine Heimath ſnicht erreichen“ — und entfernte ſich raſchen Schrittes. Hildebrand reiſte ab. In Welſchlyrol war Hochwaſſer eingetreten, das eine Brücke über den Eiſeckfluß hinweggeriſſen hatte. Hildebrand kam an die Stctte der zerſtörten Brücke, um das Werk der Zer⸗ ſtörung in Augenſchein zu nehmen, fiel in den reißenden Strom und ertrank. Als Dr. Käſtle in den Zeitungen die Nachricht von dem Ungluücksfall geleſen hatte, berichtete er ſo⸗ fort den myſteriböſen Vorgang am Schaufenſter der Kunſt⸗ handlung in Rom dem damals in Freiburg erſchienenen „Bad. Beobachter“, welcher den Brief des Dr. Käſtle in ſeinen Spalten veröffentlichte.— Solche it 0 in dunk⸗ les Gebiet ſollten in der Tagespreſſe nicht ſo ſelten vor⸗ kommen. Man ſcheut ſich, von ſolchen Dingen zu ſprechen, um nicht als abergläubiſch zu erſcheinen Wirkliche, gut verbürgte Thatſachen, welche das Räthſelhafte im Menſchen⸗ weſen offenbaren, zu glauben, iſt nicht Aberglauben, ſondern ein Eingehen auf nähere Erforſchung der Vorkommniſſe im dunkeln Gebi⸗te. Wer z. B. vor 35 Jahren den rotirenden Tiſch hat tanzen ſehen, ohne daß die mindeſte mechaniſche Kraft zu entdecken geweſen wäre, durch welche der Tiſch hätte in Bewegung geſetzt worden ſein können, muß dieſes Phä⸗ nomen, welches auf einen Augenblick geſpenſterhaft die Welt durchrauſchte und wieder verſchwand, nothwendig auf über⸗ natürliche Urſachen zurückführen. * Trauergottesdienſt. Mittwoch Morgen um 9 Uhr findet der Trauergottesvienſt für Herrn Friedrich Neſtler in der Jeſuitenkirche ſtatt. Ortsverein der Tiſchler(Schreiner) II. In der letzten Verſammlung des Vereins wurde die Neuwahl des Vorſtands vorgenommen und ſodann die Abhaltung der michten fu beſprochen. Nach Erledigung dieſer zwei wichtigen Punkte der Tagesorduung fand eine Beſprechung der Frage der Errichtung einer„Gewerhehalle“ hierſelbſt ſtatt. Der Vorſtand hatte hierzu zahlreiche ſelbſtſtändige Schreinermeiſter, ſowie Mitarbeiter renommirter Möbel⸗ er eingeladen, von denen eine größere Anzahl auch er Einladung 80 geleiſtet hatten. Die Grundlage der bildete die Denkſchrift des hieſigen Gewerbe⸗ und nduſtrievereins. Es entſpann ſich eine ſehr lebhafte, ſach⸗ icbe Debatte, an der ſich mehrfach die Herren Franz Barth, Walter und Fröbel betheiligten, mit ſpezieller Berückſichtigung vom Wege im Bade antreffen. Männer und Frauen, Kinder 1 und Erwachſene ſitzen hier in ſüßer Eintracht nebeneinander und Fremde erweiſen den einheimiſchen Damen dadurch ihre beſondere Aufmerkſamkeit, daß ſie ihnen ohne Weiteres die Pfeife aus dem Munde nehmen, einige Züge rauchen und ſie dann der Maorifrau oder dem Maorifräulein wieder in den Mund ſtecken. — Ein Wiederſehen. Durch einen traurigen Zufall ſollte ein Angeſtellter des Hoſpitals Lariboiſiere in Paris ſeinen ſeit 26 Jahren vergebens geſuchten Bruder wieder⸗ finden. Ein Herr:.. ein ehemaliger, mit dem Kreuz der Ehrenlegion verſehener Militär, und bis vor Kurzem bei dem Journal„La Paix“ angeſtellt, war ſeit einigen Tagen als Patient dem obigen Krankenhauſe eingeliefert worden. Am Donnerſtag verſtarb derſelbe und ſein Leichnam wurde nach dem ſogenannten Amphithegter, dem Leichenhauſe des Hoſpitals, hinauftransportirt. Nachdem er hier von dem erſten Angeſtellten dieſer Abtheilung entgegengenommen worden, wollte dieſer ihn wenige Stunden ſpäter den Internen(den im Hauſe ſelbſt lebenden Aerzten) ausliefern, als es ihm einfiel, die Aufſchrift mit dem Namen der Leiche, welche ſich auf einem an derſelben befeſtigten Zettel befand, zu leſen. Da ſah man den Aermſten plötzlich wanken, und zwei andere Beamten ſtürzten hinzu, um ihn zu ſtützen. Er hatte beim Leſen des kleinen Schildes den Namen ſeines einzigen Bruders erblickt, den er ſeit mehr als einem Vierteljahrhundert ſich vergebens zu finden bemübt hatte. — Barnum und Jenny Lind. In einem intereſſan⸗ ten Artikel über Barnum, den König der Reklame, erzählt der Londoner Correſpondent der„K..“ folgende intereſſante Details über die Erfolge, welche Barnum als Impreſario der Jenny Lind errang: Am ſtolzeſten iſt Barnum wohl auf die Jenny Lind⸗Unternehmung, weil ſie gleichſam ſein Talent in der höheren Sphäre des muyfikaliſchen Impreſario zeigte. Schon der Vertrag erregte Auffehen;„er ruinirt ſich mit der Jenny Lind,“ hieß es in New Hork Barnum verburgte ihr zwei Diener, einen Sekretär, alle Neiſe⸗ und Unterhaltungs⸗ koſten, Wagen und Pierde und 1000 Pallar ſter ſedes Con⸗ cert; dazu dang er auf ibren Buaſch den 1 8 Futinus Benedikt als ihren Pianobegleiter für eine Geſammiſumme der Möbelbranche, reſp. des Schreinerfachs.— Zum Schluß wurde nachſtehende R ſolution angenommen: Die heutige Verſammlung des Ortsvereins der Tiſchler II ſtellt ſich der Errichtung einer„Gewerbehalle“ in Mannheim freundlich gegenüber, hofft, daß der„kaufkräftige“ Theil der Bevölkerung bei allen Beſtellungen der Möbelbranchen, reſp. des Schrei⸗ nerfachs, die in Mannheim anſäſigen Favrikanten und Meiſter in erſter Linie berückſichtigen werde, und daß in der„Ge⸗ werbehalle“ nur hier angefertigte Arbeiten ausgeſtellt werden können.“ Ein geriebener Ganner. Wie vorſichtig man mit der Verabreichung von Geldgeſchenken ſein muß, beweiſt nach⸗ ſtehender Vorfall, der ſich am vergangenen Sonntage in einer Wirthſchaft der Unterſtadt zugetragen hat. Saßen da ver⸗ ſchiedene Gäſte beim Glaſe Bier gemüthlich beiſammen und ließen es ſich recht wohl ſchmecken. Da giht die Thür auf und herein tritt ein junger Mann in äußerſt ärmlicher, faſt zerlumpter Kleidung und bittet mit dem traurigſten Jammer⸗ geſicht von der Welt um eine milde Gabe, er habe ſchon ſeit ſo und ſo langer Zeit keinen warmen Biſſen über die Lippen gebracht und außerdem fehle ihm noch das nöthige Geld zum Nachtquartier. Als ein Gaſt die Anweſenden warnt und den Bittſteller als einen geriebenen Gauner bezeichnet, fänat dieſer bitterlich an zu weinen, daß es einen Stein hätte erbarmen mögen. Wie konnten da die mildthätigen Herzen unſerer Gambrinusjünger widerſtehen und flugs händigt ein beſonders weichherziger Gaſt dem armen Burſchen das nötbige Geld, welches er zu einem Nachtquartier bedurfte, ein. Nachdem der Beitler die Wirthſchaft verloſſen und verſchtedene Gäſte wiederholt ihrer Anſicht Ausdruck gaben, daß man es hier mit einem geriebenen Gauner zu thun habe, dämmerte auch im Spender die Ueberzeugung auf, daß er einen Unwürdigen beſchenkt. Um ſich nun Gewißheit zu verſchaffen, verlietz er eiligſt die Wirthſchaft und begab ſich in eine naheliegende Herberge, wo er den Bittſteller vermuthete. Und er hatte ſich nicht getäuſcht. Der Bettler ſaß ſingend und trinkend an einem Tiſche in Gemeinſchaft mit zwei Frauenzimmern und zwei Burſchen, welch letztere der Eintretende ebenfalls ſofort als diejenigen erkannte, welche Tags zuvor in ſeiner Wohnung um eine Gabe vorgeſprochen hatten. Unſer mildtbätiger Spender ging ſofort zur Polizei, als jedoch dieſe erſchien, hatte der Gauner ſchon längſt das Weite geſucht, dagegen waren die zwei anderen Burſchen noch anweſend, welche natürlich ſofort verhaftet wurden. Gerechte Strafe. Vom Karlsruher Schöffengericht erhielt ein junger Burſche, der in der Anlage am Mühl⸗ burger Thor Pflanzen muthwillig beſchädigte, wegen Sach⸗ beſchäd gung 5 Monate Gefängniß. Eine zwar hohe aber gerechte Sirafe. Verkebrsſtörungen. Auf der Breiten Straße, in der Nähe von G1 ſiel geſtern Vormittag ein hochbeladener Heuwagen um und entſtand hierdurch eine längere Verkehrs⸗ übrung. Ferner kam geſtern Nachmittag auf der Straße zwiſchen O 2 und F 2 ein mit Chriſtbäumen beladener Wagen zu Fall und wurde auch hierdurch eine längere Verkehrs⸗ ſtörung verurſacht. *Mißandlung. In der Schwetzinger Straße wollte eſtern ein 12 Jahre alter Knabe auf die Trambahn ſpringen. Der Kondukteur des betreffenden Trambahnwagens war je⸗ doch der Meinung, daß es ſich hier um einen groben Unfug handelte und ſtieß dem Knaben mit ſeinem Juße in derart rnher Weiſe an den Kopf, daß der Bube eine nicht unbe⸗ deutende Verletzung erlitt. 2 * Uufall. Vergangene Nacht kam vor einem Hauſe in .4 Herr Hauptlebrer Hetzler von hier zu Fall und erlitt derſelbe hierdurch einen Beinbruch. * Leiche geläudet. Die Leiche des am vergangenen Sonntag im Floßhafen beim Schlittſchuhlaufen ertrunkenen 13jährigen Sohnes des Schuhmachers Borberger von hier wurde geſtern an der Unalücksſtätte geländet. * Muthmaßliches Wetter am Mitwoch, den 11. Dezember: Der Luftwirbel im Nordweſten hat ſich bis 740 mm.(alſo 22 mm. unter Mittel) vertieft und drängt energiſch gegen die Oſtſee vor. Sein Einfluß macht ſich durch eine lebhafte weſtliche Luftſtrömung geltend, welche verhält⸗ nißmäßig milde Luft beiführt. Es ſſeht aber ein Uebergang der herrſchenden Luftſtrömung in Nordweſt bevor und infolge davon erneute Zufuhr kühler, gleichzeitig ziemlich feuchter Luft. Es wird deßhalb morgen(Mittwoch) bewölktes naßkaltes Wetter, vielfach mit Schnee und Grauben eintreten. Die nachfolgenden Tage(Donnerſtag u, ſ..) werden fortgeſetzt unbeſtändiges Wetter, weitere Schneefälle bei mäßigem Froſt, zwiſchendurch auch etwas Aufheiterung bringen. *Metebrologiſche Beobachtungen der Station Mann⸗ heim vom 10. Dezember, Morgens 7 Uhr. Thpermometer indri IHöchſte und niederſte Tem⸗ in Celſius Mirnens peratur des verg Tages in mm Trocken] Feucht Stärke Maximum Minimum 746.8—.8—.0 Süd 2 45—1⁰.0 ) 0: Windſtille;;: ſchwacher Zuftzug; 2: etwas ſtälker zc,;8: Sturm; 10· Orkaß Wetter: Schnee. Aus dem Grofherzogthum. * Schriesheim, 9. Dezember. In Ihrem Blatte vom Donnerſtag, 5. d. M. befand ſich ein Artikel aus Schriesheim, welcher mit den Worten degann: Ein freies Leben führen von 5000., und den Barikoniſten Bellelti für 2500 L. Eine Prinzeſſin hätte nicht üppiger reiſen können. Jenny Lind war ſelbſt von Barnum's Freigebigkeit höchlichſt erſtaunt, und eine ihrer erſten Fragen an ihn nach ihrer Ankunft war: „Wie können Sie ſo viel Geld an mich wagen, nachdem Sie mich doch nie ſingen hörten?“ Jadeſſen wußte Barnum, was er that. Jenny Lind hatte zwei Eigenſchaften, eine ſchöne Stimme und den Ruf der Mildherzigkeit, die bei dem ameri⸗ kaniſchen Publikum faſt ebenſo zog, wie die Stimme, umal da Burnum ſeine eigenen Spenden auf Rechnung der Jenng Lind zu ſetzen pflegte. Jenny Lind's Erfolg war bekanntlich beiſpiellos. Der Präſident ſtattete ihr einen Beſuch ab und ſie ward mit Geſchenken einzig und allein gegen ihre eigen⸗ bändige Empfangsbeſcheinigung überhäuft; kauſend Dinge wurden nach ihr benannt, und die Verſteigerung der erſten 1000 Billete eraab eine Summe von 10.000 Doll Kurzum, ihr zukünftiger Triumph erſchien dem berechnenden Geiſte Bar⸗ num's ſo ungeheuer, daß er, um unvermeidlichen Mehrforder⸗ ungen im voraus die Spitze abzubrechen, zu ihren 1000 Doll. die Hälfte des Reingewinns hinzufügte. Nach Ablauf ihres Vertrags beſaß Jenny Lind 176,000 Doll. und Barnum— 534,000 Doll.! Wie berechtigt aber dieſes Einnahmenmißver⸗ hältniß war, zeigt die Thatſache, daß, ſobald ſie allein zu concerkiren anfing, die von Barnum mit allen Mitteln der Reklame aatebancdt Begeiſterung für die ſchwediſche Nachti⸗ gall auf ihr gewöhnliches Maß einſchrumpfte. + In der Konditerei. Bitte, Fräulein, zweimal Vanille!—„Zweimal? Herr Lieutenant ſind doch allein?“ —„Eben deshalb, fühle mich ſonſt zu vereinſamt!“ — Glücklicher Hauswirth! Frau: Du, Mann, was können wir denn dieſes Mal unſerem Hausherrn Unange⸗ nehmes ſagen, wenn wir unſern Zins zahlen 2! — Die neue die der Kaiſer dem Feld⸗ marſchall Moltke bei Gelegenbeit ſeines Jubiläums verlieben at, beſteht darin, daß über dem gewönlichen, blau emalllrten rdenskreuze, zwei Kreuzesbalken verbindend, eine Krone angebracht iſt, aud daß ſowobl dieſe Krone wie die zwiſchen Ir Krruzesbalken ndlichen ſchwarzen Adler reich mit rillanien ausgelegt find. Mannhefm, 1 1. Dezember. General⸗Anzeiger. 8. Selte⸗ wir u. ſ. w. Es ſcheint, daß der Schreiber des betreffenden Artikels von der ganzen Sache nichts geſehen, noch gewußt hat, denn die darin enthaltenen Angaben ſind faſt vollſtändig unwahr oder doch ungeheuer übertrieben. Wie kann ein 16⸗ jähriger Bube(es war ja nur ein Bube) 80 Liter Wein zu einem Kellerlock hinaus transportiren oder auch nur auf der Stratze foriſchaffen. Der Bube iſt tbeils aus Lͤderlichkeit, größtentheils aber aus Furcht vor Strafe aus der Schneider⸗ werkſtatt ſeines Meiſters ſowie aus ſeiner elterlichen Woh⸗ nung in den Wald geflüchtet. Ferner ſoll nach jenem Artikel der Burſche einen Herd und einen Ofen geſtohlen und nach ſeiner Waldtütte derbracht baben. Dieſe Angabe beruht wieder vollſſändig auf Unwahrheit. Ich bin ſelbſt an dem auf die Verhaftung des Burſchen folgenden Morgen in frag⸗ licher Hütte geweſen, habe aber weder einen Ofen noch einen Herd geſehen, auch keine Spuren von einem bequemen Lager 4 entdecken vermocht. Der Bube hat lediglich bei der Berg⸗ chen Mühle einige Backſteine, ſowie altes Derrblech zuſammen geleſen und ſich hieraus eine Art Hülte gebildet, um ſich vor Eintritt der Mitternacht darin aufzuhalten und vor Kälte zu ſchützen. Das wirkliche Nachtquartier des Burſchen waren nur Ställe und Strohſchuppen. Nach dem Wortlaut jenes Artikels könnte man glauben, daß ein Räuber ſchlimmſter Sorte in dem Burſchen eingefangen worden ſei und wird durch ſolche falſche Mittheilungen ſehr ſchnell ein Ort ver⸗ dächtigt.(Wir bringen vorſtehende Zuſchrift ihrem Inhalte nach unverkürzt zum Abdruck. Der fragliche Artikel iſt von uns, wie auch in demſelben angegeben war, dem Badiſchen Beobachter entnommen worden, dem wir auch die Verant⸗ wortung für den Artikel überlaſſen müſſen. D..) Heidelberg, 9. Dez. In Folge einer Verſäumniß oder Unvorſichtiakeit hat ſich geſtern ein ſchweres Unglück ereignet. Der in der Plöckſtraße wohnende Viktualienhändler Renner betrat Abends um 6 Uhr ohne Licht den Hausgang und ſtürzte durch eine ſogen. da welche eine in dem Hauſe wohnende Frau offen gelaſſen 17 5 ſoll, in den Keller hinab und zwar ſo unglücklich, daß er an den Folgen des Sturzes alsbald geſtorben iſt. Heidelberg, 9. Dez. Ein Einbruchsdiebſtahl frechſter Art würde geſtern wieder in unſerer Stadt verübt. In einem Hauſe in der Anlage wurden nämlich verſchiedene Gegen⸗ ſtände, wie ein ſeidener Regenſchirm, ein Paar neue Stiefeln, ein goldener Rina, goldene Broſchen u. dergl. entwendet. Der Rührigkeit der Polizei gelang es indeß, des frechen Einbrechers bald in der Perſon eines herumſtrolchenden Handwerksburſchen habhaft zu werden und ihn dingſeſt zu machen. Auf der Polizeiwache verſchluckte der Dieb, bevor es zu verhindern war, den goldenen Ring. Eppelheim, 9. Dez. Die auf geſtern in den„golde⸗ nen Pflug hier einberufene„Oeffentliche Volksverſammlung“ konnte nicht abgehalten werden, weil'der Beſitzer des„Pflugs“ ſich weigerle, den Saal zur Verfügung zu ſtellen, als er den eigentlichen Zweck der Verſammlung und die Ziele der„Ein⸗ berufer“ erfahren hatte. Zu aller Vorſicht ließ er ſogar die Fenſter des Saales aushängen, um ſo den Aufenthalt in demſelben unmöglich zu machen. Auch keiner der übrigen Wirthe geſtattete die Abhaltung der Verſammlung, I1 9. Dez. Auf einer im Adler in Lud⸗ wigshafen am See abgehaltenen Verſammlung von Vertre⸗ teru der Gemeinden Ueberlingen, Stockach, Sipplingen und Ludwigshafen erörterte Bürgermeiſter Betz von Ueberlingen die Erſtellung einer Straßenbahn Stockach⸗Ueberlingen unter Vorlage von Plänen, Koſtenberechnungen ꝛc. Der Bru ſoll einer ee übertragen werden, welche einen Theil der Koſten übernimmt, während die übrigen Koſten durch Bei⸗ träge der Gemeinden und des Staales zu decken waren. Die Geſammtkoſten würden etwa 800,000 M. betragen. Für das Nnen das allſeitige Billigung ſand, ſoll vorerſt die Zu⸗ timmung der Gemeindeverſammlungen eingeholt und dann das Weitere veranlaßt werden. * Tabakbericht. Untergimpern, 9. Dez. In vergangener Woche wurde hier der Tabak abgewogen. Das Erträgniß war ein recht erfreuliches, da das Vierkel(9 Ar) durchſchnittlich 4, in beſſeren Anlagen ſogar 5 Zentner des enannten Produktes lieferte. Der Zentner koſtete 46 Mk., omit brachten 9 Ar dem Pflanzer nach Abzug der Flächen⸗ ſteuer von Mk..50 per Ar einen Reinertrag von 142 M. is 188., was den Landwirthen bei dem dieſes Jahr ſo gering ausgefallenen Getreideergebniß wohl zu göunen iſt. Vfälziſche NMachriqiten. Fraukentbal, 8. Dez. Die Diebe, welche vorgeſtern bei Fräulein Kaſſel(nicht Kattel) einen Einbruchsdiehſtahl begingen, wurden in der Deſenz'ſchen Wirthſchaft durch unſere Schutzmannſchaft verhaftet. Es ſind die 20jäbrigen Tagelöhner Jean Renter und Fritz Bickert. Der Diebſtahl war nicht kurzer Hand vorbereitet, Fräulein Kaſſel wur de von den beiden Verbrechern ſchon einige Zeit bei ihren Abend⸗ ausgängen beobachtet. Am fraglichen Abend ſtanden Beide wieder der Lauer, und als Fräulein Kaſſel ausging, hielten ſie den Zeitpunkt für Ausführung des Diebſtahls ge⸗ kommen. Bei der Verbaftung zeigte ſſch Renter böchſt renitent und drohte einem Schutzmann mit offenem Meſſer mit Todt⸗ Bei dieſem ſauberen Patron wurde als weitere affe noch ein Beil gefunden. Mittheilungen aus Heſſen. Worms 9. Dez. Seitens des Freiherrn Heyl zu Herrnsbeim wurde der biefſgen Bürgermeiſterei die Summe von 5000 M. überwieſen, wovon 1000 M. zur Errichtung einer Suppenanſtalt verwendet werden ſollen. Der von 4000 M. ſoll dagegen zur Anſchaffung von Kohlen ienen für Vertheilung an ſolche Familien hieſiger Stadt, welche in 125 der früh eingetretenen Kälte in Verbindung mit den ohen Kohlenpreiſen dem Winter mit Beſorgniß entgegen⸗ ſehen. Anlaß zu dieſer Spende gab der Kaiſerbeſuch und der Wunſch, daß die Freude über denſelben auch in ſolchen ſamilien nachwirken könne, wo nahe bei der Feſtſtimmung ie Sorge ſteht. Gerichtszeitung. Manunheim, 9. Dezbr.(Strafkammer). Vor⸗ ſitzender: Herr Landgerichtsdirektor Baumſtark. Ver 155 der Großherzogl. Staatsbehörde: Herr Staatsanwalt uffner. 1) Johann Georg Mohr III., 60 Jahre alt, verheir., Feldhüter und Georg Heinrich Guber, 33 Jahre alt, Land⸗ wirth, beide von Schriesheim, wegen Jagdvergehens. Die Angeklagten legten im Monat Oktober d.., ohne im Beſitz von Jagdſcheinen zu ſein, auf der Gemarkung Schriesheim Schlingen zum Fangen von Haſen. Auch führten ſie bei Ausübung ider Jagd Gewehre mit ſich. Die Angeklagten erhalten eine Gefängnißſtrafe von je 5 Monaten.— 2) Peter Schuhmann, 23 Jahre alt, ledig, Küfer und Peter Oden⸗ wälder, 17 Jabre alt, beide von Weinheim wegen Dieb⸗ Die Angeklagten find am 11. November d. J. in die ehauſung des Landwirths Philipp Hartmann in Weinheim eingeſtieg'n, haben Komoden, Pulte ꝛc. gewaltſam erbrochen und 2 Uhren und 2 Denkmünzen daraus entwendet. Es wird Schuhmann mit 5 Monaten, Odenwälder mit 4 Mo⸗ naten Gefängniß beſtraft.— Georg Landets, 23 Jahre alt, ledig, Taglöhner von Speyer wegen Diebſtahls. In der Nacht vom 25. zum 26. Oktober d. J. iſt der Angeklagte, welcher ſchon mit Zuchthaus vorbeſtraft iſt, auf der Hafen⸗ anlage hier in die Nothhalle 3 der badiſchen Aktiengs ſellſchaft Gutjahr), nachdem er die Fenſterſcheibe eingedrückt, einge⸗ iegen. bat gewaltſam Thüren und Pulte erbrochen und 24 Canmhaaner, 1 Arbeitsrock. 1 Kiſte mit Mauometer, 1 Geßwehr, 1 Meſſingſtempel und noch anderes mehr im Ge⸗ ſammtwerthe von 441.50 M. entwendet. Angeklagter leugnet auf das Hartnäckigſte die That begangen zu haben, wird aber für überführt erachtet und zu einer Zuchthausſtrafe von 5 Jahren, ſowie zum Verluſt der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren verurtheilt. Auch wird Polizei⸗ aufſicht für zuläſſig erkannt.— 4) Fidel Eührhardz7 Jahre alt, verheir, Dreher von Ravensburg z. Z. in Käferthal und Anna Marie Pfeffer, 40 Jahre alt, von Käferthal wegen unehelichen Zuſammenlebens und Vergehens gegen 8 169 des.⸗St.⸗G.⸗B. Eortart wird wegen Vergebens gegen§ 169 des R. Str⸗ .⸗B. zu einer Gefängnißſtrafe von 1 Monat derurtheilt. Wegen unehelichen Zuſammenlebens erhalten die Angeklagten eine Haftſtraſe von je 1 Woche.— 5) Andreas Klein⸗ hans, 29 Jahre alt, lediger Taglöhner von Ilvesheim, wegen Urtundenfälſchung. Der Angeklagte hat eine Urkunde, mit dem Namen Andreas Nagel unterſchrieben, angefertigt, und ſich auf dieſelbe von Wilbelm Munck 4 Mark übergeben laſſen. Angeklagter hat jedoch, als die Sache zur Anzeige kam die 4 Mark wieder zurückerſtattet. Er wird wegen Fälſchung einer Privaturkunde in gewinnſüchtiger Abſicht zu einer Gefängmißſtrafe von 4 Wochen berurtheilt, abzüglich 2 Wochen Unterſuchungshaft.— 6) Johann Horſch, 44 Jahre alt, verheirathet Küfer von Doſſenheim, z. Zt. in Leuters⸗ bauſen, wegen Urkundenfälſchung und Betrugs. Der Ange⸗ klagte erhielt eine Rechnung im Betrage von 8 M. 98 Pfg. zur Auszahlung. Er hat nun vor Berichtigung derſelben die Zahl 9 in 1 umgeändert und den dadurch übrig blei⸗ benden Betrag von 80 Pfg. für ſich behalten und zwar in. unverſehrtem Zuſtande. Es konnte dem Angeklagten eine Schuld nicht bewieſen bewieſen werden und erfolgt deshalb koſtenloſe Freiſprechung.— 7) Die ledigen Maurer, Eduard Moll, 21 Jahre alt, Anton Moll, 25 Jahre alt, von Unterwalburg, Heinrich Engelhard, 23 Jahre alt, von Hoffenheim, z. Zt. ſämmtlich hier, wegen Körperverletz⸗ ung. Die Angeklagten waren an dem Neubau des Schul⸗ hauſes in der Seckenheimer Straße beſchäftigt. Am 2. November d. J. ſtellten ſie nun eine Bordwand vor dem Bau auf, ohne dieſelbe jedoch zu befeſtigen. Kurze Zeit darauf ging der 13 Jahre alte Heinrich Bauer vorüber und zwar gerade in dem Augenblick, als die Bordwand durch einen Windſtoß umgeworfen wurde, Bauer wurde von derſelben getroffen und erlitt einen rechten Beinbruch Die Angeklagten werden zu einer Gefängnißſtrafe von je 1 Woche verurtheilt.— 8) Adam Samſtag, 28 Jahee alt, verwittw. Taglöhner von Rheingönnheim, wegen Urtundenfälſchung und Betrugs. Der Angeklagte fertigte auf den Namen eines Arbeiters eine Urkunde an, und ließ ſich darauf von der Wittwe Schuppnel 1 Mark verabreichen. Später verſuchte er noch unter falſchen Vorſpiegelungen 2 Mark zu erlangen. Der Angeklagte wird wegen Urkunden⸗ fälſchung und Betrugsverſuchs zu einer Gefängnißſtrafe von 6 Wochen verurtheilt.— 9) Valentin Schönleber Ehefrau von Brühl, wegen Körperverletzung. Vom Schöffengericht Schwetzingen zu einer Gefängnißſtrafe von 2 Monaten ver⸗ urtheilt, legte Angeklagte gegen dieſes Urtheil die Berufung ein. Dieſelbe wird theilweiſe für begründet erklärt und die Angeklagte nur zu einer Gefängnißſtrafe von 1 Monat ver⸗ urtteilt. Vertheidiger Herr Rechtsanwalt Dr. Staadecker Tagesneuigkeiten. .Grotz-Umſtadt 7. Dez.(Eine Rabenmutter) im wahren Sinne des Wortes ſtand dieſer Tage wegen fort⸗ geſetzter Mißhandlung ihres Kindes vor den Schranken des hieſigen Schöffengerichts. Die Megäre hatte ihr zweijäh⸗ riges, im Wittwenſtand außerehelich geborenes Söhnchen in einer geradezu haarſträubenden Weiſe mißhandelt, ſo daß das Kind am ganzen Körper blaue Flecken trug und ihm in Folge der Schläge beide Aermchen gebrochen waren, außerdem war das arme Würmchen, daß zum größz⸗ ten Theil ſich ſelbſt oder zwei älteren Geſchwiſtern überlaſſen war, faſt bis zum Skelett abgezehrt. Um dem Leben und Geſundheit des Kindes untergrabenden Gebahren der unnatürlichen Mutter ein Ende zu machen, hatte die Orts⸗ unter Zuziehung eines hieſigen Arztes die gerichtliche nzeige erhoben. Die Staatsanwalt hielt für den Fall, der faſt an das Unglaubliche grenzt, eine exemplariſche Strafe am Platze und beantragte 1 Jahr Gefängniß, welchem An⸗ trage ſich denn auch das Schöffengericht anſchloß. — Berlin, 8. Dez.(Raubmord.) Der unter dem Namen„Der alte Wilhelm“ allgemein bekannte Wächter in einem Neubau der Eberswalderſtraße wurde heute Morgen im hinteren Hoſe des noch nicht bewohnten Hauſes ermordet aufgefunden. Derſelbe halte geſtern Abend 84 M. Lohn aus⸗ bezahlt erhalten und in einer nahegelegenen Wirthſchaft in Geſellſchaft eines jüngeren Mannes zu Nacht gegeſſen, wo⸗ rauf er ſeinen Wachedienſt antrat. Das Geld fand ſich nicht mehr im Beſitze des augenſcheinlich mit einem Spalen nieder⸗ geſchlagenen Mannes, ſo daß ohne Zweifel hier ein Raub⸗ mord vorliegt. Berlin, 8. Dez.(Ein zweiter Selbſtmör⸗ derkirchhof im Grunelwald) iſt ſeit einigen Tagen in der Näbe von Potsdam eröffnet worden, woſelbſt die im Forſtbezirk aufgefundenen Leichen von Selbſtmördern beerdigt werden. Das ziemlich 8 Terrain iſt von dem betreffen⸗ den Potsdamer Kirchhof durch ein Drahtgitter abgegrenzt und für eine lange Reihe von Jahren beſtimmt. Seit einigen Tagen ſind zwei Leichen— die erſten unbekannten Lebensmüden auf dieſem Selbſtmörder⸗Kirchhof beigeſetzt worden. — Berlin, 8. Dez.(Seltener Fall.) Auf der An⸗ klagebank der 90. Abtheilung des Amtsgerichtes 1 ſaßen geſtern zwei Zwillingsbrüder, welche kaum von einander zu unter⸗ ſcheiden waren. Einer derſelben hatte einem Kinde gegenüber eine ſchamloſe Aeußerung gethan und ſollte deßhalb zur Rechenſchaft gezogen werden, aber wer von den Beiden war der Schuldige? Nach langen Verhandlungen gelang es, die⸗ ſen in der Perſon des Friſeurgehilfen Krüger trotz der un⸗ glaublichen Aehnlichkeit mit ſeinem Bruder zu ermitteln, wo⸗ rauf er zu 2 Monaten Gefängniß verurtbeilt wurde. — Zürich, 8. December.(Ein gefährlicher Ver⸗ brecher.) In Kreuzlingen wohnte vor Jahren ein ehrwür⸗ dig ausſehender, älterer Herr, der ſein Schäfchen im Trocknen zu haben ſchien und nebenbei noch Vexſicherungsagent war. Herr Treichler ließ 1885 ſein Haus anſtreichen und machte, um dem Geruche der Oelfarben zu entgehen, eine kleine Reiſe, auf welche er auch 25,000 Frcs. mitgehen hieß, welche er an ſeine Verſicherungsgeſellſchaft hätte abliefern ſollen. Als er nicht zurückkehrte, ſtellten polizeiliche Nachforſchungen feſt, daß die mitgenommene Summe durch verſchiedene Gaunereien auf 35.000 Fres geſtiegen war. Weitere Nachforſchungen haben ergeben, daß der gute Mann zu einer Zeit als Kellner im einem Hotel zu Rom bedienſtet war, als dort ein Fremder unter eigenthümlichen Verhältniſſen ermordet und beraubt wurde, während Treichler kurz darnach auffallender Weiſe 2000 fl. nach Hauſe ſchicken konnte, Nun wurde die Spur des Verbrechers in England, Amerika und Frankreich verfolgt und ſchließlich in Deulſchland jetzt wieder aufgefunden. Treich⸗ ler lebte, zum zweiten Male verheirathet, als Vater zweier Kinder, in Reine bei Alverdiſſen in Lippe Detmold, führte den falſchen Namen Heinrich Scherer, angeblich geboren am 5. Mai 1817 von Hütten(Ct. Zürich) und war Gutsbeſitzer. Dieſer Tage iſt der raffinirte Verbrecher, der ſich fahrelanger Strafloſigkeit erfreute und wohl vor allen Verfolgungen irdi⸗ ſcher Gerechtigkeit ſicher fühlte, verhaftet worden. Die 1155 des Verbrechers auf diplomatiſchem Wege ſteht evor. — Wien, 8. Dez. Menſchenraub) Am 3. Julli 1888 erſchienen acht ruſſiſche Bauern aus Miftski in dem galiziſchen Dorfe Liski, kauften daſelbſt Branntwein und wollten ihn über die Grenze ſchmuggeln. Aus Furcht vor den ruſſiſchen Grenzſoldaten beſchloſſen ſie, ſich eine Zeit lang au öſterreichiſchem Territorium verborgen zu halten, und der Bauer Franz Kawatik räumte ihnen hiezu ſeine Scheune ein. Der Bruder des genannten, Jvan Kawaktik erfubr bie⸗ von, verbündete ſich mit einem zweiten Grundbeſitzer Jakim Szawarski und ſie verriethen den Aufenthalt der ruſſiſchen Schmugglex den ruſſiſchen Grenzern, welche ihnen für den Jall, als ſie der Betreffenden habhaft werden ſollten, drei Eimer von dem zu confiscirenden Branntwein als Prämie zuſicherten. Die ruſſiſchen Grenzſoldaten begnügten ſich aber nicht mit der Bewachung der Grenze, ſondern betraten das öſterreichiſche Gebiet und gelangten, von Jvan Kawatik und Szawarski gefuhrt, zu der Scheune, in welcher die Ruſſen verborgen waren. Bier derſelben wurden gefangen genommen, gefeſſelt und nach Rußland transportirt, den vier anderen gelang es, ſich zu flüchten. Die beiden Verräther erhielten gierauf das ihnen zugeſagte Quantum Branntwein. In der Folge erlangte die öſterreichiſche Gendarmerie von dem Vor⸗ fall Kenntniß, und während bezüglich der Grenzverletzung zwiſchen den beiden Regierungen diplomatiſche Unterhand⸗ lungen geoflogen wurden, erhob die Staatsanwaltſchaft gegen Ivan Kawatik und Szawarski die Anklage wegen Verbrechens des Menſchenraubes, beziehungsweiſe Vorſchubleiſtung zu dieſem Verbrechen, und Beide wurden zu je einem Jahre ſchweren Kerkers verurtheilt, welches Urtheil geſtern vom operſten Gerichtshofe vollinhaltlich beſtäugt wurde, mit der Motivirung, daß unzweifelhaft ein Eingriff in die Competenz der öſterreichiſchen Behörden vorliege, daß das Vorgehen der ruſſiſchen Grenzſoldaten das Verbrechen des Menſchenraubs involvire und daß die beiden Beſchwerdeführer durch ihren Verrath zu dieſem Verbrechen Vorſchub leiſteten. 5 — Varis, 8. Dez.(Eine Furie.) Die 21jährige Martha Léjournand aus Vincennes lauerte geſtern Abend ihrem Geliebten Ferdinand Nith vor deſſen Wobnung Boulevard St. Marcel auf und ſchoß ihn mit einem Revolver nieder, worauf ſie ſich zwei Kugeln durch den Kopf jagte. Der junge Mann liegt an einer Schußwunde im Unterleib rettungslos darnieder. — Paris, 8. Dez.(Weihnachtsbeſcheerung.) Die Gemahlin des Präſidenten der Republik hat durch den Generaladjutanten Brugsre die 20 Bürgermeiſter der Stadt Paris eingeladen, aus jeder Bürgermeiſterei 20 arme Kinder von—10 Jahren, welche die Schule fleizig beſuchen, in Vorſchlag zu bringen, da ſie am erſten Weihnachtstage 500 armen Kindern eine Ehriſtbeſcheerung veranſtalten will. —Hyeres, 8. Dez.(Hohes Alter.) Der älteſte des Kreuzes der Ehrenlegion iſt der 99jährige manuel Cartigny von hier. Derſelbe war Matroſe des franzöſiſchen Schiffes„Le Redoutable“ und wurde 1805 in der Schlacht von Trafalgar gefangen genommen. Damals waren von den ausgeſchifften 800 Mann der Beſatzungsmann⸗ ſchaft des Schiffes nur 130 mit dem Leben davongekommen, deren einziger Ueberlebender Cartigny jetzt iſt. Körperlich und geiſtig noch ſehr friſch, macht er täglich ſeinen Spazier⸗ gang und liebt es, ſeine Erinnerungen an jene Schlacht zu erzählen. Aönig Oedipus von Sophokes. Religion und Staat, und zwar jene von dem furchtbaren Ernſte der Myſterien durchweht, dieſer getragen und geſtützt von dem begeiſterten Nationalgefühle ariſtokratiſch denkender Männer, bilden den Mittelpunkt, um welchen ſich eines Aeſchylos Dichtkunſt bewegt; der milde Geiſt des Periklei⸗ ſchen Zeitalters redet aus den formvollendeten Werken eines Sophokles; die ſtarre Strenge und hohe Erhabenheit der Religion, unter deren Einfluß noch Aeſchylos geſtanden, hat einen heiteren Charakter u. verſöhnlicheren Geiſt angenommen; neben dem unbeugſamen männlichen Staatsbegriff eines Aeſchylos, treten bei Sophokles die Geſetze menſchlicher Sitte und einer frommen Pietät, als deren Trägerin dem Dichter die zarte, anmuttige Weiblichkeit erſcheint, in die Handlung ein. Nach unſeren heutigen Anſchauungen iſt Aeſchylos der Sänger patriotiſcher Begeiſterung, Sophokles aber der Dichter des Idealismus geweſen, der mit der hoch⸗ herzigſten En pfindung eine beſtrickende Weichheit des Aus⸗ druckes verband, während, um den Vergleich zu Ende zu ſpinnen, der ſpätere Euripides, ein ächter Sohn ſeiner Zeit, als der Vertreter eines Realismus erſcheint, der dem herr⸗ ſchenden Treiben huldigte und nicht mehr über die Schwächen ſeiner Zeit ſich zu erheben vermochte. Aeſchylos und Sophokles ſtanden himmelhoch über dem Publikum, das ihnen den Lor⸗ beer reichte, Euripides ſtieg hinab zu dem Publikum und ſtellte ſich mit ihm auf eine Stufe. Wie raſch im alten Grie⸗ chenland die Fortſchritte geweſen ſind, welche die Verfeinerung des Geſchmacks und die Veredelung der Sitten wenigſtens beim gebildeteren Theile des Publikums machen konnten, das geht aus der Entwickelung der Tragödie von Aeſchylos zu Sophokles deutlich genug hervor. Erſterer erzielt ſeine Wirkung auf die Zuhörer durch das Furchtbare, das er auch äußerlich zur Darſtellung brachte, Sophokles aber wollte alles vermieden wiſſen, was das Ebenmaß der Formen ſtören, das Gleichge⸗ wicht der Seele erſchüttern konnte; erſterer ließ den grauſigen Zua der Rachegöttinnen noch über die Bühne ſchreiten, für Vetztere leben die Eumeniden, dieſe ſchrecklichen Geſpenſter nur in der Seele des Menſchen; unverſöhnlich erſcheint die erbitterte Gottheit bei Aeſchylos; Sophokles, der alles in menſchlich verſöhnendem Geiſte auffaßte, läßt einen Apollo auch die Wunden heilen, welche der erzürnte Bogner dem unglückſeligen Oedipus geſchlagen. Es würde überflüſſig geweſen ſein, auf den Geiſt und das Weſen der Sophokleiſchen Dichtung auch nur mit dieſen wenigen Worten hinzuweiſen, wenn von denſelben die geſtrige Aufführung des Oedipus Tyrannos erfüllt geweſen wäre⸗ Es ſoll nicht geleugnet werden, daß damit wenigſtens ein Verſuch gemacht worden iſt, endlich auch einmal mit einer etwas abgerundeteren Geſammtleiſtung die Grenze der Mittelmäßgkeit u überſchreiten, innerhalb welcher ſich die Tragödie an unſerer ühne in der 1 Vergangenheit behaglich gefühlt hat. Ein farbiges Bild kam wohl hie und da zum Vorſcheiu, aber es ſehlte demſelben das Leben und das bischen Be⸗ wegung im Chor, der in der antiken Tragödie einen Haupk⸗ theil des Dramas hedeutet, ſtand ſelten völlig im Einklang mit den Worten des Helden, Während der König zu den flehenden Kindern und Jünglingen ſprach, ſchlummerten dieſe den ſanften und feſten Schlaf eines guten Gewiſſens und ſobald er an die Geronten ſein fürſtliches Wort richtete, erlaubten ſich einige derſelben, im Angeſichte des Herrſchers ſich niederzuſetzen. Dieſem altklaſſiſchen Chor, welcher das lyriſche Element des Stückes bedeutet, iſt berall da, wo er auftritt, eine ſo bedeutſame Rolle zugewieſen, daß er leben⸗ digeren und thätigeren Antheil an der Handlung nehmen und nicht blos mit dem geſprochenen Worte, ſondern auch mit der entſprechenden Pantomime beweiſen muß, daß er wirklich auch empfindet, was um ihn vorgeht und auf ihn einſtürmt. Als einer der Wenigen, die dieſes thaten, iſt Herr Tietſch anerkennend zu nennen, wiewohl für die Rolle des älteren Chorführers das kräftige, volltönende Organ des Herrn Neumann geeſaueter geweſen wäre. der den„Nreon“ mit fürſtlichem Anſtande in Wort und Geberde geſpielt hat. Sehr ſchün hat Herr Stury die Erzöhlung vom Tode Jocaſte's und der Blendung des Oedipus geſprochen; neben ihm arſchen von den Nebe verſanen nur noch Herx Hildebrand cträglich, der d — 4. Seite. kleine Rolle des Hirten mit wahrer Empfindung ſpielte und ſprach. Der greiſe Seher Teireſias, der noch in der Unter⸗ welt die Gabe der Weisſagung bewahrt und zu dem ſelbſt ein Odyſſeus die Reiſe in den Hades uuternebhmen muß, ſchwebt uns als eine majeſtätiſche Erſcheinung vor, hat ihn doch Zeus zum Schiedsrichter zwiſchen ſich und Here be ſtellt. Auf ſein Seherwort baut ſich die ganze Handlung Aauf, ſein furchtbarer Spruch muß Ohr und Gemüth gleicher⸗ mazen erſchüttern. iſt blind, weil er einſt geſchau hat, was keinem zu ſehen vergönnt iſt, dafür ſen ihn die Götter mit Blindheit. Aber ſeine liebevolle Mutter, die bolde Nymphe Cbariklo ward ihm rührende Für⸗ ſprecherin bei der Göttin Athene, welche er in ihrer vollen Schönheit belauſcht hatte, als ſie in's Bad ſtieg Augenlicht vermochte ihm zwar die ſchöne Göttin nicht wieder zu geben, dafür verlieh ſie dem Teireſias einen Stab, an welchem der Blinde zu wandeln vermochte wie ein Sehender. Unſere, den Geiſt der Dichtung ſo pöllig erfaſſende Regie gab daher dieſem Teireſias zum ſtändigen Begleiter einen Knaben, auf den der Blinde ſich ſtützte und die Rolle ſelbſt Herrn Jakobi! Oedipus, den tragiſchen Helden, ſpielte Herr Dr. Baſſermann, die Jokaſte ſe zemah⸗ lin und Mutter Fräulein v. Rothenberg. erwarten, daß Erſterer, der uns als Oreſtes ſchon erfreut hat, auch in der Rolle des Oedipus völlig aufgehen würde. Wenn dieſes wider Erwarten nic er Fall war, ſo mag er ſich bei dem artiſtiſchen Leiter unſerer Bühne bedanken. Während nämlich in Worms ein Tyeater erſtand, deſſen Bühne dicht in den Zuſchauerraum hereingerückt iſt und Herr Savits auf der ſogenannten Lear⸗Bühne zu München das Orcheſter überbrückt, um die Scene in möglichſt innigen Con⸗ takt mit dem Zuſchauerraume zu ſetzen, baut Herr Max Mar⸗ terſteig nach der entgegengeſetzten Richtung hin. Er thürmt Bretter und Stufen im Hintergrunde hoch auf einauder und zwingt ſo die Darſteller, den größten Theil des Geditzts weit hinten an einer Stelle zu ſprechen, an welcher die nicht be⸗ ſonders günſtige Akuſtik den Ton der Stimme abſchwächt und die Freiheit der Bewegung hemmt. Dazu kommt daun noch das Gepolter, welches die griechiſchen Helden mit ihrem Kothurne auf den dünnen Planken verurſachen und das auch nicht be⸗ ſonders lieblich klingt. Selbſt der muſchelförmige Souffleur kaſten am Orcheſter ſtört ſeinen antik klaſſiſchen Sinn, er läßt daher dieſen abtragen, um damit in dem leichtgläubigen Publi⸗ kum den Glauben zu erwecken, als ob er, ein zweiter Hof⸗ pauer, ohne„Fürſprecher“ ſeine Meiniger geſchult habe. Aber da es bekanntlich ohne den Souffleur, der an unſerer Bühne in jüngſter Zeit die Hauptrolle in allen Stücken geſpielt hat, bekanntlich nicht wohl geht, verſetzt er das Austragſtüberl dieſes nützlichen Mitglieds rückwärts mitten in die Bühne hinein und zwar in der claſſiſchen Form eines Altars, auf welchem dann der Herr Souffleur ſein ewiges Licht leuchten läßt, um welches ſich mit rührender Anhänglichkeit die Dar⸗ ſteller maleriſch zu gruppiren baben. Nur am Schluſſe ge⸗ ſtattet der Herr Oberregiſſeur ſeinem Helden in den Vorder⸗ grund der Bühne zu treten und auf einer Seitentreppe Platz u nehmen. Das geſchieht in der Abſchiedsſcene, in welcher er geblendete Oedipus ſeine kleinen Töchter zum letzten Male erzt. Und gerade dieſe Scene verträgt in ſo realiſtiſcher arſtellung, wie ſie Herrn Baſſermann und der Regie be liebte, am allerwenigſten das grelle Lampenlicht. Mit welchen Gefühlen hätte wohl ein Sophokles, der alles von der Bühne verbannt hat, was einen das Gleichgewicht der Seele ſtörenden Eindruck machen mußte, der das was Aeſchylos durch das Schreckenvolle und Grauſenhafte erreichte, allein vermittels der rührenden Töne dichteriſcher Sprache er⸗ ſtrebte, einen griechiſchen Schauſpieler betrachtet haben, welcher einen Oedipus in der letzten Scene mit blut⸗ triefenden Augen geſpielt haben würde? Es iſt aber zur Beantwortung dieſer Frage nicht einmal nöthig, bis in die Blüthezeit der antiken griechiſchen Tragödie zurückzugreifen, es genügt ſchon ein Rückblick in die klaſſiſche Zeit unſerer Mannheimer Nationalbühne.« Herr Max Marterſteig verdankte dem Entgegenkommen eben desjenigen! Theater⸗ Comité's, welches kürzlich zurückgetreten iſt, die Erlaubniß, die Dalberg'ſchen Theaterprotokolle abſchreiben und als von ihm herausgegeben abdrucken laſſen zu dürfen. Bekanntlich 55 er dann in einer Reihe von Zeitungsartikeln ſeinen ank dafür in etwas merkwürdiger Weife ausgeſprochen. Vielleicht würde er unſerem Theater einen beſſeren Dienſt erwieſen haben, wenn er ſich mehr in den Geiſt dieſer Protokolle vertieft und ſich den großen Dalberg zum Muſter genommen hätte, wir würden dann auch durch keinen ſo blutigen Oedi⸗ pus erſchreckt worden ſein. Am 12. Juni 1782 erließ näm⸗ lich der Freiherr von Dalberg folgenden Ukas an den Schau⸗ ſpieler Böck(vergleiche die Marterſteig'ſchen Protokolle von alberg Seite 58): Em mit Blut gefärbter Bauch— abſcheulicher läßt ſich keine Vorſtellung auf dem Theater denken. Ein uter Schauſpieler, wie Sie, Herr Böck, ſollte nie feine Zuflucht zu ſolchen Gauckelſpielen nehmen, um auf's Publikum zu wirken; denn was kann ſo was wirken, als Eckel und Abſcheu— ſowie das Heraus⸗ ſchleifen der Kinder der Medeag auch.— Hiermit ſeien dergleichen tragiſche Farcen von unſerer Bühne verhannt und auf das Marionetten ⸗Theater ewig verwieſen. Einem jeden Schauſpieler rathe ich zu leſen, was Home in ſeinen Grnundſätzen der Kritik von ſolchen Ungereimtheiten weislich ſagte.“ In der nächſten Oedipus⸗Vorſtellung kann ſich ja Jocaſte leich corem publico gufhängen und Oedipus ſich mit ihren Spangenſpitzen die Augen ausſtechen.— Der Souffleurkaſten iſt nicht das Einzige, was unter dieſem offenkundigen Dilet⸗ tantismus unſerer artiſtiſchen Leitung rückwärts ging und Ecken bekam. Dr. Haas. Aeueſtes und Celegramme. *Der Kaiſer in Frankfurt. Geſtern Mittag 1 Uhr iſt der Kaiſer in Frankfurt eingetroffen. Die Stadt war in großartiger Weiſe für den Empfang des Monarchen geſchmückt, den Herr Oberbürgermeiſter Dr. Miquel im Namen der Bürger⸗ ſchaft begrüßte. Der Kaiſer dankte huldvoll und fuhr ſodann über die Zeil in den alten Theil der Stadt nach dem Römer, wo er die Vorſtellung der ſtädtiſchen Ver⸗ treter entgegennahm. Abends fand im„Palmengarten“ ein Bankett ſtatt, bei dem Oberbürgermeiſter Dr. Miquel das enthuſtaſtiſch aufgenommene Hoch auf den Kaiſer ausbrachte. Der Kaiſer erwiderte alsbald, anfangs mit etwas leiſer, dann aber kräftiger Stimme und ſprach etwa Folgendes: „Meine Herren! Die von tiefſtem Herzen kommenden freundlichen Worte ergreifen mich und verſetzen mich in eine gewiſſe feierliche Stimmung, wenn ich denke, an welchem Platze ich mich heute befinde. Zu dieſen Wänden, von dieſem Platze aus haben meine Vorfahren, hat mein hochſeliger Großvater zu Ihnen geſprochen. Mir ſteht nicht die Erfahrung zur Seite, wie damals dem rahm⸗ gekrönten Helden. Ich glaube, daß die Sicbe und Begeiſterung, die mir entgegen kamen hier und an manchen — a Das 1 General⸗Anzeiger. Mannheim, 11. Dezember. anderen Orten mir entgegenkommen, nicht nur als Träger der erneuten deutſchen Kaiſerkrone, ſondern auch als dem Enkel Kaiſer Wilhelms, dem Sohne Kaiſer Friedrichs. Ich werde mir erſt ein lantzes Leben zu ver⸗ dienen haben, um deſſen würdig zu ſein⸗ was mir jetzt aus treuem Herzen entgegen⸗ getragen wird. Ich kann ſie aber verſichern, daß mir nichts wohler thut, als dergleichen Worte zu böreu, wie ich ſie eben vernommen. Mein ganzes Streben, meine ganze Arbeit iſt darauf gerichtet, mein Vaterland groß, mächtig und geachtet zu ſehen. In dieſer Abſicht beſtieg ich den Thron, dieſem Gedanken lebe ich, wenn mir das Werk auch zuweilen ſchwer zu ſein ſcheint und mir manchmal das Bedenken kam, ob ich der Aufgabe gewachſen bin. Es iſt immer für mich eine erneute Stärkung, derglei⸗ chen Anerkennung, wie ich eben vernommen, ausgeſprochen zu ſehen, und eine neue Auffriſchung zu weiterer Thätigkeit, zu weiterer Arbeit. Ich habe mich feſt davon überzeugt, wozu die langen Friedensjahre gedient haben; wie es meinen Vorgängern gelang, ſo hoffe ich, daß e8 auch mir gelingen wird, den Frieden zu erhalten und freue ich mich, zu ſehen, welch mächtigen Aufſchwung dieſes Gemeinweſen genommen hat, ein Beiſpiel für manche andere deutſche Stadt. Ich weiß aber ſehr wohl, wem dieſe Stadt dieſen Aufſchwung zu verdanken hat; ich glaube darin nicht fehl zu gehen, wenn ich damit die Gedanken ſämmtlicher verſammelten Frank⸗ furter ausſpreche: vor allen Dingen nächſt meinen Vor⸗ fahren hat die Stadt Frankfurt Ihnen Gum Oberbürgermeiſter Miguel gewendet) das Meiſte zu verdanken. In dieſer Geſinnung erhebe ich mein Glas und fordere Sie auf, mit mir auf das Wohl der Stadt Frankfurt und ihres jetzigen Hauptes zu trinken. Der Oberbürgermeiſter Miquel und die Stadt Frankfurt leben hoch!“ Nach Schluß des Banketts fuhr der Kaiſer in's Opernhaus, wo eine vortreffliche Feſtvorſtellung ſtattfand. Inzwiſchen hatte die Stadt glänzend illuminirt. Kurz nach 11 Uhr traf der Kaiſer wieder auf dem Haupt⸗ bahnhof ein. Auf dem Vorderperron der Halle waren das Infanterieregiment und die Bockenheimer Huſaren aufgeſtellt. Von der Regimentswuſik der 8ler mit der Nationalhymne, von den Huſaren mit der Kaiſerfanfare empfangen, ſchritt der Kaiſer ſofort die Front ab, worauf die Infanterie ſofort in Zuͤgen zum Deſilirmarſch einſchwenkte. Nachdem die Parade derſelben abgenommen, ſchwenkten die Huſaren eben⸗ falls ein und beide Truppenkörper marſchirten zum nörd⸗ lichen Eingang hinaus, in deſſen Nähe der Kaiſer Auf⸗ ſtellung zur Abnahme der Parade genommen hatte. Als⸗ dann begab er ſich zum bereitſtehenden Zug. Nachdem er in dem hellerleuchteten Waggon den Paletot abgelegt, kam er an die Waggonthüre zurück und reichte dem Ober⸗ bürgermeiſter Miquel zu wiederholten Malen die Hand, augenſcheinlich hoch befriedigt über den hieſigen Empfang und Aufenthalt. Nachdem der Ober⸗ bürgermeiſter noch ein dreimaliges Hoch ausgebracht, in das die nach Tauſenden zaͤhlende Menge einſtimmte, er⸗ ſchien der Kaiſer wieder und wieder an der Thüre, der Menge ſeinen Dank für die dargebrachte Ovation be⸗ zeugend. Der Lehrerverein ſtimmte noch ein Lied an, das aber in dem Brauſen der Menge und des abfahren⸗ den Zuges verhallte. Mannheim, 10. Dez. In einer geſtern Abend ſtattgefundenen Vertrauensmännerverſammlung des hieſigen demokratiſchen Vereins wurde beſchloſſen, Hrn. Fabrikant Dr. Adolf Richter aus Pforzheim als Reichstags⸗ kandidaten aufzuſtellen. Herr Richter war in der Ver⸗ ſammlung anweſend und hat die Kandidatur bereits an⸗ genommen. Zur Unterſtützung dieſes ihm naheſtehenden Kandidaten hat Herr Eugen Richter verſprochen, dem⸗ nächſt hierſelbſt in einer öffentlichen Verſammlung zu ſprechen. Eſſen, 8. Dez. Von Seiten des Oberpräſidenten von Berlepſch waren die Bergleute Fiſcher, Ballmann und Vöcker zu einer Beſprechung eingeladen. Vöcker er⸗ klärte, es ſei ihm heute angekündigt, daß er von Z che Kon⸗ ſolidation entlaſſen werden ſolle, weil er ſich geweigert habe, ſein Amt als Vorſitzender der vier Schächte Dahlbuſch niederzulegen. Ballmann erklärte, daß der Bergmann Maſſenberg vom Kölner Bergwerksverein entlaſſen ſei, weil er die Verwaliung einer Zahlſtelle des Bergarbeiter⸗ Verbandes übernommen habe; Vöcker erklärte, allein auf Zeche Dahlbuſch ſeien 5 Arbeiter außer Arbeit. Fiſcher er⸗ klärte, daß er ebenfalls einen Bergmann namhaft machen könne, der entlaſſen ſei, nur weil er zum Delegirten vorgeſchlagen ſei. Der Oberpräſident thellte hierauf den Bergleuten mit, daß der Herr Berghauptmann anordnen werde, daß „jeder Fall, in dem ein Bergmann behaupte, er ſei in „der Zeit nach dem Strike mit Unrecht abgelegt bezw. „des Strikes wegen abgelegt, von dem Revierbeamten „unterſucht werden ſolle und daß die Zechen ſich hier⸗ „mit ausdrücklich einverſtanden erklärt hätten mit dem „3ſatze, daß ſie bereit ſeien, jede Auskunft dem Re⸗ „vierbeamten über die Güünde der Entlaſſung und „die der Entlaſſung zu Grunde liegenden Thalſachen „zu ertheilen.“ Der Oberpräſident theilte hierauf den Bergleuten mit, daß ſeiner Auffaſſung nach durch dieſe Beſchlüſſe und Erklärung der Zechen jede Veranlaſſung für die Berg⸗ arbeiter, in einen Streik einzutreten, weggefallen ſei. Von Seiten der Bergleute wurde hierauf die Erklärung abge⸗ gebeu, daß ſie für den friedlichen Weg ſeien und daß ſie in der Vorausſetzung, daß die Zechenverwaltungen ihre Beſchlüſſe ausführen, ihren Kameraden rathen würden, nicht in den Streik einzutreten. * Berlin, 9. Dee. Der frͤͤhere Juſtizwiniſter Geaf Lippe iſt geſterben. Themnitz, 9. Dez. In den hieſigen Färbereien iſt ein allgeme Ake ausgebrochen. Nur zehn Prozent arkeiten, während 1500 Arbeiter dieſelbe niedergelegt haben und eine Lohnerh! von 33½ Procent verlangen. Wien, 9. Dez, Die Enthüllung des Hebbel⸗ denkmals am Sterbehauſe und die ſich daran an⸗ ſchließende Feier im Magiſtratsſaale des Rathhauſes findet am 13. Dezember Mittags ſtatt. * Paris, 9. Dez. Die Deputirtenkammer annul⸗ lirte die Wahl Boulangers und erklärte die Wahl Joffrins giltig. * Nom, 9. Dez. Der König und die Königin be⸗ geben ſich noch vor Weihnachten zum Beſuche der Kaiſerin Friedrich nach Naapel. * Semlin, 9. Dez. Eine in Belgrad erſchienene anonyme Broſchüre, betitelt„Die Bombe“, als deren Verfaſſer eine der Regierung naheſtehende Perſönlichk it genannt wird, beſchäftigt ſich mit der Gründung der ſerbiſchen Bahn. Der Verfaſſer beſchuldigt auf Grund von Aktenſtücken den Exkönig Milan der Beſtechlich⸗ keit. Es iſt auffallend, daß die Broſchüre in der heuligen Sitzung der Stupſchtina anſtandslos vertheilt werden konnte. Maunheimer Handelsblatt. — Mounheimer Effekteubörſe vom 9. Dezember. An der beuiigen Börſe zeichneten ſich Anilinaktien durch beſon⸗ dere Feſtigkeit aus, indem dieſelben zu 290 umgeſetzt wurden und ſo geſucht blieben. Brauerei Ganter waren zu 132 25 offerirt. Bad. Rück⸗ und Mitverſicherung gingen zu 575 um. Maunheim, 9. Dez.(Maunh. Börſe). Produkten⸗Markt. l Weizen 21.75—.50[Hafer, württemb. Alp. 16 25—16.50 „ Aorddeut 20 75—21.70„ ruſſiſcher—.—.— tuſf Azima 21 50—22.0 Mais amerikan. Mixed 12.75 18— Saxonska 21.75 82.25„ Donau 18.25—.— 0 Sirta 21 25 2— Bohnen 0 Tagaurog 20 50—22.25 Erbſen— 2 am. Winter 21 75— Kohlreps, beutſcher neuer 88. 7 ungariſcher—. rumäniſcher 5 icken—.—.— 35 Shedboſte 22.25— Kleeſamen, deutſcher 1 82.——.86.— Kernen 21.50——— 11 Roggen, pfälzer 18.50—18 75 Luzerne 115.—120.— 1 norddeutſcher—.—.—„ Prop. 220.—139.— 5 ruſſiſcher 18.50———.— Esparſette 27.— 28.— — bulgariſcher—.——— 50er Rohſprit, Juland 106.——— Girka 7ber„ unverſteuert 21.25 0 amerik. Winter Branntwein 100% Ts.—.—— Gerſte, hierländiſche 75 Leinöl, in Partien 50.—.— 1 pfälzer 59 Rübdl„ 28.—.— 8 ungariſche Petroleum Faß fr. m. 90% Taru 28.75 Hafee, badiſcher 1 2 3 4 24.50 Nr. 00 Weizenmehl 4— 5 175 51 50 7 Roggenmehl Nr. o) 80.—. 10 2575 Tendenz: Weizen feſt und höher. Roggen höher. Gerſte und Hafer feſt. Mannheimer Marktbericht vom 9. Dez. Stroh Mark 2,20, Heu.87, Kartoffeln, weiße„80 rothe 2,2, blaue 2,80(per 50 Kilo). Bohnen(per ½ Kilo) Blumenkohl 0,30, Wirſing 0,0, Rothkohl 0,5, Weißkohl 0,12(per Stück) Weißkraut 8,—(per 100 Stück). Spinat 0, 20(per Portion). Kohlrabi 9,½8 3 Knollerh. Kopffalat 08, Endivienſalat 0,09 Sellerie 0, 9(per Stück), Feld⸗ ſalat 0,15(per Portion. Zwiebeln 0,1(per 1½ Kilo), rothe Rüben 9,15, weiße .15, gelbe 0,15, Pflückerbſen—(per Portion), Carrotten 9,(per Buſchel), Meerrettig 0, 5(per Stange), Gurken(per Stück), do zum Einmachen— (per 0, Stück), Trauben 0,40, Aepfel ½20, Kirſchen—, Haſelnüſſe 50(per 12 Kilo), Bir en.20, Nüſſe 0,½12(per 25 Stück), Pflaumen—, Zwetſchen (per 1 Stück), Pfirſiſche—, Aprikoſen—(per 5 Stück) Butter 1,05(per 1 Kilo), Handkäſe ½0(per 10 Stück, Eier„35(per 5 Stück), Aal 0%% Breſem 7, 0, Hecht ,60, Barſch ,0, Weißſiſche„, Laberdan 78. tockfiſch 30, Reh o,80(per 1 Kilo), Haſe 3,40, Hahn jung) 1,—, Huhn 1,—, Feldhuhn 1,20. Ente 2, Gans(lebend) 4,50(per Stück), do. geſchl. 0,80(per /% Kilo), Tauben 5½(per Paar! 8 8 WMaunheimer Fettvieh⸗Markt vom 9. Dez. Es wurden beigetrieben und wurden verkauft per 100 Kilo Schlachtgewicht zu Mark: 37 Ochſen I. Qua· lität I. 40, II. Qualität M. 130. 394 Schmaſvieh I. 124, II. 110, 16 Farren 1 110, II. 10% 205 Kälber I. 150, II 160. 5 Schweine I. 186, II. 182. Milchtühe per Stück M——— 9 Schafe per Stück M. 30. Zuſammen 1715 Stück im Srſammterlös von Mark 178.208. Nannheimer Ferkelmarkt vom 5 Dez. Es wurden verkauft 120 Fe kel per Stück zu M. 9— 2. Geſammterlos M 1260. fretburg, 7. Dez.(Origingl⸗Marktbericht.) Auf dem heutigen Frucht⸗ markke wurden die Früchte verkenſt per 100 Kilv: Weizen Mark 13.85. 21.15, 20.„Halbweizen 20.—, 19 3,17„Roggen 18.—, 17.4, 17.—, Molzer 17.—. 16. 7, 16.—, Gerſt 18. 17.67, 17. 275 17.—, 18.76, 14.00. Verkauft wurden 15166 Kiio. Geſammterlös Mark 2736 15. Amerik. Produkten⸗Märkte. Schlußcourſe vom 9. Dez. New Pork Chicag o Schmalz Monat Mais 314 Caſſee 15.90 Weizen Ween Mais eanal, 8— 7850 Januar Februar März April Mai Juni Juli Auguft— September Oktober November Dezember TLear ———.————— 16.05 835 16— 885 43˙7 —— 8 52 887% Maunheimer Hafen⸗Verkehr vom 9. Dezember. Schiſſer ey. Kap. Schiff. Hommt von Ladung Etr. Hafenmeiſterei J. Bub[Niederläuder a83 Köln Stückgüter— W. Mer, Arndt 75*.— C Meſſert Wienanth Rotterdam 7 315⁰0 J Aſteroth Ruhrort 4 Dordrecht Borde 11790 Bauer Siegfried Notterdam Stückgüter— Klotz Hohenſtaufen— Hafenmeiſterei II. Krapp Pfrolz 1 Köln Stückgüter 900 8. Anſtatt Clara Biebrich Cement 1322 G. Kehl Chriſtina. 1 3012 A. Specht u1 Fides Rotterdam Stückgüter 10666 P. Hörnemann Tuſtav Duisburg Kohlen 1240⁰ J. Lömmerich Ludwigshafen 7[Rotterdam etreide 11008 W. Terjung elene Ruhrort Kohlen 12400 G. Scholwerth oe exat in votis 700⁰ Hafenmeiſterei III. W. de Byl Agnes Notte dam Getreide 4500 H. Frank Induſtrie 24 Mlülheim Stückgüter 2000 Haſenmeiſterei I. Angekommen am.— 9. Dez. Wecks Katharina Duisburg Kohlen 58000 8 Jötten Katharina 2 5 T0in Sofermann Die Maas Ruhrort 8 500 W. Schmitt Ev. Gemmingen Duisburg 2 206 A Heckmann Dianag Ruhrort 5 360⁰ J. Kersken Fortſchritt 1 8100 Waſſerſtands⸗Nachrichten. Rbern Bingen, 9 Dez. 1 35 m.— 007. Konſtanz, 9 Dez 3 25 m..00 Kaud, 9. D. 5. 146 m.—.09. Hüuingen, 9 Dez.3 m— 0 10 Koblenz,„ z. 182 m— 07 Kebl, 9 Dez ꝛ 1i8 m— ce Köln, 8 Dez 1 74—.04. Sauterburg. 9 Dez 3 27 m— 04RNubrort 3. Dez.12 m.—.08. Neckar Mannbeim, 0, Dez. 2,97. 40% Heilbronn, 9. Dez 84 m.— 604. Marau, 9 De 3 87 m— of Maunbeim, 0 Dez 2 90 m—.05 Mainz, 8. Dez 07 m— 08 Für Taube. Eine Perſon, welche durch ein einfaches Mittel von 23jähriger Taubheit und Ohrengeräuſchen geheill⸗ wurde, iſt bereit, eine Beſchreibung deſſelben in deutſcher Sprache allen Anſuchern aratis zu überſenden. Adr.: J H. Nicholſon, Wien IX., Kolingaſſe 4. 62891 Die durch ibre unübertreffliche Paßform, Eleganz und Soliduät weltberübmten Schuhwaarenfabrikate von Otto Herz& Tie., Frankfurt a. We., ſind für Mannbeim und Ludwigs pafen nur allein ächt zu baben bei Seors Hartmans, Sch 4. 6, am rtt untere —— — Senueral⸗Anzeiger. D. Seite. Bekauntmachung. Die Gehwegordnung für die 8 Stadt Mannheim betr. (888) Nr. 111863. Wir bringen hiermit nachſtehende ortspoli⸗ i Vorſchrift, welche die Zuſtimmung des Stadtraths erhalten at und von Gr. Herrn Landescommiſſär für vollziehbar erklärt wurde, zur allgemeinen Kenntniß. 65906 Mannheim, 3. Dezember 1889. Großh. Bezirksamt. Wild. Gehweg⸗Ordnung für Manuheim. Unter Aufhebung der§8 11 Abſ.—7 und 14 der ſtädtiſchen Bauordnung vom 6. Mai 1879, der 88 21 u. 22 der ſtädt. Straßen⸗ polizeiordnung vom 7. September 1882 ergeht auf Grund des Art. 13 des Geſetzes vom 20. Februar 1868, die Anlage der Ortsſtraßen und die Feſtſetzung der Baufluchten betr. und des hiernach unterm 11. März 1889 erlaſſenen mit bezirksamtlicher Verfügung vom 28. März 1889 Nr. 33020 ftaatlich genehmigten Beſchluſſes des Bürger⸗ ausſchuſſes Mannheim ſowie auf Grund des 5 386 Z. 10.⸗St.⸗G.⸗B., § 42 Ziff. 1 der Landesbauordnung und§ 23 f. des Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. folgende Orts poliseilche Vorſchrift: Die grundbuchmäßigen Eigenthümer haben die an ihre Liegen⸗ ſchaften angrenzenden öffentlichen Gehwege, welche Beſtandtheile einer nach Maßgabe des Ortsbauplans endgilti hergeſtellten öffent⸗ lichen Straße bezw. eines öffentlichen Platzes oder einer dem öffent⸗ lichen Ver ehr übergebenen Privatſtraße(Art. 10 des Ortsſtraßen⸗ eſetzes) bilden, auf ihre Koſten nach Maßgabe der folgenden Be⸗ ſirmungen herzuſtellen und zu unterhalten. Gärten, Gewerbe⸗ und Bauplätze in ausgebauten Szedttheilen werden bebauten Grundſtücken gleich geachtet. Städtiſche Prome⸗ nadewege fallen nicht unter dieſe Beſtimmungen: Eine Straße gilt als endgiltig hergeſtellt im Sinne des Abſ. 1 wenn dieſelbe entlang des in Frage ſtehenden Grundſtücks in 11 Rebn und Breite fertig geſtellt und mit ordnungsmäßigen ntwäſſerungsanlagen verſehen iſt. 2. Als Normaldeckung der Gehwege wird Asphalt oder Cement⸗ belag vorgeſchrieben. 8 8. ür Straßen kann der Stadtrath mit Genehmigung des Bezirks⸗Amtes heſtimmen, daß zur Herſtellung der Gehwege in ein⸗ und derſelben Straße nur eines der im 8 2 vorgeſchriebenen Materialien verwendet werden darf. V Einigen ſich ſämmtliche Grundeigenthümer einer Baublockſeite über ae Herſtellung der Gehwege, ſo kann von Seiten des Bezirksamtes mit Zuſtimmung des Stapdtraths geſtattet werden, außer Asphalt und Cement auch ein anderes geeignetes Material zur Deckung der Gehwege zu benützen. Die Ausbeſſerung der Gehwege in ſolchen Baublockſeiten hat inſolange mit dem e Material zu geſchehen, als nicht durch Wne Beſchluß der betr. Grundeigenthümer ein anderes edeckungsmittel beſtimmt und gleichzeitig verwendet wird oder das Bezirksamt beſondere Erlaubniß zur Verwendung anderen zuläſſi⸗ gen Materials ertheilt. .5. Die Stadtgemeinde liefert und ſetzt die zur Herſtellung der Gehwege erforderlichen Bordſteine. Bei neu anzulegenden Ortsſtraßen hat die Setzung der Bord⸗ ſteine in der Regel mit der Straßenherſtellung, jedenfalls nach er⸗ folgter Kanaliſirung der Straße zu erfolgen. Anträge auf Neu⸗ ſetzung oder auf Erſatz ſchon vorhandener Bordſteine ſind an das ſtädt. Tiefbauamt zu richten. 8 6. 5 Von dem Bezirksamt kann mit Zuſtimmung des Stadtraths Sad werden, daß in, zur Zeit der Erlaſſung dieſer Gehweg⸗ rdnung vorhandenen, neu aufgefüllten oder noch nicht aus⸗ gebauten Straßen die Gehwege vorläuſig derart ausgeführt werden, daß in der Mitte derſelben ein erhöhter Streifen von 1 Meter Breite in gutem Sandſteinpflaſter hergeſtellt wird und die übrigen Theile des Gehwegs mit feinerem Kies oder Schottergrieß auf die dane der Bordſteine ausgeebnet und in dieſem Zuſtande unterhalken werden. 8 Bee der erſten Anlage neuer Ortsſtraßen müſſen die Gehwege in dieſer Weiſe hergeſtellt werden. Bei eintretendem Verkehrsbedürfniß kann von Seiten des Be⸗ zirksamtes mit Zuſtimmung des Stadtraths die Anordnung ge⸗ troſſen werden, daß innerhalb einer entſprechenden Friſt das vor⸗ läuſige Pflaſter entfernt wird und vorſchriftsmäßige Gehwege her⸗ geſtellt werden. .7 Die Gehwege müſſen dem Längsgefäll der Straße folgen, dür⸗ fen keine ſtufenförmige Abſätze erhalten und Gefällsbrüche nur da, wo dieſelben nach dem Straßenplane ſind. Das Quergefäll derſelben nach der Straßenrinne hat 2½% zu betragen. 5 Eine Steigerung dieſes Gefälls iſt unzuläſſig, eine erabmin⸗ derung nur da, wo es die Verhältniſſe unbedingt erfordern, mit beſonderer Genehmigung des Bezirksamtes und mit Zuſtimmung des Stadtraths ſtatthaft. Der Gehwegbelag hat ſich den Bordſteinen und den Gebäuden dicht anzuſchließen. An der Grundſtückgrenze ſind die zuſammen⸗ treffenden Gehwegflächen genau und gradlinig in einander überzu⸗ führen. Läßt ſich mit zuverläſſigem Steigerungsverhältniß die bis⸗ herige Facadegrundlinie nicht einhalten, ſo hat der Gebäudeeigen⸗ W die etwa nöthig werdenden baulichen Aenderungen vorzu⸗ nehmen. § 8. Die Höhe der Bordſteine ſoll in der Regel 10—12 Ctm betragen und bei Straßen mit künſtlichem Rinnegefälle an der tiefſten Stelle d. h. bei den Kanaleinſtürzen 18 CEtm. nicht überſteigen. Bei Einfahrten darf die Höhe der Bordſteine über der Rinne bis zu einer Breite von 3,50 Meter auf 8 Etm. erniedrigt werden. Die hierdurch gebildete Vertiefung iſt nach der Gehwegfläche und der Thorfahrt in ſanfter Steigung auszugleichen. Bei Straßenübergängen ſoll die Höhe der Bordſteine über der Straßenrinne 10 Etm. nicht überſteigen. ür die Breite der Gehwege ſind die amtlichen genehmigten Ortsbaupläne, wo ſolche nicht vorhanden bezw. diesbezügliche Be⸗ ſtimmungen in denſelben nicht enthalten ſind, der hergebrachte Zu⸗ tand maßgebend. Bei Feſtſtellung der Ortsbaupläne und bei etzung der Baufluchtlinie iſt künftighin Beſtimmung über die eh⸗ wegbreite zu treffen. 9 10 n den Gehwegen dürfen weder offene noch gedeckte Rinnen ur Nbleſtun 85 aus⸗ und Da abwaſſers angebracht werden. Berſchlußſt e der ſtädt. Gas⸗ un Waſſerleitung und ſonſtiger öffentlicher Einrichtungen dürfen in die Gehwege eingelegt werden; dieſelben müſſen ſich der Gehwegfläche genau anſchließen, eine rauhe Oberfläche aben und mit einem ſicheren Verſchluß verſehen ar⸗ Dem Stadtrathe ſteht das Recht zu, Laternenſtänder, Ueberflur⸗ Hydranten, öffentliche Brunnen u. dergl. in den Gehwegen anbringen zu laſſen. Das Einſetzen von Bäumen in die Gehwege iſt nur eſtattet, wenn dies im Ortsbauplan vorgeſehen oder beſondere Genehmigung der Polizeibehörde hierzu auf Antrag des Stadtraths ertheilt iſt. Der Fuß der Bäume iſt mit einem feſten, in die Ebene des Sa eingefügten Gitter zu umgeben oder ſonſt in geeigneter eiſe zu ſichern. 8 Genehmigung des Bezirksamtes iſt den Grund⸗ geſtattet, Schienengeleiſe in die Gehwege einzulegen anzenlöcher in unmittelbarer Nähe der Sockellinie der Ge⸗ aude anzubringen. 5 In allen Fallen iſt barauf zu achten, daß die Gehwegfläche dem Verkehr möglichſt frei erhalten Ueber die Baufluchtlinie in die Gehwegfläche hervorragende Freitreppen. Treppenſtufen, Antritte ꝛc. ſind 300 Anordnung des Vezirksumts mit ele eſn 1275 ee alsbald zu entfernen, ſofern das Verkehrsbedürfniß dies erheiſcht. Jedenfalls 505 die Entfernung der Treppenſtufen ꝛc, gleichzeitig mit der ordnungsmäßigen Herſtellung des Gehwegs zu erfolgen. Bezüglich der übrigen über die Baulinie hervorragenden Bau⸗ theile ſind bie Beſtimmungen Bauordnung maßgebend. 1 4e Anbringung von Kelleröffnungen, Licht⸗ und Luftſchächten m Sehwege iſt nur dann geſtattet, wenn eine andere Femligende Einrichtung nicht getroffen werden kann. In dieſem Falle müſſen dieſelben in gleſcher Höhe mit der Geh⸗ wegdsckung liegen und mittelſt eiſerner mit gertppter verſehener Platten oder Gitter gut verſchloſſen ſein, ſo daß der Verkehr dadurch nicht geſtört wird. Die ou fhöchſter dürfen nach der Breite der Gehwege eine Breite von höchſtens 9,30 Mtr. und eine Länge von höchſtens 0,90 Mtr. erhalten. Keinenfalls darf die in§g der ſtädt. Bau⸗ ordnung für Ausladungen von Bautheilen feſtgeſetzte Grenzlinie überſchritten werden. Schon beſtehende derartige Anlagen ſind bei Herſtellung oder Reparatur des Gehwegs in vorſchriftsmäßiger Weiſe herzuſtellen und zu decken. § 13. „Der Asphalt⸗ bezw. Cement⸗Belag iſt in folgender Weiſe aus⸗ zuführen: Auf dem verebneten und geſtampften Untergrund iſt ein Ce⸗ mentbeton in guter Miſchung und in einer Stärke von nicht unter 12 Etm. aufzulegen und ſtark abzupritſchen. Auf dieſe Unterlage iſt der Asphaltüberzug mit einem Zuſatz von 20—30% feinkörnigem Kies(Kerngröße 5 mimn.) in einer Stärke von 25 m. und der Cementglattſtrich in einem Miſchungsverhältniß von ein Theil Ce⸗ ment auf ein Theil grobkörnigen und ſcharfkantigen Sand in einer Stärke von 20.m. Ae und letzterer mittelſt gezahnter 1 2 zur Aufrauhung zu überfahren. An Thorfahrten iſt die Stärke entſprechend zu erhöhen. Zur e darf nur beſtes und für den beſonderen Zweck eeignetes Materiak verwendet werden, namentlich muß die Zu⸗ ſammenſetzung des Asphalts eine ſolche ſein, daß derſelbe der ein⸗ wirkenden Kälte und Wärme widerſteht. Mit Genehmigung des Bezirksamts kann bei Einfahrten anderes eeignetes Material, wie Holzpflaſter, Granitpflaſter ꝛc. ꝛc. mit usſchluß des ene zugelaſſen werden. 14 Die Neuanlage und Ausbeſſerung der Gehwege ſind möglichſt raſch und mit thunlichſter Vermeidung von Verkehrsſtörungen aus⸗ zuführen. Ausbeſſerungen ſind auch ohne Auflage insbeſondere dann vorzunehmen, wenn ſich Verktefungen bilden, daß Regenwaſſer darin ſtehen bleibt, oder wenn klaffende Riſſe entſtehen. ne ee 1 5 s. —. 5 Vorſchrift tritt mit ihrer ordnungsmäßigen Verkündigung in Kraft. ur Erleichterung des Uebergangs von dem 102 12965 Zuſtand auf den d haben einſtweilen folgende Uebergängsbe⸗ ſtimmungen Anwendung zu finden. A. Vollſtändig caualiſirte traßen mit entwäſſerten an⸗ grenzenden Grundſtücken. Für die endgiltig hergeſtellten und mit vollſtändiger Entwäſ⸗ e e verſehenen Straßen—§! letzter Abſatz— erhalten ie Vorſchriften in den 5—15 alsbald Gültigkeit. Erfolgt die Geiweg der Bordſteine erſt dem Tage des Inkrafttretens der Gehwegordnung, ſo ſind die Gehwege binnen 14 Tagen nach Be⸗ endigung der von dem ſtädtiſchen Tiefbauamt vorzunehmenden Ar⸗ beit in ordnungsmäßigen Zuſtand zu verſetzen. Ausnahmsweiſe kann da, wo die ſeitherige Gehwegdeckung 8 noch eine gute, aber nicht den Beſtimmungen der 88 2, 3, 9, 10, 11, 12 entſprechende iſt, von dem Bezirksamte zur ordnungs⸗ mäßigen Herſtellung Friſt gewährt werden; tritt ein Repargturbe⸗ dürfniß ein, ſo iſt für das ganze Grundſtück der 2. nach Maß⸗ re der Beſtimmungen dieſer Ordnung herzuſtellen. benſo kann ür Bauplätze im einzelnen Falle Dispens von den Vorſchriften ge⸗ währt werden, wenn durch genügende proviſoriſche Herſtellung eine weſentliche Beläſtigung ves Fußgängerverkehrs nicht eintritt. B. Die noch nicht mit Kanaliſation ſondern mit Ninnenentwäſſerung verſehenen Straſſen. Die Herſtellung der Gehwege nach der Gehwegordnung erfolgt in den noch nicht mit vollſtändiger Entwäſſerungsanlage verſehenen Straßen mit dem Weiterſchreiten der Kanaliſationsarbeiten. Nach Ferde e der Entwäſſerung der Grundſtücke in einer Straße werden die Bordſteine auf Anordnung des Stadtraths durch das Tiefbauamt geſetzt und gleichzeitig von dieſer Stelle ſchriftliche Aufforderungen an die Grundſtücksbeſitzer zu ordnungsmäßiger Herſtellung der Gehwege erlaſſen.* Binnen 4 Wochen nach Zuſtellung dieſer Aufforderung müſſen die Gehwege bei Vermeiden ſtrafenden Einſchreitens und der Ein⸗ leitung des Zwangsverfahrens in vorgeſchriebener Weiſe vollſtändig fertig geſtellt werden. ., Die noch nicht caualiſirten Straſten in denen Miß⸗ ſtäude beſtehen, deren Beſeitigung nicht bis zur voll⸗ ſtündigen Kanaliſation aufgeſchoben werden kann. Vor Beendigung der Kanaliſgkionsarbeiten kann von Seiten des Bezirksamtes da wo es das Verkehrsbedürfniß erfordert, die Setzung der Bordſteine und die einſtweilige Herſtellung der Geh⸗ wege verkangt werden. In ſolchen Fällen die Gehwegfläche, wenn immer thunlich, in dem für die entgiltige fnne beſe maß⸗ G Gefäll 987 85 werden. Als Deckung iſt mit beſonderer Wenchen des Gr. Bezirksamts gutes Sandſtein pflaſter 0158 Beſtehende Asphalt⸗ und Cementgehwege, welche dieſen Vor⸗ ſchriften nicht entſprechen, ſind neu ea ſobald vorſtehend erwähnte Vorausſetzungen für das in Betracht kommende Grund⸗ ſtück gegeben ſind. 8 16. Eine beſondere Erlaubniß zur Herſtellung der Gehwege nach Maßgabe der vorſtehenden Beſtimmungen iſt nicht einzuholen. Iſt in der Gehwegordnung die Einholung einer Erlaubniß aus⸗ drücklich vorgeſchrieben, oder will in einzelnen Fällen um beſondere adce gebeten werden, ſo ſind ſolche Geſuche in der nach der ſtädtiſchen Bauordnung vorgeſchriebenen Form für Bauvorlagen bei dem Bezirksamt zur Verbeſcheidung einzureichen. Straf⸗Beſtimmungen. gegen dieſe Vorſchrift oder die 1 0 Grund derſelben von der Ortspolizeibehörde getroffenen Anordnungen werden unbeſchadet der nach§ 30 des Pol. Str. Geſ. B. ſtatthaften wangsweiſen Beſeitigung des vorſchriftswidrigen S gemäß 116 Pol. Str. Geſ. B. und 8 367 Z. 15 R. Str. Geſ. 725 mit Geld bis zu 150 M. oder mit Haft beſtraft. Miezmarkigeld⸗Erhebneg. Sckanntmachung. Die Erhebung des Vieh⸗ und Nr. 57,256. Chriſtian Engelke, Pferdemarktgeldes ſoll für das geboren den 13, Juti 1860, ohn Jahr 1890 im Submiſſionswege des Andreas Engelke von Brühl dergeben werden. in Baden und der Barbara geb. Luſttragende wollen ihre Ange⸗ Herweh von Sandhofen, welcher bote ſchriftlich und perſchloſſen ſeit dem Jahre 188 vermißt wird mit der Aufſchrift:„Biehmarkt⸗ wird hierinit aufgefordert, binnen eld“ verſehen, längſtens bhis Jahresfriſt von ſeinem gegen⸗ Montag, den 16. Dezbr. d.., wärtigen Aufenthaltfort, fach⸗ Vormittags 11 Uhr richt zu geben, widrigenfalls er auf der Stadtrathskanzlei ein⸗ für verſchollen erkläürt wirt. reichen, woſelbſt auch die Pacht] Mannbeim 0. Novbr. 1889. bedingungen und der Viehmarkt⸗ Der Gerichtsſchreiber Großh. geld⸗Tarif zur Einſicht aufliegen. Amtsgerichts. 66057 Mannheim, 5. 1889. Wagenmann. Stadtrath: Permögensabſanderung. lotz. 66129 Winterer. 8 5 ſcht u. date Urtheil mtsgeri ahier vom 4. l. Verſteigerung M. wurde die Ehefrau des Händ⸗ der Plätze zumsleiſchverkauf 11 5 5 ier, Erescentia geb. Baſtian, auf dem Sptiſemarkt 6 1. über 5 Vermögen das Kon⸗ Die zum Verkauf von 198 kursverfahren eröffnet iſt, für und Fleiſchwaaren auf dem Sperſe⸗ berechtigt erklärt, ihr Vermögen markt 8 Veingeräumten 21 Plätze von Demfenigen ihres Ehemanſes werden vom 1. Januar 1890 ab abzuſondern. 66153 auf ein weiteres galbes Jahr, d. i. Mannheim g. Dezember 1889. bis zum 30. Juni 1890 in öffent⸗ Gerichtſchreiberei Gr. licher Verſteigerung an den eiſt⸗ Amtsgerichts. bietenden vergeben. Hoerſt. Zu dieſer Verſteigerung haben Heffentliche Verſteigerung. Stenftag, 17. Dezbr. I. J0 Dienſtag, 17. Dezbr. 5 Vormittags 11 Uhr Mittwoch, 11. Dec. d.., in das hieſige Rathhaus 2. Stock Nachmittags 2 Uhr, Nr. 2 anberaumt, wozu Steiglieb⸗ werde ich in meinem Pfandlocal haber hiermit eingeladen werden. 8 4, 17 hier 66172 Die Bedingungen können in⸗ 1 Korbflaſche mit ca. 20 Eter wiſchen auf der Stadtrathskanz⸗ Kirſchwaſſer 5 1 eingeſehen werden. egen baare Zahlung im Vollſtre⸗ annheim, 5. Dezember 1889. ngswege öffentlich verſteigern. Setkauntmachung. Die Abhaltung der Be⸗ zirksrathsſitzungen für das Jahr 1890 betr. (888) Nr. 113669. Die regel⸗ mäßigen Sitzungen des Bezirks⸗ raths Mannheim finden im Jahr 1890 an folgenden Tagen, und zwar jeweils von Vormittags 9 Uhr ab, ſtatt. 66168 Donnerſtag, Januar 16. 6. Februar 8. März 10. Aßril 8. Mai 12. Jüni 8. Juli 7. Aüguſt 4 Septbr. 2. Oktöper 6. Nobbr. 4. Dezember 1 18. Mannheim, 5. Dezember 1889. Großh. Bezirksamt. Benfinger. 66168 Bekauntmachung. (338) Nr. 118,666. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Milzbrand in Feuden⸗ heim wieder erloſchen iſt. 66169 Mannheim, 7. Dezember 1889. Großh. Bezirksamt Genzken. Bekauntmachung. Das Recht der Eisgewinnung im hieſigen Floßhafen für den Winter 1889/90 wird Mittwoch, den 10., Vormittags 10 Uhr auf dem Büreau der Neckarhafen⸗ verwaltung, woſelbſt auch die Vertragsbedingungen eingeſehen werden können, öffentlich an den Meiſtbietenden gegen Baarzahlung verſteigert. 66107 annheim, 9. Dezember 1889. Gr. Hauptzo llamt. Heffeutliche Verſteigtrung. Im Auftrage verſteigere ich am Mittwoch, 11. Dez. 1889, Nachmittags 2 Uhr in meinem Pfandlokal Lit. S 4, 17 hier 66178 1 einthüriger Kleiderkaſten, 1 Tiſch, 2 Stühle, 1 Bettſtelle mit n dolee Seegras⸗ matratze und Polſter, 14 Thſe⸗ kannen, 5 Milchkannen, 2 Kaffee⸗ büchſen, 4 Servirbretter, 23 Teller, 18 flache Pfannen, 9 Pfannen mit Griffe, 5 Pfanuen mit Stiel, 2 Töpfe, 3 Eimer, 2 Schwenkbütten 32 5 becken, 2 Waſchbecken, 1 Leuchter und eine Uhr öffentlich gegen baare ahlung. Mannheim. 9. Dezember 1889. Bränning, Gerichtsvollzieher in Mannheim. Heffentliche Verſteigerung. Donnerſtag, 12. Dez. ds. Js., Vormittags 11 Uhr werde ich Litra H 8, 32 dahier Z n⏑,ο—·ο Dr—n· E eine Partie Holz und noch Ver⸗ ſchiedenes gegen Bagrzahlung im Vollſtreckungswege öffentlich ver⸗ ſteigern. 66181 Mannheim, den 9. Dez. 1889. Burgard, Gerichtsvollzieher Oeffentliche Verſteigerung. Donnerſtag, 12. Dezbr. d.., Nächmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokale in Lit. 66182 T 1, 2 dahier 1. Pferd, 1 Wagen 1 Pferde⸗ eſchirr, 60 Frühbeetfenſter, 4 Hobelbänke, 1 Partie Glas und Dielen, 1 Handwagen, 3 Betten, 1 Seſſer 1 Divan, 1 Sopha mit 6 Seſſel, 1 Secretär, 6 Rohrſeſſel, 2 Bücherſchränke, ca. 100 Bücher, 1 Klapier, 1 Eisſchrank, 2 Näh⸗ maſchinen, 700 Cigarren, 1 Pen⸗ dule, 1 Regulateur, 1 Gewehr, 11 Rehgeweihe, 5 n 1 Waage, Schränke, Kommoden, Kanapee, Tiſche, Möbel⸗ und Vor⸗ hangſtoffe, Teppiche, Bilder, Spie⸗ gel, Glas, Porzellan, Beſteck und noch Verſchiedenes, gegen Baar⸗ zahlung im Vollſtreckungswege öffentlich verſteigern. Mannheim, 9. Dezember 1889. urgard, Gerichtsvollzieher. Steigerungs⸗Ankündigung. Im Vollſtreckungswege —57 ich in meinem Mfandlo ale 4, 17 dahier 66165 Mittwoch, den 11. Dezbr. d.., Nachmittags 2 Uhr 2 Kanapee mit 6 Seſſeln, 1 Spiegel mit brauner Rahme, 1 Nähmaſchine, 1 Chiffonier, 1 Aus⸗ legetiſch,! Kommode, Regulator, 2 Paar Vorhänge, 10 Tafeln, 4 Rohrſtühle, 2 Waſchkommoden, 2 Nachttiſchchen, 1 Bodenteppich, 1 Handtuchſtänder, 2 aufgerüſtete Betten mit Bettſtatten und ſonſt verſchiedene Gegenſtände öffentlich gegen Baarzahlung. Mannheim 9. Dezember 1889. Kräuter, Gerichtsvollzieher. Ilädt. Saswerk Maunheim. Lichtſtärke des Leuchtgaſes vom 2. N5 1889 bis 8. 1 1889 bei em ſtündlichen Verbrauch einet Flamme von 150 Liter Stadtrath. Mannheim, 9. Dezember 1889. Klotz. Beänning, 68051 Kieſer.] Gerichtsvollzieher in Nucheim. 16,00 Normalkerzen. 74 Ofenplatten, 12Kaminplatten,g Händelsregiſtereinträge. Zum Handelsvegiſter wurde ein⸗ 66155 getragen: 1. Zu.⸗Z. 269 Geſ.⸗Reg. Bd. III. Firma:„Gebr. Koch“ in Mannhein An Stelle des am 5. Mai d. Js. verſtorbenen Theil⸗ gabers Johann Koch iſt deſſen Wittwe Katharina Koch geborene Ehrler dahier als Theilhaberin in die Geſellſchaft eingetreten. 2. Zu.⸗Z. 688 Firm. Reg, Bd. III. Firma:„Florian Trauke“ in Mannheim. Inhaber iſt Kauf⸗ mann Florian Trauke in Mann⸗ heim. 3. Zu.Z. 228 Firm.⸗Reg. Bd. III. irma:„Rich. Adel⸗ mann“ in Mannheim. Der am 8. Oktober 1889 zwiſchen Richard Adelmann und Magdalena Ju⸗ liana Götz in Mannheim abge⸗ Ehevertrag beſtimmt: „Alles gegenwärtige und zukünf⸗ tige Vermögen der beiden Braut⸗ und künftigen Eheleute wird bis auf den Betrag von 100 M. die 5 Theil zur gibt, ammt den auf dem Vermögen aftenden Schulden von der Ge⸗ meinſchaft gusgeſchloſſen und für erſatzp 99 99 erklärt in Gemäß⸗ heit der.⸗R.⸗S. 1500—1504“ 4 Zu.⸗3. 166 Geſ⸗Reg. Bd. VI. Firma:„S. Wronker& Co.“ in Männheim. Dieſe Comman⸗ ditgeſellſchaft wurde am 15. No⸗ vember 1889 aufgelöſt. Das Ge⸗ ſchäft iſt auf den ſeither perſönlich 19 70 Geſellſchafter Simon zronker dahier übergegangen, welcher dasſelbe unter Beibehal⸗ fühet“ bisherigen Firma weiter⸗ ührt. 5. 19 689 Firm.⸗Reg, Bd. III. Firma:„S. Wronker& Co.“ in Mannheim. Inhaber iſt Si⸗ mon Wronker, Kaufmann in Mannheim. 6. 05.⸗Z. 247 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma: L. M. Würzweiler & Cie.“ in Nannheim: Offene Handelsgeſellſchaft. Die Geſell⸗ ſchafter ſindèiebmann Würzweiler, Kaufmann und Hedwig Würz⸗ weiler, ledig, beide in Mannheim. Die Geſellſchaft hat am 1. No⸗ vember 1889 begonnen und wird durch den Theilhaber Liebmann Würzweiler vertreten, welcher auch allein zur Firmenzeichnung berechtigt iſt. 7. Zu.⸗Z. 248 Geſ⸗Reg. Bd. VI. Faft N„Bad. Molkerei⸗ Geſellſ 1 Mündel& Thiergärt⸗ ner“ in Mannheim. Nene an⸗ delsgeſellſchaft. Die Geſellſchafter ind Franz Mündel und Julius hiergärtner, Kaufleute in Mann⸗ Bia Die Geſellſchaft hat am 1. er an 1889 begonnen. er am 14. Januar 1882 zwi⸗ ſcheu Franz Mündel und Barbara Carbin von Mannheim errichtete Ehevertrag beſtimmt;„Ein Jedes der Verlobten und künftigen Ehe⸗ gatten gibt von ſeinem Vermögen nur die Summe von 100 M. in die eheliche Gütergemeinſchaft, alles übrige Fuaz Und künftige, bewegliche und unbewegliche Ver⸗ mögen beider Theile wird von der ehelichen Gütergemeinſchaft ausgeſchloſſen und bleibt Sonder⸗ gut desſenigen Ehetheils, von dem e8 aerſ Das eheliche Güter⸗ rechtsverhältniß iſt nach Satz 1500—1504 des jetzigen badiſchen Laadrechts zu beurtheilen.“ 8. Zu.⸗Z. 690 Firm.⸗Reg. Bd. III. Firma!„Auguſt Scherer! in Mannheim. Inhaber iſt Au⸗ uſt Scherer, Kaufmann in Mannheim. 9. Zu.⸗Z. 691 Firm. ⸗Reg. Bd. III. Firma:„Carl Holder“ in Karlsruhe, mit Zweignieder⸗ laſſung in Mannheim. nhaber iſt Karl Holder, Kaufmann in ſannheim. Mannheim, 7. Dezember 1889. Großh. Amtsgericht III. Stein. Handelsregiſtereinkräge. Auf Grund des Reichsgeſetzes vom 30. März 1888 betreffend die Löſchung nicht mehr beſtehender Firmen und Procuren im Han⸗ delsregiſter ſind nachverzeichnete Firmen und Procuren von Amts⸗ wegen gelöſcht worden: O. Z. Bd. Firma: 108“ I. J. E, Dresler in Mann⸗ heim und die Procura des Ferdinand Gant⸗ ner daſelbſt. 214 I. Fheinn Schenk in Mann⸗ im eim. 883 II. Iſaak Oppenheimer in Schriesheim. 157 II. C. H. Mayer in Mann⸗ heim. 557 I. e Neugaß in Mann⸗ eim. 625 II. Albert Schwarz in Mann⸗ elm. 691 II. C. F. Ritter in Mann⸗ heim. 694 II. Johann Brunner in Mann⸗ heim. 790 I. Ferdinand Feibelmann in Mannheim 8 9 III. R. Victor Knüpfer in Mannheim. 121 III. Guſtav Gulde in Mann⸗ eim. 202 III. Pfeffer in Mann⸗ eim. 363 III. Geo, Jac. Mueller in Manfheim. 414 III. Jakob Lutz(Zweignieder⸗ 1 0 in Mannheim. Mannheim, 7. Dezember 1889. Großh. Amtsgericht 3. Stein. Hhppothetendarlehen zu 4½%, in größeren Betrügen zu%, beſorgt prompt u. billig Ernst Weiner, 61326 D 6, 15. Ein Primanet des Gymnaſtu as ertheilt Nach⸗ hilfeſtunden. Näh, Expd. 64808 . Seie. Senerm⸗Anzeiger. tannpem, 11. Dezernvyr, Bekannkmachung. Nr. 19807. Die Armenanſtalt dahier bedarf pro 1. Halbjahr 1890 od. 15000 KiloSchwarzbrod.Sorte 17 2 7 1. 10 deſſen Lieferung im Submiſſiols⸗ wege vergeben werden ſoll. Angebote hierauf wollen bis Mittwoch, 11. Dez. 1889, Nachmittags 3 Uhr verſiegelt und mit der Aufſchrift „Backwaarenlieferung für die Ar⸗ menanſtalt Mannheim“ verſehen, auf dem Bureau der Armen⸗ verwaltung n 5, 1, Seitenbau eingereicht werden. Die Lieferungsbedingungenliegen inzwiſchen auf genanntem Bureau zur Einſicht offen. Wir fügen noch bei, daß wir uns vorbehalten, die obige Lief⸗ erung ganz oder getrennt zu ver⸗ geben, jedoch treten die eingereich⸗ ten Offerten erſt nach Umlauf von 14 Tagen, vom Tage der Submiſſionseröffnung an gerech⸗ net, uns gegenüber außer Kraft. annheim, 6. Dezember 1889. Armen⸗ und Kranken⸗Commiſſion. Klotz. 66092 Katzenmaier. Stkanntmachung. Die Krankenanſtalt dahier be⸗ darf pro: 66093 I. Halbjahr 1890: 1. Backwaaren: ea. 6000 Kilo Schwarzbrod Weiß⸗(Waſſ ea. 2400 Kilo Weiß⸗ aſſer) Brödchen. ed. 2600 Kilo Milchbrod. 2. Maſtochſenfleiſch oder brima Rindfleiſch: cd. 5000 Kilo. 3. cg. 3300 Kilo 4. Milch: a. 34.000 Liter. 5. Sodawaſſer für das ganze Jahr 1800: ca, 5000 Syphons, deren Lieferung im Sub miſſtons⸗ 9915 vergeben werden ſoll. ngebote hierauf wollen bis Donnerſtag, 12. Dez. 1889, Vormittags 10 uhr mit entſprechender Aufſchrift ver⸗ 1 auf dem Bureau der Kran⸗ enhuusverwaltung R 5, 1 einge⸗ ſehen werden. Die Lieferungsbedingungen lie⸗ en inzwiſchen auf genanntem ureau zur Einſicht offen; es wird jedoch jetzt ſchon bemerkt, daß 1. Die Angebote auf Lieferung von Maſtochſenfleiſch, bezw. rima Rindfleiſch und Kalb⸗ eiſch nach einem zu bewilligen⸗ den Rabatt an den jeweiligen Ladenpreis zu richten ſind, ferner: 8. Die unter Ziffer 1, 2, 8 und 4be egenſtände von den Lieferanten in der Kranken⸗ Anſtalt zu übergeben ſind. Bei den Backwaaren behalten wir uns vor die Lieferung ganz oder getrennt zu vergeben. Die auf vorbenanntevieferungen eingereichten Offerten treten erſt ——1 Umlauf von 14 Tagen, vom Tage der Submiſſionseröffnung 5 e uns gegenüber außer raft. Mannheim den 6. Dec. 1889. Armen⸗ u. 06j6. Katzenmaier. Jahrniſ⸗Verſteig erung. Aus dem Nachlaſſe des ver⸗ orbenen Herrn Nicolaus 15 Baumeiſter hier, werden ſurch den Unterzeichneten nach⸗ ſtehende Fahrniſſe in Lit. 8, 1 parterre am Mittwoch, 11. Dez. 1889, Vormittags 9 Uhr u. Nach⸗ mittags 2 Uhr, öffentlich gegen Baarzahlung ver⸗ 66055 ettung, Teppiche, errenhemden, 2 Kinderbettladen, Chiffonier, Schränke, verſchied. Tiſche, Commoden Pfeilerſchränk⸗ chen, Stühle, Spiegel, 1 Copir⸗ preſſe, 1 Zeichentiſch, 1 Nivellir⸗ inſtrumenk, Waſſerwaage, Cement⸗ walze, Gaslampe, 1 Fuſſer ung verſchiedene Züber, Fäſſer und Verſchiedenes. Ferner: 1 antiker großer eichener Garderobeſchrank. Die noch vorhandenen Maurergeräthſchaften, Ge⸗ rüſtholz, Diele, Karren u. ſ. w. nebſt 1 Bauhütte ſind aus freier Hand zu verkau⸗ fen, ſowie ein Lagerplatz am Neckarvorland, links der Kettenbrücke, zu vermiethen durch . Kauffmann, Waiſenrichter. Auſtern prima Holländer, ſriſch eingetroffen. 66186 Morit Mollier Nachfolger Alfred Hrabowski D 2, 1. Teleph. 488. Mandarinen eingetroffen. 66184 Ph. Gund. Er. Hoflieferant. 2 2 Lo Aome Club, Forb den Stempel z. B.„Ha Lebens⸗Jerſicherungs⸗ und Erſparnſß⸗Hanſ in Stuttgart. ts⸗Gabe itt die, Anträge nehmen entgegen: uis Baer, Ringstr. H 7, 15. A. Seubert. B7, durch welche die Sorge für 66130 6. Steiteſtrafe Mannheim C 1, 7 beehren ſich die Eröffnung der Weihnachts-Ausstellung ergebenſt anzuzeigen. Grosses Lager in künſtlichen Pflanzen, Ballblumen, Tücher, Caputzen, Fächer, zen ꝛce. ꝛc., zu Geſchenken für Damen geignet. ſeidenen Schür⸗ 66151 sämmtlicher sowie Großer Ausverkau Manufacturwaaren Teppiche ete. der Starr Manufact.(0. 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Gleichzeitig wird den verehrl. activen und paſſiven Mitgliedern bekannt gegeben, daß das Rech⸗ nungsreſultat des verfloſſenen Vereinsjahres, im Lokale zur gefl. Einſichtnahme aufliegt. 66084 Der Vorſtand. Mannheimer Kellnerverein. Bezirks⸗Verein des deutſchen Kellner⸗Bundes 5 wiſter ingetr. Hilfskaſſe. Eingetretener Hinbernſſfe wegen mußte unſere 6605 General⸗Verſammlu 2 auf Mittwoch, den 11. ds.—52 Nachmittags 3 Uhr verlegt wer⸗ den, was wir zur Kennt⸗ niß unſerer Mitglieder bringen. Wir erſuchen um zahlreiches und pünktliches Erſcheinen. — Der Vorſtand. 4000 Paar Schlittſchuhe, alle Sort. u. 5000 Paar Sehlitt uhriemen, alle einzelne Theile ſind zu haben bei L. Herzmann, E 2, 12. 66128 eine ſilberne Damenuhr mit Kette. Der redliche Finder wird gebeten dieſelbe gegen gute Be⸗ lohnung in der Expedition dieſes Blattes abzugeben. 66177 Fpitzerhündchen mit weißer Bruſt und weißen Pfoten zuge⸗ laufen. Abzugeben 2 2, 18, Seitenbau, 2. 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