an ber Poſtliſte eingetragen unken GBadiſche Volkszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung.(Mannbeimer Volksblatt.) xelegramm⸗Abreſſe: Nr. 2330.„Journal Mannheim. Verantwortlich: Abonnement: für den politiſchen u. allg. Theil: Chef⸗Redakteur Julius Katz, 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg) Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Mannheimer Journal. (100. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint täglich, auch Sonntags; jeweils Vormittags 11 Uhr. für den lokalen und prov. Theil; Ernſt Müller, für den Inſeratentheil: Jakob Ludw. Sommer. Kotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 106.(Celephon⸗Ar. 218.) Auflage über 11,300 Exemplare. (Notariell beglaubigt.) — FFF Badiſcher Landtag. Karlsruühe, 19. April⸗ E1. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer unter dem Vorſitze des Präſidenten Lamey. Am Miniſtertiſche: Geh.⸗Rath Dr. Nokk, Miniſterial⸗ rath v. Jagemann. Präſident Dr. Lamey eröffnet um 9 Uhr die Sitzung. Nach Mittheilung der neuen Einläufe macht Präſident Lamey die weitere Mittheilung, daß Abg. LVadenburg um Ur⸗ laub bittet, der ertheilt wird. Das Haus tritt damit in die Fortſetzung der Berathung des Juſtizetats ein. Berichterſtatter Abg. Frech. Für den„Neubau eines Amtsgefängniſſes und einen Bau⸗ platz für ein Amtsgerichtsgebäude in Karlsruhe“ werden 350,000 Mk. gefordert. Der Kommiſſionsantrag geht daher dahin, von den ge⸗ forderten 350,000 M. vorläufig nur den Betrag von 70000 Mk. für den Ankauf des Platzes und 30,000 M. für den Auf⸗ bau eines vierten Stockes auf das Gefängniß hinter dem Juſtizgebäude zu bewilligen. Abg. Hoffmann empfiehlt dieſen Antrag. Geh. Rath Dr. Nokk kann verſichern, daß der Neubau eines Amtsgerichtsgebäudes erſt in mehreren Jahren in Aus⸗ ſicht zu nehmen ſei, bis wann die Stadt Karlsruhe Zeit habe, ihre Wünſche zur Sprache zu bringen. Der Kommiſſionsantrag wird angenommen. 5 Für Erweiterung der Dienſträume des Amtsgerichts Wolfach werden 1780 Mark gefordert. Es liegt ein Antrag der Abgg. Henning, Wilckens und Genoſſen vor, dieſe Summe abzuſetzen und dafür einen Betrag für Errichtung des Amtsgerichts Has lach einzuſtellen. lbg. Henning begründet dieſen Antrag. Geh. Rath Dr. Nokk erklärt, allgemein anerkannk ſei, daß der jetzige Zuſtand nicht beſtehen bleiben könne. Es ſei nicht angängig, daß ein Theil des Gerichts in Haslach, ein anderer in Wolfach ſei. .Abg. v. Stöſſer tritt dem Antrage Hennig nach reif⸗ licher Erwägung entgegen. Ein Amtsgericht in Haslach würde nicht genügend beſchäftigt ſein und in Wolfach iſt auch ein Bedürfniß zur Abtrennung des Bezirks Haslach nicht empfunden worden. Eine Theilung des Gerichtes würde zur Folge haben, daß beide Gerichte ungenügend beſchäftigt wären. Abg. Fieſer hat bisher immer Wünſchen wie der heute vorgebrachte dann zugeſtimmt, wenn die Regierung auf Grund ſtatiſtiſchen Materials dieſelben befürworte. Redner hält es für zweckcmäßig, daß der Antrag Hennig, den auch er mit unterſchrieben, an die Budgetkommiſſion verwieſen und dort eingehend geprüft werde. 5 Der Präſident weist darauf hin, daß der Antrag formell nicht richtig iſt. Das Haus könne den Betrag ſtrei⸗ chen und dann den Wunſch äußern, was weiter geſchehen ſolle, aber eine Uebertragung des Poſtens auf eine andere Poſition ſtehe dem Hauſe nicht zu. Abg. Kiefer pflichtet den allgemeinen Ausführungen Fieſer's bei, doch ſcheint ihm die Schaffung weiterer Amts⸗ richterſtellen nicht geboten. Vielmehr möchte er eine Vermin⸗ derung der Stellen befürworten, eine Reihe doppelt be⸗ 955 Amtsgerichte könnten auf einen Amtsrichter zurückge⸗ ührt werden. Der Antrag Hennig wurde darauf in der vom Präſidenten angeregten Weiſe abgeändert. Abg. Henning bittet nochmals, der Gemeinde Haslach nicht auch noch das zu nehmen, was ſie allein noch habe. Geh. Rath Dr. Nokk ſagt den Verſuch zu, den bei Neuerrichtung des Haslacher Gerichts nöthig werdenden Richter dadurch zu gewinnen, daß an einem anderen Gerichte einer geſpart werde. Abg. Friderich muß ſein Bedauern ausſprechen, daß wei ſeiner Freunde den Antrag Hennig mitunterſchrieben. Redner bittet zu beachten, daß die Wirkſamkeit der Gerichts⸗ ſchreiber eine Ausdehnung erfahren habe, die den Amtsrichter bedeutend entlaſte. Abg. Nopp tritt dem Antrag Henning bei. Abg. v. Stöſſer hat ſich in ſeinen Ausführungen nie von parteipolſtiſchen Geſichtspunkten leiten laſſen, er würde dann aufhören, ein libergler Abgeordneter zu ſein. Abg. Kiefer kann ſich mit der miniſteriellen Erklärung beruhigen, daß Alles genau geprüft werde. Abg. v. Buol glaubt, daß es doch zu piel behaupten 1 daß ein Amtsrichter in einer Stunde Arbeit ſeine Ge⸗ chäfte erledigen könne. 5 Nach einem Schlußwort des Berichterſtatters, der den Kommiſſionsantrag empfahl, wird der Kommiſſioasantrag mit geringer Mehrheit angenommen. Der außerordentliche Etat wird damit genehmigt.. Titel 11, Unterſtützungs⸗ und Belohnunasfond und Titel 12, verſchiedene und zufällige Ausgaben, ſowie Titel 1 der Einnahme„Juſtizverwaltung“ werden ohne Verhandlung genehmigt. Das Haus tritt in die Berathung des Titels 7, Straf⸗ anſtalten“ ein. Berichterſtatter Abg. Wittum. Abg. Baſſermann proteſtirt gegen Auslaſſungen in der demokratiſchen Preſſe, als ob in den Landesgefängniſſen tuſſiſche Zuſtände einzureißen drohten. Insbeſondere werde Klage geführt über die Bebandlung politiſcher Gefangener. In Mannheim ſind ſolche Fälle noch ſehr wenig vorgekommen. Die dort verhandelten Redakteure wurden meiſt nur mit Geld beſtraft; wo Gefängniß erkannt Geleſenſte und verbreitelſte Zeitung in Mlannheim und Amgebung. wurde, traten alle möglichen Vergünſtigungen ein. Was gar die Aeußerung betreffe, im Amtsgefängnis Mann⸗ heim werde bald die Prügelſtrafe eingeführt, erklärt Redner, es ſei dies eine Lüge, wie ſie größer nicht gedacht werden könne. Miniſterialrath v. Jagemann weiſt gleichfalls auf die Mittheilungen in der Preſſe hin, die die Regierung würden zu Berichtigungen gezwungen haben, wenn man nicht die heutige Kammerſitzung zur Klarſtellung vorgezogen hätte. Was der Gefängnißarzt beſtimme, werde niemals der Vor⸗ ſtand verweigern. Er müſſe auch betonen, daß nie⸗ mals Beſchwerden an das Miniſterium ge⸗ kommen ſeien. Was die Anklagen in Bezug auf die Frau Z. betreffe, ſo hätten die Aufſeherinnen beſtritten, daß die vorgebrachten Klagen auf der Wahrheit berubten. Auch die Behandlung des Redakteurs Geck ſei in den Bereich der Beurtheilung gezogen worden. Die Regierung mache aber einen Unterſchied in der Behandkung der Preß⸗ gefangenen und der wegen gemeinen Vergehens Verurtheilten. Beſondere Vorſchriften über die Behandlung politiſcher Ver⸗ brecher ſeien nicht gegeben, da es ſchwer ſei, ein poli⸗ tiſches Delikt genau zu definiren. Das Individua⸗ liſirungsprinzip werde eingehalten. Die Selbſt⸗ beköſtigung ſei im Intereſſe der Verwaltung des Gefäng⸗ niſſes nicht geboten; die Tragung der eigenen Kleidung, die eigene Beſchäftigung werde geſtattet. Nur müſſe der Gefangene um ſolche Begünſtigungen einkommen. Was die einzelnen Fälle angehe, ſo ſei der frühere Vorſtand des Mannheimer Gefängniſſes ein Mann von großer Gewiſſen⸗ haftigkeit. Redner berührt die Fälle Becker(Mannheimer Anzeiger) und Frey(Mannheimer General⸗Anzeiger.) Dem Becker ſei eine rückſichtsvolle Behandlung zu Theil geworden, das habe auch der Vorſtand der Mannheimer Vereinsdruckerei in einer Eingabe zugegeben. Becker habe auch erklärt, daß er weder eine Bitte, noch ſonſt irgend welche Beſchwerden gehabt habe, ja er habe ſich beim Austritt aus dem Gefäng⸗ niß bedankt. Was die Behandlung des Frey betreffe, ſo babe derſelbe das möglichſte Entgegenkommen gefunden. In rührender Weiſe mit Thränen in den Augen habe ſich Frey bedankt für die Behandlung. Was die Be. handlung der Frau Zwick in Offenburg betreffe, ſo ſei dieſelbe 12 Tage vor dem weißen Sonntag entlaſſen worden. In Offenburg bätte die Frau Zwick die Strafe nicht verbüßen können, da weibliches Perſonal in dem Offenburger Landesgefängniß nicht untergebracht werde. In das Amtsgefängniſt ſei ſie nicht untergebracht worden, da es ihr früher ermöglicht worden ſei, einen Brief herauszu⸗ ſchmuggeln. Was die Behandlung in Bruchſal betreffe, ſo ſei Frau Z. in eine geräumige Zelle untergebracht worden. Nach den Feſtſtellungen der Verwaltung habe die Frau Z. keinen Wunſch geäußert; was die unfläthige Aeußerung be⸗ züglich des Eſſens betreffe, ſo ſeien alle Aufſeherinnen be⸗ fragt worden und dieſe hätten dieſelben mit Entrüſtung zurückgewieſen. Es fehle aber auch der innere Grund, da das Eſſen nicht aufgewärmt werde. Im Uebrigen ſei auch die Frau Z. aufgefordert worden, Namen zu nennen, man thue alſo Alles, um die Sache zu klären Wenn bebauptet werde, daß die Krankheit der Frau Z. eine Folge der Gefängnißaufent⸗ halts ſei, ſo möchte er den Arzt ſehen, der dieſen verſuchten Cauſalnexus begründe. Was den Fall Geck betreffe, ſo habe derſelbe angeblich gebeten, den Reſt ſeiner Strafen in Offen⸗ burg zu verbüßen, ferner habe man ihm ſogar verboten, die Karlsruher Zeitung“, gewiß ein harmloſes Blatt zu leſen. Die Strafe babe Geck nur deßhalb in Offenburg verbüßen wollen, um ſeinem Blatt näher zu ſtehen. Die Regierung babe aber die Strafanſtalt nicht für den paſſenden Ort gehalten, um von da aus ein ſozialdemokrat⸗ Blatt zu redigiren. Wenn ein Freiburger Gefangener nach Offenburg gekommen ſei, ſo ſei dies auf Platzmangel zurückzuführen. Er müſſe übrigens auch hier betonen, daß Geck ſelbſt dem Vorſtand der Freiburger Ge⸗ fängniſſe für die Behandlung ſeinen Dank ausgeſprochen habe. Abg. Wittum betont, daß ihm gerade das gute Aus⸗ ſehen der Frauen aufgefallen ſei. Was die Prügelſtrafe be⸗ treffe, ſo würde der Mann, der dieſe Forderung in dieſem Hauſe ſtellen würde, ein politiſchtodter Mann ſein. Nachdem noch in Kürze der Betriebsprämien Erwähnung geſchehen, wird Titel 7, ordentlicher Etat, ſchließlich mit 2,313,772 M. für beide Jahre, darunter 5089 M. als künftig wegfallend, bewilligt. Im außerordentlichen Etat werden beim Landesgefäng⸗ niß und Weiberſtrafanſtalt Bruchſal nach Begründung des Berichterſtatters 15,000 M. für den Neubau einer Anſtalts⸗ kirche bewilligt und dann auch die Geſammtſumme mit 78,800 M. genehmigt. Die Einnahmen werden mit 1,602,544 Mark für beide Jahre ebenfalls genehmigt. Nächſte Sitzung: Montag, 11 Uhr. Aus Stadt und Land. Maunbeim, 20. April 1890 Perſonalnachrichten. Miniſterium der Juſtiz, des Kultus und Unterrichts In den Ruheſtand verſetzt wurde: Gerichtsſchreiber Engel⸗ bert Fromherz beim Amtsgericht Neckarbiſchofsheim auf Anſuchen unter Anerkennung der langjährigen treuen Dienſte. Kanzleiaſſiſtent Ambros Faulhaber beim Landgericht Mos⸗ bach auf Anſuchen unter Anerkennung ſeiner treuen Dienſte. — Ernannt wurde: Feldwebel Oskar Hibſchenberger von Immenſtaad zum Gerichtsvollzieher bei Großh. Amts⸗ gericht Kenzingen. Schutzmann Ludwig Hollerbach in Mannheim zum Amtsgerichtsdiener in Mannheim. Aktuar Adolf Henninger beim Amtsgericht Schopfheim zum Montag, 21. April 1890. Gerichtsſchreiber beim Amtsgericht Neckarbiſchofsheim— Zu⸗ gewieſen werden: Aktuar Emil Riedlin beim Amtsgericht Weinbeim der Kanzlei des Miniſteriums der Juſtiz, des CTultus und Uunterrichts. Aktuar Peter Hecker beim Amts⸗ gericht Tauberbſchofsheim dem Amtsgericht Weinheim. Aktuar Jakob Gieſer, z. Z. beim Amtsgericht Waldshut, dem Großh. Amtsgericht Schopfheim.— Geſtorben iſt: Amtsge⸗ richtsdiener und Gefangenwärter Joachim Heitlinger in Pfullendorf. (Finanzminiſterium.) Staatseiſenbahn⸗ Verwaltung. Ernannt wurden: Zum Bahnexvpeditor 1. Kl. Stations⸗ aſſiſtent Franz Reithinger in St. Seorgen i. Schw Zum Güterexpeditor: Stationsaſſiſtent Georg Ludwig Müller in Mannheim.— Unter die Zahl der Expeditionsgehilfinnen wurde aufgenommen: Emma Herbſtrith von Offenburg. — Verſetzt wurden: Bahnexpeditor 1. Klaſſe Joh. Tröndle in Heitersheim nach Karlsruhe⸗Mühlburgerthor, Bahnexpe⸗ ditor 1. Klaſſe Dominik Maier in Schiltach nach Steinen, Stationsaſſiſtent Heinrich Sohm in Freiburg zur Verſehung des Bahnexpeditorendienſtes nach Heitersheim, Ingenieur Chriſtian Lehmann bei Gr. Eiſenbahnbauinſpektion Zoll⸗ haus zu Gr. Bahnbauinſpektor in Heidelberg; die Expeditions⸗ aſſiſtenten: Adam Zabſler in Raſtatt nach Mannheim, Franz Adolf Meroth in Dinglingen nach Offenburg, Philipp Leibrecht in Villingen nach Mannheim, Franz Joſef Häf. ner in Singen nach Lauda, Friedrich Knecht in Oſterburken nach Villingen, Georg Weiner in Karlsruhe nach Schaff⸗ hauſen; Bureauaſſiſtent Karl Sohm in Laudau zur Central⸗ verwaltung; die Eiſenbahnaſſiſtenten: Anton Hellmann in Seckach nach Weingarten, Emil Leicht in Maxau nach Pforz⸗ 11 1 Karl Auguſt Rieger in Meckesheim nach Gundels⸗ eim, Guſtav Liede in Durlach nach Singen; die Expe⸗ ditionsgehilfen: Sebaſtian Stoffler in Singen nach Mann⸗ heim, Ludwig Haſelwander in Engen nach Mannheim, Emil Speer in Lahr nach Baſel, Konrad Dietſche in Waldshut nach Schaffhauſen, Georg Eckert in Herbolzheim nach Heidelberg, Johann Ludwig Schmitt in Leopoldshöhe nach Malſch, Max Windholz in Malſch nach Kaxlsruhe, Leopold Beeh in Karlsruhe nach Maxau, Franz Spieß in Pforzheim nach Neckarelz, Guſtav Walz in Raſtatt nach Muggenſturm, Karl Schweighard in Muggenſturm nach Naſtatt. Michael Freimüllerx in Lahr nach Wilferdingen, Karl Leis in Wilferdingen nach Karlsruhe, Leonh. Scho⸗ hert in Karlsruhe nach Titiſee, Hermann Schmitt in Raſtatt nach Ettlingen, Auguſt Hoffmann in Etllingen nach Konſtanz, Wilhelm Hannich in Bammenthal nach Karlsruhe, Oskar Oranget in Karlsruhe nach Oſterburken, Karl Göpfrich in Wiesloch nach Bruchſal, Aug. Tröndle in Schaffhauſen nach Murg, Wilhelm Spieler in Murg nach Seckach, Karl Joſef Buff in Königsbach nach Mannheim, Oskar Bäurle in Schaffhauſen nach Neu⸗ hauſen, Berthold Suhm in Schiltach nach Baſel; Bahnmeiſter Friedrich Gohm in Wittighauſen nach Füetzen, die Lokomotivheizer(Reſerveführer) Friedrich Humburger in Karlsruhe nach Heidelberg, Friedrich Landes in Frei⸗ burg nach Karlsruhe, Bureaudiener Gregor Wölfle in Waldshut nach Freiburg, die Bahnwärter und Billetaus⸗ geber: Johann Jakob Schmidt in Binau nach Oeflingen, Karl Keller in Eberfingen nach Zielfingen, Johann Val. Schneider in Ofteringen nach Grüningen, Joh. Nepomuk Scherer von Hintſchingen nach Kirchen⸗Hauſen, Ludwig Honold in Grüningen nach Eberfingen. Vitus Kraft in Zielfingen nach Ofteringen, Chriſtian Bartholomä in Poſthalde nach Leipferdingen, Weichenwärter zur Verſehung des Bahnwärter⸗ und Billetausgeverdienſtes: Johann Thomas Boxberger in Mülhauſen nach Hintſchingen, Robert Wick in Pfullendorf nach Nenzingen, Job. Adam Klitſch in Lauda nach Poſthalde, Wendelin Glaſer in Achern nach Niederſchwörſtadt, Karl Ullrich in Neckarelz nach Bingu, Karl Schindler in Orſchweier nach Grimmelshofen, Bahnwärter Wilhelm Benz auf Wartſtalion 9 der Neckar⸗ thalbahn nach Fahrnau T.— In Ruheſtand wurden ver⸗ ſetzt: Auf 1. Mai ls. Is. Zugmeiſter Michael Bertſch, Bahnwärter Sebaſtian Bill unter Anerkennung ſeiner lang⸗ jährigen treuen Dienſte. Bureaudiener Michael 6 ö tz unter Anerkennung ſeiner langjährigen treuen Dienſte. Oberſchafflen Paul John. Bahnwärter Anton Röck unter Anerkeunung ſeiner langjährigen treuen Dienſte.— Entlaſſen wurden; Expeditionsgehilfe Karl Hederer(auf Anſuchen). Elſeß⸗ bahngehilfe Guſtav Faller(auf Anſuchen), Expebltlens⸗ gehilfe Joſef Sohm(wegen(Krankheit).— Geſtorben ſiud: Bahnexpeditor 1. Klaſſe Hieronymus Fritſch am 5. Märs l. J. Aſſiſtent der Centralverwaltung Georg Geiger am 14. März l. J. Steuerverwaltung. Finanzaſſiſtenz Vinzenz Balles, erſter Gehilfe bei Gr. Hauptſteueramte Säckingen, iſt auf ſein Anſuchen behufs Ab⸗ leiſtung ſeiner Militärdienſtpflicht auf 1. April d. J. des Dienſtes enthoben worden. Dem Buchhalter Julius Kiych⸗ geßner bei Gr. Obereinnehmerei Bretten wurde die Stelle eines kaſſeführenden Buchhalters bei Gr. Obereinnehmerei Manuheim übertragen. Zollverwaltung. Ernannt: Reviſionsaufſeher Athanaſius Häfele in Baſel zum Zolleinnehmer in Weisweil. Grenzaufſeher Joh. Adam Kuch in Grenzach zum Hafenaufſeher in Mann⸗ heim— Betraut: Hilfsaufſeher Joſef Spannagel in Mannheim mit Verſehung der Stelle eines Grenzaufſehers in Konſtanz. Privatlageraufſeher Adolf Fiſcher in Schwetz⸗ ingen mit Verſehung der Stelle eines Grenzaufſehers in Schuſterinſel.— Verſetzt: Poſtenführer Franz Müß le in Günzgen nach Ueberlingen, die Grenzaufſeher Lukas Ganter in Albbruck nach Günzgen, Franz Hilpert in Kleinlaufen⸗ burg nach Oberſäckingen, Ludwig Herrmann in Stades⸗ hauſen nach Kleinlaufenburg. — Seneral-Anzerger. Domänen⸗Verwaltung. Ernannt wurden die Forſtpraktikanten: Biehler in Lörrach zum Gehilfen der Bezirksforſtei Neckarſchwarzach. Bucher in Lörrach zum Gehilfen der Bezirksforſtei Okten⸗ höfen. Hertig in Odenheim zum Gehilfen der Bezirksforſtei Todtnau. Litſch in Radolfzell zum Gehilfen der Bezirks⸗ forſtei Triberg. Häfele in Raſtatt zum Gehilſen der Bezirksforſtei Schönau i. W. Diemer in Karlsruhe zum Gehilfen der Bezirksforſtei St. Blaſien. K. Autenrieth in Stühlingen zum Gehilfen der Bezirksforſtei Herrenwies in Forbach. Baumann in Schwetzingen zum Gehilfen beim Bureau für Forſteinrichtung in Karlsruhe. Reuter in St. Leon zum Gehilfen beim Bureau für forſtliches Ver⸗ ſuchsweſen in Karlsruhe. Großh. Gendarmerie⸗Korps. Verſetzt wurden: die Gendarmen Hermann Kern von Kenzingen nach Schweighauſen, Nikolaus Eſch von Schweig⸗ hauſen nach Kenzingen, Adolf Kirſchner von Eubigheim nach Külsheim. * Der Großherzog nahm geſtern Vormittag einen län⸗ geren Vortrag des Geheimeraths von Regenauer entgegen und ertheilte darauf mehrere Privataudienzen. Die Groß⸗ herzogin begab Sich um 10 Uhr nach Friedrichsthal zur Prüfung einer dort befindlichen Kochſchule und kehrte um ½8 Uhr hierher zurück. Nachmittags hörte der Großherzog den Vortrag des Geheimeraths Freiherrn von Ungern⸗Stern⸗ 525 und ſpäter des Legationsſekretärs Dr. Freiherrn von Babo. „ Ordensauszeichnung. Der Großherzog hat dem Poſtſchaffner Joſef Schilling in Zell i. W. die unter⸗ thänigſt nachgeſuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von dem Deutſchen Kaiſer, König von Preußen verliehenen Allgemeinen Ehrenzeichens ertheilt. Nothbrücke. Am geſtrigen Vormittage wurden die Belaſtungsproben auf der Nothbrücke über den Neckar fort⸗ Ue u. a. ging ein mit 6 Pferden beſpannter und mit iſentheilen, welche ein Gewicht von zuſammen 200 Zentnern repräſentirten, beladener Transporteur über dieſelbe. Auch dieſe Probe fiel auf das Günſtigſte aus. Auf der Brücke wurden ſodann zum Zeichen, daß der Bau derſelben vollendet ſei, an den an der Brücke befeſtigten Flaggenſtangen Flaggen in den deutſchen und badiſchen Farben aufgezogen und durften alsdann die erſten Paſſanten dieſelbe begehen. Fluchtverſuch. Geſtern Abend gegen 6 Uhr machte ein im Amtsgerichtsgefängniß in Unterſuchungshaft ſich be⸗ findlicher junger Menſch, als er vorgeführt werden ſollte, einen Fluchtverſuch und zwar nahm er ſeinen Weg über den Schloßplatz nach der Jeſuitenkirche zu. Der Flüchtige kam jedoch nicht weit; derſelbe wurde ſchon in der Nähe der In⸗ ſanteriekaſerne wieder und zwar von dem dort poſtirten Schutzmann feſtgenommen. Der Vorfall erregte einen großen Menſchenauflauf. Leiche geländet. Geſtern Nachmittag wurde im Neckar am jenſeitigen Üfer unterhalb der Neckarfähre die Leiche des 24 Jahre alten Dienſtmädchens Anna Maria Gaab von Speier geländet. Dieſelbe wurde nach dem Fried⸗ hofe verbracht. Muthmaßliches Wetter am Dienſtag, den 22. April. Der atmosphäriſche Niederdruck hat ſich von Mitteldeutſch⸗ land aus weiter ausgedehnt und umfaßte am Samſtag die preußiſche Monarchie mit einem Zentrum über Berlin. 5 gewinnk den Anſchein, daß dieſer Niederdruck in nordöſt⸗ licher Richtung weiter ziehen und der im Norden beſinbliche Hochdruck an ihm vorbei in der Richtung gegen Schottland wandern wird, ſo daß in einigen Tagen von Nordweſten und Weſten her die Aufklärung des gegenwärtig noch unregel⸗ mäßigen Wetters folgen dürfte. Demgemäß iſt am Dienſtag bei ſteigendem Barometer und abwechſelnd nordweſtlicher bis ſüdweſtlicher Luftſtrömung in Süddeutſchland trockenes ziem⸗ lich heiteres und warmes Wetter in Ausſicht zu nehmen, das ſich, falls nicht etwa ein neuer Luftwirbel im atlantiſchen Raeſte auftaucht, auch am Mittwoch ſich noch fortſetzen rfte. 5 Meteorologiſche Beobachtungen der Station Mann⸗ heim vom 20. April Morgens 7 Uhr. Barometer⸗] Thermometer indri„) Höchſte und niederſte Tem⸗ ſtand in Celſius 8 peratur des verg. Tages in mm Trocken] Feucht Stärke I Maimum Minimum 758.1.8 61.8 Nordweſt 4 18 8 7˙7 0: Windſtille 1: ſchwacher Luftzug z: etwas ſtärker ꝛc.; 8: Sturm; 10: Orkan. Gerichtszeitung. Mannheim, 19. April.(Strafkammer III.) Borſitzender: Herr Landgerichts⸗Direktor Cadenbach. Vertreter der Gr. Staatsbehörde: Herr Referendär Dietz. 1) Johanna Abe ndſchö n, geſchiedene Ehefrau des Land⸗ wirths Guſtav Fenrich in Kirrlach, 27 Jahre alt, ſchon oft heſtraft, von Freſolsheim wegen Betrugs und Diebſtahls. Die Angeklagte hat in den Monaten Januar und Februar d. J. hier und in Neckarau unter der falſchen Vorſpiegelung, ſie ſei in einer Fabrik beſchäftigt, könne aber wegen kranken Füßen nicht arbeiten, verſchiedene Frauen zur Verabreichung von Koſt und Logis, als auch zur leihweiſen Hergabe von Kleidungs⸗ ücken zu hewegen gewußt. Ferner hat die Angeklagte jeweils ei ihrer Entfernung den Frauen noch Kleidungsſtücke und Ringe mitgenommen. Dieſelbe wird zu einer Geſammtge⸗ fängnißſtrafe von 2 Jahren 2 Monaten verurtheilt.— 2) Eine ugendliche Diebesbande beſtehend aus Volksſchülern und zwar arl Theodor Lauer, 15 Jahre alt von hier, Jakob Effel⸗ bein, 14 Jahre alt von Sennfeld, Johann Cbriſt. Leuſer, 18 Jahre alt von Sennfeld, Peter Haas 13 Jahre alt von hier, Adolf Jung, 13 Jahre alt von Mundenheim ſind an⸗ geklagt aus der Umzäumung der Oelfabrik in 2 10, Latten und Faßdauben im Werthe von 1 M. 80 Pf. entwendet zu baben. Es werden die 3 Erſteren zu einer Gefängnißſtrafe von je 3 Tagen verurtheilt, die letzteren beiden werden frei⸗ geſprochen. Vertheidiger Herr Rechtsanwalt Baſſermann. eKaroline Lehn Ww. wurde am 11. März d. J. vom Scböffengericht Mannheim wegen Diebſtahls von 1 Paar hrringen zu einer Gefängnißſtrafe von drei Tagen ver⸗ urtheilt. Gegen dieſes Urtheil legte die Angeklagte die Be⸗ rufung ein. Dieſelbe wird für begründet erklärt, das ſchöffen⸗ erichtliche Urtheil aufgehoben und die Angeklagte nur wegen nterſchlagung verurtheilt und zwar zu einer Geldſtrafe von 5 Mark,— 4 Johann Philipp Piſter, 45 Jahre alt, ver⸗ heirathet von Brühl wird wegen Majeſtätsbeleidigung zu einer Gefängnißſtrafe von 2 Monaten verurtbeilt.— 5 Wegen Vergehens gegen§ 176 Ziff. 3 des.⸗St.⸗G.⸗B. wird der ledige, 19 Jahre alte Tagloͤhner Johann Wilh. Ludwig Rennig von Wohlgelegen zu einer Gefängnißſtrafe von 7 Monaten verurtbeilt.— 6) Die Berufung des verheiratheten Kübler Simon Schweitzer von Unterſchönmattenwaag, welcher wegen Bedrohung vom Schöffengericht Mannheim unterm 18. März ds. Is. zu einer Gefänanißſtrafe von 5 15 verurtheilt worden war, wird als unbegründet ver⸗ worfen. Maunbeim, 19. April.(Schöffengericht) 1) Der ledige Taglöhner Friedrich Baſtian hier wird wegen Uebertretung des§ 361 Ziff. 5 des.⸗St.⸗G.⸗B. zu einer Haftſtrafe von 14 Tagen derurtheilt.— 2) Die ledige Ar⸗ beſterin Anna Kreuzer von Ueberlingen, erhält wegen Uebertretung des 8 361 Ziff. 8 des R⸗St.-⸗G.⸗B. und wegen Ruheſtörunga eine Geſammthaftſtrafe von 20 Tagen und wird der Landespolizeibehörde überwieſen.— 3) Otto Beutler, lediger Schreiner von Berlin, wird wegen Landſtreicherei mit Mannheim, 21. April. 4 Wochen Baft beſtraft und der Jandespoltzeibehörde über⸗ wieſen.— 4) Taglöhner Oskar Braun von hier wegen Bettels, wird mit 14 Tagen Haft beſtraft und der Landes⸗ polizeibehörde überwieſen.—5) Die ledige Dienſtmagd Klara Pfeifer von Eßlingen wird wegen Diebſtahls zu einer Gefängnißſtrafe von 6 Wochen verurtheilt, apzüglich 1 Woche Unterſuchungshaft.— 6) Wilhelmine Braun, ledige Köchin von Heidelberg, erhält wegen Diebſtahls eine Gefängnißſtrafe von 10 Tagen, worauf 8 Tage Unterſuchungshaft in Aurech⸗ nung kommen.— 7) Der ledige Hausburſche Johann Wolf von Heppenheim wird wegen Betrugs mit 10 Tagen Gefäng⸗ niß beſtraft.— 8) Der verheirathete Buchdrucker Karl Geiger von hier erhält wegen Diebſtahls eine Gefängnißſtrafe von 2 Wochen.— 9) Der ledige Schloſſer Arthur Schulze bier wird von der Anklage des Diebſtahls freigeſprochen.— 10) Taglöhner Jakob König von Maudach und Jakob Kahn von Mutterſtadt werden wegen Betrugs und zwar König zu einer Geldſtrafe von 15 M. ev. 3 Tagen Gefängniß, Kahn zu einer Geldſtrafe von 5 M. ev. 1 Tag Gefängniß verur⸗ theilt.— 11) Der ledige Taglöhner Franz Frey von Brübl erhält wegen Bedrohung eine Gefängnißſtrafe von 3 Tagen. — 12) Adam Geiler verheiratheter Maurer von Lindolsheim, wird wegen Bedrohung zu einer Geldſtrafe von 3 M. ver⸗ urtheilt.— 13) Johann Wagner, verheiratheter Fuhrmann hier, wird wegen Schmähung mit einer Geldſtrafe von 10 M. beſtraft.— 14) Kaver Mayerhofer Ehefrau wird von der Auklage der Körperverletzung freigeſprochen.— 15) Marga⸗ rethe Mind und Tröber Ehefrau hier, wegen Beleidigung. Wird durch Vergleich erledigt.— 16) A. Mayer hier we⸗ gen Beleidigung. Wird verkagt. Neueſtes und Telegramme. Arbeiterbewegung. Mühlhauſen, 19. April. Die Arbeiter faſt ſämmt⸗ licher Spinnereien und Webereien haben ſich jetzt dem Strike angeſchloſſen. Heute Nachmittag fand ein aroßer Zug durch Dornach, Pfaſtatt, Burzweiler ſtatt. 8 bis 10000 Perſonen nahmen daran theil. Im ganzen werden jetzt 20⸗ bis 25000 ſtriken. Andauernd herr ſcht vollkommene Ruhe. Hamburg, 19. Apr'l. Auf Grund eines Se⸗ natsbeſchluſſes werden bei ſämmtlichen hamburgiſchen Staatsbetrieben ſolche Arbeiter, welche am erſten Mai feiern, wegen Kontraktbruchs entlaſſen. »Wien, 19. April. Die Vorſtände der unter ſtaatlicher Verwaltung ſtehenden Betriebe ſind da⸗ verſtändigt worden, es läge für die Regierung kein An⸗ laß vor, die Arbeit am erſten Mai einſtellen zu laſſen. Die betreffenden Vorſtände ſind zugleich ange⸗ wieſen, etwaige Anſuchen der Arbeiter um Unterbrechung der Arbeit am erſten Mai abzulehnen. Außerdem wer⸗ den die Betriebsleiter damit beauftragt, die Arbeiter dar⸗ auf aufmerkſam zu machen, daß ſie ſelbſt für eigenmächtige Arbeitseinſtellungen die Verantwortung trügen. Wien, 19. April. Auf dem Nordbahn⸗ ſchacht Hermenegild in Polniſch⸗Oſtrau wurde geſtern eine Arbeiteranſammlung durch Militär zerſtreut, wobei zwei Arbeiter durch Bajonetſtiche leicht verwundet wurden: ſeither herrſcht dort Ruhe. Die Aufwiegler ſollen nach Freiburg⸗Neutitſchein weiter ge⸗ zogen ſein. In Mähriſch⸗Oſtrau fand heute Mittag eine Verſammlung der Gewerksbeſitzer unter Theilnahme des Statthalters ſtatt. In Karwin, wo bis geſtern in den Schächten des Erzherzogs Albrecht und Grafen Lariſch gearbeitet worden war, ſind heute 6000 Arbetter ausſtändiſch. Die Wirths⸗ häuſer und Geſchäfte ſind auf Befehl der Behörde ge⸗ ſchloſſen. Wien, 19. April. In Friedek und den be⸗ nachbarten Hütten Karlshütte, Baſchka und Fried⸗ land hat heute die Lohnauszahlung ſtattgefunden; bis jetzt bleibt alles ruhig; es wurden Verhaftungen vorgenommen. Die Hütte Friedland verlangte telegra⸗ phiſch militäriſche Sicherung. Im Bialager Wald ſollen 2000 Arbeiter verſammelt ſein. Kavallerie geht foeben dorthin ab. Privoz, 19. April. Die Ausſtandsbewegung im Oſtrau⸗Karwiner⸗Kohlenrepier hat noch in⸗ ſofern zugenommen, als heute auch die Arbeiter im Kar⸗ winer Schachte nicht angefahren ſind. Die Bewegung dehnt ſich auch nach dem Oſtrawitzthal, nach Baſchka, Pezno, Friedland und Czeladna aus. Paris, 19. April. Das Programm der Arbei⸗ terk und gebung am 1. Mai, welches in 200,000 Exemplaren verbreitet werden ſoll, enthält folgende Haupt⸗ puncte: Allgemeine Arbeitseinſtellung mit Verpflichtung für jeden Arbeiter, ſich an den Sitz ſeines Syndicats oder Gewerks zu begeben; dort wird ein Maſſenaufzug begonnen, der den friedlichen Charakter der Kundgebung beweiſen ſoll; ſchließlich ſoll eine Ver⸗ ſammlung abgehalten und eine Abordnung mit einer Bittſchrift ins„Palais Bourbon“ geſandt werden; die Arbeiter, welche an der Kundgebung theilnehmen, ſollen die Abordnung auf der Place de la Concorde erwarten. Berlin, 19. April. Dem„Reichsanzeiger“ zu⸗ folge bildete den Gegenſtand des heutigen Kronrats die Schulfrage ſowie die Frage der Errichtung eines Denkmals für Kaiſer Wilhelm I. und Kaiſer Friedrich. Berlin, 19. April. Die„Norddeutſche Allgemeine Zeitung“ meldet: In den berufenen Reſſorts wird gegen⸗ wärtig das Diplom eines Generaloberſt der Cavallerie für den Fürſten Otto v. Bismarck, Herzog v. Lauenburg, ausgefertigi. Hamburg, 19. April. Die„Hamb. Nachrichten“ behauplen lt.„Frkf. Ztg.“ ſie brauchten verſtändigen Leuten nicht zu ſagen, daß Bismarck weder die Hal⸗ tung der„Hamb. Nachr.“ inſpirire, noch den Artikel, betreffend die Einführungsrede Caprivi's verfaßte oder veranlaßte. Aber ſelbſt wenn das Gegentheil der Fall wäre, läge kein Anlaß zur Entrüſtung vor, da dem Fürſten Bismarck, wie jedem Staatsbürger das Recht zuſtände, ſeiner Meinung in Schrift und Wort Ausdruck zu geben. Fürſt Bismarck ſei auch nicht der Mann danach, ſich durch blinden Preßlärm dieſes Recht verkümmern zu laſſen. Gelegenheit, ſeine Auffaſſung darzulegen, böte ſich ihm zu⸗ nächſt im Herrenhauſe, deſſen Mitglied er ſei, ſpäter im Reichstag, zu welchem er binnen gegebener Friſtein Mandatannehmen werde. Ein Staats⸗ mann, der ſeit dreißig Jahren die hervorragendſte Stel⸗ lung eingenommen habe, könne mit ſeinen Aemtern nicht zugleich das Bedürfniß verloren haben, mit der öffent⸗ lichen Meinung in Berührung zu bleiben und dieſelbe nach ſeiner Ueberzeugung zu beeinfluſſen. Was aber die Verbindung des Fürſten mit der Preſſe betrifft, ſo iſt es lediglich ſelbſtverſtändlich, daß dieſe nicht gänzlich abgebrochen ſein kann. *Müuchen, 19. April. Die Abgeordneten⸗ kammer genehmigte ſämmtliche Regierungsforderungen für Erweiterungs⸗ und Neubauten der Staatsbahnen, darunter für die Anlage eines Tranſit⸗ und Rangirgüterbahnhofs in München 12½ Millionen, für Erweiterung der Bahnhöfe Angsburg und Aſchaffenburg 1,235,000 bezw. 2,070,000, für Einrichtung elektriſcher Beleuchtung in den Bahnhöͤfen Regensburg, Bamberg, Würzburg 1,051,000 Mark. Paris, 19. April. Miniſter Ribot empfing heute eine Abordnung des Syndicats der Pariſer Preſſe, die über die Gründe Auskunft erbat, welche die Aus⸗ weiſung der 2 franzöſiſchen Journaliſten aus Rom ver⸗ anläßt hätten. Ribot engegnete, daß die Angelegenheit zwar nicht zu diplomatiſchen Vorſtellungen geeignet ſei, daß er aber nicht den Schritt des Syndicats abgewartet habe, um ſich mit dem italieniſchen Vertreter über die Umſtände zu beſprechen, unter denen die Ausweiſung ſtatt⸗ gefunden habe. Paris, 19. April. Ein Telegramm aus St. Louis be⸗ richtet über die günſtigen Folgen, welche die Beſetzung von Segu⸗Sikoro zur Folge gehabt habe. Die vor⸗ nehmſten Häuptlinge haben ſich unterworfen. Zahlreiche in Segu⸗Sikoro vorgefundene Gefangene wurden in Freiheit geſetzt. Dieſelben kehren in ihre Heimath zurück und man hofft, daß ſie treue Anhänger Frankreichs ſein werden. In Segu Sikoro wurde angeblich ein weiterer Vorrath von Goldhbarren im Werthe von 300,000 Fr. und eine ſehr reiche arabiſche Bibliothek aufgefunden. Toulon, 19. April. Carnot empfing heute Vormittag den Commandanten des italieniſchen Ge⸗ ſchwaders, Lovera, welcher einen eigenhändigen Brief des Königs Humbert überbrachte. Carnot erwiderte, er ſchätze den Akt der Courtoiſie der Regierung des Königs als ein Zeugniß der Regierung der italieni⸗ ſchen Nation gegenüber Frankreich und drückte ſeine Genugthuung uͤber die Anweſenheit des Geſchwaders aus. Tanger, 19. April. Die vom„Imparcial“ ver⸗ breitete Nachricht, daß der Stamm der Beni Haſſan, deren Gebiet die deutſche Geſandtſchaft paſſirt, ſich erho⸗ ben hätte, iſt unwahr. Konſtautinopel, 19. April. Der Sultan em⸗ pfing geſtern Abend den Herzog von Sachſen⸗Mei⸗ ningen, der in Begleitung des deutſchen Botſchafters v. Radowitz erſchien. Nach ſeiner Rückkehr ins Hotel begab ſich der Herzog nach dem Gartenpavillon des Mildiz⸗ Kiosk und empfing daſelbſt um halb 8 Uhr den Gegen⸗ beſuch des Sultans. Mannheimer Handelsblatt. Badiſche Rück⸗ und Mitverſicherungs⸗Geſellſchaft in Mannheim. Der Aufſichtsrath wird der Generalverſamm⸗ lung die Vertheilung einer Dividende von 6 pCt., demnach per Coupon M. 15.—, pro 1889 vorſchlagen. Zellſtofffabrik Waldhof, Maunheim. In der geſtern ſtattgehabten fünften ordentlichen Generalperſammlung, in welczer 3242 Aktien vertreten waren, wurden die Anträge des Aufſichtsrathes einſtimmig genehmigt. Es gelangen ſo⸗ mit auf die Aktien je M. 150.— 15 pCt. Dividende und auf die Genußſcheine je M. 30.— für das abgelaufene Ge⸗ ſchäftsjahr zur Vertheilung. 8 Mannheimer Effektenbörſe vom 19. April. An der heutigen Börſe notirten Anilin⸗Aktien 270.40 bez. u. B. Hofmann und Schötenſack waren 1 pEt h öher, zu 72 pCt. geſucht, während Material fehlte. Pfälziſche Preßhefen blieben zu 165.50 offerirt. Fraukfurter Mittagbörſe. Iranffurt a.., 19. April. Auch heute bielten ſich die Umſätze in engen Grenzen. Banken u. Bahnen ſchlietzen erheblich niedriger und auch die Induſtriewerthe folgten dieſer nach abwärts gerichteten Tendenz. Von aus⸗ ländi chen Fonds hielten ſich dagegen Türken Ita⸗ liener und Argentinier recht gut. Privat⸗Bisconto —3% pCt. Frankfurter Effektenſorietät. Bankaxtien. Gotthard 161.10 Oeſterr. Credit 2587ö Jura 114.20 Diskento⸗Comm 216 80 Anion 119 70 Deutſche Reichsvank 138.10 Schweizer Weſtdahn 37.— Verl. Handels-Geſ. 157.80 Meridional⸗Aktien 188.— Deutſche Vank 150.70 Ruſſiſche Südweſt 78.7 Dresdener Bank 144.80 Staats⸗Fonds. Mitteldeutſche Credit⸗B. 109.4 Ungar Goldrente 88. Schaafhauſener-B. 109.— 8 Papierrente 85.— Effekten-B. 125.— Oeſterr. Silterrente 78.— Darmſtädter B. 161.80 Ruſſen 96.30 Rhein Credit 3, 122.90 Ruſſ. Conſols 95.— Deutſche Union⸗B. 80— Spanier 78 50 Deutſche Vereins⸗Bank 111.59 Italiener 93.20 Länderbank 168½ Türken 85 35 iſenbahn⸗Aktien. Türken⸗Looſe 34.90 170 12550 Ottom. Zoll⸗Obl. 86. 10 Narienburger 60.80 83.50 Oeſterr. Franz. Statsb. 181½ gypter 96. Sae 4 pet. Griechen 78.80 Böhm. Nord 175½ Induſtrie⸗Werthe⸗ Buſchtherader— Nordd. Oloyd 1630 Dux-Bodenbacher 377¼ Oa Veloce 89 40 Lemlerg Czernow. 197% Bad. Anilin 275— Elbethal 187— Cement 151 70 Raab⸗Dedenkurg 48— Alpin⸗ 73.— Lombarden 99% Laura 186.30 Schweizer Central 146.20 Gelſenkirchen 1E9.40 2 Nordoſt 927 11(0r Freiburg, 18. Apvil. iginal-Marktbericht.) Auf dem heutigen Frucht garkte wurden die Früchte verkanft per iuh Kilo: Weizen Mark 25.50, Halbweizen 19.50, 19 26,9—, Roggen 19.0% 18.92,18.75, Molzer 18.00. 17.58, 17,0 Gerſte 17.5, 17.50, 17.50. Hafer 1½00 18.68, 8 50. Verkau ſt wurden 4613 Kilo. Geſammterlös Mark 900.88. Waſſerſtauds⸗Nachrichten. ein. Bingen, 19 April 147 m. 90 07 Rhei Konſtanz, 19 April 296 m. +.01 Hüningen, 18 April 185 m— 0 01 Kebl, 19. April.27 m— 0,88. Lauterbura, 19, April a 33 1 8 FTaud, 19. Abcril.58 m Koblenz, 19 April: 88 m 3. Köln, 19 April 275 m. +.0. Nuhrort 16. April.)5 m.— 0. Maxrau, 19. April 3 35 m + C 00. 1 ar. 8 Mannbeim 20 April 308 m—0 03 Mainz, 19 April.80 m +.05. Waunbelim 20 April 311. 0,6. Heilbronn, 20. April.85 m. +0.08. SGeneral⸗Auzeiger 8. Seſte Nalazeit den 21 Aprl. Bekanntmachung. Die Durchführung der Geh⸗ wegordnung vom 3. Dezbr. 1889 in der Stadt Mannheim betr. (104) Nr. 40778. Wir bringen zur allgemeinen Kenntniß, daß mit dem Vollzug der Gehwegordnung vom 3. Dezbr. 1889 in hieſiger Stadt nunmehr begonnen wird. Nach§ 15 dieſer ortspolizeilichen Vorſchrift erhalten die Be⸗ ſtimmungen derſelben für endgiltig hergeſtellte und mit wollſtän⸗ diger Entwäſſerungsanlage verſehenen Straßen mit dem Tage der erfolgten Bekanntmachung Gültigkeit. Demzufolge ergeht hiermit an die Eigenthümer von Gebäu⸗ den und Grundſtücken in ſolchen Straßen die öffentliche Aufforderung, die Gehwege vor ihren Gebäuden beziehungsweiſe Grun dſtücken binnen 2 Monaten vom Tage dieſer Bekanntmachung an in vor⸗ ſchriftsmäßiger Weiſe in Cement oder Asphalt herſtellen zu laſſen. Wir weiſen hiebei beſonders darauf hin, daß in den ausge⸗ bauten Theilen der Stadt, wozu die ganze von der Ningſtraße umſchloſſene Innenſtadt und die geſchloſſenen Theile der Vor⸗ ſtadibezirke zu nehmen ſind, nicht nur vor den Gebäuden, ſondern auch vor Gärten, Höfen, Gewerbsplätzen, Bauplätzen, vonſchrifts⸗ mäßige Gehwege herzuſtellen ſind. Bei Bauplätzen kann im einzelnen Fall, wenn die Ueber⸗ bauung noch in der laufenden Bauperiode zu erwarten iſt, eine Ausnahme von dem Bezirksamt geſtattet werden. Wir empfehlen den Haus⸗ und Grundſtückseigenthümern die Neuverſetzung der Bordſteine, ſofern eine ſolche nothwendig iſt, zeitig bei dem ſtädtiſchen Tiefbauamte zu beantragen. Als Theile der Stadt, welche mit endgiltig herkfeſtellten Straßen und mi vollſtändiger Entwäſſerung verſehen ſind, kom⸗ men in Betracht: die Ringſtraße von der Neckarbrücke bis zum Bahnhof, die Schwetzinger Vorſtadt, die Baumſchulgärken, die Straßen um die Quadrate M 6 und M 7, N 7, T 5, T 6, U 5, U38, die Straße zwiſchen Quadrat N 7 und 07 ſowie die beiden nahezu ausgebauten Paralellſtraßen im Lindenhofſtadttheil. Dabei weiſen wir noch darauf hin, daß es im Intereſſe der Gebäude⸗ und Grundſtückseigenthümer liegt, gleichzeitig mit der Herſtellung der Gehwege den Anſchluß der Gebäude und Grund⸗ ſtücke an die ſtädtiſche Kanaliſation zu bewirken, da dieſe Her⸗ ſtellungen im Laufe dieſes Sommers auf Grund einer demnächſt in Kraft tretenden ortspoltzeilichen Vorſchrift doch verluungt wer⸗ den wird. Sollte dieſer Aufforderung binnen 2 Monaten nicht in voll⸗ ſtändiger und vorgeſchriebener Weiſe entſprochen werden, ſo er⸗ folgt Beſtrafung auf Grund des§ 116 Pol. Str. G. B. und 367 Salen 15 R. Str..B. ſowie Zwangsvollzug auf Koſten der äumigen. 7684⁵ Mannheim, 16. April 1890. Großh. Bezirksamt Wild. Frlanntmachung Herſtellung der Kanaliſa⸗ tion der Stadt Mannheim betreffend. No. 7207. Für die Ausführung des Kanalbaues wird in den nächſten Wochen ein genaues Ni⸗ vellement der Stadt porgenom⸗ men und die Ergebniſſe werden dadurch feſtgelegt und auch für die Zukunft nutzbringend gemacht, daß an einer größeren Anzahl von Häuſern kleine eiſerne Bolzen ſolid in die Sockel eingelaſſen werden. Dieſe Bolzen ſind in Kunſtguß ausgeführt, ſtehen nur wenige Centimeter aus den Mauern vor und verunzieren nicht. Sobald die einmal be⸗ immt ſind, dienen dieſe ſorg⸗ ältig ausgewählten Fixpunkte zur öhenbeſtimmung ſoſpöhl für alle entlichen Zwecke, als auch ſpäter für die leichte Ausführung der Hausanſchlüſſe. Wir bringen dies zur Kenntni Brkanntmachung. Die Vertilgung der Maikäfer betr. (106) No. 41,191. Da in dieſem Jahre ein ſtarker Maikäferflug einzutreten ſcheint wird den Ge⸗ meindevorſtänden auf Grund des Erlaſſes Gr. Handelsminiſteriums vom 23. April 1868 und 12. März 1869 aufgegeben, dem hierdurch drohenden Schaden durch Ein⸗ ſammeln und Tödten der Maikäfer auf das Energiſchſte zu begegnen. u dieſem Behufe empfiehlt es 05„auf die Ablieferung gewiſſer engen Maikäfer angemeſſene Belohnung auszuſetzen und zur Ueberwachung des Einſammelns und Tödtens auf Koſten der Gemeinde⸗Aufſeher zu beſtellen. Dabei bemerken wir zur Nach⸗ achtung, daß das Antreten der Bäume beim Schütteln derſelben bei Strafvermeiden verboten iſt. Bis Ende Maiiſt alsdann hierher zu berichten, was in der Sache Leſche n und mit welchem Erfolg p. Lefſ ufwand für die Gemein⸗ der hieſt 2 eſigen Hausbeſitzer un und getödteten bitten dieſelben, die Anbringung der Bolzen ausnahmslos geſtat⸗ ten zu wollen. Der mit der un⸗ mittelbaren Leitung beauftragte Techniker iſt angewieſen, den⸗ jenigen Hausbeſitzern Mittheilung ukommen zu laſſen, deren Häuſer ch für den gemeinnützigen Zweck Maikäfer ſind nach„Liter“ zu bemeſſen. Mannheim, 17. April 1890. Gr. Bezirksamt: Benſinger. Bekanntmachung. eignen. Geſuch der Firma C. F. Mannheim 17. April 1890. Böhringer& Söhne Stadtrath: Waldhof um Erlaubni Bräumig. zur Ableitung von Ab⸗ Kieſer. waſſer in den Floßhafen etr. (106) No. 40047. Wir bringen Bekanntmachung. hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß durch Beſcheid des Bezirks⸗ rathes vom heutigen der Firma C. F. Böhringer& Söhne auf Walhhof,die waſſerpolizeiliche Ge⸗ nehmigung zur Am Donnerſtag, 24. April d. J. Normtg s 11 Uhr,. werden auf hieftgem Rathhauſe immer Nr. 2— die Plätze für fünf während des diesjährigen Maimarktes außerhalb des Vieh⸗ 2 am ünde zugelaſſenen erkaufsſtände u. zwar Plätze um Verkaufe von Wurſt⸗ reſp. Eiwaaren und 2 Plätze zum Verkaufe von Getränken und Benützung des loßhafens zur Ableitung des egen⸗Waſch⸗ und Brauchwaſſers aus ihren Wohnhäuſern auf dem Waldhof ertheilt worden iſt. 10. April 1890. roßg. Bezirksamt. Eßwaarenöffenklich an den Meiſt⸗ G2g en. 269255 An ver 41855 annheim, 16. Apri. Jadung. eee Der am 20. Juni 1861 zu Fran⸗ räunig. kenthal geborene, zuletzt hier wohn⸗ Kallenberger. Nalt geweſene Ackerer Dantel eidig, z. Zt. an unbekanten Orten abweſend, wird beſchuldigt, daß er als Wehrmann I ohne Erlaubniß ausgewandert iſt.— 9 des§ 3605.⸗St)⸗ Derſelbe wird auf Anordnung Gr. Amtsgerichts VI dahier zur 76954 Das in den Collecturwaldab⸗ theilungen I 1b, I 16, II 1 2, s3 u. 4 in den Gemerkungen Käferthal, Sandhofen u. Schaar⸗ hof aufgearbeitete Windfallholz, beſtehend in 76654 228 Ster forl. Scheitholz Hauptverhandlung auf Wi 80,„ ormittag 1 vor das Schöffengericht dahier ind aim forl. Wellen mit dem Anfügen geladen, daß er bei unentſchuldigtem Ausblei⸗ ben auf Grund der von dem kgl. Landwehrbezirkskommando Hei⸗ delberg am 10. April 1890 aus: geſtellten Erklärung werde ver⸗ urtheilt werden. 79856 Mannheim, 17. April 1890. Gerichtsſchreiber Gr. Amtsgerichts Ebertsheim. Unterricht in Mathematik und in Ele⸗ mentarfächern wird gründlich ertheiit von einem Lehrer. Näh. im Verlag. 76987 Dienſtag, den 22. d. Mts., Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus in Käferthal mit Borgfriſt bis Martini l. Js. gegen Bürgſchaft loosweiſe öffent⸗ lich verſteigert. Die Abfuhr iſt ſehr leicht, da faſt alles Holz in der Nähe der Etraße von Käferthal nach Sand⸗ hofen ſitzt. Nähere Auskunft ertheilt Wald⸗ hüter Wernz in Sandhofen. Mannheim, 14. April 1890. Evang. Follectur. Sauler. Bekanntmachung. Aufnahme in die Voltsſchule betr. Montag, den 21. April beginnt an hieſiger Volksſchule das neue Schulfahr. Die Aufnahme der in das ſchulpflichtige Alter eintretenden! Kinder, nämlich jener, welche in der Zeit vom April ſtatt und zwar Montag, den 21. April von—12 und von—4 Uhr im Schulhauſe R 2, für ſchulpflichtige Knaben, welche innerhalb der Stadt wohnen; 5 Dienſtag, den 22. April von—12 und von—4 Uhr, im Schulhauſe R 2, für ſchulpflichtige Mädchen, welche innerhalb der! Stadt wohnen; Mittwoch, den 23. April von—1 Uhr im Schulhauſe der Neckarvorſtadt, für die ſchulpflich⸗ tigen Kinder jenes Stadttheils und 5 Donnerſtag, den 24. April von—1 Uhr, im Schulhauſe der Schwetzingervorſtadt, für die ſchulpflichtigen Kinder jenes Stadt⸗ theils. 76555 Von auswärts Geborenen iſt der Geburtsſchein vorzulegen. Der Unterricht ſelbſt beginnt Freitag, den 25. April, Vormittags 8 Uhr, in allen Schulhäuſern. Kinder, welche aus irgend einem Grunde die Schule nicht beſuchen können, ſind durchihre Eltern oder deren Stellvertreter unter Angabe des Hinderungsgrundes anzu⸗ melden. Elternoder deren Stellvertreter, welche die gegenwärtigen Anord⸗ nungen nicht befolgen, unterliegen, ſofern nicht ein geſetzlicher Grund 92 5 der Strafbeſtimmung des § 71 des Polizeiſtrafgeſetzbuches. Mannheim, 15. April 1890. Das Rektorat. Kiegenſchafts⸗Herſteigerung. Freitag, 25. April 1890, Nachmittags 3 Uhr wird im Rathhauſe dahier dem Schreiner Andreas Bennig⸗ 55 von hier die unten erwähnte ziegenſchaft der GemarkungMann⸗ ſügu in Folge richterlicher Ver⸗ ügung einer öffentlichen Verſtei⸗ Aeume ausgeſetzt und als Eigen⸗ hum endgiltig zugeſchlagen, wenn wenigſtens der Schätzungpreis erreicht wird. Beſchreibung der zu ver⸗ ſteigernden Liegenſchaft. Der laperſ dahier Nr. 11 der Amerikanerſtraße mit Wohn⸗ aus, begrenzt einſeits von Karl roßpeter, anderſeits von Georg Jacob Zahn, im Maaße von 217,12 qm. beſtehend aus Nr. 9 alt und einem Theile von Nr. 11 alt dreiſtöckig, taxirt zu 30,000 M. Mannheim, 20. März 1890. Gr. Notar: Rudmann. 76190 Heffentliche Nerſteigerung. Montag, 21. April d.., Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlocale T 1, 2 25 eine ſilberne Damenuhr mit ette, 1 Chiffonier, 6 Marmor⸗ zahlſtänder, 1 goldene Herrenuhr, 1 großer Spiegel in Goldrahmen egen baare 9 7 im Voll⸗ treckungswege öffentlich ſteigern. Mannheim den 18. April 1890. Weixel, Gerichtsvollzieher. Damen werden zum Friſiren im Abonnement angenommen bei F. X. Werck, Friſeur, D 5, 14. 76989 Das Faß⸗ u. Flaſcheubierdepot von 73988 B. Hofmann 2z. goldnen Stern, B 2, 14 Telephon Nr. 320. empfiehlt ächtes Pilsner Lager⸗ Exportbier, ſowie ächtes Münchner ungeſpundetes Kloſterbier (ſehr malzreich). Erſteres von Aerzten Magen⸗ leidenden und letzteres Reconva⸗ lescenten u. Ammen als geſundes kräftiges Nährbier empfohlen. Eis. Kunſteis in kleinen und größ⸗ eren Quantitäten wird abgegeben von der 74710 Mannheimer Aetienbrauerei, B 8, 18. Morgen Montag, Morgens 8 Uhr — werden im Schlachthauſe Hammelsgelinge zu 35 u. Köpfe zu 25 Pfg. ver⸗ kauſt. 77009 Nurimalige Ankündigung! 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Zur Verſteigerung kommen: )376 Eichen⸗Stämme von—12 Mir, Länge, 20—110 Etm. Dicke, 295,97 Cbm. enthaltend, 2) 8 Buchen⸗Stämme von—10 Mtr. Länge, 40—70 Ctm. Dicke, 10,83 Cbm. enthaltend, 8) 4 Nadelholz⸗Stämme von—5 Mtr. Länge, 15—20 Ctm. Dicke, 0,37 Cbm. enthaltend, 4) 98 Stück Nadelholz⸗Derbſtangen, 4,15 Cbm. enthaltend, 5 15 Reisſtangen, 0,23„ 5 Die Verſteigerung beginnt am erſten Steigtage im Diſtrikt Röhrenfeldſchlag. Der Ort des Beginns am zweiten Steigtage wird nach Beendigung der erſttägigen Verſteigerung bekannt gegeben. Wer das Holz einzuſehen wünſcht, wolle ſich an die Forſt⸗ warten Fell und Schnatz wenden. 76488 Gernsheim, 12. April 1890. Großherzogliche Bürgermeiſterei Gernsheim. Nuß. Wein⸗ und Faß⸗Verſteigerung. Nächſten Mittwoch, den 23. ds. Mts., Nachmittags 2 Uhr verſteigere ich wegen Geſchäftsaufgabe in L 13, 10a gegen Baarzahlung: 76996 eine: eirca 500 Liter Weißwein in Gebinden, 400„ Rothwein, gute Qualität. B. FsSerz 50 Stück Trausportfäſſer von 20—150 Liter, 12„ Lagerfäſſer von 800—2800 Liter. NB. Die Fäſſer ſind gut erhalten und lade Steigerungsliebhaber ergebenſt ein. Gg. Anſtett, Auctionator. Bferdezucht betreffend. Da wir im Beſitze eines belgiſchen und eines oldenbur⸗ ger Beſchälhengſtes ſind und die neue Deckzeit bereits einge⸗ treten iſt, laden wir die hieſigen und auswärtigen Beſitzer von Stuten freundlichſt ein, dieſelben unſeren Hengſten zuzuführen. Näheres in T 2, 14. 70007 Die Direktion des landwirthſchaftlichen Vereins Mannheim. Stadt⸗Vark Mannheim. Sonntag, 20. April, Nachm, von—6 Uhr GROSSES CONCERT ausgeführt von der Kapelle des 2. Bad. Grenad.⸗Regim,„Kalſer Wilhelm.“ No. 110, 7691⁵ unter Leitung des Muſikdir. Herrn O. Schirbel. Entree 50 Pfg. Kinder 20 Pfg. Abonnenten frei⸗ NB. Nur die neu gelöſten Karten berechtigen zum freien Eintritt. Der Vorſtand. Bei ungünſtiger Witterung: Streicheoncert im Saal. XIIL hab. Feuerwehrtag zu Sückingen. Derſelbe findet am., 3. und 4. 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Man iſt im Allgemeinen haftbar als: 8 N II II ‚ Ib— 2 2 888 Privatperson, Familienvorstand, Arbeitgeber, Hausbesitzer, Miether, Ch 088- 0 1 Cl E erg. 2 5 2 Hunde-, Pferde-, Equipagen- und ſonſtiger Fuhrwerksbesitzer, als schütze 212 75— 8 8 8 8f und 2 fremden e Prachtvolle Lage am weltberühmten Schſoss- 8 Dienstherr ſeinen Dienſtboten, als Kotelier, Wirth ſeinen Gäſten, als Lässi bise. öffne Apotneker und Kaufmann den Kunden gegenüber. Insbeſondere liegt den Arbeit⸗ park Pensionspreise Eröffnst— 8 3 gebern nach den 88 5, 96 und 97 des Unfall⸗Verf.⸗Geſetzes den Krankenkaſſen und Be⸗ seit 15. April. 76941 Hotel-Direction. J. Augenstein. rufsgenoſſenſchaften und dritten Perſonen gegenüber eine trotz der berufsgenoſſenſchaft⸗ lichen Verſicherung ſchwerwiegende Haſtbarkeit ob. Gegen alle Folgen dieſer Haftbarkeiten leiſtet der 2955 Deutſche Verſicherungs⸗Verein in Stuttgart in weitgehendſter Weiſe gegen äußerſt niedrige Prämie Verſicherung. 5 1 5 Am 1. 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