Baßſſche Bolkszettung.) Jn den nee e un Abonnement: 50 Yfg. monatlich, Sringerlehn 10 Pfg. monatlich, Furch die Poſt bez. iuel. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quaxtal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Neklamen⸗Zeile 60 Pfg. Eingel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. Mannheimer Bofksblatt.) (100. Jahrgang. Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſechs Mal Samſtags in zwei Ausgaben. N 5 burnal Faie dent. „Jomrual Neungan⸗ ter den pulitichen u. alg. Thein Shef⸗Nebakteur Julins Aas, Notationsdruck und Berlag d De. H. Se Duche erei, „Maunheimer* * katholiſches Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim Nr. 176.(Gelephen⸗Ar. 218.) Auflage über 1 1,300 Exemplare. (Notariell beglaubigt.) * Anſet Erbgroßherzeg feiert heute die Wiederkehr ſeines Geburtstages. Ueberall im Großherzogthum und auch außerhalb der badiſchen Grenzen, überall, wo Söhne dieſes Landes wohnen, wenden ſich dem Fürſtenſohne und ſeiner hohen Gemahlin die lebhafteſten Sympathien zu, werden die herzlichſten Wünſche für das Wohlergehen Beider gehegt. Wie das Familienleben des Erbgroßherzogs ein Spiegelbild jenes glücklichen Zuſammenlebens iſt, das unſer allverehrtes Fürſtenpaar als ein keuchtendes Vorbild vom Throne herab dem Volke bietet, ſo findet dieſes im Erbgroß⸗ herzog alle die Tugenden vereint, welche unſeren Landes⸗ fürſten weit über die Grenzen Badens, allüberall im Reiche zu einem Liebling der Nation gemacht haben. Möge es unſerem Erbgroßherzog noch lange Jahre ver⸗ zönnt ſein in der Fülle der Geſundheit zu dem erlauchten Fürſtenpaare emporzublicken, das in der Wahrung des bürgerlichen Friedens, in der Kräftigung der Landes⸗ und Reichswohlfahrt und in der barmherzigen Linderung des menſchlichen Elends die ſchönſte Erfüllung ſeines erhabenen Berufes erblickt. Jufgepaft! Die Beihen geſchlaſſen! Wenn man dieſem Schlachtrufe in den Spalten einer ultramontanen Zeitung begegnet, und erfährt, daß er dazu beſtimmt iſt, der badiſchen Centrumspartei ſchon jetzt als Mahnwort für die im nächſten Jahre ſtatt⸗ findenden Landtags wahlen in den Ohren zu wider⸗ hallen, dann muß man wahrlich über die raſtlos wüh⸗ lende Agitation der ultramontanen Wortführer ſtaunen. Kaum ſind die Reden verhallt, welche unſer Groß⸗ Jerzog beim Abſchiedsmahl den Landboten zurief, noch tönt die Mahnung fort, jeden unnöthigen Streit zu ver⸗ meiden, und ſchon meldet ſich ein ultramontaner Heer⸗ rufer, der mit lauter Stimme die klerikalen Mannen mit dem Schlachtruf anſpornt:„Aufgepaßt! Die Reihen ge⸗ ſchloſſen!“ Man muß geſtehen, der Mann verſteht ſein Handwerk und was ſeiner Rede an vernünftigem Sinn und an freundnachbarlicher, die Größe und die Wohlfahrt des Landes bedingender Friedfertigkeit mangelt, ſucht er durch die Kraft ſeiner Lungen zu erſetzen. Wir kennen dieſe Stimme, ihr Klang iſt uns nicht neu. Im„Münchener Fremdenblatt“ erſchallt zuerſt der Schlachtruf für Baden, und der ihn dort erhebt, iſt derſelbe, der in Baden den ſcharfen Kampf zwiſchen den Confeſſionen entfeſſelt hat. Nachdem der ehemalige Leiter des badiſchen ultramontanen Hauptorgans vor faſt zwei Jahren den Schauplatz ſeiner Thätigkeit nach München verlegt hat, iſt auch in Bayern jene wüſte Hetze ent⸗ brannt, die ſchließlich den Prinz⸗Regenten veranlaßt hat, durch ſein perſönliches Eingreifen die Abhaltung der für München geplanten ultramontanen Heerſchau zu verbieten. Und nun ruft derſelde Mann, der ſoeben in Bayern die ſchwerſte Niederlage erlitten, die badiſchen Ultramontanen zum Kampfe auf! Wir ſind keine Freunde des politiſchen Kampfes; wir ſuchen ihn nicht, wir meiden ihn aber nicht, wenn man ihn uns aufdrängt und uns zur Ab wehr zwingt; gegenüber der neueſten ultramontanen Heraus⸗ forderung rufen auch wir unſeren Gefinnungsgenoſſen, den badiſchen Liberalen, zu„Aufgepaßt! Die Reihen geſchloſſen!“ *Eine zweifache Vertranenserklärung erhielt geſtern das franzöſiſche Miniſterium; in der Deputirtenkammer verſuchte der Boulangiſt Mery dem Cabinet Schwierigkeiten zu bereiten, er wurde aber nach einer vortrefflichen Kennzeichnung des Bankerotts ſeiner Partei mit erdrückender Mehrheit überſtimmt, und im Senate gab die Austreibung der Schulſchweſtern dem Senator Buffet die erwünſchte Beranlafſung, gegen die Kegierung Sturm zu laufen, ohne daß es ihm und ſeinen Geſinnungsgenoſſen geglückt wäre, die Pofition des Ca⸗ binets zu ſchwächen. Es liegt der ſolgende telegraphiſche Bericht über die geſtrige Kammerſitzung in der„Straßb. dor? Geleſenſte und verbrritelſte Jeriung in Maunheim und Amgebnng. . Deputirtenkammer. Miniſter Rouvier bittet, die Berathung der direkten Steuern und des Zuckerſteuerge⸗ ſetzes auf Donnerſtag feſtzuſetzen. Er wird darin vom Vor⸗ ſitzenden des Budgetausſchuſſes unterſtützt. Soubeyran(Bonapartiſt) bittet auch, für die Berath⸗ ſeſt 1955 die Anleihen und die Sparkaſſenzinſen einen Tag eſtzuſetzen. Rouvier erwidert, die Anleihe müſſe die Folge, nicht die Einleitung des Budgets ſein und die Sparkaſſenfrage ſei augenblicklich einem Ausſchuß der Kammer unkerbreitet. Paulin Mery(Boulangiſt) ſchlägt die ſofortige Bergth'⸗ ung des Budgets vor und verlangt, die Kammer ſolle ihre Verſprechungen halten. „ Roupier erwidert, er finde es ſeltſam, daß von den Bänken, auf denen Paulin Mery ſitze, das Verlangen geſtellt werde, die Kammer möge ihr Verſprechen halten. Das Ver⸗ ſprechen der Mehrheit habe darin beſtanden, daß ſie das Land gegen die Dietatur vertheidigen wollte (Lärm.) Nach dem Urtheil des Landes aber und nach der vernichtenden Haltung jenes Mannes, deſſen Schickſal Merh vertheidige, hätten gewiſſe Mitalieder des Hauſes nichts an⸗ deres 1 als ſich der Vergeſſenheit anheim⸗ zugeben. Der Antrag Mery wird alsdann mit 401 gegen 107 Stimmen verworfen und das Haus beſchließt dem Wunſche des Miniſters gemäß, die Berathung der direkten Steuern für Donnerſtag anzuſetzen, verwirft jedoch mit 285 gegen 252 Stimmen, deſſen Vorſchlag, gleich nachher die Zucker⸗ frage zu behaudeln, Bewilligt werden mit 447 gegen 17 Stimmen der Credit von 1629 222 Fr. für den Fernſprech⸗ dienſt und von 144370 Fr. für die Anſtellung von 300 neuen Schutzleuten in Paris. Das Haus ſetzt ſodann die Berathung der Vorlage über die Kinder⸗ und Frauenarbeit fort. Artikel 6, der beſtimmt, daß in Fabriken mit ununterbrochenem Betrieb erwachſene Frauen und Kinder männlichen Geſchlechts alle Tage arbeiten dürfen, falls alle 14 Tage ein Ruhetag eintritt, wird genehmigt. Senat. Die ſchon in der Kammer verhandelte Inter⸗ pellation über die Austreibung der Schulſchweſtern von Vicg aiebt Anlaß zu langen Auseinanderſetzungen, an denen ſich Cbesnelong, der Unterrichtsminiſter, der Clericale Lucien Brun, ſowie der Miniſter des Innern betheiligen. Buffet beantragt einen Tadelsbeſchluß gegen die Regierung, das Haus nimmt jedoch mit 185 gegen 66 Stimmen eine Tagesordnung an, die beſagt, der Senat habe, in Erwägung, daß die Regierung das Geſetz vom 31 Oktober 1886 zur Aus⸗ führung gehracht, zu ihr das Vertrauen, daß ſie die Geſetze auch in Zukunft wahren werde. * Jaom Londoner Strikeſchauplatz liegen heute telegraphiſche Berichte vor, die unſere geſtern ausgeſprochene Vermuthung beſtätigen daß das böſe Beiſpiel, welches ein Theil der ausſtehenden Mannſchaften der Garde⸗Grenadiere ſoeben gegeben, andere Truppengattungen zur Nachahmung an⸗ eifern werde, Auch von anderen Regimentern, als den meuteriſchen Garde⸗Grenadieren, werden nämlich Zeichen großer Unzufriedenheit gemeldet. Angeblich haben Ver⸗ ſammlungen ſtattgefunden, um die Beſchwerden vor die Vorgeſetzten zu bringen. Die Leute beſchweren ſich über zu ſtrengen Dienſt und ungenügende Nahrung. Von der Meuterei des zweiten Batatllons der Garde⸗Grenadiere wußte der Kriegsminiſter am Montag Nachmittag im Unterhauſe noch nichts mitzutheilen; er ſchien ſeltſamer⸗ weiſe noch nicht unterrichtet zu ſein. Die Gardiſten waren neuerdings durch übermäßigen Wacht⸗ und Ehren⸗ dienſt im Palaſt und bei den Hofempfängen ſtark angeſtrengt worden. Sie erhielten dann am Sonntag Nachmittag die Kunde, daß am Montag früh eine Muſterung ſtattfinden ſollte, wodurch eine Sonntags⸗ ruhe ausgeſchloſſen war. Infolge der dadurch ver⸗ urſachten Mißſtimmung blieben darauf am Montag Morgen beim Appellſignal die Mannſchaften in ihren Quartieren, bis die dienſthabenden Offtziere ſte aufſuchten and auf den Exerzierplatz entboten. Dort wurde dann die gewöhnliche Beſichtigung vorgenommen. Nach den engliſchen Begriffen liefen die einzelnen Vorkommniſſe nur auf die Inſubordination hinaus und enthielten nicht die Merkzeichen, die zum Begriff„Meuterei“ gehören, Inzwiſchen erhält ſich das Gerücht von einer ſtrafweiſen Verſetzung des zweiten Bataillons nach einer auswärtigen Station, wogegen nach einer Meldung des Bureau Reuter in einer im Kriegsminiſterium abgehaltenen Conferenz beſchloſſen wurde, das Bataillon, welches ſich geſtern ungehorſam zeigte, vorläufig in der Kaſerne zu configniren. Wie in London verlautet, wurde ein her⸗ beigerufenes Linien⸗Infanterieregiment in dem anderen Flügel der Kaſerne einquartiert. Der Ausſtand der Londoner Poli⸗ ziſten iſt fehlgeſchlagen; Montag Nachmittag wurden zwar Vorkehrungen zu einer Verſammlung getroffen, aber es mangelte nicht allein an allgemeiner Strikeluſt, ſondern auch an jeglicher Organiſation zur Durchführung eines Ausſtandes. Abends beim Ausmarſche widerſetzte ſich nur die Abtheilung von Paddington⸗Station, alle übrigen Donnerſtag, 10. Juli 1890. Stationen, ſelbſt im Oſtende, waren gehorſam, obgleich ſich nicht leugnen läßt, daß bei ſachgemäßer Anordnung ein Ausſtand erfolgt wäre. Der Hauptkrawalk beſchränkte ſich innerhalb und außerhalb der Station Bom⸗Street; innerhalb erfolgte ein Kampf zwiſchen den Aufſäſſigen und Pflichtgetreuen, der trotz der Anweſenheit der Inſpektoren in einen Fauſtkampf ausartete; draußen warteten die Ent⸗ laſſenen, umgeben von Freunden und unterſtützt vom Pöbel in den benachbarten Spelunken von Drury Lane. Mehrere Tauſend Menſchen beherrſchten Bow⸗Street von neun bis halb elf Uhr vollſtändig, bewarfen die berittenen Poltziſten mit Kohlſtrünken, Fla⸗ ſchen, Mehlſäckchen, Eiern, brannten Schwärmer ab, um die Pferde zu erſchrecken, und brüllten wie nur der eng⸗ liſche Janhagel brüllen kann. Die Sachlage wurde all⸗ mählich ſo gefahrdrohend, daß 40 berittene Gardiſten aufgeboten worden, einerſeits um den Pöbel zu ſprengen, anderſeits um die Abfahrt des Prinzen von Wales aus der Oper zu ermöglichen. Selbſt ein Beamter erſchien, um nöthigenfalls die Aufruhracte vorzuleſen. Der Kra⸗ wall erreichte ſeinen Höhepunkt in der Erſtürmung eines Bäckerladens, von wo angeblich ein Eimer heißen Waſ⸗ ſers ausgegoſſen worden war. Die Poliziſten vertrieben den Pöbel und beſetzten den Laden. Zum Glück erſchien als Hauptordnungsſtifter ein fürchterli⸗ cher Regen, der die ganze Nacht dauerte und ſchließ⸗ lich die Menge zerſtreute. ** Ein Ankiſemitenprozeß ſpielte ſich geſtern Nachmittag vor dem hieſigen lace e ab. Demſelben lag eine Privatbeleidigungsklage p⸗ feſſors Dr. Sevin in Ladenburg gegen Kaufmann Karl Freytag, Kaufmann Karl Meyer und Redakteur Karl Molitor, ſämmlich von Ladenburg zu Grunde. Der Gerichtshof beſtand aus Herrn Referendär Schmidt als Vorſitzendem und den Herren Dr. Landgraf⸗ Mann⸗ heim und Buchhändler Nemnich⸗Mannheim als Schöffen. Vertheidiger des Angeklagten Molitor: Rechtsanwalt Dr. Köhbler; Vertheidiger der Angeklagten Freytag und Mayer Rechtsanwalt Dr. Fatz Privatkläger Seprin hatte Rechts⸗ anwalt Dr Kah als Rechtsbeiſtand aufgeſtellt, jedoch konnte derſelbe, da er am Schwurgericht beſchäftigt war, an der Ver⸗ handlung nicht theilnehmen. Die Anklage legte dem Privatbeklagten Freytag zur Laſt, daß er über den Privatkläger in mehreren ſelbſtſtändigen Handlungen tzeilweiſe öffentlich und wider beſſeres Wiſſen nicht nachweislich wahre Thatſachen behauptet, welche geeignet find, denſelben in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, indem er zur Zeit der letzten Reichstagswahl im Gaſthaus zzum Schwanen“ in Ladenburg in Bezug auf den Privat⸗ kläger geäußert:„DenKerl kenne ich ſchon ſeit 10 Jahren, in 14 Tagen jage ich ihn von hier fort,“ daß er ferner am 19. April einen Artikel an das„Ladenburger Wochenblatt“ ge⸗ ſandt hat, der ſeinem ganzen Inhalt nach beleidigendgiſt, da in demſelben von elenden Machenſchaften, ſauberen Geſeſlen, bübiſchem Treiben geſprochen wird, und daß er ein Schreiben an den Ladenburger Gemeinderath gerichtet habe, in welchem behauptet wird, der Privatkläger habe antiſemitiſche Flugblätter verbreitet und treibe antiſemitiſche Agitation. Der Angeklagte Meyer wird beſchuldigt, daß er oben⸗ genannte Eingabe an den Ladenburger Gemeinderath gemein⸗ ſchaftlich mit dem Angeklagten Freytag verfaßt und daß er einen am 23. April d. Js. im Ladenburger Wochenblatt er⸗ ſchienenen Artikel geſchrieben, eingeſandt und veröffentlicht habe, welcher ſeinem ganzen Inhalt nach für den Privatkläger beleidigend iſt, namentlich in den Worten: Sevin, unſer aller⸗ liebſter Herr Doktor, der Herr mit dem fibiriſchen Pelzkragen und Monſtreapoſtel. Dem Angeklagten Molitor endlich wird 891 Laſt gelegt, daß er als verantwortlicher Redakteur des adenburger Wochenblatts die beiden, den Privatkläger belei⸗ digenden Artikel in ſeinem Blatte aufgenommen hat. Es gelangen zunächſt die beiden im Ladenburger Wochen⸗ blatt abgedruckt geweſenen nach der Anklage beleidigenden Artikel zur Verleſung, ſowie das von den Angeklagten Meyer und Freytag an den Ladenburger Gemeinderath gerichtete Schreiben, in welchem demſelben mitgetheilt wird, daß Dr. Sevin, welcher an der höheren Bürgerſchule in Ladenburg als Lehrer angeſtellt ſei, für antiſemitiſche Zwecke agitire, mit den Führern der antiſemitiſchen Agitation Verkehr pflege, mit denſelben antiſemitiſche Verſammlungen beſuche u. es ſich zur Aufgabe mache, für antiſemitiſche Flugblätter u. Zeitungen zu arbeiten. Ein ſolches Benehmen könne von einem Lehrer. der auch jüdiſchen Kindern Unterricht zu ertheilen habe, nicht geduldet werden und wird der Gemeinderath erſucht, Herry Dr. Sevin von ſeinem Amte im Intereſſe der Schule zu entfernen denn wenn man demAntrage nicht ſtattgebe, ſo würden die jüdiſchen Kinder in eine andere Schule geſchickt werden. Es wird nun zunächſt zur Vernehmung des ee reytag geſchritten, welcherFolgendes ausführt:„An einem onnerſtag Abend aing ich, wie gewöhnlich, in das Gaſthaus zum Adler(in Ladenburg), woſelbſt Herr Sevin anweſend war. Ich ſetzte mich jedoch nicht zu ihm, ſondern an einen anderen Tiſch, weil ich vorausſah, daß es ſonſt mieder zu Peibereien kommen würde und ich dieſen ausweichen wollte, So kam ich neben Herrn Kaufmann Ottöng zu fitzen(der als Zeuge anweſend war), mit welchem ich mich längere Zeit unterhielt. Nachdem Dr. Sevin mir verſchiedene Male 5 rufen hatte, ich möchte mich an ſeinen Tiſch ſenen. ic 2. Seite. Mannheim, 10. Juli. Neſer Aufforderung nicht Folge leiſtete, kam er an unſeren Tiſch herüber. Sevin nahm alsdann eine Nummer der Zeitung„das Volk“ zur Hand und ſagte zu Ottöng gewendet: Sehen Sie, welche deutſche Sprache dieſes Blatt führt, und hier will man es verbieten, dieſes Blatt auszulegen. Wir find eben überall unter der Knute. Als ich darauf erwiderte, ich hätte noch nichts von der Knute gemerkt und wir hätten noch lange keine ruſſiſchen Zuſtände, entgegnete Dr. Sevin: Hätten wir einen ſo edlen Selbſtherrſcher, wie die Ruſſen einen haben, der ſo für das Volk ſorgt, da würden die und Bamberger bald aus dem Reiche hinaus⸗ gelagt. 8 „„Ich gab darauf zur Antwort: Und wenn ich zu befehlen hätte, dann würde ich ſofort den Dr. Sevin aus dem Lande hinausjagen. Sevin entgegnete: Sie werden frech, perſönlich; worauf ich erwiderte: Und Sie unverſchämt Laſſen Sie Sonnemann und Bamberger einmal in Ruhe. Als Sevin drohte, handgreiflich zu werden, habe ich mein Bier ausge⸗ trunken und bin fortgegangen. Sevin ſagte noch: Somacht es das nationalliberale Lumpenpack. „Am andern Tage ging in das Gaſthaus zum Schwanen, woſelbſt ich den Waſenmeiſter Franz Müller antraf. Derſelbe ſagte mir, daß mich Dr. Sevin verklagen wolle, worauf ich erwiderte; Das iſt mir recht. Ich denke, wir werden den Mann bald von hier fort haben; derſelbe bat ſich ſchon ſoviel Aeußerungen über Beamte im Lande exlaubt, daß, wenn ich alle anzeigen wollte, ich den Mann in 14 Tagen von hier fortbringen könnte. Auf Befragen des Voxfitzenden gibt Ange⸗ klagter zu, in der Wirthſchaft zum Schwanen geäußert zu haben: Ich kenne ihn ſchon ſeit 20 Jahren. Den Ausdruck „Kerl' gebraucht zu haben, kann ſich Angeklagter nicht erinnern. Daß Sevin antiſemitiſche Flugblätter habe verbreiten laſſen, iſt dem Angeklagten mitgetheilt worden. Auf diesbezügliche Fragen des Präſidenten erklärt Freytag, daß der Zweck des von ihm und Mayer beim Laden⸗ burger Gemeinderathe eingereichten Schreibens geweſen ſei, den Privatkläger aus ſeiner Stellung zu bringen. Zum Oberſchulrath ſeien ſie deßhalb nicht gegangen, weil ſie den Weg zum Gemeinderath für den richtigen gehalten. Wenn ſie es jedoch heute noch einmal zu thun hätten, ſo würden ſie dirett zum Oberſchulrath gehen. Siel glaubten, daß der Gemeinderath ſich an denſelben wenden, und daß überhaupt die Sache geheim gebalten werde. Sevin ſtellt an den An⸗ geklagten die Frage, ob nicht Ingenieur Tillmann am 30. Aprii zu ihm geſagt habe: Was fällt Euch denn ein? Wollt Ihr denn den Mann um Amt und Brod bringen? Freytag gibt dies zu, ebenſo daß er die Frage Tillmanns bejaht habe. Augeklagter Meyer gibt zu, daß er die Eingabe an den Ladenburger Gemeinderath verfaßt habe, ebenſo den zweiten Artikel im Ladenburger Wochenblatt. Dr. Sevin habe ſich von Leipzig in mehreren Exemplaren antiſemitiſche Blätter ſchicken laſſen, in welchen von ihm geſchriebene anti⸗ ſemitiſche Artikel geſtanden haben. Dieſe Blätter habe Sevin dann verbreitet. Sevin theilt mit Bezug hierauf mit, daß dies keine antiſemitiſche Blätter geweſen ſeien, ſondern eine von ihm verfaßte, rein wiſſenſchaftlich gehaltene, in Leipzig gebruckte Broſchüre, betitelt:„Jüdiſche und indogermaniſche Rechtsbe⸗ griffe,“ Von dieſer von ihm geſchriebenen Broſchüre habe er ſich allerdings verſchiedene Exemplare kommen laſſen, jedoch enthalte dieſelbe nicht die geringſten Schmähungen gegen die Juden. Angeklagter Molitor ſagt aus, daß er in beiden Ar⸗ tkeln eine Beleidigung des Privatklägers nicht habe finden können. Bezüglich des erſten Artikels habe er gar nicht ge⸗ wußt, wer damit gemeint ſei, daß er überhanpt keine beſtimmte A im Auge hatte, Freytag, welcher ihm den erſten rtikel gebracht, zabe zu ihm geſagt: Der Artikel ſei gegen Niemanden gerichtet. Derjenige aber, welcher komme ſoll damſt gemeint ſein. Augeklagter glaubt deßhalb, daß mit dem erſten Artikel Severin keinesfalls doch beleidigt ſein kann. Der ſei gerade ſo, als wenn er einmal in ſeine Zeitung ſchreibe: Derjenige, welcher den Briefträget Riffert geſchlagen hat, iſt ein Schuft, und am andern Tage dann der Betreffende komme und ihn wegen Beleidigung be⸗ langen laſſen wolle. Betreffs des zweiten Artikels kann An⸗ geklagter in den Ausdrücken: Der Mann mit dem ſibiriſchen Pelzmantel, Monſtre⸗Apoſtel und unſer allerliebſter Sevin, keine Beleidigung finden. Das Wort Monſtre⸗Apoſtel ſei übrigens 900 im Manuſcript habe es vielmehr Wanderapoſtel geheißen. ngeklagter Freztag theilt mit, daß er zu der Zeit, als ex den Artikel geſchrieben, noch gar nicht gewußt habe, wer die antiſemitiſchen Flugblätter verbreitet. Es ſei ihm zu jener Stunde blos die Thatſache der Verhreitung bekannt geweſen. Molitor könne ſomit gar nicht gewußt haben, gegen wen ſich der Artikel gerichtet habe. Auf Befragen des Präſidenten theilt Dr. Sevin mit, 19 er auf ein Exemplar des in Berlin erſcheinenden Blattes „Das Volk“ abonnirt ſei u. dieſes ſein Exemplar auf Verlangen an Bekannte gegeben habe. Es wird nunmehr zur Vernehmung der zahlreichen Zeugen geſchritten. Zeuge Waſenmeiſter Franz Müller ſagt über den Vorgang im„Schwanen“ folgendes aus:„Freytag hat zu mir im Hausflur des Gaſthauſes geſagt: Hüte Dich vor Sevin, der iſt ein gefährlicher Kerl; ich kenne ihn ſeit 20 Fenilleton. — Die Bersbahn auf die Fungfrau. Wir erfahren jetzt aus einer Schrift des Oberſten Ed. Locher Näheres über das bereits erwähnte Projekt des Genannten bezüglich des Baues der Jungfraubahn und ſonſtiger Bahnen auf die höchſten Alpengipfel. Nachdem ſich Locher, der Erbauer der Pilatusbahn, mit Köchlin verbunden hat, welcher die Bau⸗ erlaubniß zur Jungfraubahn erhalten dürfte, wird wahr⸗ ſcheinlich deſſen Syſtem des Durchpuſtens der Züge durch eine Tunnelröhre zur Anwendung gelangen. Eine ſolche Rohr⸗ poſt im Großen bietet des Feſſelnden ſo viel, daß einige Worte darüber am Platz ſein mögen. Locher verwirft den Seilbetrieb der Jungfrau⸗Bahn, weil die Fahrt zwei Stun⸗ den dauern und das Syſtem überdies ein mehrmaliges Um⸗ ſteigen bedingen würde. Seine Bahn beſteht aus zwei paral⸗ lelen Röhren von 3 Meter Durchmeſſer, in welche die Wagen bezw, deren Stirnſeiten faſt genau hineinpaſſen. Unterſtützt werden die Wagen durch Räder, die auf zwei Schienen rollen und ſie werden überdies oben durch Leitrollen und Leitſchienen geführt. Die Räder ermöglichen zugleich das Bremſen durch klötze, die nicht wie ſonſt von den Seiten, ſondern von oben an die Räder angedrückt werden. Die Wagen ſind von 400 Blechringen von 299 Zentimeter Durchmeſſer umgeben, ſo daß zwiſchen den Ringen und der Tunnelwand nur ein Raum von einem Zentimeter verbleibt. Durch dieſen Raum kann allerdings die untere Druckluft nach oben entweichen; dies geſchieht jedoch ſehr langſam, weil die Luft ſich in den 400 Kammern zwiſchen den Ringen verfängt. Hinaufgeſchohen werden die Wagen dadurch, daß man unter denſelben die Luft zuſammenpreßt; umgekehrt gleiten die Wagen in den Tunnel für die Thalfahrt langſam herunter ſobald man unten allmählich Luft entweichen läßt. Der Maſchiniſt unten im Thale hat ein verkleinertes Abbild des Tunnels vor ſich, in welchem ſich kleine Wagen genau ſo bewegen, wie in dem roßen. Er weiß alſo ſtets, wo ſich die Züge befinden. Die Fohrt würde 15 Minuten dauern. Rechnet man ebenſoviel für das Ein⸗ und Ausſteigen, ſo iſt der Wagen in einer Stunde wieder unten, und es können ſomit, da die Bahn emenat-Aungesger, FJahren. In der Wirthſchaft ſelbſt hatte er zu mir nichts geäußert.“ Rechtsanwalt Dr. Katz fragt den Zeugen, ob Sevin gelegentlich einer Unterhaltung nicht zu ihm und mehreren anderen Perſonen geſagt habe: Ich muß jetzt Alles durch⸗ einander machen. Den Alten iſt Nichts mehr beizubringen, aber den Jungen will ich es einpflanzen. Zeuge kann ſich nicht erinnern, von Sevin eine ſolche Aeußerung gehört zu haben. Sevin fragt den Zeugen, wie man den Angeklagten Meyer gewöhnlich in Ladenburg nenne, ob man einfach Karl Meher oder anders ſage. Der Vorſitzende erwidert, daß dieſe in Bezug auf die in Ausſicht ſtehende Widerklage von Sevin geſtellte Frage jetzt zuläſſig ſei, da die Widerklage noch nicht erhoben worden ſei. Zeuge Julius Kaufmann von Ladenburg gibt an, daß Sevin im Wirthshauſe öfters die Zeitung„Das Volk“ herumge⸗ reicht, ebenſo wiederholt im Wirthshauſe über die Regierung und die Juden geſchimpft habe. Zeuge iſt der Anſichk, daß ſämmtliche aus Ladenburg oder Baden datirten antiſemiti⸗ tiſchen Artikel in der Zeitung„Das Volk“ von Sevin verfaßt worden ſind. Auch dieſer Zeuge hat gehört, wie Sevin ein⸗ mal geſagt hat: Ich muß jetzt Alles durcheinander machen, den Alten kann man Nichts mehr beibringen, aber den Jungen will ich es einpflanzen. Mit dieſem Ausſpruche kann Sevin nach Anſicht des Zeugen nur die antiſemitiſche Agitation ge⸗ meint haben. Zeuge Sternweiler von Ladenburg ſagt aus, daß Sevin einmal im Wirthshauſe geäußert habe, es ſei doch nicht Recht, daß wir einen jüdiſchen Miniſter haben. Da wäre es in Rußland anders. Der dortige Zar ſei ein energiſcher Mann, der wolle einmal keinen jüdiſchen Miniſter. Wenn es nach ihm(Sevin) ginge, da gebe es keine jüdiſchen Mini⸗ ſter und keine jü diſchen Bürgermeiſter, auch dürften keine Juden dem Geimeinderathe angehören. Auf Befragen Sevins giht Zeuge zu, daß dieſer auch geäußert; Die Wahl eines Bürgermeiſters ſolle nach der Majorität der Einwohnerſchaft erfolgen. Wenn der größere Theil der Einwohner Chriſten ſeien, dann dürfte auch zum Bürgermeiſter nur ein Chriſt gewählt werden. Auch habe Sevin geäußert, er ſei nach Ladenburg geſetzt worden, um den Leuten klaren Verſtand beizubringen, Bei den Alten ſei Nichts mehr zu machen, aber ſeinen Jungen wenigſtens wolle er ihn beibringen. Ob Sevin dieſe Aeußerung mit ſpezieller Beziehung auf das Judenthum gethan, kann Zeuge nicht behaupten. Es wird ſodann noch eine große Reihe anderer Zeugen vernommen, welche hauptſächlich darüber Auskunft geben ſollen, ob nach ihrem Wiſſen Sevin antiſemitiſche Flug⸗ blätter verbreitet und antiſemitiſche Agitation getrieben hat. Jedoch weiß keiner der Zeugen hierüber etwas Beſtimmtes zu ſagen. Ein Hauptgewicht ſchſen in dieſer Beziehung die Vertheidigung des Beklagten auf den Zeugen Bezirksrath Steingötter zu legen. Derſelbe hat ebenfalls keinerlei eigene Wahrnehmungen gemacht, daß Sevin antiſemitiſche Flugblätter verbreitet. Auf Befragen des Herrn Rechtsan⸗ walts Katz giebt Zeuge zu, daß in Ladenburg das Gerücht gehe, Dr. Sevin gehöre der deutſch⸗ſozialen Partei an und zwar als ein rühriges Mitglied mit großem Geiſt und Kopf. Beweiſe dafür, daß dies wirklich der Fall ſei, könne er je⸗ doch nicht beibringen. Zeuge theilt noch mit, daß Ange⸗ klagter Freytag, welcher ein eingeſchriebenes Mitglied der nationalliberalen Partei ſei, eines Abends nach 10 Uhr etwas aufgeregt zu ihm in den Schwanen gekommen ſei und ihm erzählt habe, daß er im Adler mit Sevin ſoeben eine Aus⸗ einanderſetzung gehabt, wobei dieſer den Ausdruck:„So macht es das nationalliberale Lumpenpack“ gebraucht babe. Auf die Frage Freytags, ob dies nicht eine Beleidigung der geſammten nationalliberalen Partei ſei, habe er ihm entgegnet. daß er ſich über die Sache nicht weiter aufregen ſolle. Zeuge Günther, Gaſtwirth„zur Roſe“, ſagt aus, daß Sevin ca. 1½ Jahr bei ihm gewohnt und gegeſſen hat. Derſelbe habe öfters während des Mittageſſens aus der „Frankfurter Zeitung“ Artikel vorgeleſen und dann längere Auseinanderſetzungen daran geknüpft, worüber ſich die andern Mittagsgäſte bei ihm(dem Zeugen) beſchwert und gedroht baben, fortzugehen, wenn Sevin noch ferner mit ihnen eſſe. Daraufhin hat Zeuge dem Privatkläger die Sache mitge⸗ theilt, worauf dieſer fortgeblieben iſt, Sevin hat dann dem Feugen einmal eine Nummer der Zeitung„Volk“ zu leſen gegeben. Zeuge Michael Loibl, Gaſtwirth„zum Schiff“ in Ladenburg, theilt mit, daß Sevin bei ihm logirt. Eines Tages habe Sevin ihn gefragt, ob er die Zeitung„Volk“ in der Wirthſchaft guflegen dürfe, was er bejaht, da er den Inhalt der Zeitung nicht gekannt. Als darauf Angeklagter Meyer in die Wirthſchaft gekommen und die Nummer des Volk“ geſehen, habe er ihm mitgetheilt, daß, wenn er das Blatt nicht aus der Wirthſchaft entferne, alle ſeine jüdi⸗ ſchen Gäſte wegbleiben würden, da die Auflegung dieſes Blattes gegen ſie gehe. Zeuge hat daraufhin Sevin aufge⸗ fordert, die Auflegung des Blattes zu unterlaſſen, was auch geſchehen ſei. Sevin ſei ſodann von ihm fortgezogen. Dar⸗ über, daß Sevin die Ladenburger Bevölkerung aufgehetzt hat, weiß Zeuge Nichts, zu ihm habe er Nichts geſagt. Die Zeugen Friedrich Tillmann⸗Ladenburg und Kaufmann Emil Scola⸗Ladenburg ſagen nichts Neues aus. ünd bekommt und jeder Wagen 50 Perſonen faßt, ſtündlich 100 Perſonen hinaufgeſchafft werden. Dank der be⸗ reits eröffneten Bahn von Interlaken nach Lauterbrunnen wird man daher Abends 6 Uhr, wenn der Sonnenuntergang ſchön zu werden verſpricht, raſch noch die Jungfrau erklimmen können und iſt Abends ½10 oder 10 wieder zu Hauſe. Um aber den Sonnenaufgang zu genießen, braucht man nicht oben zu übernachten, ſondern fährt eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang binauf. Locher verzichtet daher auf den Bau eines Gaſthofes in der Nähe der Spitze; er nimmt nur einen Erfriſchungsraum mit geſchützten Galerien für einige bundert Perſonen in Ausſicht. — Sichtbares Wachsthum. In der Zeitſchrift, Die Natur“ wird folgendes Experiment in den Kreis der öffent⸗ lichen Diskuſſion gezogen: Pflückt man einen blühenden Roggen⸗ halm eine Spanne unter der Aehre ab und nimmt ihn an der Bruchſtelle in den Mund, nachdem man zuvor die anhängen⸗ den Staubbeutel abgeſtreift hat, ſo wird man nach Verlauf von etwa 5 Minuten ein kleines Wunder ſehen: Mit leiſe kniſterndem Geräuſch ſpreizen ſich die Spelzen oder Blüthen⸗ ſcheiden von einander und mit einer dem Auge ſichtbaren Be⸗ weglichkeit drängen ſich die friſchen Staubbeutel hervor, ſo daß die Aehre bald dicht damit behängt iſt. Welches iſt nun der Grund dieſer überaus raſchen Entwicklung? Iſt es ledig⸗ lich die mit dem Athem in den Halm gehauchte Wärme und Kohlenſäure, oder welche Umſtände wirkten ſonſt dabei noch mit? Dieſe Frage hat bereits eine Antwort gefunden, und zwar behauptet ein Einſender, daß die rapide Entwicklung wohl von dem in die Pflanze durch den Athem eingeblaſenen warmen Waſſerdampf abhängt. Bekanntlich kann man Pflanzen, welche welk geworden ſind, dadurch friſch und ſtrotzend machen, daß man am untern Ende friſche Schnittſtellen macht und die Pflanzen dann in heißes Waſſer ſtellt. — Eine neue aber gefährlſche Modethorheit hat ſich der Pariſer Damenwelt bemächtigt. Die Damen par⸗ fümiren jetzt nämlich nicht nur ihre Kleider und ihr Haar oder ihre Haut, ſondern ſogar ihr Fleiſch und Blut, und zwar durch Einſpritzen der ſtärkſten Eſſenzen unter die Haut. Die Sache wurde durch eine der Berügmtheiten des Boule⸗ vards entdeckt, welche ſich häufig Morphium⸗Einſpritzungen Zeuge Albert Süßind don Mannheſm ſagt aus daß die Verkrauensmänner der ſozialdemokratiſchen Partei die Nachricht an den Maunheimer Parteiführer habe gelangen laſſen, Sevin treibe antiſemitiſche Agitation. Eigene Wahr⸗ nehmüngen hat auch dieſer Zeuge noch nicht gemacht, außer daß er ihn in einer in Weinheim ſtattgefundenen antiſemiti⸗ ſchen Verſammlung im antiſemitiſchen Generalſtab geſehen hat. Ein Mitglied der deutſch⸗ſozialen Partei, ein Zimmer⸗ mann auf dem Schwabenheimer Hofe, hahe gelegentlich der in Ladenburg abgehaltenen antiſemitiſchen Verſammlung ver⸗ ſchiedene Maurer in Leutershauſen aufgefordert, nach Laden⸗ burg zu gehen und mit Knüppeln dreinzuſchlagen. Auf die von Sevin bei einer an den Zeugen gerichteten Frage ge⸗ brauchten Worte:„Bezahlte Sozialdemokraten“, wil Zeuge heftig entgegnen, es wird jedoch vom Vorſitzenden Ruhe ge⸗ boten. Sepin theilt mit, daß er nur deßhalb nach Weinheim in die antiſemitiſche Verſammlung gegangen ſei, weil ein Freund von ihm, ein Geiſtlicher, der aus dem Oberland in's Unterland zu Beſuch gekommen, einer ſolchen Verſammlung gerne habe beiwohnen wollen. Zeuge Kaufſmann Stenz⸗Ladenburg kann über eine antiſemitiſche Thätigkeit Sevins ebenfalls nichts ſagen. Jedoch babe derſelbe ihm gegenüber einmal ungünſtig von unſeren jüdiſchen Richtern geſprochen. Es ſei entwürdigend für die Chriſten, ſich von einem jüdiſchen Richter Recht ſprechen und verurtheilen zu laſſen. Auch habe er in ſehr abfälliger Weiſe von den jüdiſchen Rechtsanwalten geſprochen. Zeuge FJerd. Ottöng Mannheim bat zur Zeit der Reichstagswahl der Unterhaltung beigewohnt, welche im „Adler“ in Ladendurg zwiſchen Sevin und Freytag ſtattge⸗ funden und beſtätigt die von Letzterm über dieſe Unterhaltung gemachten Ausſagen. Rechtsanwalt Katz erhebt hierauf Namens der Be⸗ klagten Freytag und Meyer Widerklage. Die Widerklage des Meyer ſtützt ſich darauf, daß derſelbe von Sevin in ſeiner an das Großb. Amtsgericht gerichteten Klageſchrift Lumpen⸗ meher genannt worden ſei, wäkhrend die Widerklage des Freytag auf den von Sevin gebrauchten Ausdrücke:„jüdiſche Frechheit“ und„ſo macht es das nationalliberale Lumpenpack“, bafire. Widerbeklagter Sevin e ee aus, daß Meher in Ladenburg nicht anders heiße als umpenmeyer, weil er Lumpen reinige und dieſelben nach England verſchicke. Der Ausdruck werde deshalb gebraucht, um ihn von dem anderen Meyer, der mit Pferden handle und deshalb Gäuls⸗ meyer genannt werde, zu unterſcheiden. Sevin will Me ger mit dem Ausdruck Lumpenmeher keineswegs beleidigt haben und beantragt die nochmalige Vernehmung ſämmtlicher Zeugen darüber, ob Meyer nicht ſchlechtweg in Ladenburg Lumpen⸗ meyer heige. Meyer ſelbſt beſtreitet dies. Es müſſen ſich hierauf ſämmtliche Zeugen aus dem Ge⸗ richtsſaal entfernen, jedoch wird ſchließlich nur Herr Bezirks⸗ rath Steingötter hierüber einvernommen, welcher aus⸗ ſagt, daß Meher zwar oft ſchlechtweg Lumpenmeher genannt, keinesfalls jedoch in ſeiner Anweſenheit. Nachdem noch die Perſonalien des Privatklägers und nunmehrigen Widerbeklagten aufgenommen worden ſind, aus denen berporgeht, daz Sevin noch nicht beſtraft iſt, und An⸗ geklagter Freytag noch konſtatirt hat, daß der Ladenburger Gemeinderath zweimal eine Deputation an den Oberſchulrath geſchickt hat, um Dr. Sevin von Ladenburg wegzubringen, wird die Beweisaufnahme geſchloſſen. 8 „Es beginnen nunmehr die Plaidoyrs. Pripatkläger und Wiederbeklagter Sevin führt kurz gefaßt Folgendes aus: Er habe bis jetzt immer geſucht, mit ſeinen jüdiſchen Mit⸗ bürgern in Frieden zu leben und auch ſehr oft bei Freytag Waaren gekauft. Dies Verhältniß habe durch das ſchnöde Auftreten Freytags die erſte Störung exlitten, doch würde über die Geſchichte Gras gewachſen ſein, wenn ni b angefangen hätte Artikel zu ſcrlden und baburch 90 25 hältniß ſoweit zu ſtbren, daß es nicht wieder hergeſtellt wer⸗ den könne. Dazu ſei noch die Eingabe gekommen, ſodaß er nur die Wahl gehabt habe, entweder eine große Disziplinar⸗ unterſuchung über ſich ergehen zu laſſen oder ein gerſchtliches Urtheil herbeizuführen. Er habe den letzteren Weg beſchritten, warum könne er nicht näher darlegen. Ueber die Sache ſelbſt ſeien nicht viel Worte zu verlieren. Daß in dem von Frey⸗ tag geſchriebenen Axtikel er gemeint ſei, unterliege keinem Zweifel, ebenſo, daß die Ausdrücke: bübiſches Treihen ꝛe. beleidigend find, und daß Molitor nicht gewußt habe, daß der Artikel gegen ihn gerichtet, glaube ihm kein Menſch. Der Ausdruck: der Herr mit dem ſibiriſchen Pelzkragen, enthalte auch eine Beleidigung, das liege auf der Hand. Dazu komm daß er einen Pelzkragen gar nicht immer getragen. Winter habe er zwar einen ſolchen gehabt, denſelben aber, als er im Frühjahr ſeine in Ueberlingen wohnende Frau be⸗ ſuchte, nebſt Mantel dortſelbſt gelaſſen.„Unſer allerliebſter Herr Dr. Sevin“ ſei auch kein Ehrentitel und ebenſo der Ausdruck„Monſtre⸗Apoſtel“ nicht. Die Beleidigungen ſeien erwieſen: daß er antiſemitiſche Flugblätter verbreiket, habe man ihm abſolut nicht nachweiſen können, er habe nur ſein wiſſenſchaftliches Werk Jüdiſche und indogermaniſche Rechts⸗ begriffe“ mehreren Bekannten zum Leſen gegeben. Daß das⸗ 51 aber keine Inſulten gegen das Judenthum enthalten önne, gehe auch daraus hervor, daß ihm vom Großherzog von Baden auf ein von ihm eingeſandtes Exemplar dieſer Broſchüre ein äußerſt ſchmeichelhaftes Schreiben zugeſchickt machte und eines Tages nach Anwendung einer ungewöhn⸗ lich ſtarken Menge bemerkte, daß ihr Körper ſehr deutlich nach Morphium duftete. Aus Neugierde lud ſie nun ihre Spritze mit einigen Tropfen Patſchuli und ſofort ſtrömte ſie einen ſo ſtarken Patſchuligeruch aus, daß ſelbſt ihre Leib⸗ wäſche danach duftete. Die Dame war entzückt über dieſe Entdeckang, welche ſie gebeim hielt, um ihre eigene Anzieh⸗ ungskraft bi erhöhen. Eines Tages jedoch kam ihr Kammer⸗ mädchen hinter das Geheimniß, und bald darauf war die Sache Mode geworden. Damen der großen Welt nahmen die Mode auf und gegenwärtig fehlt die ſubkutane Parfüm⸗ ſpritze“ auf keinem Toilettentiſch. Die Mode hat die merk⸗ würdigſten Folgen. Einige Damen bleiben einem Parfüm getreu, andere wechſeln mit demſelben. Eine„grande dame“ duftet z. B. bei der Tafel nach Roſen, in der Oper nach Jasmin und auf dem Balle nach Veilchen. Indeſſen iſt dieſe Mode gefährlich, weil durch chemiſch nicht reine Parfüms das Blut vergiftet wird, während gewiſſe Extrakte an und für ſich giftig ſind. Mehrere Damen ſind ſchon gefährlich erkrankt, und die Aerzte wollen auf dem Wege der Geſetz⸗ gebung dieſem Unſinn ſteuern. 8 — Bei dem Feſtmahl der Schützen in Berlin ſind gewaltige Maſſen von Speiſen verzehrt worden. Zur Stil⸗ lung des Hungers der Feſtgäſte wurden gebraucht 40 Centner Rinderbraten, 16 Centner Lachs, 2000 Hühner, 40 Scheffel Gemüſe, 35 Scheffel Kartoffeln und 1500 Köpfe Salat. Zur Zubereitung der Erdbeerſpeiſe wurden 300 Pfund Erdbeeren und 200 Liter Sahne verwendet. 5 Recht ſchmeichelhaft. Bei einer Beerdigung ſagte einer der Leidtragenden traurig zu ſeinem Nachbar auf der rechten Seite:„Unſer armer todter Freund. Er ſah aus, als ob er hundert Jahre alt werden ſollte.“ Und ſich nach links wendend, fragte er den Arzt:„Sie haben ihn doch behandelt, Herr Doktor?“ — Kindliche Logik.„Wie kommt's Mama daß Du graues Haar haſt?“—„Das kommt davon, mein Kind, weil Du mir Verdruß und Kummer machſt.“—„Ach, Mama, ſchau die arme Großmama an, die iſt ja ſchon ganz weiß. Was 52—5 als Kind ihr für Verdruß und Kummer gemacht aben eennnme nnnee er e eee e nn o rr e Mannberm, 10. Juft. General⸗Auzeiger. 3. Seite worden ſei. Daß er antiſemitiſche Verſammlungen beſucht, darüber könne man ihm doch keine Vorwürfe machen, er ſei in auch in freifinnigen und ſozialdemokratiſchen Verſammlun⸗ gen geweſen. Was einer Partei recht, müfſe doch der andern billig ſein. Betreffs des von ihm Freytag gegenüber gebrauchten Ausdruckes: nat.⸗lib. Lumpenpack ꝛc. führt Sevin aus daß dieſ⸗ Beleidigung durch die von Freytag bei der Unterbaltung ver⸗ übten Schmähung ſeiner Perſon aufgehoben werde. Die Be⸗ zeichnung Lumpenmeyer könne nicht beleidigend ſein. Er habe ja auch in der Eingabe blos geſagt Carl Meyer vulgo Lumpenmeyer. Dieſe Bezeichnung habe zur beſſeren Unter⸗ ſcheidung von dem anderen in Ladenburg wohnenden Meyer, der Gäulsmeyer heiße, dienen ſollen. Wenn der Ausdruck eine Beleidigung enthalte, dann hätte jedenfalls der Ober⸗ amtsrichter, welcher die Klageſchrift in den Händen gehabt, dieſelhe wieder zurückgeſchickt; daß Freytag der national⸗ liberalen Partei angehöre, erfahre er erſt heute. Sevin bittet ſchließlich um ſeine Freiſprechung und Verurtheilung der von ihm Beklagten. Alsdann nimmt der Vertheidiger der Beklagten Freytag und Meyer, das Wort. Der Schwerpunkt der angeblich von Freytag und Meyer verübten Beleidigung des Privatklägers liege in der von ihnen an den Ladenburger Gemeinderath gemachten Eingabe, die darauf abzielte, ihn unter der Be⸗ hauptung, exr fördere antiſemitiſche Zwecke und treibe an⸗ tiſemitiſche Agitation, von dem Amt zu entfernen. An dieſer Thatſache ſei nicht zu mäkeln; eine Frage ſei nur, aus wel⸗ chen Motipen das Vorgehen Freytags und Meyers entſprun⸗ gen und hier müſſe er ſagen, daß ſie in Wahrung berechtigter Intereſſen gehandelt. Wenn auch Sevin nicht gerade auf dem Marktplatz geſtanden und antiſem. Flugblätter verhreitet, wenn er auch keine antiſem. Berſammlungen einberufen, ſo habe er durch die Beweisaufnahme doch die feſte Ueberzeugung, gewonnen, daß die Beklagten Meyer und Freytag bei der Abfaſſung der Eingabe an den Gemeinderath Gründe genug hatten zu dem Glauben, Sevin fördere antiſemitiſche Zwecke. Sein ganzes Verhalten ſeine Bemerkungen über die jüdiſchen Richter, die jüdiſchen Rechtsanwälte, die jüdiſchen Miniſter, Zas Verlaſſen von Wirthſchaften, in denen der Wirth die Auflegung antiſemitiſcher Blätter nicht geduldet, das Alles habe 5 Veranlaſſung hierzu geboten. Die Beklagten ſeien bei der Abfaſſung der Eingabe vielleicht etwas zu ſcharf vorgegangen, dies müſſe man jedoch der Erregung zuſchreiben, in welcher ſie ſich damals befunden hätten. Dies ſei menſch⸗ lich. Auf alle Fälle hätten die Beklagten aber durch die Verhandlung einen großen Triumph erfochten, welcher in dem offenen Bekenntniß des Klägers liege: Ich bin kein Anti⸗ ſemit, in dem Bekenntniß, daß in dem Vorwurf, antiſemi⸗ tiſche Zwecke zu fördern, antiſemitiſche Agitation zu treiben, etwas Herabwürdigendes liege, in dem Bekenntniß, daß er ſich durch einen derartigen Vorwurf beleidigt fühle. Nachdem Redner noch nachzuweiſen verſucht, daß der Ausdruck Lumpenmexer in der Form, wie er von Sevin gebraucht worden, eine ſchwere Beleidigung des Meyer iſt, geißelt er in ſcharfer aber zutreffender Weiſe die häßliche antiſe⸗ mitiſche Agitation und bittet ſchlieslich um Freiſprechung ſeiner Mandanten. Alsdann erhält der Vertheidiger des Angeklagten Molitor, Rechtsanwalt Dr. Köhler das Wort, welcher den Nachweis zu führen ſucht, daß in den beiden im„Ladenburger Wochen⸗ Katt“ enthaltenen Artikeln keinerlei Beleidigungen des Dr. Sevin zu finden ſind und dann ebenfalls in draſtiſcher Weiſe das gehäſſige hetzeriſche Treiben der antiſemitiſchen Agitation ſchildert. Auch er bittet um Freiſprechung ſeines Mandanten. Nach den Ausführungen des Vertheidigers Köhler ver⸗ langt Sevin nochmals das Wort und ſagt derſelbe folgendes: Die Rede des Vertheidigers Köhler bewegt ſich auf einem ſolch niedrigen Niveau, daß es mir meine Selbſtachtung ver⸗ bietet, darauf einzugehen, worauf Dr. Köhler entrüſtet er⸗ widert: Ihre Selbſtachtung wird Sie aber nicht verhindern, nochmals an dieſem Platze zu erſcheinen. Das Gericht zieht ſich hierauf zu einer einſtündigen Be⸗ rathung zurück. Das Urtheil laatet folgendermaßen: Die Angeklagten Freytag und Meyer erhalten wegen Beleidiaung im Sinne des 5 185.⸗St..⸗B. und zwar Freytag in mehrfacher That eine Geldſtrafe von 23 M. epent. 5 Tage Haft und Meyer eine ſolche don 20 M. ev. 4 Tage Haft. Von einer weiteren Beleidigung, verübt durch die eingeſandten Zeitungs⸗ artikel werden ſie freigeſprochen. Molitor wird freigeſprochen. Der Privatkläger und Widerbeklagte Sevin wird wegen ein⸗ facher Beleidigung des Karl Meyer zu einer Geldſtrafe von 3. M. ev. 1 Tag Haft, bezüglich der von Freytag erhobenen Widerklage zwar für ſchuldig aber für ſtraffrei erklärt. Von den Koſten haben Mever und Freytag zuſammen /¼ und Sevin /¼ zu tragen. In den Urtheilsgründen wird ausgeführt: Es ſei feſt⸗ geſtellt, daß Frehtag in Bezug auf den Privatkläger geſagt gat, das iſt ein gefährlicher Kerl. Es wäre das eine einfache Beleidigung, der Ausdruck der Mißachtung gegenüber Sevin und ſei hierfür eine Geldſtrafe von 3 M. erkannt worden. Bezüglich der zweiten von Freytgg angeblich verübten Be⸗ leidigung durch Einſendung des erſten Artikels in das Laden⸗ burger Wochendlatt enthalte derſelbe zwar ſchwere Belei⸗ digungen, jedoch wäre aus demſelben keinesfalls erfichtlich, daß Sevin damit gemeint ſei. Derſelbe habe vielmehr nur das Treiben einer politiſchen Partei im Auge und ſei deß⸗ halb betreffs dieſer Strafthat Freiſprechung erfolgt. Sodann ſeien Freytag und Meyer angeklagt, wider beſſeres Wiſſen in einem reiben an den Ladenburger Gemeinderath den Privatkläger der Verbreitung antiſemitiſcher Flugblätter und des Treibens antiſemitiſcher Agitation beſchuldigt zu ha⸗ den. Daß die Angeklagten wider beſſeres Wiſſen gehandelt, davon habe ſich der Gerichtshof nicht überzeugen können; dieſelben hätten vielmehr Gründe zu der Annahme gehabt, daß Sevin antiſemitiſche Zwecke fördere. Der 8 186 des .⸗St.⸗G.⸗B. habe nicht zur Anwendung kommen können, (welcher verlangt, daß die Beleidigung geeignet ſei, den Pri⸗ vatkläger in der öffentlichen Meinung herabzuſetzen oder der⸗ ächtlich zu machen), denn die Behauptung, daß Jemand antiſem. Agitation treibe, ſei durchaus keine Beleidigung, ebenſo wie es keine Beleidigung wäre, wenn man von Jemandem behaupte, er treibe ſozialdemokratiſche Agitation. Daß Sevin in Be⸗ ziehung auf ſeinen Beruf beleidigt worden, habe das Gericht ebenfalls nicht annehmen können, desgleichen nicht, daß die Angeklagten Freytag und Meyer in Wahrung berechtigter In⸗ tereſſen gehandelt. Bei der Ausmeſſung der Strafe gegen Meyer und Freytag ſei allerdings in erſchwerender Weiſe ins Sewicht gefallen, daß der Eingabe an den Gemeinderath in Ladenburg durchaus gehäſſige Motive zu Grunde gelegen zätten, nämlich die Abficht, Sevin von Amt und Brod zu bringen. Der zweite von Meyer eingeſandte Artikel enthalte keine Beleidigungen. Daraus ergebe ſich auch die Freiſprech⸗ ung des Angeklagten Molitor. Was den Widerbeklagten an⸗ delange, ſo ſei der Ausdruck Lumpenmeyr unzweifelhaft eine Beleidigung und habe das Gericht hierauf eine Geldſtrafe von 3 Mk. erkannt. Betreffs der Widerklage des Freytag ſei Sevin zwar für ſchuldig, aber für ſtraffrei erklärt wor⸗ den, weil hier gegenſeitige auf dem Fuße folgende Belei⸗ digungen vorlägen. Die Sitzung dauerte 4 Stunden. — Wegen Naummangels erſcheint die Fortſetzunz ber Erzählung erſt in nächſter Nummer. Aus Stadt und Land. Manudeim, 9. Juli 1890 Prinz Georg von Preußen, welcher ſchon wieder⸗ holt unſere Stadt mit ſeinem Beſuche beehrt hat, wird heute Nachmittag um 2 Uhr 25 dahier eintreffen und im„Pfälzer Hof“, wo er ſtets bei ſeiner Anweſenheit dahier zu wohnen pflegt, abſteigen. *Der Erſatz für unſere Dragoner ſteht nicht außer Frage, ſondern allem Anſcheine nach auch nahe bevor. Wie wir erfahren ſind die Stallungen bereits einer durchgreifenden Reperatur unterworfen und die Kaſernenräume mit dem nöthigen Mobiliar neu verſehen worden, da die Dragoner alles Mobiliar mit nach Elſaß genommen haben. * Eine reichsgerichtliche Entſcheidung. In Sachen Kahn gegen die deutſche Unionbank wurde das oberlandes⸗ gerichtliche Urtbeil durch das Reichsgericht aufgehoben und das erſtinſtanzliche des Handelsgerichts Mannheim wieder hergeſtellt, ſomit die Klage der Unionbank gegen Kahn abge⸗ wieſen.(Es handelt ſich bekanntlich um die Klage der Unionbank betreffend Anerkennung, daß nach dem neuen Aktiengeſetz vom 18. Juli 1884 die Gründerrechte nicht mehr beſtehen ſollen. Dieſes nun vorliegende reichsgerichtliche Urtheil iſt ein präjudizielles und von ſymptomatiſcher Be⸗ deutung für alle analogen Fälle; die Gründerr echte, welche unter dem alten Geſetze erworben wurden, beſtehen auch unter dem neuen als wohlerworbene Rechte fort und werden durch das neue Geſetz nicht alterirt. Die Red.) Die bürgerliche Stellung der Juden im Groß⸗ berzogthum Baden vor 70 Jahren. Ein Beiſpiel da⸗ von, wie ängſtlich man von Seiten der Behörden das An⸗ wachſen der Judenbepölkerung in den einzelnen Gemeinden 9 verhindern bemüht war, gibt folgende Entſcheidung der egierung des Neckarkreiſes:„Directorium des Neckarkreiſes, 2. Mai 1818. Das Geſuch des Aron Löw von Weiler um Bürgerannahme nach Doſſenheim und Heiraths⸗Erlaubniß mit Malchen Weinberg betr. wird dem Landamt Heidelberg, unter Rückſendung ſeiner Akten, eröffnet, daß man dem Ge⸗ ſuche nunmehr willfahre, indem ſich eigentlich die Anzahl der jüdiſchen Familien in Doſſenheim bei dem ſehr vorge⸗ rückten Alter des Salomon einberg durch die Annahme des Aron Löw nicht vermehrt.“ Zur Erklärung dient, daß Weinberg der zukünftige Schwiegervater des Aron w war. * Die Freizügigkeit wurde vor 67 Jahren in Baden noch als Verbrechen betrachtet, denn nur von dieſer Anſchau⸗ ung ausgehend, läßt ſich folgende wörtlich lautende Verfügung einer Verwaltungsbehörde erklären: „Das Bürger⸗Annahms⸗Geſuch der Micheal Helmi'ſchen Ebeleute von Oberburg betr. Wird hiermit dem Ortsvorſtand von Doſſenheim zur weitern Eröffnung an die Helmiſchen Eheleute bekannt ge⸗ macht: daß die weiter vorgetragenen Gründe das Amt von dem früher ergangenen Beſchluſſe abzugehen nicht beſtimmen können, und die Helmi'ſchen Eheleute ſich daher binnen 3 Ta⸗ gen von Doſſenheim zu entfernen haben. Im Weigerungs⸗ falle ſind ſolche durch den Gemeindsdiener über die Gemar⸗ kungsgränze zu verbringen, und wenn dieſes nicht hilft, gefänglich einzuliefern. Heidelberg, den 6ten 7ten 1823. Großh. Landamt(agez.) Stößer.“ „Naunheimer Hafen⸗Berkehr. Der Verkehr in den hieſigen Häfen belief ſich nach den 4 abgelaufenen Be⸗ richtswochen des Monats Juni auf 543 Fahrzeuge verſchie⸗ dener Art. Dieſelben brachten in runder Zahl 3,205,000 Zentner Güter bei: darunter 7,896,000 Zentner Kohlen und 729,000 Ztr. Getreide. Im Floßholzverkehr war es bezüglich der Abfuhren im Verhältniß ſtill, da nur 4636 Cbm. ab, jedoch 19,052 Cbm. beigeflößt wurden, Schwurgericht. In der geſtrigen Sitzung des Schwur⸗ gerichts erhielt der 44 Jahre alte Adam Nohe von 1 dach wegen Verbrechens gegen 8 1761.⸗St.⸗G.⸗B. 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus. In der Nachmittagsfitzung wurde gegen den 42 Jahre alten Franz Bolleyer von Heddesheim wegen Meineids verbandelt. Derſelbe wurde freigeſprochen. Aus⸗ führlicher Bericht folgt. Das ganze Nibelungenlied auf einem Blatte Papier. Eine Curioſität ſeltener Art liegt uns vor: ein Bogen in Großfolio⸗Jormat, auf welchem zahlreiche gleich⸗ mäßige dunkle Streifeu angebracht ſind. Sieht man näher 11 ſo erkennt man daß es ſich hier um eine in kalligraphiſcher leinſchrift ausgeführte Kunſtleiſtung erſten Ranges handelt. Die vielen ſchmalen, mit winzigſten Schriftzeichen ausgefüllten Colonnen enthalten nähmlich das Nibelungenlied. Auf einem Raume von nur 43¼ Cm. Höhe und 27 Cm Breite iſt der ganze texliche Inhalt unſeres herrlichen Nationalepos in 2 Abtheilungen, 38 Abenteuern mit 3185 Strophen, 12 740 Halbverszeilen, 60 700 Wörtern und 309 500 Buchſtaben, in freier gleichmäßiger Schrift und ohne Anwendung der Loupe von Francesco Coſſovel in Görzkin 3½ Monaten bei tägl. fiebenſtündiger Nachtarbeit ausgeführt, wiedergegeben. Die Leiſtung iſt wahrhaft erſtaulich. Dieſes ſeltene Stück mikro⸗ kalligraphiſcher Kunſt iſt dem ſoeben erſchienenen 13. Hefte der populär⸗wiſſenſchaftlichen Halbmonatſchrift„Der Stein der Weiſen.“(A. Hartleben's Verlag, Wien) beigegeben. Dieſes Heft enthält auch ſonſt einen reichen Inhalt: Abhand⸗ lungen über Torpedo⸗ und Unterſeeboote; über die Eigen⸗ bewegung derkSonne; über die Torfverwerthung; über Flug⸗ und Brieftauben: Aquarien; über Dynamit⸗Erzeugung und zahlreiche kleinere Artikel, zuſammen mit 43 Bildern ausge⸗ ſtattet. Bei ſolcher e des Unternehmers begreift man leicht wie„Der Stein der Weiſen“ innerhalb ſo kurzer Zeit eines der geſuchteſten Familienblätter und ein Uuikum in ſeiner Art werden mußte. Wir werden mit ſtets wachſendem Intereſſe diefFortſchritte dieſer trefflich geleiteten Revue verfolgen. Beſitzwechſel. Verkauft wurde: Das Haus zum Alleinbewohnen L. 17. 11b, Bismarckſtraße, den Herren Archi⸗ teklten Jelmoli u. Blatt gehörig, an Herrn Fabrikant Wingenroth. Ferner: das Eckhaus zum Alleinbewohnen L 17, 12, Bismarckſtraße, ebenfalls den Herren Jelmoli u. Blatt gehörig, an Herrn Kaufmann Kannengieſer aus letzterer Abſchluß durch Herrn Agent J. Zilles, IIb. Durch eine zu ftarke Sprießung des unteren Stockwerkes wurde geſtern Abend der Dachſtuhl des Hau⸗ ſes T 1, 6 etwas herausgerückt, ſodaß das Haus, deſſen un⸗ teres Geſchoß gegenwärtig einer baulichen Veränderung unter⸗ zogen wird, einzuſtürzen drohte. Durch eine ſofortige wurde jedoch alsbald die drohende Gefahr eitigt. *Muthmaßliches Wetter am Donnerſtag, 10. Juli. Der geſtern angekündigte neue Luftwirbel, weſtlich von der ſchottiſchen und iriſchen Küſte, iſt bereits in der Hauptſache über Schottland weggeſchritten und hat ſeinen Kernpunkt in die Nordſee verlegt. Hiedurch hat der Hochdrrck im Süd⸗ weſten an Kraft wieder etwas eingebüßt, weshalb auch in Süddeutſchland das Barometer um eine Kleinigkeit gefallen iſt. Eine directe Gefahr erwächſt jedoch für Süddeutſchland hieraus nicht, da auch in Ungarn ſich ein Hochdruck ent⸗ wickelt. Gleichwohl wird das Eintreten dauernd guten Wet⸗ ters abermals verzögert und ſowohl für Donnerſtag als auch für Freitag iſt noch ziemlich unbeſtändiges, wenn auch nur mit wenig Niederſchlägen verbundenes und theilweiſe ſich aufheiterndes Wetter in Ausſicht zu nehmen. *Meteorslogiſche Beobachtungen der Station Mann⸗ heim vom 9. Juli Morgens 7 Uhr. Thermometer iubri Höchſte und niederſte Tem⸗ eie Celſus Wind ucßtung“)] Peratur des verg. Tages in mm Trocken Feucht Störke Maximum Minimum 752.8 16.8 15.8 S 4 18.9 10. ) C: Windſtille 1: ſchwacher Zuftzug 2: etwaß ſtärker zc. 8; Sturm; 10: Orlan Nachts Regen. Wfälziſche Rachrichten. OLudwigsbafen, 8. Juli. Unſere Stadt zäbkte am 1. Juli 1173 Haupt⸗ und 2125 Nebengebände, welche einen Verſicherungswerth von 37,445,420 Mark repräſentiren. — Frankenthal, 8. Juli. Zwei Frauenzimmer von Neuſtadt, eine Schneidersfrau und eine Kellnerin, wurden wegen Verbrechens gegen das Leben(Abtreibung der Leibes⸗ frucht) in das hieſige Landgerichtsgefängniß eingeliefert. Frankenthal, 8. Juli. Der hier in Arbeit ſtehende Schloſſer Gg. Eichinger paßte am Sonntag Nachmittag ſeiner Geliebten, dem Dienſtmädchen Marie Bauer von Lambsheim, weil ſie ihm den Abſchied gegeben, bei ihrem Spaziergang auf, ſchleppte ſie in ein Fruchtfeld und brachte ihr mit einem ſpitzen Stein 12 zum Theil gefährliche Wunden am Kopfe bei. Das Mädchen mußte in's Krankenhaus ver⸗ bracht werden, der rohe Menſch wurde derhaftet, heute jedoch wieder auf freien Fuß geſetzt. 5 =Speper, 8. Juli. Die hieſige Methodiſtengemeinde breitete ſich in den letzten Jahren ſo aus, daß ſie die Er⸗ werbung eines eigenen Hauſes zu gottesdienſtlichen Zwecken in's Auge gefaßt hat. St. Ingbert, 8. Juli. Geſtern wurde in einer Hecke an der alten Bahnhofſtraße die Leiche eines neugeborenen Knäbchens aufgefunden. Dieſelbe war in ein kleines drei⸗ eckiges Halstuch und eine große rothe Tiſchdecke eingewickelt, und finden ſich Spuren eines gewaltſamen Todes, durch Er⸗ droſſelung, an derſelben vor. Tagesnenigkeiten. — Müunchen, 8. Juli.(Der Raubmörder Kark Reitz), brachte einen Theil ſeiner Lehrzeit in einer Kunſt⸗ ſchloſſerei an der Auenſtraße zu und erwies ſich ſchon da⸗ mals als ein Thunichtgut, der in der ganzen Nachbarſchaft, ſowie bei ſeinen Nebenlehrlingen Schulden machte und ſich mehrere Gewaltthätigkeiten zu Schulden kommen ließ, ſ0 daß ihn ſein Lehrherr ſchließlich davonjagte. In ſeinem Geſchäfte ſoll Reitz 1 tüchtig geweſen ſein; er wurde aber wegen häufigen Blaumachens nie lange an einer Stelle behalten. Wie mitgetheilt wird, ſoll der Mörder fortwährend ein freches und übermüthiges Benehmen an den Tag legen. Der Mörder läßt ſich das Eſſen gut ſchmecken und bringt die Nächte ſchlafend zu. Reitz, der erſt zwei Tage vor Verübung der That aus dem Polizeigefängniſſe entlaſſen wurde, äußerte einem Gendarmen gegenüber,„Es freue ihn, einmal Etwas gethan zu haben, an das ſeine Eltern und die Leute ewig denken werden. Aus dem Mord mache er ſich gar nichts.— Wie die Sektion ſeines Opfers ergab, iſt der Tod der Frau in⸗ folge Bluterguſſes ins Gehirn, bewirkt durch Zertrümmerung des Schädeldaches, erfolgt. Nach der Sektion wurde der Leiche der Kopf abgenommen, um ſ. Z. den Geſchworenen vorgezeigt zu werden. — Berlin, 8. Juli.(Den erſten Preisbecher) guf Standſcheiben holte ſich am erſten Tage des Bundesſchie⸗ ßens Herr Guſ. Zimmermann aus New⸗Hork. Herr Zimmer⸗ mann gilt zur Zeit als der beſte Kunſtſchütze der Vereinigten Stgaten; er gehörte bisher und auch noch jetzt dem auf dem hiefigen Feſt vertretenen Korvs„Zentrum“ an, wurde aber — echt amerikaniſch— vor der Abreiſe von den„Indepen⸗ dent⸗Schützen“„bewogen“(), die FJahrt nach Deutſchland mit ihnen zu machen, um den Ruhm ſeiner Kunſt den„Indepen⸗ denten“ zukommen zu laſſen.(Wir finden dieſe Art der Preis⸗ bewerbung ſeitens der Independent⸗ Schützen ſehr— ſonder⸗ bar. D..) Herr Wolff⸗Parchwitz(Liegnitz) gewann den erſten Becher auf der Feldſcheibe. Im Piſtolenſchießen ging der erſte Becher nach der Schweiz. Der Sieger ißt Her Knecht⸗St. Gallen. Den zweiten Preisbecher auf Standſchei⸗ ben erſchoß ſich Herr D. Stein⸗New⸗Mork, den zweiten auf Feldſcheiben Herr Philo Jacoby⸗San Francisko.— Unter den amerikaniſchen Schützen herrſcht ob des Auftretens des Independent⸗Korps arge Verſtimmung. Schon das Zuſpät⸗ kommen des Korps am Tage des Einzuges hatte unangenehm berührt. Am Feſtzugtage kam es zu weiteren unerquicklichen Auftritten, da die Audepedent⸗Schützen die in New⸗Vork ſchon genau vexeinbarte nicht innehielten, ſondern ſich an die Spitze des Zuges ſtellten und auch trotz der Vorhal⸗ tungen der übrigen amerikaniſchen Korps nicht von dieſer Stelle wichen. Auch bei dem„berühmten“ Bankett im Kai⸗ ſerhof fiel das durch die eigenthüm · lichen Bemerkungen des Herrn„William“ Weber. —, St. Moritz, 6. Juli.(Ein erſchüttern der Unglücksfall) hat ſich in St. Moritz im Engadin am 5. Juli zugetragen. Vater und Tochter vergnügten ſich am genannten Tage mit Bootfahren auf dem See. Dieſelben hatten anſcheinend die Ahſicht, an dem Steg zu landen, wel⸗ cher unterhalb des Cafe Waldhaus liegt. Dieſer Steg befin⸗ det ſich hart an der Sedle, wo der Iunfluß den See wieder verläßt. In Folge anhaltenden Regens und vieler Schnee⸗ fälle iſt die Strömung des Fluſſes eine gewaltige. Das Boot muß derſelben zu nahe gesommen ſein, denn plötzlich batten die Inſaſſen die Gewalt aber dasſelbe verloren. Boot drehte ſich und ſchoß mit dem hinteren Ende voran unter der Brücke durch, welche zum„Waldhauſe“ führt. Etwa 20 Meter weiter befindet ſich der Innfall, wo der Fluß ſchänu⸗ mend und toſend über den Felſen hinweg in die Tiefe ſtürzt. Mit raſſender Schnelligkeit nahte ſich das Boot dieſer Stelle. In einem furchtbaren Bogen ſchoß das Boot in die Tiefe; die Inſaſſen wurden hinausgeſchleudert, der Bootsführer ſie auf einen Felſen, von wo aus er mit einem ihm zugeworfe⸗ nen Seil heraufgezogen und ſo wie durch ein Wunder geret⸗ tet wurde. Fnzwißchen wurden Vater und Tochter mit raſen⸗ der Gewalt fortgeriſſen. Trotz der eifrigſten haben die Leichen der Beiden bis jetzt nicht gefunden wer können. Die in ſo entſetzlicher Weiſe um das Leben Gekom⸗ menen ſind ein Großgrundbeſitzer Cariſſime und Tochter, ein blühendes junges Mädchen aus Rom. — Budapeſt, 7. Juli. Die Affaire Orban.) Die Staatsanwaltſchaft hat in Sachen der angeblichen Ver⸗ giftung des Abgeordneten Blaſius Orban Erhebungen ge⸗ pflogen, wobei ganz merkwürdige Dinge an den Tag kamen. Die Wirthſchafterin Anna Jarago hat nämlich dem alten Herrn, den ſie bewegen wollte, ſie zu heirathen, Liebestränke bereitet, die die Vergiftung und den Tod Orban's herbei⸗ führten. Gegen die Wirthſchafterin iſt das Strafverfahren eingeleitet. 5 — Paris, 7, Juli.(Der tapfere General Bon⸗ langer) wäre dieſer Tage, wie aus Jerſey gemeldet wird, auf ein Haar um ſeine Freiheit gekommen, die ihm bekannt⸗ lich ſo lieb iſt. Er hatte nämlich einen Freund, der aus Frankreich gekommen war, bei der Abreiſe nach dem Hafen von St. Helier begleitet, und war im Geſpräche bis an die Kajüte des Schiffes gekommen, das einer franzöſiſchen Geſell⸗ ſchaft gehört. Dort wurde noch ein Abſchiedstrunk gehalten, und der General erſchrak ſehr, als er endlich bemerkte, daß das Schiff ſich bereits in Bewegung zu ſetzen begann. Er eilte nun raſch aufs Verdeck und bat den Kapitän flehentlich ihn noch an's Land zu ſetzen. Der Kapitän ließ denn guch 4. Seſte. Senueral-Anzeiger. Mauunzerm, W. Iu. den General, welcher thatſächlich bereits gefangen war, wie⸗ der an's Land ſteigen. — Brüfſel, 6. Juli.(Großer Sturm auf der Nordſee.) Seit geſtern Morgens herrſcht auf der ganzen Nordſee ein furchtbarer Sturm. 2 er iſt! lutergang von 16 Fiſcherbooten mit 52 Mar etwa 40 Fiſcherboote ſind noch ai deren Untergang mit Mann und Oſtender Hafens verſank geſtern ein Bemannung. Das Rettungsſchiff zroßen Poſtdampfer können nie befürchtet große Schiffskataſt — New⸗Mork, 6. Juli.(Ez ſie Abbrennung eines Feuerwerks anläßlich de Juli in Induſtry(Penuſylvanien) verurſac Funken die Exploſion eines Pulverfaſſes, wodurch fünf Kinder getödtet, viele Perſonen ſchwer verletzt wurden. Ein Gebäude wurde zertrümmert. New⸗Nork, 6. Juli,(Eiſenbahn⸗Unglück) Bei Louispille collidirte der Schnellzug mit einem das Ge⸗ leiſe üherſchreitenden Wogen, von einer zahlreichen Geſellſchaft von Ausflüglern beſetzt. 21 Perſonen wurden getödtet, drei tödlich, die übrigen leicht verletzt. Rein Ampfzwang? Das Oberlandesgericht zu Frankfurt a. M. hat eine wichtige, den Impfzwang betreffende Entſcheidung gefällt. Ein Ingenieur in Oberſtedten, der ein Gegner des Impfens iſt, war ſchon vielfach mit Geldſtrafen belegt worden, weil er ſein jüngſtes Kind nicht impfen ließ. Schließlich verhängte der Bürgermeiſter von Oberſtedten ſogar eine Haftſtrafe über ihn. Gegen dieſen Haftbefehl erhob der Ingenieur Einſpru inſpfern mit Erfolg, als das Schöffengericht in Hon anſtatt auf Freiheitsſtrafe, auf eine Geldſtrafe von 30 Mar erkäannte. Gegen dieſes Urtheil appellirte der Angeklagte beim Königlichen Landgericht zu Frankfurt a.., welches, unter Aufhebung des Urtheils der erſten Inſtanz, auf Freiſprechung erkannte, weil aus der Faſſung des 8 14 des Reichsimpf⸗ geſetzes hervorgehe, daß wegen Zuwiberhandlung gegen dieſes Geſetz nur eine einmalige Beſtrafung zuläſſig ſeti, und weil Angeklagter durch ſeine Vorſtrafen das Zuwiderhandeln gegen das Geſetz hinreichend geſühnt hätte Hätte der Geſetzgebe den Impfzwang durch fortgeſetzte Strafen einführen wollen, dann thürde er ausbrücklich haben ſagen müſſen, daß in dieſem Jalle wiederholter Weigerung eine Strafe eintreten ſolle. Da dies nicht geſchehen, müſſe der allgemeine Rechts⸗ grundſatz;„ne bis in ſdem“(wegen desſelben Vergehens dürfe nicht zweimal Beſtrafung erfolgen) gelten, wonach man wegen einer und derſelben Strafthat nicht zweimal beſtraft werden könne. Gegen dieſes Erkenntniß legte die Stagtsantwaltſchaft Repiſton beim Oberlandesgericht ein, deſſen Strafſenat über dieſe Angelegenheit verhandelte. Der Vertreter des Oberſtaats⸗ anwalts führte aus, daß das Reichs⸗Impfgeſetz den„Impf⸗ wang“ habe einführen wollen; dies ergebe ſich aus der ganzen 07 des Entwurfs, aus den Eingangsworten des 8 1 des Geſetzes, ſowie aus ſanitären und politiſchen Gründen. Der Vertheidiger des Angeklagten ſuchte dagegen aus der Entſtehungsgeſchichte des Geſetzes, insbeſondere aus den Ver⸗ handlungen des Reichstages über den Entwurf, nachzuweiſen, daß die Idee des Entwurfs, das Impfen zu„erzwingen“, in der zweiten und dritten Leſung immer mehr verlaſſen und daß die entſcheidenden Paragraphen 14 und 15 des Entwutrfes bei der dritten reſp. ſchon bei der zweiten Leſung abgeändert worden ſeien. Als chargkteriſtiſch bezeichnete der Vertheidiger, daß der damalige Präſident des Bundeskanzleramtes, Dr. Delbrück, den Vorſchlag des Abgeordneten Dr. Löwe, das Geſetz nicht mehr„Geſetz über den Impfzwang“, ſondern ein⸗ fa„Impfaeſetz“ zu nennen, als eine„dankenswerthe Ver⸗ beſſerung“ anerkannt habe. Der Vorſitzende des Strafſenats verkündete, daß die Reviſton der Königlichen Staatsanwalt⸗ ſchaft zu verwerfen und die Koſten des Verfahrens der Staats⸗ kaſſe aufzuerlegen ſeien. Die Urtheilsgründe beſagen, aus der Entſtehungsgeſchichte des Impfgeſetzes ergebe ſich, daß der Reichstag den Impfzwang nicht habe einführen wollen; er habe nicht nur die Worte, welche einen Zwang möglich mach⸗ ten, aus dem Entwurfe geſtrichen, ſondern auch die gegen⸗ wärtige Faſſung des§ 14, 2 veranlaßt, welche gegen die des Entwürfes eine Milderung bedeuten, d. h. nicht der Behörde das Recht geben ſollte, durch beliebig„wiederholte“ Auf⸗ forderungen den Impfzwang wieder einzuführen. Nach dieſer Entſcheidung der oberſten Inſtanz kann alſo im Bezirk des dortigen Königlichen Oberlandesgerichts wegen Zuwider⸗ handelns gegen das Impfgeſetz nur einmal eine Beſtrafung eintreten. Dieſe Entſcheidung ſteht, ſo viel uns bekannt, mit der in den älteren preußiſchen Provinzen im Widerſpruch. Theater und Muſtk. Müunchen, 8. Juli,(Als Koloraturſängerim) für unſere Hofbühne iſt Fräulein Stolzenberg, Tochter des Kammerſängers Benno Stolzenberg, welche kürzlich ſehr erfolgreich Probe ſang, in Ausſicht genommen. (Wir haben früher zu wiederholten Malen auf dieſe junge Künſtlerin aufmerkſam gemacht und zu einem Eugggement derſelben für die Mannheimer Bühne gerathen. Die Red.) Atueſtes und Telegramme. Berlin, 8. Juli. Der deutſche Generalkonſul in London, Geh. Legationsrath Jordan, iſt heute aus Lon⸗ don und der deutſche Konſul in Paris, Martens, aus Paris hier eingetroffen. Friedrichsruh, 8. Juli. Heute Mittag traf die Deputation der Newyorker Independent⸗Schützen hier ein. Nachdem Präſtdent Weber dem Fürſten Bis⸗ marck für die Erlaubniß, ihn zu beſuchen, gedankt hatte, hieß der Fürſt die Schützen auf's Herzlichſte willkommen und gab ſeiner Freude über die guten Beziehungen zwi⸗ ſchen Deutſchland und Amerika Ausdruck, welche weder durch die Samoafrage noch durch den Karolinenſtreit ge⸗ ſtört werden konnten. Bismarck lud dann die Beſucher zum Frühſtück ein, welches drei Stunden dauerte und in heiterſter Stimmung verlief. Wien, 8. Juli. Die Fürſtin von Montenegro ſt nach Petersburg gereiſt. *Paris, 8. Juli Nach einer Depeſche an die Geographiſche Geſellſchaft iſt der Forſchungsreiſende Bon⸗ vale, welcher Tibet durchquerte, mit dem Prinzen Heinrich von Orleans in Tatfienlu(chineſiſche Provinz Szetſchnau) angekommen. *Rom, 8. Juli. Die„Riforma“ dementirt neuer⸗ weugs die Nachrichten über engliſch⸗italieniſche Unterhand⸗ dungen und fuͤgt hinzu, die Regierung ſei nicht gewillt, die Somaliküſte abzutreten, da dieſelbe einen wichtigen Beſtandtheil für die Entwickelung der italieniſchen Be⸗ ſizungen in Innerafrika bilde. London, 8. Juli. In Ausführung der kriegs⸗ miniſteriellen Beſchluſſe ordneten die Militärbehörden an, daß die Mannſchaften des widerſetzlichen Bataillons des vierten [Grenadiere oder aus vorerſt in der Kaſerne zu verbleiben haben und ſpäter verlegt werden ſollen. Der Kommandant des Londoner Militärbezirks verſtändigte das Bataillon davon, daß das Eaſt Yorkſhire⸗Re⸗ tin die Wellington⸗Kaſerne gelegt werde, um die V 1 zu beziehen und die anderen Obliegenheiten zu erfüllen. Das Regiment werde keineswegs(ö) zur Einſchüchterung der vor weiteren Ord⸗ Wahrnehmung E nungswidrigkeiten, ſondern h der Kaf Unruhen in Bowſtreet wurden idirt.— heute gegen Abend, wie das„Reuter'ſche Bureau“ meldet, erneuert. Drei Konſtabler machten von ihren Stöcken Gebrauch. Drei andere Konſtabler, von der heulenden Menge verfolgt, wendeten ſich mit anderen Polizeimannſchaften gegen die⸗ ſelbe, wobel eine Frau einen Stockſchlag gegen den Kopf erhielt. Als die Frau blutete, wurde die blizei mit Holzſtücken und mit Steinen beworfen. Mehrere Per⸗ ſonen wurden daraufhin verhaſtet. Zur Herſtellung der Ordnung griffen berittene Schutzleute ein und wurden 30 Konſtabler dorthin geſandt. Im Oberhauſe erkläͤrte heute Lord Salisbury, die geſtrigen Vorkommniſſe inner⸗ halb der Polizei ſeien von den Zeitungen übertrieben(7) ſworden. Die Ordnung in der Bowſtreef⸗Station wäre ſchnell wieder hergeſtellt geweſen und neue Unruhen kaum(2) zu befürchten, da gegen alle Ordnungsſtörungen hinreichende Vorkehrungen getroffen ſeien. Ueber den Vorgang der zeitweiligen Gehorſamsverweigerung des Gardebataillons ſei eine Unterſuchung eingeleitet. * Bnkareſt, 8. Juli. Einer ruſſiſchen Quelle zu⸗ folge hat die ſerbiſche Regierung 10 Millionen Rubel Subvention„für unvorhergeſehene Fälle“ erhalten. *Cettinje, 8. Juli. Die geſtern auf dem Markt⸗ platz erfolgte Ermordung Bosco Martinowitſch's; des Vetlers des Fürſten von Montenegro, erfolgte aus Privatrache durch einen gewiſſen Savo Pocek, der Martinowitſch durch einen Revolverſchuß tödtlich ver⸗ wundete. Martinowitſch gab nach der empfangenen Ver⸗ wundung ſeinerſeits zwei Repolverſchüſſe auf Pocek ab, der ſofort todt nieberſank, während Martinowilſch ſelbſt ſeiner Verwundung kurz darauf erlag. Wriefkaſten. Abonnent X. F hier. Hauptmarkt für Straußenfedern iſt London. Auf dieſem Waarengebiet hät ſich in ſetzter Zeit eine coloſſale Hauſſe vollzogen. Die Preiſe guf der letzten Auktion(es findet alle 2 Monate eine ſolche ſtatt) waren bei den beſſeren Sorten durchſchnittlich 50—60 pCt., bei den ge⸗ ringeren 100—150 pCt. höher. Weiße Amazonenfedern er⸗ zielten pro engliſch Pfund(ca. 450 Gr.) 18—23 Pfd. Sterl. (April 12—16), graue Amazonenfedern 11—16(April—), weiße Spadones(Amazonenfedern von jungen Vögeln) koſte⸗ ten—8 Pfd. Sterl.,(April—), graue Spadones—4 Pfd. Sterl.(April—), gewöhnliche kurze graue und natur⸗ ſchwarze Waare erzielte durchſchnittlich den doppelten, bei einzelnen Sorten ſogar den dreifachen Preis. Langjähriger Abonnent H. In der franzöſiſchen Volksſchule iſt die Treunung der Schule von der Kirche voll⸗ ſfändig durchgeführt und daher der Religionsunterricht in der Volksſchule ausgeſchloſſen; für Ertheilung desfelben— nach Maßgabe der Confeſſion und des Beliebens der Eltern— iſt der Donnerſtag vom Schulunterricht freigelaſſen. Wenn Ste ſich für dieſe Frage weiter intereſſiren, empfehlen wir Ihnen die Monographie von Dr. Max Weigert in einem Hefte der„Volkswirthſchaftſchen Zeitfragen Berlin, bei Lebnhard Simion. Mehrere Abonnenten hier und auswärts. Als die beſte Generalkarte von Afrika können wir die⸗ jenige von Tarl Flemming in Glog au als die zuver⸗ läſſigſte und überſichtlichſte auf's Beſte empfehlen. Dieſe Harte iſt ſoeben in der 50. Auflage erſchienen und enthält bereits die Gebietsveränderungen, welche auf Grund des deutſch⸗engliſchen Vertrages eintreten. Das bekannte geo⸗ graphiſche Inſtitut hat mit dieſer neuen Ausgabe der gebil⸗ deten Welt wiederum einen großen Dienſt erwieſen. Die Nachfrage nach dieſer Karte, welche für den billigen Preis von 1 Mark bei jeder Buchhandlung bezogen werden kann, iſt ununterbrochen eine überaus lebhafte. Abonnent W. M. Ihre Adreſſe an Herrn Sp. haben wir mitgetheilt. Mannheimer Handelsblatt. A Mannheimer Effektenbörſe vom 8. Juli. An der heutigen Börſe gingen Schwetzinger zu 60 um, offerirt ſind Eichbaum Aktien zu 150, Zellſtofffabrik⸗Aktien ge⸗ ſtrichen. Unionbank⸗Aktien zu 85.50 geſucht, Pfälz. Hypo⸗ ebenfalls gefragt, zu 115.50. Haltung reſervirt. FToursblatt der Mannheimer Börſe vom 8. Juli. Obligationen. 103.90 bz4 R. Hyp. Pſbbr. S. 48-48100.10 8 106.50 K 2„ 47-49.58 icl. 100 75 102.10 6 3½ Mannheimer Obl. 1888 700.50 8 142.95 53 4 5 185 100.0 4 Heidelberg 0 4 Wad. Oblig, Mark 4 1886 fl. 5 T. 100 Looſe 4„ 20, Reichsanleihe 10b.50 53 101.— bz 4 10 106.70 bz4 Freiburg i. B. Obl. 101.25 G Preuß. Conſols 100.60 3½/„„ 100.— P 3½„ 206.20 4½%½ Lubwigshafen Mk 103— 58 4 Baher⸗ Oulkgationen Mk. 103.— 4„ 109.50 W 4 Pfälz. Zudwigsbahn Mk. 103.—- G 4½% Wagh. Zuckerfabhr i 101.50 P Pfälz. Ludwigsbahn fl. 101.— b635 Oggersbeimer Spinnerej 101.70 P 23„ Maxbahn 108.—&5 Verein. Chem. Fabritfen 99.— bz 3 Nordbahn 103.— 6 5 Weſteregeln Alkaliwerke 1083.— P 54%„ Priorit 100.— bz4%%%. Pr..d. Spey. Zalw. 104.50 bz s½% Rhein, Hyp.⸗Pfandbrleſe] 96.— bz; Aetien. Babiſche Bank 11475 Sinner Brauerei, Spiritus⸗ Nheiniſche Creditbank 123.65 bz und Preßhefefabr. 189.— Rhein. Hyp.⸗B. 50 pt. E. 197.% bz Wergerſche Brauerei 68—. P Pfälz. Hyv.⸗Bank 115.50 6 Badiſche Brauerei 76.50 bUz Pfälziſche Zank 188— Ganter, Brauerei Freiburg129— 8 Mannſeimer Volksbank 125.— Brauerei z. Sonne Weltz 125.— G Deutſche Unionbank 85 50 G Malzſabr. Hochheim—.— Gewerbebank Speyer 500˙ E 111.80 3] Maiſſh. Dampfſchleppſchiff. 120.— G Bfälziſche Lubwigsbahn 260— bz Cöln. Rhein⸗-u. Seeſchifffahrtſ 60— P 5 Maxbahn 140.50 Bad. Schiffſahrt⸗Aſſeenranzſ 1200 bz Nordbahn 120.50 bz Bad. Rück- u. Mitverſich. 500.— b. eldelberg-Speyerer Bahn 44.— Maunheimer Verſicherung 580.— Stamm-Akt..Ver. ch. Fabr. 35.— P] Maunheimer Rückverſich. 400.— Vorzugs⸗Akt„„90%E.—.— Württ. Transportverſich. 700.— 8 Bapiſche Anilin u. Soda 271.55 c Oberrhein. Verſ.⸗Geſellſchaſtſas5.- P Weſteregeln Alkaliwerke 152.— B Oggersheimer Spinnerei 57bz. u. P Chen. Fabrik Goldenberg 124 I Ettlinger Spinnerei—.— Hofmann u, Schötenſack 79.50 PI Mannbelmer Lagerhaus 92.—— Verein D. Oelfabrilen 111.50 6 Deutſche Seshenl 35.— bz Waghäusler Zuckerfabrit 96.— G Mauuh, Hum. u. Asbfbrk.] 57.— P Manuheimer Zuckerraſſin.—— Karlsrußer Maſchinenbau 145.— G Mannheimer Aktienbranereiſtes 5e B Huttenheimer Spinnerei 80.— G Eichbaum-Brauerei 150— P Karlsr. Nähmf, Haib u. Nen Zudwigshafener Brauerei 208—- 3 Spey. Dampfziegelei in Sig. 172.— 0 Schwetzinger Brauerei 60—- bz Perein.Speyerer Ziegelwerkeſ187.— bz Brauerei z. Storch 119% Pfälz, Freßh, u. Spritfabr. 157.— bf SeidelbergerActienbrauerei 180— Portl.⸗Cementwk. Heidelbrg. 151.50 Brauerei Schwartz 148.— Bellſtofffabrit Waldhof Fraukfurter Mittagbörſe. 5 Frankfurt a.., 8. Juli. Trotz der bei Er⸗ böffnung der heutigen Börſe vorliegenden beſſeren Wiener Courſe wollte doch die auf dem Geſchäft laſtende Verſtim⸗ mung keiner freundlicheren Tendenz Platz machen. Nur Stagtsbahn, Lombarden und einige Böhmiſche Bahnen haben auf Wiener Impuls nicht unerhebliche Coursbeſſerung auf⸗ zuweiſen, der ganze Reſt des Verkehrs unterlag der von allen übrigen Plätzen einmüthig gemeldeten ſchwachen Haktung. Beängſtigung iſt indeſſen nicht zu konſtatiren, die Courſe gehen ſehr langſam zurück und die Hauptſpeculationspapiere bleiben eher eine Nuance feſter. Oeſterr. Ereditaktien ½ fl. Disconto.50 pCt., Handels⸗ geſellſchaft, Dresdner Bank, BangueOttomaneje 1pCt. niedriger, Von Deutſchen Bahnen Mainzer und Lübecker je.25, Marienburger.50 pCt. höher. Schweizer Bahnen wenig verändert. Von öſterr. Bahnen ſind Staatsbahn ungefähr 1 fl., Lombarden 1¾ fl. geſtiegen. Böhm. Weſt bleiben 1½ fl. niedriger, Buſchtherader 2 fl. höher. Ren⸗ tenmarkt ſchwach und leblos, Von Induſtrieactien Brauererein, Nordd. Llond ca..50 pCt., Laura und Gelſen⸗ Urchener je.50 pCt. unter geſtern. Privaldiskonto 3¼ PCt. Frankfurter Effektenſocietar. Bankaktien. Gotthard 162.50 ˖— Jura 118.90 Oeſterr. Credit 63 Diskonts-Comm. 219.20 Deutſche Reichsbank 142.— Berl. Handels Geſ. 188.80 Deutſche Bank 187.40 Dresdener Bank 188.89 Schaafhauſener.⸗V. 112.80 Effekten⸗B. 127.— Darmſtädter B. 155.40 Ahein. Credit 3, 128.— Deutſche Union⸗B. 84.— Deutſche Vereing⸗Bank 112,50 Zänderbank 200½¼ Banque Ottomane 114.70 Siſenbahn⸗Aktien. Heſſ. Ludwi gs bahn 119.80 Häbeck⸗Büchen 169.40 Marienburger 63.50 Albrecht 72— Oeſterr Franz. Staatsb. 204 Galizier 173½ Buſchtherader 401½ Duz-Bodenbacher 447/ Schweizer Weſtbahn 39.80 Meridiongl⸗Aktien 140.½ Ruſſiſche Südweſt 50.— Staats⸗Fondd, Ungar. Soldrente 89.— 1 Papierrente 86.20 Oeſterr. Silberrente 77.45 Ruſſen 96.70 Ruſſ. Conſols 95. Spanier 76.— Italiener 94.— Türken 17.85 Türken⸗Looſe 24.90 Ottom. Zoll⸗Obl. 90,05 Serbiſche Taßak 88.90 Egypter 96.40 4 pet. Griechen 80.80 Induſtrie⸗Werthe⸗ Nordd. Lloyd 156.80 La Veloce 88.— Bad. Anilin 271 Lemberg⸗Czernow. 201 Tement 251 Elpethal 205% Alpin⸗ 88.90 Lombarden 120/ Laitra 141.90 Schweizer Central 146.20 * Nordoſt 186 80 Amerik. Produkten⸗Märkte. Gelſenkirchen des. 50 Schlußevurſe vom 8. Juli. NeW B5rl Thriea 5 Monat weizen Mais Schmalz Ceaſfee Wetzen Mals Schmalz Januar——————— Februar————.———— März——— 16.25———e April———————— Mai 100½¼—————— Junt—————.——————— Juli 955¼ 487%— 29888 Auguſt 95— 437——)æ 16.60 69⁰ 36K—.— September 95— 44l———.— 90 377 ff—— 888—.————.——— November————— E— Dezember 9857⁸—— 15.85 918—— Tear 5535—(— l——— Schifffahrts⸗Nachrichten. Mannhermer Hafen Berkehr vong 8. Juli. Schiffer ev. Kap. Schiff. Kommt von abung Ctr. 1 Hafenme iſt erei I. Mohr Adolf Köln Stllckgüter— Merz Arndt Rotterdam 85— Kempers Siegfried* er, S. Rempf Slfat 5 0 181⁶ 1 See e 5 tücgüt 2 el enig Ruhro kückgütter 12¹ Deieh Sorr uir s Siehe 1280 Meuwſen Oorelen Ruhrort Kohlen 171 Schönmackers Pietronella Rotterdam Getreide 749 Hafenmeiſteret 111. Leuting Amſterdam 4 Amſterdam Stückgüter 182 Hermann Marig[Rotterdam Getreide 7900 Müßtg Marchthaler Sebſfen Stückgüter Pee—58 Jagſtfelb Salz Müßi or 5 Brezer Hermann 102 ** Dampfer⸗Nachrichten. 55 Rhein⸗Damofſchifffahrt.„Kölniſche und Düſſelvorfer Geſellſchaft“. Per⸗ konen⸗ und Güterbeſörbderung nach allen Rheinſtakionen bis Riotterdam und in Verbindung mit der Great Eaſtern Company nach London via Harwich. — Abfahrten von Mannheim bvom 20. Mai ab: Morgens 5½ uhe bie Köln⸗Düſſelborf und Zwiſchenſtationen ſowie, Samſtags ausgenommen bis Rotterdam⸗London. In Mainz Anſchluß an die Schnellfahrt der um 3½ Uhr abgehenden Salonboote. Nachm. 1½ Uhr bis Bingen, folgenden Morgen weiter bis Rotterdam⸗London.— Abfahrten von Mainz Morgens 7½, 9). o½ef) 105) und Nachm. 12/8 Uhr bis Köln, Nachm 3½ Uhr bis Coblenz, 6 bis Bingen. Morgens 4 und Nachm. 2 Uhr nach Mannbeim. ) Schnellfahrten der Salonboote.) Excl. Samſtags bis Rotterdam⸗Sondon. Rotterdam, 1. Juli.„Schiffsnachrichten der niederl.⸗amerikan.— ifffahrts⸗Geſ.) 0 Dampfer Von Nach Eiug. in Abg. von Pafß 80. Edam Rotterdam DLa Plata— Liſſabon— uli 4 . Maasdam Newyork Rotterdam— Newhork— C. Spaarndam Rotterdam Newyork Newyork—— 4. Amſterdam Newyork Amſterdam Amſterdam—— 5. Veendam Rotterdam Newyork— Rotterdam 258 Waſſerſtands⸗Nachrichten 5 Rhein. Bingen, 8 Juui 2 46 m. +.02. Kaub, 8. Juni.76 m. +.90. Koblenz, 3 Juni.88 m. + 001. Köln, 8 Juni.18 m. + 0 03. Ruhrort 8. Juni.52 m. ½.14. Necar. Wannheim, 9 Juli.18.+ 0,28. Heilbronn, 8. Juni.00 m. +.00. Konfranz, 8 Juli.78 m. +.00 Hüningen, 8. Juli 384 m.—.08. Kehl, 8. Juni 3 70 m..10, Lauterburg, 8. Juni.97 m +. 19. Waxau, 8 Junf 5 30 m +C.29. WMannheim. 5. Juli.22 m +0.16. MNainz, 8. Juni.99 m +.06. Waſſerwärme an den Badeanſtalten oberhalb der Eiſen⸗ bahnbrücke: 3 R. Pfarrer, Lehrer, Gutsbeſſtzer, Beamte ꝛc. rauchen mit Vorliebe den Holländ. Tabak von B. Vecker in Seeſen a. H. 10 Pfd loſe in 1 Beutel franko 8 Mk. 72127 No 1 bis 4, ſehr auge⸗ ehme, rothe italieniſche 5 der Deutſch⸗Ital. Wein⸗ Import-Geſellſchaft, deren Qualität nach dem Ausſpruche der competenteſten Wein⸗ zenner von keinem der ſog. Jordeaux⸗Weine in gleicher Preiglage erreicht wird. Die Weine der Geſellſchaf! ſtehen unter königl. ital. Staatscontrolle, daher abſo⸗ lute Reinheit gewährleiſtet. Höchſte Auszeichnungen auf Fachausſtellungen. Zu beztehen in Ma heim von G. Krausmaun U2, 1. 78951 Obwohl die ſeit Jahren in allen beſſeren Küchen einge⸗ führte Maſteur'ſche Eſſig⸗Eſſen; von E. Vollrath& Cie. in Lamburg bekanntlich ſchon eine bedeutende Ver⸗ breitung gefunden hat, ſo wollen wir bei gegenwärtiger Ver⸗ brauchszeit doch noch alle unſere verehrten Hausfrauen daran erinnern, daß die Paſteur'ſche Eſſig⸗Eſſenz den geſündeſten, wohlſchmeckendſten und billigſten Eſſig gibk. Eine ¼ Liter⸗ Flaſche guter Weineſſig kommt auf 7 Pfennig nur zu ſtehen und bietet dieſer billige Preis, der ſich bei Mehrabnahme noch weſentlich vermindert, allein ſchon hinreichenden Grund, um von dem nach veraltetem Syſtem hergeſtellten Eſſig oder ſog. Eſſigſprit abzukommen und Paſteur'ſche Eſſig Eſſenz von E. Vollrath& Co. zu kaufen. 31282 J. Richard, Bechtscanſalent. 7 . e N e 1DoD nr en aeeeeeee Handelsregiſtereinträg Zum Handelsregiſter wurde eingetragen: 81878 1. Zu.⸗Z. 741 Firm.⸗Reg. B9. III. Firma:„Ernſt Dang⸗ mann“ in Mannheim Das Ge⸗ ö iſt auf die Wittwe des geborene ungen, welche hen Firma 7 dem Jean ilte Procura N. 2. Zu.⸗ Z. 474 Firm.⸗ Reg, Bd. I. Firma:„Rocitz Gerſon in Mannheim. Die Firma iſt 3. Zu.⸗ Z. 280 Firm.⸗Neg. Bd. ffl. Firma:„Carl Otto Hayd“ in Männheim. Die Firma iſt erloſchen. 4. 90.Z. 145 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma?„A. Nauen ſenior“ in Mannheim. Kaufmann Leo⸗ pold 1 17 dahier iſt als Procu⸗ riſt beſtellt. 80.⸗Z. 202 Geſ.⸗Reg. Bd. III. Wirm„Gebrüder Bauer“ in Mannheim. Niebmann Bauer iſt unterm 1. Juli d. Js. aus der Geſellſchaft ausgeſchieden. Gleichzeitig ſind Herrmann Reiß und Eduard Bauer, Kaufleute in Mannheim, als weitere Geſell⸗ ſchafter eingetreten. Die dem Herrmann 9 Procura iſt hierdurch erloſchen. 50 u.Z. 213 Geſ.⸗Reg. Bo. VI. Firma:„Gebrüder Zuggen⸗ heimer“ in Mannheim. Die Ge⸗ ſellſchaft iſt aufgelbſt. Das Ge⸗ ſehnt iſt auf den bisherigen Ge⸗ ſellſchafter Auguſt Guggenheimer übergegangen, welcher däfſelbe 185 der gleichen Firma weiter⸗ führt. 7. Zu.⸗Z. 742 Firm.⸗Reg. Bd. 7 Fem: Gebrüder Guggenheimer“ in Mannheim. Inhaber iſt Auguſt Guggenheimer, Kaufmann in Maännheim. 8. Zu.⸗Z. 61 Geſ.⸗Reg. Bd. IV. Firma: Oppenheimer Lob u. Cie.“ in Mannheim, Albert Loeh, Kaufmann in Mannheim, iſt unterm 1. Juli 1890 als wei⸗ terer Geſellſchafter eingetreten. 9. Zu.⸗Z. 294 Geſ.⸗Reg. Bd, VI. Firma:„A. Pfeuffer& Co. in Mannheim. Commanditgeſell⸗ ſchaft. Perſönlich haftender Ge⸗ ſellſchafter iſt Auguſt Pfeuffer, Kaſſenſchrankfabrikant in Mann⸗ heim. Kaufmann Emil Hirſch, in Firma„Hch. Emil Hirſch“ in e, iſt als Pröcuriſt be⸗ ſtellt. Mannheim den 4. Juli 1890. Großh. Amtsgericht III. Stein. 9 eſtanich Juſtellung. Nr. 34859. Der Schieferdecker P. Pohl zu Mannheim vertreten durch Rechtsanwalt Selb, klagt gegen den Mauxermeiſter Chriſtian Mathes von Mannheim, z. Z. an unbekannten Orten abweſend, aus Wechſelgecept vom 8. März 1890 im a Gerl mit dem An⸗ trage auf Verürtheilung des Be⸗ Hagten zur 10 5 von 165 M. und 69% Zinſen vom 8. Mai 1890 an, ſowie 5 M. 48 Pfg. Wechſel⸗ unkoſten und ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechtsſtreils vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht III. zu Mann⸗ heim, auf 81877 Donnerſtag, 25. Sept. 1890, Vormittags 29 11 5 um Zwecke der öffentlichen Zu⸗ kellung wird dieſer Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 7. Juli 1890. alm, Gerichtsſchreiber des Großherzogl. ſchamnisgerichts. Aufgebot. Nr. 34765. Rechtsanwalk Dr. Darmſtädter in Mannheim als Vertreter: 1. Der minderjährigen unterVormundſchaft ihres Vaters ehenden Kinder des Valentin nittel in Mannheim. 2. Des Conditors Joſef Gippert in Mann⸗ heim. 3. Der Firma J. Hen⸗ ninger's Nachfolger in Mannheim hat das Aufgebot des Abrech⸗ nungsbuches Lit. 0 Nr. 29115 der Sparkaſſe der Stadt Mann⸗ heim, lautend auf ein Guthaben von 1000 M. nebft 3¼% Zins vom 1. Mai 1886 an für den am 30. Juli 1886 verſtorbenen Schuh⸗ macher Johann Michael Gippert, beantragt. Der Inhaber dieſer Urkunde wird aufgefordert, ſpä⸗ teſtens in dem auf: Donnerſtag, den 5. Februar 1891, Vorm. 11 Uhr vor Gr. Amtsgericht 3 hierfelbſt beſtimmten Aufgebots⸗ termin ſeine Rechte bei dem Ge⸗ richte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls für kraftlos erklärt wird. Rannheim, den 5. Juli 1890. Die Gerichtsſchreiberei Großh. Amtsgerichts. Galm. 81876 Srkauntmathung. Die Lieferung von ungefähr 12000 kg. Forlenholz und 25000 Kkg. Buchenholz für das Bahn⸗ pöſtamt No. 27, das Poſtamt 1 und das Telegraphenamt hier, ſoll im Wege des Anbietungs⸗ Verfahrens vergeben werden. Angebote hierauf ſind bei dem unterzeichneten Bahnvoſtamte und ſtamt 2, woſelbſt auch die erungsbedingungen eingeſehen werden können, bis zum 15. 58. Mts. einzureichen. 81902 Mannunheim 2, 7. Jult 1890. Kafferliches Bahnpoſtamt No. 27. Jockers. Ausſchreiben u. Beſorgen von Rechnungen beſorgt. 81780 Näheres Expedition Bekanntmachung. Die Anmeldung der Ta⸗ hakpflanzungen betr. Nr. 5351. Nach§ 3 und 24 des Geſetzes, betref Be⸗ ſteuerung des iſt jeder Inhaber eines m pflanzten Grundſtück pflanzer), auch wen bak gegen einen theil oder unter ſon ungen durch einen an pflanzen oder läßt, verpflichtet, hehörde des Bezirks bis zum Ablaufe des 15. Juli die bepflanzten Grund⸗ ſtücke einzeln nach ihrer Lage und Größe genau und wahrhaft ſchrift⸗ lich änzugeben. Derſelbe erhält darüber von der gedachten Be⸗ hörde eine Beſcheinigung. In Be⸗ treff der erſt nach dem 15. Juli bepflanzten Grundſtücke muß die Anmeldung ſpäteſtens am dritten Tage nach dem Beginn der Be⸗ pflanzung bewirkt werden. Die Tabakpflanzer werden mit Bezugnahme hierauf in Kenntniß geſetzt, daß ſie die Impreſſen zu ihren Anmeldungen, wie ſeither, bei den Untererhebern ihres Wohn⸗ orts in Empfang nehmen können, daß ſie aber ſodann die von ihnen auf Seite 2 Spalte 1½ mit den erforderlichen Angaben verſehenen Impreſſen, alſo ihre Anmeldungen 191 Steuer, wie ſeither, beim Untererheber desjenigen Ortes abzugeben haben, in deſſen Ge⸗ märkung die angepflanzten Grund⸗ ſtücke liegen. Man macht dabei aufmerkſam, daß die Einreichung der Anmeldungen genau inner⸗ halb der oben bezeichneten Friſten erfolgen muß, weil die Nichtein⸗ haltung der letzteren unmachſicht⸗ lich Strafen nach ſich zieht. Ueber die erfolgte Anmeldung erhalten die Tabakpflanzer von den Untererhebern eine Beſchei⸗ nigung. Es liegt im weſentlichen ießſſſe der Tabakpflanzer, daß de dieſe Beſcheinigung längere h ſorgfältig aufbewahren, um 1 nöthigenfalls über die wirk⸗ lich erfolgte Anmeldung ausweiſen zu können. „Die Bürgermeiſterämter werden im Intereſſe ihrer Gemeindean⸗ gehörigen erſucht, Vorſtehendes unverzüglich auf ortsüblicher Weiſe in ihrer Gemeinde bekannt zu machenn 8 Mannheim, den 26. Juni 1890. Gr. Hauptzollamt. Kekanntmachung. Die landesgeſetzliche Krankenverſicherung der Dienſtboten, ſo⸗ wie der ohne Gehalt und Lohn beſchäftig⸗ tenGeſellen, Gehilfen und Lehrlinge betr. Dienſtherrſchaften und Arbeit⸗ geber machen wir auf nachſtehende geſetzliche und ſart achde Beſtim⸗ mungen zur Darnachachtung wie⸗ derholt aufmerkſam: „Bei der landesgeſetzlichen Kran⸗ kenverſicherung ſind gegen Krank⸗ heit verſtchert: à. alle in hieſ. Stadt beſchäftigten häuslichen und gewerblichen Dienſtboten, b. alle Perſonen, welche als Ge⸗ ſellen, Gehilfen und Lehrlinge ohne een nicht gegen freie Natural⸗ bezüge) in krankenverſicher⸗ ungspflichtigen Betrieben hie⸗ ſiger Stadt beſchäftigt ſind. Die Dienſtherrſchaften und Ar⸗ beitgeber von ſolchen Perſonen ſind gemäߧ 49 des Kr.⸗V.⸗G. verpflichtet, jede von ihnen be⸗ ſchäftigte verſicherungspflichtige erſon ſpäteſtens am dritten age nach Beginn der Beſchäftig⸗ ung bei der e de Melde⸗ ſtelle, nämlich bei dem Gr. ſten büreau anzumelden und ſpäteſtens am dritten Tage nach Beendigung der Beſchäftiguͤng daſelbſt wieder abzumelden. Dienſtherrſchaften und Arbeit⸗ geber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, ſind gemäߧ 50 d. Kr.⸗V.⸗G. verpflichtet, alle Auf⸗ wendungen zu erſtatten, welche die landesgeſetzliche Krankenverſtcher⸗ ung auf Grund der geſetzlichen u. ſtatutariſchen Vorſchriften zur Unterſtützulng einer, vor der An⸗ meldung erkrankten Perſon ge⸗ macht hat. Die vorgeſchriebenen Formulare zur An⸗ und Abmeldung können auf dem Gr. Paßbureau in Em⸗ pfang genommen werden. Wer die An⸗ und Abmeldung unterläßt, hat außer den oben angedrohten Folgen noch polizei⸗ liche ſtrafung bis zu 20 M. zu erwarten.“ 81793 Mannheim, 5. Juli 1890. Commiſſion für 0 k be⸗ Katzenmaier. Avis für Srautlente, Höteliers, u. Private! Sofort zu verkaufen durch den Unterzeichneten: 80447 1 hochfeine graue Ripsgarnitur beſtehend in: 1 Sopha, 6 über⸗ polſterte Seſſel und 2 Fanteuils, 3 Paar Borhänge(Rips.) 3,60 Meter lang, 1 Tiſch und 1 Spieltiſch, beide aus Ebenholz mit Einlage. Gg. Auſtett, Auctionator, B 7 57 S. Heffentliche Verſteigerung. Freitag, den 11. Juli d.., Nachmittags 2 Uhr, werde ich in Lit. 8 7, 18, J. St. dahier 81924 n mit 2 Seſſel, Fauteuil und 6 he, 1 Silber⸗ reau, 1 Pult, 1 Kaffee⸗ Kommoden, ſch⸗ he, Nachttiſche, Vorhänge, Bil⸗ er, Spiegel und noch Verſchie⸗ denes gegen Baarzahlung im Vollſtreckungswege öffentlich ver⸗ teigern. Mannheim, den 8. 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Anmeldungen zum Beitritt in den Verein beliebe man ſchrift⸗ lich an den Vorſtand zu richten; auch werden ſolche an den Uebungsabenden in den Turn⸗ hallen entgegengenommen. Freidenker verein Mannheim. Zweigverein des Deutſchen Frei dentthündeß. Mitgliederverſammlung, Donnerſtag, 10. d. Mts., Abends ½9 Ühr, m i Vereinslocal Belle-vne-Keller. Tagesordnung: 1) Vereinsangelegenheiten, 2) Ueber Aufgaben der frei⸗ denkeriſchen Fuſſe(Referent err Wilh. Fulda). 3) Allgemeine Umfrage. Zu zahlreichem Beſuͤche ladet höflichſt ein Der Vorſtand. 81895 Maunheimer Jitherclub. Donnerſtag Abend 9 Uhr Probe. 78502 Um pünktliches und zahlreiches Erſcheinen bittet 78503 Der Vorſtand. Geſangverein„Lyra“. Sonntag, den 13. Juli Ausffug nach Speyer. Abfahrt Morgens 10 Uhr per Extraboot. Alle Vereinsmitglieder und Freunde des Vereins mit Fami⸗ jenangehörigen werden mit der Bitte um zahlreiche Betheiligung freundlichſt eingeladen. 81911 Der Vorſtand. Gesundheitsbücher. 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Haupt⸗Abſchluß auf 31. Detember 1889. Das Guthaben von 15,191 Einlegern beträgt auf 31. Dezem⸗ ber 1889 Dasſelbe betrug von 13,982 Einlegern auf 31. Dezem⸗ M. 11,457,029. 54. ber 1888„ 10,503,491. 08. Vermeh rung 1,209 Einleger mit M. 353,5388. 48. Im Jahre 1889 haben betragen: 25,609 Einlagen M. 3,824,283. 70. 14,367 Rückzahlungen„ 2,870.745. 22. Sonach Mehreinlagen M. 953,538. 48. Wir bringen dies mit Bezug auf§ 7 der neuen Satzungen zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, den 13. Juni 1890. Die Verwaltung: Ad. Hirt. Ehmann. Spa tz. Gr. Gymnasjum Mannheim. Donnerſtag, 17. Juli, von morgens 7 Uhr an, findet im Gr. Schloß(Eingang rechts vom Haupt⸗ portal) eine erſte Aufnahmeprüfung für Sexta ſtatt. Dieſe iſt entſcheidend und kann nicht wiederholt werden. Es wird aber am 12. September noch eine zweite Aufnahmeprüfung ſtattfinden. Die Aumeldungen zur Aufnahme ſollen jedenfalls erſt am 11. September geſchehen. 31906 Mannheim, 8. Juli 1890. Gr. Direktion. Norddeutscher Lloyd. Post- und Sehnelldampfer von BRETHEN naoh 81897 Newyork Baltimore Brasilien La Plata Ostasien Australien. Prospecte und Fahrpläne versendet auf Anfrage Die Direction des Norddeutschen Lloyd, oder deren General-Agent„ ries Ph. Jac. Eglinger, Mannheim. Hypotheken⸗Darlehen Die Deutsche Hypotheken Bank in Meiningen gewährt hypothekarische Dar- lehen auf ſtädtiſche und ländliche Grundſtücke zu gün⸗ ſtigen Bedingungen durch Vermittlung ihrer Hauptver vertretung füe das Großherzogthum Baden. J. Aug. Engelsmann in Mannheim, Litera C 8 Ar. 8. 22395 lch habe mich hier niedergelassen und halte Sprochstunden für 81702 Obrenkranke täglich von 10—12 Uhr und von—5 Uhr Nachm. Sonntags nur von 10—1 Uhr Verm. Dr. med. Peter Schlifferowitsch, D 5, 13 Mannhelm D 5, 13, langjähriger Assistent an der Universitäts-Ohren- Klinik zu Heidelberg. Burean und Wohnung befinden ſich von heute an in meinem Hauſe 8190 IL. 13, W. 12a. H. Rostock, Athitect. Wohne von heute an F A, 18. Ludwig Gnam, Kaminfegetelfel 2. 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