In der Bofttſte eingetragen Wrer(Badiſche Beltszettung.) Nr. 2330. Abonnement: 50 Pfig. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtanf⸗ ſchlag M..90 pre Quaxtal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfgs. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Mannheimer der Stabt Naunheim und Umgebung. (100. Jahrgang. Journal. Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſechs Mal, Samſtags in zwei Ausgaben. (Mannbeimer Bolksblatt.) Zelegramm- 2 „Journal Raunheim.“ — Tn für den politiſchen u. 7 Chef⸗Kedakteur Iulkas Kad. für den lokalen und 128 Theißl Ernſt Müller, für den Inſeratentheik: Karl Apfel. Notationsdruck und Berlag der De. H. Haas'ſchen Butz⸗ N* Journal Dus„Nannheimer Journal““ 5 Eigenthum des 4a Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 233. 2. Ausgabe.(Telephen⸗Ar. 218.) Geleſenſte und verbreiteiſte Jritung in Maunheim und Umgebung. Auflage über 11,300 Exemplare. (Notariell beglaubigt.) * Wochenſchan. Nachdem die Manoͤver in Schleswig⸗Holſtein beendet ſind, hat ſich der Kaiſer mit der Kaiſerin nach Schle⸗ ſien begeben, um ſich von der Kriegstüchtigkeit des VI. Armeekorps durch den Augenſchein zu überzeugen. Die Provinz Schleſten bringt dem Kaiſerpaare ſtürmiſche Huldigungen dar. Der Kaiſer hat in einem Trinkſpruch auf die Geſchichte der Provinz Schleſien verwieſen,„die ſo eng und feſt“ mit ſeinem Hauſe verbunden ſei, wie kaum eine zweite.„Wenn ich zurückdenke an den Weg von Tilſit und Memel bis Breslau,“— ſo ſagte der Kaiſer—„an die Zeit meines hochſeligen Herrn Groß⸗ vaters und Herrn Urgroßvaters, an jene Zeit der tiefſten Erniedrigung bis zu der Zeit der erſten Erhebung, und von der Zeit der erſten Er⸗ hebung fort bis jetzt, ſo iſt gerade die Provinz Schleſten ein leuchtendes Beiſpiel der Tugenden, der Treue, der Hingebung, der Tapferkeit bis zum Tode. Daß dieſe Geſinnung in der Provinz auch heute waltet, daß ſte fortlebt und ſich von Geſchlecht zu Geſchlecht vererbt, das weiß ich und dafuͤr buͤrgt die Geſchichte dieſer Provinz.“ Man wird nicht nur in Schleſien von dieſen Worten des Kaiſers erfreut ſein, und wie alle Provinzen des Königreichs Preußen dieſe monarchiſche Geſinnung von Geſchlecht zu Geſchlecht vererben werden, ſo werden ſich die deutſchen Bundesſtaaten immer enger und feſter an das große Reich anſchließen, das in ſich die Einigung der deutſchen Stämme verkörpert. 9* Im Großherzogthum wurde in der abgelaufenen Woche das Geburtsfeſt des Großherzogs Friedrich allenthalben mit Sang und Klang gefeiert. Aufs neue bekundete bei dieſem Anlaſſe das treue badiſche Volk dem erhabenen Landesfürſten ſeine Ergebenheit und Verehrung und aus dankbaren Herzen ſtiegen die beſten, tiefge⸗ fühlteſten Wuͤnſche empor zur Vorſehung, auf daß ſie den Großherzog und ſein erlauchtes Haus ſchüͤtze und ſegne. 9 8* Am morgigen Tage ſoll in Karlsruhe eine Landes⸗ verſammlung deutſchfreiſinniger und demokratiſcher Ver⸗ trauensmänner ſtattfinden; ſpäter wird auch ein Partei⸗ tag der badiſchen Konſervativen abgehalten werden. Es gibt ſeltſamerweiſe gemäßigte Blätter in Baden, die ſich ſchon jetzt über die kommenden Dinge ereifern. Man laſſe doch erſt den kreiſenden Berg das Mäuslein gebären. Mit einer das Gefühl der Schwäche verrathenden Haſt ſtürzt ſich bereits jetzt die ultramontane Preſſe auf die— im nächſten Spätjahre ſtattfindenden Landtagswahlen und beſchwört alle„Gutgefinnten“, doch ſobald als moͤglich in die Agitation einzutreten und Verſammlungen abzuhalten, damit man nicht„überrumpelt“ werde. Als neueſte Weisheit macht ſich in unſeren klerikalen Blättern der Satz breit, daß man die religiöſen Orden zum Schutze der Throne und des Vaterlandes bedürfe. Dieſe oder ähnliche Lehren tauchen immer auf, wenn die unteren Volksklaſſen, alſo heute die Sozialiſten, in breitem Volks⸗ ſtrome den Verſuch machen, den Staat und die Geſell⸗ ſchaft im Sinne ihrer Lehre gewaltſam umzugeſtalten. Die Centrumsblätter ſind nun ſehr ungehalten, daß die liberale Preſſe in Baden ſich über jene ſeltſame Ordens⸗ verherrlichung luſtig macht. Allein wer es erſt vor wenigen Monaten mit erlebt hat, wie in unſerem Wahlkreiſe Mannheim⸗Weinheim⸗Schwetzingen der Sozialiſt Drees⸗ bach mit Hilfe der Centrumsſtimmen gewählt wurde und wie ſich die geiſtliche Führung mit dem Sozialismus zu⸗ recht fand, der wird ſich einen ſeltſamen Begriff machen von der Staats⸗ und Thronenrettung durch die geiſtlichen Orden. Wir haben wahrlich keine Kuttenangſt, aber das möchten wir doch beſtimmt betonen, daß es um das deutſche Vaterland und um die deutſchen Throne keines⸗ falls ſo ſchlecht beſtellt iſt, daß ſie zu ihrer Erhaltung den zweifelhaften Schutz fremder Moͤnche noͤthig hätten. Mit ſolchen Phraſen läßt ſich das Volk nicht bethören. ** * Wenn die Enthüllungen aus dem boulangiſtiſchen Lager nicht bald beendigt werden, wird der franzö⸗ chen Regierung die Pflicht erwachſen, die Angelegen⸗ eit vor die Gerichte zu bringen. Die gegen den Be⸗ ſtand der Republik gerichteten Umtriebe der Ropaliſten werden wohl nicht ſtraflos bleiben können, wenn man nicht die Autorität der Regierungsbehörden völlig unter⸗ graben laſſen will. Der durch die Enthüllungen des Herrn Mermeix hervorgerufene Skandal nimmt immer gröͤßeren Umfang an und hat ſich jetzt auf ſämmt⸗ liche politiſche Parteien erſtreckt. In erſter Linie werden dadurch Boulanger und ſeine Bande kompromittirt, das heißt in das richtige Licht geſtellt, aber das allein würde nur eine retoſpektive Bedeutung haben und auf die weitere Entwickelung der inneren Lage keinen Einfluß ausüben können. Dagegen wird immer mehr erſichtlich, daß die Monarchiſten und vor allem die Royaliſten durch dieſe Enthüllungen ſchwer geſchädigt werden, daß die Kenntniß von den ſchmutzigen und lügenhaften Unterhandlungen und Abmachungen zwiſchen dem Grafen von Paris und Boulanger auf die ſehr zahlreichen Konſervativen, welche weniger aus dynaſtiſchen Sympathien, als aus Abneigung oder Furcht vor den Radikalen, der royaliſtiſchen Partei angehörten, einen ſehr ungünſtigen Eindruck gemacht hat, und daß eine weſentliche Schwächung der royaliſtiſchen Partei zu Gunſten der gemäßigten Republikaner daraus entſtehen wird. Wenn auch nicht im gleichen Maße wie die Royaliſten ſind auch die Radikalen durch die Enthüllungen des Mermeix und noch mehr von der dadurch hervorgerufenen Polemik betroffen. Sowohl Clemenceau mit ſeiner Gruppe, als auch Floquet mit ſeinen Anhängern können es nicht von ſich abwälzen, daß ſte es geweſen ſind, welche Bou⸗ langer groß gezogen haben, daß ſte auch mit ihm kon⸗ ſpirirt und ſich erſt gegen ihn gewendet haben, als es den Royaliſten gelungen war, den General und ſein ſchwarzes Roß für ihre Zwecke zu gewinnen. Von allen republikaniſchen Politikern von Bedeutung iſt Herr Jules Ferry der Einzige, welcher ſich mit Boulanger niemals eingelaſſen, welcher von Anfang an die Republikaner gewarnt und keinen Anſtand genommen hat, die ver⸗ brecheriſchen Projekte des Generals und ſeiner Bande zu denunziren. Dieſe Thatſache muß geeignet erſcheinen, einen Umſchwung der irregeleiteten öffentlichen Meinung zu Gunſten des„Tonkinois“ herbeizuführen und den Augenblick näher zu rücken, wo es wieder moͤglich wird, daß Herr Jules Ferry auf's Neue zur Gewalt gelangt. * * Die Wortführer der ſchwarzen Internationalen be⸗ ſchäftigen ſich in jüngſter Zeit faſt ausnahmslos mit der ſozialen Frage. Der in Lüttich ſtattgefundene belgiſche Katholikentag für Sozialpolitik hat, wohl gegen die Ah⸗ ſicht eines großen Theils ſeiner Veranſtalter, gezeigt, wie Sozialpolitik und klerikale Herrſchſucht gerade in jenen Kreiſen, die ſich zu den berufenen und auserwählten zählen, miteinander in Widerſtreit gerathen. Im Laufe der in Lüttich ſtattgefundenen Verhandlungen wurde mehr und mehr klar, daß es ſich ſeitens der mancheſterlich⸗ doktrinären Schule, hier vertreten durch Herrn Woeſte, um ein ſorgſam vorbereitetes Komplot handelte. Seit dem Bekanntwerden des diesjährigen Programms, an deſſen Zuſammenſtellung mehrere deutſche Sozialpolitiker Antheil hatten, und ſeitdem eine ſtarke Betheiligung der deutſchen Ultramontanen ſicher war, hatte zwiſchen Woeſte und Biſchof Freppel von Angers, dem bekannten Parla⸗ mentarier und wohl dem zielbewußteſten Führer der kathol. Partei Frankreichs ein lebhafter Meinungsaustauſch ſtatt⸗ gefunden. Auf Koſten dieſer beiden und ihres Anhanges ſind jene franzöſiſchen Prieſter nach Lüttich entſandt worden, welche im Verein mit einigen Belgiern auf dem Kongreſſe die größte Freiheit des Individuums verkün⸗ digten, ſie, die gegen allen und jeden Schutz des Arbei⸗ ters Einſpruch erhoben im Namen der Freiheit des— Geldbeutels und welche Alle, die anderer Meinung wa⸗ ren, und ſelbſt Biſchöfe, bezichtigten, ſie wichen vom wah⸗ ren Glaubenswege ab und handelten im Widerſpruche mit dem Papfte und den Lehren der Kirche. Merkwür⸗ dig war bei alldem, daß die auf einem katholiſchen Kon⸗ greſſe berufenen Autoritäten, die Biſchöfe einig waren über die Prinzipien der modernen Sozialreform, während der niedere Klerus förmlich wüthend gegen dieſe an⸗ ſtürmte, geführt von einem franzöſtſchen Biſchofe, dem das Votum ſeines Amtsbruders von Rheims und Mont⸗ pellier entgegenſteht. Das Komplot, welches die letztere Gruppe geſchmiedet hatte, iſt geſcheitert: der Kongreß hat die Ideen des Lütticher Biſchofes, der völlig im Ein⸗ klange iſt mit den deutſchen und engliſchen katholiſchen Reformen, angenommen. Das iſt ein großer Fortſchritt, der diesmal erzielt wurde; der zweite iſt das Unterliegen des franzöſiſchen Chauvinismus unter die weiterſchauen⸗ den internationalen Meinungen. Für Belgien bürfte, Sonntag, 14. September 1890. der„Frankf. Ztg.“ zufolge, dieſer Ausgang des Kon⸗ greſſes zur Folge haben, daß im ultramontauen Lager über die Ziele des Rechtenführers Woeſte ſich neue, jenem vielleicht in nicht ſo ferner Zeit verhängnißvolle Anſchau⸗ ungen bilden werden. Aus Stadt und Land. *Maunheim, 18. September 1890. „Perſonalnachrichten. Verſetzt wurden: der Stener⸗ aufſeher Friedrich Wilhelm Eiffler in Käferthal nach Mannheim und der Hauptamtsaſſiſtent Adolf Hüther zum Hauptſteueramt Karlsruhe. * AHuszug aus der amtlichen Patentliſte über die in der Zeit vom 4. Sept. bis 10. Sept. 1890 erfolgten bad. Patentertheilungen und Anmeldungen: a. Anmeldungen: Keine,— b. Ertheilungen: Nr. 53,927. Seitenkuypelung für Eiſenbahnwagen. E. Fiſcher in Bruchſal(Baden) Schiller⸗ ſtraße 9 ptr.— Vom 20. März 1890 ab. F 4669. Nr. 53900. Vorrichtung an Cigarren⸗Wickelmaſchinen zur ſelbſttbätigen Einlegung der fertigen Puppen in die Wickelform. B. Wertheimer in Bruchſal(Baden). Vom 6. April 1890 ab. W 6780. * Falſche preußiſche Thalerſtücke mit der Jahres⸗ zahl 1555 ſonten in Umlauf ſein. Ihr Klang iſt gut, aber die Farbe etwas matt, bleiern. Der Spruch auf dem Rande„Gott mit uns“ fehlt. Auch falſche Zwanzig⸗Pfennigſtücke ſind ver⸗ ausgabt worden. Ebenſo find falſche Einmarkſtücke mit dem Münzzeichen FT und der Jahreszahl 1874 im Umlauf. „Statiſtiſches aus der Stadt Maunheim ves der 35. MWoche von 1890(24. Aug. bis 30. Aug.). Todes⸗ urſachen für die 34 Tobesfälle die in unſerer Stadt vor⸗ lamen, verzeichnet vas kaiſerliche Geſundheitsamt folgende Krantheilen! In— Falle Maſernl und Rötheln, in 1 Falle Scharlach, in— Falle Diphtherie und Croup, in — Jalle Unterleibstyphus(gaſtr. Nervenfieber), in 1 FJalle Kindbettſieber in 3 Fällen Lungenſchwind⸗ ſucht, in 3 Fällen akute Erkrankung der Athmungsorgane, in 7 Fällen akute Darmkrankheiten,(in 2 Fällen Brechdurch⸗ 5 In 19 e ſonſtige verſchiedene Krankheiten. In — Falle gewaltſamer Tod. Kinder bis 1 Jahr 2. *Todesfälle in der Zeit vom 24. Aug, bis 30. Aug. 1890. Nach den Veröffentlichungen des kaiſerlichen Geſund⸗ heitsamts ſind in der bezeichneten Woche, berechnet auf das 1000 Einwohner und das ganze Jahr, als geſtorben ange⸗ meldet: In Aachen 28,2; Altona 22,8; Angsburg 34,9: Barmes 18,0; Berlin 28,8; Bochum 27,4, Bonn28,5, Braunſchweig 38,5; Bremen 23,1; Breslau 35,6; Charlottenburg 36,1; Chemnißz 48,2; Danzig 38,8; Darmſtadt⸗Beſſungen 20,2; Dortmund 22,1; Dresden 25,7; Düſſeldorf 35, 1; Duisburg 28,3; Elbes⸗ feld 18,3; Elbing 38,5; Erfurt 32,1; Eſſen 20,1; Frankfurt a. M. 17,7; Frankfurt a. O. 27,5; Freiburg i. Br. 21,5; .⸗Gladbach 28,8; Görlitz 43,7: Halle a. S. 324: Ham⸗ burg 25,1; Hannover 26,1; Karlsruhe 29,1; Kaſſel 11,2; Kiel 26,4; Köln 35,6; Königsberg 31,1; Krefeld 29,6; Leip⸗ zig 33,2; Liegnitz 19,1; Lübeck 140. Magdeburg 338; Mainz 22,6; Mannheim 25,8: Metz 14,2; Mülhauſen 20,0; München 33,7; Münſter 219; Nürnberg 25,8; Plauen i. B. 21,9; Poſen 28,7; Potsbam 29,4: Roſloc 13,8; Stektin 35,5: Straßburg 25,4: Stuttgart 20,2; Wiesbaden 178; Würzburg 25,7; Zwickau 28,9. Der freie deutſche Bäckerverband, welcher geſtern 6 0 erſten Verbandstag in Frankfurt a. M. abgehalten hat, alen den nächſten Verbandstag in Heidelberg zu veran⸗ alten. * In der früheren Dragonerkaſerne iſt man ge⸗ genwärtig, nachdem die äußeren und inneren Renovations⸗ arbeiten beendet find, damit beſchäftigt, die innere Einrichtung der Kaſerne für die am 1. Oktober hier drei Batterien Artillerie wieder berzuſtellen. Der Kaſernenhof wird gegenwärtig zu beiden Seiten des Durchganges mit großen eiſernen Gittern verſehen. Die Kapelle des bieſigen Grenadierregiments wird morgen Sonntag im„Muſeum“ in Donaueſchingen ein Konzert geben. „Der Ban der neuen Neckarbrücke ſchreitet rüſtis vorwärts. Die Pflaſterung der Fahrbahn iſt bereits bis zur Mitte der Brücke gediehen. Die Jugen zwiſchen den ein⸗ zelnen Steinen des Pflaſters werden mit Cement ausgegoſſen. Gegenwärtig werden auf der nach der Nothbrücke zu gelegenen Gehbahn Gas⸗ und Waſſerleitungsröhren nach dem Neckar ⸗ ſtadttheil gelegt. Die Zuleitung des Gas und Waſſers nach dem jenſeitigen Stadttheil geſchah bis jetzt mittels unter dem Flußbette des Neckars befindlichen Dückerröhren. Da eine derartige Lage der Zuleitungsröhren jedoch auf alle Fälle ſeine Schwierigkeiten im Gefolge hat— man möge nur an eine nothwendig werdende Repargtur dieſer Röhren denken — ſo hat der Stadtrath ſeinerzeit beſchloſſen, die Röhren entlang der neuen Neckarbrücke anbringen zu laſſen, ein Be⸗ ſchluß, welcher bei der Rheinbauinſpektion die entgegen⸗ kommendſte Aufnahme fand und jetzt zur Ausführung gelangt. *Erbauung einer feſten Verbindung vom Jungbuſch nach dem Neckarvorſtadttheil. Die in dieſer Angelegenheit an den Stadtrath 1 richtende, in der geſtrigen Verſammlung der Intereſſenten beſchloſſene Petition, welche unter der hie⸗ ſigen zirkuliren ſoll, hat folgenden Wortlaut: itbürger und Einwohner! „Nachdem unſer verehrlicher Stadtrath bereits voriges Jahr das Bedürfniß einer zweiten feſten Verbindungsbrücke vom Jungbuſch nach der Neckarvorſtadt zu allgemeiner Be⸗ friedigung anerkannt hatte, wurde inzwiſchen der Verſuch gemacht, auch die Großh. Regierung bezw. die General⸗ Direktion der Bad. Eiſenbahnen bei der Ausführung dieſer Anlage zunächſt zu betheiligen. Die jüngſten Kammerver⸗ 4. Seitte, Seneral⸗Anzeiger. MNanngeim, 14. Sepleuider. 3 Baben jedoch ergeben daß die erſten einleitenden chritte in dieſer hochwichtigen Angelegenheit nicht von Seiten der Bad. Staatsbehörde erwartet werden dürfen, und daß, oögleich ein Staatsveitrag nicht ausgeſchloſſen erſcheint, im Hinblick auf die großen lokalen Intereſſen, die Stadtgemeinde Maunheim für verpflichtet angeſehen wird, die Initiative in dieſer Sache zu ergreifen.— Unſer heutiges Vorgehen be⸗ sweckt nun die ungeſäumte Grledigung der Platzfrage, ſowie zie Ausführung der techniſchen Vorarbeiten bei unſerem ver⸗ ehrlichen Stadtrath zu befürworten und wollen wir uns dabei die hohe Bedeutung der zukünftigen unteren zwejten Neckar⸗ brücke in Kürze nochmals klar machen.— itbürger und Einwobner! Die Stadt Mannheim iſt ein Geſchäfts⸗ und Erwerbsplatz, deſſen Größe und Wohlſtand von einer um⸗ 1155 Ausnützung ſeiner naturgemäßen Lage zwiſchen iſenbahn und Waſſer abhängig iſt. Wohl iſt unſer der⸗ zeitiges Hafengebiet eine großartige, muſtergültige Anlage, völlig geeignet, unſerem ausgedehnten Handel einen werth⸗ vollen Stützpunkt zu bieten, als Pachtgelände, und durch die Hochwaſſergefahr kann es jedoch nur im Nothbehelf für ge⸗ werbliche und induſtrielle Niederlaſſungen Verwendung finden. Es fehlt uns ein ſog.„Induſtriehafen“, reſp. ein Gelände, geſchützt zwiſchen Eiſenbahn und Waſſer, welches in credit⸗ gebenden Privatbeſitz übergehen ſoll und dabei mit unſerer Central⸗Anulage auf der Mühlau in direkten Zu⸗ ſammenhang und Anſchluß gebracht werden kann.— That⸗ ſächlich haben verſchiedene induſtrielle Unternehmungen, deren Niederlaſſung hier erwünſcht und ſelbſtverſtändlich geweſen wäre, ſich anderwärts feſtgeſetzt; ebenſo iſt die Gefahr vor⸗ handen, daß die beſtehenden am Ort befindlichen Geſchäfte durch die mächtig voranſchreitende Stadterweiterung(dem Bedürfniß nach Wohnhäuſern), ebenfalls verdrängt werden. Die Induſtrie iſt die nafurgemäße Schweſter des Handels. Sie darf mit Recht die gleichen Verkehrs⸗Einrichtungen und Exleichterungen verlangen, die gleiche Fürſorge beanſpruchen, umſomehr wir ja glücklicherweiſe in der Lage ſind, ihr mit ver⸗ hältnißmäßig geringen Opfern entgegen kommen zu können. Wie bekannt, iſt unſer ſog. Floßhafen ein von der Fluß⸗ Correction herrührendes, 10,000 Meter umfaſſendes Uferge⸗ lände, in jeder Beziehung geeignet, unſerem Bedürfniß Ab⸗ hülfe zu bieten, nur muß noch der Anſchluß an die Central⸗ ſtelle mittelſt einer neuen Eiſenbahn⸗ und Verkehrsbrücke erfolgen. Dieſe Brückenverbindung erſchließt uns für indu⸗ rielle und gewerbliche e ein unſchätzbares rbeitsfeld jenſeits des Neckars, ſie greift überhaupt tief in die geſchäftlichen und Erwerbsverhältniſſe unſeres ganzen Platzes ein und vermehrt in jeder Weiſe unſere Hülfs⸗ quellen. Ferner geben wir noch zu bedenken, daß die don der Stadt zu bringenden Opfer durch die werth⸗ golle Verwendung des broben ſtädtiſchen Grundbeſitzes am Nuobze mehr wie gedeckt werden können. Mitbürger und inwohner! Wir geben Euch heute Gelegenheit, durch die Unterſchriſt in der Eingabe an unſeren verehrlichen Stadt⸗ rath Eure Zuſtimmung auszudrücken und wir glauben, daß Han hieſige Einwohner dies mit gutem Gewiſſen thun kann. annheim, Juli 1890. Das Comits zur Betreibung einer feſten Verbindung vom Jungbuſch nach der Neckarvorſtadt.“ Eine Verlooſungzliſte von der mit der letzthin in Karlsrube ſtattgefundenen Badiſchen Geflügelausſtellung ver⸗ bundenen Verlosſung liegt gegenwärtig in der Expedition unſeres Blattes zur Einſicht auf. „»TFelephonverbindungen. Nach einer oberpoſtamt⸗ lichen Bekannimachung wird demnächſt mit der Telephonan⸗ lage in Speyer begonnen. Bis dahin wird guch die Draht⸗ legung Ludwigshbafen⸗Kaiſerslautern fertig geſtellt ſein, ſodaß eine telephoniſche Verbindung der Städte Kaiſerslautern⸗ Speyer⸗Ludwigshafen⸗Manngheim baldigſt zu erwarten iſt. Es ſolgen bierauf die Städte Pirmaſens und Neuſtadt. Ein neuer uee ennig⸗Bazar wurde heute in dem Epting ſchen Hauſe Vik. 8 1 Nr. 9(Breite Straße) von ern H. Beer eröffnet. Sind es ſchon die geräumigen Lo⸗ alitäten, die auf den Beſucher des Bazars einen guten Ein⸗ 20 machen, ſo überraſchen noch weit mehr die tauſenderlei achen, welche zu gne e enorm billigen Preiſe erhält⸗ lich find. Die Auswahl iſt eine ſehr reichhaltige und dürfte eine gleiche wohl ae in einem derartigen Geſchäfte anzu⸗ treffen ſein. Es befinden ſich auf dem geſchmackvoll und über⸗ fichtlich aſſortirten Lager Kinderſpielwaaren aller Art, Luxus⸗ und Gebrauchsartikel für Herren und Damen, Portefeuille⸗ und Galanteriewaaren in allen Genre's, ſowie eine große Auswahl in Haushaltungsgegenſtänden, worunter hauptſäch⸗ lich Porzellan⸗ und emaillirtes Blechgeſchirr vertreten iſt. Bei Beſichtigung der Gegenſtände ſollte man es kaum für möglich halten, daß die Induſtrie in der Lage iſt, zu einem ſolch' binigen Preiſe fabriciren zu können. Es unterliegt wohl keinem weifel, daß dieſer neue Bazar die Beachtung des hieſigen ublikums auf ſich lenken wird. Der Stolze ſche Stenographen⸗Verein eröffnet demnächſt in der Realſchule und in ſeinem Lokale neue Unterrichtskurſe. Wir möchten auf die eifrige Thätigkeit dieſes Bereins beſonders hinweiſen, deſſen große Erfolge hier zur Genüge bekannt ſind, und dem Verein ſowohl als dem Stolze'ſchen Syſtem zur Ebhre gereichen. Bei der großen Bedeutung der Stenooraphie in der Gegenwart, namentlich im Geſchäftsleben, kann nur mit Freuden begrüßt werden, wenn dieſer Vexrein durch ſo günſtige Bedingungen(Mk..— inel. Lehrmittel) allen zur Erlernung dieſer Kunſt die Hand bietet. Wir können deßhalb allen mit ſchriftlichen Arbeiten viel beſchäftigten Perſonen beſonders aber den hieſigen Han⸗ delsbefliſſenen die Erlernung dieſer nützlichen Kunſt nur empfeblen und verweiſen dieſelben auf die diesbezügliche Annonce im Inſeratentbeil dieſer Nummer. Bermißter Kuabe. Der 6 Jahre alte 5 0 des Müllers O. Stuck in Köndringen bei Freiburg hat ſich am 5. ds. Mts. von zu Hauſe entfernt und iſt bis jetzt noch nicht wieder zurückgekehrt. Die beſorgten Eltern bitten alle Die⸗ jenigen, welche über den Verbleib des Knaben Auskunft geben können, an ſie ſchleunige Mittheilung gelangen zu laſſen. Zu⸗ gleich haben dieſelben für die Auffindung ihres Kindes eine Belohnunng von 50 M. ausgeſetzt. 'Ein Erſatzreſerviſt, Denzer aus Rottenburg. der erſt vor einigen Tagen zur Uebung eingezogen worden iſt. bald darauf aber von einer Krankheit befallen wurde, iſt heute Nachmittag 3 Uhr mit militäriſchen Ehrenbezeugungen zur ewigen Ruhe gebettet worden. *Ein Soldat des hieſigen Grenadierregiments, welcher zum Wachdetachement nach Bruchſal abkommandirt war, wurde dortſelbſt wegen Verübung eines Sittlichkeits⸗ verbrechens an einem Schulmädchen verhaftet. Unfall. In der Nähe der Militärſchwimmſchule, wo⸗ ſelbſt gegenwärtig der Rheindamm neu hergeſtellt wird, rollte geſtern beim Umdrehen der Straßenwalze dieſelbe den Rhein! damm hinab. Eines der vor die Walze geſpannten Pferde ſtürzte zu Boden. Glücklicherweiſe verlief der Unfall ohne weitere 8 Mit der Heraufſchaffung der Walze war man noch heute Vormittag beſchäftigt. *Berhaftet wurden eſtern Abend 4 junge Burſchen, welche in einer Wirthſchaft auf dem Jungbuſch eine dritte Perſon mit Mißhandlungen bedrohten. Hopfenbericht. Unterſchüpf, 11. Sept. In das Hopfengeſchäft iſt wieder etwas Leben gekommen. Verkauft wurden Hopfen zu 150—160 M.— In Walldorf, Kirr⸗ lach, St. Leon und den Gemeinden im Brurhein wurde viel aufgekauſt zu Preiſen von Mk. 120 bis 220.— In Schwetzingen wurden geſtern 125 bis 210 Mk. bezahlt. Das Verkaufsgeſchäft war ein ſehr flottes.— Oftersheim. Hier wird ſeit einigen Tagen zu Mk. 200 und Trinkgeld ge⸗ 905 Eitda die halbe diesjährige Ernte iſt im Beſſße der andler. Tagesnenigkeiten. — Gerlin, 12. Sept.(Ein erſchütterndes Ja⸗ miliendrama) hat in Landsberg a. W. ſeinen Abſchluß gefunden. Dort haben ſich die 41jährige Frau Auguſte Schley und deren 15jährige Tochter Zeolide, beide zu Berlin, Roſen⸗ thalerſtraße wohnhaft, im Canal ertränkt. Häufige Zwiſtig⸗ keiten, wie man ſaat, bervorgerufen durch die Heftigkeit ihres ſonſt als fleißig und ſolid geſchilderten Ehemannes, ſollen der Frau das Zuſammenleben mit demſelben verleidet haben. — Berlin, 12. Sept.(Ein noch unaufgeklärter Unglücksfall.) Der um 10¼ Uhr auf dem Stettiner Babhnhof einlaufende Vorortzug in der Richtung von Pankow führte geſtern einen jungen, elegant gekleideten Mann mit ſich, der, mit einer ſchweren Wunde am Hinterkopf, in be⸗ wußtloſem Zuſtande, bei Ankunft des Zuges ſofort mittelſt Tragkorbes in die königliche Klinik überbracht wurde. Der Verunglückte iſt auf der Bahnſtrecke zwiſchen hier und Pankow neben dem Geleiſe aufgefunden worden. Er wurde als der 23jährige, in einem hieſigen Bankgeſchäft angeſtellte Buch⸗ halter Hans diiche feſtgeſtellt. Vermuthlich iſt er von dem 1 71 70 befindlichen Zug heruntergeſprungen und zu Boden geſchlagen. — Wien, 11. Sept.(Eineſchwierige Operation.) Der erſte Schritt vom Wege der rechtſchaffenen Lebensfüh⸗ rung hat, wie wir ſeinerzeit gemeldet, den 41jähr. Appreteur⸗ Gebilfen Andreas Walliſch in dem Augenblicke, als er durch einen Detective verhaftet werden ſollte, veranlaßt, einen Selbſtmordverſuch auszuführen, wie ſolcher in den Annalen der Selbſtmordchronik äußerſt ſelten und in denjenigen des Allgemeinen Krankenbauſes bislang noch niemals verzeichnet worden war. Der Unglückliche, welcher ſich den Bauch aufge⸗ ſchlitzt hatte, wurde guf die Abtheilung des Prof. Weinlech · ner in's Allgemeine Krankenhaus gebracht. Profeſſor Wein⸗ lechner, der wegen der Seltenbeit des Falles ſofort im Operations ⸗Sagle erſchienen war, veranlaßte im nächſten Augenblicke durch ſeinen Aſſiſtenten Herrn Dr. Carl Maver die chirurgiſche Operation, die ohne Anwendung von Narkoſe vorgenommen wurde, da ſich der Patient gegen dieſelbe ge⸗ wehrt hatte. Die überaus ſchwierige Operation gelang voll⸗ ſtändig, ſo daß ſich der Patient bereits in voller Reconvales⸗ cenz befindet. Walliſch, der, wie er ſich ſelbſt getzußert hatte, den erſten Schritt vom Wege auf fürchterliche Weiſe ſühnen wollte, wird demnächſt in das Inquiſiten⸗Spital transportirt werden. Die Aerzte der Profeſſor Weinlechner ſchen Abthei⸗ lung wurden anläßlich der glänzenden chirurgiſchen Leiſtung von vielen Seiten beglückwünſcht. Der Patient allein fühlt ſich darüber namenlos unglücllich. — Preßburg, 11. Sep.(CEin Meſſerkampf zwi⸗ ſchen Mann und Frau) Die Stadt Leva war geſtern der Schauplatz eines gräßlichen Familien⸗Dramas. Der be⸗ jahrte reiche Gutsbeſitzer Birik machte beim Mittagmahle 7 Frau Vorwürfe wegen ihres ſchlechten Lebenswandels. dem hierauf entſtandenen Streite entſpann ſich zwiſchen den beiden Ehegatten ein blutiger Kampf mit Tiſchmeſſern, der in raſender Wuth geführt wurde. Die Frau wurde durch Meſſerſtiche tödtlich verletzt, dem Manne wurde der Unter⸗ leib aufgeſchlitzt. Die Frau ſtarb unter den Händen des Arz⸗ tes, während Birik hoffnungslos darniederliegt. — Preßburg, 12. Sept.(VBerhaftung des Trenc⸗ ſiner Defraudanten.) Der nach einer Defraudation von 6000 fl. durchgegangene Diurniſt Vanko vom Trencſiner Staatsbauamte wurde verhaftet. Man fand bei ihm 4900 fl. — Petersburg, 10. Sept.(Zu Fuß durch Ruß⸗ land.) Die Lorbeeren des Koſaken⸗Offiziers Pieſchkow laſſen in Rußland immer noch gar manchen Ehrgeizigen nicht lafen. 5 t iſt ein junger Sportsmann der in Wladiwo⸗ ock garniſonirende A B. im Beariff, den weiten Weg von dieſer am äußerſten Rande Sibiriens gelegenen Stadt bis Petersburg gar zu Fuß zurückzulegen. Natürlich beeilten ſich die Vorgeſetzten des waghalſigen jungen Mannes, ihm den erbetenen ſechsmonatlichen Urlaub zu geben und ihn mit allen möglichen Legitimationspapieren und Empfehlungen auszurüſten. Am 12. Juni konnte ſich der Infanterieoffizier — wie ruſſiſchen Blättern jetzt erſt aus Wladiwoftock gemeldet wird— blos mit einem kleinen Aane in welchem nebſt dem nöthigen Kleingeld und der unentbehrlichen Wäſche noch etwas Lebensmittel ſich befanden, nach Petersburg in Be⸗ wegung ſetzen. Näheres über den weiteren Berlauf des kühnen Unternehmens iſt bisher noch nicht bekannt geworden. Theater und Muſtik. Berlin, 12. Sept.(Ueber Wildenbruch's Schan⸗ ſpiel„Die Haubenlerche“), welches demnächſt im Deutſchen Theater ſeine erſte Aufführung erlebt, wird mitge⸗ theilt, daß das Stück dem Berliner Leben entnommen und zum großen Theil im Berliner Dialelt geſchrieben iſt. Es enthält im Ganzen 7 Rollen. Wien, 12. Septbr.(Für das Hofburgtheater) wurden Fräulein Chriſtine Hebbel und Fräulein Thereſe Hebbel, Enkelinnen des Dichters Hebbel, engagirt. Beide werden zu Beginn des neuen Thegterjahres, und zwar Fräulein Chriſtine Hebbel als ſentimentale Liebhaberin, Fräulein Thereſe Hebbel in naiven Rollen debutiren. Paris, 11. Sept. Der vor Kurzem verſtorbene Schrift⸗ ſteller Alexandre Chatrian hat ſeit zwei Jahren an einer Gehirnkrankgeit gelitten und iſt auch derſelben erlegen. Dieſe nun bekannt werdende Thatſache liefert einen erklärenden Commentar zu den ungeheuerlichen Beſchuldigungen, welche der damals ſchon gehirnkranke Chatrian gegen ſeinen lang⸗ jährigen Mitarbeiter und Jugendfreund Erckmann erbob. un Paris wird demnächſt ein neues Theater er⸗ öffnet werden; dasſelbe führt den Namen„Hiſtoriſches Theater“ und wird hauptſächlich Bühnenſtücke, welche geſchichtliche Er⸗ eigniſſe und Perſönlichkeiten behand⸗ln, zur Aufführung bringen. Als Eröffnungs⸗Vorſtellung iſt„Marig Stuart“, ein Drama von Creſſonois und Sanſons, in Ausſicht genommen. Aeneſie Nachrichten und Trlegramme. Berlin, 13. Sept. Es beſtätigt ſich, daß auf dem kolonialpolitiſchen Gebiet die Regierung dem Reichs⸗ tage ein eingehendes Programm vorlegen wird, woran ſich längere Erörterungen knüpfen dürften. Neue Steuer⸗ geſetze ſind ausgeſchloſſen. Der Etat ſtellt auch auf dem militäriſchen Gebiet keine erheblichen Neuforderungen. *Chatam, 12. Sept. Mehrere Offiziere der Ma⸗ rinewerkſtätten, darunter zwei höheren Grades, wurden unter dem Verdachte, vertrauliche amtliche Mittheilungen nichamtlichen Perſönlichkeiten mitgetheilt zu haben, ſus⸗ pendirt. *Paris, 13. Sept. Baron Hirſch ſoll wegen ſeiner Förderung der boulangiſtiſchen Bewegung ausge⸗ wieſen(2) werden. London, 13. Sept. Der„Standard“ meldet aus Sanſibar: Der Sklavenhandel dauere in Deutſchoſt⸗ afrika fort; 1000 Uanyamwezi ſeien nach Bagamoyo gebracht worden. Southampton, 13. Sept. Die Dockarbeiter nehmen morgen die Arbeit wieder auf. Die Stadt iſt ruhig. 5 Madrid, 15. Sept. In der Stadt Valencia ſind geſtern 31 Choleraerkrankungen und 23 Todesfälle vor⸗ gekommen; ebenſo werden einige Fälle aus Dörfern der Provinz Caſtilien gemeldet. In dem Dorfe Vallecas in der Nähe von Madrid wurden ebenfalls einige cholera⸗ verdächtige Fälle beobachtet. « Odeſſa, 13. Sept. 250 jüdiſche Famillen ver⸗ ließen am Donnerſtag die Stadt. * Waſhington, 12. Sept. Die Tarifbill gelangte mit den Abänderungsanträgen des Senats an die Kammer, welche dieſelbe an die Finanzkommiſſton verwies. *New⸗York, 11. Sept. Wieder eine elektriſche Hinrichtung in Amerika. Ein wegen Mordes zum Tode verurtheilter Japaneſe wird demnächſt hier mittelſt Elek⸗ tricität hingerichtet, nachdem dem Antrage des Staats⸗ anwaltes, den Hinrichtungsakt zu ändern, vom Richter nicht ſtattgegeben worden. Mannheimer Handelsblatt. Maunheimer Effectenbörſe vom 13. Sept. An der heutigen Börſe waren Anilin⸗Aktien zu 283.50 geſucht. Maonnheimer Rückverſicherung wurden zu M. 410 gehandelt. Württemberg. Transportverſicherung blieben zu A. 700 geſucht. Mannheimer Dampfſchleppſchifffahrt 120., 121 P. Toursblatt der Mannheimer Börſe vom 18. Sept. Obligationen. 4 R. Hyp. Pſpbr. S. 43-46100 18 5 4 Bab. Oblies. Mark 108.80 b664„„ 47-49.58 lel. 100. 75 4„ 1886 108.50 58%½% MNauuheimer Obl. 1888 99.— 5 f. 108.11864 5„ 1586101.— 4 T. 100 gooſe 143.95 63 4„„ 1860 108.40 8⁴7%· Reichzanleiſſhe 100.— 64 Ferdöneg 100.50 b 4 5 106.40 4 Freiburg i. B. Obl. 101.— 53 Preuß. Conſels 106.8˙ 8⅜5 5 88.— 55 3½„ 100.—%½ Lubtwigsgafen MWR ſies— 53 4 Bateer. Oblkgatienen Mk. 108.— 84 95 0 4 Judwigsbahn Mk. 108.—. 4% Wagh. Zuckerfabe! 101.— 4 Pfälz. Zudwigsbahn H. 101.— 555 Baberseeldler Spinnerei 101.— 4„ Maxbahn 108.— G 5 Berein. Chem Fabrifen 99.— 4 Nordbahn 102.80 b5 Weſteregeln Alkaßſwerke 108.— 4½%„ Priorit 58 50 b 4½% f. Br.O. db. Spey. Zalw. 104.50 56 4½% Rhein. Hyp.⸗Bfandbrieſel 95 1 b5 4½6% Bellſtofffabritcsaldtsf101.80 53 ctien. Oadiſche Bank 11680 53 Sinner Brauerel, Spiritus⸗ Fheinſſche Creditbank 123.0 55 und Preſßhefefabr. 186.— 2000 yp.-B. 80 pct..186.50 53 4 0 che Brauerei 66— 9 Pfälz. 116.25 63 Badlſche Brauerei 71.— Pfälziſche Bank 137% Ganter, Brauerei Freikurg 128— Mannheimer Volksbank 125.— Brauerei z. Soune Weltz 125.— Deutſche Unonbank 85.60 Malgzfabr. Hochheim—.— Jewerbebank Speyer 50% E111.— 8 Maunh. Dampfſchleppſchiff. 18.— Wfälziſche Zudwigsbahn 288.2f, 5 Cöin. Nhein-u. 80— „ Maxbahn. 154.— Bad. Schifffahrt⸗Aſſecuranz 1100 „ Norbbahn 192.50[ Bad.- n. Mitverſich. 475.— e Bahn 44.— 8 Manuheimer cherung 570.— amm-Akt. d. Ber. ch. Fabr. 85. Mannheimer Räckverſſch. 410.— 5 Borzugs⸗Alt„„90%.“—.— Württ, Trausportverſich. 7eo.— 8 Dadiſche Anilin u. Soda 2886 Oberrhein. Berſ.-⸗Geſellſchaſt 865.— Weſteregeln Alkallwerke 156.— 8 pinnet 57.— TChen. Fabrik Goldenberg 112 ef Ettlinger Spinnerei—.— Lelne u, Schötenſac 79.80 Mannbelmer alt e 91.60 6 zerein D. Oelfabriken 108.— Deutſche Seehandl.—.—— Waghäusler Zuckerſabrit 98.— Manuh. Gum. u. Asbfbrk..80 Mannbeimer erraſſin.—— Karlsruher Naſchlnenbau 145.— Mannheimer Akttenbrauerei174.— utten helmer Spinnerei.— 8 Fichbaum-Brauerei 142— arlir. Nähmf. Hald u. Neuf—.— Judwigshafener Brauerei 194— 8 178.— 0 Schwetzinger Brauerei 78.— Werein. Speyerer Ziegelwerle 187.— Prauerei z. Storch 116.85 fälg.„ u. Spritf,—— Seidelbergerfletienbrausrel161.60& rkl. Tementwk. Heldelbeg. 188.— Drauerei Schwart 140— Bellſtofffabrif Waldeef 1886—. Fraukfurter Börſe vom 18. September. Unſere Börſe verkehrte heute, bauptſächlich im Hinblick auf die bevorſtehenden füdiſchen Feſſtage in ziemlich ruhiger, doch feſter Haltung, klodaß wenig Bemerkenswerthes zu be⸗ richten iſt. Bankaktien liegen ziemlich feſt, Credit ſehr ſtill. Von Bahnen ſind Lombarden als feſt zu nennen, dagegen mußten Staatsbahn die letzthin erzielte Avance wieder ein⸗ büßen, Galizier eine Nuance ſchwächer, Schweizer Bahnen etwas erholter. Montan fefter, namentlich waren Kohlen⸗ werthe anfangs begehrt. Türkiſche Werthe ſteigend. chlußcourſe: Credit 279¼, Commandit 280.90, Staats⸗ bahn 225¼, Lomharden 188 ½¼, Galizier 184¼, Elbe 217, Gotthard 168 ½, Anflin 283, Nordoſt 152.80, Centrol 2505 Union 131.20, Ottomanbank 127.90, Internationale 6. Berliner Schlußßeourſe vom 18. September. Wie in den letzten Tagen ſtand auch die heutige Börſe unter dem Einfluß der Rubel⸗Bewegung und iſt daher in⸗ folge der abermaligen Rubelſteigerung auch heute von einer eſten Börſe im Allgemeinen zu berichten. Doch blieb der erkehr beſchränkt. Kohlen feſt, Duxer hauſſirend. Credit 175.40, Commandit 230.90, Handelsgeſellſchaft 178, Dresdener 165, Laura 158¼, Dortmunder 97% Bo⸗ chumer 172¼,, Gelſenkirchener 182/, Hibernia 194½, Har⸗ pener 218½,, Noten 264¼ ,„ Duxer 247¼, Dampfer⸗Nachrichten. Sremen, 12. Sept.(Telegraphiſche Dampfer⸗ chten des Oloyd in Bremen, mitgerheilt von Ph. Jac. Eglinger, ent 28. Auguſt in Bremen Baftimons in MNannheim.) Dampfer„Stuttgart“, welcher am abgefahren war, iſt am 106. Sepk. Abbs.— uir wohlbehalten in angekommen. Waſſerſtauds⸗Nachrichten. Kbe in. Bingen, 12. 8 m.—.18 Konſtanz, 18. Sept. 5 40 m.—.07 Kaub, 12. Sept..81 m.— 0,81. üningen, 12 Sept.88.— 0 07.[Koblenz, 12 Sept. 8 68 m.— 0,16. ehl, 11 Sept..0s m—.12. Köln, 13 Sept..07 m.—.89 Sauterburg, 13. Sept,.35 u—.18[ Nuhrort 12. Sept..63 m.— 0 l. Maxau, 13 Sept. 5 68 m=.18. Wannbeim. 13. Sept..92 m—.17. Mainz, 12. Sept..80 m—.16 Netar. WMannheim, 13 Zept. 67%.— Heilbronm, 18. Sept. C. 58.—. Waſſerwärme an den Badeanſtalten oberhalb der Eiſen⸗ bahnbrücke: 13½ R. Unſeren verehrten Leſerinnen wird es gewiß erwü 1 erfahren, daß der Herbſt⸗Catalog des Verſandt⸗Ge ey& Edlich in Leipzig⸗Plagwitz erſchienen iſt. Von Jahr zu ahr eine immer reichere Auswahl bietend, erregt die Belte rte 5 der verſchiedenſten Artikel, die das genannte Weltgeſchäft auf Lager hält, geradezu Erſtaunen. Und dabei iſt dieſer Herbſt⸗ Catalog doch nur ein Auszug aus dem Haupt⸗ Preisverzeichniß, das auf Wunſch den beſtellten Waaren beigelegt wird. Selbſtver⸗ ſtändlich wird der Jahreszeit— dem Herbſt und Winter— nung getragen; alle Neuheiten auf dem Gebiete der Damen⸗Con⸗ eetion, Herren⸗Garderobe, Pelz⸗ und u. ſ. w. ind vertreten, während auch die Auswahl anderer Artikel, wie hren Schmuckſachen u dgl. nicht minder überraſcht. Der Herbſt⸗Catalog wird auf Verlangen unberechnet und po 11585 5 geſandt. 8 1. v. Sthilling ſche Herwallung, P 5, 1. N E 5, Täglich zweimal Morgens und Abends) friſche Milch, in weißen Literflaſchen mit Patentverſchluß, frei ins Haus. eore Oskar Kramer, Huffabrit Maunheim, C 1, 9 Feinſtes und größtes Hutlager Mannheims. Auswaßl⸗ ſendungen fraunco. Billigſte Preiſe. 818⁴ Satz., ſe empfiehlt sich durch Reinheit, Aroma u. alx die beste t Iis A. Zuntz Sel. WW. Als. u. e Zu haben bei Zaceh Uu M 2, 8. 8482 Oeueral⸗Anzeiger. Bekauntmachung. Die Vorzugs⸗ und Unterpfauds⸗ rechte betr. Nr. 2603, III. Gemäß der Verordnung vom 9. Juni 1890, die Führung der Grund⸗ und Pfandbücher betreffend, wird nachſtehend das mit dem 1. Juli 1890 wirkſame Geſetz vom 29. März 1890, die Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte betreffend,(Geſ.⸗ u. Verordn.⸗Bl. Nr. XII.) noch beſonders bekannt gegeben und beigefügt, daß deſſen Kenntnißnahme und ſorgfältige Beachtung alle Kreiſe er Bevölkerung von größter Wichtigleit iſt. 80800 Mannheim, den 18. Abtheilung IV. Mainhard. Juni 1890. Großh. Amtsgericht. 8 un Dr. non Engelberg. (Bom 29. März 2890. om 29. Die Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte betreffend. Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände haben Wir be⸗ ſchloſſen und verordnen, wie folgt: Erſter Abſchuitt. Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte, welche nach Inkraftkreten dieſes Geſetzes entſtehen. A. Allgemeine Vorſchriften. 8 1. te auf Liegenſchaften, ſowie rſann e und richterliche Unterpfandsrechte wer nur dadurch wirkſam, daß ſie auf beſtimmte inhaltlich des Grundbuchs dem Schuldner gehörige, Liegenſchaften und für beſtimmte, erforderlichen Falls zu veran⸗ ſchlagende, Summen eingetragen werden. § 2. Unterpfandsrechte haben in keinem Falle einen früheren Rang als vom Tage der dem 5 1 dieſes Geſetzes entſprechenden te orzugsr ſaben nur dann einen früheren Ra wenn dieſer im Eintrage beſtimmt bezeichnet iſt 98 Die bis einer Eintragung bedürfenden Vorzugsrechte be⸗ wahren den ihnen zukommenden 3 dadurch, daß ſie daergel 5 Tagen 1 55 ihrer Entſtehung an in das Unterpfandsbuch einge⸗ agen werden. Dieſe Friſt wird bezüglich des Vorzugsrechts der Staatskaſſe für Waldkulturkoſten von dem Tage 91 gerechner an welchem 15 mäß 8 90 a. des Forſtg 75(in der ung des§ 49 des Geſetzes vom 25. Februar 1879, Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. XIII.) mit dem Vollzug der Kulturen begonnen wird. 915 läubiger hat bei Eintragung den beanſpruchten Rang zuweiſen. § 8. Die Landrechtsſätze 2103b. und 2111. ſomte 8 1 Artikel 28 Abſatz 7 des Geſetzes vom 21. Mai 1886(Geſetzes⸗ und Verord⸗ ) bleiben unberührt. nungsblatt Nr. L4 Y Eintragz gdes Unterſſt bgrechts der Mindertd rigen e gun nterpfan i und Mundloſen auf die Legenſchaften des Bormundes elg nur auf 1 des für die Vormundſchaft zuſtändigen Amtsgerichts. Vormund, Gegenvormund und Waiſenrichter ſind Lerpfictel, m Amtsgericht Anzeige zu erſtatten, wenn Beranlaſſung vorliegt, einen Eintrag nach den Beſtimmungen dieſes Geſetzes zu erwirken. Das Amtsgericht hat auch ohne erfolgte Anzeige bei jeder Bor⸗ mundſchaft von Amtswegen zu prüfen, ob und ein Ein⸗ trag erforderlich iſt. 5. Nach Vernehmung des Vormundes, des nvormundes, der Heiräthe und des Walfenzichters hat das Argertg zu be⸗ er auf welche Liegenſchaften des Vormundes und fllr welchen orderungsbetrag die Eintragung zu bewirken iſt. beiden Rich⸗ ngen iſt die Eintragung nur in Oweit zu veranl„als dieſes mdels erforderlich erſcheint. 96. Wenn nach Lage der Verhältniſſe die Gefahr eines Ver⸗ kuſtes ausgeſchloſſen iſt oder der Vormund in anderer Weiſe zu⸗ reichende eden leiſtet, ſo kann von der Erwirkung einer Ein⸗ abgeſe der Verbaltniſſe kaun 8 i Veränderung der Ver e das icht nach Bernehmung der in§ 5 genannten Perſonen das We recht des Mündels nachträglich eintragen laſſen oder auf weitere Liegenſchaften und für eine höhere Summe einen Ei erwirken. 85 In gleicher Weiſe 2 7) kann auf Antrag des Bormundes ein Eintrag, wenn er das erforderliche Maß überſteigt, hinſichtlich der verhafteten Liegenſchaften oder hinſichtlich des derungsbe⸗ trags beſchränkt oder, wenn die Vorausſetzungen des§ s vorliegen, gänzlich geſtrichen werden. Wird der Antrag abgelehnt, ſo dem Bormund nur die Be⸗ 24 des Rechtspolizeigeſetzes 8. 9. Auf die Liegenſchaften eines Bormun deſſen Amt be⸗ endigt iſt, kann die Eintragung nur no innerhalb Jahres erfolgen. Sofern der Mündel bevormu geblieben iſt, kann die Eintragung nur von dem zuſtändigen Amtsgericht, nur von dem geweſenen Mündel oder von deſſen Erben agt der Vormundſchaft die Ausfol⸗ werden. § 10. det nach Beendi ng des Mündelvermögens vor dem Amts iſt das⸗ Haane für die Aufnahme der Urkunde über die hi ertheilte ewilligung der Löſchung des Mündelpfandrechtseintrags zuſtändig. O. Unterpfandsrecht der Ehefrauen. § 11. Die Eintragung des geſetzlichen Unterpfandsrechtes der kann nur von der au oder deren Erben und nur während der Ehe und während eines Jahres nach Auflöſung der Che e Einwilligung des Ehemannes iſt nicht derlich. Für eine entmündigte E 1—5— kann, wenn e Bormund iſt, nur das für die zuſtändige Amts t die Eintragung beantragen. Die 88 4 bis 8 entſprechende Anwendung. J jedoch der nur dem ernannten Vormund zu. § 12. Nur im Ehevertrage kann pereinbart werden, daß das Unterpfandsrecht der Ehefrau wegen 77 Heirathsgutes und alles deſſen, was ihr aus dem Heirathsvertrag gebührt 9 2135 Ziffer 2 Üt..) ausſchließlich auf Eine oder Einige der Li ſr e des Ehemannes und nur für einen beſtimmten Theil zur vollſtändigen Sicherung des ener Forderungen eingetragen werde. Sind die Vertragsſchließen⸗ en noch minderjährig, ſo findet alche die Aheſran Anwendung. Eine Vereinbarung, durch welche die Ehefrau ganz oder theil⸗ weiſe darauf verzichtet, ie geſetzliches Unterpfandsrecht wegen der in Landrechtsſatz 2135 Ziffer 2 lit. b. und 6. bezeichneten Anſprüche eintragen zu laſſen, iſt unwirkſam. 185 Die Ehefrau kann mit Einwilli des Mannes den fandſtrich bewilligen und den Eintrag hinſich der Summe be⸗ chränken laſſen. Iſt die Ehefrau entmündigt, ſo kann das für uſtändige Amtsgericht auf Antrag des Ehemannes den Eintrag reichen oder beſchränken laſſen. D. Bedungenes Unterpfandsrecht. § 14. Bei Fertigung von Unterpfandsverſchreibun erſönliche Erſcheinen der Betheiligten oder ihrer Vertr mtsgericht nicht erforderlich. Zweiter Abſchnitt. Borzugs⸗ und Unterpfandsrechte, welche vor dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes entſtanden ſind. § 15. Die voir dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes begründeten geſetzlichen und richterlichen Unterpfandrechte, ſowie das Vorzugs⸗ recht des Landrech sſatzes 2105 a. werden hinſichtlich der erſt agach dieſem Zeitpunkte von dem Schuldner erworbenen Lie⸗ genſchaften nur nach Maßgabe des 8 1 wirkſam. § 16. Auf die Erneuerungen der vor dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes erfolgten Einträge nach Maßgabe des Geſetzes vom 5. Juni 1860 beziehungsweiſe vom 28. Januar 1874 finden die Beſtim⸗ mungen des 5 1 entſprechende Anwendung. § 17. Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte, welche vor dem In⸗ krafttreten dieſes Geſetzes entſtanden, aber nicht auf beſtimmte genſchaften und für heſtimmte Summen eingetragen ſind, müſſen vor dem 1. Januar 1894 auf beſtimmte Liegenſchaften und für heſtimmte Summen eingetragen werden, widrigenfalls ſie ihre Wirkſamkeit Dritten gegenüber verlieren. Der bisherige Rang bleibt nur dann gewahrt, wenn er in dieſem Eintrag beſtimmt angegeben iſt. 8 Der Gläubiger hat bei Stellung des Antrags, ſoweit erforder⸗ lich, nachzuweiſen, daß ihm der beanſpruchte Rang gebühre und daß die von ihm bezeichneten Liegenſchaften von ſeinem Vorzugs⸗ oder Uatespfanbsrecdh en worden ſi iſt das vor dem 4 ann nicht der Vormund, ſo ſteht der Autrag der 8. Seile 11 des Unterpfandsrechtes der Minderjährigen und Mundloſen finden die Beſtimmungen der§g 4 bis 10 entſprechende Anwendung. Liegenſchaften eines Vormundes, deſſen Amt vor Eintritt der Wirkſamkeit dieſes Geſetzes ſein Ende erreicht hat, kann ein 15 805 Eintrag nach dem 30. Juni 1891 nicht mehr erfolgen. Ebenſo kann auf die Liegenſchaften eines Ehemannes, wenn die Ehe ſchon vor Eintritt der Wirkſamkeit dieſes Geſetzes aufgelöſt war, der Eintrag des eheweiblichen Unterpfandsrechtes nach dem 80. Juni 1891 nicht mehr erfolgen. Dritter Abſchnitt. Aenderung von Geſetzen. § 18. Die Landrechtsſätze 2103., 2186—45, 2148 Ziffer 5 Abſatz 2, 2158, die ſtrafrechtlichen Beſtimmungen der Landrechts⸗ ſätze 2202 und 2203 und§ 6 des Rechtspolizeigeſetzes vom 6. Februar 1879 werden aufgehoben. § 19. Die Schlußworte des Landrechtsſatzes 2134 „vorbehaltlich der in dem folgenden Satze enthaltenen Ausnahmen“ werden aufgehoben. 5 Der Si 2135 wird dahin abgeändert: Die Eintragung kann erſt nach Entſtehung des Unterpfands⸗ rechtes erfolgen, ſomit: 1. für die Minderjährigen und Mundloſen auf die Liegenſchaften des Vormundes wegen der aus ſeiner Verwaltung entſtehen⸗ den Forderungen von dem Tage der angenommenen Vor⸗ mundſchaft an; 8 2. für die Ehefrau auf das liegende Vermögen ihres Mannes a. wegen ihres Heirathsguts und alles deſſen, was ihr aus 5 gebührt, von dem Tage der geſchloſ⸗ enen Ehe an; d. wegen Eheſteuergeldern aus Erbſchaften oder Schenkungen, die ihr während der Ehe e de dem Tage an, da die Erbſchaften oder Schenkungen ihr anfallen; 6. für den Erſatz wegen 8 den, die ſie mit ihrem Manne emacht hat, und für die Wiedererſtattung ihres veräußerten igenthums von dem Tage an, da die Schuld entſtanden, oder der Verkauf geſchehen iſt. n Landrechtsſatz 2194 werden die Worte des zweiten Satzes: „der Frau, den Ehegatten, Vormündern, Minderjährigen, undloſen. Verwandten oder Freunden u. dem Kronanwalt“ e die fol ines Eintrags Berechtigten „den zur Erwirkung ein ntr er. gten“, Vierter Abſchnitt. Schlußbeſtimmungen. 1 20. Dieſes Geſetz tritt vom 1. Juli 1890 an in Wirkſamkeit. „Einträge, welche am 1. Januar 1894 gemäߧ 17 Abſatz 1 Satz 1 ihre Wirkſamkeit gegen Dritte verloren haben, ſind von Amts⸗ wegen zu ſtreichen. „ 21. Unſer Miniſterium der Juſtiz, des Kultus und Unterrichts iſt mit dem Vollzuge beauftragt. Gegeben zu Karlsruhe, den 29. März 1890. Kot Friedrich. Auf ſeiner Königlz hochſten Befezl: —... 8 L e— Bekanntmachung. Die Verwahrung und den Transport von Mineralölen und anderen feuergefährlichen 5 ſtehend ö 11 5 5 8 98,393. Nach en ringen wir die Veror nung xr. Miniſtertums des Innern vom 22. Auͤguſt ds Is., betr. die Ver⸗ wahrung und den Transport von Mineralölen und anderen feuer⸗ gefährlichen Flüſſigkeiten, zur öffentlichen Kenntniß. Verordnung. 5 om 22. Auguft 1890 Die Verwahrung und den Tr t von Mineralölen und anderen feuergefährlichen Flüſſigkeiten betreffend. Auf Grund des§ 108 Ziffer 5 des Polizeiſtrafgeſetzbuches und der 0 367 Keſen 5 und 6, 368 Ziffer 8 und 366 Ziffer 10 des Reichsſtrafgeſetzbuches wird verordnet, wie folgt: I. Gattungen der von der Verordunng betroſſenen Flüſſegkeiten. Die gegenwärtige Verordnung ſindet Anwendung auf die nach⸗ 5 bezeichneten Flüſſigleiten, welche im Anſchluſſe an die Kai⸗ erliche Verordn vom 24. Februar 1882 über das gewerbsmäßige erkaufen und Feilhalten von Petroleum geſchieden werden in 1. leicht entflammbare d. h. Petroleum und ſonſtige Mineralöle, welche unter einem Ba⸗ rometerſtand von 760 mam. ſchon bei einer Erwärmung auf weniger als 21 Grad des Thermometers ent re Dämpfe entweichen laſſen; dieſen Mineralölen ſind ohne Rückſicht auf den ings⸗ ie keich ſlasſger 8 ungereinigtes Petroleum(Rohpetroleum) ſowie die leichtflüſſigen Deſtillate aus Rohpetroleum, Stein⸗ und Braun⸗ Kohlentheer, 5 B. Naphta, Petroleumäther(Cymogen, Keroſelen), Gaſolin(Neolin, Rhigolen, Canadol, Gasäther); Benzin(Benzolin. tzöl(Terpentinölſurrogat), Petroleumſprit, 55(Schwefeläther, Collobtund, Schwefel⸗ leckwaſſer), Ligroin hotogen; ferner ohlenftoff, Bolzgeiſt(Wethhlalfaba; 2. minder entflammbare, d. h. Petroleum(Erdöl, Steinöl, Bergöl, Keroſin, Aſtralöl, Stand⸗ aathl Kaiſeröl und dergl.) und ſonſtige Nineralzle welche unter einem Barometerſtande von 760 mm erſt bei einer Erwärmung auf 21 Grad des hunderttheiligen Thermometers oder mehr entflamm⸗ bare Dämpfe entweichen laſſen; dieſen Mineralölen ſind ohne Rückſicht auf den Entflammungs⸗ punkt die ſchwerflüſſigen Produkte aus Rohpetroleum, Steinkohlen⸗ Braunkohlen⸗ Harz⸗ und Schiefertheer, J. B. Lubri⸗ kating⸗Oel, Mineralſchmieröl, Vulkanöl, Star⸗, Glob⸗ Spindelöl, Oleongphta, Valvoline; Benzol(Tolnol, Kylol), Kreoſotbl; Solaröl, Paraffinöl(Kothöl, Gelböl Gasöl); Harzöl, Kienöl, Retinöl, Ter⸗ inöl; Schieferöl; Lackfirniſſe aus Sptritus und Terpen⸗ inöl; endlich Sprit(Weingeiſt) und Spirituoſen von mehr als 50 Procent Tralles. Aenderungen und Ergän ſen dieſer Verzeichniſſe im Wege Baang bleiben Bord hate 8 I. Berwahrung. 1. Lagern. §.2. Wer leicht entflammpbare Flüſſigkeiten in Mengen von mehr als 15 Kilogramm und minder entflammbare Flüſſigfeiten in Mengen von m als 3800— 1 ramm in einem Raume lagert, hat dem Bezirksamte unter Bezei g des Aufbewahrungsortes, der Gat⸗ tung und des Höchſtbetrages der Menge der zu lagernden Flüfſig⸗ keiten Anzeige zu erſtatten und die allgemein vor e riebenen oder von anee dede angeordneten beſonderen Vorſichtswaßregeln 75 einzuha ie Erlaubniß des Bezirksamts iſt erforderlich zur Lagerung von Mengen über 100 Kilogramm leicht entflammbarer und über 1000 Kilogramm minder entflammbarer Flüſſigkeiten. Bei Errichtung dauernder Niederlagen(Lagerhöfen für 17 über 1000 Kilogramm leicht entflammbarer Flüſſigkeiten iſt die Er⸗ laubniß durch den Bezirksrath zu ertheilen und vorher das Auf⸗ unter ſinngemäßer Anwendung der 88 10—21 Vollzugsverordnung vom 23. Dezember 1883 zur Gewerbeord⸗ nung einzuhalten. .3. Die Erlaubniß darf in den Fällen des§ 2 Abſatz 2 und 3 nur ertheilt werden, wenn vermöge der Lage, baulichen Beſchaffenheit und ſonſtigen des Aufbewahrungsraumes Gefahren für Menſchen und fremdes Eigenthum nicht zu befürchten ſind oder — 511 altung beſonderer Sicherheitsvorkehrungen verhütet wer⸗ en können. Die Erlaubniß iſt an die zu dieſem Zwecke erforderlichen und dem Urtheile Sachverſtändiger ausreichenden Bedingungen zu üpfen. ie Lagerung leicht entflammbarer Flüſſigkeiten in Mengen über 1000 Kilogramm a unter allen Umſtänden nur in ſolchen Räumen abgeſ die ſich außerhalb der Ortſchaften befinden, ge⸗ nügend abgeſondert ſind und mit Gelaſſen, in welchen ſich Menſchen gewöhnlich aufhalten, nicht in ſtehen. § 4. Sofern nicht bei Ertheilung der Erlaubniß weitere Beding⸗ ungen geſtellt werden oder eine andere Art der Verwahrung unter beſonderen eten Fiuſler zugelaſſen wird, iſt die Lagerung der in 5 1 9 Flüſſigkeiten in Mengen, welche die Anzeigepflicht egründen, nur ftatthaft 5 in Kellern, ſonſtigen unterirdiſchen Gelaſſen oder ebenerdigen Räumen, welche kühl, nicht mit Heizungsvorrich gut ventilirt, von Außen verſchließbar ſind und keine Abflüſſe(Gerinne) nach Außen haben. Sie ſollen womöglich durch das Tageslicht 5 eine iamei eine künftliche Beleuchtung jebach zu ver⸗ meiden iſt, darf dieſelde nur auf elentriſchem Woege bewirkt werden oder von Außen durch gasdicht ſchließende Glas⸗ oder Glimmer⸗ ſcheiben erfolgen. Der Fußboden des Lagerraumes muß aus un⸗ verbrennlichem und möglichſt undurchläſſigem Materiale ſolcher rf ſahen in daß d N 1 olcher Höhe verſehen ſein, daß der Raum innerha Uurfaſſung wände einſchließlich des Rauminhalts der etwa vorhandenen Sam⸗ melgrube ausreicht, die geſammte Menge der aufbewahrten Flüſſig⸗ eee e e e ee 25 Kg-l 22 i eiſerne oder ni⸗ mit Blech verkleidete Thüren und Läden zu ſchließen. aſſe, über welchen ſich bewohnbare Räume befinden, en überwölbt ſein; 2. auf Aisn in Gärten oder anderen umfriedeten Grund 5 wenn das Aus fli der Flüſſigkeiten durch Eingraben der binde 5—5 ee Naseial Hergsbelte Nu⸗ faſfung verhindert wird. 5. Als ein Raum im Sinne deiſer Verordnung gelten auch Räume, welche nicht durch feuerſichere Scheidemauern ohne nungen von— 8 8. n Räumlichkeiten, in welchen Fliiſſigkeiten der in g 1 genannten Art lagern, darf kein Feuer oder Licht angezündet,— 5 geraucht und dürfen andere ſelbſtentzündliche, exploſtve oder üb pt leicht feuerfangende Gegenſtände nicht aufbewahrt werden. Das Betreten derſelben mit künſtlichem Lichte iſt nur t, wenn leicht ent⸗ ammbare Flüſſigkeiten daſelbſt nicht aufbewahrt werden und das icht durch Sicherheitsvorrichtungen genügend verwahrt iſt. Das Umfüllen der Flüſſigkeiten in andere Gefäße und ſonſtige geſchäft⸗ liche Verrichtungen mit den Flüſſigkeiten dürfen nur dei Tageslicht nach§ 4 zulüſſigen künſtlichen Beleuchtung vorgenommen werden. 2. In en. 45 In Verkaufsräumen dürfen zum Zwecke des Kleinhandels leicht entſtammbare claſſtgketden nur in Mengen bis 15 Kilogramm, minder entflammbare in Mengen bis zu 50 Kilogramm, wenn aber die Aufbewahrung in metallenen, mit einem Hahnen zum Abfüllen verſehenen Gefäßen erfolgt, bis zu 300 Kilogramm vorräthig ſein. Leicht entflammbare Flüſſigkeiten müſſen in metallenen Be⸗ hältern aufbewahrt werden; nur für Mengen von i Liter oder weniger ſind Glasflaſchen mit eingeſchliffenen Glas öpfeln zuläſſig. ie Vorräthe an Flüſſigkeiten beider Arten ſind in wohlge⸗ Negaltged Gefäßen derart aufzuſtellen, daß eine Erwärmung des ef Weiſt die Sonne oder Heizungseinrichtungen möglichſt aus⸗ geſchloſſen i Bei künſtlichem Lichte mit Ausnahme ekektriſcher Glühlichtbe⸗ leuchtung dürfen leicht entflammbare Flüfſigkeiten nicht aus einem Gefäße in ein anderes übergefüllt werden. 3. Beim Konſumenten. 8. 8. den zum regelmäßigen Aufenthalte oder Verkehr von Menſchen beſtimmten Räumen, insbeſondere in Wohnräumen, Küchen⸗ unmittelbar daran anſtoßenden Vorrathsräumen, Werkſtätten Comp⸗ toiren, Wirthſchaften und dergleichen dürfen leicht entflammbare Faeg in der nur in Mengen bis zu 2 Kilogramm, minder entflamm⸗ are in bis zu 20 Kilogramm aufbewahrt werden. Zur Auſbewahrung ſind dicht geſchloſſene Gefäße vom Metall oder ſtarkem Glaſe zu verwenden. Das Umfüllen von einem Gefäße in das andere iſt nur enz⸗ fernt von offenem Lichte oder Feuer a III. 575 Landtwagen. Der Transport von Glasballons, werche leicht entflammbare Pah keiten e mittelſt Wagen iſt nur unter Beobachtung lgender Vorſichtsmaßregeln geſtattet: 5 a. Die Ballons müſſen mit Stroh, Heu, Kleie, lien de ähnlichen logeren Subſtanzen in kiſten oder einzeln in ſoliden mit einer guten decke v endem Verpackungsmaterial ausgefütterten K und mit hinre verpackt ſein. oder Kübeln fe b. Jeder Wagen muß außer dem Kutſcher oder Führer nen einer erwachſenen Perſon begleitet ſein. e. Die Wagen dürfen nur im Schritt fahren. IV. § 10. Die Polizeibehörde durch periodiſche Neviſionen der Lager und Derkäufgräume die Vinbalung der oeſchritten dieſer Berord⸗ nung und der im einzelnen Falle getroffenen beſonderen Anord⸗ nungen 17 5 überwachen. Zur Exleichterung der Ueberwachung müſſen die Gefäße, in welchen Flüſſigkeiten der in§ 1 bezeichneten aufbewahrt werden, leicht erkennbare, die 1f igkeiten bezeichnende Aufſchriften tragen. Dieſe Vorſchrift findet indeß auf minder ent⸗ flammbares Petroleum und auf Sprit, ſofern dieſe Flüſſigkeiten in Originalgebinden aufbewahrt werden, keine Anwendüng. V. e eeeee 8 11. Mit dem Inkrafttreten dieſer Verordnung tritt die 1 Verordnung 99 5 15. Februar 1865, die Lagerung von Erds troleum) und ähnlichen Stoffen betreffend(Regierungsblatt 105), außer Geltung. Dieſe Verordnung findet keine Anwendung auf die rung der in§ 1 genannten Flüſſigkeiten an den Gewinnungsſtütten des Rohpetroleums und in Fabriken, in welchen dieſe Stoffe her⸗ eſtellt, bearbeitet oder zu ſchen Zwecken verwendet werden. Für dieſe Fabriken 5 5 die erforderlichen Anordnungen auf Grund der§8 16 und 120 Gewerbeordnung von den zuſtän Be⸗ gbe anspork der i§ 1 bezeichneten igkeiten auf ür den Transport der in n. Schiſſen lößen und Fähren und auf Fenbahne ſend die geſon⸗ deren ſchifffahrts⸗ und bahnpolizeilichen Vorſchriften maßgebend. 15 22. fices Wſ b 52 roßherzogli niſterium Inmern. Der Miniſterialdirektor. Vdt. Dr. Nieſer. Eiſenlohr. Wir ausdrücklich darauf obige VBer auc Zamendung fndef auf piefſcher per deen A⸗ ordnung auch Anwendung findet auf die treten derſelben errichteten Lager für Flüſſigkeiten der hler in Betracht kommenden Art. Es gilt dies insbeſondere auch be⸗ dege der Pflicht zur Erſtattung der 7929.1 2 Abſ. 1 ob..⸗O.), ezw. zur Einholung einer Erlaubniß(8 2 Abſ. I u. III, 90 ff. a. a. O. 19755 411 polizeiliche Genehmigung nicht früher ſchon worden iſt. Wir fordern deßhalb die Befttzer ſämmtlicher im hieſtgen Bezerke befindlichen Lager der oben genannten Art hiemit auf, 12 55 ſpäte⸗ ſtens 14 Tagen unter Bezeichnung des Aufbewahrungsortes(mit ſefegung er Fanfißzed der Gaftung uud des Söghſberrage eifügung einer Planſkizze) der Ga und de Neng der cagere bezw. zu iagende Flüſſigkeiten ſchrift⸗ liche Anzeige anher zu erſtatten. Die Vürgermeiſterämter der Landgemeinden werden dieſe Aufforderung noch beſonders in ihren Gemeinden öffentlich be⸗ kannt zu machen und wie geſchehen, binnen 8 Tagen anher 8 zeigen. Mannheim, 8. September 1890. Gr. i Pelanntmachnng. intmal Bekanntmachung. eee Die Nachfeuerſchau für das Jahr 1890 in den Landgemeinden betr. (234) Nr. 93854. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß im Laufe der nächſten Zeit die Nachfeuerſchau in den Land⸗ emeinden mit Ausnahme eckarau— ſtattfinden wird und fordern wir diejenigen Hauseigen⸗ thümer, an welche diesbezügliche Auflagen ergangen ſind, nochmals auf, für 0 der vorge⸗ fundenen feuerpoltzeilichen gel Sorge zu tragen, damit Beſtraf⸗ ungen vermieden werden. Die Bürgermeiſterämter werden veranlaßt, dieſe Verfügung in ortsüblicher Weiſe 55 enntniß zu bringen und den Vollzug hier⸗ her anzuzeigen. Mannheim, 12. Septbr. 1890. Gr, Bezirks⸗Amt; —— Emil Schenk hier betr. (233) Nr. 93395. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Emil Schenk hier beabſich⸗ tigt, auf dem Anweſen 20 2, 1 Neckargärten hier, eine Bein⸗ waarenfabrik zu errichten. Ein⸗ wendungen gegen das Unterneh⸗ men ſind binnen 14 Tagen, vom Tage der Ausgabe dieſes Zeit⸗ ungsblattes an bei dem Bezirks⸗ amt oder dem Stadtrath anzu⸗ bringen, widrigenfalls alle nicht auf privatrechtlichen Titeln be⸗ ruhenden Anſpriiche als ausge⸗ ſchloſſen gelten. 86039 Akten und Pläne liegen auf den Regiſtraturen des Bezirksamts und des Stadtraths zur Einſicht offen. Mannheim, den 10. Sept. 1890. Gr. Bezirksamt e. 4 See. Seneral⸗Anzeiger. Ir. Had. Taalselſenbahnen. Sekeuntmatung. ſum Tarifhefte Nr. 3 des Nord⸗ Die Konſtatirung der 8 I L 3 b Eiadomprchſtener ge⸗ 12 8 A. 7 enn 3 der Nagteng 11 des Gnteannenen, Vothe Ster Sinie Kaufmänniſcher Berein. Geſetzes betreffend. Kantg. Belg. Beftdampfer don Abtheilung: Handelsſchule. lelee den 10. Sept. 1850. Nach dem oben angeführten Beim Beginn des 1. Tertials eneraldirektien. Geſetzes⸗Paragraph iſtz dee unſeres Schuljahres(September Fekannmachung der in einem Steuerdiſtrikt erſt⸗ D Weihnachten können in die mals, oder nach dem ſeine Steu⸗ beſtehenden Unterrichtskurſe für; Die Maul⸗ u. Klauen⸗ erpflicht geruht hat, erſtmals wie⸗ Franzöſiſche, engl., ital. u ſeuche betr der ein ſteuer pflichtiges Einkom⸗ lpaniſche Sprache (233) Nr. 92481. Nachdem die Maul⸗ und Klauenſeuche in der ſcwind Zeit vollſtändig ver⸗ chwunden war, iſt ſie neuerdings, 15 es ſcheint burch auf dem Heil⸗ bronner Markt aufgekauftes Han⸗ delsvieh in 50 be Bezirke worden. Die Viehbeſitzer werden wie⸗ derholt vor dem Ankauf von Dieh, deſſen Herkunft aus einer elhaft freten Gegend Rich, unzweifel aft aher auch vor Ankauf von Handelsvieh u. vor dem Beſuche nicht badiſcher Viehmärkte ernſtlich gewarnt. Die Bürgermeiſterämter und Stabhalterämter werden beauf⸗ tragt, Vorſtehendes ſ in ortsüblicher Weiſe in den Gemeinden bekannt zu machen. Die Viehhändler ſind auf die Gefahr des Vieheinkaufs auf nichtbadiſchen Viehmärkten beſonders u. gegen Beſcheinigung de Eir machen und anzu⸗ gehen, den Einkauf von Vieh auf nichtbadiſchen Märkten während der Dauer der Seuchengefahr einzuſtellen. Gleichzeiti ſelben 95 eröffnen, daß in nachgewieſen iſt, von Zuwiderhandlungen gegen die beſtehenden veterinärpoli 5 lichen Vorſchriften n, ſtrafung zu erwarten ſte annbeim, 6. Sept Großh. 9115 Bekanntmachung. Die Nachfeuerſchau in Mannheim betr. 225 Nr. 93855. Die Nach⸗ 19 au findet im Laufe dieſes Monds ſtatt, wovon wir die Hausbeſitzer 21997 7 Beſeitigung der bei der Vorſchau gerügten Mißſtände in Kenntniß 1 1 annheim, 12. Septbr. 1890. Großh. 86094 Heffentliche Juſtellung. Nr. 42434. Der Anton Würthle hier, vertreten durch Rechtsan⸗ walt Dr. Löb hier, klagt gegen die Kellnerin E iſabetha 15 15 letzt hier, z an unb nten Orten e aus Hinterleg⸗ 125 von 900 M. mit dem Antrage e vollſtreckbare Ver⸗ Aehhekung M nehſt zur Zahl⸗ ung von 300 M ſt 5% Zins vom 75 ellungstage an und ladet die zur 0 Berhandlung des Rechts vor das Großherzogliche Amts⸗ I. zu auf: auzten, den 13. Nov. 1890, Vormittags 9 Uhr. 5—5 Zwecke der öffentlichen Uung wird dieſer Auszug er Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 10. Sept. 1890. Hoer t. 85932 Gerichtsſchreiber des Großherzogl. Amtsgerichts. Bekanntmachung. Nr,. 15592. Mit der Correktion des öſtlich des Schwetz⸗ inger Wegübergangs wird Mon⸗ tag, den 15. ds. Mts. be⸗. 51 werden und bleibt derſelbe bis auf Weiteres für den allgemeinen Verkehr geſchloſſen. Bis zur Auf⸗ hebung der Sperre iſt der Feld⸗ weg weſtlich des 8 wehinger es(alte Schwetzinger Straße) zu benützen. 8604 Mannheim, den 11. Sept. 1890. Der e oll. Kieſer. Helanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß wegen mehrerer in die Monate Sep⸗ tember und Oktober fallenden hohen iſraelitiſchen Feiertage die Berlegung einiger Viehmärkte beſchloſſen wurde und zwar: a. deß auf den 15. September fallenden Schlachtvieh⸗ marktes auf den 18. September. „des auf den—5 September fallenden lachtvieh⸗ marktes 5 den 1. Oktober. „des auf den 6, Oktober fallenden Schlachtvieh⸗ marktes auf den 8. Oktober. des auf den 7. Oktober fallenden Milchvieh⸗ und Pferdemarkis auf den 14. Oktober. Mannheim, 11. Septbr. 1890. Stadtrath: Klotz. 86090 Kieſer. Winterſchaſweide⸗ Verpachtung. Die hieſige Winterſchafweide pro 1890/91, welche mit 400 Stück —— betrieben werden kann, Mittwoch, 17. Septbr. d. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhauſe dahier noch⸗ mals öffentlich verpachtet. Sandhofen, 10. Septbr. 1890. Das Bürgermeiſteramt: Herbel. M. 312000 auf J, Hypocheke 0 85480 Ateiben an Zälen eits Cemen men aus Arbeit oder Dienſtleiſtung bezieht, ſofern das Einkommen nicht aus einer Staatskaſſe fließt, verpflichtet, innerhalb 14 vom Be 1 der fraglichen 957 tigkeit bei dem Unterzeichneten oder 7 die erfor⸗ rliche Erlärung abzugeben. Hierauf werden die Steuerpflich⸗ tigen mit dem Anfügen aufmerk⸗ ſam gemacht, daß lungen unnachſicht 21 durch die im Artikel 26 des Einkommen⸗ ſteuergeſetzes ausgeſprochenen Strafen geahndet werden. 1 Mannheim, im Juni 188 Der Großh. Ob uertommiſſär für den Sudfg hfhdande Liegenſchafts⸗ Herltigerugg. Montag, 15. September 189 Nachmittags 4 Uhr wird im hieſigen Rathhauſe dem Wirth Albert Kohlbecker dahier die unten erwähnte Liegenſchaft der Gemarkung Mannheim in olge richterlicher Verfügung einer öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt und als Eigenthum endgiltig zugeſchlagen, wenn we⸗ mgſtens der Schätzungspreis er⸗ reicht wird. 84816 ee der zu verſteigern⸗ u Siegenſchaft: Der Bau latz dahier auf dem Lindenhof Lit. 2 10 Nr. 17 im Maaße von 589,03 qm(Tbeil von.⸗B. Nr. 354) nehen J. B. Panther, anderſeits die projec⸗ tirte Straße, hinten Dr. Propfe, worauf ein dreiſtöckiges Wohn⸗ aft 0 N ſammt liegen⸗ chaftli ugehör 52 wor⸗ den iſt. 85 ätzungspr Biteunfedeeend Mark. annheim, 9. Auguſt 1890. Großh. Notar: Rudmann. ſchnelle Jahrten. gute Berpflegung. billigſte Bretſe. Ausbach artheler von der Beeck& Marsil) in Antwerpen, in Mannheim: Conrad Herold, Dürr& Muller, Mich. Wirsching, Bundlach& Bärenklau. Wegen Fracht: 84347 Vad. Act.⸗Geſ. für Rhein⸗ ſchifffahrt und Seetrausport in Maunheim. Mannheimer Darleih⸗Kaſſe. Darlehen können erhalten: 1. Hieſige volljährige Einwohner, und zwar g6he a) Auf ſechs Monate bei Stell⸗ 5 eines Bürgen bis Mk. b) Ae zwölf Monate oder auf laufende Rechnung u. Tilg⸗ ungs Ae aa) Ben ucg ſun 2 9 Bürgen is k.—, bb) Bei Stellung 7785 Bürgen bis Mk. 8000.—, oe) Bei Stellung von 4 Bürgen bis Mk. 12,000.—, 2. Gegen Verpfändun von Werth⸗ papieren und hypothekariſch ge⸗ ſicherten Forderungen, ſowie von hier gelegenen Liegenſchaf⸗ ten: auf laufende Rechnung und n e bis M. 12,000. r Zinsfuß beträgt incl. Ver⸗ waltundstoſten für Darlehen%. Heſſentliche Perſteigerung. 0 den 15. Sept, d.., achmittags 2 Uhr werde ich in der Schwetzinger⸗ ſtraße Nr. 23 dahier 86128 1 Parthie Granit⸗ u. 5 4 Marmoraufſätze, 4 aſſerſteine von Granit, 1 zärtie Beſtandtheile u Marmorau ötzen, Nachttiſchplättchen, Granitblöcke, Gewölbſteine, Bodenplättcher Waſſerſteine und Ofenplatten von „ 10 Cement, 1 Bohrmaſchine, 1 Dezimalwaage, 2 eiſerne Oefen, 1 Firmatafel, 1 Schreibpult, 2 Bureauſtühle, 1 zwei⸗ und ein vierrädriger Wagen und noch Verſchiedenes gegen lung im Vollſtreckungs⸗ wege öffentlich verſteigern. annheim, den 18. Sept. 1890. Burgard d. Gerichtsvollzieher. Verſteigerung. Der Futtererwachs von nach⸗ verzeichneten kirchenär. Grund⸗ ſtücken wird am Donnerſtag, 18. Sept. 1890 Nachmittags 1 Uhr im neuen Rheinpark(früher Wilche e zu Maunheim, Lit. 2 10 No. 23 öffentlich verſteigert, 1und zw Au derGemürtung Mannheim. as Ohmdgras von 695 a 22 qm, ſowie die Rohre und Weiden auf dem ſog. Gontard'⸗ Gute, das Ohmdgras von 550 8 26 qm Wieſen, ſowie die 3. Schur Klee 17 1525 à 69 qm Aecker. Auf der Gemarkung Neckaran. Das Ohmdgras von 1438 a 65 qm Wieſen. 86056 Nähere Auskunft eilen die kirchenärar. Güteraufſe Mar⸗ tin Jünger in Mannheim und Gg. Ludwig Weidner in Neckarau. Mannheim, 12. Sept. 1890, Evangeliſche Collectur. J. B. d. B. Seiler. Hehmdgras⸗Verſteigerung. Die Domänen⸗Verwaltung Mannheim verſteigert den dies⸗ jährigen Oehmdgrgserwachs von den domänenärariſchen Wieſen in den Gemarkungen Brühl, Edingen und Schwege ingen am 86110 Donnerſtag, den 18. und Freitag, den 19. September, Morgens 9 Uhr im Ochſen zu Brühl. Zu verpachten für Gärtner. Das 2ſtöck. Wohnhaus mit Pflanzgarten Lit. 2J 2 No. 4 im Pflügersgrund iſt per 1. October er. an einen zahlungsfähigen Pächter unter ſehr günfiigen Bedingungen zu vergeben. 84260 Nähere Auskunft ertheilt Herr Chriſt. Wühler, 2 1, 17 n. St. oder der Unterzeichnete. Mannheim, 18. Auguſt 1890. Erust Weiner, 84250 2, 185. ſchen und Wellenreuther'ſchen ſichert. Jie Aimihelntr Darleih⸗ Caſſe nimmt Gelder an, zu 3½o% vom Tage der Einzahlung an g 08 Schuldſcheine von M. 100 2000 ſa größere Beträge. achſch chute⸗ boftſ 3 anan(für den Südweſten N ands) Verlin, 9 örlitz und Schnelle, 85 und billigſte Vorbereitung für die Poſtgehilfen⸗ prüfung. Erfolg garantirt. Vor⸗ d. nicht erforderlich. Zahl⸗ Schulgeldes nach Ueber⸗ einkommen. Proſpecte und Aus⸗ koſtenfrei. 8551¹ Dir. Alb. Schaacke, Poſtſekretär a. D. in Hannover. Heiraths⸗Geſuch. Ein lediger fleißiger Gärtner und Oekonom auß achtbarer Familie, der ſich auch in jedes Geſchäſt zu finden verſteht, evgl., 46 Jahre alt, mit ca. 2000 M. ſchaft eines älteren achtbaren Fräuleins oder Wittwe mit Ver⸗ mögen, eingerichtetem Geſchäft oder Oekonomie behufs ſpäterer Verehelichung zu machen. Nicht anonime Offerten werden unter C. P. 210 poſtlagernd Haupt⸗ poſtamt Maunheim erbeten. Strenge Verſchwiegenheit 4505 3000 Mark geſucht auf letzte Hypothek zu einem Zinsfuß von 7% bei jähr⸗ licher Abtragung. 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Am 15. neue Anfangs⸗Kurſe für: Franzöſiſche, rufſ ital., ſpan⸗ niſche, 5 änd., ruſſiſche, ſchwep., däniſch⸗ norwegiſche u. portugie⸗ ſiſche Sprache 88969 Doppe 5 Buchhaltung. Kaufm. Rechnen Deutſche Ortographie u. Stil 0 bi ndelsgeographie Handels⸗ u. Wechſelrecht Nationalökonomie⸗ u. Praktiſche Chemie. Schriftliche Meldungen werden bis zum 18. erbeten. er Vorſtand. Kaufmänniſcher Verein. Hannheim. Das Rei f95 über Invali⸗ ditäts⸗ und rsverſorgung tritt porausſichtlich am 1. Jannar 1891 in Wirkſamkeit. Verſicherungspflichtig ſind alle deren Jahres⸗ ehalt 2000 nicht überſteigt, f0 owie die über 16 Jahre alten ahrung ſpäterer An⸗ ſoi che iſt Aa t nothwendig; der a00 wels b er Beſchäftig⸗ ung und der Gehaltsbezüge vom 1. Oktober 1886 ab; 2. die Beſcheinigung der Dauer 15 15 1 oder mehr Tagen) d betr. Krankenkaſſe oder urc die Gemeindebehörde. Wir ſind bereit, ſämmtlichen Aun ert und Angeſtellten Aus⸗ u ertheilen, die vorgeſchrie⸗ Penten ormulare unentgeltlich zu perabreichen und— ſoweit Mann⸗ eim al Veſchöfttam, gort in ra 10 kommt— die nothwendige amtliche Beglaubigung ebenfa 5 koſten 85 zu be des 8 83069 r Vorſtand. Arb.- Torth.-Vexein, R 3, 14. Sonntag, ven 14. d.., Spaziergang nath Wald 4 au— 5 platz, punkt 2 Uhr Montag, den 15 5.., Verſammlun der eee lie 3 7 Vornahme ebers. iejenigen Mitglieder Vereins, welche das Tanzen unter billigen Bedingungen lernen wollen, erſuchen wir, an unſ. Mitgl. 18 Tanzlehrer Schröder, „ 17,(Schwarzes Lamm) Montag u. Donnerſtag, Abends —10 zu wenden. Der Vorſtand. Baheriſcher Hilfs⸗Verein Maunheim. N 1 findet—5 iſühelichen Generalverſammlun ſtatz Lokale zum goldenen agesordnung: Ue Bericht 25 2 aſſenablage. 3. eendg 4. chen unſere und recht zahl⸗ Der Vorſtand. Zahnärztliche Klinik. E1, Keine Treype hoch, Breiteſtraße. Behandlung und Zahn⸗ ausziehen unentgeltlich. 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Altb mnns, im b. 5 füufſt 15 Dirigent: Herr ee buger, Eintrittskarten zu 1 M. 50 Pfg. ſind in den hie⸗ 855 en am e„ſowie an der Kaſſe am Eingang der Kirche zu haben. 86083 zum freien Eintritt. 32899 8 50 85 5 79 7855 Svangelif Hes Miſ ſions feſt in Jendenheim bei Maunheim Sountag, 14. September, 1890, Nachm. ½2 Uhr. Mannheim⸗Weinheimer Nebeubahn. Sonderzug mit Fahrpreisermäßigung und abgekürzter Fahrtzeit. Sonutag, den 14. September d.., bei gutem Wetter Sonderzug nach Weinheim Pfälzer Hof und zurück: Abfahrt Mannheim 2 Uhr 30 Min. Nachm. Ankunft Weinheim 3„ 81„ 25 Abfahrt Weinheim 9„ 29„ Ankunft Mannheim 10„ 30 Nückfahrt mit Zug 52, 7 Uhr 53 Nachm. ab Weinhetm geſtattet. Fahrpreis 3. Claſſe—28 15 Dahe 65 Pfeunig. 590 Gumalt Helſepardiſgre Juflünt W. Gabriel. Die regelmäßigen Uebungen für Kinder 2 Mautag⸗ 22. den September a. 5 Aumeldungen werden jetzt ſchon täglich von 82 12—1 31187 Der Feiertage wegen bleiben meine Ladenlokalitäten 86102 Montag, den 15. und Dienſtag, den 16. d. Mts. geschlossen. 1 11.Coper bäaif, den 14. Sept. 1890 2 Der EE Konantü- Oper in 3 Akten von Friedrich Kind. Muſik von C. M. von Weber. Ottokar, regierender Graf.Herr Knapp. Kunod, gräflicher Erbförſter Herr Starke. Agathe, ſeine Tochter Frl. Matura. Aennchen, ihre Verwandte Fräul. Sorger. Caſpar, erſter Jäge burſche Herr Carlhof. Max, zweiter Jägerburſche 5 —*„***%m— * „ * * „ 9 0 Samiel, der Züiger Herr Moſer. Ein Eremftt Herr George. Kilian, ein Bauer 5 Herr Grahl. 5 · Herr uer. %%%%Ä„ Herr Löſch. Herr Peters. Saul Knieri 8 2 7 n em. Brautjungfern Frau Schilling. Fräul. Schubert. Gefolge. Jöger. Landleute. Brautjungfern. Erſcheinungen. Szene: Vöhmen. Die Zeit der Handlung iſt kurz nach Beendigung des dreißigfährigen Krieges. * Max Herr Albert Mittel hauſer als Gaſt. Kaſſeneröffn. ½6 Uhr. Anfang 6 Uhr. Ende geg. 9 Uhr. 5 Große Preiſe. 5. Seime Feſtordnung für die am 15., 16., 17., 18. u. 19. Sept. 1890E zu Maunheim ſtattfindende 44. Haupt-Herſammlung S kvang. Vereins der der Geſtan⸗Apelf⸗Stiftung. Montag, den 18. Set 15. September. 9 Uhr Vormittags: des Centralvorſtandes im Pfälzer 0 : Fortſetzung der Berathung. Dienſtag, den 16. September. ntliche Begrüßung der Abgeordneten und e im Rathhausſaale(am Marktplatze.) Von da Feſtzug nach der Trinttatiskirche Einläuten des Feſtes. Oeffentlicher Feſtgottesdienſt in der Trini⸗ tatiskirche. Herr Prülat D. Dok! aus Karlsru r Schluß des Gottes⸗ 1 finden Ueberreichungen von Feſt⸗ Atatt. Hechtofſentinte Verſammlung im kleine n Saale des Ballhauſes.— Hierzu haben außer den Mikgliedern des Centralvorſtandes, die Abgeordneten der einzelnen Hauptvereine, die Haupivereinsvorſtände, ſowie die Abge⸗ auswärtiger Vereine, Gemeinden oder Körperſchaften, die Ehrengäſte und titglieder des Feſtausſchuſſes Zutritt. Nag ch Schluß der Verſammlung geſellige Ver⸗ einigung im großen Saale des Ballhauſes. Mittwoch, den 17. September. Morgens 7 Uhr: Glocken bealehe und Choral von der Con⸗ 8eb Uhr: Vege—.— Abgeordnete d Feſtge⸗ ſammlung der Abgeordneten un noſſen im Rathhausſaale. Von da Feſtaug nach der Trinitatiskirche. 9 Uhr: Oeffentlicher Feſtgottesdienſt in der Trini⸗ tatiskir che. redigt: Herr Conſenior 992 15 Paul von Zimmermann Nachmittags 8 Uhr: Gaſte e½ Age: AUhr: Uhr: ehe fentiiche Verſammlung in der Concordien⸗ Nachmiittags 2 e aes eſtmahl im Ballhauſe. r: Kirchen⸗Concerk in der Trinitatiskirche r: Geſellige Zuſammenkunft im Saale hauſes. Donnerſtag, den 18. September. Morgens 0 Uhr: Choral von der Concordienkirche. 8 Uhr: Zweite Hauptverſammlung in der ongordienkir Nachmittags 2½ Uhr: Ausflug nach Freitag, den 19. September. Morgens 9 Uhr: ſle bi crun Speyerzum die Grundlegung der Prote Dabei machen wir 5 Mitglieder und Freunde des Guſtav⸗ Adolf⸗Vereins auf aufmerkſam, daß die Feſtkarten(ä 3 Mk.), die Tiſchkarten(d 3 Mk. 50), die Rheinfahrtkarten(à 1 Mk.) bei Herrn August Gengenbach(Bureau des Mannheimer Tageblatt, H 2, 2) an den Vormittägs von 10—18, Nachmittags von—6 Uhr erhoben werden können. Es iſt in 117 Grad erwünſcht, daß die Betheiligung Seitens der hieſigen Herren und Damen eine ſehr rege wird, ſowie, daß die Karten ſogleich gelsſt werden. ie Feſtkarte berechtigt zur Benützung der reſervirten Plätze bei den Gottesdienſten in der Trinitatiskirche und bei den Ver⸗ Re in der e, zum Beſuch des 1 concerts und der Af e uſammenkünfte 8fe und Mittwochs im Ballhauſe, eublich zur Fretfahrt nach He berg und 55 Den bei Aufführung am Dienſtag Abend der muſikaltf im Ballhauſe mitwirkenden Damen wird eine Neener Gin⸗ trittskarte zugeſtellt werden, Diejenigen, welche das Kirchenconcert zu n wünſchen, aber nicht im Beſitz einer Feſtkarte ſind können die Cancertkarte in den Muſikalienhandlungen, am iosk und an der Trinitatis⸗ kirchenthüre zu 1 Mk. 50 Pfg. erhalten.— dDie Tiſchkarte für das gemeinſame 1 ſtmahl im Ballhaus muß bis ſpäteſtens ien ſtag Mittag und Die Rheinfahrtkarte nach Speyer und zurück bis ſpäteſtens Mittwoch Aben d 8 werden. Die Feſtkarte iſt auch nach Heidelberg mitzunehmen. Der Feſtausſchuß: Ruckhaber, Stadtpfarrer; Ahles, Stadtpfarrer; Eiſele, Ha mann; Engelsmann, Kaufmann; Gengenb bach, Aug., Buch⸗ bendeeibeſther; Heißler, Hoſjuwelier; Heßlöhl, 5 Lehmaun, Ph., Fabrikant; Mampel, Profeſſor; Simon, Stadtpfarrer. Saalbau. Sonnabend, den 13., Sonntag, den 14. und Montag, den 15. Sep ember Grand Soireen gegeben von dem Eskamoteur und Illuſioniſten Hr. Nocberts. Nen! Verwandlungswunder. Nen! Neueſte ſenſationellſte Illuſion der Gegenwart, ausgef. non Miss Effri und Franses. Unerklärliches räthſelhaftes Berſchwinden einer jungen Dame auf offener Bühne, frei vor den Augen des Publikums. Unter Mitwirkung der Concerteapelle des Herrn Schirbel. Preiſe der Plätze: 857⁴² Reſervirter Platz 1 Mark. Nichtreſervirt 50 Pfg. Kaſſenöffuung 7 Uhr. Anfang 8 Uhr. Phönix-Pomade ist das einzige reolle, in seiner WMrkung un- übertroffene Mittel 2. Pflege u. Beförderung eines vonlen und starken Haar- u. Bartwuchses. 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Untere kath. Pfarrei. Sonntag. 6 Uhr Frühmeſſe. Uhr Singmeſſe mit Predigt. /½10 Uhr Amt mit Predigt. 11 Uhr heil. Meſſe. 2 Uhr Chriſtenlehre. ½3 Uhr Vesper. Laurentiuskirche(Neckarvorſtädt.) Sonntag. 233 ½ Uhr Beicht. 7 Uhr heilige Meſſe. ½10 Uhr Amt mit Predigt. 2 Uhr Chriſtenlehre. ½3 Uhr Vesper. Melhodiſten⸗Gemtinde, U 6, 28. Sonntag: Nachm. 3 Uhr Predigt. Sebermann iſt freund⸗ lichſt eingeladen. — 5—— ESgo oo Anmeldungen zu dem bis Oktober beginnenden neuen Tanz-Cursus wie zu Privatunterricht, welcher zu feder gewünſchten Zeit er; ſbelt werden von heute an 1e. A 3. 85656 J. Kühnle, A 3, 7½. 2L. Koppel jetzt C 3 No. 9, eine Treppe hoch. 1 Telephon No. 593. 85656 Aanedeeesoagnesdeene Meine Wohnung befundet ſich von heute an F 2, 10, 3. St(Boppenschänkel). J. Leuobr. 86258 — 5— und Wohnungen. eee und Betannten langfaheigen Hausdieners 86111 Meolaus Ballmann 5 geben wir die traurige Nachricht, daß derſelbe nach kurzem Leiden geſtern verſchieden iſt. 5 55 Dem pflichtgetreuen fleißigen Manue werden wir ſtets ein gutes Andenken bewahren. Geschwister Alsberg. 5 Seneral⸗Anzeiger. 22 Landwirthſchaftlicher Benirksverein Wirthſchaftsübernahme& Empfehlung Mannheim. 15 rechee en Publikum, ſowie meiner geehrten Nachbar⸗ Wir benachrichtigen hiermit unſere Mitglieder, daß am 20., 21. aft die ergebene Anzeige daß ich die Wirthſchaft 9,22. September das Gaufeſt des Pfalzgauverbandes fü 1890, Verbunden mit einer Ausſtelung 155 ucht⸗„Zur Alten Sonne““ N 3, 14 N 3, 14 farren, Schweinen, Geflügel und Bienen, ſowie ſämutlichen e d⸗ 5 hen en Rectakbiſchof 55 en Maſchinen und Geräthen in Neckarbiſchofsheim ſtattfindet. Die Prämiirung; 5 beginnt Samſtag Vormittag 8 Uhr; der Feſt zug Ainder um 519 Piae Audw 1 e e 155 aus 1. 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Bouquet. „Arion“ Mannheim lsenmann'scher Männerchor. 53 Unſere werthen paſſtven Mitglieder bitten wir, Notiz davon zu nehmen, daß von jetzt ab jeweils Samſtag Abends, nach deendigter Probe(10 Uhr) eine geſellige Vereinigung fämmtlicher Mitglieder im Lokal(Saal des Schwarzen Lamm) 80 zu deren regelmäßigem Beſuche wir ſie ergebenſt ein⸗ H. Erisoni. 1 Schwarzwald-Hoötel, Titisee im bad. Schwarzwald, 2800 ü.., Station der Höllenthal- bahn(Freiburg-Neustadt i..), Neues vorzüglich eingerichtetes Hötel, mit schattigem Garten. Waldanlagen und Terrasse am See. Ausgezeichnete Weine und Küche. Pension zu mässigen Preisen. Prospecte auf Verlangen. 84508 Frledrich jäger. Schloss-Hötel Heidelberg. Prachtvolle Lage am weltberühmtenschlosspark. Mässige Penslonspreise. Aufenthalt auf der gros- sen Hotelterrasse abends unvergleichlich märchen- haft schön. Hötel-Direction: 78565 J. 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