Errr In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2388. Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pre Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfs. Einzel⸗Nummern 3 Pfs. Doppel⸗Nummeru 5 Ffg Badiſche Volkszeitung.) Mannheimer der Stadt Maunheim und Umgebung. (101. Jahrgang. Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannbeimer VBolksblatt.) Journal. Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Telegramm⸗Abreſſe: „Journal Naunheim.““ alieden Tbell für den politiſchen u. allg. Tosil? Chef⸗Redakteur Julias Katz, für den lokalen und prov. Theil 1 für den Inſeraten 2 Karl Apfel. Kotationsdruck und Berlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Rannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katheliſchen Bürgerhoſpitals.) fämmtlich in Rannheim. Nr. 22. Gelephsn⸗At. 218.) Auflage über 1.300 Exemplare. (Notariell beglaubigt.) * Aliit gemiſchten Empfindungen wird man in Preußen die von der Regierung ausgear⸗ beitete neue und verböſerte Sperrgeldervorlage be⸗ grüßen, und auch im Reiche hat man alle Urſache, dem Vorgehen des preußiſchen Staatsminiſteriums in dieſer Angelegenheit eine erhöhte Aufmerkſamkeit zuzuwenden. Der erſte Eindruck, den die neue Sperrgeldervorlage auf alle Nichtultramontanen machen muß, iſt ein höchſt un⸗ günſtiger und wir fürchten, daß trotz aller von der preußiſchen Regierung noch vorzubringenden„zwingenden“ Gründe dieſer erſte Eindruck der bleibende ſein wird. Man mag die neue Sperrgeldervorlage unter dem Geſichtspunkt einer ſehr ſtark zum Ausdruck kommenden Friedensliebe des preußiſchen Miniſteriums betrachten, oder man mag anderſeits ſie als eine Vorausbezahlung für gewiſſe vom Centrum noch zu leiſtende parlamenta⸗ riſche Dienſte gelten laſſen, immer bleibt die Empfindung vorwaltend, daß die preußiſche Regierung ſich anſchickt, einen Canoſſagang zu unternehmen, oder richtiger, daß ſie bereits ſehr weit auf dieſem Wege fortgeſchritten iſt. Wir fragen nicht erſt nach der Richtigkeit des„Prinzips“, welches die preußiſche Regierung vor wenigen Monaten aufgeſtellt hat und welches ſte jetzt noch mit Worten feſt⸗ hält, währenddem ſie in der Praxis das gerade Gegen⸗ theil von dieſem„Prinzip“ thut; wir halten uns an die Thatſache, daß die preußiſche Regierung heute ge⸗ währt, was ſie vor ganz kurzer Friſt zu gewähren als durchaus unmöglich und als ein Unrecht am Staate be⸗ zeichnet hat. Das iſt eine Inkonſequenz, die ſich umſo bitterer rächen kann, als ſie gegenüber einer Pariei begangen wird, die ſich nicht von Gefühlseind rücken leiten läßt, die vielmehr ſtets auf dem Boden der That⸗ ſachen verharrt und die jedes neue Zugeſtändniß als eine Einladung zu neuen Forderungen zu betrachten gewohnt iſt. Es iſt auch eine merkwürdige Begründung, welche der neuen Sperrgeldervorlage beigegeben wurde. Da heißt es wörtlich:„Die Staatsregierung hält nach wie vor an der Anſicht feſt, daß ein Rechtsanſpruch auf die angeſammelten Staatsmittel nicht beſteht und daß es Empfangsberechtigte im juriſtiſchen Sinne nicht gibt.“ Und trotz dieſes„Feſthaltens an der Anſicht“ wird das vorhandene Kapital entſprechend den Wünſchen des Centrums und der Curie an die letztere ausbezahlt! Dieſe ſeltſame Verbindung von Prinzip und Praxis würde einem ge⸗ ringen Verſtändniß im Volke begegnen, wenn nicht die Ueberzeugung vorhanden wäre, daß für die preußiſche Regierung zwingende Gründe vorliegen mögen, welche ein ſolches Entgegenkommen auf Centrumswünſche veranlaßten. Handelt es ſich nur darum, die dem preußiſchen Landtage vorliegenden Reformgeſetze mit Hilfe des Centrums durchzubringen, ſo könnte das immerhin die neue Sperr⸗ geldervorlage entſchuldigen, aber auch nur dann, wenn man feſte Garantieen für die Zuſtimmung des Centrums zum Volksſchulgeſetz beſäße; wir bezweifeln jedoch, daß Herr Windthorſt, trotz der Sperrgeldervor⸗ lage über Verſprechungen hinausgegangen iſt. Sollte aber durch die neue Vorlage das Centrum für gewiſſe, noch völlig im Dunkel gehaltene und der Zukunft vorbehaltene Angelegenheiten ſchon jetzt gewonnen werden, ſo würde das überall im Reiche berechtigtes Mißtrauen hervorrufen und deßhalb begrüßen wir die neue Sperrgeldervorlage nur mit gemiſchten Empfin⸗ dungen. —ů——ů Wirthſchaftspolitiſche Zeit u. Streitftagen. Der Beſorgniß, daß der Beſchluß des Reichstags in der Zollfrage und die bei den Verhandlungen zu ſcharfem Ausdruck gelangte Stimmung der Mehr eit dem Handelsvertrag mit ſchlechte Aus⸗ ſichten bereite, iſt durch eine Aeußerung des Abgeordneten Windthorſt die Spitze abgebrochen. Es war ja auch notoriſch und durch die Erklärung eines nationalliberalen Abgeordneten bezeugt, daß ein erheblicher Theil der Ab⸗ geordneten, die gegen den Antrag Richter geſtimmt ha⸗ ben, durch andere Motive, als die Abneigung gegen eine Herabſetzung der landwirthſchaftlichen Zölle, geleitet war, namentlich durch den diplomatiſchen Geſichts⸗ punkt, daß der entgegengeſetzte Beſchluß bei den Ver⸗ handlungen über den Handelsvertrag als Schwergewicht in die öſterreichiſche Wagſchale fallen könnte. Der Führer GStleſeuſte und verbreitettte Zeitung in Maunhrim und Umgebung. des Centrums erklärte nun, er perſönlich würde gern bereit ſein, für das Bündniß weſentliche Opfer zu bringen, denn auf demſelben beruhe der Friede der Welt, und die politiſche Vereinigung könne nur Dauer haben, wenn auch eine wirthſchaftliche Annäherung erfolge. Das müſſe allerdings vorſichtig geſchehen, damit die materiellen In⸗ tereſſen nicht„zu ſtark“ darunter leiden. Mit gleicher wirthſchaftlicher, aber mit vermehrter politiſcher Aufmerkſamkeit wird dem Reſultate der Ver⸗ handlungen mit Italien entgegengeſehen; nach der Mittheilung des Reichskanzlers ſollte dem Abſchluſſe des Vertrages mit Oeſterreich⸗Ungarn die Einleitung von Vertragsverhandlungen mit anderen Staaten folgen. Anſcheinend ſind ſolche mit Italien ſchon eingeleitet, ſo⸗ weit Verkehrserleichterungen und Tarifbegünſtigungen zwiſchen den drei verbündeten Ländern in Betracht kom⸗ men. Das energiſche Eintreten Crispis in der italieni⸗ ſchen Kammer für die Fortdauer des Vertragsverhält⸗ niſſes mit Oeſterreich⸗Ungarn und die thatſächlich er⸗ folgte Verlängerung der Kündigungsfriſt beſtätigen ebenſo, wie die ärgerlichen Bemerkungen franzöſiſcher Blätter, welche die Ausſicht, durch wirthſchaftlichen Zwang Italien politiſch widerſtandslos gemacht zu ſehen, ſchwinden laſſen müſſen, die hoffnungsvolle Lage. Waͤhrend der Friedensbund vermehrte Feſtig⸗ keit gewinnt, friſche Wurzeln ſchlägt, verflüchtigt ſich immer mehr das Nebelbild des franzöſiſch⸗ ruſſiſchen Kriegsbündniſſes. Auf ruſſiſcher Seite war ſchon das Wort bemerkenswerth, welches der Zar zum Neujahrsfeſte an den Fürſten Dolgorucki, Gouverneur von Moskau, geſchrieben hat: er flehe zu Gott, daß er dem ruſſiſchen Reiche auch im neuen Jahre Frieden und Wohlergehen ſchenke. Die„Nowoſti“, welche nur zu oft im Chauviniſten⸗Chorus ruſſiſcher Blätter am lauteſten geſchrieen haben, ſagten kurz darauf: wenn die Friedensliga fortführe, ſich ſo friedliebend zu verhalten, wie ſie in der jüngſten Zeit gethan, ſo ſei für Rußland der Abſchluß eines förmlichen Bündniſſes nicht erforderlich. Die brüske Kritik, welche ein offiziöſes Petersburger Blatt an der Freiſprechung Labruysres durch den Appellhof der Seine geübt hat, klingt wie ein müͤrriſcher Verzicht auf zudringliche Annäherung. In Paris iſt die jüngſte Berührung der Ab⸗ rüſtungsfrage, obwohl ſie für Franzoſen durch die Be⸗ hauptung, daß der deutſche Kaiſer die Anregung gegeben, verſäuert war, nicht in der geckenhaften Weiſe wie bei früheren Gelegenheiten aufgenommen worden. Die Ab⸗ ſperrungsfanatiker ſind ſtutzig geworden, ſeit die Mac Kinley Bill erſchienen iſt, und dieſe hat ſich ſehr fühlbar gemacht. Die Erkenntniß, daß Crispis Ankündigung, die Handelspolitik Europas ſtehe vor einem Wendepunkt, durch Thatſachen Unterſtützung zu finden beginne, bricht ſich Bahn, und ſie hat Ausdruck gefunden in der Rede des Miniſters Ribot am Montag, welcher die Kün⸗ digung aller Conventionen, auch der Meiſtbegünſtigungs⸗ klauſeln, von der Hand wies, vor der handelspoli⸗ tiſchen Iſolirung Frankreichs warnte und auf die Wachſamkeit einer konkurrirenden Macht hinwies. Frankreich hat ſomit, wie die„Berl. Börſen Ztg.“ mit Recht betont, nicht Zeit, an Krieg und Kriegsbündniß zu denken. ——„— Der Pafinang beſchäftigte am Dienſtag den Landesausſchuß von Elſaß⸗ Lothringen. Als Wortführer der„Einheimiſchen“ ſprach der als gemäßigt denkender Politiker bekannte Abgeord⸗ nete Petri. In Anbetracht der hervorragenden Bedeu⸗ tung der Angelegenheit laſſen wir nach einem Berichte der„Straßb. Poſt“ hier folgen, was Herr Petri und nach ihm Namens der Regierung Herr v. Puttkam⸗ mer ſagten. Herr Petri äußerte ſich folgendermaßen: „Wir haben in der vorigen Tagung die Hoffnung gehegt, daß das Jahr 1890 die Aufhebung des Paßzwanges bringen würde. Dieſe Hoffnung iſt nicht in Erfüllung gegangen. Un⸗ ſere Anſicht über den Paßzwang hat ſich nicht geändert. Wir balten heute noch dafür, daß die Erlaſſung ein politiſcher Febler war und die Aufrechthaltung ein politiſcher Fehler iſt. Der Haupterfolg beſteht einzig darin, Handel und Induſtrie zu hemmen und unnbthig die Gemüther zu erregen. Bei den vorigen Verhandlungen wurde wiederholt hingewieſen, daß nicht nur die Paßorknung als ſolche, ſondern auch die A rit und Weiſe der Ausführung zu gerechten Klagen An⸗ laß gebe. Was die Ausfübrung betrifft, ſo iſt eine entſchie⸗ dene Wendung zum Beſſeren eingetreten und ich glaube nicht fehl zu gehen, wenn ich ſage, daß wir dies in erſter Linie unſerer Landesregierung verdanken. Nicht mehr die ſoge⸗ nannte Bedürfnißfrage, ſondern, wie uns aus der Praxis er⸗ ſcheint, die Perſonenfrage iſt in den Vordergrund ge⸗ Donnerſtag, 22 Januar 1891. treten. Die Beſtimmungen beſtehen aber nach wie vor, nur in der Art der Ausführung iſt eine Beſſerung eingetreten. Wenn dies auch der Fall iſt, ſo kann ich doch mit vollem Recht Bezug nehmen, daß, wenn eine Paßverordnung noch ſo milde ausgeführt wird, dieſelbe großen Nachtheil für das Land nach ſich zieht. In unſerem Zeitalter iſt eine Sperrung der Grenze eine Hemmung des Handels und der Induſtrie. Die Concurrenz hat ſich dieſer Thatſache ſchon bemächtigt. Nicht bloß Handel und Induſtrie leiden, ſondern ſogar die Reichseiſenbahnen. Die Fremden ſagen: Was brauchen wir nach Elſaß⸗Loth⸗ ringen zu gehen? Wir gehen nicht mehr nach Straßburg, um das Münſter zu ſehen, wir gehen nicht mehr nach den Voge⸗ ſen, wir kaufen unſere Waare anderswo als in Mülhauſen. Man meidet unſer Land wie ein Schiff eine von Klippen umgebene unwirthliche Inſel. Die Aufhebung des Paßzwanges bleibt unſer ceterum censee, bis die Aufhebung ſtatigefunden hat. Jene traf er nicht, die er treffen ſollte. Wenn von vier Grenzen nur eine geſperrt iſt, ſo iſt es na⸗ türlich, daß wer berein will doch hereinkommen kann. Wozu dieſe Ausnahmebeſtimmung? Wozu dieſe chineſiſche Mauer zwiſchen den beiden erſten Culturſtagten der Welt, welche ge⸗ eignet ſind, Hand in Hand an der Spitze der Civiliſation zu ſchreiten? Ruhe und Ordnung herrſcht im Lande. Die ſo⸗ genannte Proteſtpartei iſt verſchwunden und gehört nur noch der Geſchichte an. Sollten poli⸗ tiſche Agitatoren ins Land kommen, wir brauchten wahrlich keine Polizei, um Ordnung zu halten. Wir hielten ſelbſt die Ordnung und ſorgten, daß es auf deutſchem Boden keinen Platz gibt für einen politiſchen Agitator. Ueber die wirkliche Lage hier im Lande iſt man nicht blos in Altdeutſch⸗ land ſondern auch hier irregeführt durch eine Reihe unrichtiger Berichte von Leuten, die eine Agitation fühlen wollen, die gar nicht da iſt, die einen Spion hinter jedem Baum wittern, wo keiner iſt. Wenn nur die Regierung ſolchen Leuten keinen Glauben mehr ſchenken wollte. Glauben Sie einmal uns, den Rednern des Volkes. Wir haben nicht die geringſte Ueberzeugung, daß Unruhe im Lande iſt. Wir wollen nur Ruhe im Lande. Wir wollen eine normale Ent⸗ wickelung auf Grundlage unſerer Zuſammengebörigkeit zum deutſchen Reich. Wir baben nicht geſagt, daß eine Frem⸗ dencontrole nicht geübt werden dürfe. Aber es fragt ſich nur, wie ſoll dieſe Fremdenkontrole geübt werden. Nicht durch eine Paßverordnung, ſondern durch eine Controle wie in anderen Staaten u. zur Aufrechthaltung des Friedens und der Ordnung. Es kann eine Controle ausgeübt werden, die in keiner Weiſe läſtig wird, weder für den Fremden, den es angeht, noch für die Bevölkerung, wo der Fremde weift. Bezüglich einer gewiſſen Kategorie von Leuten iſt die Paß⸗ verordnung mit beſonderer Strenge gehandyabt worden. Ich habe die Perſonen im Auge, welche mit einem Auswanderungsſchein das Land verlaſſen haben, ohne ihrer Militärpflicht zu genügen. Einer ſtrengen Hand⸗ habung eines Paßzwangs oder einer Fremdencontrole gegen⸗ über dieſer Kategorie möchte ich doch nicht allgemein zu⸗ ſtimmen. Es müßte unterſchieden werden zwiſchen denen, welche vor der Einführung der Maßregel das Land verlaſſen haben und jenen, welche ſpäter es thaten. Jenen, welchen man Jahre lang erlaubt, ins Land zurückzukommen, kann man nicht ohne weiteres verbieten zurückzukehren. Es bandelt ſich da gewiſſermaßen um einen Beſitzſtand. Anders bei den jungen, welche in den letzten Jahren weggegangen. Dieſe und ihre Eltern waren gewarnt. Möge die Regierung ſich nicht irre führen laſſen durch das alberne Geſchwätz einiger franzöſiſcher Hetzblätter. Die Regie⸗ rung möge verſichert ſein— und dies ſoll man nicht allein bier, ſondern in ganz Deutſchloand bhören—: Haben Sie volles Vertrauen zu dieſem Lande und ſeiner Ruhe; dann wird für uns eine Aera glücklicher Zeit kommen, dann werden wir mit doppeltem Eifer, mit doppelter Freude zum Segen dieſes ſchönen Landes arbeiten. Stagtsſekretär v. Puttkamer: Ich wende mich zuerſt zu den Bemerkungen, die der letzte Redner, mein Freund Petri, gemacht hat. Ich hätte eigentlich keine Veranlaſſung, darauf einzugehen, weil dieſelben mehr an Elemente außer⸗ halb der Regierung und außerhalb des Hauſes gerichtet waren. Die Frage des Paßzwangs gehört auf das Gebiet der auswärtigen Politik und kann in Straßburg nicht allein gelöſt werden. Zur Zuſtimmung einer Aenderung ge⸗ hören wichtige andere Factoren. Gegen die Handhabung der Ausführung der Paßpflicht hat der Vorredner Bedenken nicht erhoben. Nicht eine Thatſache iſt angeführt wor⸗ den, welche eine Beſchwerde gäbe. Der Vorredner nennt Elſaß⸗Lothringen eine unwirthliche Inſel, an der das Schiff leicht ſcheitern könnte, er ſieht in Elſaß Lothringen eine chineſiſche Mauer, aber im gleichen Athem ſagt er: Was wollt Ihr mit einer Maßregel, die ſo unwirkſam iſt? So trägt die Rede des Vorredners einen Widerſpruch in ſich und beweiſt, daß ſeine Vorausſetzungen auf einem Irrthum baſiren. Handel und Induſtrie iſt vielleicht in geringerem Umfange von der Paßpflicht betroffen worden, zweifellos hat ſie eingewirkt auf die Einnavme der Reichseiſenbabnen. Zur Zeit aber glaube ich nicht, daß in dieſer Hinſicht eine Beſchwerde erhoben wer⸗ den kann. Ich darf Ihnen nux eine Ziffer nennen. Die Station Apricvurt zählte im letzten Halbjahre 815 Perſonen, die keinen Paß hatten und nicht unter die Kategorie der Paßfreien fielen. Alle dieſe haben dringende Gründe anzuführen und glaubhaft zu machen gewußt und ſind dann ohne weiteres hereingelaſſen worden. Der Vor⸗ redner muß zugeben, daß wenn an einer einzigen Stelle 800 paßpflichtige Perſonen ohne Paß hereinkommen, die Handhabung ſo milde iſt, daß eine Beſchwerde nicht mehr erhoben werden kann. Wir beurtheilen die Verhältniſſe objectiv, gewiſſenhaft, mit der Einſicht, die wir haben, und hoffen ſo das Richtige zu treffen. Von Stimmen, die nicht objectiv, ſondern leidenſchaftlich ſind, werden wir nicht beeinflußt General⸗Anzeiger. Mannheim, 22. Januar. 2. Seitez Aus Sladt und Fand. Maunbeim 22. Januar 1891 Hofbericht. Geſtern Vormittag von 11 Uhr an er⸗ theilte der Großberzog zahlreichen Privatperſonen Audienz. Darnach fand ein Dejeuner ſtatt, zu welchem der Groß⸗ britanniſche Geſchäftsträger Naſſau Joc⸗lyn eingela Der Geſchäftsträger verabſchiedete ſich bei den Herr ften vor dem Antritt eines mehrmonatlichen Urlaubs. Außerdem waren noch der Staatsminiſter Dr. Turban und einige andere Herren geladen. Am Abend hörte der Großherzog den Vortrag des Legationsraths Dr. Freiherrn von Babo. * Militäriſches. Durch Allerhöchſt⸗ Kabinetsordres vom 18. d. M. iſt Folgendes beſtimmt: Inf.⸗Reg. v. Lützow (I. rheiniſches) Nr. 25: Clüver, Hauptmann und Com⸗ pagniechef, unter B förderung zum überzähligen Major, als aggregirt zum Jufanterieregiment Nr. 130 verſetzt; Bayth!., Premierlieutenant, zum Hauptmann und Compagniechef,— Burchardi, Porte peefähnrich, zum Sekondelieutenant— befördert; Frhr. Böcklin v. Böcklinsau, Sekondelieute⸗ nant, ſcheidet aus und tritt zu den Reſerveoffizieren des Re⸗ giments über. 1. bad, Leib Gr.⸗Reg. Nr. 109: v, Pfeil IL, überzähliger Premierlieutenant, in eine etatsmäßige Pre⸗ mierlieutenantsſtelle des 1. heſſiſchen Infanterieregiments Nr. 81 verſetzt; Frhr. v. Meyern⸗Hohenberg, Se⸗ kondelieutenant à la suite, in das Regiment wieder einran⸗ girt, v. Lewinski, Portepeefähnrich, zum Sekondelieute⸗ nant befördert. 2. bad. Grenad.⸗Reg. Kaiſer Wilhelm J. Nr. 110: Dürr, Hauptmann à la suite, kommandirt als Ordonnanzoffizier bei dem Erbgroßherzog von Baden, erhält die Genehmigung zum Anlegen des ihm von dem Großherzog Adolf von Lnxemburg verliehenen Ritterkreuzes des großh. luxemburgiſchen Ordens der Eichen⸗Krone; v. Treſchow, Portepeeſähurich, zum Sekondelieutenant befördert, 3. bad. Jnf.⸗Reg. Nr. 111: Duhmig, Sekondelieutenant, unter Beförderung zum Premieurlieutenant, in das Infanterieregi⸗ ment von Lutzow(1. rheiniſches) Nr. 25 verſetzt; Förſter und Venus, Portepeefähnriche, zu Sekondelientenanten befördert. 4. bad. Infanterie Regiment Prinz Wiihelm Nr. 1122 Müller Propence und Oegg, Portepeefähnriche, zu Sekondelieutenanten befördert.— Kurm. Drag. Reg. Nr. 14: Rau, Rittmeiſter und Schwa⸗ dronschef, Lagatz, Premierlieutenant, v. Fritſche, Sekon⸗ delieutenant, erhalten die Genehmigung zum Anlegen des ihnen von dem König der Belgier Leopold II. verliehenen Ritterkreuzes des königlich belgiſchen Leopoldordens. 1. Bad. Leibdrag.⸗Reg Nr. 20: Ritter und Edler v. Oetinger, überzähliger Rittmeiſter, als aggregirt zum Magdeburger Drag.⸗Reg. Nr. 6 verſetzt, v. Heyden, Sekondeleut zum Premierl.,— v. Klüber und v. Schirach, Portepeefähn⸗ riche, zu Sekondeleutnanten,— Ziegler, Unteroffizier, zum Portepeefähnrich— befördert. 8. Bad. Dragon.⸗Reg. Prinz Karl Nr. 22: Pescatore, überzähliger Rittmeiſter, unter Eutbindung als Ordonnanzoffizier bei dem Prinzen Karl von Baden, zum Schwadronschef ernannt; v. Bodel⸗ ſchwingh., Sekondl., zum Premierl. befördert; v. Bo⸗ delſchwing II., Sekondl., zum überzähligen Premierl. befördert und als Ordonnanzoffizier bei dem Prinzen Karl von Baden kommandirt. 1. Bad. Feldartillerie⸗Reg. Nr. 14: v. Berg und Fehr. v. Reck, Porte peeſähnriche, zu außer⸗ etatsmäßigen Sekondelieutenanten beförbdert, 2. Bad. Feld artillerie⸗Reg. Nr. 30: Bleidorn, Sekondl., zum Premlerl,, Scherer, Bertelsmann und Sanner, Portepeefähn⸗ riche, zu außeretatsmäßigen Sekondelieutenanten befördert. Von der 57. Infanteriebrigade wird dem Major z. D. See⸗ feld, Kommandeur des Landwehrbezirks Freiburg, der Cha⸗ rakter als Oberſtlieutenant verliehen. Von der 58. Inſay⸗ teriebrigade wird dem Major z. D. Czygan, Kommandeur des Landwehrbezirks Mülbauſen i.., der Charakter als Oberſtlieutenant verliehen. Landwehrbezirk Mosbach: Link, Sekondelſeutenant von der Infanterie 1.., zum Premier⸗ lientenant befördert. Landwehrbezirk Heidelberg: Müller, Premierlicutenant von der Kavallerie 1. Aufgebots, der Ab⸗ ſchied bewilligt. Dettweiler und Gießzen, Sekonde⸗ lieutenants von der Jufanterie 1. Aufgebots, Kühn, Se⸗ kondelieutenaut von der Feldartillerie 1. Augebots, zu Pre⸗ mierlieutenants, Ladenburg, Vizewachtmeiſter zum Se⸗ kondelieutenant der Reſerve des rheiniſchen Ulanenregiments Nr. 7 befördert. Gernandt, Sekondelieutenant von der Reſerve des Feldartillerieregiments Nr. 31, vom 1. Febr. d. J. ab auf ein Jahr zur Dienſtleiſtung deim Feldartillerie⸗ regiment Nr. 31 kommandirt, zugleich wird demſelben die Genehmigung zum Uebertritt in das aktive Heer ertzbeilt. Landwehrbezirk Bruchſal: Rudi Sekondelieutenant von der 8 1. Aufgebots, zum Premierlieutenant befördert. andwehrbezirk Freidurg: Arens, Sekondelieutenant von der Infanterie 1. Aufgebots, zum Premierlieutenant befördert. Beſtätigung. Der Großherzog hat die guf den Geh. Hofrath Dr. Schröder gefallene Wavl zum Prorektor der Univerfität Heidelberg für das Studienjahr von Oſtern 1891 bis dahin 1892 beſtätigt. ———————u———8-—— Feuilleton. — Ein wirkſames Hausmittel gegen liberale Nedakteure in Baden enpfiehlt der„Kladderadatſch“ indem er ſchreibt:„Der„Bad. Beobachter“ empfiehlt, gegen antiklerikale Blätter rückſichtslos von allen der Kirche zu⸗ flehenden Muteln der Strenge Gebrauch zu machen. Alſo nur vorwarts. Folgende Maßnahmen dürften ſich als vraktiſch empfehlen: Sämmtliche liberale Zeitungen ſammt ihren Redakteuren werden verdrannt. Mitarbeiter und Ver⸗ leger derſelben erbalten zunachn die Daumſchrauben. Bekebren ſie ſich in Folge deſſen, ſo werden ſie begnadigt und dürfen als Setzer und Korrektoren in fromme Zeitungsexpeditionen und Traktätchenfabriken eintreten. Bleiden ſie renitent, ſo werden ſie bei den Beinen aufaehängt. Die Abonnenten werden vorerſt durch Maſſeneinquartirung von Jeſuiten zu dekebren verſucht. Diejenigen, bei denen dieſes Mittel fehl⸗ ſchlägt, werden tbeils geſäckt, tbeils gepfählt oder verbrannt, Bedürfniß und Geſchmack. Das wird hoffentlich elfen.“ — Eine hübſche Grillparzer⸗Auekdste wird in der letzten Nummer des„agazins fur Oiteratur“ erzäblt: „Eines Tages lud Otto Prachtler ſeinen großen Freund Grill⸗ parzer zu einem Famillenfeſte zu ſich. Grillparzer ſagte zu. „Aber, aber,“ fügte er bedächtia bei,„wiſſen möcht' ich halt doch, wer noch kommt.“ Prechtler nannte einige Perſonen und Grillparzer nickte, als aber der Name Hebbel's fiel, ſchüttelte der Dichter lächelnd das Haupt:„Nun, dann bitte ich Sie, mir mein Wort wieder zurückzugeben; dann komme ich lieber nicht.“ Prechtler fragte erſtaunt, ob er denn gegen Hebbel ſo ſehr eingenommen ſei, und Grillparzer ſagte freund⸗ lich entſchuldigend:„Nein, o nein, ich verehre ihn als einen ſcharfen Kopf, aber ſehen Sie— der Mann weiß Alles. Er weiß ſogar wie unſer Herrgott entſtanden iſt. ich aber weiß das nicht; und ſo kann ich nicht mit ihm ſprechen, denn über dieſe Frage müſſen die Menſchen einig ſein, die mit ein⸗ ander am Tiſche ſisen und ſich in Geiſtesfragen verfändigen wollen. Bloß eſſen lieber Freund— Ihre Frau kocht zwar ſehr gut— ader eſſen, kann ich zu Hauſe auch.“— Und er blieb zu Hauſe. — Ordnung iſt das halbe Seben. Einer der glühend⸗ ſien Brrehrer Mozarts war Luisi Eneruben der 8 oſſe deſſelben. Dieſer große Schöpfer des„Wa d etträger“ und anderer Opern hatte die drolliaſten Eigenthümlichkeiten und *Ernennung. Der Großherzog hat den Stationsex⸗ peditor I. Claſſe, Joſeph Spahn in Weinheim, zum Reviſor I. Claſſe bei der Main Neckarbahn ernannt. Mit Entſchließ⸗ ung Großh. Miniſteriums der Finanzen vom 16. Jan. 1891 wurde dem Steuerkommiſſär Wilhelm Zentner in Bretten der Dienſt des Steuerkommiſſärs für den Bezirk Achern mit dem Woyhnſitz in Achern übertragen. * Perſonalnachrichten. Der Großherzog hat unter'm 30. Dezember 1890 den Güterverwalter Auguſt Störck in Waldshut und den Bahnverwalter Martin Silber in Im⸗ mendingen zu Reviſoren bei diesſeitiger Generaldirektion, den Bahnverwalter Johann Baptiſt Götz in Neckarelz zum Gü⸗ terverwalter und den Stationskontrolenr Ambros Büchler in Pforzheim zum Bahnverwalter erbannt.— Mit Entſchlie Fung Großh. Miniſteriums der Finanzen vom 31. Dezember 1890 wurde dem Güterverwalter Götz die Güterverwaltung Waldshut, dem Bahnverwalter Büchler die Bahnverwal⸗ tung Neckarelz übertragen, Stationskontroleur Ebuard Be⸗ ringer in Mannheim nach Immendingen zur Verſ hung der Bahnverwalterſtell, daſelbſt und Stationskontroleur Gu⸗ ſtav Wigand in Heidelberg in gleicher Eigenſchaft nach Plorsheim verſetzt, ferner die Stationsaſſiſtenten Eduard Philipp von Heidelberg und Hermann May von Mann⸗ heim zu Stationskontroleuren ernannt und Stationskontro⸗ leur Philipp der Großh. Bahnverwaltung Offenburg und Stationskontroleur Mah der Bahnverwaltung Heidelberg zugetheilt.— Ernannt wurde: zum Bureaudiener: Schlepp⸗ ſchifffünrer Joſef Schreiber.— In Ruheſtand wurden ver⸗ ſetzt: Auf I. Februar 1891: Oberſchaffner Konrad Göbet unter Anerkennung ſeiner langjährigen treuen Dienſte, Bahn wärter Thomas Weingärtner.— Entlaſſen wurden: Wagenwartergehilfe Georg Knopf in Offenburg, Expediti onsgehilfe Georg Friedrich Vogt(auf Anſuchen), Expedi⸗ tionsgehilfe Franz Leopold Müller(auf Anſuchen).— Ge⸗ ſtorben ſind: Weichenwärter Georg Apfel am 16. Dezem⸗ ber 1890, Bahnwärter Ludwig Heller am 27. Dezember 1890, Schaffner Mathäus Goldſchmitt am 28. Dezember 1890, Lokomotivheizer Auguſt Ehbrecht am 29. Dezember 1890, Bahnwärter und Billetausgeber Andreas Gerbert am 1. Januar 1891. * Aufgefundenes Geld. Im Bereiche der Großh. Bad Slaatseiſenbahnen wurde aufgefunden: am 30. Dezbr. im Zug 74 ein Geldtäſchchen mit 3 Mark 85 Pfg. und in Manubeim abgeliefert. *Sssatiſtiſches aus der Stadt Maunheim von der 1. Woche vom 4. Jan. bis 10. Jan. 1891. An Todes⸗ Urſachen für die 43 Todesfälle, die in unſerer Stadt vor⸗ lamen, verzeichnet das kaiſerliche Geſundheitsamt folgende Krantzeiten: In— Falle Maſern und Rötheln, in— Jalle Scharlach, in 2 Fällen Diphtherie und Croup, in — Falle Unterleibstyphus(gaſtr. Nervenfieber), in— Falle Kindbettfieber(Puerperalfieber), in 5 Fällen Lungenſchwind⸗ ſucht, in 10 Fällen akute Erkrankung der Athmungsorgane, in 1 Falle akute Darmkrankheiten,(in— Fällen Brechdurch⸗ fall.) In 25 Fälken ſonſtige verſchiedene Krankheiten. Ju — Fällen gewaltſamer Tod. Kinder bis 1 Jahr—. *Das Privathilfscomité brachte am geſtrigen Tage an bedürftige beſchäftigungsloſe Arbeiter folgende Uuter⸗ ſtützungen zur Vertheilung: Mk. ) Brod an 69 Perſonen 390 Pfd. 50.70 2) Kartoffeln an 106„ 63½ Ctr. 190 50 3) Kohlen 144 185 135.30 4) Volksküche„ 30„.— 349 Perſonen Sa. 385.50 Die Eisſpreugungen auf dem Neckar werden fortgeſetzt Geſtern wurde mit denſelben an der Neckarbrücke begonnen und werden hier die Sprengungen heute fortgeführt Eine zaulreiche Menſchenmenge ſchaute während des gauzen aeſtrigen Tages dieſen Sprengungen zu. Ein Unteroffizier und ein Soldat der Pionierabtheilung brachen bei den Spreng⸗ ungsarbeiten bis an die Bruſt in das Waſſer ein, wurden jedoch alsbald wieder ans Land gezogen. * Der Rhein wurde bereits geſtern Vormittag, obgleich er ſich erſt vorgeſtern Nachmittag geſtellt hatte und in der darauffolgenden Nacht die Kälte eine ſehr gelinde war, in der Nähe der Hemshofſchachtel vom jenſeitigen Ufer aus überſchritten. Mittags wurden auf dem diesſeitigen Ufer in der Näbhe der Mühlau zwei Schutzleute aufgeſtellt, welche ein Ueberſchreiten des Rueines, da derſelbe noch nicht genugend zugefroren ſein konnte, verhindern ſollten. Daſſelbe gelang ihnen jedoch nur theilweiſe, denn hinter wrem Rücken wurde der Strom wiederbolt über⸗ ſchritten. Eine ganze Menge wagyhalſiger Buben, aber auch erwachſene Leute, kamen vom Hemshof herüber, mußten jedoch zumeiſt wieder Kehrt machen, da die Maunheimer Schutzleute Jeden, der es etwa wagen ſollte, das diesſeitig⸗ Ufer zu beſchreiten, mit einem Strafzettel drohten. Daß ſich hierbei zwiſchen den Schutzleuten und den Perſonen, welche den Rhein faſt ganz überſch ritten hatten und nur noch höchſtens drei bis vier Schritte vom Mannheimer Ufer entfernt waren, Szenen abſpielten, iſt leicht begreiflich. Wie ang bracht Abſonderlichkeiten. So konnte er durchaus kein Parfüm ver⸗ tragen, es brachte ihn außer ſich. Ueder alles ging ihm aber die Ordnung. Alles war bei ihm geregelt; wie in der Kunſt, ſo auch im Leben. Auch das kleinſte Totlettenſtückchen war bei iim nummerirt, ſogar an dem Morgen ſeines Sterbetages ließ er ſich von der ſtrengſten Handbabung nicht abbringen. Er verlangte ein Taſchentuch, es wurde gebracht. Als er nach der im Zweifel ſtebenden Nummer geſehen, ſagte er: „Das iſt nicht das rechte, Sie geben mir Nr. 8, ich habe Nr. 7 noch nicht gebraucht.“—„Ich weiß es wohl,“ erwiderte ſeine Dienerin,„aber auf Nr. 7 fiel kölniſches Waſſer, und da ich weiß, daß Sie das nicht riechen können, ſo—“ Ach was, Ordnung muß ſein!“ unterbrach ſie Cherubini, ließ ſich Nr. 7 geben, gebrauchte es, ſchnitt dabei jedoch ein gräßliches Geſicht, warf es bei Seite und ſagte:„Nun ich Nr. 7 ge⸗ braucht babe, können Sie mir Nr. 8 geben!“ Es war das letzte Taſchentuch, das er gebrauchte. — Wenn Wahnſinnige in Paris das Bedürfniß fühlen, ſich mit einer offiziellen Perſönlichkeit in Verbindung zu ſetzen und ihr ihre Anliegen vorzutragen, ſo pflegen ſie ſich mit Vorliebe direkt an Herrn Carnot im Elyſee zu wenden, von wo aus ſie dann ſchleunigſt auf die Krankenanſtalt der Polizeipräfektur gebracht werden. Am Dienſtag ſind drei Wahnſinnige zugleich von dieſer Gewonnheit abgewichen und ein dunkler Zug ihres Gemüths hat ſie gleichzeitig in das Bureau des Polizeikommiſſars Veron geführt. Zuerſt ſtellte ſich der„Kaiſer von Deutſchland! ein. Er komme, ſo ſaate er, incognito und ſein erſter Beſuch dabe dem Commiſſar Veron gegolten, dem er als Zeichen ſeiner hohen Huld eine Flaſche Koch'ſcher Lymphe überreichen wollte. Als man ihn abfühern wollte, benahm er ſich ſehr ungnädig. In dieſem Augenblicke erſchien eine alte Frau und erklärte:„Der Staats⸗ anwalt von Montargis hat mich aus Frankreich ausgewieſen und beauftragt Sie, mich an die Grenze zu dringen.“ Als ob mit dieſen zwei Verrückten noch nicht genug ſei, brachten die Poliziſten einen dritten angeſchleppt, der einem harmloſen Spaziergänger die Cigarre aus dem Munde geriſſen und ihn geobrfeigt vatte. Da dieſer ſich mit aller Gewalt gesen die Poliziſten wehrte und mit ihnen rang, brachen die beiden an⸗ dern in undändige Heiterkeit aus, was den dritten in ſolche Wuthb verſetzte, daß er die Poliziſten zurückfies und ſich auf die alte Frau warf um ſie zu erwürgen. Während man dieſe den Händen des Wüt n entriß, war der„Faiſer' auf einen Tiſch gekleuert und dielt non dieſer Tribüne eine die Vorſicht der Manndeimer Schutzmannſchaft jedoch war, bewieſen die zahlreichen vorgekommenen Einbrüche. Glücklicherweiſe iſt kein weiterer Unfall zu verzeichnen. Ein etwa 30 Jahre alter Mann brach gerade in dem Augenblick bis an die Bruſt in das Waſſer ein, als er die Mannheimer Schutzmannſchaft wegen ihrer Vorſicht zu verhöhnen ſuchte. Derſelbe vermochte ſich wieder an das Land zu retten⸗ Mehrere Buben liefen ſogar vom Hemshof in die Mitte des Rheines abwärts bis an die Ausmündung des Hafen⸗ kanals. In den Nachmittagsſtunden war übervaupt die Schutzmannſchaft machtlos, indem der Uebergang über den Rhein an verſchiedenen Stellen bewerkſtelligt wurde. Nach den aus Speyer eingetroffenen telegraphiſchen Nachrichten ſtand der Rhein geſtern Abend von hier rheinau'wärts bis unterhalb der genannten Stadt. Seit geſtern früh haben wir Weſtwind. * Das Mannesmaun'ſche Rohrwalzverfahren und ſeine Bedeutung für das Gewerbe Ueber dies boch⸗ intereſſante Thema hielt geſtern Abend auf Veranlaſſung des Mannheimer Bezirksvereins deutſcher Ingenieure Herr In⸗ genieur Brockmann von Offenbach im kleinen Saale des Saalbaues vor einem zahlreichen Auditorium einen eirea 1½ſtündigen bochwiſſenſchaftlichen höchſt lehrreichen Vortrag. Herr Brockmann verbreitete ſich zuerſt des Längeren über das Weſen der Mannesmann'ſchen Röhren, welche aus einem Stück hergeſtellt werden und infolge dieſer Eigenſchaft eine viel größere Spannkraft beſitzen als die bisherigen zuſam⸗ mengeſchweißten Röhren. So hielt ein 8 Mlllimeter ſtarkes Mannesmann'ſches Rohr eine Spannkraft von 646 Atmos⸗ phären aus, eine Mittheilung des Redners, die alle anweſen⸗ den Ingenieure in berechtigtes Erſtaunen ſetzte. Hr. Brockmann ſprach ſodann über die Art der Herſtellung dieſer Mannesmann⸗ 'ſchen Röhren u. ſuchte ſeine Darlegungen durchVorzeigung einer größeren Anzahl ſolcher Röhren verſtändlicher zu machen. Allerdings iſt auch für ihn, wie er ſelbſt ausdrücklich betonte, bezüglich des Herſtellungsverfahrens dieſer Röhren noch Manches ein Geheimniß. Die meiſten der bis jetzt ange⸗ fertigten Mannesmann'ſchen Röhren haben für Kriegszwecke und zwar zu Flintenläufen, Lanzen und Geſchützrohren Ver⸗ wendung gefunden. Weitere Mittheilungen über dieſe Art der Benützung der Mannesmann'ſchen Röhren glaubt Redner aus naheliegendenGGründen nicht machen zu dürfen. Vongroßer Wächtigkeit ſind die Mannesmann'ſchen Röhre in Folge ihrer Leichtigkeit, der damit verbundenen Billigkeit u. ihrer großen Spannkraft auch für das Gewerbe und vor allem für die Dampfkeſſelinduſtrie. Für die Dampfkeſſel ſind die Mannes⸗ mann'ſchen Röhren von geradezu unſchätzbarem Werthe, indem durch dieſelben die Gefahren, denen wir bei den jetzigen Dampfkeſſeln ſtändig ausgeſetzt ſind, völlig beſeitigt werden. Höchſt zweckmäßige Verwendung finden die Mannesmann'⸗ ſchen Röhren bei Waſſerleitungs und Gasanlagen, überbaupt bri Anlagen mit hohem Druck, ſowie als Heizungsröhren, Eiſenſchienen, eiſerne Träger, beim Eiſenbahnbau und beim Hochbau. Eine große Umwälzung werden die Mannesmann'⸗ ſchen Röhren in der Velozipedfabrikation bervorrufen, und iſt die Velozipedfabrik Frankenburger und Ottenſtein in Nürnberg bereits mit der Anfertigung ſolcher Velozipede mit Mannesmann'ſchen Röhren für die deutſche Armee be⸗ ſchüftigt. Die Mannesmann'ſchen Röhren können aus allen Metallen hergeſtellt werden, ſogar aus Aliminium und Glas; ob Kupfer hierzu benutzt werden kann, iſt noch nicht beſtimmt. Die Verwendung der Mannesmann'ſchen Röhren zu gewerblichen Zwecken iſt zwar gegenwärtig noch nicht möglich, da die betreffenden Fabriken zur Zeit mit Auf⸗ trägen für die Armee überhäuft ſeien. Kleinere Beſtellungen könnten daber, da ſolche Röhren nicht auf Lager ſind, vorerſt keine Berückſichtigung finden, dagegen würden aröbßere Be⸗ ſtellungen wohl gern, vielleicht ſolche von 30 bis 50,000 Meter Röhren, angenommen werden. An den Vortrag ſchloß ſich eine lebhafte Diskuſſion. * Der Singchor der freiwilligen Feuerwehr bielt am vergangenen Montag im Lokal„Halden Mond“ ſeine diesjährige ordentliche Generalverſoammlung ab. Die Tagesordnung beſtand aus 2 Punkten, nämlich: Rechnungs⸗ ablage und Vorſtandswahl. Bei der letzteren wurden wieder⸗ gewählt zum 1. Vorſitzenden Geora Pilz, zum Schriftführer Friedrich Grether, zum 2 Vorfitzenden Peter Sator, zum Caſſier Heinrich Kraus, zum 1. Be ſitzenden Fried. Engel, zum 2. Beiſitzenden Wilbelm Kraus und zum Vertreter der Paſſivität Herr Obmann Kubn. Der Kaſſen⸗ beſtand iſt auch dieſes Jahr wieder ein ſehr günſtiger. Die Verſammlung nahm eimen ſchönen Verlauf. * Warunng. Schloſſer Martin Probft von Bayreuth batte 45 junge Alleebäumchen in der Nähe Nurnbergs um⸗ gekuickt. Er wurde deshalb zu einer einjährtgen Gefängniß⸗ ſtrafe verurtheilt. Dieſe Strafe iſt zwar eine harte, aber vollauf berechtigte und wäre nur zu wünſchen, daß alle Baum⸗ frevler mit ſolch einer empfindlichen Strafe ihre rohe That büßen müßten. * Muthmaßliches Wetter am Freitag, 28. Januar. Der tiefe Luftwirbel über der Nordſee hat einen mächtigen Vorſtoß nach dem Süden Mitteleuropas unternommen und politiſche Rede an das verſammelte Polizeivolk, dem es nur mit großer Mühe gelang, das Dreiblatt in Nummer Sicher zu bringen. 5 — Das weltbekannte Zwiebelmuſter, welches unter allen Erzeugniſſen der Rococozeit ſein⸗Herrſchaft am längſten behauptek hat und noch jetzt in allgemener Gunſt ftent, iſt wahrſcheinlich ſchon in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts aufgekommen und findet ſich zuerſt auf Schalen und Tellern der Meißener Porzellan⸗Manufactur, bekanntlich der älteſten in Europa. Neuerdinas hat ſich feſtſtellen laſſen, daß dieſes Muſter nicht in Meißen ſelbſt erfunden, ſondern Nachahmung eines auf alten japaniſchen Porzellangefäßen ſich findenden Muſters iſt. Das Dresdener Kunſtgewerbemuſeum beſitzt ſeit kurzem eine japaniſche Schale, welche das Zwiebel⸗ muſter in ſeiner urſprünglichen Beſchaffenbeit zeigt und an Zartbeit der Zeichnung alle ſpätern Nachbildungen, nament⸗ lich aber die heute üblichen, weit übertrifft. — Ueber die Srauſamkeit der alten Weuden ſchreibt Haupt in ſeinem wendiſchen„Sagenbuche?:„Es herrſchte bei den Sorbenwenden in der Heidenzeit der ſchänd⸗ liche Gebrauch, daß man ſich der alten Veuke, die zu nichts mehr taualich waren, entledigte. Der eigene Sohn ſchlug ſeinen Vater todt, wenn er ihm zu alt wurde; er warf ihn ins Waſſer oder ſtürzte ihn von einem Felſen; ja, es ſind Beiſpi le ſolcher Unmenſchlichkeit auch noch in chriſtlicher Zeit vorgekommen. Dafür die folgende Aufzeichnung eines glaubwürdigen Berichterſtatters:„Herr Lewin von der Schu⸗ lenburg, Oberamtshauptmann in der Altmark, in ums Jabr 1580 einmal unter den Wenden gereiſet, da etliche einen alten Mann geführt, welche er gefraget:„Wohin mit dieſem Al⸗ ten?“ Darauf ſie geantwortet— es war grauſig anzubören: „Zu Gott!)— Meineten damit, ſie wollten denſelben Gotte opfern, weil er mit Arbeiten ſeine Nabrung nicht mebr ge⸗ winnen könnte. Als der Hauptmann dieſes verſtanden, bat er den Alten mit Gewalt erlediget, ihn mit ſich heimgenom⸗ men und zu ſeinem Thorwächter gemachet, in welchem Dienſte er noch szwanzia Jahre gelebet baben ſoll“ Ein Chroniſt älterer Zeit rzählt dasſelde aus dem Jabre 1297 von einer gewiſſen Gräfin von Mannsfeld. Ste reiſte durch einen von Wenden bewobnten Theil der Lünedurger Heide und traf dort einen Bauer an, der ein Grab grubd, in welches er ſeinen lammernd daneben ſtehenden Vater einſenken wollte.“ —— Mannheim, 22. Januar. General⸗Anzeiger. 3. Seite. den Hochdruck in Südfrankreich nach der pyrinäiſchen Halb⸗ inſel verdrängt. Damit iſt aber auch ſeine Aktionskraft er⸗ ſchöpft und da der Hochdruck im Innern Rußlands unge⸗ ſchwächt fortdauert, ſo werden ſich bald wieder kalte öſtliche Winde bemerkbar machen und zwar umſomehr, falls in Italien oder Südfrankreich ſich nicht raſch ein kräftiger Hoch⸗ druck einſtellt und ſo ein Gegengewicht gegen den Hochdruck in Rußland herſtellt. Bis zur Ausgleichung der bis zu uns vorgedrungenen Depreſſion werden aber immerhin noch einige Tage vergehen. Demge mäß iſt für Freitag noch unbeſtän⸗ diges, zu vereinzelten Niederſchlägen(mehr Schnee als Regen) geneigtes Wetter, für Samſtag aber, falls kein neuer Luft⸗ wirbel ſich einſtellt(wofür noch alle Anzeichen fehlen) be⸗ ginnende Wiederaufheiterung bei auffriſchenden Winden in Ausſicht zu nehmen. Meteorologiſche Beobachtungen der Station Mann⸗ heim vom 22. Januar Morgens 7 Uhr. Barometer⸗] Thermometer Windrichtung⸗) J Höchſte und niederſte Tem⸗ ſtand in Celſius und peratur des verg. Tages in mm Trocken] Feucht Stärke Maximum Minimum 745.0—.4— 46 S 2 +.7— 88 )0Windſtille; 1: ſchwacher Luftzug; 2: etwas ſtärker ꝛc.; 8: Sturm: 10; Orkan. Selbſtmorbperſuch. Vorgeſtern Abend feuerte in der hieſigen Infanteriekaſerne ein Gefreiter der Infanteriekapelle in ſelbſtmörderiſcher Abſicht drei Schüſſe auf ſich ab, von denen zwei in die Bruſt und einer in den Kopf drangen. Die Verletzungen ſind keine lebensgefährlichen. Däs Motiv der That iſt noch unbekannt. ———— In einer mit der heutigen Nummer zur Ausgabe gelangenden Beilage verbffentlichen wir einen die Er⸗ bebung des Anſpruchs auf die Altersrente betreffenden längeren Artikel, den wir der Beachtung aller Betheiligten empfehlen. Im Inſeratentheile veröffentlicht das Großh. Bezirksamt Beſtimmungen über den Vollzug des Invaliditäts⸗ und Altersverſorgungsgeſetzes im diesſeitigen Amtshezirke. CFCCTCCCTCTCCbCbTbTbbbTbTbTbTbTbTbTbTbTTbTb Aus dem Grsſiherzssthun. Heidelberg, 21. Januar. Die Sammlungen für das Bismarckdenkmal haben in Heidelberg und Umgegend abzüg⸗ lich der Koſten 4229 Mark 35 Pfg. ergeben. Davon ſind 3600 M. im Juli v. J. und 629 Mark 35 Pfg. am 19. dſs. an die Centralſammelſtelle in Berlin abgeſandt worden. Rußheim, 21. Jan. Der als guter Schütze anerkannte Poſthalter Herr Ludwig El ſer hier ſchoß auf unſerm Alt⸗ rhein einen wilden Schwan(ſog. Singſchwan) während des 0 in 92155 100 60 Schritten. Das ler iſt ein Prachtexemplar: 1, tr. hoch, Flügelwei 2,35 Mtr. und wiegt 8,5 Kg. „„Pforzheim, 21. Januar. Unter den 38 bisher im Städtiſchen Krankenhauſe mit der Koch'ſchen Lymphe behan⸗ delten Kranken befinden ſich 25, die an Lungentuberkuloſe, 6 die an Knochen⸗ bezw. Gelenktuberkuloſe, und 2 die an Drü⸗ ſentuberkuloſe leiden. Bei 5 wurden Injektionen Koch'ſcher Lymphe zur Feſtſtellung der ev. tuberkulöſen Natur des Leidens gemacht, ohne daß Reaktion erfolgte. Bei ſämmt⸗ lichen Lungenkranken hat ſich die Zahl der Tuberkelbacillen im Auswurf erheblich verringert, bei dreien fehlen ſie zur Zeit völlig. Bei den leicht Erkrankten iſt eine weſentliche Beſſerung des ſubjektiven und objettiven Befindens, bei den vorgeſchrittenen Fällen ein Stillſtand zu konſtatiren.— Seit einiger Zeit iſt auch in der Privatpraxis der hieſigen Aerzte, die ſämmtlich im Beſitz Koch'ſcher Lymphe gelangt ſind, die Behandlung der Tuberkuloſekranken nach Koch begonnen worden. Der Plan, dieſe Behandlung auf das Krankenhaus zu beſchränken, ſcheiterte ſowohl an der gegenwärtigen Ueber⸗ fülung des Hoſpitals, als auch an dem Wunſche vieler innerhalb der eigenen Familie die Kurch durchzu⸗ machen. Wertheim, 21. Jan. Vom Gewerbeverein Tauber⸗ biſchofsheim, der bekannklich in dieſem Jahre eine Gewerbe⸗ Ausſtellung veranſtalten wollte, erhielt die hieſige Gewerbe⸗ Genoſſenſchaft die Mittheilung, daß es zum größten Bedauern, in Folge der über den dortigen Vorſchußverein hereinge⸗ brochenen Kataſtrophe unmöglich iſt, dieſes Unternehmen im Jahre 1891 auszuführen. *Freiburg, 21. Jan. Ein Opfer eigener großer Un⸗ vorſichtigkeit iſt der Lehrling eines hieſigen Geſchäftes ge⸗ worden. Der 18jährige junge Mann ſtellte vergangene Nacht zur Erwärmung ſeines Schlafzimmers einen offenen Be⸗ hälter mit glühenden Kohlen in demſelben auf und ſchlief ein, um nicht mehr zu erwachen. Alle Wiederbelebungsver⸗ ſuche, welche man heute früh bei Entdeckung des traurigen Jalles anſtellte, blieben erfolgloͤs— das Kohlengas hatte ſeine Wirkung gethan. Wfälziſch⸗eſſiſche Nachrichten. Ludwigshafen, 21. Jan. Seit geſtern Morgen wird denjenigen Schulkindern, welche zu Haus kein warmes Früh⸗ ſtück erhalten, auf Koſten der Stadtverwaltung eine Taſſe Milchkaffee(¼ Liter) mit zwei Broden in ſämmtlichen hie⸗ ſigen Schulen verabreicht. Es haben ſich zunächſt 58 Kinder gemeldet, heute iſt deren Zahl bereits auf 72 geſtiegen. Ein Kampf um's Daſein. Amerikaniſcher Roman, frei bearbeitet von Max v. Weißenthurn. Nachbruck verbsten. 48(Fortſetzung.) Sie trat einige Schritte von ihm hinweg und während ſeine Blicke halb verwundert auf ihr hafteten, geſtand er ſich, daß, obſchon er ſie nicht liebe, er ſich dem Bewußtſein nicht verſchließen könne, daß ſie ſchön ſei wie eine griechiſche Göttin, daß die ganze Hingebung eines liebenden Weibes aus ihren Zügen ſpreche. 5 „Ich liebe auf dem ganzen weiten Erdenrund nur Dich allein; ich ſehe immer und überall nur Deine Züge; bei Tag und bei Nacht, wachend und träumend denke ich Deiner: ich habe ſchon oft gedacht, daß, wenn Deine Lippen nur ein einziges Mal ein liebevolles Lächeln für mich haben wollten, ich zufrieden ſterben könnte. Ich lebe nur in meinen Gedanken an Dich; ich ſpreche mit Anderen, ich arbeite, ich beſchäftige mich mit den verſchiedenſten Dingen, und doch lebt immer und überall in meinem Herzen die hingebendſte Liebe zu Dir! Die ganze Welt iſt dunkel, nur den einen Fleck, auf welchem Du lebſt, umſtrahlt das hellſte Licht!“ Er erfaßte ſanft ihre Rochte. Du liebſt mich ſo innig! Armes, armes Kind, was ſoll ich Bir darauf erwidern?“ Zwölftes Kapitel. Alicens Verſprechen. „Welches Troſteswort ſoll ich zu Dir ſprechen,“ ſagte er kraurig,„ich kann nicht anderes ſagen, Kind, als: Lerne mich weniger lieben!“ „Ich kann nicht— und ſelbſt wenn ich es könnte, ſo wollte ich es nicht; lieber will ich Dich unglücklich lieben, ohne auf Erwidrung meiner Neigung hoffen zu können, als indem ich dieſes Gefühl erſticke, aufhöre, Antheil zu nebmen an Deinem Leben. Meine Liebe martert mich, aber ich habe gelernt dieſen Schmerz zu lieben. Ich liebe das Weh, Bergzabern, 21. Jan. Der ledige Ackerer Johannes Völkel von Dörrenbach erhielt geſtern vom hieſigen Amtsge⸗ richt eine Gefängnißſtrafe von 9 Monaten, weil er im ver⸗ floſſenen Spätjahr, zur Zeit, als der„Neue“ regierte, ſeinen alten Vater, der ihn kurz vorher zu ſeiner Unterſtützung aus Amerika hatte kommen laſſen, durch zwei Schnitte in den Hals ſchwer verletzt hatte. Von der Amtsſtube weg wurde der Verurſheilte ſoaleich gefänglich eingezogen. * Nieder⸗Ohmen, 21. Jan. Ein entſetzlicher Unglücks⸗ fall trug ſich in einer hieſigen Familie zu. Der Vater der⸗ ſelben begab ſich am Morgen wie gewöhnlich zur Arbeit ins nahe Bergwerk. Die Mutter ſtellte die Wiege mit ihrem einjährigen Kinde vor den Ofen, damit es nicht friere bei der gegenwärtig herrſchenden außerordentlichen Kälte, und begab fich in ein Nachbarhaus. Während ihrer Abweſen⸗ heit ſchaukelte ſich das Kind und fiel aus der Wiege direct in die Kachel des offenſtehenden heißen Ofens. Das arwe Weſen verbrannte hierbei ſo entſetzlich, daß es bald ſeinen Geiſt aufgab. Gerichtszeitung. Maunheim, 21. Januar.(Strafkammer.) Vorſitzender: Herr Landgerichtsdirektor Ullrich. Vertreter der Großh. Staatsbebhörde: Herr J. Staatsanwalt Dietz. 1) Der 24 Jahre alte, ſchon viel beſtrafte Taglöhner Joh. Leonhard Schunder von Oberſontheim entwendete am 11. Dezember v. J. dem Invaliden J. Lipp, mit dem er in einer hieſigen Herberge zuſammenwobnte, eine ſchwarze Juppe. Das Urtheil lautet für Schunder auf 1 Jahr Zucht⸗ haus.— 2) Ebenfalls viel beſtraft iſt der 22 Jahre alte Schloſſer Martin Kraft von Neuenheim, der wieder im Nov. und Dez. v. J. hier ſowie in Heidelberg und Frankfurt eine große Anzahl Diebſtähle und Betrügereien ausgeführt hat. Mehrere ganze Anzüge, ſowie Stiefel, eine Handnäh⸗ maſchine, einen Toilettenſpiegel u. ſ. w. wußte er ſich wider⸗ rechtlich anzueignen, ebenſo ſtahl er ca. 60 Mk. in Geld und erſchwindelte ſich gelegentlich auch Wohnung und Eſſen. Den Toiletteuſpiegel verkaufte er bei der hieſigen Händlerin Frau Faunny Kaufmann, geb. Kohlmann, die deshalb wegen Hehlerei mitangeklagt iſt. Letztere erhält 1 Woche Gefängniß, während Kraft zu einer Geſammtſtrafe von 3 Jahren 3 Mo⸗ naten 2 Wochen Zuchthaus, 5jährigem Ehrverluſt und Stellung unter Polizeiaufſicht verurtheilt wird.— 3) Die von Seiten des Amtsanwaltes eingelegte Berufung gegen ein vom hieſigen Schöffengericht gefälltes Urtheil, nach welchem der Taglöhner Adam Stephan von Reinhardtshauſen von der Anklage der Unterſchlagung einer aus einem hieſigen Abzahlungsbazar auf Credit entnommenen Uhr freigeſprochen wurde, wird als un⸗ begründet verworfen. Im ſchöffengerichtlichen Urtheil war die Praxis der Abzablungsbazare einer ſcharfen Kritik unter⸗ zogen worden.— 4) Die Berufung des Metzgerburſchen Gottl. Ellinger von Relchenberg, 20 Jahre alt, der vom hieſigen Schöffengericht zu einer Woche Gefängniß verurtheilt worden war, wird als unbegründet verworfen. Derſelbe wird auch heute für ſchuldig erkannt, im Auguſt v. J. den für einen hieſigen Metzgermeiſter einkaſſirten Geldbetrag von 1 M. 50 Pfennig unterſchlagen zu baben.— 5) Vom Schöffengericht war der hier wohnhafte Hausbeſitzer Wendelin Mayer, der einen beleidigenden Brief an den als Privatkläger auftreten⸗ den Gaſtwirth Fiſcher ſchreiben ließ, freigeſprochen worden. Die von Letztgenanntem eingelegte Berufung wird heute als begründet erklärt und Mayer wegen Beleidigung zu 30 Mk. Geldſtrafe event. 6 Tage Haft verurtheilt. Mannheim, 20. Januar.(Schöffengericht. Es kamen folgende Fälle zur Verhandlung: 1) Leonhard Bleiſteiner, Beindreher von Rublanden erhielt wegen Körperverletzung eine Gefängnißſtrafe von 4 Wochen.— 2) Arnold Hinzen, Fabrikarbeiter von Plait wurde wegen Bedrohung zu einer Geldſtrafe von fünf Mark verurtheilt.— 3) Gegen Georg Arz, Taglöhner von Wallſtadt wurde we⸗ gen Körperverletzung eine Gefängnißſtrafe von 6 Monaten ausgeſprochen.— 4) Dem Philipp Heinrich Oſter, Tag⸗ löhner von Odeubach wurde wegen Körperverletzung eine Ge⸗ fängnißſtrafe von 6 Wochen zuerkannt.— 5) Glaſer Ludwig Rothermel von Schriesheim wurde wegen Beamtenbelei⸗ digung und Widerſtands gegen die Staatsgewalt in eine Ge⸗ fängnißſtrafe von 3 Wochen verfällt.— 6) Schubmacher Wilh. Schmitt II. von Schriesheim wurde wegen Bedrohung und Beleidigung mit einer Geldſtrafe von 25 Mark belegt.— 7) Jakob Krebs, Gypſer von Kaiſerslautern erhielt wegen Betrugs und Unterſchlagung eine Gefängnißſtrafe von zehn Tagen.— 8) Dem Adam Hanf von Käferthal wurde wegen Bedrohung eine Geldſtrafe von 10 Mark auferlegt.— In 3 Fällen erfolgte Freiſprechung der Angeklagten. Tagesneuigskeiten. — Berlin, 20. Jan. Aus Gram über das Ab⸗ lebenihrer Mutter bat die 23 Jahre alte Martha., welche in einem Geſchäft der Leipzigerſtraße als Kaſſiererin angeſtellt war, ihrem Leben ein gewaltſames Ende bereitet. Das junge Mädchen hat in der Nacht zum Montag Gift genommen und verſtarb, ehe ärztliche Hilfe zur Stelle war. Im Nachlaß der Lebensmüden fand man u. A. ein Spar⸗ kaſſenbuch über 800 Mark. 5 — Berlin, 20. Jan. Mordanſchlag auf einen Gendarmen. Der zum Beritt der 3. Landgendarmerie⸗ Brigade gehörige Gendarm Eifler, z. Z. in Mittenwalde ſtat onirt, befand ſich in der Nacht zum Montag auf einem ich küſſe die Wunde, ich reiße mich nicht los, wenn auch die Ketten mich zu Boden drücken. Ich würde nicht mit dem lieh eibe auf Erden tauſchen, weil Du es biſt, den ich liebe „Armes Kind, arme Alice!“ und ſie ſah, daß Thränen in ſeinen Augen ſtunden. 5 5 „Bemitleide mich nicht, ich will Dich nicht traurig ſtimmen; weder Kälte noch Härte von Deiner Seite wäre jemals im Stande, meine Liebe zu verringern. Von Dir nehme ich Alles hin, wenn Du mich heute tödten wollteſt, ſterbend würde ich Dich ſegnen!“ Er blickte ernſt zu ihr nieder.„Du glaubſt alſo, das Du geige einer Griſeldis Alles ertragen würdeſt aus Liebe zu mir?“ „Ich bin deſſen gewiß! Stelle mich auf die Probe: Leiden, welche ich Deinetwegen zu ertragen berufen wäre, würden auſhören, Schmerz zu bereiten!“ „Aber weißt Du, Alice, daß dies die höchſte Neigung iſt, ſie, welche Alles bietet, ohne irgend etwas zu fordern; es iſt dies eine heldenmüthige, aufopfernde Licbe!“ „Wirklich? Ich verſtehe nicht, mein Empfinden klügelnd zu definiren, es iſt ehen da!“ „Mir wäre es weit lieber, Du hegteſt kein ſo warmes Empfinden für mich!“ „Weshalb?“„ „Weil für all' Deine Liebe ich Dir nichts zu bieten im Stande bin!“ „Ich fordere nichts!“ „Ein Mann will ſich aber nicht gerne an Großmuth überbieten laſſen. Es iſt, als ob Du mir irgend ein Juwel von unermeßlichem Werthe ſchenkeſt und ich beſäße nichts, um Dich mit einer Gegengabe erfreuen zu können.“ „Und doch läge es in Deiner Macht, mich mit ſo Wenigem zu beglücken. Ich erflehe eine enzige Gunſt, und wenn Du ſie gewährſt, dann bin ich reichlich entlohnt!“ Er gab die kleine Hand ſrei, die er in der ſeinen e ihm wurde unheimlich zu Muthe; was würde ſie fordern? „Laß hören, Alice— vergiß aber nicht, daß wir ſehr klug und vernünftig ſein müſſen!“ Patrouiflenritt auf der Machnow⸗Mittenwalder Cbauſſee und begegnete dabei zwei Männern, die obne Gruß vorbeiſchritten. Kaum waren die beiden im Rücken des Beamten, als ein Schuß knallte. Das Pferd des Gendarmen bäumte ſich hoch auf, und der Reiter riß es mit Gewalt berum, um den fich eben zu eiliger Flucht anſchickenden Männern den Weg zu verlegen. Mit ein paar Galoppſätzen batte das Pferd die Männer erreicht, und Gendarm Eifler forderte ſie mit vor⸗ gehaltenem Revolver auf, ſtehen zu bleiben. Da ſie einſahen, daß der Beamte bei einer Fluchtnabme ihrerſeits ſeine Droh⸗ ung, ſie ſofort niederzuſchießen, wahr machen würde, ließen ſie ſich auch verhaften und wurden nach dem Mittenwalder Amtsgefängniß abgeführt. Dort wurden ſie einer genauen Unterſuchung unterworfen, bei derſelben wurde nur in der Taſche des Einen Munition vorgefunden. Eine Schußwaffe wurde bei ihnen dagegen nicht entdeckt; der Attentäter hatte ſie offenbar weggeworfen. Noch in derſelben Nacht wurden Nachforſchungen nach der Waffe angeſtellt u. auch im Chauſſee⸗ graben eine Piſtole gefunden, auf welcher noch das entladene Zündhütchen ſaß. Der auf den Gendarmen ſelbſt abgegebene Schuß war zum Glück fehlgegangen. Ueber das Motiv zur That ſchweigen die Verhafteten beharrlich. — Berlin, 20. Jan. Der letzte Wunſch eines Lebensmüden iſt vor einigen Tagen dem Königlichen Polizeipräſidium mittelſt Poſtkarte zugeſtellt worden. Der hier wohnhafte Kaufmann M. hatte der genannten Behörde auf jene Weiſe angezeigt, daß er ſich am Donnerſtag in der Siegesallee erſchießen werde, und gebeten, ſeine Ange⸗ hörigen in ſchonender Weiſe von ſeinem Ablehen zu benachrichtigen. In der That fand man auch am Morgen jenes Tages den erſt 42jährigen Mann an der bezeichneten Stelle als Leiche vor. Weshalb der ſehr wohlhabende M. den Tod geſucht, iſt unbekannt. 8 — Berlin, 20. Jan. Ein entſetzlicher Unglücks⸗ fall ereignete ſich in der verfloſſenen Nacht auf dem hieſigen Stadtbahnhof„Alexanderplatz.“ Ein im ſchnellſten Laufe hin⸗ zugeeilter Soldat verſuchte es nämlich, den bereits in der Fahrt begriffenen Spandauer Perſonenzug noch zu beſteigen. Er glitt jedoch vom Trittbrett ab und fiel ſo unglücklich mit dem Kopf auf das Geleiſe, daß die Räder über denſelben hin⸗ weggingen und ihn buchſtäblich zermalmten. Die Leiche des Verunglückten wurde inzwiſchen als diejenige des Kanoniers Feiſt vom Fuß Art.⸗Reg. Nr. 3 in Spandau feſt⸗ geſtellt; derſelbe wollte den geſtrigen letzten Spandauer Zug benützen, um in ſeine Garniſon zurückzukehren. Nach einer anderen Verſion, wonach der Soldat ſich längere Zeit auf dem Perron aufgehalten hapen ſoll, ſcheint ein Selbſtmord vorzuliegen. Dem diesbezüglichen Berichte zufolge iſt der Soldat von der Lokomotive des Spandauer Nachtzuges zer⸗ malmt und die verſtümmelte Leiche erſt ſpäter in der Nähe des außerhalb der Bahnhofshalle ſtehenden Signalmaſtes auf⸗ gefunden worden, nachdem man durch ein auf den Schienen liegendes zerbrochenes Seitengewehr, Uniformfetzen ꝛc. auf⸗ merkſam geworden war. — Votsdam, 20. Jan. Ein Tapezierer hatte am Sonn⸗ tag Abend von einem Trödler ein Sopha geholt, um es aufzuarbeiten und dann weiter zu verkaufen; der Kauf war am Mittag vorher nach vielem Feilſchen zum Abſchluß ge⸗ langt. Bereits hatte ſich der Tapezierer zu Bett gelegt, als plötzlich ungeſtüm an die Thür gepocht wurde; er öffnete, und der Trödler ſtürzte mit dem Rufe:„Mein Gelpd, mein Geld, ich bin ein geſchlagener Mann! in's Zimmer. Ehe ſich der Tapezierer von ſeiner Ueber⸗ raſchung erholen konnte, batte der Trödler das Sopha durch⸗ ſucht und ein Portemonnaie mit 1500 Mark Inhalt aus demſelben gezogen, dann war er tiefaufathmend in einen Stuhl geſunken. Der gute Mann, welcher dem Tapezierer Mittags erzählt hatte, daß er in großer Verlegenheit ſei, weil er 20 Mark nöthig brauche und deßhalb das Sopha ſpottbillig verkaufen müſſe, hatte in demſelben ſein Porte⸗ mit 1500 Mark in Reichskaſſenſcheinen verſteckt gehabt.. 5 — Löbau, 20. Jan. In Ebersbach iſt ein Perſonenzug entgleiſt; drei Perſonenwagen ſind zertrümmert. Von erheblichen Verletzungen der Reiſenden wird nicht berichtet. — Paris, 20. Jan. 1 Schneefall trat heute Thauwetter ein.— Die Vertheilung von Unterſtützungen hat in alen Stadtvierteln begonnen. Die Preſſe wird ein großes Wohlthätigkeitsfeſt veranſtalten. Rothſchild ſandte der Armenpflege Verwaltung 150,000 Frs. — London, 20. Jan. Einer Kabelmeldung aus New⸗ Vork zufolge überſielen 15 Räuber den Expreßzug nach Texas, welchen ſie zur Entgleiſung brachten und aus⸗ plünderten. Dieſelben raubten 20,000 Dollars aus dem Poſt⸗ wagen, ſchoſſen die Beamten nieder, plünderten ſämmtliche Pafſagtere aus und entkamen glücklich. Literariſches. Städtebilder und Landſchaften aus aller Welt. (Jukius Laureneic, Zurich.) Trotz des großen Zeitſchriften⸗ Reichthums darf man mit vollem Rochte behgupken, daß die Monatsſchrift„Städtebilder und Landſchaften aus aller Welt“, deren 1. Heft uns vorlieat, ſich als ein in Ziel und Ausfübrung ganz eigenartiges Unternehmen erweiſt. In an⸗ ſchaulicher Weiſe wird jede einzelne bedeutende Stadt genau. geſchildert und beſchrieben, von ihrer Lage, ivren Sehenswür⸗ digkeiten, ihrer Schönheit ein vollſtändiges Bild entworfen Es zuckte ſpöttiſch um ihre Loppen.„Ich werde niemals Weaee daß Klugheit Deine Lieblingstugend iſt!! rſpare mir jeden Sarkasmus, Alice, ich verdiene ihn nicht! Sprich, was forderſt Du?“ Es war namenlos bitter, in ſein kaltes, ſtolzes Antlitz blicken und die Worte ſprechen zu ſollen, welche auf ihren ippen ſchwebten, aber es mußte ſein. „Laß mich hier bleiben, ſchicke mich nicht fort!“ »Unmöglich; denke nicht daran; es kann nicht ſein!“ rief er heftig. „Es iſt nicht unmöglich; ich hätte noch Wochen lang hier verweilen können, ohne daß Du mich erkannt haben würdeſt. Ich will vorſichtig ſein, nie mit Dir ſprechen, nie Dich anblicken, nie Deinen Namen nennen! Ich werde die verkörperte Klugheit ſein; keine menſchliche Seele ſoll errathen, daß ich Dich je zuvor geſehen, nur laß mich bleiben!“ „Weshalb wünſcheſt Du es ſo ſehr?“ 5 „Weil ich dann in Deiner Nähe weile; wenn ich auch niemals zu Dir ſprechen darf, athme ich doch dieſelbe Luft, kann ich Dich doch zeitweiſe fluchtig ſehen, wenn Du des Morgens ausreiteſt und bei den Mahlzeiten. Ich werde Deine Stimme hören, wenn auch kein einziges Wort an mich gerichtet iſt. Ich werde zeitweiſe ein kleine Dienſtleiſtung für Dich verrichten können; Deine Mutter ſelbſt wird mir ſagen. ich ſoll⸗ die Zeitungen für Dich aufſchneiden, ein Buch in welchem Du zu leſen beabſichtigſt, und derlei kleine Auf⸗ merkſamkeiten werden den Sonnenſchein meines Lebens bilden. Ich bitte Dich nicht, Du ſolleſt freundlich ſein, zu mir ſprechen, mich irgendwie beachten, nur laß mich in Deiner Nähe weilen.“ „Armes Kind, Deine Bitte iſt wahrlich gering „Ja— aber mir gilt ſie viel, namenlos viel!“ „Alice, haſt Du auch überlegt, was Du forderſt? Wenn Du mich ſo ſehr liebſt, wird dies Deinen Schmerz nicht noch erhöben? Du wirſt in meiner Nähe ſein und doch ſo weit getrennt; Du wirſt ſehen, wie ich zu Anderen ſpreche, und das allein ſchon muß Dir Schmerz bereiten!—“ Die Stimme verſagte ihm, er hielt bewegt inne. Gortſetzung folgt.) 4. Selte. General⸗Anzeiger. Mannheim, 2. Januar. Das 1. Heft des Jahrgangs 1891 enthält: Zürſch von Otto Weihers von Gogh. Bozen Gries von J. Platter, Lago Maggiore von Joſeph Fiſcher. Dresden von Heinrich Ge⸗ bauer. Neujahrsgruß von M. v. Stern. Fuilleton. Die Tuberkuloſe und Dr. Koch von Dr. med. J. Walter. Allge⸗ meine Rundſchau. Illuſtrirte Chronik. Für die k ſcheinenden Hefte ſind vorgemerkt die Beſchreibunge Köln und Graz, ſowie der Rhein von Köln bis Mainz Preis des einzelnen Heftes iſt im Verhältniß zu dem Gebo⸗ tenen ni⸗drig zu nennen. 18 Im Verlage von Geyrg Weiß in Heidelberg iſt erſchienen: Sadermannis„Ehre“— Kunſtwerk oder Mache. Eine zeitgemäße Betrachtung von Ernſt Traumann. Suſchriften aus dem Publikum. Mißſtände im Mannheimer Gymnaſium. Wir haben ſchon früher auſ die ungenügenden Ein⸗ richtungen dieſer Staatsanſtalt hingewieſen. Während die Mannheimer Gemeindeſchulen auf das vorzüglichſt ausgeſtattet ſind und der Großherz. Oberſchulrath auf das Strengſte darauf hält, daß den weitgehendſten Aufor⸗ derungen der Hygiene von Seiten der Stadtverwaltung ge⸗ nügt wird, ſind einzelne Räume des Großh. Gymnaſiums z. B. der Zeichenſaal mit ſolch ſchlechten und ungenügenden Heizungsvorrichtungen ausgeſtattet, daß die Tempergtur meiſtens nur—10 Grad beträgt. Wir haben dieſen Miß⸗ ſtand auch ſchon in früheren Wintern, die nicht ſo kalt wie der gegenwärtige waren, rügen hören, zweifeln aber nicht, daß die Direktion und Beirath nach Einholung eines Gut⸗ achtens des der Anſtalt beigegebenen Arztes dafür ſorgen werden, daß die das Gymnaſium beſuchenden Kinder den Unterricht bei genügender Temperatur erbalten können. Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Gr. Bad. Hof⸗ und National⸗Theater in Maunheim. Die für geſtern angekündigte Vorſtellung von„Der Wider⸗ ſpänſtigen Zäymung“! konnte wegen Unpaßlichkeit des Herrn Kuapp nicht ſtattfinden und kam ſtatt dieſer Oper Beethoven's „Fidelio“ zur Aufführung, Dieſe Oper wurde erſt vor kur zer Zeit gegeben, allein bei der vortrefflichen Leiſtung unſerer Primadonna in der Titelrolle iſt deren Wiederbolung ſtets willtommen. Frl. Mohor bot wiederum ſowohl geſanglich als dramatiſch Vorzügliches. Frau Sorger iſt eine ſehr gute Marzelline und Herr Carlhof lebt ſich immer meh! in die Rolle des Rocco ein. Herr Erl fand ſich mit der Parthie des Floreſtan gut zurecht, aber Herr Livermann kann uns als Pizarro nicht gefallen. Herr Grahl ſang den Jaquino und Herr Starke den Miniſter. Leider mußte aus unbekannten Gründen die Cedur⸗ Ouverture wegfallen, aber wir hätten wenigſtens gerne die -dur⸗Ouverture gehört. Auch ſcheint man auf der Bühne nicht darauf gefaßt geweſen zu ſein, den Vorhang obne Vor⸗ ſpiel in die Höhe gehen zu ſehen. Die Vorſtellung wurde von Herrn Hoftapellmeiſter Langer geleitet. A..-Ch. Aeneſe Aachrichten und Celegramme. * Frankfurt a.., 21. Jan. Seit geſtern Abend bis heute Vormittag unaufhörlicher Schneefall. Der Fuhr⸗ und Trambahnverkehr wird mühfam aufrecht erhalten. Hamburg, 21. Januar. Bei ſtärkſtem Barometerfall trat leichtes Thauwetter ein. Bei Kuxhaven iſt der Elbſtrom ganz, bei Brunsbauſen zur Hälfte eisfrei, ſo daß Ausſicht auf günſtigere Geſtaltung der Schifffahrts⸗ verhältniſſe vorhanden iſt. * Köln, 21. Januar. Seit geſtern herrſcht mit kurzer Unterbrechung heftiges Schneetreiben. Der Pariſer Abend⸗ Ichnellzug iſt bei Herbesthol im Schnee ſtecken geblieben. Die Ruhrzechen meldeten, daß der Kohlenverſandt unmöglich geworden ſei. Braunſchweig, 21. Jan, In Folge von Schneever⸗ wehungen iſt der Braunſchweiger Landeseiſenbahnvetrieb eingeſtellt, ebenſo der geſammte Verkehr auf der Strecke Hildesheim⸗Goslar. Der letzte Nacht bei Woltwieſche i m Schnee ſtecken gebliebene Zug wurde erſt Mittags frei gemacht. Abends trat Thauwetter ein. * Düſſeldorf, 21. Jan. Ueber Nacht hat ſich das Eis hier feſtgeſetzt. An der Werft werden Schutzvorrichtungen Koſſe die Gefahren eines zu erwartenden Eisganges ge⸗ roffen. Duisburg, 21. Jan. Die Geſtellung von Wa⸗ gen im Außenhafen mußte des Schneefalls wegen unterblei⸗ ben. Der Pferdebahnverkehr mit Ruhrort iſt ebenfalls ein⸗ geſtellt. Das Rheinwaſſer fällt. Münſter, 21. Jan. Ueber Nacht iſt hier fußhoher Schnee gefallen. *Lübeck, 21. Jan. Schneeſtürme haben hier große Verkehrsſtörungen verurſacht. Die Pferdebahnen haben den Betrieb eingeſtellt. Warnemünde, 21. Jan. Der Dampfer„Gothenburg“ von Marſtrand verſuchte durch das Eis zu dringen und hat ſich in dem durch Unterſchiebungen theilweiſe 1½ Meter ſtarken Eiſe feſt Eine ſtarke Eisdecke reicht von hier bis 1½ Stunden in See. Paris, 21. Jan. In Fecamp wurde in der letzten Nacht der untere Stadttheil durch das Austreten des Fluſſes Fecamp überſchwemmt: in einigen Straßen ſteht das Waſſer meterhoch.— Die Präfektur von Bordeaux theilt mit, daß die Bojen in der Garonne und Gironde durch plötzlichen Eis gang zerſtört worden ſind. Die Schiffe können ſich daher auf die Schifffahrtszeichen nicht verlaſſen. * Schmalkalden, 21. Jan. In Weſtthüringen iſt mildes Wetter eingetreten, verbunden mit ſtarkem Schneefall. Die Eiſenbahnzüge bleiben im Schnee ſtecken. Aachen, 21. Jan. In Folge der ſtarken Schneever⸗ wehungen iſt der Betrieb auf mehreren Nebenlinien einge⸗ ſtellt worden. Metz, 21. Jan. In Folge heftigen Schneefalls baben ſämmtliche Züge mehrſtündige Verſpätung. Der Baſeler chnellzug wurde heute nach Luxemburg abgelaſſen, da der Anſchluß in Oſtende nicht zu erwarten iſt. *Trier, 21. Jan. Furchtbarer Schneeſturm wehte heute Nacht. Der Schuee liegt fußhoch in den Straßen. Der Pferdevahnverkehr iſt vollſtändig eingeſtellt. *Paris, 21. Jan. Die Witterung ſcheint ſich zu än⸗ dern. Das Barometer iſt geſunken. Nach Telegrammen aus dem Süden herrſcht dort noch immer heftige Kälte, mehrere Perſonen ſind erfroren. In Foix ſind die meiſten Straßen von Schnee bedeckt, in Nantes wurden vergebliche Anſtrengungen gemacht, um den Hafen vom Eis zu befreien. Die enaliſche Poſt von geſtern *Verviers, 21. Jan. 11.5 Vorm. und 8 20 Nachm. über Oſtende iſt ausgeblieben. Der Grund iſt die vollſtändige Sperrung der belgiſchen Strecke zwiſchen Ans und Louvain durch Schnee ſeit 3 Uhr Morgens. Die Strecke ſoll vor heute Abend nicht frei werden. Kopeuhagen, 21. Jan. In ganz Dänemark müthen heftige Schneeſtürme, welche vielfach Berkehrsſtörungen herbeigeführt haben. Die Verbindung mit Fuenen und Schweden iſt nur ſchwer aufrecht zu erhalten. »Berlin 21 Jan. Abgeordnetenha us. Be⸗ rathung des Antrags Richter über die Errichtung von Fideicommiſſen und den Erlaß der der Krone das Recht auf Erlaß einer Steuer. Der Finanzminiſter entwickelt das Recht aus der Verfſaſſungs⸗ geſchichte und führt den Steuererlaß im Fall Luc us auf den Wunſch des Kaiſers Friedrichs zurück, daß demſelben aus der Staudeserhöhung und der damit verbundenen Grün⸗ dung zweier Fideiconmiſſe keine Koſten erwüchſen. Abg Schuhmacher(fe.) ſtellt ſich im Namen ſeiner Partei f den Standpunkt der Regierung. Abg. Francke (ul.) geſteht der Regierung ebenfalls das Recht auf Er⸗ e laß der Stempelſteuer zu, ſtellt aber den Antrag, die Regierung möge 1. die Begünſtigung der Bildung von Fideicommiſſen durch Erlaß der Stempelſteuer thunlichſt aufgeben, und 2. ein Comptabilitätsgeſetz vorlegen. v. Rauchhaupt ſpricht der Krone ebenfalls das Recht auf Steuererlaſſe zu. Desgleichen Windthorſt, der aber vor einer Wiederbolung ſolcher Vorgänge warnt und die jährliche Veröffentlichung der anormalen Steuerbefreiungen fordert. Nach einem Schlußwort Richters wird der erſte Theil dis Antrags Fraucke abgelehnt, der zweite mit großer Mehrheit angenommen. Der Antrag Richter wird gegen die Stimmen der Freiſinnigen abgelehnt. * Berlin, 21 Januar. Frhr. v. Lucius, der frühere Landwirtbſchaftsminiſter, ſtellte den Betrag des uhm ſeiner Zeit erlaſſenen Fideikommisſtempels(30,000 Mark) dem Kaiſer zur Verfügung. Der„Börſenkurier“ will wiſſen, der Kaiſer habe die Summe dem Baufonds für die Erinnerungs⸗ kirche üherwieſen. * Frankfurt, 21. Jan. Die Redakteure der„Frankf. Zeitung“ und der„Volksſtimme“, Dr. Stern und Hoch, wurden heute wegen Beleidigung der Offisiere des württ. Ulanenregiments Nr. 19 zu 3 Monaten bezw. 6 Wochen Gefängniß veruürtheilt. Kuxhaven, 21. Jan. Mit dem Abendzuge trafen von Hamburg zum Empfange des Kaiſers Leszezinsky, kommandirender General von Hamburg⸗Altona, Bürger⸗ meiſter Versmann, Waſſerbaudirektor Nehls, Marinein⸗ ſpektor Fokke u. Direktor Ballin von der Packet⸗.⸗G. hier ein. Der Kaiſer hat ſich offiziellen Empfang ver⸗ beten; er wird auf einem Eisbrecher thunlichſt elbauf⸗ wärts fahren, um die neuen Aulagen zu beſichtigen. An Bord der„Auguſta Victoria“ ſind Empfangs⸗Vorrich⸗ tungen getroffen. *Rom. 21. Jan. Der Papſt leidet an einer leichten Erkältung und hütet ſeit geſtern das Bett; ſein Zuſtand iſt indeſſen nicht beſorgnißerregend. Der Papſt konnte heute das Bett verlaſſen und empfing das Laterankapitel. Petersburg, 21. Jan. In der Tſcheboton⸗w'ſchen Kohlengrube bei der Station Juſowka fand in der Nacht vom 17. zum 18. Januar eine Entzündung ſchlagender Wetter ſtalt. Von 120 in der Grube befindlichen Arbeitern ſind gegen 40 umgekommen. Gegen 80 wurden betäubt hervorgezogen. Rio de Janeiro, 21. Jan. Die konſtitufrend Ver⸗ ſammlung Braſillens nahm in erſter Leſung den Verfaſſungs⸗ Entwurf mit einigen Aenderungen an, beſchloß aber gleich⸗ zeitig ein Tad lsvotum gegen die proviſoriſche Regierung wegen gewiſſer Maßnahmen. In Folge dieſes Votums über⸗ ſandten die Miniſter des Innern und des Handels dem Präſidenten der Republik ihre Entlaſſungsge uche, über deren Annahme der Präſident ſich noch nicht ſchlüſſig gemacht hat. Inzwiſchen führen die Miniſter die Geſchäfte weiter. Maunheimer Handelsblatt. Monnheſmer Effectenbörſe vom 21. Januar. An der heutigen Börſe waren Schwatzinger Brauerei⸗Aktien zu pCt. gefragt. Waghäusler Zuckerfabrik notirten 85 bez. Tonrsblatt der Maunheimer Börſe vom 21. Jan. Obligationen 4 Bad. Oblig. Mark 108 90 bz 4 N. Hyp. Pfdbr. S. 43-46100 25 bz 3 3 5 1886 106.— bz 14 7 15„ 47—49 100 25 bz 1 fl 101 50 3 4„ 5 8 10% 50 bz 1„ T. 100 Looſe 188.10 bz 3% Mannheimer Obl. 18880 96.— 3 3 Reichsauleihe 83 70 bz 5„ 1885101.— bz 323 0 98 26.4 7„ 1390 102 25 W 4 75 106 60 bz 4 Heidelberg 1070 bz⸗ 5 Preuß. Conſols 8. 76 bö]4 Freiburg i 8 Obl. 100 8 8 3½%„ 0 98 25 b3 3%„„ 5 96.50 bz 7 8 106.— bz 4% Ludwigshafen Mk 103— b3 Bayer Obligationen Mk. 106. b34 15 75 101.50 b3 4 Pfälz. Sudwigsbabn Mk. 102.— bz4, Wagh. Zuckerfabri 101.— 4 Pfälz. Judwigsbahn fl. 101.— bzſ5 Oggersbeimer Spinnerei 101.— P 4„ Maxbayn 102.50 bö5 Verein. Chem Fabriken 200.— 9 4„ NMordbahn 102— b 5 Weſteregeln Alkalfwerke 03— 6½„ Priorit 97 50 P4%%H. Pr..d. Spey Zglw. 101.75 bz 3½ fihein. Hyp.⸗Pfandbrieſeſ 98— bz 42% ZellſtofffabritWaldhofſ101,8% bz Actien. Badiſche Bank 114— Sinner Braneret, Spiritus⸗ Vbeiniſche Creditbank 121 10 und Preßheſefabr. 187.— G Rhein. Hyp.-B. 60 pt..124 70 bz Werger che Brauerei 67.— bz Pfälz, Hyv.⸗Bank 117. G Nadlſche Brauerei 60.— Pfälziſche Bank 122.40 PIJ Ganter, Brauerei Freiburgſ125— P Mannheimer Volksbaut 121.— G] Brauerei z. Sonne Weltz 118.— 5z Deutſche Unionbank 79.— 5] Malzſabr. Hochheim—.— Gewerbebank Speyer 500% E110.— 8] Maunh. Dampfſchleppſchiff.119.— Pfälziſche Ludwigsbahn 226.50] Cöln. Rheineu. Seeſchifffahrtſf—— P 5 Mapbahn 147.— G] Bad. Schifffahrt⸗Aſſeeuranzſ 1050 „ Nordbahn 11660 PI Bad. Rück- u. Mitperſich. 430— G eldelberg-Speverer Bahn] 42— P] Mannbeimer Verſicherxung[575— G Stamm-Akt. d. Ver. ch.Fabr. 44—] Manubeimer Rückverſich. 430— 8 Vorzugs-Akt„ 5 105.— 6 Mürtt. Transportverſich. 720.— G Badiſche Anilln u. Soda 272— Oberrhein. Verſ. Geſelſchaſtſoco- P Weſteregeln Alkaliwerke 15 50 K Oggersheimer Spinnerei 48— P Chey. Fabrik Goldenberg 39]Ettlinger Spinnerei 121.— 8 Dofmaun u. Schötenſack 74— Miaundelmer Lagerhaus 84.— 0 Verein D. Oelſabrilen 100.50 b3 Mauub. um.. Asbfbrk. 54. P Waghäusler Zuckerfabrit 85— bz] Karlsruhber Maſchinenbau 144.— R 99 90 G uttenheimer Spinneret—.— B Mannheimer Aktienbrauereiſi8s— P arlsr. Nähmf, Haid u. Nenſ—.— Fichbaum-Brauerei 180.50 ö3 Spey. Damuyfziegelei in Lig.172.— 0 Zudwigshaſener Brauerei[2oo Verein.Speyerer Ziegelwerke 180.— P Schwetzinger Brauerei 47.50 Pfälz. Preßh. u. Spritſabr. 150.— G Brauerei z. Storch 112. Portl.⸗Tenenutwk. Heidelbrg. 147.60 b Seidelbergeretienbrauereiſi58 25[ Zellſtofffabrit Waldbofß 88 Brauerei Schwarz 120— B] Emaillirwerke Maikammer 128.— bz Frankfurter Mittagvorſe. Fronkfurt a.., 21. Jan. Die Haltung der heutigen Börſe war im Ganzen ungünſtig. Von allen Seiten werden Verkehrsſtörungen gemeldet, welche durch die Herr⸗ ſchaft eines abnorm langen Winters anfangen zu einer all⸗ gemein guropäiſchen Calamität zu werden; namentlich war es die Kachricht, daß der Bodenſee und der Züricher See zugefroren ſind, wodurch ein ſcharfer Coursdruck auf Schweizer Eiſenbahn⸗Aktien und indirekt auch auf die anderen ſpecu⸗ lativen Gebiete ausgeübt wurde. Auf große Realiſationen in Schweizer Bahnen, ſowohl für norddeutſche als für Wiener und Schweizer Rechnung geben auch ſpeculative Bankaktien mäßig nach. Im Gegenſatz zu Schweizer Bahnen waren Oeſterreichiſche Eiſenbahnaktien ſehr feſt, Duxer, Staatsbahn und Lombarden konnten verhältnißmäßig erheblichere Aoancen erzielen, auf welche auch Credit und Disconto mit leichter Befeſtigung aus dem Verkehr hervorgehen. Am Montan⸗ markte behaupteten Laura und Gelſenkirchener ungefähr ihren geſtrigen Stand, Courl ſind 1 pEt. zurückgegangen, Rebeck .80 gebeſſert, Hugo verloren 050 pt., Nordd. Lloyd ca. 2 pCt. Privat Diskouto 3½¼—37 PCt. Effcten⸗Societät. Oelterr Kreditaktien 273½, Diskonto⸗Kommandit 212.70, Stempelſteuer in einzelnen Fällen. Richter beſtreitet Berlintze Handelsgeſellſchaft 157.10, Dresdener Bank 155.30, Banque Stfomane 122.10, Internat. Bank Berlin 103.90, Oeſterr.⸗franz. Staatsbahn 218¼, Galizier 187, Lombarden 115¼ Meridional⸗Aktien 135, Albrecht⸗Aktien 76¼, Duxer 478 Buſchtherader 424½, Elbethal 200½, Prag⸗Duper Stamm 74½, Gotthard⸗Aktien 156 40, Schweizer Central 159.90, Schweizer Nordoſt 137.10, Jura Simplon 4½ proe. Prior. Aet. 115.80, Union 118.30, 5proc. Italiener 92.70, La Veloce 72, Gelſenkirchen 172.90, Laura 139 20, Concordia 121.50, Courf 97.50, 1860er Looſe 127.60, Ungar. Goldrente 92.80, Oeſterr Silberrente 81, 4proc. Egypter 97.70, Türken⸗ Looſe 25.05, Ottom. Zoll⸗Oblig. 92.10. Amerik, Produkten⸗Märkte. Schlußcourſe vom 21 Jan. New⸗Pork Chicago Monat 5 Weizen Mais Schmalz] Caffee Weizen Mais Schmalz U 1 Januar—.— 602— 16.95———— Februar————— 16.40————— März 106————.———— April——— 16.10———— Mai 174— 59——.— 15.75 95— 52——— Juni 25.55——— Juli 98⁷——— 15.35 35%———— Auguſt—.——————.——————— September———————.—————— Oktober——————.————— November——————.——————— Dezember 28———— 55————— Lear————.——.———— Geld⸗Sorten. 5 Dukaten Mk..65 70 Ruſſ. Imperials Mk. 16.60—68 20 Fr.⸗Stücke„ 16.12—16 Dollars in Gold„.16—20 Engl. Sovereigns„ 20.28—3 Waſſerſtauds⸗Nachrichten. Nbein Bingen, 17 Jan, 220 m.—.26, Konſtanz, 4. Jan. 0 00 m.—.00 Kaub, 21. Jan 307 mn +.00. Hüningen, 21 Jan 90.87 m+ 9 01 Koblen:, 21 Jan.15 +0.00. Kehl, 20 Jan 146 m—.09 Köln, 21 Jan..80.25 Lauterburg, 21. Jan. 2 41 4.02 Nubrort 21. Jan..21 m.—.11. Maxau, 21. Jan. 287 m—(00 5 Nedar Mannbeim. 22 Jan..94 m 05,. Nannbeim, 22 Jan. 3 90 90,28. Mainz, 21 Jan. 42— 0 Heilbronn, 22 Jan d56 m— 00. ebenſo Vermögensaufſtellungen jegl. Art, üver⸗ Bilauzen, nimmt u. rev dirt C. Wunder F 3 13, 2 Tr. f 1 Herren⸗ und Damen Friſeur P 3, 13 Adolf B 62 Er Planken, neben Hotel Naiſerhof. Tauſendfaches Lob, notartell benstiat, über Holländ. Tabak von B. Becker in Seeſen a. Harz 10 Pfſd. loſe in 1 Beutel fco. 8 M. hat d. Exp. d. Bl. eingeſchen. 87329 Noman⸗Bibliothek General⸗Anzeigers. Für die beiden zuletzt erſchienenen Romane Margserõoe Darb von E. Raleigh und Der EBrbgraf von E. Hartner ſowie die Novelle: Frau Barbara's Kunſt von Zos von Reuß zuſammen laſſen wir eine überaus geſchmackvolle Einbanddecke in gepreßter Leinwand mit eingeprägtem Titel auf Rücken und Deckel des Buches herſtellen. Der Preis dieſer Einbanddecke beträgt, einſchließ⸗ lich Porto, 30 Pfennig. Gegen Einſendung dieſes Betrages von 30 Pfennig in Briefmarken expediren wir dieſe Einbanddecke franeo an unſere auswärtigen Abon⸗ nenten und zwar nach der Reihenfolge der eingehenden Beſtellungen. Im Verlage(E 6, 2 hier) abgeholt, koſtet dieſe Einbanddecke 20 Pfennig. Diejenigen Abonnenten, welche obige Romane bei uns einbinden laſſen wollen, haben für das Ein binden nebſt Decke den Preis von 40 Pfennig zu entrichten. Dabei iſt vorausgeſetzt, daß die ſämmtlichen Lieferungen complet nach der Seitenzahl geordnet, im Verlage franco abgeliefert werden. Romane, welche dieſer Bedingung nicht entſprechen, werden vom Buchbinder zurückgewieſen. Auswärtige Abonnenten wollen uns den Betrag von 40 Pfennig, nebſt 25 Pfennig für das Rückporto in Briefmarken zukommen laſſen. Der billige Preis von 40 Pfennig kann nur dann beanſprucht werden, wenn die zu bindenden Exem⸗ plare vor dem 31. Januar in unſere Hände gelangen: für ſpäter eintreffende Exem⸗ plare müßten wir einen höheren Preis berechnen. Wir erſuchen daher unſere verehrlichen Abonnenten dringend, ihre Romane nach der Seitenzahl geordnet, vor dem 31. Jauuar in unſerer Expedition abgeben zu wollen. boldmann& Künn Bank-& Wechsel-Geschäft 6, 4 Mannheim 0 6. 4 Reichsbank-Giro-Conto. Telefon No. 250 An- und Verkauf von Wechseln, Devisen, Gold- und Silbersorten. An- und Verkauf von Werthpapieren Jeder Art und an allen Börsenplätzen zu billigen Bedingungen. Aufbewahrung von Werthpapieren in offenen oder geschlossenen Depots. Couponseinlösung u. kostenfreie Controlle verloosbarer Effecten. provisſonsfreie verzinsbare Cneck-Rechnungen. Tratten auf alle grösseren Städte Nord“ und Süd-Amerikas. 9260 — ———-— ͤ— SGeners d. Seite. Bekanntmachung. Die Invaliditätsverſicherung der unſtändigen Arbeiter betreffend. (22) Nach 8 1 Ziff. 1 des e betreffend die Invali⸗ ditäts⸗ und Altersverſicherung begründet jede Beſchäftigung als Arbeiter, Gehülfe, Geſelle, Lehrling oder Dienſtbote gegen Lohn oder Gehalt, auch wenn ſie blos vorübergehend und als Nebenver⸗ dienſt ſtattfindet, die Verſicherungspflicht. Es ſind daher namentlich auch diejenigen Perſonen gegen Invalidität zu 1 welche, weil ihre Beſchäftigung ihrer Natür nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von we⸗ niger als einer Woche beſchränkt iſt nach dem Krankenverſichernngs⸗ verſicherungspflichtig ſind. Jedoch iſt auf Grund des 9 3 Abſ. 3 des Inv.⸗Verſ. Geſ. vom Bundesrath unterm 27. No⸗ vember v. Js. beſtimmt worden, daß vorübergehende Dienſtleiſtungen als eine die Verſicherungspflicht begründende Beſchäftigung nicht vorzuſehen ſind: 131 1. Wenn ſie von ſolchen Perſonen, welche berufsmäßig Lohn⸗ arbeit überhaupt nicht verrichten, 3) nur gelegentlich, insbeſondere zu gelegentlicher Aushülfe, b) zwar in regelmäßiger Wiederkehr aber nur nebenher und egen ein geringfügiges Entgelt, welches zum Lebensunter⸗ halt nicht ausreicht und zu den Verſicherungsbeiträgen nicht in entſprechendem Verhältniß ſteht, 0) zur Hülfeleiſtung bei Unglücksfällen oder Verheerungen durch aturereigniſſe verrichtet werden. 2. Wenn ſie von ſolchen Berufsarbeitern, die in einem regel⸗ müßigen, die Verſicherungspflicht begründenden Arbeits⸗ oder Dienſt⸗ perhältniß zu einem beſtimmten Arbeitgeber ſtehen, ohne Unter⸗ brechung diehes Verhältniſſes nebenher, ſei es nur gelegentlich zur Aushülfe, ſei es regelmäßig verrichtet werden. 3. Wenn ſie von Aufwärtern oder Aufwärterinnen und ähn⸗ lichen in niederen häuslichen Dienſten von kurzer Dauer in wech⸗ ſelnden Arbeitsſtellen thätigen Perſonen verrichtet werden. Soweit dieſe Ausnahmebeſtimmungen keine Anwendung finden, 1 die nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß zu einem eſtimmten Arbeitgeber ſtehenden Perſonen, welche ihre Arbeitskraft berufsmäßig in verſicherungspflichtiger Beſchäftigung verwerthen, die ſog. aenee Arheiter gemäߧ 111 des Inv.⸗Verſ.⸗Geſ. und § 30 des Statuts der Ve icherungsanftalt Baden die Befugniß, durch Einkleben entſprechender Marken in die Quittungskarte die Verſicherungsbeiträge ſtatt der Arbeitgeber im Voraus ſelbſt zu ent⸗ richten. Demjenigen Verſicherten, welcher auf Grund dieſer Er⸗ mächtigung die vollen Wochenbeiträge ſelbſt entrichtet hat, ſteht gegen den Arbeitgeber, welcher ihn in der betr. Kalenderwoche zuerſt beſchäftigt hat, der Anſpruch auf Erſtattung der Hälfte der entrich⸗ teten Beiträge zu. Will ein unſtändig Beſchäftigter dauernd von dieſer Befugniß Gebrauch machen, ſo hat er dies der Ortspolizeibe⸗ hörde ſeines Wohnortes(hier bei dem Gr. Bezirksamt, in den Land⸗ bei dem Bürgermeiſteramt) anzuzeigen; die Ortspolizei⸗ ehörde wird ſich alsdann von Hert zu Zeit durch Einſicht der Quittungskarte von der richtigen Verwendung der Beitragsmarken überzeugen. Als Beitragsmarken ſind von Männern in Mannheim und in den Landgemeinden, mit Ausnahme von Neckarau, Marken der 3. Lohnklaſſe zu 24 Pfg., in Neckarau ſolche der 2. Lohnklaſſe zu 20 Pfg., von enn in ſämmtlichen Gemeinden des Amtsbe⸗ zirks Marken der 2. e zu 20 Pfg. für jede Woche zu verwenden. Die Marken ſind bei den Kaiſerl. Poſtanſtalten erhältlich. Die ein⸗ geklebten Marken ſind von dem Verſicherten oder von dem Arbeit⸗ bezw. von deſſen e zu entwerthen, ſobald die n erung der 8515 des Werths der betreffenden Marken von dem zur Entrichtung der Beiträge verpflichteten Arbeitgeber erfolgt. Wenn die unſtändig Beſchäftigten von der Befugniß des Selbſt⸗ einklebens der Beitragsmarken keinen Gebrauch machen, werden die nvalidenverſicherungsbeiträge für dieſelben durch die Kranken⸗ aſſen ihres Wohnorts bei demjenigen Arbeitgeber 55 welcher den unſtändigen Arheiter in der Kalenderwoche zuerſt beſchäftigte. Der Einzug dieſer Beiträge liegt, ſofern nicht der betr. unſtändige Arbeiter einer Ortskrankenkaſſe oder der Gemeindekranken⸗ abnba angehört, bezüglich der in Mannheim wohnhaften unſtändigen rbeiter der Ortskrankenkaſſe für Transportgewerbe, bezüglich der in den Fandgemeinden des Amtsbezirks unſtändigen Arbeiter der Gemeinde⸗ Krankenverſicherung des ohnortes ob. Dieſe Kaſſen ſind berech⸗ tigt, von dem Verſicherten darüber Auskunft zu verlangen, bei welchem Arbeitgeber er zuerſt in jeder Kalenderwoche in einer verſicherungs⸗ pflichtigen Beſchäftigung verwendet war. Die Verſicherten können von dem ee d durch Androhung von Geldſtrafen bis zu 300 Mark zu dieſer Auskunftsertheilung angehalten werden. Das Ein⸗ greift jedoch demjenigen Arbeitgeber gegenüber nicht 1 atz welche z. B weil für ihren Betrieb eine Betriebskrankenkaſſe eſteht, verpflichtet ſind, die Beiträge für die von ihnen beſchäftigten verſicherungsp ichtigen Perſonen unmittelbar durch Einkleben der Beiträgsmarken in die Quittungskarten zu entrichten. 8 Someit verſicherungspflichtige unſtändi Beſchäftigte noch nicht im blehh von Quittungskarten ſein ſollten, haben dieſelben um der Wohlthaten des Geſetzes nicht verluſtig zu gehen, unverzüglich ſich von der Gemeindebehörde ihres ausſtellen zu laſſen. Bezüglich der in der Stadt Mannheim wohnhaften verſich⸗ erungspflichtigeu unſtändig Beſchäftigten wird hiemit auf Grund des Abſ. 2 der Verodng. v. 27. Oktober v. Js. angeordnet, daß dieſelben ſich, ſoweit dies noch nicht geſchehen, längſtens bis um 1. Februar d. Is. bei dem Gr. Bezirksamt(Paß⸗ u. Melde⸗ üreau im Kaufhaus) anzumelden und dabei anzugeben haben, ob ſie von der Befugniß die 1 ſelbſt einzukleben Gebrauch machen wollen! Zuwiderhandlungen gegen dieſe Meldepflicht werden mit Geldſtrafe bis zu Mark 20 beſtraft. Nach dem oben eſe unterliegen der Meldepflicht ins⸗ beſondere diejenigen Perſonen, welche 1. bei wechſelnden Arbeitgebern Hausarbeiten, wie Wäſchen, Putzen, Nähen und dergl. in den Wohnungen ihrer Kunden ver⸗ richten, ſofern ſie nicht ſelbſt regelmäßig wenigſtens einen Lohnar⸗ beiter beſchäftigen, in welchem Fall ſie als Betriebsunternehmer ee 2. unter häufigem Wechſel des Arbeitsverhältniſſes in Häfen, Speichern, Niederlagen ꝛc. arbeiten, 35 3. bei der eee bei Waſſerbauten, oder im 5 nd forſtwirthſchaftlichen Betrieb unſtändig beſchäftigt Bezüglich der in den Landgemeinden des Bezirks wohn⸗ aften verſicherungspflichtigen unſtändigen Beſchäftigten haben die Hürgermeiſterämter, ſofern es noch nicht geſchehen ſein ſollte, läng⸗ ſtens bis zum 1. Februar d. Js. das in§ 16 Iff. 2 lit. d der Ver⸗ ordnung vom 27. Oktober v. Js.(Geſ.⸗ u..⸗Bl. S. 651) vorge⸗ ſchriebene Verzeichniß aufzuſtellen und dem Rechner der Gemeinde⸗ krankenverſicherung zum Zwecke des Einzugs der Verſicherungsbei⸗ träge mitzutheilen. Der Vollzug iſt auf I. Februar l. Js. anher anzuzeigen. Nangzeim, den 20. Januar 1891. roßh. Bezirksamt. Glockner. 5 Htkauntmachung. und 1250 über das Veterinär⸗ in Waldwimmersbach betr. weſen betreſfend. 5(22) No. 5774. Wir bringen (22) No. 2608. Die Bürger⸗ hiermit zur öffentlichen Kenntniß, meiſterämter des Landbezirks daß nach Mittheilung des Gr. Ahalten mit nächſter Poſt den Bezirksamts Heidelberg die Maul⸗ Bedarf an Formularen zu Tage⸗ und Klauenſeuche in Waldwim⸗ büchern für die Fleiſchbeſchauer mersbach erloſchen iſt und die für gewerbliche und für Noth⸗ für dieſen Ort und für Spechbach ſchlachtungen zu einfacher Fer⸗ und Wieſenbach verfügten veteri⸗ tigung, ſowie an Erhebungskarten närpolizeilichen Verkehrsbeſchränk⸗ 1 er Perlſucht in Doppelfertigung ungen aufgehoben wurden. 1318 fr Aushändigung an die Fleiſch⸗ annheim, 19. Januar 1891. ohnortes eine Quittungskarte — Bekaunkmachung „Statiſtiſche Arbeiten zeſchauer, wobei denſel Großh. Bezirksamt: wedung d daß ſte 1 Nek⸗ Glockner. f er neuen Formula 7 mit beſonderer Sparfamkeit ſ Holzverſteigerung. eUie echhaben. de etwa noch vorhandenen 9 55 Formulare ſind von den eiſchbeſchauern zu erheben und anher einzufenden, da nur die Montag, 26. Januar 891, Nachmittags 2½ Uhr —.— 5 Scheitholz, in der ſtädtiſchen Görtnerer pei der Kaiſershütte en Formulare verwendet lagernd, daſelbſt, loosweiſe meiſt⸗ werden dürfen. 1289 bietend verſteigert. 1245 0 Mannheim, 20. Januar 1891. Die Culturcommiſſion. Bräunig. Hennecka. annheim, 12. Januar 1891. Gr. Bezirksamt. Glockner. Bekanntmachung. Die Altersrenten betr. An die Bürgermeiſterämter des Landbezirks: (22) No. 5341. Nachdem am 1. Januar 1891 das Reichsgeſetz über die Invaliditäts⸗ und Alters⸗ verſicherüng vom 22. Juni 1889 in Kraft getreten iſt, können von dieſem Tage an alle diejenigen, nach Maßgabe des genannten Ge⸗ ſetzes gegen Alter und Invali⸗ dikät verſicherten Perſonen, welche bei Inkrafttreten des Geſetzes be⸗ reits das 70. Lebensjahr vollendet haben, ſowie diejenigen, welche es erſt in der Folge volleuden— dieſe vom Tage des Eintritts in das 71. Lebensjahr an— den Anſpruch auf die Altersrente erheben. 1292 Der Anſpeuch iſt entweder un⸗ mittelbar beim Bezirksamt ſchrift⸗ lich oder zu Protokoll oder durch Vermittlung der Gemeindebehörde, in deren Bezirk ſich der Verſicherte aufhält oder beſchäftigt iſt, anzu⸗ melden. di Begründung des Anſpruchs auf die Altersrente ſind folgende Nachweiſe beizubringen: a) Die letzte Quittungskarte. Verſicherte, welche den An⸗ ſpruch ſchon jetzt erheben können, legen die erſte Quit⸗ tungskarte vor, in der die Ent⸗ richtung mindeſtens eines Wochenbeitrags durch Ein⸗ klebung der Marke nachge⸗ wieſen iſt. Dieſe Quittungs⸗ karte wird zu den amtlichen Akten genommen. An deren Stelle iſt den Verſicherten von der 0 Ge⸗ meindebehörde eine neue Quittungskarte auszuſtellen, wofür im Einverſtändniß mit der Verſicherungsanſtalt Ba⸗ ben eine Gebühr nicht zu er⸗ heben iſt; b) eine ſtandesamtliche Geburts⸗ urkunde, durch welche der Nachweis über die Zurück⸗ legung des 70. Lebensjahres erbracht wird; c) die nach 8 157 des Geſetzes 59 Beſcheinigung, daß der Verſicherte in den letzten drei Kalenderjahren mindeſtens 141 Wochen hin⸗ durch in einem die Verſicher⸗ ungspflicht nach Maßgabe des Invalidenverſicherungs-Ge⸗ ſetzes begründenden Arbeits⸗ oder Dienſtverhältniß beſchäf⸗ tigt war; ſpäterhin auch die Beſcheinig⸗ ungen über das Ergebniß der Aufrechnung der früher ausgeſtellten und zum Um⸗ tauſch eingereichten Quittungs⸗ karten bezw. über die Zuge⸗ hörigkeit zuü einer vom Bun⸗ desrath zugelaſſenen beſon⸗ deren Kaſſeneinrichtung(8 6 und 7 des Geſetzes). Zur Erhebung des Anſpruchs auf die Altersrente iſt im Hinblick auf§ 35 Abſ. 2 des Geſetzes in zweiter Linie auch der Armen⸗ verband berechtigt, welcher dem Verſicherten eine Unterſtützung für einen f8r eer leiſtete, für welchen dieſer Perſon ein Anſpruch auf Invaliden⸗ oder Altersrente zuſtand. Die Armenräthe ſind auf dies ihnen zuſtehende Recht beſonders hinzuweiſen. Die Bürgermeiſterämter werden veranlaßt, für die in ihrer Ge⸗ meinde befindlichen Verſicherten, welche bereits das 70. Lebensjahr vollendet haben, die zur Erlang⸗ G der Altersrente erſorderlichen Schritte zu thun. Sofern der 17 1 0 zu Pro⸗ tokoll des Bürgermeiſters an⸗ emeldet wird, iſt vor der Vor⸗ age hierher zu erheben, ob der betreffende Verſicherte Pen⸗ on oder Wartegeld oder eine infallrente im Sinne des 34 5 1 u. 2 des Geſetzes om 2. Juni 1889 bezieht und in welcher Höhe. Mannheim, 16. Januar 1891. Gr. Bezirksamt: Glockner. Bekanntmachung. Die Maul⸗ und Klauen⸗ ſeuche in Gaiberg betr. (22) Nr. 5773. Wir bringen hiemit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach Mittheilung des Großh. Bezirksamts Heidelberg die Maul⸗ und Klauenſeuche in Gaiberg er⸗ loſchen iſt und die für dieſe Ge⸗ meinde verfügten veterinärpoli⸗ zeilichen Verkehrsbeſchränkungen aufgehoben wurden. 1319 Mannheim, 19. Januar 1891. 0 Bezirksamt, lockner. Pekanntmachnng. Maul⸗ und Klauenſeuche in Wallſtadt betreffend. (22) No. 6191. Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß in der Stallung des J. Sohn in Wall⸗ ſtadt die Maul⸗ und bedee ausgebrochen iſt und über dieſe Stallung die Stallſperre verhängt wurde. Gleichzeitig wurde ange⸗ ordnet, daß die Ausfuhr von Thieren(Rindvieh, Ziegen, Schafen, und Schweinen) aus der Gemeinde Wallſtadt nur mit ortspolizeilicher Genehmigung und nur zum Zwecke ſofortiger Schlachtung erfolgen darf. 1288 Mannheim, 20. Januar 1891. Großh. Bezirksamt: Glockner. Peſtalogzi⸗Sliftung. Von„Ungenannt“ empfingen wir ankäßlich einer Experkiſe den Betrag von M. 10.—, wofür dem edlen Geber beſtens dankt. 1280 Der Vorſtand. Gründl. Nachnilfeunterr. wird ertheilt, bei mäßigem Honorar. d Angeiger. Dnalliberale Partel Mannheim. Der Vorſtand der nationalliberalen Partei ladet hier⸗ durch die Mitglieder und Freunde der Partei zu einer Geſelligen Vereinigung ein, welche am Montag, 26. Jan., Abends ⸗9 Uhr zur Vorfeier des Geburtstages Seiner Majeſtät des Aaiſers Wilhelm lI. im kleinen Saale des Saalbaues ſtattfinden wird. Um zahlreiches Erſcheinen erſucht Mannheim, den 22. Jan. 1891. Der Vorſtand. Niederländisch-Amerikanische Dampfſchifffahrta⸗Geſellſchaft. Königlich Niederländiſche Poſt. Rotterdam-Nevw-TLork. Btkanntmachung. Poſtpacketverkehr mit Bagamoyo, Dar⸗es⸗Salgam und Zanzibar. Die in Bagamoyo, Dar⸗es⸗ Salaam und Zanzibar beſtehenden Deutſchen Poſtanſtalten nehmen fortan an dem Austauſch von Poſtpacketen Theil. Der Aus⸗ tauſch erfolgt für Poſtpackete bis 5 keg auf dem Wege über Ham⸗ N Wir beehren uns ergebenſt anzuzeigen, burg, für ſolche bis 3 kg auf daß der ö dem Wege über Neapel mittels Fhotterdamer Hafen vollſtändig eisfrei iſt und die regelmäßigen wöchentlichen Abfahrten nach New⸗Mork bis auf Weiteres nur ab Rotterdam ſtattfinden. Der Bahnverkehr ab ſämmtlichen deutſchen Stationen nach Rotterdam iſt wieder eröffnet. 1286 der Reichs⸗Poſtdampfer der Deutſchen Oſtafrikalinie. Das vom Abſender im Voraus zu ent⸗ richtende Porto für ein Poſtpacket aus Deutſchland nach jenen Orten beträgt auf beiden Wegen 8 M. 20 19 1247 Ueber das Weitere ertheilen die Poſtanſtalten auf Verlangen Auskunft. Der Staatsſeeretair des Reichs⸗ Poſtamts. Agentur der Niederländisch-Amerikanischen !f Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Sekaunimachung. Noland Küpper& Cie., Mauuheim. Die Vertilgung der der Fiſcherei ſchädlichen Thiere §.1. Aus den im Staatsbudget bewilligten Mitteln können Prä⸗ mien für die innerhalb Landes erfolgte Vertilgung von der Fiſch⸗ erei Ficn Thieren, und zwar für ſchotter, Fiſchreiher und Waſſeramſeln verwilligt werden. Die Prämie für einen erlegten iſchotter beträgt 5., für einen iſchreiher 1 M. 50 Pf. und für eine Waſſeramſel 80 Pf. Im Fahre 1890 wurde die Suͤmme von 1246 M. an Prämien verwilligt. § 2. Wer auf die Auszahlung der Prämie Anſpruch erhebt, hat von dem 0 Fiſchotter die Schnauze, von dem exlegten Fiſch⸗ reiher die beiden Ständer und von der erlegten Waſſeramſel den Kopf an den Vorſtand des ba⸗ diſchen in Frei⸗ burg i. B. frankirt(einſchließlich des Beſtellgeldes) einzuſenden. Der Sendung muß eine Be⸗.⸗ ſcheinigung desBürgermeiſteramts des Wohnorts des Erlegers bei⸗ gegeben ſein, welcher zu entneh⸗ men iſt: a. daß der Prämienbewerber 155 Erlegung des Thieres erechtigt war, auch ſelber der Erleger des Thieres iſt; b. daß e der beſcheinigen⸗ den Stelle vorgelegen hat; o. an welchem Tage und an welchem Orte nach Angabe des Erlegers die Erlegung ſtattgefunden hat. 785 Die Einſendung der Belegſtücke Abſatz 1) ſoll längſtens binnen Tagen nach erfolgter Erlegung eieh hen, 3. Der Vorſtand des badiſchen Fiſchereivereins wird über die im Laufe des Jahres eingelaufe⸗ nen Prämienbewerbungen an das Miniſterium des Innern längſtens bis 1. Dezember berichten, worauf die Anweiſung der Prämien er⸗ folgt. Iſt in einem 45 die Zahl der erlegten Thiere ſo groß, daß die zur Verfügung ſtehenden Mittel nicht ausreichen, um ſämmt⸗ lichen Bewerbern die obigen Prä⸗ mienbeträge auszuzahlen, ſo tritt verhältnißmäßige Kürzung der⸗ ſelben ein. § 4. Zur Anſchaffung oder Hal⸗ tung ſogenannter Otternhunde können geldliche Beihilfen werden. Anträge ſind bei den Bezirksämtern einzureichen und von letzteren mit Bericht zur wei⸗ teren Entſchließung hierher vor⸗ zulegen. Karlsruhe, 10. Dezember 1890. Großh. Miniſterium des Innern. Eiſenlohr. Schleicher. (21) Nr. 6121. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hie⸗ mit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, 19. Januar 1891. Großh. Bezirksamt: 5 Glockner. 1290 Täglich friſche Butter, per Pfund 1 Mk., bei Mehrabnahme Bureau und Wohnung des Unterzeichneten befindet ſich nunmehr 925386 B I1 V. 12, parterre. Mannheim, den 1. Januar 1891. Dr. Pelix Wittmer, Rechtsanwalt. Zum bevorſtehenden Geburtstage unſeres Kaiſers, empfehl⸗ mich zur Anfertigung von 1001 Buchstaben, Kronen etc.“ für Illuminationszwecke. Brnst PoscSin Gürtlerei⸗ und Vernicklungsanſtalt, P 6, 11 Todes-Anzeige Theilnehmenden Freunden und Bekannten die trau⸗ rige Mittheilung, daß unſer lieber Gatte, Vater, Schwager, Onkel und Vetter, Herr 1277 Hermann Weinberg 15 im 58. Lebensjahre nach kurzem, ſchwerem Leiden ſanft entſchlafen iſt. Mannheim, den 21. Januar 1891. Die kieftranernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Donnerſtag, den 22. ds. Nachmittags 3½ Uhr, vom Trauerhauſe G 7, 17½ aus ſtatt. (Dies ſtatt beſonderer Anzeige.) Danksagung. Für die vielen Beweiſe herzlicher Theilnahme bei dem uns betroffenen ſchweren Verluſte ünſeres unver⸗ geßlichen Vaters, des Herrn Franz Schwander, Hoftünchermeiſter, ſagen wir unſern innigſten Dank. Mannheim, den 22. Januar 1891. Jie krauernden Hinterbliebenen. 1340 Gvaugel. prefeff. Hemeindt. Douuerſtag, den 22. Jauuar 1891. Concordienkirche. Abends 6 Uhr Abendgottesbienſt. Hert Näh. im Berlag. 86 billiger. R 3, 9, 2. St. 224 Stadtnikar Schweickert, . 6. Seite. Fefirispolizeilicheporſchriftf betreffend die Eisſiſcherei. Auf Grund der Artikel 9 des Geſetzes vom 3. z3 1870, be⸗ treffend die Ausübung und den Schutz der Fiſcherei und des 8 36 Abſ. 2 der Landesfiſchereiordnung vom 3. Februar 1888 wird fol⸗ gende bezirkspolizeiliche Vorſchrift erlaſſen: 8 1. Im Rhein und Neckgr, ſowie deren Seilenbäche en einſchließlich der Altwaſſer und Hafenbaſſins iſt die Eisfiſcherei,d. h. das Fangen von Fiſchen in den zugefrorenen Theilen der Waſſer läufe ae * Oef 1 De Eis ge unte rſagt;; zum 4 von Futter⸗ und jedoch auch die 615 fiſcherei mit dem Eisgarn ſeitens des Bezirks⸗ amts in widerruflicher Weiſe einzelnen zuverläſſigen Fiſchern geſtattet werden. 2. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Eisfiſ werden nach Artikel 14 Abſ. 1 des Ge⸗ ſetzes vom 3. März 1570 betreffend die übung und den Schutz der herei mit Geld bis zu 150 Mk. oder mit Haft beſtraft. (22) No. 5859. Vorſtehende von Gr. Herrn Landes⸗Commiſſär unterm 17. d. Mts. No. 137 für vollziehbar erklärte bezirkspolizei⸗ liche Vorſchrift wird hiermit be⸗ kannt gemacht. Die Bürgermeiſterämter des Landbezirks haben dieſe bezirks⸗ polizeiliche Vorſchrift in der für die Verkündigung ortspolizeilicher Vorſchriften vorgeſchriebenen Art beſonders bekannt 0 machen, den Fiſ chern iſt dieſelbe außerdem gegen Unterſchrift einzeln 1851 eröffnen. ee 19, Januar 1861 Gr. Bezirksamt. Glockner. Gr. Had. Slaalseiſenbabnen. Samſtag, den 31. Januar, Vormittags 10 Uhr werden auf dem Bureau des Unterzeichneten im Perſonenbahn⸗ hofe, zwei Grundſtücke am Neckarguer Straßenübergang von beiläufig 22,4 und 18,6 ar Flächen⸗ inhalt und ein Grundſtück beim ſtädtiſchen Gaswerk von beiläufig 186 ar Flächeninhalt auf ſechs Dae auf dem Wege öffentlicher erſteigerung verpachtet werden. Die Bedingungen können vorher auf der Kanzlei a 5 werden. Mannheim, 20. Januar 1891. Bahnbauin pektor. 1384 Hekauntmachung. Die Glaſerarbeiten für das Verwaltungsgebäude, die e lungen ꝛc. des neuen 58 ſollen im Wege des öffentli Angebots in 1oder 2 Looſen ver⸗ geben werden. 1029 Angebote hierauf ſind ver⸗ Wgl en und mit entſprechender lufſchrift N bis 1505 0 Montag,— 53 an. ds. Is., Vormittags Kude unterferti 1. Stelle ei ſen, zu welcher Zeit dieſe egenwart etwa e— g eröffnet werden ſollen. Lieferungsverzeichniſſe können zegen Erſatz der Umdruckkoſten in Empfang genommen werden, auch 85 5 Zeichnungen zur Ein⸗ au annheim, den 16. Jan. 1891. Ho 2 auſer. Sekanntmachung. Die Schreinerarbeiten für das Verwaltungsgebäude, die Vieh⸗ biehſtallungen ꝛc. des neuen Pi 75 85 ſollen im Wege des öffent⸗ ichen Angebots in einem oder mehreren Looſen vergeben werden. Angebote hierauf ſind ver⸗ chloſſen und mit entſprechender Auß rift verſehen bis ſpäteſtens Samſtag, den 24. Vormittags 11 Uhr oei Stelle u⸗ zu welcher Zeit dieſel n Gegenwart etwa Dieer eröffnet werden. Lieferungsverzeichniſſe können —— Erſatz der Umdruckkoſten in mpfang genommen werden, auch ſie** Zeichnungen zur ſicht au 14. Januar 151 ochdauamt: —— Derpachtung eines Jagerplatzes. Nr. 2081. Der ſeither von Herrn tmmermeiſter Durler benützte erplatz auf dem dieſſeitigen Neckarvorland zwiſchen dem Schlachthausdamm und dem Witte⸗ mannſchen Anweſen im Maaße von 662 Quadratmeter wird Mittwoch, 28. Jauuar 1891, Vormittags 11 015 auf dem ſtädtiſchen Tiefbauamt 0 7 Nr. 6 anderweitig öffentlich achtet. 1166 Nauhen, 17. Januar 1891. Tiefb N Jahrniß⸗Perſteigerung. 1 un Vollſtreckungswege werde 133 ſchgreltag den 23. Jannuar, Vormittags 9 Uhr im Pfandlokal K 3, 16 1 nußb. Bettſtatt mit Roſt und Matratze gegen Baarzahlung verſteiger Mannl 22. Jauuar 1891 Mau S. — Bekanntmachung. Die ſeither verpachtet geweſenen ſtädtiſchen Marktgelder von den Marktpl zen 1 tadt Mann⸗ heim werd om 1. Januar 1891 an 10 0 Stadtgemeinde für eigene die Rechnung erhoben. Es wurde hierbei angeo daß die Abgaben für marktgeld⸗ pflichtige Gegenſtände nach dem rdnet, amtlich genehmigten Tarife von denjenigen welche auf ihrem Wege in die Stadt bei den Verbrauchsſteuererhebern an den Stadteingüngen vor⸗ beikommen, durch dieſe zu er⸗ heben, im übrigen aber, an der auf dem Marktplatze vor dem Rathhauſe errichteten Erhebungsſtelle zu entrichten nd. 92696 Bei der Zahlung haben die Erheber den Marktleuten ent⸗ ſprechende Werthzeichen einzu⸗ händigen, welche den Controleuren guf den Marktplätzen auf Ver⸗ laßger vorzuzeigen ſind. zer die Entrichtung der Ab⸗ gaben unterläßt, verfällt, neben Nachzahlung del einfachen Ab⸗ gabe, gemäߧ 2 des Geſetzes vom 18. Dezbr. 1867,„Die Vor⸗ enthaltung der Gemeindeabgaben betr.“ in eine Geldſtrafe, welche dem 20fachen Betrag der nicht Wſe bgabe ie Erhebung von Pflaſter⸗ 1591 kommt vom 1. Jauuar 891 an in Wegfall. e 24. Dezember 1890. ürgermeiſteramt: räunig. Kallenberger. He gſkenllich Nerfeigernng, Freitag, den 23. ds. Mts, Nachmittags 2 Uhr werde ich in meinem Pfandlokal Lit. S 4, 17 dahier: 3 Kanapee, 1 i 1 Kommode mit Pult, 5 kommode, 3 Ach 19 95 nähmaſchine, ovaler 119 Wand⸗ und 1 Weckeruhr, 1 Oiſch⸗ teppich, 6 Bilder, 2 Stühle, 1 Glasſervis, 2 Tiſche, 1 Waſchtiſch, ianing, 1 aufgerüſtetes Bett, dentheke u. 1 Pferd im Voll⸗ Fgeen gegen Baarzahlung öffentlich pekſteigern. Mannheim, 22. Januar 1891. Bös, Gerichtsvollzieher. Danksagun g. No. 929. Zur Linderung des hier herrſchenden othſtandes ſind von nachſtehend Marktleuten, verzeichneten Perſonen weiter eingegangen: Mk. Bon Frau M. G. 100. Von Herren F. Th. U. F. O. 27,50. Lon 5 Frau H. 30. Von Herren Gebr. H. 10. Von Frau B. 17. Zuſammen 184,50. wofür wir Namens der damit Bedachten den herzlichſten Dank ausſprechen. 1283 Mannheim, 17. Januar 1891. e Klotz. Katzenmaier. denedce von Selband n. geſchnittenen Kleider⸗Reſten werden mit n Zettel ſchön und billig gewoben bei 1298 Jakob Schmitt, in deaten Ferein Freitag g. den 23. Januar a.., Abends präcis 8½ Uhr im Lokale Vortrag des Herrn Haußer ier über: Geſetzeskunde u. Volkswirthſchaft als Unterrichtsgegenſtand. wozu wir unſere verehrlichen Mit⸗ glieder mit der Bitte um zahl⸗ reiches Erſcheinen höfl. einladen. 1212 Der Vorſtand. [Musikverein. Donnerſtag, den 22. Jannar PFrobe für Tenor und Baß. Anfang 8 Uhr 1249 Die activen Mitglie er und die ur Theilnahme an der Matthäus⸗ Paf aſſion angemeldeten Herren ſind um vollzähliges u. pünktliches 8 in 8 Probe ge⸗ beten. Der Freidenker-Verein Mannheim. Zweigverein des deutſchen Frei⸗ denlerbundes. 1 122⁵ Bibliothek betreffend. Wir benachrichtigen unſers Mitglieder, daß vorerſt keine Bücher mehr ausgegeben werden und fordern die noch ausſtehenden zurück um die Reviſton vornehmen zu können. Der Vorſtand. Geſangverein Eintracht. Sonntag, 1. Febrnar d.., Aben s von 7 Uhr an beginnend Humoriſtiſcher Familienabend im Vereinslokal(Rheinhafen), wozu die Mitglieder mit Familienang rigen höflichſt Lent ladet. 1 308 Der Vorltand. Seneral-Anzeiger. Mannheim. Sonntag, den 25. Januar 1891, Abends 8 Ahr 1243 erste grosse Hasken-Redoute in den feſtlich dekorirten Sälen. Die Ballmuſik wird von der hieſigen Grenadier⸗ kapelle ausgeführt. C. Kupp. Turn- F Verein. Donnerſtag, 29. Jau. Abends halb 9 Uhr in der Wirthſchaft Maier 8 2, 21(reſervirtes vorderes Local) J. ordentliche General⸗Verſammlung. Tagesorduung: 1. Rechenſchaftsbericht pro 1890. 2. Vorſtandswahl. 3. Wahl der 5F5 für den Turn⸗ hallenbaufond. Wir laden hierzu unſere verehrlichen Mitglieder ein und erwarten zahlreiches, pünktliches Erſcheinen. 10⁵5 Der Vorſtand. Samſtag, den Fale Abends präcis ½9 Uhr Tanzunterhaltung. NB. Karten für Einzuführende werden Samſtag, den 17. und Mittwoch, den 21. Januar in den regelmäßigen Bibliothekſtunden von ½2 bis ½3 Uhr Nachmittags abgegeben. 989 Der Vorſtand. „Arion“ Mannheim Iſenmann'ſcher Männerchor. Samſtag, den 31. Jannar 1891, Abends ½8 Uhr Carnevaliſtiſche Abend⸗Anterhaltung mit darauffolgendem Tanz im Ballhause wozu die verehrlichen Mitglieder freundlichſt einladet 1098 Der Vorſtand. Vorſchläge für Einzuführende werden Dienſtag, den 20. und Samſtag, den 24. in unſerem Local„Schwarzes Lamm“ Abends ½9 Uhr entgegen genommen. Zither⸗Club. Sonntag, den 25. Jannar 1891 Abends 7 Uhr Maskenball in den Sälen des„Badner Hofes“, wozu wir unſere Mitglieder nebſt deren Fa⸗ milien⸗Angehörigen freundlichſt einladen. Der Vorſtand. Karten für Einzuführende können an un⸗ ſeren Vereinsabenden im Lokal„Neuer Schnee⸗ berg“ oder bei unſerem Schriftführer Herrn Carl Pfeffer, H 3, 21 in Empfang genommen werden. 708 Schluß der Kartenausgabe: Donnerſtag, den 22. Januar. Donnerſtag, den 22. Januar, Abends 8 Uhr im Saale der Gambrinus⸗Halle, U 1, 2 öffentlicher populärwiſſenſchaftlicher Vortrag des Herrn Handelskammerſekretär a. D. 185 Fränkel aus Weimar Bellamy's Zukunftsſtaat, kine ſozigliſtiſche Prophezkinng 10 das Jahr 2000. Eintrittspreis: Pfg. Vorverkauf von Eintrittskarten 2 27 Sohler, 0O 2, 1 und in Hermann's Buchhandlung, O 3, 6. Nach dem Vortrage in demſelden Saale: Beſprechung 1120 praktiſche Verbeſſerungen der Arbeiterverhältniſſe. Großer Mayerhof. Heute Donnerſtag 1336 GROSSEHS GGNCERT der Mannheimer Polkaſänger und Komiker mit neuem Program Auf vielſeitigen 7— ee und ſein Diener. ng 8 U Hochfeines Erpsri, ebier per ¼0 Krug 10 Pfg. Reichliche Auswahl in Speiſen à la carte, bei ſehr Belpe ge⸗ haltenen Preiſen. Bekannt gute Küche. 0.4. Kaiſer Friedrich 0 3,4. Heute Donnerſtag Lgrosses Carnevalistisches Concert Hochfeines Hiener⸗Bier per Glas 10 Pfg. Reichhaltige Speiſenkarte. Es ladet freundlichſt ein Reine Weine. W. Bauer. Zum Walfisch. Schlacht⸗ Feſt. 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Prog Nachmiitags ½ Uhr: Oeffentliche Feier der Großh. Real⸗ ſchule im Saalbau. Abends 5 Uhr: Volksvorſtellung im Großh. Hof⸗ und National⸗Theater:„Krieg im Frieden.“ Abends 6 Uhr: Glockengeläute und Völlerſchüſſe. Abends 8½ Uhr: Muſikaliſcher Zapfenſtreich der Gre⸗ nadierkapelle, beginnend bei der Kommandantur. Hauptfeier: Dienſtag, den 27. Januar 1891. Reveille(Kapelle des Grenadier⸗ Regiments). Feſtgottesdienſt in den Gotteshäuſern hieſiger Stadt zu den von den Kirchenbehörden bekannt ge⸗ gebenen Stunden. Vormittags ½12 Uhr: Parade der Garniſon auf dem Paradeplatz. Nachmittags 1 Uhr: Feſteſſen im Saalbau. Abends 6 Uhr: Feſtvorſtellung im Großh. Hof⸗ und National⸗Theater:„Romeo und Julie“ von Gounod. Namens des Feſtcomités beehren ſich die Unterzeich⸗ neten, die verehrlichen Einwohner der Stadt zur Theil⸗ nahme an dieſen Feſtlichkeiten und zur Beflaggung der Häuſer ganz ergebenſt einzuladen. Liſten zur Einzeichnung zum Feſteſſen(5 M. 50 Pfg. einſchließlich Tiſchwein und Muſik) liegen bei dem Bezirksamt, Rathhaus und Saalbau auf. 932 Maunheim, den 15. Januar 1891. Jer Gr. Imtsvorſtand: Per Gberbürgermeiſter: Benſinger. Moll Ortskrankenkaſſe Mannheim I. Hiermit beehren wir uns ergebenſt mitzutheilen, daß vom 1. Jan. ds. Is. ab folgende Herren als Kaſſenärzte angeſtellt ſind, unter welchen den hieſigen Kaſſenmitgliedern die Wahl frei ſteht. a. Praktiſche Aerzte: Namen Wohnung Sprechſtunden 1. Dr. M. Elſäſſer M 2, 3 Vorm. ½8—'9, Nachm. ½2—8. Sonntags Vorm.—9 Uhr. 2. Dr. J. Gernandt 81 Vorm.—9, Nachm.—3 7 5 Sonntags nur von—9 Uhr Mg. 3. Dr. A. Gutkind 20 2, 14 Nachm.—3, Sonntag—2 Uhr. 4. Dr. O. Kaz B 1, 11 Nachm.—½4 Uhr. Sonntags nur—9 Uhr. 5. Dr. M. Latte Tatterſallſtr. 7 Vorm.—9, Nachm.—4 Uhr. 6. pr.. Traub 5 1, 7/8s Werktag—4, Sonntag—3 Uhr N Dr. Wagner P 8, 4 Vorm.—8, Nm. ½2—½4 5 Sonntag Vorm. von—8 Uhr. b. Speeialärzte: Für Augenleiden: 1. Dr. K.— 55 M 2, 9 Vorm. 10—12, Nachm.—4 Uhr. 2. Dr. L. Weiß 8, 3 Vorm. 10—12½, Nm.—.4 Uhr, Sonntags 10—12 Uhr. Für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe: 3. Dr. A. Mermann„ Nachmittags—4 Uhr. Für Hals-, Masen- und Ohrenkrankhelten: 4. Dr. G. Schütz B 2, 10%% Vorm. 11—12 Uhr Für zahnärztliche Behandlung: Zahnarzt A. Kollmar O 5, 5. 1006 Der Vorſtand. Kanalhau, Hausentwässerungen. Ph. Fuchs& Priester B 6, 6. Ingenieure. B 6, 6. Aufträge nehmen auch entgegen die Herren Inſtallateure Carl Achilles, M 2, 4. Maſſot 8 Werner, B, 7½. Herm. Barber, N 2, 9¼. Emil Rhein, 8 3, 4. 475 Casp. Fliegelscamp, B 4, 9. Georg Roos, 0 4, 18. Adam Langbein, P 6, 11.] Carl Wagner, F5 Joſ. Leonhard, G 3, 2. Wunder 8 Bühler, H 7, 22. Telephon Nr. 544. 92412 Fettſchrot, Nuß⸗ u. Maſchinenkohlen, Koks, deutſche u. belg. Anthracitkohlen, Briquettes B. Bündel⸗ und Cannenholz. Torfſtreu, billigſter Erſatz für Stroh. Carbolineum Wingenroth. Lager: Nerbindungs⸗Canal linkts Afer. Beſtellungen nimmt auch Herr H. Gentil, P 1, 5 entgegen. —— —— ů ů ů ̃— ——— Mannheimer Journal. eilage zum„General-Anzeiger“ Nr. 22. Donnerſtag, den 22. Januar 1891. Nach dem Reichsgeſetze vom 22. Juni 1889 gehört zu den Vorausſetzungen des Erwerbs eines Anſpruches auf Invaliden⸗ oder Altersrente die Erfüllung einer Wartezeit, welche für erſtere auf 30, für letztere auf 5 Jahre feſtgeſetzt iſt. Hiernach könnte ein ſolcher Anſpruch erſt im Laufe des Jahres 1894 bezw. des Jahres 1918 geltend gemacht werden. Um die Verſicherten der Wohl⸗ thaten des Geſetzes früher theilhaftig zu machen, hat das Geſetz durch Aufnahme von Uebergangs⸗Beſtimmungen eine Verkürzung der Wartezeit vorgeſehen(§§ 156, 157 d..); hiernach werden einem Verſicherten, für welchen vom 1. Januar l. J. an mindeſtens 47 Wochenbeiträge auf Grund des Geſetzes entrichtet worden ſind, zur Er⸗ füllung der Wartezeit für die Invalidenrente diejenigen Wochen angerechnet, welche er vor dem 1. Januar d. J. und innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der In⸗ validität nachweislich in einem Arbeits⸗ oder Dienſtver⸗ hältniß geſtanden iſt, welches nach dem Geſetze die Ver⸗ ſicherungspflicht begründen würde, bezw. welche er krank oder zu militäriſchen Dienſtleiſtungen eingezogen war. Die Wartezeit für die Altersrente aber mindert ſich für die am 1. Januar d. J. bereits volle 40 Jahre alten Perſonen, welche nachweislich in den drei Jahren 1888, 1889, 1890 mindeſtens 141 Wochen in einem nach dem Geſetz die Verſicherungspflicht begründenden Arbeits⸗ oder Dienſtverhältniß geſtanden oder krank oder zum Militär eingezogen waren, um ſo viele Beitragsjahre, als ihre Lebensjahre am 1. Januar l. J. die Zahl 40 überſtei⸗ gen. Hiernach kann ein Auſpruch auf Invalidenrente auch von ſolchen Perſonen, denen die Uebergangsbeſtim⸗ mung des§ 156 zu ſtatten kommt, früheſtens gegen Ende des laufenden Jahres erhoben werden, da erſt dann für 47 Wochen Beiträge entrichtet ſein werden. Anders verhält es ſich mit der Altersrente. Bei dieſer wird für die Abkürzung der Wartezeit eine Beitragsentrichtung für eine beſtimmte Anzahl von Wochen nicht verlangt, die Vorausſetzungen für die Minderung der Wartezeit (Beſchäftigung während mindeſtens 141 Wochen in den Jahren 1888—1890) liegen in der Vergangenheit und es kann daher, falls dieſelben gegeben ſind, der Anſpruch auf Altersrente von allen Perſonen, welche an Neujahr das 70. Le⸗ bensjahr bereits vollendet hatten, ſo⸗ gleich erhoben werden. Bei der Geltendmachung des Anſpruchs auf Altersrente iſt nun folgendes zu be⸗ achten: Berechtigt zur Erhebung des Anſpruches iſt in erſter Linie der Verſicherte ſelbſt, neben demſelben iſt aber, da nach§ 35 Abſ. 2 des Geſetzes in dem Falle, daß einer Perſon für einen Zeitraum, für welchen ihr ein Anſpruch auf Invaliden⸗ oder Altersrente zuſtand, von einem Armenverband eine Unterſtützung geleiſtet wurde, der Rentenanſpruch in der Höhe der geleiſteten Unterſtützung auf den Armenverband übergeht, auch letzterer als zur Stellung des Antrags berechtigt anzuerkennen. Dabei iſt gaber zu beachten: wurde die Unterſtützung ſeitens des Armenverbandes geleiſtet, weil die betreffende Perſon er⸗ werbsunfähig im Sinne des§ 4 Abſ. 2 des Geſetzes war(d. h. infolge ihres körperlichen oder geiſtigen Zu⸗ ſtandes dauernd nicht mehre im Stande war, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entſprechende Lohnarbeit mindeſtens ein Drittel des nach§ 8 des Kr.⸗Verſ.⸗Geſ. vom 15. Juni 188s3 feſtgeſetzten Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter zu verdienen), ſo iſt dieſe Perſon überhaupt nicht verſicherungspflichtig und es kann ein Rentenanſpruc weder von ihr noch von dem Armenverband erhoben werden. Anzumelden iſt der Anſpruch auf Altersrente bei dem für den Wohnort des Verſicherten zuſtändigen Bezirks amt, und zwar ſchriftlich oder zu Protokoll; doch kann der Verſtcherte zu dieſem Zwecke auch die Vermittelung der Gemeindebehörde, in deren Bezirk er ſich aufhält oder beſchäftigt iſt, in Anſpruch nehmen. Hat der Verſicherte keinen Wochenlohn im Reichsgebiet, ſo iſt der Ort der letzten verſicherungspflichtigen Beſchäf⸗ tigung als maßgebend zu betrachten. Dem Antrage auf Gewährung der Altersrente ſind beizufügen die Quittungs⸗ karte des Verſicherten und die ſonſtigen zur Begründung des Anſpruchs dienenden Beweisſtücke. Die vorzulegende Quittungskarte iſt diejenige, welche der Verſicherte in Händen, bezw. nach§ 17 der Verordnung des Mini⸗ ſteriums des Innern bei der mit dem Einzug der Ver⸗ ſicherungsbeiträge betrauten Krankenkaſſe hinterlegt hat, alſo die letzte ihm ausgeſtellte Karte(denn die früheren werden beim Umtauſch von der Gemeindebehörde urückbehalten, aufgerechnet und der zuſtändigen Ver⸗ ag anlt eingeſandt); nur bei denjenigen be⸗ reits volle 70 Jahre alten Perſonen, welche auf Grund des§ 157 des Geſetzes ſchon jetzt den An⸗ ſpruch auf Altersrente erheben können, iſt dieſe Quit⸗ tungskarte zugleich die erſte und die letzte. Hinſichtlich dieſer Perſonen könnte es nach dem Geſetze zweifelhaft ſein, ob ſie ihrem Antrag auf Gewährung der Alters⸗ rente überhaupt eine Quittungskarte anzuſchließen haben. Da aber unter„Verſicherten“(§ 157 d. Geſ.) wohl nur ſolche Perſonen zu verſtehen ſind, welche in das Verſicherungsverhältniß durch Erwirkung einer Quit⸗ tungskarte und durch Entrichtung wenigſtens eines Wochenbeitrages eingetreten ſind und auch in§ 75 Abſ. 1 a. E. des Geſetzes die„ausweislich der Quittungskarte“ erfolgte Entrichtung von Bei⸗ trägen als Vorausſetzung für die Erhebung des Renten⸗ anſpruchs angenommen wird, ſo wird es, ſo lange nicht die Verſicherungsanſtalt oder das Reichsverſicherungsamt ſich für eine andere Behandlung ausgeſprochen hat, für rathſam zu erachten ſein, daß bei jeder Anmeldung eines Anſpruchs auf Altersrente die Quittungskarte vorgelegt und daß die Entrichtung mindeſtens eines Beitrages nachgewieſen werde. Hiernach würden ſolche Verſicherte, deren Lohn vierteljährlich oder in noch längeren Zielern gezahlt wird, eine Benachtheilung inſofern erfahren, als ſie den Rentenanſpruch erſt nach einem Vierteljahre oder nach noch längerer Zeit erheben könnten, da nach der Beſtimmung in§ 109 des Geſ. die Marke erſt bei der Lohnzahlung einzukleben iſt; derartigen Benachtheilig⸗ ungen kann aber dadurch vorgebeugt werden, daß ſchon vor Umlauf eines Theils der Beitragsperiode, mindeſtens einer Kalenderwoche nach dem 1. Januar 1891, der dieſer Beſchäftigungszeit entſprechende Beitrag in der durch Geſetz und Vollzugsverordnung geordneten Weiſe entrichtet und dementſprechend eine Marke in die Quit⸗ tungskarte eingeklebt wird; denn jene Beſtimmung des Geſetzes verbietet nicht, die der zurückgelegten Arbeits⸗ oder Dienſtzeit entſprechenden Marken ſchon vor Eintritt des Lohnzahlungstermins einzukleben. Die dem Antrage beizufügenden„ſonſtigen Beweis⸗ ſtücke“ ſind: 1. eine ſtandesamtliche Geburtsurkunde(zum Nachweis eines Alters von 70 Jahren), ſodann(wäh⸗ rrend der Uebergangszeit) 2. die Beſcheinigungen darüber, daß der Antragſteller in den Jahren 1888—1890 mindeſtens 141 Wochen in verſicherungspflichtiger Arbeit geſtanden iſt, beziehungsweiſe anrechnungsfähige Krank⸗ heiten durchgemacht hat; militäriſche Dienſtleiſtungen werden bei Perſonen in dem hier fraglichen Alter nicht leicht vorkommen, ſoweit dies aber der Fall, wären die hierauf bezuͤglichen Militärpapiere gleichfalls vorzu⸗ legen; ferner gehören hierher: 3. die gemäߧ 159 des Geſetzes ausgeſtellten Beſcheinigungen über die Höhe der von den Verſicherten in den Jahren 1888, 1889 und 1890 thatſächlich bezogenen Löhne. Dieſe Beſcheinigungen haben bekanntlich den Zweck, denjenigen Perſonen, welche im erſten Jahrzehnt nach Inkrafttreten des Geſetzes einen Anſpruch auf Altersrente erlangen, bei Bemeſſung der Höhe der letzteren für den vor dem 1. Januar 1891 liegenden Theil der Wartezeit die Anwendung des dem wirklichen Arbeitsverdienſte während der Jahre 1888 bis 1890 entſprechenden Steigerungsſatzes zu wahren; in Ermangelung einer ſolchen Beſcheinigung kommt nur der der niedrigſten(.) Lohnklaſſe entſprechende Steige⸗ rungsſatz für die bezeichnete Zeit in Anwendung. Endlich kommen ſpäterhin zu dieſen Beweisſtücken noch 4. die Beſcheinigungen, welche bei der anläßlich des Umtauſches der Quittungskarten ſtattfindenden Aufrechnung derſelben über das Ergebniß dieſer Aufrechnung den Karteninhabern auszuſtellen ſind(vergl. Ziff. 15—25 der Anweiſung des Miniſteriums des Innern, die Ausſtellung der Quittungs⸗ karten betr., vom 28. Oktober 1890), ſowie die Be⸗ ſcheinigungen über die etwaige Zugehörigkeit zu einer vom Bundesrath zugelaſſenen beſonderen Kaſſeneinrichtung (vergl.§§ 6 und 7 d. Gel.). Der Antrag auf Gewährung einer Altersrente und die ihm beigegebenen Belege werden von dem Bezirksamt einer Prüfung dahin unterzogen, ob der Antrag hinläng⸗ lich begründet erſcheint bezw. die Beweisſtücke vollſtändig ſind; iſt letzteres nicht der Fall, ſo hat das Bezirksamt die Vervollſtändigung herbeizuführen und hierbei dem Antragſteller thunlichſt behilflich zu ſein. Liegen Gründe für die Annahme vor, daß der Antragſteller ſchon am 1. Januar 1891 nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des § 4 Abſ. 2 des Geſetzes, alſo nicht verſicherungspflichtig war, ſo ſind darüber weitere Erhebungen zu machen; er⸗ ſcheint nach deren Ausfall oder aus ſonſtigen Gründen (es ſind z. B. nicht volle 141 Wochen Arbeits⸗ bezw. Krankheitszeiten in den Jahren 1888—1890 nachge⸗ Druck unnd Verlag ber Dr. 5. Häas ſchen Buchdruckerei. Verantwörklich für die Redaktion: Sbeß⸗ Rebärleur Zulſus Naß. Mannheim⸗ ie Erhebung des Anſpruths auf Altersrente. wieſen) der Antrag nicht als gerechtfertigt, ſo iſt der Antragſteller entſprechend zu belehren, beharrt er trotzdem auf ſeinem Antrage, ſo iſt derſelbe vom Bezirksamte weiter zu leiten. Die Koſten des Antrags und der zu ſeiner Begründung dienenden Beweisſtücke hat der Antragſteller zu tragen; ſolche Koſten werden aber kaum entſtehen, da nach§ 140 des Geſetzes außer⸗ gerichtliche Verhandlungen und Urkunden ſowie amtliche Beſcheinigungen gebühren⸗ und ſtempelfrei ſind. Die Koſten weiterer vom Bezirksamt veranſtalteter Erörterungen und Erhebungen bleiben der Staatskaſſe zur Laſt. Nach Ab⸗ ſchluß der etwaigen Erhebungen, welche thunlichſt zu be⸗ ſchleunigen ſind, wird der Antrag unter Anſchluß der bei⸗ gebrachten Urkunden und ſtattgehabten Verhandlungen dem Vorſtande derjenigen Verſicherungsanſtalt, an welche zu⸗ letzt Beiträge entrichtet worden ſind, überſendet, wobei ſich das Bezirksamt unter Bezugnahme auf die für das Vorhandenſein des Rentenanſpruchs maßgebenden That⸗ ſachen(insbeſondere auch was die Erfüllung der in§ 157 des Geſetzes bezeichneten Vorausſetzungen anbetrifft) gut⸗ achtlich darüber äußern wird, ob der Antrag auf Ge⸗ währung der Altersrente für begründet zu erachten ſei. Der Vorſtand der oben bezeichneten Verſicherungs⸗ anſtalt(d. h. derjenigen, an welche zuletzt Beiträge ent⸗ richtet worden ſind) beſorgt kraft geſetzlicher Ermächtig⸗ ung alle auf die Rentenfeſtſtellung bezuͤglichen Geſchäfte, ſoweit dieſe nach dem Geſetze überhaupt den Vorſtänden der Verſicherungsanſtalten obliegen, ſel bſtſtändig und ohne Mitwirkung der anderen bei der Rente betheiligten Verſicherungsanſtalten. Zunächſt unterzieht derſelbe den von dem Bezirksamt vorgelegten Antrag auf Gewährung der Rente auch ſeinerſeits einer Prüfung; erſcheinen die vorgebrachten Beweisſtücke zur Abgabe einer Entſcheidung nicht ausreichend, ſo kann er das Bezirksamt um weitere Erhebungen erſuchen, für deren Koſten alsdann die Verſicherungsanſtalt aufzukommen hat. Je nach dem Ergebniß der Prüfung bezw. der weiteren Erhebungen weiſt der Vorſtand den Antrag durch ſchriftlichen, mit Gründen verſehenen Beſcheid ab oder an⸗ erkennt den Rentenanſpruch und ſtellt demgemäß ſofort die Höhe der Rente feſt. War die vorgelegte Quittungs⸗ karte nicht die erſte, ſo verlangt der Vorſtand zu dieſem Zwecke die für den Antragſteller früher ausgeſtellten Quitt⸗ ungskarten von den betreffenden Verſicherungsanſtalten ein; da jede folgende Quittungskarte eines und deſſelben Ver⸗ ſicherten mit dem Namen der auf der nächſt vorher⸗ gehenden, beziehungsweiſe auf der zuerſt ausgeſtellten Karte enthaltenen Verſicherungsanſtalt zu verſehen iſt, da ferner bei dem Umtauſch der Quittungskarten die auf⸗ gerechneten Karten ſtets an die Verſicherungsanſtalt, deren Namen ſie tragen, einzuſenden ſind(§ 107 des Geſetzes) und die über die erfolgte Aufrechnung auszuſtellenden Beſcheinigungen den Namen der auf der aufgerechneten Karte verzeichneten Verficherungsanſtalt zu tragen haben, ſo kann der Vorſtand ohne Mühe erſehen, bei welchen Verſicherungsanſtalten Quittungskarten des Antragſtellers ſich in Aufbewahrung befinden. Ueber die Feſtſetzung der Rente iſt dem Empfangsberechtigten ein ſchriftlicher Beſcheid zu ertheilen, aus welchem die Art der Berech⸗ nung der Rente zu entnehmen iſt. Sowohl gegen den die Rente feſtſtellenden als gegen den den Anſpruch ab⸗ weiſenden Beſcheid des Vorſtandes der Verſicherungs⸗ anſtalt ſteht dem Antragſteller die Berufung auf ſchieds⸗ gerichtliche Entſcheidung zu, welche binnen 4 Wochen nach erfolgter Zuſtellung des Beſcheides bei dem Vorſitzenden des Schiedsgerichts einzulegen iſt. Gegen die Entſcheidung des Schiedsgerichts kann der Antragſteller und der Vor⸗ ſtand der Verſicherungsanſtalt das Rechtsmittel der Re⸗ viſton an das Reichsverſicherungsamt ergreifen; die Re⸗ viſionsfriſt beträgt 4 Wochen. Nach endgiltiger Feſtſtellung der Rente hat der Vor⸗ ſtand der Verſich rungsanſtalt dem Berechtigten eine Be⸗ ſcheinigung(Berechtigungsausweis) über die ihm zuſtehen⸗ den Bezüge unter Angabe der mit der Auszahlung der letzteren beauftragten Poſtanſtalt, ſowie der Zahlu, 98. termine auszufertigen. Hiervon ſowie von den rechls⸗ kräftig gewordenen abwe ſenden Beſcheiden benachrichtigt der Vorſtand der Verſicherungsanſtalt das betreffende Bezirkamt, welches ſeinerſeits wieder der Gemeindebehörde in deren Bezirk der Antragſteller wohnt beziehungsweiſe in Ermang lung eines Wohnortes beſchäftigt iſt, und, wenn der Antragſteller in einem Beſchäftigungsverhältniſſe zum Reiche oder Staate ſteht, auch der unmittelbar vor⸗ geſetzten Dienſtbehörde hievon Kenntniß gibt. —— 2 Scite. General-Anzeiger. Anmelde⸗Formulare für kwaliditäts⸗& Altersverficherun 12 zu haben(auch mit Firmendruck) 91496 Erste Mannbeimer Typogr. Anstalt Wendling Pr. Haas& Co. Grab-benkmäler reichhaltiges Lager. 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