8 (Badiſche Bolkszeſtung.) In der Poſtliſte augsragen unter Nr. 238 2888. Abonnement: 50 Bfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poftauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfß. Dopbel⸗Rummern 5 Pfg. Mannheimer der Stadt Manuheim und Umgebung. (101. Jahrgang. Ae Journal. Einzel⸗Rummern 3 Pfg. Amts⸗ un d Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſechs Mal, Samſtags in zwei Ausgaben. Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim. Verantwortlich: für den politiſchen u. allg. Then Chef⸗Redakteur Julius Katz, für den lokalen und prov. Theil: Ernſt Müller, für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. (Mennheimer Bolksblakt.) Nr. 50. ———— Tagesneuigkeiten. — Berlin, 17. Jebr. Ein wüthender Kampf mit einem Polizeilieutenant, weſcher am 7. Juli v. Js. in der Frankfurter Straße tobte, fand geſtern ein ge⸗ richtliches Nachſpiel vor dem hieſigen Schöffengericht. An dem gedachten Tage paſſirte ein Trupp Schützen die Frank⸗ furter Straße, um ſich nach dem Schießplatze in Weißenſee zu begeben, als der Eishändler Johann Hofmann, welcher mit ſeinem beladenen Eiswagen dieſelbe Straße entlang kam, direct in den Schützenzug hineinfuhr. Natürlich entſtand darob allgemeiner Unwille und die Schützen riefen den gerade auf der Bildfläche erſcheinenden Polizeilieutenant Kunze zu Hilfe. Der Letztere fiel den Pferden in die Zügel und da der Wa⸗ genführer ſeinen Befehlen abſolut nicht nachkam, zog er ſeinen Degen und hieb damit Hofmann über den Kopf. Der Ge⸗ ſchlagene gerieth darüber in die höchſte Wuth; er hieb nun nicht blos auf ſeine Pferde los, ſondern mit ſeiner Peitſche auch wie koll auf den Polizeilieutenant ein und fuhr dann, den Letzteren mit dem Wagen weiter ſchleifend, kreuz und quer durch die Straße, bis der Beamte am Boden lag. Hofmann hatte ſich nun wegen Körperverletzung zu verantworten. Der Polizeilieutenant iſt in Folge des Falles 14 Tage dienſtun⸗ fähig geweſen. Der Staatsanwalt beantragte 1 Monat Ge⸗ fängniß.— Der Angeklagte gab zu ſeiner Entſchuldigung an, daß er durch den Polizeilieutenant ſehr gereizt und nament⸗ lich durch den Säbelhiev über den Kopf in die äußerſte Wuth verſetzt worden ſei. Der Vorſitzende fragte darauf den Poli⸗ zeilieutenant, ob er dem Angeklagten über den Kopf habe ſchlagen und auch treffen wollen? Der Polizeilieutenant er⸗ klärte auf dieſe Frage:„Hoffentlich wird der Hieb ordentlich geſeſſen haben.“ Der Vertheidiger hielt dieſe Antwort zwar für ſehr„ſchneidig“, machte aber hiernach als Milderungs⸗ grund doch geltend daß der Angeklagte für die körperliche Mißhandlung, welche er dem Polizeilieutenant bereitet, ſchon ſeinen Lohn durch den Säbelhieb über den Kopf erhalten habe. Der Gerichtshof ſchloß ſich dieſer Auffaſſung an, in⸗ dem er auf nur 50 Mark Geldbuße event. 10 Tage Gefäng⸗ niß erkannte. Der Vorſitzende bekonte in dem Erkenntniſſe, daß die oben mitgetheilte Antwort des Polizeilieutenants eine unpaſſende war und von einem Groll zeuge, welcher mit der Beamtenwürde nicht ganz vereinbar erſcheine.“ — Derlin, 17. Febr. Eine eigenartige Fund⸗ unterſchlagung, bei der es ſich um den Betrag von 10,000 Mark behandelt, beſchäftiat ſeit geſtern Abend unſere Kriminalpolizei. Ein Bierfahrer einer am Tempel⸗ hofer Felde belegenen Brauerei hatte den Auftrag, geſtern eine Summe von 10,000 Mark in einzelnen Tauſendmark⸗ ſcheinen nach einem Bankhauſe zu bringen und ſteckte die Scheine in ſeine Bruſttaſche. Unterwegs, in der Hagels⸗ bergerſtraße, verlor jedoch der Bote das wertbvolle Couvert, und ein 8jähriges Mädchen, deſſen Eltern in dieſer Straße wohnen, fand daſſelbe bald darauf. Noch hielt das Kind den werthvollen Fund in der Hand, als plötzlich eine Frau an das Mädchen herantrat, demſelben das Couvert abnahm und ſich damit ſchleunigſt zu entfernen ſuchte. Ein Mann, welcher den Vorgang beobachtet hatte, ging der Frau nach, redete heftig und drohend auf dieſelbe ein und nun bemerkte das Kind, welches dem Paare gefolgt war, wie die Frau das Couvertöffnete und dem Manne Geldſcheine daraus übergab, worauf Beide in verſchiedener Rich⸗ tung ſich entſernten. Das Kind machte von dem Vorgange den Eltern und dieſe der Polizei Mittheilung, welch letzterer übrigens auch der Verluſt von dem Bierfahrer mitgetheilt worden war. Die Recherchen nach den unehrlichen Findern ſind ſofort eingeleitet worden. Heute Morgen wurden die Reviervorſtände telegraphiſch angewieſen, bei ſämmtlichen Geſchäftsleuten und Ladenbeſitzern darüber Erkundigungen einzuziehen, ob unbekaunte Perſonen geſtern Abend oder im Laufe des heutigen Vormittags bei ihnen„Tauſendmark⸗ ſcheine“ gewechſelt haben. — Dresden, 17. Febr. Der ruſſiſche Reiter⸗ Offizier, Leonide de Ennatsky, welcher zur Weihnachtszeit von Samara(25 Meilen entfernt von der ſibiriſchen Grenze) mit einem Diener und 4 Steppenpferden im offenen Wagen abreiſte, um binnen 80 Tagen die Reiſe durch Mitteleuropa (Schleſien, Sachſen, Bayern, Heſſen, Baden, Reichslande) nach Paris zurückzulegen, iſt geſtern mit 3 Pferden hier angelongt. Er hat bis jetzt 52 Tage gebraucht und hofft beſtimmt ſeine Wette(20,000 Rubel) zu gewinnen. Den bedeutendſten Aufent ⸗ halt hatte der Reiſende an der ruſſiſchen Grenze durch ſeine eigenen Landsleute. Obſchon er mit vollkommenen Päſſen und Legitimationen verſehen war, hielten ihn die Wachen des ruß⸗ ſiſchen Grenz⸗Cordons für einen öſterreichiſchen Spion und hielten ihn 2 Tage auf der Grenze zurück, bis die telegraphi⸗ ſchen Erörterungen die Haltloſigkeit dieſer Vermuthung nach⸗ wieſen. Eins ſeiner Pferde mußte der Reiſende bereits in Rußland gegen ein anderes verkauſchen, ein anderes dieſer Pferde in Schleſien zurücklaſſen. Wie ſehr die Ausdauer der ruſſiſchen Pferde geſchätzt wird— die Pferde unſeres Reiſenden legen auf guter Straße mit Leichtigkeit täglich 20 Meilen zurück,— geht aus der Mittheilung hervor baß der Inhaber des Circus Salomonski, der zur Zeit in Odeſſa weilt, dem Herrn von Ennatskg nach ſeiner Ankunft in Paris für ſeine Pferde 35,000(?) Rubel geboten hat. Der Beſitzer iſt jedoch auf dieſes Geſchäft nicht eingegangen. — Baden(bei Wien), 17. Febr. Geſtern Nacht wurde der 34jährige„Waſſerer“ Ludwig Hoch, eine wegen ſeines urwüchſigen Humors bekannte Stadtfigur, in ſeiner Wohnung ertängt aufgefunden, Hoch, welcher ſich als Pferdewaſſerer (Tränker) auf den hieſigen Fiakerſtänden ſeit Jahren mühſam ſortbrachte, batte durch den heurigen ſtreugen Winter keinen Verdienſt und daher viel mit Nahrungsſorgen zu kämpfen. In einem zurückgelaſſenen Zettel beklagt der arme Waſſerer ſein trauriges Schickſal mit ſolgenden Worten:„J bin a armer Waſſerer— Der jetzt Nix zeſſen hat— Und bis im Sommer'waſſert wird— Bin i dös Leben ſatt. 2. Blatt. Geleſenſte und verbreiteſte Jeitung in Maunheim und Umgebang. Literariſches. Zehn Jahre in Aequatoria und die Rückkehr mit Emin Paſcha. Das unter vorſtehendem Titel von Major Gaetano Caſati herausgegebene großartige Reiſewerk, deſſen Erſcheinen von der geſammten gebildeten Welt mit fieberhafter Ungeduld und Spannung erwartet wurde, liegt nunmehr vollſtändig vor. Das prachtvolle Werk umfaßt zwei je ca. 400 Seiten ſtarke Bände und ſchildert das Leben und die Wirkſamkeit Emin Paſchas während ſeines Aufenthalts im Sudan, die Kämpfe, welche er ſtändig zu beſtehen hatte, ſowie die großen Gefahren, denen er allezeit ausgeſetzt war. Der Verfaſſer des Werkes, Major Gaetano Caſati, weilte 10 Jahre bei Emin Paſcha im Sudan und trat dann mit demſelben gemeinſam die Rückreiſe nach Sanſibar an. Das Werk, wel⸗ ches von hohem geſchichtlichen und wiſſenſchaftlichem Werth iſt, wurde von Herrn Profeſſor Dr. Karl von Reinhard⸗ ſtöttner ins Deutſche überſetzt und erſcheint im Verlage der C. C. Buchner'ſchen Verlagsbuchhandlung(Gebrüder Buchner kgl. bayeriſcher Hofbuchhändler) in Bamberg. Es enthält etwa 150 fein und ſauber ausgeführte größere und kleinere Abbildungen und iſt in koſtbare Einbände ge⸗ faßt. Die Anſchaffung dieſes Werkes kann nur auf das Wärmſte empfohlen werden. „Aus fremden Zungen betitelt ſich eine neue, halb⸗ monatlich erſcheinende Zeitſchrift, welche von Herrn Joſeph Kürſchner im Verlage der bekannten Deutſchen Verlags⸗ anſtalt in Stuttgart herausgegeben wird. Jährlich 24 Hefte à—7 Bogen. Preis per Heft 50 Pfg.(vierteljährlich 3 M. für 6 Hefte). Das neue Unternehmen ſtellt ſich die Aufgabe, die hervorragendſten Erſcheinungen der ausländiſchen Litera⸗ tur und zwar in erſter Linie Romane, Novellen, Novelletten u. ſ.., aber auch Werke allgemeinen Charakters von beſon⸗ derem Intereſſe dem deutſchen Publikum bekannt zu geben. Bis jetzt liegen die Hefte 1 und 2 der neuen Zeitſchrift vor. Heft 1 enthält:„Das Geld“, Roman aus dem Franzöſiſchen von Emile Zola;„Syrlin“, Roman aus dem Engliſchen, von Ouida(Louiſe de la Ramée);„Wandelt im Lichte!“ Aus dem Ruſſiſchen von Graf Leo Tolſtoj:„Eiferſucht“, Novelle aus dem Franzöfiſchen von Frangois Coppee; Verſchiedenes. Heft 2 enthält die Fortſetzungen von„Das Geld“,„Syrlin“ und „Wandelt im Lichte!“, ſowie„Schneewinter“, Novekle aus dem Schwediſchen von Guſtaf von Geijerſtam, und Verſchie⸗ denes. Die Ausſtattung der in Kleinfolio mit illuſtrirtem Umſchlag erſcheinenden Zeitſchrift iſt eine ſehr ſaubere und geſchmackvolle. Briefkaſten. Abonuent L. N. hier. Wir erklären wiederholt, daß wir uns mit der Beantwortung juriſtiſcher Anfragen nicht mehr befaſſen. Wenden Sie ſich an einen Rechtsanwalt. Alter Abonnent H. Z. Hockenheim. Einen Ver⸗ kaufswerth baben dieſe Gegenſtände allerdings. Wenden Sie ſich an den Vorſitzenden des hieſigen Alterthumsvereins, Herrn Major a. D. Seubert in Mannheim. Abonnent F.., Ludwigshafen. Eine genaue An⸗ gabe iſt hier abſolut unmöglich, da die Dimenſionen der Räderboote ſowohl als auch der Schraubenboote ſehr ver⸗ ſchiedene ſind. Rechnet man aber z. B. einen Schrauben⸗ dampfer zu 50 Meter Länge und 6 Meter Breite, ſo kann man annehmen, daß ca. 50 bis 55 derartige Dampfer bei normalem Waſſerſtande in dem Hafen überwintern können. Bei Räderbooten würde ſich die Zahl, da dieſe durch die Rad⸗ kaſten bedeutend breiter ſind, entſprechend reduziren. „Germania“ Lebens⸗Verſicherungs⸗Actien⸗Geſellſchaft zu Stettin. Verſicherungsbeſtand Ende Januar 1891: 163,989 Polilen mit Kapital u. M. 1,192,823 Jahresrente. Neu abgeſchloſſene Verſicherungen vom 1. Februar 1890 bis dahin 1891: 11,705 Policen über 5 Jahreseinnahme an Prämien und Zinſen 1889 7 418, Millionen Mark 38, Millionen Mark. 8 20, Millionen Mark. Ausgezahlte Kapitalien, Renten ꝛc. ſeit 1857 5 106, Millionen Mark. Vermüögensbeſland Ende 1889: 114, Millionen Mark. Die mit Gewinnantheil Verſicherten der„Germania“, welchen ſeit 1871 M. 18,544542 Dividende überwieſen wurden, beziehen die erſte Dividende vom Eintritt ab nach 2 Jahren, Seit 1882 erhielten die nach Plan B Verſicherten eine jähr⸗ lich um je 3% ſteigende Dividende, z. B. die aus 1880 Ver⸗ ſicherten 1887: 21%, 1888: 24%, 1889: 27% der einzelnen Jahresprämie, während an dieſelben 1890: 30%, 1891: 33% Bividende vertheilt werden. Die„Germania“ gewährt Kautionsdarlehne an Beamte, verſichert auch gegen Kriegsgefahr und berechnet weder Police⸗ gebühren noch Koſten für Arzthonorare. 3084 Proſpekte und jede weitere Auskunft durch: Wilhelm Kaeſen, General⸗Agent, M3, 6. Zur neuen Literirung der Häuſer empfehle emaillirte Hausnummerschilde ſtets vorräthig. Adolph Kleebach, F 4, 13, 1882 Tüncher⸗ u. Maler⸗Geſchäft. Juchl, Nuß, und Kleinniehmardt Donnerſtag, 9 Januar 1891. mit Preisvertheilung. Der nüchſte Zucht⸗, Nutz⸗ und Kleinviehmarxkt findet Dienſtag, den 10. März 1391 ſtatt und werden bei demſelben folgende Preiſe nach den beige⸗ gebenen Beſtimmungen ausgeſetzt: 25 3101 A. Für Diejenigen, welche Marktthiere zuführen: Für Zuchtfarren: I. Preis: Für die beſte und größte Sammlung von jungen Zuchtfarren des gelbſcheckigen Höhenſchlags(Simmen⸗ thaler Original und in Baden gezüchtete Sim⸗ menthaler) 5 5 NB. Die Sammlung muß wenigſtens aus 12 tauglich befundenen Jungfarren beſtehen. II. Preis: Für die nächſtbeſte und nächſtgrößte Sammlung von jungen Zuchtfarren von gleicher Beſchaffenheit wie oben 5 5 III. Preis: 100 M. Für Zuchtkühe: I. Preis: Für die beſte junge Zuchtkuh(—5 Jahre alt) Simmenthaler Raſſe 2 8 40 M. II. Preis: Für die zweitbeſte Kuh von derſelben Art 25 M. III. Preis: Für die drittbeſte Kuh von derſelben Art 20 M. Für Zuchtkalbinnen: I. Preis: Für dis beſte, greifbar oder ſichtbar trächtige Zuchtkalbin Simmenthaler Raſſe 30 M. II. Preis: Für die zweitbeſte Zuchtkalbin derſelben Art 25 M. III. Preis: Für die drittbeſte Zuchtkalbin derſelben Art 20 M. IV. Preis; Für die in der Beſchaffenheit nächftfolgende Zuchtkalbin derſelben Art 8 5 10 M. V. Preis: Desgleichen 5 10 M. Für Rinder: I. Preis: Für das beſte Rind Simmenthaler Raſſe 20 M. II. Preis: Für das zweitbeſte Rind derſelben Art 5 M. III. Preis: Für das drittbeſte Rind derſelben Art 10 M. Für Milch⸗ und Nutzkühe. I. Preis: Für die beſte Milchkuh irgend welcher Raſſe 30 M. II. Für die zwei Milchkuh wie oben 25 M. III. Für die drittl Nilchkuh wie obenn 20 M. IV. Preis: Für die in der Qualität nächſtfolgende Milchkuh 10 M. Für Maſtfarren: I. Preis: Für den ſchwerſten Farren 5 20 M. II. Preis: Für den zweitſchwerſten Farren 5 1 III. Preis: Für den drittſchwerſten Farren 4 10 M. Für Maſtochſen: I. Preis: Für das ſchwerſte Paar Maſtochſen 40 M. II. Preis: Für das zweitſchwerſte Paar Maſtochſen III. Preis: Für das drittſchwerſte Paar Maſtochſen 15 M. Für Maſtkühe: I. Preis: Für die ſchwerſte Maſtkuh 5 20 M. II. Preis: Für die zweitſchwerſte Maſtkuh 2„15 M. III. Preis: Für die drittſchwerſte Maſtkuh„10 M. Für Maſtrinder: I. Preis: Für das ſchwerſte Maſtrind 25* II. Preis: Für das zweitſchwerſte Maſtrind. 20 M. III. Preis: Für das drittſchwerſte Maſtrind 5 15 M. IV. Preis: Für das viertſchwerſte Maſtrind„ 10 M. B. Für Käufer: I. Preis— 8 60 M⸗ für denjenigen erſten Käufer, der nachweist, daß er mindeſtens 15 Stück Großvieh im höchſten Geſammtbe⸗ trage, der bezahlt wurde, protokollariſch gekauft hat und das gekaufte Großvieh bis zur Abſchlachtung durch ihn im Viehhofe beläßt. II. Preis 50 M. für denjenigen erſten Käufer, der nachweist, daß er mindeſtens 10 Stück Großvieh im zweithöchſten Ge⸗ ſammtbetrage, der bezahlt wurde, protokollariſch gekauft hat und das Großvieh bis zur Abſchlachtung durch ihn im Viehhofe beläßt. III. Preis 5 2 40 M. für denjenigen erſten Käufer, der nachweist, mindeſtens 7 Stück Großvieh im dritthöchſten Geſammtbetrage protokollariſch angekauft zu haben und das gekaufte Großvieh bis zur Abſchlachtung durch ihn im Viehhofe beläßt. VI. Preis 2 8 30 M. für denjenigen erſten Käufer, der nachweist, mindeſtens 4 Stück Großvieh im vierthöchſten Geſammtbetrage protokollariſch angekauft zu haben und das bis zur Abſchlachtung durch ihn im Viehhofe eläßt. 10 Preiſe von je 10 M. 100 M. für Käufer der 10 beſten Zuchtfarren. 2 Ausser obigen Preisen ſind vom Kreisausſchuß des Kreiſes Karlsruhe weitere 300 Mark zur Vertheilung an ſolche Gemeinden beſtimmt, welche auf dieſem Markte preis⸗ würdige Farren ankaufen. Im ſtädt. Schlacht⸗ und Viehhof dahier können 800 Stück Groß⸗ vieh unter Dach aufgeſtellt werden. Auf Verlangen der Viehbeſitzer wird gutes Heu, Mehl, Kleie und warmes Waſſer zu Fütterungszwecken abgegeben und nach billiger Taxe berechnet. Auch vor und nach einem Markte können Thiere in den Stal⸗ lungen des ſtädt. Viehhofes eingeſtellt und gefüttert werden. Karlsruhe, den 11. Februar 1891. Stadtrath Lauter. Schumacher Grabdenkmäler in Marmor, Syenit u. Sandſtein, Baudecorationen empfiehlt 81596 J. J MLRKEenS . 2. Bildhauer. I 6, 2. Anzeigen Bekanntmachung. Die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betreffend. No. 13,503. Nachſtehend wird die von Gr. Herrn Landeskom⸗ miſſär unterm 9. d. Mts. No. 306 für vollziehbar erklärte bezirks⸗ polizeiliche Vorſchrift betreffend die Sicherung der öffentlichen Ge⸗ undheit und Reinlichkeit öffentlich bekannt gemacht. Die Gemeindebehörden werden beauftragt, dieſelbe in der für oxtspolizeiliche Vorſchriften vorgeſchriebenen Art in den einzelnen Gemeinden noch beſonders zu veröffentlichen. Den Mitgliedern der Ortsbaukommiſſion, ſowie dem Polizeiperfongl iſt je ein Abdruck zu behändigen. Die Bauhandwerker ſind auf die neue Vorſchrift be⸗ ſonders hinzuweiſen. 2909 Mannheim, den 11. Februar 1891. Großh. Bezirksamt. Glockner. Ortspolizeiliche Vorſchrift für den Landbezirk betr, die Sicherung der öffentlichen Geſundheit u. Reinlichkeit. Zum Vollzug der Verordnung vom 27. Juni 1874, die Sicher⸗ ung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betreffend(Geſ.⸗ u. .Bl. S. 353) wird unter Aufhebung der bezirkspolizeilichen Vor⸗ ſchrift vom 6. März 1878, betr. die Sicherung der öffentlichen Ge⸗ ſundheit und Reinlichkeit und der 88—18 der bezirkspolizeilichen Vorſchrift vom 3. April 1873, betr. die Reinigung der Straßen und Abfuhr des Kehrichts, Folgendes angeordnet: J. Abtritte und Abtrittgruben. Für jedes zum längeren Aufenthalt für Menſchen dienende, neu zu errichtende, einem Umbau oder einer durchgreifenden Reparatur zu unterwerfende Gebäude müſſen nach Maßgabe der folgenden Paragraphen Abtritte und Abtrittgruben hergeſtellt wer⸗ den, ſofern nicht zur Aufnahme der menſchlichen Exeremente ab⸗ führbare Behälter(Tonnen, Fäſſer) verwendet werden. Die gleichzeitige Verwendung der Dunggruben als Abtritt⸗ gruben iſt in ſolchen Gebäuden gicht mehr geſtattet. Neue Abtritte ſollen in der Regel über der Gruhe errichtet werden. In denſelben muß eine waſſer⸗ dichte Abtrittröhre angebracht und 3 Centimeter von den Wänden und Mauern entfernt, mit möglichſt ſenkrechtem Abfall bis in die untere Hälfte der Grube herabgeführt werden. Nach oben muß jede Abtrittröhre als Dunſtrohr über das Dach des Abtritts geführt und mit einem Hut verſehen werden. 775 Die Ahtrittröhre und das Dunſtrohr müſſen einen Durchmeſſer von mindeſtens 18 Centimeter im Lichten haben; die Verwendung von hölzernen Schachten als Abtrittröhren iſt unſtatthaft. er Abtrittſitz muß mit 5 Deckel verſehen ſein. Neue Abtrittgruben 0 5 außerhalb der Gebäudegrund⸗ fläche abſeits der Straße angelegt werden, ſie müſſen von der Grundmauer des Gebäudes durch einen Zwiſchenraum von 10 em getrennt, von Brunnen(Brunnenſtuben, Brunnenſchachten) und Waſſerleliungen mindeſtens 3 Meter und von der nachbarlichen Grenze mindeſtens 1,2 Meter entfernt ſein. Bezüglich der Lage der Gruben kann der Bezirksrath in einzelnen Fällen Nachſicht Sahelleg, Die Gruben müſſen einen der Beſtimmung des Gebäudes ent⸗ ſprechenden Kubikinhalt, mindeſtens aber eine Tiefe von 1,80 m im Lichten, ſowie einen inneren Raum von 1,20 m im Quadrat, runde Gruben einen Durchmeſſer von 150 m haben. Sie müſſen überwölbt oder luftdicht mit Stein⸗ oder Eiſenplatten oder doppelten ſtarken Dielen gedeckt werden; bei überwölbten Gruben muß eine mindeſtens 75 om im Quadrat meſſende Einſteigeöffnung angebracht werden, welche ebenfalls luftdicht zu decken iſt. Der Boden und die Umfafſungsmauern der Gruben müſſen, ſofern ſie aus Bruchſteinen hergeſtellt werden, mindeſtens 45 om, 1 ſie aus Backſteinen hergeſtellt werden, mindeſtens 1½ Steine ark ſein. Boden und Umfaſſungsmauern der Gruben müſſen mit Cement⸗ mörtel gemauert werden und derart waſſerdicht ſein, daß die Durchſickerung des Inhalts vollſtändig verhindert wird. Der Boden der Grube muß in der Richtung gegen die zur Entleerung beſtimmte Oeffnung mit Gefäll(mindeſtens 5: 100) verſehen werden in einem beſonderen Anbau 5 55 8 4. n beſtehenden Gebäuden, die zum längeren Aufenthalt für Menſchen dienen, kann durch das Bezirksamt nach Anhörung des Bezirksarztes die Herſtellung von Abtrittanlagen nach 8 der 88 2 u. 3 angeordnet werden, wenn ſolche bis dahin überhaupt nicht vorhanden waren. Vorhandene Anlagen müſſen nach dieſen abge⸗ ändert werden, wenn ein Umbau oder eine durchgreifende eparatur des Gebäudes für welches ſie dienen, vorgenommen wird oder wenn wegen Baufälligkeit insbeſondere Durchläſſigkeit der Grube die Herſtellung vom Bezirksamt nach Anhörung des Bezirksarztes gus ſanitäts polizeilſchen Gründen angeordnet wird. In Wirths⸗ äuſern, Schulen, Fabriken, Spitälern, Armenhäuſern, ſowie in ohnhäuſern, die pon einer größeren 4 von Perſonen bewohnt werden, kann eine Aenderung beſtehender ötrittsanlagen und deren Herſtellung nach Maßgabe der§5 2 und 3 jederzeit vom Bezirksamt nach Anhörung des Bezirksgrztes angeordnet werden. Die Friſten ſur vorſchreftsgemäßen Herſtellung der Gruben in beſtehenden Ge⸗ äuden beſtimmt der Bezirksrath. 2 § 5. Jede neu ausgeführte Abtrittanlage muß, ſofern nicht die Unterſuchung durch den Be irksbaukontroleur anläßlich der Bau⸗ reviſion Petz..⸗O.) erfolgen kann, vor 05 e durch die Ortsbaukommiſſion geprüft und gutgeheißen werden. § 6. Be der Inſtandhaltung der Gruben und e der nöthigen Nusbeſſerungen werden die Gruben allzährlich an äßlich der Feuerſchau einer Beſichtigung und Unterſuchung unterzogen. Die Fabei vorgefundenen Mängel und die zur Abhülfe erforderlichen ſind Seitens der Feuerſchauer dem Bezirksamt mit⸗ zuthei 8 7. Die Gruben müſſen jeweils ſo rechtzeitig entleert werden, daß ein Ueberfließen des Inhalts nicht eintreten kann. §8. Haushaltungsabfälle u. dergl. dürfen nicht in die Abtrittgruben verbracht werden. 8 9. Sofern zur Aufnahme der menſchlichen Exeremente abführbare Behälter(Fäſſer, Tonnen) verwendet werden ſollten, iſt jeweils unter Naneh 25 Plänen die bezirksamtliche Genehmigung be⸗ inzuholen. 5„ 5 Behälter ſind in allſeits geſchloſſenen, gut ventilirten Räu⸗ men aufzuſtellen ſie müſſen waſſerdicht und mit der Abtrittröhre dichtſchluſſig in Verbindung gebracht ſein. § 10. Außerhalb der Gruben oder Behälter dürfen menſchliche Excre⸗ mente in den Wohngebäuden und deren äußeren Umgebung nicht gufbewahrt, namentlich nicht in Hofräumen, Winkeln oder auf Düngerſtälten ausgeleert werden. II. Düngerſtätten 12 Pfuhlgruben. 8 Die Anlegung neuer ſowie die Erweiterung beſtehender Dünger⸗ atten und Pfuhlgruben an den Ortsſtraßen oder an öffentlichen lätzen iſt unterſagt. eue Düngerſtätten und Pfuhlgruben müſſen außerhalb der Gebäudegrundfläche angelegt werden; ſie müſſen von der Grund⸗ mauer des Gebäudes durch einen Zwiſchenraum von mindeſtens m getr unt, von Brunnen(Brunnenſtuben, Brunnenſchachten) und Waſſerleitungen mindeſtens 5 m und von der nachbarlichen Grenze mindeſten; 3m entfernt ſein. Bezüglich der Lage kann der Be⸗ Firksrath en einzelnen Fällen Nachſicht ertheilen. 8 12. ür ſedes Anweſen, in welchem Vieh gehalten wird, muß eine hinreichend große Düngerſtätte vorhanden ſein. Dieſe Düngerſtätten müſſen d Boden und in den Umfaſſungsmauern derart waſſerdicht 5 ſein, auch müſſen die Umfaſſungsmauern mindeſtens 15 em über Bod ihöhe aufgeführt werden ſo daß die Durchſickerung des ftüſſigen Inhalts und ein Abfluß deſſelben in die Hofräume, Brunnen oder auf die Straße nicht ſtattſinden kann. Bezu ich der Umfaſſungsmauern und des Bodens findet 83 Abſ. 3 entſprechende Anwendung. § 13. üſſen bedeckt ſein und jeweils ſo recht⸗ zeitig entleort werden, d Ueberfließen des Inhalts nicht ein⸗ kreten kaun. Auf Pfuhlgruben ꝛc. die von Düngerſtätten getrennt and, findet§ 13 ebenfalls Anwendung,⸗ und dergl. Deneral-Angeiger. Maunheim, 19. Februar § 14. Die Entfernung beſtehender Düngerſtätien und Pfuhlgruben von Ortsſtraßen und öffentlichen Plätzen kann im Intereſſe der öffentlichen Reinlichkeit oder aus ſanitätspolizeilichen Gründen vom Bezirksamt nach Anhörung des Bezirksarztes angeordnet werden. Di.üngerſtätten, die ſich an Ortsſtraßen oder öffentlichen Plätzen befinden, müſſen gegen die Straße eingerandet ſein. Düngerſtätten und Pfuhlgruben, die den§§ 11—18 nicht ent⸗ ſprechen, müſſen abgeändert werden, ſofern das wegen Baufälligkeit insbeſondere Durchläſſigkeit der Grube aus ſanitätspolizeilichen Rückſichten vom Bezirksamt nach Anhörung des Bezirksarztes an⸗ geordnet wird. Die Friſten zur Bezirksrath vorſchriftsmäßigen Herſtellung beſtimmt der III. Brunuen. § 15 0. Brunnen(Brunnenſchachte, Brunnenſtuben, Waſſerleitungen) müſſen derart hergeſtellt ſein, daß jede Verunreinigung des Waſſers durch das Eindringen geſundheitsſchädlicher Stoffe verhindert wird. Sie müſſen von Abtritt⸗ und Abwaſſergruben mindeſtens 3 Meter, von Dunggruben mindeſtens 5 Meter entfernt ſein. Die Umgebung des Brunnens iſt in eine Entfernung von 2 Meter zu pflaſtern oder mit Steinplatten zu belegen und mit den für Ableitung des Waſſers nöthigen Rinnen zu verſehen. IV. Abwwaſſerleitung. .1 Flüſſigkeiten auf öffentliche Straßen und zu laſſen, iſt unterſagt. 817 Waſſer und andere Plätze auslaufen Das 9(Küchen⸗ und Waſchwaſſer) aus neu zu errich⸗ tenden, einem Umbau oder einer durchgreifenden Reparatur zu unterwerfenden Gebäuden muß Rinne in die öffentlichen Dohlen ꝛc. ableiten. der Hausbeſitzer in undurchläſſiger Straßenrinnen, Abzugsgräben oder § 18. Beim Fehlen ſolcher öffentlicher Straßenrinnen ꝛc. kann die Ableit⸗ ung des Abwaſſers in waſſerdichte und gut abgedeckte Abwaſſergruben nach Anhörung des Gr. Bezirksarztes durch das Bezirksamt geſtattet werden, wenn aus einer ſolchen Anlage Mißſtände in ſanitätspolizei⸗ licher Beziehung nicht zu beſorgen ſind. §19. Auf derartige Abwaſſergruben findet§ 3 entſprechende An⸗ wendung. Dieſelben müſſen außerdem von bewohnten Räumen 8 Meter entfernt ſein. 6 20. Als Abwafſergruben können auch die Dung⸗(Pfuhl⸗) Gruben verwendet werden, ſofern dieſelben vollſtändig waſſerdicht und von bewohnten Räumen mindeſtens 8 Meter entfernt ſind. In Abtrittgruben darf Abwaſſer nicht abgeleitet werden. § 21. Die Abwaſſergruben müſſen jeweils ſo rechtzeitig entleert wer⸗ den, daß ein Ueberfließen des Inhalts nicht eintreten kann. 22 § 22. Auch für beſtehende Gebäude kann, wenn die örtlichen Ver⸗ hältniſſe es verlangen, die Anlage einer Rinnenleitung(§ 18) oder einer Abwaſſergrube(§ 19 ff.) vom Bezirksamt 1 Anhörung des Bezirksarztes angeordnet werden, wenn dies zur Beſeitigung ſani⸗ tätspolizeilicher Mißſtände erforderlich erſcheint. 23 In gepflaſterten oder mit Platten ꝛc. ae Höfen müſſen Einrichtungen zur Ableitung des Regenwaſſers(Rinnen ꝛc.) ge⸗ troffen werden. 5 In Abtritt⸗, Dung⸗ oder Pfuhlgruben, ſowie in die Abwaſſer⸗ gruben(§ 19) darf Regenwaſſer nicht eingeleitet werden. Durch Anbringung von Dachkändeln, Ableitröhren oder in an⸗ derer Weiſe iſt dafür zu ſorgen, daß das Regenwaſſer keinen Abfluß der Jauche aus den Düngerſtätten verurſachen kann. 24 Uebelxiechende, ekelhafte, der Geſundheit durch ihre Ausdünſtung ſchädliche Flüſſigkeiten, insbeſondere die Abwaſſer aus Schlächtereien, Blut ꝛc. dürfen nicht in die Straßenrinnen abgeleitet werden, ſon⸗ dern in offenen undurchläcſigen Rinnen in Abwaſſer⸗ oder Pfuhlgruben, die von bewohnten Räumen mindeſtens 8 m entfernt ſind, abgeleitet werden. 5 Stallungen, auch Schweinſtälle, ſind ſo einzurichten, daß die Jauche nur in Abtrittgruben, Düngerſtätten oder Pfuhllöcher ießen kann. V. Straßeneinigung. 9. Alle Ortsſtraßen, öffentlichen Plätze, ſowie die gegen die Straßen offenen Hofräume müſſen wöchentlich zweimal und zwar Mittwoch und Samſtag Nachmittags gekehrt und gereinigt werden Fällt der Kehrtag auf einen Feiertag, ſo iſt die Reinigung am vorhergehenden Werktag vorzunehmen. § 26. Die hat den Abzug und die ſofortige Entfernung von Unrath, Koth, Staub, Schutt und Abfällen aller Art ſ um⸗ Malenz dabei müſſen die Straßenrinnen nebſt den ihnen zugeleiteten Ablaufrinnen, ſowie die Umgebung der Brunnen mit reinem Waſſer abgeſpült werden. Das Hineinkehren von Schlamm, Kehricht und dergl. in die Straßendohlen und Schlammfammler der Straßen⸗ kanäle iſt unterſagt. Der aus den Straßenrinnen gekehrte Schlamm darf nicht auf der Straßenfahrbahn lie en gelaſſen, ſondern muß ſofort abgeführt werden. Bei trockener itterung ſind die Straßen vor der Reinigung mit reinem zu begießen. Die Verbindlichkeit der S raßenreinigung u. ſ. w.(§ 27) er⸗ ſtreckt ſich bis in die Mitte der Straße. Gu⸗ Reinigung verpflichtet iſt: J. vor bewohnten Gebäuden der Eigenthümer und, falls dieſer — dem Hauſe wohnt, der Miether des unterſten Stock⸗ werks; 2. vor unbewohnten Gebäuden, z. B. Scheunen, Ställen, ferner vor Höfen ꝛc. Derjenige, welcher dieſe Grundſtücke benützt. 5 Die Reinigung öffentlicher 1 55 liegt der Gemeinde ob. Außer zur regelmäßigen Straßenreinigung ſind die in§ 28 genannten Perſonen auch verpflichtet: 1. Das Gras von den Straßen bezw. Straßenrinnen im Früh⸗ jahr, ſowie auf jede Aufforderung der Ortspolizeibehörde u entfernen. 2. Bei Schneefall einen Jespfad bis an das Nachbargrundſtück offen zu halten und bei eintretendem Glakteis denſelben zu ſtreuen. 3. Bei Thauwetter auf Aufforderung der Ortspolizeibehörde den Schnee und das Eis aus den Straßenrinnen und von den Gehwegen zu entfernen. 4. Bei anhaltender heißer Witterung die Straße auf Auffor⸗ 15 5 der Ortspolizeibehörde mit reinem Waſſer zu be⸗ gießen. 8 29. Zum der Abtrittſtoffe flüſſigen Düngers Straßen⸗ koths, ſowie überhaupt aller Gegenſtände, welche die Straße ver⸗ unreinigen, dürfen nur wohlverwahrte Behälter, welche nichts durch⸗ fließen oder durchſallen laſſen, verwendet werden. Falls hierbei oder beim Transport von Dung, Schutt, Streu ꝛc. eine Verun⸗ reinigung der Straße eintritt, ſo iſt die Straße ſofort von dem⸗ jenigen zu reinigen, der die eee verurſacht hat. Läßt ſich der nach 8 30 zur Reinigung Verpflichtete nicht er⸗ mitteln, ſo hat auf Aufforderung der Ortspolizeibehörde der nach § 28 Verpflichtete die ſofortige Reinigung vorzunehmen. VI. Strafvorſchriften. 81 8 1 en 7 0 obige Beſtimmungen werden auf Grund der§s§ 87a.⸗St.⸗G.⸗B. oder 36610.⸗St.⸗G.⸗B. an Geld bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen, bezw. auf Grund des§ 116.⸗St.⸗G.⸗B. an Geld bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochen beſtraft. Bekauntmachung. Die Invaliditätsverſicherung der unſtändigen Arbeiter betreffend. (84) Nach 8 1 Ziff. 1 des Reichsgeſetzes betreffend die Invali⸗ ditäts⸗ und Altersverſicherung begründet jede Beſchäftigung als Arbeiter, Gehülfe, Geſelle, Lehrling oder Dienſtbote gegen Lohn oder Gehalt, auch wenn ſie blos vorübergehend und als Nebenver⸗ dienſt ſtattfindet die Verſicherungspflicht. Es ſind daher namentlich auch diejenigen Perſonen gegen Invalidität zu verſichern, welche, weil ihre Beſchäftigung ihrer Nakur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von we⸗ niger als einer Woche beſchränkt iſt, nach dem Krankenverficherungs⸗ geſetz nicht verſicherungspflichtig ſind. Jedoch iſt auf Grund des § 3 Abſ. 3 des Inv.⸗Verſ.⸗Geſ. vom Bundesrath unterm 27. No⸗ — vember v. Js. beſtimmt worden, daß vorübergehende Dienſtleiſtun gez als eine die Verſicherüngspflicht begründende Beſchäftigung nicht vorzuſehen ſind: 555 1. Wenn ſie von ſolchen Perſonen, welche berufsmäßig Lohn⸗ arbeiten überhaupt nicht verrichten, 5 a) nur gelegentlich, insbeſondere zu gelegentlicher Aushülfe, b) zwar in regelmäßiger Wiederkehr aber nur nebenher und gegen ein geringfügiges Entgelt, welches zum Lebensunter⸗ halt nicht ausreicht und zu den Verſicherungsbeiträgen nicht in entſprechendem Verhältniß ſteht, e) zur Hülfeleiſtung bei Unglücksfällen oder Verheerungen durch Naturereigniſſe verrichtet werden. 2. Wenn ſie von ſolchen Berufsarbeitern, die in einem regel⸗ mäßigen, die Verſicherungspflicht begründenden Arbeits⸗ oder Dienſt⸗ perhältniß zu einem beſtimmten Arbeitgeber ſtehen, ohne Unter⸗ brechung dieſes Verhältniſſes nebenher, ſei es nur gelegentlich zur Aushülfe, ſei es regelmäßig verrichtet werden. . Wenn ſie von Aufwärtern oder Aufwärterinnen und ähn⸗ lichen in niederen häuslichen Dienſten von kurzer Dauer in wech⸗ ſelnden Arbeitsſtellen thätigen Perſonen verrichtet werden. Soweit dieſe Ausnahmebeſtimmungen keine Anwendung finden, haben die nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß zu einem beſtimmten Arbeitgeber ſtehenden Perſonen, welche ihre Arbeitskraft berufsmäßig in verſicherungspflichtiger Beſchäftigung verwerthen, die ſog. unſtändigen Arbeiter gemäߧ. 111 des Inv.⸗Verſ.⸗Geſ. und .0 des Statuts der Verſicherungsanſtalt Baden die Befngniß, durch Einkleben entſprechender Marken in die Quittungskarte die Verſtcherungsbeiträge ſtatt der Arbeitgeber im Voraus ſelbſt zu ent⸗ richten. Demjenigen Verſicherten, welcher auf Grund dieſer Ex⸗ mächtigung die vollen Wochenbeiträge ſelbſt entrichtet hat, ſteht deſtgg den Arbeitgeber, welcher ihn in der betr. Kalenderwoche zuerſt eſchäftigt hat, der Anſpruch auf Erſtattun der Hälfte der entrich⸗ teten Beiträge zu. Will ein unſtändi Beſchäftigter dauernd von dieſer Befugniß Gebrauch machen, ſo 15 er dies der Ortspolizeibe⸗ hörde ſeines Wohnortes chier bei dem Gr. Bezirksamt) anzuzeigen; die Ortspolizeibehörde wird ſich alsdann von Zeit zu Zeit dur Einſicht der Qufttungskarte von der richtigen Verwendung der Beitragsmarken überzeugen. Als Beitragsmarken ſind von Männern in Mannheim Marken der 3. Lohnklaſſe zu 24 Pfg., von Frauen in ſämmtlichen Gemeinden des Amtsbezirks Marken der 2. Lohn⸗ klaſſe zu 20 Pfg. für jede Woche zu verwenden. Die Marken ſind bei den Kaiſerl, Poſtanſtalten 0 Die eingeklebten Marken ſind von dem Verſicherten oder von dem Arbeitgeber bezw. von deſſen Beguftragten zu entwerthen, ſobald die Einziehung der Hälfte des Werths der betreffenden Marken von dem zur ntrichtung der Beiträge verpflichteten Arbeitgeber erfolgt. Wenn die unſtändig Beſchäftigten von der Befugniß des Selbſt⸗ einklebens der Beitragsmarken keinen Gebrauch machen, werden die Invalidenverſicherungsbeiträge für dieſelben durch die Kranken⸗ kaſſen ihres Wohnorts bei demjenigen Arbeitgeber 0 welcher den unſtändigen Arbeiter in der Kalenderwoche zuerſt beſchäftigte. Der Einzug dieſer Beiträge liegt, ſofern nicht der betr. unſtändige Arbeiter einer Ortskrankenkaſſe oder der Gemeindekrankenverſicher⸗ ung angehört, bezüglich der in Mannheim wohnhaften unſtändigen Arbeiter der Ortskrankenkaſſe für Transportgewerbe ob. Dieſe Kaſſen ſind berechtigt, von dem Verſicherten darüber Auskunft zu verlangen, bei welchem Arbeitgeber er zuerſt in jeder Kalenderwoche in einer verſicherungspflichtigen Beſchäftigung verwendet war. Die erſicherten können von dem Bezirksamt durch Androhung von Geldſtrafen bis zu 800 Mark zu dieſer Auskunfsertheilung angehalten werden. Das i e e greift jedoch demjenigen Arbeitgeber gegenüber nicht Platz, welche z. B. weil für ihren Betrieh eine Betriebskranken⸗ kaſſe beſteht, verflichtet ſind, die Beiträge für die von ihnen be⸗ ſchäftigten verſicherungspflichtigen Perſonen unmittelbar durch Ein⸗ kleben der Beitragsmarken in die Quittungskarten zu entrichten. Soweit verſicherungspflichtige unſtändig Beſchäftigte noch nicht im 1555 von Quittungskarten ſein ſollten, haben dieſelben, um der Wohlthaten des Geſetzes nicht verluſtig zu gehen, unverzüglich ſich von der Gemeindebehörde ihres Wohnorkes eine Quittungskarte ausſtellen zu laſſen. Bezüglich der in der Stadt Maunh eim wohn⸗ haften verſicherungspflichtigen unſtändig wird hiemit auf Grund des§ 16d Abſ. 2 der Veror ih v. 25. Oktober v. Is. angeordnet, daß dieſelben ſich, ſoweit dies unoch nicht geſchehen, längſtens bis zum 1. Februar d. Is. bei dem Gr. Bezirksamt(Paß⸗ u. Meldebüreau im Kaufhaus) anzumelden und da⸗ bei anzugeben haben, ob ſie von der efugniß die Bei⸗ tragsmarken ſelbſt einzukleben Gebrauch machen wollen. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Melde⸗ Bflicht werden mit Geldſtrafe bis zu Mark 20 beſtraft. 8 Nach dem oben Ausgeführten unterliegt der Melde⸗ pflicht insbeſondere diejenigen Perſonen, welche 1. bei wechſeluden rbeitgebern Haus arbeiten, wie Wäſchen, Putzen, Nähen und dergl. in den Woh⸗ nungen ihrer Kunden verrichten, ſoforn ſie nicht ſelbſt regelmäßig wenigſtens einen Lohnarbeiter beſchäftigen, in welchem Fall ſie als Betriebsunternehmer betrachtet werden; 2. unter hänfigem Wechſel des Arbeitsverhältniſſes in Häfen, Speichern, Niederlagen ꝛec. arbeiten. 3. bei der Wegunterhaltung, bei Waſſer⸗ bauten, oder im land⸗ und forſtwirthſchaft⸗ lichen Betrieb nuſtändig beſchäftigt werden Mannheim, den 20. Januar 1891. Gr. Bezirksamt. Glockner. Nr. 161. Vorſtehendes bringen wir mit der Au die erforderliche Anmeldung thunlichſt bald bei Gr. Paß⸗ und Melde⸗ bureau anzubringen, 5 Kenntniß der hieſigen Betheiligten. Mannheim, den 31. Januar 1891. Bürgermeiſteramt: 1957 Kieferung an ulnikkeln r die Armencommiſſion Mannheim Nr. 2891. Pieß Abgabe an arme Schüler der hieſigen erweiterten Volksſchule bedarf die Armen⸗ commiſſion für das Schuljahr 1891/½ folgende Lehrmittel, deren Lieferung hiermit zur Submiſſion ausgeſchrieben wird. Seeger. Heffen liche Perffeigernng. gar vrntde 9 den 20. Februar d.., ormittags 9 Uhr werde ich in Litera H 8 No. 19 5 Werkzeugkaſten mit Zimmer⸗ mannshandwerksgeſchirr, 1Hobel⸗ bank, 1 Flaſchenzug, 1 Schreib⸗ kommode, 1 Kommode, 1 Kleider⸗ ſchrank, 3 Tiſche, 1 Kanapee, 4 Mk. Neault 2 A ſchrant 5 ſchi egulateur, üchenſchrank, Se Geſanmen Nachttiſche. 1 Blumentiſch, 1 ſchlag von 567.—] Nähmaſchine und 1 Kruzifix mit 2. Zeichen⸗ u. Schreib⸗ Glasglocke im Vollſtreckungswege materiglien, als: Schie⸗ e Zahlung öffentlich f Gri Federn⸗ ſteigern. Neeh Fense n tifte, Reißzeuge, Reiß⸗ ner, bane Gerichtsvollzieher, NI. 8. papiere tc. ꝛc. im Geſammt⸗ 5 3 4050 Holz⸗Verſteigerung. 3. Lehrbücher, als Fi⸗ beln, Leſebücher., 2. u. 3. Theil, Bibliſche Ge⸗ 15 0 und Katechismen, Leitfaden für Rechenun⸗ terricht, Geographie, ſchichte Naturlehre, Ge⸗ ſchichte, Literaturkunde ꝛe. im Geſammtbetrage von 827.40 Zuſammen: 180290 Die näheren Lieferungsbeding⸗ ungen nebſt einer Muſterkollec⸗ tion ſämmtlicher zu liefernder Lehrmittel können auf dem Bureau der Armencommiſſion eingeſehen werden. Bewerbungen mit Angebot mögen bis längſtens 2. März d. J. an die Armencommiſſion eingereicht werden. 2815 Mannheim, 12. Februar 1891. Armenkommiſſion: Samſtag, den 21. Februar Nachmittags 1 Uhr werden im Rathhauſe zu Leutershauſen mit Borgfriſt bis 1. September d. J. aus den Freiherrlich von Bercheim'ſchen Waldungen auf Gemarkung Leutershauſen verſteigert: 1. Diſtrikt XVI. Hirſchberg, »Schlag Nr. 14a 67 Eichenſtämme, 4 Kirſch⸗ baumſtämme, 2 Kaſtanienbaum⸗ ſtämme, 17 Nutzholzſtangen, 7 Ster Eichenprügelholz und 910 Stück Eichenreiſigwellen. 2. Diſtrikt XV. Stauden⸗ berg, Schlag Nr. 11a 120 Schichten Nadelholzreiſig. Weinheim, 4. Februar 1891. Freiherrlich von Berckheim'ſche Heimathkunde, Naturge⸗ Klotz. Verwaltung: Katzenmaier. FJahrländer. 3088 ——-—. 7 ee RRneeereen e rnr rr 7 Mannheim, 19. Februar. Bekanntmachung. Diejenigen Perſonen und Fir⸗ men, weſche ihre Wohnungen, Geſchäftsräume u. ſ. w. an die Stadtfernſprecheinrichtung anzu⸗ ſchließen wünſchen, werden er⸗ ſucht, ihre Anmeldungen ſpäteſtens bis zum 1. März an das Kaiſer⸗ liche Telegraphenamt im Orte gelangen zu laſſen, wo auch die Bedingungen für die Theilnahme an einer Stadtfernſprecheinrich⸗ tung eingeſehen oder in einem Druckexemplar koſtenfrei in Em⸗ pfang genommen werden können. Nach dem 1. März eingehende Anmeldungen werden zurückge⸗ ſtellt und es kann nicht mit Sich⸗ erheit auf deren Berückſichtigung im laufenden Jahre gerechnet averden. Karlsruhe(Baden), 5. Febr. 1891.t Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirektor Geheime Ober⸗Poſtrath Heß. 2465 Sekanntmachung. Die Altersrenten betr. An die Bürgermeiſterämter des Landbezirks: (22) No. 5341. Nachdem am 1. Januar 1891 das Reichsgeſetz über die Invaliditäts⸗ und Alters⸗ verſicherung vom 22. Juni 1889 in Kraft getreten iſt, können von dieſem Tage an alle diejenigen, nach Maßgabe des genannten Ge⸗ ſetzes gegen Alter und Invali⸗ dität verſicherten Perſonen, welche bei Inkrafttreten des Geſetzes be⸗ reits das 70. Lebensjahr vollendet hahen, ſowie diejenigen, welche es erſt in der Folge vollenden— dieſe vom Tage des Eintritts in das 71. Lebensjahr an— den Anſpruch auf die Altersrente erheben. 2086 Der Anſpruch iſt unmittelbar beim 9 ſchriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Pot Begründang des Anſpruchs auf die Altersrente ſind folgende Nachweiſe beizubringen: ) Die letzte Quittungskarte. Verſicherte, welche den An⸗ ſpruch ſchon jetzt erheben konnen, legen die erſte Quit⸗ 1 9 vor, in der die Ent⸗ richtung mindeſtens eines Wochenbeitrags durch Ein⸗ klebung der Marke nachge⸗ wieſen iſt. Dieſe Quittungs⸗ karte wird zu den amtlichen Akten genommen. An deren Stelle iſt den Verſicherten B von der e Ge⸗ meindebehörde eine neue Duittungskarte auszuſtellen, wofür im Einverſtändniß mit der An Sebun a Ba⸗ den eine Gebühr nicht zu er⸗ heben iſt; eine ſtandesamtliche Geburts⸗ urkunde, durch welche der Nachweis über die Zurück⸗ des 70. Lebensjahres erbracht wird; e) die nach§ 157 des Geſetzes erforderliche Beſcheinigung, daß der Verſicherte in den letzten drei Kalenderjahren mindeſtens 141 Wochen hin⸗ durch in einem die Verſicher⸗ ungspflicht nach Maßgabe des Invalidenverſicherungs⸗Ge⸗ ſetzes begründenden Arbeits⸗ oder Dienſtverhältniß beſchäf⸗ tigt war;—5 c) ſpäterhin auch die Beſcheinig⸗ ungen über das Ergebniß der Aufrechnung der keüher ausgeſtellten und zum Um⸗ tauſch eingereichtenJuittungs⸗ karten bezw. über die Zuge⸗ hörigkeit zu einer vom Bun⸗ desrath zugelaſſenen beſon⸗ deren Kaſſeneinrichtung(§ 6 und 7 des Geſetzes). 27 Erhebung des Anſpruchs auf die Altersrente iſt im Hinblick auf 8 85 Ahſ. 2 des Geſetzes in zweiter Linie auch der Armen⸗ verband berechtigt, welcher dem Verſicherten eine Unterſtützung für einen Zeitraum leiſtete, für welchen dieſer ein Anſpruch auf Invaliden⸗ oder Altersrente zuſtand. Mannheim, 16. Januar 1891. Bezirksamt: lockner. Nr. 164. Vorſtehendes bringen wir hiermit nochmals di Kennt⸗ niß der hieſigen Betheiligten, mit der Aufforderung wegen Beſchaff⸗ ung der nöthigen Nachweiſe die diesſeitige Bermittlung in An⸗ ſpruch zu nehmen. Mannheim, 31. N 1891. ürgermeiſteramt Klotz. b — Seeger. Accordvergebung von Bauarbeiten. Die zur Renovation der Facaden des ehemaligen Re ierüngsge⸗ bäudes(B 5, 15) dahier erfor⸗ derlichen ſchlagt veranſchlagt zu M. Nf. Maurerarbeiten 2103,77 immerarbeiten 859,15 chreinerarbeiten 352,21 Glaſerarbeiten 50,56 Schloſſerarbeiten 139,00 Blechnerarbeiten 323,06 Tüncherarbeiten 984,58 Schieferdeckerarbeiten 334,42 ſollen im Submiſſionswege in Accord gegeben werden. Der Voranſchlag und die Ueber⸗ nahmsbedingungen ſind in unſe⸗ rem Geſchäftszimmer während der Vormittagsſtunden zur Ein⸗ ſicht aufgelegt, woſelbſt auch die nach Einzelpreiſen zu ſtellenden Angebote längſtens bis Montag, den 23. d. Mts verſchloſſen und mit entſprechender Aufſchrift verſehen, einzureichen ſind. 3087 Mannheim, 17. Februar 1891. Gr. Bezirksbau⸗Inſpection. 8. Seite. 5 SBeneral-Anzeiger. Bekaunkmachnng. Heirath. Pijr Pia- „Die Konſtatirung der Eine Wittwe, nicht mehr jung, Für Elter N. Einkommenſteuer„von angenehmem Aeußern, mit i anenellen mi e mäß Artikel 15 Abſaß 1 des Einkommenſteuer⸗ Geſetzes betreffend. Nach dem oben Geſetzes⸗Paragraph iſt Jedermann der in einem Steuerdiſtrikt erſt⸗ mals, oder nach dem ſeine Steu⸗ erpflicht aeg at, erſtmals wie⸗ der ein ſteuerpf ichtiges Einkom⸗ men aus Arbeit oder Dienſtleiſtung bezieht, ſofern das Einkommen nicht aus einer Staatskaſſe fließt, verpflichtet, innerhalb 14 Tagen vom Beginn der fraglichen—55 tigkeit bei dem Unterzeichneten ſchriftlich oder mündlich die erfor⸗ derliche Erlärung ab ugeben. Hierauf werden die Steuerpflich⸗ igen mit dem Anfügen aufmerk⸗ ſam gemacht, daß Zuwiderhand⸗ lungen 11 20 f990 durch die im Artikel 26 des Einkommen⸗ ſteuergeſetzes ausgeſprochenen Strafen geahndet werden. 834 Mannheim, im Juni 1889. Der Großh. Oberſteuerkommiffär einem Kinde, rentablem Geſchäfte, wünſcht ſich mit einem braven, älteren Manne, zu verheirathen. Derſelbe kann Geſchäftsmann od. Angeſtellter ſein, entweder guter Verdienſt oder Vermögen erforder⸗ lich, Briefe mit Angabe der Ver⸗ hältniſſe wolle man an die Exped. dſs. Bl. unter Chiffre 2836 richten. Anonyme Schreiben werden nicht berückſichtigt. 2886 Carl Mertens 2,. Jabrik non Gold⸗ u. FJGi.lberſchmuck. Reparatur⸗Werkſtätte. für Besteingerichtete 8 den Stadtbezirk 9 Nr Danh. Vergoldungs. und Ver- silberungsanstalt. gekanntmachung. Die Lieferung von Betriebs⸗ und Werkſtätten⸗Materialien pro 1891/2 für die von unterzeich⸗ neter Stelle verwalteten Bahnen 1. Darmſtadt⸗Griesheim⸗Eber⸗ ſtadt⸗Arheilgen „Worms⸗Offſtein Oſthofen⸗Weſthofen Nhemheimeicheleem Rheinheim⸗Reichelsheim 5 beanbeim⸗Weinheim⸗heidel⸗ aung 5 5 ⸗Todtnau iesbaden⸗Biebrich „Durmersheim⸗ 5 Ankauf von altem Gold und Silber. D 3, 5. PD à, 5. S go do S 9 p ſollen auf dem Submiſſionswege vergeben werden. Angehote mit der Aufſchrift: „derzſäet auf Betriebs⸗ u. „Werkſtätten⸗Materialien“ ſind bis ſpäteſtens am 2. Mürz d. Js., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Stelle einzu⸗ reichen, bei welcher auch die Lieferungsbedingungen eingeſehen reſp. gegen Einſendung von 1 Mark Abſchreibgebühren bezogen wer⸗ den können. 2904 Darmſtadt, im Februar 1891. au⸗ u. Betriebs⸗Verwaltung der heſſiſchen Nebenbahnen im rivatbetrieb. Steigerungs⸗Ankündigung. Am 2188 Geekteg, den 27. Februar 1891, Nachmittags 2 Uhr wird im hieſigen Rathhauſe dem Glaſer Friedrich Jung hier die unten erwähnte Liegenſchaft der Gemarkung Mannheim in Folge richterlicher Verfügung einer öffentlichen Verſteigerung ausge⸗ ſetzt und als Eigenthum endgültig zugeſchlagen, wenn mindeſtens der Schätzungspreis geboten wird. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das vierſtöckige Wohnhaus mit in Eiſen gewölbtem Keller nebſt ee Hinterhaus dahier Lit. K 10 No. 26 nebenGroßh. Domänenverwaltung und Conrad Allespach tax. 55,000 Mk. Fünfundfünfzigtauſend Mark. annheim, 27. Januar 1891. Der ollſtreckungsbeamte: Großh. Notar: attes. Iteigerungs⸗Ankündigung. In Folge richterlicher Verfügung Donnerſtag, 19. Febengr 1891, 18 2 ühr Nachmittag raturen werden billigſt beſorgt. im Rathhauſe dahier die nachbe⸗ ſchriebenen auf hieſiger Gemarkun Carl Gordt, G 3, I1n. 7 den e etzger Joſe in allen Beträgen er Eheleuten von hier ge⸗ 9 U an, hörige Aec aeſaf öffenth ch ver⸗ ppot kken auch in Theil⸗ teigert, wobet der endgiltige zahlungen auf angefangene u 9000 erfolgt, wenn wenigſtens Neubauten zu dem jeweils nied⸗ der Schätzungspreis geboten wird. rigſten Zinsfuß vermitteltprempt Beſchreibung der Liegenſchaft. und billig 84295 Der Vauplatz dabier, Schwetz Karl Seiler, Buchhlt. bei er Collectur, 4 2, 4. ingerſtraße 68a im n Porun Wer von 136,09 am mit dem darauf erbguten Wohnhaus zahlt die allerhöchſten Preiſe für getragene Kleider, Schuhe einſeits Conrad Schäfer Wittwe und Stiefel? 92747 und Kinder, anderſeits Victor Bauer, hinten J. B. Hoffmann L. Herzmann, E 2, 12. Leere Flaſchen kauft 92745 taxirt zu 24000 Mk. ſage: Vierundzwanzigtauſend Mark L. Herzmann, E 2, 12. Brillen kauft man gut und billig. Mannheim, 19. Februar 1891. 92746 E 2, 12, L. Herzmann. Der Vollſtreckungsbeamte Großh. Nokar: Neue Tuchlappen für alle Hoſen paſſend. E 2, 12. 92748 attes. Steigerungsankündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird am 2940 Samſtag, 28. Februar 1891, achmittags 2 Uhr— 200 Pferde u. Bügeldecken Groß Eheleuten hier gehörige von.. 4 18 1770 L. Herzmann, E 2, 12. Liegenſchaft öffentlich verſteigert, 5 wobei 9 endgiltige 0g Alle Arbeiter erfolgt, wenn der Schätzungspreis ßerommen ihre Schürze weiß, Beſ micht geboten wirv. blau und grün, gehen ſie nur zu Aherkannt esfer Schutz gegen die de Haustelegraph zum Selbſtanlegen. Großes Element; Läutewerke Druckknopf. 20 Mtr. Draht und Anweiſung. 9 M. 90176 Größere Leitung u. Repa⸗ 2188 im hieſigen Rathhauſe die nach⸗ beſchrtedene den Hafner Louis chreibung der Liegenſchaft. 5 dreiſtöckige Wohnhaus L. Herzmann hin. Das dahier No. 73 der Schwetzinger 92752 2, 12. Straße von 420 qm neben Johann Deckbetten, Pülven 1. Wawrina und Franz Alsweiler Eheleuten 5 geſchätzt zu 52,000 M. A e Mark. tannheim, 13. 9 8 1891. Großh. Notar Mattes. Herrenwäſche zum Waſchen u. Bügeln wird angenommen. 2688 J2, 2 2. Stock. Alle Sorten Stühle werden ſchnell und gut eingeflochten. Kiſſen 50 neue und gebrauchte. 92750 L. Herzmann, E 2, 12. 1500 Kappen u. Hüte zu allen Preiſen bei 92751 L. Herzmann, E 2, 12. 100 Strohſäcke bei 92753 L. Herzmann, E 2, 12. Damen find. liebey. verſchw. Auf⸗ nahme bei Aug. Gölz Ww., Heb⸗ amme, Weinheim g. B. Müll. 2450 K 1, IIa, 4. Stock. I. 20. 87308 schwierigeren Aufgaben des Nachhülfe-Unterrichts und mit der Vorbereitung auf Schul- und Militär-Examina seit längeren Jahren vertrauter Lehrer hat jeden Vor- oder Nachmittag in oder ausser dem Hause einige Stunden in den alten und neuen Sprachen oder andern Fächern zu besetzen. Tägliche Ueber⸗ wachung der häuslichen Ar- beiten. Beste hiesige Refe- renzen. Günstige Bedingungen. Näheres in der Expedition dieses Blattes. 1352 T Gesundheitsbücher. 1 besang-⸗ 8 und 8 S 1 bGehetbücher; — empfiehltain ſehr ſchö⸗ 8 Sner Auswahl 1470 5 8 a 5 kinst Aletters Buchhandlg., M 1, 1. Lochbücher rou 80 Pf. bis H..50. Trauer-Hüte in großer Auswahl, ſowie ſo⸗ fortige Anfertigung derſelben, empfiehlt 786 G. Frühauf, O 5, 5, fHeidelb.-Str. dDie weltbekannte Bettfedern-Fabrik Gustav Lustig, Berlin 8. 15, verſendet gegen Nachnahme(nicht unter 10 Mark) garantirt neue, eben füllende 88866 Beftfedern, das Pfd. 55 Pfg., Halbdaunen, das Pfd. Mk. 1,20. h. weißeHalbdaunen,.Pfd..1,75. reine Ganzdaunen, d. Pfd. Mk. 2,75, Von dieſen Daunen genügen 3 Pfund zum größten Oberbett. Verpackung wird nicht berechnet. U 1, 3. U1, 3. Billige Kochherde aus 2266 Guß⸗ und Schmiede⸗Eiſen. Reparaturen u. Ausnnuuerungen prompt und billig. Heorg Lutz Sohn, U1, 3. 11, 3 Jur Geuchtung. Wegen Umzug verkaufe meine vorräthigen Kochherde zu außer⸗ gewöhnlich billigen Preiſen. Reparaturen werden ſchnell u. billig beſorgt. 804 Wiln. Baumüller, G 4, 7 G 4, 7. Hau⸗& Möbelſchreinerei Carl Pommerenke, U 6, 28. Uebernahme completter Zim⸗ mer⸗, Büreau⸗, Garderohe⸗ u. Kücheneinrichtungen, ſowie Ue⸗ bernahme von Neübauten. An⸗ fertigung einzelner Stücke. 2012 Solide Arbeit, billigſte Preiſe. BPGCGCCCCCeee Gebrüder Bnddeherg, 4A 3 No. 5, gegenüber dem Theatereingang Optisch-ooulistische Anstalt. Reichhaltiges Lager in 84851 Brillen, Zwieker, Perspeotive für Theater und Reiſe, Barometer u. Thermometer, Chem. u. physik. Utensilien. FE Guter Verdienſt. Ein Weingutsbeſitzer in der Pfalz wünſcht zum Verſchleiß ſeiner Weine aus guten Lagen, in den Preiſen von 50 Pfg. bis 1 M. 50 Pfg. per Liter, in Mannheim und Ludwigs⸗ hafen a. Rh. Niederlagen zu errichten. Cautionsfähige Reflec⸗ tanten, welche etwas Kellerraum beſitzen, belieben ihre Offerten uuter G. B. 2511 an die Expeo. d. Bl. gelangen zu laſſen. 2511 Geſchäfts⸗Angſtände u. ſonſtige Forderungen werden ſchnellſtens und billig einge⸗ trieben. 2589 Th. Paul jun., Rechtsageut, 4. 3. V. Mohr, G23, 10. Uj5, 29. Schuhwaarenlager. 92 Empfehle nur gute Waare aus den erſten Fabriken, ſowie eigenes Fabrikat zu den billigſten Preiſen. U 5, 20 und& 3, 10. Auszug aus den Cinilftandes⸗Regifern der Jladt Ludwigshafen a. Rh. Verkündete. r, Bieder, Bäckermeiſter u. Kath. Mäurer. h, Eiſenbahnbed. u. Barb. Karol. Reile. „Dienſtknecht u. Chriſtine Rieger. Dörrzapf. Februar. 55. Jak. 6. Konrad 7. Jacob 8. Georg Haunz, Ackerer u. Kath. ). Joh. Chriſt. Hanſelmann, Maſchiniſt u. Magd. Hartmann. 9. Ludwig Schmitt.⸗A. u. Marig Bilfid. Fegbeütel. ). Franz Walter, Schloſſer u. Kath achim. 9. Ludwig Ott, Spengler u. Barb. Gerbert. 10. Franz Max. Leithmann, Metalldreher u. Maria Berg. 11. Anton Glas, Tüncher u. Chriſt. Wilh. Luiſe Schneider. 12. Paul Schill, Schneider u. Anng Marie Badſching. 12. Aug. Juſt. Hch. Wilh. Ahrenberg, Schloſſer u. Kath. Fuchs. Februar. Getraute. 5. Peter Schneider, Ackerer m. Eva Kath. Knauber. Joſef Dürrſchnabel, Schutzmann m. Marg. Rückert. Theodor Schäfer, Tapezierer m. Anng Marg. Mentel. Friedrich Körner,.⸗A. m. Maria Marhöfer. „Jakob Reis II., Maurer m. Kath. Sattel. Wilh. Eberle, Ackersmann m. Barb. Eberle. „Joh. Marſchall, Backſteinbrenner m. Anna Maria Schlotterer „Jascob Ziegel, Keſſelheizer m. Kath. Kaiſer. Friedr. Chriſt. Schloßſtein,.⸗A. m. Anna Kath. Neubrand. RNupert Lattner,.⸗A. m. Johanna Dorſchu. Michl. Bräunig,.⸗A. m. Elif. Oehlſchläger. „Franz Joſ. Scheller, Schloſſer m. Magd. Kaſtler. .Nikol. Krüger, Mechaniker m. Marg. Müller. „Franz Seb. Linßler, Tagner m. Marie Mohr. Februar. Geborene. 5. Guſtav Richard, S. p. Joſef Hagen,.⸗A. 6. Chriſting, T. v. Chriſtian Dehmig,.⸗A. 6. Maria, T. v. Jacob Emig,.⸗A. 5. Eliſab., T. v. Jacob Meber,.⸗A. 1. Maria Louiſe, S. v. Herm. Hch. 65 Dietrich, Schreiner. 6. Karl Friedr. Julius, S. v. Jul. Lüdke, Tanzlehrer. Marg., T. v. Friedr. Oſtermeyer, Maurer. Jacob, S. v. Jak. Wiſſenborn, Maurer. Franz, S. v. Gg. Michel, Schreiner. Anna, T. v. Carl Bitſch,.⸗A. Goswin Viktor, S. v. Peter Hornig, Vorarb. Theod. Heinr, S. v. Hch. Roth, Glafer. Max Joſef, S. v. Theod. Hyman, Steinhauer. Annag Eliſ., T. v. Joh. Paul Spatz, Bauaufſeher. Adolf Andr. Otto, S. p. Chriſt. Roth, Werkmeiſter. „Paul David, S. v. Jak. Weſtrich, Poſtbureaudiener. „Maria Anng, T. v. Carl Gras, Maurer. Wilhelm, S. v. Joh. Pet. Kullmann, Gärtner⸗ Carl. S. v. Carl Wenz, Spengler. Anna Maria, T. v. Math. Heck, Maurer⸗ Eliſ., T. v. Dl. Eckrich, Poſthote. Carol. Kath., T. v. Friedr. Windiſch, Schuhmachermſtr. Marg., T. v. Anton Womann,.⸗A. Carolina, T. v. Wilh. Kirſch, Former. Wilh. Alex., S. v. Fr. W. Belz, Bäckermeiſter. Georg Friedr., S. v. Joh. Wilh. Türk, Techniker. Fudwig, S. v. Andr. Spoor, Heizer. 10. Eliſ, T. v. Andr. Heidgen, Schloſſer. 11. Carolina, T. v. Ludw. 15 Straub, Victualienhdlr. 11. Anna Bertha, T. v. Franz Sturm, Kutſcher. 1I. Caroling Barb., T. v. Franz Weber, Schreiner. 11. Maria, Eliſ., T. v. Jacob Weltz, Schullehrer, 12. Cath., T. v. Chriſt. Ißler,.⸗A. 11. Cath., T. v. Adam Fehr, Tagner. 8. Michael Carl, S. v. Phil. Schleßmann, Magazinarb. Februar. Geſtorbene. 5. Kath., 1 J. 2 M.., T. v. Wendel Mayer, 7 25 Eugen, 3 J. 5 M.., S. v. Jul. Schreiner,.⸗A. 7. Paul, 10 M. 3 T.., S. v. Adam Füchsle, Tagner. 7. Georg Friedr., 4 J. 3 M.., S. v. Joh. Adam Jung, Tüncher 8. Eliſab., 3 J. 20 T. a. 8. Wilhelm Gramm, 19 J. 6 M..,.⸗A. 7„Tagner. 9 9 oDeeeeee — S D a do ꝙo po ο οο nD — D 9 D g 9 — D 6 Johann Mankowsky, 39 J. a Luiſe Hedwig, 6 M.., T. v. Chriſt. Kurz, Maler. ., Ehefr. v. Joh. Weilbrenner Schreiner. Chriſt. Sofie Gerner, 27 J. Carl Hch., 3 J. 4 M.., S. v. Frz. Joſ. Waldmann, Küfer. Kath. Roth, 57 J. a. gewerblos. Crab-benkmäler reichhaltiges Lager. Bruno Wolff, Bildhauer. 2044 0 7, 23. Mannheim 0 7, B. Nach wie vor vertrete ich die Intereſſen der Allge meinen Elektrieitäts⸗Geſellſchaft Berlin, reſp des Juſtallationsbureau Frankfurt a. M. A. E. G. und erlaube mir mich bei Bedarf zu empfehlen Koſtenanſchläge für Neuanlagen gratis. Repara turen. Beleuchtungskörper. Glühlampen aller Syſteme Mannheim, im Februar 1891. 5 Hochachtungsvoll H. Kraze, L. I5, 12. Kanalbau, Hausentwässerungen. Ph. Puchs& Priester B 6. 6. Ingenieure. B 6, 6. Aufträge nehmen auch entgegen die Herren Inſtallateure Carl Achilles, M 2, 4. Maſſot 8 Werner, B1, 7½ Herm. Barber, N 2, 9¼. Emil Rhein, 8 3, 4. 475 Casp. Fliegelscamp, B 4,.] Georg Roos, 0 4. 16. Adam Langbein, P 6, 11.] Carl Wagner, F 5, 4. Joſ. Leonhard, G 3, 2. Wunder 8 Bühler, H 7, 22 Mlred Engel, Jugenieur, E 8, 10 empfiehlt ſich zur Herſtellung von 91776 Asphalt-& Cement-Böden etc. bei bekannt prompter Bedienung und guter Ausführung unter Garantie. 278 Bodenanstriche. Spirituslacke, Bernſteinlack, Oelfarben, Boden⸗ Oel, Parket⸗Wichſe, Pinſel ꝛc. in beſter Oualität bei Jos. Samsreither, 5 Specialist in Farbwaaren, P 4, 12, Strohmarkt. bei 2796 4. Seite. General⸗Anzeiger. 5 4 ſaninos eſc. Fnen und gebraucht. Verkauf u. Vermietung A. Deneeer 0 2, 9. von 450 Millionen 3˙0 Deutſcher Griſl les gaber Mobel, getten, Spiegeſ& atratzen 210 FJr. Rötter. H 5, 2 2. Reichsanleihe u. Preuß. Cunſuls Subſeriptionspreis: 84,40. Auf die obigen 1 Subſcription ge⸗ langenden Anleihen nehmen wir von ab Zeichnungen koſtenfrei entgegen. 200 Heimef, Loeb& Cie, Bankgeſchäft ** 55 Das Schuhfett Marke Büffelhaut hat. ſich längſt als das beſte Leder⸗ ittel bewährt; es macht das Schuh Und Le eder⸗ rdicht, Aaehe weich warz, verhindert das ben des naß gewor⸗ denen Leders, paralyſirt die ſchäd⸗ 1 Wirkungen ſäurehaltiger 6 toi 0 3 ſe und ermöglicht tägliches Jomp Uir 195 —1 S Hanzwichſen der Stiefel ſelbſt bei naſſer Witterung. Die kleine Meh gabe für dieſes Erhalt⸗ 1 el ge 1 5 billigeren raten ſich durch Er⸗ 3 am L ig zehnfach nieder. Das Schmieren des L ders mit Schweinefett, Schmeer dgl. iſt nicht räthlich, da dieſe Fette ſelbſt dem Verderben aus⸗ geſe tzt ſind und das Leder be⸗ kanntlich hart und brüchig machen. Auch die meiſten im Handel vor⸗ nenden ſog. Vaſelinfette ver⸗ enen die Bezeichnung„Leder⸗ adientel⸗ nicht und iſt das Schuhfett„Marke Büffelhaut“ mit jenen Fetten nicht zu ver⸗ wechſeln. Für Fuhrgeſchirre, Ehalſenpderdecze und als Huffett wird dieſes Fett ebenfalls mit Vortheil verwendet. Das ächte„Schuhfett Marke Büffelhaut“ wird nicht offen, ſondern nur in Blechbüchſen, deren Deckel mit der 9 geſchütz⸗ ten Marke „Büffelhaut“ 5 ſind, verkauft. Hierauf iſt wegen der vielen minder⸗ werthigen Nachahmungen in Büch⸗ ſen wohl zu achten. 88550 Büchſen à 20 und 40 Pfg. ſind ſammt Gebrauchsadweifung in fol⸗ 0 We 0 3. 7 e mein reichhaltiges, gut ſortirtes Lager in 2831 Cachemires und Fantaſieſtoffen Weiss, erèéme und schwarz, ferner Tuch, Buxkins und Kammgarnstoffe F2 91 Lehlbach, Kirchenfraße•9 5 7 nächſter Nähe des Spei ee 55 nüber der Möbelfabrik von Jalob J Sp ecialltät i in Oefen 118 ennen F. H. ESCH, B 1, 3, Breitestrasse genden Handlungen zu haben: n Fabrik und Handlung aller Arten Ad. Burger, Neclarſir, 8 1,6. Sfen Thomas Eder, f 5 85 insbesondere Irsscher, Amerikaner ete M. Fußer, G 7, 6. für ununterbrochene feizung. 8526 Ph. Gund, D 2, 9.— A. Haack, Schwetz.⸗Str. 94. G. M. Habermaier, M5, 12. Hammer, M 2, 12. A5. Kempf, 2E 2, 1. Wilh. Kreßmann, I 2, 17/18. Ehr. Kühner, G 8, 20. J. Lehmann, G 7, 24a. J. Lichtenthäler, B 5, 10. Louis Lochert, R 1, 1. Herm. Metzger, L 4, 7. Wilh. Müller, T 6, 2½,. Joſ. Pfeiffer, E 5, 1. Aug. Sattler, Q 7, 3b. E. Sigmann, Schweßzſtr. 16. Aug. Scherer, L 14, 1. Heinr. Thomae, D 8, la. Gg. Werle. K 4, 15. J. Zähringer, Schwetzſtr. 39. Roeder'sche u. a. Kochherde. Oefen. 5 Um verwechslungen zu verhüten, zeigen wir an, dass die patentirten Ori- ginal-Fabrikate der Firma Musgrave& Co. Ld. Belfast in Deutschland mur von uns allein fahrizirt werden und dass wir andere als lrische bezeichneten Oefen nicht als die unsrigen anerkennen,. Das Verkaufsfokal für unsere bewährten Original Irischen Oefen befindet sich nach wie vor: B 1, 3, Breitestrasse, im Hause des Herrn Guido Pfeifer, Pelzgeschäft. Esch& Co., Fabrik Kidaler Oefen, Nannhein Gebr. Zipperer, O 6, 3 u. 4. Feudenheim: Joh. Keßler III. 5— M e M Aſchinel ſab Iörig i⸗ ae oe— 85 M 175 rn inkl N 5— Bhl. Sohn. S 8 ohr& Federhaff, Mannheim dingen: Aug. Ding. decnhanſen: Och. Aleher. 5 8 55 empfiehlt: Krah 855 —— 1 4 Hunneraugenmittef— vorrichtungen der Roſen⸗Apothete in— jeder Art Würzburg.—— für Dampf-, Hand- und Wirkſamſtes Mittel gegen Hühneraugen u. Hornhaut 20 Pfg. In vielen Apotheken oder gegen 30 Pfg. in Marken direkt von d. 1497 Roſenapotheke in Würzburg. hy ar aulischen Betrieb. Patent-Sicher- heits-Aufzüge kür Hand-, Dampf- und uydraulischen Betrieb. (D. R. P. 30391.) Speise⸗-„ Keller- und Bier- Aufzüge, Laufkrahnen, Mörtel-Aufzüge. nWaagen— jeder Art und Tragkraft. Fuhrwerks- und Waggon⸗ waagen, Viehwaagen, Maga- zins-Decimab-, Centesimal- und Laufgewichtswaagen mit selbstthätigem&pparat zum Aufdrucken des Gewichts- resultats auf Wiegekarten. 8 Tap Apotheker Seehauſen's. Warzenmittel. Anwendung bequem. E ſicher in—3 Tagen, F Pfg. In vielen Apotheken 05. im Generaldepot für Südd. 1498 Roſeuanotheke in Würzburg f klopfen, den, H döm Frostbalsam von Apotheker Neuhanſen; in Doſen à 50 u. 25 Pfg. ganz vorzügl lich gegen geſchwol lene u. aufgeſprungene Froſte ſchäden Generaldepot für Südden iſchl 8 Roſenapotheke in Würzburg. bVverbesserte WMM Original-Theerschwefelseife HBootsgebläse v. Bergmann& Co,, Be»Iin u. Frkf. a N1. Feld- Allein echt 5 brikat in De schmieden Weiss schäum i lieh u. allbe Sohmiede- 767 herde. Mitesser, F Finn R. Flecke, Hautjincken diß bei bie zahme Prospekte gratis und frauco. A l beise, Elenerkorn. billiger. R 5, 9, 2. St. 2409 Mannheim, 19. Februar. eeeeee H. v. enrooy Mannheim mpl⸗ Hobel. und Fagewerk. (Bureau und Fabrik Z 5½ NMo..) Deutſche und nordiſche Hobelbretter in allen Dimenſionen in Tannen und Kiefern. Eichene und buchene imprägnirte Farquets. Zierleiſten in den ver ſchiedenſten Profilen. [Fußlambris, Thürbenleidungen, Wandverkleidungen ꝛc. Grosses Lager in Eichen⸗, Nußbaum⸗, Birnbaum⸗ und Ahorn⸗ Kehlleiſten, ſowie geſchweiften Geſimſen. pecialität in Rollladen, Roll⸗ und Zugjalouſien. Beſonders mache ich die Herren Baumeiſter, Schrei⸗ nermeiſter, Glaſermeiſter, Zimmermeiſter, W zagnermeiſter und Wagenbauer auf meine nach den neueſten Conſtruc⸗ tiouen eingerichteten Holzbeakbeitungsmaſchinen& Trockenaulagen zur 10 Benutzung aufmerkſam. Ich bin jetzt in der Lage, alle mir ertheilten Auf⸗ träge bei billigſter Berechnung auf's Prompteſte ausführen zu können und ſtehen illuſtrirte Preiscourante, A Hen Koſtenvoranſchläge jederzeit gerne gratis 12 9 Ver⸗ fügung. 91268 ND Eingetroffen: Bambusmöbel in grosser Auswahl. 4. 17 H. Merek, 4, Fruchtmarkt. —85 G Import japau. u. chineſ. Artißel, echt chineſ. 9 Mülhäuser Stofl-Reste aller Art nach Maaß und Gewicht, billiger wie jede Concurrenz. Soeurs Heinck Kaufhaus N 1, 8 2460 VFis--Vis der Reichsbank. Häuser, Bauplätze ete. für 88662 Geſchäfts⸗ u. Privat⸗Zwecke geeignet, zu verkaufen durch Agent illes, N 5, 11b Kapnzinerplatz. N 5, 11b. Vermittlung von Hypotheken⸗Geldern. Benédietine LIOUEUR DES ANCHENS BENEDICTINS De'ABRBATE DEFHCAM(France) Vortrefflich, tonisch, den Appetit und die Verdauung befördernd. 22— rauf, dass 1 8— sieh auf jeder Flasche die viereckige Etiquette mit der Unterschrift des Gen aldirectors befindet. Nicht allein jedes Siegel, jede Eti- uette, sondern auch der Gesammtein- 3 5 der Flasche ist eb einge- tragen und geschützt. Vor jeder Nach- ahmung oder Verkauf von Nacha mungen wird mithin ernst- lich gewarnt und zwar nicht allein wegen der zu gewärtigen⸗ den gesetzlichen Folgen, sondern auch binsichtlich der für die Gesundhe zit zu befüre tenden Nachtheile deren sich der Con- sument aussetzen würde. Am Schlusse jedes Monats werdeu wir das Verzeichniss derjenigen Firmen veröffentlichen, welche sieh schriftlich ver- pflichtefen, keine Nachahmungen unseres Liqueurs zu Ver- Kaufen. 888 Friedr. L. Roeſch. Bringe meine Milellur-nslall in empfehlende Erinnerung. 90450 2 3, nüchst der Große inne, keine Nieten. 1,000,600, 500,000, 250,000 Trts. 2,000,000, 160,000„50,500, 20,000 und zahlreiche Rebengerminge hne Abzug, ſofort in Gold zahlbar, ſind auf 100 Frs. Prämien⸗ Oblägationen der Stadt Bar⸗ letta zu gewinnen. Jährlich vier Ziehungen. Nächſte See 55 am 20. Februar. Keine Nieten. Jede Obligation iſt mit 100 Franecs 80 Mark rückzahlbar, dehält außerdem beſtändig das Recht, an allen Gewinnziehungen theil zu nehmen; wird daher durch er⸗ zielte Treffer nicht entwerthet und 1 Loos hat die Chance, zahlreiche und enorme Gewinne zu erhalten. Abgeſtempelte Looſe, welche in ganz Deutſchland erlaubt ſind, offerire ich zu Mk. 55 das Stück gegen Baar oder Nachnahme. Um die Theil⸗ nahme zu erleichtern, verkaufe ich dieſelben gegen eine An⸗ zahlung von Mk. 6. und 10 Monatsraten J Mk. 6 mit ſo⸗ fortigem Auſpruch auf jeden Treffer. Liſten nach jeder Ziehung. Ziehungspläne gratis. Gefl. Aufträgen unter n gabe dieſer Zeitung ſehe ich bald entg 768 Robert Oppenheim 1. Aullart d.* * ——