In der Poſtkiſte eingetragen unter(Badiſche Bolkszeitung.) Nr. 2388. Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal, Juſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfgß. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (101. Jahrgang.) Amts und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Telegramm⸗Adraſſe: „Journal Mannheim. wenedee⸗ für den politiſchen u. allg. Chef⸗Redakteur Jultus Katz, für den lokalen und prov. Theil: Ernſt Müller, für den dn eratentheik: Kar pfel. Rotationsdruck und Berlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ 4 (Das„Mannheimer Journs!“ liſchen iſt Eigenthum des ka ſämmtlich in Mannheim. (Mannheimer Volksblatt.) Nr. 96. Zweites Blatt. DSSRRRxxxxxRRx Der blutige Kampf zwiſchen einem Kriminal⸗Beamten und zwei Berliner Ein⸗ brechern, welcher am 2. März d. J. in dem Hauſe Fiſcher⸗ brücke 23 in Berlin tobte und mit dem Tode des einen Ver⸗ brechers endete, bildete den Mittelpunkt einer Verhandlung, welche gegen den Schloſſergeſellen Mitzlaff wegen verſuchten ſchweren Diebſtahls verhandelt wurde. Der 20 Jahre alte Angeklagte ſcheint ein ſehr entſchloſſener Burſche zu ſein, dem es unter Umſtänden auf ein Opfer an Menſchenleben nicht ankommt. Er hatte Gelegenheit gehabt, die Verhältniſſe des im Hauſe Fiſcherbrücke 23 wohnhaften Rentiers S. A. kennen zu lernen. Er wußte, daß A. mit einem Diener allein lebte, daß er in ſeinem Sekretär größere Geldſummen bewahrte und daß die Wohnung während den Mittagsſtunden, wo A. mit ſeinem Diener zu Tiſch ging, völlig verwaiſt war. Er bemühte ſich einen Genoſſen zu dem Einbruch zu finden, er hatte auch ſchon einen Komplizen dazu ausgewählt, derſelbe hatte jedoch ſeine Zuſage wieder zurückgenommen, weil der Angeklagte zu ſehr an ſeine Entſchloſſenheit appellirt und immer wiederholt hatte:„Wer mit mir geht, muß Kurage haben, ſich aut decken und unter Umſtänden einen niederſtechen!“ Einen ſolchen entſchloſſenen Komplizen fand er ſchließlich in dem gleichfalls 20jährigen Max Wolf, denen ſich noch ein dritter, unbekannt gebliebener Verbrecher zugeſellte. Die Abſicht der Raubgeſellen war aber von einem früheren Komplizen, welcher einmal dei der Vertheilung einer Diehesbeute zu kurz gekommen war und deshalb zürnte, der Kriminalpolizei verrathen worden und dieſelbe betraute den Kriminalſchutzmann Bütow mit der Verhaftung der Einbrecher. Bütow gelang es nicht, einen Kollegen ſich zu attachiren und ſo ging er denn am 2. März Mittags kurz vor 12 Uhr in die Arnbeim'ſche Wohnung, welche von dem Bewohner mit ſeinem Diener bald darauf verlaſſen wurde. Der Schutzmann Bütow, welcher wußte, daß die Diebe den hinteren Eingang benutzen würden, nahm in der etwas dunklen Küche hinter einem ſeine Figur voll⸗ ſtändig verdeckenden Pfeiler Aufſtellung und wartete der Dinge, die da kommen ſollten. Nach einiger Zeit klingelte es an der Wohnungsthür— eine Vorſichtsmaßregel, welche die Einbrecher zu ihrer Sicherheit immer anwenden— dann blieb es mehrere Minuten ganz ſtill. Darnach hörte der Beamte ganz deutlich, wie die zur Küche führende Thür mittels eines Dietrichs geöffnet wurde, da aher Hausbewohner die Treppe herabkamen, machten ſich die Einbrecher nochmals auf kurze Zeit aus dem Staube. Mit einem Male hörte der Beamte von ſeinem Verſteck aus flüſtern, die Thür öffnete ſich ge⸗ räuſchlos und der Angeklagte ſchlich ſich in gebückter Stellung wie eine Katze in die Küche und als er dieſe paſſirt und die daranſtoßende Stubenthür erreicht hatte, gab er dem Wolff ein Zeichen, ibhm nachzufolgen. Der dritte Genoſſe ſcheint inzwiſchen auf ſeine Mitwirkung verzichtet zu haben, Wolff aber ſchlich mit derſelben katzenartigen Gexäuſchloſigkeit ſeinem Kumpan nach. In dem⸗ ſelben Augenblicke, als er den Pfeiler paſſirte, hinter welchem der Schutzmann Bütow ſtand, packte ihn dieſer mit ſtarker Hand am Arme und donnerte ihm ein energiſches„Halt!“ entgegen, Wolf war aber nicht der Mann der blaſſen Furcht, ſondern zeigte, daß der Angeklagte ſeiner Verwegenheſt mit Recht vertraut hatte: blitzſchnell ſchwang er ein Meſſer in ſeiner Hand, ſetzte ſich mit allen Kräften zur Wehr und der Beamte Hatte alle Mühe, ſich vor Verletzungen zu bewahren. Es entſtand ein gefährliches Ringen, wobei der Beamte ſchließ⸗ lich ſeinen Revolver nahm und damit auf ſeinen Gegner los⸗ hieb. Hierbei muß wohl der Finger dem Drücker zu nahe gekommen ſein, denn plötzlich donnerte ein Schuß los und Wolf ſtürzte mit lautem Aufſchrei von dannen. Dieſe ganze Schreckenſzene ſpielte ſich innerhalb weniger Sekunden ab, ſo daß der Angeklagte ſeinerſeits gar keine Gelegenheit fand, das Meſſer, welches er bei ſich führte, in Anwendung zu bringen und Proben ſeiner eigenen Ent⸗ ſchloſſenheit abzulegen. Kurz entſchloſſen hielt ihm Bütow den Revolper entgegen und drohte, ihn niederzuſchießen, falls er nicht ſofort Alles, was er bei ſich führte, auf das Bett legen würde. Der Angeklagte zog es vor, dem Befehle nach⸗ zukommen, legte das Meſſer, mehrere Dietriche und eine kleine, auch als Waffe brauchbare Feile auf das Bett und ließ ſich dann widerſtandslos knebeln. Als der Beamte mit ſeinem Ge⸗ fangenen das Haus verlaſſen wollte, bemerkte er ſchon an der Thür Blutſpuren, welche ſich bis zu dem Hauſe Waſſergaſſe 39 hinzogen. Auf dem Flur dieſes Hauſes lag Wolf als Leiche. Derſelbe hatte durch die Kugel des Revolvers, welche die Schlagader getroffen hatte, eine gefähr⸗ liche Verletzung erhalten, hatte ſich aber doch noch bis zu dem gedachten Haufe geſchleppt und war dort an Ver⸗ blutung geſtorben.— Der mit dem Leben davongekommene Angeklagte ſuchte das blutige Rencontre in einem für den Schutzmann möglichſt ungünſtigen Lichte darzuſtellen, der Ge⸗ richtshof glaubte aber in eine Erörterung darüber, ob etwa den Beamten ein Vorwurf treffen köunte, um ſo weniger ein⸗ ehen zu ſollen, als dem Schutzmann Bütow bekanntlich auf aiſerl. Befehl durch ſeinen Vorgeſetzten eine Belobigung für ſein Verhalten zu Theil geworden iſt. Ueber das Vorliegen eines verſuchten ſchweren Diebſtahls konnte in dieſem Falle nicht der geringſte Zweifel herrſchen, und da der Gerichtsbof auch den Angeklagten für einen Mann hielt, dem es unter Umſtänden auf ein Menſchenleben nicht ankommt, ſo verur⸗ theilte er denſelben zu zwei Jahren Zuchthaus. Literariſches. *Herr Mojor von Wißmann, der Führer unſerer oſt⸗ afrikaniſchen Schutztruppe, hat unter dem Titel:„Meine zweite Durchquerung Aequatorial⸗Afrikas vam Congo zum Zambaſi“, eine Beſchreibung ſeiner zweiten Forſchungsreiſe in Afrika, welche er in den Jahren 1886 und 1887 unter⸗ nommen hatte, herausg geben. Das hochintereſſante, äußerſt Geleſenſtt und verbreiteine Zeitung in Mauuherm und Umgebung. feſſelnd und nnterhaltend geſchriebene Werk iſt mit 92 von Hellgrewe in Berlin und Klein ⸗Chevaleo in Düſſeldorf ſauber und künſtleriſch ausgeführten Abbildungen ausgeſtattet und ſind ihm außerdem 3 Karten Afrikas beigegeben. Die Anſchaffung des Werkes, deſſen Erſcheinen ein ſehr zeitge⸗ mäßes genannt werden muß, und das recht lehrreiche Ab⸗ handlungeu über die Sitten und Gebräuche der Ureinwohner Afrikas ſowie über die Zuſtände des„dunklen“ Erdtheils, die Bodenbeſchaffenheit u. ſ. w. bringt, kann nur auf das Wärmſte empfohlen werden. Das Werk erſcheint in dem Verlag der Königlichen Hofbuchdruckerei Trowitzſch u. Sohn in Frankfurt a. d. Oder. Brehms Thierleben. Von den zur Beſprechung letzt eingegangenen literariſchen Erſcheinungen hebt ſich auf unſerm Büchertiſch ganz beſonders ab: Brehms Thierleben, 3. Auf⸗ lage, Band.: Die Säugethiere(Fortſetzung) von Dr. Al⸗ fred E. Brehm, unter Mitwirkung von Dr. W. Haacke neu bearbeitet von Profeſſor Dr. Pechuel⸗Loeſche. Mit 150 Ab⸗ bildungen im Text, 21 Tafeln und 4 Karten von W. Camp⸗ hauſen, W. Kuhnert, G. Mützel, Fr. Specht u. a. Leipzig: Bibliographiſches Inſtitut. Preis 15 M.— Mit der Fertig ſtellung dieſes Bandes iſt ein weiterer erfreulicher Schritt zur Vollendung der im Herbſt 1890 begonnenen neuen, 3. Auflage gethan. Derſelbe beſchließt die Schilderungen der Gruppe Säugethiere, und damit auch die erſte Abtheilung des ganzen Werkes. Zur Neubearbeitung der gegenwärtigen 3. Auflage iſt, wie wir ſchon früher mittheilten, als berufenſter Nachfol⸗ ger Brehms Herr Profeſſor Dr. Pechuel⸗Loeſche in Jena von der Verlagshandlung gewonnen. Die damit im Vorbinein gebotene Gewähr für die Erhaltung Brehm'ſcher Schreibweiſe und Darſtellungskunſt neben gebührender Berückſichtigung der neuern wiſſenſchaftlichen Ergebniſſe und Forſchungen iſt in den jetzt vorliegenden 3 Bänden nirgends hinfällig geworden. — Unumwunden zu bewundern find ferner die aufopfernden Bemühungen, mit welchen die hervorragendſten Thierzeichner und die Verlagshandlung wetteifern, den innern Werth des Werkes durch ganz unübertreffliche, künſtleriſche und lebens⸗ wabre bildliche Darſtellungen und vorzügliche Druckausſtatt⸗ ung zu ergänzen und zu würdigen. In demſelben Verlage erſcheint ferner, gewiſſermaßen als Fortſetzung von Brehms Thierleben, ein neues großartiges Werk:„Allgemeine Natur⸗ kunde,“ mit 4000 Abbildungen im Text, 15 Karten und 129 prachtvolle Chromotafeln. Zu beziehen in 130 Lieferungen zu je 1 M. oder in 9 eleganten Halbfranzbänden zu je 16 M. * Typographische Anstalt Woendling Dr. Haas& Co. Drre i, Lithographie 5— doeee eesesseessseseee Maunbeimer Jartaeſelſcaft Einladung zum Abonnement. Das neue Abonnement beginnt mit Dienſtag, den 1. April 1891 an welchem Tage die alten Karten ihre Gültigkeit verlieren. Die Eintrittspreiſe ſind: 4920 . Eine Einzelkarte M. 12.— Die zweite Karte M..— b. Für Familien: Die dritte Karte„.— Die erſte Karte„ 12.— Jede weitere Karte„.— Die Aktionäre haben nach§ 9 der Statuten gegen Ablieferung des Dividendenſcheines pro 1891 Anſpruch: fü Jür— ihrer 55 1 Aktie auf 9 Abonnentenkarte er 2 1 77* + bei 3„„ unbeſchränkte Zahl Abonnentenkarten) Familie. Soweit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗Karten nimmt, als er kraft Beſitzes an Aktien zu beanſpruchen hat, ſo ſind für die zweite, dritte und vierte Karte u. ſ. w. die für die ſonſtigen Abon⸗ nenten feſtgeſetzten Preiſe zu zahlen. Als zur Familie gehörig wer⸗ den betrachtet: Der Familienvorſtand, deſſen Ehefrau, ſeine minder⸗ jährigen Söhne(unter 21 Jahrend, ſeine unverheiratheten Töchter, 00 8e de zum Haushalt gehörenden, unſelbſtſtändigen Perſonen. (Dienſtboten jedoch nur als Begleitung der Herrſchaft, oder als Begleitung der Kinder). Penſionäre nur inſoweit, als dieſelben das 18. Jahr nicht überſchritten haben. 2. Fremden⸗Karten. Abonnenten können für auswärtigen, bei ihnen wohnenden Be⸗ ſuch Abonnentenkarten mit einmonatlicher Gültigkeit, auf Name lautend, zum Preiſe von 3 Mk. nehmen. Aktionären ſteht es frei, zu dieſem Zwecke Dividendenſcheine geben, deren jeder zu 3 Fremdenkarten die Be⸗ rechtigung gibt. Wir bitten das verehrliche Publikum dringend, die An⸗ meldungen jetzt ſchon einreichen zu wollen, da ſpäter bei großem Andrang eine prompte Erledigung unmöglich ſein wird. Für Neu⸗ Abonnenten haben die Karten ſofortige Gültigkeit. Der Vorſtand. lieder 0 Bürgerhoſpitals.) Mittwoch, 8. April 1891. FOUITABLE“ Lebens-Versicherungs- Gesellschaft der Vereinigten Staatlen zu New-Vork. Gustav G. Pohl, Hamburg-Altona General-Direktor& Bevollmächtigter für Deutschland ete. M. 506,785,912.— 100,896,899.— Gesammt-Kapltal ultimo 1889 Gewinn-Reserve 5 8 710 Unrückziehbare Depöts, sowie Activa in Grundeigenthum für die deutsche Abtheilung ca. 8 5 57 Neues Geschäft in 1890 ca. M. 866,260,955. In der Deutschen Abtheilung gelangten zur Behandlung im verflossenen Jahre ca. M. 49,500 000. neuer Anträge. Beste und vortheilhafteste Geldanlage für Kapitalisten dureh Benutzung der Freien Tontinen-Versicherung. Der ganze Gewinn, an welchem der Versicherte schon nach Ahlauf des ersten Versicherungsjahres partlolpirt, wird unter die Versicherten vertheilt, ohne Nachschussver-⸗ bindlichkeit für die Versicherten. Eine Police bei der„EHquitable“ ist nach einem Jahre unbeschränkt, nach zwei Jahren unanfechtbar, u. nach drei Jahren unverfalſbar. Die Resultate abgelaufener Tontinen-Policen sind stigex als die Gewinn-Resultate jeder anderen Anstalt der Welt. Günstigste Leib-Renten-Versicherung. Weitere Auskunft ertheilt bereitwilligst: Die Spezialdirektion für Süddeutschland Robert Otto& Co., Stuttgart, sowie die General-Agentur Mannheim Kahn& Lamm und Hauptagent J. Wetterhahn. 4988 Gothaer Lebensverſicherungsbank. Verſicher.⸗Beſtand 75560 Perſ. mit 590.000 00 M. Neu⸗Zugang im Jahre 1891: 398 Verſ, über.261900 M. Bankfondds 1869.100 000 N. Verſicherungsſumme ausbezahlt ſeit Beginn 220.350 000 M. Ueberſchuß an die Verſicherten zu ver⸗ theilen im Jahre 1891:.226 068 M. und zwar nach dem alten Syſtem mit Dividenden⸗Nachgewährung auf die letzten fünf Jahre: 37% der Jahres⸗Normalprämie; nach dem neuen„gemiſchten“ Syſtem: 28% der Jahres⸗ Normalprämie und 2,3% der Reſerve, wonach ſich die Geſammtdividende für die älteſten Verſicherungen bis auf 121% der Normalprämie berechnet, 84815 Die Verſicherungen Wehrpflichtiger bleiben ohne Zuſchlagprämien auch im Kriegsfalle in K raft. Rabus& Stoll; L. Schöffel, 8 7, 6 lIl. Geſchäſtseröffuung und Empfehlung. Einem titl. Publikum von Mannheim und Ludwigshafen die ergebene Mittheilung, daß ich am hieſigen Platze ein Tüncher- und Maler-Geschäft eröffnet habe. Durch langjährige Erfahrung im Geſchäfte bin ich in der Lage, Arbeiten jeder Art, von den einfachſten bis zu den reichſten Aus⸗ führungen zu liefern und meine werthen Kunden auf das pünktlichſte zufrieden zu ſtellen. Speziell empfehle ich mich im Schriften⸗ und Blechlackiren. Hochachtungsvollſt Adam Keistler, Tüncher- und Malergeschäft T 3, 13, 2. Stock. Loose des Fraukfurter⸗Frühjahrs⸗Pferdemarkt à Mk..—, nach Auswärts Mk..10 Mannheimer dden, Maimarkt-Loose à Mk..—, nach Auswärts Mk..10. Zu beziehen durch die Expedition des Geueral⸗Anzeigers (Maunh. Journal) E 6, 2. 16,000,000.— für Breglau und die ganze Provinz Schlesten Posen für seine Inserate Erfolge wünscht, der be- nütze zunächst den von über 77699 AAQOO Abonnenten gelesenen„Breslauer GeneralAnzeiger“, Post-Abonnenten in der Provinz(amtl. bestätigt) über 110531 Insertionspreis nur 25 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. c e —— heim, Käferthal und Wallſtadt. 2 Seite. Seneral⸗Anzeiger. Bekanntmachung. Dtie Muſterung pro 1891 betreffend. (87) No. 4003. Die Muſterung der M. ilitärpflichtigen des Aus⸗ irks Mannheim findet am 5977 20., 21. 22., 23., 24., 25., 27., 28. u. 29. April 1891, jeweils Vormittags ¼8 Uhr beginnend, im Aulaſaale Lit. A 4 No. 4 ſtatt. „Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäߧ 26 Ziff. 7 der Wehr⸗Ordnung die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden mi eldſtrafen bis zu„30 Mark“ oder mit Haft bis zu„3 Tagen“. aft und außerdem der Vor⸗ theile der Looſung für verluſtig exklärt und als vorweg Einzu⸗ ſtellende behandelt werden können. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Fahrgänge 1869 und 1870, ſowie der früheren Jahrgänge haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. An nachverzeichneten Tagen haben zu erſcheinen: Am Donnerſtag, den 16. April l. Is., Vormittags ½88 Uhr. Die Pflichtigen des Jahrganges 1869 aus der Stadt Mann⸗ heim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 4A bis mit J an⸗ fangen, außerdem die Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirke. Am Freitag den 17. April l. Js., Vormittags 8 Uhr. Die Pflichtigen des Jahrganges 1869 aus der Stadt Mann⸗ Aaten deren Familiennamen mit den Buchſtaben bis mit s anfangen. Am Samſtag, den 18. April l. Js., Vormittags ¼8 Uhr. Die Pflichtigen des Jahrganges 1869 aus der Stadt Mann⸗ 5 deren Familiennamen mit den Buchſtaben T bis mit 2 an⸗ angen, ſowie die Pflichtigen des Jahrgangs 1870 aus der Stadt e deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit F anfangen. Am Montag, den 20. April l. Is., Vormittags ¼8 Uhr. Die Pflichtigen des Jahrganges 1870 aus der Stadt Mann⸗ 155 deren Familiennamen mit den Buchſtaben& bis mit anfangen. Am Dienſtag, den 21. April l. Is., Vormittags ¼8 Uhr. Die Pflichtigen des Jahrganges 1870 aus der Stadt Mann⸗ 5 deren Familiennamen mit den Buchſtaben K bis mit 2 anfangen. Am Mittwoch, den 22. April l. Js., Vormittags ¼8 Uhr. „Die Pflichtigen des Jahrganges 1871 aus der Stadt Mann⸗ 1 deren Familienanmen mit den Buchſtaben A bis mit 6 anfangen. Am Donnerſtag, den 23. April l. Is., Vormittags ¼8 Uhr. Die Pflichtigen des Jahrganges 1871 aus der Stadt Mann⸗ dafen deren Familiennamen mit den Buchſtaben bis mit u anfangen. Am Freitag, den 24. April l. Is., Vormittags ¼8 15 Die Pflichtigen des Jahrganges 1871 aus der Stadt Mann⸗ feng deren Familiennamen mit den Buchſtaben Tbis mit s an⸗ angen, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1869, 1870 und 1871 aus Feudenheim. Am Samſtag, den 25. April l. Is., Vormittags /8 Uhr. Die Pflichtigen des Jahrganges 1871 aus der Stadt Mann⸗ 15 deren Familiennamen mit den Buchſtaben 1 bis mit 2 an⸗ 25 en, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1869, 1870, 1871 aus eckarau. Am Montag, den 27. April l. Js., Vormittags ¾8 Uhr. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1869, 1870 und 1871 aus Ilves⸗ 17% Am Dienſtag, den 28. April l. Is., Vormittags 18 Uhr. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1869, 1870 und 1871 aus Laden⸗ burg, Neckarhauſen, Sandhofen, Schagrhof und Schriesheim. Am Mittwoch, den 29. April l. Js. 885 im Anſchluſſe an das Muſterungsgeſchäft, die Verbeſcheidung er rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die an dieſem Tage wiederholt zu erſcheinen. Am Donnerſtag, den 30. April l. Js., Vormittags 8 uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrganges 1871, ſowie der älteren Malltgen e, ſoweit letztere noch nicht gelooſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loo⸗ fungstermine überlaſſen. 8 Für die Nichterſcheinenden wird durch ein Mitglied der Erſatz⸗ Kommiffion gelooſt werden. e ee ne, gleichviel, ob er ſich im., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf ſich im Muſterungsjahre freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht 25 97 wäcſte der Waffengattung, oder des Truppen⸗(Marine⸗) eils erwächſt. 1 7 ieſe freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen ortheile der Looſung und gelangen in erſter Linie zur e 90 ie Pflichtigen haben zum Muſterungsgeſchäfte in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. 0 Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine ver⸗ hindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. % Daſſelbe iſt— ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt— b zu beglaubigen. Die Bür eiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemein in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen, mit dem Anfügen daß den Geſtellungspflchtiigen noch beſondere Vorladung zum Muſterungsgeſchäfte zugehen wird. Die Derren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 26. März 1891. Großh. 1 e Wild. Bekanntmachung. Neuliterirung der großen Merzelftraße, Thor⸗ äckerſtraße und des Bismarck⸗Platzes betreffend. No. 5130. Mit Genehmigun Großherzoglichen Bezirksamtes vom 12. Mürz 1891 No. 25,602 wurden die Grundſtücke des 5 atzes, der Thoräcker⸗ und großen Merzelſtraße neu lite⸗ rirt,. nummerirt, wie Ea. 6533 Leinz. Bisherige Nummer Eigenthümer Neue Nummer Tatterſallſtr d N Auguſt Bismarckplatz Nr. 1 1 8 0 2 7„„ 2 Thoräckerſtr. Nr. 1 iner Gottfried 7 7 5„ 4 Kramer Louis 15„ 4 u. 5 5„ 2[Werle& Hartmann 05 50 7 Dieſelben 70 1 1 Gr. Merzelſtr. Nr.—6 Lanz Heinrich 5 1 Thoräckerſtr.„—8] Der elbe Thoräckerſtr.„—4 „ 10 Roether& Meyer 5„—8 „ 12 Saam Johann Baptiſt 15„ 10 Gr. Merzelſtr. Nr. 2 Werle* Hartmann[Gr. Merzelſtr.„ 1 „ 1J., Dieſelben 1 588 7„ 3Kramer Louis„ 5 5 Nr5—15 Lanz Heinrich 0 1 7817 75„—19 Binder Georg Adam 10„ 19 72„—19J Hoffmann Wendelin 7 521—23 24 22 Feſenbeler Heineic 0 121— enbecker Heinrich—27 5„ 25 Lapankd Sebaſtian 5 72 5 75—5 Blankert Wilhelm 17 81 1 1 29 Kohlmaier Karl— 1 38 75 1 81 Schuſter Auguſt 15„ 35 77 1 erſelbe 83 77 1 37 755 1 83 Löwenhaupt Friedrich 55„ 39 850 7 85 Briem Gottlieb 5„ 41 17 87 Fucke Georg 55 1„ 43 0 1 870 Derſelbe 1 1 45 1 Derfelbe 53 1 47 5„ 39a Spenner Conſtantin 5 7„ 49 0„ 41 Ocker Georg 10 1 51 85„—20[Lanz Heinrich 1 52—20 75 3 Reuling Ludwig— 75„ 24 Backe Magdalena„ 1 24 „ 26 Lanz Heinrich 75 + 28 95„28—40 Mohr& Federhaff 55 528—40 17„ 42 Lanz Heinrich 5 7 42 1˙44 Blankart Johann Wilh. 85„ 44 15 7546—52 Noether& Cie. 175„ 46 1„46—52 Dieſelben 10 1 48 1 154 Haaf Martin 5„ 50 5„ 54a Derſelbe 1„ 52 „ 54b Derſelbe 75 7* 7* Di bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Neahe. 41 Aärz 1891. —4 Stadtrath: . S Vormittags von 8 bis 12 Uhr werden. Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflic tigung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſt Manuheim, 8. April. Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗„HGewerb⸗ und Einkommenſteuer für das künftige Steuerjahr 1892 wird vom Bis mit SS. pril 141891 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr im Schatzungsrathszimmer— Kaufhaus— dahier vorgenommen I. In Bezug auf die Grund⸗ und Häuſerſteuer: und ſofern es ſich um das Zuſchreihen an eine dritte Perſon hand Der Gewerbſteuer unterliegt das der Land⸗ und Forſtwirthſchaft, vorausge Die gewerbſteuerpflichtigen Perſ Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuererkl a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Untern b wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande de en ab⸗ und zugeſchrieben haben will ode hat ſelbſt oder durch einen? ſeſe letztere zum gleichzeitigen E Veränderungen, welche im GE rundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ uUnd zugeſchrieben. euerkapitals verl t, df II. In Bezug auf die Gewerbſteuer: ßherzogthum betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich Betriebskapital der im Gro ſetzt, daß das ſteuerbare Betri onen, männliche und weibliche, r aus einer andern Urſache die Berich⸗ ächtigten zu erſcheinen, inen zu veranlaſſen. Alle skapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht. Inländer oder Ausländer, auch gewerbſteuerpflichtige Korporationen, ärungen abzugeben: 2 ehmung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ſind; * beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. III. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich geſammte in Geld, Geldeswerth oder in zogthum gelegenen Grundſtücken der im Geſe Selbſtbenützung beſteh und Gebäuden, aus auf ſolchen Liegenſch Großherzogthum betriebener Land⸗ und Forſtwirthſchaft und den daſelbſt betri r maßgebenden Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den bereits tze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das de Einkommen, welches einer Perſon aus im Großher⸗ ten ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im ebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſt⸗ verhältniß, ans wiſſenſchaftlichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapital⸗ vermögen, Renten und andern derarti andern Steuern bereits bf wird oder nicht. Steuerpflichtig ſind: 1. Landes⸗ und ſonſtige Rei gleichen Reichsaus länder, 95 ſammten ſteuerbaren Einkommen. Reichs ausländer, do en Bezügen im Laufe eines Jahres zufließ chsangehörige, welche ihren W̃ welche des Erwerbs welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: reichs inländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuerbaren Einkommen. 8. Perſonen, welche nicht im Großherzogthum wohnen: nur mit i gelegenem Grundbeſitz(einſchließlich von Gebände Penſions⸗ und Wartegeldbezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. 4. Aktiengeſellſchaften und Kommanditgeſ eingetragene Genoſſenſchaften mit bank Verwendung von Agenten betriebene Einkommens, welcher dem Umfan Perſonen, deren Einkommen(nach Ab Einkommen ruhenden Laften und der von ihnen etwa zu entrichtenden unterliegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Gehalte, Penſionen und Wartegelder, bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge(einſchließlich der Militärpenſtonen) der Mil Gemeinen, die Dienſtbezuge der aktiven Gendarmen vom Oberwach Eine Einkommenſteuererklärun ellſchaften auf Aktien, K ähnlichem Betrieb Verſicherungsgeſe g ihres Geſchäftsbetriebs innerhalb zug der zum Erwerb und 15 Erhaltung deſſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem 1 Schuldzinſen) den Betrag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, n Obe tmeiſter abwärts, ſowie gll en haben, ſofern dies nicht ſchon ſeit 1. April l. J. welche am 1. April l. J. ſich im Be itz eines ſteuerbaren Einkommens befanden, t, und zwar ohne Rückſicht daauf, ob es von ohnſitz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben, des⸗ wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem mit ihrem aus 5 ihrem Einkommen aus im Großherzogthum n) und den daſelbſt betriebenen Gewerben ſowie mit ihren Gehalts⸗, onſumvereine mit offen em Laden, und auf Gegenſeitigkeit gegründete, unter lſchaften: mit demjenigen Theil ihres ſteuerbaren des Großherzogthums entſpricht. welche aus einer nichtbadiſchen Stagtskaſſe itärperſonen aus der Klaſſe der Unteroffiziere und e Sterbquartalbezüge ſteuerfrei, geſchehen ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Gemarkung begründet war. Die Steuerpflicht iſt in derjenigen Gemarkung(Steuerdiſtrikt) begründet, in welcher der Pflichtige ſeine Hauptnieder⸗ laſſung hat oder, beim Mangel eines Wohnſitzes im Großherzogthum, den gr ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer Erklärung entbunden, ihre Steuerpflicht begründet war, bereits zur Einkommenſt genannten Tage mit keinem höhern Steueran Gewerb⸗ und Einkommenſteuerpflichtige, euer veranla IV. Im Allgemeinen: ößten Theil ſeines ſteuerbaren Einkommens bezieht. Jedoch welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am k. April l. A gt und nach dem Staude ihrer Einkommensverhältniſſe am ſchlag als dem angeſetzten, zu beſteuern ſind. welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung anſprechen zu können glauben oder aus irgend einem beſondern Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirke um Berechnung von Steuerabgängen und St Druckſormulare zu den Gewerb⸗ an bis zum Ablauf der obig er die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig od lichen Strafe. Mannheim, den 28. März 1891. Der Vorſitzende des Schatzungsraths. Bräunig. n wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen euerrückvergütungen unter entſprechender B i wie zu den Einkommenſteuerer gen Tagfahrt beim Schatzungsrath unentgeltlich verabreicht. U egründung vorzubringen. klärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute 6062 6 er in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetz⸗ Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſteuer Für die Einreichung der Kapitalrent Bekanntmachung. Kapitalrentenſteuergeſetzes eine 20 tägige Friſt vom 6. April bis mit 25. April d. J. Dabei wird bekannt gemacht: anberaumt. 1. Die Abgabe der Steuererklär 2. Die Aufſtellung der Steuererkl. 3. In obiger Friſt haben alle jene à) welche nach dem Stande ihrer Zinſen⸗ und Renteneinkommen vo lagt ſind; b) welche hier zur Renten ein ſteuerbares Zinſ 4) Steuerpflichtig ſind: a) Landes⸗ und ſonſtige Rei tigung der Doppelbeſteuerung ausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Woh Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ im Inlande, im übrigen Bezugsorten herſtammt; 5 b) Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im e e haben: nur inſoweit, als die bezüglichen Kapitalten im Reichsgebiete angelegt ſin 0 5. Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur N ſolche innerhalb der oben beſtimmten aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. regiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütunge alb jener Friſt vorzubringen. ormulare zu den Steuererklärun Ungsrathes unentgeltlich verabreicht. 8 55 8 5 7. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetz⸗ lichen Strafe. Mannheim, den 28. März 1891. n mehr als 60 M. jährlich beziehen und Abgabe einer Steuererklärun Friſt abzugehen, wenn ſie eine ungen hat beim Schatzungsrathe im Kaufhaus zu erfolgen. für 891 betreffend. enſteuererklärungen für das laufende Jahr wird hiermit in Gemäßheit des Artikels 22 des ärungen geſchieht nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. Pflichtigen Steuererklärungen einzureichen: ermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein in hieſiger Gemeinde zu veranlagendes hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veran⸗ ſteuer zwar veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. en⸗ und Renteneinkommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 M. überſteigt. sangehörige, wenn ſie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 13. Mai 1870, die Beſei⸗ etreffend, ihren Woh nſitz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben, des leichen Reichs⸗ ückſicht darauf, oder die Bezüge aus letzterem Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. Bräunig. nſitz im he dae um haben; mit dem ganzen Betrag ihres nach uer und Rentenbezuges, ohne? 96 das ge Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden ob das gedachte Einkommen von erkommen. gkeine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder Ebenſo ſind Geſuche um Stri n unter entſprechender Begründung inner⸗ im Steuer⸗ gen ſammt Anleitung zu deren Aufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatz⸗ 6068 Sekanntmachnng. Aufnahme von Stiftlingen in die Domcapitular Kie⸗ ſer'ſche und Pfarrer Kie⸗ ſer ſche Stiftung dahier pro 1891 betr. In die Domeapitular Kieſer'⸗ ſche Stiftung können in dieſem Ndde zwei Knaben und ein dchen, in die Pfarrer Kie⸗ ſer ſche Stiftung zwei Knaben und ein Mädchen aufgenommen werden. 5 Zur Aufnahme eignen ſich ſchul⸗ entlaſſene, im Alter von 14 bis 16 Jahren ſtehende, Kinder hie⸗ Bar katholiſcher unbemittelter[ lürger Die Stiftlinge erhalten in den erſten Jahren Unterſtützung be⸗ 9915 Erlernung eines Handwerks ezw. von weiblichen Arbeiten und haben ſpäter bei gutem Ver⸗ halten Anſpruch auf einen Aus⸗ ſtattungspreis. Aufnahmsgefuche ſind unter Beifügung eines Geburts⸗ und e binnen 14 Tagen dahter einzureichen. 6534 Mannheim, den 2. April 1891. Stiftungs⸗Commiſſion: Bräunig, Kallenberger. Deprient, Lutherſpiel. F. Nemnich,; Buchhdlg Ein Kind wird in gute flege genommen. Auch wird zum 4 14. 8. Stod. Jeähen und Flicken angenommen. 6260 Vergebung von Straßenban⸗Arheiten. Nr. 479. Die zur Herſtellung der Straße zwiſchen K 9 und K 10 Ivon der Ringſtraße nach dem Neckarvorland— erforderlichen Erd⸗ Manrer⸗, Chaufſirungs⸗ und Pflaſterarbeiten haben wir zu vergeben. Angebote, welche ſowohl auf Einzelne, als auch auf die Ge⸗ ſammtarbeiten gerichtet werden können, ſind verſchloſſen und mit eutſprechender Aufſchrift verſehen Samſtag. den 18. Apeil l. J. Samſtag, den 18. April l.., Vormittags 11 Uhr auf unſerem Büreau O0 7 Nr. 6 einzureichen, woſelbſt die Verge⸗ bungsbedingungen eingeſehen und Angebotsformulare in Empfang genommen werden können. Mannheim, den 3. April 1891. Tiefbauamt: 3. 8. Mayher. Rindenverſteigerung. Aus dem Gemeindewald Diſtr II.„Bannwald“ Schlag Nr. 9 wird am 6581 Mittwoch 8 April l.., Vorm. 11 Uhr das diesjährige Rindenergebniß (ca. 100 Etr.) öffentlich verſteigert. Weinheim ad. Bgſtr. 2. April 1891. Bürgermeiſteramt: Ehret. Reinhard. Ein Brunuenſtock zu ve⸗ kaufen. M 2, 13. 6460 Skeigerungs⸗Anfündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird dem Karl Langenbein, Schuhmacher dahier das Wohn⸗ haus Litera s 2 Nr. 10 dahier ſammt liegenſchaftlicher Zugehör neben Arnold Wurz und Johann Spieß, am: 4902 den 10. +2 d. Is., achmittags 3 Uhr im hieſigen Rathhauſe öffent⸗ lich verſteigert und endgiltig zu⸗ geſchlagen, wenn der Schätzungs⸗ preis mit: 20,000 M. oder mehr geboten wird. Mannheim, 4. März 1891. Der Vollſtreckungsbeamte Großh. Notar Schroth. Matratzen⸗Hünger⸗ Verſteigerung. Nächſten Donnerſtag, 9. d.., Vormittags 9 Uhr 6644 wird die Matratzenſtreu aus den Stallungen der unterzeichneten Eskadron, circa 150 Wagen, gegen Baarzahlung im Hofe der Mar⸗ ſtall⸗Caſerne öffentlich verſteigert. Schwetzingen, den 7. April 1891. .Eskadron Hrag.⸗Regt. Nr. 21. Es wird fortwährend zum Waſchen und Bügeln (Glanzbügeln) angenommen und prompt und billig beſorgt. 84292 2 5, 19 purterre. J. Weiss. Thierarzt Allopath& Homoeopath K 3, 7. 5474 Wir bringen hiermit zur Kennkniß, daß der Muſiker Herr Ph. Bleß von uns ausgeſchloſſen iſt, und bitte, daß uns das bis jetzt ge⸗ ſchenkte Vertrauen auch fer⸗ nerhin von den Herren Wirthen und Vereinen. halten bleibe. 6574 Im Namen der Geſellſchaft Philipp Gallion. Obſtgeſchichte betr. Diejenige Dame, welche mir im Spätjahr nach H 7, 3l, Tranben u. Obſt zuſandte u. deren Brief neu⸗ lich zu ſpät abholte, wird hiemit um ausführliche Mit⸗ theilungen und Feſtſetzung einer neuen Zuſammenkunft unter meiner directen Adreſſe nach Litera F 4, 13 höfl. Igebeten. 647¹ eeepemeertemeeenge. mmmmem F . Seite; Genertl-Anzeiger. Conserväforfüumt für IIdsik in Nannheim. Mit dem Beginn des sommersemesters am S. April d. J. können neue Schüler und Schülerinnen eintreten. Der Unterrieht ist sowohl für Dilettanten als zur vollständigen Ausbildung von Künstlern, sowie Lehrern und Lehrerinnen bestimmt. Die Opernschule bildet Stimmbegabte vollständig für die Bühne aus. Zugleich besteht Schule für Anfänger im Cl iolin- 8p ht umfasst Chor-, Solo- u. d jolin- u. Violoncelle 170— für Cla Uo, u. Orchester I. Tonsatz und Instrumentations- rtiturspiel, Geschichte der Musik, Declamation und Ite Sprache u. wird ertheilt von den Herren Musikdirek- tor WIIIy Bopp, Musikdirektor A. Hänlein, Hofmusikus A. MHarxrtmann, Hofmusikus A. Overbeek, Eugenie de Pirani, Musikdirektor M. Pohl, J. Richard, Concertmeister Hans schuster, Hofmusikus P. Stieffel, Hofcapellmeisfer Felix Wein⸗ gartner, Frau Hofopernsängerin H. Seubert-Hausen, Fräu- lein Ella Grabert, Deolamation u. Mimik, die Herren Hoftheater- regisseur H. Jacobi u. Hofschauspieler A. Bauer. Das Honorar betrügt für die Mittelelasse 200 Mk., für die Oberclasse 300 Mk. jährlich. Für die Vorschule 30 Mk. viertel. Jährlich, 10 Mk. monatlich. Aumeldungen werden täglich bei der Direktion Lit. P 2, 6 eutgegengenommen, ebendaselbst werden das vollständige Pro- gramm und die Statuten ausgegeben. Die autnahme-Prüfung findet Montag, mittags 10 Uhr statt. Mannheim im März 1890. Die Direktion des Conservatorium für Mustk: M. Pohl, Musikdirektor. Vorläuſige Anzeige. Dienſtag, den 14. April 1891. In der Trinitatiskirche. Jesus vom Nazareth Vortrag des Hof⸗Reeitators W. Neander (Hannover) 6506 mit gütiger Mitwirkung des „Vereins für claſſiſche Kirchenmuſik“ unter Leitung des Herrn Muſikdirectors Hänlein. Alles Nähere die ſpäteren Aunonten. adfahrer Verein Mannheim Wir geben hiermit bekannt, daß wir Samſtag, den 11. April 1891, Abends von 8 Uhr ab in den Sülen des Ballhauſes zur Feier unſeres IV. Stiftungsfestes eine Abend- Unterhaltung mit Tanz abhalten werden, wozu wir unſere Mitglieder, ſowie Gönner unſeres Vereins freundlichſt einladen. Der Vorſtaud. Mannheimer Zither-Elub. den 11. April 1891, Abends 8 Uhr Muftfaliche Abend⸗Auterhaltung mit Tanz 5 den Sälen des Badner Hofes wozu wir unſere Mitglieder nebſt deren Familien⸗ freündlichſt einkaden. 0 den 6. April, Vor- 464 Angehörigen 5572 5 Der Vorſtand. Karten für Einzuführende können an unſeren Vereinsabenden im Lokal in Empfang genommen werden. Nachhilfe-Institut. Einige Gymnasiasten, Realgymnasiasten und Realschüler, deren Promotion zweifelhaft ist, Können dieselbe erreichen mit- telst täglicher Nachhilfe und Veberwachung durch einen seit längeren Jahren mit den schwierigeren Aufgaben des Unterrichts vertrauten Lehrer(Philologen), von welchem bereits zahlreiche hiesige Sohifler ihrem Zielè zugeführt wurden. Einzelunterricht resp. beschränkte Schülerzahl. Günstige Bedingungen. Vorbe- reitung auf Schul- und Militär-Prüfungen. Viele Empfehlungen durch angeschene hiesige Familien. Prospekt wolle man in der Expedition dieser Zeitung in Empfang nehmen. 6448 Strauss-Federn werden gefärbt, gewaſchen u. gekräuſelt, wie neu. G. Frühauf,%. —5 4818 In Firna K. Steher. Nſ. 9, Franziska Rau. 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