— In der Bofiiſte 22 Badiſche Bolkszeitung.) Nr. 2388. Abonnement: 50 Pfg. Moenatlich, Ariugerlahn 10 Pfig. wenetlich, durch die Poſt bez. inel. Poßanf⸗ ſchlag M..0 yrs Quartal. Juſerate: Die Folonei⸗Zeile 20 Pig. Die Neklamensgeile 60 11. Einzel⸗Rummern 3 Pfs. Doppel⸗Rummern 5 Pfe dannheimer der Stadt Maunheim und Umgebung. (101. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. [Mannheimer Volksblatt.) „Jonurnal Naunheim.“ Berantwortlich: ſür den politiſchen u. allg. Thenn: Shef⸗Redakteur Julins Kes. für den lokalen und prov. Tüen burn ful Ernſt Müller, für 15 Inſeratentheil: arl Apfel. Notationsdruck und Benag der Dr. H. Haas'ſchen Duch⸗ druckerei, (Das„Maunheimer Journasl“ in Eigenthum des katheliſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. r. 107.(Aelepken⸗Ar. 218.) Auflage über 11,300 Exemplare. (Notariell beglaubigt.) Wanderlager und Waarenperſteigerungen. Aus der von den Wanderlagern und den Waarenverſtei⸗ gerungen zu entrichtenden Gewerbeſteuer, ſowie aus den Ge⸗ werbeſteuertaxen, welche die im Großherzogthum Baden nicht anſäffigen Wandergewerbetreibenden zu bezohlen haben, ergab ſich im Jahre 1890 für das Großherzogthum nach⸗ ſtehende Einnahme. Es wurde für zuſammen 158 Wander⸗ lager und Waarenperſteigerungen im Ganzen 1360 M. 64 Pf. an Gewerbeſteuer bezahlt, während die Einnahmen aus Ge⸗ werbeſteuertaxen ſich auf 47,272 M. 50 Pf. beliefen, wovon wieder 22,789 M. 50 Pf. auf Gewerdbeſteuertaxen zu 3 Mk. für den Monat und 24,483 M. auf ſolche zu 10 M. für den Monuat entfallen. Im Vergleich mit den Erkrägen des Jahres 1889 iſt ſowohl bezüglich der Steuereinnahmen aus Wander⸗ lagern und Waarenverſteigerungen, als auch bezüglich des Ertrags der Gewerbeſteuertaxen für das Jahr 1890 in der Geſammtſumme ein, wenn auch unbedeutender Rückgang zu verzeichnen. Zu einer vergleichenden Ueberſicht über die Be⸗ wegung der Einnahmen aus der Gewerbeſteuer von Wander⸗ lagern und Waarenverſteigerungen, ſowie aus den Gewerbe⸗ ſteuertaxen in den letzten 10 Jahren mag die folgende Zu⸗ ſammenſtellung dienen, wozu erläuternd bemerkt werden ſoll, daß der Unterſchied zwiſchen der Erwerbſteuertaxe von 10 M. (welche von den einen lukrativeren Betrieb ausübenden Wandergewerbetreibenden zu entrichten iſt) und von 3 M. für den Monat erſt ſeit 1883 in Wirkſamkeit getreten iſt, Wanderlager⸗ 15 Waarenver⸗ Gewerbeſteuertaxen Oeſammt⸗ eigerungen ſumme Sabl zu 3 M. zu 10 M. per Steuertaren M. M. M. M. 188⁰0 1654.66—— 37,809.46 188¹— 1278 46—— 39,078 60 1882 166 1784.54—— 46,163.84 1883 139 1882.72 22,624.— 23,878.50 46,502 50 1884 131 1818.00 24,625.— 25,259.50 49,884.50 1885 136 1982.65 24,624.50 25,126.50 49,751.— 1886 146 909.35 23,256.25 24,745.50 48,101.75 1887 136 1536.27 22,871.— 24 380.— 47,251.— 1888 147 1567.95 22,038.— 24.038.— 46,076.— 1889 136 1895 48 22,149.— 25,750.— 47,899.— 1890 158 1360.64 22,789.50 24,483.— 47,272.50 Die Ueberſicht gibt nicht bloß über das Erträgniß der Staatskaſſen aus dieſen im Umherziehen betriebenen Gewer⸗ ben ein Bild, ſondern auch wenigſtens zum Theil einen Ein⸗ blick in den Umfang, welchen dieſe vielſach beanſtandete Form des Gewerbebetriebs in den einzelnen Jahren hatte. Aus derſelben iſt zu entnehmen, daß der Höbepunkt in den Jahren 1884 und 1885 liegt und daß ſeitdem eine nicht ganz unerhebhliche Abnahme eingetreten iſt, die wohl zum Theil auf die durch die Novelle von 1883 zur Gewerbe⸗ ordnung eingeführten ſchärferen polizeilichen Einſchränkungen Zes Haufirbetriebs, ſowie auf die erhöhte Beſteuerung der Wanderlager zurückzuführen iſt. * Die Mäglichkeit einer Kriſis in Preußen erörtert die„Nat.⸗Ztg.“ in einem auf die Landgemeinde⸗ orbnungs⸗Vorlage bezüglichen Artikel folgendermaßen: Das preußiſche Abgeordnetenhaus hat die zweite Leſung der Landgemeindeordnung beendet und die dritte für Montag auf die Tagesordnung geſetzt. Dieſem Beſchluß ging eine Geſchäftsordnungs⸗Debakte voraus, welche auf die politiſche Lage hinſichtlich des wichtigen Geſetzgebungswerkes wieder eines der intereſſanten Schlaglichter warf, deren ſchon mehrere zu verzeichnen waren. Alle Parteien mit Ausnahme der Konſervativen— oder ſagen wir richtiger: die Herren Rauchhaupt und Genoſſen— fanden die Zeit bis zum Montag ausreichend für die Vorbereitung der dritten Beratbung; Herr von Rauchhaupt aber widerſprach mit einer Gereiztheit, die an Händelſucht grenzte; er wollte die dritte Leſung wetter verzögern, was ihm jedoch nicht gelang. Der Miniſter des Innern hatte den Grund, aus welchem er den Abſchluß der Verhandlung im Abgeordnetenhauſe in der nächſten Woche wünſcht, offen ausgeſprochen: das Herrenhaus nimmt am 23. d. M. ſeine Sitzungen wieder auf; daher kommt viel darauf an, daß es möglichſt bald nachher in die Lage gebracht wird, nach einer Generaldebatte die Landgemeindeordnung an eine Kommiſſion verweiſen zu können, welche vor den parlamen⸗ tariſchen Pfingſtferien ihre Berathungen möglichſt weit för⸗ dert, wenn nicht zu Ende bringt. Dieſen Dispoſitionen wider⸗ ſprechen, wie Herr von Rauchhaupt es that, das bedeutet die Abſicht, durchVerſchleppung das Geſetz für dieſe Seſſion zu begraben. Es feolte an jedem ſachlichen Grunde zum Widerſpruch Die zweite Leſung hat neben einer Anzahl unbedeutender Unebenheiten, die noch auszugleichen find, nur zwei wirkliche Differenzpunkte hinterlaſſen: beim 5 142 den Beſchluß wegen der Beibehaltung von Statuten und Obſervanzen üder die Gemeindebeſteuerung und beim 8 48 die Lücke betreffs der Vertheilung des Stimmrechts in der Gemeindeverſammlung. Zu Verſtändigungs ⸗Ver⸗ handlungen darüber find drei Tage völlig ausreichend. Laſſen die Konſervativen in beiden Häuſern ſich nicht von Exaltados leiten, welche unhaltbare Zuſtände ge⸗ waltſam binfriſten wollen, ſo müſſen ſie ſich ſelbſt eingeſtehen, daß eine Reform der Landgemeindeordnung unter für ſie ſo günſtigen Umſtänden kaum erwartet werden konnte. Als man gei der Berathung der Kreisordnung vor zwei Jahrzehnten Geleſente und verhrtitetſte Zeitung in Mannheim und Umgebung. ze ihn zu benutzen, verneint der Angeklagte. Auf diesbezügliches den Erlaß einer neuen Landgemeindeordnung nur auf kurze Zeit zu verſchieben glaubte, hatte das Abgeordnetenhaus eine liberale Mehrheit; heute iſt die konſervative Partei in dem⸗ ſelben ſo ſtark, wie niemals vorher ſeit der Landrathskammer der fünfziger Jahre, und die Regierung iſt eine überwiegend konſervative; ihr Entwurf beruht auf den Gutachten von Behörden, in denen überall die leitenden Perſönlichkeiten von konſervativen Miniſtern ernannt worden. Wenn unter ſolchen Verhältniſſen doch eine Vorlage erſcheinen konnte, der die Liberalen zuzuſtimmen vermochten, ſo liegt dies daran, daß, wer immer die Ordnung der Landgemeinde⸗Verhältniſſe im Oſten in die Hand nehmen und eine wie immer geartete parlamentariſche Konſtellation er dabei zu beachten ghatte, eine ſyſtematiſche Reform herauskommen mußte; das Bedürfniß, ein Chaos zu lichten, führt eben zu einer ſolchen mit Nothwendigkeit, ſobald die Aufgabe überhaupt angegriffen wird. Aber darüber, daß eine liberale Mehrheit 1 5 durchgreifender verfahren würde, kann kein Zweifel eſtehen. Es handelt ſich, dei der dritten Leſung im Abgeordneten⸗ und demnächſt im Herrenbauſe, darum, ob die nothwendigſten Vorausſetzungen für ein kommunales Leben auf dem Lande unter den jetzt dafür gegebenen parlamentariſchen Verhältniſſen hergeſtellt werden ſollen oder nicht. Dieſe Frage wird ver⸗ neint, ſobald der Entwurf an einem weſentlichen Punkte in ſeiner reſormirenden Wirkung beeinträchtigt wird; dann muß für die Regierung die Nothwendigkeit entſtehen, andere parlamentariſche Vorbedingungen für ihre Aktion herbeizuführen. Denn— es, kann nicht zu oft wiederholt werden— eine prinzipielle Ab⸗ ſchwächung verträgt die reformirende Tendenz der Vorlage, wie dieſe aus der Kommiſſion hervorgegangen war, nicht ſoll das Geſetz nicht nach dem Ausdruck des Mimiſters Herrfurth ein Meſſer ohne Griff nud Klinge werden. Dies beruht auf der Thatſache, daßs es ſich lediglich darum handelt, für das platte Land des preußiſchen Oſtens Einrichtungen 1 ſchaffen, wie ſie das ganze übrige Deutſch⸗ land längſt beſitzt, Einrichtungen, an deren Herſtellung die Staatsmänner der Zeit des Befreiungskrieges bereits gehen wollten und die ſeitdem nach jedem neuen Anlauf durch eine neue Reaktion verhindert wurden. Es handelt ſich um die Organiſirung der ländlichen Bevölkerung vermittelſt einfacher Inſtitutionen und überſichtlicher Vorſchriften zur Wahrnehm⸗ ung ihrer eigenen kommunalen Angelegenheiten; wer dieſer Abſicht, direkt oder durch Vorwände, widerſpricht, der kaun den Verdacht nicht von ſich abwälzen, daß er politiſche oder materielle Gründe hat, die ländliche Bevölkerung in dem un⸗ organifirten und daher in der Vertretung ihrer Intereſſen ſie behinderndem Zuſtande zu erhalten, in welchem ſie ſich in ganz Deutſchland allein noch in den öſtlichen Provinzen Preußens befindet. Die Situation hat große Aehnlichkeit mit der vom Jahre 1872, als die Kreisordnung in das kritiſche Stadium trat, welches mit einem„Pairsſchub“ endete— nur daß dies⸗ mal zweifelhaft iſt, ob in einem der beiden Häuſer, und in welchem, wirklich eine Kriſis eintritt. Die Aehnlichkeit liegt darin, daß ein Theil der Konſervativen ihre beſonneneren Parteigenoſſen zu einem Kampfe drängen will, der nur ver⸗ hängnißvoll für ſie werden kann und in welchem man, jetzt wie damals, ſich durch die erzwungene Beibehaltung veralteter Eigrichtungen einer Poſition ſichern will, die in unſerer Zeit nur durch tägliche Eroberung vermittelſt perſönlichen Wirkens beſeſſen und bewahrt werden kann. Nie⸗ mand bezweifelt, daß der Einfluß des Großgrundbeſitzes im Kreiſe heute ebenſo groß— Viele behaupten: größer— iſt, als vor dem Erlaß der neuen Kreisordnung. Aber dieſer Einfluß, der ehedem auf dem Virilſtimmrecht jedes Ritter⸗ guksbefitzers beruhte, muß jetzt durch Leiſtungen, politiſche oder ſolche der Selbſtverwaltung, erworben werden. Aehn⸗ lich wird es mit der Landgemeinde⸗Ordnung gehen, wenn ſie auf der Grundlage des Entwurfs zu Stande kommt. Aus Stadt und Jand. *Maunbeim, 18 April 1891. GEin Prefproſeßvor dem annheimer Achwurgerichte. . Vor dem hieſigen Schwurgerichte hatte ſich beute Vor⸗ mittag der 39 Jahre alte verheirathete Ferdinand Thies von Wollendorf, bis vor Kurzem Redakteur der hieſigen ſozial⸗ demokratiſchen Volksſtimme“, wegen Preßvergehens zu ver⸗ antworten. Die Anklage iſt auf Grund des§ 130 des R. St.⸗G.⸗B. erhoben worden und legte dieſelbe Ferdinand Thies zur Laſt, daß er als verantwortlicher Redakteur der in Mannbeim er⸗ ſcheinenden Zeitung„Volksſtimme“ durch den in Nummer 63 dieſes Blattes vom 15. März d. J. erſchienenen,„Haß“ über⸗ ſchriebenen Artikel verſchiedene Klaſſen der Bevölkerung in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weiſe zu Gewalt⸗ thätigkeiten gegeneinander öffentlich angereizt habe. Zunächſt gelangt der den Gegenſtand der Anklage bildende Artikel der„Volksſtimme“ durch den Vorſitzenden, Herrn e Baumſtark zur Verleſung. Sodann wird zur Vernehmung des Angeklagten geſchritten. Derſelbe iſt noch nicht vorbeſtraft. Auf Befragen des Präſidenten gibt er zu, daß er ſowohl mit dem Strafgeſetz als mit dem Preßge⸗ ſetze vollſtändig vertraut iſt. Den aus dem ſchwediſchen Organ ozialdemokraten“ ſtammenden inkriminirten Ariikel will Angeklagter einem ſchweizeriſchen Blatte entnommen haben. Er ghabe die Gewohngeit, Artikel, welche ſein beſonderes In⸗ tereſſe erregten, aus fremden Zeitungen auszuſchneiden und ſie zu eventueller ſpäterer Verwendung aufzubewahren. Aehn⸗ lich ſei es auch bezüglich des die Unterlage zur Anklage bil⸗ denden Artitels„Haß! geſchehen. Die Frage des Präſidenten, ob er eine beſondere Veranlaſſung gehabt habe, ſich am 15. März d. J. gerade dieſes Artikels wieder zu entſinnen und Sonntag, 19 April 1891. Befragen des Vorſitzenden theilt Angeklagter mit, daß die Nummer der„Volksſtimme“, in welcher der betreffende Ar⸗ tikel enthalten war, in ca. 20,000 Exemplaren verbreitet wor⸗ den iſt, während die ſonſtige Auflage der genannten Zeitung 6000 Exemplare betrage. Dieſe erhöhte Verbreitung der „Volksſtimme“ ſei jedoch einzig und allein durch das Beſtre⸗ ben veranlaßt worden, neue Abonnenten für das Blatt zu gewin⸗ nen. Der Artikel„Haß“ habe der Zeitung zur beſonderen Empfeh⸗ lung dienen ſollen, jedoch nur ſo wie jeder andere Leitartikel. Entſchieden beſtreitet es der Angeklagte, daß gerade der Ar⸗ tikel„Haß“ die Urſache der Maſſenverbreitung der Nummer 63 der„Volksſtimme“ geweſen iſt. Bezüglich des Beweg⸗ grundes, welcher inn zur Aufnahme des ineriminirten Artikels veranlaßt, theilt Angeklagter mit, daß er mit demſelben nicht Haß ſäen und predigen, ſondern ihn habe bekämpfen wollen. Er bhabe am Schluſſe des Artikels eher einen Appell an die Menſchenliebe, als einen ſolchen an die Gehäſſigkeit gerichtet und ſomit gerade das Gegentheil von dem gewollt, was ihm von der Staatsanwaltſchaft zur Laſt geleat werde. Präſi⸗ dent: Sind Sie ſich deſſen nicht bewußt geweſen, daß der Schlußſatz des aus einem auswärtigen Blatte entnommenen Artikels eben doch ſo ausgelegt werden könnte, als würde durch ihn aufgefordert, an die Stelle eines verfaſſungsmäßigen geſetzlichen Kampfes nur Aenderungen von Einrichtungen des wirtyſchaftlichen und geſellſchaftlichen Lebens, die Gewalt, zu ſetzen, indem geſagt wird, der wirkliche Menſchenfreund über⸗ legt nicht die Folgen ſeines Handelns— und das Elend führe zum Erwachen der Geiſter, das Volk, das verſklavte, abge⸗ ſtumpfte Volk, bewältige in einem Augenblicke Rieſenwerke. Wie verſtehen Sie dieſe Bewältigung von Rieſenwerken durch das verſklavte, abgeſtumpfte Volf in einem Augenblicke? An⸗ geklagter erwidert, daß er ſich hierüber ſpäter in ſeiner Ver⸗ theidigungsrede näher auslaſſen werde, nur ſo viel wolle er ſchon jetzt ſagen, daß er unter der Bewältigung von Rieſen⸗ werken den Aufbau und nicht die Zerſtörung von Beſtehendem verſtanden habe, alſo das gerade Gegentheil von Revolution. Bezüglich ſeiner Flucht nach der Schweiz, welche nach der Beſchlagnahme der Nummer 63 der„Volk⸗ſtimme! erfolgte, führt Angeklagter aus, daß er mit Arbeiten zu ſehr überlaſtet geweſen ſei und ſchon längſt das Bedürfniß gefühlt babe, ſich einige Zeit völlige Ruhe zu gönne. Die Beſchlagnahme der „Volksſtimme“ habe die Erfüllung dieſes ſeines Wunſches be⸗ ſchleunigt, da ſich ihm hierdurch zugleich Gelegenheit geboten,. den Scheerereien, die dieſe Beſchlagnahme nach ſich zog, aus dem Wege zu gehen. Er habe geglaubt, daß es jetzt der ge⸗ Wenen eitpunkt ſei, um ſich in aller Ruhe ſammeln zu nnen. Es wird nunmehr zur Vernehmung der Zeugen ge⸗ ſchritten, als welche die Herren Karl Fentz und Wilhelm Hänsler von hier geladen find. Fentz ſagt aus, daß er von dem Auffichtsrathe der Aktiengeſellſchaft„Mannhbeimer Aktiendruckerei“ mit der Leitung des Geſchäfts beauftragt worden ſei. Mit dem Angeklagten habe er nicht auf ſehr gutem Fuße geſtanden und daher mit ihm nur über noth⸗ wendige geſchäftliche Angelegenheiten geſprochen. Von der Aufnahme des Artikels„Haß“ habe er nur inſoweit Kenntniß gehabt, als er die Arbeiten der Setzer zu überwachen habe⸗ Um den Inhalt des Artikels habe er ſich nicht weiter ge⸗ kümmert. Später, nach der Beſchlagnahme der betreffenden Nummer der„Volksſtimme“! habe er ſich dann nach dem Verfaſſer erkundigt und es ſei ihm dann mitgetheilt worden, daß der Artikel aus einem ſchweizeriſchen Blatte entnommen worden iſt, während der Zuſatzartikel von Thies ſelbſt ge⸗ ſchrieben wurde. Zeuge gibt ebenfalls an, daß der einzige Grund der größeren nachher beſchlagnahmten der geweſen ſei, neue Abonnenten auf das Blatt zu ekommen. Zeuge Häns hler, welcher Mitglied des Aufſichtsraths der Mannheimer Aktiendruckerei iſt, hat ebenfalls von der Aufnahme des Artikels„Haß“ keine vorherige Kenntniß gehabt. Bezüglich des Motivs zur Flucht des Angeklagten gibt Zeuge an, daß nach ſeiner Ueberzeugung Thies lediglich deßhalb nach der Schweiz gegangen ſei, weil er ängſtlich darüber geweſen ſei, ob die Aktiendruckerei ſeine Familie genügend unterſtützen werde, falls die Beſchlagnahme der Nummer Folgen nach ſich ziehen würde. Zeuge gibt zu, daß Angeklagter ſebr ſtark beſchäftigt geweſen ſei, weil er die meiſten Artikel ſelbſt geſchrieben habe. Alsbald dach dem Bekanntwerden der Flucht des Angeklagten habe der Auf⸗ ſichtsrath der Mannheimer Aktiendruckerei eine Sitzung abge⸗ halten, in welcher beſchloſſen worden, ihn nach der Schweiz zu entſenden, um Thies zur Ruckkehr zu bewegen. Er ſei zuerſt nach Baſel und, als er hier Thies nicht mehr ange⸗ troffen habe, nach Bern gereiſt. Aber bei ſeiner Ankunft in Bern ſei Angeklagter bereits nach Genf abgereiſt geweſen. Er babe ihm dezbalb von Bern aus nach Geuf telegraphirt, mit dem Erſuchen, unverzüglich behufs einer Unterredung mit ihm, nach Bern zurückzukehren, welcher Aufforderung Thies ſofort Folge geleiſtet habe. Jedoch ſei es ihm nicht gelungen, Thies ſchon damals zur Rückkehr zu bewegen, trotz⸗ dem er ihn eingehend auf die Verlegenheiten aufmerkſam gemacht, welche durch ſein Fortbleiben entſtehen könnten. Erſt 8 Tage ſpäter ſei Thies zurückgekehrt. Zeuge theilt noch mit, daß er ſich in Bern von Thies eine Beſcheinigung habe aus⸗ ſtellen laſſen, in welcher dieſer beſtätigte, daß Hänsler Alles aufgewendet babe, um ihn zur Rückkehr zu bewegen. Auch dieſes Schriftſtück gelangte zur Verleſung. Angeklagter Thies betheuert nochmals, daß er nicht aus Feigbeit nach der Schweiz gegangen ſei. Er babe einen Brief geſchrieben, in welchem er erſucht, perrn Dreesbach zu fragen, in welchem Verhältniß er in Zukunft zur„Volks⸗ ſtimme“ ſtehen werde und ihm, ebe er zurückkehre, dies mit⸗ zutheilen. Als er aber dann ſpäter erfahren, daß ſeine Reiſe nach der Schweiz als ein förmliches Ausreißen hingeſtellt werde und ſeine Frau ihm geſchrieben habe, daß möglicher⸗ weiſe Karl Fentz für ihn eingeſteckt werde, habe er ſefort die 2. Seite. Senueral⸗Anzeiger. Mannben, 19. Aprd. Kückreſſe angefreten ünd ſich dei ber hieſſgen Staatzanwafk⸗ chaft geſtellt. Angeklagter beſtreitet ganz entſchieden, daß er ich aller Verantwortlichkeit habe entziehen wollen. Nachdem hierauf noch feſtgeſtellt worden, daß die erſte Zadung dem Angeklagten am Donnerſtag, 19. März, Vor⸗ nitags zugeſtellt werden ſollte, Thies aber bereits in der zorhergegangenen Nacht abgereiſt war, wird zur Formulirung zer Schuldfrage geſchritten, welche ſich auf den 8 130 R. St.⸗ .⸗B. ſtützt. Derſelbe lautet: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefähre Weiſe verſchiedene Klaſſen der Bepölkerung zu G thätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldſtrafe bis zu ſechshundert Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren beſtraft.“ Es erhält nunmehr Herr I. Staatsanwalt Dietz zur Begründung der Anklage das Wort. Die That, welche dem Angeklagten zur Laſt gelegt werde, ſei durch die Preſſe verübt worden. In Baden gabe die Preſſe das Privilegium, bei Bergehen durch dieſelbe durch das Schwurgericht abgeurtheilt zu werden. Seit dem Aufhören des Sozialiſtengeſetzes komme dieſes Privilegium auch der ſozialdemokratiſchen Preſſe zu ſtatten. Es gilt dasſelde Recht für und gegen Jedermann, al und gegen jede Partei. Es gebe keine Klaſſenjuſtiz, wie ie ſozialdemokratiſche Preſſe manchmal behaupte, und kein Klaſſenrecht. Das Recht der freien Meinungsäußerung habe Jedermann. Die ſozialdemokratiſche Preſſe könne nach dem Aufhören des Sozigliſtengeſetzes ihr Programm ungehindert antwickeln, gegen Mißgriffe von Perſonen auftreten, Miß⸗ Jände rügen u. ſ.., wie dies andere Parteien auch zethan haben und noch thun, nur eine Schranke darf ſie icht überſchreiten: das allgemeine Strafrecht. Die An⸗ klage iſt erhoben worden auf Grund des Paragraphen 130 des.⸗St.⸗G.⸗B. Derſelbe bebandelt ein Vergehen gegen die öffentliche Ordnung. Man habe es hier alſo mit einer Friedensſtörung zu thun, mit einer Aufreizung zu Gewalt⸗ chätigkeiten, Die Abſicht des Angeklagten braucht nicht darauf zerichtet zu ſein, daß Gewaltthätigkeiten in der That oder nach einem beſtimmten Zeitpunkt eintreten, aber der Angeklagte muß vorſätzlich angereizt haben; die Anreizung muß mit dem Bewußtſein geſchehen ſein, daß Gewaltthätigkeiten unter ge⸗ wiſſen Umſtänden, unter gewiſſen Verhältniſſen, bei einem zewiſſen Anlaſſe eintreten können. Die Gefahr muß eben dazin beſtehen, daß dieſe Gewaltthätigkeiten irgend einmal ſich zeigen. Es muß die Anreizung einer Bevölkerungsklaſſe erfolgt ſein, welche unter Umſtänden geneigt iſt, zur Gewalt zu ſchreiten, denn dann wird auf der anderen Seite der Frie⸗ den einer anderen Klaſſe gefährdet werden, nämlich der be⸗ fizenden Klaſſe. Daß der Angeklagte durch den betreffenden Artikel das Geſetz verletzt hat, darüber wird kein Zweifel ob⸗ walten. Der Angeklagte ſagt, daß er den größten oder viel⸗ mehr den Haupttheil des Artikels einem anderen Blatte entnommen habe. Dies ändert aber an der Sache in krimineller inſicht nichts. Bei der Strafausmeſſung kaun dieſer Um⸗ and in Berückſichtigung gezogen werden. Dlie beſchlagnahmte ummer war eine Sonntagsnummer und der Leitartikel der⸗ ſelben lautet„Haß“, Der Sonntagsruhe bedürften wir alle, und nicht zum Mindeſten der Arbeiter. Die Predigt, welche nun den Arbeitern an jenem Sonntag von der Bolksſtimme 11 worden, hieß der Haß“. Wie eß da im Innern er Arbeiter bezüglich des Friedens ausgeſehen, könne man ſich ungefähr denken. Der Herr Staatsanwalt geht nunmehr näher auf den inkriminirten Artikel ein und repitirt verſchie⸗ dene der frappanteſten Stellen deſſelben. Der Verfaſſer ſei ein Freund recht kräftiger und derber Ausdrücke. Der Hin⸗ weis auf die ſchweizeriſche und franzöſiſche Revolution, ſowie auf die Zeiten Jeſus Thriſtus und der Phariſäer und Schrift⸗ gelehrten ſei nicht zeitgemäß Die Quinteſſenz des ganzen Artikels ſei der Schlußſatz deſſelben:„dann erwachen die Gei⸗ ſter, das Volk, das verſklapte, abgeſtumpfte Bolk, bewältigt in einem Augenblicke Rieſenwerke“. Unter dieſer Bewältigung von Rieſenwerken in einem Augenblicke könnten nur Gewalt⸗ thätiskeiten verſtanden werden. Und dieſer Artikel ſei an einem Sonntas in 20,000 Exemplaren in der badiſchen und baheriſchen Pfalz ſowie in Heſſen verbreitet worden. Der Stagtsanwalt erhedt am Schluſſe ſeines zirka ¼stündigen Plaisoyers gegen Ferdinand Thies Anklage wegen Vergehens getzen 8 130 des.⸗St.⸗G.⸗B. Der Vertbeidiger Herr Rechtsanwalt Dr. Roſenfeld erörtert in ſeinem Plaidohyer hauptſächlich die rechtliche Seite der Frage, indem er beſtreitet, daß der 8 130 des.⸗St.⸗G.⸗B. ausgelegt werde, wie es heute ſeitens der Staatsanwalt⸗ chaft geſchehe. Er gibt hierbei eine Vorgeſchichte der Ent⸗ ehung dieſes und beruft ſich auf mehrere keichsgerichtliche Entſcheidungen. Der Staatsanwalt haße ge⸗ ſagt, der Hinweis auf die Zeit Jeſu Chriſti, der ſchweizeriſchen und franzöſiſchen Revolution ſei nicht mehr zeitgemäß. Eben weil der Artikel nicht die heutigen Verhältniſſe berühre, ſei Angeklagter nicht ſtrafbar. Würde der Artikel dies thun, dann ſei mit Recht die Anklage gegen Thies erhoben worden. Dies wäre aber nicht der Fall. Der Angeklagte ſelbſt hält eine faſt nahezu ſtündige Bertheidigungsrede, in welcher er hauptſächlich nachzuweiſen ſucht, daß er nicht den Haß habe predigen, ſondern daß er gegen denſelben babe auftreten wollen, indem er zu erörtern verſucht, wie die Urſachen deſſelben zu beſeitigen ſeien. An⸗ geklagter verlieſt nunmehr zum Beweiſe ſeiner Behauptung eine größere Anzahl von theils in der„Volksſtimme“ zum Abdruck gelangten Citaten aus wiſſenſchaſtlichen Abhandlungen ſozialdemokratiſcher Schriftſteller; ferner verweiſt er auf ſeine ganze bishberige publiziſtiſche und agitatoriſche Thätigkeit, während welcher er ſteis den Frieden und nicht den Haß ge⸗ predigt habe. Sodann legt Angeklagter noch in längeren Ausführungen dar, wie er den Satz der Bewältigung von Rieſenwerken u. ſ. w. verſtanden habe. Er habe daxunter nicht im an Revolution gedacht. Die Geſchichte habe bewieſen, daß das Volk in kurzer Zeit Großes voll⸗ bringen könne und was in der Vergangenheit möglich geweſen, das lönne auch in der Zukunft nicht unmöglich ſein. Es folgten nunmehr noch ein Replik des Staatsanwalts owie ein Duplik des Vertheidigers und das Schlußwort des ngeklagten, in welchem er nochmals betheuerte, daß er keineswegs den Haß habe predigen wollen. Nach einer längeren Belehrung der Geſchworenen durch den Vorſitzenden zieben ſich dieſelden zur Berathung zurück, welche ca./ Stunde währte. Ihr Wahrſpruch lautete auf Schuldig. Der Ver⸗ treter der Staatsbebörde beantragte hierauf gegen den Ange⸗ kHlagten eine Gefänanißſtrafe von 3 Monagten auszuſprechen, wäbrend die Vertbeidigung für eine Geldſtrafe eintrat. Das Hericht erkannte mit Rückſicht auf den guten Leunmund des Angeklasten auf eine Beldſtrafe von 100 Mark. Mannbeimer Maimarkt. Nach den bis jetzt vor⸗ liegenden Anmeldungen zum diesjährigen Haupt⸗, Pferde⸗ und Rindvieh⸗Markt, welcher am 4. und 5. Mai nächſthin ſtatt⸗ finden wird, ſcheint derſelbe einen gauz bedeutenden Umfang anzunehmen. it Reit⸗, Wagen⸗ und Arbeits⸗Pferden wird der Markt ſehr gut befahren ſein, und auch die Zufuhr von Nutz⸗ und Zuchtvieh verſpricht eine ſehr große zu werden. Die Stadt Mannheim, die an der Hebung ihres Viehmarktes ſtets das größte Intereſſe bekundete, hat durch Errichtung von Stallbaracken für gute Stallungen ausreichend Sorge getragen, und es ſtenkt zu hoffen, daß der Mannheimer Maimarkt auch in dieſem Jahre einen großen Fremdenzufluß bringen und gleich erfreuliche Reſultate wie ſeither, einen faſt ausverkauften Markt nämlich, erzielen wird. Die Bemühungen, die von allen betheiligten Factoren ſeit Jahren gemacht wurden, den Bedürfniſſen der Marktbeſucher in jeder Weiſe gerecht zu werden, waren nicht vergebens: ſie brachten den Markt zu hohem Anſehen und ſtellten ihn unter den ſüddeutſchen Märkten in erſte Reihe. Und dieſer Markt gewinnt von Jahr zu Jahr immer mehr an Bedeutung, Dank der günſtigen geographiſchen Lage, welche Mannheim zum beſtgelegenen Tranſitplatz für Südweſtdeutſchland macht. Jetzt, wo durch Errichtung einer großartigen Viehhofanlage, die in dieſem Sommer fertig⸗ geſtellt wird, Einrichtungen geſchaffen ſind, welche bem ſtetig zunehm n Aufſchwung des Viehhandls in Mannheim und nden Trauſitverkehr in demſelben nach jeder Rich⸗ tung hin entſprechen, wird dieſer Platz immer mehr den Vieh⸗ handel an ſich ziehen und den Mannheimer Maimarkt in ſeiner Bedeutung als Haupt⸗, Pferde⸗ und Rindvieh Markt noch weſentlich heben. Die in den letzten Jahren fortwährend d K ſich beſonders mehrenden Aumeldungen ſind der ite Mittag wurde am Speiſemarkt ein n einem Wagen überfatren und trug dabei, wie es ſchien, ſchwere Verletzungen davon. Der betr. Fuhrmann wurde von einem Schutzmann ſofort protokollirt. * Auglücksfall. Geſtern Nachmittag hatte auf dem hie ſigen Schießhauſe Herr Privatmann Fr. Dröll ſen. das Unglück, daß beim Probiren von rauchloſem Pulper ſich der Schuß nach hinten entlud, wodurch Herr Dröll ſchwere Ver⸗ letzungen an der linken Hand erhielt. — ä——„— Berichtszeitung. * Maunheim, 17. April.(Schwurgericht.) In den heutigen Verhandlungen iſt Herr Landgerichtsratg Wengler Vorſitzender, während die Großh. Staatsbehörde Herr Referendar Diez vertritt. 12. Fall. Der 18 Jahre alte Dienſtknecht Valentin Frei von Gerichtsſtetten und der 20 Jahre alte Dienſtknecht Franz Wilhelm Lindau von Altheim haben ſich wegen Meineides bezüglich Anſtiftung dazu zu verantworten. Frei iſt angeklagt, daß er am 14. Februar d. J. vor dem Großh. Amtsgericht Walldürn den vor ſeiner Vernehmuns geleiſteten Eid wiſſent⸗ lich durch falſches Zeugniß verletzt babe. Es betraf dies eine Unterſuchungsſache gegen den Zimmermann Cäſar Heck und den bereits oben genannnten Dienftknecht Wilhelm Lindau wesen Körperverletzung, und Frei erklärte damals, Heck habe am 26. Dezember v. J auf der Straße in Erfeld dem Lindau zuerſt mit einem Beil einen Hieb ins Geſicht verſetzt und daraufhin erſt Lindau den Heck mit deſſen Stock geſchlagen, während jedoch in Wahrheit Letzterer der Angreifer geweſen war. Nach dieſer unrichtigen Ausſage erhob ſich ſofort der in der damaligen Verhandlung anweſende Schwiegerſohn des Heck und rief:„Mir hat Frei die Sache anders dargeſtellt“. Obwohl nun auf Vorhalt des Präſidenten Frei ſeine falſchen Angaben noch in derſelben Sitzung widerrief, wurde doch zur Verhaftung des Letzteren wegen Meindes geſchritten. Uebrigens ſollte auch Frei noch den Umſtand verſchwiegen haben, daß er dem Heck Steine nachgeworfen und Lindau den letztaenannten mit einem Baumpfahl geſchlagen babe. In Bezug auf ſeine falſchen Ausſagen entſchuldigte ſich Frei damit, daß er lediglich durch die wiederbolten eindringlichen Aufforderungen ſeines Freundes Lindau beſtimmt worden ſei, die Unwahrheit zu ſagen, weßhalb ſich Lindau heute wegen Anſtiftung zum Meineid mit auf der Anklagebank beſfindet. Im vorliegenden Falle werden heute nicht weniger als 9 Fragen den Geſchworenen zur Beantwortung vorgelegt, Die tagtsanwaltſchaft beantragt Bejatung der beiden Haupt⸗ ſchuldfragen. Herr Rechtsanwalt Baſſermann bält dagegen eine Beſtrafung des Angeklagten Frei nicht für ſtakthaft, da der Widerruf der unrichtisen Ausſage von Seiten des Letzteren noch vor Schluß jener Verhandlugg erfolgte; wäßrend ſich Herr Rechtsanwalt Dr. Darmſtädker fftr die Freiſprechung des von ihm vertbeidigten Lindau ver⸗ wendet. Die Geſchworenen ſprachen nur den Letzteren frei, erkennen jedoch den Angeklagten Frei des wiſſentlichen Falſch⸗ eides nach 8 154 unter Berückſichtigung des§ 157 des .⸗St.⸗G.⸗B. für ſchuldig, worauf für Frei eine Gefängniß⸗ ſtrafe von 1 Jabre durch richterliches Urtheil ausgeſprochen wird, deſſen Verkündigung erſt Abends nach 9 Uhr erfoltte. Nannheimer Handelsblatt. S Mannheimer Effectenbörſe vom 18. April. An der heutigen Börſe notirten Waghäusler Zuckerfabrik 88.50 bez., Brauerei Eichhaum 123.25 G. Umgeſetzt wurden Badiſche Brauerei zu 56.75, Oggersheimer Spinnerei zu 44.50 und Mannheimer Lagerhaus zu 84. 8 Berliner Börſe vom 18. April. Eine Woche meiſt ſtillen Geſchäftes und niedrigerer Courſe liegt hinter uns, nur der heutige Tag machte eine Ausnahme, indem die Courſe der meiſten Werthe anziehen konnten. Die geſtern über Gebühr gedrückten Werthe fanden heute williger Aufnahme, um ſo mehr, da die geſtern lancir⸗ ten Gerüchte doch recht vager Natur ſind, wenn auch ſich die Spekulation nicht verhehlt, daß die allgemeine keine günſtige zu neunen iſt. Banken find etwas erßolt, Montan weiſen ziemliche Avancen auf und unſere einheimiſchen Bahnen ſind recht feſt, öſterreichiſche liegen ruhig. Schluß: Credit 164¾, Commandit 195 ¼, Handelsgeſell⸗ ſchaft 146½, Dresdener 146¾ Laura 125/ Dortmunder 68¾8, Bochumer 131, Gelſenkirchener 156½, Hibernia 167¾, Harpener 179¼, Marienburger 73½, Noten 241. Oskar Kramer, Hutfnbrik Maunhein, C 1, 9 Feinſtes und größtes Hullager Manngeims. Auswaßl⸗ ſendunzen franco. Billigſte Preiſe. 242 L. J. Peter, Ro-Möbelkabrikant, Mannkheim. Fabrik und Lager C 8, 3. 8⁴291 Uebernahme von esmpletten Wohnungs Eiurich⸗ tungen in der einfachſten bis zur reichſten Durchführung. Großes Lager ferliger Möbeln. Eigenes Atelier für Entwürfe. Möblirangs⸗Wläue, Skizzen, Voranſchläge zc. ſtehen zur Anbahnung von Geſchäften koſtenlos zur Verfügung. Herren⸗ und Damen⸗Friſeur P 3, 13. Adolf Bieger Planken, neben Hotel Katſerbei. Um beim 5 * 2 Annoneiren herbelzufüuren, muss man vor Allem für sine Zwegkr FassUrig seiner Inserate, augemfälläigen Stetz und die nl Zeitungerti besorgt sein, deren Leserkreis kör den poblizirten Gegenstand das grösste Interesse het. Bie auf dieser Gebiet schon 34 Jahre, also am längsten thätige Annoncen-Expediiien Mansonstein& Vogler.-., Mannbheim, F 3, 1, kann in vorerwähnten Punkten sowokl wie änch bezüglich der gressten ostenerspar iss jedem Inserenten den zuverdärelgaten MNath ertkeilen und die Hechsten Vortheile durch batt- gewährung hieten. Es ist daher für Joden, der anneneiren will, ven nusserster Wicktigkoit, sich an genaunte Firma zu wendsen. nd, Anszug ans den Aisilfaudes⸗Aegiſtern der Sladf Aubsigshafen a. Aß. Apkil. Berkündete 8. Carl 8 Eiſenbahnarb. u. Thereſig Thomas. 9. Feh. Gg. Weiffinger, Bierbrauer u. Chriſt. Cath. Spörke. 9. Sebh. Kellermann, Schneider u. Zab. Marg. Wrede. 10. Milh. Frz. Jul. Carl Bleckert, Kaufmann u. Sofia Joh. Ida Wiedemann. 8 11. Herm. Emil Wilk. Meyer, Juſtrumentenmacher u. Anna Bentz. 11. Carl Kautzmann, Schreiner u. Eliſab. Roſing Zfeiffer. 11. Chriſt. Friedr. Weidenbach, Schneider u. Anna Kath. Jungweber. 11. Joh. Ad. 8 Maurer u. Kath. Bräutigam.. 12. 155 Mart. Eck, Giſendreher u. Maria Genovefa Göbes. 15. Jakob Otto Wirtg, Eiſendreher u. Suſanng Schiſtfahrt. 15. Friedr. Gürſter, Steueraufſeher u. Anng Bernhard. April. Getraute. 11. Carl VBölker, Tagner m. Karol. Kath. Jörger. 11. Friedr. Scharpf,.⸗A. m. 1 58 Harz. Vernh. Hochdörfer,.⸗A, m. 1 Kauter. 11. Adam Kreß, Heizer m. Salonies Bauer. 5 11. Joh. Chriſt. Hanſelmann, Maſchiniſt m. Magd. Harkmann. 11. Sigism. Schall, Schreiner m. Sofſe 14. Joh. Gg. Diemer, VBüchſenm. u. Mochaniſer m. Soſie Krümer. 14. J09. Carl Nätter, Kr Febn Warg. Kath. Götzelmänn. April. eborens 9. Anna, T. v. Carl Fuhrmann, Küfer. 10. Mfekt v. Franz Joſ. Friedmann,.⸗A. Alber 9. Kath. Jul. Carol., T. v. Wilh. ich, Blechſchläger. 11. Catharina Magd., T. v. Dl. Saar, Letometinheizer. 6. Frieda Clarg, T. v. Chriſt. Kroft, Lokomotivheizer. 7. Ida, T. v. 2 1 1 ußl, Schioßſer. 11. Catharina, T. v. Valt. Gern, enarb. 11. Joh. Albert, S. p. Franz Michl. Noritz Schmied. 12. Barbarg, T. v. Johann Linnenfekſer Maurer. 10. Carol. Magd., T. v. Chriſt. Friedrich, Maurer. 18. Heinrich Okto, S v. Wilh. Weber, pier gien. 13. Wilh. Chriſtine, S. v. Chriſtian Gogel,.⸗A. 12. Carolina Thereſia, T. v, Carl Ad. Gauthier, Wagenwärker, 9. Gg. Daniel, S. v. Og, Dl. Mailänder, Kutſcher. 18. Mathias, S. v. 1 Sih er Tagner. 12. Jakob, S. v. Gg. reiber,.⸗A. 14. Johann Bitus. 13. Ambroſius, S. v. Michl. Gillenberger, F. A. 5 12. Sibylla, T. v. Joh. Schowalter, Poſtbote⸗ arl, S. v. Ludwig Ott, Spengler. . Carl. 18. Emma, T. v. ix Hartmeyer,.⸗A. 14. Wilhelm, S. 1 Wlie Tranete e* 14. Eliſabetha, T. v. Leonh. Lambert,.⸗A. 14. Louiſe, T. v. Adam et, Kaufmann. 15. Anng Ekiſab., T. v. Joh. Klohr, Locomotisfhr. 14. Eliſab., T. v. 8. il. Morweiſer,.⸗A. 15. Friedrich Corl, S. v. Aug. Vakdauf, Spengler. 13. Friederife Cath. T. v. Hch. 21 Bardier. 16. Georg, S. v. Alois Piſtori, Feilenhauer. April. eftorbdene. 11. Roſing, 16 J. 10 M.., T. v. Joh. Ad. Leuthner, Tagner. 12. Rudolf, 3 M.., S. v. Math. Wagner, Maurer. 18. Franziska, 10 N. 6 T.., T. v. N15 Chrift. Daußmann,.⸗A. 15. Anna Maria Krauß, 81 J.., Wwe. v. Chriſtian Schmitt, Nachtwächter. 15. Adolf, 1 J.., S. v. Peter Mock, Weinhündler. 15. Wilhelm, 8 St. g. S. v. Wilh. Trumpfheller,.⸗A. M.., S. v. Joh. Ad. Koßner, Ammermann 15. Georg Adolf, Kirchen⸗Anſagen. Katholiſche Gemeinde. Sountag 19. April. Jeſuftenkirche. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Wilitärgoktes⸗ dienſt. ½10 Uhr Haupt⸗Hottesdienſt. Predigt und Amt. 11 Uhr Meſſe. 2 Uhr Söriſteulehre. ½3 Uhr Besper.— In der Schulkirce. Sonntag 8 Uhr Kath. Bürgerhoſpital. 8 Uhr Singmeſſe. 4 Abendpredigt. Untere kathol. Pfarrei. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Singmeſſe. ½10 Uir Amt mit Predigt. 11 Uhr Patrocinium des kathol. Geſellenvereinz. Amit mit Predigt. 2 Uhr Chriſten⸗ lehre. Halb 3 Uhr Besper. Laurentiusfirche des Neikarſtadttheils. 6 Uhr Beicht. 7 Uhr hl. Meſſe. Halb 10 Uhr Amt mit Predigt. 2 Uhr Ehri⸗ ſtenlehre. Halb 8 Uhr Besper. 9 ——— 30 6, 5 Hewdelbetgerſtaße 0 6,.8 8402 Empfehle mein Atelier für alle Arbeiten, welche mein Fach bietet in geſchmackvollſter und feinſter Ausführung. Saggosganasssss Geſchäftseröffanng und Empfezlang. Einem titl. Publikum von Mannheim und Ludwigshafen die ergebene Mittheilung, daß ich am hiefigen Platze ein Tüncher- und Maler-Geschäft eröffnet habe. Durch langjährige Erfahrung im Geſchäfte bin ich in der Lag⸗ Arbeiten jeder Art, von den einfachſten bis zu den reichſten Aus⸗ führungen zu liefern und meine werthen Kunden auf das pünktlichſes zufrieden zu ſtellen. Speziell empfehle ich mich im Schriften⸗ und Blechlackiren. Hochachtungsvollſt Adam Keistler, 570 Tüncher- und Malergeschäft T 3, 13, 2. Stock. .6, 7. Geſchäfts⸗Enpfehlung L 6, 7 Unterzeichnete beehren ſich hiermit anzuzeigen, daß ſie am hieſigen Platze ein 7457 Cement- und Terrazo-Geschäft eröffneten und empfeßlen ſich zur Anfertigung von Cement⸗ u. Terrazo⸗Böden, ſewie Ausführung in Cement⸗Beton, Her⸗ ſtellung von Trottsirs, Reſervoirs, Cementgewölben, Seunkgruben, wafferdichten Kellerun, Treppen, Keller⸗ lagern, Terraſſen, Brücken, Baſſins für Springbrunnen und dergl. unter Zuſicherung beſter Arbeit und billigſter Berech⸗ nung. Di Maria& Liva, 6, 75 G, 7. 1* Senssal⸗Asgeiger. Naunpem, 19. April. Zum Imp Fnach Ruß⸗ land, Heft VI vom 20. Dezember 1890 alten Stils 1. Januar 1891 neuen Stils iſt Ate giltig vom 20. März alten I. April neuen Stils 1891 er⸗ ſchienen. Derſelbe enthält Abän⸗ derungen und Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorſchriften, Auf⸗ 11 955 neuer Artikel in den Ta⸗ rif und Tarifberichtigungen. Karlsruhe, 16. April 1891. Generaldirektion. 7476 — Gr. Had. Staatskiſenbahnen. Die Bauarbeiten zur Herſtellung einer Umfaſſungsmauer und eines Koaksſchuppens mit Magazin und Abtrittanbau für die elektriſche Beleuchtungsanlage im im Wege öffentlicher Verdingung im Ein⸗ zelnen oder im Ganzen ver⸗ geben werden. 7461¹ Die Arbeiten ſind veranſchlagt: 1. Erd⸗ und Maurerarbeiten zu 8910 M. 2. Steinhauerarbeiten,, 1128„ 3. Zimmerarbeiten 1470„ 4. reinerarbeiten 160 5. Schloſſerarbeiten 1070„ 6. Blechnerarbeiten 5 welche von den Bewerbern die Einzelpreiſe einzutragen ſind, werden auf der Kanzlei des Unterzeichneten, wo⸗ ſelbſt auch die Pläne und Beding⸗ ungen zur Einſicht aufliegen, auf Berlangen abgegeben. Die Angebote ſind längſtens bdis zu der am 1. Mai ds. Js., VBormittags 10 Uhr ſtattfinden⸗ den Verdingungstagfahrt einzu⸗ reichen. Für den Zuſchlag bleibt eine Friſt von drei Wochen vorhehalten. annheim, den 16. April 1891. Bahnbauinſpektor. Hekauntmatzung. Nr. 38346. Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß die aul⸗ und Klauenſeuche im Stalle des Franz Kaver Schmitt in Ladenburg erloſchen iſt. Die ſ. An angeordneten Schutzmaßregeln wurden wieder aufgehoben. Mannheim, den 15. April 1891. Großh. irksamt. Wib. Stkannimachung. Den Bollzug des Fiſcherei⸗ geſetzes betr. (407) Nr. 42689. Auf Grund der Artikel 9, 12 und 14 des Fiſchereigeſetzes und der 88 39, „48, 46 und 48 der Landes⸗ eiordnung geben wir hier⸗ wit bekannt, daß am 1. Mai die Schonzeit für Karpfen, Barben und Schleien beginnt und bis zum 30. Juni dauert, die Schon⸗ 75 für Aeſchen und Regen⸗ ogenforellen dauert noch bis ſum 30. April, für Zander, owie für 55 im Neckar bis zum 31. Mai, und für Krebſe bis zum 1. Juui. Während der Schonzeit iſt nicht nur der Fang, ſondern auch— ausſchließlich der drei erſten Tage der Schonzeit— alles Feilhalten, Beräußern und Verſenden der 7* 5 ützten Fiſcharten verboten. ieſes Verbot erſtreckt ſich insbe⸗ ndere auch auf den Verkauf von chen ſolcher Art in Gaſthäuſern Und Reſtaurationen, worauf wir hinweiſen. i erlaubtem Fang nach Ab⸗ lauf der Schonzeit beträgt das Mindeſtmaß für Karpfen, Barben und Aeſchen 25 em., für Schleie und Regenbogenforellen 20 em., für Zander 35 em., für Berſche 15 em. und für Krebſe 8 em. Zuwiderhandlungen werden nach§ 14 des Fiſchereigeſetzes mit Geld bis 5 150 M. oder mit Haft beſtraft. Mannheim, den 16. April 1891. Großh. Wild. 7535 Hekauntmachung. Canaliſation der Stadt Mannheim ier Straßenſperre betr. (107) Nr. 39139. Wir bringen Riermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die nachverzeichneten Straßen⸗ we der Foutſe⸗ ge⸗ annten Zeit wegen Fortſetzung der Lanalfsattonsarbeiben für den Fuhrwerksverkehr ge⸗ ) Sheſenterſraße wifgen oe efanienſtraße zwiſchen O 2, 2s vom Montag, den 20. Acen auf die Dauer von 4 en, 2) Turnerſtraße zwiſchen P 4, E5 vom Montag, den 27. ds. Mts. ab auf die Dauer von 4 Wochen. Mannheim, 16. April 1891. Großh. Bezirksamt: 7536 Dr. Fuchs. Kiferung kiner Hrückenwaage. Die hieſige Gemeinde vergibt Die Lieferung einer Brücken⸗ oder e n 4 mit einer Trag⸗ igkeit von 120 bis 150 Ctr. ngebote mit näherer Beſchreib⸗ nug der Zeichnung und der Auf⸗ chrift„Brückenwaage“ nd bis Montag, den 4. Mat d. bei unterzeichneter Stelle ein⸗ zureichen. 7500 Eine Viehwaage, faſt neu und ut gehend, kann dagegen umge⸗ auſcht oder verkauft werden. Merchingen, 17. April 1891. Der Gemeinderath Salm, Bürgmür. ds. ſtützen, Anbekennter Selbfmörder. Am 15. April d. J. wurde im Neubau des Allgemeinen Kran⸗ kenhauſes dahier die Leiche eines unbekannten Mannes erhängt auf⸗ gefunden. 7538 Signalement: Alter 26—28 Jahre, Größe 1,68 bis 1,70., Nliche röthlichblond, ſchwaches röthlichblondes Schnur⸗ bärtchen, Wangen und Kinn un⸗ raſiert, ſchlanke Geſtalt, volles rundes Geſicht, rußige Hände, weßhalb anzunehmen ſein ürfte, daß der Verlebte Schloſſer, Me⸗ chaniker oder Schmied war. Kleidung: blau, weiß und roth Baumwollhemd. graue geſtrickte wollene Socken, neue Zugſtiefel, ſchwarz karvirte Hoſen, dunkelbraune uppe und Weſte, ſchwarzledernerLeibriemen, weißer Gummikragen, blaue Eravatte mit weißen Streifen, grauer wei⸗ cher Filzhut. Im oberen Kiefer fehlt ein Schneidezahn, der an⸗ dere iſt halb abgebrochen, ſonſt find die Zähne gut. Beſitze des Verlebten befand ſich folgen⸗ des: 1. Ein grüner Zugbeutel mit Stahlring mit 1 M. 75 Pfg. In⸗ halt. 2. Ein defectes Lederporte⸗ monnaie, in demſelben 1 Schlüſſel. 8. Eine Uhrkette mit Uhrgehäuſe. 4. Ein Taſchenſpiegel und 1 Ta⸗ ſchenmeſſer. Ich erſuche um Mittheilung 195 Feſtſtellung der Perſönlich⸗ eit des Selbſtmörders dienlicher Anhaltspunkte. Mannheim, 16. April 1891. Der Gr. Staatsanwalt. Mühling. Jagndung. Dahier wurde entwendet: 1. am 29. v. Mts. ein ſchwarzer Pudelhund(Männchen, auf den Namen„Nero“ hörend.) 2. am 8. l. Mts. vor dem Hauſe E 5, 17 eine gelb und roth ange⸗ ſtrichene Fahnenſtange. 3. in der Nacht vom./9. J. Mts. im Neubau L 9, 12 ein Paar Ar⸗ beitsſchuhe(Schnallenſchuhe). 4. in der Nacht vom 13./14. L. Mts. auf dem ein rauer Korb mit Aepfel und 50 rangen. 5. am 9. l. Mts. im Hauſe G 7,1 eine ſchwarze wollene Bett⸗ vorlage(blau und roth geſtreift). 6. am 10. l. Mts. im Hauſe F 3, 14 ein Paar kalblederne, friſch geſohlte Herrenzugſt iefel. J. am 12. l. Mts. beim Haupt⸗ bahnhof 1 f 9155 Regenſchirm. 8. am 13. l. Mts. in der Zucker⸗ fabrik H 6, 8 eine ſilberne Ne⸗ montoiruhr(No. 104). 9. am 16. l. Mts. vor dem Hauſe O 3,6 eine Sturmlaterne. Um ſachbienliche Mittheilungen wird erſucht. 75⁴8 Mannheim, den 18. April 1891. Eriminalpolizei. Meng, Polizei⸗Commiſſär. Il. Steigernngsankündigung In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung 1125 der Joſef Kreis Wittwe ier, das in meiner erſten An⸗ üudigung vom 6. März d.., näher beſchriebene Anweſen F 4, 9 52 ſammt liegenſchaftlicher A. ehör, taxirt zu 90,000 1555 am 7 Samſtag, den 25. April d.., Nächmittags 3 Uhr im Rathhauſe hier einer aber⸗ maligen Verſteigerung ausgeſetzt und um das ſich ergebende höchſte Gebot zugeſchlagen. Mannheim, 9. April 1891. Gr. Notar 7878 Weihrauch. Il. Verſteigerung. In Folge richterlicher Ver⸗ fügung werden die dem Pegen Jakob Brück dahier gehörigen iegenſchaften, karlet „000 M. Donnerſtag, 23. April 1891, Nachmittags 3 Uhr im Rathhauſe hier einer zweiten Verſteigerung ausgeſetzt, wobei der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis auch nicht 85 wird. Mannheim, den 7. April 1891. roßh. Notar: Weihrauch. Hekauntmachung. Die Raphael Hirſch Wittwen⸗ und Waiſen⸗ ſtiftung dahier betr. Die Raphael Hirſch Wittwen⸗ u. Waiſenſtiftung dahier hat die Be⸗ ſtimmung, aus ihren Exträgniſſen alljährlich am 6. Juni eine An⸗ ahl dürftiger, jedoch der öf⸗ fentlſchen nicht anheimgefallener Wittwen und Waiſen hieſiger Stadt zu unter⸗ welchem Zwecke pro 1891 Mk. 1700 verfügbar ſind. d8 een e welche eine genaue Darſtellung der per⸗ ſönlichen und ſonſtigen Verhält⸗ niſſe enthalten müſſen, ſind binnen 14 Tagen anher einzureichen. Mannheim, den 17. April 1891. Stiftungskommiſſton: 75¹4 Bräunig. Kallenberger. Dankſagung. Die letzte Vierteljahresſamm⸗ lung des Kreuzervereines pro 15. Januar bis 15. April 1891 ergab 225 M. 30 Pfg., hiervon erhielt das evangeliſche Rettungshaus hier 112 M. 65 Pfg. und die katholiſche Rettungsanſtalt in Käferthal 112 M. 65 Pfg. Für dieſe Gaben ſagen wir den freundlichenGGebern den herzlichſten Dank. 17511 Mannheim, den 17. April 1891. Rechner des evang Rettungshauſes F. A Walter. Rechner der kath. Rettungsanſtalt NVeumann. S— werden. Veränderungen, welche im eingetragene um lichen Strafe. geſammte in Geld, Ge d in Selbſtbenü Groher gelegenen Grundſtücken und roßherzogthum betriebener Land⸗ und 3. Perſonen, welche ni welche am 1. April l. J. ſich im B ründet war. Die Steuerpflicht iſt in derjenigen Gemarkung(Steuerdiſtrikt) be ründet, in welcher der laſſung hat oder, beim Mangel eines Wohnſitzes im Großherzogthum, den größten ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abga ihre Steuerpflicht begründet war, bereits genannten Tage mit keinem höhern Steueranſchlag als dem angeſetzten, zu beſteuern ſind. Im Allgemeinen: Gewerb⸗ und Einkommenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben befugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung anſprechen zu können glauben oder aus irgend einem beſondern Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Be 8. den Einkommenſteuererklärungen nebſt Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie 1 chatzungsrath unentgeltlich verabreicht. an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Bekanntmachung. II. 0 Einkommen IV. Mannheim, den 28. März 1891. alte, Penſionen und AAppril skapital mindeſtens enſions⸗ und Wartegeldbezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. ee und Kommanditgeſellſchaften auf Aktien, Konſumvereine mit offen em Laden, enoſſenſchaften mit bankähnlichem Betrieb und auf Gegenſeitigkeit gegründete, unter Verwendung von Agenten betriebene Verſicherungsgeſellſchaften: mit demjenigen Theil ihres ſteuerbaren Einkommens, welcher dem Umfang ihres Geſchäftsbetriebs innerhalb des entſpr Perſonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum Erwerb und zur Erhaltung deſſel Einkommen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichtenden unterliegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Geh Der Vorſitzende des Schatzungsraths. Bräunig. enen Gewerben ſowie mit ihr Theil ſeines ſteuerbaren einer Erklärung entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1. ſee veranlagt und nach dem Staude ihrer Einkommensverhältniſſe am Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗, Gewerb⸗ und Einkommenſteuer für das künftige Steuerfahr 1892 wird vom Bis mit 25. Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr im Schatzungsrathszimmer— Kaufhaus— dahier vorgenommen I. In Bezug auf die Grund⸗ und Häuſerſteuer: 5 Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zugeſchrieben haben will oder aus einer andern Urſache die Berich⸗ tigung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals verlangt, hat ſelbſt oder durch einen Bepollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle rundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von In Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbſteuer unterliegt das Betriebskapital der im betriebenen der Land⸗ und Forſtwirthſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuerbare Betrie Die gewerbſteuerpflichtigen Perſonen, männliche und weibliche, Inländer oder Ausländer, auch gewerbſteuerpflichtige Korporationen, Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuererklärungen abzugeben: a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ſind b wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maßgebenden Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den bereitz beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. III. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das 0 ung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großher⸗ ebäuden, aus auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im 5 ſorſtwirthſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſt⸗ verhältniß, ans wiſſenſchaftlichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden e ſowie aus Kapital⸗ vermögen, Renten und andern derartigen Bezügen im Laufe eines Jahres zufließt, und zwar ohne Rü andern Steuern bereits betroffen wird oder nicht. Steuerpflichtig ſind: 1. Sandes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, welche ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben, des⸗ gleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum ſteuerbaren Einkommen. 5 2. Reichs ausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem aus reichs inländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuerbaren Einkommen. 6 cht im Großher zogthum wohnen: nur 0 Einkommen aus im adn 1 5 17 enem Grundbeſitz(einſchließlich von Gebäuden) und den daſelbſt betrie en 55 4. 1891 mtswegen ab⸗ Und zugeſchrieben. ewerblichen Unternehmungen ausſchließli en Betrag von 700 Marf icn erreicht. ckſicht daauf, ob es von aben: mit ihrem ˖8⸗, icht. ſal! en zu beſtreitenden Auzlage der auf dem chuldzinſen) den Betrag von 500 Mark jährli ienſten 1 artegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Stgatska bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge(einſchließlich der Militärpenſionen) der Militärperſonen aus der Klaſſe der Unteroffiziere und Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen vom Oberwachtmeiſter abwärts, ſowie alle Sterbquartalbezüge ſteuerfrei, Eine Einkommenſteuererklärung haben, ſofern dies nicht ſchon ſeit 1. April J. J. geſchehen ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, eit eines ſteuerbaren Einkommens befanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Gemarkung nicht Fra fſs ſſe flichtige ſeine Hauptnieder⸗ inkommens bezieht. Jedoch pril l. J. ſind gleichwohl indung vorzubringen. nleitungen zu den letztern werden von heute 606² Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht vechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetz⸗ anberaumt 1. Die welche na Zinſen⸗ un agt ſind; tigun 125 jener lichen Strafe. Nann dem Stande ihrer Renteneinkommen von me der Doppelbeſteuerung i auslönder, welche des Erwerbs wegen i Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren aus irgend einem Grunde eine Berichtigung i ſt 2. Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht nach dem Stande der? 3. obiger Friſt haben alle jene Steuererklärungen einzureichen: a ermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein in hieſtger Gemeinde zu veranlagenden 5 als 60 M. jährlich beziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veran⸗ 4) Steuerpflichtig ſind: a) San wenn ſie im Sinne des 875 17 etreffend, i6 Wohnſitz(Au a im Großherzogthum haben, desgleichen Reichs⸗ eim, den 28. März 1891. ren Wohnſitz im Gro Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſteuer für 1891 betreffend. Fuür die Einreichung der F für das laufende Jahr wird hiermit in Gemäßheit des Artikels 23 deß Kapitalrentenſteuergeſetzes eine 20 tägige Ir vom 6. April bis mit 25. April d. J. 1 d 115 Ste 15 klä hat beim Schatzungsrathe im Kaufhaus zu erfol abe der Steuererklärungen hat beim Schatzungsrathe im Ka erfolgen. f Permbgzensverhlltaiſſe vom 1. Apr il d. J. herzogt Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. Bräunig. m mit dem ganzen Betr inſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen von im Inlande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden b) welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. ein ſteuerbares Zinſen⸗ und Renteneinkommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 M. über 8geſetzes vom 18. Mai 1870, die etrag chres nach Bezugsorten herſtammt; 8 b) meeeen inder, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: nur inſoweit, als die bezüglichen Kapitalien im Reichsgebiete angelegt ſind oder die Bezüge aus letzterem herkommen. 5. Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Berpflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung zu können i 1 Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſin regiſter, des 50 155 Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung inner⸗ riſt vorzubringen. ormulare zu den eeee en ſammt Anleitung zu deren Aufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatz⸗ ungsrathes unentgeltlich verabreicht. 5 5 7. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetz⸗ lauben oder Geſuche um Strich im Steuer⸗ 6060 Steigerungsankündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird am 6924 Montag, den 4. Mai 1891, Nachmittags 2 Uhr im hiefigen Rathhauſe dahier die e egenſchaft der Valentin Franz Schlemmer Ehe⸗ frau Luiſe geb. Fröhlich, hier öffent⸗ lich verſteigerk, wobei der end⸗ iltige Zuſchlag erfolgt, wenn der chätzungspreis mindeſtens ge⸗ boten wird. Beſchreibung der an Das zweiſtöckige ohnhaus Lit. H 1 Nr. 3b, im Pflügers⸗ grund, neu bezeichnet Nr. 45 der 14. Querſtraße und Nr. 45 der Riedfelderſtraße mit Wirthſchafts⸗ ſaal und in Eiſen gewölbtem Keller nebſt einſtöckigem Abort⸗ Wihel u Sch 95 ſchagte und ilhelm nörr, geſchätzt zu 25,900 Mark. ſage:fünfundzwanzigtauſendneun⸗ hundert Mark. Mannheim, den 4. April 1891. Großh. Notar Mattes. Postfachschule Lahr(Baden). Eintritt e jeder Zeit. Pro⸗ ſpecte ꝛc. koſtenfrei. 6264 Dir. Alb. Schaacke, Poſtſekretär a. D. in Hannover. Stkanulmachung. Die Ausführung der Granito⸗ Moſaikböden für den Erweiter⸗ ungsbau des Allg. Krankenhauſes ſoll im Wege des öffentlichen An⸗ gebots vergeben werden. Angebote auf dieſe Arbeiten ſind verſchloſſen und mit der Auf⸗ chrift verſehen: „Angebot auf Granito⸗Moſaik⸗ Böden für den Erweiterungs⸗ bau des Allg. Krankenhauſes“ bis ſpäteſtens „Samſtag, den 25. d. Mts., Vormittags 11 Uhr“ an unterfertigter Stelle einzu⸗ reichen, zu welcher Zeit dieſelben in Gegenwart etwa erſchienener Bieter eröffnet werden. Ebendaſelbſt liegen die Zeich⸗ nungen und Bedingungen zur Einſicht aus und können Arbeits⸗ verzeichniſſe gegen Erſatz der Um⸗ druckkoſten in Empfang genommen werden. 73 Mannheim, den 16. April 1891. Das Hochbauamt: hlmann. — 2* Grosse Belten 12 M. (Oberbett, Unterbett, zwei Kiſſen) mit gereinigten neuen Federn bei Guſtav Luſtig, Berlin, 8 Prinzenſtraße 43, part. 2 e e gratis und franco. iele Anerkennungsſchreiben. Hekanntmachung. Die Ausführung der Glaſer⸗ arbeiten für den Erweiterungs⸗ bau des Allgem. Krankenhauſes ſoll im Wege des öffentlichen An⸗ gebots vergeben werden. Angebote hierauf ſind ver⸗ 99 1 und mit der Aufſchrift verſehen: „Angebot auf Glaſerarbeiten ür den Erweiterungsbau des lgem. Krankenhauſes“ bis ſpäteſtens „Samſtag, den 25. d.., ormittags 11 Uhr“ an unterfertigter Stelle reichen, zu welcher Zeit dieſelben in Gegenwart etwa erſchienener Bieter eröffnet werden. Ebendaſelbſt liegen die Zeich⸗ nungen und Bedingungen zur Einſicht aus und können Arbeits⸗ verzeichniſſe gegen Erſatz der Um⸗ druckkoſten in Empfang 9 349 50 men werden. Mannheim, den 16. April 1891. Das Hochbauamt: hlmann. 32951 Nie AAaunheiner Darleih⸗Caſſe nimmt Gelder an, verzinslich zu 3½% vom Tage der Einzahlung an gegen Schuldſcheine von M. 100 bis M. 2000 und größere Beträge. Vergebung non Kanalarbeiten. No. 575. Wir vergeben die zur Entwüſſerung des neuen aß hofesdan der Seckenheimerſtraße erforderlichen Arbeiten einſchließ⸗ i ngebote mit Angabe der Sin⸗ zelpreiſe und Lieferung der Pobe⸗ materialien ſind bis zum Samſtag, den 2. Mai l.., Vormittags 10 Uhr mit der Aufſchrift„Viehhofent⸗ wäſſerung“ verſehen bei der unter⸗ eichneten Stelle einzureichen, wo⸗ felbſt Zeichnungen und Beding⸗ ungen zur Einſicht aufliegen un Angebotsformulare in Empfang genommen werden können. 748 Mannheim, den 16. April 1891. „„ Ohne Konkurrenz. Wer Geld ſparen will, beachte dieße Belegenheig 85 Kinderschuhe von.25 Mark an. Herren⸗ u. Damen⸗Zugſtiefel zu.50, 5, 6 bis 10 Mark. Plüsch-Pantoffel von 3 Mark an. Sämmtliche Sorten zu denkbar billigſten Preiſen. 3291 sSchuh- und Stiefel-Basar. A. Stassen, II, 10. 4. Seite. Mamal 87291 An die Hewohner Raunheims! — 5 In der Zeit vom 18. bis 21. Mai d. Js. kag! it zum zweitenmal in den Mauern unſerer Stadt die Allgemeine Deutſche Lehrerverſammlung. Aus allen Gauen des deutſchen Vaterlandes werden Schulmänner zu uns men, um ihre Erfahrun dem Gebiete der zur weit des deutſchen Schul tauſchen. dnungen hoher Behörden cher 2 ingen werden wir an genannten Tagen hier begrüßen dürfen und ſelpſt das Ausland, welches die Entwickelung der deutſchen Volksſchule it hohem Intereſſe verfolgt, wird vorausſichtlich, wie zu den bisherigen deutſchen Lehrerverſammlungen, auch hierher ſeine Vertreter entſenden. Dem unterzeichneten Comits iſt die Aufgabe geworden, für geeignete Unterkunft unſerer geſchätzten Gäſte Sorge zu tragen. Da jedoch nach den angeſtellten Erhebungen die Gaſthöfe unſerer Stadt nur einer verhältnißmäßig geringen Anzahl derſelden Obdach bieten können, ſo ſind wir genbthigt, an die ſo oft bewährte Gaſtfreundſchaft der hieſigen Einwohner⸗ ſchaft auch diesmal uns zu wenden. Indem wir an die geehrten Bewohner der Stadt Mann⸗ geim, deren Fürſorge für Schule und Volksbildung und deren freundliche Gefinnung gegen die Lehrerwelt weithin in deutſchen Landen einen guten Ruf genießt, mit der Bitte her⸗ antreten, uns für die an der 29. Allgemeinen Deutſchen Lehrer⸗ verſammlung theilnehmenden Feſtgäſte Quartiere unentgeltlich oder gegen Entſchädigung gefälligſt zur Verfügung ſtellen zu wollen, geben wir zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß unſere Bitte allſeitiges freundliches Entgegenkommen finden werde. Mannheim, den 9. April 1891. Sih „„ Moll. ick. Hirt. Oherbürgermeiſter. Rector. Vorfitzender des Wohnungsausſchuſſes. Anmeldungen nehmen enkgegen die unterzeichneten Mit⸗ glieder des Wohnungs⸗ und Empfangs ausſchuſſes: Berge Julius, Kaufm. B6,32J Preſtinari Oskar, Handels⸗ 5 ch 0 5 gärtner 2P 1, 32. In erthold, Kaufm. 68,11 i 1 Hartmann Georg, Kaufm. 55 Crße Weee Hentine Nob., Cbemeter Segfeied wilwp, Fabriſant, M 8, 3. chwetz⸗Straße 34—36. Hirt Adolf, Stadtrath L 10,2.[Sperling Karl, Stadtrath Kamm Philipp, 20 1, 18/19 n. Stdtth. „3.[Thordbecke Franz, Fabrikant Kramer 5 77 1. Liebmann., Haupeiebrer D 5, 4 Nauen Wilßelm, Kaufmann E 8, 13. Landwirthſchaftlicer Bezirksverein Maupheim. Für die Deckperiode 1891 d in unſeren Stallungen Lit. T 2, 10 folgende Hengſte aufge 8 1850 1. Harald, braun, ſchwerſter belgiſcher Arbeitsſchlag, 2. Hidalgo, dunkelbraun, Oldenburger, ſchwerer Wa enſchlag. 10 Wagenſchlag. meldungen eim Sekretariat des landwi 7 Vereins Lit. 8 1, 183 gegen Erl Heter 1un 10 zu machen. Wachenheim Friedrich, fm. F 8, 4. Weber Leodegar, Hauptlehrer K 9, 19. Die Direktion⸗ Feuerwehr. Die Mannſchaft der dritten Compag⸗ nie wird hiermit aufgeforbert, ſich behufs Abhaltung einer Probe am 5 ontag, den 20. April 1891 2 Abende 6 Ahr nktlich un am Spritzenhaus III, 8, 120 4 Hanptmann: Vouquet. 8 Casino Mannheim. Mopntag, den 20. April 1891, Abends 8 Uhr SGONERRT unſeres gemiſchten Chores unter gefülliger Mitwin kung von Fräulein Roſa Matura, Großh. Sopran, Frau Ernſt, Harfe, Herrn Fr. Erl, roßh. Hoſo ger, Tenor, nebſt der Kapelle des 2. bad. renadier⸗Regiments Kaiſer Wilhelm J. Nr. 110. Näheres durch Programm, 705⁵¹ NB. Anmeldungen für Einzuführende werden Mittwoch, den 15. und Samſtag, den 18. April in den regelmäßigen Bibliothek⸗ ſtunden, Nachmittags von 1½—2¼ Uhr entgegengenommen. Nur den Mitnziedern iſt der Eintritt ohne Karte geſtattet. Der Vorſtand. Casino-Saal. Mittwoch, den 22. April, Abends%8 Uhr Dritter Trio-Abend der Herren Sehnler, Hesse und Hetzel unter gefl. Mitwirkung des Herrn Hofopernsänger aus Berlin. ogramm: 0 36 ven W. Speidel(neu). 2. Der Wanderer, Wobin? von SWupert 3. Sutte mignonne, op. 12 von Q. Schuler 8 4. Serenade von Tschaikowsky, Horch auf, von Weinzierl. 5. Viohnsonate, von Tarfini. 6. Trie, op. 11 von Beethoven. Billete à 3, 2 und 1 Mark sind in den Musikallenhandl sowie an der 1 85 zu haben. 5 1479 cbloss-Notel fleice berg. Prachtvolle Lage am weltberühmten Schloss- park. Mässige Pensionspreise. Aufenthalt auf der grossen Hotelterrasse Abends unvergleichlich mär- sShenhaft schön. Eröſmung am 18. April. 6928 Hotel Bellevue Heidelberg. Pamilienhetel und Pension 1. Ranges. Mit allem Comfort der Neuzeft eingerichtet. Mässige Pensions- greise. Unmittelbar neben dem Schloss-Hotel liegend And unter gleicher Verwaltung stehend. Eröſfmung am I1. Mai. Omnibus zu allen Zügen am Bahnhofe. Weinſtube von H. Oettinger Ludwigshafen, Schulstrasse 12 empſiehlt ſeine ſelbſtgezogenen reinen Weine 8˙ per ½ Lit. 25 Pfg. egung der Decktaxe von M. 10.— f Weiß⸗ und Anmeldungen nimn an, bis 1. Mai einſchließlich, erſte Induſtrielehrerin, Frl. May, während der Unterrichtsſtunden in den Schulräumen, Kaufhaus, entgegen. Am 28. und 29. April findet in ver Schule die Ausstellung der Arbeiten der Schülerinnen von—12 und—6 Uhr ſtatt. Eintritt unentgeltlich. 7032 Mannheim, den 12. April 1891. Der Abtheilungsvorſtand. General⸗Anzeiger. en eeeeee wer 8 85 Warn Zahnatelier J. Dictrich 3. 4, 17. Mannheim, 19. April. E 4, 17. 1 Eiuſetzen künſtlicher Zähne und ganzer Ge⸗ biſſe. Täuſchend ähnlich den Naturzähnen, ſchön u. dauer⸗ haft. Billigſte Berechnung. 29 Schmerzloſes Zahnziehen. Conſervirende Bebandlung der Zähne. Plombiren mit; Gold, Email, Platin ꝛc. ꝛc. Alte und nicht gut ſitzende Ge⸗ biſſe werden ſchön u. dauer⸗ haft umgearbeiket. Repara turen werden ſofort ange⸗ ertigt. 28685 N ... Sängerbund. Samſtag, 25. April 1891, Abends 8¼ Uhr im Vereinslocal(Ballhaus) 8* 83 9 5 Haupt⸗Herjammlung. Tages⸗Ordnung: Erledigung der in Satz 18 Abſatz 1 der Satzungen vorge⸗⸗ ſehenen Gegenſtände. 6652 Die verehrlichen Mitglieder werden zu zahlreicher Theilnahme mit dem Bemerken eingeladen, daß andere als die erwähnten Gegenſtände nur dann zur Be⸗ rathung und Beſchlußfaſſung kom⸗ men fönnen, wenn darauf bezüg⸗ Abſatz 2 der Satzungen vorge⸗ ſchriebenen Form bis längſtens den 15. April dem Vorſtand in Vorlage gebracht worden ſind. Mannheim, den 6. April 1891. Der Vorſtand. lnämsete, en 5 5 Mannheim. Donnerſtag. den 30. April, +* . Abends 8 ½ uh im Lokale 7 1 Nerkius⸗Verſammlung Tages⸗Ordnung: Refergt und Diskuſſton über beſſere Regelung der Kündigungs⸗ riſten. ericht über die eingelgufenen Preisarbeiten u. Preisvertheilung, wozu wir unſere verehrl. orden lichen und außerordentlichen Mit⸗ glieder mit der Bitte um zahl⸗ reiches Erſcheinen freundlichſt 7521 einladen. 752 Der Vorſtand. Mannheim, 16. April 1891. Geſangverein Bavaria. Sountag, den 19. April Abends 7 Uhr Humor. Abendunterhaltung im Lokal:„Brauerei Dahringer“ R 3, 14 Unſere Mitglieder und deren Angehörigen ladet hierzu freund⸗ 7250 lichſt ein Der Vorſtand. Geſaugverein Bapakia. Heute Samſtag Abend 9 Uhr Probe. Um vollzähl. Erſcheinen bittet 84345 Der Vorſtand. Heiraths⸗Geſuch. Ein gebildeter Herr, 26 Jahre alt, von angen. Aeußern, wird in einigen Tagen ein größeres Waarengeſchäft antreten, weß⸗ halb er ſich mit einem anſtänd. Fräulein mit—10000 Mk. zu verehelichen wünſcht. Photogr. erwünſcht. Nur ernſtgemeinte Anträge werden berückſichtigt. Offerten unter L. R. 7337 an die Expedition d. Bl. 7847⁷ 9 atheken in allen Beträgen, 99 auch in Theil⸗ zahlungen auf angefangene Neubauten zu dem jeweils nied⸗ rigſten Zinsfuß vermitteltprompt und billig 84295 Karl Seiler, Buchhkt. bei ey Follectur, A 2. 4. 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April auf den Weingute der Verſteigerer,— Kloſter Heilsbruck— am Berſteiger⸗ ungstage im goldenen Schaf. 6450 Börſch, kgl. Notar. Eld 2 54 41 2 Konkursverſteigerung Montag, den 20. April er., Vormittags 8 Uhr, läßt Herr Geſchäftsmann Fink dahier, Verwalier der Konkurs⸗ maſſe von Johann Seeberger, Schäftefabrikant, im ſeitherigen Fabrikgebäude, Friedhofſtraſſe dahier, die zur Konkurs⸗ maſſe gehörigen Gegenſtände gegen Baarzahlung verſteigern und zwar: 7346 Ca. 200 Dutzend Paar Kid⸗, Kalbleder⸗, Noßleder⸗, Rindleder⸗ und Ziegenleder⸗Zug⸗ und Knopfſtiefel, Zug⸗ und Knopfſchuhe⸗ und Richelien⸗Schäfte, 615 Paar zu⸗ gerichtete Lederſohlen, eirea 650 Pfd. Sohlleder, eirca 120 Pfd. Waſchleder, eine Parthie Kid⸗ Kalb⸗, Rind⸗, Roß⸗, Ziegen⸗ und Seehund⸗Leder, eine Parthie zuge⸗ ſchuittene diverſe Schuhſchäfte ꝛc. Ferner die Geſchäfs⸗ einrichtung, beſtehend in diverſen Maſchinen ꝛc. ſowie die Hausmobiliargegenſtände ꝛc. Pirmaſens, den 15. April 1891. Bettinger. Egl. Gerichtsvollzieher. Verſteigerung von Bau⸗ 1. Nußholz im Forſt Lorſch bdei Herrn Gaſtwirth Kiefer zu Lorſch, jeden Tag von 9 Uhr an: 1) Aus der Oberförſterei Montag, den 27. Apri Stämme: 202 Eichen 255, Fm., 20 Eſchen=.3 Fm., 17 Ulmen= 12,5 Fm., 2 Hainbuchen= 0,8 Fm., 10 Buchen =23,6 Fm., 1 Obſtbaum ,4 Im., 20 Erlen= 14,3 Fm., 1 Pappel= 2,3 Fm. 7400 2. Aus der Oberförſterei Lorſch: Dienſtag, 28. April: 508 Eichenſtöämme 796,0 Fm. Mittwoch, 29. April: * Stämme: 230 Nadel= 202,0 Fm., 1 Eſche= 0,2 Fm., 14 Buche, Hainbuche= 71,9 Fm., 22 Birken= 9,9 Fm. 6 Erlen, Linden= 3,0 Fm., ſowie 240 Nadelderbſtangen= 17,½ Im. und 90 Nadelreisſtangen. 3. Aus beiden Oberfürſtereien: Donnerſtag, den 30. April: 295 Rm. Eichennutzſcheitholz. Nähere Auskunft ertheilen die Oberförſtereien Jägersburg und Lorſch, dieſe fellen auch den Intereſſenten auf frankirte Aufrage vom 20. April ab Auszüge aus dem Bexrſteigerungspro⸗ tokoll ihres Dienſtbezirks gratis und franko zu. Lorſch, den 14. April 1891. Im Auftrag: Großh. Oberförſterei Lorſch. Joſeph. Bank-& Wechsel-Geschäft J6, 4 Mannheim 6, 4 Reichsbank-Giro-Conto. Telefon No. 250 An- und Verkauf von Wechseln, Devisen, 5 Mold- und Silbersorten. An- und Verkauf von Werthpapfieren jeder Art und an allen Börsenplätzen zu billigen Bedingungen. Aufbewakrung von Werthpapieren in offenen oder geschlossenen Depots. Couponseinlösung u. kostenfreie Controlle verloosbarer Effecten. Previsionsfreie verzinsbare Check-Rechnungen. Tratten auf alle grösseren Städte Nord- und Süd-Amerikas. 92605 5 7 1 Mannheimer Parkgeſellſchaft. Einladung zum Abonnement. Das neue Abonnement beginnt mit Dienſtag, den 1. April 1891 an welchem Tage die alten Karten ihre Gültigkeit verlieren. Die Eimtrittspreiſe find: 4929 . Eine Einzelkarte M. 12.— Die zweite Karte M..— b. Für Familien: Die dritte Karte„.— Die erſte Karte„ 12.— Jede weitere Karte„.— Die Aktionäre haben nach§ 9 der Statuten gegen Ablieferung des Dividendenſcheines pro 1891 Anſpruch: bei 1 Aktie auf 1 Abonnentenkarte e ihrer 12„„ 3 2775 unbeſchränkte Zahl Abonnentenkarten U Familie. Soweit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗karten nimmt, als er kraft Beſitzes an Aktien zu beanſpruchen hat, ſo ſind für die . feſtge 199 Peeiß 11 ſ. 5 für Abon⸗ nenten feſtgeſetzten Preiſe zu zahlen. 8 zur Familie gehörig wer⸗ den betrachtet: Der Familienvorſtand deſſen Ehefrau, ſeine minder⸗ d Söhne(unter 21 Jahren(, ſeine unverheiratheten Töchter, owie die zum Haushalt gehörenden, unſelbſtſtändigen Perſonen. (Dienſtboten jedoch nur als Zegleitung der Herrſchaft, oder als Begleitung der Kinder). nſionäre nur inſoweit, als dieſelben das 18. Jahr nicht überſchritten haben. 2. Fremden⸗Karten. Abonnenten können für auswärtigen, bei ihnen wohnenden Be⸗ ſuch Abonnentenkarten mit einmonatlicher Gültigteit, auf Name lautend, zum Preiſe von 3 Mk. nehmen⸗ 5 Aktionären ſteht es frei, zu dieſem Zwecke Dividendenſcheine an Jahlung 1 geben, deren jeder zu J Fremdenkarten die Be⸗ ib recheg rs, tr bitten das verehrliche Publikum dringend, die An⸗ meldungen ſetzt ſchon einreichen zu wollen, da ſpäter bei großem Andrang eine prompte Erledigung unmöglich ſein wird. Für Neu⸗ Abonnenten haben die Karten ſofortige Gültigkeit. ſchule einen Zuſchneide⸗Curs eröffne und ſind die Arbeits⸗ ſtanden Morgens von s bis 12, Nachmittags von 2 bis 6 lihr feßgeſetzt und finden junge Mädchen jederzeit 9255 nahme, 67 Frau Clara Zeller, O0g7, 16, 2, Stock. — Der Vorſtand. Berehrlichen Eltern theile ich mit, daß ich außer der Arbeſts⸗ Mannheimer Lagerhaus⸗Geſelſchaft Iim Manmhbheim. e eeneln. Aat Dampfſchifffahrts⸗Geſellſchaft Neptun in Bremen. Directer Durchverkehr zwiſchen Maunheim und Bremen⸗Hamburg⸗Stettin vermittelſt unſerer Eildampfer Badenia und der Rhein⸗ ſeedampfer der Geſellſchaft Neptun mit einmaliger Umladung in Köln. Wir übernehmen nach genannten Plätzen Güter aller Art, ausgenommen ätzende und feuergefährliche zu billigen Durchfrachten. 7542 Nächſte Abfahrten(nicht vorherzuſehende Ereigniſſe vorbehalten) nach Bremen J. Arion von Hier am 26. er., von Köln am 29. er. „Hamburgd Saturn, 22ꝛ„„„ 28 Stettit. Jaſon„ ⁵„„ 25.„ Nähere Auskunft ertheilt Die Direction Mannheim. Wir beehren uns die Herren Actionaire unſerer Ge⸗ ſellſchaft zu der am Samſtag, den 9. Mai, Vormittags 111 Uhr im Hotel Pfälzer Hof in annheim ſtatt⸗ findenden 7581 ordentlichen General⸗Verſammlung hiermit einzuladen. Gegenſtand der Berathung und Beſchlußfaßung find die in Artikel 22 der Statuten vorgeſehenen Angelegen⸗ heiten. Der Aufsichtsrath. Mannheim, 15. April 1891. Rhederei Independent, Mannheim. Wir beehren uns die Herren Actionäre unſerer Ge⸗ ſellſchaft zu der am 5 Samſtag, den 9. Mai, Vormittags 11 Uhr im Hotel Ffälzer Hof in Maunheim ſtattfindenden ordentlichen General⸗Verſammlung hiermit einzuladen. Gegenſtand der Berathung und Beſchlußfaſſung ſind die in Artikel 22 der Statuten vorgeſehenen Angelegen⸗ heiten. Der Aufsichtsrath. Mannheim, 15. April 1891. 7 7** 27„ Transatlantiſche Güter⸗Berſicherungs⸗ĩGeſelſchaft in Berlin. Rechnungs⸗Abſchluß für 1890. Einnahme(verfichertes Capital M. 811,718,165.—) M. 3,153,292.58 Ausgabe: Riſtorni und Reaſſurance⸗ Prämien 5 5 848958.91 Schäden und Koſten ꝛc. 8 1,599,817.83 Reſervren 8 5 484,350.49„ 2,928,116.23 Reingewinn M. 225,176.35 Reſerven: Laufende Reſerven 5 5 M. 484,350.49 Capital⸗Reſervefond ꝛc. 5„ 404,268.55 Summa M. 888,619.04 Tranatlantiſche Giig derſbennge Heſehf mn Berlin. Gemäß Beſchluß der diesjährigen ordentlichen General⸗ verſammlung vom 14. April 1891 iſt die Dividende auf 75 Rchs.⸗Mk. per Actie feſtgeſetzt worden, deren Ein⸗ ziehung gegen den Dividenden⸗Coupon No. 9 für 1890f bei folgenden Bankſtellen, vom 20. d. Mts. ab, er⸗ 76844% folgen kann: Becker& Co. in Leipig, Deutsche Bank in Berlin, D.& I. de Neufyille in Frankurt a. M. Berlin, den 14. April 1891. Die Direetion. Pfaehler Grab-enkmäler reichhaltiges Lager. Bruno Wolff, Bildkauer. 2044 7, 233. Mannheim 67, 23. 7532 empflehlt: — Krahnen und Hebe- RNoman⸗Bibliothek des General⸗Anzeigers. Für die beiden zuletzt erſchienenen Romane ILin eerdachhnt von M. E. Braddon und Der Verkommene von Max von Weißenthurn. zuſammen laſſen wir eine überaus geſchmackvolle Einbanddecte in gepreßter Leinwand mit eingeprägtem Titel auf Rücken und Deckel des Buches herſtellen. Dier Preis dieſer Einbanddecke beträgt, einſchließ⸗ lich Porto, 30 Pfennig. 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