928 16 r ³ wÄ m Hne an der Boſtkiſte unted Nr. 2388. (Badiſche Bolkszeitung.) Abounement: 50 Pfg. monatlick, Bringerlohn 10 Pfg. mouatlich, durch die Boß bez. inel. Boſtanf⸗ ſchlag M..99 pre Quaxtal. Inferate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfs. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Dopvel⸗Nummern 5 Big der Stadt Maunheim und Umgebung. annheimer Journal. (101. Jabhrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. kiger (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Jouznal Mannheim.“' Zerantwortlich: für den politiſchen u. allg. Theil Chef⸗Redakteur Julius Katz. für den lokalen und prov. Theil Eruſt Müller, für den Inſeratentheil: arl Apfel. Kotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ Druckerei, (Das„Mannheimer Journal“ iſt Gigenthum des katholiſchen Sürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Rannbeim. Nr. 292.(Jelepzen⸗Ar. 218.) * Ein preßprojefß wurde geſtern vor dem hieſigen Schwurgerichte verhandelt; er führte zur Verurtheilung des Redakteurs der hieſigen ſozialdemokratiſchen„Volksſtimme“ zu einer Gefängniß⸗ ſtrafe von zwei Monaten. Der der Anklage zu Grunde liegende Sachverhalt iſt bekannt; der Redakteur des ſozial⸗ demokratiſchen Blattes ließ ſich bei der Beſprechung einer von Herrn Geh. Oberreg.⸗Rath Frech in ſeiner Eigen⸗ ſchaft als Wahlkommiſſar ergangenen amtlichen An⸗ frage zu Ausdrücken hinreißen, welche geeignet er⸗ ſcheinen mußten, den Herrn Landeskommiſſar in ſeiner Beamtenehre anzutaſten. Es wurde die Anklage erhoben und das Schwurgericht hat den Angeklagten als ſchuldig befunden. Indem wir im Allgemeinen auf den unten folgen⸗ den Bericht über den Verlauf der Verhandlung verweiſen, wollen wir hier in kurzen Zügen einigen erläuternden Bemerkungen Ausdruck geben. Die geſtern ſtattgefundene Verhandlung hat bewieſen, daß wir im vollſten Rechte waren, als wir die Anwendung des§ 35 der Wahl⸗ ordnung in dem vorliegenden Falle dahin kennzeichneten, daß der Wahlkommiſſar die Pflicht hatte, die vom ſoz.⸗ demokr. Organ beanſtandete Anfrage an die neugewählten Abgeordneten gelangen zu laſſen, weil die Zweite Kammer bei den Wahlprüfungen die Belege für die Beantwortung der von der Verfaſſung und der vom§35 der Wahlord⸗ nung verlangten Vorausſetzungen einzufordern berechtigt iſt. Der Vertreter der Großh. Staatsanwaltſchaft, der Herr J. Staatsanwalt Dietz, hat geſtern unſere Auffaſſung als eine durchaus berechtigte anerkannt, indem er betonte, daß die etſte Arbeit des Landtags die Prüfung der Man⸗ date ſei; hierzu brauche die Kammer die nöthigen Be⸗ ſcheinigungen, daß die gewählten Abgeordneten wählbar ſind, daß ſie das badiſche Staatsbürgerrecht beſitzen und ihrer Wahl nicht der§S 35 der Wahlordnung entgegen ſtehe. Dieſes erforderliche Material zu beſchaffen, ſei Sache des Wahlkommiſſars, als welcher Herr Frech bei der letzten Landtagswahl fungirt habe. Nicht minder berechtigt war unſere Abwehr der von der ſozialdemokratiſchen„Volksſtimme“ ausgeſprochenen ver⸗ daͤchtigenden Vermuthung, als ob der Herr Wahl⸗ kommiſſar, je nach der Parteiſtellung des Gewählten, mit zweierlei Maß meſſen würde. Wir haben darauf hinge⸗ wieſen, daß den Vorſchriften nicht nur ſozialdemokratiſche, ſondern auch die Abgeordneten anderer Parteien unter⸗ worfen ſind. In der geſtrigen Verhandlung wurde nun feſtgeſtellt, daß anläßlich der vor zwei Jahren ſtattge⸗ fundenen Wahl des nationalliberalen Herrn Conſuls Reiß im Auftrage des Gr. Miniſteriums dieſelben vom § 35 der Wahlordnung verlangten Nachweiſungen er⸗ hoben worden ſind, wie ſie jetzt anläßlich der Wahl des Herrn Dreesbach erhoben werden ſollten. Es wurde ferner in der geſtrigen Verhandlung die Thatſache konſtatirt, daß Herr Dr. Rüdt, der Landtagskollege und Geſinnungsgenoſſe des Herrn Dreesbach, den erbetenen Nachweis geführt habe. Wir haben vor einigen Tagen geſagt:„Was Herrn Dr. Rüdt geſetzlich richtig erſchien, kann doch nicht Herrn Drees⸗ bach beleidigen?“ Der Herr Staatsanwalt hat auch in der Beurtheilung dieſes Falles unſerer Anſicht zugeſtimmt, denn er wies darauf hin, daß bei dem erſten Auftreten der zwei neugewählten ſozialdemokratiſchen Abgeordneten ſich ein greller Widerſpruch, ein fundamentaler Gegenſatz zwiſchen den Beiden gezeigt habe. Die„Volksſtimme“ hatte erklärt: was der Landeskommiſſar verlangt, iſt ein Unrecht, eine Beleidigung, eine Mißachtung des Volkes, und der Parteigenoſſe Rüdt hat gethan, was Dreesbach und die„Volksſtimme“ gebrandmarkt haben. Scmit iſt unſere Haltung in dem Streite um die Beſtimmungen des § 85 eine durchaus korrekte geweſen. Der geſtern verhandelte Prozeß hat aber eine Schattenſeite der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten n einem Theile der Preſſe blosgelegt: es iſt dies die Form der Artikel, die zu den ernſteſten Bedenken Anlaß gibt. Das Recht der freien Kritik ſoll der Preſſe ge⸗ wahrt bleiben, ſie ſoll das Mundſtück der öffentlichen Meinung ſein. Es kann aber doch nicht zweifelhaft ſein, daß die hohe Miſſion der Preſſe herabgewürdigt wird, wenn dieſe ſtatt aufklärend zu wirken, und öffent⸗ liche Angelegenheiten ſachlich zu behandeln, darauf aus⸗ geht, Verbitterung in die Maſſen zu tragen, Thatſachen bewußt zu entſtellen und den Gegner zu verdächtigen. 8 die ſoz.⸗dem.„Volksſtimme“ ſich darauf beſchränkt, ie ihr nicht zuſagenden Beſtimmungen des§ 35 der Waßlordnung zu kritiſiren, ſo hätte Niemand darin et⸗ Seleſente und verbreitetſie was Anſtößiges gefunden; daß ſie über den Rahmen der Sachlichkeit hinaus ſich auf das Gebiet perſönlicher Ver⸗ unglimpfung wagte, hatte ihre Verurtheilung zur Folge und das von Rechtswegen. Es muß den politiſchen Fanatikern klar gemacht werden, daß der Gegner nicht vogelfrei iſt, und daß die bewußte Verhetzung des Volkes noch nicht zu den unveräußerlichen Rechten der ſozialdemokratiſchen und der ihnen geſinnungsver⸗ wandten Journaliſten und Agitatoren gehört.„Der Journaliſt iſt Politiker“, ſo ſagte geſtern der Herr Stagtsanwalt, und er hat damit eine unbeſtreitbare Thatſache feſtgeſtellt. Da aber der Journaliſt durch ſeine Stellungnahme zu den Tagesfragen einen großen, oft ſogar beſtimmenden Einfluß auf die Anſchauungen weiter Volks⸗ ſchichten ausübt, ſo muß er ſich der auf ſeiner Arbeit laſten⸗ den Verantwortung ſtets bewußt bleiben und bei der Behand⸗ lung der öffentlichen Angelegenheiten die Sache non der Perſon treunen. Die Verrohung der Preſſe hat die Verwilderung öffentlicher Sitten zur Folge; dieſe ver⸗ hindert man, indem man dem Volke klar macht, daß, bei aller Freiheit in der Bekennung perſönlicher Mei⸗ nungen, der Kritik doch eine Grenze gezogen iſt, wenn ſie bewußt verhetzend auftritt. Das hat auch das Schwur⸗ gericht anerkannt, indem es geſtern das„Schuldig“ über ein Gebahren ausſprach, deſſen unbehinderte und ſtraf⸗ freie Bethätigung ſchließlich zur Irreführung und Ver⸗ bitterung des Volkes führen müßte. 1* „ Wir laſſen hier den Bericht über den Verlauf der geſtrigen Verhandlung folgen: Den Schluß der Schwurgerichtsverhandlungen per viertes Quartal bildete eine Anklage gegen den 29 Jahre alten ver⸗ antwortlichen Redakteur der hieſigen ſozialdemokratiſchen „Volksſtimme,“ Herrn Hermann Keßler von München, hier wobnhaft, wegen Beleidigung des Herrn Landeskommiſſärs Geh. Oberregierungsrathes Frech in deſſen Eigenſchaft als Beamter. Die Beleidigung iſt verübt worden durch einen in Nr. 238 der hieſigen„Volksſtimme“ erſchienenen Artikel mit der Ueberſchrift:„Eines ſonderbaren Auftretens.“ Der Artikel kritiſirte in ſehr abfälliger Weiſe und in den ſchärfſten Aus⸗ drücken, das von Herrn Landeskommiſſär an den zum badiſchen Landtagsabgeordneten gewählten Herrn Auguſt Drees bach hier geſtellte Verlangen, den Nachweis zu erbringen, daß er die badiſche Stagtsangehörigkeit beſitze und daß ſeiner Wahl keiner der in 8 35 der Wahlordnung vorgeſehenen Fälle ent⸗ gegen ſtehe. Nach dieſem Paragraphen ſind nämlich alle Die⸗ jenigen von der Wahl zum Abgeordneten in den badiſchen Landtag ausgeſchloſſen, welche Armenunterſtützung beziehen, ſich in Konlurs befinden u. ſ. w. Den Vorſitz in der heutigen Gerichtsverhandlung führte Herr Landgerichtsdirektor Weizel, während als Vertreter 15 Staatsbehörde Herr I. Staatsanwalt Dietz ungirte. Nach Bildung der Geſchworenenbank folgte die Verleſung der Anklageſchrift und hieran anſchließend die Verleſung des der Anklage zu Grunde liegenden Artikels, von welchem ins⸗ beſondere folgende drei Stellen von der Anklage als beſonders gravirend betrachtet werden:„—— denn er“(Herr Landes⸗ kommiſſär Geh. Oberregierungsrath Frech)„verlegt ſich dem neuen Landtagsmitglied gegenüber auf Chikanen, die nach An⸗ ſicht des Berichterſtatters geradezu beleidigender Natur ſind“, ferner,„‚—— die büreaukratiſche Verbiſſenbheit der unter⸗ legenen Gegenparteiangehörigen“ und„Herr Regierungsrath Frech wird ſich wahrſcheinlich zu ſeiner Vertheidigung hinter ſeine büreaukratiſchen Vorſchriften ducken“. Der Angeklagte gibt auf Befragen des Präſidenten an, den Artikel ſelbſt verfaßt zu haben, ohne von Jemanden hier⸗ zu veranlaßt oder inſpirirt worden zu ſein. Vielmehr will er den Artikel unter dem Eindruck der am Abend vorher im Badner Hofe ſtattgehabten Verſammlung, in welcher Herr Dreesbach das von Herrn Landeskommiſſär Geh. Oberregie⸗ rungsrath Frech an ihn geſtellte Verlangen öffenklich mittheilte und kritiſirte, geſchrieben haben. Auf die Frage des Präſiden⸗ ten, wie Angeklagter dazu komme, in dem geſetzlichen Vorgehen eines Beamten„Chikanen“ zu erblicken, ent⸗ gegnet Angeklagter, daß er in der Erregung bezüglich des Ausdruckes vielleicht etwas zu weit gegangen ſei. Der Präſident gibt ſeiner Verwunderung darüber Ausdruck, daß der Angeklagte in dem Verlangen des Herrn Frech ein ungeſetzliches Vorgehen erblicke. Die erſte Arbeit des Land⸗ tags ſei die Prüfung der Mandate und hierzu brauche die Kammer die nöthigen Beſcheinigungen, daß die gewählten Abgeordneten wählbar ſind, dat ſie das badiſche Staats⸗ bürgerrecht beſitzen und ihrer Wahl nicht der 8 35 der Wahl⸗ ordnung entgegen ſtehe. Dieſes erforderliche Material zu beſchaffen, ſei Sache der Wahlkommiſſare, als welcher Herr Frech bei der letzten Landtagswahl fungirt habe. Was nun das von Herrn Frech an Herrn Dreesbach geſtellte Verlangen zur Erbringung des Nachweiſes, daß der§ 35 der Wahl⸗ ordnung nicht auf ihn zutreffe, anbelange, ſo ſei doch hier⸗ gegen nichts einzuwenden. Ein Anderer könnte es übel⸗ nehmen, wenn vom Wablkommiſſar über ſeine Perſon die in Rede ſtehenden Erhebungen vorgenommen würden und könnte vielleicht mit Berechtigung ſagen: Warum verlangen Sie dieſen Nachweis nicht von mir, ich hätte ihn in einer Form erbracht, die mich viel weniger genirt. Das Vorgehen, welches Herr Frech gegenüber Herrn Dreesbach beobachtete, ſei doch unter Umſtänden viel rückſichtsvoller, als wenn Herr Frech den Nachweis hinter dem Rücken des Herrn Zeitung in Maunheim und Amgebung. Samſtag, 24 Oktober 1891. Dreesbach erhoben hätte. Angeklagter erwidert, daß nach ſeiner Anſicht ſolche Erhebungen bei Herrn Dreesbach nicht erfor⸗ derlich geweſen wären. Herrn Dreesbach kenne jedes Kind in der Stadt Mannheim, er ſei 2 Jahre lang Mitalied des hie⸗ ſigen Bürgerausſchuſſes geweſen, ſeit dem vorigen Jahre ſei er ferner Mitalied des deutſchen Reichstags und endlich habe er bei der letzten Landtagswahl als Wahlmann funktionirt, was nicht hätte geſchehen können, wenn er nicht die badiſche Staatsangehörigkeit beſitze oder ſeiner Wahl der§ 35 der Wahlordnung entgegenſtehe. Der Präſident entgegnet, daß jede geſetzgebende Körperſchaft ihre Mandate ſelbſtſtändig prüfe; wenn Herr Driesbach als Wahlmann bei der letzten Wahl abgeſtimmt habe, ſo genüge dieſer Umſtand der Kam⸗ mer nicht dei der Prüfung der Rechtmäßiskeit der Wahl: auch der Umſtand, daß Dreesbach Reichstagsabgeordneter ſei, enthebe den Wahlkommiſſar nicht der Pflicht, der Kammer den Nachweis zu verſchaffen, das Dreesbach in den badiſchen Landtag gewählt werden kann. Es hätte ja bei der Reichs⸗ tagswahl auch ein Fehler vorgekommen ſein können. Ange⸗ klagter entgegnet, daß er nicht glaube, daß bei einer Reichs⸗ tagswahl ein ſolcher Fehler unterlaufen könne. Auf die Anfrage des Präſidenten, wie er zu dem Ausdruck„bureau⸗ kratiſche Verbiſſenheit“ komme, ob er Herrn Frech etwa per⸗ ſönlich oder ſonſtwie kenne, entgegnet Angeklagter, daß er Herrn Frech nicht kenne, daß er aber geglaubt habe, daß das Verlangen des Herrn Frech an Herrn Dreesbach nur aus der Gegnerſchaft des Herrn Landeskommiſſärs zu Herrn Dreesbach hervorgegangen ſei. I. Staatsanwalt Hr. Dietz fragt den Angeklagten, worauf ſich ſeine Anſicht, daß das Schreiben des Herrn Frech durch die Gegnerſchaft des letzteren veran⸗ laßt wurde, ſtütze, ob er Herrn Frech kenne oder ob ihm eine Schilderung in dieſer Richtung gemacht worden ſei. Ange⸗ klagter erwidert, daß er Hecrn Frech noch nie geſeben, er habe den Artikel nur unter dem Eindruck der am Abend vorher ſtatgefundenen Verſammlung verfaßt. Staatsanwalt Dietz fragt den Angeklagten weiter, ob er die bezügliche Verfaſſungs⸗ beſtimmung einer Prüfung unterzogen, oder ob er ſonſtwie Jemanden befragt habe, als er den Artikel geſchrieben. Ange⸗ klagter entgegnet, daß das Geſetzbuch auf ſeinem Tiſche ge⸗ legen habe, als er den Artikel verfaßt. Zu Rathe habe er Niemanden gezogen. Auf die Anfrage des Herrn Dietz, ob Augeklagter den§ 41 der Verfaſſung gekannt habe. welcher beſtimmt, daß die Kammer die Legitimationen der neuein⸗ tretenden Abgeordneten prüft, entgegnet dieſer, daß er zwar gewußt, daß jeder geſetzgebende Körper die Mandate ſelbſt prüft, die diesbezügliche Verfaſſungsbeſtimmung habe er jedoch nicht gekannt. Es folgt nunmehr die Verleſung zahlreicher Aktenſtücke, aus welchen bervorgebt, daß während Herr Dreesbach die Erbringung des Nachweiſes unterm 8. Oktober abgelehnt. Herr Dr. Rüdt unter dem aleichen Datum Herrn Frech den gewünſchten Nachweis unterbreitet hat; daß ferner unterm 10, Oktober, demſelben Tage, an welchem der unter Anklage ſtehende Artikel in der„Volksſtimme“ erſchienen iſt, Herr Frech, nachdem Herr Dreesbach die ſelbſtſtändige Erbringung des Nachweiſes abgelehnt hatte, das Großh. Bezirksamt um Ueberſendung dieſes Nachweiſes erſucht, und das Großh. Bezirksamt die erforderlichen Beſcheinigungen auch Herrn Frech zugeſtellt hat, ſo daß die ganze Angelegenheit jetzt geregelt iſt. Endlich wird ein Schreiben verleſen, welches das Großh. Miniſterium vor zwei Jahren an Herrn Frech ge⸗ richtet bat, und in dem derſelbe veranlaßt wird, mit thun⸗ lichſter Beſchleunigung die Beurkundung darüber dem Großh. Miniſterium einzuſenden, daß der bei der Erſatzwahl gewänlte Konſul Kar! Reiß die badiſche Staatsangebörigkeit beſitzt und daß ſich derſelbe in keinem Falle des 8 35 der Wahlordnung befindet. Da nicht zu vernehmen ſind, wird hiermit die Beweiserhebung geſchloſſen. Nach Formulirung der Schuldfrage erhält Herr 1. Staats⸗ anwalt Dietz zur Begründung der Anklage das Wort: Herr Dietz führt ungefähr Folgendes aus: Meine Herren Geſchworenen! Sie haben in der nunmehr zu Ende gehenden Schwurgerichtsperiode die verſchiedenſten Verbrechen abgeurtheilt, theilweiſe ſind ſchwere Strafen ausgeſprochen worden, theilweiſe haben Sie auf Freiſprechung erkannt. In dem letzten Falle, zu deſſen Aburkbeilung Sie handelt es ſich nicht um ein Verbrechen, ſondern um ein Vergehen. Den den Gegenſtand der Anklage bildet eine Beleidiaung, welche desbalb durch das Schwurgericht abge⸗ urtheilt wird, weil ſie durch die Preſſe verübt worden iſt. Die Preſſe beſitzt bei uns ein Privilegium, welches Fr in keinem deutſchen Staat als bei uns in Baden ud in der Heimath des Angeklagten, in Bayern, aufzuweiſen hat, ſie beſitzt das Privilegium der ſchwurgerichtlchen Aburtheilung. Das iſt ein bedeutungsvolles Privilegium, mit welchem die Preßfreiheit und die Freiheit des ganzen Volkes in weſen lchem Zuſammenhang ſteht. Seit einem Jahr genießt auch die ſozialdemokratiſche Preſſe die Preßfreiheit und ſie macht von derſelben den ausgedehnteſten Gebrauch. In der ſozialdemokratiſchen Preſſe werden die Handlungen der Regierung beſprochen, kritiſirt und täglich mehr einer ſcharfen Beurtheilung unterzogen. Auch die Handlungen der Beamten werden bemängelt, kritifirt und vielfach gerügt. Die Beamten wiſſen, daß ſie nicht unfehlbar ſind und nehmen mancherlei die Kritik ſchweigend hin. Aber eine Kritik kann ſich auch der Beamte nicht gefallenlaſſen, das iſt die Kritik in beleidigender Form, Verdächtigungen und Verun⸗ alimpfungen, wie ſie in einem geordneten Staatsweſen nicht vor⸗ kommen ſollten. Um eine derartige Verdächtigung handelt es ſich hier. Es handelt ſich um eine Beleidigung des Herrn Landeskommiſſars Geh. Oberregierungsraths Frech, verüht vom Angeklagten in politiſcher Beziehung und gegenüber einer politiſchen Perſon. kann einige politiſche Bemerk⸗ ungen nicht unterlaſſen. Am 2. Oktober wurden für über die Hälfte der Sitze der badiſchen Kammer Erneuerungs⸗ wahlen vorgenommen und in Mannheim ſind die Herren 2. Seite. General⸗Anzeiger. Mannheim, 24. Oktsber⸗ Dr. Rüdt und Dreesbach gewählt worden. Die Wahl hat ſich in aller Ruße vollzogen, wie es unter der Leitung des Herrn Frech nicht anders erwartet werden konnte. Der Wahlkampf war ein erbitterter. Zablreiche Verſamm⸗ zungen, Reden der verſchiedenſten Agitatoren, Leitartikel der Herren Journaliſten, Flugblätter u. ſ. w. haben die Wähler angefeuert. Der ganze Wahlapparat wurde in Scene geſetzt, ſchwere anſtrengende Tage für die Journaliſten, Redner, Agitatoren und für die Staatsanwälte. Die Letzteren müſſen die Berichte über die verſchiedenen Verſammlungen entgegen nehmen, die Reden leſen und die Flughlätter und Zeitungsartikel an der Hand des Geſetzes prüfen. Ich bin; wäbrend der Wahlperiode nicht ein⸗ geſchritten, obwohl verſchiedene Reden und verſchiedene Zeit⸗ ungsartikel die Grenze des Geſetzes hart geſtreift haben. Die Wahlfreiheit wurde gewabrt. Der 2. Oktober war vor⸗ über gegangen, und ich hatte beſtimmt gehofft, daß nunmehr der Wahlparoxismus vorüber ſei. Aber etwas, was ich bis jetzt noch nicht exlebt, etwas Außerordentliches iſt geſchehen. Der Wahlkommiſſar wurde in den Parteikampf heradgezogen, eine Perſon, die über den Parteien ſtehen ſoll kraft ſeiges Amtes. ie ſchon der Herr Präſident geſagt, iſt es ein Verſfaſſungsgrundſatz, daß die Kammer ſelbſt die Mandate prüft und für giltig oder ungiltig erklärt. Der Wahlkommiſſär hatte von den gewählten Abgeordneten die Erklärung entgegenzunehmen, ob ſie die Wahl annehmen wollen. Dreesbach hat ſotort perſönlich die bejahende Erklärung ab⸗ gegeben, Dr. Rüdt in einem Schreiben. Der Wahlkommiſſär zatte die Beſcheinigung weiter zu verlangen, die von der Kammer verlangt wird; nämlich die Beſcheinigung der Wählbarkeit. Dies hat der Wahlkommiſſär, Herr Frech, in dem vorliegenden Falle gethan. Er bat ſowohl an Hern Dr. Rüdt, als auch an Herrn Dreesbach das Erſuchen gerichtet, diefen Nachweis zu erbringen. Dr. Rüdt es ge⸗ tban, Dreesbach nicht. Der Angeklagte gibt zu, daß der Wahlkommiſſär berechtigt iſt, einen ſolchen Nachweis zu verlangen. Er glaubt aber, daß dieſer Nachweis bei Dreesbach nicht erforderlich wäre, weil derſelbe in Mannheim dekannt iſt, weil er Reichstagsabgeordneter iſt und weil er Wahlmann war. Alle dieſe Dinge ſind dem Wahlkommiſſär allerdings bekannt, aber es handelt ſich hier nicht um die Inſtruirung des Wahlkommifſärs, ſondern um diejenige der zweiten bad. Kammer. Dreesbach iſt zwar in Manuheim ein bekannter Mann, ob man ien aber in Karlsruhe in jeder ſeiner Eigenſchaften kennt, bezweifle ich; und ob man im Seekreis von Herrn Dreesbach; Eigenſchaft als Reichstagsabgeordneter eiwas weiß, balte ich ebenfalls für zweifelhaft. Es könnte leicht ſein, daß die Kammer bei der Prüfung der Wahl Dreesbachs den Nachweis verlangt, daß Dreesbach die erforderlichen Eigenſchaften beſitzt. Und daran muß der Wahlkommiſſär denken. Nicht darum handelt es ſich, was der Wahlkommiſſar weiß, ſondern darum, was die Kammer wiſſen muß; deßhalb gat der Wahlkommiſſar den Nachweis von Dreesbach bezüg⸗ lich ſeiner vollen Wählbarkeit verlangt. Herr Dreesbach hat die Erbringung des Nachweiſes verweigert, der Wahlkommiſſar bat ihn deßbalb bei dem Bezirksamte erhoben und die Sache war damit erlediat, Der Landeskemmiſſar hat alſo auf das 13 das Intereſſe des Herrn Dreesbach und ſeiner ähler dafür wird er angegriffen; ein ver⸗ An ureaukrat genannt, man ſpricht von Chikanen u. ſ. w. n hat darüber einen kleinen Entrüſtungsſturm in Szene zeſetzt der heute Niemand mehr verſtimmt. Hente ſind wir am Ende der Kombödie und der Angeklagte weiß, daß er ſich pro nihilo entrüftet hat. Hätten Herrn Dreesbach und Zer Angeklagte gewartet, bis ſie das Schreiben des Herrn Wahlkommiſſcr⸗ kannten dann wäre der Artikel gewiß gelchrieben worden. Wenn Herr Dreesbach bei einem Rechtsverſtändigen, vielleicht bei dem Herrn Ver⸗ cheidiger, Rechtsanwalk Dr. Roſe nfeld, ſich befragt hätte über die Erbringung des Nachweiſes, dann würde ihm derſelbe gewiß geſagt haben, daß ein ſolcher Nachweis erforderlich iſt, und wenn Angeklagter einen Rechtsverſtän⸗ digen vielleicht meinen Gegner von der Vertheidigung, Herrn Dr. Roſenfeld, über ſeinen Artikel befragt hätte, ſo bin ich überzeust, daß er ihn nicht abgedruckt haben würde. Aber das Schreiben des Herrn Frech an Herrn Drees⸗ bach iſt nicht im Kanzleiſiyl, ſondern in der ver⸗ bindlichſten Form abgeſaßt worden. Herr Frech er⸗ ſucht Herrn Dreesbach, er möge beſorgt ſein für die Einfendung des Betreffenden. Und was ſagt der Artikel zu dieſem Schreiben?„Es athmet die ganze büreankratiſche Verbiſſenheit der Angehörigen der unter⸗ legenen gegneriſchen Partei.“ Das iſt eine ſchwere Beleidigung, wie ſie entſchiedener nicht ausgeſprochen werden kann. Der Zufall iſt manchmal tückiſch. So auch hier. Am 8. Oktober hat Herr Drees⸗ bach es abgelehnt, den Nachweis zu erbringen, und am 8. Oktober hat ſein Parteigenoſſe Dr. Rüdt gethan, was der Angeklagte für ein Unrecht, für eine Beleidigung der Wäbler, für eine Beleidigung des Volkes erklärt. Bei dem erſten Auftreten der zwei neugewählten ſozialdemokratiſchen Abge⸗ ordneten zeigt ſich ein greller Widerſpruch, ein fundamentaler Gegenſatz zwiſchen den Beiden. Die Volksſtimme“ erklärt, was der Landeskommiſſär verlangt, iſt ein Unrecht, eine Be⸗ leidigung, eine Mißachtuns des Volkes, und der Parteigenoſſe Rüdt bat getban, was Dreesbach und die„Volksſtimme“ ge⸗ brandmarkt haben. Wenn es Unrecht war, was Dr. Rüdt gethan— der Ange⸗ klagte bebauptet es in ſeinem Arkikel— ſo bat Herr Dr. Rädt ſeine Würde und diejenige des Volkes mit Füßen trelen laſſen, ſo ſagt die„Volksſtimme“. Wenn es Recht iſt, was Dr. gethan was meine Meinung und jedenfalls auch diejenige der Herren Geſchworenen iſt— dann haben der Angeklagte und Herr Dreesbach gethan, worüder ſie ſich ſchon ſehr häufig luſtig gemacht bei den an⸗ deren Parteien ſie baben eine kleine Enkrüſtungskomödie in Szene 8 Doch noch einen weiteren unangenehmen Streich ſpielt ein Datum dem Angeklagten. Am 10. Oktober verfaßt ngeklagter den unter Anklage geſtellten beleidigenden Artikel und am 10. Oktober hat Herr Frech bereits gethan, was Herr Dreesbach und der Angeklagte gewünſcht haben, er hat die Beſcheinigung über die Wählbarkeit des Herrn Dreesbach bereits vom Großherz. Bezirksamt verlangt und am 10. Oktober hat ſich bereits alles in Wohlgefallen aufgelöſt. Die „Volksſtimme hat die Lärmglocke gezogen, aber der Lärm war wieder einmal um Nichts. Was iſt das Ende vom Lied; Die Blosſtellung eines Abgeordneten der ſozialdemokratiſchen Partei und die Ver⸗ urtheilung eines Genoſſen derſelben. Der Ange⸗ klagte hat den öffentlichen Ankläger ſpielen wollen Jedoch hat er zwei große Fehler gemacht. Er hat die Anklageſchrift veröffentlicht vor dem Schluß des Verfahrens und dann hat er das Geſetz nicht gekannt, was die erſte Vorausſetzung des Auf⸗ tretens als Staatsanwalt oder öffentlicher Ankläger iſt. Der Angeklagte hat den 8 35 der Wahlordnung geleſen, den 8 70 hat er dagegen nicht geleſen. Angeklagter iſt ein Journaliſt, er mußte die Verfaſſung kennen, denn die Journaliſten ſind heutzutage Politiker. Der unter Anklage ſtehende Artikel ent⸗ hält eine ſchwere Beleidigung des Herrn Landeskommiſſars Geh. Oberregierungsraths Frech, des erſten Beamten unſerer Stadt, des erſten Beamten unſeres Schwurgerichtsſprengels; er hat es verſchuldet, daß die Wogen des Wahlkampfes an den Regierungsbeamten, den Wahlkommiſſar, hinaufſpritzen; im Namen des Geſetzes fordere ich ſeine Beſtrafung. Hierauf ergreift der Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt Dr. Roſenfeld das Work zu kurzen Ausführungen, welche höchſtens 3 bis 5 Minuten in Anſpruch nahmen. Er ſei weit Der 70 der landesherrlichen Verordnung dom Jaßr aber geſe das der tzlich nicht die Verpflichtung für einen Abgeordneten eugniß der Wählbarkeit ſelbſt beizubringen. erhebt. Die F am andern Morgen den Artikel in der Erregung geſchrieben ung vorhanden ſeien. In ſeiner Re darauf aufmerkſa wenn er erklärt hätte, beleidigen wollen, wenn er ſeinem Bedauern über das Vor⸗ kommniß Ausdruck gegeben hätte. Die„Volksſtimme“ erhebe ſtändis Angriffe gegen den modernen Staat, gegen die Be⸗ amten, überhaupt gegen die Perſonen, die ſich mit unſerem Staatswefen befaſſen. Es ſeien bei ihm in der letzten Zeit mehrere Anträge auf Erhebung von Anklagen gegen die „Volksſtimme“ imme“ eingereicht worden; was das Ende dieſer An⸗ träge ſei, wiſſe er noch nicht. Die Taktik der„Volks⸗ ſtimme“ ſei eine gefährliche. Die Wirkung des heute zu erlaſſenden Urtheils geze über dieſe Wände hinaus; die ſchärfſte Verurtheilung der Taktik der„Volksſtimme“ ſei durch die ſozialdemokratiſche Partei erfolgt, dieſelbe habe auf dem letzten Parteitage eine Reſolution angenommen, in welcher verlangt wird, daß die Kritik in einer Form geführt werde, die eine ſachliche Auseinanderſetzung der angegriffenen Parteigenoſſen ermöglicht. Es müſſe gefordert werden, daß kein Parteigenoſſe perſönliche Anſchuldigungen oder Anklagen öffentlich erhebe, bevor er ſich nicht von der Richtigkeit der⸗ ſelben überzeugt habe. Es heiße weiter in dieſer Reſolution, daß Wahrheit. Recht und Sitte als Grundlagen für den Ver⸗ kehr unter einander als auch mit den anderen Mitmenſchen anzuerkennen ſeien. Was die Partei alſo innerhalb der Partei thut, ſon ſie auch nach Außen üben. Wahrheit, Recht und Sitte habe der Angeklagte verletzt. Wer den Wahlkommiſſar nicht kennt und ihn aus dieſem Artikel kennen lernt, muß ihn für einen verbiſſenen Bureaukraten und chikanbſen Beamten balten. Viele Tauſende von Arbeitern, welche keine Berührung mit Herrn Frech haben, 31 verſucht, für wahr zu halten, was in dieſem Artikel ge⸗ agt wird, da ſie gewohnt ſind, dem Glauben beizumeſſen, was in der„Volksſtimme“ ſteht. Auf dieſe Weiſe wird Haß geſäet, deßhalb wird eine derartige Taktik verurtheilt, verurtheilt von den eigenen Parteigenoſſen. Wir wiſſen von der Perſon des Be⸗ leidigten, daß der Mann auf eine 40jährige unbefleckte Beamten⸗ laufbahn zurückblickt, daß er als erſter Beamter 15 Jahre unter uns lebt, wir wiſſen, daß er durch ein ſachliches verſöhnliches Auftreten ſich die Achtung und Anerkennung ſeiner Mitbürger erworben hat, 5 er in Ehren ergraut iſt im Dienſte des Vaterlandes. Dieſer Beamte iſt durch einen Schmäzartikel beleidit worden. Gewähren Sie einem Be⸗ amten, was Sie dem niederſten ihrer Mitbürger nicht ver⸗ ſagen: die Genugthuung des Geſetzes! Die Geſchworenen zogen ſich hierauf zurück. Die Be⸗ rathung währte ca. eine Viertelſtunde. Der Spruch der Ge⸗ ſchworenen lautete auf ſchuldig. Der Großb. Staatsanwalt beantragte bierauf mit Rückſicht auf die Schwere der Belei⸗ diaung eine Gefängnißſtrafe von 3 Monaten, während der Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt Dr. Roſenfel d, für eine Geldſtrafe plaidirte, indem der Angeklagte ein völlig unbe⸗ ſcholtener Mann und bis jetzt noch unbeſtraft ſei. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete auf 2 Monate Gefängniß und Tragung der Koſten. Außerdem ſoll das Urtteil gemäß dem Antrage des Staatsanwalts auf Koſten des Angeklagten in folgenden Zeitungen veröffentlicht werden: „Mannheimer Generglanzeiger“,„Neue Badiſche Landesztg.“, „Mannheimer Tageblatt“,„Badiſche Landeszeitung“ in Karls⸗ ruhe,„Karlsruher Zeitung“ und in dem in Offenburg er⸗ ſcheinenden ſozialdemokratiſchen„Volksfreund“. In den Urtheilsgründen wird folgendes ausgeführt: Es iſt feſtgeſtellt, daß ſich der Angeklagte einer Beleidigung im Sinne des 185 des Str.-.⸗B. ſchuldig gemacht hat. Das Gericht hat beſchloſſen, nicht auf eine Geldſtrafe, ſondern auf eine Freiheitsſtrafe zu erkennen, mit Rückſicht auf die Schwere und die pöllige Grundloſigkeit der Beleidigungen. Anderer⸗ ſeits wurde in Betracht gezogen, daß der Angeklagte durch⸗ aus gut beleumundet iſt; freilich iſt hier auf der anderen Seite wieder berückſichtigt worden, daß der Angeklagte ledig ⸗ lich zum Zwecke publiziſtiſcher Senſation ſich nicht geſcheut hat, einen bervorragenden, anerkannt 5 ehrenwerthen Mann, in einer ſo verwerflichen Weiſe herunterzuſetzen. Hiermit erreichte die Schwuraerichtsperiode mit warmen des Herrn Vorſitzenden an die Geſchworenen ihr Ende. err I. Staatsanwalt Dietz: Der erſte Redakteur der „BVolksſtimme! iſt nach ſeiner Verurtheffung durchgebrannt, der zweite Redakteur ging nach Einleitung des Verfahrens flüchtig; ich beantrage gegen den dritten Redakteur nicht deſſen Verhaftung, hoffe aber von ihm, daß er ſich der Strafe nicht entziehen wird. Angeklagter erwidert, daß er ſich des in ihn geſetzten Vertrauens würdig erweiſen werde. Aus Stadt und Jand. *Maunbeim, 24. Oktober 1891. Siitzung des Bürgerausſchuſſes vom 23. Oktsber. Oberbürgermeiſter Moll eröffnet gegen ¼6 Uhr die Sitzung. Anweſend ſind 100 Mitglieder. Vor Eintritt in die Tagesordnung widmet der Vorſitzende dem ſeit der letzten Bürgerausſchußſitzung verſtorbenen Mit⸗ gliedes des Stadtverordneten⸗Kollegiums Ullrich einen Nachruf. Die Verſammlung erhebt ſich zu Ehren des Heim⸗ gegangenen von den Sitzen. Später gedenkt Herr Ober⸗ hürgermeiſter Moll noch des verſtorbenen früheren Stadtraths⸗ Mitgliedes, Herru Hillebrand, hebt deſſen große Ver⸗ dienſte hervor, welche er ſich während ſeiner laugjährigen Thätigkeit im biefigen Stadtrath, ſowie in verſchiedenen ſtädtiſchen Kollegien um das Emporblühen unſerer Stadt erworben bat und erſucht die Verſammlung, ſich auch zu Ehren dieſes Heimgegangenen von ihren Sitzen zu erheben, was geſchieht. Den erſten Punkt der Tagesordnung bildet der ſtadträth⸗ liche Antrag auf Die Herſtellzug cementirter Sehwege über diesSchloß⸗ terraſſe und zur Auffahrt nach der Rheinbrücke. Sty.⸗V. Bouquet empfienlt die Vorlage, welche einen finauziellen Auſwand von 8000 M. erfordert, zur Genehmi⸗ davyn entfernt, zu erklären, daß der Angeklagte ſtraffrei iſt. 1818 heſage, daß wenn die geſetzlichen Bedingungen zur vollen Wählbarkeit eines Mannes zum Abgeordneten nicht vorhan⸗ den ſind, der Wahlkommiſſar dies dem Gewählten zu eröffnen und ſeine Erklärung darüber zu vernehmen hat. Es beſteht Der 8 70 ahlordnung verlange nicht, daß der Abgeordnete den Beweis ſelbſt erbringt, ſondern daß ihn der Wahlkommiſſar rage ſei: Hat der Angeklagte beleidigen wollen oder nicht? Wenn er den Augeklagten richtig verſtanden, ſo gabe dieſer, nachdem er Abends der Verſammlung beigewohnt, Die Herren Geſchworenen müßten erwägen, ob in dem vor⸗ liegenden Fall die ſubjektiven Vorausſetzungen einer Beleidig⸗ plik macht Herr 1. Staatsanwalt Dietz irkſam, daß nach§ 33 der Wahlordnung zum deutſchen Reichstag jeder in den Reichstag Gewählte den Nachweis ſeiner vollen Wählbarkeit ſelbſt erbringen müſſe. Was das Reichsrecht gebiete, könne, wie der Vertheidiger be⸗ hauptet, nach Landesrecht nicht verboten ſein. Ein Ehrenmann ſei beleidigt worden und es ſei deßhalb nur das allein Mannes würdig geweſen, wenn der Beleidiger ſeine Erklärung widerrufen, daß er den Wahlkommiſſär nicht habe e Bei dem zweften Punkt der Tagesordnung: Die Abzweigung der Waſſerleitung von dem ug dem Viebbof führenden 12115 nach den Arbeiten wohnungen der ene Baugeſellſchaft in Einfeld, über welche Angelegenheit Namens des Stadtv.⸗Vorſtandtz ebenfalls Stv.⸗V. Bouquet in empfehlendem Sinne referiſ führt dieſer aus, aus der Vorlage ſei nicht zu erſehen, daß das Waſſer, welches in den Arbeiterwohnungen der Gemeiſ nützigen Baugeſellſchaft nach Herſtellung der zur Berglh⸗ ung ſtehenden Anla 1 meſſers berechnet wird. Das alte Waſſerſtatut beſtehe gegeſ⸗ 1 9 noch zu Recht und da könne man keine Ausnahpe machen. Der Direktor des Gas⸗ widert, daß die Berechnung Waſſermeſſers auch bei dieſer neuen Anla worauf Stv.⸗V. Bouquet erklärt, daß h gegenſtandslos g Stadt der Gem gemeinnützige T ſelbſt gegen die Vorla wenn die Aufſtellung 2 des Waſſerverbrauchs mittels dez eworden wäre. Stv. Hirſch erklärt, daß die einnützigen Baugeſellſchaft für ihre wirklich ge nichts eingewendet haben würde, der neuen Ventilbrunnen, welche auf Koſten der Gemeinnützigen Baugeſellſchaft geſchehen muß, auf die Stadt übernommen worden wäre. Stv. Neuſtadt en⸗ klärt, daß jede Vergünſtigung, welche man in dieſer Richtung der Gemeinnützigen Baugeſellſchaft gewähren würde, nicht die⸗ ſer, ſondern dem Pächter der Häuſer, einem Herrn Springer zu Gute komme, Die ſtadträthliche Vorlage, welche eſne Auz⸗ gabe von 1550 M. erfordert, wird einſtimmig angenommen, Herſtelluns der Waſſerleitung nach der ſtädtiſchen Compoſtfabrik. Es werden nach kurzer Be Debatte bewilligt. Verkauf einer ſtädtiſchen Geländeparzelle an Herrn Hofphotograph Emil Bühle r betr. Auch dieſer ſtadträthliche Antrag wird, nachdem Sty⸗ Diffens ſeine Aunahme empfohken, genehmigt. Antrag auf Zuſtimmung zu dem mit Herrn Ober⸗ bürgermeiſter Beck abgeſchloſſenen Dieuſtvertrag. Stv.⸗V. Stockheim erſucht, den Vertrag oßne weiler Diskußion gutzubeißen, umſomehr, da in der geſtern Abend ſtattgefundenen vertraulichen Vorbeſprechung die einzelnen Bi⸗ ſtimmungen des Vertrags in eingehender Weiſe erläutert und begründet worden ſeien. Stadtv. Hänsler erklärt, daß er und ſeine Partel genoſſen bisher keine Veranlaſſung gehabt hätten, zu der berbürgermeiſterfrage Stellung zu nehmen, da es ibnen ganz gleich ſein könne, ob der Oberbürgermeiſter Moll oder meiſters habe man laſſen. Nach wenn man B im Dienſt der Stadt ſich befinde und denheit des Bürgerausſchuſſes ausgefü laſſen. Dann wür fahrungen gehabt bürgermeiſter Beck ausgeworfenen Gehalt in Höhe von 15,000 Mark, indem er nachzuweiſen verſucht, daß Mannheim im Vergleich zu anderen Städten, Karlsrube und Berlin, den Bürgermeiſtern viel zu hohe Gehalte gewäbre. Wenn man den Gehalt des Oberbürgermeiſters mit denjenigen det Dekopiſten, Bureaugehilfen vergleiche, ſo beſtehe hier nicht Stunde, theilwei ihn verſchiedentli Vorſitzende, Hänsler wiederholt, nicht zu weit auszuſchweifen und bei der Sache zu bleiben, welchen Ermabnungen Redner die Behaup⸗ ſe unter großer Unruhe des Hauſes, welches ch durch laute Zwiſchenrufe Unterbricht. Der gehörten und dieſe Zwiſchenbemerkungen könnten i ſich des Wortes zu drohen. daß ſie gegen den Vertrag ſtimmen werden. Stv. Hirſch: Auf dieſe zum Fenſter hinaus gehaltene Rede des Stv Hänsler gibt es keine würdigere Antwort alz Schluß der Diskuſſion. Dieſer Antrag wird unterſtützt und angenommen. Stb. Fentz verlangt namentliche Abſtimmung, welche hierauf er⸗ folgt. In derſelben wird der mit dem neuen Oberbürger⸗ meiſter, Herrn Beck, abgeſchloſſene Vertrag mit 77 gegen 12 Stimmen angenommen. Antrag auf Genehmigung einer Neuregelun der Gehaltsverhältniſſe des erſten Bürgermeiſters Bräunig. Nach der vom Stadtrath einſtimmig genehmigten Vor⸗ lage ſoll das Gehalt des Herrn Bürgermeiſters Bräunig, welcher bisher 7500 M. bezog auf 10,000 M. erhöht werden⸗ Stv.-B. Selb befürwortet die Vorlage zur Annabme. Der Antrag des Stadtraths ſei eingehend begründet, daß der Stv. V. ſich demſelben nur habe anſchließen können, umſomehr als Herr Bräunig dieſe Aufbeſſerung ſeines Gehaltes wohl verdient. Stv. Fentz erklärt, daß ſie aus finanziellen Gründen ebeufalls gegen dieſe Vorlage ſtimmen würden, welche hierauf gleichfalls mit großer Majorität angenommen wird. Abſchied des Herrn Oberbürger⸗ meiſters Moll. Vor dem letzten Punkt der Tagesordnung erhebt ſich Herr Oberbürgermeiſter Moll und erklärt mit bewegter erhobener Stimme folgendes: Die heutige Sitzung des Bürgerausſchuſſes iſt höchft⸗ wahrſcheinlich die letzte, welcher ich beizuwohnen die Ehre und das Vergnügen habe. Es wird mir deßhalb wohl geſtattel ſein, zum Abſchied noch einige Worte an die Verſammlung zu richten. Die Motive, aus welchen ich mein Amt nieder⸗ lege, ſind zu wohl bekannt. Ich habe während meiner Ab weſenheit dem Stadtrath meinen Rücktritt in einem Brieſt angezeigt und der Sladtrath hat dieſen Rücktritt angenommen, Die Begründung meines Vorgehens iſt eine ſehr einfache, Sie werden mir wobl Alle zugeſtehen, daß die Stelle eines Oberbürgermeiſters unſerer Stadt, die ſich einer ſo alücklichen Entwickelung erfreut, einer Entwickelung, welche namentlich gerade in den letzten 20 Jahren begonnen hat und hoffenklich für alle Zukunft anhalten wird, recht viele und große An⸗ ſprüche ſtellt an Jeden, der im öffentlichen Dienſte ſich be⸗ findet. Andererſeits werden Sie mir auch zugeſtehen, daß am Ende jede Arbeitskraft ihre Grenzen hat und daß, wenn man nahezu 78 Jahre alt iſt, ſich wohl die Frage vorlegen muß und zur Stellung dieſer Frage verpflichtet iſt, ob es im In⸗ tereſſe der Stadt nicht nothwendig iſt, daß eine jüngere Kraſt die Arbeiten übernimmt und fortführt. Ich darf wohl ſagen, daß es ſtets meine Aufaabe war, meine Pflicht nach Möglich⸗ keit zu erfüllen(Bravo!) und alle Beweiſe des Wohlwollenz und Schlußrufe Stadtv. Hänsler erklärt ſchließlich, gung, welche diskuſſionslos ertheilt wird. —— und des Vertrauens, welche Sie mir entgegengebracht und und Waſſerwerkes, Bayer, en, ge vorgeſehen wäre, für dieſen Zweck 13500 M. gefordert, ud ſworkün durch Stv.⸗V. Bouquet ohm tung entgegenſtellt, daß ſeine Ausführungen zu der Sache Behauptung zu begründen ſucht. Die der Verſammlung hn nicht aus dem Konzept bringen. Schließlich ſiehn der Vorſitzende veranlaßt, dem Redner mit der Entziehung ge verbraucht worden, mittels des Waſſer iermit ſeine Anfrage hätigkeit nur dankbar ſein könne, und daß er Beck heiße.(Unruße.) Bei der Wahl des neuen Oberbürger⸗ ian jedoch wieder die Praxis außer Acht ge⸗ ſeiner Anſicht wäre es viel praktiſcher geweſen, ürgermeiſter Bräunig, welcher ſchon 16 Jabre ſeine Stelle zur Zufrie⸗ üt habe, bätte vorrücken de man einen Mann mit praktiſchen Er⸗ . haben. Es falle ihnen nicht ein, ein Urthell über Herrn Beck jetzt abzugeben, ſie würden dies erſt thun, wenn ein praktiſches Stück Arbeit von ihm geleiſtet worden ſei. Sodann bemängelt Redner den für den neuen Ober⸗ das richtige Verhältniß. Redner ſpricht ungefähr eine balbe Oberbürgermeiſter Mokl, erſucht den Stadtv. 00 er· des 8 r⸗ 0„ N· e. * r 1 ‚ 8277 Mannheim, 24. Oktober. Seneral⸗Anzeiger. 3. Seite. die Sie mir beſonders dadurch erwieſen haben, daß Sie mich nach Ablauf meiner erſten Dienſlzeit zweimal wiedergewählt haben, beſtärkten mich in dem Bewußtſein, daß Sie zuge⸗ ſtehen, daß ich das Beſte gewollt und nach Kräften zu för⸗ dern gefucht habe.(Bravol) Wenn ich mich nun von dem Schauplatz des öffentlichen Lebens in das Privatleben zurück⸗ ziehe, ſo muß ich wohl an dieſer Stelle geſtehen, daß es mir im Herzen ſchwer wird, aus dem Amte und vermuthlich mit ihm aus dem öffentlichen Leben zu ſcheiden. Allein es muß ſein, das Intereſſe der Stadt erforderte es, und das allein war maßgebend. Wenn man 21 Jahre an einer Stelle tyätig iſt, dann wird man mit außerordentlich vielen Verhältniſſen vertraut, und die Erfahrungen, welche ich während meiner langen Dienſtzeit gemacht, werden für mich ſtets ein Beweis dafür bleiben, daß die Stadt Mannheim tüchtige Kräfte in ihrem Schooße birgt, und daß unſere Stadt den Vergleich mit anderen Städten in dieſer Beziehung vollſtändig aus⸗ halten kann. Wir alle find für das Hohe und Gute, für das Schöne und Edle ſtets und zu jeder Zeit eingetreten und Sie werden mit der Mannheimer Bürgerſchaft gewiß weiterführen, was wir dis hierher geführt. Wir haben ſtets in inniger Gemeinſamkeit und in ſchönſter Harmonie mit einander für das Wohl der Stadt gearbeitet, und wenn ich jetzt von Ihnen ſcheide, ſo thue ich es mit dem Bewußtſein, daß der Stadt⸗ rath und der Bürgerausſchuß auch meinem Nachfolger, dem jetzgen Herrn Oberbürgermeiſter, das mir bewieſene freund⸗ liche Entgegenkommen zu Theil laſſen werden. Ich ſchließe mit dem Wunſche, daß es Ihnen allen und meinem Nach⸗ folger vergönnt ſein möge, hier noch recht lange in dem glei⸗ chen herzlichen Einvernehmen zu arbeiten für das Wohl der Stadt Mannheim. Meine Wünſche gelten der Stadt Mann⸗ heim! Möge ſie blühen und gedeihen fort und fort, möge das gute Einvernehmen, welches bisher allüberall geherrſcht, erhalten bleiben, zum Wohle der Allgemeinheit und zum Wohle unſerer guten Stadt Mannheim. Nachdem ſich der ſtürmiſche Beifall, welcher der Anſprache des Herrn Moll folgte, gelegt hatte, ergriff Namens des Bürgerausſchuſſes der Obmann des Stv.⸗Vorſtandes, Herr Kommerzienrath Philipp Diffené das Wort zu folgenden Ausfährungen, welche von der Verſammlung ſtehend angehört wurden: M. H. Herzliche warme Worte waren es, welche wir ſoeben aus dem Munde unſeres ſeitzerigen Herrn Oberbürger⸗ meiſters Moll vernommen. Dieſelben waren jedoch nicht da⸗ zu angethan, fröhliche Empfindungen wachzurufen, ſondern ſie vermochten nur Gefühle des ſchmerzlichen Bedauerns einzu⸗ flößen, waren es doch Abſchiedsworte, welche der Herr Vor⸗ redner an uns gerichtet hat. Wir alle ſind durchdrungen von der Ueberzeugung, daß es dem geehrten Herrn Oberbürger⸗ meiſter nicht leicht geworden iſt, von ſeinem ſeitherigen Wirkungskreiſe zurückzutreten, und daß ihn nur zwingende Gründe zu dem Entſchluß veranlaßt haben, den er uns vor einiger Zeit mitgetheilt und den er heute von Neuem beſtätigt hat. Es iſt ihm jedenfalls nicht leicht geworden, ſich mit dem Gedanken ſeines Rücktritts vertraut zu machen, dem Amte zu entſagen, dem er ſo lange vorgeſtanden und das er jedenfalls auch kieb gewonnen hat, wenngleich viele Mühe, viele Arbeit und viele Laſten damit verbunden waren. Mühe, Arbeit und Laſten hat unſer Herr Oberbürgermeiſter jederzeit gern auf ſich genommen im Intereſſe unſerer Vaterſtadt. Ueber die Hründe, welche ihn dazu beſtimmt haben, dieſen von uns be⸗ dauerten Schritt zu thun, hat der Herr Oberbürgermeiſter ſoeben einigen Aufſchluß gegeben. Glaube ich ihn recht zu verſtehen, ſeine Worte richtig zu interpretiren, ſo waren es in der Hauptſache Erwägungen eines Zartgefühls, welches dem Herrn Oberbürgermeiſter nur zur hohen Ehre gereicht. Er fühlt, daß trotz ſeines vorgeſchrittenen Alters körperlich und geiſtig ſeine Kraft noch ungebrochen iſt; allein der Gedanke, daß bei den ſich ſtets mehrenden Aufgaben, welche die Stadt an ſeine Vertreter ſtellt, er vielleicht nicht mehr in der Lage wäre, voll und ganz ſeine Pflicht zu erfüklen, die voll und ganz zu erfüllen bisher ſein größtes Beſtreben, ſein höchſter Ehrgeiz war, veranlaßt ihn, ſeinem Amte zu entſagen. M. H. Lebhafter als fonſt erinnern wir uns heute daran, daß die Beziehungen, welche wir zu dem verehrten Vorſtande unſerer Stadt hatten, jederzeit freundliche, kollegialiſche und in dohem Grade erfreuliche waren. Mit wärmerer Dankbarkeit als in ſonſtigen Tagen, denken wir heute daran⸗ daß er 21 Jahre, die reichſten und beſten Jahre ſeines Lebens, dem Wohle und dem Gedeihen der Stadt gewidmet hat. (Bravo). M. H. Eine Verſicherung kann der Herr Ober⸗ bürgermeiſter in das Privatleben mitnehmen, die Verſicherung, daß die Dankbarkeit und das unerſchütterliche Vertrauen ſeiner Mitbürger ihm nachfolgt.(Bravo.) Wenn ich, m. H. heute nicht länger verweile bei den großen Verdienſten unſeres Herrn Oberbürgermeiſters Moll, wenn ich insbeſondere darauf verzichte, heute ſchon ſeiner vielfachen edlen Charaktereigen⸗ ſchaften zu gedenken, ſo lege ich mir dieſe Entfaltung auf nur aus dem Grunde, weil ich annehme, daß der heutige Abſchied nicht der letzte iſt, weil ich annehme, daß uns über kurz oder lang Gelegenheit gegeben ſein wird, in einer in nächſter Zu⸗ kunft zu veranſtaltenden Feier noch beſonders unſerem ver⸗ ehrten Oberbürgermeiſter zu danken. Eine Anregung in dieſem Sinne ſoll hiermit gegeben ſein. Möge die Feier ſich zu einer der Perſon und der großen Verdienſte des Herrn Ober⸗ bürgermeiſters würdigen geſtalten. M. H. In dieſer Erwar⸗ tung und in der Hoffnung, daß dieſer Wunſch in Erfüllung gehen möge, will ich meine kurzen Ausführungen nicht ſchließen mit dem melancholiſchen Rufe:„Lebe wohl,“ ſondern mit anderen freudiger, hoffnungsvoller klingenden Worten, die ich hiermit an die Adreſſe des Herrn Oberbürgermeiſters richte⸗ mit den Worten:„Auf Wiederſehen! Sie haben ſich bereits erhoben zu Ehren unſeres Herrn Oberbürgermeiſters. Ich darf denſelben wohl nochmals bitten, die Verſicherung un⸗ wandelbaren Vertrauens und junerſchütterlicher Dankbarkeit entgegenzunehmen!(Stürmiſches Bravo!) Oberbürgermeiſter Moll: Dieſe herzliche Anſprache des verehrten Herrn Diffens macht mir den Abſchied von Ihnen nur noch ſchwerer. Er hat mit Recht hervorgehoben, daß es mir nicht leicht ſein kann und nicht leicht ſein werde, von Ihnen zu ſcheiden. Wenn aber Jemandem Dank gebührt, dann gebührt er Ihnen von meiner Seite. Die Empfindungen meines tiefſten Innern gelten Ihnen, gelten dem Wohle der Stadt. Ich ſcheide von Ihnen mit dem herzlichen Dank für alles Wohlwollen, für alle Liebe die ſie mir entgegen gebracht. Mein Herz bleibt Ihnen und der Stadt Mannheim, mag ich noch ſo alt werden.(Bravo!) Als ſich hierauf Herr Moll anſchickte, den Saal zu ver⸗ laſſen, rief Stadtv. Hirſch: M. H. Stimmen Sie mit mir ein in den Ruf: Unſer verehrter Herr Oberbürgermeiſter er lebe hoch! hoch! hoch! Tief ergriffen kehrte Herr Moll nochmals zurück und entgegnete:„Herzlichen Dank! Wenn ich etwas erwiedern wollte, ſo könnte es nur ein Hoch auf unſere Stadt Mann⸗ heim ſein. Möge ſie fortwährend blühen, wachſen und ge⸗ deihen, mögen die heute unter uns herrſchenden Geſinnungen ſich forterben auf ſpätere Geſchlechter, damit ſich unſere Stadt immer ſchöner und herrlicher entfalte! Die Stadt Mann⸗ heim, ſie lebe hoch! Stürmiſch ſtimmte die Verſammlung in dieſe Hochrufe ein, worauf Herr Oberbürgermeiſter Moll den Saal verließ⸗ während den Vorſitz Herr Bürgermeiſter Bräunig übernahm. Den letzten Punkt der Tagesordnung bildete der Rücktritt des Oberbürgermeiſters E. Moll. Siv.⸗V. Diffeneé empfiehlt die diskuſſionsloſe Annahme der ſtadträthlichen Vorlage, welche den Ruhegehalt des Herrn Oberbürgermeiſters Moll auf 6000 M. feſtſetzten und Herrn Moll außerdem zum Ehrenbürger der Stadt ernennen will. Stv. Hänsler verlangt getrennte Abſtimmung, welche er⸗ folgt. Der Antrag des Stadtraths auf Ernennung des Herrn Moll zum Ehrenbürger wird einſtimmig genehmigt, die Feſt⸗ ſetzung des Ruhegehaltes auf 6000 M. dagegen mit allen inen 12 Stimmen der ſozialdemokratiſchen Stadtver⸗ ordneten. Aus der Stadtrathsſitzung vom 22. Oktober 1891. (Mitgetheilt vom Bürgermeiſteramt.) Auf Antrag des Gewerbeſchulraths wird beſchloſſen, dem Modellirunterricht in der Gewerbeſchule inſofern erhöhte Aufmerkſamkeit zuzuwenden, als für das bevorſtehende Winterſemeſter Herr Bildhauer Caſſar dahier einen Theil des Modellirunterrichts mit 5 Stunden pro Woche übernimmt. Der Beſuch der Gewerbeſchule für den Winter 1891/92 iſt ein derart ſtarker, daß die Einſtellung eines weiteren Lehrers nothwendig wird, und ergeht daher beim Großh. Oberſchulrath Antrag auf Einweiſung eines weiteren Gewerbeſchulcandidaten. Die heute dem Stadtrath vorgelegten Voranſchläge flicht und Liebe. (Fortſetzung.) „Welch ſeltene Opferwiligkeit“ ſprach er,„ wie werde ich Nachbruck verbsten. 2⁰ das Euch je vergelten können! Viola konnte einen ſolchen Edelmuth von Magdas Seite nicht faſſen und meinte lächelnd, ihre Liebe zu Rotteck müſſe leine ſehr große ſein, um ſo leicht Entſagung üden zu können. „Das, was ich als mein Glück erkannt, dem könnte ich nun und nimmer entſagen, und müßte ich alles andere opfern,“ ſogte ſie mit leidenſchaftlich bewegter Stimmung. „Selbſt Deine Pflicht?“ fragte der Freiherr betroffen, »würdeſt Du auch dieſe opfern?“ „Sch kenne nur eine Pflicht, und das iſt die meiner Liebe,“ ſagte ſie mit flammenden Blicken, denn ſein enttäuſchter Ton batte ſie gereizt. Gerhard krat erkältet einige Schritte von ibr zurück. „Ich hätte bei Dir mehr Pflichgefühl zu finden gehofft,“ ſagte er mit bebender Stimme. ſeben 5r Gerhard, ſoll die Liebe nicht höher als alles andere „Nicht immer, Viola, nicht immer!“ verſetzte Gerhard ſchmerzlich bewegt:„es gibt Dinge, die uns höher ſtehen müſſen als die leidenſchaftlichſten Gefühle unſerer Bruſt. Und eden das Bewußtſein treuer Pflicherfüllung muß uns gegen ede Verfuchung wappnen, damit wir nicht unterliegen; wie es ſonſt wohl um unſere beſten Grundſätze M Viola hörte ihn ſchweigend an. Die letzten Zeilen ihrer Antter ſtanden jetzt wieder deutlich vor ihren Augen:„Pflicht zein ödes, trauriges Wort, das mit ſeinem Eiſenhauche alle wärmeren Gefühle erſtickt.“ Ja, ihre Mutter hatte recht gehabt, es war ein ödes, rauriges Wort, das den Weg zur Glückſeligkeit verſperrte. b war da das himmelſtürmende Gefühl einer heißen leiden⸗ chen Liebhe, wenn dies eine Wort immer als Grenze bedenklich vor ſich hin. Gerhard betrachtete ſie ernſt. „Viola,“ ſagte er nach längerer Pauſe,„kannſt Du mir unrecht geben?“ Sie ſah zu ihm auff Sie hatte kalt und abweiſend antworten wollen, aber als ſie ſeine dunklen Augen mit dem Ausdruck innigſter Zärtlich⸗ lichkeit auf ſich geheftet erblickte, da ſchwand ihr Groll. Mit einer Bewegung voll reizender Anmuth reichte ſie ihm die Hand, indem ſie in ſauftem Tone ſagte:„Vergib, Gerhard, ich wollte Dir nicht wehe thun.“ Er hielt ihre kleine, bebende Hand feſt und zog die ſchlanke Geſtalt ungeſtüm in ſeine Arme. „Viola, Viola“, flüſterte er leidenſchaftlich,„o könnteſt Du mich ganz verſtehen und klar in meiner Seele leſen, wie glücklich, wie überglücklich wäre ich dann!“ Viola hatte dieſen kleinen Zwiſchenfall bald vergeſſen, aber in Gerhards Seele blieb der Stachel zurück. „Sie wäre im Stande, für eine Leidenſchaft alles zu opfern, ſich und andere; kann das eine Bürgſchaft für die Zu⸗ kunft ſein?“ dachte er beſorgt bei ſich. „Wenn ein Tag kommen ſollte, da ihre Gefühle für mich kälter, ruhiger würden, ſo würde ſie mich vielleicht ohne Be⸗ denken verlaſſen, um einem Phantome nachzujagen. Regt ſich das wilde ungeſtüme Blut ihrer Mutter in ihr? O Gott, nur das nicht, nur das nicht, mein Lebensglück wäre dann für immer vernichtet!“ Der Carvenal brachte für Viola ſo manche Freuden, denen ſie ſich mit voller Luſt hingab. Gerhard gönnte ihr von Herzen dieſe flüchtigen Freuden, wenn er vielleicht auch im Innerſten ſeines Herzens gewünſcht hätte, ſie möge ſein⸗twillen ſich etwas in ihrem Vergnügen zurückhalten, aber Viola dachte gar nicht daran. Sie fand es ſo hübſch, umſchwärmt und bewundert zu werden, und ſo genoß ſie denn ihre kleine Triumphe auch in dem vollſten Maße. Daß es ihre Pflicht geweſen wäre, Gerhard gegenüber gewiſſe Rückfichten zu beobachten, das fiel ihr gar nicht ein. dazwiſchen trat! Sie ſenkte das ſchöne Haupt und blickte pro 1892 des Gaswerks, des Waſſerwerks, der Friedhofskaſſe und der Realſchule werden der Budget⸗Commiſſion zur Prüfung überwieſen. Auf Anſuchen des Vereins Badiſcher Lehrer⸗ innen wird beſchloſſen, für denſelben pro 1892 einen Zu⸗ ſchuß von M. 500 in das nächſte Budget einzuſtellen. Der zwiſchen dem Garniſon⸗Commando Mann⸗ heim und der Intendanz des Hoftheaters abgeſchloſſene Abonnements⸗Vertrag pro 1891½2 findet die ſtadt⸗ räthliche Genehmigung. Die am 16. ds. Mts. durch die Cultur⸗Commiſſion vor⸗ genommene Verſteigerung von Maurerrohr und Streu vom Altneckar bei den großen Neuwieſen, ſowie der Korbweiden am linksſeitigen Neckar ⸗Vorland oherhalb des Schlachthauſes, Loos Nr. 25 des Altneckars und in der Har⸗ lachgewann wird genehmigt. Im Submiſſionswege werden folgende Lieferun⸗ gen reſp. Arbeiten vergeben: 1) Lieferung von Granitrandſteinen für Herſtel⸗ lung der Rheinhäuſerſtraße der Firma Chr. Pfann⸗ ſtiel in Frankfurt a..: 2) die Herſtellung der Erd⸗„ Maurer⸗, Stein⸗ hauer⸗ und Verputzarbeiten zu einer Remiſe auf See Viehhof der Firma Joſ. Hoffmann und öhne; 3) Lieferung von Pflaſterſteinen für Unterhal⸗ tung der gepflaſterten Straßen— Baſalt u. Malaphirſteine— an die Firma Rouſſelle Wittwe Nachfolger in Kleinſteinheim, Hugo Bell in Kuſel und E. Evers in Kirchheimbolanden; 4) die Lieferung des Mobiliars zum Erweiter⸗ ungsbau des allgemeinen Krankenhauſes Schreinermeiſter Heinrich Becker und J. B. erſch. Der bisherige Verbindungsweg zwiſchen der Waldhofſtraße und der Neckarvorſtadt, an der katholiſchen Kirche daſelbſt vorbeiziehend iſt zum Theil auf dem Eigenthum der katholiſchen Kirchengemeinde angelegt und wurde das bezügliche Pachtverhältniß Seitens der Eigen⸗ thümerin gekündigt. Es wurde daher, da ein Bedürfniß hierzu vorliegt, beſchloſſen, dortſelbſt eine geordnete Ortsſtraße herzuſtellen und wird das Tiefbauamt mit den bezüglichen Vorarbeiten beauftragt. Dem ſchon ſeit einer langen Reihe von Jahren im Dienſte der Stadt Mannheim ſtehenden Geometer Herrn Mayher wurde der Titel„Obergeometer“ verliehen. Im bevorſtehenden Winter ſollen ebenfalls wieder an Kinder unbemittelter Eltern Milſch und Wecke in den Volksſchulen verabreicht und daher der bezügliche Aufwand in das Budget 1892 eingeſtellt werden. Erledigung einer Anzahl verſchiedener Geſuche wegen Hausentwäſſerungen, Militärbefreiungen, Wirthſchaftsconceſ⸗ ſionen, Ausſtandsertheilungen u. ſ. w. *Vom Hofe. Geſtern Vormittag ertheilte der Groß⸗ herzog verſchiedenen Perſonen Audienz. Nachmittags nahm Derſelbe den Vortrag des Präſidenten des Evangeliſchen Oberkirchenrathes, Geheimerath Dr. von Stoeſſer, ent⸗ gegen. Heute Nachmittag begibt Sich der Großherzog nach Karlsruhe, um der Einladung des Bürgervereins Karlsruher Liederkranz zu folgen und Abends dem Feſtkonzert und Feſt⸗ ſpiel zur Feier des 50jährigen Jubiläums dieſes Geſangver⸗ eins anzuwohnen. Abends ſpät kehrte der Großherzog nach Schloß Baden zurück. Morgen Sonntag, den 25. d.., werden der Großherzog und die Großberzogin auf Einladung der evangeliſchen Gemeinde ſowie der Stadt⸗ gemeinde Raſtatt dahin fahren und der Einweihung der evangeliſchen Kirche daſelbſt anwohnen. Vor einigen Tagen empfing der Großherzog in Schloß Baden den Profeſſor von Cederschjöld, welcher ſich verabſchiedete, da er nach beendigtem Sommeraufenthalt nun nach Karlsruhe über⸗ ſiedelt, wo derſelbe den Winter wieder zubringen wird. Pro⸗ feſſor von Cederschiöld hat während des vergangenen Som⸗ mers eine große Anzahl Perſonen mit ausgezeichnetem Er⸗ folg behandelt, und es folgen ihm nach Karlsruhe mehrere Patienten zur Fortſetzung der begonnenen Behandlung. *Ordensverleihungen. Der Großherzog hat dem Kaiſerlichen Kreisdireetor Sengenwald in Weiſſenburg das Ritterkreuz 1. Klaſſe, dem Geheimen expedirenden Se⸗ kretär und Kalkulator bei der Geheimen Kriegskanzlei in Berlin, Rechnungsrath Julius Spangenberg, Premier⸗ lieutenant a. D. das Ritterkreuz 2. Klaſſe und dem Haupt⸗ lehrer Franz Werner in Sinzheim das Verdienſtkreuz vom Zähringer Löwen, ſowie dem Königlich Preußiſchen Secondelieutenant und Bataillonsadjutanten Paul Meiſter im 6. Badiſchen Infanterie⸗Regiment Kaiſer Friedrich II. Nr. 114 zu Konſtanz die ſilberne Rettungsmedaille verliehen. Ferner hat der Großherzog dem Geheimen Rath und Pro⸗ feſſor Dr. Czerny an der Univerſität Heidelberg die Er⸗ laubniß zum Tragen des ihm von dem Fürſten von Mon⸗ tenegro verliehenen Kommandeurkreuzes mit Stern des Or⸗ dens Danilos I. und dem Privatdozenten Dr. Wilhelm Fleiner daſelbſt die gleiche Erlgubniß bezüglich des ihm verliehenen Kommandeurkreuzes deſſelben Ordens ertheilt.— Durch Entſchließung des Miniſteriums des Innern wurden die Amtsrevidenten Guſtav Bertſche beim Bezirksamt Weinheim und Ludwig Wolpert beim Bezirksamt Müllheim zu Reviſoren ernannt. Sie war jung, ſchön und wollte alle Vorrechte dieſer Vorzüge genießen; ihr Herz. ihre Liebe gehörten doch nur Gerhard allein. ö Aber es kam ein Tag, an welchem dieſe Liebe auf eine harte Probe geſtellt werden ſollte, und Viola beſtand dieſe Probe leider nicht ſo, wie ſie dieſelbe hätte beſtehen ſollen, um ſich Gerhards Neigung vollkommen würdig zu zeigen. Auf einem Balle, welchen einer von Gerhards Gutsnach⸗ barn gab, begegnete ſie einem jungen Manne, deſſen Schönheit und weltmänniſche Gewandtheit nicht ohne Eindruck auf ſie blieben. Wilhelm von Tonnberg war ein den Frauen ſehr gefähr⸗ licher Mann. Von außergewöhnlicher Schönheit, mit allen möglichen geſellſchaftlichen Talenten ausgerüſtet, war er ſtets ein bevor⸗ zugter Liebling der Damenwelt geweſen. Seine Unwiederſteh⸗ lichkeit war ſprichwörtlich geworden. Im Grunde genommen war Tonnberg nichts weiter als ein leichſinniger junger Mann, der wohl reiche Geiſtesgaben beſaß, ſie aber nur dazu anwandte, um zu blenden und zu bezaubern, und das machte ihm bei ſeinem vortheilhaften Aeußern in der That ſehr wenig Mühe. Ein ſchönes Geficht iſt ein Empfehlungsbrief, der faſt immer nur zu günſtig wirkt; die klügſten Männer laſſen ſich oft täuſchen, wenn ſie einem ſchönen Mädchen ins Antlitz ſehen, wie dann erſt die Frauen! Wohl iſt es wahr, daß eine kluge Frau ſich in einem ſolchen Falle weit weniger täuſchen läßt als ein Mann, aber — es gibt wenig Frauen, die ſo ganz von aller Eitelkeit frei ſind, um ſich nicht durch ſchöne Worte und ein beſtechendes Aeußere blenden zu laſſen. Viola war leider nicht frei von dieſer Eitelkeit, die den höchſten Triumph in der Bewundernng ihrer Schönheit ſucht. Ihre Erziehung war nicht darauf berechnet geweſen, ſie zu lehren, daß die Schönheit der Seele koſtbarer und werth⸗ voller ſei, als diejenige des Körpers. (Fortſetzung folgt.) — Sette. General⸗Anzeiger. Maunheim, 24. Oktober * Vortrag der deutſchen Kolonial⸗Geſellſchaft Ab⸗ theilung Mannheim. Am Samstag, den 26. Okt. Abends 8 Uhr findet auf Veranlaſſung der Abtheilung Mannheim der deutſchen Kolonial⸗Geſellſchaft im Caſino⸗Saale ein Vortrag von Herrn Dr. Faerger aus Berlin über die Verhältniſſe am Victoria⸗Nyanſa ſtatt. Herr Dr. Kaerger hat längere Zeit als Koloniſt in Braſilien gelebt und ſeine Erfabrungen in einem Buche: Braſilianiſche Wirthſchafts⸗ bilder(Berlin 1889) niedergelegt. Auch ſonſt hat er ſich durch juriſtiſche und volkswirthſchaftliche Arbeiten bekannt gemacht. Im Juni 1890 ging Redner in Dienſten der Oſtafrikaniſchen Seehandlung nach Tanga und hat ſich dort ein Jahr aufge⸗ halten und die wirthſchaftlichen Verhältniſſe ſtudirt, auch kleinere Reiſen in das Innere gemacht. Auf Veranlaſſung der deutſchen Kolonialgeſellſchaft hat er ſich eingehender mit den Verhältniſſen am Victoria⸗Nyanſa befaßt und wird den Beſuchern des Vortrags, zumal Herr Dr. Kaerger als guter Redner geſchildert wird ein intereſſantes Bild vor Augen geführt werden. Der Vortrag iſt öffentlich und hat Jedermann freien Zutritt, demſelben können, wie auch bei früheren Gelegenheiten, auch Damen anwohnen. Gasexploſion. Geſtern Abend gegen 8 Uhr fand in der vielbeſuchten Reſtauration„zum deutſchen Michel“ in der Neckarſtraße eine Gasexploſion ſtatt, durch welche zwei Per⸗ ſonen ſtarke Brandwunden davontrugen. Der Hausburſche Rebhholz wollte um die gengnnte Zeit das Licht in dem verſchloſſenen Abort anzünden, als ihm plötzlich beim Oeffnen der Thüre ein ſtarker Gasgeruch entgegendrang. Das Gas entzündete ſich an dem Lichte, welches der Burſche trug und ihm ſowohl wie der direct hinter ihm gehenden 15jährigen Tochter des Wirthes ſchlugen die Flammen ins Geſicht, ſo daß ſie ſtarke Brandwunden in demſelben, ſowie an den Hänuden erlitten. Herr Dr. Gernandt legte beiden Ver⸗ letzten den erſten Verband an, worauf Rebholz nach dem Allg. Krankenhauſe verbracht wurde. Die Urſache des Unglücks konnte bis jetzt noch nicht feſtgeſtellt werden. Braud. Geſtern Abend nach 5 Uhr entſtand im Iſolir⸗ ſpital jenſeits des Neckars, und zwar in der Baracke Nr. 2 rechts, ein Brand, welchem der Dachſtuhl der genannten Ba⸗ racke zum Opfer ſiel. Ein Infaſſe war mit eueranmachen beſchäftigt und als das Feuer zu brennen anfing, fiel das Rohr, welches ſchon vorher ſchadhaft war, um, wodurch der Brand entſtand. Die Bewohner des Spitals griffen alsbald ein und wurden ſpäter durch die Berufsfeuerwehr kräftig un⸗ terſtützt, ſo daß das Feuer auf ſeinen Herd beſchränkt blieb. Der Schaden dürfte ſich auf etwa 300 Mark belaufen. „Muthmaßliches Wetter am Sonntag, den 25. Okt. Während der Kern des jüngſten Luftwirbels von der iriſchen Weſtküſte unter theilweiſer Abflachung nach Mittelnorwegen gewandert iſt, rückte das Centrum des Hochdrucks in Nord⸗ rußland ſüdwärts und macht nach Ausgleichung einer Lokal⸗ Depreſſion in Polen ſeinen Einfluß um ſo deutlicher auch auf unſere Gegenden geltend. Ueber Oberitalien liegt ein, wenn auch vorerſt ſchwaches Theilmaximum, das von Spa⸗ nien her weiteren Sukkurs erhalten dürfte. Ein neuer Luft⸗ wirbel iſt vorerſt nicht in Sicht. Demgemäß ſteht für Sonn⸗ tag und Montag nach kühlen Nächten und dielfach auftreten⸗ den Frühnebeln tagsüber trockenes größtentheils heiteres und ei ziemlich mildes Wetter in Ausſicht. Meteorolsgiſche Beobachtungen der Station Mann⸗ heim vom 24. Oktober Morgens 7 Uhr. rometer⸗ Thermometer f Höchſte und niederſte Tem⸗ 82—5 in Celſius peratur des verg. Tages in mam Trocken] Feucht Stärke Maximum Minſmum 745.0.170.9 0 175.8 90 Windffille; 1: ſchwacher 2: etwas ſtärker ꝛc.; 8: Sturm: 10: Orkan. ſtarker Nebel. Sielbau Nachrichtendienſt. Mannheim. chtungen vom 23. Aut 24. Oktober. Seußachtengszeit Grundwaſſerſtände Meteorologiſche Beobachtungen Temperatur Hygro⸗RegenHöhe Lae Stunde 1% K2 in Eelſ. meter 2z Slangen Lüber Norqmꝗ Null] Maz. Min, Temp. 00 mum. 28. Mit..——[16,83 755— 7 7 28. et( 165 3014 bo— 7 4. Sert., os, 96089,57 8004l40 80 91½% Engesneuigkeiten. —Verlin, 21. Okt. Auf der Oberſpree derun⸗ glückt find geſtern Nachmittaa in der fünften Stunde zwei junge Leute im Alter von 17 und 18 Jahren. Ihr Boot wurde in der Nähe der Liebesinſel von einem Spreekahn 9 5 8 8 Nur einer der jungen Leute konnte gerettet erden. SGerlin, 21. Okt. Wegen Entfübrung einer Minder⸗ jährigen verhaftet wurde in der Nacht vom Montag zum Dienſtas in einem Gaſthof am Stettiner Bahnhof ein Bau⸗ meiſter F. aus Paſewalk. Trotzdem er verheirathet und Bater mehrerer Kinder iſt, hat er mit der noch nicht 16ährigen Tochter eines dortigen Gaſtwirtbes ein BVerhäl angeknüpft und iſt mit ihr entflohen. Das Paar war am Montag Abend hier angekommen und wollte am Dienſtag die lucht nach Hamburg fortſetzen. Der Vater batte die Abweſenheit des Mädchens bald bemerkt, fuhr mit dem nächſten Zuge hierher, wobei ihn beſtimmte Spuren leiteten und ſtieg durch Zufall auch in demſelben Gaſthofe ab. Als er, um noch etwas zu eſſen, gegen 11 Uhr Abends ſich in den Speiſeſaal begab, fand er dort das Pärchen eifrig plaudernd an einem Tiſch ſitzen. Es kam nun zu einer heftigen Auseinanderſetzung, und der Baumeiſter wurde durch zwei Schutzleute nach der Wache geſchafft. Die junge Dame aber kehrte geſtern Morgen mit ihrem Papa hübſch nach Paſewalk zurück. „Aus ElſaßLothringen, 20. Okt. In Rappolts⸗ weiler wird zur Zeit ein neues Reichspoſtgebäude ganz in altelſäſſiſchem Stil aufgeführt. Ueber dem Portal hat der Staats ſekretär Dr. v. Stephan das in Stein gehauene Relief⸗ bildniß des im Jahre 1801 in Rappoltsweiler geborenen be⸗ rühmten Phyſikers Karl Auguſt von Steinheil, weſcher ſich bekanntlich durch ſeine Entdeckung, die Erde zur Rückleitung der Telegraphirſtröme zu benutzen, unſterbliche Verdienſte um die Entwickelung der Telegraphie erworben hat, anbringen und allen noch lebenden direkten Verwandten Steinheils ein Lichtdruckbild des Gedäudes überſenden laſſen. Paris, 22. Okt. Im Süden haben die Ueber⸗ chwemmung en großen Schaden angerichtet. In Laurent⸗ es⸗Bains bei Privas ſind 8 Häuſer eingeſtürzt. — London, 28. Okt.(Telegr). Depeſchen aus den Provinzen melden andauerndes Hochwaſſer in Folge von Regengüſſen. Namentlich in Weſtengland ſind tauſende von Aeckern unter Waſſer, die Gutsbeſitzer und Pächter ſind ſchwer geſchädigt; auch das Themſethal iſt theilweiſe über⸗ ſchwemmt. —London, 23. Okt. Geſtern wurde der Verſuch ge⸗ macht, den Expreßzug von Eaſtbourne nach London durch auf die Schienen gewälzte Eiſentheile zur Entgleiſung zu bringen. Die mit der größten Geſchwindigkeit fahrende Maſchine paſſirte indeß die Hinderniſſe ohne Unfall. Dieſer Vorgang erregt ein um ſd größeres Aufſehen, als in den letzten Tagen be⸗ xeits zwei ähnliche Attentate auf die Great⸗Weſtern⸗Eiſenbahn fialtgefunden haben 9 Theater, Kunſt und Wiſßenſchaft. Spielplan des Großh. Badiſchen Hof⸗ und Natio naltheaters in Mannheim vom 24. Okt. bis 2. Nov. Samſtag 24. Okt.:(A4)„Die Burgruine“.„Scene aus Lucia“,—„Der zündende Funke“.— Geſangs Vorträge. Fräulein L. Heyman als Gaſt.— Sonntag, 25.:(5) „Die Hugenotten“. Montag, 26.:(A)„Die zärtlichen Ver⸗ wandten“. Dienſtag, 27.:(4)„Das verlorene Paradies“. Mittwoch, 28.:(B)„Das Buch Hiob“.—„Maurer und Schloſſer“. Donnerſtag, 29.: Volksvorſtellung:„Die Zau⸗ berflöte“. Verkauf der nummerirten Plätze von Dienſtag, 27. ds., Mitktags 3 Uhr ab, an der Tageskaſſe.(Concert⸗ ſaal⸗Eingang.) Freitag, 30.:(A)„Der Raub der Sabinerin⸗ nen“. Sonntag, 1. Nov.:(8)„Aida“. Montag,.:(5) „FJerréol“. In Vorbereitung für die Oper:„Die Meiſter⸗ ſinger von Nürnberg“(8. Noy.).(Neu einſtudirt.)„Lohen⸗ grin“.(Neu inſcenirt).„Joſeph und ſeine Brüder“.„Der Barbier von Bagdad“.(Neu).„Iphigenia in Aulis“. (Wagners Bearbeitung, In Vorbereitung für das Schau⸗ ſpiel:„Wilhelm Tell“(10. Nov.).„Schuldig“(neu, 13. Nov.).„Julius Cäſar“.„Der Richter von Zalamea“. „Der Bauer als Millionär“. „Er. Hof⸗ und Nationaltheater. Die Intendanz des Hoftheaters macht nochmals darauf aufmerkſam, daß heute Samſtag, zwecks eines letzten Gaſtſpiels der Coloratur⸗ ſängerin Fäulein Louiſe Hehmann von Amſterdam, eine Thegtervorſtellung in das Wochenrepertoire eingeſchoben wurde, um auch die verehrlichen Abonnenten der Abtheilung A mit dieſer Künſtlerin bekannt zu machen. Das Nähere be⸗ ſagen die ausgegebenen Theaterzettel. Bayrenth, 28 Okt. Es wurde beſchloſſen, im nächſten Jahre Parſiſal, Triſtan und Iſolde, Meiſterſänger und Tann⸗ häuſer aufzuführen. Aeneße Nachrichten und Felegramme. Karlsruhe, 23. Okt. Man darf, dem„Schw..“ zufolge, wohl als ſicher annehmen, daß in das Budget die Mittel für die Beſetzung des Präſidentenpoſtens im Mi⸗ niſterium des Innern aufgenommen werden. Bekanntlich be⸗ kleidete Staatsminiſter Dr. Turban ſowohl dieſen Poſten wie denjenigen des leitenden Staatsminiſters, welchen er noch inne hat. »Berlin, 23. Okt. Aus dem haͤuslichen Leben des Kaiſers verdient ein kleiner Zug wohl Mittheilung. Da der Kaiſerin der Vollbart des Kaiſers nicht beſonders gefallen zu haben ſcheint, ſo hat ſich der Kalſer denſelben abnehmen laſſen und ſeiner Gemahlin damit eine Ge⸗ burtstags⸗Ueberraſchung bereitet. Der kleine Zug zeigt, wie harmoniſch und einfach, man möchte faſt ſagen, wie gut bürgerlich das Kaiſerpaar leht. Berlin, 23. Okt. Die„Norddeutſche Allgemeine Zeitung“ erfährt, die Vorlegung der Handelsverträge mit Italien und Oeſterreich⸗-Ungarn an den Reichstag werde vorausſichtlich in den erſten Tagen der zweiten Novemberhälfte erfolgen. Ferner meldet ſie auf Grund einer an maßgebender Stelle eingeholten Information, die Behauptung der„Kreuzzeitung“, daß das ſtrafgericht⸗ liche Verfahren gegen den Geheimrath v. Bleichröder wegen Meineids wieder aufgenommen werden folle, ſei unrichtig. Allerdings habe infolge von an die Staats⸗ behörden gerichteten Eingaben eine Prufung des Sach⸗ verhaltes ſtattgefunden, dieſelbe habe aber zu irgend—⸗ welchen ſtrafrechtlichen Maßnahmen gegen Bleichröder einen Anlaß nicht ergeben. »Berlin, 23. Okt. Der Koloniahrath berleth in der heutigen Sitzung die Etatsentwürfe für Togo und Südoſtafrika durch. In der nächſten Sitzung, die am Samſtag um 10 Uhr ſtattfindet, findet die zweite Be⸗ rathung der Zollordnung für Oſtafrika und der für die Miſſionsgeſellſchaft zu gewährenden Zollbegünſtigungen ſtatt. Der Kolonialrath wird am Samſtag wohl ſchon geſchloſſen werden können. Berlin, 23. Okt. Der König von Rumä⸗ nien trifft dem Vernehmen nach nächſten Dienſtag in Potsdam ein. Wien, 23. Okt. Wie verlautet, hat Serbien ſeine Zuſtimmung zu den Handelsvertragsver⸗ handlungen in München ausgeſprochen und baldigſte Entſendung ſeiner Delegirten zugeſichert. Es dürften daher demnächſt in Munchen die Verhandlungen zwiſchen Oeſterreich und Serbien aufgenommen und daran höchſtwahrſcheinlich vertrauliche Beſprechungen zwiſchen den deutſchen und ſerbiſchen Vertretern geknüpft werden, zur wechſelſeitigen Orientirung für die ſpäteren gleichartigen Verhandlungen. Da die Haondelsvertrags⸗ verhandlungen Oeſterreich⸗-Ungarns mit der Türkei bis zum 1. Januar 1892 vorausſichtlich nicht beendet ſein dürften, werden die Regierungen Oeſterreichs und Ungarns demnächſt in den beiderſeitigen Parlamenten eine neuer⸗ liche Verlängerung des beſtehenden Proviſoriums mit der Türkei und Bulgarien beantragen. Bregenz, 23. Okt. Der Sektionsrath beim Han⸗ delsminiſterium Edmund Czelechowski aus Wien gerieth heute bei Erprobung einer Dockmaſchine in das Räder⸗ werk und blieb ſofort todt. Paris, 23. Okt. Ein Berichterſtatter des„Temps“ in Aix telegraphirt, daß der Erzbiſchof ihm geſtern ge⸗ ſagt habe, er habe zu dem Briefe an den Miniſter voll⸗ kommen recht gehabt. Er habe gar nicht im Sinne ge⸗ habt, irgend Jemanden zu beleidigen. Der Correſpondent fügt hinzu, man verſichere, der Erzbiſchof habe zwar den Brief unterzeichnet, ſei aber nicht der Verfaſſer. Man habe ihn durch Liſt dazu gebracht. Hier wird behauptet, Carnot würde den Erzbiſchof, falls er verurtheilt werden follte, ſoſort begnadigen. * Paris, 23. Okt. Im Handelsminiſterium wird eine Vorlage über die Errichtung eines Schiedsamtes für Streitig⸗ keiten zwiſchen Arbeitgebern und Arbeitern vorbereitet, um Ausſtände zu vermeiden. Paris, 23. Okt. Die ägyptiſche Regierung hat infolge der von Frankreich erhobenen Vorſtellungen beſchloſſen, die Anwendung der Polizeireglements, was Frankreich betrifft, hinauszuſchieben. »Marſeille, 23. Okt. Das von Madagascar kommende Packetboot„Riogrande“ berichtet: Am 12. September ging das deutſche Schiff„Amaranth“ auf den Riffs bei Tamatave unter. * Arras, 23. Okt. In Marles ſtriken an fünf⸗ hundert Kohlenbergleute. Lloyd.50 höher, Waghäusler 1 pCt. matter. *Mailand, 23. Okt. Die jetzt überall beendete Wein, ernte iſt in Menge wie in Güte faſt durchgehends als„gul zu bezeichnen. Ebenſo verſpricht die Olivenernte ein befrie⸗ digendes Erträgniß. Maunheimer Handelsblakt. Maunheimer Effectenbörſe vom 23. Oktober, An der heutigen Börſe notirten Anilin⸗Aktien 272.50 G, Weſteregeln 149.50 G. Mannheimer Zuckerraffinerie waren zu 107 pEt., Brauerei Eichbaum zu 105 pCt. geſucht; waß⸗ rend Material fehlte. Fraukfurter Mittagbörſe vom 23. Oktober. Die von Paris vorliegenden ſehr matten Boulevard⸗No⸗ tirungen, namentlich der Rückgang von Spaniern, Italienern und Ruſſen ließen eine flaue Börſe erwarten. In der That eröffnete man hier auf weiter abgeſchwächtem Niveau. Im Laufe der Börſe hatte ſich der Preisſtand nichts deſtoweniger doch ziemlich behaupten können, ungeachtet Paris in ſeiner matten Haltung beharrte. Die Speculation ſchien die Ge⸗ legenheit für Deckungen ausnutzen zu wollen, auch fand ſich wohl mancher Baiſſier durch die Nähe des Ultimo veranlaßt, ſeine früher abgegebenen Werthe heute zurückzukaufen. Aus dieſem Grunde konnte ſelbſt für geraume Zeit eine gewiſſe Feſtigkeit Platz greifen, bis der Schluß auf neuerdings abge⸗ ſchwächte Pariſer Notirungen ſich wieder matter geſtaltele. Das Geſchäft war ziemlich belebt. Staatsbahn fanden auf Wiener Imvuls viel Beachtung und konnten die ganze letzte Einbuße zurückgewinnen. Von Montanwerthen waren Laurg feſt, Bochumer 1 pict. niedriger, Harener ca. 1 pCt., Gelſen⸗ kirchener.50 pCt. matter, Alpine gaben nahezu 3 pCt. nach. Concordia verloren.50, Courl.80. Andere Induſtrieaktien ſehr ruhig, Anilin.50, Heidelberger Cement 1 pCt., Nordd. Privat⸗Dis⸗ konto 3⅝ pCt. Fraukfurter Effecten⸗Soeietät v. 23. Okt., Abends 6½ Uhr. Oeſterr. Kredit 240½, Diskonto⸗Kommandit 173.80, Berliner Handelsgeſellſchaft 138, Dresdener Bank 135 80, Banque Ottomane 106.20, Wiener Bankverein 91¼, Interngt. Bank Berlin 108.30, Oeſterr. ⸗ franz. Stgatsbahn 242½ Lombarden 91, Heſſ. Ludwigsbahn 110,40, Pfälz. Nordbahn 115, Gotthard⸗Aktien 132.20, Schweizer Central 150, Schweizer Nordoſt 118.70, Union 77.60, Jura⸗Simplon St.⸗Act. 64, 5proc. Italiener 88.20, Ungar. Goldrente 89.70, Zproc. Por⸗ tugieſen 36.30, Spanier 66.20, Ottom. Zoll⸗Obligat. 86.40, Aproc. Griechen 60.30, La Veloce 71.80, Alpine 57.80, Gelſen⸗ kirchen 151.30, Harpener 179.25, Hibernia 147.40, Concordia 114 50, Laura 114, Bochumer 116.50. Maunheimer Produktenbörſe vom 23. Okt. Weizen per November 23.40, März 1892 23.05; Roggen Nov. 23.80, März 1892 23.35; Hafer Nov. 15.05, März 1892 15.90; Mais Nov. 15.25, März 1892 14.25, Tendenz: behauptet Trotz matterem Amerika blieb die Stimmung für Welzen eine feſte; es kamen jedoch keine nennenswerthen Umſätze zu Stande. Roggen behauptete ſich ſehr feſt, aber auch darin war der Verkehr ein ſchwacher. Hafer wurde zu höheren Preiſen per November aus dem Markt genommen. Mais feſt, aber verkehrslos. Amerif. Produkten⸗Märkte. Schlußcourſe vom 23. Olt, New⸗Nort Chicago Monat 5 Weizen] Mais Schmalz Caffee Weizen Mais Schmalz Februar—.———————— März———— 10.80——— April——————— Mai——————— Juni—————————— Juli—————.————— Auguſt———————.————— September————————— Oktober 10874 65.————.—————.— November 105— 63——— 11.10————— Dezember 1058 561/4———.— 95/ 44⁰8— Januar 107¼ 58%—— 10.80— Mai 1892 111⁰ 517—.— 17.85 102½ 42¹4— Schifffahrts⸗Nachrichten. Nanheimer Pafen⸗Verkehr vom 23. Oktober. Schiffer ev. Kap Schiff. Kommt, von Ladung Ctr. Ha fenmeiſterei.. Karbach Rhein Köln Secer— Veckhuyſen Stolzenfels Rotterdam 7— Hafenmeiſterei IV. Unger Poſeidon Hochfeld Kohlen.˙⁰ÿi Schmitt Martin 175 7 5150 Pfleger Oniſe 55 5 2740 Müßig elena 15 4200 Weuſtenfeld Raab, Karcher u. Co Duisburg 1 800⁰0 Biefang Seydlitz Ober⸗Weſel 85 8000 Gieſen Freiheit Ruhrort 2 122⁰0⁰0 Kappes Johanna Eperbach Steine 650 Müller Geyr. Marx 5 Altrip 5⁴⁰ Jakob D. Blüm 1 8 85 5⁰⁰ Hartmann D. Blüm 4 1* 9 5⁴⁰ Floßholz: angelommen 995 cbm., abgegangen 1491 obm. RNhein⸗Damofſchifffahrt.„Kölniſche und Düſſeldorfer Geſellſchaft“ Per ſenen⸗ und Güterbeförderung nach allen Rheinſtationen bis Rotterdam und in Verbindung mit der Great Eaſtern Company nach London via Harwich.— Abfabrt von Mannheim v. 16. Okt. ab: Norg. 5½ Uhr bis Köln-Düſſeldorf ⸗ Arnheim—Rotterdam und Zwiſchenſtatiegen.— Abfahrten von Nainz Morgens 7½¼ und 10 Uhr bis Köln, 41 5is Koblenz und Mittags 12 Uhr nach Mannbeim. Weitere Auskuuft über Frachten ꝛc. ertheilt die Agentur. New⸗Vork, 23. Oktober.(Telegr. Schiffsbericht der Red Star Anie, Antwerpen.) Der Poſtdampfer Rhynland, welcher am 10. Okt. von Antwerpen adgefahren war, iſt heute wohlbehalten hier angekommen. Mitgetheilt von der Generalagentur Conrad Herold in Mannheim. Wafferſtauds⸗Nachrichten. Nbein Singen, 28 Okt 148 m.—.03. Konſtanz, 23 Okt. 3 35 m. +.02 Kaub, 23. Okt..65 m. +..00 Hüningen, 28. Okt. 2 23 m +70 16. Kebl, 28 Okt, 2 43 n +.22. Sauterburs, 28 Okt 3 70 + 0 15 Warau, 23. Okt. 3 72 +(17 Mannbeim, 24. Olt. 3 44 m + 0 22 Wrainz, 23 Okt. 89 m—( 08. Geld⸗Sorten. Koblenz, 28 Okt..88m. + 0 65. Köln, 23 Okt..78 m. +.08 Nubrort 28 m. +.00. Necar. Wannbeim 24 Okt. 3 88 40,11. Heilbronn, 24. Ott..66 m.—.08, Dulaten Mk..60—65 Ruſſ. Imperials Mk. 16.60—85 2 Fr.⸗Stücke„ 16.10—13 Dollars in Gold„.15—19. Engl. Souvereigns„ 20.27—31 Aaähmeſchine nur allein zu haben bei Martin becker 4.4 —— N von Hartwig& Vozel, Dresden. Cacao Vero Senafte, eten fögliches en nes Coen, pulver(ganz nach holländiſcher Art bereitet) 1992² per Pfund 2 Mark 80 Pfennig. Hauptniederlage Mannheim, Planken P 3. 1(Inh. F. Modes) Zarte, schöne Haut, feinen Teint vermittelt D0OERINGS SEIFE chemisch geprüft auf ihren Werth und begutachtet als die 228 Seife der Welt, Preis 40 Pfg. Zu haben in alleu Parfümerien Droguerien und Colonialwaarengeschäften. Nrnr ne . rrr r Mannheim, 24. Oktober Herbſt⸗Konkrol⸗ perſammlungen 1891 kandwehrbezirk Heidelberg. Bezirk des Haupt⸗Melde⸗ Amts Heidelberg. Dieſelben werden mit den in im Kontrole obigen Kontrolbezirks ſtehenden Dispofitions⸗Urlaubern, Reſerviſten u. den zur Dispofition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften wie folgt abgehalten: Amtsbezirk Mannheim. An 9. November 1891,Nach⸗ mittags 3 Uhr im Schulhofe zu Ladenburg für die Gemeinden Schriesheim, Ladenburg u. Neckarhauſen. Diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1879, welche in der Zeit vom 1. April 1879 bis ein⸗ ſchließlich 30. September 1879 in den aktiven Dienſt eingetreten ſind, haben bei der diesjährigen Herbſtkontrolverſammlung zu er⸗ ſcheinen, da ſie hierbei zur Land⸗ wehr II. Aufgebots übergeführt werden. Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mitbring⸗ ung ihrer Militär⸗Papiere pünkt⸗ lich zu geſtellen. Weitere Be⸗ fehle gehen den Mannſchaften nicht zu. Verſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Kontrolverſammlung haben die ge⸗ ſetzlichen Strafen zur Folge. Königliches Kommando des Landwehr⸗Bezirks Heidelberg. Vorſtehende Bekanntmachung des Königlichen Bezirks⸗Kommandos Heidelberg haben die Bürger⸗ meiſter⸗Aemter Schriesheim, Ladenburg und Neckarhauſen ſechs Mal in geeigneten Zwiſchenräumen 7 chehen, ppt en, und wie ehen, ſpäte⸗ ſtens bis zum 6. November 5 85 dem Hauptmelde⸗Amt Heidelberg anzuzeigen. 20598 annheim, 22. Oktober 1891. Gr. Bekanntmachung. Die Vornahme der geſetzlichen Impfung betreffend. (299) No. 110,436. Da die Impfpertode für dieſes Jahr demnächſt endigen wird, und eine große Anzahl impf⸗ pflichtiger Kinder noch nicht zur Borſtellung gelangte, weiſen wir wiederholt darauf hin, daߧ 2 des Reichs⸗ Impfgeſetzes vom 8. April 1874 beſtimmt,„der Im⸗ pfung mit Schntzpocken ſoll jedes Kind vor dem Ablaufe des auf ſein Geburtsjahr fol⸗ genden Kalenderjahres unter⸗ zogen werden, falls es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern über⸗ ſtanden hat“, und daß ferner nach§ 14 deſſelben Geſetzes Eltern, Pflegeeltern und Vor⸗ münder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne geſetz⸗ lichen Grund und trotz er⸗ folgter amtlicher Aufforder⸗ ung der Impfung entzogen geblieben find, mit Geld⸗ ſtrafen bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft werden können. Wir machen nun die Säu⸗ migen darauf aufmerkſam, daß ihnen zur Vorſtellung der Kinder zur unentgelt⸗ lichen Impfung letztmals in dieſem Jahre am Mittwoch, 28. und Samſtag, 31. dieſes Monats, Nachm. 2 bis 3¼ Uhr, im Impflokale R 2, 2, Zimmer 22 Gelegenheit geboten wird und daß ſie bei fernerem Unter⸗ laſſen der Vorſtellung ihrer Kinder ꝛc. ganz empfindliche Beſtrafung zu gewärtigen gaben. 20688 Mannheim, 23. Okt. 1891. Großh. Bezirksamt. Dr. Fuchs. Jahrniß⸗Verſteigerung. Der Erbtheilung wegen werde ich aus dem Nachlaſſe des ver⸗ lebten Verwalters Theodor küller im Verwaltungsge⸗ bäude 2. Stock der Fabrik Wohl⸗ Minen 20629 twoch, 28. Oktober d.., Vormittags——3 Uhr und Nachmittags 2½ Uhr eeezahung öffentlich ver⸗ öbel, Bettung, Herren⸗ und Frauenkleider, Golb⸗ und Silber⸗ Weißzeug und ſon⸗ iges Hausgeräthe. tannheim, 22. Oktober 1891. Gg. Voiſin, Waiſenrichter. Ladung. Nr. II. 20708. 1. Dienſtknecht Johann Schultheiß, geb. am 13. April 1855 zu Schottenſtein, zuletzt hier, und 2. Commis Otto Dalchow, geb. am 2 i in Hamburg, zu letzt„Erſterer unbekannt wo abweſend, Letzterer in Amerika, werden beſchuldigt, als Wehrmänner II. Aufgebots ausgewandert zu ſein, ohne von ihrer bevorſtehenden Auswander⸗ ung der Militärbehörde Anzeige erſtattet zu haben. — Uebertretung gegen§ 360 Zif. 3 R. StG. B.— Dieſelben werden auf Anord⸗ A 1 Großh. Amtsgerichts hier ar 29088 Samſtag, 19. Dezember 1891, Vormittags 8½ Uhr vor das Großh. Schöffengericht hier zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentſchuldigtem Aus⸗ bleiben werden dieſelben auf Grund der nach§ 472 St.⸗P.⸗O. von dem Kgl. Meldeamt hier am 30. Junt und 14. Auguſt 1891 ausgeſtellten Erklärungen verurtheilt werden. Mannheim, 23. Oktober 1891. Die Gerichtsſchreiberei Großh. Amtsgerichts. Hoerſt. Bekanntmachung. No. 344. Zur Aufſtellung des Lagerbuches für die Gemeinde Mannheim, Gemarkungstheil jen⸗ ſeits des Neckars, gemäß landes⸗ herrlicher Verordnung vom 11. September 1883 iſt Tagfahrt auf Montag, 26. October d. Is., und die folgenden Tage jeweils von Morgens 8 Uhr an in das Rathhaus zu Mannheim(Parterre Zimmer No. 3) anberaumt. Diejenigen Eigenthümer von Liegenſchaften, le deren Gunſten Gründdienſtbarkeiten beſtehen, werden aufgefordert, dieſe unter Anführung der Rechtsurkunden dem unterzeichneten Lagerbuchs⸗ beamten in der Tagfahrt zu bezeichnen. 20477 Mannheim, 18. Oktober 1891. gez. Leipf, Bezirksgeometer. No. 16443. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, 19. Oktober 1891. Bürgermeiſteramt: Bräunig. Winterer. Bekauntmachung. Die Erd⸗, Maurer⸗, Steinhauer⸗ und Verputzarbeiten zur Herſtellung von 2 Wartehallen an die ſtädtiſchen Brauſebäder ſollen an einen oder zweiUnternehmer vergehen werden. Angebote hierauf ſind bis Montag, den 26. Oktober, Vormittags 11 Uhr beim Hochbauamte einzureichen, woſelbſt die Zeichnungen u. Be⸗ dingungen eingeſehen werden können und die Arbeitsverzeich⸗ niſſe erhältlich ſind. 20523 Mannheim, 22. Oktober 1891. Das Hochbauamt: Uhlmann. Arbeit⸗Bergebung. Die Lieferung der Granitband⸗ ſteine und die Ausführung der Schloſſerarbeiten zu einer Elnfrie⸗ digung der Vorgärten an der Friedrichſchule ſollen werden. Angebote hierauf ſind bis ſpä⸗ teſtens „Samſtag, den 31. Oktober, Vormittags 11 Uhr“ bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt die Bedingungen eingeſehen und die Arbeitsver⸗ zeichniſſe in Empfang genommen werden können. 20685 Mannheim, 23. October 1891. Hochbauamt. Herſtellung von ee d auf dem neuen Viehhof. No. 2495. Die unterm 26. ſtattgehabte September l. J. Submiſſion auf Berſtellung von Cementgehwegen auf dem neuen Viehhof wird hiermit als aufge⸗ hoben erklärt. 20633 Mannheim, 22. October 1891. ee aſten. Rheinsalm Soles, Turbots Merlan Zander, Schill Hechte, Karpfen Schleien Kieler Sprotten Bismarck⸗Häringe u. ſ. w. 20716 Ph. Gund, te Elegante Coſtüme werden unter Garantie gutſitzend, ſchon von 7 M. an angefertigt. 19605 Breiteſtraße, S gäckerei C. Bertele, D 6, 14 empfiehlt wieder ſein prime einſtes 20608 Hutzelbrod. Derjenige, welcher den Korb in C 1, 15 mitgenommen hat, wird gebeten denſeben bis Mon⸗ tag zurückzubringen, andernfalls, da er erkaunt wurde, gerichtlich belangt wird. 20702 im Wege]e des öffentlichenAngebots vergeben! „4, III. 2 General⸗Anzeiger. 50 Ichns! 65 Johann Schreiber]! Schwetzingerſtraße, Meckarſtraße Neckarſtadttheil empfiehlt friſch eingetroffen: Krieger-Verein — O-* 2 Oin. Sonntag, den 25. ds. Mts., Abends 8 Uhr Gemüthliche Zußa zeenknt * UAfammenkut im Lokal B 6, 6(Prinz Frie Um zahlreiches Eyſchei 20695 84 enerſu Der Vorſtand. Maunheimer Liedertaſel. Samſtag, 24. Okt., Abds. ½0 Uhr Geſammt⸗Probe. Sängerbund. Samſtag, den 24. ds. Mts. Geſammt⸗Probe. Anfang präcis ½9 Uhr. 20692 (Mezuani, Mezzanelli, Maccaronelli). Mailänder 1 Friſche 8 ſellſi 15 601 517“ FIr Geſelſchaft„ mR. 25. Setober 1891. Austern Ausflug I ach ſoeben eingetroffen. 5 1% d: Moriz Mollier . l. Mit⸗ Telephon 488. n, ſowie Parmeſauküſe. (Prima Oſtender 0718 Nubf. „Backofenbauer Peter Andres e. T. 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Parla, Walzer von Arditi, geſungen von Fräulein Louiſe Heyman. Erhöhte Eintritts⸗Preiſe. Sonntag, den 25. Oktober 1891. Vorſtellung im Abonnement B. Hugenotten. Große Oper in 5 Abtheilungen von Seribe. Muſik von Giacomo Meyerbeer. (Orcheſterdirigent: Herr Hofkapellmeiſter Frank.— Regiſſeur: Herr Hildebrandt.) Margaretha von Valois, Königin von Navarra, Schweſter des 12 8 von Frankreich Graf von St. Bris, kathol. Edelmann, Gouverneur des douvre.Hr. Livermann. 15 1 1 Frl. Tobis. Valentine, ſeine Tochter.. Frl. Mohor. Graf von Nevers, Herr Knapp. Tavannes, Herr Rüdiger. Coſſes, De Retz, Meéru, Je Herr Grahl. Herr Starke J. Herr Deckert. Hr. Hildebrandt. Herr Goetjes. Herr Döring. Frl. v. Bartberg. Fräul. Schelly. Herr Peters. baer Sachs. (dar Starke II. Herr Strubel. katholiſche Edelleute Page der Königin Ehrendame derſelben 8 5 Ein Diener des Grafen von Neverz 0 Mönche„ Ein Nachtwächter Herr Derſchuch. Bois Roſs, proteſtantiſcher Soldal Herr Erl. Katholiſche und proteſtantiſche Edelleute. Hofherren, Hefdamen, Pagen und Diener der Königin. Pagen und Diener des Grafen von Nevers. Zigeuner und Zigeuner⸗ innen. Studenten. Katholiſche und proteſtantiſche Soldaten. Leibwache der Königin. Schaarwache. Muſikanten. Schiffer. Bürger und Volk. In den beiden erſten Abtheilungen in der Touraine, in den 3 letzten in Paris. Zeit: Der 24. Aug. 1572 und die ihm vorausgehenden Tage, im 2. Akt: Gruppirungen, im 3. Akt: Zigeunertanz, im 5. Akt: Ball im Hotel de Nesle. arrangirt und getanzt von der Balletmeiſterin und Solo⸗ 55 tänzerin Fräul. L. Dänicke, den Damen des Ballets und — den Figurantinnen. l Ballet Kaſſeneröffn. ½6 Uhr. Anfang 6 Uhr. Ende ½10 Uhr. 8 — Erhöhte Eintritts⸗Preiſe.