— DAmtiget „Jonenal Naunheim.“ In der Baße gag en er Badiſche Vollszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung.(Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: . Berantwortlich: Abonnement: für den politiſchen u. allg. Then Shef⸗Redakteur Inlius Katz, 50 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfs Einzel⸗Nummern 3 Pfg Doppel⸗Nummern 5 5 0 * annheimer Journal. (102. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. für den lokalen Eruſt für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Kotationsdruck und Berlag der Dr. H. Haas ſchen Buch⸗ Druckerei, (Das„Maunheimer Jourusl““ in Sigenthum des kacholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Nannheim. und prov. Theil Müler, Nr. 2.(Celephon⸗Ar. 28.) Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Mannheim und Amgebung. Sonntag, 3 Januar 1892. *Pit Politik der Handelsverträge. Mitten hinein in eine wichtige handelspolitiſche Ent⸗ wicklung fällt diesmal der Beginn des neuen Jahres. Die neuen Tarifverträge haben erſt theilweiſe und nur in Berlin und Budapeſt die parlamentariſchen Berath⸗ ungen paſſirt; über die Verträge mit der Schweiz ſteht an beiden Orten Verhandlung und Beſchlußfaſſung noch aus. In Brüſſel, Bern und Rom ſind kaum die Vor⸗ bereitungen für die parlamentariſche Erledigung der Ber⸗ kräge getroffen. Indeſſen beſteht kein Zweifel, daß die handelspolitiſche Neuordnung in Mitteleuropa, wie ſie durch die Verträge zwiſchen den fünf Staaten hergeſtellt werden ſoll, rechtzeitig vor dem 1. Februar 1892 ge⸗ ſetzlich vollſtändig geſichert ſein wird. Mit demſelben Tage, an welchem die Tarifverträge Frankreichs erlöſchen, werden die neuen Verträge in Kraft treten, und was nunmehr noch an Erleichterung und Sicherung des inter⸗ nationalen Verkehrs in Europa und in anderen Welttheilen beſtehen wird, wird dem Ganzen zu danken ſein, welches man wohl nicht unrichtig das Syſtem der deutſchen Handelsverträge nennen darf, da das deutſche Reich die entſcheidende Initiative zu den neuen friedlichen handelspolitiſchen Vereinbarungen er⸗ griffen hat. Die nächſten handelspolitiſchen Aufgaben liegen für das deutſche Reich und für die bisher dem Syſtem beigetretenen Staaten auf derſelben Grundlage. Deutſchland wird auch mit anderen Staaten zu neuen Verträgen zu gelangen ſuchen; der neue Vertragstarif, den es nunmehr zugleich mit der Meiſtbegünſtigungsclauſel anzubieten vermag, wird, wie es ſich in vielen anderen Fällen bewährt hat, auch hier eine erfolgreiche Aktion er⸗ möglichen, insbeſondere wenn die deutſche Regierung ge⸗ eigneten Falls auch über den durch die bisherigen Ver⸗ tragstarife gezogenen Rahmen hinauszugehen bereit; die deutſche Gewerbthätigkeit kann dabei überwiegend nur Vortheil haben. Aber auch die vier anderen Staaten ſind darauf angewieſen, mit den übrigen europäiſchen Ländern eine neue handelspolitiſche Anknüpfung zu ſuchen, und jede neue Vereinbarung wird wiederum allen ande⸗ ren betheiligten Stagten mehr oder minder zum Vortheil gereichen. Man hat nicht mit Unrecht hervorgehoben, daß die neuen Verträge nicht ſowohl erhebliche Verkehrs⸗ erleichterungen ſchaffen, ſondern weit mehr nur gegen neue Verkehrserſchwerungen ſchützen werden. Es iſt bei dem Ueberwiegen der ſtark ſchutzzöllneriſchen Strömung im Weſten und im Oſten Europas kaum anzunehmen, daß neue Verträge einen anderen, mehr freihändleriſchen Charakter tragen werden. Aber wenn auch gegenüber der Schutzzöllnerei vorwiegend nur defenſtver Art, wer⸗ ÄP6fnv2.mm...ͤͤͤ—KüK——.— Feuilleton. — Die beleidigte Lady. Eine Geſchichte, welche in Wiener Damenkreiſen lebhaftes Intereſſe dervorrufen wird, beſchäftigt gegenwärtig die Pariſer Geſellſchaft. Eine Duell⸗ affaire wegen eines in einem Wiener„Atelier“ verfertigten Damenkoſtüms— ein ſolcher Vorfall zählt ſelbſt in der Hauptſtadt Frankreichs zu den Seltenheiten. Seit einigen Wochen weilt in Paris Lady., welche durch ein genial „komponirtes“, zugleich bezauvernd einfaches Winterkoſtüm ſo⸗ wohl bei der Ariſtokratie, als auch bei den reichen Bürger⸗ lichen Senſation erregt. Die eigentliche Senſation lag jedoch darin, daß die wunderbare Toilette nicht bei dem derühmten Pariſer Damenſchneider Worth, ſondern in einem Wiener Ge⸗ ſchäft angefertigt worden war. Während das Entzücken der öſterreichiſchen Damenkolonie in Paris über den Erfolg der Wiener Hauſes ſo groß war, daß an deſſen Chef eigens eine Anerkennungsadreſſe geſendet wurde, waren einige Pariſer Chauviniſten verſtimmt. Eine Kundin von Monſieur Worth verbreitete das entetzliche Gerücht, daß die Trägerin des Koſtüms gar keine Lady ſei und einer— horribile dictu! einer Magnetiſeurfamilie entſtamme! Dieſes Gerücht kam der Lady zu Ohren und ſie verſtändigte hievon ihren Gemahl. Lord ., deſſen Gattin mit den höchſten engliſchen Ariſtokraten ver⸗ wandt iſt, forderte den— Gemahl der Urheberin des Ge⸗ rüchts zum Duelle, da er die Dame ſelbſt nicht zur Rechen⸗ Aaaat ziehen konnte. So ſteht dermalen die merkwürdige aire. — OHerr Ochſenkopf, der poetiſchen Namens ſtand dieſer Tage in Wien wegen Falſch⸗ meldung vor dem Strafrichter. Auf die Frage wie er heiße, gab der Angeklagte anfänglich eine ausweichende Antwort. Er bemühte ſich, dem Gerichte klarzuſtellen, daß eine bös⸗ willige Hand, die im Taufregiſter ſeines Heimathsortes ſeinen wahren Familiennamen Oſſenkopf in Ochſenkopf umgeändert habe, Schuld daran ſei, daß er vor Gericht ſtehe⸗ Oſſenkopf ſei eigentlich der richtige Name, der ihm gebübre. Richter (beſtimmt):„Sind Sie Derjenige der ſich fälſchlich Oſſen⸗ kopf gemeldei oder ſind Sie es nicht?“— Anaeklagter(re⸗ ſignirt):„Ja, ich bin der Ochſenkopf.“ Der Richter verur⸗ theilte Hrn. Schſenkopf zu einer Geldſtrafe von 2 fl u. legte ihm nahe, daß er um Namensänderung nachſuchen könne, wenn ihm der Ochſenkopf unangenehm ſei. Angeklagter:„Ah Eigenthümer dieſes wenig den doch alle dieſe Verträge einen weſentlichen Fortſchritt gegen die Theorie wie die Praxis der autonomen Zoll⸗ politik bedeuten und auch weiteren nothwendigen Refor⸗ men die Wege ebnen. gerfolgungen det Deulſhen in Bußland. Es muß leider mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß der barbariſchen Judenvertreibung ſich Maßnahmen ähnlicher Art gegen die deutſche Bevölkerung in Ruß⸗ land anſchließen werden. Kann auch von einer Ver⸗ pflichtung der deutſchen Regierung gegen Ausgewanderte nicht die Rede ſein, ſo wird doch weder ſie noch die deutſche Bevölkerung Deutſche in der Noth verlaſſen wollen. Die deutſchen Auswanderer aus Rußland wer⸗ den daher mit Sicherheit auf Unterſtützung zu rechnen haben. Die Zahl der Deutſchen in Rußland wird ſich auf etwas mehr als eine Million belaufen. Davon ent⸗ fallen etwa 120,000 auf die ſogenannten deutſchen Oſt⸗ ſeeprovinzen. Obwohl die Deutſchen hier immer in der Minderheit geweſen ſind, etwa 16 Prozent der Ge⸗ ſammtbevölkerung, ſind ſie doch bis auf den heutigen Tag das herrſchende Element geweſen. Die Mehr⸗ zahl der Deutſchen in Rußland iſt jedoch in kleinen Gemeinden über das ungeheuere Zarenreich ver⸗ theilt vom Weißen bis zum Kaspiſchen und Schwarzen Meere und von den preußiſchen Grenzen bis zum Ural. Selbſt in Sibirien wohnen einige Tauſend Deutſchen und auch in den zentralaſtatiſchen Beſitzungen Rußlands wur⸗ den Anſiedler deutſchen Stammes gezaͤhlt. Am dichteſten wohnen die Deutſchen zuſammen in den Gouvernements Sſamora Saratow, Piotrkow, Warſchau, Livland, Ka⸗ liſch, dann in Cherſon, Kurland, Plozk, Petersburg, Sſu⸗ walki und Volhynien. In Finland lebten früher viele Deutſche, heute keine. Sie ſind in der ſchwediſchen Be⸗ völkerung aufgegangen. In den letzten Jahren find deutſche Koloniſten aus Rußland nach Weſtpreußen und Poſen gekommen und dort würde noch für viele Acker⸗ bauer Platz ſein. Aber auch denen, die in der Ferne bleiben wollen, wird Hilfe und Unterſtützung nicht fehlen. Aus der Türkei ſind wiederholt Geſuche um deutſche Koloni⸗ ſten gekommen. Vielleicht kommt man jetzt auf ſie zurück. So⸗ wohl in Kleinaſten als in der europätſchen Türkei eröffnet ſich unſeren fleißigen Landsleuten ein geeignetes Feld zur Bethätigung ihrer Arbeitsluſt. Daß die Deutſchen in Rußland ernſteren Zeiten als ſie bisher geweſen, ent⸗ gegengehen, dürfte ziemlich ſicher ſein. In verſchiedenen nothleidenden Gouvernements wurden Flugſchriften ver⸗ breitet, in denen die Deutſchen als die Urſache der Hungersnoth bezeichnet werden. Infolge deſſen befürchten ameee VVTTVTVTVTCCCCCCCVVVTPVFVFVTT—————... ̃———— nein, bin ich's bis jetzt geweſen, dann bleib' ich auch der Ochſenkopf.“ — JIn der Stadt Srimsby in England wurden die Bürgermeiſter früher auf abſonderliche Art gewählt die 15 den reſpektwidrigſten ſymboliſchen Deutungen Anlaß giebt. Man führte die Bewerber auf den Gemeindeanger, verband ihnen die Augen und ließ Jeden ein Bündel Heu halten. Ein Kalb wurde dann in ihre Mitte gebracht; derjenige, von deſſen Bündel das Thier zuerſt fraß, wurde als neues Stadtober⸗ haupt feierlich proklamirt. Rufſiſche Juſtiz. Aus dem Gouvernement Wilna wird folgender Vorfall gemeldet: Der im Dorfe Dukſchte ſeß⸗ hafte Kaufmann Salo Zimmermann bat zwei bildhübſche Töchter, die ſchon ſeit längerer Zeit die Aufmerkſamkeit der dortigen Lebemänner erregten. Man ſtellte an den Vater das Anhuchen, ſeine Töchter taufen zu laſſen, und als er dieſes Anſuchen zurückgewieſen hatte, verſchwand das jüngere Mädchen plötzlich aus dem Hauſe Die Nachforſchungen, welche Zimmermann nach dem Verbleib ſeiner Tochter an⸗ ſtellte, blieben längere Zeit erfolglos. Infolge einer ano⸗ nymen Anzeige gelangte er endlich zur Kenntniß, daß ſich ſeine Tochter im Hauſe einer Frau am äußerſten Ende des Ortes befände. Mit Hilfe von Polizeiorganen drang man in das Haus und fand dort in einem Keller das Mädchen mit einer eiſernen Kette an die Wand geſchmiedet. Die Fran gab an, ſie ſei von Zimmermann ſelbſt dafür bezahlt worden, das Mädchen an der Kette zu halten, damit es den Ruſſen nicht in die Hände falle. Obwohl Zimmermann und deſſen Tochter die Angabe der Frau als Verleumdung erklärten, die Tochter überdies ausſagte, ſie ſei gewaltſam zu dieſer Frau gebracht worden, erklärte das Gericht noch am ſelben Tage Zimmer⸗ mann der väterlichen Gewalt über ſein Kind für verluſtig. Er wurde überdies verhaftet. Das Mädchen wurde Tags darauf nach griechiſch⸗orientaliſchem Ritus getauft und wird nächſter Tage die Frau eines ruſſiſchen Beamten. Dem Kaufmann Zimmermann wird demnächſt wegen„Mißbandlung ſeiner Tochter“ der Prozeß gemacht werden. „— Auch eine Siebesklage. Newyork, 31. Dezbr. Eine eigenthümliche Klage gelangte kürzlich vor dem Ober⸗ gericht des Staates Indiana zum Austrag. Eine Mrs. Leah Haynes beſchuldigte eine Miß Flora Knowlen, ihr die Liebe ihres Gatten abſpenſtig gemacht zu haben, und verlangte als Schmerzenspflaſter 100,000 Dollars. Die Richter waren in erſter Inſtanz mit der Beklagten der Anſicht, daß nach den die daſelbſt anſäſſigen Deutſchen den Ausbruch einer gegen ſie gerichteten Volksbewegung. Einem noch unkontrolltr⸗ baren Gerüchte zufolge ſollen bereits im Gouvernement Penſen mehrere Deutſche von der Volksmenge ermordet worden ſein. Aus Stadt und Jand. * Maunheim, 3. Januar 1892. e Patent⸗Liſte badiſcher Erſinder. Angemeldet von: Otto Maurer in Lahr: Verfahcen der Vorhereitung von Pflanzenfaſern für die Bürſtenfabrikation und die Spinnerei. — Bernh. Fiſcher in Mannheim: Aus Hohlcylindern zu⸗ ſammengeſetztes Flußfahrzeug.— L. Schmidt u. Co. in Brötzingen⸗Pforzheim: Verfahren zur Herſtellung von Feuer⸗ anzündern.— Ertheilt an: E. R. Butler in Ueberlingen: Malkaſten. Gebrauchsmuſter⸗Liſte. Eingetragen für: Anugust van der Vor, Aſſſſtent in Karlsruhe Kombinirte Fußbeklei⸗ dungs⸗Geſundbeits Sohle.— C. Schammeringer in Mannheim: Fahrrad⸗Cylinder⸗Laterne.— Eiſenwerke Gag⸗ genau.⸗G. in Gaggenan: Schlitten mit Handhebeln und Stöſſern.— E. Pechmann in Karlsruhe: Notenlotto zur leichtfaßlichen Erlernung und Uebung des Notenſyſtems.— Actiengeſellſchaſt für Uhrenfabrikation in Lenzkirch: Pendel⸗ aufhängung mit Regulirwelle.— Merck u. Arens in Frei⸗ geicr Smyrnabonbons aus Zucker, Syrup, Haſelnüſſen und eigen. *Zur Ausſtellung von dentſchen Weinen auf der Weltausſtellung in Chicago. Der Ablauf des Anmelde⸗ termins für die Collectivausſtellung iſt von Seiten des Herrn Reichscommiſſärs, in Folge diesbezüglichen Erſuchens des geſchäftsführenden Comités, auf den 11. Januar k. J. ver⸗ ſchoben worden. Einzelanmeldungen zu der Collectivausſtell⸗ ung müſſen bis ſpäteſtens den 9. Januar in den Händen des Schriftführers Herrn H. W. Dahlen in Geiſenheim a. Rh. ſein.— Die Pfälziſche Handels⸗ und Gewerbekammer hat auf nächſten Montag 4. Januar, Nachmittags halb 3 Uhr in den Saalbau in Neuſtadt eine von Weinproducen⸗ ten und Weindändlern berufen, um mit denſelben die geplante deutſche Collectiv⸗Weinausſtellung in Chicago 189 3 zu berathen und über die in dieſer Richtung bereits geſchehenen Schritte ſowie über die Ausſtellungsbedingungen zu berichten. Der Zutritt ſteht Jedermann offen und wäre eine recht zahlreiche Betheiligung ſehr erwünſcht womit das Inkereſſe an der Ausſtellung in möglichſt weite Kreiſe ge⸗ tragen werde. *Himmelsſchan im Monat Jaunar. Merkur rechtd ⸗ läufig im Schützen, iſt Morgenſtern, aber wegen ſeines nied⸗ rigen Standes ſchwer zu finden. Venus geht als Abendſtern 2 bis 3 Stunden nach der Sonne unter, nimmt an Helliskeit zu ünd befindet ſich in der zweiten Hälfte im Waſſermann. Mars bildet in den erſten Tagen mit den beiden hellen Sternen der Waage ein Dreieck und geht als lichtſchwacher Stern 3/ Uhr Morgens auf. Gegen Ende des Monats geht er an den Sternen zweiter Größe im Kopfe des Skorpions vor⸗ dei und kommt in die Nähe von Antares. Jupiter, rechts⸗ läufig in den Fiſchen, geyt Anfangs 9¼ Uhr, zuletzt vor 8½ Uhr Abends unter. Am 4. ſtebt Jupiter rechts oben von der beſtehenden Geſetzen wohl ein Gatte Erſatz für die Eutfrem⸗ dung ſeiner beſſeren Hälfte, nicht jedoch die Gattin in dem umgekehrten Fall, Schadenerſatz verlangen könne. Das Urtheil wies dementſprechend die Klägerin ab. Dieſe gab ſich indeß nicht zufrieden, ſondern ging an das Obergericht, das die erſte Entſcheidung umſtieß und einſtimmig zu Gunſten der gekränkten Gattin erkannte. — Amerikauiſche Schuldmahnung.(Aus dem An⸗ zeigentheil eines Blattes.)„Ein junger Freund von uns, Namens Bacon, früher in La Croſſe, neuerdings in New. Jerſey anſäſſig, iſt todt. Er borgte vor vier Wochen fünf Dollars von uns und verſprach, ſie in einer Woche zurückzu⸗ zahlen, wenn er am Leden bleibe. Da er ein Gentleman und Mann von Wort war und ſeitdem nichts von ſich hören ließ, muß er natürlich geſtorben ſein.“ — Ein farbiger Prediger in Kanſas Eity, ſo er⸗ zählt die„.⸗H. Skaatsztg“ hielt kürzlich vor verſammeften Schwarzen eine Lobrede auf ſein Baptiſtenbekenntniß. Zur faßlichen Darſtellung ſeiner Anſchauungen hatte er eme Kaſtanie in die Taſche geſteckt. Sowie er nun auf die ver⸗ ſchiedenen Sekten zu ſprechen kam, zog er die Kaſtanie heraus: „Seht bier dieſe Kaſtanie! Da habt Ihr erſt die ſtachliche Schale, die nichts taugt, das ſind die Methodiſten!? Meit dieſen Worten brach er die Schale auf und warf ſte fort. „Seht hier“, fuhr er fort,„bier iſt nochmals eine ſchön braun, polirt, glatt; das find die Episkopalen, feine gewichſte Leute, und das iſt Alles; kein Gehalt. Jetzt paßt auf! Jetzt kommt der gute Kern.“ Dabei biß er ein Stück von der Kaſtanie ab, kaute es—„das, Brüder, iſt die Bap⸗ tiſten⸗Religion“—(Pauſe)—„Gosh blast it, it's rotten k Und damit mußte er den angekauten faulen Kern ausſpeien. — VBon den Tantalusqualen— ſo ſchreibt man— hat der Lehrer ſeinen Sextanern erzählt. Als er in der ſol⸗ genden Stunde den kleinen Hans nach dieſem fragt, ergibt ſich, daß in deſſen Kopf die Vorſtellung von dem Wafſer und den Aepfeln folgende Anſchauung erzengt bat⸗ „Tantalusqualen ſind— wenn man viel Aepfel geneſſen hat und gleich Waſſer darauf trinkt.“ — Erſchwerend. Ein Herr begrüßt eine junge Dame, die er in Begleitung ibrer Mutter triſft, mit den Worten: „Guten Tag, liebes Fräulein!“— Die Tochter:„Mein Herr, dieſe Zutraulichkeit verbitte ich mir!“— Der Herr:„ber, ich habe mir ja nichts dabei gedacht!“— Die Mutter: ⸗Dunn verbitten wir es uns erſt recht!“ ——ůů——22.— b ee ee Für jedes Paar bei mir aekaufter Herren ⸗ oder Damenſtiefel aus der Jabrik von Otto Herz& Tie. Frankfurt a. M. und London leiſte ich die weitgebendſte Garantie, indem ich mich verpflichte, im Falle irgend ein Artikel unvorherzuſehende Mängel zeigen ſollte, ſolchen gegen ein neues Paar umzu⸗ tauſchen. 19260 Georg Hartmann, E 4, 6, untere Ecke(Telephon 443). erzielt man nur, wenn die An⸗ Er ol noncen zweckmäßig abgefaßt und typographiſch angemeſſen ausge⸗ ſtattet ſind, ferner die richtige durch Annoncen Wahl der geeigneten Zeitungen getroffen wird. Um dies zu er⸗ reichen, wende man ſich an die Annoncen⸗ Expedition Rudolf Moſſe, Maunheim, von dieſer Firma werden die 15 Erzielung eines Erfolges erforderlichen Auskünfte koſten⸗ rei ertheilt, ſowie Inſeraten⸗Entwürfe zur Anſicht geliefert. Berechnet werden lediglich die Original⸗Zeilenpreiſe der Zeitungen unter Bewilligung höchſter Rabatte bei größeren Aufträgen, ſo daß durch Benutzung dieſes Inſtitutes neben den ſonſtigen großen Vortheilen eine Erſparniß an Inſer⸗ tionskoſten erreicht wird. 19231 Saturn, vom 10 an rückläuftg in der Jungfran, n 11 Uhr und 9 Uhr Abends im Oſten auf und ſchen 5 Uhr und 4 Uhr Morgens im Süden. Der hell, ſeine Ringellipſe jedoch noch ſedr ſchmal. 518 8, und 18. bis 31. iſt das Fodiakallicht im wifchen 6 und 8 Uhr Abends ſichtbar.— Stern⸗ fall am Nordweſthimmel am 2. Januar 1892, Hochwaſſer. Während der Rhein noch in langſamem begriffen iſt, hat das Waſſer des Neckars heute Vor⸗ i ſeinen höchſten Stand exreicht und fällt daſſelbe gegen⸗ wärtig langſam. Die Hochwaſſergefahr iſt ſomit beſeitigt, da auch der Rhein nur noch wenig ſteigen wird. „„„Sgalban. Heute Sonntag Abend findet im großen Saalbauſaale ein Coneert der hieſigen Grenadierkapelle ſtatt. Berein gegen Haus⸗ und Straßenbettel. Im 46, Dezember erhielten Unterſtützung durch Gewährung ittageſſen 59 Perſonen, Abendeſſen, Sbdach und ück 1532 Perſonen, zuſammen 1591 Perſonen, mit⸗ din 214 Perſonen mehr als im vorigen Monate, in wel⸗ dem ſich die Zahl auf 1377 Perſonen elief. Das Unterſtütz⸗ ingslokal befindet ſich nach wie vor in Lit. 1 3, 9. Ans dem Groſtheriogthunt. Triberg, 1. Jan. Geſtern Vormittag iſt der bekannte Gaſthof zum„Hirſchen“ in Schonachbach(Bachiörg) abge⸗ hrannt. Mülltzeim, 1. Jan. Herr Wilhelm Blankenhorn ſen., der Vater unſeres Bürgermeiſſers und früderen Reichstags⸗ abgeordneten Dr. Ernuft Blankenboru, iſt nach eintügigem Erankenlager nater ſchwerem Leiden am Starrkrampf ge⸗ ſtorben. Obwohl der Geſchiedene im öffentkichen Leben ſelten in die vorderſte Dimie getreten iſt, ſo wird ſein VBerluſt doch in weften Kreiſen ſchwer empfunden werden, denn ſeine Hand war gern bereit zum Geden, ſein Ratt war kurz und aut, ſein Weſen war alle Zeit ſchlicht und recht und ſein Leben war Arbeit. In dieſer Hinſcht darf er ein leuchtendes Vor⸗ bild genannt werden für Jedermann. Sein ſcharfer Blick und ſeine unermüdkiche Thatkraft waren es, weiche die großartigen Rebanlagen am Naſferftnhl geſchaffen haben, die as mufter⸗ gültis allfeitig anerkannt ſind. zeen, Kebl, 21. Dez. Die Rehl umtpmenden Gewilſſer find infolge ſtarker Regengüße von geſtern auf dente raſch ange⸗ ſchwollen: der Rhein ging wäßrend der letzten Nacht um 85 ein. in die Höge und wälzt in raſcher Strömumg ſeine trüben Aluthen über die ſchnell verſchwundenen Kiesbänke dahin. Die + Kinzis iſt weit üher die Ufer ausgetreten, die Verbindungs⸗ ſtraße zwiſchen der Brücke und dem alten Bahnhof ſteht tief 2 Bank-& Wechsel-Geschäft 96, 4 Mannbeim 6,4 Reichsbank-Giro-Conto. Telefon No. 250 An- und Verkauf von Wechseln, Devisen, Gold- und Silberserten. An- und Verkauf von Werthpapieren jeder Art und an ahen Börsenplätzen zu billigen Bedingungen. Aufbewahrung von Werthpapieren in offenen oder geschlossenen Depots. 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Januar, präzis ½8 Uhr in den feſtlich decorirten Sälen des Badener Hofes, wozu die verehrten Herren Metzgermeiſter 5 Familien⸗Angehörigen freundlichſt einlad „ Sudwigspafen, 1. Jan. Vom 4. Stock eines Hauſes in der Kaiſer Wiluelmſtraße ſiel das 4jährige Enkelchen des Dalenarbeiters Schmitt aus dem Fenſter nach dem Hof, zum Glück auf ein auf dem einſtöckigen Hinterbau ausgebreitetes Bett. Der Junge erlitt nur einige leichtere Verletzungen Ludwigsbafen, 2. Jan. Der Gemeinderatb von Frieſenheim hat neuerdings ſich mit der Einladung des Stadt⸗ rathes von hier um Eintritt in die verſchiedenen ſtädtiſchen Tommiſſionen beſchäftigt und einſtinmig unter dem Ausdruck de Dankes für das Entgenkommen von Seiten des Stadt⸗ rathes den Beſchluß gefaßt, die Einladung anzunehmen. Der e„ den ellig Ausdruck, daß durch den er Mitslieder in ̃ die Commiſftonen die Intereßſen von Frieſendeim in beſter Jeder Band fein gebunden à M. 1,80. in be kcboler beieng der Siadtbetteling deſ Butteſen Dr. H. Haas'sche Buchdruckerei (Expedition des General⸗Anzeigers) gegenüßber nicht zu zweifeln ſei.—4 E 6, 2 neben der Spitalkirche E 6, 2. 7 ch 8 Die Brben von Arnefeldt. Ein Vorurtheil 30055 Das Ball⸗Comité. Im untérzeſchneten Verlage igt soeben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Deutscher Geschichtskalender über die wichtigsten politischen u. Kulturhistoriscehen Ereignisse Tün jeden Tag des Jahres von den Xltesten Zeiten bis zur Gegenwart. Oppan, I. Jan. In pergangener Neufahrsnacht ſchoß der verheirathete Peter Fiſcher ein wahrſcheinlich hoblge⸗ ladenes Gewehr ab, Der Gewehrlauf zerſprang und flogen die Reſte dem Schützen ins Geſicht und zwar derart, daß ein Auge verloren und das zweite wahrſcheinlich in Berluſt kommt. Sbeper, 2. Jan Endlich iſt die Platzfrage für die Dieſes Jahr ſtattfindende lokale Gewerbe⸗ und Induſtrie⸗ Ausftellung gelöſt. Die Stadtverwaltung hat als Aus⸗ ſtellungsräume den Stadtſaal mit den angrenzenden Geböu⸗ lichkeiten im Stadthaushof und dieſen ſelbſt dem Gewerbe⸗ Berein zur Verfügung geſtellt. Der Durchgang durch den Stadthaushof wird geſchlofſen und der hierdurch gewonnene Raum gleichfals benützt. Mit der Ausarbeitung des Aus⸗ ſtellungsplanes iſt zur Zeit Herr Architekt Jeſter beſchäftigt. St. Jngbert, 1. Jan. Seit einigen Tagen haben die hieſigen Meßzgermeiſter die Fleiſchpreiſe bedeutend herabgeſetzt, was wohl auf den ſchwachen Übſatz des n daie fübren ift. Man kauff dier erſte Qualit indfleiſch zu 505.58 Pfa, Hammel. und Kalbfleiſch zu 50—56 Pfg., Schweinefleiſch zu 50 12 Der projektirte Conſumverein wird demnächſt kier in's Leben gerufen werden. Cagesneunigkeiten. — Merſeburs, 1. Jan. Das in dem D rfe Gadegaſt —— 15 deene r dh a fn en K· ſtern wollte aber je on ſeine Piensſe— 18 1 deßhalb dienftunt Nach den besten Geschichtswerken zusammengestelit von Karl Wörle. Eleganter, stattlicher Leinwandband. Preis 8 Mark 50 Ffennig. 55 Leipzig, Königsstrasse. Abel& Müner, Verlagsbuchhandlung. Original-Welt-Panorama. O 2, 9. Dieſe Woche: 0 2, 9. Amerika. 2. Abiheilung. Whiladelphia u. i8 f0ſchn een Geöffnet von 10 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends. 24802 Hochachtungsvoll: Gebr. Kitz. Poseich's Bonbens sind die Besten. Wer Bonhbons braucht, ſollte ſtets nur Poscichs Bonbons kaufen, ewöhnliche Bonbons verberben die Zähne und den Magen ohne tzen zu bringen; 9 Bonbons ſind mit bewährten Extracten bereitet, verhindern deßhal 2 30⁴⁰ Arankheiten der Schleimhänte und dez Aehlkopfes. Wenn Sie Nus amikie lieben, 187181 Sie ſtets nur Bonbons gus der Fabrik Rudolf Poseich, Charlottenburg, denn Poseich's Bonbons ſchützen namentlich bei rauher Witterung vor Huſten, Heiſerkeit, Kratzen im Halſe. Auis für Damen. Empfehle mich zum Kopf⸗ und Haarwaſchen(Shampoon) verbunden mit ſorgfält. Ausſchneiden der geſpaltenen Haarſpitzen. 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Kadelburg.— Sonn⸗ dag,.:(A)„Tannbäufer.— Montag,.:(B)„Grosßſtadt⸗ 5 Dienſtag.:(5) Zu Gunſten der Hoftbeater⸗ uſtonsanſtalt:„Hes Meeres und der Liebe Wellen“. Hero: . Toni Wittels von Prag als Gaſt.— Mittwoch,.: „Der Trompeter von Säkkingen“. Werner: Herr Bar⸗ towsky als Gaſt.— Donnerſtag,.: 12„Kabale und Liebe“ Khiſe: Irl. Toni Wittels als Gaſt.— Freitas,.:(A) „Der Hüttenbeſitzer“. Claire: Frl. Toni Wittels als Gaſt. Sonntag, 10.:(8)„Die Meiſterfinger von Nürnberg“.— Montag, 11.:(5)„Mein Leopold“. Spielplan des Sroßb. Hoftheaters in Karlsrude für die Zeit vom 3. bis incl. 10. Januar. Sonntag,.: „Lohengrin“. Dienſtag,.: Zum erſten Mole wiederholt: „Maria Magdalene“. Mittwoch,.: 2Cazalleria rusticana“ (Sieilianiſche Bauernehre),„Sonne und Erde“, Ballet in 2 Abih.(5 Bildern) Donnerſtag. 7.„Don Juan“, Donnerſtag, .n Baden) Zum erſten Male:„Daheim“ Schauſpiel in 1 Akt.— Zum erſten Male: Die Hochzeitsreiſenden“, Zuſtſpiel in 1 Akt. Freitag,.:„König Richard II.“ Sonn⸗ tag, 10.:„Margarethe“. Geſchäftsbücherfabrik, Liniiranſtalt Me2, 7 Mannheim M 2, 7 8“Telephon 569 5 empftehlt zum bevorſtehenden Jahresſchluſſe ſein reichhaltiges Lager jeder Art von 5 Geschäftsbüchern. 5 raaufertigungen werden prompteſt au eführt. findet im Fabrikgeſchäft 11 2, 7 zu Engros⸗Preiſen ſtatt. 24984 8 Vertretung der Joſt⸗Schreibmaſchine und des Ediſon⸗ ſchen Mim eographen, des einzigen Vervielfältigungs⸗ apparates für Schreib maſchinenſchrift. 5 Kirchen⸗Anſagen. Untere kathol. Pfarrei. Sonntag, den 3. Januar Quartalfeſt der Corp. Chriſti⸗Bruderſchaft. ½7 Uhr Frühmeſſe 8 Uhr Singmeſſe mit Predigt. ½10 Uhr Amt mit Predigt 11 Uhr hl. Meſſe. ½3 Uhr Corp. Chriſti⸗Bruderſchaft. 3 Evangeliſches Vereinshans, K 2, 10. 28 Sonntag Vormittag 11½ Uhr Sonntagsſchule. Nachmittags 2 Uhr bibliſcher Vortrag von Herrn Pfarrer Neeff. Jederman iſt freundlich eingeladen. Grab-benkmäler reiehhaltiges Lager. Bruno Wolff, Bildhauer. 10708 6 7, 23. Mannheim 7, 23. 0 0 33 13 Bekanntmachung, betreffend die Erſtreckung der Berficherungspflicht nach dem Invali⸗ ditäts⸗ und Altersverſicherungsgeſetze auf die Hausgewerbetreibenden der Tabakfabrikgtion. Vom 16. Dezember 1891. Auf Grund der 98 2, 109 und 110 des betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung, vom 22. Juni 1889(Reichs⸗ geſetzblatt S. 97) hat der beſchloſſen, was folgt: Die Verſicherungspflicht nach§ 1 des Geſetzes, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung vom 22. Juni 1889(Reichs⸗ geſetzblatt Seite 97) wird auf ſolche ſelbſtſtändige Gewerbetreibende (Hausgewerbetreibendc) erſtreckt, welche in eigenen Betriebsſtätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibenden(Fabri⸗ kanten, Fabrikkaufleute, Handelsleute) mit der Herſtellung oder Be⸗ arbeitung von Cigarren und anderen Tabakfabrikaten beſchäftigt rden, und zwar auch dann, wenn dieſe Hausgewerbetreibenden die Roh⸗ oder Hilfsſtoffe ſelbſt beſchaffen, und auch für die Zeit, während welcher ſie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten. Vorſtehende Beſtimmung findet keine Anwendung auf ſolche Hausgewerbetreibende, welche das Geſchäft regelmäßig für eigene Rechnung betreiben und nur gelegentlich von anderen Gewerbe⸗ treibenden für deren Rechnung werden. Die Verſicherung erfolgt bei derjenigen Verſtcherungsanſtalt, in deren Bezirk ſich der Betriebsſitz des Hausgewerbetreibenden be⸗ indet. Die Lohnklaſſe, in welcher die Verſtcherung erfolgt, ich nach den Vorſchriften des§. 22 des Geſetzes. Dies gilt auch für 3 e Zeit, während welcher die Hausgewerbetreibenden für eigene ng arbeiten. 8. — Die Hausgewerbetreibenden haben die für ihre eigene Berſicherung ſelbſt dadurch zu entrichten, daß ſie die den ſchuldigen Beiträgen entſprechenden Marken in ihre Quittungskarten einkleben. Für jede volle oder angefangene Kalenderwoche ſind die Bei⸗ träge ſpäteſtens an demjenigen Tage zu entrichten, an welchem die Abrechnung mit dem Fabrikanten oder, wenn die für mehrere Fabrikanten ſtatt ndet, mit einem derſelben erfolgt. Die Hausgewerbetreibenden, welche es unterlaſſen, die Beiträge für ihre Verſicherung gemäß vorſtehender Vorſchrift zu entrichten, unterliegen der Strafbeſtimmung des§ 143 des Geſetzes. Die verſicherungspflichtigen Hausgewerbetreibenden haben auch 7 diejenige Zeit, während welcher ſie das Geſchäft auf eigene 1 57 betreiben, für ihre eigene Verſicherung Zuſatzmarken nicht eizubringen. 55 5 5 Bezüglich der Beiträge der Hausgewerbetreibenden für ihr Hilfs⸗ perſonal(Geſellen, ſflen ſenn Lehrlinge) hat es bei den beſtehenden allgemeinen Porſchriften ſein Die von den Hanggewerbetreibenden für ſich und ihr Hilfsper⸗ ſonal verwendeten Marken ſind ſofort nach erfolgter Einklebung nach den hierfür geltenden allgemeinen Beſtimmungen zu entwerthen. Auf dem im 8 112 des Geſetzes vorgeſehenen Wege kann ange⸗ ordnet werden, daß die Beitrüge für die Haus gewerbetreibenden von dieſen zum Einzug gebracht werden. In dieſem Falle finden die Beſtimmüngen der Fiffer 8 5 atz 1 bis 3 keine Anwendung. Die Hausgewerbetreibenden ſind verpflichtet, über die von ihnen im Gewerbebetriebe beſchäftigten verſtcherungspflichtigen Hilfsper⸗ ſonen Verzeichniſſe zu führen, aus welchen ſich insbeſondere die Dauer der ftigung der letzteren ergibt. Sie.Ber dieſe Ver⸗ Bibhufg den beſchäfti Fabrikanten ꝛc. auf Verlangen zur rüfung 5 e für den Betriebsfitz des Hausgewerbe⸗ kreibenbent ige untere Verwaltungsbehörde iſt befugt, Vor⸗ ſchriften über die Führung dieſer Verzeichaiſſe zu erlaſſen und die ordnungsmäßige Führung ſowie die Vorlegung der Verzeichniſſe durch ldſtrafen bis zu fünfzig Mark zu erzwingen. Die Fabrikanten ꝛc. find verpflichtet, den für ihre Rechnung arbeitenden Hausgewerbetreibenden bei der Abrechnung die Hälfte derjenigen Beiträge erſtatten, welche die letzteren fur ſich und für die von ihnen beſchäftigten verſicherungspflichtigen Hilfsperſonen entrichtet haben. 5 Sind die Beiträge ohne Zuſtimmung des Fabrikanten in einer als der geſetzlich vorgeſchriebenen Lohnklaſſe entrichtet, ſo emißt ſich der freckt ſic höchgten nur nach letzterer Lohnklaſſe. Der Anſpruch erſtreckt ſich höchſtens auf die für die beiden letzten entrichteten beziehungsweiſe fällig gewordenen iträge. Für die Dauer vorübergehender Beſchäftigung für eigene Rech⸗ nung hat der Hausgewerbetreibende den vollen Beitrag für ſeine Perſon, beziehungsweiſe den halben Beitrag für ſeine Hilfsperſonen ſelbſt zu tragen. 147 und 148 des Geſetzes finden auf Die Vorſchriften der 8 die Fabrikanten ꝛc. in ihrem Berhältniß zu den Hausgewerbetreibenden 8 entſprechende Anwendung. Waren die Hausgewerbetreibenden während der Beitragsperiode für mehrere Fabrikanten ꝛc. oder für eigene Rechnung und einen oder mehrere Fabrikanten beſchäftigt, ſo iſt die dem Arbeitgeber zur Laſt fallende Hälfte der Beitrüge vorbehaltlich anderweiter Verein⸗ barung auf die ſämmtlichen betheiligten Fabrikanten oder zutreffen⸗ denfalls auf dieſe und den Hausgewerbetreibenden nach Verhältniß der für die Herſtellung oder Bearbeitung der Fabrikate erforderlich geweſenen oder für erforderlich 19 erachtenden Zeit zu vertheilen. Die Fabrikanten ꝛc. ſind berechtigt, die Verpflichtungen des Arbeitgebers für ihre Hausgewerbetreidenden nnd deren Hilfs⸗ perſonen ganz oder zum Theil Ue zu übernehmen. Von der erfolgten Uebernahme hat der Fabrikant der unteren Verwaltungsbehörde Kenntniß zu geben, welche dem zuſtändigen Organ der Verſicherungsanſtalt und in den Fällen des 8 112 des Geſetzes den mit der Einziehung der Beiträge und der Entgegen⸗ nahme der Meldungen betrauten Stellen Nachricht gibt. Soweit es ſich um die Entrichtung der Beiträge für die Haus⸗ gewerbetreibenden ſelbſt handelt, können den Fabrikanten die Ver⸗ der Arbeitgeber von der für ihren Wen e igen unteren Berwaltungsbehörde auferlegt werden. Sofern letz⸗ teres geſchieht, findet binnen zwei Wochen nach der Zuſtellung der die Verpflichtung ausſprechenden Berfügung die Beſchwerde an die höhere Verwaltungsbehörde entſcheidet endgiltig. 1 Streitigkeiten, welche aus Anlaß vorſtehender Beſtimmungen wiſchen den Organen der Verſtcherungsanſtalten einerſeits und den Fabrikanten, Hausgewerbetreibenden oder deren Hilfsperſonen an⸗ dererſeits oder zwiſchen den Fabrikanten und Hausgewerbe⸗ treibenden darüber, ob und welche Beiträge zu entrichten ſind, ent⸗ ſtehed, werden nach§ 122, Streitigkeiten über Berechnung und An⸗ rechnung der für Hausgewerbetreibende oder deren Hilfsperſonen zu entrichtenden Beiträge nach§ 124 des Geſetzes entſchieden. 11 Soweit im Vorſtehenden keine beſonderen Beſtimmungen ge⸗ troffen ſind, erfolgt die Erhebung der Beiträge für die Hausge⸗ werbetreibenden nach den für die Durchführung der ſeen⸗ iditäts⸗ und Altersverſicherung 838353 Vorſchriften. Die vorſtehenden Beſtimmungen treten am 4. Januar 1892 in raft. Berlin, den 16. Dezember 1891. ex Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher. Bekauntmachung. (Vom 21. Dezember 1891.) Die Hausgewerbetreibenden der Tabakfabrikation betreffend. Vorſtehend bringen wir die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Dezember 1891, betreffend die Erſtreckung der Verſicherungs⸗ pflicht nach dem Invaliditäts⸗ und Altersverſicherungsgeſetze auf die Hausgewerbetreibenden der Tabakfabrikatiou, mit folgendem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß: 5 1. Beim Vollzug der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1891 iſt als untere Verwaltungsbehörde(Ziffer 6 und 9 Abſatz 2 und 3) das Bezirksamt, als höhere Verwaltungsbehörde(Ziffer 9 Abſatz 3) das Landesverſicherungsamt zuſt 2. Die Vorſchriftien der§8 12 9. der Verordnung vom 27. Ok⸗ tober 1890, den Vollzug der Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung betreffend(Geſetz und Verordnungsblatt Seite 651), über die Einziehung der Beiträge finden auch auf die von den Hausgewerbe⸗ treibenden der Tabakfabrikation(Ziffer 3 der Bekanntmachung vom General⸗Anzeiger. 8. Seike. 16. Dezember 1891) beziehungsweiſe der Fabrikanten u. f.(Fiffer Südweſtdentſcher Mannheimer Kellnerperein. 9 ebenda) zu entrichtenden Beiträge Anwendung. 1 79 85 Die Pllicht 115 e eden de Verordnung Eiſenbahn⸗Verband. Bezirks⸗Berein wom 27, Oktober 1890) liegt dem Hausgewerbetreibenden und, ſoweit der Fabrikant u. ſ. f. gemäß Ziffer 9 der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1891 die Beiträge für den Hausgewerbetreibenden und ſeine Hilfsperſonen entrichtet, dem Fabrikanten u. ſ. f. ob. Karlsruhe, den 21. Dezember 1891. Üben am 4. Mannheim, den 31. Dezember Großherzogliches Miniſterium des Innern Eiſenlohr. No. 137,807. Vorſtehend bringen wir die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Dezember d. felben zur allgemeinen Kenntniß daß die Beſtimmungen e Januar 1892 in Kraft treten. Vdt. Eckhard. 8. mit dem ausdrücklichen der⸗ 30028 1891. Großh. Bezirksamt. 82. Schmid. Kekanutmachung. Poſtpacketverkehr mit den Neuen Hebriden. Von jetzt ab können Poſtpackete ohne Werthangabe bis zu 8 kg nach den Neuen Hebriden ver⸗ ſandt werden. Die Packete müſſen frankirt werden. Ueber die Taxen und Verfen⸗ dungsbedingungen ertheilen die oſtanſtalten auf Verlangen Aus⸗ unft. 30066 Berlin., 20. Dezbr. 1891. Der Staatsſecretair des Reichs⸗ Poſtamts. von Stephan. Bekauntmaczung. Telegraphenverkehr mit uxemburg. Vom 1. Januar 1892 ab beträgt die Wortgebühr für Telegramme nach Luxemburg 5 Pf. Die Min⸗ deſtgebühr von 50 Pf. für ein gewöhnliches Telegramm bleibt unverändert. Berlin., 21. Dezbr. 1891. Der Staatsſecretair des Reichs⸗ Poſtamts. von Stephan. 30088 Gr. Bad. Staatseiſenbahnen. Mit Gilttgkeit vom 1. Jannar 1892 iſt für den rheiniſch⸗weſt⸗ fäliſch⸗füdweſtdeutſchen Verband ein neues Tarifheft„Theil II“, I. Ankündigung. Auf Antrag der Erben der 7 Johann Georg Kiefer Wittwe Veronika geb. Horſch hier wird am Donnerſtag, 14. Jannar 1892, 5 Nachm. 2½ Uhr im Amtszimmer des Unterzeich⸗ neten D 1, 3 dahier die unten er⸗ wähnte Liegenſchaft einer öffent⸗ lichen Berſteigerung ausgeſetzt, wenn der Schätzungspreis oder mehr geboten wird: 30011 Wohnhaus dahier Litera H 6, 6 ſammt liegenſchaftlicher Zubehör im von 100,76 qm. neben W. C. ard und Con⸗ ſorten u. Zuckerrafftnerie Mann⸗ ee ee Miark. 95 Mannheim, den 21. Dez. 1891. Großh. Notar. Wethrauch. II. Ankündigung. In e xichterkicher Verfü⸗ ung 92 den Subchig Feanginger Ehelenken hier am Mittwoch, 13. Jannar 1892, Nachm. 8 im hi 59 die in meiner Ankündigung vom 28. No⸗ vember 1891 näher beſchriebene Liegenſchaft H 5, 21 62000 Mk. 8 echszi end Mark einer 10 ae Verſtei⸗ gerung ausgeſetzt, wobei der end⸗ betreffenden Beamten unſeres Tiefbauamtes nur im Dienſt⸗ wege gefertigt werden dürfen, ſoweit dies überhaupt unbeſchadet der Dienſtgeſchäfte des Tiefbau⸗ amts möglich iſt,— und nur Efab eine entſprechende, an die⸗ tadtkaſſe zu entrichtende Ver⸗ gütung. Anträge auf Fertigung ſokcher Arbeiten ſind entweder bei dem Stadtrathe oder direkt bei dem Tiefbauamte Q 7 Nr. 6 ſchriftlich einzureichen. Dies bringen wir unter Bezug auf die diesſeitige Bekanntmach⸗ ung vom 9. Januar 1890 wieder⸗ holt zur allgemeinen Kenntniß. Mannheim, 23. Dezember 1891. Stadtrath: Beck. Kieſer. Hekanntmachung. Ergänzungswahl zum Stadtverordneten⸗Col⸗ legium betr. Nr. 20445. Bei der heute durch den Bürgerausſchuß vorgenom⸗ menen Erſatzwahl wurden die Herren: 1. Glaſer, Kaufm. hier, 2. Emil Magenau, 7 5 3. Franz Thorbecke, Fabrikant„ auf eine Amtsdauer bis 925 re 1893 zu Mitgliedern des Stadt⸗ verordneten⸗Collegiums gewählt. Dies bringen wir hiermit unter dem Beifügen zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß die Wahl⸗ akten während 8 Tagen auf der Stadtrathsregiſtratur, Rathhaus II. Stock Nr. 4 zu Jedermanns Einſicht aufliegen u. Veſe etwaige Einſprachen oder Beſchwerden gegen die Wahl binnen 8 Tagen von dieſer Bekanntmachung an bei dem Bürgermeiſteramt oder dem Bezirksamt ſchriftlich oder mündlich zuProtokoll mit ſofortiger Bezeichnung der Beweismittel an⸗ gebracht werden müſſen. 30070 Mannheim, 29. Dezember 1891. Bürgermeiſteramt Bräunig. Winterer. Bekauntmachung. No. 3052. Die Ausgleichung von Auffüllmaterial, ſowie die Lieferung von Sandſteinſchotter zur Herſtellung eines Weges vom neuen Viehhof nach dem 117 Roſengartenweg ſoll im Sub⸗ miſſionswege vergeben werden. Angebote, welche nach Einzel⸗ preiſen geſtellt ſein müſſen, ſind portofrei, verſchloſſen und mit entſprechender Aufſchrift verſehen, ſpäteſtens bis 30077 Samſtag, den 9. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr bei unterfertigter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen ꝛc. eingeſehen und Angebotsformulare in Empfang genommen werden können. Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen An⸗ gebote an genanntem Termin e Mannheim, 30. Dezember 1891. Tiefbauamt: Kaſten. Ein junger Haus burſche ge⸗ 30069 Das ſucht. I 8, 33. 30076 der kakten Gaſſe 2598 tück Weidenwellen von der Heuſcheuer⸗ wieſe, Gemarkung Mannheim. Ileigerungs⸗Inkündigung. In Folge richterki Verfüg⸗ 21 wird dem Bäcker Jacob Wilhelm Bauer hier am Dienſtag, den 19. Jan. 1892, Nachmittags 2 Uhr im Rathhauſe hier die nachbe⸗ ſchriebene öffenklich verſteigert, wobei der endgiltige Zuſchlag erfolgt,⸗wenn die Schätz⸗ Ung auch nicht geboten wird. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das dreiſtöckige Wohnhaus da⸗ 1790 Nr. 8ga an der Schwetzinger⸗ traße nebſt einſtöckigem Hinter⸗ bau mit Bäckerei, einſtöckigem Schwein⸗ u. Hühnerſtall u. drei⸗ lbortandau neben ndreas nger, Gottlob Abel, Bernhard Biſchoff und Johanna Hartmann Geſchätzt zu 27000 M. Siebenundzwanzigtauſend Mark. Mannheim, den 22. Dez. 1891. Der Vollſtreckungsbeamte Gr. Notar Mattes. 30081 Fahrniß⸗Verſteigernng. Dienſtag, 12. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr anfangend, werden die zur Con⸗ cursmaſſe des verſtorbenen Con⸗ ditors Joſeph Buhmann von hier gehörigenFahrnißgegenſtände, als: 30047 1. Ein Wohnwagen mit Einrich⸗ tung und zugehörender completer Zuckerbude; 2. eine Photographie mit voll⸗ ſtändiger Einrichtung; 3. ſechs Bolzenbüchſen und eine Pfropferbüchſe; 8 4. ein transportablerCConditorei⸗ Ofen; 5. eine complete 9 Meter Zucker⸗ bude; 6. ein Gerippe zu einer 9 Meter Zuckerbude; 7. eine 6 Meter Zuckerbude ohne Einrichtung; 8. eine vollſtändige Conditorei⸗ laden⸗Einrichtung und die zum Betriebe der Conditorei gehören⸗ den Gegenſtände; 9. eine Dezimalwaage; 10. einige Betten nebſt Bettladen; 11. eine Hobelbank mit Schreiner⸗ werkzeug und 12. verſchiedene Gegenſtände in der Buhmann'ſchen Wohnung, Haus Nr. 217, in der ng bſe e dahier, gegen Baarzahlung öffent⸗ lich verſteigert. adenburg, 31. Dezember 1891. Der Concursverwalter: J. Brehm. Hppotheken act n Tbe auf angefangene bauten zu dem jaweils nied⸗ rigſten Jinsfuß ver mitzeltprompt und bißkig 10619 Karl Seiler, Buchhit. bei ev. Collectur, A 2, 4. Mk. 20,000, 4¼% auf I. Hypotheke auszu⸗ leihen. 24277 N 3, 9, 3. Stock. Zum Heft 8 des Verbandsgüter⸗ tarifs(Baden⸗Pfalz) iſt mit Gül⸗ tigkeit vom 1. Januar 1892 der Nachtrag III ausgegeben worden. Derſelbe enthält unter Anderm anderweite, gegen ſeither theilweiſe erhöhte und theilweiſe ermäßigte Wi für gewiſſe Düngemittel im Verkehr zwiſchen Mannheim und den Stationen der Pfälziſchen Eiſenbahnen. Karlsruhe, 31. Dezember 1891. Generaldirektion 30088 der Gr. Bad Staatseiſenbahnen. Oeffentliche Verſteigerung. Dienſtag. 5. Jannar d.., Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokale I 5, 5: 1 Vertikov, 2 Sopha, 1 Chiffo⸗ nier, 1 großer 2thüriger Kleider⸗ ſchrank, 2 Commoden, 3 Waſch⸗ commoden mit Marmorplatten, 1 Regulgteur Abke 1 7 und 8 ge⸗ wöhnliche Stühle, 1 Parfümerſe⸗ ſchrank, 1 Theke, 4 große Spiegel und 7 Bilder, 3 Glasſchränkchen, 1 runder Tiſch, 1 Nachttiſchen und 1 Bierſervice gegen Baarzahlung im Vollſtreckungswege öffentlich verſteigern. nnheim, 2. uar 1892. Tröndle, 80088 Garichtsvollzieher, P 2, 8½. Verſteigerung von 5200 Sächen Weizenmehl. Donnerſtag, 7. ar 1892, Vormittags 11 Uhr zu Ludwigshafen g. Rhein im Naaße Galle.) werden im —— e der Biſchofsmühle in Der kgl. Gerichtsvollzieher: 0 Id. 24848 beſondere Beſtimmungen und giltige Zuſchlag wenn der Für die Fdurch Krankheit ſo hart rachtfätze für den directen Schätzungspreis nicht ge⸗ geprüften Familienglieder, deren Gite destehr enthaltend, ausge⸗ boten wird. einſtige Stütze ſeit ein Jahren geben worden. 30049 Mannßbeim, 21. Dezember 1891. das Kranke und ohne Karlsruhe, 31. Dezember 1891. roßh. Notar: Erwerb iſt, ſind eingegangen von Generaldi el 5 80012 N.., Mannheim.50 Mk. N.., Mannheim 3 Mk., Frau Buerkel, Bekauntmatchung. Krkauntmaczung. Nannheim 10 Pr. Mit herzlichen Nr. 20480. Wir haben die An⸗“ Die Domänenperwaltung Mann⸗ Dank auch im Namen der Unglück⸗ ordnung getroffen, daß Auszüge 825 verſtefgert 30048 lichen bittet ebenmäßig um wettere aus ſtädtiſchen Plänen ſowie ag, 7. Januar 1892, Spenden, da die Noth groß iſt. 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Kassewitz(Italienisch), den Herren Hoftheaterregisseur H. Jacobi; Hofschauspieler A. Bauer(Declamation und Mimik). Das Honorar beträgt für die Oberelasse 300 Maxk, für die Mittelolasse 200 Mark, für die Vorschule 120 Mark jährlich. Anmeldungen werden täglich bei der Direetion Litr. 3, 9 entgegen genommen, ebendaselbst, sowie in sämmt- lichen hiesigen Mügikaliengandlungen werdon die Statuten und das vollständige Programm der Anstalt gratis ausgegeben. Mannheim, im Dezember 1891. 24561 Die Direktion des Conservatoriums für Musik M. Pohl. Volz'sche Vorbildungsanstalt, Cassel. Vorbereitung auf die Poſtgehilfen⸗, Einj.⸗Freiw.⸗ꝛc.. 795 ſowie für jeden anderen Lebensberuf, Gute Erfolge Penfton. Große helle Schul⸗ u. Schlafräume. Stete Aufſicht. Neuer Lehrgang: 6. Januar 92. Satzungen frei. Director Volz. 23524 Ich wohne nunmehr 19003 K2,. 1 im Bretzenheim'ſchen Hauſe, Schloßplatz. Dr. W. Köhler, Rechtsauwalt. DA. Sonutag, den 3. 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