— In der gofgſſe 2. aen unter(Badiſche Vollszeitung. Abonnement: 50 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. 0 durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Mannhei! der Stadt Maunheim und Umgebung. (102. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) ler Journal. Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Nannheim.“ Berantwortlich: für den politiſchen u. allg. Thei Chef⸗Redakteur Dor. Hamel, für den lokalen und prov. Theil Fruſt Müller, für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Notattonsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Naunheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Sürgerhoſpitals.) ämmtlich in Nannheim. Nr. 23.(Gelephon⸗Ar. 218.) Der lachende Miniſter. Der Graf von Zedlitz⸗Trütz ſchler, der den Preußen zum Kultus⸗ und Bildungsminiſter geſetzt wor⸗ den iſt, zeigt ſich als ein ſehr heiter geſtimmter Herr. Ein Schul⸗Geſetz, das zwei Dritteln der deutſchen Nation die Haare auf dem Kopfe ſträuben macht, das ſeinen letzten Gipfel in der Anwendung des offenkundigſten Gewiſſenszwanges, wie er ſchlimmer thatfſächlich auch in Rußland nicht beſteht, beſitzt, bringt er lachenden Mundes, mit einer gewiſſen komiſchen Gutmüthigkeit, der preußiſchen Volksvertretung dar. Ausdrücklich hat das preußiſche Kammergericht entſchieden, daß die Kinder eines Vaters, der aus einer Religionsgeſellſchaft ausgeſchieden iſt, nicht gezwungen werden können, an dem betreffenden Religionsunterricht länger theilzunehmen. Der lachende Miniſter aber dekretirt das Gegentheil. Die Durchführung eines ſolchen Prinzips führt in der Praxis zu einer offenen Feindſchaft zwiſchen Schule und Eltern⸗ haus. Welche Verwirrung in den Gemüthern der Kinder muß entſtehen, wenn die Eltern durch einen ſolchen Er⸗ laß aufgereizt werden, zu Hauſe die Wirkung eines auf⸗ gezwungenen Religionsunterrichts in ſein Gegentheil zu verkehren! Während die deutſche Bildung, die Gewiſſens⸗ freiheit und die Wiſſenſchaft weint— der Herr Miniſter lacht. Aber ihm wird„das Lachen vergehen“, darin ſtimmen wir dem Abgeordneten Rickert bei. Oberfläch⸗ lichere und wurmſtichigere Begründungen hat noch niemals ein Miniſterium einer Volksvertretung zu geben gewagt. Daß ſo etwas möglich iſt, kann man kaum glauben. Dieſes preußiſche Miniſterium ſetzt voraus, daß das preußiſche und deutſche Volk jetzt ſchon das unabhängige, reglementswidrige Denken ver⸗ lernt habe, das freie Studium und den„Zorn der freien Rede“, wie der alte Arndt ſagt. Darum wagt man bei dem rückſchrittlichſten aller Geſetze, deſſen Kern die oben nachgewieſene unverhüllte Gewiſſensbedrückung iſt, wie ſelbſt ein Centrumsblatt, die„Köln. Volksztg.“, ehrlich zugibt, ſich gar auf einen geiſtig ſo Ueberragenden wie Wilhelm von Humboldt zu berufen, dem doch jedes Eingreifen des Staates in die religiöſe und geiſtige Frei⸗ heit der Bürger ein Gräuel ohne Gleichen war. Iſt denn kein Mann mehr in der preußiſchen Volksvertretung, der dieſe Dinge klar und trotzig zur Sprache bringt? Der, philoſophiſch gebildet, dem Truge wehrt, als könnte man wahre Sittlichkeit und religiöſes Empfinden durch geſetzliche Vorſchriften kommandiren, wie man einer Kom⸗ pagnie Soldaten befiehlt, rechts oder links zu gehen? So etwas dem Menſchen des ausgehenden 19. Jahr⸗ hunderts anzuſinnen, iſt an ſich ſchon ein finſteres Be⸗ ginnen, mag der Miniſter es auch heiter lächelnd thun. Wenn ein Verbrechen begangen wird, gleich deutet man heutzutage, geht es irgend zu machen, darauf hin, daß „religiöſe Impulſe“ für unſere Zeit geboten ſeien, um ſtttlich zu handeln. Dabei vergißt man, daß an den größten Schurkereien ſich ſelbſt in unmittelbarſter Gegen⸗ wart auch Männer„voll und ganz“ betheiligen, die in »religtöſen Impulſen“ amtlich und perſönlich leben und weben, wie jener Paſtor Müller in Olden⸗ burg, der ſein halbes Leben lang ſeine Gemeinde DSKKB Feuilleton. — Wie ein Lehrling vor 100 Jahren gehalten wurde, das beleuchtet das„Leipz. Tagebl.“ durch folgende Mittheilung. Im September des Jahres 1787 trat der als Menſch und Geſchäftsmann heute noch unvergeſſene Buchhänd⸗ ler Friedrich Perthes, 15 Jahre alt, beim Buchhändler Adam Friedrich Böhme in Leipzig als Lehrling ein. Der Prinzipal wohnte in der Nikolaiſtraße, wo Perthes und ſein Kollege Rabenhorſt auch Wohnung und Koſt erhielten und in einer Bodenkammer, 4 Stock hoch, kampiren mußten. In der Ecke dieſer Kammer ſtand ein kleines Windöfchen, zu deſſen Heiz⸗ ung im Winter die Lehrburſchen, wie es damals bieß, jeden Abend drei Stückchen Holz erhielten. Des Morgens um ſechs Uhr empfing Jeder eine Taſſe Thee und jeden Sonntag im Voraus für die kommende Woche 7 Stücke Zucker und 7 hreier zu Semmeln. Nachmittags von—8 Uhr gab es nichts. Die Lehrlinge— Rabenhorſt war ſchon 4 Jahre im Hauſe— wurden von den Kindern des Prinzivals, dem Dienſtmädchen und den Marktbelfern mit„Er“ angeredet Die Lehrlinge hatten den Tiſch zu decken, die Schuhſchnallen des rinzipals zu putzen, den Kaffee für dieſen ins Gewölbe zu tragen und wohl auch die Kinder zu beauſſichtigen. Nach 6 Jaßren wurde Pertbes feierlich ſeiner Lehrzeit euthoben. Bei einem feſtlichen Mittageſſen rief der Prinzipal nach der Suppe „den Ausgelernten“ zu ſich heran, gab ihm eine kleine Ohr⸗ ſeige, überreichte ihm mit der anderen Hand en Degen und ſagte:„Hiermit ernenne ich Sie vom Lehrburſchen zum Buch⸗ dandladasdiener. Nunmehr gehörte er„dem Herren⸗ ande“ an. — Idylliſche Wohnung. Prager Blätter melden: Im Geleſenſte und verbreitetſte Zeitnng in Mannheim und Amge ſchmachvoll betrogen hat. In der That, dieſen eklatanten Fall, dem ſich zahlloſe wie Sand am Meer aus der Geſchichte anreihen, ſollten ſich die liberalen Gegner des kirchlichen Zwanges nicht entgehen laſſen und ihn vor dem Lande als zureichendſtes Beweismittel gegen die Irr⸗ thümer preußiſcher Regierungsmaßregeln ausſpielen. „Wegräumung der Hinderniſſe, mit Religionsideen vertraut zu werden, und Begünſtigung des freien Unterſuchungsgeiſtes ſind die einzigen Mittel, deren der Geſetzgeber ſich bedienen darf; geht er weiter, ſucht er die Religioſität direkt zu befördern oder zu leiten, oder nimmt er gar beſtimmte Ideen in Schutz, fordert er, ſtattwahrer Ueberzeugung, Glauben auf Autorität, ſo hindert er das Aufſtreben des Geiſtes, die Entwicklung der Seelen⸗ kräfte, ſo bringt er vielleicht.. Geſetzmäßigkeit der Handlungen ſeiner Bürger, nie wahre Tugend hervor So ſagt Wilhelm von Humoldt, dem der preuß. Staat in ſeiner Neubegründung zu Anfang dieſes Jahr⸗ hunderts mehr zu verdanken hat als die allgemeine Bildung noch weiß. Und dieſer hervorragende Miterneuerer Preußens weiſt dann weiter in ſeiner Abhandlung über die Grenzen der Wirkſamkeit des Staates auf den Irrthum hin, auch nur die äußere Geſetzmäßigkeit der Handlungen der Bürger könnte durch ſtaatlichen Gewiſſenszwang geſchaffen werden. „Die Ideen künftiger Belohnungen und Strafen, ſagt er, mindern den Hang zu unſittlichen Handlungen nicht, verbeſſern nicht den Charakter. Niemand wird je den Einfluß der Religion auf die Sittlichkeit ganz ableugnen wollen, es fragt ſich nur, ob er von einigen beſtimmten Religionsſätzen ab⸗ hängt, und dann, ob er ſo entſchieden iſt, daß Moralität und Religion darum in unzertrennlicher Verbindung mit einander ſtehen? Beide Fragen müſſen, ſo glaube ich, ver⸗ neint werden... Vergißtman, daß die Geiſtes⸗ freiheit ſelbſt, und die Aufklärung, die nur unter ihrem Schutze gedeiht, das wirkſamſte aller Be⸗ förderungsmittel der Sicherheit iſt?. Wann wird der Mann aufſtehen, der für die Geſetzgebung iſt, was Rouſſeau der Erziehung war, der den Geſichtspunkt von den äußeren phyſiſchen Erfolgen hinweg auf die innere Bildung des Menſchen zurückzieht?“(In Preußen ver⸗ gißt man dies jetzt alles, und der Mann ſoll erſt wie⸗ der erſtehen))„Man glaube auch nicht, ſagt Humboldt, daß Geiſtesfreiheit und Aufklärung nur für einige Wenige des Volkes ſei;. die Erweiterung, die alle wiſſenſchaftliche Erkenntniß durch Freiheit und Aufklärung erhäkt, verhreitet ſich auf die unterſten Schichten des Volkes.„Der in Reli⸗ gionsſachen vßklig ſich felbſt e Bürger wird nach ſeinem individuellen Charakter religiöſe Gefühle in ſein Inneres verweben, oder nicht; aber in jedem Fall wird ſein Ideenſyſtem konſequenter, ſeine Empfindung tieſer, in ſeinem Weſen mehr Einheit ſein, und ſo wird ihn Sitt⸗ lichkeit und Gehorſam gegen die Geſetze mehr aus⸗ zeichnen. Der durch mancherlei Anordnungen Beſchränkte hingegen wird— trotz derſelben— eben ſo verſchiedene Religlonsideen aufnehmen, oder nicht; allein in jedem Falle wird er weniger Konſeguenz der Ideen, weniger Innigkeit des Gefühls, weniger Einheit des Weſens beſitzen, und ſo wird er die Sittlichkeit minder ehren, und dem Geſetz öfter ausweichen wollen.“ Humboldt reſümirt in aller Schärfe:„Alles was die Religion betrifft, lient außerhalb der Grenzen der Wirkſamkeit des Staates.“ Und den Namen dieſes Mannes, der für ſich mehr politiſche und philoſophiſche Weisheit beſaß, als manche heutige Regierung in ihrer Geſammtheit, nennt man in der Begründung eines Geſetzes, das er, wenn es ſtaat⸗ liche Geltung erhalten ſollte, als den wirkſamſten Schritt zur Vorbereitung des Umſturzes von Zuſtänden be⸗ zeichnen würde, welche die freie geiſtige Würde des November 1 8 Jahres erſtattete ein ſtädtiſcher Sanitäts⸗ aufſeher beim Magiſtrate die Anzeige, daß in einem Garten in Bubna, welcher zu dem dortigen Brauhaus gehört, ein alter Eiſenbahnwaggon ſtehe, in welchem eine acht Köpfe zählende Familie ſeit mehr als zwei Jabren ihre Wohnung aufgeſchlagen habe. Auf Grundlage des Gutachtens des Be⸗ zirksarztes hat der Magiſtrat dem Brauhausbefitzer Herrn Joſeps Richter aufgetragen, die Familie aus dem Waggon zu delogiren. Gegen dieſen Beſcheid ergriff ſowohl Herr Richter als Alois Svoboda, Gärtner in Prag, welcher das betreffende Grundſtück gepachtet hat und bei dem das Jami⸗ lienoberhaupt der Wagaoninſaſſen als Wächter angeſtellt iſt, die Beſchwerde, in welcher ſie darauf hinwieſen, daß die Wohnung in dieſem Waggon geſünder ſei, als in manchem großen modernen Gebäude in der Stadt, daß ſie Morgen⸗ und Nachmittagsſonne habe, daß ſie groß genug iſt, indem ſie eine Länge von 5 Meter und eine Breite von 2 Meter be⸗ ſitze, daß ſie auch gegen Feuersgefahr geſchützt ſei, denn der Waggon ſei mit Blech beſchlagen und habe ein Blechdach, ſei innen mit Kalk geweißt und beſitze einen guten Sparherd. Der Magiſtrat hat nun beſchloſſen, dieſe ſeltſame Angelegen⸗ heit dem Stadtverordnetenkollegium zur Entſcheidung vorzu⸗ legen mit dem Antrage auf Abweiſung der Beſchwerde. — Die Spielbankunternehmung in Monaco hat durch einen Pariſer Agenten der ſerbiſchen Regierung das Anerbieten gemacht, gegen jährliche Zahlung von 3 Mill. Franes für die Spielerlaubniß bei Belgrad eine luxuriös ausgeſtattete Spielbank zu errichten. Die Unter⸗ nehmung hat zu dieſem Zwecke die Erwerbuna des könislichen Luſtſchloſſes Topſchider bei Belgrad ins Auge gefaßt. Bei dieſem Schloſſe befindet ſich ein ſchöner, herrlicher Park, der hung. Sonntag 24. Januar 1892. Einzelnen, die beſten Errungenſchaft der ganzen modernen Entwicklung geradezu in Frage ſtellt. Daß dem Herrn Miniſter und ſeinen Geſinnungs⸗ genoſſen„das Lachen vergeht“, dazu ſind in erſter Reihe die Freigeſinnten aller Partein berufen, und es iſt zu begrußen, daß Bennigſen geſtern die Möglichkeit gemeinſamen Zuſammenwirkens aller Liberalen betonte. Wenn der bürgerliche Liberalismus hier nicht entſchiedenſte, rückſichtsloſeſte, männlichſte Oppoſition macht, ſo iſt er gerichtet, und die Sozialdemokratie triit dann zunächſt in geiſtiger und kultureller Hinſicht für jeden Denkenden nothwendig und natürlich in ſein Erbe ein. Das zu verhüten, ſollten alle Liberalen zuſammenſtehen, koſte es was es wolle. Sie ſind vor die äußerſte und letzte Probe ihrer Tüchtigkeit geſtellt. Und die im Reiche müſſen über die Beurtheilung der Reaktion in Preußen keinen Zweifel dort aufkommen laſſen. Es iſt eine deutſche Angelegenheit. ——1 Politiſche Ueberſicht. Mannheim, 24. Januar, Vorm Aus der geſtrigen Reichstagsrede des Herrn von Bennigſen ſetzen wir folgenden parteipolitiſch wichtigen Satz hierher: „Mit dieſen Handelsverträgen gewinnen wir für die Induſtrie und die Production eine größere Ruhe und Stetig⸗ keit und wir werden für längere Zeit von allen Extra⸗ vaganzen ſchutzzöllneriſcher und freihändleriſcher Art bis zu einem gewiſſen Grade behütet ſein. Ich erwarte davon nicht bloß einen wirthſchaftlichen, ſondern auch einen politiſchen Vortheil, wenn beide Theile ſich eine gewiſſe Reſianation auf⸗ erlegen müſſen. Ich möchte in dieſer Beziehung an die liberalen Parteien des Hauſes eine Bemerkung richten. Wir wiſſen ja Alle, und ich will Niemandem eine Schuld beimeſſen, daß der große entſcheidende Einfluß, den das liberale Bürgerthum in Stadt und Land eine lange Zeit hindurch vor 1870 hatte, im Wefentkichen dadurch vermindert iſt, daß es deu kiberalen Parteien nicht gelungen iſt, ſich ü ber wirthſchaftliche Schulmeinungen ſo weit zu ver⸗ ſtändigen, daß ſie dies Gebiet für einigermaßen neutral er⸗ klärten und im Uebrigen einen gemeinſamen politiſchen Boden aufrecht hielten. In anderen Staaten iſt dies ſehr wohl gelungen. Es könnten jetzt doch Zeiten kommen in unſerer inneren Entwickelung, die es wünſchenswerth, javielleichterforderlichmachen werden, daß ſich jetzt bekämpfende liberale Männer einander wieder näher treten.(Hört, bört! links.) Die liberalen Anſchauungen haben einen Anſpruch auf größere Geltung als ſie zur Zeit beſitzen,.(Hört, bört! Sehr richtig!) Ein genialer konſervativer Staatsmann konnte, als er in der Lage war, neue Fundamente für das deutſche Staatsleben zu legen, die liberalen Grundſätze, welche übrigens das Gemeingut von ganz Weſteuropa waren, nicht vermeiden. Als die liberalen Grundſätze wegen des Kampfes der liberalen Parteien unter⸗ einander zurücktreten mußten, bat man an dieſer Grundlage nichts Weſentliches geändert, obwohl die Möglichkeit dazu vorhanden iſt. Man war nicht im Stande, etwas Anderes an die Stelle zu ſetzen. Es bedarf aber meiner Meinung nach dazu auch bei den freihändleriſchen Männern einer großen Reſignation binfichtlich der Beſtrebungen auf weitere Herabminderung der Schutzzolle für die verſchiedenen Gebiete der Produktion, auch der Landwirthſchaft. Ich bin vielleicht zu dieſer Mabhnung beſonders legitimirt, denn ich habe 1887 und 1885 nicht für die Erhöhung der landwirthſchaftlichen Zölle geſtimmt, auch 1879 nur für die Hälfte des urſprüng⸗ lichen Zolles von 1 Mark.“ .. Pccccc ˙7˙————TTTTTTTTTTTTVTPTT7T—TT——TTT——TT+—T7TWWT+T+ͥf(.!.!...... die Grundlage der Anlagen der Spielbankgebäude bieten ſoll. Die Bauten, die in prachtvoller Weiſe wie in Monte Carlo ausgeführt werden ſollen, würden nach einer Reihe von Jahren das Eigenthum des Staates werden. Bekanntlich foll der Pachtvertrag des Fürſten von Monaco mit der Spielgeſellſchaft von Monte Carlo nicht mehr erneuert werden, worauf be⸗ ſonders Italien hinwirkt. Die Spielbankunternehmung von Monte Carlo hat verſucht, in den kleinen Freiſtaaten von San Marino und Andora die Spielhöllen unterzubringen, aber ſowohl die Bevölkerung dieſer Kleinſtaaten, wie auch der Einfluß von Italien, Frankreich und Spanien verhinderten die Pläne der Spielbankunternehmer. Da faßte man Serhien ins Auge als ein Land, das nicht ſo leicht fremdem Einfluß nachzugeben braucht und von dem man annahm, daß es gern den Zuſchuß von 3 Millionen Francs für ſein Budget an⸗ nehmen werde. Wenn nun auch die ſerbiſchen leitenden Staatsmänner recht gern die Einnahme des Staates erhöhen möchten, ſo können ſie doch nicht der Skupſchtina direkt die Annahme des Spielbankanerbietens empfehlen, oder gar eine Geſetzvorlage darüber einbringen. In der Skupſchtina herrſcht der Bauernſtand, und der bat noch jüngſt durch Geſetze über ſtrenge und Ar⸗ beitsruhe, ſowie gegen die Verbreitung des Luxus in den Dörfern durch die Kaufleute und Dorfkrämer gezeigt, daß die Abgeordneten wohl nicht leicht dazu zu bringen wären, ein Spielbankunternehmen zu bewilligen, ſelbſt wenn die Ein⸗ heimiſchen von dem Spiele ausgeſchloſſen ſein ſollten. Die ſtädtiſche Bevölkerung Serbiens iſt leidenſchaftlich dem Ha⸗ zardſpiele exaeben, auch Bauern ſpielen gern, aber daß man den ſtillen Park von Topſchider zu einer Spielhölle hergeben ſollte, iſt nicht wahrſcheinlich. —. Sette. Seneral⸗Anzeiger. Mannheim, 24. Januar. Aus Stadt und Land. *Mannheim, 24. Januar 1892. Die neuen dentſchen Briefmarken, von denen wir in einer unſerer letzten Nummern berichteten, ſollen be⸗ reits am 1. April in Geltung treten, »Beſichtigung der Spülreſervoirs. Eine Beſich⸗ tigung der am Schloſſe errichteten Spülreſervoirs der Waſſer⸗ leitung ſoll, wie wir erfahren, am Freitag Vormittag durch Mitalieder des Stadtraths und des Stadtverordneten⸗ Collegiums ſtattgefunden haben. Die Preſſe batte zu der Beſichtigung merkwürdigerweiſe keine Einladund er⸗ halten, was wir im Intereſſe der Oeffentlichkeit bedauern. Trambahn. Nachdem ſich der Zuſtand der Pferde wieder einigermaßen gebeſſert hat, iſt die Trambahn⸗Direktion in der Lage, vom„Pfälzer Hof“ bis zum Neckarauer Ueber⸗ gang wieder 4 Wagen laufen zu laſſen, ſodaß alſo alle 10 Minuten ein Wagen abgeht, jedoch nur zwiſchen 8 Uhr Mor⸗ gens und 7 Uhr Abends. In der übrigen Zeit gehen die Wagen nur vom Tatterſall bis zum Neckarauer Uebergang. ,Eisgaug. Geſtern Samſtag Nachmittag gegen 2 Uhr ſeszte ſich das Eis des Neckars in Bewegung und ging voll⸗ ſtändig ab, ſodaß der Neckar nunmehr eisfrei iſt und die Schifffahrt wieder aufgenommen werden kann. „Saalbau. Heute Sonntag Abend findet im Saalbau ein Operettenabend ſtatt. Das Concert wird don der hieſigen Grenadierkapelle ausgefüßrt. Einen ſtarken Strich durch die Rechuung hat der Wettergott den vielen Tauſenden gemacht, welche den geutigen Sonntag dazu auserſehen hatten, dem Schlittſchuh⸗ ſport ihre Huldigung darzubringen. Vorgeſtern Abend noch die prächtigſten Schlittſchuhbahnen und heute das vollkom⸗ menſte Thauwetter. Der Wettergott ſcheint ſich ein Bergnü⸗ 55f 1 705 zu machen, von einem Extrem in das andere zu verfallen. Wfälziſch-Heffiſche Nachrichten, !irmaſens, 22. Jan. In der geſtrigen Sitzung des Stadtrathes wurde der Voranſchlag pro 1892 berathen. Die Einnahmen ſollen betragen 811,706 M. 33 Pf., die Ausgaben 796,569 M. 63 Pf. Die Schulden der Stadt betragen 407000 Mark. Hierzu kommt dieſes Jahr eine halbe Million Mark, welche als Anlehen zu 4 pCt. beſchafft werden ſoll und be⸗ ſchloſſen wurde. Das Anlehen ſoll zur Verwendung gelangen als Zahlung für das Real⸗ und Lateinſchulgebäude, zur Er⸗ bauung eines Spitals, zur Erweiterung des Friedbofes und der Gasanſtalt. Ein nöthig werdender neuer Schulhausbau ſoll aus laufenden Mitteln beſtritten werden. , Vieruheim, 23. Jan. Holzarbeiter fanden im hieſigen Eichwald die an einem Baume hängende Leiche des 56jähr. Joſeph Kempf von hier. Dem Anſcheine nach hat die Leiche ſchon mehrere Tage gehangen. Es liegt Selbſtmord vor. Kempf, welcher von ſeiner Frau getrennt lebte und mehrere Jahre von hier abweſend war, führte, hierher zurückgekehrt, eine ungeordnete Lebensweiſe. Kleine Mittheilungen. der 22jährige Maurer gewiſſen Frieß von Edigheim derart in den Bauch geſtochen. daß er alsbald ſeinen Geiſt aufgab.— Auf dem Wege zwiſchen Mackenbach und Weilerbach wurde die verheirathete Lumpenſammlerin Katharing Becker von Weilerbach erfroren aufgefunden.— In Edesheim wurde die 16 Jahre alte, ſchon mehrfach wegen Eigenthumvergehens vorbeſtrafte Bar⸗ bara Hahn wegen erneuter Diebſtähle verhaftet. In Frankenthal wurde Cagesneuigkeiten. — Derlin, 22. Jan. Mik einer merkwürdigen Bergiftungsgeſchichte beſchäftigen ſich jetzt die Ge⸗ richtsbezörden. Die Frau des Malermeiſters G. fühlte ſich dieſer Tage unwohl und bereitete ſich aus Lakritzen einen Trunk, welchen ſie zu ſich nahm. Bald nachher wurden Vergiftungserſcheinungen bemerkbar, und Frau G. ſtarb noch an demſelben Abend. Die Staatsanwaltſchaft hat die Be⸗ erdigung der Leiche vorläufig verboten. .Hanau, 20. Jan. Die Leiche des ſeit dem 27. Dez. vermißten Kreisſekretärs Baabe wurde heute von Eisarbeitern aus dem Main gezogen. Bnabe hat offenbar aus Furcht vor den Folgen mehrfacher Dienſtwidrigkeiten den Tod in den Fluthen des Mains geſucht. — Gothba, 21. Jan. Ueber die ſeit dem 10 Dezember 1878 hier beſtehende Leichenverbrennung, deren 1000, am 11. d. M. ſtattgefunden, eine ſtatiſtiſche Zufammenſtellung näheren Aufſchluß. Nach dieſer hat ſich der Gebrauch des Verbrennungsofens, des einzigen in Deutſchland, von Jahr zu Jahr geſteigert: im Jahre 1879 fanden hier nur 18, im Jahre 1891 dagegen 162 Verbrennungen ſtatt, im neuen Jahre ſchon deren 13. Unter den 1000 durch Feuer beſtatteten Leichen waren 657 Männer, 316 Frauen und 27 Kinder; von dieſen waren 287 aus Gotha und 713 von auswärts. — Glogan, 21. Jan. Anter der Anklage, feine Ehe⸗ frau auf deren ausdrückliches und ernſtes Verlangen getödtet zu haben, ſtand der Bahnarbeiter Friedrich Schwade aus Ober⸗Leſchen, Kreis Sprottau, vor der Strafkammer des hieftgen Landgerichts. Nachdem Schwabe mit ſeiner Frau 42 Jahre in guter Ehe gelebt hatte, erlitt die Frau im Sept. v. J. einen Schlaganfall und mußte das Bett hüten. Da ſie große Schmerzen hatte und ihr Zuſtand ausſichtslos war vat ſie ihren Mann, daß er ſie tödten ſolle. Schwabe ergriff einen Stiefelknecht und verſetzte, wie ſ. Zt. gemeldet, damit einer 11755 einen derartigen Schlag auf den Kopf, daß der od ſofort eintrat. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete auf fünf Jahre Gefängniß. — Oſterode, 20. Jan. Ein Wolf kam am Freitag Vor⸗ gittag dem Poſtboten Neubetzkti aus Hohenſtein auf der Fahrſtraße zwiſchen Thomaſcheinen und Manchenguth bis auf zehn Schritt Entfernung entgegen. Auf das Angſtgeſchrei des Beamten bog das Raubtzier ſeitwärs in den naheliegenden Wald ab. Der Wolf ſoll ein großes Thier ſein, auf dem einen Hinterfuß lahm, vermuthlich bereits angeſchoſſen. Dem Mühlenbeſitzer Stormaski aus Thomaſcheinen iſt auf dem Felde ein Schaf zerriſſen worden. Theater, Kunſt und Wiſfenſchaft. Hoftbeater⸗Nachricht. Die Intendanz theilt uns mit: Das für Anfang Februar vereinbarte Gaſtſpiel der Frau Clara Ziegler kann leider nicht ſtattfinden, da die Künſtlerin heftig an Influenza erkrankt iſt. Es ſind deßhalb auch die drei Stücke„Graf Eſſex“,„Die Erzäblungen der Königin von Navarra“ u. Der Fechter von Ravenna“, welche zu dieſer Gelegenheit in Ausſicht genommen waren, bis auf Weiteres wieder vom Rapertoire abgeſetzt worden. Kaſſel, 22. Jan. Der Dichter Martin Gr eif, welcher ſeit einiger Zeit bier in Kaſſel wohnt, bat ein neues Drama,„Francesca da Rimini“, vollendet und der hieſigen Königlichen Bühne zur erſtmaligen Aufführung übergeben; infolge deſſen wird daſſelbe bereits nächſte Woche hier in Szene gehen. 8 Das Dresdener Hoftheater veranſtaltet in der Zeit vom 23. bis 29. Januar eine Geſammtaufführung des„Nibel⸗ ungenringes. Herr Gudehus vom Königl. Opernhauſe zu Berlin, welcher zur Zeit in Dresden als Gaſt auftritt, wird den Siegfried ſowohl im„Siegfried“ wie in der„Götter⸗ dämmerung“! ſingen. 5 Peter König von Oppau von einem. Im Staditheater zu Hamburg wird noch im Laufe d. M. Gounods auf deutſchen Bühnen ſehr ſelten gegebene 1 5„Philemon und Baucis“ zum erſten Male aufgeführt werden. Im Hamburger Stadttheater iſt geſtern die Oper von P. Eſchgikowsky„Eugen Onegin“ zum erſten Male in Deutſchland aufgeführt worden. Die„Ham⸗ burger Nachrichten“ berichten über einen ſehr freundlichen Empfang. Die Muſik iſt gut und fein inſtrumentirt, aber nicht dramatiſch. Das Libretto ſchließt ſich an Puſchkins Roman in Verſen„Onegin“ an und wird im Vaterlande des Dichters auf weit lebhafteres Verſtändniß rechnen dürfen, als im Ausland, wo das zuſammengeſchnittene Textbuch⸗Fragment den Hörer ſtofflich nicht zu intereſſiren vermag und auf der anderen Seite zu viel proſaiſches Leben aus der Zeit des Zaren Nikolaus in die Oper hineinzieht. In Paris iſt ein„Theätre dart social“ im Entſtehen begriffen. Ein Ausſchuß richtet an alle ſozialiſtiſchen Dichter und Künſtler die Aufforderung zur moraliſchen Unter⸗ ſtützung des Unternehmens. Die erſte Aufführung des„Lohengrine in Lille war mit einer chauviniſtiſchen Kundgebung verbunden, die jedoch vom Publikum entſchieden zurückgewieſen wurde. Während des zweiten Aktes warfen einige Burſchen in den Zuſchauer⸗ raum kleine Kugeln, welche einen unangenehmen Geruch ver⸗ breiteten. Die Ttäter wurden unter der lauten Zuſtimmung des Publikums verhaftet. Das Werk fand eine begeiſterte Aufnahme. —— Aeneſe Aachrichten und Celegramme. Berlin, 28. Jan Die Hamb. Nachr. theilen über die Abänderung der preußiſch⸗mecklenburg iſchen Mili⸗ tärkonvention, welche bekanntlich vor einiger Zeit zu Zwiſtigkeiten zwiſchen mecklenburgiſchen und preußiſchen Mili⸗ tärbehörden Veranlaſſung gegeben hat, folgendes mit:„Gutem Vernehmen nach werden einige Beſtimmungen, von denen Mecklenburs auch nicht den mindeſten wirklichen Vortheil hatte, die aber leicht zu unangenehmen Reibereien Veranlaſſung geben können, fortan in Wegfall kommen.“ * London, 22. Jan. Morier bleibt Botſchafter in Peters burg, da ſich ſein Geſundheitszuſtand gebeſſert hat. In Folge deſſen ernannte die Königin Lord Vivian zum Botſchafter in Rom. New⸗Mork, 22. Jan. Der„Herald“ meldet aus Waſhington, der Londoner Geſandte der Vereinigten Staaten, Lincoln, wurde beauftragt, England zur internationalen Konferenz für die Silberfrage einzulgden, wenn er der engliſchen Regierung hierfür günſtig er⸗ achte. Für jedes Paar bei mir gekaufter Herren⸗ oder Damenſtiefel aus der Jabrik von Otto Herz K Cie. Frankfurt a. M. und London leiſte ich die weitgeßendſte Garantie, indem ich mich verpflichte, im Falle irgend ein Artikel unvorherzuſehende zeigen ſollte, ſolchen gegen ein neues 5185 umzu⸗ auſchen. Georg Hartmann, E 4, 6, untere Ecke(Telephon 443). G. Th. Schlatter, 5 5. regelenon e 690. En gros— en detail. Selbſtgekelterte Weine in Flaſchen und in Gebinden. Import ausländiſcher Weine und Spirituoſen.— Frühſtücksweine.— Medicinalweine.— Specialität in ächtem Cognac.— Hochfeine Liqueure,(holl. u. franz. Art), Punſch⸗Eſſenze ꝛc.— FJabriklager deutſch. und franz. 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Kappes, 71 J. 3 M. 15 T.., Wwe. v. Gg. Pet. Müller, Kübler. 16. Robert, 11 M.., S. v. Karl Wilh. Erlenbach, Kaufm. 17. Nob, Joſef, 7 M. a, S. v. Joh. Joſef Bohnert, Bäcker. „Karoling, 5 J. 2 M.., T. v. Frz. Joſ. Backmeyer, 1 18. Anna Maria Marg. 11 M.., T. v. Franz Helfrich, Tagner. 19. Nicolaus Rand ohne Geſchäft⸗ Jacob Liebler, 43 J.., Maurer. 19. Ludwig Bopp, 31 J. 5 M.., led., Büreaudiener. 9. Otto, 4 M.., S. v. Jacob Liebler Mw. 1 21. Cliſabetha, 3 M. 11 T.., T. v. Joſ. Ragozet, Tagner. Kirchen⸗Anſagen. Katholiſche Gemeinde. 3. Sonntag nach Erſcheinung. 24. Januar. Jeſuitenkirche. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Zweiter Gottes⸗ dienſt. 10 Uhr Hauptgottesdienſt. Predigt u. Amt. 11 Uhr Meſſe. 2 Uhr Cöriſtenlehre. ½3 Uhr Vesper. Der Pfarrer koch) bittet um Gaben für die bedürftigen Erſtkommunikanten. In der Schulkirche. Sonntag. 9 Uhr Kindergottesdienft. Kath. Bürgerhoſpital. 8 Uhr Singmeſſe. 4 Abendpredigt. 8——— — a * —— gebenden Hauptmarktorte cüber General⸗Anzeiger. Mannheim, 24. Januar. Tages⸗Beduung zihung des Bezirksraths vom Donnerſtag, 28. Januar d. J. Vormittags 9 Uhr. 1. In Sachen des Ortsarmen⸗ verbandes Darmſtadt gegen den Landarmenverband des 1118 Mannheim, Erſatz von Verpfle⸗ gungskoſten betr. 2. Geſuch des Jacob Dreſch hier um Erlaubniß zum Betrieb einer Schankwirthſchaft ohne Brannt⸗ weinſchank im Hauſe Seckenheimer⸗ ſtraße Nr. 17. 3. Geſuch des Adam Wünſch hier um Erlaubniß zum Betrieb einer Gaſtwirthſchaft im neuen Viehhof. 4. Geſuch des Jacob Noll in Neckarau um Erlaubniß zum Be⸗ triebe einer Gaſtwirthſchaft in Neckarau. 5. Geſuch der Marie Hornung Witb. hier um Erlaubniß zur Transferirung ihres Schankwirth⸗ ſchaftsrechts von Ms Nr. 10 nach Ub5 Nr. 18. 6. Gleiches Geſuch des Karl Schlez von J 9 Nr. 33 nach G 2 Nr. 10. 7. Geſuch des Wilhelm Blum um Erlaubniß zur Transferirung ſeines Schankwirthſchaftsrechts mit Branntweinſchank nach Secken⸗ heimerſtraße Nr. 48 ohne Brannt⸗ weinſchank. 725 8. Geſuch des Weftſſ Lichten⸗ berger hier um Befriſtung der 5 ertheilten Wirthſchaftscon⸗ ceſſion. 9. d d des Ortsbau⸗ planes von Wallſtadt. Sämmtliche auf die Tages⸗ ordnung bezüglichen Acten liegen drei Tage vor der Sitzung zur Einſicht der Betheiligten und der Herren Bezirksräthe auf dies⸗ ſeitiger Kanzlei auf. 31395 Mannheim, 23. Januar 1892. Großh. Bezirksamt. l V. Wild. Sekauntmachung. Die Naturalleiſtung für die bewaffnete Macht im Frieden betr. (28) Nr. 7206. Unter Hin⸗ weiſung auf 8 9 des e vom 13. Februar 1875 bezw. Art II§ 6 des Reichsgeſetzes vom 21. firn 1887, die Naturalleiſtung ir die bewaffnete Macht im Frieden betr., wonach die Ver⸗ gütung für verabreichte Fourage mit einem Aufſchlag von fünf vom Hundert nach dem Durch⸗ ſchnitt der höchſten Preiſe des Kalendermonates, welcher der Lieferung vorausgegangen iſt, an dem für den Amksbezirk maß⸗ werden die für den Mannheim maßgebenden Ver⸗ ütungsfätze für den Monat Jonnar ds. Is. hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Hafer pro 100 Kilo 18,48 M. Stroh D 1* 1. 5,88 M. 6,72 M. 855 67 152 77 annheim, 18. Januar 1892. Großh. Wild. 31394 I. Steigerangsankündigung. In Folge richterlicher Ver⸗ fügung werden der ledigen 9915 Kempermann in Karlsruhe Dienſtag, 16. Februar 1892, Nachmittags 2½ Uhr im Rathhauſe dahier nachhe⸗ ſchriebene Liegenſchaften Huchlag verſteigert, wobei der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis oder mehr geboten wird. Beſchreibung der Liegenſchaften: Das Wohnhaus dahier Lit. F Nr. 8 neben Johann Zängerle und Anton Fucke hier. 397 10 4000 M. Biertauſend Mark. Mannheim, 14. Januar 1892. Großh. Notar. Weihrauch. Steigerungs⸗Ankündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ P75 wird die zur Konkursmaſſe des Baumeiſters Otto Reuß hiee gehörige Liegenſchaſt am Montag, 25. Jaunar 1892, Nachmittags 2 Uhr im Rathhauſe hier öffentlich ver⸗ ſteigert, wobei der Zuſchlag erfolgt, auch wenn der ätzungspreis nicht erreicht wird. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das dreiſtöckige Wohnhaus dahier Nr. 40 an der Waldhofſtraße mit dreiſtöckigem Seitenbau neben A. J. J. Goldſchmitt und H. Ph. D eſchätzt zn 18 000 Mk. Achtzehntauſend Mark. Mannheim, 23. Dezember 1891. Der Vollſtreckungsbeamte: Großh. Notar: Mattes. Heffeutlicze Verſteigerung. Dienſtag, 26. Jaunar d Nachmittags 2 Uhr, werde ich im Pfandlokale T 5, 5 1 doppelten Kleiderkaſten, 2 Ruhebetten gegen Baarzahlung im Vollſtreckungswege öffentlich verſteigern. 31392 annheim, 23. Januar 1892. 22 Tröndle, Gerichtsvollzieher, E 2, 3½. Fahnenſtangen fertig angeſtrichen, ſtets vorräthig 31343 Frierdr. Vock, J 2, 4. Verſchied eleg. Damen⸗Masken⸗ anzüge billigſt zu verleihen od zu ſchriftlichen Bekanntmachung. Die Erlaffung von Arbeitsordnungen für Fabriken ꝛc. betr. (22) No. 6976. Gemäߧ 184a bis 134g der Novelle zur Reichs⸗ gewerbe⸗Ordnung vom 1. Juni 1891(.⸗Geſ.⸗Bl. S. 261) ſollen für alle Fabriken, einſchließlich der in§ 154 Abſ. 2 bezeich⸗ neten Unternehmungen, in welchen in der Regel mindeſtens 20 Arbeiter beſchüftigt werden, ſpäteſtens innerhalb 4 Wochen nach Inkrafttreten dieſes Geſetzes, d. h. nach dem 1. April 1892 Arbeitsordnuagen erlaſſen werden. Auch die ſchon vor dem Inkrafttreten des Geſetzes vom 1. Juni 1891 erlaſſenen Arbeitsordnüngen unterliegen nach§ 134g den materiellen Beſtimmungen der§§ 1344—.1840—134e Abſ. 2 und 1847 und ſind daher, ſofern fie mit dieſen Vorſchriften nicht allſeitig in Einklang ſtehen ſollten, ſpäteſtens binnen 4 Wochen nach dent Inkrafttreten des Geſetzes zum Zweck der Anpaſſung einer Ab⸗ änderung und Ergänzung zu unterziehen. Werden Arbeitsordnungen nach dem Inkrafttreten des Geſetzes, d. h. nach dem 1. April 1892 erlaſſen, abgeändert oder ergänzt, ſo iſt nach des Geſetzes ſtets vor Erlaß der Arbeitsordnung oder des Nachtrages den in der Fabrik oder ſonſtigen Unternehmung oder in der Betriebsabtheilung, für welche eine beſondere Arbeits⸗ ordnung erlaſſen werden ſoll, beſchäftigten großjährigen Arbeitern oder, wo ein ſtändiger Arbeiterausſchuß beſteht, dem Arbeiterckus⸗ ſchuß 184d u. h des Geſetzes) Gelegenheit zur Aeußerung über den Inhalt der Arbeitsordnung oder des Nachtrages zu geben. Dieſe Vorſchrift findet aber nach§ 134g auch auf alle diejenigen Arbeitsordnungen Anwendung, welche erſtmals ſeit dem Anfange des Jahres 1891 für Fabriken und Unternehmungen der oben be⸗ zeichneten Art erlaſſen worden ſind, es iſt daher auch über dieſe Arbeitsordnungen, mögen ſie unverändert bleiben oder nach Maß⸗ 5 des Geſetzes Ahänderungen und Ergänzungen erfahren, eine eußerung der Arbeiter oder des Arbeiterausſchuſſes ſo rechtzeitig erbeizuführen, daß ſie binnen 4 Wochen nach Inkrafttreten des Heſetzes bei der unteren Verwaltungsbehörde eingereicht werden können. 2 31318 Auf die Abänderungen, welche die erſtmals ſchon vor dem 1. Januar 1891 erlaſſenen Arbeitsordnungen zum Zwecke der An⸗ paſſung an das neue Geſetz oder aus anderen Gründen noch vor dem Inkrafttreten des Geſetzes, d. h. vor dem 1. April 1892 enfahren, finden die formellen Vorſchriften der§8 184d u. 134e Abſ. 1 nach dem Wortlaute des Geſetzes keine Anwendung, da die Beſtimmung des 2. Satzes des§ 134g ſich nur auf die ſeit dem 1. Januar 1891 erlaſſenen Arbeitsordnungen und auf die ſpätenen d. h. nach Inkrafttreten des Geſetzes erfolgenden Abänderungen der ſchon vor dem 1. Januar 1891 erſtmals erlaſſenen Arbeitsordnungem bezieht. Immerhin bleibt es den betr. Unternehmern auch über die ſchon ſeit dem 1. April 1892 vorzunehmenden Abänderungen der vor dem 1. Januar 1891 erſtmals en Arbeitsordnungen die Arbeiter bezw den Arbeiterausſchuß zu hören. Was die in§ 134d der Novelle vorgeſchriebene Anhörung der Arbeiter anbetrifft, ſo iſt die Form derſelben dem Arbeitgeber über⸗ laſſen; jedenfalls hat er eine ſolche Form zu wählen, daß ſämmt⸗ lichen großjährigen Arbeitern die Möglichkeit gegeben iſt, rechtzeitig vor der Erlaſſung den Entwurf der Arbeitsordnung kennen zu lernen und etwaige Wünſche vorzutragen. Wo ein ſtändiger Arbeiterausſchuß beſteht, iſt die Anhörung desſelben einfach zu bewerkſtelligen; es dürfte daher die Vorſchrift den gevachten Unter⸗ nehmern Anlaß zu der Erwägung geben, ob nicht ein derartiger Betriebskrankenkaſſe, ſo kann gemäߧ 134h Ziffer 1 der Novelle der ſcnt 5e dieſer Kaſſe vom Arbeitgeber als ſtändiger Arbeiter⸗ Ausſchuß beſtellt werden. In Ermangelung eines ſtändigen Arbeiter⸗Ausſchuſſes dürfte es im Allgemeinen nicht genügen, wenn der Entwurf der Arbeitsordnung in der Fabrik mit dem beigeſetzten en Bemerken zum Aushang gebracht wird, daß Bedenken binnen einer beſtimmten Friſt ſchriftlich oder mündlich zur Kennt⸗ nißnahme des Arbeitgebers oder ſeines Stellvertreters zu bringen ſind; vielmehr wird in der Regel den Arbeitern in der Weiſe Gelegenheit zur Aeußerung zu geben ſein, daß ſie zur Wahl von Vertretern aufgefordert werden, welche den Entwurf zu prüfen und die Wünſche der Arbeiter zur Kenntniß des Unternehmers oder ſeines Stellvertreters zu bringen haben, oder daß vom Unternehmer eine Berſammlung der großjährigen Arbeiter veranſtaltet wird, in welcher die Arbeiter Gelegenheit erhalten, den Entwurf zu beſprechen und ihre Wünſche vorzutragen. 5 Die hierbei von dem Arbeiterausſchuß oder den Arbeitern ge⸗ äußerten weſentlichen Bedenken ſind gemäߧ 184e der Novpelle zu Protokoll zu nehmen. Bei der Einreichung der erlaſſenen Arbeits⸗ ordnung an die untere Verwaltungsbehörde iſt mitzutheilen, in welcher Weiſe den Arbeitern Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden iſt, und ſind die ſchriftlich oder zu Protokoll erfolgten Aeußerungen anzuſchließen. Die Berrichtungen der unteren Verwaltungsbehörde werden vom Bezirksamt wahrgenommen. 2 Die Beſitzer der oben bezeichneten Fabriken und ſonſtigen * machen wir auf dieſe ihnen hinſichtlich der Er⸗ laſſung und Abänderung von Arbeitsordnangen obliegenden Ver⸗ pflichtungen zum Zwecke der rechtzeitigen Vorkehrung des Erfor⸗ derlichen ſchon jetzt hiermit aufmerkſam. Mannheim, den 19. Januar 1892. Großh. Bezirfsamt. Dr. Fuchs. Heffentliche Nerſtrigernng. den 26. d.., Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal G 4 5 dahier: 31396 1 Büffet, 1 Bücherſchrank, 1 Silberſpind mit Aufſatz 1 Dutz⸗ end Rohrſtühle, 1 Nähtiſch, ein Feuerwehr⸗Singchor. Montag, 1. Februar d.., Abends ½9 Uhr im halben Mond iſch, 1 Servirtiſch, 1 Gar⸗ derbbeſlünder, L. Scheba, General⸗Verſammlung. Fommden, Relege deſc, Necenebe ommoden, achttiſche, 2 3 echenſchaftsbericht. kommoden, 3 Kleiderſchränke, 3 Wahl des Vorſtandes. Tiſche, 3 Spiegel, 3 Deckbetten, 3 Kiſſen, 4 Bettſlellen, 4 Röſte, 1 Küchenſchrank, 1 Eisſchrank, 1 Wein⸗ und Kaffeeſervis und ver⸗ chiedenes Porzellangeſchirr im Vollſtreckungswege gegen Baar⸗ zahlung öffentli verſteigern. annheim, 23. Januar 1892. 0„ Gerichtsvollzieher. Freiwillige Verſteigerung. Im Auftrage der Frau David Bender Wwe. ver⸗ ſteigere ich wegen Geſchäfts⸗ aufgabe in deren Behauſung „Lindeuhofſtraße 40“ (Z 10, 15) am Nienflag, 26. Jaunar d.., Aachmittags 2 Ahr gegen Baarzahlung: 5 1 Arbeitspferd, ſtarker Mit⸗ telſchlag, ſammt Geſchirr. Zwei einſpänner Bordwagen. 1 Pfuhlkarren, 3 Pflüge. Ca. 60 Zentner Heu n Stroh. 200 Stück eiſerne Miſtbeet⸗ fenſter(noch neu). 50 Stück Strohmatten. Ein Stamm Nutzholz(Birn⸗ baum). 30875 Anſtett, Auctionator. Mehrere 30915 Jamen⸗Masken — Verſchiedene Angelegenheiten. Wir laden hierzu die activen und paſſiven Mitglieder freund⸗ lichſt ein. 8102⁵ Der Vorſtand. Herberge zur Heimath. Die diesjährige 31169 General⸗Jerſammlung des Vereins der Herberge zur Heimath findet ſtatt: 31169 Dienſtag, 26. Jan. 1892, Mittags 12 Uhr im Vereinshauſe U 5, 12, zu welcher die Herren Mitglieder hiermit höflichſt eingeladen werden. 31169 Tagesordnung: 1. Bericht des Vorſtandes über die Geſchäftsführung pro 1891. 2. Rechnungs⸗Ablage. Der Vorſtand. Gabelsberger Stenographen⸗Verein. Diejenigen Herren, welche ſich zu demnächſt beginnenden Elementar⸗Unterrichtscurſen an⸗ gemeldet haben, werden höfl. ge⸗ beten, ſich Montag, den 25. dſs. Abends ½9 Uhr in unſ. Vereins⸗ lokal„Bremer Eck“, NJ 4, 1(linkes Nehenzimmer) einzufinden. Neuaumeldungen werden an dieſem Abend noch entgegenge⸗ nommen. 31313 Der Vorſtand; Dr. Landgraf. 9/ Pfd. feinſt. Schweizerkäſe g. M. 6 Nachn. lief. J. Hofmann, 30740 verk. L 16, 5, 3 Trep. 31398 zu verleihen. S 2, 6, 3. Stock,! Käſeh. München. 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