5 In der Poſtliſte eingetragen unter(Badiſche Volkszeitung.) Nr. 2429. Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlotzn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Rummern 3 Pfg. Doppel⸗Rummern 5 Pfg: der Stadt Maunheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (102. Jahrgang.) Amts und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim. Verantwortlich: für den polltiſchen u. allg. Theil: Chef⸗Redakteur Dr. Hamel, für den lakalen und vrov. Theiſ Ernſt Müller, für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Mannheimer Journal.“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. (Mannheimer Volksblakt.) Nr. Zweites Blatt. Verſchiedenes. T. Das Mauſoleum in Cbarlottenburg batte am Geburtstage des hochſeligen Karſers Wilbelm 1. in ſeinem Innern leuchtenden Blumenſchmuck erbalten. Doch verlief der Morgen dieſes Gedenkiages im Veraleich zu früberen Jahren beſonders ſtill an dieſem ſtillen Ort. Die Mitglieder des Königlichen Haufes, die an der Grundſtein⸗ legung der Heilondskirche theilnahmen, konnten erſt zur Mit⸗ kagszeit im Mauſoleum erſcheinen. Zu früher Stunde legte eine Abordnung des Offizierkorps des 110. Regiments einen aus Roſen und Maiblumen gewundenen Kranz am Sarge nieder, der auf einer weißen Atlasſchleife die Widmung Sinem Hochſeligen Chef“ trug. Die Blumenſpende, welche das Kaſſerpaar geſchickt hatte, beſtand aus einem Lorbeer⸗ kranze, der mit weißen Roſen und Maiblumen unterbunden war, und deſſen weize Atlasſchleife die Initialen des Kalſers und der Kaiſerin zeigte. Die undekannte Dame, welche jeden Geburtstag Kaiſer Wilhelm J. durch ein ſichtbares Zeichen ihrer Ver⸗hrung feiert, hatte auch diesmal wieder ein pracht volles Blumengewinde aus Veilchen, Azalien und Schnee⸗ glöckchen an die Schloßverwaltung in Charlottenburg einge⸗ ſandt. Auf Lilaſchleife ſtand dazu die Widmung:„Eine Deutſche in der Ferne ihrem in Gott ruhenden Kaiſer Wilhelm.“ Von dem Großherzoglich badiſchen Paar war, wie immer, ein Kranz aus Tannenreiſern geſpendet, der diesmal aber mit Blumen unterbunden war. Die Groß⸗ herzogin iſt ſeit dem Tode zum erſten Male weder am Todes⸗ noch am Geburtstage perſbulich in der Gruft erſchienen. Die Kaiſerin Friedrich und die Prinzeſſin Margarethe beſuchten das Mauſoleum um halb 11 Uhr und legten am Sarg einen Lorbeerkranz nieder. — Ueber den Zucker hielt vor Herren und Damen in der Volkswirthichaftlichen Geſellſchaft zu Berlin Alexander Meyer einen Vortrag. Leben iſt Athem, ſo begann der Red⸗ ner; Athem in Leben: aber mit jedem Athemzug geht auch ein Theil unſerer Perſon, unſerer Kräfte fort, und wir muüſſen eſſen, um dieſen Verluſt ſtets wieder zu erſetz n. Iſt das Eſſen eine Nothwendigkeit, 5 es doch auch gleichzeltig eine An⸗ nebmlichkeit ſein; das Eſſen ſoll ſchmecken; es wird zum Luxus; aber dieſer Luxus im Eſſen wird im Laufe der Kulturent⸗ wicklung zum Theil wiederum eine Nothwendigkeit. Die Kultur erweitert die Bedurfniſſe und ſchafft neue, die unenk⸗ behrlich werden. Eine Verfeinerung des Geſchmacks der Speiſen wird nun vor Allem dadurch erreicht, daß dieſe ge⸗ wurzt werden, und von allen Würzen ſind drei die wirth⸗ ſchaftlich wichtigſten: Süßigk⸗it, Salz und Pfeffer. Würde ich allein vor Herren reden, ſo ſagte der Reduer, dann würde ich wohl über Salz oder Pfeffer geſprochen haben; vor Damen iſt es angebracht, von Süßigkeiten zu reden. Wie man von einer alten, einer mittleren und einer neueren Zeit hiſtoriſch ſprcht, ſo könnte man auch von einer Honig⸗, einer Rohr⸗ und erner Rübenzucker Epoche bandeln. In der Urzeit benutzte der Menſch nur den wilden Honig, den er den Bienen des Waldes ſtahl. Der Gartenhonia gehört erſt einer verhältniß⸗ mäßig ſpäteren Zeit an. In Alterthume wurden die Speiſen nun ſtets allein mit Honig geſüßt, und erſt als Alexander der Große nach Judien zog, erſuhren die Kulturvölker am Mittel meere, daß in jenen fernen Ländern es Honig gebe, den die Bienen nicht gemacht hälten. Man hatte das Zuckerrohr ge⸗ funden, daß den Indiern ſchon lange bekannt war, aber nicht als eigentliche Nutzpflanze angebaut und auch nicht zubereitet wurde. Man kaute allein den Stengel. Die Schwierigkeit, das Zuckerrohr zu verpflanzen, brachte es mit ſich, daß man gleichwohl bei Honig blieb, und erſt die Araber trugen das Zucker⸗ rohr nach Aeoypten, Cypern u. dann auch nach Spanien. DieKreuz⸗ züge endlich, die neue Verbindungen knüpften, machten Venedig, Augsburg, Nürnberg zu Mittelpunkten des Zuckerhandels. Aber der Zucker blieb damals eine Seltenh'it, er wurde als Heilmittel betrachtet, oder er diente als Prunkſtück auf der Tafel des Großen. Erſt die Entdeckung Amerikas brachte eine neue Wandlung bervor. Nach San Domingo iſt zwiſchen 1511 und 1513 zuerſt Zuckerrohr gebracht und gepflanzt worden, und die Ausdehnung des Plantagenbaues in Am rika verſorgte jetzt auch Europa mit Zucker. Im Jahre 1747 trat durch eine neue Enkdeckung eine neue Umwälzung ein. Marg⸗ raf entdeckte, daß in einer Rübe, die bisher nur als Vieb⸗ utter gedient hatte, Zucker enthalten ſei: dieſe Entdeckung wurde vervollkommnet, und zum ponig, zum Zuckerroyr kam jest der Rubenzucker hinzu, wichtige neue Kulturen ſchaff nd, eine große Umwalzung der Landwirthſchaft herbeifübrend und auch für die Finanzen der Staaten von hoher Bedeutung, die das neue Genußmittel mit Steuern belegten. Will man ein Bild der Umwälzung, die damt ſich vollzogen hat, in runden Zahlen angeben, ſo kann mi ſagen, daß heute hundert Mal ſoviel Zucker konſumirt wird, wie vor zweibundert Jahren. Damals mag der Verbrauch eine Million Zentner b tragen haben, heute beträgt er hundert Millionen, und man kann bebaupten, je wohlhabender ein Land, um ſo größer ſein Der Redner ging dann dazu über, von jen n erufen zu verichten, die vor Allem ſtets das regſte Jutereſſe für den Zucker gehabt baben, das ſind die Zuckerbäcker. die Hichter und die Philoſophen. Verarbeitete ſeit den älteſten 85 der Zuckerbäcker den ſüßen Stoff, ſo beſang ihn der ichter. Die Roſe, die Nachtigall und der Zucker haben den Dichtern unendlichen Anlaß zur poetiſchen Verwerthung ge⸗ geben; und endlich die Ppiloſophen! Sie erörtern, ob der Zucker au ſich ſüß ſei, oder ob er nur ſüß ſchmecke. Dr Redner ſchloß ſeinen vortrefflichen Vortrag mit araziöſer ndung, indem er ſagte: Er ſelbſt wolle es ſich verſagen, di'ſe ph loſophiſchen Unterſuchungen zu Ende zu führen. Leb⸗ hafter Beifall folgte dem Vortrag. 5 —„Mahlzeit!“! In der„Münch'ner oemeinen Zeitung! dtetech Richard Weltrich einen das Lufiſpiel 2Schiller und Lotte“ von Wlhelm Henzen ſcharf beſprechen⸗ 84. Geleſenſtt und zerbreitelffe Jeilang in Naunſheim Aud Jingrbung den Axtikel veröffentlicht, dem wir die folgende ſebr beher⸗ 3 g nswerthe Stelle entnebmen:„Es gibt eine Redensart, eine Begrüßungsformel, welche ſeit etwa einem Jahrzehnt in Diutſchland aufgekomm'en iſt, die dümmſte Begrüßungsformel, welche jemals ein Volk ſich angewöhnt bat; ſie lautet: „Mahlzeit!“ Die Jugend im neuen Reich hat ſie auf⸗ aebracht und zur Schande der Deutſchen ſei es geſaat, jetzt gu braucht ſie in weitem Umkreis Alt und Jung, gebrauchen ſie Männer und Frauen. Urſprünglich ſagte man„gute Mahlzeit!“, oder auch, zumeiſt auf dem Lande,„geſegnete Mahlzeit!“ und bediente ſich dieſes Grußes etwa, wenn man zu Tiſche ging oder vom Eſſen aufſtand; jetzt iſt das Eigen⸗ ſchaftswort, weil ja mit ihm die Formel noch zu ſinnvol wäre, weggefallen, und nicht nur beim Eſſen, ſondern den ganzen Tag, an jedem Ort und zu jeder Stunde hört man „Mablzeit!' Der bosbafte Ausländer muß ſich fragen, ob wir denn wirklich ſo gefräßig find, daß wir, ſobald uns ein Bekannter in den Weg kommt, ans Eſſen denken.“— Wir wiſſen nicht, ob im übrigen Norddeutſchland der widerwärlige Allerwelfsgruß„Mahlzeit“ ſchon ſo allg mein üblich ge⸗ worden iſt, wie in Berlin; in der Reichshauptſtadt iſt er dei allen Phileſtern beſtens aufgehoben. Im deutſchen Süden gat man das ſchöne, trauliche„Grüß Gott!“ und läßt ſich's hoffentlich durch keine Mode rauben. — Der Held von Monte Carlo war in den letzten Wochen Rovert Pel, ein Sohn des berühmten engliſchen Miniſters. Er ſpielte mit unerhörtem Glück am Rouleite ſowohl wie Treute et Quarante, und verhehlte nicht, daß durch den Spielgewinn ſein Guthaben bei dem Credit Lyon⸗ nais binnen einem Monat von einigen Hundert auf 16,000 Lſtrl.(320,000 Mk.) angewachſen ſei. Die Spielbank ſorgte nach Kräften dafür, daß dieſe Thatſache allgemein bekannt wurde, denn die Kunde von einem großen Gewinn lockt immer ganze Schaaren neuer Gimpel nach Monte Carlo. Am vorigen Dienſtag beſchloß Mr. Peel abzureiſen, nachdem er in einem Telegrammaustauſch mit ſeiner Braut den Tag ibrer Hoch⸗ zeit feſtgeſtellt hatte. Er ließ ſich über ſein Guthaben einen Check auf die Bank von England ausſtellen und löſte ſein Billet nach London. Die Stunde vor ſeiner Abreiſe brachte in dem Spieliaale zu, wo ihm Jortung eine ſo treue Frundin geweſen war. Er ſetzte auch einige Louis und— verlor, verlor in einem fort. Es währte nicht lange, ſo hatte ihn der Spielteufel wieder völlig üb⸗rmannt. Binnen zwei Tagen war er ſeine 16,000 Lſtrl. bis auf die letzte Gumee los. Dabei brauchte ihm die Spielbank nicht einmal die Heimreiſe zu bezahlen; denn das Billet nach London hatte er ia ſchon gelöſt. — Auf die Zuſtände im braſilianiſchen Heere, das bei den letzten Aufſtanden eine führende Rolle geſplelt, wirft ein Brief, der der„Danz. Zig.“ aus Rio de Janeiro vom 10. Februar zugeht, ein intereſſantes Schlaglicht.„Vor Kurzem hatte ich— ſo heißt es in dem Briefe— Gelegen⸗ heit, einer braſilianiſchen Jndet beizuwohnen; man ſtelle ſich vor eine Kompagnie von Individuen aller Typen und Raſſen, Neger, Mulatten, Weiße bunt durcheinander gemiſcht. Die Un form iſt nach franzöſiſchem Muſter, auf dem ſchwarz lacktrten Käppi nickt ſchläfrig ein rothes Roßzſchweiflein. Die mir zunächſt ſtehende Infanterie war in Kompagniefront zu zwei Gliedern aufgeſtellt, auf dem linken Flügel hielt der Hauptmann hoch zu Roß, daneben ſein Feldwebel, ein feiſter Mulotte, ſchier martialiſch anzuſchauen mit ſeinem rieſigen handbreiten Säbel, dabei grinſte er von Zeit zu Zeit unver⸗ ſchämt vertraulich ſeinen Kapitän an, der gelangweilt und reſianirt auf dieſe Horde herabſchaute, Jetzt ertönt ein zag⸗ haftes Kommando. das war„Richt Euch!“ Das wankt und ſchwankt durcheinander wie ein Kornfeld, die aufgepflanzten hataganartigeg krümmten Bajonette funkeln im grellen Sonnen⸗ licht, endlich kommt etwas Ruhe in die Front, aber oGraus! eine Richtung, bei deren Anblick einen prrußiſchen Unterofftzier unfehlbar der Schlag rühren würde: ſetzt ein zweites Kom⸗ mando:„Achtung! präſentirt das Gewehr!“ Das klappt einigermaßen; aber dort, was ſehe ich, der zweite Mann vom linken Flügel kaut mit vollen Backen, wäbrend ihn ſein Neben⸗ mann neidiſch anſchielt, und jener dort hat die Zigarette im Munde, und gar ein Dritter ſucht ſich durch allerhand Geſten und Grimaſſen einer unter den Zuſchauern befindlichen ſchwarz⸗ äugigen Mulattin verſtändlich zu machen.— Und da nannke Marſchall Deodoro Fonſeca dieſe Armee in ſeinem letzten Manifeſt„die glorreichſte und wohl disziplinirteſte der Welt!“ Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Der öſterreichiſche Handelsminiſter wird vom Abgeord⸗ netenhauſe einen Kredit von 100,000 Gulden für die Thea⸗ ter⸗ und Muſikausſtellung in Wien beanſpruchen. Es ſcheint nunmehr feſtzuſteben, ſo wird dem„B..“ geſchrieben, daß von deutſchen Geſammtgaſtſpielen im Ausſtellungstheater nur diejenigen der Herren Reicher und Junkermann mit ihren Truppen ſtattfinden werden. Die Unterbandlungen mit WAr⸗ ronge ſchweben noch. Auch die Vorführung des„Heiligen Lachen“, die man vor Kurzem noch für wahrſcheinlich ge⸗ halten, dürfte unterbleiben. Amalie Mater na, die berühmte Waanerſängerin, weilt in Paris, um daſelbſt in drei von Lamoureux geleiteten Konz' rten mitzuwirken. Die Künſtlerin iſt b⸗reits in einem Konzert aufgetreten und ſang, was vor nicht allzu langer Zit in Paris als eine Unmöglichkeit erſchien, in deutſcher Sprache. Die Leiſtungen von Frau Materna, welche die Schlußizene aus der„Götterdämmerung“ und„Iſo dens Liebestod“ vortrug, fanden bei den Pariſer ſtürmiſchen Beifall. „Sardanapale“ iſt der Titel einer neuen Oper von Alpbonſe Duverngy. Die erſte Aufführung des Werkes, zu welchem Pierre Berton den Text bedichtet hat, findet in Lüttich bereits am 30. d. M. ſtatt,. Freſtag, 25 März 1892. Freitag, den 25. März, Abends 7 Uhr im Casino-Saal . Karmermus-Auffahrung der Herren Schuster, Stieffel, Gaulé und Kündinger. unter gefl. Mitwirkung der Hofopernsängerin Freu Seubert⸗ Hausen und des Herrn Musikdirektor A. Hänlein. PROGMRBRAMM: 1. Schumann, Quartett-moll Op. 41 No. 1. 2. Lieder von Beethoyven und Weber. 3. G. Sgambati, Quartett Des-dur Op. 17. Billets à 2 M. 50 Pfg. sind in den hiesigen Musikalien- handlungen und Abends an der Kasse zu baben. 85364 Wer einen für einen Confirmanden gebraucht, bemühe ſich, bedor man andere Hutgeſchäfte beſucht, in den Mannheimer Hutbazar. Hier findet man in jedem Hut auf weißem Atlasfutter fein gedruckt ein überraſchend ſchönes Bild, darſtellend: Andenken an die 1. heil. Communion 1892. Solcher Hut macht jedem Confirmanden großes Vergnülgen, und da die Qualitätl eine ſehr gute und der Preis ſehr billig, ſo iſt es Jedermann möglich, ſolchen Hut zu kaufen. 34375 Confirmandenhut mit ſolchem Futter.50 M, Confirmandenhut ohne ſolches„.— Confirmandenhut billigſte Sorte.50„ Guter Herreuhut mit Futter.50„ Beſter Herrenhut mit Seidenfutter 3,50„ Mannheimer Hutbazar Q 1, 1. Confirmationg⸗Geſchenke ſür Knaben und Mädchen empfehlen in reicher Auswahl ALöwenauptsönne, Ds ocſen Der köſtlichſte Wohlgeſchmack! Feiner und ausgiebiger als Vanille⸗Schoten, dabei gänz⸗ 1 lich frei von den nervenerregenden Beſtandtheilen derſelben. In Speiſen und Getränken ſofort löslich, verleiht es ſelbſt den einfachſten Gerichten, ſowie Thee, Kaffee, Milch, Cacao Punſch ꝛc. den feinſten Wohlgeſchmack. 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Unter dieſen Thieren ſoll denjenigen der Vorzug gegeben werden, welche nachgewieſener⸗ maßen, oder nach ihren äußeren Merkmalen aus rein gehaltenen Zuchten abſtammen, gleichviel ob ſie im Lande aufgezüchtet oder aus dem Auslande eingeführt ſind. Im Allgemeinen werden bei der Prämiirung folgende Beſtim⸗ rämter: mungen zur Anwendung kommen. 1. Unter den zur Zucht aufgeſtellten Farren ſollen vorzugs⸗ weiſe 1½ bis 2½jährige Thiere berückſichtigt werden. Farren mit tändig geſchobenen und in Reibung befindlichen Schaufeln Breiten) werden, wenn ſie ſich bereits in maſtfähigem Zuſtand befinden und vorausſichtlich weitere zwei Jahre zur Zucht nicht mehr verwendet werden können, unberückſichtigt bleiben. Unter ſonſt gleichen Verhältniſſen erhalten die im Eigenthum der Gemeinde befindlichen Farren von den übrigen den Vorzug. Die zur Prämiirung vorzuführenden Farren müſſen mit einem in die Näſenſcheidewand eingezogenen Naſenring, ſowie mit einem Kopfhalfter, das auch aus einem Stück hergeſtelt ſein darf, ver⸗ ſehen ſein. Die Prämien von Farren werden auf 75, 100, 150 u. 200 M. feſtgeſetzt. 15 die vorzüglichſten unter fämmtlichen mit Zweihundertmark⸗ reiſen bedachten Zuchtfarren kann nach Beendigung der ganzen Prämlirung durch das Miniſterium je eine Zuſatzprämie von 100 Mark bewilligt werden. Sämmtliche Prämienempfänger haben ſich durch einen Revers de verpflichten, den Farren mindeſtens bis zum Ablauf des 4,. bezw. es 5. Lebensjahres zur Zucht zu verwenden, wenn nicht ein Um⸗ ſtand, der feſtgeſtellt werden muß, dies verhindert. Den Großh. Bezirksämtern bleibt es anheimgegeben, die Ueber⸗ weiſung des Prämienbetrages oder eines Theiles deſſelben Seitens der Gemeinde an den Farxenpächter ſh unterſagen, 2. Für weibliche Zuchtthiere, welche nachweislich einmal oder das zweite Mal gekalbt und dabei im Alter nicht weiter vorge⸗ ſchritten ſind, als daß ſie friſch abgezahnt haben, und unter dieſen vorzugsweiſe für ſolche, welche entweder friſchmelkend oder wiederum greifbar trächtig ſind, werden Prämien im Betrage von 50, 75, 100 und 150 Mark ausgeſetzt. Dabei iſt zu bemerken, daß wenn Kal⸗ binnen angemeldet werden, dieſe nur dann Berückſichtigung finden können, wenn ſie am Prämtirungstage bereits gekalbt haben und daß Küte vom zweiten Kalbe, welche bis zum Prämiirungstage das dritte Mal geworfen haben, von der Prämiirung deshalb nicht ausgeſchloſſen ſind. Die mit Prämien bedachten Thiere werden je nach der Höhe der Prämie am linken oder an beiden Hörnern märkirt. Der Empfänger einer Prämie hat ſich durch einen Revers zu verpflichten, die prämtirte Kuh während der zwei folgenden Jahre zur Zucht 15 verwenden und dem Vorſtande des landwirthſchaft⸗ lichen Bezirksvereins oder dem Bezirksthierarzte, wenn derſelbe ſich an Ort und Stelle befindet, auf Verlangen vorzuführen. 3. Ein Verkauf des prämiirten Thieres oder die Ueberlteferung deſſelben an die Schlachtbank verpflichtet den Prämienempfänger zur Rückgabe der Prämie. Von der Rückgabe wird Umgang genom⸗ men, wenn das Thier in den Beſitz eines anderen inländiſchen Vieh⸗ üchters übergeht, der in die vom früheren Beſitzer übernommenen erpflichtungen eintritt. Steht das prämiirte Thier um, oder muß e einer Nothſchlachtung deſſelben geſchritten werden, ſo iſt hiervon em Bürgermeiſteramt a e zu machen, welches dieſelbe an den Bezirksthierarzt übermittel 4. In der Regel ſoll ein und daſſelbe Thier nicht mehrmals mit einer Staatsprämie bedacht werden; jedoch kann eine bereits ertheilte kleinere Prämie in ſpäteren Jahren eine Erhöhung erfahren. ., Soviel als thunlich ſoll vermieden werden, daß ein und der⸗ ſelbe Beſitzer mehrere Preiſe für Farren oder Kühe zugleich erhält. 6, Vieh aus Wirthſchaften, in welchen daſſelbe zur Erzeugung von Milch für den Handel oder für die Käſerei, ſowie zur Maſtung aufgeſtellt iſt und in der Regel zugekauft wird, endlich Handels⸗ und Stallpieh(Stellvieh) bleibt von der Prämiirung ausgeſchloſſen. 7. Für Farren und Kühe, welche als zuchttauglich, nicht aber als prämenwürdig erkannt werden, können Diplome, Bilderpreiſe, lobende Anerkennüngen oder Weggelder nach dem Ermeſſen der Commiſſion zuerkannt werden. 5 Die Weggelder ſollen für Kühe bei einer Entfernung des Stand⸗ ortes von dem Prämiirungsorte bis zu 5 Kilometer 5 Mark, von 6 bis zu 10 Kilometer 10 Mark und bei Entfernungen von 11 Kilo⸗ meter und darüber 15 Mark, für Farren aber das doppelte dieſer Summe betragen Es empfiehlt ſich, daß die Weggelder durch die Kaſſe des betreffenden landwirthſchaftlichen Bezirksvereins ſofort am Prämiirungsorte und am Prämitrungstage vorſchüßlich ausbe⸗ zahlt werden, auf Wiedererſatz durch die Centralkaſſe für Land⸗ wirthſchaft. 8. Die Vornahme der Prämiirung 91255 5 durch eine Commiſſion welche gus dem Bezirksthierarzt des Bezirks und 2 von der Direk⸗ tion des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins auf die Dauer von Jahren ernannten Sachverſtändigen zuſammengeſetzt iſt. Es bleibt dem Miniſterium und der Centkalſtelle des landwirthſchaftlichen Vereins vorbehalten, beſondere ſtimmführende Vertreter zur Prä⸗ miirung abzuordnen. Der Vertreter des Miniſteriums des Innern führt den Vorſitz; in Abweſenheit deſſelben geht der Vorſitz an den Vertreter der Centralſtelle des landwirthſchaftlichen Vereines über. 5 auch ein ſolcher nicht anweſend, ſo erwählt die Commiſſion ihren orſitzenden durch Stimmenmehrheit. Dem Vertreter der Central⸗ ſtelle in der Commiſſton ſteht das gleiche Stimmrecht, wie den übrigen Commiſſionsmitgliedern zu. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorſitzenden den Ausſchlag. 9. Ueber das Ergebniß der Prämitirung 8 ein Protokoll auf⸗ unehmen, in welches die 11 85 nach den beiden Abtheilungen, Farren und Kühe und innerhalb derſelben nach der Höhe der Prämie geordnet unter Angabe des Namens und Wohnorks des Beſitzers einzutragen ſind. as von allen Mitgliedern der Commiſſion zu unterzeichnende Protokoll iſt durch das Bezirksamt behufs Erwirkung der Anweiſung der Prämie u. ſ. w. hierher vorzulegen. 10. Die Namen der Beſitzer der prämiirten Thiere werden im landwirthſchaftlichen Wochenblatte bekannt gemacht. 11. Zu der Prämiirung können Thiere aus allen Gemeknden des Bezirks angemeldet und zugeführt werden, jedoch wird nur ein Prämtirungsort für den Umfang des Gebiets eines größeren landwirthſchaftlichen Bezirksvereins in der Regel beſtimmt. Um den Viehbeſitzern der verſchiedenen Gemeinden des Bezirks von einem Jahr zum andern eine günſtigere Gelegenheit zur Vorführun zu bieten, wird mit dem Prämiirungsort, Mengedt nöthig, jährli gewechſelt werden.— Indem wir die Bürgermeiſterämter und Stabhalterämter beauf⸗ tragen, Vorſtehendes ſofort in ihren Gemeinden bekannt zu geben, ſind die Gemeinden, ſowie die Viehbeſitzer, welche ein prämitrungs⸗ würdiges Thier zu beſitzen glauben, einzuladen, die Anmeldung zur Prämiirung nach dem uUntenſtehenden Formulare längſtens bis zum Samſtag, den 16. April d. J. bei dem Bezirksamte durch Vermittlung des Bürgermeiſteramts einzureichen. Die erfolgte Bekanntgabe dieſer Verfügung iſt anher an⸗ zuzeigen. unheim, den 17. März 1892. Großh. Bezirksam rhr. Rüädt. [Amtsbezirk Mannhelm. An ſämmtliche Bürgermeiſterämter des Land⸗ SGeneral⸗Angeiger: Demeinde. Anmeldung zur ſtaatlichen Prämitrung von Rindvieh für 1892. Beſchreſbung der augemeldeien Thiere) 1 und 8 lname, Selbſt ge⸗ Angekauft Stand und 8 8 züchtet(bei(bei Forren 2 25 Wohnort Faxren ob ob aus dem des Pieh⸗ im Inlande Auslande 2 beſitzers gezüchtet) eingeführh 1 2. 8 *) Die Farren und Kühe ſollen in beſondere Liſten eingetragen werden, bei den Liſten für die Farren hat Colonne 7 und 8 in Wegfall zu kommen. 35357 Bekanntmachung. Frühjahrs-Control-Versammlung 1892 im Landwehrbezirk Heidelberg. Bezirk des Haupt⸗Melde⸗Amts Dieſelbe wird mit den in Kontrole obigen Kontrolbezirks ſtehenden Mannſchaften wie folgt abgehalten: Amtsbezirk Mannheim. A. Für die Landwehr⸗Leute I. Aufgebots, Reſerviſten, Dispo⸗ ſitions⸗Urlauber und die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden ent⸗ laſſenen Sanſeg d. 8 am Samſtag, den 9. April 1892, Vormittags 11 Uhr im zu Ladenburg für die Gemeinden Schriesheim, Ladenburg und Neckarhauſen B. Für ſämmtliche Erſatz⸗Reſerpiſten am Samſtag, den 9. April 1892, Nachmittags 3 Uhr im Schulhofe zu Ladenburg für die Gemeinden Schriesheim, Ladenburg und Neckarhauſen. „Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mitbringung ihrer Militär⸗Paptere pünktlich zu geſtellen. Weitere Befehle gehen den Mannſchaften nicht zu. Verſüum⸗ niſſe und das Erſcheinen 1 einer unrichtigen Kontrol⸗Ver⸗ ſammlung haben die geſetzlichen Strafen zur Feobkz Diejenigen Mannſchaften der Landwehr L. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. April 1880 bis einſchl. 30. September 1880 in den getiven Dienſt eingetreten find, haben bei der diesjährigen Früh⸗ fahrs⸗Kontrol⸗Verſammlung nicht zu erſcheinen, da ſie im Herbſt d. Js. zur Landwehr II. Aufgebots übertreten und ſich dieſerhalb bei der Herbſt⸗Kontrol⸗Verſammlung ſtellen müſſen. 35239 Königliches Kommando des Landwehr⸗Bezirks Heidelberg. Vorſtehende Bekanntmachung des Königlichen Bezirks⸗Kommandos haben die Bürgermeiſter⸗Aemter und Stabhaltereien des Amtsbe zirks 10 mal in geeigneten Zwiſchenräumen in ihren Gemeinden verkünden zu laſſen, und wie geſchehen, ſpäteſtens zum 2. April d. Is. dem Haupt⸗Melde⸗Amt in Heidelberg anzuzeigen. Mannheim, den 18. März 1892. ild. Frühjahrs⸗ Control-Verſammlungen 1882 im Landwehr⸗Hezirk Heidelberg, Bezirk des Meldeamlz Maunheim. Dieſelbe wird mit den in Controle obigen Controlbezirks ſtehen⸗ den, in der Stadt Mannheim und Gemeinde Neckarau wohnenden Dispoſitions⸗Urlaubern, Reſerviſten, Landwehr T. Aufgebots, den zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mann⸗ ſchaften und der Erſatz⸗Reſerve(geübte und nicht geübte) wie folgt abgehalten. Coutrolplatz iſt der Zeughausſaal Maunheim. I. Provinzial⸗Jufanterie ausgenommen die Jahlmeiſter⸗Aſpirauten, Lazarethgehülfen, rankenträger, Militärbäcker, Büchſenmachergehülfen, Oeconomie⸗Handwerker und Arbeitsſoldaten. Freitag, den 5 April 1892, Vorm. 5 Uhr die Jahresklaſſe 8 00 * 7 2 7 17 77** 1˙ „ Nächm 3„ 1 1881 Samſtag,„ 2.„„ beinn„ 1882 5„ 2. n* n„ n 6* 1883 7„ Nachm. 3„„ 5 1884 Montag,„ 4.„ ½ Bornn 8 3 1885 1 1 4. 7· 77 71 11* 4* 1886 ——5 5„ Nachm. 8 75 1887 Neiſtag⸗ Vorm. 8„ 75 1888 1889 70 5. 27 5 1+ 11 7 7* und 1890 und die Dispoſitioüs⸗Urlaubet. 2. Für Garde, Jäger, Provinzial⸗Kavallerie, Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie, Pioniere, Eiſenbahn⸗Truppen, Train, Sanitäts⸗Perſonal, Marine, ſowie ſämmtliche Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, e Kräukenträger, Militärbäcker, Büchſenmachergehülfen, Oeconomie⸗Handwerker und Arbeitsſoldaten. Dienſtag, 5. April 1892, Nachm. 3 Uhr die Jahresklaſſe Mittwoch, 6.„„ Vorm. 5 81,1 7. 6.** 775 77 77 40 1883.18 4 5 eeinn 5 1885,188 Donnerſtag,7)„„ Vorm. 8„„— 87 1887,. 7. 17 1· 16 17 77 1888, 1889 1890, 1891ünd die Dispofitibns⸗Urlauber. 3. Erſatz Reſerviſten und die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften. Donnerſtag, den 7. April 1892, Nachmittags 3 t die 1 90 Reſerviſten der Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1879, 1880, 1881 und 1882 angehören. Freitag, den 8. 1—5 1892, Vormittags 8 Uhr die 1 feeſte der Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1884 und 1885 angehören. reitag, den 8. April 1892, Vormittags 11 Uhr, die Erſatz⸗ Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1883 un angehören. Auten ß den 8. April 1892, Nachmittags 3 Uhr die Erſatz⸗ 17 er Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1887 ange⸗ ren. Samſtag, den 9. April 1892, Vormittags 8 Uhr die Erſatz⸗ Reſerviſten der Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1888 ange⸗ hören, ſowie die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden ent⸗ laſſenen Mannſchaften. Samſtag, den 9. April 1892, Vormittags 11 Uhr die Erſatz⸗ Reſerviſten der Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1889, 1890 und 1891 angehören. Samſtag, den 9. April 1892, Nachmittags 2 Uhr die Erſatz⸗ Reſerviſten der Jäger, Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie und Pioniere. e den 9. April 1892, Nachmittags 4 Uhr die Erſatz⸗ Reſerviſten der Train, Aerzte, Krankenwürter, Apotheker, Geiſtliche und Oeconomie⸗Handwerker. Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mit⸗ bringung ihrer Militär⸗Papiere pünktlich zu geſtellen. Weitere Befeble gehen den Mannſchaften nicht zu Verſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Control⸗Verſammlung haben die geſetzlichen Strafen ar Folge. Diefenigen Mannſchaften der Landwehr I. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. April 1880 bis einſchl. 30. September 1880 in den activen eingetreten ſind, haben bei der diesjährigen Früh⸗ ⸗Verſammlung nicht zu erſcheinen, da ſie im Herbſt Js. zur Landwehr II. Aufgebots übertreten und ſich dieſerhalb bei der Herbſt⸗Kontrol⸗Berſammlung ſtellen müſſen. Königliches Kommando des Landwehrbezirks Heidelberg. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir zur öffentlichen Kenntniß. 3528 Mannheim, 19. März 1892. 7 Bürgermeiſteramt. Klotz. Bekauntmachung. Die Ausſtellung von Jagdpäſſen betr. (82) Gemäß 8 47 der Verord⸗ nung vom 6. November 1888, den Vollzug des Jagdgeſetzes betr., bringen wir nachſtehend die Namen derjenigen Perſonen, an welche im laufenden Jahre Jagdpäſſe nach Formular I u. II ausgeſtellt wurden, zur öffentlichen Kenntniß: A. Jagdpäſſe, Formular 1. 1. Kohl Michael jr., Jagdauf⸗ ſeher in Neckarau. 2. Kohl Heinrich, Jagdaufſeher in Neckarau. Wörns Georg, HeinrichsSohn, Landw. in Neckarau. Clemm Adolf, Dr., Chemiker ier. Joachim Karl, Aufſeher in Käferthal. Schaaf Johann, Altbürger⸗ meiſter in Feudenheim Renner Hubert, Kaufm. hier. e Ziegeleibeſitzer hier. Nagel Franz, Goldarb. hier. Nüßle Adolf, Gr. Oberförſter hier. Dauth Karl, Gr. Oberſteuer⸗ kommiſſär hier. 2. Wörns Hch., Jagdaufſeher in Neckarau— Frank Albert, Stabhalter in Kirſchgartshauſen. 14. Back Karl Johann, Landwirth 95 Sand 1055 Meg 5. Geiger Jakob, Metzger in Waldhof. 16. Martin, Metzger ter. 17. Nüßeler Fritz, Kaufm. hier. 18. Ludwig, Fabrikdir. hier. 19. Kohl Joſef, Jagdaufſeher in Neckarau. 20. Schmitt Johann, Kaufm. in Ladenburg. 21. Scola Peter, Kaufmann in Ladenburg. 5 2. 15 Friedrich, Privatmann hier. 1 8 Robert, Gaſtwirth ier. Maas Eugen, Kaufm, hier. Mayer Ludwig, Kaufm. hier. 6. Bauer Wilh. Martin, Jagd⸗ aufſeher in Schriesheim. Schmitt Peter Jagdaufſeher in Schriesheim. 5 28. Gramm Jakob. Waldhüter in Leutershauſen. 29. Netz Friedrich, Kaufm. hier. 30. Kuhn Ludwig, Kaufm hier. 31. Sunner Karl, Fabrikdirector in Käferthal. 32, Geiger Wilhelm, Reſtaurateur in Heidelber̃rg. 3. Volkert Auguſt, Feldhüter in Wallſtadt Algardi Friedrich, Privat⸗ mann hier. Horſtmann Karl, Kfm. hier. B. Jagdpäſſe. Form. II. v. Schilling, Louis, Freiherr hier. 5 Pädder Jakob, Diener hier. Brucker, Adam, Landwirth in Neckarau. Schaaf Valentin, Kaufmann in Feudenheim. Köhler Jakob Friedrich, Pri⸗ vatmann hier. Kallenberger Georg, Bau⸗ meiſter hier. Wolff Alfred, Major hier. Orth Joh. Adam, Wirth in Neckgrau. Wernz Valentin, Waldhüter in Sandhofen. .Tſchirner Georg, Rechnungs⸗ zath hier. „Wörns Ludwig, Kaufmann in Neckarau. 285 2. Neudecker Kaſpar. Güterauf⸗ ſeher in Kirſchgartshauſen. Wehe Jakob VIII., Landwirth in Sandhofen. Samſtag Philipp, Werkführer in Sandhofen. Se Franz, Kaufm hier. Steidel Joh. Martin, Kaufm. in Schriesheim. 7. Bohrmann Michael, Land⸗ wirth in Sandhofen. 18. Schneider Max, Kaufm, hier. 19. Böll Theodor, Bäcker hier. 20. Theodor, Kaufmann ier. 21, Bohrmann Ludwig, Landwirth in Feudenheim. 22, Kühner Alfred, Gymnaſtaſt ier. 23, Meiſter Max, Kaufmann in Ludwigshafen. 24. Emil, Kaufm. hier. 25. Pfund Karl, Kaufm. hier. 26. Röder Adolf, Kaufm. hier. 27. Poht Paul, Kaufm. hier. 28. Frey Adam, Gaſtwirth hier. 29. Friedrich, Fabrikant ſer. 30. Buſch Franz Conditor hier. 31. Engelhorn Wilhelm, Kfm. hier. 2. Tilleſſen Paul, Kaufm. hier. 33. Kothmaier Max, Schreiner, hier. 34. Wie Auguſtin, Fabrikant ier. 35. in Sand⸗ 0 „ d W 9 — S 90 f4 — 1 t S 88 8 — pr e d ————— — —— — *5 en. 36. e Anton, Privatmann ier. 87. Steinmann Philipp, Schmied 80 0 88. erer Heinrich, Metzger hier. 89. Bundſchu Georg, Kaufm. hier. 40. Koth Anton, Kaufmann in Ludwigshafen. 41., Neumann Philipp Anton, Ver⸗ walter hier. 42. Rüger Jakob, Wirth hier. 43. Köck Nicolaus, Stucateur hier. 44. Thoma Eugen, Procuxiſt hier. 45. v. Salmuth Hans, Freiherr — — hier. 46. Sahnnlerr Joſef, Specerei⸗ händler hier. 47. Peterſen I. Alexander, Pre⸗ mierlieuten. hier 748. Kahn Richard Dr. Rechtsan⸗ walt hier. 49. Teſcher Louis, Bankdirector hier. ſtaurateur 50. Hagen Joh. Ge in Ludwigshafen. Mannheim, den 18. März 1892. Großh. Bezirksamt: Dr. Fuchs. 33366 es Stadtra ung Gr. Land §1 der ortspolizeilichen vom 11. März 1887, betr. die Er⸗ richtung einer gemeinſamen Melde⸗ ſtelle für die hier beſtehenden Ortskrankenkaſſen folgende Faſ⸗ ſung: 35152 8 1. Für die in der Stadt Mann⸗ heim beſtehenden Ortskranken⸗ kaſſen wird eine gemeinſame Mel⸗ deſtelle errichtet, welche mit der polizeilichen Meldeſtelle des Gr. Bezirksamts vereinigt wird. Die Meldeſtelle führt die Be⸗ zeichnung „Allgemeine Meldeſtelle“ und befindet ſich im Kaufhaus (Eingang vom Naradeplatz). In§ und 5 tritt an Stelle der Bezeichnung ſtädtiſche bezw. gemeinſame Meldeſtelle der Aus⸗ druck„Allgemeine Meldeſtelle“. Mannheim, 12. März 1892. Großh. Bezirksamt: gez. Wild. Nr. 9524. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, 16. März 1892. Stadtrath: Klotz. Sekauntmachung. Das Entwerthen der Verſicherungsmarken betreffend. No. 1224. Nachſtehend bringen wir eine Bekanntmachung Großh. Bezirksamts hier in obiger Sache vom 27. Februar 1892 No. 21,904 mit dem Erſuchen um gefällige genaue Darnachachtung zur öffent⸗ 35150 lichen Kenntniß. „Da neuerdings wiederholt be⸗ obachtet wurde, daß über die Be⸗ rechtigung zum Entwerthen der Beitragsmarken zur Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung, ſowie über die Verpflichtung zur Selbſt⸗ entrichtung der Beiträge und Selbſtverwendung der Quitt⸗ ungskarten Unklarheit beſteht, bringen wir Nachſtehendes zur öffentlichen Kenntniß: Nach II. 3 des Bundes⸗ rathsbeſchluſſes vom 24. Dezem⸗ ber 1891 ſind die Arbeitgeber, welche ohne Vermittelung der Krankenkaſſen für die von ihnen beſchäftigten en ae die Mar⸗ ken einzükleben haben, nicht ver⸗ pflichtek, die eingeklebten Marken zu entwerthen. Sie ſind jedoch hiezu befugt und dürfen wenn ſie von dieſer Befugniß Gebrauch machen, die Entwerthung nur in der Weiſe vornehmen, daß auf den einzelnen Marken der Entwerthungstag in Ziffern augegeben wird, zum Beiſpiel 15, 3. 92. Andere Entwerth⸗ ungszeichen ſind unzuläſſig. Die Durchſtreichung der Marken mit ſchwarzem Strich iſt den zum Markeneinkleben pflichtigen Ar⸗ beitgebern nicht mehr geſtattet. Hun unmittelbaren Einkleben der Marken ſind im Großherzogthum Baden verpflichtet: 1. Die Arbeitgeber, für deren Betriebe 17 Betriebs⸗ krankenkaſſen beſtehen, 2. die Arbeitgeber, welche ver⸗ ſicherungspflichtige Perſonen a. auf Schiffen oder Flößen b. beim Gewerbebetrieb im Uncherziehen(Titel III Gewerbeordnung) be⸗ ſchäftigen. 3. Die Arbeitgeber, welche von Gr. Miniſterium bezw. den Gr. Bezirksämtern beſonders hiezu verpflichtet ſind“ Mannheim, 18. März 1892. Commiſſionf. Krankenverſicherung Klotz. Seeger. Material⸗Aufſeher. Nv. 10112. Der durch Austritt erledigte Poſten eines Material⸗ aufſehers beim ſtädtiſchen Sielbau iſt auf 1. Mai 1892 neu zu be⸗ ſetzen. Monatsgehalt M. 150.— bei monatlicher Kündigung. Cautionsähige Bewerber, welche eh über mehrjährige Thätigkeit eim Sielbau oder bei Canal⸗ baumaterialgeſchäften ausweſſen können, werden eingeladen, ihre Anerbieten nebſt Anſchluß von Zeugnißabſchriften bis zum 1. April 1892 an den Stadtrath von Mannheim zu richten. Mannheim den 17. März 1898. Stadtrath: Bräunig. Verſteigerung. Wegzugshalber werden im Auf⸗ trag des Eigenthümers Montag, den 28. März d.., Nachmittags 2 Uhr in Lit. K 4, 8½ im 3. Stock dahier gegen gleich baare Jageung verſteigert: 354¹ 1 Sopha, 1 ovaler Tiſch 2 Pfeiler⸗Kommoden, 2 kleine Tiſche, 4 Strohſtühle, 1 Bettlade mit e und Stheiliger eegrasmatratze, 2 große Spiegel, 1 Kleiderſchrank, 1 Papagei⸗Käſig mit Tiſchchen, 1 Kleiderſchrank, 1Petroleum⸗Herd(Brillant), div. 1. Anricht und Teller⸗ brett und Verſchiedenes, wozu höflichſt einladet 5 Th. Paul jun., Auetionator. ——4 „ 4 — Mannheim, 25. Mär: General⸗Anzeiger. Bekanntmachung. Die Errichtung einer gemeinſamen Meldeſtelle für das poliz-iliche Mel⸗ deweſen und die Meldungen zur Kranken⸗, Invaliditäts⸗ und Alters⸗ verſicherung betr. Nr. 27267. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß von Mittwoch, den 16. März l. Is., das frühere Paßbureau als gemeinſame Meldeſtelle für das polizeiliche Meldeweſen, ſowie für die Meldungen zur Krankenverſicherung u. Alters⸗ und Invaliditäts⸗Verſicherung im Kaufhauſe Nr. 1(alter Schwurgerichtsſaal, bisherige Frauen⸗ arbeitsſchule) mit Eingang an der unteren Ecke(gegen⸗ über der oberen Ecke des Quadrates O 2) neben Kauf⸗ mann Grether ſich befindet. Mannheim, den 12. März 1892. Großherzogl. Bezirksamt gez. Dr. Fuchs. Nr. 1147. Vorſtehendes machen wir hierdurch mit dem Anfügen bekannt, daß vom Dienſtag, den 15. März ds. Js. ab das ſeitherige Lokal der gemeinſamen Melde⸗ ſtelle für Kranken⸗ und Invaliditätsverſicherung im Hauſe Lit. O 2. 5, neben der Orts⸗Krankenkaſſe Mannheim I ge⸗ ſchloſſen iſt. Mannheim, den 13. März 1892. Der Stadtrath: Klotz. 34801 Bekannkmachung. Aeeeee, 15 ie la i ie Konſtatiru Aen e⸗ mäß Artikel 15 Abſatz! des Einkommenſteuer⸗ wie der ohne Gehalt oder Lohn beſchgſ⸗ Geſetzes betreffend. tigten Geſellen, Ge⸗] Nach dem oben angeführten hilfen und Lehrlinge] Geſetzes⸗Paragraph iſt edermann in der Stadt Mann⸗ der in einem Steuerdiſtrikt erſt⸗ heim. mals, oder nach dem ſeine Steu⸗ hier erpflicht geruht hat, erſtmals wie⸗ Abänderung der der ein ſteuerpflichtiges Einkom⸗ ortspolizeilichen Vor⸗ mien aus Arbeitoder Dienſtleiſtung ſchrift vom 17. März bezieht, ſofern das Einkommen 1889 betr. nicht aus einer Staatskaſſe fließt, (79) Nr. 27077. Mit Zuſtim⸗ verpflichtet, innerhalb 14 Tagen mung des Stadtraths und Ge⸗ ‚ vom Beginn der fraglichen Thä⸗ nehmigung Gr. Landeskommiſſärs ktigkeit bei dem Unterzeichneten erhält§ 1 der ortspolizeilichen ſchriftlich oder mündlich die erfor⸗ Vorſchrift vom 17. März 1889 die derliche Erlärung landesgeſetzliche Krankenverſicher⸗ Hierauf werden die Steuer 72 5 ung der Dienſtboten, ſowie der kigen mit dem Anfügen aufmerk⸗ ohne Gehalt oder Lohn beſchäf⸗ ſam gemacht, h uwiderhand⸗ tigten Geſellen, Gehilfen und lungen unnachſichtlich durch die Lehrlinge in der Stadt Mann⸗ im Artikel 26 des Einkommen⸗ heim folgende afſung. ſteuergeſetzes ausgeſprochenen 8 Strafen geahndet werden. 10694 Dienſtherrſchaften, Arbeitgeber und Lehrherrn haben ihre häus⸗ Mannheim, im Juni 1889. Der Großh. Oberſteuerkommiſſär lichen und gewerblichen Dienſt⸗ 8 Aben und die ohne 5 515 den Stadthezirk Mannheim Lohn(auch nicht gegen freie Na⸗ auth. turalbezü 60 bei ihnen beſchäf⸗ Maunheimer igten Geſellen, Gehilfen und 12 ſene Darleih⸗Kaſſe. Lehrlinge ohne Unterſchied des Darlehen können erhalten: Geſchlechts bei der allgemeinen Meldeſtelle im Kaufhaus(Ein⸗ iel, zune 1. Hieſige volljährige Einwohner, und zwar gegen Bürgſchaft: gang vom Paradeplatz) ſpäteſtens Auf ſechs Monate am dritten Tage nach dem Be⸗ a) ung eines Bürgen bis Mk 1 inn der Beſchäftigung nach em von der Meldeſtelle unent⸗ geldlich abzugebenden anzumelden und ſpäteſtens am dritten Tage nach Beendigung der Beſchäftigung wieder abzu⸗ melden. Mannheim, 12. März 1892. Großh. Bezirksamt 000.—, b) Auf zwölf Monate oder auf laufende Rechnung u. Tilg⸗ ungszinſen, aa) Bei ee zweler Bürgen is Mk. „ gez. Wild. Mk. 8000.—, —— oe) Bei Stellung von! Bürgen N. 9532. Vorſtehendes bringen bis Mk. 12,000.—, wir hiermit zur öffentlichen 2. Gegen Verpfändung von Werth⸗ Keuntniß. 35151 apieren un Ppolbeariſ ge⸗ Mannheim, 16. März 1892. owie Stadtrath: Klotz. icherten Forderungen, otz ten: auf laufende Rechnung und —.— 5 1 Her dins uß beirügt N. 19755 An sSagung. er Zinsfuß beträgt inck. Ver⸗ Von Ungenannt wurden uns Harkehen e. 75 ehrenden Andenken an einen heuren Verſtorbenenzur Vertheil⸗ ung an hieſige Arme und Noth⸗ leidende ohne Unterſchied der Confeſſion 100 M. 0 5 5 hil,, Mitte 30, offener, gutm. Hinbundert Mark 5 Sharakter, Feind aller convent. dehändigt, wofür wir namens der euchelei, aus angeſehenſter Fam. damit Bedachten den herzlichſten Geſchüftsigge er, 5 7 eeee ee 88 Bek. einer hübſchen geb. Dame 18(nicht Salondamel), die einen „„ ſolchen Mann um ſeinerſelbſt Reeles Heiralhogeſug Ein vielſeitig geb. Mann, 8 illen treu u. aufr. lieben glück⸗ Katzenmaler. ic nthen. ſein könnte. Wö 2 f ung.. b chnerinnena 0 Berh. nebſt Photographie(die Zum ehrenden Andenken an einen theuren Verſtorbenen erhielt die Anſtalt die Summe von 50 Mk. Für dieſe Gabe ſagt wärmſten Dank. 35228 Der Vorſtand. Franknverein Mannheim. Abtheilung II., Frauenarbeitsſchule. Von einer ungenannt bleibenden Wohlthäterin erhielten wir als zu unſerem Penſions⸗ pnd für die Induſtrielehrerinnen N der Frauenarbeitsſchule ſofort retoun.) bitte vertrauens⸗ voll u. Nr. 35109 durch d. Exped. Discretion u. Garantie beiderſ. Ehrenſache. 35109 Reelle Heiraths⸗Vermittlung! jeden Standes ver⸗ miktelt prompt, unter coulanten Bedingungen und unter ſtrengſter Verſchwiegenheit. Gefl. Offerten unter Ohiffre 31115 nimmt die Exped. d. Bl. entgegen. 31115 zum bb) Bei eeee Bürgen; i von hier gelegenen Liegenſchaf⸗ ehrenden Andenken an einen theuren Verſtorbenen 35251 Einhundert Mark. Für dieſe reiche, hochwill⸗ kommene Gabe ſagen wir auch auf dieſem Wege herzlichen Dank. Mannheim, 20. März 1892. Abtheilungsvorſtand. Rlein gehadltes Brennholz liefert billigſt 34982 —. Neldig, 2 Auhängſchloͤß por St. 10 Pfg. 3, 7. 14797 Roth⸗ u. Weißweine liefere gegen Nachnahme aus mei⸗ nem hieſigen Lager oder ab meiner Kellerei in Rheinheſſen. Lit. od. 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M. bei der Deutſchen Vereinsbank, in 5 bei der Filiale der Bank für Handel und Induſtrie, in Berlin bei Herrn S. Bleichroeder, in„ bei der Direktion der Diseonto⸗Ge⸗ ſellſchaft, in Darmſtadt bei der Bank für Haudel und In duſtrie, in Stuttgart bei der Württembergiſchen Ver⸗ einsbank, in Baſel bei der Basler Handelsbank. Den Interimsſcheinen bitten wir die Talons behufs Erhebung der neuen Dividendenſchein⸗Bogen beizufügen. Die Inhaber der Interimsſcheine No. 2698, 4046, 4610, 4611, 5653, 5654, 6146, 6147, 8666, 8667, 12258, welche die auf 1. Juli 1891 eingerufene Einzahlung von zu bewirken. Mannheim, den 15. Februar 1892. Die Direktion. Hypotheken⸗Darlehen. Meiningen gewährt hypothekarische Dar- lehen auf ſtädtiſche und ländliche Grundſtücke zu gün⸗ tretung für das Großherzogthum Baden Litera C 8 Nr. 8. Special⸗Geſchäft in 30293 Schwarzen Damenkleiderſtoffen, Seidenzeugen. Halbtrauerwaaren, Namenrömen und Lüchern. Abgepasste Teppiche. 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Sie wird ſo frühzeitig expedirt, daß das Nachmittagsbſatt noch an demſelben Tage, an dem es aus⸗ egeben wird in die Hände unſerer Leſer im Großherzogthum gelangt, Die„Darmſtädter Zeitung“ wird wie bisher den heſſiſchen Ange⸗ legenheiten, beziehungsweiſe den Nachrichten aus dem Groß⸗ herzogthum, in jeder Hinſicht ausgedehnte Beachtung widmen. In hervorragender Weiſe wird die„Darmſtädter Zeitung“ die Angelegenheiten des Deutſchen Reichs behandeln. Ueher die Verhandlungen des deutſchen Reichstags wird auf das raſcheſte und genaueſte referirt; die Verhandlungen der preußiſchen hen Körperſchaften finden ein⸗ i ie äußere Politik und die inneren Ver⸗ n maßgebenden Großſtaaten erfahren ent⸗ ehende Berückſichtigung. häktniſfe der außerbeutſche Behandlung. f 5 5 5 ie Telegramme werden bei dem zweimaligen Erſcheinen mit beſonderer Raſchheit erforderlichen Falls durch Extraausgaben mitgetheilt. Die Schlußkurſe der Frankfurter Börſe finden no an demſelben Tage in dem Nachmittagsblatt Aufnahme. Die„Darmſtädter Zeitung“ bringt als Feuilleton Original⸗ Romane und Novellen, Aufſätze wiſſenſchaftlſchen, belletriſtiſchen und künſtleriſchen Inhalts und die neueſten wichtigen Nachrichten aus allen Gebieten der Kunſt und Literatur. Die intereſſanten Mittheilungen der Großh. Centralſtelle für Landesſtatiſtik, ſowie das jährlich erſcheinende Zugangsverzeichniß der Großh. Hofbibliothek und das Zugangsverzeichniß des Großh. Muſeums werden koſtenfrei als Beilage ausgegeben. 5 Die„Darmſtädter Zeitung“ koſtet in Darmſtadt vierteljährli 8 M. 25 Pf., mit Bringerlohn 4 Mark, bei den Poſtanſtalten, ine des Poſt⸗Aufſchlags 3 Mark 75 Pf. pro Vierteljahr, excl. Beſtellgebühr. 8 e ih lich des Allgemeinen Anzeigers bemerken wir, daß der derſelbe zufolge der ſehr ſtarken Auflage, der Verbreitung der „Darmſtädter Zeitung“ in allen Gemeinden des Großherzogthums und des Umſtandes, daß ſie als Organ für die Bekanntmachungen aller öffentlichen Behörden dient, vorzugsweiſe für Veröffent⸗ lichungen eignet, welche man zur Kenntniß des genen Landes zu bringen wünſcht. Die Einrückungs⸗Gebühren betragen für den Raum der fünfſpaltigen Petitzeile 15 Pfennige, für Lokal⸗Anzeigen 10 ſünden für den Raum der fünfſpaltigen Garmondzeile, und es finden Inſerate ſowohl in dem Vormittags⸗, wie in dem Nach⸗ mittagsblatte Beförderung. 34579 Darmſtadt, im März 1891. Die Expedition der Darmſtädter Zeitung. Die Gunſt des Augeublickes legt oft den Grundſtein unſeres Glückes. Mannheimer Maimarkt⸗Looſe à Mark 2 Frankfurter Pferdemarkl⸗Looſe à Mark.—. Zu beziehen durch die 32001 Expedition des General⸗Anzeigers. Nach Auswärts Portozuſchlag von 10 Pfg. annheim, 28. Marz. asfdüraufasserring, ſowie helles Export⸗Bier aus der Eichbanm⸗ wozu höflichſt einl, det 35354 4