eliKeti 1 8 Se 1 In der Poſtliſte eingetragen unter adiſche Volkszeſtung. Nr. 2429. 5 Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Donpel⸗Nummern 5 Pfg. Mannheimer der Stadt Maunheim und Umgebung. (102. Jahrgang. Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Journal. Amts und Kreisverkündigungsblatt Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim. Verantwortlich: für den polttiſchen u. allg. Theil: Chef⸗KRedakteur Dr. Hamel, für den lokalen und prov. Theil Ernſt Müller, für den Inſeratentheil: Karb Apfel. RNotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ Druckerei, (Das„Mannheimer Journgl“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. (Mannheimer Volksblatt.) Nr. 39. Zweites Blatt. Perſonalnachrichten. Miniſterium des Innern. Aktuar Wilhelm Güde beim Amt Villingen wird zum Amt Keul verſetzt; dem Verwaltungsaktuar Heinrich Walker beim Amt Staufen wird die Stelle eines nichtetatmäßigen Aktuars beim Amt Villingen übertragen. Miniſterium der Juſtiz, des Kultus und Unterrichts Etatmäßig angeſtellt wurde: Gerichtsvollzieber Heinrich Dangugard beim Amtsgericht Freiburg.— Verſetzt wer⸗ den: G. richtsvollzieher Ferdinand Stengele in Karlsruhe nach Offenburg, Gerichtsvollzieher Heinrich Mutſchler in Offenburg nach Karlsruhe. Schulweſen. A. Mittelſchulen. Verſetzungen: Hänſer, Dr. Georg, Lehramtspraktikant, als Volantär an das Gymnaſium in Karlsruhe.— Geſtor⸗ ben: Buhlinger, Rudolf, Reallehrer an der Höh. Mäd⸗ chenſchule in Karlsruhe. B. Volksſchulen. Geſtorben: Schönberger, Ernſt Chriſtian, Haupt⸗ lehrex in Karlsruhe. Dienſterledigungen von Hauptlehrerſtellen und zwar: a) Mannheim, 10 Stellen. Mönchzell, A. Heidelberg, 1. Klaſſe. Offenburg, die 14., 4. Klaſſe. b) mit Lehrern katholiſchen Bekenntniſſes zu beſetzen: Buchheim, A. Meßkirch, 2. Klaſſe. Endingen, A. Em⸗ mendingen, die zweite, 4. Kl.— Berückſichtigung finden ſolche Bewerber, welche zur Ertheiſung von gewerblichem Fortbil⸗ dungsunterricht befähigt ſind. Forſt, A. Bruchſal, die., .Kl. Gottenheim, A. Breiſach, die., 3. Kl. Groß⸗ rinderfeld, A. Tauberbiſchofsgeim, eine, 3. Kl. Kirchen, A. Engen, 2. Kl. Nöggenſchwiel, A. Waldshut, 1. Kl. Oberhof, A. Säckingen, 1. Kl. Petersthal, A. Sber⸗ 2 3 e 2 A. 91. ſſe 8. Kl. Unterbalbach, A. Tauberbiſchofsheim, 2. Klaſſe. Zell. Weierbach, A. Offenburg, die., 3. Kl. e) mit Lehrern evangeliſchen Bekenntniſſes zu beſetzen: Dürrenbüchig, A. Bretten, 1. Kl. Oberbaldingen, A. Donaueſchingen, 2 Kl. Rocken an, A. Eberbach, 1. Kl. Rohrbach, A. Heidelberg, eine, 3. Kl. Schaarhof, A. Mannheim, 1. Kl. Domänen⸗Verwaltung. Uebertragen wurden: Die 1. Gehilfenſtelle bei der Domänen⸗Verwaltung Wiesloch dem Finauzpraktikanten Otto lum in Buchen, und jene bei der Domänen⸗Verwaltung hiengen dem Finanzpraktikanten Albert Dammert in Freiburg. Steuerverwaltung. Zugetheilt wurden die Finanzpraktikanten: Chriſtian Reiſchmann in Oberkirch dem Großk. Hauptſteueramt Konſtanz als Hauptamtsgehilfe. Wilhelm Daub in Karls⸗ ruhe der kombinirten Verrechnung Oberkirch. Karl Häusle in Donaueſchingen dem Grozh. Hauptſteueramt Singen. Her⸗ mann Kempff in Pforzheim dem Großb. Hauptſteueramt Säckingen, und Ludwig Honegger in Karlsruhe der Gr. Obereinnehmerei in Achern als erſte Gehilfen.— In den Ruheſtand verſetzt wurde: Steuereinnehmer Franz Naver Weis in Altenbeim auf Anſuchen wegen vorgerückten Alters und leidender Geſundheit unter Anerkennung ſeiner langjähri⸗ gen treu geleiſteten Dienſte.— Unter die Zahl der Finanz⸗ gebilfen wurde aufgenommen: Karl Fräßle von Freivurg.— Ernannt wurden: Steueraufſeher Johann Baptiſt Kramer in Offenburg zum Steueroberaufſeher. Gendarm Johann J. Vogel in Hilsbach zum Steueraufſeher in Mannheim.— Verliehen wurde: Dem St⸗ueroberauſſeher Peter Anton Ja⸗ kobtz in Müllheim die Auszeichnung für 18jährige treue Dienſte.— Todesfall: Geſtorben: den 13. März d. J. Steuer⸗ guffcher Georg Friedrich Gräßlin in Lichtenau. Großh. Gendarmerie⸗Korps. Penſionirt wurden: Weber, Franz, Gendarm, vom 4. Diſtrikt, ſtat. in Käfertbal. Keller, Joſef, Wachtmeiſter, von demſelben Diſtrikt, ſtationirt in Adelsheim. Kleis,., Gendarm, vom 1. Diſtr kt, ſtat. in Schluchſee.— Zu provi⸗ ſoriſchen Gendarmen wurden ernannt: Schwer, Simon, Sergeant, vom 6. Badiſchen Infanterie⸗Reaiment Kaiſer III. Nr. 114, und Bogdahn, Hermann Jullus, ergeant, vom Feld⸗Artillerie-Regiment Nr. 34, beide heim 4. Diſtrikt in Mannheim.— Verſetzt wurden: Zink, Lud., Gendarm, von Babſtadt nach Karlsruhe, Herbach, Theoppil, Gendarm, von Freiburg nach Schopfheim, von Ow, Auguſt, Gendarm, von Freiburg nach Offenburg. Verſchiedenes. —„Wenn Frauen auseinandergeh'n— dann bleiben ſie noch lange ſteh'.“ Vor dem Laden eines Kauf, manns in Berlin unterhielten ſich dieſer Tage zwei aus der Maikthalle heimkehrende Hausfrauen ſo angelegentlich, daß der Zugang zu dem Geſchäft geradezu verſperrt wurde. Auf das Geheiß des Kaufmanns brachte nun d ſſen Lehrling, nach dem alten bekannten, ſtets wirkſamen Rez pt, jeder Dame einen Stuhl und lud ſie zum Sitzen ein! Das half. Unter dem Gelächter der Zuſchauer, dem liebenswürdigen Kaufmann 0 wüthenden Blick verſchwanden die deiden amen von der Bildfläche. — Ein ſalomoniſches Urtheil wurde kürzlich. wie die Elbinger Zeitung berichtet, von dem Schulzen in Projer⸗ ſtieten gefällt. Der Kläger war ein Lumpenſammler Knoll, der mit einem von einem großen ſchwarzen Hunde gezogenen Karren auf dem Lande umherzog. Der Verklagte war ſeines Zeichens Schecrenſchleifer und hieß Paul. Der Streit drebte Seleſenſte und verkreitetfle Zeitung in Raunheim und Amgebung. ſich um den großen Köter. Der Scheerenſchleifer behauptete in überzeugender Weiſe, daß ihm der Hund gehöre, er ſei ihm in Cobjeiten, wo er mit dem Lumpenſammler K. zuſammen⸗ getroffen ſei, geſtohlen worden. K. bewies aber auf's klarſte, daß der Hund ſein Eigenthum ſei. Der Schulze, dem es oblag, den Streit zu ſchlichten, kündigte, nachdem alles Forſchen nach dem wirklichen Eigenthümer vergebens geweſen, an, daß er jetzt dem Hunde das Wort geben, das heißt von dem In⸗ ſtinet des Thieres den Streit entſcheiden laſſen würde. Auf Befehl des Richters wurde K. rechts, P. links vom Tiſche des Schulzen plaeirt, von Beiden gleich entfernt der Hund aufgeſtellt.„Bei der Zahl drei,“ ſo führte der Richter aus, äßt der Nachtwächter, der den Hund ſo lange an einem Strick gehalten, dieſen los, und ſie Beide(K. und P) werden gleichzeitig pfeifen. Derjenige, auf deſſen Pfiff der Hund hört, wird das Thier behalten, denn es wird offenbar ſeinem recht⸗ mäßigen Beſitzer zulaufen. So wurde es denn auch gemacht. Der Hund wandte zuerſt den Ropf nach K. und ließ wüthendes Knurren hören, dann nach., indem er dieſem die Zähne wies. Dann machte er plötzlich einen Sprung und war wie der Blitz zur Thür hinaus„Dachte ich doch, daß der Hund geſtohlen war!“ ſagte der Richter und zeigte ſpäter die beiden Streitenden wegen Diebſtahls an. — Aus Belfort wird einem Paxiſer Blatte Uber einen Vorgang, der ſich an der deutſch⸗franzöſiſchen Grenze zwiſchen Petit⸗Croix und La Chapelle zugetragen hat, Folgendes berichtet: Ein feanzdſſcher Zollbeamter batte einen franzöſiſchen Schmuggler im Angenblicke, da der⸗ ſelbe mit einem ſtarken Bündel Streichbölzchen den franzöſi⸗ ſchen Boden betrat, feſtgenommen. Der Schmuggler war aber ein ſtarker Kerl und vertheidigte ſich ſo energiſch, daß der Grenzwächter unterlegen wäre, wenn ein deutſcher Zollbeamter nicht ſeine Hilferufe gehört und ihn aus den Händen ſeines Landsmannes befreit hätte. Dem deutſchen und dem franzöſiſchen Beamten vereint gelang es, den Schmugaler zu feſſeln und nach La Chapelle zu bringen. Dem deutſchen Grenzwächter wurde für den Beiſtand, den er ſeinem Amtsbruder geliehen hatte, lebhafter Dank zu Theil, und jetzt beantragt ein Bericht der Inſpektion, daß ihm die wohlverdiente Belohnung gewährt werde. Dumoriſtiſches. Verſchnappt.„Alſo, Sie haben in letzter Zeit zur Aushilfe bei einem Juwelier gearbeitet; was haben Sie da gekriegt?“—„Sechs Wochen!“ Unſere Dienſtboten.„Es iſt ſchrecklich, Marie, daß Sie immer das letzte Wort haben müſſen!“—„Ja, wie kann ich denn wiſſen, daß Madame nichts mehr ſagen will?“ Mißverſtändniß. Tante:„Leb' wohl, Liesle,— Dein Schutzengel geleite Dich!“— Liesle:„Ach Gott, Tantele, der kann ſa heut' nit— der hat heut' Dienſt!“ Literariſches. Wir verfehlen nicht, unſere Leſer auf die wöchentlich er⸗ ſcheinende humoriſtiſche Zeitſchrift,Unſere Geſellſchaft“ aufmerkſam zu machen. Was ſich die Redaktion zur Aufgabe geſtellt batte, iſt erreicht:„Unſere Geſellſchaft“ präſentiert ſich als ein in jeder Beziebung muſtergiltiges Witzblatt. Die Illuſtrationen haben eine Vollendung erlangt, wie man ſie nur in belletriſtiſchen Zeitſchriften erſten Ranges anzutreffen pflegt, und dabei iſt die Auswahl und Zuſammenſtellung ſowohl des Textes wie auch der Zeichnungen, von denen jede einzelne ein kleines Kunſtwerk iſt, ſo geſchickt und obwechſel⸗ ungsreich getroffen, daß jeder Leſer ein inniges Bebagen beim Anſehen des Blattes empfinden muß. Der Abonnementspreis beträgt pro Quartal M..50. Beſtelungen werden in jeder Buchhandlung, ſowie bei der Expedition Berlin., Neue Roß Str. 23, die auch Probennummern bereitwilligſt verſchickt, angenommen. „Der Stein der Weiſen“. Wer diesmal das ſoeben erſchienene 6, Heft dieſer populär⸗wiſſenſchaftlichen Halb⸗ monatſchrift(A. Hartlebens Verlag, Wien) aufſchlägt, iſt ver⸗ ſucht, zu glauben, er habe ein Converſationslexiken vor ſich. Man leſe, was ein ſolches Heft von nur 32 Quartſeiten Um⸗ fang Alles bietet: Wildbachverbauungen, Champagner⸗Fabri⸗ kation, Spaziergang durch die Bergwelt des Mondes, Her⸗ ſtellung des Tafelglas, Mykenä, Die Höhle von Padirac, Sanduhr mit Angabe der Genzeiten und des Mondwechſels, Benjamin Franklim, Klanafiguren, ein magnetiſches Perpetuum mobile, Verſuchs⸗Aquarium für Protozoen, Rectification des Alkohols auf el ktriſchem Wege, Salmfang der Eskimos, Be⸗ handlung theilweiſe erfrorener Reben. Das Ales enthält dieſes eine Heft und überdies noch etliche fünfzig Ab⸗ bildungen. Mehr kann man nicht verlangen. Neesesseesesseeeseeeeeee ee eeeeeeee eeeee eeee NPrste Mannheimer* ypographische Anstalt 0 Wendling Dr. Haas& Co. FEEATTTTTTTTTTr Buchdruekerei, Lithographie 2 eeee, seesde ees s ee eeneee desSοοοαοννmMQutebeeεe aede Mittwoch, 30. März 1892. Conservatorjum für Musike in Mannbheim, Lit. F 2 Nr. 6. (Opernschule.) J. April neuer Cursus. Eintritt in die Anstalt zu jeder Zeit. Lehrgegenstände sind: Clavierspiel, Gesang, Violine, Cello, sämmtliche Orchesterinstrumente, Orgel, Theorie und Partiturspiel, Streich-Quartett, Orchesterspiel, Chorgesang, italienische Sprache, Deklamation und Mimik. Vorschule für Anfänger im Clavierspiel, Violine und Cello. 34020 Anmeldungen und Prospekt durch die Direktion M. Pohl, Musikdirektor. beschäftsobemahme& Fnpfeflong. Erlaube mir ergebenſt mitzutheilen, daß ich das Geſchäft des H. Pfeffer übernommen. 35849 Empfehle mein gut gelagertes, ſelbſt abgezogenes, bayeriſches Flaſchenbier, garantirt reine, pfälzer Weiß⸗ und Rothweine, altes abgelagertes Schwarzwälder Kirſch⸗ und Zwetſchgenwaſſer, Pfeffermünz, Hamburgertropf., Breslau. Doppelkümmel, Cognae, Rum u. verſch. Sorten Ligueure, in⸗ u. ausländ. Cigarren, Cigar⸗ retten und Tabak⸗Spezialität, hochfeines Speiſehl. Hochachtungsvoll Ag. Walter, B 5, 18. donnensehirme rückständig aus vergangener Saison werden zur Hälfte des Preises verkauft. 34919 Schirm- I 0 E I, 18, Fabrik 0 IId aC Planken. Mannheimerzaſchinenfabri MHohr c Tederhaff. Mannheim empfiehlt: 23824 Krahnen& Hebe- vorrichtungen jeder Art für Dampf., Hland- und hydraulischen Betrieb. Patent-Sicher- heits-Auſfzuge für Hand-, Dampf- und hy draulischen —— Betrieb. DRP. 407.— DRP. 80881. Speise-Aufzüge, Keller-& Bier-Aufzuge, Bau-Laufkrahnen, Mörtel-Aufzüge. W Waagen jeder Art und Tragkraft mit und ohne Patentregistrirapparat. D. R. P. 1525. Rootsgebläse, Feldschmieden, Schmlede- herde. Generalagent von einer alten, gut eingeführten Lebens⸗ und Unfall⸗Verſicherungsgeſeuſchaft für Unter⸗ Baden geſucht. Nur Bewerber, welche ihre Tüchtigkeit in der Acgniſition und Orga⸗ niſation nachweiſen können und kautionsfähig ſind, belieben ihre Offerten aub Z. 883 Haaſen⸗ ſtein 8 VBogler.⸗G. Mannheim niederzulegen. Frühjahrs General⸗Anzeiger. Mannheim, 30. Control-Verſammlungen 1882 ndmehr⸗Bezirk Heidelberg, Hezirk des Meldramts Mannheim. Dieſelbe wird mit den in Controle obigen Controlbezirks ſtehen⸗ de ſcha folgt abgehalten. n in der Stadt Mannheim und Gemeinde Neckaran wohnenden itions⸗Urlaubern, Reſerviſten, Landwehr 1. ir Dispoſttion der Erſatz⸗Behörden entlaſſeneu Mann⸗ ten und der Erſatz⸗Reſerve(geübte und nicht geübte) wie Aufgebots, 35327 Controlplatz iſt der Zeughausſaal Mannheim. 8 1. Provinzial⸗Infanterie 5 ausgenommen die Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Lazarethgehülfen, Krankenträger, Militärbäcker, Büchſenmachergehülfen, Oeconomie⸗Handwerker und Arbeitsſoldaten. Freitag, den April 1892, Vorm. Uhr die Jahresklaſſe 12 · 17* 77— 1 15 75 8 15„ RNächm. 3„„ 5 1881 Samſtag,„ 2.„„ Dorm 8„„ 15 1882 910„ 2.„ 5 77 11„ e n 1883 n 2.„„ Nächm. 3„„ 5 1884 Montag,„ 4.„„ Vorm. 8„„ 5 1885 „„ 4. 1 1 5. 1880 „ 4. 1„ Nachm. 3„„ 15 1887 Dienſtag,„ 5.„„ Borm, 8„„ 5 1885 7 5. 77 und 1890 1 1 und die Dispofitiolis⸗Urlaubek. 2. Für Garde, Jäger, Provinzial⸗Kavallerie, Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie, Pioniere, Eiſenbahn⸗Truppen, Train, Sanitäts⸗Perſonal, Marine, * ſowie ſämmtliche Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Lazarethgehülfen, Krankenträger, Militärbäcker, Vü ſenmachergehülfen, Oeconomie⸗Handwerker und rheitsſoldaten. Dienſtag, 5, April 1892, Nachm. 3 Uhr die Jahresklaſſe 1879, 1880 Mittwoch, 6.„„ Vorm. 8„„ 5 1881,1882 5„%% 0Öͤ „ Nahm„ 5 1885,1886 Donnerſtag, 7.„„ Vorm. 8„„ 1 1887. 7 1888, 1889 — 4 1· 11, 7+ + 1890, 1891 ünd die Dispoſitibns⸗Urlauber. 3. Erſatz⸗Reſerviſten und die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Maunſchaften. „Donnerſtag, den 7. April 1892, Nachmittags 3 Uhr die 4880 Reſerviſten der Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1879, 1880, 1881 und 1882 angehören. Freitag, den 8. April 1892, Vormittags 8 Uhr die Erſatz⸗Re⸗ ſerviſten der Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1884 und 1885 angehören. Freitag, den 8. April 1892, Vormittags 11 Uhr, die Erſatz⸗ Reſerviſten der Infanterie, 1886 angehören. Reſerviſten der Infanterie, hören. Reſerviſten der Infanterie, laſſenen Mannſchaäften. Reſervi und 180 5 Samſtag, en 9. April 1892, Nachmittags 2 Reſerviſten der Jäger, Feld⸗ und Samſtag, den 9. April 1892, Reſerviſten der Train, Aerzte, welche der Jahresklaſſe 1883 und Freitag, den 8. April 1892, Nachmittags welche der Jahresklaſſe 1887 ange⸗ Samſtag, den 9. April 1892, 5 e, welche der Jahresklaſſe 1888 ange⸗ hören, ſowie die zur Dispoſition der Erſfatz⸗ 3. Uhr die Erſatz⸗ Vormittags 8 Uhr die Erſatz⸗ ehörden ent⸗ Samſtag, den 9. April 1892, Vormittags 11 Uhr vie Erſaßz⸗ ten der Infanterie, welche der Jahresklaſſe 1889, 1890 Uhr die Erſatz⸗ und Pioniere. achmittags 4 Uhr die Erſatz⸗ Kränkenwürter, Apotheker, Geiſtliche und Oeconomie⸗Handwerker. 5 Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mit⸗ bringung ihrer Militär⸗Papiere pünktlich zu geſtellen. Weitere Befehle gehen den Mannſchaften nicht zu Verſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Control⸗Verſammlung haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Diejenigen Mannſchaf der Zeit vom 1. en der Landwehr JI. Aufgebots, welche in April 1880 bis einſchl. 30. September 1880 in den activen Dienſt eingetreten ſind, haben bei der diesjährigen rüh⸗ fahrs⸗Kontrol⸗Verſammlung nicht zu erſcheinen, da ſie im Herbſt d. Je zur Landwehr II. Aufgebots übertreten und ſich dieſerhalb bei der Herbſt⸗Kontrol⸗Verſammlung ſtellen müſſen. Königliches Kommando des Landwehrbezirks Heidelberg. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir zur enllichen Kenntniß. 35287 Mannheim, 19. März 1892. Bürgermeiſteramt. Klotz. Hekaunimachung. Bekauntmachung. Vom 1. April ab kommt für den geſammten Poſtdienſt im Großherz. Baden die mittel⸗ europätſche Zeit(M. E..) zur Einführung. In Folge deſſen werden von dem gleichen Zeit⸗ punkte ab ſümmtliche in den poſtaliſchen Bekanntmachungen über den Abgang und die An⸗ kunft der Poſten enthaltenen eitangaben mitteleuropäiſche eit bedeuten, ſofern nicht bei Den betreffenden Ortsnamen etwas Anderes vermerkt iſt. Die Er⸗ Iffnung und der Schluß der Poſtſchalter erfogt vom 1. April ab zu den feſtgeſetzten Stunden, edoch nach mitteleuropäiſcher eit, d. h. etwa eine halbe tunde früher als bisher, da die nach mitteleuropäiſcher Zeit eſtellte gegen die hieſige, either gebräuchlich geweſene Orts⸗ zeit um 26 Min. vorgerückt iſt. Waael 28. März 1892. Kaiſerliches Poſtamt 1. Möller. 35916 Brkanntmachung. Die Einführung der mitteleuropäiſchenfEin⸗ heitszeit betr. Nöo. 10766, Wir bringen hiermit der öffentlichen Kenntniß, daß in Nacht vom 31. März auf 1. April d. Js. um 12 Uhr alle ſtädtiſchen Uhren, um 5 mit der mitteleuropäiſchen Einheitszeit in Einklang zu bringen, um 28 Minuten werden vorgerichtet werden. 35917 e— bis zur einheit⸗ i en Regelung im ganzen Lande und im Benehmen mit den Nach⸗ barſtaaten— ſoll der Beginn ., der e in den chen Schulen ., der Bureauſtunden für die ſtädtiſchen Behörden auf 8½ Uhr Vormittags der neuen Zeit, e des Märktes auf 6½ Uhr Vormittags der neuen Zeit feſtgeſetzt werden. eim, 24. März 1892. Stadtrath: eck. Die Errichtung einer emeinſamen Melde⸗ ſtelle für die hier beſtehenden Orts⸗ krankenkaſſen betreff. Nr,. 27079. Mit Zuſtimmung des Stadtraths und Genehmig⸗ ung Gr. Landeskommiſſärs erhält §1 der ortspolizeilichen Vorſchrift vom 11. März 1887, betr. die Er⸗ richtung einer gemeinſamen Melde⸗ ſtelle für die hier beſtehenden Ortskrankenkaſſen folgende Faf⸗ ſung: 3515 8 1. Für die in der Stadt Mann⸗ heim beſtehenden Ortskranken⸗ el wird eine gemeinſame Mel⸗ deſtelle errichtet, welche mit der polizeilichen Meldeſtelle des Gr. e vereinigt wird. Die Meldeſtelle führt die Be⸗ zeichnung 2 „Allgemeine Meldeſtelle“ und befindet ſich im Kaufhaus (Eingang vom Paradeplatz). In§ 8 und ö tritt an Stelle der Bezeichnung ſtädtiſche bezw. gemeinſame Meldeſtelle der Aus⸗ druck„Allgemeine Meldeſtelle“. Mannheim, 12. März 1892. Großh. Bezirksamt: gez. Wild. Nr. 9524. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, 16. März 1892. Stadtrath: Klotz. Gute gteſtkaufſchillinge u. Erb⸗ ſchaften werden gekauft. Offerten unt, Nr. 33195 an die Expedit⸗ 80,000 Mark, 1. Hypo⸗ thek, zu 4% auszuleihen. Näh. in der Expedition. 34028 Piauinns! 2. in Kauf und Miethe. K. Ferd. Heckel. O 3, 10, 16197 Kieſer. Hof⸗Muſtkalienhandlung, und gewährt ihren Freiherrlich von Hövel ſche Sliftung in Maunheim. Jahresfeier Aro 1892 betr. Nr. 24. Nach den Satzungen der IFreiherrlich von Hövel'ſchen Stiftung ſoll allfährlich amSchluſſe des Schuljahres eine Prüfung der weiblichen Stiftlinge und Aus⸗ ſtellung r Arbeiten; die Prä⸗ mienvertheilung an männliche und weibliche ſowie die Ver⸗ theilung von Ausſtattungspreiſen ſtattfinden. Zur Vornahnute ber Prüſung der weiblichen Stiftlinge haben wir Samſtag, den 7. Mai d. J Vorm. 11 Uhr und zur Prämien⸗ und Preisver⸗ theilung e den 8. Mai d.., achm. 4 Uhr feſtgeſetzt. Die Feierlichkeit findet im Saale der Kleinkinderſchule ſtatt und laden wir alle Freunde und die ehemaligen Zöglinge der Stiftung zur Theilnahme an derſelben ein. .., Eine Abtheilung der Stiftung des Freiherrn von Hövel hat die Beſtimmung, unbemittelte hieſige Bürgerſöhne zu tüchtigen Bürgern und Handwerkern heranzubilden Stiftlingen nicht nur Unterſtützung durch Zah⸗ lung des Schulgeldes in der Ge⸗ werbeſchule, ſondern auch weitere Belohnungen in Verabreichung von Büchern, Kleidern und Geldan⸗ lagen. Der§ 21 der Statuten ſtellt folgende Aufnahmsbedingungen: „Zur Aufnahme in dieſe „Stiftungsabtheilung eignen ſich „unbemittelte Bürgerſöhne, ohne „Unterſchied der chriſtlichen Con⸗ „feſſton, welche aus der Volks⸗ uſchule entlaſſen ſind, das ſechs⸗ uzehnte Lebensjahr noch nicht „überſchritten haben und über „ihre Befähigung, ihren Fleiß „und ihr religiösſittliches Ver⸗ „halten befriedigende und be⸗ „glaubigte Zeu niſſe vorlegen. „Außerdem iſt jeder Stlift⸗ „ling, ohne Unterſchied des zu „erlernenden Gewerbes in der „Regel verpflichtet, die Gewerbe⸗ zſchule zu beſuchen.“ Für dieſes Jahr ſollen nun wieder einige Stiftlinge aufge⸗ nommen werden, und ſind deß⸗ fallſige Geſuche unter Anſchluß der vorgeſchriebenen Zeugniſſe innerhalb 14 Tagen hierher ein⸗ zureichen. III. In der Freiherrlichvoncövel'ſchen Stiftung— Induſtrieſchule— für unbemittelte, der Volksſchule entlaſſene hieſige Bürgerstöchter der chriſtlichen Confeſſion, ſind einige Plätze frei geworden. „Dies wird mit dem uß l Iffenklich bekannt gemacht, daß die Eltern und Vormünder ſtiftungs⸗ fähiger Mädchen ihre Aufnahms⸗ geſuche unter Vorlage der Schul⸗ zeugniſſe binnen 14 Tageu anher einzureichen haben. IV. Aus der 8. Abtheilung der Freiherrl. von Hövel'ſchen Stift⸗ ung ſind vier im Betrage von je 500 Mark in dieſem Jahre zu vergeben. Bewerbungsfähig ſind unbe⸗ mittelte Bürgerstöchter der Stadt Mannheim, welche das 18. Lebens⸗ jahr zurückgelegt haben, durch einen reinen ſittlichen Lebens⸗ wandel ſich und einen Großherzogl. badiſchen Staats⸗ angehörigen heirathen. ei gleicher Würdigkeit erhalten Jene den Vorzug, welche ſich in der 2. Abtheilung der Stiftung ausgebildet haben. Bewerberinnen habe ihre Ge⸗ ſuche unter Anſchluß eines Tauf⸗ ſcheines, eines Vermögenszeug⸗ niſſes, eines Sittenzeugniſſes der ſtändigen Behörde, innerhalb 14 Tagen dahier einzureichen. Mannheim, 16. März 1892. Der Stiftungsrath Bräunig. 35281 Kallenberger. 2/Freiherrl. von Hövel'ſche Sliſtung Maunbeim. No. 1. Wir machen darauf auf⸗ merkſam, daß die Stiftlinge obiger Stiftung verpflichtet ſind, beglau⸗ bigte Zeugniſſe über ihr Verhalten im letztverfloſſenen Jahre recht⸗ zeitig vor der Jahresfeier dem unterzeichneten Vorſitzenden vor⸗ zulegen. Säumige Stiftlinge können bei Vertheilung der Preiſe und Be⸗ lohnüngen nicht nur nicht berück⸗ ſichtigt, ſondern wegen Unfolg⸗ ſamkeit auch zur Rechenſchaft ge⸗ zogen werden. 352832 Mannheim, 16. März 1892. Der Sen Bräunig. Kallenberger. Submiſſion auf Euttermittel. Wir eröffnen hiermit eine Sub⸗ 11 auf nachbenannte Futter⸗ mittel: 2900 Centner Wieſenheu, 800 Centner Kornſtroh. Die Lieferung hat franco Vieh⸗ ben u erfolgen und muß bis ängſtens 15. Juni ds. Is. be⸗ endigt ſein. Angebote auf dieſe Lieferung ſind bis 9 83855 4. April ds. Js. Vormittags 11 Uhr 8 bei unterzeichneter Stelle ver⸗ ſchloſſen einzureichen, an welchem Zeitpunkte die Eröffnung der⸗ ſelben vorgenommen wird. 35936 Mannheim, den 28. März 1892. Städt. Schlacht⸗ und Viehhof. Der Director. Bekauntmachung. Die landesgeſetzliche Krankenverſicherung der Dienſtboten, ſo⸗ wie der ohne Gehalt oder Lohn beſchäf⸗ tigten Geſellen, Ge⸗ hilfen und Lehrlinge in der Stadt Mann⸗ heim. hier Abänderung der ortspolizeilichen Vor ſchrift vom 17. Mär 1889 betr. (79) Nr. 27077. Mit Zuſtim⸗ mung des Stadtraths und Ge⸗ nehmigung Gr. Landeskommiſſärs erhält§ 1 der ortspolizeilichen 5 Vorſchrift vom 17. März 1889 die landesgeſetzliche Krankenverſicher⸗ ung der Dienſtboten, ſowie der ohne Gehalt oder Lohn beſchäf⸗ tigten Geſellen, Gehilfen und Lehrlinge in der Stadt Mann heim folgende Faſſung. Dienſtherrſchaften, Arbeitgeber und Lehrherrn haben ihre häus⸗ lichen und gewerblichen Dienſt⸗ boten und die ohne Gehalt oder Lohn(auch nicht gegen freie Na turalbezüge) bei ihnen beſchäf⸗ tigten Geſellen, Gehilfen und Lehrlinge ohne Unterſchied des Geſchlechts bei der Meldeſtelle im Kaufhaus(Ein⸗ gang vom Paradeplatz) ſpäteſtens am dritten Tage nach dem Be⸗ ginn der Beſchäftigung nach dem von der Meldeſtelle unent⸗ geldlich abzugebenden Formular anzumelden und ſpäteſtens am dritten Tage nach Beendigung der Beſchäftigung wieder abzu⸗ melden. Mannheim, 12. März 1892. Großh. Bezirksamt gez. Wild. wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. 35151 Mannheim, 16. März 1892. Stadtrath: Klotz. Stkauntmachung. Das Entwerthen der Verſicherungsmarken betreffend. No. 1224. Nachſtehend bringen wir eine Bekanntmachung Großh. Bezirksamts hier in obiger Sache vom 27. Februar 1892 No. 21/904 mit dem Erſuchen um gefällige genaue Darnachachtung zur öffent⸗ lichen Kenntniß. 35150 „Da e wiederholt be⸗ obachtet wurde, daß über die Be⸗ rechtigung zum Entwerthen der Beitragsmarken zur Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung, ſowie über die Verpflichtung zür Selbſt⸗ entrichtung der Beiträge und Selbſtverwendung der Quitt⸗ ungskarten Unklarheit beſteht, bringen wir Nachſtehendes zur öffentlichen Kenntniß: Nach II Ziff. 3 des Bundes⸗ rathsbeſchluſſes vom 24. Dezem⸗ ber 1891 ſind die Arbeitgeber, welche ohne Vermittelung der Krankenkaſſen für die von ihnen beſchäftigten die Mar⸗ ken einzukleben haben, nicht ver⸗ pflichtet, die eingeklebten Marken zu entwerthen. Sie ſind jedoch hiezu befugt und dürfen, wenn ſie von dieſer Befugniß Gebrauch machen, die Entwerthung nur in der Weiſe vornehmen, daß auf den einzelnen Marken der Entwerthungstag in Ziffern angegeben wird, zum Beiſpiel 15, 3. 92. Andere Entwerth⸗ ſind unzuläſſig. Die Durchſtreichung der Marken mit ſchwarzem Strich iſt den zum Markeneinkleben pflichtigen Ar⸗ e mehr geſtattet. 1 unmittelbaren Einkleben der arken ſind im Großherzogthum Baden verpflichtet: 1. Die Arbeitgeber, für deren Betriebe Betriebs⸗ krankenkaſſen beſtehen, 2. die Arbeitgeber, welche ver⸗ ſicherungspflichtige Perſonen à. guf Schiffen oder Flößen b. beim Gewerbebetrieb im Wamerdend(Titel III Gewerbeordnung) be⸗ ſchäftigen. 8. Die Arbeitgeber, welche von Gr. Miniſterium bezw. den Gr. Bezirksämtern beſonders hiezu verpflichtet ſind.“ Mannheim, 18. März 1892. Seeger. Klassiker. Geschenk- 2 Literatur. 2 2J Prachtwerke 8 5von M. 10.— an ꝛc. ſempfiehlt in reichſter S 8 Auswahl 5 Tinst Aetters Huchhandlg., M 1, 1. Globen. Gebrüder Inddeberg 4A 2, 5 9 egenüber dem Theatereingang. een-Mechaniker und Optiker. Geräthschaften für wissenschaft- Uiche und technische Chemie. Grosses Lager in allen optischen Gegenständen, Wie Brillen, Zwieker ete, Barometer u. 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Sie dürfen ſich rühmen, nicht allein die bei weitem am meiſten verbreitele und geleſenſte Jeitung . in Elſaß⸗Lothringen, ſondern auch das erſte deutſche Blatt zu ſein, das in den weiten Schichten der elſäſſiſchen Bevölkerung, bei Hoch und Nieder, feſten Fuß gefaßt hat.— Ihren bedeutenden Auf⸗ ſchwung verdankt unſere Zeitung hauptſächlich ihrer völlig; unabhängigen Haltung und ihrem unparteliſchen politiſchen Standpunkt, wodurch ſie namentlich bei der beſſeren Bürger⸗ klaſſe, einheimiſchen wie eingewanderten, zu einem rechten Familienblatt geworden iſt und ſich einer beiſpielloſen Be⸗ liebtheit erfrent. 1 E 2 Erſtes, wirkſamſtes Inſertionsorgan der Reichslande und des angrenzenden Baden, von ſämmtlichen Behörden, Oberförſtern, Notaren, zahlreichen Vereinen und ee zu de ſie n 1 85 ie für jede Firma, die ſich das weite Abſatzgebie 5 55 Auentbehrlich der Reichslanbe We will. 80 In mehr als 1500 Hotels, Reſtaurants, Cafés liegt unſere Zeitung täglich auf. 5 9 Straßburg i., Blauwolkengaſſe 17. 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