!!r!— ———0 In der Poſtliſte ein In d 0 28. den me(Badiſche Bolkszenung.) Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeiie 20 Die Reklamen⸗Zeile 60 Einzel⸗Nummern 3 Pig. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Mannheim und Umgebung. Maunheimer Journal. (102. Jahrgang.) Amts und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Telegramm⸗Adreſſe: (Nannpeimer Volksblatt.)„Journal Mannheim. für den lokale Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 98. Zweites Blatt. Moltkes erſte Ghejahre. (Schluß.) 5 er kaum 16jährigen Braut mögen zagende Zweifel, ob ſie den geliebten Mann glüclich machen könne, nicht erſpart gehlieben ſein. Faſt rührend klingt ihr klagendes Bekenntniß und ihr Gelöbniß:„ich habe Sorge, ob ich Dir als Frau auch Alles ſein kann, weil ich noch ſo jung und unerfahren bin. Darum will ich mich nun beſtreben, nicht widerſpenſtig oder strong beaded zu ſein, damit ich Dir immer nachgebe, wenn ich Unrecht habe. Ich habe noch gar keine tournure, und mir fehlen noch ſo ganz alle geſelligen Gaben. Darum will ich mich ſo gern überall von Dir leiten laſſen. Dazu gehört freilich viel Geduld von Deiner Seite, mir alle Ver⸗ ſtöße nachzuſehen, die ich noch machen werde. Ich will die Zeit recht benutzen, mich im Sprechen zu üben und alle Vi⸗ ſiten mitmachen.“ Ihr blieb vor der Heirath freilich wenig Zeit, die Uebung in geſellſchaftlichen Künſten zu gewinnen, deren Mangel ſie in dem Gedanken an das Leben in der großen Welt damals empfand. Die Wahrheit und Geradheit ihres Charakters ließ ſie in der leeren Form konventionellen Zwanges auch ſpäter niemals heimiſch werden, als es ihr an entſchloſſener Sicherheit des Auftretens nicht mehr fehlte. Gewiß eine ſtrahlende Erſcheinung der Geſellſchaft, ſuchte ſie dieſelbe doch niemals um ihrer ſelbſt willen auf. Sich für wenige Stunden der Geſelliakeit mit äußerem Glanze zu ſchmücken. war ihr eine Laſt, welche ihr immer nur die einzige Genugthuung gewähren konnte, wenn ſie berichten durfte: „Helmuth war mit mir zufrieden.“ Wo ſie warm erſchien, da war ſie auch mit dem Herzen betheiligt, und ihre Treue blieb nicht aus. Deshalb verſtand auch ſchon dies junge Leben es ſo aut, mit der Friſche ſicherer Zuverſicht, die ſich auf felſenfeſte Liebe gründete, die Falten von der Stirn des Berlobten fortzuſcheuchen:„Sage mir, warum Du Hypochonder biſt und wie Du es nur ſein darfſt? Werden wir nicht in gegenſeitiger Liebe Beide ein ſchönes, glückliches, friedliches und gottgefälliges Leben führen können? Wenn ich nicht glücklich würde, ſo iſt es meine eigene Schuld und ich bitte Gott, daß er mir die Kraft und Fähigkeit gebe, Dich in unſerer Ehe Dein häusliches Glück finden zu laſſen. Ich kann mir keine größere Glückſeligkeit auf Erden für eine Frau denken, als wenn ſte deſſen bei tbrem Manne gewiß iſt. Ge⸗ wiß, Di verdienſt vor allen Männern glücklich zu werden, und ich erkenne, zu welcher hohen heiligen Pflicht Gott mich berufen hat, die Gefährtin Deines Lebens zu ſein“ Dieſe Auffaſſung zog ſich durch ihr ganzes Eheleben. Sie ahnte nicht, welchen Zauber ſie auf ihre ganze Umgebung ausübte, und hat zeitlebens mit nichts gerechnet, als womit ſie das Daſein ihres Gatten verſchönen könnte. Volles Verſtändniß für ſeine Eigenart und tiefe Empfindung für ſeinen inneren Werth erfüllten ſie ſchon damals. Wenige Wochen vor der Verbindung hatte er ſie auf ſein verſchloſſenes Weſen auf⸗ merkſam gemacht und geklagt, daß eine freudloſe Jugend die Gabe austauſchenden Gemüthslebens in ihm verkümmert habe. Darauf antwortete ſie ihm:„Ich weiß wohl, daß es im Moltkeſchen Charakter liegt, ſich wenig zu äußern und mitzutheilen. Du haſt auch oft etwas in Deinem Weſen, was zurückhaltend ſcheint und Manche hautain nennen. Mag die Welt Dir denn auch öfters eine Aeußerung des Gemüthes geraubt haben, ſo trägſt Du ja doch einen Schatz von Reich⸗ thum, Weichheit und Adel des Herzens in Dir, wie man es gewiß bei Männern nicht wieder findet. Frauen gibt es wenige, die Dich an Wärme des Gemüthes und an ſo rührend tiefem Mitgefühl für Andere übertreffen. Was mich bei Dir ſo rühren kann, iſt die übergroße Be⸗ ſcheidenheit Deines Charakters und vor Allem die Gutmüthig⸗ keit, die Du bei jeder Sache an den Tag legſt. Sobald Du irgend Jemand unfreundlich begegnet biſt, ſo thut es Dir nachher ſo leid und Du ſuchſt es auf alle Weiſe wieder gut zu machen.“ Am 20. April 1842 ward in der St. Laurentii⸗Kirche zu Itzehoe der Ehebund geſchloſſen. Alle Geſchwiſter des Bräu⸗ ligams hatten ſich auf ſeine Bitte eingefunden, die Zeugen ſeines Glückes zu ſein. Auch der alte Paſtor Knickbein fehlte nicht, in deſſen Hauſe Moltke den erſten Unterricht genoſſen. Mit eigenem Wagen reiſte das Paar nach Berlin, um dort ſein erſtes Heim zu begründen. Schnell entflogen die erſten Jahre ſonnigen Eheglücks. Im Herbſt 1845 ſiedelte Moltke mit ſeiner jungen Frau nach Rom über. Mit lebhaftem In⸗ texeſſe folgte Marie ſeinen Streifzügen auf klaſſiſchem Boden. Sie theilte ſeine Arheiten und Unterſuchungen mit offenem Verſtändniß und ließ gleich ihm die Eindrücke der Natur in voller Wärme auf ſich einwirken. Kam in der Fremde auch wohl ein Anflug von Sehnſucht nach der heimiſchen Erde gelegentlich über ſie, ſo wußte ſie dieſe bei dem unverſiegbaren Schatze ihres friſchen Humors tapfer zu überwinden. Am 12. Juli 1846 entſchlief der Prinz Heinrich von Preußen, zu deſſen Begleitung Moltke nach Rom geſandt war. Dieſes Er⸗ eigniß hatte für ſie eine ſchwere Prüfung zur Folge, die erſte längere Trennung von ihrem Gemahl. Während dieſer die Ueberführung der Leiche nach Berlin zu leiten hatte, mußte Marie Zuflucht bei einer älteren Baſe, Comteſſe Lottchen Brockdorff, ſuchen, welche mit ihrer Begleitung in Capo di Monte bei Neapel Aufenthalt genommen hatte.(Die Reiſe Moltkes ging auf der„Amazone“ bis Gibraltar und von dort durch Spanien, Frankreich und Belgien nach Hamburg, wo er die Ankunft des Schiffes erwartete.) Die einſame junge Frau durchlebte lange, bange Wochen der Ungewißheit über ſein Schickſal. Jedes Unwetter mahnte ſie an die Gefahren, denen ſie ihren Gemahl auf hoher See ausgeſetzt glaubte. Noch in Rom batte er ibr geſagt, als er eine Thräne in ihren Augen glänzen ſah:„Wer ohne rechten Grund weint, dem ſchickt Gott oft Urſache zum Trauern.“ Dieſes Wort raudte ihr jetzt die Ruhe:„Das habe ich wohl bedacht und ins Herz geſchrieben und jetzt eben, wo ich nichts von Dir wußte, als Und ſelbſt von Eeleſenſte und verbreitetſte Zettaug in Maunheim und Amgrbung. daß Du der Gefahr mehr ausgeſetzt warſt als je, da iſt es mir immer eingefallen.“ Ihre Baſe war bemüßht, ihr durch Ausflüge nach Sorrent, Capri oder auf den Veſuv über dieſe Zeit hinweg zu helfen. Marie fand das rechte Gleichgewicht in ihrem Innern erſt wieder, als endlich der erſte Brief aus Gibraltar einlief und die folgenden ihr ein abſehbares Ende ihrer Verbannung zeigten. Jetzt erſt genoß ſie in vollen Zügen, was ihr unter dem italieniſchen Himmel geboten wurde. Die Sorge ihres Mannes, daß ſein Reiſeglück ihn auf dem ſchwierigen Landwege hätte verlaſſen und ſpäter nach Hamburg führen können, als die „Amazone“ dort eintreffen würde, theilte ſie nicht.„Fortung iſt in ſolchen Dingen ſo entſchloſſenen, raſchen Leuten hold, die die Hinderniſſe zu nehmen wiſſen und die Sachen von der rechten Seite anfaſſen.“ Recht bezeichnend dafür, wie eng verſchwiſtert und nahe bei einander heller Frohmuth und Ge⸗ fühlstiefe in ihr wohnten, ſchreibt ſie aus Capo di Monte: „Als ich(in Neapel) meinen Brief abgegeben hatte, kneipten wir bei einem bekannten deutſchen Konditor ein, und als ich wieder ins Freie trat, hatte ſchon ganz Napoli und auch ſein dunkelblauer Himmel über ihm ſeine tauſend Lichterchen an⸗ gezündet. Es war gar hübſch, ſo zurückzufahren. Um uns zu exwärmen, denn es war recht kalt, ließen wir uns den Wagen halb aufſchlagen und ſangen Strauß'ſche Tänze, nach denen wir beide in Berlin geflizt haben! Als unſer Ein⸗ ſpänner uns den Berg hinangezogen hatte, glänzte durch die Kronen der Pinien uns das rothglühende Feuer des Veſuvs entgegen und unſere Muſik verſtummte bei dem Wiederſehen. Nicht weit davon glänzte mir noch ein bläuliches Licht, Dein Stern, und ſtrahlte ſo mild und ſchön, als wollte er mir ſagen:„Ich habe ihn nicht verlaſſen, danke Gott, daß Er ihn Dir bewahrt.“ Noch im Winter 1846 konnte Moltke ſeine Frau in die Heimath zurückholen. Verſchiedenes. — Fürſt Bismarck wird in dieſem Jahre noch ein ſeltenes Jubiläum feiern, das ſich auf die Verleihung ſeines erſten Ordens bezieht. Es ſind in kurzer Zeit 50 Jahre ver⸗ floſſen, daß der damalige Sekondelieutenant v. Bismarck im 1. Bataillon(Stargard) 9. Landwehr Regiments ſeinen erſten Orden, die Rettungsmedaille am Bande, erhielt, die viele Jahre die einzige war, die ſeine Bruſt zierte, und die der Fürſt noch heute neben den Sternen der höchſten Orden trägt. Es war im Sommer 1842, als Bismarck bei der Stargarder Landwehr Ulanen Eskadron bei Lppehne in der Neumark als Offizier zur Uebung eingezogen war. Er ſtand eines Nachmittags mit anderen Offizieren auf der Brücke über den See, als ſein Reitknecht Hildebrand, der Sohn ſeines Gutsförſters, das Pferd zum Schwemmen in den See ritt. Es war dicht bei der Brücke Plötzlich verlor das Pferd den Grund und der ängſtliche Reiter fiel herunter und ver⸗ ſchwand im Waſſer. Entſetzt ſchrien die Zuſchauer auf, Bismarck aber ſchnallte ſofort den Säbel ab, warf die Uniform von ſich und ſtürzte ſich kopſüber in den See. Er packte auch gleich ſeinen Diener; dieſer aber bielt ihn in ſeiner Todes⸗ angſt derart umklammert, daß er am Schwimmen verhindert war. Bismarck, voll Muth und Beſonnenbeit, tauchte mit dem Menſchen unter, machte ſich unter Waſſer von ihm los, und, zum Jubel aller Zuſchauer, welche Herren und Diener für verloren hielten, tauchte er mit ihm empor und ſchleppte den anſcheinend Lebloſen ans Ufer, wo Hildebrand indeß wieder zu ſich kam. Die ganze Einwohnerſchaft von Lippehne, die Zeuge dieſer That geweſen war, jubelte dem braven Offizter entgegen, der ſein Leben ſo muthpvoll in die Schanze geſchlagen hatte, und der Superintendent des Ortes ging ihm im Ornat entgegen, um ihm Glück und Segen zu wünſchen. Literariſches. Im Intereſſe unſerer Leſer glauben wir heute ſchon darauf binweiſen zu ſollen, daß von„Meyers Kleinem Konverſations Lexikon“, dem bekannten, in Hundert⸗ tauſenden verbreiteten Nachſchlagebuch erſten Ranges, dem⸗ nächſt eine neue, fünfte, gänzlich umgearbeitete und erweiterte Auflage erſcheinen wird. Dieſelbe ſoll eine Bermehrung um —8000 Artikel, eine reiche illuſtrative Ausſtattung und größere deutliche Schrift erhalten. Die Ausgabe wird zu⸗ nächſt in 66 wöchentlichen Lieferungen zu dem erſtaunlich niedrigen Preis von 30 Pf, erfolgen, eine bequeme Gelegen⸗ heit zur Erwerbung dieſes koſtbaren Kleinods, die ſelbſt der Unbemittelte nicht verſäumen ſollte. Die Erfolge der diesjährigen Theaterſaiſon finden wir in dem neueſten Hefte der„Modernen Kunſt“(Berlin W. 57, Verlag von Rich. Bong) in Wort und Bild geſchildert Die beiden vorliegenden Hefte(III und XIV) der„Modernen Kunſt“ dieten wieder eine Fülle von glanzvollen Bildern und abwechſelungsreichem Text. In dem letzten Heft beginnt der Abdruck des neueſten Romans von Conrad Alberti: Schröter& Comp., einer überaus feſſeinden Schilderung aus dem modernen Geſellſchafts⸗ und Geſchäftsleben, der nicht geringes Aufſehen erregen wird. Von den Kunſtblättern, die die Hefte ſchmücken, verdienen die Carnevalsbilder von J. v. Wod⸗ zinski, v. Fortunski, A. Viniegra und das große Doppelblatt „Boccaccio am Hofe der Königin von Neapel“ von P. Salinas beſondere Beachtung. Der Preis des Vierzehntagsheftes beträgt 60 Pfg. In Vorbereitung befindet ſich die Frühlings⸗ Nummer, eine reich ausgeſtattete Extra⸗Nummer, welche, im Abonnement bezogen, zum Preiſe von 1 Mark, für Nicht⸗ abonnenten zum Preiſe von2 Mark geliefert wird. Tanolin- Tolleſte-Cream- Lanolin Vorzüglich zur Pflege der Haut. 30316 741 zur Reinbaltung und Bedeckung wun⸗ Vorzüglich der Sene und 775 2212 zur Erhaltung einer guten Haut, be⸗ Vorzüglich ſonders bei kleinen ftindern. Zu baben in den meiſten Apotheken und Droguerien. Freitag, 8. April 1892. e —— TT1T1T1T11 85 5 + Herrmann Günther& CO. Auskunft und Inkaſſobureau 3561ʃ7 Mann heim, 25 BO. mit 25 Tilialen in Deutſchlan d. M auer Pageg Einladung zum Abonnement. Das neue Abonnement beginnt mit „Freitag, den 1. April 1892 an welchem Tage die alten Karten ihre Gültigkeit verlieren. Die Eintrittspreiſe ſind: 35032 2. Eine Einzelkarte M. 12.— Die zweite Karte M..— Die dritte Karte„.— Die erſte Karte„ 12.— Jede weitere Karte 7,.— Die Aktionäre haben nach§ 9 der Statuten gegen Ablieferung des Dipidendenſcheines pro 1891 Anſpruch: b. Für Familien: bei 1 Aktie auf 1 Abonnentenkarte)für lieder Bei2„ 733 25 ihrer R„ unbeſchränkte Zahl Abonenntenkarten Familie. Soweit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗Karten nimmt, als er kraft Beſitzes an Aktien zu beanſpruchen hat, ſo ſind für die zweite, dritte und vierte Karte u ſ. w. die für die ſonſtigen Abon⸗ nenten feſtgeſetzten Preiſe zu zahlen. Als zur Familie gehörig wer⸗ den betrachtet: Der Familienvorſtand, deſſen Ehefrau, ſeine minder⸗ jährigen Söhne(unter 21 Jahren), ſeine unverheiratheten Töchter, ſowie die zum Haushalt gehörenden, unſelbſtſtändigen Perſonen. jedoch nur als Begleitung der Herrſchaft, oder als gleitung der Kinder.) Penſionäre nur inſoweit, als dieſelben das 18. Jahr nicht überſchritten haben. 2. Fremden⸗Karten. Abonnenten können für bei ihnen wohnenden Be⸗ ſuch Abonnentenkarten mit einmonatlicher Gültigkeit, auf Namen lautend, zum Preiſe von 3 Mk. nehmen. Aktionären ſteht es frei, zu dieſem Zwecke Dividendenſcheine an Zahlung zu geben, deren jeder zu 3 Fremdenkarten die Be⸗ ce den Wir bitten das verehrliche Publikum dringend, die An⸗ meldungen jetzt ſchon einreichen zu wollen, da ſpäter bei großem Andrang eine prompte Erledigung unmöglich ſein wird. Für Neu⸗ Abonnenten haben die Karten ſofortige Gültigkeit. Der Vorſtand. 2 ull. Allle, Herren- u. Knabenfleider nach Madss. Lager in deuloclien, engl. u. frans. Sloſßen. 9 8, 2. Theaterstrasss. 2400 BHHDHAn HHEHNHAHRE yoliren und Wichſenf aller irt von Nöpeln wird ſchnellſtens und billigſt beſorgt von dehrüder Behn. L 4, 17. L 4, 17. Bau⸗ und Möbel⸗Schreinerei. 10175 HEHAENMEDHNHAHEN EAEMEEAAHIEAHAE AN eeeeeeeeeee —— Heinrich Helwig, M2, 8 Mannbeim M 2, 8 empfiehlt sich zur Lieferung von: Gummi-Schläuchen,-Platten, Ringen, Schnüren, Gummi-Baumwolltreibriemen,-Gasbeuteln, Gummi-Matten und-Läufern, Hanfschläuehen, rohe und innen gummirte, Asbest-Platten, Ringen,-Schnüren, Feuerwehr-Requisiten, Extincteuren, Leitern, Manometern, Ledertreibriemen, Wasserstandsgläsern, Telephon Nr. 529. 35624 General⸗Anzeiger. Mannheim, 8. April. Bekanntmachung. Die Muſterung für das Jahr 1892 betr. Nr. 3776. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Ausheb⸗ Angsbezirks Mannheim findet am 36556 20., 21., 22., 23, 25., 26., 27., 28., 29., 30. April, ſowie.,., 4. und 5. Mai 1892, jeweils Vormittags 8 Uhr beginnend, im Aulaſaale, Lit. A 4, 4 ſtatt Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäߧ 26 Z. 7.⸗O., die ohne genügende Entſchuldigung Alulsbleibenden mit Geldſtrafe bis zu„dreißig Mark“ oder mit Haft bis zu„drei Tagen“ beſtraft werden und außerdem der Vortheile der Looſung für verluſtig erklärt und als vorweg Einzuſtellende gandelt werden können. Wer ſich der Geſtellung böswillig ent⸗ zieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt. Er kann außer⸗ terminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1870 u. 1871, ſowie der früheren Jahrgänge haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. An nachverzeichneten Tagen haben zu erſcheinen: Am Mittwoch, den 20. April l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrganges 1870 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit G anfangen, außerdem die Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirk. Am Donnerſtag, den 21. April l.., 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1870 aus der Stadt aunheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben E bis mit O anfangen. Am Freitag, den 22. April l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1870 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben P bis mit 2 anfangen. Am Samſtag, den 23. April l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit G anfangen. Am Montag, den 25. April l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Büchſtaben H bis mit N anfangen. Am Dienſtag, den 26. April l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 0 bis mit 2 anfangen. Am Mittwoch, den 27. April l.., Vormittags 8 Uhr Die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit G anfangen. Am Donnerſtag, den 28. Ayril l.., Vormittags 8 Uhr Die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben K bis mit K anfangen. Am Freitag, den 29. April l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buüchſtuben L bis mit R anfangen, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1870, 1871 u. 1872 aus Neckarhauſen. Am Samſtag, den 30. April l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 au Der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 8 bis mit 2 anfangen. Am Montag, den 2. Mai l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen der Jahrgänge 1870, 1871 u. 1872 aus Feudenheim, Ilvesheim, Sandhofen und Schgarhof. Ant Dienſtag, den 3. Mati l. Is., Vormittags 8 Uhr 805 Pflichtigen der Jahrgänge 1870, 1871 u. 1872 aus Käferthal u. adenburg. 8 Am Mittwoch, den 4. Mai l.., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen der Jahrgänge 1870, 1871 und 1872 aus Neckarau und Wallſtadt. 5 Am Donnerſtag, den 5. Mai l. Is., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen der Jahrgänge 1870, 1871 u. 1872 aus Schriesheim. tuſterungsgeſchäft die Verbeſcheidung Am Donnerſtag, deu 5. Mai l. Is, findet im Anſchluß an das der rechtzeitig eingelaufenen Reklamgtionsgeſuche ſtatt und haben die Betheiligten an dieſem Tage wiederholt zu erſcheinen. Am Freitag, den 6. Mai l. Is., Vormittags 8 uhr heginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1872, ſowie der älteren Jahrgänge, ſoweit Letztere noch nicht gelooſt hahen. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſüngstermin überlaſſen. Für die Nichterſcheinenden wird durch ein Mitglied der Erſazkommiſſton gelooſt werden. Jeder Militär⸗ pflichtige, gleichviel ob er ſich im., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf ſich im Muſterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Aus⸗ wahl der Waffengattung oder des Truppen⸗(Marine)⸗Theils erwächſt. Durch dieſe freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Looſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben 1 0 Muſterungstermin in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Dasſelbe iſt, ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt— bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. 8 Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt de machen mit dem Anfügen, daß den Geſtellungspflichtigen noch beſondere Vor⸗ ladung zum Muſterungsgeſchäft zugehen wird „Die Herren Bürgermeiſter haben mit den Pflichtigen ihres Orts im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 2. April 1892. Großh. Sid ent; Wild. — Leinz. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete zeigt andurch ergebenſt an, daß das zur Konkursmaſſe der Firma Gebr. Kaufmann gehörige Laden⸗ geſchäft, L 12, 7 verkauft worden iſt, daß ſomit dieſes Geſchäft mit der Konkursmaſſe Gebr. Kaufmann nichts mehr thun hat und der Ausverkauf lediglich in dem Hauptge⸗ chäft G 3, 1 fortgeſetzt wird. 36686 Mannheim, den 5. April 1892. Der Konbursverwalter Dr. Wittmer, Rechtsanwalt, B I, 12. Rheinische Creditbank in Mannheim. Volleinbezahltes Actiencapital 15 Millionen Mark. Filiale in Heidelberg, Karisruhe, Freiburg i. B. und Konstanz. Wir eröffnen laufende Rechnungen, besorgen das Incasso von Wechseln auf das In- und Ausland und Stellen Wechsel, Obeks und Accreditive auf alle Handelsplätze der Welt aus. Wir vermitteln den commissionsweisen An- und Verkauf von Eflocten an der Mannheimer und allen auswärtigen Börsen. Klles zu den billigsten Bedingungen. Wir führen provisionsfreie Checkrechnungen und gewähren kür deren Benutzung die grösstmöglichen Vortheile und Erleich- terungen. Wir übernehmen Werthpapiere aller Gattungen zur sicheren Aufbewahrung und verwaltung und sind bereit, davon die Einkassirung der fälligen Coupons, die Revision verloosbarer Werthpapiere, die Einziehung gekündigter Obligationen, die Leistung ausgeschriebener Einzahlungen und alles sonst Erfor⸗ derliche zu besorgen. Dessgleichen nehmen wir verschlossene Wwerthsachen in Verwahrung. Die bei uns hinterlegten Gegenstände werden in den feuer- testen Gewölben unseres Bankgebäudes aufbewahrt, und Wir übernehmen dafür die Haftbarkeſt nach den gesetzlichen Bestim⸗ mungen. Die Berechnung von Gebübren ist einer Vereinbarung vor- behalten 30005⁵ 2 Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗ Gewerb⸗ und Einkommenſteuer für das nächſtkünftige Steuerjahr 1898 wird vom— 5 35673 4. bis mit 27. April 1892, Vormittags von 8 bis ½12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr im Seißa zungsrathszinmer— Kaufhaus— dahter vorgenommen werden. Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: 8 I. In Bezug auf die Grund⸗ und Häuſerſteuer: Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zu⸗ geſchrieben haben will oder aus einer andern Urſache die Berich⸗ tigung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals verlangt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Ver⸗ änderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. 2. In Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbſteuer unterliegt das Betriebskapital der im Groß⸗ herzogthum betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich der Land⸗ und Forſtwirthſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuerbare Betriehskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht. Die gewerbſteuerpflichtigen Perſonen, männliche und weibliche, Imländer oder Ausländer, auch gewerbſteuerpflichtige Korporationen, Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuerer⸗ klärungen abzugeben: a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung 1 5 haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer ange⸗ egt ſind; b. wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maß⸗ gebenden Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den bereits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. 3. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das geſammte in Geld, oder in Selbſtbenützung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogthum gelegenen Grund⸗ ſtücken und Gebäuden, aus auf ſolchen egene ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im ee betriebener Land⸗ und Forſtwirthſchaft und den daſelbſt hetriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſtverhältniß, aus wiſſenſchaft⸗ lichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapitalvermögen, Renten und anderen derartigen Bezügen im Laufe eines Bir zufließt, und zwar ohne oher nc ob es von andern Steuern bereits getroffen wird oder nicht. Steuerpflichtig ſind: 1. Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, welche ihren Wohn⸗ itz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben, desgleichen e welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem geſammten, ſteuer⸗ haren Einkommen. 2. Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren ilan im Großherzogthum haben: mit ihrem aus reichs⸗ chen Bezugsquellen fließenden ſteuerbaren Ein⸗ ommen. 8. Perſonen, welche nicht im An Scege thum wohnen: nur mit ihrem Einkommen aus im roßherzogthum gelegenem Grundbeſitz(einſchließlich von Gebäuden) und den daſelbſt betriebenen Gewerben ſowie mit ihren Gehalts⸗, Penſtons⸗ und Wartgeldbezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. 4. Aktiengeſellſchaften und Commanditgeſellſchaften auf Aktien, Konſumvereine mit offenem Laden, eingetragene Genoſſen⸗ ſchaften mit bankähnlichem Betrieb und auf Gegenſeitigkeit egründete, unter Verwendung von Agenten betriebene Berſicherungsgeſellſchaften: mit demjenigen Theil ihres ſteuerbaren Einkommens, welcher dem Umfangl ihres Ge⸗ ſchäftsbetriebs innerhalb des e entſpricht. Perſonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum Erwerb und ſor Erhaltung deſſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem Ein⸗ ommen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichtenden Schuldzinſen) den Betrag von 500 Mark fährlich nicht erxeicht, unterliegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Gehalte, Penſionen und Wartegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Staatskaſſe bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge(einſchließlich der Militärpenſionen) der Militärperſonen aus der Klaſſe der Unteroffiziere und Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen vom Oberwachtmeiſter abwärts, ſowie alle Sterbquartalbezüge ſteuerfrei. Eine Einkommenſteuererklärung haben, ſofern dies nicht ſchon ſeit 1. April l. J. geſchehen ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, welche am 1. April l. J. ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Ein⸗ kommens befanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Ge⸗ markung begründet war. Die Steuerpflicht iſt in derjenigen Ge⸗ markung(Steuerdiſtrikt) begründet, in welcher der Pflichtige ſeine Saasero hat oder, beim Mangel eines Wohnſitzes im roßherzogthum, den größten Theil ſeines ſteuerbaren Einkommens bezieht. Jedoch ſind diejenigen Steuerpflichten von Abgabe einer Erklärung entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1. April k. J. ihre Steuerpflicht begründet war, bereits zur Ein⸗ kommenſteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Einkommens⸗ verhältniſſe am genannten Tage mit keinen höhern Steueranſchlag als dem angeſetzten, zu beſteuern ſind. 4. Im Allgemeinen: Gewerb⸗ oder Einkommenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl be⸗ fugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderun d e 1 können glauben oder aus irgend einem beſonderen Grunde eine erichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen um Bexechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung vorzubringen. Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuer⸗ erklärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrath unent⸗ geldlich verabreicht. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Mannheim, den 23. März 1891. Der Vorſitzende des Schatzungsraths: Bräunig. Gemeinnützige Baugeſellſchaft Mannheim. Die in der vom 31. März beſchloſſene Dividende pro 1891 mit Mk..— für jeden volleinbezahlten und mit Mk..— für jeden nicht voll⸗ einbezahlten Antheilſchein kann vom 7. April ab bei der Mannheimer Volksbauk gegen Auslieferung des be⸗ treffenden Dividendenſcheines erhoben werden. 36669 Mannheim, den 6. April 1892. Der Aufſichtsrath: S. Nöther, Vorſitzender. Hypotheken⸗Darlehen. Die Deutsche Hypotheken Bank in Heiningen gewährt hypothekarische Dar- lehen auf ſtädtiſche und ländliche Grundſtücke zu gün⸗ ſtigen Bedingungen durch Vermittlung ihrer Generalver⸗ tretung für das Großherzogthum Baden 34056 J. Aug. Engelsmann in Mannheim. Litera C 8 Nr. S. Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſtener für 1892 betreffend. Für die Einreichung der Kapitalrentenſteuererklärungen für das laufende Jahr wird hiermit in Gemäßheit des Artikels 22 des Kapitalrentenſteuergeſetzes eine 24tägige Friſt vom 4. April bis mit 27. April ds. Is. anberaumt. Dabei wird bekannt gemacht: 8 1. Die Abgabe der Steuererklärungen hat beim Schatzungsrathe — Kaufhaus— zu erfolgen. 2. Die Aufſtellung der Steuerklärungen geſchieht nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. 3. In obiger Friſt haben alle jene Pflichtigen Steuererklärungen einzureichen: a, welche nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein in hieſiger Gemeinde zu veranlagendes und Renteneinkommen von mehr als 60 M. fähr⸗ ich beziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veranlagt ſind; b. welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer e vom 1. April d. J. ein ſteuerbares Zinſen⸗ und Renteneinkommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 M. überſteigt. 4. Steuerpflichtig ſind: 5 a, Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, wenn fie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 13. Mäi 1870, die Beſeitigung der Doppelbeſteuerung betreffend, ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzog⸗ thum haben; mit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen von im In⸗ lande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande ange⸗ legten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; 35674 b. Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren belallch im Großherzogthum haben: nur inſoweit, als die ezügli die Bezüge aus letzterem herkommen. 8 5. Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuer⸗ erklärung keine Verpflichkung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steuer⸗ anlage bewirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuerregiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung innerhalb jener Friſt vorzubringen. 6. Formulare zu den Steuererklärungen ſammt Ankeitung zu deren Aufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungsrathes unentgeltlich verabreicht. 7. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in Weiſe erſtattet, unterliegt der ge⸗ ſetzlichen Strafe. Mannheim, den 23. April 1892. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes:; Bräunig. Auszug aus dem 1 lahresberichte NEW.- ToRR eohensversicherungs Gesellschaft (NEW-TIORK LIFE INSURANCR COMPANT.) Exrichtet 1848. Rechnungs-Abschluss per 31. December 1891. 1 Dollar 4,25 Mark. Aetiva 3FCCC( M. 585 275 985.94 Passiva, einschliesslich der Prämien-Reserve für alle in Kraft befindliche Policen 470 926 636.87 Gesammter unvertheilter VDebersehuss M. 64 349 349.07 Einnahmen 8 8 8 M. 135 380 328.67 Im Jahre 1891 wurden neu ausgestellt 52 746 Policenüber 648 Millionen Mark(648 826 173.) Am 1. Januar 1892 waren in Kraft 193 452 Policen über rund 2½ Milliarde Mark(2613005030.) JO0HN A. MeCALL, Präsident. HENRY TUCK, Fiee-Präsident. A. HUNTINGTON, br. ned,, Dir, d. ARCHIBALD H. WELCH, 2. Pice- Ledio.-Abth. Ptäsident. CHARLES C. WHITNEV, Seeretsir. GEORGE W. PERKINS, 3. fice-.] HORACE G. RIOHARDSON, Actuar- Präsident. Aszistent. RUFUS W. WEEKS, Aetuar. General-Repräsentanz für Deutschland: B ERLIN W. Leipziger-strasse No 124, Eingang Wilhelm-strasse No. 80a. General-Bevollmächtigte H v. Adelson„Dr. Meissner. Banquiers; DEUTSCHE BANK, Berlin. General-Agentur Mannheim: 36560 Heh. Emil Hirseh in Hannheim. Brauereigeſellſchaft Eichbaum (vormals Hofmann) in Mannheim. Bei der heute durch den Großherzogl. Notar, Herrn Rudmann vorgenommenen Ziehung von 36361 25 Stück Partial⸗Obligationen wurden folgende Nummern zur Rückzahlung am 1. October d. Js. gezogen: Nr. 12, 28, 134, 184, 197, 210, 232, 267, 354, 372, 375, 430, 481, 439, 440, 460, 491, 515, 582, 583, 594, 597, 678 680, 701. Vorſtehende Oligationen werden vom 1. Oetober d. Is. an, an welchem die aufhört, gegen Auslieferung der be⸗ treffende Partialſchuldſcheinen und der dazu gehörigen ſpäter ver⸗ fallenden Zinscgupons mit Mk. 1100.— pro Stück bei den Bank⸗ häuſern W. H. Ladenburg K Söhne in Mannheim und E. Laden⸗ — Frankfurt a/M. und bei der Geſellſchafts⸗Caſſe zurück⸗ ezahlt. 8 Mannheim, den 1. April 1892. Die Direction. Im Louiſenhaus, L 3, 4 befindet ſich eine hnschule — für ſchulentlaſſene Mädchen, welche in ſchönen Localitäten zu allen weiblichen Arbeiten ſorgfältig angeleitet werden. 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Brillen und Iwicker 9 45 Verbande Deutſcher Handlungsgehülfen Leipzig, er⸗ Zabhnzi Glectri⸗ 5 Reiß euge 9 15 zlaubt ſich hierdurch zur allgemeinen Kenntniß zu a S Gold, 55 5* 8. 8 ringen, daß ſeitens des genannten Verbandes für Siber e Girbi e eee 8 5 Naunbein, Ludwigshafen u. Ungebung“ e dahier eine Geſchäftsſtelle errichtet wurde. Künſtliche Gehiſſe. 7 Die Leitung derſelben liegt in den Händen des Herrn Europas J. 1. Levy, 1 2, 4 8 2 Eudwie Hüffner, ggrößte Menagerie ee ee Cigarrenhandlung, F I1, 1 an den Planken. inen eee Klassiker. denanfestngec un Reba⸗ f Derſelbe nimmt jederzeit Anmeldungen zum Beitritt entgegen iſt mit Separat⸗Zug hier einge⸗* 18 und alle auf die Einrichtungen des Verbandes troffen und Geschenk⸗ 15 E Bezug habenden Formulare. 34722 2— 3 f Insbeſondere machen wir auf die vorzügliche Ludwigshafen a. ff., Literatur. 5 Wiſſen Ka ee Ssenz Marktplatz Prachtwerke Derſelben ſei zuerſt und ſei in Dosen. Anerkaànnt bester und aus- glebigster Kaffeezusatz. 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