In der 8 unter(Badſſche Bolkszetung.) Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Kummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Mannhe Amts und Kreisverkündigungsblatt der Stadt Maunheim und Umgebung. (402. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. imer Journal. kiger Telegrumm⸗Adreſſe; „Journal Mannheim. Verantwortlich: für den politiſchen u. allg. Tbail: Ehef⸗Nedakteur Dr. Hamel, für ben lokalen und prov. Theil Ernſt Müller, für den 5 eratentheil: Kar pfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des kat oliſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. (Mannheimer VBolksblatt.) Nr. 109. Zweites Blatt. Verſchiedenes. — Friedrich von Bodenſtedt iſt, wie gemeldet, am 18. April Abends 9 Uhr in Wiesbaden geſtorben. Vier Tage vor ſeinem 73. Geburtstage mußte der Dichter der Mirza Schaffy⸗Sieder den verheerenden Wirkungen einer Lungenentzündung erliegen, nachdem er ſchon ſeit Jahren von einem Augenleiden an ſeinen Arbeiten gehindert wurde.— Bodenſtedt iſt am 22. April 1819 zu Peine in Hannover ge⸗ boren und mußte ſich, dem Willen ſeiner Eltern folgend, zu⸗ erſt dem Kaufmannsſtande widmen, den er doch bald verließ, um in Göttingen, München, Berlin alte und neue Sprachen und Philoſophſe zu ſtudiren. Mit 21 Jahren kam er in das Haus des Fuürſten Galizin nach Moskau als Erzieher und dort ward ihm Gelegenbeit, ſowohl mit der el⸗ganten Welt zu verkehren, als auch Studien auf dem Gebiete der ſlaviſchen Sprachen zu treiben. U. a. rühren von dort ber ſeine vor⸗ trefflichen Ueberſetzungen von Puſchkin und Lermontoff. 1843 ging Bodenſtedt nach Tiflis, wo er die Leitung eines päda⸗ gogiſchen Inſtituts, ſpäter den lateiniſchen und franzöſiſchen Unterricht am Gymnaſium übernahm. Bald darauf begab er ſich auf Reiſen durch die kaukaſiſchen Länder, in die Krim, nach der Türkei, Klein⸗Aſien und den Joniſchen Inſeln. Dieſe Re ſen zeitigten literariſche Früchte! ſeine„Völker des Kau⸗ kaſus“, eins der Hauptwerke„1001 Tag im Orient“, in welchem die weltberühmten„Lieder des Mirza Schaffy“ zum erſten Male erſchienen, deren 139. Auflage den Dichter in das Grab geleitet, begründeten ſeinen literariſchen Ruf, 1846 ließ er ſich in München nieder, ging 1847 nach Stalien und folgte 1848 einem Rufe als Redakteur des„Oeſterr. Lloyd“ nach Trieſt. Im Jahre 1849 wurde er als Vertreter der preußiſchen Freihandelspartei nach Paris geſandt, ward 1850 Redakteur der„Weſerzeitung“ und zog ſich 1853 nach Friedrichsroda in Thüringen zurück. Inzwiſchen hatte Boden⸗ ſledt die Bekanntſchaft ſeines Berliner Verlegers Rudolph don Decker gemacht, der ſeine Werke übernahm, mit außer⸗ ordentlicher Liebe pflegte und ſie typographiſch würdig aus⸗ ſtattete. 1854 folgte er einem Rufe als Profeſſor au die Univerſität München, wo er über ſlaviſche Sprachen und ältere engliſche Literatur Vorleſungen bielt. 1866 rief ihn der Herzog von Meiningen an ſeine Hofbühne, deren Leitung er übernahm und dieſelbe zu einer Muſterbühne umgeſtaltete, wofür er 1867 geadelt wurde. Ende 1873 ſiedelte Bodenſtedt nach Dornau bei Altona über zu ſeinem Schwiegerſohn, nur ſchriftſtelleriſchen Arbeiten lebend, ging 1875 nach Hannover und 1876 nach Wiesbaden. Von dort aus unternahm er eine Reiſe in die Vereinſgten Staaten Nordamerikas, woſelbſt er Vorleſungen bielt und über welche Reiſe auch ein Werk er⸗ ſchien. Der Glanzpunkt unter Bodenſtedts eigenen Schöpfungen bleiben„Die Leder des Mirza Schaffy“, die lange Beit für Ueberſetzungen nach morgenländiſchen Originalen galten, ſedoch Bodenſtedts eigene Dichtungen ſind, wenn auch der Umgang mit dem Mirza Schafſo und anderen Orientalen ihm Form und Bilder eingeprägt haben. Die meiſten und beſten ſeiner Werke ſind ſ. Z. in prächtig ausge⸗ ſtatteten Elnzelausgaben im Decker'ſchen Verlage erſchlenen, bis Bodenſtedt 1865 auf eine Geſammtausgabe ſeiner Schriften beſtand, wodurch die Einzelausgaben beſeitigt wurden, während der Erfolg der„Geſammelten Schriften“ nur ein mäßiger war. Seine Bearbeitungen Shakespear'ſcher Werke, wie der „Sonette“, die„Zeitgenoſſen Shakespeares“, die Ueberſetzungen der ruſſiſchen Dichter, ſowie„1001 Taa im Orient“, ſeine lyriſchen und epiſchen Dichtungen ꝛc. ze. werden noch lange Ziit ſeinen Ruhm aufrecht erhalten. Bodenſtedt hat ſtart reiche Werke bei verſchiedenen Verlegern hinterlaſſen, er ſtarb bei Beginn einer neuen Auflage von Sbakespeares Sonetten, Miniaturausgabe, deren Vorrede er noch geſchriehen ohne die Reviſion der erſten Bogen, die kurz vor ſeinem Tode einge⸗ troffen waren, noch leſen zu lönnen. Der Dahingegangene hinterläßt eine Wittwe, Kinder und Enkel; bei der deutſchen Gelehrtenwelt und ſeinem Publilum, das mit ſeinem, in alle Sprachen überſetzten„Mirza Schafft“, ein internationales genannt werden kann, ein liebevolles Angedenken. — Adam war kein„Geutleman und dafür müſſen die Menſchen noch heute büßen. Der Prediger Rev. Dr. Harcourt in Baltimore hat das feſtgeſtellt. Im Laufe der Predigt über den 13. Vers des 3. Kapitels der Geneſis: „Und die Frau ſagte, die Schlange täuſchte mich und ich aß, ließ er Folgendes von ſich bören:„Das iſt beute dieſelbe Geſchichte Jeder Sünder bat eine Entſchuldigung, binter der er ſich verſtecken möchte. Die Frau ſagt:„die Schlange“, und der Monn ſagt:„die Frau“, Was wir auch immer von Adam und ſeinem Falle denken mögen, ſein Betragen nach dem Falle ſtellt die Thatſache feſt, daß ihm alle die Elemente fehlten, die einem wirklichen„Gentleman“ zukommen. — Die Muſik als Heilmittel. In einer in Peters⸗ burg abgehaltenen Vorleſung über das Thema:„Der Ein⸗ fluß der Muſik auf den menſchlichen Organismus ſtellte Proſeſſor Tarchanow die Bebaupiung auf, daß die Muſik in der Medizin von großem Nutzen ſei und daß man dei rich⸗ tiger Anwendung die Menſchen eben ſo leicht„ſtimmen könne, wie man ein Muſik⸗Inſtrument ſtimmt. Nervenkranke (beſonders Epi eptiker) werden durch Muſik berubigt: aller⸗ dings muß man bei Anwendung dleſes Mittels äußerſt vor⸗ ſichtig ſein, da es in manchen Fällen auch eine ſehr er⸗ reagende Werkung ausüben kann. Es muß dabei berück⸗ ſichtit werden, daß das Naturell gewiſſer Leute über⸗ haupt gar keine Muſik erträgt. Die Heilmethode durch Muſik iſt noch wenig verbreitet und es wird ſich ihre Bedeutung erſt in der Zukunft heransſtellen. Wenn zablreiche Beobachtungen auf dem Gebiete der Heilkraft der Muſik auch ein negatives Reſultat geben, manchmal ſegar das Gegentheil deſſen erzeugt, was man erwartete, ſo erklärt ſich dieſer Mißerfolg dadurch, daß man das Mittel nicht kechtzeitig in der erforderlichen Jorm und ohne genügen de Gkleſeuſtt und verbreitetne Zeitang in Maunzein und Analyſe der Kraukheit angewendet hatte.„Wir ſind feſt überzeugt“, ſagte Profeſſor Tarchonow,„daß eine Zeit kom⸗ men wird, wo die Muſik in den Händen wiſſenſchaftlich ge⸗ bildeter Aerzte als ein mächtiges Mittel im Kampfe mit den Leiden der Menſchbeit dienen wird. Wie kann es auch an⸗ ders ſein, da eine Reihe von Fällen uns dargethan, daß die Muſik— der größte Regulator der menſchlichen Stimmungen und Gefühle iſt und dieſe Faktoren beherrſchen viele Seiten des pfychiſchen und phyſiſchen Lebens des Organismus.“ —— Literariſches. A. Hartleben's Univerſal Handatlas. 93 Haupt⸗ karten und 112 Nebenkarten auf 126 Kartenſeiten; zur mathe⸗ matiſchen, phyſikaliſchen, politiſchen und hiſtoriſchen Geographie. Mit einem begleitenden Texte nebſt vollſtändigem Regiſter von Dr. Friedrich Umlauft und Dr. Franz Heide rich. (A. Hartleben's Verlag, Wien.) Vollſtändig in 25 Lieferungen à 75 Pf. In eleg. Halbfranzband 22 M. 50 Pf. Nach Aus⸗ abe der Lieferungen 19—25 liegt nunmehr„A. Hartleben's niverſal⸗Handatlas“ vollendet vor, ein groß angelegtes und in jeder Hinſicht rühmlich durchgeführtes Werk. Die geſammte kartographiſche Literatur weiſt bisher keinen anderen Atlas auf, welcher allen Zweigen der Erdkunde zugleich gerecht zu werden ſich bemüht Von den 93 Karten dienen 5 der mathe⸗ matiſchen Geographie und Kartographie, 14 der phyſikaliſchen Geographie, 32 flluſtriren Europa und die einzelnen Länder dieſes Erdtbeils, 12 Karten bezieben ſich auf Aſien, 8 auf Afrika, 6 auf Amerika, 3 auf Auſtralien und Oceanien, 3 Karten dienen der Verkehrs⸗Geographie, 10 Karten endlich gehöreu zur hiſtoriſchen Geographie. Dazu kommen nicht weniger als 112 Nebenkarten, welche Stadtpläne, wichtige Induſtriegebiete, intereſſante Gebirgsparthien, Inſelgruppen ꝛe. in arößerem Maßſtabe darſtellen. Beſonders hervorgeboben werden müſſen auch die Klarheit und Ueberſichtlichkeit der Karten, ſowie deren vornehme, geſchmackvolle Ausführung. Sehr werthvoll dünkt uns auch der begleitende Text, welcher 104 große Folioſeiten ſtark, ein vollſtändiges Handbuch der Geographie zu erſetzen wohl geeignet iſt. So empfiehlt ſich „A. Hartleben's Unfverſal⸗Handatlas“ durch ſeine Gediegen⸗ heit und Reichhaltigkeit, durch ſeine elegante Ausführung und den überaus mäßigen Preis allen, welche an der Erdkunde Intereſſe nehmen. 5 Auf dem Büchermarkt wird demnächſt eine intereſſante Neuigkeit in die Erſcheinung treten. Das Bibliographiſcht Inſtitut in Leipzig ſich nämlich gegenwärtig mit der Herausgabe eines lange vorbereiteten neuen geographiſchen Werkes, welches unter dem Titel: Meyers Kleiner Hand⸗ Atlas in 100 Kartenblättern und 8 Textbeilagen eine neben zahlreichen Neuſtichen geſchickte und dem praktiſchen Gebrauch angepaßte Zuſammenſtellung des werthvollen Kartenappargts aus Meyers großem Konverſations⸗Lexikon bringen wird Die Anregung, das vorzüglſche Material ſolchergeſtalt der Allge⸗ meiunheit zugänglich zu machen iſt der Verlagshandlung fort⸗ während aus allen Berufskreiſen geworden. Da das Werk zu einem außerordentlich billigen Preis(dasſelbe ſoll in 17 Lieferungen, mit je—7 Kartenbeilagen und zum Preiſe von 50 Pfennig zur Ausgabe gelaugen) auf den Markt gebracht wird, ſo hat man es hier zweifellos mit einem volksthüm⸗ lichen Verlagsunternehmen erſten Ranges zu thun, auf welche gebührend hinzuweiſen wir nicht unterlaſſen wollen. 8 Wir haben erſt kürzlich auf die von Joſeph Kürſchner herausgegebene Hebmerc„Aus fremden Zungen“ (Stuttgart, Deutſche Verlags⸗Anſtalt) bingewieſen. Zetzt charakteriſirt die„Gegenwart“, bekanntlich eines unſerer her⸗ vorragendſten kritiſchen Blätter, ſie als„eine ſehr empfehlens⸗ werthe Zeitſchrift, die in wahrhaft modernem und künſt⸗ leriſchem Geiſte geleitet wird und weit über den engen Familienblätterhorizont hinausreicht.“ Dieſe Anerkennung iſt der neuen Beieſchrift um ſo mehr zu gönnen, da ſie noch immer mit unbegründeten Vorurtheilen zu kämpfen hat. In den letzten Heften find„Roſa und Ninette“ von Alpbonſe Daudek,„Nach der Hochzeit“ von Neera und„Der amerika⸗ niſche Prätendent“ von Mark Twain zu Ende gegangen und baben„Der Zuſammendruch“(frieg 1870/71) von Emile Bola,„Junge Liebe“ von Pontoppidan und„Die Künſt zu heirathen“ von Paolo Mantegazza begonnen. Unter den kleineren Erzäblungen verdienen„Ein Kreuzgang“ aus dem Norwegiſchen von Cbriſtian Elſter,„Prieſter Barkiſſos“ aus dem Neugriechiſchen von Bikelas beſonders hervorgehoben zu werden. Der Preis des einzelnen 6 Bogen ſtarken Heftes von„Aus fremden Zungen“ beträgt nur 50 Pfennig. Prste Mannheimer ͤ K„ ELTypographische Anstalt Wendling Dr. Haas& Co. FEErr——ZZ—ü——̃' [Buchdruckerei, Lithographie asese eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee 5 0 ne eennessesseeN 2 42. 42 2 E * 7 Umgebung. Donnerſtag, 21 April 1892. ——— Einladung zur Gründung eines Vereins für Feuerbe⸗ ſtattung Mannheim Ludwigshafen. Dem Vorbilde anderer Städte folgend glauben die Aube neten der Frage der Errichtung eines 37875 Trenateriuns in Mannheim nüher kreten und die Gründung eines Vereins für Feuerbeſtatt⸗ ung Mannheim⸗Lndwigshafen in Anregung bringen zu ſollenz umſomehr als ſeit der Eröffnung einer ſolchen Anſtalt in Heidel⸗ berg angenommen werden darf, daß vonſeiten der zuſtändigen Behörden die Genehmigung zur Einführung der fakultativen Feuler⸗ beſtattung ſicher zu erwarten iſt. Es ſind deßhalb alle ſich für dieſe Frage Intereſſirenden zu einer Freitag, 22. April, Abends 8 Uhr im kleinen Saal des Saalbau ſiattfindenden WerSsamnimnmluns ſreundlichft eingeladen, in welcher Herr Stadtrath L. Reuling die Güte haben wird, einen D Vortrag uüber Jeueabetatemg und das Crematorium in Heidelberg mit Erläuterungen an Detailplänen zu halten. Dr. C. Biſſinger, Chemiker. Neſ Böhm Kaufmann. 855 Staptrath. Dr. C. Piffens, Stadtrath. G. Federhaff, Fabrikant. O. Fieſer, Gr. Oberingenieur. Forret, Fabrikant. 115 Bezirksthierarzt. G. Krug, Buchdruckereibeſitzer⸗ Ludwigshafen. Ladenbuürg, Stadtrath. Lindenmeher, Schleppſchiff⸗ fahrtsdirektor, Ludwigshafen. E. Magenau, Stadtverordneter. W. Mayer⸗Dinkel, Kaufmann. F. Müller, Brauereidirektor, Lud⸗ wigshafen. L. Reuling, Stadtrath. Dr. J. Roſenfeld, Rechtsanwalt und Stadtperordneter. R. Sauerbeck, Kaufmann. G. Schreiber, Kaufmann. F. Seipio, Reichstagsabgeordneter. Ortskrankenkasse Mannheim I. Die Mitglieder werden höflichſt zu der am 28. April im Saale des Bellevue⸗Keller ſtattfindenden ordentlichen General⸗Verſammlung eingelaben. 37868 Girshauſen, Privatmann. Henking, Chemiker. B. Herſchel, Stadtrath. A. Hoffmann, Apotheker. E. Jolas, Bezirksingenteur, Lud⸗ wigshafen. Tages⸗Ordnung: 1) Berichterſtattung über das verfloſſene Jahr. ) Rechnungsablage pro 1891. 3) Bericht der Rechnungsprüfungskommiſſton, 4) Verſchiedenes. Der Vorſtand. — 159 J. M. Ciodna 39 Sperial⸗Geſchäft in 30293 Schwarzen Damenkleiderſtoffen, Seidenzeugen. Halbtrauerwaaren, Jamenröcen und Jüchern. Abgepasste Teppiche. Tüll⸗ und Spachtel⸗Gardinen. Portièren, Tisch-, Bett- und Reisedecken. öö olnen und Jigſen aller Art von NMöpeln El wird ſchnellſtens und billigſt beſorgt von e⸗ Gebrüder Behn, 1 4, 17. L 4, 17. Ban⸗ und Möbel⸗Schreinerei. 10175 eeee Neue billige Kinderjäckchen und Mäutelchen 35101 empfiehlt J. J. Quilling, Paradeplatz. Mannheim, 21. April. Genernl⸗An'eiger. Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗„ Gewerb⸗ und Einkommenſteuer für das nächſtkünftige Steuerjahr 1898 wird vom 5 35673 4. bis mit 27. April 1892, Vormittags von 8 bis ½12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr im Schatzungsrathszimmer— Kaufhaus— dahier vorgenommen werden Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: J. In Bezug auf die Grund⸗ und Häuſerſteuer: Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zu⸗ geſchrieben haben will oder aus einer andern Urſache die Berich⸗ tigung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals verlangt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Ver⸗ änderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. 2. In Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbſteuer unterliegt das Betriebskapital der im Groß⸗ herzogthum betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich der Land⸗ und Forſtwirthſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuerbare Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht. Die gewerbſteuerpflichtigen Perſonen, männliche und weibliche, Inländer oder Ausländer, auch gewerbſteuerpflichtige Korporationen, Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuerer⸗ klärungen abzugeben: a, wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung 1200 Nnd, haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer ange⸗ egt ſind; b. wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maß⸗ gebenden Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den berefts beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. 3. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das geſammte in Geld, Geldeswerth oder in Selbſtbenützung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogthum gelegenen Grund⸗ ſtücken und Gebäuden, aus auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im Großherzogthum betriebener Land⸗ und Forſtwirthſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſtverhältniß, aus wiſſenſchaft⸗ lichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapitalvermögen, Renten und anderen derartigen Bezügen im Laufe eines zufließt, und zwar ohne Rückſicht darauf, ob es von andern Steuern bereits getroffen wird oder nicht. Steuerpflichtig ſind: 1. Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehßrige, welche ihren Wohn⸗ itz(Auſenthalt) im Großherzogthum haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großkerzogthum haben: mit ihrem geſammten, ſteuer⸗ baren Einkommen. 2. Neichsgusländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem aus reichs⸗ inländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuerbaren Ein⸗ kommen. 8. Perſonen, welche nicht im Großherzogthum wohnen: nur mit ihrem Einkommen aus im Großherzogthum gelegenem Grundbeſitz(einſchließlich von Gebäuden) und den daſelbſt betriebenen Gewerben ſowie mit ihren Gehalts⸗, Penſions⸗ und Wartgeldbezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. 4. Aktiengeſellſchaften und Commanddtgeſellſchaften auf Aktien, Konſumpereine mit offenem Laden, eingetragene Genoſſen⸗ ſchaften mit bankähnlichem Betrieb' und auf Gegenſeitigkeit egründete, unter Verwendung von Agenten betriebene erſicherungsgeſellſchaften: mit demjenigen Theil ihres Einkommens, welcher dem Umfang ihres Ge⸗ chäftsbetriebs innerhalb des Großherzogthums entſpricht. Perſonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum Erwerb und lur Erhaltung deſſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem Ein⸗ mmen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichtenden Schuldzinſen) den Betrag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, unterliegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Gehalte, Penſionen und Wartegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Staatskaſſe bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge leinſchließlich der Militärpenſtonen) der Militärperſonen aus der Klaſſe der Unteroffiziere und Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen vom Oberwachtmeiſter abwärts, ſowſe alle Sterbquaxtalbezüge ſteuerfrei. Eine Einkommenſteuererklärung aben ſofern dies nicht ſchon ſeit 1. April J. J. geſchehen ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, welche am 1. April l. J. ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Ein⸗ kommens befanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Ge⸗ markung begründet war. Die Steuerpflicht iſt in derjenigen Ge⸗ markung(Steuerdiſtrikt) begründet, in welcher der Pflickhtige ſeine e e hat oder, beim Mangel eines Wohnſitzes im roßherzogthum, den größten Theil ſeines ſteuerbaren Einkommens bezieht. Jedoch ſind diejenigen Steuerpflichten von Abgabe einer Erklärung entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am J. April l. J. ihre Steuerpflicht begründet war, bereits zur Ein⸗ kommenſteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Einkommens verhältniſſe am genannten Tage mit keinen höhern Steueranſchlag als dem angeſetzten, zu beſteuern ſind. 4. Im Allgemeinen: Gewerb⸗ oder Einkommenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl be⸗ fugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſte eine Steuerminderung anſprechen 12 können glauben oder aus irgend einem beſonderen Grunde eine erichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung vorzubringen. Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuer⸗ erklärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrath unent⸗ geldlich verabreicht. Wer die b Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegk der geſetzlichen Strafe. Mannheim, den 23. März 1891. Der Vorſitzende des Schatzungsraths: unig. Mannprimer Parsgeſelſchaft Einladung zum Abonnement. Das neue Abonnement beginnt mit Freitag, den 1. April 1892 an welchem Tage die alten Karten ihre Gültigkeit verlieren. Die Eintrittspreiſe ſind: 35032 a Eine Einzelkarte M. 12.— Die zweite Karte M..— Für Familien: Die dritte Karte„.— Die erſte Karte„ 12.—— weitere Karte„.— Dle Aktionäre haben nach§ 9 der Statuten gegen Ablieferung des Dipidendenſcheines pro 1891 Anſpruch: bei 1 Aktie auf 1 Abonnentenkarte)für Glieder bei 2„ 1 8 1* ihrer bei 3„„ unbeſchränkte Zahl Abonenntenkarten) Familie. Soweit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗Karten nimmt, als er kraft Beſitzes an Aktien zu beanſpruchen hat, ſo ſind für die zweite, dritte und vierte Karte u. ſ. w. die für die ſonſtigen Abon⸗ nenten feſtgeſetzten Preiſe zu zahlen. Als zur Familie gehörig wer⸗ den betrachtet: Der Familienvorſtand, deſſen Ehefrau, ſeine minder⸗ jährigen Söhne 21 Jahren), ſeine unverheiratheten Töchter, owie die zum Haushalt gehörenden, unſelbſtſtändigen Perſonen. jedoch nur als Begleitung der Herrſchaft, oder als egleitung der Kinder.) Penſionäre nur inſoweit, als dieſelben das 18. Jahr nicht überſchritten haben. 2. Fremden Karten. Abonnenten können für auswärtigen, bei ihnen wohnenden Be⸗ ſuch Abonnentenkarten mit einmonatlicher Gültigkeit, auf Namen lautend, zum Preiſe von 3 Mk. nehmen. Aktionären ſteht es frei, zu dieſem Zwecke Dividendenſcheine an Zahlung zu geben, deren jeder zu 3 Fremdenkarten die Be⸗ rechtigung gibt. Wir küten das verehrliche Publtkum dringend, die An⸗ meldungen jetzt ſchon einreichen zu wallen, da ſpäter bei großem Andrang eine prompte Erledigung unmöglich ſein wird. Für Neu⸗ Abonnenten haben die Karten ſofortige Gültigkeit. Der Vorſtand. Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſteuer für 1892 betreffend Für die Einreichung der Kapitalrentenſteuererklärungen für das lauſende Jahr wird hiermit in Gemäßheit des Artikels 22 des Kapitalrentenſteuergeſetzes eine 24tägige Friſt vom 4. April bis mit 27. April ds. Is. anberaumt. Dabei wird bekannt gemacht: 1. Die Abgabe der Steuererklärungen hat beim Schatzungsrathe — Kaufhaus— zu erfolgen. 2. Die Aufſtellung der Steuerklärungen geſchieht nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. 8 3. In obiger Friſt haben alle jene Pflichtigen teuererklärungen einzureichen: a. welche nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein in hieſiger Gemeinde zu veranlagendes Zinſen⸗ und Renteneinkommen von mehr als 60 M fähr⸗ lich beziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veranlagt ſind; b. welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein ſteuerbares Zinſen⸗ und Renteneinkommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 M. überſteigt. 4. Steuerpflichtig ſind: 5 a. Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, wenn fie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 13. Mat 1870, die Beſeitigung der Doppelbeſteuerung betreffend, ihren Wohnſitz(Aufenkhalt) im Großherzogthum haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzog⸗ thum haben; mit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen von im In⸗ lande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande ange⸗ legten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; 35674 b. Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: nur inſoweit, als die bezüglichen Kapitalien im Reichsgebiete angelegt ſind oder die Bezüge aus letzterem herkommen. Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuer⸗ erklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt abzugeben wenn ſie eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer teuer⸗ anlage bewirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuerregiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung innerhalb jener Friſt vorzubringen. 6. Formulare zu den Steuererklärungen ſammt Ankeitung zu deren Aufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungsrathes unentgeltlich verabreicht⸗ 5 7. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der ge⸗ ſetzlichen Strafe. Mannheim, den 23. April 1892. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes: Bräunig Auszug aus den Civilſtandes⸗Aegiſtern der Sladt udwigshafen a. Nh. April. Verkündete. 6. 1 Geiger, Bäcker u. Helena Stahl. 7. Heinrich Herty,.⸗A. u. Anaſt. Cresc. Schiele. 8. Jak. Friedr. Hofmann,.⸗A. u. Henriette Schmitt. 8. Wilhelm Defren, Kaufmann u. Carolina Lehmann. 9. Joh. Diſſinger, Ackerer u. Maria Enzenauer. 11. Peter Klein, Poſtbeamte u. Eva Eliſab. Jakob. 8. Carl Neubecker, Schreiner u. Johanng Börner. „Nikol. Wagner,.⸗A. u. Elſab. Merſinger. 11. 8093 Tiſchbein,.⸗A. u. Marg. Schröder. 12. Joh. Gg. Raudenbuſch, Photograph u. Anna Maria Scharvogel. 12. Franz Joſ. Bucher, Bäcker u. Katharina Hoecker. 18. Jakob Schneider, Ackerer u. Eliſab. Kochenburger. April. Getraute. 9. Gg, Mühlhölzer, Schneidermeiſter m. Elfſab. Frey. Peter Schard, F⸗A. m. Maria Kath. Dürr. Peter Hambſch,.⸗A. m. Ott lia Endres. „Michael Haas, Fabrikaufſeher m. Eliſab. Kaiſer. Rich Dieringer, Zimmermann m. Magd Roth. Michael Keller, Gypſer m. Eliſab. Kaspar. Michael Diem, Küfer m. Anna Maria Kunz. pril. Geborene. Eliſab., T. v. Chriſt. Ferd. Eckert, Vorarb. Karl, S. v. Karl Schloß, Fuhrmann. Karl Hermann, S. v. Karl Fleig, Küfer. Ludwig, S. v. Joh. Heinrich Ringel, Schiffer. Joſef, S. v. Phil. Batzler, Gypſer. Marg., T. v. Franz Kuhn, Victualienhändler. Hermine, T. v. Franz Joſ. Ehrhart, Tapezier. Irmeng. Eleon. Helena, T. v. Dr. Joſ. Raab, prakt. Arzt. zudwig Lorenz,. S. v. Georg Michael Schuſter, Wagenwärter. Albert, S. v. Anton Doſch,.⸗A. Eliſab. Barbara, T. v. Michael Friedr. Fink,.⸗A. „Wilhelm u. Barbara, Zwillinge v. Kar Spiegel, Mälzer. Katharina, T. v. Franz Joſ. Umla,.⸗A. akob, S. v. Valentin Küchel, Maurer. karig Anna, T. v. Joh. Vack, Maurer. Anna. T. v. Anton Baumann, Vorarb. Emil, S. v. Joh. Engelsmann, Kaufmann. Katharina. Daniel, S. v. Dl. Stemmler,.⸗A. Fa S. v. Franz Pfirrmann,.⸗A. S SSS E= 9 9⁰ — — — S SS Hο Dοτ elena Marg., T. v. Karl Aug. Schmidt, Schreiner. atharing, T. v. Nicol. Waldmann, Gasarb. Cath. Eliſab., T. v. Phil. Fuchs, Steinhauer. Fa Thereſia, T. v. Daniel Diſtler, Uhrmacher. ermann Julius, S. v. Karl Jul. Fickelſcher, F⸗A. einrich Valentin, S. v. Valenk. Scherrer, Privatmann. ugo Emil, S. v. Jacob Körber Schreiner. pril. Geſtorbene. Adam, 3 J. 3 M. a. S. v. Adam Seewaldt, Bäckermeiſter. Georg Heinrich Molitor, 49 J..,.⸗Aufſeher. „Wendelin, 11 M.., T. v. Kärl Albert Diefenbacher, Schloſſer. „Karl Joh., 7 M.., S. v. Franz Ant. Veil,.⸗A. Chriſtina, 5 M. 18 T.., T. v. Pöil. Pet. Aures,.⸗A. „Wilhelm, 11 M.., S. v. Wilh. Meiſter, Zimmermann. Herm. Karl, 23 T.., S. v. 8005 Reffert, Wirth. Jakob Landmeſſer, 60 J.., Locomotipheizer. dolf, 7 M. a. S. v Theobald Ritter, Glaſer. „Anna Maria, T. v. Phil. Jak. Klein, Tagner. Johann Balbach, 52 J.., Maurer. 10. Auguſta, 2 J. 1 M. 18. T. a, T. v. Karl Scherer, Müller. 10. Marg. 2 J. 8 M.., T. v. Adam Stein, Schuhm. 10. Ludwig, 9 M. a. S. v. Math. Weber, Obmann. 9. Georg, 1 J. 4. M.., S. v. Ludwig Huy, Maurer. 12. Friedr. Wilh., 10 M. a. S. v. Wilh. Leitſchuh, Wirth. 12. Reg. Eliſ. 6 M. 18 T.., T. v. Karl Ernſt Hch. Doll, Tchttekt. 12. Anna, 1 J. 8 M.., T. v. Peter Groß, Ww. 12. Eva, 1 J. 2 M. a. 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