—— In der Ai een unter(Babiſche Bolkszeſtung.) Abonnement: 50 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Rummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (102. Jahrgang.) Amts und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Nennheimer Bolksblatt.) Sae Berantwortlich: für den politiſchen u. allg. Theif: Chef⸗Redalteur Dr. Hamel, für den lokalen und prob. Thenl Ernſt Müller, für den pn eratenthenl: Kar pfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ Fruckerei, (Das„Mannheimer Joueas“ iſt Sigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 115. Zweites Blatt. Aus der Selbſtbiographie des Feld⸗ marſchalls RNadetzky, die Feldzeugmeiſter Thun in den Mittheilungen des K. K. Kriegsarchivs 1887 veröffentlichte, ohne daß ſie ſelbſt in Fach⸗ kreiſen ſonderlich bekannt geworden wären, bringt die Wiener „Preſſe Einiges in Erinnerung. Radetzkys Urtheil über Suworow faßt den ruſſiſchen Feldherrn nicht gerade ſanft an. „Suworow war garſtig und konnte ſich nicht in dem Spiegel ſchauen. daber, wenn er in ein Zimmer kam, ſein erſtes Tempo war, mit der Fauſt die Spiegel einzuſchlagen. Er verſtand von unſerer Art, Krieg zu führen, gar nichts und war nur gewohnt, ſich mit ruſſiſchen Völkerſchaften herumzu⸗ ſchlagen. Vor dem Feuer hatte er eine teufliſche Angſt und war nichts weniger als ein Held; daher war er auch immer froh, wenn man ihm zu Hilſe kam. Er wurde immer von einem Koſaken begleitet, der einen Apparat, nach Art der Feldſeſſel zum Zuſammenlegen, auf dem Rücken trug; ein anderer trug ein Becken. Bekam Suworow ein Bedürfniß, ſo wurde, ohne ſich im Geringſten zu geniren, dieſe Maſchine auf die Erde geſtellt, wo und vor wem es immer war. Die Koſaken bildeten dann einen Kreis um ihn und jagten Jeden weg, der ſich ihm näherte. Suworow war klein, mager und hatte ein ausnehmend garſtiges und abſtoßendes Geſicht. Auf alles Aeußere hielt er nichts und es war ihm Alles eins, wie er und ſeine Truppen ausſahen. Ich war anweſend, wie ſein Kammer⸗ diener einem Ordonnanz⸗Offtzier ein Licht in die Hand gab, um es anzuzünden. Da dieſer nicht ſchnell genug ging und ſich nicht beeilte, den Wünſchen des Kammerdieners nachzu⸗ kommen, gab Suworow ihm ſelber mit der Fauſt einen Stoß in den Rücken, daß der Offizier über die Treppe hinunter⸗ polterte.... Kaiſer Franz gab jedem ruſſiſchen Soldaten täglich einen Kreuzer, welchen die Generale für ſich behielten. Von einem Enthuſiasmus, der bei den ruſſiſchen Truppen für Suworow geherrſcht haben ſoll, weiß ich nichts; ich halte die damaligen ruſſiſchen Truppen des Enthuſiasmus gar nicht fähig.“ Mit großer Anſchaulichkeit weiß Radetzky Epiſoden aus dem Kriegsleben zu ſchildern. So erzählt er über einen Zwiſchenfall an der Trebbia, der beinahe mit ſeiner Gefangen⸗ ſchaft geendet hätte, Folgendes: „Während ich zu dem Fürſten Johann Liechtenſtein vor⸗ ſprengte, ſah ich eine franzöſiſche Batterie auffahren, die ſich zum Feuern vorbereitete. Kaum hatte ich den Fürſten Liech⸗ tenſtein eingeholt, ſo kam eine Kanonenkugel und ris meinem Pferde den Kopf ab, ſo daß mir Blut und Hirn ins Geſicht ſpritzten. In demſelben Augenblicke kam eine zweite, die ihm einen Vorderfuß abriß, und— da lagen wir Beide! Ich hatte damals eine Ordonnanz, die hieß Thugut; die erwiſchte mich beim Zopf, warf mich, wie einen Sack, quer über das Pferd und ſprengte davon. Ich war gerettet. Thugut bekam die goldene Medaille.“ Ueber die Vorgeſchichte des Rheinüberganges(1814) ent⸗ hält die Selbſtbiographie Radetzkys das nachfolgende hiſtoriſche Kabinetsſtück, das mehr werth iſt, als irgend eine hochwiſſen⸗ ſchaftliche Unterſuchung mit zehn Bogen langen Kombinatio⸗ nen. Graf Nadetzkty erzählt hierüber: „In Freiburg im Breisgau mußte ich am Tage vor Weihnachten des Jahres 1813 wegen adminiſtrativer Maß⸗ regeln ins Hoflager des Kaiſers. Der Kaiſer ließ mich zu ſich hineinrufen und ſagte mir: 5 „Unter Anderm, wenn Sie mir mit Ihren Projekten nicht aufhören und nichte Geſcheidteres haben, als Ihren Ope⸗ rationsplan, ſo laſſe ich Sie am Spielberg einſperren oder um einen Kopf kürzer machen.“ 5 Mit einer Verbeugung und ohne ein Wort zu ſagen, verließ ich das Zimmer des Kaiſers und begab mich zum Fürſten Schwarzenberg, den ich, wie es ſeine Gewohnheit war, trotz der Jahreszeit bei offenem Fenſter ſich raſirend fand. Ich ſagte ihm, was geſchehen, und bat ihn, ſich einen andern Chef des Generalſtabes zu wäblen und mir eine Diviſion zu geben, da ich unter dieſen Verhältniſſen unmöglich bleiben könne. Da trat eben der Oberftkämmerer Graf Wrhna ein und ſagte mir, der Kaiſer lade mich zur Tafel. Ich erſchien, aß keinen Biſſen, bemerkte jedoch, daß der Kaiſer immer auf mich herüberſah. Nach dem Eſſen kam der Kaiſer auf mich zu und fragte mich: „No, wie geht's Radetzty?) Ich:„Sehr ſchlecht, Eure Majeſtät.“ Der Kaiſer:„Warum?“ Ich:„Weil ich die Gnade Eurer Majeſtät verloren habe; aber erlauben Eure Majeſtät eine Frage: Haben Eure Majeſtät den Operationsplan geleſen?“ Die Antwort war:„Nein!“ „So leſen ihn Eure Majeſtät und erlauben Eure Majeſtät, daß, wenn etwas darin vorkommt, was nicht richtig iſt, ich mich dagegen vertbeidige.“ 5 Der Kaiſer ſagte mir:„Ja, ja; noch heute“ und berief die Fürſten Schwarzenberg und Metternich und Feldzeug⸗ meiſter Duka zu einer Sitzung, in welcher mein Operations⸗ plan beſprochen wurde. 8 Der Feldzeugmeiſter Duka, welcher meinen Gründen für das Ueberſchreiten des Rheins und den ſofortigen Marſch gegen Paris nichts mehr zu entgegnen wußte, wurde ſo auf⸗ gebracht, daß er mit einem:„In drei Teufels Namen, wollen Sie geſcheidter ſein, als der Prinz Eugen?“— mit der Fauſt auf den Tiſch ſchlug, daß die Tinte hochaufſpritzte. Meine Antwort war: 5 15 1% „Prinz Eugen wäre ſchon längſt über den Rhein!! Der Kaiſer aber ſtand auf und ſagte:„Nein, nein; ich bin mit dem Radetzky ganz einverſtanden. Darauf empfahl ſich Fürſt Schwarzenberg und ſagte, er reiſe noch heute Nachts ab, um die ſchon vorbereiteten und in Schellons aufgeſtellten Truppen in Marſch zu ſetzen Geleſenſte und verbreitetſte Jentang in Maunſeim und Uugehung. Mittwoch, 27 April 1892. Wir gingen noch in derſelben Nacht bis Lörrach, um am 30. Dezember den Uebergang bei Baſel zu bewerkſtelligen.“ Mit dem Jabre 1813 ſchließt die Selbſtbiographie Ra⸗ detzkys, die leider nirgends eine Charakteriſtik des großen Gegners, Napoleons, enthält, zu der gewiß wenige ſeiner Zeitgenoſſen ſo berufen geweſen wären, wie Graf Radetzky mit ſeinem gerechten Sinn und ſeinem klaren, durchdringenden Verſtande. Spruchliſte. In der am 23. April 1892 ſtattgehabten Ziehung der Geſchworenen für das 3. Quartal 1892 wurden folgende 30 Hauptgeſchworene ausgeloost: Johann Hilsbeimer, Fabrikant in Seckenheim. „Friedrich Leonhard, Direktor in Heidelberg. Johann Leferenz, Ingenieur in Heidelberg. Guſtav Köſter, Buchhändler in Heidelberg. Emil v. Recko w, Kaufmann in Mannheim. „Johann Philipp Hübſch, Privatmann in Schriesheim. „Ludwig Carqué, Kaufmann in Mannheim. „Dr. Albert Holzberg, Privatmann in Heidelberg. „Adolf Krauß, Gemeinderath in Mosbach. 10. Georg Adam Bechtold, Fabrikant in Weinheim. 11. Geora Ganzhorn, Kaufmann in Heidelberg. 12. Heinrich Ehret VIII., Landwirth in Hemsbach. 13. Nopold Haßler, Fabrikant in Schwetzingen. 14. Wilhelm Lenz, Direktor in Sandhofen. 15. Ludwig Merkel L. S, Landwirth in Wieblingen. 16. Karl Friedrich Lüll, Landwirth in Grenzhof. 17. Philipp Weisbrod, Gemeinderath in Weinheim. 18. Friedrich Dill, Privatmann in Heidelberg. Julius Berge, Kauſmann in Mannheim. 20. Sehaſtian Dürr, Bürgermeiſter in Grünsfeld. 21. Auguſt Kall, Fabrikant in Heidelberg. 22. Adolf Mayer, Kaufmann in Mannheim, 0 7, 11a. 23. Georg Neff, Landwirth und Bezirksrath in Hoffenheim. 24. Georg Schmitt ir, Bürgermeiſter in Oberwittighauſen. 25, Friedrich Wilhelm Buchheim, Buchdruckereibeſitzer in Heidelberg. 26. Moritz v. Göler, Privatmann in Heidelberg. 27. Ludwig Frank jr., Kaufmann in Sinsheim. 28,. Guſtav Mandelbau m, Cigarrenfabrikant inMaunheim. 29. Jakob Leichtweiß, Bürgermeiſter in Großrinderfeld. οnο Dο — 30. Karl Fuch s, Fabrikant in Heidelberg. Mannheimer Kunſtverein. Die ſich jetzt immer reichhaltiger geſtaltende Ausſtellung unſeres Kunſtvereins erhielt auch in letzter Woche wieder recht erfreuliche Zuſendungen. Von denſelben ſeien heute vor Allem vier Bilder der zu Kaſſel wohnhaften Malerin Frieda Menshaufen rühmend hervorgehoben. Drei dieſer Ar⸗ beiten find Paſtellgemälde in ganz ſeltener Farbenfeinheit und origineller Charakteriſtik mit ächt weiblichem Zartgefühl und Geſchmack geſchaffen. Das Beſte der Bilder iſt zweifellos die in eigenartigſtem Colorit herausgearbeitete Darſtellung einer„Japanerin“. Ihm ſchließen ſich ein beſeelt und leben⸗ dig aufgefaßtes ee und ein reizendes „Studienköpfchen“ an. Auch die Technik der Oelmalerei ver⸗ mag die Künſtlerin mit derſelben geſchmackvollen Feinbeit wie dieſenige der Paſtellmalerei zu behandeln, was ſie uns mit einem ebenfalls miteingeſendeten„Stillleben“ beweiſt. Ferner elangen jetzt zwei hervorragende Gemälde aus hieſigem Privatbeſtt zur Ausſtellung. Das eine iſt ein älteres Werk des 1880 in Venedig verſtorbenen berübmten Malers Anſelm 8 und ſtammt aus dem Anfange der fünfziger ahre, aus der Pariſer Zeit des Meiſters, in welcher der⸗ ſelbe noch ſtark unter dem Einfluſſe der franzöfiſchen Malerei ſtand. In dieſem Gemälde, einer Epiſode aus dem Leben des perſiſchen Dichters Hafis, bat der Meiſter ein Stück freudiger Genußwelt des Orientes in lebensvoller Charak⸗ teriſtik und phantaſtiſcher Schönheit zugleich zu außerordent⸗ lich feſſelnder Darſtelluns gebracht, nur dürfte der moderne Geſchmack hinſichtlich des Sujets auch hier, um mit einem Worte des„heil'gen“ Ebuſuud, das auch Goethe in ſeinem „weſtöſtlichen Divan“ heranzieht, zu ſprechen, vielleicht in Einigem„Schlangengift und Theriak zu ſondern haben.“ Neben dieſem mächtig wirkenden Gemälde Feuerbachs iſt noch ein anderes, altarbildartiges Kunſtwerk von Eduard v. Geb⸗ bardt,„Die Jünger in Emaus“(im Jahre 1878 ge⸗ ſchaffen), ausgeſtellt, das die jeder Ueberſchwänglichkeit abholde Kunſt des Düſſeldorfer Meiſters ſo recht vor Augen führt und erſt bei liebevollem Eingehen auf die ſchlichte Auffaſſung und feinfinnige Durchführung des bibliſchen Vorwurfes zu völligem Verſtändniß gelangen kann. oe. Aterariſches. Jortführung von Meyers Konverfations⸗Lexikon. Eine nicht nur die vielen Beſitzer der vierten Auflage von Meyers Konverſations⸗Lexikon, ſondern auch alle Gebildeten überhaupt vornehmlich intereſſirende Thatſache iſt das be⸗ ginnende Erſcheinen des 19. Bandes oder des zweiten Jahres⸗Supplements 1891½2(16 Lieferungen zu je 50 Pf. 1 Band in Halbfranz gebunden 10 Mk. Leipzig und Wien, Bibliographiſches Inſtitut.) zu dem genannten Werk. Das erſte Heft liegt uns heute zur Beurtheilung vor. Wir haben von dieſer werthvollen litterariſchen Erſcheinung ein anſchauliches, zuverläſſiges Bild der intereſſanteſten Be⸗ gebenheiten der letzten Vergangenheit zu erwarten, das, in markigen Strichen entworfen, keinen Gegenſtand vermiſſen läßt, der ſich nur irgendwie im Vordergrund des allgemeinen Intereſſes geſtellt hat. Der archivaliſchen Wägung vom par⸗ teiloſen Standpunkt aus anvertraut werden da alle Tages⸗ fragen, Perſonen, Vorkommniſſe, kurz die geſammte öffent ⸗ liche Bewegung der jüngſten Zeit, ebenſowohl finden die be⸗ deutſamſten neueſten Fortſchritte der Wiſſenſchaft und Technik in allgemein verſtändlicher und überſichtlicher Anordnung gebührende Würdigung. ir haben daher ge⸗ glaubt, im Intereſſe eines großen Theils unſerer Leſer au' dasſelbe gebührend hinweiſen zu ſollen. Noman Bibliothek des General⸗Anzeigers. Für den zuletzt erſchienenen Roman Der verſchollene Erbe 5 von Prochazka laſſen wir eine überaus geſchmackvolle kinbanddeche in gepreßter Leinwand mit eingeprägtem Titel auf Rücken und Deckel des Buches herſtellen. Der Preis dieſer Einbanddecke beträgt, einſchließ⸗ lich Porto, 30 Pfennig. Gegen Einſendung dieſes Betrages von 30 Pfennig in Briefmarken expediren wir dieſe Einbanddecke franco an unſere auswärtigen Abon⸗ nenten und zwar nach der Reihenfolge der eingehenden Beſtellungen. Im Verlage(E 6, 2 hier) abgeholt, koſtet dieſe Einbanddecke 20 Pfennig. Diejenigen Abonnenten, welche obigen Roman bei uns einbinden laſſen wollen, haben für das Einbinden nebſt Decke den Preis von 40 Pfennig zu entrichten. Dabei iſt vorausgeſetzt, daß die ſämmtlichen Lieferungen complet nach der Seitenzahl geordnet, im Verlage france abgeliefert werden. welche dieſer Bedingung nicht entſprechen, werden vom Buchbinder zurückgewieſen. Auswärtige Abonnenten wollen uns den Betrag von 40 Pfennig, nebſt 25 Pfennig für das Rückporto in Briefmarken zukommen laſſen. Der billige Preis von 40 Pfennig kann nur dann beanſprucht werden, wenn die zu bindenden Exem⸗ plare vor dem 1S5. Mui in unſere Hände gelangen: für ſpäter eintreffende Exem⸗ plare müßten wir einen höheren Preis berechnen. Wir erſuchen daher unſere verehrlichen Abonnenten dringend, ihre Romane nach der Seitenzahl geordnet, vor dem 15. Mai in unſerer Expedition abgeben zu wollen und bitten wir bei Ein⸗ lieſerung das Geld 5ſofort zu entrichten. Romane, eelel, le. Hlelalu Herren- u. Knabentleider nach Maass. ZLager in deuloclien, engl. u. frans. Siofea. 9 8, 2. heaterstrasse. 24036 we l. Möligen d C0. „PFatent Schubkarren- Fabrik 8 Berg.-laubach. 7 90 Zun Beitragen v. Geſchäftsbüchern, 2 Einrichtung, wie zur Richtigſtellung derſelben, zu Bilanz⸗Auf⸗ tellungen, Peibat Vermögensfeſtſtellungen ꝛc. ſich nach Bedarf unter Zuſicherung ſtrengſter Discretion. 37281 Carl Wunder, F 3, 13. Meinen Privat⸗ wie Kurs⸗Unterricht in allen Handelsfächern, Dopp. Buchführung ꝛc. bringe in empfehlende Erinnerung. 37282 Carl Wunder, F 3, 13, Verf. d. Lehrbuches ü. Dopp. Buchf.„Die Praxis imWagren⸗Groß⸗Geſch.“ — 2. Seite. General⸗Anzeiger. Mannheim, 27. April. N 7* 5 Bekanntmachung. Den Omuibusbetrieb in der Stadt Maunheim betr. (110 No. 40,566. Nachſtehend bringen wir die ortspolizeiliche Vorſchrift im obigen Betreffe zur öffentlichen Kenntniß. 37898 Auf Grund der§8 37, 76, 148 Ziff. 8.⸗Ordg.,§61, 114 Ziff. 1 VB.⸗V.⸗Ordg. hiezu,§ 866 Ziff. 10.⸗St.⸗G.⸗B und§ 134a.⸗Str.⸗G⸗B. wird mit Zuſtimmung des Stadtraths und nach Genehmigung des Gr. Herrn Landescommiſſärs für die Gemarkung Mannheim orts⸗ polizeilich vorgeſchrieben: 8 1. Wer Omnibusfahrzeuge zum allgemeinen Gebrauche für be⸗ ſtimmte Linien in Betrieb ſetzen will, muß hiezu die polizeiliche Er⸗ laubniß einholen, Dieſe wird ſtets nur in widerruflicher Weiſe und nach Anhörung des Stadtraths hierüber nur dann ertheilt, wenn ein Bedürfniß des Publikums obwaltet, und wenn nach der Be⸗ ſchaffenheit der zu befahrenden Straßen und Plätze, ſowie mit Rück⸗ ſicht ouf den ſchon beſtehenden Fuhrwerksverkehr in denſelben das regelmaßige Befahren der Linie mit dieſen Fahrzeugen nicht für gefährlich oder verkehrſtörend 5 erachten iſt. Die Erlaubniß wird nur unter genauer Bezeichnung der zu be⸗ fahrenden Straßen und der Halteplätze, der Täxen und der Dauer des täglichen Betriebes(Fahrplan), ſowie der Zahl der zur Be⸗ nützung kommenden Wagen—5 Die Wagen müſſen dauerhaft gebaut und der Art eingerichtet ſein, daß das Ein⸗ und Ausſteigen gefahrlos und bequem erfolgen ann. Jeder Wagen muß verſehen ſein mit: a. einer Zugleine oder ähnlichen Vorrichtung, mittelſt welcher ein Signalverkehr zwiſchen dem Schaffner bezw. Publikum und dem Kutſcher ſtattfinden kann; b. einer kräftig wirkenden Bremsvorrichtung, welche leicht und ſicher gehandhabt werden kann; 0. mit 2 Laternen(je einer an der Vorder⸗ und Rückſeite), welche gleichzeitig den inneren Wagenraum zur Nachtzeit genügend erhellen. 5 eder Wagen muß, bevor er in Betrieb geſetzt wird, einer poli⸗ zeilichen Beſichtigung unterzogen werden, die ſich auf die Bauart und Einrichtung(namentlich Zahl und Vertheilung der Plätze), ſowie die Beſpannung des Wagens zu erſtrecken hat. ie Wagen ſind jederzeit nach Beſchaffenheit und Ausſehen, in gutem, auch reinem Stand zu halten und werden jeweils in der erſten Hälfte der Monate Mai und Oktober einer polizeilichen Be⸗ ſichtigung unterzogen.(Vergl. 8 5. der Droſchkenordnung.) Die zur Verwendung gelangenden Pferde müſſen vollkommen dienſttauglich, dürfen insbeſondere nicht mit anſteckenden Krankheiten und äußeren Schäden behaftet, nicht bösartig oder abgetrieben ſein. Die Geſchirre müſſen dauerhaft und zweckmäßig, ſauber und gut erhalten ſein. 5. Kutſcher und Schaffner 11 ſich vur ihrer Indienſtſtellun von dem Bezirksamt einen Fahrſchein erwirken, der nur an ſolch Perſonen ertheilt wird, welche mindeſtens 18 Jahre alt, gut beleu. mundet und nicht mit auffälligen körperlichen Gebrechen behaftet ſind. Kutſcher haben überdies e ee daß ſie des Fahrens und der Behandlung der Pferde kundig ſind. eder Bedienſtete muß eine beſtimmte Nummer haben, die im Dienſte vorne an der in einer Mütze beſtehenden Kopfbedeckung zun tragen 155 desgleichen 1 im Dienſte ſcbaß der Fahrſchein mitzu⸗ führen, ſowie ein Signal ee unterliegt. 5 Führt der Unternehmer eine beſtimmte Dienſtkleidung ein, ſo iſt dieſe dem Bezirksamte zu bezeichnen und von den Kutſchern und Schaffnern im Dienſte zu tragen. 0 § 6. Kutſcher und Schaffner haben während des Dienſtes Neſem ihre volle Aufmerkſamkeft zu widmen, die ſtraßen⸗ und fahrpolizei⸗ lichen Beſtimmungen zu beobachten und die nöthigen Zeichen durch die im Dienſte dürfen ſie nicht rauchen. Den auf den Betrieb bezüglichen Weiſungen der Polizeibedienſteten iſt unweigerlich Folge zu leiſten. Die Bedienſteten haben auf genaue Befolgung der in dieſer Vor⸗ ſchrift für das Berhalten des Publikums gegebenen Beſtimmungen 5 ſehen, ſich aber jederzeit anſtändig und höflich gegen das Pub⸗ ikum zu benehmen. orn, deſſen Beſchaffenheit polizeilicher Ge⸗ 8 7. Der Betrieb richtet ſich nach dem Fahrplan; die ſahrpreiſe werden durch Tarif feſtgeſetzt. Fahrplan un Tarif unterliegen der Genehmigung des Bezirksamtes. § 8. Sofort nach dem Eintreffen des Omnibus an den Endpunkten der Linie hat der Kutſcher denſelben genau zu unterſuchen und etwa urückgebliebene Gegenſtände, den betreffenden Fahrgäſten— wenn ſol e noch anweſend— ſogleich zu behändigen, andernfalls binnen 24 Stunden auf dem ahee abzugeben. In ſchnellerer Gangart als in kurzem Trab zu fahren, iſt unterſagt..10 Die eian haben das Fahrgeld beim Einſteigen zu entrichten, Singen, Pfeifen und Lärmen 15 mnibus iſt ihnen unterſagt. 41. Perſonen, welche an einer ſichtlichen eckelerregenden Krankheit leiden, ſowie Betrunkene oder ſolche, welche durch ihr unreinliches Aeußere die Mitfahrenden beläſtigen, dürfen nicht aufgenommen werden, und ſind von dem Kulſcher oder Schaffner event. ſofort wieder zu entfernen, ohne daß dieſelben im Falle eigenen Verſchul⸗ dens das etwa bereits bezahlte Fagraeld zurückverlangen können. 12 Hunde und andere Thiere dürfen in den Wagen nicht mitge⸗ genommen werden, ebenſowenig Gepäg, das durch ſeinen Umfang, üblen Geruch oder ſchmutzige Beſchaffenheit den Fahrgäſten läſti werden könnte. Geladene Gewehre ſind vom Transport gänzli ausgeſchloſſen. 8 18. Bedienſtete, welche ſich trotz und Verwarnung fort⸗ Wes gegen dieſe Vorſchriften verfehlen, können von der weiteren erwendung beim Omnibusbetriebe ausgeſchloſſen werden. 8 14 Dem Unternehmer kann die ertheilte Erlaubniß insbeſondere dann wieder entzogen werden, wenn er tro Verwarnung, Be⸗ ſtrafung und Androhung der Erlaubniß⸗Entziehung den Genehmi⸗ gungsbedingungen, oder den Beſtimmungen dieſer Vorſchrift ent⸗ gegen handelt. § 15. Zuwiderhandlungen werden an Geld bis zu 150 Mk. oder mit Haft beſtraft. Mannheim, den 21. April 1892. Großherzogliches Bezirksamt: Dr. Fuchs. Bekanntmachung. Die Beleuchtung der Treppen, Fluren, Höfe bewohnter Gebäude betr. 1 Nr. 40567. Nachſtehend bringen wir die ortspolizeiliche Vorſchrift im obigen Betreffe zur öffentlichen Kenntniß. 37899 Auf Grund des§ 108 Ziff. 5 des.⸗St.⸗G.⸗B. wird nach erfolgter Zuſtimmung des Stadtrathes und mit Genehmigung Gr. Landeskommiſſärs für die Gemarkung Mannheim ortspolizeilich vorgeſchrieben: 8 J1. In allen bewohnten Grundſtücken ſind die zu den Wohnungen führenden Räume, insbeſondere die Thoreinfahrten, Höfe, Hausfluren, Gänge und Treppen vom Eintritt der Dunkelheit und ſpäteſtens vom Beginne der öffentlichen Straßenbeleuchtung an, bis 10 Uhr Abends, bei früherer Abſchließung der Zugänge um Grundſtücke bis zu dieſer mit ausreichender und feuerſicherer Auceinn zu verſehen. Als ausreichend gilt die Beleuchtung nur dann, wenn ſie ein ordentliches Erkennen der zu beleuchtenden Räumlichkeiten ermöglicht. 8 2. In gleicher Weiſe iſt auch die Beleuchtung der Thoreinfahrten, Höfe, Hausfluren, Gänge und Treppen in Fabriken, gewerblichen Anſtalten und Arbeitsſtätten, in den öffentlichen Bergnügungs⸗Ver⸗ ſammlungs⸗ und Schankſtätten, ſowie in den zugehörigen Bedürfniß⸗ anſtalten zu bewerkſtelligen. Die Beleuchtung iſt dabei auf ſolange u erſtrecken, als während der Nachtzeit Menſchen in dieſen Anlagen dich aufhalten oder zu verkehren pflegen. § 8. Auch unter Tags ſind die nach§ 1 u. 2 zu beleuchtenden Räume mit künſtlicher Beleuchtung zu verſehen, wenn das Tages⸗ licht zu denſelben keinen genügenden Zutritt hat. 4 8 4. Veerantwortlich für die Erfüllung vorſtehender Vorſchriften ſind in den Fällen des§ 1 die Eigenthümer bezw. deren Stellvertreter (Hausmeiſter, Hausverwalter), im Uebrigen die Inhaber der Be⸗ triebe, bezw. deren Stellpertreter. Ausnahmsweiſe iſt die Ueber⸗ tragung der Sorge für die Beleuchtung durch Verträge an Andere, namentlich Miether, Hausverwalter, jedoch nur dann zuläſſig, wenn der Hauseigenthümer nicht ſelbſt in dem Hauſe wohnt. In dieſem Falle kommt die Verantwortlichkeit des Eigenthümers in Wegfall, wenn er der Polizeibehörde von der Beſtellung des Vertreters Mit⸗ theilung gemacht hat. § 5. Zuwiderhandlungen werden an Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft beſtraft. Mannheim, 21. April 1892. Bezirksamt. Dr. Fuchs. Programm zur Frier des 40jähr. Regierungs⸗Jubiläumg Skiuer Küniglichen Hoheit des Großherzogs Friedrich von Baden. I. Vorfeier. Donnerſtag, den 28. April 1892. Abends 7 Uhr: Feſtgeläute und Böllerſchießen. Abends 8 Uhr: Großer Zapfenſtreich. Abends: Feſt⸗Aufführung der Oper„Fidelio“ als Volks⸗ vorſtellung. II. Hauptfeier. Freitag, den 29. April 1892. Morgens 6½ Uhr: Choralmuſik auf der Zinne des Großh. Schloſſes und dem Rachhausthurm, ausgeführt von den Muſikeorps des 2. Bad. Grenadier⸗Regiments „Kaiſer Wilhelm.“ Nr. 110 und der 3. Abtheilung I. Bad. Feldartillerie⸗Regiments Nr. 14, ſowie Böllerſchießen. Morgens 7 Uhr: Reveille, ausgeführt von der Grenadier⸗ Kapelle. Vurmittags 10d Uhr: Feſtfeier im Concertſaal des Geaßh. Hoftheaters hier: . übel⸗Ouverture von C. M. v. Weber, ausge⸗ rt vom Großh. Hoftheater⸗Orcheſter; b. Die Ehre Gottes“ von L. v. Beethoven, vor⸗ zetragen von den Geſangvereinen: Liederkranz, Liedertafel, Sängerbund und Singverein hier; c. Feſtrede, gehalten von Herrn Director Schmezer; d.„Der 66. Pfalm“(Jauchzet Gott alle Lande) von Vincenz Lachner, vorgetragen von den obengenannten Vereinen. Mittags 12¼ Uhr: Parade der Garniſon. ne Uhr: Feſteſſen im Saale des„Stadt⸗ parkes. de 6½ Uhr: Feſtvorſtellung im Großh. Hof⸗ theater: a.„Fidelio⸗Ouverture“; b. Prolog mit lebendem Bild und anſchließender Hymne; o.„Die Meiſterſinger“(8. Aet). Namens des Feſtcomité's beehrt ſich der Unterzeichnete die verehrlichen Einwohner der Stadt zur Theilnahmt an dieſen Feſtlichkeiten und zur Beflaggung der Häuſer ganz ergebenſt einzuladen. Liſten zur Einzeichnung zum Feſteſſen(5 M. 50 Pf. einſchließlich Tiſchwein und Muſik) liegen im Rathhaus 2. Stock Zimmer Nr. 7 und im Stadtpark auf. 37834 Mannheim, den 23. April 1892. Der Obekbürgermeiſter. Beek. Gemeinſchaftlicher Feſtakt des Realgymnaſiums und der Realſchule zur Feier des 40jährigen ee e Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich von Baden 38021 Donnerstag, den 28. April, Nachmittags 3 Uhr im großen Saale des Saalbaues. Die Eltern der Schüler, ſowie alle Freunde der beiden Schulen ſind hierzu freundlichſt eingeladen. Gr. Direktion irektion de des Realgymnaſiums: 5 Schmezer. Das Großh. nakurhiſtoriſche Muſeum iſt wieder eröffnet. Mittwochs Nachmittags von—5 Uhr; Sonntags von 11—1 Uhr und von—5 Uhr. 37502 Der Custos. eeeeeeeeeeeeeee Berguerls-Actien Kuxeſg kaufen und verkaufen 30829 Brandstätter ckSchultz, Essen, Ruhr. eee eeeeeeeeeeeeeeee Sassssssdosesssse 8 Zur gefl. Beachtung! Striekarbeiten 8 8 werden ſolid u. billig ausgeführt von der Maſchinenſtrickerei— Lina Schweizer, K 3, 4, 2. Tr. A Badische Schifffahris-Assecuranz- Gesellschaft in Mannheim. Mannheim, den 15. April 1892. An unſere Herren Actionäre! Wir beehren uns, Sie zu der am Samſtag, 14. Mai d.., Vormittags 11 Uhr im Sitzungsſaal unſeres Geſellſchaftshauſes B 2, s ſtatt⸗ findenden 37444 Ordentlichen General⸗Jerſammlung hierdurch ergebenſt einzuladen. Tages-Ordnung: 1. Geſchäfts⸗Bericht des Vorſtandes; 2. Bericht des Aufſichtsraths über die von ihm feſt⸗ geſtellte Jahresrechnung und Vortrag des Berichts der Reviſions⸗Commiſſion; 3. Genehmigung der Bilanz und Beſchlußfaſſung über die Verwendung des Spezial⸗Reſervefond für das Geſchäftsjahr 1891; 4. Entlaſtung des Aufſichtsrathes und des Vorſtandes; 5. Wahl von vier Mitgliedern des Aufſichtsrathes a) an Stelle der ſtatutenmäßig ausſcheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren Ludw. Hohenemſer Comm.⸗Rath C. Ladenburg V. Lenel laut§ 34 der Statuten; b) an Stelle des verſtorbenen Herrn S. J. Darmſtädter laut§ 19 der Statuten. Betreffs der Legitimation zur Theilnahme an der General⸗Verſammlung verweiſen wir auf§ 23 und fol⸗ gende der Statuten. Der Aufsichtsrath 2 K. Diffené. Aheiniſche Hppothekenank Die Bank gewährt ländliche Hypotheken⸗Darlehen, kündbart und unkündbare, im Großherzogthum Baden auf Grund eines Zinsfußes von%. Geſuche auf Gewährung von Annuitäten⸗Darlehen werden vorzugsweiſe berückſichtigt. Bei jeder Art von ländlichen Dar⸗ lehen iſt die Rückzahlung des ganzen Darlehens oder die Abzahl⸗ ung von Raten ohne vorherige Kündigung auf die Zins⸗ termine geſtattet. Darlehen an ländliche Gemeinden werden auch ohne hypo⸗ thekariſchen Verſatz gegeben. Unſere Vertreter nehmen unentgeltlich Anträge entgegen und ertheilen jede Auskunft. 32854 Mannheim, im Februar 1892. Die Direction. Bad. Rennverein Mannheim. Die Vereinsmitglieder können nach§ 6 der Statuten Tri⸗ bünenkarten a 6 Mark für den Tag in beliebiger Au⸗ zahl für die demnächſt ſtattfindenden Jubiläumsrennen erheben. Ein Abonnement für die 3 Renntage wird zu 12 Mk. ausgegeben. Iſt der Abholende nicht ſelbſt Mitglied, ſo hat derſelbe den ſchrift⸗ lichen Auftrag des betr. Mitgliedes beizubringen. Das Bureau befindet ſich im Tatterſall und iſt geöffnet: Donnerſtag, 28. und Freitag, 29. April, Vorm. von 10 bis 1 Uhr und Nachm. von 3 bis 5 Uhr. Samſtag, 30. April, Sonntag, 1. Mai, Montag, 2. Maz, Vormittags von 11 bis 1 Uhr. 37698 Das Direklorium des Bad. Rennnereines. Lotterie zu Gunſten der Einrichtung einer Gewerbehalle in Mannheim unier Ausgabe von 20,000 Looſen à 1 Mark. Ziehung am 20. Juni 1892. Zur Verlooſung gelangen: 1 Speiſezimmereinrichtung im Werthe von M. 2500.— 1 Schlafzimmereinrichtung„„„ 1200.— 1 Garnitur Möbel 8 600.— 1 Silberkaſten 7 7 600.— 1 Paar Betten 75 5 5 600.— 220 verſchiedene Gewinne zuſ.„ 15 7 8500.— 224 Gewinne im Geſammtwerthe von M. 18000.— Den Verkauf der Looſe haben wir den Herren Moritz Herzberger, E 3, 17, Plauken und Phil. Feix, P 6, 6 übertragen, bei welchen Wiederverkäufer das Nähere erfahren können. Mannheim im März 1892. dewerbe- ck Industrie-Verein 35209 Mannheim. Bazar des Guſtar Adolf⸗Frauen⸗Vereins im Caſino⸗Saale .,., 9. Mai 1892. Die Gunſt des Augenblickes legt oft den Grundſtein unſeres Glückes. Mannheimer Maimarkt-Looſe à Mark.— Zu beziehen durch die 32001 Expedition des General⸗Anzeigers. Nach Auswärts Portozuſchlag von 10 Pfg. enessssesoosessesedees — MNannheim, 27. April. Seneral⸗Anzeiger Bekanntmachung. Den Vollzug der Gewerbeordnung betr. Nr. 36345. Wir machen hiermit noch beſonders darauf aufmerkſam, daß d 2 9 8. N ſam, daß gemäߧ 138 ohne Gew.⸗Ordg.,§ 149 bad. Vollzugs⸗Verordg. hiezu vom 24. März 1892, wenn ein nhn Filiale nennenswerthes beabſichtigt in einer Fabrik oder einem dieſer gleichgeſtellten Betriebe Arbeiterinnen über 16 RISICO, selbst mit nur kleinen Summen, von 100 Mark an grosse GEWINNE zu erzielen wünscht, sollte es nicht verabsäumen, unseren an jedem Sonnabend erscheinenden „WOCHENBERICHT.“ den wir gratis u. franco versenden, aufmerksam zu verfolgen. A. S. COCHRANE& SONS (Gegründet 1867.) 18& 14, CORNHILI. 82155 London,.G. Jahren oder Kinder unter 14 Jahren oder junge Leute(weibliche oder männliche zwiſchen 14 und 16 Jahren zu beſchäftigen, dies der Ortspolizeibehörde(in Monnheie dem Gr. Bezirksamte, in den Landorten dem Bürgermeiſteramte) unter Benützung des anliegenden Formulars 8 anzuzeigen iſt. 5 Eine gleiche Anzeige iſt zu erſtatlen, wenn er beabſichtigt, in einem der auf Formular 8 bezeichneten Punkte eine Aenderung hinſichtlich der Beſchäftigung der Arbeiterinnen oder jugend⸗ lichen Arbeiter eintreten zu laſſen. Die Pflicht zur Anzeige liegt auch denjenigen Unternehmern ob, welche in Betrieben der obenbezeichneten Art ſchon vor dem 1. April 1892 Arbeiterinnen über 16 Jahren beſchäftigt haben und dieſe Beſchäftigung nach dem 1. April 1892 fortſetzen, dieſen Unternehmern wird zur Erſtattung der Anzeige eine Friſt bis zum 2. Mai l. Is. gewährt. „Diejenigen Untern hmer, welche ſchon vor dem 1. April J. Is. eine Anzeige über die Beſchäftigung jugendlicher Arbeiter nach§ 147 der.⸗V.⸗Ordg. vom 23. Dezbr. 1885 erſtattet haben, ſind nicht verkunden, nach dem 1. April 1892 dieſe Anzeige zu wiederholen, ſo lange nicht in der durch die Geſetzesbeſtimmung berührten Art der Beſchäftigung eine Aenderung eintrikt. 8 den den Fabriken gleichgeſtellten Betrieben gehören nach§ 148 der angeführten Vollz.⸗ erordg.: 955 15 Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, ſawie Werften(§ 154 Abſ. 2 Ordg.); 2) diejenigen Ziegeleien, über Tage betriebenen Brüche und Grubeu, welche nicht blos vorübergehend oder in geringen Umfange betrieben werden(§ 154 Abſ. 2.⸗Ordg.); 8) Werkſtätten. in welchen durch elementare Kraft(Dampf, Wind, Waſſer, Gas, Luft, Elektrizität, u. ſ..) bewegte Triebwerke nicht blos vorübergehend zur Verwendung kommen, vorbehaltlich der vom Bundesrath nachgelaſſenen Ausnahmen(§ 154 Abſatz 3 der Gew.⸗Ordg.)) 4) ſonſtige Werkſtätten, ſowie Bauten, auf welche in Zukunft durch Kaiſerliche Verordnung die Beſtimmungen der§§ 185 bis 189b ausgedehnt werden(§ 154 Abſatz 4 der Gew.⸗Ordg.); 5) die Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanſtalten und unterirdiſch betriebenen Brüche oder Gruben(§ 154a der Gewerbeordnung). 37687 Formular 8. 8 138 der Gewerbeordnung. § 149 der Vollzugsverordnung. Anzeige über die Annahme von Kindern unter 14 Jahren, von jungen Leuten zwiſchen 14 und 16 Jahren und von Arbeiterinnen über 16 Jahreu. der Lruntſurtt Ihirn⸗I abrik 113,5 Haunheim 3. 15% 5 empfiehlt 35586 95 Kinder⸗Sonnenſchirne 5en deane beig, Geſtreifte große Halbseidene Damen-Entonuteas in allen Farben von Mk..75 an. Regenſcirme in Zanela ſchon von M. an 5 „„ Hallſeide,„„ Vorjährige Sonnenſchirme im Ausverkauf zu enorm billigen Preiſen. Reparaturen und Ueberzüge prompt und billig Filiale der Fraukfurter Schirm⸗Fabrik Ez3, 13 llannheim E, 13. Ziegler's Patent⸗Uhrfeder⸗Corſet mit hängenden Uhrfederſtangen (Erſatz für Fiſchbein) Ort Firma des Unternehmers Sttaäßf: Name des Inhabers(Directors) 15 2. 8. 4. 5. 8. 7. 55 g der Arbeits⸗ der Vor⸗der Nach⸗ 5 In Beſchäftigung der Wochentage,— Vor- Nach⸗ mittags⸗]mittags:] Art der Be. 1 ſollen 1 8 Beſchüfttgung mittags mittags pauſe Beſchüftig⸗“ merk. 0 werden. f ung. ungen. 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Auf Anlagen dieſer Art, welche nur einen Theil des Jahres im Betriebe ſind und ihren Betrieb am 1. April 1892 bereits eingeſtellt oder noch nicht begonnen haben, findet die Beſtimm⸗ ung des vorigen Abſatzes mit der Maßgabe Anwendung, daß die Arbeitgeber verpflichtet ſind, der Ortspolizeibehörde eine ſchriftl. Anzeige über die Höchſtzahl der von ihnen innerhalb der Zeit vom 1. April 1891 bis zum 31. März 1892 beſchäftigten Arbeiterinnen ber 16 Jahren u erſtatten. Die Bürgermeiſterämter der Landorte des Bezirks haben dieſe Verfügung in ihren Ge⸗ meinden ſofort in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen und auf Eintreffen der Anzeigen gemäß Lohkäse en gros und en detail. Bündelholz— kleingemachtes, Tannenholz— Feueranzünder. 18797 S 2 No. 2. Zum 14184 Poliren und Aufpoliren wird ange⸗ nommen. H 7, 4, 4. Stock. 0 5,5 Heidelbergerſtraße 0 5, 5. Empfehle meine Großt Auswahl in geſchmackvoll garnirlen Ibanen⸗, Mädchen. und Kinder. § 150—152 V. V. Ordg. z. Gew.⸗Ordg, zu verfahren. Der Vollzug dieſer Verfügung iſt bis längſtens zum 15. J. Mts. hierher zu beſcheinigen. Die 88952 Mannheim, den 6. April 1892. andſchuhwaſcherei ſowie in Spitzen⸗Hüten, ferner in ungarn. Hüten, Federu, Blumen, Band, Tüll ze., alles in beſter Qualität, zu den billigſten Preiſen. Beſonders mache darauf aufmerkſam, daß ich ſämmtliche Hüte zu gleichen Preiſen verkaufe, wie ſolche in meinen Schaufenſtern ausgeſtellt ſind, auch wird auf Verlangen jeder Hut aus den Schaufenſtern verabfolgt. Getragene Hüte werden geändert und alte Zuthaten mit verwendet. 36181 L. Jähnigen, befindet ſich nunmehr H 2, 8, 3. Stock. Großh. Bezirksamt: Dr. Fuchs. Nr. 12563. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, den 12. April 1892. Das Bürgermeiſteramt: 5 Beck. Winterer. Es wird ſtets zum Waſchen und Bügeln (Glanzbügeln) angenommen ünter Zuſicherung prompter und billiger Bedienung. 34911 E 5, 6 dritter Stock. 50 7 8 Ausſchneiden! Jeder braucht's! 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