eene —— In der Poſtliſte eingelr Mk. 228g. ben anber Abonnement: 50 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtan ſchlag M..90 pro QAuartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 66 Pfe. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pi. Wadiſche Vollszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (102. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Jonrgnal Aannzeim.“ Berantwortlich: für den politiſchen u. aflg. Thenn Chef⸗Redakteur Dr. Hamel, für den lokalen und prov. Theil Kari Apfel. Aotationsdruck und Bexrlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei. (Das„Maunheimer Jouenal“ i cisentzum des kafhellſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Nannheim. Nr. 119.(Celephon⸗Ar. 218.) wolitiſche Ueberſicht. Karlsru he, 29. April. Von den Deputationen der beiden Knammern der Landſtände empfing der Großherzog zunächſt die Deputation der Erſten Kammer in deren Namen der erſte Vizepräſident Frhr. Franz v. Bodman die Adreſſe vorlas. Der Großherzog dankte herzlichſt für die freundlichen Worte, auf die er unmöglich einzeln antworten könne, da er ſonſt zu vie⸗ erlet Punkte berühren müßte. Wenn es ihm in den 40 Jahren gelungen ſei, etwas für das Reich, für das Land und Volk zu thun, ſo habe er dies vor Allem dem Segen Gottes zu danken, der ſichtbar bei ihm geweſen. Er ſei überzeugt von den treuen Geſinnungen der Erſten Kam⸗ mer, die ſie ſtets bethätigt hätte, er ſehe die Erſte Kam⸗ mer für eine ſeiner treueſten Stützen an und erinnere ſich noch mit Freuden der ſchönen Zeit, wo er ſelbſt Mitglied der Erſten Kammer geweſen ſei. Er bat, den Mitgliedern der Kammer ſeinen beſten Dank für die in der Adreſſe ausgeſprochenen Geſinnungen ausſprechen zu wollen.— Es wurde ſodann die Deputation der Z wei⸗ ten Kammer empfangen, in deren Namen Präſident Lamey die von ihm verfaßte Adreſſe verlas. Der Großherzog nahm dieſelbe huldvollſt dankend mit der Verſicherung entgegen, daß er die treue Unterſtützung, welche die Zweite Kammer allezeit ſeiner Regſerungs⸗ thätigkeit hatte zu theil werden laſſen, würdige und daß er davon überzeugt ſei, die Zweite Kammer werde auch in Zukunft dieſelbe treue Mitarbeit walten laſſen. Wenn es gelungen ſei, während ſeiner Regierungsthätigkeit er⸗ folgreich zu wirken, ſo gebühre hierfür in erſter Reihe der Dank der Regierung, die ihm zur Seite geſtanden. Mit beſonderer Huld gab der Großherzog, der„Bad. Korr.“ zufolge, ſeiner Freude darüber Ausdruck, daß noch heute Lamey, der vor langen Jahren als Miniſter an ſeiner Seite gearbeitet, an der Spitze der Zweiten Kam⸗ mer ſtehe.— In der vom Landesverbande der badiſchen Gewerbevereine dem Großherzog unter⸗ breiteten Jubiläumsadreſſe heißt es:„In dieſer langen Zeit haben Eure Königliche Hoheit namentlich dem Ge⸗ werbe und der Induſtrie unausgeſetzt das wärmſte Wohl⸗ wollen bethätigt. Gedrungen fuͤhlen wir uns bei dieſem denkwürdigen Feſte Eurer Königlichen Hoheit unſern ehrfurchtsvollſten, herzlichen Dank hierfür mit der ehr⸗ erbietigſten Bitte unterthaͤnigſt zum Ausdruck zu bringen; Eure Königliche Hoheit wolle dieſem Stande auch fer⸗ nerhin Höchſt Deren Fürſorge gnädigſt angedeihen laſſen.“ Berlin, 30. April.„Mit der Schnelle des elektriſchen Funkens iſt das Mai⸗Feſt um den Erdball geſchritten und unter allen Himmelsſtrichen hat es mit ſtürmiſcher Gewalt die Herzen der Aibeiter ergriffen. Das Feſt von drei Jahren ſteht feſter als die Feſte von Jahrtauſenden, welche die herrſchenden Klaſſen feiern.“ Mit ſolchen überſchwänglichen Worten feiert die ſocial⸗ demokratiſche neue Zeit den erſten Mai. Die ſocial⸗ demokratiſchen Blätter und Redner betonen den fried⸗ lichen Charakter der Feier.„Die ganze Mai⸗Feier iſt eine eminent friedliche, und muß ihrem Weſen und Zweck nach eine friedliche ſein,“ erklärte Herr Lieb⸗ knecht in einer Berliner Verſammlung. Die Genoſſen werden im Vorwärts aufgefordert, dafür zu ſorgen,„daß alles ordnungsmäßig verläuft.“ Einen andern Ton ſchlagen die„Unabhängig en“ an, welche in Friedrichshagen bei Berlin eine beſondere Feier abhalten wollen. Die Feſt⸗Nummer des Ssozialiſt zeigt bewaffnete Proletarierhaufen, die unter Führung einer Freiheitsgöttin dahinſtürmen. Die Mai⸗Feier ſoll auf die Geſellſchaft wirken,„wie das Geheul von Sturm⸗ glocken, an deren Strängen der Gloͤckner Proletariat reißt. Echte revolutionäre Leidenſchaft muß aus ihr ſprechen.“ In Berlin iſt auch das Maifeſtblatt erſchienen. Die Ausſtattung läßt zu wünſchen, da⸗ gegen iſt der Text raffinirt zuſammengeſtellt und be⸗ ſonders auf Berg⸗ und Land“⸗Arbeiter berechnet. Intereſſanter iſt die Maifeſtſchrift der öſter⸗ reichiſchen Soztaldemokratie. Die erſte Auflage wurde beſchlagnahmt und der Rothſtift ſcheint namentlich in einem Beitrag Zola's über die Geſellſchaft der Zukunft arg geſtrichen zu haben. Die Feſtſchrift enthält weiter Beiträge von Clémenceau, Roſegger, Hertzka, Prof. Maſaryk und Prof. Dodel⸗Port(Zürich), die ſich über die Bedeutung des Achtſtundentages verbreiten.— In Deutſchland dürfte ſich die Maffeier wegen der verſchiedenartigen Haltung der Behörden recht manüch⸗ faltig geſtalten. In Sachſen, Baiern, Baden, Thüringen u. J. w. ſind alle Aufzüge verboten, in Geleſenſte und verbreitelſie Zeitung in Mannheim und Amgebung. Hamburg, Bremen, Lüͤdenſcheid und einigen Stadten der Rheinprovinz dürfen Feſtzüge ſtattfinden. Das Haupt⸗ intereſſe beanſprucht die Maifeier in Frankreich, weil dort überall mit Ausnahme von Paris am 1. Mai zugleich die Gemeindewahlen ſtattfinden, an welchen ſich die Arbeiterſchaft rege betheiligen will. In Belgien und Oeſterreich gilt die Feier zugleich der Kundgebung für das allgemeine Stimmrecht. In der Schweiz ſollen überall gleichlautende Petitionen an die Bundes⸗Verſammlung in Betreff des Achtſtundentages, der Förderung der Gewerkſchafts⸗Bewegung und der Vereins⸗Freiheit gerichtet werden. In London erwartet man eine Rieſen⸗Verſammlung im Hydepark zu Gunſten des Achtſtundentages. Auch in Ruſſiſch⸗Polen und in St. Petersburg ſoll dies Mal der 1. Mai ge⸗ feiert werden. In Italien und Spanien ſind anarchiſtiſche Ausſchreitungen nicht unmöglich. Das 40jährige Begierungsjubiläum des Großherzogs. Die Feſtrede, welche Herr Direktor Schmezer bei der Feſtfeier im Concertſaal des Theaters hielt, können wir leider des beſchräukten Raumes wegen nicht auf einmal wieder⸗ geben. Wir behalten uns den Schluß bis zur Montags⸗ Nummer vor. Hochgeehrte Feſtverſammlung! Ein ſeltenes, aber um ſo bedeutungsvolleres Feſt iſt es, das wir am heutigen Tage feiern dürfen. Selten können wir es darum nennen, weil es nur wenigen Sterblichen vergönnt iſt, 40 Jahre an einem hohen und in einem ſo reich geſegneten Wirkungskreiſe zu ſtehen wie Großherzog Friedrich, bedentungs⸗ voll aber. weil ſeine Regierung in die glorreichſte Periode der deutſchen Geſchichte fällt und ſeine Theilnahme an den großen Thatſachen und ſeine Verdienſte um die deutſche Ein⸗ heit nicht allein in unſerem Heimathlande, ſondern im ganzen deutſchen Vaterlande, ja ſagen wir, ſoweit die deutſche Zunge klingt, in hohem nioſer anerkannt und geprieſen werden. Ja, vierzig Jahre raſtloſen Schaffens und angeſtrengter Arbeit ſind ſchon an ſich ein inhaltsſchweres Wort, aber 40 Jahre einer ſtets auf das Wohl des Volkes, auf das Blühen und Gedeihen des Heimathlandes, ſowie des großen deutſchen Vaterlandes gerichteten Thätiakeit ſind geradezu ein groß⸗ artiger Gedanke. Das aibt uns auch den Anhaltspunkt zu der heutigen Feſtbetrachtung. Vergegenwärtigen wir uns da⸗ her zuerſt, was unſer Großherzog für das deutſche Vater⸗ land gethan, dann was er für unſer Heimathland Baden ge⸗ ſchaffen hat. Der Regierungsantritt unſeres Großherzogs fällt bekanntlich unmittelbar nach der revolutionären Erhebung des Jahres 1849. Noch blutete unſer Land aus tauſend Wunden, noch waren die Thränen nicht getrocknet, die da⸗ mals gefloſſen waren, da ſtard am 24. April Großherzog Leopold, ſchwer gebeugt von den Erfahruugen ſeiner letzlen Lebensjahre, und der Gefeierte des heutigen Tages, damals ein Prinz, beſtieg den Thron der Zähringer, an⸗ fanas als Regent für den ſchwer erkrankten Bruder, dann ſelbſt als Grosherzog. Die erſten Jahre ſeiner Regierung waren nicht beneidenswerth, denn ſchon am Sarge des Vaters 15 ſich ein Conflict mit der Curie erboben, der ſich durch ahre hindurch fortſpinnen und nie ganz ausgetragen werden ſollte. Das politiſche Leben lag darnieder; ermüdet und er⸗ mattet von der ſturmbewegten Zeit der Jahre 1848 und 1849 ließ man die Löſung der großen Fragen ruhen, welche das Vaterland von Grund ans anfgewühlt batten. Nur ein Ereigniß ſtrahlt uns wie ein Lichtpunkt in dem Leben unſeres Großberzogs in jenen Tagen entgegen, es iſt die Vermäblung mit der Prinzeſſin Luiſe von Preußen. Schon als Enkelin jener großen Könioin, die einſtens in ſchwerer politiſcher Drangſal Deutſchlands Hoffnungsſtern geweſen, mußte die junge Prinzeſſin die Herzen aller Badner ewinnen, als nun aber das junge Paar an den Grenzen des Landes erſchien, da erhob ſich unbeſchreiblicher Jubel, und das prophetiſche Wort unſeres Landesfürſten, daß er hoffe, die für iun ſo glückverheißende Verbindung werde auch ſeinem Lande zum Segen gereichen, erfüllte alle Herzen mit der Vor⸗ ahnung, daß dieſe Hoffnung in Erfüllung geben müſſe. Die darauffolgende Zeit ſollte dieſe Vorahnung in reichem Maße zur Wahrheit machen. Die fünfziger Jahre endeten mit einem Ereignis, das wieder Leben und Beweguns in die politiſche Welt brachte, der öſterreichiſch⸗franzöſiſche Krieg. Schon waffnete man, um den verbündeten Staat nicht im Stiche zu laſſen, da ſchlos Frankreich unerwartet Friede. Daß das deutſche Volk, wenn auch eingeſchläfert, doch noch nicht gleich⸗ giltig war für ſeine höchſten Intereſſen, zeigte die Schiller⸗ feier. Der hundertjährige Geburtstag dieſes großen Dichters, der in allen deutſchen Gauen mit der größten Begeiſterung gefeiert wurde, zeigte, daß Deutſchlands Völker ein gemein⸗ ſames Band umſchlang. Wir wollen ſein ein einig Volk von Brüdern, tönte es von Nord und Süd, von Oſt und Weſt, und dieſer Ruf war die Ankündigung einer beſſeren Zeit. Für unſer badiſches Land bildete den Wendepunkt dae Jahr 1860. Da war es, wo eine mit dem päpſtlichen Stuhle ge⸗ ſchloſſene Uebereinkunft, das nach öſterreichiſchem Muſter ab⸗ geſaßte Konkordat die Zuſtimmung der Volksvertreter nicht fand. Der Großherzog wollte aber einig ſein mit ſeinem Volke und ſprach dies in dem berühmten Manifeſte vom 7. April jenes Jabres offen aus. Der Grundſatz der Selbſiſtändigkeit ſollte in der Entwickelung der Ange⸗ legenheiten beider Kirchen herrſchen, beider Forderungen ſollten auf verfaſſungsmäßigem Wege geregelt werden. Stehet Sonntag, 1. Mai 1892. feſt in dem Vertrauen auf eine Zukunft, die Niemand ver⸗ letzen wird, weil ſie gegen alle gerecht ſein will. Um dies zu bewerkſtelligen, wurde das Miniſterium Stabel⸗Lamey be⸗ rufen, das, man kann wohl ſagen, einen Glanzpunk! in der badiſchen Geſetzgebung dildete. Eine Reihe von Geſetzent⸗ würfen wurde dem Landtag vorgelegt, beſtimmt, den lang⸗ jährigen Streit zu enden, der zwiſchen Kirche und Staat ſtattgefunden hatte. Den Schluß jenes Landtages bildete jene Thronrede, in der die denkwürdigen Worte vorkamen:„Ich konnte nicht finden, daß ein feindlicher Gegenſatz flattfinde zwiſchen Fürſtenrecht und Volksrecht. Ich wollte nicht trennen was zuſammen gehört und ſich wechſelſeitig ergänzt, Jürſt und Volk unauflöslich vereint unter dem gemeinſamen ſchützenden Banner einer in Wort und That geheiligten Ver⸗ faſſung.“ Aber ſo hochwichtig auch die Aufgaben jenes Land⸗ tages ſein mochten, der Fürſt vergaß doch nicht, der allge⸗ meinen deutſchen Angelegenheiten zu gedenken, indem er in jener Thronrede von den Mitteln und Wegen ſprach, welche Deuiſchlands Kraft und Einigung befördern und die Rechte der Nation mit den Rechten der einzelnen Stämme zur Geltung bringen ſollten. Und dieſe Gedanken fanden im deutſchen Volke bereits ein gewaltiges Echo. An allen Orten und Enden regte es ſich, eine Menge von Vereinen entſtanden, in welchen die Sehnſucht nach einem ſtarken, mächtigen, geeinigten und freien Vaterlande ihren Ausdruck fand. Allein es zeigte ſich bald, daß dieſe Vereinsthätigkeit, die ihren Gipfelpunkt in der begeiſterten bundertjährigen Jubel⸗ feier der Schlacht bei Leipzig fand, nicht allein zum Ziele führen, ſondern nur eine Vorbereitung zu größeren Thatſachen ſein konnte. Dieſe ſollten auch nicht aus⸗ bleiben. Der däniſche Erbſchaftsſtreit ſetzte 1884 dald gan, Deutſchland in Bewegung und die Großmächte Oeſterxei und Preußen waren genöthigt, zum Schwert zu greifen, um das meerumſchlungene Schleswig⸗Holſtein den Anfprüchen der Dänen zu entreißen und Deutſchland wieder zu gewinnen. In der Beſtimmung über dieſes Land, wie in der Anordnung der deutſchen Angelegenheiten entzweiten ſich die deutſchen Groß⸗ mächte. Die preusiſche Politik an deren Spitze Fürſt Bismarck ſtand, wurde namentlich in Süddeutſchland laut gemißbilligt, und man kann wohl ſagen, der ſpäter ſo gewaltige Kanzler des deutſchen Reiches war der veſt gehaßte Mann in ganz Deutſchland. Auch Baden war genbtbigt, dieſem Strome zu folgen, aber man kann ſich wohl denken, mit welch' innerem Widerſtreben unſer Großberzog die Waffen gegen ſeinen Schwiegervater, König Wilhelm, und gegen ienen Stagt er⸗ riff, von dem er zum voraus wußte, daß nur unter ſeiner ührung die Einigung Deutſchlands vor ſich gehen konnte. Dieſer Staat war jetzt von einem Manne geleitet, dei dem es feſt ſtand, daß der Knoten, in den Deutſchlands Geſchicke ge⸗ ſchlungen waren, nur mit dem Schwerte zerhauen werden konnte. Und er hatte nicht falſch gerechnet. Die ehernen Würfel, die bei Königgrätz füclen, entſchieden für Preußen und dieſer Stagt war es nun, der durch Gründung des nord⸗ deutſchen Bundes den Grund zum deutſchen Nationalſtaat legte. Auch in Baden ſah man ein, daß nur durch den An⸗ ſchluß an dieſen Staat die nationale Einigung erſtrebt werden konnte, und verlangte den Eintritt in den Nordbund. Alle Patrioten fühlten, daß keine trennende Mainlimnie zwiſchen den Deutſchen beſtehen dürfe und warteten mit Sehnſucht auf den Augenblick, wo die Schranke fallen würde. Mein Entſchluß teht feſt, ſagte damals der Großherzos bei Eröffnung des andtags 1867, dieſer nationalen Einigung unausgeſetzt nach⸗ zuſtreben und ich werde mit meinem guten Volke gern die Opfer bringen, die mit dem Eintritt in dieſelbe unzertrennt verbunden ſind. Daß dieſer Augenblick kommen müſſe, war allen klar, daß er aber Deutſchland nicht unvorbereitet kreffen dürfe, dafür zu ſorgen, war die Aufaabe derer, welche die Vorſehung als Lenker an die Spitze der Staaten geſtellt hatte. Und dieſe Aufgabe hat unſer Großberzog in glänzender Weiſe gelöſt. Als der Fürſt eines Landes, welches ſo recht beſtim war, die Wacht am Rheine zu halten führte er neue Reformen in Liſſe Heinen Armee ein, bewaffnete ſie aufs Beſte und ließ ſie in den Verband der großen deutſchen Armee treten, deren berühmter Führer der preußiſche Staat war. Die Ereigniſſe, die jetzt kommen ſollten, bewieſen zur Genüge, wie richtig er die Stellung ſeines Landes beurtheilt hatte. Die franzbſiſche Regierung, in der beſten Abficht, die ſich vorbereitende Eini⸗ gung Deutſchlands zu hindern, beſchwor jenen furchtbaren Krieg herauf, indem ſie hoffte, ihre Heere im Triumpbzug bis nach Berlin zu führen. Dank der Vorausſicht unſeres Großherzogs, war das badiſche Contingent ſofort unter den Waffen. Aber auch im übrigen Deutſchland exwachte eine Begeiſterung, die an die Zeiten von 1813 erinnerte, und unter den Klängen der Wacht am Rhein eilten die deutſchen Krieger dem vielbeſungenen Strome zu. Noch lebte man in der größten Spannung auf die erſten Entſcheidungen des ſchweren und bedeutungsvollen Kampfes, als die Nachricht von der ſiegreichen Schlacht bei Wörth ankam. Da zog am Abend des 6. Auguſt die balbe Einwohnerſchaft Karlsruhes vor das Großh. Schloß, um vereint mit dem geliebten Landes⸗ herrn, ſich des erſten Sieges zu erfreuen. Und wer vergißt den Augenblick, wo die freudig erregte Menge auf ſeine Anregung das Lied anſtimmte„Nun danket alle Gott!“ Nun ging es von Sieg zu Sieg. Die alte Reichsſtadt Straßburg, einſt dem Reiche verrätheriſcher Weiſe entriſſen, ſie wurde hauptſächlich durch badiſche Waffen wieder ge⸗ wonnen. Wer wollte aber alle die ruhmreichen Kämpfe und Schlachten erwähnen, in denen auf Frankreichs Erde die dentſche Einheit erzwungen wurde.(Schluß der Rede folgt,) * 5* „Die Feſtvorſtellung im Hoftheater zu Ehren des 40jäbrigen Regierungsjubiläums des Großherzogs nahm einen durchaus würdigen Verlauf. Der Abend wurde eingeleitet durch die Leonoren Ouvertüre in ODur von Beethoven, welche unter Herrn Hofkapellmeiſter Langer's Direktion eine weihe⸗ 2. Sette. Genueral⸗Angeiger. Mannheim, 1. Mai. volle Stimmung in dem äußerſt zahlreich erſchſenenen Publi⸗ kum vorbereitete. Hierauf ſprach Herr Stury meiſterhaft einen vom Sekretär und Dramaturgen G. Schollwöck ge⸗ dichteten Prolog, in welchem der Großherzog als Vater ſeines Volkes, als Förderer alles Guten und Edlen, aller gemein⸗ nützigen Beſtrebungen gefeiert wurde. Ein Rückblick auf die 40 Jahre ſeiner Regierung hob die erhebenden wie die trau⸗ rigen Momente derſelben hervor. Die Dichtung ſchloß mit einer Bitte zum Himmel, um deſſen reichſten Segen auf das Haupt des Landesfürſten und mit dem Gelöbniß unwandel⸗ barer Treue. Der Eindruck auf die feſtliche Verſammlung war ſichtlich ein tiefer. Unter den Klängen der Volkshymne, bei denen das Publikum ſich erhob, erſchien dann ein lebendes Bild, welches im Anſchluß an den Prolog die Huldigung aller Stände des Volkes vor dem Bilde des Landesherrn darſtellte und in ſeinem prächtigen Aufbau dem Herrn Inten⸗ danten Baron v. Stengel zur vollſten Ehre gereichte, der dieſes Arrangement ſelbſt geleitet hatte. Nach einer Pauſe führte das Orcheſter den Kaiſermarſch von R. Wagner ſehr ſchwungvoll aus, und zum Schluſſe thaten unſere Künſtler ihr Beſtes, um den dritten Akt der„Meiſterfinger“ zur würdigen Aufführung zu bringen. — Feſtakt des Gymnaſtums. Der geſtern Samſtag Vormittgg im Stadtparkſaale ſtattgefundene Feſtakt des Großh. Gymnaſiums zur Feier des 40jährigen Regierungsjubiläums unſeres Landesfürſten war ſeitens der Schüler ſowie der Eltern und ſonſtigen Angehörigen derſelben und der Freunde und Gönner der Anſtalt ſehr zahlreich beſucht, ſodaß der Saal nur ſehr wenig unbeſetzte Plätze aufzuweiſen hatte. Zwei Geſangsvorträge von Schülern des Gymnaſiums eröff⸗ neten die Feier, worauf Herr Profeſſor Mathy eine zirka Jaſtündige, groß angelegte und ſorgſam ausgearbeitete Rede hielt, in welcher er zunächſt auf die Bedeutung des Tages hinwies und ſodann unſern Großherzog feierte. Insbeſondere ſchilderte er deſſen große Verdienſte um die Wiederaufrichtung des deutſchen Reiches, welche in ihrem vollen Umfange zwei⸗ fellos erſt von der Nachwelt erkannt werden würden, wenn einmal die aus jener Zeit ſtammenden Briefe und ſonſtigen ſchriftlichen Aufzeichnungen unſeres Großherzoas der Oeffent⸗ lichkeit übergeben werden würden. Herr Mathy ſchloß ſeine zündende Anſprache mit einem Hoch auf den Großherzog. welches begeiſterten Widerhall bei der Feſtverſammlung fand, die im Anſchluß hieran das von Herrn Hofkapellmeiſter Ferd. Langer dahier komponirte prächtige und packende Groß⸗ herzog Friedrich⸗Lied ſang. Hierauf folgte der Vortrag des gemiſchten Chores:„An das Vaterland“. Alsdann dekla⸗ mirte Oberſekundaner Karl Wollf einen von ihm gedichteten ſchwungvollen Prolog, welcher von der Feſtverſammlung ſehr günſtig aufgenommen wurde und dem jungen begabten Poeten einen Hervorruf eintrug. Hierauf folgte das Konzertſtück für Männer⸗ und Knabenchor mit Harmoniumbegleitung:„Am Chiemſee“ von K. Göpfart, woran ſich Deklamationen aus dem Feſtſpiel„Die Ehrenpforte“, gedichtet von Guſtav Hans Edler Herr zu Putlitz für das 25jährige Regierungsjubiläum des Großherzogs ſchloſſen, in die der Geſang verſchiedener Volkslieder für Knabenchor eine angenehme Abwechſelung brachte. Das Lied:„Was iſt des deutſchen Vaterland“ ſchloß die erhebende Feier. Auszeichnung. Geſtern Vormittag wurde dem Ge⸗ richtsvollzieher Futteret dahier die ihm verliehene Dienſt⸗ auszeichnung durch den Vorſtand des Gr. Amtsgerichts über⸗ reicht. Zahlreiche Beamte des Gerichts, ſowie die Collegen des Dekorixten hatten ſich in dem Schöffengerichts ſaale zu dieſer ebenſo würdigen als ergreifenden Feier eingefunden. Schuß Prämie. Der Verband deutſcher Brieftauben⸗ Liebhaber Vereine(Sitz Hannover) hat auch im Jahre 1892 M. 500 Prämien für das Abſchießen von Raubvögeln ausge⸗ ſetzt. Berückſichtigt werden aber nur: Wanderfalken, Hübner⸗ gabichte und Sperberweibchen. Die Prämie gelangt Anfang Dezember zur Vertheilung und müſſen die Fänge, nicht die ganzen Raubvögel, geſammelt und bis Ende November dem Verbands⸗Geſchäftsfützrer in Hannover, oder an den Brief⸗ tauben⸗Verein„Pfeil“ hier, Lokal Reſtauration H. Held, J 5, 6, eingeſandt werden. Die Höhe der Prämien richtet ſich nach der Zahl der eingeſandten Fänge und wurden vergangenes Jahr für jedes Paar Fänge M. 2 50 bezablt. Alterthumsverein. Nächſten Samſtag, 7. Mai, wird Herr K. Chriſt aus Heidelberg im Nebenzimmer der Harmoniegeſellſchaft einen Vortrag halten über das Thema: „Die Wappen und Farben der Stadt Mannheim und der umliegenden Orte.“ Der Zutritt iſt für Jedermann frei. Nach dem Vortrag findet eine Mitgliederverſammlung des Alterthumsvereins ſtatt. Der Vexein der Haus⸗ und Grundbeſitzer bielt vorgeſtern Abend im„Badner Hof“ ſeine Monatsbexſamm⸗ lung ab, die nicht ſehr zahlreich beſucht war. Der Vorſitzende Herr Peter, eröffnete dieſelbe und ertheilte Herrn Dr. Eyrich das Wort zu einigen Mitth⸗ilungen über die An⸗ ſchlüſſe der Häuſer an die Canaliſation. Dieſer ſpricht in Bechlt Zügen über das Statut, das jetzt dem Stadtrath zum geſchluß vorliege und das verſchiedene Härten enthalte, indem die Anlage, insbeſondexe für alte Häuſer zu theuer käme. Schon die Wahl des Materials könne man nicht gut heißen, ebenſo wenig die Friſt zur Einfübrung der Anſchlüſſe, die entſchieden mit vier Monat zu kurz bemeſſen ſei. Herr Schirmer fübrt dieſes Thema noch weiter aus, geht auf die Details des vorliegenden Statuts ein und ſucht die Härten deſſelben nachzuweiſen. Herr Ful da glaubt, daß es wielleicht vortheilbaft ſei, das Statut durch Sachverſtändige prüfen und eventuell ein Statut ausarbeiten zu laſſen, um deſſen Ein⸗ führung man beim Stadtrath vorſtelig werden möge. Vielleicht ließe ſich dann ein Mittelweg finden, durch den der Stadtverwaltung, wie auch den Hausbeſitzern Rechnung ge⸗ tragen werde. Jedenfalls ſei die Canaliſation und der Zwang des Anſchluſſes der Häuſer an dieſelbe in ſanitärer Beziehung nur zu empfehlen. Nachdem noch verſchiedene Herren über die gleiche Frage geſprochen, verlieſt Herr Schirmer eine vom Vorſtand des Vereins an den Stadtrath gerichtete Eingabe, in welcher all die Beſchwerdepunkte niedergelegt und begründet ſind. Eine Rückantwort hierauf ſei noch nicht erfolgt. Herr Wittemann berührt die Trottoirfrage und glaubt, auch hier ſollte der Stadtrath etwas langſamer vorgehen, zumal noch nicht feſtgeſtellt ſei, ob Cement und Asphalt über jeden Zweifel erhaben ſeien. Neue Auflagen ſollten nicht gemacht werden, bis die Anſchlüſſe an die Kanaliſation erfolgt ſeien. Es ſei zu erwägen, ob nicht die Stadtverwaltung bei Neu⸗ anlagen von Trottoirs zu den Koſten heranzuziehen ſei, zu⸗ mal der verpflichtete Hauseigenthümer keinerlei Recht an das Trottoir habe. Herr Oppenheimer glaubt, daß letzteres nicht gut anginge, da die Hauptkoſten auch dann noch vom Hausbeſitzer als dem ſtärkſten Steuerzahler zu tragen ſeien; eher ſei eine Miethsſteuer einzuführen, damit auch Miether mit größerem Einkommen mehr wie jetzt zu den Koſten der Stadtverwaltung herangezogen werden. Dieſem Vorſchlage wird widerſprochen, da es nicht Abſicht des Vereins ſein könne, neue Steuern zu ſchaffen, ſondern alte zu ermäßigen. Es wird dann noch die Waſſerleitung und die Abfuhranſtalt beſprochen und wurden diverſe Mißſtände erörtert, Der Vor⸗ ſitzende ſowie Herr Schirmer empfehlen den Mitgliedern, bei Vermiethungen den vom Vorſtand ausgearbeiteten Mieth⸗ vertrag zu benützen und an den dort niedergelegten Beſtim⸗ mungen feſtzuhalten. Es kommt noch eine Reihe Beſchwerden zur Sprache, die der Vorſtand, ſoweit ſie allgemeines Intereſſe berühren, zu berückſichtigen verſpricht. Hlerauf trat Schluß der Verſammlung ein. Muſikdirektor Karl Hirſch wurde in der am Donners⸗ tag Abend in Köln abgehaltenen Hauptverſammlung des Männergeſangbereins„Kölner Siederkranz“ zum Dirigenten dieſes bedeutenden Vereins gewählt. Es hatten ſich 20 Bewer⸗ ber aus Petersburg, Münſter, Heilbronn, Neuß, Neuwied, Mannheim, Paſſau, Harlingen, Berlin, Annaberg, Pforz⸗ heim, Lüdenſcheid und Köln gemeldet. 115 Sänger waren in der Verſommlung anweſend. Im erſten Wahlgange erzbielt Muſikdirektor Karl Hirſch 94 Stimmen. 5 Jean Baeſe's Affentheater und Eircus iſt beute von Fränkfurt a. M. hier eingetroffen und gibt morgen Sonn⸗ tag auf dem Meßplatz ſeine Eröffnungs⸗Vorſtellungen. Wie wir aus Frankfurter Zeitungen erſehen, hat Herr Baeſe großen Erfolg dort erzielt und faſt durchgängig ausverkaufte Vorſtell⸗ ungen aufzuweiſen gehabt, ſo daß ſogar noch Extra⸗Vorſtell⸗ ungen eingeſetzt werden mußten. Wir hoffen daher, daß Herr Baeſe auch hier großen Beifall finden wird. 5 0 Der April wacht bis zum Schluß ſeinem Namen alle Ehre, im großen Ganzen ſowohl, wie im Einzelnen. d Beginn repräſentirte er ſich als holder Frühlingsbote, lockte leichtaeſchürzte Kleider aus den Schränken und verwies den Winterpaletot in ſich⸗ren Verwahr; als dann die Frühlings⸗ ſänger ihre Lieder auf ihn gerade fertig hatten, kam er plötz⸗ lich wieder mit dem Winterpelz und richtete noch verſchiedenes Unheil an. Der Schluß iſt des Ganzen würdig. Alle Augen⸗ blicke anderes Gewölk, einige Tropfen Regen, etwas Sonnen⸗ ſchein und ruhige Nächte bei ziemlicher Kühle.„Es will immer noch nicht Sommer werden,“ ſagen die Leute, die den April mit Gewalt zur ſchönen Jahreszeit zählen wollen, trotzdem er ſich faſt alle Jahr dagegen ſträubt und wehrt und Die⸗ jenigen kalt anbläſt, die ihm ſo etwas zumuthen. Allerdings erzählt die Ueberlieferung, daß Anno fünfundſechzig, wo es ein geſegnetes Weinjahr gab, die Kälte bis Ende März an⸗ gebalten hatte, worauf es am 1. April warm wurde und ſo blieb bis zum letzten Herbſttage. Ob das ſo ganz richtig iſt, wiſſen wir nicht, da nirgends ſo viel Unrichtiakeiten unter⸗ laufen wie bei der Ueberlieferung des Wetters von früheren Zeiten. Die Wenigſten geben ſich die Mühe die Wetterer⸗ ſcheinungen aufzuzeichnen und folgen dem, was über den letzten Eindruck derſelben geſagt wird. Indeſſen hat der jetzt zu Ende gehende April inſofern eine ziemliche Aehnlichkeit mit ſeinem Vorgänger Anno 68, als auch damals um die Mitte des Monats die Weinberge im ſüdlichen Frankreich er⸗ deblichen Froſtſchaden erlitten, während die übrigen Gegenden des Weinbaues, beſonders unſere Rheingegend, nicht blos ver⸗ ſchont blieben, ſondern auch einen vorzüglichen Jahrgang ein gutes Weinjahr hatten. Im Allgemeinen iſt es nur ein Vor⸗ theil, wenn die rauhe Witterung der Triebkraft etwas Halt gebietet und die jungen Triebe abhärtet. Im Jahre 1889, wo der April auch nicht ſehr liebenswürdig war, traf der erſte Mai im Rheingau noch ſchlafende Augen an den Wein⸗ 75165 und ſchloß mit dem Blühen derſelben an vielen tellen. Herr Hofkapellmeiſter Felir Weingartner in Berlin hat eine Einladung erbalten, während der Ausſtellung für Theaterweſen in Wien ein Sinfoniekonzert daſelbſt zu dirigiren. Augsburg, 29. April. Gutem Vernehmen zufolge ſagte Konzertmeiſter Haus v. Bülow, welcher gegenwärtig in Florenz weilt, zu, auf dem hier zu Pfinaſten ſtattfindenden Schwäbiſchen Muſikfeſte Beethovens„Sinfonie Eroica“ ſelbſt zu dirigiren, 7 Ehren des Fürſten Bismarck, Augsvurgs größten Ehren⸗ raers. Mannheimer Produktenbörſe vom 80. April. Weizen per Mai 18.75, Juli 19.10, November 19.00: Roggen Mai 18.20, Juli 17.70, November 16.80; Hafer Mai 1815, Juli 13.85, November 13.90; Mais Mai 11.00, Juli 11.30, Nopember 11.45 M. Tendenz: behauptet. Zu ſchwach be⸗ 18 Preiſen fanden lebhafte Umſätze in allen Artikeln att. 5 Hamburg⸗-Australion Rrecte Dentſche Dampfſchiſffahrt naß Adelaide, Melbourne, Sydney Auntwerpen anlaufend) 2 alle drei Wochen. [Nene ſchnelle Dampfer Higſte Paſſagepreiſe. Analaſe Elnrichtung 5 e. 101 ae er Deutsch-Australlsche Dampfschlffs-Gesellschaft, Hambürg. Auskunft erthetlen die General⸗Agenten für Baden: Walter& non Reckow. Mannheim, oder deren bekannte Agenten.06011 D 3, 11½ D 3, 11½ neben dem Bankhauſe W. 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Abends ½8 Uhr Anfang der Maiandacht mit Predigt. 217075 Bürgerhoſpital. 8 Uhr Singmeſſe. 4 Uhr Abend⸗ andacht. Gottesdienſtordnung für den Paramentenverein. Mittwoch, den 4. Mai, Abends 6 Uhr Predigt u. ſakram, Andacht in der Spitalkirche. NB. Der Gottesdienſt wird diesmal am Mitlwoch abgehalten wegen der am Donnerſtag ſlattfindenden Maiandacht. Der Vorſtand. Untere kathol. Pfarrei. Sonntag, 1. Mai. 6 Uhr Früh⸗ meſſe. 8 Uhr Singmeſſe mit Predigt. ½10 Uhr Amt. Anläß⸗ lich des 40jähr. Regierungsjubiläums Sr. Kgl. Hoheit des Groß⸗ herzogs Friedrich wird ein Erzbiſchöfl. Hirrenſchreiben verleſen. Gebet und Te deum. 11 Uhr hl. Meſſe. ½2 Uhr Chriſtenlehre. Die Knaben der zwei letzten Jahrgänge ſollen erſcheinen, ½8 Uhr Corp⸗Chriſti⸗Bruderſchaft. Freunden und Bekannten die Mittheilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unſern innigſt geliebten Gatten und Vater, Herrn Triedrich Lichtenberger, ſeit 20 Jahren Büreaudiener des hieſigen 55 Proviantamts, 5 heute Nacht 2 Uhr im Alter von 42 Jahren und 9 Monaten plötzlich und unerwartet aus dieſem Leben abzurufen. 85 Derſelbe machte bei der 10. des hieſigen 2. Bad. Grenadier⸗Regiments Kaiſer Wilhelm 1 Nr. 110 den Feldzug 1870/71 mit. 8 ie Beerdigang findet Montag 8 Uhr früh vom Trauerhauſe B 6, 12 aus ſtatt. 88322 Mannheim, den 30. April 1892. 8 Die tieftrauernde Gattin nebſt vier Kindern. Todes-Anzeige. Freunden und Bekannten die ſchmerzliche Mittheilung, daß unſere innigßgeliebte Gattin, Mutter, Tochter, Schweſter, Schwägerin und Tante 38818 Linga Kuchenmeiſter geb. Sulzer 5 im Alter von 36 Jahren, Freitag, 29. April, Nachts 11½ Uyr, nach langem Leiden ſanft in dem Herrn entſchlafen iſt. 2 Die Beerdigung findet Montag, Vormittag 10 Uhr, vom Trauerhauſe 5 5, 21 aus ſtatt. 38318 Die tranernden Hinterbliebenen. Mannheim, 30. April 1892. Danlsagung. Für die vielen Beweiſe 17 Theilnahme an dem uns betroffenen, ſchmerzlichen Verluſte unſerer lieben Tochter, Schweſter, Schwägerin und Tante Amalie Klett, Hauptlehrerin ſagen unſern wärmſten Dank; insbeſondere danken wir dem verehrlichen Lehrercollegium der Volksſchule, welches ſie zu ihrer letzten Ruheſtätte geleitete, ſowie für den erhebenden Grabgeſang. 38327 Die trauernden Hinterbliebenen Ludwig Klett, Vater, 5 Georg Ludwig Klett, rieda Klett, geb. Scheufele, ung Ruedin, geb. Klett. Jean Marie Ruedin. Emil Gauff. Mannheim. Karlsruhe, 30. April 1892. 8 Der Trauergottesdienſt findet kommenden Mittwoch. den 4. Mai, Vormittags 10 Uhr in der untern Pfarr⸗ kirche ſtatt.—.— ——— —— —— Naünbeim, 1. April. Seneral-Angeiger. Bekanntmachung. Die Erlaſſung einer neuen Bauordnung für die Stadt Mannnheim betr. g r, 37180. Nachſtehend bringen wir die ortspolizeiliche Vorſchrift, die Sicherung der Arbeiter egen Beſchädigungen bei Bauausführungen betr., zur allgemeinen enntniß: 37156 Mit Zuſtimmung des Stadtraths und mit Genehmigung Gr. Landeskommiſſärs ergeht in Gemäßheit des 9 42 Ziff. 20 der Landes⸗ dauordnung und 8 10s Ziff. 5 des Pol.⸗St.⸗G.2B. folgende orts⸗ polizeiliche Vorſchrift, welche mit dem 1. Juli 1892 in Kraft tritt. I. Allgemeine Verantwortlichkeit für die Sicherheitsmaßregeln. 1. Wer die Ausführung eines Daues oder einer baulichen Arbeit trgend welcher Art übernimmt, iſt ver flichtet für alle diejenigen Anordnungen zu ſorgen, welche ſu erhütung von Unglücksfällen während des Baues erforderlich ſind, Dieſe ſind ſowohl innerhalb des zum Schutz der dabei beſchäftigten Perſonen, als auch nach Außen zur Verhutung von Unglücksfällen auf der Straße und auf benachbarten Grundſtücken zu—5 2. SGerüſte. Als Gerüſte zur Benützung bei Neubauten und Reparaturen an heſtehenden Gebäuden werden nur zugelaſſen; a) abgebundene Gerüſte, b) Stangengerüſte, 0 Bockgerüiſte, 3 fliegende Gerüſte, 6) Hängegerüſte. 8 8. Abgebundene Gerüſte⸗ Abgebundene Gerüſte ſind ſolche, welche aus rechtſeitigen, regel⸗ recht bearbeiteten Hölzern vom Erdboden aus konſtruirt ſind⸗ Dieſe Berüſte unter der 1 eines Sachverſtändigen nach den Regeln der Technik bearbeitet, abgebunden und aufgeſtellt werden. Ihre Verwendung iſt bei 3 geſtatt⸗“ „Stangengerüſte. Unter Stangengerüſten werden diefenigen Gerüſte verſtanden, welche aus naturrunden und mittelſt Ketten, Drahtbändern, eiſernen Klammern oder eiſernen Gerüſthaltern aneinander befe tigten Baum⸗ ſtangen beſtehen. Bei ihrer erſtellung und ihrem Gebrauch ſind folgende Vorſchriften zu beachten: 1) Die dazu zu benützenden Baumſtangen(Gerüſtſtan en, Stand⸗ bäume), Beiſtänder, Streichſtangen und Netzriegel müſſen von ge⸗ ſundem Holz und von genügender Stärke ſein. Aſtiges Forlenholz 10 1 117 2 10 2 „) Die Standbäume müſſen mit Neigung nach dem zu berüſtenden Gebäude geſtellt ſein, im Verhältniß zu der Höhe der legleren vom oberen Ende nach unten zu an Stärke zunehmen, mindeſtens 1 m tief eingegraben und zur Verhinderung des Einſinkens auf ſtarke, ſicher unterlegte Dielenſtücke oder plattenförmige Mauerſteine geſtellt und mit Erde und Stemen feſt umſtampft und ſo nahe aneinander gerückt werden, als es die Stärke und der Zweck derſelben verlangt. Soll ein Standbaum durch Verbindung mit einem andern verlängert wer⸗ den, ſo müſſen die Enden beider Bäume auf eine Länge von mindeſtens 2L m neben einander ſtehen und mit genügend ſtarken Bindemitteln unter Ausſchluß von Hanfſträngen mit einander verbunden ſein. Der obere bezw. der zur Verlängerung dienende Standhaum muß auf einer Streichſtange ſtehen und durch ſtarke Knacken unterſtützt oder von Streichſtange zu Streichſtange bis zum Erdboden durch Beiſtänder(Bol en) abgeſteift werden. Die Beiſtänder(Bolzen) müſſen ſo ſtark ſein und derart mit den unteren Standbäumen ver⸗ bunden werden, daß ſie ſich nach keiner Seite 155 können. 3) Mindeſtens an jedem Skockwerke des berüſteten Gebäudes, jebenfalls nicht aber mehr als 5 m von einander ent ernt, müſſen wiſchen den Standbäumen Längenverbindungen angebracht werden. Sieze dürfen, wenn ſe nicht belaſtet werden, angenagelte Bretter, wenn ſte jedoch belaſtet werden ſollen, Streichſtangen, das ſind Baumſtangen von der unter 1) angegebenen Stärke, benützt werden. Sie müſſen an den Standbäumen mit genügend ſtarken Bindemitteln befeſtigt und gegen den Erboden, wie oben bei 2) angegsben, abgeſteift ſein. Bei Rüſtungen, welche längere Heſt ſtehen, muß das zur Ver⸗ wendung gekommene Bindezeug mindeſtens alle drei Monate durch den Bauunternehmer bezw. ſeinen Stellvertreter unterſucht und das ſchadhaft gewordene durch gutes erſetzt werden. 00 eine Streichſtange nicht ſo lang, daß ſie mit ſämmtlichen Standbäumen verbünden werden kann, und wird deshalb das An⸗ legen einer zweiten erforderlich, ſo milſſen die Enden der zu ver⸗ bindenden Streichſtangen nicht allein wenigſtens 1 m übereinander wegreichen, ſondein es muß auch die Verbindung an einem Stand⸗ baum bewirkt und müſſen die aneinander gelegten Streichſtangen unter ſich und mittelſt eiſernen Bindemitteln an den Stand⸗ aum befeſtigt oder ſtumpf aufeinander geſtoßen und mit Unterlage⸗ bölzern verſehen werden. 5 4) Die Netzriegel(Hebel) d. h. die Stangen, welche die Streich⸗ ſtangen mit dem Bauwerk verbinden und auf welche die Gerüſtdielen dele werden, müſſen ſo— werden, daß ſie ſich weder auf en ee noch auf ihrem Aufleger in oder an dem Bau⸗ werk ſeitwärts hewegen oder drehen könnnen. 5) Die Gerüftdielen, welche den Belag der einzelnen Gerüſt⸗ lager bilden, müſſen eine der Belaſtung entſprechende Stärke be⸗ —1 und dürfen, wenn ſie nicht doppelt gelegt werden, nicht über 8 FoOfache ihrer Stärke frei liegen. Dieſelben müſſen ſo befeſtigt werden, daß ſie nicht aufkippen oder ausweichen können. Desgleichen 1— ſie ſo dicht aneinander zu legen, daß das Durchfallen des Materials unmöglich wird. 6) Eine Seitenverſchiebung des ganzen Gerüſtes muß durch Verſtrebungen verhindert werden.—. 5 7) Die zur Verbindung der Gerüftlager dienenden Leitern (Bäume und Sproſſen) müſſen aus geſundem, überſpähnigem olze ohne große Aeſte beſtehen und nach ihrer Aufſtellung ſo be⸗ eſtigt werden, daß ſie weder unten abrutſchen, noch oben über⸗ lagen können. Ferner 8 die Leitern mindeſtens um einen eter, ſenkrecht gemeſſen, über den Austritt hervorragen und bei weit von einanderliegenden Gerüſtlagen gegen das Durchbiegen und ſeitliche Schwanken abgeſteift werden.— Werden Laufpritſchen oder proviſoriſche Treppen verwendet, ſo d dieſelben breit und ſicher anzulegen und mit einem feſten eländex zu verſehen. 5 ur Aufftellung von gehn dedden Aufwindevorrichtungen Fur Vadſteine, Bruchſteine, Mörkel u. dergl. iſt der tragende Theil des Stangengerüſtes entſprechend zu verſtärken; insbeſondere müſſen die horizontalen Streichſtangen außer der vorgeſchriebenen Be⸗ noch durch unternagelte Knacken, Eiſenklammern, Beiſtänder (Bol en oder durch Verſchraubungen unterſtützt werden. erüſte für fahrbare Aufzugsvorrichtungen, welche zum Ver⸗ — 70 von Werkſtücken oder anderen ſchweren Körpern dienen ſollen, müſſen, wenn ſie als Stangengerüſte ar werden, im Weſent⸗ lichen der vorausſichtlichen entſprechend ſtärker gusge⸗ füet ſein, wie die sbgliche n Tünchergerüſte. 8 Stangengerüfte, welche lediglich zur Herſtellung des äußeren erputzes oder Anſtrichs dienen, dürfen mit guten Hanfſeilen ge⸗ bunden werden und haben folgenden zu genügen: 1) Die Standbäume müſſen entweder in den Boden eingelaſſen werden, oder ebenſo wie die Leitern eine andere entſprechende Standfeſligkeit am Boden erhalten. 8 2) Die Netzriegel find an den Standbäumen gut zu befeſtigen und in einer ſolchen Entfernung von einander anzubringen, daß die Dielen nicht über das fünfzigfache ihrer Dicke freiliegen. 8) Die Netzriegel ſind auf eine Breite von mindeſtens 50 om mit Dielen zu 1 letztere ſo zu befeſtigen, daß ſie nicht aufkippen oder ausweichen können. 930 der Höhe von etwa l m über den Beleadielen iſt eine Brüſtung durch Stangen Bockgerüſte Bockgerüſte dürfen nur in zwei Bockekagen, ſonſt aber zu allen Bauausführungen ohne Ausnahme benützt werden. Die Böcke müſſen durch Befeſtigung des Dielenbelages und Verſtrebung oder Abſteifung ihrer Füße gegen das Verſchieben geſichert und ſo ſtark angefertigt werden, daß ſie die jedesmalige Belaſtung ſicher zu agen 5 5 8 2 Wegen der Störk⸗ des Belages, ſowie der Entfernung der Böcke von einander gilt das uner, 5 4 Ziff. 2 und 5 Geſagte. Fliegende Gerüſte. d ſolche, welche an beſtehenden Gebäuden auf 1— 85 die aus dem Gebände vor⸗ 8. Seln eldeden ſind und nicht durch Hölzer vom Erdboden aus geſtützt werden. Die Baumſtangen oder Balken müſſen gegen Gerüſte, Gebülke, Gewölbe oder andere feſte Bautheile im Innern des Gebäudes ſo abgeſteift und von ſolcher Stärke und Tragfähigkeit ſein, daß eine zewegung oder Schwankung derſelben nach irgend einer Seite hin nicht ſtattfinden kann; ſie ſind mit einer 1 m hohen Brüſtung und mit einem Belag zu 8 der ſo eingerichtet und beſeſtigt ſein muß, wie unter 8 4 Ziff. 5 vorgeſchrieben worden. Dieſe Gerüſte dürfen nur zu Neparaturen, zur Reinigung und weniger erheblichen Arbeiten an Fagaden, Dächern und gebraucht und mit Materialien nur ſoweit belaſtet werden, als zur Fortſetzung der Arbeit unumgänglich erforderlich iſt. § 8. Hängegerüſte. Y) Zu gleichen Zwecken, inſonderheit zum äußeren Verputz der Häuſer und unter denſelben Bedingungen ſind auch zu benützen die beweglichen, aus zuſammengeſtemmten Schwellen und Riegeln mit feſtem Belag konſtruirten Hängegerüſte, das ſind Pritſchen, welche mittelſt Tauen an Balken(Auslagern) hängen, die aus bereits be⸗ ſtehenden Gebäuden vorgeſtreckt ſind. „Die Pritſche kann je nach dem Bedürfniß höher gezogen oder tiefer herabgelaſſen werden. Die Streckbäume zu dieſen Gerüſten müſſen von entſprechender Stärke nicht unter 15 em bei Verwendung von Rundholz und dürfen nicht weiter von einander entfernt ſein, als das fünfzigfache der Stärke der Belagsdielen, falls nicht zwiſchen den Böcken eine Längsperbindung von Streichſtangen, auf welchen der Belag ruhen kann, hergeſtellt iſt. Die Riegelhölzer, 51 den 25. b tragen, müſſen mit eiſernen Bügeln von mindeſtens 3 am Stärke an den von Streck⸗ bäumen herunterhän enden Tauen befeſtigt ſein. Wegen der erforderlichen Brüſtung ſowie wegen Abſteifung der Streckbäume gelten die unter§ 7 über Brüſtung reſp. Netzriegel ge⸗ gebenen Vorſchriften. 2) Wer ein Hängegerüſt anbringen oder benutzen will ſei es in eigener Perſon oder durch von iegritücgen poltlicen kaubnlz. jedem Falle hierzu einer ſchriftlichen polizeilichen Er⸗ aubniß. Derſelde muß einen mit der Handhabung von Hängegerüſten vertrauten und verantwortlichen Sachverſtändigen beauftra en, die Befeſtigung und Benützung des Gerüſtes dauernd zu beaufſichtigen, auch muß er dafür ſorgen, daß das Gerüſt nebſt Zubehör vor⸗ ſchriftsmäßig beſchaffen iſt. Bevor das Hängegerüſt vom Ortsbaukontroleur beſichtigt iſt, darf es nicht in Gebrauch genommen werden. II. Gemeinſame Vorſchriften für Aufſtellung von Gerüſten. 8 9. 15 Zur Zerhütung von Unglücksfällen find bei Ausführung von Baüten die Belage ſämmtlicher Gerüſte mit Ausnahme der Tünchergerüſte, 5 8, an den Außenſeiten mit einem aufgeſtenten Schußzdielen und das Gerüſt in der Höhe von ca. 1 m mit einer Brüſtung zu verſehen. Das Gleiche gilt von den ſogenannken Aufgangspritſchen. 5 2) Das Aufſchlagen der Rüſtungen muß unter perſönlicher Leitung des Unternehmers oder ſeines Stellvertreters bezw. ſeines Bauaufſehers und mit gehöriger Vorſicht erfolgen, damit weder die beim Bau hbeſchäftigten Arbeiter beſchädigt, noch der Verkehr auf der vorbeiführenden Straße gehemmt und gefährdet wird. Dasſelbe gilt auch beim Abſchlagen der Gerüſte. III. Sicherung im Innern der Bauten. 10 1) Vor Aufbringen des nüchſten Gebälks bezw. des Dachver⸗ bandes und ſolange Arbeiten im Innern über den Gebälken vor⸗ genommen werden, muß die darunter liegende Valkenlage mit icherem Dielenbelag verſehen oder ausgeſtückt werden. Sind dieſe rbeiten beendigt, ſo At bis zur Herſtellung der Stück⸗ bezw. Streif⸗ böden in jedem Stockwerk bezw. von einem Stockwerk zum andern 5 Laufgang von mindeſtens Im Breite mit Schutzgeländer her⸗ uſtellen. In der Ebene der Gebälklage befindliche, durch Auswechſeln entſtandene größere Oeffnungen, 3. B. e e Deffnungen für Fahrſtühle und dergl. ſind während der Bauzeit mit ſtarken Einzäunungen abzuſperren. Die zur Ueberwölbung beſtimmten Räume ſind mit tendem Bau von Stockwerk zu Stockwerk mit hinreichen und entſprechend unterſtützten Brettern abzudecken. IV. Prüfung der Gerüſtmaterialien. Jeder mit der n beauftragte Unternehmer der mit der beſonderen Aufſicht betraute Paller oder Vorarbeiter at das zu den Rüſtungen beſtimmte Material vor der Verwendung 45— Beſ 18 0 nach auf das Sewiſſenhafteſte zu prüfen; namentlich ſind die Stand⸗ oder Rüſtbäume, Streichſtangen, Retz⸗ riegel und Bretter, desgleichen die 25 Drahtbänder, 185 Klammern, Ketten ꝛc. binſtchtlich ihrer Tragfähigkeit einer ſorg⸗ fältigen Prüfung zu unterwerfen, und durchaus nicht früher anzu⸗ wenden, als bis davon hinlängliche Ueberzeugung erlangt iſt, daß dieſelben ohne Gefahr verwendet werden können. Ebenſo 11 5 die von den Maurern, Steinmetzen und Zimmer⸗ leuten zum Aufwinden Werk⸗ und Holzſtücke zu benützenden Maſchinen, Rüſtbäume, Taue und Ateſdegege jedes Mal vorher⸗ gehend zu prüfen und die nicht haltbar defündenen Stücke durch anderweite beſſere zu erſetzen. V. Sonſtige Vorſchriften zur Verhütung von Unglücksfällen während der Bauarbeiten. 8 12. Bei Glatteis, Froſtwetter und Schneefall müſſen die Gerüſt⸗ bretter, Leitern, Laufbahnen zc. mit Sand beſtreut werden; dasſelbe muß mit den obern Mauerflächen beim Aufbringen von Balken⸗ lagen ꝛc. geſchehen. § 18. Das Herabwerfen von Gegenſtänden von den Gerüſten iſt im All 18 19 Es darf nur in Ausnahmsfällen, insbe⸗ ſondere beim Abrüſten geſchehen, wenn ſich der betr. Arbeiter über⸗ zeugt hat, daß ſich Niemand unterhalb aufhält, wenn eine Sicherheitswache aufgeſtellt iſt und nachdem der Herabwerfende einen lauten Warnungsruf gegben hat. Beim Aufwinden oder Auffahren von Rüſtungs⸗ und Bau⸗ material 95 ſich die Arbeiter ſo aufzuſtellen, daß ſie beim etwaigen Bruch des Richt⸗ oder Aufzugstaues nicht zu Schaden kommen können, beſonders iſt darauf zu ſehen, daß ſich Niemand unter dem Aufzug aufſtellt. 85 3 15. 55 Die zur Boden⸗ zc. Förderuug dienenden Leitſeile müſſen mit Doppelhaken und die Aulden mit Sperrvorrichtungen verſehen ſein. 8 16. riften Banklempuer, Dachbecker, Bauglaſer von Bligableitern. Bei ſteilen, eingeſchalten oder 5055 g Da 1 i⸗ Leſtarten ächern müſſen die darauf arbeitenden Perſonen, e ohne Rüſtung z. B. Bockrüſtung oder auf Leitern arbeiten, ſtets ſo durch ein Tau be⸗ feſtigt werden, daß ſie ſich bei einem Fehltritt oder eintretendem Schwindel daran halten können. Dasſelbe muß auch geſchehen bei Dächern, deren Steigung bis zu 13 heruntergeht, wenn bei Ver⸗ legung oder Reparakur der Dachrinne ein Herantreten bis dicht an die Traufkante erforderlich wird und ebenſo bei ganz fla en Dächern, wenn das Hauptgeſims bei einer ſogen. Attika tiefer liegt als die Oberkante der ond⸗ §,17. Neueindeckungen von Glasdächern dürfen in der Regel nur in der Art aus a werden, wenn ſich unter denſelben ein ent⸗ ſprechendes Gerüſt mit Dielenbelag beſindet. Ift die Deckung in einzelnen Fällen nur von oben möglich ſo 5 ein Gerüſt anzubringen, welches nicht auf dem Sproſſenwerk des Daches auflagert. edgete an Glasdächern dürfen nur von beſeſtigten Leitern aus oder auf Gerüſten werden. § 18. Im kebrigen ſind noch die einſchlägigen Beſtimmungen der ſtädtiſchen Bauordnung zu beachten. Die weitergehenden Beſtimmungen der Unfallverhütungsvor⸗ ſchriften der ſüdweſtlichen Aech pieie werden r ihren Geltungsbereich durch 85 Vorſchrift nicht berührt. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchriften werden gemä § 108 Ziff 5 und§ 116 Pol.⸗St.⸗G.⸗B. an Geld bis zu 150 Mar 5 Haft 19 5 871⁵6 annheim, den 9. April 1892. 5 Großh. Bezirksamt: Dr. Fuchs. nachſtehenden Direction legen wird. Beihilfen zur ſind: nlage von gemäße in denen aber der erſcheint. Lage gut geeignet ſein. der Ausführung der abſichtigten Herſtellung Anzeige zu erſtatten. Das auserſehene Gelände zu geſchehen, daß auf ein Ar Kirſchenbaum zu ſtehen kommt. berſchritten werden. drücklich gut geheißen ſein, währt haben. Beihilfe gege Bezug auf die Pflege der nungen der Obſtbauſchule halung der Baumanlage ſi der Vernachläſſigung der Anlage über Großh. Obſtbauſchule Folge zu lei wirkung in der angedeuteten Richtung zu ermöglichen, vor der be⸗ einer Muſterpflanzung jeweils rechtzeitig angelegen ſein zu laſſen. flanzung iſt der Beſitzer zur Ruͤcker⸗ ſtattung der erhaltenen Geldbeihilfe verpflichtet. Eine Rückerſtattung der Beihilfe wird auch dann verlangt werden, wenn innerhalb der erſten 10 Ja Anlage dieſe in den Beſitz eines Dritten ü in die vorſtehend bezeichneten WPflichtungen eintri Bekannkmachung. Die Anlage von Muſterobſtbaum⸗ pflanzungen betr. „Mit Bezug auf unfere Bekanntmachung vom 4. Mai 1891(Land⸗ wirthſchaftliches Wochenblatt Nr. 21) bringen wir Kenntniß, daß auch im laufenden Jahre für die Anlage von Muſter⸗ acebenden en aus ſtaatlichen Mitteln Beihilfen unter den Bedingungen gewährt werden. Die ſolche Beihilfen find durch Vermittlung des Bezirksamts oder der 0 des Landwirthſchaftlichen Bezirksvereins bei der O bſt⸗ bauſchule einzureichen, welch letztere die eingekommenen Bewer⸗ dungen mit den entſprechenden Anträgen auf 1. Juli eines jeden Jahres der unterzeichneten Stelle zur weiteren Entſchließung vor⸗ ur allgemeinen ewerbungen um Die e für Gewährung von ſtaatlichen Anlage von Muſter⸗Obſtbaumpflanzunzen I. Aun Allgemeinen können bei Gewährung ſtaatlicher Beihilfen zur 2 Muſterobſtbaumpflanzungen nur ſolche in Betracht kommen, in welchen eine den klimatiſchen un verhältniſſen entſprechende Auswahl von Obſtſorten und eine ſach⸗ erder der Obſtbäume zur Zeit noch zu vermiſſen iſt, Obſtbau ſelbſt weiterer Vervollkommnung fähig Gegenden d Voden⸗ II. Das zur Anlage einer Muſterobſtbaumpflanzung auserſehene Gelände muß für Deeſen weck ſowohl nach 85 ei der Auswahl des Geländes wie bei odenbeſchaffenheit als 15 iſt den Rathſchlägen der ten und derſelben, um ihre Mit⸗ III. ſoll mindeſtens 20 a und in der Regel nicht mehr als 50 a Ar falcht Die Bepflanzung hat derart nicht mehr als ein Kernobſt⸗ oder Bei Bepflanzung mit ſonſtigen Steinobſtbäumen ſoll die Zahl von vier Bäumen auf ein Ar nicht 88248 IV. Die zu verwendenden Obſtbäume müſſen von tadelloſer Be⸗ ſchaffenheit und die Sortenwahl muß von der Obſtbauſchule aus⸗ wobei einerſeits eine Vielheit von Sorten zu vermeiden, anderſeits auf 8 Sorten abzu welche unter gleichen oder ähnlichen e S eben iſt, erhältniſſen ſich bereits be⸗ V. Die e von Muſterpflanzungen, für welche eine ſtaakliche en iſt, haben ſich vertragsmäßig zu denn in Bäume ergehen nachzukommen und eine gute Inſtand⸗ en Anord⸗ alle Im 7 re nach Errichtung der ergeht, 99105 daß leßterer In der Regel wird für den 75 einer Gemeinde nur einer Muſteranlage eine Beihilfe zu Thei richteten Anlagen ſollen bei der Gewährung von Beihilfen vor⸗ nehmlich in Betracht kommen, letztere aber für die durch Private errichteten Pflanzungen keineswegs ausgeſchloſſen ſein. Die durch Gemeinden er⸗ Mannheim vom 21. d. Mts. für berechtigt erklärt, ihr Vermögen von dem ihres Ehe⸗ mannes abzuſondern. 38233 Dies wird zur Kenntnißnahme 116 Gläubiger andurch veröffent⸗ icht. Mannheim, den 23. April 1892. Gerichtsſchreiberei Großherzogl. Landgerichts. Schneider. Bekanntmachung. Nr. 6571. Die Ehefrau des Gürtlers Ernſt Poſſin, Thekla 85 Bruckner in Mannheim wurde urch Großg. der Civilkammer III des Gro h. Landgerichts Mann⸗ heim vom 12. April d. Js. für be⸗ rechtigt erklärt, ihr Vermögen von dein bres Ghententes abzuſondern. Dies wird zur Kenntnißnahme 55 andurch veröffent⸗ 1 8 Mannheim, den 12. April 1892. Gerichtsſchreiberei roßh. Landgerichts. 8 Schueider. 88824 Heffentlicht Jerkeigrrunz. Montag, den 2. Mai d. Js., Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokale Q 4, 5 im Auftrage des Konkursver⸗ walters Hr. Frd. Bühler hier aus der Konkursmaſſe W. Beutel 4 Pfandſcheine 105 Baarzahlung öffentlich ver⸗ 1 e Mann 38321 annheim, den 30. April 1892. röndle, Gerichtsvollzieher, U 5, 27. Heffeukliche Verſteigerung. Montag, den 2. Mai d.., Nachmittags 2 Uhr verſteigere ich im Auftrage gegen in meinem Lokal 8 38309 Mehrere Betten, Bettſtellen, Matratzen, Bettröſte, Kleider⸗ ſchränke, 2 Kommode, 1 Waſch⸗ kommode, 1 Nähtiſch, 2 Nacht⸗ tiſche, verſchiedenes Porzellan, 1 Parthie Cigarren, Anzüge, Tinte, Schuhwichſe, Bilder, Spiegel, Uhren u. Verſchiedenes. J. Mayerhuber, d 3, 2, Auktionator. Wein⸗Verfteigerung italieniſcher Weine am 4. Mai, 38026 Vormittags 10%½ Uhr im„Badner Hof“, G 6, 3. Karlsruhe, den 7. April 1892. Sroßherzogliches Miniſterium des Zunkrn. Eiſenlohr. Bekanulmachung. Sekauntmachnng. Nr. 6694. Die Ehefrau des Die Jahresfeier der em Bäckers Wilhelm Bauer, Emma von Hövel' 1— Sofie geborene Hofmann, in tiftung dahier pro 1892 Moosbruünn wurde durch Urtheil betr. 37475 der Civilkammer III. des Großh. Nr. 5898. Mit Bezug auf unſere Veröffentlichung vom 16. März d. J. machen wir hiermit bekannt, daß die der weiblichen Stiftlinge und Ausſtellung ihker Arbeiten auf Samſtag, 14. Mai d.., Vormittags 11 Uhr und die Prämien⸗ und ver⸗ theilung auf Sonntag, 15. Mat d.., Nachmittags 4 Uhr verlegt wurde. Mannheim, 18. April 1892. Der Stiftungsrath: Bräunig. Kallenberger. PPPCCrereeeee London& Universal Bank, LIUMITED. (Gegründet 1867. 449, Strand, Charing Eross, London, W. O. AUTORISIRTES CAPTTAL.: 20.000,000 Mark. RESERVEFOND ete: 8,800,000 Mark. ERGFFNUNG voN GIRO-CONTOsS. Tinsvergütung auf Depositen: Per Annum Bel einmonatlicher Kün 3 87 Bel drelmonatlicher Kündigung 4% 152 5125 2 Gaer 7 ei-jähriger Kündig 5 Die 2 Uch gezahlt. 32154 Weitere Auskunft ertheilt be- reitwilligst Die Direction. Bekleidungs. Akademie 1885—5 teli nzuwwei Zuschneidelehranst. Stelle — Frospecte d. Direot. Martons. 35464 4 4 —*. r. Seet à Mk..50, Mk..30 u. M..— per Fläſchchen empfiehlt Louis Lochert R 1, 1 am Markt. Pferde werden bei guter Pflege in Pen⸗ ſton genommen. 38316 K. Schudt, Bereiter, E 5, 14. Münmeim, 1. wrar. Sleigerungganfündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ing werden 38232 Dienſtag, den 3. Mai d.., Vormittags ½10 Uhr m Rathhauſe zu Ilvesheim dem Heinrich B der einer ziltig zugeſc lagen, wenn wenig⸗ ſtens der Schätzungspreis erreicht vird. Beſchreibung der u verſteigernden Liegenſchaften. 1..⸗R. Nr. 188. 703/802. 5 ar 44 qm Acker auf das Rhein⸗ ſchiff. Anſchlag 1250 M. 2..⸗R. Nr. 193. 7 ar 79 qm Acker im Altwaſſerfeld. Anſchlag 400 M. 3. Lagerbuch Nr. 2062. 1 Ptl. 12 Ruth. 95 Fuß Acker im Unter⸗ felb. Anſchlag 650 M. 4. Lgbch. Nr. 1481. 1 Ptl. 25 Ruthen 1s Fuß Acker im Mittelfeld. Anſchlag 450 M. 5. Z. R. Nr. 101. 20 ar 48 am Acker bei den Fuchslöchern. Anſchlag 1000 M. 6..⸗R. Nr. 184. 13 ar 7 am Acker auf den Ladenburger Weg. Anſchlag 650 M. 7. 3R. Nr. 28. 14 ar 34 am Acker im Altwaſſerfeld. Anſchlag 560 M. 8. Lagerbuch Nr. 1588. 14 ar 4 qm Acker im Mittelfeld. Anſchlag 550 M. 9..R. Nr. 545. 9 ax 22 qm Acker im Wörthfeld. Anſchlag 350 M. 10..⸗R. Nr. 162. 11 ar 68 qm Acker auf den Wallſtadterweg. Anſchlag 600 M. 11. Lagerbuch Nr. 1861. 1 Vtl 13 Ruth. 93 Fuß. Acker im Mittelfeld. Anſchlag 550 M. 12, Lagerbuch Nr. 1082. 1 Bil. 70 Ruth. 33 Fuß Acker im Mittelfeld. Anſchlag 550 M. 18. Lagerbuch Nr. 1898. 1 Vil. 20 Ruth. 54 Fuß Acker im Mehrfeld. Anſchlag 450 M. 14. Lagerbuch Nr. 1629. 1 Btl. 36 Ruth. 27 Fuß Acker im Mehrfeld. Anſchlag 500 M. 15. Lagerbuch Nr. 1184, 1082. 65 Ruth. u. 1 Btl. 90 Ruth. 54 Fuß Acker im Altwaſſerfeld. Anſchlag 1000 M. 16. Haus Nr. 119. Ein zwei⸗ ſtöckiges Wohnhaus mit Real⸗ ſchildgerechtigkeit„zum gelben Kreuz“, einem zweiſtöckigen, vor das Wirthſchaftsgebäude ange⸗ bauten Flügelbau, Stallung, Schopf, Bierbrauerei, Kegelbahn und Unterbau, Hofraum und Garten, nebſt Platz, worauf die Gebäude ſtehen und gemein⸗ ſchaftlichem Brunnen, in Ilves⸗ heim in der Schloßgaſſe gelegen. Anſchlag 20,000 M 17. Haus Nr. 119. Scheuer mit gewölbtem BKeller, Stall, Heuſchopf und Garten bei der Scheuer in der Schloßgaſſe ge⸗ legen. Anſchlag 2500 M. Die näheren Bebingungen kön⸗ nen bei unterzeichnetem Notar eingeſehen werden. Ladenburg, 9. April 1892. Der Vollſtreckungsbeamte: Würth, Gr. Notar. 85 ͤ em lang, 28 em breit, Nußbaum polirt, 14 Tage gehend, mit Schlagwerk, zu Mk. 18.— 35598 Silberne Remontoir- Dhren 102 Herren und Damen Mk. 18.— n Niekel von Mk..— an bis 15 Mk. Großes Lager in goldenen Uhren, ſowie Gold- und Silberwaaren zu den denkbar billigſten Preiſen. Mehrjährige Garantie. J. Kraut, Mannheim J 1, 1, Breite Straße. DS9 maſſiv Gold zu Mk. 14, 20, 25, 30 das Paar, unter Garantie des angegebenen Feingehalt. Uhren⸗ Gold⸗ u. Silberwaaren⸗ Lager 35621 J. Kraut, T I, 1 Mannheim 1 1, 1. Roth⸗ u. Weißweine liefere gegen Nachnahme aus mei⸗ nem hieſigen Lager oder ab meiner Kellerei in Rheinheſſen. Weißwein, Lit. od. Fl. 45—80 Pf. Rothwein,„„„ 90—120., 15 ab 20 Litek. Kiſten ab 6 Fl. ie Weine ſind ſelbſt gebaut und ekeltert, kann deßhalb für Rein⸗ heit voll garantiren. 2 Flaſchen in Poſtpacket zur Probe, gegen Nachnahme. 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Georg Denig, Geſchäfisagent, Wallſtadtſtraße 6a. M. Hertlein, Eiſenbahn⸗Expeditor a.., 20 2, 1a. Wilh. Schönhals, Inſpector, U 6, 22. In Bammenlhal: Andr. Schneider, Rathſchreiber. „ Eppelheim: Joh. Friedr. 5 Landwirth. „ Feudenheim: Valentin Hill, Kaufmann. „ Handſchuchsheim: Joh. Wernz, Polizeidiener. eidelberg: C. Weidig, Vorſtand der Reichsbank⸗Nebenſtelle. eidelberg: Fried. Huth, Kaſſirer, Steingaſſe 14. „ Käferthal: Chriſt. Oeſt, Landwirth. „ Leutershauſen: Iſae Straßburger, Kaufmann. „ Meckesheim: Heinr. Rothenhöfer, Kaufmann. „ Neckargemünd: Gg., Friedr. Leiſt, Kaufmann. „ Rohrbach:„Baumann., Kaufmann. „ Reilingen: L. Beideck, Acciſor. „ Sandhauſen: Carl Gänzler, Landwirth. Sipeeen Karl Trippmacher. „ Schwetzingen: Carl Müller, Schloſſermeiſter. „ Seckenheim W 816 Seitz, Rentmeiſter. Weinheim: W. Stautz, Färbermeiſter. Bdiſche Nick⸗& Mitverſcherungs⸗ Geſellſchaft in Maunheim. VI. ordentliche Gencral⸗Verſammlung. Wir beehren uns, hiermit die Actionäre unſerer Geſellſchaft zu der am 5 38184 Dienſtag, den 24. Mai a.., Vormittags 11 Ahr im Geſchäftslocale Litera 8 2 No. 9½ ſtattfindenden 7. ordentlichen General⸗Verſammlung er⸗ gebenſt einzuladen. Zur Theilnahme an den Verhandlungen iſt jeder Beſitzer einer Actie berechtigt(§ 24 der Statuten). Abweſende können ihr Stimmrecht durch ſchriftliche Bevollmächtigung ausüben. Die Vollmacht iſt aber vor Beginn der Verſammlung dem Vorſtande vorzulegen. 2 Die zum Eintritt in die General⸗Verſammlung erforderlichen Legitimationskarten werden vom 9. bis incl. 22. Mai c. an die Actionäre ausgegeben. Tagesordnung: 1. Vorlage des Berichts des Vorſtandes und des Auffſichts⸗ rathes über die Jahresrechnung und die Bilanz, ſowie Vorſchläge zur Gewinnvertheilung für 1891; 2. Bericht der Reviſions⸗Kommiſſion; 3. Beſchlußfaſſung über die Genehmigung der Bilanz, Ver⸗ theilung des Reingewinns und Ertheilung der Entlaſtung an den Vorſtand und den Aufſichtsrath; 4. Neuwahl für die nach dem Turnus ausſcheidenden drei Mitglieder des Aufſichtsrathes: die Herren Dr. Giulini, Emil Mayer und den inzwiſchen verſtorbenen Herrn S. J. Darmſtädter. Mannheim, den 27. April 1892. Der Aufſichtsrath: Commerzienrath C. Ladenburg. Die Lebensversicherungsbank, Kosmos“ hinlänglich bekannt durch große Sicherheit, niedrige Prämien, libergke Vertragsbedingungen, durch Gewährung weitgehender Vortheile und ünanfechtbare Polize, empfiehlt gleichzeitig ihre Kinder⸗, Ausſtener⸗ und Altersverſorgungs⸗ Verſicherungen als ſehr günſtige Kapitalanlage. Solide Vertreter ſucht gegen hohe Proviſion 33946 Die Subdirection Mannheim. liaterktedder, Normal, Syſten Prof. Jäget, Reform Dr. Lahmann, Berger's Kinder⸗ Ausſtattung, Trieottaillen, Kleidchen, Herren⸗ und Knabenanzüge, ——5 8 7 Eine große Parthie Strümpfe, gute Waare, nur ältere Farben, 995 20 15 bis 80 Pfg., Tricottaillen u. Kleidchen von—5 Mk., empfiehlt 37646 B; 1. 5. F. W. Leichter. B 1. 5. Wiederverkäufer erhalten Nabatt. Hugoe Kieser jun., F 2, 9 u. L 12, 38813 5b. Mannheimer Aaimarkt. Haupt⸗ Pferde⸗ u. Nindvieh⸗Markt. Pferde⸗Muſterung. Die Muſterung und Auswahl der zu prämiirenden Pferde beginnt Montag, den 2. Mai 1892, Vormittags 8 Uhr auf dem Viehmarktplatz beim Waſſerthurm. Für die preiswürdig befundenen Thiere werden Dienſtag, den 3. Mai, Nachmittags 4 Uhr auf dem neuen Viehhof an der Seckenheimer⸗ ſtraße die Prämien vertheilt. 37832 Das Comité. Preisvertheilung. Dienſtag, den 3. Mai, Nachmittags 4 Uhr werden für ohlen und Rinder, welche von Zuchtthieren des landwirthſchaftlichen ieſige Weide Mannheim abſtammen, ſowie für Fohlen, welche die hieſige Weide begangen haben, achtzehn Prämien im Geſammtbetrage von Mk. 590 vertheilt. Die Muſterung der Fohlen geſchieht auf dem alten Viehmarktplatz beim Waſſerthurm, die Muſterung der Rinder auf dem neuen Viehhof an der Seckenheimerſtraße, und zwar für Fohlen und Rinder um 2 201 Nachmittags. Die Prämiirung ſelbſt ſindet für 5 e Thiere Nachmittags 4 Uhr auf dem neuen Viehhofe ſtatt. Beſitzer von vorſtehend bezeichneten Thieren werden eingeladen, ich pünktlich auf den Muſterungsplätzen einzufinden. 37838 Die Pirettion des landw. Zezirksvereins Mannheim. Johlen⸗ und Ninder⸗Weide des Jandw. Gezirksvereins Mannheim. Die Eröffnung findet am 16. Mai ds, Is. ſtatt. Hengſtfohlen unter zwei Jahren werden 11 elaſſen. Für Fohlen iſt Hafer⸗ fütterung ob e Bei Rindern findet käglich zweimalige a tatt. Die Thiere ſind, ſolange ſie ſich auf der Weide befinden vom Verein aus gegen Feuersgefahr verſichert. Einlaßſcheine ſind unter der von einem licenzirten Thierarzte aus⸗ eſtellten Geſundheitsſcheine über die betreffenden Thiere auf dem ureau der Chemiſchen Fabrik von Georg Karl Zimmer in Mannheim(jenſeits des Neckars) zu erheben. Auch wird daſelbſt über alle näheren Beſtimmungen Auskunft ertheilt. 37994 Mannheim, 21. April 1892. Die Weide⸗Commiſſion. Landwirkhſchaftlicher Bezirks⸗Verein Mannheim. Das Ausſtellungslokal der zur„Mannheimer Mai⸗Markt⸗Lotterie“ angekauften Gegenſtände be⸗ findet ſich in Litera N 2, 9½ a. 37596 Daſelbſt ſind noch„Maimarkt⸗Looſe zu haben. Kaufmünniſche Geſellſchaft, Merkur“. Sonntag, den 8. Mai, Abends 8 Uhr 2 Familienabend mit Can; in den Sälen des Ballhauſes. Wir laden hierzu unſere verehrl. Mitglieder mit Familtenange⸗ Tane höfl. ein und bitten Vorſchläge für Einführungen bis Dienſtag, den 3. Mai einzureichen. 3931 Der Vorſtand. FReisstäarke von Gebr. Nielſen in Bremen iſt die beſte aller Stärkeſorten zum Stärken, Plätten und zu Speiſe⸗ zwecken.— Zu haben in den meiſten Colonialwanrenhandlungen. Engros⸗Lager bei Kauffmaunn 8 Gerlach. 38325 Aebernahme der Beſtauration Zum Tatterſall, M 8, 10. 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Ele ante Neuheiten in 8 tzen-Umhän en 38. Brandſchäden abzüglich 0 1 0 fcend V. 644 58 webende 15 61¹— 728 487. 98. außerordentlich preiswerth. 4. Proviſtonen und Verwaltungskoften„„„ 382 810. 30 5. Steuern, Abgaben und Verwendungen für gemeinnützige 10 27 101. 88. 5* 6. Abſchreibungen 5 0„ 0 2067. 55. 15 f de kuma K 7. Verluſt auf Effekten und ausländiſche Valuten 8 15 5 517, 88. .K cbleſchut Relikten⸗ und Penſions⸗ Unterſtützungsfonds 5 0 1937. 25. eberſchuß: Ueberweiſung an den Kapital⸗Reſervefond einſchließlichZinſen.M. 33 848. 20. 22 4 R ſtatut⸗ und vertragsmäßige Tantismen 5„ 20 025. 70. O FUI PP Osen MUuUmm, Dipidende an die Aktionäre(M. 54 auf die Aktie)„ 108 000.—. 80 1 7 8 d PI 15 Wewin an den Relikten⸗ u. Penſions⸗ Unterſtützungsfond 5 11714 805 An en An Bewinn⸗Vortragg 5— 2 224. 80. 2 183 093. 20. 7 Sn. 38295 MN. 2980 348. 02 II. Summariſche Bilanz pro 31. Dezember 1891. Activs. 1. Depotwechſel der Aktionäre 8 5 M. 4 800 000.— 2. Immobilien: das Geſellſchafts⸗ Grundſtück 5 5 5 5 156 000.—. 85 17 ypotheken 1 217 915. 37. 4. Nominalbetrag M. 1 141 300. Kurswerth am 31. Degender 1891 1 137 339. 30. eingeſtellt mit 0 1 118 618. 30. 5. Kaſſsa-Geſtand und Giro⸗ bei der Reichsbant 8 5 55 58 686. 59. 6. Guthaben bei Banquiers 5 5 5 84 533. 60. 7. Diverſe Debitoren 5 0 1 5 263 803. 01. 8. Mobilien und Materialten, abgeſchrieben 5 1—.—. M. 7 699 556. 87. Paſſiva. 1. Aktien⸗Kapital 0 0 5 8„M. 6 000 000. 2. Kapital⸗Reſervefond 5 M. 541 275. 10. Rebter pro 1891 5 8„ 21 651.—. eberweiſung ult. 1891 5„ 17 192. 20. 580 118. 80. 3215 3. Dispoſitionsfond für beſondere Fälle 5 8 5 10 65 394. 64. Eleganteste, billigste bequemste Wäsche. 4. Relikten⸗ und Penſions⸗Unterſtützungs⸗Fond 5 f 4 52 968. 15. 5. Aerrt 8 eigene 1„ 0„ 8 1 61 000.—. 5 6. Prämien⸗Reſerve für eigene Rechnun 1„ 8 1 688 852. 24. Vorräthig in Mannheim bei: 7. Diverſe Ereditoren 0 4 5 161 262 54 F. C. Menger, N 2, 1.— A. Herzberger, D 4, 8.— Aug. 8. Nichterhobene Dividende aus 1888 und 1650 ‚ g 1. 711.—. Dreesbach, U 1. 9.— Louis Schimmer, O I, 4.— A. Löwen- 1 54 auf die 5 1 5 9255 16 0 0 0 0 6* +.. ̃ haupt Söhne— Louis Marsteller.— Wilh. Jäger. 11. Gewinn⸗Vortrag. 11 224. 80. M. 1 899 556. 87. Nathreiner's Mafzkaffee das beſte aller Kaffee⸗Inſatzmittel der einzige vollkommene Erſatz für Bohnenkaffee at auf der e Ausſtellung für das Rothe Kreuz, rmeebedarf, an Vosighe und Kochkunſt“ unter dem Pro⸗ tektorate J. M. der Königin von Sachſen Leipzig 1892 von allen Kaffee⸗Zuſatz⸗ und Erſatzmitteln Hlein die erſte und hoͤchſte Auszeichnung die Goldene Medaille erhalten. Kulhreiner's Kneipp⸗Malzkaffee wird niemals loſe, ſondern nur in Original⸗ packeten mit nebenſtehender Schutzmarke verkauft. Zubereitung: Die Körner mahlen und mindeſtens 5 1 kochen. etailverkgufspreis: 45 Pf. 1 1Weandoadket 25 Pf. ½ Pfundpacket NB. 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