1 —— 25 In der Poſtliſte eingetragen unter Badiſche Vollszeitung.) Nr. 2425. 85 g. monatlich. Bringer 9 10 Pfg. 1 00 durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfs. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. 9 Mann kimer oburnal für den lokalen und prov. Theil 23 er, 25 für aer Aee. 5 (102. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Jonraal Nannbzeim.“ Zerantwortlich: für den politiſchen u. allg. Thei Amel, Kotattonsbruck und Berlag der Dr. H. Hass'ſchen Such⸗ deuckerei, (Dus„Nannheimer Journsl“ in Sigentzum des kathsliſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Nannbeim. Nr. 13..(Lelephon⸗Ar. 218.) Jut Thtaterban⸗Fragt. Seitens des Herrn Architekten Manchot dadier wurde dieſer Tage dem Stadtrath ein neuer Vorſchlas zur Theater⸗ baufrage unterbreitet, deſſen Begründung wir bei der Wichtig⸗ keit der Frage nachſtehend im Wortlaute wiedergeben; mit dem Anfügen, daß der zugehörige Plan zur Zeit in der Sohler'⸗ ſchen Kunſt⸗ und Muſikalienhandlung ausgeſtellt iſt. An Verehrlichen Stadtrath nheim. an Die Tbeaterbaufrage betr. Die im Schooße eines verehrlichen Stadtrathes in jüngſter eit gepflogenen lebhaften Erörterungen über die baulichen zerhältniſſe des hieſigen Thegters haben, wie natürlich, in allen Kreiſen unſerer Stadt das lebhafteſte Intereſſe erregt und Veranlaſſung zu eingebender Beſchäftigung mit dieſem ſchwierigen Gegenſtande gegeben. Auch in einem Kreiſe von Bekannten des ergebenſt Unterzeichneten war dies der Fall und man kam zu einem neuen bis jetzt noch nicht ventilirten Projekte, mit deſſen näherer Unterſuchung und Begutachtung ich um ſo lieber mich befaßte, als ich mich in meiner doppelten Eigenſchaft als Architekt und Stadtverordneter hierzu berufen füble. Unter Beifügung eines Situationsplanes geſtatte ich mir hierüber Folgendes vorzutragen: Vor allen Dingen muß man ins Auge faſſen, daß der gegenwärtige bauliche Zuſtand unſeres Theaters ſchlechter⸗ dings unhalthar iſt. Bekanntlich drängt die Großh. Staats⸗ be hörde, in Anbetracht der großen Verantwortung bei Feuers⸗ gefabr, auf Aenderung dieſes Zuſtandes und daß die Großh. Behörde ſich dabei im vollſten Rechte befindet, iſt durch die verſchiedenen vom verehrl. Stadtrathe erhobenen Gutachten vollauf erwieſen. Die Gutachten der Großh. Hoftheater⸗ Intendanz, der Herren Hoftheatermaſchinenmeiſter C. Lauten⸗ ſchläger von München, Betriebs⸗Ingenieur Wagner von Frankfürt a.., Oberregiſſeur Dr. Baſſermann, Hof⸗ theatermaler Auer, ſowie die neuerdengs erbobenen Gut⸗ achten der Herren Baurath Fellner und Architekt See⸗ ling ſind betr. der Feuersgefahr der Bübne, der mangel⸗ haften verbrauchten Maſchinerien, der Unzulänglichkeit der Nebenräume, kurz, man darf ſagen aller der Dinge, welche von dem heutigen Standpunkte des Wiſſens⸗und Könnens aus an ein Theater zu ſtellen ſind, alle einer Meinung, d. b. ſie bezeichnen alle den gegenwärtigen Zuſtand unſeres Theaters als unhaltbar und in hohem Maaßse gefährlich.— So unan⸗ enehm dies auch iſt, und ſo ſehr man auch im utereſſe der gegenwärtigen ſtädtiſchen Finanzlage wünſchen möchte, dieſe Tbeaterbaufrage ſchwinden zu ſehen, ſo unmöglich iſt aber doch ihr zu entgehen und es wäre thbricht, ſich die Augen zu verſchließen, in der Hoffnung, dadurch die Gefahr zu vermeiden. Der verehrl. Stadtrath hat ja auch durch ſeine eingehende und beharrliche Beſchäftigung mit dieſem Gegenſtande bewieſen, daß er ganz auf dem Standpunkte des Geſagten ſteht, und dos ſtädtiſche Hochbauamt hat mit höchſt anerkennenswerthem Eifer eine ganze Serie von Projekten entworſen. Alle leiden aber an der Ungunſt der Verhältniſſe. Das einzige in ſeinem Grundgedanken richtige Projekt, das ſogenannte Umdrehungs⸗ projekt mit einem nach dem Schillerplatz zu verlegenden neuen Logenbaus, welches auch von den Experten Fellner und Seeling als im Grundgedanken richtig und gut befunden wurde, mußte ſchließlich— abgeſehen vom Geldpunkte, auf den ſpäter zurückzukommen ſein wird— an den viel zu kleinen Verhältniſſen des Schillerplatzes, der Schwierigkeit einer Ver⸗ ſetzung der Monumente ꝛc. ſcheitern. Alle anderen Projekte ſind aber kaum diskutirbar, da ihnen das Beſtreben, Nothbe⸗ belfe zu ſchaffen, zu ſehr auf die Stirne geſchrieben iſt. Sie waren aber nöthig und leiſten unſchätzbare Dienſte dadurch, daß ſie den Beweis geliefert haben, wie mit ſolchen Nothbe⸗ helfen abſolut nichts anzufangen iſt, da dieſelben ohne eine Beſſ⸗rung von Belang zu bringen, große Geldſummen nutzlos verzehren würden. Der verehrl. Stadtrath iſt bekanntlich zu derſelben Ueberzeugung gelangt und hat deshalb das Gutachten der Herren Feüner und Seeling erhoben. Als Löſung der ſchwierigen Aufgabe ſchlugen die ge⸗ nannten Sachverſtändigen einen Neubau vor, aber auch dieſem ſiellen ſich— wiederum vom Geldpunkte abgeſenen— vor Allem hinſichtlich der Platzfrage ſolche Hinderniſſe entgegen, daß ein näheres Eingeben in dieſer Hinſicht vorläufig nutzlos erſcheint. Denn darüber, daß der von genannten Sachver⸗ ſtändigen vorgeſchlagene Platz zwiſchen Waſſerthurm und Heidelbergerſtraße in keiner Weiſe geeignet erſcheint, beſtetzt wohl kaum eine Meinungsverſchiedenheit in hieſiger Stadt. Es ſoll übrigens den Sachverſtändigen hiermit kein Vorwurf gemacht werden, denn zur Beurtheilang einer derartigen Platz⸗ frage gehört eine ungleich größere Kenntniß aller lokalen Ver⸗ hälkngſſe, als ſolche in 2 bis 3 Tagen erworben werden kann. Eine Löſung der Aufgabe iſt alſo leider noch nicht gefunden worden, und nach langen Verhandlungen und mübevollen Ar⸗ beiten iſt man gewiſſermaßen wieder am Anfange derſelben angelangt. 8 9 Leider— ich ſage dies als Stadtverordneter im Hinblick auf die Finanzlage unſerer Stadt— iſt die Theaterbaufrage hiermit nicht aus der Welt geſchafft und in Folge wieder⸗ holten Drängens der Großh. Stagtsbehörde ſah ſich der Stadtrath gezwungen, der Frage auf's Neue näher zu treten. In Anbetrocht der ſchwierigen und verwickelten Lage der Dinge entſchloß ſich der verehrliche Sladtrath zu einem Prodiſorium, der Anbringung einiger eiſerner Treppen am Aeußern. Indeß erſcheint dieſes Proviſorium als ein Noth⸗ behelf der ſchlimmſten Art, weil es am Weſen der vorhandenen Mängel nichts ändert, daber im Grunde genommen nichts nützt, verhältneßmäßig viel Geld koſtet, das abſolut verloren iſt, da dieſe Treppen bei einer ſpäteren Hauptveränderung nicht zu verwenden ſind und folglich nur den einzigen Zweck gaben, die brennende Theaterbaufrage etwas hinauszuſchieben. von der Bildfläche ver⸗ Stleſeuſte und verbreitette Zeitung in Mannheim und Amgebung. Lediglich zu dieſem Zwecke ausgegeben, kerſcheint jedoch die vorgeſehene Summe von 55,000 Mark viel zu boch, zumal nach meiner unmaßgeblichen Meinung dieſer projektirte Noth⸗ behelf eine ſolche Verunſtaltung des Gebäudes und des Schillerplatzes involviren wird, daß er die unangenehmſte Kritit von Einheimiſchen und Fremden hervorrufen und ſchwerlich der Würde und Bedeutung Mannheims und ſeines Theaters entſprechen dürfte. Es erſcheint daher die Erwägung angezeigt, ob es nicht rationeller iſt, den Stier an den Hörnern zu ſaſſen und die durch den mangelhaften Zuſtand unſeres Theatergebäudes bedingten Conſequenzen zu zieben, indem man von allen Proviſorien und Noſhbedelfen abſieht und an die Schaffung eines endailtigen Zuſtandes ernſtlich herantritt. Denn darüber darf man ſich keiner Täuſchung hingeben, daß alle Proviſorien und Nothbehelfe, die durch die gebieteriſche Nothwendigkeit erheiſchte definitive Löſung der Frage nur verzögern, niemals aber verhindern können. Von dieſem Gefichts punkte ausgehend, geſtatte ich mir, verehrl. Stadträthe das nachfolgende Proiekt zur geneigten Erwägung vorzulegen. Daſſelbe bafirt auf dem Grundgedanken des ſogenannten Umdrehungsprojektes. Jedoch ſoll das neue Logenhaus nicht auf den Schillerplatz zu ſtehen kommen, ſondern auf einen entgegengeſetzten, zu bildenden freien Platz, der durch Niederlegung des Ouadrates B 2 gewonnen würde. Dieſer neue Platz würde ſammt der Straße zwiſchen B 2 und B 3 mit dem Schillerplatz gleichſam einen einzigen großen Platz bilden. in deſſen Mitte von Anlagen und Denkmälern umgeben, das veränderte und vergrößerte Theatergebäude zu ſtehen käme. Ich verhehle mir keineswegs, daß der erſte Eindruck dieſes Vorſchlages durch ſeine Ungewöbnlichkeit und durch die un⸗ beſtimmte Vorſtellung über die Möglichkeit und Koſten ſeiner Ausführung faſt etwas erſchreckendes hat, allein anderſeits wird es nicht ſchwer werden nachzuweiſen, daß dieſer Vor⸗ ſchlag einem Neubau gegenüber ganz außerordentliche Vor⸗ theile und eine wirtliche Löſung der vorliegenden Frage in ſich birgt, und gleichfalls nachzuweiſen, daß derſelbe in den Grenzen des Erreichbaren liegt. Als Vortheil dieſes Projektes wäxren zunächſt die Punkte anzuführen, welche ſ. Zt. von dem ſtädtiſchen Hochbauamte ſchon hervorgehoben wurden und welche auf Seite 7 des ge⸗ druckten Gutachtens der Herren Fellner und Seeling verzeichnet ſind. Es ſind dies: 1) Erſtellung eines Logenhauſes, welches allen Anſprüchen der heutigen Theatertechnik bezüglich Feuerſicherheit, Heizung und Ventilation, Akuſtik u. ſ.., vollkommen entſprechen kann. 2) Erzielung von mehr Plätzen als im alten Hauſe(1600 Sitz⸗ und über 200 Stehplätze). 3) Erreichung der größeſten Sicherheit für ſchnelle Ent⸗ leerung des Hauſes durch Anordnung zahlreicher und günſtig gelesener Ausgänge und Treppen. ) Günſtig gelegene, geräumige, den Verkehr nicht hem⸗ mende Garderoben⸗ und Toilettenanlagen. 5) Erſtellung aller für den Bühnenbetrieb erforderlichen Näume in umfangreicher günſtig gelegener Weiſe, wie Gar⸗ derobe, Garderobenmagazine, Magazine jeder Art für Auf⸗ bewahrung von Requiſiten und Möbeln, Decorationsmoga⸗ zine in nächſter Nähe der Bühne(wodurch weſentliche Scho⸗ nung der Decorationen). 6) Erhaltung des Conzertſaales. 7) Möglichkeit den Ausbau ſelbſt ziemlich weit fertig ſtellen zu können, ehe der Bühnenbetrieb unterbrochen zu werden braucht. Belaſſen des Theaters an alter lieb gewordener Stütte und Erlangung eines Theaters, wie es größer durch einen totalen Neubau, der erbeblichen Koſten halber, nie exreicht werden könnte; endlich Möglichkeit der Einrichtung einer Probebühne und Hinterbühne. Die zu jenen Punkten von oben genannten Sachverſtändigen gegebene Kritik fällt nun von ſelbſt weg, da bei dem neuen Projekte das Logenhaus ganz beliebig ausgedehnt werden kann und jede bei der früher drgfekirten Lage auf dem Schillerblatz nöthige Beſchränkung erner wäre noch bervorzuheben, daß alle Treppen an den äußeren Mauern liegen, alle auf ſehr breite Fußgängerwege ausmünden und das Publikum vor dem Wa⸗ genverkehr geſchützt iſt. Für letzteren ließen ſich prächtige Auf⸗ fahrten entwickein, die Umgebung des Theaters würde durch Anlagen, eventuell weitere Monumente zu einem Schmuckplatze allererſten Ranges werden. Von der aller⸗ größten wirtbſchaftlichen Bedeutung iſt aber zweifellos, wenn durch Feſthalten an dem alten Platze ein Gegengewicht gegen die einſeitige 10 und Ausſchmückung der öſtlichen Stadtenwickelung geſchaffen würde, denn es unterliegt kaum einem Zweifel, daß durch Verlegen des Theaters nach der öſtlichen Peripherie der Stadt eine vollſtändige Veränderung der Verkehrs und Werthverhältniſſe der Stadt eintreten würde. Es iſt gewiß nicht rationell, beſtehende Werthver⸗ hältniſſe zu zerſtören, um dafür andere erſt zu bilden.— Welche Bedeutung die j tzige centrale Vage des Theaters für die Beſucher von Ludwigsbafen und der Pfalz und damit auch für die Einnahmen des Theaters hat, braucht gewiß nicht beſonders hervorgehoben zu werden. Obgleich hiermit die Vortheile noch lange nicht alle aufgezählt 92 ſo möge doch zunächſt auf die Erreichbarkeit bezw. den Koſtenaufwand des Projektes hingewieſen werden. In dieſer Hinſicht iſt vor Allem zu unterſuchen, ob die betr. Beſitzer gewillt ſind ihre Anweſen zu verkaufen und., wenn dies der Fall iſt, um welchen Preis? Um über dieſe Punkte eine ſichere Grundlaae zu gewinnen, habe ich ſechs Häuſer im Quadrate B 2 bis zum 1. September d. J. an die Hand nehmen laſſen. Mittlerweile wurde dies auf 10 Häuſer des Quadrates aufgehoben iſt. B 2 exſtreckt. .en tag, 1 Mai 1892. Laut beiliegenden Originalreverſen, welche ich verehrl. Stadtrathe zur Einſicht übergebe, beträgt der Ankaufspreis für dieſe 6 Häuſer Mk. 570,000 bei einer Grundfläche von ca. 2050 qm. Das ganze Quadrat har ca. 5600 am., worauz ſich bei gleichem Durchſchnittswerth ein Geſammtkaufs preis von ca. Mk. 1,560,000 ergibt, und es iſt ſicherlich anzunehmen, daß die noch nicht in Betracht gezogenen Häuſer zu beregtem Zwecke und in gedachten Grenzen zu haben find. Wir baben es alſo mit einem Aufwand für Grunderwerd von ca. M..600,000 zu thun. Die Koſten des früneren Umdrebungsprojektes wurden ſ. 8t. vom ſtädtiſchen Hechbau⸗ amte ziemlich ausführlich auf M. 1,500,000 berechnet. Rechnet man weiter hierzu für Niederlegen der Gebäude in B 2, An⸗ lage des Platzes, Bauzinſen ꝛc. rund weitere M. 150.000, ſo reſultirt ein Geſammtaufwand für das vorliegende Projekt von M. 3,250 000. Das einzig mögliche Konkurrenzproſekt, nämlich ein Neubau, würde bei der für Mannheim in Betracht kommenden Größe mindeſtens gleich hoch, wenn nicht böher kommen. Bei normalen Bauverhältniſſen muß man auf Grund anderweitiger Ausführungen für einen Neubau egn. M. 2,500,000 rechnen, welche Summe jedoch in Anbetracht der überaus koſtſpieligen Fundationsverhältniſſe in der Näße des Waſſerthurmes ſich leicht auf 3 Millionen ſteigern könnte. Hierzu kommen noch der Werth des Bauplatzes, die auch als⸗ dann nöthigen Koſten für Anpflanzung und Ausſchmückung des Platzes und ferner noch die Koſten für ein neues Deks⸗ rationsmagazin, was alsdann abſolut nöthig würde, und end⸗ lich, wie dei dem obigen Projekte vorgeſehen, die Bauzinſen. Zieht man dies alles in Betracht, ſo erſcheint eine Bau⸗ ſumme von ca. M. 3½—4 Millionen ſicherlich nicht zu doch gegriffen. Die Experten Fellner und Seeling haben dieſe Koſten eines Neubaues allerdings geringer angegeben, aber dieſelben waren offenbar beſtrebt, die Idee eines Neubaues durch Niederhalten der Koſten etwas mehr mundgerecht zu machen, außerdem aber ſind bei deren Angaben die Koſten für den Platz, Anlagen und neues Dekorationsmagazin ꝛc. nicht vorgeſehen. Es erhellt hieraus, daß auch die Koſtenfrage ſich zu Gunſten des neu vorgeſchlagenen Umdrehungsprojektes ge⸗ ſtaltet, sboleich letzteres alsdann ſo außerordentlich viel mehr Raum ſchafft, wie er mit einem Neubau nie geboten würde. Endlich, wenn auch gewiß nicht in letzter Linie, ſei hier an die große hiſtoriſche Tradition unſeres Theaterr erinnert. Die Stätte unſeres jetzigen Theaters iſt durch ſeine geradezu einzig daſtehende Glanz» und Ruhmesepoche für alle Zeiten geweiht. In ſtolzer Erinnerung an dieſe Zeit wurden die Monumente Schillers, Ifflands und Dalbergs vor dem Theater aufgeſtellt. Dieſe Erinnerung iſt jedem Mannheimer theuer und für ihn geradezu zu einem unveräußerlichen Rechte geworden.— Das Verlaſſen dieſer geweihten Stätte würde aber dieſes Gefühl von Pietät, Liebe und Anhänglichkeit in ſolchem Maße beeinträchtigen, daß zur Zeit wenigſtens an eine ſolche Möglichkeit ernſtlich kaum gedacht werden ſollte.— Ob einem Neubau der Charakter eines Hof⸗ und National⸗ theaters gewahrt werden könnte, iſt jedenfalls auch noch eine offene Frage. Man wird nicht febl geben in der Annahme, daß vor⸗ ſtehende Ausführungen den Anſchauungen eines verehrlichen Stadtrathes wie der Mehrzahl der hieſigen Einwohner ent⸗ ſprechen, und daß der Koſtenpunkt, bezw. die Finanzlage un⸗ ſerer Stadt wohl das einzige, allerdings ſchwer wiegende Be⸗ denken gegen den neuen Vorſchlag dervorrufen wird. Aber auch dieſe Frage erſcheint bei näherem Eingehen nicht ſo ſchlimm, wie es den Anſchein hat. Bekanntlich bat die Gr. Regierung zu den jüngſt beſchloſſenen Umbaukoſten einen Bei⸗ trag aus Stagtsmitteln zugeſagt, und darf man deßbalb auch erwarten, daß bei einem größeren Umbau ein größerer Staats⸗ beitrag geleiſtet werden wird. Ob von den Beſitzern der um⸗ liegenden Quadrate, deren Beſitztzümer eine gewaltige Werth⸗ ſteigerung erfahren würden, ein Beitrag zu exwarten iſt möge dahingeſtellt bleiben, ſicherlich aber werden ſich ſonſt der Patrio⸗ tismus und die Opferwilligkeit Mannheims wieder in glän⸗ zendem Lichte erweiſen, wie dies jedesmal der Fall iſt, ſobald es ſich um etwas Großes und wirklich Gutes handelt.— End⸗ lich aber iſt nicht einzuſeben, warum es nicht möglich ſein ſollte, zu vorgedachtem Zwecke die Erlaubniß zu einer Lotterie erlangen. Haben doch Baden⸗Baden, Freiburg i.., Kon⸗ anz, Breiſach ihre Lotterien, wir die Maimarkt Lotterie und iſt doch auch in jüngſten Tagen dem hiefigen Gewerbe⸗ und Induſtrieverein zur Erbauung einer Gewerbehalle eine Lotterie genehmigt worden ꝛc. Durch wie viele größere und durch⸗ ſchlagendere Momente ließe ſich eine Lotterie für den Mann⸗ heimer Theaterumbau begründen! Zum Schluſſe möchte ich noch darauf hinweiſen, daß durch Ausführung des vorliegenden Projektes der Stadt indirekt wieder neue Einnahmeguellen dadurch entſtünden, daß an Stelle der niederzulegenden Häuſer ſicher andere und ebenſo ſicher ſolche, die höhere Steuerwerthe aufbringen, errichtez werden müßten und daß die Stadt einen bedeutenden Erlös für Bauplätze zur Errichtung dieſer neuen Erſatzwohnungen erzielen würde. Dieſer Erlös wäre an den Koſten des vor⸗ geſchlagenen Projektes abzuziehen, ſo daß deſſen Geſammt⸗ koſten drei Millionen keinenfalls überſteigen würden. Auch die zur Zeit darnieder liegenden Baugewerbe würden durch Ausführung dieſes Vorſchlages in günſtigſter Weiſe beeinflußt und erhöhte Steuerbeträge dafür in die Stadt⸗ kaſſe fließen.— Indem ich mir nun erlaube, das vorliegende Projekt einem verehrlichen Stadtrathe zur ein⸗ gebenden Prüſung angelegentlichſt zu empfehlen, erkläre ich mich gerne zu jeder allenfalls gewünſchten näheren Erläuterung bereit und zeichne Mit ausgezeichneter Hochachtung Ergebenſt W. Mauchot, Architekt und Stadtverornneter. Mannheim, 28. April 1892. 2. Selte. SGeneral⸗Anzeiger. Mannhelm, 15. Mai. Aus Stadt und Jand. * Mauunheim, 14. Mai 1892. Daß die Bauthätigkeit auf der Kuhweide ſich nicht ſo raſch entwickeln wird, als wie man urſprünglich ver⸗ muthete, haben wir ſchon in einem vor einigen Tagen in unſerem Blatte zum Abdruck gebrachten Artikel dargelegt. Dieſe Anſicht ſcheint guch von den maßgebenden Behörden getbeilt zu werden, denn wie wir erfahren, iſt einer Depu⸗ tation der hieſigen Schützengeſellſchaft, welche bei Herrn Ober⸗ bürgermeiſter Beck um Ueberlaſſung eines anderweiten Platzes vorſtellig wurde, von unſerem Stadtoberhaupt mitgetheilt worden, daß ſie ibren ſeitherigen Schießſtand ganz ruhig noch einige Jahre benützen könne. So ſchnell werde ſich die Bau⸗ luſt des dortigen Terrains wohl nicht bemächtigen. „Das Regiment der drei Eisheiligen bat mit dem geſtrigen Samſtag ſein Ende erreicht. Die Herren Pankratius, Servatius und Bonifactus übten in dieſem Jahr ihre Herr⸗ ſchaft in recht milder Weiſe aus, wofür ihnen die Menſchheit Dank wiſſen wird. Renuovationen, welche jedoch auch eine dringliche Nothwendigkeit waren, werden gegenwärtig an der gegen die Rheinbrücke zu gelegenen Front des hieſigen Schloſſes vorgenommen. Gegenwärtig iſt man damit beſchäftigt, den aus rothem Sandſtein beſtehenden Fenfterein⸗ faſſungen und Fenſtergeſimſen, welche ſich in einem ſehr defekten Zuſtande befanden, durch Einſetzen neuer Sand⸗ ſteine ein etwas beſſeres Ausſehen zu geben. Hoffentlich bleiben die Reparaturarbeiten am hieſigen Schloſſe nicht hierauf beſchränkt, ſondern nehmen einen arößeren Um⸗ fang an. SBelseſped⸗Sport. Zu dem heute ſtattfindenden Rennen des Veloeiped⸗Club Mannheim haben die Nennungen die bedeutende Höhe von 68 erreicht. Die einzeknen Rennen ſind durchweg ſehr gut beſetzt, u. a. Schützenhausfahren mit 12, Erſtfahren 11, Ermunterungsfahren 10, und Heiſel's Wanderpreisfahren mit 7 Fahrer, darunter Renngrößen erſten Ranges wie Alexander Verbeyen, Max Gehrig und Ludwig Huber(Frankfurt), Karl Opel(Rüſſelsheim) und Kuhn(Wein⸗ heim). Von den hieſigen Fahrern iſt beſonders der auf allen Rennbahnen gern geſebene Tobias Herbel zu nennen und außerdem der durch ſein ſtrammes Tempofahren bekannte Oskar Breitling. Alex. Verheyen, der letzten Sonntag in Köln durch ſein fabelhaft ſchnelles Fahren auffiel und der in Sportskreiſen als gefährlichſter Gegner von Lehr und Bater gehalten, wird vorausſichtlich der Held des beutigen Tages ſein. Verheyen fuhr in Köln bei windigem Wetter die 2000 Meter in der kurzen Zeit von 312 Minuten. Bei dem Eröffnungsfahren wird wahrſcheinlich Verbeyen der Sieger ſein. Tobias Herbel Zweiter. Breitling(Mannheim) oder L. Huber(Frankſurt) Dritter. Im Erſt⸗ und Ermun⸗ terungsfahren dürfte Herrn Kuhn(Weinheim) der Sieg zu⸗ fallen, Im Schützenhausfahren wird Alex Verbehen ſtegen. Breitling oder Tobias Herbel Zweiter. Anton Peringer wird im Clubfahren ſicherer Sieger ſein. Zweiter Vorgeitz oder Jacob Herbel. Das Dreiradfahren iſt für den bekannten Dreiradmeiſterfahrer Tobias Herbel eine ſichere Beute. Der eiſels Wanderpreis dürfte für dieſes Jahr durch Verheyen ach Frankfurt kommen. Zweiter wird Tobias Herbel oder L. Huber(Frankfurt) werden. F Für Rheinfshrer. Am 22. Mai d. J. nimmt die Köln⸗Büſſeldorſer Dampfſchiffahrt die Fahrten Rüdesbeim⸗ Bingen Aßmannsbauſen mit dem Dampfer„Mannbeim“ wieder auf. Es finden täglich 6 Fabrten in beiden Richtungen ftatt, außerdem zwei Fahrten zwiſchen Rüdesheim⸗Bingen und zurück. ie verlautet, ſoll in einzelnen Touren auch eine Düterbeförderung eingerichtet werden. * Konkurſe in Baden. Schwetzingen. Ueber das Bermögen des Taglöhners Ludwig Eichhorn II. von Rei⸗ lingen. Konkursverwalter: Rathſchreiber Sims hä uſer von Reilingen; Prüfungstermin: Donnerſtag, 9. Juni.— Waldshut. eber das Vermögen des Landwirtbs Chri⸗ nan Hermann von Hohenthengen. Konkursverwalter: Waiſenrichter Th. Bornhguſer in Waldshut; Prüfungs⸗ termin: Donnerſtag, 7. Juli. Aus dem Groſherjogthum. Karlörphe, 15. Maf. In der heutigen Sitzung des Bürgerausſchuſſes wurde der aus 3 Paragraphen beſtebende Dienſtvertrag mit Herrn Oberbürgermeiſter Schnetzler einſtimmig genehmigt, nachdem von mehreren Seiten aner⸗ kennende Worte über die Arbeitstraft und Aufopferungsfähig⸗ keit des genannten Herrn geſprochen worden waren. Nach dem Vertrage erhält der Oberbürgermeiſter ein Gehalt von 10,000 Mk. und behält die Dienſtwohnung, welche er bisher als Bürgermeiſter inne hatte. Bezüglich des Ruvegehalts und der wird der Oberbürgermeiſter nach den Beſtimmungen des badiſchen Beamtengeſetzes behandelt. Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Gr. Bad. Hof⸗ und National⸗Theater in Mannheim. Fromont junier und Nisler ſenior. Drama in 6 Aufzügen von A. Daudet und A. Belot. ⸗Welch herrliche Situation für einen fünften Akt!“ ruft der Schauſpieler Delobelle aus, als Sidonie, ihrem Gatlen entlaufen und zu jenem geeilt, ihm die Scenen ſchildert, wie ihr Gatte, Risler ſenior, ſie der Frau Fromont zu Füßen ſchleudert, gepackt von der Wuth der Verzweiflung und Scham über die bisher ſo ſehr geliebte Frau, deren kalte Gefall⸗ ſucht und Hang zur Verſchwendung, deren Neigung zum moraliſch Bedenklichen, kurz deren Kokottennatur den Bankerott über das alte Haus Fromont und das zerſtbrende Schickſal über das Glück ihres Mannes heraufbeſchwört. Dieſes zfünften Aktes“ oder vielmehr dieſer Effektſcenen wegen hat ſich Daudets Roman denn eine Zuſtutzung zu einem Drama gefallen laßſen müſſen, deſſen ſich Frau Charlotte Birchpfeiffer in die Stele hinein geſchämt haben würde. Wir ſehen von den willkürlichen Umgeſtaltungen, die eine untergeordnete Hand zeigen, ab: dieſem faden, jämmerlichen Schluß, bei dem der Bearbeiter die Lehre vergeſſen hat, die der Dichter ſelber in ſeinem Romane gib?:„Es iſt viel zu grauſam, das unerbittliche Leben! Und wenn es, um ein Weſen zu retten, zuweilen nur einer Kleinigkeit bedarf, ſo hütet es ſich doch, dieſe Kleinigkeit zu geben. Aus dieſem Grund ſind die wahren Romane immer ſo traurig!“ Der Bearbeiter bat dieſe Kleinigkeit ohne Gewiſſensbiß dem grauſamen Leben an die Hand gegeben und hat aus einem wahren Roman ein Uunwahres, läppiſches Bühnenſtück zurecht gelnetet. Und dieſer Frauz, der, im Roman eine einbeitlich gedachte Fiaur, ganz in den Hintergrund tritt und nur in der Phantaſie ſeines Bruders eine endlich tödtliche Rolle ſpielt— welch ein elender zw eſpältiger Burſch iſt er auf der Bühne. Er tritt als Rächer ſeines Bruders auf, fällt der Sidonie zum Opfer und läßt ſich trotzdem durch einen Th ater⸗ cbup, die Lüge der ihn liebenden Deſirse, retten Und durch dieſen Coup zerſtört der Beorbeiter den ganzen feinge⸗ zeichneten Charakter der Deſirse, die bei Daudet an Franzens Verrath ſtirbt. Und in ähnlicher Weiſe ſind alle anderen Perſonen des Romans, ſoweit ſie auf der Bühne erſcheinen, der Originalität verluſtig gegangen und zu Schatten ohne Saft und Kraft geworden, mit Ausnahme der Sidonie und des Risler. Hiex ſtand der Bearbeiter nun vor der Aufgabe: den Kern de⸗ er ulichen, die Entwicklung hr Sinken von Stufe zu ellen, wie alle ehrbare Liebe, alle N ltniſſe, der Einfluß guter Dirne veraf zlufe zu zeigen; dar; kacht geordneter Verhä Und edler Weſen nicht die Natur zu unterdrücken vermögen, ja, das Verderben dieſer im Keim ſchlechten Natur nur be⸗ ſchleunigen müſſen. Von einer ſolchen inneren Entwicklung verräth das Stück aber blutwenig; es iſt ein äußerliches Om⸗ ſchleppen der Handlung bis zu dem Glanzpunkt, den wir zu Anfang geſchildert haben, und dann ein Abwurſteln, das Einem übel und weh wird. Risler ſenior, der kindlich autmüthige, ſeiner jungen Frau blind vertrauende Gatte und Mann, die dankbare, abgearbeitete und in der Arbeit verſunkene Seele, dieſes Muſter nicht ſowohl eines Kaufmanns als ein“s kauf⸗ männiſch veranlagten Erfinders, dem trotzdem die Ehre der Firma höher ailt als die eigene, nicht ſowohl um dieſer ſelbſt willen, als um ſeiner Dankbarkeit gegen ſie, der er alles ver⸗ dankte, zu fröhnen— ein Mann, langſam im Nachdenken und trotzdem ſchnell in ſeinen Entſchlüſſen, als alles zuſammen⸗ zubrechen droht, ein wuchtiger deutſcher Charakter ſchweizeriſchen Schlages, eine originelie Perſönlichk it, ſo einfach gezeichnet er erſcheint, dieſen Risler ſtellte Sonnenthal auseinem Metall gegoſſen dar— ein Vorzug und ein Mangel. Auch ſolche Charaktere verlangen, wenn ſie äſthetiſch und pſychologiſch ganz befriedigen ſollen, gleich Glocken, denen man guten Klang geben will, eiue richtige Miſchung ibrer Beſtandtheile. Daß vertrauensſelige, gutmüthige Naturen, wenn ſie ſchwer verletzt werden, in ausbündigen Zorn perfallen, iſt eine allzu gewöbn⸗ liche Wahrnehmung, als daß ſie noch auf der Bühne beſonders intereſſiren könnte. Daß ſich ein ſolcher Charakter aus Dank⸗ barkeit nicht rächt, all ſeinen Schmerz, ſeine Wuth, ſeine Ehre in lauter Dankbarkeit erſtickt, iſt eine Inkonſequenz des Charakters, daß ein ſolcher Menſch ſich aber gar— nach der Verballhornung und der Intention des Bearbeiters— am Eude noch grober betrügen läßt als zuvor und nachber die Trümmer ſeines Lebenswracks vorausſichtlich wieder zuſam⸗ menflickt, das iſt eine abſtoßende Plattheit. Wird man der verborgenen Inkonſequenz des Charakters, die ihren eigent⸗ lichen poetiſchen und dramatiſchen Wertz und Reiz bildet, gar nicht gewahr, wie bei Sonnenthal, ſo entrinnt man dem Eindruck des Kindiſchen und Abgeſchmackten nicht. Wir weſſen wohl, daß Daudet ſagt:„Alle Aeußerungen dieſer naiven Natur hatten etwas Kindliches;“ aber was der Romancier ſagt, darf der dramatiſche Darſteller nur mit Vor⸗ bebalt binnehmen; dieſen Vorbehalt glaubten wir in Sonnenthals Spiel geſtern zu vermiſſen. Man rühmt an Sonnenthal das Feſthalten am Einfachen, die all'm Selt⸗ ſamen abholde Art, Menſchen zu charakteriſiren. Tauſend andere würden in der That kläglich in die nüchternſte Mittel⸗ mäßiakeit verfallen, wenn ſie den Risler ſo einfach aufgefaßt darſtellen wollten. Aber dies iſt das Zeichen des großen Künſtlers: das Simple zu ergreifender Erſchemnung zu bringen, ohne irgendwie die tief erwogene Technik zu verrathen, irgendwo zum Uebertriebenen zu neigen. Der Menſch ſpricht zum Menſchen. Wie viel das beſagen will, lehren mit einigen Ausnahmen unſre heimiſchen Kräfte nur allzu oft,— wir meinen, ſie lehren es nicht und laſſen den Schauſpieler ſprechen. Die Bühne iſt, ſo ſcheint es oft, nicht ihre Welt und darum veraißt die Welt nie, daß jene auf der Bühne weilen. Man darf freilich bei ſolch einem dem Spielplan nicht ein⸗ verleibten Stücke keinen ſtrengen Maßſtab an die heimiſchen Kräfte legen. Auch verlangt ein Künſtler wie Sonnenthal ſein eigenes Zuſammenſpiel, in dem er leibt und lebt. Das iſt ja der Nautheil des Gaſtſpielgebens, daß man vom ganzen Rönnen eines großen Akteurs doch nur eine unzulängliche, meiſt ins Verzerrte fallende Anſchauung bekommt und daß es de Mitwirkenden zum Theil befremdet. Indeſſen iſt das un⸗ vermeidlich und man muß das Mögliche dankbar hinnehmen. In feiner unſcheindarer Steigerung füyrte Sonnenthal ſeine Rolle durch, mit einer Zurückhaltung, die den Laien zuerſt langweilen mochte, bis die großen Ausbrüche der Veldenſchaft den Beifallsſturm entfeſſelten. Vielleicht gab er ſich etwas zu alt. Welch eine Natürlichkeit aber, oder beſſer— in einem Gleichniß aus der Malerei läßt ſichs deutlicher ſagen— welche Farbengebung, die ſo derechnet in ibren Wirkungen iſt, daß ſie als höchſte Natur er⸗ ſcheint! Etwas Akademiſches iſt freilich unverkennbar, aber das liegt an der Schule, in welcher Sonnenthal ein Meiſter iſt. Nächſt ſeinem Risler feſſelte Sidonie, von Fräulein v. Legrenzi gegeben, das Intereſſe. Wie Daudet ihre Seele ſchildert, in dem koſtlichen Bilde, ſo verſuchte Frl. v. Legrenzi ſie darzuſtellen.„Eine mit kindiſchen Nipp⸗ ſachen beladene Etassre: kleine nichtsſagende Spielereien aus chineſiſchem Porzellan,... Schäfer und Schäferinnen, die einander gegenüber ſtanden und ſich kalte, blitzende Porzellan⸗ blicke zuwarfen: dieſe Etagere war Sidoniens Seele und ihre immer alltäglichen, eitlen, kleinlichen, inhaltsloſen Ge⸗ danken glichen dieſem albernen Tand. Wahrlich, bätte Risler im Zorne dies Köpfchen zerſchmettert, ſo würde man ſtatt des Hirns eine Unmenge ſolchen Tands haben auf den Boden rollen ſehen.“ Aber auch bosbaft und eigenfinnig iſt ſie und izr Herz iſt in niedrigen Trieben befangen. Die eigentliche Hauptſache, die Entwicklung dieſer Frau vom Mädchen zur Kokotte, war nur angedeutet. Die Geſtalt kann in der Begrhbeitung nicht befriedigen. Herzlos, eitel, oberflächlich und verführeriſch ſtellte Irl. v. Vegrenzi ſie unter ausgiebiger Enkfaltung prächtiger und kennzeichnender Tolletten und eines zum Beifall reizenden Spieles dar. Aber es hätte doch ſo mancher einzelne Zus beſſer gelingen können! Fräulein v. Dierkes konnte ibre Vorzüge als erſte, vornehme, tief ange⸗ legte Frau Fromont nicht recht aeltend machen. Die Unge⸗ ſchicklichkeit des Bearbeiters iſt zu groß, Herr Neumann olgte genau der Tharakteriſtil des Delobelle im Roman, er⸗ chien aber nicht ſelten in ſeiner ſchwierigen Partie allzu über⸗ trieben. Auch verſtand man ihn ſtellenweis gar nicht, Herr Jacobi gab den Buchhalter in maßvoller Natürlichkeit, aber ohne Origipalität. Die Inſcenirung war im Ganzen gut, das Haus ſo beſetzt, daß auch im Orcheſter Sitze aufgeſchlagen werden mußten.— Sonnenthal tritt heute, Sonntag, noch als Wallenſtein auf. Dr. Richard Hamel. Spielplan des Großh. Badiſchen Hof⸗ und Natio⸗ naltheaters in Maunnheim vom 165. Mai bis 24. Mai. Sonntag, 15.:(Auß. Abonn. Vorr. 4)„Wallenſteins Tod“, Wallenſtein: Herr Adolf Sonnenthal. Montag, 16.;(4) „Doktor Klaus“. Dienſtag, 17,:(B) Unter Leitung des Hof⸗ kapellmeiſters Herr Huad Röbr:„Die Walkürer. Mitt⸗ woch, 18:(A)„Der Winkelſchreiber“. Hlerauf:„Cavalleria rusticana“. Ponnerſtag, 19.:(8)„Die Schule der Frauen“. Ficha 20.:()„Hans Heilins“, Sonntag, 22.:(5) Zu ichard Wagners Geburts tag:„Lohengrin“, Montag, 28.: (B)„Robert und Bertram“. Dienſtag, 24.:(4) Zum erſten Male:„FJaßquel“. Schwank in drei Akten von Wilhelm Baſſermann. Mannheimer Aunſtverein. Unter den neu ausgeſtellten Gemälden dürften vor Allem eine Anzahl Arbeiten aus dem Nachlaſſe zweier kürzlich in München verſtorbenen Künſtler eingehenderer Beachtung werth ſein. Es ſind dies zwei weibliche Bilduſſe von Prof W. Hray und eine Reihe kleinerer Landſchaften von H. Voß⸗ verg. Von erſtgenanntem Käuſtler haben wir bereits eine Kreid⸗zeichnung(„Selig entſchlafen“) vor Kurzem beſprochen, die ſich auch auch jetzt noch auf der Ausſtellung befindet. Doch laſſen die beiden neu hinzugekommenen Bildniſſe die Kunſt Kray's noch von höherer Bedeutung erſcheinen. Be⸗ ſonders das eine dieſer in Oelfarben ausgeführten Gemälde, ein Bildniß des„Aennchen von Tharau“, gehbrt gewiß zu dem Beſten, was Kray überbaupt geſchaffen hat. Sowohl hinſichtlich der Auffaffung, die Aumuth und ſcharfe Charak⸗ teriſtik vereinigt, wie in Bezug auf die flotte Technik und das fein gewählte Colorit gebührt dem Bilde rückhaltloſe Anerkennung. Doch darf auch das andere Bildniß deſſelben Malers, das eine Römerin darſtellt, als ein charakteriſtiſch tiefs Werk bezeichnet werden. Die Gemälde aus dem Nach⸗ laſſe H Voßberg's(bekanntlich eines der beſten Schüler Prof. W. Schirmer's) gehbren dem Gebiete der Landſchaft zu. Sie ſind in älterer Weiſe in kräftigen, tiefen, geſöttigten Farben gehalten und wenn ſie auch vom Künſtler meiſt nur als Slisze behandelt wurden, doch ihrer Stimmung nach voll wirkend. Wir weiſen beſonders guf die vorzügliche Land⸗ ſchaft„Ein Gebirgsweg“, die ebenſo natürlich wie eigenartig poeſtevoll aufgefaßte Anſicht des„Gardaſees“ und eine in ungekünſtelten ſchönen Linien gezeichnete und in gewandter, lockerer Technik gemalte„Baumaruppe am Starnberger See“ hin. Doch bat auch jede der übrigen Arbeiten Voßberg's, ſo klein ſie auch ſein mag, ihre feſſelnde Eigenart. Von den außer dieſen Nachlaßwerken neueingeſendeten Gemälden ſei beute noch auf ein von anerkennenswertbem Fleiß und Ge⸗ ſchick zeugendes Portrait von R. Dold(Mannheim) und auf ein in Paſtellfarben ausgeführtes Damenbilbniß von Frieda Menshauſen(Caſſel) aufmerkſam gemacht, welch' fetzteres Bild alles, was wir kürzlich üb r die bedeutende Kunſt dieſer Malerin zu ſagen Gelegenheit nahmen, nur von Neuem rechtfertigen kann. oe. Mannheimer Produktenbörſe vom 14. Mati. Weizen per Mai 18.75, Juli 19.15, November 19.15; Rogaen Mai 19.00, Juli 18.80, November 17.00; Hafer Mai 18 50, Juli 14.15, November 14.00; Mais Mai 11.80, Juli 11.80, November 12.00 M. Tendenz: feſter. In Folge böheren Amerikas und aunhaltend trockenem Wetter war die Tendenz etwas feſter bei geringen Umſätzen. Nationalliberale 2. artei. Abtheilung III: Verein jugendlicher Mitglieder. Einladung. Zu einer Verſammlung obigen Vereines laden wir unſere Mit⸗ M glieder auf 39069 Montag, den 16. Mai, Abends 8½ Uhr(M. E..) in die Gambrinushalle, U 1, 2, 2. Stock, freundlichſt ein. Tagesordnung: 1) Beantwortung der tauden aus dem Briefkaſten. 2) deit en. Mannheim, 12. Mai 1892. Abtheilung III: Der Vorſtand. Ludwigshafen a/Rh. Wirthſchafts⸗Eröffnung. Meinen Bekannten und Gönnern, ſowie der verehrlichen Nach⸗ barſchaft zur gefälligen Kenntniß, daß ich unterm Heutigen die neu⸗ veſtaurirte 39204 „Wirthschaft zum Engel“ eröffnet habe. Mein Beſtreben wird ſein, meine 1 Gäſte 185 warme u. kalte Speiſen, dur reingehaltene Weine ſowie vor⸗ 1 5 Bier aus der Aktien⸗ rauerei Ludwigshafen im vollen Maaße zu befriedigen. i t entgegen Einem hochgeneigten Beſuche ſieht en 5 actunzsveuſ Jos. Kritzer. NB. Franzöſiſches Billard, Kaffee, Bier vom Faß. ̃ Zur Eröffnung: dGrosses Konzert ausgeführt von der Kapelle Scholz. Damen u. Kinderblouſen Morgenjacken, wriſte,& farbige Röcke 35101 empfilehlt J. J. Quilling, Parabeplah. sesse888 ur geſl. Beachtung! 8 Striekarbeiten +. werden ſolid u. billig ausgeführt von der Maſchinenſtrickerei*1 Lina Schweizer, K 3, 4, 2. Tr.& Kirchen⸗Anſagen. Katholiſche Gemeinde. Jeſuitenkirche. 4. Sonntag nach Oſtern, 12. Mal. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Zweiter Gottesdienſt. ½10 Uhr Hauptgottes⸗ dienſt.(Predigt u. Amt). 11 Uhr Meſſe. 2 Uhr Chriſtenlehre. ½8 Ubr Vesper. ½8 Uhr Maiandacht mit Predigt. Schulkirche. Sonntiag. 9 Uhr Kindergottesdienſt. Nathol. Bürgerhoſpital. Sonntag. 8 Uhr Singmeſſe. 4 Uhr Abendandacht. Untere kath. Pfarrrei. Sonntag. 6 Uhr Frühmeſſe. 8sUhr Singmeſſe mit Piedigt. ½10 Uhr Amt mit Prebigt. 11 Uhr hl. Meſſe. ½2 Uhr Chriſtenlehre für die Knaben der 2 letzten Jahrgänge. ½3 Uhr Vesper. Laurentiuskirche. Sonntag. 6 Uhr Beicht. 7 Uhr Früh⸗ meſſe. ½9 Uhr Uhr Singmeſſe für die Schulkinder. /½10 Uhr Prebigt und Amt. 11 Uhr Chriſtenlehre für Mädchen. 2 Uhr Chriſtenlehre für Knaben. ½3 Uhr Vesper. ½8 Uhr Maiandacht. Thereſienhanskapelle, T 5, 8. Sonntag, 15. Mai, Abends 5 Uhr Predigt und Andacht für Dienſtboten. Aander Todes-Anzeige. Freunden u. Bekannten gebe ich hiermit die Trauer⸗ kunde, daß mein innigſtgeliebter Vater Jeen Adolk beetken. Großh. Gerichtsnotar a. D. von ſeinem langen Leiden geſtern früh durch einen ſanften Tob erlöſt wurde. 89200 Um ſtille Theilnahme bittet Der ktranernde John Hellmut Deetken. Sulzbach a/ Bergſtr., 14. Mai 1892. Die Beerdiaung findet am 15. Mai, Vorm. ½10 Uhr in Helpelberg von dem geademiſchen Krankenhaufe 5 Zaus ſtatt. — ee 1¹——5 e 2 Garnirte und ungarnirte Hüte in größter Auswahl. Brautkränze und Schleier. Bekannt billigſte Preiſe. ushehnezt uoa Buvoön; Frͤbjabhr⸗— Sonmer- Treislile der Firma P. Guttmann, Munnhein S1, OS. Breiteſtraße. S 1, O. Abtheilung für Damen⸗ und Kinderwäſche. Damenhemden Damenheſer 14 aus Elſäſſer Madapolams , ver St. 85 Pf.,.10,.25, Damenhemden aus deſtem N Elſ. Renforces mit Handſtick. u. Feſtons p. St..90,.25, 1 5 4 M. amenjacken in Piquets u., eee Satins m. Stickerei u. Feſtons 8 0 3 R..80,.25 bis p. St..10,.45 bis 3 M. 8 6 M. Abtbeunng für aindersdlusfiattungen Erſtlingshemden per Stück 17, 20, 28 Pfg. Jacken per Stück 35, 40 und 50 Pf. Steckkiſſen in weiß u. farbig, per St. 1,25,—5 M. 2 in weiß u. farbig, per St. M..75, —6 M Gummieinlagen, Steppdecken, Wickelbänder ꝛc. Mädchenhemden für das Alter von—12 Jahren mit Spitzen u. Stickereien, per St. 38 Pf. bis M..20. 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Daub, 1 5, 14 und die Fabrik K 3, 2. 36028 i. 9 Kilwa( Kilwa(Deutſe Poſt⸗ n bis ſtpackete id die Beſtellung von Im Verkehr mit der neuen Poſtagentur kommen die Portotagen des Weltpoſtvereins zur Anwendung. In Deutſchland werden erhoben für frankirte Briefe 20 Pfg. für je 15 g, für unfrankirte Briefe 40 Pfg. für je 15 g, für Poſtkarten 10 Pfg., für Poſtkarten mit Ant⸗ wort 20 Pfg., für Druckſachen, Waarenproben u. Geſchäftspapiere 5 Pfg. für je 50 g, mindeſtens je⸗ doch 10 Pfg. für Waarenproben, und 20 Pfg. für Geſchäftspapiere, an Einſchreibgebühr 20 Pfg. Der Austauſch von Poſtpacketen bis 5 kg. erfolgt auf dem Wege über Hamburg, von ſolchen bis 3 kg auf dem Wege über Neapel mittels der Reichs⸗Poſtdampfer der deutſchen Oſtafrikalinie. Das vom Abſender im Voraus zu ent⸗ richtende Porto für ein Poſtpacket beträgt auf beiden Wegen 3 M. 20 Pfg. Die Zeitungsgebühr beträgt 60 Pfg. vierteljährlich für jede Wochenausgabe. 39181 Ueber das Weitere ertheilen die Poſtanſtalten guf Verlangen Auskunft. Berlin., 5. Mai 1892. Reichs⸗Poſtamt, Abtheilung I. Sachſe. — Hekanntmachung. Die Dienſtbücher der Schiffsmannſchaften betr. 39131 132) Rr. 47928. Unter Hin⸗ weiſung auf Ziff. 4 B. des Schluß⸗ protokolls zur revidirten Rhein⸗ ſchifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 und auf 88 8 bis 15 der VB.O. des Handelsminiſteriums vom 16. September 1869, die Rheinſchifferpatente u. die Dienſt⸗ bücher der Schiffsmannſchaften betreffend(Geſ.⸗ u..⸗Bl. S. 351), machen wir die Führer der deut⸗ ſchen Rheinſchiffe und die darauf beſchäftigten Mannſchaften auf Folgendes aufmerkſam. 1. Wer auf einem deutſchen Ahelnſchehe oder auf einem den Rhein befahrenden Schiffe eines Nebenfluſſes des Rheins als Lehrling, Schiffsjunge, Schiffs⸗ eſelle, 70 cge Schiffs⸗ echt, Heizer, Matroſe oder Boots⸗ mann in ein feſtes Dienſtverhälk⸗ niß tritt, muß mit einem Dienſt⸗ buche verſehen ſein, gleichviel ob er einem deutſchen Staate oder dem Auslande augehört. 2. Die Dienſtbücher werden nach dem vom vormaligen Handels⸗ miniſterium vorgeſchriebenen Muſter durch das Bezirksamt, in deſſen Bezirk der Nachſuchende ſeinen Wohnſitz hat oder zum Zwecke des Dienſteintritts auf einem deutſchen Schiffe ſeinen Aufenthalt nimmt, ausgeſtellt. Dabei haben ſich badiſche Staats⸗ angehörige durch einen Bericht des Gemeinde⸗(Stadt⸗)raths ihres Wohnſitzes oder Aufenthaltsorts, Angehörige anderer deutſchen Stagten und Reichsausländer durch Vorlage ſonſtiger genügen⸗ der Legitimationen dem Bezirks⸗ amt über ihre Perſon auszuweiſen. 3. Der Inhaber des Dienſtbuches iſt verpflichtet, dasſelbe während der Dauer des Dienſtverhältniſſes ſtets bei ſich zu führen. 4. Den Schiffsführern iſt es verboten, Schiffsmannſchaften (vergl. oben Ziff. 1) ohne das vor⸗ geſchriebene Dienſtbuch in Dienſt zu nehmen. Auch haben die Schiffsführer darüber eine Auf⸗ ſicht zu führen, daß alle zur Schiffs⸗ mannſchaft gehörigen Perſonen fortdguernd mit dem Dienſtbuche verſehen ſind. Wer mit einem von der zu⸗ ſtändigen, Preußiſchen, Bayriſchen, eſſiſchen od. Elſaß⸗Lothringiſchen Behörde ausgefertigten Dienſtbuch verſehen i braucht ein Dienſt⸗ buch bei der badiſchen Behörde nicht zu löſen. 5. Der Schiffsführer 5 bei der Annahme des Schiffmanns den Tag des Dienſteintritts, beim Ausſcheiden aus dem Dienſtver⸗ Nallt den Tag des Dienſtaus⸗ itts in dem Dienſtbuche zu ver⸗ merken und auf Verlangen des Austretenden auch im Führungs⸗ zeugniß einzutragen. 6. Auf Antrag des Schiff anns hat die Ortspolizeibehörde( Bürger⸗ meiſter, bezw. in Mannheim und Heidelberg das Bezirksamt) die Eintragungen in das Dienſtbuch u. das ausgeſtellte Zeugniß koſten⸗ und ſtempelfrei zu beglaubigen. 7. Schiffsführer und Schiffs⸗ mannſchaften, welche dieſen Vor⸗ ſchriften zuwiderhandeln, werden nach§ 149 des Polizeiſtrafgeſetz⸗ buchs mit Geld bis zu 10 M. und im Unvermögensfalle mit ent⸗ ſprechender Haft beſtraft. Mannheim, 10. Mai 1892. Großh. Bezirksamt: Wild. Bekleidungs-Akademie Frankfurt Sealie nel ranst. Ste 7 5 0 0 Direct. Martens. 85464 Fonſirmandenſcheine, Bilder, Spiegel u. Brautkräuze bolfd und billig einge⸗ t Sel 37936 Karl Appel, Glaſerei, H 4, 9, Bekanntmachung. Ernennung der Bezirksrathsmitglieder für den Amtsbezirk Mannheim betreffend. (133) No. 49,683. Auf Grund der Vorſchlagsliſte der Kreisver⸗ ſammlung und in Gemäßheit des§ 2 des Verwaltungsgeſetzes vom 5. October 1863(in der Faſſung bes Geſetzes vom 1. März 1884), ſowie des er Verordnung über Ernennung der Bezirksräthe 1 4 wurden mit Entſchließung Gr. Miniſteriums des 29. April d. J. No. 10,611 als Bezirksräfhe für den annheim auf die Dauer vom 1. April 1892 bis dahin 39203 vatmann C. A. Egelhaaf in Mannheim Sattler Adam Aulbach in Mannheim Fabrikant Franz Agricola in Ladenburg Georg Ludwig Ort, Val. Sohn in Neckarau. Rathſchreiber Karl Ewald in Sandhofen. Auf Grund des§ 9 des Verwaltungsgeſetzes und 8 1 der Voll⸗ wurde der Amtsbezirk in folgender Weiſe unter die einzelnen Mit⸗ glieder des Bezirksraths zu vorzugsweiſer Thätigkeit vertheilt: A. Stadt Mannheim. 1. Diſtrikt: Lit. A, B, C, u. D dem Herrn Bezirksrath Scharpinet. 5 15„ E, F, G, H, u. K dem Herrn Ludwig. 8. 5„., M, N, O mit Schwetzingergärten und Lindenhof dem Herrn Bezirksrath Traumann. 4. 6„., Q, R, 8, T und U dem Herrn Bezirksrath Aulbach. 5.—„ 2 und die übrige Gemarkung dem Herrn Bezirks⸗ rath Egelhaaf. B. Landbezirk: 6. Diſtrikt: Neckarau dem Herrn Bezirksrath Orth in Neckarau. +2 10 Sandhofen, Käferthal, Schaarhof dem Herrn Bezirks⸗ rath Ewald in Sandhofen. 8. 7 Feudenheim, Ladenburg, Wallſtadt dem Herrn Bezirks⸗ rath Agricola in Ladenburg. 9. 5 Schriesheim, Neckarhauſen, Ilvesheim dem Herrn Be⸗ zirksrath Bauer in Schriesheim. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Mannheim, den 12. Mai 1892. Großh. Bezirksamt. Frhr. Rüdt. Bekanntmachung. Die Schloßgarten⸗Ordnung betr. Nr. 46298. Nachſtehend bringen wir die Beſtimmungen der ortspolizeilichen Vorſchrift vom 27. April 1887„die Schloßgarten⸗ Ordnung betreffend“ mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß Zuwiderhandlungen gemäߧ 3681.⸗St.⸗G.⸗B.,§ 121 und 129.⸗St.⸗G.⸗B. an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft werden. Mannheim, 4. Mai 1892. Großh. Bezirksamt Dr. Fuchs. Die Schloßgarten⸗Ordnung betreffend. Nr. 23,329. Mit Zuſtimmung der General⸗Intendanz der Großh. Civilliſte und des hieſigen Stadtraths wird unter Auf⸗ hebung der ortspoltzeilichen Vorſchrift vom 23. Mai 1881 nach⸗ folgende, vom Großh. Herrn Landeskommiſſär für vollziehbar erklärte Schloßgarten⸗Ordnung als ortspolizeiliche Vorſchrift erlaſſen, 1 Das Betreten von Raſenplätzen, Raſeneinfaſſungen und Pflan⸗ zungen iſt unterſagt, ebenſo das Ueberſteigen von Einfaſſungen und das Niederſetzen auf dieſelben. Ebenſo iſt das Beſteigen der Bäume verboten. 2 Es iſt verboten, Pflanzen, Zweige, Blüthen, Früchte ꝛc. ab⸗ zubrechen. 8 3. Es iſt verboten, Bänke von ihren Plätzen zu verſtellen, ſolche zu beſchädigen oder zu beſchmutzen, ferner Wege, Raſenplätze, Pflanzungen zu verunreinigen, auf dieſelben, ſowie auf die Bänke ſich zu legen oder Papier umherzuwerfen. 4. Auf den Fahrwegen dürfen Feldſtühle und Kinderwägelchen nicht aufgeſtellt werden. Auf den Kinderſpielplätzen iſt deren dadurch nicht geſtört wird. Insbeſondere dürfen daſelbſt Stühle und Kinderwägelchen nicht vor Sitzbänken geſtellt werden. 5 Es iſt verboten, im Schloßgarten Vögel zu fangen oder Vogelneſter auszuheben. § 6. Kindern iſt der Beſuch des Schloßgartens nur unter Aufſicht Erwachſener geſtattet. Die Benützung der für Erwachſene vorbehaltenen Bänke iſt Kindern in Begleſtung von Kindermädchen, ſowie dieſen ſelbſt als Begleiterinnen unterſagt. Wurfſpiele und das Werfen 155 Steinen ſind verboten. Genußmittel, Blumen oder andere Handelsgegenſtände dürfen nur im Einverſtändniß mit der Gartenbehörde, mit polizeilicher Erlaubniß feilgeboten werden. 8 8. Es iſt verboten: Koffer und Kiſten, große Körbe, Säcke, Holz und dergleichen raumſperrende Gegenſtände durch den Schloßgarten zu tragen oder auf Karren zu fahren. Eine Ausnahme findet nur ſtatt auf den Landſtraßen und bezüglich des Tragens von Gegenſtänden auf dem von der Rhein⸗ luſt gegen die Sternwarte nach dem Quadrat B führenden breiten Weg. §8 9. Das Fahren mit leichterem Fuhrwerk, das Reiten, auch das Fahren mit Velocſpeden im Schloßgarten iſt nur auf den durch denſelben führenden Fahrſtraßen, zu welchen der in§s bezeichnete Weg nicht gehört, ſowie das Reiten auch auf den beſonderen Reitwegen geſtattet. § 10. Das Fahren mit ſchwerem Fuhrwerk, wozu auch unbeladene Rollwagen, Bierwagen und ſog. Pritſchenwagen gehören, ſowie das Viehtreiben iſt nur auf der von der Rheinbrücke zur Ring⸗ ſtraße führenden Landſtraße geſtattet. 11 Auf der Strecke des Fahrwegs, der bei der früheren Militär⸗ ſchwimmanſtalt am Bahnübergang nach der Steſanienpromenade bis zur Stabtgrabenbrücke führt, darf nur im Schritt gefahren und geritten werden. § 12. Sämmtlichen Fuhrwerken iſt verboten, durch die beiden Eiſen⸗ aahndurchläſſe im Schloßgarten auf dem Wege gegen das Schwimm⸗ bad anders als im Schritt zu fahren. § 18. Die Durchfahrt durch das weſtliche Schloßportal iſt nur den Trambahnwagen geſtattet; für die übrigen mit Ausnahme der nach und von dem Ballhauſe fahrenden Wagen iſt der öſtliche Durchgang beſtimmk. 39130 felechestaſangswete feceberg Der allgemeinen Benützung übergeben 23. Dezbr. 1891. Betrieb in der Hand der ſtädtiſchen Verwaltung. Wegen polizeilichen Vor⸗ ſchriften, Taxordnung und Formularen wollen ſich ſtädtiſche Behörden und Pripate an die Friedhof⸗Commiſſion, die Vereine für Feuer⸗ beſtattung an die freie Vereinigung hier(Adr. Stadtrath Leimbach) wenden. 32157 Seneral⸗Anzeiger. zugsverordnung Gr. Miniſteriums des Innern vom 20. Auguſt 1864 ſt Aufſtellung geſtattet, auf den Gehwegen nur, inſoweit der Verkehr 2 Bekanntmachung. Den Omnibusbetrieb in der Stadt Mannheim betr. 5 (132) No. 40,566. Nachſtehend bringen wir die ortspolizeiliche Vorſchrift im obigen Betreffe zur öffentlichen Kenntniß. 39040 Auf Grund der 88 37, 70, 148 Ziff. 8.⸗Ordg.§ 61, 114 Ziff. 1 ..⸗Ordg hiezu,§ 866 Ziff. 10.⸗St.⸗G.⸗B und§ 134a.⸗Str.⸗G.⸗B. wird mit Zuſtimmung des Stadtraths und nach Genehmigung des Gr. Herrn Landescommiſſärs für die Gemarkung Mannheim orts⸗ polizeilich vorgeſchrieben: 81 Wer Omnibusfahrzeuge zum allgemeinen Gebrauche für be⸗ ſtimmte Linien in Betrieb ſetzen will, muß hiezu die polizeiliche Er⸗ laubniß einholen. Dieſe wird ſtets nur in widerruflicher Weiſe und nach Anhörung des Stadtraths 05 nur dann ertheilt, wenn ein Bedürfniß des Publikums obwaltet, und wenn nach der Be⸗ ſchaffenheit der zu befahrenden Straßen und Plätze, ſowie mit Rück⸗ icht auf den ſchon beſtehenden Fuhrwerksverkehr in denſelben das geſährlich an Befahren der Linie mit dieſen Fahrzeugen nicht für gefährlich oder verkehrſtörend zu erachten iſt. 2 „Die Erlaubniß wird nur unter genauer Bezeichnung der zu be⸗ fahrenden Straßen und der Halteplätze, der Taxen und der Dauer des täglichen Betriebes(Fahrplan), ſowie der Zahl der zur Be⸗ nützung kommenden Wagen ertheilt. 3 Jeder Wagen muß verſehen ſein mit: a, einer Zugleine oder ähnlichen Vorrichtung, mittelſt welcher ein Signalverkehr zwiſchen dem Schaffner bezw. Publikum und dem Kutſcher ſtattfinden kann; 5 b. einer kräftig wirkenden Bremsvorrichtung, welche leicht und ſicher gehandhabt werden kann; o. mit 2 Laternen(je einer an der Vorder⸗ und Rückſeite), welche gleichzeitig den inneren Wagenraum zur Nachtzeit genügend 1 „Jeder Wagen muß, bevor er in Betrieb geſetzt wird, einer poli⸗ Fzeilichen Beſichtigung unterzogen werden, die ſich beſonders auf die Bauart und Einrichtung(namentlich Zahl und Vertheilung der Plätze), ſowie die Beſpannung des Wagens zu erſtrecken hat. Die Wagen ſind federzeit nach Beſchaffenheit und Ausſehen, in gutem, auch reinem Stand zu halten und werden jeweils in der erſten Häfte der Monate Maf und Oktober einer polizeilichen Be⸗ ſichtigung unterzogen.(Vergl.§ 37 der Droſchkenordnung). Die zur Verwendung gelangenden Pferde müſſen vollkommen dienſttauglich, dürfen insbeſondere nicht mit anſteckenden Krankheiten und äußeren Schäden behaftet, nicht bösartig oder abgetrieben ſein. Die Geſchirre müſſen dauerhaft und zweckmäßig, ſauber und gut erhalten ſein. 8 5. Kutſcher und Schaffner müſſen ſich vor ihrer Indienſtſtellung von dem Bezirksamt einen Fahrſchein erwirken, der nur an ſolche Perſonen ertheilt wird, welche mindeſtens 18 Jahre alt, gut beleu⸗ mundet und nicht mit auffälligen körperlichen Gebrechen zehaftet ſind. Kutſcher haben überdies nachzuweiſen, daß ſie des Fahrens und der Behandlung der Pferde kundig ſind. 8 Jeder Bedienſtete muß eine beſtimmte Nummer haben, die im Dienſte vorne an der in einer Mütze beſtehenden gaheſchein an zu tragen iſt; desgleichen iſt im Dienſte ſtets der Fahrſchein mitzu⸗ führen, ſowie ein Signalhorn, deſſen Beſchaffenheit polizeilicher Ge⸗ nehmigung unterliegt. Führt der Unternehmer eine beſtimmte Dienſtkleidung ein, ſo 6 dieſe dem Bezirksamte zu bezeichnen und von den Kutſchern und chaffnern im Dienſte zu tragen. § 6. Kutſcher und haben während des Dienſtes dieſem ihre volle Aufmerkſamkeit zu widmen, die ſtraßen⸗ und fahrpolizei⸗ lichen Beſtimmungen zu bebbachten und die nöthigen Zeichen durch die Signalhörner zu geben; im Weiſen dürfen 5 nicht rauchen. Den auf den Betrieb een Weiſungen der Polizeibedienſteten iſt unweigerlich Folge zu leiſten. „Die Bedienſteten haben auf genaue Befolgung der in dieſer Vor⸗ ſchrift für das Verhalten des Publikums gegebenen Beſtimmungen ſ ſehen, ben aber jederzeit anſtändig und höflich gegen das Pub⸗ ikum zu benehmen. 85 ahrpreiſe 72 Der Betrieb 11 feſt ſich va dem Fahrplan; die Fahrplan und Tarif unterliegen der werden durch Tarif feſtgeſetzt. Genehmigung des Bezirksamtes. .8. 1 0 nach dem Eintreffen des Omnibus an den Endpunkten der Linie hat der en denſelben genau zu unterſuchen und etwa ee ee Gegenſtände, den betreffenden Fahrgäſten— wenn noch anweſend— ſogleich zu behändigen, andernfalls binnen 4 Stunden auf dem Polizeibüreau abzugeben. 89. 8 ſchnellerer Gangart als in kurzem Trab zu fahren, iſt unterſagt. 8 10. Die Pfeifenſe gaben das Fahrgeld beim 1 7 zu entrichten, Singen, Pfeifen und Lärmen im Omnibus iſt ihnen unterſagt. 11 Perſonen, welche an einer ſichtlichen, eckelerregenden Krankheit leiden, ſowie Betrunkene oder ſolche, welche durch ihr unreinliches Aeußern die Mitfahrenden beläſtigen, dürfen nicht aufgenommen werden, und 12 von dem Kutſcher oder Schaffner event. ſofort wieder zu ent ernen, ohne daß dieſelben im Falle eigenen Verſchul⸗ dens däs etwa bereits bezahlte zurückverlangen können. Hunde und andere Thiere dürfen in den Wagen nicht mitge⸗ nommen werden, ebenſowenig Gepäck, das durch en Umfang, üblen Geruch oder ſchrengicg Beſchaffendeit den Fahrgäſten läſtig werden könnte. Gelgdene Gewehre ſind vom Transport gänzlich ausgeſchloſſen. 8 13. Bedienſtete, welche ſich trotz Beſtrafung und Berwarnung fort⸗ 5— gegen dieſe Vorſchrift verfehlen, können von der weiteren erwendung beim Omnibusbetriebe ausgeſchloſſen werden. § 14. Dem Unternehmer kann die ertheilte Erlaubniß insbeſondere dann wieder entzogen werden, wenn er trotz Verwarnung, Bei⸗ ſtrafung und Androhung der Erlaubniß⸗Entziehung der Genehmi⸗ gungsbedingungen, oder den Beſtimmungen dieſer Vorſchrift ent⸗ gegen handelt. § 15. Zuwiderhandlungen werden an Geld bis zu 1590 Mk. oder mit Haft beſtraft. Mannheim, den 21. April 1892. Großherzogliches Bezirksamt: (gez.) Dr. Fuchs. Nr. 15107. Dies bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, den 6. Maf 1892. N 0 5 Stadtrath: Bräunig. Winterer. Bau⸗ und Kunſtſchloſſerei. Die zur Konkursmaſſe der Peter Sipf'ſchen Bau⸗ u. Kunſt⸗ ſchloſſerei gehörigen Maſchinen u. Vorräthe laſſe ich am 16. u. 17. Mai er., Vorm. 9½ Uhr beginnend im Fabrikgebäude Weſerſtr. 13 in Bockenheim öffent⸗ lich und meiſtbietend verſteigern. Es kommen insbeſondere zur Verſteigerung: eine ſtehende Locomobile von 10 Pferdekraft(aus der Fabrik von Pokorſey& Wittekind), erſt kurze Zeit im Betrieb, eine Dynamomaſchine ſür 20 Glüblampen nebſt geſammter In⸗ ſtallation einſchließlich 2 Bogenlampen(aus der Fabrit von Pokorny & Wittekind), Drehbänke, Bohrmaſchinen, eine Hobelmaſchine für 1 Meter Länge, Schmiedewerkzeug, vollſtändige Handwerkszeuge, 1 Pritſchenwagen, größere Parthien Eiſen, Stahl, Holz⸗ u. 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In Folge richterlicher Verfügung wird den Wilhelm Beutel Wittwe Eliſe geb. Götz und Kindern hier am 38918 Montag, den 4 Juni 1892. Nachmittags 2½ uhr im Rathhauſe dahier nachbe⸗ ſchriebene Liegenſchaft öffentlich verſteigert, wobei der endgiltige 80 chlag erfolgt, wenn der chätzungspreis oder mehr ge⸗ boten wird: Das Wohnhaus dahier Literg G 4, 6 ſammt Hinterbauten und liegenſchaftlicher Zubehör neben evang. Kirchen⸗ und Almoſenfond und Daniel 10 tax. zu 32 000 M. Zweiunddreißigtanfend Mark. Mannheim, den 7. Mai 1892. Großh. Notar: Weihrauch. Hrgeuscafle Aergeigerung. Samſtag, den 21. Mal d. Js., Vormittags 11 Uhr laſſen die Erben der Landwirth Philipp Weidner Ehefrau Katha⸗ rina geb. Haas von hier der Realtheilung wegen ihre unten näher beſchriebene Liegenſchaft im Rathhaus dahier öffentlich noch⸗ mals verſteigern und erfolgt der Zuſchlag, wenn der Schätzungs⸗ preis auch nicht erreicht wird, jedoch vorbehaltlich der obervor⸗ mundſchaſtlichen enehmigung als Lagerbuch Nr. 458: 8 8 60 qm Hofraite und 1 4 54 qm Haus⸗ garten im Ortsetter, Ludwigsthal dahier gelegen, neben Wilhelm Schuhmann und Adam Ringels⸗ pacher Wwe; auf der Hoffaite ſtehen: ein einſtöckiges Wohnhaus mit Stallung, gewölbten Keller, Scheuer und Hofraum, Tax 38600 Mk. Schriesheim, den 12. Mai 1892. Bürgermeiſteramt: Hartmann. 39182 Brand. Das Kinderſoolbad Siloa in Rappenan wird am 1. Juni eröffnet. Nähere Auskunft ertheilt der Vorſtand der Diakoniſſen⸗An⸗ ſtalt in Mannheim, an den auch die Anmeldungen zu richten ſind. In den Monaten Juni Juli und September können auch ſolche Mädchen, die das 14. Lebens⸗ jahr überſchritten haben, aufge⸗ nommen werden. 38798 London& Universal Bank, LIMITED. 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War man doch bisher genödthigt, die Gut⸗ willigkeit fremder Anſtalten für dieſe elendeſten aller Kranken in Anſpruch zu nehmen. Nach der letzten Statiſtik des Großh. Ober⸗ ſchulrathes leiden nicht weniger als 200 ſchulpflichtige Kinder an dieſer furchtbaren Krankheit, ohne daß in genügender Weiſe für die⸗ ſelben Sorge getragen werden konnte. Die Geſammtzahl aller kranken Kinder in unſerer engeren 75 Pfg das Pfund. 39194 Bienenwachs Heimath dürfte wohl das Doppelte betragen. Die Mittel für Ankanf und Einrichtung des Hauſes ſind durch freiwillige Liebesgaben auß⸗ zubringen. Das Unternehmen iſt ein ſo humanes u. den dringend⸗ ſten Bebürfniſſen entſprechendes, daß die Opferwillig keit der hieſigen Bevölkerung gewiß gerne ihr Scherflein zum Gelingen desſelben beitragen wird. Da die epileptiſchen Kinder ohne Unterſchied der Confeſſion in Kork Aufnahme finden, iſt der Aufruf auch an alle Bewohner unſerer Stadt gerichtet und er⸗ klären ſich die Unterzeichneten zur Entgegennahme milder Gaben zu obigem Zweck gerne berdit. Greiner, Kirchenrath. Ruckhaber, Dekan. Hitzig, Stadipfarrer. Simon, Stadtpfarrer. Ahles, Stadipfarrer. Frech, Beh. Ob ⸗Reg.⸗Nath. F. Scipio, Mitglied des Reichstages. non Mk. 4 4 bis Mk. 500 bei 36658 3, 112 Special⸗Bettenfabrik. Prämürt 2 D 3, 11½ D 3, 11½ neben dem Bankhauſe W. Ladenburg „ähringer wen“ L 17, 19, vis--vis dem Hauptbahnhof. Gaſthaus erſten Ranges. Neue Betten.— Civile Preiſe Prima Bairiſches Bier. Mittagstisch in Abonnement; und à la boarte. 5 Reichhaltige Frühſtücks u. 8 Nbenbfp 36989 jeder Art. 28552 Die Solinger 5 Meſſer⸗ und Schreren⸗ Labtik Um gefälligen Zuſpruch bittet nebſt Dampfhohlſchleiferei F. J. Hartmeyer. von 31051 EFE Fr. Schlemper, Roth⸗ U. 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