n der Poſtliſte eingetragen 5 Nk. 2428. Abonnement: 50 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatſich, durch die Poſt bez. inel, Poſtanf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colontl⸗Zeile 20 Pfßg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfs. Einzel Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Badiſche Vollszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung. annheimer Journal. (102. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Naungeim.“ Berantwortlich: für den politiſchen u. allg. Theil Chef⸗Redalteur Dr. Hamel, für den lokalen und prov. Theil pfel. KNotationsbruck und Berlag den Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ Druckerei, (Das„Naunheimer Journal“ n Sigenthum des lafheliſchen Bürgerheſpitals.) ſämmtlich in Nannheim. Nr. 140.(Celtphon⸗Ar. 218.) Jum 25ſährigen Erinnerungsfeſ der nationalliberalen Partei. II In den Beziehungen zur Regierung, wie zu den Parteien rechts und links haben dieſe 25 Jahre manchen Wechſel mit ſich gebracht. So lange Fürſt Bismarck am Steuer ſtand, haben unſere Pro⸗ gramme und Wahlaufrufe vor allem das unbedingte Ver⸗ trauen zu ſeiner auswärtigen Politik betont. In den Fragen der inneren Politik mußten wir uns volle Frei⸗ heit der Prüfung im Einzelnen vorbehalten. Soviel aber ſchuldeten wir dem großen Staatsmann, daß wir jeder⸗ zeit in eine unbefangene Prüfung ſeiner geſetzgeberiſchen Anregungen eintraten. Manches ihm unliebſame Nein haben auch wir ausgeſprochen. Die Monopole und die zweijährigen Etatsperioden haben wir mit verworfen, die Preußiſchen Steuergeſetze der beiden Vorgänger Migquels, und den Ahbruch der Maigeſetze haben wir nicht auf unſere Verantwortung übernommen. Aber wenn wir ſchließlich die Mitarbeit ablehnten, haben wir es nicht im Sinne einer grundſätzlichen, am wenigſten im Sinne einer gegen ſeine Perſon gerichteten Oppoſttion gethan. Ob das wilklich ſo verkehrt war, wie es uns oft vorge⸗ halten wurde, mag die Geſchichte entſcheiden. Unſer Ge⸗ wiſſen empfindet keinen Druck deßwegen. Daß wir gerne die Hand geboten, mit Bismarck in wichtigen Dingen zu einer Verſtändigung zu kommen, wird uns als noch größerer Fehler angerechnet. Wo wären alle die bedeutſamen Geſetze, auf denen unſer heutiges ſtaatliches Leben beruht, einſchließlich der Ver⸗ faſſung, wenn auch wir das Beſſere als Feind des Guten hätten gelten laſſen, auf das Erreichbare verzichtet hätten, nur weil im Augenblick noch mehr nicht zu er⸗ reichen war? Auch derart haben wir grundſätzlich unſere Bezieh⸗ ungen zur Regierung niemals eingerichtet, als ob Re⸗ glerung und Volk zwei ſich entgegengeſetzte, wo⸗ möglich ſich ausſchließende Begriffe wären; als ob das Merkzeichen des Liberallsmus darin beſtehen müſſe, daß man je häufiger und heftiger, deſto lieber im Widerſpruch zur Reglerung ſich bewegen muͤſſe. Ebenſowenig haben wir die Abſtimmungen und taktiſchen Entſchließungen der Partei unter dem Geſichtspunkt des eigenen Strebens nach Macht und Miniſterportefeuilles eingerichtet. Wohl aber haben wir von jeder Reglerung ſtets verlangt, daß ſie das Anſehen des Parlaments, die gleichberechtigte Stellung der Volksvertretung als geſetzgebenden Factors reſpectirt und die weithin im Volke lebendigen Kräfte förderllch zur Entfaltung und zu angemeſſenem Einfluß auf dle inneren Entwicklungen gelangen läßt. Giund⸗ ſäͤtzlich verlangen wir auch, daß ſie davon abſteht, das Beamtenthum in der geziemenden Ausüuͤbung ſtaatsbür⸗ gerlicher Rechte und Pflichten zu behindern. Unſeren liberalen Ueberzeugungen ge⸗ treu haben wir uns dauernd bemüht, das Selbſtbeſtim⸗ mungsrecht des Volkes in Reich und Staat, in Provinz und Kreis, in Stadt⸗ und Landgemeinde zur Geltung zu bringen, ſociale Ungleichheiten, die aus der Zeit des Abſolutismus in den neuen Staat mit herübergekommen waren, zu beſeitigen und namentlich auch im Rechtsver⸗ kehr den Grundſatz der Unpartellichkeit und Stetigkeit einzuführen und zu pflegen. Nicht alles iſt nach Wunſch ſchon erreicht. Die Sozialpolitik, welche in den Geſetzen über Arbeiterverſichernng, Arbeiterſchuz und Gewerbe⸗ ſchledsgerichte einen gewiſſen Abſchluß gefunden hat, iſt von uns willig unterſtützt worden. Mit der kaiſerlichen Botſchaft von 1881 haben wir es als eine neuzeitl ch aus den Verhältniſſen entſprungene Aufgabe des Staates erkannt, daß er ſich auch in Begründung eines wirkſamen Schutz⸗3 der wirthſchaftlich Schwachen gegen drückende unverſchuldete Sorge bewähren müſſe. Bei dem Umfang der Leiſtungen, welche unſere Produkſion in Folge jener Geſetzgebung belaſtet, iſt es dringlich geboten das einmal Geſchaffene ſich erſt einleben zu laſſen; die Zwiſchenzeit muß der ſorgfälligſten Erwägung etwaiger Verbeſſerungen an jenen Sozialgeſetzen gewidmet ſein. Die volle Wirkung der Sozialgeſetze iſt erſt nach Jahr und Tag zu erwarten. Mit guiem Grunde duͤrfen wir hoffen, daß fie dann den Staat weſentlich in der Frieden sbewahrung im Innern fördert. In den Jahr⸗ zehnten des Ueberganges bleibt die Beſorgniß reoolutio närer Ausſchreitungen jedenfalls beſtehen, und das legt uns beſondere Pflichten auf. Mit den äußeren Mitteln Geleſeuſte und verbreitetſte Zeitung in Mannheim und Amgebung. der Staatsgewalt und dem bloßen Vertrauen auf dieſelben iſt es nicht gethan. Klären wir die Irregeführten über jene Verdächtigungen auf, die von revolutionärer Seite gegen Staat und Geſellſchaft nur ausgeſtreut werden, damit der Klaſſenhaß ſich erweitere und das Partei⸗ wie das perſön⸗ liche Intereſſe der revolurionären Führer gedeihe. Unſere Agitation muß darauf gerichtet ſein, immer wieder Belehrung und Verſöhnung in die verhetzten Kreiſe hineinzutragen. Sollte der unerwünſchte Augenblick eintreten, daß die Gewaltmittel des Staates herausgefordert werden, ſo möge keinen von uns ein Vorwurf treffen, wenn mit den ſchuldigen unverſöhnlichen Verführern auch ſolche in Mitleidenſchaft gezogen werden, die der Verſöhnung noch zugänglich geweſen waͤren. Der Liberalis mus, deſſen Tradition wir ſo gut wie andere hochhalten, hat in den Kämpfen um wirthſchaftliche Intereſſen ſeit 1879 ſchweren Nach⸗ theil erlitten. Die Geſammtziffer beider liberalen Richt⸗ ungen iſt in dieſer Zeit im Reichstag wie leider auch im Preußiſchen Landtag ſtetig zurückgewichen. Dieſe Folge einer allzu heftigen Betonung der wirthſchaftspoliti⸗ ſchen Meinungsverſchiedenheiten beſtätigt nur, wie wir mit vollem Rechte in allen unſeren Programmen wiederholten, daß ſolche Fragen nicht Parteifragen ſein dürfen. Der politiſche Liberalismus zerſetzt ſich nur ſelbſt, wenn er nicht ihnen gegenüber grundſaͤtzlich tolerant bleibt, wenn er ſich nicht bemüht, ſich innerhalb der Partei auszutragen. Auch aus dieſem Grunde iſt der Abſchluß von Handelsverträgen, die auf längere Zeit den wirthſchaftlichen Intereſſenſtreit etwas eindammen und Handel und Wandel mit geſicherten Verkehrsfactoren rechnen,— von uns begrüßt worden. Das Erſcheinen der letzten Schulgeſetzvorlage in Preußen hat es augenfällig erwieſen, wie noͤthig es dem Liberalismus iſt, ſeine idealen Ziele und Zwecke nicht zu vernachläſſigen. Die zähe Vertheidigung auf parla⸗ mentariſchem Boden, unterſtuͤtzt von einer ſelten lebendigen Sewegung im Volke, hat entſcheidend mit dazu beige⸗ tragen, daß die Vorlage ſcheiterte. Aber die Pflichten der Wachſamkeit und der flei⸗ ßigen Arbeit an ſeiner inneren Erſtarkung beſtehen für den Liberalismus fort. Welcher beherrſchende Gegenſatz die nächſte Zukunft erfüllen wird, iſt ungewiß. Ob wir in ernſtere Kämpfe mit den Umſturzelementen, ob wir in neuen Streit mit dem Ultramontanismus und der Orthodoxie hineintreiben, ob wir gegen den Particularis⸗ mus oder die Reaction uns vertheidigen müſſen,— in allen Fällen wird das Intereſſe eines geſunden Volks⸗ thums, der geſellſchaftlichen und ſtaatlichen Ordnungen am beſten gewahrt ſein, wenn eine beſonnene Vertretung des Liberalismus den Sammel⸗ und Mittelpunkt bildet für alle verfaſſungstreuen, der Staatsidee willig die⸗ nenden Elemente. Erfaſſen wir in dieſem Sinne unſere Aufgaben für die Zukunft! Politiſche Ueberſicht. Mannheim, 21. Mai. Wir ſagten in unſerm geſtrigen Leitartikel mit der Ueberſchrift„Freiſinniger Parteitag in Mannheim“, daß die Deutſchfreiſinnigen und Demokraten zuſammen in Aktion träten. Eine demo⸗ kratiſche Zuſchrift an die Neue Bad. Landesztg. weiſt uns auf die„Unkenntniß“ hin, die eine ſolche Behauptung enthalte. Der Herr Verfaſſer jener Entgegnung iſt viel zu klug, als daß er die ihm unangenehme Ironie unſrer Behauptung, bei der klaren Ueberſchrift unſres Artikels, nicht ſofort herausgefunden hätte. Sonſt würde er nicht geantwortet haben. Der ſiameſiſche Zwilling des ſüd⸗ weſtdeutſchen Linksliberalismus tritt mit bewußter Abſicht heute als Freiſinn, morgen als Demokratie auf. Es iſt aber dasſelbe untheilbare Doppelweſen. Eins würde ohne das andere verkümmern. Wir verfolgen mit unſerem geſtrigen Artikel einen ganz be⸗ ſtimmten Zweck, und ſind ſchon jetzt, nach jener Ant⸗ wort, ziemlich ſicher, daß dieſer Zweck erreicht wird.— Das Liebäugeln der Demokr. Korr. mit dem Centrum in dem Artikel über die Wahlreform⸗Verhandlungen war ſo ſtark, daß die N. B. Landesztg. ausdrücklich die demo⸗ kratiſche Quelle namhaft machte. Mit ſolchen Compli⸗ menten gegen die Ultramontanen konnte dem Freiſinn, den die N. B. Landeszig. ja mit vertritt, augenblicklich nicht gedient ſein. Diplomatiſch geſchickt wollie ſie ſich, ſo vermuthen wir, gegen Vorwürfe von dieſer Seite durch Quellennennung ſchützen. Und eben dieſe auffällige Sorg⸗ falt, gerade angeſichts des Parteitages, wo man doch auch andere Liberale gerne ſehen möchte, die Zwillinge ſäuber⸗ Sonntag, 22. Mai 1892. lich zu unterſcheiden, bewog uns zu der formal ja nicht richtigen Behauptung, dieſe Tagfahrt unternähmen belde Richtungen gemeinſam. Wir verfolgten damit, wie geſagt, einen ganz beſonderen Zweck. Nicht ſo ſehr vielleicht von den geſonderten Akteuren, als aus dem gemeinſchaftlichen Feſtchor wird die Moral des intereſſanten politiſchen Schauſpiels zu entnehmen ſein. ——— Badiſcher Landtag. »Karlsrube, 20. Mai. 81. Sitzung der Zweiten Kammer. Seſteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnife. (Schluß.) Abg. Schumann(freiſ.) bat prinzipielle Bedenken gegen das Geſetz, die Beiträge zu kirchlichen Zwedken ſollen frei⸗ williger Natur ſein. Eine zwangsweiſe Erzebung der Kirchen⸗ ſteuer widerſpreche dem ideellen Sinn der Kirche. Der Grund⸗ gedanke des Entwurfs bedeute allerdings einen erſten Schritt zur Trennung zwiſchen Staat und Kirche, ſeine Partei habe aber Bedenken, weil die Dotation für die Kirchen fortbeſtände; der zweite Geſichtspunkt ſei der, daß ſeine Partei nicht mit dem Steuermodus einverſtanden ſei. Hier müſſe die Leiſtungs⸗ fähigkeit die Grundlage bilden und dieſe ſei allein die Ein⸗ kommenſteuer. Seine Partei werde je nach dem Endergebniß für oder gegen das Geſetz ſtimmen. Kultusminiſter Nok! hält die Einführung des Kirchenſteuergeſetzes für geboten. um die nothwendigen laufenden Ausgaben de decken, die Opfer⸗ willigkeit für Einzelzwecke der Kirche ſolle durchaus nicht be⸗ ſeitigt werden. Wenn die Dotation beibehalten worden, ſo ſei dies nur geſchehen, um den Uebergang in die allgemeine Kirchenſteuer zu erleichtern. Abg. Marbe vertheidiat den von der Regierung feſigeſetzten Repräſentativkörper, der die Steuern zu bewilligen und der von der oberſten Kirchenbe⸗ hörde im Einverſtändniß mit der Staatsbehörde zu ernennen ſei, Abg. Göͤnner tritt für das Geſetz ein. Abg. Dreber tritt für den Entwurf bedinglich ein, trotdem ihm die Er⸗ höhung der Staatsdotation lieber geweſen ſei. Ferner kritt Redner für die Einkommenſteuer als Grundlage der Kirchen⸗ ſteuer ein und bofft, daß in dieſem Sinne der Entwurf abae⸗ ändert werde. Kultusminiſter Nokk tritt dem Gönner'ſchen Gedanken der Erhebung durch ſtaatliche Organe dei. Abg. Frank bekämpft die Forterhebung der Stolgebühren. Abg. Wacker(Centrum) ſtetzt dem Geſetz ſehr kühl gegenüber. Redner polemiſirt ſcharf geaen die geſtrigen Auslaſſungen Rüdt's, die anſtands⸗ und wahrheitswidrig geweſen ſeien. Kultus miniſter Nokk betont, datz die Regierung auch bei der katholiſchen Kirche die Bedürfnißfrage auf dem Gebiete der Fachgebalte anerkenne. Nachdem noch Aba. Dreesbach im Rüdt'ſchen Sinne von geſtern dem Entwurf ſeine Zuſtimmung gegeben, wird nach einem Schlußworte des Berichterſtatters Fieſer die Generaldebatte geſchloſſen. Aus Stadt und Land. *Mannheim, 22. Mai 1892. Sihung des gürgerausſchuſſes vom 20. Mai. (Schluß.) Die letzten Punkte der Tages ordnung, Berbeſcheidung der ſtädtiſchen Nechnungen prs 1889 und Auſtellung eines ſtädtiſchen Reviſors, werden ohne weſentliche Debatte einſtimmig angenommen. Stv.⸗V. Stockbeim erhielt das Wort zu einer Anfrage. Man dabe ibm mitgetheilt, daß die Löhne der Ardeiter des Tieſbauamts von M..50 auf 1 M. pro Tag reduzirt wor⸗ den ſeien und bitte er den Stadtrath um Auskunft bierüber. Oberbürgermeiſter Beck drückt ſein Erſtaunen darüder aus, daß die Kritik über eine Maßnahme des Stadtraths, die vom Reſpicienten Herrn Bürgermeiſter Bräunig eingehend anläßlich der Beratvung des Voranſchlags geſchildert wurde, erſt beute erfolgt. Es wurde damals von dem Genannten obne jeden Widerſpruch ſeitens der Stadtverordneten ausein⸗ andergeſetzt, daß das Tiefbauamt, bei dem theils beſchränkt Arbeits fähige, theils faſt ganz Arbeitsunfäbige zur Arbeit verwendet werden, die Arbeiter in drei Klaſſen eingetheilt habe, und zwar in ſolche, die faſt ganz orbeitsunfahig ſeien, Aee die beſchränkt arbeitsfähig ſeien und in Arbeits⸗ ähige. Der Arbeitsleiſtung der beiden erſten Klaſſen entſpreche nun ein Lohn von 1 M. bezw. 1 M. 50 Pf. Da nun nach den Berechnungen des Tiefbauamts infolge der Bezahlung eines vollen Arbeitslohnes an die nur be⸗ ſchränkt Arbeitsfähigen ein Mehraufwand von 18,000 M. per Jahr erwachſe, ſo halte ſich der Stadtrath nicht mehr berech⸗ ligt, dene ausdrückliche Exmächtigung des Bürgerausſchuſſes dieſe Freigebigkeitshandlungen mit jährlich 18,000 M. fort⸗ zuſetz⸗n. Es liege aber zweifellos eine Freigebigkeitshandlung darin, daß der Stadtratd einen vollen Arbeitslohn da bezahlt, we nur die Hälfte oder nur ein Drittel der Arbeitsleiſtung noch dargeboten werden könne. Im Bollzug dieſes ohne jede Beanftandung dem Bürger⸗ ausſchuſſe kundgegebenen Beſchluſſes habe das Tiefbauamt den Arbeitern entſprechende Eröffnung gemacht, daß dieſe Aender⸗ ung in der Lohnfeſtſetung auf 1. Juli d. Js. in Kraſt trete. Damit wurde aber noch eine weitere Abſicht verwirkticht. Die meiſten der in Rede ſtehenden Arbeiter find nämlich invalſdenrentenberechtigt, ſie können aber der Wohltnat, levens⸗ länaglich eine Rente zu bezuehen, niemels tzeilhaftig werden ſo lange die Stadt den vollen Arbeitslohn ausbezahlt. Deite. General⸗Anzeiger. Dadurch, daß nun ſeitens des Staßtraths die Erklärung abgegeben worden, es ſeien die Betreffenden beſchränkt oder kaum nach arbeitsfähig, würde den Betreffenden die Möglich⸗ keit eröffnet, eine lebenslängliche Invalidenrente zu erwerben und ſelbſtverſtändlich würde die ſtädtiſche Behörde durch Ein⸗ leitung der nöthigen Schritte, wie aus einem nachber ver⸗ leſenen Schreiben erſichtlich ſei, die Erwirkung der Rente zu vermitteln ſuchen. Es werde aber dadurch den Betreffenden nicht blos eine Wohlthat gewährt, ſondern auch eine Entlaſtung der Stadtgemeinde bewirkt, die doch große Summen für In⸗ validenverſicherungsbeiträge zu zahlen habe und für die deß⸗ halb kein Grund vorliege, zu Gunſten der Verſicherungsan⸗ ſtalt die den Verſicherten zukommenden Renten aus der Stadt⸗ kaſſe auch ohne entſprechende Arbeisleiſtung zu erſetzen. Die Sache werde ſich für die Arbeiter inſofern nicht un⸗ günſtig geſtalten, als ſie in Hinkunft die Alters⸗ oder Inva⸗ libenzente beziehen, und außerdem von der Stadt den ihren Arbeitsleiſtungen entſprechenden Lohn. Sofern in den Einnahmen des Arbeiters aber doch noch ein Ausfall beſtehen bleibe, ſo habe die Armenkommiſſion hie⸗ für aufzukommen und es ſeien die Arbeiter auch hiervon ver⸗ ſtändigt worden, daß in humaner Weiſe ſeitens der Armen⸗ verwaltung ihnen die Mittel gewährt würden, welche zur Er⸗ nährung ihrer Familie nöthig ſeien. Redner führt aus, daß dem Stadtrath die Befugniß nicht zuſtehe, anders zu handeln, als in vorſtehender Weiſe ange⸗ deutet, weil der Stadtrath für die Verwendung der Gemeinde⸗ gelder, der ſtets eine entſprechende Gegenleiſtung gegenüber⸗ ſtehen müſſe, disciplinär verantwortlich ſei. Dagegen ſei allerdings noch ein Weg möglich, der allen Klagen der Arbeiter völlig ein Ende mache. Es könne nämlich auch das Princip durchge⸗ führt wer den, daß jeder bei der Stadtgemeinde beſchäftigte Arbeiter, ohne Rückſicht auf ſeine Leiſtungen, den vollen Arbeitsverdienſt bis an ſein Lebengsende zu beziehen habe. Es würde dadurch eine umfaſſende Arbeiter⸗Verſicher⸗ ungs⸗ und Penſions⸗Anſtalt geſchaffen, die zwar ſehr human ſei, aber auch einen ſehr erheblichen Koſtenaufwand bei der ſelbſtverſtändlichen Einbeziehung aller, bei allen ſtädtiſchen Reſſorts beſchäftigten Arbeiter(nicht unter 60—90,000 Mark pro Jahr) erfordere. Redner ſei weder über die Leiſtungsfähigkeit der Umlagen⸗ zahler, noch über die Wünſche der Bürger ſo genau informirt, wie es das Stadtverordneten⸗Collegium ſein müſſe, und es ſei deshalb zunächſt dem Collegium zu überlaſſen, ob die Er⸗ richtung einer ſolchen Arbeiter⸗Verſorgungs⸗Anſtalt, wie ſie allerdings in keinem Staat und in keiner Gemeinde beſtehe, dem Willen der Bürgerſchaft entſpreche. Erſt nachdem dieſes Princip die Zuſtimmung der maß⸗ gebenden Faktoren erlangt habe ſei der Stadtrath ermächtigt, ohne Rückſicht auf die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitsleiſt⸗ ungen volle Taglöhne zu bezahlen, ohne ſich den Folgen pflichtwidriger Verwendung öffentlicher Gelder auszuſetzen. Redner verlieſt ſodann ein an das Tiefbauamt eraangenes Schreiben über die alsbaldige Einleitung von Verhandlungen zur Erwirkung von Invaliditäts⸗ und Altersrenten für die ſtädtiſchen Arbeiter. Stv. Fentz erklärt ſich mit dieſen Ausführungen nicht einverſtanden. Schluß der Sitzung /6 Uhr. Aus der Stadtrathsſtuung vom 19. Mai 1892. (Mitgetheilt vom Bürgermeiſteramt.) Der Stadkrath beabſichtiat über die Beſtimmungen für bas Su b miſſionsweſen das Gutachten des Gewerbe⸗ und Induſtrievereins, der Handelskammer, ſowie des Fabri⸗ kantenvereins zu erheben. Die grundſätzlichen Beſtimmungen für ein neu einzu⸗ fübrendes Regulativ zum Bezug von Waſſer aus dem ſtädtiſchen Waſſerwerke wurden einer nochmaligen Reviſion unterzogen. Der Stadtrath ertheilte heute folgenden neuen Beſtimmungen die Genehmigung: 1) Der höchſte Betrag der Minimaltaxe beträgt 180 M. * 2) Auf Wunſch der Hauseigenthümer wird der Waſſer⸗ zins direkt vom Miether erhoben, inſoweit es ſich um Mieth⸗ wohnungen von über 300 Mark handelt. Für dieſen Fall kommt die Begrenzung der Minimaltare auf ein Maximum von 180 Mark in Wegfall. Fur den richtigen Eingang des Waſſerzinſes haſtet der Hauseigenthümer. %0 Schankwirthſchaften werden nur mit ½, Comptoirs, Läden, Magazine und Werkſtätten mit nur ½ ihres Mieth⸗ werthes beigezogen. 4) Die Erhebung der Minimaltaxe findet vierteljährlich zum Voraus ſtatt. Der über die Minimaltaxe hinausgebende Mehrverbrauch wird am Ende eines jeden Quartals erhoben. „Die Herſtellung einer 10 mm Waſſerbauptrohr⸗ le itung in der Seckenheimer Straße von der Kaiſershütte bis zu dem Waiſenhaus der Wespin⸗Stiftung wird genehmigt. Die Herſtellung der Bildhauerarbeiten beim Bau der Realſchule wurde im Submiſſtonsweg den Herren Werle& Hartmann und Bildhauer Caſſor übertragen. Die Lieferung von Straßenſchottermaterial, beſtehend aus Baſaltſteinen wurde den Herren J. P. onſſelle und Georg Roth in Steinheim übertragen. Es wird die käufliche Ueberlaſſung eines Geländeſtreifens vor dem Hauſe der Frau Pauline Brenner Wittwe, E 7, 14, an dieſe und deßfallſige Vorlage an den Bürgerausſchus beſchloſſen. Die Direktion der Pferdebahn wird aufge⸗ fordert, alsbald die Pflaſterung zwiſchen und geben den Geleiſen der Pferdebahn in der Breiten Straße ſowie in noch einigen anderen Straßen in einen geordneten, verkehrsſicheren Zuſtand zu verſetzen, wobei angeregt werden ſoll, ob es ſich nicht empfeblen dürfte, anläßlich Vornahme dieſer Arbeſten in der verkehrsreichen Strecke: Pfälzer pof— Friedrichsbrücke ein zweites Schlenengeleis zu legen. Auf Anregung Großh. Miniſteriums des Innern vom 5, Deai l. Is ſoll eine anderweite Feſtſesung der Gebühren für die Steinſetzer erfolgen und iſt hier⸗ wegen Vorlage an den Bürgerausſchuß zu erſtalten. Nach dem Berichte der Verwaltung des allgemeinen ntenhauſes war der Stand der Kranken und des Warte- und Dienſtperſonals im Monat März l. J. folgender: Ende Februar 309 Zugang im März 431 8 zuſammen 740 Abagang im März 398 „Stand Ende März Seitens der Armenverwaltung Monat April verausgabt? Wochengelder an Methzinſen an 342 wurden im 225 Perſonen 398 Geſchenke an 74 Einmalige Unterſtützungen an 17 Brod an 285 Suppe an 151¹ Schulmaterialien an 468 Schüler. Verſchſedene Bekleidungsſtſcke an eine arößere Anzahl von Perſonen. Erledigung verſchiedener Geſuche. Mannheim, 22. Mai. *Mißſtand auf dem Speiſemarkt. Man ſchreſbt uns: Unter Bezugnahme auf den Artikel in Ihrer letzten Nummer bezüglich des Aufkaufens der Marktwaare durch Händler, beehre ich mich Ihnen zu bemerken, daß die darin angegebene Zeit, in welcher den Händlern verboten ſein ſoll, zu kaufen, alſo nicht vor 8 oder 9 Uhr, viel zu früh gegriffen iſt, um den gewünſchten Effekt zu erreichen. Man darf ſich nur nach den Marktordnungen anderer Städte richten, wo bereits ſeit vielen Jahren ſchöne Erfolge erzielt wurden. In Mainz z. B. beſteht ſeit langer Zit die Verordnung, daß ſich vor 10 Uhr Vormittags kein Händler auf dem Markte darf ſehen laſſen. Den Bauersleuten iſt ſtreng verboten, früber Käufe mit ihnen abzuſchließen, auch wenn die Waare noch ſtehen bleibt und als die Händler dieſes Verbot zu umgehen ſuchten und früh um 4 Uhr ſchon den Bauersleuten vor den horen auflauerten, wurde ihnen auch bier durch Wächter das Handwerk gel⸗gt. NB. Auch dürfen die Bauersleute für die Händler keine geſchloſſenen Körbe zurückſtellen, ſondern dem Publikum muß Alles offen und freiſtehen. Der Verein für Fenerbeſtattung Maunheim⸗ Ludwigshafen hat ſich geſtern Abend in der im kleinen Saal des Saalbau ſtattgehabten Generalverſammlung con⸗ ſtituirt. Herr Dr. Henking führte den Vorſitz und con⸗ ſtatirte eine Mitgliederzahl von 196, worunter auch ſelbſt⸗ ſtändige Frauen. Es wurde zunächſt in die Berathung der Statuten eingetreten und der vom proviſoriſchen Comits vor⸗ gelegte Entwurf nach lebhaften Debatten, nach kleineren Ab⸗ änderungen augenommen. In den Vorſtand wurden auf Vorſchlag die Mitali⸗der des prov. Tomité's die Herren Dr. Biſſinger, Stadtrath Bopp, Dr. Henking, Archi⸗ teft Krapp, Notar Mathes, Wilb. Mayer⸗Dinkel, Stadtrath Reuling, Mannheim, Felix Müller und Dr. Schluck, Ludwigshafen und zu Rechnungsreviſoren die Herren Dr. Jollers, Ludwigshafen und B armuth, Mannheim, gewählt. Der Vorſtand wird nunmehr an die Beſchaffung der Geldmittel, welche durch Ausgabe von Antheilſcheinen erfolgen ſoll, herantreten und unter Umſtänden ſchon bald an die Erbauung eines Crematoriums denken können. J denfalls iſt die Feuerbeſtattungsfrage in guten Händen, die den beſten Willen haben, dieſelbe ihrer endgiltigen Löſung ſchleunigſt ent⸗ .genzuführen. Der jährliche Vereinsbeitrag wurde auf zwei Mark feſtgeſetzt. Gewerbe und Induſtrieverein. Die Preisver⸗ theilung an die anlätzlich der diesjährigen Ausſtellung von Lehrlingsarbeiten prämfirten Lehrlinge findet am Sonntag, 12. Juni l.., Vormittags 11 Uhr im Rathhausſaale ſtatt. Am gleichen Tag wird auch die Ausſtellung der zur Jubilä⸗ umsverlooſung angefertigten Gegenſtände im großen Kaſino⸗ ſaale eröffnet und der im Programm für die Veranſtaltungen zur Feier des 50jährigen Vereinsjubiläums vorgeſehenen Familienabend wird nunmehr am Montag, den 13. Juni im Ballhaus abgehalten. Sport. Stuttgart, 19. Mai. Sowohl der König von Württem⸗ berg, als auch Prinz Hermann von Sachſen⸗Weimar haben für die Süddeutſche Verbands Regatta die Stiftung von Ehrenpreiſen zugeſagt. Die Mannſchaften des Ruderklubs „Neckar“ üben ſchon recht eifrig. Vorausſichtlich wird ſich für die diesjährigen Regatten eine erſte und eine zweite Senior⸗ Mannſchaft ſowie eine Junſor⸗Mannſchaft zuſammenſtellen laſſen. Ueber den Beſuch von Regatten iſt noch kein Beſchluß gefaßt. Der beabſichtigte Beſuch von Frankfurt a. M. mit dem erſten Vierer wird ſich kaum durchfübren laſſen, da einige Ruderer durch Waff nübung verhindert find, dagegen wird die Mannheimer Regatta ſedenfalls beſchickt werden und zwar mit mehreren Mannſchaften. Mannheimer Handelsblatt. Mannheimer Produktenbörſe vom 21. Mai. per Mai 18.80, Juli 19.20, November 19.20; Mai 19.50, Juli 18.85, November 18.15; Hafer Mai 18.50, Juli 13.00, November 13.00; Mais Mai 12.00, Juli 12.00, November 12.00 M. Tendenz: feſt. An heutiger Börſe waren die Courſe für ſämmtliche Artikel feſt. In Weizen fanden lebhafte Umſätze ſtatt, während die übrigen Artikel unbeachtet blieben. Mannheimer Effektenbörſe vom 21. Mai verlief total geſchäftslos, Courſe ſind un⸗ verändert. Weizen Roggen Filiale der Launkfurte Scunn-Jbrit 13.5 Hannheim 3, 15 empfiehlt Kinder⸗Sonnenſchirme son ven 40 Pfg. 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Meſſe. 9 Uhr Amt. Schluß der ewigen Anbetung. ½8 Uhr Maiandacht. Mittwoch, den 25. Maf. 9 Uhr Singmeſſe. Allerh. Litanei und Wetlerſesen Uhr Mittags Beicht. Schulkirche. Sonntag. 9 Uhr Kindergottesdienſt. Kathol. Bürgerhoſpital. Sonntag. 8 Uhr Singmeſſe. 4 Uhr Abendandacht. Untere kath. Pfarrrei. Sonntag. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Singmeſſe mit Predigt. ½10 Uhr Amt mit Predigt. 11 Uhr hl. Meſſe. ½2 Uhr Chriſtenlehre für Mädchen der 2 letzten Jahrgänge. ½3 Uhr Vesper. Dienſtag. Nachmittags 2 Ubr Beginn des ewigen Gebetes in der unteren Pfarrei bis Abends 6 Uhr. Mittwoch. Morgens 5 Uhr Amt, nachder Fortſetzung des ewigen Gebetes, Nachmittags 3 Uhr feierlicher Schluß deſſelben. Laureutiuskirche. Sonntag, den 22. Mai. s Uhr Beicht. 7 Uhr Frühmeſſe. ½9 Uhr Singmeſſe für die Schulkinder. ½10 Uhr Predigt und Amt. 11 Uhr Chriſtenlehre für Mädchen, 2 Uhr Chriſtenlehre für Knaben. ½3 Uhr Vesper, hernach Jung⸗ frauen⸗Congregation(Saal). ½8 Uhr Maiandacht mit Segen. Dienſtag, den 24. Mai Abends—8 Uhr ewige Anbetung Srmeinde der biſch Melhodiſtenkirche U 6, 28, Zinkerh. Sonntag Nachm.—½ Uhr Kindergottesdienſt(Sonntags⸗ Fuei—5 Uhr Religtöſer ortrag von Herrn Prediger L. Mann. ——————— 15, . Mannhelm, 22. Mal. Pekannkmachung. Erweiterung des Orts⸗ bauplanes von Neckar⸗ betr. 224. Die Gemeinde⸗ au beabſichtigt, von iße aus, an den Ge⸗ r Aktiengeſellſchaft für rie eine neue Ortsſtraße, genannt, und ſenkrecht f re die Bismarckſtraße über den Gießen führend zu ver⸗ längern. 39659 Lageplan und Gefällzeichnung liegen aufſdem Rathhaus Neckarau bis 10. Juni d. J. zur Einſicht der Betheiligten oſſen, auch ſind Straßenlinien und Straßenhöhen in der Natur durch Profile an⸗ ſchaulich gemacht. Etwaige Einſprachen ſind ſpä⸗ teſtens innerhalb der Auflagefriſt geltend zu machen, anſonſt die⸗ ſelben als ausgeſchloſſen zu gelten hoben. Mannheim, den 20. Mai 1892. Großh. Beurksamt: Frhr Rüdt. Bkkannlmachnug. Canaliſation in Mann⸗ heim betr. 39666 (140) No. 4,911. Wir machen hiermit bekannt, daß in Folge der fortſchreitenden Sielbauten die Sperrung nachbenannter Straßen⸗ ſtrecken, ſowie kurzer Strecken der einmündenden Seitenſtraßen für den Durchgangsverkehr der Fuhr⸗ werke angeordnet wird: Fabrikſtraße K 7— 7 und Neue Gaſſe J6—4 7 vom Freitag, 20. Mai ab auf die Dauer von 7 Wochen. Mannheim, den 19. Mai 1892. Großh. Bezirksamt. Dr. Fuchs. Händelsregiſtereintrage. um Handelsregiſter wurde ein⸗ getragen: 39600 1. Zu.⸗Z. 31. Firm.⸗Reg Bd. IV: 5„Theodor Reichel“ in Mannheim. Die Firma iſt er⸗ loſchen. 2. Zu.⸗Z. 170. Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma„A. M. Orth“ in Mannheim. Inhaberin iſt Anna Maria Orth, geborene Stuppert, Ehefrau des Auguſt Orth, Kauf⸗ mann in Mannheim, welcher ſeine Ehefrau zum Handelsbetriebe er⸗ mächtigt hat. Durch Urtheil Gr. Landgerichts Mainz vom 22. April 1891 wurde die Anna Marig Orth von ihrem Ehemann in Gütern etrennt und zur ſelbſtſtändigen Perwaliung ihres Vermögens berechtigt erklärt. 3. Zu.⸗Z. 565. Firm⸗Reg. Bd. II. Firma„Oscar Preſtinari“ in Mannheim. Dieſe Firma iſt als Einzelfirma erloſchen, wird aber als Geſellſchaftsfirma weiter geführt. 4. Zu.⸗Z. 458. Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma„Oscar Preſtinari“ in Mannheim. Oſſene Handels⸗ geſellſchaft. Die Geſellſchafter ſind: Wilhelm Preſtinari und Nico⸗ laus Roſenkränzer, beide Gärtner in Mannheim. Die Geſellſchaft 5 am 1. April 1892 begonnen. er am 13. September 1889 zwiſchen Nicolaus Roſenkränzer und Julie Preſtinari hier er⸗ richtete Ehevertrag beſtimmt: „Ein jedes der Braut⸗ u. künf⸗ tigen Eheleute wirft von ſeinem derzeitigen Vermögensbeibringen nur den Betrag von 100 M.— Einhundert Mark— in die Ge⸗ meinſchaft ein, alles übrige, gegen⸗ wärtige und zukünftige, bewegliche und unbewegliche Vermögen beider Theile hingegen ſammt den darauf haftenden Schulden wird von der Gemeinſchaft ausge⸗ chloſſen und bleibt Sondergut esjenigen Ehetheils, von welchem es herriihrt⸗ 5. Zu.⸗Z. 459. Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma„Gebrüder Becker“ in Mannheim. Oſſene Handelsge⸗ ſellſchaft. Die Geſellſchafter ſind: Albert Becker und Friedrich Becker, beide in Mannheim. Die Geſellſchaft hat am 15. Mai 1892 begonnen. 6. Zu.⸗Z. 165. Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma„S. Lippmann & Cie. Nachfolger“ in Mannheim. eiggiederlaſun der Firma Ittmann in Frankfurt am ain. Das Geſchäft iſt auf Julius Ittmann in Berlin über⸗ gegangen, der ſolches unter der gleichen Firma ſortgeſetzt. Mannheim, 18. Mai 1892. Großh. Amtsgericht. Stein. Heffentliche Juſtellung. Nr. 26075. Die Firma Strauß & Dernburg, Darm⸗ u. Gewürz⸗ in Dieburg, vertr. durch Rechtsanwalt Dr. Köhler hier, klagt gegen den Metzger Wilhelm Schneider von hier, z. Zt. an un⸗ bekannten Orten abweſend, mit dem Antrage auf koſtenfällige u. vorläufig vollſtreckbare Verur⸗ theilung desſelben zur Zahlung von 91 M. 85 Pfg. nebſt%ñ Zins vom 16. März 1891 und 70 M. 60 Pfg. nebſt%% Zins vom 28. Januar 1891—. aus Waarenkauf — und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsſtreites vor das Gr. Amts⸗ gericht II zu Mannheim 8 39555 5 5 9 onnerſtag, 14. Juli 1892, Vorm. 9 Uhr beſtimmten Termine Zum Zwecke der öffentlichen Zuſtellung wird dieſer Auszug der Klage bekaunt gemacht. Mannheim, 16. Mai 1892. Gerichtsſchreiberei Großh. Amtsgerichts. Stalf. — 5 Gr. Bad. kaakselſenbahnen. Abbruch von 2 Petroleumkellern. Dienſtag, den 24. Mai d.., Vormittags 10 Uhr werden die auf dem Neckarvor⸗ land liegenden Petroleumkeller Nr. 16 und 17 im Büregu des Unterzeichneten, woſelbſt die Stei gerungsbedingungen zur Ei aufliegen, auf den Abbruch öffent⸗ lich verſteigert. 39272 Mannheim, den 14 Mai 1892. Gr. Bahnbauinſpektor. Fahrniß Verſleigerung. In F 6, 4½ Evangel. Hoſpital werden 39621 Dienſtag, den 24. Mai d. Is., 5 Nächmittags 2 Uhr öffentlich gegen Baarzahlung ver⸗ ſteigert: Etwas Gold⸗ u. Silber, Taſchen⸗ Aen Herrn⸗ u. Frauenkleidung, Weißzeug, ſehr gute Bettung, Tiſche u. Stühle, Seſſel, Spiegel, 3 Canapee, Schränke, 5 CTommode, Bettladen mit und ohne Roſt, Nacht⸗ u. 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Mai, Vormittags 10 Uhr Albersweiler(Pfalz) in der orzellanfabrik werden die zur Konkursmaſſe des Porzellan⸗ ſabrikanten Hermann Frentzel in Albersweiler gehörigen reich⸗ haltigen Waarenbeſtände beſtehend in feineren und gewöhnlicheren Gebrauchsgeſchirren, als: 39329 Dekorirte Caffsſervices, Kuchen⸗ teller, weiße Caffsſervices in ver⸗ ſchiedenen ſrbn Speiſe⸗, Kuchen⸗, Deſſert⸗ und Compot⸗ teller, Aſchenſchalen, Blumentöpfe, Puseadlaß Leuchter, viele Sorten utzendtaſſen und verſchiedenes Andere; in geeigneten Looſen gegen Baarzahlung verſteigert. Pasquah, Konkursverwalter. Verſttigerung. Montag, den 23. ds. Mts., Nachmittags 2 Uhr verſteigere in F 4, 9(Deutſcher Kaiſer) F4 9 zu ſehr billigen Preiſen: Eine Parthie Corſetten, Spitzen, Herren⸗, Damen⸗ und Kinder⸗ kragen, Cravatten, Cachmir und Spitzenhüte für Kinder im Alter von—3 Jahre. Einige gold. Ringe, 2 Kränze, ſilberne Medaillons. 39623 Gg. Anſtett. Deffentliche Verſteigerung. Nächſten Nienſtag, den 24. ds. ls., Morgens 9 u. 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Grossberger, Auktionator. Mannheimer Maimarkt. Wer noch eine Forderung in obigem Betreff zu machen hat, wolle ſeine Rechnung ſofort bei unſerem Sekretair Herrn Ph. Lambert, E 8, 14, einreichen, 39424 Landwirthſchaftlicher Bezirksverein. Größte Errungenſchaft d. Zitherbranche Anerkannt beſt U. billigſte Zither d. Welt. O. C. F. Miether's Salon-Accordzither übertrifft alles Exiſtirende dieſes Faches in Tonfülle, Haltbarkeit, leichtem Spiel u. Eleganz. Abbild. u. Beſchreib. gratis und franco. 39178 O. O. F. Miether, Muſikwerke, Hannover. — Bettfedern-Tabrik⸗ Lager von Gustav Lustig, Ber⸗ lin, Prinzenſt. 43, perſend. geg. Nachn.(nicht unt 10.) garan⸗ tirt neue vorzügl. füllende Bettfedern, Pfd. 55 Pfg. 36863 Halbdaunen, das Pfd. Mk. 1,25. h. weißeHalbdaunen, d. Pfd. M. 1,75. vorzügl. Daunen, d. Pfd. Mk. 2,75 Von dieſen Daunen genügen 3 Pfund zum größten Oberbett. Verpackung wird nicht berechnet. * 5 Vogründet 1278. — Tapeten-Versandt. 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Inni 1892, Vormittags 9 Uhr. An dem oben genannten Termine werden für vorzügliche, zum Verkaufe auf den Markt gebrachte und zum Schlachten beſtimmte 9 gemäſtete Thiere folgende Preiſe ausgegeben: 3924 eeee. 5— 2 — 2N— 55 Bezeichnung der Thiere 88 88 88 „doen Für einzelne Ochſen mit minde⸗ ſtens 6 Erſatzzähneen 50 30 30 20 20 150 B. Rinder und Stiere. Für oder Stiere ohne Rückſicht auf Alter30 30 80 20 20 150 C. Kühe. Für einzelne Kühe ohne Rückſicht auf Alteeer 50 30 30 20 20 180 2Kälber Für einzelne Kälber mit minde⸗ ſtens 6 Zähnen 20 10 10 5 5 50 170 J100 100 65 65] 500 Allgemeine Beſtimmungen. 1. Die zur Preisbewerbung beſtimmten Thiere müſſen A den 12. Junt, Vormittags 8 Uhr im neuen Viehhofe eingeſtellt und bei der Direction einzeln nach Alter, Farbe und Geſchlecht unter Angabe des Namens und Wohnortes des Mäſters ange⸗ mel det ſein. 2. Für jedes zur Bewerbung zugelaſſene Thier muß ein Wiege⸗ ſchein des Viehhofes über das Lebendgewicht vorgelegt werden. 3. Gegen den Ausſpruch der Preisrichter kann eine Beſchwerde nicht erhoben werden. 4. Die Vertheilung der zuerkannten Preiſe und Diplome findet unmittelbar nach Eröffnung des Marktes Montag, den 13. Juni d.., Vormittags 9 Uhr durch den Director des Schlacht⸗ und Viehhofes ſtatt. Auskunft wird mündlich und ſchriftlich von der Direction deß Schlacht⸗ und Viehhofes ertheilt. Mannheim, den 14. Mai 1892. Städt. Schlacht⸗ und Biehhof Mannheim. Der Direetor. Heinrich Helwi SEInricnh Slwolg, M 2, 8 Hannheim H 2, 8 oempfiehlt sich zur Lleferung von: Gummi-Schläuchen,-Platten, Ringen,-Schnüren, Gummi-Baumwolltreibriemen,-Gasbeuteln, Gummi-Matten und-Läufern, Hanfschlauchen, rohe und innen gummirte, Asbest-Platten, Ringen, Schnüren, Feuerwehr-Requisiten, Extincteuren, Leſtern, Manometern, Ledertreibriemen, Wasserstandsglasern. Telephon Nr. 529. 35624 Mannheim. Unſeren verehrl. Mitgliedern zur gefl. Kenntnißnahme, daß der auf morgen vorgeſehene 39668 b KNusflug nach Dürkheim u. Umgebung der zweifelhaften Witterung wegen auf Sonntag, den 29. Mai d. J5. verſchoben wird. Der Vorſtand. Mannheim, den 21. Mai 1892. Freunden und Bekannten machen wir die ſchmerzliche Mittheilung, daß unſer lieber Sohn Flitz Kauffmann geſtern Abend nach kurzem, ſchwerem Leiden im Alter von nahezu 18 Jahren ſanft verſchieden iſt. Mannheim, 21. Mai 1892. Familie Ludwig Kauffmann. Die Beerdigung findet am Sonntag, den 22. Mai, Nachmittags 3¼ Uhr vom Trauer⸗ hauſe F 7, 18 aus ſtatt. 39662 ——. Mai. 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