—8 n der Poſtliſte eingetragen unter 8 Nk. 24J3. en Abonnememt: 50 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez incl. Poſtanf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 8 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. (Badiſche Vollszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung. annheimer Journal. (102. Jahrgang.) Amts- und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Nannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Jourial Nannheis.“ für den peitſſchen u. 4l Thent vo en u. allg. The⸗ Shef⸗Redalteur Dr. Hämel, für den lokalen und prov. Theif 1 Ern 5—5 den Inſerate K: Karl Apfel. Aotattonsdruck und Berlag den Dr. H. Hass'ſchen Duch⸗ denckerei, (Das„Naunhbeimer 45 i Eigsenthum des fafheliſches Sürgerzoſpitals.) fümmtlich in Rannbeim. Nr. 146.(Gelephon⸗Ar. 218.) Die Lenerbeſlattung vor der Peliliong⸗ tommiſfion des preuß. Abgeordnetenhauſes. In der Petitionscommiſſion des preußiſchen Abge⸗ ordnetenhauſes kam es zu einer ausführlichen Erörterung der Frage der Feuerbeſtattung. Den Anlaß gab ein Ge⸗ ſuch des Apothekers Friederict aus Friedenau und Ge⸗ noſſen, zu vermitteln, daß in Preußen neben der Be⸗ erdigung die Feuerbeſtattung erlaudt werde. Theils intereſſant, theils merkwürdig waren die Erklärungen der Regierungsvertreter. Geh. Ober⸗Regierungsrath Hoͤpker aus dem Miniſterium des Innern gab eine Erklärung dahin ab, daß ein Verbot der Leichenverbrennung zur Zeit nicht beſtehe, daß die Frage der Leichenverbrennung vielleicht in Zukunft geſetzlich geregelt werden müſſe, daß aber eine Nothwendigkeit zur geſetzlichen Regelung der Frage heute noch nicht vorllege, da die allgemeine Mei⸗ nung dieſe Regelung zur Zeit noch nicht fordere. Geh. Ober⸗Medicinalrath Schönfeld aus dem Miniſterium der Medicinal⸗Angelegenheiten führte aus, daß der Stand⸗ punkt der Medicinalbehörde der Leichenverbrennung gegen⸗ über bezüglich der ſanitären Bedenken ganz neutral ſei. Ein gut eingerichteter Ofen könne ohne Beläſtigung ſeiner Umgebung die Leichen verbrennen. Die Einrichtung ſol⸗ cher Oefen ſei indeß außerordentlich koſtſpielig; ſo wür⸗ den daher nur wenige errichtet werden können. Leichen von Perſonen, die an Infectionskrankheiten geſtorben ſeien, dürften nicht weit transportirt werden; es würden deshalb thatſächlich nur wenige Perſonen, die an ſolchen Krankheiten geſtorben ſeien, verbrannt werden können. Auch ſet die Gefahr der Begräbnißplätze für die allge⸗ meine Geſammtheit nicht ſo groß, wie die Bittſteller ar⸗ nähmen. Ein hygieiniſches Intereſſe für die Feuerbeſtat⸗ tung liege daher nach Auffaſſung der Staatsregierung nicht vor Vom eriminalrechtlichen Standpunkt indeſſen ſei die Feuerbeſtattung entſchieden zu verwerfen. Dieſelbe ſetze eine gerichtliche Obduction vor der Verbrennung voraus, ein bloßer Leichenbefund ge⸗ nügt nicht. Geh.⸗Rath Dr. Renvers aus dem Cultusminiſtertum meinte, wenn die Feuerbeſtattung auch nicht durch ein Dogma der chriſtlichen Kirchen ge⸗ hindert werde, ſo widerſpreche ſte doch der Auffaſſung ſämmtlicher chriſtlichen Confeſſtonen und— leiſte dem Unglauben Vorſchub. Oberlandesgerichtsrath Supper aus dem Juſtizminiſterium ſprach ſich im Intereſſe der Crimi⸗ nalrechtspflege ebenfalls gegen die Feuerbeſtattung aus, da die ärztliche Beſichtigung der Leichen nicht genüge, um mit Sicherheit die Todesurſache feſtzuſtellen. Der Bericht⸗ erſtatter, Abg. Dr. Krauſe(nat.⸗lib.), unterzog die Aeußer⸗ ungen der Regierungscommiſſare einer eingehenden Kritil und ſtellte den Antrag, die Eingabe der Staatsregterung zur Berückſichtigung zu überweiſen. Es entſtand nun eine ſehr erregte Verhandlung, in der auf der einen Seſte der Berichterſtatter Dr. Graf(nat-⸗lib.) und Ezwalina (deutſch⸗fr.), cuf der andern Seite die Centrumsmitglieder v. Eynatten und Pleß, unterſtützt von den Dentſchcon⸗ ſervativen und Freiconſervativen, auftraten. Abg. v. Eynatten ſtellte den Antrag, über die Petition zur Tages⸗ ordnung überzugehen, und bekämpfte ſie vom ſocialen, ſtrafrechtlichen, geſundheitspolizeilichen und religlöſen Stand⸗ punkt. Der Abg. Pleß bezeichnete die Petition als un⸗ chriſtlich. Alſo: Wer gegen das Volksſchulgeſetz auftritt, iſt Atheiſt; wer gegen den Vorſttz des katholiſchen Pfarrers im Kirchenvorſtand ſtimmt, iſt kein Katholik, und wer für die Feuerbeſtattung eintritt, iſt kein Chriſt. Gegen ſolche Beweisführung kounten die wiederholten Ausführ⸗ ungen des Berichterſtatters Dr. Krauſe, die Kritik der Abgg. Dr. Graf und Czwalina nichts ausrichten. Die Commiſſion beſchloß mit 11 gegen 5 Stimmen Ablehn⸗ ung des vom Berichterſtatter geſtellten Antrags und Ueber⸗ gang zur Tagesordnung. Das Chriſtenthum in Gänſe⸗ füßchen hat wieder einmal glänzend geſiegt und die„ſo⸗ genannte Cultur“ eine Niederlage erlitten. Badiſcher Landtag. Karlsruhe, 27. Mai. 23. Sitzung der Erſten Kammer. „Der erſte Vizepräfident, Frhr. v. Bodman, eröffnet die Sitzung nach 10 Uhr. Nach Anzeige verſchiedener Eingänge der 2. Kammer trat das Haus in die Tagesordnung ein, auf der zunächſt die Berathung des Kommiſſionsberichts über den Geſetzeutwurf, die Kataſtrirung des neu angelegten Rebgelän⸗ des betr, ſtand. Berichterſtatter Frhr. Ferd v. Bodman betont in einem Schlußwort, daß der Hauptwertt der Vorlage in dem Geleſenſte und verbreitriſte Zeitung in Mannheim und Umgebung. moraliſchen Eindruck liege, den er auf die Intereſſenten machen werde und ſtellt im Namen der Kommiſſion den Antrag, den vorliegenden Geſetzentwurf nach den Beſchlüſſen der 2. Kammer anzunehmen und die Bittſchrift des Oberbadiſchen Weinban⸗ vereins für erledigt erklären zu wollen. Nachdem Miniſterialrath Göller erklärt, daß die Ne⸗ gierung mit dem Kommiſſionsbericht einverſtauden, wird der Antrag einſtimmig angenommen. Es folgt die Berathung des Kommiſſionsberichts über den Geſetzentwurf, die Abänderung des Weinſtenergeſetzes betreffend, Berichterſtatter Geh. Kommerzienratb Diffene bittet im Pamen der Kammer, den diesbezüglichen Vorſchlägen der Großh. Regierung die Genehmigung zu ertheilen und den Entwurf in der Faſſung der zweiten Kammer anzunehmen. Der Entwurf wird darauf ohne Debatte einſtimmig an⸗ genommen. „Es folgt Berathung des Kommiſſionsberichts über die Bittſchrift des Bad. Gaſtwirthsverbandes, die Aufhebung des ſogen. Ohmgeldes betr. Berichterſtatter Geh Kommerzienrath Diffene bittet das hoge Haus im Namen der Kommiſſion, über die 95 95 zur Tagesordnung übergehen zu wollen, was geſchieht. Karlsruhe, 27. Mai. 86. Sitzung der Zweiten Kammer. Gortſetzung.) Adg. Muſer: Er habe ſchon früher an die Regierung die Anfrage geſtellt, weßhalb ſie von dem Recht des 3 11 keinen Gebrauch gemacht habe. Der heutige Antrag gehe auf direkte Umwälzung der bezüglichen Beſtimmungen aus. Er (Redner) behandle dieſe Frage lediglich nach dem freiheitlichen und demokratiſchen Standpunkt von Recht und Gerechtigkeit. Seine Partei wolle die Entſcheidung üder die Zulaſſung von Orden nicht in das Belieben eines jeden Miniſteriums ſtellen. Die Verfaffung geſtatte ausdrücklich Gewiſſensfreiheit und Freitzeſt der Kirche und er werde deßhalb ſchon vom Stand⸗ vunkt unſerer Verfaſſung aus für den beutigen Antrag der Abag. von Buol und Genoſſen ſtimmen. Er brauche ja natürlich die Ordensbrüder nicht, aber es erſcheine ihm eine Ungerechtiakeit, dieſen gegenüber eine beſchränkende Ausnahme⸗ beſtimmung zu treffen. Man habe nicht darnach zu fragen, ob das religiöſe Bedürfniß vorbanden ſei, ſondern man müſſe dafür ſorgen, daß dies Bedürfniß, wenn es vorhanden, auch befriedigt werden könne, ſo lange ſich die Ausübung deſſelben nicht mit den Geſetzen in Widerſpruch ſetzt. Der§ 11 ſei eigentlich eine Ausnahme von den Beſtimmungen des Bereins⸗ geſetzes. Das Sozialiſtengeſetz ſei ein Nothbebelf geweſen und beſeitigt worden. Warum man dieſe Ausnahme⸗ beſtimmuns des 8 11 nicht auch beſeitigen? Wenn die vielen Sozialdemokraten nicht mehr als gefährlich erachtet werden, ſo ſollten doch auch die Paar Ordensbrüder nicht als ſolche gelten. Redner bittet dann ſum Entſchuldigung, daß ex trotz der hohen Temperatur im Haufe ausführlicher, als wünſchens⸗ werth, werden müſſe, und er kommt dann von der Zeit der erſten Chriſtenverfolgung ausgehend, auf eine Reihe, dem hentigen Thema weit abkiegende Punkte zu ſprechen, auf die näher einzugeben, bier keine Veranlaſſung vorliegt. Der Kampf gegen die kath. Kirche, und das ſei die Haktung der Gegner des jetzigen Antrags müſſe auf einem ganz anderen Gebiete zum Austrag gebracht werden. Man verletze mit der jetzigen Beſchränkung die religibſen Gefühle Tauſender Katholiken. Redner ſchließt in daß man ſeine Partei in Zukunſt in Folge ihrer immenden Haltung zu dem Centrumsantrag wieder als eppenträger der Kutte bezeichnen und ihr jetziges Verhalten bei den nächſten Wahlen ausbeuten werde, mit der Verſicherung, daß ſeine Partei nur getren ihren demokratiſchen Grundſägen dandle, wenn ſie dem Antrag von Buol und Gen. ihre Zuſtimmung gebe,(Bravo deim Teutrum und den Demokrgten.) Kiefer: Das Bravo, mit dem die Rede des Herrn Muſer von Seiten des CTentrums begrüßt worden iſt, kenn⸗ zeichnet völlig ſeine Haltung und ſollte ihn doch darüder be⸗ lehren, daß ſeine ganze Rede eigentlich keine demokratiſche oder liberale, ſondern einfach eine ultramontane Propaganda⸗ rede geweſen iſt.(Ohorufe und Zuſtimmung.) Es waren lauter tönende Worte weiter nichts. Herr v. Buol hat mit bohem Pathos von Recht und Gewiſſenspflicht geſprochen, mich wunderte aber doch, daß er als Juriſt uns den Kern der Geſetzgebung gar nicht gezeigt, ſondern die Urtheile der Kommiſſionsminderheiten bei den früheren Berathungen heraus⸗ geſchält hat. Er hat das Ganze ſo dargeſtellt, daß das Geſetz vor unſerem Auge faſt verſchwindet, und uns nur noch das von ihm Herausgeſchälte bleibt, das wir behalten ſollen. Die Herren von der Gegenſeite ſind ſtets von der Vorausſetzung ausgegangen, daß in der katholiſchen Kirche dem Staate eine Macht gegenüberſteht, die mit ihm gleichberechtigt iſt. Nach unſerer Auffaſſung hat aber in erſter Linie der Staat das Recht, vorzuſchreiben, wie die Ordnung der Dinge im Leben ſein ſoll. Geſchieht das nicht, ſo ſtellt man ſich unter die Gebote des Syllabus— Abg. Muſer unterbricht hier die nächſten Ausführungen des Redners mit wiederholten Zwiſchen⸗ rufen, die auf der Tribüne unverſtändlich bleiben, und ihm Seitens des Redners den Rath eintragen, ſich doch gefälligſt einmal ein kleines Werk über den Syllabus anſchaffen und deſſen Beſtimmungen kennen lernen zu wollen.(Gegen die weiteren Zwiſchenrufe wendet ſich der Präfident mit dem Er⸗ ſuchen an den Abg. Muſer, die Zwiegeſpräche nunmehr zu unterlaſſen.) Wir auf dieſer Seite des Hauſes, und Die⸗ jenigen, deren Nachfolger wir find, wollten die Kirchen im Jahre 1860 durchaus in keiner Weiſe ſchädigen, und deßhalb wurde als einer der erſten Grundſätze beſtimmt: die Kirchen ordnen ihre Augelegenheiten frei und ſelbſtſtändig. Sie deuten aber dieſe Worie ſo, als ob die Kirche nun im Staate machen könne, was ſie will, als ob Alles, was die Kirche macht, nun auch recht und unantaſtbar ſei. Das iſt eine päpftliche Sonntag, 29. Mai 1892. — Superiorität. und wenn wir dieſe anerkennen mollten. wo bliebe da unſere ganze Verfaſſung? Mit den Doktrinen des Herrn Muſfer iſt gar nichts im Staatsleben anzufangen. Unſere Gewiſſenspflicht iſt es, die Intereſſen des Staates gegenüber den Prätentionen der Kirche zu wahren.(Beifall.) Ich bin ein ebenſo guter Chriſt, wie der Beſte von Ihnen; daß wahre Chriſtenthum wird ſtets von uns jedwede Unterſtützung und Entgegenkommen erfahren. Allein ſich unbedingt unter das knechtiſche Joch zu beugen, wie es von Rom aus den Leuten gufge⸗ zwängt werden will, iſt unwürdis.(Abg. Birkenmeyer weiſt hler durch einen Zwiſchenruf auf Amerika hin, wird aber vom Redner dabin abgefertiot, daß es ihm unvperſtändlich ſei, wie ein badiſcher Jandgerichtsrath die Verhältniſſe in Amerita gegen⸗ über den badiſchen loben könne; er möge doch ſelber dahin auswandern) Wer die Thätigkeit der Orden, ihre Ein⸗ richtungen und die Geſetze der Ordensſubordination unter der römiſchen Kirche kennt, der weiß, daß ſie eine propagandiſtiſche iſt. Daß die Orden eigentlich nichts weiter ſeien, als Vereine, die deshalb unter das Vereinsgeſetz fallen ſollten, wie Herx Muſer meint— ja, darauf iſt es ſchwer, überhaupt noch etwas zu ſagen; man könnte doch ſehr leicht mit den Beflim⸗ mungen der parlamentariſchen Geſchäftsordnung in Konflikt gerathen. Iſt vielleicht der Jeſuitenorden irgend ein katho⸗ liſcher Geſellenverein oder fonſt ein Theekränzchen nach heutiger Art?(Heiterkeit.) Der Orden ſteht doch unter abſoluter Herrſchaft des Ordensgenerals und dieſer unter dem direkten Gebot des Papſtes. Wenn Abg. Mufer von Verfolgungen gegen die Ordensgemeinden ſpricht, ſo wird man ihn daran erinnern müſſen, daß es gerade die Politik des Jeſuitenordens war, überall und mit allen Mitteln von Gewalt und Macht vorzugehen gegen Alles, was Ketzer hieß, was nicht„römiſch“ im engſten Sinne des Wortes iſt. Auch wir find ja heute noch ſolche Ketzer, und wiſſen Sſe nicht, daß noch bente jede nicht unter dem Segen Roms ab⸗ geſchloſſene Ehe als ein Nonkubinat betrachtet wird? Go lachen Sie doch auch hier, wenn Sie es können! Warum denn nicht? Was ſind denn nun eigentlich dieſe Ordensange⸗ hörigen. Da haben wir zuerſt den Bettelorden; ſie bürfen kein Privateigenthum haben. Nun ſteht im Poligzeiſtrafgeſetz. 1912 der, der beim Betteln betroffen wird, angeftedt werden ſoll. Und dieſe Leute wollen Sie jetzt bei uns hereinlaſſen und ſie als Vorbild chriſtlicher Tugend hinſtellen. Abgeord⸗ neter Muſer will Freiheit überall. Ja, muß denn nicht Jeder, der in dieſe Orden eintritt, auf jede freie Selbſtheſtimmung verzichten? Er muß volle Unterwerfung und Entſagung üben; wo bleibt da die Freiheit des Individuums? Die Zu⸗ laſſung der Orden mit freiheitlichen Grundſätzen molipixen, das kann nur Derjenige, der kein Verſtändniß dafür beſißt. Ein Staat, wie Baden, der durch ſeine freiheitlichen Geſeße groß geworden iſt, braucht nicht die Theorien des Herrn ſer, um von ihnen etwas zu lernen.(Bravo!) Es ſprechen nach ven ls Nee noch die Abga. Mü dt rechen nach dem Abg. Kiefer ie Abgg. Marbe, Lamey und Kultusminiſter Dr. Nokk, worauf die Generaldiskuſfion um 1¾ Uhr, da noch elf Reduer Worte gemeldet ſind, abgebrochen und die nächſte Sitzung früh 9 Uhr anberaumt wird. Aus Stadt und Land. Maunbeim, 29. Mai 1893. Der jetzige Standort des ſtädtiſchen Freibades hat einen großen Uebelſtand in ſofern im Gefolge, als der ngang zum Bade offen ſteht und man infolge deſſen von dem dicht an dem Bade vorbeiführenden Promenadenwege aus in das Innere der Badeanſtalt ſehen kann. Es bedarf wohl nur dieſes Hinweiſes, um den beſagten Mißſtand zu beſeitigen, umſomehr, als demſelben auf ganz einſache Weiſe dadurch ab⸗ geholfen werden kann, daß man den Eingang mit einer Bretter⸗ wand verſieht, welche rechts und links einen verſchließbaren Eingana beſitzt. Will man noch ein Uebriges thun, ſo kaun man ja an den Eingängen noch eine Rückwand erſtellen. Die ganze Geſchichte dürſte einen Koſtenaufwand von höchſtens 100 Mark verurſachen. „Verein jugendlicher Mitglieder der national⸗ liberalen Partei. Zu dem in voriger Nummer unſeres Blattes enthaltenen Berichte über die letzte Verſammlung des Vereins jugendlicher Mitglieder der nationalliberglen Partei haben wir noch hinzuzufügen, daß Herr Arno v. Arndt die Wahl in den Vorſtand des Vereins ablehnte und an ſeine Stelle Herr Karl Betz gewählt wurde. »»Mit dem trockenen Sommer, der nach der alten Banuernregel:„Treibt die Eſche vor der Eiche, dann gibts große Bleiche“ uns dieſes Jahr beſcheert werden follte, dürfte es wieder nichts Rechtes werden. Wohl hat bei uns die Eſche lange vor der Eiche getrieben, aber in anderen Gegenden des deutſchen Vaterlandes iſt das leider nicht der Fall geweſen. So ſchreibt man von der Elbe, daß dort die Eichen vollſtändig grün find, während die dicht daneben ſtehenden Eſchen ſich noch ganz ſtill verhalten. Dort würde es demnach große Wäſche in NN Sommer geben, weil die Eiche vor der Eſche getrieben hat. Wie erinnerlich, hat auch Falb uns einen naſſen Sommer angekündigt, und ſo fürchten wir faſt, daß es werden wird, und unſere Eſchen ſich nur einen recht ſchlechten Witz mit uns gemacht haben. Der Mai wenigſtens iſt kühl und naß genng. Böſe Beiſpiele verderben aber gute Sitten. Juni und Juli können leicht dem unfreundlichen Genoſſen nachfolgen. Da dürfte es immerhin geratben ſein, die Reiſepläne für dieſen Sommer der drohenden Feuchtigkeit anzupaſſen. Kaltes Wetter ſollen wir für die nüchſte Zeit zu erwarten haben, wenigſtens nach den Exfahrungen ſeit einer Reihe von Jahren. Das britiſche Schiff„Habitant“ iſt von New⸗Mork in England angekommen und berichtet, daß es eine außerordentlich große Zahl Eisberge unter dem 40. 2. Seite. Seneral⸗Anzeiger. B. und 45e 207/ n. V. angetroffen habe. Es wurden 25 Berge gezählt, welche 100—250 Fuß hoch waren S war ſtundenlang dicht von Eisbergen u nenſchein in allen Farben des Re Eisberge, welche ſonſt in der er inen ſich diesmal ve gaugen. ein ganz Eine * m ihe lIs verloren gilt. ffene hat dazu Unglücksfall. Der Kaufmann Friedrich Diefenbach von Rheingönnheim gerieth geſtern früh zwiſchen die Puffer zweier Eiſenbahnwagen, wobei er ſchwere Verletzungen er⸗ halten hat und in das Allg. Krankenhaus verbracht werden mußte. An ſeinem Aufkommen wird gezweifelt. 2 2 — Aus dem Grofherjogthun. * Nußloch, 26. Mai. Eine freudige Ueberraſchung und Auszeichnung wurde geſtern den ſeit 25 Jahren in der hie⸗ ſigen Cigarrenfabrik Simon& Willſtätter aus Mannheim beſchäftigten Arbeitern und Arbeiterinnen: E. Reidel, Joſ. Staudt, Gg. Baier, Jakob Baier, Konrad Baier, K. Heid, Anna Mergenthaler, M. Ebner zu Theil, indem ihnen anläßlich ihrer 25jährigen Thätigkeit in dieſer Fabrik ein ſchönes Gedenkblatt mit hübſcher Einrahmung und 50 M. in Gold mit Etuis durch Herrn Willſtätter ſenior unter kurzer Anſprache in Gegenwart des Fabrikper⸗ ſanals überreicht wurde, für welche Auszeichnung die Be⸗ ſchenkten herzlich dankten. Möge dieſe Ehrung jedem treuen Arbeiter widerfahren und überall eifrige Nachahmung finden, damit der auf gegenſeitige Werthſchätzung und Treue beruhende rechtſchaffene Sinn gegen alle feindlichen Einflüſterungen und Beſtreben ſtets zunimmt und erhalten bleibt. * Kirchheim, 28. Mai. Geſtern befand ſich der Unter⸗ ſuchungsrichter des Großh. Landgerichts Mannheim dahier, um die nöthigen Erhebungen über den letzthin ſtattgehabten Vorfall in der Kngebel'ſchen Cigarrenfabrik zu machen. Gesen ſieben der betreffenden Arbeiter iſt Anklage wegen Landfriedensbruch, Bedrohung ꝛc. erhoben. Wiesloch, 28. Mai. In Horrenberg ereignete ſich derart ein Unglücksfall, daß das 3 Jahre alte Kind des Zimmermanns Johannes Fuchs in einem unbewachten Augen⸗ blick ſich eine Flaſche mit Karbolſäure aneignete und daraus 5 Dasſelbe in den erhaltenen inneren Verletzungen erlegen. * Raſtatt, 27. Mai. Der hier anſäſſige, aus Michel⸗ bach ſtammende, 29 Jahre alte Küfer Hertweg wurde in der Nähe der Friedrichsfeſte todt aufgefunden. Ob Selbſtmord oder Verbrechen vorliegt, iſt noch nicht gufgeſtellt. Pfälziſch-Heſſiſche Nachrichten. Mpbeingönbeim, 27. Mai. Der bei Heerrn Heinrich Müller hier in Dienſt geſtandene Peler Koch von Munden⸗ heim, kam unter die Räder ſeines Wagens und verletzte ſich derart, daß er an den erhaltenen Verletzungen ſtarb. Germergheim, 27. Mai. Der Unteroffisier des 2. Fußartillerie⸗Regiments der ſich letzthin hier erſchoſſen hat, iſt aus Pechhofen bei Ansbach gebürtig und heißt Beisbarth. Er ſoll ſich als Kammerunteroffizier verſchiedener Veruntreu⸗ ungen ſchuldig gemacht haben, die anläßlich der gegenwärtigen Regiments⸗Inſpizirung zur Enkdeckung kommen mußten. Kleine Mittheilungen. In Germers beim ertrank beim Baden im Rheine an einer hiefür nicht abge⸗ ſteckten Stelle der Kanonier Gunzelmann des 2. Jußartillerie⸗ Regiments. Die Veiche iſt noch nicht geländet.— In Edes⸗ heim ſiel der Maurer Lang ſo unglücklich vom Dach des Herrn Bürgermeiſters Chriſtmann auf das Hofpflaſter, daß 5 nach einer halben Stunde ſeinen Verletzungen erlegen i FCagesnenigkeiten. — Berlin, 28. Mai. Ein entſetzlicher Unglücksfall, bei dem zwei Menſchenleben zu Grunde gegangen ſind, hat ſich auf dem Terrain der Vereinigten Schmalzfiedereien zugetragen. Mehrere Arbeiter waren damit beſchäftigt, den großen circa 20 Fuß tiefen Siedekeſſel vom Hauptreſervoir abzuſchieben, um denſelben zu entleeren. Anſtatt nun erſt die Maſchine abzuſtellen, handelten zwei Arbeiter, der 30jährige Sieder Kahl und der 26jährige Steiger Plehn, nach ihrem eigenen Kopfe, und nahmen ohne Weiteres die Leerung der Siede⸗ keſſel vor. Dieſe Dienſtwidrigkeit ſollten Beide mit dem Leben bezablen. Kaum batten ſie einen Theil des Keſſels geleert, da trennte ſich plötzlich die Verkuppelung der Maſchine und der abgelöſte ea. 3 Centner ſchwere Schaft flog dem erſten Arbeiter mit ſolcher Vehemenz gegen die Bruſt, daß er das Gleichsewicht verlor und kopfüber in den mit ſiedendem Schmals angefüllten Keſſel ſtürzte, aus dem er ſpäter nur noch als Leiche herausgezogen werden konnte. Sein Kollege Steiger Plehn wurde durch die Wucht des Schlages von der Plattform geſchleudert und in das Getriebe geworfen, aus dem er zwar noch lebend herausgezogen wurde, aber bereits kurze Zeit darauf verſtarb. — Newport, 28. Mai. In Wellington in Canſas zerſtörte ein Cyklon mehrere Hotels, das Opernhaus und das Gerichtshaus, andere öffentliche Gebäude und ca. 500 Privathäuſer. Man zählt 500 Todte und Verwundete. Nannheimer Handelsblatt. Bericht über den Heilbronner Leder⸗Markt vom 24. Mai 1892. Die Erwartungen an die Frequenz eines Maimarktes, der in der Regel ſonſt recht ſtärk befahren zu ſein pflegt, haben ſich nur unvollſtändig erfüllt, denn die Zuſuhren ſind hinter den vorjährigen weſentlich zurück⸗ geblieben. Auch das Ausbleiben vieler Käufer hat das Ge⸗ ſchäft ungünſtig beeinflußt, welches ſich im Allgemeinen nur langſam entwickelte, ſchließlich aber bis auf wenige Poſten mit der vollſtändigen Räumung des Marktes endete. Gute Wildleder fanden willig Nehmer und waren preishalfend, geringere Sortimente, worunter auch vielfach mangelhafte Trocknungen, waren vernachläſſigt. Kalbleder war ſtark an⸗ geboten und in beſſerer Waaxe bevorzugt, dagegen mußten geringere Sorten und beſonders ſchwere Maſtfelle etwas billiger abgeſezt werden. Bei ſchwacher Zufuhr verkehrte Sohlleder in luſtloſer Haltung, was zum Theil auch den vorherrſchend leichten Jualitäfen zugeſchrieben werden darf. Schafleder in großer Menge zugeführt ging im Preiſe etwas zurück. Es wurden verkauft und amtlich verwogen: Wild⸗ und Schmalleder 122.015 Pfd., Kalbleder 6836 Pfd., Sohl⸗ leder 16,271 Pfd., Zeugleder 8665 Pfd., zuſ. 158,787 Pfd. mit einem Geſammtumſatze von ca. M. 178,000. Der nächſte Ledermarkt findet Mittwoch den 31. Auguſt d. J. hier ſtatt. Mannheimer Produktenbörſe vom 28. Mai. Weizen per Mai 18.80, Juli 19.00, November 19.10; Roggen Mai 20.—, Juli 18.90, November 17.00; Hafer Mai 13.50, Juli 14.10, November 14.—; Mais Mai 12.—, Juli 12.—, Nobember 12.05 M. Tendenz: behauptet. Bei gut behaup⸗ teteß Preiſen fanden in Weizen größere Umſätze ſtatt. Roggen und Mais feſter, jedoch ohne Verkehr. Nannhelm, 29. Mal Wasserheilanstalt Wein heim Pfälzer Hof 5 Hötel I. Ranges. 5 a. d. Bergstr.(Baden). Nu Kneipp'sches Kurverfabhren. Massage u. electr. Behandlung. Dampf. u. Heisslufthäder ete Das ganze Jahr geöfnet. gliche Verpflegung. speet gratis un o durch den 3645 v. Re 1 1 f he ſtehenden Schl gartens, bringe ich meinen 907 * 5 2 2 1 + 5 1 1 Rnm N 66 Gasthof zum„Hotel Hassler in Schwetzingen, in der Nähe des Bahnhofes in freundliche Erinnerung. Stets friſche Spargel, Münchener⸗ und Schwetzinger⸗Bier, Wein und Cafs, Reſtauration den ganzen Tag über. 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Die Interimsſcheine zur Zprozentigen Reichsanleihe und zur Zprozentigen konſolidirten Preußiſchen Staats⸗ anleihe von 1892 können vom 2. Juni d. Js. ab gegen definitive Schuldverſchreibungen umgetauſcht werden. Der Umtauſch der erſteren findet bei der Reichs⸗ hauptbank(Komtor für Werthpapiere), der der letzteren bei der Haupt⸗Seehandlungs⸗Kaſſe zu Berlin ſtatt. In der Zeit vom 2. bis 30. Juni d. Js. übernehmen ſämmtliche Reichsbankhauptſtellen, Reichsbank⸗ ſtellen, die Reichsbank⸗Kommandite in Inſterburg ſowie ſämmtliche Reichsbank⸗Nebenſtellen mit Kaſſeneinrichtung die koſtenfreie Vermittelung für beide Anleihen, die Königlichen Regierungs⸗Hauptkaſſen in Aurich, Arnsberg, Lüneburg, Merſeburg, Oppeln, Potsdam, Schles wig, Stade und Sigmaringen nur für die Preußiſche Staatsanleihe. 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Die Behandlung von Reclamationsgeſuchen betr. me des neu um lau ſowie En zur Dispoſition der Erſatz den oder auch des Truppentheils unmittelbar, ng⸗ mentlich durch die Gemeinderäthe vorgelegt. 40048 Es wird deshalb wiederholt darauf hingewieſen, daß Geſuche um Beurlaubung zur Reſerve, ſowie um Entlaſſung zur Dis⸗ poſition der Erſatzbehörden und des Truppentheils zunächſt bei dem Gemeinderath einzureichen und von dieſem dann, event. nach geeigneter Vorbereitung(Ber⸗ ordnung vom 28. Oktober 1875 Ziffer XIV. Geſ. und.⸗O.⸗Bl. S. 165) dem Bezirksamte vorzu⸗ legen, Geſuche um Dispoſttion von den Uebungen der Mann⸗ ſchaften des Beurlaubtenſtandes aber bei dem Bezirkskommando einzureichen ſind. Geſuche um Entlaſſung zur Dispoſition des Truppentheils werden durch das Regiments⸗ kommondo endgiltig entſchieden; ein Angehen des Kgl. General⸗ kommandos um Abänderung einer desfalls erlaſſenen abſchlägigen Entſcheidung, wie es in neuerer Zeit öfters vorgekommen, iſt un⸗ zuläſſig. Die Gemeinderäthe werden be⸗ auftragt, dies in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen und ſich ſelbſt für die Zukunft genau danach zu richten, widrigenfalls wir uns im Hinblick auf die durch Nichtbeachtung dieſer Vor⸗ ſchriften verurſachte Beläſtigung der Behörden und Verzögerung der Erledigung der Geſuche ver⸗ anlaßt ſehen müßten, mit Ord⸗ nungsſtrafe auf Grund des 172 letzter Abſatz der.⸗O. vorzugehen. Mannheim, 24. Mai 1892. Großh. Bezirksamt. r. Fuchs. Hekanntmachung. Canaliſation der Stadt Mannheim btr. 1995 Nr. 52686. Wir machen bekannt, daß in Folge der fort⸗ ſchreitenden Sielbauten die Sper⸗ 1260 nachbenannter Straßen⸗ ſtrecken, ſowie kurzer Strecken der einmündenden Seitenſtraßen für den gefammten Fuhrwerksverkehr angeordnet wird: 40049 R 4 R 5 Turnerſtraße vom 25. Mat d. Js. auf 3 Wochen. R 4 4 Concordienſtraße vom 30. Mai d. Js. auf 3 Wochen. R 5 5 Concordienſtraße vom 30. Mai d. Is. auf 3 Wochen. 4 '5 Turnerſtraße vom. 7 Juni d. Is. auf 4 Wochen. R 5 R 6 Voromäus raße vom 15. Juni d. Js. auf 4 Wochen. 25 2 6 Boromäusſtraße vom 20. Juni d. Is. auf 5 Wochen. G 7 H 6 Stra⸗ Fenkreuz Jungbuſchſtraße vom 23. Mai d. Js. ab auf die Dauer von 3 Wochen. Mannheim, den 23. Mai. 1892. Großh. Bezirksamt: Dr. Füchs. Handelsregiſtereintrage. Zum Handelsregiſter wurde ein⸗ getragen: 40051 55 Zu.⸗Z. 514 Firm.⸗Reg. Bd. I. Firma:„Salomon Herz“ in Mannheim. Die Firma er⸗ .⸗3. 171 Firm.⸗R Zu.⸗3. rm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Adolf Loeſch“ in Mannheim. Inhaber iſt Adolf Loeſch, Kaufmann in Mannheim. 3. Zu.⸗Z. 27 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma:„Wilh. u. Friedr. Kuhn“ in Mannheim. Die Geſell⸗ ſchaft iſt durch den Tod des Fried⸗ rich Wilhelm Kuhn aufgelöſt. Das Geſchäft iſt auf den bisherigen Theilhaber Sigismund Friedrich Kühn übergegangen, der ſolches ſeßt. der bisherigen Firma fort⸗ e 4. Zu.⸗3. 172 Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Wilh. u. Friedr. Kuhn“ in Mannheim. Inhaber Sigismund Friedrich Kuhn, aufmann in Mannheim. 5. Zu.⸗Z. 408 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma:„Frdr. Stieler& Cie.“ in Mannheim. Der am 18. Mai 1892 zwiſchen Konrad Karl David Stieler und Helena Joſefina Mechler in Mannheim errichtete Ehevertrag beſtimmt: Jedes der künftigen Eheleute wirft von ſeinem gegenwärtigen Vermögen die baare Summe von Einhundert Mark in die Gemeinſchaft ein. Alles übrige Vermögen, welches die Brautleute zur Zeit des Ehe⸗ abſchluſſes beſitzen und welches ihnen während der Ehe durch Erbſchaft oder Schenkung oder unter irgend einem anderen un⸗ entgeltlichen Titel anfällt, wird verliegenſchaftet, deßhalb von der Gemeinſchaft ausgeſchloſſen und für Sondergut desjenigen der künftigen Eheleute erklärt, von welchem es herrührt. 5 6. Zu.⸗Z. 173 Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Louis Fiſchel“ in Mannheim. Inhaber iſt Kauf⸗ mann Louis Fiſchel in Mannheim. 05 N* DO. Z. 174 Firm. ⸗ Reg. Bd. IV. Firma:„Alfred Heine⸗ mann“ in Mannheim. Inhaber iſt Alfred Heinemann, Kaufmann in Mannheim. 8. Zu.⸗Z. 624 Firm.⸗ Reg. Bd. III. Firma:„Jakob Trefz“ in Mannheim als Zweignieder⸗ laſſung mit Hauptſitz in Stutt⸗ gart. Die Zweigniederlaſſung in Mannßheſm iſt aufgehobden und die Prokura des Carl und Ernſt Trefz erloſchen. 9. Zu.⸗Z. 460 Geſ.⸗Reg. Bd. Nan akob Trefz KSöhne“ in Mannheim als Zweignieder⸗ laſſung mit Hauptſitz i Off ene N. „Zu.⸗Z. 333 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma:„S. May& Cie.“ in Mannheim. Kaufmann Hein⸗ rich May in Mannheim iſt als weiterer in die Geſell⸗ ſchaft eingetreten. 11. Zu.⸗Z. 247 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma:„L. M. Würzweiler & Co.“ in Mannheim. Die Ge⸗ ſellſchaft iſt aufgelöſt und die irma erloſchen. Mannheim, 25. Mai 1892. Gr. Amtsgericht. Stein. ⸗unſer Ausflug nach PCasino. Unſeren Mitgliedern machen wir hiermit die Mittheilung, daß eingetretener Hinderniſſe wegen 5 39994 Zugenheim und Amgebung „vorerſt nicht ſtattfindet. 8 8 8. Der Vorſtand. .—— 2 8 2 8 85 285 22 58—— 2 32 8 2 33 5 B 3— 2— 2 *— 2 8 2*— 38—— 302 88& 2. 2. 3 2 2— 88 2 D Gr. Bad. Staatseiſenbahnen. Dung⸗Verſteigerung. Nontag, den 30, d. Mis., Vormittags 9 Uhr werden auf dem in der Nähe des Neckarauer Uebergangs gelegenen Desinfektionsplatz ca. 4 Land fuhren Dung, welcher aus Vieh⸗ wagen geſammelt iſt, öffentlich verſteigert. 39952 Die Steigerungs⸗Bedingungen werden vor der Steigerung be⸗ kannt gemacht. Mannheim, den 25. Mai 1892. Gr. Bahnverwaltung. Bekauntmachung. Die Mun um Aufſtellen der au⸗ und Verkaufsbnden am N 9 werden amz ettag, den 3. 79˙8. Vormittags 10 U auf den Schloßplanken dahier verſteigert. 400⁴42 Schwetzingen, am 27. Mai 1892. Bürgermeiſteramt Mechling. Reichert. Dienſtag, den 4755 31. läct Herr ied⸗ rich Keck, WGuts, püchter in Oppau 40031 25 Stück Maſtvieh erſter Qualität, 3 Ochſen, 1 Faſſel, 17 Rinder, 4 Kühe öffentlich meiſtbietend verſteigern. 7 6. 9 91 Der praktiſche Rathgeber im Obſt⸗ u. Gartenban. Verlag Königl. Hofbuchdruckerei Trowitzſch& Sohn in Frank⸗ rt a. O. 35620 ſenn Wochenſchrift. Erſcheint an fedem Sonntage. 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An dem oben genannten Termine werden für vorzügliche, zum 0 Verkaufe auf den Markt gebrachte und zum Schlachten beſtimmte gemäſtete Thiere fole Preiſe ausgegeben: 39249 ———————— 885 5 55 Bezeichnung der Thiere 88 28. 8 85 5 Oocſen Für einzelne Ochſen mit minde⸗ ſtens 6 Erſatzzähnen 50 30 30 20 20 180 B. Rinder und Stiere. Für einzelne Rinder oder Stiere ohne Rückſicht auf Alter50 30 30 20 20 150 O. Kühe. Für einzelne Kühe ohne Rückſicht auf Alter 50 30 8020 20 100 D. Kälber. Für Kälber mit minde⸗ ſtens 6 Zähnen. 2010 10 8.8 170 100 100 65 65 500 Allgemeine Beſtimmungen. 1. Die zur Preisbewerbung beſtimmten Thiere müſſen Sonnt den 12. Junt, Vormittags 8 Uhr im neuen Viehhofe eingeſte und bei der Direction einzeln nach Alter, Farbe und Geſchlecht I des Namens und Wohnortes des Mäſters ange⸗ mel det ſein. 2. Für jedes zur Bewerbung zugekaſſene Thier muß ein Wiege⸗ ſchein des Viehhofes über das Lebendgewicht vorgelegt werden. 3. Gegen den Ausſpruch der Preisrichter kann eine Beſchwer 1 5 2 athelu d kannten Preiſe und Diplonge findet 4. Die Vertheilung der zuerkann eiſe onte unmittelbar nach 95 bes Marktes Montag. den 13. Juni d.., Vormittags 9 Uhr durch den Director des Schlacht⸗ und Viehhoßes ſtatt⸗ Auskunft wird mündlich und ſchriftlich von der Direction des Schlacht⸗ und Viehhofes ertheikt. Mannheim, den 14. Mai 189g. Städt. Schlacht⸗ und Viehhof Maunheim. Der Pireetor. Feuerwehr. Die Mannſchaft der Neckarvorſtadt⸗ euerwehr wird hiermit aufgefordert, ſich hufs Abhaltung einer Probe am Montag, 30. Mai, Abends 7 Uhr pünktlich und vollzählig am einzufinden. Das Commauds. Gewerbe⸗ und Induſtrieverein Maunheim. Das Submiſſionsverfahren bei ſtädtiſchen Arbeiten betr. Der Stadtrath beabſichtigt, die Beſtimmungen hinſichtlich des Submifſionsverfahrens bei Vergebung ſtädtiſcher Arbeiten und Lieferungen einer Reviſion zu unterwerfen und hat den Gewerbe⸗ und Induſtrieverein Aafge rpert Vorſchläge zu Verbeſſerungen aus Intereſſentenkreiſen entgegen zu nehmen und ſolche dem Stadtrath zu übermitteln. 400⁰ Zur Beſprechung dieſer Angelegenheit laden wir ſowohl unſere Mitglieder, als auch alle anderen hieſigen Gewerbetreibenden, ſich für dieſe Sache intereſſtren, auf nüchſten Donnerſtag, den 2. Inni l.., Abends ½9 ſuhr in den Kaſtnoſaal freundlich ein und ſehen bei der Wichtigkeit 20 e Betheiligung entgegen. annheim, den 27. Mai Der BVorſtaud. Internationale Fransporte Schenker& Co., Mannheim. Hauptnfederſassung: IEN.. AZielinkagasse 14. Agentur der Französischen Ostbahn.] Great Eastern Raihray. General-Agentur für die Kkgl. bayer. Staatseisenbabmes. General-Ageutur der orlentalischen Eisenbabnen. General-Agentur fur Oesterreich-Ungarn der Comp. 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Meſſe. ½2 Uhr Chriſtenkehre für die Knaben der 2 ½8 Uhr Besper. Lanrentinskirche. Sonntag, den 29. Mal. 6 Uor Beicht. 7 Uhr Frühmeſſe mit Communion. ½9 Uhr Singmeſſe für die Schulkinder. ½10 Uhr Predigt und Amt, 11 Uhr Chriſten⸗ lehre für Mädchen, ½9 Uhr VBesper, hernach Jungfranencengre⸗ gation(Saal), ½8 Uhr Maiandacht. Oienſtag, 31. Mal. ½8 Uhr feierlicher Schluß der Mai⸗ letzten Jaßrgänge andacht. Planken aeen: P2, 1 in beſonders vortheilhaften Qualitäten: in Cattun, Satin, Wollmonſſeline 5 Dameublonſen und Flanell, tadellos ſitzend, zu 50 Pf., Mk..—,.50,.— bis Mt. 6. Acdic cdergürtel55n 0 fe. 5e 9e. Geſtreift ſeidene in allen Farbenſtellungen, Lawu⸗fennis⸗Gürtel hochmodern, Stück Mk.— General⸗Anzeiger. Fonnensobirm-Ausverkaut Um mit dem bedeutenden Lager in Fonnenschirmen vor Pfingsten noch zu räumen, werden sämmtliche Neu- heiten darin unter dem Kostenpreis abgegeben. 0000⁰ S. 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