an die Aufhebung des Hoftheaters in Hannover. Die 8 n der ARste eingerr (Dadiſche Bolkszeſtung.) 55 g. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. W durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Juſerate: Die Colonel⸗Zeiſe 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Rummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Mannheim und Umgebung. annheimer Journal. (102. Jahrgang.) Amts und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim. Berantwortlich: für den politiſchen u. allg. Theil! Ehef⸗Redakteur Dr. Hamel, für den lokalen und prov. Theil Ernſt Müller, für den Inſeratenthen: Kard Apfel. Rotationsdruck und Berlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„Mannheimer e (Nannheimer Volksblatt.) iſt Eigenthum des kaſholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 168. Zweites Blatt. Theater, Kunſt und Wilfenſchaft. Dem bedroßten Hoftheater in Hannover iſt ein neuer Vertheidiger erſtanden. Ernſt v. Wildenbruch, der an jener Hofbüpne viele ſeiner ſchönſten Triumphe errang, tritt mit dichteriſchem Schwunge, mit wahrer Begeiſterung für die Erhalkung des Hoftheaters in Hannover ein. Im Feuilleton der Nationalzeitung veröffentlicht er ſein poetiſches Plaidoyer.„Das alte Haus“ iſt es betitelt. Wildenbruch erzählt da zunächſt von ſeinen zärtlichen Beziehungen zum Berliner königlichen Schauſpielhauſe. Er gedenkt der Zeit, da er„als Schulfunge, vom Zietenplatze nach der Niederlag⸗ ſtraße ins Gymnaſium pendelnd, nie an der Ecke vorüber zu gehen vermochte, ohne am Theaterzettel zu ſtudiren, was heute geſpielt würde“, ſo daß er bei ſeinen Mitſchülern„in den Ruf eines Theater⸗Narren gerieth“. Er gedenkt des Abends, da er„zum erſten Male das Innere des geheim⸗ nißvollen Hauſes betreten und das„Käthchen von Heil⸗ bronn“ ſehen durfte, und ich fühle noch heute den Wonne⸗ ſchauer, der mich überfluthete, als ſich der Vorhang erhob und ich die Richter des heimlichen Gerichts in ihrer ſchwarzen Vermummung ſitzen ſah.“ Er erzählt dann von der Zeit, da er als Student in ſeinem kleinen, niedrigen Chambregarni himmelhohe dramatiſche Pläne ſchmiedete, von den Empfind⸗ ungen, die ihn ergriffen, wenn er in jenen Tagen beim Schauſpielhauſe vorüberging und der„ſchwindelnde Gedanke ihm kam“,„ob es denn geſchehen würde, daß eines Tages der Theaterzettel da hängen und auf dem Theaterzettel ein Stück von mir angekündigt ſein würde. Ein Stück von mir! Das erleben— und dann meinetwegen ſterben, ohne Weiteres ſterben— das war's, was ich dei dem Gedanken empfand.“ Berlin ohne das Schauſpielhaus vermag er ſich nicht zu denken.„Bei jedem Privattheater, auch dem beſten, ſteht die Magenfrage in vorderſter Reihe; ein königliches Theater kann über die Kaſſe binwegſehen; eine größere Frage leitet ſeinen Gang: die Frage nach dem Seelenbedürfniß des Volkes. Aber das Schauſpielhaus wird ja auch beſteben bleiben, denn„es hat noch keinen Hohenzollern gegeben, der nicht gewußt hätte, was die dramatiſche Kunſt für ein Volk bedeudet. Darum glaubt Wildenbruch auch einfach nicht d rage erſcheint ihm als ein Traumgeſicht. Er erzählt von der Er⸗ regung welche die Gefahr in Hanover hervorgerufen, vom Triumph der unverſöhnlichen und Preußenfeinde, von den Anklagen der Loyalen die auf ihn einſtürmen.„Wie am Pranger ſtand ich da, unter all' den fragenden, ſtaunenden Augen— und da überkam mich etwas, etwas Entſetzliches, was ich nie geglaubt hatte, daß es mir je im Leben kommen könnte— ich ſchämte mich, daß—“„Aber in dem Augen⸗ blick wachte ich auf— Sonnenſchein blickte in mein Fenſter Ses war alles nur ein Traum geweſen— Gott ſei Dank! Indem ich mir den Angſtſchweiß von der Stirn trocknete, mußte ich ſchon lachen: als ob unſere Könige keine Hohenzollern wären; als ob ſo etwas geſchehen könnte, da wo Hohenzollern ſind. Aber was der Menſch nicht alles träumen kann— man ſollte es kaum für möglich halten.“ Mannheimer Kunſtverein. Auguſt Dieffenbacher von Mannheim, bekanntlich der Schöpfer des für die ſtädtiſche Sammlung kürzlich angekauf⸗ ten, intereſſanten Gemäldes„Verhaftet,“ ſendet ſoeben von München aus der Ausſtellung unſeres Kunſtvereins ein mit Paſtellfarben gemaltes Damenbildniß, das des allgemeinſten Berfalls ſicher ſein kann. Das Bild, ein Porträt der Gattin des Künſtlers, gehört in coloriſtiſcher Beziehung zweifellos zu den beſten Arbeiten Dieffenbachers; ja, wir glauben ſogar, derſelbe hat damit wieder einen bedeutenden Schritt vorwärts gethan. Der beſtimmt, klar und in ſchönen, man möchte ſagen eleganten Linien gezeichnete Kopf iſt, auf ſtimmungsvollem Grunde gemalt, in ſo origineller, feiner Farbe gehalten, daß das Bild ſofort für ſich einnimmt. Aber auch bei längerer Prüfung hält der erſte Eindruck vor, nur macht ſich dann der Wunſch rege, daß die Arme nicht ſo gleichmäßig an beiden Seiten abſchneiden möchten und wenigſtens eine Hand auf dem Bilde mit zu ſeben ſei. Doch der Künſtler hat idies eben nicht beabſichtigt und jedenfalls auch ſo ein treff⸗ liches Werk der Paſtellmalerei geſchaffen. Conventionell und gewöhnlich erſcheint dagegen A. Savini's Oel⸗ gemälde„Unter dem Flieder;'“ die hier dargeſtellte Mädchenfigur iſt recht puppenhaft ausgefallen. W. Bader's Phantaſielandſchaft„Felſenthor“, die im Ganzen genommen an Böcklin's Landſchaftsmalerei exinnert, weiſt im Einzelnen manch' originellen Zug auf und nimmt ſich, etwas von Weitem geſehen, recht einheitlich und ſtimmungstief aus. Ludwig Wolf(Stuttgart) gefällt ſich in bunten, wirkungsvollen Farbenſtudien(„Storchenbild“,„Raſt nach dem Spaziergang“, Am Bache“) ohne tieferen Gehalt. Den ſüßlichen Land⸗ ſchaften J. Potuzniks ſtehen zwei kräftig gemalte Natur⸗ bilder von P. Klim ſch(Karlsruhe)„Im Hohlweg“ und „Auf dem Heimweg“ gegenüber, nur zeichnet ſich in letzteren Gemälden die Staffage in Geſtalt ſeltſamer Kühe, die über nicht mehr als je drei Beine zu verfügen ſcheinen, durch unfreiwillige Komik aus. Zum Schluß ſei noch eines flott demalten„Stilllebens“ von A. Hillermann(München) und eines lichtvollen Aquarells„Deutſcher Wald“ von G. Hafner(Karlsruhe) mit Anerkennung gedacht. oe. Stimmen aus dem Publikum. Die Gewerbe Ausſtellung und der Erfolg der⸗ ſelben für das Handwerk. In ſeiner Nummer 161 be⸗ pricht der„General-Anzeiger“(Mannheimer Journal) die Arbeiten der hieſigen Gewerbtreibenden ſebr lobend, was jene auch Angeſichts ihrer Leiſtungen verdienten. Der Beweis iſt deutlich erbracht, daß der hieſige Gewerbeſtand allen an ihn zu ſtellenden Anforderungen vollſtändig gewachſen iſt. Nun begen die hieſigen Handwerker mit Rückſicht auf die ſehr ſchmeichelhafte Anerkennung eines hieſigen höheren Beamten den Wunſch, daß auch Seitens der hieſigen Architekten und Geleſenſte und verbreiteie Zeuung in Maunheim und Bauherrn die Leiſtungen der genannten Handwerker in dem Maße gewürdigt würden, wie ſie es verdienen, was gegen⸗ wärtig leider nicht der Fall iſt, denn bis jetzt wird zum Beiſpiel trotz dem allgemeinen ſchlechten Geſchäftsgange kein Bau für einen bemittelten Mann aufgeführt, wobei der hieſigen Gewerbtreibenden gedacht wird, vielmehr werden dieſelben von den leitenden Architekten einfach auf die Seite geſchoben und an deren Stelle auswärtige Handwerksmeiſter herbeigezogen. Es verdient dies um ſo mehr bekannt zu werden, weil gerade dieſe Herrn ſich durch Einzeichnung als Mitglieder des Gewerbe⸗ und Induſtrie⸗Vereins als Schützer und Pfleger des Handwerkerſtandes aufſpielen, während genannte Herren das Handwerk zu Grabe tragen, denn trotz⸗ dem, wie ſchon bemerkt, das Geſchäft ſtockt und darnieder liegt, ſcheuen ſich jene vermeintlichen Schützer des Handwerker⸗ ſtandes nicht, von außerhalb Schloſſer⸗, Schreiner⸗, Parket⸗ Schreiner⸗, Maler⸗, Inſtallations⸗ und Spengler⸗Arbeiten hierber zu bringen. Daß jene Herren durch dieſes Verhalten dem hieſigen Gewerbeſtand als Mitglied des Gewerbe⸗Vereins ſchaden, liegt auf der Hand. Nun iſt man Angeſichts dieſer Sachlage im Gewerbeſtand zu der Frage gewiß berechtigt, ob der Fleiß den die hieſigen Gewerbtreibonden bei der An⸗ fertigung ihrer Arbeiten zur Jubiläums⸗Ausſtellung auch nur einen Schein von Erfolg hat?——— Einige Meiſter des hieſigen Handwerkerſtandes: d B, W Bäder. Der ſchönſte Punkt des Wasgau, das herrlich am Waldes⸗ ſaum gelegene, ſo freundlich und reinliche Bergzabern (Pfalz) wird dieſes Jahr nicht nur, wie dieſes ſchon ſeit vielen Jahren der Fall iſt, ein Anziehungspunkt für Erholungsbe⸗ dürftige, ſondern auch ein Sammelpunkt für alle Anhänger der Kneippſchen Waſſerkur ſein, und dazu iſt auch berechtigter Anlaß gegeben, denn die Kneippſche Heilanſtalt, die in Berg⸗ zabern errichtet worden iſt, hat den früheren Leiter des Stahl⸗ bades in Weinheim an der Bergſtraße, dem allein es als langjähriger Anhänger des Waſſerheilverfahrens in kurzer Zeit gelungen iſt, dieſe Anſtalt zu Anſehen und Ruf zu bringen und der ſich weit über die Grenzen ſeines früheren Wirkungs⸗ kreiſes hinaus eines angeſehenen Namens, insbeſondere unter den Anhängern des Kneippſchen Heilverfahrens erfreut, ge⸗ wonnen. Der ſichere Beweis dafür iſt, daß ſchon eine ſtatt⸗ liche Zahl Leidender Linderung und Heilung in der neuen Anſtalt ſuchten. Unmittelbar an der Anſtalt erheben ſich rechts und links dicht bewaldete Anhöhen, welche von ſanft anſtei⸗ genden, wohlgepflegten, und mit zahlreichen Ruhebänken ver⸗ ſehenen Wegen durchzogen, ſehr bequeme, geſunde Spazier⸗ gänge in wohlthuender Abwechslung bieten. Rüſtige Spazier⸗ gänger können lohnende Ausflüge nach den in der Umgebung von Bergzabern belegenen, zahlreichen, herrlichen und ſagen⸗ reichen Burgen der Pfalz machen und wer Erheiterung in der Nähe ſucht, findet ſolche in den Kurkonzerten die vorerſt zwei⸗ mal in der Woche abgehalten werden. Literariſches. In der dritten Auflage von Brehms Thierleben iſt ſpeben der von den Herren Prof. Dr. O. Boettger und Prof. Dr. Pechuel⸗Loeſche neubearbeitete ſtebente Band, umfaſſend die Abhandlungen über die Gruppen der Kriechthiere und Lurche, erſchienen. Der neuen Fortſetzung aus dem berühmten Werk iſt ſeit langem mit Spannung entgegengeſebhen worden. Nach unſerm Urtheil, das ſich auf eine ſorgfältige Prüfung des vorliegenden Bandes ſtützt, werden die an das Erſcheinen deſſelben geknüpften Erwartungen reichlich erfüllt. Mit diefer muſtergiltigen Arbeit und der ſtarken Vermehrung des Textes in innigem Zuſammenhang ſteht der beigegebene überaus reiche, prächtige Bilderſchmuck, der ſich im Ganzen aus 167 Ab⸗ bildungen im Text und 16 Sondertafeln in Cbromodruck und Holzſchnitt zuſammenſetzt. Die Textilluſtrationen haben einen Zuwachs von 44 neuen Abbildungen erfahren. So ausge⸗ rüſtet, wird ſich die neue Fortſetzung aus Brehms Thierleben den in der dritten Auflage voraufgegangenen Bänden eben⸗ bürtig anreihen. Der Verlagshandlung, dem Bibliographiſchen Inſtitut in Leipzig, gebührt für die innere und äußere Aus⸗ ſtattung des neuen Bandes ehrendſte Anerkennung. Eine klaſſiſche Länderkunde. Der Verlag des Biblio⸗ graphiſchen Inſtituts in Leipzig und Wien hat es, wie be⸗ kannt, unternommen, ſeinen großen rühmlichſt bekannten popu⸗ lärwiſſenſchaftlichen Sammelwerken ein neues von nicht min⸗ derer Bedeutung anzureihen. Das jünsſte Sammelwerk iſt dem geographiſchen Wiſſensgebiet unter dem Titel„Allge⸗ meine Länderkunde“! gewidmet. Es bezweckt die Zuſam⸗ menfaſſung unſerer heutigen geſammten Kenntniß von der Erdbeſchreibung in einheitlicher, überſichtlicher Form, gemein⸗ verſtändlicher Darſtellung und bildlicher Anſchauung. Der Umfang des Werkes iſt auf 5 Bände berechnet, von denen jeder einen der fünf Ertheile zum Gegenſtand haben ſoll. Weite Kreiſe haben die Bedeutung dieſes, der allgemeinen geographiſchen Kenntniß in hohem Grade dienenden Unter⸗ nehmens ſehr wohl anerkannt, wie die außerordentlich günſtige Aufnahme des unlängſt erſchienenen erſten Theils desſelben: „Afrika“ von Profeſſor Dr. Wilbelm Sievers, beweiſt. Als zweiter Theil beginnt ſoeben„Aſien“ von demſelben Verfaſſer zu erſcheinen. Lieferung 1 liegt uns bereits vor. Soweit dieſe erſte Lieferung ein Urtheil zuläßt, dürfte es ſich auch bei dem Sievers'ſchen Werk über„Aſien“ um eine literariſche Erſcheinung von ungewöhnlicher Bedeutung handeln. Die vorliegende Lieferung von Sievers'„Aſien“ bietet bereits des Intereſſanten ſehr viel. Alred Engel. Ingenieur, 0 4. 3 empftehlt ſich zur Herſtellung von 35606 Asphalt-& Cement-Böden etc. bei bekannt prompter Bedienung und guter Ausführung unter Garantie. Amgebung. Mittwoch, 22. Juni 1892. — Vorddeutscher Lloyd. Post- und Schnelldampfer von BRHEMEN nach Newyork Baltimore Südamerika Ostasien Australien Anfragen adressire man: Norddeutscher LIOyd Zremen, oder Ph. Jac. Eglinger, Manzzneim, Heidelbergerſtr. 0 7 No. 9. 39148 Albert Maassen in Mannheim, N 8, 5, Haupt-Agentur des„Nordstern“ Lebens-, Unſhli- u. Alitersversicherungs-Akt.-Ges. zu Berlin. 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Juni 1891(Gewerbeordnungsnovelle) über die Sonntags⸗ ruhe im Handelsgewerbe auf den 1. Juli 1892 angeordnet iſt, ſehen wir uns veranlaßt auf Grund der 88 41 55a 105b Abſ. 2 1050, 105e R. Gew. O. Art. III, V. V. O. hierzu vom 24. III 1892 das nachſtehende zur allgemeinen Kenntniß zu bringen: J. Vom J. Juli 1892 an dürfen in den ſämmtlichen Zweigen des Handelsgewerbes Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an den Sonn⸗ und geſetzlichen Feiertagen, vorbehaltlich der nach⸗ folgenden Ausnahmen, nicht länger als fünf Stunden beſchäftigt wWerden. A. Die zuläſſige Arbeitszeit wird für den en Amtsbezirk Mannheim fe geſegt auf die Stunden von—95 Uhr Morgens und von 11—1 Uhr Mittags. Ausnahmen hiervon werden zugelaffen: 1. Für Stadt und Land: a. am Sonntage vor Oſtern b. an den drei Sonntagen vor Weihnachten. 2. Für die Stadt Mannheim: außerdem an den beiden Sonn⸗ tagen der Frühjahrs⸗ und der Spätjahrsmeſſe. 3. Für die Landorte des Amtsbezirks, außerdem an den Sonntagen des Kirchweihfeſtes. Am Sonntage vor Oſtern darf eine erweiterte Beſchäftigung und zwar bis 3 Uhr Nachmittags, an den übrigen Sonntagen unter Ziffer 1p, 2 u. 3 eine ſolche bis 6 Uhr Nachmittags allgemein ſtattfinden. B. Für den Gewerbebetrieb im Umherziehen, ſoweit auf ihn die Beſtimmungen der§8 42b u. 55 Abſ. 1 Ziffer—3 G. O. Anwendung finden und welcher vom 1. Juli l. J. ab an Sonn⸗ und Feſttagen verboten iſt, wird Nachſicht bewilligt zu Gunſten des Handels mit Brod, Bretzeln und anderen Backwaaren, mit Obſt, Milch, Mineralwaſſer und Eis, jedoch unter der Einſchränkung, daß der Handel mit ſolchen Waaren nur an öffentlichen Orten, nicht auch von Haus zu Haus und nicht an den 75 8 ſten Feier⸗ tagen(Oſterſonntag, Pfingſtſonntag und erſten Weihnachtstag) und im Uebrigen nur während der JZeit von 6— Vormittags und von 11—6 Uhr Nachmittags ſtattfinden darf. O. Nach Beſchluß des Bezirksraths Mannheim iſt 1. in Stadt und Land den a. Bäckern und b. Metzgern(einſchl. der Wurſtler) 2. In der Stadt Mannheim außerdem den 6. Zuckerbäckern(Conditoren) d. Milch und e, Obſthündlern an den Sonn⸗ und Feſttagen der Verkauf ihrer Waaren unter den folgenden Bedingungen geſtattet: A. Der Verkauf darf am Oſter⸗ und Pfin ag, ſowie am erſten Weihnachtsfeiertag nur von—9 Vormittags, B. an den übrigen Sonn⸗ und Feſttagen nur von—9 Uhr Vormittags und 11—6 Uhr Nachmittags finden. O. Die in den Verkaufsſtellen beſchäftigten Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter müſſen entweder 8. an jedem 3. Sonntage volle 36 Stunden oder b. an jedem 2. Sonntage von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr, oder endlich 0. in jeder 2. Woche an einem Werktage volle 24 Stunden von der Arbeit freigelaſſen werden. II. 1. 1 bemerken wir noch im Einzelnen: 1. Am Oſter⸗ und Pfingſtſonntage, ſowie am 1. Weihna feiertage dürfen, abgeſehen von den Ausnahmen unter 1. Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerde nicht beſchäftigt werden. 5 8 2. Inſoweit eine Beſchäftigung von Gehilfen, und e „, pt Arbeitern im Handelsgewerbe nicht zuläſſig iſt, darf ein 0 betrieb in offenen Verkaufsſtellen überhaupt nicht Di Läden zc. ſind vielmehr außerhalb der zugelaſſenen aufszeit geſchloſſen zu halten. 3. Für Badeanſtakten und für den Ge⸗ ſchäftsbetrieb der Photographen ſind 75 Zeit Ausnahmebeſtim⸗ mungen nicht erforderlich. Soweit die Thätigkeit dieſer Gewerbe⸗ treibenden ſich lediglich als ee eee darſtellt(Ar⸗ beiten der Haar⸗ und Bartpflege, Photographiren) kommen füͤr ſie bis auf Weiteres die einſchlägigen Beſtimmungen der.⸗O. nicht in Anwendung. Soweit dieſelben jedoch offene Berkaufsſtellen beſitzen, fallen ſie unter die Vorſchriften für das Handelsgewerbe. 4. Auf den Betrieb der Gaſt⸗ und Schankwirthſchaften, der Dar⸗ bietung perſönlicher Dienſtleiſtungen auf öffentlichenStraßen, Plätzen 1 tmänner, Lohnbediente, Fremdenführer, ꝛc) ſowie der Ver⸗ ehrsgewerbe finden die Beſtimmungen unter Ziffer I oben keine Anwendung; dagegen fallen unter den Begriff„Handelsgewerbe“ alle die nachfolgenden Betriebe: a. Waarenhandel im ſtehenden Betrieb, ſo namentlich Handel mit Thieren, Producten, Brennmaterialten, Baumaterialien, Metallen und Metallwaaren, Kolonial⸗, Eß⸗ und Trinkwaaren, Wein, Tabak und Cigarren, Leder, Wolle, Baum⸗ wolle, Manufaktur⸗(Schnitt⸗⸗waaren, Kurz⸗ und Galauteriewaaren. der Trödelhandel, „Geld⸗ und Eredithandel, Spedition und ab Mufttel „Buch⸗, Kunſt⸗ und Muſikalienhandel, auch Zeitungs⸗ verlag u. ⸗Spedition, Leihbibliotheken, Handelsvermittlung(Mäkler, Agenten), Hilfsgewerbe des Handels(Packer, Träger Taxatoren, Markthelfer ꝛc.) Verſteigerung, e Annoncen⸗Vermittlung( Sgeſchäfte und Auk⸗ tionatoren, Pfandleihanſtalten, Verleihungsgeſchäften ein⸗ ſchließlich Maſchinenlohndreſcherei, Aufbewahrungsan n, Inſeratenmittheilung⸗ und Aus üreaus). 1. alle im Gewerbebetrieb vorkommenden Bürean⸗ und Ladengeſchäfte, k. der kaüfmänntiſche Betrieb der Verbrauchs⸗ und Ere⸗ e der Verſicherungsanſtalten auf Ge⸗ enſeitigkeit. Bezüglich der nur auf Büregus und bezw. Comptoirs beſchäf⸗ kAigten Handelsgehilfen ꝛc,. beabſichtigt die ſtädt. Verwaltung für Mannheim ein Ortsſtatut dahin zu u e daß dieſe Perſonen nur von 10—12 Vormittags an Sonn⸗ u. Feſttagen beſchäftigt werden dürfen. Solange dieſes Ortsſtatut jedoch noch nicht in Wirkſamkeit ge⸗ nden auf die gicber l. fallenden Handlungsgehilfen ꝛe. 9 g kreten iſt, die Beſtimmungen unter Ziffer 1. oben Anwendung. Die Betheiligten mächen wir auf dieſe Bekanntmachung noch beſonders hiermit aufmerkſam. Die Bürgermeiſterämter des Bezirks haben dieſe Verfügung ſofort in ortsüblicher Weiſe zu veröffentlichen und den Vollzugs⸗ nachweis innerhalb 10 Tagen hierher vorzulegen. Mannheim, den 16. Juni 1892. Großh. Bezirksamt: Dr. Fuchs. 41405 Jahlungsaufforderung. Geffentliche Perſteigerung⸗ Diefenigen Perſonen, welche] Donnerſtag 23. Juni 1892, noch intt Zahlung von. 5 Vormittags 11 Uhr b Ferden erſuc, ſolche an werde ich im Pfandlokale c 4 5 ben Grheber M2, g alsbald zu ent⸗12 Stück ſchöne hochſtämmige Achten da nach Verlauf weiterer Loorbeerbäume gegen Baarzahlung im Vollſtreck⸗ acht Tage 7 en die Säumigen na tlich mit geſetzlicher 2 0 ungswege öffentlich verſteigern. annheim, den 21. Juni 1892. Betreibung vorgegangen werden müß te. 41471 Mannheitm. den 20. Juni 1892. Störk, 41559 Der ev. Kirchengemeinderath. Gerichtsvollzieher, O 1, 12. Flädt. Saswerk Maunheim. Die 33952 Lichtſtärke des Leuchtgaſes vom andſchuhwaſcherei 19. Juni 1899 bis 19. Juni 1892 bei Linem ſtündlichen Verbrauch Aner Flamme von 150 Liter= ab Normalkerzen. L. Jähnigen, befindet ſich nunmehr H 2, 8, 8. Stock. Verleihung, Engagements⸗ und Mition 0 5 Seneral⸗Anzeiger. Manrheim, 22. Juni. Sekanntmachung. Steinkohlen⸗zieferung. Verkauf auf den Abbruch. Allgemeine uersgheen igeresen aßte benneſ. wure Hoiat] de Le dede. Perſchtrungs⸗Anbalt Fälle unberechtigten Fiſchens in den die hieſige Stadt umgebenden fließenden Gewäſſern zur Anzeige gebracht. Da die hierwegen er⸗ folgende Beſtrafung für die hiebei Betroffenen meiſt eine ſehr em⸗ pfindliche iſt, bringen wir nach⸗ ſtehend die einſchlägigen Geſetzes⸗ beſtimmungen zur Darnachachtung in Erinnerung: 41408 8 370 819 des.⸗St.⸗ Mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird beſtraft: VVVU;! fiſchtoder e 0 Art. 10. Abſ. 1 u. 2 des Fiſchereigeſetzes vom 3. III. 70. Niemand darf Fiſche faugen, ohne mit einer, ſeine Berechtigung und deren Um⸗ fang beurkundenden Fiſcher⸗ karte verſehen zu ſein. Aus⸗ nahmen für beſtimmte Ge⸗ wäſſer kann das Handels⸗ miniſterium nach Vernehm⸗ ung des Bezirksraths ge⸗ ſtatten. Der Juhaber einer Fiſcherkarte muß dieſelbe bei der Ausübung der Fiſcherei ſtets mit ſich führen und auf Verlangen des Auf⸗ ſichtsperſonals vorweiſen. 5 296 des.⸗St.⸗Geſ.⸗B. Wer zur Nachtzeit, bei Fackel⸗ licht oder unter Anwendung ſchäd⸗ licher oder explodirender Stoffe kunberechtigt fiſcht oder krebſt, wird mit Geldſtrafe bis zu 600 M. oder —5 Gefängniß bis zu 6 Monaten ſtraft. 8 361 Ziff. 9 d..⸗St.⸗G.⸗B. Mit Haft wird beſtraft: „Wer Kinder oder andere unter ſeiner Gewalt ſtehende Perſonen, welche ſeiner Aufſicht untergeben 899 und zu ſeiner Hausgenoſſen⸗ chaft gehören, von der Begehung von Diebſtählen, ſowie von der Begehung ſtrafbarer Verletzungen der Geſetze zum Schutze der 115 erei abzuhalten unterläßt. In dieſen Fällen kann ſtatt der Haft auf Geldſtrafe bis zu 150 M. erkannt werden.“ Wir fügen bei, daß gemäß den Vorſchriften der Art. 14 Abſ. 3 des Fiſchereigeſetzes in Verbin⸗ dung mit§ 40 des.⸗St.⸗G.⸗B. neben der Strafe auf Einziehung der gefangenen und feilgehaltenen Fiſche und der bei der Ausübung der Fiſcherei ver⸗ wendeten unerlaubten Fangge⸗ räthe zu erkennen iſt, ohne Unter⸗ ſchied, ob die Fiſche oder Fang⸗ erüthe dem Verurtheilten ge⸗ bören oder nicht. Mannheim, den 16. Juni 1899. a Schmid. Ladung. No. 14.047. 1. Der am 30. April 1865 in Münchberg geb. Schreiner Johann Jacob Mayer, 2. der am 2. Fehruar 1859 in Ellenbach geb. Tüncher Georg Hering, 3. der am 6. Oktober 1867 in Merſcheid geb. Schuſter Johann Bernardt, 4. der am 18. Mai 1868 in Wallerfangen geh. Fabrikarbeiter Nicolaus Lang, 5. der am 28. Mai 1868 in Peters⸗ thal geb. Gärtner Ludwig Gmei⸗ ner, 6. der am 12. März 1859 in Hayingen geb. Schuhmacher Kon⸗ rad Sprg 7. der am 22. Juni 1859 in Bödigheim geb. Dienſt⸗ 25.0 Heinrich Schaab, 8. der am 25. Januar 1863 in Kocherthürn eh. Schiffer Franz Theodor Wöbrle, alle zuletzt 12 5 3. Zt. an unbekannten Orten, werden beſchuldigt, daß ſie und zwar a. die unter 1 bis incl. 5 Genannten als Erſatzreſerviſten ausgewandert ſind, ohne von ihrer bevorſtehen⸗ behdrde Nuege erſt 97 1 rde Anzeige erſtattet zu haben, b. die unter 6 bis 8 Genannten als Landwehrmänner 1. Aufge⸗ bots ohne Erlaubniß ausgewan⸗ dert ſind— Uebertretung gegen § 860 Ziff. 3.⸗St.⸗G.⸗B. Dieſelben werden auf Anordnung Großh. Amtsgerichts hier auf Samſtag, den 6. Auguſt 1892, Vormittags 8½ Uhr vor das Großh. Schöffengericht hier zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentſchuldigtem Aus⸗ bleiben werden dieſelben auf Grund der nach 5 472.⸗St.⸗P.⸗O. von dem Kgl. Meldeamt hier u. Kgl. Bezirkscommando Heidelberg ausgeſtellten Erklärungen verur⸗ theilt werden. 415⁴0 Mannheim, den 20. Juni 1892. Gerichtsſchreiber Gr. Amtsgerichts Hoerſt. Vergebung von Pflaſterſteinen. Nr. 1418. Die Lieferung von 600 obm. Pflaſterſteinen ſoll im Sub⸗ miſſtonswege vergeben werden. Angebote, welche nach Kubik⸗ meter geſtellt ſein müſſen, ſind ortofrei, verſtegelt und mit ent⸗ prechender Aufſchrift verſehen, ſpäteſtens bis 41495 Samſtag, den 2. 9 85 Vormittags 11 Uhr bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen ꝛc. eingeſehen u. Angebotsformulare in Empfang genommen werden können. Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der einge⸗ laufenen Angebote an genanntem Termin beizuwohnen. Mannheim, den 18. Juni 1892. Tiefbauamt: Kaſten dahier bedarf 1000 Centner Steinkohlen und 100 Centner Nußkohlen beſter Qualität, deren Lieferung im„5 vergeben wird. 41412 Schriftliche Angebote wollen bis ſpäteſtens Montag, den 4. Juli d. J. Vormittags 11 Uhr auf der Hoſpitalverwaltung ab⸗ gegeben werden, woſelbſt auch die Lieferungsbedingungen offen liegen. Mannheim, 14. Juni 1892. Der Stiftungsrath für das katholiſche Bürger⸗ Hoſpital. Organiſtendienſt. Die Stelle des Organiſten und Sängers an der Kirche des katholiſchen Bürger⸗Hoſpitales dahier iſt vom 1. Auguſt l. J. an neu zu beſetzen. Der Jahres⸗ gehalt beträgt 200 M. Qualificirte Perſonen wollen ihre ſchriftliche Bewerbungen bis ſpäteſtens 4. Juli d. J. auf dem Büreau der Hoſpitalverwaltung Lit. E 6, 1 dahier abgeben. 41411 Mannheim, den 14. Juni 1892. Der Stiftungsrath. Vergebung von Packlageſteinen. No. 1389. Die Lieferung von 500 obm Packlageſteinen ſoll im Submiſſionswege vergeben werden. 41354 Angebote, welche nach Kubik⸗ meter geſtellt ſein müſſen, ſind portofrei, verſiegelt und mit entſprechender Aufſchrift verſehen, ſpäteſtens bis 5 Samſtag, den 25. Juni, Vormittags 11 Uhr bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen ꝛc. eingeſehen und Angebotsformulare in Empfang genommen werden können. Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen An⸗ an genanntem Termin 05 lannheim, den 15. Juni 1892. Tiefbauamt: Kaſten. 2. Steigerungsankündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird dem Fuhrmann Karl F hier und deſſen Ehefrau hriſtine geb. Schweizer hier am Donnerſtag, den 30. Juni 1893. Nachmittags 2 Uhr im Rathhauſe hier die nachbeſchrie⸗ bene Liegenſchaft öffentlich ver⸗ ſteigert, wobei der Zuſchlag erfolgt 8 wenn die Schätzung nicht geboten wird. 5 Der Garten dahier jenſeits des Neckars impflügersgrund im Maß von 11 Ar 27 qm mit den darauf befindlichen Gebäulichkeiten, näm⸗ lich einem zweiſtöckigen Wohnhaus, 1½ ſtöckiger Stallung, Abort und Schweine ſtall, 1 einſtöckiger Stall mit Knechtszimmer und gewölbtem Keller, 1 einſtöckige Scheuer mit Keller, 1 einſtöckigem chuppenanbau und 1 einſtöckigem Tabaksſchuppen La J1 Nr. 10b neu bezeichnet 16. Querſtraße Nr. 42, 44 und 46 und Ried⸗ feldſtraße Nr. 54 und 56 neben Karl Schgepler, Ludwig Eberle und Straße taxirt zu 14000 M. Vierzehnkauſend Mark. Mannheim, den 7. Juni 1892. roß h. Notar: attes. Heffentliche Verſteigernng. 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Die für das Abbrechen des Gebäudes maßgebenden Beding⸗ ungen ſind auf dem Büreau unſeres Bezirks⸗Ingenieurs HerrnSchmidt zu Worms zur Einſicht aufgelegt. Angebote ſind längſtens bis zum 11. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr verſchloſſen u. fankirt auf unſerm Secretariate dahier abzugeben. Auf dem Umſchlage iſt zu be⸗ merken: 413808 „Angebot wegen Uebernahme des Abbruchs der Locomotivremiſe zu Monsheim.“ Mainz, den 13. Juni 1892. In Vollmacht des Verwaltungsraths: Die Spezial⸗Direktion. Fahrniß Verſteigernng. Donnerſtag, 23. Juni d. Is., Nachmittags 2 Uhr werden inB 2,6, 2. St., im Auftrage gegen Baarzahlung verſteigert: Bilder, Spiegel, 5198 Glas⸗ und Marmorwaaren, Lampen, Teppich, Bettung, 1 eiſ. Bettlade, 1 Kinderbettlade mit Roſt, Waſch⸗ und Nachttiſche, 3 Kleiderſchränke, diverſe Tiſche, darunter 1 Aus⸗ zieh⸗, Mahagoni⸗ u. 1 Salontiſch, Stühle, 1 Kommode, 1 voll⸗ ſtändige, rothe Plüſchgarnitur, beſtehend in Sopha, Fauteuil u. 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