eee In der Boſtliſte 2718. en Wrter Badiſche Bolkszeituns.) Nr. 2429. Abonnement: 50 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatſich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. aunheimer Journal. 3 (102. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗ 2 „Jourtdal eee 815 iges 0 en vo en u. allg. Well: J. B. Lesz Näller. für den lokalen und prov. Weil: Kotationsbruck und Berlag dn Dr. H. Haas'ſchen Duch⸗ druckerei, (Das„Manuheimer Jennal ei Eigenthum des kathsliſchen Bürgerhoſpitals.) fämmtlich in Nannheim. Nr. 207.(Gelephon⸗Ar. 218.) Arber die Ausſichten der gerliner Weltausſtellung erhält die„Münch. Allg. Ztg.“ von Berlin aus an⸗ ſcheinend offtziöſer Quelle folgende Mittheilung: „Wie wir erfahren, ſind die bisher vorliegenden Gutachten der Einzelſtaaten über den Plan einer Berliner Weltausſtellung derartig, daß nach dem grundſätzlichen Standpunkt, den die Reichsregierung von vornherein zur Sache eingenommen hat, die Entſcheidung ſchwerlich zu Gunſten des Planes ausfallen wird. Der Reichskanzler hatte im Weſentlichen die amtliche Förderung des Planes davon abhängig gemacht, daß durch entſchiedenes Eintreten der deutſchen Induſtriellen und ihrer Vereinigungen das Gelingen, ſo weit als irgend moͤglich, geſichert werde. Nach dem Grundſatz, die Stimmen zu wägen und nicht nur zu zählen, ſollte Werth darauf gelegt werden, ob namentlich die Großinduſtrie nicht nur die erforderlichen Opfer freudig bringen werde, ſondern auch geſchäftliche Vortheile von einer Weltausſtellung erwarte oder nicht. Man hat dagegen das nationale Intereſſe, das bei einer ſo großen Veranſtaltung in der Reichshauptſtadt mit⸗ ſpreche, betont und wohl auch das Aufgeben des Planes als einen Rückzug vor Frankreich bezeichnet. Allein in den maßgebenden Kreiſen wird dieſe Anſicht nicht getheilt. Zwar wäre natürlich der nationale Gewinn von einer wohl⸗ gelungenen Ausſtellung unbeſtreitbar, aber die Haltung der Nächſtbetheiligten, der Grad von Einmüthigkeit oder Lauheit, mit dem ſie an die zunächſt von Berlin und für Berlin ungeregte Sache herangehen, müſſe um ſo mehr das Ent⸗ ſcheidende bleiben, als davon das Gelingen und weiterhin der nationale Nutzen abhänge. Was Frankreich thut oder nicht thut, iſt von gar keinem Einfluß oder könnte nur bei der Wahl des Zeitpunkts mit in Betracht kommen. Hier mag man ſich leicht vorſtellen, daß die einge⸗ gangenen Gutachten den amtlichen Eifer für die Welt⸗ ausſtellung nicht anſpornen konnten. Wenn der relativ weitaus größte Induſtrieſtaat des Reichs, das Königreich Sachſen, mit Nein ſtimmt, wenn aus Baden nur von einer getheilten Stimmung berichtet werden kann, wenn diele einzelne Großinduſtrielle und induſtrielle Vereinig⸗ ungen zwar ihre Bereitwilligkeit, die Ausſtellung aus nationalen Gründen zu beſchicken, erklären, gleichzeitig aber ein geſchäftliches Bedürfniß dafür nicht anerkennen, ſo muß auch nach den dargelegten Meſſungsgrundſätzen die Waagſchale, in der das Geſchick des Weltausſtellungs⸗ planes ruht, als zu leicht befunden werden. Berliner Blaͤtter, die natürlich mit geringer Ausnahme lebhaft für die Sache eintreten, weil ſie unter allen Umſtaänden große wirthſchaftliche Vortheile CTTTTTTbTbTbTbTbbbb Feuilleton. neber die Verbaftung des preußiſchen Laud⸗ tagsabgeordneten Grafen Gersdorff liegen heute folgende nähere Mittheilungen vor. Graf Gersdorff⸗Hermsdorf wurde auf Requiſition der Wiener Polizei⸗Behörde im Courierzuge der Nordweſtbahn in der Station Iglau verhaftet. Es hatte die Friedrichsdorfer Eiſenhütten⸗Actiengeſellſchaft in Wien eine Betrugsanzeige gegen den Grafen Gersdorff erſtatten ſſen. Der Graf, welcher angeblich erſt im Frühlinge dieſes Jahres Berlig verlaſſen und ſich ſeitdem in Wien angeſiedelt latte, beſchäftigte ſich in Wien mit Giter⸗Spekulationen, welche jedoch nicht deſonders rentabel ausgefallen ſein ſollen. uch in Berlin betrieb der Sraf ausgedehnte Realitaten⸗ Spekulationen, und die dortige Freiſinnige Zeitung beſchuldigte ihn anläßlich eines ſtattgehabten Strafprozeſſes gegen einen Agenten Namens Abrahamſon, daß der Graf ſelbſt alle Urſache bätte, die Gerichte zu ſcheuen, weil er bei verſchie⸗ denen Spekulations⸗Geſchäften, bei weichen es ſich um Reali⸗ täten im Wertze von Millionen bandelte, unreell vorgegangen wäre. Wie dem auch ſei, ſo ſuchte der Graf jedenfalls in Wien durch neue Spekulationen ſich zu rangiren, und es ge⸗ leug ibm auch unter Anderm, den Direktor den obenerwähnten Eiſenhütten⸗Actiengeſellſchaft zu bewegen, daß ihm eine Anzahl von 1500 Actien à 200 fl. Nominale, im Ganzen alſo im Nominalwerthe von 300,000 fl. andertraut wurden. Der raf behauptete dem Direktor gegenüber, daß er in der Lage ei durch ſeine Beziehungen zu in⸗ und ausländiſchen Geld⸗ kräſten dieſe noch nicht emittirten Actien in günſtiger Weiſe zu plaziren oder wenigſtens durch Verpfändung der⸗ laben anſebnliche Geldmittel zu erhalten. Nachdem die Arettion der erwähnten Geſellſchaft längere Zeit veroeb⸗ ich auf die Erfüllung dieſer Verſprechungen geharrt hatte, verlangte ſie vom Grafen entweder die in Ausficht ge⸗ eten Geldmittel oder wenigſtens die Rückſtellung der dem⸗ elden anvertrauten Aktien. Eine bei dem Grafen in Folge dieſer Streitigkeiten auf Intervention der Geſellſchaft vorge⸗ Fmmene Hausdurchſuchung förderte zu Tage, daß der Graf Tauſend Aktien noch in ſeinem Beſitze habe, ohne dieſelben, wie verſprochenermaßen zu erwarten war, günſtig zu lom⸗ urdiren. Fünfhundert Aktien hatte er bei einem Wiener Bankbauſe, welches für ihn Börſe⸗Sp culationen durchführte, Deckung verpfändet. In Folge dieſer Wahrneymungen ſoll reiche Verwandte beſitzen, welche wohl in der Seleſeuſte und verbrritelſte Zeitung in Maunheim und Amgrbung. für die Reichshauptſtadt erwarten, ſetzen ihre Hoffnungen auf den Kaiſer und meinen, daß er die eben genannten Vortheile hoch in Anſchlag bringen werde. Bei der genauen Prüfung, nach der der Kaiſer ſeine Entſcheidung treffen wird, können und werden jedoch auch die Nachtheile nicht überſehen werden, die ſowohl auf wirthſchaftlichem Gebiete für einen Theil der Berliner durch Grundſtückſpekulationen, Steigerung der Mieth⸗ und Lebensmittelpreiſe ꝛc. als auch in ſtttlicher Beziehung mit dem Zuſammeſtrömen von Menſchenmaſſen, die ebenſo dem Vergnügen wie dem Geſchäfte nachziehen, entſtehen müßten. Man glaubt, daß mit dem Einwand der Engherzigkeit und Spießbürgerlichkeit über dieſe Nachtheile nicht hinweg zu kommen ſei und daß auch die Berufung auf andere Städte, die fremde Nationen zu ſich eingeladen haben, nicht durchſchlage, da namentlich Paris durch den Reichthum an Zerſtreuungen aller Art eine größere Anziehungskraft ausübe und an den Berliner Sitten doch noch mehr zu verderben wäre. Jedenfalls ſollen die Erwartungen der Berliner Kaufleute, Gaſt⸗ wirthe, Zeitungen, überhaupt Privatſtellen, die an einer Weltausſtellung geſchäftlichen Autheil nehmen, nicht den Ausſchlag geben. Die förmliche Entſcheidung erfolgt erſt, wenn das geſammte gutachtliche Material eingegangen iſt, wahrſcheinlich alsbald nach der Rückkehr des Kaiſers aus England.“ — Bolitiſche Ueberſicht. Berlin, 29. Juli. Der internationale Buchdrucker⸗Congreß ſoll in Bern ſtattfinden; als Termin iſt der 25. Auguſt feſtgeſetzt und ſind drei Verſammlungstage in Ausſicht genommen. Die Tages⸗ ordnung iſt die folgende: Organiſation eines inter⸗ nationalen Buchdruckerverbandes, Errichtung eines ſtän⸗ digen Bureaus, Gründung einer internationalen Wider⸗ ſtandskaſſe, Verkürzung der Arbeitszeit, internationale Regelung des Viatikums, Regulirung des Lehrlings⸗ weſens. Beſchickt wird der Congreß werden aus Deutſch⸗ land, Ungarn, Rumänjen, Frankreich, Luxemburg; die Anweſenheit engliſcher, italieniſcher Typographen ſoll ebenfalls ſicher zu erwarten ſein. Als deutſcher Dele⸗ girter iſt bis jetzt Herr Döblin, der Leiter des letzten Buchd ruckerſtreikes, angemeldet. London, 30. Juli. Die Lage bei Tanger geſtaltet ſich ſehr ernſt. Von den aufſtändiſchen And⸗ ſchera's lagern 1200 faſt angeſichts der Stadt, in der Entfernung von etwa einer Wegſtunde, wo ſte bis jetzt von den Sultans Truppen ganz unbehelligt blieben. Die letzteren ziehen es vor, die Landleute in der nächſten — wurde die ſtrafgerichtliche Anzeige gegen den Grafen Gersdorff erſiattet und ſeine nächtliche Verhaftung im Eiſenbahncoupe in Jalau vorgenommen. Der Graf hat in Wien zwar in vornehmem Style gelebt, jedoch keinen übermäßigen Aufwand getrieben. Er ſchien fortwährend beſtrebt, neue Verbindungen mit Geld⸗Inſtituten und Geldgebern anzuknüpfen, ohne daß es ihm gelungen wäre, hierin beſondere Erfolge zu erzielen. Er Lage ge⸗ weſen wären, die verhältnißzmäßig geringe Differenz, wegen deren die ſtrafgerichtliche Anzeige erſtattet wurde, zu begleichen. Die fluchtmäßige Abreiſe des Grafen hat eine derarlige gußergerichtliche Oöſung der Affaire dorläufig unmög⸗ lich gemacht bat. Die Verhaftung erfolgte nach Eintreffen des Wien⸗Berliner Courierzuges in einem Toups erſter Klafſe durch zwei Gendarmen. Der Graf, eine bochelegante Ariſtokraten⸗Erſcheinung, fügte ſich ſofort dem Verhaftsbefehl und bemerkte nur:„Da wird die Wiener Polizei wieder eine Naſe kriegen.“ Hierauf telegraphirte er vom Bahnhofe aus an die deutſche Botſchaft nach Wien und erſuchte um deren Intervention wegen ſeiner Enthaftung.— Aus Berlin wird uns mitgetheilt: Graf Georg Ernſt Gersdorff, in Berlin am 27. März 1843 geboren, wurde in der Schweiz und in Frank⸗ reich erzogen. Erx war Offizier beim Garde Huſaren⸗Regi⸗ ment. machte die Feldzüge von 1884, 1866 und 1870 mit und wurde als Rittmeiſter verabſchiedet. Er iſt Beſitzer der Herr⸗ ſchaft Lipſa und Weißcollin in der Oberlauſitz. Als Mitglied des preußiſchen Abgeordnetenhauſes vertritt er die Kreiſe Rothenburg und Hoyerswerda und gebörte der freikonſer⸗ vativen Partei an, die ihn aber ſeiner Machinationen wegen ausſchloß. Zur Eröffnung des preußiſchen Landtages um die Mitte Januar dieſes Jahres erſchien Graf Gersdorff, hielt ſich aber die meiſte Zeit von Berlin fern. Da ibn verſchiedene offene Ordres zur Ableiſtung des Manifeſtations⸗Eides er⸗ warteten, verlangte er, daß ihm die Diäten nach Wien nach⸗ geſendet würden, was abgelehnt wurde, da Diäten nur den perſönlich Erſcheinenden ausgezahlt werden. Beim Diviſtonsmanöver. Die Brigade iſt auf dem Marſch gegen den noch unbekannten Feind. Plötzlich ſprengt ein Stabsoffizier zu dem behaglich reitenden General⸗ major und meldet:„Herr General! Die ein unſerer Front liegenden Anhöhen find mit feindlicher Infanterie beſetzt!“— „Das iſt wohl nicht möglich, Herr Major,“ antworkete der General:„Sie baben Püblikum, das von dort dem Gefecht Sonntag, 31. Juli 1892. Umgebung der Stadt zu plündern und zu vergewaltigen. Es ſollen von ihnen z. Th. wirkliche Greuelthaten be⸗ gangen werden. Der engliſche Geſandte Sir Charles E. Smith hat, dem„Standard“ zufolge, bei Lord Salisbury angefragt, ob er nicht nach London kommen ſolle, aber die Weiſung erhalten, jetzt ſeinen Poſten in Tanger nicht zu verlaſſen. Aus Stadt und Jand. Mambeim, 31. Juli 1892. Das Intereſſe der Reichsregierung an der Welt⸗ außſtellung in Ebicags macht ſich auf allen Gebieten be⸗ merkbar. So iſt auf Veranlaſſung und mit Unterſtützung der Reichsregierung ein Comits von Architekten gebildet worden, welches die geeignet erſcheinenden Maßnahmen zu treffen hat, um in Chicago eine würdige Vertretung der deutſchen Archi⸗ tektur zu gewährleiſten. Anmeldungen für die Architelturab⸗ theilung ſind bei den Mitaliedern dieſes Comitss, welche die einzelnen deutſchen Staaten vertreten— für das Großherzog⸗ thum Baden iſt dies Architekt W. Manchst in Mannheim— einzureichen, die Gegenſtände ſelbſt aber find dis zum 30. Nov. d. J. an den Vorſitzenden des Tomites, Geh. Baurath Ap⸗ pelins, in Berlin einzuſenden. Von dort werden ſie gemein⸗ ſam verpackt und befördert Die Koſten für Hin⸗ und Rück⸗ fahrt nach Chicago, incl. Verſicherung, trägt die Reichsregier⸗ ung, ſo daß die Ausſteller lediglich die Fracht nach Berlin zu beſtreiten haben. Angeſichts der nahe bevorſtebenden militäri⸗ ſchen Uebungen ſind allgemeine Anweiſungen an die Leiter der Manöver ergangen, möglichſt für eine Verringerung der Flurſchäden Sorge zu tragen. In allen Fällen, in denen die Flurentſchädigungen den Durchſchnitt weſentlich überſchreiten, ſollen die Divifions⸗Kommandeure über die auserordentlichen Umſtände, denen dies zuzuſchreiben iſt, den kommandirenden Generalen Bericht erſtatten. Dieſe Verfügung wird in land⸗ wirthſchaftlichen Kreiſen ſicher mit lebhafter Befriedigung be⸗ grüßt werden. 5 *Freunde des geſtirnten Himmels ſeien darauf aufmerkſam gemacht, daß gegenwärtig zwiſchen 10 und 11 Uer Abends tief unten am Rande des füdöſtlichen Himmels ein Komet ſichtbar iſt, welcher, wenn er noch beſſer in Erdnähe kommen ſollte, noch deutlicher zu beodachten ſein wird. Nimmt man ein Ferarohr zu Hilfe, dann kann man die Wahrnehmung Wa daß der Schweif des Kometen gabelförmig aus⸗ äuft. dDie begonnene Erute hat im Ganzen genommen, ſeit ſchönes Wetter eingetreten, recht befriedigende Ergebniſſe, Garben gibt es zwar nicht ſoviel, als erwartet wurden, dafür ſind aber die Aehren lang und ſchwer und enthalten völlis entwickelte grobe Körner, ſo daß das Geſammtergebniß, vor⸗ ausgeſetzt, daß Alles gut in die Scheune kommt, dasjenitze des Vorfahres übertreffen wird. Da auch Kartoffeln und Hack⸗ früchte ausgezeichnet ſtehen, wird jetzt die Theuerung über⸗ wunden ſein. *Ein Katbolikentag für Baden und die Pfals ſoll in der zweiten Hälfte des September in Mannbeim abgehalten werden. Der hieſige Bezirksverein deutſcher Jngenienre beſichtigte am vergangenen Donnerſtag in Neckarau mehrere zuſchauen will, für den Feind gehalten. Ich danke Ibnen.“ Nach einiger Zeit kommt derſelbe Stabsoffizier und meldet: „Herr General, es iſt wirklich der Jeind, und zwar iſt er in lebhafter Bewegung!“—„J wo, mein lieber Herr Majox,“ iſt die Antwort,„Sie irren ſich— ich hab' ſchon feſiſtellen laſſen, daß es, Publikum iſt. Reiten Sie nur zu Jhrer Truppe zurück!“— Nach kurzer Zeit ſprengt der Major 9151 Male heran:„Herr General, das Publikum — ießt!“ — Ein Stück Räuberromantik, ein bebagliches Spitz⸗ bubenidol iſt im Heſſiager Walde bei Eſſen entdeckt und zer⸗ ſtört worden. Eine Bande, welche zumeiſt aus achtzehnfäb⸗ rigen Burſchen beſtand, hatte ſich in einer bei der Zeche „Heifinger Tiefbau' vorgandenen geräumigen Höhlen bäuslich eingerichtet und unternahm von dort aus Raubzüge in die Umgegend, hauptſächlich nach Rellinghauſen und Eſſen. Zur Beleuchtung der Höhle diente eine aus Zeche„Hercules“ ge⸗ ſtohlene Bergmannslampe; das„Hausweſen“ führten zwei Frauensperſonen aus Altendorf. Die in großen Quantitäten zuſammengeſtohlenen Lebensmittel Käſe, Speck, Wurſt, Cognac u. ſ. w. ermöglichten ein„Leben voller Wonne“; eine in der Nähe fließende Quelle lieferte das ſchönſte Waſſer. Ungefäbr drei Wochen hat die Bande dort gebauſt, bis ſie, von einem Mitalſede verrathen, ginter⸗Schloß und Riegel gebracht wurde. Nicht weniger als ſechszehn Diebſtähle, darunter ein Straßen⸗ raub und ein Einbruch im Kreisgebäude zu Eſſen, ſowie mehrere Diebſtahlsverſuche haben die verhafteten Mitglieder dieſer Bande bereits eingeſtanden. T Von der kleinen Negerprinzeſſin'nabn, die Mizon aus dem Sudanlande nach Paris heimgebracht hat, erzählt der„Gaulois“ folgende Geſchichte: Die Kleine kann noch nicht viel franzöſiſch, aber ſie iſt anſtellig und gelehrig. Als der Marineofftzier mit ihr in der Rue de Rivoli vazieren ging, drebte ſich ein Herr um und rief:„Ei, ei, ſeht doch den ſchwarzen Pudel!“ Prinzeſſin'nabu würde wild, ſtürzte auf den Herrn los, packte ihn am Rockkragen, ſchüttelte ihn und ſchrie ihm ins Geſicht:„Wenn ich ſchwarzer Hund, Du weißes Schwein!“ I Schuell fertig... Kein Scherz, Fräulein Irma; aus Liebe zu mir find vereits zwei Mädchen wahnfinnz geworden— und Sie ſollten mich wirklich nicht lieben können „Nein Herr Licutenaut!“——„Alſo ſchon drittes wahn⸗ finniges Mädchen!“ 2. Seite. Fabrifen, u. A. die Stodbeim'ſche Fabrif und die Fabrik der Altiengeſellſchaft für Seilinduſtrie vormals Ferd. Wolff. An die Beſichtigung ſchloß ſich ein gemeinſames Abendeſſen im Gaſthaus zur„Seilinduſtrie“. Muſikvorträge ſowie zahl⸗ reiche Reden und Toaſte verſetzten die Theilnehmer an der keinen Feſtlichkeit alsbald in eine heitere fröhliche Stimmung und ſchritt man erſt in ſpäter Nachtſtunde zum Aufbruch, indem man die Gewißheit mit ſich nahm, einen recht amüſanten Abend verlebt zu haben. * Die hieſige Realſchule hielt ihren diesjährigen Schlußakt geſtern Nachmittag im großen Saalbauſaale ab. Die Eltern der Schüler ſowie ſonſtige Freunde der Anſtalt hatten ſich trotz der tropiſchen Hitze in großer Anzahl einge⸗ funden. Der vierſtimmige Chor:„Alles mit Gott“ und der dreiſtimmige Chor„Rheinlied“, welche Lieder von den Schülern der Anſtalt unter der tüchtigen Leitung des Geſangs⸗ lehrers, Herrn Unger, vorzüglich geſungen wurde, eröffneten die kleine Feſtlichkeit, worauf ein Cyklus von vierhändigen Klavierſtücken„Von der Wiege bis zum Grabe“ folgte. Der verbindende Text wurde von Schülern geſprochen. Der Cyklus zerfiel in folgende Abtheilungen: 1. Kindesträume, 2. Spiel und Tanz, 3. In Großmutters Stübchen, 4. In der Kirche, 5. Schöne Maiennacht, 6. Des Hauſes Weihe, 7. Troſt in trüben Tagen, 8. Geburtstagsmarſch, 9. Im Silberkranze, 10. Abendſonne, 11. Hinauf. An dieſe recht hübſch durchge⸗ führte Programmnummer, welche den Mitwirkenden die leb⸗ hafteſte Anerkennung der Zuhörer eintrug, ſchloß ſich der Geſang des Liedes:„O Schwarzwald, o Heimath, worauf Herr Profeſſor Dr. K Schuhmacher in Vertretung des leider erkrankten Direktors das Wort zu einer kurzen An⸗ ſprache ergriff, in der er einen Ueberblick gab über den Verlauf des und hauptſächlich ſein Bedauern ausdrückte, über die Erkrankung des Herrn Direktors Conradi, welcher ſich einer Operation an den Augen unterziehen mußte. Redner ſprach die Hoffnung aus, daß Herr Direktor Conradi am Beginn des neuen Schuljahrs wieder vollſtändig hergeſtellt ſein möge. Hierauf richtete er noch einige ermahnende Worte an die aus der Anſtalt austretenden Schüler. Der Geſang der deutſchen Volkshymne von Hirſch ſchloß die kleine er⸗ hebende Feier. *Elektriſche Beleuchtung. In ſeiner Sitzung vom 21. d. M. hat der Stadtrath beſchloſſen, in einzelnen Räumen des Rathhauſes elektriſche Beleuchtung einzuführen, und wurde mit dieſen Arbeiten die Firma L. Frankl hier betraut. Den nöthigen elektriſchen Strom wird Herr Frankl aus ſeiner Centrale, D 1, liefern. Sroſte Coneerte geben nächſten Montag und Dien⸗ ſtag Abend im„Badner Hof“ die Herren H. Schrödl, R. Reimers, G. Deckert und O. Franckl vom hie ſigen Hoftheater. Das Programm dieſer beiden Veranſtal⸗ tungen iſt ein ſehr reichhaltiges und mit gutem Geſchmack zuſammengeſtellt. Die Concerte finden bei günſtiger Witter⸗ ung im Garten und bei ungünſtigem Wetter im Saale ſtatt. Das Quartett hat bereits in mehreren anderen Städten Concerte gegeben, ſo in Edenkoben und ſchreibt die dort erſcheinende„Gegenwart“ über die Veranſtaltung der Mann⸗ heimer Sänger Folgendes: Das von dem Solo⸗Quartett des Großh. Hof⸗ und Nationaltheaters in Mannheim ver⸗ anſtaltete Gartenconcert hatte ſich eines zablreichen Beſuches erfreuen, ſtanden doch die Herren Sänger bei dem hieſigen Bublikum von früheren Concerten her noch in beſtem An⸗ denken. Das Beſtreben der Herren, das in ſie geſetzte Ver⸗ trauen zu rechtfertigen, fand nun auch die vollſte Anerken⸗ nung und mußten ſogar ein Nummern wie Eine Maien⸗ nacht“ von Abt und„Mein Pfälzerland“ von Pirk auf ſtür⸗ miſches Verlangen wiederholt werden. Letztere Nummer macht dem Leiter des Quartetts als Componiſten alle Ehre und würde ſich ſehr gut zum Vortrage für Geſangvereine eignen. Die humoriſtiſchen Vorträge wurden in gelungener Weiſe zum Ausdruck gebracht und verfehlten nicht ihre beab⸗ ſichtigte Wirkung.— Wir wünſchen dem Quartett zu ſeinen weiteren Beſtrebungen den beſten Erfolg und hoffen, daß das Concert nicht das letzte war, das uns von den werthen Künſtlern geboten wurde. *Karte von der Umgeb ung Heidelbergs, In dem Verlag von Otto Petters in Heidelberg erſchien eine Karte der Umgebung Heidelbergs, welcher zugleich ein mehrere Seiten umfaſſender, die einzelnen kürzeren und längeren Spaziergänge und Spazierfahrten ausführlich beſchreibender Text beigegeben iſt. Die Karte hat eine äußerſt ſorgfältige Ausarbeitung erfabren und enthält jede Ortſchaft, jeden Weg und jeden bemerkenswerthen Punkt nicht blos in der Um⸗ gebung Heidelberas, ſondern im ganzen hinteren Odenwald, ſodaß ihre Anſchaffung jedem Touriſten nur auf das Ange⸗ empfohlen werden kann. Der Text zerfällt in folgende Abtheilungen: 1) Spaziergänge in der Nähe der Stadt; 2) Ausflüge mit der Neckarthalbahn; 3) Ausflüge mit der Main⸗Neckarbahn; 4) Ausflüge mit der Heidelberg⸗ Speierer Bahn; 5) Ausflüge mit der Nebenbahn Mannheim⸗ Heidelberg⸗Weinheim; 6) Größere Ausflüge mit der Bahn. Aus der Haft entlaſſen wurde der Taslöhner Höhnle, welcher unter dem Verdachte, ſeine Ehefrau gewalt ſam aus dem Fenſter der im 4. Stockwerk belegenen Wohnung des Ebepaares geſtürzt zu haben, feſtgenommen worden war. Wir hatten ſofort der Vermuthung Ausdruck gegeben, daß es ſich hier ſchwerlich um ein Verbrechen handeln könne, ſondern daß ſich die Chefrau Höhnle jedenfalls in einem Anfall von Wahnſinn ſelbſt aus dem Fenſter geſtürzt habe. Dieſe An⸗ nahme war um ſo berechtigter, als die unglückliche Frau Höhnle bereits längere Zeit im Irrenbauſe zugebracht bat. Allerdinas führten die Eheleute Höhnle ein ſehr un⸗ glückliches Familienleben und war bereits die Ehe⸗ ſcheidung anhängig gemacht worden, welche in einigen Tage erfolgen ſollte, Höhnle iſt katholiſch, während ſeine Ehefrau der evangeliſchen Konfeſſion angehörte. Die Kinder des Ehepaares ſind in der Konfeſſion der Mutter getauft worden und ſoll dieſer Umſtand die Haupturſache der fort⸗ währenden Zänkereien und Streitigkeiten des Ehepaares ge⸗ weſen ſein, da der Ehemann die Kinder in ſeiner Religion erziehen laſſen wollte, welchem Verlangen ſich jedoch die Ehe⸗ frau mit aller Macht widerſetzte. Tagesneuigkeiten. — Frankfurt, 30. Juli. Mehreren Bewohnern der Elsheimerſtraße wurden in letzter Zeit jeden Morgen die Frühſtücksbrödchen, die in Säckchen in die Vorgärten geworfen werden, geſtohlen. Als Diebin wurde jetzt eine Dienſtmagd ermittelt. Sie gab an, die Brödchen ihrer armen Familie, ihren hungernden Geſchwiſtern zugeſtellt zu haben. Mit Rück⸗ ſicht auf die Nothlage der Familie, ſahen die Beſtohlenen von weiteren Schritten ab.— Die beiden Perſonen, welche am Rechneigrabenweiher auf einer Bank todt aufgefunden worden waren, ſind als die Eheleute Sattler Hönge aus Wies⸗ baden agnoszirt worden. Schlechter Geſchäftsgang des kinder⸗ loſen Ehepaares ſoll der Beweggrund zum gemeinſamen Tode geweſen ſein, welcher durch Strychnin erfolgte. — Wittsburg, 29. Juli. Geſtern verſuchten einige Unbekannte, die Hauptfabrik von Carnegie in die Luft zu ſprengen, es wurde aber zufällig entdeckt und dieſelben ver⸗ hindert. Während der Abpeſengeit des Maſchiniſten wurden die Gasleitungen der Hochöfen geöffnet; zu dieſer Zeit waren gerade 144 Arbeiter dort beſchäftigt. Dex zurückkehrende Maſchiniſt verhinderte eine Kataſtrophe mit Lebensgefahr.— 26 Verhaftungsbefehle wurden gegen Ausſtändige wegen Auf⸗ keizung zur Meuterei exlaſſen. Seneral⸗Anzeiger. 3ur gl. Beachtung. Um vielſeitigen Wünſchen nachzukommen, haben wir die Nummer vom 25. Juli „Bismarck⸗Rede“ in Kiſſingen betreffend, nochmals nachdrucken laſſen. Verlag des General-Anzeigers (Mannheimer Journal). Vorschule für Gymnaſien und Real⸗Mittelſchulen W. Schwarz, M 3, I0. Das Schuljahr 189293 beginnt am 15. Sep⸗ tember, morgens 9 Uhr. 48226 Das Knabenpensionat von H. Büchler, Rastatt übernimmt, wie seit Jahren, schwächliche, schwer zu bedürftige, zu Hause nicht gutthuende, unfolgsame und un- delssige Knaben. Die besten Erfolge nachweisbar. Prospecte 48129 85 55 8 Die zur Konkurs⸗Maſſe Ludwig Biow gehörigen 25 Stück Nähmaschinen für Schuhmacher, Schneider und Familiengebrauch werden im Lokale E 3 Nr. 5 gegen Baarzahlung billigſt aus⸗ verkauft. 43479 Die Konkurs⸗Verwaltung: eee N alk N K 63, lla Mannheim 8 3, Ila Telephon Nr. 664. Elel. Telegraph.⸗& Telephon⸗Auſtalt. Spezialität: klertriſcher Thüröffner. 5 elektr. Schellenleitung wird ei wenigen Unkoſten in Telephon⸗ leitung umgewandelt. Auskunft und Koſtenberechnung gratis. 2613⁰ — bliren und Wichſen aller irt von oôbeln 5 wird ſchnellſtens und billigſt beſorgt von ef 12 17 Gebrüder Behn, L 4, 17. L 4, 17. Han⸗ und Möbel⸗Achreinerei. 10175 AAHDSBEENEHAAHAHNHHAHN SWSgg arre Eine ſehr gut eingerichtete Dampfbrauerei wird Verhältniſſe wegen dem Verkauf ausgeſetzt. Anfrg. befördern u. 20,340 Haaſenſtein& Vogler, .⸗G., Stuttgart. 48694 ——— ̃ Bierbrauerei, Cireus ut eingerichtet, mit 2000 Hekt.KREMBSER. bſatz, wovon ½ im eigenen Ausſchank, mit Gaſthof, Gartenwirthſchaft u. Kegel⸗ Füglich große Vorſlellung Abends 8 Uhr. 44099 bahn, in einem lebhaften der Pfalz ge⸗ Sonntags 2 grose Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr und gen, mit ſehr günſtigen Ab⸗ ſatzverhältniſſen, iſt billig zu Abends 8 Uhr mit ſtets neuem Programm. verkaufen.— Auskunft durch Albert Rotzinger in Frei- Alles Nähere durch Placate und Austragzettel. burgi/B. und J. Schneider Agenten in Landau, Pfalz. 42877 werden in jedem Orte gegen hohe Ein Student der Phi⸗ 9 ilfe⸗JProviſion aufgenommen. Solche, lologie ertheilt Nachhilfe welche ſich mik dem Verkaufe von ſtunden in allen Gymnafial⸗ fächern. 44186 Vorzug. Die Stelle kann Jeder 1 als Nebenbeſchäftigung bekleiden. Näheres im Verlag. Off.an M. Schimmerl, Brünn, rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrWinterballerpkatz 15. 49276 ersiehende, geistig schlecht veranlagte, in Schulen mit starken Klassen nicht mitkommende, einer strengen Aufsicht Mannheim, 31. Jult. Mech. Baumwol⸗Spinnerei& Weberki Ludwigshafen aNh. Bei der heute ſtattgehabten neun und zwanzigſten Verlooſung wurden die nachſtehend verzeichneten 79 Stück Partial⸗Obligationen unſeres Prioritätsanlehens Nr. 7. 17. 49. 52. 54. 58. 74. 89. 102. 105. 112. 126. 145. 148. 182. 183. 187. 200. 205. 210. 222. 285. 306. 316. 339. 362. 366. 379. 384. 436. 474. 483. 502. 504. 516. 522. 542. 561. 584. 603. 624, 652. 764. 865. 888. 891. 943. 951. 953. 958. 984. 988. 1000. 1018. 1049. 1051. 1162. 1171. 1175. 1188. 1200. 1205. 1214. 1228. 1230. 1278. 1282. 1335. 1342. 1348. 1369. 1378. 1429. 1434. 1511. 1522. 1528. 1538. 1559. zur Heimzahlung per 1. October 1892 beſtimmt. Die Einlöſung findet ſtatt bei den Herren W. H. Ladenburg 8 Söhne in Maunheim, bei der Königl. Filialbank in Ludwigshafen a/Rh. und an unſerer Caſſe in Oggersheim. 442235 Oggersheim, den 26. Juli 1892. Die Direction. Hamburg-Australient rrerte entſche Gampfſchifayrt ag Adelaide, Melbourne, Sydney „ntwerpen anlaufend) regelmäßig alle drei Wochen Neue ſchnelle Dampfer.— Dilligſte Pafſagepreiſe. Vorzüglichſte Einrichtung u. molzeh ſts 1 Awiſchedens 91010 5 Deutsch-Australische Dampfschlfis-Sesellschaft, Hambarg. Auskunft ertheilen die General⸗Agenten für Baden: Walter& Von Reckow. Mannheim, oder deren bekannte Agenten. 38894 e ab Frankfurt a. M. in 18 Stunden reist man am besten und schnellsten über Die grössten, mit allem Comfort eingerichteten und elek. beleuchteten Dampfer vermitteln den Dienst bei rubigster Seefahrt— da Cours meist längst der Küste 2mal tägl. Durchgehende Wagen. Speisewagen abVenl Direkte Fahrkarten nach London auf allen Haup stationen. Auskunft, Fahrpläne und Reservirung von Capinen bei Herrn Louis Bärenklau, Mannheim, sowie auch im Reisebureau Schottenfels, Frankfurter Hof, Frankfurt à. M Zweilte Münsterbau Geld-Lotterie Baar ohne Abzug. zur Wiederherstellung des— Münsters 20 Frolben J. B. 138988809 5 Zilehung: 1 à 10000= 10009„ am 6. u. 7. September 1892. 15 1058 5 10080 7 Die Looze à 8 M. zind von dem Bankhaus 1 4 5 9 10000 4 Carl Heintze, 100„ 4 200 20000, Berlin., Uater den Iinden 3. 709„ 3 169— übernommen und ven demelben gegen Bin- 2500 1 20— 50900 5 endung des Betrages zuf Postaxweisung 1u 5 bexiehen. Jeder Hestellang zind für Porte Austerdem mindettent und evinnlitte 30 Plg. beiruflgen. 50 Kunstwerthe en 45000, ber Lönsterbaurerein zu Preiburg i, B. 3284 gevinne— 260000 1. Looserersandt à. Nunteh auch u. Mcbnabne. Tanzlehr-Inslitut Lüner, Saalbau. Der I. Kursus beginnt Sonntag, 28. Auguſt im Saalbau. Nachmittags 4 Uhr für Damen, 5 Uhr für Herren. Anmeldungen hierzu, ſowie zu den Privat⸗Kurſen bitte baldigſt zu machen. 8 Extraſtunden zu jeder gewünſchten Zeit. 43800 Gustav Lüner, U I. Ib, 2. St., Inſtituts⸗Tanzlehrer Mannheim und Heidelberg. Local-Veränderung. 413ʃ Vom 1. Juli dſs. Is. ab befinden ſich meine Geſchäftslokalitäten und Werkſtätte D 1, 11. L. Frankl, Mannheim, Inſtallations⸗Geſchäft für electriſches Licht und Telegraphenban, Bezirksvertreter von Simens& Halske, Berlin. Kirchen⸗Anſagen. Katholiſche Gemeinde. Jeſuitenkirche. 8. Sonntag nach Pfingſten, 31. Juli, eſt des hl. Kirchenpatrons Ignatius. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Zweiter Gottesdienſt. ¼½10 Uhr Hauptgottesdienſt.(Feſtprebigt, Hochamt, Tedeum.) 11 Uhr Meſſe. ½3 Uhr Vesper. Kathol. Bürgerhoſpital. Sonntag. 8 Uhr Singmeſſe⸗ 4 Uhr Abendpredigt. 5985 Die Schulkinder gehen während der Ferien in die großen Kirchen. Untere kath. Pfarrrei. Sonntag, 31. Juli. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Singmeſſe mit Predigt. /½10 Uhr Amt mit Predigt. 11 Uhr hl. Meſſe. ½2 Uhr Chriſtenlehre für die Mädchen der 2 letzten Jahre. ½3 Uhr Vesper. Abends 8 Uhr Vortrag für den Mutterverein. Laurentiuskirche. Sonntag. 6 Uhr Beicht. 7 Uhr Früh⸗ meſſe mit Communion. ½9 Uhr Singmeſſe für die Schülkinder, ½10 Uhr Predigt(Herr Neuprieſter Walter) und Amt. ½8 Uhr Schluß der Aloiſiusandacht mit Segen, hernach Jungfrauencon⸗ gregation. Freireligiösſe Gemeinde. Sonntag, 31. Juli, Vormittags 10 Uhr im großen Caſino⸗ Saale, R 1, 1, Vortrag des Herrn Prediger Scholl aus Nürn⸗ berg über das Thema:„Der allerneueſte Glaubensſtreit und der alleinige Weg zum Frieden.“ Hierzu ladet Jedermann freundlich ein — Der Borſtaub. Vlissingen(Holland)-Queenbero. 50000 M „„„7SSFF eee rren PNreen grresa2.3..82. N Nannheim, Jull. 8. Seite⸗ Seneral⸗Anzeiger. Bekanntmachung. Die Erlaſſung einer ortspolizeilichen Vorſchrift über den Anſchluß bauten Grundſtücke an die öffentlichen gatgaſerz 928 9 1 5(Haus⸗ e erungs⸗Oednung) betreffend. 196) Nr. 69880. Nachſtehend bringen wir die ortspolizeilich Borſchelft vom Heutigen über den Auſchluß der bebanten Grundflücht an dit üffentlichen Canäle Stadt Mannheim (Hausentwäſſerungs⸗Ordnung) zur öffentlichen Kenntniß. 43387 Auf Grund deߧ 30, 87a, 116.⸗St.⸗G.⸗B. 366 Ziff. 10.⸗ St⸗G.§ 5 Abſ. 3.⸗Odg. vom 27. Juni 1874„die Si 9855 der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betr.“ wird mit? uſtimmung des Stadtraths und Genehmigung Gr. Herrn Landeskommiffärs für die Gemarkung Mannheim oörtspolizeilich das Nachfolgende vor⸗ geſchrieben: I. Allgemeiner Theil. 8 1. Verpflichtung zum Anſchluß,. n denjenigen Straßen der Stadt Mannheim, welche mit unter⸗ krdiſcher Entwäſſerungsanlage, die in Spül⸗ und Abflußverbindung mit dem allgemeinen ſtädtiſchen Sielnetze ſteht, verſehen ſind, müſſen die ſämmtlichen bebauten Grundſtucke nach Maaßgabe der nach⸗ folgenden Beſtimmungen an die öffentlichen Abzugscanäle(Siele) zum Zwecke der vollſtändigen Entwäſſerung auf Koſten der Grund⸗ eigenthümer angeſchloſſen Friſten. 1 05 Herſtellung und der Anſchluß der Hausentwäfſerung hat u erfolgen: 1. bei bereits überbauten Grundſtücken an canaliſirten Straßen 80 drei Monaten nach Genehmigung des ntwäſſerungs⸗ eſuches; 2. bei Neubauten an canalifirten Straßen innerhalb drei Monaten nach der Rohbauabnahme(§ 17 der ſtädt. Bau⸗Ord.); 3. bei Neubauten an neu canaliſtrten Straßen, 15 ern die bau⸗Abnahme vor der völligen Fertigſtellung des öffentlichen Ab⸗ zugscanals ſtattgefunden hat, längſtens innerhalb drei Monaten nach letzterem Zeitpunkt; 4. bei Neubauten an nicht canaliſtrten Straßen gilt die Friſt nach Ziffer 2 mit der Maßgabe, daß die Entwäfſerungsanlage vorſchriftsgemäß bis zur Gehweg⸗Hinterkante war auszuführen. dacbderig jedoch ſo einzurichten iſt, daß der 1— bfluß einſtweilen nach der Straßenrinne erfolgt; 5. Für die Vornahme der Aenderun und Ausbeſſerung beſtehen⸗ der Entwäſſerungsanlagen kann die Voltzeidezörd⸗ im einzelnen Falle andere Friſten beſtimmen. 8 8. Bekauntmachung der Fertigſtellung des Straßeuſtels. Bei 98 08 ganzer Straßen oder einzelner Strecken derſelben oder bei Herrichtung eines beſtehenden Siels für die Auf⸗ nahme der Hausabwäſſer in pül⸗ und Abfluß⸗Verbindung mit dem allgemeinen ſtädtiſchen Sielnetz wird die Polizeibehörde auf Mit⸗ theilung des Stadtrathes den Tag der Fertigſtelung durch Ver⸗ kündung im Amtsblatt bekannt geben und 1 zeitig die Be⸗ auffordern, längſtens innerhalb vier Monaten die Geſuche um Genehmigung des Anſchluſſes ihrer Liegenſchaften beim Stadt⸗ vath einzureichen. 84. Zeitbeſtimmung für ſtraßen⸗ oder gruppenweiſe Fallen bes vori in die Polineib de⸗ en gen Paragraphen eibehörde lg Pie gleichzeitige oder gruppenweiſe nee 925 Eutwöſſer⸗ ungsanlagen anzuordnen und den Ausführungstermin zu beſtimmen; der Letztere ſoll zedoch nicht auf früher als drei Monate nach der Fertigſtellung des Sieles angeſetzt und muß den Betheiligten beſonders eröffnet werden. 5 Ueberwachung der Ansfübzungsarbeiten durch die ſtädtiſche Banbehörde. Die Ausführung der Hausentwäſſerungen erfolgt unter Aufficht der ſtädtiſchen Baubehörde welche insbeſondere darüber zu wachen „daß nur gutes, den Beſtimmun en dieſer Vorſchrift aterial verwendet wird, und daß die allgemeinen und beſonderen Genehmigungs⸗Bedingungen eingehalten werden. wangsweiſe Ausführung. Kommt ein ndeigenthümer den ihm nach dieſer Vorſchrift 1 Verpflichtungen innerhalb der allgemein beſtimmten oder im Einzelfalle geſetzten Friſt nicht nach, ſo werden auf An⸗ ndd der Polizeſbehörde die erforderlichen Herſtellungen durch die ſtädkiſche Baubehörde auf des Eigenthümers vorgenommen. 987. Vollſtändigkeit der Aulage. Alle e ſind in der Art ellen, daß e den ſanitären und polizeilichen Anforderungen vollfommen ent⸗ prechen, und daß der Zweck vollſtändiger Entwäſſerung der Liegen⸗ aft dauernd erreicht wird. 88. Ausſchluß gemeinſchaftlicher Anlagen. de Liegenſchaft iſt vollſtändig und für ſich ungbhängig bis m Wuchin 5 das Straßenſtel zu entwäſſern unter Ausſchluß eder Gemeinſchaft, Dienſtbarkeiten und dergleichen in Bezug auf e Entwäſſerungsanlagen. Abwäfſer, ſeien es Regen⸗ oder Schmutzwäſſer aus einer Liegen⸗ chaft, dürfen demgemäß nicht in die Entwäfferungsleitung einer an⸗ en eingeführt werden. Dieſe für ſich unabhängige Entwäſſerung iſt ebenfalls ſoweit n für 2 55 ſelbſtſtändig abtrennbaren Theil— Siea n⸗ oder eines durchzuführen. Vornahme der ge ee e Die Entwäſſerungsanlagen innerhalb der Liegenſchaft Eigenthümer durch einen ſachperſtändigen Unternehmer aus⸗ ren laſſen, welcher über die nöthigen Einrichtungen und das rderliche Perſonal verfügt, von den Entwäſſerungsbedingungen uund den auf dem ſtädtiſchen Bau⸗Buregu aufgelegten Normalien denntniß genommen und dem Stadtrath eine förmliche Erklärung darüber ausgeſtellt hat, daß er 135 Bedingungen und Normalien 8 kennt und ſich zu der Einhaltung derſelben ſowie etwaiger, Einzelfau zu erlaſſender, beſonderer Vorſchriften verpflichtet. 2. Die Hausentw Ae en von der e ii ſum Straßenſtele können auf Anordnung des Stadtrathes von der ſtädtiſchen Baubehörde auf Koſten des auseigenthümers aus⸗ geführt werden. Die Koſten werden in ſolchen Fällen nach Maß⸗ zabe eines von Zeit zu Zeit vom Stadtrathe aufzuſtellenden und veröffentlichenden Preisverzeichniſſes berechnet und im Voraus der § 10. Einlaßſtücke. ür die im Siele vorgeſehenen Einlaßſtücke iſt der in dem ver⸗ öffenklichten Preisverzeichniß vorgeſehene Satz vom Liegenſchafts⸗ egenthümer zu bezahlen. 5 Wird zur Ausführung einer Entwäſſerungsanlage die Abänderung eines im Straßenſiel vorhandenen Einlaßſtückes oder die Neuanlage enes Einlaßſtückes vom Liegenſchaftseigenthümer beantragt und don der ſtädtiſchen Baubehörde als nothwendig und zuläſſig erachtet, derfolgt dieſe Abänderung oder Neuanlage auf Koſten des Eigen⸗ mers der zu entwäſſernden Liegenſchaft und wird durch die tiſche Baubehörde bewirkt. Einzuleitende Abflüſſe. Duech die Entwäſſerungsanlage der Liegenſchaften müſſen ab⸗ eitet werden: Alle Naöwäß er der Liegenſchaften, als Regenwaſſer, swaſſer, Wirthſchaftswaſſer und das* gewerblichen Zwecken enutzte und verunreinigte Waſſer unter der Bedingung, daß die er keine feſten Sinkſtoffe, wie Kehricht, Schutt, Sand, Aſche u. der 9 und deine groben Subſtanzen, wie Gemüſeab⸗ fälle, Schalen u. dergl. mit ſich führen; ) keine ſolche Chemikalien, Stoffe oder Flüſſigkeiten ent⸗ alten, welche für die Siele ſchädlich ſind oder auf deren nhalt in irgend welcher Weiſe nachtßeilſg einwirken önnen, wie Säuren ꝛc.; o) keine Stoffe mitführen, welche durch eingetretene Ver⸗ weſung oder Gährung ſchädliche oder läſtige Ausdünſtungen verbreiten; beim Einlauf in das Straßenſiel keine höhere Temperatur als 400 Celſius bei Mengen unter 2 obm. pro Stunde und keine höhere Temperakur als 300 Celſius bei größeren Mengen beſitzen. Sofern die innerhalb einer Liegenſchaft entſtehenden Abflüſſe dieſen Vorſchriften nicht genügen, ſind dieſelben durch entſprechende Mittel,(Schlammfänge Neutraliſtrung Desinfection, Abkühlung ꝛc.) zur Aufnahme in die Siele geeignet zu machen. 12 § 12. Erſatzpflicht für bedingungswidrige Einleitung. d) Für welche durch vorſchriftswidrige Einleitungen 5 en, haftet der Eigenthümer der Liegenſchaft, durch deſſen w ſſerungsanlage der Zufluß oder ſtattgefunden hat. Verbot des Anſchluſſes von Abort⸗ u. Dung⸗Gruben. Ausgeſchloſſen von der Ableitung durch die Entwäſſerungsan⸗ lage ſind die menſchlichen Abgänge, für welche die bisher geltenden Beſtimmungen in Bezug auf deren Anſammlung in Gruben und deren Abfuhr in Kraft bleiben. Verbindungen jedweder Art zwiſchen Abtrittgruben und dergl. und einer Hausentwäſſerungsleitung oder einem Straßenſiel ſind unterſagt; auch dürfen geſchloſſene Ent⸗ wäſſerungs⸗Leitungen nicht durch ſolche Gruben hindurch oder in deren Umfaſſungswände geführt werden. 8 Der Anſchluß von Waſſercloſets und Piſſoirs,(letztere vorbe⸗ haltlich der in 8 14 erwähnten Ausnahme) an die Hausentwäſſerung, wie überhaupt die mittelbare oder unmittelbare Einleitung der menſchliſchen Abgänge iſt unterſagt; die Entwäſſerungsanlagen ſind ſo einzurichten, daß eine mißbräuchliche Benutzung ausgeſchloſſen iſt. 4 8 14. . Piſſoirs mit fortwährender Spülung. Piſſoirs, die mit einer wirkſamen fortwährenden Spülung ver⸗ ſehen und ſo angelegt ſind, daß die Unabhängigkeit des Abfluſſes von etwaigen benachbarten Abortanlagen überwacht werden kann, dürfen dagegen nach Anhörung des Stadtraths mit beſonderer Ge⸗ nehmigung des Bezirksraths an die Entwäſſerungsanlage ange⸗ ſchloſſen werden. 9 15. „Beſeitigung der alten Anlagen. 5 Sobald eine Liegenſchaft an das Straßen⸗Siel iſt, darf die Anlegung neuer Senk⸗ oder Sammelgruben zur Aufnahme der zur Ableitung in die Siele 5 Abflüſſe ſowie jede ober⸗ irdiſche oder anderweitige unterirdiſche Ableitung letzterer aus der Liegenſchaft nicht mehr erfolgen. Vorhandene Senk⸗ und Sammelgruden und dergl., ſowie auch vorſchriftswidrige alte Ableitungen ſind nach Vorſchrift zu leeren, zu reinigen, zu desinficiren und alsdann durch Auffüllung mit reinem Kies oder anderem waſſerdurchläſſigen Material bis zur Höhe des umliegenden Geländes zu beſeitigen. Desgleichen ſind mit demſelben Zeitpunkte alle bisherigen offenen oder gedeckten Entwäſſerungsanlagen nach den Straßen⸗ rinnen zu beſeitigen und die hierdurch bedingten baulichen Vornah⸗ men zu machen.(Bergleiche§ 79 der Straßenpolizeiordnung vom 14. Mai 1890). 8 16. ae 5 Jede Liegenſchaft, welche an die ſtädtiſchen Siele angeſchloſſen werden ſoll, muß, ſofern dies nicht vorher erfolgt, oder nicht durch etgene Waſſerleitung eine ausreichende geſichert iſt, gleich⸗ zeitig mit der Ausführung dieſes Anſchluſſes an die ſtädtiſche Waſſer⸗ leitung angeſchloſſen werden. An allen Eingüſſen, Wafferſteinen und dergl., an welchen Schmutzwaſſer eingegoſſen wird, find Zapf⸗ hähne der Waſſerleitung anzubringen. Sollte nahe der betreffenden Liegenſchaft eine 85 der ſtädt⸗ iſchen Waſſerleitung nicht vorhanden ſein, ſo muß auf onſtige Weiſe an Brunnen, Aotiſchen ance oder Reſervoirs) für die nach dem rmeſſen der ſtädtiſchen Baubehörde ien t Spülung der Entwäſſerungsanlage in allen ihren Theilen Vorkehrung getroffen werden. Die Benutzung der Entwäſſerungsanlage iſt nur ſo lange zu⸗ läſſig, als für dieſelbe eine ausreichende Spülung unterhalten wird. Werden Entwäſſerungsgegenſtände, wie Einläufe Eingüſſe ꝛc. dau⸗ ernd außer Gebrauch geſeßt, ſo iſt der Anſchluß aufzuheben und die Anſchlußſtelle nach Vorſchrift der perſchlie Baubehörde in halt⸗ barer ſe luft⸗ und wa 0 75 verſ der Einlaßſtücke. Auf Anfrage, welche des betreffenden Formu⸗ lars geſtellt 10 8 dem Eigenthümer die für die Entwäſſerung der Liegenſchaft im Hae vorgeſehenen Einlaßſtücke nebſt deren ließen. Höhenlage, ſowie Ort und Höhe der nächſten ſtädtiſchen Höhenbolzen von der ſtädtiſchen Baubehörde Antrag auf Entwäſſerung. Ueber Keaſche um Genehmigung zur Ausführung der Hausent⸗ wäſſerung ent 12 5 der Stadtrath. Dieſelben ſind bei Neubauten gleichzeitig mit der Bauvorlage beim Großh. Bezirksamte, von welchem ſte zur weiteren Behand⸗ lung an den Stadtrath abgegeben werden, einzureichen. In anderen Fällen hat die Vorlage unmittelbar an den Stadtrath zu erfolgen, und zwar in Fällen des§ 2 Ziffer 1 und 5 längſtens innerhald 4 Monaten nach Bekanntma 8 gemäß 8 8. § 19. Jorm des Geſuches. Dem Geſuche um Genehmigung des Hausan ſchriftlich zu ſtellen iſt, müſſen die vorgeſchriebenen zur Vereinigung mit den Acten geeigneter, werden. Dieſelben find ſowohl vom Eigenthümer als vom Plan⸗ fertiger zu unterzeichnen. Soweit ein bereiks früher behandeltes Geſuch in Frage ſteht, iſt die mit dem Prüfungsvermerk der ſtädtiſchen Baubehörde verſehene Ausfertigung der eren Vorlage anzuſchließen. chluſſes, weſches läne in doppelter, Fertigung beigegeben Die Hausentwäſſerungspläne werden durch die ſtädtiſche Bau⸗ geprüft und, falls erforderlich, dem Geſuchſteller 11 Um⸗ arbeitung zurückgegeben. Je ein Eremplar der zur Ausführung genehmigten Pläne bleibt bei den Acten der ſtädtiſchen Baubehörde. Wird von der ertheilten Baugenehmigung binnen Jahresfriſt kein Gebrauch gemacht, ſo iſt ſie erloſchen. Die dem Eigenthümer zurückzugebenden Duplicate der genehmigten läne müſſen während des Baues Acen auf der Bauſtelle den eamten der ſtädtiſchen Baubehörde zur Einſicht iegen. 8 20. Behandlung der 51 0 §. 21. Unveränderte Ausführung. Sämmtliche auf den genehmigten Plänen bezeichneten Anlagen ſſen in leinem Zuge zur Ausführung kommen. Weglaſſungen, Hinzufügungen oder Aenderungen dürfen nur 05 Anordnung oder, nach vorher eingeholter Genehmigung der ſtä 75 Baubehörde erfolgen. 5 n Stellen, wo nach dem Ermeſſen der ſtädtiſchen Baubehörde 2 5 Ergänzungen eintreten können, ſind Verbindungsſtücke anzu⸗ ringen; die ieer en ſind nach Vorſchrift waſſer⸗ und luftdicht zu ſchließen. 8 22. Arbeitsbeginn. Mindeſtens zwei Werktage vor dem beabſichtigten Beginn der Ausführung, oder falls in der Ausführung eine Unterbrechung von mehr als 8 Tagen ſein ſollte, zwei Tage vor jedem Wiederbeginn iſt der ſtädtiſchen Baubehörde ſchriftli e Anzeige zu erſtatten und deren Genehmigung zum Beginn der Arbeit an e Vor Extheilung dieſer Genehmigung ſind die von dem Eigen⸗ thümer aus Anlaß der Entwäſſerung zu entrichtenden Beträge an die Stadtkaſſe einzubezahlen. 5 Dem Geſuchſteller werden Tag und Stunde beſtimmt, zu welcher die Abſteckung der Einlaßſtücke erfolgt. Die Arbeiten in der Straße ſind ſo raſch wie möglich auszu⸗ führen. Dem Geſuchſteller wird ſeitens der ſtädtiſchen Baubehörde die Zeitdauer angegeben, welche die Arbeiten höchſtens in Anſpruch nehmen dürfen. 5 Nach der geſammten Entwäſſerungsanlage iſt ſchriftliche Anzeige zum Behufe der Abnahmeprüfung bei der ſtädtiſchen Baubehörde zu erſtatten. 8 8 Prüfung während der Ausführung und Abnahmeprüfung. 8 Die ſtädtiſche Baubehörde hat das Recht, während der Aus⸗ führung die Arbeit jederzeit in allen Theilen prüfen zu laſſen; der Gigenihrre ſowie der von dieſem mit der Ausführung betraute Unternehmer haßen alle zur Ermöglſchung dieſer Heberwachung er⸗ forderlichen Maßnahmen zu treffen und den Anordnungen der Ueberwachungs⸗Beamten nachzukommen. Jeder Theil der Entwäſ⸗ ſerungsanlage muß mindeſtens einen Tag lang unverdeckt bleiben, bis der beaufſichtigende Beamte denſelben beſichtigt hat. Die Anlage darf nicht früher in Betrieb geſetzt werden, als dis 15 durch die ſtädtiſche Baubehörde geprüft, für genügend und den 'orſchriften entſprechend anerkant, und demgemäß von derſelden die Erlaubniß zur Beuutzung ertheilt worden iſt. 5 Durch die Beaufſichtigung und Prüfung der Anlage übernimmt die Stadt indeſſen keine Gewähr für die Güte und dauernde Halt⸗ barkeit derſelben. 4 8 Anſchlußſtränge auf öffeutlichen Straßen. Die Anſchlußſtränge unter der öffentlichen Straße und unter öffentlichen Plätzen dürfen nur während der Bauzeit, vom 15. Mär, bis 15. November, ausgeführt werden. Ausnahmen ſind nur mi Genehmigung des Stadtrathes oder auf Anordnung der Polizeibe⸗ hörde zuläfſig. 8 Veränderungen. An den beſtehenden ſowie an den fertig und zur Benutzung zugelaſſenen Entwäſſerungsanlggen darf 5 Geneh⸗ migung der Baubehörde, und in wichtigen Fällen deß Stadtraths, keine Veränderung vorgenommen werden. Sollen nachträgliche Aenderungen oder Ergänzungen 1 nommen werden, ſo ſind über ſolche entſprechende Geſuche unker Einzeichnung auf dem urſprünglichen Plan, und erforderlichen Falls unter Beigabe eines Buſcngeanes, einzureichen. § 26. Betriebs⸗Controle. Während des Betriebes kann der Stadtrath jederzeit den der Anlage unterſuchen laſſen. Den Beamten, welche mit dieſer Unterſuchung betraut ſind und ſich darüber ausweiſen, iſt von dem Liegenſchaftseigenthümer und von ſämmtlichen Bewohnern der Liegenſchaft jederzeit der Zutritt zu der Liegenſchaft und deren Entwäſſerungsanlagen zu geſtatten, insbeſondere auch für den ſtädtiſchen Grubenconkrolleur, der über die führung deß § 18 zu wachen hat. 5 von Mänugeln. Die Beſeitigung von Mängeln, welche während des Baues oder Betriebes vorgefunden werden, oder die Ausführung ſolcher Aender⸗ ungen, welche ſich nach dem Ermeſſen der ſtädtiſchen Baubehörde als erforderlich gezeigt haben, oder welche in Folge polizeilicher An⸗ ordnung vorzunehmen ſind, hat der Eigenthümer der Liegenſchaft beim Bau 085 beim Betrieb binnen 8 Tagen nach Aufforderung, event. in beſonderen Fällen binnen einer von der Poltzeibehörde m beſtimmenden Friſt, vorzunehmen. § 28. Unterhaltung der Aulagen. Der Eigenthümer der Liegenſchaft iſt zur Kein⸗ und Inſtand⸗ haltung der zu ſeinem Grundſtück gehörigen Entwäſſerungsanlage verpflichtet und hat eintretende Schäden ſofort beſeitigen zu laſſen. ie Inſtandhaltung der in der öffentlichen Straße liegenden Theile der Hausentwäſſerungsanlage liegt dem Liegenſchaftseigen⸗ thümer ſtets, die Inſtandhaltung des durch die Anlage berührten flaſters und ſonſtiger Oberflächen(abgeſehen von der Gehweg⸗ erſtellung) dagegen während 12 Monaten nach der Fertigſtellu zur Laſt; falls aber dieſer Theil der Anlage durch die Stadt au Koſten des Liegenſchaftseigenthümers ausgeführt worden iſt, erfolgt 1210 die Inſtandhaltung während der 12 Monate nach deren Fertig⸗ ſtellung durch die Stadt. Der Liegenſchaftseigenthümer hat jedoch jederzeit auch die Koſten aller ſolcher Inſtandſetzungen der Oberfläche zu welche in olge von Beſchädigung oder Störung durch vorſchriftswidrige 9— tellungen oder mißbräluchliche Benutzung oder aus ſonſtiger, den Liegenſchaftseigenthümer treffenden Schuld entſtehen, ſowie die Fanſeung Inſtandhaltung der Oberfläche nach jeder ſolchen In⸗ andſetzung. 5 traßenaufgrabungen dürfen nur mit Erlaubniß der ſtädtiſchen Baubehörde vorgenommen werden. 8 29. Aufzulegende Verzeichniſſe. Auf dem Büreau der ſtädtiſchen Baubehörde werden Verzeichniſſe geführt, welche zu Jedermanns Einſicht aufliegen und welche: a) die verſchiedenen approbirten Conſtructionen der Inſtalla⸗ tionsgegenſtände unter Hinweis auf die ausgeſtellten Muſter angeben; b) die in 8 9 erwähnten Preisverzeichniſſe enthalten. § 80. Gebühren. ür die Prüfung der Entwäſſerungsgeſuche und deren Ausführung 55 892 8 gemäß 11 der Städteordnung aufgeſtellten Tarif zu Gunſten der Stadtkaſſe Gebühren erhoben. II. Beſonderer Theil. § 31. Pläne. Die Hausentwäſſerungspläne ſind in doppelter Ausfertigung — vorge 8 5 einzureichen und müſſen den folgenden edingungen entſprechen: Eln Epemplar der 15 0 iſt auf Pausleinwand zu zeichnen. ectographien, Lichtpauſen(weiß auf blauem er Beßz exollte Nlane und 17 5 ſent Material von mangelhafter Beſchaffenheit werden zurückgewieſen. Die zuläſſigen Formate ſind die folgenden Vielfache des Acten⸗ formats 21& 383 om und zwar 80 von 83 em Höhe und 21, 42, 63 oder 84 om Länge, Blätter von 42 ͤ m 15 und 66 Länge. A 5 n ld 5 iſ mehret 9 el uf den nen iſt mehrfarbig darzuſtellen: a) ein orientirter Situationsplan a Maßſtabe 1: 1000 aden 1 250; 5 b) ein geometriſcher Grundriß der ganzen Liegenſchaft mit allen Gebäuden ꝛc. im Maßſtabe 1 250. c) Detail⸗Grundriß 1: 100; bei großen Liegenſchaften kann der Maßſtas 1: 250 gewählt werden, ſofern dieſer die Darſtellun Einzelheiten zuläßk, oder für einzelne Theile Spezialpläne im 5 ſtabe 1: 100 beigelegt werden; d) Längenprofile ſämmtlicher Leitungen, Maßſtab für die 8 für die Längen derjenige des Grundriſſes 1: 100 ezw. 1: 250. Aus dem Grundriß müſſen genau erſichtlich ſein. Sämmtli auf der Liegenſchaft vorhandenen Gebäude mit allen dei der E wäſſerung in Betracht kommenden Angaben, die Eintheilung ſowohl des Kellers, wie auch des Parterre⸗Geſchoſſes unter Angabe der Verwendung der einzelnen Räumlichkeitn mit ſämmtlichen in Betracht kommenden Fallröhren, Eingüſſen, Waſſerſteinen, Waſchbecken, Bade⸗ einrichtungen, Regenröhren, Einläufe, Zapfkrahnen, ſte enciſternen, Springbrunnen ꝛc., nebſt den hiefür projectirten Zuflüſſen und Ab⸗ leitungen und die Lage der Waſſerverſchlüſſe und Ventilations⸗ Einrichtungen, wie auch des ſtädtiſchen Straßenſiels und ſeiner Einlaßſtücke; ferner die Richtung der oberirdiſchen Wa erläufe und die Lage der beſtehenden Abtritte oder Waſſercloſets, Abtrittgruben, Brunnen, Pumpen ꝛc. ſowie etwa vorhandener alter anäle. Die Längenprofile ſind für ſämmtliche Ableitungen durch alle Stockwerke bis über Dach zu geben mit den Höhen der Oberfläche längs den projectirten Leitungen nebſt ihren Gefällen und den ausgerechneten Höhen der Formſtücke, den Höhen der benach⸗ barten Kellerſohlen und namentlich auch der tiefſten Kellerſohle reſp. Bodenfläche der ganzen Liegenſchaft und womöglich der Fundamen⸗ ſohlen, wie ferner die Höhenlage der einzelnen Entwäſſerungspunkte und ſchließlich der Vergleichshorizont von + 85 oder 80 oder + 95 m N. N. Im Grundriß und Längenprofil find die Gefälle, ſowie die Conſtruction und das Materfal und die Dichtungsart der Leitung und deren Formſtücke anzugeben bezw. einzuſchreiben. Pläne, welche vieſen Anforderungen nicht entſprechen, werden von der ſtädtiſchen Baubehörde nicht angenommen. Die verſchiedenen Theile der Entwäſſerungsanlage ſind durch die von der ſtädtiſchen Bäubehörde vorgeſchriebenen Signaturen und Farbenbezeichnungen darzuſtellen. § 82. 5 Höhenangaben. Sämmtliche Höhenangaben ſind auf Normal⸗Null(N..) zu beziehen; die ſtädtiſche Baubehörde wird die Lage und Höhe des nächſten Höhenbolzen auf ſchriftliche Anfrags mittbeilen. 4. Serte. SGenera⸗Anzeiger. Mannhetm, Juli. § 83. Führung der Leitung. Die Führung der Ableitung von den einzelnen Entwäſſerungs⸗ punkten nach dem Straßenſiel hat in ſolcher Weiſe zu geſchehen, daß die Ableitungen möglichſt kurz und gradlinig werden, möglichſt 85 Gefälle erhalten und ein zweckmäßig angelegtes Ent⸗ wäſſerungs⸗Netz bilden. Die Ableitungen ſind, wo irgend thunlich, außerhalb der Gebäude anzulegen; alle Nebenleitungen ſind auf dem kürzeſten Mege von den Fallröhren oder ſonſtigen Entwäſſerungspunkten nach Außen zu führen. Die Röhrenſtränge find in der Regel parallel mit den neben⸗ liegenden Mauern und in einem Abſtand von denſelben zu führen, welcher in den Plänen in rundem Maaße einzuſchreiben iſt. Richtungsänderungen ſind durch Curven zu vermitteln, die in Hauptſträngen mindeſtens das zehnfache, in Nebenſträngen mindeſtens das fünffache des Röhrendurchmeſſers zum Radius haben. Verbindungen ſind ſeitlich und in einem Winkel von nicht mehr als 60(in der Strömungsrichtung gemeſſen) herzuſtellen; auch iſt die rechtwinkliche Einmündung eines Sttanges in einen andern, gleichgiltig ob in horizontaler oder verticaler Lage, nur mit beſonderer Genehmigung zuläſſtg. Wo thunlich, ſind die Ableitungen ſo zu führen, daß Bäder und Regenröhren oberhalb der Einmündung von Küchen und ſonſtigen Schmutzwaſſer⸗Ableitungen in 15 Hauptſtrang einlaufen. 34 Tiefenlage. Die Oberkante der liegend geführten Ableitungen muß überall mindeſtens 0,30 m, wo thunlich 0,50 m unter der an der betreffenden Stelle einmündenden entwäſſerten Fläche(Einlauf⸗Roſt, Waſſer⸗ ſtein ꝛc.) angelegt werden. Der höchſte Punkt jeder außerhalb geführten, liegenden(nicht ſenkrechten) Röhrenleitung muß froſtfrei, mindeſtens aber 1,40 m unter der dieſelbe deckenden Boden⸗ oder ſonſtigen Oberfläche liegen. müſſen demnach auch alle außerhalb der Ge⸗ bäude befindlichen Waſſerverſchlüſſe und die Bogenröhren am Fuße von außerhalb herabgeführten 1 mindeſtens beſitzen. 5. Gefälle. Von dem am ſchwerſten zu entwäſſernden, tiefſten, entfernteſten Punkte einer Liegenſchaft bis zum Straßenſiele iſt ein gleichmäßig durchlaufendes Gefälle herzuſftellenz bei Liegenſchaften, deren ent⸗ ferntere oder tiefere Theile noch nicht bebaut ſind, iſt auf die ſpätere e bei Projectirung des Hauptſtranges Rückſicht zu nehmen. Ebenſo iſt von den übrigen Entwäſſerungspunkten nach ihrem Anſchluß an den Ableitungsſtrang oder an das Straßenſiel ein gleichmäßig durchlaufendes Gefälle Anwaſſerahf Ausgenommen hiervon ſind Reinwa ſerableitungen am oberen Ende eines Entwäſſerungsnetzes die dann mit ſchwächerem Gefälle angelegt werden dürfen, wenn dadurch den Schmutzwaſſerableitungen ein günſtigeres Gefälle gegeben werden kann. Wo das durchgehende Gefälle des Hauptſtranges einer Ent⸗ wäſſerungsanlage mehr als 5% erhalten würde, kann dasſelbe mit beſonderer Genehmigung der ſtädtiſchen Baubehörde gebrochen werden; hierbei muß jedoch das ſchwächſte Gefälle noch 5% betragen; auch darf der Gefällsbrechpunkt nicht unter der öffentlichen Straße angelegt werden. In beſonderen Fällen kann die ſtädtiſche Behörde das Brechen des Gefälles unterſagen und die Durchführung in 6re f 105 kſtränge iſt das zuläſſige Maximalgefälle 300%, fü r Haup nge iſt da ge Maximalgefälle% für andere Ableitungen 60%. Schwächere Gefälle als: 5%= 1: 20 bei Ableitungen von 10 em Dm. 8= 1: 83 bei Ableitungen von 15 em Dm. 2%= 1: 50 bei Ableitungen von 20 om Dm. ſind nur und bei Sicherung ausreichender Spülung (Spülſchachte und dergleichen) zuläſſtg. Sollten für Leitungen, wenn ſie unter der Kellerſohle geführt werden, Gefälle ſich ergeben, die ſchwächer als oben erwähntes Minimal⸗Gefälle ſind, ſo kann die ſtädtiſche Baubehörde vorſchreiben, dieſe Ableitungen längs der Kellerwand mit dem beſten auf dieſe Art erreichbaren Gefälle zu ziehen. Die Röhren find dann auf ſtarken eiſernen eingemauerten Trägern oder auf Pfeilern aus Mauerwerk in Cementmörtel zu unterſtützen und zwar in Abſtänden von höchſtens 2 Meter; für jedes Rohr von mehr als 1,5 Meter Länge iſt mindeſtens eine Stütze anzubringen. §8 86. Röhrenweite. Für die Röhren werden folgende Abſtufungen der Weiten vor⸗ geſchrieben: 30, 40, 50, 65, 80, 100, 125 und 150 mm Dm. Zwiſchengrößen ſowie Röhren unter 80 mm Durchmeſſer werden nicht zugelaſſen. Is normale Nöhrenweite 57 vorgeſchrieben: I. Für Fallröhren von einem einzelnen Einguſſe 40 mm: von mehreren Eingüſſen, Waſchbecken oder von einem ein⸗ 0 b) zelnen Kücheneinguſſe oder an einem einzelnen Bade 50 mm; 8 von mehreren Kücheneingüſſen und Bädern 65 wm; 5 ) für Regenwaſſer 100, 125 und höchſtens 150 mm, bei kleinen Flächen, Balkons, Vordächern 65, 80 und 100 mm. II. Für Ableitungen a) von Küchen, Waſchküchen, Eingüſſen, Bädern, Hof⸗ und Kellereinläufen und dergl. 100 mm; b) von Regenwaſſer 100 und 150 mm; 0 von mehreren zuſammengeführten Ableitungen 150 mm; ) für den Fnten 150 und 200 mm Nebenleitungen ſollen in der Regel bei ihrer in — 9 5 von größerem Durchmeſſer übergehen bezw. in ſolche ein⸗ münden. Der Röhrendurchmeſſer aller Ableitungen, ſo namentlich auch derjenigen des Hauptſtranges, iſt ſo klein anzulegen, wie obige Maßbeſtimmungen und die e Waſſermenge es geſtattet. Fallröhren. Die Fallröhren für Schmutz⸗ und Verbrauchswaſſer ſind ſenkrecht von oben bis unten herzuſtellen. 5 Die Schleifung von Fallröhren, d. h. deren eng in ſchräger daſſt iſt nur ausnahmsweiſe und mit beſonderer Genehmigung zu⸗ läf Hie Verbindungen an Fallröhren ſind unter einem Winkel von 45 Grad herzuſtellen. Die Fallröhren und die in dieſelben einmündenden Leitungen 10205 frei entweder vor der Wand oder in einer entſprechenden großen iſche in derſelben herunter zu führen und kräftig zu befeſtigen; das Einmauern derſelben 1 nicht geſtattet. 5 Regenwaſſer darf in keine der Fallröhren der Innen⸗Einrich⸗ tungen, d. h. der Küchen, der Eingüſſe, Bäder zc. eingeführt werden, ſondern muß durch beſondere Fallröhren bis in die Ableitungsſtränge hinabgeführt werden. allröhren von Bädern ſollen, ſoweit wie möglich, getrennt für ſi eeee werden. Ventilation der Fallröhren. Sämmtliche Fallröhren ſind zwecks Ventilation bis über das Dach und über etwaige daſelbſt befindliche Fenſter hinauszuführen bezw. bis zu den für die Ventilation geeigneten Punkten fork uſetzen. Dieſe Ventilationsröhren ſollen thunlichſt ſenkrechte Verläng⸗ erungen der Fallröhren bilden und mit unt wenig Biegungen hergeſtellt werden. Sie ſollen den vollen Durchmeſſer der betreff⸗ enden Fallröhre, mindeſtens aber 65 mm Durchmeſſer erhalten, auch dann, wenn die Fallröhre enger ſein ſollte. Der oberſte Theil der Ventilationsröhre von 0,5 m unter dem Dache an gufwärts erhält einen Durchmeſſer, der um mindeſtens 50 mm größer iſt, als der Durchmeſſer der Ventilationsröhren ſelbſt. „Die Vereinigung zweier oder mehrerer derartiger Ventilations⸗ röhren in eine iſt nur ausnahmsweiſe mit beſonderer Genehmigung und nur dann ſtatthaft, wenn der Querſchnitt der vereinigten Ven⸗ tilationsröhre der Summe der Querſchnitte der einzelnen Ventila⸗ tionsröhren 90 0 und die Vereinigung oberhalb der oberſten Einmündung von Waſſer ſtattfindet. Die Ausmündungen der Venttlationsröhren über Dach dürfen nicht in der Nähe von Fenſtern oder Schornſteinen oder ſonſtigen mit dem Innern von Gebäuden in Verbindung ſtehenden Oeffnungen angelegt werden. Als untere Grenze werden 8 m ſeitlich und 0% m über dem oberſten Theile der fraglichen Oeffnungen oder 1,5 müber letzteren vorgeſchrieben. Die Ausmündungen ſind mit entſprechend weiten Schutzhauben u verſehen. Complteirte oder bewegliche, ſogenannte Aſpirations⸗ orrichtungen werden nicht geſtattet. Befindet ſich an dem oheren Ende einer aus dem Innern eines Gehäudes kommenden Ableitung keine zur Ventilation geeignete ſo muß eine beſondere Ventilationsröhre angebracht werden. Der Anſchluß von Ventilationsröhren an Schornſteine(allein ausgenommen beſonders hierzu ausgewählte Fabrik⸗Schornſteine), ſeien dieſe thätig oder außer Gebrauch geſtellt, oder an Haus⸗ ventilattions⸗Schlote, iſt verboten. 5 Münden mehrere Eingüſſe u. dgl. übereinander in das gleiche Fallrohr, ſo ſind die Anſchlußſtrecken zwiſchen Fallrohr und Geruch⸗ verſchluß möglichſt nach dem letzteren mit einer beſonderen Ventilationsleitung zu verſehen, die bis über Dach reicht oder in das Fallrohr oberhalb des höchſten Einguſſes einmündet; auch darf durch Erweiterung der Fallröhren oder auf ſonſt geeignete Weiſe Sicherheit gegen ein Aufheben des Geruchverſchluſſes geſchaffen werden. § 39. Geruchverſchlüſſe. Sämmtliche Kücheneingüſſe, Waſſerſteine, Eingüſſe, Bäder, Waſchbecken, Einläufe und alle ſonſtigen Vorrichtungen oder Oeff⸗ nungen zur Einführung von Abwaſſer in die Fallröhren oder in ee ſind ausnahmslos mit einem Geruchverſchluß zu verſehen. Regenröhren erhalten keinen ſolchen Verſchluß mit Ausnahme derjenigen deren obere Mündung in der Nähe oder unter Fenſtern oder ſonſtigen mit dem Innern der Gebäude communicirenden Deffnungen liegen. Dieſe erhalten am Fuße des Fallrohres einen Geruchverſchluß. Alle Geruchverſchlüſſe ſind als glatte, in U⸗ oder S⸗Form ge⸗ bogene Röhren, welche einen einfachen Waſſerverſchluß gewähren, zu conſtruiren. Eintauchverſchlüſſe, Glockenverſchlüſſe jeder Art, ſowie alle Kugel⸗ und Klappenverſchlüſſe ſind verboten, ebenfalls ſolche Waſſerverſchlüſſe, deren Verſchluß durch das Herausnehmen beweg⸗ licher Theile(Sandeimer und dergleichen) aufgehoben wird. —5 Die Waſſerverſchlußtiefe der Geruchverſchlüſſe ſoll mindeſtens etragen: bei Eingüſſen, Bädern, Waſchbecken, Waſſerſteinen, Piſſoirs ꝛc. 65 mm, bei Einläufen 80 mm, bei Regenröhren 100 mm. Der Geſe der Geruchverſchlüſſe ſoll betragen: für kleine Eingüſſe und dergleichen für gewöhnliche fengacl, Waſchbecken u. drgl. für Kücheneingüſſe, Waſſerſteine für Bäder für Regenröhren 30 mm, 40 mm, 50 mm, 50 mm, 100, 125 und 150 mm, für Kellereinläufe 100 mm, für Hofeinläufe 150 übergehend in 100 mm. Die Geruchverſchlüſſe, mit Ausnahme jener der Regenröhre, Hof⸗ und Kellereinläufe erhalten äußerlich aufgelöthete, feſte Meſſing⸗ ſeihen, deren runde Löcher einen Durchmeſſer von höchſtens 6 mm haben dürfen und zuſammen den freien Querſchnitt des Geruchver⸗ ſchluſſes beſitzen müſſen. Sämmtliche Geruchverſchlüſſe 5 mit leicht zugänglichen Putz⸗ öffnungen zu verſehen, welche im Innern der Häuſer luftdicht ver⸗ ſchließbar ſein müſſen; die Putzöffnungen der Waſſerverſchlüſſe von 65 mm Durchmeſſer und darunter ſollen meſſingene, außen ge⸗ ſchnittene Gewinde und aufgeſchraubte Kapſeln erhalten. Die Ver⸗ ſchlüſſe über 65 wmam Durchmeſſer erhalten Putzöffnungen mit Deckel, welche mittelſt Schraubenbolzen dicht angepreßt werden. Die Geruchverſchlüſſe ſind dicht unter bezw. an den Einguß⸗ öffnungen anzubringen; der Ableitungsſchenkel derſelben iſt direkt, d. h. 4165 Zwiſchenleitung, an die Fallröhre oder an die Ableitung anzuſchließen. o dieſes nicht möglich, oder durch ſonſt geeignete Maßregeln keine Sicherheit gegen das Aufheben der Geruchverſchlüſſe egeben wird, iſt das obere Knie des Waſſerverſchluſſes durch eine Kuftröhre— von mindeſtens ½ des Durchmeſſers des Waſſerver⸗ ſchluſſes, aber von nicht als 30 mm Durchmeſſer bis über Dach zu ventiliren. Solche Luftröhren 1r 180 an die betreffende Fallröhre angeſchloſſen werden oberhalb der höchſten in das letztere einmündenden Waſſerzuleitung. Regeuröhren. Regenfallröhren ſind möglichſt ſenkrecht und außerhalb der Ge⸗ bäude herabzuführen. Entwäſſern mehrere Dachrinnen nach einer Stelle, wovon einzelne unter nahe gelegenen Fenſtern liegen ſo erhalten dieſe ein ſelbſtſtändiges Fallrohr mit Geruch⸗ verſchluß am Fuße desſelben. 8 egenröhren von ganz kleinen Dachflächen oder in beſonderen 72(Vordächer, Balkons ꝛc.) können mit beſonderer Genehmigung ei unmittelbar über einen Hofeinlauf ausmünden. Regenfallröhren von oder Ziegeldächern oder von Dächern, welche ſonſtwie die Gefahr der Verſtopfung für die Regen⸗ abtheilung bringen, ſind am Fuße einem vorſchriftsmäßigen gußeiſernen Fänger mit herausnehmbarem Siebe zu verſehen. Die Regenfallröhren ſind ſoweit wie möglich(vergl.§ 38) zur Bentilation der Aeeeeeee zu verwenden. 1. Einläufe. Die Entwäſſerung von Höfen, Wegen, Kellern und ſonſtigen eee hat mittelſt Einläufen 7 geſchehen. Alle Einläufe ſind mit Einlaufroſt mit entſprechend eng geſtellten Stäben, ferner mit waſſerdichtem Schlammfang und eiſernem Schlammeimer zu verſehen. Wo ſelbige nicht in froſtfreier Lage ſind muß der Waſſerſpiegel des Sandfanges, wie jener des Geruchverſchluſſes, froſtfrei, wenigſtens aber 1,40 m unter Terrainoberfläche 9970 t werden. Die um den Einlauf belegene Oberfläche iſt von dem Einlauf⸗ roſt nach jeder Richtung ein Meter breit zu bezw. zu p oder zu cementiren, und ſoweit nöthig mit Einlaufrinnen zu verſehen. Die Anlage von Einläufen in Kellern, Souterains, Gängen, Schächten ꝛc. wird nur dann geſtattet, wenn dieſelben ſtets leicht zugänglich ſind und Sicherheit für dauernde Speiſung ihres Ge⸗ ruchverſchluſſes gegeben wird durch Einleitung von Waſſer durch ſtändig gebrauchte Eingüſſe und dergleichen. 8 42. Entwäſſerung tiefer Keller. Die Entwäſſerung von Kellern oder tiefen Flächen, welche unter der Rückſtauhöhe des Sielwaſſers bei Hochwaſſer oder bei Regen(von höherer Gewalt abgeſehen) d. h. unter J. 95 m N. N. hei läſſen an das„Obere Sielſyſtem“ und unter. 93 m N. N. bei Anſchlüſſen an das„Untere Syſtem oder weniger als 1 müber dem Scheitel des betreffenden Straßenſiels—5 bezw. 1 müber der projektmäßigen Rückſtauhöhe im Sielnetz bei heftigem Regen, wird in der Regel nicht geſtattet. Der Stadtrath behält ſich vor, ausnahmsweiſe und auf jeder⸗ eitigen Widerruf und nur auf Gefahr des Liegenſchaftseigenthümers ſolche Anlage zu 1 wenn e deene der Heegenſchaft die Nothwendigkeit und derſelben nachweiſt und ſich verpflichtet, durch Anlage und entſprechende von Ab⸗ ſchlu 8 das Eindringen des Sielwaſſers in die tiefen Räume zu verhüten 5 Die Abſchlußſchieber ſind als Spindelſchieber aus Gußeiſen mit Metall⸗Spindeln und Dichtung herzuſtellen und ſo anzubringen, daß ſt zu jeder Zeit, auch bei Hochwaſſer bezw. Rückſtau, zugänglich ſind un Aöſchln abt werden können. Der Abſchlußſchieber darf nur 5 8 Leitungstheile welche von Aü en ee ommen, die unter dem Rückſtau liegen; der Abfluß aus Ableitungen und Fallröhren, die von höher gelegenen Entwäſſerungspunkten kommen, nach dem Siel darf durch denſelben gehindert werden. § 48. Eingüſſe. Die Eingüſſe können als flache Waſſerſteine oder als Becken. Eingußbecken, Wandbecken ꝛc. nebſt dem 1 25 gehörigen Geruchver⸗ ſchluß hergeſtellt werden; bei erſterem iſt die Seihe(vergl.§ 39) an dem Waſſerverſchluß, bei Letzterem in dem Becken unablösbar zu befeſtigen. Jeder Einguß iſt mit einem Zapfhahn der ſtädtiſchen Waſſer⸗ leitung oder von einem conſtant geſpeiſt ue dag Waſſerbehälter 8 781 8 zur Ausſpülung des Einguſſes nach jedesmaligem ebrauch. Eingüſſe, e und dergleichen dürfen, wenn es möglich iſt, nicht in den Wohn⸗ oder Schlafzimmer angebracht werden, es ſei denn, daß die ſtädtiſche Baubehörde dies ausnahmsweiſe unter beſonderen, für jeden Fall zu Vorſchriften geſtattet. Ueberläufe. Ueberläufe aus Reſervoirs, Regenciſternen, Springbrunnen und dergleichen, Abläufe aus Fangſchalen und überhaupt alle ſolche Ueber⸗ und Abläufe, welche nicht Sicherheit für die continuirliche Erneuerung des Waſſers im Geruchverſchluſſe bieten, dürfen nicht an die Entwäſſerungsleitung angeſchloſſen werden. Solche Röhren ſind, ſofern ihre Anbringung geſtattet, wird un⸗ mittelbar ins Freie zu führen, oder durch ein Warnungsrohr zu entwäſſern, welches über einen Einlauf oder Einguß, der obige Bedingungen betreffs Erneuerung des Waſſerverſchluſſes erfüllt, frei ſichtbar ausmündet. § 25. Aufſtellung der Einguß⸗Becken. Alle Eingüſſe, Waſchbecken ꝛc. nebſt ihren Waſſerverſchlüſſen ſind auf dem Boden bezw. an der Wand ſauber und frei zugänglich 7 unter Ausſchluß jeder Einmauerung, Holzverſchalung und dergl. Der Boden unter und neben den Bädern iſt aus reinem waſſer⸗ dichtem und glattem Material ſo herzuſtellen, daß derſelbe ſich leicht rein halten läßt. 45 8 Fettfänger. An den Eingüſſen in größeren Küchen(Hotels, Reſtaurantz und dergl.) und übetäll dort, wo die ſtädtiſche Baubehörde dies für nöthig erachtet, ſind ausreichend große Fettfänger anzubringen, die mit entſprechender Kühlfläche ſowie mit leicht und, wo thunlich, vom Freien aus zugänglichen Putzöffnungen und reichlicher Ventilation verſehen ſind. Spezialzerchnungen der Fettfängeranlagen im großen Maßſtabe ſind mit dem 7 47. Putzöffnungen. In entſprechenden Entfernungen und zweckmäßig gelegen können luft⸗ und waſſerdicht ſchließende Putzöffnungen von vorgeſchriebenen oder im Einzelfall beſonders genehmigten Modellen, wo angeordnet, an den Ableitungsſträngen 1 105 der Gebäude angebracht werden 48 Froſtſchutz. Innerhalb der Gebäude ſind alle Ableitungen und Fallröhren ſo zu führen, und alle Eingüſſe, uſ u. J. w. ſo anzu⸗ ordnen, daß ſie möglichſt vor Froſt geſchützt ſind, auch ſind die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, um ſie bei kalter Witterung vor dem Einfrieren zu bewahren. 49 Drainage. Der Anſchluß von Drainagen an die kann nur auf beſondere Genehmigung hin und unter Einhalten beſonderer Vorſchriften ſtattfinden, welche namentlich Sicherheit bieten gegen 11 75 Geruchverſchluſſes und gegen Rückſtau des Sielwaſſerz in den Boden. 8 50. 5 Einleitung von Gewerbewäſſern. Die Ae Einleitung ſolcher Gewerbewäſſer, welcht beſtin ung bedürfen, werden von Fall zu Fall eſtimmt. Für Gewerbeabwäſſer, welche den Anforderungen von 8 11 nicht genügen, ſind beſondere Einrichtungen zu treffen(Neutraliſirung, Abkühlung, Desinfection, Ablagerung um dieſe Abwäſſer vor ihrem Einlauf in das Siel in Einklang mit genannten Bedingungen zu bringen. Wo eine derartige Behandlung der Abwäſſer in der Liegenſchaft nicht ausführbar erſcheint, zu Mißſtänden führen oder übermäßige Schwierigkeiten bieten würde, iſt der— 8 5 an die öffentliche Canaliſation ausgeſchloſſen; es bleibt dann dem Liegen⸗ ſchaftseigenthumer anheim gegeben, das geordnete wa erpoligeilig Verfahren über die der Ableitung ſolcher Abwäſſer durch eine beſondere zu veranlaſſen. § 51. Ventilation durch Fabrik⸗Schornſteine, Bei dem Anſchluß von Fabriken ſind, ſofern die Schornſteine und Keſſelanlagen ſich hierzu eignen, dieſe zur Ventilation auszu⸗ nützen durch Fuͤhrung eines entſprechend weiten Rohres ohne jedwede Unterbrechung von dem ſtädtiſchen Siel bis unter die Feuerung der Keſſel bezw. bis in den Rauchzug. 8 52. Material der Ableitungen. Für Ableitungen außerhalb der Gebäude, ſofern ſie tiefer als die nebenliegende Kellerſohle oder mindeſtens 2,00 m von den nächſten Kellermauern entfernt liegen und wo die neben dem Strang liegenden Keller mit ihrer Sohle höher wie. 91,50 N.., beim unteren Syſtem und + 93.00 beim oberen Syſtem und min⸗ deſtens„5 m über dem Scheitel eines begehbaren Steg enſtels oder 10 müber dem Scheitel eines Röhren⸗ Straßenſiels liegen, ſind Steingutröhren mit Letten⸗ dichtung verwendbar. Für alle ſonſtigen Ableitungen, namentlich für ſolche, die innerhalb der Gebäude und neben oder höher wie Keller liegen, welche der vorſtehenden Anforderung nicht entſprechen, ſind guß⸗ eiſerne Röhren mit Bleidichtung zu verwenden. Wo Ableitungen in der Nähe von Baumwurzeln oder von Brunnen liegen oder an anderen Stellen, wo beſonders ſichere Bichtigkeit verlangt wird, kann auch an Stellen, wo nach Opigem die von Steingut⸗ Röhren mit Lettendichtung zuläſſig wäre, die Berwendung von gußeiſernen Röhren mit Bleidichtun Went der Steingutröhren mit Strick und Cennent und Umhüllung mit Letten vorgeſchrieben werden. Material der Fall⸗ und Ventilationsröhren. b) Die Fallröhren und Ventilationsröhren innerhalb der Gebände und ihre Nebenleitungen von 40 mm Durch⸗ meſſer und darüber ſind aus gußeiſernen Röhren(vergl. § 55) mit Bleidichtung waſſer⸗ und luftdicht herzuſtellen und zwar incl. der ußbogenröhren einerſeits und des Anſchluſſes an das Eindeckſtück im Dache anderſeits. Bei Durchmeſſern unter 40 mm ſind für Neben⸗ leitungen der Fallröhre und für Luftröhren Bleiröhren von vorgeſchriebenem Gewichte und Beſchaffenheit zu verwenden. „Dieſelben ſind jedoch auf ihrer ganzen Länge zu unter⸗ ſtützen und mit Schutz gegen Beſchädigungen zu verſehen. Die Verbindung der Bleileitungen mit gußeiſernen Leitungen hat luft⸗ und waſſerdicht durch Flanſchen zu a) erfolgen. „Die Eindeckſtücke nebſt über Dach ſind aus ſtarkem er aus ſonſt i Eiſen o einem geeigneten Material, worüber die Genehmigung der ſtädtiſchen 1118 vorbehalten bleibt, herzuſtellen. Für die Fallröhren und Ventilationsröhren von Küchen, Eingüſſen und Bädern, welche außerhalb der Gebände herabgeführt werden, gelten in Bezug auf das Materiaf die Beſtimmungen für die Regenfallröhren(vergl..) Material der Regenfallröhren.(Standröhren). o) Sämmtliche Regenfallröhren ſind von der Bogenröhre bezw. dem Geruchverſchluſſe, welcher die Fallröhre mit der Ableitung verbindet incl. dieſer Bogenröhre bezw. Vecanoberſiache deu bis zur Höhe von 20 m über Terrainoberfläche aus gußeiſernen Röhren mit Bleidich⸗ tung herzuſtellen. Das 2,00 m lange Rohr über Terrain iſt in entſprech⸗ ender Weiſe als Standrohr herzuſtellen und mit einem dauerhaften Anſtrich zu verſehen. Oberhalb des Stand⸗ rohres können ſtarke Blechröhren von Zinkblech Nr. 18, ſofern ſolche auf der ganzen Länge und an den Stößen Außröher ind, oder leicht eiſerne oder ſog. ſchottiſche Ab⸗ ſinb. ren, ſofern ſie waſſerdicht mit einander verbunden nd, verwendet werden. Sollten ausnahmsweiſe Regenfallröhren im Innern der Gebäude geſtattet werden, ſo ſind dieſe auf der ganzen Länge aus güßeiſernen Röhren mit Bleidichtung luftdich herzuſtellen. Material der Geruchverſchlüſſe. Die Geruchverſchlüſſe: 125 1. von 30 und 40 mm Durchmeſſer ſind aus Blei in einem Stücke herzuſtellen bezw. gegoſſen anzu ertigen; 2. von 50 und 65 mm Durchmeſſer ſind aus Blei vor oder aus Gußeiſen; 3. von 80 mm aufwärts für Kellereinläufe, Fettfänger, Regenröhren ꝛc. aus Gußeiſen; 4. von 100 mm aufwärts für Hofeinläufe entweder aus Steingut oder, ſofern nach§ 52a die Ableitung aus Gußeiſen hergeſtellt werden muß, ebenfalls aus Guß⸗ eiſen herzuſtellen. Die gußeiſernen Geruchverſchlüſſe mindeſtens dieſelbe Stärke wie die Röhren von gleichem Durchmeſſer⸗ Die unter d 2 aufgeführten gußeiſernen Geruchverſchlüſſe müſſen innen gut emaillirt ſein. ür den Anſchluß der Geruchverſchlüſſe an die Fall⸗ röhren ſind vorſchriftsmäßige Flanſchenverbindungen uläſſig; für die Geruchverſchlüſſe aus Blei aber iſt dieſe erbindungsart vorgeſchrieben. Material der Einläufe, Deckkaſten ꝛc. Hofeinläufe ſind aus Steinzeug an wo ſie aber unvermeidlich weniger als 2 m von der nächſten Keller⸗ mauer zu liegen kommen, aus Gußeiſen; ebenſo ſind die Kellereinläufe aus Gußeiſen herzuſtellen. Alle in die Oberfläche einzulegenden Roſte, Deckkaſten ꝛc. find ſtark aus Gußeiſen zu conſtruiren. 5 d) 0) Naunheim, 31. Juli. Senesal-Anzeigerz Material der Eingüfſe 0 Waſſerſteine ſind aus Steinzeug oder aus glatt ge⸗ ſchliffenen, waſſerdichten möglichſt wenig poröſen Steinen herzuſtellen Eingußbecken, Waſchbecken ꝛc. müßen aus ei Porzellan oder gut emaillirtem Gußeſen 85 Material der Schächte und Mauerwerksconſtruction. 8) Alle Schächte und ſonſtige Herſtellungen aus Mauerwerk ſind in guten, klingend gebrannten Backſteinen und Port⸗ land⸗Cement⸗Mörtel auszuführen, die den allgemeinen bezw. beſonderen Bedingungen, welche für die Lieferung von Material für den Sielbau der Stadt Mannheim auf⸗ geſtellt ſind, entſprechen. b) Zur Dichtung der Röhren und dergl. darf nur Letten von beſter Beſchaffenheit benützt werden; es behält ſich die ſtäͤdtiſche Baubehörde vor die Verwendung des Lettens in jedem einzelnen Falle zu genehmigen. 53 Gütte des Materials. Sämmtliche bei den Entwäſſerungsanlagen zur Berwendung zelangende Materialien, Gegenſtände, Vorrichtungen ꝛc. müſſen beſter Qualität und von guter Fabrikation ſein und müſſen dieſen Bedingungen wie den beſonderen Vorſchriften und den feſtgeſtellten Normalien, wie ferner den approbirten Muſtern entſprechen, welche in der Muſterkammer der ſtädtiſchen Baubehörde zu Jedermanns Einſicht aufliegen. An Güte müſſen alle bei der Hausentwäſſerung verwendete Materialen mindeſtens den Bedingungen entſprechen, welche von der ſtädtiſchen Baubehörde 1088 für die Lieferung von Materialien für den Sielbau der Stadt Mannheim aufgeſtellt werden. Von Materialien, Gegenſtänden und Apparaten, welche noch nicht zur Verwendung genehmigt worden ſind, ſind dimenſionirte Specialzeichnungen nebſt Speciſteation und Muſter unentgeltlich der ſtädtiſchen Baubehörde zur Prüfung zu überſenden; und dieſe werden, falls ee erfolgt, der Sammlung der Muſterkammer einverleibt. 8 84. Steinzeugröhren. Die Sieinzeug⸗Röhren und ⸗Gegenſtände müſſen aus beſtem Steinzeug beſtehen und auf ihrer ganzen Oberfläche im Innern und Aeußern gleichmäßig mit Salzglaſur glaſirt ſein. Die Salzglaſur darf nur während des Brennens aufgebracht werden; die Stücke vor dem Brennen zwecks Herſtellung der Glaſur mit künſtlicher 5 ſ 9 iſt nicht zuläſſig. Die Muffen dürfen bei der Fabrikation nicht nachträglich an⸗ geſetzt werden, dieſelben ſind vielmehr unter Benutzung geeigneter Röhrenpreſſen gleichzeitig mit anzupreſſen. Muffen und Schwanzende der Röhren müſſen gengu recht⸗ winkelig zur Längenaxge abgedreht ſein. Die Muffen müſſen im Innern, die Schwanzenden von Außen auf einer Länge von 7o mm durch concentriſche Rillen gerippt ſein. Die Gegenſtände müſſen genau in der Form, von durchaus gleichmäßiger Wandſtärke, hart, homogen, von dichter Textur und glatter Oberfläche, vollſtändig durchgebrannt, für Flüſſigkeiten un⸗ durchdringlich, frei von Luftblaſen, Riſſen, Kalktheilen, groben Ein⸗ ſprengungen, Feuerſprüngen, Hohlräumen und anderen Fehlern ſein, auch beim Anſchlagen mit einem harten Gegenſtand hell und klar klingen. ſau nach Form und Maaß ſein und Die Röhren müſſen Mindeſtens die folgenden ndſtärken 15 100 mm Durchmeſſer 15 mm Wandſtärke, 150„ 5 1 200„ 10 19„* 250* 6 22 1 75 800„ 10 25„ und die geraden Röhren und Fasgonſtücke müſſen in Baulängen von 9,60 rn hergeſtellt werden. in größeren Längen m werden nicht zugelaſſen. Die Muffen müſſen mindeſtens 65 mm Tiefe haben. § 35. Gußeiſerne Röhren. Die gußeiſernen Röhren müſſen ſtehend mit den Muffen nach unten gegoſſen, luft⸗ und waſſerdicht, gut centrirt, glatt, rein und geſund ſein und ſind in der Fabrik in dieſem Zuſtande innen und gußen mit einem vollkommenen Lacküberzug nach dem Verfahreu 920 Dr. Angus Smith, oder nach einem gleich gutſen Verfahren zu verſehen. ezüglich der Form müfſen die Röhren in allen ihren Theilen den Normalien der ſtädtiſchen Baubehörde genau entſprechen und mindeſtens folgende Wandſtärke beſitzen: 40 mm Durchmeſſer 8 mm Wandſtärke, 50⁰ 60* 8 75* 88„ 10 8,5„ 0 80„ 2* 10⁰0 60 E 9 0* 12⁵ E. 9,5* 9 —5 1 10 5* 11* U* Es ſteht der ſtädtiſchen Baubehörde frei, deren Prüfung im Werk durch inneren Waſſerdruck in der von ihr vorzuſchreibenden Höhe bis zu 20 Atmosphären zu verlangen. „Die geraden gußeiſernen öhren ſind in möglichſt großen Bau⸗ Längen zu verwenden; die Verbindungsſtücke ſollen mindeſtens 0,5 m lang und ſo conſtruirt ſein, daß noch genügender Raum unterhalb des Verbindungsſtutzens verbleibt, um die Bleidichtung vorſchriftsmäßig verſtemmen zu können. 5 te der Röhren müſſen mit Theer⸗Strick und eingegoſſenem Blei gedichtet und luft⸗ und waſſerdicht ver⸗ ſtemmt werden. Die Verwendung der ſogenannten + 5 eiſernen Abfluß⸗ röhren ſowie der ſogenannten ſchottiſchen Röhren und dergleichen iſt im Innern der Gebäude verboten, dagegen zuläſſig für die außerhalb derſelben 56 § 56. Bleiröhren. Die zu Entwäfferungsleitungen verwendeten Bleiröhren müffen von beſtem Blei dicht und genau centriſch hergeſtellt ſein und mindeſtens nachſtehende Gewichte beſitzen: 25 mm 3,5 kg pro Ifdm. 30 4, L 70 1* § 857. Ansführung. Die Ausführung der Entwäſſerungsanlagen hat mit der größten Sorgfalt und Genauigkeit und in beſter Weiſe zu erfolgen. Die Genauigkeit in Höhenlage und Richtung iſt durch einni⸗ vellirte zu ſichern. 5 Alle Röhren ſind mit den Muffen in der aufſteigenden Nichtung zu legen. Die Steinzeugröhren ſind waſſerdicht mit einander zu verbinden unter Verwendung von Theerſtricken und mittelſt zähem, gut ver⸗ arbeitetem Letten oder, wo vorgeſchrieben mittelſt Strick und Cementdichtung. Bei ſchwierigen Bodenverhältniſſen können beſondere Vorſichts⸗ maßregeln, wie kieferes Ausheben der Gruben und Einſtampfen von Sand u. ſ. w. angeordnet werden. Für die Kreuzung mit Kabeln der Gas⸗ und Waſſerleitungen ꝛc. nd ausreichende i e gegen Beſchädigung dieſer eitungen während und infolge des Baues zu treffen. Die Steinzeugeinläufe einſchließlich der Geruchverſchlüſſe und dort wo vorgeſchrieben auch die Steinzeugröhrenleitungen ſind mit einer Lettenumhüllung von 100 mm Stärke zu umgeben. Beſondere Beſtimmungen über Ausführung bleiben vorbehalten. „Ebenſo behält ſich die ſtädtiſche Baubehörde das Recht vor, die itung nach ihrer Herſtellung auf Luft⸗ und Waſſerdichtigkeit zu prüfen, letzteres unter einem Waſſerdruck, der einem Anfüllen der Stränge bis auf die Höhe der Straßenoberfläche gleichkommt. 8 58. Uebergaugsbeſtimmungen. 1. Solche Entwäſſerungsanlagen oder Beſtandtheile von Ent⸗ wäſſerungsanlagen, welche vor dem Erlaß dieſer Vorſchrift bereits beſtanden, müſſen vor Anſchluß an die neuen Siele bezw. an be⸗ ſtehende und zur Aufnahme von Hauswäſſern hergerichtete Siele dieſen Beſtimmungen angepaßt werden. 2. Hierbei dürfen aber beibehalten werden: a) heſtehende Fallröhren aus Gußeiſen oder Blei, ſolange ſie in gutem Zuſtande waſſer⸗ und luftdicht ſind und nicht all⸗ zuſehr von den vorgeſchriebenen Dimenſionen abweichen, auch dann, wenn ſie in Bezug auf Conſtruktion, Durchmeſſer und Führung(Einmauern ꝛc.) mit dieſen Vorſchriften nicht über⸗ einſtimmen; bei beſtehenden Regenröhren iſt auch eine ge⸗ ringere Wandſtärke zuläſſig. b) beſtehende Fallrohren aus leichtem Eiſen(ſchottiſche Röhren) und Zink von Küchen, Eingüſſen, Bäder und dergl. ſo lange ſolche in gutem Zuſtande und vollkommen waſſer⸗ und luftdicht bezw. dort, wo ſte ſich durchweg außerhalb der b Sel Gebäude befinden, ſofern ſie nicht oder ade nd. Bei vorzunehmenden Reparaturen oder bauliche lenderungen müſſen die in§ 55 vorgeſchriebenen guß⸗ eiſernen Röhren zur Verwendung kommen. o) beſtehende unterirdiſche Ableitungen, ſofern ſie aus guten guß⸗ eiſernen oder Steinzeugröhren oder aus Cementbeton guter Beſchaffenheit beſtehen, gut und waſſerdicht hergeſtellt ſind und nicht unzweckmäßigen Durchmeſſer, Tiefenlage und Ge⸗ fälle beſitzen; d) beſtehende Einläufe, ſofern ſie einen entſprechenden Roſt, Schlammfang und Geruchverſchluß beſitzen, in gutem Zu⸗ ſtande ſind, ihr Waſſerſpiegel froſtfrei liegt, und ſofern ſie, fals im Innern der Häuſer angebracht, aus Gußeiſen 5 Barader 3. Darüber, ob dieſe Vorausſetzungen zutreffen, entſcheidet die Polizeibehörde nach Anhörung des Sfabtrahes f 5 4. Der Erſatz durch neue und den Beſtimmungen diefer orts⸗ polizeilichen Jorſchrift vollſtändig und ausnahmslos entſprechende vorſchriftsmäßige Anlagen hat überall dort zu geſchehen, wo größere Arbeiten oder Reparaturen an dem betr. Theil der Anlage vorge⸗ nommen werden. 5. In allen anderen oßen unter a b, o und d nicht ausdrück⸗ lich ausgenommenen Beziehungen müfſen die Anlagen voll und ganz den Beſtimmungen dieſer ortspolizeichen Vorſchrift entſprechen bezw. mit dieſer in Einklang gebracht werden. 6. Beſtehende Entwäſſerungsanlagen, die an beſtehende und auch weiter unperändert belaſſene Siele bereits angeſchloſſen ſind, ſind auf ihre Uebereinſtimmung mit den Beſtimmungen dieſer ortspoli⸗ Punten Vorſchrift zu prüfen; ſofern ſie von denſelben in ſolchen nkten abweichen, welche in Vorſtehendem nicht ausdrücklich als übergangsweiſe zuläſſig bezeichnet ſind, ſind ſie Beſtimmungen entſprechend abzuändern, und zwar binnen 2 Jahren nach Veröffentlichung dieſer Vorſchrift. Das Anbringen etwa fehlender Geruchverſchlüſſe, die Herſtellung von Ventilationsröhren, ſowie alle vom geſundheitlichen Standpunkt etwa erforderlichen ſonſtigen Arbeiten ſind ſofort, ſpäteſtens aber innerhalb 3 Monaten nach Veröffentlichung dieſer Vorſchrift auszu⸗ führen. Bei Vornahme größerer Bauten oder Veränderungen in der Liegenſchaft hingegen kann eine derartige Abänderung der Ent⸗ wäſſerungs⸗Anlage auch früher vorgeſchrieben werden; auch finde: auf dieſe beſtehenden Entwäſſerungs⸗Anlagen die Beſtimmung des 15 5 Anwendung. Ergänzungen ſolcher Anlagen, die gemäß den Beſtimmungen dieſer ortspolizeilichen Vorſchrift erforderlich ſind, müſſen in voller Uebereinſtimmung mit denſelben hergeſtellt werden. 7. Auf die Aenderung und Ergänzung ſchon beſtehender Ent⸗ wäſſeranlagen finden die Beſtimmungen dieſer Vorſchrift insbeſon⸗ dere auch hinſichtlich des zur Erwirkung der Genehmigung einzu⸗ haltenden Verfahrens gleichmäßige Anwendung. § 59 8 N Ausnahme⸗Beſtimmungen. In befonderen Fällen, namentlich auch bei induſtriellen Anlagen, in welchen die Durchführung einzelner Beſtimmungen der vorſteh⸗ enden ortspolizeilichen Vorſchrift nachweislich nicht möglich iſt oder zu Härten Anlaß geben würde, kann die mit Zuſtim⸗ mung des Stadtraths ausnahmsweiſe von der betreffenden Beſtim⸗ mung Nachſicht ertheilen oder für den Ausnahmefall geeignet er⸗ ſcheinende beſondere Jnkrafttreten. Dieſe ortspolizeiliche kündigung in Kraft. orſchrift tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ § 61. Zuwiderhandlungen. Jaßt deaft werden an Geld bis zu 150 Mark oder mit! aft beſtraft. Mannheim, den 11. Juli 1892. Großh. Bezirksamk. Dr. Fuchs. Verkauf non altem feitungsdraht. Im Laufe dieſes Sommers werden aus den Telegraphenlinien etwa 50000 kg alter Eiſendraht von 3 bis 5 mm urſprünglicher Stärke gewonnen. Angebote auf Uebernahme dieſes Drahtes, welcher in Theilmengen von nicht unter 500 kg oder auch im Ganzen ab werden kann, ſind bis 15. Auguſt hierher ein⸗ ureichen. Proben können bei der aterialien⸗Verwaltung und beim Kaiſerlichen Telegraphenamte in Mannheim eingeſehen werden. Karlsruhe, 24. Juli 1892. Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirector, In Vertretung: Hennemann. 44203 I. Hausverſteigerung. In Folge richterlicher Verfügung wird dem Kkellner Andreas Weſtermann hier am 44155⁵ den J2. Auguſt 1892, achmittags 3 Uhr im hieſigen Rathhauſe Das Wohnhaus dahier Litra R 6, 19 ſammt liegenſchaftlicher Zubehör neben Gottlob Sommer und Zuſch Gräff. Der Zuſchlag erfolgt in dieſer Steigerung, auch wenn der Schätz⸗ ungspreis nicht erreicht wird. tannheim, den 22. Juli 1892. Der Vollſtreckungsbeamte: Schroth, Notar. II. Hausverſteigerung. In Folge richterlicher Ver⸗ fügung 80d der Buchdrucker Wilhelm Beutel Wittwe und Kinder dahier am Samſtag, 13. Auguſt 1892, Nachmittags 3 Uhr im hieſigen Rathhauſe verſteigert: Das Wohnhaus dahier Litera T 2 No. 1 ſammt lie eln beiſßer Zugehör neben Wilhelm Weiſſer und Karl Friedrich Bartholomä. Der Zuſchlag erfolgt in dieſer Verſteigerung, auch wenn der nicht erreicht Wird. Gleichzeitig werden hiervon folg. Unterpfandsgläubiger, denen die Steigerungsankündigung nicht zu⸗ geſtellt werden konnte, beziehungs⸗ weiſe deren Rechtsnachfolger in Kenntniß geſetzt, mit der Auffor⸗ derung, ihre Forderungen läng⸗ ſtens bis zum Steigerungstage bei dem Unterzeichneten anzu⸗ melden, wenn ſie Befriedigung wünſchen. Dieſelben werden dabei ausdrücklich auf die Beſtimmung 6 79 d. b..⸗Geſ. zu d..⸗J. Geſ. hingewieſen, wonach die auf den Grund der Verweiſung ge⸗ ſchehende Zahlung des Steiger⸗ ungspreiſes die Befreiung der verſteigerten Liegenſchaft von der Unterpfandslaſſ bewirkt. Dieſe Gläubiger ſind: 1. Adolf Hutzler, Schriftſetzer hier. 2. Auguſt Heinz, Apotheker in Heidelberg. 44¹⁵5 Mannheim, den 20. Juli 1892. Der Vollſtreckungsbeamte: Schroth, Notar. 4geſchlagen. 2. Hausverſleigerung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird dem Karl Langenbein, Schuhmacher hier am Freitag, den 19. Auguſt l.., Nachmittags 3 Uhr im 5 900 Rathhauſe perſteigert: Das Wohnhaus dahier Litera 8 2 No. 10 ſammt liegenſchaft⸗ licher Zugehör, neben Arnold Wurz und Johann Spies. Der Zuſchlag erfolgt in dieſer Verſteigerung, wenn der Schätz⸗ auch nicht erreicht wird. 5 44156 Mannheim, den 21. Juli 1892. Der Vollſtreckungsbeamte: Schroth, Notar. Il. Haus⸗Verſteigerung. In Folge richterlicher Ver⸗ fügung wird der Guſtav Alt⸗ mann, Muſiker Ehefrau Chri⸗ ſtina geborene Hackmann dahier Freitag, den 5. Augzuſt d.., Freitag, den 5. Auguſt d.., 5 Nachmittags 3 Uhr im hieſigen Rathhauſe verſteigert: Das Wohnhaus dahier Literg 4 No. 2 ſammt Seiten⸗ und Querbau und liegenſchaftlicher Widme neben Johann Bender ittwe und Karl Volz. Der Zuſchlag erfolgt in dieſer Verſteigerung, auch wenn der nicht geboten wir Mannheim, den 22. Juli 1892. Der Vollſtreckungsbeamte Großh. Notar: Schroth. 2. Hansverſteigerung. 1U ichterli Verfüg⸗ 8 5 Michgel 9 Büreaudiener und deſſen Kin⸗ Camſag, den 6. Augaſt l. 3 amſtag. Au J. Nachmittags 9 hr im hieſigen Rathhauſe verſteigert: as Wohnhaus dahier Litera + 3 No. 6 ſammt liegenſchaft⸗ licher Zugehör, neben Geor Reichert Eheleuten und Friedri Seeger Eheleuten. 4408 Der Zuſchlag erfolgt in dieſer Steigerüng, auch wenn der Schätz⸗ ungspreis nicht erreicht wird, annheim, den 28. Juli 1892. Der Vollſtreckungsbeamte: Großh. Notar. Schroth. II. Herſteigerungs⸗ Ankündigung. n Folge richterlicher Verfüg⸗ 15 159 der Karl Lutz Ehefrau hier das in meiner Anfündigung vom 20. Juni 1892 näher be⸗ ſchriebene Anweſen derſelben Lit. F 7 Nr. 13 taxirt zu(Achund⸗ zwanzigtauſend Mark) 28000 M. am Donnerſtag, 4. Auguſt 1892, Nachmittags 2½ Uhr einer zweiten öffentlichen Ver⸗ ſteigerung ausgeſetzt und um das ſich ergebende höchſte Gebot zu 44122 Mannheim, den 21. Juli 1892. Großh. Notar: Weihrauch. a.Steigerungsankündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung werden den Guſtav Alt⸗ mann Wirth Eheleuten hier am Freitag, den 5. Auguſt 1892, Nachmittags 2½ Uhr im Rathhauſe dahier die nachbe⸗ ſchriebenen Liegenſchaften einer 11 öffentlichen Verſteigerung ausge⸗ ſetzt, wobei der Zuſchlag erfolgt, wenn der. Schätzungspreis auch nicht erreicht wird. Beſchreibhung der Liegenſchaften. 1 Das Wohnhaus dahier Litera K 1 Nr. 16 ſammt liegenſchaft⸗ licher Zubehör neben ſelbſt und Arnheim& Dinkelſpiel, ˖ 40000 M. ax. Mark.) Das Wohnhaus dahier Litera K 1 Nr. 16a ſammt liegenſchaft⸗ licher Zubehör neben ſelbſt und Chriſtian Hohl Wittwe, tax. zu 65000 M. (Fünfundſechszigtauſend Mark.) annheim, den 22. Juli 1892. Großherzogl. Notar: 9. Weihrauch. 44010 .Steigerungsankündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird den Kaufmann Adam Sinn Eheleuten hier am Montag, den 8. J 1892, 5 Nachmittags 2½ Uhr im hieſtgen Rathhauſe das den⸗ ſelben gehörige, in meiner An⸗ kündigung vom 24. Aen 1892 näher beſchriebene Anweſen H 7, 7, tax, fünfundſtebenzig tauſend Mark, einer 2. Verſteigerung ausgeſetzt, wobei der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis auch nicht erreicht wird. 44009 Mannheim, den 25. 92 0 1892. Großherzogl. Notar. L. Weihrauch. 2. Steigerunggankündigung. Auf Antrag der Betheiligten wird der Theilung wegen das den Frachtflößer Johann Georg Dann Kindern hier in unab⸗ e Gemeinſchaft gehörige ohnhaus dahier Lit. K 4 No. 8 ſammt Seitenbau und Magazin und liegenſchaftlicher Zugehör, im Flächenmaaße von 349.2 qm, neben Adam Kallenberger und Liebmann Bauer Eheleuten, tax. 0,700 N. zu 5 10, Siebenzigtauſend ſiebenhundert Mark am 9. Auguſt 1892, Nachmittags 2½ Uhr im Amtszimmer des Unterzeich⸗ neten D 1, 3 einer II. Ver⸗ ſteigerung ausgeſetzt, wobei der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis auch nicht erreicht wird, jedoch bleibt bei einem Zuſchlag unter dem Anſchlag Ge⸗ der Betheiligten und der Obervormundſchaft 82115 123 halten. Mannheim, 28. Juli 1892. Großh. Notar: Weihrauch. .Steigerungsankündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird der Abraham Kauf⸗ mann Wwe. Jette geborene Kaufmann hier am Samſtag, den 6. Auguſt 1892, Nachmittags 2½ Uhr im hieſigen Rathhauſe die der⸗ ſelben gehörige, in meiner An⸗ kündigung vom 22. Juni a. c. näher beſchriebene Liegenſchaft Lit. G 3, 1, tax. zu 95,000 M. (fünfundneunzig tauſend Mark) einer 2. öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt und um das ſich er⸗ gebende höchſte Gebotzugeſchlagen, auch wenn daſſelbe den Schätz⸗ ungspreis nicht erreicht. 44011 annheim, den 28. Juli 1892. Großherzogl. Notar. L. Weihrauch. .Steigerungsankündigung. In Folge richterlicher Berfügung wird dem Seilermeiſter Jean Carolus hier die nachverzeichnete Liegenſchaft am 43972 Dienſtag, den 16. d.., Nächmittags 2 Uhr im 1 dahier öffentlich verſteigert, wobei der endgiltige Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätz⸗ Ungspreis auch nicht geboten wird. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das Grundſtück dahier Lager⸗ buch Nr. 911 in den langen Röttern im Maße von 16 Ar, 88,45 qm mit den darauf befind⸗ lichen Gebäulichkeiten, nämlich einem zweiſtöckigen Magazin, ein⸗ ſtöckigem Schuppen und ein⸗ ſtöckigem Abort mit Taubenſchlag, Langer Rötterweg Nr. 18 un Käferthalerſtraße Nr. 492 neben 5 Ludwig Wolff Wittwe und J F. Edelmann 14000 Mk. Vierzehntauſend Mark, Mannheim, 25. Juli 1892. Der Vollſtreckungsbeamte, Großh. Notar. Mattes. Hrffentliche Verſteigerung. Am Dienſtag, den 2. Auguſt l.., Nachmittags 2 Ahr verſteigere ich im Pfandlocal 4, 5 öffentlich gegen Baar⸗ zahlung: 44229 2 Canapee, 1 Divan, 1 Secre⸗ tär, Chiffonier und Kleiderſchränke, 1 Küchenſchrank, Tiſche und Stühle, 1 Leib⸗ und 1 Schaukelſtuhl, 1 Regulator, 1 gewöhnliche Uhr, 2 Roßhaarmatratzen, 2 vollſtändige Betten, 2 Waſchkommoden, 1 Rah⸗ men zum Deckennähen mit Zube⸗ hör und Zeichnungen, 1 Singer⸗ nähmaſchine, Spiegel, Bilder, Küchengeſchirr, Waſchhafen, Zuber und Waſchſeil u. dergl. Mannheim, den 30. Juli 1892. ax, Gerichtsvollzieher. .Steigerungsankündigung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird dem Maſchiniſten Wil⸗ helm Schnörr hier die nachver⸗ zeichnete Liegenſchaft am Donnerſtag, 18. Auguſt 1892, Nachmittags 2 Uhr im Rathhauſe dahier öffentlich verſteigert, wobef der endgiltige Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätz⸗ igspreis auch nicht geboten wird. hreibung der Liegenſchaft. Das zweiſtöckige Wohnhaus mit in Eiſen gewöltem Keller und Dachwohnungen nebſt drei⸗ ſtöckigem Mittelanbau jenſeits des Neckars im Pflügersgrund Litera H 1, 80, neubezeichnet Nr. 47 der Riedfeldſtraße neben H. Ph. Hagen, Georg 15 55 Gheleuten und Johann Molitor, taxirt zu M. 12000 123 W annheim, den 28. Juli 1898. Der Vollſtreckungsbeamte Notar: attes. 48971 .Sleigerungsanfändigung. In Folge richterlicher Berfüg⸗ ung wird der Maurer Anton Amann Ehefrau hier die nach⸗ verzeichnete Liegenſchaft am Mittwoch, 17. Auguſt 1892, 5 Nachmittags 2 Uhr im Rathhauſe hier öffentlich ver⸗ ſias wobei der endgiltige chlag erfolgt, wenn der Schätz⸗ ungspreis auch nicht geboten wird. 48978 Beſchreibung der Liegenſchaft. Das einſtöckige Wohnhaus mit einſtöckigem Abort⸗ und Piſſotr⸗ anbau, jenſeits des Neckars im Pflügersgrund Lit. K 2 No. 6, neu Jangſtraße No. 102, Dammſtraße No. 61 und I7. Ouer⸗ raße No. 2, neben J. M. Hemp indern und der Stadtgemeinde, taxirt y6u 10,500 M. Zehntauſend fünfhundert Mark. Mannheim, den 26. Juli 1803. Der e e Nolar: ttes. Gr. Bad. Staatstiſenbahnen. Herſtellung nener Hafenanlagen in Maunheim. Die Ausführung der obexen, 441 m langen Strecke der Kai⸗ mauer am Rhein längs der Mühlau in Mannheim zwiſchen km 254,989 und km 255 + 400 ſoll im Sub⸗ miſſionswege vergeben werden. ie näheren Erläuterungen für die Bauausführung, die Pläne, das Bedingnißheft, ſowie das für die Angebote zu benützende For⸗ mular liegen auf dem Geſchäfts⸗ zimmer des Unterzeichneten zur dte ſurd ſpäteſtens 44168 ngebo 5 Donnerſtag, 11. Anguſt 1898, Vormittags 10 Ühr, u welcher Zeit die Eröffnung Ae erfolgt, an den Unter⸗ zeichneten einzureichen. Niaſcnt an b. 14 e. annheim, den 28. Gr. Bahnbaufuſpektor. Submiſſion auf Hen. Wir eröffnen hiermit eine Submiſſion auf 2500 Centner Wieſenhen. Die Lieferung hat franco Viehhef zu erfolgen und muß bis 15. September l. J. beendigt ſein. Angebote auf dieſe Lieferung ſind— ſowohl für altes, als für neues Heu— bis längſtens 1. Auguſt l 5. Vormittags 11 9 65 bei unterzeichneter Stelle ver⸗ ſchloſſeu einzureichen, an wel Zeitpunkte die Eröffnung 5 ſelben vorgenommen wird. Mannheim, den 15. Juli 1892. Stüdt. Schlacht⸗ und Viehhof. Der Director. 48310 Neelle Heirat Ein gut ſttuirter, geb. tüchtiger Kaufmann, 0er mit gut⸗ rentirendem Engrosgeſchäfte, in einer Hauptſtadt Südd., ſucht be⸗ hufs Verehelichung die Bekannt⸗ ſchaft einer geb. häuslich erz. Dame mit ca. 30000 M. Vermögen zu machen. Strengſte Discretion wird zugeſichert.— Gefl. Offerten mit Photogr. unter M. 61748 an Haaſenſtein& Vogler.., Karls 4⁴2²0 ruhe. 1 Photographie folgt ſofort zurück. Skulografie 11 eee 7 eenene 41556 Empfehlung. Es wird Glanzwäſche angenom⸗ men, zu waſchen u. bügeln, auch werden Kleider, Vorhänge aller Art, weiß, creme u. Wolle ge⸗ waſchen u. zu den hilligſten Preiſen beſorgt in E 7, 6, 3. St. 44059 Eingaben an Staats⸗, Mili⸗ tär⸗ und ſtädtiſche Behörden werden richtig, raſch und billig beſorgt. 42855 Näheres im Verlag. EN ö 23 bis 29 cm. Korkſohlen lang ſortirt, überzogen mit Filz, Flanell und Leder, Roßhaar oder v. Wolle à Dutzd.(12 Paar) für 2 Mk. 20 Pfg. bis 2,50 liefert fr. gegen Nachnahme die Fabrik Maß. Merkel, Raſchau, S. Erzgebirge. 43389 Muſter ſtehen fr. zu Dienſten 2 8. Seite. Turn-E MANNHEIM. Unſer diesjähriger Familien-Ausflug findet Sonntag, den 31. Juli nach Neustadt a ll.(Schönthal, Wolfsburg, Haardt) ſtatt und laden wir hierzu unſere verehrl. Mitglieder mit Familien⸗ angehörigen zu recht zahlreicher Betheiligung freundlichſt ein. Abfahrt ab Ludwigshafen mit Fahrpreisermäßigung Morgens 11 Uhr 22(Mk..10 pro Perſon). Durch zwölfjährig Seneral⸗Anzeiger. Erstes Mannheimer Velociped Depöt. Chr. Franz, Generalpertretung der welt⸗ berühmten 95 Ormonde⸗ eutſch — Faheender an ahrräder. xeelle Preiſe. Größte Auswahl aller Gattungen, Garantie geſichert. Reparaturwerkſtätte im Coulante ngunget e Erfahrungen in der Fahrradbranche, bin ich in der Lage, meine Kunden in jeder Weiſe befriedigen zu können. 43919 Mannheim, 31. Juli. 4. 10. en Opel⸗ 36351 Bedingungen. Der Vorſtand. Fahrkarten zu ermäßigtem Preis können nur bis 11 Uhr am Bahnhof Ludwigshafen durch den Vorſtand gelöſt wer⸗ den und erſuchen wir mindeſtens eine halbe Stunde vor Zugs⸗ Empfehle mein reich aſſortirtes Lager ſolid gearbeiteter Kaſten⸗ und Polſtermöbel. abgang am Bahnhof zu ſein. Liederhalle. Samſtag, den 30. Juli d.., Abends 8 Uhr — Möbel-Lager I4. 1 Jean Lotter U4.J. Garten-FPeS t im Badner Hofe. Bei Witterung findet die Unterhaltung oberen Sälen ſta Einführungen ſind nicht geſtattet. Der Vorſtand. Kaiser Friedrich. Insbeſondere liefere ich Vollständige Betten und empfehle ſolche mit tannener lackirter Bettlade ſammt Matratze und Federbett zu 66 t nußbaumener polirter Bettlade zu„ 85 und höher. 32688 Sountag, den 31. Juli 1892, 44221 SGSONęëëeERT vom I. ſüddentſchen Männer⸗Qnartett. D 4, fl. Stadt Athen, Weinteſtanrant, D A, ſi. Mittagstiſch im Abonnement à Mk..— 44005 julius Gericke, Reſtaurateur. Luftkurort Aneipp““ Waſſerheilauftalt Bergzabern(Pfalz). Billige Preiſe. Proſpecte gratis durch die Badedirection Tischberger, 95 bisher Leiter der Waſſerheilanſtalt im Stahlbad Weinheim. 5 Wasserheilanstalt) Weinheim Pfzer fof. . d. Bergstr.(Baden). Hoötel 1. Banges. Kneipp'sches Kurverfahren. 16 5 Masgage u. eleetr. Behandlung. Dampf. u. Helssluftbäder ete. Das ganne Jahr geöfmet.— Vorzügliche Verpflegung. 38864 Prospect gratis und franco durch den Reiffel. dirig. Arzt: Br. K Besitzer: He Nie FPae RNeſtaurant N L 10, 7a L IO, 7a empftehlt ſeinen bekannten vorzüglichen Mittagstiſch im 5 Abonnement, ſowie prima Spehyerer Bier, reine Weine, bei aufmerkſamer Bedienung. 48658 Ebendaſelbl neues Mainzer Billard. Rootsgebläse, Feldschmleden, Mannheimer Macchinenfabrik Hohr c& Federhaffl. Mannheim empfiehlt: leder Prospekte gratis und franeo. Krahnen& Hebe- vorrichtungen joder Art füir Dampf-, Hand- und hydraulischen Betrieb. 75 Patent- Sicher- heits-Aufzuge für Hand-, Dampf- un Dk. 40708.— D. R. P. 80891. Speise-Aufzüge, Keller-& Bier-Aufzüge, Bau-Laufkrahnen, Mörtel-Aufzlge. Waagen Art und Tragkraft mit und ohne Patentregistrlirapparat. .R. P. 1525. 23824 2 Vorläuſtge Anzeige. Einem geehrten Publikum von Mannheim und Umgegenb mache hiermit die ergebene Anzeige, daß ich vom 1. Auguſt an, das von mir ſeither im Namen von Herrn J. F. Menzer geführte 48657 Weinreſtaurant Zur Stadt Athen, D 4, I1 D 4, II auf eigene bernehme und beſtrebt ſein werbe, meinen geehrten Gäſten nur Prima Weine, von lt renommitten Firmen zu verabreichen. Meine hier bekannte Küche wird in ſeitheriger Güte weltergeführt. Hochachtungs voll Herren- u. Tuabenbleider nach Madss. Lager in demtichen, engl. u. frans. Sioffn. Woerteretrunse. 8, 2. Julius Gericke. Kheinpark Mannheim. Halt! Noch nie dageweſen. Halt: Das größte 8 Riesen- Schwein der Welt. 904 Pfund ſchwer. Dieſes colloſale Rieſen⸗Schwein, welches jetzt 2¼ Jahr alt iſt, wurde 1891 in Straßburg prämiirt und iſt von Morgeus bis Abends 8 Uhr täglich im„Rheinpark“ ausgeſtellt. Zu zahlreichem Beſuch ladet höflichſt ein F. Geyer, Rheinparkbeſttzer. Wirthsgesuch. Für eine Wirthſchaft in Maunheim mit 48595 d08000og Telepbon-Aschluss Ho, 57ö. 8 G. Tillmann-Matter Atklier für Photographie u. Nalkrei, P 7, 19. heidelbergerstrasse. P 7, 19. „An Sonn⸗ und Feiertagen von Morgens 9 Uhr an geöffnet.“ So ο οο οο 48802 nachweislichem Bierverbrauch von ca. 500 3 wird ein ſolider eautionsfähig er irth geſucht. Offerten werden an die Expedition ui. er Chiffre B. S. 43840 erbeten. 4 0 Die erſten 92er Havana⸗Importe ſind eingeiroffen. 2 2 2 K. Kesselheim, l. 78. 80O0OO OOOOOOOOOOOOοOOοο Zur gefl. Beachtung! Da nun alle Romane „Der verſchollene fertig gebunden ſind, ſo erſuchen wir dieſelben bald gefl. e in Empfang nehmen zu wollen. Or. H. Haas'sche Druckerei. 8 ooOoοοοοοοοοο D Der praktiſche Rathgeber im Obſt⸗u. Gartenban. Verlag Kgl. Hofbuchdruckerei Trowitzſch& 8 in Frank⸗ t urt a. O. Illuſtrirte Wochenſchrift. Erſcheint an jedem Sonntage. Eigenes Etabliſſement mit er⸗ ſuchsgarten und Verſuchskellerei. Preis bei jeder Poſtanſtalt oder Buchh. vierteljährl. eine Mark. Aus dem Inhalt der letzten Nummer: Mombacher Aprikoſenkrank⸗ heik.— Drei Fragen aus dem Juligarten(Abb.).— Anleitung lfür Anfänger ihr Blumengärt⸗ chen im nächſten Frühjahr billig zu ſchmücken.— Mügelner Papier⸗ blumentöpfe(2 Abb.).— Die beſten Roſen der letzten zehn Jahre. — Ueber Gedeihen des Weißen Winter⸗Calvills.— Urſachen des bitterenꝑGeſchmacks beim Johannis⸗ beerwein.— Ein Bienenfeind.— Eſſenz aus grünen Nüſſen. Probenummern gern auf Verlangen koſtenlos überſandt. Hefdagf. Palceperretl Varante,Oer, Holzmindenzgaz .Maschlnen-.Mühlenbauschule u. Verpflog.-Anst. Dir.: L. Haarm, 32581 STUTTGART Sochlabe⸗ ILILIG Rolh⸗ u. Weißweine liefere gegen Nachnahme aus mei⸗ EIN ohne nennenswerthes RISICO, zelbst mit nur grosse GEWINNE zu erzielen wünscht, sollte es „WOCHENBERICHT.“ aufmerksam zu verfolgen. A. S. COOCHRANE& S0NS (Gegründet 1867.) 13& 14, CORNHILI. 32155 London,.0 AuoS-ugnogß D SIE — 0—25 23 955 5 35 81⁴— 50 2 1 Bekleidungs-Akademie Frankfurt a, M. Zuschneldelehranst. Stellenzuwei- zung. FProspecte d. Direet. Martens. 35464 8 88— 55 7n rabrſk, Ahorn&. iel. eewerg.f 5obräkpreise. 85 39043 nicht verabsäumen, unseren an jedem Sonnabend erscheinenden den wir gratis u. franco versenden. nem hieſigen Lager oder ab meiner Kellerei in Rheinheſſen. Weißwein, Lit. od. Fl. 45—80 Pf. Rothwein,„„„ 90—120 äſſer ab 20 Liter. Kiſten ab 6 51 ie Weine ſind ſelbſt gebaut und kleinen Summen, gekeltert, kann deßhalb für Rein⸗ von 100 Mark an 5 eit voll garantiren. 2 Flaſchen in Poſtpacket zur Probe, gegen Nachnahme Bahnſtation angeben Bei guten Referenzen Credit. Jacob Lawall, 35597 Worms am Rhein, Wein⸗Producent u. Weinhandlg. 92er neuen Salzhering verſ. in zarter fettek Waare, ſowie ihn der Süddeutſche ſelten bekommt, das 5 Ko.⸗Faß oder 4 Lit er⸗Doſe mit .ecg. 40 Stück franes Poſtnächn: 3,00. L. 8 Grei Swal 4Oſtſee. 41454 vorzüglich ſüße, ſerb. 1 per Etr. nur .14.—, bei 40—60 Pfd. 3 15 Pfg. Poſt⸗ ſack 10 Pfd. für M..80. Verpackung frei. Nachnahme. Auton Schimpfle, Dürrobſt⸗ Verſandt⸗Geſchäft in 43497 Tabaksgarn 2. 6. und Tabaksjutegarn käufer zu Fabrikpreiſen 3. Bierig& Roſenſeld, Das weltbekannte Bettfedern- Fabrik⸗ Lager von Gustav Lustig, Ber⸗ lin, Prinzenſt. 43, perſend. geg. Nachn.(nicht unt. 10.) garan⸗ tirt neue vorzügl. füllende Bettfedern, Pfd. 55 Pfg. 36868 Halbdaunen, das Pfd. Mk. 1,25. h. weißeHalbdaunen, d. Pfd..1,75. vorzügl. Daunen, d. Pfd. Mk. 2,85 Von dieſen Daunen genügen 3 Pfund zum größten Oberbett. ännlichkent 1 mangelt, würde etwas dafür thun, wenn er nicht 85 unnftz auszugeben. ſerde bongällen des guten Erfolge N ben meinem Pilocarpinhaltigen Barttuchs⸗Präparat die allgemeinſte Anerkennüng verſch afft, al. wirklich barterzeugend und unſchädlich. Ich garant. bei4 b. vöchentl. Anwen dung, ſelbſt wenn noch keine Anlagen oorhanden ſind, einen geſunden vonenſy Usart, indem ich mich verpflichte,% Iden bezahlten Betrag ſofort zu⸗ frückzuſenden, wenn der verſpro⸗ chene Erfolg nicht erzielt wird. (Angabe des Alters erwünſcht.) 7 alac. N..90 nur durch F. Neter, Käckertſtraße 10, Frankfurt a. M. Vaselin-Gol dgraem- Seife 41756 8 Stück in Packet 40 Pfg., zarte reine Kinderſeife. eſchädigte feine Toilettenseifen per Pfund 80 Pfg. Emil Schröder, E 3, 15 m 14134 Zu Poliren und Aufpoliren wird ange⸗ nommen. H 7, K, 4. Stoc, 2. 8. ſowie alle Sorten Bindfaden empfehlen nur für 432 Seiler⸗ und Bindfadenmanu⸗ factur Bühl 1/B. Anugsburg. eee ee 8 Reelle Heiraths⸗Vermittlung! eirathen jeden Standes ver⸗ mittelt prompt, unter coulanten Bedingungen und unter ſtrengſter Verſchwiegenheit. Gefl. Offerten unter Chitkre 31115 nimmt die Exped. d. Bl. entgegen. 311¹⁵ Mediein.-Dregerie zum rothen Kreuz, N 2, 7, ronCarlessenauerverm. Bisberg. Droeguen, Chemikalfen Kindermehle Desinfeetionsmittel Insectenpulver Verpackung wird nicht berechnet. Oampher, Naphitalim Medileinische Seifen Verbandstoffe Gummiwaaren Badeartikel, Bandagen Inhalirapparate Irrigatoren 40789 Taschen-& Reiseapotheken. jugendfriſchen Teint erhüält man ſicher SdSommeroprooen verſchwinden unbedingt beim tügl. Ge⸗ brauch von Bergmann's Lilſenmilch-Seffe v. Bergmann Co., VDresden, 4 St. 50 Pf. bei: Apotheker S. Lomnitz, Schwanen⸗ Apotheke, Planken, Apotheker Schellenberg, Mohren⸗Apotheke, Edmund Meurin, Germania⸗ Drogerie, E 1, 10 in Mann⸗ heim. 35103 Zu bexiehen durch jede Bu Ist die in 9 55 erschienene Schrift des Med. Dr. Müller über das geulſil, Suuen. avi, auael, ee, Freizusendung unter“ Couvert für eine Mark in Briefmarken. Eduard Bendt.——f 8 175 Maunheim, 31. Juli. 85 em laug, 28 en beeit, Nußbaum polirt, 14 Tage gehend, mit Schlagwerk, zu Mk. 18.— 35598 Silderne Remonteir-Uhren für Herren und Damen Mk. 18.—: in Nickel von Mk..— an bis 15 Mk. Großes Lager in goldenen Uhren, ſowie Geid- und Silberwasren zu den denkbar billigſten Preiſen. Mehrjährige Garantie. Derſelbe hat mich trotz hohem Alter von einem viele Jaſſe ge⸗ habten offenen Bein⸗, Hebel⸗ u. Flechtenleiden befreit, ſodaß ich nun ſeit Jahr u. Tag 92 5 J. Löbel in Schönerſtadt. ieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee Junge Mütter! iſch au in der Jurch⸗ lallzeit Juſatz bon Timpes Andernahrung aben »Tispel Tinderrabrang nnch For. briſt gegeben, bekemmt meinem Liade ant igerelebsst!? In Carl Schmitz. ) Seit 20 Jahren von Familie 1 Familie em⸗ 8 Packet 80 und 50 Pfg. bei 42263 S. Lomnitz, Schwanapotheke. 44178 eine Taſche mit Kleidungsſtücke eine Soldatenmütze. ein Portemonnaie. Arksamt deponirt: Jefunden und dei Großh. Be⸗ Atrksamt deponirt: 44172 ein Herrenhemd Ein guterhaltener Kaſſenſchrank wird zu kaufen geſucht. Offerten unter A. G. 44184 befördert die Expedition d. Bl. 44134 J. Kraut, Hannheim 7 1, 1, Breite Straße. umeine, 2 maſſiv Gold zu Mk. 14, 20, 25, 30 das Paar, unter Garantie des angegebenen EKauf. Für Lumpen, Knochen, Papier, leere eitungspapier altes Eiſen, Stricke, Metall und kten und Geſchäftspapier unter Knaee alte Gegenſtände, ſowie 8 arantie zum ſofortigen Ein⸗ 5 fen und werden die höchſten reiſe vezad 39072 Kuch,„80 Hürran⸗Abſchluß eingehalt. gebraucht, zu kaufen geſucht. Uhren⸗, Gold⸗ u. Silberwaaren⸗ Fr. Hafner, Maxſtraße 21, Lager 3562148798 Lubwigshafen a/Rh J. Kraut, 7 1, 1 Mannheim T I, 1. CCCTTbTbT0.————— Stiftungs⸗ und Spar⸗ kaſſengelder auf 1. Hypotheken zu bill. Zinsfuß und coulanten * Aat Mittelpunkt der Stadt ein rentables Haus mit Wirthſchaft und Realrecht ſehr billig zu . 44168 verkaufen. Näheres im Verlag. Bedingungen vermittelt 40069 Karl Seiler, Bchhltr. bei ev. Collectur. Hypotheken e 5 u Aſtgen Beding⸗ iehbar, ungen ver Ernst Weiner, B 5, 11½. 195705 Mark von 5 mann gegen gute doppelte Sacherbelt e nach Uebereinkunft, zu leihen geſucht. Gefl. Offerten unter Nr. 48817 an die Exped. 48817 10,000 Mark auf 2. Hypotheke gegen doppelte Sicherheit geſucht. Offert. unt. Nr. 89749 an die Exped. 39749 1000 Mark ne in keihen U eihen 5 ff. 0— man gefl. unter Nr. 48402 an die Expedition ds. Bl. T 48402 abgeben. Unterricht. Franzöſiſch und Engliſch, Gram., Styl, Handels⸗ oder Privateorreſp., Converſ. ꝛc., Vor⸗ bereit. und Nachhülfe f. Prüf⸗ ungen, Deutſch f. Ausländer v. geprüfter, lang in Frankreich und England geweſener Lehrerin. Honorar mäßig. 43644 Näheres& 1, 14, part. F Uin für Damen.) Braut⸗, Ball⸗, Geſellſchafts⸗ F. X. Werek, Damenfriſeur, D 5, 14. und Photographie⸗Friſuren — werden von mir ſelbſt auf das Geſchmackvollſte ausge⸗ fügrt. 40910 Mäßige Preiſe. Hühneraugenmittel 8 der 33064 Roſen⸗Apotheke in Würzburg Wirkſamſtes Mittel gegen Hüh⸗ neraugen und Hornhaut 20 Pfg. n vielen Apotheken oder gegen 0 Pfg. in Marken direct von d. Roſen⸗Apotheke inWürzburg. FFF Günſtiger Kauf. Schönes Haus, aſtöckig mit Gaupen, 4ſtöck. Seitenbau, 4ſtöck. Hinterhaus, großem Hof, ſchöner Werkſtätte, geräum. Laden⸗Local. Anweſen eignet ſich zu jedem Ge⸗ ſchäftsbetrieb, nachweisliche Ren⸗ tabilität 95000 M. iſt zum Preis von 65000 M. unter den gün⸗ ſtigſten Bebingungen zu verkaufen Offerten unter 8. K. 41526 an die Exped. d. Bl. 41526 Beſtrenommirtes Gaſthaus in Sann Lage hieſiger Stadt, amilienverhältniſſe wegen, ſof, preiswürdig zu verkaufen. Näheres im Berlag. Ein Steinwah⸗Flügel, wie neu erhalten, iſt um 700 Mark zu verkaufen. Abſchlagszahlung nach Vereinbarung. Geſang⸗ vereine werden beſonders darauf aufmerkſam gemacht. 44161 1 52 Hauptlehrer Böller, 2 2 2 gebrauchte Pianino(wie neu) wegen Wegzug billig unter Garantie abzugeben. 44021 Näheres Demmer, Ludwigs⸗ hafen, Clavierhandlung. 44021 Ein Piauino(Touſſaint), ein Sopha ſehr preiswürdig zu verk. 43752 H 7, 27, 8. Stock. Für Wagner. Eine nachweislich gut ren⸗ tirende, im flotten Betriebe, mit guter Kundſchaft, am hieſigen Platze befindliche Wagnerei, iſt Verhältniſſe halber ſofort zu vermiethen eventl, zu verkaufen. Offerten unter 8. W. Nr. 48675 an die Exped. ds. Bl. 48675 IKüchenſchranf, 1 Kommode 2 billig zu verk. 44088 Näh. O 6, 2, 2. St. links. Ein hohes Veloeciped(Zer) wenig gebraucht, billig zu verk. Näheres N 2, 7. 43869 Eine Pritſchenrolle,.2 Stoß⸗ karren zu verk. H 3, 13. 42439 Ein Kinderſchlafwagen(Korb⸗ geflecht) zu verkaufen. 43585 Tatterſallſtraße 22, 2. St. Eine noch gut erhaltene Tutterſchneidmaſchine iſt billig zu verkaufen. 44188 Zu erfragen in der Expedition. Gut erhaltene Kiſten hillig zu verkaufen. 44213 9 1 A. Friedrich, Kaufhaus. L. Steinthal, D 3, 7. Näheres im Verlag. 4 Handlarren,(2 mit Federn) preigwürdig zu verkaufen. Näheres große Wallſtadt⸗ e 20. 34987 Kaſſenſchränke, neue verſchd. Grbße, z. v. 48884 M. Kronewitter, E 4, 9. Schloſſerei. 4, 9. aſſerwagen zu vergeßben. 43966 Zweirad(niederes) gebraucht, bill. zu verk. H 9, 2. 48680 faſt neuer Sorhlet⸗Apparat billig zu verkaufen. 43024 Näheres im Verlag. Dogge, 5½¼ Jahr alt, wach⸗ ſam, wegen Raummangel billig zu verkaufen. 43795 L 15, Sb. Vorzüglich fingende Kanarien⸗ vögel verk, unt. Garantie, 226s J. Schuch, 15. Querſtr. 35. Zwei ktragende gute Nutzkühe, Simmenthaler Race, ſind preis⸗ würdig zu verkaufen. 44168 Näheres G 7, 27½. Pferd, Wallach, geritten, e ſowie ein⸗ u. zwei⸗ ſpännig gefahren, zu verkaufen. Näheres bei der Expedition dſs. Blattes 44207 Eine alte angeſehene auslän⸗ diſche Lebensverſicherungs⸗Ge⸗ ſellſchaft, im Großherzogthum Baden nicht eingeführt, wünſcht für den Unterrheinkreis, event. auch für denMittelrheinkreis eine Haupt⸗Agentur zu errichten. Es wird nur auf eine tüchtige leiſtungsfähige Kraft reflectirt. Von Bewerbern, welche Neulinge ſind, oder die eine hin⸗ reichende Leiſtung in der Branche nicht nachweiſen können, wird eine mehrmonatliche Probethätigkeit verlangt. Der Hauptagent ſoll kleine Reiſen unternehmen können. Kaution erforderlich. Offerte mit Angabe von Referenzen werden unter„Nördliches aden“ an Haaſenſtein& Vogler,.⸗G. in München erbeten. 44132 Reiſender⸗ ſowie Facturiſten⸗Geſuch. Ein hieſiges, Material⸗ u. Farbwagrengeſchäft en gros, ſucht zum Gintritt per 1. Oetober c. einen tüchtigen, durch⸗ aus zuverläſſigen und branche⸗ kundigen Reiſenden, der haupt⸗ ſächlich bei der Kundſchaft Süd⸗ deutſchlands gut bekannt u. ein⸗ 19210 9 m eichen Hauſe iſt ein Fackuriſten⸗ Poſten, durch einen ſedergewandten, fleißigen, fungen Mann, welcher eine ſchöne Hand⸗ ſchrift beſitzt u. die Branche eben⸗ falls gründlich verſtehen muß, ſofort zu beſetzen.— Offerten unter Nr. 44091 durch die Exp. dſs. Blattes. ürteine deutſche sebensder⸗ ſt erungsgeſellſchaft werden für Baden, zwei in der Branche nach⸗ weislich mit Erfolg thätig ge⸗ weſene 44081 * Juſpectoren geſucht Offerten unter Aufgabe der Referenzen unter Nr. 4498 an Rudolf Moſſe, Karlsruhe /B. Selbſtſtändigen 44182 Maler auf Kirchenarbeit geſucht, bei Fh. Gröninger, Worms. Itchilekt sd. Hanlechniker 44013 per ſofort geſucht. Offerten nebſt Gehaltsanſpruch unter Nr. 44013 an die Exped. Einige tüchtige 44216 Bauſchreiner ſofort gegen guten Lohn geſucht. T 6, 2. St. Ich ſuche zum baldigen Eintritt einen gewaudten Fachmann als 44818 Acquisiteur. J. Ph. Walther. Bauführer, welcher im Nipelliren bewandert iſt, für Canalbau zum baldigen Eintritt geſucht. Gefl. Off. unter Angabe der ſeitherigen Thätigkeit und Gehaltsanſpruch unter F. A. Nr. 43867 in der Exped. d. Bl. abzugeben. 43867 Ein Laufburſche ſucht 44127 G. F. W. Schulze, O 2. 10. Ein Mühlſteinarbeiter, welcher ſelbſtſtändig arbeiten kann, wird ſofort gegen hohen Lohn geſucht. Näheren im Verlag. 944104 Ein Junge von 14 bis 16 Jahren für leichte Arbeit geſucht. 6, 4. 43868 Cüchtige Zimmerleute finden ſofort Beſchäftigung bei bert, 40329 Weinheim a. Bergſtr. EAmnordenklicher, ſauberer, junger Hausburſche zum Weck⸗ u. Brod⸗ fahren geſucht. M 8, 12. 44088 Ein ehrlſches Mädchen für häusliche Arbeiten, ſofort zur Aus⸗ hülfe geſucht. 44064 UA4, 16, 2. Stock. Geſucht wird in ein hieſiges Fabrikge⸗ ſchäft ein Fräulein, das flott ſtenographiren kann und gewandt mit der Remington⸗Schreibma⸗ ſchine umzugehen verſteht. Eintritt ſogleich. 44007 Angebote unier Nr. 44007 an die Expedition. Ein ordentl. Mädchen ſof. ge⸗ ſucht zu 2 Kindern. 44227 E 3, 8. St. Tüchtige Mädchen ſof, geſucht. 44185 Fr. Schuſter, G 5, 8. Ein Mädchen tagsüber geſucht. 44195 D 4, 17. Modes. Confection. Direetricen, Arbeiterinnen, Ver⸗ käuferinnen werden geſucht für ſofort und ſpäter. 42595 G. Fiſcher⸗Jung. Stellenverm, für die Bekleidungs⸗ Induſtrie, Frankfurt aM. Ein fleißiges Mädchen für häusliche Arbeit geſucht. 42716 6, 14. Ein ordentliches Mädchen ſofort geſucht. K 10, 1. 44041 Sofort ein Mädchen von 14 bis 16 Jahren, zu einer Dame in Dienſt geſucht. 44035 L. II, 29b, 8. Stock. Ein jg. braves Rädchen ſogleich geſucht. C 3, 2, 3. St. 44128 Köchinen, Zimmer⸗, Haus⸗ und Kindermädchen werden beſtens em⸗ pfohlen fortwährend. 42976 Büreau Bär, P 3, 9. Junger Mann ſucht in ſeiner freien Zeit ſchriftliche Arbeiten gegen mäßige Ber⸗ gütung zu beſorgen. 84806 Nüheres im Verlag. Ein zuverläſſiger, verheirathe⸗ ter Mann mit guter Empfeh⸗ lung, ſucht Stelle als Ausläufer, Aufſeher, Portier oder ſonſt ähnl. Stelle. Näh. im Nerl. 43441 Ein Bautechniker, der drei Kurſe der Baugewerkſchule Karls⸗ tuhe abſolvirt und drei Jahre praktiſch gearbeit hat, ſucht Stelle auf einem Büreau od. Bauplatz. Offerten unter Nr. 43783 an die Expedition die Bl. 43784 Ein junger Mann, militär⸗ frei, ſucht Stelle als Einkaſſirer oder ſonſt dergleichen. 43877 Offerten unter No. 48876 an die Expedition d. Bl. 1 funger Mann, 20 Jahre alt, der 5 Jahre in Colontalwagren⸗ Geſchäften thätig war, wünſcht Stellung in einem oder ähnlichem Geſchäfte, ev. würde derſelbe ¼ oder ½ Jahr volontiren, eine Volontärſtelle in einem Manufac⸗ tur⸗ oder Kurzwagrengeſchäft nicht aus amſe Prima Referenzen u. Zeugniſſe zu Dienſten. Gefl. Offerten unter H. T. Nr. 44178 an die Expedition dſs. Blattes. Lüchtiger Buchhalter ſucht jetzt oder ſpäter Bertrauens⸗ ſtellung, wo er einige Mille ſicher geßzerez ins Geſchäft einlegen kann. erten unter No. 44167 an die Expedition d. Bl. 44167 Ein küchtiger Schreiber mit ſehr guten Zeugniſſen ſucht Stellung. Gefl. Off. unt. M. 44055 an die Exped. d. Bl. 4405⁵ Höchſt günſtig für Mechaniker! Kaufmann, led., mit guter Empfehlung, wünſcht in einer leiſtungsf. mech. Werkſtätte in entſpr. Stellung zu treten. Der⸗ ſelbe beſitzt techn. Kenntn. u. iſt i. d. Lage, betr. Werkſt conkurrenz⸗ loſe u. lohnende Fabrikationsſpe⸗ zialitäten zuzuführen. Offert. unt. Z. Nr. 44177 a. d. Exped. 44177 Beſchäftigung im Abſchreiben ſucht ein jnnger Mann mit ſchöner Handſchrift. 44027 Näheres K 9, 19, 4. Stock. Männlich u. weibl. Perfonal jed. Branche ſucht u. findet jeder⸗ zeit paſſende Stelle durch 42509 6,8, Büreau Gindorff P 6,8. Eine geübte Wärterin empfiehlt fich zur Wartung bei Wöchnerinnen und Kranken, be⸗ ſonders während der Nacht. Näh. 8 2, 6, 8. St. 34201 Putzen und Parquetböden⸗ 43884 J 3, 9, 2. Stock. Mädchen jeder Art ſuchen und finden Stellen. 43926 Frau Röder, E 2, 7, 2. St. Junge Frau ſucht Monats⸗ dienſt. G 7, 24, 4. St. 44159 1 J3. Frau ſucht Monatsdienſt. Zu erfr. P 3, 5, 2. St. 44162 Uche Lehrling(Chriſt) mit guten Vorkenntniſſen, für ein hieſiges Engros⸗Geſchäft zum baldigen Eintritt geſucht. Selbſtgeſchrie⸗ bene Offerten unter Nr. 43881 an die Exped. ds. Bl. abzugeben. reinigen. AHrRb Fiſciff—E J. Sehe Ae Bshanng. n. ne kleine Jedernrolle für ur Aushilfe für 14 Tage, ein] Ein Mädchen aus guter Fa⸗ Part,, J helle Part.⸗ en e TN Milch⸗ oder tüchtiger 44097 milie, welches einem Haushalte D 3, 1 Zim, als Bürean und mehrere Fräderige Karren 27 1 vorſtehen kann, ſucht noch Aus⸗ zu vermiethen. 41813 9 zu verkau fen. 85 1755 15 Sle wärls Stele. Näh. Verl 42957 .Frahm,Ofeſchen. Air werſgereee t„ woneeen, freneneP E. 5 fa —und zweiſpännig, mit doppelter Neckarauer⸗Uebergang. 43421 H 10, 1, 2. Stock. Börſe ſofort zu 285 42245 Dank e Orehſcheibe, zu verkaufen. 34559 Eine Fran empfiehlt ſich im F 2 9* Laden mit oder ohne Wohnung in der Nähe des Marktes ſofort od. ſpäter zu vermiethen. 42023 F 2 9 Eckladen mit 8 gr. 9 Schaufenſtern auf 1. Oktober ev. mit großer Woh⸗ nung, 2. oder 4. Stock, 7 Zim., Küche und Zubehör zu verm. F 7 1 1 Laden mit Woh⸗ 9 nung zu verm. Näh. F 2, ga, 2. Stock oder d 3, 16, Laden. 1 Laden mit an⸗ F 4, 18 ſtoßend. Zim. als Bureau oder für Friſeur geeign., pP. Mt. 35 M. p. ſof. z. v. 44815 E 3 5 Laden mit oder 12 Wohnung, 15. Ar Bilreau geeignet, ſofort od. ſpäter zu vermiethen. 43272 Zum baldigen Eintritt wird auf ein Fabrikcomptoir ein Lehrling mit guter Schulbildung gegen ſofortige Bezahlung geſucht. Offerten unt. Nr. 44058 an die Exped. d. Bl. 44058 1 Lehrling mit den nöthigen Vorkenntniſſen verſehen, wird für das Comptoir eines Fabrikgeſchäfts in Sudwigs⸗ hafen geſucht. 44203 Seldſtgeſchrieb. Offerten unter sub I. W. 44208 an die Exped. Lehrlingsgeſuch. Für ein erſtes Material⸗ und Colonial⸗Waaren⸗En⸗gros⸗Ge⸗ ſchäft wird per Auguſt bis Sep⸗ tember ein iunger Mann mit Reifezeugniß in die Lehre geſucht. Gefl. Off. unter M. C. 42174 an die Expeb. d. Bl. Geſucht ein Lehrling für Comptoir, gegen ſofortige Vergütung. 42870 Mannheimer Wollfabrik, Neckarauer Uebergang. Für ein hieſiges Fabrikgeſchäft wird ein 43803 Lehrling gegen ſofortige gute Bezahlung geſucht. Näheres im Verlag. Lehtlingsſtelle offen. bei 48688 Kahn& Lamm. Junger Mann, im des Einj.⸗Scheines, findet zum Herbſt Lehrstelle in der Buchhandlung 39620 F. Nemnich, Mannheim. Lehrlingsgeſuch. Ein hieſ. Speditions⸗Geſchäft ſucht zum alsbaldigen Eintritt einen Lehrling mit guten Schulzeugniſſen. 44225 Offerten unter No. 44225 an die Expedition d. Bl. Ein Lehrling eſucht. 44217 2 Maher⸗Weihmann, D 4, 5. rrrr/// w» Aielhaclüche Eine gutgehende Zapfwirthſchaft von cautionsfähigen Leuten ge⸗ ſucht. 43712 Näheres im Verlag. Lagerraum geſucht. Zur Lagerung von Booten wird wetterſicherer, bequem zu⸗ gänglicher Raum, mindeſtens 11 Meter lang, 4 Meter breit, in der Stadt oder außerhalb, geſucht. Offerten unter M. B. Nr. 43915 an die Expedition ds. Bl. Woßnung.—4 Jimmer part. oder 23. Stock, per Oktober, von kinderloſer Familie, Mitte der Stadt, zu miethen geſucht. Näheres im Verlag. Alagnziur 7¹ 43900 Fabrikgebäude an Bahn u. Waſſer gelegen, mit Dampfkraft, Schuppen, Speicher u. Hofraum uuter günſtigen Bedingungen zu bad vermiethen. 34048 Näheres im Verlag. C1, 5 Greiteſtraße. Laden per ſofort zu ver⸗ miethen. 42606 GA gai Comptoir zu 0 4, 9 nermiethen. 46788 .4 21 zu vermiethen. 42288 9 5 1 geräumiger Laden 2 Mit 1 großenSchau⸗ fenſter, daran ſtoßend. Zimmer billig zu vermiethen. 48797 Näheres im Laden. K 4 1 Laden mit Wohnung A z vermieth. Näheres N 8, 9, 8. St. 42461 L 17 19„Zähringer Löwen, 4% 19 ein abgeſchloſſenes Vereinslokal zu verm. 39187 1 4, 5 1 ſchöner Laden mut Wohnung, für jedes Geſchäft geeignet, z. v. 48118 Aunſt tußt J8, 11 Laden mit Wohnung zu ber⸗ miethen. Näh. zu erfragen 1 Stiege hoch. 35288 L. 15 1 ſchöner Laden mit 0 5, 1⁵ Wohnung per ſefort zu v. Näh. P 6, 21, 2. St. 48849 915 1 1 55 verm. Näh. 2. Stock. Abd M 2, Sklel Wehnenz im Hof, 2 Zimmer z. v. 35814 Als Bureau. Taden Feed 4 Zimmer und 2, 8 zu vermiethen. Laden mit und düne 1 ſofort zu vermiethen. 3580 Jaecob Doll. ZJ 2, 1. 1 hübſcher Laden m. Woß⸗ nung ſofort zu vermiethen. 1 hübſche Wbenng, 8 Zim., Küche u. Zubehör 15 zu verm. Zu erfragen U 4, 9. 42689 Kingſtraßfe, Eae zes Jungbnſches. 5 Schöner Eckladen m. zw großen Schaufenſtern neb Wohnung zu verm.(1887 Zu erfr. J 9, 88/88, 2. Stock. Zu bermiethen D S Peue eleg. 2. ul. 15 St., 6 Zim. u. Zubeh zu vermiethen.„ 5 8 Rheinſtraße, nen ſehr geräum. Wohn 8 Zimmer und großes Zugehnr u vermiethen. F 8 4. Stock, 3 Aimmer u. Küche zu vermiethen. 0 8 eleg. Wohnung, 6 Zim. u. Zugehör zu vem. Näheres bei dem Eigenthümer Gg. Peter, d 8, 29. E 7, 14 Neubau, 2. St., 3 Zimmer und Küche zu verm. 44226 75 27 K 2. 13˙ Nnaſtr 7. Stock. 7 8 Zimmer, Küche, Magdkammer u, Zubehör z. v. Näheres 2. Stock rechts. 44224 M 1 10 Adel ParktAiers in Hof gehend zu vermiethen. 44208 81,1 2. St., gut m. Zim. zu vermiethen. mit ſep. ene 6. 85 Friedrichsring, abge⸗ ſchloſſene neue Woß⸗ nungen von 3 Zim., Küche en. Zugeh z. v.., 2. u. 4. St. 118 Rheinhäuferſtr. am Vrauſe⸗ ad, Neubau, größere u. kleinere per J. September od. 1. Oktober preiswürdig zu ver⸗ miethen. „ kl, mödt. 5 Zimmer ſof, zu verm, Preis 9 Mk. 44228 Ale-iat. A4 84 2 2, St., Igut möbl, 5 8. Seite. Seneral⸗Anzeiger. Möbellager von 36987 J. eee , 13 in der geld. 8 FI, 8. IBriſes dCo. gegenüber dem Nathhauſe, 1, 8 empfehlen als außerordentlich billig für den Hausbedarf: Handtücher in grau, Mtr. 17, 20, 23, 25, 30—40 Pfg. Handtücher in weiß, Mtr. 22, 25, 28, 30 85, 40—75 Pfg. Ferner: Abgepaßte Handtücher, Wiſchtücher, Staubtücher, Släſerlücher&Fenſterlücher. Bettzeuge, tarrirt, nur waſchechte Qualitäten, Mtr. 80, 85, 40, 45—860 Pfg. Uni türkiſch roth. Damaſt, Mtr. 50, 60, 70—85 Pfg. Weißte Bettpamaſt Beltbreite 135 em. Mtr. 0,85, 1,00, 1,20—.00 Mk. Elſäſſer Bett⸗Satin, waſchecht, geblumt. Mtr. 50, 55—60 Pfg. Bettbarchend, Federleinen, Drell u. Drellſatin in ca. 60 verſchiedenen Deſſins. Taſcheutücher, weiß. Otzd. 1,50, 2,00, 2,50, 8,00, 3,50 dis 9,00 Mk. farbig, Dtzd. 1,00,.20, 1,50, 2 00, 3,00 bis 6,00 Mk. Ciſchtücher& Servietten denkbar größte Auswahl. Ganze Gedecke(Tiſchtuch u. 6 Servietten) 8,50, 4,00, 4,50—6,00 Mk, Ganze Gedecke(1 Tiſchtuch 12 Servietten) 6,00, 7,50 9,00, 12—50 Mk. Weilsse Shirtings Meter 18, 20, 25, 30—50 Pfg. Madapslams Meter 80, 35, 40, 50—60 Pfg. Hemdentuche Meter 30, 85, 40, 50—75 Pfg. 42851¹ Ferner empfehlen in beſonders großer Answahl: Hardinen, Portièren Tiſchdecken, Teppiche Bettvorlagen Bodenläufer. JBrilles& Co. 21, 8S, greiteſtr. gegenüber dem Rathhauſe. L. Leiui, H 4, 29. Optiker, H 4, 29. Reichhaltiges Lager aller eptiſchen Gegenſtände. An⸗ fertigung von extra Brillen u. Gläſer nach ärztlicher Vorſchrift. Man bittet genau auf Litera zu achten. 43252 Geschlechtsleiden, aller Art männl. und weißbl., älk. hartn. Ausflüſſe, Syphilis, Krebs, alle Flechten und Geſchwüre, Hä⸗ morrhoiden, Pollution, Mannes“ chwäche, Maßeene Leber⸗, Nieren⸗ laſen⸗ und Afterleiden und and⸗ Bluts⸗ u. wigteeneee ohne Siechthummittel ſenſationell mit groß. Erfolg. Auswärt. briefl Viele Heilerfolge u. Dank- schreiben aus allen Gegen- den. 42920 Kitten und Reparaturen aller Gegenſtände, werden dauerhaft gemacht bei 42996 . Wick, B 5, 6 Hohen Aebenverdienſt Lieht- Refleetoren. Dieſe wirklich praktiſchen und einfachen Apparate ſind in echter Otig. Ausführung nach wie vor nur bei mir zu haben und warne ich daher vor werthl. Nachahmungen.— Probe⸗Apparate koſtenlos zur Verfügung.— Preis pro Stück je nach Größe, 30—50 Mark.— Außergewöhnliche Größen nach Vereinbarung. 4284 Otto Herrn. Rocss. G 2, 13, Ma unheim. . S. Scharpinet Tapezier und Decorateur D 2, 11. Mannheim. D 2, 11. Etabliſſement für Ausſtattung ſämmtlicher Wohnungsräumlichkeiten in jedem Style und allen Holzarten, vom einfachſten bis zum reichſten Bedarf. Niederlage in Kastenmöbel von der Hofmöbelfabrik Gerſon& Wolff, Stuttgart. 39060 Polſtermöbel und Decorationen werden im eigenen Atelier angefertigt. Permanente Ausstellung von Musterzimmern. riedrich Grohe Kohlen⸗ und olhaße ng Comptoir K 2, 12. Telephon Nr. 436. empfiehlt zu den billigſten Concurrenzpreiſen 42044 Brennmaterialien in nur prima Qualitäten, als: Jettſchrot,(Ofenbrand) ſehr ſtückreich, ſtets direet aus dem Schfff. Mußkohlen, gewaſchen und griesfrei nachgeſiebt in verſchiedenen Korngrößen für Füllöfen⸗ und Küchenfeuerung. beſte engliſche Marke. Schmiedenußkohlen u. Guchen⸗Holztohlen Nuhr⸗ und Gascoaes für Heizanlagen und Füllöfen. Taunenholz, in Scheitern und kleingeſpalten. Buchenholz, in Scheitern und nach Maßangabe kleingemacht. Buchen⸗Abfallholz, in Klötzchen zum Heizen von Zimmeröfen. Bündelholz und Bricket, Marken„5 und G.„ F. Empfehle mich zur Aufertig- ung sleganter und einfacher Damenkleider unter Garantie für modernen m Sehnitt und ausgezeichnetem Sitz bei billigster Berechnung in und ausser dem Hause. 43553 Pernat, Langer. 8 75 Grsetes er in PVolſter⸗ u. Kaſten⸗Möb Betten u. Spiegel. Fr. Rötter. H 5, 2 (Gunge Mädchen erhalten Wründlichen Unterrict im Hand⸗ und Maſchinen⸗ Nähen, Weiß⸗ und Bunt⸗ ſticken ꝛc. und können jederzeit eintreten.— Auch habe ich für ſchulpflichtige Miadchen wäh⸗ rend der Ferien einen Kurſus in Handarbeiten eingerichtet, worüber nähere Auskunft gerne ertheilt 43896 Frau Emilie Bitterich, ½ 4& lLioforungon zu 50 Pf. a.—14 Tae ctue Ligferuas 0 8, 1, Parterte HRechiaud Audrees R. Fürst, 9„ + 42 29 47704 7I. A& 5 in jao Hartenseiten ganze Ausſteuern alr loe Nbelbane für Brautleute, wie auch alle Gebrauchs⸗ und Luxusmöbel in größtergluswahl bei billigſten Preiſen in guter und ſolider Arbeit. Mülhänſer⸗Jeugreſte. Wegen vorgerückter Saiſon wird eine große Parthie Reſte, in Vor⸗ ängen, Kleiderſtoffen, Kattun, 01 Shirtings ꝛc., auch Bukskin ſehr billig abgegeben. Jos. Schmies, 41647 Heidelbergerſtraße 0 6, 6. gobet aſphabetjschem famenvorrojchnis Veitts vôlig noubearbeitets start vermseprte Aufſags. Zu Seriches qureh alle BuehHAnuα ν Verlag vonm Velſiagem& AManag Bielęſeld ud Leibrir. finden achtbare Perſonen, welche in den gut 1 Geſellſchafts⸗ kreiſen verkehren, und geneigt ſind, darin für eine hochſolide, ae Lebensverſicher⸗ ungs⸗Aktien⸗Geſellſchaft Verſich⸗ erungsanträge aller Art zu ver⸗ mitteln. 41771 Anerbietungen unter H. N. V. Nr. 41771 beliebe man an die Expedit. ds. Bl. behufs Weiter⸗ zu richten. eeeeeeeeeeeeeeeeee Reparaturen an Galanterie⸗, Luxus⸗ u. Spiel⸗ waaren werden gut alles gekittet und Bügeleiſen geſattelt. G 6, 2, 3. St. 36569 Billiger Trausport. Suche Retourladung Stutt⸗ Strickarbeiten werden ſolid u. billig ausgeführt von der Maſchinenſtrickerei Lina Schweizer, K I. IIb. 1 Stiege hoch. nonndbndossenesedes Wichtig für Landwirthe. Die Herren Gebrüder Bog Pflügefabrik Monsheim 55 mir mit mit Heukigem die Vertretung ihrer Fabrikate in — Patent⸗Sturzpflügenx übertragen. Ebenſo wird nähere Auskunft bereitwilligſt ertheilt u nehmen ſtets Beſtellungen entgegen⸗ 9 Für guten Gaug der Pflüge wird volle Garantie geleiſtet. r Hochachtungsvollſt Franz Holzer, K 4, 5, Mannheim. Joh. Feikert, 11. Querſtraße 34. (für Füllöfen) vorzüglichſte deutſche Marken, SHMEHBEHEHNAHHHNHnAaN 5 Dampfkeſſel 81 mit rauchverzebhrender Jentrung. Syſtem Tenbrink Kohlenerſparniß 42743 liefert unter Garantie rauchfreier Verbrennung und nae EMaschinenfabrik i Aeber 500 Ausführungen im Hetrieb. eee G. Neidlinger Hoflieferant D 2, l, neben Café Metropole, D 2, l. 160 verschiedene Sorten Original-Singer Nähnaschinen für Hausgebrauch und für gewerbliche Zwecke. Selbstthätige feuerlöschapparale. Extineteure, System Zuber Extineteure, System Schmahl Annihilatoren bewährter Systeme Hydranten-Schläuche Feuerwehrrequisiten aller Art 6852 Heinrieh Helwig, M 2, 8. empfiehlt Kanalienion- Zur Anfertigung von Plänen und Koſten⸗ anſchlägen, ſowie Ausführung von Hausentwäſſerungen empfehlen ſich 43968 W. Bouquet Kurt& Böttger, Kanalbau-Unternehmung Mannheim. — Comptoir B 5, 3. Telephon 502. Die Solinger Meſſer⸗ und Scheeren⸗ Labrik nebſt Dampfhohlſchleiferei von 31051 Fr. Schlemper, 8 4, 12 Mannheim 8 4,12 empfiehlt ſich einem geehrten Publikum Mannheims und Um⸗ gegend beſtens in Beſtecken, Tranchir⸗, Taſchen⸗ und Rafirmeſſer, Scheeren u. Täglich wird geſchliffen und Su!: Jonnenfelds dael aed⸗.Datuſt Dutzend Pagr empfiehlt das ſüddeutſche Seee Karl Fr. Loessle, Special⸗Bertreter für Mannheim: M. Hepp, Ul, 4, Job. Kunn, Ub. 1 Tüchtige Vertreter 72 geſücht. 48992 Thür-, Firmen-& Grabschilder in Nidel, an Dauerhaftiakeit und Eleganz übertreffen die Schilder, alles bis jetzt dageweſene. Putzen mit Putzmaterial gänzlich ausgeſchloſſen und ſind durchaus wetterbeſtändig. Verkaufspreis der Thürſchilder von M. 1 an und kleinere Firmaſchilder bis zur Größe von 250 Tem. empftehlt nur allein ächt 43993 Karl Fr. Loessle, U 3, 20. Nordhäuser auta bak von Grimm& Triepel, Nordhauſen iſt der wohlſchmeckendſte, geſündeſte und anerkannt beliebteſte. Wöchentlich friſche Sendungen. Wiederverkäufer erhalten denſelben zu billigſten Preiſen bei August Dreesbach. Mannheim, U l, 9. Nur allein ächt, wenn ſich in dem Röllchen ein ttel, 1 voller Firma bedruckt, vorfindet. 5 402¹¹ Trockenes Brennholz. Buchen⸗ 84 225 oder für Zimmeröfen, zerklei⸗ nertes Tannen⸗Scheit⸗ und delholz zum empfiehlt billigſt II 7, 8 Jac. Noch Il7, 80 Telephon Nr. 438.