—— ————o der Poſtliſte ei draegf.ffige ae Ahonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..90 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Gadiſche Vollszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (102. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. annbeimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſo: 25 28 ans für d W en politi u. gllg. Mes 1 58. 11 bernen n ben r den lokalen und prov. 55 15 den Inſeratentheil: Karl Apfel. Kotationsdruck und Berlag Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ ckerei. der Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt eren Bürgerhoſpitals.) lämmtlich in Nannheim. Nr. 305.(Celephon⸗Ar. 218.) Die Perjüngung det Feldarmee. Das Militär⸗Wochenblatt beſpricht in einem hoch⸗ intereſſanten Aufſatz die Frage der Verjüngung der Feld⸗ armee an der Hand der Etfahrungen, welche die Franzoſen 1870/ 1 mit ihren Mobilgarden und Mobiliſés, die Deutſchen mit ihren Landwehrtruppen gemacht haben. An der Hand der franzzſiſchen Berichte über mannigfache Einzelgefechte wird nachg:wieſen, wie wenig dieſe Truppen kriegsbrauchbar waren, wie ſehr ſie überall zur Flucht neigten und wie furchtbar die Krankheiten unter ihnen aufräumten. Auch das deutſche Heer hat in dieſer Hinſicht bittere Erfahrungen machen müſſen, und das Militär⸗Wochenbl. ſtellt dieſelben, unſeres Wiſſens das erſte Mal, in der Oeffentlichkeit in der folgenden ſcharfen Weiſe zuſammen: Am 10. September 1870 wurde die 2. Landwehr⸗ diviſton aus der Einſchließungslinie von Metz fortgezogen. Sie marſchirte am Vormittag 5 km und begann am Nachmittag den Weitermarſch, welcher auf 26 km be⸗ meſſen war. Dabei löſte ſich ein Landwehrbataillon der⸗ artig auf, daß es vom Diviſtonscommandeur in das nächſte Dorf geſchickt werden mußte, um hier zu bleiben, obſchon dieſes Dorf noch 11 km von dem befohlenen Marſchziele entfernt war. Kurz vor der Capitulation von Metz hatten die Landwehrtruppen der 3. Reſerve⸗ diviſion 24 Prozent Kranke, während die Linientruppen derſelben Diviſton nur 12 Prozent Kranke hatten, ob⸗ gleich ihnen weit größere Strapazen zugemuthet wurden als den Landwehrtruppen. Ein Landwehr⸗Bataillon der 1. Reſervediviſion erſchien vor Belfort am 16. Dezember nur mit 3 Offtzieren, 450 Mann zum Dienſt. Hierauf wurde ſofortige Unterſuchung aller Kranken befohlen, und dabei ergab ſich, daß von 145 Revierkranken nicht weniger als 70 für durchaus dienſtfähig erklärt wurden. Im Gefecht bei Bellevue am 7. Oktober vor Metz verlor die Landwehr auffallend viele Vermißte. Die am Gefecht betheiligten Linientruppen verloren todt und verwundet 56 Offtziere, 687 Mann, vermißt 28 Mann; die Land⸗ wehrtruppen dagegen verloren 26 Offtziere, 493 Mann todt und verwundet, 3 Offtziere, 493 Mann vermißt. Die Vermißten waren durchweg Gefangene. Von den 345 Vermißten, welche wir in der dreitägigen Schlacht an der Liſaine einbüßten, gehörten 241 der Landwehr an. In derſelben Schlacht an der Liſaine wich ein Landwehr⸗Bataillon zurück, obſchon ſein Geſammt⸗ verluſt in allen drei Tagen nur 15 Verwundete und 2 Vermißte betrug.(Bei einer Stärke von 6 Compagnien.) Im Gefecht von Dasle und Croix am 13. Januar 1871 erlitt ein Land ehr⸗Bataillon einen Verluſt von 6 Offi⸗ TTT.TßTßTßTßTßTT. Feuilleton. — Die Herrſchaft iſt nicht zu Hauſe. Wir ent⸗ nehmen der„Frkf. Kleinen Preſſe folgende amüſante Plauderei: Er war der liebſte Jugendfreund ihres Gatten geweſen und ſein Name iſt hier daher nur allzuwohl bekannt. Wie oft zatte ihr Mann von ihm geſprochen und ſich mit Freuden der tollen Streiche erinnert, die er in Gemeinſchaft mit ſeinem treuen Bente— ſo hieß der wackere Kamerad— auszeführt. Geſehen hatte ſie dieſen treuen Bente aber noch nicht, nicht einmal im Bilde. Als ſie ihren Gatten kennen lernte und ſie bald darauf Hochzeit hielten, war Bente in Hongkong, wo er in einem großen Thee⸗Exportgeſchäft angeſtellt war. Die Bermählungsanzeige wurde ihm natürlich zugeſchickt und als Antwort traf nach Wochen ein Kiſtchen ein, in dem ſich ein prachtvolles, chineſiſches Theeſervice vorfand. Nun batte auch die ſunge Frau einen Grund, dem guten Bente recht von Herzen wohlgeſinnt zu ſein und als ihr Mann aus dem die Sendung begleitenden Briefe, ihr mit freudiger Stimme porlas, daß der Freund, Geſchäfte halber, bald nach Deutſch⸗ land abzudampfen gedenke und bei dieſer Gelegenheit ſie auf⸗ ſuchen werde, freute ie ſich mit ihm auf dieſen Beſuch. Doch Monate zogen ins Land und Herr Bente kam nicht. Der Binter verging und der Frühling kam und mit ihm die für die deutſchen Hausfrauen ſo unendlich reizvolle Zeit des aroßen Reinemachens. Die jungverheirathete Frau lernte dieſes Feſt zum erſten Mal im eigenen Hauſe kennen. Von dem Grundſatz ausgehend: Selbſt iſt die Frau! nahm ſie ſich perſönlich des gewaltigen Prozeſſes in ihrer gemüth⸗ lichen Häuslichkeit aufs Allerenergiſchſte an. Sie konnte dies um ſo beſſer, als ihr Mann auf ein paar Tage verreiſt war. Das älteſte Kind ward herbeigebolt, die Aermel in die Höhe gekrempelt, eine große, blaue Wirth⸗ ſchaftsſchürze vorgebunden, ein weißes Tuch, gegen den Staub, um den Kopf geſchlungen und dann ging's los. Ein Klopfen, Scheuern und Putzen, daß es eine Luſt war. Für Beſuch wollte ſie natürlich nicht zu Hauſe ſein, aber gerade, als ſie ihres Mannes bequemen Armſtuhl vor die Glasthüre trug, um ihn höchſteigenbändig mit dem Ausklopfer zu be⸗ arbeiten, hörte ſie Jemand die Treppe hinauf eilen und be ⸗ vor es ihr noch möglich war, zu entfliehen, ſtand ein ſchöner nger Herr vor ihr.„Bitte, mein Fräulein,“— ſagte er, Geleſenſte und verbreiteiſte Zeitung in Mannheim und zieren, 35 Mann todt und verwundet, 5 Mann ver⸗ mißt. Dieſer ſtarke Verluſt an Offizieren bewog das Bataillon zum Rückzug, auf welchem ein zweites Land⸗ wehr⸗Bataillon ſich anſchloß, obgleich es im Ganzen nur 2 Verwundete verlor und vom Feinde durchaus nicht ge⸗ drängt wurde. Bei dem Gefechte von Glay am 23. Januar ſtieß ein Landwehr⸗Bataillon in der Dunkelheit überraſchend auf den Feind und erhielt heftiges Feuer, das ſogleich den Commandeur des Bataillons hinweg⸗ raffte. Der Tod des Fuͤhrers brachte die Truppen zu eiligem Zurückwogen; ſte geriethen hierbei in eine hinter ihnen marſchirende Batterie, deren Offiziere und Unter⸗ offiziere ſehr energiſch eingriffen und die weichenden Land⸗ wehrleute wieder ſammelten. Es gelang jedoch nicht mehr, ernſte Fortſchritte zu machen, obſchon das Bataillon nur 2 Offiziere und 17 Mann verlor. Aus dieſen That⸗ ſachen geht hervor, daß nicht zufällig und vereinzelt ein⸗ mal die geringere Brauchbarkeit der Landwehrtruppen ſich herausgeſtellt hat, ſondern vielmehr bei den ver⸗ ſchiedenſten Heeresabtheilungen und unabhängig von be⸗ ſonderen Zufällen. Hierbei darf man nicht vergeſſen, daß der Krieg ſehr glücklich von uns geführt wurde, daß wir eine ernſthafte und ſchwere Niederlage überhaupt nicht er⸗ litten haben. Es iſt begreiflich, daß man bei der Rück⸗ kehr ins Vaterland die allgemeine Siegesfreude nicht durch ſcharfe Berichte über unliebſame Vorfälle bei der Land⸗ wehr trüben wollte. Unzweifelhaft aber laſſen ſich folgende charakteriſtiſche Erſcheinungen bei der Landwehr von 1870/1 feſtſtellen: 1. mangelhafte Widerſtandsfähigkeit des Körpers und Geiſtes beim Ertragen großer Strapazen; 2. ſehr große Prozentſätze an Kranken, wobei es hier und da auch an Simulanten nicht gefehlt hat; 3. Mangel an Wagemuth beim Angriff; 4. geringere Ausdauer in der Vertheidigung, beides im Vergleich zu den Linien⸗ truppen. Verjüngung der Feldarmee iſt das einzige Heil⸗ mittel gegen dieſe Uebelſtände. ——— Hinter den Conliſſen. In der Münchener„Allg. Ztg.“ finden wir folgende Berliner Correſpondenz, die von ſich reden machen dürfte: Perſonen, welche den Anſpruch erheben, als unterrichtet zu gelten, verfichern, daß die Militärvorlage an den größeren deutſchen Höfen mit ernſten Bedenken aufgenommen worden ſei, ſowohl wegen der Koſten als wegen des darin zugeſagten Uebergänges zur zweijährigen Dienſtzeit. Als die Souveraine, welche namentlich in Beziehung nicht ohne Sorgen ſind, werden— ob mit Recht oder Unrecht, bleibt dahingeſtellt — die Könige von Sachſen und Württemberg und der Großherzog von Baden bezeichnet. Un⸗ wahrſcheinlich iſt die Sache nicht. König Albert, gegenwärtig unbeſtritten Deutſchlands erſter Feldherr, weiß die Qualität einer Armee viel zu hoch zu würdigen, um ſie zu Gunſten legenheit, denn es war ihr recht peinlich, vor dem Fremden in dieſem Aufzug und bei dieſer Beſchäftigung angetroffen worden zu ſein.„Und Madame— iſt ſie zu ſprechen?“ inguirirte der Beſucher weiter und ſah die Eroalühende freund⸗ lich an. Die iunge Frau athmete auf. Gott ſei Dank, dachte ſie, er ahnt nicht, wer ich bin, ſondern bält mich für das Dienſtmädchen; laſſen wir ihn bei dieſem Glauben! Und ſich mit der den meiſten Frauen nun einmal eigenen Ver⸗ ſtellunsgabe ſchnell in der neuen Rolle zurechtfindend, ant⸗ wortete ſie höflich:„Bedaure ſehr, Madame ſind gleichfalls verreiſt, kann ich der Herrſchaft etwas beſtellen?“ Der fremde junge Mann warf nun raſch ein paar Zeilen auf eine Karte, ſchob dieſe in ein Couvert, das er ſeiner Brieftaſche entnahm und reichte daſſelbe dem Pſeudodienſtmädchen mit den Worten: „Richten Sie, bitte, aus, ich hätte ſehr bedauert, die Herrſchaft ver⸗ fehlt zu haben.“ Damit eilte er fort und Madame machte ſich mit einem Eifer, der einer beſſeren Sache würdig geweſen wäre, daran, ihren Seſſel auszuklopfen. Als ſie die Arbeit beendet hatte, öffnete ſie endlich das Couvert, aber kaum hatte ſie einen Blick auf die Karte geworfen, als ſie auch ſchon voll Schreck auf den friſch geklopſten Seſſel niederſank. Es war der ſehn⸗ lichſt erwartete Bente geweſen, den ſie da ſo ſchnöde von der Thüre gewieſen, Bente, der ſich nur ein paar Stunden in rankfurt aufhalten konnte, da ſein Prinzipal ſein ſofortige ückkehr verlangte. Die junge Frau war außer ſich über die dumme Geſchichte, zumal ihr Gatte, als er ſie erfuhr, ſehr ungnädig darüber ward und ihr die bitterſten Vorwürfe machte, ſeinen lieben Freund ſo behandelt zu haben.— Drei⸗ zehn Jahre ſind ſeitdem vergangen. Die jungen Eheleute ſind ein geſetztes Ehepgar geworden, ſie baben Familie be⸗ kommen und ſich viele Freunde erworben, welche oft aus dem chineſiſchen Service den Thee bei ihnen trinken. Freund Bente aber blieb verſchollen. Schon dachten ſie, daß er vielleicht gar nicht mehr unter den Lebenden weile, als ſie endlich, nach ſo vielen Jahren, Nachricht von ihm erhielten, Nachricht, die er ihnen in eigener Perſon überbrachte. Dieſes Mal ward ſein Beſuch nicht abgewieſen, ſondern der ſo lang Verſchollene mit Jubel von der ganzen Familie auf⸗ genommen. Nur in die Freude der Hausfrau miſchte ſich ein bitterer Tropfen.„Wird er mich wieder erkennen, und wenn, — wie wird er mein Benehmen von damals beurtheilen?“ dachte ſie ängſtlich und wagte nicht, mit einem Wörtchen auf Amgebung. Sonntag, 6. November 1892. der Quantität preiszugeben. Der König von Würxttemberg aber und der Großherzog von Baden ſind aus der militäriſchen Schule Kaiſer Wilhelms J. hervorgegangen, und man darf vorausſetzen, daß ſie noch heute auf dem Boden der An⸗ ſchauungen ſtehen, welche Moltke wiederholt im Reichstage über die zweijährige und dreijährige Dienſtzeit vorgetragen hat. Aber auch über die Militärvorlage hinaus verlautet, daß die genannten deutſchen Souveraine auch ſonſt mit der Richtung wenig einverſtanden ſeien, welche die deutſche Entwickelung der letzten Jahre genommen hat, und aus dieſem Um⸗ ſtande heraus mag das Gerücht entſtanden ſein, welches mir aus hieſigen politiſchen Kreiſen bereits Mitte Auguſt entgegen⸗ getragen und noch in den letzten Wochen von gut orientirten Perſönlichkeiten in Baden beſtätigt wurde: daß auf Anregung des Großherzogs von Baden beſchloſſen worden ſei, gelegentlich der lothringiſchen Manöver die Lage des Reiches zum Gegenſtand einer gemeinſamen Erörterung mit S. M. dem Kaiſer zu machen, und namentlich auf die dringende Nothwendigkeit hinzuweiſen, die Kluft zu ſchließen, welche gegenwärtig den Kaiſer noch von dem größten Deutſchen, dem Staatsmanne trennt, welchem Kaiſer und Reich ihre Wiedererſtehung verdanken und der in ſeiner Perſon die feſteſte Klammer des Reiches darſtellte. Bekanntlich hat der Kaiſer ſich durch Rückfichten auf die Cholera bewegen laſſen, die Lothringiſchen, ſowie die Süd⸗ deutſchen Manöver aufzubeben. Wie in militäriſchen Kreiſen verlautet, hätte der Kaiſer ſpäter ſehr bedauert, dieſem Raitze gefolot zu ſein, zumal die Geſundyeitsverhältniſſe in Süd⸗ deutſchland und Lothringen dazu keinen ausreichenden Anlaß boten. Der Verſtimmung darüber ſoll die Cabinets⸗Ordre an den Grafen Walderſee ihre Entſtehung verdanken, welchem der Kaiſer bekanntlich ſeine ganz beſondere Anerkennung für die Führung der Manöver des IX. Armercorps in einem von der Seuche theils ſchwer ergriffenen, theils ſehr bedrohten Landestheil ausgeſprochen hat. Aus Süddeutſchland gebt uns nun die Behauptung zu, die Verhinderung der Manöver unter Hinweis auf die Cholera ſei weſentlich erfolgt, um eine Begegnung des Kaiſers mit den obengenannten Jürſten verhüten. Wir valten dieſe Behauplung, die ſich authentiſch einfübrt, dennoch für unbegründet, denn gerade die ge⸗ nannten deutſchen Fürſten haben Mittel und Wege genug, mit dem Kaiſer politiſche Wünſche und Erör⸗ terungen auszutauſchen. Die Abbeſtellung der Manöver würde gewiß nicht hinreichen, einen Entſchluß der hohen Herren zu vereiteln, falls ein ſolcher wirklich beſtanden hatte. Was nun endlich die Ueberbrückung der Kluft zwiſchen dem Kaiſer und dem Fürſten Bismarck anbelangt, ſo ſcheint dieſe allerdings fortgeſetzt gerade von derjenigen Stelle aus verhindert zu werden, welche an dem Zuſtandekommen dieſer Ueberbrückung das allergrößte Intereſſe haben müßte, zumal es zweifellos der wichtigſte Dienſt wäre, der dem Kaiſer und dem Reiche geleiſtet werden könnte. Aber gerade von dieſer Seite aus verſagt man ſich nur hartnäckig der Mitwirkung, ſondern man verſucht auch— und bisher mit Erfolg— alle von anderer Seite ausgegangenen Schritte zu vereiteln, zu denen, wie auf das beſtimmteſte verlautet, S. M. der Kaiſer ſich keineswegs ablehnend verhalten hat. Namentlich ſoll dies im Anfang Juni d. J. der Fall geweſen ſein und in manchen um den gemüthlichen Theetiſch ſaßen, frug er plötzlich:„Sagt mir doch, Kinder, wo iſt denn das bildſchöne, junge Dienſt⸗ mädchen bhingekommen, welches ich ſeiner Zeit, wie Ihr ver⸗ reiſt geweſen, hier getroffen? Ein reizendes Ding, das ich für mein Leben gern einmal wiederſehen möchte!“ Einen Augenblick ſahen ſich die Gatten an. Dann ſagte die Haus⸗ frau:„Wer weiß, lieber Fr'und, ob Sie das Mädchen noch wiedererkennen würden, bedenken Sie, es iſt mittlerweile dreizehn Jahre älter geworden— da verändert man ſich!“ Und mit einem ganz kleinen Seufzer ſtrich ſie dem neben ihr fitzenden zwölfjährigen Töchterchen über die goldenen Locken. —Ein Geiſtlicher als reiſender Handwerksburſche. Wie Paul Göhre, der junge Theologe, drei Monate als Fabrik⸗ arbeiter lebte und arbeitete, um aus eigener Erfahrung das Daſein, die Leiden und Freuden unſerer deutſchen Arbeiter⸗ ſchaft kennen zu lernen— die Frucht dieſes Studiums war bekanntlich das vielbeſprochene Buch„Drei Monate Fabrik⸗ arbeiter“— ſo hat es auch jüngſt der Paſtor Wangemann von Bielefeld unternommen, in der Geſtalt eines reiſenden Handwerksburſchen Rheinland, Weſtfalen und Hannover zu durchſtreifen, in der Abſicht, die Lage der„armen Reiſenden, die Einrichtung und Wirkſamkeit der Verpflegungsſtationen, die Thätiakeit der Aufſichtsbehörden gründlich zu erforſchen, In dem hannöver'ſchen Städtchen Stolzenau an der Weſer iſt dem Paſtor ein Abenteuer zugeſtoßen, das nach Lage der Dinge gar nicht ausbleiben konnte. Nachdem er ſeine Verpflegungs⸗ marke für die Herberge durch Holzſpalten, Straßenfegen u. ſ. w. gründlich abverdient, ſaß er Abends in der Herber mit einem zechten“ armen Reiſenden beim Würfelſpiel, plötzlich ein Gendarm eintrat, und die Anweſenden aufforderte, ihre Militärpapiere ungeſäumt vorzulegen. Der Herr Paſtor, der wohl im Beſitze eines falſchen Wanderbuches und einer echten Legitimation war, ein Militärpapier aber nicht ſein eigen nannte, wurde als unſicherer Heerespflichtiger in's Ge⸗ fäugnis abgeführt und hier blieb ihm nichts weiter übrig, als ſich in ſeiner Etgenſchaft als Geiſtlicher auf einer Studien⸗ reiſe zu erkennen zu geben. Daß das Erſtaunen der Beamten nicht gering war und daß man Herrn Wangemann alsbald der goldenen Freiheit zurückgab, braucht eigentlich wohl nicht weiter betont zu werden. Herr Wangemann iſt übrigens ein Sohn des bekannten früheren Miſſionsdirectorsgleichen Namens. Man darf dem Paſtor Wangemann in Rückſicht auf ſein Unter nehmen die Anerkennung ſeines Muthes und ſeiner Energie artig ſeinen Hut lüftend, ziſt die Herrſchaft zu Hauſe?„Der Herr iſt iae⸗ ſtammelte die junge Frau in höchſter Ver⸗ ſeinen Beſuch vor dreizehn Jahren zurückzukommen. Aber Freund Bente fing ſelbſt davon an. Als ſie am Abend Alle nicht verſagen. . Oetts. Weneral⸗Anzeiger. Mannheim,. Novemver. Kreiſen will man wiſſen, daß der Erlaß des Grafen Caprivi an den Prinzen Reuß, worin dem Botſchafter, ſeiner Familie und dem Perſonal der Botſchaft unterſagt wurde, eine Ein⸗ ladung zur Hochzeit des Grafen Herbert Bismarck zu befolgen, des Zuſammenhanges mit jenen anderen Vorgängen keineswegs entbehrt habe. Wie lange dieſer Zuſtand noch andauern wird⸗ iſt nicht abzuſehen. Jedenfals würde die Herſtellung normaler Beziehungen des Kaiſers zum Fürſten Bismarck, denn wohl nur um ſolche, nicht um„Verſöhnung“ kann es ſich handeln, nicht nur der Würde der Krone, ſondern auch ihren vitalſten Intereſſen vollauf entſprechen, und es mehrt ſich in Deutſchland bis in die höchſten Kreiſe hinauf die An⸗ zahl derer, welche von der dringlichen Nothwendigkeit eines ſolchen Schrittes überzeugt ſind.“ Aus Stadt und Tand. * Maunheim, 6. November 1892. Die Verſicherungsauſtalt Baden hat im Monat Oktober 107 Altersrentengeſuche behandelt, wovon 64 neu er⸗ boben und 40 vom September übernommen worden find. Es wurden 62 Altersrenten bewilligt, 10 Geſuche abgelehnt und 35 nicht erledigt. Seit 1. Januar 1891 ſind 4098 Alters⸗ rentengeſuche eingereicht worden. Die bewilligten Alters⸗ renten beziffern ſich auf 3267, die Ablehnungen auf 769, die ſonſtig erledigten Fälle auf 35 und auf den Monat November gehen, wie oben geſagt, 35 Geſuche über. An Invaliden⸗ rentenge ſuchen waren im Oktober 139 zu behandeln, wo⸗ von 85 neu erhoben und 52 vom September übernommen ſind. Es wurden 60 Inpalidenrenten bewilligt, 32 Geſuche abge⸗ lehnt, 1 Geſuch ſonſt erledigt und 46 nicht erledigt. Seit Nov. 1891 find im Ganzen 900 Invalidenrenten nachgeſucht worden. Es find 515 Invalidenrenten bewilligt, 317 Geſuche abgelehnt, 27 anderweitig exledigt und 46 noch nicht erledigt. Im ſchieds⸗ gerichtlichen Verfahren ſind im Ganzen 79 Alters⸗ und 18 Juvalidenrenten rechtskräftig zuerkannt worden. 19 bisberigen Altersrentenempfängern wurde unter Wegfall der Altersrente Invalidenrente gewährt. „Der Uunterricht an den landwirthſchaftlichen Winterſchulen nimmt in dieſem Jahre und zwar im No⸗ vember ſeinen Anfang wie folgt: an der landwirthſchaftlichen Winterſchule Bühl den 7. Nov. Eppingen den 3. Nov., Frei⸗ burg für den J. Kurs den 3. Nov., für den II. Kurs den 21. Nov. Karlsruhe den 4. Nov., Ladenbura für den I. Kurs den 4. Nov, für den II. Kurs den 21. Nov., Meßkirch den 7. Nov. Müllheim den 7. Nov., Offenburg für den I. Kurs den 3. Nov., für den I. Kurs den 21. Nod., Tauberbiſchofs⸗ heim für den J. Kurs den 3. Nov., für den II. Kurs den 28. Nov., Villingen den 7. Nov., Waldshut den 7. Nov. Eine Probe der Opdrauten, welche bekanntlich in Zukunft bei Straßentumulſen zum Auseinandertreiben der angeſammelten Menſchenmenge benützt werden ſollen, wurde heute früh in Anweſeuheit einiger Schutzleute und des Herrn Bezirksamtsmanns Dr. Schmid am Marktplatze, ſowie in N1 und N 2 vorgenommen. * Der Herbſt macht nunmehr ſeine Macht in der Natur überall geltend. Das Rothbraun der Blätter gat ſich in Gelb verwandelt und lautlos fällt Blatt um Blatt zur Erde, wo ſich das Laub, wenn der Fuß des Wanderers es betritt, raſchelnd zuſammenſtiebt. Es liegt ein eigenartiger Zauber in dem Herbſtkleid der Natur. Draußen auf den Feldern iſt es ſtill und öd geworden. Die Feldarbeiten 5 0 beendigt und der Landmann ſucht ſich daheim eſchäftigung. Der Herbſt iſt die 450 der die Einſamkeit Liehenden. Tiefe Ruhe lagert über Wald und Flur, nur ein Windſtoß geht zuweilen durch die entlaubten Baumkronen und unterbricht das zeheimnißvolle Schweigen. Auch in unſeren ſtädtiſchen Anlagen hat der Herbſt die Hexrſchaft angetreten. Nur noch einige Spätroſen ſchmücken dieſelben in der letzten Zeit, und auch dieſe verſchwinden allmählich, um dei den Treib⸗ häuſern der ſtädtiſchen Gärtnerei ihr Aſyl aufzuſchlagen, ein Schickſal, das vor ihnen ſchon ſo zahlreiche andere Pflanzen 5 des Sommerhalbjahres und des Herbſtes getheilt e n. Ein großer Leichenzug bewegte ſich heute durch die Straßen der Stadt. Es galt die irdiſche Hülle des am ver⸗ gangenen Donnerſtag in Heidelberg verſtorbenen Wilhelm Hillebrand, Sobn des vor etwa einem Jahr verblichenen Beſitzers des„Badner Hofes“, Carl Hillebrand, zur letzten Ruhe zu betten. Der Verſtorbene war in bieſiger Stadt eine bekannte und beliebte Perſönlichkeit und konnte es deßhalbd nicht ausbleiben, daß ſeine zahlreichen Freunde u. Bekannten ibm in großer Zahl die letzte Ehre erwieſen. In dem Zuge bewegten ſich u. A. drei Vereine mit ihren umflorten Fadnen. Der Verblichene wurde bekanntlich vor Jahren von einer unheilbaren Krankheit betroffen, die nunmehr ſeine Auflöſung herbeigeführt hat. Folgenden„poeſtevollen“ Erguß, deſſen Abdruck wir uns zur Erheiterung unſerer Leſer nicht verſagen können, bringt die bieſige ſozialdemskratiſche„Volksſtimme in ihrer beutigen Nummer: Politiſche Lausbüberei, Die nationalliberale Preſſe freibeutert das geiſtige Eigenthum der Jäger, Feige und Konſorten im geiſtigen Kampfe gegen die Sozigldemokratie und bringt mit einem gewiſſen grunzen⸗ den Wohlbehagen die geſtern von uns bereits wieder⸗ gegebene Schandnotiz über die„Couleur“ der Mann⸗ heimer Sozialdemokraten. Wir finden ſie heute im däm⸗ lichen Mannheimer„Generalanzeiger“, in der„Heidel⸗ berger Zeitung“ und der„Pfälziſchen Preſſe“. Das genügt zur Charakteriſirung dieſer Sorte von„anſtändigen“ Blättern. Namentlich vom hieſigen„Generalanzeiger“ hätten wir verlangt, daß er ſich vor Aufnahme eines ſolchen Artikels zuerſt etwas umſchaut. Er hat das nicht gethan. Nun, wenn er ſich auf dieſelbe Stufe ſtellt, wie das Käſeblatt eines Paul Feige, dann mag er ſich nicht beklagen, wenn wir ihn künftigbin wie dieſen behandeln. Wer ſich bubenhaft zeigt, verdient wie ein Bube behandelt zu werden.“ Politiſche Lausbüberei, grunzendes(1) Wohlbehagen, Schandnotiz, dämlicher Generalanzeiger, Käſeblatt des Herrn Feige, bubenhaft— ſind das nicht herrliche, köſtliche Kraft⸗ ausdrücke, für welche eigentlich der„Volksſtimme“ ein Patent gebührte? Und da will unſere verehrte ſozialdemokratiſche Colleain den anderen Blättern noch Anſtand predigen, ganz abgeſehen davon, daß uns bis jetzt wirklich noch Niemand zu Geſicht gekommen iſt, an dem wir ein„grunzendes“ Wohl⸗ behagen bemerkt haben. Sollte nicht die Sprechweiſe des ſozialdemokratiſchen Organs, um mit dieſem zu reden, sbubenhaft“ ſein? Aus dem Grofherfogthunt. Wertheim, 3. Nov. Der Acciſor und Poſtagent M. Knapp von Reicholzbeim wurde verhaftet. Herr Obereinnehmer End hielt Tags zuvor Kaſſenreviſion und ſoll dadei einige Unrichtigkeiten entdeckt haben, die dem bisher unbeſcholtenen und geachteten Mann ſeine beiden Stellen koſten, vielleicht auch noch andere Unannehmlichkeiten im Gefolge haben werden. Pfälziſch-Seſſiſche Radrichten. »BViernheim, 4. Nov. Die Verſammlung der heſſiſchen Tabakproducenten wird auf den 20. d. M. verſchoben. »Maiunz, 4. Nov. In dem Ober⸗Olmer Wald kam es geſtern zwiſchen Wilddieben und Feldſchüßzen zu einem blutigen Zuſammenſtoß; einer der erſteren erhielt einen Schuß durch den Arm, wohei auch noch einige Schrote in die linke Seite eindrangen. Der ziemlich ſchwer, aber nicht lebensge⸗ fährlich Verletzte, der einer bekannten Wildererfamilie ange⸗ hört, befindet ſich hier in dem Hoſpital.— Zwei Söhne des hingerichteten Wilderers Eſchbach wurden bier eingebracht, einem derſelben wird ein blutiger Zuſammenſtoß mit einem Forſtgehilfen zur Laſt gelegt, beide ſind der fortgeſetzten Wild⸗ dieberei beſchuldigt. Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Spielplau des Großh. Hof⸗ und National⸗Theaters Maunheim vom 6 bis 14. November. Sonntag,.:(B) „Die Stumme von Portici“.— Montag,.:(A) Zum erſten Male:„Die Schweſtern“.— Dienſtag,.: II. Akademie⸗ Concert.— Mittwoch,.:(B)„Baſtien und Baſtienne“. Hierauf:„Der Barbier von Bagdad“.— Donnerſtag, 0 GBJ Schillerfeier:„Die Räuber“.— Freitag, 11.:(4) Zum erſten Male in neuer Bearbeitung:„Ebrliche Arbeit“.— Samſtag, 12.:(Volksvorſtellung)„Doktor Klaus“.— Sonn⸗ tag, 18.:(4)„Rienzi“.— Montag. 14.:(B)„Die Schweſtern“. Herr Hoftheater⸗Intendant Praſch iſt von Seiten der Muſeumsgeſellſchaft in Karlsruhe aufgefordert worden, in den nächſten Wochen einen Vortrag zu halten. Das Thema, welches Herr Intendant Praſch für dieſen Vortrag gewählt hat, lautet:„Das Mannheimer Nationaltheater vor hundert Jahren.“ Hübſche Gepflogenheiten ſcheinen im Hoftheater zu Wiesbaden heimiſch zu ſein. Wir leſen in einem dortigen Blatte in einer Beſprechung des„Unterſtaatsſekretärs“ von Wilbrandt u..: Begreifliches Erſtaunen mußte es erregen, daß eine der Darſtellerinnen ihre Rolle faſt wörtlich aus⸗ wendig konnte. Es war dies Frl. Eisler(Marianne), welche erſt kurze Zeit hier iſt und daher mit der Gepflogenheit an unſerer Hofbühne, von der Rolle keine Ahnung zu haben, noch nicht genügend vertraut erſcheint. Eiue kleine Regie Aenderung an Ernſt von Wil⸗ denbruch's„Meiſter Balzer“ iſt bemerkenswerth. Meiſter Balzer erzählt im erſten Aet von einer Thurmuhr, die er für ein Dorf arbeitet. Allſtündlich mit dem Glockenſchlage ſoll zu einer kleinen Thür der alte Kaiſer Wilhelm., zu der einen Seitenthür ein Landwehrmann, zur zweiten ein bayeriſcher Soldat hervorkommen, ſalutiren und verſchwinden. Nach Wildenbruch's Originaltext ſollte zur einen Seitenthüre Moltke, zur zweiten Bismarck erſcheinen. Wie es heißt, ſoll die Aenderung mit Rückſicht auf höhere Wünſche oder Stimmungen erfolgt ſein. Mannheimer Produktenbörſe vom 5. Nov. Weizen per November 16.60, März 98 17.00, per Mai 93 17.25; Roggen per Nov. 15.40, März 93 15.25, Mai 15.30; Hafer per Nov. 14.30, März 98 14.70, Mai 14.75; Mais per Nov. 11.60, März 93 11.70, Mai 11.70 M. Tendenz: ruhig. Für den laufenden November⸗Termin zeigte ſich ſowohl für Weizen als Roggen mehr Begehr zu beſſeren Preiſen, wäh⸗ rend für ſpätere Sichten Courſe unverändert blieben. Hafer und Mais flauer. Im Weinreſtaurant„Roſenſtock“ N3. 5 wird ſtets ein guter Tropfen verſchenkt, ebenſo findet man daſelbſt reich⸗ haltige Frühſtücks⸗ und Abendplatten, vorzüglichen Mittags⸗ tiſch im Abonnement 1 M. Eine ſchöne Schrift 5 aacht deſe äußerſt nothwendig und zur Bildung, wer eni h0 t beſitzt, muß es nachholen und momentan die Ge⸗ ch günf ein letzter Kurs beginnt gegenwärtig zu außergewöhn⸗ lich günſtigen Bedingungen und kann der Beitritt von Morgens 9 bis 10 Uhr Abends ſtaktfinden, zum außergewöhnlichen Preis von Mk. 15 für 16 Stunden, zahlbar nach Schluß. Iſt die Schrift nicht ganz gut geworden, ſo iſt kein Honorar zahlbar. Eine beſſere Garantie kann ich nicht geben. Es treten verſchiedene Kalligraphen auf, auch ſolche, denen es nur darum zu thun iſt, recht ſchnell Geld machen, wozu ſie die ſon⸗ derbarſten Mittel gebrauchen, geben z. B. wöchentlich—3 Stunden, dann wieder einige Wochen keine, weil ſie verhindert ſind, in Wahrheit aber, in mehreren Orten zugleich unterrichten, denn wenn der Kurs zum Voraus bezahlt iſt, müſſen die Schüler einfach warten, bis die Reihe wieder an ſie kommt. Auf dieſe Weiſe ver⸗ gehen dann Monate und Reſultate mit dem Motto, noch weiter üben. Das beſte Gegenmittel gegen Uebervortheilung iſt, wenn man das Honorar nicht vorausbezahlt und zur Bedingung macht, daß ohne Unterbrechung jeden Tag eine Stunde ertheilt wird. Bei mir liegen dieſe auf, auch kenne eine Reihe von Herren, die auf's feinſte—— bedient worden ſind. Wie ein Kalligraph zu Buſennadeln, Titel, Orden und Ehrenzeichen zꝛc. ꝛc, kommen kann, werde den W ſpäter mittheilen. Wenn die hohen Herr⸗ ſchaften wüßten, daß ſie zur Reklame an Hausecken angeklebt wür⸗ den, was dann? 5 50886 Ich möchte dem Ganzen noch hinzufügen, daß ein Schriftver⸗ beſſerer, wenn er ſeine Schuldigkeit thut, beſſer iſt, als ein höherer Kalligraph, der nur kalte Sprüche macht, aber nichts kann. ch kann Ihnen noch viele nette Stückchen er ühabe aber ich glaube, daß ich ſpäter mehr Gelegenheft habe, auch habe ich momentan viel zu viel Arbeit. Mannheim, den 4. November 1892. rgebenſt Wilhelm Lustnauer, P 5, 1, 2 Treppen, F 5, 1, 2 Treppen, Lehrer der ſyſtematiſchen Kalligraphie und Graphologie, ſowie gerichtlich beeidigter Schriſtexpert an den Land⸗ gerichten in Straßburg und Freiburg, Specialiſt für Heilung des Schreibkrampfs. Sonnkag, den 6. und Montag, den 7. Novbr. 1892, ſſ irneihfek in Het.Haſler 1 in Schwetzingen, prim. Orcheſter, in vergrößertemSaale Sammelpunkt aller Tanzfreunde gBitte BesSstellen Sie: Das weltbekannte Betten-Versandt-Haus Adolph Kirschberg, Leipzig versendet im Einzelnen zu Fabrikpreisen: 46959 Ober-, Unterb. u. Kissen reich- lich gefüllt à Gebett 11½ Mk. Fertige Betten 5 6 8d. N, A Gebett 21 Mk., Halbd fu Hotelbetten mit Halbdaunen gefüllt 8 mit roth. Inletts und prachtv. Herrschaftsbetten az MHalbweisse Halbd. nur Mk..25, sehr zu empfehlen, 3½ Ptd. zu einem vollen Anerkennungs-Schreiben und Preis-Listen gratis. 7 eigene Geschäfte in Deutschland. halbw. Halbd. gefüllt à Ge- APfd. 50 Pfg, b. 85 Pfg., Halbd. Mk..45. Bettfedern Deckbett. Nicht Passendes wird retour genommen, v. hier u. d. Umgegend. 50764 Anfang Mittags 3 Uhr, wozu frdl. einladet Gg. Hassler. Maunheimer Handels⸗Akademie, 8 J, 2. Höhere Handelsſchule dung e aben aaf⸗ männiſchen Beruf. Proſpekte durch den Vorſtand. 46343 Wirihſchafts⸗Eröffunng und Empfehlung. Meiner verehrlichen Nachbarſchaft, ſowie einem titl. Publikum Mannheims und Umgegend mache ich die ergebene Mittheilung, daß ich unkterm 30. Okt. d. J. in meinem eigenen Hauſe, bei neureſtau⸗ rirten Lokalitäten eine Wein- und Bier-Wirthschaft eröffnet habe, welche einem geneigten Zuſpruch empfehle. 50825 7800 gate bor helles u. dunkles Lagerbier vom Faß, per ½0 Ltr. 10 Pfg., ſowie garantirt reine Pfälzer Weine und vorzüglichen Federweißen per ¼ Ltr. 20 Pfg. Hochachtungsvoll Julius Poetteher, B 6, 12 Zur Alpenroſe“. B 6 12. Mein Büreau befindet ſich nunmehr L2, Iu. 2 am Schlossplatz gegenüber der Volksſchule. 50432 Dr. Richard Kahn, Rechtsauwalt. Kirchen⸗Anſagen. Katholiſche Gemeinde. Jeſuitenkirche. 22 Sonntag nach Pfingſten, 6. November. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Militärgottesdienſt.%10 Uhr Hauptgottesdienſt, Predigt und Amt. 11 Uhr Meſſe. 2 Uhr Chriſtenlehre. ½3 Uhr Sakram. Bruderſchaft. 6 Uhr Allerſeelen⸗ andacht. Dienſtag u. Freitag. ¼8 Uhr Kindergottesdienſt. Kathol. Bürgerhoſpital. Sonntag. 8 Uhr Singmeſſe, 4 Uhr Abendpredigt. Schulkirche. Sonntag. 9 Uhr Kindergottesdienſt. Paramentenverein. Donnerſtag, 6. November, Abends 6 Uhr Predigt und ſakr. Andacht in der Spitalkirche. Der Vorſtand. Untere kath. Pfarrei. Sonntag, 6. November,. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Singmeſſe. /½10 Uhr Amt mit Predigt. 11 Uhr hl. Meſſe. /,2 Uhr Chriſtenlehre für die Mädchen der 2 letzten Jahre. ½3 Uhr Allerſeelenandacht. Mittwoch, 9. Nov. Abends 6 Uhr Schluß der Allerſeelenoktav. Laurentiuskirche. Sonntag. 6 Uhr Beicht. 7 Uhr Früh⸗ meſſe mit Communion. ½9 Uhr Kindergottesdienſt. ½10 Uhr Predigt und Amt. 2 Uhr Chriſtenlehre für die Knaben. ½8 Uhr Allerſeelenandacht, hernach ſchriſtliche Mütterbruderſchaft. Montag, 7. und Dienſtag, 8. Nov. Abends 6 Uhr Allerſeelenandacht. Altkatholiſche Gemeinde. Sonntag, 6. November, um 10 Uhr Gotlesdienſt. 50 5 8 1 Gemkinde der biſch. ethodiſtenkirche U 6, 28, Hinterh. Sonntag Nachm. ½2—½ß3 Uhr Kindergottesdienſt(Sonntags⸗ ſchule.)—4 25 Religiöſer Vortrag von Herrn Prediger L. Mann. Dienſtag Abend 619 1 Uhr Erbauungsſtunde. reitag Abend ½9—190 Uhr Jünglingsverein. utritt Jedermann frei. Freireligiöſe Gemeinde. Sonntag, 6. Nopbr., Vormittags 10 Uhr im großen Cafino⸗ Saale R 1, 1, Vortrag des Herrn Prediger Schneider über das Thema:„Der Tod und das zukünftige Leben“ Hierzu ladet Jedermann freundlichſt ein Der Vorſtand Todes⸗Anzeige. Freunden und Bekannten machen wir hiermit die Hden in Mittheilung, von dem geſtern Abend nach langem eiden, im Alter von 67 Jahren erfolgten Ableben unſerer innigſtgeliebten Gattin und Mutter 50887 Elisabeth Konrad geb. Kehr. Die trauernden Hinterbliebenen: Theodor Konrad. Franziska Konrad. Marie Konrad. Eliſe Wagner geb. Konrad. Die Beerdigung findet Sonntag, den 6. November, Mittags 4 Uhr, vom Trauerhauſe Dammſtraße Nr. 38 aus ſtatt. * Todes-Anzeige. Freunden und Bekannten die traurige Mittheilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unſern innigſt⸗ geliebten Vater, Großvater und Schwiegervater Joſeph Ebenrecht im Alter von 59 Jahren, 7 Monaten, Freitag Nachmittag 5 Uhr, nach langem ſchweren Leiden zu ſich in ein beſſeres Jenſeits abzurufen. 50834 Ludwigshafen, den 5. November 1892. Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Sonntag, Nachm. 4 Uhr, vom Trauerhauſe Ludwigsſtraße 59 aus ſtatt. Dank 19 anksagung. Für die vielen Beweiſe herzlicher Theilnahme an dem uns getroffenen ſchweren Verluſte, für die ärztliche Behandlung des Herrn Dr. Becker, insbeſondere für die hingebende Pflege der Niederbronner Schweſtern, ſowie die Blumenſpende und troſtreichen Worte am Grabe, ſagen wir unſern innigſten Dank. 50829 Mannheim, den 6. November 1892. Jamilie Keitel. * — —— »„ Naunbeim, 6. Nopvember. Senerzal-Angeiger: Seie Bekanntmachung. Die Handhabung der Straßenpolizei in (303) No. 118401 Angeſichts der hl 8 303) No. 11 Angeſt der zahlreichen auf den Fahr⸗ and Reitverkehr in den Straßen hieſiger Stadt 18 behden Anzeigen, Beſchwerden und Beanſtandungen, welche in der letzten Zeit zu amtlichem Einſchreiten Anlaß geben, ſehen wir uns veran⸗ laßt, die wichtigſten bezüglichen Beſtimmungen der Straßenpolizei⸗ ordnung für die Stadt Mannheim Erinnerung zu bringen. Vorſchriften über den gade⸗ und Reitverkehr. Fähigkeit zur ſelbſtſtändigen Leitung von Fuhrwerken. Auf öffentlicher Straße darf Miemwand fahren, beiken oder Vieh treiben, welche hiezu nicht befähigt oder deſſen nicht kundig iſt. Perſonen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, iſt die ſelbſtſtändige Leitung eines mit Pferden beſpannten Fuhr⸗ af 1 die ſelbſtſtändige Begleitung eines Viehtransportes nicht geſtattet. Strafbar iſt auch, wer ſolchen aufſichtigung eines Fuhrwerks oder transporte anvertraut. vom 14. Mai 1890 neuerlich in 50672 erfonen die Leitung und Be⸗ ferde zum Reiien oder Vieh⸗ 8 86. Schlafen und Trunkenſein des Fuhrmanns. Der Fuhrmann muß, ſo lange er ſein Geſpann leitet, nüchtern ſein und darf auf dem Fuhrwerk nicht ſchlafen. Die Zügel muß er ſtets in der Hand halten oder, ſofern er neben dem Fuhrwerk hergeht, ſo an demſelben anhängen, daß er ſie in jedem Augenblick baßm kann. Die auf der Fahrbahn ſich bewegenden Fußgänger muß er ins⸗ beſondere bei Straßenkreuzungen durch lautes Anrufen rechtzeitig zum Ausweichen auffordern. 357 Platz§55 den Fuhrmann. Der Platz für den Fuhrmann muß auf den ſo anbnlicht i daß demſelben freie Ausſicht nach allen Seiten er⸗ möglicht iſt. Fuhrwerke, bei welchen dies nicht möglich iſt, dürfen im Innern der Stadt nicht vom Wagen aus gelenkt werden. Bei ſolchen Fuhr⸗ werken hat der Fuhrmann auf der linken Seite des Geſpanns neben⸗ her zu gehen. en Fuhrleuten iſt perboten, während der Fahrt auf einem ſeitlich am Wagen angebrachten Brett oder auf der Deichſel zu ſitzen. 8 38 Verbot der Benutzung abgetriebener oder mit auf⸗ fälligen Schäden und Krankheitenbehafteter Zugthiere. Mit anſteckenden Krankheiten oder mit auffälligen Schäden behaftete Zugthiere dürfen nicht eingeſpannt werden. Abgetriebene Zugthiere, ſowie Durchgänger und Schläger dürfen auf öffentlicher Straße nicht benutzt werden. Biſſigen Pferden ſind— anzugeben. Beſchaffenheit der Fuhrwerke, Alle Wagen und Schlitten müſſen mit feſter Deichſel oder Laune verſehen ſein. Die in hieſiger Stadt verkehrenden Laſtwagen 881 Transport von Waaren, Kohlen, Backſteinen, Sand Kies, Schutt, Bier ꝛc. müſſen mit dem Namen und Wohnort oder der 92 155 des Eigen⸗ thümers und falls derſelbe mehrere derartige Fuhrwerke hält, über⸗ dies noch mit einer Nummer bezeichnet ſein. Die Bezeichnung iſt an dem Fuhrwerk ſelbſt oder auf einer an demſelben feſt angeheften Tafel, in deutli cher, unverwiſchbarer und mindeſtens 5 Cm. hoher Schrift anzubringen. Verbot der Ueberladung des Fuhrwerks. Beſchaffen⸗ eit der Ladung. Die Ladung darf die Leiſtungsfähigkeit der gebrauchten Zug⸗ thiere nicht überſchreiten; ſie muß auf dem Wagen durch Seile. Schutzbretter oder andere Vorricht 85 ſo 9 der ſein, daß ſie nicht herunterfallen kann.(Vergl. 5 und 10 der Verordnung vom 12. Mai 1882„Straßenpolizei betr.“, 8 10 der Kettenbrückenordnung und 88 72 folg. dieſer Jedes Laftfuhrwerk 5 mit ſich führen. Das es Laſtfuhrwerk mu rotleitern ren. Da Abladen ſchwerer Güter darf nur derſelben oder unter Benutzung feſter e erfolgen as Abwerfen ſchwerer Gegenſtände auf das Pflaſter Gehwegdeckung iſt unterſagt. Geſchirre, Dopp elzügel, Krenzzügel. Verbot der Zopf— Die Geſchirre müſſen haltbar und det in ordnungsmäßigem opfzügel iſt verboten. Zuſtande ſein. Der Gebrauch einfacher Leitſeile, ſog. e Vom Bock dürfen Einſpänner nur mit dem Doppelzügel, und Zweiſpänner nur mit dem Kreuzzügel gefahren werden. 9 48. Schellengeläute im Winter. Solange die Straßen mit Schnee bedeckt ſind, müſſen alle erke und Schlitten mit lauttönenden Rollen oder ſonſtigem t gefahren werden. 94 Trab⸗ und Schrittfahren. Kein darf ſchneller als im gemäßigten Trab fahren, die Gangart iſt zu verkürzen in engeren Straßen, beim Umwenden, beim Einbiegen in andere Straßen, beim Paßttren von Straßen⸗ kreuzungen, ferner üpcrall mo ein ungewöhnlich ſtarker Verkehr, von Wagen, Reitern und Fußgängern ſtattfündet oder die Durch⸗ — 5 durch Bauten oder in 2 95 Weiſe gehemmt iſt. Das cheh und Einfahren in Häuſer und Höfe darf nur im Schritt geſchehen. 45. Schrittfahren von gaßin rken. Beſondere polizei⸗ liche Anordnung zum Schrittfahren. uhrwerke. welche nicht auf Federn ruhen oder in Federn —5 ſolche, welche nach ihrer Vauart oder Ladung i ſchneller Fahrt eir ſtark⸗s Jeränſch verurſachen, ſowie aneinan⸗ der gekoppelte Fuhrwerke dürfen nur im Schritt fahren. erner iſt nur im S/ rite zu fahren, auf allen denjenigen Straßenſtrecken, für welche dies Ferch enſchlag der 18f ebörde gusdrücklich vorgeſchrieben oder im einzelnen Falle dyrch Polizef bedienſtete zur Vermeidung von Verkehrsſtärungen angeordnet 8 46. Nechtsfahren. Alle Fuhrwerke haben, ſoweit nickt örtliche Hinderniſſe entaegen⸗ 1 ſtets die 5 Seite der Nahrbahn einzuhalten. Schwer⸗ eladenen hrwerken iſt, ſowett es der Raum geſtattet, vor 7 Fuhrwerk mit ganzer Ster auszuweichen. Will auf der linken Seite der Straße angehalten werden, ſo darf dahin nicht eher eingebogen werden, als es der Zweck erfordert. Das Nel ⸗ nderfahren hr⸗rer Fuhrwerke iſt erboten. +. 8585 985 Das Vorbeifahren geſchieht links im Trab. An Straßenkreuzungen, ſowie überall ſonſt, wo wegen beengter Fahrbahn in verkürzter Gangart gefahren werden muß, darf nicht vorgefahren werden. § 48. ahren in der Reihe. 8 ſt bei der Fahrt 25 uhrwerken nach demſelben Ort hin eine Reihenfolge von der Polizei angeordnet, ſo muß ſit jedes äter kommende Fuhrwerk dem letzten in der Keihe anſchließen. ein Fuhrwerk darf aus der Reihe ausbrechen, vorfahrende Fuhr⸗ werke überholen oder ſich in die Reihe eindrängen. Ausweichen beim Begegnen geſchloſſen marſchirender Truppen⸗ und Feuerwehrabtheilungen. Geſchloſſen marſchirende Truppen⸗ und Feuerwehrab⸗ Dirunger, Leichenzügen oder ſonſtigen öffentlichen Aufzügen, im ienſt befindlichen Fuhrwerken der Feuerwehr und den zur Ze⸗ ſprengung und Reinigung der Straßen thätigen Apparaten müſſen uhrwerke und Feiter ausweichen. Geſtattet dies die Ortlich⸗ eit nicht, ſo muß ſo lange ſtillgehalten werden bis jene vorüber ſind. Fuhrwerken der Feuerwehr gegenüber welche auf die Brand⸗ ſtätte eilen, find auch die vorbezeichneten Auf⸗ —5 2ꝛc. in gleicher Weiſe Raum zu geben bezw. flillzuhalten ver⸗ den. 8 50. Umbi Scken und Umwenden der Fuhrwerke. D08 Einbiegen 925 einer Straße in eine andere darf nicht in Wendung, ſondern nur im weiten Bogen geſchehen. Durch das Umwenden der Fuhrwerke dürfen andere in der Fahrt nicht gehemmt werden. 5 Schwerbeladene Wagen dürfen nicht durch gewaltſames Zurück⸗ treiben der Pferde zurückgeſchoben werden. § 51. Anfahren der Fuhrwerke u. Stil lhalten auf der Straße. Das Anfahren der Fuhrwerke an die Hauseingänge darf nur im Schritt geſchehen. um Zweck des Anhaltens muß das Fuhrwerk an den Rand des Gehwegs fahren. Gegenüber einem ſchon ſtehenden Fuhrwerk darf nur gehalten werden, wenn dies nicht zu vermeiden iſt und der Verkehr nicht gehemmt wird. 905 Straßenkreuzungen dürfen weder Fuhrwerke noch Reiter anhalten. Will ein vorderes von mehreren Fuhrwerken anhalten oder umwenden, ſo hat der Fuhrmann ſeinen Hintermann durch Empor⸗ halten der Peitſche ein Zeichen zu geben. 52 5 Anhalten bei Eiſenbahnübergängen. 8 Sind Eiſenbahnübergänge durch Barrieren geſperrt oder iſt das Herrannahen eines Zuges ſignaliſirt, ſo müſſen Fuhrwerke mindeſtens 25 Schritte von dem Bahnkörper entfernt anhalten und das Oeffnen der Barrieren abwarten. 8 53. Stehenlaſſen von Fuhrwerken auf der Straße. Das Stehenlaſſen beſpannter Fuhrwerke auf der Straße ohne Aufficht iſt im Allgemeinen verboten. „Führern von Fuhrwerken mit ruhigen an das Stillſtehen ge⸗ wöhnten Zugthieren iſt jedoch geſtattet, behufs Vornahme kurzer, mit der Verwendung der Fuhrwerke unmittelbar zuſammenhängender Verrichtungen ihre Wagen unter Anwendung genügender Vorſichts⸗ maßregeln(Ablöſen der Zugſtricke, Anbinden des Leitſeils ꝛc.) auf der Straße hart neben dem Gehweg ſtehen zu laſſen ſofern dadurch der Verkehr keine weſentliche Störung erleidet. Dieſe Vorſchrift 15 auch auf die Fuhrwerke der ſtädtiſchen Abfuhranſtalt An⸗ wendung. 8 54. Aufſtellung der Droſchken und der Dienſtmannskarren. Die Aufſtellung der Droſchken erfolgt nach den Beſtimmungen der Droſchkenordnung vom 3. Oktober 1882. Den Dienſtmännern und Packträgern iſt geſtattet, ihre Hand⸗ wagen und Karren auf die von dem Bezirksamt nach Anhörung des Stadtraths beſtimmten Plätze in einer Anzahl aufzuſtellen, welche der Zahl der in der Nähe aufgeſtellten Dienſtmänner und Packträger entſpricht. Die Wagen ſind geordnet und mit möglichſter Raumerſparniß ſo aufzuſtellen, daß der Verkehr dadurch nicht geſtört wird. An Sonn⸗ und Feiertagen und während der Nachtzeit ſind die Wagen und Karren von den öffentlichen Straßen und Plätzen u entfernen. Die letztere Beſtimmung findet auf die Wagen und arren der am Bahnhof aufgeſtellten Dienſtmänner und Packträger keine Anwendung.(Vergl.§ 8 Vorſchrift.) 0. „Beleuchtung während der Nachtzeit. Während der Dunkelheit muß jedes auf öffentlicher Straße befindliche Fuhrwerk, einſchließlich Handkarren, beleuchtet werden. Perſonenfuhrwerke ſind mit 5 zu beiden Seiten des Kutſcher⸗ ſitzes anzubringenden Laternen, aſtfuhrweuke mit einer dergeſtalt anzubringenden Laterne zu beleuchten, daß das Licht derſelben frei nach vornen fällt. Wenn die 1715 eines Fuhrwerkes neben oder hinten ſoweit vorſteht, daß vorüberfahrende oder nachfolgende Fuhrwerke in der Dunkelheit da durch gefährdet werden können, ſo muß dieſer Theil der Ladung ducch eine weitere beſonders beleuchtet werden. 6 § 56. Verbot des Peitſchenknallens. Das Knallen mit der Peitſche iſt— dringende Fälle. zur Verhütung von Unfällen ausgenommen— verboten. Vor Kranken⸗ ahern während der Schul⸗ und Gottesdienſtſtunden. vor Schul⸗ äuſern und Kirchen iſt das Peitſchenknallen in allen Fällen unter⸗ ſagt. Fuhrleute, welche Vorübergehende mit der Peitſche treffen oder nach fremden Pferden ſtrafbar. Aneinanderhängen mehrerer Wagen. Beim Fahren dürfen nie mehr als zwei Wagen aneinander ge⸗ hängt ſein. Das Zuſammenhängen von zwei Wagen iſt nur geſtattet, wenn der hintere Wagen nicht ſtärker beladen, nicht größer und nicht ſchwerer iſt als der vordere und wenn außerdem durch eine feſte Verbindung beider Wagen insbeſondere durch Unterſchieben der hin⸗ teren— 5 unter den vorderen Wagen für eine ſichere Steue⸗ rung des hinteren Wagens geſorgt iſt. 8 11 der Verordnung vom 12. Mai 1882 und 8 92 dieſer 7 8 Transport von Langholz. Beim Transport von Langholz(Holz über 9 Meter Länge) muß der mit einem drehharen Schemel, der Hinter⸗ wagen mit einer Vorrichtung zum Leiten(Schwicke) verſehen ſein. Der Transport muß außer von dem Fuhrmann noch von einer er⸗ wachſenen kräftigen Perſon begleitet ſein, welche neben dem Hinter⸗ wagen herzugehen und den Transport zu überwachen hat. Um ein Schleudern der über den Fne webe herausragenden Enden der Hölzer zu verhindern, ſind dieſe mit einer ſtarken Kette zuſammen zu binden. 5 (Vergl.§ 12 der Verordnung 12. Mai 1882.) Verkehr mſt Hand⸗ und Kinderwagen. Auf den Reitverkehr, den Verkehr mit Handwagen, Karren, Kinderwagen—1—9 die vorſtehenden Beſtimmungen der Fahrord⸗ nung bezüglich der Gangart, des Ausweichens, der Beſchränkung des Fuhrwerkverkehres ꝛc. ſinngemäße Anwendung. andkarren und Handwagen dürfen während des Auf⸗ und Abladens auf der Straße aufgeſtellt werden, ſofern im Innern der Gebäude, bezw. Hofräumen hiezu die Möglichkeit nicht geboten iſt. m Uebriger iſt das unbeauffichtigte Aufſtellen der Handkarren und andwagen auf der Straße 0 ens unterſagt.(Vergl.§ 51 d..) Berbot des Zureitens und Reitens mit mehr als einem Handpferd auf den Straßen. Das Zureiten von Pferden auf den Straßen und den nicht beſonders als Reitplätze vorgeſehenen öffentlichen Plätzen iſt ver⸗ boten. Reiter, welche Handpferde führen, dürfen nur im Schritt reiten. Vas Reiten mit mehr 92 einem Handpferd iſt unterſagt. 61¹ Leitung von Karren und Handwagen. Das Schieben von Karren und iſt nur geſtattet, wenn deren Ladung dem Führer die freie Ausſicht nach vornen nicht p⸗ſchränkt Ln ernfalls müſſen derartige Wagen und Karren gezogen werden. 62 Ve bot der Berwendung von Hunden zu Zugthieren im Innern der Stadt. der 8 welche mit Hunden beſpannt find, dürfen in den Straßen der Stadt nicht aufgeſtellt werden; die zum Zug bis zur Stadtgrenze verwendeten Hunde ſind in geeigneten Lokalitä unterzubringen. ö 8 68. mit Kinder⸗ und Krankenwagen. Das Fahren mit Kinder⸗ und Krankenwagen auf den Gehwegen und öffentlichen Plätzen der Stadt iſt, mit Ausnahme auf dem Speiſemarkt während der Marktzeit an den Hauptmarkttagen(8 4, 16 der Wochenmarktordnung vom 8. Auguſt 1887), geſtattet; die⸗ ſelben haben ſich jedoch ber den Gehwegen auf der äußeren Hälfte zu—85 und dürten nicht nebeneinander fahren, oder aufgeſtellt wer Auf den beiderſeitigen Gehwegen der Planken und der Breiten Straße iſt das Fahren mit Kranken⸗ und Kinderwagen unterſagt, ſoweit es nicht für die Angrenzer nothwendig iſt. Unter den Wandelgängen des Kaufhauſes dürfen Kinderwagen nur mit Beachtung der Vorſchriften des Abſ. 1 a. f. und in ſoweit l aufhalten, als dies zum Schutze vor plötzlich eingebrochenem nwetter erforderlich iſt. § 64. [Fahren mit Velocipeden. Für das Fahren mit Velocipeden ſind die Vorſchriften der bezirkspoli Vorſchrift vom 5. Mai 1889 und nachſtehende edingungen maßgebend: 5 1. Um die Straßenecken und durch die Schloßdurchgänge ſowie die Durchgänge im Schloßgarten darf nur langſam gefahren werden. 2. Das Fahren über die Gehwege und die in§ 29 Abſ. 2 oben aufgeführten öffentlichen Plätze, ſowie das Befahren der Schloß⸗ durchgänge beim Ballhaus und bei der Gendarmerie⸗Wachtſtube iſt unterſagt. 8 65. Anderweitige in Geltung bleibende ſtraßenpolizeiliche Vorſchriften. Durch die vorſtehenden Beſtimmungen werden die beſonderen ſtraßenpolizeilichen Vorſchriften der Droſchkenordnun brückenordnung und der Betriebsordnung für die der Stadt nicht berührt. der Neiten⸗ ferdebahn in Mannheim, den 29. Oktober 1892. Großh. Bezirksamt. Dr. Sch mid Stkanntmachung. Die Maul⸗ u. Klauen⸗ ſeuche betr. (305) Nr. 119548. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die unterm 13. ds. Mts. für die Stadt Mannheim angeordneten Sperrmaßregeln, nachdem die Maul⸗ u. Klauenſeuche erloſchen, wieder aufgehoben werden. Mannheim, 2. November 1892. Großh. Bezirksamt. Dr. Oſterrieth. 50847 Bekauntmachung. Die Rothlaufſeuche der Pferde beer. (305) Nr. 118142. Wir bringen 117 öffentlichen Kenntniß, daß die Rothlaufſeuche unter den Pferden und Fohlen der hieſigen Weide erloſchen iſt. 50846 Die durch diesſeitige Verfügung vom 9. September ds. Is. ge⸗ troffenen Sperrmaßregeln werden aufgehoben. Mannheim, 3. November 1892. Großh. Bezirksamt: Dr. Oſterrieth. Fahndung. Dahier wurde Folgendes ent⸗ wendet bezwſe. unterſchlagen: 1. Am 29. v. Mts. im Haus⸗ gange M 7, 20, 1 Säckchen mit 15 Wecken. 2. In der Zeit vom April bis 26. v. Mts. in der Herberge„zum weißen Elephanten“(H 6, 2) ein blauer Tuchrock und Weſte, 1 ſchwarze Aſtrachanmütze, 2 Satt⸗ lermeſſer, 1 Tapezierhammer, 1 Paar Hoſenträger, 1 Militär⸗ paß, 1 Arbeitsbuch und Zeugniſſe auf den Namen„Sternberger“ ausgeſtellt. 3. Am 18. Auguſt cr. ein Kamee⸗ ſchmuck, beſtehend aus Broche und 2 Ohrringen. 4. Am 10. v. Mts. im Hauſe Bismarckplatz 11, 1 heilbrauner, karrirter Herren⸗Buxkinanzug. 5. Am 21. v. ts. im Hauſe N 7, 6, 1 goldene Damencylinder⸗ uhr(blau entaillirt, R. No. 15478) nebſt goldener Schlangenkette mit goldenem Kügelchen. 6. Am 27. v. Mts. im Hauſe E I, 10, ein braun⸗ und weiß⸗ melirter Frauenmantel. 7. In der Nacht vom 1½. I. Mts. vor dem Hauſe L 4, 9, 1 Firmenſchild mit der Aufſchrift „A. Schinzing Friſeur.“ 8. Vor ca. 6 Wochen vor dem Hauſe N 4, 23, ein rothange⸗ ſtrichener, Zräderiger Metzger⸗ karren„F..“ gezeichnet. 9. Am 2. l. Mts. im Hauſe L 4, 7, 1 fülberne Damencylinder⸗ uhr mit Springdeckel. 10. In der Zeit von Anfangs uli bis 19. v. Mts. im Hauſe 3, 12 oder Q 3, 15, 5 weiße Frauenhemden„R..“ gezeichnet und 1 ſchwarzer Cachemirrock. Um ſachdienliche Mittheilungen wird erſucht. 50843 Mannheim, 4. November 1892. Criminalpolizei. Meng, Pol.⸗Commiſſär. Fahndung. Im Beſitze einer hier verhaf⸗ teten Frauensperſon fand ſich eine große Anzahl ganz neuer, noch unbenützter Damenzug⸗ ſtiefel verſchiedener Qualität, über deren Erwerb ſich die Ver⸗ haftete nicht auszuweiſen vermag. Die Stiefel ſtammen zweifellos aus einem Schuhwaarengeſchäft. Die rechtmäßigen Eigenthümer werden aufgefordert, die Stiefel auf dem Büreau der Criminal⸗ polizei hier zu beſichtigen und ihre Anſprüche hieran daſelbſt geltend zu machen. 50842 Mannheim, 4. November 1892. Criminalvoltzei. Meng, Polizei⸗Commiſſär. Sr. Bad. Staatseiſenbahnen. Die Fruchtſchuppen Nr. II u. Nr. III auf der Mühlau ſollen auf Abbruch veräußert werde. Angebote ſind auf dem Büreau des Unterzeichneten, woſelbſt die Bedingungen zur Einſicht auf⸗ liegen, längſtens bis zum 12. November ds. Is. Morgens 10 Uhr ei 50828 annheim, 4. November 1892. Bahnbauinſpektor. Gr. Bad.Staatseiſenbahnen. Dungverſteigerung. Montag, den 7. Nopember Vormittags 9 Uhr werden auf dem in der Nähe des Neckarauer Uebergangs gelegenen Desinfektionsplatz ca. 5 Land⸗ fuhren Dung, welcher aus Vieh⸗ wagen geſammelt iſt, öffentlich verſteigert. 50839 Die Steigerungsbedingungen werden vor der Steigerung be⸗ kannt gemacht. Mannheim, 4. November 1892. Gr. Bahnverwaltung. Fahrniß⸗Verſteigerung. Dienſtag, den 8. November u. Mittwoch deu 9. November jeweils Nachmittags 2 Uhr verſteigere ich im Auftrage im kleinen Saalbau O 7, 16 gegen Baarzahlung: 50840 Glas, Porzellan Bierplättchen, Bilder, Spiegel, Weißzeug, Bet⸗ tung, Matratzen, Bettladen mit Roſt u. Matratzen, Waſch⸗ und Nachttiſche mit Marmorplatte, 1 Sekretär, 1 Büffet m. Marmor⸗ platte, 1 3 runde und eckige Tiſche, Wirthsſtühle, 1 Dezi⸗ malwaage u ſonſt Verſchiedenes. Ferd. Aberle. — Stadtpläne. No. 36096. Wir bringen hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Druck des Ueberſtchtsplanes der 1 00 Mannheim im Maßſtab 1: 10000 abgeſchloffen iſt und die Blätter von dem Kataſterbureau des ſtädtiſchen Tiefbauamtes s No. 20 zu den nachfolgenden Preiſen abge⸗ geben werden. 504⁴2 a. mit 2 Farben das Blatt zu 3 M. b. mit8 Farben das Blatt zus M. Gleichzeitig wird bemerkt, daß auch der Verkauf des übrigen ſtädtiſchen Planmaterials nun⸗ mehr an obiger Stelle ſtattfindet. Rannheim, 27. Oktober 1892. Stadtrath: Beck. Kteſer. Verſteigerung von Heublumen. Montag, 7. November d.., Vormittags 11 Uhr werden auf dem Viehhof(Halle No. 2) ungefähr 150 Ceutner Heublumen in paſſenden Looſen oder nach Gewicht öffentlich an den Meiſt⸗ bietenden verſteigert. Die Bedingungen werden vor der Verſteigerung bekannt ge⸗ geben. 50246 Mannheim, 27. Oetober 189. Städt. Schlacht⸗ und Viehhof. Der Director: Fuchs. J. Haus⸗Jerſteigerung. In Folge richterlicher Verfül pird dem Philioy Wige Becker Kaufmann(Techn von Mannheim, z. 3. We meiſter in der Oeſterr.⸗amerik. Gummifabrik,.⸗G. Fabrik, Breitenſee bei Wien 49971 am Freitag, 25. Nov. 1892, im hi ſegen Rachheuſe im hieſigen Rathhauſe verſteigert: Das Wohnhaus(Eckhaus) Lit. ſchaflliche See icher m 216009.⸗M. Naaßge⸗ halte von—.— Franziska Charlotte Held, Fried⸗ rich Held Wittwe und Dahne O Per Buſchlag erſolgt in de Der Zuſchlag erfolgt in er Steigerüng, wenn der Schätzun preis mit 85.000 Mk. geboten wird. Mannheim, 19. Oktober 1892. Der Vollſtreckungsbeamte 2 Notar: Schroth. Kapitalgeſuch. Auf ein Privat⸗Haus in beſter Lage des weſtlichen Stadttheils Karlsruhe wird als 1. und einzige Hypotheke gegen pftuk⸗ lichſte 4% Zinszahlung ein Kapital von Mark 24,000.— geſucht. Schätzung Mk. 36,000—, rentirt jedoch zu 40,000.— Offerten bittet man unter Ch. R. S. 50555 an die Expe⸗ dition des Mannheimer General⸗ Anzeigers abzugeben. 50555 Langue franpaise. Un cand. en phil. et lettres de Bruxelles donne des legom de conversation, gram. et Iittér. — HEerire 5. T. 40585 an burean du journal. 49585 Fortwährend werden die ent⸗ ſtandenen 433²³ Neſte Buxkin und Kammgarne, unſeres Lagers en, und Paletots ane dadened unter Fabrikpreis 4, 18, part. einzeln abgegeben. M 2 dell ge 5 Joh. Altmann,. Schuhm.⸗Fachſchule, Q 3, 20. Tafel⸗ und Koch⸗, ge Arpfel⸗ pflückte beſte Sort 0 Mk. 9½ pro Et. ſorgf. u. froſtſicher derp.— Hühner bek. fleiß. Eierleger, Ki ſengänſe, Enten, Perl⸗ und Trut hühner ꝛc. beſt. Racen. 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