nn Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2472. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. 3 Gadiſche Volkszeitung.) der Stadt Mannheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (104. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Verantwortlich: für den polit. und allg. Theilk Chef⸗Redakteur Herm. Meher. für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). 5„Mannheimer Journal“ ſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 9.(Celephon⸗Ar. 218.) Aus dem Reichstage. Geſtern hat der deutſche Reichstag ſeine Verhand⸗ lungen nach den Weihnachtsferien wieder aufgenommen. Er tritt damit in eine Berathungsperiode, welche die wichtigſten, tief in unſer wirthſchaftliches Leben einſchnei⸗ denden Fragen zu bewältigen haben wird. Zunächſt wer⸗ den die Steuerprojecte der Regierung diskutirt werden. Gott ſei Dank! kann man dazu ſagen, denn das Hangen und Bangen in ſchwebender Pein hat das Volk endlich 5 ſatt, es will Gewißheit, ein Reſultat, fallen die Wuͤrfel 70 lich von uns gebrachten Meldung wird der Handels ver⸗ trag mit Rußland wohl kaum noch vor Oſtern zur Ver⸗ handlung kommen können, da nach den Steuergeſetzen zunächſt noch der Etat abzuwickeln ſein wird. Was die geſtrige erſte Sitzung anbelangt, ſo trat das Haus zunächſt in die erſte Berathung der auf der internationalen Sanitäts⸗Conferenz zu Dresden am 15. April v. J. unterzeichneten Uebereinkunft. Bei der Berathung ſtimmten Dr. Hoeffel(Reichsp.), Kruſe(utl.), Langerhans(freiſ. Volksp.) im All⸗ gemeinen derſelben zu. Staatsſekretär v. Boetticher betonte, es handle ſich nur um die Milderung der früher bet der Bekämpfung der Cholera hervorgetretenen Härten 15 für den Verkehr und den Handel. Das Uebereinkommen wurde dann in erſter und zweiter Leſung genehmigt. Bei der Berathung der Vorlage betreffend Abänderung der Konkursordnung mit den dazu vorliegenden Centrums⸗ anträgen begründet Abg. Rintelen die letzteren. o. Buchka(konf.) iſt für die Regierungsvorlage. Staatsſekretär Nieberding ſpricht ſich gegen die An⸗ träge aus. Die Regierungen ſeien an dieſes Geſetz nur ungern herangetreten, weil wir nicht mehr weit vor dem Erlaß eines bürgerlichen Geſetzbuches ſeien. Abg. Singer (Soz.) iſt für die Regierungsvorlage. Abg. Träger (freiſ. Volksp.) beſtreitet die Dringlichkeit des Geſetzes. Zu dieſem Gegenſtande ergriff auch unſer Mann⸗ heimer Reichstagsabgeordneter Ernſt Baſſer mann das Wort, um den Standpunkt der Nationalliberalen zu be⸗ leuchten. Redner meint, die Vorlage der verbündeten Regierungen entſpreche einem dringenden Bedürfniß, namentlich thue die Aenderung des bisherigen Verhält⸗ niſſes vom Miether zum Vermiether noth. Die Praxis habe ferner die Nothwendigkeit einer Gebühren⸗Ordnung für den Konkursverwalter erwieſen. Bedenken aber hätten er und ſeine Freunde gegen die Forderung obli⸗ gatoriſcher Gläubiger⸗Ausſchüſſe, namentlich für ländliche Gerichtsbezirke würde das zu mancherlei Schwierigkeiten führen. Einer ſchärferen Beſtimmung gegen bdswillige Schuldner ſtänden ſeine Freunde ja auch wohlwollend gegenüber, aber der§ 94 ſei doch bedenklich, indem er beſtimme, daß ſchon bei Ueberſchuldung des Gemein⸗ ſchuldners das Konkursverfahren eröffnet werden könne. Dieſe Beſtimmung würde ſicher häufig zur Vernichtung von Vermögen und Zuſammenbrüchen ſonſt noch ganz gut aufrecht zu erhaltender Betriebe fuͤhren. Er erinnere nur an die Verſchuldung der Landwirthſchaft. Gegen eine Erſchwerung der Zwangsvergleiche laſſe ſich nichts einwenden. Die Vorſchriften über die Entziehung von gewiſſen Ehrenrechten ſeien beachtenswerth. Er theile auch nicht die Befürchtung, daß der Richter die Beſtimmungen dieſes Paragraphen, wenn ein leichtſinniger Konkurs vor⸗ liege, verkehrt anwenden könne. So viel Zutrauen müſſe man dem Richter ſchenken. Der§ 210 à fülle eine Lücke der beſtehenden Geſetze aus. Bisher hätten Bankrotteure, die ſich noch kurz vor ihrem Zuſammenbruch große Poſten auf Credit beſchafft und mitverbraucht hätten, nicht ge⸗ hörig beſtraft werden können. Die Commiſſion werde die einzelnen Punkte eingehender erwägen können. Abg. Munckel(freiſ. Volksp.) hält die Centrums⸗ auträge für unannehmbar. Nach kurzem Schlußwort des Abg. Gröber wird beſchloſſen, die Regierungsvorlage mit Artikel 1 und die Anträge in zweſter Leſung gleich im Plenum zu verhandeln, den Reſt der Anträge aber an ine Commiſſion zu überweiſen. Die nächſte Sitzung rde auf beute anberaumt und auf die Tagesordnung eſetzt: Iuitiativanträge 5 Centrums betr. Invalidit rſcherung und Ewe W wie ſie wollen. Entgegen einer anderweitigen, auch kürz⸗ ats⸗ Geleſenſte und nerbreitetne Zeitung in Mannheim und Amgebnung. genoſſenſchaften. Präſident v. Le vetzow theilt mit, daß er beabſichtige, für Donnerſtag den Geſetzentwurf betr. die Tabakſteuer auf die Tagesordnung zu ſetzen. Politiſche Ueberſicht. Manuheim, 10. Januar. Herr Geh. Commerzienrath Diffensé, Präſident der Handelskammer für den Kreis Mannheim, hat in gelangen laſſen: den Kreis Mannheim Aktenmaterial für die Bibliothek zu überweiſen. Obgleich Großh. Regierung verliehen war, ich folglich auch nur dieſer über die Erfüllung ihres Auftrages Rechenſchaft ſtändliche Pflicht, auch der verehrlichen Handelskammer als Vertreterin des Mannheimer Handelsſtandes Bericht über den Verlauf der fraglichen Arbeiten zu erſtatten. Nur müßte ich mir für dieſen Zweck eine gewiſſe nicht zu knapp bemeſſene Friſt erbitten, was um ſo mehr ge⸗ rechtfertigt erſcheinen dürfte, als bei der derzeitigen Geſchäftslage die Handelskammer eben ſo wenig in der Lage wäre, einen ſolchen Bericht zur Zeit entgegenzunehmen, als ich im Stande ſein werde denſelben fertig zu ſtellen, wozu es eines erneuten Studiums, wenigſtens eines Thei⸗ les des ſehr umfangreichen Actenmaterials, bedürfen wird, Nur einen Punkt möchte ich mir erlauben heute ſchon ganz kurz hier zu berühren, weil derſelbe in den letzten Tagen mehrfach und, wohl nur aus Mangel an aus⸗ reichender Information, in ſehr wenig zutreffender Weiſe hier beſprochen wurde. Ich meine die Einführung eines Regiſters für das Waarentermingeſchäft.— Im Princip iſt dieſer Gedanke ein ſehr geſunder. Wäre es gelungen, die Annahme dieſer Einrichtung in der Geſtalt durchzu⸗ ſetzen, in welcher dieſelbe von mehreren Mitgliedern der Commiſſion, worunter ich ſelbſt war, befürwortet wurde, ſo wäre die angeſtrebte Beſeitigung gewiſſer gefährlicher Auswüchſe unſeres Börſenlebens, vorausſichtlich zum großen Theil, ohne irgend welche nennenswerthe Beein⸗ trächtigung des redlichen Verkehrs erzielt worden. So günſtig verliefen die Dinge aber nicht. Das fragliche Prinzip fand, in Folge angehängter Be⸗ ſtimmungen ſeine Verwirklichung in einer Geſtalt, in welcher daſſelbe nicht mehr bloß gegen unredliche Manipulationen in erwünſchter Art einen Damm bildet, ſondern auch bedauerlicher Weiſe dem reblichen Verkehr zur empfindlichen Belaſtung gereicht. Nun wohnt aber den Beſchlüſſen der Enquete⸗Commiſſion nicht die Eigenſchaft von Akten der Geſetzgebung inne, ſie ſind vielmehr dazu beſtimmt, für die letzteren erſt den Boden zu bereiten. An den mit der Vertretung der Handelsin⸗ tereſſen betrauten Korporationen, vorab unſerer eigenen Kammer, wird es daher ſein, rechtzeitig bei den zuſtän⸗ ſtändigen Organen der Reichsregierung dagegen Ein⸗ ſpruch zu erheben, daß einzelne Beſchlüſſe der genannten Commiſſion, insbeſondere aber derjenige Beſchluß, durch welchen das Recht, Termingeſchaͤfte in Waaren abzuſchließen, an die Entrichtung einer Art von Extragewerbeſteuer (Gebühr) geknüpft ſein ſoll, Geſetzeskraft erlange. Ich möchte ſchließlich noch anfügen, und wäre dankbar, wenn dies in einem der zur Veröffentlichung beſtimmten Sitz⸗ ungsberichte der Handelskammer bemerkt werden wollte, daß ich jederzeit bereit bin, jedem Mannheimer Kauf⸗ mann ſolche Information über die Berathungen der Börſen⸗Enquste⸗Commiſſion, welche ihm wünſchenswerth erſcheinen möge, nach Kräften zu ertheilen, daß ich ein Eintreten in eine Preßpolemik aber dagegen aufs Be⸗ ſtimmteſte ablehne. Der„Reichsanzeiger“ ſchreibt: Nachdem der Bericht der Börſenenqustekommiſſion dem Bundesrath und dem Reichstag von dem Reichskanzler vorgelegt worden iſt, iſt letzterer nunmehr mit den Regierungen der Bundesſtaaten, in welchen ſich Böͤrſeninſtitute be⸗ finden, in Verbindung getreten, um deren Anſchauungen über das Ergebniß der Enquste kennen zu lernen. und 0 Weſcafe ſ geſchlagenen reichs⸗ 189 landesgeſetzl Beſtimmu er Erd terzogen w 85 ſeiner Eigenſchaft als Mitglied der Reichsbörſenkommiſſion nachſtehendes Schreiben an die hieſige Handelskammer Der verehrlichen Handelskammer für beehre ich mich hierdurch das geſammte mir durch die Berathungen der Börſen⸗Enquste⸗Commiſſion erwachſene das Mandat als Mitglied dieſer Commiſſion mir nicht von dem Mannheimer Handelsſtand, ſondern von der abzulegen habe, ſo halte ich es doch für eine ſelbſtver⸗ ES» werden hierbei die einzelnen von der Commiſſion vor⸗ ichen ſowie admini⸗ Mittwoch 10. Januar 1894. Der Bundesrath nahm Kenntniß vom Bericht des Börſenunterſuchungsausſchuſſes und überwies den Geſetzentwurf wegen Feſtſtellung des Landeshaushalts⸗ etats von Elſaß⸗Lothringen für 1894/95, ſowie betreffend das Handelsproviſorium zwiſchen dem Deutſchen Reich und Spanien, den zuſtändigen Ausſchüſſen. Wie die„Boſſ. Ztg.“ wiſſen will, ſoll ſich in Berlin kurz nach Neujahr eine Reichskanzlerkriſis abge⸗ ſpielt haben. Dieſelbe ſoll aber keinen Zuſammenhang mit den inneren Streitigkeiten, vor Allem auch nicht mit den ſchwebenden Handelsvertragsverhandlungen mit Ruß⸗ land gehabt haben, ſondern mit den Kolonialverhältniſſen zuſammenhängen. Caprivi hatte dem Kaiſer ſein Entlaf⸗ ſungsgeſuch eingereicht, das von dieſem aber abgelehnt worden iſt.— Die an ſich ſchon ſehr ſenſationell klingende Nachricht erſcheint wenig glaublich, da erſt am Neufahrs⸗ tage, nachdem die Vorgänge in Kamerun jedenfalls be⸗ reits in Regierungskreiſen eine eingehende Beſprechung gefunden hatten, Graf v. Caprivi vom Kaiſer mit be⸗ ſonderer Aufmerkſamkeit behandelt wurde. Wenn etwas die Stellung Caprivis gegenwärtig erſchüttert, ſo kann das in erfter Linie nur der Ausgang der Handelsver⸗ tragspolitik der Regierung ſein in dem Falle, daß die⸗ ſelbe vor dem Reichstage ein gründliches Fiasko erlitten. In Kolonialfragen hat ſich Caprivi bisher einer ſo ge⸗ mäßigten Anſicht befleißigt, daß ihm daraus kaum ein casus abeundi erwachſen dürfte. Ueber das Entgegenkommen des Reichskanzlers gegenüber den oſtpreußiſchenLandwirthen ſchreibt die„Köln. Ztg.“: Aus dem Oſten liegen Meldungen vor, von denen man dort— und nicht nur in kaufmänniſchen, ſondern hauptſäch⸗ lich in landwirthſchaftlichen Kreiſen— das den öſtlichen Pro⸗ vinzen Vortheil bringende Entgegenkommen des Reichskanz⸗ lers in der Frage des Identitätsnachweiſes ſehr dankbar anerkennt, und es hat den Anſchein, als würden viele der verhetzten Elemente ſich jetzt viel leichter mit dem ruſſiſchen abfinden. Den Führern des Bundes der zandwirthe paßt dieſe friedlichere Stimmung allerdings wenig, und die„Kreuzzeitung“ erklärt, daß die Conſervativen nicht daran dächten, ein„Handelsgeſchäft“ abzuſchließen und um den Preis des Identitätsnachweiſes den ruſſiſchen Handels⸗ vertrag anzunehmen. Die in der„Kreuzzeitung“ verkörperte Richtung wird alſo alles daran ſetzen, um die Landwirthe nicht zur Ruhe kommen zu laſſen und um wenigſtens durch ortwährende Klagen die Lebensberechtigung des Bundes der Landwirthe zu beweiſen. Somit werden die ruhig und maß⸗ voll denkenden Conſervativen eines großen Aufwandes von Energie bedürfen, wenn es ihnen gelingen ſoll, ſich dem Ter⸗ rorismus des Bundes zu entziehen. Die„Kreuzzeitung“ fühlt übrigens ganz gut, daß es von ihr nicht weiſe wäre, offen gegen die von dem Reichskanzler A Maßregeln aufzutreten oder ihnen in allzu ſchroffer Weiſe jede Bedeutung abzuſprechen. ie ſtreift deßha auch dieſe ganze Angelegenheit nur ganz leicht und ſucht da⸗ für dem Reichskanzler auf dem Gebiete der auswärtigen Politik ſeine vollſtändige Unfähigkeit 1 bee Der Vor⸗ wurf, daß 85 der Regierung Caprivis die Führung im Drei⸗ bunde an Oeſterreich⸗Ungarn übergegangen ſei, iſt ſchon ſo oft wiederholt, freilich ohne die Schakten eines Beweiſes, daß es kaum verlohnt, darauf einzugehen. Die„Kreuzzeitung! ſcheint auch der Anſicht zu ſein, daß Graf Caprivi an den wiederholten italieniſchen Miniſterkriſen die Schuld trage, unterläßt aber leider, anzugeben, wie er dieſe wohl hätte ver⸗ hüten können. Ein mehr als ſtarkes Stück iſt es aber, wenn behauptet wird, daß die Regierung Spanien in die Arme Frankreichs getrieben habe, weil ſie ſich die Gelegenheit habe entgehen laſſen, in der Frage dafür zu ſorgen, daß Spanien zu ſeinem vollen Rechte mindeſtens mit Hilfe unſerer moraliſchen Unterſtützung gelangt wäre. Es iſt wohl nicht zuviel verlangt, wenn man wenigſtens eine Andeutung wünſcht, was die Regierung denn in der marbkteſchen Frage verbrochen oder unterlaſſen haben ſoll. Endlich ſoll die Regierung auch die Schuld tragen, daß Frankreich den nicht die g eben⸗ auf die ſie mit Recht Anſpruch erheben konnten. ie Kreuz⸗ hindert habe, mit allem Nachdruck Genugthuung zu verlangen, und jammert darüber, daß es ein unverzeihlicher Fehler ge⸗ weſen ſein würde, da doch die geſammte Macht des Drei⸗ bundes in dieſer gerechten Sache an Italiens Seite ſtehen mußte. Auch hierfür wird nicht einmal ein Beweis verſucht, und das Blatt bleibt ſich darin treu, daß ihm alles und jedes, auch das Unwahrſte herhalten muß, wenn es ſich darum handelt, den verhaßten Reichskanzler in ein ſchlechtes Licht zu ſtellen. Die ſchwankenden Elemente ſollen eben durch alle Mittel dazu bewogen werden, ihrer beſſern Einſicht zu ent⸗ ſagen und den Weiſungen der Kreuzzeitung zu folgen. Die Vermählung des Prinzen Otto von Schaumburg⸗Lippe mit. dem katholiſchen Frl. v. Köppen, welche vor einigen Monaten erfolgt iſt, wird in der Preſſe noch immer lebhaft beſprochen. Man ſpricht dabei von einer Trauung ſowohl nach katholiſchem, als nach proteſtantiſchem Ritus. Und zwar ſoll die katho liſche Trauung in Elſen, die proteſtantiſche in Metz ſtatt gefunden haben: der Bräutigam war nämlich ntiſch, die Braut kathol Kat zeitung läßt durchblicken, daß Oeſterreich die Italiener ver⸗ —— 2. Seite. Seneral-Anzeiger, nun gemeldet: die katholſſche kirchliche Trauung des pro teſtantiſchen Prinzen mit dem katho iſchen Fräulein ſei erſt dann erfolgt, nachdem die Erfüllung der unerläß⸗ lichen Bedingung der katholiſchen Kindererziehung dem Generalvicariat in genügender Weiſe gewährleiſtet worden war. Hierzu bermerkt die„Köln. Zig.:„Es genügt dem gegenüber hervorzuheben, daß preußiſchen proteſtan⸗ tiſchen Offtcieren, zu denen der Prinz gehört, bei Strafe der Caſſation verboten iſt, das Verſprechen katholiſcher Kindererziehung abzugeben.“ Die„Köln. Volksztg.“ druckt dieſe Nachricht ab und bemerkt ihrerſeits dazu: „Es wäre ſehr intereſſant, actenmäßig zu erfahren, ob, wann und wie diefes ſeltſame Verbot erlaſſen worden iſt, und bei dleſer Gelegenheit feſtzuſtellen, ob es auch preu⸗ ßiſchen Officieren verboten iſt, das Verſprechen prote⸗ ſtantiſcher Kindererziehung abzugeben.“ Noch friſch iſt das Gedächtniß von dem neulich in Böhmens Hauptſtadt verübten politiſchen Mord. Gegen die Anſtifter iſt ein umfangreiches Gerichtsverfahren eingeleitet. Die Schlußverhandlung gegen die Mitglieder des tſchechiſchen Geheimbundes Omladina beginnt am 15. Januar. Angeklagt ſind 78 Verſchworene, unter ihnen auch der ehemalige Student Cizek, der Sekretär des jungtſchechiſchen Landtagsklubs, welcher, wie ſich nach⸗ träglich herausgeſtellt hat, in der Omladina den Namen Dr. Fiala geführt hat und(wie bereits erwähnt) unter die Verſchworenen, unter Anderen auch die Moͤrder des Mrwa, Geldſummen vertheilt hat. Die Anklageſchrift iſt jetzt lithographirt worden und umfaßt 75 Druckbogen. Sie iſt in tſchechiſcher und in franzöſiſcher Sprache ab⸗ gefaßt! Warum gerade in der letzteren Sprache, darüber geben die Wiener Blätter keine Aufklärung. Vielleicht will der Prager Gerichishof den franzöſiſchen Freunden der Herren jungtſchechiſchen Verſchwörer damit eine kleine Freude bereiten. Paris ſchwebt in nicht geringer Aufregung wegen des Prozeſſes Vaillant. Die Polizei trifft für die Umgebung des Juſtizpalaſtes während des Prozeſſes große Vorſichtsmaßregeln. Die Zahl der Wachen wird verdoppelt und zahlreiche Geheimpoliziſten halten ſich bereit, um etwaige Ruheſtörer aus dem Verhandlungs⸗ ſaal zu entfernen. Jeder Wachtpoſten im Gebäude wird mit zwei Stadtgardiſten beſetzt, die bei einer Exploſion oder einem Mordverſuch Niemand hinauslaſſen ſollen. Die Wache im Uhrthurm, die gewöhnlich eine Sektion Stadtgarden bezieht, wird durch eine halbe Kompagnie Infanterie beſetzt. Ein neuer Factor bei der Beurtheflung des fran⸗ zoöſiſch⸗engliſchen Zwiſchenfalls erſcheint nach den neueſten Meldungen in der Thatſache, daß die Sofas mit dem Häuptling Amadu bis jetzt ſtets die Freund⸗ ſchaft Englands pflegten. Amadu wollte ſogar einen Vertrag mit den Briten abſchließen, um ihren Handel auf die Märkte von Sierra Leone zu bringen, während umgekehrt die Franzoſen ihn bekämpften, um den britiſchen Handel abzulenken. Auch die Thatſache, daß der fran⸗ zöſiſche Lieutenant Moritz ein Colontalheißſporn war, dem das afrikaniſche Abenteuer als der ſchnellſte Weg zur Auszeichnung ſchien, wird jitzt erwogen. Die bereits kurz angeführte Meldung aus D ah o⸗ mey, welche im franzöſiſchen Kolonialamt eingetroffen iſt, lautet ausführlicher:„König Behanzin wird lebhaft ver⸗ folgt und iſt gezwungen, im Buſch zu bleiben. Er muß jede Nacht ſein Lager ändern. Seine Abſetzung wird von allen Prinzen und Häuptlingen anerkannt. Nur ſeine Miniſter ſind ihm treu geblieben und ihre Haltung beweiſt, daß Behanzin auch dann nicht Frieden gehalten hätte, wenn wir nochmals einen Vertrag mit ihm ge⸗ ſchloſſen haͤtten. Wir haben 700 Gewehre, zwei Kruppſche Geſchütze und viel Pulver gefunden. Außer von einem Scharmützel, in dem ein Schütze getödtet und einer ver⸗ wundet wurde, iſt von keinem Zwiſchenfall zu berichten. CTeuilleton. —, Aus dem Weltenraum. Aus den„Tiefen des Univerſums“ hat die„Neue Züricher Zeitung“ von dem durch den„Wetterkunden“ Rudolf Falb jüngſt als Weltzerſtörer ſtark verdächtigten Kometen 1 1866 folgende ſchätzbare Zuſchrift— wahrſcheinlich in Keilſchrift auf ſechs Meteor⸗ ſteinen— erhalten: Gegeben im Weltraum, da wo es am kälteſten iſt, am letzten Tage des Jahres 1898. Geehrteſte Redaktion! Erſt heute erfahre ich, was Falb, der alte Fabelmaier und ewige Radaumacher, den gläubigen Laien eueres Erden⸗ kloßes jüngſt wieder aufgetiſcht hak. Es iſt ein wahrer Jammer mit dieſem Manne; nicht genug, daß er den Meteo⸗ rologen und Geologen fortwährend mit ſeinen bald zur Land⸗ plage gewordenen Faſeleien das Leben ſauer zu machen ſucht, etzt pfuſcht er auch noch dem lieben mit einem drohenden Weltuntergang ins Handwerk. Seid unbeſorgt! Von mir, dem erſten Kometen des Jahres 1866, habt Ihr Hurchaus nichts zu befürchten: Einer eurer gelehrteſten und zernünftigſten Aſtronomen, der ſelige Oppolzer, hat mir ſchon dor mehr als zwanzig Jahren den Paß genau viſitirt und Alles in beſter Ordnung befunden. So alle 38 Jahre einmal, venns gut geht, komme ich allerdings— wie dies ja übrigens zoch unzählige andere Himmelsbummler meiner Sorte zu thun flegen— euerem Erdſchifflein etwas näher, doch ohne jede Beläſtigung von meiner Seite. Euer Sternkundiger und aus⸗ sezeichneter Rechner, John Hind, kennt mich übrigens auch „anz gut, denn er hat ja meinen Lebenslauf ſogar rückwärts zis 532 vor Chriſto verfolgt und gar nichts Verdächtiges zefunden. Während dieſer gewiß achtbaren Zeit von mehr Us 2000 Jahren habe ich weder Euch noch ſonſt Jemand zuch nur ein Härchen gekrümmt und ich werde es vermöge neiner geordneten Bahnverhältniſſe auch niemals thun können; nein ehrwürdiges Alter und meine hohe Stellung ſollten ibrigens ſchon genügen, um Euch dieſe Angaben gegenüber enem wahnwitzigen, ſinnloſen Falb'ſchen Flunkerkies voll⸗ zändig glaubwürdig zu machen. Meine Collegen und ich winnern uns übrigens noch recht wohl, wie derſelbe vor nun⸗ nehr zwanzig Jahren folgendes gottlofe Verzeichniß der „Weltuntergänge“ aufgeſtellt hat, die durch mich oder meine zächſten Nachbarn auf dem Wege der Colliſion herbeigeführt verden ſollen; Im Süden, in der Küſtengegend und in Porto Novo herrſcht vollkommene Ruhe.“ Auf Sieilien ergreift die Regierung ſtrenge Maß regeln. Durch ein bereits in Kraft getretenes Decret des Generals Morra werden in Palermo, Meſſina und Caltaniſetta Kriegsgerichtshöfe errichtet. Die Militär⸗ commandanten ſind befugt, ein außerordentliches Kriegs⸗ gericht einzuberufen, wenn ſie im Intereſſe der Disciplin und der Ruhe es für unerläßlich halten, jeden Verſuch einer Ruheſtörung ſofort zu unterdrücken. Die für Kriegszeiten beſtehenden Beſtimmungen ſind auch auf die in der Miliz dienenden Ausländer anzuwenden, wenn ſie ſich der im Militärſtrafgeſetzbuch mit Bezug auf öffent⸗ liche Kundgebungen, Tumulte und Aufſtände vorgeſehenen Vergehen ſchuldig machen. Dieſe Vergehen werden durch die Kriegsgerichte abgeurtheilt. Die Kriegsgerichte haben ferner über jene Strafthaten abzuurtheilen, die im Civil⸗ ſtrafgeſetzbuche bezüglich der Unterſtützung oder Anſtiftung des Verbrechens der Aufreizung zum Bürgerkriege, der Bildung bewaffneter Schaaren und der Einſchüchterung der Bevölkerung vorgeſehen ſind. Die revolutionäre Propaganda ſcheint in Italien im beſtändigen Zunehmen begriffen zu ſein. Die Polizei nahm eine Anzahl Hausſuchungen vor. Hierbei wurden in einer Gaſtwirthſchaft in der Via Torino 10,000 revo⸗ lutionäre Aufrufe, ein Verzeichniß über Waffen, die jedoch nicht vorgefunden wurden, ſowie eine Liſte der bereits gelegten und explodirten Sprenggeſchoſſe und ſolcher, die noch in Rom gelegt werden ſollten, nebſt mehreren An⸗ gaben über die Oertlichkeit, in Beſchlag genommen. In Reggio Emilia, ſowie in einigen anderen Städten Ober⸗ italiens fanden in den jüngſt vergangenen Tagen belang⸗ reiche ſocialiſtiſche Kundgebungen ſtatt.— Nach einer Meldung der„Agenzia Stefani“ aus Barbi haben zu Rodi ernſte Unruhen ſtattgefunden. Die Meuterer zuͤn⸗ deten die Octroiwächterhäuschen, das Zolleinnahmeg bäude, die Steueragentur, die Notariatsarchive und das Caſino „Union“ an, zerſtörten die Straßenbahngeleiſe und zer⸗ ſchnitten die Telegraphendrähte. Als ſie die Gendarmerie⸗ Caſerne angriffen, gaben die darin ſtationirten Gendarmen Feuer. 19 Rubeſtörer wurden verhaftet. Mit dem Ein⸗ treffen von Truppen aus Barbi wurde die Ruhe wieder hergeſtellt. —— Aus Stadt und Land. Mannheim, 10. Januar 1894. Hofbericht. Der Großherzog beſuchte vorgeſtern Abend den„Reklame⸗Koſtümball“ in dem großen Saale der Feſthalle, welchem auch die Prinzeſſin Wilhelm, ſowie die Prinzen Karl und Max anwohnten, und verweilte daſelbſt bis 10 Uhr. Geſtern Vormittag nahm der Großherzog verſchiedene Mel⸗ dungen ne hörte den Vortrag des Flü eladjutanten Oberſten Müller und empfing darnach den Miniſter von Brauer zu längerem Vortrag. Nachmittags bis zum ſpäten Abend nahm der Großherzog die Vorträge des Geheimeraths von Regenauer, des Geheimeraths Freiherrn von Ungern⸗ Sternberg und des Legationsraths Dr. Freiherrn von Babo entgegen. Das Befinden der Kronprinzeſſin von Schweden. Die amtliche„Karlsr. Ztg.“ ſchreibt: Die in verſchiedenen enthaltene Nachricht, Ihre Königliche Hoheit die ronprinzeſſin von Schweden und Norwegen werde Ende dieſes Monats nach Algier reiſen, iſt durchaus unbegründet. Die Kronprinzeſſin wird allerdings wahrſcheinlich gegen Ende oder Anfang Februar Schweden verlaſſen und zu urzem Aufenthalt in Karlsruhe eintreffen, um dann für den übrigen Theil des Winters an einem noch zu beſtimmenden ſüdlich gelegenen Orte zu verweilen. »Weihnachts⸗ und Neufahrsverkehr bei den hieſigen Poſtauſtalten. Die nachſtehenden Angaben über den jüngſten Weihnachts⸗ und Neujahrsverkehr bei den hieſigen Poſtanſtalten von allgemeinerem Intereſſe ſein. Es ſind: a) in der Zeit vom 16. bis einſchließlich 24. Dezember 23,024 Packete an den Schaltern aufgeliefert worden, b) in der Zeit vom 19. bis einſchließlich 25. Dezember 17,867 Packete zur Beſtel⸗ lung eingegangen und 44,205 Packete auf andere Poſt⸗ und Eiſenbahnkurſe umgeladen worden. Demnach ſind hier im — Tag Jahr n. Chr. Ta Jahr n. Chr. 16. März 1878 20. Npril 2276 5 27. Nov. 1878 1. Juli 2811 18. Nov.“ 1899˙ 12. Febr. 3164 11. Aug. 1985 27. Dez. 10492 2. Juni 1987 25, Juni 30650 Werdet Ihr demnach am 18. Nozember 1899 von mir nicht zerquetſcht, erſtickt, erſäuft öder verbrannt, ſo dauert die Gnadenfriſt noch bis zum 11. Auguſt 1985 oder 2. Juni 1987, wo das Spektakelſtück ſeinen Anfang oder die Welt⸗ komödie ihr Ende nimmt. Bis dahin habt Ihr noch immer Zeit; vielleicht, daß inzwiſchen eure„Rothen“ das Geſchäft auch ohne unſer Zuthun noch bälder erledigen! Mit ausgezeichneter Hochachtung und den beſten Wünſchen zum Jahreswechſel! Ihr ergebenſter Cometas I 1866, Schweifſtern zweiter Claſſe. — Ueber das Ehrenwort eines franzöſiſchen Ge⸗ nerals wird der„Köln. Zig.“ geſchrieben: Der kürzlich er⸗ 2 Tod des franzöſiſchen Generals Prinzen von Beauf⸗ remont ruft jetzt zur Weihnachtszeit die Erinnerung an eine Epiſode des großen Krieges zurück, eine Epiſode, deren Ent⸗ wickelung ſich für unſere engere Heimgth in ſchwer verhäng⸗ hängnißvoller Weiſe hätte geſtalten können. Die Beſeitigung jener Gefahr verdanken wir dem ritterlichen Sinne jenes Generals und der Beſonnenheit eines ſchlichten Bonner Bürgers. Im November 1870 befanden ſich bekanntlich Tauſende von Kriegsgefangenen in den Lagern von Wahn und Gremberg bei Köln und in Koblenz. Den franzöſiſchen Offieieren, ſoweit ſie ſich durch Ehrenmſort verpflichtet hatlen, vor Beendigung des Krieges nicht mehr gegen Deutſchland die Waffen zu ergreifen, waren einzelne Städte als Aufent⸗ haltsort angewieſen, wo ſie ſich einer leichten militäriſchen Controle zu unterziehen hatten. Eine roße Anzahl, darunter ſehr viele höhere Ofſiciere wie genannter General, hatten Bonn gewählt. Gegen Ende des Jahres verbreiteten ſich Gerüchte von einer Gährung in den ggern. Die Militärbe⸗ hörden hatten ihre Aufmerkſamkeit rerdoppelt. Das Ein⸗ treffen von Chaſſepot⸗Gewehren und„Revolver war im Voraus gemeldet; in der That wurden derartige Sendungen beſchlagnahmt. Genaueres über etwa' bevorſtehende Unter⸗ nehmungen koante aber nicht ermittel! werden. Da meldete ſich eines Tages der damalige Oberſt Prinz von Beauffre⸗ mont im Bureau eines Bonners, der 5 ſeit den militäriſchen Rang eines Unterofftziers bakleidete. einem Grunde rkauen gefaßt. N Mannheim, 10. Janugr. Ganzen 84,596 und durchſchnittlich täglich 11,354 Packet ſendungen bearbeitet worden. Das Perſonal der Poſtanſtalteg iſt während der Weihnachtszeit von 109 auf 114 Beamte unß von 155 auf 192 Unterbeamte, mithin um 5 Beamte und 97 Unterbeamte verſtärkt worden. In der Zeit vom 27. Dezem⸗ ber Mittags bis 31. Dezember Abends ſind an den S im Ganzen 374,925 Freimarken und geß npelte darunter 197990 Marken zu 3 Pfg., 5 P zu 10 Pfg. und 19,768 Poſtkarten dieſen Mengen entfallen auf die Mittags bi Abends rei And ſtempelte Poſt en 170,159 bunter 1 Marken zu 3 Pfg., 24,468 zu 5 Pfg., 351 zu 10 Pfg. un 8838 Poſtkarten. Vom 30. Dezember Mittags bis 1. Janugr Nachts 12 Uhr ſind 582,738 Briefſendungen, darunter 176,912 Stadtbriefe aufgeliefert worden. Aus anderen Orten, ſowz aus Mannheim ſelbſt ſind in der Zeit vom gl. Dezembe Mittags bis 2. Januar Mittags 357,017 Briefſendungen ſir den Ort eingegangen(gegen 354,582 im Vorjahre), d krunter 129,686 Stadtbriefe. Von dieſen Sendungen ſind 297,798, darunter 125,801 Stadtbrieſe, durch die Briefträger beſte worden, während der Reſt den Empfängern an der Briefaus⸗ gabe behändigt worden iſt. Im Vorjahre ſind während des gleichen Zeitraums 296,868 Briefſendungen zur Abtragung elangt. Das Perſonal zur Bearbeitung und Beſtellung der Briefmaſſen iſt von 109 auf 119 Beamte und von 155 auf 231 Unterbeamte, alſo insgeſammt um 86 Köpfe verſtärkt worden, und es iſt durch raſtloſe Anſtrengung gelungen, die Beſtellung der Neujahrsbriefe am 3. d. Mts. Mittags zu beenden. Ans der Handelskammer für den Kreis Mannheim. Von heute ab kommt der Jahresbericht der Handelskammer für den Kreis Mannheim pro 1893 Theil 1 zur Verſendung, Da in jüngſten Tagen in ſüddeutſchen Blättern von dem Jahresberichte einer unſerer Seeſtädte beſonders hervorgehoben war, daß derſelbe 25 Folioſeiten umfaſſe(thatſächlich ſind ez aber, wie er uns ins natura vorliegt, nur), ſo kann bemerkt werden, daß der Jahresbericht der hieſigen Handelskammer ca. Ui oder 269 Seiten mit zahlreichen Tabellen umfaßt. Beſchäftigung von Arbeitsloſen mit Steinklopfen, Vom ſtädtiſchen Tiefbauamt wird uns mitgetheilt, daß am Dienſtag, 9. Januar, von ſämmtlichen 465 Angemeldeten, welche Arbeit hätten finden können, 89 die Arbeit auf⸗ genommen haben. Bierflaſchen mit Patentperſchluß. Eine für Wirthe wichtige Entſcheidung hat das Oberlandesgericht in Darm⸗ ſtadt in letzter Inſtanz gegen mehrere Wirthe wegen Ueher⸗ tretung des in§ 3692 des Str.⸗G.⸗B., bezw. der Beſtimm⸗ ungen des Algeſehe vom 20. Juli 1881, betreffend die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße, dahin er⸗ laſſen, daß Bierflaſchen mit Patentverſchluß, wenn ſie der Wirth unmittelbar zur Verabreichung der Getränke an den Gaſt benützt, nicht als Aufbewahrungs⸗ und Trausportgefäße, ſondern als„S ankgefäße“ erſcheinen. Dieſe Gefäße fallen auch nicht unter die für feſtverſchloſſene Flaſchen getroffenen Ausnahmebeſtimmung des Geſetzes und müſſen daher geaicht ſein. Solche Gefäße können aber auch Aufbewahrungs⸗ und Transportgefäße ſein, wenn die Abfüllung aus Flaſchen oder Krügen am Schanktiſche in geaichte Trinkgläſer erfolgt und das Getränk ſo dem Gaſte verabreicht wird. Kneipp⸗Verein Maunnheim. Der am Sonntag Abend abgehaltene Familienabend geſtaltete ſich zu einem wirklich ſchönen Feſte. Herr Dr. mecl. Rudershauſen hielt einen — Thema der„Kinderpflege“ nach dem Kneipp'ſchen Syſtem. Redner erläuterte in erſter Linie das Bett und die Kleidung des neugeborenen Kindes. Für die warmen Federkiſſen findet er in wollenen Decken mit Roßhaar⸗ oder Seegrasunterlagen den beſten Erfolg. Die Kleider dürfen hauptſächlich über Bruſt und Leib nicht zu enge anliegen, damit einerſeits die Eireu⸗ lation des Blutes nicht gehindert wird und zum andern die Kinder die Glieder nach Herzensluſt bewegen können. Das leinene Hemd eignet ſich auf die Haut am beſten, da es nicht verweichlicht wie Wolle und ſchneller verdünſtet. Die rauhe Hausmannsleinwand iſt immerhin noch der feineren vorzu⸗ ziehen, da die zarte Haut dadurch etwas geſcheuert wird und außerdem die Aufſaugfähigkeit der Feuchtigkeit ſelbſt noch eine weit erhöhtere iſt. Das Halstuch iſt das überflüſſigſte Klei⸗ dungsſtück des Menſchen. Das erſte und beſte Nahrungsmittel von der früheſten Kindheit bis zum höchſten Greiſenalter 15 und bleibt die Milch. Für Kinder unter 1 Jahre bleibt un iſt die eigene Muttermilch die beſte Nahrung und kann die⸗ ſelbe durch keine andere Milch oder Subſtanz erſetzt werden, Lungenkranke und ſehr ſchwache, auch nervenkranke Mütter ſollen jedoch nicht ſtillen, da derartige Krankheiten ſich auf die Kinder übertragen. Eine Amme kann ebenfalls die Mutter nicht erſetzen, da Charaktereigenthümlichkeiten derſelben ſich nur zu leicht übertragen. Auf alle Fälle iſt dieſelbe von einem Arzt ſorgfältig auf ihren Geſundheitszuſtand und etwaige —. vererbungsfählge Krankheiten zu prüfen. Mit Vorliebe geben hatte ber franzöftſche Offizier zu jenem einfachen Manne Ver⸗ Der Prinz erklärte, daß er auf Grund des gegebenen Ehrenwortes, ſich bei keiner feindlichen Unterneh⸗ mung zu betheiligen, in die Lage verſetzt ſei, folgende Mit⸗ theilung machen zu müſſen: Seit einiger Zeit halte ſich ein Agent in den Lagern auf, der die gefaängenen Soldaten auf⸗ wiegle und die Offiziere zu überreden ſuche, unter Bruch ihres Ehrenwortes gemeinſchaftliche Sache zu machen und bei dem zu erwartenden Aufſtande die ührung zu übernehmen. Es werde Alles für den heiligen Abend vorbereitet, die Lager bei Wahn, Köln und Koblenz würden ſich zu gleicher Zeik erhe⸗ ben, die Beſatzungen würden überrumpelt und unſchädlich gemacht und dann eine Armee im Innern von Deutſchland gebildet. Er, der Prinz, halte ſich als Offizier und Edelmann für verpflichtet, ſich weder unmittelbar zu betheiligen, noch mittelbar Vorſchub zu leiſten. Den Bruch des Ehrenwortes, deſſen leider viele ſeiner Kameraden ſich durch Flucht ſchuldig gemacht hätten, müſſe er weit von ſich ab⸗ weiſen. Im Uebrigen müſſe er dem Herrn überlaſſen, welchen Gebrauch er nun von ſeinen Mittheilungen machen wolle. Unteroffizier die Enthüllung dem damaligen Stadtkomman⸗ danten, von da aus wurde der damalige Landeskommandirende General Herwarth von Bittenfeld benachrichtigt und alle Vor⸗ bereitungen getroffen, um jeden Aufſtand niederzuſchlagen. Mehrere franzöſiſche Offiziere wurden am 22. November in Köln verhaftet und ſofort nach Lötzen in Oſtpreußen überge⸗ führt. Durch die Ehrenhaftigkeit des franzöſiſchen Generals wurde auf dieſe Weiſe das ganze Unternehmen vereitelt. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der wahnwitzige Plan einer Armeebildung ohne jeden Rückhalt in Ffeindesland in ſeiner Ausführung bald ein blutiges Ende genommen hätte, ebenſo wenig zweifelhaft iſt es aber, daß der Ausbruch einer längſt verwilderten, fanatifirten Soldateska namenloſes Unglück über einzelne Gegenden unſerer engeren Heimath hätte herbeiführen können⸗ Jetzt, nach dem Tode jenes Generals, hat unſer Bonner Bürger von dem Hintergrunde jener geſchichtlichen Epiſode den Schleier gezogen. Der Bürgerſchaft Kölns wurde in der Weihnacht ein heftiges Er⸗ ſchrecken nicht erſpart. Das Gerücht von einem zu erwarten⸗ den Aufſtand in deu Barackenlagern war in allen Kreiſen verbreitet. Nun war gerade in derſelben Nacht ein mit Güter⸗ wagen beladenes Transportſchiff des Oberkaſſeler Trafeets durch das Eis abgeſprengt worden und ktrieb den Rhein hinab. Vortrag über das— hauptſächlich die Damen intereſſtrende vertraulichen In aller Stille übermittelte der 4 Nambeim, 10. Januar. Seneral Anzeiger. 8. Seite. ſich die Ammen der Leidenſchaft des Biertrinkens hin, was für die Säuglinge abſolut nicht zuträglich iſt. Nach dem war⸗ men Bade des Kindes, kann ſofort ein Eintauchen in kaltes Waſſer, ohne es abzutrocknen, nach der Geburt, wenn es ein kräftiges Kind iſt, erfolgen, die Eltern werden dadurch, daß das Kind durch das kalte Waſſer erfriſcht und geſtärkt wird, beim täglichen Wiederholen, vor mancher ſchlafloſen Nacht verſchont, da das Kind geſund erhalten und vorzüglich ge⸗ deiht. Redner ſchilderte des Weiteren die Ernährungsweiſe des Kindes und legte den Müttern warm an's Herz, genau nach der Kneipp'ſchen Methode zu verfahren. Der heutige Stamm der verweichlichten Menſchheit wird ſpäter einſehen, daß die Kneipp'ſche Naturheilmethode den Menſchen zu ſeiner urſprünglichen Geſundheit, woſelbſt man von Nervoſität und wie die gegenwärtigen modernen Krankheiten unſerer Neuzeit alle heißen mögen, nichts weiß, wieder zurückführt. Lebhafter Beifall wurde dieſem lehrreichen Vortrag in nicht enden⸗ wollendem Beifall gezollt. Zu dem gemüthlichen Theil trugen die Herren Mitglieder Wild, Scheffel und Lindenberg durch ihre Sologeſänge nicht unweſentlich bei und ebenfalls die Herren Veterhoff und Schönhals, erſterer ganz be⸗ ſonders durch ſeine künſtleriſch ausgeführten Violinvorträge. Ganz beſonders fanden die zu Ehren des 73. Geburtstages vom II. Schriftführer Herrn Hauer dem allverehrten Meiſter Herrn Prälat Kneipp gewidmeten Chorlieder, von welchen einige in Gemeinſchaft abgeſungen wurden, den lebhafteſten Beifall der Feſttheilnehmer.— Die nächſte Mitgliederver⸗ ſammlung findet Dienſtag, 16. Januar, mit einem Vortrag des Herrn Dr. med. Wirz ſtatt. Reklamekoſtümfeſt in Karlsruhe. Aus Karlsruhe wird unterm 9. ds. berichtet: Der vom hieſtgen Lokalaus⸗ ſchuſſe der Genoſſenſchaft deutſcher Bühnenangehöriger ge⸗ meinſam mit dem Karlsruher Schriftſteller⸗ und Journaliſten⸗ verein veranſtaltete Reklame⸗Koſtümfeſtball in ſämmtlichen Räumen der Feſthalle hat geſtern Abend ſtattgefunden und einen nach jeder Richtung höchſt befriedigenden Verlauf ge⸗ nommen. Die erſten Geſellſchaftskreiſe der Reſidenzſtadt be⸗ theiligten ſich auf das Lebhafteſte an dem Feſte, und zahl⸗ reiche Gäſte waren auch aus Baden, erg, Pforzheim u. ſ. w. gekommen. In freudiger Dankbarkeit gedenken die beiden an der Veranſtaltung d 7 betheiligt geweſenen Vereine des Beweiſes landesfürſtlicher Huld, die der Groß⸗ herzog ihnen durch ſeinen Beſuch des 8 85 erzeigte; zugleich mit dem Großherzog erwieſen auch die Neae Wilhelm, der Prinz Karl und der Prinz Max dem Feſtballe die 170 Ehre ihrer Anweſenheit. Der Herr Staatsminiſter Dr. Nokk, ferner Herr Oberbürgermeiſter Schnetzler und zahl⸗ reiche andere diſtinguirte Perſönlichkeiten erſchienen in dem Saale, in dem ſich von 8 Uhr ab ein frohes, feſtliches Treiben entwickelte. Die Ausſtattung des großen Feſthallenſaales überraſchte durch ihre Originalität und Farbenpracht, mit denen die Eigenartigkeit und Schön⸗ heit vieler Koſtüme in Uebereinſtimmung ſtand. Unter den Damenmasken befanden ſich ſehr viele wohlgelungene Nach⸗ ahmungen bekannter Reklamefiguren, aber auch unter den Herren überwog nicht, wie man bei der Verzichtleiſtung auf die anfangs projektirte Frackſteuer eigentlich befürchtet hatte, der Salonanzug, ſondern es wurde auch von dem männlichen Theile des Publikums der Idee des Reklamefeſtes ausgiebig Rechnung getragen. Das pantomimiſche Feſtſpiel gelang in ſeiner Ausführung ſo vortrefflich, daß der Humor der hübſchen Gelegenheitsdichtung zu voller Geltung kam, ebenſo gefſielen die andern Aufführungen und in den zahlreichen Verkaufsbuden ſowie an der Tombola wurde ein großer Umfatz erzielt. Zu den für die Tombola eingegangenen Gaben hatten der Großherzog und die Großherzogin zwei koſtbare kunſtgewerbliche Gegen⸗ ſtände geſtiftet und der Begehr nach Looſen war ein ſo ſtarker, daß ſchon in den erſten Stunden des Feſtes die vorhandenen 4000 Looſe verkauft wurden und die Loosausgabeſtellen ge⸗ ſchloſſen werden mußten. Die Veranſtalter des Feſtes dürfen auf den Verlauf deſſelben mit hoher Befriedigung zurück⸗ blicken und die an der Ausſchmückung des Saales, an der Einſtudierung der Aufführungen, an dem Verkauf betheiligten Damen und Herren dürften in dem vollen Gelingen des Rade einen wohlberechtigten Lohn ihrer Anſtrengungen ge⸗ unden haben. Das Rheineis hatte ſich heute Früh bis unterhalb der Neckarſpitze vorgeſchoben. In Folge der eingetretenen milderen Temperatur— das Thermometer zeigte heute Früh blos 4 Grad Kälte— führt der Rhein nur noch ganz leichtes Treibeis. Das Waſſer iſt ſeit geſtern wieder bedeutend ge⸗ wachſen. Bei Worms iſt geſtern das Rheineis bereits über⸗ ſchritten worden. Sonſt liegen heute früh von auswärts keine nennenswerthen Nachrichten vor. Nachträglich wird von Mainz unterm 9. d. gemeldet: Nachdem ein der Firma Diſch das nächſt dem Fiſchthor zum Stehen gekommene Eis geſtern durchbrochen hatte, ſetzte ſich dasſelbe in Bewegung und trie gegen die Straßenbrücke, deren Bogen es im Laufe des Nach⸗ mittag vollſtändig verlegte, ſo daß ſich hier eine Eisdecke über den ganzen Strom bildete. Da dieſe Decke aber ſehr wach war, wurde ſie bald durch das Waſſer, welches in olge der Stauung fortgeſetzt langſam ſteigt(von geſtern auf heute hier um 38 Centimeter), gehoben, worauf das Eis barſt und abtrieb, ſo daß der Rhein heute nächſt unſerer Stadt nahezu bis auf ein leichtes Eisrinnen auf der Kaſteler Seite ganz eisfrei iſt. Dieſer günſtige Umſtand wurde Die Stimme des Blutes. Kriminal⸗Roman in zwei Bänden von Fortuns de Boisgobe. Autoriſirte Ueberſetzung.) (Nuchbruck derbsten.) (Fortſetzung.) .0 „Erfahren Sie denn, mein Herr,“ fuhr der Kommandant fort,„daß es von Ihnen abhängt, einen Irrthum der Juftiz zu verhindern, deſſen Folgen ſchreckliche wären.“ „Ah, dann zählen Sie auf mich. Ich denke 15 nur mit Schrecken und Abſcheu an die Geſchichte des unglücklichen Seſurque und wäre glücklich, wenn ich ein ähnliches Unglück 5 verhindern vermöchte. Noch weiß ich aber nicht, auf welche eiſe dies möglich wäre.“ „Sie haben hierbei nichts weiter zu thun, als mich bei unſerer Ankunft in Verſailles zum Unterſuchungsrichter zu begleiten.“ „Und zu welchem Zweck?“ „Um ihn zu bitten, Sie unverzüglich einem Angeklagten gegenüberzuſtellen, der Niemand ſonſt iſt, als der junge Mann, von welchem Sie ſoeben geſprochen.“ „So? Sie wollen ihn alſo verurtheilen laſſen? Da rechnen Sie niemals auf meinen Beiſtand!“ Ich will im Gegentheil beweiſen, daß er unſchuldi iſt, und hierzu würde Ihre Zeugenſchaft genügen— wenn ich es durchzuſetzen vermag, daß man ihn Ihnen vorführt. Er befindet ſich in Haft; doch kann ein gewiſſenhafter Richter ſich nicht weigern, Ihnen einen Gefangenen zu zeigen, dem ein Wort von Ihnen die Freiheit wiedergeben kann.“ „Wie? Ein Wort von mir 2“ „Gewiß. Sie brauchen blos zu ſagen:„Ich erkenne eſen Herrn und beſtätige, daß er am 19. Juni dieſes Jahres bei Chatou den Zug beſtieg, in welchem ich mich befand, und ß er denſelben bei Veſinet verließ.“— Wären Sie nur der würde der Unterſuch n beſonderes Gewicht beilegen; doch wird er, Sie ſich ihm vorgeſtellt, wiſſen, daß Sie ehemals Ge⸗ ſprechen konnte, hielt der Zug in Saint⸗Cloud, ungsrichter Ihren Worten benutzt, um verſchiedene Schiffe, welche im Kaſteler Hafen nothdürftig Unterſtand gefunden hatten, mittelſt Schlepper Biene I in den hieſigen alten Winterhafen zu bugſtren. Die drei Schiffe, welche im Neckar eingefroren waren, ſind nunmehr von ihrer eiſigen Umklammerung befreit und in den Hafen geſchafft worden. Dieſe Arbeit verurſachte aller⸗ dings große Anſtrengungen, und muß es rühmend hervorge⸗ hoben werden, daß nahezu alle hier liegenden Schiffer mit⸗ halfen, die Schiffe ihrer gefahrvollen Lage zu entreißen. Schluß der Friſeur⸗ und Barbiergeſchäfte an den Sonntagen. Die Inhaber und Gehilfen der hieſigen Friſeur⸗ und Barbiergeſchäfte hielten am Montag eine gemeinſchaft⸗ liche Verſammlung ab, um Beſchluß darüber zu faſſen, um welche Stunde an den Sonntagen die Läden geſchloſſen wer⸗ den ſollen. Die Majorität der Verſammlung nahm einen Antrag auf Schluß der 1 um 2 Uhr an, während ein von den Gehilfen gemachter Vorſchlag, die Geſchäfte ſchon um 1 Uhr zu ſchließen, von der Mehrheit der Prinzipale ab⸗ gelehnt wurde. Die Verſammlung war von über 100 Perſo⸗ nen beſucht und nahm theilweiſe einen ſtürmiſchen Verlauf, ſo daß ein Friſeurgehilfe, welcher Radau zu machen ſuchte, an die Luft geſetzt werden mußte. Eine erfrorene Naſe gehört zu den kleinen Leiden, welche in der gegenwärtigen Jahreszeit dem ſchönen Ge⸗ ſchlecht nicht geringen Kummer bereiten, und in der That gereicht ja ein bläulich⸗rothes Näschen einem ſonſt zarten Geſicht nicht zur Zierde. Obendrein haben die erfrorenen Naſen noch die beſonders unangenehme Eigenſchaft, ihre Röthe mit Vorliebe gerade dann hervortreten zu laſſen, wenn ſie am wenigſten gewünſcht wird, nämlich im Theater, in Ball⸗ und Consertſälen, d. h. ſobald man ſich von der kalten Straße in wohlgeheizte Räume begibt und dort längere Zeit verweilt. Und zu dieſem Erfrieren braucht es gar nicht einmal ſehr ſtarker Kältegrade; ein trockener kalter Wind, der der Haut ſehr viel Wärme entzieht, gefährdet ſchon eine empfindliche Naſenſpitze. Wirkt nämlich auf die Haut längere Zeit kalte Luft ein, ſo ziehen ſich zunächſt die kleinen Blutgefſäße zuſammen, der Zufluß von Blut wird abgeſperrt und die Haut wird blaß. Die nächſte Folge des behinderten Blutdrucks in den Adern iſt Aufſtauung des Blutes in den Venen, und daher die ins Bläuliche ſpielende Röthung der Haut. 1 Glück bildet ſich in den meiſten Fällen nach der Erſchlaffung der Gefäße Alles zur Norm zurück; oft aber ſind auch die Gefäße dauernd geſchädigt, ihre Span⸗ nung hat gelitten, ſie ſind ſchlaffer geworden und bleiben etwas erweitert, und die venöſe Stauung kritt ſchon bei geringfügigen Wärmereizen, namentlich aber bei plötzlichem Uebergang von kalten in warme Räume immer ſtärker hervor. Aus den Vorgängen, wie die Röthe zu Stande kommt, ergeben ſich auch die Maßregeln für ihre Heilung, nämlich die Zurück⸗ führung der Gefäße auf ihren normalen Spannungsgrad. In den„Therapeutiſchen Monatsheften“ empfiehlt Dr. Hugo in Nürnberg ein neues Verfahren, das ſich ihm ereits in einigen zwanzig Fällen bewährte, nämlich die An⸗ wendung des konſtanten Stromes, indem man man beide Pole an den Seitenflächen der Naſe anlegt und einen mäßig ſtarken Strom etwa 5 bis 10 Minuten lang einwirken läßt. Bewegt man dabei die Elektroden langſam ſtreichend hin und her, um ſämmtliche Theile der Haut gut zu berühreu und nicht an einer zu lange zu verweilen, ſo iſt die nächſte Folge des Elektriſtrens eine ſtarke, heftige Röthung der ekroſßenen Hautpartieen, welche mehrere Stunden, ja Tage lang an⸗ halten kann. Schon nach einigen Behandlungstagen läßt die Röthe merklich nach, doch bedarf es bis zum völligen Ver⸗ ſchwinden der rothen Naſenſpitze nicht ſelten 10 bis 15 und mehr Sitzungen. Iſt nun das Verfahren auch ſchmerzhaft? Je nach der Empfindlichkeit; aber erfahrungsgemäß iſt das für jüngere Damen und auch für Herren kein Hinderniß, wenn Schönheit auf dem Spiele ſteht. Ein Kaminbrand brach geſtern Nachmittag in der Mannheimer Vereinsdruckerei aus. Derſelbe wurde durch die Berufsfeuerwehr gelöſcht. Bei dieſer Gelegenheit möchten wir darauf aufmerkſam machen, wie oft die Berufsfeuerwehr in den letzten Tagen gerufen worden iſt und daß es doch wün⸗ ſchenswerth wäre, die Berufsfeuerwehr mit Pferden auszu⸗ rüſten um hierdurch einen ſchen längſt fühlbaren Mißſtand am beſeitigen. Muthmafßliches Wetter am Donnerstag, den 11. Jan. In Italien iſt das Barometer auf über 765 mm geſtiegen, weshalb bei uns die kalten Nordwinde nachgelaſſen haben. Im inneren Rußland hat der Hochdruck eine Verſtärkung auf 780 mm erfahren, gleichzeitig aber dringen neue Luftwirbel vom biskayiſchen Golf und vom nördlichen Theile des Atlan⸗ tiſchen Ozeans wieder oſtwärts vor und ſcheinen über be⸗ trächtliche Reſerven zu verfügen, da ſonſt bei uns das Baro⸗ meter nicht ſchon wieder im Fallen begriffen wäre. Für Donnerstag und Freitag iſt bei etwas gelinderer Temperatur zeitweilige Bewölkung mit Neigung zu vereinzelten Schnee⸗ fällen in Ausſicht zu nehmen, worauf aber raſche Wiederauf⸗ heiterung folgen dürfte. Aus dem Großherzogthum. *Heidelberg, 9. Jan. Das hieſtige Crematorium hat nunmehr ſeinen Bericht für das ſth 1898 erſtattet. Die Reſultate des Betriebs waren im verfloſſenen Jahre dieſelben wie 1892. Die Durchſchnittsdauer der Einzelverbrennung be⸗ trug 1 Stunde 50 Minuten, die der Vorheizung 2½ Stunden, ſchworener geweſen, und könnte er ſogar Erkundigungen über Sie einziehen, bevor er unſere Bitte bewilligt.“ „Ich en mir, daß die Erkundigungen nur Günſtiges ergeben würden,“ ſagte Herr Poſtel, ſich emporrichtend;„und wenn ich wüßte, daß ich einen Unſchuldigen auf die von Ihnen bezeichnete Weiſe retten könnte, ſo würde ich keinen Moment zögern. Ich ſehe aber gar nicht ab, in welcher Weiſe ich dieſem Angeklagten nützlich ſein könnte, ſelbſt wenn es derſelbe iſt, der mit mir reiſte. Ich müßte doch die reine, ungeſchminkte Wahrheit geſtehen, und ſeine Haltung, ſein Benehmen war während der ganzen Fahrt derart be⸗ fremdend, daß—“ „Ich würde ſchon erklären, weshalb er ſo erregt war. Man beſchuldigt ihn, ſelbſt den Schuß abgefeuert zu haben, und Ihre Ausſage wird beweiſen, daß dies abſolut unmöglich geweſen. Was nun den Verdacht der Mitſchuld anbelangt, ſo habe ich, offen geſtanden, nicht daran gedacht; doch wird derſelbe von ſelbſt hinfällig werden.“ Der ehemalige Beiſitzer und gegenwärtige Handelsherr wollte neuerdings Einwände erheben; doch ehe er ſie aus⸗ und vier Reiſende, darunter ein Offizier und eine Dame, ſtiegen in das Kaupee. Das durch dieſen Aufenthalt unterbrochene Geſpräch konnte in Gegenwart fremder Leute nicht von Neuem aufge⸗ nommen werden. Georg Roland verzichtete denn auch darauf, nahm ſich aber vor, ſeinen Mann bei der Ankunft feſtzu⸗ halten, während ſich Herr Poſtel jetzt in ein majeſtätiſches Stillſchweigen hüllte. Er war durchaus kein Freund plötz⸗ licher Entſchlüſſe und hatte eine ungeheure Furcht, ſich in eine zweifelhafte Angelegenheit einzulaſſen. Die Fahrt von Saint⸗Cloud nach Verſailles währt nicht lange. Eine Viertelſtunde ſpäter war man angelangt. Die Reiſenden ſtiegen gus und zerſtreuten ſich nach allen Richtungen. Auch Herr Poſtel machte Miene, das Weite zu ſuchen, nachdem er dem Freunde des Gefangenen einen Gruß zugerufen; der Kommandant aber, der keinen Spaß verſtand, faßte ihn ohne jedes Ceremoniell beim Arm und agte feſten, höflichen Tones: mein Herr.“ ebenſo kann der Weidee in normalen Fällen auf 300 kg angegeben werden. Die Zahl der Feuerbeſtattungen ergab 58 gegen 57 im Vorjahre. Die Beſtattungen waren auf die verſchiedenen Monate, entſprechend den allgemeinen Sterblichkeitsverhältniſſen, außerordentlich ungleich vertheilr; während im Monat Juli nur eine einzige ſtatkfand, weiſt der Dezember deren 11 auf. Betheiligt waren: Heidelberg mit 11, Frankfurt und Wiesbaden mit je 7, Stuttgart mit 5, Karls⸗ ruhe und Mannheim mit je 4, Baden mit 3, Freiburg mit 2, Annweiler, Bierſtadt, Brüſſel, Cannſtatt, Fürth bei Köln, Hanau, Kirchardt, Mainz, München, Pforzheim mit je 1. Die Benützung der hieſigen Anſtalt wird leider erſchwert durch die außerordentlich ſtrengen Beſtimmungen, welche von dem Großh. Miniſterium feſtgeſetzt wurden. Schritte zur Erleich⸗ terung wurden im Laufe des Jahres bei den betr. Behörden gethan, ohne bis jetzt einen Erfolg gehabt zu haben, es wer⸗ den jedoch die Bemühungen nach dieſer Richtung von Seiten der ſtädtiſchen Verwaltung ſortgeſetzt werden. Hinzugefügt ſei noch, daß auch in dieſem Jahre 25 Antheilſcheine à 100 Mark zur Rückzahlung gelangen. 5 *Ketſch, 8. Jan. Eine denkwürdige Chriſtbaumfeier hätte leicht die am Samſtag Abend vom hieſigen Geſang⸗ verein veranſtaltete für die Gemeinde werden können. Durch Lampenhitze entzündete ſich eine Latte der Decke; der Hacken brannte aus; die Lampe ſtürzte herunter und im Nu ſtand die Theatergarderobe in hellen Flammen, während von der Decke ein Funkenregen niederfiel. Durch vereinte Hilfe wurde man aber des Feuers Herr, ehe daſſelbe größeren Schaden angerichtet hatte. Baden, 9. Jan. Der hieſige Bürgerausſchuß ge⸗ nehmigte in ſeiner letzten Sitzung den ſtadträthlichen Antrag auf Feſtſetzung des Preiſes des für Koch⸗ Heiz⸗ und gewerb⸗ liche Zwecke verwendeten Gaſes auf 15 Pfennig pro Cubikm. Ferner wurde für die Iffezheimer Pferderennen für die Jahre 1894—1899 eine jährliche Subvention von 50,000 Mark be⸗ willigt. Endlich beſchloß der Bürgerausſchuß die Aufnahme einer ſtädtiſchen Anleihe im Betrage von 1,800,000 Mark bei der Allgemeinen Verſorgungsanſtalt in Karlsruhe. * Bonndorf, 9. Jan. Unſer Landtagsabgeordneter, Herr Sparkaſſenverwalter Kriechle, iſt an einer Lungenentzündung, die ſich inſcrolge eines Influenzaanfalles einſtellte, ſehr ſchwer erkrankt. 5 * Hauſach, 8. Jan. Das hieſige Schwarzwälder Eiſen⸗ blechwalzwerk Heinrich Sohler, welches zu 182,000 M. ver⸗ anſchlagt war, iſt in öffentlicher Zwangsverſteigerung um die Kaufſumme von 201,000 M. auf den früheren Rechtsanwalt und jetzigen Rentner Friedrich Mathias daſelbſt übergegangen. Der Beſitzer gedenkt dasſelbe ſchon in nächſter Zeit wieder in Betrieb zu ſetzen. Schopfheim, 8. Jan. Hier tagte eine Verſammlung von Bierbrauern des Rhein⸗ und Wieſenthals, in welcher be⸗ dcgeſten wurde, eine Eingabe an den Landtag zu machen, aß die Keſſelſteuer in eine Malzſtaffelſteuer imgewandelt werden möge. *Freiburg, 9. Jan. Zum Beſuch der Erbgroßherzog⸗ lichen Herrſchaften ſind vorgeſtern Abend Prinz und Prin⸗ zeſſin von Schaumburg⸗Lippe hier eingetroffen.— Der neu⸗ ernannte erzbiſchöfl. Baudirektor Meckel hatte, dem„Fr..“ zufolge, gleichzeitig mit dem Rufe, in erzbiſchöfliche Dienſte u treten, auch einen Ruf als Profeſſor der Techniſchen Hoch⸗ ſchule in Karlsruhe erhalten. *Kleine Mittheilungen. In Pforzheim kam es in einer Wirthſchaft unter den dort anweſenden Gäſten zu Streitigkeiten, die alsbald in Thätlichkeiten ausarteteten, wo⸗ bei ſich die Gäſte nicht nur herumſchlugen, ſondern dem Wirth durch theilweiſes Zerſchlagen des Wirthſchafts⸗Inventars einen nicht unbedeutenden Schaden zufügten.— In Oppenau kam das erſt 5 Jahre alte Töchterchen des Tag⸗ löhners Hoferer auf eine ſchreckliche Weiſe ums Leben. Das Kind war allein im Zimmer und machte ſich an dem Ofen zu ſchaffen. Der Ofen war vermuthlich voll mit Sägmehl geſteckt, wodurch das Feuer, Luft ſuchend, eine kleine Exploſton verurſachte und dem armen Kinde die Kleider in Brand ſetzte. Das Kind erhielt ſolche Verletzungen, daß es bald darauf ſtarb. Wfälziſch-Helſiſche Nachrichten. Ludwigshafen, 9. Jan. In der Angelegenheit des Schifferſtadter Gelddiebſtahls fand bei einem hieſigen Poſt⸗ bedienſteten eine Durchſuchung ſtatt, aber 5 Erfolg. Ludwigshafen, 9. Januar. Die Bevölkerungsziffer ͤſchließt ch des Stadttheils Frieſenhei In der wachſen, einſchließlich de adttheils Frieſenheim— In der verwichenen Nacht hat ſich der 22 jährige Schiffer Heinrich Spanier aus Coblenz in ſeinem Zimmer erſchoſſen. Das Motiv iſt unglückliche Liebe. Speier, 9. Jan. Die von der„Sp. Ztg.“ gebrachte Nachricht, daß bei einem dortigen Bahnwärter die in Schiffer⸗ ſtadt abhanden gekommene Kaſſette aufgefunden worden ſei, entbehrt nach dem„Pf. Kur.“ jeder Begründung. Ueber den Diebſtahl herrſcht nach wie vor vpölliges Dunkel. Poſtkon⸗ dukteur Groß iſt von ſeinem Dienſte ſuspendirt. Neuſtadt, 9. Jan. Das Martin'ſche Geſammtanweſen nebſt Wirthſchaft und Inventar iſt um den Kaufpreis von 117,000 M. an W. Robert Reich, Betriebsingenieur in Mann⸗ heim, übergegangen und wird ſofort in Betrieb geſetzt werden. JWorms, 8. Jan. Das Fehlen einer feſten Straßen⸗ brücke über den Rhein macht ſich gegenwärtig Bewohnern Iich habe nichts verſprochen f' ſtokferke Jener „Entſchuldigen Sie! Sie ſagten, daß Sie mit mir zum Unterſuchungsrichter kämen, wenn Sie ſicher wären, dem An⸗ geklagten nützlich zu ſein. Und ich bür dafür, daß Sie ihn retten werden. Sie können ſich alſo nicht weigern, mich zu begleiten.“ „Ich würde mich ja auch gar nicht weigern— aber ich kam nach Verſailles, um mit einem Kaufmann ein Geſchäft abzuſchließen.— Er erwartet mich—“ „Wo wohnt er?“ „Avenue de Sceaus; doch—“ „Nun denn! Der Juſtizpalaſt liegt auf Ihrem Wege und ich weiß, daß der Unterſuchungsrichter in dieſem Augen⸗ blick in ſeinem Zimmer iſt.— Wir werden ihn um eine Unterredung bitten.— Er wird uns dieſelbe bewilligen und uns nicht lange aufhalten.“ Der Wackere war mit ſeinem Latein zu Ende und wagte dem Kommandanten nicht zu widerſprechen, der ihn feſthielt, faſt gewaltſam mit ſich zog und keine Ahnung hatte, daß der Weg vom Bahnhofe zum Juſtizpalaſte nicht ohne alle Fähr⸗ niſſe zurückgelegt werden ſollte. Der Juſtizpalaſt in Verſailles liegt in ziemlich beträcht⸗ licher Entfernung vom Bahnhofe, und ſo mußte Georg Roland einen großen Theil der Stadt durchwandern und hierbei einen Menſchen mit ſich zerren, der nichts ſehnlicher als auszu⸗ kneifen wünſchte. Er hielt ſich indeſſen kapfer und begann ſchließlich ſogar ein gewiſſes moraliſches Uebergewicht über; den ehemaligen Geſchworenen zu gewinnen, welches er durch allerlei ermuthigende Reden zu feſtigen trachtete.„5 „Ach, mein Herr,“ ſagte er, als er mit ihm über die Avenue von Saint⸗Cloud ſchritt,„welch herrliche Rolle wird Ihnen zu Theil! Faſt neide ich Ihnen dieſelbe! Einen Unſchuldigen retten, iſt faſt noch ſchöner, als eine Schlacht gewinnen.“ 2 Der Vergleich ſchmeichelte der Eigenliebe des Herrn Poſtel, und er erwiderte mit einem befriedigten Lächeln?! „Es iſt zuweilen auch ſchwerer!“ „Sehr möglich!“ rief der Kommandant aus. „(Fortſetzung folgt. Jahre 1898 von 36,688 auf 38 095 ange 4. Seite, ünſerer Stadt, ſowie den Einwohnern der umliegenden Drte in recht unangenehmer Weiſe fühlbar, da infolge des Eiſes jeder Verkehr zwiſchen den beiden Ufern unterbrochen iſt. Detz hieſigen Gewerbetreibenden ſowie dem Handel und den Arbeitern erwächſt hieraus großer Schaden. Die rechtsrhei⸗ niſchen Fuhrwerke müſſen ihren Weg über die Mannheimer Rheinbrücke nehmen. Angeſichts dieſer Verhältniſſe hat eine große Anzahl Wormſer Bürger erneut eine dringende Eingabe an die Großh. heſſiſche Regierung gerichtet, in welcher gebeten wird, dem Landtage wiederholt eine Vorlage betreffs Erbauung einer feſten Straßenbrücke vorzulegen. Vom vorigen Landtage iſt bekanntlich eine gleiche Vorlage der Regierung mit geringer Majorität abgelehnt worden. »AUlzey, 9. Jan. Als geſtern früh der hieſige Gerichts⸗ diener nicht im Dienſte erſchien, wollte man nach der Urſache ſorſchen, fand aber Wohn⸗ und Schlafzimmer verſchloſſen. Nichts Gutes ahnend, öffnete man die Thüren mit Gewalt und fand die ganze Familie in einem todtähnlichen Zuſtande. Eingedrungenes Gas hatte Vater, Mutter und 2 Töchterchen vollſtändig der Beſinnung beraubt. Das einzige Söhnchen iſt leider erſtickt. Sofort waren mehrere Aerzte zur Stelle, welche alle möglichen Wiederbelebungsverſuche anſtellten, die denn auch bei den Eltern und den 2 Töchterchen glückten. Der Gerichtsdiener ſelbſt ſoll noch beſinnungslos ſein, Tagesneuigkeiten. Berlin, 8. Jan. Eine bekannte Berliner Perſönlich⸗ keit„der ſogenannte„Schwarze Reiter“, Wachtmeiſter Sever⸗ ſtröm, der langjährige Ordonnanzreiter des Fürſten Bis⸗ marck, iſt geſtern Mittag in Friedenau, wo er ſeit ſeiner Penſionirung wohnte, an der Grippe geſtorben. — Beruburg, 8. Januar. Von dem bereits gemeldeten Brandunglück berichtet man noch folgende Einzelhekten: Das Kreisdirektionsgebäude, von dem nur die Umfaſſungsmauern ſtehen geblieben ſind, bildete einen Theil des Schloſſes nach der Saaleſeite zu. Den zweiten Stock bewohnte der Kreis⸗ direktor Hagemann ſammt Tochter und Dienſtmädchen. Alle Drei hatken 10 vor 4 Uhr Morgens die Wohnung, in der ſic ein ſtarker Brandgeruch bemerkbar machte, verlaſſen und ich nach dem Schloßhofe begeben, von wo aus durch den Kreisdirektor auch der Kutſcher Könnecke, deſſen Wohnung ſich ebenfalls im Schloſſe befindet, geweckt wurde. Ein unter den Trümmern befindlicher offener Geldſchrank läßt vermuthen, daß der verunglückte Kreisdirektor ſich dann zu ihm begeben hatte, um noch Geld oder wichtige Papiere zu retten, wobei er den e e gefunden. Seinen treuen Kutſcher, der ihn vermißte un ihm daher nachgefolgt war, ereilte dasſelbe Schickſal, Auch die erwachſene Tochter des Kreisdirektors, die, den Vater vermiſſend, ſich ebenfalls in die mit Qualm erfüllten Wohnräume begeben hatte, hätte der Tod ereilt, wenn ſie nicht von dem Kreisdirektionsboten Lindrath, der ſie in faſt bewußtloſem Zuſtande fand, fortgetragen worden wäre. Auf welche Weiſe das Feuer entſtanden, iſt noch nicht feſtge⸗ ſtellt. Man vermuthet, daß es ſich entweder von der im erſten Stock befindlichen Badeſtube oder vom Arbeitszimmer des Kreisdirektors aus verbreitet hat. An Mobiliar und ern iſt nichts gerettet; auch der größte Theil der Akten iſt vernichtet. Selbſtverſtändlich erregt in Bernburg der Unglücksfall allgemeine Theilnahme. Der Kutſcher hat eine Gattin und 5 Kinder zurückgelaſſen. Die an das Kreis⸗ direktionsgebäude anſtoßende Kreisſparkaſſe iſt Dank der Thä⸗ ligkeit der Feuerwehr von dem verheerenden Elemente ver⸗ ſchont geblieben. 1 — New Nork, 7. Jan. Laut telegraphiſcher Nachricht das ane Repräſentationsgebäude aufder hicagoer Weltausſtellung(das deutſche Haus) nun doch noch, unmittelbar vor Thoresſchluß, verkauft worden und Kan 155 Milwaukee, wo dasſelbe wieder aufgebaut wer⸗ en ſo 2 Theater, Kunſt und Wiſfenſchaft. Theater⸗Nachricht. Die Truppe der Schlierſee'r hat unter der Leitung des bayeriſchen Hofſchauſpielers Konrad Dreher in den letzten Monaten an den Hoſthentern in Darmſtadt, Stuttgart, Hannover, Braunſchweig und Alten⸗ burg die größte Fe erregt. Die Intendanz des hieſi⸗ en Hoft eaters hat mit der Truppe, welche nur ober⸗ ayeriſche Stücke zur Darſtellung bringt, ein mehrmaliges 8 5 fafiaden. ſen. Dasſelbe wird am., 8. u. 4. Februar „Is. ſtattfinden. Concert zum Beſten des Frauenvereins. In dem am e ſtattfindenden Concert wird Frau Sandow Lieder von Koß, Kirchner, Bizet, Thomas und Maſſenet ſingen, Herr Knapp ſolche von Schumann, Brahms, Hof⸗ mann zꝛc. und Frau Knapp eine Anzahl klaſſiſcher und moderner Klavierſtücke zum Vortrag bringen. Das Concert, deſſen geſammte Einnahme, ohne Abzug der Koſten, dem hieſigen Frauenverein überwieſen wird, begegnet erfreulicher⸗ weiſe allgemeinem Intereſſe. Lupwigshafen, 9. Jan. Der Verein für claſſiſche Kir⸗ ſenmuſtk bereitete mit ſeinem geſtern Abend in der proteſt. irche gegebenen Concert der äußerſt zahlreichen Zuhörerſchaft einen ſeltenen Kunſtgenuß. Die vorgetragenen Chöre gaben Zeugniß von der hohen Leiſtungsfähigkeit des unter der be⸗ währten Leitung des Herrn Muſttokektors H. Bieling ſtehenden Vereins und ließen erkennen, daß Sängerinnen und Sänger bei ausgezeichneter Schulung und richtigem Ver⸗ ſtändniß beſtrebt ſind, nur das Beſte zu bieten. Das Gleiche läßt ſich auch von den Soliſten des Abends ſagen. 155 Anna Haine aus Worms beſitzt eine prächtige Altſtimme, die ſie bei anſprechendem Vortrag voll zur Geltung bringt. Frau Stein⸗ häuſer erfreute mit ihrem hübſchen Sopran. er Vortrag des Herrn Lehrers Blatter(Bariton) war ein echt künſtleri⸗ ſcher. In Herrn Sillib aus Mannheim lernte man einen vollendeten Künſtler in der Handhabung der Orgel kennen. Der Verein für elaſſiſche Kirchenmuftk Ludwigshafen hat durch das Concert bewieſen, daß er in jeder Beziehung auf der Höhe der Zeit ſteht. Fraukfurter Stadttheater. Wie jetzt feſtgeſetzt, trifft Eleonore Duſe mit ihrer ganzen Geſellſchaft, welcher auch der bekannte italieniſche Schauſpieler Ando angehört, am 16. dſs. in Frankfurt ein, um in der Zeit zwiſchen dem 17. und 24. Janar im Schauſpielhauſe aufzutreten, und zwar iſt von der berühmten Künſtlerin als erſte Vorſtellung die „Cameliendame“ von Dumas gewählt worden. Kiel, 9. Januar. Der bekannte Archäologe Profeſſor Forchhammer iſt heute, 93 Jahre alt, geſtorben. Zahl der deutſchen Studenten. Die Zahl der auf zen deutſchen Univerſitäten Studirenden beträgt im laufenden Winterhalbjahr 27 652 gegen 28 053 im Sommerhalbjahr 1893. Es hat alſo eine freilich noch geringe Abnahme um 101 oder 14 Prozent ſtattgefunden. Die meiſten Studirenden zat die Univerſität Berlin mit 4979 dann folgen noch neun Uni⸗ zerſitäten, die über 1000 Studirende haben, nämlich München 7408, Leipzig 3067, Halle 1534, Bonn 1388, Würzburg 1385, Breslau 1238, Tübingen 1150, Erlangen 1090 und Freiburg 040; die übrigen 14 Univerſitäten hatten eine geringere An⸗ ahl, nämlich Heidelberg 960, Straßburg 941, Marburg 825, öttingen 770, Greifswald 747, Königsberg 686, Jeng 643, ießen 517, Kiel 507, Roſtock 425 und die Akademie Münſter 99 Studirende. Der zehnte internationale Orientaliſtenkongreß wird om 4. bis zum 12. September d. J. in Genf tagen, Pro⸗ eſſor Eduard Naville von der⸗ Univerſität Genf wird den Zorſitz führen. Der Kongreß ſoll ſtieben Hauptabtheilungen znſchiießen: Indien und ariſche Sprachen; ſemitiſche Sprachen; General⸗Anzeiger. Mhe⸗ Griechenland und Orient; orientaliſche Geographie und Ethnographie. Unterabtheilungen werden nach Bedarf gebildet. Wetternachrichten. Marſeille, 8. Jan. Was Südfrankreich ſeit dem kalten Winter 1870 nicht geſehen, hat die letzte Nacht im reichen Maße gebracht. 20 Centimeter Schnee waren gefallen, und luſtig wirbelten die großen Flocken weiter. Wenn ein Feind ſo ſelten kommt, trifft er ſeinen Gegner gewöhnlich unvorbe⸗ reitet, und ſo war es auch hier. Nicht nür Zugverſpätungen, Ausbleiben der Zufuhren vom Lande u. ſ. w. ſind die Folge, nein, der ganze Handel und Wandel iſt unterbrochen. In den Docks ünd im Hafen iſt die Arbeit eingeſtellt, keine Pferde⸗ bahn geht, trotz der größten Mühe iſt keine Droſchke aufzu⸗ treiben. Um die Menſchen vor dem Hinfallen zu bewahren, hat man die Bürgerſteige mit allem Möglichen bedeckt. Aſche ſieht man ſelten, meiſt hohe Strohſchichten und trockene Mais⸗ blätter. Uebrigens bleibt jeder Eingeborene, der es irgend kann, am Kamine hocken, um auf der einen Seite zu röſten, während die andere erfriert. Mittags hörte es auf zu ſchneien, der Schnee lag nun 25 Centimeter hoch. Nach Tiſche endlich begann man ein wenig die Straßen zu reinigen und zwar ließ man in den Rinnſteinen das Leitungswaſſer laufen, ſchaufelte den Schnee hinein und ließ ihn ſo thauen und weg⸗ fließen. An einigen Stellen wurden die Fußſteige mit warmem Waſſer abgeſpült. Um das ſeltene Bil nicht zu verlieren, machten egenche vielfach Aufnahmen. Die biederen Provengalen freuten ſich kindlich über die Winterbeſcheerung, am meiſten über die Eiszacken, die von den Dächern herunter⸗ hingen. Die ſtädtiſchen Zeitungen begrüßen den Schnee als ein Symbol Rußlands, das die Einwohner glauben macht, ſie wären in das Land ihrer Freunde verſetzt. Aeneſte Aachrichten und Telegramme. Karlsruhe, 9. Jan. Eine zahlreich beſuchte Ver⸗ ſammlung der Handelskammer und des Gewerbe⸗ Vereins beſchloß einſtimmig eine Petition gegen die Reichsſteuer⸗Entwürfe und lebhafte Agitation gegen dieſelben.(Frankf. Ztg.) Koburg, 9. Jan. Der Großherzog Ernſt Ludwig von Heſſen hat ſich mit der zweiten Tochter des Herzogs Alfred von Sachſen⸗Koburg und Gotha, Prinzeſſin Victoria verlobt. Berlin, 9. Jauuar. Geſtern Nachmittag entſtand ein Krawall vor der Wärmehalle an der Stadtbahn. Unter den Rufen:„Arbeit oder zu eſſen“, wurden die Thuͤrfüllungen und Fenſterſcheiben eingeſchlagen. Die Ruheſtörer erhielten aus den umliegenden Straßen Zu⸗ zug. Die Polizei mußte von der Waffe Gebrauch machen, um die Straßen zu ſäubern. Der Krawall ſoll ſchon ſeit einigen Tagen geplant ſein. Heute iſt alles rubig. Berlin, 10. Jan.(Pripat⸗Telegr.) Vor der Wärmehalle fanden Dienſtag Abend wiederum einzelne Anſammlunzzen ſtatt, welche die Polizei bald zer⸗ 1 15 Einige Widerſtand leiſtende Perſonen wurden ſiſtirt. Berlin, 10. Jan.(Priv.⸗Telegr.) Die„No d⸗ deutſche Allg. Ztg.“ iſt in der Lage, die Meldungen von einem Entlaſſungsgeſuch des Reichskanzlers als müßige Erfindungen zu kennzeichnen. * Berlin, 9. Januar. Eine heftige Feuersbrunſt zerſtörte heute Nacht die große Maſchinenfabrik der Texlilinduſtrie nebſt Färberei von Gebauer in Charlotten— burg. Das Fabrikgebäude iſt vollſtändig niedergebrannt. Hunderte von Arbeitern ſind dadurch beſchäftigungslos geworden. Der Schaden iſt ſehr erheblich. Paris, 9. Jan. Nachrichten aus Rio de Janeiro zufolge gab Präſident Peixoto ſeine Entlaſſung. Chicago, 9. Jan. Geſtern Abend brach im Caſino⸗ Gebäude des Ausſtellungspalaſtes Feuer aus, welches das Gebäude bald vernichtete. Die Flammen griffen ſchnell um ſich, zerſtörten den Säuleneingang zum Muſikſaale und er⸗ griffen das große Gebäude der freien Künſte. Um Mitter⸗ nacht gelang es, das Feuer zu localiſtren. Bei dem Brande fanden zwei Feuerwehrleute ihren Tod. Der in der Abtheil⸗ ung der freien Künſte entſtandene Schaden, welcher größten⸗ theils durch Waſſer angerichtet wurde, dürfte 100 000 Dollars nicht überſteigen. Maunheimer Handelsblatt. Die Reichsbank hat den Wechſeldiskont auf 4 pCt. herabgeſetzt. Maunheimer Effektenbörſe vom 9. Jan. Heute notirten: Anilin⸗Aktien 342., Weſteregeln Alkali 133., Waghäusler Zuckerfabrik 65 bez., Zuckerraffinerie 109.50., Badiſche Brauerei 57., Zellſtofffabrik Waldhof 230 bez. Coursblatt der Maunheimer Börſe vom 9. Jan. Obligationen. 3% Badiſche Opligat. 100,/25 63½ Rhein. Hup⸗Pfanderiefe 95 80 bz 4 Bad. Obtig. Mark 104 4 bzſ4 R Hyp.⸗Pidbr. S. 48 49 „ 1886 105— bf04 15 100.80 8z 0 fl. 102.30 bz04 3 8 62—85 1140 b 4„ T. ino Oooſe 84 60 bz3½ Manuheimer Obl. 1888 96 45 bz 3 Reichsanleihe 86.%0j%% 15„ 1885 102 45 3 37¹ 55 101. 55/4 7„ 1890 102 70 b3 4 75 17.25 55/4 Heidelberg 101.25 bz 3 Preuß. Conſo s 86.80 634 Freiburg i. B. Obl. 10 80 bz 1½%j„„ 101. bz„ 5 5 97.— bz 4 77 75%7,25 bz4½ Ludwigshafen Mk 108.— 4 Dager. Qbligationen Mk. 169 5ß„ 101.70 f 4 Pfälz, Ludwigsdahn Mk. 1,3.3 5z4½ Wagh. Zuerfahrit 100.— 4„ JLudwigsbabhn fl. 101.45 kb65 Oggersheimer Spinnerei 110.— 53 4„ Maxbagn 103.30 03/5 Berein Chem Fabriken 101.50 4 Nordbabhn.80 b5 Weſteregeln Alkal werte 108 10 bz 3½„ Giſenbahnen 98.— bz½ H. Pr.-O, d. Spey. 8. 100. P 4½% Zellſtefffabrik Waldbof 108.90 C Aktien. N Vant 118 50 6 iniſche Creditbank 129.60 bz Heidelberger Atienbrauere.— MNrein. Fyp.⸗B 8o pat E leeE 6 dei Sa wactz 4. Pfälz. Hpp.⸗Jauk 138 25 6S Zrauere ⸗, 198 8 5 neue 5 W riſche Brauer⸗ i 58 50 bz 2fälziſche Baut 117.50 6] Gadiſche Braueret Waunheimer Vo'ksbank 124.— 6] Ganter, Uraue ei Freibu gie2 3 Deutſch: Union ant 81. beBonere z. onne Witz 1186 80 bz Gewerbebunt Sp ver%% K 1175, 6 Ma uh Dampfſch 5iff. 115— Jondaner Vollsbenk 600%%% 128— P] Chbin Riein⸗-u. Seeſch X Wfälziſche eu wissbabn 222— bz»ad. Schifffabrt⸗Aſſeeu anz 627.— P Maxbabn 4% EBad Rück u Mrznerſich, 8 5 Nardoahn 111 70 bz Mau heime Merſich ung 55 b5 Heide berg Speyerer Bohn 40.— P] annbermer Rückverfich. 405— Stamm⸗Akt.„Ver ch Faor. 21 6üt, Transportverſich. Sub. bz Vorzugs⸗At 188 50 Ove. Veif⸗-ce ellſchaft 320 75 Badiſcde Anilen⸗ u. Soda 342 PSag ee Spmiere! 358 50 b Weſteregeen A kalꝛwerke 133— 0fEtt! Unerei 1 53 Ebem Fabrit Pold uderg 96. 6Mann 92 gau! 3 1 Hofmann u. Schötenſack 355 6 Mannßd Bereen D. Oeiſeer ten 97.— 6Karlsruher 1 15 1 Wagbäus er Juckerf brit 65. bHüttenne 1 55 Mannbeimer Zu erraffin, Maungeimer knenscauerei Eicht aum⸗Grauene Luüdtoigsgafenen Braue ei Schweßiuger(rauerei 1% 50 6Karlsr. Näß 185,.:3] Verein devet 112 50 PPfät, Freßh n 206.— 8 Vortl-Jementwf. gei Slam; Aegypten und afrikaniſche Sprachen; Oſtaſten; Bellſt ffa rit e a de? 1086.50%daa. Maſſammer Brausrei 3. Storch Mannheim, 10. Ja Mar. Frankfurter Mittagsbörſe vom 9. Januar. Wien, das den Impuls zur letzten Steigerung gegeben hatte, zeigte Anfangs einige Realiſationsluſt. Auf den ver ſchiedenſten Gebieten kam eine feſte Tendenz zum Durchbrucg und ſchließt die Börſe nach lebhaftem Verlauf in rech günſtiger Haltung. Lombarden wurden von der Spekulation auf uncontrolirbare Dividenden⸗ und Prioritäten⸗Conver⸗ ſionsgerüchte gekauft. Serbiſche Werthe erzielten zum Thei mehrprozentige Steigerungen. Im Einklang hier auch Handelsgeſellſchafts⸗Aktien weſentlich beſſer inländiſche Bank⸗Aktien konnten von der Beſſerung nur d ſehr mäßigem Umfange profitiren, weil die ſchlechten Divi⸗ denden⸗Taxationen, die Börſen⸗Enquste und die Steuervor⸗ lagen natürlich zurückhaltend wirken. In der zweiten Stund⸗ gingen auch die Anfangs abgeſchwächten Montanwerthe, ſo⸗ wohl Kohlen⸗ als Eiſenaktien, weſentlich höher. Die Herab ſetzung des Reichsbank⸗Discontos um 1 pCt. und der befrie digende Ausweis der Bank machten, wenngleich beides er⸗ wartet, doch immerhin ſehr guten Eindruck und wirkten namentlich befeſtigend auf deutſche Anlage⸗Werthe. In Höchſter und Bad. Anilin⸗Aktien war etwas Angebot, worauf die Courſe ca. 2 pct. nachgegeben haben. Privatdiskonto 3½ pCk. Frankfurter Effekten⸗Societät v. 9. Jan., Abds. 6½ Uhr, Oeſterreich. Kredit 2931 Diskonto⸗Kommandit 179.20, Berliner Handelsgeſellſchaft 133.75, Darmſtädter Bank 132.80, Deutſche Bank 156.20, Dresdner Bank 135, Effektenbank 108.70, Banque Ottomane 119.75, Schaaffhauſener Bank⸗ aerein 114.60, Wiener Bankverein 104¼, Oeſterr.⸗Ung. Staatsbahn 260¼, Lombarden 94½%, Böhm. Nordbahn 186, Mittelmeer 82.20, Meridionalaktien 106.30, Ruſſ. Südweſt 77.90, Marienburger 72.90, Ung. Kronenrente 91.90, Goldrente 96, Oeſterr. Silberrente Juli 80.80, 41 proz. Por⸗ tugieſen Eiſenb.⸗Pr 83.60, 4proz. Egypter 102.60, Serb. Hyp.⸗ A. 68.50, Serb. Gold⸗Rente 67.50, Serb. Tabak 68.50, 10 Mexikaner 65.30, Zproz. do. 19, Aſchersleben 136.80, Alkalt Weſteregeln 133.30, Nordd. Lloyd 114.40, Courl 63.80, Bochum 125.40, Concordia 84.80, Gelſenkirchen 148, Harpener 141, Hibernia 118.90, Laura 115.30, Türkenlooſe 29.10, Gotthard⸗Aktien 151.90, Schweizer Ceutral 116.90, Schweizer Nordoſt 105.10, Jura Simplon St.⸗Aktien 58.70, Union 77.90, 5proz. Italiener 77.40. Mannheimer Produktenbörſe vom 9. Jan. Weizer per März 15.70, Mai 15.65, Juli 15.70, Roggen per März 18.60, Mai 13.60, Juli 13.65, Hafer per März 15.05, Mai 14.60, Juli 14.75, Mais per März 11.05, Mai 11.—, Juli 10.90 M. Tendenz: behauptet. Verkaufsluſt auf ſchwaches Amerika für Weizen und Roggen vorherrſchend; die Preiſe erfuhren eine kleine Einbuße. Mais beſſer. Amerik. Produkten⸗Märkte. Schlußcourſe vom 9. Jan. New Nort Ebieago 8 Weizen] Mais Schmalz Caßſee Weizen Mais Schmalz März—.———————— Aprif————„ Juni—————.————— Auguſt—————.——.—————— Oktober———.——.————— November————.——— Dezember—————.——— Januar 67½i 49178.40—.— 625⁵75 35—— Jebrugr 69½/ 43——.— 455 8———— 7 77 arz 70¹⁴.6 44——— 2————— A8 7258 45—.20 15 90 676˙6 3857ů.7 Juli——— i—— September————.— 15 20—— Schifffahrts⸗Nachrichten. New Pork, 7. Januar.(Drahtbericht der Compagnſe genèrale transatlantique). Schnelldampfer„La Gascogne,“ am 30. Dez. ab Havre, iſt heute hier angekommen. Mitgetheilt von der Generalagentur Conrad Herold in Mannheim, G 7, 25. 5 New Pork, 5. Januar.(Drahtbericht der White Star Linie, Liverpool.) Dampfer„Britannic“, am 27. Dezbr. ab Liverpool, iſt heute hier aß kommen. Mitgetheilt durch die General⸗Vertreter G undlaſch& Bärenklau in Mannbeim. Waſſerſtandsnachrichten vom Mouat Jannuar. Pegelſtationen Datum: vom Rhein: 7. 8. 9. 10. Bemerkungen Konſtanz ene 0,84 0,90 0,92 0,84 0,84 Abds. 6 U. Keillt 1546 1,70 1,501,50 1,45 N. 6 U. Lauterburg 2,302,31 2,28 2,32 2,80 Abds. 6 U. Maxau 2,82 2,84 2,85 2,89 2,94 2 U. Germersheim 1 5.-P. 12 U. Maunheim 2,162,18 2,20 2,19 8,57 3,90 Mgs. 7 U. Mainz 0,98 0,92 0,64 1,67.-P. 12 U. Singen 5 10 U. Kaub. ,12 2,98 2,62 2,64 2,77 2 U. Koblenz 0,75 10 U. Köoln 0,5 2 Ruhrort 0,28 0,7 9 U. vom Neckar: Mannheim 2,18 2,18 2,28 2,92 3,85 4,25 V. 7 U. Heilbronn. J0,43 0,48 0,40 0,87 0,43 0,49 2 Die weltbekannte Berliner Nähmaſchinenfabrik M. Jacobſohn, Berlin., Linienſtr. 126, Lieferantin für Leh⸗ rer⸗, Krieger⸗, Militairanwärter⸗Vereine verſendet die „neueſte hocharmige Singer⸗Maſchine“ für 50 Mk.— Roll⸗ maſchine Militaria 50 Mk.— Waſchmaſchine Hercules 40 Mark. Wringmaſchine Germanig 36 w. 18 Mk.— Neueſte Meſſerputzmaſchine 10 M.— 5jährige Garantie, 1Atägige Probezeit. Maſchinen ſind in allen Städten Deutſchlands an Private und Beamte geliefert und können an allen Orten beſichtigt werden.— Auf Wunſch werden Zeichnungen und Anerkennungen koſtenfrei zugeſandt. 23200 305³8 Schlittſchuhe u. Schlitten A. Nauen senior. — n.—5 ·— e 2 Todes⸗Anzeige. Verwandten. Freunden und Bekagunten die traurige Mittheilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, heute Nacht 3 Uhr, nach ſchwerem Leiden, unſern innigſt⸗ geliebten Sohn, Bruder, Schwager und Onkel Auguſt Kruſt, Maler Alter von 29 Jahren, zu ſich in ein beſſeres Jenſeits Die trauernden Hinterbliebenen. Ehemnitz. Chicago, 10. Jan uar 1894. ing findet Donnerſtag Nachmittags ½4 behauſe B 5. 12 ar At. Ung, General⸗Anzeiger. 3. Seite Verordnung. Deu Verkehr mit Sprengſtoffen betreffend. Auf E rund des 8 367 Ziffer 5 des Reichsſtrafgeſetzbuchs und es 2 VI. a. des badiſchen Einführungsgeſetzes zum Reichs⸗ ch vom 23 Dezember 1871 wird hinſichtlich des Verkehrs n igſtoffen mit Rückſicht auf die von dem Bundesrathe hier⸗ über vereinbarten Beſtimmungen und unter Aufhebung der Ver⸗ orpnung vom 6. November 1879, den Verkehr mit exploſiven Stoffen betreffend(Geſetzes⸗ ung Verorduungsblatt Nr. LVII. Seite 831/8), verordnet, was folgt: 80388 . Die nachſtehenden Beſtimmungen begreifen: 1. die Verſendung von Sprengſtoſſen auf Land⸗ und Waſſer⸗ wegen— mit Ausnahme des Eiſenbahn⸗ und Poſtverkehrs, und des Verkehrs mit Sprengſtoffen und Munitionsgegen⸗ ſtänden der Militär⸗ und Marineverwaltung, ſowie der Ver⸗ ſendung von Sprengſtoffen in Kauffahrteiſchiffen—, Hden Handel mit Sprengſtoffen, die Aufbewahrung und en e von Sprengſtoffen innerhalb des Betriebes von Bergwerken, Steinbrüchen, Bauten und gewerblichen Anlagen, 4. die Lagerung von Sprengſtoffen— mit Ausnahme der Lagerung in Niederlagen oder Magazinen der Militär⸗ und Marineverwaltung— 11 755 den Sprengſtoffen im Sinne dieſer Beſtimmungen gehbren nicht: . die in dem Heer und in der Marine vorgeſchriebenen, nicht ſprengkräftigen en bengeht b. die für Feuerwaffen benutzten Zündhütchen, Zündſpiegel und Patronen für Feuerwaffen, ., Zündſchnüre. I. Allgemeine Zum Verkehr im Sinne des 81 Ziffer 1 bis s ſind zugelaſſen: 1. Pulver— Sprengſalpeter, brennbarer Salpeter—(ein ſehr inniges Gemiſch aus neutral reagirenden Salpeterarten und Kohle oder Stoffen, deren weſentliche Beſtandtheile Kohlen⸗ ſtoff, Waſſerſtoff und Sauerſtoff ſind, mit oder ohne Schwefel); 2. folgende Nitroglycerin enthaltende Präparate: a. Dynamit 1.(ein bei mittlerer Temperatur plaſtiſches, nicht abtropfbares Gemiſch von Nitroglycerin mit pulver⸗ förmigen, an ſich nicht ſprengkräftigen und nicht ſelbſt⸗ entzündlichen Stoffen), b. Dyramit II. und III.(Kohlendynamit, ein Gemiſch von Nitroglycerin mit ſchleonperahnliche Gemengen), e. Sprenggelatine ſieh bei mittlerer Temperatur zähelaſti⸗ ſches Gemiſch, beſtehend aus Nitroglycerin, welches durch Nitrocelluloſe gelatinirt iſt, mit oder ohne kohlenſauren Alkalien(beziehungsweiſe alkaliſchen Erden) oder neutral reagirenden Salpeterarten), d. Gelatinedynamit ſein bei mittlerer Temperatur plaſtiſches Gemiſch, beſtehend aus Nitroglycerin, welches durch Ni⸗ trocelluloſe gelatinirt iſt, und Holzmehl, Salpeter und kohlenſauren Alkalien beeee alkaliſchen Erden)], 6. Karbonit(ein Gemiſch von Nitroglyeerin mit ſchießpulver⸗ ähnlichen Gemengen und mit flüſſtgen, an ſich nicht prengkräftigen oder nicht ſelbſtentzündlichen Stoffen); „ Nitrocelluloſe(lockere mit mindeſtens 20 Prozent Waſſerge⸗ halt und gepreßte, nicht gelatinirte), insbeſondere Schieß⸗ baumwolle und Collodiumwolle, ſowie Gemiſche von Nitro⸗ celluloſe mit neutral reagirenden Salpeterarten); folgende Gemiſche weiche Nitroverbindungen von Stoffen der aromatiſchen Reihe enthalten: a. Sekurit(ein Gemenge von Ammoniakſalpeter, Kaliſal⸗ peter und Dinitrobenzol oder ähnlichen Stoffen), b. Roburit(ein Gemiſch von Chlordinitrobenzol, Chlornitro⸗ naphtalin ader Nitrochlorbenzol und Ammoniakſalpeterz Kartuſchen, Petarden, Feuerwerkskörper, ſprengkräftige Zünd⸗ ungen, welche zum Entzünden von Ladungen dienen(z. B. Sprengkapſeln), Zündplättchen(amoroes): 68. alle jeweilig zur Verſendung auf den Eiſenbahnen zugelaſſenen Sprengſtoffe. Zu Verſuchszwecken kann die Verſendung neuer, hier nicht auf⸗ geführter Sprendſtoffe auf beſtimmten Wegen, ſowie die Aufbe⸗ wahrung und Verausgabung derſelben mit Ermächtigung des Miniſteriums des Innern von dem Bezirksamte geſtattet werden. 8 8. Vom Verkehr im Sinne des§1 Ziffer 1 bis s ſind ausgeſchloſſen die nicht 8 2 zugelaſſenen Sprengſtoffe, insbeſondere: 1. Nitroglycerin als ſolches und in Löſungen; 2. Knallgold, trocken in feſter oder Pulverform, Knallqueckſilber, Knallſtlber und die damit dargeſtellten Präparate; Nitrozuckerarten, Nitroſtärkearten und die damit hergeſtellten Gemiſche; Gemiſche, welche Nitroglycerin abtropfen laſſen; Sprengſtoffe, welche entweder . ſauer reagiren(mit Ausnahme des Pulvers, Sprengſal⸗ peters und brennbaren Salpeters(§ 2 Nr.), des Seku⸗ rits(§ 2 Nr. 4.) und des Roburits(8 2 Nr. 4.), oder b. bei einer Temperatur bis zu + 40 C zur Selbſtzerſetz⸗ ung neigen, oder welche enthalten: aa. chlorſaure Salze[mit Ausnahme der Sprengkapſeln und Zündplättchen(§ 2 Nr.)], oder bb pikrinſaure Salze, oder oc. Phosphor[mit Ausnahme der Zündplättchen G 2 Nr)], oder dd. Schwefelkupfer; 6. Sprengſtoffe in Patronenhüllen, ſofern dieſe äußerlich mit Nitroglycerin(Ziffer 1) oder mit anderer Sprengflüſſigkeit benetzt, oder äußerlich mit feſten Sprengſtofſen behaftet ſind; 7. Sprengpräparate, bei welchen die einzelnen an und für ſich nicht ſprengkräftigen Beſtandtheile in einem geſchloſſenen Behälter durch leicht brechbare Scheidewände oder Hah richtungen ſolange getrennt gehalten werden, bis die Explo ſion, durch Zertrümmerung, Verſchiebung der Scheidewände oder Oeffnen der veranlaßt, ſtattfinden ſoll. . St 8. Wer Sprengſtoffe in Mengen von mehr als 35 Kilogramm Bruttogewicht verſendet, muß unter Angabe der Beſtimmungsorie der Ortspoltizeibehörde des Verſendungsortes den Frachtſchein zur Viſirung vorlegen. Der Empfang der Sendung iſt vom Empfänger auf dem Frachtſchein beigefügten Lieferſchein zu beſcheinigen. Die beſcheinigten Lieferſcheine ſind der Ortspolizeibehörde des Verſen⸗ dungsortes jederzeit auf Verlangen vorzulegen. § 5. Wee an der Verſendung von ſolchen Sprengſtoffen, welche den Vorſchriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 gegen den ver⸗ brecheriſchen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengſtoffen (Reichsgeſetzblatt Seite 61) unterliegen, in der Weiſe theilnimmt, daß er dabet in den Beſitz von Sprengſtoffen gelangt(Spediteur, Transportführer, Trausportbegleiter), muß den vorgeſchriebenen Erlaubnißſchein zum Beſitz von Sprengſtoffen oder beglaubigte Abſchrift desſelben während der Dauer ſeines Beſitzes ſtets bet ſich führen und auf Verlangen vorzeigen. 6 8 6. Füt die Verſendung auf Land⸗ und Waſſerwegen ſind Spreng⸗ ſtoffe in h haltbare und dem Gewicht des Inhalts entſprechend ſtarle Ki Tonnen, deren Fugen ſo gebdichtet ſi 5ß ei Ausſtreuen nicht ſtattfinden kann. und welche nicht mit eiſern Reifen oder Bä n verſehen ſiud, feſt zu verpacken. Statt der hölzernen Kiſte Tonnen können auch aus mehrfachen Lage ſehr ſtarken und ſteife iß Pappdeckels g 5 Kogenannte amerikan wendet we Transport von Pulver, C 2 Ziffer 1) verwendet Schrauben oder ſonſt 7 Pulver, Sprengſa Die z und brennbarem Salpeter er dürfen keine eiſernen Nägel ne Befeſtigungsmittel haben. brennbarer Salpeter(8 2 Ziffer 1) und das aus gelat Nitrocelluloſe mit oder ohne Salpeter her⸗ geſtellte Pulver(§ 2 Ziffer 3) darf in metallene Behälter, ausge⸗ nommen ſolche von Eiſen, verpackt werden. Vor der Verpackung in Tonnen oder Kiſten müſſen dieſe Stoffe entweder in Packete(Blech⸗ behälter) bis zu höchſten Kilogramm Gewicht verpackt, oder in vichte, aus haltbaren Stoffen gefertigte Säcke, Meblpulver in Säcke aus Leder oder dichtem Kau ſchuckſto hüttet werden. Die im ffer 2 und 4 au ihrten Sprengſtoffe dürfen zur in Patronen nicht auch in loſer Maſſe verſendet werven, Dieſe Patronen ſowie Patronen aus gepreßter Schießbaumwolle mit oder zhne Paraffmüberzug(§ 2 Ziffer) ſind durch eine Umhüllung von Bapier in Packete zu vereinigen. Das Gleiche gilt für die nach 8 2 Ziffer 6 zugelaſſenen Sprengſtoffe, ſoweit die Verſendung auf Eiſen⸗ bahnen nur in Patronenform erfolgen darf. Gepreßte Schießwollkörper mit mindeſtens 15 Procent Waſſer⸗ gehalt ſowie Sekurit⸗ und Roburit⸗Patronen(8 2 Ziffer) dürfen in dichtſchließende Blechbüchſen oder Pappſchachteln verpackt werden. Für die Verſendung loſer Nitrocelluloſe mit mindeſtens 20 Prozent Waſſergehalt iſt feſte Verpackung in ſtarkwandige, luft⸗ dichte Behälter erforderlich. „Sprengſtoffe jeder Art dürfen weder mit Zündungen oder eeen Naſches noch mit ſolchen oder mit Patronen für Feuerwaffen(§ 1b) in dieſelben Behälter verpackt werden. „Die zur Verpackung von Sprengſtoffen dienenden Behälter müſſen je nach ihrem Inhalt mit der Aufſchrift: Pulver, Spreng⸗ ſalpeter, brennbarer Salpeter, Pulver aus Nitrocelluloſe und Sal⸗ peter, Kartuſchen, Petarden, Feuerwerkskörper, Zündungen, Dynamit⸗ patronen, Kohlendynamitpatronen, Sprenggeſatinepatronen, Gela⸗ tinedynamitpatronen, Karbonitpatronen, Schießbaumwolle u. ſ. w. verſehen ſein. Außerdem müſſen dieſelben mit der Firma oder der Marke der Fabrik, aus welcher die Sprengſtoffe herrühren, bezeichnet ſein, oder eine von der Zentralbehörde gebilligte und öffentlich be⸗ kannt gemachte Bezeichnung der Fabrik tragen. Das Bruttogewicht der Verſendungsſtücke darf bei Pulver, Sprengſalpeter, brennbarem Salpeter(§ 2 Ziffer), bei Schieß⸗ baumwolle(§ 2 Ziffer), bei Kartuſchen, Petarden, Feuerwerks⸗ körpern oder Zündungen(§ 2 Ziffer 5) 90 Kilogramm, bei ſonſtigen Sprengſtoffen 35 Kilogramm nicht überſteigen. Auf prismatiſches Geſchützpulver in Kartuſchen finden dieſe Gewichtsbeſtimmungen keine Anwendung. Die für den Eiſenbahnverkehr jeweilig vorgeſchriebene Ver⸗ packung genügt auch für die Verſendung auf Land⸗ und Waſſerwegen II. Beſondere Beſtimmungen für den Landverkehr. 7 Die Beförderung von Sprengſtoffen auf Fuhrwerken, welche Perſonen befördern, iſt verboten. Eine Ausnahme findet nur ſtatt, wenn in dringenden Fällen allgemeiner Gefahr, z. B. bei Eisſtopfungen, die nöthigen Spreng⸗ büchſen und das zu deren Füllung erforderliche Material unter zuverläſſiger Begleitung in kürzeſter Friſt nach dem Beſtimmungs⸗ orte geſchafft werden ſoll. § 8. Bei dem Verpacken und dem Verladen, ſowie bei dem Abladen und Auspacken darf Feuer oder offenes Licht nicht gehalten, Tabak nicht geraucht werden. Das Verladen und Abladen hat unter ſorgfältiger Vermeidung von Erſchütterungen zu erfolgen. Die Verſendungsſtücke dürfen deßhalb nie gerollt oder abgeworfen werden. Soll das Verladen oder Abladen ausnahmsweiſe nicht vor der Fabrik oder dem Lagerraum oder innerhalb dieſer Räume geſchehen, ſo iſt hierzu die Genehmigung der Ortspolizeibehörde einzuholen. 9. Die Verſendungsſtücke müſſen auf dem Fuhrwerke ſo feſt ver⸗ packt werden, daß ſte gegen Schelten Rütteln, Stoßen, Umkanten und Herabfallen aus ihrer Lage geſichert ſind, insbeſondere dürfen Tonnen nicht aufrecht geſtellt, müſſen vielmehr gelegt und durch eeee unter Haar⸗ oder Strohdecken gegen jede rollende Bewegung geſtchert werden. § 10. Sprengſtoffe dürfen nicht mit Zündhütchen, Zündpräparaten oder ſonſtigen leicht entzündlichen oder ſelbſtentzündlichen Gegen⸗ ſtänden zuſammen verladen werden. Die im 8 2 Ziffer 2, 3 und 4 aufgeführten Stoffe dürfen nicht mit Pulver, Sprengſalpeter, brennbarem Salpeter(§ 2 Ziffer), Kartuſchen, Petarden, Feuerwerkskörvern, Zündur en(§ 2 Ziffer), oder mit Patronen für Feuerwaffen(§ 1b) zuſammen verladen werden. 8 11. Zur Befördexung vonn Sprengſtoffen dienende Fuhrwerke müſſen ſo dicht ſchließende Wagenkaſten heſttzen, daß die Sprengſtoffe nicht verſtreut werden können. Sind die Wagenkaſten oben offen ſo müſſen ſie mit einem dichtſchließenden, feuerſicheren Plantuche(z. B. imprägnirter Leinwand) überſpannt ſein. Auch die Vorder⸗ und Hinterſeite der Fuhrwerke ſind mit de m ſelden Material zu ſchließen. Zum Sperren der Räder dürfen nur hölzerne Radſchuhe ange⸗ wendet werden; bei Eisbahn iſt eine eiſerne Sperrvorrichtung (Krätz er) geſtattet, ſofern ſie ganz vom Radſchuh hedeckt iſt. Die Fuhrwerke müſſen als Warnungszeichen eine von Weitem erkennbare, ſtets ausgeſpannt gehaltene ſchwarze Flagge mit einem weißen P führen. Fuhrwerke, welche Sprengſtoffe führen, dürfen niemals ohne Bewächung bleiben. Auf denſelben darf Feuer oder offenes Licht nicht gehalten, Tabak nicht geraucht werden. Auch in der Nähe der Fuhrwerke iſt 50 Anzünden von Feuer oder Licht, ſowie das Tabakrauchen ver⸗ Otetz. 8 18. Fuhrwerke, welche Sprengſtoffe führen, dürfen nur im Schritt fahren und von Fuhrwerken ſowie von Reitern nur im Schritt paſſirt werden. Beſteht ein Transport aus mehreren Fuhrwerken, ſo müſſen dieſe während der Fahrt eine Entfernung von mindeſtens 50 Meter unter einander innehalten § 14. Bei ſedem Aufenthalt von mehr als einer halben Stunde iſt eine Entfernung von mindeſtens 300 Meter von Fabriken, Werk⸗ ſtätten und vewohnten Gebäuden einzuhalten. Die Ortspolizeibehörde darf, falls eine geeignete Halteſtelle in ſolcher Entfernung nicht zu finden iſt, geſtatten, daß eine Halteſtelle in einer geringeren, wenn aber nicht ein anderer Schutz geboten iſt, mindeſtens 200 Meter betragenden Entſernung von Fabriken, Werk⸗ ſtätten und bewohnten Gebäuden gewählt wird. Bei einem Aufenthalt von mehr als einer halben Stunde in der Nähe von Ortſchaften iſt überdies der Ortspolizerbehörde thun⸗ lichſt ſchleunig Anzeige zu erſtatten; die Ortspolizeibehörde hat dar⸗ auf die ihr nothwendig erſcheinenden Vorſichtsmaßregeln zu treffen. § 15. Fuhrwerke, welche Sprengſtoffe führen, müſſen von Eiſenbahn⸗ zügen oder geheizten Lokomotiven, Dampfwalzen, Dampfpflügen und ähnlichen Maſchinen möglichſt weit entfernt bleiben. Neben der Etſenbahn herlaufende Wege, ſowie Wege, auf welchen Dampfſtraßenbahnen liegen, dürften nur dann von ſolchen Fuhr⸗ werken befahren werden, wenn der Beſtimmungsort von Frachtfuhr⸗ werk auf einem anderen gut e Wege nicht zu erreichen iſt. 8 Der Transport durch zuſammenhängend gebaute Ortſchaften iſt nur geſtattet, wenn dieſe nicht von Frachtwerk auf gut fahrbaren Wegen umfahren werden können. Iſt die Durchfahrt unvermeidlich, ſo hat der Transportführer der Ortspolizeibehörde Anzeige zu er⸗ ſtatten und deren Beſtimmungen vor der Einfahrt in den Ort ab⸗ zuwarten. Die Ortspolizeibehörde hat den zu nehmenden Straßen⸗ zug zu beſtimmen und von anderen Fahrzeugen möglichſt frei zu halten, auch Sorge zu tragen, daß die Durchfahrt ohne unnbthigen Aufenthalt und mit Vermeidung beſonderer Gefahren erfolgt. 17 8 4* Werden zur Beförderung von Sprengſtoffen Fuhrwerke ver⸗ wendet, welche mit feſten, dicht ſchließenden und feuerſicher herge⸗ ſtellten, während des Transportes unter Verſchluß gehaltenen Wagenkaſten verſehen ſind, ſo finden hinſichtlich der Beförderung ſolcher Transporte nur die Vorſchriften in§ ll Abſatz 3 und 4, 9 12,§ 13 Abfatz 1 und§ 14 Anwendung, und zwar die des§ 14 mit der Maßgabe, daß die regelmäßig einzuhaltende Entfernung 200 Meter beträgt. 9 18. Geräth eine Sprengſtoffſendung 11 in einen Zuſtand, daß der weitere Verſand bedenklich erſcheint, ſo hat die Ortspolizet⸗ behörde, welcher von dem Transportführer thunlichſt ſchleunig An⸗ zeige zu erſtatten iſt, die zur gefahrloſen weiteren Behandlung der Sendung nöthigen Anordnungen zu treffen, und zwar je nach den Umſtänden unter Zuziehung eines auf ihre Aufforderung von dem Abſender zu entſendenden Sachverſtändigen. Iſt Gefahr im Verzuge, ſo erfolgt die Vernichtung der Spreng⸗ ſtoffe durch die Polizeibehörde auf Koſten des Abſenders ohne vor⸗ herige Benachrichtigung desſelben, wenn möglich nach der Angabe und unter Aufſicht eines Sachverſtändigen. §19. 5 Werden Sprengſtoffe in Mengen von nicht mehr als 35 Kilo⸗ gramm Bruttogewicht verſendet, ſo finden auf dergleichen Sendungen von den Vorſchriften dieſes Abſchnitts nur die 887—10 Anwendung. III. Beſondere Beſtimmungen für den Waſſerverkehr, 8 20. Auf Dampfſchiffen, welche Perſonen befördern, dürſen Spreng, ſtoffe nicht transportirt, an Schießpulver oder Feuerwerkskörz jedoch darf 15 mitgeführt werden als zur Abaghe von Signalen + nothwend/g . N Die im§ 7 enthaltene Ausnahmebeſtimmung finder auch Fier Anwendung. Fähren, welche Fuhrwerk mit Sprengſtoffen überſetzet, dürfen nicht andere Fuhrwerke oder Perſonen befördern. 21 Die 88 7 bis 10, 11 Abſatz 4, 12 Abſatz 1, 13 Abſatz 2, 14, 18 und 19 finden für den Schiffsverkehr ſinngemäße Anwendun Werden zur Beförderuog von Sprengſtoffen eiſerne oder ſtahlerne Schiffe verwendet, welche mit dicht ſchließenden und feuerficher her⸗ geſtellten, während des Transportes unter Verſchluß gehaltenen Laderänmen verſehen ſind, ſo finden von den im 1 ange⸗ zogenen Vorſchriften nur die in 88 8, 11 Abſatz 4, 12 Abſatz 1, 14, 18, und 19 ſinngemäße Anwend ung, und zwar die des§ 14 mit der daß die regelmäßig einzuhaltende Entfernung 200 Meter eträgt. 10 Verſendung auf Schiffen ſind Patronen der im 82 Wae aufgeführten Stoffe außerdem mit einer das Eindringen von Waſſer oder Feuchtigkeit verhindernden erſehen(3. B. mit Gummilßſun verklebtem Gummibeutel) zu verſehen. Auf den Transport a⸗ Fähren findet dies keine Anwendung. Das Ein⸗ und Ausladen darf nur an einer von der Ortspoli⸗ zeibehörde dazu angewieſenen Stelle, welche mindeſtens 800 Meter von bewohnten Gebäuden entfernt ſein muß, erfolgen. Für das Ein⸗ und Ausladen in einem Hafen hat die Hafenaufſichisbehörde die Ladeſtelle anzuweiſen. Die Ladeſtelle darf während ihrer Benutzung dem Publikum nicht zugänglich ſein und iſt, wenn ausnahmsweiſe das Aus⸗ oder Einladen bei Dunkelheit ſtattfindet, mit feſt⸗ und hochſtehend en La⸗ ternen zu erleuchten. Die mit Sprengſtoffen gefüllten Behälter dürfen nicht eher auf die Ladeſtelle gebracht oder zugelaſſen werden, bis die Verladung beginnen ſoll. 2. Die Sprengſtoffe müſſen auf dem Schiffe in einem abgeſchloſ⸗ ſenen Raume, welcher bei Dampfſchiffen möglichſt weit von den Keſſelräumen entfernt iſt, unter Deck feſt verſtaut werden. Be Ver⸗ ladung in offenen Booten müſſen letztere mit einem dichtſchließenden feuerſticheren Plantuche(z. B. imprägnirte Leinwand) überſpannt 95 Weder in den ſo benutzten, noch in den unmittelbar daran ſei en⸗ den Räumen dürfen Zündhütchen und Zündſchnüre verpackt ſein. Leicht entzündliche oder ſelbſt entzündliche Stoffe, zu welchen Steinkohlen und Kokes nicht gerechnet werden, ſind von der gleich⸗ zeitigen Beförderung überhaupt ausgeſchloſſen. 23 Sind zu öffnende Brücken oder Schleuſen zu paſſiren, ſo hat der Transportführer dem Brücken⸗ oder Schleuſenwärter Anzeige zu erſtatten und vor der Durchfahrt deſſen Beſtimmungen abzu⸗ warten. Der Brücken⸗ oder Schleuſenwärter hat zu tragen, daß die Durchfahrt ohne unnöthigen Aufenthalt und mit Vermeidung beſonderer Gefahren erfolgt. Das Anlegen darf nur an Orten geſchehen, welche während des Aufenthalts dem Publikum nicht zugänglich ſind. Die Ortspolizeibehörde iſt ſtets vorher in Kenntniß zu ſetzen und hat Vorſchriften über Ort und Zeit zu geben und Vorſichts⸗ maßregeln im Einzelnen zu treffen. Soll das Anlegen in einem Hafen 1040 ſo iſt die Hafen⸗ aufſichtsbehörde vorher in Kenntniß zu ſetzen, und von dieſer daß Erforderliche anzuordnen. IV. Beſtimmungen über den Handel mit Sprengſtoffen, ſowie über deren aiee und Verausgabung. 2 § 24. f Wer Sprengſtoffe feilbalten will, muß davon dem Bezirksamte Anzeige machen Wer Sprengſtoffe feilhalten will, welche den Vor⸗ ſchriften des Reichsgeſetzes vom 9. Junt 1884 unterliegen, bedarf dazu der polizeilichen Erlaubniß gemäߧ, 1 dieſes Geſetzes. Sprengpatronen dürfen von den Fabriken und Händlern und ihren Beauftragten nicht einzeln und loſe, ſondern nur in den nach§ 6 dafür vorgeſehenen Behältern abgegehen werden. Dieſe Behälter müſſen mit der Jahreszahl der Ab⸗ gabe gaus der Fabrik und mit einer durch das Jahr der Ab⸗ gabe fortlaufenden Nummer verſehen ſein. Dieſelbe Zahl und Nummer müffen auch an jeder in den Behältern per⸗ puckten Sprengpatrobe angebracht ſein. Außerdem muß an jeder Sprengpatrone der Name des Sprengſtoffs, ſowie die Firma oder Marte der Fabrik oder eine von der Zentral⸗ behörde gebilligte und öffentlich bekannt gemachte Bezeichnung der Fabrik angebracht ſein. In dem gemäß 8 1 Abſatz 2 des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 zu führenden Regiſter ſind Jahreszahl und Nummer der ge⸗ kauften und abgegebenen eeee zu vermerken. 5. Wer 15 mit der Anfertigung oder dem Verkaufe von Spreng⸗ ſtoffen befaßt, welche dem Reichsgeſetz vom 9. Juni 1884 nicht unter⸗ liegen, iſt verpflichtet, über alle An⸗ und Verkäufe dieſer Stoffe in Mengen von mehr als 1 Kilogramm ein Buch zu führen, welches den Namen der Verkäufer und der Abnehmer, den Zeitpunkt des Ankaufs und der Abgabe, die Mengen der gekauften und abgegebenen Stoffe, ſowie bei Sprengpatronen deren Jahreszahl und Nummer angibt. Dieſes Buch iſt auf Verlangen der Polizeibhehörde zur Ein⸗ ſicht vorzulegen. Hinſichtlich der Buchführung greifen im Uebrigen die auf Grand des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 erlaſſenen Vor⸗ ſchriften Platz. § 26. Die Abgabe von Sprengſtoffen an Perſonen, von welchen ein Mißbrauch derſelben zu befürchten iſt, insbeſondere an Perſonen unter 16 Jahren iſt verboten. Auf Spielwaaren, welche Vorſt ge⸗ ringe Mengen von Sprengſtoffen enthalten, findet dieſe Vorſchrift keine Anwendung. Die Abgabe von Sprengſtoffen, welche den Vorſchriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 unterliegen, darf ſeitens der Fabriken und Händler und ihrer Beauftragten nur an ſolche b nen erfolgen, welche nach den gemäß 8§ 2 dieſes Geſetzes erlaſſenen Anordnungen zum Beſitz von Sprengſtoffen berechtigt ſind. Bei Staatswerken, welche beſonderer Erlaubniß zum von 9 ſtoffen nicht bedürfen, kann die Abgabe an ſolche Perſonen er al welche von der Verwaltung des Werkes zu der Annahme ausdrück⸗ lich ermächtigt ſind. 9 27 27. Die Verausgabung von Sprengſtoffen, welche den Vor⸗ ſchriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 unterliegen, an die in Bergwerken, Steinbrüchen, Banten und gewerblichen Aulagen beſchäftigten Bergleute, Arbeiter u ſ. w. darf nur von denjenigen Betriebsleitern, Beamten oder Aufſehern be⸗ wirkt werden, welche nach den gemäߧ 2 dieſes Geſetzes er⸗ laffenen Anordnungen zum Beſitz von Spreugſtoffen berechtigt ſind. Dieſe Perſonen ſind verpflichtet, über die Verausgabung ein Buch zu führen, welches den Namen der Empfänger, den Zeitpunkt der Verausgabung, die Menge der verausgabten Stoffe, ſowie bei Spreugpatronen deren Jahreszahl und Num⸗ mer angibt. Bei Staafswerken, welche b ſonderer Erlaubniß zum Beſitz von Sprengſtoffen nicht bedürfen, kann die Ver⸗ ausgabung von ſolchen Perſonen bewirkt werden. welche von der Verwaltung des Werkes zu der Verausgabung ausdrück⸗ lich ermächtigt ſind. Die Leiter der Bergwerke, Steinbrüche. Bauten und ge⸗ werblichen Anlagen ſind verpflichtet. Maßregeln zu treffen, welche eine Verwendung der zum Verbrauch im Betriebe ber⸗ ausgabten Sprengſtoffe durch die Bergleute, Arbeiter u. f. w. zu anderen Zwecken ausſchließen. V. Beſtimmungen über die Lagerung von Sprengſtoffen. 8 28. 5 Gerathen Sprengſtoffe auf ihrem Lager in einen Zuſtand, daß die weitere Lagerung bedenklich erſcheint, ſo finden die Vorſchriften des§ 18 entſprechende Anwendung. § 29. Wer mit Pulver, Sprengzſalpeter, brennbarem Salpeter(8 2 Ziffer), Feuerwerkskörpern und Zündplättchen— amorces— (8 2 Ziffer 5) Handel treibt, darf: 1* nicht mehr als 2½ Kilogramm, außerdem nicht mehr als 10 Kilogramm vorräthig halten. Nachweis eines beſonderen Bedürfniſſes kann die Erhöhung unter 2 zeitweilig bis auf 15 Kilogramm von dem irke geſtattet werden. Die Aufbewahrung muß in einem auf dem Dachboden(Speicher) belegenen, mit keinem Schornſteinrohre in Verbindung ſtehenden ab⸗ geſonderten Raume erfolgen, welcher beſtändig unter Verſchluß ge⸗ halten und mit Licht nicht betreten wird. Die Behälter müſſen den nmungen im§ 6 Abſatz 1 und 2 entſprechen und mit ſtets feſt oſſenen Deckein verſeher Perſonen, welche nicht unter die Veſtimmung des 6 29 fallen, bedürfen für die Aufbewahrung von mehr als 2½ Kilogramm der daſelbſt genaunten Sprengſtoffe der beziksgutlichen Erlaubniß. 8 31˙ Größere als die im 5 29 angegebenen Mengen dieſen Sprena⸗ g. Selte. ſioffe ſind außerhalb der Ortſchaften in beſonderen Magaſinen auf⸗ zubewahren, von deren Sicherheit das Bezirksamt, bei welchem die Magazine vor dem Beginn der itberzeugt hat. Benützung anzumelden ſind, ſich Dieſe Magazine müſſen ſich, wenn ſie über Tage liegen, im Wirkungsbereiche ſachgemäß ausgeführter und unter Auf⸗ ſicht ſtehender Blitzableiter Handelt es ſich um Magazine befinden. welche zu einem der Aufficht der Berg ehörde unterſtehenden Werke gehören, ſo hat die Polizeibe⸗ hörde die Prüfung in Gemeinſchaft mit der Bergbehörde vorzunehmen. Es kann angeordnet werden, daß die Schlüſſel zu dieſen Maga⸗ zinen in den Händen der Behörde bleiben. 32 Die Aufbewahrung der im 8 2— 29 genannken Sprengſtoffe an ber Herſtellungsſtätte ſowie an der Verbrauchsſtätte unterliegt den im 5 38 gegebenen Vorſchriften. 8 88. Die im 8 2 aufgeführten Sprengſtoffe dürfen— abgeſehen von den im 8 29 porgeſehenen Ausnahmen— nur an der Herſtellungs⸗ ſtätte oder an denjenigen Orten, wo ſie innerhalb eines Betriebs zur unmittelbaren Ver wendung gelangen, oder in beſonderen Maga⸗ zinen gelagert werden. Für die Lagerung an der Herſtellungsſtätte ſind, in Ermangel⸗ f eſonderer, bei Anlage gemäߧ 16 der Ge⸗ ung werbeordnung vorgeſchriebener Bezirksamts zu beachten. edingungen, die Weiſungen des Die Niederlagen an der Verbrauchsſtätte ſowie die beſonderen Magazme bedürfen der polizeilichen den von dem Bezirksamt zu ertheilenden Vorſchri Für ſolche Niederlagen oder enehmigung und ſind nach 5 einzucichten. Magazine, welche zu einem der Aufſicht der Bergbehörde unterſtehenden Werke gehören, tritt dieſe an die Stelle des Bezirksamts. Es kann angeordnet werden, daß die d lagen oder Magazinen in den 1 80 5 der Behörde u den Nieder⸗ leiben. § 34. Andere als die im 8 2 aufgeführten, insbeſondere die im 8 3 Sprengſtoffe, dürfen nur an der Herſtellungsſtätte ge⸗ agert werden. Zu Verfuchszwecken kann die 517 neuer Sprengſtoffe an Zanderen Orten mit Ermüͤchtigung des Miniſteriums des Innern von dem Bezirksamt werden. VI. Sibaltimengen. Sie Nr. 5 des Straf Strafen nach dem Reichsgeſe ee gegen vorſtehende 8 N werden nach ſetzbuchs beſtraſt, vom 9. Juni 1884 verwirkt ſind. oweit nicht härtere Schlußbeſtimmung. Weitergehende bergpolt eilihe Vorſchriften und Anordnungen Gprengſtoſfen beim Bergbau ſowie über die Verwendung von ie internattonalen Verabredungen über dieſen Gegenſtand werden durch die vorſtehenden Beſtimmungen nicht berührt. dieſem Zeitpunkte an 9. Juni 1884 und Iber 1884(er 1en geſchrie ne 19 das in 8 5 5 urch die Vero 10 Dieſe Ver tritt 405 1. April 1894 in Kraft. Von er dieſſeitigen 1 Abſatz 2 des Reichsgeſetzes vom erordnung vom 1. Septem⸗ ung vom 17. Juni 1887) vor⸗ ſter nach anliegendem Formular zu führen. Karlsruhe, den 8. November 1898 9 Großherzogliches fenſeden des Innern. — Eiſenlohr. 1 Vdt. Blattner. 7 Nr. 625. Borſtehende e bringen wir hiermit behufs künftiger Darnachachtung zur öffentlichen Kenntniß. Mannhelm, den 2. Janugr 1884. 2 Graßh. Bezirksamt.— Dr. Schmid. Hekanutmachung. Aekauntmachung. Nr. 29. Die Ehefrau des Metzgers Bezirkspolizeiliche Vorſchrift voñm 28. r1876. Schutzmaßregeln bezüglich 8 der 11 75 betr. 4 0 Wer öffentlich— durch An⸗ im den Zeitungen, Zech nſchlag Aufſtellen von 2 en u. ſ. w.— zum Be⸗ ſuche einer Gisbahn auffordert, Hat hiervon ſpäteſtens am Tage vor der Gröffnung der Bahn bei der Ortspolizelbehörde An⸗ geige zu erſtatt 3064¹ en. 2. Der muß ſo⸗ dann die Eisbahn am Morgen der Eröffnung durch einen zu⸗ e en Sachverſtändigen bezüglich ihrer icehien eit Aunterſuchen und ſich hierüber ſchriftliche Beſcheinigung aus⸗ tellen laſſen, welche er jeder⸗ heit der Polizeimannſchaft vor⸗ zuzeigen hat. 83. Die unterſuchte und für trag⸗ 5 erklärte Gisbahn, muß 55 leicht ſichtbare Zeichen abgegrenzt werden. uf e waige verdächtige Stellen, welche das Zuſammenſtehen einer größeren Menſchenmenge nicht ertragen, iſt durch War⸗ e noch beſonders auf⸗ m 5 4. Die Ortspolizeibehörde über⸗ zeugt ſich von Zeit zu Zeit von dem Zuſtande der Bahn; e kann jederzeit wegen Ge⸗ ahr des Einbruchs das Be⸗ eten der letzteren oder ge⸗ wiſſer Theile derſelben ver⸗ ſam zu machen. bieten, ſowie den Unternehmer ung veranlaſſen. ei eintretendem Thauwetter hat eine ſolche ohne Auffor⸗ dernng ſofort zu erfolgen. 5 en die Befolgung der vor⸗ 11 55 nden Beſtimmungen ſind bei einen deren Vorſtände bezw. Stellvertreter verantwortlich. § 6. Uebertretungen dieſer Vor⸗ ſchrift werden nach§ 100 u. 108 Zlff. 5 des Pol.⸗Str.⸗Geſ.⸗Buchs mit Geldſtrafe bis zu 10 bezw. 50 M. beſtraft. Vorſtehend bringen wir oie bezirkspolizeiliche Vorſchrift dom 28. II. 76„Schutzmaßre⸗ 55 bezüglich der Eisbahnen tr.“ zur öffentlichen Kenntniß. 5. Januar 1894. r. Bezirksamt: Hebting. Iädt. Sagwerk Waunheim. 0 einer Unter⸗ Lichtſtäem ves Leuchtgaſes vom kiſch 4. Dezbr. 1898 bis 7. Jan, 1894z et einem ſtündlichen Verbrauch. Wilhelm Waiblinger, Margaretha geb. Hermann in Mannheim, hat egen ihren Ehemann bei dies⸗ eitigem Landgerichte eine Klage mit dem Begehren eingereicht, ſie 115 berechtigt zu erklären, ihr ermögen von dem ihres Ehe⸗ mannes abzuſondern. Termin zur Verhandlung hier⸗ über iſt auf: 30610 Mittwoch, 21. Februar 1894, Vormittags 9 Uhr beſtimmt. Dies wird zur Kenntnißnahme andurch veröffent⸗ annheim, 5. Januar 1899. Gerichtsſchreiberei Großh. Landgerichts. Jeſelſohn. Heffentlicht Ladung. No. 11238. Der am 22. Februar 1867 zu Nattheim geb. verh. Er⸗ ſa Peſeroſſt Michgel Stammler, 15 etzt hier wohnhaft, wird be⸗ chuldigt, daß er als beurlaubter Erſatzreſerviſt ohne Erlaubniß im Februar 1893 nach Amerika aus⸗ gewandert iſt. Uebertretung gegen § 880 Ziff. 3.⸗St.⸗G.⸗B. Derſelbe wird auf Anordnung des Großh. Amtsgerichts hier⸗ ſelßſt auf: 30615 Samſtag, 17. März 1894, Vormittags 8½ Uhr vor das Großh. Schöffengericht hier zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentſchuldigtem Aus⸗ bleiben wird derſelbe auf Grund der nach§ 472 St.⸗P.D. vor dem Kgl. Meldeamt ausgeſtellten Er⸗ klärung verurtheilt werden. Mannheim, 4. Januar 1894. —— Bellanntmachung. YEingefangen und bei Waſen⸗ meiſter Stamm in H 4, 9 hier untergebracht: 30506 ., 1 männlicher ſchwarzbrauner Rehpinſcher, 2. 1 weibl. ſchwarzer Schnautzer. Mannheim, 9. Januar 1894. Gr. Bezirtsamt. Banplatz⸗Verſteigerung. No. 30793. Die Stadtgemeinde Mannheim läßt am Mittwoch 17. Januar 1894, Nachmittags 3 Uhr im hieſigen Rathhaus 2. Stock No. 2 den ſtädtiſchen Bauplatz Lit. T 6 No. 8a nun mit No. 18 bezeichnet, im Maaße von 370,05 qm. öffentlich zu Eigenthum ver⸗ teigern. 30510 Der Anſchlagspreis beträgt Mk. 40.— pro qm. Indem wir nd e zu obigem Termin einladen, bemerken wir daß der Plan und die Ver⸗ ſteigerungsbedingungen inzwiſchen im Rathhaus 2. Stock No. 4 ein⸗ geſehen werden können. Mannheim, den 4. Januar 1898. Stadtrath: Beck. Kieſer. Fortſetzung derperſteigerung der zur Konkursmaſſe des Adam Löſch gehörigen Waaren am Donnerſtag, 11. Januar d.., Nachmittags 2 Uhr in G 3, 9: Schußh⸗ und Stiefelſchäfte für Herren und Damen, 11 Meter Plüſeh, 5 Met. Laſting, 3 Pfd. Seide, 1 Schreibpult, 2 Ladenreale, 2 Geſtelle, 1 Leiter, 1 Firmaſchild, 1 Gasarm, 2 Dezimalwaagen mit Ge⸗ wicht u. ſonſtWerſchiedenes gegen Bagarzahlung. Mannheim, 10. n 1894. Ebner, Gerichtsvollzieher. Peteinigte Perwaltung der iſrael. Krauken⸗Anterſt. Bereine. Zufolge letzter Verfügung des Herrn Herrmann Nöther wurde uns für den männlichen Kranken⸗ Verein die hochherzige Gabe von M. 1000 durch Herrn Emil Nöther aus⸗ bezahlt. 30518 Dem edlen Spender, der uns jahrzehnte lang ein treuer Mit⸗ arbeiter geweſen, bewahren wir ein ehrendes Andenken. Der Vorſtand. Peſtalsgi⸗Stiftung. Von einem„ungenannten“ Wohlthäter empfingen wir mit dem Mokto: 30519 „Ehre Vater und Mutter“ den Betrag von M. 50 zum Beſten unſerer Stiftung. 30519 Dem treuen Freunde der Schule und deren Lehrer ſpricht warmen Dank aus. Der Vorſtaud. Aufruf! Peter Schmitt, welcher vor ca. 45 Jahren aus der Nähe von Maunheim nach Bruns⸗ wick im Staate Miſſouri, Nord⸗Amerika auswanderte, iſt im November v. J. daſelbſt mit Hinterlaſſung eines ziemlich bedeutenden Vermögens, von dem ſeiner Ehefrau nur die älfte zuſteht, kinderlos ge⸗ ſtorben, während die andere 5 ſeinen in der Nähe von annheim wohnenden Ge⸗ ſchwiſtern zufällt. 30645 Die Erbberechtigten werden erſucht, ſich wegen Regulirung dieſer Erbſchaft an Hermann Lindemann in Cöln a. Rhein zu wenden. ODelikateß⸗Schinken; —4 Pfd. ſchwer, ſehr zart. 8 Der Gerichtsſchreider Großh. Amtsgerichts. Staudt. Aonkursverfahren. Im Konkurs über das Ver⸗ mögen der Firma M. Halbreich 8 A wach e der wangsvergleich re räftig ge⸗ worden, die S lügverzh an vorgenommen werden. Der verfügbare Maſſebeſtand beträgt M. 15875.39; nachdem auf der Gerichtsſchreiberei Gr. Amtsgerichts Mannheim III niedergelegten Schlußverzeichniß beläuft ſich die Geſammtſumme auf M. 182.21 die der nicht bevorrechtigten For⸗ derungen auf M. 57683.45 Pf. Mannheim, 9. Januar 1894. Der Konkursverwalter: 30637 Dr. F. Fürſt. der bevorrechtigten Forderungen Lachs⸗Schinken Zin bekannter hochf. Qualität. Cervelat⸗Wur friſche und Winterwaare. Salami⸗Wurſt deutſche und ungariſche. Brannſchw. Leberwurſt mit Trüffel und Sardellen. 15 Amerik. Ochſenzungen in verſch. Größen. 17 Heffeutliche Verſttigerung. Donnerſtag, den 11. ds Mts. Nachmittags 2 Uhr 30649 Glasſchränke, fonter, Commode, ſilb. Pokal, Aqua⸗ Uhren Kleider⸗ e mit Bilder, Waſch⸗ 1 Baar⸗ u. ar 1894 dahier: Nähmaſchinen, Sopha eure⸗ tlich r Maunheim 9. Jar *15 Flamme von 150 Liter Normalkerzen. 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Komiſche Oper in drei Akten nach dem Franzöſiſchen des Lockroy und Carmon, deutſch bearbeitet von G. Ernſt. 1 Muſik von Aims Maillark. 123(Dirigent: Herr Hofkapellmeiſter Langer. . Regiſſeur: Herr Hildebrandt.) 7J Thibaut, ein reicher Pächter Herr Hildebrandt, E1 Georgette, ſeine Frau Frau Sorger. 8 Belamy, Dragoner⸗ Unterofſftzier. Herr Zareſt. S Sylvain, erſter Knecht des Thibaut. Herr Erl. Frl. Lavalle. Herr Starke. Herr Lobertz. Roſe Friquet, eine arme Bäuerin 5 Ein Prediger. Ein Dragoner⸗ Lieutenant 8 Ein Dragoner Herr Peters. — Dragoner, Bauern und Bäuerinnen. 21 Ort der Handlung: Ein franzöſiſches Gebirgsdorf nicht 11 weit von der ſavoyſchen Grenze. + Zeit: 1704 gegen Ende des Cevennen⸗Krieges. Kaſſeneröffn. ½7 Uhr. Auf. 7 Uhr. Ende nach ¼10 Uhr. Gewöhunliche Vreiſe. —1 Donnerſtag, den 11. Jannar 1894. + 46 Vorſtellung im Abounement A. 50 Der Raub der Sabinerinnen. E Schwank in 4 Akten von Franz von Schönthan. Anfang 7 Uhr. Sieeeeee ————