1 8 5 Telegramm⸗ Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtlifte eingetragen unter Nr. 242. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtanſ⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Badiſche Volkszeitung.) Mannheimer der Stabt Mannheim und Umgebung. ,, 5 (104. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Nannheimer Volksblatt.) Verantwortlich: für den polit. und allg. Theiß: 2 ⸗Redakteur Herm. Mehes. ir den lok. und prov 1 ruſt Müller. für den Inſeratentheil: r Theif: Karl Apfel. Rotationsdruck 00 Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Anſtalt). Das„Mannheimer Joueng!“ ſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 21.(Celephan⸗Ar. 218.) Landwirthſchaftskammern. Bekanntlich hat dieſer Tage die preußiſche Re⸗ gierung dem Landtag einen Geſetzentwurf über die Bildung von Landwirthſchaftskammern vorgelegt. Da dieſe Frage auch für die ländlichen Kreiſe der andern Bundesſtaaten vom größten Intereſſe iſt, theilen wir in Folgendem die weſentlichen Grundzüge des Geſetzes mit: § 1. Zum Zwecke der corporativen Organiſation des landwirthſchaftlichen Berufsftandes werden die Landwirth⸗ ſchaftskammern errichtet, welche der Regel nach das Gebiet einer Provinz umfaſſen. Im Bedürfnißfalle können für eine Provinz mehrere Landwirthſchaftskammern gebildet werden. § 2. Die Landwirthſchaftskammern haben die Beſtim⸗ mung, die Geſammtintereſſen der Land⸗ und Forſtwirthſchaft ihres Bezirks wahrzunehmen, zu Behuf alle auf die Hebung der Lage des ländlichen Grundbeſitzes abzielenden Einrichtungen zu fördern und die Verwaltungsbehörden bei den die Land⸗ und Forſtwirthſchaft betreffenden 9 durch thatſächliche Mittheilungen, Anträge und Erſtattung von Gutachten zu unterſtützen. Insbeſondere haben die Landwirth⸗ ſchaftskammern auf Erfordern nicht nur über ſolche Maßre⸗ geln der Geſetzgebung und Verwaltung ſich zu äußern, welche die allgemeinen Intereſſen der Landwirthſchaft oder die be⸗ ſondern landwirthſchaftlichen Intereſſen der betheiligten Be⸗ zirke berühren, ſondern auch bei allen Maßnahmen mitzuwir⸗ ken, welche die Organiſation des ländlichen Credits und ſonſtige gemeinſame Aufgaben betreffen. Die Landwirthſchafts⸗ kammern haben außerdem den techniſchen Fortſchritt der Landwirthſchaft durch zweckentſprechende Einrichtungen zu fördern. Zu dieſem Zwecke können ſie die Anſtalten ſowie die Verpflichtun en und das geſammte Vermögen der beſtehen⸗ den landwirthſchaften Vereine zur beſtimmungsmäßigen Ver⸗ wendung und Verwaltung übernehmen oder ſolche Vereine in der Ausführung ihrer Aufgaben unterſtützen. Den Land⸗ wirthſchaftskammern kann eine Mitwirkung bei der Verwal⸗ tung der Productenbörſen und bei den Preisnotirungen bei dieſen ſowie bei Märkten übertragen werden. § 3. Die Errichtung einer Landwirthſchaftskammer er⸗ 9190 auf Grund eines den Vorſchriften dieſes Geſetzes ent⸗ prechenden, nach Anhörung des Provinziallandtages zu er⸗ laſſenden Statuts durch königliche Verordnung. § 5. Die Mitglieder der Landwirthſchaftskammer werden gewählt. Vorausſetzung des Wahlrechts ift die Angehörigkeit zu einem deutſchen Bundesſtaat und für das aktive Wahlrecht ein Alter von mindeſtens 25 Jahren, für das paſſive Wahl⸗ recht ein Alter von mindeſtens 30 de n Vom Wahlrecht ſind aus ſ Seen 1. Perſonen, welche nicht im Beſitze der Eargerlichen Ehrenrechte ſind; 2. Perſonen, über deren Ver⸗ mögen der Konkurs eröffnet iſt oder deren Grundſtücke der Zwangsverſteigerung oder Zwangsverwaltung unterliegen. § 6. Unter den im 707 ee ſind wahlberechtigt: 1. in ſelbſtſtändigen Gutsbezirken die Guts⸗ eigenthümer; 2. in Stadt⸗ und Landgemeinden die Eigen⸗ thümer und Pächter land⸗ oder forſtwirthſchaftlich benutzter Grundſtücke, deren Grundbeſitz oder deren Pacht in der betreffenden Gemeinde wenigſtens den Umfang einer die altung von Zugvieh zur e erfordernden ckernahrung hat, oder, für den Fall rein forſtwirthſchaftlicher Benutzung, zu einem jährlichen Grundſteuerreinertrag von mindeſtens 150 M. veranlagt iſt. Das Wahlrecht ſuriſtiſcher Perſonen, Genoſſenſchaften, Aktiengeſellſchaften oder unter Vormundſchaft oder cietel doß, ſtehender Perſonen wird durch deren geſetzliche Vertreter oder durch die von dieſen zu be⸗ ſtellenden Bevollmächtigten ausgeübt. Bei dem Staate, öffentlichen Korporationen oder Stiftungen zugehörigem Grundbeſitz, deſſen Nutznießung beſtimmten Perſonen kraft eines von ihnen bekleideten öffentlichen Amts zuſteht, tritt an Stelle des Eigenthümers für die Dauer der betreffenden Nutz⸗ nießung der Nutznießer. Durch das Statut kann die Berechti⸗ ng zum Wählen auch an die Eigenthümer, Nutznießer oder ächter von kleinerem als dem zu Ziffer 2 angegebenen Grundbeſitz verliehen werden. § 7. Unter den im§ 5 enthaktenen Vorausſetzungen ſind wählbar zu e der Lanwirthſchaftskammern; 1. die nach§ 6 Wahlberechtigten und deren Bevollmächtigte § 6 Abſ.); 2. die Pächter ſolcher Güter, welche einen ſelbſt⸗ ſtändigen Gutsbezirk bilden; 3. im Bezirke der Landwirth⸗ ſchaftskammer wohnende Perſonen, welche in dem Bezirke nach§ 6 wahlberechtigt oder nach Ziffer 2 wählbar geweſen ſind; 4. im Bezirke der Landwirthſchaftskammer wohnende Perſonen derjenigen Berufe, welchen durch das Statut die Wählbarkeit ausdrücklich beigelegt iſt. § 8. Wahlbezirke ſind die Landkreiſe. Stadtkreiſe können behufs Theilnahme an den Wahlen mit benachbarten Land⸗ kreiſen zu einem Wahlbezirk vereinigt werden. Die nähern Beſtimmungen hierüber trifft der Miniſter. In jedem Wahlbezirke ſind mindeſtens zwei Mitglieder zu wählen. Von den in jedem Wahlkreiſe zu wählenden Mitgliedern muß min⸗ deſtens eins nach den Beſtimmungen der für den betreffenden Kreis gültigen Kreisordnung dem Wahlverbande der größern ländlichen Grundbeſitzer, in der Provinz Poſen dem Stande der Rittergutsbeſitzer, ein anderes dem Kreiſe der übrigen nach§ 7 wählbaren Perſonen angehören. § 9. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch Wahlmänner, von denen je einer auf jeden ſelbſtſtändigen Gutsbezirk und auf jede Gemeinde des Wahlbezirks entfällt. Wahlmann für den Gutsbezirk iſt der Gutsbeſitzer und, falls er das Recht nicht ſelbſt wahrnimmt, der Gutsvorſteher. Für jede Gemeinde wird von den Wahlberechtigten für die Dauer der Wahl⸗ periode(§§S 5, 6 und 7 wählbaren Per⸗ t. Fallen die Vorausſetzungen t liſcht damit die Eigenſchaft als Jedem Wähler kommt bei der Wahlmännerwahl cht zu, welches dem Grundſteuer⸗Reinertrage des Seleſenſtt und verbreiteiſte Zeitung in Maunheim und Amgebung. von ihm vertretenen, in der betreffenden Gemeinde belegenen Beſitzes unter Wegfall der Thalerbruchtheile entſpricht, jedoch ein Drittel aller Stimmen der Gemeinde nicht überſteigen darf. Bei verpachteten Grundſtücken kann das Wahlrecht von dem Eigenthümer oder Nutznießer ganz oder theilweiſe durch ſchriftliche, dem betreffenden Gemeindevorſtande einzureichende Erklärung auf den Pächter übertragen werden. Sofern dies nicht geſchehen, hat der Pächter nur ein dem Mindeſtmaß des Stimmrechts in dem Landwirthſchaftskammerbezirke entſprechen⸗ des Stimmrecht. § 20. Der Geſchäftsgang der Landwirthſchaftskammer wird in einer von ihr feſtzuſetzenden und zu veröffentlichenden Geſchäftsordnung geregelt. Die Sitzungen der Landwirth⸗ ſchaftskammer ſind e Gegenſtände, welche ſich nach Beſtimmung der Landwirthſchaftskammer zur öffentlichen Be⸗ rathung nicht eignen, ſowie diejenigen, welche von der Staats⸗ regierung unter Bedingung der Geheimhaltung mitgetheilt werden, ſind in geheimer Sitzung zu behandeln. Ueber die Verhandlungen werden Protokolle geführt, welche innerhalb vier Wochen dem Miniſter abſchriftlich einzuſenden ſind. Die Tage der Sitzungen der Landwirthſchaftskammer und des Vor⸗ ſtandes ſind rechtzeitig dem Miniſter und dem Oberpräſidenten mitzutheilen. Die Vertreter der Staatsregierung ſind jeder⸗ zeit zum Wort zu verſtatten. Politiſche Ueberſicht. Mannheim, 22. Januar, Die Erſte badiſche Kammer hielt am Samſtag unter dem Vorſitze des Prinzen Wilhelm ihre 5. öffent⸗ liche Sitzung ab. Das Haus nahm zunächſt entſprechend dem Antrage der Juſtizkommiſſion einſtimmig den Geſetz⸗ entwurf betreffend Abänderung und Ergänzung des Polizeiſtrafgeſetzbuches an, überwies den Antrag auf Ein führung der Stenographie in den Schulen der Regierung zur Kenntnißnahme, bewilligt die Nebenbahn Haltingen⸗Kandern und genehmigte die Nachweiſung der in den Jahren 1891 und 1892 eingegangenen Staatsgelder. Die Petition des Konſuls Köſter um Entfernung des erſten Staats⸗ anwalts Dietz aus dem Amte, weil dieſer angeblich ſeine dienſtliche Thätigkeit zu Gunſten der Frau Köſter während deren Eheſcheidungsprozeß mit dem Petenten benutzte. Auf Grund der eingehendſten Unterſuch⸗ ungen hat die Juſtizkommiſſion feſtgeſtellt, daß den Staatsanwalt Dietz weder in dienſt⸗ licher noch in geſellſchaftlicher Beziehung ein Vorwurf treffen kann. Die Petition wird daher ad acta gelegt. Die Reichstagscommiſſion für die Vieh⸗ ſeuchennovelle beſchloß, den Reichskanzler zu er⸗ ſuchen, gegen die Einſchleppung von Viehſeuchen aus dem Auslande, insbeſondere gegen die Maul⸗ und Klauen⸗ ſeuche, die allerſtrengſten Maßregeln zu ergreifen, und zwar 1) gegen Länder mit ungenügenden veterinärpolizei⸗ lichen Maßregeln eine vollſtändige und dauernde Grenz⸗ ſperre einzurſchten; 2) gegen die übrigen Länder die Grenze ſo lange zu ſperren, bis der Geſundheitszuſtand dort geſichert erſcheint; 3) die Vieheinfuhr nach und von der Grenze entfernteren Viehmärkten und Schlachthäuſern auch bei ſofortiger Abſchlachtung zu geſtatten; ferner daß bezüglich der Tilgung der Maul⸗ und Klauenſeuche im Inlande Inſtruktionen durch den Bundesrath er⸗ laſſen werden. Verſchiedene Blätter melden, der Reichskommiſ⸗ ſar Major von Wißmann habe ſich beſtimmt dahin geäußert, er werde demnächſt ſeinen Abſchied aus dem Colonialdienſte nehmen. Auch ſein Wiedereintritt in die Armee ſei ausgeſchloſſen. Die Verſtimmungen, welche zwiſchen dem verdienten Forſcher und der Regierung zu Tage getreten ſind, ſcheinen demnach in der That allzu⸗ ſehr begründet zu ſein. Im Intereſſe unſerer Koloniſa⸗ tion in Afrika iſt das Ausſcheiden Wißmanns aus ſeinem Dienſt ſehr zu bedauern, denn Keiner verſtand es ſo wie er, mit Energie und weiſer Anpaſſung an die im ſchwarzen Erdtheil beſtehenden Verhältniſſe das Anſehen Deutſch⸗ lands als Kolonialmacht emporzubringen. Wie der„Vorwärts“ mittheilt, brachten die Sozial⸗ demokraten im Reichstage eine Nothſtands⸗Inter⸗ pellation ein. Sie werden dabei die Vorkommniſſe, die ſich am 18. Januar bei der Verſammlung der Ar⸗ beitsloſen in Berlin ereignet haben, zur Sprache bringen. Heute finden in Berlin fünf Verſammlungen von Arbeits⸗ loſen ſtatt, in denen die ſozialdemokratiſchen Berliner Reichstagsabgeordneten Bericht erſtatten werden. Wie aus dem weiter unten folgenden Reichstagsbericht erſicht⸗ lich, ſteht die Interpellation bereits heute zur Berathung Der Ruſſenſchwindel wird im nächſten Sommer in Frankreich einen neuen Aufſchwung nehmen. Nach einer Meldung der„Times“ aus Athen wird die kuſſiſche Montag, 22. Januar 1894. Flotte etwa 14 Tage vor Paros liegen bleiben, worauf zwei Schiffe, der„Admiral Nachimow“ und die„Rhynda“, nach Wladiwoſtok abdampfen werden. Im nächſten Mal ſoll das Mittelmeergeſchwader durch den„Rurik“ ver⸗ ſtärkt werden und im Sommer die franzöſiſchen Häfen beſuchen. Wegen Zahlung der bul gariſchen Kriegs⸗ ſchuld ſcheint ein Konflikt zwiſchen Rußland und Bul⸗ garien nicht ausgeſchloſſen. Ein Berichterſtatter des „Peſti Naplo“ berichtet über eine Unterredung mit dem ruſſiſchen Botſchafter v. Nelidow. Der Botſchafter ſagte danach unter Anderem, Rußland kuͤmmere ſich nicht mehr um Bulgarien. Falls Bulgarien die Zahlung der Oeeu⸗ pationsſchuld verweigere, werde Rußland einen bulgari⸗ ſchen Hafen beſetzen, bis die Zahlung erfolgt ſei. Die paar Millionen würden wohl den europäiſchen Frieden nicht ſtören. Der„Times“ zufolge droht in Belgrad eine Miniſterkriſis. Die Beziehungen des Königs zum Ca⸗ binet ſeien äußerſt geſpannt. Die Lage des Königs ſei mißlich, da die Anhänger der Dynaſtie Obrenomwitſch durch eine lange Mißwirthſchaft unzufrieden geworden ſeien. Der König habe den Staatsſtreich ſchon bereut; eine zweite ähnliche Handlung wie die vielbeſprochene Außerkrafiſetzung der Verfaſſung könnte ihm den Thron koſten. Man vermuthet, daß Milan jetzt, nachdem der Mentor des Königs, Dokitſch, ge⸗ ſtorben iſt, nach Belgrad zurückkehren wird, um ſeinem Sohne mit feinem Rath betzuſtehen. Deutſcher Reichstag. Berlin, 20. Januar. Weinſteuer. Abg. Payer(ſüdd. Volksp.) hebt her⸗ vor, wenn die Regierung richtige Fühlung mit dem Volke hätte, wäre die Vorlage niemals worden. Redner wünſcht Ablehnung ohne Commiſſtonsberathung. Payer ſchließt mit dem Vorwurfe, daß das 1870 von Seiten Norddeutſch⸗ lands gegebene Verſprechen, keine Reichsweinſteuer einzufüh⸗ ren, jetzt worden ſei. Präfident des württembergiſchen Miniſteriums, Frhr. v. Mittnacht erklärt, bei den Verhandlungen von 1870 habe MWürttemberg beantragt, entweder den Wein von der Bundes⸗ beſteuerung auszuſchließen oder die Beſteuerung abhängig zu machen von der Zuſtimmung Württembergs. Die norddeut⸗ 0 Bundesbevollmächtigten hätten es für unmöglich erklärt, arauf einzugehen, und hinzugefügt, die Eigenthümlichkeit des Weins als Beſteuerungsgegenſtand biete eine ausreichende Ge⸗ währ, da der Bund von ſeinem verfaſſungsmäßigen Rechte der Weinſteuererhebung keinen Gebrauch machen werde, da die Weinſteuer bezüglich des finanziellen Ergebniſſes als unzweck⸗ mäßig erſcheine. Dieſe Erklärung ſei allerdings ohne recht⸗ liche Geltung geweſen und ſei jedenfalls jetzt ohne Bedeutung. Die württembergiſche Regierung erkenne heute die Nothwen⸗ digkeit neuer Reichseinnahmen an, halte aber trotzdem ihre Bedenken gegen die Weinſteuer aufrecht und ſei gegen alles, was den Weinbauern ſchaden könnte.„Wir ſind“, ſchließt Frhr. v. Mittnacht,„daher nicht in der Lage, dem Geſetzent⸗ wurf, wenigſtens in ſeiner jetzigen Form, zuzuſtimmen. Gegen die Schaumweinſteuer⸗ und Kunſtweinſteuer haben wir dagegen nichts einzuwenden.“ Abg. Rören(Centr.) meint, die Regierungen ſollten die Vorlage einfach zurückziehen. Abg. v. Kardorff(Reichspartei) beantragt unter gro⸗ ßer Bewegung des Hauſes die Vertagung behufs Stellung⸗ nahme zu der überraſchenden Erklärung des württembergiſchen Miniſterpräfſidenten. Abg. Rickert ſchließt ſich dem Vorredner an. Württembergiſcher Miniſterpräſident Freiherr v. Mitt⸗ nacht erklärt, er habe ausdrücklich bemerkt, daß die nord⸗ deutſche Erklärung von 1870 ohne rechtliche Geltung geweſen. Abg. Gröber(Centrum) widerſpricht der Vertagung. Es ſei nichts Ungewöhnliches, daß eine Regierung im Bundes⸗ rath überſtimmt werde. Abg. Hammacher(ntl.) gibt letzteres zu, glaubt jedoch, daß Miniſterpräſident von Mittnacht ſagen wollte, Preußen habe gegen den Sinn der früheren Erklärung gehandelt. Die Abgg. Richter und Singer ſprechen ſich gegen die Vertagung aus. Staatsſekretär Graf v. Poſadowsky hebt hervor, daß die württembergiſche Regierung von Anfang an durchaus loyal verfahren und ihre Gegnerſchaft gegen die Vorlage nicht verleugnet habe und trotzdem ihre Beamten zu der Ausarbei⸗ tung derſelben herübergeſandt habe. Miniſterpräſident Frhr. v. Mittnacht dankt für die Anerkennung der Loyalität der württembergiſchen Regierung und betont, er habe ſowohl dem Reichskanzler wie dem Staats⸗ 155 Frhrn. v. Marſchall vorher mitgetheilt, daß er über as Protokoll von 1870 fprechen werde. Staatsſekretär Irhr. v. Marſchall beſtätigt dieſes mit der Bemerkung, die württembergiſche Regierung habe lediglich ihr verfaſſungsmäßiges Recht ausgeübt. Nachdem Abg. Rickert die Regierung nochmals um Zu⸗ rückziehung der Vorlage gebeten und mehrere Redner für die Vertagung geſprochen haben, fä er Vertagungsantrag, da er nicht genügende Unterſtützung findet, Die Abgeordneten Blankenhorn(ntl.), Hirſchel (Reformpartei), Js ſt(Soz.) und Colbus(Elſäſſer) wenden ſich gegen die Weinſteuer, eeee — — r Drrrr —— eee nee Taze eee eeeeeeeee — Fele ſei, daß Dietz als einziger 7J. Seſte. Seneral-⸗Angzeiger. Die Vorlage wird darauf der Stempelſteuer⸗ und der Tabakſteuerkommiſſion überwieſen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, beider freiſinnigen Parteien, der ſüd⸗ deutſchen Volkspartei, eines Theiles der Nationalliberalen und des Centrums. 5 Nächſte Sitzung Montag: Nothſtands⸗Interpellation und kleinere Vorlagen. — ůů——— Badiſcher Landtag. Karlsruhe, 20. Januar. 19. öffentliche Sitzung der 2. Kammer. Präſident Gönner eröffnet die Sitzung um 9½¼ Uhr. Abg. Strübe berichtet Namens der Petitionskommiſ⸗ ſton über die Vorſtellung des Konſuls Köſter in Heidel⸗ berg, das Verhalten des I. Staatsanwalts Dietz in Mann⸗ heim betreffend. Die Petition geht dahin, daß Staatsanwalt Dietz aus ſeinem Amte entfernt werde. Köſter bezieht ſich auf ſeine Broſchüren und früheren Vorſtellungen an die Kammer. Ein Beamter, wie Dietz, wüſſe dienſtlich und ſitt⸗ lich rein und makellos daſtehen. Sämmtliche Offiziere hätten beſchloſſen, den geſellſchaftlichen Verkehr mit Dietz abzubrechen, was auch geſchehen ſei; ein Staatsanwalt oder Referendär, der zugleich Reſerveofftzier ſei, käme hierdurch in eine ſchwierige Stellung. Schon vor zwei Jahren habe die Petitionskommif⸗ ſion eine Vorſtellung Köſter s geprüft und einen Bericht da⸗ hin abgefaßt, daß die Kammer über dieſelbe zur Tagesord⸗ nung übergehen ſolle. Die Kammer habe des Schluffſes wegen über dieſe und 16 andere Petitionen aber nicht mehr berathen, Köſter's Ehe iſt bekanntlich geſchieden worden, weil ſowohl der Ehemann die Ehefrau, als auch Letztere 515 Ehemann verunglimpft hatte. Der Letztere hat ſeinen eleidiger, den Lieutenant Scheele, im Duell erſchoſſen. Ein eigentlicher Ehebruch Seitens der fl wurde nicht vom Gericht als erwieſen angenommen, wohl aber ein Liebes⸗ verhältniß der Frau mit Scheele, mit dem ſie Briefe und Telegramme wechſelte, Zuſammenkünfte hatte, und dem ſie größere Vertraulichkeit geſtattete. öſter behauptet nun, daß Dietz ſeine(Köſter's) Frau mit Rath und That unterſtützt habe, obwohl er als Freund und Beamter die ſtrengſte Unparteilichkeit hätte beobachten ſollen. Ein Geſuch Köſter's an das Juſtizminiſterium um Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Dietz wurde abgelehnt, Köſter dagegen am 2. Juli 1890 wegen Beamtenbeleidigung von der Strafkammer Karlsruhe zu 4 Wochen Haft verur⸗ theilt. Köſter bringt etwa ein Dutzend Punkte gegen Dietz vor. Als belanglos hat die Kommiſſion es betrachtet, daß Dietz ſich weigerte, eine Piſtolenforderung Köſter's anzu⸗ nehmen und daß Dietz als Zeuge nicht nur Thatſächliches berichtet, ſondern auch ſeine ſubjektiven Eindrücke gegeben habe. Denn Dietz habe richtig die Thatſache angegeben, daß am 6. Novemher 1886 Köſter ſeine ihm von Dietz zurück⸗ ſebrachte entflohene Frau gewürgt haäbe, was ihm dieſer fa vormachte, und dann in ganz erlaubter Weiſe geſagt, aß nach Allem er den Eindruck gehabt habe, daß K. ſeine 2205 mißhandelt habe. Ferner machte K. gegen Dietz gel⸗ end, daß dieſer ihn erſucht habe, im Intereſſe ſeiner Frau das Verbot des Hauſes gegen Scheele zurückzunehmen, daß die Beſtellung des Rechtsanwalts Geismar als Anwalt 170 Frau durch Dietz erfolgt ſei, daß 5 Frau am 6. ovember ſich zu Dietz begeben, der ſte ihm wieder zurück⸗ ie daß Dietz ohne ſein Wiſſen die Dienftboten öſters vernommen habe, daß am 12. November Dietz in geſagt habe, Köſter's Frau müſſe gegen ſhren ann auch Klage erheben, daß am Tage des Duells Frau Köſter auf Anrathen von Dietz zu Major Voigt ge⸗ iofliſt dem Begräbniß cheele's angewohnt habe, daß Dietz eine Kaſſette ſeiner Frau aufbewahrt und daß derſelbe ſich mit Oberlandes⸗ über die Eheſcheidungsſache un⸗ erhalten habe, daß Dietz in der Mannheimer Reunions⸗ deſe oſt geſagt habe, Koeſter litte an Verfolgungswa hn, aß endlich Dietz Betreffs der Frage der Jutheilung der Obſorge für die Koeſter'ſchen Kinder Briefe geſchrieben habe, in 55 chen Frau Koeſter in überſchwenglicher Weiſe gefeiert wurde. Die Kommiſſion glaubt, daß, ſelbſt wenn das Alles wahr wäre, daraus nur hervorginge, daß Dietz von Anfang an die TCeuilleton. — Eine abenteuerliche Liebesgeſchichte bildete den Ausgangspunkt einer Anklage wegen Unterſchlagung und Diebſtahls, die den 24jährigen Bureauvorſteher Hilling geſtern vor das Forum der ſiebenten Strafkammer des Landgerichts J. in Berlin führte. Der Angeklagte war ein ruhiger und fleißi⸗ ger Bureauvorſteher eines hieſigen Rechtsanwalts, bis er ein junges, hübſches, aber gefährliches Mädchen kennen lernte. Fräulein Martha Dahme iſt eine jener Sirenen, die die Män⸗ — 955 im n zu knicken verſtehen. e Nachdem mit ihrem erſten Liebhaber auseinander geſetzt hatte, war ſie mit ihrem Kinde nach Berlin gezogen und ernährte ſich hier als Kellnerin. Dann war ihr das Glück günſtig. Ste fand einen Anbeter; nachdem dieſer abgewirthſchaftet hatte, einen zweiten und dann einen dritten und der letztere ſah ſich ſogar veranlaßt, ihr gegenüber mit dem Sümmchen von 10,000 M. ſich ſchließlich abzufinden. Fräulein Martha iſt eine geſchäftskundige Dame; ſie trug das Geld der Sicher⸗ heit wegen auf eine Bank und ſah ſich ſchleunigſt nach einem Liebhaber Nr. 5 um. Sie fand dieſen in der Perſon des Angeklagten. Dieſer bereitete ſich ſogar in allem Ernſte vor, mit ihr den Weg zum Standesamte anzutreten. Er wollte ſeiner Braut gegenüber auch möglichſt vornehm auftreten und da ſein beſcheidenes Gehalt irgend welche Extravaganzen nicht geſtattete, ſo vergriff er ſich an den Geldern des Rechts⸗ anwalts und unterſchlug dieſem eine Summe von etwa 1200 M. Schließlich wurde ihm hier der Boden unter den Füßen zu heiß. Dazu kam, daß ſeine Mutter eine Verbindung mit dem nicht zugeben wollte. Er fuhr, nachdem Fräulein artha ihr Geld von der Bank abgehoben, mit ſeiner Braut und ihrem Kinde nach Baſel ab. Sie will von den Unter⸗ ſchlagungen ihres Bräutigams nichts gewußt haben und ſehr erſtaunt geweſen ſein, daß dieſer bei der Ankunft in Baſel ſeinem gepreßten Herzen in den Worten Luft machte:„Gott ei Dank, nun können ſie mich nicht mehr faſſen!“ Von aſel ging das Pärchen nach Monaco— vielleicht in der Hoffnung, von Frau Fortung mit einigen Liebesgaben be⸗ dacht zu werden. Als der erſte ſchüchterne Verſuch, das Glück zu locken, fehlgeſchlagen war, ließen ſie davon ab und 5 ſich als ehrſame Eheleute in einer Penſion ein. em Angeklagten war es eines Tages gelungen, Fräulein Maxthas Kaſſe in die Hand zu bekommen. Er hatte nicht übel uſt, die werthvolle Beute zu behalten, gab ſie aber auf inſtändiges Bitten wieder heraus, nachdem das Mädchen einen heiligen Eid hatte leiſten müſſen, ſich nicht mehr von ihm zu trennen und ſeine Frau werden zu wollen. Nun folgten hef⸗ tige Scenen. Er behauptet, daß die zarte Taube ſich als eine ſehr ſchneidige Dame entpuppte, die bei paſſenden Ge⸗ legenheiten drohte, ihm eine Lampe an den Kopf zu werfen, mitunter auch die fröhliche Ausſicht eröffnete, daß ſte ſich und ihr Kind ermorden werde. Sie dagegen verſichert, daß ſie vor dem Angeklagten Aungſt gehabt, weil er ſtets einen geladenen Revolver mit ſich herumgeſchleppt habe, und daß die Zwiſtigkeiten über die Streitfrage entſtanden ſeien, ob es angemeſſen von ihm ſel. aufzubr abſolut nicht arbeiten und ihr ſchönes Geld auchen. Gines laate fi ſich! fahes a Da Mannheim, 22. Januar. feſte Anſicht hatte, Frau.ſei unſchuldig, was auch deren ganze Familie glaubte. Dietz habe ſich zudem jeder amtlichen Thätigkeit in der Sache enthalten, Einhellig habe die Kom⸗ miſſion die Anſicht, daß 1) Mißſtände in ſtaatlichen Einrich⸗ tungen in dieſem Falle nicht vorliegen, 2) daß Köſter in ſeinen verfaſſungsmäßigen Gerechtſamkeiten nicht gekränkt worden ſei, 3) daß ein Dienſtvergehen von Dietz nicht vorliegt, was das Verlangen, es ſei der 1. Staatsanwalt aus ſeinem Amte zu entfernen, als zu berückſichtigend erſcheinen laſſe. Die Kommiſſion beantragt deßhalb Uebergang zur Tages⸗ ordnun 90 Abg. Rüdt(Soz.): Es handle ſich um eine Skandal⸗ geſchichte, durch die allerdings die hohe Achtung vor dem Juſtizminiſterium nicht berührt werde. Aber daß man ſo lange gegen die Broſchüren Köſter's und die unerhörten Be⸗ ſchuldigungen des antiſemitiſchen„Bad. Volksboten“ in Heidelberg gegen Dietz,.⸗A. Roſenfeld und Herrn v. Jage⸗ mann nicht vorgehe, ſchädige das unentbehrliche Anſehen des oberſten Schützers des Rechts für den Landgerichtsbezirk Mannheim. Ein Brief eines nun verſtorbenen berühmten Rechtslehrers habe die Verurtheilung Köſter's in Karlsruhe einen Skandal genannt. In einer Broſchüre Köſter's werde egen Dietz auch ein Vorwurf erhoben wegen ſeines erhaltens in dem Falle Du Pont. Die Karlsruher Richter hätten übrigens in den Urtheilsgründen gegen Köſter anerkannt, daß in einigen Punkten Dietz nicht ganz forrekt ge⸗ handelt habe. Er ſage: Entweder müſſen die Mäuler ge⸗ ſchloſſen, oder es müſſe mit Dietz tabula rasa gemacht werden. Oberſtaatsanwalt v. Neubronn: Die Regierung habe allerdings gegen Köſter und den antiſemitiſchen Bad. Volks⸗ hoten eine weitgehende Nachſicht und Duldung ausgeübt. Das ſei aber geſchehen, weil Köſter ſchon einmal verurtheilt worden ſei, ferner weil alle Beleidigten erklärten, daß ſie keinen Schaden von einer Nichtverfolgung befürchten, und endlich, weil die Regierung den Schein vermeiden wollte, als ob ſie durch ein Vor ehen den Landtag in der Behand⸗ lung der Petition beeinflufſen wollte. enn der Landtag entſchieden habe, werde die Regierung wohl nicht zögern, ent⸗ weder gegen frühere oder gegen etwa noch erſcheinende Ar⸗ tikel vorzugehen. Ihering's Brief liege nicht im Original vor. Allein er ſei, wenn er richtig ſei, auf einſeitiges Ma⸗ terial, die Broſchüre Köſter's, gebannt und der Mannheimer Rechtsanwalt, der Köſter den Brief übergab, bat dieſen, im In⸗ tereſſe Ihering's die Veröffentlichung zu unterlaſſen. Wenn Ihe⸗ ring den Brief wirklich ſo geſchrieben hat, ſo hat er, was er als Juriſt niemals hätte thun ſollen, den oberſten Grundſatz außer Acht Audiatur et altera pars. Was die vom Land⸗ ericht Karlsruhe getadelten Punkte betreffe, ſo 99 5 das Justizminſſterium eingehend dieſelben geprüft. echtsan⸗ walt Roſenfeld habe ſelbſt erklärt, daß er bedauere, den Paſſus von dem Geſchenk an Dietz in ſeine Beweiszuſammen⸗ ſtellung aufgenommen zu haben. Mit dem Geſchenk verhalte es ſich ſo: Eine Schweſter Köſters, die bezeichnender Weiſe auch auf Seite der Frau Köſter ſteht, ſchickte als Weih⸗ nachtsgeſchenk der Frau Dietz zwei Vögel mit einem Käfig. Als Gegengeſchenk ſandte rau Diez der Schweſter Köſter's wieder zwei Vögel mit Käfig.(öHeiterkeit.) Und ſo wie mit dieſem Punkte ſteht es mit allen anderen. Es iſt überall ein kleines, aber ganz unverfäng⸗ liches Körnchen Wahrheit, aus dem man dann die 1 Geſchichten gegen Dietz konſtrutrte. Zum elben Ergebniß wäre die Strafkammer in den fraglichen Punkten gelangt, wenn ihr das ſpätere, umfangreiche Material porgelegen hätte. Was den Empfehlungsbrief füir Frau Köſter betrifft, ſo kann Niemand etwas Unangemeſſenes darin finden, wenn Herr Dietz der Frau, an deren Unſchuld er glaubt, auf ihre Bitte beſtätigt, daß er nach mehrjähriger ge⸗ nauer Kenntniß weiß, daß Frau Köſter ihren Kindern ſtets eine liebevolle, beſorgte Mutter war. Abg. Venedey(freiſ.) ſtellt feſt, daß vor 2 Jahren auf ſeine Vorſtellung hin im Kommiſſionsbericht bemerkt worden ſei, daß in einigen Punkten Dietz nicht ganz korrekt gehandelt habe. Etwas Derartiges möchte er auch heute wieder bemerkt haben, iſt aber im Uebrigen gleichſalls für Uebergang zur Tagesordnung. Dietz hätte, da er als Staatsanwalt jeden Augenblick in den Prozeß eingreifen konnte, von vornherein größere Zurückhaltung beobachten ſollen, Oberſtaatsanwalt v. Neubronn: Die Regierung ſchreite ſelbſtverſtändlich auch gegen außeramtliche Verfehlungen ein, wenn dieſe das Amt ſchädigen. Allein hier lag eben nach den ausgedehnten Erhebungen kein Anlaß zu disziplinariſchen Vorgehen vor. Auch das hohe Haus iſt doch kein Disziplinar⸗ hof für Beamte, ſondern kann nur der Regierung ſagen, du haſt deine Disziplinargewalt da nicht angewendet, wo du es hätteſt thun ſollen. Man darf ſich die Sachen doch nicht ſe vorſtellen, wie ſie in der Broſchüre geſchildert werden. Er frage, was denn jeder der anweſenden Abgeordneten anders gethan hätte in einem ſolchen Falle, als einen Skandal zu verhüten zu ſuchen. Köſter ſelbſt ſchrieb am 17. Novbr. 1886 an Dietz:„Geehrter Herr! Kommen Sie doch ſo bald wie mög⸗ lich zu mir. Ich habe eine neue fürchterliche Entdeckung ge⸗ macht.“ Alſo, als Köſter im Schreibtiſch ſeiner Frau die Briefe Scheele's fand, ruft er ſelbſt Dietz. Soll ſich übrigens die Regierung auch noch darein miſchen, wem die Ehefrau eines Beamten Kränze ſchickt?(Heiterkeit). Wenn Dietz Scheele's Begräbniß anwohnte, ſo war Scheele ſein Bekannter und Freund. Soll die Regierung den Beamten vorſchreiben, zu welchen Beerdigungen ſie gehen ſollen? Soll deßhalb Dietz kein Ehrenmann ſein, weil er die Piſtolenforderung nicht angenommen hat? Ein Juſtizminiſter und ein Staats⸗ anwalt, die Verſtöße gegen das Strafgeſetzbuch in dieſem Sinne auffaſſen würden, wären Figuren, wie ſie noch nicht dageweſen ſind.(Heiterkeit). Abg. Strübe als Berichterſtatter ſtellt dem Abg. Venedey gegenüber feſt, daß vor 2 Jahren in dem einſtimmig enehmigten Kommiſſtonsbericht geſagt war: Die Kommiſſion onnte es nicht weiter als ihre Aufgabe betrachten, zu unter⸗ ſlen ob Dietz eine größere Zurückhaltung hätte beobachten ſollen. Abg. Fieſer(nat.⸗lib.). Zweifellos ſei Koeſter ſchwer verunglimpft worden. Den Beleidiger habe er zur Ver⸗ antwortung gezogen und im Duell erſchoſſen und in der Eheſcheidung ſei die Frau als der ſchuldige Theil erkannt worden. Es ſei ihm zweifellos, daß etwas geſchehen müſſe egen die fortwährenden unerhörten Angriffe gegen die 1 den erſten Staatsanwalt in Mannheim n. ſ.., ſoweit die Broſchüren und das Antiſemitenblatt in Be⸗ tracht kommen. Bezüglich ſeiner Vorſtellungen an die Kam⸗ mer dagegen ſtehe Koeſter der Schutz des§ 193 und der Verfaſſuang zur Seite. Koeſter handle jedenfalls im guten Glauben an ſein Recht, ſonſt würde er ſich nicht an die Kammer wenden. Daß bisher nicht worden ſein, billige er. Es ſetze ihn in hohem Maße in Erſtaunen, daß die freiſinnige Partei, die wegen des Kranzes für Scheele einen Tadel gegen Dietz ausſprechen wolle, kein Wort gegen die unerhörten Anſchuldigungen Koeſters habe, die uns den ganzen Vormittag beſchäftigen. Wenn Koeſter ſich auf ſeine Broſchüren berufen habe, ſo hätte man ihm ganz gut erwidern können: Wenn Du keine Zeit haſt, Deine Anklagen ſelbſt zu begründen, haben wir auch keine Zeit, ſie zu unterſuchen. Als Gentleman, der er iſt, hat Dietz die Frau, mit der ſeine Familie ſeit lange be⸗ freundet war und an deren Unſchuld er glaubte, nicht verlaſſen. Vielleicht hätte er mit Rückſicht auf die Menſchen ſich klüger verhalten ſollen. Ihering's Urtheil auf Grund der einſeitigen Broſchüre Köſters und eines Privatſtenogramms ſei geradezu unerhört und müſſe das Anſehen des Geſtorbenen erſchütteru. Abg. Kiefer(ntl.): Die Ehegeſchichte habe in Köſter's Leben geworfen und er ſei von einer Art Mono⸗ manie befallen. Den Abg. Venedey frage er, wo denn die Beweiſe ſeien, daß Dietz in einigen Punkten nicht mit dem richtigen Takt gehandelt habe. Das diplomatiſche Austragen mit einer Verſetzung ſei nicht zuläſſtg. Er ſtimme Rüdt bei, daß es heiße: So oder ſo. Was Ihering's anbetreffe, ſo habe ihm Lamey geſagt, es wäre faſt unwürdig, wenn ſich die Petikionskommiſſton damit beſchäftigen wollte. Der Brief muß von Ihering nach Kiefer's Anſicht erſchlichen worden ſein! Er wünſche, daß Köſter Frieden in ſeinem Innern, aber nicht länger auf dieſem Wege, ſuchen möge. Die Kammer ihrerſeits möge von einer ernſten Petitionsbehandlung nicht abgehen. Abg. Venedey(freiſ.) hält dem Berichterſtatter gegen⸗ über ſeine Behauptung bezüglich des letzten Kommiſftonz⸗ aufrecht. Abg. Muſer macht darauf aufmerkſam, daß ein Punkt der Köſter'ſchen Broſchüre vom Regierungsvertreter nicht be⸗ rührt worden ſei, nämlich das Verfahren Dietz' gegen Frl. Du Pont. Er bitte um Auskunft, wie ſich dieſe Gache ver⸗ halte. Das Urtheil der Strafkammer Karlsruhe nehme er Fräulein Martha nach einer heftigen Scene grollend ins Belt ſteckte, wie ſie behauptet, ihre Schätze unter ihr Kopf⸗ kiſſen. Als ſie des Morgens erwachte, war nicht nur der Angeklagte, ſondern auch ihr geſammtes Geld in Höhe von etwa 4000 M. verſchwunden. 65 ergab ſich, daß in ihrer Ledertaſche nur noch 5 Franes vorhanden waren. Das Mäd⸗ chen lief zur Polizei und zeigte den Angeklagten wegen Diebſtahls an. Die Direktion der Spielbank in Monaco be⸗ zahlte die Penſionsrechnung für die Deutſche und erſuchte ſie, baldmöglichſt das Land zu verlaſſen. un Tage ſpäter be⸗ kam ſie die Nachricht von dem entflohenen Geliebten; ſie olgte ihm nach Nizza, und das Pärchen verſöhnte ſich. Er überreichte ihr wehmüthig den Reſt ihres Vermögens in Höhe von ca. 1500 Mk. Sie war froh, dieſen Reſt gerettet zu haben und ſchrieb an die Polizeidirektion von Monaco, daß ſie ihren Strafantrag zurücknehme. Das Pärchen dampfte nun nach Deutſchland zurück. In Magdeburg zog ſie ihres Weges und er ſtellte ſich der Staatsanwaltſchaft.— Die Un⸗ terſchlagungen, die er dem Rechtsanwalte zugefügt, ſind von ſeiner Familie größtentheils gedeckt. Was den Diebſtahl an dem Gelde ſeiner verfloſſenen Braut betrifft, ſo behauptete er, daß ihm dieſe das ganze Geld bei der Abreiſe nach Baſel als Mitgift“ geſchenkt habe gegen die Verpflichtung, für ie und ihr Kind zu ſorgen. Der Gerichtshof verurtheilte den leichtſinnigen Angeklagten wegen der Unterſchlagungen an dem Gelde des Rechtsanwalts zu neun Monaten Cefängniß und ſetzte die Entſcheidung über den Diebſtahl bis nach eingeholter Auskunft über das in Monaco gültige Recht aus. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Geſängniß be⸗ antragt. — Neue Nahrung für Seſdenraupen. Ein Kinderſpiel kann vielleicht Anlaß zu einer ſehr wichtigen Veränderung in der Induſtrie der Seidengewinnung ſein. Einige Kinder er⸗ hielten nämlich einige Seidenraupen geſchenkt. Nun iſt ja bekaunt, daß die Seidenraupen ſich lediglich von den Blättern des Maulbeerbaums nähren, und weſentlich die Schwierig⸗ keit der Erhaltung von Maulbeerplantagen bindert vielfach die Entwicklung einer rationellen Seidenraupenzucht und Sei⸗ dengewinnung. Dieſe Kinder nun hatten ebenfalls keinen Maulbeerbaum zur Verfügung; um aber die Raupen nicht verhungern zu laſſen, legten ſie ihnen allerlei andere Baum⸗ und ſonſtige Pflanzenblätter vor, und die Seidenraupen wähl⸗ ten ſich aus den vorhandenen allerdings die Blätter des ge⸗ meinen Lattichs aus. Sie gediehen bei dieſer Nahrung vor⸗ züglich, ſpannen ſich ein und bildeten ganz vorſchriftsmäßige Cocons. Ein Seideninduſtrieller hörte davon, verfchaffte ſich im nächſten Sommer ebenfalls einige Seidenraupen und ver⸗ ſuchte ſie lediglich mit Lattichblättern Kuhhahnhen Der Ver⸗ ſuch gelang auch diesmal vollkommen, die Raupen ergaben eben ſolche Seidencocons, wie wenn ſie mit Maulbeerblättern enährt worden wären. Man muß nur darauf achten, daß die Lattichblätter nicht ſehr naß ſind, denn einzelne Raupen, welchen man ſehr naſſe Lattichblätter gegeben hatte, gingen u Grunde. Möglicher Weiſe alſo können dieſe Verſuche der Begeen einer ganz neuen Seidenraupencultur bei uns ſein. — Ueber das Begräbniß eines chineſiſchen Prinzen Nodd zinen Bericht, den wir als 2 8—————— ethnologiſch anziehend hier wiedergeben wollen. Der unlängſt verſtorbene Prinz M Ying war ein Günſtling des Kaiſers und ſein Begräbniß eines der größten, welches Peking je geſehen. An der Spitze des Leichenzuges wurde ein großer ſcharlachrother Schirm getragen, hinter ihm eine offene Sänfte, deren Ausſchmückung die kaiſerlich gelbe Farbe— eine Art Orangegelb, hatte. Zu jeder Seike der Sänfte gingen eine Anzahl Bogenſchützen und Fußſoldaten mit ihren beſonderen Waffen, dahinter etwa dreißig Knaben, welche die Hofkleider, den Hut und den Halsſchmuck des Prinzen trugen, ſowie mehrere alte Kurioſitäten, die derſelbe ſeyhr lieb gehabt hatte und die man wohl in ſeinen Sarg legen wird. eder⸗ mann, Alt und Jung, trug weiße Trauerroben. Es folgte eine Muſikkapelle, und dann ein prächtiger Seidenſchirm, deſſen Farbe kaiſerlich gelb war. Zunächſt wurde das Pferd des Todten geführt, auf dem er zu Hofe ritt, und darauf kam ſein Wagen und ſeine verſchloſſene Sänfte, ebenfalls orange⸗ gelb. Das kaiſerliche Edikt, welches in Folge des Abſterbens des Prinzen veröffentlicht worden war, wurde ſodann in einer Kioskähnlichen Bahre von acht gelb gekleideten Männern ge⸗ tragen. Eine Menge von Perſonen, die ſcharlachrothe Ehrenſchirme mit krummen Stielen, Fächer, auf denen die Sonne, der Mond, Drachen und Phönixe gemalt waren, hielten, folgten; andere Männer hielten Schlacht⸗ äxte, Schwerter der verſchiedenſten Art, während wieder andere Scharfrichter und Häſcher darſtellten, um zu zeigen, daß der Verſtorbene während Lebzeiten Gerbalt ütber Tod und Leben hatte. Nun kamen etwa dreißig rothe Holztafeln, auf denen die Titel und Poſten, welche der Todte hatte, aufgezählt waren, ſämmtlich in Gold geſchrieben. Hinter dieſen eine weißſeidene Flagge von rieſigem Umfange, das Banner des Prinzen, das gebraucht werden ſollte, wenn der⸗ ſelbe an der Spitze feiner Bannertruppen marſchirte. Ein paar Jagdhunde wurden im Zuge ſichtbar, ferner Falken und acht Schimmel, die der Prinz auf ſeinen Jagd⸗ ausflügen benutzte, ſowie vier Kameele. Zahlloſe Flaggen, in allen Farben des Regenbogens ſchillernd und wunderſchön mit Gold beſtickt, folgten darauf, und ſodann der Haupt⸗ Trauertragende, der Enkel des Verſtorbenen, Prinz Pu yi, in gekleidet und von einer Abtheilung bewaffneter eibwächter, die weiße Flaggen trugen, umgeben. Er mar⸗ ſchirte, von zwei Perſonen unterſtützt, langſam vor einer reich vergoldeten viereckigen Plattform, welche die Seele des Todten leiten ſollte; vierzig Perſonen trugen die Plattform. Zuletzt kam das„Goldne Kaſſchen“, wie der Sarg von Mitgliedern der kaiſerlichen Familie genannt wird, der die irdiſchen Ueber⸗ reſte des Prinzen Pi Ding enthielt. Er ſtand auf einer ſchar⸗ lachrothen Plattform, mit kaiſerlichem Geld verziert, und wurde von achtzig rothgekleideten Männern getragen. Der Sarg war theilweiſe mit Gelb ausgeſchlagen, der Deckel mit orangegelbem Satin, wunderſchön mit Gold und Seide be⸗ ſtickt. Zahlloſe Menſchen folgten dem Sarge, der nach ſeiner zeitweifen Gruft außerhalb des Futſching⸗Thores von Peking übergeführt wurde, von wo aus er ſpäter in dem Kaiſerfried⸗ hof in den Tangſchan⸗Hügeln beigeſetzt werden wird. —— 5 nc r enees e SSPFPFPFPTo r weeereereeemee Mannheim, 22. Januar. Seneral- Anzeiger. 3. Seite. nicht ſo leicht, wie zu ſeiner Verwunderung die Abgg. Fieſer und Kiefer es thäten. Oberſtaatsanwalt v. Neubronn: Er habe den Abg. Venedey nicht mit dem Petenten identifizirt, habe aber auf die Behauptungen Köſter's antworten müſſen, welche der Redner als begründet hingeſtellt habe. Die Argumen⸗ tation Venedey's, die Kommiſſion habe vor 2 Jahren das Verhalten von Dietz für nicht in allen Punkten korrekt er⸗ klärk, weil ſie in ihrem Bericht geſagt habe, ſie unterlaſſe es, in dieſer Hinſicht Unterſuchungen anzuſtellen, ent⸗ ziehe ſich ſeinem Verſtändniß. Die Kammer habe nicht die Aufgabe, über den privaten Takt der Beamten zu ur⸗ theilen, wenn nicht eine Disziplinarunterſuchung in Frage komme. Sie würde, wenn ſie im Sinne der Freiſinnigen handeln würde, ſich zum oberſten Disziplinarhof für die Be⸗ amten erklären, ja noch über den Standpunkt der Regierung hinausgehen, die nicht jeden, und ſei er noch ſo gering, Takt⸗ verſtoß von Beamten außerhalb des Amtes zu rügen ſich ver⸗ anlaßt ſehe. Was den Fall Du Pont betreffe, ſo liege er bereits 14 Jahre,zurück; Dieſelbe ſei ſpät Abends zu Dietz gebracht worden, nachdem die andern Beamten ſchon weggegangen waren— nicht weggeſchickt, wie Köſter behauptet— und habe erklärt, daß eine Tante von Dietz ihr jeder Zeit Geld zur Begleichung ihrer Hotelrechnung gegeben haben würde, was von dieſer Tante auf Kelegraph che Anfrage von Dietz bejaht wurde. Die Dame habe auch das Geld an Dietz geſandt und dieſer damit die Rechnung beglichen. Da hier⸗ nach die Merkmale des Betrugs Dietz zweifelhaft erſchienen, ſei die Du Pont freigelaſſen worden. So verhalte es ſich mit dieſer in der Broſchüre ſexuell gefärbten Geſchichte. Dietz ſei übrigens bemerkt worden, daß bei derſelben der Beamte und der Verwandte nicht vorſichtig genug auseinandergehalten worden ſeien, was zugleich auch zeige, daß, wo es nöthig er⸗ ſcheine, die Regierung das Entſpre ende thue. Abg. Rüdt legt nochmals den Standpunkt ſeiner Freunde dar. Abg. 5 erklärt gegen Muſer, daß er nicht ein Urtheil über die Strafkammer, der er jetzt ſelbſt ange⸗ hört, gefällt habe, ſondern daß er auf Grund der wei⸗ teren Erhebungen geſagt habe, daß Dietz kein Vorwurf treffe. So viel dürfe man doch ſagen. habe er ge⸗ ſagt, er gebe das Urtheil darüber preis, o Dietz nicht hätte klüger handeln können. Er(Redner) fütr ſeine Perſon könne Dietz keinen Vorwurf machen, da er an die Unſchuld der Frau glaubte, die er(Redner) allerdings nach der Zuſam⸗ menkunft in Frankfurt für e Abg. Ktefer bemerkt gegen Muſer, daß Jeder ſein ſub⸗ jektives 112 über Strafkammerentſcheidungen haben dürfe, allein er habe auch been Ihering's Brief über die Karlsruher Strafkammer proteſtirt. Nach einer weiteren, perſönlichen Bemerkung des Abg. Muſer und dem Schlußwort Strübe's wird der Kom⸗ miſſionsantrag einſtimmig angenommen und die Sitzung geſchloſenn Nächſte Sitzung: Montag Vormittag 11¼ Uhr. Aus Stadt und Jand. *Mauuheim, 22. Januar 1894. Aus der Kadtrathsſthung vom 18. Januar 1894. (Dengetheilt vom Bürgermriſteramt.) das Wöchnerinnenaſyl iſt pro 1894 ein Zu⸗ ſchuß von 2500 Mk. in's Budget einzuſtellen. Als Mitglied in den der Auguſt Fabris⸗Stiftung wurde Herr Stadtrath Hirſchhorn in Vorſchlag gebracht. Es genehmigt der Stadtrath für die die Heraus⸗ gabe eines jährlichen Berwaltungsberichtes und wurde das Nöthige zum Vollzug angeordnet. Die zur Verbeſſerung des Riedweges zwiſchen Käferthal und Waldhof erſorderlichen Mittel werden genehmigt und ſoll mit der Herſtellung ſofort nach Genehmigung des Vor⸗ anſchlags begonnen werden. Die Voranſchläge des Hochbauamts und der Realſchule liegen im Druck vor und erhakten die Zu⸗ ſtimmung. Die Herſtellung einer Gagzuleitung von der Linden 5 fſteraße nach den ER enbahnbetriebswerkſtätten wird zur Ausf ng genehmigt; ferner wird das Gaswerk zur Erſtellung einer Zaterne in der 16. Querſtraße nebſt der erforderlchen Leitung im Koſtenvoranſchlag von 471 Mk, ermächtigt. Die Gaszuleitung zur Speiſung des Motors der Firma Frankl u. Kirchner im Koſtenvoranſchlag von 697 Mk. ſſt zu erweitern. Das Geſuch um Errichtung von Wärmehallen wird der 55 ion zur Prüfung und Antragſtellung über⸗ wieſen. Ein Geſuch um Herſtellung einer Reduer⸗ tribüne im Sitzungsſaal des Bürgerausſchuſſes wird dem Stadtverordneten⸗Vorſtand zur gutſcheinenden Aeußerung überwieſen. Der Stadtrath nimmt von ſich aus keine Veranlaſſung, dem Geſuche näher zu treten, da die Be⸗ nützung einer Rebnertribüne für die Mitglieder des Bürger⸗ Die Stimme des Blutes. Kriminal-Roman in zwei Bänden von Fortuns de Boisgobey. (Autoriſtrte Ueberſetzung.) 25(Nachbruck verbeten.) 4⁰0(Fortſetzung.) Die Frau rief lauter Stimme, ſobald ſte nahe ge⸗ nug gekommen war, en verſtanden zu werden: 5„Run iſt Alles verloren! Ich werde ihn niemals wieder⸗ ſehen!“ Fräulein Lanoue begriff nicht ſofort den Sinn dieſes verzweiflungsvollen Ausrufes; doch erkannte ſie gleich darauf die Gattin Maurevers', und nun wußte ſie, daß es ſich um dieſen handle. Mit fliegendem Haar, nur nothdürftig in ein umge⸗ worfenes Tuch mit zerriſſenen Schuhen an den Füßen und heftig geſtikulirend, kam die herabgekommene Prinzeſſin athemlos dahergerannt. „Beruhigen Sie ſich,“ ſagte Helene, und wenn Sie mich ſuchen, ſo theilen Sie mir mit, was Ihnen zugeſtoßen und worin ich Ihnen behilflich ſein kann.“ „Julius iſt ſeiner Stellung enthoben worden,“ verſetzte die Frau, ohne ihre Stimme zu dämpfen.„Und meine Kinder müſſen verhungern, wenn Sie uns nicht zu Hilfe kommen.“ „Ich werde Ihre Kinder nicht verlaſſen, ſeien Sie über⸗ zeugt davon,“ ſagte ſie,„ſelbſt wenn der leibliche Vater ſie verlaſſen ſollte.“ „Er hat ſie bereits verlaſſen— und wird nicht zurück⸗ kehren.“ 5 „Was iſt denn vorgefallen?“ „Geſtern hatte er während des ganzen Tages Dienſt und übernachtete in Paris. Ich meinte, Alles ſei bereits geordnet und von dieſer dummen Revolvergeſchichte werde keine Rede ausſchuſſes nicht verbindlich gemacht werden kann und ein Bedürfniß hierfür bislang nicht hervorgetreten iſt. Dagegen unterliegt die Aufſtellung einiger weiterer Schreibtiſche keinem Anſtand. Die Herſtellung einer zweiten Telephonverbin⸗ dung vom Stadtamt nach den Büreaus der Gas⸗ und Waſſerwerke K 7 hat ſich als nothwendig erwieſen. Die Verſteigerung des Bauplatzes T 6 Nr. 8a vom 17. Januar zum Höchſtgebot von 40 M. 15 Pf. pro Quadratmtr. erhielt die Genehmigung. Das Verbot des Befahrens des Weges zwiſchen P7 ͤ und den ſtädt. Anlagen iſt in Erinnerung zu bringen. Der von der Firma Bouquet, Kurt und Böttger erſtellte Meerfeldkanal wurde abgenommen und geht der Betrieb an die Stadt über. Der Kanal und namentlich der Specialbau ſoll von den Gemeindecollegien in Augenſchein genommen werden. Herrn Stadtrath Gruber wurde das Amt eines Steinſetzers übertragen. Das Protocoll über die Reviſion der Haus⸗ entwäſſerungsordnung wird vorgelegt; wegen Ge⸗ nehmigung der vorgeſchlagenen Aenderungen erfolgt Vorlage an Großh. Bezirksamt. Die Lieferung von Hauſteinen für die Jung⸗ buſchkanaliſation wurde im Submiſſionswege der Firma Werle und Hartmann übertragen. Zur Anſchaffung eines Fuhrwerkswagen für die Kompoſtfabrik wird beim Bürgerausſchuß die Bewilligung von 2000 M. beantragt werden. Die Geſchäftsüberſicht des Bürgermeiſteramtes als Gemeindegericht für das Jahr 1893 weiſt folgende Zahlen nach: Es wurden erlaſſen: 1898 1892 1. Zahlungsbefehle 2226 3895 2. Widerſprüche 613 780 8. i 1491 1876 Bürgerliche Streitſachen: Es wurden abgängig gemacht 2294 2470 Hiervon wurden erledigt: a) durch Urtheil 1601 1774 b)„ Vergleich 18⁰0 10⁴ c)„ Verzicht, Beruhenlaſſen beim Ausbleiben des Klägers oder beider Theile 47² 5⁴ d) Unerledigt blieben 4¹ 4⁴ e) wurden eingelegt 228 305 Sühneverhandlungen: a) Ueber Beleidigungen und Körperver⸗ letzungen 440 45⁴ Erledigt murden: Durch Verſöhnung 94 4 Durch Beruhenlaſſen beim Ausbleiben des Anklägers oder beider Theile 72 6 Durch Scheitern des Sühneverſuchs 274 38 Unerledigt blieben: 4 10 b) Heber bür 8 Rechtsſtreitigkeiten, welche der Höhe der Streitſumme nach nicht 555 Zuſtändigkeit des Gemeindegerichts ge⸗ ren—— Arreſte und einſtweilige Ver⸗ fügungen 8 58 Anzeigen über Feldfrevel und Hin⸗ 0 16712 9 ung von Gemeindeabgaben: Es wurden Anzeigen eingebracht: a) über Feldfrevel 898 31¹ p) Hinterziehung von Gemeindeabgaben 59 102 Sporteln und Strafen: Es wurden erhoben: Mk. Mk. 1) an Sporteln 6976 8102 2) an Strafen: a) wegen Feldfrevel 82² 311¹ 8 aaben von Ge⸗ meindeabgaben 209 872 o) Schulverſäumniſſe—— Die Zahl der Geſchäftsnummern betrug: 1) in gemeindegerichtlichen Sachen 20461 22876 2)„Stiftungsſachen 959 949 5 zuf. 21420 28825 Die Zahl der Unterſchriftsbeglaubigungen für Poſtvollmachten, Lebenszeugniffe, prungs⸗ zeugniſſe ꝛc. betrug 488 „Vollſtreckbare Ausfertigungen wurden er⸗ theilt 1968 Verſetzungen und Ernennungen. Amtsvorftand Oberamtmann Konrad Kretzdorn in Pfullendorf wurde in gleicher nach Staufen verſetzt, der zweite Beamte des Bezirksamts Karlsruhe, Oberamtmann Anton Beck, zum Amtsvorſtand in Eberbach ernannt, die Amt⸗ männer Dr. Heinrich Eron in Bruchſal und Hugo Dörle in Raſtatt in gleicher Eigenſchaft, Erſterer zum Bezirksamt Wiesloch, Letzterer zum Bezirksamt Pfullendorf verſetzt, ſowie die Referendare Hermann Jacob aus Bretten und Dr. Paul Arnsperger aus Heidelberg zu Amtmännern er⸗ daß wir verloren ſeien. Er zeigte mir einen Brief ſeines Vor⸗ geſetzten, in welchem ihm ſeine Entlaſſung mitgetheilt wird.“ „Das iſt allerdings ein Unglück, doch kann er ja eine andere Anſtellung finden.“ „Oh, wenn es weiter nichts wäre—“ „Was gibt es denn noch?“ „Man beſchuldigt ihn nunmehr, der Helfershelfer jenes lenden geweſen zu ſein, welcher die Gräfin ermordete. Er ürchtete, verhaftet zu werden, und da er nicht ins Gefängniß olle will, ſo theilte er mir mit, daß er lieber verſchwinden wolle.“ „Das heißt, er will ſich tödten?“ „Ja, ſofern es ihm nicht gelingen ſollte, ins Ausland zu flüchten. Und dies wird ihm nicht gelingen, da er ohne jedes iſt; konnte er mir doch ſchon ſeit zwei Tagen ein Brod für meine hungernden Kinder geben. Ich verſuchte es, ihn zurückzuhalten; ich bat ihn, ſich zu rechtfertigen; er aber wollte nichts hören——er hat den Kopf verloren und iſt geflohen.“ Ich werde ihn niemals wiederſehen, und mir bleibt nichts weiter übrig, als mich mit meinen armen Kleinen in die Seine zu ſtürzen——“ „Sprechen Sie nicht ſo, Gott wird Ihnen beiſtehen, gute Frau, und ich bin bereit, für Ihren Unterhalt zu ſorgen. Aber Sie ſagten mir doch, daß Ihr Gatte einen hochgeſtellten Gönner habe—— „Den ruſſiſchen Grafen? Ach ja, derſelbe ſchien ſich für Julius verwenden zu wollen; doch wenn man vom Unglück detroffen worden, ſo hat man keine Freunde mehr. Und außerdem iſt es vielleicht dieſer Golymine, dem er ſein Un⸗ glück zu verdanken hat.“ „Wieſo?“ fragte Helene lebhaft. „Julius gab mir zu verſtehen, daß ihm Golymine ge⸗ rathen habe, den Revolver zuerſt bei ſich zu behalten und den⸗ ſelben erſt ſpäter dem Stationschef von Saint⸗Germain zu Übergeben.“ Dieſe Mittheilung konnte von Wichtigkeik ſein, und Fräulein Lanoue nahm ſich vor, dieſelbe dem Kommandanten zu wiederholen, und fuhr dann zu fragen fort: mehr ſein. Heute nun, vor einer Stunde ungefähr, kam er 1 Veſinet an, und ſein Geſicht verrieth mir auf der Stelle. „Aber Sis dürſen doch zu mindeſt hoffen, daß dieſer nannt und Erſteren dem Bezirksamt Karlsruhe, Letztere dem Bezirksamt Raſtatt als Beamte beigegeben. * An das Präſidium des Badiſchen Militärvereins verbandes hat der Großherzog nachſtehendes Handſchreiben gerichtet:„Die ſo innigen Glück⸗ und Segenswünſche, welch das Präſidium bei dem Jahreswechſel in ſo warmen Worten mir dargebracht hat, waren mir beſonders erfreulich. In Ge meinſchaft mit der Großherzogin ſpreche ich für dieſen en neuten Beweis anhänglicher 9 dem geſammten Prä⸗ ſidium den herzlichſten Dank aus. Wir erwidern dief Glückwünſche für das Wohlergehen des Präſtdiums und da Gedeihen der Vereine des Landesverbandes. Je gedenke mit dankbarer Befriedigung aller der Gelegenheiten bei denen ich voriges Jahr die Freude hatte, mit Veteine des Landesverbandes zu verkehren. Die freundlichen Geſin nungen, welche mir bei dieſen Anläſſen bethätigt wurden habe ich in tiefſter Dankbarkeit empfunden und bewahre ig an dieſelben die wohlthuendſte Erinnerung. Ich ſage wohl thuend, weil für ein altes Soldatenherz die Gemeinſchaft mi vaterländiſch geſinnten Männern, deren Streben treue Urbel für des Reiches Größe und Kraft heißt, ein erhebendes Gefüß gewährt. Ich vertraue auf den bewährten Geift der Hin gebung und Opferbereitſchaft der Militärvereine, wie er ſie bisher ſo ſchön bekundete, daß er auch fortan ſich e und in 00 beharre. Möge das neue Jahr ein für unſere theuere Heimath werden und der Größe un Kraft des Reiches neue Förderung gewähren. gez. Friedrich. * Zur Verbeſſerung der Straßte von der Schloß terraſſe nach der Rheinbrücke hat der Stadtrath den rgerausſchuſſe eine Vorlage unterbreitet, der wir Folgendes entnehmen: Alsbald nach der Erbauung des neuen Haupt bahnhofes und der Mühlauanlagen machte ſich das Bedürfniß geltend, ſowohl von der Stadt als dem Bahnhofe eine zweck mäßige Verbindung mit der Rheinbrücke zu beſitzen, und wurde demgemäß von der Großh. Staatsverwaltung i Jahre 1874 die Auffahrt von der Schloßteraſſe erbaut. 5 der raſch ſteigenden Bevölkerungszunahme der beiden Na barſtädte und der hierdurch veranlaßten größeren Anſpruch nahme machten ſich Uebelſtäude geltend, welche den Verkehn über die drei hohen Viadukte nicht nur erſchwerten, ſondern auch Gefahren für die Fußgänger in ſich ſchloſſen. nächſſ hatten einzelne Beſtandtheile des Oberbaues, insbeſondere dn Fahrbahnbelege, ſowie die oberen Gurtbleche der Außexen Faſt geldte in bedenklicher Weiſe durch atmosphäriſche Ein üſſe gelitten. Der Zuftand der Brücke bedingte daher eine Auswechslung der ſchadhaften Giſentheile, ſowie eine Ver beſſerung der zwiſchen der Fahrbahn und den Gehweger angeordneten Wafferabzugskanäle nebſt der Herſtellung einen hinreichenden Anzahl von Abfallröhren zur raſchen und ſicheren Ableitung des Kandelwaſſers. Von den beiden Gehwegen welche nur in einer Breite von 1,5 Meter angelegt waren iſt namentlich derjenige page die Schloßſeite als Promenade weg mit anziehendem landſchaftlichen Ausblick am meiſten beliebt und benutzt, ſo daß auf demſelben, hauptſächlich az Sonntagen, immer ein ſtörendes Gedränge entſteht, das um ſo bedenklicher iſt, als das Trambahngeleiſe hart vorbeiführt Ferner erweiſen ſich die Geländer als viel zu niedrig und bieten nicht nur in dieſer Hinſicht, ſondern auch mit Bezug auf Stärke und Befeſtigung keinen Aee H Schutz und keine volle Verkehrsſicherheit. Als weitever Mißſtand macht ſich die Deckung der Uebergänge mittelſt Blechtafeln geltend, die beim Begehen fortwährend ein höchſt unangenehmes Geräuſch verurfachen. In der Erkenntniß dieſer längſt empfundenen und vielfach angeregten Uebelſtände hat die Großh. Oberdirektion des Waſſer⸗ und Straßenbaues eing meſentliche Verbeſſerung dieſes Theiles der Landſtraße bei ſchroſſen und in dieſer Richtung dem Stadtrath einen bezüg⸗ lichen Plan und Koſtenvoranſchlag vorgelegt. Nach dieſem werden, gußer den Eingangs erwähnten Verbeſſerungen des Oberbaues auf der Nordſeite der Viadukte an Stelle dar bisher nur 77 Lentimeter hohen Geländer, ſolche mit 98 Centimeter 1 aufgeſtellt, und außerdem eine kräftigere Fedeſicens er Gehnegträger vorgenommen. Des Weiteren iſt i er Neuherſtellung darauf Bedacht genommen, dem ußgängerverkehr nach Thenlichkeit noch dadurch Rechnung zu tragen, daß die beiderſestigen Gehwege auf Koſten der Fahrbahnbreiſe von 1,5 Meter zuf 1,9 Meler verbreitert und die in dem ſüdlichen Gehweg benbende verkehrsftörende Gcke beſettigt wird, wobei zur Herſtellung der Gehwege ein Cementbelag nach Syſtem Monier, ſtalt der Blechtafeln zur Anwendung gelangen ſoll. Bei der Prüſung der vorliegenden Angelegenheik gelangte die Großh. Oberdirektion zu der auch vom Stadtrath getheilten Anſchauung, daß es ſowohl zur thunlichen Vermeidung abermaliger koſtſpigliger Unterhal⸗ tungsarbeiten als auch im Intereſſe des Fußgän rverkehrs zweckdienlich wäre, an Stelle des mittleren Viadukts eine Dammſtraße mit einem auf der Nordſeite bis zu 28 Meter verbreiterten Gehweg anzulegen und an dieſer Stelle mittelſt einer Treppe eine Verbindung mit dem Schloßgarten und 1 159 nach der Stadt führenden Weg herzuſtellen. Die Koſten dieſer Ausführungen belaufen ſich auf 39,000 Mark; die Großh. Oberdirektion fordert hierzu einen Beitrag von der betheiligten Stadtgemeinde, den ſie mit Rückſicht auf das hervorragende Intereſſe, welches die letztere an der Grhaltung der Zufahrt zur Rheinbrücke beſitzt, auf ein Drittel des zu machenden Aufwandes bemißt. Die Stadtgemeinde ift geſetzlich verpflichtet, einen Beitrag zu den Aufwendungen zu leiſten, ————— emde, der Ihrem Gatten ſo ſchlechte Rathſchläge erthellt, ch verpflichtet fühlen wird, denſelben jetzt zu unterſtützen?“ 5„Julius rechnet zwar darauf, möglicherweiſe aber ver⸗ gebens.“ „Er ging wohl zu ihm, als er ſich von hier entfernte?“ „Das weiß ich nicht, da er wie von Sinnen wär, als er „Wiſſen Sie wenigſtens, wo ſich die Wohnung dieſes Fremden befindet?“ 5 „Nein; Julius ſagte es mir niemals.“ „Aber Sie kennen ihn?“ „In der erſten Zeit unſerer Ehe, als wir noch Geld be⸗ ſaßen, ſah ich ihn zuweilen. 9 mißfiel ihm aber und er war mir geradezu widerlich. Ich wußte, daß er über 1 aufgebracht ſei, weil er mich geheirathet, und ſeit wir n Frankreich gekommen ſind, hat er ſich gar nicht mehr um mich gekümmert. Wenn er Julius empfahl und protegirte, ſo hatte er ſeiner ſicherlich nöthig. Jetzt aber wird er weder für mich, noch für meine Kinder etwas thun.“ „Ich glaube, daß Sie ſich täuſchen. Wenn es wahr iſt, daß er Ihren Gatten in eine anrüchigs Angelegenheit ver⸗ wickelt, ſo muß er befürchten, daß Sie die Sache ausplaudern, und wenn Sie ihn aufſuchen wollten, ſo wird er Sie nicht abzuweiſen wagen. Und weshalb ſollten Sie nicht zu ihm gehen? Ich werde Ihnen ſeine Adreſſe verſchaffen; Herr von Muice kennt dieſelbe.“ „Herr von Muice? Der Gatte der guten Gräfin 2* „Ja. Herr Golymine war geſtern bei uns, um die zu beſtchtigen, die er zu kaufen beabſichtigt. Ich glaube ſo⸗ gar, daß der Kauf bereits abgeſchloſſen iſt.“ „So kommt er wohl zurück?“ „Aller Wahrſcheinlichkeit nach.“ „Ich bitte Sie alſo inſtändigſt, mein Fräulein, ihn nicht fortgehen zu laſſen, ehe ich ihn geſehen. Ich wage nicht, Sie zu bitten, ihn nach Veſinet zu bringen, wo er ſich perſönlich von meinem Elend überzeugen kann; doch erweiſen Ste mir die große Gunſt, mich holen zu laſſen, während er in Frenes iſt.“ Koxtiezung folat. — 4. Seite. General⸗Anzeiger. wobei es ſich nur fragen könnte, ob die zuläſſig höchſte An⸗ forderung gerechtfertigt iſt. Der Stadtrath iſt nach dieſer Richtung bei der Großh. Oberdirektion vorſtellig geworden, jedoch wurde dieſe Vorſtellung zurückgewieſen. Die Verbeſſer⸗ ungen bedingten u. A. auch eine Veränderung in der Be⸗ leuchtung. Es war geboten, die beiden, dem Treppenaufgang gegenüberliegenden Straßenkandelaber auf den Gehweg beim Aufgang zu verſetzen, und je einen neuen Kandelaber am Fuß der Treppe und an derjenigen Stelle des Schloßgarten⸗ weges aufzuſtellen, an welcher die Vereinigung des Treppen⸗ zuganges mit letzterem ſtattfindet. Dieſe Beleuchtungseinrich⸗ tung erfordert einen Aufwand von M. 742.70. Der Stadtrath beantragt für die Herſtellung der Straße im Koſtenanſchlag von M. 39,000 ein Drittel mit M. 13,000, ſowie für die Beleuchtungs⸗Einrichtung M. 742.70, zuſammen M. 18,742.70 aus Anlehensmitteln zu genehmigen. *Zur Herſtellung der Mittelſtraße zwiſchen der 7. und 12. Qnerſtraße in den Neckargärten verlangt der Stadtrath, wie ſchon kurz gemeldet, vom Bürgerausſchuß die Summe von Mk. 74000. In der ſtadträthlichen Vorlage wird u. A. Folgendes ausgeführt: Die Neckargärten ſind im Anfang des vorigen Jahrhunderts von der churfürſtlichen Regierung in einem Flächeninhalt von 76 Morgen(27 Hek⸗ taren) angelegt und als Zier⸗ und Luxusgärten hieſigen Bürgern zuerſt in Pacht überlaſſen und ſpäter zu billigem Kaufpreis, ſowie ſchenkungsweiſe abgetreten worden. Die ganze Anlage hatte eine Mittel⸗ und 12 Seitengaſſen, und innerhalb derſelben eutſtanden nach und nach eine Anzahl unbewohnter Gartenhäuſer. Bis zur Schleifung der Mann⸗ heimer Feſtungswerke blieben die Neckargärten ihrem ur⸗ ſprünglichen Zweck erhalten. Als nunmehr das ſogenannte Demolitionsgebiet größtentheils in Gärten umgewandelt wurde und weiter mit der ſtetigen Zunahme der Skadtbevöl⸗ kerung, ſowie der gleichzeitigen Aufgabe der Landwirthſchaft ein größeres Bedürfniß und eine vermehrte Nachfrage nach Gartenprodukten eintrat, verloren die Neckargärten ihre ur⸗ ſprüngliche Beliebtheit und Bedeutung. Es ſiedelte ſich eine ausſchließliche Gärtnerbevölkerung an, die bis vor einigen Jahrzehnten den geſammten Grund und Boden daſelbſt inne⸗ atte. Das ſpätere Entſtehen der ſang in der Umgegend, 15 der Bau der Bahn⸗ und Hafenanlagen auf der Mühlau führte andere Bewohner, namentlich Arbeiter und Gewerbe⸗ treibende herbei, und es wurden die früheren Gartenhäuſer nunmehr zum Wohnen hergerichtet. Bet Aufſtellung des erſten Bebauungsplanes im Jahre 1875 war ſchon eine größere Anzahl ſolcher Häuſer vorhanden. Ein zwingender Grund zur Herſtellung regelrechter Ortsſtraßen in den Neckargärten lag bis in die letzten Jahre nicht vor; weder die Bedürfniſſe des Verkehrs noch die Dichtigkeit der Bevölkerung, welche gegenwärtig höchſtens 1 Bewohner auf 60—70 Quadratmeter Raum beträgt, würden bislang den beträchtlichen Koſtenauf⸗ wand gerechtfertigt haben. Nunmehr liegen aber die Ver⸗ hältniſſe derartig geſtaltet, daß der Ausbau der Mittel⸗ ſtraße zwiſchen der ſiebten und zwölften Querſtraße ohne nachtheilige Folgen nicht mehr verſchoben werden kann. An den neuen Baufluchten iſt eine beträchtliche Anzahl Neu⸗ bauten erſtellt, welche mit den vielen älteren Gebäuden den bewohnteſten Theil der Neckargärten bilden. Intereſſen der Sicherheit, des Verkehrs und der Geſundheit erfordern baldige Schaffung geregelter Zuſtände, eine genügend breite und ord⸗ nungsmäßige Fahrbahn, Gehwege, eine Entwäſſerungsanlage u. ſ. w. Auch die Rückſicht auf die vorausſichtlich in dem⸗ ſelben Maße wie bisher fortſchreitende Bebauung muß als ein Grund für baldige Herbeiführung geordneter Straßenzu⸗ ſtände angeſehen werden, welch' letztere erſt eine normale Weiterentwicklung des fraglichen Stadttheils ermöglichen wer⸗ den. Der Stadtrath ſtellt den Antrag:„Verehrlicher Bürger⸗ ausſchuß wolle 1. für die Herſtellung der Mittelſtraße in den zwiſchen der 7. und 12. Querſtraße die Summe von M. 74,000 aus Anlehensmitteln bewilligen, für deren Verwendung eine Friſt von 5 Jahren geſetzt wird, und 2. be⸗ ſtimmen, daß a) die angrenzenden Eigenthümer der unüber⸗ bauten Grundſtücke gemäß Art. 9 Abſ. 1 des Ortsſtraßen⸗ geſetzes mit 100 pCt. zur Tragung des bei⸗ ezogen werden; b) die angrenzenden Eigenthümer der an der auflucht neuüberbauten Grundſtücke mit 75 pCt. und die Eigenthümer der mit älteren Gebäuden überbauten Grund⸗ ſtücke mit 50 pEt. gemäß Art. 9 Abſ. 2 des Ortsſtraßengeſetzes gur Tragung der Herſtellungskoſten beigezogen werden, weil die Prüſung ergeben hat, daß die Straße dieſen Bauten in einem ſolchen hervorragenden Maße beſonderen Nutzen bietet, daß dieſer Beizug gerechtfertigt erſcheint.“ “ Herſtellung der Dragonerſtraße. Infolge des Ab⸗ bruchs der e ee und der dadurch ermöglichten Durchführung der Bismarkſtraße iſt auch die vollſtändige Herſtellung der Dragonerſtraße zwiſchen den Quadraten L 5 und L7 in ihrer Ausmündung nach der Bismarckſtraße zur dringenden Nothwendigkeit geworden. Der Hauptaufwand liegt in dem Geländeerwerb, in welcher Beziehung 97,74 Quadratmeter der ehemaligen Dragonerſtallungen zu 80 Mk. ro qm, alſo im Ganzen für 7819,20 M. von dem Königlich reußiſchen Militärfiskus zu erwerben waren, während die Herſtellungskoſten an ſich nur auf 1180,80 Mk. veranſchlagt find. Ein Beizug der Angrenzer iſt unzuläſſig, da die Her⸗ ſtellung der kleinen Fläche nicht als Neuanlegung einer Orts⸗ Fraße ſondern nur als Ausbau einer ſchon beſtehenden Orts⸗ traße erſcheint, und da insbeſondere die Dragonerſtraße im Ganzen als bebaut zu betrachten iſt. Der Stadtrath bean⸗ tragt beim Bürgerausſchuß für den genannten Zweck die Be⸗ willigung von 9000 Mark. Eisgaug. Das Eis des Neckars iſt geſtern frü ruhig abgetrieben. Wie aus Bingen berichtet wird, ſtand beß ſelbſt heute früh noch das Eis des Rheines. Beſchäftigung von Arbeitsloſen mit Steinklopfen. Vom ſtädtiſchen Tiefbauamt wird uns mitgetheilt, daß am Samſtag, 20. Jan., von ſämmtlichen 551 Angemeldeten, welche Arbeit hätten finden können, 165 die Arbeit auf⸗ genommen haben. Im Verein für jüdiſche Geſchichte und Literatur wird am Mittwoch, 24. ds. Mts., Abends 8¼ Uhr, im Caſinoſaal(kK 1, 1) Herr Dr. M. Appel von hier, einen Vortrag über„Das jüdiſche Traditions⸗ und Forſchungs⸗ Princip und ſeine Gegner“ halten, und wollen wir nicht ver⸗ ſehlen, unſere Leſer auch an dieſer Stelle auf dieſen intereſ⸗ ſanten Vortrag aufmerkſam zu machen. Der Geſaugverein Arion(Iſenmann'ſcher Männer⸗ chor) hielt am Samstag Abend im Ballhaus einen karneva⸗ liſtiſchen Familienabend ab, der ſich zu einer äußerſt gelunge⸗ nen Feſtlichkeit geſtaltete. Die Sääle des Ballhauſes waren überfüllt. Ein großer Theil der Erſchienenen hatte geſchmack⸗ volle Maskenkoſtüme angelegt. Der Inhalt des Programms entſprach natürlich vollſtändigdem Charakter des Feſtes und zollte dem und dem Frohſinn ausgiebigen Tribut. VorAllem ent⸗ feſſelten wahre Beifallsſtürme die große Oper„Martha oder Auf dieſem nicht mehr ungewöhnlichenWege“ und diecsiferſuchtskomö⸗ die„Caſimir und Theobald“ oder„Die rothwollenen Strümpfe“. Das erſtere Stück wurde geſpielt von den Herren G. Michel, G. Setzer, Ph. Groß, G. Metz, F. Schwaninger und H. Knapp, ſowie den Damen Frl. N. Baier und J. Gp⸗ ting. In der Eiſerſuchtskomödie traten auf die Herren F. Schlupp, G. Metz, Michel, Eichenherr, Groß und Setzer.„Von den übrigen Programmnummern wollen wir noch erwähnen das Auftreten des weltberühmten Schnell⸗ malers Mantelweis, ferner die Poſſe„Das lüderliche Kleeblatt“, geſungen von den Herren Gichenherr, H. Knapp, die Bravourſängerin Adelina Patti(ein Pfeudo⸗ umm für Herrn Birkenmeyer) u. ſ. w. Es würde zu weit Mannheim, 22. Januar. führen, jede einzelne Programmnummer zu beſprechen und wollen wir nur konſtatiren, daß der„Arion“ am Samſtag Abend wieder bewieſen hat, daß er ſehr tüchtige Kräfte beſitzt, die ſowohl auf geſanglichem als auch auf humoriſchem Gebiete Vorzügliches leiſten. Ein großer Theil des Erfolges iſt jedoch unzweifelhaft der unermüdlichen Thätigkeit des Dirigenten, Herrn Hofmuſtkus Hetzel zu verdanken, der Alles aufgeboten hat, um den Abend zu einem dem„Arion“ würdiger zu ge⸗ ſtalten. Ein Tanz ſchloß die ſchöne Feſtlichkeit. Carnevaliſtiſche Damenſitzung des„Liederkranz“. Die am Samſtag ſtattgehabte earnevaliſtiſche Damen⸗ ſitzung des„Liederkranz“ hatte den großen Saal des Saalbau völlig gefüllt. Freude und Frohſinn ſtrahlte von allen Geſichtern und die luſtigſte und ausgelaſſenſte Stimmung machte fſich überall geltend. Nicht allein die Quantität, ſon⸗ dern auch die Qualität der verſchiedenartigſten in Poeſie und Proſa, in Geſang und Tanz beſtehenden und von Humor überſprudelnden Darbietungen waren geeignet, ſelbſt den ärgſten Griesgram und Mucker nicht aus dem Lachen kom⸗ men zu laſſen. In allererſter Linie war es unſer altbewährter närriſcher Präſes Herr Hermann Waldeck, der durch ſeinen unverwüſtlichen Humor und durch ſeinen nie verſiegenden Schatz an geiſtigen Erzeugniſſen zum guten Gelingen des Ganzen beitrug. Wenn er auch in ſeinen Reden die Thaten und Unthaten, ſowie die Unterlaffungsfünden der Stadt⸗ väter, die Steuer⸗ und Theaterverhällniſſe und ſonſtige Eigen⸗ thümlichkeiten und Gebrechen in Stadt, Land und Reich in ſeiner bekannten derbkomiſchen Weiſe illuſtrirte und kritiſtrte, ſo nahm ihm das gewiß Niemand übel, denn— er meinte es ja gut. Von großer Wirkung war auch der mit Chic und Eleganz ausgeführte„Terpentintanz à la Fuller“ durch Herrn Maienthal, ſowie die Darſtellung des ſprechenden„Pa⸗ radeplatz⸗Monumentes“ durch Herrn Dr. Kaufmann und vier Kinder. Des Weiteren lernten wir in Herrn Keller einen„Schnellmaler“ allererſten Ranges kennen, während Herr Tietſch uns die„Entdeckung Amerikas“ durch Humboldt in recht draſtiſcher und ganz neuer Weiſe vor Augen führte. Durch Anſprachen, Couplets, Duette und ſceniſche Auffüh⸗ rungen wurde für mannichfaltigſte Abwechſelung geſorgt und machten ſich namentlich die Herren Sommer, Mayer, Traub, Weilmann, Heidenheim, Götz, Leh⸗ mann, Bytinski, Weil, Baer, Frank, Feith, Hoffmann und der„rothe Wolff“ verdient. Der Ordens⸗ auszeichnung an die Herren Vettler und Schleſinger und des närriſchen Kapellmeiſters des„Liederkranzes“ Herrn Richard Bärtich, wollen wir ebenfalls noch gedenken. *Mehrere Berichte über lokale Feſtlichkeiten mußten auf die morgige Nummer zurückgeſtellt werden. *RNächtlicher Ueberfall. Am Samſtag Nacht zwiſchen 11 und 12 Uhr wurde eine Dame, als ſie von ihrem Geſchäfte nach Hauſe ging und die Straße zwiſchen O7 und 06 paſſirte, von einem Unbekannten verfolgt. Als die Dame bis vor die Wirthſchaft zum Kirchengarten A, hatte der Burſche ſte eingeholt, packte ſie von hinten an, riß ihr das Kleid vom Leibe und verletzte ſie mit einem Inſtrumente an der rechten Hand. In ihrer Verzweiflung hatte die Ueberfallene die Thür zur Wirthſchaft erfaßt und fiel, Hilferufe ausſtoßend, in das Wirthszimmer, woſelbſt ſte das Geſchehene berichtete. Als man ſich nach dem Thäter umſah, war er verſchwunden. Poligeibericht. An der Bauſtelle dei der Zufahrts⸗ ſtraße zur Rheinbrücke wollte heute Nacht zwiſchen 1 u, 2 Uhr ein bis jetzt unbekanter Mann eine zur Beleuchtung der Bau⸗ ſtelle dienende Laterne abhängen, erhielt aber deßhalb von dem Nachtwächter, da er ſich gegen dieſen thätlich widerſetzte, mit einem Stock einen derartigen Schlag auf den Kopf, daß er zu Boden ſtürzte und bewußlos liegen blieb. Der Schwer⸗ verletzte wurde in das allgem. Krankenhaus verbracht, woſelbſt ein Schädelbruch conſtatirt wurde. Der Thäter gelangte in Haft. *Muthmaßliches Wetter am Dienſtag, 23. Januar, Wie erwartet, wandert der neue Luftwirbel vom Norden Großbritanniens nach Skandinavien, derſelbe hat aber eine Vertiefung auf 755 m erfahren und drückt mit Macht auf das Barometer Süddeutſchlands. Ueber Südoſtfrankreich, der Schweiz, Italien und Oeſterreich⸗Ungarn liegt zwar noch immer ein Hochdruck von über 765 m, doch erweiſt ſich der⸗ ſelbe nicht als widerſtandsfähig. Für Dienſtag und Mittwoch ſteht trübes und regneriſches Wetter in Ausſicht. Tleuter, Kunſt unnd Diffenſetraft. Gr. Bad. Hof⸗ und Natioual⸗Theater in Mauuheim. Triſtan und Iſolde. So oft„Triſtan und Iſolde“ hier wiedergegeben wird, entfacht dieſes wundervolle Werk von Neuem die Begeiſterung der Zuhörer und mehr und mehr dringt das Verſtändniß für daſſelbe in alle Schichten der Bevölkerung. Mannheim hat ſich von jeher dadurch ausgezeichnet, daß es in der großen vorangeſchritten iſt und der hieſigen Bühne gereicht es zu beſonderer Ehre, das Publikum mit den Werken des großen Meiſters ſo vertraut gemacht zu haben, daß dieſelben das Fundament des Opernrepertoirs hier bil⸗ den. Wir ſind dem Herrn Intendanten Praſch dafür ſehr zu Danke 10 daß er dieſem Umſtande Rechnung getragen und den ſeit faſt drei Jahren entbehrten„Triſtan“ wiederge⸗ bracht hat. Die geſtrige Aufführung kann als eine der ſchön⸗ ſten in dieſer Saiſon gelten. Frau Mohor iſt eine herr⸗ liche Verkörperung der Iſolde. Wärme des Ausdrucks, Tiefe der Empfindung, leidenſchaftliches, heißes Erfaſſen beſitzt ſie wie keine Andere, dazu geſellt ſich eine Stimme von fascinirendem Reiz, welche ſogar das größte Toben des Orcheſters ſteghaft zu übertönen vermag; durchaus vor⸗ nehm und edel, des ſtolzen Königskindes würdig, iſt ihre Darſtellung. Ein tüchtiger Vertreter des Triſtan iſt Herr Oberländer, welcher beſonders ſchauſpieleriſch die Partie ſehr intereſſant zu geſtalten wußte. Eine ausgezeichnete Brangäne iſt Frau Seubert und Herr Knapp als Kurwenal mit ſeiner ſchönen weichen Stimme ſteht ihr eben⸗ bürtig zur Seite, den müden König Marke gab erſtmals Herr Döring hoheitsvoll und ſchön. Die Herren Erl, Rüdiger und Starke hatten die kleinen Partien des Melot, des irten und des Steuermanns inne. Herr Hofkapellmeiſter Röhr hatte ſichtlich große Mühe auf die Vorbereitung des Werkes verwendet und erzielte damit einen ſchönen Erfolg. Bei einer Wiederholung wird Herr Roehr gewiß Manches noch ausarbeiten und feiner und abgetönter zu Gehör bringen. Die Begeiſterung des Publikums gab ſich nach jedem Akt⸗ ſchluſſe durch ſtürmiſche, nicht endenwollende Beifallsſalven kund, welche die Sänger, ſowie die Herren Praſch und Roehr immer und immer wieder vor die Rampe riefen. Carl Hirſch's neueſtes größeres Opus, die einen ganzen Concertabend füllende Cantate„Der Trompeter von Säkkingen“ ür Soli, Männerchor und Orcheſter, wird am 11. März durch en Muſikverein Kaiſerslautern zur erſten Aufführung ge⸗ langen. Als Soliſten ſind gewonnen:(Für die Titelparthie) Herr Georg Keller⸗Ludwigshafen, Frau Röhr⸗Brajinin und Georg Döring⸗Mannheim. Der Komponiſt wird der Aufführung beiwohnen. Dirigenten⸗Wechſel. An Stelle des zurückgetretenen ſeitherigen Dirigenten des Cäcilienvereins Ludwigshafen, errn Otto Taubmann, gelang es, Herrn Hofkapellmeiſter ugo Röhr als muſikaliſchen Leiter des Vereins zu ge⸗ winnen. Stuttgart, 22. Januar.(Privat⸗Telegramm). Geſtern 91 an hieſiger Hofbühne zum erſten Male in Szene„Der feifer von Hardt“, romantiſche Volksoper in 5 Akten 125 5 nach W. Hauffs Lichtenſtein⸗Sage von Dr. Hermanz Haas, Muſik von Ferdinand Langer und errang ſich hei ausverkauftem Hauſe einen großen unbeſtrittenen Erfolg, Die Darſteller wurden nach jedem Aktſchluſſe jeweils 3 Mal, der Komponiſt und Librettiſt nach dem., 4. und 5. Akte ſtürmiſch jeweils 3 Mal gerufen. Der ganze Hof wohnte der Vorſtellung von Beginn bis zum Schluſſe bei. Ferdinand Langer und Dr. Haas wurden nach Schluß der Aufführung vom König in die Hofloge befohlen, woſelbſt ſich S. Majeſtät äußerſt anerkennend über das ſchöne Werk ausſprach. Kenelle Kachrichten uns Ceitaraume. *Wien, 30. Jan. Die geſtern von dem deutſchen Volksverein einberufene, von 1 Studenten beſuchte Feſtverſammlung zur Feier des Jahrestages der Gründung des Deutſchen Reiches, worin Schönerer die Feſtrede halte ſollte, wurde in Folge tumultariſcher Szenen, hervorgerufen durch die Weigerung Schönerers, die Feſtrede dem Regier⸗ ungsvertreter vorzulegen, von der Behörde aufgelöſt. Palermo, 20. Januar. Die Muhe hält in ganz Sizilien an. In Welalba, Provinz Caltaniſetta, wur⸗ den die zur Uebernahme der Waffen eingetroffenen Truppen ſeitens der Einwohner mit den Rufen:„Es lebe der König! Es lebe die Armee!“ aufgenommien, Denſelben Empfang fanden die Truppen in Caſtrorcale und Montalbano Provinz Meſſtna *London, 20. Jan. Aus San Francisco wird dem Bureau Reuter telegraphirt, daß nach dort aus Samoa ein⸗ ae Meldungen vom 3. Januar die Eingeborenen in Aana ſich empört und den Sohn Tamaſeſe's zum König aus⸗ gerufen hätten. Die Bewohner von Sawail hätten Malietog reue geſchworen und ſich um ihn geſchaart. Die angebliche Abſicht der Mächte, die Eingeborenen zu entwaffnen, ſei der ſe wieden der Weue ſ Die Bewohner erklärten, ie würden jedem Verſuche, ſie ihrer Waffen zu berauben, Widerſtand leiſten. »Belgrad, 21. Januar. Das Miniſterium nahm ſeine Eßtlaſſung. König Milan ſtt hier eingetroffen. Es herrſcht große Aufregung. *New⸗NYork, 20. Jan. Eine Depeſche des braſt⸗ lianiſchen Minſters des Aeußeren an den„Herald“ be⸗ ſagt: Die aus Bage entflohenen Inſurgenten wurden nnach der U uguagy'ſchen Güenze getrieben und we den von den Uruguayſſchen Tuppen verfolgt. Die Rebellen ſind ſomit zwiſchen zwei Feuer gerathen und werden ſich un⸗ vermeſdlich ergeben müſſen, da ſie weden Pferde noch Vorrät beſitzen. Rio de Janeiro, 20. Jannar. Pöixoto ſetzte den Kommandauten von Santa Ceuz ab, weil derſelbe Un⸗ terſtützungstruppen der Aufſtändiſchen in die Bai ein⸗ geloſſen kat. Soldanha di Gaimg warf die Regie ungs⸗ ürpen zurück, von denen 120 ſielen und befeſtigte die Baſtionen. Mannheimer Haudelsblatt. Die Reichsbank hat den Privatdiskonto von 8 pCt. auf 2¾ pCt. ermäßigt. Mannheimer Marktbericht vom 22. Januar. Strog per Ztr. M. 3,50, Heu per Ztr. M. 6,50, Kartoffeln von M. 3,00 bis 3,50 per Ztr., Bohnen per Pfd. 00 Pf., Blumen⸗ kohl per Stück 35 Pf., Spinat per Porkion 25 Pfd., Wirſing per Stück 6 Pf., Rothkohl per Stück 18 Pf., Weißkohl per Stück 10 Pf., Weißkraut per 100 Stück 00., Kohlrabi 8 Knollen 15 Pf., Kopfſalat per Stück 12 Pf., Endivienſalat per Stück 8 Pf., Feldſalat per Portion 25 Pf., Sellerie per Stück 8 Pf., Zwiebeln per Pfd. 10 Pf., rothe Rüben per Portion 20 Pf., weiße Rüben per Port. 15 Pf., gelbe Rüben per Portion 20 Pf., Carrotten per Buſchel 10 Pf., Pflück⸗ Erbſen per Portion 00 Pf., Meerrettig per Stange 15 Pf., Gurken per Stück 00 Pf., zum Einmachen per 100 Stück 0,0., Aepfel per Pfd. 10 Pf., Birnen per 25 Stück 75 Pf. Pflaumen per 100 Stück 00 Pf., Zwetſchgen per 100 Skück 00 Pf., Kirſchen per Pfd. 00 Pf., Trauben per Pfd. 00 Pf., Pfirſiche per 5 Stück 00 Pf., Aprikoſen per 5 Stück 00 Pf., Nüſſe per 25 Stück 10 W5 Haſſelnüſſe per Pfd. 35 Pf., Eier per 5 Stück 40 Pf., Butter per Pfd. 1,10., Per per 10 Stück 40 Pf., Breſem per Pfd. 35 Pf., Hecht per Pfd. 1,20., 19 per Pfd. 70 Pf., Weißfiſche per Pfd. 30 Pf., Laberdan per Pfd. 50 Pf., Stockfiſche per Pfd. 25 Pf., Haſe per Stück 3,00., Reh per Pfd. 1,00., Hahn Gald! per Stück 1,30., Huhn(jung) per Stück 1,20., Feldhuhn per Stück 0,00., Ente per Stück 3,00., Tauben per Paar 1,20., Gans(lebend) per Stück 3,00., geſchlachtet per Pfd. 0,70 M. Waſſerſtandsuachrichten vom Monat Januar. Pegelſtationen Datum: vom Rhein: 17. 18. 19.] 20. 21.] 22.) Bemerkungen Konſtanz K 2 2˙ Valentin Sax K 2 N empfiehlt vollſtändiges Lager in Porzellanöfen u. Herden eder Art. Reparaturen und Ausputzen von Oefen u. Herden promt und billig. 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Geſuch des Adam Beckenbach in Käferthal um Ertheilung der Erlaubniß zum Betrieb einer Schankwirthſchaft mit Brannt⸗ weinſchank daſelbſt. 2. Geſuch des Johann Fenzel in Käferthal(Waldnof) um Er⸗ theilung der Erlaubniß zum Be⸗ trieb einer Gaſtwirthſchaft 3. Geſuch des Jafob Rüger da⸗ ſier um Befriſtung ſeiner Wirth⸗ ſchaft Schwetzingerſtr. Nr. 37. 4. Die Aufſtellung eines Luft⸗ ederhammers in der Schmiede⸗ werkſtätte von Friedrich Heuß. 5. Die Vergrößerung der Bri⸗ guett⸗Fabrik von Haniel& Cie. 6. Die Ausübung des Dienſt⸗ mannsgewerbes durch Hermann Schwarz. 75 d der Liegen⸗ ſchaft K 1, 2 an die Kanaliſation. 8. Einſprache gegen die Syna⸗ gogenrathswahl in Schriesheim. 9. Ertheilung der Staatsge⸗ gehmigung zu dem Beſchluſſe des Bürgerausſchuſſes vom 21. No⸗ vember v. Js., den Beizug der Angrenzer zur Tragung des Koſtenaufwandes für Herſtellung der Eichelsheimerſtraße zwiſchen der Meerfeld⸗ und Lindenhof⸗ raße. 10. Desgleichen über Beizug der Angrenzer an die Abtheilungen B. und D. der Eichelsheimerſtr. 11. Gebührenfeſtſetzung für die Berwaltung der Ortsviehver⸗ ſicherungsanſtalt Ladenburg. 12 Beſchwerde des Landwirths Wilhelm Schmidt I. in Schries⸗ heim gegen eine Schadenfeſtſetzung des Vorſtandes der Ortsviehver⸗ ſicherungsanſtalt Schriesheim. Sämmtliche auf die Tagesord⸗ nung bezüglichen Akten liegen drei Tage vor der Sitzung zur Einſicht der Betheiligten und der auf dieſſeitiger anzlei auf. 31476 20. Januar 1894. Großh. Bezirksamt: Frhr. Rüdt. »Stkanntmachung. Die Naturalleiſtung für die be⸗ waffnete Macht im Frieden betr. Nr. 7651TI. Unter Hinweiſung auf§ 9 des Reichsgeſetzes vom 13. Februar 1875 bezw. Art. I1 8 6 des Reichsgeſetzes vom 21. Zuni 1887, die Naturalleiſtung ür die bewaffnete Macht im frieden betr., wonach die Ver⸗ gütung für verabreichte Fourage mit einem Aufſchlag von funf 1 Hundert nach dem Durch⸗ chnitt der höchſten Preiſe des alendermonates, Leiſtung vorausgegangen, nach dem für den Amksbezirk maß⸗ gebenden Hauptmarktort, erfolgt, werden die für den Amtsbezirk Maunheim maßgebenden Ver⸗ ütungsſätze für den Monat dezbr. 1893 hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht: 1. Hafer pro 100 Kilo 217.97 M iieh, 924„ 8. Heu 27 70 1 14½70„ Mannheim, 16. Januar 1894. Großh. Bezirksamt: Seitz. 31000 welcher der Bekanntmachung. Deffentliche Ausſpielungen ſelbſtgefertigter Gegen⸗ ſtände betr. (20) No. 7861. Es ſind in letzter eit zahlreiche Geſuche um Er⸗ aubniß zur Ausſpielung von Pan Arbeiten bei dies⸗ eitiger Stelle eingereicht worden, von denen ein großer Theil Mangels der geſetzlichen Voraus⸗ ſetzungen zurückgewieſen merden mußte. 31371 Wir weiſen deshalb auf die Be⸗ ſtimmungen der§8 2 ff. der Ver⸗ ordnung vom 22. Februar 1881 hin. wonach ſolche Genehmigungen nur für gemeinnützige Zwecke oder Zwecke der Wohlthätigkeit taber nicht zur Unterſtützung einzelner Perſonen) oder zur Erleichterung des Ablatzes ein⸗ elner Kunſterzeugniſſe von be⸗ onderem Werth— eine Voraus⸗ etzung, die wohl nur in den ſel⸗ tenſten Fällen zutreffen wird— ertheilt werden dürfen. „Da auf die Herſtellung derar⸗ tiger Arbeiten meiſt viel Zeit und auch Geld verwendet wird, ein Verkauf unter der Hand hin⸗ terher meiſtentheils ſehr erſchwert iſt, warnen wir hiemit um die Intereſſenten vor Schaden zu be⸗ wahren, vor Vornahme derartiger Arbeiten und Einreichung bezüͤg⸗ licher Geſuche, da in allen die ge⸗ ſetzlichen Erforderniſſe nicht er⸗ füllenden Fällen Abweiſung er⸗ folgen muß. Mannheim, 19. Januar 1894. Gr. Bezirksamt Dr. Schmid. Stkanntmachnung Nr. 887. Die Wittwe des Wirths Gottlieb Diehm Regina Katha⸗ rina geborene Fritz in Mannheim, hat den Antrag geſtellt, ſie in Beſitz und Gewähr der Verlaſſen⸗ ſchaft ihres Ehemannes einzu⸗ reichen. 31215 Dieſem Antrag wird entſprochen, wenn nicht binnen vier Wochen Einſprachen dagegen erhoben werden Nannheim, 13. Januar 1894. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts. 8. Müller Veröffenklichung. Nr. 2267 Zum Zeichenregiſter wurde eingetra en unter.⸗3. 121 Bd. I. nach aA“ dung vom 22. Januar 1894, U m. 11½ Uhr: „Die Firma utet nunmehr „Fabrik techn. Apparate Heinrich Stockheim“ in Mannheim“ 31457 Mannheim, 19. Jannar 1894. Gr. Amtsgericht III. Mittermaler. Main⸗Aeckar Kiſenbahn. Vergebung von hölzernen Bahuſchwellen. Der Bedarf der für das Jahr 1894 erforderlich werdenden Langſchwellen, eichene Niceen⸗ eichene Mittelſchwellen, kieferne ſoll durch öffentliche Ausſchreibung beſchafft werden. Die Lieferungs⸗ bedengungen mit Angabe der An⸗ zahl der Schwellen können bei dem Haupt⸗Magazins⸗Verwalter hier eingeſehen und auch auf frankirte Anfrage gegen Einſen⸗ dung von 40 Pfg. von demſelben bezogen werden. Die Angebote ſind mit der Aufſchrift:„Ange⸗ bot auf Lieferung von Schwellen“ bis längſtens Mittwoch den 31. Januar l. Js., Vormittags 10 Uhr, verſchlofſen und frankirt an den Haupt⸗Magazins⸗Verwalter hier einzuſenden, woſelbſt auf deſſen Bureau um dieſe Zeit die Eröffnung der eingelaufenen An⸗ gebote erfolgt. 31438 Daxmſtadt, 19. Januar 1894. Der Ober⸗Betriebs⸗Inſpektor Virſteigerung eines Schiffsankers. Nr. 188. Auf dem Bureau der unterfertigten Stelle wird am Freitag den 26. Jannar 1894, Vormittags 10 UÜhe, gegen Baarzahlung ein Schiffs⸗ anker 58 Algr. ſchwer, verſteigert. Derſelbe kann auch daſelbſt ein⸗ geſehen werden. 31219 Mannheim, 17. Januar 1894. Tiefbauamt Kaſten. 1. Aegenſchaftsverleigerung. Der Theilung halber werden aus dem Nachlaß des i. J. 1872 verſtorbenen Privatmannsgohann Georg Müller von hier die nach⸗ Liegenſchaften am Dienſtag. 23. Januar 1894. Nachm. 3 Uhr, in meinem Amtszimmer hier, Lit. O1 Nr. 3, öffentlich zu Eigen⸗ thum verſteigert, wobei der Zu⸗ ſchlag erfolgt, wenn der Anſchlag oder mehr geboten wird: 1. Der Bauplatz Lit. P 7 Nr. 7 hier an der Pfälzer Straße im Flächengehalt von 459 Quadrat⸗ meter, geſchätzt zu M. 20,000 2. Das Wohnhaus Lit. P7 Nr 21 hier an der Heidelberger Straße nebſt Hofraithe im Flä⸗ chen⸗Gehalt von 549 Quadratmtr. beſtehend in: a) einem zweiſtöckigen Wohnhaus mit ge⸗ wölbtem Keller und Dachwohnung; im untern Stock 10 ein Wirthſchafts⸗Lokal mit Küche, oben ſind Wohnräume, einem einſtöckigen Seitenbau links 1 Theil, Aborte und Piſſoir, c) einemlſtöckigenSei⸗ tenbaulinksIITheil, Schuppen mit Bal⸗ ken⸗Keller u. Keller⸗ eingangstreppe zum giff. 2 geſchn Ziff. 2 geſchätzt zu 3. Der Garten im Pflügersgrund!.Quer⸗ ſtraße Nr. 43/61 und 17.Querſtraße Nr.40/58 im Flächengehalt von 52 Ar 37 Quadratmtr., worauf ſich ein altes Gartenhäuschen befin⸗ det, geſchätzt zu M. 24.000 Summa M. 84,000 Dieſer Garten iſt als Bauplatz für Errichtung größerer Etabliſſe⸗ ments ſehr geeignet. 30400 Die Steigerungsgedinge können in der Zwiſchenzeit bei dem Unter⸗ eichneten eingeſehen oder auch in bſchrift verlangt werden. Mannheim, 4. Januar 1894. Der Großh. Notar: Eſchbach, CI Nr. 3. Heffentliche Nerſteigerung. Dienſtag den 28. Jauuar er., Nachmittags 2 Uhr werde ich in meinem Pfandlokal 24, 5: 31467 1 Pianino, ein Tafelklavier, Kanapee, ein Vertikov, 1 Glas⸗ ſchrank, Kleiderſchränke. Commode, 1 Actenſchrank, 1 Kaſſenſchrank, 1 Schreibkommode mit Aufſatz,! Pianino, 1 Ladentheeke, 1 Regal, 1 Copirpreſſe,! Grabſtein, 7000 Ciga rren, 1 Gasmotor,! Fleiſch⸗ ſtänder, Hackklötze, Kübel, drei Waagen mit Gewichte, 1 Gas⸗ luſter, 1 Caſſe,! Bett, 1 Waſch⸗ commode mit Marmorplatte, 2 Nachttiſche, 1 Anrichte, 1 Boden⸗ teppich, 2 Pfandſcheine, verſch. Geſchirr und dergl. im Vollſtreck⸗ ungswege gegen Baarzahlung öffentlich verſteigern. Mannheim, 5 Januar 1894. a b — M. 40 000 Gerichtsvollzieher⸗ 2 Engliseh Grammatik, Converſation, Privat⸗ und kaufmänniſche Correſpondenz ertheilt eine engliſche Dame. Be⸗ dingungen mäßig. Adreſſe an die Exvevition ds. Bl. unter Nr. 31814. FFFFCTCC Sterbenaflen Perein im Kakh. Hürgerhoſpital. Montag, 29. Jannar 1894, Abends 8 Ühr 1. 7 General⸗Verſamlung im Lokal„Jur. deutſchen Eiche“ 5 4, 19(Nebenzimmer) Tages⸗Ordnung: 1. Jahresbericht. 2. Vorſtandswahl. Um zahlreiches Erſcheinen wird gebeten. 31459 Der Vorſtand. anAs MAelis. Dem nächſte Woche beginnenden Huchhaltungs kurſus können bei ſofortigerunmeldung noch einige Theilnehmer beitreten. 31348 Der Vorſtand. e Mannheim. (Abtheilung für Stellenvermitt⸗ lung,) Eltern und Vormünder, welche eſonnen ſind, ihre Söhne und Mündel kommende Oſtern in eine kaufmänniſche Lebre zu geben, wollen ſich zur unentgeltlichen Beſorgung einer Lehrſtelle, unſerer Vermittlung bedienen, da wir nur ſolche Firmen nachweiſen, welche den Lehrlingen erfahrungs⸗ gemäß Gelegenheit zu einer tüch⸗ kigen Ausbildung als Kaufmann bieten. 30592 Der Vorſtand. Aufangs⸗Unterricht in der Gabelsberger'ſchen Steno⸗ graſte, Beginn der Kurſe gegen Ende Jauuar. Für ältere Herren und Damen Separatkurſe. Honorar M. 10 für den Kurſus. Anmeldungen brieflich unter unſerer Adreſſe:„Gabelsberger Stenografen⸗Verein, Lokal Bre⸗ mer Eck,oder mündlich von Abends ½9 Uhr ab im erwähnten Lokal. Wir laden zur Theilnahme hiermit ein und bemerken noch, daß denen, die bereits die Steno⸗ grafie erlernten und ſich weiter⸗ bilden wollen, in unſerm Verein ebenfalls günſtige Gelegenheit hierzu geboten iſt, indem wir für unſere Mitglieder regelmäßigen Fortbidungs Unterricht, bezw. Schnellſchreibkurſe abhalten. 31266 Der Vorſtand. 12 V Sing-Verein Mannbeim. Die letzte Karten⸗Ausgabe für unſeren Maskenball findet am Dienſtag, den 23. ds und Donnerſtag. den 25 ds., Abends —9 Uhr in unſerem Lokale T 1, 1 ſtatt. Der Vorſtand. NB. Ohne Karte hat Niemand Zutritt. 31400 Dankſagung. No. 1885. Durch Fräulein R S. erhielten wir von einer unbe⸗ kannten Wohlthäterin für hieſige Arme wiederholt die Summe von Fünf Mark wofür wir im Namen der damit Bedachten unſern herzlichſten Dank ausſprechen. 31442 Mannheim, 19. Januar 1894. Armen⸗Commiſſion: Klotz. Katzenmaier. Danksagung. No. 1833. Von Ungenannt erhielten wir zur Vertheilung an hieſige Arme die Summe von Zehn Mark wofür wir im Namen der da⸗ mit Bedachten unſern herzlich⸗ ſten Dank ausſprechen. 31441 Mannheim, 19. Januar 1894. Armen⸗Commiſſion: Klotz. Katzenmaier. Frische Schellaſche ſehr billig bei 31466 er! Friſch eingetroffene 98 Prima friſche ſchwerſte ungar. Eier per hundert M. h. Prima ſchwerſte bayr. Kalkeier per hundert M. 3. empfehlen 33460 lans Geyer& Cie., F 1, 2½. 85 Friſche Schellſiſche Cabljau, Seezungen Cuthat, Gheiuſaln. Jac. Schick e Bitte pro biren Sie unſere K ff ee's edelſte Sorten A M..40,.50,.60,.80,.— Thee's neueſter Ernte 3 M..60,.—,.50 bis.—. * 9 Cacao's beſte Fabrikate 4 M..—,.40 und.80 alles per Pfund. 31484 Schlagenhaufd Müller Colonialwaaren und Delikateſſen, G 3, 1. Telephon 704. Unter Garantie fü⸗ Naturreinheit: Rothwein brillante Qualſtät 31250 per Liter 80 Pfg., per Flaſche 60 Pfg. 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Die Beerdigung findet Dienſtag, den 23. ds., Vor⸗ mittags 11 Uhr vom Trauerhauſe, Ludwigsbad, Mühlau, aus ſtatt. Der Verein ſan t ſich um ½11 Uhr bei Kamerad Sohr, Rheinluſt, A 5, 1. Um zahlreiche Betheiligung beim letzten Ehrengeleite dieſes Kriegskameraden bittet 31451 Der Vorſtand. Mannheim, den 21. Januar 1894. — —. ˙—— — 8. Seite. General⸗Anzeiger. Mannheim, 22. Januar. Anszug aus den Eisilſtandes⸗Regiſtern der Stadt Indwigshafen a. Ah. Verkündete. Iſidor Müller, Tagner u. Eliſab. Trutzel. 15 Nug. Weber, Gypſer u. Maria Kath. Oeſterle. 17. Wilh. Rummel, Schloſſer u. Kunigunde Seiler. Geborene. Friedrich, S. v. Johann Dörr, 8 ſriſeur. 2. Ciabeha, Paulck. Zwillinge v. Joſef Diery, Gepäckobmann. 9. Anna Karolina, T. v. Chriſtian Dörr, Tagner⸗ 13. Albert 0 T. v. Konrad Winkelmann,.⸗A. Rudolf. ⸗Hermann Mayer, Kaufmann. RNudolf Kag, S. v. Joh. Jak. Funk, Spenglermeiſter. 11. Anna, T 2. v. Joſef Raupp,.⸗ 12. Paulg, T. v. Wilh. Herm. Paul Bender, Kaufmann. 12. Jakob, S b. Joh. Sonneck,.⸗Aufſeher. 14. Emma Wilh. v. Gg. Hannemann,.⸗A. 18. Margaretha,*. v. Joſef Rackl,.⸗A. 14. Eliſabetha, T. v. Schäfer,.⸗A. 14. Jakob peln, v. Jak..⸗A. 14. Anna T. v. Chriſtian Froſch, Tagner. 12. Chriſting, T. v. Barthol. Reinig, Tagner. 10. Robert Ludw. Richard, S. v. 118 0 ogel, Bäckermeiſter. 10. Paul, S. v. Heinr. Ernſt Eberh. Müller, Dachdecker. 11. Karl Robert, S. v. Kar! Sahm, Schuhmachermeiſter. 15. Katharina T. v. 15 8 Berzel, Schloſſer. 9. Otto Chriſtian, S Franz Fenchel, Bäckermeiſter. 12. s Roſa, T. 5 7 5 Jul. Guſtav Eßwein, Kaufmann. Ge ſtorbene. 115 Benz, 58 J. a. Eheft v. Pet. Seib, Leichenträger. 12. Katharing Roſina, 7 J. 4 M.., T. v. Peter Schneider, Müller. 12 5 arg. Kirnberger, 51 J.., Ehefr. v. Andr. Hörner, Lokomotiv⸗ eiz e. 12. Maria, 2 M.., T. v. Karl Schloß, Fuhrmann. 12. Eugen, 1 J. a. 14. Chriſtian Schwartz, 4⁵ 3 M.., Kaufmann. 14. Anna Alma, 9 M. ga., v. Jo 5 Schleier, Tabakarb. 185 Jobanng, 2 J. 1 M. a. T. o orenz Schuſter, Wagenwärter. 90 90 8 14. Georg. 2 J. W„S. v. 00 Roos,.⸗A. 14. Kath. Marg., 1 111 T. a 1 1 175 80 id. Fauſt,.⸗Heizer. 14. Marg., 2 J. 7 M 75 5.,„Leiſtenſchlüger, Pentter⸗ mann. 14. Auguſt, 6 J. 4 M.., S. 1 0 150 1 15, Louiſe Kunzendorfer, 76 3. 7 Schloſſermeiſter. 16. Karl Wilh., 0 J. 8 M.., 16. Jakob, 1 J. 9., S. v v. Peter Brillmeyer, v. Phil, Jak. Singer, Barbier. Palenk. Kiubel, Maurer. 17. Annag Eul, 61J.8 M. 2c v. Konrad Schiffer, Werkführer. 17. Wilh. 1e 19 155 T.., S. v. Wilh. Ang. Simon, Schloſſer. 17. Eva Phil., 5 J. 1 M.., T. v Joſef agozet, Tagner. 16. Maria Luzia, 8 M.., T. v. Wedtg Weiſſer, Oberküfer. 517. 2 M..,* v. Ludwig Schöner, Schiffer. 18. Philipp, 1., S. v. Peter Schulz, Tagner. „17. Wilhelm, 1 J. 9 M.., S. v. Karl Leonh. Chriſt. Spiegel,.⸗ Vorarbeiter. 17. Magdalena, 3 M.., T. v. Dan. Kraus, Ke 117. Friedrich, 13 T.., S. v. Friedr. Förtner, F. 17. Barbarg, 1 M. 8 +. T. v. Juſtus Knopf,. 118 Magdalena, 1 M.., T. v. Georg Mohra, F. Koſfümgeſchäft u. e Leihanſtalt Cath. Clorer-Korwan + . 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Januar 1894 Carneualiſtiſcher Damen⸗Club⸗Abend mit Tanz in den Sälen des Badner Hofes, Anfang präeis 6 Uhr Abends, wozu wir unſere verehrlichen Mitglieder nebſt Angehörigen freund⸗ lichſt einladen. Näheres durch Rundſchreiben. 80535 Der Vorſtand. NB. Vorſchläge für Einzuführende ſind von jetzt ab bis längſtens Freitag, den 26. dſs. Mis. Abends ſchriftlich an den Vorſtand—— Nerein für jüdiſche Geſchichte und ltteralur. den 24. ds. Mts., Abends 8¼ Uhr im Casino-Saal R 119 S VVortrag des Herrn Dr. M. Appel hitr, über: „Das jüdiſche Traditions⸗ u. Forſchungs⸗ peinzip und ſeine Gegner,“ wozu wir unſere verehrlichen Mitglieder und die von denſelben Eingeführten freundlichſt einladen. 31450 Der Vorſtand. Es wird höflichſt erſucht, die Eintrittskarten am Eingang vorzerh gch ichtmitglieder ſind Eintrittskarten zu diefem Vor⸗ 15 1h dem Vereinsdiener Ph. Pfeil(F 1) 5 Mk..— er⸗ i Tanzlehr⸗-Inſtitut Lüner. Fastnacht⸗ Sonntag, den 4. 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Leſſing. e ASultan Saladin 5 Herr Neumann. ſeine Schweſter Frl. v. Rothenberg. Recha, deſſen angenommene Tochter Frl. Wittels. Daja, eine Chriſtin in dem Hauſe des Juden, Ge der 9 Frau Jacobi. 0 Ein Tempelherr Herr Stury,. .Herr Schmalz. Herr Eichrodt. 17 Kloſterbruder Herr Tietſch. 5 81 Nathan, ein reicher Herr Jacobi. 11 5 Zwiſchen dem zweiten und dritten Akte findet eine größere 5 Pauſe ſtatt. E 21 Kaſſeneröffn. 6 Uhr. Auf. ½ 7 Uhr. Ende gegen 10 Ahr . 8 Gewöhnliche Preiſe. Mittwoch, den 24. Januar 1894. 50. Vorſtellung im Abonnement B. 5 Mianon⸗- 120 Oper in Akteo mit Beultzung des Goethe ſchen Romans „Wilhelm Meiſters Lehrjahre“ 5 Fules Barbier. Deutſch von F. Gumbert. A. Thomas. Anfang halb 7 Uhr. von Michel Carrs und Muſik von * Die Scene iſt in Jeruſalem. 5 Hartguss-Roststäbe.