Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unted Nr. 2472. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Rummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. (Badiſche Volkszeitung.) der Stadt Mannheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (104. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. 9 i k (NMannheimer Volksblatt.) Verantwortlich: für den polit. und allg. Theil: Chef⸗Redakteur Herm. Meher. für den lok. und prov. Theil; Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journgl“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 41.(Celephon⸗Ar. 218.) Politiſche Wochenrundſchau. Wie denken Sie über Rußland?— das iſt jetzt die Frage, die mit faſt unheimlicher Wucht dem deutſchen Politiker auf der Seele laſtet. Der vorläufige Abſchluß des deutſcheruſſiſchen Handelsvertrages iſt jetzt endlich zur Thatſache geworden, er ruht in den Armen des Bundesrathes, heute wird der geſammte Wortlaut des Vertrages im„Reichsanzeiger“ veroͤffentlicht werden. Die Zollſätze ſind ja bereits bekannt und gewaltig ſchon tobt der Stieit der Meinungen. Abgeſehen von unbedeuten⸗ deren Nüaneirungen, haben wir dem Vertrage gegen⸗ über in Deutſchland hauptſächlichſt zwei große Gruppen zu unterſcheiden. Auf der einen Seite ſtehen als Freunde des Vertrages die Vertreter von Handel und Induſtrie, auf der anderen als Gegner die exkrem agrariſch geſinnte Landwirthſchaft. Daß auf beiden Seiten eine allzu pro⸗ noncirte Betonung der Sonderintereſſen mit unterläuft, iſt ganz natürlich. Das iſt bei der Tabakfabrikatſteuer der Fall und bei allen ſo tief in die wirthſchaftlichen Verhältniſſe einſchneidenden Fragen, und nur eine ruhige, alle Verhältniſſe in Betracht ziehende Prüfung der Han⸗ delsvertragspolitik der Reichsregierung ſollte das ent⸗ ſcheidende Wort ſprechen. Wie der Reichstag ſich zu dem Handelsvertrag ſtellen wird, läßt ſich noch nicht abſehen. Macht man nach den bis jetzt vorliegenden Preßſtimmen und nach dem Hochdruck, mit welchem in der nächſten Zeit von den Freunden des Vertrags gearbeitet werden wird, einen Ueberſchlag, ſo ſcheint uns das Fazit eine Annahme mit knapper Mehrheit zu ſein, wie beim rumä⸗ niſchen Handelsvertrag. Fällt der Reichstag ein ab⸗ lehnendes Votum, ſo iſt eine Auflöſung wohl unvermeid⸗ lich. Namentlich dieſe letztere Erwägung wird ſicherlich manchen Politiker der Vorlage freundlicher geſinnt machen. Unſere badiſche Regierung will anſcheinend mit der Reichsregierung die gleiche Bahn gehen. Die geſtern von der„Bad. Correſp.“ gebrachten Ausführungen über den Handelsvertrag ſtellen ſich unzweifelhaft als unmit⸗ telbare Jufluenz der Großh. Regierung dar. Das Blatt führt u. A. aus: Die mit dem öſtlichen Nachbarreiche getroffene han⸗ delspolitiſche Vereinbarung fordert die Beurtheilung nach zweierlei Richtungen heraus: es iſt neben der wirthſchaft⸗ lichen Bedeutung, welche der Vertragsabſchluß für die pigduzirenden Bevölkerungsſchichten unſeres Vaterlandes in Anſpruch nimmt, auch die rein politiſche Seite des Abkommens in Betracht zu ziehen. Die Thatſache, daß es endlich gelungen iſt, den ſeit Monaten eingetretenen wirthſchaftlichen Kampfzuſtand zu beendigen, iſt an ſich bedeutend genug, um allſeitige Befriedigung hervorzurufen; dieſes Gefühl der Genugthuung wird aber vertieft durch die Erkenntniß, daß neben dem politiſchen Gewinn auch — Ueber Billroth als Operateur ſchreibt man der„N. Fr. Pr.“: Geradezu ſprichwörtlich iſt die ungezwungene Ruhe und Kaltblütigkeit, die Billroth bei Operationen bewies. Bei den allerſchwierigſten Situationen, die ſeine ganze Auf⸗ merkſamkeit in Anſpruch nahmen, verſäumte er es nie, dieſe den Zuſchauern zu erklären. Niemals war er aufgeregt, ſeine ſichere Hand zitterte nie. Einmal, bei einer unglücklichen Narkoſe, konnte man die Rettung des Patienten nur ſeiner Ruhe verdanken. Erſt unlängſt bewies er glänzend ſeine Geiſtesgegenwart. Im November vorigen Jahres explodirte im Hörſaale eine Aetherflaſche durch Unvorſichtigkeit eines Operateurs, deſſen Mantel Feuer fing. Studenten und Zög⸗ linge eilten erſchrocken zu den Ausgängen, nur Profeſſor Bill⸗ rulſ blieb kaltblütig, löſchte die Flammen und vollendete den unterbrochenen Satz. Bei Gelegenheit pflegte er den Ernſt ſeiner Vorträge durch Bemerkungen zu mildern, die oft voller Witz und Humor waren. Vor Kurzem erzählte er zum Bei⸗ ſpiel von der Erblichkeit der Tuberculoſe und erwähnte, daß von ſeiner(Billroth's) Familie der Vater, Großvater und die Brüder an dieſer Krankheit geſtorben ſeien.„Und trotzdem habe ich— bis jetzt wenigſtens— keine Spur davon an mir ſelber bemerkt.“— Mit den Patienten ging er ſehr mitleidsvoll um und ſein Streben war ſtets, ihre Schmerzen zu lindern. Auch verſtand er es ſehr gut, die verſchiedenen Arten der Schmerzen zu beſchreiben.„Stellen Sie ſich vor,“ ſagte er von einer Parientin mit Careinom⸗Metaſtaſen,„ſie haben im ganzen Oberarm Zahnſchmerzen.“— Auch mit den Kranken der Abnlasz verſtändigte er ſich ſehr gut. Allge⸗ meine Heiterkeit erregte es unlängſt, als ein armer Bauer, der ſich bei der Vonlefung unterſuchen ließ, zu Billroth ſagte: Herr Profeſſor, Sie ſind mir empfohlen worden!“ Billroth lächelte nur. Als Zenſor war er ſehr beliebt. Es kam ſelten vor, daß er Einen fliegen“ ließ Dieſes ſein Wohlwollen den Studenten gegenüber war ſo allgemein bekannt, daß bei den Meldungen zum Rigoroſum Manche ſchon beim Morgen⸗ rauen an der Thür des Dekauats harrten, nur um durch Billroth geprüft zu werden. 8 5 Modern! Jn dem Volkshauſe auf Montmartre, ſo Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Maunheim und Amgebung. wirthſchaftliche Vortheile für Deutſchland aus dem Han⸗ delsvertrage erwachſen. Wenn aber auch nicht alle in den deutſchen Produzentenkreiſen gehegten Wünſche im nen erſtellten Zolltarif ihre volle Befriedigung finden, und die Einfuhr⸗Erleichterungen, welche Rußland den Erzeug⸗ niſſen deutſcher Bodenkultur und deutſchen Erwerbfleißes zu gewähren bereit iſt, nicht durchweg den Hoffnungen ent⸗ ſprechen, ſo wird man doch bei fachlicher Würdigung des Thatbeſtandes deſſen eingedenk bleiben müſſen, daß die Schwierigkeiten, die ſich einer alle Theile vollauf befriedigenden Ausgleichung gegenſätzlicher Intereſſen bereits im Inlande hemmend entgegenſtellen, bei Unterhandlungen und Ver⸗ tragsabſchlüſſen mit anderen Staaten mit um ſo größerer Wucht ſich fühlbar machen, als hier nicht nur heimiſche, ſondern in gleichem Maße ausländiſche Intereſſen Be⸗ friedigung erheiſchen. Es darf nicht verkannt werden, daß trotzdem der neue deutſch⸗ruſſiſche Zolltarif der deut⸗ ſchen Induſtrie weſentliche Vortheile bringt. Eine ganze Reihe induſtrieller Erzeugniſſe war der Gefahr ansgeſetzt, das ruſſiſche Abſatzgebiet und damſt ein gewinnbringendes Exportterain zu verlieren, wenn es nicht gelang, ein Abkommen zu treffeu, das die gegenwärtig in Kraft befindlichen Kampfzölle aus dem Wege räumt. Der Vortheil, der unſerer Induſtrie aus der neuen Vereinbarung erwächſt, reſultirt daher nicht nur aus der Ermäßigung der neu vereinbarten Zollſätze gegenüber den früheren Vertragspoſitionen, er tritt am klarſten in die Erſcheinung in der Hinwegräumung der zu den früheren Zollſätzen hinzugetretenen, für unſere Induſtrie geradezu ruinöſen Prohibitivkampfzölle. Aber nicht nur der Induſtrie, auch den Erzeugniſſen der Bodenkultur wird ein erleichterter Abſatz nach Rußland ermöglicht; wir erinnern hier nur an die Ermäßigung des Zollſatzes für die Hopfenausfuhr. Und zum Schluß ſagt die„Correſp.“: Iſt ſomit das deutſch⸗ ruſſiſche Handelsvertrags⸗ abkommen ſchon hinſichtlich ſeiner wirthſchaftlichen Be⸗ deutung als ein verheißungsvoller Schritt zum Beſſeren zu begrüßen, ſo darf die Wiederinſtandſetzung des politi⸗ ſchen Drahts nach St. Petersburg als ein Gewinn bezeichnet werden, der nicht hoch genug veranſchlagt werden kann. Wenn Volkswirthſchafts⸗ und Staats⸗ rechtslehrer ſich nicht ſcheuen, wirthſchaftliche Kampfzölle als Merkmale hochgradiger politiſcher Entfremdung zu kennzeichnen, ſo iſt man wohl berechtigt, den Verzicht auf ſolche wirthſchaftliche Preſſionsmittel zu Gunſten vertragsmäßiger Vereinbarungen als einen politiſchen Gewinn zu begrüßen, der deſto höher anzuſchlagen iſt, je ſchärfer vorher die Gegenſätze aufeinander geſtoßen ſind. Wo die Brücke zu gegenſeitiger wirthſchaftlicher Verſtändigung und damit zu gegenſeitiger Schonung zialiſtenführer Jean Volders neulich Ehrenpathe bei fünf „Ziviltaufen“, die gegen Abend unter großem Zudrang von Andächtigen einer neuen Sekte vorgenommen wurden. Die ſozialiſtiſchen Abgeordneten Sembat, Jules Guesde, Vaillant, Chauvin, Vivigni, Avez, Rouanet hatten ſich eingefunden und wohnten mit Paula Minck und einigen anderen fortſchrittlich geſinnten Damen als Zeugen dem Akte bei, während Clovis die Rolle ſpielte, die ſonſt bei einer Taufe dem Geiſt⸗ ichen zuſteht. Er ſprach zu den fünf Neugeborenen:„Laßt mich Euch taufen im Namen der ſozialen Republik, im Na⸗ men der Sonne, die die Erde befruchtet, im Namen der Vögel, die in den Bäumen ſingen, im Namen alles deſſen, was von dem ewigen Leben ausſtrömt. Junge Bürger, junge Bür⸗ gerinnen, trachtet in Zukunft nach dem Wahlſpruch zu leben: 1 Gleichheit, Brüderlichkeit.“ Statt des altmodiſchen ibelſpruchs gab der Dichter den Getauften noch folgende Verſe auf den Lebensweg mit: „Si jle Christ revenait sur terre, II ne serait pas chrétien. Au nom de Péternel mystere, Je vous baptise citoyen.“ — Frecher Raub. Der„Corriere della Sera“ meldet, daß die Gattin des Baritons Maurel auf der 1 von Marſeille nach Nizza in einem Wagen erſter Klaſſe von einigen mitreiſenden, anſcheinend vornehmen Damen durch ein narkotiſches Mittel betäubt und einer Taſche beraubt wurde, in der ſich 6000 Franken befanden. In Nizza kam Frau Maurel wieder zu ſich; die Verbrecherinnen waren aber inzwiſchen verſchwunden. Sie hatten jedoch die Taſche, in welcher das Geld verborgen war, als werthlos im Wagen liegen laſſen. — Eine ſeltene kirchliche Feier hat, wie der„Poſt“ aus Warſchau geſchrieben wird, am 4. d. M. in der dortigen ruſſiſchen orthodoxen Kathedrale ſtattgefunden: die Prieſter⸗ weihe eines ehemaligen Hauptmanns in preußiſchen Dienſten, Waſſillif Geken. Die Handauflegung vollzog der orthodoxe Erzbiſchof von Warſchau und Cholm, Flavian. Herr Geken, der bereits 49 Jahre zählt, hat, wie verlautet, den Feldzug vom Jahre 1866 und den deutſch⸗franzöſiſchen Krieg mitge⸗ macht, und iſt im Beſitze von drei militäriſchen Ehrenzeichen. Sonntag 11. Februar 1894. 0* KK„„PFf ·˙ ökonomiſcher Intereſſen geſchlagen iſt, da finden ſich auch Mittel und Wege, die zu polltiſcher Verſtändigung oder doch zum Verſtändniß der politiſchen Berechtigungen beider Theile führen. Induſtrie, Handel, Landwirthſchaft und Gewerbe bedürfen zu ihrer vollen und ungehemmten Entfaltung der Sicherheit der geordneten Ent⸗ wickelung; dieſe Stabilität wird ihnen durch die Feſtlegung des Vertrages auf mehrjährige Dauer gewähr⸗ leiſtet und die hierdurch gewonnene Stetigkeit iſt Bürg⸗ ſchaft für eine erſprießliche Entwickelung unſerer Induſtrſe und in logiſcher Folge für eine dauernde Beſchäftigung unſerer Arbeitskraͤfte. So bietet das neue deutſch⸗ruſſiſche Uebereinkommen die Gewähr für eine fortſchreitende Geſundung unſerer Beziehungen zum öſtlichen Nachbarreiche. Ein erhebliches Verdienſt am Gelingen des großen, fruchttragenden Werkes haben ſich aber die Beauftragten der deutſchen Bundes⸗ regierungen und die Vertreter der induſtriellen und land⸗ wirthſchaftlichen Verbände erworben, welche berathend an dem Zuſtandekommen des großen Vertragswerkes mitge⸗ wirkt und ſich hierdurch den Dank des Vaterlandes woßl erworben haben. In dieſen Sätzen iſt der Standpunkt unſerer Re⸗ gierung zuſammengefaßt. Für die Gewſchtigkeit der politiſchen Seite des Handelsvertrages moͤchten wir noch die neidiſchen Blicke anführen, mit welchen man in Frank⸗ reich die wirthſchaftliche Annäherung Rußlands und Deutſchlands betrachtet. Was unſerm Erbfeind nicht gefällt, iſt für uns noch niemals das Schlechteſte geweſen. Außer dem in der That weltbewegenden Handels⸗ vertrag iſt es beſonders Afrika geweſen, das in den letzten Tagen die Augen der Welt auf ſich gezogen hat,. Die unerhörten Vorgänge in Kamerun, welche neulich die Meuterei veranlaßt, haben ſich leider beſtätigt. Unſere deutſchen Behörden dort ſind gegen die Eingeborenen mit völlig verwerflichen Mitteln vorgegangen und man darf mit Recht erwarten, daß die ſchuldigen Beamten energiſch zur Rechenſchaft gezogen werden. Jede Kultur⸗ arbeit iſt an ſich ſchon rigoros genug, man ſollte ſich daher peinlichſt hüten, irgend welche Ausſchreitungen zu dulden. Die Hiobspoſt aus Timbuktu, welche die fran⸗ zöſiſche Coloniſationsarbeit am Niger in einem etwas problematiſchen Lichte erſcheinen läßt, haben wir bereits in unſerer letzten Nummer beſprochen. Wie es ſcheint, will Frankreich die erlittene Schlappe energiſch wieder auswetzen. Ueber die Konflikte zwiſchen Engländern und Franzoſen im Weſtſudan liegen keine weiteren Nach⸗ richten vor. Das ſcheint ein Beweis zu ſein, daß ſich die Zuſtände dort wieder beruhigt haben. e— 22—— übrigens ſehr wohl bekannt, denn nachdem er im Jahr 1890 zur orthodoxen Kirche übergetreten, hat er ſeit dem Jahre 1891 an der Kirche der Berliner ruſſiſchen Botſchaft das Amt eines Pfalmenleſers(Pſalomſchtſchik) vertreten, und iſt für ſeine Konfeſſion als Religionslehrer an einer weiblichen Lehranſtalt und an der Schule der Berliner orthodoxen Brü⸗ derſchaft des heiligen Wladimir thätig geweſen. Seinen prieſterlichen Wirkungskreis ſoll er, wie es heißt, auch wieder in Berlin oder wenigſtens in deſſen Nähe finden, als Gehilfe des an der Berliner ruſſiſchen Botſchaftskirche fungirenden Propſtes Malzew, und ſpeziell als Geiſtlicher an der orthodoxen Kapelle der ſogenannten ruſſiſchen Kolonie Alexandrowka bei Potsdam. Der Name Waſſilij, den der neugeweihte Prieſter führt, läßt darauf ſchließen, daß er vor ſeiner Konverſion den Vornamen Wilhelm geführt hat. — Ein ſtreitbarer Maun war Biſchof Selwyn von Neu⸗Seeland und Melaneſten. Ein ehrlicher und treuer Diener des Evangeliums, war er heftig erzürnt über die heuchleriſche und nichtswürdige Art, wie die Engländer mit den Eingeborenen Neu⸗Seelands, den Maoris, umgingen. Durch ſein mannhaftes Eintreten für die armen Verfolgten zog er ſich aber den Haß der Engländer zu. Eines Tages krat in einer Vorſtadt von Auckland ein roher Patron äuf ihn zu mit der Frage:„Sind Sie der Biſchof, der immer für die Nigger predigt?“—„Der bin ich“, antwortete Selwyn. —„Dann nehmen Sie das!“ rief der Andere und verſetzte ihm einen Schlag ins Geſicht. Der Biſchof ſagte gleich⸗ müthig:„Wiſſen Sie, was in der Bibel befohlen wird, wenn man von Jemand einen Streich auf die rechte Backe erhält?“—„Man ſoll ihm die linke hinhalten!“—„Richtig, hier iſt ſie.“ Und der Biſchof wandte dem Angreifer ſeine linke Wange hin. Etwas beſchämt, aber nicht ganz ent⸗ waffnet, verſetzte der Mann dem Biſchof einen leichten Streich auch auf dieſe Seite. Nun aber wandte ſich das Blatt.„So, mein Sohn“, ſagte Selwyn, Hut und Rock von ſich werfend,„jetzt habe ich Gott gegeben, was Gottes iſt; nun will ich dem Menſchen geben, was ihm zukommt.“ Und er zerbläute unter dem Beifall der Umſtehenden den Anderen nach allen Regeln der Kunſt ſo zämmerlich, daß der Kerl für einige Wochen nicht„präſentationsfähig“ war. chreiht man der M. Z. ags Paris, war der belgiſche So⸗ Gewiſſen Kreiſen der Bevölkerung Berlins iſt Herr Geken SPSrrrr 2. Seite. Seneral⸗Anzeiger. Mannheim, 11. Februar: Aus Stadt und Land. Manuheim, 11. Februar 1894. „Zum Falliſſement des Bank⸗ und Wechſelgeſchäfts Nadenheim. Während der Konkurs des Bankhauſes Maas unter der hieſigen und auswärtigen Handels⸗ und Geſchäfts⸗ welt die größte Beſtürzung und die tiefſte Empörung im Ge⸗ folge hatte, bringt man dem Fall des Hauſes Gebrüder Nadenheim allgemeines Mitleid entgegen. Ludwig Naden⸗ heim war alleiniger Beſitzer des Geſchäfts, nachdem ſein Bruder und Aſſoeie vor etwa Jahresfriſt verſtorben iſt. Es ſcheint ſich zu beſtätigen, daß keine Ueberſchuldung vorhanden iſt, ſodaß die Gläubiger vorausſichtlich ſämmtlich zu ihrem Gelde kommen werden. Der Fall des Hauſes iſt ausſchließ⸗ lich dadurch verurſacht worden, daß durch den Bankerott Maas das allgemeine Vertrauen eine gewiſſe Erſchütterung erlitten hat. Weite Kreiſe ſind durch den Fall Maas ängſtlich geworden, ſodaß viele Leute zu Nadenheim kamen und ihr Geld zurück⸗ verlangten. Selbſtverſtändlich hatte das Haus nicht ſo viel Mittel bereit liegen, um ſofort allen Anſprüchen genügen zu können. Man verſichert uns, daß wenn Ludwig Nadenheim irgend Jemandem ſeine Lage anvertraut hätte, ihm ſicher geholfen worden wäre, da es ſich nur um eine momentane Zahlungsſtockung handelte. Bei dem Kon⸗ kurs Maas ſoll die Firma Gebrüder Nadenheim nur in ganz geringem kaum nennenswerthem Maße betheiligt ſein. Der Schwager des verſtorbenen Bruders des Ludwig Nadenheim, Bankier Seeligmann in Karlsruhe hatte Hilfe ſicher in Ausſicht geſtellt. Durch Zufall verzögerte ſich leider ſeine für geſtern Morgen ſignaliſirte Ankunft in Mannheim für einige Stunden. Ludwig Nadenheim glaubte deßhalb, daß ihm die erbetene Hilfe verweigert werde und verließ geſtern Vormittag gegen ½10 Uhr in ſehr aufgeregtem Zuſtande das Geſchäft. Er ſoll höchſtens 3 bis 4 Mark bei ſich gehabt haben, während im Kaſſenſchrank ſehr hohe Summen ſich befanden. Auch hat er die Kaſſen⸗ und ſonſtigen Geſchäftsſchlüſſel mit⸗ genommen, ſo daß geſtern Abend das Geſchäft gar nicht ge⸗ ſchloſſen werden konnte und deshalb ein Angeſtellter deſſelben zur Sicherheit in den Geſchäftsräumen ſchlafen mußte. Unter dieſen Umſtänden iſt an eine Flucht des Ludwig Nadenheim wohl nicht zu denken, ſondern es liegt die Vermuthung nahe, daß er Hand an ſich gelegt hat. Bis heute Nachmittag 4 Uhr hatte man von dem Verſchwundenen noch nicht die geringſte Spur. Alle gegentheiligen Gerüchte, welche heute durch die Stadt ſchwirrten, entbehren jeder Grundlage. Zuletzt will man den Verſchwundenen geſtern Mittag in der Nähe der Mühlau geſehen haben. Schon im Laufe des geſtrigen Nach⸗ mittags verlautete, daß Ludwig Nadenheim vermißt werde und als derſelbe heute Morgen nicht zurückgekehrt war, ſchloß Herr Rechtsanwalt Dr. Katz gegen%9 Uhr im Auftrage einer größeren Anzahl Gläubiger das Geſchäft. Zum Kon⸗ kursverwalter iſt Herr Rechtsanwalt Dr. Hachenburg er⸗ nannt worden. Derſelbe war heute Nachmittag in dem Bureau der falliten Firma mit der Aufnahme des Statuts, der Unterſuchung der Depoſiten u. ſ. w. beſchäftigt. Die Depots ſind ſämmtlich in Ordnung. Das Bankgeſchäft Gebrüder Nadenheim gehörte zu den ſolideſten Häuſern am hieſigen Platze. Es betrieb hauptſächlich den An⸗ und Verkauf von Effekten gegen Kaſſa und Wechſeldiskontirungen. Credit ſoll die Firma nur in ganz geringem Umfange gewährt und mit Spekulationen ſoll ſich das Haus überhaupt nicht befaßt haben. Die Kund⸗ ſchaft der Firma Gebrüder Nadenheim ſetzte ſich hauptſächlich aus kleineren und mittleren Leuten zuſammen. Die Firma bildete gewiſſermaßen ein Ladengeſchäft im Bank⸗ und Wech⸗ ſelverkehr. Der badiſche Viehverſicherungsverband umfaßt „t. 92 Ortsviehverſicherungsanſtalten. Die Zahl der ver⸗ icherten Viehbeſitzer beträgt 9387, die Zahl der verſicherten indviehſtücke 31,605 mit einem Geſammtverſicherungswerth von 6,698,092 M.(Von drei Anſtalten ſtehen die Angaben noch aus) Der durchſchnittliche Verſicherungswerth für ein Thier beziffert ſich ſonach auf 211.93 M. Im Betriebsjahr 1898 wurden für 828 Rindviehſtücke, d. i. für 2,61 Prozent der verſicherten Thiere, insgeſammt 133,714.52 M. Entſchä⸗ digung bezahlt oder durchſchnittlich für ein Stück 161.49 M. (Die Höhe der Verluſtziffern iſt bedingt durch die Folgen der dermaligen Futternoth. Die durchſchmttliche Viehverluſtziffer iſt in der Begründung zur Geſetzesvorlage zu 1,09 Prozent angegeben.) Die aus verwerthbaren Theilen erzielten Rein⸗ erlöſe betragen 43,879.58 M. 32,7 Prozent der bezahlten Entſchädigungsſumme(nach der Geſetzesbegründung 38,8 Proz.). In 17 Fällen(= 2 Prozent) mußte die Gewährung von Ent⸗ ſchäbigung ſeitens des Verbandes abgelehnt werden; in 2 ällen würde ſeitens des Beſitzers gegen die Entſchädigungs⸗ emeſſung Beſchwerde erhoben. Da die zur Deckung des Ver⸗ bandsgufwandes zu erhebende Umlage den Betrag von 40 Pf. per 100 M. Verſicherungswerth überſteigen wird, ſo werden zur Deckung des überſchießenden Aufwandes vorausſichtlich die Zinſen des Reſervefonds herangezogen werden müfſſen. Heidelberg, 10. 75 Die neunjährige Dienſtzeit unſeres allverehrten Oberbürgermeiſters, Herrn Dr. Wilckens, iſt abgelaufen und die Neuwahl auf Freitag, den 16. ds. Mts. ausgeſchrieben. Glfenter, Gunſt unnd Wilſenkrtfaft. Spielplan des Großh. Hof⸗ und Nationaltheaters in Maunheim vom 11. bis 18 Februar. Sonntag, 11. Febr.: „Die Meiſterſinger von Nürnberg“. Montag, 12.:(5) Bauer⸗Jubiläum. Neu einſtudirt:„Die Schwäbin“,„Dr. Wespe“. Dienſtag, 13.: VI. Akademie⸗Concert. Mittwoch, 14.: (5)„Figaro's Hochzeit“. Donnerſtag, 15.:(4)„Der ungläu⸗ bpige Thomas“,„Militärfromm“. Freitag, 16.:(B)„Das tapfere Schneiderlein“. Samſtag, 17.:(Aufgeh. Abonn.) Volks⸗ vorſtellung:„Deborah“. Sonntag, 18.:(ß)„Die Meiſter⸗ ſinger von Nürnberg“. Spielplan des Großh. Hoftheaters in Karlsruhe. Sonntag, 11. Febr.:„Der fliegende Holländer“. Dienſtag, 1 1759085„Mein Leopold“. Mittwoch, 14.(In Baden):„Der Hüttenbeſitzer“. Donnerſtag, 15.:„Der Troubadour“. Freitag, 16.:„Die Makkabäer“. Sonntag, 18.:„Die Walküre“. Montag, 19.:„Zopf und Schwert“. Hofphotograph, 8 12 Auszeichnungen; f. künſtl. Leiſtungen Telephon 709. Hannheim. Aug. Hofmann, Hausb. u. Hele Nikol. Müller, Fabrikarb. u. Suf 65 „Donat Gigel, Komiker u. Paul. Grützmann geb. Steller. „Frz. Karl Röſch, Kaufpn, u. Aug. Faller. Stefan Greiner, Fabrikarb. u. Anna Kath. Halbauer. Ludw. Göpper, Eiſenbahnaſſ. u. Julie Luiſe Waibel. „Frdr. Gg. Kümmerle, Metzger u. Karol, Chriſt. Haas. „Adam Müller, Tagl. u. Apoll. Schäfer. „Jak. Steiner, Schloſſer u. Kath. Koch. „Jak. Fehr, Sergeant u. Joha. Eliſe Schlott. „FIrdr. Wöffler, Bäcker u. Angelſka Kalt. Februar. Getraute. Martin, Kaufm. m. Marie Nagel. 5 Kunz, Eiſendr. m. Ther. Joh. gen. Mina Jattiot. „Joſef Werlang, Schutzm. m. Marg. Günther. Nobert Kohlmann, Muſiker m. Kath. Falkner, 90 Aggg= go ꝙo go 90 90 ggr enn en en en en ger en en ge de Wilh. SDDDDDD ν SDeerrrdgr TFTFCTCTC D ND DDNRHDe= E g ο nn ffnDDRNARNRN n Ainilfandsregiſter der Nadt Maunheim. Februar. Verkündete. Eduard Haberboſch, Metzger u. Kath. Linz. Leonh. Metzger, Stationsvorſt. u. Eliſab. Keller. Joh. Mart. Scherer, Bahnarb. u. Marie Albrecht. Kaſpar Futterer, Landw. u. Joſefine Seitz. Jul Brenner, Control. u. Anng Marig Joß geb. Gallmayer⸗ Heinrich Etzel, Schneider u. Koth. Etzel geb. Barthel. tenberger. Chriſtian Heiß, Händl. u. Bertha L N G Max n endr. u. Magda küller, Ingenieur n. Jof Jul. Diehl, Metzger u. Eliſabeth Ze Phil. Fröhlich, Maſchiniſt u. Fr 28 Jul. Rudolf, Mag.⸗Arb. u. Luiſe Büchler. „Johs. Heller, Kernm. u. Erneſt. Schumgcher. Johs, Klein, Bureaudiener u. 2 dein Damm, Schreiner m. Kgrol. Schülpp. einr. Wolf, Landw. m. Magdal. Trippmacher. Joſef Reitmeyer, Anlagearb. m. Kath. Hartmann geb. Weber⸗ 5 Neuſer, Tagl. m. Anna Lang. hriſtian Stumm, Tagl. m. Gertrud Sproten. Karl Störring, Schloſſer m. Eliſab. Seffert. Jaß Gräter, Mag.⸗Arb. m. Kath. Rober. ak. Lang, Schreiner m. Marg. Winkler. ak. Pröpſter, Fabrikarb. m. Kath. Bardon. eorg Bierig, Fabrikarb. m. Eliſab. Ziehl. „Seb. Gottſchalk, Schloſſer m. Helene Gramlich. „Wilh. Barall, Fahrikant m. Marg. Manſar. „Berthold Gaal, Architect m. Hani gen. Hermine Schweizer. Herm. Hilb, Kaufm. m. Sara Aberle. Januar. Geborene. 31 Aufſ. Mich. Magin e. S. Frz Ludw. Kaufm Jak Küpper, e. T Erna Thereſe, „Schloſſer Frz. Tſchiche e. T. Barb. Eliſab. Hafenarb Frz. Jul, Wirth e. T. Hilda Roſa. Formſt. Jof. Hanitzſch e. T. Sofie Tagl. Heinr. Nickel e. S. Joh. Gg. Joſ. „Melker Joh. Ant. Döring e. S. Jak. Joh. Ant. Fuhrm. Joh. Gg. Gräßlin e. T. Karol. Spezerei dlr. Linus Kopp e. S. Friedr. Adam. d. Maſchiniſt Karl Witt e. S. Robert Ludwig. ruar. „Schmied Gg. Pet. Beiſel e. T. Anna Kath. Landw. Gottlieb Stamm e. S. riedrich. „Schuhm. Gg. Volk e. T. Anng Maria, „Schiffer Johs. Jegen e. S. Math. Johs. Schloſſer Mich. Hinkelbein e. T. Anng. Kaufm. Adolf Weber e. T. Gertrude Luiſe. Tagl. Ludw. Frdr. Heil e. S. Joh. Gg. Maurer Joh. Frdr. Stiern e. S. Friedr. Wilh. aufm, Karl Schilling e. T. Anng Evg Marie. Tagl. Ignaz Schäfer e. T. Evg. 50 5895 Heinr. Jak. Graze e. S. Joh. Heinr. Tagl. Benj. Meroth e. T. Kath. Ther Fabrikarb. Alois Mall e. T. Emilie Sofie. „Schreiner Pius Kraus e. T. Roſa Johanng. Vorarbeiter Friedr. Fucke e. S. Friedr. Theod. „Arbeiter Heinr Klein e. T. Frzska. Roſa. Formermſtr. Adam Hohmann e. T. Eliſab. Metzger Paul Hch Chriſtnacht e. T. Johanna. Schmied Karl Friedr. Mohr e. S. Friedr. Tüncher Joh. Senger e. S. Karl. Fabrikarb. Joh. Joſ. Kapf e. T. Anna Maria. „Buchhdl. Rich. Grohe e. T. Jakobine. Juwelier Louis 14 e. T. agl. Pet. Baunach e. T. Kath. Zimmerm. Gg. Chriſt. Schmitt e. S. Rohert. .Schloſſer Johs. Reinhard e. S. Robert. Former Fldr. Kirſch e. T. Chriſtine Ida. „Eiſendr. Leonh. Scheller e. S. Friedr. Balth. Hochbauamtsaſſ. Frdr. Piſter e. S. Emil⸗ „Tagl. Wilh. Ranzenberger e. T. Eleonore. „Tagl. Konr. Otto Häffner e. S. Oskar Friedr. Fabrikarb. Frz. Broo e. T. Eugenie Auguſte. .Tagl, Eduard Künzig e. T. Veronika. „Schuhm. Ludw. Nußer e. S. Wilhelm. Tagl. Karl Stephan e. S. Karl Gottlieb Wilh. Tagl. Gg Gebhardt e. T. Roſalie. Maurer Frdr. Guſt. Karl e. T. Anna Karol. Schreiner Herm. Schaper e. S. Heinr. Karl. Maſchiniſt Adam Kalt e. T. Elſa. Tagl. Adam Schmitt e. S. Franz u. e. S. Karl. Schmied Joh. Wolfarth⸗Strecker e T. Eliſgb. Kaufm. Abrah. Linz e. S. Ernſt Martin. 1 arl Rud., S. d. Bureaugeh. Paul Reiß, 28 T. a. Karl Friedr., S. d. Milchhdlr. Karl Frdr. Goldſchmidt, 18 T. a. Joh. Pet., S. d. Schloſſers Philipp Hartmann, 3 M. 7 T. a Anna Maria geb. Braun, Ww. d. Steinh. Chr. Spahn, 73 J. 11 „d. verh. Tagl. Konrad Kilian, 59 J. 10 M. a. „Eliſabeth Eiſer geb. Siebeneck, Wwe, 82 J. 10 M. a. „Amalie Marie, T. d. Schloſſers Friedr. Wenger, 9 M. a. Suſ. Marie, T. d. Landw. Konr. Wilh. Karl, 3 J. a. „Joſ. Nikol., S. d. Tagl. Frz. Jak. Hell, 2 M. a. Maxie geb. Merkle, Ehefr. d. Metzgers Mich. Bortt, 34 F. 2 M. a. d. Kaufm. Alfred Schindler, 51 J. 1 M. a. „d. verh Schneider Heinr. Setzer, 52 J. 4 M. a. Friedr. S. d. Schmieds Friedr. Mohr, 3½ Std. a. Luiſe Marie, T. d. Eiſeng. Ignaz Gommenginger, 1 J. 9 Karol,, T. d. Theaterarb. Frdr. Hattinger, 11 M. 10 T Eliſab geb. Fink, Ehefr. d. Gärtners Ankon Dörfer, 27 Otto Heinr. Wilh., S. d. Steuerm. Peter Amrhein, 1 „Kath. Wilh., T. d. Küfers Joh. Frdr. Ziegler, 3 J. d. verh. Metzger Lehmann Hamburger, 51 J. 1 M. Friedr. Karl, S. d. Schneiderm. Wilh. Müller, 5 M. 1 „Adam S. d. Schreiners Jak. Röder, 1 J. a. „d. verh. Buchhalter Ferd. Eug. Autin, 49 J. a. „Karl, S. d. 1 Maurers Konrad Gregan, 5 M. 2 T. a. „d. verh.. Kilian Grünewald, 26 J. 5 M. a. d. verh. 2 üncher Konrad Fillinger, 55 J. 4 M. a. imenginger. er. Hötz geb. Herbold. chloſſer Thomas Schneider e. S. Alfred Julius. Kaufm. Heinr. Henecka e. T. Ottilie Anna Amalie. Adolf Ant. Fritſch e. S. Karl Joh. Chriſtian. uchbdr. Joh Wolfg. Wagner e. S. Herm. Friedr. Vagenw. Joßh. Philipp Schmitt e. T. Lina Eliſab. „Fahrikarbeiter Phil. Lampertsdörfer e. S. Phil. Aug. Frz. „Schuhmachermſtr. Joh. Friedr. Kübler e. S. Friedrich Adolf „Tapeziermſtr. Ernſt Fidel Knieriem e. T. Eliſab. Eva. Friſeur Adam Berghäuſer e. T. Eliſ. Marie Kath. Reviſor Jul. Röderer e. T. Gertrud Marie Sofie Frieda. Theodore Agathe⸗ Magazinier Jak Ludw. Groß e. T. Elſa Frieda. Fabrikarb. Karl Ludw. Gramlich e. S. Karl Aug. bruar. Geſtorbene. Rud. Herm. Alex., S. d. Fabrikanten Frz. Knaus, 10 M. 28 T. a. Barb. geb. Gaberdiel, Wwe. d. Tagl. Johs. „D. verh. Schneider Karl Großkopf, 39 J. 11 M. a. Karl Friedr., S. d. Fabrikarb. Chr. Pet. Merckel, 14 T. a. Fabe⸗ Ther., T. d. Packers Theodor Eiſenhauer, 11 M. a. Kirſch, 77 J. 7 M. a. M 85 —— Jelegenheltskauf. Eirca 2000 Meter Buxkin⸗ und Cheviot⸗Reſten (Nouveautes) für Anzüge und Hoſen ꝛc. geeignet, haben zu den bekannten außergewöhnlich billigen Preiſen abzugeben. V t8 M weiss 4 gohn J 4, 18. 5 Tuch⸗Engros⸗Lager. Mannheimer Börse. Verſammlung wegen des ruſſiſchen Handelsverkrages. Zwiſchen den Regierungen von Deutſchland und Rußland iſt ein Handelsvertrag zu Stande gekommen, wovon der Theil, der die Sätze für Einfuhr nach Rußland enthält, im„Deutſchen Reichsanzeiger“ vom 6. Februar veröffentlicht iſt. Zur Berathung über die Bedeutung eines Handels⸗ vertrages mit Rußland für das Getreidegeſchäft und die Mühlen⸗Induſtrie Badens, Württembergs und der Pfalz findes 2 4211. 1 Montag, den 12. Fehruar, Nachmittags 3 Ahr im Börsenlokale E 6, I, eine Verſammlung ſtatt, wozu die Intereſſenten der Mühlen⸗Induſtrie und des Getreidehandels höf⸗ lichſt eingeladen werden. Auch Vertreter der Landwirthſchaft ſind will⸗ kommen. 32811 Mannheim, den 9. Februar 1894. Der Vorſtand der Maunheimer Jörſe: Emil Hirsch. Vertin gegen Haus⸗ und Straßſen⸗Beſlel Maunheim. General⸗Verſammlung. Mittwoch, den 14. Februar, Abends halb 7 Uhr im Rath⸗ hauſe, 2. Stock, Zimmer Nr. 8 des I. Bürgermeiſteramts. 32769 „Tages Ordnung: J. Bericht über die Vereinsthätigkeit im Habre 1898. 2. Rechnungsablage und Entlaſtung des Vorſtandes. 3. Erneuerungswähl des Vorſtandes und der Reviſoren. Zur zahlreichen Betheiligung ladet höflichſt ein 32762 Der Vorſtand. Verein zur Unterſtüßung ortsftemder iſraelitiſcer Armen (Passanten-Casse). General⸗Verſammlung Montag, den 12. Februar, Abends halb 7 Uhr im Lokale des Synagogenraths. Tages⸗Ordnung: 1. Erſtattung des Jahresberichts pro 1898. 2. Rechnungsablage und Entlaſtung des Vorſtandes. 3. Antrag auf Vermehrung der Vorſtandsmitglieder. 4 Wahl des Vorſtandes und der Reviſoren. Zu zahlreichem Beſuche ladet höflichſt ein Mannheim, den 29. Januar 1894. Nähmaschinen aller Syſteme für Haushalt und gewerbliche Zwecke. Nadeln, Oel und Erſatztheile.— Eigene Reparatur⸗Werkſtätte. Alfred Katz, Mannheim, D 2, Ii, im Hauſe des Herrn Scharpinet. 30588 Kirchen⸗Anſagen. Katholiſche Gemeinde. Jeſuitenkirche. Sonntag, 11. Februar. ½6 Uhr Beicht. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Militärgottesdienſt. ½10 Uhr Predigt und Amt. 11 Uhr hl. Meſſe. 2 Uhr Chriſtenlehre, ½8 Uhr Bruderſchaft vom hl. Herzen Mariä. Abends 7 Uhr Faſtenpredigt. Schulkirche. Sonntag, den 11. Februar, 9 Uhr Kinder⸗ gottesdienſt. 5 Bügerhoſpital. 8 Uhr Singmeſſe. 4 Uhr ndacht. Paramenten⸗Verein. Mittwoch, 14. Februar. Abends 6 Uhr Beicht in der Jeſuitenkirche. Donnerſtag, 15. Februar. Morgens? Uhr Amt mit gemeinſamer Kommunion und Segen in der Spitalkirche. Untere katz Pfarrei, Sonntag, 11. Febr.(1. Faſtenſonntag) 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Singmeſſe mit Predigt. ½10 Uhr Amt. 11 Uhr hl. Meſſe. ½2 Uhr Chriſtenlehre für die Mädchen der 2 letzten Jahre. 4 Uhr Faſtenpredigt mit An⸗ dacht.— Mittwoch, 14. Februar, Abends 7 Uhr Faſtenpredigt mit Andacht.— Am Montag und Donnerſtag ½8 Uhr iſt Schülergottesdienſt für die Mädchen und am Dienſtag und Freitag halb 8 Uhr für die Knaben. Laurentiuskirche. Sonntag, 11. Februar. 6 Uhr Beicht. 7 Uhr Frühmeſſe mit öſterlicher Tommunion. ½9 Uhr Kinder⸗ ottesdienſt. ½10 Uhr Predigt und Amt. 2 Uhr Chriſten⸗ ehre für die Knaben und Mädchen. 4 Uhr Faſtenpredigt und Der Vorſtand. 82172 Segensandacht. Mittwoch, 14. Februar, Abends ½9 Uhr Aür gengedengreganion.— Freitag, 16. Februar, Abends 7 Uhr Faſtenbetrachtung mit Segensandacht. IB Von Montag, 12. Februar ab iſt der Schülergottes⸗ dienſt täglich um 8 Uhr. Dammſtraſßſe 29. Sonntag, 11. Februar Nachm 3 Uhr Sonntagsſchule. 3½ Uhr Gottesdienſt. Jedermaun iſt freundlichſt eingeladen Todes⸗Anzei Todes⸗Anzeige. Tiefbetrübt und ſchmerzerfüllt nachen wir Freunden 0 und Bekannten die traurige Mittheilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unſere ingigſtgelieble Gattin, Mutter, Schweſter, Schwägerin und Tante, Frau Katharina Arnold geb. Jakob heute Nachmittag ½3 Uhr nach langem ſchwerem Leiden ſanft zu ſich abzurufen. Mannheim, den 9. Februar 1894. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Peter Arnold nebſt Kinder Die Beerdigung findet Sonnlag Nachmittag r Uhr vom Trauerhauſe K 3, 4 aus ſtatt⸗ 282 Mannhein, 2 zebruar. General⸗Anzeiger. — 3. Seite. Bekanntmachung. Ar. 3797. Nachſtehend bringen wir die vom Bit ſchuſſe der Stadt Mannheim unterm 5. Dezember 1893 cene f brauchsſteuerordnung nebſt Tarif in der zufolge Erlaß Gr. Mini⸗ s des Innern vom 19. Januar 1894 Nr. 2043 geänderten ng mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ver⸗ 9sſteuerordnung als ortspolizeiliche Vorſchrift mit Verfügung dervn Landeskommiſſärs vom 30. v. Nis. für vollziehbar er⸗ erklärt wurde. 32648 Mannheim, den 8. Februar 1894. Der Stadtratd Beck. Seeger. A. Verbrauchsſteuer⸗Ordnung. I. Allgemeines. 15 Die ſtädtiſchen Verbrauchsſteuern werden na Maßgabe des angeſchloſſenen Tarifs und der nachſtehenden emee 2 Der Verbrauchsſteuerbezirk umfaßt die ganze Stadigemarkung; deſſen Grenzen ſind an geeigneten Orten durch Pfähle kenntlich zu machen, welche die Inſchrift„Verbrauchsſteuerbezirk Mannheim“ und die Bezeichnung der nächſten Erheberſtelle tragen. 3 Die Verbrauchsſteuerpflicht tritt— wo nicht dieſe Ordnung Ausnahmen feſtſetzt— mit der Einführung der verbrauchsſteuer⸗ pflichtigen Gegenſtände in die Stadtgemarkung ein. 4. Verbrauchsſteuerpflichtige Gegenſtände, abgeſehen von den mit der Poſt, Eiſenbahn oder den Dampfbooten als Packet, Fracht⸗, Eil⸗ oder Expreßgut ankommenden, dürfen nur auf ſolchen Straßen in die Stadt eingebracht werden, welche an Erheberſtelle vorüder führen. Die Erheberſtellen ſind gegenwärtig folgende; 1) an der Rheinbrücke, 2) am Perſonenbahnhof, 3) am Neckarauer Bahnübergang, 05 im ſtädtiſchen Viehhof, 5) am Meßplatz, zunächſt der Friedrichsbrücke, 60— 5 von der Rheinſtraße nach der Mühlau führenden rücke, m Bedürfnißfalle können noch weitere Erheber ellen dur den Vlabralh errichtet werden. 8 „Die Straßen, welche für die Beförderung verbrauchsſteuer⸗ pflichtiger Gegenſtände abgeſperrt ſind, müſſen durch Verbottafeln denntlich gemacht ſein, welche die nächſte Erheberſtelle angeben. 5 Verbrauchsſteuerpflichtig iſt bezüglich eingeführter Gegenſtände Derjenige, welcher dieſelben thatſächlich in den Verbrauchsſteuerbezirk verbringt; daneben haftet auch der Auftraggeber des Einbringers und der Empfänger für Entrichtung der Verbrauchsſteuer. Hinſtcht⸗ lich der Sendungen durch die Poſt und die Eiſenbahn, und an Perſonen, welche außerhalb der Eingangsſtellen wohnen, haftet nur der Empfänger. 8 6. Wer verbrauchsſteuerpflichtige Gegenſtände mittelſt Traglaſt oder Fuhrwerks in die Stadt einbringt, hat dieſelben bei dem Erheber der Eingangsſtelle anzumelden und zu verſteuern. Als ei für die, mit den Localbahnen Waldhof —Mannheim, Weinheim— Mannheim, Feudenheim— Mannheim und Heidelberg—Mannheim ankommenden, verbrauchsſteuerpflichtige Gegenſtände mit ſich führenden Perſonen die Erheberſtelle am Meß⸗ platz als Eingangsſtelle für die mit den Rheindampfbooten ankom⸗ menden Perſonen im gleichen Falle die Hebeſtelle an der Rheinbrücke. Die Erheber und das Aufſichtsperſonal ſind berechtigt, die Traglaſten, Wagen ꝛc. einer Durchſicht zu unterziehen und können zu dieſem Zwecke die Mithülfe der, Steuerpflichtigen beanſpruchen. Die Führer von verpackten Gegenſtänden ſind bei deren Ein⸗ bringen verpflichtet, auf Verlangen des Aufſichtsperſonals jederzeit anzugeben, ob und welche verbrauchsſteuerpflichtigen Gegenſtände in der Verpackung enthalten ſind. Das Aufſichtsperſonal iſt berechtigt, ſich von der Wahrheit der Angabe durch Augenſchein zu überzeugen und auch zu dieſem Behufe die erforderliche Mithülfe der Führer zu beanſpruchen. , Werden bei derartigen Unterſuchengen durch Schuld des Auf⸗ ſichts perſonals Beſchädigungen verurſacht, ſo haftet hierwegen die Stadtkaſſe, vorbehaltlich des auf die Schuldigen. Die Verſteuerung der mit der Eiſenbahn ankommenden pflichtigen Frachtgüter hat an der Hebeſtelle Mühlaubrücke zu erfolgen. Bei der Einfuhr verpackter Gegenſtände, welche mit der Eiſen⸗ bahn angekommen ſind, kann der Erheber nach Einſicht des Fracht⸗ briefes von weiterer Unterſuchung der Sendung Umgang nehmen, wenn der Führer bereit iſt, die Verbrauchsſteuer unter Zugrunde⸗ legung des im Frachtbrief angegebenen Bruttogewichtes mit 200%, Abzug zu bezahlen. § 9. Wer verbrauchsſteuerpflichitge Gegenſtände durch die Poſt oder als Eil⸗ oder Expreßgut durch die Bahn erhält, hat dieſelben ſpäteſtens am darauffolgenden zweiten Werktage zu den üblichen Geſchäftsſtunden unter Vorzeigung der betreffenden Begleitpapiere bei der nächſten Erheberſtelle anzumelden und gegen Empfangnahme der Verbrauchsſteuerzeichen zu verſteuern. Dabei wird angenommen, Pont 5% des Bruttogewichts der Sendung auf die Verpackung ommen. § 10. Außerhalb der Erheberſtellen wohnende Empfänger verbrauchs⸗ ſteuerpflichtiger Gegenſtände haben letztere binnen 24 Stunden der nächſtgelegenen Hebeſtelle zu bezeichnen, auf Verlangen auch vorzu⸗ zeigen, und zu verſteuern. Geeignetenfalls kann der Stadtrath anſtatt der jeweiligen Be⸗ ſteuerung jedes einzelnen Gegenſtandes ein Jahresaverſum feſtſetzen. §8511. Steuerpflichtige Gegenſtände, welche innerhalb des Verhrauchs⸗ ſteuerbezirks produzirt werden, ſind— vorbehalklich der beſonderen Beſtimmungen über die Entrichtung der Verbrauchsabgabe von Wein, Bfer und Mehl— von den Producenten zu verſteuern, ehe ſte in den Verkehr gebracht werden. 8 12. Bei der Berechnung der Verbrauchsſteuerſchuldi keit ſich er⸗ gebende Bruchpfennige unter einem halben Pfennig bleiben unbe⸗ rückſichtigt, ſolche von einem halben Pfennig und mehr werden mit einem ganzen Pfennig erhoben. § 13. 88 5 Der Erheber gibt als Empfangsbeſcheinigung über die ent⸗ richtete Verbrauchsſteuer dem Pflichtigen eine entſprechende Anzahl Verbrauchsſteuerzeichen ab, deren Werthangaben zuſammen der er⸗ hobenen Summe gleich ſind. 5 Die Verbrauchsſteuerzeichen ſind vom Einbringer bezw. Pflich⸗ ligen aufzubewahren und dem Aufſichtsperſonal(Erheber, Kontro⸗ leure, Schlacht⸗ und Viehhof⸗Beamte, Schutzleute, Feldſchützen) auf Verlangen vorzuzeigen. 1 .15 Iſt der Pflichtige nicht Willens oder nicht im Stande, die Verbrauchsſteuer zu bezahlen, ſo können die zu verſteuernden Gegen⸗ jände bis zum Austrag der Sache ganz oder theilweiſe zurückge⸗ alten und, wenn ſie dem Verderben ausgeſet d, vor Eintritt desſelben durch öffentliche V gerung v Auch hier haftet die Stadttaſſe, vorbehaltlich des Rückgriffes für etwaigen durch die Schuld des Aufſichtsperſonaks verurſachten aden. Im Falle der Verſteigerung iſt der Nehr⸗Erlös nach Abzug der Koſten dem Pflichtigen auszufolgen. § 15. Befreit von der Verbrauchsſteuer ſind: 5 1) Wein, Obſtwein, todtes d, todtes Geflügel aller Art, Fleiſch von zerlegtem Wildpret und Geffügel, ſowie See⸗ krebſe, fofern dieſe Gegenſtände vom Zollvereinsauslande eingeführt ſind, und die zollamtliche Behandlung beſtanden haben oder derſelben noch unterliegen. Der Urſprung der Waare, als vom Zollpereinsauslande eingebracht, muß durch Vorlage des Frachtbriefes und der Zollquittung oder einet zollgmtlichen Veſcheinigung unzweifelhaft nachgewieſen werden. Auf Wein findet dieſer Befreiungsgrund nur bei der erſt⸗ maligen Einlage Anwendung. 5 2) Futtermehl, ſoweit dasſelbe zur Verwendung in landwirth⸗ ſchaftlichen Betrieben beſtimmt iſt. 555 8) Gegenſtände welche nur dürch die Stadt hindurch geführt werden, falls für dieſelben bei der Eingangsſtelle unter An⸗ dabe der Menge bezw. des Gewichts der Steuerobjecte, des Namens und Wohnorts des Abſenders und des Empfängers, ſowie des Führers ein Durchgangsſchein gelöſt wird. Am Stadtausgange muß dieſer Schein bei der daſelbſt befind⸗ lichen Erheberſtelle abgeliefert werden. Eine von der Ent⸗ richtung der Verbrauchsſteuer befreiende Durchfuhr wird nuür angenommen, wenn die Ausfuhr am gleichen Tage ſtatt⸗ findet und wenn dieſelbe auf fäm miliche im Durchfuhr⸗ ſchein bezeichnete Gegenſtände und Mengen ſich erſtreckt ) Gegenſtände, welche zur Verarbeitung im Gewerbebetrieb einer Fabrik eingeführt werden, ſofern ſie nicht den Stoff 915 Fäbrikation verbrauchsſteuerpflichtiger Gegenſtände ab⸗ geben. Verwendet aber der Fabrikinhaber ſolche Gegenſtände nicht zur Verarbeitung, ſonderm zum eigenen Gebrauch, ſo 5 f. dafür einen Averſalbetrag in die Gemeindekaſſe zu ezahlen. 5) Gegenſtände, welche von der Königlichen Militärverwaltung zum Unterhalt der Mannſchaften bezw. zum dienſtlichen Ver⸗ hbhrauch in dieſer Richtung eingeführt werden. 6) Gegenſtände, welche von der Großh. Landesgefängnißver⸗ waltung zum Verbrauche im Wirthſchaftsbetriebe derſelben eingeführt werden. 7) Sendungen und Transporte, für welche die Verbrauchsſteuer im Falle der Erhebung unter 5 Pf. betragen würde. Von verbrauchsſteuerfrei eingeführten, an und für ſich ver⸗ brauchsſteuerpflichtigen Gegenſtänden muß, wenn dieſelben an nicht Befreite übergehen, die Abgabe binnen 22 Stunden vom Uebergang an nachbezahlt werden, § 1. Werden Gegenſtände, von welchen Verbrauchsſteuer erhoben wurde, im urſprünglichen oder verarbeiteten Zuſtande im Wege des Handels aus der Gemarkung ausgeführt, ſo hat auf Verlangen eine Rückvergütung der bezahlten Verbrauchsſteuer zu erfolgen. „Als handelsmäßig gilt nur eine Ausfuhr, bei welcher es ſich imEinzelfalle um einen Berbrauchsſteuerbetrag von 20Pfennig handelt, dagegen nicht die Ausfuhr durch die Poſt. § 17. Die ausgeführten Gegenſtände, für welche gemäߧ 16 Rück⸗ vergütung beanſprucht werden will, ſind beim Erheber der Aus⸗ Kelg ſupf vorzuzeigen, worauf derſelbe einen Ausfuhrſchein aus⸗ tellt, inſofern die bezeichneten Vorausſetzungen zutreffen und ſeit Entrichtung der Verbrauchsſtener nicht bereſts ſechs Monate um⸗ laufen ſind. 18 .18. Die Rückvergütung erfolgt nur innerhalb vier Wochen, vom Tag der Ausfuhr an gerechnet, auf Vorlage des Ausfuhrſcheins durch die Verbrauchsſteuerkaſſe. Wenn die Ausfuhr mit der Eiſenbahn erfolgte, ſo iſt dem An⸗ trage auch ein von der Bahnbehörde beglaubigtes Duplicat des be⸗ treffenden Frachtbriefes beizufügen. „Bezüglich des Biers und Mehls kann eine andere Art des Nach⸗ weiſes der Ausfuhr und demgemäß auch andere Friſten für die Rückvergütung zwiſchen dem Stadtrath und dem betreffenden Ge⸗ werbetreibenden vereinbart werden. Die 49 50 fg für hier gebrautes, zur Ausfuhr kommendes Bier beträgt 50 Pfg. vom Hectoliter, diejenige für Brod, welches aus perſteuertem Mehl hergeſtellt wurde, 1 Pfg. pro Kilo. Die Rückvergütung für ſonſtige verbrauchsſteuerpflichtige, im Wege des Handels wieder ausgeführte Gegenſtände beſteht in dem vollen Satz der Verbrauchsabgabe, abzüglich eines Verwaltungs⸗ koſtenerſatzes, welcher bei Beträgen bis zu 100 Mk.%, bei höheren von den erſten 100 Mk.%, von dem weiteren Betrag 2½% eträgt. II. Beſondere Beſtimmungen für die einzelnen ver⸗ brauchsſteuerpflichtigen Gegenſtände. . Wein. .20. „Die ſtädtiſche Verbrauchsſteuer von Wein wird mit der ſtaat⸗ lichen Weinacciſe unter Anwendung der für dieſe geltenden, durch die ſäbe ee 9995 19. Mai 1882 bezw. 27. Juli 1888 feſtgeſetzten Grund⸗ ätze erhoben. Die Erhebung geſchieht durch die ſtaatlichen Steuerbehörden. Dem Stadtrath bleibt jedoch vorbehalten, ſolche den ſtädtiſchen Verbrauchsſteuerorganen zu übertragen. 2 21. In den Fällen des Artikels 28 Ziffer 4 und Ziffer 13 des Ge⸗ ſetzes vom 19. Mai 1882, die Weinſteuer betr., tritt eine Befreiung von der ſtädtiſchen Verbrauchsſteuer nur dann ein, wenn es ſich um bereits in der Gemarkung eingekellerte Weine handelt. 905 Die ſtädtiſche Verbrauchsſteuer von Wein iſt in Form eines Averſums zu entrichten: a. von dem für den Hausverbrauch des Inhabers eines Wein⸗ handlungs⸗Patentes beſtimmten Wein(Art. 21 und 22 des Weinſteuergeſetzes); 5 b. wenn und ſolange gemäß Art. 10 Abſ. 2 des Weinſteuer⸗ geſetzes die ſtaatliche Weinacciſe in Form eines jährlichen Aperſums erhoben wird. In beiden Fällen iſt die dem ſtaatlichen Accisaverſum zu Grunde geben Weinmenge auch für die ſtädtiſche Verbrauchsſteuer maß⸗ gebend. § 23. Bei Feſtſtellung der verbrauchsſteuerpflichtigen Weinmenge iſt jede Flaſche von geringerem Inhalte als ein Liter wie eine Liter⸗ flaſche zu behandeln. b. Wier. 24 „Die Erhebung der Verbrauchsſteuer für hier gebrautes und aus nicht badiſchen Orten eingeführtes Bier findet ebenfalls mit Er⸗ hebung der ſtaatlichen Bierſteuer nach den für dieſe maßgebenden Grundſätzen ſtatt. der für den Einzug zuſtändigen Organe gilt das im Schlußſatz des§ 21 Geſagte. 915 8 25 Von Bier, welches im Großherzogthum Baden außerhalb des Verbrauchsſteuer⸗Bezirkes Mannheim gebraut und von welchem an dem Brauort die ſtaatliche Bierſteuer bereits erhoben wurde, iſt bei der Einfuhr in hieſiger Stadt die ſtädtiſche Verbrauchsſteuer an die Verbrauchsſteuerkaſſe zu entrichten. 9 § 26. Wird ſolches Bier mitlels Axe eingeführt, ſo muß die Sendung mit einem Begleitſchreiben verſehen ſein, welches zu enthalten hat: 1) Namen des Verſenders und Desjenigen, welcher das Bier einbringt; 2) Namen des Empfängers; 8) Aichgehalt jedes Faſſes; 4) Tag der Abſendung. Die Einfuhr iſt an einer der in§ 3 beſtimmten Exheberſtellen unter Uebergabe des Begleitſcheines anzumelden, woſelbſt auch die ſtädtiſche Verbrauchsſteuer gegen auszufolgende Quittung er⸗ hoben wird. e. Mehl. 927 Händlern kann im Wege des Uebereinkommens die Verbrauchs⸗ ſteuer für eingeführtes Mehl geſtundet werden, ſofern die einge⸗ führten Mengen jeweils 100 Kilo oder mehr betragen. Die Verbrauchsſteuerſchuldigkeit iſt in dieſem Falle von der Eingangsſtelle auf dem gewöhnlichen Wege feſtzuſtellen und dem Einbeinger hierüber Controlſchein zu ertheilen. Die Abrechnung zwiſchen dem Händler und der Verbrauchs⸗ ſteuerkaſſe erfolgt jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats. Der geſtundete Schuldbetrag iſt alsbald nach Vollzug der Ab⸗ rechnung an die Verbräuchsſteuerkaſſe zu bezahlen. Der Stadtrath kann Händlern und Mühlenbeſitzern den Fort⸗ beſtand der vorhandenen und die Errichtung neuer Freilager ünter von ihm allgemein oder für den Einzelfall feſtzuſetzenden Beding⸗ ungen geſtatten. III. Schluß⸗ und Strafbeſtimmungen. 29 Wer die Entrichtung von Verbrauchsſteuern unterläßt, oder ſich eine Rückvergütung der Berbrauchsſteuer verſchafft, welche überhaupt nicht oder in einem geringeren Betrage zu beauſpruchen war, ver⸗ fällt—abgeſehen von der Fflicht zur Nachzahlung bezw. Rückzahlung — in eine Geldſtrafe, welche dem ſfachen, im Wiederholungsfalle Betrag der geſchaldeten Abgabe bezw. der zur Ungebühr empfangenen Rückvergütung gleichkommt. Weiſt der Angezeigte nach, daß lediglich ein Verſehen unterlief, ſo kaun fe nach Lage Strafloſigkeit, oder eine Ordnungsſtrafe bis zum Betrage von 10 Mk. ausgeſprochen werden. Wer den zur keberwachung und Sicherung der Abgabenent⸗ richtung erlaſſenen Vorſchriften zuwider handelt, wird von einer Geldſtrafe bis zu 10 Mk. betroffen. 85 1955 der Verſuch, die Beihilfe und die Begünſtigung ſind rgfbar⸗ 9 50 Die abſichtliche oder fahrläſſige Vorenthaltung der auf Wein und hier gehrautem Bier ſowie aus dem Auslande 51, Wr ruhenden Verbrauchsſteuern wird auf gleiche Weiſe wie die orenthaltung der betreffenden Staatsſteuern und beſtraft. Die zum Vollzuge der gegenwärtigen Verbrauchsſteuer⸗Ordnung erforderlichen Anordnungen hat der Stadtrath zu treffen, insbeſondere ſteht demſelben zu, die Dienſtweiſungen für die Erheber und das übrige Aufſichtsperſonal, ſowie Regulative für die Errichtung von Freilagern zu erlaſſen. Allf die Verbrauchsſteuern bezügliche Dienſtweiſungen an die Schutzmannſchaft hat er bei Gr. Bezirksamte zu beantragen. 8 82. Jerner iſt der Stadtrath ermächtigt, die den Beamten und Bedienſteten der Steuerverwaltung und der Eiſenbahn für Mitwirkung bei der Controle und u Verbrauchsſteuer zu leiſtenden Vergütungen mit den zuſtändi Staatsbehörden zu vereinbaren; gen für Anzeigen von Uebertretungen der Verbrauchsſteuerordnung Belohnungen zu gewähren; mit einzelnen Verbrauchsſteuerpflichtigen Averſen 10) oder eine von dieſer Ordnung abweichende Controle zu vereinbaren; für Inhaber von Freilagern vom betreffenden Regulativ abweichende Beſtimmungen feſtzuſetzen. 2 Streitigkeiten über die Verpflichtung zur ahlung der Ver⸗ brauchsſteuern, über die Befrefung von denſelden und über das Recht auf Rückvergütung entſcheiden die Verwaltungsgerichte. 8 84 Dieſe Verbrauchsſteuerordnung tritt mit dem neuen Tarif am 1. Januar 1894 in Kraft. IV. uebergang Beſtimmung. 0 Für die erſten drei Monate der Giltigkeit dieſer Verbrauchs⸗ ſteuerordnung werden die wegen handelsmäßiger Ausfuhr ver⸗ brauchsſteuerpflichtiger Gegenſtände u leiſtenden Rückvergütungen nach den bisherigen Tariffätzen bemeſſen. B. Verbrauchsſteuer⸗Tarif. ——u.,—— Maßſtab Tari ee— 8 Gegenſtand der arifſatz 2 Beſteuerung I. Getränke. 1J Bier, hier gebrautes.. ectol. Keſſelinhalt— 44 „, eingeführtes Hectoliter— 65 2J Wein: Trauben⸗ und Kunſtwein Liter— 172 Söfeerrt 75— 0,„8 II. Mehl, Brod u. Teigwaaren CTTTTTTTTT 50 Kilo— J0 2J Von auswärts eingebrachtes Brod und Teigwaaren 1 Kilo— 172 III. Wildpret, F( Stück— 80 2. Stallhaſen u. Kaninchen(Lapins) 5— 5 8l Hirſche und Altthiere 5 3— ein,,, 5 2 50 5J Rehe und Gemſeen 1 1 50 6 Wiidſchweine 5 2 50 7 Fleiſch von zerlegtem Wildpret 1 Kilo— 10 IV. Geflügel. 1J Gänſe, Schneegänſe Stück— 30 e 5— 20 8JGewöhnliche Hahnen u. Hühner 5— 10 ienüs 15— 5 5 Poularden und Kapaunen 15— 20 6J Welſche Hahnen und Hühner 5— 60 aeeh,, 15— 80 e 1— 9J Wilde Enten aller Art 75— 20 ahn 67— 680 , 5— 15 Daſelhuhnen 5— 60 I Schnedfen— 80 14J Becaſſinen, Wachteln und Kram⸗ 5 netapdge!l! 10— 15J Schneehühner 0— 20 16 Fleiſch von zerlegtem Geflügel 1 Kilo— 10 V. ie e Krebſe. 1 Schellfiſche, Schollen, Kabeljau, Flundern, Dorſche u. Störe, 5 feiſche Häringe ½ Kilo— 27 2 Hechte, Schleihen, Karpfen, Zan⸗ der, Felchen, Bärſche und 15— 10 3J Turbots, Soles, Lachſe, Aale, Hummern, ſonſtige friſche Scefiſche und Seekrebſe— 25⁵ Salmen, Forellen, Lachs⸗ Fbefffßfß 5— 40 Sekaunkmachung. Nr. 2238. Die Ehefrau des WilhelmLindenfelſer, Rof geb. Steinhach in Mannheim wurde durch Urtheil der Civilkam⸗ mer IVy des Großh. Landgerichts Mannheim vom J. Februar 1894 für berechtigt erklärt, ihr Ver⸗ mögen von dem ihres Ehem annes abzuſondern. 32826 Dies wird zur Kenntnißnahme 5 Gläubiger andurch veröffent⸗ icht. Mannheim, 6. Februar 1834. Gerichtsſchreiberei des Großh. Landgerichts. Zerrenner, Rechtspr. Bauplatz⸗ Perſteigerung. Nr. 3313. Die Stadtgemeinde Mannheim läßt am 32629 Mittwoch 14. Februar 1894, Nachmittags 3 Uhr im hieſigen Rathhaus II. Stock No. 2 die ſtädtiſchen Bauplätze No. 42 u. No. 44 am Friedrichs⸗ ring gegenüber dem Ouadrat .6 zu Eigenthum öffentlich ver⸗ ſteigern. Das Flächenmaaß be⸗ trägt: Bei Platz Nr 42, 365 qm Bau⸗ terrain, 112 qm Vorgarten, bei Platz Nr. 44, 256 qm Bauterrain, 108 qm Vorgarten. Der Anſchlagspreis pro qm Bauterrain beträgt 50 Mark und das Vorgartengelände hat der Steigerer zum Preiſe von 10 Mark pro qm zu übernehmen. Indem wir Steigliebhaber zu dieſem Termin einladen, bemerken wir, daß der Plan und die Ver⸗ ſteigerungsbedingungen inzwiſchen im Rathhaus II. Stock No. 4 eingeſehen werden können. Mannheim, 5, Februar 1894. Der Stadtrath: Beck. Winterer. F 4, 2. 4. 2. Große Nerſteigerung Montag, den 12. u. Dienſtag, den 18. Februar, Nachmittags 2½ Uhr im Auftrage: 32809 Reſte pon Kleiderſtoffen, Buxkin, Mantelſtoffen, Vorhänge, Shir⸗ ting, Schurzzeuge, Baumwoll⸗ u. Woll⸗Flanell und dergl., darunter auch Stoffe für Confirmanden⸗ Anzüge heſonders geeignet. Arſchlinger Auctianatar Jünger⸗Perſteigerung. Das Ergebniß an Dünger des ſtädtiſchen Schlacht⸗ und Vieh⸗ hofes wird für die Zeit vom 1. März bis einſchließlich 31. De⸗ zember d. Is. öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert. Die Verſteigerung findet am Montag, den 12. Februar, Vormittags 11 Uhr in dem Geſchäftszimmer der un⸗ terzeichneten Stelle ſtatt, wobei die näheren Bedingungen bekannt gegeben werden. 32271 Letztere werden auch ſchon von heute ab auf Erſuchen portofrei ſchriftlich mitgetheilt. Mannheim, 1. Jebruar 1894. Städt. Schlacht⸗ und Viehhof. Der Director Fuchs. Verſteigerungs⸗Anzeige. Dienſtag, den 13. ds. Mis., Nachm. 2 Uhr verſteigere ich in R 3, 14 (Brauerei Dahringer, Hofloka 2 7 feinen Brechhan 1e 3 9. 1 Ballen enth. ea, 500 Stck. neue 2 Ctr. Sücke(Jute⸗ leinen), 1 Commode, 1 Fauteuille, 1 Anrichte, ferner von 2½ Uhr ab chi neſßſch T5 ächt chineſiſchen er (prima Qualität) in 1 Pfund Blechbüchſen verpackt. NB. Proben ſtehen ſowohl bei dem Unterzeichneten, als au vor der Verſteigerung im Lok zur Verfügung. Hanf und Säcke können ebenfalls vor der Ver⸗ ſteigerung im Lokale angeſehen werden. 32768 Anstett, Auctionator. Vorzügl. 5 9 e Unterricht e 795 80 Frankr.wir nachgewieſen. 82804 A. Bender's Buchh., V4, 13. engl. u. frz. FStellung erhelt Jeder Fbstrallhin zu. sonst, Foldere per Poskkaxte Slolhennr wall. Cunriar. ſtarlin-Mattandl. ad 4 Selte. Seneral⸗Anzeiger. Mannheim, 11. Februar. Anträge beltebe man direkt bei den m Beamten 925 M Sen Die Beſorgung der Darlehen, ſowie Ertheilung erforderlicher Auskunft geſchieht von Herrn Goldſchmit unentgeltlich⸗ Moyé& Stotz Haunheim, Flelrische Licht- und Kraft-Anlagen. Mannheimer Liedertafel. So onntag, 11. Februar, Abends 5 9581 Vorletz Sonntags- Probe. DLer Club. Sonntag Abend von 5 Uhr ab Vesper im Lokal. 20463 Der Vorſtand. Herberge zur Heimath. ie die süührige Generalversammlung des Vereins der„Herberge zur Heimath“ findet ſtatt: Wangg, 12. Februar 1894, Mittags 12 Uhr im Vereinshauſe U 5, welcher die Herren Mit hiermi t eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorſtandes über die Geſchäftsführung im Jahre 1893. 32554 2. Rechnungsablage. Der Vorſtand. Heirathen aus alleu Ständen und Con⸗ da ſtionen. Damen und Herxen, ie keine Gelegenheit haben, wird ein ſicheres Heim geboten. 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Es wird auch auf dieser Internationalen Ausstellung der deutschen Industrie eine vorzügliche Gelegenheit geboten, nicht allein ihre Leistungsfähigkeit auszuweisen, sondern auch auf einem bisher zu wenſg beachteten Gebiete neue Absatzquellen sich zu erschliessen. Mit der rapiden Ent- wicklung der deutschen Industrie hat der deutsche Export nach Belgien nicht Schritt gehalten; die Werthe desselben bewegen sich in den letzten Jahren leider in absteigender Linie und hier Wandel zu schaffen, ist für Deutschlands Industrie von eminenter Bedeutung. Insbesondere darf darauf hingewiesen werden, dass die in Aussicht genommene deutsche Kunstgewerbliche Collectiv-Ausstellung bei den diesem Zweige der natio- nalen Produktion gewährten besonderen Vergünstigungen auf einen guten Absatz auf dem belgischen Markte rechnen darf. Die in der Broschüre des deutschen Comités in Ant- Verpen enthaltenen und ausführlich begründeten Darlegungen der heutigen, für die deutsche Industrie günstigen Lage des belgischen Marktes sind in weitesten Kreisen bekannt ge- worden und haben bereits eine Anzahl erster Firmen àus der Industrie und dem Kunstgewerbe trotz der auch gegen diese Ausstellung in's Treffen geführten Ausstellungsmüdig- keit und ungeac chtet der damit verbundenen Opfer bewogen, ihre Anmeldungen zu bewirken. Das unterzeichnete deutsche Central-Comite ladet alle deutschen Interes- senten zur Beschickung dieser Ausstellung hierdurch höffichst ein, und bittet die Anmeldungen möglichst umgehend an den unten bezeichneten geschäftsführenden De“ Iegirten des deutschen OCentral-Comites zu richten, damit der für die deutsche Abtheilung äusserst günstig er⸗ Wählte Platz in der Ausstellung auch vollständig für die deutschen Aussteller reservirt bleiben kann. Nach dem 15. März a. e.— dem Anmelde-schlusstermin— können einlaufende Anmeldungen keine Berücksichtigung mehr finden. Von den staatlichen Behörden ist die frachf- freie Rücksendung und die zollfreie Einfuhr der unverkauft gebllebenen Aussfellungsgegenstände genehmigt worden. Berlin, im Januar 1894. Oentral-Comite in Berlin zur Wahrung deutscher Interessen für die Antwerpener Meltausstellung 1894. Präüsident; Prinz Franz von Arenberg, Mitglied des deutschen Reichstags und Landtags. Stellvertretender viee-Präsident; Commerzienrath H. Lanz, Mannbeim. Direktor Adolf Bensing er, Mannheim. Gehelmer 5 merzlenrath Diffené, Peeldent der Handelskammer, belgischer Consul Mannheim. Gebelmer Hofrath, Prof. Engler, Karlsruhe. Direktor Goffin, Karlsruhe. Direkter Grümbach, Mannheim. Dr. Ban adg raf, Syndicus der Handelskammer, Mannheim. Ingenieur, Gommerzienrath Loxenz, Karlsruhe, Commerzienrath Schrader, Mann- heim. Oberregierungsrath Wörishoffer, Karlsruhe. Der geschäftsführende Ausschuss: Gehelmer Commerzienrath Freiherr von Asche, Hamhurg- Harzburg. Professor Berlin, H. S. Hofrath, Berlin-Ham- burg. Eisenberger, Wansursbesgeez Deidesheim K 5 belgischer Generaleonsul Georg Goldberger, Ber Commerzienrath Lüdecke, Ber Commerzlenrath Berlin,.-Plagwitz. Geheimer Baurath Schnei der, 94 Harzburg. Ber geschäftsführende Delegirte: C. Romen, Charlottenburg-Berlin. Gesöhäftsstelle: 115 32749 7 20 ileden flonat 5 Treffer! Basre beldgeninne Bedeutend besser und chancenreicher : als Klassen- oder Lotterieloose sind ohns Abeug 289 1 2 190 000 1. 12 Klecbte Serienloose 2„welche in den nächsten Gewinnzieh- 1 à 120 000 M. ungen anter Garantie bestimmt mit 1 à 105 000 M. einem Gewinn gezogen werden müssen. 1 à 48000 M. Im Ganzen 36,155 Looge mit 36,155 1 29900 18 im Gesammtbetrage von 1500. Cn.5 Millionen Mark. 5 4 9960 5 Nächste Ziehung schen 1. Märs. u. s. W. u, s. W. Jedes dieser 12 Loose muss, wWie 2 36.155 oben ges afft innerhalb eines Jahres mit 15 1 8 11 Wo⸗ f 1 Ur ic e Garantie übernehme. Ein jeder Spfeler muss 12mal im Jahre 08. 5MI gewinnen. 32839 Mark Beste und chancenreichste Loose der— ApK. Welt! Jährlich 12 Ziehungen, jeden Monat 1 Ziehung. ½10 Antheil an allen 12 ganzen Loosen Kkostet zu jeder Ziehung 3,50 M. ½ Anth. 7 M. pro Ziehung. Gefl. Autträge erbitte ald, auch gegen Nachnahme. Listen gratis. 8 Berlin-Nieder- Bankhaus J. Scholl, chenhausen. Mit dem geringen monatlichen Risiko von 8,50 Mark . man 2——— innen. bee Fe Keine sogenaunte Ratenloose. 0 für Unsikein faumie ufnahme neuer Schüler und Schülerinnen in 155 Anstalt kann zujeder Zeit erfolgen. Das Schulgeld wird vom Tag des Eintritts an berechnet. Anmeldungen werden täglich der Direktion Litera P 2, Nr. 6 entgegengenommen. Ebenda- selbst, sowie in allen Musikalienhan ungen werden Prospekte der Anstalt ausgegeben. 24052 Die Direktion des Conservatoriums für Musik. M. Musikdirektor. Amzugs vee botn Alaberhauf 5 von Stoffen für wollene, ſcidene und Ballkleider, für 5 Müntel und Paletots, ferner Spitzen und Pofamenterien. Aeußerſt billige Preiſe. Werkßeimer Drepfus, 1 2. 8 Hypotheken Darlehen in jedem Betrage zu den gü aiſti gſten Bedingungen empfiehlt der Ver⸗ treter größerer Geldinſt 30541 Erust Weiner. B 5. 11 — *.