Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.““ n der Poſtliſte eingetragen unter 9 Nr. 2509. Gadiſche Volkszeitung.) Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Hringerlohn 10 Pfg. Poftens durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. JInſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. (104. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Vebantwoßtlich; für den polit. und allg. Theil: Chef⸗Redakteur Herm. Meher. für den lok. und prov, Theil: Ernſt Müller. 5.— 5. f 1 für den Inſeratentheil: + 1 I N El III kr 0 urn. X 8 Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Hgas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journgl“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 86.(Celephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Perſonalnachrichten. —— Miniſterium des Innern. Betraut: Waibel, Kaſtmir, in Pfullendorf, mit dem Dienſt eines Schutzmanns beim Amt Karlsruhe.— Verſetzt: Jacobi, Karl, Verwaltungsaktuar beim Amt Oberkirch, zum Amt Raſtatt.— e e Hauſer, Karl, Inci⸗ pient beim Amt Stockach, eine Kanzleigehilfenſtelle beim Amt Oberkirch,— Zugetheilt: Armbruſter, Auguſt, Finanz⸗ aſſiſtent beim Amt Tauberbiſchofsheim, zur Verwendung im Reviſionsdienſte dem Amt Schönau, Bühler, Emil, Finanz⸗ aſſiſtent, z. Zt. bei der Stadtverwaltung in Freiburg, dem Amt Wolfach zur Verwendung im Reviſionsdienſte, von Pigoge, Amtsrevident beim Amt Konſtanz, dem Amt Mannheim. Miniſterium der Juſtiz, des Kultus und Unterrichts. Enthoben wurden ihres Dienſtes: die Aktuare Kimmig, Oskar, beim Landgerichte Freiburg, und Spiegelhalter, 0 8 beim Landgericht Karlsruhe, behufs Ableiſtung ihrer Militärpflicht.— Etatmäßig wurde: Kiefer, Frz. Ludwig, Aktuar beim Landesgefängniß Freiburg.— Ernannt wurde: Süß, Ludwig, Gendarm, zum etatmäßigen Gerichts⸗ vollzieher beim Amtsgericht Bonndorf, Karrenbach, Rud., Gerichtsvollzieher 2. Gehaltsklaſſe beim Amtsgericht Freiburg, zum Gerichtsvollzieher 1. Gehaltsklaſſe.— Zugewieſen wurden: die W Karl Friedrich, dem Amtsgericht Freiburg, Heſſelbacher, Karl, dem Landgericht Karlsruhe. Großth. Gendarmerie⸗Korps. Im Zivildienſt wurden angeſtellt: die Gendarmen: Scherzinger, Joſef, vom 3. Diſtrikt, ſtationirt in Oos, als Werkſchreiber in Heidelberg. Lüß, Ludw. Wilh., vom 3. Diſtrikt, ſtationirt in Löffingen, als Gerichtsvollzieher in Bonndorf,— Zu proviſoriſchen Gendarmen wurden ernannt: Krafft, Leonhard, Sergeant vom 3. Infanterie⸗Regiment Keith(1, Oberſchleſiſches) Nr. 22, beim 2. Diſtrikt(Freiburg). Schneider, Georg, Unteroffizier vom J. Badi 5 Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 14, beim 3. Diſtrikt(Karlsruhe),— Verſetzt wurden: Sigmund, Peter, Gendarm, von Weiſen⸗ bach, nach Wintersdorf, Hind, Johann, Gendarm, von Plittersdorf, nach Wintersdorf. Verſchiedenes. — Ueber die beabſichtigte Centenarfeier zu Ehren Koſciuſzko's wird der„N. Fr. Pr.“ aus Krakau geſchrieben: Die alte rüſtet mit Eifer zu der am 31. März und 1. April zu begehenden hundertjährigen Gedenkfeier des Tages, an welchem Tadeuſz Koſciuſzko auf dem Krakauer 1 ring in Anweſenheit des Militärs und einer großen Volks⸗ menge den feierlichen Eid leiſtete, daß er bis zum letzten Blutstropfen für die Befreiung des theuren polniſchen Vater⸗ Iandes von den moskowitiſchen Eindringlingen, ſowie für die in der Conſtitution vom 3. Mai enthaltenen Volksrechte kämpfen werde. Von hier aus zog Koſciuſzko an der Spitze eines ihm mit Begeiſterung folgenden, größtentheils aus Bauern be⸗ ſtehenden Heeres— das zumeiſt mit Senſen bewaffnet war— nach Raclawice in Ruſſiſch⸗Polen, wo er am 4. April 1794 die Ruſſen ſchlug. Nicht lange nach dieſem in Kunſt und 1 e ie d iege erfolgte allerdings in der chlacht bei Maciejowice die Niederlage der polniſchen Hee⸗ resmacht und die Gefangennahme Koſciuſzko's. An der Stelle, wo Kofciuſzko auf dem Krakauer Hauptring den erwähnten Schwur geleiſtet hat, wurde auf dem Boden mitten im Pflaſter ein noch vorhandener Stein eingefügt, auf dem das Datum jenes denkwürdigen Ereigniſſes verzeichnet iſt, und an dieſer Stelle wird nun der hundertſte Gedenktag gefeiert werden, wobei beſonders dem Landvolke eine Volen ar zugedacht iſt. Um eine Betheiligung der ruſſiſchen Polen an der Feier des Jubiläums und des polniſchen Sieges bei Raclawice zu ver⸗ hindern, wurde die ruſſiſche Grenzwache beauftragt, von jetzt an bis nach der Feier Niemanden mit den bisher innerhalb des Grenzrayons geſtatteten Halbpäſſen die Grenze nach Ga⸗ lizien paſſiren zu laſſen. Das Hauptaugenmerk ſei auf Bauern aus Ruſſiſch⸗Polen zu richten. Aus Lemberg wird gemeldet, daß nach einem vom Feſtcomité Beſchluß am 4. April anläßlich der Feier des Koſciuſzko⸗Jubiläums eine allgemeine Beleuchtung der Stadt veranſtaltet werden wird. — Aus Peru wird von einem Triumphe der Inge⸗ nieurkunſt berichtet: Vor ganz kurzer Zeit wurde auf dem Titicaca⸗See ein Dampfer mit doppelter Schraube vom Stapel gelaſſen; derſelbe hat 540 Tonnen Gehalt, iſt 170 Fuß lang und 30 Fuß breit. Der Titicaca⸗See iſt das höchſt gelegene ſchiffbare Gewäſſer in der Welt, er befindet ſich 13,000 Juß über dem Meeresſpiegel. Der Dampfer gehört der peruviani⸗ ſchen Regierung und iſt für Perſonen⸗ und Frachttransport beftimmt. Er wurde am Clyde gebaut, dann in mehr als 1000 Stücke zerlegt und per Schiff nach Mollendo am Stillen Ocean gebracht, von dort bis Puno mit der Eiſenbahn be⸗ fördert und dann auf dem Rücken von Lamas und Maul⸗ thieren über die Berge nach ſeinem Beſtimmungsort. Der ſchottiſche Monteur John Wilſon ſetzte ihn zuſammen und zwar mit vollſtändigem Erfolg. — Der Wiſent oder europiſche Auerochs(Bison europaeus) bildete zuſammen mit dem Ur⸗ oder Auerochs (Bos primigenius) das Hauptwild, auf das unſere Vorfahren jagten. eide ſind in den Nibelungen neben dem grimmen Schelch“(Elch— heute noch im Ibenhorſt bei Tilſit, wenn Aicht darunter der Rieſenhirſch zu verſtehen iſt) genannt. Heute lebt bloß noch der Elch(außer in den Oſtſeeprovinzen in Nordrußland und Skandinavien) ſowie der Wiſent. Letz⸗ terer wird im Bialowiczer Walde(Litauen) gehegt(1878 ſol⸗ len es noch 600 Stücke geweſen ſein) und läuft noch wild im Naukaſus. Er iſt das größte Landthier Europas, ſcheint aber tach neueſten Nachrichten von Dr. G. Radde, dem bekannten Geleſeuſte und verbreitetſte Zeitung in Mannheim und Amgebung. Kaukaſusforſcher, immer ſeltener zu werden. Vor 30 bis 40 Jahren lebte er noch in einer Meereshöhe von 1500 Meter und war nicht ſelten, heut zu Tage muß man ſchon bis zu 2000, ja 2400 Meter hinauf ſteigen, wenn man den Ur ſehen will. Die ſüdlichen Zuflüſſe des Kuban, der nahe bei der Straße von Kertſch das Schwarze Meer erreicht, ſind es, in deren Quellbezirken das Thier ſich aufhält, ſo am Bjelaja, Laba und Selentſchück. Man ſieht ihn zu Zweien, auch zu Dreien, ſelten bis zu 5 Stück. Da die Anſiedler im Gebirge immer weiter in die Höhe rücken und die Wälder überwacht werden, ſo hat das Thier ſeine ſeßhafte Lebensweife wefddennben und iſt zum Nomaden in den höchſten Buchen⸗ waldungen geworden. Ja er hat ſogar den Kamm des Gebirges überſchritten, denn man erlegte ſchon 1874 einen Ochſen bei Romanowskoje, nur eine Tagreiſe von Sotſchi am Schwarzen Meer entfernt. Es ſind in jener Gegend des Kaukaſus überhaupt noch herrliche Jagdgebiete, man findet da die Gemſe und den Steinbock(Capra caucasica), daher hat ſeit 1860 die kaiſerliche Familie ihre Hand darauf 77905 Zur Zeit haben die Großfürſten Georg und Sergius Michae o⸗ witſch dort ein Gebiet von 525,000 Hektar gepachtet. Sie haben dort Aufſeher und Wärter angeſtellt, damit ſie nament⸗ lich die Ochſen überwachen. Das hat aber ſo ſeine Schwierig⸗ keiten, und G. Radde gibt den wohlmeinenden Rath, die Petersburger Akademie ſolle, ehe die Thiere ganz vernichtet ſind, einen Jagdzug dahin in's Leben rufen, an dem ſich außerdem ein Zoologe, ein Photograph und ein Maler zu betheiligen hätten, damit für die Wiſſenſchaft und die Kunſt noch vollſtändige Bilder und Vorſtellungen gewonnen würden. Bis jetzt hat nur das Petersburger Muſeum und das zu Tiflis je ein Exemplar, und das brttiſche erhielt 1887 durch G. Littledale, der im Kaukaſus jagte, ein ſchönes Paar. Bald wird hier nichts mehr zu holen ſein, ſo ändert ſich die Faung Europas trotz aller Vorſichtsmaßregeln. Literariſches. Meyers Konverſatious⸗Lexikon. Die führende Stel⸗ lung auf dem Gebiete der eneyklopädiſchen Litteratur nimmt heute Meyers Konverſations⸗Lexikon ein, zu deſſen Kennzeich⸗ nung es eines neuen Blattes kaum bedarf, denn längſt iſt der Ruf und Ruhm dieſes Rieſenwerkes deutſcher Geiſtesarbeit bis zu den äußerſten Punkten menſchlicher Kulturausbreitung vorgedrungen. Textlich richten ſich die Vorzüge der neuen Auflage auf das Ziel erſchöpfender Behandlung des Gegen⸗ ſtandes bei möglichſt gedrängter, auf das Weſentliche gerich⸗ teter Darſtellung, die denn auch eine außerordentliche Be⸗ reicherung des Stoffes bis zur jüngſten Zeit und dem neueſten Stand der Forſchungen geſtattete. Für das Ge⸗ ſchick, mit welchem die Herausgeber dieſer ſchwierigen Auf⸗ gabe gerecht werden, ſpricht auch der des in prächtiger Ausſtattung ſoeben erſchienenen vierken Bandes, welcher eine Fülle des Belehrenden von allgemeinem wie aktuellem Intereſſe darbietet, inſofern in ſeinen Rahmen die auf Deutſch⸗ land bezüglichen Artikel fallen. Was die Illuſtration des Werkes, einen eigenartigen Beſtandtheil gerade dieſes Nach⸗ ſchlagewerkes, betrifft, ſo geſtatten die vorliegenden vier Bände bereits einen genügenden Einblick in die leikenden Grundſätze und es ausgeſprochen werden, daß die zielbewußte Plan⸗ mäßigkeit, die die ee e auszeichnet, auch die Grund⸗ lage dieſes Theiles bildet. Nicht auf eine blos äußerliche Ausſchmückung und auf äußern Effekt Saen Sammlung von„Bildern“ iſt es abgeſehen— von Zugeſtändniſſen finden ſich nur ſolche an den guten Geſchmack— was uns Meyers Konverſations⸗Lexikon bietet, beruht im Gegentheil auf einem wohldurchdachten, nach ſtreng ſachlichen Geſichtspunkten ent⸗ worfenen Plan, zu deſſen Ausfü 110 es des ernſten Zu⸗ ſchr ot mherd wiſſenſchaftlicher und künſtleriſcher Kräfte, ehr oft mühevoller Vorbereitung und Einzelſtudien bedurfte. Die Illuſtrationstafeln des vierten Bandes bieten hierfür ſprechende Beiſpiele. Petroleum-Motor Tulkan beſster, zuverlässigster, sparsamste Motor, mit gewöhnlichem Lampen- Jpetroſeum arbeitend ohne Explosionsgefahr wird gellefert von 21949 G. Kuhn, Maschinen- u. Kesselfabrik. Eisen- KGelbgiesserei Stuttgart-Berg. Abtheilung„Motorenbau“. Die anerkannt besten Gasöfen u Gaskocher! Grösstes Lager der 5 Patent Doppel-Regenerativ-GSasöfen und Patent-Bas-Noch- u. Brat-Einrichtungen der Act-Ges. Schäffer& Waleker in Berlin unterhält und zeigt stets im Betriebe Carl MWotzka, Cöpfermeiſter, I. 85 5 Seeeer L 14, 7. 20772 Freitag 30. März 1894. Conservatorium für Musik in Mannheim. Die üffenklichen Prüfungen der Schüler und Schülerinnen der Anſtalt finden am 27., 28., 29., 30. und 31. März d. J. jeweils Vormittags von—12 und Nachmittags von —6 Uhr im kleinen Saale des Saalbaues ſtatt. 3870% Die Eltern und Angehörigen der Schüler und Schü⸗ lerinnen, ſowie Freunde der Anſtalt ſind freundlichſt zum Beſuche dieſer Prüfungen eingeladen. Die Direktion des Conſervatoriums für Muſik. M. PO hl. Conser vatorium für Musik in Hannbeim. Beginn des Sommersemesters am 5. April 1894. Der Unterricht ist sowohl für Dilettanten, als zur voll- ständigen Ausbildung von Künstlern, sowie für Lehrer und Lehrerinnen bestimmt. 34058 Die Opernschule budet stmmbegabte voll- stündig für die Bühne aus. Zugleich besteht eine Schule für Anfüänger im Klavier, Violin- und Violincellspiel. Anmeldungen werden täglich bel der Direktion v 2, 6 ent⸗ sbendaselbst wird das ausführſſobe Programm er Angtalt ausgegeben, Die Direction: M. Pohl. Conser vatorium für Musik in Mannbeim. Dle öffentliche Orgelprüfung der Schüler des Herrn Musikdirektors Hänlein findef Freitag, den 30. Märs d.., Nachmittags 3 Uhr in den Räumen des Conservato- riums F 2 No, 6 statt. 36179 Die Direktion: M. Pohl. Neue und reizende Schulschürzen in ſchwarz und karbig, ganz außergewöhnlich billig, bei riedrich Bühler, 36016 D 2, 10. Simmliche Schularkigel 35861 als: Schulbücher, Reißzeuge, Neißbretter, Schienen, Winkel, Schreibhefte ꝛe. empfiehlt in größter Auswahl M. Hepp,. U I, 4. Schreibwaaren⸗ u. Briefmarkenhandlung. IB. Gebrauchte Schulbücher, Reißzeuge ꝛc. werden augekauſt. Georg Schmidt, H 9, 2, Fahrradhandlung und Reparaturwerkstätte, empfehle mein Lager in PFPahgrrader. Beſonders mache auf meine Stutznäcker Fahrräder aufmerkſam, dieſelben halten außer vielen Recorden und erſten Preiſen den 12 Stunden Record von 316,8 Kilometer, ſomit zählen Stutz näcker Räder zu den erſten Marken der Welt Ferner halte die ſo beliebten Badenia⸗Fahrräder auf Lager⸗ 38115 Außer dieſen führe ich eine extra außerordentlich billige ine, welche mich in Stand t, in Qualität und reis jeder Concurrenz die Spitze bieten zu nnen⸗ Neparaturen werden prompt und billigſt ansgeführt. Die Lahn- und Mundpflege 1das 2 Object der geſunden Exhaltung des Mundes Ein und er 2 iß weiße und reinliche ind hat f Mundes Ain feit 31 Jahre atx(Odon· tne) aus der me preisgekrönt önigl. B fparfumerie⸗ Jibrik von C derlich in Nürnber ft ne Uſchafft, da e glänzend weiß 5 elfernt und ſon ihem und Tab friſcht; 2 20 Bfg. bei S ani I A l 0 4 2 dch General⸗Anzeiger. Mannheim, 30. März. Bekanntmachung. Die weltliche Feier der Sonu⸗ und Feſttage betreffend. (80) No. 578311. Mit Rückſicht guf verſchiedene an uns ergangene Anfragen ſehen wir uns veranlaßt, die betheiligten Kreiſe darauf hinzuweiſen. daß gepan 1 3. Abf. 1Ziff. 3 der Landesherr⸗ U lichen Berordnung vom 18. Juni 1893— die weltliche Feier der Soun⸗ und Feſttage betr. das öffentliche Auslegen und Aushängen vnn Waaren au Verkaufsſtellen unterſagt iſt, ſo lange ein Gewerbetrieb in denſelben nach 8 41a der Gew.⸗Ordg. nicht ſtatt⸗ finden darf, und außerdem auch während des vormittägigen Hauptgottesdienſtes. Etu öffentliches Auslegen und Aushängen von Waaren iſt auch dann vorhanden, wenu die Ladenthure zwar ver⸗ ſchloſſen iſt, aber in den offenen Schaufenſtern Waaren unberpeckt ausgeſtellt ſind. Die Zeiten, an welchen ein Gewerbetrieb in offenen Verkaufs⸗ nicht, ſtattfinden darf, ſind aus der unten folgenden dies⸗ 1 95 Bekanntmachung vom 23. Februar 1898 No. 22527 zu ent⸗ nehmen. 35831 Mannheim, den 21. März 1894. Großh. 1 Dr. Seitz Bekanntmachung. Die Sonntagsruhe im Handels⸗ gewerbe betreffend. (80) No. 22527. An Stelle der ſeither geltenden Beſtimmungen über die Sonntagsruße im Handelsgewerbe treten mit alsbaldiger Wirkſamkeit folgende Vorſchriften: J. In ſämmtlichen Zweigen des Handelsgewerbes dürfen Ge⸗ hülfen, Lehrlinge und Arbeiter an den Sonn⸗ und geſetzlichen Feier⸗ tagen, vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen, nicht länger als 5 Stunden beſchäftigt werden: 35831 A. Die zuläſſige Arbeitszeit wird fund ſe 1. Für den ganzen Amtsbezirk und die i Zweige des Handelsgewerbes, mit Ausnahme der Folontal⸗ waaren⸗ uns Delikateſſeuhandlungen, in der Stadt 5 auf die Stunden von—9 Uhr Vormittags und 11—3 Uhr Nachmittags. 2. Für die Colonialwaaren- und Delikateſſenhandlungen in der Stadt Mannheim auf die Stunden von—9 Uhr Morgens und 11—1 ußr Mittags. Ausnahmen hievon werden zugelaſſen: 1. Für Stadt und Land 3. Am Sonntage vor Oſtern. b. An den vier Sonntagen vor Weihnachten. 2. Für die Stadt Mannheim außerdem an den beiden Senntagen der Frühjahrs⸗ und Spätjahrsmeſſe. 2. Tür die Landokte des Amtsbezirks außerdem an den onntagen des Kirchweihfeſtes. An dieſen Sonntagen darf eine erweiterte Beſchäftigung und —9 Uhr Vormittags und 11—7 uhr Na mittags attfinden. Für den Gewerbebetrieb im Umherziehen, ſoweit auf ihn die Beſtimmungen der 5 42b und 55 Abſ. 1 Ziff.—3 Gw.⸗O. Anwendnng finden und welcher an Sonn⸗ und Feſttagen verboten iſt, wird Nachſicht bewilligt zu Gunſten des Handels mit Brod, retzeln und auderen Backwaaren, mit Sbſt, Blumen, Eis und Mineralwaſſer, jedoch mit der Einſchränkung, daß der Handel mit ſolchen Waaren nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, alſp nicht an anderen öffentlichen Orten und nicht von Hau zu aus ferner nicht an den drei höchſten Feiertagen(Oſter onntag, ungſtſonntag, erſter Weihnachtsfeſertag) und im fehrigen nur mährend der Zeit von zg uhr Vormitkags und 11—7 Uhr mit ſer von 11 Uhr Vormittags bis 10 ühr Abends ſtatt⸗ nden darf. 0. Durch Beſchluß des Bezirksraths Mannheim iſt: 1. den Bäckern, 251 und Wurſtlern, „ Jusgerbäckern(Conditoren), „ Sbſthündlern „ Kunſt⸗ und Nundeleguenern, der a fl ihrer Waaxen geſtattet 8, am Oſter⸗ und Pflngftſonnag, ſowie am erſten Weihnachtsfeiertag in den Stunden von—9 hr b. an den übrigen Sonn⸗ und Feiertagen unbe⸗ ſchränkt mit Ausnahme der Stunden des vormit⸗ tägigen Hauptgottesdienſtes ſchluß Uhr). Ferner iſt dürch den gleichen Beſchluß J. den Cigarrenhändlern der Verkauf von Eigarren und Tahak äußer an den regelmäßigen Arbeitsſtunden in der Zeit von 79 Uhr Abends geſtattet worden. Der Betrieb des Gewerbes des Milchhandels iſt hinſichtlich 55 drei höchſten Feiertage den gleichen Beſchränkungen wie ünter 1 hinfichtlich der übrigen Sonn⸗ und Feiertage keinen Be⸗ ſchränkungen unterworfen. Die ſämmtlichen unter C. bezeichneten Ausuahmen werden an die fernere Bedingung Pece aß im handelsgewerblichen Theile der betreffenden Betriebe Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter über die in I. A. oben feſtgeſetzten 5 Stunden hinaus nur dann beſchäftigt werden dürfen, wenn jeder derſelben a. entweder an jedem zweiten Sonntag von Morgeus 6 Uhr bis Abends 6 Uhr, b. gder in jeder zweiten Woche an einem Werktage volle 24 Stunden pon der Arbeit frei gelaſſen wird. II. Am Oſter⸗ und Pfingſtſonntage ſowie am erſten ts⸗ feiertage dürfen, abgeſehen von der Ausnahme unter C. 1 a Gehilfen, 95 und Arbeiter im Handelsgewerbe überhaupt nicht beſchäf⸗ igt werden. Inſoweit eine Beſchäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Ar⸗ beitern im Neteened nicht zuläſſig iſt, darf ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsſtellen überhaupt nicht ſtattfinden. Die Läden ꝛc, ſind gußer der zugelaffenen Verkaufszeit geſchloſſen zu halten. Mannheim, den 28. Februar 1893. roßh. Bezirksamt gez. Dr. Fuchs. Ladung. Sekauntmachung. No. II 8905. Der am 7. Oktober Am 1864 zu Hockenheim geborene Ci⸗ garrenmacher Nicolaus Gelb wird beſchuldigt, daß er als beur⸗ laubter Wehrmann J. Aufgebots ohne Erlaubniß ausgewanderk, indem er nach dem am 16. Janugr d. Js, erfolgten Ablauf des ihm ertheilten Krlaubs nicht in das Gebiet des deutſchen Reiches zurückgekehrt iſt, Uebertretung gegen§ 360 3. 38 2G.B 86125 Samſtag, den 14. Aprit d.., Bormkttags 9 Uhr werden im dasſtelt Rathhauſe die lätze zur Aufſtellung der ſtädt erkaufsbuden für die Mai⸗ u. Herbſtmeſſe 1894 öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert Die Buden werden wie ſeither unter dem Kaufhauſe, auf dem Paradeplatz und in den Planken nach dem in letzter Meſſe in An⸗ gekommenen Plaue auf⸗ geſtellt. Plan und Bedingungen können bei dem ſtädt Meßcommiſſär— Rathhaus Zimmer Nr. 10 ebener Erde— eingeſehen werden. Mannheim, den 24 März 1894. Das Bürgermeiſteramt: Bräunig. Kallenberger. Dünger⸗Berſteigerung. Montag, den 2. April l. Is., Vormittags 10 Uhr verſteigern wir auf unſerm Bureau im ſtädt Baubofe das Dünger⸗ ergebniß van 80 Pferden für Derſelbe wird auf Anordnung des Gr. Amtsgerichts Abth. VI. hier ſelbſt auf: Samſtag, den 2. Juni 1894, Borm 8 UÜhr vor das Gr. Schöffengericht Mann⸗ pheim zur Hauptverhandlung ge⸗ aden. 35918 Bei unentſchuldigtem Ausbleiben wird derſelbe auf Grund der nach§ 472 St.⸗P.⸗O. von dem Kgl. Bezirkskommando zu Mann⸗ heim ausgeſtellten Erklärung ver⸗ Urtheilt werden. Manuheim 20. März 1894. Gerichtsſchreiber Gr. Amtsgerichts Stau Srkanntmachnag. Die Gewährüng von Unterſtützungen an aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hin⸗ bliebenen hetr. (85) Nr. 242871. Durch Reichs⸗ geſetz vom 14. Januar 1894 obigen Betreffs ſind die Penſtonen der⸗ jenizen Perſonen des Soldaten⸗ ſtandes und Beamten des Heeres und der Marine, welche in Folge ihrer Theilnahme an den von den deutſchen Staaten vor 1870 ge⸗ führten Kriege Invalide geworden 92 mit Wirküng vom J. April 893 auf diejenigen Beträge er⸗ höht werden, welche ihnen zu⸗ ſtehen würden, wenn ſie nach Reichsmilitärpenſionsgeſetz vom 27. Juni 1871, Reichsgeſetzblatt 1871 Seite 275, oder, ſoweit es ſich um Beamte handelt, nach dem Reichsbeamtengeſetz vom 31. März 1873, Reichsgeſetzblatt 1873 S. 61, penſionirt worden wären. Die Zuſchüſſe, welche die pen⸗ ſionirten Ofſtziere, Sanſtäts⸗ ofſtztere und oberen Militär⸗ beamten hiernach vom 1. April 1893 ab zu beanſpruchen haben, werden ihnen von der Penſtons⸗ abtheilung des Kgl. Preuß. Kriegs⸗ miniſteriums angewieſen werden. Diejenigen Offiziere u. f.., denen über die Anweiſung der Jusch vermeintlich gebührenden Zuſchüſſe bis Ende März 1894 noch keine Mittheilung zugegangen iſt, wollen ſich ſodann in dieſer Angelegenheit an die vorgenannte Ahtheilung wenden. Die Unterofſiztere, Mann⸗ chaften und unteren Militür⸗ beamten erhalten die Erhöhung ihrer Bezüge auf Anmeldung bei dem zuſtändigen Bezirksfeldwebel durch Entſcheidung des Kgl. Ge⸗ neralcommandos. Auf Grund des Geſetzes vom 14. Januar 1894 erhalten ferner die Hinterbliebenen von Theil⸗ nehmern an den vor 1870 von den deutſchen Staaten geführ⸗ ten Kriegen, ſofern dieſe letzteren rſonen im friege oder in Folge von Kriegsverwendungen ver⸗ ſtorben ſind, fortlaufende Unter⸗ ſtützungen oder Faanae zu den geſetzlichen Bewilligungen in dem⸗ elben Maße, wie wenn ber betr. ngehörige am Feldzuge 1870/71 theilgenommen hätte. Die Wittwen, welche ſſen be⸗ reits im Bezug einer Penſion be⸗ finden, erhalten die ihnen zukom⸗ mende Erhöhung ſeitens der Un⸗ terſtützungsabthetlung des Kriegs⸗ miniſteriums. WMenn bis zum 31. Märß 1894 die Anweſſung nicht erfolgt iſt, ſo wollen die Wittwen der Offiziere. Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten ſich an das Kgl. Kriegsminiſterium, Unterſtützungsabtheilung, und die Wittwen der Unteroffiztere, Mann⸗ ſchaften und unteren Militärbe⸗ amten ſich an das 82 Be⸗ zirksamt ihres Aufenthaltortes wenden. Ein gegenüber den bisherigen Beſtimmungen neues Verſorg⸗ ungsrecht erhalten: ., die Ehefrauen der nach den früheren Kriegen Vermißten, b. bieſenigen Wittwen und noch nicht ſiebenzehnjährigen Kin⸗ der der in den früheren Kriegen oder an Verwund⸗ ungen aus den früheren Kriegen Verſtorbenen, den die e bisher Man⸗ gels ihrer Bedürftigkeit hätten der oder nach Beſeitigung der Bedürftigkeit hätten ent⸗ ogen werden müſſen, iejenigen Wittwen, deren Ehemann an den Folgen einer durch den Krieg verur⸗ 5 inneren oder äußeren Beſchädigung innerhalb eines ahres noch nach dem den etr. Krieg beendigten Frieden geſtorben iſt, d. die im Alter von 15—17 Sebensjahrenſtehendengtinder der an Verwundungen aus früheren Kriegen verſtorbenen Unterofftziere, Mannſchaften und unteren Militärbeamten. die hilfsbepürftigen Eltern und Großeltern, deren einziger Ernährer der Verſtorbene war. Dieſe escte de e hahen ihre 21 rüche bei dem Großh. 8 0 * zzirksamte ihres Wohnorts zu machen. Hinterbliebene verſtorbener Theilnehmer an den früheren Kriegen, bei welchen die geſetz⸗ lichen Vorausſetzungen für die Gewährung von Beihilfen nicht zutreffen, können unter denſelben Voralisſetzungen Gnadenbewillig⸗ ungen aus dem Kaiſerl. Dispo⸗ ſchon beaher be dineeeweichen chon bisher die Hinterbliebenen von Theilnehmern am Kriege 1870%½1 ſolche Bewilligungen er⸗ halten kontiten.(Würdigkeit und hochgradige Bedürftigkeit der Nachſuchenden, regelmäßig Ehe⸗ ſchließung vor dem Kriege, hohe Wahrſcheinlichkeit urſächlichen Zu⸗ ſammenhangs des Todes mit Kriegseinwirkungen). Vorſtehende Beſtimmungen 7 5 auch Anwendung auf die rüheren Augehörigen der ſchles⸗ wig⸗holſteiniſchen Armee u. deren Hinterbliedene. Näheres iſt zu entnehmen dem Reichsgeſatz vom 14.11894, Reichs⸗ gefetzblatt 1894 S. 107 und den Ausführungsbeſtimmungen hier⸗ zu, Geſetzes: und Verordnungs⸗ blatt 1891 S 27 f 36190 Mannheim, den 24 März 1894. Großh. Bezirksamt: r. Schmid. dt. den Mongt April l. 57 33177 Städt. Abfuhr⸗Anſtalk 5 1 zu verkaufen] Die Verwaltung 861281 Sauer. Klingmann. Eine neue Packpreſfe ehr Zu v aufen 199455 Jekaunkmachung. Die Aufnahme in die e 1 etr. Das Schuljahr 1894/½5 nimmt am 35926 Mittwoch, den 4. April 1894 ſeinen Aufang. Die Eltern oder deren Stell⸗ nertreter haben dafür zu ſorgen, daß die ihrer Obhut anvertrauten Linder, welche bis 30. Junt ds. Is. das ſechste Lebensjahr zurück⸗ legen, an den unten bezeichneten Tagen zur Aufnahme in die er⸗ weiterte Volksſchule vorſchrifsge⸗ mäß angemeldet werden. Für Kinder, welche ſchwächlich oder in ihrer Entwickelung zurück⸗ geblieben ſind, kann hinſichtlich des Anfangstermins ihrer Schul⸗ pflicht vonſeiten des Rektorats Nachſicht ertheilt werden. Zu dieſem Zwecke ſind entweder ärzt⸗ liche Zeugniſſe vorzulegen, oder die bekreffenden Schüler an den Aufnahmstagen in die unten be⸗ eichneten Schulhäuſer zu bringen. Schüler welche in früheren Jahren wegen ſchwächlicher Geſundheit vou Seiten des Rektorats zurückge⸗ ſtellt worden ſind, ſind in dieſem Jahre entweder anzumelden, oder es ſind die erforderlichen Dis⸗ pensgeſuche einzureichen. Geſuche um Entbindung eines Kindes vom Beſuch der erw. Volks⸗ ſchuleoder der Bürgerſchulen wegen Privatunterrichts ſind gemäß 8 13 der Schulordnung vom 23. April 1869 ſchriftlich bei der unterzeich⸗ neten Stelle einzureichen. Wir Ans veranlaßt, be⸗ ſonders darauf aufmerkſam zu machen, daß 1 diefenigen Kindex, welche bis kommenden erbſt in Privatan⸗ alten eintreten ſollen, für die Zeit vom 23. April an bis zum Eintritt in die betreffenden Anſtalten um Dispens nachgeſucht werden muß. Eltern oder deren Stellvertreter, welche die auf den Schulbeſuch be⸗ üglichen Vorſchriften nicht be⸗ olgen, unterliegen den Strafbe⸗ ſtimmungen im 8 71 des Polizei⸗ ſtrafgeſetzbuches vom 31. October 863(8 4 Abſatz 8 des Geſetzes über den Elementarunterricht). Die Aufnahmen finden ſtatt: 1. Montag, den 2. April, Vormittags von—1 Uhr für Knaben und Nachmittags von .—6 Uhr für Mädchen, welche innerhalb der Stadt ſowie Bahn⸗ hof⸗, Bismarckplatz, Tatterſall⸗ ſtraße, Schwetzingerſtraße Nr. 1 bis 40, Friedrichsfelderſtraße Nr. —20, Thoräckerſtraße, Keppler⸗ ſtraße, Moltkeſtraße ſowie auf Mühlau und Jungbuſch wohnen, 2 Fengsſan des Schulhauſes 2. Dienſtag, 3. April, Vor⸗ mittags von—1 UÜhr in der Luiſenſchule für die ſchulpflichtigen Kinder der Schwe ingervorſtadt und des Lindenhofes mit Aus⸗ nahme der unter Ziffer 1 ange⸗ führten. 8. Nachmittags von—6 Uhr in der Turnhalle des Neckar⸗ vorſtabt⸗Schulhauſes für die ſchulpflichtigen Kinder dieſes Stadttheils. Mannheim, den 21. März 1894. Großh. Rektorat: Schick. Hekauntmachnung. Der Beſuch des Fort⸗ bildungs⸗Unterrichts betr. No. 1045. Die Aufnahme der an Oſtern d. J. fortbildungs⸗ ſchulpflichtig werdenden Schüler findet am 35885 Mittwoch, den A. April, Nachmittags 1 Uhr ſtatt uud zwar: für Knäben in der Turnhalle der Frieprichsſchule— U2—, für Mädchen auf dem diesſei⸗ 5 Bureau— Friedrichs⸗ ule—. Dieſenigen fortbildungsſchul⸗ pflichtigen Mädchen, welche am 20. März d. J. aus der hieſigen Volks⸗ und Töchterſchule entlaſſen worden ſind, haben ſich am Mitt⸗ woch, den 4. April l.., Nach⸗ mittags 1 Uhr in den—— bereits bekannt gegebenen Schullokalen einzufinden. ach§ 2 des Geſetzes vom 18. Februar 1874 ſind Eltern oder deren Stellvertreter, Arbeits⸗ oder Lehrherren verpflichtet, die fortbildungsſchulpflichtigen Kinder, Lehrlinge, Dienſtmädchen U. ſ. w. zur Theilnahme am Fort⸗ bildungsunterricht anzumelden und ihnen die zum Beſuch des⸗ ſe ben erforderliche Zeit zu ge⸗ wühren. Aonriderhandlungen werden mit Geldbuße bis zu 50 Mark beſtraft, Fortbildungsſchulpflichtige Dienſtmädchen, Lehrlinge u. ſ. w. die von auswärts hierher kommen, 11 ſofort anzumelden, ohne Rückſicht darauf, ob dieſelben ſchon in ein feſtes Dienſtverhältniß ge⸗ treten oder nur verſuchs⸗ oder probeweiſe aufgenommen ſind. Mannheim, den 21. März 1894 Stren⸗Verſteigerung. Die Großh. Bezirksforſtei Mannheim verſteigert aus dem Domänenwald Neuwald Abth. 2, Gemarkung Sandtorf am Dienſtag, den 3. April 1894, Bormittags 10 Uhr in der Reſtauratlon Kurz beim Bahnhof Waldhof 354 Looſe Moos⸗ und Nadelſtreu à 9 Ar mit Borgfriſt. Bekanutmachung. Handhabung des Haus⸗ ontwäſſerungsgeſchäfts im Jahre 1894 betr. Nr. 5392. Mit Genehmigung Großh. Bezirksamtes Mannheim wurde beſtimmt, daß für das Jahr 1894 von einem ſtraßen⸗ weiſen Anſchluß der Liegen⸗ ſchaften an die Kanaliſation Umgang genommen, eine zwangs⸗ weiſe Durchführung der Haus⸗ 0 entwäſſerungsordnung alſo nicht in Anwendung kommen ſoll. Dagegen wurde angeordnet, daß für die Liegenſchaften in der Bahnhof⸗, Ludwig⸗, Concor⸗ dien⸗ und Jungbnſch⸗Straße eine vorzugsweiſe Prüfung der Entwäſſerungsgeſuche erfolgt, ſo⸗ fern die bezüglichen Projecte bis längſtens 1. Juni 1894 einge⸗ reicht ſind. 34439 Alle übrigen Projecte werden nach der Reihe des Einlaufs ge⸗ prüft. Dies bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit dem Er⸗ ſuchen an die Liegenſchaftsbeſitzer, welche die Anſchlüſſe ihrer Grund⸗ ſtücke an die Kanaliſation noch im Laufe dieſes Jahres ausführen laſſen wollen, die Projekte mög⸗ lichſt bald beim Haus entwäſſer⸗ ungsbüreau 0 7, 10d einreichen zu wollen, da andernfalls eine Gewühr für die Ausführung im laufenden Jahre nicht geboten werden kann. Mannheim, den 1. März 1894. Stadtrath: Bräunig. Kieſer. gekauntmachung. Samfag, 14, April 58. 90. amſtag, 14. ri Js., Nachmittags 3 uhr werden im hieſigen Rathhauſe die Plätze für Geſchirrlager in den ſog. kleinen Planken am Zeug⸗ hausplatze für die Mai⸗ und 1894 öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert. Plan und Bedingungen können bei dem ſtädt. Meßcommiſſär— Rathhaus Zimmer Nr. 10 ebener Erde— eingeſehen werden. Mannheim, den 24. 5 1894. Das Bürgermeiſteram Bräunig. Kaällenberger. Skkauntmachung. Das Auf⸗ und Abſchlagen der bei den beiden hieſigen Meſſen und bei dem Weihnachtsmarkt zur 1 Aufſtellung kommenden ſtädt. Berkaufsbuden, Auf⸗ und Ab⸗ laden der Buden, Einräumen derſelben in die ſtädt. Magazine Puhe ate bas 0 Fuhrdienſte für das Jahr 1894 im Submiſſionswege vergeben werden. 36124 Angebote, welche für die ganze ——5 in runder Summe zu ſtellen ſnd, wollen bis Samſtag, 7. April d. Is., Vorm. 11 Uhr hierher eingereicht werden. Mlan und Bedingungen können bei dem Meßcommiſſär—im Rath⸗ auſe Zimmer No. 10, ebener rde— eingeſehen werden. Mannheim, 24. März 1894. Das Bürgermeiſteramt: räunig, Malenberger Irtiherrl. von Hövel'ſeht Stiftung Mannheim. Nr. 177. Wir machen darauf aufmerkſam, daß die Stiftlinge Stiftung verpflichtet ſind, beglaubigte über ihr Verhalten im letzt verfloſſenen ahre rechtzeitig vor der—5 eier dem unterzeichneten Vor⸗ ſitzenden vorzulegen. Säumige Stifklinge können bei Vertheilung der Preiſe und Be⸗ lohnungen nicht nur nicht berück⸗ ſichtigt, ſondern wegen Unfolg⸗ ſamkeit auch zur Rechenſchaft ge⸗ zogen werden. 36219 annheim, 22. März 1894. Der Seun Bräunig. Kallenberger. Dankſagung. No. 8408. Anläßlich eines frohen Familienfeſtes, welches am 2 ten Oſterfeiertage ſtattfand, iſt mir die Summe von 100 Mark für 2 hieſige in Noth befindliche brave Familien zur Verfügung geſtellt worden. Für dieſe edle Gabe ſage ich im Namen der damit Bedachten meinen wärmſten Dank. 36218 Mannheim, 28. März 1894. Der Vorſitzende der Armen⸗ Kömmiſſion: lotz. Gesucht. Eine I. Hypotheke von 6000 Mark(in beſter Lage aufs Land) in der Nähe von Mannheim 5 Offerten unter Nr. 36180 an die Expedition ds. Blattes. zu verkaufen. 3614⁵ Nähere Auskunft ertheilt Wald⸗ Wett in Snbe Tauben verſch. Ra en billig 1. Aiegenſchaftsverffeigerung In Folge richterlicher Verfüg⸗ den wird den Tapezier Joſep Zeller Eheleuten dahier am Dienſtag, den 10. April 1894, Nachmittags 2 Uhr in dem Rathhauſe dahier folgend⸗ Liegenſchaft öffentlich zu Eigen⸗ thum verſteigert. Der endgiltige Zuſchlag erfolgt, wenn der An⸗ ſchlag erreicht wird. Die übrt⸗ gen Verſteigerungsgedinge können beim Unterzeichneten eingeſehen werden 3529 Das dreiſtöckige Wohnhaus Lik. 7 No. I6, mit einem dre ſtöckigen Seitenbau, als Wohnhaus mit Lichthof, nebſt allen liegen⸗ ſchaftlichen Zugehörden, im Flü⸗ cheninhalt von 435,82 qm, taxirt zu 102,000 M. Mannheim, den 10. März 1894. Der Vollſtreckungsbeamte! Großh. Notar: Eſchbach, C 1, 3. Kiegkuſchafts⸗Jerfteig runz. Der Theilung wegen werden am Samſtag, den 7. April ds.., Nachmittags 3 Uhr im Rathhauſe zu Neckarau nach⸗ beſchriebene zum Nachlaß des Krämers Valentin Hiegel von Neckarau gehörige Liegenſchaften der Gemarkung Neckarau öffent⸗ lich verſteigert, wobei der Zu⸗ ſchlag erfolgt, wenn der Schätz⸗ ungspreis oder mehr geboten wird. Beſchreibung ber Liegenſchaften. Lgbch. No. 434. 18 Ar 91 m Hofraithe, Hausgarten, Fiſch⸗ weiher und Gieſengraben im Ortsetter an der Dammſtraße, neben Leopold Menges und Peter Werdan. Auf der Hofraiths ſteht ein einſtöckiges Wohnhaus, mit Dachzimmer, Backofen, gewölhtem Keller Pint i einſtöckiger Scheuer mit Stall und Schweln⸗ ſtällen 7000 M. 2. Ogb. Nr. 3980: 10 Ar 88 Mtr. Acker im Morch⸗ feld, neben Balentin Ge⸗ troſt und ſelbſt und Igb. Nr. 3981: 8 Ar 19 Mtr. Acker ebenda, neben ſelbſt und Peter Weidner, Peter Sohn Egb. Nr. 5278. 10 Ar 18 Met. Acker im Hermshei⸗ mer Bösfeld, Neunmor⸗ gengewann, neben Mi⸗ chgel Brunner Ehefrau und Valentin Orth, Valentin Sohn Ehefrau 400 M. 36152 Mal Mannheim, 27. März 1894. Großh. Notar: necht Bekanutmachung. Die Gemeinde läßt am Samſtag, 31. März l. J. Vormittags 10 Uhr aus hieſigem Gemeindewalde 5000 St. forl. Rebſtangen „„ Bobhnenſtangen „„ Stangenwelles „, Scheitholz auf dem Rathhauſe hier öffentlich gegen Baarzahlung an die Meiſt⸗ bietenden verſteigern. 36259 Käferthal, 28. März 1894,. Gemeinderath. Schmitt. Lirgenſchafts⸗Perſteigerang Auf Antrag der Wittwe und bezw. Erben des Andreas Fener⸗ ſtein, Martin, Sohn von hier verſteigern wir auf Anſuchen des uſtändigen Theilungsbeamten Gr, Notar ürth in Ladenburg am Samſtag, den 7. April l. J8., Bormittags 9 Uhr. im Rathhauſe hier die nachbe⸗ ſchriebenen Liegenſchaften der 2. ee Ilvesheim. „R. Nr. 356. 10 Ar 55 m. Acker auf den Schloßgarten neben acob Althaus ledig und M. uf Frau, e 500 W. .⸗R. Nr. 1884. 8 Ar 40 m. Acker im Mittel⸗ feld. 4. u. 5. Gewann, neben E. Schmelcher Frau und oſ. Feuerſtein Wwe., An⸗ chlag .R. Nr. 1885. 8 27 m. Acker im Mittel⸗ feld, 4. u. 5 Gewann, neben Eduard Max Frau und Ant. Feuerſteins 4 Kinder (M..) ſelbſt, Anſchlag 225 N. 4. .-R. Nr. 175. 9 Ar 88 m. Acker im Altwaſſer⸗ feld neben Jof. Anton riedrich Frau a. Joſef ahn, Anſchlag 8. 3Z.R. Nr. 178. 10 Ar 20 m. Acker in der Staren⸗ 5(Schloßfeld) neben ommer Erben und G. Wachner, Anſchlag 450 M. b. Gemarkung Ladenburg. 22 Ar 36 m. Acker über den Wallſtadterweg neben J. Romelius u. C. Bühler, Auſchl a 800 M. Der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis oder mehr geboten wird, die übrigen 350 M. Steigernngsbedingungen lie⸗ en in der Zwiſchenzett im athhaus offen. 362² Ilvesheim, 28 März 1894. Bürgermeiſteramt: Hoefer. Tabnbebundlang, Tabzerzatr eld., eid, vom 1. April an Wohne nicht mehr bei Epp am Markt, ſondern bei 35900 Frau Horch I 2, 18, Mannheim, 30. März. General⸗Anzeiger. — 8. Sene. Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalreutenſtener für 1894 betr. Für die Eimreſchung der Kapitalrentenſteuererklärungen für das laufende Jahr wird hiermit in Gemäßheit des Artifels 22 des Ka⸗ eine 20 tägige Friſt 38208 vom 2. April bis mit 21. April 5. J. enberaumt. Dabet wird bekannt gemacht: 1 Die Abgabe der Steuererklärungen hat deim Schatzungsrathe zu erfolgen. 2. Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe vom 1. Ahril d. J. 8. An 9 92 Friſt haben alle jene Pflichtigen Steuererklävungen einzureichen: 8) welche nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein in hieſiger Gemeinde zu veranlagendes 1 0 und Renteneinkommen von mehr als 60 M. jährlich 8 und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veran⸗ agt ſind; b) welche hier zur Rentenſteuer 15 veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Vermögen verhältniſſe bom 1. April d.* ein ſteuerbares Zinſen⸗ und Renteneinfommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 M. überſteigt. Steuerpflichtig ſind: 2) Jandes: und ſonſtige Reichsangehörige, wenn ſie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 18. Mai 1879, die Beſeitigung der Doppelbeſteuerung betreffend, ihren Wohnſttz(Aufenthakt) im haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: niit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Anſen und Rentenbezuges, ohne Rückficht darauf, ob das gedachte Einkommen von i i im Inlande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; 9 Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohn⸗ ſitz im Großherzogthum haben: nur inſoweit, als die bezüg⸗ lichen Kapitalien im Reichsgebiete angelegt ſind oder die Bezüge aus letzterem herkommen. 5. Kavitalrentenſteuerpflichtige, welche erklärung keine Verpflichtung haben, ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuer⸗ regiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begrün ung inner⸗ galb jener Friſt vorzubringen. 8. Jormulare zu den Steuererklärungen ſammt Anleitung zu deren ufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungs⸗ rathes unentgeltlich verabreicht. 7. Wer die ihm obliegenden eee nicht rechtzeitig oder Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen rafé. Mannheim, den 24. März 1894. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. Bräunig. Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗ Häuſer⸗ Gewerb⸗ Einkommenſtener für das nächſtkünftige Steuerjahr 1895 wird vom 2. bis mit 21. April 1894, Vormittags von—11 Uhr und Nachm von 25 Uhr im Schatzungszimmer— Kaufhaus— dahier vorgenommen werden⸗ Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: I. In Wezug auf Grund⸗ und Häuſerſteuer: Ber wegen Wechſeis in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zu⸗ geſchrieben haben will oder aus einer andern Urſſche die Berichti⸗ ung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals ver⸗ ugt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt, Pieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Ver⸗ änderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übri⸗ gens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. II. In Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbeſteuer unterliegt das Betriebskapital der im Groß⸗ dersgerben betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich Land⸗ und Forſtwirthſchaft, vorausgeſetzt, daß das fleuerbare Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht. Die gewerbeſteuerpflichtigen Perſonen, männliche und weſbliche nländer oder Ausländer, auch gewerbeſteuerpflichtige Korporationen, Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuer⸗ erklärungen abzugeben: 2, wenn ſie eine der Gewerbeſteuer unterliegende Unter⸗ nehmung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerbe⸗ ſteuer angelegt ſind; wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maß⸗ Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den exeits beſteuerten um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. 36215 III. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze norgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das geſammte in Geld, Geldeswerth oder in Selbſtbenützung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogthum gelegenen Grund⸗ ur Abgabe einer Steuer⸗ ind gleichwohl befugt, eine und ſtücken und Gebäuden, aus auf ſolchen Negenſchaften ruhenden Grund⸗ rechten und Grundgefällen, aus im Großherzogthum betriebener Land⸗ und Forſtwirthſchaft und den dafelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſtverhältniß, aus wiſſenſchaft⸗ lichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapitalvermögen, Renten und andern derartigen Bezügen im Laufe eines Jahres zufließt, und zwar ohne 9 ich 8 ob es von andern Steuern bereſts getroffen wird oder nicht. Steuerpflichtig find: 1. Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, welche ihren Wohn⸗ itz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben, desgleichen Reichsausländer des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großberzogthum haben: mit ihrem geſammten ſteuer⸗ baren Einkommen. 5 2. Reichs ausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Mohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem aus F Bezugsquellen fließenden ſteuerbaren inkommen. 8. Perſonen, welche nicht im Großherzogthum wohnen: nur mit ihrem Einkommen aus im Großherzogthum gelegenem Grundbeſitz(einſchließlich von Gebüuden und den daſelbſt betriebenen Gewerben ſowie mit ihren Gehalts⸗ Penſions⸗ und Wartebezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. Aktiengeſellſchaften und Kommanditgeſellſchaften auf Aklien mit demjenigen Theil ihres ſteuerbaren Einkommens, welcher dem Umfang ihres Geſchäftsbetriebs innerhalb des Großherzogthums entſpricht, Perſonen, deren Einkommen(nach der zum Erwerb und zur Erhaltung deſſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem Einkommen rühenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichtenden Schuldzinſen! den Betrag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, unter⸗ liegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Gehalte, Penſionen aind Wartegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Staatskaſſe bezogen werden, ſerner die Dienſtbezüge leinſchließlich der Militär⸗ gen 5 der Militärperſonen zus der Klaſſe der Unteroffiziere zud der Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen dam Oberwachtmeiſter abwärts, ſowie aille Sterbequartalbezüge ſteuerfrei. Eine Einkommeſteuerklärung haben, ſofern dies nicht ſchon ſeit 4. April l. J. ſein ſollte, alle Perſonen einzureſchen, welche Im 1. April l. J. ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Einkommens zefanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Gemarkung be⸗ gründet war. Die Steuerpflicht iſt in derjenigen Gemarkung (Steuerdiſtrikl) begründet, in welcher der Pflichtige ſeine Haupt⸗ niederlaſſung hat oder, beim Mangel eines Wohnſttzes im Groß⸗ herzogthum, den größten Theil ſeines ſteuerbaren Einkommens be⸗ zieht. Jeboch ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer Erklärung entbunden, weiche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am J. April l. J. ihre Steuerpflicht begründet war, bereits zur Ein⸗ kommenſteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Einkommens⸗ verhältniſſe am genannten Tage mit keinem höhern Steueranſchlag als dem angeſetzten zu beſteuern ſind. 5 „Im Allgemeinen: Gewerb⸗ oder Einkommenſteuerpflichtige, welche ur Abgabe teuererklärung keine Berpflichtuns haben, find gleichwohl be⸗ 4. An der Hebeſtelle Mü An der 8 Uhr bis Abends 8 Ühe) bezw. der nüchſtgelegenen Hebeſtelle. fugt, eine ſelche abzugeben, wenn ſie eins Steuerminderung an⸗ ſprechen zu können glauben oder aus irgend einem beſondern Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kakaſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender vorzubringen. Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuer⸗ erklärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an bis 17 5 Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrath unent⸗ geltlich verabreicht. 5 Wer die ihm oßliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig 85 11 wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Mannheim, den 24. März 1894. Der Vorfitzende des Sch atzungsraths: Bräunig. Bekanntmachung. No, 405. Der Einzug der ſtädt. Verhrauchsſteuern geſchieht bis auf Weiteres bezüglich der verbrauchsſteuerpflichtigen Gegen⸗ ſtände, welche in die Gemarkung eingeführt werden: 1. Durch die Waldhofſtraße, 2.„ Käferthalerſtraße, Feudenheimerſtraße, 4.„„ Lokalbahn Waldhof⸗Mannheim, 5 10 Weinheim⸗Käferthal⸗Mannheim, 8. 7 5 Feudenheim⸗Mannheim, 55„ Heidelberg⸗Seckenheim⸗Mannheim: An der Erheberſtelle e zu jeder Tages⸗ und achtzeit. 8. Durch die Seckenheimerſtraße: 8. An der Hebeſtelle Viehhof“ von Morgens 6 Uhr bis Rachts 10 ÜUhr. a b. An der Hebeſtelle„Ecke der Seckenheimer⸗ u. ſtraße von Nächts 10 uhr bis Morgens 6 ÜUhr. 9. Ueber den Neckarauer Bahnübergang: 8. An der Hebeſtelle gleichen Namens(c er abe 121 von Morgens 6 Uhr bis Nachts 10 Uhr. b. An der Hebeſtelle„Ecke der Schwetzinger⸗ u. Seckenheimer⸗ ſtraße“ von Nachts 10 uhr bis Morgens 6 Uhr. 10. 15 9 5 Hauptbahnhof, als Paſſagiergut, Eilgut und Sxpreßgut: An der Hebeſteſle„Ecke der Schwetzinger⸗ und Seckenheimer⸗ ſtraße“ zu jeder Tages⸗ und Nachtzeit. 11. Ueber die Rheinbrücke ſowie vermittelſt der Rheindampf⸗ boote und der Dampffähren Ludwigshafen⸗Mannheim: An der Hebeſtelle„Rheinbrücke“ zu feder Tages⸗ u. Nachtzeit. 12. Ueber den Centralgüterbahnhof, die Mühlau und die von dort in die verlängerte Rheinſtraße führende Brücke: lau⸗Brücke“ bon Norgens 7 Uhr bis Abends 7 Uhr. 18. Vermittelſt der Poſt: Heheſtelle bei J. F Kremer im Kaufhauſe(Vormittags Die vorſtehend nicht genannten Stadteingänge, namentlich auch den Langerötterweg, die vom Waldhof nach den Neckargärten füh⸗ renden Feld⸗ und Fußwege, die von der Gemarkung Neckarau direkt nach dem Lindenhof führenden Wege, die Dampffähre zwiſchen Lud⸗ wigshafen und der Mühlau und die Jungbuſchſtraßenbrücke üher den Verbindungskanal ſind zu allen Tageszeiten, die Mühlaubrücke für die Zeit von 7 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens für die Be⸗ förderung e e Gegenſtände geſperrt. Die e dieſer geſperrten Zugänge zum Einbringen ſolcher Waaren iſt ſtrafbar. Die Erhebung von Markigeld erfolgt bei den Hebeſtellen „Friedrichsbrücke“,„Viehhof“,„Rheinbrücke“„Ecke der Schwetzinger⸗ VVVVA ſowie auf dem Wochenmarkte 55 elbſt. Mannheim, den 1. März 1894. Der Stadtrath: Bräunig. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß der Stadtrath beſch 12 5 at, den Preis des Gaſes für Motorenbetrieb ab „ April dſs. Is. auf 12 Pfennige per Cubicmeter ohne wei⸗ ſeren Rabatt zu ermäßigen.— 7 An die Gewährung dieſer Preisermäßigung wirb die Bedingung der Herſtellung einer auf Koſten des Abonneuten auszuführenden, von der Leuchtgasleitung getreunten, und von dieſer ſich leicht unterſcheidenden Gasleitung und die Aufſtellung eines beſonderen, eben⸗ falls als ſolchen gekennzeichneten Gasmeſſers, geknüpft. Die Aboönnenten, welche von der Preis⸗ ermäßigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ſich anzumelden. ie Anmeldungen werden nummerirt und nach der Reihe des Einlaufs erledigt. Wer dieſe Anmeldung und die Ausführung der unſrer⸗ eits nothwendig befundenen Anordnungen unterläßt, hat auf ie Ermäßigung des Gaspreiſes für Motorenbetrieb keinen Anſpruch. 84710 Mannheim, den 7. März 1894. Direktion der fädt. Gas⸗ und Waſſerwerkt. Bekanntmachung. Die Ansſtellung von Apparaten zu Koch⸗ und Heizzwecken, welche ſeitens der Herren Carl Achilles Herm. Barber F. H. Esch Alex. Heberer Joseph Leonhardt Georg Roos Carl Wotzka beſchickt, befindet ſich in den Parterrelokalitäten des Herrn Bildhauers Korwan, C 1, 14, Eingang rechts. Wir laden zu zahlreichem Beſache derſelben ergebenſt ein. 83505 Mannheim, den 16. Februar 1894. Nirettion der flädt. Gas⸗ und Paſſermerkke. Zut gefl. Beachtung! Vom 1. April ab geht regelmäßig die Privat⸗Perſonen⸗ Poſt zweimal täglich von Lindeufels nach Bens⸗ Seeger. heim und zurück wie folgt: 36192 BVorwittags. Nachmittags. 520 ab Lindenfels an 10553558 ab Lindeufels an 1020 61%[ Gaderuheim 95ë 4 Gaderuheim 9²⁰ 60[Reichenbach 91051[ Reichenbach 8³5⁵ 7 Schünberg 8e5% Scönberg s 725 ͤ an Beusheim ab 8es6 an Beusbeim ab 75⁰ Poſthalter Pfeifer, Lindenfels. de Corsetten- Fa brik-Niederlage unterhält ſtets ein großes Lager der neneſten und ele⸗ ganteſten Facons in allen Preislagen. 32623 Friedrieh Bühler. U 2, 10 ete Badiſche Braueref in Mannheim. In der außeror dentlichen Generalverſammlung unſerer Geſellſchaft vom 24. Februar d.., iſt die Ausgabe von 800 Stück Priorikätsartien zu M. 1000 zum Courſe von 100% lautend auf den Inhaber, beſchloſſen worden. Dieſe Prioritäts⸗ ackien erhalten%% Vorzugsdividende, ſodann beziehen nach Abzug der ſtatutenmäßigen Tantismen die Stammactien 7% die reſtliche Dipidende wird in der Weiſe zwiſchen Stamm⸗ un Prioritätsactien vertheilt, daß erſtere 7/15, letztere 8/15 des übrigbleibenden Reingewinns erhalten. An dem Exträgniß des Belriebsjahres 1893/94 nehmen die Prioritätsactien vom 1. Jult d. J. ab pro rata tempoxis Antheil. Von dieſen 800 Stück Prioritätsgetien werden andurch 700 Stück den Actionären unſerer Geſellſchaft zur VBers fügung geſtellt: auf je zwei Stammactien wird eine Prioritäts⸗ actie ausgefolgt. Das Bezugsrecht iſt von heute ab bis zum 1. April d. 0 mit welchem Tage daſſelbe erliſcht, bei der Rheiniſchen Creplt⸗ bank oder dem Banthauſe Wingenroth, Soherr 8 Co. dahier geltend zu machen und zwar unter Einreichung der Stammactien mit doppelt ausgefertigtem Zeichnungsſchein, wozu Formulare bei den genannten Firmen verabfolgt werden. Die Einzahlung hat auf 1. Juli 1894 zu erfolgen; bei früherer Zahlung werden 5% Zinſen p. a, vergütet. Wir fordern andurch unſere Actionäre zur Geltendmachung ihres Bezugsrechtes bis zu obengenanntem Tage auf. Mannheim, 14. März 1894. 35429 Die Direction. Der Aufſichtsrath. Pfälzische Bank in Ludwigshafen am Rhein. Vollbezahltes Actienkapital 7¼ Millionen Mark. Reſerven: Mark 1,200,000.— weigniederlaſſungen: Kaiſerslautern, Pirmaſens, Worms 12 Dürkheim a.., Oſthofen b. Worms. Au⸗ und Verkauf von Effekten aller Art und an allen Beorſen des In⸗ und Auslandes.(Auskünfte über Werth⸗ papiere werden bereitwilligſt ertheilt.) Aufbewahrung und Verwaltung von Werthpapieren ꝛc. (ſeuer⸗ und diebesſtichere Gewülbe.) Verſicherung von Obligationen, Looſen ꝛc. gegen Courz⸗ 11 bei Ausloofung, Einlöſung ſämmtlicher Coupons in deutſcher und fremder Währung. 88984 Grossh. hess. Realschuſe zu Wimpfen. Aumeldung Montag, den., April, Vormittags. Aufnahmse⸗ prüfung und Beginn des Unterrichts Dienskag, den 8. April. Ew Abgangszeugniss und Zeugniss für den einjähr Militärdlenst ohne Prüfung. Die Direktion: Dr. Kemmer. Wohne jetzt , 1, 1 Tteype, (Ekhaus der Herren Schlagenhauf 4 Müller). Dr. med. Witsenhausen. Sprechſtunden: Täglich Nachmittags 1½ bis 3, Sonntags bis 10 Uhr. 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Dezember 1893. —— 71 5 e inenpapier⸗e„bei 5—10, Baarvorrath und Guthaben bei der Reichsbank und Frank! 5 Grundvermögen in Actiieiensnsn[3,100,000 binte 180% Buntparisr⸗ !!tktk 48,5 88Nücklage I, geſetzligʒñFe 147.809 35 Aktien bei 100% heute 14/½. Weaan und Wechſelgeld 70,481 44„ II,(zur Verfügung der Generalverfammlung) ,, erthpapiere, eigene NM. 276,528.08 zaee 2115 ba is ere heute, 2⸗0. Je 1 fremde in Belehnung 2. 282210.10 558,738 18 Beamten⸗Unterſtützungskaſſse 27,575 08.Oeſterr. CEredit 55 5 der Beamtenunterſtützungskaſſe 28,306 40 Schulden, an Bankhäuſer aus Inkaſſt. M. 599,045.40 geuts ftese 50 0 Wechſel, Diskotenen. N. 182.738.4f 1J[„ in 4 laufenden Recknungen.„ 18886891 er e, „ zum Einzug 3.222] 3445662 65 e os Wechſetein ugs Kechnungen delns 5,% 8 78 neiſeme das Blattdlech Winte tegenſchaften..— J 320,000—(einſchließlich des Saldos der drei Abtheilungen untereinandery Warhung und Rath, ſowohl als Ababen, bei Bankhäuſern„„„ Bürgſchaften für Steuer und Frachht 586,75— durch vollſt. u. korrekte Zieh⸗ 5 in 427 laufenden Rechnungen„ 5,871,64599 Darlehens⸗Rechnunng 245,050—[ſungs⸗uu. Reſtantenliſten ſchon wovon M. 4,472,768.65 gedeckt Angenommene Wechſel 4J4 3,88,195 94 loſt ein Vermögen eingebracht 5 in 580 Wechſeleinzugs⸗Rechnungen„ 2,055,917.86 8,778,312 39 in ñ ñßỹßß 387,858 42 oder erhalten hat, der wird Senreinpaftsgeſglte.. 000— Föſchedang auß Gemerſchuſggevonn:. N. 8876883 und blelbt eitteben Abonnent ainihnnesnssss 22,587 27 ſchreibung au enaſte 9855 M..000.— 85 desſelben Probeabonn viertel⸗ . 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Tagegpteſes gebeeſbßßnß 47 ½% Jifnf 64376 La aerauee erne aus geblhrlcaften 18,323 65 Dermittlüngsszgebürennnnn 184,517 26 Semeigſchafte⸗weſchaft⸗ 5 JJJJJJJJVTVVVVTTT 2* 1 emeinſchafts⸗ 77;;õ²ĩÄ 1,759 06 Nachträglich eingegangene Forderungen 1600— Dief enlgen ———welche mit ihren bisherigen Aahen d bi nicht zu⸗ frieden ſind, bitte ich meinen Seu. Tlund der Rechuung uach dem Abſchluse vom 31. Dezenber 1893. Maben. e ———— Baarvorrath Outhaben bei der Reichsbank und der Frank⸗ Grundvermögen in Aetien 3 16000 85 Kaiſers Kaffer⸗ e!% ee He niſt 35828 insſcheine und Wechſelgedd 70,481 44 ſ e erthbapiere, eigene. M. 276578.08 Berſicherun ban Verfügung der Generalverſammlung) 209/095 60 5 „fblaeunke m velehune egee 12 Deaten aterſeungeteſ::: 4f5[Mannheim, ſel der Beamtenunterſtützungskaſſe 28,808 40 Schulden, an Bankhäuſer aus Hun M. 593,045 40 Breiteſtraße, H 1, 7. Wechfel, e E WM. 186279941 in 484 laufenden Rechnungen„ 154,168.91 1525 inzunn- ß 4 14228884 3,145/062 65 1 in 902 Wechſeleinzugs⸗Rechnungen 252.58142] 5,499.75 w ˙ö1 500,000—(einſchließlich des Saldos der drei we ee eee Seneſhele ee — N 7 1* aften für E 5 7 5 5 5„7— 5 F 7 % wovon M. 477 7 68 dedeaf Darlelens⸗technung 28 C. 220 950— Sprachlehrer⸗ „ in 580 Wechſel⸗Einzugs⸗Rech⸗ Angenommene Wechſl J 3486.195 9[ertheilt aründ ichen Unterricht in nungen 533 2 2055,917.86 8,758,312 39 Dipidende 6% 323 186,000— Franzöſiſch, Engliſch u. Italie⸗ Sefeierce 22ͤ 24.000— FIIICC/C(/C(((C 37,841 37 kniſch nach beſten Grämmatiken, Feſchäftseinrichtungeeeeeenmnmn J 26587 Amn?! De I eee 8 8 I Mannbeim, 28. Mürz 1894. Alle modernen Köster's Bank(Act.-Ges.) Haararbeiten Die in heutiger Generalverſammlung auf 65% feſtgeſetzte Dividende— Mk. 60 inli 101 55 1 5—n 360.— per Aktie iſt gegen Einlieferung des Dividendenſcheines Nr. 10 außer an Stirnfriſuren, Scheitel zꝛc. 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