Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Ne. 2509. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtanß⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Gadiſche Volkszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (104. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich fieben Mal. (Mannheimer Volksblatt,) Berantwortlich: für den polit. und allg. Theil: Chef⸗Redakteur Herm. Meyer. für den lok. und pron. Theil; Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). 5„Mannheimer Jouengl“ ſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 98.(Jelephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Concert. Am vergangenen Freitag veranſtaltete der Orcheſterverein in Speyer ein Concert, bei welchem Frl. Karina ſowie die Herren Hartmann und Heſſe vom hieſtgen Hoftheater mitwirkten. Frl. Karing ſang Lieder von Jenſen, Schumann, Taubert und Raff. Die Herren Hart⸗ mann und Heſſe ſpielten im Verein mit Herrn d. Baußnern zwei Trios für Violine, Violonecell und Klavier; außerdem ſpielte Herr Hartmann zwei Solopiscen für Violoncello und war das„Vito“ von Popper, welches mehr der virtuoſen ichtung angehört, und das ſeelenvolle„Adagio“ von Beetho⸗ ven, welches mehr der Kunſt des Singens Raum gewährt. Herr Hartmann, ſo ſchreibt die„Pfälz. Preſſe“, gehört gegen⸗ wärtig zu unſeren beſten Violoncellvirtuoſen; ſeine Vorträge fanden ſelbſtverſtändlich den rauſchendſten Beifall.— Herr Heſſe(Violine) ſpielte die Beethovenſche Romanze in Fedur und ein in pikantem Rhythmus gehaltenes„Chanſonetto“ von Godard, ſowie als Zugabe eine Romanze von Sivori— ſämmtliche Stücke mit edlem Ton und durchgeiſtigter Wieder⸗ gabe. Aus Italien kommt die überraſchende Nachricht, daß der in letzter Zeit viel erwähnte Tenoriſt Stagno, gegen welchen der Staatsanwalt einen Steckbrief erlaſſen hat, demnächſt Ge⸗ legenheit haben ſoll, ſich auch den italieniſchen Behörden ge⸗ zu verantworten. Es wird behauptet, daß er die önigliche Eiſenbahndirektion durch falſche Vorſpiegelungen getäuſcht habe. Der wackere Tenoriſt ſoll ſich nicht damit begnügt haben, ſeinem Inpreſſario und ſeinem Agenten das ihnen ſchuldige Geld vorzuenthalten, ſondern auch eine neue Methode billigen Reiſens enkdeckt haben. Da reiſende Künſt⸗ lergeſellſchaften in Ftalien halbe Fahrt genießen, ſo ſetzte Stagno ſ. Z. in Berlin ein Geſuch um Ermäßigung des Jahr⸗ relſes auf und ein Berliner Bühnenleiter war ſchwach genug, es ihm durch eigenhändige Unterſchrift zu beglaubigen Nach dieſem Geſuch ſetzte fich die reiſende eee des Signor Stagno wie folgt zuſammen:„Stagno, erſter Tenoriſt; Gemma Bellincioni, Primadonna aſſoluta; Giuſeppe inazer(im gewöhnlichen Leben Secretär und Chef de elaque), aryton; J. Lara(der Kammerdiener) lyriſcher Tenor; Pippino Criſſo(der Küchenjunge), Buffo; Fanny Dobler(das Dienſtmädchen), Contraalto; Amelie Rinetti(das Kindermäd⸗ chen), Coloraturfängerin; Bianca Bellincioni(Kind), Souffleuſe. — Dieſe wunderbare Zuſammenſtellung und Transformation einer„Geſellſchaft“ ſoll dieſer Tage in Florenz in den Bureaur der Königlichen Eiſenbahnen durch einen ufall zu Tage ge⸗ Aabe ſein und weitere Schritte der Behörden veranlaßt aben. —— Verſchiedenes. — Ein frecher Gaunerſtreich wird aus Zürich gemel⸗ det: Dieſer Tage traf hier ein junger Mann aus Graubünden ein, der ſich mit der Abfſicht trug, nach Amerika auszuwan⸗ dern. Da er noch nie in einer größeren Stadt geweſen, ge⸗ dachte er, ſich einige Stunden in Zürich aufzuhalten, um als⸗ dann mit dem Zuge nach Baſel weiter zu reiſen. In der Vorhalle des Hauptbahnhofes bat ihn ein fremder Herr um etwas S50 und knüpfte dabei eine kurze Unterhaltung an. Unſer Graubündner hielt ſich verpflichtet, dem Fremden auf alle Fragen gewiſſenhaft Beſcheid zu geben, und ſo hatte die⸗ ſer bald heraus, welches das Reiſeziel und die pfaht en des jungen Menſchen ſeien. Friedlich grüßend empfahl er ſich, dem jungen Auswanderer alles Gute auf ſeine weite Reiſe wünſchend. Planlos verließ hierauf der Graubündner den Bahnhof und bog in die Bahnhofsſtraße ein, wo er, bald bei dieſem, bald bei jenem Schau⸗ fenſter ſtehen bleibend, alle die ſchönen Sachen bewunderte, die da zur Schau geſtellt waren. Da wurde ihm die Ehre zu Theil, von einem feingekleideten Herrn angeredet zu werden, die ihn fragte, ob dies der kürzeſte Weg zum Bahn⸗ hof ſei. Der Gefragte bejahte die Frage, worauf der Fremde dankte und im Weitergehen noch die Vemerkung hinwarf, er wolle den Baſeler Zug benutzen, da er morgen von Baſel aus nach Newyork zu reiſen gedenke. Da leuchteten die Augen des Bündners. Einen Reiſegefährten auf dieſer weiten Reiſe, den durfte er ſich nicht entrinnen laſſen! Er Jh1 8 unwillkür⸗ lich mit dem Unbekannten den Weg nach dem Bahnhof ein und bemerkte, daß dies ja auch ſein Reiſeziel ſei. Der Maßen blieb ſtehen, muſterte den jungen Mann, ſtellte einige Fragen an ihn und bemerkte dann, er beabſichtige, in Baſel einen Diener zu engagiren, der gegen freie Ueberfahrt kleine Dienſt⸗ leiſtungen zu beſorgen habe; wenn jener nun Luſt habe, ſich in dieſer Weiſe ihm anzuſchließen, ſo werde er ſich nicht weiter nach einem Anderen umfehen und er könne in dieſem A ſofort ſeinen Dienſt antreten. Mit Freuden ſagte unſer uswänderer zu, indem er im Stillen ſeinen Glücksſtern pries, der ihm auf dieſer Reiſe leuchtete. Ein Handſchlag bekräftigte den geſchloſſenen Vertrag. Indem die Beiden weiterſchritten, begegnete ihnen der Herr, der im Bahnhof den Graubündner um Feuer gebeten hatte. Es ſtellte ſich heraus, daß die Fremden gute Bekannte waren, reiche Italiener, die ſeit Langem in Geſchäftsverbindung mit einander ſtanden. Nun ging's zu einem Glaſe Wein in ein Hotel. Der neue Prinzipal des Graubündners öffnete ſeine Geldtaſche, die mit Banknoten vollſtändig gefüllt war, um die Rechnung zu bezahlen. Hierauf bemerkte er, daß eine der Hauptobliegenheiten des Dieners die Verwahrung und Verwaltung der Geldtaſche ſei; er möge ſie leinen Augenblick unbewacht laſſen. Am Beſten ſei er ſeine eigene Baarſchaft guch hineinlege, ſie ſei nirgends beſſer verwahrt als da. Unſer künftiger Amerikaner hatte in der That nichts Eiligeres zu thun, als ſeinem„Herrn“ das Geld— 450 Franes in Banknoten— zur Verſorgung in es, wenn. Seleſeuſte und verbreitette Zeitung in Maunheim und Amgebung. Sing⸗Verein Mannheim. der„ſicheren“ Geldtaſche zu überreichen. Der Fremde zählte den Betrag, notirte ihn in ſein Notizbuch und legte die Bank⸗ noten zu den übrigen; hierauf verſchloß er das Täſchchen und übergab es ſeinem getreuen Diener. Inzwiſchen empfing der Fremde ein Telegramm, das ihn wegen dringender Geſchäfte abrief. In aller Eile wurde ausgemacht, daß der Diener vorläufig die Reiſe nach Baſel ohne ſeinen Herrn antrete, und der zweite Unbekannte erklärte ſich bereit, ihn zu be⸗ gleiten, um für ſeinen Freund in Baſel die nöthigen Reiſe⸗ vorbereitungen zu treffen. Kurz vor der Abfahrt ſagte der Fremde, er wolle nur noch einige Zeitungen kaufen. Er verließ den Zug, kehrte aber nicht mehr zurück. Unſer Grau⸗ bündner, der völlig im Glücke ſchwamm, dachte, er werde ſich in einem anderen Wagen befinden; die Hauptſache, das Geld, war ja in des„Dieners“ Händen, und die Herren“ würden ſich ſchon wieder melden. Als aber in Baſel der Unbekannte nirgends zu ſehen war, ſtieß bei unſerem Grau⸗ bündner doch ein leiſer Verdacht auf, und erſt jetzt fiel ihm ein, daß ihm ſein Herr wohl das Täſchchen, nicht aber den Schlüſſel dazu übergeben hatte. Er ging zu einem Schloſſer, um die Taſche öffnen zu laſſen— die Banknoten fanden ſich vor, aber es waren gefälſchte, und vergeblich ſuchte unſer Freund nach ſeinen guten Cantonalbanknoten. Dieſen hatte der Hochſtabler eben ein anderes Plätzchen angewieſen. Der Graubündner, der in ſeiner Leichtgläubigkeit das Opfer zweier internationaler Gauner geworden, mußte wohl oder übel ſeine Auswandererpläne aufgeben; er reiſte nach Zürich zurück, wo er glücklicherweiſe Arbeit fand. Jetzt ſucht die Polizei die Hochſtapler, der Betrogene wird aber noch lange genug an ſeine Amerikareiſe zu denken haben. Literariſches. „Wer kennt die Völker, nennt die Namen, die gaſtlich hier zuſammenkamen“, wird mancher erſtaunt rufen, wenn er das Inhaltsverzeichniß des mit dem ſoeben erſchienenen 9. Hefte fertiggeſtellten 2. Bandes 1893/94 der prächtigen Oktap⸗Ausgabe von„Ueber Land und Meer“(Stuttgart, Deutſche Verlags⸗Anſtalt) durchlieſt. Kein anderes Blatt in der ſo langen Reihe der deutſchen illuſtrirten Zeitſchriften kann ſich einer gleichen Reichhaltigkeit ſeines Inhalts erfreuen wie„Ueber Land und Meer“, das mit ſeinen gediegenen und abwechslungsreichen Gaben in Bild und Wort ein treffliches, ſich durch erſchöpfende Vollſtändigkeit auszeichnendes Gemälde von dem Leben und Streben der Gegenwart auf allen Ge⸗ bieten gewährt. Die illuſtrirten Oktav⸗Hefte von Ueher Land und Meer“ bieten das Mufter einer gediegenen Familienzeit⸗ ſchrift dar, die neben allen anderen Vorzügen auch noch das 91855 hat, ungemein billig zu ſein. Das Heft koſtet nur eine Mark. Deutſchlands Helden in Krieg und Frieden. Deutſche Geſchichte von Karl Neumann⸗Strela. Mit vielen Vollbildern und Textabbildungen. 3.(Schluß⸗) Band. Wir haben in den Spalten unſeres Blattes ſchon zweimal, als uns die erſten beiden Bände zugingen, das neue Werk des oben⸗ genannten ausgezeichneten vaterländiſchen Schriftſtellers empfohlen und freuen uns, nun auch dem letzten Bande, der faſt den doppelten Umfang der erſten Bände erreicht, unſere wärmſte Empfehlung mit auf den Weg geben zu können. Mit riedrich dem Großen beginnend, wird in ihm die deutſche eſchichte bis zur Gegenwart fortgeführt. Drei volle Jahre hat der Verfaſſer ſeinem ſchönen Werke ausſchließlich ge⸗ widmet, das nicht nur den Helden des Schwertes, ſondern auch den Helden der Friedensarbeit die gebührende Berück⸗ ſichtigung zutheil werden läßt. Damit erfüllt er eine berech⸗ tigte Forderung der Neuzeit. Auch die Kulturgeſchichte iſt eingehender als in den meiſten andern Werken herangezogen und die Darbietung der deutſchen Geſchichte von der Urzeit bis zur Gegenwart wird hierdurch ſo belebt, ſo intereſſant und ſpannend, daß 7 noch der Grwachſene ſeine helle reude an der Lektüre des werthvollen Buches haben muß. as Werk ift durch jede Buchhandlun Prachtbande zu beziehen und jeder Ban !!!CbCbõ ĩðͤ2Zyv RBuhr koOhlen Prima ſtückreichen Ofenbrand, gewaſchene und geſiebte Nußkohlen deutsche u. englische Antracitkohlen direkt aus dem Schiffe, ferner 30139 Braunkohlenbriquettes, Marke B und alle Sorten Ia. Brennholz liefert zu billigſten Preiſen 5 7, 1 8 B 7, 7 Tlex Osterhaus Telephon Nr. 442. Wer für Breslau und die ganze Provinz Schlesſen Posen für seine Inserate Erfolge wünscht, der be- nütze zunächst den von über 36307 ⁰887 000 (amtlioch beurkundet) Abonnenten gelesenen„Breslauer General-Angzeiger, Post-Abonnenten in der Provinz(eamntl. bestätigt) über 19900, Insertionspreis nur 25 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. in Kürze auch im iſt einzeln käuflich. Mittwoch, 11. April 1894. Samſtag, den 14. April, Abends 8 Uhr Abend-Unterhaltung mit Tanz im Badner Hofe, wozu wir unſere verehrlichen Mitglieder nebſt deren Familien⸗ angehörigen hiermit höflichſt einladen. 37150 Der Vorſtand. Mannheimer Zither⸗Club. Zur Feier unſeres XX. Stiftungsfeſtes Samſtag, den 21. April 1894, Abends 8 Uhr in den Sälen des Badner Hofes Fest-Ooncert mit Ball unter freundl. Mitwirkung des Geſangvereins„Liederhalle“, Näheres durch Rundſchreiben. 36795 Der Vorſtaud. Unſer BUTSANU inde ſich .S. 7, ismarckſtraße. Köchler& Karch, Architekten. Telephon Nr. 37. Telephon Nr. 37. IPetroleum-Motor Talkan bester, zuverlässigster,sparsamsterf Motor, mit gewöhnliochem Lampen⸗ petroleum arbeitend ohne Explosionsgefahr * wird geliefert von 36886 G. Kuhn, Maschinen- u. Kesselfabrik, Eisen.& Gelbgiessereſg Stuttgart-Berg. Abtheilung Motorenbau“ ee 35922 II3, 7 Wilh. 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Provinzi ausgenommen die Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Lazarethgehülfen, i Büchſenmachergehülfen, Oeconomie⸗ Handwerker und Arbeitsſoldaten. Krankenträger, Militärbäcker, Mittwoch, den 1J. April 1894, Vorm. 8 Uhr die Jahresklaſſe 1881 11„ 11. 1.„ 11„ 0 1 1882 Nrn 5 1883 Donnerſtag,„ 12.„„ Vorm. 8„„ 10 1884 17„ 12.* 15 11 15 1** 1885 15 J00aaim„ 1 1886 reitag. 18.„ Borm 3„ 5 1887 70* * 13.* 77 7„ 11 70** 1888 7 51 1„ Naächm. 8„„ 1 1889 Samniſtag,„%%% 15 1890 77 77 14. 70 7* 77 11 10 50 1891 2. Garde, Jäger, Kavallerie, Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie, Pioniere, Eiſenbahn⸗ und Luftſchiffer⸗Truppen, Traiu, Sauitäts⸗Perfonal, Marine, ſowie ſämmtliche Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, träger, Militärbäcker, Büchſe Handwerker und Samſtag, den 14, April 1894, Nachm, 3 Ühr die Jahresklaſſe Montag,„ 18.„ 1883, 1884 1195„ 55„ 1885, 1886 5§Ü· 1 1887 ieüſtag, ,„„ vorm 8 70 10 1888 7* 171. 75 7 75 11** 7* 1889 15 i, Nachm 8„ 1890, 1891 1892, 1893 und die Dispoſttions⸗Urlauber. 3. Erſatz⸗Reſerviſten und di Behörden entlaſſenen Mannſchaften. Mittwoch, den 18. April 1894, Infanterie der 18. April 1894, 1* U Laſſe 1882, 188 18. April 1894, klaſſe 1883, 188 19. April 1894, klaſſe 1884, 188 19. April 1894, Donnerſtag,. 10 klaſſe 1885, 1890 19. April 1894, klaſſe 1891, 1892, 1893, 1894 und Dispoſition d Mannſchaften. Freitag, Reſerviſten der 5 Reſerviſten der 20. April 1894 Reſerviſten des Sanitäts⸗Perſonals, Trankenwärter, Erſatz⸗Reſerviſten Dekondmie⸗Handwerker. ee f e ede find, dieſenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1882, welche in der Ausgendminten von dieſen Beit vom 1. April bis 20. Septen Die Mannſchaft erhält hiermit ihrer Militär⸗Papiere pünktlich zu geſtellen. den Mannſchaften nicht zu. Ver einer unrichtigen Kontrol⸗Verſammlung haben zur Folge. önigl. Bezirks⸗Commando Maunheim. Vorſtehende Bekanntmachung lichen Kenntniß. Die. ortsdbſcher haben ſonders in ortsübli Pringen. Gr. Bezirksamt: Dr. Schmid. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir zur öffentlichen Kenntniß. Maunheim, April 1894 ürgerm KI zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſ⸗ 20. April 1894, 20. April 1894, Vormittags 11 UÜhr die Erſatz⸗ er Weiſe zur Kenntniß der Betheiligten zu General⸗Anzeiger. Mannheim, 11. April. Verſammf eim. Kontrole obigen Kontrol⸗Bezirks hern, Reſerviſten, Landwehr 1. Erſatz⸗Reſerve(geübte und nicht 37061 al⸗Jufauterie 1893 und 1893. Lazarethgehülfen, Kranken⸗ nmachergehülfen, Oeconomie⸗ Arbeitsſoldaten. e zur Dispoſition der Erſatz⸗ Vormittags 8 Uhr die Erſ.⸗Reſ. der Jahresklaſſe 1881, 1886 Vormittags 11 Uhr der Jahres⸗ 7 bNachnlttags 8 Uhr der Jahres⸗ g oenkags 8 Uhr der Jahres⸗ Vormittags 11 Uhr der Jahres⸗ Nachmittags 3 Uhr der Jahres⸗ ſämmtliche zur er Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Vormittags 8 Uhr die Erſatz⸗ Jäger, Feld⸗ und Fug ⸗Artillerie. Pioniere und des Trains. „Nachmittags 3 Uhr die Erſatz⸗ (Aerzte, Geiſtliche, Apotheker) und die uber eingetreten ſind. den Befehl, ſich unter Mitbringung Weitere Befehle gehen ſäumniſſe und das Erſcheinen zu die geſetzlichen Strafen bringen wir hiermit zur öffent⸗ dieſe Bekanntmachung noch be⸗ eiſteramt: otz. Sefaunkmachung. DieVertilg ung der der Fiſcherei ſchäd⸗ lichen Thiere betr. 1 Voxrausſichtlich können auch im laufenden Jahr, wie früher, aus dem im Staatsbudget vorge⸗ ſehenen Mitteln Prämien für die innerhalb des Landes erfolgte Vertilgung von der Fiſcherei ſchädlichen Thieren, und zwar für Fiſchottern, Fiſchreiher u. Waſſer⸗ amſeln bewilligt werden. Die Prämien für einen erlegten iſchotter beträgt 5 M. für einen iſchreiher 1,50 M. und für eine aſſeramſel 80 Afg. Wer auf die Auszahlung der Prämie Anſpruch erhebt, hak von dem erlegten Fiſchotter die Schnauze, von dem erlegten Fiſchreiher die beiden Ständer und von der erlegten Waſſer⸗ amſel den Kopf an den Vorſtand des Bad. Fiſchereivereins in FreiburgiBfrankirkleinſchließlich des Beſtellgeldes) einzuſenden, Der Sendung muß eine Be⸗ ſcheinigung des Bürgermeiſteramts des Wohnorts des Erlegers bei⸗ gegeben ſein, welcher zu ent⸗ nehmen iſt: e daß der Prämienbewerber der Erlegung des Thieres erechtigt war, auch ſelber der Erleger des Thieres iſt⸗ b. daß Letzteres der beſchei⸗ — 7 0 Stelle vorgelegen at. * e. an welchem Tage und an welchem Orte nach Angabe des Erlegers die Erlegung ſtattgefunden hat. Die Einſendung der Belegſtücke 70 1) ſoll längſtens binnen 8 5 nach erſolgter Erlegung ge⸗ ſen. Karlsruhe, 9 März i891. Großh. Mintſterjum des Innern. gez. Eiſenlohr. 6) Nr. 861161. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Keuntniß, Mannheim, 4. April 1894. St. Bad. Fiaalsriſerbahnen. Für die Beförderung von Malz in Ladungen von 10,000 kg be⸗ ſtehen ab einzelnen ſchleſiſchen Stationen der Eiſenbahndirek⸗ tionsbezirke Berlin und Breslau wie B. Habelſchwerdt, Leobſchütz, Neiſße, Ratibor ꝛc. ꝛc. nach Sta⸗ tionen der DirektionsbezirkeFFrank⸗ furt a.und Köln linksrheiniſch, wie Frankfurt g.., Neunkirchen, Saarbrücken, Saargemünd u. ſ, w. ermäßigte Ausnahmefrachtſätze. Soweit hierdurch die im öſter⸗ reichiſch⸗ ungariſch⸗ ſüddeutſchen, nördöſterreichiſch⸗mittelrheiniſchen und galtziſch⸗füddeutſchen Verkehre für Malz beſtehenden direkten ind, werden bis auf Weiteres für die in dieſen Verkehren direkt abgeſertigten Malz⸗Sendungen, ferner für ein⸗ gelagerte Malz⸗Sendungen, für welche die Herſtellung der direkten Frachtſätze im Wege der Reexpe⸗ dition erfolgt, die nachweisbar niedrigſten Umkartirungsfrachten, gekürzt um 3 Pf. für 100 kg im Wege der Rückvergütung gewährt. Die einſchlägigen Frachtrekla⸗ tionen ſind unter Vorlage der Originalfrachtbriefe innerhalb 6 Monaten vom Tage der Aufgabe an, an die Generaldirektion der Kgl. Bay. atseiſenbahnen in Muüuchen zu richten, durch deye Vermittekung die Frachtrü gütung ſofort drfolgt. Karlsruhe, den 7. April 1894. Generaldtrektion. Faſſel⸗Jerſteigerung. Die Gemeinde Ilpesheim ſteigert am 37 Freitag, den 13. April 18ʃ Nachmittags 4 Uhr Hofe des Faſſelhalters einen f̃ nu, wozu Steig⸗ 14. Iluvesheim, 7. Aprik 1894. Das Bürgermeiſteramt: Hoefer. Theilhaber mit 6000 Mk für ein ſehr ventables Geſchäft ſofort geſucht. 37194 Großh. Bezirksamt. 25 Schmid. Offerten unter Nr. 37194 an ungen 1894 Mannheim, Bezirk des Haupt⸗ Melde⸗Amts Mannh Dieſelben werden mit den in ſtehenden in der Stadt Mannheim und der Gemeinde Neckarau Bekannkmachung. Die ſtaatliche Prä⸗ mitrung von Zucht⸗ vieh betr. 008) Nr. 261891. Die ſtaatliche Prümiirung von Rindvieh wird im laufenden Jahre in gleicher Weiſe wie in den Vorjahren ſtatt⸗ finden. Es werden wieder zur Zucht und zum gemeinſamen Ge⸗ brauch aufgeſtellte Farren— vor⸗ zugsweiſe ſolche voͤn 1½ bis zu 2½ Jahren und weibliche Zuchtthiere prämiirt werden. Die Bürgermeiſterämter und Stabhaltereien werden beauftragt die diesſeitige Bekanntmachung vom 9. März v. Js. Nr. 26547, welche die auch für dieſes Jahr gültigen Vorausſetzungen und Bedingungen der Prämiirung enthält, in ihren Gemeinden in geeigneter Weiſe bekannt zu machen, die Anmeldungen auf dem vor⸗ geſchriebenen Vordruck aufzuneh⸗ men und bis 20. ds. Mts. anher einzuſenden. 37318 Mannheim, 6. April 1894 Großh. Bezirksamt Frhr. Rüdt. Bekauntmachung. Sielbau im Jung⸗ buſchgebiet betr. (94) Da am Montag den 9. J. Mts. mit den Sielbauten⸗ im Jungbuſchgebiet begonnen wird, ſo werden folgende Straßen⸗ ſtrecken für den geſammten Durchgangs⸗ und Lokalverkehr in den unten bezeichneten Zeiten geſperrt: 37048 1. Die Strecke K—R 9 der Grabenſtraße, ſowie der vor Ks und R 9 gelegene Theil des Luiſenringes von Montag, den 9. April ab auf die Dauer von 8 Wochen. 2. Der Fahrweg zwiſchen Kohlenentladegeleis und den Lagerplätzen des Bahnärars nördlich von Ks zwiſchen der verlängerten Grabenſtraße und Holzgaſſe von Montag, den 9. April ab auf die Dauer von 6 Wochen. 3. Die Straße am Neckar⸗ vorland ſtreckenweiſe nach Maßgabe des Fortſchreitens der Banarbeiten, zunächſt nördlich des Quadrates à 8 von Montag den 9. April auf die Dauer von 6 Wochen. 4. Die Werftſtraße nördlich von s von Montag, den 16. April abauf die Dauer von 4 Wochen und daran anſchlie⸗ ßend nach Maßgabe des Fort⸗ ſchrettens der Banarbeiten ſtreckenweiſe die Werftſtraße 10—KH 12 und die Hafen⸗ ſtraße H 1o—-H 11 und N H II. mäß 8§ 121 P. ⸗St.⸗G.⸗B. mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Zugleich wird auf Grund des§ 108 Ziffer 3.⸗St.⸗G.⸗ B. das Stehenbleiben an den Baugruben, das Ueberſchreiten derſelben, ſowie das Spielen der Kinder auf dem an der Straße gelagerten Aushub verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft beſtraft. Mannheim, den 6. April 1894. Großh. Bezirksamt: Seitz. Vergebung von Kanal⸗Arbeit. Nr. 1305. Die Herſtellung eines Straßenkanals mit Schacht und Sinkkaſten in der Rheinhäuſer⸗ ſtraße dahier einſchließlich der Ausgrabungsarbeiten ſoll im Sudmiſſtonswege vergeben wer⸗ den. Angebote, welche nach Einzel⸗ preiſen geſtellt ſein müſſen, ſind portofrei, verſiegelt und mit ent⸗ ſprechender Aufſchrift verſehen, ſpäteſtens bis 37126 Samſtag, den 14. April 1894, Pormittags 10 Uhr bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen und Angebotsſormulare gegen Er⸗ ſtattung der Vervielfältigungs⸗ koſten in Empfang genommen werden können. Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen An⸗ gebote an genanntem Termin bei⸗ zuwohnen. Mannheim, den 6. April 1894. Tiefbauamt: Kaſten. Zur Vergrößerung eines ſeit beinahe 30 Jahren hier be⸗ „ſtehenden Fabrikatisns⸗Ge⸗ ſchäftes wird ein Theilhaber Chriſt mit ea. 60—80,000 Mart Kapftal geſucht. Gefl. Offerten zon Selhſtreflektanten uimmt Daaſenſtein K« Vogler.⸗G. Mannheim unt. J. 8924 ent⸗ gegen. 37262 ſländen in die Expedition ds. Bl. Zuwiderhandlungen werden ge⸗ 1 en Preiſen HFandelsregiſtekelnfräge. getkagen: 1. Zu.⸗Z. 132 Firm.⸗Neg. Bd. 1, Firma: in Manſheim. Die Firma iſt als Einzelfirma erloſchen. Das Ge⸗ ſchäft iſt auf Albert Becker und Friedrich Becker in Mannheim übergegangen, welche dasſelbe unter gleicher Firma als Geſell⸗ ſchaftsfirma fortſetzen. 2. Zu O⸗Z. 8 Geſ.⸗Reg. Bd. VII. Firma:„M. Gernandt“ in Mann⸗ heim. Offene Handelsgeſellſchaft. Die Geſellſchafter ſind: Albert Becker und Friedrich Becker, beide Kaufleute in Mannheia. Die Ge⸗ ſellſchaft hat am 1. April 1894 begonnen Die ehelichen Güterrechtsver⸗ hältniſſe des Friedrich Becker ſind bereits bei.⸗Z. 459 Geſ.⸗Reg. Bd. VI veröffentlicht. 3. Zu.⸗Z. 395, Firm.⸗Reg. Bd. 1. Firmg:„Albert Otto“ in Mannheim. Der Firmeninhaber hat ſeiner Ehefrau Bertha Otto geb. Baum in Mannheim Pro⸗ cura ertheilt. 4. Zu.⸗Z. 396, Firm.⸗Reg. Bd. J Firma:„Heinrich Fſage Wwe.“ in Mannheim. Inhaberin iſt Heinrich Iſgac Wittwe Hen⸗ riette geb. Oppenheimer in Mann⸗ heim. 5. Zu.⸗ Z. 284, Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma: 1 Neu⸗ mann! in Mannheim. Der Firmen⸗ inhaber hat ſeiner Ehefrau Ka⸗ tharing Neumann geb. Eyring in Mannheim Procura ertheilt. 6. Zu O. Z. 397, Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Friedr. Rudoff Schlegel“ in Mannheim Dieſe Firma iſt erloſchen. Aktiva des Geſchäfts ſind auf Hermann Bauer übergegangen, der dasſelbe unter der Firma: Hermann Bauer Fr. Rud. Schlegel Nachf, fortſetzt. 7. Zu.⸗Z. 398, Firm. Reg. Od. IV. Firma:„Hermann Bauer 175 Rud. Schleael Nachf.“ in Mannheim. Inhaber iſt Her⸗ fe Bauer, Kaufmann in Mann⸗ eim. 8. Zu.⸗Z. 9, Geſ.⸗Reg. Bd. VII Firma!„J. Krämer Sohn“ in Männheim. Eduard Kraemer iſt ſeit 1. April l. Is. aus der Geſellſchaft ausgeſchleden und iſt deſſen Vertretungsbefugniß er⸗ loſchen. 9. Zu.⸗Z. 10, Geſ.⸗Reg. Bd. VII. Firma:„Weidner& Weiß“ geſellſchaft. Die Geſellſchafter ſind Max Weidner und Theodor W Kaufleute in Mannheim. Die G begonnen, 10, Zu.⸗Z. 493, Geſ. ⸗ 1 Bd, VI. Firma;„Dieckmann Müller“ in Mannheim als Zweig⸗ niederlaſſung mit dem Hauptſttze in Duisburg. Dieſe Zweignieder⸗ laſſung iſt aufgehoben. Mannheim, 3. April 184. Gr. Amtsgericht III. Mittermaier. Handelsregiſteremteäge. Zum Handelsregiſter iſt einge⸗ tragen: 37125 1. 17 70.⸗Z. 451 Firm.⸗Reg. Bd. III. Firma:„Leopold Koelble“ in Mannheim. Die Firma iſt er⸗ oſchen. 2. 85.⸗Z. 108 Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Heinrich Helwig“ in Mannheim. Carl Zell in Mann⸗ heim iſt als Procurtſt beſtellt. 3. Zu.⸗Z. 609 Geſ.⸗Reg. Bd. I. Firma:„Gebr. Neher“ in Mannheim. Die Geſellſchaft iſt aufgelöſt. Das Geſchäft wird von Georg Neher unter Beibehaltung dieſer Firma als Einzelfirma forigeſetzt. 4. Zu D. g. 399 Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Gebr. Neher“ in Mannheim. Inhaber iſt Georg Neher, Schußh⸗ machermeiſter in Mannheim. 5. Zu.⸗ Z. 323 Firm.⸗Reg. Bd IV. Firma:„Auguft Weiß“ in Mannheim. Die Firma iſt er⸗ loſchen. 6. Zu.⸗3. 11 Geſ⸗Reg. Bd. VII. Firma:„Mannbeimer Tele⸗ graphendraht⸗& Kabelfabrif C. Schacherer“ in Mannheim. Karl Schacherer ſenior iſt aus der Ge⸗ ſeliſchaft ausgeſchieden. Das Ge⸗ Theilhabern unter gleicher Firma fortgeführt. J. Zu.⸗3 481 Geſ.⸗Reg. Bd. YI. Firma:„Traumann& Comp.“ in Mannheim. Durch Urtheil des diesſeitigen Gerichts vom 21. Februar 1894 wurde die Ehefrau des Richard Traumann, Sofie geb. Hamburg hierſelbſt für berechtigt erklärt, ihr Vermögen von dem ihres Ehemannes abzuſondern. 8. Zu.⸗Z. 213 Firm. Reg. Bd IV. Fiema:„A. Siebeneck& Co.“ in Mannheim. Die Firma iſt erloſchen und damit auch die Procura des Joſef Siebeneck. 9. Zu.⸗ Z. 102 Firm. ⸗Reg. Bd. IV. Firma: W. Hirſch Nach⸗ folger“ in Mannheim. Das Geſchäft iſt auf Heinrich Kumpf, Kaufmann in Mannheim übergegangen, der ſolches unter der gleichen Firma fortſetzt. Mannheim, 5. April 1894. Großh. Amtsgericht III. Mittermaier. Hypotheze geſucht. Cires M. 37,000 als erſte Hypotheke auf Neubauten ge⸗ ſucht. Offert, unt. Nr. 87053 an die Exped. ds. Bl. Zum Handelsregiſter wurde ein⸗ 37184/8 „M. Gernandt“ in Mannheim. Offene Handels⸗ ſellſchaft hat am 1. April 1894 ſchäft wird von den beiden weiteren ſi gabe in öffentlichen Blättern Ge⸗ Bekannkmachung. Einziehung der ge⸗ ſtempelten Briefum⸗ ſchläge u. Streifbänder. Dis noch in den Händen des Publikums befindlichen geſtempel⸗ ten Briefumſchläge u. geſtempelten Streifbänder welche ſeit dem 10. Dezember 1890 ſeitens der Ver⸗ kehrsanſtalten nicht mehr verkauft worden ſind, ſollen nur noch bis Ende Juni 1890 zur Frankirung von Poſtſendungen zugelaſſen werden. Vom 1. Juli 1894 ab verlieren die bezeichneten Werth⸗ zeichen ihre Gültigkeit. Dem Publikum ſoll indeſſen geſtattet ſein, vom 1. Juli 1894 ab die alsdann noch nicht ver⸗ wendeten derartigen Werthzeichen bis ſpäteſtens Ende Dezember 1894 nach dem Nennwerth des Stempees gegen Freimarken zu 10 oder 3 Pfennig bei gleich⸗ zeitigem Rückempfang des Be⸗ trages der Herſtellungskoſten von Pfennig für den Briefumſchlag und ½ Pfennig für das Streif⸗ band unzutauſchen. Iſt nur ein einzelnes Streifband unzutauſchen, ſo muß die Vergütung von Herſtellungskoſten unterbleiben, Ebenſo kommen bei dem Umtauſck einer größeren, nicht durch 2 theilbaren Zahl von Streifbändern für das überſchießende Exemplar Herſtellungskoſten nicht zur Er⸗ ſtattung. Die Poſthülfſtellen und die amtlichen Verkaufsſtellen für Poſt⸗ werthzeichen haben mit dem Um⸗ tauſch keine Befaſſung. Poſtſendungen, welche etwa nach dem 39. Juni 1894 noch in Brief⸗ umſchlägen und Streifbändern der gedachten Art ohne anderweitige Frankirung aufgeliefert werden, ſind den Abſendern unter Hinweis auf die Ungültigkeit der ver⸗ wendeten Werthzeichen zurückzu⸗ geben oder, wenn dies nicht ohne Weiteres thunlich ſein ſollte, als unfrankirt zu behandeln. Auf geſtempelte Briefumſchläge und Streifbänder der älteren Ausgabe, welche ihre Gültigkeit bereits am 1. Februar 1891 ver⸗ loren haben, und welche ſeit dem 1. Juli 1891 nicht mehr umge⸗ tauſcht werden, ſowie auf Rohr⸗ poſt⸗Briefumſchläge erſtreckt ſich dieſe Anordnung nicht. Vom 1. Januar 1895 ab ſind die Verkehrsanſtalten auch zum Umtauſch der neueren Briefum⸗ ſchläge und Streifbänder nicht nehr befugt, Der Staaksſecretair des Reichs⸗ Poſtamts. In Vertretung: Fiſcher⸗ Großherſogl Gierſchulral. Karlsruhe, 8. April 1894. Die öffentliche Bekannt⸗ machung des Inſtituts⸗ vorſtehers W. Schwarz vom 28. März d JI betr. Nr. 6126. Dem Volksſchulrek⸗ torat in Mannheim wird auf den Bericht vom 31. v. M. Nr. 1138 unter Rückſendung der Anlage erwidert. 34603 Die nach dem Zeitungsgusſchnitt dortſeits unter dem 21. März l. Js exlaſſene Bekanntmachung, betr. die Auf⸗ nahme in die erweiterte Volks⸗ ſchule, entſpricht in allen ihren Theilen den geſetzlichen und ger⸗ ordnungsmäßigen Beſtimmungen Insbeſondere iſt die in Abſaßz 5 gegebene Belehrung bezüglich der Verpflichtungen der Eltern und Fürſorger ſolcher ſchulpflichtiger Kumder, welche im Herbſt einer Pripgtlehranſtalt zugeführt wer⸗ den ſollen in den 58 wu 2 des Geſetzes vom 13. Mai 1892 über den Elementarunterricht begrün⸗ det, da nach den Vorſchriften dieſer Parggraphen Kinder, welche das ſchulpflichtige Alter erreicht hahen, ſofern ſie nicht ſo⸗ fort mit dem Beginn des Schul⸗ jahres in eine höhere öffentliche Bildungsanſtalt oder eine den geſetzlichen Beſtimmungen ent⸗ ſprechende Privatanſtalt eintreten, nur unter der Vorausſetzung vom Beſuch der Volksſchule befreit werden können, daß ſie entweder in der Entwicklung zurückgeblieben ind oder aber entſprechenden Privatunterricht genießen. Wir geben dem BVolksſchurrek⸗ torat anheim, von dieſer Ent⸗ ſchließung durch geeignete Bekannt⸗ brauch zu machen. gez. Joos. Vorſtehendes bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, den 8. April 1894 Großh. Rektorat: Schick. Bekauntmachung. Die ſtädtiſchen Um⸗ lagen pro 1894 betr. Nachdem der ſtädtiſche Voran⸗ ſchlag für das Jahr 894 bezirks⸗ amtlicher Entſchließung vom 17. als vollzugsreif zu gelten hat, werden die Umlagen⸗Zahlunas⸗ pflichtigen die Forderengszettel von heute ab zugeſtellt erhalten, was wir mit dem Beifügen be⸗ kannt geben, daß jeder Staats⸗ ſteüerpflichtige zur Bablung ſtädt. Umlagen verpflichtek iſt und einen Forderungszettel bel uns schebeg kann, wenn ein ſolcher etwa nicht an ſeine Adreſſe gelangen follte. Mannheim, g. April 1894. Die Stadtikaſſe: Hoffmann. 37248 einzeln wie ganze Biblioth, kauft zu 341 Antiqu., N 4, 13 4 Alte Zütcher — — Benders jungen Mädchen gründlichen Im Namenſticken für Wäſche empftehlt ſich Frau Marie Bollinger, T 4, 1 zauchertheile Hitten don alen Gegen⸗ und Feſtoniren. März d. Is Nr. 23984 gemäß Dirertion Freiherrlich von Hövel'ſch Stiftung in Mannheim. Jahresfeier 125 1894 betr Nr. 177. Nach den Satzungen der Freiherrlich von Hövel'ſchen Stiftung ſoll alljährlich am Schluſſe des Schuljahres ein⸗ Prüfung der weiblichen Stiftling. und Ausſtellung ihrer Arbeiten die Prämienvertheilung an männ liche und weibliche Stiftlinge, ſowie die Vertheilung von Aus⸗ ſtattungspreiſen ſtattfinden. Zur Vornahme der Prüfung der weißlichen Stiftlinge haben wis Samſiag, 21. April d.., Borm. 11 Uhr und zur Prämien⸗ und Preisver⸗ theilung Sonntag den 22. April d.., Nachm. 4 Uhr feſtgeſetzt. Die Feierlichkeit findet im Saale der Kleinkinderſchule ſtatt und laden wir alle Freunde und die ehemaligen Zöglinge der Stiftung zur Theilnahme an derſelben ein. Eine Abtheilung der Stiftung des Freiherrn von Hövel hat die Beſtimmung, unbemittelte hieſige Bürgerſöhne zu tüchtigen Bürgern und Handwerkern heranzubilden und gewährt ihren Stiftlingen nicht nur Unterſtützung durch Zahlung des Schulgeldes in der Gewerbeſchule, ſondern auch weitere Belohnungen in Verab⸗ reichung von Büchern, Kleidern und Geldanlagen. Der§ 21 der Statuten ſtellt folgende Aufnahmsbedin ungen: „Zur Aufnahme in dieſe Stift⸗ „ungsabtheilung eignen ſich un⸗ ubemittelte Bürgerſöhne, ohne „Unterſchied der chriſtlichen Con⸗ „feſſion, welche aus der Volfs⸗ „ſchule ſind, das „ſechszehnte Lebensſahr noch „nicht überſchritten haben und vüber ihre Befähigung, ihren „Fleiß und ihr religiös⸗ ſitiliches „Verhalten befriedigende und ubeglaubigte Zeugniſſe vorlegen. „Außerdem iſt t Stiftling, „ohne Unterſchied des zu er⸗ „lernenden Gewerbes „Regel verpflichtet, die Gewerbe⸗ Aſchule zu beſuchen“. Für dieſes Jahr ſollen nun wiever einige Stiftlinge aufge⸗ nommen werden, und ſind deßfall⸗ ſige Geſuche unter Anſchluß der vorgeſchriebenen er ne inner⸗ halb 14 Tagen er einzureichen. In der Freiherrlich pon Hövel⸗ ſchenStiftüng— Induſtrieſchule— für unbemitkelte, der Bolksſchule entlaſſene hieſige Bürgerstöchter der chriſtlichen Confeſſion, ſind einige Pätze frei geworden. Dies wird mit dem Anfagen öſfentlich bekannt gemacht, daß die Eltern und Vormſinder ſtiftungs⸗ fühiger Mädchen ihre Aufnahms⸗ geſuche unter Vorlage der Geburts⸗ und der Schulzeugniſſe binnen 16 Tagen anher haben, Aus der 3. Abtheilung der Freiherrl. von Hövel'ſchen Stiftung ſind pier Ausſtattungspreiſe im Betrage von je 500 Mark in dieſem Jahre zu vergeben. Bewerhungsfähig ſind unbe⸗ mittelte Bürgerstöchter der Stadt Mannheim welche das 18. Lebens⸗ fjahr zurückgelegt haben, durch einen reinen ſittlichen Lebens⸗ wandel ſich auszeichnen und einen 1 1 5 Staatsangehörigen hei⸗ rathen. Bei gleicher Würdigkeit erhalten Jene den Vorzug, welche ſich in der 2. Abtheilung der Stiftung ausgebildet haben. Bewerberinnen haben ihre Ge⸗ ſuche unter Anſchluß eines Tauf⸗ ſcheines, einesz Vermögenszeug⸗ niſſes, eines Sittenzeugniſſes der zuſtändigen Behörde innerhalb 14 Tagen dahier einzureichen. Mannheim, den 22. März 1894. Der Stiftungsrath: Bräunig. 36079 Kallenberger. Submiſſion. Wir für unſer Pumpwerk im Käferthaler Wald 700,000 Kigr. Ruhrma⸗ ſchinenkohlen gewaſchene Nußkotſen, lieferbar vom 1. Mai bis 15. Oktober 1894 und laden Luſttragende ein, ihre Offerten mit enkſprechender Auf⸗ ſchrift verſehen, bis ſpäteſtens Montag, 16. April ds. Is., Vormittags 11 Uhr auf unſerem Verwaltun bureau K 7, 2, woſelbſt ſol⸗ in Anweſenheit etwa erſchiene⸗ ner Bieter geöffnet werden, einzureichen, 37013 Die näheren Bedingungen liegen bei unterfertigter Stefle zur Einſicht offen. Mannheim, 6. April 1894. der ſtädt. Gas⸗ und Waſſerwerke. Heſfeutliche Nerßeigerung. Mittwoch den 11. April, Donnerſtag, den 12. April, jeweils Nachm. 2 Ubr Herren⸗ anfangend werde iche Eine große Parthie u. Damenkleiderſtoffe, Boden⸗ teppiche, und farbige Taſchentücher und noch verſchiedene Manufactur⸗ waaren und 6 Mill beſſere Eigarren gegen öffentlich verſteigern. Bettvorlagen, weiße Baarzahlung Mannheim, 15. April 1884. Stöek. Unterricht im Namenſticken 33556 5 372978 Gerichts voll en— 5 in der reeee * „„ Nannbeim, 11. April. General⸗Anzeiger. 9. Seit Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grunde, Häuſer⸗ Gewerb⸗ und Einkommenſteuer für das nächſtkünftige Steuerfahr 1895 wird vom 2. bis mit 21. April 1894, Vormittaags von—11 Uhr und Nachm von—5 Uhr im Schatzungszim ner— Kaufhaus— dahier vorgenommen werden 85 dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: Wer wegen Wechſers in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zu⸗ geſchrieben haben will oder aus einer andern Urſ ſche die Berichti⸗ ung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals ver⸗ angt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſcheinen. und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt. Dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Ver⸗ änderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übri⸗ gens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. II. Ja Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbeſteuer unterliegt das Betriebskapital der im Groß⸗ derzogthum betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich der Land und Forſtwirthſchaft, e daß das fleuerbare Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht. Die gewerheſteuerpflichtigen Perſonen, männliche und weibliche, auch gewerbeſteuerpflichtige Korporattonen, exeine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuer⸗ erklärungen abzugeben: 8. wenn ſie eine der Gewerbeſteuer unterliegende Unter⸗ nehmung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerbe⸗ ſteuer angelegt ſind; b. wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maß⸗ gebenden Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den dexeits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. 36215 III. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze Zorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das geſammte in Geld, Geldeswerth oder in Selbſtbenützung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogthum gelegenen Grund⸗ ſtücken und Gebäuden, aus auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grund⸗ rechten und Grundgefällen, aus im Großherzogthum betriebener Land⸗ und Forſtwirthſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſtverhältniß, aus wifſenſchaft⸗ lichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapitalvermögen, Renten und andern Dexartigen Bezügen im Laufe eines Jahres zufließt, und zwar ohne Rückſicht darauf, ob es von andern Steuern bereſts getroffen wird oder nicht. Steuerpflichtig find: 1. Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehbrige, welche ihren Wohn⸗ itz(Aufenthalt) im Großherzogthüm haben, desgleichen Reichsausländer welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſttz im Großherzogthum haben: mit ihrem geſammten ſteuer⸗ baren Einkommen. . Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem aus reichsinländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuerbaren Einkommen. 5. Perſonen, welche nicht im Großherzogthum wohnen: nur mit ihrem Einkommen aus im Großherzogthum gelegenem Grundbeſitz leinſchließlich von Gebäuden und den daſelbſt betriebenen Gewerben ſowie mit ihren Gehalts⸗ Penſions⸗ und Wartebezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. Ak'tengeſellſchaften und Kommanditgeſellſchaften auf Aklien % demſfenigen Theil ihres ſteuerbaren Einkommens, elcher dem Umfang ihres Geſchäftsbetriebs innerhalb es Großherzogthums entſpricht. Serlonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum Erwerb und ur Erhaltung deſſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem Eimkommen rühenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichtenden Betrag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, unter⸗ liegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Gehalte, Penſionen und Wartegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Staatskaſſe bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge(einſchließlich der Militär⸗ penſtonen) der Militärperſonen zus der Klaſſe der Unteroffiziere Aund der Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen vom Oberwachtmeiſter abwärts, ſowie alie Sterbequartalbezüge ſteuerfxei. Eine Einkommeſteuerklärung haben, ſofern dies nicht ſchon ſeit 1. April I. J. geſchehen ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, welche am J. April L. 85 ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Einkommens defanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Gemarkung be⸗ 55 war. Die Steuerpflicht iſt in derjenigen Gemarkung Steuerpiſtrikt) begründet, in welcher der Pflichtige ſeine Haupt⸗ niederlaſſung hat oder, beim Mangel eines Wohnſitzes im Groß⸗ gerzogthüm, den größten Theil ſeines ſteuerbaren Einkommens be⸗ Jedoch ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer Erklärung entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1. April l. J. ihre Steuerpflicht begründet war, bereits zur Ein⸗ kommenſteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Einkommens⸗ derhältniſſe am genannten Tage mit keinem höhern Steueranſchlag als dem ggeſet beſteuern ſind. IV. Im Allgemeinen: Gemerb⸗ oder Einkommenſteuerypflichtige, welche 1 Abgabe einer Steuererflärung keine Verpflichtung haben ſind gleichwohl be⸗ ſugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſte eine Steuerminderung an⸗ ſprechen zu können glauben oder aus irgend einem beſondern Grunde eine Berichtigung ihrer Steuexanlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen um Zerechnung von Steuerobgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung vorzubringen Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuer⸗ erklärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an kis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrath unent⸗ geltlich verabreicht. 515 Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig 55 1 wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen afe. Wannheim, den 24 März 1834. Der Vorfitzende des Schatzungsraths: Bräunig. Vergebung von Banarbeiten. 8 Zum in B 5 1 E 0 25 bet chwetz e Arbeiten im Angebotes ber im Ganzen verg 5 1. Erdarbeit 782 98 M. 2. Maurerarbeit 32,913.89„ 8. Verputzarbeit 3,452.36„ 4. Steinhauerarbeit 28,543.70„ 5. 12,135.22„ 8. Schreinerarbeit 6,881.55„ 7. Glaſerarbeit 2,380.80„ 8. Schloſſerarbeit 2,759.—„ 9. Blechnerarbeit 2,366.89„ 10. 1,360.08„ 11. Tüncherarbeiten 1,683.12„ 12. Gußeiſenlieferung 1,078.80„ 18. Lieferung der— Träger 3,12941„ 14. Pflaſterarbeiten 1,148.70„ 15. Tapezirarbeiten 305.—„ 16. verſchiedene Arbeiten zuſammen 7,930.— 5 Summa: 103,601 45 Pläne, Koſtenvoranſchlag, ſowie die näheren Bedingungen 1855 werktäglich in den Vormittagsſtunden von—11 Uhr auf em Bureau des Architekten Schneider, Maunheim, 4 2 7, woſelbſt auch Angebotsformulare für die einzelnen iten gegen Erſatz der Umdruckskoſten, abgegeben werden. Seiſtungsfähige Unternehmer wollen ihre Angebote, mit inheitspreiſen, ſchriftlich, verſchloſſen und 5 mit d ufr der Aufſchrift Schulhausbau Plankſtadt“ bis längſtens Dieuſtag, den 24. April d., Vormittags 10 Uhr, bei unterzeichnetem Gemeinderath einreichen. Die Auswahl unter den Mindeſtbietenden bleibt vor⸗ Iten. 36982 Plankſtadt, den 8. April 1894. Gemeinderath: Noſenberger. n Bezug auf Grund⸗ und Häuſerſtener: Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſtener für 1894 betr. Für die Einreichung der Kapitalrentenſteuererklärungen für das laufende Jahr wird hiermit in Gemäßheit des Artikels 22 des Ka⸗ pitalrentenſteuergeſetzes eine 20 tägige Friſt 36208 vom 2. April bis mit 21. April d. J. anberaumt. Dabei wird bekannt gemacht: 1. der Steuererklärungen hat beim Schatzungsrathe zu erfolgen. 9. Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. 9. In 5 Friſt haben alle jene Pflichtigen Steuererklärungen einzure chen: a) welche nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. IJ. ein in zieſiger Gemeinde zu veranlagendes ue und Renteneinkommen von mehr als 60 M. jährlich kant ſen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veran⸗ agt ſind; b) welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Bermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein ſteuerbares Zinſen⸗ und Renteneinkommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 M. überſteigt. 4. Steuerpflichtig ſind: a) Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, wenn ſie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 18. Mai 1870, die der Doppelbeſteuerung betreffend, ihren Wohnſitz(Aufenthaft) im Großherzogthum haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthnm haben: mit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Aunſen, und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen von im Inlande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapi talien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; b) Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohn⸗ ſ6 im Großherzogthum haben;: nur inſoweit, als die bezüg⸗ lichen Kapitalien im Reichsgebiete angelegt ſind oder die Bezüge aus letzterem herkommen. 5. Kapitalrentenſtenerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuer⸗ erklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt abzugeben, menn ſie eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuer⸗ regiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung inner⸗ halb jener Friſt vorzubringen. Jormulare zu den Steuererklärungen ſammt Anleitung zu deren Aulſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungs⸗ rathes unentgeltlich verabreicht. 7. Wer die ihm obliegenden e e nicht rechtzeitig oder See e Weiſe erſtattet, unkerliegt der geſetzlichen rafe. Mannheim, den 24. März 1894. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. Bräunig. Bekauntmachung. No. 6405. Der Einzug der ſtädt. Verbrauchsſteuern geſchieht bis auf Weiteres bezüglich der verbrauchsſteuerpflichtigen Gegen⸗ ſtände, welche in die Gemarkung eingeführt werden: 1. Durch die Waldhofſtraße, 8 Käferthalerſtraße, 2. 11 75 3.„„ Jeudenheimerſtraße, 4.„„ Lokalbahn Waldhof⸗Mannheim, 5.„„ 1 Weinheim⸗Käferthal⸗Mannheim, 7 Feudenheim⸗Mannheim, 7. 17 endelberg⸗Seckenheim Mannheim: An der Erheberſtelle„Friedrichsbrücke“ zu jeder Tages⸗ und Nachtzeit. 8. Durch die Seckenheimerſtraße: 8. An der Hebeſtelle Viehhof“ von Morgens 6 Uhr bis Nachts 10 Uhr. b. An der Hebeſtelle„Gcke der Seckenheimer⸗ u. Schwetzinger⸗ ſtraße“ von Nachts 10 Uhr bis Morgens 6 Uhr. 9. Ueber den Neckarauer Bahnübergang: 3, An der Hebeſtelle gleichen Namens e 121 on Morgens 6 Uhr bis Nachts 10 Uhr. b. An der Hebeſtelle„Ecke der Schwetzinger⸗ u. Seckenheimer⸗ ſtraße“ von Nachts 10 Uhr bis Rorgens 6 Uhr. 10. Eeteggun Hauptbahnhof, als Paſſagiergut, Eilgut und Expreßgut: An der Hebeſtelle„Ecke der Schwetzinger⸗ und Seckenheimer⸗ ſtraße“ zu jeder Tages⸗ und Nachtzeit. 11. Ueber die Rheinbrücke ſowie vermittelſt ber Rheindampf⸗ boote und der Dampffähren Ludwigshaſen⸗Mannheim An der Hebeſtelle„Rheinbrücke“ zu ſeder Tages⸗ u. Nachtzeit. 12. Ueber den Centralguterbahnhof, die Mühlau und die von dort in die verlängerte Rheinſtraße N Brüccke: An der Hebeſtelle„Mühlau⸗Brücke“ don Morgens 7 ÜUhr bis Abends 7 Uhr. 13. Vermittelſt der Poſt: An der Heheſtelle bei J. F Kremer im aufhauſe(Vormittags 8 Uhr bis Abends 8 Uhr) bezw. der nächſtgelegenen Heheſtelle. Die vorſtehend nicht genannten Stadteingänge namentlich auch den Langerötterweg, die vom Waldhof nach den Neckargärten füh⸗ renden Felde und Fußwege, die von der Gemarkung Neckarau direkt nach dem Lindenpof führenden Wege die Dampffähre zwiſchen Lud⸗ wigshaſen und der Mühlau und die Jungbuſchſtraßenbrücke über den Verbindungskanal ſind zu allen Tageszeiten, die Mühlaubrücke für die Zeit von 7 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens für die Be⸗ förderung verbrauchsſteuerpflichtiger Gegenſtände geſperrt. Die Benützung dieſer geſperrten Zugänge zum Einbeingen ſolcher Waaren iſt ſtrafbaär. Die Erhebung von Marktgeld erfolgt bei den Hebeſtellen „Friedrichsbrücke“„Viehhof“„Rheinbrücke“„Ecke der Schwetzinger⸗ und Seckenheimerſtraße“, ſowie auf dem Wochenmarkte Litera G 1 ſelöſt 84516 Mannheim, den 1. März 1893. Der Stadtrath: Bräuntg. Konkursausperkauf Maſſot& Werner, Gas⸗& Waſſerleitungsg⸗ſchäft, Das Lager obiger Firma ſetze ich von Montag den 9. April laufenden Jahres ab, während einiger Tage dem Ausperkaufe aus. Die im Laden befindlichen Waaren werden 25% unter den Verkaufspreiſen gegen ſofortige Zahlung abgegeben er Loden u 1, 7a iſt tagtäglich von—12 Uhr und von—7 Uhr geöffnet. 37122 Angebote auf das Geſammtwaarenlager werden bei dem Unter⸗ zeichneten entgegen genommen, Maunheim, den 8. April 1894. Der Konkursverwalter: Dr. Stern. Nechtsauwalt, B I, 1. Hausve- Kauf. Das zur Konkursmaſſe Maſſot& Werner ge⸗ hörige Haus Litra B, 7a mit drei großen neu eingerichteten Läden ſoll freihändig verkauft werden. Näheres bei 37121 Kechtsauwalt Dr. Stern, BI, I. Konkursverwalter. Fdeige rmm ergeberſtaa, daß ſch Wald⸗ hofſtraße neben dem Evaug. Rettungshaus eine Milchkur-Austalt eröffnet habe. Empfeyle prima Knhmileh, in's Glas gemolken Achtengsvollit! Seeger. droßherzogliche Jaugewerkeſchnle Karſoruße. Das Sommerſemeſier 1991 beginnt am Mittwoch, den 18. April d. J. An dieſem Tage finden die Aufnahmsprüfungen ſowie die Einweiſungen in die einzelnen Abtheilungen und Klaſſen ſtart. Die Schule beſteht aus folgenden 4 Abtheilungen: J. Hochbautechniſche Abtheilung. Dieſelbe hat die Aufgabe, durch e geordneten Unterricht für ihren Beruf auszubilden! (Maurer⸗, Steinhauer⸗ und Zimmermeiſter), Bauhandwerker(Schreiner, Glaſer, Schloſſer zc.) ſtaatlich ge⸗ prüfte Werkmetſter, Vauführer und Zeichner.— Der Unterrſcht wird in 6 Klaſſen ertheilt; die ſechste Klaſſe iſt hauptſächlich für dieſenigen hinzugefügt welche ſich dem ſtaatlichen Werkmeiſter⸗ Examen unterziehen wollen. Dieſelbe wird nur im Winter geführt. Die Kurſe ſind halbjährig. II. Bahn⸗ und Tiefbautechniſche Abtheilung. Dieſelbe bezweckt zunächſt die Ausbildung von Technikern des mittleren Bahn⸗ und Tiefbautechniſchen Dienſtes. Ferner können Vahnmeiſter, Straßen⸗ und Dammmeiſter, ſowie Bauführer und 3 Diefe Unterricht zu ihrer beruflichen Ausbildung erhalten Dieſe Abtheilung beſteht ebenfalls aus s aufeinanderfolgenden Klaſſen mit je halb⸗ jähriger Dauer. Mit dem Sommerſemeſter 1894 wird die 8. Klaffe eröffnet. 36488 III. Maſchinentechniſche Abtheilung. Dieſe hat in gleicher Meiſe Schloſſer, Mechaniker, Maſchinentechniker und Werk⸗ führer heranzubilden. Der Unterricht wird hier in 4 Klaſſen mit ebenfalls eilang Unterrichtszeit ertheilt. IV. Abtheilung für Heranbildung der Gewerbelehrer. Die dieſes Lehrberufs haben 7 Semeſter die Anſtalt zu be⸗ ſuchen. Das Schulgeld beträgt für ſämmtliche Abtheflungen pro Semeſter 30.; außerdem hat jeder neu eintretende Schüler eine Aufuahme⸗ taze von 5 M. zu entrichten. Das Unterrichtsmatertal hat der Schüler ſelbſt zu beſchaffen. „Ueber die Aufnahmededingungen in die verſchiedenenAbtheilungen gibt das Programm nähere Auskunft. Die Anmeldungen können jederzeit ſchriftlich erfolgen, ſpäteſtens aber 8— vor Beginn des Semeſters. Zum Beſuche eines Semeſters betragen die 0 für Koſt, Logis und Bedienung in Privathäuſern 200—280 Mk. Die Abgabe der Programme und Anmeldeformulare erfolgt unentgeldlich. Karlsrühe, im März 1894. Die Direktion. Kircher. Gothaer Lebensberſicherungs⸗VPank. Die unterzeichneten Vertreter dieſer älteſten und größten deutſchen Lebensverſicherungs⸗ Auſtalt empfehlen 1 der Vermittlung von Verſicherungen und erbieten ſich zu jeder 36969 gewünſchten Auskunft. Rabus& Stoll. äöſter Bank Act.Geſ. Mannheim. Heidelberg. Einzug von Wechſeln zu billigſten feſten Sätzen. Eröffnung von laufenden Rechnungen mit und ohne Eredit⸗ gewährung Annahme von Werthpapieren zur Aufbewahrung in per⸗ ſchloſſenem und zur Verwaltung in offenem Ausführung von Börſenaufträgen jeder Ark an Reisegeldörleſen en Ausſtellung von Checks, Anweiſungen und Reiſegeldbrie an alle Handels⸗ und Verkehrsplätze. 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