14 geweſen war. Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.““ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2509. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. (Badiſche Volkszeitung.) der Stabt Mannheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (104. Jahrgang.) Amts und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Berantworkli für den polit. und ale Theil: Chef⸗Redakteur Herm. Meyer. für den lok. und prov. Theil; Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journak“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Ver. 257.(Celephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Jetzte Jahrt. Von Wilhelm Meyer.“) ——(Nachdruck verboten). Der Zug fuhr über den Thüringer Wald und kam herab zum Main. Es war das ſchönſte Frühjahr, aber Blätter und Blüthen waren in dieſen frühen Apriltagen noch nicht über das Knoſpen hinausgekommen. Abend, als der Zug von Oſterburken her in das Neckar⸗ Thal fuhr, wurde es ſogar kalt, und der blaſſe Herr, der ſchon von Berlin her im Zuge ſaß und in dem Wagen 3. Klaſſe ſchmählich durchgerüttelt war, zog ſich die Reiſe⸗ decke über die Kniee. Die Mitfahrenden wechſelten häufig, verqualmten den Wagen mit ihren Tabakpfeifen und riſſen auf jeder Station Fenſter und Thüren auf. Das war dem Berliner Herrn ſehr unangenehm, denn er huſtete beſtändig und war eines ſchweren Lungenleidens wegen auf der Fahrt nach Davos. Sein Anzug erſchien etwas fadenſcheinig, aber im Portemonnaie trug er 1000 Mark, das Reiſe⸗ reſp. Erholungs⸗Geſchenk eines ausnehmend nobeln und menſchenfreundlichen Prinzipals. Für den hatte er zehn Jahre Deutſchland mit Konditor⸗ Utenſilien bereiſt, und da er nun abgenutzt und krank war, hatte ſein Herr ihm, wie geſagt, ein letztes Gnaden⸗ geſchenk auf den Weg gegeben. Denn zurück von Davos würde er wohl nicht kommen Er war ſehr hager und blaß, aber man ſah ihm doch wohl an, daß er einmal ein großer ſtarker Mann den früheren Studenten kennzeichneten. Am Neckarufer tanzten die erſten Lichter von Heidel⸗ berg vorbei und bald darauf hielt der Zug. Der Fremde ſtieg aus, nahm ſeinen kleinen Koffer und ging in ein nahes Hotel, das in ſeiner ärmlichen Rüchternheit zu Heidelbergs Poeſie verzweifelt ſchlecht paßte. Aber der Kranke war damit zufrieden. Wie ein Magnet, gegen den man ſich vergebens ſträubt, hatte es ihn auf dieſer letzten Fahrt noch einmal nach Heidelberg gezogen, aber je näher er kam, um ſo mehr waren über ihn Angſt und Scham gekommen. Wenn irgend Einer ihn ſehen, erkennen, fragen würde— lieber verſinken in die Erde, als Antwort ſtehen! Freilich, das war blöde Narrheit. Hatte er Schuld daran, daß vor zehn Jahren das Kartenhaus ſeines väterlichen Reichthums zuſammenſtürzte und die Mutter und er ruinirt waren? Oder war es nicht ehrenvoll und wacker, daß er ſchnell entſchloſſen mit der Vergangenheit brach und aus Heidelbergs Freiheit tn elende Dienſtverhältniſſe eilte? Er ließ ſich Wein geben und ſtarrte auf die nüch⸗ ternen Wände des Reſtaurants. Nein, er hatte keine Schuld, gemiß nicht, aber das bodenlos Lächerliche ließ ſich nicht fortdisputiren. Der Reiſende in Konditor⸗ Waaren paßt nicht zu dem luſtigen Korpsſtudenten von einſt, und die Schatten der Vergangenheit ſoll man nicht zwecklos beſchwören. So ſaß er den ganzen Abend in ſeiner Ecke, und der Wein ließ ſeine Stimmung in vielerlei Weiſe wech⸗ ſeln. Der Wirth, ein langweiliger Müuchner, deſſen Geſchäft ſchlecht ging, wußte nicht, was er aus den Fremden machen ſollte, und da es ſehr ſpät war und das Gasglühlicht nicht umſonſt brennt, erſuchte er ſeinen Gaſt, zur Ruhe zu gehen. Der trank aus und bat, daß man ihn früh wecken möge, er wollte mit dem erſten Zuge weiter nach Baſel. Nur nicht erſt hier in Heidelberg lange pauſiren und die Erinnerungen wach rufen. Aler erſtaunt blickte er um ſich, als er nun am andern Morgen das ſonnenbeſchienene Neckarthal vor ſich ſah. Allenthalben grünende Bäume, blühende Sträucher und ein Meer weißer und rother Blüthen über den Hügeln. Durch halb Deutſchland war er geſtern ge⸗ fahren, allenthalben war es noch öde und leblos in Wald und Flur g weſen— nun hier plötzlich der Frühling! Seine kranke Lunge ſchöpfte in vollen Zügen die warme Luft, und als er zum Bahnhof kam, der mit ſeinen Kohlenhaufen und qualmenden Lokowotiven genau ſo häßlich iſt wie ſeine Kollegen an anderen Orten, da brachte er es nicht über das Herz, ſo ſchnellen Abſchieg zu nehmen. ) Verfaſſer der Schauſpiele„Unſichtbare Ketten und Srienhild 8 i am Köliglichen Schauſpielhauſe Berlin und am Wiener surgtheater erfolgreich gegeben wurden. Gegen Merkwürdig nahmen ſich auf dieſem Ge⸗ ſichte die Hiebnarben aus, die kreuz und quer liefen und Legationsrath iſt, Er ſah nach dem Fahrplan und beſchloß, wenigſtens die Morgenſtunden zu bleiben. Er ſchritt laugſam über die Promenade, die noch wenig belebt war, und etwas mühſam und ſchwerathmend kam er den Schloßberg hinanf. Wagen mit Bauern polterten die Straße herab ihm entgegen. Kinder ſpielten vor der Thür zwiſchen den blühenden Bäumen und auf der Mauer eines ſeltſam gebauten Hauſes lag ein rie⸗ ſiger Hund und ſonnte ſich und blinzelte mit den Augen. „Cid!“ 5 Der Hund richtete ſich halb auf und ſchaute etwas erſtaunt auf den fremden unverſchämten Menſchen da unten auf der Straße. Er war zitterig und wacklig, und ſeine alten Augen waren auch wohl nicht mehr die beſten. „Cid!“ Da richtete ſich der Hund ganz empor. Und plötz⸗ lich wurde er unruhig und lief auf der engen und kurzen Mauer hin und her, wedelte mit dem Schwanze und fing an, leiſe zu winſeln. 185 Dem Fremden lief eine große Thräne über da Geſicht. Allein, verlaſſen und auf der letzten Fahrt hatte er nach zehn langen und verbitterten Jahren Einen von damals wiedergefunden. An Niemand hatte der Hund einſt ſo ſehr gehangen, als an ihm, und nun hatte der ihn wiedererkannt. Sie waren als zwei luſtige junge Burſchen durch Heidelberg getollt und hatten ſich wieder gefunden als recht müde und verbrauchte Geſellen. Und nicht einmal recht gefunden. Denn die Mauer war ſehr hoch, und an einen Sprung in die Tiefe wagte ſelbſt Cids Anhänglichkeit nicht zu denken. Der Kranke ging weiter und ſah erſt an der Ecke noch einmal zurück. Der Hund ſtand noch immer auf der Mauer und ſchaute ihm nach, und oben am Haus⸗ giebel blinkte ein Korpswappen mit dem alten„Roth, Gold und Blau“. Im Schloßgarten blühten zwiſchen dem dunklen Epheu die Anemonen, in allen Bäumen jubelten und piepſten die Vögel, und es war ein Frühlingsmorgen, der das Herz fröhlich macht und die Freude am Leben auch in den mißmuthigſten Leuten erweckt. Nur für die iſt er traurig, die ſicher wiſſen, daß dieſer Frühling ihr letzter iſt. Er ſetzte ſich in die warme Sonne an die Baluſtrade und ließ ſich Wein geben. Der Kellner, der noch in Hemdsärmeln ging und die Stühle und Tiſche putzte, zog ſich ſeinen Morgenfrack an und war über die Beſtel⸗ lung einer ſo noblen Flaſche ſeitens des ſchäbigen Herrn erſtaunt. „Alt⸗Heidelberg, Du Feine—“ Ueber den Schieferdächern unten am Schloßberg ſtieg blauer Rauch auf und verlor ſich in dem Frühlings⸗ Sonnenſchein, drüben der Odenwald war noch braun und halbwinterlich, während dort auch auf ſeinen Höhen ſchon Alles zum Knoſpen drängte, und das breite Silberband des Neckars lag immer noch über der ſchönen Stadt, wie die Farbenbänder über der Bruſt der jungen Studenten. Ueber den Raſen, in dem die erſten Anemonen blühten, kamen ein Herr und eine Dame. ſich, um Blumen abzubrechen, aber ſchließlich überließ das der Herr ſeiner Begleiterin, denn er war korpulent und die Frühlingsſonne ſetzte ihm bereits einigermaßen zu. Er ſah den einſamen Fremden ganz flüchtig an, dann genauer, und dann trat er an deſſen Tiſch. „Weiß der Teufel, Albrecht, Du biſt es! Weiß der Teufel, Du biſt es!“ Er hatte des Anderen Hand ergriffen, und der, glühendroth im Geſicht, fand zuerſt keine Worte. Die Dame kam raſch heran und er wurde der jungen Frau ſeines einſtigen Korpsbruders vorgeſtellt. „Und, Junge, wann biſt Du angekommen? Wes⸗ halb warſt Du nicht geſtern bei unſerer Frühlingsbowle? Lenz war da aus Liſſa und der kleine Anders, der jetzt Korps blüht.“ Der Andere ſtotterte einige Worte, allmählich aber faßte er ſich, und als der Freund ihn ſofort mit hinunter nehmen wollte—„heute iſt Antrittsmenſur, und dann großer Frühſchoppen und Nachmittags Ausfahrt zum Wolfsbrunnen“— da hatte er endlich ſich ſelbſt wieder gefunden und ruhig erzählte er von ſeinen Schickſalen und ſeinem kümmerlichen Berufe und zuletzt, daß er auf der Fahrt nach Davos ſei und zu den luſtigen Jungen da unten nicht mehr paſſe. So nicht und ſo nicht. dicke Amtsrichter, der mit ſeiner jungen Frau eine Jiolien)ieiſe unternehmen wollte, war ſehr ſtill ge⸗ Sie bückten köpfe. und zwanzig friſche Jungens. Das Studenten. Geleſeulle und verbreiteite Zeitung in Maunheim und Amgebung. Donnerſtag 20. September 1894. worden. Bei den Konditor⸗Waaren verfärbte er ſich etwas,— das war ſtarker Taback,— aber bei dem Tauſend⸗Mark⸗Geſchenk und Davos wurde ihm ſeltſam weh ums Herz, wie ſeit langer Zeit nicht. Seine junge, blühende Frau ſtarrte vor ſich hin und wenn ſie auch nicht recht verſtand, weshalb juſt die Konditor⸗Waaren und ihr Vertrieb dem Fremden nicht leichter geworden ſeien, ſo fühlte ſie doch heraus, daß der blaſſe und etwas fadenſcheinig gekleidete Mann ſehr unglücklich geweſen ſei und nun mit dem Leben faſt abgeſchloſſen habe. Nach einiger Zeit beſtellte der Amtsrichter eine neue Flaſche, und als die zur Neige ging, war er wieder bei guter Lauue und fand, daß dieſer der herrlichſte Früh⸗ lingstag ſeit langer Zeit ſei. Auch die kleine Frau hatte rothe Backen bekommen und bat den Fremden, ihm ebenſo wie ihrem Manne einige Anemonen an den Hut ſtecken zu dürfen. Bei der dritten Flaſche aber wurde auch der Kranke ein Anderer. Er ſtieß mit dem einſtigen Freunde an auf die ſchöne, vergangene Zeit, mit Frau Käthchen auf eine gute Italien⸗Reiſe, dann mit Beiden auf das liebe Heidelberg. AUnd Heidelberg da unten vor ihnen ſchmückte ſich mit allem Glanz. Wohin das Auge blickte, lagen die Gärten und Gelände weiß und roſa im Blüthen⸗ ſchmuck, die Vögel zwitſcherten und die jungen grünen, hellgrünen Blätter ſchimmerten in der Sonne wie Seide. Das alte Schloß aber, wo Eliſabeth Stuart und der Winterkönig goldene und trübe Tage verlebt hatten, ſchaute ſo ſtolz mit ſeinen Thürmen und Mauern in das Neckarthal, als ob es wüßte, daß„am Neckar und am Rheine“ und im ganzen weiten Deutſchland kein ſchöneres Schloß und kein lieblicherer Frühlingstag zu finden ſeien. Am Mittag pilgerten die Drei den Berg hinab, die kleine Frau ganz ausgelaſſen, der dicke Amtsrichter in prächtiger Laune und der Kranke wieder elwas ſtiller, aber glücklich, wie ſeit langer Zeit nicht mehr. Ignm Darmſtädter Hof mußte er beim Mittagsmahle der Gaſt des jungen Paares ſein, und dann auf einmal kamen fünf junge Herren in den Saal, mit roth⸗gold⸗ blauen Bändern und Mützen, wollten den Amtsrichter und ſeine Frau zur Fahrt abholen und waren höͤchſt er⸗ ſtaunt, als in dem dürftigen Fremden ihnen ein Korps⸗ bruder vorgeſtellt wurde. Der weigerte ſich noch, mit⸗ zukommen, aber alle baten ſo artig und dringend, die kleine Frau Käthe am meiſten, daß er es nicht abſchlagen kounte. Er war wie in einem Rauſche. Er ging zwiſchen den Rothmützen durch die Hauptſtraße und über den Malktplatz, kam mit ihnen an das Haus von heute früh, ſah ſich die Treppe hinaufgeführt und—„Cid“— ̃ Da hingen die alten Wappen und Bilder, ganz wie einſt. Der Hund ſchmiegte ſich an ihn, und ein freund⸗ licher Student, ein großer Burſche mit blauen Augen und zerhacktem Geſicht, fuͤhrte ihn durch alle Zimmer. Dann reichte der ihm eine rothe Mütze und das dreifarbige Band, und er ließ ihn in Allem gewähren. Er wurde dann roch Vielen vorgeſtellt, und Alle waren— viel. leicht hatte der Amtsrichter ihnen auch ſchon erzählt— von großer Herzlichkeit. Die Wagen kamen und man fuhr durch das Neckar⸗ thal. Ja, es war wie ein Traum. Er, der kranke, vom Leben mißhandelte Kaufmann in Band und Mütze zwiſchen den jungen, fröhlichen Geſichtern, Heidelbergs Häuſer vorbeikanzend, die Straßenjungen neben den Wagen⸗ reihen herlaufend, und an den Fenſtern hübſche Mädchen⸗ Alles wie einſt Alles wie einſt. Die Fahrt, die Maibowle, die Lieder von Perkeo und Alt⸗Heidelberg, die Heimfahrt in der Abenddämmerung, der hell erleuchtete Kneip⸗Saal, die Schläger, das Schmollis⸗Trinken— und durch das offene Fenſter der Flieder und die Frühlingsnacht. Firau Käthe hitte noch mitkommen ſollen, aber den Tag war ißzr doch zu arg geweſen und ſie träumte wohl ſchon im Darmſtädter Hof von dem herrlichen Leben der Der Amtsrichter ging denn auch bald, abes die Kneipe nahm fröhlich ihren Fortgang. 5 Um Mitternacht ſtand er auf und nahm ſein Glas und wollte etwas reden. Vielleicht danken oder von det vergangenen Zeit reden, aber alles flimmerte ihm vor den Augen und er ſetzte ſich ſchweigend. Der letzte Schlägerhieb mit dem„Ex“ verhallte und man brach auf. Einige der jungen Studenten ſchwankten, aber er ſtand feſt. Mütze und Band legte er auf den Tiſch, Cid rieb verſchlafen ſeinen Kopf an ſeinen Händen, 5 daun leuchtete der Corpsdiener die Wendeltreppe hinab und die ſchwere Thür fiel hinter ihm ins Schloß. Einige wollten ihn noch geleiten, aber er bat dringend, ſte 2. Seide⸗ — Weneralunzeiger. nöchten ſchlafen gehen ich von ihm Abſchied. wieder kommen. ———— Am Morgen in der Frühe trug er inen kleinen Koffer zum Bahnhof. Ueber dem Neckar⸗ thale lagen Nebel, und der Kohlenrauch der Lokomotiven egte ſich ihm ſchwer auf die Bruſt. Der Zug rollte aus der Halle, bog um die Odenwal Kerge nach Süden ind ging raſch und raſcher hinaus. Ein Geſchäftsreiſender, er gleich ihm die dritte Klaſſe benutzte, fing ein Ge⸗ präch an.„In was reiſen Sie? Schlechte Zeit. Flau! Und in dieſem Neſt von Heidelberg wird man nicht das leinſte Stück los. Das war das letzte Mal, daß ich in Deidelberg war.— Gehen Sie wieder hin?“ „Nein.“—— Aus Stadt und Land. Mannheim, 20. September 1894. Aus der Handelskammer. Das Septemberheft des eutſchen Handelsarchivs iſt ſoeben erſchienen. Außer dem neuen Zolltarif der Vereinigten Staa⸗ en von Nordamerika, auf den wir an dieſer Stelle bereits aufmerkſam gemacht haben, enthält dasſelbe zahlreiche für Handel und Verkehr wichtige Beſtimmungen. Hervorzuheben ſind eine längere Reihe vuſſiſcher Beſtimmungen über die Anwendung des Zolltarifs, über das Zollſtraf⸗ und Beſchwerde⸗ weſen und beſonders ein Zirkular des Zolldepartements über „und ſie nahmen dann alle herz⸗ Aber am nächſten Tage müſſe er die Verzollung landwirthſchaftlicher Maſchi⸗ 5 nen(ein Verzeichniß derjenigen Maſchinen enthaltend, die nach Art. 167 Ziff. 4 des Tarifs zum Satze von.50 Rubel per Pud eingelaſſen werden). iſt zu erwähnen eine Ausgabe des belgiſchen Zolltarifs nach dem Stande vom 1. Auguſt 1894 unker beſonderer Berückſichtigung der Handels⸗ verträge zwiſchen Belgien und Deutſchland und Belgien und Deſterreich⸗Ungarn. Auch dieſem Tarif iſt ein alphabetiſches Arttkelverzeichniß beigefügt. Weiter enthält das Heft eine große Zahl von Zolltarifentſcheidungen der franzöſiſchen, Iſterreichiſchen, italieniſchen und anderen ollbehörden.— Ein italieniſches Geſetz vom 19. Juli 1894 betr. die Fabrikation und den Berkauf von Kunſtbutter enthält dem deutſchen Margarinegeſetz ähnliche Beſtimmungen, er⸗ ſtreckt ſich aber nach Art. 1 auf FJabrikation, Lagerung und Verkauf von„Butter, die ganz oder theilweiſe mit Margarine oder anderen nicht vom Rahm der Milch herrührenden Oel⸗ oder Zettſtoffen zubereitet iſt“. e dürfen ſolchen Butterſurrogaten keinerlei Farbſtoffe zugeſetzt werden, die ge⸗ eignet ſind, dieſe Erzeugniſſe der Naturbutter ähnlich zu machen; auch muß die künſtliche Beſchaffenheit der Butter oder die Zuſammenſetzung der Miſchung in den Fakturen, Briefen und Frachtbriefen zum Ausdruck gebracht ſein.— Ein ſpaniſches Geſetz vom 10. Juli d. J. beſtimmt, daß, ſolange nicht Waen in Kraft treten, die aus den ſpaniſchen Verträgen mit der Schweiz, Schweden, Nor⸗ wegen und den Niederlanden ſich ergebenden niedrigſten ollſätze und alle ollvergünſtigungen auch den rovenienzen aus Deutſchland, Oeſterreich⸗ Ungarn, änemark, Frankreich, Großbritannien und Italien weiter zugebilligt werden ſollen, vorausgeſetzt, daß dieſe Länder auch ihrerſeits den ſpaniſchen Provenienzen ihre niedrigen Zoll⸗ tarife zugeſtehen. Dieſe iſt, da die ſpaniſchen Provenienzen in Deutſchland die Meiſtbegünſtigung nicht genießen, in Bezug auf Deutſchland nicht erfüllt. Angeſichts Ddes bodenloſen Verſchleppungsverfahrens, welches die ſpaniſchen Cortes gegenüber der deutſchen Vertragsofferte deliebt haben, iſt auch nicht abzuſehen, wie Deutſchland dieſer Vorausſetzung ſollte entſprechen können. Nach dem neuen Niederländiſchen Gewerbeſteuergeſetz beträgt die Gewerbeſteuer für ausländiſche et nlt ohne Rückſicht auf die Dauer der Geſchäfts⸗ ätigkeit innerhalb des Finanzjahres(1. Mai bis 30. April) 15 Gulden(bisher 15.36 Gulden). Erhoben wird die Steuer in der Gemeinde, wo der Handlungsreiſende ſeine Thätigkeit beginnt.— Der Handelsvertrag zwiſchen Portugal und Schweden⸗Norwegen iſt von der portugieſiſchen Regierung auf den 10. Juli 1895 gekündigt worden. 17. Jahrgang.— Täglich—32 Seiteu. Straßburger Neueſte Rachrichten General⸗Anzeiger für Elſaß⸗Lothringen. Trotz der mannigfachen Schwierigkeiten, mit denen die meiſten deutſchen Unternehmungen in den Reichslanden zu kämpfen haben, iſt es den Straßburger Neueſten Nachrichten gelungen, Dank umſichtiger Leitung, ſich in den ſechszehn Jahren ihres Beſtehens derart einzubürgern, daß ſie heute einen feſten Stamm von faſt 26000 Abonnenten beſitzen. e gngen ubkürtell beglaubigter Abonnentenzahl: Täglich 25604. Sie dürfen ſich rühmen, nicht allein die bei weitem am meiſten verbreittte und geltſeuſte Itilung in Elſaß⸗Lothringen, ſondern auch das erſte deutſche Blatt zu ſein, das in den weften Schichten der elſäſſiſchen Bevölkerung, bei Hoch und Nieder, feſten Fuß gefaßt hat.— Ihren bedeutenden Auf⸗ ſchwung verdankt unſere Zeitung hauptſächlich ihrer völlig unabhängigen Haltung und ihrem unparteiiſchen politiſchen Standpunkt, wodurch ſie namentlich bei der beſſeren Bürger⸗ klaſſe, einbeimiſchen wie eingewanderten, zu einem rechten Familienblatt geworden iſt und ſich einer beiſpielloſen Beliebtheit erfreut. 8 8 Erſtes, wirkſamſtes Inſertionsorgan der Reichslande und des angrenzenden Baden, von ſämmtlichen Behörden, Oberförſtern, Notaren, zahlreichen Vereinen und Corporationen ꝛc. zu Publikationen täglich benutzt. Unentbehrlich für jede Firma, die ſich das weite Abſaßz⸗ gebiet der Reichslande wirkſam erſchließen will. 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Bei Baugeſuchen, welch bezw. die Aufſte der Gewerbeordnung) ſind die Vorſchriften in§ 10 fg. und§ 22 fg der genannten Verordnung, bei ſolchen, wel Genehmigung bedürfen, die B .⸗O vom 24. Dezember orſchriften der 88 2 und 3.⸗ 1876 zum Waſſergeſetz zu beodachten. § 16. Baubeginn und Aumeldung deſſelben. Abſfatz II. In allen Fällen iſt durch den Bauherrn oder bei deſſen Ver⸗ N hinderung durch rechtzeitig Anzeig erſtatten(§ 53 der Landesbauordnung). lichen Straßen(8 20 der ſtädtif nachzuſuchen. 3 101 bſatz II. Ziffer 2. Vor Vornahme d 9 äußere Verputzarbeit unterſagt. geſehen von Ausnah enehmigung eingeholt wurde, bei nach der Rohbaubeſichtigung begonnen werden. als vollendet, Scheidewände aufgeführt, ſä und Eiſenbalkenlager ausbetonirt oder ausgewölbt ſind. Die Abſätze 6 und? des Paragraphen 17 fallen künftig weg. § 18. Bezugserlaubniß bei Wohngebäuden. Neu erbaute Wohnräume dürfen nicht bezogen werden, ehe ſie genügend ausgetrocknet ſind. Um eine genügende Austrocknung des Mauerwerks zu ſichern, auſen April bis 1. Oktober mindeſtens 2, in ſollen zwiſchen Rohbauvollendung und Verputzung folgende eingehalten werden: In der Zeit vom 1. der 1 5 vom 1. Oktober bis 1. April mindeſtens 3 Monate. Für Wohnungen, wel noch nicht als bezugsfähig befunden wurden, wird der Bezugstermin durch die Baupolizeibehörde im Fall beſtimmt. Wohnungen, welche gegen dieſe Vorſchriften bezogen werden, ſind durch Anordnung der Baupolizeibehörde alsbald wieder zu räumen. 8 19. Beaufſichtigung der bet anzeigepflichtigen auten. Bei anzeigepflichtigen Bauherſtellungen finden zwei Baubeſich⸗ tigungen ſtatt, die erſte nach Fertigſtellung des Rohbaues, bei Ab⸗ brucharbeiten nach Niederlegung der Bautzeile, die zweite nach Be⸗ endigung der Bau⸗, Verputz⸗ und Verkleidungsarbeiten. Die Vorſchriften in 88 17, 18 und 20 dieſer Bauordnung über Anmelde⸗ pflicht, Bezugserlaubniß, Reviſion der Baufluchten und Straßen⸗ höhe zc. finden entſprechende Anwendung. § 20 Abſatz II. Reviſton der Bauflucht und Straßenhöhe. 22 dieſem Behufe hat der Bauherr bezw Bauleiter der ge⸗ nannten ſtädtiſchen Behörde neben der nach§ 17 dieſer Vorſchrift dem Ortsbaukontroleur zu machenden Anzeige Anmeldung zu er⸗ ſtatten, ſobald die erſte Sockelſchicht verſetzt iſt. Vor Vornahme der Reviſion der Bauflucht und Straßenhöhe, welche auf Eingang der Anmeldung ſpäteſtens binnen 8 Tagen ſtattzufinden hat, iſt die weitere Aufmauerung unterſagt.(Vergl.§ 17 Ziffer dieſer Vor⸗ ſchrift) Der beſichtigende Beamte des ſtädtiſchen Tiefbauamts hat den Bauherrn bezw. Bauleiter auf etwaige Anſtände aufmerkſam zu machen. Ueber letztere iſt alsbald dem Bezirksamte Vorlage zu erſtatten. Ergeben ſich keine Anſtände, ſo iſt lediglich die Vornahme der Reviſton dem Bezirksamt zu beſcheinigen. Nachſtehende Paragraphen erhalten folgende Ueberſchriften: §30. Bangerüſte. § 39. Bauflucht und Straßenhöhe. § 50. Fagadengusbildung. § 62. Durchfahrten. Werden auf einem Erundſtücke von über 18 Mtr. Frontlänge und 25 bis einſchließlich 40 Mtr. Tiefe Gebäude errichtek, ſo muß daſſelbe eine Durchfahrt nach dem Hofe in gerader Linie und mit möglichſt wenig Neigung von mindeſtens 2,20 Mtr. freier Thor⸗ breite und für den Fall der a von mindeſtens 2,50 Mtr, Thorhöhe erhalten. Die Durchfahrt ſelbſt darf an keiner Stelle unter dieſe Maße eingeſchränkt werden. Werden auf einem Grundſtücke von mehr als 40 Mtr. Tiefe Gebäude errichtet oder werden mehrere Höfe hintereinander ange⸗ ordnet, ſo tritt die vorſtehende Beſtimmung ein, auch ohne Rück⸗ ſicht auf die Straßenfrontlänge des Grundſtücks. Wird ausnahmsweiſe die Bebauung von Grundſtücken mit 8 und weniger Metern Breite geſtattet, ſo kann, auch wenn das Grundſtück 40 oder mehr Meter Tiefe hat, von Herſtellung einer Durchfahrt unter der Bedingung abgeſehen werden, daß das Grund⸗ ſtück nur bis auf eine Tiefe von 25 m erbaut wird. Beſtehende Durchfahrten dürfen nur mit Erlaubniß der Bau⸗ polizeibehörde beſeitigt und geändert werden. § 63. Durchgänge. Werden auf einem Grundſtück von 12 bis mit 18 m udd 40 m oder weniger Tiefe Gebäude errichtet, ſo müß dasſelbe einen Durchgang nach dem Hofe in möglichſt gerader Linie, möglichſt eben von mindeſtens 1,50 m freier Thürweite und einer durchgehenden an keiner Stelle verengten Breite von 1,80 m zwiſchen den Ein⸗ gangswänden erhalten. Das Gleiche gilt für Grundſtücke von weniger als 12 m Frontlänge und 40 m oder weniger Tiefe, jedoch mit der Maßgabe, daß die freie Thürweite des Durchganges 1,20 m, die Breite des Ganzen im Uebrigen 1,50 betragen muß. Einzeltritte ſind in den Durchgängen ſowie im Innern der Häuptgänge unzuläſſig. § 69 Abſatz 5 und 6. Innere Scheidewände und innere Konſtruktionen. Haben innere Scheidewände Gebälk zu tragen, ſo ſind ſie, wenn nicht entſprechende Eiſenkonſtruktion gewählt wird, bei 1⸗ u. 2ſtöckigen Gebäuden 1 Stein ſtark. bei Zſtöckigen Gebäuden Frontlänge im unteren Stockwerk 1½„ 85 in den 2 oberen Stöcken 83 bei 4⸗ u. ö5ſtöcktgen Gebäuden in den 2 unteren Stöcken 1½„ 1 in den oberen Stöcken 1 * 2 1** herzuſtellen. Das Gleiche gilt für Treppenhauswände, auch wenn Niese kein Gebälk tragen. Simd zwei balkentragende Mittelwände angeordnet, ſo genügt eine Stärke von je 1 Skein. Flurwände, längs der Hauptdurch⸗ fahrten ſoweit ſie nicht unter die Beſtimmungen der 2 vorigen Abſätze fallen, ſind mindeſtens 1 Stein ſtark oder maſſiv, d. i. ohne Holzfachwerk herzuſtellen. §.71. Kamine und Oefen. Abſatz 2 dieſes Paragraphen Zallt künftig weg. 89 Eiskeller We ſo angelegt werden, daß angrenzende Räume durch genügende Iſolirung gegen jede Einwirkung von Feuchtigkeit und Kälte geſchützt ſind. § 98 Abſatz. Freihaltung der Gebäude von Feuchtigkeit. Jedes Wohngebäude muß unterkellert ſein. Wenn aus beſonderen Gründen eine Ausnahme zugelaſſen wird, ſo muß der Boden des Erdgeſchoſſes eine feſte Unterlage aus Beton oder Backſtein mit Asphaltüberzug erhalten. §.7 Letzter Abſatz VBon den Kellern. Wegen Entwäſſerung der Keller vergl. die Vorſchriften der ſtädtiſchen Abwaſſerleitung. Wegen Kellertreppen vergl.§ 78 d. V. 98. Wohnungen und Aufenthaltsräume in Kellern. ellerwohnungen, d. h. ſolche Wohnungen, deren Fußboden unter der Erdoberfläche liegt, dürfen nicht angelegt werden. Wenn theil⸗ weiſe unter der Erdoberfläche gelegene Räume nicht als Wohn⸗ und Schlafräume, wohl aber dauernd für häusliche, ökonomiſche oder gewerbliche Zwecke, welche den längeren Aufenthalt von Menſchen erfordern, verwendet werden ſollen, muß für genügende Licht⸗ und Luftzufuhr geſorgt ſein. 8 Sie können nur zugelaſſen werden: 2. unter der Vorausſetzung, daß Folge der durch Erlaß Großh. Herrn Augüſt 1894 No. 3396 für vollziehbar Ergänzung der ſtädtiſchen Bauordnung eigepflichtige Bauausführungen. mäߧ 550 der B..⸗O. noch oder ſonſtigen ), welche nicht unter Ziffer J. 1 und 2 dieſes 0 Garten⸗ und Hof⸗ an öffentlichen Straßen, Wegen und egenehmigungspflichtige Gewerbsanla gen Uung von Dampfteſſeln betreffen(vergl.§8 16 u. 24 che waſſerpolizeilicher 3. den verantwortlichen Bauleiter bei dem Bezirksamt e über den thatſächlichen Baubeginn ſchriftlich zu Bei Baulichkeiten an öffent⸗ chen Bauordnung) iſt gleichzeitig um Angabe der Baufluchtlinie und Straßenhöhe(Gehweghinterkante) er Rohbaubeſichtiguug iſt jede innere oder f Mit den Verputzarbeiten darf, ab⸗ msfällen, in welchen beſondere baupolizeiliche Wohngebäuden erſt vier Wochen Der Rohbau gilt wenn fämmtliche Gewölbe geſchloſſen, ſämmtliche mmtliche Holzbalkenlagen ausgeſtückt che bei der ordentlichen Schlußreviſion o) dieſe Räume eine lichte Höhe von 2,/70 m erhalten; §.99. Bemeſſung der Gebäudehöhe. Die Höhe der Umfaſſungsmauern der Gebäude wird von der feſtgeſtellten oder thatſächlich beſtehenden Straßenhöhe bezw. von dem anſchließenden Erd⸗ oder Hofboden bis zur Oberkante horizon⸗ taler Geſtmſe bezw. bei den Sparrengeſimſen bis zur Unterkänte der Sparrenauflage an der Fagçade gemeſſen. Iſt die zu meſſende Gebäudefront unten oder oben nicht wagrecht abgeſchloſſen, ſo wird mittelſt Theilung ihres Flächeninhaltes durch die Länge eine mittlere Höhe berechnet. 5 8 Zur Gebäudehöhe auch nach der Hofſeite werden zugezählt: Manſarden, Gaupen, Giebel, Fagadenabſchlüſſe(Attiken), ſohald die Breite derſelben zuſammengenommen die Hälfte der Gebäudelänge überſteigt, Dachflächen und Dachbauten mit demjenigen Theil, welcher nach dem Hofe mit einem größeren Winkel als 45 Grad, nach der Straße mit einem ſolchen von mehr als 600 anſteigt; bei mehr als 60» darf die Firſthöhe(vertikal) vom Dachgeftms gerechnet, 5 m nicht überſteigen. Nicht berückſichtigt werden: Schornſteine, Venti⸗ lations⸗ und Lichtſchächte, einzelne emporragende Verzierungen mit Thürmchen, Bildſäulen und dergleichen. § 100. Höhe der Gebäude. Abſatz 4 u. 5. Die Beſtimmungen dieſes Paragraphen finden innerhalb des Ringdammes auf fämmtliche derzeit ſchon überbaute Grundſtücke nur mit der Maßgabe Anwendung, daß die Höhe der Gebäude auf denſelben das Anderthalbfache des Abſtandes derſelben von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie betragen darf, und daß noch nicht überbaute Plätze auf eine Höhe bis zu ¼ der Straßenbreite gemäß Abſatz 1 gebaut werden können. Als überhaut gelten nur diejenigen Grundſtücke, welche mit in den Straßenfluchten ſtehenden Gebäuden bebaut ſind. § 102. Hofraum. 5 Abſatz 7. 5 Das Zuſammenlegen der Hofräume benachbarter Grundſtücke behufs Erzielung eines gemeinſchaftlichen unüberbauten Hofraums int zuläſſig und kann die Baupolizeibehörde in ſolchen Fällen die der vorgeſchriebenen Hofgrößen für jedes einzelne 7 8 mit Ausnahme der Eckgrundſtücke um ein Viertheil zu⸗ aſſen. Die Baupolizeibehörde führt über die in dieſer Weiſe zuſammen⸗ 1 05 5 Höfe eine Liſte und kann die Kundbarmachung der Be⸗ chränkung(Erhaltung der Hofräume in unüberbautem Zuſtande und nöthigenfalls die Nichterhöhung der an die Höfe angrenzenden Baulichkeiten) durch Eintrag ins Grundbuch als Bedingung in den Baubeſcheid aufnehmen. § 103. Abſtand der nicht nach der Straße gerichteten Gebäudewände. Abſatz 1. Jede Gebäudewand, welche Fenſter von Wohn⸗, Schlaf⸗ oder ſonſtigen, zu nicht blos gorllberggehendenn Aufenthalt von Menſchen dienenden Räumen enthält, muß von der Grundſtücksgrenze oder gegenüberliegenden Gebäulichkeiten um mindeſtens ½ ihrer eigenen Höhe, wenigſtens aber 5 m abbleiben. War das Grundſtück, auf welchem die betreffende Gebäudewand errichtet werden ſoll, bisher ſchon bebaut, ſo muß der Abſtand gleichfalls ein Drittel der Höhe der Gebäudewand, mindeſtene aber 4 m betragen. § 104. Höhe der zum Wohnen bezw. zu nicht blos vorüber⸗ gehendem Aufenthalt 8 Menſchen beſtimmten Räume. bſatz 2. Die gleiche Höhe im Lichten wird verlangt für einzelne zum Wohnen bezw. zum nicht blos vorübergehenden Aufenthalt von Menſchen beſtimmten Räume mit Ausnahme für Manſard⸗ u. Dach⸗ ſtockwerke; letztere dürfen jedoch bei Neubauten nicht unter 2,70 m lichte Höhe für die Hälfte der Grundfläche erhalten; bei Umbauten beſtehender Gebäude kann die Baupolizeibehörde in letzterem Falle eine lichte Höhe von 2,40 m für die Hälfte der Grundfläche zulaſſen. § 107. Abortgruben. e 5 „Wo nach Lage der örtlichen Verhältniſſe es unhedenklich er⸗ ſcheint, kann ausnahmsweiſe mit beſonderer Erkaubniß der Bau⸗ polizeibehörde ſtatt der Ueberwölbung eine Abdeckung der Grube mit dicht gefügten und in einen gefalzten Rahmen eingefaßten ſtarken Dielen von Eichen⸗ oder Forlenholz zugelaſſen werden. .108. Beſtehende Abortanlagen. Ziffer 2 in Abſatz 2 fällt weg. § 115. Abſatz 1. Gebäude außerhalb der Baubezirke müſſen, ſofern ſie an Land⸗ ſtraßen, Kreis⸗ und Gemeindewegen errichtet werden die geſetzlich vorgeſchriebene Entfernung(§ 31 250 einhalten. 117. atz 2. Die Höhenlage der Gartenſtraßen in den Neckargärten iſt auf + 93,10 N. N. feſtgelegt. Es wird die Straßenhöhe in jedem einzelnen Fall durch das ſtädtiſche Tiefbauamt angegeben. Der Fußboden von Wohnräumen und der zu dauerndem Aufent⸗ halt von Menſchen beſtimmten Räume muß mindeſtens auf— 94,30 N.., alſo 1,20 m über Straßenhöhe angelegt, dagegen dürfen die Fußböden von Ladenlokalen und Wirthſchaften bis auf + 93,40 N.., alſo nur 30 om über Straßenoberfläche ausgeführt werden. Mannheim, den 1. September 1894. Großh. Bezirksamt. Hebting. Greßh. Badiſche Staatseiſenbahnen. Im Wege des öffentlichen Anbietungsverfahrens ſoll die Liefer⸗ ung und Aufſtellung des Eiſenbaues für 10 Uebergangswerke im Bereiche des neuen Rangirbahnhofes zu Karlsruhe vergeben werden, nämlich: .Z. Bauwerk Schweiß⸗ Fluß⸗ Guß⸗ Im eiſen eiſen eiſen Ganzen. Kg⸗ 1. Dohlen bei Rm. 70 + 88 48 derLinie zumGüterbahnhof 1320— 230 1550 2. hrücke Prof. 4 der traße— 4500 350 4850 3. WegdolenpProf. 18218.05— 1860 180 1540 4. Wegbrücke Pr. 13 + 30 der Linje Durlach⸗Rangir⸗ 5 bahnhof—— 3350 2²0 257⁰ 5. Wegbrücke bei Profil 198 + 40— 7900 460 8860 6. Wegbrücke bei Profil 7 200 + 12— 255⁵0 180 22780 45 85 1155 ruchgraben(Zufahrts⸗ ſtraße)— 1610⁰0 560 16660 8. Feidwegbrücke über den Mittelbruchgraben Profil 207 + 67— 8650 220 3870 9. Wegdohlen Profil 209 + 57.96 links der Bahn— 1150 5⁰ 120⁰0 10. Wegdohlen Profil 209 + 57.96 rechts der Bahn— 1150 50 1200 Sa. 1320 41710 2500 45530 Ueberſichtspläne mit Gewichtsangaben, Vedingnißheft ſowie die Vorſchriften über Abgabe der Angebote ſind in den üblichen Geſchäfts⸗ ſtunden auf unſerem Bureau Kriegsſtraße No. 17 in Karlsruhe ein⸗ zuſehen und zu erheben. 5 Abgabe an nicht gehörig Bevollmächtigte findet nicht ſtatt. Angebote, geſtellt nach 100 Klg. des Geſammtgewichtes eines feden Bauwerkes ſind längſtens bis: 7 Donnerſtag den 27. September 1894. Abends 7 Uhr auf dem Geſchäftszimmer Kriegsſtraße No. 17, portofrei mit vor⸗ ſchriftsmäßiger Aufſchrift einzureichen. Die Zuſchlagsfeift beträgt 10 Tage. Karlsruhe, den 14. September 1894. Gr. 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