Telegramm⸗ Apreſhe: Gadiſche Volkszettung.) „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2509. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. JInſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3⸗Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Amts und Kreisverkündi der Stadt Mannheim und Um gebung. lannheimer Journal. (104. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich fieben Mal. (Nannheimer Voltsblatt⸗) gungsblatt Verantwortlich: für den polit. und allg. Theile Chef⸗Redakteur Herm. Meyer. für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche 1 alt). Das„Mannheimer ſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim Nr. 263.(Lelephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Eine Manöver⸗Erinnerung. Von Hermann Meyer. (Nachbenck veobyten.) Es war im Jahre 1882. Das Kaiſermanöver des 12. Armeekorps hatte bereits unter den Augen des Königs Albert von Sachſen ſeinen Anfang genommen und der große Tag, an welchem wir vor dem Heldengreis Kaiſer Wilhelm I. auf dem huͤgelichen Terrain an der Elbe zwiſchen Rieſa und Döbeln fechten und paradiren durften, ſtand unmittelbar bevor. Dieſe Ausſicht erfüllte Jeden von uns mit Begeiſterung und freudig vernahmen wir, trotz der anſtrengenden Märſche, die Kunde, daß der Kaiſer bereits auf dem„Kriegsſchauplatze“ angekommen war. An dem Tage, welcher der Kaiſerparade voranging, mußte unſere Compagnie bis an die Peripherie des großen Cantonnements, in welchem nunmehr das geſammte Armee⸗ korps verſammelt war, marſchiren, um in ihr Quartier auf dem rechten Elbufer zu gelangen. Morgens um 5 Uhr waren wir ausgerückt. Da kann ſich Jeder denken, wie wir uns freuten, als wir Nachmittags die große Rieſaer Elbbrücke paſſirten und unſer Quartier in Geſtalt eines freundlichen Kirchdorfes vor uns liegen ſahen. Die Strapazen des Marſches waren alsbald ver⸗ geſſen und Jeder baute ſich emſig mehr oder weniger luftige Schlöſſer über ſein Quartier. Einen realeren Hintergrund gewannen dieſe Phantaſiegebilde, als uns kurz vor Eintritt in's Dorf unter der üblichen Korona der lieben Jugend die Quartierbillets eingehändigt wurden. Meines lautete auf„Gutsbeſitzer Ratzer“.„Famos,“ dachte ich,„endlich einmal ein vernünftiges Quartier. Bei einem Gutsbeſitzer! Das iſt nett, das kann gut werden. Ratzer? Allerdings ein Name, der wenig guts⸗ beſitzerlich klingt. Aber was kommt es auf den Namen an? Proſit, Herr Ratzer! Donnerwetter, wie unſchön das lautet! Sollte der Name doch nicht vielleicht anders heißen?“ Durch einen raſchen Blick auf den Quartier⸗ zettel hatte ich mich indeſſen bald überzeugt, daß da ganz dick„Ratzer“ ſtand. Alſo Ratzer! Und im Nu hatte ich gleich wieder einen ganzen Roman zuſammengedacht, in welchem Frl. Ratzer, über deren etwaige Exiſtenz ich auch noch nicht die leiſeſte Spur einer Ahnung hatte, ein ſchattiger Gutsgarten mit obligater Laube, kurz, Alles das, was zu einem rechten Manöverabenteuer gehört, eine mächtige Rolle ſpielte. Unter ſolchen Gedanken war ich achtlos durchs Dorf gegangen, in der Meinung, der Gutshof müſſe natürlich außerhalb des Ortes liegen. Aber da ſtand ich nun vor dem reinen Nichts. Doch da tauchte plötzlich ein biederer Dorfbewohner auf. Ich befragte ihn nach meinem Quar⸗ tier. Mein freundlicher Cicerone wies mir den Weg und es währte nicht lange, ſo ſtand ich vor meinem gutshöflichen Quartier. Doch welch' eine Täuſchung! Das war ein düſter dreinſchauendes großes Bauernhaus, deſſen Beſitzer vom Verfaſſer des Quartierzettels euphemiſtiſch Gutsbeſitzer getauft worden. Doch hinein in's volle Men⸗ ſchenleben, dachte ich mit Goethe und ſtand im nächſten Moment in einem mit allen Emblemen einer bäuerlichen Wirthſchaft gezierten Hausflur einem ungemüthlichen Hof⸗ hunde gegenüber, der den Vaterlandsvertheidiger durchaus ablehnend anknurrte. Dies peinliche Vis--vis wurde indeſſen bald durch eine Männerſtimme aufgehoben, die aus der Stube herſchallte. Im nächſten Augenblicke ſtand dann auch ein dünner latſchiger Kerl mir gegenüber. „Genau wie Jung Jochen in Fritz Reuters„Stromtid“,“ ſprach ich leiſe zu meinem mannhaften Gemüth, indem ich dachte:„Die Sache läßt ſich ſchon ganz roman⸗ haft an.“ Nachdem ich ſo ohne beſonderes Zere⸗ moniell Herrn„Gutsbeſitzer“ Ratzer kennen gelernt, folgte ich ihm in die Stube, ohne indeſſen eine Einladung dazu erhalten zu haben. Er ſetzte ſich hin, ich ſetzte mich auch hin, er glotzte mich an, ich glotzte ihn auch an.„Der Kerl hat offenbar keine blaſſe Ahnung von Einjährig⸗Freiwilligen⸗ Abzeichen“, dachte ich ſehr richtig,„und ob der Mann hier im ſtrengſten Cölibat lebt?“ Denn es ließ ſich nämlich kein weibliches Weſen weder ſehen noch hören, nur im Hofe füllte ein Knecht einen Ackerwagen mit der duftenden„Seele des Land⸗ manns“.„Halt“, dachte ich,„dem Manne mußt Du in⸗ direkt beibringen, welcher Kategorie innerhalb des deut⸗ ſchen Heeres du angehörſt.““ Und nun fing ich an, ihm einen Vortrag über die Fuiedensübungen im Allgemeinen, über das Kaiſermanöver im Beſonderen, über das neue Gewehr, über die tollſten Märſche, untermengt mit Münch⸗ banſen ſchen Uebertreibungen, zu halten, daß es ihm gelb Seleſeuſür und verbreiteiue Zeitung in Maunheim und Amgrbung. und grün vor den Augen wurde, er plöͤtzlich aufſprang, auf einen Wandſchrank zueilte, demſelben eine düſtere Flaſche entnahm und aus derſelben mir gelaſſen einen Schnaps eiuſchenkte. Entſetzlich! Es war der tempera⸗ mentsloſeſte Fuſel, der je über meine Lippen gekommen. von der Schulter, ſetzte mein Gewehr in eine Ecke und eilte zum verzauberten Bauernſchloſſe hinaus. 85 Nachdem ich ſodann in der Dorfſchenke meinen leiblichen Menſchen durch die nöthige Nahrungszufuhr geſtärkt, ſuchte ich meinen„Putzkameraden“ auf, um mit demſelben die weiteren Schritte zu berathen. Drechsler — ſo hieß dieſer Biedermann— war ein„heller“ Chemnitzer Burſche und begriff ſofort die Situation. „Dem werd ich's ſcheene klar machen!“ meinte er und begab ſich alsbald in's Quartier. Wie dieſe Klar⸗ machung im Einzelnen vor ſich gegangen, habe ich nie⸗ mals recht erfahren. So viel aber ſteht feſt, daß er Herrn Gutsbeſitzer Ratzer einen möglichſt hohen Begriff von meiner Perſon bei ubringen wußte. Für was er mich in meinem außerdienſtlichen Daſein ausgegeben, iſt mir nicht bekannt gewo den, ich vermuthe aber, für ein hangehendes Kirckenlicht, denn die Geiſtlichkeit genoß in jener Gegend das größte Anſehn unter allen„Stu⸗ dirten.“ Kurz, als ich einige Stunden ſpäter wiederum mein Quartier betrat, wurde ich gleich auf der Schwelle und Eutſchuldigungen empfangen, in ein weiß geſcheuertes Beſuchszimmer, die ſogenannte„Oberſtube“ geführt, allwo ſich dann alsbald auch Frl. Ratzer, feierlichſt mit blendender Schürze angethan, einfand und ſich nach meinen hohen Wünſchen theilnahmsvoll erkundigte. Da das nette Bauernmädchen vorauszuſetzen ſchien, daß meine ſich bewegen würden, ſo brachte ſie denn auch bald die denkwürdige Frage heraus:„Was eſſen der Hert gerne?“ Da ſaß ich nun mit meinen Kenntniſſen. Es gab viele Dinge, die ich gern aß, namentlich damals in meinem konſumtionsfähigen militäriſchen Zuſtande? Was nun wählen? Sollte ich mir ein halb Dutzend Tauben braten laſſen, ſollte ich mich mit einer Ente befaſſen, ach was, das wird dann nichts als ein zuſommenge⸗ Sagen Sie, Fräulein, wie wäre es mit Kartoffelpuffer, das iſt mein geliebtes weſtfäliſches Nationalgerscht? Nicht wahr, Kartoffeln haben Sie und Eier und Butter auch?“ Nachdem die Donna verſichert, daß ſie ſehr „dicke“ Kartoffeln hätten, meinte ſie eiwas ſchüchtern, mein Wunſch ſei doch zu minimaler Natur, ich follte etwas Beſſeres wünſchen. Ich aber beſtand auf Kartoffelpuffer, ſchon um mich als einen A hänger der Beſcheidenheit aufzuſpielen, während ich in Wirklichkeit nur egoiſtiſchen Trieben folgte. Doch ebenſo unwahr wie meine angebliche Beſcheidenheit, war des holden Landmädchens Verlangen nach einem beſſeren Wunſche von mir. Sie wollte nur deßhalb den Kartoffelpuffer ablehnen, weil ſie nicht die Spur einer Ahnung hatte, was das für ein Produkt war. So mußte ich mich denn in die Kioche bemühen, woſelbſt ich zum Gaudium der Mädchen— jetzt zeigte ſich ein ganzes Kommando mehr oder weniger holder Weiblichkeit— böchſt eigenhändig die Ingredienzien zu einem regelrechten weſtfäliſchen Kartoffelpuffer zuſammenſtellte. Indeſſen, wenn man auch weiß, was Alles zu einer Speiſe gehört, ſo weiß man damit noch lange nicht, wie viel von jeder Subſtanz erforderlich iſt. So unterſchätzte ich entſchieden die gelb färbende Eigenſchaft der Eier und Fräulein Ratzer, die meine Angaben natürlich noch zu übertrumpfen voll kleiner rundlicher Puffer in die Oberſtube, die wie in Eigelb gewälzte Kal. Skotelettes ausſahen.„Donner⸗ wetter,“ dachte ich,„die hat's gut gemeint.“„So,“ ſagte ich dann zu meinem Putzer Drechsler, der ſoeben meine Patrontaſche„bimſte“,„jetzt müſſen Sie tüchtig mit zugreifen.“ Und in feierlicher Stille nahmen wir ließen ihn im Munde verſchwinden, wie wenn eine Patrone ins Innere der Gewehrkammer wie ein„geölter Blitz“ hinabgleitet. Doch wie groß auch unſere Leiſtungs⸗ fähigkeit war, einer zweiten Auflage zeigten wir uns nicht gewachſen. „Helligkeit“. Ohne lange Redensarten nahm er meinen Torniſter aus der Ecke, entleerte ihn ſeines Juhalts und polſterte ihn vollſtändig mit Puffern aus. — gaſtlichen Quartier, und als wir am anderen Da hatte ich die Geſchichte ſatt, warf meinen Torniſter Poſten. dort die Staubwolke, abweiſen. dem Führer unſers Zuges zu,„laſſen ſie die Kerls ruhig bis an jenen Graben herankommen, das ſind 300 Meter, von der Frau„Gutsbeſitzerin“ mit vielen Complimenten Wünſche lediglich auf dem Gebiete kulinariſcher Leiſtungen britzelter elender„Knochenfraß“! Halt, jetzt hab' ich's! faßte mich Jemand an der Schulter. fah in die hellen Augen meines Drechsler, welcher an ſich beſtrebte, brachte nach Verlauf einiger Zeit ein Becken uns einen Puffer nach dem anderen auf's Korn und Da bewährte der Chemnitzer ſeine Nach dieſer That ereignete ſich nichts Beſonderes mehr in meinem Morgen Mittwoch 26. September 1894. 4 Uhr marſchmäßig zum Ausrücken bereit ſtanden, beſchlich mich ein Gefühl der Wehmuth, von dieſen Fleiſchtöpfen Aegyptens nach ſo kurzer Raſt wieder ſcheiden zu müſſen. Ein anſtrengender Marſch in erſter Morgenfrühe, ein langweiliges Getrappel über eine eigens zu dieſem Zweck über die Elbe geſchlagene Pontoubrücke, wieder Marſch bei ſchon brennender Sonnenhitze, dann Kanonen⸗ donner in der Ferne, Gewehrgeknatter etwas näher— wie, ſollen wir denn heute gar nichts zu thun haben 7 Unſer ganzes Regiment, ja die ganze Brigade lag unthätig in langer Linie auf der Erde. Dann mit einem Male kommt Bewegung in die Reihen. Die Offiziere eilen auf ihre „Achtung, Leute“, rufen ſie uns zu.„Seht das iſt Kavallerie, die uns attaquiren will“! Alles blickt auf das hügeliche Terrain vor uns, wo eine leichte Staubwolke immer näher heran⸗ rückt. Und nach wenigen Minuten wird der lebendige Kern der Wolke ſichtbar, da kommen ſie im gewaltigen Knäul herangewälzt, eine Maſſe Kavallerie, jetzt glänzen in der Sonne die bunten Uniformen, dort Gardereiter, dort Küraſſire, dort Ulanen und Huſaren! Und gerade auf uns zu reitet das Getümmel. Aber wir werden ſie „Herr Lieutenant“, ruft unſer Hauptmann und dann drauf.“ Und ſo geſchieht's Dicht vor uns ſprengen die Reiter, dann rack, rack! knallen unſere Salven, die Pferde bäumen ſich auf, dort wird ein Reiter auf flüchtigem Pferd aus Reih und Glied geriſſen und nach den nächſten Salven ſchwenkt die ganze Maſſe in kurzen Bogen ſeitwärts durch eine Thalmulde a. Die Attaque iſt glänzend abgeſchlagen. Im Ernſtfalle wäre die Kavallerie verloren geweſen. 5 Dieſen intereſſanten Theil der fingirten Schlacht hatte ſich der oberſte Kriegsherr von einem nahen Hügel aus angeſehen und begab ſich nun auf das weite Gefild, wo die Kaiſerparade vor ſich gehen ſollte. Dorthin zogen nun ſämmtliche Truppenmaſſen. Und dann ging das unvergeßliche Schauſpiel des Vorbeimarſches in Seene. Ueber 3 Stunden hielt der greiſe Heldenkaiſer auf demſelben Fleck, um das ganze 12. Armeecorps vor ſich paradiren zu laſſen. Und mächtig ſchlug das Herz uns in der Bruſt, als wir im Vorbeimarſch in das ſchöne, milde Antlitz des erſten deutſchen Kaiſers ſchauen durften. Wie von einem magiſchen Bande geführt, marſchirten die Kompagnien wie feſte Mauern vorüber, ein feſtes Aufſchlagen der Füße, ein Blick zum oberſten Kriegsherrn, ein deutſches Geſühl in der Bruſt— ſo zog das Armeekorps des ruhmreichen König Albert dahin! Aber die Parade war uns doch auch in die Beine gezogen. Matt, durſtig und hungrig ſchleppten wir uns auf der Landſtraße unſerm fernen Quartler zu. In einem der Dörfer oder bei einem der Marketender etwas Eß⸗ oder Trinkbares aufzutreiben, war unmöglich. Die zuſammengeſtrömten Maſſen der Truppen und der Zuſchauer hatten vollſtändig tabula rasa gemacht. Da kam es uns wie eine Erlöſung, als unſer Hauptmann in einem kühlen Wäldchen an der Straße Halt machen ließ und Leute zum Waſſerholen fortſchickte. Freilich etwas zum Eſſen wäre ebenſo nothwendig geweſen. Doch die Müdigkeit und die Hitze ließ bald den Hunger ver⸗ geſſen und reſignirt ſchob ich meinen Torniſter unter den Kopf und verſank alsbald in leichten Schlummer. Da Ich erwachte und mich die Frage ſtellte, ob ich vielleicht noch einen von den Puffern hätte!„Sapperlot, rief ich, die habe ich ja ganz vergeſſen, freilich, alle habe ich noch.“ Und im Nu ſprang ich auf, mein Drechsler öffnete den Torniſter und reichte mir die köſtlichen Puffer nach vorn, von denen ich einen nach dem andern im Munde verſchwinden ließ, während Drechler hinter meinem Rücken dieſelbe Mani⸗ pulation vornahm. Hauptmann. Dieſe ſeltſame Seene erblickte mein üptmas Mit elaſtiſchen Schritten eilte er zu mir, nahm mir ohne Weiteres eines der Dinger aus der Hand, biß hinein, fand ſes koſtbar und rief ſeinen Kameraden zu:„Donnerwetter, der Einjährige hat ſeinen ganzen Affen voller— Kalbskotelettes!“ Sprachs und die ganze Kompagnie ſtand im Kreiſe um mich herum und aß die angeblichen Kalbskotelettes. Und unſer jüngſter Lieutenant ſtrich ſich nach dem lukulliſchen Genuß die Stelle des zukünftigen Schnurrbarts und meinte mit echt preußiſcher Accentufrung:„Ach, Donnerwetter, ich bin mit einem Heidenbammel vor ſeiner Majeſtät vorbeimarſchirt, und dieſer Einjährige mit einem Affen voll Kalbskotelettes, Aeh, eine ganz enorme Leiſtung, koloſſaler Kerl!“ 2. Seite. General-Anzeiger. Mannheim, 26. September. Bekanntmachung. Die Abüänderung der ſtädtiſchen Bauordnung betr. „.275) No, 46,1791 Landeskommiſſärs erklärten Abänk erhalten nachſte In Folge der durch Erla Großh. Herrn vom 31. Auguſt 1894 No. 3396 für vollziehbar erung bezw. Ergänzung der ſtädtiſchen Bauordnung hende Paragraphen folgende Faſſung: 48203 § 8. II. Ziffer 9. Die gleiche Anzeigepflicht wird gemäߧ 550 der B..⸗O. noch für folgende Bauausführungen porgeſchrieben: Die Herſtellung von Gebäuden ohne Feuerung oder ſonſtigen Bauwerken(ogl.§), welche nicht unter Ziffer I. 1 und 2 dieſes Paragraphen fallen, 3. B. Ställe Schuppen, Garten⸗ und Hof⸗ gtauern, Einfriedigungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Form der Bauvorlagen. atz. Plätzen. 9 12. Letzter Abſatz Bei Baugeſuchen, welche genehmigungspflichtige Gewerbsanla gen bezw. die Aufſtellung von Dampfkeſſeln betreffen(vergl.§88 16 u. 24 der Gewerbeordnung) ſind die Vorſchriften in§ 10 fg. und 8 22 fg. der genannten Verordnung, bei ſolchen, welche waſſerpolizeilicher Genehmigung bedürfen, die Vorſchriften der§8 2 und 3.⸗V.⸗O. vom 24, Dezember 1876 0 Waſſergeſetz zu beobachten. § 16. Baubeginn und Aumeldung deſſelben. Abſatz II. In allen Fällen iſt durch den Bauherrn oder bei deſſen Ver⸗ hinderung durch den verantwortlichen Bauleiter bei dem Bezirksamt rechtzeitig Anzeige über den thatſächlichen Baubeginn ſchriftlich zu erſtatten(553 der Landesbauordnung). Bei Baulichkeiten an öffent⸗ lichen Straßen(§ 20 der ſtädtiſchen iſt gleichzeitig um Angabe der Baufluchtlinte und Straßenhöhe(Gehweghinterkante) nachzuſuchen. §17. Abſatz II. Ziffer 2. Vor Vornahme der Rohbaubeſichtigung iſt jede innere oder äußers Verputzarbeit unterſagt. Mit den Verputzarbeiten darf, ab⸗ geſehen von Ausnahmsfällen, in welchen beſondere baupoli eiltche Geuehmigung eingeholt wurde, bei Wohngebäuden erſt vier Wochen nach der Rohbaubeſichtigung begonnen werden. Der Rohbau gilt als vollendet, wenn ſämmtliche Gewölbe geſchloſſen, ſämmtliche Scheidewände aufgeführt, ſämmtliche Holzbalkenlagen ausgeſtückt und Eiſenbalkenlager ausbetonirt oder gusgewölbt ſind. Die Abſätze 6 und 7 des Paragraphen 17 fallen künftig weg. §18. Bezugserlaubniß bei Wohngebäuden. Neit erbaute Wohnräume dürfen nicht bezogen werden, ehe ſie genügend ausgetrocknet ſind. Um eine genügende Austrocknung des Mauerwerks 80 chern, ſollen zwiſchen Rohbauvollendung und Verputzung folgende Pauſen eingehalten werden: 0 In der Zeit vom 1. April bis 1. Oktober mindeſtens 2, in der Jeit vom 1. Oktober bis 1. April mindeſtens 3 Monate. Für Wohnungen, welche bei der ordentlichen Schlußreviſion noch nicht als bezugsfähig befunden wurden, wird der Bezugstermin durch die Baupolizeibehörde im ein elnen Fall beſtimmt. Wohnungen, welche gegen dieſe Vorſchriften Iabeßen werden, ſind durch Anordnung der Baupolizeibehörde als räumen. 819. Beauffichtigung der Bazantefübrung bei anzeigepflichtigen auten. Bei anzeigepflichtigen Bauherſtellungen finden zwei 1 e b zigungen ſtatt, die erſte nach Fertigſtellun des Rohbaues, bei Ab⸗ brucharbeiten nach Niederlegung der Baut eile, die zweite nach Be⸗ endigung der Bau⸗, Verputz⸗ und Verkleidungsarbeiten. Die Vorſchriften in 85 17, 18 und 20 dieſer Bauordnung über Anmelde⸗ pflicht, Bezugserlaubniß, Reviſton der Baufluchten und Straßen⸗ höhe ꝛc. finden entſprechende Anwendung. 9,20 Abſatz II. Reviſton der Bauflucht und Straßenhöhe. Zu dieſem Behufe hat der Bauherr bezw. Bauleiter der ge⸗ nannten ſtädtiſchen Behörde neben der nach§ 17 dieſer Vorſchrift dein Ortsbaukontroleur zu machenden 7775 e Anmeldung zu er⸗ ſtatten, ſobald die erſte Sockelſchicht verſetzt iſt. Vor Vornahme der Reviſton der Bauflucht und Straßenhöhe, welche auf Eingang der Anmeldung ſpäteſtens binnen 3 Tagen ſtattzuftnden hat, iſt die weitere Aufmauerung unterſagt.(Bergl.§ 17 Ziffer 1 dieſer Vor⸗ ſchrift.) Der beſichtigende Beamte des ſtädtiſchen Tiefbauamts hat den Bauherrn bezw. Bauleiter auf etwaige Anſtände aufmerkſam zu machen. Ueber letztere iſt alsbald dem Bezirksamte Vorlage zu erſtatten Ergeben ſich keine Anſtände, 0 iſt lediglich die Vornahme der Reviſton dem Bezirfsamt zu beſcheinigen. Nachſtehende Paragraphen erhalten folgende Ueberſchriften: §.0. Baugerüſte. § 39. Bauflucht und Straßenhöhe. § 50. Fagadengusbildung. § 62. Durchfahrten. Werden auf einem Erundſtücke von über 18 Mtr. Frontlänge und 25 bis einſchließlich 40 Mtr. Tiefe Gehäude errichtet, ſo muß daſſelbe eine Durchfahrt nach dem Hofe in gerader Linie und mit möglichſt wenig Neigung von mindeſtens 2,20 Mtr. freier Thor⸗ breite und für den Fall der Ueberbauung von mindeſtens 2,50 Mtr. Thorhöhe erhalten. Die Durchfahrt ſelbſt darf an keiner Stelle unter dieſe Maße eingeſchränkt werden. ald wieder zu Werden auf einem Grundſtücke von mehr als 40 Mtr. Tiefe Gebäude errichtet oder werden mehrere Höfe hintereinander ange⸗ ordnet, ſo trltt die vorſtehende Beſtimmung ein, auch ohne Rück⸗ ſicht auf die Straßenfrontlänge des Grundſtücks. Wird ausnahmsweiſe die Bebauung von Grundſtücken mit 8 und weniger Metern Breite geſtattet, ſo kann, auch wenn das Grundſtück 40 oder mehr Meter Tiefe hat, von Herſtellung einer Durchfahrt unter der Bedingung abgeſehen werden, daß das Grund⸗ ſtück nur bis auf eine Tiefe von 25 merbaut wird. Beſtehende Durchfahrten dürfen nur mit Erlaubniß der Bau⸗ polizeibehörde beſeitigt und geändert werden. §. 63. Durchgünge. Werden auf einem Grundſtück von 13 bis mit is m Frontlänge udd 40 m oder weniger Tiefe Gebäude errichtet, ſo muß dasſelbe einen Durchgang nach dem Hofe in möglichſt gerader Linie, möglichſt eben von mindeſtens 1,50 mfreler Thürweite und einer durchgehenden an keiner Stelle verengten Breite von 1,80 m zwiſchen den Ein⸗ gangswänden erhalten. Das Gleiche gilt für Grundſtücke von weniger als l2 m Frontlänge und 40 m oder weniger Tiefe, jedoch mit der Maßgabe, daß die freie Thürweite des Dur ganges 1,20 m, die Breite des Ganzen im Uebrigen 1,50 betragen muß. Einzeltritte ſind in den Durchgängen ſowie im Innern der Häuptgänge unzuläſſig. § 69 Abſatz 5 und 6. Innere Scheidewände und innere 5 Konſtruktionen. Haben innere Scheidewände Gebälk zu tragen, ſo ſind ſte, wenn nicht entſprechende Eiſenkonſtruktion gewählt wird, 5 bei 1e u. ꝛſtöckigen Gebäuden 1 Stein ſtark, bei Zſtöckigen Gebäuden im unteren Stockwerk in den 2 oberen Stöcken bei 4 u sſtöckigen Gebäuden in den 2 unteren Stöcken in den oberen Stöcken herzuſtellen. Das Gleiche gilt für Treppenhauswände, auch wenn dieſe kein Gebälk tragen. Sind zwei balkentragende Mittelwände angeordnet, ſo genügt eine Stärke von je 1 Skein. Flurwände, längs der Hauptdurch⸗ fährten ſoweit ſie nicht unter die Beſtimmungen der 2 vorigen Abſätze fallen, ſind mindeſtens 1 Stein ſtark oder maſſiv, d. i. ohne Holzfachwerk herzuſtellen. 4 dl. Kamine und Oefen. Abſatz 2 dieſes Paragraphen künftig weg. 8 Eiskeller müſſen ſo angelegt werden, daß angrenzende Räume surch genügende Iſoltrung gegen jede Einwirkung von Feuchtigkeit and Kälte geſchützt ſind. §ds Abſatz J. Freihaltung der Gebäude von Feuchtigkeit. Jedes Wohngebäude muß unterkellert ſein Wenn aus beſonderen Hründen eine Ausnahme zugelaſſen wird, ſo muß der Boden des Erdgeſchoſſes eine feſte Unterlage aus Beton oder Backſtein mit Asphalküberzug erhalten. .½37 Letzter Abſatz Von den Kellern. Wegen Entwäſſerung der Keller vergl. die Vorſchriften der kädtiſchen Abwaſſerleitung. Wegen Kellertreppen vergl.§ 78 d. B. 98, Wohnungen und Aufenthaltsräume in Kellern. ellerwohnungen, d. h. ſolche Wohnungen, deren Fußboden unter zer Erdoberfläche liegt, dürfen nicht W werden. Wenn theil⸗ deiſe unter der Erdoberfläche gelegene Räume nicht als Wohn⸗ und Schlafräume, wohl aber dauernd für häusliche, ökonomiſche oder dewerbliche Zwecke, welche den längeren Aufentgalt von Menſchen urfordern, verwendet werden ſollen, muß für genügende Licht⸗ und duftzufuhr geſorgt ſein. Sie können nur elgſſen werden; Tue der Berelgdend bs „ Faſf Genehmigungs⸗ und anzeigepflichtige Jauansfähruge H e) dieſe Räume eine lichte Höhe von 270 W erhalten; „„ 9. Bemeſſung der Gebäudehöhe. Die Höhe der Umfaſſungsmauern der Gebäude wird von der feſtgeſtellten oder thatſächlich beſtehenden Straßenhöhe bezw. von dem anſchließenden Erd⸗ oder Hofboden bis zur Oberkante horizon⸗ taler Geſimſe bezw. bei den Sparrengeſimſen bis zur Unterkante der Sparrenauflage an der Fagade gemeſſen. Iſt die zu meſſende Gebäudefront unten oder oben nicht wagrecht abgeſchloſſen, ſo wird Pöhe le ihres Flächeninhaltes durch die Länge eine mittlere öhe berechnet. Zur Gebäudehöhe auch nach der Hofſeite werden zugezählt: Manſarden, Gaupen, Giebel, Fagadenabſchlüſſe(Attiken), ſobald die Breite derſelben zuſammengenommen die Hälfte der Gebäudelänge überſteigt, Dach flächen und Dachbauten mit demjenigen Theil, welcher nach dem Hofe mit einem größeren Winkel als 45 Grad, nach der Straße mit einem ſolchen von mehr als 600 anſteigt; bei mehr als 60 darf die Firſthöhe(vertikal) vom Dachgeſims gerechnet, 5 m nicht überſteigen. Nicht berückſichtigt werden: Schornſteine, Venti⸗ lations⸗ und Lichtſchächte, einzelne emporragende Verzierungen mit Thürmchen, Bildſäulen und dergleichen § 100. Höhe der Gebäude. 5 Abſatz 4 u. 5. Die Beſtimmungen dieſes Paragraphen finden innerhalb des Ringdammes auf ſämmtliche derzeit ſchon überbaute Grundſtücke nur mit der Maßgabe Anwendung, daß die Höhe der Gebäude auf denſelben das Anderthalbfache des Abſtandes derſelben von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie betragen darf, und daß noch nicht überbaute Plätze auf eine Höhe bis zu ¼ der Straßenbreite gemäß Abſatz 1 gebaut werden können. 8 Als überbaut gelten nur diefenigen Grundſtücke, welche mit in den Straßenfluchten ſtehenden Gebäuden bebaut ſind. § 102. Hofraum. Abſatz 7. Das Zuſammenlegen der Hofräume benachbarter Grundſtücke hehufs Erzielung eines gemeinſchaftlichen unüberbauten 50ſlen die iſt zuläſſig und kann die Baupolizeibehörde in ſolchen Fällen die Srund e der vorgeſchriebenen Hofgrößen für jedes einzelne ſen mit Ausnahme der GEckgrundſtücke um ein Viertheil zu⸗ aſſen. Die Baupolizeibehörde führt über die in dieſer Weiſe zuſammen⸗ gelegten Höfe eine Liſte und kann die Kundbarmachung der Be⸗ chränkung(Erhaltung der Hofräume in unüberbautem Zuſtande und nöthigenfalls die Nichterhöhung der an die Höfe angrenzenden Baulichkeiten) durch Eintrag ins Grundbuch als edingung in den Baubeſcheid aufnehmen. § 103. Abſtand der nicht nach der Straße gerichteten Gebändewände. Abſatz 1. Jede Gebäudewand, welche Fenſter von Wohn⸗, Schlaf⸗ oder ſonſtigen, 8 nicht blos vorübergehendem Aufenthalt von Menſchen dienenden Räumen enthält, muß von der Grundſtücksgrenze oder gegenüberliegenden Gebäulichkeiten um mindeſtens ½ ihrer eigenen öhe, wenigſtens aber 5 mabbleiben. War das Grundſtück, auf welchem die betreffende Gebäudewand errichtet werden ſoll, bisher ſchon bebaut, ſo muß der Abſtand gleichfalls ein Drittel der Höhe der Gebäudewand, mindeſtene aber 4 m betragen. § 104. 155 der zum Wohnen bezw. zu nicht blos vorüber⸗ gehendem Aufenthalt e beſtimmten Räume. atz 2. Die gleiche Höhe im Lichten wird verlangt für einzelne zum Wohnen bezw. zum nicht blos vorübergehenden Aufenthalt von Menſchen beſtimmten Räume mit Ausßnahme für Manſard⸗ u. Dach⸗ ſtockwerke; letztere dürfen jedoch bei Neubauten nicht unter 2,70 m lichte Höhe für die Hälfte der Grundfläche erhalten; bei Umbauten beſtehender Gebäude kann die Baupolizeibehörde in letzterem Falle eine lichte Höhe von 2,40 m für die Hälfte der Grundfläche 1 8 § 107. Abortgruben. Abſatz 7. Wo nach Lage der örtlichen Verhältniſſe es unbedenklich er⸗ ſcheint, kann ausnahmsweiſe mit beſonderer Erlaubniß der Bau⸗ poltheibehörde ſtatt der Ueberwölbung eine Abdeckung der Grube mit dicht gefügten und in einen gefalzten Rahmen ſtarken Dielen von Eichen⸗ oder Forlenholz zugelaſſen 8,108. Beſtehende Abortanlagen. Ziffer 2 in Abſatz 2 fällt weg. § 115. Abſatz 1. Gebäude außerhalb der Baubezirke müſſen, ſofern ſie an Land⸗ ſtraßen, Kreis⸗ und Gemeindewegen errichtet werden die geſetzlich vorgeſchriebene Entfernung(§ 31 Abf Strabengeſetzes) einhalten 28 17. atz 2. Die Höhenlage der Gartenſtraßen in den Neckargärten iſt auf + 93,10 N. N. feſtgelegt. Es wird die Straßenhöhe ſtädtiſche Tiefbauamt angegeben. Der Füßboden von Wohnräumen und der zu dauerndem Aufent⸗ halt von Menſchen beſtimmten Räume muß mindeſtens auf + 94,30 N.., alſo 1,20 m über Straßenhöhe angelegt, dagegen dürfen die Fußböden von Ladenlokalen und Wirthſchaften bis auf. 98,40 N.., alſo nur 30 em über Straßenoberfläche ausgsführt werden. Mannheim, den 1. September 1894. Großh. Bezirksamt. Hebting. Küllr a Jauk Al. Fef Mannheim. Heidelberg. Einzug pon Wechſeln zu billigſten feſten Sätzen. K von laufenden 5 mit und ohne Credit⸗ ewährung. 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Bei der Anmeldung ſind die gekündigten Schuld⸗ verſchreibungen mit Couponsbogen und Talons nebſt doppelt ausgefüllten Anmeldeformularen, die bei der Stadikaſſe zu beziehen ſind, einzu⸗ reichen; die eingereichten Stücke werden nach vollzogener Abſtempelung auf 3½% wieder ausgeliefert. Die Einlöſung der gekündigten Schuldverſchreibungen, welche nicht in oben erwähnter Weiſe zur Abſtempelung reſp. Convertirung gelangt ſind, erfolgt vom 1. April 1895 ab in Maunheim bei der Stadtkaſſe, ſowie bei der Deutſchen Unionbank, in Frankfurt am Main bei der Mitteldeutſchen Cxeditbank, in Karlsruhe bei Herrn V. L. Homburger, in Berlin bei der Dresdner Bank. Die Schuldverſchreibungen ſind mit Couponsbogen und Talons einzureichen. Für die etwa fehlenden Cou⸗ pons wird der entſprechende Betrag am Capital in Abzug gebracht. Die Verzinſung der gekündigten und nicht conver⸗ tirten Schuldverſchreibungen hört mit dem 1. April 1895 auf. Mannheim, 19. September 1894. Der Stadtrath: Beck. Seeger. An die Besitzer von Northern Pacific 5 consolidated Morigage Gold Bonds. Nummern über 10500 sogen. New-Vorker Stücke. Das New. Vorker Reorganisations- Comité Edward D. Adams, Vorsitzender) beauftragt uns, Northern Paeifle 5% gonsolidated Mortgage Bonds, New.- Torker Stücke, behufs Beitritts in Empfang zu nehmen. Zu diesem Zyweek sind dieselben bei unserer Effeetenkasse oder bei unserer Frankrurter Filiale mit einem nnterzeichnefen Anschreiben einzureichen; Formulare können au den bezelchneten Stellen er- hoben wWerden. Falls die Bonds bei uns ein ereicht werden, be⸗ vor die Hälfte der cons. Bonds bei dem Comite deponirt ist, erwachsen den Einreichern Kosten für Porto und Versicherung nicht. Die bei uns eingereichten Bonds bringen wir zunächst aur Anmeldung bei dem New-Torker Gomite und tauschen dieselben gegen Certiticate der Mercantile Prust Co. um, sobald diesen die Börsen-Notiz in New Vork bewilligt ist. Die Certificate liefern Wir entweder an die Einreſcher der Bonds aus oder nehmen die- selben für deren Gefahr und Rechuung in New-Vork in Verwahr. Nach Erreichung der Majorität ist die, Erhebung eines Kostenbeitrages vorgesehen und es fällt Sselbstverständlich die der kostenfreien Uebermittelung nach New⸗ Lork fort. Nichtbeitretende setzen sich möglicherweise schweren Nachtheilen aus. 47816 Berlin, im September 1894. Deutsche Bank. Fruchtmarkl, E 4, 1. EMmil Künzel, Mannheim. früher 1. Aſſiſtent und Vertreter erſter Zahnärzte, zuletzt bei Dr. E. Geßler. 48008 Spezialität: Künſlliche Zähne Und Gebiſſe uaturgetren mit Patentſaugplatte, Garantie für gutes und ſicheres Feſt⸗ ſitzen, ältere Gebiſſe und Reparaturen können nach dieſem Syſtem umgearbeitet werden. Schmerzloſes und naturgetreues Wiederher⸗ ſtellen vollſtändig defekter Zähne durch Gold⸗ und Porzellankronen, Haltbare Plomben in Gold' Amalgam und jedem anderen Materfal. Schmerzloſes Zahnausziehen in der Schlafgasnarkoſe. 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