F e e eeee + Telegramm⸗ Adreffe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nk. 2509. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Juſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. (Badiſche Bolkszeitung.) der Stadt Mannheim und Umgebung. annheimer Journal. (104. Jahrgang.) Amts- und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. iger (Mannheimer Volksblatt.) Neranene für den polit. und allg. Theil: Chef⸗Redakteur Herm. Meyer. für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journg!“ iſt Eigenthum des katholtſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 278.(Kelephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Wanderungen im Schwarzwald. Von Herm. Meyer. 3. Im Wieſenthal. Wo der Dengle⸗Geiſt in mitternächtige Stunde Uffeme ſilberne Gſchirr ſi goldeni Sägeſe denglet, (Todtnau's Chnabe wüſſe's wohl) am waldige Feldberg, Wo mit liebligem Gſicht us tief verborgene Chlüfte⸗ d Wieſe luegt und check go Todtnau aben ins Thal ſpringt, Schwebt mi muntere Blick, und ſchwebe mini Gedanke. Feldbergs liebligi Tochter, o Wieſe, bis mer Gottwilche! Los, i will di jez mit mine Liederen ehre, Und mit Gſang bigleiten auf dine freudige Wege!“ So ſingt Johann Peter Hebel, der bekannte Dichter der herzlichen alemaniſchen Gedichte. Zu Baſel, nahe der Mündung der Wieſe, iſt er geboren und im badiſchen Unterland, zu Schwetzingen ſtarb er 1826 eines plöͤtzlichen Todes. Dort liegt er auch begraben. Aber ſeine eigentliche Heimath ſtand im Wieſenthal. Es iſt das lieblich in einem Hain von Qbſtbäumen ſich bergende Dorf Hauſen an der Wieſe, wo das Thal ſich zu ver⸗ engen und ſeinen romantiſchen Charakter anzunehmen begiunt. Vor der Kirche dort hat man ſeinem Andenken ein Mal errichtet, auf dem ſeine Büſte mit dem freund⸗ lichen Poetenantlitz prangt, und dicht daneben iſt ein ſchlichtes Haus als des alemaniſchen Sängers Heimaths⸗ ſtätte bezeichnet. Fürwahr, von allen Thälern, in denen der ſüdliche Schwarzwald ſeine Gewäſſer dem Vater Rhein zuſendet, vermag keines ein Poetengemüth nachhaltiger zu befruchten als das Wieſenthal! Wohl ſind die felsumhegten Ab⸗ gründe, in denen die Alb thalwärts rauſcht, von höherem wildromantiſchem Reize, wohl ſucht das Höllenthal mit ſeiner pittoresken Großartigkeit ſeines Gleichen im Schwarz⸗ wald, aber für den Dichter von der Innigkeit Hebels entbehren ſie zu ſehr des Ruhe und Sammlung milde in die Seele ſenkenden Eindrucks. Den aber gewährt das Wieſenthal. Es iſt von wunderbarer Mannigfaltigkeit der Scenerien. Hier ſchließt es ſich zu einem engen Jelſenthor zuſammen, durch welches die Wieſe ungeſtüm hindurchbrauſt, dort grünen um ihre Ufer breite ſaftige Matten und freundliche Dörfer und Städtchen herbergen ein arbeitſames und treuherziges Volk. Wer das Thal durchwandert, vom Feldberg bis hinab in die Ebenen nach Schopfheim, dem haftet das Geſehene nicht im Ge⸗ dächtniß wie die aufregende Wucht eines überwältigenden Ereigniſſes, ſondern wie ein ſanftes Lied, das von Berges⸗ höhe und Waldesrauſchen, vom klaren, durch üppige Wieſen hineilenden Bache, von fleißigen und lieben Menſchen kündet. Das hat wohl Niemand tiefer empfunden als Hebel. Es iſt ein überaus prächtiger und bequemer Waldweg, der den Wanderer vom Feldberg über die Todtnauer Viehhütte ins Wieſenthal hinabführt. Bei Fahl, einer kleinen zerſtreut liegenden Ortſchaft, erreicht man die Land⸗ ſtraße, die nun beſtändig bald auf der linken„bald auf der rechten Seite des munter plätſchernden Wieſenbaches ſich hinzieht. Die ſeitwärts nahe herantretenden Berge haben mit ihren kahlen Hängen, auf denen vereinzelte Felsblöcke hingeſäet ſind, ein durchweg wildes Gepräge, das ſich immer mehr mildert, je näher man Todtnau kommt. Das Städtchen präſentirt ſich überaus ſchmuck. Mit blinkenden Häuſern und zweithürmiger Kirche liegt es in rundlicher Thalbildung da und hat ſchon manchen Fremden für längere Zeit an ſich gefeſſelt, der im Gaſthof zum„Ochſen“ treffliche Verpflegung fand. Mich aber hat namentlich zweierlei nach kurzer Raſt weiter getrieben. Das war erſtens eine ziemliche Anzahl von Fabrikſchorn⸗ ſteinen, die ſich eifrigſt bemühen, oben über den Häuſern eine beſtändig ſchwebende Rauchwolke zu fabriziren und das mit den Schloten in intimſter Verbindung ſtehende Sauſen und Brauſen der Werkſtätten, zweitens das wenig ſchwarzwaldmäßige Ausſehen des ganzen Ortes. Daß dort eine lebhafte Fabrikation namentlich von Bürſten Arbeit und Verdienſt bringt, iſt ſicherlich eine ſehr ſchöne Sache, aber der Erholung und Erfriſchung ſuchende Wanderer, der täglich die badiſche Anilinfabrik zu bewundern Gelegenheit hat, kann ſolchen Anblicks ſehr wohl entrathen. Und daß Todtnau ein ſo vorſchriftswidriges, wenig ſchwarzwälderiſches Ausſehen hat, daran iſt es vermuthlich auch ziemlich unſchuldig, zu Anfang der S8oer Jahre iſt es nämlich faſt total niedergebrannt und hat ſpäter beim Wiederaufbau ein ſogenanntes moderneres Gewand angethan. Die lebhafte Induſtrie, welche man dort oben trifft, Stleſeuſte und verbreitetüt Zeitung in M Landſchaft der Umgebung für den Wanderer bietet. annheim und Amgebung. Donnerſtag 11. Oktober 1894. e Bürſten und die Weberei. Jeder Ort hat kleinere oder größere Etabliſſements aufzuweiſen, in denen viele Hunderte von Arbeitern und Arbeiterinnen beſchäftigt ſind. Es iſt ein eigenthümlicher Kontraſt, wenn man aus der ſtillen herrlichen Natur der Gebirgslandſchaft in die Arbeitsſäle tritt, in denen die Webſtühle ſauſen und viele geſchickte Hände thätig ſind. Und Abends zur Feierſtunde ſieht man die Schwarzwaldmädchen in hellen Schaaren die Landſtraße heimwärts ziehen und die Lieder, welche ſie anſtimmen, ſind beredte Zeugen dafür, daß die Arbeit ihnen die Freude und Zufriedenheit wohl zu erhalten vermag. Sehr intereſſant iſt es auch zu beobachten, wie ſinn⸗ reich die Naturkraft des Waſſers überall in den Dienſt der Induſtrie geſtellt iſt. Der ganze Lauf der Wieſe iſt kanaliſirt. Ein Theil ihres. Waſſers rauſcht im alten, ſteinbeſäeten Bette, die überſchüſſige Menge aber iſt im engen Kanal abgedämmt und treibt zahlloſe Räder und Maſchinen. Weiter dient der Kanal zur Bewäſſerung der Wieſen, welche von tauſend kleinen Waſſeräderchen kunſtpoll durchzogen ſind. Aber neben dem Modernen dieſer techniſchen Anlagen iſt das Wieſenthal reich an alterthümlichem Schwarzwald⸗ Charakter. Ganze Ortſchaften beſtehen aus echten Schwarz⸗ waldhäuſern mit ihren tief herniederragenden kapuzen⸗ artigen Schindeldächern, holzgetäfelten Wänden und rings ſich hinziehenden gebräunten Gallerien. Utzenfeld und Schönau ſind prächtige Repräſentanten dieſer typiſchen Bauart und das Entzücken des Landſchaftsmalers. Ueber⸗ haupt möchte ich die Thalmulde, in welcher die beiden genaunten Orte ſo maleriſch liegen, für den charakteriſtiſch⸗ ſten Theil des ganzen Thals anſprechen. Wieſe, Berg und Wald ſind hier ſo harmoniſch vertheilt und jedes in ſeiner Art ſo charakteriſtiſch geſtaltet, daß die ganze Landſchaft, belebt von maleriſch gelegenen Ortſchaften und Gehöften, einen geradezu bezaubernden Eindruck macht. Wer gegen Abend von einem der Schönau umkränzenden Berge herniederſchaut, wenn in langen Reihen hoch oben von den Matten die Viehherden abſteigen und der Eiſen⸗ bahnzug in gemüthlichem Tempo dahinfährt, wenn daun die ſchimmernden Holzdächer ſo traulich daliegen und der Ton der Betglocke ernſt und feierlich verhallt, der hat ein Idyll, ſo poeſievoll und ſo beruhigend, daß er Manches darüber vergißt, was ſich mit aufdringlicheren Reizen anderwärts in Gottes ſchöner Natur darbietet. Und dann erſt die Herrlichkeiten, welche die Berg⸗ Faſt mühelos iſt von dort der kecke Gipfel des Belchen zu erreichen. Im Garten des Gaſthofes„Zur Sonne“ zu Schönau, der ſich uns für einige Wochen als angenehmer Aufent⸗ halt erwies, ſaßen wir in trautem Geplauder beieinander. Es war eine wunderbar helle Mondnacht. Keine Wolke zog am Himmel und die Stille ward nur unterbrochen durch das Rauſchen des Baches, der unmittelbar an dem Garten vom Berge niederfällt. „Jetzt muß eine Beſteigung des Belchen einen groß⸗ artigen Genuß gewähren“— meinte mein liebenswürdiger Wandergenoſſe. Ich ſtimmte dieſer Anſicht aus vollem Herzen bei, und in wenigen Minuten wurde die Anregung zum Beſchluß erhoben. Gegen 2 Uhr des Nachts zogen wir durch die ſchweigenden Straßen des Städtchens den Belchenweg hinan. Wie mit weißem Sand beſtreut leuchtete der ſchmale Saumpfad vor uns, nur hie und da durch das Mondlicht abſperrende Felsgebilde beſchattet. Und wunder⸗ bar geradezu waren die Lichtreflere im Walde. Da ſah der Weg, auf den wir langſam bergan ſtiegen, wie eine mit buntem Moſaik belegte Bahn aus, und prüfend mußten wir manchmal, wenn ein leiſer Wind die Schatten⸗ bilder durcheinander wogen ließ, den Stock zur Erde ſtoßen, um uns zu überzeugen, daß uns das trügeriſche Gaukelſpiel nicht vom rechten Wege abgebracht. Als wir am Fuß der letzten höchſten Belchenkuppe, wo das Wirths⸗ haus„Zum Auerhahn“ zu einfach⸗gaſtlicher Einkehr ladet, angekommen waren, bot ſich uns ein überraſchender An⸗ blick. Aus dem wogenden Nebelmeer, das rings an den Höhen und am Gebirgsſattel ſich ſchimmernd lagerte, ließ ſich pkötzlich ein Jauchzen und Singen vernehmen, das in der Einſamkeit um ſo wunderbarer ſich ausnahm, als man die Geſtalten, von denen es ausging, nicht ſehen konnte. Nur ganz ſchattenhaft hoben ſie ſich, Männer und Frauen, welche den Morgengeſang anſtimmten, von den dunklen Waldhintergrunde ab, und nur undeutlich konnten wir erkennen, daß die Säuger zu früher Arbeit zieht ſich das ganze Wieſenthal hindurch abwärts. Nament⸗ lich ſind es zwei Fabrikationszweige, die Herſtellung von dem kahlen Plateau. Eine merkwürdige Schwüle herrſchte dort, kein Lüftchen bewegte ſich. Noch zögerte der Sonnen⸗ ball, im Oſten über die Höhen des Feldbergs herauf zu fahren, und rings hüllte ſich alles, Schwarzwald und Horizont, in undurchdringlichen Duft. Aber im nächſten Moment änderte ſich die Scenerie. Ein friſcher Wind pfiff um das Haupt des Belchen, drüben über dem Feld⸗ berg ſtieg die Sonne glühend empor, der Nebel floh vor ihren Pfeilen von allen Gipfeln und eine blendende Helle erleuchtete Alles. Und das Herrlichſte zeigte ſich im Süden. Dort ſtanden die Alpenrieſen wie mächtige Geſtalten in weißen wallenden Gewändern vor uns, die ganze Kette von dem kantigen Gipfel des Sceſaplana bis zur gewal⸗ tigen Maſſigkeit des Mont Blanc. Dort ragt der Säntis mik den Churfirſten, dort der Glärniſch, dort Rigi und Pilatus, deutlich erkennbar vor höheren Gipfeln, und wie zum Greifen nahe erheben ſich die rieſenhaften Gebilde der Jungfrau. Es iſt, als könnte man Gletſcher und Firnen deutlich in ihren Umriſſen unterſcheiden. Je höher die Sonne ſteigt, deſto mehr verſchleiert ſich die märchenhafte Pracht der Alpenwelt. Wir ſteigen abwärts nach der Seite des Hochkelchs zu. Es wäre Sünde, den Belchen beſtiegen zu haben und jenen Theil ſeines Maſſivs, den nach Südweſten in„kecker, alpiner Bildung vorſpringenden Hochkelch, nicht zu beſuchen. Wie eine Schale hängt ſein kalkiger, ſich uͤberſtürzender Vorſprung in furchterliche Tiefe hinab. Unten rauſcht prächtigſter Hochwald und eine der ſchönſten Ausſichten des Scharzwalds rechts ins herrliche Münſterthal, gerade aus auf Sirnitz und den Blauen und links ins untere Wieſenthal öffnet ſich dem Blick. Jutereſſant iſt auch der Abſtieg über den Nonnen⸗ zmatt⸗Weiher und Neuenweg und weiter durch das wild⸗ romantiſche Böllenthal zu den Wellen der Wieſe. Nur darf man ſich von dem Weiher keine allzu große Vor⸗ ſtellung machen. In den Reiſebüchern wird von ihm ge⸗ ſagt, daß er eine ſchwimmende Inſel umſchließe. Wenn man hinkommt, erblickt man nichts als eine ſumpfige ſchwarze Waſſerfläche, die zum größten Theil von gras⸗ bewachſenen Moorgebilden bedeckt iſt. Nach der Seite des Belchen gibt es noch eine ganze Reihe prächtiger Touren, die man von Schönau aus mit leichter Mühe unternehmen kann. Zu den ſchönſten Partien gehört eine Wanderung über das Wiedener Eck, von dort die großartige Kunſtſtraße hinab zum Spiel⸗ weg, wo ein düſteres, alterthümliches Wirthshaus mit einem unwirſch dreinſchauenden Gaſtgeber an das Wirths⸗ haus im Speſſart erinnert, weiter das Münſterthal ab⸗ wärts bei St. Trudpert's Kloſtermauern vorbei durch den üppigen Reichthum jenes geſegneten Gaues nach dem Städtchen Staufen, das die alte Staufenburg, die Heimaths⸗ ſtätte des Tempelherrn in Leſſings Nathan, auf rebenum⸗ kränzter Höhe überragt. Von dort läßt ſich dann bequem das in idylliſcher Waldesruhe ſich bergende Bad Sulzburg aufſuchen und die Wanderung nach Badenweiler fortſetzen. Der Schwarzwaldwanderer indeſſen, der Mutter Natur in Verbindung mit einfacher Schwarzwaldweiſe aufzuſuchen liebt, wird mit dieſem von der Kultur allzu erfolgreich beleckten Mode⸗Badeort bald fertig. Er ſtreicht an ſeinen Villen und prächtigen Gärten vorbei, erſteht bei den Buden am Kurhauſe je nach den Verhältniſſen ſeines Portmon⸗ naies ein ſtimmungsvolles Andenken und ſteigt die Park⸗ wege zum Blauen empor. Die geringe Mühe des be⸗ quemen Aufſtiegs wird durch die herrlichſte Ausſicht von da oben reichlich aufgemeſſen. Namentlich iſt es das üppige Markgräflerland und die Rheinebene, welche vom Blauen aus das Auge überſchaut. Ein ſehr lohnender Abſtieg iſt der über die Sauſenburg nach Kandern, dem badiſchen„Nizza“. Von dort kann man ſich mit der Poſt nach Lörrach befördern laſſen. Doch möchten wir dieſe Tortur nur in den dringendſten Fällen anrathen. Denn der Beſitzer dieſer Privatpoſt pflegt ſein Fuhrwerk innen mit Menſchen und oben mit mächtigen Koffern derart vollzupacken, daß der Inſaſſe ſich nicht mehr als Menſch, ſondern als Mitglied einer eingepöckelten Härings⸗ geſellſchaft fühlt. Nicht minder zu den herrlichſten Wanderungen auf⸗ fordernd iſt das Gebiet auf der linken Seite der Wieſe, das ſich von Schönau als Operationsbaſis durchſtreifen läßt. So lohnt es ſich, von Zell aus die hohe Möhr und Schweigmatt zu beſuchen und die wunderbare Aus⸗ ſicht zu genießen, welche ſich dort vor den Blicken ent⸗ rollt. Schönau gerade gegenüber erhebt ſich zu 1000 Meter Höhe der ſchattige Fuchswald und hinter demſelben auf einſamer Bergmatte, vom prächtigſten Tannicht um⸗ ſäumt, liegt in würziger Hochluft das Oertchen Herren⸗ in die Bergwieſen aufbrachen. Bald waren wir oben auf ſchwand, das an natürlichem Reiz der Lage ſeines Gleichen 2. Sette. General-Anzeiger. Mannheim, 11. Oktober. ſucht und zur Gründung eines Luftkurortes gebieteriſch herausfordert. Ueber Herrenſchwand führt auch der Weg in öſtlicher Richtung nach dem vielbeſuchten Todtmoos, deſſen Waldpoeſie der allzu ſpekulative Adlerwirth leider ſtört, und weiter nach der Perle des Albthals, St. Blaſien. Nur im Fluge und nicht überall die erfreulichſten Erfah⸗ rungen machend, ſind wir jene von den Reizen der Natur überreich überſchütteten Erdenwinkel durchwandert, fanden aber doch immer wieder in der traulichen Stille Schönau's das Schönſte, was das liebliche Wieſenthal zu bieten ver⸗ mag, die innere Ruhe und Sammlung. Die breiten Schindeldächer, das braune Gebälk der Häuſer, die grünen Wieſen am hellen Flüßchen, das Buchenbrändl mit ſeinen hübſchen Anlagen, Oberförſters Roſen, Apothekers Nelken und des Sonnenwirths goldener Markgräflerwein.— Alles ſind uns liebe Bekannte geworden, Alles möchten wir immer wieder anſchauen. Darum Grüß' Gott, auf Wiederſehen! Mllik Bekanntmachung. Die Abänderung der ſtädtiſchen Bauordnung betr. (276) No. 46,1791. In Folge der durch Erlaß Großh. Herrn Landeskommiſſärs vom 31. Auguſt 1894 No. 3396 für vollziehbar erklärten Abänderung bezw. Ergänzung der ſtädtiſchen Bauordnung erhalten nachſtehende Paragraphen folgende Faſſung: § 8. Genehmigungs⸗ und II. Hiſßer g. Bige Bauausführungen. „Ziffer 9. Die gleiche Anzeigepflicht wird gemäß 8 55e der B..⸗O. noch für folgende Bauausführungen vorgeſchrieben. Die Herſtellung von Gebäuden ohne Feuerung oder ſonſtigen Bauwerken(opgl.§), welche nicht unter Ziffer JI. 1 und 2 dieſes Paragraphen fallen, z. B. Ställe, Schuppen, Garten⸗ und Hofmauern, Einfriedigungen an öffentlichen Straßen, Wegen und 8 § 12. Form der Bauvorlagen. 5 Letzter Abſatz. Bei Baugeſuchen, welche genehmigungspflichtige Gewerbsanlagen bezw. die Aufſtellung von Dampfkeſſeln betreffen(vergl.§8 16 u. 24 der Gewerbeordnung) ſind die Vorſchriften in§ 10 fg. und 8 22 fg. der genannten Verordnung, bei ſolchen, welche e Genehmigung bedürfen, die Vorſchriften der§§ 2 und 3.⸗V.⸗O. vom 24. Dezember 1876 zum Waſſergeſetz zu beobachten. § 16. Baubeginn 1 deſſelben. Abſa 5 In allen Fällen iſt durch den Bauherrn oder bei deſſen Ver⸗ hinderung durch den verantwortlichen Bauleiter bei dem Bezirksamt rechtzeitig Anzeige über den thatſächlichen Baubeginn ſchriftlich zu erſtatten(5 55 der ee Bei Baulichkeiten an öffent⸗ lichen Straßen(§ 20 der ſtädtiſchen Bauordnung) iſt gleichzeitig um Angabe der Baufluchtlinie und Straßenhöhe(Gehweghinterkante) nachzuſuchen. § 17. Abſatz II. Ziffer 2. Vor Vornahme der Rohbaubeſichtigung iſt jede innere oder äußere Verputzarbeit unterſagt. Mit den Verputzarbeiten darf, ab⸗ 1 5 von Ausnahmsfällen, Genehmigung eingeholt wurde, bei Wohngebäuden erſt vier Wochen nach der Rohbaubeſichtigung begonnen werden. Der Rohbau gilt als vollendet, wenn ſämmtliche Gewölbe geſchloſſen, ſämmtliche Scheidewände aufgeführt, ſämmtliche Holzbalkenlagen ausgeſtückt und Siſenbalkenlager ausbetonirt oder ausgewölbt ſind. Die Abſätze 6 und 7 des Paragraphen 17 fallen künftig weg. .17. Bezugserlaubniß bei Wohngebäuden. Neu erbaute Wohnräume dürfen nicht bezogen werden, ehe ſie genügend ausgetrocknet ſind. m eine genügende Austrocknung des Mauerwerks zu ſichern, ſollen zwiſchen Rohbauvollendung und Verputzung folgende Pauſen eingehalten werden: In der Zeit vom 1. April bis 1. Oktober mindeſtens 2, in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. April mindeſtens 3 Monate. Für Wohnungen, welche bei der ordentlichen Schlußreviſton noch nicht als bezugsfähig befunden wurden, wird der Bezugstermin durch die Baupolizeibehörde im einzelnen Fall beſtimmt. Wohnungen, welche gegen dieſe Vorſchriften bezogen werden, find durch Anordnung der Baupolizeibehörde alsbald wieder zu räumen. 8 19. Beaufſichtigung der Bcen nbeung bei anzeigepflichtigen auten. Bet anzeigepflichtigen Bauherſtellungen finden zwei Baubeſich⸗ tigungen ſtatt, die erſte nach Fertigſtellung des Rohbaues, bei Ab⸗ brucharbeiten nach Niederlegung der Bautheile, die zweite nach Be⸗ endigung der Bau⸗, Verputz⸗ und Verkleidungsarbeiten. Die Vorſchriften in 88 17, 18 und 20 dieſer Bauordnung über Anmelde⸗ pflicht, Bezugserlaubniß, Reviſion der Baufluchten und Straßen⸗ höhe ꝛc. finden entſprechende Anwendung. § 20 Abſatz II. Reviſion der Bauflucht und Straßenhöhe. Zu dieſem Behufe hat der Bauherr bezw. Bauleiter der ge⸗ nanmten ſtädtiſchen Behörde neben der nach§ 17 dieſer Vorſchrift dem Ortsbaukontroleur zu machenden Anzeige Anmeldung zu er⸗ ſtatten, ſobald die erſte Sockelſchicht verſetzt iſt. Bor Vornahme der Reviſion der Bauflucht und Straßenhöhe, welche auf Eingang der Anmeldung ſpäteſtens binnen 3 Tagen ſtattzufinden hat, iſt die weitere Aufmauerung unterſagt.(Vergl.§ 17 Ziffer 1 dieſer Vor⸗ ſchrift.) Der beſichtigende Beamte des ſtädtiſchen Tiefbauamts hat den Bauherrn bezw. Bauleiter auf etwaige Anſtände aufmerkſam zu machen. Ueber letztere iſt alsbald dem Bezirksamte Vorlage zu erſtatten. Ergeben fich keine Anſtände, ſo iſt lediglich die Vornahme der Reviſton dem Bezirksamt zu beſcheinigen. Nachſtehende Paragraphen erhalten folgende Ueberſchriften: § 30. Baugerüſte. 39. Bauflucht und Straßenhöhe. § 50. Fagadenausbildung. § 62. Durchfahrten. Werden auf einem Grundſtücke von über 18 Mtr. Frontlänge und 25 bis einſchließlich 40 Mtr. Tiefe Gebäude errichtet, ſo muß daſſelbe eine Durchfahrt nach dem Hofe in gerader Linie und mit möglichſt wenig Neigung von mindeſtens 2,20 Mtr. freier Thor⸗ breite und für den Fall der Ueberbauung von mindeſtens 2,50 Mtr. Thorhöhe erhalten. Die Durchfahrt ſelbſt darf an keiner Stelle unter dieſe Maße eingeſchränkt werden. Werden auf einem Grundſtücke von mehr als 40 Mtr. Tiefe Gebäude errichtet oder werden mehrere Höfe hintereinander ange⸗ ordnet, ſo tritt die vorſtehende Beſtimmung ein, auch ohne Rück⸗ ſicht auf die Straßenfrontlänge des Grundſtücks. Wird ausnahmsweiſe die Bebauung von Grundſtücken mit 8 und weniger Metern Breite geſtattet, ſo kann, auch wenn das Grundſtück 40 oder mehr Meter Tiefe hat, von Herſtellung einer Durchfahrt unter der Bedingung abgeſehen werden, daß das Grund⸗ ſtück nur bis auf eine Tiefe von 25 merbaut wird. Beſtehende Durchfahrten dürfen nur mit Erlaubniß der Bau⸗ polizeibehörde beſeitigt und geändert werden. § 63. Durchgänge. Werden auf einem Grundſtück von 12 bis mit 18 m Frontlänge und 40 m oder weniger Tieſe Gebäude errichtet, ſo muß dasſelbe einen Durchgang nach dem Hofe in möglichſt gerader Ante, mög⸗ lichſt eben von mindeſtens 1,50 m freier Thürweite und einer durch⸗ gehenden an keiner Stelle verengten Breite von 1,80 m zwiſchen den Eingangswänden erhalten. Das gleiche gilt für Grundſtücke von weniger als 12 m Frontlänge und 40 m oder weniger Tiefe, jedoch mit der Maßgabe, daß die freie Thürweite des Durchganges 20 m, die Breite des Ganzen im Uebrigen 1,50 betragen muß. Einzeltritte ſind in den Durchgängen ſowie im Innern der Haupk⸗ gänge unzuläſſig. 8 § 69 Abſatz 5 und 6. Innere Scheidewände und innere Konſtruktionen. 0 Haben innere Scheidewände Gebälk zu tragen, ſo ſind ſie wenn gicht entſprechende Eiſenkonſtruktion gewählt wird, bei ie u. 2ſtöckigen Gebäuden 1 Stein ſtark, bei Zſtöckigen Gebäuden im unteren Stockwerk a 7 in den 2 aberen Stöcken 1 15 15 bei 4⸗ und ᷑ſtöckigen Gebäuden in den 2 unteren Stöcken 1½„ 50 in den oberen Stöcen 1» in welchen beſondere baupolizeiliche U herzuſtellen Das Gleſche gilt für Treppenhauswände, auch wenn dieſe kein Gebälk tragen. 5 Sind zwei balkentragende Mittelwände angeordnet, ſo genügt eine Stärke von je 1 Stein. Flurwände, längs der Haupkdurch⸗ fahrten ſoweit ſie nicht unter die Beſtimmungen der 2 vorigen Ab⸗ ſätze fallen, ſind mindeſtens 1 Stein ſtark oder maſſiv, d. i. ohne Holzfachwerk herzuſtellen. 971. Kamine und Oefen. Abſatz 2 dieſes 5 künftig weg. 8 Eiskeller müſſen ſo angelegt werden, daß angrenzende Räume durch genügende Iſolirung gegen jede Einwirkung von Feuchtigkeit und Kälte geſchützt ſind. § 6 Abſatz I. Freihaltung der Gebäude von Feuchtigkeit. Jedes Wohngebäude muß unterkellert ſein. Wenn aus beſonderen Gründen eine Ausnahme zugelaſſen wird, ſo muß der Boden des Erdgeſchoſſes eine feſte Unterlage aus Beton oder Backſtein mit Asphaltüberzug erhalten. § 97. Letzter Abſatz Von den Kellern. Wegen Entwäſſerung der Keller vergl. die Vorſchriften der ſtädtiſchen Abwaſſerleitung. Wegen Kellertreppen pergl.§ 78 d. V. 9. Wohnungen und Aufenthaltsräume in Kellern. Kellerwohnungen, d. h. ſolche Wohnungen, deren Fußboden unter der Erdoberfläche liegt dürfen nicht angelegt werden. Wenn theilweiſe unter der Erdoberfläche gelegene Räume nicht als Wohn⸗ und Schlafräume, wohl aber dauernd für häusliche, ökonomiſche oder gewerbliche Zwecke, welche den längeren Aufenthalt von Menſchen erfordern, verwendet werden ſollen, muß für genügende Licht⸗ und Luftzufuhr geſorgt ſein. Sie können nur zugelaſſen werden: 2, unter der Vorausſetzung, daß e) dieſe Räume eine lichte Höhe von 2,70 m erhalten; § 99. Bemeſſung der Gebändehöhe. Die Höhe der Umfaſſungsmauern der Gebäude wird von der feſtgeſtellten oder thatſächlich beſtehenden Straßenhöhe bezw. von dem anſchließenden Erd⸗ oder Hofboden bis zur Oberkante 71 0 taler Geſimſe bezw. bei den Sparrengeſimſen bis zur Unterkante der Spaxrenauflage an der Fagade gemeſſen. Iſt die zu me ſſende Gebäudefront unten oder oben nicht wagrecht abgeſchloſſen, ſo wird mittelſt Theilung ihres Flächeninhaltes durch die Länge eine mittlere Höhe berechnet. Zur Gebäudehöhe auch nach der Hofſeite werden zugezählt: Manfarden, Gaupen, Giebel, Fagadenabſchklüſſe(Attiken), ſobald die Breite derſelben zuſammengenommen die Hälfte der Gebäudelänge überſteigt, Dachflächen und Dachbauten mit demjenigen Theil, welcher nach dem Hofe mit einem größeren Winkel als 45 Grad, nach der Straße mit einem ſolchen von mehr als 60ö anſteigt; bei mehr als 60» darf die Firſthöhe(vertikal) vom Dachgeſims gerechnet 5 m nicht überſteigen. Nicht berückſichtigt werden: Schornſteine, Ventjf⸗ lations⸗ und Lichtſchächte, einzelne emporragende Verzierungen mit Thürmchen, Bildſäulen und dergleichen. § 100. Höhe der Gebände. Die Beſtimmungen dieſes Paragraphen finden innerhalb des Ringdammes auf ſämmtliche derzeit ſchon überbaute Grundſtücke nur mit der Maßgabe Anwendung, daß die Höhe der Gebäude auß denſelben das Anderthalbfache des Abſtandes derſelben von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie betragen darf, und daß noch nicht überbaute Plätze auf eine Höhe bis zu% der Straßenbreite gemäß 1 gebaut werden können. 5 Is berbaut gelten nur diejenigen Grundſtücke, welche mit in den Straßenfluchten ſtehenden Gebäuden bebaut ſind. § 102. Hofraum. Abſatz 7. Das Zuſammenlegen der Hofräume benachbarter Grundſtücke behufs Erzielung eines gemeinſchaftlichen unüberbauten Hofraums iſt zuläſſig und kann die Baupolizeibehörde in ſolchen 5 1 die Herabminderung der vorgeſchriebenen Hofgrößen für jedes einzelne lasſen mit Ausnahme der Eckgrundſtücke um ein Viertheil zu⸗ aſſen. Die Baupolizeibehörde führt über die in dieſer Weiſe zuſammen⸗ gelegten Höfe eine Liſte und kann die Kundbarmachung der Be⸗ ſchränkung(Erhaltung der Hafräume in unüberbautem Zuſtande und nöthigenfalls die Nichterhöhung der an die Höfe angrenzenden Baulichkeiten) durch Eintrag ins Grundbuch als Bedingung in den Baubeſcheid gafnehmen. § 103. Abſtand der nicht nach der Straße gerichteten Gebäudewände. Abſatz 1. Jede Gebäudewand, welche Fenſter von Wohn⸗, Schlaf⸗ oder ſonſtigen, zu nicht blos vorübergehendem Aufenthalt von Menſchen dienenden Räumen enthält, muß von der Grundſtücksgrenze oder gegenüberliegenden Gebäulichkeiten um mindeſtens ½ ihrer eigenen Höhe, wenigſtens aber 5 m abbleiben. War das Grundſtück, auf welchem die betreffende Gebäudewand errichtet werden ſoll, bisher ſchon bebaut, ſo muß der Abſtand gleichfalls ein Drittel der Höhe der Gebäudewand, mindeſtens aber 4 m beiragen. § 104. Höhe der zum Wohnen bezw. zu nicht blos vorüber⸗ gehendem Aufenthalt i beſtimmten Räume. atz 2. Die gleiche Höhe im Lichten wird verlangt für einzelne zum Wohnen bezw. zum nicht blos vorübergehenden Aufenthalt von Menſchen beſtimmten Räume mit Ausnahme für Manſard⸗ u. Dach⸗ ſtockwerke; letztere dürfen jedoch bei Neubauten nicht unter 2,70 m lichte Höhe für die Hälfte der Grundfläche erhalten; dei Umbauten beſtehender Gebäude kann die Baupoltzeibehörde in letzterem Falle eine lichte Höhe von 2,40 m für die Hälfte der Grundfläche zulaſſen. § 107. atz 7. 5 Wo nach Lage der örtlichen Verhältniſſe es unbedenklich er⸗ ſcheint, kann ausnahmsweiſe mit beſonderer Erlaubniß der Bau⸗ polizeibehörde ſtatt der Ueberwölbung eine Abdeckung der Grube mit dicht gefügten und in einen gefalzten Rahmen eingefaßten ſtarken Dielen von Eichen⸗ oder Forlenholz zugelaſſen werden, .108 Beſtehende Abortanlagen. Ziffer 2 in Abſatz 2 fällt weg. § 115. Abſatz 1. Gebäude außerhalb der Baubezirke müſſen, ſofern ſie an Land⸗ ſtraßen, Kreis⸗ und Gemeindewegen errichtet werden, die geſetzlich vorgeſchriebene Entfernung(8 F5 einhalten. e atz 2. Die Höhenlage der Gartenſtraßen in + 93,10 N. N. feſtgelegt. Es wird die Straßenhöhe in jedem einzelnen Fall durch das ſtädtiſche Tiefbauamt angegeben. Der Fußboden von Wohnräumen und der zu dauerndem Aufent⸗ 1 55 von Menſchen beſtimmten Räume muß mindeſtens auf 94,90 J.., alſo 1,20 m über Straßenhöhe angelegt, dagegen dürfen die Fußböden von Ladenlokalen und Wirthſchaften bis auf + 93.40 N.., alſo nur 30 em über Straßenoberfläche ausgeführt werden. Mannheim, den 1. September 1894. Großh. Bezirksamt: Hebting. Beschluss. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen den Neckargärten iſt auf No. 27282. Kenntniß. Mannheim, den 28. September 1893. Der Stadtrath: Bränunig. Seeger. Bekanntmachung. Sämmtliche Vorſtände der Vereine und Corporationen, ſowie diejenigen Profeſſoren und Lehrer der Klaſſen der ver⸗ ſchiedenen Schulen, welche an dem Feſtzuge am 14. Oktober theilnehmen, werden höflichſt erſucht, ſich zu einer Beſprechung am Samſtag, den 13. Oktober, Vorm. präcis 10 Uhr auf dem Feſtplatze im Schloßhofe einfinden zu wollen. Vollechliges Erſcheinen iſt unbedingt erforderlich. 49847 Mannheim, den 8 Oktober 1894. Der Obmann der Feſtordunugs⸗Commiſſtan: Zum An⸗n. Verkauf von Liegenſchaften, Beschaffung von Hypotheken-Darlehen, empfiehlt ſich 48702 N 5, 1b. Agent J. Zilles. Teleph. 876. Programm fir die Feitrühlelen auliilig der Githilnnz Kaiſer⸗Wilhelm⸗Dentkmals. Samftag, den 13. Oktober 1894. Abends bei Ankunft der Allerhöchſten Herrſchaften: Glocken⸗ Geläute und Kanonendonner. Sonntag, den 14. Oktober 1894. I. Von ½9 Uhr Feſtgottesdienſt in der Trinitatis⸗ kirche. II. Um 11 Uhr Feſtzug der Schulen, Geſangvereine, Kriegervereine und anderer Corporationen vom Marktplatz nach dem Feſtplatz. III. Um ½12 Uhr Choral der Mannheimer Geſangvereine:„Alles mit Gott“. IV. Feſtrede mit Uebergabe des Deukmals an die Stadt. V. Um 12 Uhr Enthüllung des Denkmals. Feſtgeläute.— Geſchützſalven— abgegeben durch die hier garniſonirende 3. Abtheilung k. badiſchen Feldartillerie⸗Regiments Nr. 14. Kaiſermarſch.— Schmückung des Denkmals durch Jungfrauen. VI. Uebernahme des Denkmals durch die Stadt. VII. Weihegeſang der ganzen Feſtverſammlung: „Deutſchland, Deutſchland über Alles.“ VIII. Seſichtigung des Denkmals. Nach erfolgter Beſichtigung des Denkmals durch die Allerhöchſten Herrſchaften marſchiren die Schulen, Vereine und Corporationen geſchloſſen ab. IX. Um 2 Uhr Feſttafel im Saale des Stadtparks.— Einzeichnungsliſten liegen im Stadtpark und Rath⸗ haus auf. X. Um ½7 Uhr Feſtvorſßtellung im Großherzoglichen Hof⸗ und Nationaltheater. „Feſtliche Beleuchtung des Schloſſes, des Feſt⸗ platzes und des Denkmals; dieſelbe beginnt eine Stunde nach eingetretener Dunkelheit. Um 8 Uhr Abends feierlicher Aufzug der Krieger⸗ vereine. Dieſelben bilden am Eingang zum Feſt⸗ platze bis zum Schloßportale Spalier. Um 9 Uhr Abends Serenade der Mannheimer Geſangvereine. Nachmittags von—6 Uhr öffentliches Concert auf dem Meßplatz über'm Neckar. Moutag, den 15. Oktober 1894. Nachmittags 2½ Uhr bis zur einbrechenden Dunkelheit Schülerfeſt auf dem Meßplatz überm Aeckar. Kletterbäume, Haſpeln, Mehlkaſten, Sacklaufen u. ſ. w.— Muſik. XIII. XIV. Bemerkungen. 1. Sämmtliche Einladungs⸗ und Tribünenkarten geben dem Inhaber die Berechtigung, die reſervirten Plätze Mittags bei der Enthüllungsfeier und Abends bei der Beleuchtung und Serenade zu benützen. 2. Der Zugang zum Feſtplatze an der Hauptwache iſt nur den mit Eintrittskarten verſehenen Perſonen geſtattet. Der freie Eintritt zum Feſtplatze iſt vom Schneckenhofe und vom Ballhauſe her erlaubt. 3. Sämmtliche Feſttheilnehmer werden gebeten, ihre Plätze bis längſtens ¼11 Uhr einzunehmen, da während und nach me des Feſtzuges ein weiterer Zutritt nicht mehr möglich iſt. Wennhenn den 1. Oktober 1894. Der Stadtrath: Beck. 49351 Seeger. Euthüllung des Kaiſer⸗Denkmals. Die verehrlichen Anwohner der Breiten Straße vom Pfälzer Hof bis zum Schloſſe bitten wir ergebenſt, ihre Häuſer am Tage der Enthüllung des Denkmals Kaiſer Wilhelm J. feſtlich dekoriren und am Abende des Feſttages illuminiren zu wollen. Behufs Erzielung eines einheitlichen Eindruckes 7 4 es ſich, mit dem ſtädtiſchen Hochbauamte 0 7 No. 7½ ſich ins Benehmen zu ſetzen. An die verehrliche Einwohnerſchaft unſerer Stadt richten wir die Bitte, vom Samſtag, den 18. bis mit Montag, den 15. d. Mts. ihre Gebäude in allen Straßen feſtlich eate zu wollen. Mannheim, den 5. Oktober 1894. Der Stadtrath: Beck. Bekanntmachung. 85 Bezug auf die Abhaltung der Feier der Enthüllung des Denkmales„Kaiſer Wilhelm.“ wird Folgendes eben: 5 Das Publikum wird höflichſt erſucht, den Marktplatz zur Aufſtellung des Feſtzuges und die Fahrbahn der breiten Straße während des Aufmarſches frei zu laſſen. Der Eingang zum Feſtplatze an der Schloßwache bleibt ür die Inhaber von Trihünenkarten reſervirt. Der freie Beſich des Feſtplatzes iſt durch die Zugänge vom Schnecken⸗ hofe und vom Ballhauſe her von 10 Uhr ab geſtattet. Nach Beendigung des Feſtactes iſt die Fahrbahn der breiten Straße frei zu laſſen, damit der Abmarſch der Ver⸗ eine nicht behindert iſt. Während des Feſtactes ertönt unmittelbar vor jeder Feſt⸗ rede ein Trompetenſignal. Das Publikum wird dringend ge⸗ beten, nach dieſem Signal lautloſe Stille zu bewahren. Bei der Serenade haben die Kriegervereine die Bildung des Spaliers von der Schloßwache bis zum Schloſſe über⸗ nommen. Wenn das Spalier geſtellt iſt, dürfen nur noch die mit Eintrittskarten verſehenen Perſonen den Eingan 75 Feſtplatze an der Schloßwache benützen. Der freie Verkehr findet dann durch die Zugänge vom Schneckenhofe und vom Ballhauſe her ſtatt. Der durch Gaskandelaber begrenzte Platz vor dem großen Schloßportal iſt für die Geſangvereine frei zu halten. Es wäre ſehr erwünſcht, wenn die Beſucher der freien Plätze ſich mit Lampions verſehen würden. Pläne des Feſtplatzes, auf welchen die Plätze mit freiem Eintritt ſchraffirt ſind werden an mehreren Schaufenſtern der Stadt zur gefälligen Beſichtigung ausgeſtellt ſein. Mannheim, den 9. October 1894. Jer Obmann der Feſtorduungs⸗Commiſſton: Juchs. Neue, billige Kinder-Mäntel empfiehlt 46698 49404 Seeger. J. J. Quilling, D 1, 2. aeeeeeeneneeeeeeeee 1 4 ie d t 2 r eeeeeuee 92 1 General⸗Anzeiger. —kiode 8 8 88 22* . 2 2A .8 8 Deutscher Cognac Aerziſloh empfohlen. Mannheim Jabrik C 3, 9. reichem Beſuch ergebenſt ein 49853 3. Seite. Saalbau. 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