Tekegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.““ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2509. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗ Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. (Badiſche Volkszeitung.) Man Seleſeult und nerbreitetſtt Zeitung in Maunhein und Augebung. der Stadt Mannheim und Umgebung. ki 1 (104. Jahrgang. Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. zer Journal. Nupeiger 8 (Mannheimer Volksslazt.) Sera für den polit. und allg. Theil: Ehef⸗ Redakteur Herm. Meyer, für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: arl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). ournal ſt Gigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 335. ———————— Die Kunſt alt zu werden. Ueber dieſes Thema leſen wir im„Wiener Fr.⸗Bl.“: Da nun einmal das Demonſtriren über das Speeuliren geht, dürften in der Kunſt, ein hohes und geſundes Alter zu erreichen, Jene die beſten Lehrmeiſter ſein, die ſelbſt alt geworden ſind. Wlederholt hat man ſich mit Rundfragen an alte Leute gewendet, um von ihnen das Geheimniß des Altwerdens zu erfahren. Die meiſten dieſer Enqueten ermöglichten ſchon aus dem Grunde kei⸗ nen Ueberblick, weil ſie Perſonen der verſchtedenſten Be⸗ rufszweige umfaßten. Es iſt fraglos, daß die Lebens⸗ bedingungen des Städters andere wie die des Landmannes ſind, fraglos, daß die tägliche Beſchaftigung von Einfluß auf den Organismus des Einzelnen iſt. Deshalb ſollte eine ſolche Rundfrage möglichſt ſpecialiſirt werden. Die Rundfrage, von deren Ergebniß wir im Folgenden Nach⸗ richt geben, wurde an eine Gruppe von Perſonen mit ſogenannter„ſitzender Lebensweiſe“, faſt durchwegs ſtudirte Herren mit juridiſcher Bildung, gerichtet. Eine Notiz unſeres Blattes über die in Oeſterreich noch lebenden Mitglieder des Frankfurter Parlaments vom Jahre 1848 hat ſolches Intereſſe hervorgerufen, daß wir bald in der Lage waren, eine vollſtändige Liſte der Veteranen aus der Paulskirche zuſammenzuſtellen. Und dieſe Herren haben wir zu einer Enquete über die Kunſt des Altwer⸗ dens zuſammengebeten. Der Vortritt gebührt Sr. Ex⸗ cellenz dem Präſidenten des Oberſten Gerichtshofes Ge⸗ heimen Rath Dr. Karl v. Stremayr, der unſerer Bitte um Ausfüllung des Fragebogens in liebenswürdigſter Weiſe nachkam. Dr. v. Stremayr iſt am 30. October 1823 in Graz geboren und war, als er in die deutſche Nationalverſammlung nach Frankfurt berufen wurde, ſchon Doctor der Rechte und Practikant der Finanzprocuratur. Von 1870 bis 1880 war Dr. v. Stremayr bekanntlich Miniſter für Cultus und Unterricht. Unſer zweiter Ge⸗ währsmann iſt der nun 86jährige penſtonirte Bezirks⸗ hauptmann Peter Kanitſch in Klagenfurt. Nachdem er an der juridiſchen Fakultät in Graz ſtudirt hatte, traf ihn das Jahr 1848 auf dem Poſten als Verwalter, Be⸗ zirkscommiſſär und Richter der gräflich Gosß'ſchen Herr⸗ ſchaft in Karlsberg. Kanitſch wurde im Weltausſtellungs⸗ jahr nach vierzigjähriger Dienſtzeit penſionirt. Er gehörte hierauf bis 1886 dem Klagenfurter Gemeinderathe an. Den Landesadvocaten und Notar Dr. Ludwig Renger in Tetſchen a. E. laſſen wir als Dritten folgen. Er hat am 8. März 1813 in Böhmiſch⸗Kamnitz das Licht der Welt erblickt und wurde nach Abſolvirung der juridiſchen Studien in Prag und Wien von ſeinem Heimathsbezirke nach Frankfurt entſendet. Im Jahre 1851 nahm Renger als Advocat und Notar in Tetſchen ſeinen Sitz. Als Vierter im Bunde gibt Herr Hofrath Camillo Wagner v. Freynsheim, eine Zierde der Penſionopolis an der Mur, ſeine Stimme ab. Wagner iſt nur um drei Monate jünger als Dr. Renger. Er war Berggerichtsaſſeſſor in Sterr, als das Sturmjahr einbrach und ihn nach Frankfurt entführte. Nach Auflöſung des ſiebenbürgiſchen Senats kam Wagner zum Wiener Oberlandesgericht, wurde 1879 Hofrath und ging im Jahre 1886 über eigenes Anſuchen in Penſion.— Nunmehr folge im Wortlaut der perſön⸗ lichen Mittheilung das Votum unſerer Achtundvierziger, die ſämmtlich, ohne über des Alters Beſchwer klagen zu müſſen, das ſiebzigſte Jahr überſchritten haben und mehr als 300 menſchliche Lebensjahre in ſich vereinigen. 1. Wie erreicht man nach Ihren Erfahrungen ein hohes Alter? Ich habe nie daran gedacht, ein hohes Alter zu er⸗ reichen; erreicht habe ich es durch Mäßigkeit im Genuſſe jeder Art.(Stremayr.) Wenn nicht, wie oft, vererbt, durch Mäßigkeit in allen Lebensgenüſſen, durch möglichſte Vermeidung jeder Aufregung, viel Bewegung in freier Luft, geſundes Klima.(Kanitſch.) Durch Entbehrungen in der Jugend und ange⸗ meſſene körperliche und geiſtige Thätigkeit.(Reng er.) Ich habe ſo viel in meinen Berufsgeſchäften und als Schriftſteller(Karl Guntram) geſchrieben, gearbeitet, ſtudirt, bin aber hiebei, ſo weit es nur möglich war, immer geſtanden, wie oft! durch—6 Stunden nach⸗ einander; zu Hauſe hatt) ich mein Lebtag mein Stehpult; in den Kanzleſen ſoige ich, daß mir eines be geſtellt wurde; habe, wenn auch kein Schwimmer, ſehr viel kalt gebadet, bis in die allerletzten Jahre; obmahl nervos ch veranlagt, Freitag, 7. Dezember 1894. leicht aufgeregt, mitunter Selbſtquäler, voll grübelnder Reue, wie man dies und das im vergangenen Leben beſſer, geſcheidter machen konnte, verlor ich nie Luft und Muth, diefe Geiſt und Körper gefährdenden Feinde mir vom Halſe zu halten; Feind aller Ueber⸗ treibung, Nachtſchwärmerei, rauchverqualmter Räume; nach Anſtrengung kurze Ruhe. Die beſten Erfahrungen, was Einem gut thut, muß man individuell an ſich ſelbſt machen. Vermeidung von Uebertreibungen iſt vor Allem die Hauptſache.(Wagner.) 2. Welches iſt Ihre tägliche Beſchäftigung, wie theilen Sie Ihre Zeit ein? Ich widme regelmäßig zehn Stunden im Tage den Berufsgeſchäften, der Lektüre und geiſtiger Arbeit. Ich gehe in der Regel kaum eine halbe Stunde täglich ſpazieren.(Stremayr.) Morgens mäßige Promenade, Leſen, Diner um 12 Uhr; hierauf ſchwarzen Kaffee mit Tſchibuk und türkiſchem Tabak, Leſen, von halb 4 bis 5 Uhr im Caſino. Hierauf eine Pfeife ſchwarzen Dreikönig. Keine Jauſe(d. i. Nachmittags⸗Kaffee. Red.) Souper um 7 Uhr, um 9 Uhr zu Bett. In meinem Alter iſt natür⸗ lich jede Anſtrengung ausgeſchloſſen. Kanitſch. Täglich arbeite ich regelmäßig von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags. Renger. Ich leſe viel, ſpaziere bei gutem Wetter, mit Buch, ohne Buch, auch bis zu drei, vier Slunden, den Tag über; um 11 Uhr Vormittags ein Ei mit ½ Rothwein, 1 Uhr Mittageſſen, zum Schluß einen kleinen Schwarzen; 5 Uhr Kaffee oder Cacao; ½9 Uhr ſehr mäßiges Abendeſſen mit ¼ gewäſſertem und gezuckertem Roth⸗ wein.(Wagner.) 3. Sind Sie Raucher, krinken Sie viel ſchwarzen Kaffte oder Thee? Lieben Sie geiſtige Getränke, wie Bier oder Wein? Ich rauche, trinke ſchwarzen Kaffee und Thee, Bier und Wein, jedoch Alles ſehr mäßig.(Stremayr.) Mäßiger Raucher, eine Taſſe ſchwarzen Caffee nach Tiſch, keinen Thee. Täglich Abends zwei Viertelliter Tiroler Wein; ſelten und wenig Bier.(Kanitſch.) Rauche regelmäßig, jedoch in freter Luft, Vormit⸗ tags und Nachmittags eine Cigarre. Frühſtücke Thee und trinke Nachmittags eine Taſſe Caffee mit Obers. Trinke Mittags nur Waſſer, und Abends ein Liter Bier und ein Glas Rothwein.(Renger.) Ich habe nie geraucht, ja war ein Jeind des Rauchens, trank nie viel ſchwarzen Caffee, Bier nur, wenn ich durſtig, trank weißen oder rothen Wein, aber nie im Uebermaß, und dies ſo durch mein ganzes Leben.(Wagner.) 4. Wann ſtehen Sie auf und wann gehen Sie zu Bett? Ich ſtehe im Winter ungefähr um 7 Uhr, im Sommer um 5 Uhr auf. Zu Bett gehe ich zwiſchen 10 bis 12 Uhr.(Stremayr.) Lever um 9 Uhr. Zu Bette um 9 Uhr Abends. (Kanitſch). Stehe im Winter um 7 Uhr auf und gehe um 10 Uhr zu Bett, in den andern Jahreszeiten ſtehe ich um 6 Uhr auf, lege mich um 10 Uhr zu Bett. (Renger). Ich ſtehe jetzt um 7 Uhr auf und gehe um halb 11 Ühr zu Bette. War in früherer Zeit ein Frühauf⸗ ſteher. In Sommeraufenthaltsorten durch Jahre lang oft vor 5 Uhr ſchon auf den Beinen.(Wagner). 5. Haben Sie in früheren Jahren körperliche Uebungen getrieben und haben Sie deren Werth für die Geſundheit erkannt? Ich habe nie körperliche Uebungen getrieben; in früheren Jahren war ich jedoch Freund von Bergpartien. (Stremayr). In früherer Zeit durch beiläufig ſieben Jahre be⸗ ritten, ohne merkbaren Einfluß auf die Geſundheit. (Kanitſch). Beſondere körperliche Uebungen, und zwar blos das Turnen, habe ich erſt in den 40er⸗ und H0er⸗ Jahren betrieben.(Renger). Alle körperlichen Uebungen waren leider in meiner Jugendzeit ſehr vernachläſſigt, manche, zum Beiſpiel Tur⸗ nen, öffentlich geradezu verpönt. Ich lege ihnen für die Geſundheit hohen Werth bei. Vielleicht half mir nur meine kräftige Natur über die Nachtheile der Vernach⸗ läſſigung hinweg. Dafür machte ich ſehr viele, auch ausgedehnte Fußreiſen. (Telephau⸗Ar. 218.) Jiterariſches. „Der große Wall von Ching,, dieſes Wahrzeichen jener 1 Abſchließung, durch die China ſeine jüngſte Niederlage verſchuldet hat, findet in dem neueſten Hefte der bekannten Halbmonatsſchrift:„Vom Fels zum Meer“,(Stutkgart, Union Deutſche Verlagsgeſellſchaft. Preis des Heftes 75 Pfennig) eine eingehende Schilderung aus der Feder des bekannten Dr. Georg Wegener. Die Reichhaltigkeit der literariſchen Beiträge iſt auch in dieſem Hefte eine ungemein große. Neben der kräftigen Kunſtbeilage „Waldraſt“ von Th. Rocholl wird auch die neueſte Station der originellen Hochzeitsreiſe um die Welt, das in Aquarell⸗ feein ausgeführte Blatt„Auf dem Veſuv“, den Leſer feſſeln. Der Kriegszug Frankreichs gegen Madagaskar iſt beſchloſſene Sache. Es wird daher für jeden Zeitungsleſer und Politiker von großem Intereſſe ſein, daß in der bekann⸗ ten kartographiſchen Berlagsanſtalt von Carl Flemming zu Glogau ſoeben eine neue Spezialkarte von Mad a⸗ gaskar im Maßſtab 1 4,000,000 erſchienen iſt, welche, nach den neueſten amtlichen Quellen bearbeitet, eine außerordent⸗ liche Fülle von Einzelheiten bietet und in ihrer klaren und überſichtlichen Darſtellung als ein ebenſo vorzügliches wie billiges Orientirungsmittel empfohlen zu werden verdient. Die in fauberem fünffarbigen lithographiſchen Druck herge⸗ ſtellte Karte iſt durch alle Buchhandlungen zu dem überaus billigen Preiſe von nur 50 Pfennig zu beziehen. Als einen lieben guten Bekannten begrüßen wir den Kueipp⸗Ralender, deſſen 5. Jahrgang ſoeben im Verlage der Joſ. Köſel ſchen Buchhandlung(Preis 50 Pfg.) erſchienen iſt. Intereſſant und originell wie der bekannte Pfarrer ſelbſt, ſind auch ſeine Bücher, und dies gilt auch von ſeinem Kalender, der heuer ſeinen 5. Rundgang antritt und gewiß von den Taufenden und Abertauſenden der Anhänger und Freunde des menſchenfreundlichen Prälaten ebenſo freudig aufgenommen wird, wie ſeine Vorgänger. Wir können den Kneipp⸗Kalender, der ſich auch äußerlich in hübſchem Gewande präſentirt, nur auf's beſte empfehlen. Sandhofen. Dr. med. Max Wolbach, pract. Arzt, Chirurg und Geburtshelfer, früherer Aſſiſtenzarzt an der Königl. Univerfttäts⸗ e Tübingen. 534ʃ5 Sprechſtunden: an Werktagen:—10 Uhr Vorm. 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Für Bauklempner, Dachdecker, Bauglaſer und Verſertigung von Sind in Folge erhaltenen Auftrages oben bezeichnete Schutz⸗ Blitzableitern, vorrichtungen zeitweiſe zu entfernen, ſo ſind dieſelben nach Erledi⸗ § 14. Bei ſteilen— eingeſchaalten oder ſchon eingedeckten— gung des Auftrages ohne beſondere Weiſung wieder in gefahrloſem Dächern müſſen die darauf beſchäftigten Arbeiter, ſofern ſie ohne Zuſtand herzuſtellen. Rüſtung, z. B. Bockrüſtung, oder auf Leitern arbeiten, ſo durch ein Außerdem iſt es jedem Arbeiter verboten, durch unvorſichtige Die Unfallverhütungs⸗Vorſchriften Tau beſeſtigt werden, daß ſie ſich bei einem Fehltritte oder eintre⸗ oder muthwillige Handlungen oder Verwendung nicht zweckent⸗ der füdweſtlichen Baugewerksberufsge⸗ tendem Schwindel daran halten können Vei ſtarkem Nebel, Schnee ſprechender Geräthe ſich ſelbſt oder andere Perſonen in Gefahr zu ſchaft betr. oder Glatteis iſt jede Verrichtung auf den Dächern unterſagt, wenn bringen 155 (3340 No. 572861. Nachſtehend bringen wir die revidirken und] nicht vorher ganz beſondere Vorkehrungen zur Sicherheit der Arbefter Das Auf⸗ und Abklettern an Tauen, Ketten u. ſ. w iſt nur mit nom Reichsverſicherungsamte unterm 23. Auguſt d. Js. genehmigten] hergeſtellt werden. Einwilligung des Betriebsunternehmers bezw. ſeines Stellvertreters Unfallverhütungsvorſchriften der ſüdweſtlichen Baugewerksberufs⸗.18. Neueindeckungen von Glasdächern dürfen nur ausgeführt geſtattet. 05 genoſſenſchaft gem.§ 44 Ziffer 1 Abſatz 2 a. C. B. U. B. G. zur all⸗]werden, wenn ſich unmittelbar unter denſelben ein entſprechendes. Bei ledem eingetretenen Unfalle ſind die Arbeiter ver⸗ gemeinen Kenntniß. 58609 tragfähiges Gerüſt befindet. Reparaturen an Glasdächern dürfen pflichtet, bei der erſten Hülfeleiſtung für den Verunglückten ſich. Wir benutzen dieſen Anlaß, um die Bürgermeiſterämter auf das] nur von ſicher befeſtigten Leitern aus oder auf Gerüſten vorge⸗ geuau nach der auf der Arheitsſtelle befindlichen Anleitung für die im Erlaß Großh. Miniſteriums des Innern vom 30. April 1888 nommen werden. 5 erſte Hülfeleiſtung bei Unfällen vor Ankunft des Arztes“ zu richten wegen der Mitwirkung der Ortspolizeibehörden bei der Ueberwachung o. Für Brunnenbau und Kanaliſation. und nach derſelben zu verfahren. der Einhaltung der Unfallperhütungsvorſchriften Verfügte erneut 5,18. Beſeitigung der ſchlechten Luft.„. Sie haben auch im eigenen Intereſſe darauf zu achten, daß dieſe hinzuweiſen. Insbeſondere iſt es auch im öffentlichen Intereſſe ge⸗ Vor dem Einfahren oder Einſteigen in die Brunnen, Dohlen, Anleitung, ſowie auch die in derſelben erwähnten Verbandpfckchen legen, daß die Beſtimmung in§ 22 der Vorſchriften, wonach dieſelben Gruben u. ſ. w. muß ohne Rückſicht auf ihre geringere oder größere ſtets an einem ſicheren und leicht zugänglichen Orte ſich befinden auf den Bauſtätten, Werkſtätken und Werkplätzen in ſofort auf⸗ Tiefe feſtgeſtellt werden, daß ſich in denſelben keine ſchlechte Luft 9§ 10. Aufſeher und Arbeiter, welche den vorſtehenden Voͤr⸗ fallender Weife in Plakatform ſichtbar ausgehängt werden befindet. Dasſelbe geſchieht am einfachſten durch langſames Hinab⸗ ſchriften zuwiderhandeln werden gemäß 8 78 Abſ. 1 Ziff. 2 in Ver⸗ müſſen, von den Unternehmern, die Mitglieder der Berufsgenoſſen⸗ laſſen eines Lichtes; letzteres geht in ſchlechter Luft aus. bindung mit§ 80 des Unfallverſicherungsgeſetzes vom 6. Juli 1884 ſchaft ſind, überall beachtet werde. Die Ortspolizeibehörden werden Wenn keine A oder Ventilatoren mit den nöthigen bezw. des§ 44 Ziff. 2 des Bauunfallverſicherungsgeſetzes vom 11. daher angewieſen, über die Befolgung der gedachten Vorſchrift ſich Schläuchen oder Röhten behufs Beſeitigung der ſchlechten Luft zur 95 1887, mit Geldſtrafen bis zu 6 Mark belegt, welche durch den jeweils zu verläßſigen und falls die Aushängung unterblieben ſein] Stelle ſind, ſo kann dieſes durch Eingießen von(am beſten heißem) Vorſtand der Krankenkaſſe bezw. durch die Ortspolizeibehörde feſt⸗ jollte die Verpflichteten unter Hinweis auf die geſetzlichen Folgen Waſſer oder durch Ausbrennen mit Hobelſpänen, Stroh, Papier geſtellt werden und in die betheiligte Krankenkaſſe fließen. er. Unterlaſſung(5 78 Ziff. 1 des Unfallverſicherungsgeſetzes) zur u. w. geſchehen, oder auch dadurch daß man einen Eimer niit un⸗ Schlußbeſtimmungen. Eriülung bicher Jerpftichilg ee ollte deeſe Mahnung gelöſchtem Kalk der vorher mit Waſſer begoſſen wird, hinabläßt.. Die vorſtehenden Unfallverhütungsvorſchriften gelten auch für erfolglos bleiben, fo kann unter Umſtänden auch mit direktem poli⸗ Das Oinabſteigen darf dann erſt nach nochmaliger Prüfung mit vie Bauarbeiten derjenigen Unternehmer, welche nicht Mitglieder der zeilichem Zwange auf Grund des§ 80.⸗St⸗G.⸗B.(Einſtellung der einem Lichte erfolgen. Genoſſenſchaft ſind, aber im Bezirke derſelzen Bauarbeiten aus⸗ Arbeiten) gegen den Ungehorſam vorgegangen werden, 5½J% Ausſchachtung von Brunnen, Dohlen, führen, mit der Maßgabe, daß 8 22 der Vorſchriften für Betriebs⸗ Wird in anderer Beziehung den Unfallverhütungsvorſchriften Gruben u... 9 inhaber keine Anwendung findet, und daß an Stelle des§ 26 fol⸗ zuwivergehandelt und der Aufforderung der Beauftragten der Be⸗ Senkrechte Schüchte mit quadratiſchem Querſchnitt müſſen je gende Beſtimmung tritt:———5 5 kufsgenoſſenſchaft zur Abſtellung der Mängel nicht freiwillig Folge nach Tiefe und Beſtand des Bodens entſprechend abgeſteift werden. Die Unternehmer werden bei Nichtbefolgung der Unfall⸗ geleiſtet, ſo iſt auf Anzeige der letzteren, ſofern nicht ſchon die be⸗ Runde Schächte dürfen in Sandboden oder Gerölle nicht tiefer Heikage ree etee mit Zuſchlögen bis zum doppelten ſtehenden poltzeilichen Vorſchriften eine entſprechende Handhabe als 1, Meter ohne Schalung abgeteuft werden. Betrage ihrer Prämie oder, ſofern es ſich um Bauarbeiten geben, die zur Verhütung von Unglücksfällen erforderliche Vor⸗ 1 Zurüdbau der Brunnen und Dohlenſchaalung,. gon, geringerer als ſechstägiger Dauer handelt, mit einer kchrung im einzelnen Falle durch beſondere Anordnung auf Grund eim Jorizontalen Ausſchachten darf nach dem Aufmauern Epekutivſtrafe bis zu ein hundert Mark belegt(vergl.§ 44 des§ 108 Ziſt, 5 P. Stech.⸗B. von der Poltzeibehörde zu kreſfen eder Verlegen der Röhren u. ſ. w. jedesmal nur eine Lage des Ziff. 1 Abſ. 2 des Bauzl ⸗B.⸗G. v. 11. Juli und gegen die Zuwiderhandelnden ſtrafend einzuſchreiten. S e und zwar erſt dann fortgenommen werden, wenn Die von den Behörden erlaſſenen baupolizeilichen das Mauerwerk oder die Röhre bis an die Unterkante feſt hinter⸗ Vorſchriften zur Verhütung von Unfällen werden durch die vor⸗ 182 22 N füllt iſt. Wenn bei ſehr loſem Boden, Gerblle u. ſ. w. die Weg⸗ ſtehenden Beſtimmungen nicht berührt. Repidirte Aufallverhütunggvorſchriften nahme des S urzholzes gefährlich werden kann, ſo darf vie—— 5 Schaalung auf die Höhe dieſer Bodenſchicht nicht entfernt, ſondern Die Ae Pade revibirten Unfallverhütungsvorſchriften der der Südweſtlichen Baugewerks⸗ Berufsgenoſſenſchaft. muß verſchüttet werden.„Sädweſtlichen Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft werden bean 8 78 Die nachſtehenden, von der Genoſſenſchaftsverſammlung in Beim Getriebsſchacht muß die Hinterfüllung eines Feldes bis] Abſ. 2 des Unfallverſicherungsgeſetzes vom 6. Juli 1884 genehmigt. Mülhauſen /Elſ. am 30. Mai 1894 beſchloſſenen Unfallverhütungs⸗an den nächſten horizonkal liegenden Rahmen hergeſtellt werden, ehe Berlin, den 28. Auguſt 1894. vorſchriften treten am Tage der Bekanntmachung derſelben in den die vertikal ſtehende Schaalung beſeitigt wird.(L. S. Das Reichs⸗Verſicherungsamt Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Verſicherungsamts an die Stelle n jedem Falle muß der hinterfüllte Boden feſtgeſtampft werden..⸗V. A. I. 22472. gez. Bödiker. der bisher geltenden Vorſchriften. 19. Windevorrichtungen und Geräthe. A. Betriebsinhaber. ie zur Boden⸗ zc. Förderung dienenden Leitſeile müſſen mit Anleitun J. Gerüſte, Abſteifungen und ſonſtige Vorrichtungen. Doppelha en und die Winden mit Sperrvorrichtung verſehen ſein. 9 1. Rüſtungen, ſowohl ſtehende wie hängende, oder auch auf 8,20,. Beim Kochen von Asphalt, Theer, Pech, Wachs, Oel und für erſte Hülfeleiſtung bei Unfällen vor Ankunft des Arztes. ſogenannten Auslegern befindliche, müſſen nach fachmänniſchen derartigen Subſtanzen muß das Ueberlaufen des Keſſelinhalts ver⸗ I. Leichte Verl Quet ſch Verb Gfundſützen und dem jedezmaligen Zwecke entſprechend, in ge. mieden werden und ein pafſender Deckel 515 zur 1 ſein, ume ager en 5. Aae n ei ſol lee zügender Feſtigkeit hergerichtet werden, wobei nur gutes, brauch⸗ das Hereinſchlagen der Flamme in den Keſſel zu verhindern. Allem ſeine ub n ältigſt chen Hülfe zu geiſten reinige bares Material verwendet werden darf. d) Für Nebenbetriebe. e 1 55 112 0 9 di 195 ee .½2. Die Gerüſtſtangen müſſen mit Neigung nach der zu be⸗ 521.„Für alle Betriebe, welche der Berufsgenoſſenſchaft nur Pünnd 10 erh 5 bel 908 Rehele den 21580 rüſtenden Front in die Erde eingegraben oder auf Holzunterhagen als Nebenbekriebe angehören, gelten die in den betreffenden Berufs⸗ baupftoff 9 55 115 uf vi 92 1 1 Sna pefef hält 1 555 Schwellen) derart verzapft, verklammert oder in anberer Weiſe genoſſenſchaften erlaſſenen Unfallvertütungsporſchriften. Bind it 15 en Deu 110 di W 1155 efeſtige 1 i0 f lle efeſtigt werden, daß ſie unten nicht ausweichen können; außerdem Zur Wartung und Bedienung von Maſchinen dürfen nur be⸗ 85 it 10 lie elchtem 5 Iſt die? 10 be e ſo Ande iſt eine Befeſtigung der Gerüſtſtangen oder Aufrichter nach dem ſtimmte und eingeübte Arbelter verwendet werden. Den andern ſte 18 a 1 17 8 5 a remen Gefäße ab und verbinde Innern des Gebäudes zu erforderlich. Arbeitern iſt die Benutzung und der Zutritt zu den Maſchinen ohne ſie An das 2 55 ereiß er Rant 9. it tark gezülcker tem Ferner müſſen die Gerüſte, wenn die bezüglichen Stockwerks⸗ Aufſicht und Erlaubniß des Betriebsunternehmers oder ſelnes Stell⸗ S In 5d uge 1 55 18 0 ö10 be mit ſtark gezu 170 05 85 öhen nicht ein geringeres Maß bedingen, mindeſtens von 5 zu 5 vertrekers ſtrengſtens zu unterſagen. aer er 1 5 ſem Fadde un werden; 9 15 keter, mit(horizantalen) Streichſtangen verſshen werden und letztere III. Bekanntmachun gder Unfallverhütun g 8ʃ Saegen ee eeee 5 172 1 bet beſonders ſchwerer Belaſtung(Aufmauerung der Frontwände vorſchriften. 1I Sch: 8 0 84 1 80 geftte oder Anbringung von Aufziehvorrichtungen) außer der Befeſtigung.22. Die Unfallverhütungsvorſchriften ſind in gedruckten Exem⸗ Be⸗ Ich 5 fa 12177 öglichſter S 9 ligkeit eh u 1010 mit Hanfſeilen oder Eiſendraht noch durch Knaggen, Eiſenklammernplaren den Mitgliedern zu überſenden. Letzere haben dafür Sorge 16 55(b0 5 1 bar ppächer 155 0 5 5 70 oder Steifhölzer(Bolzen) u. ſ. w. unterſtützt werden. zu tragen, daß dieſe Vorſchriften und eventuell auch die Vorſchriften lich Aſtig 1 51 eler ſo 19 5 9 8 5 Gerſtedungen und gegebenenſaüs gegen Seitenverſchiedungen der gemäß 6 21 in Betracht kommenden n fehhe Ae ed a bes fachen Jand au be ver Hulndene Wnde e ſtiden der Gerüſte müſſen genügend ſtarke Verſtrebungen an ebracht werden. 12500 Neubau beziehungsweiſe Umbau, in jeder Werkſtatt und auf Bei Be 5 Han 2 5 5 5 15 in 7 ee 1bbret ob halb ür Maurergerliſte muß der geringſte Durchmeffer für Stand⸗ ſedem Werkplatz in ſofort auffallender Weiſe in Mlakatform ſichtbar den Wur been 15 oſenträ 5 in Ichenene lstuch 15 bas bäume, Beiſtänder, Streichſtangen und Netzriegel(Hebel) mindeſtens ausgehängt und die Arbeiter u. ſ. w. auf die ſtrenge Befolgung Gli 10 bind ben d Kn bel St 4 U8f gälſ 110 iff) 10 Centimeter an der benützten Stelle betragen. dieſer Vosſchriften aufmerkſam gemacht werden. N rſchiebe rch 1 85 Dik, 90 5 b 93., Das bei Aufſtellung von Gerüſten zu verwendete Binde eug IV. Erſte Hülfeleiſtung bei Unglücsfälten. feſt 1. bis d 3 Blut ſübet 2 flt 8—8 1 möglichſt darf nicht durch öfteren Gebrauch oder vurch die Witterungsverhält⸗§. 28. An jedem Neubau, Werkplatz und auf ene Arbeitsſtelle, 2 tliche Hulfe uf a aufhört zu fließen. Su 9 niſſe ſchadſchaft geworden ſein; dasſelbe muß bei länger ſtehenden an welcher 20 Arbeiter und darüber aus einem Betriebe beſchäftigt Arztl III. Verſt ch und Knochen brüche ee Gerüſten auf ſeine Feſtigteit öfters unterſucht werden. ſind, ſowie bei ſolchen Bauten, welche außerhalb der Ortſchaften, Entferne die K sſtücke öthi 115 lls durch Aufſchneiden; — 4 6 8 9 0 5 §4. Die Gerüſtdielen und Bretter müſſen eine der Belaſtung d. h. mehr als ein Kilometer von der nächſten Apotheke entfernt Apen enht n Theil 15 1 1 85 hi 107 leiclen entſprechende Stärke beſitzen und dürfen, wenn ſie nicht doppelt ausgeführt werden, in letzterem Falle ohne Rückſicht auf die Fiebe 8 kalte Umſ 1 ar deit n 11 0 uUte 59 1 elegt werden, nicht über das 50fache ihrer Stärke frei liegen. Die] der beim Bau beſchäftigten Arbeiter müſſen die als Aufſeher, Poliere 7 7 5 1 0 n. Sahle 155 5 5 3 55 müſſen der ſo 77755 dude 19 11 5 8 85 9 0 0 ate dilie 10 10 Beſitz ein Stocß, ein Veſen⸗ oder Schippenſiiel mit c als⸗ gber ausweichen können, und daß ein Herab⸗ und Dur allen von] Anleitung für erſte Hülfeleiſtung bei Unfällen vor nkun e 4 Materialien wirb. deon beſcheenden 5 e e.85 1105 beſet we Bauchriemen ober⸗ und unterhalb an das Glied § 5. Die Leitern müſſen aus geſundem, nicht überſpänigem bandſto eine Binde un eine Sicherheitsnadel, efinden. in 1 1 85 olze ohne große Aeſte beſeehen, und nach ihrer Aufſtellung ſo be⸗ deren immer einige a zu halten und an einem ſicheren und Het h 11 blutende Wunde dabei, ſo verfahre wie eſtigt oder es müſſen ſolch. Vorkehrungen getroffen werden, daßleicht ee Orte au zubewahren..Dn e e weder abrutſchen noch Überſchlagen können. 8 Ausführungsbeſtim mun gen. Lege einen Ohnmächtigen mit deaen Geſicht anz flach, öffne Jerner müſſen die Leitern mindeſtens! Meter, ſenkrecht gemeſſen,.24. Für die in Gemäßheit vorſtehender Beſtimmungen zu ig 515 l 15 Hals, Br ſt 8 3 ug Ua deſp en 025 über den Austritt hervorragen, was gegebenenfalls durch feſt anzu⸗ treffenden Einrichtungen wird den Betriebsunternehmern eine 15 Geſicht it k ilt im Waffe⸗ i n Ob mächti 12 5 17 8 05 bringende Latten zu bewirken iſt, und bei verhältnißmäßig weit vonf pon 4 Wochen, vom Tag der Bekanntmachung der genehmigten Vor⸗ Feſicht 08 nenſtich 5 kalte einander liegenden Gerüſtlagen' gegen Durchbiegen und ſeitliches ſchriften in den Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Verſicherungsamts Geſ Sonnenſtich) bringe in ſitzenve 9 nn Umſchläge auf Kopf und Nacken an. Erbricht der Ohnmächtige, ſo Schwanken feſt— nöthigenfalls kreu weiſe— abgeſteift werden. an, gewährt. 0 115 Ardertzausfarn n 95. Die Genoſſenſchaftsmitglievder haben den Anordnungen 95 5 e der Seite, damit ihm die Speiſen 0 a. 1 Allgemeinen. Gerüſt⸗ und Steihöt ee der e 15 e der Unfall⸗ n V. G rſticken und Grtnte gede,zut Verwendung kommenden Gerüſt⸗ und Steifhölzer, verhütungsvorſchriften unverzüglich Folge zu leiſten. ee 8 ken. Bretter, Leitern, Bindezeug, Ae nebſt Rollen, Winden u. 5 VI. Sträfbeſtimmungen. 13 den eee 10 1 feiſche müſſen ſich in brauchbarem Zuſtand befinden.§ 26. Die Genoſſenſchaftsmitglieder werden bei Zuwiderhandeln a u, Waſſer gezogen wird ſo bringe ihn v 1 8 8 i i ˖ Juft, lege ihn flach auf den Boden, entkleide ſchleunigſt den Ober⸗ 7. Bet Neubauten dürfen Leiter änge, wo irgend möglich, gegen vorſtehende Unfallverhütungsvorſchriften gemäߧ 78 Abſ. 1. 75 1 8 nicht do übereinander liegen, daß herunferfällende Gegenſtände b0 1 1. des Unfallverſicherungsgeſetzes vom 6. Juli 1884 in eine 1 de 5 eh die Kbiaken kwerhinge ad dehnn bie unteren Leitergang treffen können. 9 5 Höchſben Geſte anlae 5 finde 1 Mae Athmung r Kopf nach hin gt, 3 i .8. Zur Verhütung von Un lücksfällen ſind bei Ausführung] in der höchſten elahrenklaſſe befinden, mit Zuſchlägen bis zum 5 von Vauten die Belage ſchnmttiicher Gerüſte, 1 Ausnahme J doppelten ihrer Beiträge belegt. Hiezu tniee neben dem Verunglückten nieder, drücke mit beiden 2 5 5 Händen langſam auf die beiden Seiten des Bruſtkorbes mit lenigen, welche ausſchließlich zu Anſtreicherarbeiten benutzt werden, B. Für Arbeiter. flachen j ö 1— än der Außenſeite mit einer aufgeſtellten Schutzdiele und alle Ge⸗.1. Arhbeiter, welche mit Schwindel, allſucht oder ſonſtigen e züſte in der Höhe von ca. 1 Meter mit einer Bruſtwehr zu verſehen. kranfhaften; uſtänden behaftet ſind, haben ſolches vor Antritt der Setze dieſe künſtliche Athmung(mit Erſatzmann) eine Stunde Das Gleiche gilt von den ſogenannten Aufgangspritſchen. Arbeit dem Arbeitgeber oder 4 1 Beauftragten zu melden. ununkerbrochen fort; ſchicke ſofort nach dem Unfall zum Arzt Vor Aufbringen des nachſten Gebälks, bezw. des Dachverbandes, Dem ſpeziellen Verbot des Arbeitgebers, 10 Stellvertreters Mannheim, den 28. November 1894 5 und ſo lange Arbeiten im Iunern über den Gebälken vorgenommen oder Arbeiteraufſehers zum Aufenthalt auf gefahrvollen Stellen, Großh. Bezirksamt: werden, muß die darunter liegende Balkenlage mit Dielen⸗ auf Gerüſten, Leitern u. ſ. w. oder zum Betreten derſelben ſowie Dr. Schmid 8 belag verſehen oder ausgeſtückt werden. Sind dieſe Arbeiten been⸗ der Aufforderung zum Verlaſſen der Bauſtellen iſt ungeſäumt 5 8 digt, ſo ſind bis zur Herſtellung der Gewölbe, ſowie der Stück⸗ Folge zu leiſten.*) Di 10 es ndspäckchen ent zum bezw Streifböden in jedem Stockwerk die Zugänge abzuſperren. Betrunkene Arbeiter haben unter allen Umſtänden die Bau⸗ Schase d e 992 5 a u Bis zur Aufſtellung der Treppen ſind die Oeffnungen derſelben] ſtellen zu verlaſſen. 27 55 ünſchten Wochent Tages⸗ und ſonſtige Oeffnungen, wie Lichtſchächte, Aufzüge u. J. w. mit hin⸗ 9,. Beim Aufbau und Abbruch der Gerüſte, Entfernen von Aochſchnle füt Franen Und 1 120 1 1 75 keichend feſtem ca.1 Meter hohem Bruſtgeländer einzufriedigen oder] Abſteifungen u. ſ. w. iſt ein unnützes Aufhalten von Arbeitern unter üd 1 1 5 Ufle 6 1 ſicher abzudecken, desgleichen die zur Wölbung beſtimmten Räume denſelben zu vermeiden. Gegenſtände dürfen nur nach vorange⸗ Mü chen In Mannheim. 11 8— 100 8 8 kange Kalkgruben und andere Vertiefungen der Bauſtelle ſind ebenfalls gaugenem, lautem Warnungsrufe von den Gerüſten binabgeworfen] Auf Anregung des Stadtraths amen— Rathhaus— gelang ault hineichend feſtem Bruſtgeländer einzufriedigen oder entſprech⸗ werden. Ungleichmäßige und übermäßige Belaſtungen der Gerllſte hat ſich in hieſiger Stadt ein zu laſſen beet end zu überdecken. und unter allen Umſtänden zu vermeiden. Comits zur Errichtung einer Koch⸗ 5 e Alle Oeffnungen über den Stuckateurgerüſten(Decken⸗Putzgerüſte)§.3. Werkzeuge und Maſchinentheile, Steifhölzer u. ſ. w. müſſenſchule gebildet, welche für junge Im 9 8 1iit che ſind gegen das Hinausfallen der Arbeiter zu verwahren. ut und zweckentſprechend hergerichtet ſein und alle nicht befeſtigten Frauen ſowohl wie für ſchulent⸗ Der Ob ü. 5 „. Beim Abbruch alter Gebäude darf ein Umwerfen ganzer Gegenſtände, wo erforderlich, gegen ein Herabfallen geſchützt werden.] laſſene Mädchen aus alten Be⸗ eee ürgermeif er: Wände, Schornſteine u ſ. w. nur unter gewiſſenhafter Aufſicht und§. Bor Beginn ſämmtlicher Arbelten hat der damit beauf⸗f rufsklaſſen zugänglich ſein ſoll. Brck. mit Beobachtung aller möglichen Vorſichtsmaßregeln ſtattfinden. tragte Polier oder Arbeiter ſein Augenmerk darauf zu richten, daß Der Unterricht ſoll bereits in Das Herabwerfen von Gegenſtänden von den Gerüſten iſt im die zur Verwendung kommenden Gerüſt⸗ und Steltöblger, Bretter, dieſem Winter beginnen und an EBiftte Allgemeinen unterſagt. Es darf nur in Ausnahmefällen, insbeſon⸗ Leitern, Bindezeug, Tauwerk nebſt den Rollen, Winden u. ſ. w Wochentage, Abends von ſo⸗ dere beim Abrüſten geſchehen, wenn ſich der betreffende Arheiter wie fämmtliche Handwerkzeuge fein in rechendem Zuſtand 7 oder ½9 bis ½10 Uhr, über⸗ Auch in dieſeim Jahre wieder überzeugt hat, daß ſich Niemand unterhalb der Abwurfſtelle aufhält, befinden. Von dem Vorhandenſein ſchlechten Materials iſt dem Ar⸗ dies Dienſtags und Freitags, hitten wir die Freunde armer wenn gleichzeltig eine Sicherheitswache aufgeſtellt iſt und nachdem] beitgeber ungeſäumt Anzeige zu machen. Vormittags von ½10 bis 12 Uhr Kinder recht herzlich, uns durch der Herabwerfende eſnen kauten Warnungstuf oben hat. 5. Beim Aufwinden oder Auffahren von Rüſtungs⸗ und im R⸗Schulhauſe abgehalten wer⸗ gütige Gaben in den Stand zu § 10. Gräben und Baugruben müſſen den odenverhältniſſen] Baumaterial haben ſich die Arbeiter ſo aufzuſtellen, daß ſie bei den. Die Geſammtzahl der Schtl⸗ ſetzen, den 150 Kindern unſerer entſprechend abgeböſcht oder gut abgeſprießt werden; das ſogenannte etwaigem Bruch des Richt⸗ oder Aufzugtaues nicht zu Schaden lerinnen wird in verſchtedene Ku ſe Kleinkmderſchule in der Neckar⸗ Unterhauen der Erdwände iſt ausdrülcklich verboten. kommen können, beſonders iſt darauf zu ſeheu, daß ſich Niemand eingetheilk, von enen f vorſtadt eine Weihnachtsfreude §11. Neben vorhandenen Bauten ſind die neuen Fundamente unter dem Aufzug befindet. während der Dauer von 10 Wochen bereiten zu können. Die Unter⸗ und beſonders der dazu nöthige Bodenaushub ſtückweiſe auszuführen, 6,% Bet Glatteis bezw. Froſtwetter müſſen die zu begehenden und zwar in jeder Woche 2 mal, zeichneten ſind zur Annahme ſol⸗ wenn die Nachbargebäude weniger tief als der Neubau fundamen⸗ Flächen, wie Gerüſte, Gerüſtbretter, Laufbahnen u. f w. mit Sand im Ganzen alſo 20 mal unter. cher Gaben bereit. 52943 krt ſind. heſtreut werden; dasſelbe muß mit den oberen Mauerflächen beim richtet werden ſoll Mannheim, im November 1894. Das Unterfangen alter Mauern hat ebenfalls ſtückweiſe zu Aufbringen von Balkenlagen u. ſ. w. geſchehen. Für jeden Unterrichtstag bezw. Der Vorſtand. geſchehen. 4½7. Das VDetreten von nicht beleuchteten Rohbauten bei ein⸗ Abend wird von deu KurstheileHreiner, Kirchenrath R 1, 13. 18. Jede Arbeit an Neubauten oder denen ähnlichen Aus⸗ getretener Dunkelheit iſt verboten. nehmerinnen der Betrag von Stälin, Kaufmann. K 8,—7. bauten iſt ſofern die Trevpen noch nicht hergeſtellt oder die DOeſfe] 8. Den Arbeitern wird befonders zur Pflicht gemacht, die 10 Pfg. ertoben, w znen] Walter, Kaufmann, G 8, 107½ nungen mit einem Geländer verſehen ſind, nur bei Tageslicht oder ihnen von den Arbeitgebern oder deren Stellvertretern aufgetra⸗ von den zuberelteten Speiſen eine Frau F. Greiner, R 1, 13. genügend hellem, künſtlichent Licht auszuführen. genen Vorſichtsmaßregeln und Weiſungen genau zu beachten und Portion als Mitlag⸗ oder Ahend⸗ 8. Lelcht, ki 7, 20. Beſonders ſind dann die Leitergänge, Laufbahnen u. ſ. w. hell] die ihnen zur Sicheruſig gegen Unfäfle übergebenen Geräthe, als eſſen verabreſcht wird. 1 Ruppert, A 6, 7. zu beleuchten Taue Leitern u. ſ. w. in geeigneter Weiſe zu beuutzen. Unbemittelte können indeß von 5 Das Betreten von nicht hell beleuchteten Rohbauten während Den Arbeitern iſt verboten, Abbeckungen und Abſperrungen jeder Zahlung befreit werden. 10 15 der Dunkelheit iſt zu verbieten. ohne beſonderen Auftrag des Arbeitgebers oder ſeines Stellver⸗ Dies wird mit dem Erſuchen Im Namenſticken für Wäſche Das Auf⸗ und Abladen der Materialien auf bezw. von treters zu verändern oder zu entfernen. Dieſelben haben dafür zu zur öffentlichen Kenntniß geßhracht, empfiehlt ſich Frau Marie den Wagen. welche durch Thiere gezogen werden, darf nur nach ſorgen, ſen ſchadhafte oder mangelhafte Abdeckungen oder Abſper⸗ die Anmeldungen zum Beſuche Bollinger, 1 erfolgtem Ausſträngen der letzteren erfolgen. rungen ſofort entfernt und ausgebeſſert werden. der Kochſchule unter Angabe der —-=w ⁰³—=:˙w;———— 52184 ju 4 55 ſem ige nt⸗ mit ers Der⸗ die ten ieſe hen en. ör⸗ er⸗ 884 11. den eſt⸗ für der 18⸗ 8. ol⸗ en en ier r⸗ 882 r· nheim, 7. Dezember. Hekanntmachung. Die Gi iltigkeit der 891 ausge⸗ Mit Bezug auf hung vom 17. gen wir Nach⸗ itl. Kenntniß: und 1891 ausge⸗ dellten und noch nicht umgetauſch⸗ zen Quittungskarten ſind ſofort 17 ig der Kartenver⸗ er bei den Einzugs⸗ den Karten thun⸗ eln. treffenden Verſicherten, an bekanntem Orte ſich en, wollen ohne Verzug, in die Quittungskarten nicht ſtens 47 Marken eingeklebt hrt werden, daß nach Geſetzes die Anwart⸗ tente erliſcht, wenn der t durch Einklebung narken noch vor 31. Dez 1894 die Zahl der ver⸗ wendeten Marken auf 47 erhöht. Dieſe Ergänzung der Marken iſt dringend anzurathen. Anrechnungsfähige bezw. auf⸗ gerechnete Krankheits⸗ u. Militär⸗ dienſtzeiten(Geſ.§ 17) kommen ſelbſtperſtändlich auch auf die 47 Beitragswochen zur Anrechnung. 3. Die 1890 und 1891 ausge⸗ ſtellten Ouittungskarten, deren Inhaber an bekannten Orten ſich efinden, ſind ordnungsmäßignoch bor 31. Dezember 1894 aufzu⸗ cechnen. Dem Verſicherten iſt Aufrechnungsbeſcheinigung und neue Karte zu behändigen. Die 1890 und 1891 ausge⸗ ſtellten Karten, deren Inhaber an unbekannten Orten ſich befinden, können nicht aufgerechnet werden, da eine Zuſtellung der Aufrech⸗ nungsbeſcheinigung und der neuen Karte gar nicht möglich iſt. 5. Wir empfehlen neuerdings, ſofort zu prüfen, obetwa Perſonen in der Gemeinde vorhanden ſind (3. B. Gemeinde⸗, Kirchen⸗ und dergl. Bedienſtete), welche zwar ſeit J. Januar 1891 verſicherungs⸗ pflichtig ſind, für welche aber 375 inſere Bekann 7 5 5 beruher bisher Marken nicht entrichtet wurden. Für ſolche Perſonen müßten noch vor 31. Dezember 1894 die erforderlichen Karten ausgeſtellt und die betreffenden Marken verwendet werden, denn nach dem 31. Dezember 1894 können Quittungskarten mit Gültigkeit für das Jahr 1891 rechtswirkſam weder ausgeſtellt noch beklebt werden. 6, Alle 1890 und 1891 ausge⸗ ſtellten, aufgerechneten oder nicht aufgerechneten OQuittungskarten wollen im Anfang Januar 1895 an die Verſicherungsanſtalt ein⸗ zeſendet werden. Sämmtliche Einzugsſtellen gaben umgehend die Kennt⸗ nißnahme des vorſtehenden hierher zu beurkunden und außerdem den Nachweis über den Vollzug von Ziffer 1 und 2 bis 15. Dez ember und von Ziffer 3 und 5 bis 31. Dezember d. IJs. zu er⸗ »ringen. 58400 Mannheim, 30. Nov. 1894. Gr. Bezirksamt: Dr. Schmid. Steigerungs⸗Ankündigung. Auf Antrag der Betheiligten werden mit obervormundſchaft⸗ licher Genehmigung 53620 Freitag, 14. Dezember 1894, Vormittags 11 uUhr im Rathhauſe zu Ladenburg die zum Nachlaſſe des Johann Georg Vorgeitz, Taglöhners in Ladenburg gehörigen, unten näher beſchriebenen Liegenſchaften der Gemarkung Ladenburg einer öffentlichen Verſteigerung ausge⸗ ſetzt und als Eigenthum endgiltig zugeſchlagen, wenn der Schätzungs⸗ reis mindeſtens erreicht wird. eſchreibung der Liegenſchaften 1 Lagerbuch No. 4870. 12 Ar 84 qm. Acker in der Heidelberger Straße, geſchätz, zu 350 M. Lagerbuch No. 755. 16 Ar 77 qm. Acker auf den Bach, geſchatzt zu 750 M. Lagerbuch No. 290. Haus No. 382. Ein ꝛſtöckiges Wohnhaus mit Stall und gewölbtem Keller, Platz, wor⸗ auf die Gebäulichkeiten ſtehen, ſowie aller ſonſtigen liegenſchaft⸗ lichen Zugehör im Flächeninhalt von 36 qm. in Ladenburg im Rheingauviertel an der Rheingau⸗ ſtraße gelegen, neben Reinhard Rummel, Ehefrau und Grenzauf⸗ ſeher Konrad Herrmann, vornen Rheingauſtraße, hinten Richard Kummiel Ehefrau, geſchätzt zu 1500 M. Lädenburg, 27. November 1894 Großh. Notar. Würth. Das Patent⸗ u. techn. Burean von F. Siebeneck in Maunheim, L 11, 293 ertheilt Auskunft und über⸗ nimmt Ausführungen in allen Patent⸗ und Muſterſchutzange⸗ legenheiten. Anfertigung von e unter billigſter erechnung. 51974 Steigerun gs⸗Ankündigung. Der Erb⸗ und Realtheilung verden auf Antrag der heiligten 58621 Samſtag, 15. Dezember d.., Vormittags ½10 Uhr hauſe zu Wallſtadt, die Nachlaß der Chriſtof ittwe, Amalie geborene Knös in Wallſtadt gehbörigen, theils den Erben vorgeſtannter Wittwe ſchon unabgetheilt gehö⸗ rigen, unten näher beſchriebenen Liegenſchaften der Gemarkung Wallſtadt einer öffentlichen Ver⸗ ſteigerung ausgeſetzt und als Eigenthum endgiltig zugeſchlagen, wenn der Schätzungspreis wenig⸗ ſtens erreicht wird. Beſchrelbung der Liegenſchaften. 1 Lagerbuch Nr. 196. 2 Ar 199 Met. Hofraithe, worauf erbaut iſt: Haus Nr. 214. Ein einſtöckiges Wohnhaus mit Stall, zwei ge⸗ wölbten Kellern, Scheuer, Tabaks⸗ ſchopfen mit Schweineſtällen nebſt 1 Ar 98 qm. Hausgarten an der Straße nach Ladenburg neben Kirchenweg und Nicolaus Horn II, geſchätzt zu 3600 M. 2. Lagerbuch No. 628— oder 3⸗R. No. 843— 22 Ar 38 qm. Acker im Oberfeld, die Poſtnitz, 900 zu 900 M. 3. Lagerbuch No. 659— oder.⸗R. No. 428— 11 Ar 49 qm. Naer im Qberfeld, die Pfarrweglänge, geſchätzt zu 410 M. 4. Lagerbuch No. 1190 oder.⸗R. No. 270, 6 Ar 40 qm. Acker im Mittelfeld im 19. Gewann im mitt⸗ leren Grund, geßatzt zu 200 M. Lagerbuch No. 1064 oder.⸗R. No. 472. 10 Ar 5 qm. Acker im Mittelfeld im 30. Gewann, links auf die Viernheimer Straße, geſchätzt zu 400 M. Lagerbuch No. 1700. 16 Ar 27 qm. Acker im Unterfeld, zwiſchen dem Schwalbenſchwanz und dem Weiherweg, geſchätzt zu 550 M. 5 Lagerbuch No. 1788. 15 Ar 2 qm. Acker im Unterfeld unter dem Schultheiſenberg, geſchätzt 550 M zu Ferner auf Gemarkung Mann⸗ heim: Lagerbuch No. 126. 29 Ar 90 qm. Acker im Ilvesheimer Weg, geſchätzt zu 1200 M. Ladenburg, 28. November 1894. Würth, Gr. Notar. Bacwaaren⸗Lieferung. Die Armen⸗Anſtalt dahier bedarf pro 1. Halbjahr 1895 ca. 28,000 Kilo Schwarzbrod, 2. Sorte und ca. 2700 Kilo Schwarzbrod 1. Sorte, deſſen Lieferung im Submiſſionswege vergeben werden ſoll. Angebote hierauf wollen bis Mittwoch, den 12. d. Mts., Vormittags 10 Uhr verſtegelt, mit der Aufſchrift „Backwaarenlieferung für die Armenanſtalt“ verſehen, auf dem Armenbüreau R5, Neubau, eingereicht werden. In dieſem Termin findet Submiſſion in Gegenwart erſchienener Bieter ſtatt. 58606 Die Lieferungsbedingungen liegen inzwiſchen aufgenanntem Büreau zur Einſicht offen. Wir fügen noch an, daß wir uns vorbehalten, die obige Lieferung ganz oder getrennt zu vergeben, jedoch treten die eingereichten Offerten erſt nach Umlauf von 14 Tagen, vom Tage der Submiſſionseröffnung an gerechnet, uns gegenüber außer Kraft. Mannheim, 3. Dezbr. 1894. Armen⸗Commiſſion: Martin. Katzenmaier. Ichuhwaaren⸗Lieferung. Die Lieferung des Bedarfs an Schuhwaaren für die Ar⸗ menanſtalt pro 1895 ſoll im Fubmiſſionswege an hieſige gewerber vergeben werden. Angebote hierauf ſind unter Anſchluß von je einem Mufter für jede Serie bis Mittwoch, den 12. d.., Vormittags 10 Uhr, verſiegelt und mit der Auf⸗ ſchrift„Schuhwaarenlieferung“ verſehen auf dem Büreau der Armenverwaltung einzureichen, woſelbſt inzwiſchen die dies⸗ ſeitigen Muſter und Lieferungs⸗ bedingungen eingeſehen werden können. 53605 Die auf vorbenannte Liefer⸗ ung eingereichten Offerten tre⸗ ten erſt nach Umlauf von 14 Tagen, vom Tag der Submiſ⸗ ſtonseröffnung an gerechnet, welche an oben bezeichnetem Termine in Gegenwart etwa erſchienener Bieter ſtattfindet, uns gegenüber außer Kraft. Mannheim, 3. Dezbr. 1894. Armen⸗Commiſſion. Martin. Katzenmaier. Kindergarderobe, Konfirmanden⸗ und einfache Damentleider werden modern u. billig angefertigt. 5196 1. Querſtraße No.„ 1. Olock, ne! nIin0o * Vermiethung erkauf u. brn A, Dhecker Fahndung. 1 Dahier wurde Folgendes ent⸗ wendet: 53606 1. In der Nacht vom 10/11. v. Mis. in der Großen Wallſtadt⸗ ſteaße No. 44 zwei grane Stall⸗ ha ſen. 2. In der Nacht vom 27./8. v. Mts. im Hauſe Mittelſtraße No. 42 3 graue Stallhaſen. 3. Am 27. v. Mts in einem Trambahnwagen während der Fahrt vom„Pfälzer Hof“ nach dem Neckarauer Uebergang eine ſilberne Cylinderuhr mit grauem Zifferblatt und Sekundenzeiger. 4. Am 28 v. Mts. unterm Kauf⸗ hauſe ein auffallend langes Porte⸗ monnaie aus Alligatorleder mit diverſem Inbalt. 5. In der Nacht vom 28./29. v. Mts. im Hauſe G 8, 24a 1 baum⸗ wollenes, weiß⸗ und rothgeſtreif⸗ tes Frauenhemd und 2 graulei⸗ nene Handtücher. 6. Am 30. v. Mts. im Hauſe Mittelſtraße 48 1 M. 50 Pfg. baar, eine ſilberne Taſchenuhr, diverſe Wurſtwaaren und Eigarren. 7. Am 30. v. Mts. in einem Eiſenbahncoupé auf der Fahrt von Heidelberg nach Mannheim 1 ſchwarzer Regenſchirm, deſſen Griff einen Krokodilkopf mit rothen Augen darſtellt. 8. Am 30. v. Mts. im Hauſe K 3, 22 1 leinener Bettüberzug (roth⸗ und weißkarrirt) und 1 wollenes, grau⸗ und rothkarrirtes Betttuch. 9. Am 30. v. Mts. im Hauſe K 3, 22 1 graukarrirte u. 1 braun⸗ karrirte Arbeitshoſe. 10. Im Monat Novpbr. er. im auſe O 8, 6 14 m Rips⸗Seide⸗ ſtoff, 20 m Atlas⸗Seideſtoff, 2 m Roſa⸗Seideſtoff. 11. Am 1. ds. Mts. in Schmol⸗ ler's Laden(D 3, 11¼ 1 altes braunledernes Portemonnaie mit 8 M. 24 Pf. Inhalt. 12. Am 1. d. Mts. vor dem Hauſe G 8, 5, 1 Expreßgutſtück (1 Körbchen). 13. Am 1. d. Mts. in der Wirth⸗ ſchaft K 4 8, 1 dunkelblauer, wolliger Ueberzieher mit ſchwarzem Sammtkragen. 14. Am 2. l. Mts. in der Wirth⸗ ſchaft„Rolandseck“(G 7,), ein hellgrauerUeberzieher mit braunem Sammtkragen. 15. Am 3. d. Mts. auf dem Speiſemarkt, 1 Packet mit einem Stoffreſt zu einem Kinderkleid (rothgewürfelt und blau⸗ und weißgeſtreift); ferner: 1 hell⸗ brauner, mit„.“ gezeichneter Korb voll Birnen 16. In der Nacht vom./4. l. Mts. im Hauſe 8 1, 90, 3 Flaſchen Weißwein(etiquettirt„Deides⸗ heimer Martenweg!), 3 Flaſchen Rothwein(etiquektirt„Königs⸗ bacher Rothwein“), 38 Flaſchen Champagner(etiquettirt„Rhein⸗ gold), 3 Flaſchen Cognac und cg. 15 Pfd. geſalzenes Schweine⸗ fleiſch. II. Am 8. vor. Mts. ging im „Saalbau“ hier eine goldene, dolchförmige Broche(mit weißen Steinchen beſetzt und mit einem Kettchen verſehen) verloren, welche vermuthlich gefunden und unter⸗ ſchlagen worden iſt. Um ſachdienliche Mittheilungen wird erſucht. Mannheim, 5. Dezember 1894. Criminalpolizei: Meng, Polizei⸗Commiſſär. Btlauntmackung. Die Lieferung des Bedarfs an Papier und Schreib⸗ materlalien für die ſtädt. Aemter betr. Die Verwaltung der Stadtge⸗ meinde beabſichtigt für das Jahr 1895 die Lieferung von Papier u. Schreibmaterialien im Submiſſionswege zu vergeden. Angebote hierauf wollen unter ſpezieller Preisangabe, verſchloſſen und mit der Aufſchrift„Schreib⸗ materialſenlieferung“ verſehen bis längſtens: 59534 Samſtag, 15. Dezember l. Js., Vormittags 11 Uhr auf dem ſtädt. Rechnungskon⸗ trolbureau, Rathhaus 3. Stock Nr. ß eingereicht werden, woſelbſt die Lieferungsbedingungen auf⸗ liegen. Das Ergebniß der Submiſſion wird den Intereſſenten vierzehn Tage nach dem beſtimmten Ter⸗ min bekannt gegeben. Mannheim, 3. Dezember 1894. Haushaltkommiſſion: Kaltenthaler. Hartmann. Verkauf. Die Stadtgemeinde verkauft und war parthienweiſe die im Bau⸗ 1 lagernden 98 Stück Fenſterflügel 1,10/0.58, 21 verſch. Größe, * 1+ 5 1,85/,90 aus Forlenholz, 8 Ladenflügel, Waſchmangen, Wringmaſchinen gegen Baarzahlung. Die Gegenſtände können täglich von—12 Uhr Vormittags und —4 Uhr Nachmittags eingeſehen werden und wolle man ſich hier⸗ wegen gefälligſt an den feweiligen Obmann der Berufsfeuerwehr wenden. Angebote ſind, mit der Stück⸗ zahl der gewünſchten Gegenſtände verſehen, dem ſtädt. Hochbauamt einzureichen. Mannheim, 1. Dez. 1894, Hochbauamt: Uhlmann. 53395 Seneral-⸗Anzeiger, Hekauntmachung. Die Krankenanſtalt dahier be⸗ darf per 1. Halbfahr 1895: 1. Backwaaren: ca. 13,000 Kilo Schwarzbrod, 1, Sorte à 1 Kilo ca. 8000 Kilo Weiß⸗(Waſſer) Bröd⸗ chen à 190 Gramm ca. 5000 Kilo Milchbrod à 80 Gramm ca. 2500 Kilo Milchbrod à 55 Gramm. 2. Maſtochſenfleiſch oder Ia, Nindfleiſch: ca, 8000 Kilo. 3. Kalbfleiſch: ccg. 2500 Kilo. 4. Schweine⸗ u. Dürrfleiſch: gca. 500 Kilo. 5. Wurſtwagaren, Schinkeu ꝛc. ca. 10,000 Portionen Ferner für das Jahr 1895: 6, Milch: ca. 67 000 Liter. 7. Maſchineneis: cg. 50,000 Kilo, deren Lieferung im Submiſſions⸗ wege vergeben werden ſoll. Angebote hierauf wollen bis Samſtag⸗ 15. Dezember 1894 Vormittags Jo Uhr mit entſprechender Aufſchrift ver⸗ ſehen, auf dem Bureau der Kran⸗ kenhausverwaltung R 5, 1 einge⸗ reicht werden. Die Lieferungsbedingungen lie⸗ gen inzwiſchen auf genanntem Bureau zur Einſicht offen, es wird jedoch jetzt ſchon bemerkt, daß 1. Die Angebote auf Lieferung von Maſtochſenfleiſch bezw. Ia. Rindfleiſch, Kalbfleiſch, Schwei⸗ nefleiſch und Dürrfleiſch nach einem zu bewilligenden Rabatt an dem jeweiligen Ladenpreis 0 richten ſind; aß die Preiſe für Schinken, Wurſtwaaxren u. dergl. für die ganze Lieferungszeit feſt nor⸗ mirt werden. 3. daß die bezeichneten Gegen⸗ ſtände von den Lieferanten in der Krankenanſtalt zu über⸗ geben find. Bei den Backwaaren haben die Angebote in der Art zu er⸗ folgen, daß bei den einzelnen Gattungen a. für Schwarzbrod I. Sorte, b. Weiß⸗(Waſſer) Brödchen, c. Milchbrod der für die ganze Lieferungszeit zu fordernde Preis per ein Kilo in Buchſtaben beſtimmt ausge⸗ drückt iſt. 53429 Außerdem iſt ſowohl bei dem Schwarzbrod als auch den Weiß⸗ waaren für die ganze Lieferungs⸗ zeit an der jeweiligen Monats⸗ rechnung ein Rabatt, in Prozenten angegeben, zu gewähren und be⸗ halten wir uns gleichzeitig vor, dieſe Lieferung ganz oder ge⸗ trennt zu vergeben. Angebote, die nicht unſeren Be⸗ dingungen entſprechen, werden nicht berückſichtigt. Die auf vorgenannte Lieferung eingereichten Offerten treten erſt nach Umlauf von 14 Tagen, vom Tage der Submiſſionseröffnung an gerechnet, uns gegenüber außer Kraft. Mannheim, 1. Dezember 1894. Krankenhaus⸗Commiſſion: Bräunig. Sonner. Bekanntmachung. Die Armenanſtalt dahier hat ſür das I. Halbjahr 1895 einen Bedarf von ca. 1400 Kilo primg Rindfleiſch, deſſen Liefer⸗ ung im Submiſſtonswege ver⸗ geben werden ſoll. 53607 Angebote hierauf wollen bis Mittwoch, 12. dſs. Mts., Vormittags 10 Uhr mit entſprechender Aufſchrift verſehen, auf dem diesſeitigen Büreau(R 5 Neubau) einge⸗ reicht werden. Zur angegebenen Zeit findet die Submiſſionseröffnung in Gegenwart etwa erſchienener Bieter ſtatt. Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen inzwiſchen in genanntem Bureau zur Einſicht offen. Die auf vorbenannte Liefer⸗ anng eingereichten Offert. treten erſt nach Verlauf von 14 Tagen, vom Tage der Snubmiſſionser⸗ öffnung an gerechnet, uns gegenüber außer Kraft. annheim, 3. Dezbr. 1894. Armen⸗Commiſſton: Martin. Katzenmaier. Heiraths⸗Geſuch. Ein in beſten Jahren ſtehen⸗ der Geſchäftsmann, Wittwer ohne Kinder, mit langjährigem aut gehendem Geſchäft u. voll⸗ ſtändigem Haushalt ſucht mit einem tüchtigen braven Mädchen oder kinderloſen Wittwe mit etwas Vermögen, behufs Verehe⸗ lichung bekannt zu werden. Gutes Gemüth, edler Charakter, häus⸗ lcher Sinn. Discretion Ehren⸗ ſache. Offerten mit genauer Angabe der Verhältniſſe unter Nr. 52434 an die Exped. ds. Bl. Es wird ſtels zum Waſczen und Hügeln (Glanzbügeln) angenommen, ſowie Vorhäuge aller Art bei ſchöner Aus⸗ führung und billiger Berech⸗ nung prompt beſorgt, 34911 8. Seite. Die im Jahre Arnoldi begründete, Geſchäftsfonds„„ ſeit der Begründung AEAo edlen Menſchenfreunde Ernſt Wilh. und Oeffentlichkeit beruhende Lebeusverſicherungsbank f. D. ladet hiermit zum Beitritt ein. Sie darf für ſich geltend machen, daß ſie, getreu den Abſichten ihres Gründers,„als Eigenthum Aller, welche ſich ihr zum Beſten der Ihrigen anſchließen, auch Allen ohne Ausnahme zum Nutzen gereicht.“ Sie ſtrebt nach größter Gerechtigkeit und Billigkeit. Ihre Geſchäftserfolge ſind ſtets überaus günſtig. vernünftigen Fortſchritt gehuldigt. wie die älteſte, ſo auch die größte deutſche Lebensverſicherungs⸗Anſtalt. Verſtch.⸗Beſtand Anf. 1894 653¼ Millionen M. Darunter: Zu verteilende Ueberſchüſſe 33 Millionen M. Für Sterbefälle ausbezahlt Die Verwaltungskoſten haben ſtets unter oder wenig über 5% der 5 Einnahme betragen. —— — 1827 von dem auf Gegenſeitigkeit Sie hat allezeit dem Sie iſt 193 Millionen M. 245½ Millionen M. SSSrrrre 33374 zu stellen. Velgſössetungen sowie grössere Pofthalts welche für Weihnachten bestimmt sind, bitte man jetzt schon aufzugeben, um dleselben in gewohnt künstlerischer Ausführung fertig Herm. Klebusch O 4, 5. Hof-Photograph. 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