eererenee des Welfenfonds erfolgt war. Telegramm⸗Abreſſe: 74 00 Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter In Nr. 2492. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Qnartal. Iunſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. ebnmng. (103. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. 22 Mannheimer Volfsblatt.) Sevumtworthich: ſüer den politiſchen u. Chef⸗Redakteur Dr. Haäme für den lokalen und prov. Thei! 5 Eruſt Müller. ür Feuilleton: 5„Grossmann. 19 8 für den Inſeratenthetl; Kotati 3 der donsdru⸗ Dr. H. Haas'ſchen Juch⸗ drnckerei, K 8 1 585 1 8 70 Aſchen gentgum atho Bürgerhoſpitalz.) ſüämmtlich in Mannheim. Nr. 9.(Celephon⸗Ar. 218.) Der Reichsanzeiger und die Welfen⸗ fondsquittungen. Der„Reichsanzeiger“ hat nunmehr ſein Schweigen über die Welfenfondsquittungen gebrochen. Derſelbe er⸗ klärt bezüglich der vom„Vorwärts“ veröffentlichten „Hundert Quittungen des Welfenfonds“, daß die Reichsregierung bereits im Frühjahr des Vorjahres mit der Angelegenheit befaßt geweſen ſei, aber von An⸗ fang an die Ueberzeugung gehabt habe, daß es ſich um eine Täuſchung handelte. Die Gewißheit, daß eine Fälſchung vorltege, ſei ſchon aus dem Umſtande hervor⸗ gegangen, daß bezüͤglich der Verwendung von Welfen⸗ fondsgeldern zu geheimen politiſchen Zwecken die Empfangs⸗ beſcheinigungen des Reichskanzlers beziehungsweiſe der von ihm dazu bevollmächtigten Beamten die ausſchließlichen kaſſenmäßigen Belege bildeten und daß dieſe Beſcheinigungen jeweils nach ertheilter Decharge verbrannt wurden, und dafür beſtimmte Quittungsformulare niemals exiſtirt haben. Anſchließend daran publizirt der„Reichsanzeiger“ eine amtliche Korreſpondenz des deutſchen Geſandten in Bern mit dem Auswärtigen Amte in Berlin, der einen Zeitraum vom 6. April bis 27. April 1892 umfaßt und woraus hervorgeht, daß der vormalige württembergiſche Hauptmann Miller dem Geſandten Bülow von der be⸗ abſichtigten Veröffentlichung der Welfenfondsquittungen, für welche der Zeitungskorreſpondent Lunge aus Zürich thätig war, Mittheilung machte. Miller und Lunge er⸗ klärten, die Publikation unterlaſſen und die Quittungen verbrennen zu wollen, nachdem inzwiſchen die Aufhebung Miller erklärte proto⸗ kollariſch, er ſei im Auguſt des Vorjahrs von einer in hoher Stellung befindlichen Perſönlichkeit, die er aber wegen eines gegebenen Ehrenworts nicht nennen könne, veranlaßt worden, auf Grund hundert unverbrannter Be⸗ lege des Welfenfonds eine Broſchüre zu ſchreiben, habe aber das Anerbieten ſofort abgelehnt und ſei bereit, die Belege in Gegenwart von Zeugen zu vernichten. Am ſelben Tage, den 6. April, erhielt Geſandter v. Bülow einen anonymen,„Ein Reichstreuer“ unter⸗ zeichneten Brief, der befagte:„Laſſen Sie ſich nicht dupiren! Der Verfaſſer der Welfenfondsbroſchüre iſt Lunge, der zugleich Berichterſtatter der Wiener„Neuen Freien Preſſe“ iſt. Ein Facſimile hat derſelbe gar nicht, die Broſchüre iſt reiner Schwindel, beſtehend aus zuſammengeſetzten Zeitungsartikeln.“ Der Geſandte von Bülow erhielt vom Staatsſekretär Marſchall in Berlin am 13. April die Weiſung, alle Beziehungen zu Lunge und Miller abzubrechen und keinerlei Verhandlungen mehr mit ihnen zu führen. Miller zeigte dem Geſandten v. Bülow am 13. April auf Ehre und Gewiſſen an, er habe am 7. April die als Originalquittungen ihm über⸗ gebenen 115 Welfenfondsbelege verbrannt. Staatsſekretär Marſchall wies am 16. April v. Bülow erneut an, alle Beziehungen zu Miller und Lunge abzubrechen. Am 25. April berichtete Bülow an Staatsſekretär Marſchall, Miller habe angefragt, ob er ohne weitere Folgen für ſich in ſeine Heimath reiſen könne. Staatsſekretär Marſchall wies v. Bülow am 21. April an, er ſoll Miller ant⸗ worten, daß er weder berufen noch im Stande ſei, ihm über die Folgen einer Rückkehr nach Deuſch⸗ land Zuſicherungen zu machen. Auf einen Bericht Bülows vom 27. April telegraphirte Marſchall, Bülow möge Miller eröffnen, daß die kaiſerliche Regierung mit der ganzen Angelegenheit nichts zu thun haben wolle und er(Vülow) vaher nicht in der Lage ſei, mit Miller ferner zu ver⸗ kehren. Auf die Anzeige des Botſchafters Grafen Münſter in Paris vom 25. Mai, daß man verſuche, die Züricher Welfenfonds⸗Broſchüre jetzt in Paris ver⸗ legen zu laſſen, antwortete Marſchall am 30. Mai uuter Mittheilung der Verhandlungen von Bülow's mit Miller, daß man alle Veranlaſſung habe, die ganze Ange⸗ legenheit für Schwindel ſchlimmſter Art zu halten. Zu der gemeldeten amtlichen Korreſpondenz betreffend den Geſandten v. Bülow und Hauptmann Miller iſt nachzutragen, daß der Geſandte v. Bülow auf Veran⸗ laſſung Millers am 10. April dem Kanzleibeamten Jor⸗ dan nach Zürich ſandte, welchem Miller in ſeiner Woh⸗ nung ein angeblich 115 Originalquittungen umfaſſendes Konvolut und von dieſen angeblichen Quittungen die oberſte unter Verdeckung der Namensunterſchrift vorzeigte und demnächſt verbrannte. Jordan war bei dem angeb⸗ Geleſenſte und verbreitetſie Jeitung in Maunheim und Amgebnng. lichen Verbrennungsskte im Zimmer, vermied indeſſen, v. Bülows Weiſung gemäß, dem Akte ſelbſt zuzuſchauen. —ů— Die Abänderung des Wuchergeſetzes. Das Prinzip des neuen Wuchergeſetzes, die Straf⸗ beſtimmungen über den Wucher auf alle Arten von Rechts⸗ geſchäften, bei welchen Leiſtung und Gegenleiſtung ſich gegenügerſtehen, auszudehnen, begegnet vielfachen weit⸗ gehenden Bedenken. Dieſelben werden eingehend in einer Zuſchrift beleuchtet, welche wir in der„Köln. Ztg.“ ab⸗ gedruckt finden. In dieſer Zuſchrift wird Folgendes aus⸗ geführt: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß ſchon bei dem Darlehen und anderen Creditverträgen es äußerſt ſchwer iſt, die wucheriſche Uebervortheilung des Schuld⸗ ners ſeitens des Gläubigers nachzuweiſen. Bei weitem die meiſten der eingeleiteten Unterſuchungen enden mit Einſtellung oder Freiſprechung. eben darin, das„auffällige Mißverhältniß“ zwiſchen der Leiſtung der einen und den von der andern Seite ge⸗ währten Vermögensvortheilen feſtzuſtellen. Ein Straf⸗ verfahren, das vor acht oder neun Jahren vor der Straf⸗ kammer des Landgerichts zu Coblenz durchgeführt wurde und mit Freiſprechung endete, bietet ein lehrreiches Bei⸗ ſpiel. Als Zeugen erſchienen unter anderm mehrere kleine Händler, die für die ihnen gewährten kleinern Vorſchüſſe vier und mehr Procent für zwei bis drei Monate hatten bezahlen müſſen. Die Leute ſagten aber, und zwar offen⸗ ſichtlich aus innerſter Ueberzeugung, daß ſte dieſen Zinsſatz durchaus nicht für zu hoch gehalten hätten. Sicherheit konnten dieſe Leute nicht bieten. Sie brauchten aber das Geld, um ein ſich ihnen bietendes vortheilhaftes Geſchäft zu machen. Kam das Geſchäft zu Stande, dann waren die von ihnen zu zahlenden Zinſen gegenüber dem er⸗ langten Vortheil unerheblich; ging das Geſchäft ſchief, dann war der Gläubiger in Gefahr, nicht nur die Zinſen, ſondern auch ſein ganzes Capital zu verlieren. Der Geldverleiher war alſo thatſächlich der ſtille Theilhaber des Geſchäftes; von einer wucheriſchen Ausbeutung des andern Theiles konnte, wie bedenklich die Sache auch auf den erſten Blick ſich anſah, durchaus keine Rede ſein. So wie hier liegen aber erſt recht die Dinge bei grö⸗ ßern Verhältniſſen und andern Geſchäften, iusbeſondere bei dem Ein⸗ und Verkauf von Waaren. Aeußerſt be⸗ denklich wäre es doch, wenn hier überall die Staats⸗ anwaltſchaft das Recht hätte, etwa auf Grund der An⸗ zeige eines nachträglich unzufrieden gewordenen Bethei⸗ ligten eine ſtrafrechtliche Unterſuchung wegen Wuchers einzuleiten. Eine Ausdehnung des Wucherparagraphen in dem Umfange, wie ihn der Geſetzentwurf im Auge hat, erſcheint daher nicht angezeigt. Soll der Wucherparagraph ausgedehnt werden, ſo kann dies nur geſchehen bezüglich beſtimmter, hauptſächlich auf dem Lande vorkommender Geſchäfte, welche eine wucheriſche Ausbeutung ganz beſonders erleichtern. Hier⸗ hin gehört in erſter Linie die gewerbsmäßige Uebernahme des Erlöſes aus Verſteigerungen von Grundſtücken gegen einen beſtimmten Nachlaß; hierhin gehört ferner die ſo⸗ genannte Viehleihe oder die Viehyerſtellung. Letztere kommt in den ärmeren Gegenden, auch der Rheinprovinz, noch vielfach vor. Man findet ſie ſogar in an ſich beſſer gelegenen Gegenden, ſo z. B. in einigen Gemein⸗ den der Umgegend von Trier. Immerhin wäre auch ſchon bei der Viehleihe zu erwägen, ob man die Straf⸗ beſtimmung im Intereſſe der größern Grundbeſitzer und Pächter nicht auf die für den mittlern und kleinen Bauern paſſenden Fälle beſchränkte. Ein drittes Geſchäft, das bei einer Ausdehnung des Wucherparagraphen noch in Betracht käme, iſt der Handel mit ländlichen Grundſtücken, wie er noch vor 10 bis 15 Jahren an der obern Saar betrieben worden, ein äußerſt bedenklicher war. Durch das Treiben chriſtlicher und jüdiſcher Geldverleiher war es ſoweit gekommen, daß ein Privatmann ſeine Grund⸗ ſtücke ſelbſt gar nicht mehr verſteigern konnte. Er war gezwungen, ſeinen geſammten Grundbeſitz gegen eine runde Summe einem Händler zu verkaufen, der dann ſeinerſeits es übernahm, die Grundſtücke auf eigene Rechnung und vielfach unter Anwendung der bedenklichſten Mittel ein⸗ zeln weiter zu veräußern oder zu verſteigern. Daß ge⸗ rade hierbei am meiſten Wucher getrieben wurde, liegt auf der Hand. Fraglich iſt nur, ob bei der heutigen Entwicklung des Sparkaſſenweſens auch auf dem Lande derartige Geſchäfte jetzt thatſächlich noch vorkommen. Iſt dies der Fall, dann müßte eine dieſe Geſchäfte bezw. den Mißbrauch mit denſelben treffende Strafbeſtimmung jeden⸗ Das Schkwierige liegt Montag, 9. Januar 1893. falls ſo gefaßt werden, daß nicht auch die völlig berech⸗ tigte Speknlation, insdeſondere mit Baugrundſtücken, da⸗ von mitbetroffen würde. Von den drei genannten Geſchäften abgeſehen gibt es wohl kaum eines mehr, welches eines beſondern Schutzes gegen wucheriſche Uebervortheilung bedürfte. Im übrigen ſoll hier kurz noch einmal wiederholt werden, was auch an dieſer Stelle ſchon häufig betont worden. Weit mehr als durch eine Schärfung der Strafbeſtim⸗ mungen wird durch eine möͤglichſte Ausdehnung deß Sparkaſſenweſens und durch fortwährende Aufklärung des Publikums, insbeſondere auch durch die Lokalbehorden, vor allem die Vormundſchafts⸗ und Grundbuchrichter erreicht. Die ſtets zunehmende Anzahl der Sparkaſſen auf dem Lande und der fortwährend ſteigende Umſchlag derſelben beweiſt, daß das Zutrauen zu denſelben immer mehr wächſt und dagegen der Einfluß der gewerbs⸗ mäßigen Geldverleiher immer mehr abnimmt. Daß dies nicht mit einem Mal erreicht werden konnte, liegt auf der Hand. Hierzu war vor allem nothwendig, daß die Caſſen ſelbſt zunächſt ſich die nöthigen praktiſchen Erfah⸗ rungen ſammelten. Immerhin kann auch heute nach dieſer Richtung hin noch viel geſchehen. Als Vorbild kann größern Caſſen eine Einrichtung dienen, welche z. B. die Kreisſparkaſſen zu Merzig und Saarburg getroffen haben. Dieſe haben je einen beſondern Reiſenden angeſtellt, der das Vertrauen des Vorſtandes geuießt und weiter nichts zu thun hat, als tagtäglich über Land zu wandern, um zu hören, wo Jemand Geld braucht oder ſeine Grund⸗ ſtücke veräußern will, und um feſtzuſtellen, wie die Ver⸗ mögensverhältniſſe des einzelnen Bezirkseingeſeſſenen ſind. möglichſt bekannt und geſucht werden, ſowie anderſeits, daß der Vorſtand der Caſſe jederzeit in der Lage iſt, bei einem Creditſuchenden zu beurtheilen, welche Sicherheit Hierdurch. wird, exreicht einerſeits, daß die Spgreaſſen nothwendig, ob insbeſondere nicht eine Bürgſchaftsſtellung genügt, ſowie vor allem, daß er bei Verſteigerungen ſtets direkt erklären kann, gegen welche Anſteigerer die Eintragung der Kaufgelderhypothek erforderlich iſt und gegen welche nicht. Es wird alſo hierdurch den Land⸗ leuten nicht nur das Nachſuchen eines möglichſt billigen Credits erleichtert, ſondern es wird auch, was mindeſtens ebenſo wichtig iſt, eine möglichfte Vereinfachung im Ver⸗ kehre mit Grundſtückswerthen, eine Erſparung unnützer Eintragungen und Löſchungen und damit auch eine Er⸗ ſparung überflüſſiger Koſten erreicht. — Ueber den Ausſtand der Berglente im Saargebiet liegen heute folgende Nachrichten vor: Coblenz, 8. Jan. Der geſtern hier erſchienenen, zunächſt von Regierungsrath zur Nedden im Auftrage des Oberpräſidenten empfangenen Abordnung der Bergleute aus dem Saarrevier(Rechts⸗ anwalt Heyder, die Bergleute Fox, Schäfer und Andrö) hat der Oberpräſident nach Kenntnißnahme von dem Zweck ihres Kommens und ihrer Zuſammenſetzung folgende Erklärung verleſen laſſen: Der Oberpräſident lehnt die Annahme der Deputation ab: 1. weil dieſelbe nicht ausſchließlich aus fiscaliſchen Bergleuten beſteht, wie er nach der Anmeldung annehmen mußte; 2. weil die Deputation nach der dem Regierungs⸗ rath zur Nedden gemachten Angabe kommt, um Be⸗ ſchwerden und Anträge der ausſtändigen Bergleute vorzutragen, hinſichtlich deren allein die vorgeſetzten Bergbehörden zuſtändig find. Der Oberpräſident räth den ausſtändigen Bergleuten des Saarreviers dringend, die Arbeit ſofort wieder auf⸗ zunehmen. Er warnt vor Ausſchreituugen jeder Art, insbeſondere gegen die arbeitswilligen Bergleute. Trier, 7. Jan. Regierungspräſident v. Heppe iſt heute wieder in das Ausſtandsgebiet gereiſt. Dort hin ſind weitere 24 Gendarmen entſandt worden. Saarbrücken, 7. Jan. Heute ſind 8784 Mann angefahren; die Zahl gibt kein Bild der Geſammtlage, weil geſtern Feiertag war, heute Zahltag und morgen wieder Feiertag iſt. Die geſtern angeordnete Verhaftung Berwangers iſt wegen der Flucht Berwangers un⸗ vollziehbar. Einer Blättermeldung zufolge ſtänden der Haftbefehl gegen Berwanger und die Verhaftungen Backmanns, Warkens und Krons in keiner Beziehung zum Ausſtand. Berwanger habe 2245, Warken 411, Kron 1926 und Backmann 131 Mark unter⸗ ſchlagen. Die Vorunterſuchung iſt eingelritet.— Auf den Gruben Dilsburg und Wellesweiler arbeiten die geſammten Belegſchaften. Das Maſchinen⸗ und Schacht⸗ perſonal iſt auf allen Gruben vollzählig angefahren. — — zu befürchten. Seite. SGeneral⸗Anzeiger. Mannheim, 9. Jannar. Oeſuel, Abend wurden von der Arßeſt heimkehrende Bergleut im Dorfe Wellesweiler von Ausſtändigen mit Steinen be orfen und mit Meſſern bedroht. Ein Berg⸗ mann wurde ſchwer mißhandelt. Als Rädelsführer In wurden 6 Bergleute aus Wiebelskirchen verhaftet. J allen geſtrigen Verſammlungen war die Loſung:„Aus⸗ harren.“ Die Nachrichten aus dem Ruhrrevier haben hier in den friedlichen Kreiſen Aufſehen und Beſtürzung erregt. Es war begründete Ausſicht vorhanden, daß vom nächſten Montag ab auf vielen Gruben, wie„König“ und„Camphauſen“, die volle Belegſchaft wieder anfahren werde. Durch Sympathie⸗Bewegung der Bergarbeiter im Ruhrrevier iſt eine baldige Beendigung des hieſigen Ausſtandes jedoch ſehr in Frage geſtellt. ———— Politiſche Ueberſicht. Mannheim, 9. Januar. Das preußiſche Staatsminiſterium trat am Samſtag unter dem Vorſitz des Miniſterpräſidenten Grafen Eulen⸗ burg zu einer Sitzung zuſammen, welcher auch der Reichskanzler beiwohnte. Dem Vernehmen nach wäre der Ausſtand der Bergarbeiter im Saarrevier ver⸗ handelt worden.— Auf der Tagesordnung für die 17. Plenarſitzung des Reichstags am nächſten Dienſtag ſteht die erſte Berathung des Brauſteuergeſetzes.— Der „Reichsanzeiger“ veröffentlicht einen Bericht über die! Be⸗ triebsergebniſſe der preußiſchen Staatseiſenbahnen für 1891/92. Beim Schlußſatze wird der Geſammtheit des in Hamburg beſchäftigten Dienſtperſonals für ihr Ver⸗ halten während der Cholerazeit uneingeſchränkte Aner⸗ kennung ausgeſprochen und deſſen Hingebung, Uner⸗ ſchrockenheit und hilfsbereite Kameradſchaft rühmlichſt her⸗ vorgehoben. Der Vertreter der Berliner Gewerbe⸗, Ju⸗ duſtrie⸗ und Handelswelt vereinigten ſich zu einem proviſori⸗ ſchen Comitee, um 1896 in Berlin eine Gewerbeaus⸗ ſtellung ins Leben zu rufen. Ein diesbezügliches Rund⸗ ſchreiben wurde an ſämmtliche Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammern Deutſchlands abgeſchickt. Dem franzöſiſchen„Gaulois“ zofolge hat Blon⸗ din, der verhaftete Beamte des„Credit Lyonnais“, aus⸗ geſagt, er habe 1886 und 1888 je eine halbe Million Franken von der Panamageſellſchaft erhalten und dieſe vollſtändig an Bathaut ausbezahlt. Baihaut leugnet, während Fontane dieſe Ausſage Blondins beſtätigt. Ein⸗ zelne Morgenblätter ſprechen ſich entſchieden dagegen aus, einen der beſchuldigten früheren Miniſter vor den Staats⸗ gerichtshof zu bringen. Die„Petite République“ meint, es wäre dies eine Parodie auf die Gerechtigkeit; man ſolle nur bedenken: Rouvier von Conſtans, Bai⸗ haut von Hebrard gerichtet!— Andrieux beant⸗ wortet die Auffordernng Magnats, alle Beſtochenen zu nennen, damit endlich der Panamafſkandal„canaliſirt“ werde, mit der Erklärung, daß nach dieſer Panama⸗ geſchichte die Militarlieferungen und die Verträge mit 4 den großen Geſellſchaften daran kommen würden, als⸗ dann die Umwandlung der tuneſiſchen Obligationen, der Rückkauf der Eiſenbahnen und die Herſtellung des Staatsbahnnetzes. Dann erſt, nach völliger Zerſchmet⸗ terung des opportuniſtiſchen Regimes, würde die Oeffent⸗ lichkeit Erleichterung finden.(Das kann ja ſchön wer⸗ den! D. Red.)— In Gerichtskreiſen iſt man der Anſicht, daß Baihaut von dem Senatsgericht abzu⸗ urtheilen ſei, daß alſo die Kammer laut Artikel 12 des Verfaſſungsgeſetzes vom 16. Juli 1875 über die Ver⸗ ſetzung in den Anklagezuſtand zu entſcheiden habe.— Deéroulsde iſt nach London gereiſt, um mit Rochefort zu berathen.— Die„Liberts“ behauptet, Verhaf⸗ tungen von Nihiliſten und Anarchiſten, von deren Anweſenheit in Paris Gefahr drohe, haͤtten bereits begonnen. Der Polizeikommiſſar Duranton habe in Montrouge 6 Anarchiſten verhaftet, der Kommiſſar Lejeune ſei mit der Vollſtreckung von drei Haftbefehlen beauftragt worden, habe aber nur den Anarchiſten Woy⸗ cechowski verhaften können, bei dem er eine große Zahl Schriften und Manuſcripte mit Beſchlag belegt habe. Auch in mehreren Bankhäuſern haben wieder Haus⸗ Spät geſühnt. Von Cbarles Mörouvel. (Nachdruck verbsten.) 85)(Fortſetzung.) Eine halbe Stunde ſpäter kehrte die Baronin ins Schloß zurlck und begegnete auf der Treppe dem Kammerdiener ihres GBatten.„Wo iſt der Herr Baron?“ fragte ſie ihn.—„In ſeinem Zimmer.“—„Allein?“—„Nein, es iſt Jemand aus Paris gekommen, um den Herrn Baron zu ſehen.“—„Wiſſen Sie, wer es iſt?“—„Hm, den Namen kann ich Ihnen nicht ſagen, Frau Baronin— aber ich glaube— es iſt ein ehe⸗ maliger Beamter.“—„Gut!“ Sie eilte in ihr Zimmer und ſchloß ſich mit Suſanne ein, welche an der Aufregung ihrer Herrin ſofort erkannte, daß etwas Beſonderes geſchehen ſei.„Haben Sie Nachricht, gnä⸗ dige Frau?“ fragte ſie eifrig.—„Ja, ich habe ihn geſehen. Er iſt in Roiſſy. Dann zog ſie den Brief hervor und las ihn haſtig. Er lautete: „Mein theures Weib! Ich kann nicht mehr ohne Dich leben. Die Tage erſchei⸗ nen mir wie Jahrhunderte. Ich will Dich nicht länger in den Händen dieſes Mannes laſſen und werde die Entſcheidung raſch herbeiführen. Jeden Nachmittag zwiſchen drei und vier Uhr werde ich an der Ruine ſein, wo Du dieſen Brief ge⸗ funden haſt und hoffe, Dir dort zu begegnen. Bemühe Dich es zu erreichen, daß der Baron Dir dorthin folgt, ſei es auch aus Eiferſucht, und wenn er uns überraſcht, ſo haſt Du Nichts Es wäre möglich, daß man verſuchen wird, Dich Be⸗ dingungen zu unterwerfen, die Du nicht annehmen kannſt, man wird Dir vielleicht Dein Kind rauben wollen, um von der Mutter zu erlangen, was das Weib verweigert. Es wäre ſchändlich, aver was muß man nicht von Menſchen befürchten, die uns auf ſo abſcheuliche Weiſe ins Unglück geſtürzt haden? Laß Gabriele nur unter der Obhut Suſannen's und gib Letztere das kleine Meſſer, das ich dem Briefe beigefügt habe, ſuchungen ſtattgefunden. Der Polizeikommiſſar Coche⸗ fort ſoll dabei die ihm vom Unteerſuchungsrichter bezeich⸗ neten Schriftſtücke gefunden haben. Eine weitere dies⸗ bezügliche Meldung beſagt: Infolge des Auftretens der Anarchiſten in einer Verſammlung der Antiſemiten und des Auffindens einer Bombe im Verſammlungsſaal hat die Polizei die Weiſung erhalten, gegen die Anarchiſten mit der äußerſten Strenge zu verfahren. Es ſollen um⸗ faſſende Verhaftungen und Ausweiſungen von Anarchiſten angeordnet ſein. Aus Stadt und Land. *Maunheim, 9. Januar 1893. Aus der Stadtrathsfiung vom 5. Januar 1892. (Mityrtheikt vom Bürgermeiſteramt.) Nachdem in der letzten Sitzung des Stadtrathes vom 29. Dezember 1892 die Voranſchläge pro 1893 für: die Realſchule, das Realgymnaſium, die Gewerbe⸗ ſchule, die Volks⸗ und Bürgerſchule, das Großh. Inſtitut, die Kulturkommiſſion, das Sielbau⸗ bureau, das Feuermeldebureau, das Aichamt, die Friedhof⸗Kommiſſion, das Gaswerk und das Waſſerwerk die Genehmigung des Stadtraths gefuaden, wurden in heutiger Sitzung die folgenden weiteren Neben⸗ voranſchläge pro 1893 durchberathen und gutgeheißen und zwar für: das Schlachthaus, den Viehhof, die Armenanſtalt, die Krankenanſtalt, die Ab fuhr⸗ anſtalt, die Freiwillige Feuerwehr, die Berufs⸗ feuerwehr und das Hochbauamt, In Folge Anſchluſſes des oberen Kanalgebietes iſt in der Pumpwerkanlage eine weitere Reinigungs⸗ vorrichtung herzuſtellen. Ueber die Art und Weiſe der Ausführung dieſer Einrichtung hat jüngſt an Ort und Stelle eine Beſichtigung ſtattgefunden und wird das von den Ver⸗ tretern der Stadtgemeinde hierbei in Vorſchlag gebrachte Projekt dem Großh. Bezirksamte zur Genehmigung vorgelegt. Bezüglich der mit fortwährender Waſſerſpühlung verſehenen und an die allgemeine Kanali⸗ ſation angeſchloſſenen Piſſoirs ſoll auf Veran⸗ laſſung Großh. Bezirksamtes periodiſch die Fortdauer der Waſſerſpühlung feſtgeſtellt werden und ſchlägt der Stadtrath vor, dieſe Funktion entweder der Schutzmannſchaft oder dem mit der Kontrole der Dunggruben beauftragten Beamten zu übertragen. Der gemäß 8 10 der Hausentwäſſerungs⸗Ordnung vom Liegenſchafts⸗Eigenthümer zu zahlende Satz für die im Ka⸗ nal vorgeſehenen Ein laßſtücke wird auf M. 6 für jedes benutzte Einlaßſtück normirt. Ebenſo wird die Vergütung für den an alten Ce⸗ mentkanälen durch Arbeiten des Tiefbauamts vorzunehmenden Anſchluß von Hausentwäſſerungen auf M. 6 pro Ayſchluß d. i. entſprechend den Selbſtkoſten, feſtgeſetzt. Im Jahre 1889 haben die Herren Algardi und Joer⸗ ger ſowie Knonrad Schäfer Erben für Herſtellung des Kanales in der Rheinhäuſerſtraße, ſoweit ſolcher zur Entwäſſerung ihrer dortſelbſt gelegenen Gebäude erforderlich war, die betreffenden Koſten vorgelegt und es wurde denſelben ſ. Zt. Rückerſatz dieſer Koſten zugeſagt, ſo⸗ bald Seitens der Stadtgemeinde die betr. Strecke der Rhein⸗ häuſerſtraße bis zur Wallſtadtſtraße eröffnet und der An⸗ Beides iſt nunmehr eingetreten und wird deßhalb die Stadt⸗ kaſſe angewieſen, die von den Genannten vorſchüßlich bezahlten Kanalherſtellungskoſten an dieſelben zurückzuvergüten. Hinſichtlich der vor einiger Zeit mit der Gr. Straßen⸗ bau⸗Verwaltung aufgenommenen Verhandlungen über die Ausdehnung des Ortsetters auf der Secken⸗ heimerſtraße bis zum neuen Viehho fe, und Ueber⸗ nahme dieſer Landſtraßenſtrecke in die Unterhaltungsfürſorge der Stadtgemeinde beantragt der Stadtrath, daß vor der Uebernahme dieſer Straße dieſelbe mit einem ordnungs⸗ gemäßen Geſtück verſehen, bezw. der Stadtgemeinde der Erſatz der Koſten für Herſtellung dieſes Geſtückes zugeſagt wird. Der mangelhafte Zuſtand dieſer Straße iſt lediglich in dem gänzlichen Fehlen eines feſten Fundamentes— eines Ge⸗ ſtückes zu ſuchen und wird in ſolange nicht beſeitigt werden können, bis ein Geſtück vorhanden iſt. Aus dieſem Grunde iſt die Stadtgemeinde vorerſt nicht in der Lage, fragl. Stra⸗ senſtrecke zu übernehmen. Die Stadtgemeinde hat ſich bereit erklärt, die Her⸗ ſtellung des Gehweges aufdernördlichen Seite der Lindenhofſtraßelängs des bahnärariſchen Eigenthums gegenüber der Oelgasfabrik her⸗ zuſtellen, ſofern die Großh. Bahnverwaltung durch Anlage einer anderen Böſchung und Herſtellung einer Futtermauer⸗ einen Geländeſtreifen von einem Meter Breite zur Ver⸗ fügung ſtellt. Fr. Schalopp beabſfichtigt auf ſeinem Grundſtück Nr. 34 an der Waldhofſtraße einzum Alleinbewoh⸗ ſeine Spitze iſt mit dem furchtbaren indiſchen Gift Curace getränkt. Ich hoffe aber Ihr werdet es nicht brauchen. Noch wenige Tage, vielleicht nur Stunden, Geduld und Muth und Alles iſt zu Ende. Ich liebe Dich aus tiefſter Seele. Jean.“ „Nun, gnädige Frau?“ fragte Suſanne geſpannt. Helene reichte ihr den Brief.„Da, lies!“ ſagte ſie. Lang⸗ ſamen Schrittes trat ſie dann auf den Balkon und ließ ihre Blicke über den herrlichen Park ſchweifen. Da draußen war Alles friedlich und heiter— in ihrem Innern aber tobte ein wilder Kampf und eine geheime Angſt überfiel ſie bei dem Gedanken— daß ſie— ein ſchwaches, hilfloſes Weib— mitten im feindlichen Lager ſtand. Suſanne bemerkte den Ausdruck der Muthloſigkeit in den Zügen ihrer Herrin und mit der ihr eigenen derben Offen⸗ heit ſuchte ſie die Gräfin aufzurichten, indem ſie ſagte:„Wozu fürchten Sie ſich denn? Er iſt ja da!“ 2. Kapitek. Antoine, der Kammerdiener des Baron Raynaud, war eine ſehr würdige Perſönlichkeit, der ſeinen Dienſt mit größter Gewandtheit und Pünktlichkeit verſah und ein nicht zu unter⸗ ſchätzendes Taktgefühl beſaß. Groß, wohlgenährt, gepudert wie eine Marquiſe des vorigen Jahrhunderts, mit glatt raſir⸗ tem Geſicht und ernſtem, gemeſſenem Weſen, entſprach er voll⸗ kommen dem Muſterbild eines Dieners aus vornehmem Hauſe. Wenn er es nicht für angezeigt hielt, der Baronin den Na⸗ men des Mannes zu nennen, der ſich im Kabinet ſeines Herrn ſo hatte er dazu zwei Gründe, die ihm alle Ehre machten. Erſtens aus Verſchwiegenheit. Seit ſein Herr ihn damals beauftragt hatte, der Baronin in Paris nachzuſpüren, begriff er ohne weitere Erklärung, daß die beiden Ehegatten Geheim⸗ niſſe vor einander hatten und er ahnte dunkel, daß der ehe⸗ malige Agent mit dieſen Geheimniſſen in Verbindung ſtand. Und dann gehörte der Name Fulgence Gaillard's— denn das war der Beſucher— zu jenen— den die würdigen Lippen des Kammerdieners nicht auszuſprechen liebten, außer, wenn ihn ſein Dienſt dazu zwang. Dieſer Name mißfiel ihm eben ſo ſehr wie die Perſon, die ihn trug. Das heuchleriſche Benehmen des Agenten ver⸗ chlußkanal in der Traitteurſtraße ausgeführt ſein wird.. nen eingerichtetes zweiſtöckiges Wohnhaus zu erbauen, gegen welches Vorhaben der Stadtrath nichts einzuwenden hat. Im Jutereſſe der Verkehrsſicherheit ſind an den Abfahrten in den Lindenhoftunnel und von der Ueberführung des Neckarauer Ueber⸗ gangs Warnungstafeln des Inhaltes anzubringen, daß auf den Abfahrten nur im Schritt! gefahren werden darf. Ferner ſollen die Warnungstafeln am Lindenhoftunnel noch die Aufforderung enthalten, daß Fußgänger rechts zu gehen haben. Von den ſich zur Arbeit angemeldeten Arbeits⸗ loſen haben ſich ſeit Weihnachten bis incl. 5. Januar je⸗ weils zur Arbeit eingefunden: Dienſtag, 27. Dezember 122 Perſonen Mittwoch, 28. 2 135 5 Donnerſtag, 29. 5 14¹ Freitag, 30. 139 5 Samſtag, 31. 5 118 5 Montag, 2. Januar 119 8 Dienſtag, 3. 117 5 Mittwoch, 4. 1 Donnerſtag, 5. 5 129 5 Es wird der Entwurf eines Vortrages an den Bürgerausſchuß zur Genehmigung der ſeit dem Be⸗ ſchluſſe dieſes Kollegiums vom 24. Oktober 1888 aus Grund⸗ ſtocksmitttel angekauften Lie genſchaften vorgelegt. 1 findet die Genehmigung und iſt dem Druck zu über⸗ geben. Zur Beſchaffung eines größeren Material⸗ lager⸗Platzes für die Stadtgemeinde erſcheint es geboten, den ſämmtlichen Pächtern ſtädtiſcher Plätze am linken Neckar⸗ Vorland das Pachtverhältniß auf 1. Mai 1893 zu kündigen, damit das ganze ſtädtiſche Eigenthum dortſelbſt zur freien Verfügung der Stadtgemeinde ſteht. Das Grenadier⸗Regiment Kaiſer Wilbelm 1 Nr. 110 beabſichtigt vom Zeughauſe nach der Rheinthor⸗ kaſerne ein elektriſches Läutewerk herzuſtellen und den Leitungsdrabt in Höhe der Dachrinnen der Rheinthor⸗ kaſerne über die Straße zu füßhren. Der Stadtrath ertheilt hierzu in jederzeit widerruflicher Weiſe ſeine Zuſtimmung. Der im vergangenen Jahre in die Kuppel des Rathhaus⸗ thurmes verlegte Aufenthaltsraum des Thurmwäch⸗ ters bedingt die Einrichtung einer anderen Heiz⸗ ungsart, als welche bei den örtlichen Verhältniſſen die Gasheizung die zweckmäßigſte auch im Intereſſe der Feuer⸗ ſicherheit erſcheint. Dieſe Gasheizung iſt alsbald einzurichten. Der Stadtrath hat zunächſt bei der Gr. Rheinbau⸗Inſpektion die künftige Aufſtellung des Freibades im Rhein an einem für das Publikum günſtig gelegenen Platze angeregt, in Folge deſſen nun vorerſt eine gemeinſame Beſprechung mit den betheiligten Behörden und den bisherigen Badbeſitzern in Ausſicht genommen iſt. In der Schützenſtraße zwiſchen U 3 und U4 ſoll ein neuer 80 mͤym Gasrohrſtrang eingelegt werden; ferner ſoll eine Verlegung der adee im Schloß⸗ hof und die Erſetzung der Gaskandelaber daſelbſt durch ſog. Mainzer Gaskandelaber jait Intenſivbeleuchtung ſtattfinden, zu welchem Behufe zunächſt bei dem Bürgerausſchuß die Genehmigung der Mittel aus dem Anlehensfond beantragt werden ſollen. Auf Antraa der Direction der Gas⸗ und Waſſerwerke genehmigt der Stadtrath die Vergebung der e der Brückenwaage des Pumpwerks im Käferthaler Wald und ferner die Lieferung einer neuen Dezimalwagge für das neue Gaswerk der Fache Bu Einem Geſuche des Vor 0 hauſes(Lit. G 4. 17) um Befreiung von Waſſer⸗ 9 konnte ſchon der Conſeguenz wegen nicht entſprochen werden. Dem Beſchluſſe der Commiſſion für die ſtädtiſche Schifferſchule, wonach beſtimmt wurde, je an den Mittwochen und Samſtagen von 2. 4 Uhr die Schüler durch die Herren Profeſſor Zepf und Reuther(welche ſich hierzu bereit erklärten) in ihren Arbeiten im Schulhauſe LI überwachen zu laſſen, ertheilt der Stadthrath ſeine Zu⸗ ſtimmung. Der Stadtratb beſchließt im ſtädtiſchen Voranſchlag für die Volksſchule, zur Gewährung von zwei Reiſeſtipendien von je 200 Mark an Lehrer der franzöſiſchen Sprache zur Reiſe in's Ausland vorerſt ein Mal den Betrgg von 400 Mark einzuſtellen. Nach einem Beſchluß der Kreisverſammlung vom Jahre 1875 übernimmt der Kreis das ganze Honorar für die Ausbildung einer unbemittelten Arbeits⸗ lehrerin in der Schule des Frauenvereins mit 180 Mark, wenn die Gemeinde, welcher die betreffende Kandidatin angehört, die Erklärung abgibt, die Hälfte der Koſten zu erſetzen, falls die aufgenommene Schülerin ſpäter(binnen 2 Jahren) in einer Gemeinde des Kreiſes keine Stelle als Arbeitslebrerin erhalten ſollte. Eine ſolche Erklärung wurde in heutiger Sitzung bezüglich einer hieſigen Bewerberin beſchloſſen. Einem Pachtvertrag, wonach die evangel. Collectur an die Stadtgemeinde zur Anlage eines Feldweges im mochte den ſcharfen Blick Antoine's nicht zu täuſchen un⸗ gleich Marcella Raynaud empfand auch er eine tiefe Ab neigung gegen den unheimlichen Menſchen. Zudem dachte der alte Diener in ſeinen Mußeſtunden viel über die Ereigniffe nach, die ſich vor ſeinen Augen abſpielten, und obgleich er nichts Sicheres wußte, ſagte er ſich doch, daß dieſer Gaillard der böſe Geiſt des Hauſes ſei, denn ſeit er es betreten, herrſchte ein geheimes Unbehagen in den glänzenden Räumen. Und der Baron, der ſonſt ſo ſteif und zurückvaltend gegen Andere war, mit welcher Vertraulichkeit ließ er ſich von die⸗ ſem untergeordneten Fremden behandeln. Welche Verbindung mochte zwiſchen dieſen beiden, in Rang und Vermögen ſo verſchiedenen Männern beſtehen? Als gutgeſchulter Diener behielt Antoine ſeine Beobach⸗ tungen für ſich, aber ſie beſchäftigten ihn zuweilen doch ſehr ernſthaft. Die Erſcheinung des erſten Gatten der Baronin, welcher wegen Raubmordes verurtheilt und nach Cayenne ge⸗ ſchickt worden war, wo er bei einem mißglückten Fluchtver⸗ ſuch ertrank, ſchwebte über der Herrlichkeit von Varenne wie jene traurigen Legenden über gewiſſen alten Schlöſſern, in denen man beim Schlafengehen nicht gern das Licht aus⸗ löſcht. Das war es— weshalb Antoine den Namen von Fulgence Gaillard nicht vor der Baronin ausſprechen wollte — und er zeigte damit ebenſoviel Klugbeit wie Taktgefühl. Baron Maxime hatte den Agenten aus wichtigen Gründen telegraphiſch zu ſich berufen. Es war ſeinem Scharfſinn nicht entgangen, daß ſich etwas Außerordentliches in ſeinem Hauſe zutrug. Nach fünf Jahren der Ruhe und ſtillen Unterwerfung von Seiten Helenen's gab ihm ihre plötzliche Auflehnung viel zu denken. Die Kühn⸗ heit, mit welcher ſie ihm Trotz bot, rührte unmöglich von ihr ber, irgend Jemand mußte ihr den Muth dazu einflößen. Und ſie war in der letzten Zeit ſo unruhig und reizbar, ſo fteberhaft erregt, ganz verändert in ihren Gewohnheiten. Sie ritt wiederholt am Tage und meiſt obne Begleitung aus oder ſie fuhr mit ihrem Ponywagen, den ſie ſelbſt lenkte, durch die benachbarten Wälder, bis in die Gegend von Roiſſt— ſün das ſie ein beſonderes Intereſſe zu haben ſchien. ortſetzung folgt.) 4 tz& Leis. andes des katholiſchen Geſellen⸗ Mannheim, 9. Januar. General⸗Anzeiger. 3. Sſeite. Kleinſeld ein Gelände von 4 Ar 26 am. verpachtet, wird die Genehmigung ertheilt. Betreffs der Rheinhäuſer⸗ und Wallſtadtſtraße ſollen von den Beſitzern überbauter Grundſtücke die auf letztere entfallenden voranſchlagsmäßigen Straßenkoſten durch die Stadtkaſſe erhoben werden. Den Beizug der Angrenzer zur Tragung des Koſtenauf⸗ wandes für Herſtellung der Werftſtraße betr. iſt Vorlage an den Bürgerausſchuß behufs Faſſung eines bezüglichen Ge⸗ meindebeſchluſſes zu bewirken. Das Rechnungskontrolbureau legt Abrechnung über die zur Verhütung der Einſchleppung der Cholera der Stadtkaſſe erwachſenen Koſten für Lieferungen und Arbeits⸗ leiſtungen vor, welche Koſten bei Gr. Bezirksamte zum Erſatz liquidirt werden ſollen. In Beziehung auf die Thätigkeit der Kommiſſion für Krankenverſicherung ergibt ſich die Nothwendig⸗ keit, eine Aenderung des Ortsſtatuts vom 4. September 1884 in der Richtung herbeizuführen, daß der Kommiſſion die Ge⸗ ſchäfte der Unfallverſicherung ſowie der Invaliditäts ⸗ und Altersverſicherung mit rechtlicher Wirkung übertragen werden. An den Bürgerausſchuß wird ein dahingehender Antrag ge⸗ ſtellt werden. „ Bereine für Erhaltung der badiſchen Volks⸗ trachten ſollen in verſchiedenen Städten unſeres Grogherzos⸗ thums gebildet werden. Der Anfang damit iſt in Freiburg gemacht worden. Man beabſichtigt, Freiburg zum Vorort aller badiſchen Trachtenvereine zu machen und ſollen daſelbſt von Zeit zu Zeit Feſtzüge in Landestrachten ſtattfinden. Vor⸗ ausſichtlich wird im Jahre 1894 eine landwirthſchaftliche Ausſtellung in Freiburg abgehalten, bei der dann die Vereine für Volkstrachten zum erſtenmale ihre Erfolge zeigen köunen. *Neber das Verbandsſchießen, welches im ver⸗ gangenen Sommer in Speyer ſtattgefunden hat, iſt nun⸗ mehr endgiltige Abrechnung erfolgt. Hiernach hat das Ver⸗ handsſchießen ein Deftzit von Mk. 8000 ergeben, ſodaß der Garantiefonds mit 12% herangezogen werden muß. Dieſes Reſultat muß als ein verhältnißmäßig günſtiges und befrie⸗ digendes bezeichnet werden. * Verſammlung der nationalliberalen Partei. Nüchſten Freitag, 13. Januar, findet im kleinen Saale des Saalbaues eine Parteiverſammlung der nationalliberalen Partei ſtatt, in der Jahresbericht, Kaſſenablage und ein Vor⸗ trag über die politiſche Luge erſtattet werden wird. *Der Verband Maunheim der Generalfecht⸗ ſchule Lahr verauſtaltete am vergangenen Samſtag Abend im großen Saalbauſoale zum Beſten des Lahrer Waiſenhauſes eine Abendunterhaltung. Leider war dieſelbe richt ſo gut be⸗ ſucht, als wie es der wohlthätige Zweck der Feſtlichkeit, die humanen Ziele der Generalfechtſchule und dann auch das ganz vorzügliche und gediegene Programm verddient hätten. Es iſt ſehr bedauerlich, daß man den menſchenfreundlichen Beſtrebungen der Generalfechtſchule namentlich in den beſſer⸗ ſituirten Kreiſen der hieſigen Bevölkerung nicht mehr Auf⸗ merkſamkeit und materielle Unterſtützuns zu Theil werden läßt. Damit ſoll aber nicht geſagt ſein, daß es der Generalfecht⸗ ſchule etwa an Freunden und Gönnern fehlt, Im Gegentheil. Die⸗ ſelben ſind in großer Zahl vorhanden, wie die reichbeſtellten Gabentiſche bei der am Samſtag ſtattgeſundenen Zeſtlichkeit aufs Neue bewieſen. Nicht weniger als 600 Geſchenke gelangten zur Verlooſung und erzielte der Verband aus denſelben jeden⸗ falls eine ganz erkleckliche Einnahme. Freunde und Gönner beſitzt alſo der Verhand noch in großer Zahl, jedoch könnte dieſelbe noch eine viel, viel höhere ſein. Daß die Zukunft der Generalſechtſchule immer nene Freunde zuführen möge, iſt unſer aufrichtigſter Wunſch. Was nun die Unterhaltung vom vergangenen Samſtag anbetrifft, ſo zeichnete ſich dieſelbe durch einen in befriedigenden und glücklichen Verlauf aus. An der Durchführung des umfangreichen Pro⸗ gramms wirkten mit die Mannheimer Liederhalle. welche Halbchöre ſang, Herr Eſchellmann, der die Anweſenden mit ſchönen Baritonſolos erfrente. Herr Rudolph Bärtich, der ein Violinſolo ſpielte, und Frau Amalie Sauer, die einige Lieder für Sopran ſang. Während der erſte Theil des Programms einen ſeribſen Charakter trug, ſuchte der zweite Theil dem Humor mit Er⸗ folg gerecht zu werden, dank den vortrefflichen Couplets und humoriſtiſchen Vorträgen der Herren Schulz, E. Hoch⸗ muth und C. Hendrich. Sämmtliche Mitwirkenden ernteten lebhaften Beifall, vor allem auch Herr Sonez als mufikaliſcher Clown. Den orcheſtralen Theil des Abends führte die durch und zwar in ganz ausgezeichneter Weiſe. Bei Beginn der Feſtlichkeit trug ein kleines Mädchen einen von Herrn Haußtlehrer A Bans⸗ pach gedichteten ſchwungvollen Feſtprolog vor. Ein Tänz⸗ chen ſchloß die amüſante Feier. »Akkorde auf Zuckerrüben für die Fabrik Wag⸗ 5 nun wieder abgeſchloſſen werden, und iſt die ire den Herren Landwirthen wiederum entgegen ge⸗ kommen, indem ſie den Preis für Maſchinen⸗ und Handfaat geichſtellte und auch 2 Mark für den Doppelzentner bezahlt. Dies Entgedenkommen dürfte manchen Landwirth veranlaſſen, dem Zuckerrübenbau wieder mehr Beachtung zu ſchenken. Ferner machen wir darauf aufmerkſam, daß die Fabrik ihren Fenilleton. —Mang kirchlicher Würdenträger. Die bevor⸗ ſtehende Ernennung des Erzbiſchofs Krementz von Köln und des Fürſtbiſchofs Kopp pon Breslau zu Kardi⸗ nälen befördert die beiden kirchlichen Würdenträger auch in Preußen zu einer der böchſter Rangſtufen. In der evangeliſchen Geiſtlichkeit wird, wie die„Magd. Ztg.“ mittheilt, ſtets ſchmerzlich empfunden, daß die Inhaber von Aemtern in der evangeliſchen Kirche nach der preußiſchen Rangordnung, die in dem Hof⸗Reglement vom 19. Jannar 1878 feſtgeſtellt iſt, weit hinter der höheren katholiſchen Geiſtlichkeit zurückſtehen. Die katholiſchen Erzbiſchöfe und gefürfteten Biſchöſe rangiren mit den aktiven Generallieutenants und den Wirklichen Gegeimen Räthen, die Biſchöfe mit den Generalmajors und den Räthen erſter Klaſſe. Zu den letzteren gehört der Präfident des evangeliſchen Ober⸗Kirchenrathes, der bekanntlich ſtets Juriſt und nicht Geiſtlicher iſt, der Vizepräſtdent der Geiſlicher iſt, jedoch nur, wenn ihm, wie es in der Regel geſchieht, der Rang eines Rathes erſter Klaſſe ausdrücklich verlieben wird. Dieſer höchſtſtehende evangeliſche Geiſtliche kann alſo in Preußen den Rang einnehmen, den die katholiſchen Biſchöfe ohne Weiteres baben. Den Räthen zweiter Klaſſe gleich ſtehen die beiden Jeldpröpſte u. die General⸗Superintendenten, denen diefer Rang beſonders verliehen wird. Hinter den Räthen zweiter Klaſſe folgen die Dompröpſte, dann die Ober⸗Hof und Domprediger und die ihnen im Range gleichſtehenden katholiſchen Geiſtlichen, alſo noch die Weihbiſchöfe und General⸗Vicare, darauf erſt folgen die übrigen General⸗Superintendenten, und die Ober⸗ Konfiſtorialrähte dritter Klaſſe, hinter dieſen die Domherren. Eine ganz befondere Stellung nehmen die Kardinäle ein. Vor ißnen ſtehen in der Rangordnung nur die Generalfeld⸗ marſchälle, der Miniſterpräſident, die fünf oberſten Hofchargen und die Ritter vom Schwarzen Adler⸗Orden. Sie rangiren vor den Häuptern ſämmklicher ſtandesherrlichen und ſonſtigen fürſtlichen Familien, vor den Staatsminiſtern, ſämmtlichen ——.— und den Wagdenten der beiden Häuſer des Land⸗ es — Die Unütte des Neujabrauſchießens hat in dem Fabrikort Monsweiler bei Zabern eine Arbeiterfamiſie Herren Akfordanten das ſtets ſehr begehrte Preßfütter, ſo lange Vorrath, zu billigſtem Preis abgibt. * Flitterwochen. Woher leiten wohl unſere ſchönen Leſerinnen die Bezeichnung der ſchönſten Zeit der Ehe ab, den Namen der Flitterwochen? Gewiß wird der in den erſten Monden der The ſo überaus willfährige Mann ſein holdes Gemahl gerade in dieſer Roſen⸗, oder wie der ſüßlichere Franzoſe meint, Honigzeit, reich mit Flitter und Tand aller Art ausſtatten. Aber da ſich ſelbſtverſtändlich nur der be⸗ mittelte Gatte den Ankauf derartiger Gegenſtände geſtatten kann, ſo gibt es in der Ehe der ärmeren Erdenbewohner überhaupt wohl keine Flitterwochen im eigentlichen Sinne? Wenn wir das Wort von Flitter, Tand ableiten, allerdings nicht; glücklicher Weiſe ader bat es damit nichts gemein, ſondern ſtammt ab von dem altdeutſchen Zeitwort„flitarazjan“ welches„ſchmeichelnd liebkoſen“(franzöſiſch flatter), bezeichnet und vermöge deſſen die Flitterwochen nun zu einer Zeit werden, welche ſo recht eingentlich die Zeit der Liebkoſungen genannt werden kann, gleichviel, ob das„gellitter“ im Palaſte des Reichen oder in der ſogenannten„kleinſten Hütte“ die liebenden Herzen erfreut. * neber das Tabaksgeſchäft der verfloſſenen Woche ſchreibt die„Südd. Tabaksztg.“: Im Allgemetnen herrſcht. wie alljährlich um dieſe Zeit, Ruhe im Geſchäft. Gleichwohl bleibt die Tendenz feſt! Für gute Einlageſorten herrſcht bei wenigem Vorrath ſtets Nachfrage; auch für Rippen, allerdings bei niedrigeren Preiſen als während der Steuer⸗ reſp. Zoll⸗ bewegung. Was nun die neuen Tabake betrifft, ſo entwickeln ſich die Herbſt⸗ und Schneidetabake, wie bei deren feuchten Ablieferung nicht anders zu erwarten war, für den Händler nicht günſtig, da dieſelben in der Farbe zum Theil zurückgehen. Weſentlich günſtiger werden ſich bei guter Abhängung die Cigarrentabake entwickeln. Dieſe Tabake hatten bis jetzt das denkbar günſtigſte Wetter und ſind auch weſentlich leichter ge⸗ worden. Immerhin haben wir keinen leichten Jahrgang, aber trotzdem gut brauchbares Cigarrenmaterial. Wenn man ſich die Tabake am Dach vor zwei Monaten genau angeſehen hat und jetzt betrachtet, ſo muß man zu dieſem Urtheil ge⸗ langen. Es iſt das um ſo erfreulicher, als bekanntlich haupt⸗ fächlich die bad. Oberländer Tabake hoch bezahlt wurden. — Auch die reinbayer. Oberländer Tabake haben ſich weſentlich gebeſſert: man findet in manchen Orten ganz brauch⸗ bares Material.— Verkauft wurde, wie ſchon im Mittwochs⸗ blatt berichtet, etwas in Wörth zu 18 Mk., Geinsheim wurde ausverkauft zu 15—18 Mk., in Ottersheim wurde etwas verkauft zu 16 Mk., in Hagenbach zu 20 Mk. Die Frage der Auslieferung Käuslers geſtaltet ſich nach und nach gewiſſermaßen zu einem Vexirſpiel. Vor einigen Tagen brachten wir die Nachricht, daß Hänsler in einem kan ſeine Angehörigen gerichteten Briefe dieſen mitge, theilt habe, daß er am 20. Dezember in Newyork eingeſchifft worden ſei. Dieſe Nachricht hat ſich als unrichtig herausge⸗ ſtellt und ſomit das Schickſal vieler anderer Mittheilungen, welche die Frage der Auslieferung Hänslers in der hieſigen Preſſe in den letzten Mongten zeitigte, getheilt. Die Mit⸗ theilung war uns kurz vor Redaktionsſchluß gemacht worden und zwar von einer Seite, die unſerem Blatte ſeit Jahren naheſteht und deren Nachrichten und Juformationen ſich ſonſt immer bewährt haben. Die hieſige„Neue Bad. Landesztg.“ bringt nun in ihrer letzten Nummer folgende Notiz: „Wie wir in Erfahrung bringen, ſind nach hierher gelangten offiziellen Mittheilungen die diplomatiſchen Verhandlungen zwiſchen der deutſchen und amerikaniſchen Regierung nunmehr zu Ende geführt und dahin ent⸗ ſchieden, daß Hänsler der deutſchen Regierung zur Ver⸗ fügung geſtellt wird. Immerhin dürften noch etwa 3 1 55 vergehen bis Hänsler in Mannheim eintreffen wird.“ Nach unſeren Erkundigungen, iſt an maßgebender und zu⸗ ſtändiger Stelle bis heute Vormittag eine amtliche Mittheilung, ob die Auslieferung Hänslers erfolgt, noch nicht eingetroffen, jedoch erwartet man täglich die Erledigung der Angelegenheit. Nun noch einige Worte über unſere vor wenigen Tagen be⸗ treffs der Auslieferung Hänslers gebrachte Mittheilung, welche ſich, wie ſchon geſagt, als unzutreffend herausgeſtellt hat. Das hieſige„Tageblatt“ glaubte dieſes kleine Malheur, was uns mit dieſer Notiz paffirte, zum Anlaß einiger ebenſo hämiſcher, als kleinlicher und einfältiger Bemerkungen machen zu müſſen, wie es überhaupt in letzter Zeit mit krampfhafter Begier in den Spalten unſeres Blattes herumſpürt, um irgend einen kleinen Fehler oder eine kleine Unrichtig⸗ keit zu entdecken und dieſelbe dann mit phariſäerhaftem abſtoßenden Gebahren und mit dem nöthigen Tam Tam an die große Glocke zu hängen. Erfreulicherweiſe ſtett das „Tagblakt“ mit dieſem Beginnen vereinzelt in der hieſigen Preſſe und zwar— Ehre derſelben, da. Wir haben von der Aufgabe der Preſſe eine viel zu bohe Meinung, als daß wir auch nur einen Moment daran denken könnten, den vom bieſigen„Tageblatt“ betretenen Weng ebenfalls einzuſchlagen, obgleich wir in der letzten Zeit wieder⸗ holt Anlaß gehabt hätten, das„Tageblatt“ wegen dieſer und jener Nachricht feſtzunageln. Wir dies nicht gethan und werden es auch in Zukunft nicht thun, jedoch möchten wir dem„Tageblatt“ rathen, das Sprichwort „Vom Splitter im Auge des Nächſten und vom Balken im eigenen Auge beherzigen und in Gold gefaßt in ſeiner Re⸗ daktionsſtube aufhängen zu wollen. in ſchweres Leid verſetzt. Der 22jährige Fabrikarbeiter Schüfer wurde am Nenjahrsmorgen zwiſchen 1 und 2 Uhr in der Wirtbſchaft„Zum ſchwarzen Ochſen von dem 18jährigen Fabrikarbeiter Wernert erſchoſſen. Letzterer ſpielte in der Wirthsſtube mit einer geladenen Flinte, als plötzlich ein Schuß fiel, und Schäfer tödtlich getroffen niederſank. Die ganze Ladung war demſelben in den Hals gegangen. Werner ſtellte ſich ſofort dem Gerichte.— Hierzu bemerkt die„Str. Poft“: Was nützt die jährlich wiederkehrende Bekannt⸗ machung:„Es iſch verbode 75 ſchieße“— man weiß. was dies Verbot zu bedeuten hat, ſoll es doch einmal in irgend einem Kräbwinkel des Oberelſaß vorgekommen ſein, daß der Ge⸗ meindebüttel bekannt machte:„Dies Johr iſch's ſtreng ver⸗ bode ze ſchieße und bym Monsieur Ladjoint kann mer Bulver und Capfule hann!“ „— Durch eine Exploſion wurde am Mittwoch Abend das Stadtviertel Neuville der Gemeinde Montiany an der Sambre bei Chaleroi aufgeſchreckt. Eine wahre Panik entſtand. Das in der Zeche„Pays de Liege“ befindliche Reſervoir mit Druckluft, welche die Unterirdiſchen Fördermaſchinen in Bewegung ſetzt, explodirte plötzlich; in Folge des Froſtes hatte der Luftdichtigkeitsmeſſer zu arbeiten aufgehört. Sofort ſtürzte die Mauer des Maſchinenhauſes, an welcher das Reſervoir ſich befand, von innen zuſammen, erſchlug den Maſchinenmeiſter Jean und verletzte lebens⸗ gefäbrlich den Ober⸗Aufſeher Piraux. Sechs Arbeiter wurden leichter verletzt. Der ganze Erdboden erbebte; die Fenſter⸗ ſcheiben des ganzen Biertels wurden zertrümmert und.50 Meter lange und ebenſo breite eiſerne Theile des Reſervoirs flogen bis 300 Meter weit umher und richteten ſchreckliche Verwüſtungen an. Ein Eiſenſtück ſchluß ein Dach eig, ein anderes flog mit ſolcher Wucht gegen die Faſſade eines Hauſes, daß ein Stockwerk ganz zuſammenſtürzte. Ein vier Quaßdrat⸗ meter großes Eiſenſtück wurde auf den 250 Meter entſernten Ausſchank Mathy geſchleudert, durchbrach das Dach, das zweite Stockwerk und blieb im erſten Stockwerk liegen. Die erſchreckten Einwohner ſtürzten aus ibren Häuſern und er⸗ griffen die Flucht; andere eilten zu der nahen Zeche, in Eiune ſtadtbekaunte Perſönlichkeit, der Privat⸗ mann Karl Kaiſer, bei dem ſchon lange nicht richtig im Kopfe iſt, wurde in die Kreispflegeanſtalt Weinheim verbracht. * Verloofung. Bei der durch Herrn Polizeikommiſſär Mitſch vorgenommenen Verlooſung eines Herrn W. Her⸗ mann gehörigen Spiegels fiel der Gewinn auf Nr. 88, während bei der Verlooſung eines Herrn Alb. Schmieder gebörigen Vogelkäfigs, die Nummer 104 den Gewinn zog. Schrecklicher Unglücksfall. Der vier Jahre alte „Knabe einer in der Waldhofſtraße wohnenden Familie ge⸗ rieth am Samſtag Abend aus bis jetzt noch nicht aufgeklär: ter Urſache einer brennenden Spiritusflamme zu nahe, wo⸗ bei die Kleider des Kindes Feuer fingen und dasſelbe ſo ſtarke Brandwunden davontrug, daß es ſeinen Leiden geſtern Morgen erlegen iſt. * Zurückſtellen mußten wir wegen Raummangel die Berichte über eine größere Anzahl am Samſtag und Sonn⸗ tag ſtattgefundener Feſtlichkeiten. „Muthmaßtliches Wetter am Dienſtag, 10. Jannar⸗ Der Hochdruck, deſſen Maximum im mittleren Rußland liegt, iſt von 792 auf 785 mm aäbgeſchwächt worden, und zieht ſich langſam zurück. Ebenſo langſam, aber unguſhaltſam dringt vom Atlantiſchen Ozean her der neue Luftwirbel über Ir⸗ land und Weſtfrankreich oſtwärts vor. Der Luftwirbel über dem Mittelmeer iſt aufgelöſt. Demgemäß iſt für Dienſtag allmählich zunehmende Bewölkung, auch mildere Temperatur bei vorerſt nur ſporadiſchen Niederſchlägen zu erwarten, der Mittwoch dürfte eine weitere Verſchlechterung mit völligem Thauwetter bringen. Aus dem Grofheriogthum. « Karlsruhe, 7. Jan. Der Geſchäftsverkehr der ſtädt. Sparkaſſe hat auch im Jahre 1892 wieder eine ganz erhebliche Steigerung erfahren. Es fanden bei ihr ſtatt 21,049 Einlagen mit 3,155,264 Mk. 36 Pfg.(19,621 Einlagen mit 2,860,425 Mk. 24 Pfg. im Jahr 1891) und 11,746 Rückzahlungen mit 2,536,749 Mk. 29 Pfg.(gegen 10,481 Rückzahlungen mit 2,334,981 Mk. 80 Pfg. im Jahr 1891), Das Einlegekapital erhöht ſich mit Einrechnung der gutgeſchriebenen Zinſen von 8,613,000 Mk. auf rund 9,500,000 Mk. und die Zahl der Einleger von 12,415 auf 13,420. 2 Zell, 6. Jan. Der verheirathete Fridolin Rümmele von Adelsberg ritzte ſich Anfangs Dezember beim Verladen von Erdölfäſſern ganz unbedeutend an feiner linken Hand. Nach einigen Tagen traten heftige Schmerzen ein, ſodaß der Verletzte das Bett hüten mußte. Der Arzt erklärte, daß Blutvergiftung eingetreten ſei, welch letztexer Rümmele er⸗ 5 iſt. Der Verſtorbene hinterläßt eine Wittwe mit ſechs indern. Gerichtszeiiung. „MNaunbeim, 7. Jan.(Strafkammer II) Bor⸗ fitzender: Herr Landgerichts⸗Direktor Weizel, Vertreter der Gr. Staatsbehörde: Berr Staatsanwalt v. Duſch. 1) Wegen Körperverletzung war der 45 Jahre alte Schwimm⸗ lehrer Otto Dambacher von Bruchſal vom Schöffengericht Heidelberg zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt worden, weil er am 31. Oktober v. J. während des Abbruchs der Loth⸗ ſchen Schwimmanſtalt in Heidelberg einem gewiſſen Jakob Löffler, der ihn provocirte, mit einem Hebebaum einen Schlag auf den Kopf verſetzte. Dambacher leate Berufung ein, die heute die Umwandlung der erkannten Gefängnißſtrafe in eine Geldſtrafe von 10 Mark levent. 1 Tag Gefängniß) zur Folge hat.— 2) Eiuer fahrläſſigen Brandſtiftung machte ſich der 42 Jahre alte Taglöhner Georg Rohnacker von Rohr⸗ bach ſchuldig, indem er am 17. November v. J. in einem Wächterzimmer der Fabrik von Molitor u. Co. in Heidelberg unvorſichtiger Weiſe vor den Ofen Sägeſpähne hinlegte, die Feuer fingen und den Fußboden und die Wände in Brand ſetzten. Als Rohnacker das Feuer bemerkte, rief er um Hilſe, allein man glaubte ihm nicht gleich, da er betrunken war. Der Schaden, den der Brand verurſachte, beträgt circa 350—500 M. Der Gerichtshof erkennt gegen Rohnacker auf eine Ge⸗ fängnißſtrafe von 3 Tagen.— 3) Am 11. September v. F. entwendete der 25 Jahre alte, ſchon beſtrafte Taaner Joh, Heinrich Kurzenhäuſer von Eichtersheim aus dem Zimmer der Köchin Katharina Kraus in Neuenheim einen Geldbetrag von 3 M. Kurzenbäuſer hatte ſich in das Zimmer einge⸗ ſchlichen. Derſelbe erhält 3 Monate Gefänguiß.— Der ſchon wegen Betruas mit 2 Jahren 3 Monaten Gefängniß beſtrafte 23 Jahre alte Metzger Joſef Zwinaler von Jokobsbaiern veranlaßte am 2. Dez. v. J. den Landwirth Wilhelm Meiſter in Haag zur Ausfolgung eines Ochſen im Werthe von 270 ., indem er angab, er ſei vom Metzger Kraus in Neckar⸗ gemünd mit der Abholung des Ochſen beauftragt⸗ Den Ochſen ſuchte Zwingler an den Metzger Geier in Heidelberg zu ver⸗ kaufen, der jedoch Verdacht ſchöpfte und die Sache zur Anzeige brachte. Zwingler wurde Tags darauf in Ziegelhauſen ver⸗ haftet, wo er noch den Roſenwirth Walther um 1 M. 40 Pf. zu beſchwindeln ſuchte. Das Urtheil des Gerichtshofes lautet gegen Zwingler wegen mehrfachen Betrugs auf 1 Jahr Ge⸗ ſängniß.— 5) Der 16 Jahre alte Kaufmannslehrling Richard Schaaf von Hirſchhorn entwendete im Laufe des vorigen Jahres ſeinem Chef, dem Kaufmann Oskar Scheff in Heidel⸗ berg, drei Geldbeträge in der Höhe von 150—200 Mark aus einem Kaſſenſchrank, die er für ſich verwendete. Schaaf wird CTCTT welcher furchtbare Verwüſtungen angerichtet waren. Alle elektriſchen Maſchinen und Apparate ſind zerſtört. — Unangenehme Entdeckung. In einem der hervor⸗ ragendſten adeligen Klubs in Rom hat ſich ein großer Skandal ereignet. Einer der höchſten Staatsbeamten, der wegen ſeines eleganten Auftretens in den römiſchen Salons ſehr gefeiert war und einer altberühmten römiſchen Jamilie angehört, wurde Mittwoch Abend beim Fal ſchſpielen er⸗ tappt und ſofort aus dem Klub ausgeſchloſſen — Natur und Mepizin. Ein alter Kauz in London, ſo erzählt ein engliſches Anzeigeblatt, wurde von einem Un⸗ fall betroffen, wodurch ſeine beiden Beine in gleicher Weiſe verletzt wurden. Er ließ einen Wundarzt rufen, der die Schwere der Verletztungen betonte. Der Alte aber meinte: „Herr Doktor, ich glaube nicht, daß ich ſchwer verwundet bin; doch wenn Sie anderer 2 910 find, hab' ich nichts da⸗ gegen. Ich möchte Ihnen aber folgenden Vorſchlag machen: Nehmen Sie ein Bein in Behandlung, und ich werde das andere zu kuriren ſuchen. Thun Sie mit dem Ihren, was Sie wollen, und ich verſpreche Ihnen, mit dem meinigen gar nichts zu unternehmen! Wenn Sie aber wollen, mache ich eine Wette mit Ihnen um den Preis Ihrer Rechnung, daß mein Bein zuerſt geſund wird!“ Der Arzt ging darauf ein, und bald konnte der Alte mit triumphirender Miene erzählen, daß er den„Salbenſchmierer“ um volle vierzehn Tage geſchlagen habe! 5 — Drakoniſches Urtheil. Das Urtheil des Militär⸗ gerichts zu Aſtrachan in Sachen der Cholera⸗Unruhen iſt erfolgt. Das Gericht verurtheilte 20 der Haupt⸗Rädels⸗ führer zum Tode durch den Strang und 22 Mann zur Zwangsarbeit auf je 20 Jahre, 90 wurden freigeſprochen, der Reſt kam mit leichten Strafen davon. — Hobes Alter. Die Newyorker Staatszeitung vom 28. Dezember ſchreibt: Im ſtatiſtiſchen Bureau des Ge⸗ ſundheitsamtes traf geſtern Nachmittag ein Todtenſchein ein, auf welchem das Alter der in demſelben verzeichneten Todten auf 124 Jahre und 7 Monate angegeben war. Die Verſtorbene war, wie der Berichterſtatter d. Bl. ermittelte, eine ruſſiſche Iſraelitin, Namens Lirl Lesczynski. Sie ſtarb, umgeben von ihrer 73 Jahre alten Tochter, 4 Enkel⸗ — 70 General⸗Anzeiger. Mannheim, 9. Januar. un. ahme des Strafmiſderungsgrundes der Jugend weg ieſer Diebſtähle zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt. — 6) Drei ſchon beſtrafte Burſchen im Alter von 19 und 20 Jahren, die Taglöhner Jakob Large, Valentin Lammert und Daniel Gruber von Wallſtadt entwendeten aus einem Verkaufshäuschen in Neuenheim nach Aufbrechen der beiden Thürſchlöſſer eirca 150 Cigarren und eine Anzahl Zucker⸗ jachen im Geſammtwerthe von 7 M. Der Diebſtahl wurde ſchon vor zwei Jahren in der Nacht vom.—5. Juli 1890 verübt und iſt erſt kürzlich von Large ſelbſt angezeigt worden, weil letztexrer befürchtete, daß er von einem Bekannten, der um die Sache wußte, zur Anzeige gebracht würde, und dem zuvorkommen wollte. Die Burſchen haben ſchon wegen einer Reihe ſolcher Einbruchsdiebſtähle vor Kurzem vor Gericht geſtanden. Heute wurde Large zu 6 Monaten Gefängniß, Lammert unter Einrechnung einer bereits gegen ihn erkannten Gefängnißſtrafe von 2 Jahren 8 Monaten zu 3 Jahren 2 Monaten Gefängniß und Gruber gleichfalls unter Einbe⸗ ziehung einer ſchon gegen denſelben ausgeſprochenen Gefäng⸗ nißſtrafe von 2 Jahren 6 Monaten 2 Wochen zu einer Ge⸗ ſammtgefängnißſtrafe von 2 Jahren 10 Monaten 2 Wochen verurtheilt.— 7) Im November d. J. erſchwindelte ſich der ſchon beſtrafte 28 Jahre alte Maurer Lorenz Werner von Eppelheim mittels gefälſchten Briefen in mehreren Geſchäften in Heidelberg verſchiedene Wagren und Sachen(ſo z. B. Stiefel, Cigarren, 6 Pfund Kkäſe), weßhalb Werner wegen mehrfachen Betrugs 5 Monate Gefängniß erhält.— 8) Wegen unehelichen Zuſammenlebens, reſp. ruheſtörenden Lärms waren der Maurer Chriſtian Haug von Steppheim und die Spezerei⸗ händlerin Roſa verw. Wolf von Heidelberg ſchöffengerichtlich zu 10, reſp. 8 Tagen Haft verurtheilt worden. Die beiden Angeklagten legten Berufungen ein, von denen der Gerichts⸗ hof nur diejenige der Frau Wolf für theilweiſe begründet er⸗ klärt, ſodaß deren Strafe auf 4 Tage Haft berabgeſetzt wird, während es bezüglich Haugs bei dem ſchöffengerichtlichen Urtheil verbleibt. Die Verhandlung fand unter Ausſchluß der Oeffentlichkeit ſtatt.— 9) Wegen gegenſeitiger Beleidigung angeklagt, waren vom Schöffengericht Heidelberg die Ehefrau des Philipp Klein von ebenda zu 15 M. Geldſtrafe(event. 8Tage Gefängniß) verurtheilt und Lina Rupp von Heidel⸗ berg freigeſprochen worden. Philipp Klein legte für ſeine Frau Berufung ein, die jedoch heute als unbegründet ver⸗ worfen wird.— 10) Die Berufung des wegen Beleidigung des Kaufmannes Menzer in Neckargemünd vom Scköffenge⸗ richt Heidelberg zu 20 M. Geldſtrafe(event. 4 Tage Gefäng⸗ niß) verurtheilten Kaufmannes Chriſtian Bachhold von Wildbad wird als unbegründet verworfen. 11) Vom Schöffengericht Weinheim waren die Ehefrau des Conrad Ruhn von ebenda zu 10 M. Geldſtrafe(event. 2 Tage Ge⸗ fängniß) und die Ehefrau des Heinrich Künzel, gleichfalls von Weinheim, zu 14 Tagen Gefängniß wegen gegenſeitiger Beleidigung verurtheilt worden. Die Berufung, die Künzel für ſeine Frau einlegte, wird jedoch ßeute für theilwziſe be⸗ gründet erklärt und die Strafe der Letzteren in eine Geld⸗ ſtrafe von 25 M. levent, 5 Tage Gefängniß) abgeändert. Tagesneuigkeiten. —Exploſion der Dampfheizrohre. Niel, 7. Jan. Geſtern erſolgte im Zeichnerraum der Rafſerlichen Werft eine Exploſion der Dampfheizrohre. Ein Zeichner ſprang ſich zu retten, durchs Fenſter und wurde von dem Sprungtuche der Feuerwache aufgefangen. Er hat erghebliche Brandwunden erlitten; doch glaubt man, daß ſein Leben er⸗ halten bleibe. — Ein ſchreckliches Drama auf dem Meere. Lon⸗ don, 3. Jan. Eine furchtbare That iſt vor einigen Tagen ans Licht geklommen. Es handelt ſich um das infame Be⸗ nehmen der Offiziere des argentiuiſchen Panzerſchiffes„Ro⸗ ſales“, zur Zeit, als das Schiff auf der Fahrt nach Spa⸗ nien, wo es ſich anläßlich der Columbusfeſte an der Flokken⸗ Demonſtration in Huelva betheiligen ſollte, Schiffbruch litt. Ein furchtbares Unwetter war hereingebrochen. Der Schiffs⸗ Fapitan Funes rief die Offiziere und den Steuermann zu ſich und befahl ihnen, die ganze 50 Mann ſtarke Schiffs⸗ mannſchaft betrunken zu machen, damit ſie nicht im Stande ſel, die Schaluppen zu beſteigen, mittels welcher ſich das Offtzierkorps in Sicherheit bringen wollte, mit anderen Worten; die ganze Bemannung ſolle dem ſicheren Tode preisgegeben werden. Der Befehl wurde pünktlich ausge⸗ führt; aber als die unglücklichen Matroſen trotz ihrer Trun⸗ kenheit merkten, daß man ſie auf dem dem Untergange ge⸗ weihten Wrack, das ſchon nach kurzer Zeit von den Wellen berſchlungen werden mußte, zurücklaſſen wollte, richteten ſie herzzerreißende Bittten, Klagen und Proteſte an den Kom⸗ mandanten Funes. Vergebens; der Kapitän und alle Offi⸗ ziere traten den berauſchten und entwaffneten Matroſen mit ——————— H kindern und 7 Urenkeln, Montag Morgen um 6 Ühr, nach⸗ dem ſie noch bis vor 5 Wochen ganz munter im Hauſe und auf der Straße herumgelaufen war. 5 — Der Druckſehlertenfel. Aerger hat der bekannte unſaubere Geiſt, welcher zwiſchen den Lekternkäſten der Zei⸗ tungsdruckereien bei lichtem Tage ſpuken geht, gewiß ſelten Band als jüngſt in der Offizin der„Tägl. Rundſchau“ in erlin. In dem Briefe eiues Petersburger Mitarbeiters, der ſich vermuthlich einer ſehr unleſerlichen Handſchrift er⸗ freut, kam das Wort„Höheren Frauen⸗Kurſe“ vor. Der verwandelte das in„Huſaren⸗Januar⸗ urſe“. EEin vorwitziger Storch. Wie der„Magdeb..“ mitgetheiſt wird, iſt auf dem Rittergute Blücher bei Malchow in Mecklenburg am 3. d. M. Nachmittags bei 12 Gr. unter Null ein Storch eingetroffen und hat ſich wohnlich in ſeinem vollſtändig zugeſchneiten Neſte eingerichtet. Spekulativ Frida und Karlchen(zum dreißig⸗ jäbrigen Onkel):„Gelt, Onkel, wenn unſer Weihnachtsgeld nicht reicht, dürfen wir Dir wieder graue Haare aus⸗ zupfen— um drei Pfennig das Stück?“ — Beharrlich. Junger Mann:„Darf ich um Ihre Hand anhalten?“— Fräulein:„Bedaure, habe mich heute verlobt.“— Junger Mann:„Alſo dann morgen!“ Macht der Gewohnheit. Ebemann:„Na, Frau, nun fang doch endlich einmal mit Deiner Gardinenpredigt an— ich kann ja ſonſt nicht einſchlafen!“ Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Gr. Bad. Hof⸗ und National⸗Theater in Mannheim. „Margaretha“. Große Oper in 5 Aufzügen, nach dem Franzöſiſchen des Jules Barbier und Michel Carré. Muſik von Ch. Goumod. „Gretchen und Fauſt!“ Welche Fülle von Gedanken nehmen nicht in dieſen beiden Namen Geſtalt und Form an? Fauft— die verkörperte Frage nach dem Unergründlichen, Unermeßlichen, Gretchen— die verkörperte Antwort auf dieſe beiden Geſtalten, wie ſie ſchöner und formvollendeter der Dichtergenius kaum geſchaffen hat, wurden uns dies Mal von zwei Debütanten vor Augen geführt. Was Beide erſtrebt und gewollt, iſt nur theilweiſe gelungen Frl. Saarmann vom Stadttheater in Freiburg gab das Gretchen, wie wir es nach den voraufgegangenen Gaſt⸗ ſpielen erwartet haben. Was die Rolle des„Gretchen“ in geſauglicher und ſchauſpieleriſcher Beziehung erfordert, wird elbſt dem Laien klar ſein. Schwer iſt die dramatiſche Kunſt, doppelt ſchwer gerade in dieſer Rolle, Um ſie zu exfüllen, gehören bedeutende Mittel. Was die Darſtellerin dem Revolver in der Hand entgegen und zwangen ſie, auf Deck zu bleiben; zwei Matroſen, die ſich widerſetzten. wur⸗ den niedergeſchoſſen, alle Anderen wurden zu einem grau⸗ ſamen Todeskampfe verdammt. Nachdem ſie in eine Zwi⸗ ſchendeckskajüte eingepfercht worden waren, wurde über ihnen die Schiffsluke verſchloſſen und zugenagelt. Die Rettungs⸗ kähne mit den heldenmüthigen“ Offizieren entfernten ſich und die„Roſales“ mit ihrer Menſchenfracht wurde von dem Orkan fortgeriſſen und zerſchellte an einer Klippe. Ein Jialiener, Namens Battaglio, der auf der„Roſales“ Heizerdienſtesper⸗ richtete, konnte ſich retten, weil er nicht betrunken war⸗und ſich überdies des Schutzes eines der Offiziere erfreute. Er war es, der jetzt über die ſchreckliche Scene berichtet. Alle Offiziere der„Roſales“ werden gegenwärtig auf einem argen⸗ tiniſchen Kriegsſchiff gefangen gehalten. Mit Ungeduld er⸗ wartet das Land, daß Licht über die traurige Geſchichte ver⸗ breitet werde, und daß die Offiziere das Todesurtheil treffe, wenn es wahr iſt, daß ſie ſich des unerhörten Verbrechens ſchuldig gemacht haben. Die„Roſales“ iſt trotz der von der argentiniſchen und uruguahiſchen Regierung angeſtellten Nach⸗ forſchungen nicht wieder gefunden worden, und keiner von den 50 Matroſen, die ihre Bemannung bildeten, blieb am Leben. Geſchäftliches. Wie der Künſtler ſein böchſtes Ziel darin er blicken muß, aus der Form das Schöne zu entwickeln, ſo iſt es der Medizin gelungen aus dem Schlimmen, den Epidemien und Seuchen, die Hygiene zu entwickeln, die heute großartige Triumphe feiert. Aus der allgemeinen Hygiene hat ſich die für die Geſundheit des menſchlichen Körpers ſo außerordentlich wichtige Hygiene der Haut ergeben. In neueſter Zeit iſt dieſer ſpecielle Theil der Hygiene durch die Entdeckung des Lanolins von Profeſſor Liebreich, um einen mächtigen Schritt vorwärts gekommen., Aus dem Nachweis, daß das natürliche Hautfett mit Lanolin identiſch iſt, ergab ſich von ſelbſt, daß für die Hautpflege die Anwendung des Lanolins die einzig rationelle iſt, da es das in ihr von Natur enthaltene und etwa mangelnde Fett wieder zuführt. Die meiſten Abnormitäten der Haut beruhen auf dem Verluſt des Fettes, wodurch dieſelbe ihrer Widerſtandsfähigkeit gegen die anſteckenden Bacterien der Luft beraubt wird. So entſtehen die ſo läſtigen Pickel, Ausſchläge, Flechten, Wundſein ꝛc. Gegen alle dieſe Hautaffectionen hilft raſch und ſicher das Lanolin, das man für dieſe Zwecke in Form eines Lanolin⸗ Toilette⸗Cream⸗Lanolin genannten Creams in den Handel gebracht hat, der in faſt allen Apotheken und Dro⸗ gerien in handlichen Zinntuben käuflich iſt. Einreibungen mit dieſemLanolin⸗Toilette⸗Cream⸗Lanolin ſind bei kleinen Kindern beſonders dienlich; ſie erhalten den reinen guten Teint, verringern die Wärmeausſtrahlung, erhalten den Körper warm und ſchützen vor Allem vor dem bei Kindern ſo läſtigen Wundſein. TLiterariſches. Adrian Balbi's Allgemeine Erdbeſchreibung. Ein Handbuch des geographiſchen Wiſſens für die Bedürfniſſe aller Gebildeten. Achte Auflage. Vollkommen neu bearbeitet von Dr. Franz Heiderich. Mit 900 Illuſtrationen, vielen Terlkärtchen und 25 Kartenbeilagen auf 41 Kartenſeiten. Drei Bände.— In 50 Lieferungen à 75 Pfg. Bisher 18 Lieferungen ausgegeben.(A. Hartleben's Verkag in Wien.) Von dieſem trefflichen Werke, welches wir unſeren Leſern aufs Wärmſte empfehlen, liegen bereits 18 Lieferungen vor. Hiemit iſt der erſte Band abgeſchloſſen— ein ſtattliches Buch von 1152 Seiten mit durchaus gediegenem Inbalte und reichſter artiſtiſcher Ausſtattung, ein ſchönes Werk für Jung und Alt! Die Lieferungen 15—18 behandeln die politiſch⸗ ſozialen Verhältniſſe Afrikas. Balbi's Erdbeſchreibung ver⸗ ſpricht in ihrer neuen Faſſung ein Volksbuch im beſten Sinne des Wortes zu werden. Aeneſſe Nachrichten und Felegramme. Karlsruhe, 8. Jan. Der Landesausſchuß der konſervativen Partei Badens hielt geſtern unter dem Vorſitz des Hrn. Oberamtsrichters Frhrn. v. Stockhornee eine Verſammlung ab, in welcher über die Stellungnahme zu dem neuen, am 8. Dezbr. in Berlin beſchloſſenen Programm berathen wurde. Nach eingehenden Verhand⸗ lungen iſt dieſes Programm, wie die„Badiſche Landpoſt“ mittheilt, einſtimmig angenommen worden. Stuttgart, 8. Jan. Das Oberlandesgericht ver⸗ warf die von Frhrn. v. Münch, Reichstagsabgeordneten, ——BBBBBBBBkkkkk——KKrrrr————— in geſanglicher Hinſicht leiſtet, haben wir in dem Referat über„Das Glöckchen des Eremiten“ klargelegt. Anſprechend iſt die Stimme, auch geſchult und eines gewiſſen Schmelzes nicht entbehrend, aber zu wenig umfangreich und für hie⸗ ſige Bühnenverhältniſſe nicht gewachſen. Was die Dar⸗ ſtellung anbelangt, ſo beſtätigte das„Gretchen“ des Fräulein Saarmann, was wir über ihre„Friguet“ ge⸗ ſagt haben, in eclatanter Weiſe. Die vielleicht willkür⸗ lichen Taktbewegungen des Oberkörpers im Augenblicke hoher Extaſe, die Bewegung der Arme und Geſichts⸗ muskeln, kurz das ganze Deſſin des Auftretens verrathen, daß die Darſtellerin ſich auf großen Bühnen noch nicht heimiſch fühlt. Wenn auch dieſe Kleinigkeiten bald durch Selbſtſtudium überwunden werden können, ſo erſchweren dieſe doch fürs Erſte den Weg zur Sympathie der verwöhnten Mannheimer. Wir zweifeln nicht, daß Fräu⸗ lein S. durch Fleiß und Energie auch dieſe Febler bald überwinden wird. Mit ihremGretchen gab ſie ſich geſtern die größte Mühe, aber es genügte nicht. Jedenfalls ſind wir an beſſere„Grethchens“ gewöhnt.— Herrn Carl Lang's„Fauſt“ ließ weniger zu wünſchen übrig. Das Dar⸗ ſtellungsvermögen entſprach den Anforderungen der Rolle vollkommen, nicht ſo ganz der Umfang der Stimme. Das öftere Heranziehen aller zu Gebote ſtehenden Kräfte, um der Situation gewachſen zu ſein, muß ebenſo oft eine Indispo⸗ ſition nach ſich ziehen, ein Umſtand, der oft ſehr unangenehm wirkt. Ein ausgeſprochener Heldentenor iſt, wie geſagt, Herr Carl Lang nicht.— Die übrige Beſetzung war, ſo viel wir glauben, die alte. Die Wiedergabe des Valentin durch Hrn. Knapp und die des Siebel durch Herrn Rüdiger ließen in keiner Weiſe zu wünſchen übrig. Chöre und Orcheſter ver⸗ harren unter Leitung des Hrn. Hofkapellmeiſter Langer in alter Tüchtigkeit, nur im 1. Akt hinkt die Begleitung des Quartetts etwas nach. Die Regie hatte ihr Möglichſtes ge⸗ than, um die Szenerie entſprechend und würdig zu geſtalten, eine der ſchönſten Ausſtattungsſzenen hat ſie jedoch in irgend einer Verſenkung verſchwinden laſſen. Auf die Darſtellung der Walpurgisnacht mußten wir wohl oder übel vergeblich warten. Da die Mannheimer Bühne zweifellos die nöthigen Mittel für die Wiedergabe dieſer Szeue zur Verfügung hat, können wir uns dieſe Streichung“ nur mit der Rückſichtnahme auf die Zeit erklären. Wir glauben jedoch mit unſerer Anſicht nicht allein zu ſtehen, wenn wir getroſt noch eine halbe Stunde länger ſitzen und dafür eine für das Auge packendſten Szene genießen können. Bemerken wollen wir noch, daß das Haus ſehr beſetzt war, ſo voll, daß bei event. ausbrechendem Feuer die Juhaber der vorderſten Sperrſitzreihen eher den Weg zur Bühne, als die Ausgänge erreicht hätten, da dieſe vollſtändig beſetzt waren. P. G. Coneert zum Beſten des Lehrerinneuheims. Wir machen noch beſonders darauf aufmerkſam, daß heute eingelegte Reviſion im Beleidigungsprozeß Colin⸗Münch. Es bleibt alſo bei Münch's Verurtheilung zu zwei Monaten Gefängniß und 300 Mark. Berlin, 7. Jan. Den hieſigen Blättern zufolge iſt das Reichspoſtamt vom Reichsſchatzamt aufgefordert worden, ſich mit dem Syſtem der Dienſtalterszulagen ein⸗ gehend zu beſchäftigen und ſie in ſeinem Reſſort einzu⸗ führen. Berlin, 8. Jan. Vom 4. bis 7. Januar Mittags wurden im Regierungsbezirk Schleswig in Elmshorn zwei Cholera⸗Erkrankungen eingeſchleppt. »Berlin, 7. Jan. Die Nachricht über beſſere Ausſichten der deutſch⸗ruſſiſchen Zollverhandlungen iſt eine poſitiv falſche. Gelſenkirchen, 9. Jan. Von 860 Bergleuten der Zeche Wilhelmine Viktoria fuhren zur Frühſchicht 289. Auf den Zechen Hibernia, Holland, Conſolidation iſt alles angefahren. *Sigmaringen, 7. Jan. Der Erbprinz und die Erbprinzeſſin von Hohenzollern, die Gräfin von Flandern und Prinz Albert von Belgien ſind hier angekommen. Wien, 7. Jan. Der Vicepräſident der Akademie der Wiſſenſchaften, Profeſſor Stefan, iſt heute geſtorben. * Wien, 8. Jan. Der Prozeß Verga gegen Mascagni wegen unberechtigter Benutzung einer Novelle des Erſteren zur Oper„Cavalleria ruſticana“ wurde durch einen Vergleich beendet. Berga erhielt eine Abfertigung von 140,000 Lire. Naunheimer Handelsblatt. Maunheimer Marktbericht vom 9. Jan. Stroh pr. Ztr. M..50, Heu per Ztr. M..80, Kartoffeln, weiße.80, rothe.50, blaue M. 000 per Ztr., Bohnen per Pfd. 00 Pfg., Blumenkohl per Stück 35 Pfg., Spinat die Portion, 30 Pfg., Wirſing per Stück 10 Pfg., Rothkohl per Stück 25 Pfg., Weißkohl per Stück 10 Pfg., Weißkraut per 100 Stück M. 00.0, Kohlrabi 3 Knollen 15 Pfg., Kopfſalat per Stück 00 Pfg. Endivienſalat per Stück 10 Pfg., Feldſalat per Portion 20 Pfg, Sellerie per Stück 10 Pfg., Zwiebeln per Pfd. 10 Pfg., rothe Rüben per Portion 25 Pfg., gelbe Rüben per Portion 20 Pfg., Carrotten per Buſchel 0 Pfg., Pflück⸗ Erbſen per Pfd. 00, Merrettig per Stange 15 Pfg., Gurken per Stück 00 Pfg., zum Einmachen per 100 Stück M..00, Aepfel per Pfd. 12 Pfg., Birnen per 25 Stück 100 Pfg., Pflaumen per 100 Stück M..00, Zwetſchen per 100 Stück M..00, Kirſchen per Pfd. 00 Pfg., Trauben 00 Pfg., Pfirſiſche per 5 Stück 00 Pfg., Aprikoſen per 5 St. 00 Pfg. Nüſſe per 25 St. 12 Pfg., Haſelnüſſe per Pfd. 35 Pfg., Eier ver 5 St. 35 Pfg., Butter per Pfd. M..10, Handkäſe per 10 Stück 40 Pfa., Aal per Pfd. M..00, Breſem per Pfd. M..40, Hecht per Pfd. M..39, Barſch per Pfd. M..70, Weißfiſche per Pfd, 40 Pfg., Laberdan ver Pfd. 40 Wfet Stockfiſch per Pfd. 25 Pig., Haſe ver Stück M..80, eh per Pfd. M..00, Hahn(jung) per Stück M..60, Huhn (jung) per Stück M..50, Feldhuhn per Stück M..00. Ente per Stück M..00, Tauben per Paar M. 100, Gans lebend per Stück M.50, geſchlachtet per Pfd. M..78. Waſſerſtands⸗Nachrichten. Konſtanz, 7 3 m.— 004 8 7. Jan.20 m. 4.19 üuin 6 Jan..10 m.— 0 98 00 K m.—.02 Koblenz, 7 Jau, 8 m.. 0 etg „ Santerburg, 7 Jan. 2 7 m— 0 00] Köln, 7. Jan. 0 9 m +%% E2 en Ruhrort, 25 Fan..8% m 0% e axau, 7 Jan.87 m + 9½01 Sermersheim, 2. Jan..58 m— 90.08 Neckar Mannheim, 9 Jan 24 m— 00 Mannheim, 3 Jan 2 60 m%00 Mainz, 7 Jan. 0 70—.18 m Heilbronn, 9 Jan. 057 m.—.08 ————————————.. * FJür die bedürftige Familie ſind bis jetzt bei uns e Transport 47., von Ungenannt 1 Mark, Summa 48 M. Weitere milde Gaben werden von der Expedition unſeres Blattes gerne entgegengenommen. Bücher⸗Anlage, Beitrag, Bilanz⸗Aufſtllg., Prüfg. E. Wunder. Zahnwaſſer iſt das Neueſte und von höchſten Conway Aatoratten afs bgs beſt und billigſte Zabn⸗ reinigungsmittel anerkannt. Zu haben bei 36638 Ad. Arras, Friſeur C 1. 13, neben dem Rothen Schaaf. Abend im„Caſinoſaal“ das Concert zum Beſten des Lehrerinnenbeims, veranſtaltet von Frau Seubert⸗Hauſen⸗ Fräulein Grabert, Frau Schuſter, Frau Jacobi, ſowie der Herren Schuſter und Richard, in welchem lauter Schülerinnen der genannten Damen und Herxren mit⸗ wirken, ſtattfindet. Der bekannte Wohlthätigkeitsſinn der Mannheimer wird ſich hoffentlich auch dieſen Abend be⸗ währen, umſomehr, da alle die Namen dieſer Lehrer und Lehrerinnen dafür bürgen, daß nur Gutes zu Gehör gebracht wird. Die Eintrittspreiſe ſind ſo nieder, daß der Beſuch des Concerts Jedem ermöglicht iſt. Unter den Nummern, die zum Vortrag kommen werden, befindet ſich viel Intereſſantes, ſo Lieder von Brahms, Schu⸗ mann u. A; eine Arie aus dem„Rattenfänger“ von Meyer⸗ Helmund, Klavierſtücke von Chopin(Berceuſ⸗) Schubert⸗Heller (Forelle), eine Sonate von Grieg für Bioline und Klavier, ſowie eine„Serenade“ von Braga für Geſang, Klavier und Violine u. A. Eine italieniſch⸗nationale Ausſtellung ſoll in dieſem Sommer in Berlin veranſtaltet werden. Von betheiligter Seite ſind bereits Unterhandlungen wegen Pachtung eines großen fiskaliſchen Terrains angeknüpft worden. Die Aus⸗ ſtellung ſoll in erſter Reihe den Zweck haben, die Produkte Italiens vorzuführen und die Handelsbeziehungen zwiſchen Italien und Deutſchland zu befeſtigen und zu exweitern. Daneben will man aber auch ein Bild des italieniſchen Volkslebens vorführen. Man will zu dieſem Zweck auf dem in Ausſicht genommenen Terrain einen cementirten Kanal anlegen und an den Ufern venetianiſche Bauten auf⸗ führen. In dieſer„Straße Venedigs“ ſoll ſich dann echt italieniſches Volksleben abſpielen. Frl. Martha Baumgart, die ehemalige Heroine des Berliner Theaters, wurde von dem Hofrath Pollini für das Stadttheater in Hamburg engagirt. „Der Komödiant“, Schauſpiel von Paul Lindau, geht in den nächſten Tagen im Hamburger Stadtthegter zum erſten Male in Scene. In Prag findet die Erſtauffüh⸗ rung des„Komödiant“ am Sonnabend, den 14. ſtatt und Sonntag, den 15, wird Lindau in der Prager„Concordia“ einen Vortrag über die Kunſt der Regieführung am Theater halten.„Durch ſeine perſönlichen Beziehungen zu den be⸗ vorzugten Bühnen“, bemerkt die„Dresdner Zeitung“ dazu, der wir dieſe letztere Nachricht entnehmen,„zu Laube und Dingelſtedt, und endlich durch ſeine Pariſer Studien iſt Lindau wohl wie keiner berufen, eine Sache zur Sprache zu bringen, die alle im Munde führen und keiner definirt,“ (Paul Lindaus„Komödiant iſt auch für die Mannbeimer Bühne zur Aufführung angenommen und wird Anfangs Februar aufgeführt. D. R. d..⸗A.) R Bekanntmachung. Das e für 1893 ier die Aufſtellung und Führung der Stammrollen betr. Nr. 70. Die Gemeinderäthe und Stabhalterämter des Bezirks werden unter Hinweis auf Artikel IV bis XIV der Verordnung Gr. Miniſteriums des Innern vom 13. Dezember 1888(Geſ.s u. ..⸗Bl. 8 S. 661 u. ff.) und auf§ 46 der Wehrordnung(Bei⸗ 2 8 lage zum Geſ.⸗ u..⸗O. Bl. 1888 S. 40—42) veranlaßt, die öffent⸗ liche Aufforderung zur Anmeldung zur Stammrolle in der durch jene Verordnung(Artikel IV) vorgeſchriebenen Form alsbald in ortsüblicher Weiſe ergehen 1 laſſen und Beurkundung hierüber ſ. Z. der Stammrolle anzuſchließen. Die Anmeldungen haben in der Zeit vom 15. Jauuar bis 1. Februar zu erfolgen und müſſen die in Artikel IV Ziff, 4 be⸗ zeichneten Angaben enthalten. ilitärpflichtige des läaufenden Jahrgangs, welche nicht am Anmeldeort gehoren ſind, haben bei der Anmeldung ein Geburtszeugniß zu übergeben, welches den Beilagen der Stammrolle anzuſchließen iſt. Derartige Geburts⸗ zeugniſſe werden von den die Standesbücher führenden Behörden unentgeltlich ausgefertigt. Militärpflichtige älterer Jahrgänge haben ihre Looſungsſcheine vorzuzeigen. f leber jede Anmeldung iſt eine Beſcheinigung zu ertheilen und 115 bei den Pflichtigen älterer Jahrgänge auf der Rückſeite des Looſungsſcheines, bei denjenigen des laufenden Jahrgangs auf einem beſonderen Blatte. Dabei iſt jeder Pflichtige auf die Vor⸗ ſchriften über die An⸗ und Abmeldung zur Stammrolle(8 25.⸗O., insbeſondere Ziffer 9 u. 11) aufmerkſam zu machen. Die Anmeldungen ſind nach Prüfung der Anmeldung, ſofern ſie nicht ſchon in die Geburtsliſten eingetragen ſind, ſogleich in eine nach Formular Anlage 1 der genannten Verordnung zu führende Anmeldeltſte nach der Reihe der Anmeldungen einzuſchreiben. Hin⸗ ſichtlich der in den Geburtsliſten Eingetragenen ſind die Angaben über Stand, Wohnort u. ſ. w. in den betr. Rubriken der Geburts⸗ liſte nachzutragen. Bei der Anmeldung find ſämmtliche Militärpflichtigen auf die Vorſchriften bezüglich der Anzeige von Gebrechen(§ 65 Z. 6 .⸗O.) und der Geſuche um Zurückſtellung oder Befreiung von der Aushebung(§8 637, 32.⸗O.) ausdrücklich aufmerkſam zu machen; über etwaige Angaben iſt ein Protokoll aufzunehmen, welches mit den erforderlichen Jeuan Jen belegt, bei Vorlage der Stammrolle anzuſchließen ift; wer an Epilepſie zu leiden behaupte, hat auf eigene Koſten 3 glaubhafte Zeugen dierfür zu ſtellen oder ejn glaubhaftes Zeugniß eines beamketen Arztes beizubringen. Re⸗ klamationsgeſuchs ſind durch genaue und eingehende Beantwortung 115 9 8 9 1I.⸗O. verzeichneten Fragen zur Beſchlußfaſſung vor⸗ zubereiten. Die Vorlage der Reklamationsgeſuche hat ſo rechtzeitig zu er⸗ folgen, daß die etwa noch erforderlichen Erhebungen gemacht wer⸗ den können. Verſpätet einkommende Geſuche müßten unter Um⸗ ſtänden unberückſichtigt bleiben. Nach dem Muſterungsgeſchäfte können Reklamationsgeſuche nur dann angebracht werden, wenn 13 55 Reklamation erſt nach der Muſterung entſtanden iſt In der Zeit vom 1. bis 15. Februar gat ſodann der Ge⸗ meinderath die Stammrolle für das laufende Jahr nach Schema 6 .⸗O. zu fertigen und die Stammrollen früherer Jahre zu ergänzen; n letzteren ſind insbeſondere auch die Spalten 6 und 10 auszufüllen. Wegen der dabei einzuhaltenden Formalitäten verweiſen wir auf Artikel VI der mehrerwähnten Verordnung und bemerken noch weiter: Geſtorbene, für welche eine ſtandesamtliche Todesbeurkund⸗ ung oder eine dieſſeitige Mittheilung vorliegt, ſind nicht in die Stammrolle aufzunehmen; in der Geburtsliſte iſt hierüber ein Ver⸗ merk zu machen. Bei Ausgewanderten iſt anzugeben, ob und wann ſie mit oder ohne Staatserlaubniß das Bundesgebiet verlaſſen haben, erſteren⸗ falls auch Datum und Nummer der Verfügung, ſowie die Behörde, — die Auswanderungserlaubniß 8 hat. ei den zum Einzährig⸗Freiwilligen Dienſt Berechtigten iſt Ort und Datum der Ausſtellung der Berechtigungsſcheine, ſowie die etwa ſchon ertheilte Zurückſtellung einzutragen. Bei den bereits zum Heer eingetretenen iſt Tag des Eintritts und Truppentheil zu vermerken. In Rubrik„Bemerkungen“ ſind ſämmtliche— auch die kleinſten— Strafen eines Pflichtigen genau einzutragen(Datum, ſtrafende Behörde, Strafthat u. Strafe); zu dieſem Behufe iſt von den den Bürgermeiſterämtern zugegangenen Strafnachrichten Einſicht zu nehmen und überdies jeder Meldende über ſchon erlittene Straſen zu befragen. In gleicher Weiſe ſind die Stammrollen der beiden Vorjahre hinſichtlich der Strafen zu ergänzen. Sonſtige Angaben, welche zur Beurtheilung des Lebens⸗ wandels von Bedeutung ſind, ſind gleichfalls aufzunehmen. Auch iſt in Rubrik 8 die Profeſſion ſo genau anzugeben, daß aus ihr im Bedarfsfall eine Beurtheilung für die Brauchbarkeit des Mannes zu verſchiedenen Waffen gewonnen werden kann. Sämmtliche Stammrollen vom Gemeinderathe unter Be⸗ urkundung der Richtigkeit der inträge abzuſchließen und ſodann auf 15. Februar l. 8. Unter Anſchluß der erforderlichen Beilagen anher vorzulegen. 5 Milktärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe ihrer Milttärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnfitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben dieſes ſowohl bei dem Gemeinderathe des Orts, wo ſie in die Stammrolle aufgenommen wurden, als 10 4 nach der Ankunft an dem neuen Ort dem dortigen Gemeinderath ſpäteſtens innerhalb 3 Tagen unter Vorlage des Looſungsſcheines zu melden. Bei der Abmeldung iſt der Looſungsſchein mit dem Anmeldevermerk unter Angabe des Orts„wohin“ zu verſehen und den noch nicht im Beſitz eines Looſungsſcheines befindlichen e Beſcheinigung mit den gleichen Angaben zu ertheilen. Ueber die 8 Abmeld⸗ ung wird in der Stammrolle zu der Rubrik„Bemerkungen“ die Notiz„abgemeldet nach“ aufgenommen, über den Neuangemeldeten dagegen ein neuer Eintrag in die Stammrolle des betr. Jahrgangs gefertigt. „Melden ſich Pflichtige, welche über die Abmeldung an ihrem Fap iie Aufenthaltsort eine Beſcheinigung nicht beſitzen, ſo 1 ſe zur unverzüglichen nachträglichen Anmeldung zu ver⸗ anlaſſen. Jäoede im ferneren Verlauf des Jahres ſtattfindende nachträg⸗ liche Aufnahme in die Stammrolle, jede darin vorgenommene Aen⸗ derung, ſowie jede in Folge Aufenthaltswechſels erfolgte Anmeldung hat der Gemeinderath unverzüglich hierher anzuzeigen. Wer die Aa Anmeldung verſäumt, iſt gleichwohl ver⸗ pflichtet, ſich nachträglich anzumelden. Perſonen, welche ſich nicht oder nicht rechtzeitig an⸗ bezw. abmelden, ſind alsbald zur Beſtraf⸗ ung hierher anzuzeigen. ie Kenntnißnahme von dieſer Verfügung iſt binnen 8 Tagen anher anzuzeigen. 262 Mannheim, den 3. Januar 1898. roßh. Bezirksamt. Dr. Fuchs. Bekanntmachung. Betr. den Hebammenunterricht in 5 der Frauenklinik zu Heidelberg. Wir bringen hierdurch folgende Beßieen zur Kenntniß der Betheiligten: 485 1) Der Unterricht an hieſiger Hebammenſchule beginnt am 1. Februar und dauert vier Monate. 2) Die Bewerberinnen haben der unterzeichneten Direktion nach⸗ ſtehende Atteſte vorzulegen: a. einen Geburts⸗ oder Taufſchein, wobei wir bemerken, daß unter 18 Jahre alte Perſonen zurückgewieſen, über 30 Jahre alte aber nur dann zum Unterricht zugelaſſen werden, wenn denſelhen vom Großh. Miniſterium des Innern Altersnachſicht ertheilt worden iſt. b. ein Zeugniß des Bezirksarztes üßer körperliche und geiſtige Befähigung zum Hebammendienſte, , ein Leumundszeugniß, 9) Die von Gemeinden zum Unterricht entſendeten Perſonen haben außerdem eine Beſcheinigung vorzulegen, daß die Gemeinde die Unterrichtskoſten übernimmt. 5 Perſonen in geſegneten Umſtänden werden in den Curſus nicht aufgenommen oder doch ſofort entlaſſen, nachdem deren Zuſtand exkannt worden iſt 5 b) Das Honorar für Unterricht(einſchließlich des Lehrbuches), Wohnung, Verk Heizung und Beleuchtung beträgt 275 ig, Verkböſtigung, Mark für jede Schülerin und iſt gleich bei der Aufnahme zu 5 entrichten. 8 e Eine Schülerin, welche freiwillig austritt oder entlaſſen wird, kann Senesal⸗Anzeiger; 5· Seite“ Uirg89ediren deoyſecht Antheils der Verpfleg⸗ Helannimachung. Ankündi gung. Heidelberg, den 1. Januar 1893. Die Direktion der Frauenklinik Dr. Kehrer. (9) Nr. 923. Indem wir die Gemeinderäthe des Bezirks auf vorſtehende Bekanntmachung aufmerkſam machen, veranlaſſen wir dieſelben, mit den Frauen, welche auf Gemeindekoſten zur Theilnahme am Unterrichtskurſe nach Heidelberg geſchickt werden ſollen, ſchrift⸗ liche Verträge abzuſchließen u. letztere zur Einſichtsnahme hierher vorzulegen; in dieſen Verträgen iſt jedenfalls zu beſtimmen, daß der Schülerin ein Taſchengeld von 50 Pfg. pro Tag zu Beſtreitung von Nebenausgaben ausbezahlt wird. Mannheim, den 7. Januar 1893. Gr. Bezirksamt: Seitz. Oeffentliche Aufforderung. Die Aumeldung zur Stammrolle Nr, 433. betreffend. 5 b. 493. In Gemäßheit des§ 25 der Wehrordnung werden die Militärpflichtigen, welche bei dem Erſatzgeſchäft des Jahres 1893 meldepflichtig ſind, aufgefordert, ſich zur Stammrolle änzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: 464 à. alle Deutſche, welche im Jahre 1893 das 20. Lebensjahr zurück⸗ legen, alſo im Jahre 1873 geboren ſind; b. alle früher geboͤrenen Deutſchen, über deren Dienſtpflicht noch nicht endgültig, durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Ueber⸗ weiſung zum Landſturm, zur Erſatzreſerve oder Marine⸗Erſatz⸗ reſerve oder durch Aushebungefür einen Truppen⸗ oder Marine⸗ theil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatzbehörden von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jahr 1893 hinaus zurückgeſtellt wurden. 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderath desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſitzes an dem Geburtsoxt, oder wenn auch dieſer im Aus⸗ land liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen, 8. Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziff. 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗ Brod oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. 4. Die Anmeldung hat vom 15. J ſchehen; ſie ſoll enthalten: Familien⸗ und Vorname des Pflich⸗ tigen, deſſen Geburtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder todt ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugniß vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung müſſen die Looſungsſcheine vorgelegt werden. 5. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Mannheim, den 5. Januar 1893. Stadt⸗Rath: Klotz. anuar bis 1. Februar zu ge⸗ Winterer. Konkurguerfahren. Nr. 1222. Ueber das Vermögen des Zimmermanns Johann Mar⸗ lin Koch in Mannheim, K 9, 14 iſt heute Vormittags ¼12 Uhr das Konkursverfahren eröffnet worden. Zum Konkursverwalter iſt er⸗ e Friedrich Bühler ahier. Konkursforderungen ſind bis Ger 30. Januar 1893 bei dem erichte anzumelden, und werden daher alle diejenigen, welche an die Maſſe als Konkursgläubiger An⸗ ſprüche machen wollen, hiermit aufgefordert, ihre Anſprüche mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu genanntem Termine ent⸗ weder ſchriftlich einzureichen oder der Gerichtsſchreiberei zu Pro⸗ tokoll zu geben unter Beifügung der urkundlichen Beweisſtücke oder einer Abſchrift derſelhen. Zugleich wird zur Beſchlußfaſſ⸗ ung über die Wahl eines defini⸗ tiven Verwalters, über die Be⸗ ſtellungeines Gläubigerausſchuſſes und eintretenden Falls über die in§ 120 der Konkursordnung be⸗ zeichneten Gegenſtände und zur Prilfung der angemeldeten For⸗ derungen auf Montag, den 6. Februgr 1893, Vormittags 9 Uhr vor dem Gr. Amtsgerichte Abth. 5 Termin anberaumt. Allen Perſonen, welche eine zur Konkursmaſſe e Sache in Beſitz haben oder zuͤr Konkurs⸗ maſſe etwas ſchuldig ſind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ ſchuldner zu verabfolgen oder zu leiſten, auch die e e erlegt, von dem Beſitze der Sache und von den Forderungen, für welche ſie aus der 0 abge⸗ ſonderte Befriedigung in Anſpruch nehmen, dem bis zum 30. Januar 1893 An⸗ zeige zu machen. erichtsſchret 7. Januar 1893. Gerichtsſchreiberef Großherzogl. Amtsgerichts. Stalf. 505⁵ Hekanntmachung. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß längſtens bis zum 14. Januar 1893 das zweite Sechs⸗ tel der direkten Steuern(Grund⸗ und Häuſerſteuer, Beförſterungs⸗ ſteuer, Gewerbe⸗ und Einkommen⸗ ſteuer) bei der am Mohnſitze des Steuerpflichtigen befindlichen Steuereinnehmerei einzuzahlen iſt. Nichteinhaltung des Termins hat Mahnung und weitere Be⸗ treibung zur Folge, wofür die feſtgeſetzten Gebühren zu entrichten Rudd 209 Diejenigen Stenerpflichtigen, welchen etwa noch kein Forder⸗ ungszettel zugeſtellt werden konnte, wollen ſich bei der betreffenden Steuereinnehmerei melden. Mannheim, 3. Januar 1898. Gr. Obereinnehmerei. onkursverwalter 189 Stkanntmachung. Nr. 3436. Gemäß Beſchluß des Bürgerausſchuſſes vom 11. Okto⸗ ber J. J. wird die achtklaſſige Knaben⸗ und Mädchenbürger⸗ ſchule(Töchterſchule) am 12. April 1893 eröffnet. Behufs Feſtſtellung der Anzahl der Klaſſen der neu zu errichten⸗ den Schulen richten wir an die 6 0 Einwohnerſchaft das Er⸗ uchen, diejenigen Kinder, welche bisher die erweiterte Volksſchule dahier nicht beſuchten und welche zur genannten Zeit in die Knaben⸗ oder Mädchenbürgerſchule eintre⸗ ten ſollen, bei der unterfertigten Stelle in der Zeit vom 2. bis 16. Januar 1893 gefälligſt an⸗ melden zu wollen. 58842 Wir machen beſonders darauf aufmerkſam, daß gemäߧ 2 des Elementarunterrichtsgeſetzes vom 18. Mai 1892 alle diejenigen Kinder in die I. Klaſſen aufgenommen werden, welche bis zum 30. Juni ihr 6. Lebensjahr zurücklegen. Auswärts geborene Schüler haben den Geburtsſchein vorzu⸗ legen. Anmeldungen, welche nicht innerhalb der obengenannten Zeit (.—16. Januar) geſchehen, können unter Umſtänden wegen Mangels an Klaſſenzimmer, nicht mehr be⸗ rückſichtigt werden. Das Schulgeld beträgt, ſofern nicht Befreiung von dem⸗ ſelben erwirkt wird, für jedes Kind 28 Mark. 53842 Mannheim, 16. Dezember 1892. Großh. Rektorat. Schick. Hekauntmachung. Das Ergebniß an Dünger auf demhieſigen Viehhofe vom Mär 3 bis 28. Februar 1894 ſo an den Meiſtbietenden vergeden werden. 28 Die ſchriftlichen Angebote pr Zentner ſind verſchloſſen und mit entſprechender Aufſchrift verſehen, bis zum 23. Januar d. J. Vor⸗ mitfags 11 Uhr auf dem Bureau des Viehhofes einzureichen, an welchem Zeitpunkt die Oeffnung derſelben erfolgt, welcher die Bieter anwohnen können. Mannheim, den 1. Jauuar 1892. Städt. Schlacht⸗ und Viehhof. Der Director: Fuchs. Die hieſige Krankenanſtalt hat für das Jahr 1893 vorausſichtlich einen Bedarf von ca. 14,000 Liter helles Ia. Bier, deſſen Lieferung im Submiſſionswege vergeben werden ſoll. Die Ablieferung hat in ½ Liter Fläſchchen zu erfolgen und iſt das Bier nach dem jeweiligen Bedarf auf vorherige Beſtellung der Kran⸗ kenhausverwaltung, frei in den Keller der Anſtalt zu liefern. Eine Vergütung für fehlende oder zerbrochene Fläſchchen findet ſeitens der Anſtalt nicht ſtatk. Angebote hierauf wollen bis Mittwoch, 11. Januar 1893, Vorm. 10 Uhr mit entſprechender Aufſchrift ver⸗ ſehen auf dem Büreau der Kranken⸗ hausverwaltung R 5, eingereicht werden. 429 Die auf genannte Lieferung ein⸗ gereichten Offerten treten erſt nach Umlauf von 14 Tagen, vom Tage der Submifſtonseröffnung an⸗ gerechnet, uus gegenüber außer Kraft. Mannheim, 3. Januar 1898. Krankenhauscommiſſion. Bräuntg. Sonner. Bekanntmachung. Die Lieferung der Decken⸗ und Dacheonſtruetionen in Eiſen (Gitterträger) für die Turnhalle und die Aulg des Neubaues der Realſchule in 2 8 ſoll auf dem Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. 32 Die Zeichnungen und Beding⸗ ungen liegen auf dem Hochbauamt zur Einſicht auf und werden gegen Erſtattung der Umdruckgebühren abgegeben. Bewerber wollen ihre Angebote unter entſprechender Aufſchrift bis längſtens Donnerſtag, 26. Januar d.., Vormittags 11 Uuhr verſchloſſen bei der unterfertigten Stelle einreichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Angebote in Gegenwart etwa erſchienener Bieter ſtattfinden wird. Mannheim, den 2. Januar 1893. Hochbauamt. Oeffentliche Verſteigerung. Dienſtag, 10. Januar l.., Nachmittags 2 Uhr werde ich in meinem Pfandlokal 4, 5: 493 1 Flügel, Kanapees, Fauteuills, 1 Büffet, 1 Divan, 1 Silberſchrank, 1 ee mit Preſſton und Schrank, 1 eilercommode, Chiffonieren, leiderſchränke, Kommode. 1 Küchenſchrank, 2 vollſtänd. Betten, 1 Waſchkommode, u. 2 Nachttiſche mit Marmorplatte, 1 Ausziehtiſch, runde u. viereckige Tiſche, Stühle, 1 Schreibtiſch, 1 Regulateur, 1 Pendule, 1 Part. Hüte, Schleier, Spitzen, Bänder und dergl., 1 Schuhmachernäh⸗ maſchine, 5 Paar doppelte Vor⸗ änge mit Zubehör, 15 Bände Mayers Converſatious⸗Lexikon, ſilb. Beſtecke, Eß⸗ und Kaffeelöffel, Kaffee⸗ u. Glasſervice, verſchied. Küchengeſchirr, 210 Flaſchen, 3 Blumenbäume, Spiegel, Bilder, 1 Etagere mit Nippſachen, 1 Ge⸗ wehr u. eine vollſtänd. Ladenein⸗ richtung im Vollſtreckungswege u. im Auftrage 20 Mill Eigaren gegen Baarzahlung öffentlich ver⸗ ſteigern. Mannheim, 3 Januar 1893. ax. Gerichtsvollzieher. Oeffentliche Verſteigerung. 915 18995 Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal Q 1108 dahier: 1 Kaſſenſchrank und 1 Harmonium gegen baare Zahlung im Voll⸗ ſtreckungswege öffentlich ver⸗ ſteigern. Mannheim, 8. Januar 1898. chenauer, Gerichtsvollzieher, C 1, 15. Euergiſche Nachhilfe in allen Gym. u. Realf. bezw. Beaufſicht. während einig. Nach⸗ mittagsſt. ſucht akad. geb. Herr. Off. unt. Z. Z. 184 an die Ex⸗ pedikion dſr. Ztg. 184 Fräulein A. Hardt ertheilt Unterricht im Engliſchen und eeee Gramatik u. Con⸗ verſation. 22 Jahre geweſen. E 1, 6, 3. in England St. 479 Heſfenkliche Verſteigerung. Am Mittwoch, den 11. Jan. N.. 10 Uhr werde ich beim Friedhofe hier: verſchiedene Grabſteine, Figuren, 1 gedeckten Schuppen, 1 Garten⸗ tiſch und 3 Stühle im Vollſtreck⸗ ungswege gegen Baarzahlung öffentlich verſteigern. Mannheim, 8. Januar 1893. Hibſchenberger, 504 Gerichtsvollzieher. Heſſentliche Perſteigtrung. A 503 m Dienſtag, 10. Januar d. Is., Vormittags 10 Uhr werde ich mit Zuſammenkunft beim Brauſebad in der Neckar⸗ vorſtadt: 1 größere Parthie Bretter und Borde, 1 Stoßkarren, 28 Stück größere u. kleinere Zuber und Kübel gegen 20 e im Vollſtreckungswege öffentlich ver⸗ ſteigern. Mannheim, 8. Januar 1898. Hibſchenberger, Gerichtsvollzieher. Lette Verſteigerung (von diverſen Wollewaaren). Montag, den 9. und Dienſtag, 10. Januar d. 38., jeweils von Nachm. 2 Uhr ab verſteigere ich in Lit. R 3, 14, (Brauerei Dahringer): 42⁵ Wollene Handſchuhe, Staucher, wollene Kinderſtrümpfe in allen Größen, Cravatten, Maskentricot, woll. Tücher ꝛc. Der Zuſchlag erfolgt zu jedem annehmbaren Gebot. Anſtett. und Tante, Frau Mannheim, den A 7, 16 aus ſtatt. In Folge richterlicher Verfügung wird dem Spengler Karl Som⸗ mer in Mannheim 488 Mittwoch, 18. Jannar 1893, Nachmittags 2½ Uhr im Rathhauſe hier die unten be⸗ ſchriebene Liegenſchaft einer öffent⸗ lichen Verſteigerung ausgeſetzt, wobei der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis oder mehr geboten wird. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das Wohnhaus dahier Litera G 7 Nr. 1b ſammt Seitenbauten und liegenſchaftlicher Zugehör im Maaße von ca. 166 qm. neben Heinrich Rau und Franz Bayer Eheleuten, taxirt zu 36,000 M. Sechsunddreißigtauſend Mark. Mannheim, 21. Dezember 1892. Großh. Notar: Weihrauch. Dankſagung. Die Mannheimer katholiſche Rettungs⸗ und Erziehungsanſtalt in Käferthal erhielt für 1892 fol⸗ gende Weihnachtsgeſchenke: 1. Durch Frau Landgerichts⸗ direktor Cadenbach. Von Herrn C. 10., Frau Dr. J. 3., Herrn G. Ph. W. 8 Kaputzen, Ungenannt 4 Schürze u. 3 Paar Handſchuhe und Strümpfe, Frau B. 10 M 2. Durch Von Geh. Oberreg.⸗ rath Frech.“ 0 C. H. 20., Frau L. E. 3 M. Fräul. L. L. 20., N. 8 S. V. 5., Frau C. F. 5., Herr M. 10 10 55 rau 0 D. M. 10., Frau B. 3. Durch Frau Landgerichts⸗ rath Kamm Wtb. Von Frau D. M. 10 M. Frau W. M. 10 M. 4. Durch Frau Dr. Hirſch⸗ brunn. Von Frau M. K. 5., Frau Dr. R. 3., Frau R. T. 8., Frau Dr. H. 2 Kaffeeſer⸗ vietten, 1 Hausſegen, 17 Buch⸗ zeichen mit Strickmaterial, 2 Spieke. 5. Durch Frau Oberſtabsarzt Dr. Müller von Frau Kl. 10 Mk., 6. Durch Herrn Geiſtl. Rath Koch von H. L. 20 Mk. G. H. 20 Mk., G. L. M. 25 Mk., N. 5 Mk., D. R. v. C. z. E. 10 Mk., A. u. V. 15 Mk., Fräul. Sch. 8 Packet Puppen. 7. Durch Herrn A. Roth von A. R. 10 Mk., B. G. 3 Dutzend Gläſer, E. D. 3 Packet Thee, H. U. Kinderſpielſachen, L. u. B. eine Parthie Kinder⸗ u. Friſirkämme, H. H. Wurſt u. Fleiſch 8. Durch Herrn Pfarrer Car⸗ lein. Von Herrn K. 5 M. Frau Dr. F. 5., Herrn Sch. 3., Herrn Dr. F. 5., Herrn .50., Herrn J. 1., Herrn 50 Pf., Frau E. 1., duk, 3., Herrn G. Zuckerhut, Hrn. K. Aepfel, Herrn V. Suppen⸗ ſachen, Seife, Konfekt. 805 n Verwalter Neu⸗ mann. Von Frau S. F. Wtb. 6 Paar Schuhe, Herrn H. G. 8 ., Herrn E. L. 5., Frl. W. K. 3., Frau la R. 10., Fadk N. 1 Bund, Frau W. B. 1 Pack. Dürrobſt und Hülſenfrüchte. Wir ſagen den edlen Gebern den herzlichſten Dank. 380 Mannheim, 29. Dezember 1892. Der Vorſtand. Empfehle einen gar, reinen 511 Ital. Rothwein in wirklich guter Waare zu 60 Pf. per ¾ Et. Flaſche ohne Glas. Herm. Mauer, 0 2, 9. Blutorangen eingetroffen. 510 Ph. Gund, Plauken. Holländer Schellſiſche heute eintreffend. 509 Ernst hangmann, N 3, 12. Morgen Diens⸗ tag früh wird auf dem gr. Speiſe⸗ markt eine Parthie junge Hämmel p. Pfd. zu 40 Pfg. ausgehauen. 508 Ein gebr. Gasmotor, eine Pferdekr., gut functionirend, zu kaufen geſucht. 508 Offerten unter B. 508 an die Expedition d. Bl. 508 8 Altes Vlei und Zinn kauf Mannheimer Glasmaleret H 9, 21. 48964 Todes-Anzeige. 3 Verwandten und Freunden die traurige Mit⸗ theilung, daß unſere unvergeßliche Mutter, Groß⸗ mutter, Schwiegermutter, Auguſte Oppenheimer 5 geborene Strauß nach kurzem Krankenlager heute früh im 52. Lebensjahre ſanft entſchlafen iſt. Die kranernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Dienſtag, 10. dieſes Monats, Nachmittags 3 Uhr von Trauerhauſe Schweſter, Schwägerin 497 8. Januar 1893. 8 6. Seite. Krieger⸗Verein. Den geehrten Kameraden zur gefälligen Nachricht, daß 5 428 Stiftungsfest mit Ball Sonutag, den 22. d. M. in den Sälen des Ball⸗ 5 I. hauſes abgehalten wird. Turn- Samſtag, den 14. Januar 1893, Abends 8 Uhr im Badner Hof ELE.L. wozu wir unſere verehrl. Mitglieber mit Familien⸗Angehörigen freundlichſt einladen, Vorſchläge für einzuführende Damen werden jeden Montag und Donnerſtag, Abends von /½9—½11 Uhr im ſeitherigen Local, 8 2, 21 entgegengenommen. Schluß der Vorſchläge, Montag, den 9. Janugr,. Der Vorſtand. Sängerbund. Samſtag, den 14. Jannar, Abends 8 Uhr Tanz-Unterhaltung in den Sälen des Ballhauſes. Die veiehrlichen Mitglieder mit ihren einführbaren Familien⸗ angehörigen werden zu recht zahlreicher Betheiligung ergebenſt eingeladen. 294 Ein gemeinſchaftliches Nachteſſen findet nicht ſtatt. Vorſchläge für einzuführende Nichtmitglieder ſind an das Vorſtandsmitglied Herrn Ad. Eiſele, Q 3, 22 zu richten. Der Vorſtand. „Juvenia“ Mannheim. 5 Unſer 54270 Maskenball (mit Preisnertheilung) 70 Fnß⸗ am Sonntag den 15. Januar, Abends Uhr in den pereinigten Sälen des Ballhauſes ſtatt, wozu einladet Der Vorſtand. FP. 8. Karten für Einzuführende könuen je⸗ —2 weils an den Vereinsabenden(Dienſtag und e Freitag) im Lokal H 5, 10 oder bei Herrn K. Paul. 8 4, 10 in Empfang genommen werden. Der Vorstand. Montag, den 9. Januar, Abends 7 Uhr Casino-Saal OSoneert zum Besten des Lehrerinnenheims unter gütiger Mitwirkung mehrerer Damen Schülerinnen der Frau Seubert-Hausen, des Fräul. Grabert, der Frau Schuster, der Frau Jacobi, sowie der Herren Schuster und Richard). 3 Sitsplats im Saal M..—. Stehplats u. Gallerie M..— Billetverkauf bei den Herren Th. Sohler, C. F. Heckel, sowie Abends an der Kasse. 259 ahn iſt auf der neuen Rheinbleiche von Vater Löſch. 5 Haustelegraphen-Anstalt Bau⸗ und Kunſtſchloſſerei N4. 23 Heinr. Gordt N 4, 23. Telephon Nr. 39. Gegründet 1822. F Göhrinsg,. 40965 Juweller, E 1, 17 egenüber dem Planken M ANN H E 1 H, 8 fälzer Hof Reichhaltige Auswahl in 50601 Juwelen, Gold- und Silberwaaren. EHEAHAEIA Mannhein. BHEHNHNNE Gr. Bad. Bof⸗u. gd Nationaltheater. Montag, 8 47. Vorſtellung 9. Jannar 1893. S. iDin Abonnement B. Zum erſten Male: König und Bauer. Luſtſpiel in 4 Akten von Lope de Bega, Nach der Halm'ſchen Ueberſetzung neu bearbeitet von Aug. Förſter. (Regiſſeur: Herr Or. Baſſermann.) Heinrich der Vierte, König von Frank⸗ reich 5 5 5 8 285 Nieper. Prinzeſſin Margarethe, ſeine Schweſter Frl. Clair. Graf Armand, des Königs Marſchall Herr Schreiner. Ritter Gauthier 8 Herr Tietſch. Jean Gomard, ein reicher Bauer in einem Dorfe unweit Paris 155 Jakobi. Elément, Herr Stury. Roſanna,) ſeine Kindee 5 FFrl. Kaden. Marion, eine Verwandte Jean Go⸗ mard's Frl. Hennig. Aubin,(Oerr Homann. 5 dant⸗ Knechte Jean Gomard's Fer⸗ Löſch. 5 11 8 AHHUHNEHNA MMEMEHHHAHHAEH André Herr Rüdiger. Ritter und Damen. Jagdgefolge. Pagen. Diener. 51 Bauern und Bäuerinnen. Schauplatz: Bellefleur und Paris. Kaſſeneröffn. /% 7 Uhr. Auf. 7 Uhr. Ende geg. ½10 Uhr Gewöhnliche Preiſe. EADNHEAMRHNHAEDAHNHNHEHAHU Verein Jur gefl. Beachtung. Ein Theil der gebundenen Romane „Die Ehre des Hauſes“ und . Albert Maassen, Mannheim, N8, 5 Agentur d. Magdeburg. Feuerverſicherungsgeſellſchaft hält ſich zum Abſchluß von Feuerverſicherungen augele⸗ gentlichſt empfohlen. 48330 Maunheimer Park-Geſelſchaft. Eislaufbahn. 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Barbara, T. v. Georg Ant. Hof,.⸗A. .Karl, S. v. Johann Sprenger,.⸗A. „Eliſe Elvirg Leon., T. v. Dr. Osk. Theod. Benckiſer, Chemiker. Wilhelm, S. v. Joſ. Schwanninger, Cementirer. „Friedrich Wilh., S. v. Friedr. Gaſſert, Küfer. Dezember. Geſtorbene. 28. Franz Müller, 41 J., Tagner. 29. Stefanie Gloſſier, 49 J.., Ehefr. v. Franz Dan. Heller, Kaufm. 30. Marie Kath. Wetzler, 61 Veh Wwe. d. Ad Gebhard, Metzgermſtr. 30. Martha, 4 W.., T. v. Georg Dagne, Steinhauer. 31. Lina Pögl, 42 J.., led. ohne Gew. 3 Maria Anng, 1 T.., T. v. Seb. Veile, Lotomotivfhr. Januar. Pauling Roſina, 1 M. 25 T.., T. v. Karl Wilh. Gogel,.⸗A. Jakob Wagner, 39 M.., Tagner. Georg Friedr. 11 M.., S. v. Franz Wilding, Eiſengießer. Louiſe Garl. Scholler, 23 5., Ehefr. v. Rich. Wieſt, Bierbrauer. Jo a Emilie 4 M.., T. v. nn Nily, Tüncher. Joſef Riehm, 57 J.., Tagner. Ferdinand, 4 J.., S. v. Jakob Weber, Friſeur. Auguſte Eliſ., 6 M.., T. v. Joh Mattinger, Lehrer. Cornelius, 1 M. 20 T.., S. v. Peter Maas Steinhauer. ο gο——— Post sub Nr. 4602. Probe- 4. Eliſab. Barb. Hoffmann, 56 J.., Wwe. v. Nikol. Mark, Müller. H 5, 1. H 5, I. Die Concurs⸗Verſteigernng von Kinderwagen ſowie Korbwaaren aller Art findet von Montag, den 9. Ja⸗ Innar bis Donnerſtag, den 12. Januar, von Morgens 9 Uhr bis Abends 5 ÜUhr ſtatt. 303 H 5, 1 H 5, 1. Feuerwehr⸗Singchor. Nontag, 9. Januar, UAbends ½9 Uhr 4 im Lokal„halb. Mond“ miitglieder- 4 Versammlung 8 A. Betreff: Vorſtandswahl. Vollzähliges Erſcheinen der aeti⸗ ven und paſſiven Mitglieder er⸗ warten 485 Mehrere Mitglieder. Verein für klaſſ. Kirchenmuſtk. Heute Montag Abend7 Uhr Probe 35 für die Damen. 8. Uhr für die Herren. Musikverein. Dienſtag Nachmittag 3 Uhr Probe für Sopran und Alt. Kaufmänniſcher⸗Verein Mannheim. (Abtheilung für Diskuſſton) 12. Jauuar 1893, Abends punkt 8⅜⸗ Uhr Diskussion über 322 Crausport⸗Verſicherung. Die Geſchäftsleitung. Stolzescher Steuographen⸗Verein Mannheim. 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