Badiſche Volkszeitung.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Maunheim.“ n der Poſtliſte eingetragen untes Nr. 2472. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. JInſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. annheimer Journal. (103. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Auzeiger (Mannheimer Volksblatt.) 5 polece en po en u. allg. dSde Rehaktel Herm. 205 für den lokalen und prov. T Ernſt Müller. für den Inſeratentheik: Karl Apfel. Notationsdruck und De. H. Haas'ſchen 2—— Daßs„Mannheimer 5 Eigenthum des kaſholtſche Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 76.(Celephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Verſchiedenes. — Moriz Scharf. Ein Großwardeiner Blatt meldet, der dortige Kaufmann Leopold Weiß habe von der Vorſteh⸗ ung der israelitiſchen Kultusgemeinde in Amſterdam die Nach⸗ richt erhalten, Moriz Scharf, der bekannte Hauptzeuge im Tisza⸗Eszlarer Prozeß, ſei geſtorben. Dem Burſchen, der, seitdem er Ungarn verlaſſen, in einer Diamantſchleiferei in Amſterdam arbeitete, ſei ein Steinſplitter ins Auge geflogen, dadurch ſei eine Entzündung entſtanden, welche ſich auf das Gehirn ſchlug und den Tod herbeiführte. Binnen wenigen Monaten wird es ein Jahrzehnt ſein, ſeitdem man den Bur⸗ ſchen vor den Schranken des Tisza⸗Eszlarer Gerichtshofes erſcheinen ſah. Die antiſemitiſche Preſſe, welche damals auch in Ungarn graſſirte, hatte die aufregendſten Mittheilungen über die Bekenntniſſe des Moriz Scharf veröffentlicht, der haarklein erzählte, wie ſein Vater, der Schuſter Scharf, die Salymoſſi in das Haus gelockt, ermordet und nachher das Blut von ihr genommen habe. Als der Kleine, damals ein etwa zwölfjähriger Junge, von ſeinem Wächter, dem Thür⸗ hüter im Comitatshauſe, begleitet, in den Gerichtsſaal gebracht wurde, hingen Aller Augen an ſeiner Geſtalt. Er ſab recht munter und unbefangen drein, nur als er ſeines Vaters auf der Anklagebank anſichtig wurde, wendete er ſich raſch ab, um auf die Frage des Vorſitzenden ſofort zu erzählen, was er angeblich wußte. Und nun begann der Knabe mit einer Sicher⸗ heit und einem Tonfalle, welche Jedem die Dreſſur verriethen, in raſendem Tempo ſein Sprüchlein in ungariſcher Sprache herabzuleiern. Der Eindruck war ſo draſtiſch, daß einer der Vertheidiger an den Vorſitzenden die ironiſche Aufforderung richtete:„Herr Präfident, ich bitte Sie, den Zeugen zu erſuchen, daß er ſeine Ausſage einmal auch in Verſen wiederhole.“ Einer der Angeklagten, Namens Buchs baum, ein kleiner, findiger Menſch, richtete bei der Konfrontation mit Moritz Scharf an dieſen die Aufforderung:„Du weißt ja ſehr gut Deutſch, ſag' einmal die Geſchichte Deutſch auf“, und als Moriz Scharf darauf ſchwieg, ſpie er ihm ins Geſicht. Die Gegenüber⸗ ſtellung des Sohnes mit ſeinem Vater war eine der er⸗ greifendſten Szenen jenes dramatiſch bewegten Prozeſſes. Der alte Scharf bat, drohte und fluchte ſeinem Kinde, dieſes aber wiederholte fortwährend die Geſchichte in demſelben Ton⸗ falle und mit denſelben Worten, bis der Vater erſchöpft und reſignirt auf ſeinen Platz zurückſank. Einige Wochen nach dem Prozeſſe machte der Knabe wieder viel von ſich ſprechen. PEr war mit ſeinem Vater auf der Reiſe nach Amſterdam nach Budapeſt gekommen; die Nachricht hiervon hatte ſich raſch in der Stadt verbreitet, und vor dem kleinen Hotel in der Kerepeſerſtraße, in welchem Vater und Sohn abgeſtiegen waren, verſammelte ſich eine tauſendköpfige Menge und forderte, daß man ihr den Burſchen zeige. Es wurden auch Stimmen laut, daß man den kleinen Moriz Scharf lynchen wolle. Es entſtand ein großer Krawall, Fenſter und Gas⸗ laternen in der Runde wurden eingeſchlagen, und die Polizei mußte mit blanker Waffe die Straßen ſäubern, wobei es blutige Köpfe ſetzte. Seither hörte man in Ungarn nichts mehr von Moriz Scharf. Wenn Oeſterreicher oder Ungarn in die Amſterdamer Schleiferei kamen, in welcher er arbeitete, ſo benahm er ſich unbefangen, ſo lange er nicht wußte, daß er Landsleute vor ſich habe. Er wurde jedoch ſehr wortkarg, wenn man eine Anſpielung auf den Prozeß machte, und ſchien ſeine damalige Haltung tief zu bereuen: bei intimen Ge⸗ ſprächen erklärte er auch, daß er die volle Wahrheit noch nicht verratben könne; es werde jedoch einſt der Tag kommen und dann werde er in einem Buche ſeine Anſichten über den Prozeß niederſchreiben. 5 — Nach Deutſchland gefallene Millionenerbſchaft Das Teſtament eines Millionärs und Selbſtmörders— unter dieſer Ueberſchrift berichtet die Newyorker Handelszeitung über eine nach Deutſchland gefallene Millionen⸗Erbſchaft folgende Einzelheiten: Der reiche deutſche Grundeigenthums⸗Händler Edward H. M. Juſt, der ſich unlängſt in einem Anfalle von Melancholie erſchoſſen hat, hat in ſeinem nun eröffneten Teſta⸗ ment ſeine Angeſtellten wie ſeine Verwandten in Deutſchland in ſehr liberaler Weiſe bedacht. Dem deutſchen Hoſpital hat er 10,000 Dollar vermacht. Im Uebrigen ſind bedacht wor⸗ den; Patrick Murphy, der Kutſcher Juſts, der zugegen war, als dieſer ſich tödtete, mit 1000 Dollars, ſeine Clerks William Hoegg und Chriſtian Schmidt, ſeine Schwägerin Anna Kühne in Dresden und ſeine Brüder Fritz und Hermann Juſt in Berlin, ſowie ſein Neffe Karl Juſt mit je einem der dem Verſtorbenen, einem Junggeſellen, gehörigen eleganten Häuſer an der Weſt 132. Straße. Mary Caſtello, die Haushälterin, erhält die Nutznießung des Hauſes Nr. 242 Weſt 127. Straße, in dem ſie jetzt wohnt, für Lebenszeit. Den ganzen Reſt des Nachlaſſes, welcher über zwei Millionen Dollars beträgt, erben die Schweſter des Verſtorbenen Eliſe Baumann in Halle, und ſeine Brüder Karl Juſt in Eisleben und Johannes Juſt in Halle zu gleichen Theilen.— Von einem anderen, etwas ſonderbaren Vermächtniß, das ebenfalls für Deutſch⸗ land beſtimmt iſt, weiß daſſelbe Newyorker Blatt Folgendes zu melden: Der letzter Tage in Belleville, III., geſtorbene lang⸗ jährige Redakteur der„Belleviller Zeitung“, Major Karl Brandt, hat teſtamentariſch beſtimmt, daß ſein Herz dem Körper entnommen und in einem ſilbernen Behälter ſeiner ſeit langen Jahren von ihm getrennt lebenden Gattin in Deutſch⸗ land geſchickt werde. Er batte ſchon Jahre lang vor ſeinem Tode die betreffende Anordnung getroffen und Geld zur Aus⸗ führung derſelben deponirt. Er ſagte oft, daß ſein Herz ſeiner ihm angetrauten Gattin ir geblieben ſei. Geuksinnütziges. 9 Ausſaat und Unterbringung der Braugerſte. Die Beſtellung ſoll möglichſt fruhzeitig geſcheden; in milden und trockenen Gegenden bei Beginn der Frühjahrsſaat(Mitte März), in rauhen Gegenden in der Saatzeit(Anfang bis Geleſtuſte und nerbrritetſte Jertung in Mannheim und Umgebung. Ende April), in kühlen und zugleich feuchten Tagen oder bei kübler und feuchter Witterung am Schluß der Frühjahrsſaat (Anfang Mai), da die Gerſte leicht unter üdermäßziaer Feuchtiakeit leidet. Jedoch will man möglichſt die Winter⸗ feuchtigkeit ausnutzen. Durſtperioden ſind der Gerſte am ge⸗ fährlichſten in der Jugendperiode. Die Bemeſſung der Saatmenge iſt ſchwierig, aber wichtig. Dünner Stand erzeugt ebenſowenig Braugerſte wie dichter. Eine Saatmenge, welche an einem trockenen Jahrgange richtig bemeſſen, iſt für ein feuchtes Jahr ſchon zu groß. Wäbrend bei dungkräftigem Boden 100—115 kg pro Hektar genügen, rechnet man unter weniger günſtigen Verhälkniſſen bei breiter Saat 150—200 Kg = 2,24 bis 3,0 hl, bei Drillſaat 120—160 kg= 1,8 bis 2,4 hl; 1hl 67kg.— Man ſagt, es muß ſo dicht geſäet werden, daß jede einzelne Pflanze höchſtens—4 Aehren entwickelt, weil ſonſt nicht auf gleichmäßige Reife zu rechnen ſei, und weil diaphanofkoptiſche Unterſuchungen dargethan, daß die Hauptähre etwas mehligere, beſſere Körner als die Aehren 2. Ordnung und weſentlich beſſere Halme liefern als die Halme 3 Ordnung. Bei weitem Stand bilden ſich bekannt viele Halme 3. Ordnung aus. Wenn irgend möalich, muß gedrillt werden, aber in engen Reihen, die von Norden nach Süden verlaufen, denn die Qualität nimmt mit zunehmender Weite der Drillreihen ab. Die ſich dann zahlreich entwickelnden Seitentrauben (Halme 2. und 3. Ordnung) produziren dann auch Körner von ungleichmäßiger Reife und Größe. Ein möglichſte Gleich⸗ körnigkeit iſt aber im Intereſſe der gleichmäßigen Keimung zu erſtreben. Durch den weiten Stand wird auch der Pro⸗ teingehalt ein zu großer. Durch Zunahme der Entfernung der Reihen von 6 auf 9 und 12 Zoll- nahm der Eiweißge⸗ halt von 9,3 Prozent auf 10 und 10,5 Prozent zu. Man hüte ſich jedoch auch vor zu dichtem Stand, welcher leicht Lagern bedingt. J' nach Boden⸗ und Kulturzuſtand wählt man zwiſchen 12—15 em; die Tiefe der Ausſaat beträgt 2, bis 4 em. Einſchmieren verträgt die Braugerſte nicht. Der Boden ſoll krümlich und mürbe bei der Saat ſein und beim Eggen womöglich ſtäuben. Wenn eine Kruſte nach Auflaufen der Saat ſich bildet, ſo muß dieſe mit leichten Ringelwalzen oder entſprechend ſchweren Eggen bei langſamer Bewegung gebrochen werden. Es muß bei dieſer Arbeit aber trocken ſein. Zum Verkruſten geneigter Boden darf nicht ganz klar beſtellt werden. Die Keimkraft der Gartenſämereien.— Nach der „Deutſch. Gemeindegärtner⸗Ztg.“ behalten die Keimfähigkeit —2 Jahre: Gartenmelde, Paſtinake, Schwarzwurzel, Zucker⸗ wurzel, Rapontika, Kümmel, Lavendel, Pimpinelle, Zwiebel, Schalotte, Wermut.—3 Jabre: Möhren, Mangold, Salat⸗ rübe, Spinat, Feldſalat, Cichorie, Endivie, Sellerie, Baſtlikum, Bohnenkraut, Borretſch, Dill, Süßkerbel, Körbelkraut, Tomate, Eierpflanze, Majoran, Meliſte, Peterſilie, Peterſilienwurzel, Pfeffer, Porree, Portulak, Rhabarber, Waldmeiſter.—4 Jahre; Bohne, Puffbohne, Erbſe, Herbſtrübe, Kohlrabi, Meer⸗ kohl, Roſenkohl, Sauerampfer, Yfop, Radieschen, Reltig. —5 Jahre: Artiſchoke, Grünkohl, Kopfkohl, Schnittkohl, Wirſing, Blumenkohl, Kreſſe, Kopfſalat, Schnittſalat.—8 Jahre: Kürbis, Gurke, Melone.— Die Keimfäbigkeit iſt bei der gewöhnlichen Handelswaare nach unſeren Beobach⸗ tungen ſehr gering. Während die Sämereien für landw. Kulturen vielſfach nur mit ſchriftlicher Garantie über Reinheit, Keimkraft u. ſ. w. gekauft werden, iſt leider die Garantie⸗ Eiſtung in Gartenſämereien nicht üblich. Vielleicht macht ein Leſer einmal einen Verſuch und ſchickt Proben an eine Samen⸗ kontrolſtation. TLiterariſches. Berthold Auerbachs Schriften. Volks Ausgaben in 72 Lieferungen 3 25 Pfennig. Stuttgart, J. G. Cotta'ſche Buchhandlung Nachfolger. Nachdem uns nunmehr das erſte Dutzend Lieferungen dieſer wohlfeilen Volksausgabe der be⸗ liebteſten Schriften von Berthold Auerbach vorliegt, erachten wir es als Ehrenpflicht, nochmals unſere Leſer auf dies im beſten Sinne volksthümliche Unternebmen hinzuweiſen, das einen Schatz der deutſchen Literatur zu einem literariſchen Hausſchatz auch der Unbegüterten machen ſoll. Auerbach war ſeiner Zeit mit ſeinen Schwarzwälder Dorfgeſchichten ein Bahnbrecher des poetiſchen Realismus im Gegenſatz zur herrſchenden Romantik. Heute gilt er vielen für einen Romantiker, weil ſie den Realismus aller Poeſie entkleidet ſehen möchten, und wohl auch deßhalb, weil die Zuſtände, die Auerbach in ſeinen Dorf⸗ und Stadtgeſchichten zu ſchildern unternahm, inzwiſchen in mancher Beziehung von anderen Zuſtänden verdrängt wurden. An die Stelle des zeitgeſchicht⸗ lichen Charakters, der ihnen zur Zeit des Erſcheinens eigen war, iſt aber als Erſatz ein kulturhiſtoriſcher Charakter ge⸗ treten. Vieles was ſich im Gährungsprozeß des modernen Lebens verwiſcht und verflüchtigt hat, iſt hier zum Gedächtniß der Nachwelt mit treuen Farben erhalten, und es befindet ſich darunter ſo manches, was keineswegs für immer der Vergeſſenheit beſtimmt iſt, ſondern als Beiſpiel kräftig weiter wirken ſoll, um ſich in anderer Geſtalt zu erneuern. Dieſe Eigenſchaft gibt den Erzäblungen für alle die, welche ſie von Jugend ber kennen, einen neuen Reiz und einen erzieheriſchen Werth für die beranwachſenden Geſchlechter. Beſtellungen auf die neue Lieferungs⸗Au⸗gabe von Auerbachs Schriften nehmen jederzeit die meiſten Buchhandlungen entgegen und werden die bereits erſchienenen Hefte nachgeliefert. Eine neue„Generalkarte von Württemberg, Ba⸗ den, Heſſen und Elſaß Lothringen“ iſt ſoeben im Verlag von Carl Flemming in Glogan erſchienen. Im Maß⸗ ſtabe von 12600,000 gehalten, gibt ſie ein ſo detaillirtes Bild der Eiſenbahnen, Landſtraßen und Ortſchaften, daß ſie faſt überladen erſcheint. Die Darſtellung iſt außerordentlich über⸗ ſichtlich und klar, das politiſche Kolorit äußerſt vortheilhaft gewählt, und wie das Flußnetz charakteriſtiſch ausgeſtaltet iſt, ſo hebt ſich die reiche Bodengliederung mit greifbarer Deut⸗ lichkeit von dem farbenreichen Kartenbilde ab. Durch den er⸗ ſchaftun billigen Preis von 1 Mark wird Jedermann die An⸗ chaffung ermöglicht. Freitag, 17. März 1898. 2er und IIber Tag in Mannheim. Appell und Einladung an ſämmtliche in Mannheim und nächſter Umgebung wohnenden ehemaligen Angehörigen des 2. Bad. Infanterie⸗Reg., 10 2. Bad. Grenadier⸗Regiments Kaiſer Wilhelm I. Nr. 110, ſowie des ehemaligen 4. u. 7. Infanterie⸗Bataillons zu einer Verſammlung auf Samſtag, den 18. März 1893, Abends ½9 uhr im grhien Saal des„Grünen Hauſes“ Tages⸗Ordnung: 1. Berichtdes proviſoriſchen Ausſchuſſes über ſeine bisherige Thätigkeiz 2. Beſchlußfaſſung über das Feſtprogramm. 3. Vorlegung eines Aufrufs an alle alten Regiments⸗Kameraden. 4. Wahl eines definitiven Feſtausſchuſſes. Nachdem faſt alle badiſchen Regimenter ihre Regimentstage mit roßem Erfolge gefeiert haben und der Plan, auch ein Feſt der Vereinigung mit allen ehemaligen Kameraden des ruhmreichen 110. Regiments, welches im vorigen Herbſt ſein 40jähriges Jubilzum efeiert hat, überall im badiſchen Lande lebhaften Widerhall gefun⸗ 150 hat, glauben wir erwarten zu dürfen, daß die Mannheimer i re Schuldigkeit thun und zahlreich aus allen Compagnien, allen Jahr⸗ gängen, allen Chargen erſcheinen werden. 50³⁰ Mannheim, 14. März 1898. Namens des proviſoriſchen Ausſchuſſes: L. Mathy, Profeſſor. Ariegen-¶ Terein. Samſtag, den 18. März 1893, Abends ½9 Uhr findet im oberen Saale der Stadt Lück, P 2, 10, Außtrordentlihe General⸗Jerſammlung ſtatt. Tages⸗Ordnung: Wahl des I. Vorſitzenden. e um zahlreiches und pünktliches Erſcheinen erſucht Der Vorſtand. Krankenkasse des Kaufmänniſchen Vereins zu Mannheim. (Gingeſchriebene Hilfskaſſe.) Dienſtag, den 28. März 1893, Abends 8 Uhr im Lokale des Kaufmänniſchen Vereins Ordentliche Generalversammlung. Tages⸗Ordnung: 1. Rechnungsablage; 2. Bericht der Repiforen; 3. Neuwahl des Vorſtandes und der Repiſoren. Mannheim, 18. März 1893. Der Vorſtaud. 5041¹ männte Mannbheim. Dienſtag, den 28. März 1893, Abends 9 Uhr (nach Schluß der ordentlichen Generalverſammlung der Krankenkaſſe. Vereinsverſammlung. Tages⸗Ordnung: 1. Wahl der Rechnungsreviſoren. 2. Bericht über die eingelaufenen Preisarbeiten und Preis. vertheiluug. 8. Sonſtige Vereinsangelegenheiten. Mannheim, 13. März 1898. 5068 Ver Vorſtand. Diele Wenig machen ein Niel! Sterbekassen-Verein für die Stadt Mannheim Zu der Samſtag, den 18. März ds. Is., Abends ½9 Uhr im oberen Saale des„Gambrinuskeller“ ſtattfinvenden constituirenden Haupt-Versammlung laden wir die Mitglieder mit dem Erſuchen um pünktliches Eeſch ergebenſt ein. 4 Tages⸗Ordnung: Berathung der Satzungen. Wahl des Verwaltungsrathes. Verſchiedene Geſchäfts⸗Angelegenheiten. Mannheim, den 12. März 189. Das proviſoriſche Comits. Verein für Geſundheitspflege und Raturheilkunde. Freitag, den 17. März d.., Abends ½9 Uhr im Caſinoſgal R 1, 1 Vrtra des Herrn Oberſtabsarzt Dr. Katz aus en 4 über: Naturgemäße Selbſthilfe bei plötzlich eintretenden Krankheitsfällen. Mitglieder frei. Nichtmitglieder Reſ. Pl. 50, Nichtreſ.⸗Pl. 20 5,. ſutli 232 Hekanntmachung. Den Vollzug des Krankenverſicher⸗ ungsgeſetzes betr. (Nr. 78) Nr. 248 Jl. Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß die Arheitgeber der in der Stadt Mannheim thätigen Hausge⸗ werbetreibenden und vorüber⸗ gehend beſchäftigten Perſonen, auf welche durch ortsſtatutariſche Beſtimmung die Krankenver⸗ ſicherungispflicht ausgedehnt worden iſt, ihren Meldeverbind⸗ lichkeiten nur höchſt mangelhaft nachkommen. Wir ſehen uns deshalb veran⸗ laßt, die Arbeitgeber auf das Nachſtehende aufmerkſam zu machen: 1. Hausgewerbetreibende ſind diejenigen ſelbſtſtändigen Ge⸗ werbetreibenden, welche in eigenen Betriebsſtätten im Auftrage und für Rechnung anderer SGewerbetreihender mit Her⸗ 11 oder Bearbeitung gewerb⸗ icher Erzeugniſſe beſchäftigt wer⸗ ſiche 0 erungsp„und zwar guch für den Fal, daß ſie die Roß, und Hilfsſtoſfe ſeloſt be⸗ ſchaffen und auch für die Zeit, während welcher e vorüber⸗ ehend auf eigene Rechnung ar⸗ eiten; 2. unter vorübergehend Ve⸗ ſchäftigten ſind die im 8 1 des K. V. G. bezeichneten Perſonen u verſtehen, deren Beſchäftigung urch die Natur ihres Gegen⸗ ſtandes oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen 10 8 von weniger als einer oche beſchränkt iſt. Auf alle dieſe Perſonen finden die Beſtimmungen des Kranken⸗ eeee entipnecdende Anwendung. Wir heben daraus folgende hervor: 1. Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beſch 3 90 verſicher⸗ e Perſon, welche weder einer Betriebs⸗(Fabrik⸗) Krankenkaſſe, Bau⸗Kran figlaſte Innungs⸗ oder u 5d f. ängehört, noch gemäß 8 75 K. V. G. von der Verpflichtung der Ge⸗ meindekrankenverſicherung oder einer Ortskrankenkaſſe anzuge⸗ hören, befreit iſt, ſpäteſteus am Dritten 79 5 nach Beginn der Beſchäftigung anzumelden und ſpäteſtens am dritten Tage nach Beendigung derſelben ee 2. Die An⸗ und Abmeldung at bei der bee Melde⸗ elle(im Kaufhauſe) zu erfolgen; 3. Arbeitgeber, welche der ihnen obliegenden Anmeldepflicht vorſätzlich oder fahrläſſiger Weiſe nicht genügen, haben alle Auf⸗ wendüngen, welche eine Gemein⸗ dekrankenverſicherung oder eine Ortskrankenkaſſe auf Grund eſetzlicher oder ſtatutariſcher orſchrift in einem vor der An⸗ meldung durch die nicht ange⸗ meldete Perſon veranlaßten Unter⸗ ützungsfalle gemgcht hat, zu er⸗ alten(§ 50. K. V..). 4. Wer der ihm obliegenden Verpflichtung zur An⸗ oder Ab⸗ i ee nachkommt, wird mit Geldſtrafe bis zu zwanzig Mark in jedem Einzelfalle be⸗ ſtraft.(8 81. K. V..) 5. Die An⸗& Abmeldung hat auch dann ſtattzufinden, wenn die Beſchäftigung keine drei 1 andauert. 8 ir werden von Zeit zu Zeit Nachſchau halten laſſen und gegen ſäumige Arbeitgeber unnachſicht⸗ lich ſtrafend einſchreiten. 5110 annheim, den 18. März 1893. Großh. Bezirksamt. r. Fuchs. Hekauntmachung. „„e) Nr. 3940. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 18. d. Mts, ab die Ge⸗ ſchäftsräume des 5 Melde⸗ Amtes nach der Artillerie⸗Kaſerne, norpöſtlicher Flügel(ebener Erde) verlegt werden. Eingangsthüre fit eh dem Quadrat M 4.— ür den Tag des Umzuges(18. „Mts.) bleibt das Büreau für die meldepflichtigen Mannſchaften geſchloſſen. 5201 8 annheim, 16. März 1893. 8. Bezirksamt. r. Fuchs. Bekauntmachung. Die Canaliſation der Stadt Mannheim betr. (Cie) Nr. 29790. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß in Folge der fortſchrei⸗ tenden Sielbauten die Sperrung der Straße am Neckarvorland längs K 9 nöthig fällt. Die Sperrung wird einen Zeitraum von 4 Wochen vom 15. d. Mts., an umfaſſen. Mannheim, 13. März 1893. Gr. Bezirksamt. 5203 Fahndung. Am 8.(f. Mts., Nachmittags, wurden am Pavillon auf der Renn⸗ wieſe 15 Fenſterſcheiben einge⸗ worfen. 5198 Thäter ſind Schüler, welche dortſelbſt mit Drachen ſpielten. Ich bitte um geeignete Mit⸗ theilungen. Mannheim, den 14. März 189g. Der Amtsanwalt: Selb. Bettfedernreinigung in und außer dem Hauſe, mit Dampf, bei billiger Berechnung von Magbaleng Vögele, G 7, 20. 3405 General⸗Anzeiger. Bekanntmachung. Das Erſatzgeſchäft pro 1893 betr. (10 Nr. 3858. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aus⸗ 8. Mannheim findet am 5 .5.,., 10., 1I., 12., 13., 14. 15,, 17., 18., 19. und 20. April 1893, jeweils Vormittags 8 Uhr beginnend, im Aulaſaale Lit. 4a 4 No. 4 ſtatt. Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäß 0 26 Ziffer 7 Wehrordnung, die ohne genügende Ent⸗ ſchuldigung Ausbleibenden mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu„drei Tagen“ beſtraft werden und außerdem der Vortheile der Looſung für verluſtig erklärt und als vorweg Einzu⸗ ſtellende behandelt werden können. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1871 und 1872, ſowie der früh⸗ eren Jahrgänge, haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. An nachperzeichneten Tagen haden zu erſcheinen: „Am Mittwoch, den 5. April d. J6., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit G anfangen, außer⸗ dem die Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirke. Am Donnerſtag, den 6. April d. Zs., Vormittags 8 uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben E bis mit 0 anfangen. Am Freitag, den 7. April d. Is., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben P bis mit 2 anfangen. Am Samſtag, den 8. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim. deren Familiennamen mit den Buchſtaben à bis mit G anfangen. Am Montag, den 10. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben à bis mit N anfangen. b Am Dienſtag, den 11. April d. Js., die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Familtenngmen mit den Bu Am Mittwoch, den 12. Vormittags 8 Uhr Stadt Mannheim, deren ſtaben 0 bis mit 2 anfangen. pril d. Js., Vormittags 8 Uhr die 1 des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den 19. 9 A bis mit G anfangen. Am Donnerſtag, den 13. April d. Js., Vormittags 8 uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim, deren FJamiliennamen mit den Buchſtaben E bis mit K anfangen, ſowie die Pflichtigen der N1 14 91 1871, 1872 und 1873 aus Ladenburg. Am Freitag, den 14. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben L bis mit R anfangen. Am Samſtag, den 15. April d. Js., Vormittags 8 uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1873 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 8 bis mit 2 anfangen. Am Montag, den 17. April d. Is., Vormittags 8 Uhr die Pflichtgen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1878 aus Feudenheim, Ilvesheim, Neckarhauſen, Sandhofen und Schaarhof, Am Dienſtag, den 18. April d. J8., Vormittags 8 Uhr die der e 1871, 1872 und 1878 aus Käferthal. Am Mittwoch, den 19. April d. J8., Vormittags 8 Uhr die ichtigen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 aus Neckarau und Wallſtadt. Am Donnerſtag, den 20. April d. Js., Vormittags 8 uhr die Pflichtigen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1878 aus Schriesheim. Am Donnerſtag, den 20. April d. Js., findet im Anſchluß an das Muſterungsgeſchäft die Verbeſcheidung der rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Betheiligten an dieſem Tage wiederholt zu erſcheinen. Am Freitag, den 21. April d. Is., ene 8 Uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 187g3, ſowie der älteren Jahrgänge, ſoweit letztere noch nicht 8 haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſt nliche Erſcheinen im Looſüngstermin überlaſſen. 0 die Nichterſcheinenden wird durch ein Mitglied der. ommiſſion gelooſt werden. Zeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im 1. 2 oder g. Militärpflichtjahre befindet, darf 15 im Muſterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß im hieraus ein beſonderes Recht Aedz warde der Waffengattung oder des Truppen⸗(Marine) eils erwächſt. Durch dieſe freiwillige Meldun ichten die ee e auf die Vortheile der Looſung un angen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zum Muſterungstermine in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. , Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine ver⸗ 1 55 iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Daſſelbe iſt, oferne der auszuſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſter⸗ amtlich zu beglaubigen. 8 Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe e in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen mit dem Anfügen, daß den Geſtellungspflichtigen noch beſondere Vorladung zum Muſterungsgeſchäfte zugehen wird. Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 14. März 1899. 8 Großherzogliches Bezirksamt. Dr. Fuchs. Bekanntmachung. Den ſtehenden Gewerbe⸗ betrieb auf öffentlichen Wegen, Plätzen und von Haus zu Haus betr. (5) Nr. 30017. Im Hinblick auf die neuerdings in obigem Gewerbebetrieb hervorgetrekenen Unzuträglichkeiten bringen wir hier⸗ mit nachſtehend die Beſtimmungen des 55 7 Gr. Herrn Landes⸗ kommiſſärs für die Kreiſe Mannheim, Heidelberg, Mosbach vom 18. Februar 1889 in Erinnerung: Perſonen, welche in den Gemeindebezirke der Stadt Mannheim einen Wohnfitz oder eine gewerbliche Nieder⸗ laſſung beſitzen und welche innerhalb des Gemeindebezirls auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderenöffent⸗ lichen Orten, oder ohne vorgängige von Haus zu aus Bretzeln und anderes Backwerk, ſowie Zündhölzer, ppsſiguren und Galanteriewaaren verkaufen wollen, be⸗ dürfen der Erlaubniß. 9 2. ur Ertheilung, Verſaguͤng und Zurücknahme der Er⸗ laubiß iſt nach Ma gabe der beſtehenden geſetzlichen Be⸗ ſtimmungen das Gr. zuſtändig. Die von dem Bundesrathe gemüߧ 564 der deutſchen Gewerbe⸗Ordnung bezüglich des Gewerbebetriebs der Aus⸗ länder getroffenen Beſtimmungen finden auch auf die Aus⸗ länder entſprechende Anwendung, welche in dem Gemeinde⸗ bezirke der Stadt Mannheim den in 8§ 1 bezeichneten Ge⸗ werbetrieb ausüben wollen. 5 Diejenigen Perſonen, welche 110 mit dem in 5—3 bezeichneten Gewerbebetriebe in hieſiger Stad bipeden aben bei Einholung der Erlaubniß auf der allgemeinen Meldeſtelle die über ihre perſön⸗ lichen Verhältniſſe u. den begbſichtigten Gewerbebetrieb erforderlichen Angaben zu machen und dabei ein Zeugniß der Ortspolizeibehörde ihres jetzigen bezw. früheren Wohn⸗ oder Aufenthaltsortes beizu⸗ bringen, welches über Reichsangehörigkeit, Alter, Geburtsort, ſeit⸗ herigen Aufenthalt und über das etwalge Vorhandenſein der in 1155 „-4, 88 578 und 57b der.⸗O. bezeichneten Verſagungsgründe uskunft gibt. 8 Zeugniſſe außerbadiſcher Ortspolizeibehörden bedürfen der Be⸗ glaubigung der vorgeſetzten ſtaatlichen Verwaltungsbehörde. Ausländer haben ſich überdies durch die in§ 94 der Vollzugs⸗ verordnung zur.⸗O, näher bezeichneten Urkunden auszuweiſen. Bezüglich der Erlaubnißertheilung gelten folgende Grundſätze: a. Die nachgeſuchte Erlaubniß wird unbedingt verſagt, wenn der Nachſuch 1 5 ge 5042 uchende: mit einer abſchreckenden oder anſteckenden Krankheit behaftet oder in einer abſchreckenden Weiſe entſtellt iſt; 2. wenn er unter Polizeiaufſicht ſteht; 3. die in§ 57.3.⸗O. näher bezeichneten Vorſtrafen erlitten hat; 4. wenn er wegen gewohnheitsmäßiger Arbeitſcheu, Betteler, Landſtreicherei und Trunkſucht übel berüchtigt iſt; b. Die Erlaubniß wird in der Regel verſagt: 5 J. wenn der nachſuchende noch nicht großfährig iſt: 2. wenn er blind taub oder ſtumm iſt, oder an Geiſtesſchwäche leidet; c. Die Erlaubniß kann endlich verſagt werden: 1. wenn der Nachſuchende die in§ 57b Ziff. 8.⸗B. näher be⸗ zeichneten Vorſtrafen erlitten hat; 2. wenn er wegen Verletzung der auf den Gewerbebetried im Umherziehen bezüglichen Vorſchriften im Laufe der letzten drei Jahre wiederholt beſtraft iſt. d. Ausländer werden zurückgewieſ Weiaſung nicht beſteht. 6. en, wenn ein Bedürfniß zu weiterer enn minderjährigen Perſonen die Erlaubniß ausnahmsweiſe 0 d, (b) ertheilt wir ann dies unter der Beſchränkung geſchehen, daß ſie das Gewerbe nicht nach Sonnenuntergang; weibliche minderjährige Perſonen es überdies nicht von Haus zu Haus betreiben dürfen. und 5109 Der Erlaubnißſchein iſt beim Gewerbebetrieb ſtets mitzuführen darf nicht anderen übertragen werden. Uebertretungen dieſer Vorſchriften werden auf Grund der 88 42b, 57,1—4, Sra, Ordg. beſtraft. 57b, 59,1—4, 60b und 148,5—7b Reichs⸗Gew.⸗ Mannheim, 13. März 1893. Großh. Bezirksamt. Dr. Schmid. Bekanntmachung, den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend. 18 Ankaufe von Remonten im Alter von drei und ausnahms⸗ wei weiſe vier Jahren für dieſes Jahr nachſtehende, anberaumt worden und zwar: ſind im Bereiche des Großherzogthums Baden Morgens 8 Uhr beginnende Märkte 5113 am 4. Mai, Knielingen, Schwetzingen. Die von der Remonte⸗Ankaufskommiſſion erkauften Pferde werden bezahlt. den Kauf Erſtattun ebenſo rückgängig rippenſetzer und gusgeprägter Hengſtmanier, als ſolche erweiſen. zur Stelle abgenommen und ſofort gegen Quittung baar Pferde mit ſolchen Fehlern, machen, des Kaufpreiſes und der Unkoſten zurückzunehmen, Klophengſte welche ſi ezw. acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots Pferde, welche den Verkäufern nicht eigen⸗ welche nach den Landesgeſetzen ſind vom Verkäufer gegen ſowie Wallache in den erſten mit ſich zehn thümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Kommiſſion vorgeſtellt werden, ſind vom Kauf ausgeſchloſſen. Die V erkäufer ſind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue ſtarke rindlederne Trenſe mit ſtarkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit 2 mindeſtens zwei Meter langen Stricken ohne beſondere Vergütung mitzugeben. Um die Abſtammung der vorgeführten können, ſind die Deckſcheine reſp. werden die Verkäufer erſucht, die Schweife der koupiren oder übermäßig zu verkürzen. Pferde feſtſtellen zu Füllenſcheine mitzubringen, auch ferde nicht zu Ferner iſt es dringend erwünſcht, daß ein zu maſſiger oder zu weicher Futterzuſtand bei den zum Verkauf zu ſtellenden Remonten nicht ſtattfſindet, weil dadurch die in den Remontedepots vorkommenden Krankheiten ſehr viel ſchwerer zu überſtehen ſind, übermäßig gefütterten Remonten als dies bei rationell und nicht en der Fall iſt. Die auf den Märkten vorzuſtellenden Remonten müſſen daher in ſolcher Verfgſſung ſein, daß ſie durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der Muſterung ihrem Alter entſprechend in Knochen und Muskulatur ausgebildet ſind. Berlin, den 25. Februar 1893. Königlich Preußiſches Kriegsminiſterium. Remontirungs⸗Abtheilung. (gez.) Hoffmann⸗Scholtz. Handelsregiſtereinträge. Zum Handelsregiſter wurde ein⸗ getragen: 1. Zu.⸗Z. 537 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma:„Mannheimer Knie⸗ blechröhren⸗Fabrik Buxbaum& Co.“ in Mannheim. Offene Han⸗ delsgeſellſchaft. Die Geſellſchafter ſind: Joſef Salomon und Bene⸗ dikt Buxbaum, Kaufleute in Mann⸗ heim. Die Geſellſchaft hat am 1. März 1893 begonnen. Der am 12.Oktober 1885 zwiſchen Joſef Salomon und Bertha Jacobi aus Leimen dahier errichtete Ehe⸗ den un Ehegatt nter den künftigen Ehegatten ſoll die Gütergemeinſchaft auf die Errungenſchaft beſchränkt ſein, und es bleibt daher das jetzige und zünftige, bewegliche und unbeweg⸗ liche Vermögen jedes Theils von der Gemeinſchafl ausgeſchloſſen und Sondergut desjenigen Ehe⸗ theils, von dem es herrührt. In Gemäßheit des Landrechtsſatzes fünfzehnhundert gibt jeder Theil von ſeinem Vermögen die Summe von Einhundert Mark in die ehe⸗ liche Gütergemeinſchaft.“— Der Ehevertrag des Benedikt Buxbaum iſt bereits mit der Firma B. Bux⸗ baum,.⸗Z. 592, Firm.⸗Reg. Bd. II, veröffentlicht worden. 2. Zu.⸗Z. 444 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma:„F. Hiarche& Co.“ in Männheim. ie Geſellſchaft iſt aufgelöſt. Das Geſchäft iſt mit Aktiven und Paſſiven auf den bisherigen Theilhaber Jacob Friedrich Hellwig übergegangen, der ſolches unter der gleichen Firma e8. 8. Zu.⸗Z. 279 Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„F. Hellwig& Co.“ in Mannheim. Inhaber iſt Jacob Friedrich Hellwig, Kauf⸗ mann in Mannheim. 4. Zu.⸗Z. 392 Firm.⸗Reg. Bd. III. Firma: Loeb“ in Mannheim. Dieſe Firma iſt durch den Eintritt des Alfred Loeb, als Einzelfirma erloſchen, wird aber als Geſellſchaftsftrma weiter geführt. 5. Zu.⸗Z. 588 Geſ.⸗Reg. Bd. VI. Firma:„Julius Loeb“ in Mannheim. Offene Handelsgeſell⸗ ſchaft. Die Geſellſchafter ſind Julius Loeb und Alfred Loeb, Kaufleute in Mannheim. Die Geſellſchaft hat am 1. Januar 1893 begonnen. Der Ehevertrag des Julius Loeb iſt bereits unter.⸗Z. 392 0 Bd. III peröffentlicht. 6. Zu.⸗3 284 Geſ⸗Reg. Bd. VI. Firma:„Mannheimer Mol⸗ kerei Mündel& Weckbrodt“ in Mannheim. Die Geſellſchaft iſt aufgelöſt und die Firma erloſchen. Neein 18. März 1898. Gr. Amtsgericht III. Mittermaier. Btkanntmachung. Diejenigen ſtädtiſchen Aecker, für welche der Pachtzins für das laufende n zum Voraus zu bezahlen iſt und bis zum Ver⸗ ſteigerungstermine nicht bezahlt ſind, werden 5132 Mittwoch, den 22. ds. Mts., Nachmittags 2½ Uhr in öffentlicher Verſteigerung auf hieſigem Rathhauſe, Je Nr. 12, anderweitig Mannheim, 18. März 189g. Die Culturcommiſſion: Bräunig. Bodenhöfer. Zum Waſchen und Bügeln wird ſtets angenommen. Prompte und gute Bedienung. 3460 1, 9, 4. Stock. Bekanntmachung. Nr. 7608. Für die mit der Controle von Bau und Betrieb der Hausentwäſſerungsanlagen beauftragten ſtädtiſchen Bedien⸗ ſteten wurde eine Inſtruktion er⸗ laſſen, welche wir nachſtehend zur öffentlichen Kenntniß bringen: Von den mit der Controle von Bau und Betrieb der Hausent⸗ wäſſerungsanlagen beauftragten ſtädtiſchen Bedienſteten erhalten: Die betreffenden Aufſeher Dienſtmützen mit dem Stadt⸗ wappen, die Gehilfen Dienſtmütze und Schutzkittel. ie Vorgenannten und die Controlbeamten numerirte Aus⸗ weiskarten, die vom Amtsvor⸗ ſteher ausgeſtellt und vom Bür⸗ germeiſteramte beglaubigt ſind. Die mit der Controle Beauf⸗ tragten ſind verpflichtet, jedem Hausbewohner auf Verlangen den Ausweis vorzuzeigen. Für Betriebs⸗Reviſionen dürfen bewohnte Liegenſchaften vor 8 Uhr Vormittags und nach? Uhr Abends bezw. nach Anbruch der Dunkel⸗ heit nur zufolge beſonderen Auf⸗ trages des Amtsvorſtandes be⸗ treten werden. Die Reviſton von Badezimmern und Entwäſſerungsgegenſtänden in Wohn⸗ und Schlafzimmern iſt thunlichſt auf die Zeit von 11 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nach⸗ mittags zu verlegen und hat erſt nach unmittelbar vorhergehender Anmeldung bei der Herrſchaft ſtattzufinden. Zur Vornahme von Repara⸗ turen irgend welcher Art iſt das Perſonal nicht verpflichtet. Es dürfen mündliche Rathſchläge über die Art und Weiſe der Be⸗ ſeitigung von Mängeln gegeben werden; mit Ausnahme der Zwangsvollſtreckung auf Anord⸗ nung des Gr. Bezirksamtes,§ 6 der Hausentwäſſerungs⸗Ordnung, iſt jedoch die Behebung der Mängel der Privatinduſtrie zu überlaſſen. In Nothfällen darf das ſtädtiſche Perſonal auch helfend eingreifen. In Fällen von aufgefundenen Gas⸗ und Waſſerleitungsſchäden iſt das ſtädtiſche Gas⸗ und Waſſer⸗ werk auch dann zu benachrichtigen, wenn der Schaden vorübergehend gehoben werden konnte. em ſtädtiſchen Perſonal iſt es ſtrengſtens unterſagt, Vergütungen oder Trinkgelder für Leiſtungen anzunehmen. Fehlbare haben ſofortige Ent⸗ laſſung zu gewärtigen. Die mit der Controle Beauf⸗ tragten haben ſich eines höflichen Benehmens zu befleißigen. Im Zweifelsfalle haben ſie Inſtruction der Vorgeſetzten ein⸗ zuholen und bei wichtigen Vor⸗ kommniſſen auch dem Amtsvor⸗ ſtande Meldung zu machen. Beim Bau etwa vorgefundene Mängel ſind im Intereſſe des Hauseigenthümers alsbald zu rügen; ſofern die mangelhafte Herſtellung im Gange iſt, iſt eine ſofortige richtige Herſtellung oder die Einſtellung der Arbeit an der Vezignen Stelle zu verlangen. Von der Anweiſung der Arbeits⸗ einſtellung iſt alsbald auf dem Büreau Meldung zu machen und auf der Bauſtelle das Ergebniß der höheren Entſcheidung mitzu⸗ theilen. 5096 Mannheim, 9. März 1898. Stadtrath: Bräunig. Kieſer. Mannheim, 17. März. Bekauntmachung. Das Auf«⸗ und Abſchlagen der bei den hieſigen Meſſen und bei dem Weihnachtsmarkt zur Auf⸗ ſtellung kommenden ſtädtiſchen Verkgufsbuden, Auf⸗ und Abladen der Buden, Einräumen derſelben in die ſtädtiſchen Magazine ſoll einſchließlich der dabei nöthigen Fuhrdienſte für's Jahr 1898 im Submiſſionswegevergebenwerden. Angebote, welche für die ganze Leiſtung in runder Summe zu ſtellen ſind, wollen bis Samſtag, 25. ds. Mts. Vor⸗ mittags 11 Uhr hierher eingereicht werden. Plan und Bedingungen können bei dem Meßcommiſſär im Rath⸗ hauſe Zimmer Nr. 10 ebener Erde eingeſehen werden. 4952 Mannheim, den 10. März 1898 Bürgermeiſteramt räunig. Kallenberger. Fuhrniß⸗Verſteigerung. m Auftrage der Erben des 5 udwig Graf verſteigere ich 5 eh den 17. März d. Is., Vormittags 9 Uhr im Hauſe B 5, 4 öffentlich gegen Baarzahlung: 5149 1 gerüſtetes Bett, 1 Schrank, 1 Chiffonnier, 1 Kanapee, 1 Nachttiſch, 2 Stühle, 1 Uhr, Herrenkleider, Bettwaſche und onſtige Hausgeräthe. tannheim, den 15. März 1893. Jakob Dann, Waiſenrichter. Fahrniß⸗Perſleigerung. Im Auftrag der Erben der 7 Fräu Marie Dörſchock i 51¹ Freitag, 17. März ds. Is., Nachmittags 2 Uhr im Hauſe O 4, 15 öffentlich gegen Baarzahlung: einth. Schrank, 2 Kommoden, 2 Tiſche, 1 Kanapee, 5 Stühle, 1 erüſtetes Bett, Bilder, Weißzeug, aenwaſche die ganze Küchen⸗ einrichtung ꝛc. ꝛc. Mannheim, 15. März 1898. Jakob Dann, Waiſenrichter. Oeffentliche Nerſteigerung. Montag, 20. März ds. J8., Vormittags 10 Uhr u. Nachmittags 2 Uhr werde ich in Litera K 2, 8 auß der Konkursmaſſe des Wilhelm Kohler im Auftrage des Konkurs⸗ verwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Jordan nachſtehende Gegen⸗ ſtände gegen Baarzahlung öffent⸗ lich verſteigern: 5081¹ 1 Pianino, 1 Sekretär, 1 Büffet, 1 Bücherſchrank, 2 Kanapee, 8 Kommoden, 1 Weißzeugſchranf, 3 zweith. Kleiderſchränke, 2 Betten, 1 Dienſtbotenbett,! Schreibtiſch, 1 Aktenſchrank, 1 Waſchkommode mit Marmorplatte, 2 Pfeiler⸗ ſchränke, runde und eckige Tiſche, Näh⸗ u. Ziertiſche,! Nähmaſchine, 2Nachttiſche, 17 Bände Meyers Converſationslexikon, 17 Bände Schillers Werke, Cylinder⸗ uhr mit Kette, 1 Waſchmange, 1 Kinderchaischen, 1 ſilb Damenuhr, mit Kette, Gold⸗ u. Silberſachen, ſilb. Beſtecke, Kleider u. Weißzeug, Glas- u. Vordeaangean Bilder, Spiegel, Vorhänge mit Gallerien, Teppiche und Verſchiedenes: Ferner: 300 Kilo Gußſtahl, 1 Parthie Thürchen mit Beſchlag⸗ ſtücken und Charnieren, 1 Parthie Blechnieten, Binddraht, Baum⸗ ſägen, eiſerne Träger, Guß⸗ ſtahlhebel, Gußſtahlſchmiedſtücke, Brenner für Emailieröfen, 1Bügel⸗ ofen mit 6 Bügeleiſen, 1 Ofen mit Blechmäntel u. ſonſtige Gegen⸗ ſtände. Die Waaren kommen Vor. mittags zur Verſteigerung. Mannheim, 15. März 1893. Ebner, Gerichtsvollzieher. Oeffentliche Perſteigerung. Samſtag, 18. März ds. Js., Vormittags 10—12 und Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal Q 4, im Auftrage des Konkursver. walters Herrn Kaufmann Gg S die zur Konkursmaſſe de. üudwig Dürr, Eheleute hier ge. hörigen Gegenſtände, als: 5172 1 Klavier, 1 Kleiderkaſten, 1 Sopha, 2 Kommode, mehr Tiſche. Bilder und Spiegel, 1 Nähma ſchine, 1 Eiskaſten, 1 Waſchwind maſchine, 1 Petroleum⸗Apparat verſchiedene Fäſſer und Ständer verſchiedene Spezereiwgaren, als. Kaffee, Cichorie, Zucker, Reis Gerſte, Gries Sago, Grünkerne Nudeln, Erbſen, Bohnen, Tabar u. Cigarren, Zündhölzer, Stearin lichter, Struüpfer und Beſen, 1 Decimal⸗ und 1 Tafelwaage mit Gewicht, 1 große Hänglampe und ſonſt Verſchiedenes gegen Baar zahlung öffentlich verſteigern. Mannheim 15. März 1893. Tröndle, 517³ Gerichtsvollzieber, U 5, 27. Die Lieferung von 1500 Zentner Ruhrer Stück kohlen und 7000 Zentner Ruhrer Grubenkohlen(Fettſchrot) beſter Qualität ſoll im Submiſſions⸗ wege vergeben werden, Die An⸗ gebote hisrauf ſind verſiegelt und geeignetüberſchriehen bislängſtens 24. ds. Mts. dahier einzureichen Die Deferungsbedingungen ſind ſowoyl bei uns als auch bei Groß Amtskaſſe Mannheim zur Einſicht aufgelegt. 516 Illenau, den 14. März 1898. Großh. Direction der Heil⸗ und Pflege⸗Auſtalt Schüle. Harter. 8. Seite. General-Unzeiger. Mannheim, 17. März Alles hat seine Zelff Heute Hat die Börs ihre Zeit. Wer es weiss, wi Neue Finanz-&Verloosungs- S e das Activa. Hannheimer Folksbank Aet.-Ges. Bilanz per Ende Dezember 1892. Passiva. blatt, 27 Jahrgang, seinen“Lesern durch Winke, W u. Rath A. N Sowobl, als durch vollst..korrekte Caſſa und Reichsbankguthaben 180,152 03 Actiencapital⸗Conto 1,700,00— Zichungs. und Restantenlisten Coupons⸗ und Sorten⸗Conto 20,422 14-Reſervefond⸗Conto 8 245000— schon oft ein Vermögen einge- Wechſel⸗Conto 1,273,583 65 Special⸗ Conto 65,000 2 bracht, oder erhalten hat, der Lomb. Vorſchuß⸗ Conto 89,069— Aval⸗Conto 125,883 33 Wirdu, bleibt zeitlebens Abonnent Effecten⸗Conto 163,663 60 Darlehen⸗Conto 5 851,631 80 desselben, Vierteljährlich M. 2 Effecten⸗Conto des deſerbefonds 6,791(15 Tratten⸗Conto 5 974,020 98 bei jeder Post sub Nr. 4602 oder] Geräthe⸗Conto 4,000— Conto⸗Corrent⸗Conto bei A. Dann in Stuttgart. 4863 Haus-Conto 131,182 74 a. Creditoren.M. 979,659.58 Conto⸗Corrent⸗Conto b. N„% 414,458.60 8 3 r gefl. Beachtung! a. Debitoren M.„457.185 04 o. Banken„ 11.891.91 b. Banken 3 106,324.88 d. Incaſſt 13.961.39 1,416,071 48 8 Zur weiteren Empfehlung] e. Avale 2. 125.888.33 8,689,392 75 Dividende⸗Conto S in Mannheim bringe meine unerhobene Dividenden aus 8 Sneuen Inſtrumente in 3833 1889 und 1891 105˙˙ 50 2 Anticipandozinſen⸗ Conto 5,428 35 Gewinn⸗ und Verluſt⸗Conto 2 7 23 Reingewinn 174,133 62 2 Al In 5——.— 5558257 05 2558 257 06 Sol — 01. Gewinn⸗ und Verluſt⸗Conto. Haben. SHarm oniums + 8 und An vergütete Zinſen Per Gewinn⸗Vortrag aus voriger 8 Stutzflügel 1) in laufender Rechnung und Rechnung 10,568 70 Rückdiscont 1 50,157 90„ Zinſen aus Conto⸗Corrent und S nur prima Qnalität zu 15 Saen eeeng 5 iſt 38,361 34 20 e ond 5 f 194,995 08 —; 1 o⸗Corrent⸗Provi on roviſion aus Conto⸗Corren 777362— 2 bekannt billigen Preiſen und Incaſſo⸗Speſen 4,681 19 0 Proviſion aus dem Effecten⸗ SZ in Erinnerung.„Gehalte, Drleckoſten, Blicher, Zei⸗ Geſchäft 48,758 76 3 Viele Min e e tungen, Beleuchtung, Hetun e 38,924 26„ Rückdiscont auf vor Ablauf Große Pianinoſäle u. Titell„ Steuern 5 5 17,879 94 der aee braucht nian bei mn n„ Abſchrefbung für Dubio en 18,627 72 Darle 8 277 62 0„ Abſchreibung auf e⸗ Conte 278 07 Sorten⸗ 1,091 88 bezahlen und ebenfalls ſind„ Reingewinn 5 174,133 6 5 die kleineren Fabriken nicht e e in der Lage ſo billig liefern—— u lönnen, wie ich. 8 5jährige, ſchriftliche Gar ein anderes um. Ich lade Liebhaber zur ſaitig, wie 1 Für jedes gekaufte Pianino, und tauſche es jederzeit gegen 5177 Mannheim, den 15. März 1898. Die Direction. antie gefl. und Fabriken für Hand⸗, 5 Speiſezüge liefern Specialität Wiesche& Scharffe Maſchinenfabrik Frankfurt a. M. Vertreter: mann Maunnheim. Die r= grosse zm Haushalt duron 2˙ dald man statt des echten eine jener misenabien FVoigl sehen Lederſettes besitren denben. stets ausdrteklien: Atiguette und Firma zeraehenen Jandlungen und u + chinen⸗ und hydrauliſchen Betrieh Ingenieur A. Klee⸗ Ersparniss eee eeeeee 4 Voigis Tederfett; wird vollatdndig illusorisch, so- Lotgt'schen Lederfettles Nachahmungen kauſt oder in Rau erhüt, uelohe durch allerhand Auslitze billig und, sehlecht gemach sind, xeine der Higenschaſten des echten u. ddess Ledler genadeau den- Man verlange daler „ lorges Lederſetii, achte genau au, Z. Voigt, Nursburg, 8 laatiiſe nur in den mit Nacaten 1 veine Verſtaufsstelle bexannt ist, wendde mam sien direct an die Deutsche Union-Bank. Beſichtigung böſlichſt ein Soll. Netto-Bilanz per 31. Dezember 1892. Haben. 5, S. Demmer, Caſſa⸗Conto Aetien⸗Capital⸗Conto 3 Ludwigshafen. Caſſabeſtand u. Guthaben bei der 10,000 Aetten à Mk. 600.—.6,000,000— Spezialität: Reichsbank und Frankfurter Bank] 603,25088 Conto⸗Corrent⸗Conto PI 5 Coupons⸗Conto Creditoren in laufend. Rechnung — LIaAnIUnOsS.] Beſtand an Coupons 119,22097 u. Check⸗Conti M. 4,224,070.74 S Sonntags iſt Treffer⸗Conto abzügl. durchlau⸗„ Smein Geſchäft von ½12 Beſtand an verlooſten Effecten 9,11554½ fender Poſten„ 1,599,800.19 2,624,270 55 55 bis 2— Sorten⸗Conto Tratten⸗Conto 5 Beſtand an Sorten. 5 18,96597 Tratten und Checks 5,892,19715 *** U Wechſel⸗Conto Aval⸗Conto Beſtand an Wechſeln 2,587,782 88] Uebernommene Bürgſchaften 179,620 70 Conto⸗Corrent⸗Conto Reſerve⸗Fonds⸗Conto Debitoren in Sbe e 31. Dezember 1892 72,41299 7 abzügl. durchlau⸗ Veſand 0 ee 18% 28,012 65 Gurttfelni lender Poßen 1422892.18. 8,628,855 oe Dividenden⸗Conto Effecten⸗Conto noch nicht erhobene Dividende D, 1 d, Beſtand a. Effeeten M. 849,998.9 pro 1890 und 1891 866— empfiehlt 2883 65 Gewinn⸗ und Verluſt⸗Conto ecten„ 8„836.„„ Conſirmanden⸗—— Reingewinn 8 305,557 07 Corſeten noch zu beziehende in geoßer Auswahl Effecten.„ 2,266.13 927,269 26 zu billigſten Preiſen. Lombard⸗Conto Beſtand an lombardirten Effecten 1,789,957 40 — Hòocbbilien Conto 13.5 Kür Damen N.,15. unteen Conto n Praktiſche anerkannt beſte Zu⸗ Beſtand an Briefmarken 792 22 ſchneideſchule nach wuem Steuer⸗Conto ae 25 e Vorausbezahlte Steuern 1,68410 ernen in 14 Tagen. 41 f0 ohgg hine e 25 18—— ür pollſtändige Unkundige, au im Anfertigen 46660 Soll. Gewinn- u. Verlust-Conto per 3l.Dezember 1892. Haben. Kurſus 3 Monat 45 Mk. 7J7777 + J Billiger Crausport. Unkoſten⸗Couto Vortrag 9,208 02 Suche Reloburladung 4434 Verauslagte Speſen[ 185,880 04Coupons⸗ und Treffer⸗ Conto Maunheim⸗Fraukfurt Steuer⸗Conto Gewinn an Coupons u. Treffern 2,717 19 2 M f Bezahlte Steuern 15,578 56[Sorten⸗Conto Stuttgart⸗Mannheim. Mobilien⸗Conto Gewinn an Sorten 5 789 31 Möbeltransporteur Franz Hol⸗ 10%% Abſchreibung 5 1,949 98 Wechfel⸗Conto zer, H 4, 55 Maunheim. Conto⸗Corrent⸗Conto Zins⸗ u. Coursgewinn anWechſeln 96,58183 Eleg Coſtüme, Facon 6 Mark. Abſchreibung. 25,000—Effecten⸗Couto Gaxant. für vorzüg. Sitz. Solid. Proviſions⸗Conto Zins⸗ u. Coursgewinn an Effecten 87,897 97 Arbeit. 3353] Vergütete Proviſtonen 14,587 68Proviſions⸗Conto Damenſchneiderei, N 3, 15. Zinſen Conto Eingenommene Proviſionen160,158 13 75 Vergütete Zinſen..[ 36,498 59 Zinſen⸗Conto Aufzüge Reingewinn 305.557 ½ Eingenommene Zinſen. 227744 47 Hebpſeſeld eageen⸗vage—. als 4296 Deutsche Union-Bank. Laut Beſchluß der heutigen Generalverſammlung gelangt der Dividende⸗Coupon No. 4 für das Jahr 1892 von heute ab mit Mark 24.— per Aetie in Mannheim und Frankfurt a. M. an unſerer Kaſſe, in Berlin bei der Direction der Disronto⸗Geſellſchaft, in Stuttgart bei der Königl. Württemb. Hofbauk, in Karlsruhe bei dem Bankhauſe Veit 2 Homburger. Mannheim, den 14. März 1898. zur Einlöſung: ung el unter Scehnitt und ausgezeichnetem Sitz bei dilligster Berechnun in und Empfehle mich zur Anfertig- Damenkleider eganter und einfacher Garantie für modernen ausser dem Hause. 3270 direct aus dem Schiffe, ferner ſich. 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E. und Wintersdorf (Baden) mit dem Erſuchen in Kenntniß geſetzt, zur Verhütung von Unfällen und Beſchädigungen die an der Bauſtelle getroffenen An⸗ ordnungen zu befolgen. 4857 Colmar i.., den 10. Mär Der fefe e des 1. Bezirks (obere Strecke.) gez. Neumeyer, Kaiſ. Baurath. Adolf Rey, Bischheim-Strassburg. Strassburg i. E. Tel.-Auschl. Nr. 314.— Bischhelm I. E. Tel.-Ausehl. Ir. 15 Commission, Expedition, Trausportgeschäft zu Wasser u. zu Lande. Wöchentlicher, regelm. Güterverkehr u. Eildienst Zzwischen Saargemünd, Strassburg; Colmar, Mülhausen u. vice versa m. Anschl. an die in Strassburg ankomm. Rheinschiffe. Gedeckt. Expeditionsschuppen in Strassburg m. Schienenangchlugs. Dr. med. Volbeding, 5105 pract. homsop. Arst aus Düſſeldorf ist zu sprechen: 95 Bur 519 K den 20. März von Mor ens hr bis Abends im Hotel National. 2 2 In Manuheim: In Frankenthal: Dienſtag, den 21. März von Morgens 3—5 bis im Hotel Cloßmann. Harlenburger deld-Lotterie Hauptgew. Mk. 90,000, 30,000, 15,000 ꝛc. 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Forberungen: in laufender Rechnung bei Bankhäuſern ꝛce. M. 1,884,854.88 darunter ländl. Credit⸗ genoſſenſchaften mit M. 304,864.— Zinſen⸗ und Annui⸗ täten⸗Rückſtände„ 114,520.61 Zinſen u. Annuitäten, fällig pr. 1. Januar 1898„.405,557.930„ 3,404,982.84 5. Hypotbekendarlehen„ 162,295,65805 6. Kaufſchillingsforderungen„ 1,107,28.30 7 een 0„ 2,360,745.69 8. Bankgebäude B 4 No. 3 u. 4 8 89,313.71 9. Rückſtändige Einzahlung auf Actien 75 2,580.— 10. Vortrags⸗Conto: Laufende Zinſen aus den Darlehen 5 5 353,799.94 1. Actien⸗Capital 5 M. 7,200 000— 5 Pfandbrief⸗Capital„ 79,666,500.— %„i eeeee 4. Communal⸗ Obligationen 4 960,300.— 5. 803,000.— 6. Verlooſte Pfandbriefe 5 5 241,400.— 7. Capitalreſervefond. 5 5 8 900,000.— 8. Beamtenunterſtützungsfond 8 199,071.91 9. Unerhobene Dividende 8 7 966.— 10. Unerhobene und per 1. Januar 1893 fällige Pfandbrief⸗ und Comm.⸗Obl.⸗Zinſen„ 1,176,48.75 11. Schulden: in laufender Rechnungg darunter ländliche Creditgenoſſen⸗ ſchaften M. 302,146.—. 12. Hypothekariſch ſichergeſtellte Vor ſchüſſe 95 8 523,98810 Coursdifferenz, Reſerve 5 110,561.— 13. Vortrags⸗Conto: Zinſen aus Pfandbr. und Comm.⸗Obl. M. 802,765.62 Proviſions⸗Reſerve„ 168,139.05„ 965,904.67 14. Gewinn⸗ und Verluſt⸗Conto: Vortrag a. d. Jahr 1891M. 17,479.91 Gewinn pro 1892„ 1,395,482.02„ 1,412,961.98 —— M. 170.692,180.36 M. 170,692,180.36 Gewinn⸗ und Buch-, Kunst- und Erste Mannheimer aun 841. Typographische Anstalt Wendling Dr. Haas& Co. Lithographische Anstalt. Buchbinderei. Anfertigung ves Druckarbelten aller Art 1889 für Gewerbe, Handel und Industrie. Speeialfität: Herstellung von Katalogen, Preislisten cto. in feinstem Ilustrationsdruck. 2 2 2 2 2 4 2 2 4 0 E Besomdere Ablſieilung vur Aifertigumg vom Aotlen, Obligationen u. sonstigen Mertiipapleren. Besteingerichtete Druckerei Hannheims. Grösstes en Verluſt⸗Conto 1. Allgemeine Geſchäftskoſten 8 M 118,668.30 1. Vortrag aus dem Jahre 1891 8 M. 17,479 91 2. Staats⸗ und Gemeinde⸗Abgaben 5 94,855.68 2. Darlehenszinſen 0„ 6,906,752.88 3. Sportel und Reichsſtempel auk Pfandbriefe 5 75.103.—] 3. Conto⸗Correntzinſen 8 47,918.98 4. Koſten der Pfandbrief⸗Anfertigung e.„ 26,517.32 4. Proviſtonen und Verwaltungsgebühren 275,587.78 5. Abſchreibung auf Inventar⸗Conto 4,663.16 5. Wechſel⸗Conto 5 8 5 5 3,999.83 6. Pfandbrief⸗ und Communal⸗Obl.„ 5,525,679.20] 6. Gerichtskoſten 8 2 5 1,709.21 Sesese„5„ 1,412,961.986 M. 7,253,448.59 M. 7,253,448.59 Mannheim, 18. Februar 1893. —7 Rheiniſche Hypotheken⸗Bank. Rheiniſche Hypothekenbank Maunheim. In der heutigen Generalverſammlung wurde die Dividen de für das Geſchäftsjahr 1892 auf 8%= Mark 37.20 per Aetie feſtgeſetzt. Die Auszahlung erfolgt ſofort gegen Einlieferung des Dividendenſcheines No. 21 in Mannheim an unſerer Kaſſe und bei der Rheiniſchen Creditbank, „ Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg und Konſtanz bei r Filiale der Rheiniſchen Creditbauk. „ Frankfurt a. M. bei Herren M. A. v. Rothſchild Söhne, bei der Deutſchen Vereinsbank, bei der Filiale der Bank Handel und Induſtrie, „Berlin bei Herrn S. Bleichröder, 0 bei der Direction der Disconto⸗Geſellſchaft, „Darmſtadt bei der Bauk für Handel und Induſtrie, „Sldeuburg bei der Oldenburgiſchen Spar⸗ und Leihbank, 5151 „Stuttgart bei der Württemberg. Vereinsbank, Baſel bei der Basler Handelsbank. Männheim, 15. März 1893. Rheiniſche Hypothekenbank. Größtes Spezial⸗ Geſchäft in Corſetten Maunheim Julte Hühechuh, Lager in Pariſer, Wiener u. Brüſſeler Fagons Marke P. D. vom feinſten bis zum billigſten Genre. Anfertigung nach Maaß unter Garantie für vorzüglichen Sitz. Confirmanden⸗ und 51856 Kinder⸗Corſets Leibbinden und Corſetſchoner. LCorſetſtoffe und fſämmtl. Zuthaten für Corſettiéren zu en⸗ 1 Preiſen. Waſchen Reparaturen auch nich bei mir gekaufter Corſets ſchnell u. billig. SSGesessoseessssee Man reiche dem Glücke die Hand! Wur Eine Mark Zdas Loos der Frankefurter Pferdemarkt-Lotterie. iechung am 12. April. 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Soweit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗Karten nimmt als er kraft Beſitzes an Aktien 1 beanſpruchen hat, ſo ſind für die zweite, dritte und vierte Karte u.[ w die für die ſonſtigen Abonnenten kenge 8 Preiſe zu zahlen. Als zur Familie gehörig werden be⸗ trachtet: Der Familienvorſtand, deſſen Ehefrau, ſeine minderjährigen Söhne(unter 21 Jahren), ſeine unverheiratheten Töchter, ſowie die zum Haushalt agee unſelbſtſtändigen Perſonen.(Dienſtboten jedoch nur als Begleitung der Herrſchaft, oder als Begleiter der Fünder) Penſionäre nur inſoweit, als dieſelben das 18. Jahr— überſchritten haben. 4886 2. Fremden⸗Karten. Abonnenten können für auswärtigen, bei ihnen wohnenden Be⸗ ſuch Abonnentenkarten mit en Gültigkeit auf Namen lautend, zum Preiſe von 3 Mk. nehmen. Aktionären ſteht es frei, zu dieſem Zwecke Dividendenſcheine an e zu geben, deren je 95 zu 3 Fremdenkarten die Berech⸗ tigung gibt. Wir bitten das verehrliche Publikum dringend, die An⸗ meldungen jetzt ſchon einreichen zu da ſpäter bei großem Andrang eine prompte Erledigung unm Gult ch ſein wird. Für Neu⸗ ültigkeit. Der Vorſtand. Coufirmations⸗Geſcheuke für Kuaben und Mädchen empfehlen in reicher Auswahl. A. Löwenhaupt Söhne Kaufhaus. 4036 Confirmanden⸗Hüte in eleganten Formen und nur guten Qualitäten bei Emil Kölle. Q1. 2. Breiteſtraße, neben der Pelikan Aputbele Fir Oelleute. Eine neuzuerrichtende Industrieunternehmung zur Samen- erzeugung im Auslande sucht einige tüchtige verlässliche, technisch gebildete Werkführer und Ingenieure. Reflectanten mit Fach- und Sprachkenntnissen bevorzugt. Offerten unter B. 5189 an die Expedition ds. Bl. 5189 Butter, Honig, Tafelgeflügel, Bettfedern ete. garantirt naturrein 9 Pfd. netto: SUSSRAHM-BUTTER, Hoftafelsorte M..—) gesalzen oder unge- Tafelsorte Ia.„.50 salzen, tach, frisch. Bi00 f9 1892. 6r allerf. M..— LUMENHONIG, für i„ 4½ Ped. Butter u. 4ᷓ Pfd. Honig fl. 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