2 Telegramm⸗Adbroſſe: „Jourual NMannheim.“ In der Poſtliſte 2495. unter Nr. 2472. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Jnuſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Badiſche Bolkszetung.) der Stadt Maunheim und Umgebung. (103. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Nannheimer Bolksblatt.) Berantworilicht für den politiſchen u. Chef⸗Redakteur Herm. Me 97 ſür den lokalen und prov. Ernſt Müller. für den Inſerafentheil; Karl Apfel. Notationsdruck und Bertag den De. H. Haas'ſchen Buh⸗ erahter Das„Nan* 5 Etgentdum des 14Mee Bürgerhsſpitals.) wmtlich in RNannheim. Nr. 78.(Celephon⸗Ar. 218.) Geleſenſte und verbreiteiſte Jritung in Maunheim und Amgebnng. Sonntag, 19. März 1898. Jules Ferry(. Geſtern hat der Draht in alle Welt die Nachricht hinausgetragen, daß zu Paris der derzeitige Präſtdent des Senats, Jules Ferry aus dem Leben geſchieden iſt. Der Tod iſt plötzlich eingetreten. Am Donnerſtag war der faſt 61jährige Mann noch in der Senatsſitzung anweſend und arbeitete ſpäter im beſten Wohlſein in ſeiner Wohnung. Nachts um 2 Uhr befielen ihn Herzkrämpfe, die ſich im Laufe des Freitags derartig ſteigerten, daß gegen Abend der Tod eintrat. In Paris herrſcht über den plötzlichen Heimgang Ferrys große Aufregung und Beſtürzung. Man ſcheint erſt in der letzten Zeit dort eingeſehen zu haben, was man eigentlich an dem Verſtorbenen hatte, oder richtiger geſagt, hätte haben können, und ſeine erſt ganz kuͤrzlich erfolgte Wahl zum Präſidenten des Senats war unſtreitig ein Akt der Anerkennung, die leider zu ſpät gekommen. Es iſt hier nicht der Ort, auf den Lebensgang Ferrys näher einzugehen. Nur ſoviel ſei geſagt, daß er einer der beſten, konſequenteſten und über⸗ zeugungstreueſten Republikaner war, die Frank⸗ reich je gehabt. Er hat die Freuden und Leiden eines franzöſiſchen Miniſterpoſtens in der letztvergangenen miniſtervertilgenden Zeit in Frankreich nach allen Richt⸗ ungen durchgekoſtet, dabei aber auch in Folge ſeiner Be⸗ ſonnenheit die Genugthuung gehabt, daß mehrere Male verhälinißmäßig lange Zeit das Portefeuille eines Miniſters in ſeiner Hand ruhte. In den letzten Jahren war Ferry vom öffentlichen Schauplatz der Politik etwas in den Hintergrund ge⸗ treten. Die bekannte Tonkin⸗Frage war es, die ihn ſtürzte. Sein Nachfolger Briſſon ſteckte den Ruhm der günſtigen Friedensverhandlungen mit China, die Ferry eingeleitet, in die Taſche und letzterer mußte ſogar vor der aufgeregten Volksmenge durch eine Hinterthüre aus dem Palais Bourbon flüchten. Seit dieſer Zeit gehorte Ferry halb und halb zu den politiſch todten Männern. Für uns Deutſche hat der Tod des franzoͤſiſchen Staatsmannes ein ganz beſonderes Intereſſe. Ferry hat ſtets zu denen gehört, die in weiſer Mäßigung mit Deutſchland auf einen erträg⸗ lichen Fuß zu kommen ſtrebte. BB——B Ein Strakoſch-Abend. Wie unerſchöpflich reich ſind nicht die Mittel, welche der Bühne zur Darſtellung menſchlicher Handlungen zur Ver⸗ fügung ſtehen! Jede Individualität erhält auf den welt⸗ bedeutenden Brettern ihren beſonderen Vertreter, der Held, der Verbrecher, der Intriguant, die komiſche Figur, kurz jede Spielart menſchlicher Charakteriſtik ſteht leibbaftig vor uns; wir hören ſeine Stimme, ſehen ſein getren den beſonderen Verhältniſſen angepaßtes Koſtüm, beobachten ſein Mienenſpiel und find ſo vorzüglich in den Stand geſetzt, aus allem dieſem zu erkennen, welche Bedeutung die betreffende Perſon hat. Dazu kommt noch das Zuſammenwirken ſämmtlicher Perſonen, das Arrangement der Scene, die ſich abſpielende Handlung— Alles ſteht ſo lebenswahr vor uns, unſere Augen und Ohren ſind ſo beſchäftigt, daß wir wähnen, wir ſtänden ſelbſt als handelnde Perſonen mitten im Spiel. Ueber ſolche Hilfsmittel verfügt der Recitator nicht. Er hat keine Bühne, er bat nicht für jede Perſon im Stück einen beſonderen Darſteller, er entſagt der Koſtümirung, er ſteht da, auf ſich ſelbſt allein angewieſen; mit der Kraft und Kunſt des Vortrages muß er alle die verſchiedenen Perſonen zu uns ſprechen laſſen, als ſtänden ſie leibhaftig vor uns. Das iſt eine Rieſenaufgabe, welcher nur ein hervor⸗ ragendes Talent gewachſen iſt. Profeſſor Alexander Strakoſch gebietet unzweifel⸗ haft üver ein ſolches. Die Perſönlichkeit des berühmten Reci⸗ tators iſt zu bekannt, als daß wir hier eine Schilderung der⸗ ſelben zu geben Veranlaſſung hätten. Wer kennt nicht den kleinen Mann mit mächtigem Bart und Kopfhaar, wer hat nicht das geiſtvolle Leuchten ſeiner Augen geſehen, wenn er ſo ganz von finer Kunſt ergriffen iſt; wer hat nicht die Vor⸗ ſtellung, der gewaltige Recitator, der da vor uns agirt, habe die Zauberkraft, ſich in ſo und ſo viele Perſönlichkeiten zu theilen, ihre Bemegungen nachzumachen, die Stimme aufs zu kopiren, in demſelben Augenblick ſich dem chmerze, der Luſt, dem Haſſe und der Liebe binzugeben! Es iſt natürlich, daß ſich für die Recitation vorzugsweiſe pathetiſche Parthieen der Dramat kund Lyrik eianen. Herr Strakoſch zeigt in der Auswahl deſſen, was er vorträgt, eine glückliche Hand. Am Freitag Abend führte er zunächſt den zweiten Akt aus Otto Ludwias Drama: Die Makka⸗ bäer“ vor. Eine Unmenge von Perſonen treten auf, jedem Einzelnen gibt Strakoſch durch den Vortrag ſein Eharak⸗ teriſtikum, des rauhen Kriegsmannes grimmige Worte, die zarten Töne aus Frauenmund, das Röcheln eines Sterben⸗ den, der donnernde Bruſtton der Ueberzeugung und des zähen Bante an dem Glauben der Väter, die gellende Ver⸗ uchung des Abtrünnigen— Alles dieſes klingt mit ſolcher ahrheit in unſeren Ohren, daß wir die Handlung vor un⸗ ſeren Augen ſich entwicken wähnen. Bei den Verhandlungen mit China betreffs Tonkin begehrte er die Unterſtützung Deutſchlands und erhielt ſie auch. Ob in der letzten Zeit ſich ein Umſchwung ſeiner Geſinnung unter dem Druck des immer allge⸗ meiner werdenden Chauvinismus in Frankreich vollzogen hat, bleibe dahingeſtellt. Das freilich ſteht feſt, daß er im vorigen Jahre bei einer Eiſenbahneröffnung am Fuße der Vogeſen eine Rede gehalten hat, die wenig deutſchfreundlich klang. Das läßt ſich aber mit Be⸗ ſtimmtheit behaupten, daß Ferry niemals zu den ſoge⸗ nannten„Lakaien Bismarcks“ gehoͤrte, er anerkannte wohl die Größe unſeres erſten Kanzlers, aber er blieb doch immerhin ein Franzoſe, nur daß er gemäßigt dachte und nicht mit dem Kopfe durch die Wand wollte, wie ſo viele ſeiner Landsleute. Für Frankreich bedeutet der Tod Ferrys nicht wenig. 1887 ſtand er auf der Liſte für die Präſidentenwahl der Republik. Es iſt Schade, das damals ſeine Wahl nicht durchdrang. Bei ſeinem klaren und feſten Charakter wären Frankreich höchſt wahrſcheinlich alle jene unwür⸗ digen Vorgänge erſpart geblieben, die ſich an den Pa⸗ namaſkandal angeſetzt haben. 100 Das iſt nun mit dem Tode des Mannes für immer ahin.— Politiſche Ueberſicht. Mannbeim, 19. Maͤrz. Der Reichstagsabgeordnete Hinze hat es bekannt⸗ lich gewagt, eine andere Anſicht als ſein Fraktionsgenoſſe Richter in der Militärkommiſſion auszuſprechen. Es ſcheint ihm nun in Folge deſſen etwas bänglich zu Muthe geworden zu ſein, da man die Mißſtimmung, die offenbar gegen ihn in der freiſinnigen Partei herrſcht, auch etwas in ſeinen Wahlkreis, das Fürſtenthum Birkenfeld, getragen hat. Um etwa daraus ſich er⸗ gebenden Konſequenzen zu begegnen, hat Hinze an ſeine Wähler einen Brief gerichtet, worin er ſeine Hal⸗ tung in der Kommiſſton rechtfertigt und eine gründliche Ausſprache in Anus ſicht ſtellt. Die„Hamburger Nachrichten“ bringen zur Militär⸗ vorlage und die Frage der Auflöſung des Reichstages einen Artikel, dem Fürſt Bismarck —888ʃT—. QR———1 ̃̃——— Das zweite Vortragsſtück war Heinrich Heinens„Bel⸗ a zar“. Auch bier wurde Strakoſch den Anforderungen der impo⸗ ſanten Sprache des großen Lyrikers in hohem Maße gerecht. Gewaltigen Eindruck machte die Darſtellung der dramaziſchen Pointe des Gedichts, welche den frevelnden König plötzlich vor der Erſcheinung der Geiſterhand verſtummen macht. Die Zubörerſchaft verharrte im geſpannten Schweigen, aus wel⸗ chem ſie durch die meiſterhafte Art, wie Strakoſch die End⸗ ſtrophen des Gedichts ausklingen ließ, zu ſtürmiſchem Beifall fortaeriſſen wurde. Mit der Wiedergabe eines Theils des 4. Aktes der Schil⸗ ler'ſchen Räuber“ begab ſich der Vortragende wieder auf das xein dramatiſche Gebiet. Die Haupttypen der Moor'ſchen Räuberbande erbalten vor unſern Ohren Fleiſch und Blut, wir vernehmen das entſetzliche Wimmern des elenden Grei⸗ ſes, den ein unnatürlicher Sohn in den Thurm geworfen, 5 0 racheſchnaubende Verzweiflung aus dem Munde Karl oor's. Den Schluß des Abends bildete Uhlands Des Sängers Fluch“, bei deſſen Wiedergabe das Talent Strakoſch's ein reiches Feld fand. 5 Um unſer Urtbeil kurz zuſammen 15 faſſen: Der geſtrige Abend hat uns gezeist, über welche Macht die Kunſt eines Recitators verfützt, wenn demſelben ein wirkliche Genialität, wie Strakoſch ſie hat, zu Gebote 1. Mannheimer Runſtverein. oe. Meiſter J. Wenglein in München bereitet uns gegenwärtig durch die Ausſtellung von zwei prächtigen Land⸗ ſchaften keine geringe Freude, werden doch die zahlreichen Freunde und Verehrer, die der Künſtler auch hier in Mann⸗ heim gefunden, gerade jetzt desſelben mit beſonderer Liebe gedenken wollen, wo die Kunſtwelt allerorten ſeiner nunmehr 25jährigen, ruhm⸗ und erfolgreichen Thätigkeit ſich zu erinnern verpflichtet iſt. Bei Betrachtung dieſer beiden neueingeſendeten, berrlichen Schöpfungen wird das Gefühl inniger Dankbarkeit einſm Künſtler gegenüber, der uns ſo viel des Großen und Schönen zu bieken weiß, gewis von Neuem unſere Seele durchzieben, ſodas wir das Gedächtniß ſeiner 25 Jabre währenden Schaffenszeit nicht beſſer als ſo ſtill für uns ſeiern können..erade dieſe beiden Gemälde ſind recht charakteriſtiſch für die umfaſſende Kunſt dieſes Meiſters auf dem Gebiete der Landſchaft. Auf dem einen der Bilder Moorſee am Fuße des Wendelſtein“ zeigt ſich der Maler der Darſtellung der gewaltigſten Natur in ihren effektvollen Stimmungen in großer und bedeutender Auffaſſung in jeder Beziehung gewachſen, während er mit der anderen kleineren Landſchaft Nebliger Herbſttaß“ ſeinen feinen Sinn auch für die Schilderung ſchlichter, anſpruchsloſer Naturſtimmung aufs Beſte beweiſt. offenbar nahe ſteht. Das Blatt ſpricht ſich dahin aus, daß die etwaige Ablehnung der Militärvorlage ebenſo⸗ wenig die Auflöſung des Reichstages als einen Wechſel des Reichskanzlers zur Folge zu haben brauche: Denn wenn die Vorlage nicht zur Annahme gelangt, ſo beſteht das nächſte Auskunftsmittel darin, daß die Reglerung ſie derartig abändert, wie ſie glaubt, ſie durchbringen zu können. Es iſt in dem Vierteljahrhundert des Reichsver⸗ faſſungslebens, daß hinter uns liegt, mehrfach vorgekommen, daß Vorlagen, welche die verb. Regierungen mit Entſchieden⸗ eit vertraten, nicht durchgingen, ohne daß Jemand auf die dee gekommen märe, entweder müſſe der Reichstag aufge⸗ löſt werden, oder der Kanzler zurücktreten. Die politiſche Aufgabe iſt in ſolchen Fällen die, eine wiſchen beiden geſetzgebenden Körperſchaften, Bundesrath un eichstag, herbeizuführen, und wenn dies auf dem einen Wege nicht gelingt, es auf einen anderen zu verſuchen. Der Fürſt führt dann aus, in der Verfaſſung ſel die Zuſpitzung ſolcher Lagen auf die einzige Perſon des Reichskanzlers nicht vorgeſehen und ſte entſpreche lediglich der jetzt üblich gewordenen Redewendung von der „Reichsregierung“. Soweit es ſich aber um geſetz⸗ geberiſche Maßregeln handle, kommen für die Akte der Geſetzgebung nur die verbündeten Regierungen einerſeits und der Reichstag anderſeits in Betracht. Dann ſchließt die Betrachtung mit den Worten: Aufgabe der Präſidialpolitik iſt es lediglich, die Ueber⸗ einſtimmung zwiſchen dieſen beiden Faktoren herzuſtellen, ſo⸗ bald das Bedürfniß dazu eintritt. Auch ſonſt ſehen wir kein Bedürfniß zu einem Kanzlerwechſel; die Reichskanzlerſtelle iſt jetzt ganz zweckentſprechend beſetzt. Wenn die Militärvor⸗ lage fällt, wird Graf Caprivi eine modifizirte Vorlage, deren Annahme mehr Sicherbeit hätte, gewiß mit demſelben Geſchick vertreten wie die jetzige. Auf die Perſon des Reichskanzlers kommt überhaupt nach unſerer Verfaſſung gar nicht ſo viel an. 5 aus 5 des ewöhnt, dieſes Amt zu überſchätzeng jetzt wird mit der Zeit amer deutlicher erkannt werden, en Machtvollkommen⸗ heit die Stellung als ſolche einſchließt. Der durch den Abgeordneten Asboth im unga⸗ riſchen Abgeordnetenhauſe gegen Tisza ange⸗ zettelte Streit erregt überall großes Aufſehen. Asboth hatte bekanntlich behauptet, daß Tisza als Miniſterpräſident an die päpſtl. Curie ein Schreiben gerichtet habe, welches gegen Zuſicherung der Nichteinbringung eines Miſchehen⸗ geſetzes die vaticaniſche Hilfe im Wahlkampfe verlangt habe. Als Tisza leugnete, behauptete Asboth, daß er als Beamter im Miniſterium des Auswärtigen die Note ſelbſt verfaßt habe. Entweder iſt nun Asboth ein un⸗ Und was uns den Künſtler noch beſonders ſchätzenswerth macht, iſt, daß er bei ſeiner Stoffwahl nicht in die Jerne ſchweift, daß er vor allem ein berufener Darſteller und Ver⸗ Härer deutſcher, heimiſcher, nördlicher Natur geblieben iſt. Seien wir ſtolz darauf, daß wir von einem ſolchen Künſtler in unſerer ſtädtiſchen Gemäldeſammlung bereits zwei hervor⸗ ragende Werke beſitzen. Auch noch von drei anderen Künſt⸗ lern, die in unſerer ſtädtiſchen Sammlung bereits vertreten, find jetzt im Kunſtvereinsſaale neue Werke ausgeſtellt. Vor allem überraſcht uns da Auguſt Dieffenbacher aus Mannheim (3. Zt. in München) mit einer ergreifenden Scene aus dem bayri⸗ ſchen Gebirasleben. Das Bild ſchildert den Abſchied eines jungen wagemuthigen, ſich jedenfalls zu einer gefährlichen Jagd⸗ und Gebirgstour aufmachenden Burſchen von ſeiner Geliebten, einer drallen Dirne, die ihm an die Bruſt geſunken iſt und aus deren lieblichem jungfräulichen Antlitz der tiefe Schmerz ſchwerer Trennung ſpricht. Die Scene ſpielt ſich an einem von mächtigen Felſen umrahmten Gebirgsſee ab, an deſſen Ufer, dicht hinter der Gruppe der Abſchiednehmenden, ein älterer Fährmann mit dem Kahn wartet, der den Burſchen überſetzen ſoll. Die landſchaftliche Stimmung iſt eine dem Vorgange entſprechende ſchwermuthsvolle, trübe. Das Colorit des Bildes in ſeinen ſeltenen Lichteffekten, wie die Charakteriſtik der einzelnen Perſonen iſt vom Künſtler— abgeſehen von einigen wenigen Härten— ganz vorzüglich herausgegrbeitet. Wir glauben, auch dieſes Bild Dieffenbachers wird in zahl⸗ reichen illuſtrirten Blättern reproduzirt und faſt ebenſo be⸗ kannt werden, als das in unſerer ſtädtiſchen Samm⸗ lung befindliche Bild„Verhaftet“ desſelben Malers, welches ja vor Kurzem in prächtigem, doppelſeitig großem Holzſchnitt in der„Leipziger illuſtrirten Zeitung“ mit einer trefflichen Würdigung des Künſtlers erſchienen iſt. Ein ganz originelles landſchaftliches Gemälde„Blühende Bäume“ bringt Profeſſor F. Kallmorgen(Karlsruhe), der Schöpfer des von unſerer ſtädtiſchen Gemäldegallerie ange⸗ kauften Bildes„Der Geſchirrmarkt“ zur Ausſtellung, indem er eine nur bei gleichmäßig getrübtem Himmel vorkommende ſchattenloſe Naturſtimmung in feinen Lufttönen, ohne dabei die plaſtiſche Geſtaltung des Einzelnen zu beeinträchtigen, wieder⸗ gibt und damit eine künſtleriſche Aufgabe von enormer Schwierigkeit meiſterhaft löſt. Zum Schluß baben wir uns noch die Hervorhebung eines neuen Thierſtückes von Gallerie⸗ direktor C. Roux(Mannheim) aufgeſpart, das Kühe mit einem Hirtenknaben am felſigen Ufer eines Sees zu wirkungs⸗ voller Darſtellung bringt. Das Bild zeichnet ſich durch eine merkwürdig reizvolle Schattenſtimmung aus. Auch das auf die beiden kräftig herausgeſtalteten Kühe im Vordergrunde fallende Licht erſcheint nicht aufdringlich, ſondern wie durch Wolken ſchimmernd fein abgeſtimmt. So macht das Bild denn auch den Eindruck verſtändnißvoll erfaßter, unmittel⸗ barer Naturwahrheit. 2. Seſte. verſchämter Lügner, oder ein höchſt indiskreter Menſch. Jedenfalls trägt dieſer ſich an ſeinen Namen knüpfende Vorgang nicht unerheblich zur Verſchärfung des Kultur kampfes in Ungarn bei.— Das ungarlſche Ober⸗ haus hat den Geſetzentwurf, welcher das Gehalt der Abgeordneten auf 2400 Gulden nebſt 800 Gulden Wohnungsgeldzuſchuß feſtſetzt, genehmigt. Aus Stadt und Jand. Maunheim, 19. März 1893. Nationalliberaler Bezirksverein Neckarvor⸗ ſtadt. Auf Veranlaſſung des Parteivorſtandes vereinigten ſich geſtern Abend eine Anzahl Mitglieder der national⸗ liberalen Partei in der Neckarvorſtadt, um daſelbſt einen nationalliberalen Bezirksverein zu gründen. Den Vorſitz führte Herr Stadtverordneter Hoffmann. Derſelbe ver⸗ breitete ſich in längerer Rede über den Zweck und die Wichtigkeit eines Bezirksvereins und bezeichnete als Aufgabe desſelben zunächſt die Behandlung parteipolitiſcher Fragen, hält es aber auch für wünſchenswerth, daß wirthſchaftliche Angelegenheiten, ſoweit ſie die Neckarvorſtadt betreffen, in den Kreis der Beſprechungen gezogen werden. Die darauf⸗ folgenden Debatten waren ſehr lebhaft; ſie bewegten ſich in dem vorgezeichneten Rahmen und führten zu dem Ergebniß, das man ſich den Ausführungen des Vorſitzenden in allen Punkten anſchloß und den Antrag: Gründung eines nationalliberalen Bezirksvereins Neckarvor⸗ ſtadt“ einſtimmig zum Beſchluſſe erhob. Bei der darauf⸗ folgenden Vorſtandswahl wurde eine möglichſt gleichmäpige Berückſichtigung der einzelnen Stadttheile daſelbſt ins Auge gefaßt. Wir gratuliren den regen Männern in der Neckar⸗ vorſtadt zu dieſem Aufſchwung und hoffen und wünſchen, daß daraus nur günſtige Erfolge für die Zukunft entſtehen. *Kneipp⸗Verein. Die am Donnerſtag Abend im Lokal zum„Rothen Löwen! abgebaltene Mitoliederverſammlung mit darauffolgendem Vortrag des Vorſtandsmitgliedes, Herrn Dr. Rudershauſen, dirigirender Arzides Stahl⸗ bades Weinheim, hatte ſich eines guten Beſuches zu erfreuen. Nachdem die geſchäftlichen Angelegenheiten, von welchen wir ganz beſonders hervorheben, die Offerten von hieſigen Bäckermeiſtern äber Abgabe von Kraftbrod zu einem billigen Preiſe, das Reſultat der Uebereinkunft mit dem Bade⸗ beſitzer Herrn A. Karcher für Benützung der Bäder(Voll⸗, Halb.,Sitzbäder ꝛc.) um einen ſehr billigen Preis, u. A. mehr, erledigt waren, ertheilte der Vorſitzende Herrn Dr. Ruders⸗ hauſen zu ſeinem Vortrag das Wort. In einem ¼ſtündigen äußerſt lehrreichen und hochintereſſanten Vortrage verſtand es Redner das Kneipp'ſche Heilverfahren in eingehender und gemeinverſtändlicher Weiſe den Zuhörern vor Augen zu füh⸗ ren. Schon die alten Egypter und Griechen haben das Waſſer, beginnt Redner, als das beſte Heilmittel empfohlen. So kannte beiſpielsweiſe der berühmte Arzt des Alterthums, Hipporator, ſchon die erwärmende Wirkung des kalten Waſ⸗ ſers und empfahl es ganz beſonders bei Lungenentzündung. Auch die Römer kannken lange Zeit bindurch keine andere Arznei als das Waſſer und die Bäder. Kaiſer Auguſtus wurde durch die Waſſerkur vom Tode errettet. Auch das Barfuß⸗ gehen war in jener Zeit ſchon in der Uebung. Großes Auf⸗ ſehen erregten Anfangs der 80er Jahre die Heilerfolge eines Bauern in Gräfenberg(Oeſterreſch) mittels der Kaltwaſſer⸗ behandlung, Kalte Vollbäder, Halbbäder, naſſe Einwickelungen, Umſchläge, Abreibungen mit naßkalten Tüchern, Sitzbäder, Einpackungen in trockene Decken mit nachfolgenden kalten Bä⸗ dern waren ſeine Anwendungen und die damit erzielten Er⸗ folge. Auf die Erzeugung von Schweiß legte er den größten Werth. Redner ſchilderte nunmehr die Behandlung der ein⸗ zelnen Krankheiten an der Hand praktiſcher Beiſpiele. Der Redner erntete nach Schluß warmen herzlichen Dank. Ein Sonntagsheim für junge Mädchen iſt in Mainz errichtet worden und hat der dortige evangeliſche Verein der neuen Inſtitution einen Saal in ſeinem Anweſen eingeräumt. Derſelbe iſt an den Sonntag⸗Nachmittagen ge⸗ öffnet und ſtehen daſelbſt Klavier, Liederbücher, Litteratur, eine Bibliothek, Spiele mancherlei Art u. ſ. w. zur Ver⸗ fügung. Alle jungen Mädchen, ſo leſen wir in Mainzer Blättern, Lehrerinnen, Gouvernanten, Ladnerinnen, Dienſt⸗ mädchen u. ſ.., welche einen Anſchluß und gute, fördernde und hehende Geſellſchaft, Schutz und eine Stütze ſuchen, alle, welche das ſo ſehr berechtigte Verlangen tragen, in Verkehr mit denen zu treten, die gleichen Beruf mit ihnen theilen und an den freien Sonntag⸗Nachmittagen ſich ſelbſt mit ihren Ge⸗ noſfinnen in guter Geſellſchaft ein Stück Heimath ſchaffen wollen, ſie alle find eingeladen, zu kommen. Eine ſolche humane Einrichtung dürfte ſich jedenfalls auch für Mannheim empfetzlen und wäre es nur freudig zu begrüßen, wenn viel⸗ 70 der hieſige Frauenverein die Sache in die Hand nehmen würde. Die Wahlen zum Gewerbegericht finden nach einer Bekanntmachung des Stadtraths in der heutigen Nummer unſeres Blattes am Dienſtag den 11. April von Morgens 10 Uhr bis Abends 8 Uhr ſtatt. In der Stadt Mannheim 105 27 Beiſſitzer von den Arbeitgebern und Arbeitern zu en. Daß jüviſche Paſſab(Oſter⸗) Feſt fällt heuer mit dem chriſtlichen Oſterfeſte zuſammen. Die Haupttage des erſteren fallen auf den 1. und 8. April, während das chriſt⸗ liche Oſterfeſt am 2. April gefeiert wird. Muthmaßliches Wetter am Sonntag, 19. März. Eine we ſentliche Beſſerung des böigen, naßkalten und zu ver⸗ einzelten Schnee⸗ oder Regenfällen geneigten Wetters ſteht für Sonntag noch nicht in Ausſicht. Der Montag därfte eine leichte Beſſerung bringen. Aus dem Grofherjogthum. Dinglingen, 17. März. Todt aufgefunden, mit zer⸗ ſchmettertem Schädel, wurde ein zwiſchen Frieſenheim und Dinglingen poſtirter Bahnwartsablöſer Namens Stöhr. Derſelbe ſcheint das Geleiſe unmittelbar vor einem Zuge überſchreiten haben zu wollen, um die Barrieren zu ſchließen, wobei er von der Maſchine des Zuges erfaßt und mit tödt⸗ licher Verletzung auf die Seite geſchleudert wurde. Wfälfiſch-Seffiſche Rachrigften. TLudwigshafen, 17. März,(Stadtrathsſitzung.) Einen bedeutenden Gaskonſumenten erhält das ſtädtiſche Gaswerk nun in der Badiſchen Anilin⸗ und Sodafabrik. Dieſe Fabrik bedarf jährlich etwa 600,000 Cubikmeter Gas, das ſie bisher in eigener Fabrik herſtellen ließ. Für die Folge will die Fabrik ihr Gas aus dem ſtädtiſchen Gaswerk beziehen und daſſelbe mit 12 Pfennig pro Cubikmeter— wie die anderen Großbetriebe auch— bezahlen. Der Stadtrath willfährt dieſem Geſuch und beſchließt zugleich die Erbauung zweier Gasöfen(Foſtenbetrag 16,000.), die Legung der Rohr⸗ leitung bis zur Anilinfabrik(16,000.) und die Erbauung eines Coaksſchuppens(8000.).— Die Trambahn nach dem Hemsghof, welche bislang durch die Frieſenbeimer Straße fuhr, ſoll nun in die Prinzregentenſtraße verlegt und die Vitztere gus dieſem Anlaß gepflaſtert werden.— Dadurch, daß die Conditoxeien an Sonntagen unbeſchränkt verkaufen dürfen, üblen ſich die Delikateſſenhändler in ihrem Erwerbe ge⸗ 9 1 zumal die Conditoxen Artikel verkaufen, die in das ach der Delikat ſſenhändler einſchlagen. Die Litzteren wollen Sun auch noch von—8 Uhr Abends oßfen halten, wogegen General-Angeiger. der Stadtrath nichts einzuwenden bat, falls die bierüber maßgebende Behörde ihre Zuſtimmung ertheilt.— Zur Auf⸗ nabme in den bayeriſchen Staatsverband haben ſich heute 248 Perſonen angemeldet, deren Aufnahme nichts entgegen⸗ ſteht, Wheater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Spielplan des Großh. Hof⸗ und Nationaltheaters in Mannheim vom 19. bis 27. März 1893. Sonntag, 19.: (A)„Margarethe“. Montag, 20.:(B)„Freund Fritz“. Dien⸗ ſtag, 21.: VII. Academie Concert. Mittwoch, 22.:(B)„Hei⸗ math“. Donnerſtag, 23.:(4) Zum erſten Male:„Gunlöd“. (Odin: Herr Oberländer als Gaſt). Freitag, 24.:(4) „Cavalleria rusticana“. Samſtag, 25:(B)„Gunlöd“. Sonn⸗ tag, 26.:(Aufgeh. Abonn. Verpflichtung). Zum Beſten des Penſionsfonds:„Die Zauberflöte“. Montag, 27.:(4) Helmeth“ Muderſport. Ooms, der bekannte hollandiſche Seul⸗ ler und Gewinner der Diamond Seulls, iſt unter die Be⸗ rufsruderer gegangen. Der Engländer W. A. Barry hat Doms bereits zu einem Match herausgefordert und ſoll der Einſatz 400 Pfund betragen. New⸗Mork, 15. Marz.(Tel⸗gr. Schiffsbericht der White Star Linie, Antwerpen), Der Poſtdampfer„Majeſtie“, welcher am 8. März von Liverpool abgefahren war, iſt heute hier wohlb halten angekommen. Mitgetheilt durch die General⸗Vertreter Gundlach& Bärenklau in Mannheim. 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März 1893. 4795 Der Verwaltungsrath. Eeeeeeeeeeee AEmil Bühler, Hof-Photograph. E Mannheim. Prämiirt: B 5, 14. Berlin, Brüſſel Carlsruhe, Dresden, Heidelberg, Maunheim, Wiesbaden. U Aufnahmen finden ſtatt: Sonntag von 9 Uhr Morg. bis Abds. 6 Uhr ebeuſo an Wochentagen. 5408 EMNENNBAENBAAEAANHAAE Die Leinen⸗Damaſt⸗, Gebild⸗ und Leinwand⸗Weberei von Jakob Hinzler und Söhne in Edenkoben i. Rheinpfalz empfiehlt Tiſch⸗ und Tafeltücher und Servietten, Handticher, Theeſervietten ꝛc. vom hochfeinſten Damaſt bis zum gewöhnlichen Gebild, Küchen⸗ und Dienſtboten⸗Waſche, einfach⸗ und doppelt⸗ breites glattes Leinen. In Damaſt werden auf Verlangen Namen, Monogramme und Familienwappen eingewoben. Auch Handgeſpinſt verehrlicher Kunden wird zum Verarbeiten angenommen. Ferner wird das Nähen, Waſchen und Sticken in tadelloſer eg HDHNEEN ebernahme ganzer Ausſtattungen, wie auch einzelner kleiner Aufträge. Lieferung nur direkt an Private, nicht an Wiederverkäufer. Muſter franko zu Dienſten. 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Sonntag, 19. Deärz. Paſſionsſonnkag. (St., Joſephs⸗Tag). ½6—½9 Uhr öſterliche Beicht. 7 Ubr Frühmeſſe mit Communion. ½9 Ubr feindergottesdienſt. /0 Uhr Predigt und Amt. 2 Uhr Chriſtenlehre. ½3 Uhr Kreuzweg⸗ andacht. 7 Uhr Faſtenpredigt mit Segens⸗Andacht⸗ . — — Seneral-Anzeiger. Mannheim, 19. Mürz ſche Anzeigen Stkanntmachung. Den Vollzug des Krankenverſſcher⸗ ungsgeſetzes betr. (Nr. 75) Nr. 3448 II. Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß die Arbeitgeber der in der Stadt Mannheim thätigen Hausge⸗ werbetreibenden und vorüber⸗ gehend beſchäftigten Perſonen, auf welche durch ortsſtatutariſche Beſtimmung die Krankenver⸗ ſicherungspflicht ausgedehnt worden iſt, ihren Meldeverbind⸗ lichkeiten nur höchſt mangelhaft nachkommen. Wir ſehen uns deshalb veran⸗ laßt, die Arbeitgeber auf das Nachſtehende aufmerkſam zu machen: 1. Hausgewerbetreibende ſind diejenigen ſelbſtſtändigen Ge⸗ werbetreibenden, welche in eigenen Betriehsſtätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit Her⸗ ſt Uung oder Bearbeitung gewerb⸗ licher Erzeugniſſe beſchäftigt wer⸗ den; dieſelben ſind krankenver⸗ ſicherungspflichtig, und zwar auch für den Fall, daß ſte die Roh⸗ und Hilfsſtoffe ſelbſt be⸗ ſchaffen und auch für die Zeit, während welcher e vorüber⸗ ehend auf eigene Rechnung ar⸗ eiten; ß 2, unter vorübergehend Be⸗ ſind die im§ 1 des V. G. bezeichneten Perſonen u verſtehen, deren Beſchäftigung 3 5 die Natur ihres Gegen⸗ ſtandes oder im Voraus dürch den Arbeitsvertrag auf einen a von weniger als einer oche beſchränkt iſt. Auf alle dieſe Perſonen finden die Beſtimmungen des Kranken⸗ verſicherungsgeſetzes entſprechende Anwendung. Wir heben daraus folgende hervor: 1. Die Arbeitgeber haben er⸗ von 18. 9 verſi 55 ungsp ige erſon, welche einer e Krankenkaſſe, Bau⸗Kran 5 Innungs⸗ oder Knap angehört, noch gemäß 75 K. V. G. von der Verpflichtung der Ge⸗ meindekrankenverſicherung oder einer Ortskrankenkaſſe anzuge⸗ hören, befreit iſt, ſpäteſteus am dritten Tage nach Beginn der Beſchäftigung anzumelden und ſpäteſtens am driften Tage na Beendigung derſelben wiederabzumelden.(849.K...); 2. Die An⸗ und Abmeldung 1 bei der be Melde⸗ elle(im Kaufhauſe) zu erfolgen; 8. Arbeitgeber, welche der ihnen obliegenden Anmeldepflicht vorſätzlich oder fahrläſſiger Weiſe nicht genügen, haben alle Au wendungen, welche eine Gemein⸗ dekrankenverſicherung oder eine Ortskrankenkaſſe auf Grund eſetzlicher oder ſtatutariſcher orſchrift in einem vor der An⸗ meldung durch die nicht ange⸗ meldete Perſon veranlaßten Unter⸗ ützungsfalle gemgcht hat, zu er⸗ atten(§ 50. K. V. 5 4. Wer der ihm obliegenden Verpflichtung zur An⸗ oder Ab⸗ ad nachkommt, wird mit Geldſtrafe bis zu zwanzig Mark in jedem Einzelfalle be⸗ ſtraft.(§ 81. K V..) 5. Die An⸗& Abmeldung hat auch dann ſtattzufinden, wenn die e keine drei Tage andauerk. Mir werden von Zeit zu Zeit Nachſchau halten laſſen und gegen ſäumige Arbeitgeber unnachſicht⸗ lich ſtrafend einſchreiten. 5110 Mannheim, den 13. März 1898. Großh. Bezirksamk. r. Fuchs. Hekanntmachung. Die der Straße im Schloßhof hier betr. (77) Nr. 30850. Die Verlegung der Straße im Schloßhof bedingt den vollſtändigen Ausbruch der beſtehenden Fahrbahn zwiſchen den beiden Wachthäuschen und dem mittleren Schloßportal, ſowie die Neuherſtellung zweier Fahrbahnen in Ovallinien um das zu errichtende Kalſerdenkmal. 5299 Während der Daner der Arbeiten fällt die Sperrung der um Schloßplatz führenden Ein⸗ Herg ſt einſchließlich der urchfahrten der öſtlichen und weſtlichen Schloßportale für den Wageuverkehr auf die Dauer von 10 Tagen nöthig. Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Keunt⸗ niß, daß Wege für die ußgänger frei ſtar Mannheim, 17. März 1898. Großh. Bezirksamt: Dr. Schmid. Streuverſteigerung. Die Nadeiſtreu von 81 Looſen mit je 18 ar in der Abt. II. 2 des Colleeturwaldes auf der Ge⸗ markung Käfer hal wird am . den 21. März d.., orm. 10 Uhr in der Reſtauration Kur beim Bahnhofe Waldho mit Borgfriſt bis 1. Oktober d. Is. öffentlich verſteigert. Nähere Auskunft ertheilt Wald⸗ hüter Wernz in Sandhofen. Mannheim, 16. Mär;z 1898. Bekanntmachung. Den Gewerbebetrieb auf Iffentlichen 9 20 8 Plötzen und von Haus zu Haus betr. (ic) Nr. 80017. Im Hinblic auf die neuerdings in obigem Gewerbebetrieb hervorgetrekenen Unzuträglichkeiten bringen wir hier⸗ mit nachſtehend die Beſtimmungen des le⸗ Gr. Herrn Landes⸗ kommiſſärs für die Kreiſe Mannhelm, Heidelberg, Mosbach vom 18. Februar 1889 in Erinnerung: Perſonen, welche in dem Gemeindebezirke der Stadt Mannheim einen Wohnfitz oder eine gewerbliche Nieder⸗ aa beſitzen und welche innerhalb des Gemeindebezirls auf öffenilichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderenöffent⸗ lichen Orten, oder ohne 1 eſtellung von Haus zu Haus Bretzeln und andere ackwerk, ſowie Zündhölzer, Gypsfiguren und Galanteriewaaren verkaufen wollen, be⸗ dürfen der Erlaubniß. 2. Zur Ertheilung, Verſagüng und Zurücknahme der Er⸗ laubniß iſt nach Maßgabe der beſtehenden geſetzlichen Be ſtimmungen das Gr. Vegtekeent zu kändig. Die van dem Bundesrathe gemäß 5 56a4 der deutſchen Gewerbe⸗Ordnung bezüglich des Gewerbebetriebs der Aus⸗ länder getroffenen Beſtimmungen finden auch auf die Aus⸗ länder entſprechende Anwendung, welche in dem Gemeinde⸗ dezirke der Stadt Mannheim den in§ 1 bezeichneten Se⸗ werbebetrieb ausüben wollen. Diejenigen Perſonen, welche ſich mit dem in 88—8 bezeichneten Gewerbebetriebe in hieſiger Stadt befaſſen, haben bei Einholung der der allgemeinen Meldeſtelle die über ihre perſön⸗ lichen Verhältniſſe u. den beabſichtigten Gewerbebetrieb erforderlichen Angaben zu machen und dabei ein Zeugniß der Ortspolizeibehörde ihres jetzigen bezw früheren Wohn⸗ oder Aufenthaltsortes beizu⸗ bringen, welches über Reichsangehörigleit, Alter, Geburtsort, ſeit⸗ herigen Aufenthalt und über das etwaige Vorhandenſein der in Biff. 57.—4, 88§7a und 57b der.⸗O. bezeichneten Verſagungsgründe Auskunft gibt. eugniſſe außerbadiſcher Ortspolizeibehörden bedürfen der Be⸗ glaubigung der vorgeſetzten ſtaatlichen Verwaltungsbehörde. Ausländer haben ſich überdies durch die in§ 94 der Vollzugs⸗ verordnung zur.⸗O. näher nt Urkunden auszuweiſen. Bezüglich der Erlaubnißertheilung gelten folgende Brundſätze: a. Nach ſucende Erlaubniß wird unbedingt verſagt, wenn der achſuchende: 1. mit einer abſchreckenden oder Krankheit behaftet oder in einer abſchreckenden Weiſe entſtellt iſt; 2 wenn er unter Polizeigufſicht ſteht; 8. die in 8 57 8. 3.⸗O. näher bezeichneten Vorſtrafen erlitten hat; 4. wenn er wegen gewohnheitsmäßiger Arbeitsſchen, Bettelei, Landſtreicherei und Trunkſucht übel berüchtigt iſt; b. Die Erlaubniß wird in der Regel verſagt: 1. wenn der nachſuchende noch 11 großjährig iſt; 2. 9 er blind, kaub oder ſtumm iſt, oder an Geiſtesſchwäche eidet; o. Die Erlaubniß kann endlich verſagt werden: 1. wenn der Nachſuchende die in§ 57b Ziff. 3.⸗B. naher be⸗ zeichneten Vorſtrafen erlitten hat; 2 wenn er wegen Verletzung der auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen bezüglichen Vorſchriften im Laufe der letzten drei ahre wiederholt beſtraft iſt. 5 8 d. Ausländer werden zurückgewieſen, wenn ein Bedürfniß zu weiterer ulaſſung nicht deſteht. e. Wenn minderjährigen Perſonen die Erlaubniß ausnahmsweiſe (b) ertheilt wird, kann dies unter der Beſchränkung geſchehen, daß ſie das Gewerbe nicht nach Sonnenuntergang; weibliche minderjährige Perſonen es überdies nicht von Haut zu Haus betreiben dürfen. Der Erlaubnißſchein iſt beim Gewerbebetrieb ſtets mitzuführen und darf nicht anderen übertragen werden. Uebertretungen dieſer Vorſchriften werden auf Grund 8 88 42b, 57,1—4, 57a, 57b, 59,1—4, 60b und 148,5—7b Reichs⸗Gew.⸗ Ordg. be raft. annheim, 18. März 1898. Großh. Bezirksamt: Dr. Schmid. Bekanntmachung, den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend. um Ankaufe von Remonten im Alter von drei und ausnahms⸗ weiſe vier 11 85 ſind im Bersiche des Großherzogthums Baden für dieſes Jahr nachſtehende, Morgens 8 Üht beginnende Märkte anberaumt worden und zwar: 51¹1 am 4. Mai, Knielingen, 5. Schwetzingen. Die von der Aemonte⸗Ankaufskomm 1. erkguſten Pferde werden zur Stelle abgenommen und ſofort gegen Quittung baar bezahlt. aede mit ſolchen Fehlern, welche nach den Jandesgeſetzen den Kauf rückgängig machen, ſind vom Verkäufer gegen Erſtattung des Kaufpreiſes und der Unkoſten zurückzunehmen ebenſo Krippenſetzee und Klophengſte ſowie Wallache mi 8280 an Hengſtmanſer, welche 51 in den erſten zehn bezw. acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Devots als ſolche erweiſen. Merde. welche den Verkäufern nicht eigen⸗ thümlich 15 5 oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Kommiſſion vor 80 werden, ſind vom Kauf 1 4090 en. Die Verkäufer ſin verp ichtet, farber verkauften Pferde eine neue ſtarke rindlederne Trenſe mit ſtarkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit 2 mindeſtens zwei Meter langen Stricken ohne beſondere Vergütun Pferden Um die Abſtammung der vorgeführten Pferde feſtſtellen zu können, ſind die Deckſcheine 0 Füllenſcheine r fferbe nie auch werden die Verkäufer erſucht, die Schweife der Pferde nicht zu koupiren oder übermäßig zu verkürzen. erner iſt es dringend erwünſcht, daß ein zu maſſiger oder zu weicher 5 5 and bei den zum Verkauf zu ſtellenden Remonten nicht ſtattfindet, weil dadurch die in den Remontedepots vorkommenden Krankheiten ſehr viel ſchwerer zu überſtehen ſind, als dies bei rationell und nicht übermäßig geſütterken Remonten der Fall iſt. Die auf den Märkten vorzuſtellenden Remonten müſſen daher in ſolcher Verfaſſung ſein, daß ſie durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der Muſterung ihrem Alter entſprechend in Knochen und Muskulatur ausgebildet ſind. Berlin, den 25. Februar 1898. Königlich Preußiſches Kriegsminiſterium. (gez.) Hoffmann⸗Scholtz. Bekanntmachung. Die Gewerbe⸗ in der Stadt Mannheim etr. 5402 Nachdem die ſtatutariſchen Beſtimmangen über das Gewerbe⸗ ericht die Genehmigung Gr. Miniſteriums des Innern erhalten Babden und vön Gr. der Tag der Einführung des Ge⸗ werbegerichts auf den 17. April 1893 beſtmmt worden iſt, muß die Wahl der Beiſitzer vorgenommen werden. Gemäß u8 11 Abſatz 2 der ſtatutariſchen Beſtimmungen wurde die Stadt Mannheim in 3 Wah bezirke eingetheilt, welche umfaſſen: Bezirk 1: die innere Stadt. „ II: Schwetzinger Vorſtadt und Lindenhof. „ III: Stadttheil jenſeits Neckars. Zur Vornahme der Wahl haben wir Tagfahrt anberaumt auf: Dienſtag, den 11. April d. Js. von 10 uhr Morgens bis 8 Uhr Abends i len: Für die Arbeitgeber und Arbeiter: I. Bezirk: Innere Stadt, Rathhaus II. Stock,großer Rathhausſaal. II. Bezirk: Schwetzenger.) Schulbaus, Secenbeimer Straße Vorſtadt und„ Lindenhof I. Stock 1 irk: Stadttheil jen⸗ Schulhaus der Neckarvorſta ſeits kealrs 4 Siog, Zimmer Nr. 2. In der Stadt Mannheim ſind je 27 Beiſitzer von den Arbeit⸗ gebern und Arbeitern zu wählen. Die Wahl der Beiſitzer iſt unmittelbar und geheim Sie erfolgt unter Leitung von Wahlausſchüſſen in den einzelnen Wahlbezirken eſondert, und zwar in der Weiſe, daß in jedem Wahlbezirk von Evangel. Colleetur: Buch. J edem Wahlberechtigten die ſämmtlichen 27 Beiſttzer gewählt werden. Zum Mitgliede des Gewerbegerichtes 10l nur berufen wer⸗ 8bef der Schlachtung nach der Frtedrichsſchule ſt den, wer. daß 80. Jebenzſahr Pöflender, in dem der Wahl pöran⸗ a Gru Jahre für ſich oder ſeine Familie Armenunterſtützung auf Grund des Geſetzes über den Unterſtützungswohnſitz vom 6. Juni 1870(.⸗G.⸗Bl. S. 860) und des Geſetzes vom 5. Mai 1870 die öffentliche Armenpflege betr.(G. u..⸗O.⸗Bl. 1870 S. 387) nicht empfangen oder die empfangene Armenunterſtützung erſtattet hat und in dem Bezirke des Gewerbegerichtes ſeit mindeſtens 2 Jahren wohnt oder beſchäftigt iſt. Perſonen, welche zum Amt eines Schöffen unfähig ſind(Ge⸗ richts verfaſſungsgeſetz 85 81 u. 82) können nicht berufen werden. ur Theilnahme an den ſind nur berechtigt: ſolche Arbeitgeber, welche das 25. Lebensjahr vollendet und ſeit mindeſtens einem Jahre im Bezirk des Gewerbegerichtes Woh⸗ nung oder eine gewerbliche Niederlaſſung haben; b. B Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr vollendet und in dem ezirke des Gewerbegerichtes Beſchäftigung haben oder, falls ſie außerhalb dieſes Gerichtsbezirkes in Arbeit ſtehen, wohnen. Nicht wahlberechtigt ſind diejenigen Perſonen, welche zum 575 5 Schöffen unfähig ſind.(Gerichtsverfaſſungsgeſetz Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in GSemäßheit der§8 97a, 100d der Gewerbeordnung iſt, und deren Arbeiter ſind weder wählbar noch wahlberechtigt. Das Reich, der Staat, die Gemeinden und ſonſtige öffentliche Berbände, ſowie juriſtiſche Perſonen üben ihr Stimmrecht durch ihre geſetgchen Vertreter aus. 5 en Arbeitgebern ſtehen im Sinne der ſtatutariſchen Beſtim⸗ mungen die mit der Leitung eines Gewerbe⸗Betriebes oder eines beſtimmten 0 desſelben betrauten Stellvertreter der ſelbſt⸗ ſtändigen Gewerbebetreibenden gleich, ſofern ihr Jahres⸗Arbeits⸗ verdienſt an Lohn oder Gehalt 2000 M. überſteigt. Die der Zuſtändigkeit des Gewerbegerichtes unterſtellten Haus⸗ gewerbetreibenden ſind als Arbeiter wa 8 und wählbar. Zum Zwecke der Wahlen ſind für jeden Wahlbezirk Liſten an⸗ zulegen, in welche alle Wähler einzutragen ſind, deren Stimmbe⸗ rechtigung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheimgungen da⸗ hier iſt. Als Beſcheinigungen genügen für den Arbeitgeber die nach 8 14 der Gewerbe⸗Ordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbe⸗Betriebs, ſowie die letzte Quittung über Zahlung der ber des folee für die Arbeiter ein engi ihres Arbeitgebers oder der Polizeibehörde, durch welches beſtätigt wird, daß der Arbeiter ſeit mindeſtens einem 8018 innerhalb des Gewerbegerichts⸗Bezirks in Arbeit ſteht, oder 1 rbeiter außerhalb des Gerichtsbezirkes beſchäftigt iſt, wohn Die Anerkennung anderer Legitimationen bleibt dem Ermeſſen 155 faſen bei Eintrag in die Liſte der Wahlberechtigten erlaſſen. Die wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeiter werden aufge⸗ fordert, gemäß 8 18 der ſtatutariſchen Beſtimmungen ſich behufs der Liſteneintragung unter Beifügung der erforderlſchen Beſcheinig⸗ ungen innerhalb zweier Wochen vom Montag. den 20. 9 d. Js. bi e Samſtag, den 1. April d. Js. auf der des Bürgermeiſteramts dahier, im Rathhaus 1. Stock, Zim⸗ mer No. 9: täglich Vormittags von 8 bis ½1 Uhr und Nach⸗ mittags von 2 bis 117 Uhr, ſowie am 26. März d. J. von 10 Uhr Vormiftag bis 1 Uhr Nachmit f10 anzumelden. eler werden Formulare zu den exforderlichen Zeugniſſen verabfolg Bei unterkaſſener rechtzeitiger Anmeldung euht das Stimm⸗ Das Wahlrecht iſt nur in Perſon und durch Stimmzettel aus⸗ uüben, welche handſchriſtlich oder im Wege der Vervielfältigung f deed 1 nicht mehr Namen enthalten ſollen, als Bei⸗ er zu wählen ſind. ene welche in die Wahlliſten nicht eingetragen ſind, ſind von der Wahl zurückzuweiſen. Die Arbeitgeber und die Arbeiter werden hiermit zur Ausübung ihres Wahlrechtes, ſowie zur vechtzeitigen Aumel⸗ dene Wählerliſte eingeladen. annheim, den 16. 1898. tadtrath: Klotz. Feituninachung. Fekaunfmachung. Die Entrichtung der Nr. 1626. Die Aufnahmsprüf⸗ betr. ungen der welche Es wird Rermit zur öffentlichen am 12. April d. J. aus hieftgen Kenntniß gebracht, ſtad⸗ Aget oder von auswärts che 2670 erwalter 2255 4 275 4565 125 255 Emann rrung vom .Apell 1898 ap als Stener Dienſtag. 28. erheber in Mannheim im Neben⸗ Vormittags von—12 Uhr und amte angenommen und in 215 achmittags von—5 Uhr N Eigenſchaft mit Erhebung der n der ee e der att. Stückzahl des Schlachtviehes zu Mannheim, 17. März 1898. entrichtenden Fleiſchſteuer betraut roßh. Rektorat: wird. 5899 Schick. 5400 en ailgeertehne der inländiſchen Fleiſchſteuer vom knt. 50.0e Holzmindensga 1. April 1893 ab nicht mehr bei den Steuereinnehmereien I u. II hier ſondern im Schlachthauſe a Maschinen-u Mühlenbauschul 2 lihet e 4 Leinunmaßnag. Vexkin für Gefägelzuchf. kömmt es häufiger den Wir bringen hierdurch zur Kennt⸗ f niß unſerer verehrlichen Mitglie⸗ Eungsſtelen achenſe e der, daß die dritte dieswinterliche 5 aee 15 5 Vereins-Versammlung in dem vorgeſchriebenen Forma verwendet wird, indem ſolches Wedde 8½ Ahe im apier in der Regel eine größere Badner Hoſes dahier ſtattfindet. reite als das vorgeſ rie ene Die Tagesordnun umfaßt: FJormat beſitzt. 1. Vortrag des Herrn Land⸗ Da in 1 deſſen, ſolche wirihſchafts ⸗Inſpectors Rö⸗ Schriftſtüce Anſchluß an] mer von Ladenburg über: die Akten 1„Die Beſtrebungen zur För⸗ müſſen wir den Wunſch aus⸗ berung der Geflügelzucht und bae Scheiakenan gübt deren Erfolge.“ onſtigen. Vereinsangelegenheiten. ſchörden, wie dies auch im Ver⸗ 3. Große Gralis, Verdoofd von kehr mit den Stagtsbehörden vor⸗ Geflü 1 tſt, ſich des Papier⸗ ee 5 E ſormats in der Breite von 21 Ctm. und in der Höhe von 88 Ctm. zu 1a88“ e bedienen. i Mannzeimn, den 27, Febr. 18 Panbein 5 Vorſtand. e led 42840 Bech. Winterex. Sonntag Abend 5 Uhr ausentwäſſerung. 20 Stabtrath 5 15 Ver⸗ W SsSper hren der im Lokal. 49357 Der Vorſtand. wendung bei den Regenr ſtädtiſchen Gebäude eine neue Conſtruction für Weee mit und ohne Geruchverſchluß als Normal angenommen. Die Normalzeichnung ſoll auch weiteren Kreiſen zugänglich ge⸗ macht werden und können Abzüge derſelben gegen Zahlung von Mk. .— von dem ſtädtiſchen Siel⸗ BERHGMAAHN& MAHLAA0 Inh.: Anton Bergmann. E 1, 15 Planken E 1, 15. benenürean. 0 7, 104 bezogen 80 iſtättef enarbel werden. er fürNeuarbeiten 3„ 1898. Reparaturen un Nivellir- ud Beck. tonst. Gsodät. Instrumenten. Kieſer] Lager in Meßlatten, Jinshans in Frankfurka./ M. 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Sine Abtheilung der Stiftung des Freiherrn von Hövel hat dis Beſtimmung, unbemittelte hleſige Bürgerſöhne zu tüchtigen Bürgern und Handwerkern heranzubilden und gewährt ihren Sülſtüingen nicht nur Unterſtützung durch lung des Schulgeldes in der Ge⸗ werbeſchule, ſondern auch weitert Belohnungen in Vera 1 von Büchern, Kleidern und Geld anlagen. Der§ 21 der Statuten fteſlk folgende Aufnahmsbedingungen: „Zur Aufnahme in dieſe Stif⸗ „tüngsabtheilung eignen „unbemittelte Bürgerſöhne, ohns „Unterſchied der chriſtlichen Con⸗ „feſſton, welche aus der Volks⸗ „ſchule entlaſſen ſind, daß ſechg⸗ „zehnte Lebens 85 noch nicht »überſchritten 4 en und üb „ihre Befähigung, ihren Jlei „und ihr religiös⸗ſittliches Ber⸗ „halten befriedigende und be⸗ „glaubigte Zengniſſe „Außerdem 10 eder Slift⸗ „ling, ohne Unterſchied des zu »erlernenden Gewerbes in der „Regel verpflichtet, die Ge⸗ zwerbeſchule zu beſuchen.“ Für dieſes Jahr ſollen uum wieder einige Stiftlinge aufge⸗ nommen werden, und ſind de fallfige Geſuche unter Anſchl der vorgeſchriebenen Zeugniſſe innerhalb 14 Tagen hhierher ein zureichen. 8³⁰ 1. In der Freiherrlich von Höv ſchen Stifkrung— Fuwſteſſcug — für unbemittelte, der Volks⸗ ſchule entlaſſene hieſige Bürgers⸗ töchter der chriſtlichen Confeſſion, ſind einige Plätze frei geworden. Dies wird mit dem bekannt gemacht, daß dis Aen Wdchen ile iger en ihre Aufnahm eſuche unter Gerügt ber ebürts⸗ und der Schulzeuͤgniſſe binnen 14 Tagen anher habem, Aus der 3. Abtheilung der 0 Aagſgt nge 0 ung ſin er Ausſtattungspre im Betrage von je 500 Mark in dieſem Jahre zu vergeben. mie ſind unbe⸗ bemittelte irgerstöchter dez Stadt Mannheim, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt hab durch einen reinen Lebenswan ſich auszeichnen und einen badiſchen Staatsangehörigen heirathen. Bei Würdigkeit erhalten Jene den Vorzug, welche ſich in der 2. Abtheilung der Stiftung ausgebildet haben. Bewerberinnen haben ihre Ge⸗ uche unter Anſchluß eines Tauf⸗ cheines, eines Vermögenszeug⸗ niſſes, eines Benne der zuſtändigen Behörde innerhalß 14 Tagen dahier einzureichen. Mannbeim, den 18. März 1898. Der Stiftungsrath: Bräunig. Kallenberger. Freiherrl. von Hövel'ſche Etiſtuung Mauuheim. No. 1. Wir machen darauf aufmerkſam, daß die Stiftlings obiger Stiftung verpflichtet find beglaubigte Zeugniſſe über ihr Verhalten im letztverfloſſenen Jahre rechtzeitig vor der Jahres⸗ feier dem unterzeichneten Vor⸗ ſitzenden vorzulegen. Säumige Stiftlinge können bei Vertheilung der Preiſe und Belohnungen nicht nur nicht be⸗ rückſichtigt, ſondern wegen Un⸗ folgſamkeit auch zur Rechenſchaft gezogen werden. 5288 Mannheim, 18. März 1898. Der Stiftungsrath: Bräunig. Kallenberger. Billigſte Bezugsquelle für hülfen⸗ freies 1942 Reisfuttermehl, 6.& O. Luders, Hamburg. Saatftartoffel die beſt. Sorten abzugeb. 4751 Ferd. Geuber, Neckar⸗Vorſtadt. Billiger Transport. Suche Reſourladung 4434 Maunheim⸗Frankfurt Stuttgart⸗Maunheim. Möbeltransporteur Franz Hel Eintreiben von Ausſtänden. Brillen 1 10 —5 ſ. M. 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Seite U Füt Jedernann! ir bringen hierdurch zur Kenntniß des Publikums, daß wir uns im Auftrage und auf Veranlaſſung bedeutender Mediziner und Dentologen der Aufgabe unterzogen, ein ganz ſpeztell zur Ausübung der rationellen Zahn⸗ und Mundpflege ſich qualiſizirendes, vollkommen ſanitäres, ſäurefreies Reinigungsmittel für Mund und Zähne her uſtellen, und daß wir nach langen und koſtſpieligen aber mit dem beſten Erfolge gekrönten Verſuchen dieſes Mittel nunmehr unter dem Namen 5837 Odor's Zahn-CCreéme in den Handel bringen.(Marke Lohengr in) Bei der Herſtellung dieſer Zahn- Créme galt es nicht, den Markt auf dieſem Gebiete um einen Artikel einfach zu bereichern, ſondern darum, ein Mittel zu ſchaffen, das die Mängel, Fehler und Schädlichkeiten, die die ſeirherigen Präparate in höherem oder niederem Grade bieten, entſchieden nicht hat, ein Mittel, das vom hygieniſchen und mediziniſchen Standpunkte aus betrachtet, als ein nollkommen unſchädliches und in Wirkung unübertroffents Hilfsmittel Odor's Zahn- Créme „Marke Lohengrin“ N bei der Ausübung der Mund- und Zahnpflege angeſehen werden muß. Das Bedürfniß eines ſolchen Zahnreinigungsmittels wird immer dringender, je allgemeiner die Erkenntniß wird, daß Saure und Pilze die Einflüſſe ſind, welche den Zahn ſchwarz und hohl machen und ihn endlich zerſtören, und ferner, daß die Mundhöhle den keimfähigsten Boden bildet zur Entwickelung der Spaltpilze. Von einem rationellen Zahnreinigungsmittel verlangt die Wiſſenſchaft als Grundbedingniß, daß es 1) die vorhandenen Zahnpilze und Bakterien zerſtöre, ohne für Mund und Zähne ſchädlich zu ſein, 2) daß das Mittel weder Säure euthalte noch Säure erzeuge. Die bis jetzt marktgängigen Präparate, ob Zahnseifen, Zahnpasten, Zahnpulver oder ob Mundwasser, konnten dieſen Anforderungen nie voll genügen, ja die wiſſenſchaftlichen Unter⸗ ſuchungen ergaben ſogar, daß ſehr viele dieſer Mittel theils durch ihre Beſtandtheile ſelbſt, theils durch direkte Säuren(wir erinnern nur an die einſt ſo renommirten Salieyl⸗Präparate) mehr ſchaden als ſie zu nützen vermögen. 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