Telegramm⸗Adreſſe: Badiſche Boſtszetuns.) „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2472. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. 85 durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. JInuſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Amts- und der Stadt Mannbeins und Umgebung. Mannheimer Journal. (103. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Kreisverkündigungsblatt li (Mannhbeimer Volksblatt.) ger Serantwo 0 ſür den politiſchen u. allg. Wheil Shef⸗Redakteur Herm. Mehes, für den lokalen und prov. Theil Eruſt Müller. für den Inſeratentheil: Kari Apfel. Kotationsdruck und Beriag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druderei. (Das„Naunheimer Journal“ n igenthum des kathsliſches Bürgerhoſpitals.) fämmtlich in Nannh eim. Nr. 31.(Celephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Aus der Manege. Originalſkizze von Haus Hauſen. (Nachdruck verboten.) „Hoch, boch!... avanti Mohamed! Schnaubend ſetzte der Hengſt über die gekreuzten Bafe⸗ nette. und ein kobender Applaus lohnte der künnen Rei⸗ terin dies Brapourſtück, indeſſen ſich ein förmlicher Regen von Blumen, Bonbonisren und Etuis aus den Jogen herapſenkte. Wieder und immer wieder wurde Miß Eleanor auf ihrem kleinen grauen Araber herausgejubelt— endlich ließ der 8 715 nach und ſie ſank athemlos auf einen Haufen alter ecken, Sie ſah nicht die trübe und qualmende Oellampe, nicht die ſchmierigen Lattenverſchläge und die ſchminkebeſtrichenen Holzbänke, nicht all dieſen Schmutz des Artiſtenlebens—— vor ihren Blicken ſtrahlten noch immer die tauſend Kerzen der Arena, die vergoldeten Zierrathen der Logen und die glänzenden Toiletten der 1ede die Inſaſſen. Wie betäubt don den Triumphen ſchloß ſie die Augen. „Eli,“ rief eine Stimme. 5 „Ah, Du biſt's, guter Jok? Was willſt Du? ich bin müde ach ſo müde“ „Du haſt Dich doch nicht verletzt? um Gotteswillen.“ ⸗Nein, ſei nur ruhig, Alter.“ Jaok war eine kleine Geſtalt im Clownskoſtüm. Seit ihrer früheſten Jugend erinnerte ſich Miß Eleonor, dieſe häß⸗ lichen, meiſt kreideweiß geſchminkten Züge geſehen zu baben. Sie wußte nicht, woher er kam. nicht, wann er ſie erſtmals geküßt hatte— er war eben einfach da und ſie konnte ſich fein Leben ohne den autmüthigen Menſchen denken, deſſen Alter man wohl auf vierzig ſchätzen, aber niemals genan de⸗ ſtimmen konnte. Jok vatte ihr die erſten Reitkünſte veige⸗ bracht, Jok hatte ihr von ſeinen a ee das erſte Pferd. das feurige Vollblut Adolar, gekauft, Jok beſorgte jetzt die Claque, ſattelte den Mohamed und warf zudringliche Ver⸗ ehrer die Treppe hinunter— Jok hatte ihr ſogar einmal vor zwei Jahren einen Liebesantrag gemacht. ihre Antwort war ein ſchagendes Gelächter geweſen und ſie empfahl ihm, dieſe witzige Nüance auch in der Areng anzubringen, und ſchließlich ſtimmte er lachend bei.. freilich hatte dies Lachen einen ſo merkwürdigen Klang, daß ſie ihn zuerſt erſchrocken anſtarrte. Nachher murmelte er etwas Unverſtändliches und war für den Tag verſchwunden. Am andern Morgen aber tauchte er wieder auf und war wie immer gegen ſie— liebe⸗ voll, dienſtbereit und aufopfernd.—— „Ich. ich möchte noch etwas mit Dir reden.“ „Was denn Alter? was denn?“ 17 „Ach, Du ſprachſt von Signor Saltari, und „Sch ſprach von Antonio, von dem herrlichſten Menſchen, den es auf der Welt gibt und ich werde ihn beiratben, allen Mächten des Himmels und der Erde zum Trotz!“ Sie hatte ſich ſtolz erhoben und ihr vordem ſo milder und freundlicher Blick ſab ihm ſo ſtreng und flammend ins Geſicht, daß er ſcheu und unrubig den Kopf ſenkte. 7 50 wirſt Dir das nochmals überlegen und mir glauben „Ich werde nichts überlegen und Dir nichts von dem 45 919 was Du aus Neid und Eiferſucht über den armen ibene zuſammendichteſt— ich werde ihn einfach hei⸗ rathen!“ „Das wirſt Du nicht, wenn ich Dir ſage. „Ich will von Dir aber nichts hören... wie kommſt Du überhaupt dazu, mir Vorſchriften machen zu wollen? wie kannſt Du Dir dieſes Recht nebmen.. 2 „Das Recht nahm ich mir nicht... Das Recht gab mir Dein Vater!“ „Wie. kaſt Du ihn gekannt? mein. Ja Dein Vater gab mir dies Recht am Morgen des Tages, an welchem er von der höchſten Spitze des Cirkus durch das ſchlechtgeſpannte Fallnetz ſtürzte und todtenbleich, mit geſchloſſenen Augen im Sand der Arena liegen blieb. Ob es an ihm lag, oder ob es Zufall war— wer kann es wiſſen?— Drei Mongte vorher war ſeine Frau geſtorben Deine Mutter, Eli. Zu früh nach der Geburt bhatte der Di⸗ rektor ſie wieder aufs Pferd getrieben, ein Nervenſieber er⸗ Erft ſie und— ſie ſtarb. Seine Verzweiflung war grenzenlos. r wüthete und fluchte auf den Director, auf Dich, auf ſich ſelbſt und auf die ganze Menſchheit. Schon bemerkte man an ihm die Spuren herannahenden Wahnſinns und er ſelbſt be⸗ merkte ſie mit wahrhaft diaboliſchem Vergnügen. Endlich, nachdem er am Abend vorher wieder einmal der alte ge⸗ weſen war, und ich ſchon auf Beſſerung ſeines Zuſtandes ge⸗ bofft batte, ſagte er mir eines Morgens, er wiſſe beſtimmt, zeute komme ihm die Erlöſung, denn dieſe Nacht habe ihn Deine Mutter gerufen. Und dann bat er mich, ich ſolle mich Deiner annehmen. Ich lachte mit gekünſteltem Leichtſinn und wollte ihm dieſe Grille ausreden, doch er wandte ſich ſchwei⸗ gend und ging von dannen.— Am Abend, als die Muſik zu ſeiner Nummer, einer geradezu verblüffenden Trapez⸗ eiſtung begann, da drückte er mir nochmals die Hand— Adien Bruder.. erfülle meine Bitte!“— und war braußen. Ich war entſetzt.. ich wollte hinauseilen da war es ſchon geſchehen!... Ein Schrei ein dumpfer Fall und man kam mir mit dem Leichnam entgegen Eine Pauſe entſtand. „Verzeibung, guter Jok, wenn ich Dich vorhin kränkte,“ preßte das Mädchen tief athemholend heraus. „Du ſiehſt, daß ich ein Recht auf Dich und die Be⸗ ſtimmung über Deine Zukunft habe und Seleſeuſtt und verbrrileiär Jtitunz in Maunheim uud Mmarbung. Ein bäumender Schimmel wurde von den Ställen herübergefübrt und mit einem Satze fland Sionor Saltari oben. Seine feurigen dunklen Augen ſuchten Cli „Eviva, Antonio, Eviva!“ rief dieſe. Er warß ihr eine Kußhand zu. 5 „Dank, Eli! Dank!... Huſſad, Miselo!“ Mit brennenden, entzückten Augen folgte ſie der elaſtiſchen Reitergeſtalt und wie jetzt Miselo mit gewaltigem Sprung die Barriere nahm, da preßte ſie hochaufathmend beide Hände auf die klopfende Bruſt— ihr Blick verlor ſich wie in weite ah immer noch die ſtolze imponirende Männer⸗ 5 ſpürte noch den Glanz ſeiner Augen, die ie fühlte noch 5 55 verzehrenden Küſſe „Und ich leide es nicht, daß Du ihn heiratheſt, knirſchte es neben ihr. „Du kannſt mich nicht abhalten... mache was Du willſt! wo ich liebe, kenne ich kein Geſetz!“ „Ich werde Dich zwingen.. ich. leide es nicht!“ „Unberſchämter!“ zürnte ſie.„Mag Dich mein Vater mit meiner Erziebung betraut haben, zu meinem Herrn hat er Dich nicht gemacht! Und ſein werde ich!.. ewig ſein .. ſelbſt wenn Du Dich vor mir am Boden krümmſt!“ „Ich will es aber nicht. büte Dich!“ „Hahaba! Meinſt Du, ich merke nicht, daß Du ſelbſt nach mir ſchielſt? Du, der Jok, nach mir..71. S1l 0 Stöbnen glich dem Brüllen des verwundeten eres. Und nun verbiete ich Dir, Dich wieder in meine Ange⸗ legenheiten zu miſchen, verſtehſt Du?“7? „Über ich, ich ſage Dir, daß Antonio, der Räuber, nie und nimmr „Elender. wir ſind fertig mit einander wage es nie· mals wieder, mich anzureden me für Deine früheren Dienſte wird Antonio Dich bezablen Em paar Laute wie das Winſeln des Schakals rangen ſich über ſeine Sippen, dann ſtürzte er auf Eli zu, die ſelbſt über die Wirkung ihrer Worte erſchrocken war; langſam wich ſie vor den geierartig gekrümmten Fingern zurück, Hals zu umklammern drobten.. Da. zu rechter Zeit, Fernen, ſie geſtalt vor ſich, guf ihr ruhten, eine Ecke, wo er ohnmächtis liegen blieb. „Antsnis!“ 8 „Eli! ßwas wollte er von Dir? ſprich!“ „Jok?. oh, der. er wollte, Geld!“ „Das ſoll er bekommen.. und reichlich!“ „Ach laß ibn jetzt... was kümmert uns Jok!?“ „Ja, Du haft recht... was geht uns der an. in acht Tagen wirſt Du ja mein und dann ſoll uns die ganze Welt nicht mehr kümmern!“ „Ach Antonio. wie werden wir glücklich ſein!“ „Unendlich..“ das Slüd ſei zu groß und es könne Ach, oſt alaube ich, nie lommen— dar niel“ Es wird da ſein, en“ Du's gebacht, Geliebte!“ In der Ecke aber lag mit geballten Fäuſten und blut⸗ unterlaufenen Augen eine Geſtalt, die ziſchte: „Du wirſt ſie nicht bekommen, die Du mir geſtoblen haſt! Du nicht und keiner! Du Dieb!“ Wieder ertönte die Muſik, ſtrahlten die Kerzen, tanzten die Clowns und trabten die Pferde⸗ 7 Jof war heute geradein coloſſal in ſeiner Erfindungs⸗ gabe. Das Publikum belachte ſeine Späſſe wie noch nie und er erntete Applaus wie die erſten Kräfte des Tircus. Noch mehr aber intereſſirte die nächſte Nummer, es war die der Bravourreiterin Miß Eleanor, von der Jedermann würde. Schon ſtand in dem ſchmalen Gang zwiſchen Zuſchauer⸗ raum und Stallungen der graue Mohamed geſattelt und Eli plauderte noch mit Antoni, während draußen die Barrisren aufgeſtellt wurden. Sie ſprachen von dem zukünftigen Glück, das morgen ſchon ſich ihnen— ſollte. Auch der aute Jok, der eden den Sattelgurt noch etwas feſter anzog und dabei mit Wort dazwiſchen. Er hatte Eli um Verzeibung gebeten, die ihm auch gerne gewährt worden war und nun hatte er eine aufrichtige und ungetrübte Freude an dem ſonnigen Glück der beiden fungen Leute. Eben ſetzte die Mufik ein. „Noch einen Kuß, Elf!“ „Leb wohl, Antonio! „Leb wohl? oß nein wir ſehen uns ja in einer Viertel ⸗ ſtunde wieder und dann „Oh Antonio!“ 5 „Miß Eleanor.. ſchnell!“ rief der Direktor. „Leb wohl!“ „Auf Wiederſehen!“ „Hoy Mohamed!“ 5 Dieſe Nummer ging wie immer brillant. Auf dem Pferde ſtehend ließ Eli daſſelbe alle Gangarten und zuletzt noch das Setzen durchmachen. Schon bei der zweiten Barrisre glaubte Elt zu merken, daß der Sattel nicht ganz feſt ſaß, ſie hielt es jedoch für Täuſchung, denn Jok, der gute Jok hatte ja ſelbſt ihn befeſtigt. ſtand. Die Pauſe, welche man zum Aufſtellen brauchte, füllten Jok und einige andere Clowns aus. Beſonders erſterer leiſtete heute außergewöhnliches. Zuletzr als Eli probeweiſe das Pferd einmal in der Bahn herumtrahen ließ, warf er ſich nieder und ſagte: Leb' wohl. verzeihe mir!“ 5 Der Ausdruck ſeines weiß und roth geſchminkten Geſichts war dadei ein ſo komiſch ernſter, daß das ganze Publikum vor Lachen brüllte. Ein rauſchender Marſch unterbrach ihn. Plaß für Signor Saltari!“ rief eine Stimme, Die Clowus berlieden die Baßn, denn eben fiel Mohamed an welchem Tage die alten Karten ihre ie ihren backte eine Männerfauſt Joks Schulter und ſchleuderte ihn in wußte, daß ſie ſich morgen mit Signor Saltari vermählen dem Meſſer an der Schnalle derumbog, warf bhie und da ein Nun kam das letzte und ſchwerſte Stück. Man trug eine Bariere herein, deren oberer Rand aus Bahonetteſpftzen be⸗ Mittwoch, 22. März 1893. in einen leichten Galopp. Einmal.. zweimal in der Areng berum. das dritte Mal kam der Sprung. Da.. jetzt „ alle Muskeln und Sebnen wurden ſtraff an dem Thier und nun.. ein Schrei.. ein dumpfer Jall. blaß und leblos lag Eli in der Manege, indeſſen der Henaſt mit wilden Sätzen durch die Bahn galoppirte. Die Barrikade wurde hinweggeräumt, ein paar Diener trugen die Verunglückte hinaus, während andere den Schwarm des nachdrängenden Publikums zurückbielten. Das Orcheſter oben inkonirte einen luſtigen Marſch und die nächſte Nummer begann.. tarara bum dara!.. tarara bum daral. Drinnen aber lag Antonio vor ſeiner todten Braut auf den Knieen und fluchte dem Schickſal und dem Tag ſeinen eburt Und in derſelben Ecke, wie neulich Abends, da wand und krümmte ſich der gute Jok, ihr treueſter Freund und heulte und klagte, raufte ſein Haar und ſchlua ſeine Bruſt und ſchrie in ſeinem Jammer fortwäbrend: „Ich Elender! ich Mörder!“ Wahrſcheinlich meinte er damit, er habe beſſer auf den Sattelgurt achten müſſen, der geriſſen war. Das Publikum war durch ein paar Worte des Direktors ſchnell beruhigt und ſo nahm die Vorſtellung ihren weiteren Verlauf.. tarara bum dara!.. tarara bum dara! Mannheimer Parkgeſellſchaft. Einladung zuim Abonnement. Das neue Abonnement beginnt mit Samſtag, den 1. April 1893 ültigkeit verlieren. Die 4886 Eintrittspreiſe ſind: 1. Abonnenten⸗Karten: a. Eine Einzelkarte M. 12.— Die zweite Karte M..— b. Bie Familien: Die dritte Kaxte„ 5. ie erſte Karte„ 12.— Jede weitere Karte*.— „Die Aktionäre haben nach 8 der Statuten gegen Ablieferung des Dividendenſcheines pro 1898 Anſpruch bei 1 Aktie auf 1 Abonnentenkarte) für Glieder bei 2 Aktien auf 3 Abonnentenkarten ihrer 3„„ unbeſchränkte Zahl Abonnentenkarten) Familie. Soweit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗Karten nimmt als er kraft an Aktien zu beanſpruchen hat, ſo ſind für die weite, dritte und vierte Karte u. w. die für die ſonſtigen Abonnenten eſtgeſetzten Preiſe zu zahlen. Als zur 1 gehörig werden be⸗ trachtet? Der Familienvorſtand, deſſen Ehefrau, ſeine minderjährigen Söhne(unter 21 Jahren), ſeine unverheiratheten Töchter ſowie ie ſum Haushalt gehörenden, unſelbſtſtändigen Perſonen.(Dienſtboten 5 nur als Begleitung der Herrſchaft, oder als Begleiter der Kinder.) Penſionäre nur inſoweit, als dieſelben das 18. Jahr nicht überſchritten haben. 4886 2. Fremden⸗Karten. Abonnenten können für bei ihnen wohnenden Be⸗ ſuct Abonnentenkarten mit einmonaflicher Gültigkeit auf Namen kautend, zum Preiſe von 3 Mk. nehmen. Aktionären ſteht es frei, be dieſem Zwecke an Zahlung zu geben, deren jeder zu 3 Fremdenkarten die Berech⸗ tigung gibt. Wie bitten das verehrliche Publikum dringend die An⸗ meldungen jetzt ſchon einreichen zu wollen, da ſpäter bei großem Andrang eifſe 5 Erledigung unmöglich ſein wird. Für Neu⸗ Abonnenten haben die Karten ſofortige Gültigkeit. Der Vorſtand. Anna Goos, Jilherlchrerin Großh. Schloß, Aufgang bei der Bildergallerie. Gründliche Ertheilung von Zitherunterricht. Verkauf von Zithern in jeder Preislage, ſämmtliche vorzüglich in Klang und Conſtruction. 3350 Saiten, Zithermuſikalien u. ſ. w. Für Confirmanden empfehlen wir ueeeee Lager n bei evangel. und kathol. besang-& bebetbüchern von den einfachſten bis zu den eleganteſten Einbänden zu billigen Preiſen. Die Namen werden gratis daraufvergoldet A. Löwenhaupt Söhne — Kaufhaus. 2988 Medicinal⸗Jrogerie„Germanig“ Ed. Meurin E 1, 10 Mannheim E 1, 10 empfiehlt 10388 pfarrer Seb. Kneipp's Kräuter, Wurzeln, Thee's, Oele, Pulver, ſowie ſeine Specialitäten ftosmarinenwein, Knochenpulver, Taschenapotheken Vorſchrifl Bringe meine 476⁵ Milehkuranstalt. in empfehlende Erinnerung. Gleichzeitig empfehle garantirt frische Eier aus eigenem Hühnerhofe. J. Dettweiler, 8 4, J6. General⸗Anzeiger. Manndeim, 22. Pearz. Bekanntmachung. Das Erſatzgeſchäft pro 1893 betr. (J40 Nr. 3853. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aus hebungsbezirks Mannheim findet am .,.,.,., 10., 11., 12., 13., 14, 15., 17., 18., 19. und 20. April 1893, jeweils Vormittags 8 Uhr beginnend, im Aulaſaale Lit. 4 4 No. 4 ſtatt. Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt ge eben, daß gemäߧ 26 Ziffer 7 Wehrordnung, die ohne genügende Ent⸗ usbleibenden mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu„drei Tagen“ beſtraft werden und außerdem der Vortheile der Looſung für verluſtig erklärt und als vorweg Einzu⸗ ſtellende behandelt werden können. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, Dienſtpflichtiger behandelt. ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1871 und 1872, ſowie der früh⸗ eren Jahrgänge, haben ihre Loofüngsſcheine mitzubringen. An nachverzeichneten Tagen haben zu erſcheinen: Am Mittwoch, den 5. April d. J8., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren amilfennamen mit den Buchſtaben A bis mit G anfangen, außer⸗ dem 95 Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirke. m Donnerſtag, den 6. April d. Js., Vormittags 8 uhr Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, wird als unſicherer Er kann außerterminlich gemuſtert und die Pflichtigen des deren Familiennamen mit den Buchſtaben U bis mit 0 anfangen. „ gAm Freitag, den 7. April d. Is., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben P bis mit 2 anfangen. Aum Samſtag, den§. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Panden des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim. deren Familiennamen mit den Buchſtaben 4 bis mit G anfangen. Am Montag, den 10. April d. Is., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Abis mit N anfangen. Am Dienſtag, den 11. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben O bis mit 2 Kane 8 Am Mittwoch, den 12. April d. Js., Vormittags 8 uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1873 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben K bis mit G anfangen. Am Donnerſtag, den 13. April d. Js., Vormittags 8 uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim, deren Famiktennamen mit den Buchſtaben E bis mit K anfangen, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 aus Ladenburg. „ Am Freitag, den 14. April d. Is., Vormittags 8 Uhr Ne Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben L bis mit R anfangen. Am Samſtag, den 18. April d. JIs., Vormittags 8 uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim, deren Familtennamen mit den Buchſtaben s bis mit 2 anfangen. Am Montag, den 17. April d. Js., 1. 8 Uhr die Pflichtgen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 aus Feudenheim, Ilvesheim, Neckarhauſen, andhofen und Schaarhof. Am Dienſtag, den 18. April d. J8., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen der 1871, 1872 und 1873 aus Käferthal. Am Mittwoch, den 19. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Mactabt der Jahrgänge 1871, 1872 und 1878 aus Neckarau und Wallſtadt. Am Donnerſtag, den 20. April d. Is., 1 8 Uhr die Pflichtigen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 aus Schriesheim. Am Donnerſtag, den 20. April d. IJs., ndet im Anſchluß an das Nuſterungsgeſchäft die Verbeſcheidung er rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Betheiligten an dieſem Tage wiederholt zu erſcheinen. Am 90 den 21. April d. Is. Vormittags 8 uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1873, ſowie der älteren 8 e, ſoweit letztere noch nicht haben. „Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſüngstermin überkaffen! Für die Nichzerſche nende wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion gelooſt werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf 9 im Muſterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß im hieraus ein beſonderes Rech: auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen⸗(Marine) Theils d5 Durch dieſe freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen gelangen in erſter Linie zur ushebun guf die Vortheile der Looſung un ie Pfrichtigen haben zum Muſterungstermine in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankteit am Erſcheinen im Muſterungstermine ver⸗ indert iſt, hat ein Zeugniß g Daſſelbe iſt, oferne der auszuſtellende Arzt nicht Staat arzt iſt, bürger meiſter⸗ amtlich zu beglaubigen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen mit dem 1 daß den Geſtellungspflichtigen noch beſondere Vorladung zum Muſterungsgeſchäfte zugehen wird. Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſch einen. Mannheim, den 14. März 1898. Großherzogliches Bezirksamt. 5042 9 Fuchs. Srgcungswahl zum Skadtverordneten⸗Colleginm. Herr Karl Bohrmann, Weinhändler, iſt in Folge Ablebens aus dem Stadtverordneten⸗Collegium ausgeſchieden. Für den Genannten muß nach§ 39 Abſ. 2 der Städteord⸗ nung ein Stellvertreter auf die Dauer bis zur nächſten regel⸗ mäßigen Erneuerungswahl— September 1893— gewählt werden. Die Wahl hat durch den Bürgerausſchuß zu erfolgen. Zur Vornahme der Wahl haben wir Tagfahrt in das Rath⸗ haus dahier, 2. Stock, Zimmer No. 2, auf Dienſtag, den 28. März 1893, Nachmittags von 2¾—3¼ Uhr anberaumt und laden hierzu die Mitglieder des Bürgerausſchuſſes ein. Für jeden Wahlberechtigten iſt dieſer Einladung ein gebruckter Wahlzeitel beigegeben. 5556 Wählbar zu Stadtverordneten ſind alle Stadtbürger, deren Würgerrecht nicht ruht(§ 7 d St.⸗O.) mit Ausnahme: 8, derjenigen Beamten und Mitglieder von Behörden, welchen die ſtaatliche Aufſicht über die Stadt über⸗ tragen iſt; b. der Stadträthe; o. der beſoldeten Gemeindebeamten. Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte Siimmzettel oßne Unterſchrift ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen fein. ſind die Namen derjenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder durch beliebige Mittel der Verviel⸗ fältigung einzutragen. Der Vorgeſchlagene muß mit ſeinem Familien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit der Benennung, durch welche er von Andern gleichen Namens in der Stadtgemeinde unterſchieden wird, ſo be⸗ geichnet ſein, daß kein Mißverſtändniß entſteht.(§ 28.⸗O.) Das Bürgerrecht ruht: 1. bei den Entmündigten, Mundtodten und Verbei⸗ ſtandeten; 8. in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehren⸗ rechte während der Dauer dieſes Verluſtes; 8. nach eröffnetem Concursverfahren währen d der Dauer deſſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt ſind; 4. in Folge des Eintritts in den activen Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes,(§ 7 d St.⸗O.) Mannheim, den 18. März 1893. 5556 Der Stadtrath: Beck. 8 Winterer. In dem Stimmzettel Einladung ur Wahl zweier Mitglieder in den Stabdtrath In Folge Ablebens des Herrn Karl Bopp hat nach 8 18 der Städteordnung für die noch übrige Antsdauer, d. i, bis November 189 eine Ergänzungswahl ſtattzufinden. Ferner iſt Herr Stadtrath Leonhard Schäfer wegen lei⸗ dender Geſundheit vom Amte zurückgetreten und muß für deſſen reſtliche Amtsdauer, d. i. bis November 1898 ein Erſatzmann ge⸗ wählt werden, 5555 Die Wahl hat nach§ 11 der Städteordnung durch den Bür⸗ gerausſchuß zu erfolgen. Zur Vornahme derſelben haben wir Tagfahrt in das Rath⸗ haus dahier, II. Stock, Zimmer Nr 2, auf Dienſtag, den 28. März 1893, Nachmittags von 2¾ bis 3½ Uhr und laden hiezu die Mitglieder des Bürgerau sſchuſſes ein. Der Einladung iſt ein Wahlzettel beigegeben; werden Wahlzettel im Wahl⸗Lokal bereitgehalten. Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte Stimm⸗ zettel ohne Unterſchrift ausgeübt(§ 16 Abſ. 3,§ 36 St.⸗O.) Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. In dem Stimmzettel iſt der Name Deszjenigen, welchem der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder durch beliebige Mittel der Verviel⸗ fältigung einzutragen. Der Vorgeſchlagene muß mit ſeinem Familien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit der Benennung, durch welche er von Andern gleichen Namens unterſchieden wird, ſo bezeichnet ſein, daß kein Mißverſtändniß entſteht— 8 28 der Wahl⸗Ordnung. Wählbar iſt jeder Stadtbürger, deſſen Bürgerrecht nicht ruht(§ 7d). Es können aber 1) diejenigen Beamten und hörden, durch welche die Stadt ausgeübt wird; 2) die beſoldeten Gemeindebeamten; 8) Geiſtliche und Volksſchullehrer; 4) die beſoldeten Richter, die Beamten der Staatzanwalt⸗ ſchaft und die Polizeibeamten die auf ſie gefallene Wahl nur annehmen, wenn ſie ihr Amt niederlegen. Bater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn, Brüder und Schwäger, ſowie Diejenigen, welche als offene oder perſönlich hoftende Geſellſchafter bei der nämlichen Handelsgeſellſchaft be⸗ theiligt ſind, können nicht zugleich Mitglieder des Stadtraths ſein. Entſteht die Schwägerſchaft oder Geſchäftsverbindung im Laufe der Wahlperiode, ſo ſcheidet im erſten Falle dasjenige Mit⸗ glied, durch welches das Hinderniß herbeigeführt worden iſt, im 85855 Falle das den Jahren nach ältere Mitglied aus.— 8 12 .O. Das Bürgerrecht ruht: 1) bei den Entmündigten, Mundtodten und Verbeiſtandeten; 2 in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes; 8) nach eröffnetem Concurs verfahren während der Dauer desſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt find; ) in Folge des Eintritts in den activen Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes.—§ id St.O. Zur Giltigkeit der Wahl iſt erforderlich, daß mehr als die Mitglieder des Bürgerausſchuſſes abgeſtimmt haben.— Als gewählt gilt nach§ 15 der St.⸗O. Derjenige, welcher nach Beendigung der Abſtimmung unter allen Uebrigen die meiſten Stimmen erhalten hat.— 8 21 W. O Mannheim, den 18. März 18933. Der Stadtrath, Beck. Bekanntmachung. Die Sonntagsruhe im Handels⸗ gewerbe betreffend. (76) No. 22,527. An Stelle der ſeither geltenden Beſtimmungen über die Sonnkagsruhe im ndelsgewerbe treten mit alsbaldiger Wirkſamkeit folgende Vorſchriften: 5192 . 20 ſämmtlichen Zweigen des Handelsgewerbes dürfen Ge⸗ hülfen, Lehrlinge und Arbeiter an den Sonn⸗ And geſetzlichen Feier⸗ tagen, vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen, nicht länger als 5 Stunden beſchäftigt werden: A. Die zuläſſige Arbeitszeit wird feſtgeſetzt: 1. Für den ganzen Amtsbezirk und die ämmtlichen Zweige es Handelsgewerbes, mit Ausnahme der Folonial⸗ waaren⸗ und NeStuehen bon 8 in, der Stadt Mannheim auf die Stunden von.— Uhr Vormittags und 11—3 Uhr Nachmittags. 2. Für die Colontalwaaren⸗ und Deltkateſſenhandlungen u der Stadt Mannheim 51 die Stunden von—9 Ühr Morgens und 11—1 Uhr M ttags. Ausnahmen 1 5 werden zugelaſſen: 1. Für Stadt und Land a. Am Sonntage vor Oſtern. b. An den vier Sonntagen vor Weihnachten. 2. Für die Stadt Mannheim außerdem an den beiden onntagen der Frühjahrs⸗ und Spätjahrsmeſſe. 2. Für die Landorte des Amtsbezirks außerdem an den Sonntagen des Kirchweihfeſtes. An dieſen Sonntagen darf eine erweiterte eee und 9 5 190 6—9 Uhr Vormittags und 11—7 uhr Nachmittags attfinden. 5 17 78 den Gewerbebetrieb im umherziehen, ſoweit ihn die Beſtimmungen der§8 42b und 55 Abf. iff.—3 Gw.⸗ finden und welcher an Sonn⸗ und Feſttagen verboten iſt, wird Nachſicht bewilligt zu Gunſten des Handels mit Brod. Bretzeln und anderen Backwaaren, mit Obſt, Blumen Eis und Mineralwaſſer, jedoch mit der Einſchränkung, daß der Handel mit ſolchen Waaren nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Alſo nicht an andern öffentlichen Orten und nicht von Haus zu aus, ferner nicht an den drei höchſten Feiertagen(betgenntag, fingſtſonntag, erſter Weihnachtsfeiertag) nnd im ebrigen nur während der Zeit von—9 Uhr Vormitkags und 11—7 Ühr mit ſben de von 11 Uhr Vormittags bis 10 Uhr Abends ſtatt⸗ en darf. O. Durch ae des Bezirksraths Mannheim iſt: 1. den Bäckern, „ Metzgern und Wurſtlern, 0 85 erbäckern(Conditoren), n Obſthändlern, „ Kunſt⸗ und Handelsgärtnern, der Verkauf ihrer Waaren geſtattet a. am Oſter⸗ und Pfingſtſonntag, ſowie am erſten Weihuachtsfeiertag in den Stunden von—9 Uhr Vormittags; b. an den übrigen Sonn⸗ und Feiertagen unbe⸗ ſchränkt mit Ausnahme der Skunden des vormit⸗ tägigen Hauptgottesdienſtes(—11 Uhr). Ferner iſt durch den gleichen Beſchluß 5 2. den Cigarrenhändlern der Berkauf von Cigarren und Tabak außer an den regelmäßigen Arbeitsſtunden in der Vent von—9 Uhr Abends geſtattet worden. Der Betrieb des Gewerbes des Milchhandels iſt hinſichtlich der drei höchſten Feiertage den gleichen Beſchränkungen wie unter G. 1 4 hinſichtlich der übrigen Sonn⸗ und Feiertage keinen Be⸗ ſchränkungen unterworfen. Die ſämmtlichen unter O. bezeichneten Ausnahmen werden an die fernere Bedingung geknüpft, daß im handelsgewerblichen Theile der betreffenden Vetriebe Gehllfen, Lehrlinge und Arbeiter über die in I. A. oben feſtgeſetzten 5 Stunden werden dürfen, wenn jeder derſelben außerdem die Mitglieder derjenigen Be⸗ Aufſicht des Staats über die Winterer. auf hinaus nur dann beſchäftigt 6 Uhr bis Abends b. gder in feder zweiten Woche an einem Werktage volle 4 Stunden von der Arbeit frei gelaſſen wird. II. Am Oſter⸗ und Pfingſtſonntage ſowie am erſten Weihnachts⸗ feiertage dürfen, abgeſehen von der Ausnahme unter C 12 Gehülfen, a, entweder an N 985 Sonnkag von Morgens P 5 tigt werden. zu halten. zur öffentlichen Kenntniß. Lehrlinge und Arbeſter im Handelsgewerbe überhaupt nicht beſchäf⸗ Inſoweit eine Beſchäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Ar⸗ beitern im Handelsgewerbe nicht zuläſſig iſt, darf ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsſtellen überhaupt nicht ſtattſinden Die Läden ꝛc. ſind außer der zugelaſſenen Verkaufszeit geſchloſſen Mannheim, den 28. Februar 1893. Großh. Bezirksamt gez. Dr. Fuchs. Beſchluß. .No, 7809. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit Mannheim, den 12. März 1898. Der Stadtrath: Bräunig. Winterez. Bekanntmachung. Die Entrichtung der Fleiſchſteuer betr. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der ſtäd⸗ tiſche Schlachthaus⸗Verwalter Ehrmann mit Wirkung vom 1. April 1893 ab als Steuer⸗ erheber in Mannheim im Neben⸗ amte angenommen und in dieſer Eigenſchaft mit Erhebung der hier bei der Schlachtung nach der Stückzahl des Schlachtviehes zu entrichtenden Fleiſchſteuer betraut wird. 5399 Hiernach findet die Erhebung der inländiſchen Fleiſchſteuer vom 1. April 1893 ab nicht mehr bei den Steuereinnehmereien I u. II akt ſondern im Schlachthauſe tatt. Mannheim, den 17. März 1899. Gr. Obereinnehmerei. .Steigerungsankündigung. Der Erbtheilung wegen ver⸗ teigere ich mit obervormund⸗ chaftlicher Genehmigung am Donnerstag, 23. d.., Nachm. ½3 Uhr dahier in meinem Geſchäftszimmer E 5, 1 die nachbeſchriehene zum Nachlaß der Georg Gottfried Mündel We. Martha geb. Kieſer von hier gehörige Liegenſchaft, nämlich:— 8 Das Wohnhaus dahier jenſeits des Neckars im Pflügersgrund Lit. D 2 Nr. 4, neu bezeichnet 11. Querſtraße Nr. 2 und 4, nehen Thomas Steidle und Heinrich Dann, angeſchlagen zu 20,000 Mk. wobei der Zoſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis auch nicht erreicht wird. 4274 Mannheim. 1. März 1893. Der Großh. Notar. Mattes. Heulieferung. 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März 1893, Abends 8 Uhr im oberen Saale des„Schwarzen Lammes“ ſtattfindenden ordentlichen General-Versammlung eingeladen. Den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht noch be⸗ ſondere ſchriftliche Einladung zu. Tagesordnung: 1. Berichterſtattung über das verfloſſene Jahr. 2. Rechnungsablage pro 1892. 38. Bericht der Rechnungsprüf⸗ ungskommiſſion. 4. Ergänzungswahl für 3 Vor⸗ ſtandsmitglieder(8 Arbeit⸗ nehmer). 5. Vorlage Statuten⸗ änderung. 6. Verſchiedenes. Der Vorſtand: Jean Boos, Vorſitzender Heinrich. Gewerbeſchule Maunheim. Einladung. Die Schlußprüfung findet ſtatt: Freitag, den 24. ds. Mts., Vor⸗ mittags von—12 Uhr und Nach⸗ 9 5 von—5 Uhr in N 6, 4, Stock.* 5318 Die Schlußfeier wird Sonn⸗ tag, den 26. ds. Mts., Vormit⸗ tags ½11 Uhr in der Aula der Lulſen⸗Schule abgehalten. Ausgeſtellt ſind die Zeichnungen und Modelle: Sonntag, den 26. März, von —5 Uhr Nachmittags. Donnerſtag, den 30. März, von —12 Uhr und —5 Uhr Nachmittags. Freitag, den 31. März, von—12 Uhr Vormittags und—5 Uhr Nachmittags. Hiezu ladet 95 der ergebenſt ein Vorſtand. nz er Empfehle mein großes Lager in Kaſten⸗ 5 Polſtermöbel, Betten und Spiegeln. 54004 Stets auf Lager über 200 Bettſtellen, alle Sorten, 100 Chiffonniers und Schränke, 65 Sophas, Divans.Fauteuils, 80 Kommoden und Pfeiler⸗ ſchränkchen, 5 40 Waſchkommoden mit u. ohne Marmorplatte, 70 Küchenſchränke, jeder Größe, 200 Tiſche,[J,oval, rund u. Seckig, 1000 Stühle, 32 Fagçonen, 150 Spiegeln aller Art, 120 Nachttiſche aller Art, 100 Mgtratzen in Roßhaar, Woll, Seegras ic. Weiter größte Auswahl in Buffets Sekretäreu, Verticowg, Silber⸗, Bücher⸗ und Spiegel⸗ ſchränke, Herren⸗ und Damen⸗ aie Lenpteie 557. tiſche. Comptoir⸗, aukel⸗, Clavier⸗ und Kinderſtühle. Specialität in vollſtänd. Betten und ächten Landfedern in allen Preislagen, Flaum, größtesLager in Sophaüberzügen, Drill u. Barchent, Flaumdrells und Strohſackleinen, Roßhaar, See⸗ ras. Kabok, 16. orhänge, Tiſch⸗, Bett⸗ und Steppdecken, Sopha⸗ u. 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Die„Darmſtädter ell erſcheint täglich(mit Ausnahme des Sonntags) in einer doppelten Ausgabe und iſt in der Lage, allen Anſprüchen an Vollſtändigkeit, Reichhaltigkeit und Raſchheit der Nachrichten zu genügen. Sie wird ſo frühzeitig expedirt, daß das Nachmittagsblatt noch an 2 8ſer an age, an dem es aus⸗ egeben wird, in die Hände unſerer Leſer im Gro n heiſſſch gelangt. Pie„Darmſtädter Zeitung“ wird wie bisher den heſſiſchen Ange⸗ legenheiten, den Nachrichten aus dem Groß⸗ herzogthum, in jeder Hinſtcht ausgedehnte Beachtung widmen. In hpre end hervorragender Weiſe wird die„Darmſtädter Zeitung“ die Angelegenheiten des Deutſchen Reichs behandeln. Ueber die Verhandlungen des deutſchen Reichstags wird regelmäßig auf das raſcheſte und genaueſte referirt; die Verhandlungen der preußiſchen und anderen deutſchen konſtitutionellen Körperſchaften inden ein⸗ ie äußere Politik und die inneren Ver⸗ maßgebenden Großſtaaten erfahren ent⸗ ältniſſe der güsgerbeneſchen prechende Behandlung. ie Telegramme werden bei dem zweimaligen Erſcheinen mit beſonderer Raſchheit erforderlichen Falls durch Extrgausgaben, mitgetheilt. Die Schlußkurſe der Frankfurter Börſe finden noch an demſelben Tage in dem Nachmittagsblatt Aufnahme. Die„Darmſtädter Zeitung“ bringt als Feuilleton Original⸗ Romane und ⸗Novellen, Auffätze wiſſenſchaftlichen, belletriſtiſchen und künſtleriſchen Inhalts und die neueſten wichtigen Nachrichten aus allen Gebieten der Kunſt und Literatur. Die intereſſanten Mitthetlungen der Großh. Centralſtelle für Landesſtatiſtik, ſowie das fährlich erſcheinende Zugangsverzeichniß der Großh. Hofbibliothek und das Nage nasgcgenen des Großh. Muſeums werden koſtenfrei als Beilage ausgegeben. Die„Darmſtädter Zeitung“ koſtet in Darſnſtadt vierteljährli 3 M. 25 Pf., mit Bringerlohn 4 Mark, bei den incl. des Poſt⸗Aufſchlags 3 Mark 75 Pf. pro Vierteljahr, excl. 12255 inſichtlich des Allgemeinen Ni bemerken wir, daß 5 derſelbe zufolge der ſehr ſtarken Auflage, der Verbreitung der „Darmſtädter in allen Gemeinden des Großherzogthums und des Umſtandes daß ſie als Organ für die Bekanntmachungen aller öffentlichen Behörden dient, vorzugsweiſe für Veröffent⸗ lichungen eignet, welche man zur Kenntniß des ganzen Landes zu bringen wünſcht. Die Einrückungs⸗Gebühren betragen für den Raum der fünfſpaltigen—— 15 Pfennige, für Lokal⸗Anzeigen 10 Pfennige für den Raum der fünfſpaltigen Garmondzeile, und es finden ſowohl in dem Vormittags⸗, wie in dem Nach⸗ mittagsblakte Beförderung 5521 Darmſtadt, im März 1893. Die Expedition der Darmſtädter Zeitung. Berückſichtigun Stuttgart. Neues Tagblatt. 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