Telegramm⸗Adreſſe: 8 e n der Poſtliſte eingetragen under Nr. 2472. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. (Badiſche Voltszeitung.) Mannhei der Stadt Maunheim und Umgebung. 103. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. mer Journal. (Mannheimer Volksblatt.) Berontwortlich: für den politiſchen u. Chef⸗Redakteur Herm. Moßes, für den lokalen und prov. i Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Notationsdruck und Bertag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei. (Das„Mannheiner Journal“ n Eigenthum des katholiſchen Bärgerhoſpitals.) fämmtlich in Nannheim. Nr. 83.(Celephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Es dämmert! Dem Abgeordneten Bebel verdankt die Welt ein neues Schlagwort— bei den Nothſtandsdebatten, die nach den„un⸗ parteiiſchen“ Zeitungsberichten mit der Vernichtung der Sozialdemokratie endeten, vertheidigte der Führer des Prole⸗ tariats die Widerſprüche zwiſchen einſt und jetzt in den Schriften der Partei damit, daß er ausrief:„Wir befinden uns eben in einer geiſtigen Mauſerung!“... Das Wort gefiel beſonders dem an Jugenderinnerungen reichen Herrn Eugen Richter, und bald ward es zum Schlagwort auf den Tribünen und in den Wandelgängen des arauen Hauſes „Leipzigerſtraße“. Ob weh! Nun ſitze ich ſchon wieder mitten in der ver⸗ pönten Politik, die mir von Redaktionswegen ein für alle Mal verboten wurde,— alſs raſch herausgeflüchtet: das nette Schlagwort des Herrn Bebel aber, das borge ich mir heute für die Literatur. und ſpreche keck von einer fortſchrei⸗ tenden geiſtigen Mauſerung der dramatiſchen Dichtkunſt. Kein Zweifel, ſie mauſert ſich; bisher wußte gar Mancher nicht, warum ſo viel Fleiſch ſichtbar war, jetzt aber, da die erſten Flaumfederchen entſproſſen, merkt ſelbſt der blödeſte Tinten⸗ kult, daß es dem Körper an—„Federn“ gemangelt hatte, die ſeine Blöße zu verdecken vermochten. Da habe ich nun ſo leichthin eine Ketzerei niedergeſchrie⸗ ben, ohne zu bedenken, daß das Cliquen⸗ und Claauenweſen immer noch allmächtig iſt im modernen Babylon und nur Einer der hier Bloßgeſtellten ſein Steinigt ihn! zu erbeben braucht, um mich bei all Denen, die noch in den ruinenhaften Zwinaburgen des Naturalismus herrſchen, in Verruf zu hringen. Immerhin, in dunkler Nacht mochte man ſich davor fürchten, jetzt aber dämmert es wieder, ſchon leuchtete mit dem glänzenden Erfolg der Fulda'ſchen Märchendichtung „Talisman“ das Morgenroth einer neuen Richtung auf. Viele beſinnen ſich, daß ſie in der bisher herrſchenden Finſterniß nuxr deshalb dem 11 77 achehen mmer mancher Thranfunſel zuliefen, weil er das einzig Au Umnachtung war. Man mag mich nicht mißverſtehen, ich will weder den Titanen Ibſen ſchmähen leher verdiente das unſer ernſtes(2) Publikum, das wobl hundert Aufführungen einer fragwürdigen Poſſe, aber keine fünf Wiederholungen des „Baumeiſter Solneß“ ermöglichte), ich will auch nicht die Genialität Auguſt Strindberg's bezweifeln, deſſen wirkſamer Einacter„Gläubiger“ allabendlich im Reſidenz ⸗Theater in Szene geht— es drängt mich nur, auf die endliche Ernüch⸗ terung derjenigen literariſchen Kreiſe binzuweiſen, die bisher jede nicht extrem⸗realiſtiſche Arbeit mit Hohnlachen ablehnten, die Ausländer von vornherein höhber als die Deutſchen ſtell⸗ ten und ſtammelnde Unfähigkeit edlem Formtalent vorzogen, ſobald an Stelle der ſchwer zu modelnden Schriftſprache der banale Dialekt trat. Mit dem Dialekt war die Plattheit und Rohheit auf der Bühne eingezogen, ſtatt derber Kraftworte bedienten ſich die„Dichter“ in den Deſtillen aufgeleſener Mode⸗ worte, die allerdings den Pennbrüdern aller Geſellſchafts⸗ klaſſen durch ihre Lebenswahrheit imponirten.— In den verſchiedenen Hauptquartieren der Berliner Dichtkunſt (und eine ſolche war es, keine allgemein Deutſche! dort, wo man„Melange trinkt und Literaturgeſchichte macht“, erwartete man alles Heil von geiſtig degenerirten Wirrköpfen aus dem Norden, Süden, Oſten oder Weſten— nur ja nie aus der Heimath, der doch die größten Dichter aller Zeiten entſtammten. Ein Idol nach dem andern wurde aufgeſtellt, heute war der Schwede groß, morgen der Ruſſe, übermorgen war ein Däne der neue Spakeſpeare— Jeder hatte ſeine Jünger, die ſo lange von ſeiner„Genialität“ ſprachen und ſchrieben, bis er ſelbſt daran glaubte und damit ſeinen Untergang beſiegelte oder gar für das Irrenhaus reif war. „Götzendämmerung!“ das Publikum lernte mit dem Hammer philoſophiren, es pochte an die glänzenden Statuen der neuen Dichtergötter und merkte, daß es nur vergüldeter Thon war, was ſcheinheilige Prieſter den Gläubigen boten. Man ſtutzte, tuſchelte, ſann nach, flüſterte und ſprach es aus: Der Naturalismus iſt überwunden! denen dies in die Ohren gellte, ſie riefen, raſch gefaßt: Wohl, 115 nicht die Kunſt der Zukunft ſein, ſondern nur zu ihr ÜUhren Mag es ſo ſein, wenn er nur die Kohle ſein ſollte, die mit dem Erz in den Hochofen geſchichtet, das reine Metall von den Schlacken zu ſondern beſtimmt war. Wir wollen die fünf Jabre der Herrſchaft des exotiſchen Realismus preiſen, wenn ſie uns wirklich von dem unnatürlichen, ungeſunden Schwulſt der„Birch Pfeifferei“ erlöſten, wenn wir jitzt nach bundert Jabren wieder vor einer neuen Epoche dramatiſcher Dichtkunſt ſtehen, die der Blüthezeit der Weimarer Dioskuren ebenbürtig wäre.— Damit komme ich auf die drer Drama⸗ kiker, die jetzt im Mittelpunkte der allgemeinen Aufmerkſam⸗ keit ſtehen, deren drei Meiſterwerke die einzigen großen Erfolge dieſer Saiſon waren und zum Theil täalich die Schauſpielhäuſer füllen, ich meine: Ludwig Fulda, Hermann Sudermann und Gerhard Hauptmann, deſſen „Weber“ mit ſtürmiſchem Beifall von den Mitaliedern der „Freien Bübne“ aufgenommen wurden, nachdem die hohe Polizei die öffentliche Aufführung verboten hatte. Vorgeſtern beſchäftigte ſich das Verwaltungsgericht mit der Klage des Dechters gegen den Polizeipräſidenten. Leider wurde dieſelbe abgewieſen und Hauptmann muß app lüiren— hoffentlich maßregelt die höhere Inſtanz den ängſtlichen Cenſor, damit das freigegebene Stück ebenſo viele Aufführungen exlebe, wie Fuldas„Talis man“, der in der Schönheit und Poeſie der Sprache au Schiller erinnert, und Sudermmann's„Heimath“, die dm Leſſing Theater und ſeinem trefflichen Direktor Tag fär Tag volle Häuſer ſchafft fallende in der allgemeinen d Die„Führer“ aber, Stleſeuſte und verbreiteie Zeitung in Mannheim und Amgebnng. Die übrigen Theater mit Ausnahme des glänzend ge⸗ leiteten„Königl. Opernhauſes“, das unter dem Zeichen Mas⸗ cagni's ſteht, kommen gegenwärtig kaum in Betracht, ſelbſt das„Berliner Theater“ nicht, deſſen gewandter Leiter und beſter Schauſpieler Ludwig Barnay im nächſten Jahre von der Direktion zurücktrilt, gerade wie Adolf'Arronge, der be⸗ kanntlich die Leitung des„Deutſchen Theaters“ an den Literarbiſtoriker und Schillerbiographen Otto Brahm abgibt. Das Berliner Theater übernimmt der Regiſſeur des Dresdener Reſidenztheaters, Herr Lüpſchütz— das gute Enſemble beider Bühnen wird ſich aber wohl leider in alle Winde zerſtreuen. Schade! Die guten Schauſpieler ſind in Berlin noch rarer als die guten Stücke, und ein gutes Enſemble iſt hier faſt eben ſo ſelten wie ein Kritiker, der— unparteiiſch ſeine freie Meinung äußern darf... Arme Tintenkulis, wann dämmert's Euch einmal? Berlin, 9. März. Hans Kraemer. TLiterariſches. Im alten Schloß und andere Erzäblungen von Carl Hecker. Illuſtrirt von H. Albrecht. Geh. 2 Mk., geb. 3 Mk. Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart. Vorwiegend Luſtiges gus dem Offiziersleben bietend, weiß doch auch der Verfaſſer dem Tragſſchen vollauf gerecht zu werden: und daß eine originelle Phantaſie dem trefflichen Realiſten zu Gebote ſteht, das beweiſt u. A. die erſte Erzählung des Werkchens und namentlich auch die prachtvolle„Geſchichte eines Briefes, von ihm ſelbſt erzäult“. Das Buch, es enthält ſechs Novellen, iſt wabrlich nicht nur zur angenehmen Augenblickslektüre ge⸗ ſchaffen, man wird es auch öfter gern zur Hand nehmen und ihm einen dauernden Platz in der Hausbibliothek anweiſen. Man kann es aus beſter Ueberzeugung Jedem empfehlen. Es möge noch bemerkt ſein, daß daſſelbe von H. Albrecht ſehr hübſch illuſtrirt und überhaupt vornehm ausgeſtattet iſt. Beſſer als in der guten alten Zeit baben wir es heute ohne Frage wenigſtens in der B⸗zjuehung, daß uns gute mann leicht erſchwingliche jer Ausm zur Verfügung ſieht. Ein weiterer Beweis für dieſe Thatſache iſt die neue„Illuſtrirte Bibliothek Prochaska“, „Bücher für Alle“, von der ſoeben der erſte Band veröffentlicht, wurde. Zum Preiſe von 50 Pfg. wird von der genannten Bibliothek jeden Monat ein ſchön und elegant gebundener Band anſebnlichen Umfanges erſcheinen. Auch mit guten, nicht zu ſpärlich vertretenen Illuſtrationen ſind die Bände ausgeſtattet. Der erſte, uns vorliegende Band der„Illu⸗ ſtrirten Bibliothek Prochaska“ macht den vortheilhafteſten Eindruck. Der Text, aus Original⸗Arbeiten hervorragender Schriftſteller beſtehend, iſt unterhaltend, intereſſant und gediegen. Es wäre zu wünſchen, daß dieſe„Bücher für Alle“ die weiteſte Verbreitung fänden. Zum Jubiläum der Mutual Life. 250000 Policen über die wirklich großartige Summe von 750 Milllonen Dollars beſtanden bei der Mutual Life am 1. Februar 1893 in Kraft. 160 Millionen Dolars ſind in Folge Fälliawerden der Policen an rund 60,000 Familien, die 300,000 Perſonen repräſentirten, bereits ausbezahlt wor⸗ den und etwa 12 Millionen Dollars durchſchnittlich gelangen nunmehr jährlich zur Auszablung. Die Reſerven der Mutual belaufen ſich auf etwa 175 Millionen Dollars. Und nun vergleiche man damit die Verhältniſſe am 1. Februar 1843. An dieſem Tage war nämlich das Juſtitut gegründet worden als die erſte L bensverſich rungs⸗Glſellſchaft der Vereinigten Staaten ohne Fonds, ohne Kapital, einzig und allein aufge⸗ baut auf glückliche Schickſalsfügungen. Zwei glücklichen Um ſtänden vor Allem hat die nunmehr zu einzig daſtehenden Reſultaten gelangte Geſellſchaft ihre ebenſo ſtetige als un ⸗ unterbrochen in aufſteigender Linie ſich bewegende Entwick⸗ lung zu danken. Einmal der Thatſache, daß ſie ſlets in ihren Präfidenten Männer von eminenten Fähigkeiten und bervor⸗ ragender Geſchäftsroutine, nie ermüdender Energie und ra t⸗ loſer Hingabe an die Spitze ſtellte. Der andere glückliche Umſtand war der, daß die Anſtalt ſich in gewiſſem Sinne auf vollſtändig nationalen Boden ſtellte und ihr.ſchick ganz mit demjenigen der Vereinigten Staaten verknüpfte, man könnte ſagen identifizirte. Die finanzielle Baſis der Geſell⸗ ſchaft wird dadurch am beſten gekennzeichnet, daß der R ſerve⸗ fonds der Mutual Life ein Fünftel der koloſſalen Summe von 850 Millionen Dollars beträgt, welche die Reſervefonds der ſämmtlichen dem Newyorker Verſicherungsdepartement unter⸗ ſt⸗Uten L bensverſicherungsg⸗ſellſchaften ausmachen. Reuer Meditinal⸗Verein Maunhe 1. Claſſe: 1 Perſon 15 Pfennig wöchentlich 2.„ Wittwen mit Kinder 20 Pfennig wöchentlich 3.„ Familien bis 4 Köpfen 25 Pfennig„ 4.„ Familien über 4 Köpfen 30„ Jährlich werden 52 Wochenbeiträge erhoben. Aerztliche Behand⸗ lung nach freier Wahl von den Mitgliedern der„Geſellſchaft der Aerzte“(49 Aerzte), desgleichen freie Wahl unter ſämmtlichen hieſigen Apotheken. Anmeldungen zur Aufnahme können jederzeit erfolgen bei dem Geſchäftsführer 53419 C. Ehmann, F 3, 12, faden. Leetüre in hübſch gebundenen Büchern für eine geringe, Je⸗ derſte e Ausgabe in großer Auswahl uc. 90 Freitag 24. März 1893. Casino-Saal. Freitag, den 24. März, Abends 8 Uhr Letzter Vortrag von Profeſſor Alexander StrakoSeh. Eintrittskarten.50. Familienkarten.—. Schüler 50 Pfg. Billetverkauf bei Th. Sohler und an der Kaſſe. 5621 Feuerwehr. Die Wahl eines Vertrauensmgnnes fir die Mannſchaft der Neckarvorſtadt betr. ur Wahl des im Betreffe Genannten wird hiermit zufolge Beſchluſſes des Verwaltungsrathes vom 16. ds Mts. Termin auf Montag, den 27. d. Mts. Abends 7 bis ½8 uhr im Schullauſe der Neckarvorſtadt feſtgeſetzt und die Mannſchaft der Neckarvorſtadt erſucht, bei der Wahl möglichſt vollzählig 1 erſcheinen. Mannheim, den 21. März 1893. Der Verwaltungsrath: W. Bouquet. Jschger ferch Mannheim. Dienſtag, den 28. März 1893, Abends 9 Uhr (nach Schluß der ordentlichen Generalverſammlung der Krankenkaſſe) Vereinsverſammlung. 33ͤ— aesss erdenes 1I.!. Wahl der cde 2. Bericht über die eingelaufenen Preisarbeiten vertheiluung. 3. Sonſtige Vereinsangelegenheiten. Mannheim, 13. März 1893. 506 VDer Vorſtand. Krankenkasse des Kaufmünniſchen Jereins zu Maunheim. (Eingeſchriebene Hilfskaſſe.) Dienſtag, den 28. März 1893, Abends 8 Uhr im Lokale des Kaufmänniſchen Vereins Ordentiiche Ceneralversammlung. Tages⸗Ordnung: 1. Rechnungsablage; 2. Bericht der Reviforen; 3. Neuwahl des Vorſtandes und der Reviſoren. Mannheim, 13. März 1898. 5041 Der Vorſtand. Mannheimer Turnerbund„GEBRIANIV. Unſere Uebungsabende ſind wie folgt feſtgeſetzt: Montag u. Donnerstag jeweils von —10 Uhr Abends Riegenturnen. Donnerstag von 5210 —10 Uhr Abends Turnen der Männerabtheilung. Samstag von—½0 Uhr Abends Kürturnen. Jeden Samſtag nach Schluß des Turnens Wochen-Versammlung Iim Vereinslokal. Turnlokal: Turnhalle des Gr Gymnaſiums, (Eingang Schloßgartenſeite). Der Turnrath. NB. Aufnahme⸗Geſuche ſind ſchriftlich an den Tururath oder mündlich in der Turnhalle erbeten. Blumen-IHalle, E 4. J. Fruchtmarkt. 2667 — 1 5 —— 212V2TK2K2KbK10K000 ͤ———XTXTVTXTVXT—TVTVT—TXTX—XT———————————————— ————— — e (82) Nr. 32549. der ortspolizeilichen Vorſchrift vom 27. ordnung hetreffend“ mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, Tagen beſtraft werden. Pflonzungen nicht aufgeſtellt werden. u. dergl. raumſperrende Gegenſtände durch den Schloßgarten tragen oder auf Karren zu fahren. Eine Ausnahme findet nur züglich des Tragens von Gegenſtänden auf dem von der Rheinluſt gegen die Sternwarte nach dem Quadrat B führenden breiten Weg. Das Fahren mit leichterem ahren mit Velocipeden im Schloßgarten iſt nur auf den durch enſelben führenden Fahrſtraßen, Weg nicht gehört, ſowie das Reiten auch auf den beſonderen wegen geſtattet. Die Durchfahrt Trambahnwagen geſtattet; fün die übrigen mit — General⸗Anzeiger. Bekanntmachung. Die Schloßgartenordnung betr. Nachſtehend bringen wir die Beſtimmungen pril 1887 die„Schloßgarten⸗ uwiderhandlungen gemäߧ 386 10.⸗St.⸗G.⸗B.§ 121 und „St.⸗G'⸗B. an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 5703 Schloßgarten⸗Ordnung. Ortspolizeiliche Wek vom 27. April 1887.) Das Betreten von Raſenplätzen, bilobeneſallungen und iſt unterſagt, ebenſo das Ueberſte gen von Ein⸗ ngen und das Niederfetzen auf dieſelben. Ebenſo iſt das Beſteigen der Bäume verboten. Es iſt verboten, abzubrechen. Es iſt verboten, Bänke u beſchädigen oder zu beſchmutzen, flanzungen zu verunreinigen, auf dieſelben ſowie auf die Bänke ſich zu legen oder Papier umher werfen. 8 2. Pflanzen, Zweige, Blüthen, Früchte ze. 8 3. von ihren Plätzen 1 u verſtellen, ſolche ferner ege, Raſenplätze, Auf den Fahrwegen dürfen Feldſtühle und Kinderwägelchen Auf den Kinderſpielplätzen iſt deren Auf⸗ g geſtattet, auf den Gehwegen nur, inſoweit der Verkehr dadurch nicht geſtört wird. Insbeſondere dürfen daſelbſt Stühle und Kinderwägelchen nicht vor Sitzbänken geſtellt werden. 2— Es iſt verboten, im Schloßgarten Vögel zu fangen oder Vogel⸗ neſter auszuheben. 8 6. Kindern iſt der Beſuch des Schloßgartens nur unter Auf⸗ ſicht Erwachſener geſtattet. Die Benutzung der für Erwachſene vorbehaltenen Bänke iſt Kindern in Begleitung von Kindermädchen, ſowie dieſen ſelbſt als Begleiterinnen unterſagt. Wurfſpiele und das Werfen Steinen ſind verboten. Genußmittel, Blumen und andere Handelsgegenſtände dürfen nur im Einverſtändniß mit der Gartenbehörde, mit polizeilicher Er⸗ laubniß feilgeboten werden. 98. Es iſt verboten, Koffer und Kiſten, große Körbe, Säcke, Holz zu ſtatt auf den Landſtraßen und be⸗ Fuhrwerk, das Reiten, auch das zu welchen der in§ 8 bezeichnete eit⸗ § 10. Das Fahren mit ſchwerem Fuhrwerk, wozu auch unbeladene Rollwagen, Bierwagen und ſog. Pritſchenwagen gehören, ſowie das Viehtreiben ſtraße führenden Landſtraße geſtattet. 1 Auf der Strecke des ſchwimmanſtalt am 46 ührz bar nach der Stefanienpromenade bis zur Stadtgräbenbrücke bitten werden. Sämmtlichen Hahndurchläſſe im& bab anders als im iſt nur auf der von der Rheinbrücke zur Ring⸗ 5 Fahrwegs, der bei der früheren Militär⸗ ührt, darf nur im Schritt gefahren und ge⸗ §8 12. uhrwerken iſt verboten, durch die beiden Eiſen⸗ chloßgarten auf dem Wege gegen das Schwimm⸗ Schritt zu 993 durch das weſtliche Schloßportal iſt nur den öſtliche der na 1125 dem Ballhauſe fährenden Wagen iſt der öſtliche Durchgang Mannbeim, den 22. März 1893. roßh. Bezirksamt: Dr. Schmid. 8 1. und unterhaltenen öffentlichen Anlagen iſt verboten: 1. auf den Fußwegen zu reiten, oder mit Velocipeden, 8 2. gleitung Erwachſener geſtattet, welche und Verunreinigungen durch die Kinder gleichen ſind Eltern, wenn ſie Kindern den Aufenthalt in den Anlagen ohne Aufſicht eſtatten. Von Kindermädchen und Wartfrauen mit Kindern dürfen iejenigen Sitzplätze nicht beſetzt werden, für Erwachſene“ tragen. In den Anlagen vor den Quadraten 0 00 dürfen Kinderwagen überhaupt nicht eingeführt werden. Auf dem Promenadeweg der Zufahrtsſtraße entlang der Pferde⸗ iſt der Verkehr 4. wenn dieſelben an der Leine geführt werden. können von dem Au § 71 der Straßenpolizeiordnung für die Stadt . an der Leine geführt, ſo iſt dieſe 5. ie 0 jeweils bei Eintritt der Aufſeher geſchloſſen. Das der Oeffnungen iſt verboten. eſtellten Aufſehern iſt Folge zu leiſten. elben oder der Schutzmannſchaft zu bri § 7. Neben dieſer Vorſchrift behalten die einſchlägigen Beſtim⸗ mungen der Schloßgartenordnung, der Friedhofordnung und der Straßenpolizeiordnung uneingeſchränkte Geltung. .8. Uebertretungen der Beſtimmungen dieſer Vorſchrift werden mit Geld bis zu 60 Bekanntmachung. Den Schutz der öffentlichen Anlagen betreffend. Nr. 32761. Nachſtehend bringen wir die Beſtimmungen der orts⸗ oltzeichen Vorſchrift vom 6. Auguſt 1890 in obigem Betreffe neuer⸗ ings zur öffentlichen Kenntniß. Der Schutz der öffentlichen Anlagen. In allen von der Stadtgemeinde Mannheim hergeſtellten Wagen, Handwagen— ausgenommen Kinderwagen— oder Karren zu fahren, ſofern ſolche Fuhrwerke nicht dort nothwendig zu verkehren haben; Aene zu überſteigen, zu beſchädigen oder zu be⸗ mutzen; Bänke zu verunreinigen oder von ihren Plätzen zu perſtellen; auf den Bänken zu liegen oder auf denſelben zu nächtigen; Raſenplätze, Blumenbeeke oder ſonſtige Pflanzungen zu betreten oder zu beſchädigen, Zweige, Blüthen u. dergl. a ubrechen, auf Bäume zu klettern, mit Steinen zu werfen; die Wege durch Aufſchürfen und Aufgraben der Deckung zu beſchädigen oder durch Kinder beſchädigen zu laſſen; Waaren feilzubieten: zu lärmen oder Verkehr ſtörende Sprung⸗ und Ballſpiele gzu Veranſtalten und Unfug zu verüben, wodurch die Beſucher der Anlagen beläſtigt werden; „Papierſtücke und andere Gegenſtände, insbeſondere Abgänge von Lebensmitteln wegzuwerfen. Kindern iſt der Aufenthalt in den Anlagen nur in Be⸗ für etwaige Beſchädigungen verantwortlich ſind. Des⸗ Vormünder, Fürſorger dafür verantwortlich, welche die Aufſchrift„Nur 3. Kinderwagen dürfen in den Anlagen der Zufahrtsſtraße Smarck⸗ und Bahnhofplatzes nicht ee U. 1 u. 1 mit Kinderwagen unterſagt. Das Umherlaufenlaſſen von Hunden in den Anlagen iſt verboten. Hundebeſitzer haben dafür Sorge zu tragen, daß die in rer Begleitung befindlichen Hunde die Anlagen nicht überſpringen. urch son Hunden verurſachke Beſchädigungen wird ein civilrecht⸗ licher Anſpruch auf Schadenerſatz für die Stadtgemeinde begründet, fritt Beſrafeng ein. In die Anlagen vor den Quadrat en U. 1 11 u. UI dürfen Hunde nur mitgenommen werden, Frei herumlaufende Aufſichtsperſonal weggefangen werden.(Vergl. Mannheim.) kurz anzuziehen. Anlagen vor den Quadraten 0 7 u. P 7, K 1 u. U1 Dunkelheit durch den ſtädtiſchen Betreten dieſer Anlagen nach dem Abſchluß 6. Den Weiſungen der von der ſtädtiſchen Kulturkommiſſion Ungehörigkeiten ſind zur Anzeige zu bringen. Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen auf Hrund des§ 366 Ziff. 10 des.⸗St.⸗G.⸗B. und§ 129 des .⸗St.⸗G.⸗B. beſtraft. Mannheim, den 23. März 1898. Gr. Bezirksamt. Dr, Schmid. 5790 144f ch auf die Mannßeim, 24. März. Bekanntmachung. Das Erſatzgeſchäft pro 1898 betr. (J0 Nr. 3853. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aus⸗ hebungsbezirks Mannheim findet am .,.,.,., 10., 11., 12., 13., 14, 15., 17., 18., 19. und 20. April 1893, feweils Vormittags 8 Uhr beginnend, im Aulafaale Lit. 4 4 No. 4 ſtatt. Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt daß gemäߧ 26 Ziffer 7 Wehrordnung, zen chuldigung Ausbleibenden mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu„drei Tagen“ beſtraft werden und außerdem der Vortheile der Looſung für verluſtig erklärt und als vorweg Einzu⸗ ſtellende behandelt werden können. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1871 und 1872, ſowie der früh⸗ eren Jahrgänge, haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. n nachverzeichneten Tagen haben zu erſcheinen: „Am Mittwoch, den 5. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit G anfangen, außer⸗ dem 155 Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirke,. „Am Donnerſtag, den 6. April d. Js., die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus deren Familiennamen mit den Buchſtaben Am Freitag, den 7. April d. Js., die Pflichtigen des Jahrgangs 1871 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben P bis mit 2 anfangen. „ Am Samſtag, den 8. April d. J6., Vormittags 8 Uhr die initen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Maunheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben& bis mit G anfangen. Au Montag den 10. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben& bis mit N anfangen. Am Dienſtag, den 11. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben O bis mit 2 anfangen. Am Mittwoch, den 18. April d. Js., Vormittags 8 uhr die lien des Jahrgangs 1873 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 4 bis mit G anfangen. Am Donnerſtag, den 13. April d. Js., Vormittags 8 uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben U bis mit K anfangen, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 aus Ladenburg. Aaum Freitag, den 14. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 187 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtahen.bis mit R anfangen. Am Samſtag, den 15. April d. Js., Vormittags 8 Uhr die Pflichtigen des Jahrgangs 1873 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben S bis mit 2 anfangen. Am Montag, den 17. April d. Is., Vormittags 8 Uhr die Pflichtgen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 aus Feudenheim, Ilvesheim, Neckarhauſen, Sandhofen und S aarhof. Am Dtienſtag, den 18. April d. Js., ormittags 8 Uhr die Pflichtigen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1878 aus Käferthal. „Am Mittwoch, den 19. April öd. Js., Vormittags 8 Uhr 11 5 1 der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 aus Neckarau un zallſtadt. Am Donnerſtag, den 20. April d. J8., 1070 0 8 Uhr die Pflichtigen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 aus Schriesheim. „Am Donnerſtag, den 20. April d. Js. findet im Anſchluß an das Muſterungsgeſchäft die Verbeſcheidung der rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Betheiligten an dieſem Tage wiederholt zu erſcheinen. Am Freitag, den 21. April d. Is., Vormittags 8 uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1878, ſowie der älteren Jahrgänge, ſoweit letztere noch nicht gelooſt haben. Jedem Miltärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſüngstermin en. Für die Nichterſcheinenden wird durch ein Mikglied der Erſatzkommiſſion gelooſt werden. eder Militärpflichtige, gleichviel od er ſich im., 2. oder 3. Milikärpflichtjahre befindet, darf 10 im Muſterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Re 1 uswahl der Waffengattung oder des Truppen⸗(Marine)⸗ Theis erwächſt. Durch dieſe freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Looſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. ie Pflichtigen haben zum Muſterungstermine in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. er durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine ver⸗ 9 485 iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Daſſelbe iſt, oferne der auszuſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſter⸗ amtlich zu beglaubigen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen mit dem nfügen, daß den Geſtellungspflichtigen noch ber Vorladung zum Muſterungsgeſchäfte zugehen wird. Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 14. März 1893. Großherzogliches Bezirksamt. Dr. Fuchs. Bekanntmachung. Die Errichtung eines Gewerbe⸗ erichtes in der Stadt Mannheim egeben, die ohne genügende Ent⸗ Vormittags 8 Uhr der Stadt Mannheim, H bis mit 0 anfangen. Vormittags 8 Uhr mit den Pflichtigen ihres 5042 etr. 54 Nachdem die ſtatutariſchen Beſtimmangen über das Gewerbe⸗ gericht die Genehmigung Gr. Miniſteriums des Innern erhalten haben und von Gr. Bezirksamt der Tag der Einführung des Ge⸗ werhegerichts auf den 17. April 1896 beſtimmt worden iſt, muß die Wahl der Beiſitzer vorgenommen werden. Gemäߧ 11 Abſatz 2 der ſtatutariſchen Beſtimmungen wurde die Stadt Mannheim in 3 Wahlbezirke eingetheilt, welche umfaſſen: Bezirk 1: die innere Stadt. „ U: Schwetzinger Vorſtadt und Lindenhof. „ III: Stadttheil jenfeits Neckars. Zur Vornahme der Wahl haben wir Tagfahrt anberaumt auf: Dieuſtag, den 11. April d. Is 8. von 10 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends in folgenden Localen: Für die Arbeitgeber und Arbeiter: Rathhaus II. Stock, großer Rathhausſaal. ) Schulbaus, Segenheimer Straße, I. Stock Zimmer Nr. 2. III. Bezirk: Stadttheil jen⸗) der Neckarvorſtadt, ſeits Neckars) Stock, Zimmer Nr. 2. In der Stadt Mannheim ſind je 29 Beiſitzer von den Arbeit⸗ gebern und Arbeitern zu wählen. Die Wahl der Bei 11 07 0 unmittelbar und geheim Sie erfolgt unter Leitung von Wahlaus in den einzelnen eſondert, und zwar in der Weiſe, daß in jedem Wahlbezirk von jedem Wahlberechtigten die ſämmtlichen 29 Beiſitzer gewählt werden. Zum Mitg liede des Gewerbegerichtes ſoll nur berufen wer⸗ den, wer das 30. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl voran⸗ gegangenen Jahre für ſich oder ſeine Familie Armenunterſtützung auf Grund des Geſetzes über den 1 1 vom 6. I. Bezirk: Innere Stadt, II. Bezirk: Schwetzinger⸗ Vorſtadt und Lindenhof Juni 1870(..⸗Bl. S. 360) und des Geſetzes vom 5. Mai 1870 die öffentliche Armenpflege betr.(G. u..⸗O.⸗Bl. 1870 S 387) nicht empfangen oder die empfangene Armenunterſtützung erſtattet hat und in dem Bezirke des Gewerbegerichtes ſeit mindeſtens 2 Jahren wohnt oder beſchäftigt iſt. Perſonen, welche zum Amt eines Schöffen unfähig ſind(Ge⸗ richtsverfaſſungsgeſetz§8 31 u. 32) können nicht berufen werden. Zur Theilnahme an den Wahlen ſind nur berechtigt: a. ſolche Arbeitgeber, welche das 25. Lebensjahr vollendet und ſeit mindeſtens einem Jahre im Bezirk des Gewerbegerichtes Woh⸗ nung oder eine gewerbliche Nie erlaſſung haben; b. ſolche Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr vollendet und in dem Bezirke des Gewerbegerichtes Beſchäftigung haben oder, falls ſie außerhalb dieſes Gerichtsbezirkes in Arbeit ſtehen, wohnen. Nicht wahlberechtigt ſind diejenigen Perſonen, welche zum Amt Schöffen unfähig ſind.(Gerichtsverfaſſungsgeſetz 98 31, 32. Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßheit der 88 97a, 100d der Gewerbeordnung iſt, und deren Arbeite wählbar noch wahlberechtigt. r ſind weder Das Reich, der Staat, die Gemeinden und ſonſtige öffentliche Berbände, ſowie juriſtiſche Perſonen üben ihr Stimmrecht durch ihre geſetzlichen Vertreter aus. Den 11 ſtehen im Sinne der ſtatutariſchen Beſtim⸗ mungen die mit der Leitung eines Gewerbe⸗Betriebes oder eines beſtimmten weigez desſelben betrauten Stellpertreter der ſelbſt⸗ ſtändigen Gewerdebetreibenden gleich, ſofern ihr Jahres⸗Arbeits⸗ verdienſt an Lohn oder Gehalt 2000 M. überſteigt. Die der Zuſtändigkeit des Gewerbegerichtes unterſtellten Haus⸗ gewerbetreibenden ſind als Arbeiter wahlberechtigt und wählbar. Zum Zwecke der Wahlen ſind für jeden Wahlbezirk Liſten an⸗ zulegen, in welche alle Wähler einzutragen ſind, deren Stimmbe⸗ rechtigung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheimmgungen da⸗ hier angemeldet iſt. Als Beſcheinigungen genügen für den Arheitgeber die nach 8 14 der Gewerbe⸗Ordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbe⸗Betriebs, ſowie die letzte Quittung über Zahlung der be für die Arbeiter ein Zeugniß ihres Arbeitgehers oder der Polizeibehörde, durch welches beſtätigt wird, daß der Arbeiter ſeit mindeſtens einem ahre innerhalb des Gewerbegerichts⸗Bezirks in Arbeit ſteht, oder Jalle der Arbeiter außerhalb des Gerichtsbezirkes beſchäftigt iſt, wohnt. Die Anerkennung anderer Legitimationen bleibt dem Ermeſſen des Wahlvorſtandes bei Eintrag in die Liſte der Wahlberechtigten überlaſſen. 5 Die wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeiter werden aufge⸗ fordert, gemäߧ 13 der ſtatutariſchen Beſtimmungen ſich behufs der Liſteneintragung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheinig⸗ ungen innerhalb zweier Wochen vom Montag, den 20. 1 d. Is. bis ſpäteſtens Samſtag, den 1. Npril d. Is. auf der Kanzlei des Bürgermeiſteramts dahier, im Rathhaus 1. Stock, Zim⸗ mer No. 9: täglich Vormittags von 8 bis ½1 Uhr und 9 35 mittags von 2 bis ½8 Uhr, ſowie am Sonntag, 26. März d. J, von 10 Uhr Vormiktags bis 1 Uhr Nachmittags anzumelden. werden Formulare zu den erforderlichen Zeugniſſen verabfolgt. Bei unterlaſſener rechtzeitiger Anmeldung ruht das Stimm⸗ t Das Wahlrecht iſt nur in Perſon und durch Stimmzettel aus⸗ fen welche handſchriſtlich oder im Wege der Vervielfältigung re erzuſtellen ſind und nicht mehr Namen enthalten ſollen, als Bei⸗ itzer zu wählen ſind. 5 5 erſonen, welche in die Wahlliſten nicht eingetragen ſind, ſind er Wahl zurückzuweiſen Die Arheitgeber und die Arbeiter werden hiermit zur Ausübung ihres Wahlrechtes, ſowie zur rechtzeitigen Anmel⸗ Wählerliſte eingeladen. annheim, den 16. März 1893. otz. lotz Aheiniſche Hypotſekenbauk in Mannpeim. Das Verzeichniß der am 20. d. M. zur Rückzahlung auf I. Juli bezw. 1. Oetober 1893 verlooſten 4% Pfandbriefe aus den Serien 43 bis einſchließlich 49 u. 58 ſowie der 3½% Pfandbriefe aus den Serien XVII, XVIII, XXXIII bis einſchließ⸗ lich XXXIX, 41, 42, 50, 51, 52, 54, 55 und 56 und der 87½6/5 Communal-⸗Obligationen Serie III iſt bei uns und allen Pfand⸗ briefvertriebsſtellen erhältlich und wird auf Verlangen von uns franeo zugeſtellt. Mannheim, 22. März 1898. von 5777 Die Direction. Deutscher Phönix. Zweiundfüufzigſte General⸗Verſammlung. Die Actionäre des Deutſchen Phönix, Verſicherungs⸗Geſell⸗ ſchaft in Frankfurt a.., werden hiermit zu der ienſtag, den 25. April 1893, Nachmittag 12¼ Unr u Karlsrühe, im Lokale der Handelskammer, Carl⸗Friedrichſtraße 50 ſtattſindenden 52. General⸗Verſammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht der Direction und des Verwaltungsrathes über das abgelaufene Geſchäftsja—5 2. Bericht des Rechnangs⸗ 5 acun i er 3. Genehmigung der Jahres⸗Rechnung und der von dem Ver⸗ waltungsrathe beſtimmten Dividende pro 1892. 4. Wahl des Rechnungs⸗Ausſchuſſes pro 1893. 3. Erneuerung des Verwaltungsraths u der Section Karlsruhe. Die Actionäre oder deren Bevollmächtigte werden erſucht, in der Zeit vom 11. bis 18. April incl. auf dem Büreau der Geſell⸗ ſchaft in Frankfurt a M. oder auf dem Büreau der Section in Karlsruhe ſich perſönlich oder ſchriftlich anzumelden und über ihre ſtatutenmäßige Berechtigung durch Angabe der Nummern der auf ihre Namen in die Regiſter der Geſellſchaft eingetragenen Actien, die Bevollmächtigten außerdem durch Einreichung ihrer mit geſetz⸗ lichem Stempel verſehenen Vollmachten ſich zu legitimiren, wogegen ihnen die erforderlichen, mit der Zahl der ihnen zuſtehenden Stim⸗ men verſehenen Eintrittskarten verabfolgt werden. 5724 Frankfurt a.., den 21. März 1898. Die Direction. Der Verwaltungsrath. Pfälziſcher Niehverſicherungsperein zu Speher. (Gegründet 1849.) Verſicherung von Pferden, Rindvieh, Schweine und Ziegen gegen Verluſte in Folge von Krankheiten u. Unglücks⸗ fällen, mit Einſchluß der Schlachtgarautie für geſehag ehler. Mäßige Prämien. Prompteſte Schadenregulirung. — Im Jahre 1892 beteugen die Entſchädigungen 86 Procent der Einnahme. Bis Ende des vorigen Jahren waren verſichert 257,863 Thiere zu 60,894179 Mark und wurden 8715 Thiere mit.602,146 Mark entſchädigt. Zum Abſchluß von Verſicherungen empfehlen ſich die Direktion und die Agenten des Vereins. Jede gewünſchte Auskunft wird gern ertheilt. Gratisabgabe von Proſpekten, Bedingungen und Antragsformularen. Wh Heinz., Agent in Heddesheim. ilhelm Eder, Agent in Seckenheim. Gg. Klemm, Agent in Sulzbach a. d. Bergſtr. Jakob Preßler, Agent in Sandhofen. Adolf Rey, Bischheim Strassbürg. Strassburg l. E. Tel-Ansebl. Ar. 31l.— Blschheim i. E. Tel-Ausehl Ar 315. Commission, Expedition, Transportgeschäft zu Wasser u. zu Lande. Wöchentlicher, regelm. Güterverkehr u. Eildienst zwischen Saargemünd, Strassburg, Colmar, Mülhausen u. Nice verss m. Anschl. an die in Strassburg ankomm. 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Ausführ⸗ 5 licheres ergeben die Proſpekte, welche gern auf Verlangen frei verſandt werden durch VDie Kurdirektion. 8 Brief⸗ und Telegrammadreſſe: Stahlbad Weinheim, Bergſtraße. Hötel National, Mannheim. Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich meine Lokalitäten durch Anbau bedeutend vergrößert habe und empfehle mich dem titl. Publikum aufs Beſte für Hochzeiten, Diners, Familien- festlichkeiten,(Kindtaufen, Confirmationsdiners eto), Gesellschafts-Essen, bei aufmerkſamer Bedienung. 5405 Sonntag, den 26. März Eröffnung der neuen Lokalitäten (angenehmer Aufenthalt für Familien.) Zu zahlreichem Beſuche ladet ergebenſt ein F. Naumburg, Beſitzer. Bringe meine 4765 Milehkuranstalt in empfehlende Erinnerung. Gleichzeitig empfehle garantirt frische Eier aus eigenem Hühnerhofe J. Dettweiler, 8 4, 6. — 3 FAudlioclie directer Import von 2391 Stasny& Gossi. Frantfurt a/ M. ſind die beſten, gehaltvollſten und in Folge perſönlichen Einkaufs direct bei den Produzenten die billigſten aller Südweine. 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