Telegramm⸗Abreſſe: Badiſche Bollszeitung.) 0 ſtun e e Oſtlifte em L Nr. 2402. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. kncl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die ReklamenZeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stabt Bannhetm anb Min gebung. Ganbener Mannheim (108. Jahrgang) Erſcheint wß r ourn Nr. 88.(Celephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Sudermanns Dramen. Von Dr.—x. (Nachdruck verboten.) „Die deutſche Schaubühne ſteht im Zeichen Sudermanns. Blitzartig iſt dieſer Stern am literariſchen Himmel empor⸗ geſchoſſen, von der Menge jubelnd begrüßt, dald bewundert und angeſtaunt. Eine ſſets geſchäftige Reklame, die ihren Miltelpunkt hat in jenem Berliner Theater, das ſich mit dem Namen Leſſings einen gewiſſen reſormatoriſchen Einfluß auf das deutſche Drama ang⸗maßt hat, ſtempelt Sudermanns Dromen zu genialen Produkten, zu Werken eines erſten dra⸗ matiſchen Genies. Das iſt ganz ſicher: Sudermann iſt eine hochbedeutſame literarſſche Erſcheinung, ihm verdanken wir einen neuen Aufſchwung des bürgerlichen Dramas— ob wir aber an ihm ein großes dramatiſches Genie, einen neu'n Leſ⸗ ſing, einen zweiten Schiller baben, dürfte jetzt doch nicht mehr allein von einer kleinen Minderheit bezweifelt werden. Wie weit die großen, hochgeſpannten Erwartungen, die Deutſchland an ſein ungewöhnliches dramatiſches Talent knüpft, ſich er⸗ füllen werden, iſt eine Frage der Zukunft. Jedenfaus ver⸗ dient Sudermann, daß man ſich des öfteren und eingehend mit ihm beſchaftigt. Das Bild, das wir im Folgenden von ſeinem dramgtiſchen Können zu zeichnen verſuchen, kann natürlich im Rahmen dieſer Zeitung nur die groben Umriſſe darbieten. Nachdem Kritik und Publikum ſich allmätlich von dem berauſchenden Erſteindruck dieſer Dramen erholt haben, können wir fragen: Was hat dieſen Dramen zu ibhrem gewaltigen Erfolg verholfen? Was macht ſie ſo inter ſſant? Kurz ge⸗ ſagt: Sie ſind im höchſten Maß modern. Sudermann hat ſie geſchrieben unter dem Enflus jenes feinen Juſtinkts für mo⸗ derne und aktuelle Stoffe, des sens du réel, wie Zola ſich gusdrückt. Wir leben in Zeit ſchroffſter Gegenſätze auf Poliiiſchem, ſozialem und relicöſem Glubiet. Noch gäbren die'üvolutionsideen des Grlek⸗ ſahrhunderts ſort, noch ſtehen wir mitten inne im Revolutionszeitalter. Aus der Tiefe des modernen Lebens ſchöpft Sudermann ſeine Stoffe. Was er ſchreibt, packt, erſchültert uns, weil wir in ſeinen Geſtalten unſer Fleiſch, unſeren Geiſt, unſere Zeit er⸗ lennen. Die drei Dramen, die wir bis jetzt von ihm baben, „Die Ehre“,„Sodoms Ende“ und„Heimath“, gehören alle in die Gattung des vürgerlichen, des rührenden Familien⸗ dramas. Damit geten wir zu den Grundlagen der Suder⸗ mann'ſchen Technik über. Das rührende Familiendrama iſt durch Leſſine— Sara Sampſon— bei uns in Deutſchland eingebürgert worden. Es wurde bald ſehr beliebt als der Mittelpunkt eines kräſtigen Realismus. Auf dieſem Boden erwuchs Ifflands Stärke und Kotzebues Erfolg. Gerade zu der ſcharfen und wahren Lebensſchilderung Ifflands hat Su⸗ dermann enge Bezſehungen. Des weiteren reichen die Wege, die er g ht, zurück auf die Franzoſen, auf jene von Victor Hugo und Al xauder Dumas begründete, jetzt hauptjſächlich von Sardou v riretene Richtung der pikanten Haut-gout⸗ Stoffe, jene Richtung, die ſich mit Vorli⸗be in der Well der guten Sünder, der ehrlichen, naiven Dirnen bewegt. Suder⸗ manns Alma, ſeine Adah und ihr Kreis ſind ohne den fran⸗ öſiſchen Einfluß nicht denkbar. Die Schlußſzene des dritten ties von Sodoms Ende entſtammt dem Pariſer Theater. Die Darſtellung des ſelbſtherrlichen, über Recht und Geſetz hinweaſchreitenden Genies iſt der romantiſchen und jung deutſchen Schule eigen. Die Magda dürfte an manche Richard Voßſche Frauengeſtalten erinnern. Noch eine Beziebung iſt zu erwähnen: Die zur Birch Pfeiffer. Der ſeligen Charlotte Einfluß iſt größer als ihr Verdienſt und wirkt noch fort. Die rührenden ſentimentalen Szenen bei Sudermann bängen da⸗ mit zuſammen. Die Lenore der„Ehre“ iſt eine recht unwahr⸗ ſcheinlich-, ſeutimentale Gartenlaubefigur, und das Liebespaar in der„Heimath'“ iſt nicht beſſer. Alſo was Sudermann uns bietet, iſt ſtofflich und in der Behandlungsweiſe nicht neu, alte Ele⸗ mente ſind geſchickt vereinigt und gemengt; aber die packende Sceuenſübrung, die ſcharfe Charakterzeichnung, die erſchütterude Zuſpitzung der Konflikte, die weite ſoziale Perſpektive, die ſich dabei aufthut, oft in greller ſatiriſcher Beleuchtung, ſichern dem Dichter den Erfolg, den er wohl verdient. Es iſt ſein Verdienſt, der ſeichten Produktion der letzten Jabrzehnte echt dramatiſche Dichterwerke gegenüber⸗ geſtellt zu haben. Allerdinas ſcheint Sudermanns Kraft hauptſächlich— ſoviel man bis jetzt ſagen kann— auf dem Gebiet novelliſtiſcher Darſtellung zu liegen. Das epiſodiſche Beiwerk, faſt ausſchließlich ſatiriſch geſärbt, ſchießt infolg⸗ 015 bei ihm üppiger ius Kraut, als es der ſtraffe Bau des Dramas geſtattet.„Sodoms End⸗“ iſt kein Drama, ſondern der letzte Band eines Romans, Willi Janikow betitelt. Auch im Stil ſeines Dialogs ſteht Sudermann mehr auf dem Stanzpunkt des„piſchen Dichters, der ſich in der willkürlſchen Formloſig⸗ keit der derbrealiſtiſchen Färbung etwas mehr erlauben darf, als der Dramatiker Wer weiß, ob die allzuſtark dialektiſch und individuell behand lte Sprache die Stücke einer ſpäteren Zeit nicht entfremdet, falls man dann dieſelben überhaupt noch aufführen kann? Betrachten wir nun im Einzelnen zuerſt die„Ehre“. Hat der Dichter hier ſein Thema erſchöpft? Macht die Be⸗ haudlung der Grundidee bier ebenſo wie in„Sodoms Ende“ nicht vülmehr den Eindruck eines modernen Feuilletons, seiſtreich geplaudert, talentvoll geſchrieben, reich an witzigen Einfallen? Es beſticht uns, aber der Stoff iſt nicht ver⸗ arbeitet. Es iſt geſchickte Mache, das Pubſikum findet Ge⸗ fallen daran. In der Heimath iſt das Grundmotiv wait tußer gefaßt, packender durchgeführt, aber auch nicht zu einem Abſchluß gebracht. Die Diſſonanzen löſen ſich nicht, das Geleſenſte und perbreitelſte J00 Thema bricht plötzlich mit einer Fermate ab. Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt In der„Ebre“ kehrt Aufenthalt in Indien dei 8 Er e ſtammt einer Arbeiterfamilie, aber der Kemmerzien⸗ rath Mühlingk hat ſich ſeiner angenommen und ihn gusbilden laſſen, ja, man bat ichn ſogar dem ansdigen Fräulein als Spielkam raden beigegeden, woraus gatürſſch wiers in den meiſten Romanen ſo Liebe entſtande neuneinhalb Jahre lang wabtend Roßert 99 ſen N 15 10 in em ſie doch ſonſt ſo penitel ſind gege Hinterbaus kommt und abferden kön zählige reiche Bewerber ab, ſie wartet und ſtudirt in der Zwiſchenzeit die ſozigl emporgewachſen aus der laſſe, der er en 7 n die Müßt 7 5 ſeine o 0 üllt gegen die Mühlinges, Haß der Hinterhäusler een de Konflikt der„Heimath, Eltern vaus, bereits vorgeb niemals wiedergeſebene, ruft eer a e ſtebe einer über, in der i aum 5 el 5 Alma iſt die verführte 8 ins 0 haus; daran knüpft ſich der Konflikt zwiſchen! Hinterhaus.„Wir arbeiten für Euch wir geben unſeren Schweiß und unſer Herzblut für Euch hin.. derweilen ver⸗ führt Ihr unſere Schweſtern und Töchter und bezahlt ung ibre Schande mit dem Gelde, das wir Euch verdient haben Ein ſozialiſtiſcher, faſt revolutſonärer Geiſt weht aus dieſen Szenen. Iſt der Konflikt zur Kataſtro J der Schluß der„Ehre“, iſt böchſt unbefr -hier mußte geſtorben werden“, meint ein Keitit müßte die Schweſter und ibren Verführe cken. D laſſen wir dabingeſtellt, jedenfalls aber dürſte nicht d rührende Romödienſzene das Drama Tag der Abrechnung zwiſchen Vorder⸗ unnd Binterk n. ruft Robert drohend, und wie rechnet er aß? r aßt Beide 1 Stich und lüch! mit ich. Iſt das derſelbe Robert, der ſich lu bor Fage geſt⸗llt: Was wird aus den Meinen? Derſelb der mit Curt abrechnen will? Roberts Entſ unter dem Einfluß, den ſein Freund, der Grg faß magiſcher Gewalt auf ihn ausübt. Damif ſe 8 obert, e ſchwank den iſt, die heit fo er die bdange 4* 77 15 n unventalbearn,,, unſeres 50jähtigen 8 wei neue Verſicherungsarten aus, Sebuldversebhreibun Terxrminzzalnngs-ke Kaiſerſtraße 1 158 — zum Kernpunkt der„Ehre.“ Mit dem Gra und fällt das Stück; er iſt eine mehr als ſeltſame x Figur, der Mittelpunkt des Stücks. Er iſt übrz neues, man veraleiche z. B. den römiſchen Haup in Hebbels„Herodes und Marianne“ und das dieſer Geſtalten, den Marquis Poſa. Man hat Traſte gabe mit der des Thors in der antiken Tragödie dergli er gibt den Ideen nnd Reflexionen des Dichters weitläl Ausdruck. Aber er iſt mehr, er iſt der deus ex mach überall hilfreich zur Hand iſt und ſchließlich deg löſt— nein, beiſeite ſchiebt. Er ſcheint das Wort des Di zu verlörpern. Aber dieſer edle„Kaiſer von K Gnaden“ hat in einem ſolchen Maß alle ſütlichen, n. und geſellſchafllichen Tradittonen aufgeg ben, da nur als entartet bezeichnen können. Er will etwa bürger ſein.„Ich mache mich gern zum Sklave Milieus,“ ſagt er ſelbſt,„im Orient balte ich m 4 Harem, in Peunte ſteige ich bei Mondſchein über Gark mauern, in Frankreich bezable ſch die Schneiderrechnung — Gott!— in Deutſchland reiſe ich den Rückweg*9 Tugend.“ Das letztere ſcheint er doch auf eine bedenkl Art zu bewerkſtelligen, wie das Zuſammentreffen mi Almg auf dem Mask nball beweiſt. Den flotten Kavallerieoffizier, der in einer Nacht 90,000 Thaler verſpielt bat, merkt man ibm noch ganz aut an, ſo daß es gar nicht unnbtbig erſcheint wenn der Dichter ihn ſagen läßt: „Meine Herren, ich wünſche nicht für frivol gehalten zu werden.“ Er hat des Dichters Anſichten über die Ehre zu entwickeln und thut das in einem Publicum, das er Curt und ſeinen Freunden ex abrupto vorträgt,. Was iſt's mit der Eure?— Es gibt gar keine Ehre. Was wir Ebre nennen, iſt der Schatten, den wir werfen, wenn die Sonne der öffentlichen Achtung uns beſcheint ſie iſt en Luxusgefübl u. ſ. w. Der aute Graf vermengt dabei die E te als Standesbewußtſein, die Eyre als Gefühl der individuellen Perſönlichkenn und die Ehre als Gegenſatz zu Schmach und Schande, Die Geſchſchte von dem tive⸗ taniſchen Großen wirkt verblüffend, fördert die Frage aber ſo aut wie gar nicht. Wenn Traſt in der Geſchichte vom un⸗ glücklichen Pege, der den Verfübrer ſeiner Schweſter nieder⸗ ſchießt und für ſeine Ehre am Galgen ſtirbr, dies Ende lächerlich findet, ſo iſt er nur zu bedauern. Aber er iſt's ja, der Robert vor Peues Schickſal bewahrt. Er will an die Stelle der Ebre die Pflcht ſetzen. Ob er wohl damit aus⸗ kommt?“ Er muß ſelvſt geſtehen:„Man mag ſſch über die moderne Ehre noch ſo erbaben wiſſen, man muß ihr Sklave bleibhen.“ Gegen Traſts Anſchauungen ließe ſich ſehr wel jagen und iſt mit Racht ſehr viel eingeworfen worden. Wie ſchnöde b rechnet er die Jungfrauenehre Almas nach dem Kopital, durch das die Mühlinaks ſie wiederbergeſtellt zu haben glauben, und auf dieſe bedenkliche utilitariſtiſch! Moral wilß der Bruder nichts zu erwidern als;„Traſt, Du biſt roh, Du biſt grauſam!“ Er fügt ſich ibm, das iſt die Schwäche di ſes Cbarakters, der nicht zu den äußzerſten Kon⸗ ſequenzen gefüurt, ſondern aleichſam umgebogen iſt. Der Aufbau des Stückes iſt meiſterbaft, beſonders im dritten Akt, die Expoſition ausgezeichnet. Die Figuren, na⸗ mentlich die des Hinterhauſcs, ſind mit einer bewunderns werthen Plaſte! herausgebildet, wenn auch manch⸗ 15 zu derb und ſcharf hervortreten.(Schluß folgt. 12 — 8 6173 nremen über Antwerpen, Son denus alle vier Wochen, Mettwochs [nach Tustralien von Bremen über Antwerpen, Southampton, Genus alle vier Wochen, Mittwochs. en Morddeutscher LIoyd, Bremen a Pg. lac. Eglinger, Mannheim, 55 Heidelbergerstr., 0 7 No. 13. 1 5 Albert Haassen, Nannneijm. 8,5, Agentur.Magdeburg Feuerverſicherungsgeſellſchaft hält ſich zum Abſchluß von Feuerverſicherungen angele⸗ gentlichſt empfohlen. 48380 Mein Bureau befindet ſich jetzt OS, 14. Albert Speer, Architekt. Anma Go0s. Zitherlehrerin Großh. Schloß, Aufgang bei der Bildergallerie. Gründliche Ertheilung von Zitherunterricht. Verkauf von Zithern in eder Prei«lage, ſämmtliche vorzüglich in „Klang und Conſtruction. 3350 Saiten, Zithermuſikalien u. ſ. w. FIFriedrich Hitſchfel Buchbinderei& Schreibwaarenhandlung L 4, 18 L 4, 18. —————— eeneeee———— 2. Seite. ing. Ade, Häuſer⸗, Gewerb⸗ Abe und Zuf 72 7 ſ. iige Steuerjahr 1894 inkemmenſtener oG N A4. bis mit Apri1893 betr?[Worm von 8 bis ½12 lihr a von 2 bis 5 Uhr Aaee im den ahengskalbeszi er, Kauſhans dahier waizenomge chlgßgarten⸗ werden ird Anacr Ju Vig a die G— 1 Häuſerſtener: 21 un 5 Juf Anb⸗* 7 al1 d0 zu 14 Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und 5708 zugeſchrieben habhen will oder aus einer andern Urſache die Berich⸗ ligung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals 18870 pyverlangt, hat ſelbſt oder durch einen evollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern 115 um das an eine amt eden nfaſſungen nd dieſe letztere im gleichzeitigen rſcheiner nveranlaſſen. Alle Ver⸗ 1 änderungen, welche im Grun geir ſind, werden übrigens 25 ic n Benee, 70 1 olen. I Ju Bezug au 1 gerbſteuer: 1935 Der Geßerbſteuer a iegt bas Betriehskapital der im Groß⸗ ihen, Früchte ze. herzogthum hetrigbenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich der eeeeeee e 155 Betriebskapital mindeſtens Be Mark erreicht. 105 ſolche b Die et tigen männliche und weibliche Wege, b Ne oder Auste A ee a Korporationen, owie auf die Bänke Vereine, Geſellſchaften haben tliche oder mündliche Steuerer⸗ klärungen äbzugeben a. 19 der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung und Kinderwäkgelchen onten haben, gber foch nicht zur Gewerbſteuer angelegt Aee uf⸗ üind: 15 uſdwen der Vekkehr„enn ſich ihr Betriebskapitat nach dem Stande der maß⸗ gürfen daſeldſt Stühle bghiee des Jahres über den geſtellt werden 15% bekeits beſteuerten Betrag⸗— Prozent und 8 5 mindeſtens um 700 Maxt erhöht ha gel zu fangen oder ogel⸗ At In Bezug auf die Eintommenſteuer: Der Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das geſammte in Geld, Geldeswerth oder Selhſtoshützung beſtehende Einkommen, ie vorbehaltenen de it weiches einer Perſon aus im Gioßherzogihum gelegenen Grund⸗ en dleſen felbſt 1 ſtücken und Gebäuden, au Nace Liegenſchaften ruhenden rn b zund Grundgefällen aus imm Großherzogthum be⸗ Atriebener + 5 und kud den daſelbſt betriebenen [Gewerben, aus öffe⸗ Prsbatem Dienſtverhältniß, aus Handelsgegenſtände dürfen wiſſenſche em ober kunſtleriſchem Beruf oder irgend anderer ge⸗ behörde, a0 polizencer ke winnbetugzenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapitalvermögen, Renten jund andern dergrti 11 Faufe eines Jahres zufließt, — gartens uur untet Auf⸗ teinen ſind verboten⸗ und zwar ahne Nickſicht darauf, ob es von anderen Steuern be⸗ n, große Körbe, Holz raitz 225 fc ſun nicht 1 1 364 1 25 den Schlo 15 10 19000 ee 117575 85 8 Wohnſitz( ntha f erzogthum haben, des⸗ 11 een en welche des Erwerbs wegen abat B eeg dteen Weg. ihren Wognſi im Grogterzogthum haben: mit ihrem ge⸗ e kommen. ſerk, ite„ 5 ve dN 95 uſiz im 18. ereagtzüm hapen: mit ihrem aus * en der 8 bezeichnetf e 05 leh fließenden ſteuerbaren auf den beſonderen Reit⸗ mien 8. Perſouen, wekche nicht im Großherzogthum wohnen: nur .*—55 e im iden undd 4 wozu eladene rundbeſitz(einſchließlich von Gebäuden) und den dafel 5 Jo. betriehenen Gewerben ſowie mit ihren Gehalts⸗, Penſtons⸗ u, der d pe ee e Ming⸗ und Wartegeldbezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. indſtt aße g. Aktiengeſellſchaften Und Kommanditgeſellſchaften auf Aktien, 7775 en en offenem Laden, eingetragene Genoſſen⸗ des Fabhrwz per Leeaveen Aen, 18 2 5 nkähnlichem Betrieb und auf Gegenſeitig⸗ rgan den Stefanienprom is barf u Schritt gefg aren und ge, unter Berwendung von Agenten betriebene 98geſellſchaften; mit demjenigen Theil ihres 9 erſſchert 9 e welcher dem Umfang ihres Ge⸗ 9 1 907 10 1 86N 5 g de an Arde erboten, en, deren ommen(na zug der zum Erwerb un urchl e m. Sch Wegnge des Schnen 8 Deſſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem anders als im Schrilt zu fahren. IEinkommen ruh und der don ihnen etwa zu entrichten⸗ ee e e jäb B 5 üee MNuüch ſſud Hehalte, Peft⸗ 1 eieee ſionen und Wartegelder, welche gus einer nichtbadiſchen Staats⸗ ſſe b werden ferner die Dienſtbezüge Leinſchließlich der ö Maid arpeſenen aus der Klaſſe der Unter⸗ en, die Dienſthezüge der aktiven Gendarmen abwärts, ſowie alle Sterbquartalbezüge menſtenererslärung haden, ſofern dies nicht ſchon N ſein ſöllte, alle Perſonen einzureichen, „J. ſich im 1 0 0 eines ſteuerbaren Einkom⸗ befanden, für welches die Steuerp Bekanntma— 2 9 icht in hieſiger Gemarkung ee a ei für gründet war. Die Steuerpflicht iſt in derjenigen Gemarkung 1 Jahr wird hiermi in Gemäßheit des els 22 des a begründet, in welcher der Pfli ztige ſeine Haupt⸗ uſt erbhe eine Jotägige Jeiſ vom pril bis u ver! hat oder, beim Mangel eines Wohnſi 2˙ e 11 0 f 1 i das ſult e Schl de den 5 1 K* ne ſe kähkenden Wagen ift der iſche Durchgang Mannheim, den 22. M rün 18%%„ eele ee ie ie rente ſon im Großher⸗ April d zten Theil ſeines ſteuerbaren Ein ommens bezieht. 60 enigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer Erklärung che in dem Sheuerdiſteit, in welchem am 1. April erpflicht begründet war, bereits zur Einkommenſteuer N en nach dem Stand 1 ankag ud nach dem Stande ihrer inkommensverhältniſſe am + n Steuererklärungen ſetzten, zu beſteuern ſind. 5 W. IV. Im Allgemeinen: ensverhältniſſe vom 1. oder Einkommenſteuerpflichtige, welche 18 Abgabe zu veranulg es Zinſe. erklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl be⸗ ine ſolche abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung an⸗ bönnen glauben ader aus jrgend einem beſondern Grunde Ber ing ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, des⸗ im Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrülckver⸗ en unter entſprechender Begründung vorzubringen. duckformulare zu Gewerb⸗ wie ſu den Einkommenſteuer⸗ ungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an e obigen Tagfahrt beim Schatzungsrath unent⸗ 55 At)t verabrei ihren W. die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig Ai 90N ihres 75 Artifer wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen annheim, den 24. März 1893 ſteuerharen Zinſen und Renkenbezuges, ohne Haeſeh darguf 5 er Vorſitzende des Schatzungsraths: Bräunig. 2 das gedächte Einkommen von im Inlande, oben Reichsgebiste oder im Auslande an elegten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren deulglic im Großherzogthum haben; nur N die Bekanntmachung. bezüglichen Kapitalten im Reichsgebiete angelegt oder die Bezüge aus letzterem herkommen.„Die Errichtung eines Gewerbe⸗ 8. Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuerer⸗ gerichtes in der Stadt Mannheim klärung keine Verp 118 0 haben, ünd leichwohl befugt, eine etr. 54 Nachdem die ſtatutariſchen Beſtimmangen über das Gewerbe⸗ ericht die Genehmigung Gr. Miniſteriums des Innern erhalten daben und von Gr. Bezirksamt der Tag der Einführung des Ge⸗ ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt ahzugehen, wenn ſie eine Steuerminderung 5 zu können glauben oder aus irgend einem Grunde eine erichtigüng ihrer teueranlage be⸗ desgleichen um Verechnung von Steuerabgängen und Sleuer⸗ die Wahl der Beiſttzer vorgenommen werden. rückvergütungen unter entſprechender Begründung inne Hemäß 8 11 Abſatz 2 der ſtatutariſchen Beſtimmungen wurde riſt e leger die Stadt Mannheim in 3 Wahlbezirke eingetheilt, welche umfaſſen: ormulare zu den Steuererklärungen ſammt Anleitung zu deren Bezirk 1: die innere Stadt. ufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Odatungs⸗„ U; Schwetinger Vorſtadt und Lindenhof. zathes unentgeltlich verabreicht.% A IIz, Stadttheiß fenſeits Necars. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder Zur Vornahme der Wahl haben wir Tagfahrt anderaumt auf: Sirna beitswidriger Weiſe erſtattet, 5 unterliegt der geſetzlichen Dienſtag, den 11. April d. Is. trafe.— 1 von 10 Uhr Piorgens bis 8 Uhr Abends Mannheim den 21. März 1899. in folgenden Localen: Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. Für die Arbeitgeber und Arbeiter: Bräunig. I. Bezirk: Innere Stadt, Rathhaus II. Stock, großer Rathhausſaal. —5 II. Bezirk: Schwetzinger⸗ für Rheinſchifffahrts⸗Inlereſſenfen. Veene gg Fune.. Die mit dem 1. Februar 1893 in Kraft getretenen III. Bezirk: Stadttheil jen⸗) Schulhaus der Neckarvorſtadt, Kachträge der 3952 ſeits Neckars) Stock, Zimmer Nr. 2. In der Stadt Mannheim ſind je 29 Beiſitzer von den Ardeit⸗ Poli ei⸗Ordnun gebern und Arbeitern zu wählen. 15—— der 25 r 5 Wn und e f g 712 f Nhein unter Leitung von Wahlausſchüſſen in den einzelnen Wahlbezirken ſür die Schifffahrt und Kläßerti uuf dem Ahein geſondert, und zwar in der Weiſe, daß in—— Wahlbezirk von jedem Wahlberechtigten die ſämmtlichen 29 Beiſitzer gewählt werden. Aur 10 Pfg. per Stück ſind zu haben bei der Zum Mitgliede des Gewerbegerichtes ſoll nur derufen wer⸗ 3 den, das 30. Lebensj llendet, in dem der Wahl 3 Urlien Mannheimer Typographiſchen Auſtalt aae Jabre 75 Familie Aamenn zung auf Grund des Geſetzes über den Unterſtützungswohnſt vom 8. Wendling Dr. Haas& Co. Junt 1870(R⸗G.⸗Al. S. 360) und des Geſetzes vom 5. Mai 1870 8. Nei länder welche gicht des Erwerbs wegen ihren] re enannten Tage mit keinem höhern Steueranſchlag als dem ange⸗ wirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuerr ſter, werbegerichts auf den 17. April 1893 beſtimmt worden iſt, muß ſi die öffentliche Armenpflege ßetr⸗(G. u..⸗O. Bl 1879 S 387 nicht empfangen oder die empfangene Armenunterſtützung erſtattet hat und in dem Bezirke des Gewerbegerichtes ſeit mindeſtens 2 Jahren wohnt oder beſchäftigt iſt. 85 25* Perſonen, welche zum Amt eines Schöffen unfähig ſind(Ge⸗ richtsperfaſſungsgeſetz 88 81 u. 32) können nicht berufen werden. Zur Theilnahme an den Wahlen ſind nur berechtigt: 8. ſolche Arbeitgeber, welche das 25. Lebensſahr vollendet und ſeit mindeſtens einem Jahre im Bezirk des Gewerbegerichtes Woh⸗ nung oder eine gewerbliche Niederlaſſung haben; b. ſolche Arbeiter, welche das 25. L bensjahr vollendet und in dem Bezirke des Gewerbegerichtes äftigung haben oder, falls ſie außerhalb dieſes Ge ezirkes in Arbeit ſtehen, wohnen. Nicht wahlberechtigt ſind diejenigen Perſonen, welche zum Amt eines Schöffen unfähig ſind.(Gerichtsverfaſſunasgeſetz 8 31, 82.) 55 Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßheit der 88 97a, 100d der Gewerbeordnung iſt, und deren Arbeiter ſind weder wählbar noch wahlberechtigt,— 5 Das Reich, der Staat, die Gemeinden und ſonſtige öffentliche Verbände, ſowie juriſtiſche Perſonen üben ihr Stimmrecht durch ihre geſetzlichen Vertreter aus. Den Arbeitgebern ſtehen im Sinne der ſtatutariſchen Beſtim⸗ mungen die mit der Leitung eines Gewerbe⸗Betriebes oder eines beſtimmten Zweiges desſelben betrauten Stellvertreter der ſelbſt⸗ ſtändigen Gewerbebetreibenden gleich, ſofern ihr Jahres⸗Arbeits⸗ verdienſt an Lohn oder Gehalt 2000 M. überſteigt. Die der Zuſtändigkeit des Gewerbegerichtes unterſtellten Haus⸗ gewerbetreibenden ſind als Arbeiter wahlberechtigt und wählbar. Zum Zwecke der Wahlen ſind für jeden Wahlbezirk Liſten an⸗ zulegen, in welche alle Wähler einzutragen ſind, deren Stimmbe⸗ rechtigung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheinigungen da⸗ hier angemeldet iſt, 5 Als Beſcheinigungen genügen für den Arbeitgeber die nach§ 14 der Gewerbe Ordnung Anmeldung des Gewerbe⸗Betriebs, ſowie die letzte Quittung Über Zahlung der Gewerbeſteuer, für die Arbeiter ein Zeugniß ihres Arbeitgebers oder der Polizeibehörde, durch welches beſtätigt wird, daß der Arbeiter ſeit mindeſtens einem 1105 innerhalb des Gewerbegerichts⸗Bezirks in Arbeit ſteht, oder 15 der Arbeiter außerhalb des Gerichtsbezirkes beſchäftigt iſt, wohnt. Die Anerkennung anderer Legitimationen bleibt dem Ermeſſen des Wahlvorſtandes bei Eintrag in die Liſte der Wahlberechtigten überlaſſen. Die wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeiter werden aufge⸗ fordert, gemäߧ 18 der ſtatutariſchen Beſtimmungen ſich behufs der Liſteneintragung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheinig⸗ ungen innerhalb zweier Wochen vom Montag, den 20. 1 d. Js. bis ſpäteſtens Samſtag, den 1. April d. Is. auf der Kanzlei des Pürgermeiſteramts dahier, im Rathhaus 1. Stock, zim⸗ mer No. 9: täglich Vormittags von 8 bis ½1 Ühr und Nach⸗ mittags von 2 bis ½8 Uhr, ſowie am Sonntag, 26. März d. J. von 10 Uhr Vormiktags bis 1 Uhr Nachmittags anzumelden. e werden Formulare zu den erforderlichen Zeugniſſen verabfolgt. Bei unterlaſſener rechtzeitiger Anmeldung ruht das Stimm⸗ t Das Wahlrecht iſt nur in Perſon und durch Stimmzettel aus⸗ fa welche handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung erzikſtellen ſind und nicht mehr Namen enthalten ſollen, als Bei⸗ itzer zu wählen ſind. 5 Perſonen, welche in die Wahlliſten nicht eingetragen ſind, ſind von der Wahl zurückzuweiſen. Die Arheitgeber und die Arbeiter werden hiermit zur Ausübung ihres Wahlrechtes, ſowte zur rechtzeitigen Aumel⸗ Vung, zur Wählerliſte eingeladen. tannheim, den 16. 1893. 915785 Bekanntmachung. Die Errichtung eines Gewerbegerichts in Maunheim betr. daß zum Einkrag in die Wählerliſten erforderlich iſt: a, Bei Arbeitnehmern: Die Glaubhaftmachung über Vollendung des 25. Lebensfahres und, falls dieſe Thatſachen nicht offenkundig ſind, die Beibring⸗ 999 eines Zeugniſſes der Arbeitgeber oder der Polizeibehörde, durch welches beſtätigt wird, daß der Arbeiter ſeit mindeſtens einem Jahre innerhalb des Gewerbegerichtsbezirks in Arbeit ſteht, oder, falls der Arbeiter außerhalb des Gerichtsbezirks beſchäftigt iſt, wohnt. b. Vei Arbeitgebern: Die Glaubhaftmachung über Vollendung des 25. Lebensjahres und, falls die bezügli en Thatſachen nicht offenkundig find, die Beibringung einer Beſcheinigung der zuſtändigen Behörde über die nach§ 14 der Gewerbeordnung erfolgte Anmeldung des Ge⸗ werbebetriebs, oder die eede(nicht Uebergabe) der letzten Quittung über Nablung der Gewerbeſteuer. Wir bemerken weiter, daß die Zahl der in der Stadt Mann⸗ heim von den Arbeitgebern und Arbeitern zu wählenden Beiſitzer e 29(nicht 27, wie in der Eingangs erwähnten Bekanntmachung irrig angegeben iſt) beträgt und daß die Wählerliſte am Samſtag, den 1. April l.., Abends ½8 Uhr geſchloſſen wird. In Beantwortung verſchiedener Anfragen bemerken wir hinſichtlich 1. des Wahlbezirks: Die Arbeitgeber haben ihr Wahlrecht in demjenigen Wahlbezirk auszuüben in welchem ſich ihre Fabrik oder ihre gewerbliche Niederlaſſung befindet. Wenn alſo ein hier wohnt. oder hier ſein Bureau hat, während die Fabrik ſich in Neckarau befindet, ſo hat derſelbe in Neckarau zu wählen, ſich alſo auch dort zur Wählerliſte anzumelden. Ebenſo haben die Arbeitnehmer, welche 43 B. hier wohnen, aber in Neckarau zeoder Waldhof arbeiten, ſich in Neckarau oder Kuüferthal zur Wählerliſte anzumelden und auch dort zu wählen. 2. Der Wahlberechtigung der Arbeiter: Wahlberechtigt ſind alle gewerblichen Arbeiter, d. h. alle Ge⸗ ſellen, Gehilfen, Lehrlinge, Betriebsbeamte, Werkmeiſter, Techniker Fabrikarbeiter, deren Jahresarbeitsverdienſt an Lohn oder Gehalt zweitauſend Mark nicht überſteigt. Es fallen hierunter auch die Arbeiter in der Poſt⸗ und Te⸗ legraphenverwaltung und die im Werkſtättenbetrieb der Eiſen⸗ bahn beſchäftigien Arbeiter; dagegen nicht die im Eiſenbahnbe⸗ trteb im engeren Sinne beſchäftigten Perſonen. Wahlberechtigt ſind ferner die Gehilfen, welche in einem Han⸗ delsgeſchäft oder in einem Magazin mit gewerblichen Dienſtleiſt⸗ dei, 02 ungen beſchäftigt ſind, z. B. die Ablader, die Speicherarbeiter, Packer, Ausläufer ꝛc. 5 Es fallen ferner darunter ſämmtliche im Pferdebahnbetriebe heſchäftigten Arbeiter, Betriebsbeamte, Werkmeiſter Techniker, ſoweit e nicht über 2000 M. Gehalt haben, endlich die Flußſchiffer. Ausgeſchloſſen ſind: 5 Handlungsgehilfen, ſowie die Gehilfen in Apotheken, ferner die land⸗ und forſtwirthſchaftlichen Arbeiter einſchließlich der Gärtner, Dienſtboten und die bei einem Theaterunternehmer angeſtell ten künſtlexiſchen Kräfte; ſowie Arbeiter, welche in den unter der Militär⸗ oder Marineverwaltung ſtehenden Betriebsanlagen beſchäftigt ſind. Endlich ſind die in Fahriken lediglich mit den auf die Handels⸗ verhältniſſe bezüglichen Büreauarbeiten betrauten Gehülfen nicht wahlberechtigt. 3. Der Wahlberechtigung der Arbeitgeber: Wahlberechtigt ſind alle Diejenigen, welche die Qualttät eines Arbeitgebers beſitzen, wenn ſie auch nicht ſelbſtſtändig ſind, ſondern nur als Vertreter der Arbeitgeber gelten, wie techniſche Direktoren und Aufſichtsbeamte von Fabriken oder von gewiſſen Betriebsab⸗ Gehalt 2000 M.— überſteigt. Ferner ſind wahlberechtigt alle Kaufleute, welche gewerbliche Arbeiter beſchäftigen. Hat eine Fabrik oder ein ſonſtiges gewerbliches Etabliffement e Direktoren oder Vertreter, ſo dürfen dieſe fämmt⸗ ich wählen. Schließlich wird nochmals ausdrücklich darauf hingewieſen, daß nur diejenigen Perſonen, Arbeitgeber wie Arbeitnehmar, wahlb erech⸗ tigt ſind, welche ſich in die Liſte haben eintragen laſſen. Mannheim, den 25. März 1898. Bürgermeiſteramt. Klotz. achung vom 16. d. M. fülgen wir noch theilungen der Fabrilen, daher auch alle Betriebsbeamten, Werk⸗ meiſter, Techulker, deren Jahresarbeitsverdienſt au Lohn oder 2 zuzuweiſen. Mannheim, 29. März General⸗ Errihttrlich von Höver ſcht Stiftung in Mannheim. Jahresfeier pro 1893 betr. 1 Nr. 480. Nach den Satzungen der Freiherrlich von Hövel'ſchen Stiftung ſoll alljährlich am Schluſſe des Schuljahres eine Prüfung der weiblichen Stiftlinge und Ausſtellung ihrer Arbeiten; die Prämienvertheilung an männ⸗ liche und weibliche Stiftlinge, ſo⸗ wie die Vertheilung von Aus⸗ ſtattungs preiſen ſtatkfinden. Zur Vornahme der Prüfung der weiblichen Stiftlinge haben wir Samſtag, 12. Aprll d.., Vorm. 11 Uhr und zur Prämien⸗ und Preisver⸗ theilung Sonntag, 23. April d.., Nachm. 4 Uhr feſtgeſetzt. Die Feierlichkeit findet im Saale der Kleinkinderſchule ſtatt und laden wir alle Freunde und die ehemaligen Zöglinge der Stiftung zur i derſelben ein. Eine Abtheilung der Stiftung des Freiherrn von Hövel hat die Beſtimmung, unbemittelte hieſige Bürgerſöhne zu tüchtigen Bürgern und Handwerkern heranzubilden und gewährt ihren Stiftlingen nicht nur Unterſtützung durch Zah⸗ lung des Schulgeldes in der Ge⸗ werbeſchule, ſondern auch weitere Belohnungen in Verabreichung von Büchern, Kleidern und Geld⸗ anlagen. Der§ 21 der Statuten ſtellt folgende Aufnahmsbedingungen: „Zur Aufnahme in dieſe Stif⸗ „tungsabtheilung eignen ſich vunbemittelte Bürgerſöhne, ohne „Unterſchied der chriſtlichen Con⸗ „feſſion, welche aus der Volks⸗ uſchule entlaſſen ſind, das ſechs⸗ „ehnte Lebensjahr noch nicht „lberſchritten haben und über »ihre Befähigung, ihren Fleiß vund ihr religiös⸗ſittliches Ber⸗ »halten befriedigende und be⸗ (aglaubigte Zeugniſſe vorlegen. „„Außerdem iſt jeder Stift⸗ „ling, ohne Unterſchied des zu verlernenden Gewerbes in der „Regel verpflichtet, die Ge⸗ werbeſchule zu beſuchen.“ Für dieſes Jahr ſollen nun wieder einige Stiftlinge aufge⸗ nommen werden, und ſind deß⸗ fallſige Geſuche unter Anſchluß der vorgeſchriebenen Zeugniſſe innerhalb 14 Tagen bhierher ein⸗ zureichen. 5235 In der Freiherrlich von Hövel'⸗ ſchen Stiftung— Induſtrieſchule — für unbemittelte, der Volks⸗ ſchule entlaſſene hieſige Bürgers⸗ töchter der chriſtlichen Confeſſion, ſind einige Plätze frei geworden. Dies wird mit dem Anfügen beigunt gemacht, daß die tern und Vormünder ſtiftungs⸗ fähiger Mädchen ihre Aufnahms⸗ geſuche unter Vorlage der Geburts⸗ und der Schulzeugniſſe binnen 14 Tagen anher einzureichen haben. IV. Aus der 8. Abtheilung der Freiherrl,. von Hövel'ſchen Stift⸗ ung ſind vier Ausſtattungspreiſe im Vetrage von je 500 Mark in dieſem Jahre zu vergeben. Bewerbungsfähig ſind unbe⸗ bemittelte ürgerstöchter der Stadt Mannheim, welche das 18 Lebensjahr zurückgelegt haben, durch einen reinen Lebenswandel ſich auszeichnen und einen badiſchen Staatsangehörigen heirathen. Bei gleicher Würdigkeit erhalten Jene den Vorzug, welche ſich in der 2. Abtheilung der Stiftung ausgebildet haben. Bewerberinnen haben ihre Ge⸗ ſuche unter Anſchluß eines Tauf⸗ ſcheines, eines Vermögenszeug⸗ niſſes, eines enee e der zuſtändigen Behörde innerhalb 14 Tagen dahier einzureichen. Mannhbeim, den 15. März 1893. Der Stiftungsrath: Bräunig. Kallenberger. Htkanntmachung. Die in der Preſſe in letzter Zeit fae Erörterungen der rage wegen Ablöſung der Kranz⸗ penden bei Trauerfällen ꝛc. ver⸗ anlaßt uns, darauf aufmerkſam u machen, daß unſere Geſchenken⸗ laffe in Folge des 17 Winters völlig erſchöpft iſt und wir es nur mit Freude be⸗ grüßen müßten wenn derſelben recht häuſig größere Beträge zu⸗ jeßen würden, da 10 gerade der ürmenverwaltung die beſte Ge⸗ legenheit geboten iſt, ſolche Gaben in richtiger Weiſe zu verwenden. Der Geſchenkenfond dient dazu, verſchämten Armen, welche durch Krankheit oder Arbeitsloſigkeit ohne eigenes Verſchulden in Noth gerathen ſind, Hülfe zu bringen Und dieſelben von der Inanſpruch⸗ nahme der öfſentlichen Armen⸗ pflege fern zu halten. Da nun die in Anregung ge⸗ brachte Einführung von Condo⸗ lations ⸗Enthebungskarten und Enthebungskarten für Verlob⸗ ungs⸗ und Geburtsanzeigen und dergleichen im Allgemeinen keinen Anklang gefunden hat, ſo wird unſererſeiks davon Umgang ge⸗ nommen, dagegen möchten wir an die beſſer ſituirten Einwohner die recht dringende Bitte richten, del kraurigen Anläſſen oder freu⸗ digen Ereigniſſen auch dieſer Ar⸗ men zu gedenken und uns ſolche Gaben zur Berwendung 965 590 annheim, den 7. März 1893. Armen⸗Commiſſion: Katzenmaier, Sekaunimachung. No. 6272. In neuerer Zeit lömmt es häufiger vor, daß von Privaten an ſtädtiſche Verwal⸗ tungsſtellen Schriftſtücke einge⸗ reicht werden, zu denen kein Papier in dem Forgenchrtebenen Formate verwendet wird, indem ſolches Papier in der Regel eine größere Breite als das vorgeſchriebene Format beſitzt. Da in Folge deſſen ſolche Schriftſtücke beim Anſchluß an die Akten Beſchädigungen erleiden, müſſen wir den Wunſch aus⸗ ſprechen, zu allen Eingaben und ſonſtigen Schriftſtücken an ſtädt. Behörden, wie dies auch im Ver⸗ kehr mit den Stagtsbehörden vor⸗ geſchrieben iſt, ſich des Papier⸗ formats in der Breite von 21 Ctm. und in der Höhe von 33 Ctm. zu bedienen. Mannheim, den 27. Febr. 1893 Stadtrath: 4284 Beck. Winterer. Stkannkmachung. Nr. 7608. Für die mit der Controle von Bau und Betrieb der Hausentwäſſerungsanlagen beauftragten ſtädtiſchen Bedien⸗ ſteten würde eine Juſtruktion er⸗ laſſen, welche wir nachſtehend zur öffentlichen Kenntniß bringen: Von den mit der Controle von Bau und Betrieb der Hausent⸗ wäſſerungsanlagen beauftragten ſtädtiſchen Bedienſteten erhalten: Die betreffenden Aufſeher Dienſtmützen mit dem Stadt⸗ wappen, die Gehilfen Dienſtmütze und Schutzkittel. Die Vorgenannten und die Controlbeamten numerirte Aus⸗ weiskarten, die vom Amtsvor⸗ ſteher ausgeſtellt und vom Bür⸗ germeiſteramte beglaubigt ſind. Die mit der Controle Beauf⸗ tragten ſind verpflichtet, jedem Hausbewohner auf Verlangen den Ausweis vorzuzeigen. Für Betriebs⸗Reviſionen dürfen bewohnte Liegenſchaften vor 8 Uhr Vormittags und nach7 Uhr Abends bezw. nach Anbruch der Dunkel⸗ heit nur zufolge beſonderen Auf⸗ trages des Amtsvorſtandes be⸗ treten werden. Die Reviſion von Badezimmern und Entwäſſerungsgegenſtänden in Wohn⸗ und Schlafzimmern iſt thunlichſt auf die Zeit von 11 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nach⸗ mittags zu verlegen und hat erſt nach unmittelbar vorhergehender Anmeldung bei der Herrſchaft ſtattzufinden. Zur Vornahme von Repara⸗ turen irgend welcher Art iſt das Perſonal nicht verpflichtet. Es dürfen mündliche Rathſchläge über die Art und Weiſe der Be⸗ ſeitigung von Mängeln gegeben werden mit Ausnahme der wangsvollſtreckung für 0 r. Bezit der iſt jedoch die Behebung der Mängel der Privatinduſtrie zu überlaſſen. In Nothfällen darf das ſtädtiſche Perſonal auch helfend eingreifen. In Fällen von aufgefundenen Gas. und Waſſerleitungsſchäden iſt das ſtädtiſche Gas⸗ und Waſſer⸗ werk auch dann zu benachrichtigen, wenn der Schaden vorübergehend gehoben werden konnte. Dem ſtädtiſchen Perſonal iſt es ſtrengſtens unterſagt, Vergütungen oder Trinkgelder für Leiſtungen anzunehmen. Fehlbare haben ſofortige Ent⸗ laſſung zu gewärtigen. Die mit der Controle Beauf⸗ tragten haben ſich eines höflichen Benehmens zu befleißigen. Im Zweifelsfalle haben ſie Inſtructlon der Vorgeſetzten ein⸗ zuholen und bei wichtigen Vor⸗ kommniſſen auch dem Amtsvor⸗ ſtande Meldung zu machen. Beim Bau etwa vorgefundene Mängel ſind im Intereſſe des Hauseigenthümers alsbald zu rügen; ſofern die mangelhafte Herſtellung im Gange iſt, iſt eine ſofortige richtige Herſtellung oder die Einſtellung der Arbeit an der bezüglichen Stelle zu verlangen. Van der Anweiſung der Arbeits⸗ einſtellung iſt alsbald auf dem Büreau Meldung zu machen und auf der Bauſtelle das Ergebniß der höheren Entſcheidung mitzu⸗ theilen. 5096 Mannheim, 9. März 1898. Stadtrath: Bräunig. Kieſer. Vergebung von Maurerarbeit. Nr. 782. Die bei Regulirung des Luiſenrings vor den Ouadraten K 6 u. K 7 auszuführende Maurer⸗ arbeit(Vorgarteneinfriedigung) ſoll im Submiſſionswege vergeben werden. Angebote, welche nach Einzelpreiſen geſtellt ſein müſſen, ſind portofrei, verſiegelt und mit entſprechender Aufſchrift verſehen, ſpäteſtens bis 5816 Samſtag, den 1. April d.., Vormittags 11 Uhr bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen woſelbſt Bedingungen ꝛc. eingeſehen u. Angebotsformulare in Empfang genommen werden können. Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen An⸗ gebote an genanntem Termin bei⸗ zuwohnen. Mannheim, 23. März 1898. Tiefbauamt. Kaſten. Getragene Kleider Stiefel und Schußhe kauft, 5410 A. Reeh, H 5, Ia. ausentwä erungs⸗Ordnung, * 8 Trübfahrs⸗Control⸗Be im Landwehr⸗Bezirk Heidelbe Manr Dieſelben werden mit den in 3 ſtehenden, in der Stadt Mannheim d Gemeim nenden Dispoſitions⸗Urlaubern, Neſerviſten, Jandn⸗ 15 ber 2 985 der tt 0 und der Erſatz⸗Reſerve(geübte ünd icht geüßte) wie folgt Controlpiat ft der Zeughansſaal Mabe eigte anen 1 1. Provinzial⸗Jufanterie ſoll im Subm ausgenommen die Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Jazareitgehüffen, Kran⸗ ben werden kenträger, Militärbäcker, Büchſenmachergehülfen, Decönomie⸗Fand⸗ nach Einzelpr, werker und Arbeitsſoldaten. müſſen, ſind pe Mittwoch, 5. April 1893, Vormittags 8 Uhr die Jahrsszlaſſe 1880 und ſuit entſfre. 75 85 1 55 1 1881 verſehen, ſpäteſte 5 F.„„ Nachmitags„ 0 18d2 Salnſtag. den Donnerſtag, 8.„„ Vormittags 8„„ 1883 BVBormtttag. 5 8. 5 8 105 1884 bei unterzeichneter 8.„„ Nach;;; 8 1885 reichen, woſeloſt Freltag, 7„„ Dormiags 8„ 1883eingeſehen ud 5 5„ 7 1887[lare in Empfang 1 8 8„ Nachmittags 8 5 18 Samſtag, 8.„ Vormittags 8„„* 8 0 Eröſſunn der 1 . Dispoſitions⸗Urlauber. gebote an genannten 2. Für Garde, Jäger, Propinzial⸗Kavallexie, Feld⸗ n. Agaunh e 23. Ma Fuß⸗Artillerie, Pioniere, Eiſenbahn⸗Truppen, Train, Sanitäts Perſonal, Marine, ſowie ſämmtliche Zahlmeiſter⸗Aſpiranten gehülfen, Kranken⸗ träger, Militärbäcker, Büchſenmachergehülſen, Jeconomie⸗Hanv⸗ werker und oldaten. 6000 Samſtag, 8. April 1893, Nachm. 8 Uhr die Jahresklaſſe 1555 . 821. Der zweime 89 10 0 ber A bed Vergebun von Tüncheraꝛ Montag, 10.„ Vorm. 155 „ 1I0.„ 1884, 1885 an die Anlagen am Kaiſe. 15 10.„„ Nachm„. Bisn Dieüſtag, 11.„ Vorm ß„ 132887 fſtraße, vor d ſahnhof, 115„„ 1I!; 1888 zuf. ea., 3800 5. 60 11.„ 1 1690, 1891, 1882 Ud d 3. Erſatz Reſerviſten und die zur Dis poſttion der Erſag pro laufenden Me: Prechende eiltve en Ba ag, 04 J NI Behörden entlaſſenen Mannſchaftn. 992 900 5 4860% e eene er Infanterie der Jahre aſſe 5 1, 185 5 1 12. April 1898, Bormiktag 96 11 Abr der gahres⸗ res· aſſe 5,.„ Mittwoch, den 12. April 1898, Nachmiktags 8 Uhr der Jahres⸗ klaſſe 1884, 1887. aa e Donnerſtag, den 18. April 1898, Vormittags 8 Uhr die Jahres⸗ M klaſſe 1888. 25 Donnerſtag, den 18. April 1898, Vormittags Uhr res⸗ 20 1 75 und die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörven entlaſſenen annſchaften. Reſerviſten der Infanterie der Jahrezlaſſe 1890, dögt Freitag, den 14. April 1893, Vormittags 8 Uhr die Reſexviſten der Jäger, Feld⸗ und e 2 55 Freitag, den 14. April 1898, Vg igs 11 Uhr die E Reſerviſten der Pioniere und Train. Freitag. den 14. April 1898, Reſerviſten, Krankenwärter, Apotheler, ndwerker. 53 Handier Raunſchalt erhält pierdurch eß Welal Ve erf bringung ihrer Militär-Papiere pünkklich zu Befehle gehen den Mannſchaften 4218255 das Erſcheinen zu einer unrichtigen die geſetzlichen Strafen zur Folge Köuigl. Bommands des Jaudwehrbeziehs 5 8 8 Bekanntmachung bringen wir zur öffentlichen enntniß. 5 Mannheim, den 24. März 1898. Bürgermeiſteramt: Klotz. 3 * 725 FEm Jhemcfer Ren m Münngelm. Wir bringen hierdurch zur Kenntniß, daß der Auſſichtsrath unſeres Vereins in der am 11. ds. Mis. ſtattgehabten Sitzung beſchloſſen hat, den am 30. Juni d. J. verbleibenden Reſt unſerer fünſprocentigen Par talſchuld mit M. 490,000.— per 80. Juni d. J. zur Rückzahlung zu kündigen. Dlejenigen Beſitzer von Schuldſcheinen, welche der Rückzah⸗ lung eine weitere Verzinſung zu 4½% Pp.. unter Verminderung der Amortiſation auf jährlich mindeſtens M. 25,000.— vor⸗ ziehen, werden erſucht, unter Einſendung ihrer Partialſchuldſcheine, behufs Abſtempelung, bis zum 21. April d. J. eine diesbezügliche Erklärung bei der Direction abzugeben. Nach dem 21. April d. J. findet eine Convertirung der Partialſchuldſcheine nicht mehr ſtatt Dem Verein verbleibt wie bisher das Recht, das jeweilige Reſt⸗ kapital zanz oder theilweiſe auch früher zurückzuzahlen. Maunheim, den 16. März 1898. 3 Der Vorstand. fihein-Dampfschifffahrt Höluilce und Düfſbborſer Heſellgaft. Vom 1. Apil ab wird die ahrt nach Rotterdam und Jwiſchenſtetlonen direet, obne :e Uebernachtung, ausgeführt. Ab⸗ fahrt von Maunheim täglich, Morgens 6 Uhr, An⸗ kunft in Rotterdam am nächſten Tage, Nachmittags 3½ Uhr. Samſtags nur bis Düſſeldorf. Weitere Auskunft über Fahrpreiſe, Frachten ꝛc. ertheilt 6166 Die Agentur. Darmstädter Loose à 1.! d Kelne Verschiebung 0 55 Tlehung be. 40.—.— Hler relts 4, Mal. 5 an haben bei: 7 Moritz Herberger, M. Ruedin, A. Gehweiler, J. Ermus, Oigarr., Carl Krebs, G2,6, F. Werk, D5, 14, C. F. Lètolle, Q8, 5, J. Kost, 5 8. J, J. Pfeffer, h 5. 10, Erp. d. b. Landetzeitg.& Haunb. Taablaſt.— Installatfons- für Maus-Telegraphen, Telephon-Anlagen, Elektrische Unren, Sleherheits-Anlagen, Elektrische Thermo- meter, Blitsableiter-Anlagen, Medieinische Apperate, ni 5 40401 0 5. 15. Max fngelhardt 0 ö, 15. Alred Engel, Jngenieur, 0 4, 3 empfiehlt ſich zur Herſtellung von 717 Asphalt-& Cement-Böden etc. bei bekannt prompter Bedienung und guter Ausführung unter Garantie. 1 5 Donnerſtag, den 18, April 1898, Nachmittags g danſſeg, den.3 ormittags auf unſerem Bükean e ene — noch ir fertigter Stelle, woſelbſt auch die ch. 1 0 9 5. im Wege del öſffentli ubmiſſion vergeben werden. Angebo ormittags 11 Uh. auf 1 e 0 Aaeee ſelbſt auch die ehen wer! ngeſeh 11 den 25. März 18 175 tön eſbauamtz Submiſſto + N 8 luj Gas⸗Coac Wir beabſichtigen das von unſerer Coacsproduction vom 1. Mai 1893 bis Ende April 1894 eibleibende ZJugnium von im Submiſſionswege zu ver⸗ geben und laden Luſtiragende ein, ihr Angebot portofrei mit der Aufſchrift„Offerte auf Gas coacs“ verſehen, bis ſpäteſtens den 4. April 1898 bei unter⸗ näheren Bedingungen zu erfahren ſind, einzureichen. 5903 Mannheim, 23. März 1893. Direction der Städt. Gas⸗ u. Waſſerwerke 5 Maunheim. Tuud⸗Perſteigerung. Donnerſtag, 30. März L. J8., Vormittags 10 Uhr verſteigernwir guf unſerem ursau im ſtädt. Bauhofe das e ergebniß von 83 Pferden für den Mongt April 5890 e ie Verwaltung; Aiteigmann.— Steigerungs⸗Ankündigung In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird dem Tapezier Kar! Auguſt Vetter hier 5841 Dienſtag, 18. April 1893, Nachmittags 2½ Uhr im Rathhauſe dahier nachbe⸗ ſchriebene Liegenſchaft der Ge⸗ markung Mannheim einer öffent⸗ lichen Verſteigerung ausgeſetzt und als Eigenthum endgiltig zugeſchlagen, wenn wenigſtens der Schätzungspreis erreicht wird. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das Wohnhaus dahier Lit. G 7 Nr. 10 ſammt liegenſchaft⸗ licher Zubehör im Maaße von 4 ar 19,58 qm., neben Ino Werner und Paul Würtz, tar zu 75000 M. Fünfundſtebenzigtauſend Mark. Mannheim, 19. März 1898. Gr. Notar Weihrauch. 1. Hausverſteigerung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung wird dem Johann Philipp Karl Keller, Lithograph am Freitag, 21. April l.., Nachmittags 3 Uhr im hieſigen Rathhauſe verſteigert: Das Wohnhaus Litera R 42 dahier ſammt liegenſchaftlicher Zu⸗ ehör, neben A M. Strahm Ebe⸗ rau, Conrad Stein und Georg Uhrig. Der Zuſchlag erfolgt ün dieſer Steigerüng, wenn der Schätzungs⸗ preis mit 13,000 M. oder mehr geboten wird. 5 Mannheim, 18. März 1893. Der Vollſtreckungsbeamte: Zuſchlag erfolgt, wenn die e Jung mindeſiens geboten wird. 2* Ainz. inerme. 1 9 ſchaf ug genſchaft enſigg, d abr * * m hieſiger⸗ gerſteigert, Zuſchlag erfol. ingspreis. 700 de. deeß ier an der raße Lit Henen mn achkammern zweiſtöckige terſchuppen k Weriſtelt 8 weiſtöckiger Werkſtatt, neben helin Bruürein und Friedrich Klein, taxirt 39800 M. 2— 1 drei tauſen ſae ee e Mannheim, 10, März 1898 Der Steigerunggz⸗ 8 n Folge richterlicher 95 9 5 gabe D Wittwe, Kalhar 0ged. 15 am— 05 Mitwoch, den 12. April 1898 gaen Ubr Heſigen Rathhauſe die nach⸗ helchriebene 8 öſſentlich gerſteigert, wobei der end e Beſchreibung der Liegenſchaft. Die Liegenſchaßt dahier ſenſeits des Neckars im Pflügersgrund Lit. K 1 Nr. 6 u. 7, neubezeichnet 16. Querſtraße Nr. 31 u. 33 im Flächenmaaß von 8 ar 78,85 qm, worauf erbaut iſt: . ein zweiſtöckiger Seitenbau mit gewölbtem Keller und Dachgaupen, d. ein zweiſtöckiger Querbau mit Dachgaupen, ein einſlöckigen Querbau (Stall), d. ein einſtöckiger Querbau mit gewölbtem Keller und Dach⸗ gaupen neben Lorenz Hauer und Adam Slech, taxirt Mk. 21000.— ſage: Ein und zwanzigtauſend Mark Mannheim, 11. 15785 1893. Der Vollſtreckungsbeamte⸗ Großh. Notar: Mattes. .Steigtrungsankündigung. In Folge richterlicher Verfügung wird dem Metzger Hermaun Heid ier die nachbeſchriebene Liegen⸗ chaft am 47 Donnerſtag, 13. April 1893, Nachmittags 2 Uhr im hieſigen Rathhauſe öffentlich verſteigert, wobei der endgiltige uſchlag erfolgt, wenn auch die See erreicht wird. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das dreiſtöckige Wohnhaus da⸗ 1hier Lindenhofſtraße Nr. 68a mit Ladenlokal mitzwiſchenGiſenbalken ausgewölbtem Keller und Dach⸗ wohnungen, ſowie einſtöckigem Querbau neben Georg Jakob Zahn und C. F. Geber, i 22000 Mk. taxirt ſage: Zwei und zwanzigtauſend Mark. Mannheim, den 20. Mürz 1898. Der Bollſtreckungsbeamte; Großh. Notar: Schroth. Großh. Notar; attes, F— den iſt, muß 5 6 15 35. heim. menuterſtüßung ügswohnſitz vom 8, 31. 1870 S. 887%n Fe erſtattet hat min ſlens 2 Jahren werden. iat⸗ EsAeWerbegerichtes Woh⸗ ſung hapen; ahr vollendet und in dem Afligung hähen oder, falls e erſonen, —* 10 aeeen aee welche ein Schiedsgericht in Bewer 125 10 ind en 445 11 Iffentliche en dl en ihr Stim ihre 4e der ariſchen Beſtim. ede Mebdee nes ſten Stellpertreter der 1 4 ſoern ih Jabte„Ardeſts⸗ M. Aberſtergt.* beßerichtes unterſtellten Haus⸗ ang des Ge⸗ x von ben Arbeit⸗ r berufen wer der Ma bsral Ae ee⸗ In herechtigt: Flahr vollendet und ſeit ehet die öffentliche Armenpflege berr.(G. u...⸗Bl. 1870 S. 387) Wusbelgen 4. Geite. n 5 bis II lihr Vormſttags Formulare zu den erforderlichen Aumeldung rußt das Stimmrecht. ido r in„erſon und durch Stimmzettel aus⸗ iftlich oder im Wege der Vervielfältigung uez, Ad nicht mehr kamen enthalten ſollen, als Bei⸗ en ſind. 8 8 Werſon in die Wahlliſten nicht eingetragen ſind, ſind von der Wahl zurückzuweiſen. dieeßitgeber und die Arbeiter werden hiermit zur ſitzer Ausiübung ihres Pahlrechtes, ſowie zur rechtzeitigen Anmel⸗ dung zur Wählerliſte eingeladen. Echrtesbeim, den 20. März 1898. 5997 5 Gemeinderath 9 Anann. Bekauntmachung. Dle Korichtung eines Gewerbegerichtes in Maunheim betr. Nachdem die ſtatulariſchen Heſtimmungen über das Gewerbe⸗ gericht die Genehmigung Gr Miniſtrtums des Innern erhalten Jaben und don Gr, Bezirksem“ ber Tag der Einführung des Ge⸗ werbegerſchts auf den 17, April 1893 beſtimmt worden iſt, müß die Wahl der Beiſtzer vorgenomen werden. Votnahme de⸗ Gaiſ haben wir Tagfahrt auf Dounerſtag den 20. April l.., ANachmitagse von 5 bis 8 Uhr in das Rathbaus hier beſſizzmt. Die Gemeinde Ilvesbeim bildet einen Wahlbezirk und ſind von den Arb⸗iigebern und en Arbeitern je ein Beiſitzer zu wählen. Die Wahl der Beiſitzer iſt Inmittelbar und geheim. Sie erfolgt üönter Leſtung des Wahlausſchuſſes. 6167 Ner Miigliede des Gewerbegerichſes ſoll nur berufen werden, wer das 89. Lebensjahr vollende, in dem der Wahl vorange⸗ gangenen Jahre für ſich oder ſeine Familie Armenunterſtütz ung auf Grund des Geſetzes über den Unterſtätzungswohnſitz vom 6. Junt ise r⸗⸗l, S ggch und des Geſetzes vom 5. Mal 1870 nicht empfangen oder die empfangene Armenunterſtützung erſtarte! gat und in dem Bezirke des Gewerbegerichtes ſeit mindeſtens 2 Jabten wohnt oder beſchäftigt iſt. Perſogen, welche zum umt eines Schöffen unfähig ſind(Ge⸗ richtsverfafſungsgeſetz 98 1 u. 32) können nicht berufen werben, Zur Theilnahbme an den Wahlen ſind nur berechtigt Fſolche Arbeitgeber, welche das 25. Lebensjahr vollendet und ſeit minpeſtens einem Jahre im Bezirk des Gewerbege⸗ dbichtes Wohnung oder eine gewerbllche Nieberlaſſung haben; b, ſolche Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr vollendet und Ipzteſtens ienſtag 15 ohe im Wege der Bervielfältigun ae ae imen enthalten ſollen, als Bel ieee Wgliſten nicht eingetragen find, ſind uweiſen N den un ahlzechtes, ſowie zur zechtzettigen Anmel⸗ ſte el de den 25 1 1 1893. Der Maenn (gez.) Bohrmann. Bekanntmachung. eee er er Sta N etr. Nchen, bie eger eee über das Gewerbe⸗ e — IR. 5 eef den Jf. Kprk 1896 een worben iſt, muß vorgenomm rden. ſag der fealtiſcen Geſtimmungen büldet Ge de einen Wahlbezirk für ſich. der Wahl haben wir Tagfahrt a Jukr hrt auf woch, den 19. Abel 1893, Abends 5 bis 8 Uhr 1 er von rbeitgebern und Arbeitern zu w * Die Wahl 15 e unm 25 und ee 8 Ste erfolgt unter Leikung ves Wahl 8ſchuſſes. m Mitgliede des es ſoll nür berufen werden, as 80. 4 ek, en dem der Wah ee re für 905 oder feine Familts Armenunzerflützung auf Grund Geſe über den Un Gee em vom Unt 1870 e S. Sgo) und des Geſetzes vom 5. Mai 1870 die öffentliche rmenpflege betr.(G. u..⸗O.„Bf 1870 S. 387) nicht empfangen oder die empfangene Armenunterſtützung erſtattet hat und in dem 55 delat e ſeit wundeſtens 2 Jahren wohnt oder e iſt. Perſonen, welche zun Amt Ineg Schöffen eh ſind(Ge⸗ nichtsperfaſſungsge etz 88 81 u 32) können nicht berufen werden. Zur Theilnahme an den Wahlen ſind nur berechtigt: ſolche Arbeitgeber, welche daßs 25. Lebensfahr vollendet und ſeit mindeſtens einem Jahre im Bezirk des werbegerichtes Woh⸗ nung oder eine geßerbliche Nie erlaſſung haben; b. ſolche Arbelter, welche das 25. Lebensjahr bollendet und in dem Bezirke des Gewerbegerichts Beſchäftigung haben oder, falls ſie außerhalb dieſes Gerſchtsbezirkes in Arbeit ſtehen, wohnen. Nicht wahlberechtigt ſind diejenigen Perſonen, welche zum chöſfen unfähig ſind.(Gerichtsverfaſſungsgeſetz Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßheit der 88 97a 1 der Gewerbeordnung iſt, und deren Arbeiter ſind weder wählbar noch wahlberechtigt. Das Reich, der Staat, die Gemeinden und ſonſtige öffentliche Berbände, ſowie juriſtiſche Perſonen üben ihr Stimmrecht durch ihre geſetzlichen Vertreter aus. Den Arbeitgebern ſtehen im Sinne der atutariſchen Beſtim⸗ mungen die mit der Leitung eines Gewerbe⸗Betriebes oder eines beſtimmten Zweiges desſelben betrauten Stellvertreter der ſelbſt⸗ Rändigen Gewerbetreibenden gleich, ſofern ihr Jahres⸗Arbeits⸗ verdienſt an Lohn oder Gehalt 2000 M. überſteigt. Die der Zuſtändigkeit des Gewerbegerichtes unterſtellten Haus⸗ gewerbetreibenden ſind als Arbeiter wahlberechtigt und wählbar. Zum Zwecke der Wahlen ſind für den 79 975 Liſten anzu⸗ legen, in welche alle Wäpler einzutragen ſind, deren Stimmberech⸗ gung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheinigungen dahter angemeldet iſt 5 Als Beſcheinigungen genitgen für den Arbeitgeber die nach 8 14 der Gewerbe⸗Ordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbe⸗Betriebs, 15 7 die letzte Quittung über Zahlung der Gewerbeſteuer, für die rbeiter ein Zeugniß ihres Arbeitgebers oder der Polizeibehörde, durch welches beſtätigt wird, daß der Arbeiter ſeit mindeſtens einem ahre innerhalb des Gewerbegerichts⸗Bezirks in Arbeit ſteht, oder alls der Arbeiter außerhalb des Gerichtsbezirkes beſchäftigt iſt, wohnt. Die Anerkennung anderer Legitimationen bleibt dem Ermeſſen des Wahlvorſtandes bei Eintrag in die Liſte der Wahlberechtigten exlaſſen. Dle wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeiter werden aufge⸗ ordert, gemäߧ 16 der ſtatutariſchen Beſtimmungen ſich behufs er Liſteneintragung unter Beifügung der erforderlichen Beſcheinig⸗ ungen innerhalb zwei Wochen nom Mittwoch, den 29. März d. Js. bis ſpäteſteus Mittwoch, den 12. April d. J. beim Bürgermeiſteramt dahier täglich Vormittags von 8 bis 12 e e e mbepechtf 155 5 75 n dem Beuurke bber, falls e au beſter 9 5 6 —4* b daht ö— Fai 150 rſorde lichen Zeugniſſen; Paes 255 ven Form mulg 9 ehthee, e bup das Stimm, Vachſeei e eſt nur in üd aud durch Stimmzettel aus⸗ die Arbeiter werden hiermit zur Gewerbegerichts Beſchäftigung haben khald dieſes Gerichtsbezirkes in Arbeit en, wohnen. Nicht wahlberechtigt find dielenigen Perſonen, welche zum Amt eines* unfähig ſind.(Gerichtsverfaſ⸗ ſungsgeſetz 88 91, 82 Miiglieder einer Iunung, für welche eln Schiebsgericht Mmäßgeit der J8 97a 100d der Gewerbeordnung it, Deien Arbeter ſind weder wählbar noch wahlbe⸗ rechligtf 5 9285 Slagſ, die Gemeinden und ſonſtige öffentliche „ſowie juriſtiſche Perſonen üben ihr Stimmrecht durch Wye We e der ſtatutariſchen Beſtimm⸗ ehen im Sinne belfn die mit der geitung eines Gewerbe⸗Betrlebes oder eines beſtimmten Zweiges desſelben betrauten Stellvertreter der ſelbſt⸗ ſtändigen Gewerbetreibenden gleich, ſofern ihr Jahres⸗Arbeitsver⸗ Maunheimer Park-Geſellſchaff. 2 22 3 Sun Beſtimmungen für das Lawn⸗Tennig⸗Spiel. 1. Der Spielplatz iſt geöffnet von Morgens 6 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit. 2. Der Spielplatz darf nur mit Lawn⸗Tennis⸗Schuhen betreten werden, kragenloſe Hemden und dergleichen ſind nicht geſtattet 3. Die Geſellſchaft ſtellt den Platz, das Netz und zwölf Ballen für jedes Spiel. 5 4. Für die Schläger haben die Spielenden ſelbſt zu ſorgen; der Aufſeher hat ſowohl Schläger, als auch weitere Ballen zu verleihen, erſtere zu 50 Pfg., letztere zu 5 Pfg. pr. Stück. 5. Die Spielenden haften für jede Beſchädigung des Netzes, der Ballen und der geliehenen Schläger. Die Spielregeln ſind von dem Aufſeher für 50 Pfg. erhältlich. 6. Der Spielplatz kann von je vier Abonnenten oder gegen Abgabe von vier Stundenkarten von Tag zu Tag für eine beſtimmte Stunde, ſofern dieſelbe frei iſt, im Voraus belegt werden; zu dieſem weck liegt an der Kaſſe ein Buch auf, worin die Spieler ihre amen, ſowie die Stunden, an welchen ſie zu ſpielen wünſchen, einſchreihen können, Sind jedoch zehn Minuten nach Beginn der feſtgeſetzten Zeit die Spieler nicht anweſend, ſo kann der Platz anderweitig pergeben werden. 7. Den Aufforderungen des Aufſehers iſt Folge zu leiſten; Zu⸗ widerhandlungen machen die Betreffenden für alle daraus entſtehen⸗ den Folgen verantwortlich und können dieſelben vom Platze ge⸗ wieſen werden. 5828 8. Die Spieler können den Spielplatz nicht länger als eine Stunde beanſpruchen, falls andere Mitglieder darauf zu ſpielen wünſchen. 9. e ſind gebeten, ihre Karte bei ſich zu führen und dem Aufſeher vorzuzeigen. 10. Jede Karte iſt auf Namen ausgeſtellt und iſt nicht über⸗ tragbar. 5 1. Die Gebühr für Benützung des Platzes iſt pr. Perſon und Stunde 50 Pfg., wobei jedoch die angefangenen Stunden als voll zu berechnen ſind. 12. Außerdem werden ausgegeben: Monats⸗Karten zu 5 Mark, Saiſon⸗Karten zu 15 Mark. 18. Geſchloſſene Geſellſchaften von mindeſtens 10 Abonnenten können ſich feſte Tage und Stunden für die ganſe Salſon nach Uebereinkunft mit dem Vorſtand reſerviren b Arncch hierbei gilt aber, daß der Platz anderweitig vergeben werden kann, wenn ſnd. Minuten nach der feſtgeſetzten Zeit die Spieler nicht am Platze ſind. 14. Das Aufbewahren der Spiel⸗Anzüͤge koſtet pr. Satſon 9 Mk. Schläger, auf welchen der Name des Beſitzers angebracht ſein muß, werden unentgeltlich durch dem Aufſeher aufbewahrt und werden die Beſitzer gebeten, dieſelben dem Betreffenden perſönlich zu übergeben. Der Vorſtand. „The Mutual“ Kebensverſicherungs⸗Geſellſchaft von Aew Pork. Gegründet 1843. Carl Freiherr von Gablenz, Direktor und Generalbevollmächtigter, Berlin., Markgrafenstr. 52, imGGeſellſchaftsgebäude. Verſicherungsbeſtand am 1. Jan. 1893 M. 3,133,529,760 Vermögensbeſtand am 1. Jauuar 1893„ 735,647,717 Aeinet Aeberſchuß am J. Jan. 1893 M. 63,732,075 Verſicherungen zu den coulanteſten Bedingungen.— Niedrige Prämien und hone Divldenden.— Leibrenten beſonders zu em⸗ pfehlen.— Policen ſind nach 2 Jahren unantastbar und nach 3 Jahren unverfallbar. Zur Feier ihres 50jährigen Beſtehens ſtellt die Geſellſchaft zwei neue Verſicherungsarten aus, nämlich die„Funfprocentige Schuldverschreibungs-Poliee““ u. die„Fortlaufende Ter⸗ minsahlungs-Folice““, 5640 dienſt an Lohn oder Gehalt 2000 M. Überſteigt. ei e And ſh 17 Zwecke der Wahlen ſind Liſten anzulegen, in welche alle 175 ir einzutragen ſind, deren Stimmberechtigung unter Bei⸗ gung der erforderlſchen neden dahier angemeldet iſt. le wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeiter werden aufge⸗ forbert, gewäߧ 18 ber ftatutariſchen Beſtimmungen ſich bebufs der giſteneintragung unter Belfügung der erforberlichen Beſchei⸗ innerhalb zwei Wochen ittwoch, d von en 29. März bis ſpäteſtens Mittwoch, den 12. April J. J. im Geſchäftszimmer im 1 Vor⸗ mittags von 8 bis 13 uhr und Nachmittags von 2 31ʃ8 7 Uhr anzumelden. Ebendaſelöſt werben Formulare zu den erforberlichen Zeug⸗ niſſen verab folgt. 91 Bei unterlaſſener rechtzeltiger Anmeldung rußt das Stimm⸗ recht. Das Wahlrecht ißt vur in Perſon und durch Stimmzektel aus⸗ zuuben, welche handſchriftlich oder im Wege der Verotlelfältigung herzuſtellen ſind und nicht mehr Namen enthalten ſollen, als Bei⸗ wählen ſind. rſonen, welche in dis Wahlliſten nicht eingetragen find, ſind von der Wahl zurückzuwelſen. Die Arbeitgeber und die Arbeiter werden hiermit zur Ausübung ihres Wahlrechtes, ſowie zur rechtzei⸗ tigen Aumeldung zur Wählerliſte eingeladen. Ilvesheim, 25, März 1898. Gemeinberath: Hoefer. Merz eee Maunheimer Parkgeſellſchaft. Einladung zum Abonnement. Das neue Abonnement eginnt mit Samſtag, den 1. April 1893 an wel dem Tage die alten Karten ihre Gültigkeit verlieren. Die Eintrittspreiſe ſind: 4886 I. Abonnenten⸗Karten: 2, Eine Einzelkarte M. 12.— Die zweite Karte ür Familien: Die dritte Karte ie erſte Karte„ 12.—] Jede weitere Karte.— Die Aktionäre haben nach 8 9 der Statuten gegen Ablieferung des Dividendenſcheines pro 1898 Anſpruch bei 1 Aktie auf 1 Abonnentenkarke) fürclieder bei 2 Aktien auf 3 Abonnentenkarten ihrer be, unbeſchränkte Zahl Abonnentenkarten) Familie. Soweit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗Karten nimmt als er kraft Beſitzes an Aktien zu beanſpruchen hat, ſo ſind für die ſirrge dritte und vierte Karte u. f w die für die ſonſtigen Abonnenten eſtgeſetzten zahlen. Als zur Familie gehörig werden be⸗ trachtet; Der Familienvorſtand, deſſen Ehefrau, ſeine minderjährigen Söhne(unter 21 Jahren), ſeine unperheiratheten Töchter, ſomie die zum Haushalt gehörenden, unſelbſtſtändigen Perſonen.(Dienſtboten ſedoch nur als Begleitung der Herrſchaft, oder als Begleiter der Kinder.) Penſionäre nur inſoweit, als dieſelben das 18, Jahr nicht überſchritten haben. 4886 2. Fremden⸗Karten. Abonnenten können für A bei 11517 wohnenden Be⸗ ſuch Abonnentenkarten mit einmonaklicher G Itigkeit auf Namen lautend, zum Preiſe von 3 Mk. nehmen. Aktionären ſteht es frei, zu dieſem Zwecke Dipidendenſcheine Fablinng zu geben, deren jeder zu 3 Fremdenkarten die Berech⸗ igung gibt. Wir bitten das verehrliche Publixum dringend, die An⸗ meldungen jetzt ſchon einreſchen zu wollen, da ſpäter bei großem Andrang eine prompte Erledigung unmöglich ſein wird. Für Neu⸗ Abonnenten haben die Karten ſofortige Gültigkeit. rſtand. Ahr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, ſowie am Der Vo * . unft ertheilt: Vfe UHn 15 das Großherzogthüm Baden; Martin J. Neuburger, Jacob Stern, Karlsruhe i/B., Kaiſerſtr. 128. August Endlich, Generalagentur, Wannheim, Thee und CCaO in allen Sorten der Handlung chinesischer u. ostindischer Waaren von J. T. Ronnefeldt in Frankfurt a. M. zu Original-Preisen bei 2 Louis Franz., Glas- und Porzellan-Handlung O 2, 2. paradeplatz. 0 2, 2. 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Shußburger Reueſe Nachrichten General⸗Anzeiger für Elſaß⸗Lothringen. Trotz der mannigfachen Schwierigkeiten, mit denen die meiſten deutſchen Unternehmungen in den Reichslanden zu kämpfen haben, iſt es den 10 Straßburger Neueſten Nachrichten gelungen, Dank umſichtiger Leitung, ſich in den fünfzehn Jahren ihres Beſtehens derart einzubürgern, daß ſie heute einen feſten Stamm von 10 25000 Abonnenten beſitzen. Einzige Zeitung in 5 5 10 iſab dohingen nit nokäriell beglaubigter Abonnentenzahl: Täglich 24615. 8 Sie dürfen fich rühmen, nicht allein die bei weitem gam meiſten verbreitete und geleſenſte Jeilung in Elſaß⸗Lothringen, 15 ſondern auch das erſte deutſche Blatt zu ſein, das in den weiten Schichten der elſäſſiſchen Bevölkerung, bei Hoch und Nieder, feſten Fuß gefaßt hat.— Ihren bedeutenden Auf⸗ ſchwung verdankt unſere Zeitung hauptſächlich ihrer völlig unabhängigen Haltung und ihrem unparteilſchen politiſchen Standpunkt, wodurch ſie namentlich bei der beſſeren Bürger⸗ klaſſe, einheimiſchen wie eingewandecten, zu einem rechten Familienblatt geworden iſt und ſich einer beiſpielloſen Blliebtheit erfreut. 10 Erſtes, wirkfumſtes Inſerkionsorgan der Reichslaunde und des angrenzenden Baden, von ſämmtlichen Behörden, Oberkörſtern, Notaren, zahlrelchen Vereinen und Corporationen ꝛc. zu Publikationen täglich benutzl. Unentbehrlich für jede Firma, die ſich das weite Abſatz⸗ gebiet der Reichslande wirkſam erſchließen will. In mehr als 1500 Hotels, Reſtaurants, Caſés liegt unſere Zeitung täglich auf. 6051 5 Straßburg i.., Blauwolkengaſſe 17. Druckerei& Verl. der Straßburger Neueſten Nachrichten! Actien Geſellſchaft, vorm. H. L. Kayſer. — 2 N Einladung zum Abonnement. Bei dem Beginn des neuen Quartals laden wir zum Abonnement auf die Darmſtädter Zeitung ergebenſt ein. Die, Darmſtädter Zeitung“ erſcheint täglich(mit Ausnahme des Sonntags) in einer doppelten Ausgabe und iſt in der Lage, allen Anſprüchen an Vollſtändigkeit, Reichhaltigkeit und Raſchheit der Nachrichten zu genügen. Sie wird ſo frühzeitig expedirt, daß das Nachmittagsblatt noch an demſelben Tage, an dem es aus⸗ egeben wird, in die Hände unſerer Leſer im Großherzogthum gelangt. Ple„Darmſtädter Zeitung“ wird wie bisher den heſſiſchen Ange⸗ legenheiten, eder den Nachrichten aus dem Groß⸗ herzogthum, in jeder Hinſicht ausgedehnte! eachtung widmen. In ecen hervorragender Weiſe wird die„Darmſtädter Zeitung“ die Angelegenheiten des Deutſchen Reichs behandeln. Ueber die Verhandlungen des deutſchen Reichstags wird regelmäßig auf das raſcheſte und genaueſte referirt; die Verhandlungen der preußiſchen und anderen deutſchen konſtitutionellen Körperſchaften finden ein⸗ ehende Berückſichtigung. Die äußere Politik und die inneren Ver⸗ Häktniffe der außerdeutſchen maßgebenden Großſtaaten erfahren ent⸗ Behandlung. ie Telegramme werden bei dem zweimaligen Erſcheinen mit beſonderer Raſchheit, erforderlichen Falls durch Extrgaus aben mitgetheilt. Die Schlußkurſe der Frankfurter Börſe finden noch an demſelben Tage in dem Nachmittagsblatt Aufnahme. Die„Darmſtädter Zeitung“ bringt als Feuilleton Original⸗ Romane und Novellen, Aufſätze wiſſenſchaftlichen, belletriſtiſchen und künſtleriſchen Inhalts und die neueſten wichtigen Nachrichten aus allen Gebieten der Kunſt und Literatur. Die intereſſanten Mittherlungen der Großh. Centralſtelle für Landesſtatiſtik, ſowie das jährlich erſcheinende Zugangsverzeichniß der Großh. Hofbibliothek und das Zugangsverzeichniß des Großh. Muſeums werden koſtenfrei als Beilage ausgegeben. Die„Darmſtädter Zeitung“ koſtet in Darmſtadt e 3 M. 25 Pf., mit Bringerlohn 4 Mark, bei den Poſtanſtalten, incl⸗ des Poſt⸗Aufſchlags 3 Mark 75 Pf. pro Vierteljahr, exel. Beſtellgebühr⸗ inſichtlich des Allgemeinen Anzeigers bemerken wir, daß ſich derſelbe zufolge der ſehr ſtarken Auflage, der Verbreitung der „Darmſtädter Zeitung“ in allen Gemeinden des Großherzogthums und des Umſtandes, daß ſie als Organ für die Bekanntmachungen aller öffentlichen Behörden dient, vorzugsweiſe für Veröffent⸗ lichungen eignet, welche man Kenntniß des ganzen Landes zu bringen wünſcht. Die Einrückungs⸗Gebühren betragen für den Raum der fünfſpaltigen Petitzeile 15 Pfennige, für Lokal⸗Anzeigen 10 Pfennige für den Raum der fünfſpaltigen Garmondzeile, und es finden Inſerate ſowohl in dem Vormittags⸗ wie in dem Nach⸗ mittagsblatte Beförderung. 5521 Darmſtadt, im März 1893. Die Expedition der Darmſtädter Zeitung. ee Ofenfabrik 0 AK ub Friedrich Holl K 1. 0 0 empfiehlt vollſtändiges Lager in 1112 0 0 altdeutſchen Oefen ſowie Herden ꝛc. 6 Reparaturen billigſt. 2804 SDSnSSSSSSSS Mannhelm, 29. März.. 10 55.0080 à 3 M. Anch. ½ l. 75 M..— 5 50K R. Finkelstein, erlin 0. 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