Wadſſche VBollszeitung.) Telegramm⸗Adroſſe: „Iournal Mannbeim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2472. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung⸗ kannheimer Journal. (103. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Serantwortlich: füir den politiſchen u. allg. Theil Chef⸗Redakteur Herm. Meher. für den lofalen und prov. Theil Eruſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Kotationsdruck und Zerlag des Dr. H. Haas'ſchen Buck⸗ druderei, (Das„Mannheimer Journal“ Cigenthum des latholiſchen Bürgergoſpitals.) fämmtlich in Nannheim. Nr. 95.(Celephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Fagesneuigkeiten. — Berlin 5. April. In Köpenit findet ſeit Anigen Tagen das Gerücht Glauben, daß man dort einen Mörder entdeckt habe, deſſen That vierzehn Jahre hindurch von einem Unſchuldigen verbüßt worden ſei. Am 27. März 1879 wurde der Schiffseigenthümer Geier in dem Hauſe des Dachdecker⸗ meiſters Neumann an der ſogenannten Freiheit ermordet auf⸗ gefunden. Am folgenden Tage wurde der 20jährige Sohn des Ermordeten, der auf dem Fahrzeuge eines gewiſſen Al⸗ brecht diente, das zur Zeit der That auf dem Langen See vor Anker lag, als muthmaßlicher Mörder verhaftet. Hab⸗ ſucht ſollte die Veranlaſſung der Tvat geweſen ſein. Als die Leiche des Erſchlagenen entkleidet wurde, fand man auf der Bruſt verſteckt mehrere hundert Mark, Schon damals legte man ſich die Frage vor, warum denn der vermeintliche Mörder, der doch mit den Gepflogenheiten ſeines Vaters bekannt ſein mußte, die Summe nicht an ſich genommen habe. Am 17. September deſſelben Jahres kam Geier vor die Geſchworenen. Eine Menge von Zeugen bekundete unter ihrem Eide, daß ſie am Tage und zur Stunde der Blutthat den Angeſchuldigten vor dem Hauſe des Dachdeckers Neumann geſehen hätten. Dieſen Ausſagen gegenüber traten aber auch Entlaſtungszeugen auf, unter denen ſich in erſter Linie der Schiffseigenthümer Albrecht befand. Sie beſchworen, daß der Angeklagte zur Zeit des Mordes an Bord des auf dem Langen See vor Anker liegenden Kahnes geweſen ſei. Der Schiffsknecht Geier wurde zum Tode, ſeine Entlaſtungszeugen wegen Meineides zu mehrjährigen Zuchthausſtrafen verurtheilt. Die Todes ſtrafe wurde vom Kaiſer Wilhelm I. in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt und der Beanadigte verbüßt die Strafe heute noch in Sonnenburg. Jetzt bezeichnet die Volks⸗ ſtimme einen in Köpenick lebenden übel beleumundeten Winkel⸗ ſchreiber E als den Mörder des Schiffers Geier. Die Mutter des E, ſoll einmal die Aeußerung haben fallen laſſen:„Na, ich bringe Dich noch auf den Richtblock.“ Dieſe Worte und der Umſtand, daß E. im Beſitze eines Buches des Geier ge⸗ weſen ſein ſoll, hat die Köpenicker zu dem Glauben veran⸗ laßt, E. ſei der Mörder des Schiffseigenthümers Geier Die Mutter des E. iſt bereits geſtorben, ohne daß ſie je über den Sinn ihrer Worte vernommen worden war. Ein Geſtändniß des Beſchuldigten liegt nicht vor und weitere Anbaltspunkte fehlen, auch hat man von bebördlichen Schritten gegen den Verdächtigen noch nichts gehört. — Berlin, 5. April. Durch einen eigenartigen Selbſt⸗ mord hat der Maſchinenputzer Carl Rauhut aus Charlotten⸗ burg auf dem Bahnhof Weſtend ſeinem Leben ein Ende ge⸗ macht. Auf allen Bahnböfen, wo ſich Maſchinenſchuppen be⸗ finden, ſind ausgemauerte Vertiefungen eingerichtet, damit von hier aus die Entleerung der Aſchkaſten, welche unter den Lokomotiven angebracht ſind, bewerkſtelligt werden kann. Rauhut beſeitigte in der Grube ſtehend die Uſche aus einer Maſchine, welche der Führer Laging bediente. Als Rauhut ſeine Arbeit beendigt hatte, gab er das vorgeſchriebene Kommando:„Fertig!'“ Laging fuhr nun in ganz langſamem Tempo von dannen. Zehn Minuten ſpäter kam der Führer Hoffmann mit der Maſchine Nr. 1538 über die Grube. Da auch Rauhut, welcher auch dieſe Lokomotive zu reinigen hatte, auf das mehrfach mit der Dampfpfeife gegebene Signal nicht erſchten, mußte der Arbeiter Neumann die Grube betreten. Kaum war er hinabgeſtiegen, ſo rief er Hilfe herbei, denn er fand Raubut enthauptet am Boden liegen. Die Charlotten⸗ burger Kriminalpolizei hat in der Grube neben der Leiche g Zettel vorgefunden, auf welchen Rauhut von ſeiner amilie Abſchied uimmt und die Abſicht kundaibt, ſich durch ie Maſchine enthaupten zu laſſen. Er muß anſcheinend ſeinen Kopf an die Mauerkante hart angelegt und dann das Kommando„Fertig“ gegeben haben. Theater, unſt und Wiſſenſchaft. Der dieſer Tage zu Kaſſel verſtorbene Bildhauer Prof. Cauer geböcte der berühmten Künſtlerfamilie Cauer an und war zu Bonn geboren. Mit ſeinem Bruder Karl hatte er zuſammen ein At lier in Kreuznach und gründete 1876 ein ſolches in Rom. In Rom hatte er die Auſſicht über die preußiſchen Stipendiaten zu führen. Er batte ſich nach den Muſtern der Autike gebildet und pflegte den klaſſiſchen Stil. Gruppen und Statuen, Gegenſtänden der Mythologie und Märchenpoeſie entnommen, waren ſeine Hauptwerke. Beſonders Hervorragendes hat er in der Schöpfung von Grabdenkmälern eg leiſtet. In den letzten Jahren war er auch Portraitiſt in Paſtell. Gemeinnütziges. Das Ausſäen fſeiner Gartenſämereien. Die Aus⸗ ſaat muß in Töpfen g⸗ſchehen. Gefüllt werden dieſelben(nach⸗ dem man eine Lage Scherben eingelegt und dieſe mit Moos bedeckt), mit feiner Gartenerde, welcher Sond beigemiſcht iſt. Damit die Erde ſich ſetzt, muß der Topf öfters aufgeſtoßen werden. Dann ebnet man die Oberfläche, beſprengt die E de mittelſt einer feinen Brauſe und ſäet den Samen aus. Man beſchließt die Arbeit mit Aufſtreuen einer ſchwachen Sand⸗ ſchicht. Je kleiner der Samen, deſto ſchwächer muß dieie ſein. Um Waſſerverſuſten vorzubeugen, bedeckt man den Topf mit einer Glasſcherbe, die man mit Aſche beſtreut, um die direkten Sonnenſtrahlen arzubalten.— Das Anfeuchten muß ſehr vor⸗ ſichtig mittelſt ein s Waſſerzerſtäubers geſchehen, damit das gefährliche Svwemmen verbütet wird. Sobald der Same aufg⸗laufen iſt, müſſen die Glasſcherben entfernt werden; die junge Pflanze will Licht und Luft zum guten Gedeihen. Zu tiefes Sänn iſt ſehr oft die Urſache des Mißlingens der Saat. Samen, die über eine gewiſſe Tiefe untergebracht ſind, kimen nicht Selbſt für mittelgroxe Samen, wie von Peterſilie, Kraut, Rüben, Spinat und anderen Gemüuſen, iſt eine Be⸗ Geleſeuſte und verbreiteiſte Zeitung in Mannheim und Umgrbung. der Boden ſchwer iſt Für größere Samen, wie Erbſen, Mais, 8 Bobnen ꝛc. genügt in den meiſten Fällen eine Bedeckung von vielleicht 4 b 10 Ctm. Erde. Dabei ſollte überall die Be⸗ ſchaffenbeit des Bodens, ſeine größ re Leichtigkeit oder Kom paktheit berückſichtigt werden. Für mittlere und kleinere Sa⸗ men iſt Sand ein ſehr nützliches Deckungsmittel, noch beſſer ſind Sägeſpäne, Torfmull. Saaten, welche in naſſem Boden vorgenommen werden, gedeihen ſelten gut. Es iſt deshalb beſſer, zu warten, bis derſelbe abgetrocknet iſt. Samen, welche hohl in der Erde liegen, keimen langſam und mangelhaft; es ſollte das Saatbeet deshalb mit einem Brettchen angedrückt werden. Ein großer Fehler iſt auch das zu dicke Säen, weil man dadurch nur elende ſchwächliche Pflanzen erzielt, die kaum das Verſetzen vertragen. Unter keiner Bedingung ſollte beim Säen ein Samen den anderen berühren. Im freien Lande und in den Miſtbeeten ruiniren oft nachläſſige und ungeſchickte Perſonen die Saat, indem ſie dieſelbe beim Gie⸗ ßen verſchwemmen. Das Begießen ſollte ſtets mit feiner Brauſe und nach und nach durch mehrmaliges leichtes Ueber⸗ ſpritzen geſcheben. Zur Frühkultur von Erbſen und Bohnen.— Auſtatt die Samen ohne weiteres in mit Erde gefüllte Käſten oder ins Miſtbeet zu pflanzen, empfiehlt Joh. Müller im „Praktiſchen Rathgeber im Obſt⸗ und Gartenbau“ für jeden ſpäteren Buſch ein Futteral zu beſorgen, welches den Ballen gehörig zuſammenhält und dadurch zu jeder Zeit ein be⸗ quemes und leicht 8 Auspflanzen ſichert. Müller nimmt zu dieſem Zweck etwa 30 em breite und beliebig lange Streifen von gebrauchten Kunſtdüngerſäcken(ſelbſtverſtändlich kann auch jedes andere entſprechend billige Gewehe benutzt werden) und läßt die beiden Längsſeiten zuſammennähen und ſchneidet dann Stücke von etwa 10—12 om Länge ab. Dieſe Stücke werden mit guter Gartenerde gefüllt und—4 Bohnen oder —8 Erpſen hineingepflanzt. Dieſe Tuchtöpfe ſtellt man gleich von voruherein in einen Kaſten nebeneinander und den Kaſten gut angefeuchtet in einen warmen Viehſtall oder ge⸗ heiztes Zimmer. Die eingepflanzten Samen keimen ſchnell, ſobald die Keimlinge aus der Erde hervorkommen, müſſen ſie ausgiebig Licht haben, ſowie auch nach und nach an die Luft gewöbnt werden.— Sobald das Wetter einigermaßen günſtig iſt, kann man die Pflanzen mit den Tuchtöpfen, welche ſchon theilweiſe durchwurzelt ſind, beliebig anderswo einpflanzen. Der Ballen hält bei einiger Vorſicht ganz vorzüglich. Das Tuch iſt ſchon mürbe und wird ſpäter ganz vermodern, hält aber vorläufig den Ballen noch feſt zuſammen, ohne die Wurzeln der Pflanzen im Gerinoſten zu beeinträchtigen. Die⸗ ſelben wachſen unbehindert durch und freudig weiter. Die Pflanzen können ſchon ſehr ſtark ſein und auch noch ganz ſchwach; wenn ſie genügend abgehärtet ſind, werden ſie ſelbſt bei ungünſtiger Witterung noch verhältnißmäßig gut an⸗ wachſen. Literariſches. Den frohen ſtudentiſchen Feſtlichkeiten, die ſich um die Feier des Stiftungsfeſtes einer Verbindung gruppiren, iſt der neue, im letzten Heſte der Modernen Kun ſt (Berlin W. 57, Verlag von Rich. Bong) veröffentlichte Aufſatz über„Unſere deutſchen Waffenſtudenten“ von Robert Heſſen gewidmet. Im Romantheile finden wir den Schluß des Urban'ſchen Romans„Armes Kind“ und eine Novelle von A. v. Suttner: Das Orakel zu Lentechi vor. Prächtige Kunſtbeilagen ſchmücken die Hefte: R. Warthmüller's„Friedrich der Große an der Leiche Schwerin'“, ſowie E. v. Urlaub's „Kleiderreform in Rußland“ ſind zwei Doppelblätter von gewaltiger Wirkung. Unter den Textbild rn finden wir eine große Zabl, ſo die Studenten und Theaterbilder, die in graziöſer farbiger Manier gedruckt ſind. Der Preis eines Heftes iſt nur 60 Pfennig; in Vorbereitung befindet ſich die Früblinas⸗Nummer. Schiller und Goethes ſämmtliche Werke. Neue billige Groß Oktav⸗Ausgabe. In eleganten Liebhaberbänden à 1 Mk. 50 Pfg. Stuttgart, J. G. Cotta'ſche Buchbandlung Nachfolger. Seit Ablauf der Schutzfriſt für Schiller und Goethes Werke hat ſich eine Reihe neuer Ausgaben um die Gunſt des Publikums beworben. Eine Lacke jedoch blieb: eine Ausgabe, die mit gutem Text und einer beſonders vor⸗ nehmen äußeren Erſch⸗inung einen billigen Preis verbindet, hat es bisher nicht gegeben. Die Abbilfe, die hier noth that, bringt die neue Cotta'ſche Groß Oktav Ausgabe, von welcher der erſte Band vorliegt, Schillers Gedichte in ſplendidem Druck(365 Seiten) enthaltend. Dieſe Ausgabe vereinigt die Vorzüge, von denen die bisherigen nur einzelne aufzuweiſen hatten: ſchöner klarer Druck auf beſtem baltbarem Papier; dazu das Aeußere ein ſolider prächtiger aber nicht überladener Einband von ſchlichter Vornehmheit— und der Preis für den ganzen Band 1 Mark 50 Pfg. Eine Ausgabe alſo wie für reiche Leute, und dennoch auch den Minderbemittelten erſchwinglich: 16 Bände Sch ller, 36 Goethe in ſolchen ele⸗ ganten Liebbaberbänden, in ſo g ſchmackvoller Ausſtattung zu beſitzen, iſt für ſich allein ſchon ein Vergnügen für Bücher⸗ ſreunde, das bisher um ſo beſcheidenen Preis und auf ſo bequeme Weiſe(alle 14 Tage erſcheint ein Band) nicht zu daben war. 5 5355 Kollektion Hartleben. Vierzebntägig wird ein Band ausgegeben: Preis des Bandes eleg. gbunden 75 Pfg. Prä⸗ numeration für ein Jahr(26 Bände) 19 Mk.(A. Hartlebens Verlag, Wien.) Die„Kollektion Hartleben“, welche eine Aus⸗ wahl der hervorragendſten Romane in gediegener Ausſtattung zu dem fabelbaft billigen Preiſe von 75 Pfg. für den gebun⸗ denen Bond von 160—200 Seiten bringt, ſchreitet raſch vor⸗ wärts Die Bände XVIII bis XXII liegen nun vor. Der geiſtipruhende Dumas(Sobn), der romantiſche Jépal, der immer edel empfindende Sandeau ſind in ihren beſten Her⸗ vorbringungen vertreten. Die„Kollektion Hartl ben“ hält, was ſie verſprochen hat, darum hat ſie in der kurzen Zeit ihree Beſtandes, von der Gunſt der Leſewelt getragen, raſch feen Boden gefaßt und ſiegreich den Platz neben den Kon⸗ deckung von—1,5 Ctm. mehr als hinreichend, beſonders wenn krrenz⸗Unternehmungen behauptet⸗ Freitag 7. April 1893. d 55 — 5 5 e lelene., elee FN 5 7 2 75 4 N 909 zur Anfertigung von Holzsehnitten jeder Art, 6 olichés in Kupfer u. Blei zwecks Illustrirung von Werken, Catalogen, Preislisten und Insertionen, bel prompter und billigster Bedlenung. 4720 Butz Leltz Maſchinen⸗ und Waagen⸗Fabrik 7 6, 3334 Mannheim J 6, 3334 empfehlen 48094 Waagen jeder Conſtruction u. Craghraſt nit unſerer Patent-univerſal⸗Entlaſtung D..-P. No. 54475 und unſerm verbeſſerten Billetdruckapparat. Krahnen, Aufzüge und Pinden mit unſerer Sicher⸗ heitskurbel, D..-P. No. 55492(keine Unfälle durch Schleudern der Kurbeln mehr) für Hand⸗ u. Motorenbetrieb Centrifugal⸗ Pumpen. Geräuchloſe Ventilatoren und Exhauſtoren. Feldſchmieden und Schmiedeherde. SEDe Emil Bühler, Hof-Photograph. f Mannheim. Prämiirt: B 5, 14. Brüſſel Carlsruhe, Dresden, Heidelberg, Mannheim, Wiesbaden. Aufnahmen finden ſtatt: Sonntag von 9 Uhr Morg. bis Abds. 6 Uhr ebeuſo an Wochentagen. 5408 EAHREHNHNBEEHENENENEAAEEE §8J, 9b S. Bodenheimer 81, 9b. Großes Lager in Tuch und Bukskin. nfertigung nach Maaß. 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April 1893 Nachmittags 3 Uhr in Käferthal, auf dem Platz vor der Kirche gegenüber der Wirth⸗ aft„Zum Lamm“, fämmtliche gedienten Mann⸗ chaften(ausſchließlich Erſatz⸗Reſerven) der Gemeinden Wall⸗ adt. Ilvesheim, Schaarhof und Kirſchgartshauſen. 4. Montag, den 17. April 1893, Vormittags 9 Uhr in Käfer⸗ hal, auf dem Platz vor der Kirche gegenüber der Zum Lamm“, ſämmtliche Wee und die ur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mann⸗ chaften der Gemeinden Käferthal und Ilvesheim. 5. Montag, den 17. April 1898, Vormittags 11 Uhr in Käfer⸗ thal, auf dem fat vor der Kirche gegenüber der „Zum Lamm“ fämmtliche Erfatz⸗Reſerviſten und die Ur der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mann⸗ ſchaften er Gemeinden Sandhofen, Feudenheim, Kirſch⸗ gärtshauſen, Schaarhof und Waldſtadt. 6. Dienſtag, den 18. April 1893, Vormittags 8 Uhr in Laden⸗ burg,„Schulhof“ ſämmtliche gediente Mannſchaften der Infanterie ue e Erſatz⸗Reſerven) der Gemeinden Schriesheim Ladenburg und Neckarhauſen. 7. Dienſtag, den 18. April 1893, Vormittags 10 Uhr in Laden⸗ burg.„Schulhof“,fämmtliche gedienten Mannſchaften der Jäger, Feld⸗ und Fußs Artillerie, Pioniere, Eiſenbahn⸗ Truppen, Train, Sanitäts⸗Perſonal, Veterinär⸗Perſonal und Degonomie⸗Handwerker, ſowie fämmtliche Erſatz⸗Reſerviſten und die zur ee der S„ entlaſſenen an der Gemeinden Schriesheim, Ladenburg und eckarhaſen. Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mik⸗ bringung ihrer Militär⸗Papiere pünktlich zu geſtellen. eltere Befehle gehen den Mannſchaften nicht zu. Ver⸗ Derulg und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Control⸗ e haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. annheim, den 30. März 1898. Königl. Haupt⸗Melde⸗Amt Mannheim gez. Heermann Major z. b. und Bezirks⸗Ofſizier. Nr. 4555. Vorſtehende Bekanntmachung des Haupt⸗Meldeamts Mannheim wird den Bürgermeiſterämtern des Bezirks zur Kenntniß ebracht mit der Anweiſung, dieſelbe den Mannſchaften der Gemeinden urch Ausſchellen, Anſchlagen am Rathhauſe, Fabriken und größeren Etabliſſements mindeſtens 6 Mal in geeigneten Zwiſchenräumen bekannt zu geben. Das dies geſchehen, iſt dem Haupt⸗Melde⸗Amt Mannheim zum 18. April 1893 ſchriftlich mitzutheklen. 64¹³ Mannheim, den 30. März 1898. Großherzogliches Bezirksamt. Dr. Fuchs. rühjahrs⸗Control⸗Verſammlungen 1893 im eie e Mannheim, Bezirk des Hauptmelde⸗Amts. Dieſelben werden mit den in Controle obigen Controlbezirks ſtehenden, in der Stadt Mannheim und Gemeinde Neckarau woh⸗ nenden Dispoſitions⸗Urlaubern, Reſerpiſten, Landwehr J. Aufgebots, den der 551 5 der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften und der Erſatz⸗Reſerve(geübte und nicht geübte) wie folgt abgehalten. Controlplatz iſt der Zeughausſgal Mannheim. 1. Provinzial⸗Jufauterie gusgenommen die Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Lazarethgehülfen, Kran⸗ kenträger, Militärbäcker, Büchſenmachergehülfen, Oeconomie⸗Hand⸗ werker und Arbeitsſoldaten. Mittwoch, 5. April 1898, Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſe 1880 5. 1 7 1881 77 7* 7* 7 75 197„ Nachmittags 3„„ 59 1882 Donnerſtag,8.„„ Vormittags 8„„ 1883 15 6. 5 1 11„„ 1884 „ 33„ Nachmittags 3„„ 7 1885 Freltag, 7.„„ Vormittags 8„„ 1 1886 1 1 0 17 11„** 1887 15 N„ Nachmittags 3„„ 10 1888 Samſtag, 8.„„ Vormittags 8„„ 1889 5 5 J1 1890, 91 1* und' Dispoſitions⸗Urlauber. 2. Für Garde, Jäger, Provinzial⸗Kavallerie, Feld⸗ u. Fuß⸗Artillerie, Pioniere, Eiſeubahn⸗Truppen, Train, Sanitäts⸗Perſonal, Marine, ſowie ſämmtliche Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Lazarethgehülfen, Kranken⸗ träger, Militärbäcker, Büchſenmachergehülfen, Oeconomie⸗Hand⸗ werker und Arbeitsſoldaten. 6000 amſtag, 8. April 1893, Nachm. 3 Uhr die Jahresklaſſe 1880, 1881 ontag, 10.„ den, 15 1882, 1888 * 77 7 7· 0 77 1884, 1885 5 19„ ann, 7 1886 Dienſtag, 11.„„ Vorm, 8„„ 5 1887 7* 11. 1* 7* 11 U* 7 1888 . 15 75 1889 Nachm. 3„„ 1890, 1891, 1892 und Dispoſitions⸗Urlauber. 3. Erſatz⸗Reſerviſten und die zur Dispoſition der Erſatz⸗ Behörden entlaſſenen Mauuſchaften. Mittwoch. den 12. April 1893, Vormittags 8 Uhr die Erſ.⸗Reſ. ger Infanterie der Jahresklaſſe 1880, 1881, 1882, 1888. ittwoch, den 12. April 1893, Vormittags 11 Uhr der Jahres⸗ Naſſe 1885, 1886. Mittwoch, den 12. April 1893, Nachmittags 3 Uhr der Jahres⸗ Haſſe 1884, 1887. es, den 13. April 1893, Vormittags 8 Uhr die Jahres⸗ e Donnerſtag, den 18. April 1893, Vormittags 11 Uhr die Jahres⸗ 95 ſchaft und die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen annſchaften. Donnerſtag, den 13. April 1893, Nachmittags 3 Uhr die Erſatz⸗ Reſerviſten der Infanterie der Jahresklaſſe 1890, 1891, 1892. reitag, den 14. April 1893, Vormittags 8 Uhr die Erſatz⸗ Reſexviſten der Jäger, Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie. Freitag, den 14. April 1893, Vormittags 11 Uhr die Erſatz⸗ Reſerviſten der Pioniere und Train. Freitag, den 14. April 1893, Nachmittags 8 Uhr die Erſatz⸗ ſerviſten, Krankenwärter, Apotheker, Geiſtliche und Oeconomie⸗ ndwerker. Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mit⸗ Fringung ihrer Militär⸗Papiere pünktlich zu geſtellen. Weitere Befehle gehen den Mannſchaften nicht zu. Verſäumniſſe und —— Erſcheinen zu einer unrichtigen Control⸗Verſammlung haben geſetzlichen Strafen zur Folge. Die Mannſchaften, welche vom 1. April bis 30, September 1880 ud 1885 eingetreten ſind, haben nicht bei den diesjährigen Control⸗ erſammlungen, ſondern im Herbſt zu⸗ den Controlverſammlungen erſcheinen. Jinigl. Kommande des Landwehrbezirks Mannheim. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir zur öffentlichen zenntniß. Mannheim, den 24. März 1893. Bürgermeiſteramt: Klotz. Vorzellan-Oefen jeder Arf Anzugshalber billigſt zu verlaufen. 6501 Aufſtellen unter Garantie. V. Sax, Töpjermeiſer, K 2, 15b. Mannheim, 7. Aprll. Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗, Gewerb⸗ und Einkommenſtener für das nächſtkünftige Steuerjahr 1894 wird vom 4. bis mit 22. April 1893 Vorm. von 8 bis/ 12 Uhr und Nachm. von 2 bis 5 Uhr im Schatzungsrathszimmer, Kaufhaus dahier vorgenommen werden. 6082 Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: J. In Bezug auf die Grund⸗ und Häuſerſtener: Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zugeſchrieben haben will oder aus einer andern Urſache die Berich⸗ tigung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals verlangt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Ver⸗ änderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. II. In Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbſteuer unterliegt das Betriebskapital der im Groß⸗ herzogthum betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich der Land⸗ und Forſtwirthſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuerbare Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht. Die gewerbſteuerpflichtigen Perſonen, männliche und weibliche nländer oder Ausländer, auch gewerbſteuerpflichtige Korporationen, ereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuerer⸗ klärungen abzugeben: a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung 8 haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ind; b. wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maß⸗ Ne Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den ereits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. IIl. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Einkommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das geſammte in Geld, Geldeswerth oder in Selbſtbenützung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogthum gelegenen Grund⸗ ſtücken und Gebäuden, aus auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im Großherzogthum be⸗ triebener Land⸗ und Forſtwirthſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſtverhältniß, aus wiſſenſchaftlichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer ge⸗ winnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapltalvermögen, Renken und andern derartigen Bezügen im Laufe eines Jahres zufließt, und zwar ohne Rückſicht darauf, ob es von anderen Steuern be⸗ reits getroffen wird oder nicht. Steuerpflichtig ſind: 1. Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, welche ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im Eroßherzogthum haben, des⸗ gleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem ge⸗ ſammten ſteuerbaren Einkommen. 2. Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem aus reichsinländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuerbaren Einkommen. 8. Perſonen, welche nicht im Großherzogthum wohnen: nur mit ihrem Einkommen aus im Großherzogthum gelegenem Grundbeſttz(einſchließlich von Gebäuden) und den daſelbſt betriebenen Gewerben ſowie mit ihren Gehalts⸗ Penſions⸗ und Wartegeldbezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. 4. Aktiengeſellſchaften und Kommanditgeſellſchaften auf Aktien, Konſumvereine mit offenem Laden, eingetragene Genoſſen⸗ ſchaften mit bankähnlichem Betrieb und auf Gegenſeitig⸗ keit gegründete, unter Verwendung von Agenten betriebene Her edung geſel gkten mit demjenigen Theil ihres ſtgaſtabetr Einkommens, welcher dem Umfang ihres Ge⸗ chäftsbetriebs innerhalb des Großherzogthums entſpricht. Fedd deren Einkommen(nach 9 der zum Erwerb und ur Erhaltung deſſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem inkommen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichten⸗ den Schuldzinſen) den Betrag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, unterliegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Gehalte, Pen⸗ ſionen und Wartegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Staats⸗ kaſſe bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge leinſchließlich der Militärpenſionen) der Militärperſonen aus der Klaſſe der Unter⸗ offiziere und Gemeinen, die Dienſtoezüge der aktiven Gendarmen vom Oberwachtmeiſter abwärts, ſowie alle Sterbquartalbezüge ſteuerfrei. Eine Einkommenſteuererklärung haben, ſofern dies nicht ſchon ſeit 1. April l. J. geſchehen ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, welche am 1. April l. J. ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Einkom⸗ mens befanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Gemarkung begründet war. Die Steuerpflicht iſt in derſenigen Gemarkung (Steuerdiſtrikt) begründet, in welcher der Pflichtige ſeine Haupt⸗ nieverlaſſung hat oder, beim Mangel eines Wohnſitzes im Großher⸗ ogthum, den größten Theil ſeines ſteuerbaren Einkommens bezieht. Jedoch ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer Erklärung entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am J. April J. J. ihre Steuerpflicht begründet war, bereits zur Einkommenſteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Einkommensverhältniſſe am genannten Tage mit keinem höhern Steueranſchlag als dem ange⸗ ſetzten, zu beſteuern ſind. IV. Im Allgemeinen: Gewerb⸗ oder Einkommenſteuerpflichtige, welche dur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl be⸗ fugt, eine ſolche ſanen wenn ſie eine Steuerminderung an⸗ ſprechen zu können glaüben oder aus irgend einem beſondern Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, des⸗ gleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückver⸗ gütungen unter entſprechender Begründung vorzubringen. Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuer⸗ erklärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an bis 1 Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrath unent⸗ geltlich verabreicht. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht e 175 15 wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen rafe. Mannheim, den 24. März 1898. Der Vorſitzende des Schatzungsraths: Bräunig. Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrenteuſteuer für 1893 betr. Für die Einreichung der Kapitalrentenſteuererklärungen für das laufende Jahr wird hiermit in Gemäßheit des Artikels 22 des Kapitalrentenſteuergeſetzes eine 1gtägige Friſt vom 4. April bis mit 22. April d. J. anberaumt. 6081 Dabei wird bekannt 1. Die Abgabe der Steuererklärungen hat beim Schatzungsrathe Kaufhaus zu erfolgen 2. Die Aufſtellung der Steuerklärungen geſchiebt nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. 8. In obiger Friſt haben alle jene Pflichtigen Steuererklärungen einzureſchen: a) welche nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein in hieſiger Gemeinde zu veranlagendes Zinſen⸗ und Renteneinkommen von mehr als 60 Mk. jährlich beziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veranlagt ſind; b) welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein ſteuerbares Zinſen⸗ und Renteneinkommen bezlehen, welches den veranlangten Jahresbetrag um mehr als 60 Mk. überſteigt. 4. Steuerpflichtig ſind: 85 a) Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, wenn ſie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 13. Mai 1870, die Beſeitigung der Doppelbeſteuerung betreffend, ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im haden, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedaächte Einkommen von im Inlande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; b. Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben; nur inſoweit, als die bezüglichen Kapitalten im Reichsgebiete angelegt ſind oder die Bezüge aus letzterem herkommen 5. Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuerer⸗ klärung keine Verpflichtung haben, 175 gleichwohl befugt, eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt ahzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage be⸗ wirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuerregiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuer⸗ rückvergütungen unter entſprechender Begründung innerhalb jener Friſt vorzubringen 6. Formulare zu den Steuererklärungen ſammt Anleitung zu deren Aufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungs⸗ rathes unentgeltlich verabreicht. 7. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Mannheim, den 21. März 1893. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. räunig. Mannheimer Partarſelcchaft Einladung zum Abonnement. Das neue Abonnement beginnt mit Samſtag, den 1. April 1893 an wel chem Tage die alten Karten ihre Gültigkeit verlieren. Die Eintrittspreiſe ſind: 4886 I. Abonnenten⸗Karten: a. Eine Einzelkarte M. 12.— Die zweite Karte b. Für Familien: Die dritte Karte ie erſte Karte„ 12.— Jede weitere Karte„.— Die Aktionäre haben nach 8 9 der Statuten gegen Ablieferung des Dividendenſcheines pro 1893 Anſpruch bei 1 Aktie auf 1 Abonnentenkarte) für Glieder bei 2 Aktien auf 3 Abonnentenkarten ihrer bei3„ unbeſchränkte Zahl Abonnentenkarten) Familie. Somzit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗Karten nimmt als er kräft Beſitzes an Aktien zu beanſpruchen hat, ſo ſind für die 8 765 dritte und vierte Karte u. ſ. w die für die ſonſtigen Abonnenten eſtgeſetzten Preiſe zu zahlen. Als zur Familie gehörig werden be⸗ trachtet: Der Familienvorſtand, deſſen Ehefrau, ſeine minderjährigen Söhne(unter 21 Jahren), ſeine unverheiratheten Töchter, ſowie pie zum Haushalt gehörenden, unſelbſtſtändigen Perſonen.(Dienſtboten jedoch nur als Begleitung der Herrſchaft, oder als Begleiter der Kinder.) Penſionäre nur inſoweit, als dieſelben das 18. Jahr nicht überſchritten haben. 4886 2. Fremden⸗Karten. Abonnenten können für auswärtigen, bei ihnen wohnenden Be⸗ ſuch Abonnentenkarten mit einmonaklicher Gültigkeit auf Namen lautend, zum Preiſe von 3 Mk. nehmen. Aktionären ſteht es frei, zu dieſem Zwecke Dividendenſcheine 85 Nabaugts zu geben, deren jeder zu 3 Fremdenkarten die Berech⸗ igung gibt. Wir bitten das verehrliche Publikum dringend, die An⸗ meldungen jetzt ſchon einreichen zu wollen, da ſpäter bei großem Andrang eine prompte Erledigung unmöglich ſein wird. Für Neu⸗ Abonnenten haben die Kurten ſofortige Gültigkeit. Der Vorſtand. Maunheimer Park-Geſellſchaft. Beſtimmungen für das Lawn⸗Tennis⸗Spiel. 1. Der Spielplatz iſt geöffnet von Morgens 6 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit. 2. Der Spielplatz darf nur mit Lawn⸗Tennis⸗Schuhen betreten werden, kragenloſe Hemden und dergleichen ſind nicht geſtattet. 38. Die Geſellſchaft ſtellt den Platz, das Netz und zwölf Ballen für jedes Spiel. 4. Für die Schläger haben die Spielenden at zu ſorgen; der Aufſeher hat ſowohl Schläger, als auch weitere Ballen zu verleihen, erſtere zu 50 Pfg., letztere zu 5 Pfg. pr. Stück. 5. Die Spielenden haften für zede Beſchädigung des Netzes, der Ballen und der geliehenen Schläger. Die Spielregeln find von dem Aufſeher für 50 Pfg. erhältlich. 6. Der Spielplatz kann von je vier Abonnenten oder gegen Abgabe von vier Stundenkarten von Tag zu Tag für eine beſtimmte Stunde, ſofern dieſelbe frei iſt, im Voraus belegt werden; zu dieſem Zweck liegt an der Kaſſe ein Buch auf, worin die Spieler ihre amen, ſowie die Stunden, an welchen ſie zu ſpielen wünſchen, einſchreiben können. Sind jedoch zehn Minuten nach Beginn der feſtgeſetzten Zeit die Spieler nicht anweſend, ſo kann der Platz anderweitig vergeben werden. 7. Den Aufforderungen des Aufſehers iſt Folge zu leiſten; Zu⸗ widerhandlungen machen die Betreffenden für alle daraus entſtehen⸗ den Folgen verantwortlich und können dieſelben vom e 0 inde wieſen werden. 5 8. Die Spieler können den Spielplatznicht länger als eine Sti beanſpruchen, falls andere Mitglieder darauf zu ſpielen wünſchen. 9. Die Spieler ſind gebeten, ihre Karte bei ſich zu führen und dem Aufſeher vorzuzeigen. 1 Jede Karte iſt auf Namen ausgeſtellt und iſt nicht über⸗ ragbar. 1. Die Gebühr für Benützung des Platzes iſt pr. Perſon und Stunde 50 Pfg., wobei jedoch die angefangenen Stunden als voll zu berechnen ſind. 12. Außerdem werden ausgegeben: Monats⸗Karten zu 5 Mark, Saiſon⸗Karten zu 15 Mark. 18. Geſchloſſene Geſellſchaften von mindeſtens 10 Abonnenten können ſich feſte Tage und Stunden für die ganfe Saiſon nach Uebereinkunft mit dem Vorſtand reſerviren laſſen. Auch hierbei gilt aber, daß der Platz anderweitig vergeben werden kann, wenn zehn Minuten nach der feſtgeſetzten Zeit die Spieler nicht am Platze ſind. 14. Das Aufbewahren der Spiel⸗Anzüge koſtet pr. Saiſon 8 Mk. Schläger, auf welchen der Name des Beſitzers angebracht ſein muß, werden unentgeltlich durch dem Aufſeher aufbewahrt und werden die Beſitzer gebeten, dieſelben dem Betreffenden perſönlich zu übergeben. Der Vorſtand. Bekanntmachung. Die Anmeldungen zur Aufnahme neuer Schüler in die hebr. Schule(Lemle Moſes'ſche Klausſtiftung) werden Sonutag, den 9. April er., von 11 bis 12 Uhr im Lehrſaal J des Schulgebäudes F 1, 11 entgegengenommen. 6622 Mannheim, den 5. April 1898. Die Direction: Dr. Appel, Stadtrabbiner. Conservatorium für Musik in Mannheim. Beginn des Sommersemesters am 15. April d. J. Anmeldungen neuer Schüler und Schülerinnen finden täg⸗ lich bei der Direktion Lit. P 2 Nr. 6 ſtatt. Ebendaſelbſt ſowie in allen Muſikalienhandlungen werden Proſpecte der Anſtalt ausgegeben Die Direction des Conſervatoriums für Muſik M. Pohl, Muſikdirekior. 5567 — FFF Otto Ihmüller Marmor-Waaren-Fabrik Wallſtadiſtr. 4a(Schwetz. Vorſtadt) Telephon 744. Ausführung fümmtlicher Marmorarbeiten für Bau⸗ und Möbelzuecke. 4627 ————— an, welche Landaufenthalt genießen Manndbeim, 7. April. General⸗Anzeiger. 8. Seite. Fangvorrichtung Patent Rossbach. „für elektrischen, Aun dbenred n Norqhaeuser Maschinenfabrik und 22 92 für Personen- und Lastbeförderung 1 10 hydraulischen, Transmissions- und 3 allen Sicherheitsvorrichtungen der Neuzeit. Höchst prämiirt. Eisengiesserei Nordhausen(Hatz). 9 Ueber 1000 Anlagen ausgeführt. 6725 C Klahne Winden klt 300 Arbeiter. Prompte Lieferung. Beste Ausführung. Schmidt, Kranz N2 Co. Vertreter: Ing — Samſtag, den 8. 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Derſelbe hat nicht den unaugenehmen Beigeſchmack, mit welchem alle anderen Cafs⸗Surrogate behaftet ſind und kommt einem guten Bohnencaſs in Geruch und Geſchmack faſt gleich, iſt dagegen mehr als um die Hälfte billiger. 5659 Dabei iſt John's Wiener Café außerordentlich nahrhaft, frei von allen ſchädlichen Stoffen, wie Coffein ꝛc. und fördert Appetit und Verdauung und iſt auch billiger als jeder andere Malzeafs. Vorerſt zu haben bei: Albert Breig, I 6, 4, Carl Fark, Dammſtraße 28, Adam Hirſch, Mittelſtraße 17, J. Ohnacker, D 6,19, Peter, H 7, 5, Aug. Thomae, D 8, 1, Rob. Weingärtner, Querſtraße 3. für Breslau und die ganze Provinz Schlesjen Posen für seine Inserate Erfolge wünscht, der be. nütze zunächst den von über 77699 N SDOOO (amtlich beurkundet) Abonnenten gelesenen Breslauer GeneralAnzelger“, Post-Abonnenten in der Provinz(amtl. bestätigt) über 19900. Insertionspreis nur 25 Pf. Bei Wiederbolungen Rabatt. ee reeeee