—— 1— — Telegramm⸗Adreſſe: „Jeurnal Mannheim.“ der Poftliſte eingetragen unter 81 Nr. 2472. Babiſche Bolkszeitung.) Abonnement: 60 Pfg. mouatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatſich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Zuſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. Maunheimer Journal. (103. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſteben Mal. (MNannbeimer Voltsblatt.) Seremtwortlech; ſür den politiſchen u. all Teln Thef⸗Redakteur Herm. Mozes. für den lokalen und prov. Thei Ernſt Mülles. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Kotationsbruck und Berklag den Dr. L. Haaz'ſchen Buch⸗ druckerei, (Das„MNaunheimer Jontnat“ in Gigenthum des katholiſches Bärgerhoſpitals.) ſämmtlich in Rannheim. Nr. 158.(Celephon⸗Ar. 218.) Deutſcher und franzöſiſcher Patrio⸗ tismus. Mit Recht wird im gegenwärtigen Wahlkampfe von den Freunden der Militärvorlage darauf hiugewieſen, daß in Frankreich die Vaterlandsliebe ſich viel kräftiger zu äußern pflegt als bei uns. Wohl ruht auch auf dem Grunde der deutſchen Volks⸗ ſeele ein großer Schatz von Patriotismus, aber es bedarf erſt immer eines Mahn⸗ und Weckrufs, um dieſen unter der Aſche der Gleichgiltigkeit ſchlummernden Funken zu heller Flamme emporlodern zu laſſen. Während in Deutſchland, ſo ſchreibt die„Köln. Ztg.“, der Kampf um die Wehrvorlage auflodert und bei uns die Reichs⸗ vertretung die Mittel zur Heeresverſtärkung verſagt, iſt in Frankreich gerade das Gegentheil im Werke. Progrès Militaire bringt dringende Empfehlungen des in der franzöſiſchen Kammer von einem Abgeordneten eingebrach⸗ ten Antrags auf eine indirekte Heeresverſtärkung, der, von dem militäriſchen Fachblatte ſo nachdrücklich unter⸗ ſtützt, ſicherlich durchgehen wird. Nach dem franzöſiſchen Wehrgeſetze werden alle die zum Dienſte brauchbaren Männer auch wirklich zum Dienſte eingeſtellt, und ſo be⸗ trägt die Zahl der franzöſiſchen Rekruten und Freiwilligen jährlich elwa 220—240,000 Mann, wobei jedoch jedes Jahr etwa 20—24,000 übrig bleiben, die als körperlich nicht vollſtändig dienſttauglich im Frieden vom Dienſte befreit und für den ſogenannten„Hülfsdienſt“ im Kriege beſtimmt werden. Hier ſollen ſie Verwendung finden bei den Etappen, Feldbatterieen, Proviantämtern, beim Fuhrweſen, im Eiſenbahn⸗ und Telegraphendienſt, als Krankenwärter, als Schrelber, als Burſchen u. ſ. w. Der Antragſteller geht nun von der Anſicht aus, daß man der in Deutſchland beabſichtigten Heeresvermehrung in Frankteich nicht mehr folgen könne, da die Zahl der Geburten und der Eheſchlleßungen zu ſehr geſunken ſei und daß anderſeits in der Verwendung der im Dienſte nicht ausgebildeten Mannſchaften zum Hülfsdienſte im Kriege eine große Gefahr für die Disciplin vorliege, während durch Verwendung von activen Soldaten zum Dienſt als Schreiber, Ordonnanzen, Lazarethgehülfen, Bäcker, Handwerker aller Art den Truppen eine Menge von Mannſchaften entzogen ſind, was auf die Ausbildung der Truppen in hohem Grade ſtörend einwirkt. Der An⸗ tragſteller Abg. Raſberti hat daher den Antrag geſtellt, daß die bisher vom Dienſt im Frieden befreiten Mann⸗ ſchaften nunmehr auch wie alle andern zum Dienſt ein⸗ gezogen und zu den oben angeführten Dienſtleiſtungen verwandt werden. Hierdurch wird in Wirklichkeit wieder eine Verſtärkung des franzöſiſchen Heeres um mehr als 20,000 Mann und eine namhafte Entlaftung der Trup⸗ pen herbeigeführt und das ohne viel Lärm und Geſchrei erreicht, was man bei uns durch Aufſtellung der Halb⸗ Bataillone theilweiſe aber leider bis jetzt vergebens zu erreichen ſuchte. So zeigt Deutſchland das traurige Bild, 67F2 ˙ůà.;—ñ Feuilleton. — Ein gewaltiges Banwerk geht jetzt in der Nähe von Chemnitz ſeiner Vollendung 9 nachdem drei Jahre daran gearbeitet worden iſt. Bei dem zwei Stunden ent⸗ fernten Orte Einſtedel wird, um die Stadt Chemnitz aus⸗ reichend mit Waſſer verſorgen zu können, eine 9 ähnlich der bei Remſcheid geſchaffenen hergeſtellt, die jedoch noch mächtigere Bauten erfordert als jene. Trotzdem wird der hier künſtlich zu ſchaffende See nicht den werſalg er⸗ reichen wie der von Remſcheid, weil die Bodenverhältniſſe hier minder günſtig ſind. Es handelt ſich um die Abſperrung eines Thales mit zwei kleinen Seitenthälern in der Weiſe, daß ein Waſſerſpiegel von 40,000 Qm. erzielt werden kann. Der geſammte Waſſerinhalt der Thalſperre, der bei Remſcheid auf 1 Mill. Kbm. gebracht werden kann, wird ſied nur 880,000 Kbm. betragen. Dagegen hat die bei Einſiedel er⸗ richtete, das Waſſer abdämmende Mauer am uße die ge⸗ waltige Stärke von 22 M. während bei Remſcheid nur 14,5 M. erforderlich waren. An der Krone beträgt die Mauer⸗ ärke der beiden Thalſperren 4 M. Unter Terrain gegründet ind hier 10., dort 4 M. Die Länge der Mauer an der Krone beträgt hier 185., dort 170., die öhe vom Grundablaß bis zum Ueberlauf 18., bei Remſcheid 18,5 M. Da der tägliche Waſſerverbrauch in Chemnitz im Durch⸗ bm. beträgt, ſo würde die Thalſperre mit i 330,000 Kbm. die 150,000 Einwohner zählende Stadt auch ohne Mitwirkung der bis⸗ igen Leitung 1¼ Monat 1 mit Waſſer nnen. Von unterhalb der Thalſperre gelegenen. chaft wurden Anfangs Bedenken gehegt, daß ein Durchbruch er Gewäſſer große Verwüſtungen anrichten könne. Doch 5 die Art der Bauten mit 22,000 Kbm. maſſivem Mauerwerk, das übrigens auch äußerlich mit ſeinen feſtungsartigen Zinnen und Thürmchen einen ſchmucken Anblick bieten wird, ſo dur aus vertrauenerweckend, daß auch ängſtliche Gemüther t d en den Schmuck der Kaiſerin Eliſabeth wid Geleſenſte und verbreitelſte daß die Mehrheit der Reichsvertr etung ſich geweigert hat, das zur Vertheidigung des Reiches als nothwendig er⸗ kannte zu gewähren, während in Frankreich mitten aus der Volksvertretung heraus der Regierung die Mittel zur Verſtärkung des Heeres und zur Heranziehung aller überhaupt in irgend einem Dienſte brauchbaren jungen Männer geboten werden. Politiſche Ueberſicht. Manuheim, 11. Juni. Oie„Frankfurter Zeitung“ iſt darüber ungehalten, daß in einzelnen Gegenden des Großherzogthums, ſo namentlich im Mannheimer Wahlkreiſe, die Rede, welche S. K. H. der Großherzog in Offen⸗ burg gehalten hat, in tauſenden von Exemplaren ver⸗ breitet wird. Die„Bad. Korr.“ kann wohl begreifen, daß es der„Frankf. Ztg.“ und ihrem Anhang ſehr un⸗ angenehm iſt, wenn das badiſche Volk erfährt, wie Groß⸗ ſcherzog Friedrich über die politiſche Lage im Reiche denkt. Solange wir es aber im Lande mit anſehen müſſen, daß ultramontane Blätter wohl gegen die in der Offenburger Rede zum Ausdruck gebrachten Mahnungen des Groß⸗ herzogs zu Felde ziehen, es aber bis zum heutigen Tage unterlaſſen haben, ihren Leſern den Wortlaut dieſer landesherrlichen Kundgebung mitzutheilen, ſolange wird man es den Freunden der Militärvorlage als ein Ver⸗ dienſt anrechnen müſſen, daß ſie die Rede des Groß⸗ herzogs und die an Seine Königliche Hoheit gerichtete Dankesäußerung S. M. des Kaiſers unverkürzt im Volke verbreiten. Der„Reichsanzeiger“ weiſt die Behauptung, der Antrag Huene widerſpreche den Windthorſtſchen Reſolutionen, als falſch zurück. Insbeſondere ſeien die aus dem Antrag Huene erwachſenden Koſten nach ſachverſtändigem Urtheil erſchwinglich; ferner würden nach dem Antrag Huene ſchon 1894 etwa 90,000 taugliche Soldaten nicht eingezogen, welche Zahl mit der ſteigenden Bevölkerung ſtändig wachſen müſſe. Nach den vorläufigen Beſtimmungen über die Kaiſermanöbver findet am 12. September die Pa⸗ rade des XIII. Arrzeekorps bei Stuttgart ſtatt, tags darauf iſt Korpsmanöver des XIII. Armeekorps in zwei Parteien gegen einander; am 14., 15., 16. Manöver des XIII. gegen das XIV. Armeekorps. In Karls⸗ ruhe wird der Kaiſer am 10. September eintreffen. Recht nette Dinge werden unter dem Datum von vorgeſtern aus Wien gemeldet. Die vom Papſte heim⸗ kehrenden griechiſch⸗katholiſchen Biſchöfe Metropolit und Erzbiſchof Sembratow ez von Lemberg und Biſchof Kui⸗ lowski von Stanislaus nebſt Kanonikus Bilecki, wurden geſtern Abend auf dem Nordbahnhofe von etwa zwanzig ruteniſchen Studenten durch ein Bombardement mit faulen Eiern übel zugerichtet. Als die Biſchöfe ſchon den Schlaf⸗ erzählt: Wir meinen nicht den habsburgiſchen Famillenſchmuck, als Abeltommlß,⸗Beſt von einer Kaiſerin auf die andere übergeht und in der kaiſerlichen Schatzkammer aufbe⸗ wahrt wird, ſondern jene Schätze, welche veräußerliches und vererbliches ben ſeht i der jetzigen Kaiſerin ſind. Das Tragen dieſer Juwelen ſteht ihr nach Gutdünken frei, während ſte, ſo 0 ſie Stücke des Familienſchmuckes entlehnt, jedesmal einen evers unterfertigen muß. Dieſer Privatſchmuck nun, welcher aus Geſchenken des Kaiſers und fremder Fürſt⸗ lichkeiten beſteht, wurde vor etwa edee Jahren durch einen Kammerjuwelier inventirt und geſchätzt. Die Juwelen wurden auf einen Realwerth von zweieinhalbe Millionen Gulden geſchätzt; der Werth derſelben, wenn man die Fafſung, die Facon und den Schliff in Anſchlag bringt, wohl die Summe von vier bis fünf Mülllonen er⸗ rei Beſonders ſchön iſt eine Perlenſchnur, aus 3 Reihen koſtbarer Perlen, welche die Kaiſerin nach der Geburt des 1 f Rudolf von ihrem Gemahl Geſchenk erhielt und die auf 75,000 Gulden geſchätzt wurde. Heute repräſen⸗ tiren dieſe Perlen wohl einen Werth von 300,000 Gulden. Es nimmt nämlich der Ertrag der Perlenfiſchereien Ceylon und Malabar von Jahr zu Jahr ab und die ergiebigen Fund⸗ plätze von CEimes und Tahiti können den aabern darf an Perlen nicht mehr decken. Kaiſerin liſabeth iſt heute nicht mehr im Beſitze des Saenen 1866 inventirten Schatzes; ſie hat zahlreiche Schmu n en im Laufe der Jahre ihren Töchtern und Verwandten zum Geſchenk gemacht, d dürfte nur der elenſchatz der Kaiſerin von Rußland ſi mit dem der Kaiſerin Eliſabeth meſſen können. — Großes Aufſehen erregt in Rom die Ermordung eines ſechszeimeheigen Mädchens 5 ſeinen gleichaltrigen Liebhaber. Unter dem 5. Juni wird darüber Folgendes be⸗ richtet: Geſtern Nachmittag fand ſich bei dem Pfarrer von Sant Agneſe ein lecg Nemene aus wohlhabender Familie ender Jüngling Namens Eccole Armandi ein ge⸗ and ihm, daß er ſoeben in einem Milchhof vor der Porta ia ſeine Geliebte getödtet habe. Der Pfarrer rieth dem ſich der Vebärde zu ſtellen. Der junge Mann bat Zeitung in Mannheim uud Amgebnng. Sonntag, 11. Juni 1893. wagen beſtiegen hatten, begaben ſich die Studenten Alexiewiez, Jaworski und ein dritter hinein; Alexiewiez begann mit lauter Stimme:„Wir danken dir Namens der Rutenen für die Wohlthat, die du der Nation er⸗ wieſen. Was du gethan haſt, iſt die That eines Ver⸗ räthers und Schuftes. Pereat Sembratowicz!“ Ein Ulanen⸗ Lieutenant im Nebenabtheil verſuchte den Sprecher hinaus⸗ zudrängen, indeſſen riefen die Studenten auf dem Bahn⸗ ſteig„Pereat!“, gingen an die offenen Fenſter des Schlaf⸗ wagens und warfen den Biſchöfen faule Eier an die Köͤpfe, bis es dieſen gelang, die Fenſter zu ſchließen. Alexiewicz und Jaworski wurden von der Poltzei ver⸗ haftet, worauf der Polizeikommiſſär jeden zu 25 Gulden Geldſtrafe verurtheilte und wieder entließ. Die Urſache der Kundgebung war ein römiſcher Bericht im„Kurier Lwowski“, nach welchem der Papſt den ruteniſchen Pilgern anfangs ſcharfe Vorwürfe gemacht haben ſoll, daß die von der Lemberger Synode im Jahre 1891 gefaßten Latiniſirungsbeſchlüſſe nicht genügend ausgeführt worden ſeien. Schließlich hätten die drei Biſchöfe Sembratowicz, Kuilowski und der noch in Rom zurückgebliebene Pelecz die Durchführung der Beſchlüſſe beſchwöͤren müſſen. Die Studenten wollten gegen die Latiniſtrung demonſtriren. Wahlnachrichten. Aus Elſaß⸗Lothringen, 8. Juni. Eine der be⸗ merkenswertheſten Erſcheinungen in dem gegenwä rtigen Wahlkampfe iſt es, daß ſeitens einheimiſcher Wählern Altdeutſche als Reichstagskandidaten aufgeſtellt worden ſind, ſo in Diedenhofen und Schlettſtadt die betreffenden Kreisdirekloren Killinger und Pöhlmann, beides ſehr be⸗ liebte Beamte, und in Hagenau Weißenburg der Sohn des Statthalters Prinz Alexunder von Docoe. Daß Letzterer die ihm von einer Abordnung von Wählern an⸗ g botene Kandidatur abgelehnt hat, iſt nur zu billigen. Die perſönlichen Beziehungen des Kandidaten zum Statt⸗ halter hätten, wie derſelbe in ſeiner ablehnenden Antwort zutreffend hervorhebt, eine politiſche Kundgebung hervor⸗ gerufen, die über die Bedeutung einer Reichstagswahl hinausginge. Eine weitere Kandidatur iſt im Wahlkreis Hagenau⸗Weißenburg noch nicht aufgeſtellt. Aus Stadt und Jand. « Manunheim, II. Juni 1898. von Reſerviſten als Radfahrer. Aus Berllin wird gemeldet, daß bei den diesjährigen Kaiſer⸗ manövern auch bei dem 14. Armeecorps erviſten als Radfahrer eingezogen werden und bei den höheren Stäben Verwendung finden ſollen. Es handelt ſich dabei um die raſche Vermittlung von Befehlen und Depeſchen weitere Entfernungen. „Gegen die Trinkgelder. Der 22. internattanale Con⸗ tla der Gaſthausbeſitzer, welcher kürzlich in Zürich bage erklärte, daß das gegenwärtige Trinkgelder⸗Unweſen des * Verwendn darauf den Pfarrer, daß er ihn nach der Quäſtur bringen laſſen möge. In der That gab ihm der Pfarrer den Küſter als Begleiter mit; mit dieſem fuhr Armandi zur Quäſtur, aber als er ſich dem Polizeigebäude näherte, ſprang er aus dem Wagen und ᷑eſf ie Flucht. Unterdeſſen ſtellte die olizei, die von dem Geſchehenen benachrichtigt wurde, Nach⸗ ae gae an und fand in dem näher bezeichneten Pachtho ie Leiche eines ſechszehnjährigen Mädchens, deſſen Tod dur eine Revolverkugel herbeigeführt worden war. Neben der Leiche lag ein an die Mutter des Mädchens gerichteter Brief, in dem es hieß:„Ich ſchieße mich todt, weil Du mir nicht geſtelt, haſt, Armandi zu heirathen.“ Es wurde jedoch fe geſtellt, daß der Brief die Handſchrift Armandis aufwies. Der junge Mann wollte anſcheinend mit der Geliebten zu⸗ ſammen ſterben, nachdem er dieſe jedoch erſchoſſen hatte ſcheint ihn 54 der Muth verlaſſen zu haben. Armandl wurde von der Polizei lange vergebens geſucht. Heute früih aber ſtellte er ſich Veibee den Carabinieri; ſein Vater be⸗ leitete ihn. Der Verhaftete zeigte ſich ſehr ruhig und er⸗ lärte, daß er ſeine„Braut“ nur auf ihren eigenen Wunſch hin getödtet glleg — Die Fliegen und die Cholera. In einer Diskuſſion, welche in der New⸗Yorker Akademie der Medizin ſtattfand, erklärte Dr. George Sternberg, er ſei überzeugt, 50h die Cholera durch Fliegen verbreitet werde. Er habe während einer Cholera⸗Epidemie die 767070 faſt mit Sicherheit bis u jener Quelle verfolgt. Dr. 215 ein des Ga⸗ funbheitsanttes, gab zu, daß die Fliegen zur reitung des Cholera beitragen, und daß das Geſun sheitsamt nicht im Skande ſei, gegen dieſe Gefahr etwas zu thun. Zur Unter⸗ ſtützung der Theorie des Dr. Sternberg führte er an, daß eine große 82 von Cholerafällen des letzten Jahres in New⸗York unter Schlächtern ſtattfand. Auch die übrigen Cholera älle brachen unter Perſonen aus, die geſchäftlich mit anderen Nahrungsmitteln zu thun hatten, che ebenſo wie Fleiſch Fliegen in Menge anziehen. eeeeeeeeeeeeeeeeeee Weneral⸗Kuzeiger. modernen Syſtems der tragte den Ueberwach teln die Abſchaffun Todes fall. Nachmittag ſtarb Gaſthäufer unwürdig ſei und beauf⸗ ungsausſchuß, mit allen erlaubten Mit⸗ g. der Trinkgelder zu betreiben. Speyer wird gemeldet: einer der beſten und thakkräftigſten Speyers, Herr Chriſtian Röfinger, im Derſelbe war geboren zu Laden bad. Steuereinnehmers Röſinger in Mannheim, Sohnes verſetzt worden. Ende der Röfinger nach Speyer und hier beg ſo ſegensreich gewordene unermüdli Eine ganze Reihe von Vereinigungen und hingeſchiedenen einen geiſtvollen und Gefängmß) verurt begründet abgewi Dr. Fürſt II. ahren, die Maurer ellert und Andr Schleich und der Gerber Wiesloch, ſind angeklagt, ruar d. J. in der Wirthſchaft zum lägerei betheiligt zu haben, Maurer Joſef Gros das en einem Burſchen 9 lagten Schlei aber ſchließlich ſelbſt zuſammen, die ihn neckten und au mit einem Stuhl einſchlug. Darau genannten Burſchen den Gros mit Biertellern und Bier⸗ läſern, der dadurch mehrere blutende Wunden am Ko d erhielt und eine die eine operative Die Anklage ſtützt ſich auf ie Betheiligung an einer Schlägeeei, zur Folge hat, betrifft. ofes lautet gegen Renſch gegen Schleich und Bräuni en Friedrich Gellert auf 3 Monate un und Andreas Wagner au — Die Vertheidigung ellt. Seine Berufung eſen. Die Vertheidigun — 6) Sechs Burſchen Johann Renuſch, Ludwig und Wagner, der Taglöhner dhann Bräun lter von 17—21 Alter von 57 Jahren. urg als der Sohn des Großh. Seine Jugend verlebte er wohin ſein Vater nach der Geburt des fünfziger Jahre kam Chr. eine der Stadt che und aufopfe ſämmtlich von bend des 28. adiſchen Hof“ an einer infolge deren der 25 Jahre alte te Auge einbüßte, Gros wollte einen amens Diedrich und dem Mit⸗ ch ausgebrochenen Streit ſchlichten, gerieth en ſtreitſüchtigen Burſchen die er aus Aerger darüber hin bombardirten die oben⸗ mit den übri Sache ſtellenden Vor ſitzender des Bezirksgremiums für Handel ſttzender der Gewerbebank, Vorſitzender Vereins, Mit falz Herr Röſinger Vor⸗ und Gewerbe, Vor⸗ des nationalliberalen glied des landwirthſchaftlichen Kreiskomitees der rechten Augapfels erli Auges nothwendig machte. des.⸗St.⸗G.⸗B., der die eine ſchwere Körpe Das heutige Urtheil des Gerichts 6 Monate Gefängniß, egen Ludwig Ge Aus dem Grofherziogthum. *Siegelsbach, 9. Juni. Steinbruch der Wittwe fall. Es waren nämli weitere Arbeiter mit d die ſie aus einer Vertief dem löſte ſi ab und verſchüttete den S Der Dritte konnte freite ſodann auch mit Hilfe war am Kopf und beiden en rechten Arm gebrochen Bei dem Andern, dem verheirat alten Ludw. Hofmann, war dag lich, denn die große S den Oberkörper völlig herbeigeführt. »Vom Bodenſee, 9. Juni. ſees war ſeit einer Reihe von J wie heuer.— Die Ernte der Frühkir rothen Sorten werden den Markt gebracht un en liefern im Goldbach, Ueberlingen, agnau, Frickingen, Weildo agen gingen die Fleiſchpreiſe nicht unerheblich und das wird. Hier ereignete ſich in dem ofmann ein bedauerlicher Unglücks⸗ der Sohn der Wittwe und zwei em Brechen von Steinen beſchäftigt, ung herauszuſchaffen hatten; während aſſe Geſtein von der Felswand n und den Arbeiter Ludwig Hof⸗ noch rechtzeitig retten und be⸗ er noch Anweſenden zuerſt den üßen ſchwer verletzt eten 50 Jahre egen keine Rettung mehr mög⸗ teinm die auf ihm la mrmuelſcht 68 ſeten ſeſe Der Waſſerſtand des Boden⸗ mehr ſo nieder, 15—18 Pf Pſend al. g. per verkau emeinen ein reichliches Erträgniß; den Gemeinden Sipplingen, Meersburg, Baitenhaufen, und Salem.— In den letzten auch in der oberen Seegeg „das Rindfleiſch zu 60 fg. per Pfund abgegeben er Aeere en tigen Eigenthümern 8 in Säckingen um die der Angeklagten ordan übernommen. Als S Dr. Fink von Heidelberg geladen. Nirgesneuigkeiten. Anarchiſtenprozeß wur⸗ des Sprengſtoſſgeſetzes, zu ath und ſtändiger war den Grafßer wegen Verle Majeſtätsbelädigung, Auffor anderen ſtrafbaren Handlun 9% Hahren gogt ahren Zu us, beide zu 5 und Michael Müller verurtheilt; Schürmann, Johann freigeſprochen. — Vom Hochwa nach Meldungen aus 5 a gem itert ſich langſam auf. öchſte Zeit, vie unberechenbar, w ſehen werden kann. gebieten gänzlich vernichtet, —— in Ungarn. Die Waſſer ſcheinen ihren Höhepunkt erreicht zu nen Gegenden wird bereits ein Sinken der laſſen, das Wetter war für einzelne Gegenden die ten vor 1155 gerichtete ganz rieſig der Verluſt an Men chon in betra en hat nachge rück, indem z. albfleiſch zu 58 9. Juni. Der Stadtra vörmals Kunſtmüller Merkſe aße von den derzeit erſchwemmun mittelpreiſe ſteigen. Theater, Aunſt und Wiffenrchart. Hof⸗ und National⸗Theaters is 19. Juni. Sonntag, 11. Juni: enfänger von Hameln“ errgottsſchnitzer von Ammergau“. .) Mittwoch, 14.:()„Der Waffenſchmied“. „Hamlet“.(Herr CTarl Ernſt ufgeh. Abonn. Volksvorſtell Herr Hecht als Gaſt.) hengrin“.(Elſa: 78 Der Raub der Sabinerinnen. Gaſt. kommt die Nachricht vom Ableben eines erer Zeit. Geſtern iſt ooth geſtorben. Den hre 1882 am Stadttheater ebt ihn auf glei appirte geradezu, man der Belfort⸗Rempa Leo, Rösle und Spielplan des Gro 125,000 in Maunheim vom 11. J Wralzifh-Oefiſche Bachriahter.. DLubwigshafen, 9. Juni. Das köni legt, ob es nicht ang eſchluß wegen Ueberlaſſun ligiöbſe Gemeinde uz„ d rediger der freireligibſen neider, berecht G)„Der err f. Schönf eitag, 16.:(4) Arbeit“.(Schulze: Abonn.)„Lo ) Montag, 19 (Strieſe:—— H0 us New⸗Jo der bedeutendſten Bü Wienern iſt Boo abſolvirten Gaſtſpiele her denken, das er er Höhe mit einem Salvini, und Naturwahrheit ſeines Spieles erkannte raſch in ihm einen durch erſten Ranges, und der Genuß an ſeinen vollendet 25 Bezirksumt hat dem Stadtrat gig erſcheine, einen früher gefaßt Schulſaales an die freire es fraglich erſcheine, ob der meinde in Mannheim, Herr Religionsunterricht zu ertheil mals die Ortsſchulkommiſſion Die Letztere nahm min wieder i indem ſie geltend machte, daß habe, welcher ihm eireligtöſen Unterrichts und der Stadtrath machte in ſchneider ihr den Nachweis 10 0 zur Er⸗ auſpieler Edwin nicht erbracht von ſeinem im eilung eines fr ſchule zuerkenne Sitzung geltend, daß er der i eberlaſſung eines be, was er bis er 2 religidſen Gemeinde mit einer Du er allen Vereinen und religi en zugeſtanden. Es ſei jeden Mannheim, 11. Juni. Noeſ/ Sugland ob Frankfurt à. M. in 18 Stunden. reist man am besten und schnellsten über VIissingen(Holland)-OQuenboro. Die grössten, mit allem OComfort eingerlchteten und olek- trisch beleuchteten Dampfer vermitteln den Dienst bei ruhigster Seefahrt— da Cours meist längs der Küste— 2 mal tagl. Durchgehende Wagen. Speisewagen ab Venloe. Direkte Fahrkarten nach Lon don auf allen Hauptsta- tlonen. Auskunft, Fahrpläue und Reservirung von Cabinen bei Herrn Loules Bärenklau, Hannbheim, zowſe auch im Reise⸗ buream Schottenfels, Frankfurter Hof, Frankfurt. M. 49023 Die Direetien. „The Mutual⸗ kebensverſichernngs⸗Geſellſchaft non Nem Hork. Gegründet 1843. Carl Freiherr von Gablenz, Direktor und Generalbevollmächtigter, Berlin., Markgrafenstr. 52, im Geſellſchaftsgebäude. S am 1. Jan. 1893 M. 3,133,529,760 Vermögensbeſtand am 1. Januar 1893„ 735,647,717 Reiner Aeberſchuß am 1. Jan. 1893 M. 63,732,075 Verſicherungen zu den coulanteſten Bedingungen.— Wiedrige Prümien und nohe Dividenden.— Leibrenten beſonders zu em⸗ pfehlen.— Policen ſind nach 2 Jahren mmantastbar Und nach 8 Jahren amverfullbar. ur Feier ihres 50jährigen Beſtehens ſtellt die Geſellſchaft zwei neue Verſicherungsarten aus, nämlich die„FTunfprocentige Schuldversshreibungs-Police“ M. die„Fortlaufende Ter- 7828 ſegteng der Kömgl. 5 en lngte Depdt as ſeitens der Königl. Preußi egterung ver de De in 8 95 ſchen Staatspapieren iſt von der Geſellſchaft hinterlegt worden. Nähere Auskunft ertheilt: Die Subdirection für das Großherzogthum Baden: Martin J. Neuburger, Jacob Stern, Karlaxuhe 1/B., Kaiſerſtr. 128. General⸗Agenten: August Endlich. Em. Steiner. H I, 7. H I, 7. Wichtig für alle Haugfrauen. Der Ausverfiauf der zur Nonkursmaſſe M. Halbreich H 1, 7 gehoͤrigen 10765 Aurz, Wollen⸗& Mannfakkturmaaren dauert fort und werden die großen vorhandenen Vorräthe au Kuöpfen, Band, Litzen, Hüten, Garn, Strümpfen, Cravatten, Triecotagen und allen ſonſtigen in die Branche einſchlagenden Artikel bedentend unter dem Einkaufspreiſe abgegeben. Beim Einkaufe größerer Parthien findet eine weitere außzerordentliche Preisermäßigung ſtatt. religiöſen Gemeinde in Reli her, in einem neider berechtigt eilen, bleibe für den Stadtr * Darmſtadt, 9. Juni. atz verunglückte ein „29, indem eine blind dem Manne die rechte Hand Theile abgeriſſen wurde. Außerdem erli litter ſchwere Verwundungen am Ko er Unglückliche ſoll bereits geſtorben ſein. wurde nicht einmal dadurch beeinträ e bediente, während die übrige D chen Mitglieder des Wiener Stadtt Booth in klafſiſchen Stücken auf, Geboren am 15. 755 Spra auſe fingen. Die Ferere t zu er⸗ em Grießheimer gegangene Granate er fremd waren. Baltimore als Sohn eines S hren als„Richard III.“ mit ang an widmete er ſich mit akeſpeare's, und nachdem er ſich amen gemacht hatte, Europa als ſchau er ein Theater inem Theaterbeſuch November 1888 trat er ſchon im Alter von 16 Ja Erfolge auf. Von Amerika einen gr be le kae ichtli Erinnerung. Edwin's 1 Vobt ermordete am 14. Abraham Lincoln bereiſte er 1864 ieleriſcher Gaſt. Von 1869 s Gebiet der Da Gerichtszeitung. uni.(Strafkammer III.) Vor⸗ err Staatsanwalt v. *Maunheim, 9 tzender: Herr Landg roßh. Staatsbehörde: Herr Staatsanwalt Mühling. 1) Am 15. Mai d. den er ſich in eine Verſchwörung ein⸗ ſpäter wurde er in geflüchtet hatte, emdeckt und erſchoſſ J. entwendete die 18 Jah Kopfwaſchen für Damen wirb bei Eintritt der warmen Witterung zur Nothwendigkeit. 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Die pol den Anzahl Geſangvereine, daß J als unbegründet ver⸗ wurde der Wagner rtigen Gemarkung aber ablehnen, worfen.— 8) ſpeziell zu empfehlen. Am Markt. Am Markt. inderuagen. Engliſche und Deutſche Fabrikate empfiehlt in größter Auswahl und den ututſten Geures und Ausfihrungen bei beſter Qualität und billigen Preiſen 62.6 Christian Jhle 02.6 Kinderwagenfabrik. aſenjagd betroffen. Da Weber k t, war derſelbe des ich zu 40 Mk. Gel urtheilt worden. en—) Wegen Unter chtlich 14 Tage Gefängniß tte Ende November v. J. uer, mit dem er einen zum Aufbewahren erhalten, verwendet und den Empfang des Dennoch legte eine Berechtigung zur alb wegen Jagdvergehens (epent. 8 Tagen Gefängniß) ver⸗ en dieſes Urtheil wird waren dem 25 utter von Heidelberg ſchöffen⸗ zuerkannt worden. von einem gewiſſen Adam Eiſen⸗ andel betrieben, 42 Mk. 50 Pfg. as Geld jedoch im ei etrages einfach abge⸗ utter Berufung ein, doch ohne Er⸗ folg, Als Vertheidiger fungirte Rechtsanwalt Dr. Köhler. Morgens gegen 4 Uhr ſchellte ohann Hein⸗ bei ihm nach abrikarbeiter zu erkundigen, die er dem Tragen eines Korbes an ie ihm verdächtig erſchienen waren. He erzürnt über die frühe Störung und den los erweiſenden Verdacht des Schutzmanns, rie zie ſind betrunken, Mannheimer Handelsblatt. Allgemeine Verſorgungs⸗ nach 9890 ju 15 5 Lebensverſicherung. nſtalt zu Karlsru Rechenſchaftsbericht Durch einen reinen 18,511,848 M. ſt Ende 1892 auf 71,410 Lebensverſicherun Mark Kapital. Die Sterblichkeit ge nſofern ſte um 30 pct. Der Ueberſchuß errei 2,667,941 M.(gegen 2,262,009 M. in 189 cherten wieder eine Dividende v ewähren und daneben M. und die Reſe Betrag von 652,019 M. zu verſtärken. lteder der ſtetig fortſchreitenden Karlsruh gend günſtigen Ergebniſſe mit Befriedigung der White Star ajeſtic“, am 31. Mai ab der Geſammtbeſtand gen über 298,894,804 ſtaltete ſich h den Betrag von 1) und geſtattete: on 4 pEt. des Deck⸗ den Verſicherungsfond rve um den anſehn zahlreichen Mi nſtalt werden — 5) Am 28. F der Schutzmann Rothmann den ein in Heidelberg aus dem Schlafe, um ſi erſönlichkeit zweier elbigen Morgen b troffen hatte und d ungskapital zu wieder um 100, ieſe hervorra ich als grund⸗ Letzterem zu: machen Sie, daß Sie hinauskommen!“⸗ ein wurde deßhalb wegen Beamtenbeleidigung vom New Pork, 7. Juni. Linie, Liverpool.) Liverpool, iſt heute hier angeko Mitgetheilt durch die Tuch- und Buekskin geben jedes bellebige Maass an Prlvate einzeln au Engrospreise ab I4. 8 M. Meiss dohn N4.48 Tuch-en-gros-Lager 8 l, 90 S. Bodenheimer 8190 Großes Lager in Tuch und Rukskin. nfertigung nach Mag 5. 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Hinſichtlich der An⸗ und Abmeldung bezüglich der Kranken⸗, Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung gelten für die Stadt Mannheim nach wie vor die folgenden Beſtimmungen: 11108 1.§ 1 des Reichs⸗Geſetzes vom 15. Juni 1893 in der Faſſung der Novelle vom 19. April 1892 die Krankenverſichernng der Arbeiter betr. Perfonen, welche gegen Gehalt oder Lohn beſchäftigt ſind: 3. in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanſtalten, Brüchen, Gruben in Fabriken und Hüttenwerken, deim Eiſenbahn⸗ Binnenſchifffahrts⸗ u. Baggerei⸗Betriebe, auf Werften und bei Bauten, b. im Handelsgewerbe, im Handwerk und in ſonſtigen ſtehenden Gewerbebetriehen, o. in dem Geſchäftsbetriebe der Anwälte, Notare, Gerichts⸗ vollzteher, der Krankenkaſſen, Berufsgenoſſenſchaften und Verſicherungsanſtalten, d. in Betrieben, in denen Dampfkeſſel oder durch elementare Kraft(Wind, Waſſer, Dampf, Gas, heiße Luft u. ſ..) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, ſofern dieſe Verwendung nicht ausſchließlich in vorübergehender Benützung einer nicht zur Betriebsanlage gehörenden Kraftmaſchine beſteht, ſind gegen Krankheit zu verſichern. 2.§ 14 des bad. Landesgeſetzes vom 7. Juli 1892, die Ausführung der Krankenverſicherung betr.: Die in der Land⸗ und Forſtwirthſchaft beſchäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten und die Dienſtboten ſind, wenn ſie gegen Gehalt oder Lohn beſchäftigt ſind und die Beſchäftigung nicht durch die Natur ihres Gegenſtandes oder im Boraus durch den rbeits⸗ vertrag auf einen von weniger als einer Woche beſchränkt iſt, gegen 8858 85 zu verſichern. 3.§ 1 des Ortsſtatuts(für die Stadt Mannheim) betr. die Ausführung der Krankenverſicherung: Die Arankendeerſichernniepſpht wird erſtreckt auf: a. Handlungsgehllfen⸗ und für welche durch Ver⸗ trag, die ihnen nach Art. 60 H. B. zuſtehenden Rechte nicht aufgehoben oder beſchr ukt ſind,(die übrigen ſind kraft Geſetzes verſicherungspflichtig), b. die in Betrieben und im Dienſte der Stadtgemeinde Mannhetim beſchäftigten Perſonen, inſoweit ſolcheſlnicht der ſtädt Dienſt⸗ und Gehaltsordnun unterſtehen, 6, Perſonen, welche als Geſellen, ehilfen oder in krankenverſicherungspflichtigen Betrieben ohne Lohn oder Gehalt beſchäftigt ſind, d. ſelbſtſtändige Gewerbetreibende, welche in eigenen Ze⸗ triebsſtätten im Auftrage und für Rechnang anderer Ge⸗ werbetreibender mit der Herſtellung oder Bearbeitung ge⸗ werblicher Erzeugniſſe beſchäftigt werden(Hausgewerbe⸗ treibende) und zwar auch für den Fall, daß ſie die Roh⸗ und Hilfsſtoffe ſelbſt beſchaffen un auch für die Zeit, te welcher ſie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten, 6. die in 8 1 des..⸗G. bezeichneten Perſonen, deren Beſchäf⸗ tigung durch die Natur ihres Gegenſtandes oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag auf emen Zeitraum von weniger als einer Woche beſchränkt iſt. 4. Seien von der Verſicherungspflicht ſind: die Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, diejenigen Familienangehörigen einez Betriebsunter⸗ deren Beſchäftigung in dem Betriebe nicht auf Grund eines ſtattfindet, 4 Betriebsbeamte, Werkmeiſter u. Techniker, Handlungs⸗ gehilfen und Lehrlinge, ſowie die oben unter Ziffer 1e und Ib bezeichneten Perſonen, ſofern ihr Arbeitsverdienſt an Lohn oder Gehalt 6 Mark für den Arbeitstag oder ſo⸗ fern 15 oder Gehalt nach größeren Zeitabſchnitten bemeſſen 16 2000. M. für das Jahe überſteigt(§ 1 Abſ. 1, 8 2 bſ. 1 Ziff. 3,§ 25 K. V..) z. Alg Gehalt ober Lohn gelten auch Tantismen und Natural⸗ gezüge(§ 1, Abſ.5.⸗V.⸗G.,§ 14, Abſ. 2 bad. Geſ. vom 7. VII 92). 6. e 8 Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beſ äftigte cherungs⸗ flichtige 88 welche weder einer Betriebs⸗(Fabrik⸗) Kran⸗ lenkaſfe. aukrankenkaſſe, dön Knappſchafts⸗ kaſſe angehört, noch gemäß 8 75 von der Verpflichtung, der Gemeinde⸗Kranfenverſſcherung oder einer Orks⸗Krankenkaſſe anzugehören, befreit iſt, ſpäteſtens am dritten Tage nach Beginn der Beſchäftigung anzumelden und ſpäteſtens am dritten Tage nach Beendigung derſelben wieder abzumelden. Veränderungen, durch welche während der Dauer der Beſchäftigung die Ver cherungs⸗ pflicht für Perſonen wird, die der Verſicher⸗ ungspflicht auf Grund ihrer bisher nicht unter⸗ lagen, ſind ſpäteſtens am dritten Tage nach ihrem Eintritt gleichfalls anzumelden. J der Anmeldung zur Ortskrankenkaſſe ſind auch die behufs der Berechnung der Beiträgs durch das Statut geforderten Angaben über die Lohnverhältniſſe zu machen. Aenderungen in dieſen Ber⸗ dältnſſſen ſind ſpäteſtens am dritten Tage, nachdem ſie eingetreten, anzumelden. 8 5 7. Hilfskaſſen der im 8 75 bezeichneten Art haben jedes Aus⸗ eiden eines verſicherungspflichtigen Mitgliedes aus der Kaſſe und * edes Uebertreten eines ſolchen in eine niedrigere Mitgliederkaſſe nnerhalb Monatsfriſt bei der gemeinſamen Meldeſtelle oder bei der desjenigen Bezirks, in welchem das Mitglied zur Beitragszahlung beheſcaft war, unter Angabe eines Aufenthaltsortes und ſeiner Beſchäftigung zu dieſer eit chriftlich 5 en. 8 5 5 Für Hilfskaſſen, welche örtliche errichtet haben, iſt die Anzeige von der örtlichen Verwaltungsſtelle zu erſtatten. ur Erſtattung der Anzeige iſt für jede Hilfskaſſe, ſofern deren Vorſtand nicht eine andere Perſon damit beauftragt, der führer derſelben, für die örtliche Verwaltungsſtelle dasſenige it⸗ glied, welches die Rechnungsgeſchäfte derſelben führt, verpflichtet. 8. Arbeitgeber, welche der ihnen nach Ziff, 6 oben(8 49 K. 8. G) obliegenden Anmeldepflicht vorſätzlich oder fahrläſſiger⸗ weiſe nicht genügen, haben alle Aufwendungen, welche eine Ge⸗ meinde⸗Krankenverſicherung oder eine Orts⸗Krankenkaſſe auf Grund geſetzlicher oder ſtatutariſcher Vorſchrift in einem vor der An⸗ Aufſichtsbehörde eit der letzten mel 7 durch die nicht angemeldete Perſon veranlaßten Unterſt gemacht hat, zu erſtatten. Die Verpflichiung zur Entrichtung von Beiträgen 15 die die nicht angemeldete oder nicht ange⸗ Zeit, während welcher Krau, Perſon der Gemeindekrankenberſicherung oder der Orts⸗ iht berüe anzugehören verpflichtet war, wird hierdurch nicht berührt. 9. An⸗ und Abmeldung der invalidenverſicherungspflich⸗ tigen Perſonen. Die Arbeitgeber ſind verpflichtet, die von ihnen beſchäftigten invalidenverſicherungspflichtigen Perſonen, welche nicht einer Orts⸗, Betriebs⸗, Bau⸗ Innungskrantenkaſſe oder einer Gemeindekranken⸗ verſicherung angehören, ſpäteſtens am dritten— 5 nach beginnender Beſchäftigung anzumelden und ſpäteſtens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältniſſes abzumelden, ſowie jede während der Dauer der Beſchäftigung eintretende Veränderung, welche auf die Höhe der Beiträge(insbeſondere auf die Lohnklaſſe) von Ein⸗ fluß iſt, ſpäteſtens am dritten Tage nach deren Eintritt zu melden. ur Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung nicht anzumelden dind Piejenigen Perſonen, welche zu dem Arbeitgeber nicht in einem degelmähigen Arbeitsverhältniß ſtehen. Von der An⸗ und Abmeldepflicht zur Invaliditäts⸗ und Alters⸗ ſicherung ſind diejenigen Arbeitgeber befreit, welche verpflichtet nd, die Beiträge für die von ihnen beſchäftigten invalidenverſich⸗ krungspflichtigen Perſonen unmittelbar durch Bekleben der Quit⸗ kungskarten mit Marken des entſprechenden Betrags zu entrichten. 10. Die nach dem Vorſtehenden erforderlichen Meldungen bei der ällgemeinen Meldeſtelle(im Kaufhauſe) dahter unter Benützung der vorgeſchriebenen Formulare, welche daſelbſt an die Meldepflichtigen unentgeltlich abgegeben werden, zu erfolgen. 11. Verſäumungen der Melde⸗ und bezw. Anzeigepflicht werden mit Geldſtrafe bis zu 20 M. im Einzelfalle geahndet(vergl.§ 81 K. B..,§ 17 bad. Geſ. vom 7. JI 1892§ 15 Abſ. 6 V. O. vom N. Vollzug 5 u. Alters⸗VBerſichsrung betr.) den 31. Mai 15 85 Großh. Bekanntmachung. Die Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte betr. No. 6539. Gemäß der Verordnung vom 9. Juni 1890, die Führung der Grund⸗ und Pfandbücher betreffend, wird nachſtehend das mit dem 1. Juli 1890 in Wirkſamkeit getretene Geſetz vom 29. März 1890, die Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte betreffend (Geſetz⸗ und Verorduungsblatt No. XII) noch beſonders bekannt ge⸗ geben und beigefügt, daß 5 genaue Kenntnißnahme und ſorg⸗ fältige Beachtung für alle Kreiſe der Bevölkerung von größter Wichtigkeit iſt. Mannheim, 12. April 1893. Großh. Amtsgericht 1 Stolz. Geſetz. (Bom 29. März 1890.) Die Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte betreffend. Friedrich, von Gottes Guaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände haben Wir be⸗ ſchloſſen und verordnen, wie folgt: Erſter Abſchnitt. Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte, welche nach Inkrafttreten dieſes Geſetzes entſtehen. A. Allgemeine Vorſchriften. 5 1. Vorzugsrechte auf Liegenſchaften, ſowie geſetzliche und richterliche Unterpfandsrechte werden nur dadurch wirkſam, aß ſie auf beſtimmte inhaltlich des Grundbuchs dem Schuldner gehörige, Liegenſchaften und für beſtimmte, erforderlichen Falls zu veran⸗ ſchlagende, Summen eingetragen werden. § 2. Unterpfandsrechte haben in keinem Falle einen früheren Rang als vom Tage der dem§ 1 dieſes Geſetzes entſprechenden Eintragung. BVorzugsrechte haben nur dann einen früheren Rang, wenn dieſer im 1 beſtimmt bezeichnet iſt. Die bisher keiner Eintragung bedürfenden Vorzugsrechte be⸗ wahren den ihnen zukommenden Rang dadurch, daß fie innerhalb 60 Tagen von ihrer Entſtehung an in das Unterpfandsbuch einge⸗ tragen werden. Dieſe Friſt wird bezüglich des Vorzugsrechts der Staatskaſſe für Waldku turkoſten von dem Tage an gerechnet, an welchem ge⸗ mäß 8§ 90 a. 128 3 des Forſtgeſetzes(in der Faſſung des 8 49 des Geſetzes pvom 25. Februar 1879, Geſetzes⸗ und erordnungsblatt Nr. XIII.) mit dem Vollzug der Kulturen begonnen wird. Der Gläubiger hat bei der Eintragung den beanſpruchten Rang 7279 nachzuweiſen. 3. Die Landrechtsſätze 2103b. u. 2111a, ſowie§ 1 Artikel 23 Abſatz 7 des Geſetzes vom 21. Mai 1886(Geſetzes⸗ und Verord⸗ nungsblatt Nr. XX&) bleiben unberührt. B. Mündelpfandrecht. § 4. Die Eintragung des Unterpfandsrechts der Minderjährigen und Mundloſen auf die Liegenſchaften des Vormundes erfolgt nur auf Antrag des für die Vormundſchaft zuſtändigen Amtsgerichts. Vormund, Gegenvormund und Waiſenrichter ſind verpfſichtet, dem Amtsgericht Anzeige zu erſtatten, wenn Veranlaſſung vorltegt, einen Eintrag nach den Beſtimmungen dieſes Geſetzes zu erwirken. Das Amtsgericht hat auch ohne erfolgte Anzeige bei jeder Vor⸗ mundſchaft von Amtswegen zu prüfen, ob und inwieweit ein Ein⸗ trag erforderlich iſt. 5 Nach Vernehmung des Vormundes, des Gegenvormundes, der Beiräthe und des Waiſenrichters 15 das Amtsgericht zu be⸗ ſtimmen, auf welche Liegenſchaften des Vormundes und für welchen Forderungsbetrgg die Eintragung zu bewirken ift. beiden Rich⸗ kungen iſt die Eintragung nur inſoweit zu veranlaſſen, als dieſes zur vollſtändigen Sicherung des Mündels erforderlich erſcheint, 9 6. Wenn nach Lage der Verhältniſſe die Gefahr eines Ver⸗ luſtes ausgeſchloſſen iſt oder der Vormund in anderer Weiſe zu⸗ reichende Sicherheit leiſtet, ſo kann von der Erwirkung einer Ein⸗ tragung abgeſehen werden. 7. Bei Veränderung der Verhältniſſe kann das Amtsgericht nach Vernehmung der in 8 5 genannten Perſonen das Unterpfands⸗ recht des Mündels nachträglich eintragen laſſen oder auf weitere Liegenſchaften und für eine höhere Summe einen Eintrag erwirken. 10 In gleicher Weife 2 7) kann auf Antrag des Vormundes ein Eintrag, wenn er das erforderliche Maß überſteigt, hinſichtlich der verhafteten Liegenſchaften oder hinſichtlich des Forderungsbe⸗ trags beſchränkt oder, wenn die Borausſetzungen des§ 8 vorliegen, gänzlich 9 werden. Wird der Antrag abgelehnt, ſo ſteht dem Vormund nur die e e ſ gemäß 8 24 des ee e zu. 9 9. Auf die Liegenſchaften eines ormundes, deſſen Amt be⸗ endigt iſt, kann die Eintragung nur noch innerhalb eines Jahres erfolgen. Sofern der Mündel hevormundet geblieben iſt, kann die Eintragung nur von dem zuſtändigen Amtsgericht, andernfalls aber 1 dem geweſenen Mündel oder von deſſen Erben beantragt werden. Findet nach Beendigung der Vormundſchaft die Ausfolg⸗ ung des Mündelvermögens vor dem Amtsgericht ſtatt, ſo iſt das⸗ ſelbe auch für die Aufnahme der Urkunde über die hierbei ertheilte Bewilligung der Löſchung des Mündelpfandrechtseintrags zuſtändig. O. Unterpfandsrecht der Ehefrauen. § 11. Die des geſetzlichen Unterpfandsrechtes der Ehefrau kann nur von der Ehefrau oder deren Erben und nur während der Ehe und während eines Jahres nach Auflöſung der Ehe beantragt werden. Die Einwilligung des Ehemannes iſt nicht erforderlich. Für eine entmündigte Ehefrau Vormund iſt, nur das für die Vormümdſchaft zuſtändige Amtsgericht 8 die Eintragung beantragen. Die 88 4 bis 8 finden entſprvechende Anwendung. 95 jedoch der ann nicht der Vormund, ſo ſteht der Antrag nur dem ernannten Vormund zu. § 12. Nur im Chepertrage kann vereinbart werden, daß das Unterpfandsrecht der Ehefrau wegen ihres Heirathsgutes und alles deſſen, was ihr aus dem Heirathsvertrag gebührt(Landrechtsſatz 2135 Ziffer 2 Ut..) ausſchließlich auf Eine oder Einige der Liegen⸗ ſchaften des Ehemannes und nur für einen beſtimmten Thail jener Forderungen eingetragen werde. Sind die Vertragsſchließenden noch minderjährig, ſo findet Landrechtsſatz 1398 Anwendung. „Eine Vereinbarung, durch welche die Ehefrau ganz oder theil⸗ weiſe darauf verzichtet, ihr 0 Unterpfandsrecht wegen der im Sandrechtsſatz 2135 Ziffer 2 lit. b. und o. bezeichneten Anſprüche eintragen zu laßſen, iſt ünwirkſam, §18. Die Chefrau kanm mit Einwilligung des Mannes den Pfandſtrich bewilligen und den Eintrag hinſichtlich der Summe be⸗ ſchränken laffen. Iſt die Ehefrau entmündigt, ſo kann das für die Vormundſchaft Amtsgericht auf Antrag des Ehemannes den Giaechg reichen oder beſchränken laſſen. D. Bedungen es Unterpfandsrecht. 8 14. Bei Fertigung von Unterpfandsverſchreibungen iſt das erſönliche Erſcheinen der Betheiligten oder ihrer Vertreter vor dem Katsgecſcht aht erforderlich. Zweiter Abſchnitt. Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte welche vor dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes entſtanden ſind. §.15. Die vor dem Inkraftreten dieſes Geſetzes begründeten geſetzlichen und richterlichen Unterpfandrechte ſowie das Vorzugs⸗ recht des Landrechtsſatzes 2105 a. werden hinſichtlich der erſt 350 dieſem Zeitpunkte pon dem Schuldner erworbenen Lie⸗ genſchaften nur nach Maßgabe des§ 1 wirkſam. § 16. Auf die Erneuerungen der vor dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes erfolgten Einträge nach Maßgabe des Geſetzes vom 5. Juni 1860 beziehungsweiſe vom 28. Januar 1874 finden die Beſtim⸗ mungen des§ 1 entſprechende Anwendung. § 17. Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechte, welche vor dem In⸗ krafttreten dieſes Geſetzes entſtanden, aber nicht auf beſtimmte Lie⸗ genſchaften und für beſtimmte Summen ein etragen ſind, 0 e bor dem 1. Jannar 1894 auf beſtimmte Liegenſchaften und für beſtimmte Summen eingetragen werden, widrigenfalls ſie i Wirkſamkeit Dritten gegenüber verlieren. Der bisherige Rang bleibt nur dann gewahrt, wenn er in dieſem Eintrag beſtimmt angegeben iſt. Der Gläubiger hat bei Stellung des Antrags, ſoweit erforder⸗ lich, nachzuweiſen, daß ihm der beanſpruchte Rang gebühre und daß die von ihm bezeichneten Liegenſchaften von ſeinem Vorzugs oder Unterpfandsrecht ergriffen worden ſind. Hinſichtlich des Unterpfandrechtes der Minderführigen und Mundloſen finden die Beſtimmungen der J 4 bis 10 entſprechende Anwendung. Auf die Legenſchaſten eines Bormundeg, de en Amt zann, wenn der Ehemann ihr 7 dor Eintritt der Wirkſamkeſt dieſes Geſetzes ſein Ende erreicht hat ⸗ kann ein ſolcher Eintrag nach dem 30. Juni 1891 nicht mehr erfolgen. Ebenſo kann auf die Liegenſchaften eines Ehemannes wenn die Ehe ſchon vor Eintritt der Wirkſamkeit dieſes Geſetzes aufgelöſt war, der Eintrag des eheweiblichen Unterpfandsrechtes nach dem 30. Juni 1891 nicht mehr erfolgen. Dritter Abſchnitt. Aufhebung und Aenderung von Geſetzen 8 18. Die Landrechtsſätze 2103 4,2186—45,2148 2153, die ſtrafrechtlichen Beflimmungen iffer 5 Abſatz 2, 1 Landeechts⸗ ſätze 2202 und 2203 und§ 6 des Rechtspolizeigeſetzes vom 6. Februar 1879 werden aufgehoben. § 19. Die Schlußworte des Landrechtsſatzes 2134 „vorbehaltlich der in dem folgenden Satze enthaltenen Ausnahmen“ werden aufgehoben. Der 2135 wird dahin abgeändert: ann erſt nach Entſtehung Die Eintragung rechtes erfolgen, ſomit: des Unterpfands⸗ 1. für die Minderjährigen und Mundloſen auf die Liegenſchaften des Vormundes wegen der aus ſeiner Verwaltung entſtehen⸗ den Forderungen von dem Tage der angenommenen mundſchaft an; 0 0 2. für die Ehefrau auf das liegende Vermögen ihres Mannes à. wegen ihres Heirathsguts und alles deſſen, was ihr aus dem Heirathsvertrag gebührt, von dem ſenen Ehe an; age der geſchloſ⸗ d. wegen Eheſteuergeldern aus Erbſchaften oder Schenkungen, die ihr während der Ehe zugefallen, von dem Tage an da die Erbſchaften oder Schenkungen ihr anfallen: c. für den Erſatz wegen Schulden, die ſie mit ihrem Manne emacht hat, und für die e ihres veräußerten igenthums von dem Tage an, a die Schuld entſtanden, oder der Verkauf geſchehen iſt. In Landrechtsſatz 2194 werden die Worte des er Frau, den Ehegatten, Vormündern, weiten Satzes: e Mundloſen, Berwandten oder Freunden u demKronanwal erſetzt durch die folgenden: „den zur Erwirkung eines Eintrags Berechtigten“, Vierter Abſchnitt. Schlußbeſtimmungen. 20. Dieſes Geſetz tritt vom 1. Januar 1 ihre Wirkſamkeit gegen Dritte verloren haben, inträge, welche am 1. wegen zu ſtreichen. § 21. Unſer Miniſterium der Juſtiz, iſt mit dem Vollzuge beauftragt. Juli 1890 an in Wirkſamkeit. 1894 gemäߧ 17 Abſatz 1 Satz ſind von Amts⸗ des Kultus und Unterrichts Gegeben zu Karlsruhe, den 29. März 1890. Friedrich. Auf ſeiner 1 Hoheit höchſten Befehl: r. Nokk. Frhr. v. la Roche. Sthanntmachung Polizeiliche Aufſicht über die Hunde betr. (158) No. 56,921J. Nachſtehend bringen wir den§ 1 der Verord⸗ nung Gr. Miniſteriums des In⸗ nern vom 11. Mai 1878, Maß⸗ regeln gegen die Hundswuth betr. und die bezirkspolizeiliche Vor⸗ ſchrift vom 3. April 1873, betr. polizeiliche Aufficht über die unde, neuerlich zur öffentlichen enntniß: 11²⁰0 Alle an öffentlichen Orten befindliche, über 6 Wochen alte Hunde müſſen am Halſe eine mindeſtens drei Centi⸗ meter im Durchmeſſer groſte, den Wohnort des Beſttzers angebende Marke von Meſ⸗ ſing oder Meſſingblech tra⸗ gen. Es genügt, wenn auf der Marke die Aufangs⸗ buchſtaben der Gemeinde und des Amtsbezirks ſoweit angegeben werden, daß Ver⸗ wechslungen ausgeſchloſſen bleiben. Die Marke ſoll am Hals⸗ baud hängen, darf alſo auf das Letztere nicht vollſtändig aufgenietet werden. Wer größere(insbeſon⸗ dere Fang⸗ und Metzger⸗) Hunde ohne wohlbefeſtigten, vor Biß ſicher ſchützenden Maulkorb an öffentlichen Orten frei herum laufen läßt, wird auf Grund des § 103 letzten Abſatzes des .St.⸗G.⸗B. an Geld bis u 100 Mark beſtraft. Das Gleiche gilt bei Bulldoggen jeder Größe. Dieſe Vorſchrift findet keine Anwendung auf Jagd⸗ und Schäferhunde. Unter Hinuweis darauf machen wir die Hundebe⸗ ſitzer aufmerkſam, daßt wir anläßlich der am 16., 17., 19. und 20. d. Mts. ſtatt⸗ findenden Hundemuſterung die Einhaltung obiger Vor⸗ ſchriften controliren laſſen werden. Es muß ſonach jeder zur Vorführung ge⸗ langende Hund, ſoweit nicht bezüglich des Maulkorb⸗ tragens die obige Aus⸗ nahme ſtatt hat, mit vor⸗ ſchriftsmäßigem Maulkorb reſp. Marke verſehen ſein. Mannheim, den 8. Jun 1898. Großh. Bezirksamt: Dr. Schmid. Grasverſteigerung Die Freiherrlich von Berck⸗ heim'ſche Verwaltung wird am Jamſtag, den 17. Zuni, Aachm. 1 Uhr im Karpfen zu Sandhofen, den diesjährigen Graserwachs von 144 Morgen Wieſen auf der Rheininſel bei den eckargärten loosweiſe verſteigern. Nähere Auskunft ertheilt Wieſen⸗ aufſeher Wode in Oppau. 11218 Weinheim, den 8. Jusi 1893. Freiherrlich von Berckheim ſche Verwaltung. Fahrländer. Gettagene Kleider Stiefel und Schuhe kauft. 5410 A. Reeh, H 3, Ia. Hekanntmachung. 1. Die durch das Geſetz vom 22. Mai 1893 gewährten Penſtons⸗ erhöhungen werdenvorausſichtli am 1. Juli oder ſpäteſtens 1. Augu d. Js. zur Zahlung gelangen, ohne daß es einer Meldung der von dieſem Geſetz begünſtigten Invaliden bedarf. Bieſelben wollen ſich daher bis zum 1. Auguſt jeder Eingabe, ſei es an das Königliche Kriegs⸗Miniſterium oder eine 2 andere Behörde enthalten. Sollte nach dem genannten Zeitpunkte ein Invalide die ihm auf Grund des Geſetzes zuſtehende Berückſichtigung nicht gefunden haben, ſo wolle er ſeinen Anſpruch bei dem zuſtändigen Bezirksfeld⸗ webel unter Vorzeigung ſeines Penſtonsquittungsbuches u. ſeiner Militärpapiere geltend machen. Zur Vermeidung bon Ires thümern wird noch ausdrücklich hervorgehoben, daß ſolche In⸗ baliden, welche nicht auf Grund des Geſetzes vom 27. Juni 1871. ſondern auf Grund früherer Geſetze anerkannt ſind höhere Gebührniſſe auf Grund des neuen Geſetzes dom 22. Mat 1893 nicht zu beauſpruchen haben. 11179 2. Diejenigen penſiomirten Offi⸗ iere und Mannſchaften, welche ich im Reichs⸗, Staats⸗ oder Communaldienſt befinden, deren Penſion nach den früheren Ge⸗ ſetzen ruht oder 55770 iſt, haben ſich, wenn ſie von den Vergünſtig⸗ ungen des Geſetzes vom 22. Ma 1893 betroffen werden, wegen Neuregelung ihrer Penſtionen an die Königliche Intendantur XIV. Armee⸗Korps, inElſaß⸗Lothringen an das Kaiſerliche Miniſterium für Elſaß⸗Lothringen, Abtheilung flir Finanzen, Landwirthſchaft und Domänen zu wenden. Nähere Auskunft findet ſich hierüber in dem Armee⸗Verordnungs⸗Blatt vom 2. Junt 1898, Seite 153—155, welches jederzeit beim Bezirks⸗ kommando eingeſehen werden kann. Bezirls⸗Kommando Mannheim. Hekanntmachung. Perſteigsrung der Plätze zum Fleiſchverkauf auf den Markt⸗ plätzen G 1 und zwiſchen N 6 und O 6. 5 Zum Verkauf von Fleiſch und Fleiſchwaaren ſind auf dem Marktplatz G 1, 16 Plätze, auf Fln zwiſchen J 6 und 0 6, 2 Plätze beſtimmt. 111¹19 Die Vergebung dieſer Plätze für die Zeit vom 1. Juli bis inel. 81. 72 1893 findet am Samſtag, den 17. ds. Mts., Vormittags 11 Uhr auf hieſigem Rathhauſe roßer Saal 2. Stock) im Wege der öffentlichen Verſteigerung an den Meiſtbietenden ſtatt. Die Bedingyngen können in⸗ 5 10 im Rathhauſe Zimmer No. 10 ebener Erde eingeſehen werden. Es wird bemerkt, daß die Hälfte des Steigerungspreiſes ſofort baar beim uſc Hel der Reſt zum Voraus am 1. Octobe⸗ 1893 zu bezahlen iſt. Die Steigerer haben zahlungs⸗ fähige Bürgen zu ſtellen. Aus⸗ wärks wohnende Bürgen haben behördliches Zeugniß über ihre Zahlungsfähigkeit vorzulegen 6. Juni 1893. ürgermeiſteramt: Bräunig. Kallenberger Anſtändiges Mädchen mit ca. 2000 M. Vermög., hier in St., wünſcht ſich m. ſol, ſelbſtſt. Geſchäftsmann od. Beamten zu⸗ verh. Nicht anonyme Off. unt. L. Er. 10886 an b. Erbeb. ree 4 Seitt Senerab-Angeiger. Naunheim, 11. Juni. Gr. Had. Jiaatseiſen bahnen. Mit Giltigkeit vom 15. Mai l. iſt für die Beförderung von honerdehydrat, Thonerde, nicht colloidale(nicht gallertartige) in Wagenladungen von 10000 Kg ab Mannheim nach Italien über den Borenner auf der deutſch⸗ öſterreichiſchen Strecke eine er⸗ mäßigte Fracht von 23,47 fres. für die Tonne in Kraft getreten. Karlsruhe, den 8. Juni 189. Generaldirektion. 1124 Fahndung. Dahier wurde Folgendes ent⸗ wendet: 8 11258 1. Am 25. v. Mts. in der Wirth⸗ ſchaft G 2, 10 ein Kiſtchen mit 80 Cigarren(Palma“ etiquettirt). ., Am 5. pder 6. I. Mts. bei Stgedhee, 2 Senſen. 3. Am 7. J. Mts im Haufe M 5, 9, 2 goldene Ring,(einer iſt kettenartig, der andere hat ſchwarzen Stein). 4. Am 7. l. Mts. im Hauſe E 4, 12, 2 Pgar grauwallene Strümpfe L..“ 4 8 5, Am 7 l. Mts. beim Rhein⸗ park, 1 goldene mit Springdeckel nebſt denem Ketichen und goldenem Medaillon. 6. In der Nacht vom./9. l. Mts. aus einem Garten auf der ſog, Kuhweide, 1 Flobertgewehr. 7. Am 9. l. Mis. guf dem Haupt⸗ bahnhof, 14 Liter Milch. 8. Am 9. J. Mtg. vor dem Hauſe 8 6, 1, eine 12 Liter hal⸗ tende Kanne mit 4 Liter Mil Um ſachdienliche Mittheilungen wird erſucht. Mannheim, den 10. 1988. eng. Polizei⸗Commiſſchr. Hekauntmachung. Das Gewerdbegericht Mannheim betr. dee ee ann agen gewerbli en Etretiigkeiten auf der reichts iberei des 7110 Gewerbegerichts— Rath⸗ aus I. Stock, Zimmer No. 9 eweils Montag, Donnerſtag u. 343 1 Vormittags von 9 bis 12 Uhr zu Protokoll gegeben werden können. 11097 Mannheim, den 31. Mai 1893. Der Vorſitzende des Gewerbegerichtg Klotz. Helauntmachung. Die für den Neubau der RNeal⸗ ſchule liefernden Erganzungs⸗ Subſellien ſollen im Wege öffentlichen Angebots in einem oder mehreren Looſen vergeben werden. 111086 Angebote hierauf ſind ver⸗ chloſſen u. mit a ufſchrift verſehen, ſpäteſtens bis reitgg, den 16. Juni ds.., VBormittags ½1 uhr bei N Amt einzu⸗ reichen, woſelbſt die Eröffnung der Angebote in Gegenwart ers⸗ Bieter fafader Angebotsformulare werden der Umdruckkoſten— ſelhſt abgegeben. m, den 8. Juni 18838. Hechbauamt: maun. Entwüsserung der neuen Realſchule. Die bezüglichen Arbeiten ſollen einſchließlich Materiallfeferung an Mannheimer Unternehmer zur ſchleunigen Ausführung vergeben werden. Pläne und Bedingungen liegen bei der unterfertigten Stelle O0 1 10d auf, woſelbſt auch von Samſtag, den 10. Juni an Maßenverzeichniſſe und Angebots⸗ —1 6 gegen Zahlung von 4..— abgegeben werden. Anerbieten ſind geſchloſſen mit entſprechender Aufſchrift verſehen, Dis ſpäteſtens Mittwoch, den 14. Juni 1893, Bormittags 11 Uüh auf dem Rathhaufe 2. Stock —.—(Regiſtratur) einzu⸗ efern. 11121 eim, den 8. 1893. Sinbfiches Stelbas⸗ üreau. Das Normalprrisverzeichniß fär di Enkmäſſerung der lädtiſchen Gebünde Mannheims 70 auf dem Wege des öffentlichen ngebots für 1898 feſtgeſtellt werden. 11235 Die Normalten und Bedingungen liegen bei der unterfertigten Stelle O 7, 10d Zimmer 3 zur Einſicht auf; woſelbſt auch Abzüge der Angebotsformulaxe von Samſtag den 17. Juni 1893 an gegen Zahlung von 1 Mk. abgegeben werden. Unternehmer, welche die in 8 9 der H. E. O. vorgeſehene Erklär⸗ ung abgegeben haben, erhalten, wenn ſie ein vollſtändiges An⸗ gebot einreichen, einen ten Ab⸗ ngebote ſind bis zum 24. Juni 1898 mit der Aufſchrift„Normal⸗ ren 1898“ ſpäteſtens 1 Uhr Vormittags auf dem Stielbaubüreau verflegelt einzu⸗ en. Den Bietern ſteht es frei, der Eröff⸗ Rungsverhandlung beizuwohnen. Maunheim, 9. Juni 1893. Stästiſches Sielbauburean. Die am 1. Juli or. fälligen Goupons unserer Pfandbrlefe werden bereits vom 18. Juni S. ab an unserer Kasse in erlin und den bekannten eingelöst. 10773 Pommersche -Aotlen-Bank. des runde und naſches. e Verſchtrungs⸗Anfalt Baden. Vergebung von Hanarbeiten. Zur Herſtellung des Neubaues eines Dienſtgebäudes für unſere Anſtalt ſollen folgende Arbeiten und Lieferungen in Verding ge⸗ geben werden: 1. Grabarbeiten ca 1500 Kubirm. 2. Maurerarbeiten im Anſchlage von rund 65000 Mark. 8. Steinhauerarbeiten: rothe im Gehalte von 146 Kubikmeter und 1 im Gehalte von 370 Kudik⸗ meter. . Schmiedearbeiten ca. 3800 Klogramm. 5. Aeferung von Wanzeiſen 50 000 areenn E. Anſtreichen von Eiſenwerk 1400 Quadratmeter. Arbettsauszüge, Bedingungen und Werkpläne ſind auf unſerer 990 ſtraß e la, eine reppe f ufehen. tragende waen ihre 45 Einzelpreiſs bis ontag, den 19. Juni d.., Vormittags J ÜUhr verſiegelt, portofrei und mit der Aufſchrift:„Angebote für Neu⸗ bau“ verſehen, anher einreichen. Karisruhe, den 8. Juni 1898. Der Voxrſtand: RNaſina. 110086 Submiſſton. Mir 865 92 größere Parthie Wlabſte en, geben und laden N. 85 Aafſc iberseen entſprechender 1 5 bei unterfertigter Steſle bis zum 19. Juni a. c. einzureichen. Mannheim, 10. Juni 1898. Direetion der Stůds. Gas- u. Waſſerwerke Maunheim. Oeſſentliche Verseigerung. Dienſtag, den 13. Junt 1893, Naächmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal Q 4, 5 dahier: 112⁵⁵ Vianinos, Bertikons, Secretär 8, Kleiderſchränke, Schreibtiſche, Pfei⸗ lerkommoden, Ka enſchränke, 1 Bücherſchränk, 1 Pult, 1 Spiegel⸗ ſchrank, 1 Waarenſchrank, 1 Oet⸗ kaſten, Kanapee's u. Fauteuile, Betten, Waſchtiſche, Walg ſche, MWirths⸗ tiſche, Nähma„1 Büßfet u. 1 Anricht, 1 Copirpreſſe, 1 toirſtuhl, Spiegel, Bilder, Regu⸗ lator und andere Uhren, Herren⸗ und Damenuhren, gold. Ninge, Korallenkettchen, berſcheed. Nipp⸗ 1 Pfandſchein Nr. 6072, odenteppiche, Vorhänge mit u. ohne Gallerien, ferner ca. 20 Ctr. Heu, 1 Möbelwagen, 2 Pferde, 1 Kuh, weiter verſchied. engeſchirr, Steh⸗ und Häng⸗ wesch er Aanbe u. 5 8 ellanöfen und ein Grabſtein im Bollſtreck⸗ rza ungsw gegen VDaa öſfentli 1808 jer, O 4, 4 Aru⸗Perſtelgernng den 12. 4 1893, zormittags 9 Uhr werden im Bollſtreckungswege im Rathhaus zu Sandhofen: 11258 Wein, Branntwein. 1 155 verſchiedene Möbel u. Ken, owie 1 Pferd und Schweine und 9 85 Fhealic de 15575 VBaar⸗ ahlun ver zagten 2 55 aher 1538. Deißler, Gerichtsvollzieher. Wefteigerung. den 12. dbzlacmittahe 2 hr t verſteigere ich in der e III im Zollhafen dahier gegen Baarzahlung: 11056 812 Sack Stettiner Waizenmehl II. Die Waare, welche ſeit ea. 9 1892 lagert, wird per 100 Kilo⸗ 8 mit Sack ausgedoten und önnen auf dem Lager auf ihre Güte und Beſchaffenheit prüfen. Ludwigshafen a. Rh.,6. Juni 1898. aſemann, Igl. Gerichtsvollzteher. Verſteigerung. Im Auftrage werden: 11074 Montag. den 12. Juni d. J8., Nachmittags 2 Uhr in K 9, 18 nachſtehende Gegen⸗ 8 gegen Baarzahlung ver⸗ eigert: Küchengeſchirr, Bilder, Spiegel, 2 franzöſiſche Bettladen mit Roſt, verſch. andere Bettladen, Seegras⸗ u. Strohmatratzen, Chiffoniers, 1 Sekretär, Kanapee, Kommoden, Tiſche u. Stühle, 2 Küchenſchränke, 1 Speiſeſchrank, 1 Anricht, verſch. Waſch⸗ u. Nachttiſche mit Mar⸗ 0 licht eß kadel aüber, wo eundlichſt einlade 1 M. Bermann. In Weiher bei Mörlenbach wird nächſten 11212 Mittwoch, 14. ds., Mittags ſehr ſchön ſtehendes Heugras non Pripgten verſteigert. itte. Jen unferer Arbeiterkolonie Ankenbuck fällt die Ergänzung unſerer Vorrüthe an Bekleidungs⸗ gegenſtänden nothwendig. r richten daher an die Ver⸗ trauensmänner und Freunde unferes Vereins die Bitte, Samm⸗ lungen insbeſondere von für unſere Zwecke noch brauchbaren Schuhen, Weißzeug, Socken, alten Teppichen und Decken, ſowie von Röcken, Weſten u. dergl. zu veranſtalten; auch die Abga von inhaltlich guten Büchern und Schriften, Geſangbüchern und He wäre erwünſcht. ußerdem wolle man eine Sammelſtelle zur Empfangnahme beſtimmen und die geſammelten Gegenſtände an Hausvater Lam⸗ parter in Ankeubuck— Station Klen der bad. wenn Frachtſendung und poft ürrheim, wenn Poſtſendung— abſenden. Die e kann auch au die Zentralſammelſtelle in Karlsruhs ſt-— Soſienſtraße 28— epfolgen, von mo aus die Weiterbeförder⸗ Aute Zumeſf werden 8 uweiſung von Geldgaben würde uns ebenfalls ſehr er⸗ wünſcht ſein. 11012 Karksruhe, den 1. Juni 1898. Der Ausſchuß des Landesver⸗ eins für Arbeiterkolonien im Großherzogthum Baden. Geheimer r. L. v. Stößer. Zer Club. Sonntag Abend 5 uhe Vesper im Lokal. 49857 Der Verſtand. Turn⸗Verein. Gegründet 1848. Unſeren verehrl. Mitgliedern zur Nachricht, daß Uebungsabenbe wie folgt feſtge⸗ ſetzt find: 44978 Turnhalle U2(Friedbrichsſchule) Montag: Kürturnen, Dienſtag: Männerturnen, Mittwoch: Riegenturnen, Donnerſtag: Riegenturnen tag: Mlezenturnen m. g: Niegenturnen. Männerturnen, s von f Der Borſtand. Anmeſdbungen zum Beitritt in den Berein beliebe man ſchrift⸗ lich an den Vorſtand zu richten, auch werden ſolche an den Uebungzabenden in den Turn⸗ hallen enigegengenommen. Gabelsberger Stenographie. einem Separatkurs können noch—3 Herren ſheil⸗ nehmen. Gefl. 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Der Bezirksrath bat in heutiger S ahl die Wahldezirke und Wahllokale, wie untenſtehend feſtzuſtellen und als Wahlvorſteher und 10 Skellvertreter die beigeſetzten P Die Gemeindevorſtände werden angewieſen, onen zu ernennen. Bellannlmachung. Die Reichstagswahlen betr. ung beſchloſſen, für die bevorſtehende Reichs⸗ Belegblatt oder Auszug zu den Wahlakten zu nehmen. 10955 ——— 8f Abarenzung der Wahlbezirke Wahllokal. Wahlvorſteher. B—8, C1 Lit. C—9, D—4, 6 G 4, 5, 7, H 2, 4 it. G 8, K 6, 7 H 1, 3, 5, J 1, 2, 5 7 Lit. L—4 „L—15 M 17, N—1, o „it. 0—7, P-◻7, o Lit. O—7, R 6, 6, 7 Ein 8-4, 1 1, 8, 4, „it. T 6, U 1, 2, 3, 4, linksfeit. Neckardamm, FgA J EN · f f AER und kleine Wallſtadt rvorland, am Maunheim, den 25. Mai aß die Wahl am geſchl. Keuntnißnahme. ſorosh. Schloß, Lit. A—8, Aukaſchule 4 4, 4 und 2 Lit. D 5, 7, 8, E—2, F N us, 2 8 Weee F 8, 4, 5, 7, 8, G 3, 8, 6 „Dit. J 8, 4, 6, 7, K 5, 6, 7 Pit. H 9, 10, 11, 1 Nüßhlfau, — Wheinvor⸗ Jand, Schi e Dit. E—4 8—3, T 3 vorland, Roſengarten und Eingang Bauhoffeite und kleine Merzelſtraße, große Perſonen⸗ und Nangirbahnhof,— 5 Wdassselend, recht gſeiti platz, Riedſtraße, Riedfelbſtr. 4 K 5, Zimmer No. 5 ebe edake tere Zimmer No. 2 Zimmer No. 4 Schulhaus LI, 0 Joh. Forrer, immer No. 1 Kaufmann Aulaſchule A 4, 4, Georg Ludwig Zimmer No. 2 Mayer, Fabrikam Bürgermeiſter Bräunig Schulhaus K 2, Aug Bernatz, immer No. 1 Stadtrath Mädchenſchulhaus Dr. Darmſtädter, 5, mer No. Mädchenſchulhaus Rechtsanwalt Selb Schülhaus K 2, Stadtrath Zimmier No. 2 Kaltenthaler abenſchulhaus K5 Smil Magenau, D Aabofwteihſcaft ahnho Herrmann Katzen⸗ 155 Tünchermeiſter ahnhof Knabenſchulhaus K 5 Staptrath Jordan näbenſchulhaus K 5 Emil Hirſch, Kauf⸗ R Stadtrath Herſchel Rechtsanwalt mann Salomon Mayer⸗ Dinkel Kaufmann Aug. Engelsmann ſen., Kgufmann Conrgd Wittemann, Baumeiſter Phil. Ficks, Kauf⸗ mann Karl Gerlach, Kauf, mann Simon Kaufmann Kaufmann Stadtrath Henz Karl Bürck, Kauf⸗ Daniel Frey, Reſtaur Rechtsanwalt r. Al echtsanwalt König Victor Lenel, Kauf⸗ immer No. 23 mann 2. 8 chulhaus L 1, Stadtrathadenburg] Dr. A. Hohenemſer immer No. 24 1 chulhaus L 1,Emil Engelhard, Ed uard Schweſtzer, immer No. 28 Fabrikant Fabrikant chulhaus R 2, Feliß Baſſermann, Dr. 1 immer No. 1 aufmann Anwa chulhaus K 2, Bankdirektor Adolf Schmidt, immer No, 2, A. Neuſtadt Fabrikant 5. U]. Friedrichsſchue Dr. Stern, Rechts, Ludſw. Schneider, ſe.„SZimmer— 8, anwalt Bäckermeiſter ingang Baubofſeite Liebricaſchele 6, mit 7 Neckar⸗U 2, Zimmer Ne. 4, aße ges ier⸗ 1893, Großh. Bezirksamt. uhr, Näüdt. unheim, 3. Juni 1858. Rich. Sauerdeck, Eduard Wachen 1 1 ar chenheim, Donne i d. J. „e ee 8. Jant. 10 Ahr beginnt und un 6 Ahr Aaczmittagz 13 Ausferkigung hievon erhalten die Herren Wahlvorſteher und Stellvertreter zur gefülligen Büürgermeiſteramt! Klotz. Bankier Rennwieſe Kaiſerring, Bahnhofplatz, Bis⸗ Schulhaus Dermann Dyckerhoff, Georg Bracher, mardpli Moltkeſtraße, Tat⸗ Seckenheimerſtraße, terſallſtraße Schwetzingerſtr. Zimmer No 2 [Seckenhelmerſtraße, Kleinfeld⸗ Schulhaus Stadtrath Neuling] Stadtrath Freytag raße, Unterhellung Kleinfeld, Seckenheimerſtraße, ee Zimmer No. 8 aße, 5 Friedrichsfelderſtr. Thoräcker⸗ Juiſen Joſef Pallenberg, Hermann Mohr, ſtraße, Kepplerſtraße, große Saer Be. Fabrikant Lee Samuel Noether, Albis Metz, Privat⸗ 05 Neckarauerſt Lind„Zimmer 2 ſe Beeenze Megefelh, 5„Eichelsheimerſtraße, 5 i„Rheingewa Slephantenyeemehabe, Weid⸗ XXII beabeet We gken- goheng Dant, attenſtem 7 7* adt⸗; 2, A,.,., 8 ecee immer Kaufmann ee 0. XXIVV. Mittelſtraße,.,.,., I0., 11. Roeckarvorſtadt⸗ Aug. Imhoff, Kauf⸗ Reut 12., 1J., 18. u. 19. Querſtraße eee Jee mann Sabetan 0. XXV. ſis. big 5 18. Quer, Neckarvorftadt⸗ Max Haßn, Max Kaufmann, lerſtr. Wald⸗ Schulhaus, Hofpuchdruckerei Kb webee. 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