— Telegramm⸗Adreſſe: r der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2492. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. Badſſche Boftszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung. (103. Jahrgang.) Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannheimer Bolksblatt.) Serantmortiich: für den polttiſchen u.„Thern Shef⸗Redakteur Herm. 8. für den lokalen und prov. Theil Notationsbruck und Beriag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ deuckerei, (Das„Nannheimer Jousnal“ u Etgenthum des zatheliſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Nannheim. annheimer Journal. Nr. 294.(Selephan⸗Ar. 218.) Die„Köln. Ztg.“ veröffentlicht die Grundzüge der Reichsweinſteuer, wie ſie von der dazu einberufe⸗ nen Commiſſion feſtgeſetzt worden iſt. Das Wichtigſte geben wir in Folgendem wieder. Was die Gegenſtände der Beſteuerung anlangt, ſo ſagt der Entwurf: J. Gegenſtand der Beſteurung iſt der zum Verbrauch im beſtimmte Naturwein, Schaumwein und unſtwein. 2. Unter Naturwein wird insbeſondere verſtanden: Wein und Moſt aus Trauben, Ooſt oder Beeren, Wein aus Treſtern, ſofern die Herſtellung nicht gewerbs⸗ mäßig erfolgt. 3. Der gewerbsmäßig hergeſtellte Wein aus Treſtern iſt als Kunſtwein zu behandeln. 4. Wo in folgendem von Wein ohne nähere Bezeichnung die Rede iſt, ſind darunter Naturwein, Schaumwein und Kunſt⸗ wein zu verſtehen. Steuerpflicht. 1. Steuerpflichtig iſt der Kleinhändler oder der Ver⸗ braucher. Die Skeuerpflichtigkeit tritt ein, wenn der Wein vom Auslande, oder vom inländiſchen Herſteller— dem Pro⸗ duzenten— oder von dem Großhändler an den Kleinhändler oder Verbraucher übergeht. Die Einlagen der Herſteller— Produzenten— und der Großhändler ſind demgemäß nicht ſteuerpflichtig. Herſteller iſt jeder, der Wein bereitet hat, ſo lange, bis feſtgeſtellt iſt, daß er keine unverſteuerten Wein⸗ mehr beſitzt. Groß händler iſt, wer gewerbsmä⸗ ßig Wein ankauft und in Mengen von nicht unter 10 Liter verkauft. Weinhändler iſt, wer Wein auch in Mengen von nicht weniger als 10 Liter verkauft oder wer Wein zum Ausſchank bringt. Steuerbefreiungen. Von der Weinſteuer ſollen befreit ſein: der Verbrauch der Produzenten im eigenen Haushalt ſo⸗ wie für die von ihnen im landwirthſchaftlichen, nicht auch im gewerblichen Betrieb beſchäftigten Perſonen a, an ſelbſterzeugtem Wein aus Trauben, Treſtern, Obſt oder Beeren, welche von ihnen auf eigenem oder ge⸗ pachtetem Boden gewonnen ſind; b. an ſelbſterzeugtem Schaumwein und Kunſtwein, ſofern die Herſtellung auf dieſen Gebrauch beſchränkt bleibt und der Herſteller nicht Weinhändler iſt; Meß⸗ und Kommunionwein, Wein zu Efſig⸗ und Branntweinbereitung, unentgeltliche Weinproben von kleiner Menge. Feſtſtellung des Werthes. 1. Als Werth gilt der Kaufpreis, welchen der Klein⸗ oder Verbraucher zu zahlen hat. Bei ausländiſchen einen iſt der Zoll— nicht aber auch Fracht und Speſen— zuzurechnen. Wenn der Werth der Fäſſer oder Flaſchen unter dem Kaufpreis begriffen iſt, dieſe Umhüllungen aber zurück⸗ werden, ſo kann dieſer Werth in Abzug gebracht werden. 2. Zur Angabe des Kaufpreiſes, event. zur Vorlage der Facturen iſt der Steuerpflichtige verpflichtet. Beim Bezug aus dem Inlande hat auch der Verkäufer in der Anmeldung den Kaufpreis anzugeben. Auch von dem Vermittler des Kaufgeſchäftes kann die Angabe des Kauf⸗ preiſes gefordert werden. 3. Liegt ein Kaufgeſchäft nicht vor, ſo hat der Abgeber des Weines als Werth denjenigen Preis anzugeben, den er beim Verkauf desſelben Weines in Mengen von 10 Liter auf⸗ wärts erzielt, oder Mangels eines ſolchen Preiſes denjenigen Preis, der für gleichartigen Wein im Großverkauf erzielt wird. 4. 55 die Steuerbehörde gegen die Richtigkeit der An⸗ gaben Bedenken oder werden die Angaben unterlaſſen, ſo iſt der der Steuerberechnung zu Grunde zu legende Preis und Werth durch die Steuerbehörde, erforderlichenfalls nach An⸗ hörung von Sachverſtändigen, ſeſtzuſetzen. Von den weiteren, lediglich Ausführungsbeſtimmungen enthaltenden Theile des Entwurfs iſt namentlich noch die Beſteurung durch die Bundesſtaaten und Gemeinden intereſſant. Der Entwurf ſagt hierüͤber: 1. Naturwein, deſſen Werth beim Eintritt der Steuer⸗ pflichtigkeit.... Mark den Hektoliter nicht überſteigt, wird zwar füür Rechnung des Reiches nicht beſteuert, unterliegt aber den in dieſem Geſetze gegebenen Vorſchriften über die ſteuer⸗ liche Controle und Werthermittlung. Den Bundesſtaaten bleibt es überlaſſen, den vom Reiche nicht beſteuerten Naturwein, ſoweit derſelbe innerhalb ihres Gebietes an den Kleinhändler oder Verbraucher über⸗ geht, mit einer Landesſteuer zu belegen, welche 15 Prozent vom Werthe des Weines oder.. Pfennig für das Liter nicht überſteigen darf. 3. Der von dem Reiche beſteuerte Wein darf ſeitens der Bundesſtaaten in keiner Form mit weitern Steuern belegt werden. Doch iſt es zuläſſig, Wein, den ein Kleinhändler oder Verbraucher von einem Kleinhändler bezieht, der Landes⸗ ſteuer dann zu unterwerfen, wenn der vom Bezieher zu zahlende Kaufpreis.. Mark nicht überſteigt. 4. Die Erhebung einer örtlichen Verbrauchs⸗ abgabe von Wein kann den Gemeinden geſtattet werden. Dieſe Abgaben dürfen für den der Reichsbeſteuerung unter⸗ liegenden Wein im Falle der Beſteuerung nach dem Werthe b der Steuerſätze, andernfalls den Betrag von 3 Pfennig ir das Liter nicht überſteigen. Für den der Reichsbeſteurung ncht unterliegenden Wein können dieſe Abgaben bis zur Höhe on 15 Prozent des Werthes oder... Pfennig für das Liter choben werden, ſofern unter Hinzurechnung der Landesſteuer ie Belaſtung des Weines ſ8 Prozut vom Werth oder Pfennig für das Liter nicht überſteigt. Soweit von den zemeinden höhere Abgaben bereits gegenwärtig erhoben Geleſeuſte und verbreitetſte Zeitung in Manuheim und Amgebung. worden, dürfen dieſelben bis zum 31. Dezember 1898 erhoben werden. Politiſche Ueberſicht. Mannheim, 25. Oktober. Mit großer Beharrlichkeit, die einer feſtſtehenden Thatſache gegenüber faſt komiſch wirken könnte, wenn es dabei nicht auf eine abſichtliche Irreführung der öffent⸗ lichen Meinung abgeſehen wäre, behaupten demokratiſch⸗ freiſinnige, ultramontane und ſozialdemokratiſche Preß⸗ organe immer wieder, daß bei den letzten Reichstags⸗ wahlen die badiſchen Wähler ſich angeblich mit „weit aus überwiegender Mehrheit“ gegen die Militärvorlage erklärt hätten. Um ein für allemal der von den oppoſitionellen Blättern beliebten Täuſchung der Maſſen jeden Schein von Berechtigung zu entziehen, ver⸗ öffentlicht die„Bad. Korr.“ eine Zuſammenſtellung der amtlich ermittelten entgiltigen Wahlergebniſſe der Reichs⸗ tagswahlen in Baden, aus der erhellt, daß thatſächlich fuͤr Anhänger der Militärvorlage 143,017 Stimmen und für Gegner derſelben 138,323 Stimmen abgegeben worden ſind. Es iſt demnach unwahr, daß ſich das badiſche Volk mit„weitaus überwie⸗ gender Mehrheit“ gegen die Militärvor⸗ lage erklärt hat; es haben im Gegentheil die Au⸗ hänger der Vorlage 4694 Wählerſtimmen mehr aufge⸗ bracht, als die gegneriſchen Kandidaten erhielten. Au den Landtagswahlen bemerkt die„Bad. Korreſp ſehr zutreffend: Das Ergebniß der Wahlmänner⸗Wahlen wird in der Preſſe vielfach falſch dargeſtellt. Während die oppoſitio⸗ nellen Blätter, namentlich die demokratiſch⸗freiſinnigen Zei⸗ tungen, unrichtige Mittheilungen veröffentlichen, die über die erſten Tage der Niederlage hinweghelfen ſollen, waltet in andern Organen das Beſtreben vor, aus der angeblichen Parteiſtellung der gewählten Wahlmänner Schlüſſe auf das Ergebniß der ee zu ziehen, die offenbar nicht ganz zutreffen. Die„Bad. Korr.“ macht deshalb darauf auf⸗ merkſam, daß nur dort, wo von Seiten der Parteileitungen offtzielle Wahlmännerliſten ausgegeben worden ſind, die Partei⸗ ſtellung der gewählten Wahlmänner keinem Zweifel unter⸗ liegen kann; wo aber ein ſolcher ofſtzieller Wahlvorſchlag nicht vorlag und die Wahlen der Wahlmänner nach freiem Ermeſſen der Urwähler erfolgten— dieſes Verfahren iſt un⸗ nn in den meiſten Wahlbezirken eingehalten worden— ann folgerichtig ein abſchließendes Urtheil über die Partei⸗ ſtellung der geſammten gewählten Wahlmänner vor dem Voll⸗ ug der Abgeordnetenwahlen nicht abgegeben werden. Es ſcheint daher angebracht, die Erörterung hierüber in der Preſſe bis zu dem Zeitpunkt zu verſchieben, an welchem das tat der Abgeordnetenwahlen vorliegt. In Sachen der Reichsweinſteuer fanden unter den bundesſtaatlichen Finanzminiſtern geſtern wiederum Beſprechungen ſtatt, über deren Inhalt indeſſen nichts verlautet. Aus Stuttgart ſchreibt man zu der Frage: Finanzminiſter Riecke empfing vor ſeiner Abreiſe nach Berlin eine Abordnung aus Heilbronn in Sachen der Reichsweinſteuer. Er verſicherte, die württembergiſche Regierung werde die Intereſſen des Weinbaues nach allen Kräften zu ſchützen ſuchen; das Gleiche ſei von den Regierungen Badens und Heſſens zu erwarten. Wir haben neulich eine Aeußerung des Abg. von Bennigſen wiedergegeben, die derſelbe vor Jahren gegen die Tabakfabrikatſteuer gemacht hat. Wie ſich der ge⸗ nannte Parlamentarier jetzt zu dieſer Frage ſtellt, geht aus Folgendem hervor. Ein in Hannover erſcheinendes ſozialdemokratiſches Blatt ſchreibt: In einem Theile des Bennigſen'ſchen Wahlkreiſes, beſonders in den Ortſchaften Leſum, Burgdamm, Ritterhude, Scharmbeck ꝛc. iſt die Tabakinduſtrie ſtark vertreten. Wohl gegen 1200 Ta⸗ bakarbeiter ſind in dieſer Gegend beſchäftigt. Die Fabri⸗ kanten ſowohl als auch die Arbeiter ſind daher thätig, um die Tabakſteuer zu bekämpfen. Eine Deputation von Fabrikanten, an der auch ein älterer Tabakarbeiter theil⸗ nahm, begab ſich zum Hrn. v. Bennigſen, um demſelben die Lage der Tabakinduſtrie zu ſchildern und ihn zu be⸗ wegen, gegen die Tabakſteuer einzutreten. In einer ſchon vorher abgegebenen Denkſchrift hatte die Deputation ihre Gründe des Weiteren entwickelt. Am 15. Okt. fand nun in Leſum eine große Volksverſammlung ſtatt, in welcher die Deputation Bericht erſtattete. Hiernach hat Herr v. Bennigſen der Deputation auf ihren Wunſch, gegen dieſe Steuer zu wirken, ungefähr Folgendes erklärt: „Steuern müſſen doch da ſein; wo aber die Steuern herzunehmen ſind, iſt in der Denkſchrift nicht geſagt worden. Es iſt nicht leicht, eine Reichseinkommenſteuer zu bekommen, denn keiner will gerne Steuer zahlen. Der Kartoffelbauer würde unter einer erhößten Schnapsſteuer leiden, der Tabak könne doch wohl noch mehr leiſten, eſul⸗ Mittwoch 25. Oktober 1893. wie das Beiſpiel anderer Staaten lehre. Die Tabak⸗ händler und Plantagenbeſitzer müßten doch auch noch leiſtungsfähig ſein. Es müßte doch möglich ſein, durch techniſche Verbeſſerungen auf dem Gebiete der Tabakfabri⸗ kation den früheren Konſum auch nach Einführung der Tabakſteuer wieder herzuſtellen.“ v. Bennigſen hatte hiebei beſonders die Veredelung des billigen deutſchen Gewächſes mittels Fermentation im Auge. Auch er, ſo führte v. Bennigſen weiter aus, ſei Theilhaber großer Laͤndereien, auf denen Rübenbau betrieben werde. Durch Einführung der Zuckerſteuer ſei auch er vor der Hand geſchädigt worden. Doch durch getroffene techniſche Ver⸗ beſſerungen im Betriebe und damit verbundene intenſivere Ausbeutung der Zuckerrübe, ſei trotz Steuer der frühere Gewinn zurückgekehrt. Schließlich meinte er:„Können Sie die Zigarren denn nicht etwas kleiner machen?“ Als dann ein Mitglied der Deputation beſtimmt fragte: „Herr v. Bennigſen, können Sie verſprechen, im Reichs⸗ tag gegen die Tabakſteuer ſtimmen zu wollen?“ kam die Antwort zurück:„Das wäre frivol von mir.“ Der Export aus dem deutſchen Reiche nach den Vereinigten Staaten von Amerika im dritten Quartal dieſes Jahres ſpiegelt auf das ſchärfſte die mißliche finanzielle Lage der Union und ihre verminderte Kaufkraft wieder. Er iſt, wie wir erfahren, um in runder Zahl 6½ Millionen Dollars oder gegen 28 Millionen Mark im Vergleich mit dem dritten Quartal 1892 zurückgegangen. Davon entfallen auf den Bezirk des General⸗Konſulats Berlin(Norddeutſch⸗ land) 3½ Millionen Dollars, auf Süddeutſchland mit dem General⸗Konſulat Frankfurt a. M. 2½ Millionen, der Reſt auf das General⸗Konſulat Dresden, welches allerdings nur die Stadt Dresden umfaßt. In Nord⸗ deutſchland vertheilen ſich die Rückgänge in dieſem Vier⸗ teljahr ee einzelnen Bezirke wie folgt: oll. Doll. Berlin 530 484 bei einem Geſammtexport von 1302 874 Damburg 352 640 5 5„ 4326 105 Stettin 291371 6„ 566 249 Plauen 207 980 7 5„ 1141 909 Leipzig 624 381 5„ 1441 986 Annaberg 387 456 7 4„ 668 968 Bremen 169 389 5 0 580 798 Glauchau 77522 5 55 5 596˙488 Breslau 262 003 5 4„ 884 51[6 Zu⸗ e 3 253 176 Dollars, zu denen noch fernere 500 000 kommen, auf welche Höͤhe der Ausfall aus dem Konſularbezirke Chemnitz ge⸗ ſchätzt wird, deſſen Bericht noch nicht vorliegt. Dieſen Rückgängen des Exports ſtehen nur ganz geringe Er⸗ höhungen gegenüber. Braunſchweig hat ein Plus von 93 000 Dollars und Magdeburg von 52 000 Dollars gegen das dritte Quartal 1892. Eine bemerkenswerthe Beobachtung iſt es, daß der Tarif der Vereinigten Staaten mit dieſer Verminderung der Einkäufe Nichts zu thun hat. Es werden davon ganz gleichmäßig Artikel betroffen, die eiuem hohen Zoll unterliegen, welche gering belaſtet ſind und welche ganz frei eingehen. Auch leiden darunter alle Länder in demſelben Maaße wie Deutſchland. Die Aufträge für das jetzige vierte Quartal werden noch weſentlich ſchlechter ausfallen. Schon jetzt läßt ſich für die erſten 22 Tage des Oktober eine noch ſtärkere Ver⸗ minderung der Ausfuhr nach Amerika feſtſtellen. Die Einkäufer, welche um dieſe Zeit aus Amerika zu kommen pflegen, ſind ausgeblieben. Selbſt erſte Häuſer der Union, die früher auf„30 Tage Ziel gegen Baar“ zu kaufen pflegten, beanſpruchen jetzt ſechs Monate Kredit. Unter ſolchen Umſtänden haben auch die Konſignationen nach Amerika ſo gut wie aufgehört. Das Deſizit, welches nach den letzten Nachrichten aus Waſhington vom Staatsſekretär des Schatzes auf 50 bis 80 Millionen Dollars am Ende des Fiskaljahres veranſchlagl wird, iſt zum größten Theil auf den Ausfall der Zölle zurückzu⸗ führen. In Paris ging es geſtern an's Abſchied nehmen. Die ruſſiſchen Brüder müſſen wieder heim, Frankreich ſteht trauernd da, wie eine verlaſſene Braut. Geſtern Vormittag hat ſich eine Abordnung von acht ruſſtſchen Offtzieren nach Verſailles begeben, wo ſie mit großer Begeiſterung empfangen worden ſind. Mittags war im Elyſs Abſchiedseſſen zu 90 Gedecken, dem auch Frau Carnot anwohnte. Präſident Carnot hielt folgende An⸗ ſprache:„Wir ſehen mit Bedauern die Stunde nahen, wo die würdigen Vertreter der ruſſiſchen Marine Paris verlaſſen werden, deſſen Gefühle der Freude und dei Trauer Sie mit ſo viel Takt und Herzlichkeit getheilt haben. Ihr Beſuch wird hier unauslöſchliche Erinner⸗ 2. Seite. General⸗Angeiger. Mannheim, 25. Ortoder. ungen hinterlaſſen. Ich hoffe, daß die Erinnerungen, die ſie mitnehmen, nicht weniger dauerhaft ſein werden. Im Namen von ganz Frankreich wünſche ich unſern Gäſten und Freunden Glück und Heil, indem ich auf das Wohl ihrer Majeſtäten des Kaiſers Alexander III. und der Kaiſerin von Rußland trinke.“ Admiral Avelane und Botſchafter v. Mohrenheim antworteten. Admiral Avelane erwiderte:„Ich weiß nicht, wie ich unſerenſaufrichtigen Dank ausdrücken ſoll und das nie erlöſchende Gedenken für die großartige herzliche Sympathie, welche das franzoͤſiſche Volk uns bewieſen hat. Wir fanden denſelben Empfang nicht nur in den großen Städten, nein, auch in den kleinen und ſelbſt in den Flecken. Wenn man in Ruß⸗ land dies erfährt, ſo werden in allen Städten überall die gleichen Wünſche für die Größe und das Glück Frankreichs wach werden. Ich trinke auf das Wohl des Präſidenten der Republik, auf die Größe und das Glück Frankreichs.“ Beim Abſchied ſagte Präſident Carnot, er beabſichtige, nach Tpulon zu gehen, um die ruſiſche Flagge zu begrüßen. Der Beſuch wird am Morgen des 27. Oktober ſtattfinden. Der Präſident hat dem Admiral Avelane ſein Bildniß mit Widmung geſandt. Geſtern Morgen empfing Admiral Avelane mehrere Abordnungen, darunter auch die aus Franzöſiſch⸗ Lothringen, die ihm das„Goldene Buch“ vorlegten; das für den Zaren beſtimmte„Goldene Buch“ überreichten ſie ſpäter dem ruſſiſchen Botſchafter. Die Volksbegeiſterung hielt auch geſtern noch an. Ueber die Lage in Braſilien läßt ſich der„New⸗ Vork Herald“ melden: Nach den aus Rio de Janeiro eingelaufenen Nachrichten ſei Frederico Lorena, Comman⸗ dant eines der Schiffe der Aufſtändiſchen, von dem Admiral de Mello im Hauptquartier zu Deſterro zum Präſidenten der Republik ausgerufen worden. Die„Re⸗ publica“ forderte vor ihrem Abſegeln das Kanonenboot „Tiradentes“ auf, ſich zum Kampf zu ſtellen oder ſich den Aufſtändiſchen anzuſchließen. Eine Autwort darauf wurde nicht ertheilt. Uruguay verbot einen Kampf in ſeinen Gewäſſern. Ferner läßt ſich der„New⸗York Herald“ melden, Admiral de Mello habe in einem Auf⸗ rufe bekannt gemacht, Peixoto habe verſucht, ihn zu tödten. Ein mit Dynamit gefülltes Album ſei ihm mit Peixotos Einwilligung überſandt worden. Ein Preßprozeß vor dem Schwurgericht. Vor dem hieſtgen Schwurgericht hatte ſich geſtern der 384 Jahre alte Redakteur, Drucker und Verleger des ſeit einigen Wochen hier erſcheinenden auf dem Boden der demo⸗ Partei ſtehenden„Pfalzgau⸗Echos“, Julius Mayer von Altleiningen in der Pfalz, zuletzt in Mannheim wohn⸗ haft, wegen Beleidigung unſeres Großherzogs zu verant⸗ worten. Ein äußerſt zahlreiches Publikum wohnte der Ver⸗ bei, welche recht viele intereſſante Momente bot. urz vor Beginn der 9 Uhr Kelgh etzten Verhandlun betrat Mayer die Anklagebank, nopfloche 1 Rocke die unvermeibliche feuerrothe Lilie tragend. iegesbewußt muſterte er die Zuſchauermenge, warf einige Komplimente hierhin und dorthin, entledigte ſich 1 ſeines Ueber⸗ rockes und nahm auf der Anklagebank Platz. Kurz nach 9 Uhr erſchien der Gerichtshof. Nach Auf⸗ rufung der Geſchworenen zeigte ſich jedoch, daß nur 28 Ge⸗ ſchworene anweſend waren, müſſen. eſetzlich mindeſtens 24 Geſchworene vorhanden ſein müſſen. Es mußte e die Vervollſtündigung des Geſchworenenkollegiums durch Aus⸗ looſung von neuen Geſchworenen vorgenommen werden. Da die letzteren erſt herbeigeholt werden mußten, wurde die Sitzung bis gegen 10 Uhr vertagt. Nach Wiederaufnahme der Sitzung und der Ge⸗ ſchworenenbank, wobei die e ſowohl als die von ihrem Ablehnungsrechte in aus⸗ iebigſter Weiſe Gebrauch machten— die Vertheidigung er⸗ chöpfte ihr Recht vollſtändig— wurde zur Vernehmung des Angeklagten geſchritten. 58 iſt ſeines Zeichens Kauf⸗ mann, betrieb früher in München in Gemeinſchaft mit einem Kompagnon ein Weingeſchäft, wobei er jedoch Bankerutt machte. Nach den Angaben Mayers ſoll die Verhängung des Bankerutts ſich ſpäter als vollſtändig ungerechtfertigt eſtellt haben, da durch die Konkursmaſſe nicht nur die ſämmt⸗ ichen Paſſtven und die Koſten des Konkursverfahrens gedeckt werden konnten, ſondern noch ein Ueberſchuß verblieb. Der einzige Gläubiger war die Frau des Angeklagten, von der er inzwiſchen geſchieden worden iſt. Mayer wählte hierau Mannheim als ſeinen Aufenthaltsort, woſelbſt er von 1882—8 Theilhaber der Firma Gbertsheim KMayerwar und ſpäter eine Bieragentur errichtete. Mitte September verfiel Mayer auf den Gedanken, eine Zeitung herauszugeben. Er 99905 ſich zu dieſem Behufe mit dem Buchdruckereibeſttzer Schwab hier in Verbindung, welcher ſich auch bereit erklärte, ein Kompagnie⸗ geſchäft mit Mayer zu gründen. Die erſten Nummern des „Pfalzgau⸗Echos“ erſchienen in den letzten Tagen des Sep⸗ lember. Da jedoch der erhoffte pekuniäre Erfolg des neuen Unternehmens ausblieb, erklärte ſchon nach wenigen Tagen Schwab ſeinem Kompagnon Mayer, daß er die Geſchichte ſatt habe und er nicht mehr mitthun wolle. Dem Angeklagten blieb nichts weiter übrig, als die Zeitung allein zu verlegen, 7 Schwab dieſelbhe vom 1. Oktober an nur druckte, ſonſt aber nichts weiter damit zu thun hatte. Als nun am 14. Okt. die Ankunft des Großherzogs er⸗ folgte, fühlte ſich Mayer bemüßigt, auch ſeinerſeits dem Großherzog einen Willkommgruß zu widmen. Es war aller⸗ dings ein etwas ſeltſamer Erguß, der dem Verfaſſer eine Anklage wegen Beleidigung des zuzog. Unter Anklage geſtellt ſind von dieſem Artikel folgende zwei Sätze: „Die Ehre beſteht darin, daß der erſte Diener des Staates Baden— und das iſt auch nach dem Ausſpruch ſeines ver⸗ ſtorbenen Schwiegervaters, des Preußenkönigs Wilhelm, der ſich den erſten Diener im Staate Preußen nannte, der Groß⸗ herzog,— Mannheim jedenfalls durch ſeinen Beſuch eine Ehre zu erweiſen beabſichtigt. Würde z. B. Deutſchland eine Re⸗ publik ſein, welches Ziel ja den alten Achtundvierziger Demo⸗ kraten heute noch nachgerühmt und von Feinden nachgeſagt wird, während wir uns vorläufig mit einer Monarchie nach engliſchem Muſter mehr begnügen könnten, als mit den Re⸗ publiken, die bis jetzt exiſtiren; würde z. B. Mannheim Bor⸗ degux heißen, und Baden Frankreich, und der Herr Groß⸗ erzog Carnot, ſo würden ihm aller ordnungsliebender ürger Herzen entgegen ſchlagen. Der Artikel enthält dann noch eine Reihe anderer duftiger Blüthen, u. a. wird der Landesfürſt ſtets mit„Herr Groß⸗ herzog“ apoſtrophirt, die Nationalliberalen und die weiter rechts ſtehenden politiſchen Parteien werden als die größten Betrüger am Staate wie an dem deutſchen Volke bezeichnet, von denen er bezweifelt, daß ſie gewiſſenhaft und ohne Eigen⸗ nutz ihre vollſtändigen Mittel und Einkünfte zur Steuer dekla⸗ kiwen, ferner ſpricht der Angeklagte von„mauvais Sujets“, von einem Gefühl des Ekels und der Volksverachtung und richtet ſchließlich die Anfrage an den Großherzog, ob er einen Umgang mit den auf dieſe Weiſe geſchilderten Leuten für einen löblichen und moraliſchen halte u. ſ. w. Man muß ge⸗ ſtehen, daß eine rohere und gehäſſigere Ausdrucksweiſe kaum gefunden werden kann. Auf Befragen des Präſidenten gibt der Angeklagte an, daß ſein Blatt an Werktagen in 3000 und an Sonntagen in 5000 Exemplaren gedruckt worden ſei. Den Abonnentenſtand vermochte Mayer nicht anzugeben, jedenfalls wird er gewußt haben, warum. In dem inkriminirten Artikel vermag Mayer keine Beleidigung des Landesfürſten zu erblicken. Er habe, ſeit dem er als Kaufmann und Redakteur die Feder führe, noch nie ſo gutmükhig geſchrieben, als wie in dieſem Artikel. (Lebhafte Heiterkeit unter den Zuhörern.) Befragt, warum er die Nummer des„Pfalzgau⸗Echos“, welche den ſtrafbaren Artikel enthielt, mittels eingeſchriebenen Briefes an den Großherzog geſchickt habe, entgegnet Mayer, daß er dies für ſelt Pficht(Erneute Heiterkeit.) Der Angeklagte ſtellt ſodann die komiſche Behaupkung auf, daß er gerade in⸗ folge ſeines Artikels eine Einladung zu der am Samſtag, den 14. Oktober, Abends im Schloßhofe zu Ehren des Großherzogs ſtattgefundenen Serenade erhalten habe.(Bei dieſer Gelegenheit wollen wir Herrn Mayer verrathen, daß nicht blos ſeine werthe Perſon, ſondern jede hieſige Zeitung eine Einlaßkarte vom Großh. Bezirksamt zugeſchickt erhalten hat. Herr Mayer braucht ſich alſo nicht einzubilden, daß man für ihn eine Extrawurſt gebacken. D. Red. d. Gen.⸗Anz.) Bezüglich des zweiten unter Nukla e geſtellten Satzes erklärt Mayer, daß in dieſem Satze infolge eines Druckfehlers das Wort„auch“ vor„entgegenſchlagen“ weggelaſſen worden ſei. Die übrigen Ausſagen des Angeklagten ſind belanglos. Der Vertheidiger, Herr Dr. Köhler, konſtatirt noch, daß Mayer ihn wiederholt wegen verſchiedener Artikel um Rath Aeluret habe. Den der Anklageſache zu Grunde liegenden rtikel habe er ihm jedoch nicht vorgelegt. Als Zeugen werden die Herren Buchdruckereibeſitzer Schwab und Polizeikommiſſär Guggenbühler vernommen. Zeuge Schwab gibt Auskunft über das Verhältniß, welches zwiſchen ihm und Mayer geherrſcht und das wir in ſeinen Hauptzügen ſchon oben geſtreift haben. Vemerkt ſei nur noch, daß gegenwärtig das„Pfalzgau⸗Echo“ in Ludwigshafen ge⸗ druckt wird. Zeuge macht Mittheilung über das Ergebniß ſeiner Erhebungen bezüglich des Lebenslaufs des Angeklagten. Derſelbe iſt noch nicht beſtraft, wenn man von einer Geldſtrafe wegen Privatbeleidigung abſieht. Sodann wird die Beweisaufnahme geſchloſſen und die Schuldfrage formulirt. Hierauf ergriff Herr Erſter Staatsanwalt Dietz zu ſahr Plaidoyer das Wort. Derſelbe führt hierbei unge⸗ ähr aus: eine Herren Geſchworenen! Der Urtheilsſpruch, den Sie heute zu fällen haben, hat eine ganz beſondere Bedeutung durch die Perſon des Angegriffenen— der Angegriffene iſt der— und durch das Mittel, durch welche der Angriff erfolgt iſt,— der Angriff iſt erfolgt durch die Preſſe. Die Preſſe beſttzt bei uns in Baden ein werthvolles Privi⸗ legium, das Privilegium der ſchwurgerichtlichen Aburtheilung. Dieſe freie Inſtitution beſitzt in Deutſchland außer Baden nur noch Bayern, das frühere Vaterland des Angeklagten, nach welchem er jetzt wieder, wenigſtens was ſein derzeitiges Geſchäft anbelangt, verzogen iſt. Ueber Vergehen, welche durch die e verübt worden ſind, ſollen nicht vom Staate ernannte Richter, ſondern 12 unabhängige Männer aus dem Volk, aus allen Berufsarten berufen, durch den Zufall des Looſes, aburtheilen. Eine freiere, Inſtitution kann es in keinem anderen Staate geben, auch in einer Republik nicht. Die Freiheit der Preſſe iſt das Palladium aller bürgerlichen und freiheitlichen Inſtitutionen. So lautete der Ausſpruch eines berühmten Freiheitskämpfers im vorigen Jahrhundert. Preßfreiheit und Geſchworenengerichte, ſo lauteke die For⸗ derung der liberalen und demokratiſchen Partei in Deutſchland Jahrzehnte lang; Preßfreiheit und Geſchwornengerichte, ſie ſind gewährt und der ſich derſelben. Un⸗ gehindert vollzieht ſich das Recht der freien Meinungsäußerung n der Preſſe, ungehindert und unausgeſetzt, werden die Hand⸗ lungen der Regierun ſowohl wie das Verhalten der Parteien der Kritik der unterzogen. Das iſt in einem freien Staate möglich! Aber, m.., es gibt eine Schranke, die der Preſſe gezogen iſt, wo ihr ein Halt zugerufen wird; das iſt das Privatleben. Und außerdem hat die Preſſe Halt zu machen vor den Stufen des Thrones. Die Achtung, die der Angeklagte ſeinem Landesherrn ſchuldet, iſt verletzt worden durch den von ihm verfaßten Artikel. Der Angeklagte hat in dieſem Artikel die Stellung, die der Träger der Krone bei uns ein⸗ nimmt, Der Landesfürſt iſt erſchienen bei der Ein⸗ weihung des Kriegerdenkmals in Neckarau, welches die Bürger von Neckarau ihren Vätern, Söhnen und Brüdern errichtet aben, die im Kampfe für die Unabhängigkeit und Selbſtbe⸗ timmung des deutſchen Vaterlandes geſtorben ſind. on eckarau iſt der Großherzog hierher gekommen und im Groß⸗ herzoglichen Schloſſe abgeſtiegen. Die Stadt Mannheim hat zu Ehren des Herrſchers des Landes demſelben eine Reihe von Heſuagen geweiht, die Jedem, der ſie mitgemacht hat, in unvergänglicher Erinnerung bleiben werden. Arbeitsreiche 5815 waren es, die der Landesfürſt in unſerer Stadt verlebt. Er hat hier die Werke in Augenſchein ge⸗ nommen, die durch die Stadtverwaltung ſowie durch rivate und Korporationen errichtet wurden, er hat be⸗ ichtigt die Etabliſſements hervorragender hieſtger Firmen. n der Reihe derjenigen Perſonen, die dem Fürſten den illkommgruß gewidmet haben, iſt auch der Angeklagte erſchienen in ſeiner Art. Er hat einen Kranz voll duftiger Blüthen in das Schloß geſendet, dieſer Kranz liegt vor Ihnen. Infolge dieſer Huldigung, ſo ſagt der Angeklagte, ſei er zur Serenade in das Schloß befohlen worden. Das muß wohl ein kleiner Irrthum ſein. Der Angeklagte hat, ganz genau ſo wie die andern Herren Vertreter der Preſſe, einfach einen Platz im Schloßhofe angewieſen erhalten, um der Serenade beiwohnen zu können. Die Unhaltbarkeit der Behauptungen des Angeklagten geht ſchon daraus hervor, daß die der Anklage zu Grunde liegende Nummer erſt an demſelben Samstag gedruckt worden 55 an dem der Groß⸗ herzog nach Mannheim kam. Und auch der Poſtſtempel des eingeſchriebenen Briefes, mittels welchem die Nummer dem Großherzog überſendet wurde, lautet auf den 14. Oktober. Am Abend dieſes 14. Oktobers hat aber ſchon die Serenade ſtattgefunden. Was nun den Artikel ſelbſt und zunächſt die deſſelben„Bürgerſtolz vor Fürſtenthronen“ anbe⸗ langt, ſo kann es nicht gerade als ſehr geſchmackvoll bezeich⸗ net werden, gerade bei der Anweſenheit des Landesherrn den Bürgerſtolz vor Königsthronen beſonders zu be⸗ tonen, um ſo einen Gegenſatz hervorrufen zu wollen zwiſchen Bürger und Fürſt. Der erſte Theil des Ar⸗ tikels, der von dem Großherzog handelt, enthält eine Unter⸗ ſuchung darüber, in wieweit dieſer Beſuch eine Ehre für die Stadt Mannheim iſt. Ich weiß nicht, ob es geſchmackvoll von dem Angeklagten war, an einem ſolchen Feſttage eine derartige Unterſuchung anzuſtellen. Der Angeklagte iſt ent⸗ gegenkommend genug, anzuerkennen, daß der Großherzog be⸗ Abſichtigte, der Stadt Mannheim eine Ehre zu erweiſen, aber über den Erfolg dieſer Abſicht iſt ſeine Anſicht eine andere. In einem Fall würden nach der Anſicht des Ange⸗ klagten dem Großherzog die Herzen aller Ordnung liebenden Bürger entgegenſchlagen, in einem Fall, der aber nicht vor⸗ liegt. Der Angeklagte drückt ſich folgendermaßen aus und dieſe Stelle iſt der ſtrafbarſte Theil des ganzen Artikels: „Würde z. B. Deutſchland eine Republik ſein, welches Ziel ja den alten 1848er Demokraten heute noch nachgerühmt und von den Feinden nachgeſagt wird, während wir uns vorläufig mit einer Monarchie nach engliſchem Muſter mehr begnügen könn⸗ ten, als mit den Republiken, die bis jetzt exiſtiren, würde z. B. Mannheim Bordeaux heißen und Baden Frankreich und der Herr Großherzog Carnot, ſo würden ihm alle ordnungsliebenden Bürger⸗Herzen entgegenſchlagen.“ Der Großherzog iſt nicht Präſi⸗ dent, iſt auch nicht Carnot— ich für meinen Theil ſage Gottlob— und das badiſche Land iſt nicht eine Republik. Wenn der⸗ artige Bergleiche gezogen werden, dann wird dem Monarch diejenige Achtung vorenthalten, auf welche er Anſpruch hat, Redner erinnert an den diesjährigen Aufenthalt des deutſchen Kaiſers in der Schweiz und an den warmen Empfang, ſowie an die hohe Achtung, welche dem Gaſte in der Republik überall entgegengebracht wurde und vergleicht damit den Empfang, den der Angeklagte für ſeinen Landesherrn hatte⸗ In dem zweiten Theil des Artikels bezichtigt der Angeklagte eine Reihe ſeiner Mithürger des Betrugs an Staat und Volk, drückt ihnen ſein Gefühl des Ekels und der Verachtung aus, macht dann dem deutſchen Volke eine Reihe von Komplimenten und ſchließt mit einem falſchen Zitat wie er mit einem falſchen Zitat begonnen hat. Der Angeklagte hat ſich durch dieſen Artikel der Majeſtätsbeleidigung ſchuldig emacht, für eine gutmüthige Schreibweiſe, von welcher der Angeklagte heute geredet hat, ſpricht es wahrlich nicht, wenn er ſich veranlaßt ſieht, mit jedem Artikel zu ſeinem Rechtzs⸗ anwalt zu gehen. Wenn er das Gleiche mit dieſem Artekel gethan, ſtünde er heute nicht hier. M. H. Die Preßfreiheit wird durch dieſen Prozeß nicht angetaſtet. Die Handlungen der Regierung und der ein⸗ zelnen Parteien können nach wie vor energiſcher Kritik unterzogen werden, aber das verfaſſungsmäßige Recht des Trägers der Krone muß gewahrt und geſchützt werden. Der Angeklagte hat den Landesfürſt, der unparteiiſch, parteilos über den Parteien ſteht, in den Kampf der Parteien herabzuzerren geſucht, der Angeklagte hat das Gaſtrecht ver⸗ letzt, der Angeklagte hat das durch die Verfaſſung geheiligte Staatsoberhaupt beleidigt, das in der Sorge für das Wohl des Volkes ergraut iſt. In 20 Fällen haben Sie in dieſer Schwurgerichtsperiode Recht geſprochen, Sie haben dem Nie⸗ derſten im Volke zu ſeinem Recht verholfen, Sie werden jetzt auch dem Träger der Krone das Recht nicht verſagen, das Sie dem niederſten Bürger gewährten, den Schutz und die Ahndung des Geſetzes! Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Köhler führt aus, daß der Herr I. Staatsanwalt vollſtändig Recht habe wenn er ſage, daß der Angeklagte nicht auf der Anklagebant ſein werde, wenn er vorher ſeinen Rechtsanwalt über den Artikel gefragt hätte. Auch habe der Herr Staatsanwalt Recht, wenn er die Handlungsweiſe des Angeklagten als nicht eſchmackvoll den Thatbeſtand der Beleidigung des zandesfürſten erfülle der Artikel aber nicht. Der Angeklagte habe ihm geſtern geſagt, daß es ihm gerade ſo gehe wie dem Redakteur Fußangel. Dieſer habe auch die Kapitaliſten heftig angegriffen, 15 dafür zwar ins Gefängniß gekommen, aber ſpäter habe ſich bei der in Preußen eingeführten Selbſtdekla⸗ ration herausgeſtellt, daß große Steuerdefraudationen vorge⸗ kommen ſeien. Jetzt ſei Redakteur Fußangel Abgeordneker und ein angeſehener Mann. Der Herr Vertheidiger macht ſodann darauf aufmerkſam, daß ſein Klient die Journaliſtit nicht zünftig gelernt habe, ſondern noch ein Neuling in der⸗ ſelben ſei. Jeder Menſch müſſe aber Lehrgeld zahlen. Der betreffende Artikel würde ganz anders ausgeſehen haben, wenn ihn ein erfahrener Redakteur unter den Händen gehabt hätte. Was die Apoſtrophirung„Herr Großherzog“ anbelange, ſo komme dieſelbe bei unerfahrenen Leuten ſe oft vor; es ſei dies eine reine Aeußerlichkeit. Der Angeklagte 1 0 in dem Artikel nicht den Großherzog beleidigt, ſondern eſtimmte politiſche Parteien, und wer ſich hier getroffen fühle, der ſolle eben den Mayer verklagen. Bezüglich der Ginladüng zur Serenade pflichte er dem Herrn Staatsanwalt vollſtändig bei. Der beſte Beweis dafür, daß der Angeklagte ſich nicht bewußt geweſen ſei, den Großherzog in dem Artikel zu beleidigen, ſei doch der Umſtand, daß er die Nummer 1 1 dem Landesherrn zugeſchickt habe. Wenn er ſich der eleidigung bewußt 9 9700 ſei, dann hätte er doch im Gegentheil wünſchen müſſen, daß der Artikel nicht den maß⸗ ebenden Stellen zu Geſicht komme, andernfalls würde er ja ür Illenau reif ſein. In einer Achtungsverletzung, einer Ehrfurchtsverletzung ſei noch nicht der Thatbeſtand der e e enthalten. Der Angeklagte habe ge⸗ glaubt, bei Gelegenheit der Hierherkunft des Großherzogs auf verſchiedene Mißſtände aufmerkſam machen zu ſollen, die nach ſeiner Anſicht exiſtirten. Das 1 zwar unſchicklich geweſen, aber eine Majeſtätsbeleidigun bilde dies Vorgehen nicht. Der Angeklagte ſei heute mi großem Freimuthe aufgetreten und habe mit offenem Viſtr Fee Er habe Vieles geſagt, wodurch er ſich ſelbſt be⸗ aſtet, man 5 daher ch ſeinen ihn entlaſtenden Aus⸗ ſagen Glauben ſchenken und eine ſolche entlaſtende Ausſage des Angeklagten ſei es, wenn derſelbe mittheilt, daß das Wörtchen„auch“ in dem zweiten Satz in Folge eines Druck⸗ fehlers weggeblieben ſei. Der Artikel richte ſeine Spitze gegen eine Partei, gegen Leute, die nach ſeiner Anſicht zu wenig Steuern zahlen, während der Angeklagte eine Ae Steuervertheilung wolle.„Heute ſpielt ſich,“ ſo 8 oß Herr Dr. Köhler ſeine Rede mit Emphaſe„ein Stück Kulturge⸗ ad er in dieſem Saal ab, die Augen von ganz Deutſchland ind auf Sie gerichtet.(Heiterkeit, Ordnungsruf des Herrn Präſidenten an das Publikum.) Herr Erſter Staatsanwalt Dietz replizirt in energiſcher Weiſe auf die Ausführungen des Vertheidigers, charakkeriſirt eingehend das Gebahren der ſogenannten Skandalpreſſe, der Nichts mehr heilig ſei, nicht das Privatleben, nicht die Fa⸗ milie, ja ſelbſt nicht das Haupt des Fürſten. Die Ueber⸗ des Artikels an den Großherzog beweiſe, daß der ngeklagte in ſeiner Leidenſchaft blind geweſen; wenn der Angeklagte in die Fußtapfen Fußangels treten wolle, werde er wohl mehrfach ins Gefängniß kommen. Der Herr Staats⸗ anwalt verlangt wiederholt die Beſtrafung des Angeklagten. Nachdem der Vertheidiger nochmals ſeinen Standpunkt vertreten, erhält der Angeklagte das Schlußwort. Derſelbe bemerkt zu⸗ nächſt, daß Herr 1. Staatsanwalt Dietz Stadtverordneter und ein nationalliberaler Führer ſei, und wird dieſerhalb vom Präſi⸗ denten zur Ordnung gerufen. Sodann droht der Angeklagte Herrn Staatsanwalt Dietz, daß auf ſeine heutigen Ausfüh⸗ rungen die Antwort vom Rhein herüber durch das Gcho zu⸗ erüfen werden würde. Mit der nochmaligen Betheuerung, ſich keiner Schuld bewußt zu ſein, ſchließt der Angeklagte, nachdem er vorher ſeinem Vertheidiger als Dank einige „Liebenswürdigkeiten“ an den Kopf geworfen hatte. Die Geſchworenen ziehen ſich hierauf zur Berathung zurück, um nach kaum 5 Minuten wieder zu erſcheinen. Ihr Urtheil lautete auf Schuldig. Herr I. Staatsanwalt Dietz führt als Milderungsgründe an den Mangel an entſprechender Bildung, das Fehlen des Bewußtſeins von der Tragweite ſeiner Aeußerungen und der Umſtand, daß Mayer kriminell noch nicht vorbeſtraft iſt. Der Herr Staatsanwalt beantragt 4 Monate Gefängniß. Der Vertheidiger, Herr Dr. Köhler, ſucht darzulegen, daß die Beleidigung mehr aus Fahrläſſigkeit und nicht infolge Gemeinheit der Geſinnung begangen ſei und daß infolgedeſſen eine Feſtungsſtrafe von 2 Monaten wohl ange⸗ meſſen ſei. Der Gerichtshof verkündet nach kurzer Verathung da Urtheil: Es lautete auf 4 Monate Gefängniß mit Rückſich auf die Schwere der Beleidigung und die Niedrigkeit de Geſinnung. * Mannheim, 35. Oktober. Senerab Anzeiger. 8. Sel. SGegen ½1 Uhr ſchloß die intereffante Verhandlung. Der Gerichtshof wurde gebildet durch die Herren Land⸗ gerichtsrath Traub als Vorſitzenden und den Herren Land⸗ gerichtsräthen Müller und Waltz als Beiſitzende. Aus Sladt und Cand. Maunheim, 25. Oktober 1893. Ernennungen. Der Großherzog hat den mit der probeweiſen Verſehung einer Kaſſirerſtelle bei dem Kaiſerlichen Poſtamte in Bruchſal betrauten Oberpoſtdirektionsſekretär Karl König aus Knielingen zum Poſtkaſſirer, den Poſt⸗ ſekretär Gotthold Ernſt Hirſch aus Hohenleibiſch(Kreis Liebenwerda) unter Vorbehalt ſeiner Staatsangehörigkeit zum Oberpoſtdirektionsſekretär bei der Kaiſerlichen Oberpoſt⸗ direktion Konſtanz, den Poſtſekretär Johannes Wiedicke aus Eilenburg unter Vorbehalt ſeiner Staatsangehörigkeit zum Oberpoſtdirektionsſekretär bei der Kaiſerlichen Oberpoſt⸗ direktion Konſtanz, und den Poſtſekretär Ferdinand Duffing aus Baden zum Oberpoſtdirektionsſekretär bei der Kaiſerlichen Oberpoſtdirektion Karlsruhe ernannt. Stellenübertragung. Dem Großh. Oberſteuercom⸗ miſſär König in Lörrach wurde der Dienſt des Steuercom⸗ miſſärs für den Bezirk Freiburg⸗Land mit dem Wohnſitz in Aburg übertragen. *Die mitteleuropäiſche Zeit wird vom 4. November d. J. ab auch im italieniſchen Eiſenbahndienſte eingeführt und damit gleichzeitig die Neuerung verbuuden werden, daß die Stunden von einer Mitternacht zur anderen durchlaufend gezählt werden. In den Wandfahrplänen der badiſchen Eiſenbahnen und den Plakaten über die direkten Zugsver⸗ bindungen werden die italieniſchen Zugsanſchlüſſe mit den ueuen Zeiten bekannt gegeben werden, es wird dabei aber die im übrigen Europa gebräuchliche Stundeneintheilung bei⸗ behalten. * Zur Mannheimer Landtagswahl. Wie wir ver⸗ nehmen, hat der Bezirksrath in ſeiner geſtrigen Sitzung, an welcher von Seiten der nationalliberalen Partei Herr Reichs⸗ tagsabg. Baſſer mann, von Seiten der Sozialiſten Herr Landtagsabgeordneter Dreesbach und Hr. Süßkind theilnahmen, betreffs der Wahlmännerwahlen entſchieden, daß die Wahlen dreier ſozialdemokratiſcher Wahlmänner ungiltig ſind, weil zwei der letzternArmenunterſtützung genießen u. einer überhaupt nicht in der Wählerliſte ſteht. Morgen ſoll eine abermalige Sitzung des Bezirksraths ſtattfinden, worin über die Mandate zweier weiterer ſozialdemokratiſcher Wahlmänner Beſchluß gefaßt werden muß. Wie es heißt, will die ſozialdemokratiſche Parteileitung morgen die ganze Wahlhandlung im 33. Bezirk anfechten. Demnach läßt ſich auch zur Stunde etwas Deftni⸗ tives über den Ausfall unſerer Landtagswahl noch nicht ſagen. * Elftes Deutſches Bundesſchießen zu Mainz 1894. Der geſchäftsführende Ausſchuß genehmigte das Budget, welches in Ausgabe und Einnahme die Summe von 419,615 Mark ausweiſt. Dem Bauausſchuß ſind darin 170,000 Mk. für die Feſtbauten, dem Feſtausſchuß 37,000 Mk. für 15 und ſonſtige feſtliche Veranſtaltungen zur Verfügung geſtellt. * Eine Verſammlung, betreffend die Tabakfabrikat⸗ ſteuer, findet nächſten Sonntag, 29. Oktober, Nachmittags Uhr, im großen Saale des Saalbau ſtatt. Einberufen wird die Verſammlung von dem Tabakverein Mannheim jund der Abtheilung J des deutſchen Tabakvereins. Zu derſelben haben die Tabak⸗Intereſſenten von Baden, Bayern, Würt⸗ temberg und Elſaß⸗Lothringen, die Reichstagsabgeordneten dieſer Länder, ſowie die Handelskammern derſelben Ein⸗ ladung erhalten. Die für die genannten Länder hochwichtige Frage wird ſowohl vom commereiellen und induſtriellen, als vom ſocialpolitiſchen und fiscaliſchen Standpunkt aus einer eingehenden Beleuchtung unterzogen werden. Für jeden dieſer Geſichtspunkte iſt ein beſonderer Referent aufgeſtellt. * Eine Verſammlung von Tabak bauenden Land⸗ wirthen findet nächſten Sonntag Nachmittag ½4 Uhr in Schwetzingen in der Ritterhalle ſtatt. Die Verſammlung wird von dem landwirthſchaftlichen Bezirksverein und dem Bunde der Landwirthe einberufen. Tagesordnung: Welche Stellung haben die Tabakproduzenten einzunehmen gegenüber der Abſicht der Reichsregierung, eine Tabakfabrikatſteuer ein⸗ Referent Herr Gutsbeſitzer Scipio von Mann⸗ eim *Der Wetterkundige Falb ſchreibt: Der kritiſche Tag 1. Ordnung(25. Oktober) wird Schneefälle zur Folge haben, während um den 1. Nov. anfangs wärmere Niederſchläge auf den Höhen ebenfalls in Schnee übergehen und dann empfind⸗ lichen Temperaturfall erzeugen dürften. Stubenuheizung. um Kapitel der Stubenheizung wollen wir im Hinblick auf die demnächſt eintretende kältere Witterung nach Profeſſor Dr. Recham auf die Nachtheile einer zu ſtarken Zimmerheizung aufmerkſam zu machen nicht unterlaſſen. Wer nämlich die Zimmerwärme über 15 Grad Reaumur erhöht, wird bald merken, daß ſein Wärmebe⸗ dürfniß ſich ſtets ſteigert und bald 17, ja 50 Grad nicht Auf Dülmenau. Roman von H. Louran. (Nachbruck verbsten.) 8³0 Fortſetzung.) „Ah, Oskar, da bift Du ja! Ich dachte ſchon, Du habeſt Reißaus genommen.— Ihr Diener, Herr von Bodenhauſen, auch mal in Kiel? Sie machen ſich ſehr ſelten, ſeitdem Sie des Kaiſers Rock mit der Joppe und den hohen Stiefeln vertauſchten.“ „Wenn man etwas erfaſſen will, Herr von Hanſtein“, erwiderte Edwin ruhig,„muß man es ganz thun, ſonſt bleibt der Erfolg weit hinter den Erwartungen zurück. Als ich Abſchied nahm, that ich es mit ſchwerem Herzen, aber ich erfüllte dadurch einen Lieblingswunſch meines Vaters. Nennen Sie es, wie Sie wollen, lachen Sie auch meinetwegen über den Schwachen, wenn ich Ihnen ſage, daß mich ein Etwas zwang, von dem Orte weg zu bleiben, welchem ich als Offtzier angehört. Ich fürchte mich ſörmlich vor den Farben meines egiments.“ „Warum ſollen wir über Sie lachen, Edwin“, erwiderte Dülmen ernſt.„Wir wiſſen, wie tapfer Sie Ihre eigenen ſehnlichen Wünſche in denen Ihres würdigen Vaters aufgehen ließen und dafür ſind Sie um Vieles in unſerer Achtung geſtiegen, wenn das überhaupt noch möglich war.“ „Gewiß, natürlich!“ ſtimmte Hanſtein bei.„Oskar hat vollkommen Recht, aber nun Sie den Damm gebrochen haben, hoffen wir Sie öfters zu ſehen. Höre, Dskar, ich habe merkwürdige Geſchichten gehört.“ i iſt es etwas Beſonderes?“ fragte Dülmen gelang⸗ weilt. „„Na ja, wie man's nehmen will, lieber Schwager, eigen⸗ thümlich, höchſt eigenthümlich!“ „Wer iſt die Frau?“ lachte Dülmen. „Weiß der Himmel, Du haſt eine gute Spürnaſe, Oskar, aber Du haſt Recht, ſie ſpielt wieder die Hauptrolle. Sage mehr genügen. Der Grund iſt folgender: Beim andauernd ſtarken Heizen trocknen die Wände, ſowie die im Zimmer be⸗ findlichen Gegenſtände aus. Je mehr ſie ihre Feuchtigkeit verlieren, um ſo mehr ſaugt die trockene Luft die Feuchtigkeit da auf, wo ſie dieſelbe faſt allein noch findet: bei den Men⸗ ſchen. Dte unmerkliche Ausdünſtung der Haut und der Lunge wird geſteigert. Da nun dieſe Verdunſtung von Feuchtigkeit uns viel Wärme entzieht, ſo wird durch die ge⸗ ſteigerte Ofenwärme allmählich auch das Wärmebedürfniß geſteigert. In der erhöhten Zimmerwärme dünſten dann aber auch andere Gegenſtände mehr aus und die Luft wird verſchlechtert. In der warmen Luft athmen wir weniger Sauerſtoff, unſer nothwendigſtes Lebensbedürfniß, ein, und der Stoffwechſel wird langſamer und geringer, der Appetit mindert ſich, es tritt mürriſche Stimmung ein, der Schlaf iſt kurz und unruhig, alle Verrichtungen des Körpers laſſen zu wünſchen übrig. Da haben wir das treue und betrübende Bild der Bureauarbeiter, der älteren Kaufleute, der viel im Zimmer lebenden Frauen, kurz, der meiſten Stubenmenſchen im Winter. Der Gartenbauverein„Flora“ hielt geſtern Abend im Badner Hof eine Monatsverſammlung mit Blumenver⸗ looſung ab, welche außerordentlich zahlreich beſucht war. Hr. Eſſelborn eröffnete dieſelbe mit geſchäftlichen Mitthei⸗ lungen, indem er bekannt gab, daß die vom Verein zu veran⸗ ſtaltende Chryſanthemum⸗Ausſtellung am Samſtag, 11. Nov., Nachmittags 3 Uhr eröffnet werde. Das Ehrenpräſidium über die Ausſtellung habe Herr Oberbürgermeiſter Beck übernom⸗ men: außer dem bereits zugeſagten Damenpreis ſeien noch 12 Ehrenpreiſe geſtiftet worden und weitere Ehrenpreiſe ſtün⸗ den in Ausſicht. Nach den getroffenen Arrangements ver⸗ ſpreche die Ausſtellung ſehr ſchön und reichhaltig zu werden. — Herr Velten beantwortete ſodann die eingelaufenen An⸗ fragen; die erſte derſelben betraf die Cultur der Hyazinthen, hinſichtlich welcher Herr Velten, als bekannter Hyazinthen ⸗Züchter, dankenswerthe Aufſchlüſſe gab. Die zweite Anfrage betraf die Ueberwinterung der Roſen und empfiehlt Redner das Umlegen der einzelnen Stämme und Bedecken der Krone mit Erde, womöglich auch des Stammes, denn der Roſenſtamm leide im Winter weniger durch die Kälte als durch die Wärme, d. h. durch den Tem⸗ peraturunterſchied zwiſchen Tag und Nacht. Die dritte An⸗ frage betraf die Ueberwinterung der Gemüſe, hinſichtlich welcher Redner die Ueberwinterung im Freien der im Keller entſchieden vorzog, da das Gemüſe in Kellern durch den Mangel an friſcher Luft ſtets gelb wird, während es im Frei⸗ land grün bleibt.— Den Schluß der Verſammlung bildete die Auslooſung einer größeren Anzahl Blumen und Pflanzen unter die anweſenden Mitglieder. “Kaufmänniſcher Verein. Ein äußerſt zahlreiches Publikum hatte ſich geſtern Abend zu dem Vortrage des Herrn Prof. Dr. Fritz Schultze von Dresden in dem Theaterſaal eingefunden. Das Thema des Vortrags lautete:„Krieg und Frieden in ihrer Beziehung zur Kulturentwickelung der Menſchheit!“ Der Redner ſtellte ſich auf den Boden der Theſen des beruhmten Philoſophen Kant, und will die Streitigkeiten der Völker durch internationale Schiedsgerichte geſchlichtet wiſſen. Wie die Zwiſtigkeiten zwiſchen den einzelnen Menſchen ebenfalls nicht durch blutige Schlägereien ſondern nur durch die Gerichte erledigt werden dürften, ſo ſollten auch die Völker nicht mehr ihre Streitigkeiten durch Blut zum Austrag bringen. Wie die einzelnen Menſchen, ſo müßten auch die Völker aus dem Urzuſtand herausgehen und ſich auf den Boden des Rechtszuſtandes ſtellen. Daß wir ſchon jetzt auf dem Wege zur Verwirklichung dieſes Zieles ſind, will Redner aus verſchiedenen Anzeichen erblicken, ſo die Erledigung des Karolinenſtreits durch den Pabſt, die Gemeinſamkeit der Intereſſen, welche ſich immer mehr zwiſchen den einzelnen Völkern bemerkbar mache u. ſ. w. Die Schuld daran, daß wir in der Bildung eines allgemeinen Staatenbundes noch nicht weiter vorge⸗ ſchritten ſind, liege in der unmoraliſchen und unehrlichen Politik, welche vielfach herrſche. Eine rühmliche Ausnahme habe der ehrliche Makler Bismarck mit ſeiner offenen, der Unmoral feindlichen Politik gemacht. Mehr Moral, mehr Ehrlichkeit in der Politik und die Völker würden in ihren Friedensbeſtrebungen viel weiter ſein. Die zahlreiche Zu⸗ hörerſchaft folgte den ſehr idealen Geſichtspunkten entſpringen⸗ den Ausführungen des Redners mit lebhaftem Intereſſe und ſpendete ihm warmen Beifall. »Ein Wunderkind iſt während einiger Tage in der Wirthſchaft Schneider, 8 6, 9, zu Das Kind, ein Mädchen im Alter von 2½ Jahren, hat weißes Haar und die Eigenthümlichkeit, daß es während des Tages nichts ſieht, ſondern nur bei Nacht; es gehört alſo zur Klaſſe der Albinos. *Polizeibericht. Geſtern Mittag wurde auf der Mühlau von verſchiedenen Arbeitern ein leerer Eiſenbahnwaggon auf eine Drehſcheibe geſchoben; derſelbe lief aber darüber hinaus und ſtürzte in den Rheinhafen. Menſchenleben kamen dabei nicht in Gefahr. Muthmafßliches Wetter am Donnerſtag, 26. Oktober. Wie exwartet, iſt der neue Hochdruck aus Weſten der ſich über anz Frankreich, die Schweiz, Deutſchland links der Elbe, Böhmen, ſowie Oeſterreich ob und unter der Ens ausgebreitet hat, Sieger über den neuen nordiſchen Luftwirbel geblieben, und letzterer iſt im nordweſtlichen Rußland bis 0 750 mm abgeflacht worden. Da der Barometerſtand in Italien etwas niedriger iſt als bei uns, ſo verurſachen Nordwinde nament⸗ lich zur Nachtzeit empfindliche Abkrühlung. Von mehrfachen Frühnebeln abgeſehen, ſteht auch für Donnerſtag und Freitag heiteres Wetter in Ausſicht. Aus dem Groffherzogthum. „ Pforzheim, 24. Oktober. Der Stadtrath beſchloß en ſeiner letzthin ſtattgehabten Sitzung, einem Anſuchen des Comite's für Erbauung einer Bahn Pforzheim⸗Gllmendingen⸗ Ettlingen entſprechend, bei dem Bürgerausſchuſſe die Be⸗ willigung von 2000 M. für Vorarbeiten zu dieſem Projeete aufzufordern. Gerichtszeitung. * Maunheim, 20. Okt.(Schwurgericht) Der 18. Fer der Tagesordnung, der eine gegen den Steinbrecher Herſchel von Grethen, zuletzt in Waldhof, gerichtete Anklage wegen Sittlichkeitsverbrechen betrifft, fällt wegen Erkrankung der ie e aus. ie Verhandlung des 19. Falles findet unter Ausſchluß der Oeffentlichkeit ſtatt. Sie endet mit der Verurtheilun des 27 Jahre alten verheiratheten Schuhmachers Heinri Wilhelm Brauch von Bödigheim wegen wiſſentlichen Mein⸗ eides zu 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverluft. Doch damit iſt der Fall noch nicht abgethan, ſondern Brauch wird ſich noch wegen Anſtiftung zum Meineid vor dem nächſten Schwurgericht zu verantworten haben. In der heutigen Ver⸗ handlung wurde nämlich ein 1 e und zwar der Schuh⸗ macher Eduard Müller in Bödigheim 0 verhaftet, der von Brauch zu falſchen Ausſagen verleitet worden war. Brauch hatte am 17. Sept. ds. Is. vor dem Amtsgericht Heidelberg in einem gegen ihn von einer 9 rieda Ruf angeſtrengten Alimentationsprozeß ſeine Vaterſchaft bezüglich eines unehelichen Kindes auf ſeinen Eid abzuleugnen geſucht. Auch heute erweiſt er ſich als ein ungemein frecher Lügner und Verleumder. Die Anklage begründete Herr Staatsanwalt v. Duſch. Als Vertheidiger war Herr Rechisanwalt Dr. Katz aufgeſtellt, der das Urtheil jedoch völlig dem Ermeſſen der Geſchworenen überließ. Fall 13 der Tagesordnung kommt heute noch nachträg⸗ lich zur Verhandlung. Derſelbe ſteht mit dem den Wein⸗ händler Emil Bootz von Heidelberg betreffenden Fall 18 und einer bereits am 17. April d. J. ſtattgehabten Schwurgerichts⸗ ſitzung in Verbindung.(Siehe Bericht hierüber in der Num⸗ mer d. Bl. vom 18. Ayrtl d..) Wegen betrügeriſchen Ban⸗ keruttes wurde Bootz damals zu 5 Monaten Gefängniß und der wegen Beihilfe dazu mitangeklagte 34 Jahre akte ehe⸗ malige Schuhmacher und ſpätere Agent ichael Oehl⸗ ſchläger von Heidelberg zu 8 Monaten Gefängniß verur⸗ theilt. Da jedoch gegen Boeotz, auf deſſen Ausſagen haupt⸗ ſächlich die Verurtheilung Oehlſchlägers erfolgte, inzwiſchen noch eine weitere, in dieſer Schwurgerichtsperiode ver⸗ handelte Anklage erhoben wurde, ordnete das Oberlandes⸗ gericht auf Antrag Oehlſchlägers ee Verhand⸗ lung der gegen Letzteren gerichteten nklage an. Doch hatte, um dies gleich zu ſagen, dieſe nochmalige Verhandlung für Oehlſchläger keinen Erfolg, denn es bleibt nach dem heu⸗ tigen Urtheil des Schwurgerichts für ihn bei drei Monaten Gefängniß. Auch heute waren die Geſchworenen überzeugt davon, daß Oehlſchläger im Januar 1891 kurz vor dem gegen Bootz eröffneten Concurs Letzgenanntem bei dem Beiſeiteſchaf⸗ fen von 2800 M. mit Rath und That beigeſtanden hat. Oehl⸗ ſchläger verkaufte nämlich damals das äußerſt belaſtete Haus des Bootz und ſorgte dafür, daß die erlöſte Summe von 2800 Mark an einen Onkel des Bootz, einen gewiſſen Moſer in Homburg v. d. H. per Poſtanweiſung geſchickt wurde. Zuvor war ein Scheinvertrag zu Stande gebracht worden, der dahin lautete, daß Moſer eine n von 4000 M. an die Bootz habe. Heute kommt noch an den Tag, daß jene Poſtanwei⸗ ſung, die zu erheben, die Verhandlung verlegt worden war, von Oehlſchläger ſelbſt geſchrieben wurde. Herr Staatsan⸗ walt v. Duſch hält es für erwieſen, daß der Angeklagte von der Vermögenslage des Bootz zur Zeit des Beiſeiteſchaffens des Geldes wohl unterrichtet geweſen ſei, was jedoch von dem Vertheidiger des Angeklagten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Kö h⸗ ler beſtritten wurde. Die Verurtheilung erfolgte wieder nach 8 212 der Concursordnung. Wleater, Kuuſt und Wiſfenſchaft. Theater⸗Nachricht. Am kommenden Freitag, 27. Okt., elangt der„Serpentintanz“, welcher von der Amerikanerin Miß Loie Fuller kreirt und in allen Weltſtädten produzirt wurde, am hieſigen Hoftheater durch die Balletmeiſterin Fräulein Luiſe Dänike erſtmals zur en Der eigenartige, eine geheimnißvolle Wirkung erzielende Tanz er⸗ hält einen beſonderen Reiz durch eine zauberhafte elektriſche Beleuchtung, welche dem faltenreichen, von der Tänzerin zu den verſchiedenſten Figuren geſtalteten Gewande einen fasci⸗ nirenden Glanz verleiht. Die Einrichtung dieſer großartig wirkenden Lichteffekte 11950 in den Händen des techniſchen Directors Herrn Oscar Auer. Im Kunſt⸗Salon J. A. Donecker(B 1. 4) ſind neu ausgeſtellt: Prof. Franz v.„Liszt“(Portrait)— Prof. Franz v. Defregger:„Stu ienkopf⸗— C. Spitz⸗ 1 F:„Friede“— H. Kotſchenreiter:„Holzſepp!— „Floßerwaſtl“— Winterberg v. Bayer:„Zwei Stu⸗ dienköpfe“. NB. Die Bilder von Kaulbach, Voltz 5, Scheu⸗ bach, Zampiyhi, Gaiſſer, Engl, Hirt, Eberle, Cecchi, mir, Schwager, ſeit wann iſt Dülmenau der Aufenthalt aben⸗ teuernder Frauen geworden?“ „Biſt Du von Sinnen, Job?“ rief Dülmen rauh. „Ganz und gar nicht, mein Lieber.“ „So ſteh' mir Rede, was willſt Du mit Deinem Worte ſagen?“ „Nur das, was ſich, wie es ſcheint, alle Welt ſagt, daß mein ſonſt ſo geſcheidter Schwager ſich hat von zwei Frauen⸗ zimmern düpiren laſſen.“ Sprachlos ſtarrte Dülmen den jungen Offtzier an. „Verſtehſt Du noch nicht?“ Job, ich will nicht verſtehen und rathe Dir im uten—“ „Ruhig Blut, Dülmen“, warnte Edwin,„Sie machen die Sache nicht beſſer dadurch.“ „Auch Sie, Bodenhauſen?— Zum Teufel, Job, jetzt rede, ich will wiſſen, was man an Dülmenau und deſſen Bewohner knüpft und will wiſſen, wer es wagt“, rief Dülmen wüthend. „Nur gemach, Oskar, erſteres will ich Dir ſagen, denn es kommt Dir doch einſt zu Ohren, letzteres iſt unmöglich, denn die ganze Stadt ſpricht davon, wer will den Urheber kennen?“ „Ich, Herr von Hanſtein“, ſagte Edwin ruhig,„doch nachher, erſt Ihre Geſchichte.“ Dülmen befand ſich in ſchrecklicher Aufregung; die Adern auf ſeiner Stirn ſchwollen an und zeigten, wie tief ihn ſolche Gerüchte und Verleumdungen trafen und wußte er auch nicht den Zuſammenhang, ſo ahnte er doch, was er hören würde, Daß der Name des Mädchens, das er liebte, leidenſchaftlich liebte, in den Koth gezogen würde, daß ſie, die er ſehnlichſt hoffte, zu ſeiner Gemahlin machen zu können, das Geſpräch der ganzen Umgegend bildete, empörte ihn. Wie würde die ſtolze Iſa dieſe Gerüchte aufnehmen? Wie mußte das ſeelen⸗ reine, jedes unlauteren Gedankens unfähige Mädchen unter ſolchen Nachſtellungen leben! Er mußte zu ihr, heute noch, er mußte ſich an ihre Seite ſtellen, mußte ihr beiſtehen in dem ſchweren Kampfe, den ſie für ihren Namen ausfechten mußte, nichts ſollte ihn mehr zurückhalten, ihr Alles zu Füßen zu legen, was er beſaß, in ſeinen Armen ſollte ſie die Schmach vergeſſen, die man ihr angethan. Während es ſolcher Geſtalt in Dülmen wühlte, ſich die Gedanken überſtürzten, ſuchte Hanſtein nach Worten, die dem Schwager ſagten, was er wiſſen wollte und ihn doch nicht verletzten. „Nun“, fragte Dülmen verwundert,„Du biſt ja plötzlich ftumm, Job. Nur heraus mit der Sprache, ich muß Alles wiſſen, ehe ich nach Dülmenau zurückkehre!“ „Du haſt eine Hausdame, Oskar“, begann Hanſtein zögernd. „Nun ja, was ſoll's mit ihr? Sie iſt ſeit zwei Jahren in meinem 19 75 285 „Dieſe hat eine Tochter, eine ſchöne Tochter, wie man ſagt, die nicht viel werth iſt und ihre Fühlhörner nach Dir ausſteckt.“ „Infame Lüge!“ „Aber nicht genug, Oskar, das ſaubere Fräulein—“ „Spare Dir die Beiwörter, Job“, ſagte Dülmen rauh und gebieteriſch. „Nun alſo, das Fräulein ſoll unter ſehr eigenthümlichen Verhältniſſen in Dülmenau eingetroffen ſein, auf der Land⸗ ſtraße Rendezvous haben und was die Hauptſache iſt—“ „Schweig ſtill, ich weiß genug!“ unterbrach ihn Dülmen barſch.„O, Edwin, ſtellen Sie ſich Iſa in ihrer abweiſenden Unnahbarkeit vor und dann fragen Sie ſich, ob dieſe Be⸗ ſchuldigungen Grund haben können. Iſt es nicht eigentlich zum Lachen? Und Dir, Job, trage ich auf, wenn Dir an meiner Freundſchaft gelegen iſt, dafür zu ſorgen, daß bekannt wird, wie wenig Oskar von Dülmen geneigt iſt, ſich dirigiren zu laſſen; er iſt nämlich auch nicht von heute, ſondern hat eine reiche Erfahrung hinter ſich, und dann kannſt Du auch verbreiten, daß der arme dupirte Dülmen ſtehenden Fußes nach Dülmenau eilt, um ſich mit Fräulein Iſa Roslin, der Tochter ſeiner Hausdame, zu verloben, vorausgeſetzt, daß das ſtolze, arme Mädchen ihn will, nachdem man ihr ſolche Ah⸗ ſichten unterſchoben hat.“ Eortſetzung folgt.) 4. Seite. General⸗Anzeiger. Mannheim, 25. Oktober. v. Braudt, Hartmann, Velten, Kowalsky, Schröder ꝛc. ſind nur noch kurze Zeit ausgeſtellt. Der Verein Berliner Künſtler hat am Sonnabend beſchloſſen, den Bildhauer Robert Toberentz vor ein Ehren⸗ gericht zu ſtellen, das prüfen foll, ob er ſich einer Beleidig⸗ ung ber Ausſtellungsjury ſchuldig gemacht hat. Wie dem vorigen, ſo wird auch dieſem Ehrengericht wieder Hr. v. Werner präſidiren, während Maler Dielitz, der dem früheren Ehrengericht angehörte, es abgelehnt hat, in des neue Ehren⸗ gericht einzutreten, um ſich nicht dem Vorwurf der Parteilich⸗ zei auszuſetzen. Das Ehrengericht bilden im Uebrigen die Mitglieder des Vorſtandes außer Prof. Hans Meyer, welcher der Jury angehörte und daher Partei iſt, ferner die Ver⸗ trauensmänner Prof. Amberg, Prof. Carl Becker, C. Benne⸗ witz, v. Loefen, C. Breitbach, Prof. Eſchke, Prof. Ludwig Knaus, H. Scherenberg und Prof. Streckfuß.— Wie wir er⸗ fahren, wird Herr Toöberentz es ablehnen, ſich dem Ehren⸗ gericht zu ſtellen, mit der Motivirung, daß er ein Ehren⸗ gericht unter dem Vorſitz Anton v. Werners nach den von ihm gemachten Erfahrungen als unparteliſch nicht anerkennen könne.— Das auch gegen den Bildhauer Max Klein und gegen den Maler Herrmann Katſch beantragte ehrengericht⸗ liche Verfahren iſt, durch den Austritt dieſer Herren aus dem Vereine, hinfällig geworden. Wien, 24. Okt. Der ehemalige Hofkapellmeiſter Joſef Hellmesberger, der berühmte Geiger und Begründer des nach ihm genannten Streichquartetts, iſt, 64 Jahre alt, heute Nachmittag geſtorben. Aus Krakau ſchreibt man: Die feierliche Eröffnung des neuen polniſchen National⸗Theaters, welches von der hieſigen Stabtgemeinde erbaut wurde, hat ſtattgefunden. Die zahlreichen geladenen Gäſte, darunter der Statthalter Graf Badeni, Landmarſchall Fürſt Sangnszko, Bürgermeiſter Fried⸗ lein mit dem Gemeinderathe, Vertreter des Landesausſchuſſes, die Direktoren der polniſchen Theater in Lember„Warſchau und Poſen und des Prager 1 Theaters der Lem⸗ berger Gemeinderath mit dem Bürgermeiſter an der Spitze, Vertreter der Behörden und die Univerſitäts⸗Profeſſoren ver⸗ ſammelten ſich in dem prachtvollen Veſtibule des Theaters. Zunächſt überreichte 5 an Zawiejski den goldenen Thegterſchlüſſel dem Bürgermeiſter edlein. Dieſer brachte ein Hold auf den Monarchen aus, wobei die Militärmuſik die Volkshymne ſpielte. Der e ſchloß mit einer Darſtellung des geſchichtlichen Verlaufes dieſes Theaterbaues. Nach einer Anſprache des Landmarſchalls wurde die Gründ⸗ ungsurkunde verleſen und vom Statthalter und den anderen anweſenden Perſönlichkeiten unterzeichnet. Hierauf wurde vom e e Thaddäus Pawlikowski die Künſtlerge⸗ ſellſchaft des Theaters vorgeſtellt. Zum Schluſſe ſpielte die Militärkapelle die Polonaffe von Chopin. Aeneſſe Aachrichten und Felegramme. Kölu, 24. Okt. Der ſozialdemokratiſche Partel⸗ tag nahm heute unter anderen den Antrag der Metzer Genoſſen an:„Alljährlich iſt mindeſtens ein Flugblatt herauszugeben, beziehungsweiſe die Mittel dazu zu be⸗ willigen. Dieſes Flugblatt muß ſeparat für Lothringen und den franzoͤſiſchen Landesſtrich des Elſaß ſein und zweiſprachig gedruckt werden, da nahezu zwei Drittel der Bevölkerung nur franzöſiſch ſpricht.“ Berlin, 24. Okt. Das kaiſerliche Geſundheitsamt macht folgende Cholerafälle bekannt: In Tilſit eine Er⸗ krankung, ein Todesfall, in Stettin eine, in Warſow, Kreis Randow, zwei, in Havelberg fünf Neuerkrankungen mit einem Todesfall, in Zerpenſchleuſe eine Erkrankung, in Nauen und in Wittenberge je ein tödtlich verlaufener Krankheitsfall. Berlin, 24. Okt. Erzherzog Albrecht iſt um 12 Uhr 23 Min. hier eingetroffen und vom Kaiſer und den Prinzen Heinrich und Leopold am Bahnhof empfangen worden. Alsbalb erfolgte die Weiterfahrt nach Potsdam. Auf der Fahrt vom Anhalter nach dem Potsdamer Bahnhof wurden der Kaiſer und der Erzherzog begeiſtert begrüßt. Berlin, 24. Okt. Die Gerüchte über bevorſtehende Perſonalveränderungen innerhalb des königlichen Stagats⸗ Miniſteriums entbehren jeder Begründung. Leipzig, 24. Okt. In der Prozeßſache wegen Beleidigung des preußiſchen Beamtenthums und der preußiſchen Richter durch Ahlwardt in einer Eſſener Rede, worin Ahlwardt Reviſion eingelegt hat, beantragt der Reichsanwalt Aufhebung des Urtheils vom 27. Juni gegen Ahlwardt, weil die Verleſung des Leumundszeug⸗ niſſes über den Kommiſſar Gauck unzuläſſig geweſen ſei. Ahlwardt war nicht erſchienen. Das Reichsgericht er⸗ kannte dem Antrage des Reichsanwalts entſprechend auf Aufhebung des gegen Ahlwardt gefällten Urtheis. »Hamburg, 24. Okt. Die„Hamb. Nachrichten“ erklären die aus der„Züricher Poſt“ in deutſche Blätter übergegangene Mittheilung, Kaiſer Wilhelm I. habe nach dem Nobilingſchen Attentat lebhaft gewünſcht, die Re⸗ gierung würde auf den Sohn übertragen, Bismarck habe dies aber verhindert, als vollſtändig erfunden und im Gegenſatze zur geſchichtlichen Wahrheit ſtehend. Reichenweier, 24. Okt. In Mittelweier wurde geute ein gewiſſer Chriſtian Berger, Vater von vier Kindern, durch ſeinen Schwiegervater Leßlin erſtochen. Der Mörder iſt bereits verhaftet. Paris, 25. Okt.(Priv.⸗Telegr.) Nach der Vor⸗ ſtellung in der Oper reiſten die ruſſiſchen Offtziere, von der Volksmenge lebhaft begrüßt, Nachts 1 Ühr nach Toulon ab. London, 25. Okt.(Priv.⸗Telegr.) Nach einer Reutermeldung aus Waſhington erklären die demo⸗ kratiſchen Senatoren, welche für freie Silberprägung ein⸗ treten, ſie würden die Abſtimmung über den Widerruf er Sherman⸗Akte nicht mehr hindern. Die Abſtimmung wird deshalb vorausſichtlich in 8 Tagen erfolgen. Gegründet 1865. JakoOob. Reis Teleph. Nr. 718. Möbel-Fabrik, G 2 No. 22 und 23. Größtes Lager eleganter und einfacher 15521 — ͤHols- und Polster-Möbel. Uebernahme ganzer Einrichtungen. Teppiche, Möbelſtoffe, Vorhänge, Decorationsarbeiten. Verkaufslokalitäten:& 2, 22/28.— Fabrik:& 2, 38. Mannheimer Handelsblatt. Maunheimer Effektenbörſe vom 24. Okt. An der eutigen Börſe wurden umgeſetzt: Pfälziſche Bank⸗Aktien zu 16.30, Mauerhof⸗Brauerei zu 185, Mannheimer Verſicherung 88 zu 570, Speyerer Ziegelwerke zu 75, Gummifabrik waren zu 101 geſucht und Brauerei Schwartz zu 93. Von Brauereien notirken Eichbaum 107., Badiſche 64 P. Maunheimer Produktenbörſe vom 24. Okt. Weizen per November 15.—, März 15.90, Mai 16.10. Roggen per Nov, 13.35, März 13.70, Mai 13.85, Hafer per Nov. 15.—, März 15.15, Mai 15.20, Mais per Nov. 11.—, März 11.40, Mai 11.50 M.— Tendenz: ruhig. Höheres Amerika blieb einflußlos und fanden zu billigeren Preiſen größere Umſätze in Weizen ſtatt, Roggen umſatzlos, Hafer billiger gehandelt, Mais verkehrslos. Coursblatt der Mannheimer Börſe vom 24. Okt. Obligationen. 3½ Babiſche Obligat. 100.10 bz½ Rhein. Hup⸗Pfandorieſe 94 90 bz 4 Bad. Oblig. Mark 104 böſa R Hyp.⸗Pidbe. S. 48.—49 180 80 bz „ 1886 105,40;4 95 1 1 3 190 80 G 3 55 fl. 102 60 bz4 5 5„ 62—85 101.80 bf 4„ T. 100 Soofe 35— 603½ Mannheimer Obl. 1888 96 90 535 3 Reichsanleihe 85.6 bz4 0„ 1885—.—06 37 77 99 90 bzſ4 5„ 1R90 10 E 4 75 106.6 534 Heidelberg 102— P 5 Preuß. Conſols 85.60 böͤſa Freiburg i. B. Obl. 102 80 bz h„ 5 99.90 böſa 2„ 7 7 97.— 8 4 77 75 196.80 b33½ Ludwigshafen Mk 102.60 P 4 Vayer. Abligationen Mk. 156.— 60 9 1 102.25 bz 4 Pfälz, Zudwigsbahn Mk. 192.75 b34½ Wagh. Zuckerfabrik 100.— F 4„ Lubwigsbahn fl. 101.— G5 Oggersheimer Spinnerei 160.— bz 4„ Maxbaähn 102.75 535 Verein Chem. Fabriken 101.50 bz 4„ Norbbahn 102.75 5305 Weſteregeln Alkaliwerze 102.80 6 3½„ Eiſenbahnen 97.80 F4½ H. Pr. O. d. Spey. 3. 101 50 bz 4½ Zellſtofffadrik Waldbof 104.— G Aktien. Babiſche Ban! 112.50 bz Rheiniſche Creditbank 120.50 6Heidelberger Aktiendrauerei 134.— 6 Rbein. Hyp.-B. 80 pet. E 148 50 C Hrauerei Schwartz 98.— C Pfälz. Hyp.⸗Vank 138 25 bz Sinner Brauerei⸗, 192— 7 5 neue 137. 6 Werger'ſche Broueri 61.— bz Pfälziſche Bauk 16.80 b3 Badiſche Brauerei 64.— Maunheimer Volksbank 127.— bz Ganter, Brauerei Freiburg 101.— P Deutſche Unionbank 82— PBlouerei z. Sonne Wltz 116— Gewerbebant Speyer 50% 116 75 8 Maunh Dampfſchleppſchiff. 116.— Landauer Vollsbank 60% E 124.50 8 Töln Rhein-u. Seeſch ffſahrt—.— Pfälziſche Zud wigsbahn 236.— bzVad. Schifffahrt⸗Aſſecuranz 700.— P 71 Maxbabn 42. PBad Rück⸗ u. Mitverſich. 330.— P 7 Nordbahn 109.50 63 Maun heimer Verſich rung 570— eidelberg-Speperer Bahn 37.— G Mannheimer Rückverſich. 405.— 63 tammeelkt. b. Ber ch. Fabr, ith— P] Württ. Trausportverſich. 340.— 6 Vorzugs⸗Alt„. 140.— POberrheln. Verſ.⸗Geſellſchaft 625.— 5 Dapiſche Anttin⸗ u. Soda 350— P Sggersbeimer Spinnerei 38.— E Weſteregeln Alkaliwerke 118.— 6Ettlinger Spinnerei 109.— P Them, Fabrit Golbenberg 94.— 6 Mannveimer Lagerhaus 80.50 P Dofmann u. Schötenſac 50.— bz Maunh. Gum.⸗ u. Asbfbrk. 101.— 8 Berein D. Oelfabriken 95.— PKarlsruher Maſvinenban 182.— P Wagbäusler Zuckerfabrik 69.— 6Hüttenbeimer Spinnerei 67.— bz Mannbeimer Zuckerrafſin. 105.— 6 Karlsr. Nähmf Laid n. Meu Mannbeimer betlenbrauerei 136.— 5g Verein Spederer giegelwerte 75.— 55 Eichbaum⸗Brauerei 107.— PPfälz. Preßh u. Spritfabr.—.— Sudwigshafener Braue ei 206.— 6Portl.-Tementwk. Heidelberg 127.— 6 Schweßinger Jranere—.— 6 e Walbbof 225.— 8 Brauerei 3. Storch 105.— 86 Emaffirwerke Maikammer 105.— P Mittagsbörſe vom 24. Oktober. n der heutigen Börſe herrſchte für alle italieniſchen Werthe 19 55 flaue Tendenz. Das geſammte Geſchäft hatte unter der Mattigkeit der italieniſchen Rente, der italieniſchen Eiſenbahnaktien und Prioritäten zu leiden, ſo daß die zu einer Beſſerung anregenden Momente nicht recht zur Geltung kommen konnten. Von dieſen letzteren iſt ein günſtiger Aus⸗ weis der Gelſenkirchener Geſellſchaft 920 auf welchen Kohlenaktien anſehnlich geſtiegen ſind. Für Eiſenaktien herrſchte wie ſchon geſtern etwas freundlichere Stim⸗ mung. Sehr große Käufe fanden in 6proz. Mexikanern ſtatt. Spekulative Meinungs⸗ und anſehnliche Deckungskäufe gingen dabei Hand in Hand, ſo daß dieſer Fond über 1 pt. angezogen hat. Am Bankactienmarkte war wohl ein etwas feſterer Grundton bemerkbar, doch hielten ſich die Umſätze mit Rückſicht auf die Mattigkeit von Italienern und etwas niedrige Wiener Courſe, ſowie in Erwartung von theuerem Geld zu Ultimo in recht 11055 Grenzen. Am Montanmarkte Bochumer und Laura je 1 pCt., Gelſenkirchener und Harpener etwa, pet. geſtiegen. Privatdiskonto 4½ pCt. Frankfurter Effekten⸗Societät v. 24. Okt., Abds. 6½ Uhr. Oeſterreich. Kredit 265¾, Diskonto⸗Kommandit 169.20, Berliner Handelsgeſellſchaft 128, Darmſtädter Bank 127.40, Dresdner Bank 180.10, Banque Ottomane 114.45, Lombar⸗ den 84½, Mittelmeer 84.20, Meridionalaktien 107, Lübeck⸗ Büchener 184, Ung. Goldrente 93, proz. Mexikaner 61.60, 3proz. do. 18.70, Bochum 112.50, Gelfenkirchen 139.60, Har⸗ pener 127.90, Hibernig 111.20, Laura 98.40, Türken voſe 25.65, Gotthard⸗Aktien 150.10, Schweizer Central 114.40, Schweizer Nordoſt 104.60, Union 74.50, Jura⸗Simplon St.⸗ Aktien 57, Sproz. Italtener 80.20. Amerik. Produkten⸗Märkte. Schlußcourſe vom 24. Okt. New⸗ Nor: Chicago Monat Weizen Mais Schmalz Caſſee Weizen Mais Schmalz März—.—————.————.— Jebruae———.——.—————.— April—!—x————— Funi———.——.—————.— Juli———.——.—————.— Auguſt———————.— September—————.——.——.———2 Oktober 6978 46⁰0 10.70—.— 687 974 10. 10 November— 468%—.——.—————4 De zember 715%8 47¹ 4—.— 16.30 Januar 22778——.——.——————.47 März 75̃——.— 160⁰————.— Mai Tüe, eee 15,6 J„, Schifffahrts⸗Nachrichten. Manabeimer, Hafen Verkehr vom 23. Oktober. ii Schiffer ev. Kap. Swi ommt von Ladung Ctr. iff Hafenmeiſterel I. 5 Wolf Retferdam[Woizen 2000 Beck Honſel Jugſtfels Steinſalz 1018 Emmig Friedensfürſt Heilbronn 5 1278 Bauer Rudolf Jagſtfeld 85 1380 Rufffer** 1064 Schmitt Adolt 0 8 1878 Kappes Erbprinz v. B. 7 75 1274 Klormann Ehriſting Heilbronn 5 1268 Claßmann Slebenſtein Hochfeld Kohlen 6800 Brilmaver NMiord Lobith Stückgüter 14566 Böhringer Mannbeim 42 Rot: erde m 4 14295 Schumacher Riinbeurtvaart 11 Amſterdam 5 16000 Wendt Manngeim 21 Straßburg 5 1530⁰ Oerlemans Bryhobenen Cappet Antwercen vetkeide 11272 Bretzer Caroling Heilbronn Sa 1890 Sch mitz Judiwig Rubrort Koblen 12400 Heuß Guſtav Jagſtfeld Salz 10.⁰ Hafenmeiſterei III Bungert Auguſt Hochfeld Kohlen 5160 Kappes Deueſchland Heilbronn Stückgüter 900 Boller 85 Brüder Jagſtfeld Salz 107⁰0 Zimmermann Ratharina 0 5 1274 F. Leiſt 938 Adler Induſtrie 21 Ruhrort Stückgüter 180⁰ Hafenmeiſterei IV. Scholten Niederwald Rotterdam Schwefelkies 16830 Küpper Deutſcher Kaiſer Ruhroct Kohlen 14400 Loſermann Fr. Grů v Baden 15— 18000 age Ruhrort 9 5 5 12750 Wilmſen Mannheim 238 14800 Dumont Mannheim 37 Hochfeld 5 14000 Krobbach Miederrhein 14 Duisburg 5 2950 Schmitt Käthchen Wimpfen Tartoffeln 175⁰ Veith Lui e'gerach Brennholz 60⁰ Knaub Heinrich Eberbach 350 Vorreuther Philipp Nickhauſen Steine 600 Jakob D. Bküm 1 Rheing' heim 1 390 Seibert D. Blam 3 5 50⁰ Floßholz: 1380 ebm. angekommen—— obm abgegangen. Vom 24. Oktober: Hafenmeiſterei I. Nußbaum Hohenſtaufen Rotterdam Stückgütze— Bud Willem JII 5 Olbert Vorfehung Neckarſteinich Steine 150 New Dork, 22. Okt.(Drahtbericht der Compagnie Zénérale transatlantique). Schnelldampfer„La Champagne,“ am 14. Okt. ab Havre, iſt heute früh 9 Uhr hier ange⸗ kommen. Mitgetheilt von der Generalagentur Conrad Herold in Mannheim, G 7, 25. Waſſerſtaudsuachrichten vom Monat Oktober. Pegelſtationen Datum: vom Rhein:20. 21.22. 23. 24. 25. Bemerkungen Konſtaunz 5,51 3,51 3,51 3,51 3,50 Hüningen. 2,11„97 1,871,77 Abds. 6 U. Keh!l. 2,36 2,41 2,36 2,32 2,27 N. 6 U. Lauterburg. 3,55 3,49 3,44 3,37 Abds. 6 U. Maxau 3,72 3,78 3,66 3,61 3,52 Germersheim 0,96 0,71.-F. 12U. Mannheim. 3,51 3,41,46 3,38 8,31 3,21 Mgs. 7 U. Mainz 1,80 1,79 1,781,75 1,71.-P. 12 U. Bingen ,73 1,67 1,661,68 10 U. Kaub ,93 1,90 1,86 1,83 1,80 2 U. Koblenz 2,29 2,23 2,19 2,18 10 U. Köln 2,38 2,34 8,28 2,21 2,12 2 U. Nuhrort ,98 1,831,741,66 9 U. vom Neckar: Mannheim 3,58 3,48 3,48 3,39 3,303,24 V. 7 U. Heilbronn. 0,74 0,82 0,77 0,62 0,74 0,70 2 U. Geld⸗Sorten. Dulaten Mk..60—55 Ruff. Imperials Mk. 16.77—89 20 Fr.⸗Stücke„ 16.17—13 Doflars in Gold 419—16 Engl. Souvereians 20 32—28 —— Unterzeichneter hat ſich nach 22jähriger ausgedehnter Wirkſamkeit als Kgl. Württ. Oberamtsarzt in Neuen⸗ bürg auf Veranlaſſung des Vereins für Hombopathie und Naturheilkunde hier niedergelaſſen und empfiehlt ſeine Dienſte als: 20123 Prakt. Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer. 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Dieſelbe wird mit den in Kontrole obigen Kontrol⸗Bezirks ſtehenden, in der 5 Stadt Maunheim und Gemeinde Neckarau wohnenden Dispoſttians⸗Urlaubern, Reſerviſten und den zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften wie folgt abgehalten: Bonkrol Platz iſt der Zeughansſanl Mlannheim. I. Provinzial⸗Jufanterie ausgenommen die Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Lazarethgehülfen, Krankenträger, Militärbäcker, Büchſenmacher⸗Gehülfen, Oekonomie⸗Handwerker und Arbeitsſoldaten. Freitag, den 3. November 1898 Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſe 1886 und diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1881, welche in der Zeit vom 1. April bis 80. September ein⸗ getreten ſind. 1893, Vormittags 11 Uhr die Jahres⸗ laſſe 1887, 8 15 ſie 1800 1898, Nachmittags 3 Uhr die Jahres⸗ aſſe 1888, Sonnabend, den 4. November 1898, Vormittags 8 Uhr die Jahres⸗ klaſſe 1889, Haſſe 1 1898, Vormittags 11 Uhr die Jahres⸗ aſſe 1890, den 4. November 1898, Nachmittags 3 Uhr die Jahres⸗ klaſſe 1891, 1892 und die zur Dispoſition der Erſatz⸗ Behörden entlaſſenen Mannſchaften ſämmtlicher Waffengattungen. II. Garde, Jäger, Provinzial⸗Kavallerie, Feld⸗ und Fuß⸗ Artillerie, Piontere, Eiſenbahntruppen, Train, Sanitäts⸗ perſonal und Marine ſowie fämmtliche Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Lazareth⸗Gehülfen, Krankenträger, Militärbäcker, Büchſenmacher ⸗Gehülfen, Oekonomie⸗Haudwerker und Arbeitsſoldaten. * Montag, den 6. November 1893, Vormittags 8 Uhr die Jahres⸗ 8 Haſſe 1888 und diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1881, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September eingetreten ſind. den 6. November 1898, Vormittags 11 Uhr die Jahres⸗ klaſſe 1887, 85 1125 6. November 1898, Nachmittags 3 Uhr die Jahres⸗ laſſe 1888, Dienſtag, Raß 7. 1893, Vormittags 8 Uhr die Jahres⸗ aſſe 1889, 0 den 7. November 1898, Vormittags 11 Uhr die Jahres⸗ klaſſe 1890, 91, 92. Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mit⸗ bringung ihrer Militär⸗Papiere vünktlich zu geſtellen. Weitere Befehle gehen den Mannſchaften nicht zu. Verſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unxichtigen Kontrol⸗ Verſammlung haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Königliches Kommando des Landwehr⸗Bezirks Maunhein. (2293) No. 13590. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. 20482 Mannheim, den 28. Oktober 1898. Herbſf⸗Konkrol⸗Verſammlungen 1893. Die Herbſt⸗Kontrol⸗Verſammlungen im Amtsbezirke Mann⸗ heim finden für nachſtehende Ortſchaften wie folgt ſtatt: Mittwoch, den 8. November 1893, Vormittags 8 Uhr in Käferthal fämmtliche Dispoſitions⸗Urlauber und Reſerviſten der Infanterie, ſowie diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 81, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September einge⸗ treten ſind, der Gemeinden: Käferthal, Sandhofen, Kirſchgarts⸗ haufen, Schaarhof, Feudenheim, Wallſtadt und Ilvesheim. Mittwoch, den 8. November 1893, Vormittags 11 Uhr in Käfer⸗ thal fämmtliche Dispoſttions⸗Urlauber und Reſerviſten der Garde, Jäger, Provinzial⸗Kavallerie, Feld⸗ u. Juß⸗Artillerie, Pioniere, Eiſenbahn⸗Truppen, Train, Sanitäts⸗Perſonal, Marine, ſowie ſämmtliche Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Lazareth⸗Ge⸗ hülfen, Krankenträger, Militairbäcker, Büchſenmacher⸗Gehülfen, Deconomie⸗Handwerker und die zur Dispoſttion der Erſatz⸗Be⸗ hörden entlaſſenen Mannſchaften ſämmtlicher Waffen der Ge⸗ meinden: Käferthal, Sandhofen, Kirſchgartshauſen, Schaarhof, Fendenheim, Wallſtadt und Ilvesheim. Donnerſtag, den 9. November 1893, Vormittags 3 Uhr in Ladenburg, fämmtliche Dispoſitions⸗Urlauber und Reſerviſten aller Waffen, die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden ent⸗ laſſenen Mannſchafken und die Mannſchaften der Jahresklaſſe 1, welche in der Zeit vom 1. April bis 39. September einge⸗ treten ſind, der Gemeinden: Ladenburg, Neckarhauſen und Schriesheim. 5 Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mit⸗ ihrer Militär⸗Papiere pünktlich zu geſtellen. Weitere Befehle gehen den Mannſchaften nicht zu Verſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Control⸗ Verſammlung haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Mannheim, den 14. Oktober 1893. Königliches Haupt⸗Melde⸗Amt Mannheim. gez.: Heermann, Major z. D. und Bezirks⸗Offizier. (290) Nr. 13342. Vorſtehende Bekanntmachung des Haupt⸗ Melde⸗Amts Mannheim wird den Bürgermeiſter⸗Aemtern des Be⸗ zirks zur Kenntniß gebracht mit der Verfügung, daß dieſelbe den Mannſchaften der Gemeinden durch Ausſchellen, Anſchlagen am Rathhauſe, Fabriken und größeren Etabliſſements mindeſtens 6 Mal in geeigneten Zwiſchenräumen bekannt zu geben iſt. 5 Daß dies geſcheheu, iſt dem Haupt⸗Meldeamt Mannheim zum 1. November 1893 ſchriftlich mitzutheilen. 2023 Mannheim, den 20. Oktober 1893. Großh. Bezirksamt: Seitz. 6hörige Haus⸗Verſteigerung. Auf Antrag der Erben des f Eiſen⸗ händlers Johaun Jakob Rapp dahier, verſteigere ich das Wohn⸗ haus, Lit. Q 3, 9 hier, neben Fr. Selig und Max Keller am: Freitag, 10. November l. Js., Nachmittags 3 Uhr in meinem Geſchäftszimmer Lit. F I, 2 hier. 20454 Der Zuſchlag erfolgt dabei, lien annehmbares Gebot ge⸗ ieht. Mannheim, 23. Oktober 1898. Notar. Gr. Aheinbau⸗Inſpektion Maunheim vergibt die Lieferung einer eiſernen Ankerboje von 500 kg Gewicht im Submiſſionswege. Angebote ſind ſchriftlich und verſchloſſen bis Montag, 6. November d. Is., Vormittags 9g Uhr einzureichen. Zeichnungen, Eiſen⸗ verzeichniſſe und Bedingungen liegen bis dahin auf. Zuſchlags⸗ friſt 8 Tage. 20377 Altes Blei und Amale kauft Mannheimer Glasmalerei H 9, 21. 43954 Bekanntmachung. Die Beleuchtung der Treppen, Fluren, Höfe bewohnter Gebäude betr. (264) Nachſtehend bringen wir die ortspolizeiliche Vorſchrift im obigen Betreffe vom 21. April 1892 zur Darnachachtung in Er⸗ innerung: 2045⁵56 8 1. „In allen bewohnten Grund⸗ ſtücken ſind die zuden Wohnungen führenden Ränme, insbeſondere die Thoreinfahrten, Höfe, Haus⸗ fluren Gänge und Treppen vom Eintritt der Dunkelheit und ſpäteſtens vom Beginne der öffentlichen Straßenbeleuchtung an, bis 10 Uhr Abends, bei frühere oſchließung der Zugänge zum Grundſtücke bis zu dieſer ntt ausreichender und feuerſicherer Beleuchtung zu verſehen. Als ausreichend gilt die Beleuchtung nur dann, wenn ſie ein ordenk⸗ liches Erkennen der zu beleuchten⸗ den Räumlichkeiten ermöglicht. 2 In gleicher Weiſe iſt auch die Beleuchtung der Thorein⸗ fahrten, Höfe, Hausfluren, Gänge, und Treppen in Fabriken, ge⸗ werblichen Anſtalten und Ar⸗ beitsſtätten, in den Vergnüg⸗ ungs⸗, Verſammlungs⸗ und Schankſtätien, ſowie in den zu⸗ gehörigen Bedürfnißanſtalten zu bewerkſtelligen. Die Beleuch⸗ tung iſt dabei auf ſo lange zu erſtrecken, als während der Nacht⸗ zeit Menſchen in dieſen Anlagen ſich aufhalten oder zu verkehren pflegen. 3 Auch unter Lags ſind die nach 1 und 2 zu beleuchtenden Räume mit künſtlicher Beleuchtung zu verſehen, wenn das Tageslicht zu denſelben keinen genügenden Zu⸗ tritt hat. .4. Verantwortlich für die Er⸗ füllung vorſtehender Vorſchriften ſind in den Fällen des§ 1 die Eigenthümer bezw. deren Stell⸗ vertreter(Hausmeiſter, Hausver⸗ walter), im Uebrigen die In⸗ haber der Betriebe bezw. deren Stellvertreter. Ausnahmsweiſe iſt die Uebertragung der Sorge für die Beleuchtung durch Verträge an Andere, namentlich Miether, Hausverwalter, jedoch nur dann zuläſſig, wenn der Hauseigen⸗ thümer nicht ſelbſt in dem Häuſe wohnt. In dieſem Falle kommt die Verantwortlichkeit des Eigen⸗ thümers in Wegfall, wenn er der Polizeibebörde von der Be⸗ ſtellung des Vertreters Mittheil⸗ ung gemacht hat. 5 Zuwiderhandlungen werden an Geld bis zu 150 Mk. oder mit Haft beſtraft. Mannheim, 23. Oktober 1893. Großh. Bezirksamt: Dr. Schmid. Ladung. Nr. II 29304. Der am 25. März 1864 in Mergentheim geb., zuletzt in Käferthal wohnhafte, z. Zt. an unbekannten Orten abweſende Hausknecht Johann Joſef Kubach wird beſchuldigt, daß er als Wehr⸗ mann J. Aufgebots ohne Erlaub⸗ niß ausgewandertiſt. Uebertretung gegen§ 360 Zif. 3.⸗St.⸗G.⸗B. erſelbe wird auf Anordnung Großh. Amtsgerichts hier 18 Montag, 11. Dezember 1893, Vormittags 8½ Uhr vor das Großh. Schöffengericht hier zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentſchuldigtem Aus⸗ bleiben wird derſelbe auf Grund der nach§ 472 St.⸗P.⸗O vom Kgl. Bezirkscommando hier ausge⸗ ſtellten Erklärung verurtheilt werden. 20298 Mannheim, 20. Oktober 1893. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts Hoerſt. 2. Hausverſteigerung. Donnerſtag, 26. Oktober d.., Nachmittags 3 Uhr laſſen Margarethe Tröndle in Baden⸗Baden und Heinrich Emmert in München das in der Ankündigung vom 26. Septem⸗ ber d. J. beſchriebene, ihnen ge⸗ Wohnhaus Litr. G 6 Nr. 2 hier im Theilungswege durch den Unterzeichneten in ſeinem Amts⸗ zimmer 8 2 Nr. 8, woſelbſt auch die Steigerungsbedingungen eingeſehen werden können, öffent⸗ lich einer zweiten Verſteigerung ausſetzen. 20095 Mannheim, 13. Oktober 1893. Groß h. Notar. Wörner. Dünger⸗Verkauf. Am Samſtag. den 28. d. Mts., Vormittags 9 Uhr wird an den Schloßſtallungen zu Mannheim der Tages dünger für November von den Pferden der III. Abtheilung Feld⸗Artillerie⸗ Regiments No 1e inkleinen Looſen meiſtbietend verſteigert. 20485 Belanntmachung. Die Stelle des Aufſehers auf der Compoſtfabrik iſt alsbald neu zu beſetzen. 20246 Anfangsgehalt: baar 1200., ſowie Wohnung, Brand und Licht. Bewerbungen wollen bis zum 30. d. Mts. bei dem Unterzeich⸗ neten eingereicht werden. Mannheim, 20. Oktober 1893. Stadtrath: Klotz. Skeigerungs⸗Jerlegung. Der in Folge richterlicher Ver⸗ fügung zur Verſteigerung des den Franz Um ſtädter Spengler, Ehe⸗ leuten von Feudenheim gehörigen Wohnhauſes auf Freitag den 27. ds. Mts. auf das Rathhaus zu Feudenheim anberaumte Termin wird auf Freitag, 10. November 1893, Vormittags 10 Uhr verlegt. 20512 Mannheim, 24. Oktober 1893. Der Vollſtreckungsbeamte: Gr. Notar: Knecht. Oeffentliche Perſteigerung. Donnerſtag, 26. Oktober, Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal in Q 4,5 hier: 20492 1 Kanapee,“ runder Tiſch, ver⸗ ſchiedene kl. Tiſche, 2 Waſchtiſche, 2 Spiegel, Bilder, 2 Nachttiſchchen, Waſchlavoirs mit Kannen, Steh⸗ lampe, Kleiderhalter, Vorhänge, Körbe, 1 Kleiderſchrank, 1 Weiß⸗ 1 Spiegel in brauner ahme, 1 Kommode, 1 Kanapee gegen Baarzahlung im Vollſtreck⸗ ungswege öffentlich verſteigern. Mannheim, 24. Oktober 1893. Rebholz, Gerichtsvollzieher, A 3, 9,/7. Heffentliche Nerſteigerung. Freitag, den 27. Oktober d.., Vormittags 10 Uhr, werde ich im Auftrage des Herrn Konkursverwalters Bühler dahier in dem Hauſe& 8. 27: Eine grane Plüſchgarnitur, Sophas, Kanapees, 1 Buffet, 1 großer[] Tiſch, 1 Nähtiſch, Bilder, 2 Blumentiſche, 6Rohr⸗ ſtühle mit hoher Lehne, 1 Stum⸗ mendiener, Ziertiſchchen, 2 Spiegel 2 Armleuchter, I acht⸗ eckiger Tiſch, 1 großer Boden⸗ teppich, 1 Fuchspelz, 1 geſchnitzte werthvolle Uhr, 1 e mo 1 Waſchtiſch mit armor⸗ platte und Spiegel, 2 Nacht⸗ tiſche mit Marmorplatten, Stühle, 2 Kommoden, 1 runder Tiſch, Weißzeugſchrank, zwei Kleiderſchränke, Betten, Waſch⸗ tiſche mit Waſchgarnituren, ein opaler Tiſch, 1 Nähmaſchine, 1 Triumphſtuhl, Koffer, Uhren, ver⸗ ſchiedene feine Glas⸗ und Por⸗ zellau⸗Waaren als: Gläſer, Teller, Platten, Kaffee⸗,Thee⸗, Wein⸗, Bierſervice, verſchiede⸗ nes Bettzeng und Wäſche, Vor⸗ hänge, ſowie eine vollſtändige Comptofreinrichtung, als Kaſſen⸗ ſchrank, Steh⸗Pult, Schreib⸗ pult, Copirpreſſe, Aktenſchrank und Stühle, verſchiedene Bücher und Zeitſchriften, 2 Gewehre, Patronee« Jagdausrüſtung und noch Lerſchiedenes gegen Baar⸗ zahlung im Vollſtreckungswege öffentlich verſteigern. 0493 Es wird bemerkt, daß die Ge⸗ genſtände bereits neu und in gutem Zuſtande erhalten. Mannheim, 24. Okt. 1893. ebholz, Gerichtsvollzieher, A 3, 6/7. Heffentliche Verſteigerung. Donuerſtag, 26. Oktober er., Nachmittags 2 Uhr werde ich Zufammenkunft im Rathhaus in Sandhofen 1 Teigmaſchine im. A gegen Baarzahlung öffentlich ver⸗ ſteigern. 20490 annheim, 24. Oktober 1893. Max, Gerichtsvollzieher. Heffentliche Verſteigerung. ee den 25. Oktober, Nachm. 2 Uhr werde ich in Q 4, 5: 20511 2Pfeilerſchränkchen, 1 Sek⸗ retär, 1 Chiffonnier, 1 Nachttiſch u. 1 Kommode gegen baare Zahlung zwangs⸗ weiſe verſteigern. Mannheim, 23. Oktober 1898. Freimüller, Gerichtsvollzieher. Versteigerung. Donnerſtag, 26. ds. Mts., Nachmittags 2 Uhr verſteigere ich in E 1, 13 im Laden eine Parthie 20396 beſſere Begenſchirme für Herren, Damen und Kinder. Gg. Austett. Wd. Geſellſchaft für Zukerfabrikation, Wughauſcl. Wir beehren uns, die Aktionäre unſerer Geſellſchaft zu der Mittwoch, 15. November d. „Vormittags 11 Uhr im Lokale der Rheiniſchen Creditdank(Lit. B 4 No. 2) dahies anberaumten Ordentlichen General⸗Verſammlung hiermit einzuladen. Tagesordnung: 1 Seſcleeng über die 2. Beſchlußfaſſung über die 8. Ertheilung der Dechargen an und Bilanz. Verwendung des Reingewinnes. den Vorſtand und Aufſichtsrath. 4. Neuwahl des eee§ 18 der neuen Statuten. 5. Wahl der Revifions⸗Commi Der Geſchäftsbericht und die on. Bilanz werden vom 1. November d. J. an auf dem Büreau des Vorſtandes in Waghäuſel zur Ein⸗ ſichk der Betheiligten bereit liegen. 5 Die Eintritts⸗ und Stimmkarten ſind ſpäteſtens am 8. Werk⸗ tage vor der General⸗Verſammlung gegen Vorzeigung der Aktien oder gegen ſchriftlichen Beſitznachweis(8 28) bei dem Bankhauſe W. H. Ladenburg& Söhne in 24. October 1893. er Aufsichtsrath: nehmen. Mannheim, den D Mannheim in Empfang zu 20417 Carl Ladenburg. Oeffentliche Verſteigerung. Donnerſtag, 26. Oktober 1898, Nachmittags 2 Uhr im Pfandlokal Q 4, 5 dahier: 2 Pianino, 25 Mill Cigarren, 1 Fauteuil, 1 Wanduhr, 1Kleider⸗ kaſten, verſchiedene Buxkinſtoffe, 1 Ladenſchaft, 1 Etager, 2 Stühle, 1 Spiegel, 1 Sofa, 1 Secretär, 1 Bücherkaſten, Meyers Conver⸗ ſationslexikon ꝛc., Bilder u. ſonſt Verſchiedenes im ae wege gegen Baarzahlung öffentlich verſteigern. 20509 Mannheim, 24. Oktober 1838. Göbel el, Gerichtsvollzieher, O 4, g. 81i0e Auſtern, Hummer, Schellfiſche, Cabljan, Skezungen, Flußzander, Winter⸗Rheinſalm, Kielerx Sprotten, Aſtrachau⸗Caviar. Theodor Straube, N 2, 1(che gegenüber dem„Wilden Mann.“ Rehe: 1 Behziemer und e Kehſchlegel, Haſen, Faſanen, Krammetsvögel. Theodor Straube, N 2, 1 Cche gegenüber dem„Wilden Mann.“ Chocolat Sarotti Suchard 5 Gädke Houten's Cacao Blookers Gädke's„ Driesen's„ Praliné, Napolitains Bonbons. 20515 Herm. Hauer. u. ſ. fi 20518 Ph. Gund, Planten Von den Prinz Leiningen'ſchen Jagden: Waldhaſen von 20519 2 Mark an, Braten von M..50 an, Ragout pr. 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Jgz. — ſtattgefundenen Ziehung unſerer Ortslotterie fielen auf nachſtehende — Eine Ff unig 20 Nyr im Jalr Nummern Gewinne: Fyr das Walse ne Hays in Lahrlg 8. 180, 202, 225, 249, 260, 294, 310, 817, 346, 363, 387, 411, 428, 446. 469, 484, 520, 532, 558, 583, 607, 620, 643, 666, 685, 698, 718, 768, 769, 798, 809, 822, 859, 871, 888 917, 933, 947, 973, 989, 1027, 1037, 1062, 1082, 1106, 1117, 1152, 1163, „1201, 1238, 1241, 1261, 1298, 1887, 1355. 1366, 1402, 1408, 1453, 1488, 1509, 1528, 1547, „1595, 1607, 1625, 1644, 1661, „1712, 1729, 1759, 1771, 1799, „1842, 1853, 1874, 1911, 1919, 1961 1979, 1996, 2028, 2049, 5, 2098, 2112, 2128, 2153, 2182, 2214, 2230, 2255, 2271, 2298, 2349, 2371, 23886, 2411, 2429, „2470, 2497, 2501, 2534, 2554, 2598, 2617, 2688, 26586, 2684, 2712, 2744, 2770, 2784, 2798, 2853, 2865, 2895, 2915, 2929, „2963, 2990. Die Gewinne können gegen Rück⸗ gabe der Looſe bei den Herren Zilke& Co., K 2, 16 in Empfang genommen werden. Gegenſtände, die bis zum 24 November d. J. nicht abgeholt ſind, perfallen zu Gunſten des Verbandes. Mannheim, den 24. Oktober 1898 Der Vorſtand. Kempf. Kunzendorff. Der Polizeicommiſſär. Mitf Saalbau Mannheim Mittwoch, den 25. Oktober Drittes Folksthümliches Concert ausgeführt von der vollſtändigen(28 Mann ſtar ken) Capelle Petermann unter Leitung ihres Kapellmeiſters Herrn O. Petermang. Entree 25 Pfennig. eginn 8¼½ Uhr Gewähltes Programm. 20432 Zum Ausſchank gelaugt vorzügliches Maunheimer und Münchener Bier. K 2, 16. Weinreſtanrant J. Jofowiß. L 2, 16. Donnerſtag, den 26. Oktober 1898: 70 WGroßes Schlachtfeſt. ubend Morgen früh Wellfleiſch mit auerkraut, Wurſtſuppe und hausgemachte Wurſt bei vorzüglichem neuen Wein, wozu höfl. einladet: 20470 J. Lokowies. E, S.„Rodensteiner“ E I, 8. A Srtaner Großes Schlachtfeſt. Prima e ee gute neue und alte Pfälzer Weine, wozu freundlichſt einladet 20467 P. Gaſchott. unu alfiSsen. 8 Heute Mittwoch Abend und morgen Donnerſtag früh: Wellfleiſch und Sauerkraut. Donnerſtag Abend: Wurſtluppe und hansgemachte Würſte. 0 4, 21. Restauration Trank, 0 1, A. (Zum dawe Hammel.) 20510 Mittwoch Abend und Donnerſtag früh Well⸗ fleiſch u. Sauerkraut, Donnerſtag Abend Wurſt⸗ ſuppe und hausgemachte Würſte, wozu höflichſt einladet Ferd. Frauk. Casthaus Zum Jähringer Löwen gegenüber dem Hauptbahnhof. Den Herren Beamten der Bahn und Poſt, ſowie benachbarter Fabriken beehre ich mich, meine freundl. Räumlichkeiten hiermit beſt. zu empfehlen. Beſonders erlaube ich mir, auf einen vor üglich zube⸗ reiteten Mittagstiſch aufmerkſam zu machen und zum Abonnement (4 50 und 80 Pfg.) höflichſt einzuladen. 20178 Hochachtungsvoll Auguſt Briel. Zur gefl. Beachtung. Einem verehrl. Publikum hier und auswärts die ergebene Mit⸗ thsilung, daß 8 deeeee 2 Jahr 5 Monate alt, und Freitag den 27. Oktober in der 20485 Wirthschaft(Taver Schneider) 8 6, 9, von Vormittags 10 Uhr bis Abends 9 Uhr zu ſehen iſt und ladet zum Beſuche ergebenſt ein: Gg. 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Rechnung 1,480,75096 VeirFJahre M. 1 302 104.32 Reſervefonds⸗Conto, Abſchreibungen für 1892/3.„ 251,439.55 feühere Zuſchreibungen 851,846058 M. 1558,5787 e 5,320 hiervon verwendet, wie oben„ 306,885 45 1,246,658 42 6,478,603 89 Seee Mobilien⸗Conto, verfallene Zinsſcheine 5 40,240— Mobilien, Betriebsgeräthſchaften und Fuhrpark 117,111 76[Beamten⸗Unterſtützungsfonds. 0 8 13,595 Abſchreibungen der 5 erſten Arbeiter⸗Unterſtützungsfonds 12,61424 Vetr⸗Jahre M. 38,472.47„½Arbeiter⸗Reſervekaſſe⸗Conto, Abſchreibungen für 189293. 4462.84 42.940 3] 74,17105 Guthaben der efefete 15,823099 Waaren⸗Conto, Zoll⸗Conto, 5 5 Vorräthe an Oelſaaten und dergl. 8 5,832,625 47 auf den Saatvorräthen haftende Einfuhrzölle 588,74918 7„ Delen und Oelkuchen 1,226,249 70 Gewiun, „ Faſtagen und Materialien 2 303,773 99 7,862,649 16 Bruttogewinn des Jahres 1892/93 8 1,032,06280 Kaſſe⸗Conto, hiezu Gewinn⸗Vortrag aus alter Rechnung 11,892.29 8 0 Hauptkaſſe und der Fabrikkaſſen 30,50658 1048,855 05 gchſel, Conto. 600] Abſchreibungen auf Gebäude, Maſchinen, Mobi⸗ „„ 200,28060 lien und Fuhrpark für das FJahr 1899905 255,907 89 788,047 70 Beſtand an Werthpapieren(für Sicherheits⸗ leiſtungen). 5 50,51870 Fenerverſichernngs⸗Prämien⸗Conto, im Voraus bezahlte Prämien 39,46787 Conto⸗Corrent⸗Conto, unſer Guthahen in laufender Rechnung einſchl. des Baarguthabens bei der Reichsbank 960,891 53 Hypotheken⸗Eonto, unſer Guthaben auf Liegenſchaften in Hamburg 15,000— 15,216,73773 15,216,73773 Soll. Gewinn⸗ und Verluſt⸗Abſchluß auf 30. Juni 1893. Haben. —— rrrr——rrrrB———————K—————...—— . 5. 2 General⸗Uünkoſten⸗Conto, Gewinn⸗Vortrag aus 1891/2 0 0 8 5 11,89229 Stenern, Gehälter, Reiſekoſten, Porti, Depeſchen, Druckſachen Gewinn auf Fabrikatious⸗Conto 1892/93 1,280,015ʃ98 und Bureau⸗Utenſilien e. 2 8 8 5 124,58809 Zinſen⸗Conto, Obligationen, Conto⸗Corrent⸗u. Wechſelzinſen, Bankproviſionen, Wechſelſtempel ꝛc. 8 5 23 2 107,22688 Conto Corrent⸗Verluſt⸗Conto, Verluſte auf Ausſtände 3 8 16,18816 Abſchreibungs⸗Conto, Abſchreibungen auf Gebäude, Maſchinen, Mobilien und Fuhr⸗ CJ)))))))))))))))%)))%%)00.u0༼0v0u0v0u(uu 255,90789 e 788,047 70 I2s 2 + 1291908 22 Atſch Oelf 57 Verein deutſcher Oelfabriken. beſchloſſen. ſcheines durch In der heute abgehaltenen General⸗Verſar 1892/93 die Vertheilung einer Dividende M. 60.— für die Actie auf die Aktien Lit. K u. E von 60%ͤ d. i Die Auszahlung erfolgt alsbald gegen Rückgabe des betreffenden Dividen den⸗ das Bankhans W. H. Ladenburg& Söhne in Mannheim die Deutſche Vereinsbank in Fraukfurt das Bankhaus E. Ladenburg in Fraukfurt a. M. die Württembergiſche Vereinsbank in Stuttgart. Mannheim, den 20. Oktober 1893. a. M. Der Anfsichtsrath. in —— 25, Herm. Klebusch, Hof-Photograph 19971 0 4, 5 Strohmarkt O 4, 5 Atelier l. Ranges. halt fehlen. .85,.— und.20. RFür Kind von—6 geſucht. 20447 Näheres Mittelſtraße 82, Wirthſchaft. welches mich 8ojähriger Mann von Sjährigen Magenbeſchwerden, Appetitloſigkeit und ſchwacher Ver⸗ dauung befreit hat. F. Koch, igl. Förſter g. D. in Bellerſen, Kreis Lörter, Weſtfalen. 19481 HKitten Ein kindl. Chep. ſucht ein Kind in gute Pflege zu nehmen. 20331 Zu erf. L 4, 14, Hth. 3. St. von allen Gegen⸗ ſtänden in 19588 E 1, 15, Laben, Thüre lks. Kaiſers ſollte wegen ſeiner Güte, reinem Geröſtet per Pfd. Mk., Rohen.95,.00,.10,.20, 25, 10.35,.40,.45, Kaiſers Kaffergeſchäſt, Hannheim, Breitestr., I 1. 7. Größtes Kaffee⸗Spezialgeſchäft Deutſchlands. 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