e — ee Telegramm⸗Adreſſe: Sadiſche VBolkszeitung.) „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eing⸗tragen unter Nr. 2. Abonnement: 60 Ufg. monatlich. Hringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Juſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfs. der Stabt Maunnheim und Umgebung. Mannheimer Jo (105. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. (Mannßeimer Volksblatt Verantwortlich: für den polit. und allg. Theile Ehef⸗ Redakteur Herm. Meyes. für den lok. und prov. Theil: 8 Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: 5 Karl Apfel. 4* Rotationsdruck und Verklag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journak iſt Figenthum des katholiſches Einzel⸗N 3 Big itals. ee Seleſente und verbrriteite Jeitung in Manntein unz Anzgebungz. Auenum e Nr. 33. Sonntag, 3. Februar 1895.(Aelephon⸗Ar. 218.) Weeg lee e ee Politiſche Wochenrundſchau. Ein unpolitiſches Ereigniß mit der erſchütternden Macht einer elementaren Kataſtrophe hat in den aller⸗ letzten Tagen die Welt in Schrecken geſetzt. Eine deutſche Schiffsgeſellſchaft, der„Norddeutſche Lloyd“ in Bremen, der ſeit Jahren mit beſtem Erfolge ſeine Wimpel auf allen Meeren der Erde wehen läßt, ſteht vor dem Ver⸗ luſt eines ſeiner ſtolzeſten Schiffe. In dunkler Morgen⸗ ſtunde, im Wellengebraus der hochgehenden See bohrte ſich in den Bauch der„Elbe“ ein ſchwer beladenes Koh⸗ lenſchiff und riß ein ſo gewaltiges Leck, daß in wenigen Minuten das prächtige Fahrz 7g ſich mit Waſſer füllte und der Tiefe des Ozeans in die Arme ſank. Dort ruht es nun auf dem geheimnißvollen Meeresgrunde, durch ſeine glänzenden Salons gurgelt das Waſſer, und über Jahr und Tag löſt ſich von dem feſtgefügten Bau ein Fragment los und treibt als trauriges Wahrzeichen an die Küſte. Doch der Verluſt des Schiffes iſt nicht das Schlimmſte an der Kataſtrophe. Ihn wird die Geſellſchaft ſchon ver⸗ ſchmerzen können. Das Traurigſte und Ergreifendſte iſt der Umſtand, daß Hunderte von Menſchenleben ihren Tod in den Wellen gefunden haben. Und zwar auf die gräß⸗ lichſte Weiſe. Wenn man ſich vorſtellt, wie urplöͤtzlich die Kataſtrophe hereinbrach, wie die Paſſagiere aus dem Schlafe, nur nothdürftig bekleidet, geriſſen wurden, um dann ſofort mit dem kalten, naſſen Elemente den Todes⸗ kuß zu tauſchen, ſo kann man ſich kaum Entſetzlicheres denken. Die Wenigen, denen Rettung beſchieden, werden für ihr ganzes Leben eine grauſige Erinnerung an den letzten Januartag dieſes Jahres behalten. Natürlich iſt man ſofort nach geſchehenem Unglück mit der Frage bei der Hand: Wer trägt die Schuld an der Kataſtrophe? Nichts dürfte ſchwerer fallen, als hierauf eine zutreffende Antwort zu geben. Unzweifel⸗ haft haben eine Menge Umſtände mitgewirkt, die Kata⸗ ſtrophe herbeizuführen: Die Dunkelheit, der Sturm, viel⸗ leicht auch, wie von einer Seite behauptet wird, der Nebel. Da die Capitäne beider Schiffe auf ihrem Poſten waren, ſo müſſen die letztern mit großer Schnelligkeit ſich einander genähert haben, ohne daß die Capitäne gegenſeitig ihre Fahrzeuge bemerkten. Als man dann plötzlich die Schiffslichter erblickte, war es zu ſpät, im nächſten Augenblicke erfolgte ſchon die Kolliſion. Die nachfolgende Unterſuchung wird ſich daher lediglich mit der Frage zu beſchäftigen haben, ob es möglich geweſen wäre, die Annäherung der Schiffe frühzeitiger zu er⸗ kennen, ob alſo von Seiten der Leitung des deutſchen oder des engliſchen Schiffes, oder von beiden zugleich eine Fahrläſſigkeit begangen worden iſt. Die weiteren Umſtaͤnde erklären ſich ganz einfach als naturgemäße Konſequenzen. Bis jetzt läßt ſich über die Frage der Fahrläſſigkeit nichts mit Beſtimmtheit ſagen, die Unter⸗ ſuchung wird Aufklärung darüber bringen. Eine weitere Erwägung kuüpft ſich an die Kata⸗ ſtrophe in der Richtung, daß trotz der ſtaunenswerthen Bervolkommnung der modernen Schiffe und der geſamm⸗ ten heuszgen Nautik derartige Unfälle immer noch mög⸗ lich ſins, ja, man kann ſagen, daß die Möͤglichkeit derſelben immer beſtehen bleiben wird. Ein Schiffszuſammenſtoß pder ein Schiffsbrand ſind Kataſtrophen, denen der Menſch in den ſeltenſten Fällen zu entrinnen vermag. Aber man ſollte doch angeſichts dieſer Thatſache die Technik bis auf's Aeußerſte anſtrengen, um möglichſt hülfreich in der Gefahr eingreifen zu können. Man hört ſoviel von Reitungsapparaten, die erfunden und erprobt worden ſind, beim Untergang der„Elbe“ haben wir nichts von dieſen Hilfsmitteln vernommen. Der Schiffs⸗ paſſagier ſollte ſich ſelbſt im Schlofe nicht von einem Apparat trennen dürfen, der ihn dauernd über Waſſer m halten vermag. Auch ſollte das allzu ſchnelle Fahren der modernen Dampfer nicht erlaubt ſein, wodurch natürlich viel leichter bei Nacht und Nebel ein Schiffs⸗ zuſammenſtoß herbeigeführt werden kann. Wenn wir recht unterrichtet ſind, ſo beſtehen Prämien für diejenigen Capitäne, welche in der kürzeſten Friſt die Reiſe über den Ozean bewerkſtelligen. Solche Einrichtungen führen zu einer Art von Wettfahren und das ſollte anter allen Umſtänden nicht erlaubt ſein. Das reiſende Publikum, das ſich heutzutage vertrauensvoller ins Schiff ſetzt, als vor 50 Jahren in den Poſtkaſten, wird ſonſt ſicherlich in ſeinem Vertrauen erheblich erſchüttert werden. Denn zur See iſt die Lebensgefahr doppelt groß. Wohl at man nirgends vor einem Unfall ſicher. Aber auf der Dee hat man ſteis mit zwei Feinden zu kämpfen, einmal man ſich vor der direkten Kataſtrophe zu retten muß Darum iſt ſuchen und ſodann vor dem Tod im Waſſer. Vorſicht das erſte Gebot der Nautik. Die am Freitag in Württemberg ſtatttgehabien Wahlen werden ein ſehr verändertes Bild der Zuſam⸗ menſetzung der Parteien in der II. Kammer zur Folge haben. Vollſtändig läßt ſich dasſelbe jetzt natürlich noch nicht zeichnen, da eine große Zahl von Stichwahlen ſtatt⸗ zufinden haben. Soviel aber läßt ſich heute ſchon ſagen, daß die Volkspartei und die Sozialdemokratie ihren Samen leider mit allzu gutem Erfolge ausgeſtreut haben. Die erſtere Gruppe verfügt bis dahin über nur 11 Simmen, jetzt hofft ſie auf ins⸗ geſammt 30 Mandate. Ebenſo iſt die für die Sozial⸗ demokratie abgegebene Stimmenzahl ſtark angewachſen, ſie kommt in mehreren Kreifen nicht ohne Ausſicht auf Erfolg in die Stichwahl. Die deutſche Partei hat den Verluſt verſchiedener Mandate zu verzeichnen. Die Ur⸗ ſachen für dieſe Thatſache liegen auf verſchiedenen Gebieten. Einmal hatte die Partei nicht überall einen einheitlichen Wahlkampf inſcenirt, der Mangel an einer günſtigen Wahlparole kam hinzu und auf der andern Seite haben ſich die übrigen Parteien, Ultramontane, Volksparteiler und Sozialdemokraten brüderlich die Hand gereicht und gemeinſame Sache gemacht. Das Letztere wird in noch weit höherem Maße bei den Stichwahlen der Fall ſein. Die deutſche Partei hat daher die dringende Aufgabe, ihre Kröfte möglichſt zu konzentriren und zu retten, was durch vollzähliches Erſcheinen an der Wahlurne noch zu ketten iſt. Der deutſche Reichstag beſchäftigte ſich in den erſten Tagen der letzten Woche mit verſchiedenen Zoll⸗ vorlagen, zu welchen mehrere Anträge geſtellt waren. So wurde über die Verordnung, betreffend'en Zollzu⸗ ſchlag auf ſpaniſche Waaren ſowie über den Geſetz⸗ entwurf betreffend Abänderung der Gewerbeordnung debattirt. Letztere Materie verblieb bis zu Ende der Woche auf der Tagesordnung. Am Mittwoch war wie⸗ der Schwerinstag. Die Sozialdemokraten, die bekanntlich überall dort, wo ſie ſich mit ihrem vergiftenden Einfluß noch nicht ſchrankenlos genug bewegen können, durch Geſetz ſich freien Spielraum zu verſchaffen ſuchen, bean⸗ tragten die Aufhebung des ſogenannten Diktaturpa⸗ ragraphens für Elſaß-Lothringen. Dik De⸗ batte hierüber dehnte ſich auf 2 Tage aus förderte mancherlei Intereſſantes zu Tage. Die aße Bateng des Antrages verlief ohne greifbares Reſultat. —— Aus Stadt und Land. *Mannheim, 2. Februar 1888. Thätigkeit des Gewerbegerichts Mann⸗ heim pro 1894. Abgehalten wurden im Ganzen 33 Sitzungen, duvon ohne Zuziehung von Beiſitzern 18, mit Zuziehung von Beiſitzern 15. Nach der Tabelle über die Rechkſprechung waren über⸗ jährige Sache vorhanden 2. Während des Geſchäftsjahres 1894 wurden anhängig 215 Sachen, zuſammen 217. Außerdem wurden noch weitere 67 Streitfälle vorgebracht, welche durch die Gerichtsſchreiberei kurzer Hand und ohne förmliche Klage erledigt wurden. Klagen wurden anhängig gemacht von Arbeifgebern gegen Arbeiter und Lehrlinge 6, von Arbeitern und Lehrlingen gegen Arbeitgeber 211. Von den anhängig gewordenen 217 Sachen wurden or⸗ ledigt: 3) durch Vergleich 91, b) durch Verzicht, rlücknahme der Klage, Berühenlaſſen und dergleichen 47, c) nerkenntniß⸗ urtheile 6, d) durch Verſäumnißurtheile 27, e) durch andere Endurtheile 42. Unerledigt blieben am Schluſſe des Geſchäſts⸗ jahres 4 Sachen. Die Klage war gerichtet: a) auf Lobnzahkung in 10² Sachen, b) auf Zahlung einer Entſchädigung wegen kün ungslofer oder vorzeitiger Entlaſſung, dezw. Berlaſſens der Arbeit ohne Kündigung in 78 Sachen, ch auf Zahlung vilck⸗ ſtändigen Lohnes und Entſchädigung wegen kündigungsloſer bezw. vorzeitiger Entlaſſung, zufammen in 28 Sachen d auf Erfüllung des Lehrvertrags bezw. Haltung defſelben 1 Sache, e) auf Entſchädigung wegen Jahlung des zugeſagten Wieder⸗ erſatzes von Reiſekoſten in 1 Sache, k) auf Zablung rückſtän⸗ digen Lehrgeldes in 1 Sache, g) auf Rückgabe und Ausſtel⸗ lung 1590 Zeugniſſen, Herausgabe von Arbeitsbüchern ꝛe, in 11 Sachen. Zahl de Fälle in denen die Rechtſtreitigkeiten vor dem Gewerbe ich Gegenſtände betrafen im Werthe von bis 20 einſchließlich 122 Sachen von mehr als 20 M. bis 50 M. einſchließlich 70„ 5 75„100 12 55„ ee 5 8 „„ „ 300 Mark 33 Von den erlaſſenen Urtheilen(75) ergingen zu Gunſten der Kläger 52, un Wunſten der Beklaaten 28. Beweisbe⸗ ſchlüſſe wurden 35 erlaſſen. Vollſtreckbare Ausfertigungen von Urtheilen und Vergleiche zum Zwecke der Zwangsvoll⸗ ſtreckung wurden durch die Gerichtsſchreiberei 55 ertheilt. Gerichtskoſten(Gebühren und Auslagen) gelangten wäh⸗ rend des Geſchäftsjahres 1894 keine zum Anſatz, da nach § 32 der ſtatutariſchen Beſtimmungen ſolche nicht erhoben werden. Im Laufe des Geſchäftsjahres 1894 kamen zur An⸗ weiſung und Auszahlung an Entſchädigungen für die Bei⸗ ſitzer 282 M. 60 Pf. Die Klagen vertheilen ſich auf die einzelnen Gewerbe wie folgt: a. Maurer, Tüncher, Ziegler und Erdarbeiter 17 Sachen, b. Schreiner, Säger, Wagner, Glaſer, Zimmer⸗ leute, Dreher, Spengler, Maler, Schloſſer, Schmied und Mechaniker 4 . Kellner, Kellnerinnen und Köchinnen 12 d. Metzger, Bäcker, Conditor, Müller, Küfer und Bierbrauer 32 1 e. Näherinnen, Büglerinnen und Schneider 17 5 1. Buchdrucker, Tapezierer und Friſeure 11 g. Schiffer, Fuhrleuts, Kohlen⸗ und Getreide⸗ arbeiter 19 5 h. Fabrik⸗ und ſouſtige gewerbliche Arbeiter 65 zuſammen 217 Sachen. Die 1515 der Geſchäftsnummer beträgt 728. Als Einigungsamt im Sinne des§ 61 des Gewerbe⸗ gerichtsgeſetzes vom 29. Juli 1890 war das hieſige Gewerbe⸗ gexicht im Geſchäftsjahre 1894 nicht thätig, dagegen hat das⸗ ſelbe im Sinne des§ 70 des zit. Geſetzes im Jahre 1894 ein Gutachten:„Die Sonntagsruhe in dem Gewerbe betr. er⸗ ſtattet. Anträge gemäß 8 70 Ziffer 3 des Gewerbegerichts⸗ geſetzes wurden vom Gewerbegerichte hier nicht geſtellt. * Mittheilungen aus dem Bereiche des Schulweſens⸗ A. Mittelſchulen. Verſetzungen: Die Lehramtspraktikanten: Ehrmann, Eugen, Dr., vom Realgymnaſium in Mannheim an die Oberrealſchule in Karlsruhe. Karle, Martin, Vo⸗ loutär am Gimnaſium in Freiburg zur Stellvertretung an das Gymnaſtum in Konſtanz.— B. Volksſchulen. Verſetzungen und Ernennungen: Götſchin, Georg, Unterlebrer in Radolfzell, als nach Laufen, A. Müllheim. Graf⸗ Guſtav, Unterlehrer in Oeſtringen, als Hilfslehrer nach Diel⸗ heim, A. Wiesloch. Keller, Luiſe, Schulkandidatin, als Unterlehrerin an die Töchterſchule in Lahr. Koch, Ludwig, 1 an der Rettungsanſtalt in Durlach, als Unter⸗ ehrer nach Radolfzell, A. Konſtanz. Höllenberger, Emma, Unterlehrerin in Lahr, wird Hauptlehrerin daſelbſt. Merkel, Alois, Unterlehrer, von Hinterzarten nach Alten⸗ ſchwand, A. Säckingen. Schnuvr, Ludwig, Hilfslehrer in Bergöſchingen, als Unterlehrer nach Hinterzarten, A. Neuſtadt. Wahl, Jakob, Gewerbeſchulkandidat, als Hilfslehrer nach Detlingen, A. Lörrach.— Geſtorben: Henn, Joſ. Melchior, auptlehrer in Oſterburken, Seith, Karl Friedrich, Haupk⸗ ehrer a.., früher in Walldorf. * Nationalliberale Partei. Die Abtheilung IV. der hefiſer nationalliberalen Partei hielt geſtern Abend im Wilden Mann“ eine Verſammlung ab, um über einen von der hieſigen Gemeinnützigen Baugeſellſchaft dem Stadtrathe unterbreiteten Antrag zu berathen, nach welchem die Stadt an die genannte Geſellſchaft ein größeres Bauterrain zu einem billigen Preiſe unter Erlaſſung der ſämmtlichen Straßenkoſten abtreten ſoll. Die Gemeinnützige Baugeſellſchaft will auf dieſem Baugelände 170 billige Arbeiterwohnungen errichten. In der Sitzung entſpann ſich nun eine ſehr ein⸗ gehende Debatte über die prinzipielle Frage, ob der Stadt⸗ rath ſich an der Errichtung von Arbeiterwohnungen überhaupt irgendwie betheiligen ſoll oder nicht. Die Anſichten über dieſe prinzipielle Frage waren ſehr getheilter Natur. Die Herren 5. Hartmann und Aulbach hielten es für ſehr gefährlich, wenn ſich die Stadt auf die ſchiefe Bahn der Ein⸗ miſchung in das gewerbliche Leben begebe. Wenn man jetzt der Stadt die Pflicht der Schaffung billiger Wohnungen zu⸗ geſtehe, dann könne man von anderer Seite auch die Schaffung dilligen Brodes und Fleiſches, billiger Kleidung u. ſ. w. ver⸗ langen. Die beiden Redner ſind der Meinung, daß man die Arbeiter durch entſprechende Löhne in die Lage verſetzen ſolle, ſich die ihnen paſſende Wohnung zu ſuchen und J¹ len. Auch ſei es in ſittlicher Beziehung Kicht kathſam, ſogenannte Arbeiterkolonien zu ſchaffen, da man hierdurch die Arbeiter gewiſſermaßen degradire Wenn die Stadt auf das Verlangen der Gemein⸗ nützigen Baugeſfellſchaft eingehe, ſchädige ſie vor Allem den Heinen Hausbeſitzer und den Gewerbetreibenden, welche viel⸗ ſach viel ſchlimmer daran ſeien als die Arbeiter. Es ſei nicht berechtigt, einem Theile auf Koften der Geſammtheit Vortheile zu verſchaffen. Auch Hr. Fröbel ſprach ſich gegen die Abtretung des Baugeländes an die Gemeinnützige Bau⸗ geſellſchaft aus. Dagegen wurde der Gedanke der Errichtung Lon Arbeiterwohnungen warm befürwortet von den Herren Direktor Hoff u. Sattler. Dieſe beiden Redner ſuchten den Nachweis zu liefern, daß ein großer Mangel an billigen und 11125 Wohnungen in Mannheim herrſche und daß es eine ulturvollé Aufgabe ſei, hier Wandel zu ſchaffen und den Arbeitern geſunde Wohnungen zu ſchafſen. Durch die ge⸗ planten 170 Wohnungen werde den kleinen Hausbeſitzern kein Nachtheil entſtehen. Der Antrag der Gemeinnützigen Bauge⸗ ſellſchaft ſei ein erſter Schritt auf dem ſo viel beſprochenen Gebiete der Arbeiterwohnungsfrage und ſei nur zu hoffen, daß dieſem Schritt bald andere nachfolgen möchten. Der Vorſitzende, Herr Profeſſor Mathy theilt mit, daß auch der Bau⸗ und Sparverein demnächſt an die Stadt wegen Ueberlaſſung geeigneten Baugeländes behufs Errichtung von billigen und geſunden Wohnungen herantreten werde. Zugleich bemerkte Redner, daß der Bau⸗ und Sparverein keine Arbei⸗ terkolonie gründen wollte, ſondern beabſichtige, mitten in der Stadt überall da, wo ſich eine paſſende Gelegenheit biete⸗ Wohnungen für ſeine Mitalieder u errichten Redner kaun eg ſch vo m Eſ be nq e ee ———— eeeeee eeee r General⸗Anzeiger. zeländes an die Gemeinnützige Baugeſellſchaft nicht beſonders rwärmen, wenn er auch nicht gerade dagegen ſprechen wolle. Rach ſeiner Anſicht wäre es das Geſcheidteſte, wenn der Stadt⸗ zath ſeinen Antrag zurückziehen würde. Herr Bouquet prach ſich ebenfalls gegen den Antrag aus, während Herr Emil Mayer denſeſbey warm befürwortete, indem er nachzu⸗ veiſen ſuchte, daß 3ie Vemeinnützige Baugeſellſchaft nur von zumanen gemeinnützigen Beſtrebungen geleitet werde. Herr nm iſt gleichfalls von dem Antrag nicht entzückt und Herr Profeſſor Behaghel hob hevor, daß gewichtige Bedenken zegen die Erfüllung des Verlangens der Gemeinnültzigen Bau⸗ zeſellſchaft ſprechen. Erſt gegen Mitternacht fand die ſehr inregend verlaufene Verfammlung ihr Ende. Pateutliſte badiſcher Erfinder. Angemeldet zon: Geſellſchaft m. b. H. zur Fabrikation von Oberlicht⸗ Fenſter⸗Verſchlüſſen, Patent Seilnacht, Baden⸗Baden; Ober⸗ ichtfenſterverſchluß; zuſ. z. Pat. 61 795.— Grtheilt an: J. Maſſon in Haslach: Flaſchenſpülapparat, Das mittelrheiniſche Verbandsſchießen, welches dieſen Sommer zu Worms abgehalten wird, iſt nunmehr zuf die Zeit vom 28. bis 30. Juni anberaumt worden. Die Vorbereikungen zu dem Feſte ſind im Gange. Gegen die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an den Fürſten Bismarck ſtimmten in der vorgeſtrigen Sitzung des Stadtraths die vier freiſinnigen Mitglieder. Der Bürger⸗ ausſchuß wird ſich in ſeiner nächſten, am Dienſtag, 12. Febr., ſtattfindenden Sitzung mit der Angelegenheit zu beſchäftigen haben. »Der evangeliſche Arbeiter⸗Berein feiert am 3. Febr. ſein Stiftungsfeſt. Am Schluſſe dieſes Jahres, des vierten ſeit ſeiner Begründung, zählte der Verein bereits 670 Mitk⸗ glieder. Etwa 600 davon ſind Arbeiter im engeren Sinn, ſowie kleinere Handwerker, Poſt⸗ und Eiſenbahnbedienſtete. Dazu kommen dann noch die Vereinsfreunde. Gine kräftige, innere wie äußere Forkentwickelung iſt vom patriotiſchen Standpunkt aus nur zu wünſchen, denn bei kräftiger Entfal⸗ tung wird der Verein gewiß einen namhaften Beitrag zur ſrielichen und ſegensvollen Löſung der ſozialen Wirren leiſten. Anläßlich genannter Feier wird am Sonntag Abend um 6 Uhr in der Trinitatiskirche ein Feſtgottesdienſt ſtattfinden, in welchem der durch ſeine ſoziale Thätigkeit rühmlichft bekgunte Stuttgarter Stadtpfarrer Theodor Traub die Predigt hält. Ein einmaliges Gaſtſpiel gibt nächſten Montag Abend in Ludwigshafen im Saale des Geſellſchaftshaufes die kgl. Hof⸗Solo⸗ und Serpentine⸗Tänzerin vom Hoftheater in Mün⸗ chen, Signorina Betting Rufint, unter Mitwirkung des Speyerer Stadttheater⸗Enſembles Süßenguth. Die Künſtlerin iſt bereits in vielen Städten aufgetreten und hat überall große Erfolge erzielt. So ſchreibt die„Osnabr. Ztg.“: Hier pro⸗ duzirte ſich nach Beendigung der Vorſtellung zum erſten Male die Hof⸗Solotänzerin Frl. Bettina Rufini und erregte guch gier die anderswo erzielte Senſation. Auf der völlig dunklen Bühne erſcheint die Dame in weite Gewänder— meiſt von weißer Farbe— gehüllt und führt von der Couliſſe aus, mit farbigem Licht beleuchtet, eine Reihe von graziöſen Stellungen aus, wobei ſie durch die wellenförmige Bewegung ihrer über⸗ aus weiten Umhüllungen eine Reihe von ſehr hübſchen Effee⸗ ten erzielt, die noch durch das wechſelnde Farbenſpiel ge⸗ hoben werden. Von den geſtern vorgeführten vier Nummern des Serpentinetanzes ſei noch beſonders eine Schmetterlings⸗ lour erwähnt, in welcher die Künſtlerin als ein in glänzenden Farben ſchillernder Schmetterling ſich hin⸗ und herbewegt. Wir müſſen darauf verzichten, die Produktionen näher zu be⸗ ſchreiben, ſo etwas muß man eben ſehen! Aber es iſt ſehr, ſehr hübſch und überraſchend! 5 8 Üdel⸗Concert.„Auf! in den Saalbau!“ heißt morgen Sonntag die Parole. Wer noch nicht Gelegenſett hakte, die herzerfreuenden Darbietungen dieſes in ſeiner Art einzig ſtehenden Künſtlerenſemble's zu genießen, wer noch Sinn Witz und feinen Humor, für Frohſinn und Heiterkeit be⸗ %, der verſäume den Beſuch des letzten Concerts der liebens⸗ würdigen Sänger ja nicht. Das Programm iſt ein auser⸗ leſenes, lauter„Schlager“, Wir nennen u. A.„Kirchl“,„Das Balladerl von Rütterl“,„Der alte Goethe“, Lackenbacher „Zeugniß“, Löti Spatzentratſch, Vernay Rhinozervos Ballade und Andere. Schneidermeiſter Dome ſoll ſich mit der Kunſtſchützin 5 Elſa Diang verlobt haben. Die Beiden wollen in ükunft gemeinſchaftlich auftreten. Konkurſe in Baden. Ueber das Vermögen der oſſenen Handelsgeſellſchaft in Firma Michael Hirſech in Karlsrühe, deren Inhaber Michgel und Brund Hirſch ſind. Aus dem Großherzogthum. * Heidelberg, 2. Febr. Bei der ſchrecklichen Kataſtrophe welche den Untergang des Lloyd⸗Dampfers„Elbe“ herbeiführte, verlor auch ein hoffnungsvoller Heidelberger Studenk der Chemie, Herr E. A. Lockhardt aus Madiſon in Amerika ſein junges Leben. Derſelbe war, wie uns mitgetheilt wird, kele⸗ graphiſch an das Krankenlager ſeiner Mutter berufen worden und beabſichtigte, nach einiger Zeit wieder hierher zurückzu kehren, um ſein Doctorexamen zu machen, *Bruchfal. Vor einigen Tagen hat ein junger Febr. einen S llen nach einer Frau geworfen und die Magengegend gekroffen, daß ſie be⸗ 0 at werden mußtle. igſten dahter ſtatk⸗ wird die früheren Schon die Zahl der ine und auch die i e gegangen. Ehr 188, chalb Jahresfeiſt um ft be Unter den auf dem gegangenen Perſonen imervG. gt. ſich * für den Dampfer e hier und reiſte am Vremerhaven, um ſich auf der„Elbe“ einzuſchiffen. Wertheim, 2. Februar. In dem Orte Neubrunn ereignete ſich ein ſehr trauriger Fall, dem Maun und Frau zum Opfer ſielen. Dampfer ſoll ſich auch ein haben. Der⸗ genommen worden und deshalb verdorben war. Der Mann uß nur von der äußeren Seite, die Frau verzehrte jedoch von dem fauren Inhalte, während die Magd gar nichts davon aß; die Frau ſtarb noch in ſelbiger. cht unnd einige Tage nachher arb der Mann ebenfalls. Kinder, welche noch klein ſind, ſollen noch am Leben ſei— 5 Peterzell, 2. Febr. Die hieſige Bötin, welche ſchon ſeit vielen Jahren den Botendienſt nach Villingen“ beforgt, blieb im Schnee ſtecken und mußte ausgeſchaufelk werden. Durch die dabei erlittene Erkältung trat eine Lungenentzündung ein, der die Frau erlegen iſt. Freivurg, 31. Januar. In Folge der Berufung des Herrn Hofrath Warburg nach Verlin iſt die Erſatzwahl eines Prorektors für das Sindienjal öthig gewarden. Dieſelbe fand geſtern ſtatt und ging mit großer Stimmeir⸗ mehrheit Heer Prof. Dr. v. Simſon als der Gewählte daraus hervor Vom Schwarzwald, 2. Febr. Ein tragikomiſches Ereigniß drängt hier ſogar das Intereſſe für die Landtags⸗ wahl in den Hintergrund. Ein heirathsluſtiger Wirthſchafts⸗ beſtber in Büßl lernte eine dort im Dienſt geſtandene hübſche⸗ 5 Drei N. ſi Die beiden Leute aßen von einem ſelbſt⸗ gemachten Schwartenmagen, welcher zu früh aus dem Keſſel Friedrich Haaſe als Gaſt. Sonntag, 10.:(4)„Die Meiſter⸗ Schwarzwälderin von Hutnek(zwiſchen Sulgen und Hardt gelegen] kennen. Er, der glückliche Bräutigam, reiſte nun mit ſeinen Verwandten zu der Kopulation und Hochzeitsfeier, aber — zum Schrecken des Bräutigams— keine Braut erſchien. Dieſe hatte ſich mit einer Geldſumme von 1400 Mark, die ihr von ihrem vermöglichen„Bräutigam“ eingehändigt worden war zu dem Zwecke, in ihrer Heimath eine anſtändige Aus⸗ ſteuer zu beſchaffen, von einem„Schöneren“ entführen laſſen, ziemlich weit vorbei an der Schwarzwaldheimat. Beim Hochzeitsmahle“ im„Adler“ dahier ſoll ſich der Hereinge⸗ fallene geäußert haben in dem Sinn:„D' Mad könnt ſai wo ſe wett; wenn i no mei Geld wieder hätt.“ Pfälziſch-Heſſiſche Nachrichjten. Speier, 2. Febr. Die Baumwollſpinnerei Speier in Speier verdiente 1894 Mk. 160,034.90, und proponirt der Aufſichtsrath den Aktionären Ausgleichung des Paſſivſaldo von Mk. 80,000 und Verwendung des Reſtes von M. 90,034.90 für Abſchreibungen. * Freimersheim, 1. Februar. Das ſiebenjährige Mädchen des Herrn Lehrers Hebel erkrankte an Diphterie. Als alle Mittel verſagten, griff Herr Dr. Moſer zum Heilſerum. Am Samſtag Abend um 6 ÜUhr geſchah die Einſpritzung und am Sonntag Morgen war das hohe Fieber weg und der Beleg löſte ſich langſam ab. Der Hals iſt 195. völlig frei, der Appetit iſt recht gut. Montags und Dienſtags zeigten ſich auch üble Folgen des Serums. Das Kind bekam heftige Gliederſchmerzen. Nur im linken Bein, an welchem die Injektion geſchah, ſpürte das Kind nichts. Die Schmerzen ſind laut„Gt.“ nun auch völlig geſchwunden. Geritijftszeitung. Maunheim, I. Februar.(Strafkammer III.) Vor⸗ ſitzender Herr Landgerichtsdireetov Weizel. Vertreter der Großh. Skaatsbehörde Herr Stagtsanwalt v. Duſch. 1) Der 1s8 Jahre alte Droſchkenkutſcher Wilhelm Schweikert von Heidelberg fuhr am 18. Dezember v. J. auf der Neuenheimer Landſtraße in Heidelberg den einen Handkarren ſchiebenden Maurer Georg Zeis ſo heftig an, daß Zeis in die Straßenrinne flog und mehrere Verle ungen erlitt. Schweikert erhielt heute wegen fahrläſſiger Körper⸗ verletzung 10 Mark Geldſtrafe. 2) Der 50 Jahre alte Bauunternehmer Peter Johann Groß und ſeine beiden 26 und 16 Jahre alten Söhne Heinrich und Peter Johann Groß, ſämmklich von Kirchheim, wurden von der Anklage der Urkundenfälſchung als nicht überführt freigeſprochen. Die Anklage hatte ihnen zur Laſt gelegt, eine Quittung über 150 Mark mit der Unterſchrift eiues Liefevxanten des Groß, des Schreinermeiſters Rimmler vepſehen und bei der Abrechnung mit Rimmler die Quittung pybduzirt zu haben. Nach dem Ergebniß der Beweisaufnahme dürfte ein Irrthum vorgelegen haben, deſſen Hauptſchuld dem Angeklagten Heinrich Groß zur Laſt ſiel, allein das Gericht gewann auch bezüglich deſſen nicht die volle Ueberzeugung ſeiner Strafbarkeit. Vertheidiger Rechtsanwalt Landfried. 3) Der 29 Jahre alte Goldarbeiter Jakob Haber⸗ ſtroh von Düren entwendete am 3. Dez. v. J. in Sandhau⸗ ſen dem Dienſtknecht Julius Langlotz von Sandhauſen ein Paar Zugſtiefel im Werthe von 5 M. Als Dieb im Rück⸗ fall wurde Haberſtroh zu 4 Monaten Gefängniß, abzüglich 1 Monat der Unterſuchungshaft verurtheilt. ) Eine Bande von herumſtreichenden Burſchen entwen⸗ dele in der erſten Hälfte des Monats Dezember v. J. in zahl⸗ reichen Fällen in Heidelberg Säckchen mit Wecken, wie ſie von den Bäckern früh Morgens in W getra⸗ Mi gen werden, und Kannen mit lch, welche Händler auf der Straße hatten ſtehen lafſen. Unter der Anklage, dieſe Diebſtähle begangen zu hahen, hatten ſich heute zu verantworten: 1. Der 17 Jahre alte, deſſenungeachtet aber ſchon 5 Mal vorbeſtrafte Taglöhner Lüßwig Prior von Heidelberg, 2. der 18 Jahre alte Tag⸗ löhner Johann Juſtus Schnellbach von Ziegelhauſen, 3, der 28 Jahre alte Taglöhner Robert Braun von Beiert⸗ heim, 4. der 23 Jahre alte Metzger Konrad Kaiſer von Weitersbach und 5. der 21 Jahre alte Taglöhner Ph. Schmidt von Oftersheim. Prior und Schne bach haben außer den erwähnten Lebensmitteln aus der Spezereihandlung vun Horn ein Kiſtchen Cigarren entwendet. Die ganze Ge⸗ ſellſchaft hat ſich ferner des Hausfrſedensbruchs dadurch ſchüldig gemacht, daß ſie mehrmals den in der Geisbergſtraße gelegenen Schuppen des Kaufmanns Jakob Hornung ohne Erlaubpiß als Nachtherberge in Anſpruch nahmen. Das Urtheil lautete: dudwig Pribr 6 Monate Gefängniß, Schnell⸗ bach 5 Monate Gefängniß, Braun, Kaiſer und Schmidt wegen Hallsfriedensbruchs je 6 Wochen Gefängniß und wegen Diebſtahls 4 Wochen Haft. Letztere ſind durch die Unker⸗ ſuchungshaft verbüßt. Gheater, Ratarſt ard Milfertlaaft. Der Gründer des Berliner Theaters, Herr Hofrath Barnay, hak an Herrn Intendanten Praſch nachſtehendes Schreiben gerichtet: Verehrter Herr Intendant! Im Jutereſſe des Kunſtlebens in der Reichshauptſtadt, begrüße ich freudig die Nachricht, daß Sie die Direktion desBer⸗ liner Theat ibernehmen wollen; IhresSolidität als eſchäfts⸗ führender Theaterleiter, Ihr künſtleriſcher Geſchmack, Ihre ernſte und vornehme Richtung, Ihre erprobte Erfahrung laſſen mich mit Zuverſicht hofſen, daß Sie das Inſtitut des„Berl. Theater“ wieder zu jener künſtleriſcher Bedeutung heben werden, welche dieſes Theater zweffellos inne hatte und die dieſes Theater zu einem nicht unwichtigen Faktor unſeres öffentlichen Lebens gemacht hatte. Ich hatte Ihnen ja mein perſönliches Vertrauen zu Ihrer Direktionsfügrung bereits dadurch ſprechend bewieſen, daß ich mich ſ. Zl. bereſt erklärt hatte, Ihnen meinen geſammten Beſitz im Berliner Theater 590 jede Anzahlung zu überlaſſen und mich ferner bereit erklärte, meine bei dem Beſtzer ruhende Caution auf Sie überſchreiben zu laſſen. Sollte alſo das Polizeipräſidium bei mir Erkundigungen über Sie einziehen laſſen, ſö können Sie überzeugt ſein, daß ich die allerbeſten Auskünfte gebe und Ihre Candidatur wärmſtens empfehlen werde. Ju aufrichtigſter Freundſchaft Ihr achtungsvoll ergebener Ludwig Baruay. Ein zweites Schreiben in derſelben Angelegenheit von dem Intendanten des Wiesbadener Hoftheaters Baron Hülſen an Herrn Praſch, müſſen wir wegen Raum⸗ mangels bis Monkag zurücklegen. Spielplau des Großh. Hof⸗ in Mannheim vom 3. Febr. bis „Der Freiſchütz“. Montag,.:(Aufgeh. Abonn. Vorrecht B) igaten“. Signor d' Andrade als Gaſt. Mittwoch, G. Adie luſtigen Weiber von Windſor“, Donnerſtag,.: „Suilig Galotti“. Freitag,.:(B)„Die Hexe“. Samiſtag, e„Der Königslieutenant“. Herr Hoftheaterdirektor und Nationalthenters 10. Febr. Sonniag, 3. ſinger von Nitruberg.“ Der Liederabend der Kammerſängerin Fr und des Herrn Kammerſängers Knapp Donnerſtag 21. Febrnar ſtatt. Vormerkungen nehmen die Hof⸗ muſikalienhandlung von K. Ferd. Heckel und die Muſikalten⸗ handlung von Th. Sohler entgegen. 75 de, Maunzeimer Kunſtverein. Eine ſcharf ausgeſpro⸗ chene Perſönlichkeit iſt unter den modernen Künſtlern der Seubert Mannheim, 3. Februge, hieſigen Kunſtvereinsfaale eine ganze Sammlung ſeiner Ge⸗ mälde ausſtellt. Hendrich bewegt ſich am Liebſten auf dem Gebiete des Phantaſtiſchen, des Märchen⸗ und Sagenhaften. Allein die Art, wie er ſeine originellen Phantaſteen künſtleriſch geſtaltet, iſt durchaus modern. Er arbeitet gern in ſtarken Effekten, wirkungsvollen Farbencontraſten, ſucht gerne nach neuen techniſchen Ausdrucksmitteln, weiß jedoch unter Um⸗ ſtänden auch in einfacher Weiſe zarte Poeſien zu verkörpern, wie er dies z. B. mit ſeinem Bilde„Die Quelle“ beweiſt. An anderen ſeiner Bilder macht ſich dagegen ein ſtarker Zug zum Theatraliſchen bemerkbar, wodurch die rein maleriſche Wir⸗ kung beeinträchtigt wird. In innigem geiſtigem Verhältniß zu der Kunſt Richard Wagners hat Hendrich die Geſtalten eines Siegfried, einer Brünnhilde mik unverkennbarer Pyeſie für die Malerei herangezogen. Mit ſeinem Gemälde„Der fliegende Holländer“ bekritt er das Reich des Geſpenſtiſchen, Geiſterhaften, das er noch mit mehreren anderen Gemälden („Die Bucht der Abgeſchiedenen“,„Das zweite Geſicht“) in intereſſanter, wenn auch etwas willkürlicher Weiſe behandelt. Seine bibliſchen Gemälde ſind poetiſche, oft nur etwas allzu farbige Stimmungsbilder, während feine Verkörperungen von Nixen⸗ und Elfengeſtalten, abgeſehen von einigen Flüchtig⸗ keiten in der Zeichnung, Lebendigkeit und Grazie ausſprechen. Kurz, in allen dieſen Gemälden ſieht man die originelle Ge⸗ ſtaltungskraft des Künſtlers, der jedenfalls zu den hervor⸗ ragendſten Malern der jüngeren Generation gehört, Spielplan des Großh. Hoftheaters in Karlsruhe. Im Hoftheater Karlsruhe. Sonntag, 3. Februar:„Der Ba⸗ jazzo“,„Sonne und Erde.“ Dienstag, 5. zum erſten Male: „Wie die Alten ſungen“. Donnerstag,.:„Goldfiſche“. Frei⸗ tag,.:„Wie die Alten ſungen“. Sonntag, 10. zum erſten Male:„Die Gärtnerin“ von W. A. Mozart, zum erſten Male: „Der Lootſe“ von Max Brauer— Im Theater in Baden. Mittwoch, 6. Februar:„Zampa, oder die Marmorbraut“. Großies lateiniſches Wörterbuch. Die Akademien der Wiſſenſchaften zu Berlin, München und Wien, ſowie die Ge⸗ ſellſchaften der Wiſſenſchaft zu Göttingen und Leipzig haben ſich zur Bearbeitung einer großen, dem heutigen Stand der Wiſſenſchaft entſprechenden lateiniſchen Wörterbüchs verbunden. Die Koſten werden nach Schätzung Sachverſtändiger 650,000 Mark betragen, wovon etwa 150,000 Mark dem Verleger guferlegt werden können, ſo daß jeder der betheiligten Körper⸗ ſchaften bei einer Arbeitsdauer von 20 Jahren der Betrag von 5000 Mark jährlich zur Laſt fällt. Das Unternehmen iſt außerhalb Preußens ſicher geſtellt. Die beiden Preußiſchen Anſtalten haben jährlich 10,000 Mark zu tragen. Die Göt⸗ tinger Geſellſchaft der Wiſſenſchaften bedarf nach Lage ihrer Mittel eines Zuſchuſſes in voller Höhe des auf ſie entfallen⸗ den Betrages. —— Aeueße Aachrichten und Celegrammt. (Privat⸗Telegramme des„General⸗Anzeigers“.) * Müuchen, 2. Febr. Nach einem Telegramme der „Neueſten Nachrichten“ aus Schwarzenfels iſt der lang⸗ jährige Oberſtallmeiſter König Ludwig II., Graf Holn⸗ ſtein, Freitag Abend geſtorben. Berlin, 2. Febr. Die Budgetkommiſſion des Reichstages genehmigte zur Vergrößerung des Poſt⸗ grundſtückes in Manuheim die Summe von 769,165 Mark. * Berlin, 2. Febr. Die wirthſchaftliche Vereinig⸗ ung des Reichstages wird am Mittwoch zur Berathung des Ankrages der Abg. Graf Kanitz und v. Kardorff wegen der Währungsfrage zuſammentreten. Berlin, 2. Febr. Die neulich verfrüht aufge⸗ tretene Nachricht, der Abgeordnete Ahlwardt ſei aus der Reformpartei ausgeſchloſſen, wird jetzt Beſtätigung finden. Ahlwardt iſt in der That aus der Frakt on dimiitirt worden. Letztere veröffentljcht darüber in den nächſten Tagen einen Beſchlußz. 5 Dortmund, 2. Febr. Wie die„Dortm. Ztg.“ aus Hörde me det, ſind geſtern beim Einſturz des Daches auf dem Gußſtahlwerk der Hermannshütte mehrere Per⸗ ſonen verunglückt. Der Betriebsführer Geyle per wurde ſofort getoͤdtet. Der Siedem iſter Adams und zwei Ar⸗ beiter erlitten ſo ſchwere Verletzungen, daß an ihrem Aufkommen gezweifelt wird. 8 Bremerhaven, 2. Febr. Bezüglich des Unter⸗ ganges der„Elbe“ liegt die Wahrſcheinlichkeit nahe, daß der engliſche Dampfer„Crathie“ ſeinen Kurs nicht inne⸗ gehalten und dadurch das Unglück verſchuldet hat. Weimax, 2. Febr. Die Direktion der Weimar⸗ Geraer Eiſenbahngeſellſchaft theilt mit, daß der ſächſiſche Staat wegen Ankaufs der Weimar⸗Geraer Eifenbahn mit dieſer Geſellſchaft in Unterhandlungen getreten ſei. Raotterdam, 2. Febr. Der Dampfer„Crathis“ iſt mit Beſchlag belegt und unter Aufſicht der Juſtizbe⸗ hörden geſtellt worden. Der Kapftän, der Steuermann und erſte Maſchiniſt, welche zur Zeit des Zuſammen⸗ ſtoßes die Wache hatten, wurden einem Verhöre durch die Juſtizbehörde unterzogen. Dieſelben ſagen aus, daß ſie nicht geſehen hätten, mit welchem Dampfer ſie zuſam⸗ mengeftoßen ſeien; ſie hätten weder bemerkt, daß das Schiff geſunken, noch hätten ſie Jammerrufe von Unten gehenden gehört. Paris, 2. Febr. General Mercier iſt an Stelle des Kriegsminiſters Zurlinden zum Kommandeur des. Armeekorps ernannt worden. *Madrid, 1. Febr. Die Deputirtenkammer ſetzte die Bera hung des Budaets fort. Dasſelbe ſchließt in Ausgaben ab mi: 765,409,882 Peſetas, in Einnatmen mit 758,430,122 Peſetas. Das Deſizit beträgt ſom 6,978,750 Peſetas. *Athen, 2. Febr. Nach einem im Amtsblatt veröffentlichten Dekret ſollen die Einnahmen und Aus⸗ gaben pro 1895 gemäß dem der Kammer vorgelegten Entwurfe geregelt werden. Die Ratifizterung des De⸗ krets wird ſofort nach der Einberufung der Kammer beantragt werden. Einige Blätter kriteſicen das Dekret⸗ als inkorrekt. Petersburg, 2. Jebr. In Gemäßheit des Preß⸗ ges zen die 1 kompetenden Miniſter, die Komitee zuſammengetreten ſind, das ti äglichen Journals„Ruskaja Jsn“ deutſch„Ruſſiiches ben“ vollſtändig zu verbieten. 5 * Petersburg, 2. Febr. Der Mällereikongreß de⸗ ſchloß die Ausarbeitung eines Statuts für den pexiodi“ ſchen Kongreßf zud Errichtung eines Bureaus i Peiers⸗ Berliner Maler Hermann Hendrich, der gegenwärtig im burg zur Vertrelung der Jutereſſen de cüllereigewer⸗ —— r E n en —— 3 Mannbeim, 3. Februar. . Die Unterhaltungskoſten werden durch Beiträge gemäß den Produktionsumſätzen beſtritten. In verſchie⸗ denen Gegenden des Reiches ſollen Konſortionen zum Zweck des Mehlexports gegründet werden. Die Er⸗ mäßigung der Bahntarife betrifft den Kleie im inländi⸗ ſchen und Exportverkehr, Mehl ausſchließlich im Export. Wafhington, 2. Febr. In der geſtrigen Sitzung des Repröſentantenhauſes kam es gelegentlich der Ge⸗ ſchäftsordnungsdebatte zu einem lebhaften Wortwechſel zwiſchen den demokratiſchen Deputirten Ritge und Hrart, letzterer verſetzte ſeinem Gegner einen Fauſiſchlag. Die Beiden wurden vor die Schranken des Hauſes geführt, wo ſie die beleidigenden Worte zurücknehmen mußten. * Waſhington, 1. Februar. Reutermeldung. Im Monat Januar überſtiegen die Ausgaben die Einnahmen um 6,719,048 Doll. Man glaubt allgemein, daß dem⸗ nächſt 100 Mill. Aprocentiger, in 30 Jahren rückzahl⸗ barer Obligationen öffentlich angeboten werden. Shanghai, 2. Febr. Wie verlautet, iſt ein japa niſches Panzerſchiff vom Fort der Linkunglau-Inſel kampfunfähig gemacht und zwei Torpedoboote zum Sinken ebracht worden. Die chineſiſche Flotte befindet ſich noch m Hafen von Wai⸗hei⸗wai. Diebhaber von praktiſchem Schuhwerk, mit breiten, run⸗ en und ſpitzen Faconen mit breiten, niederen, mittleren und ohen Abſäszen finden die arößte Auswabl, auch in ganz 5 igen Art ikeln, nur bei Georg Hartmann, E 4, 6, am Fruchtmarit untere Ecke 15 2340 „Aähmaſchinen une allein zu haben bei Martin Decker 1.4 45679 Unldürf des Fabahſſcurrgeſehes. Erſter Theil. Zoll. Gegenſtand und Höhe des Zolls. 48 1. An Zoll iſt zu erheben von 100 Kg. 1) Tabakblätter, unbearbeitet und Stengel, auch Tabakſauſen 40 M. 2) fabricirter Tabak Cigarren und Cigarettenn 900„ anderer„0 Der Bundesrath iſt ermächtis t, Braſil⸗Carotten zur Her⸗ tellung von Schnupftabak unter ontrole der Verwendung zum Zollſaß von 180 Mk. für 100 Kg. zuzulaſſen. Stundung. § 2. Der Zoll für Rohtabak(unbearbeitete Tabakblätter nd Stengel) kann bis zu neun Monaten geſtundek werden. Vergütung des Zolls bei der Ausfuhr. § 3. Nach näherer Be timmung des Bundesraths iſt für albs und Ganzfabrikate, welche im Zollgebiet 90 oder zum il aus ausländiſchem Tabak hergeſtellt ſind, bei der Ausfuhr er dafür entrichtete Zoll zurückzuzahlen. Zweiter Theil. Stener. Erſter Abſchnitt. Beſtimmungen. Gegenſtand und Höhe der Steuer. 8 4. Die im Zollgebiet hergeſtellten Tabakfabrikate unter⸗ legen einer Steuer nach Maßgabe dieſes Geſeßzes. Dieſelbe elrd ohne Rückſicht darauf erhoben, ob zur Herſtellung Surro⸗ ate und Hilfsſtoffe verwendet worden ſind oder nicht. 5 5. Die Steuer(8 4) beträgt für Eigarren und Cigaretten Rauch⸗, Schnupf⸗ und Kautabak.. 25. Proc., 40 9e abrikpreiſes, d. h. des Preiſes, zu welchem dieſe Fabrikate ausſchliagzich der Steuer von dem Fabrikanten verkauft werden. Für Fabrikate, welche der Fabrikant ſelbſt verbraucht oder anentgelklich abgibt, iſt die Steuer nach dem Fabrikpreiſe, zu welchem gleicharkige Fabrikate von dem Fabrikanten verkauft zu 8818 pflegen, oder nach ihrem Fabrikverkaufswerthe zu be⸗ xechnen. Für Fabrikate, welche der Fabrikant im Kleinhandel(8 18, Abſaß 3) in einer beſonderen, von der Fabrik getrennten offenen Verkaufsſtelle abſetzt, iſt die Steuer'ebenfalls nach ihrem Fabrif⸗ preiſe oder Fabrikverkaufswerkhe zu berechnen; indeß können für dieſe Fabrikate nach näherer Beſtimmung des Bundesraths auch die Kleinverkaufs⸗(Laden⸗) Preiſe mit der Maßgabe der Ver⸗ ſteuerung zu Grunde gelegt werden, daß davon ein Procentſatz in Abzug kommt, deſſen Höhe von der Steuerbehörde für den einzelnen Fabrikanten, beziw. die einzelne Verkaufsſtelle beſonders feſtgeſetzt wird. Eintritt der Steuerpflicht. 8 6. Die Steuerpflicht kritt ein, ſobald die Fabrikate in fertigem Zuſtand die angemeldeten Räume der Fabrik verlaſſen. Steuerpflichtige Perſonen. 8 7. Jur Entrichtung der Steuer iſt der Fabrikant ver⸗ pflichtet, Haftung des Tabaks. 9 8. Ner Tabak haftet ohne Rückſicht auf die Rechte Dritter für den Betrag der darauf ruhenden Abgabe und kann, ſo lange deren Entrichtung nicht erfolgt iſt, von der Steuerbehörde mit Beſchlag belegt oder zurückgehalten werden. Stundung der Steuer. Die Steuer kann auf ſechs Monate geſtundet werden, Verjährung. 8 8 10. Forderungen und Nachforderungen von Steuer, dwie Anſprüche auf Erſtattung zuviel oder zu Unrecht erhobener Steuer verjähren binnen Jahresfriſt, vom Tage des Eintritts der Zahlungsverpflichtung beziehungsweiſe der Zahlung an ge⸗ rechnet. Der Anſpruch auf Nachzahlung hinterzogener Steuer verjährt in drei Jahren. Auf den Erſatzanſpruch des Staates gegen die Skeuerbe⸗ amten finden dieſe Friſten keine Anwendung. Befreiung von der Steuer oder der Controle. § 11. Fabrikate, welche unter Controle ausgeführt, dena⸗ furtrt oder vernichtet werden, bleiben von der Steuer frei. Rohtabak und Halbfabrikate, ſowie Tabakabfälle aller Art ſind von dem der Controle unterliegenden Beſtande in Abgang zzu ſtellen, wenn ſie unter Controle ausgeführt, denaturirt oder vernichtet werden. Unter Steuerkontrole ſtehende Gewerbetreibende. 8 12. Im Sinne dieſes Geſetzes ſind zu verſtehen 1) unter Pflanzern die Inhaber der mit Tabak bepflanzten Grundſtücke, auch wenn ſie den Tabak gegen einen beſtimmten Antbeil oder unter ſonſtigen Bedingungen durch Andere an⸗ pflanzen oder behandeln laſſen: 8 2) unter Rohtabakhändlern diejenigen die gewerbsmäzig Roßtabak, entrippte Blätter oder Tabakabfälle kaufen und ver⸗ kaufen, auch wenn ſie dieſes Geſchäft als Commiſſionäre be⸗ treiben oder wenn ſie den Tabak. Wäbrenb er bel Ihnen lagert, §. 9. Seneral-⸗Anzeiger Fabrikate zum Verkauf herſtellen oder herſteſlen laſſen. Als Herſtellung von Fabrikaten wird jede über die Befugniſſe des Rohtabakhändlers hinausgehende Bearbeitung von Tabak, des⸗ gleichen das Sortiren, Bündeln und fabrikmäßige Packen von Fabrikaten verſtanden. Anmeldepflicht. § 13. Wer Rohtabakhandel oder Fabrikation betreiben will; hat dies der Steuerbehörde ſeines Bezirks ſpäteſtens am dritten Tage vor Eröffnung des Betriebes ſchriftlich anzumelden und erhält von ihr über die erfolgte Anmeldung eine Beſcheinigung, vor deren Ertheilung der Betrieb nicht begonnen werden darf. Befinden ſich die Geſchäftsräume an verſchiedenen Orten, ſo iſt für jeden Ort eine beſondere Anmeldung einzureichen. Corporationen und Geſellſchaften, welche Rohtabakhandel oder Fabrikation betreiben, ſowie andere den Betrieb nicht ſelbſt leitende Inhaber ſolcher Geſchäfte haben der Steuerbesörde die⸗ jenigen Perſonen zu bezeichnen, welche als Betriebsleiter in ihrem Auftrage und Namen handeln. Derſenige Fabrikant, welcher Kleinhandel mit Fabrikaten in einer oder mehreren beſonderen von der Fabrik getrennten offenen Verkaufsſtellen, betreiben will, hat dieſen Betrieb in gleicher Weiſe anzumelden, die einzelnen Verkaufsſtellen dabei anzugeben, auch für jede derſelben eine dritte Perſon zu bezeichnen, welche der Steuerbehörde als Geſchäftsführer verantwortlich iſt. Unter Kleinhandel wird jeder gewerbsmäßige Abſatz an andere Per⸗ ſonen als Wiederverkäufer verſtanden. Abmeldepflicht. § 14. Von der Einſtellung des Betriebes(§ 13) haben die Gewerbetreibenden der Steuerbehörde ſofort Anzeige zu machen. Aufſicht und Reviſion. 15. Die Tabakpflanzungen, ſowie die Tabakvorräthe der Pflanzer, Rohtabakhändler und Fabrikanten ſtehen unter amt⸗ licher Aufſicht und unterliezen der Reviſion der Steuerbeamten. Die Inhaber der Tabakvorräthe, bei denen eine amtliche Reviſion oder Beſtandsaufnahme ſtattfindet, haben den Steuer⸗ beamten ihre Vorräthe vorzuzeigen, jede von den Beamten ver⸗ langte Auskunft wahrheitsgemäß zu ertheilen und die erforder⸗ lichen Hilfsdienſte zu leiſten oder leiſten zu laſſen. Dent Steuerbeamten ſteht beim Pflauzer und Fabrikanten der Eintritt in die Räume, in denen Tabak aufbewahrt oder behandelt wird, ſolange dieſelben dem Verkehr geöffnet ſind oder darin gearbeitet wird, jedenfalls aber von Morgens 7 Uhr bis Abends 7 Uhr frei. Außerdem kann von ihnen eine Reviſion nur unter Zuziehung der Ortspolizeibehörde vorgenommen werden. Zweiter Abſchnitt. Controle der Pflanzer⸗ Anmeldung der Pflanzungen und Trockenräume. § 16. Die Pflanzer ſind verpflichtet, der Steuerbehörde des Bezirks bis zum Ablauf des 15. Juli die von ihnen mit Tabak bepflanzten Grundftücke einzeln nach ihrer Lage und Größe ſchriftlich auzumelden. Die Anmeldung der erſt nach dem 15. Juli bepflanzten Grundſtücke muß ſpäteſtens am dritten Tuge nach der Been⸗ digung der Bepflanzung geſchehen. Bei der Anmelbung der Grundſtücke ift zugleich anzugeben, wo der Tabak getrocknet werden ſoll. Sollten hierin Aender⸗ ungen eintreten, ſo ſind dieſelben vorher anzuzeigen. Haftung des Pflanzers für Vorführung Tabaks zur Verwiegung und für deſſen recht⸗ zeitige Räumung. § 17. Der Pflanzer haftet für die Geſtellung des Tabals zur Verwiegung und für deſſen rechtzeitige Räumung. Dieſe Verpflichtung geht, wenn nach der Anmeldung und vor voll⸗ endeter Ernte ein Wechſel in der Perſpn des Inhabers des Grundſtücks eintritt, auf den neuen Inhaber über, falls nicht mit Genehmigung der Steuerbehörde und unter den von ihr d es feſtzuſetzenden Sicherungsmaßregeln beſtimmt wird, daß die Verpflichtung noch von dem bisherigen Inhaber zu erflillen Von jeder Veränderung in der Perſon des Inhabers des iſt der Steuerbehörde binnen 3 Tagen nach deyn Eintritt eine ſchriftliche, von dem neuen Inhaber und inm Falle der freiwilligen Veräußerung auch von dem bisherigen Inbaber zu unterzeichnende Anzeige zu machen. Mit Genehmigung der Steuerbehörde kann der 10 8 5 die ihm obliegenden Verpflichtungen auf einen Rohtabakhändler, Fabrikauten oder anderen Pflanzer übertragen. Ohne Ge⸗ nehmigung der Steuerbehörde darf der Pflanzer vor der Ver⸗ wiegung ſich des Tabaks nicht entäußern. Beſ der Veräußerung von gepfändetem oder zu tiner Erb⸗ oder Conkursmaſſe gehörigem Tabal gehen die Verpflichtungen den Erwerber über. Dieſer iſt der Steuerbehörde von demjenigen, der die Veräußerung vorgenommen hat, unverzüglich namhaft zu machen. Verwiegung. Die Verwiegung des Tabaks, einſchiießloch der Bruchs und ſonſtiger Abfälle, geſchieht nach der Trocknung und vor Beginn der Fermentatiyn, ſpäteſtens am 31. März des auf das Ernteſahr folgenden Jahres bei der Steuerſtelle des Bezirks oder der nach Bedürfniß eingerichteten beſonderen Verwiegungsſtelle. Die oberſten Landesfinanzbehörden ſind ermüchtigt, aus⸗ ſei. Grundſtücks des Pflanzers ohne Weiteres auf 8 18. Grumpen, des nahmsweiſe zu geſtatten, daß die Verwiegung erſt nach dem 31. März, jedoch ſpäteſtens bis zum 31. Mai des auf das Erntejahr folgenden Jahres geſchehe. Die Steuerbehörde hat nach Anhörung der Gemeindebehörde die Zeit, wann, oder die Friſt, bis zu deren Ablauf die Vor⸗ führung zur Verwiegung geſchehen muß, zu beſtimmen und durch die Gemeindebehörden in ortsüblicher Weiſe bekannt machen zu laſſen. Wo das Bedürfniß vorliegt, die Verwiegung der Grumpen und Sandblätter früher als diejenige des Oberguts zu veranlaſſen, hat die Gemeindebehörde einen beſonderen Termin für die Verwiegung der Grumpen ſowie der Sandblätter zu beantragen. Der zur Verwiegung zu ſtellende Tabak iſt der Verwiegungs⸗ ſtelle ſchriftlich anzumelden. Die bei der Verwiegung nöthigen Handdienſte hat der Inhaber des Tabaks zu verrichten oder auf Ueber das Ergebniß der Ver⸗ Beſcheinigung ertheilt. ſeine Koſten verrichten zu laſſen. wiegung wird ihm auf Verlangen eine Räumung. 9 19. Bis zum. Auguſt des auf das Erntejahr folgen⸗ den Jahres hat der Pflanzer den geernteten Tabak entweder an einen Rohtabakhändler oder Fabrikanten abzuliefern oder auf eine öffentliche Niederlage oder ein unter amtlichem Mitverſchluß ſtehendes Privatlager oder in das Ausland zu bringen. Von der Steuerbehörde iſt eine angemeſſene Verlängerung dieſer Friſt zu bewilligen, wenn das Bedürfniß hierzn nachge⸗ wieſen wird und eine Steuergefährdung nicht zu befürchten iſt. Tabak, der nicht rechtzeitig auf die e Weiſe 11 räumt wird, iſt auf Anordnung der Steuerb örde auf Koſten des ſäumigen Pflanzers in die nächſtgelegene öffenkliche Nieder⸗ lage zu bringen. § 20. Der Pflanzer muß ſich von den inländiſchen Käu⸗ fern ſeines Tabaks über deſſen Verkauf und Uebergabe, ſoweit dieſe nicht vor der Steuerbehörde geſchehen, eine Beſcheinigung ausſtellen laſſen. Die Beſcheinigung muß enthalten: den Namen Käufers, den Tag der Uebergabe des Tabaks, den Ort ſeiner ſein Ge⸗ wicht und ſeine Beſchaffenheit(ob fermentirt oder unfermentirt), den Ort und die Zeit der Ausſtellung. Die Unterſchrift unter der Beſcheinigung iſt durch einen zur Führung eines amtlichen Siegels berechtigken Beamten zu beglaubigen, Die Perfendung des Tabaks nach benilichen Niederla oder unter Mitverſchluß ſtehenden Privatlagern nach dem Auslande iſt der Steuerbehörde anzumelden trocknen, ſermenttren rmn eaden en, ee eeee 1 K. Bii um 10. Auguſt des auf das Exuttiahr folgen- 3) unter Fabrfkanten diejenigen, die für eigene Rechnung 8. Seite. den Jahres oder im Falle des§ 19 Abſatz 2 innerhalb zehn Tagen nach Ablauf der Friſt hat der Pflanzer der Steuer⸗ behörde die Räumung der bei der Verwiegung feſtgeſtellten Tabakmenge durch Einreichung der Beſcheinigungen(S 20) nach⸗ zuweiſen, falls dieſer Nachweis nicht ſchon vorher erbracht iſt. Dabei iſt für den nach der Verwfegung infolge der Lager⸗ ung und Fermentation eingetretenen Gewichtsverluſt ein ange⸗ meſſener Abzug zu gewähren. Außerdem kommt in Abzug der nach der Verwiegung unker amtlicher Aufſicht vernichtete oder denaturirte, ſowie der durch Unglücksfälle zu Grunde gegangene Tabak. Wegen der bei Unglücksfällen zu machenden Anzeige und des bei der Schadens⸗ ermittelung einzuhaltenden Verfahrens ſind die vom Bundes⸗ rath zu erlaſſenden Anordnungen zu beobachten. Bewirkt der Pflanzer vor der Räumung eine Entrippung des Tabaks, ſo kann neben dem Abzug für etwa zur Denatu⸗ rirung oder Vernichtung vorgeführte Stengel und ſonſtige Ab⸗ fälle(§S 11) noch für den durch Entrippung herbeigeführten anderweitigen Gewichtsverluſt(Abſtäuben u. ſ..) ein Abzug gewährt werden. Ve rſteuerung von Fehlmengen. 522. Für diejenigen Tabakmengen, welche entweder der Verwiegung entzogen werden oder deren Räumung nicht nach⸗ gewieſen wird, hat der Pflanzer eine Steuer von 70 Mk. für 100 Klg, baar zu entrichten. Behandlung der Tabakpflanzen. der Pflanzungen ſiend § 23. In Betreff der Behandlung die folgenden Vorſchriften zu beobachten: I) Alle vor der Erute entſtehenden Abfälle(Spindeln Geize, mißrathene Pflanzen u. ſ..) ſind auf dem Felde ſofort zu vernichten. 9) Will der Pflanzer Ernte Uimpflügen, oder auf hiervon der Steuerbehörde vorher Anzeige zu machen. 9) Späteſtens am zehnten Tage nach dem Abblatten mütſſen, ſoweit die Steuerbehörde nicht eine längere Friſt geſtattet hat, die Pflanzen abgehauen oder in anderer Art beſeitigt werden. Die Erzielung einer Nachernte(das Geizenziehen) iſt der Steuer⸗ behörde vorher anzumeldent. Tabak zumeigenen Verbrauch des Pflanzers. 2 Auf Tabakpflanzungen, deren Ertrag ausſchließlich für den eigenen Verbrauch des Pflanzers und ſeiner Ange⸗ gehörigen beſtimmt iſt, finden die Beſtimmungen der§§ 5, 16, Abſatz 3, 17—28 dann keine Anwendung, wenn ihr Flächen⸗ inhalt un Ganzen la nicht überſteigt und der Pflanzer in dem detreffenden Jahre keine anderweiten Grundſtücke mit Tabak bepflanzt. Von dieſen Pflanzungen iſt bis zu dem von der oberſten Landesfinanzbehörde innerhalb des Anbaujahres feſt⸗ zuſetzenden Zeitpunkte eine Steuer von 4 Pfg. für das Quadratmeter der mit Tabak bepflanzten Fläche baar zu ent⸗ richten. Von der Erhebung dieſer Steuer wird abgeſehen, wenn der Pflanzer das Grundſtück vor der Ernte unter amtlicher Mufſicht umpflügt oder umgräbt. Dritter Abſchnitt. Coutrole des Rohtabakhaudels. Lagerung des Tabaks. §25. Wer Rohtabakhandel betreiben will, darf ſe ine Vor⸗ räthe nur in einer öffentlichen Niederlage oder einem Privat⸗ lager unter amtlichem Mitverſchluß lagern. Die näheren Be⸗ dingungen der Bewilligung und Benußung von Privatlagern, fowie die beſonderen Beſtimmungen über die Abfertigung des in die Niederlagen gelangenden und aus denſelben zu enk⸗ nehmenden Tabaks werden vom Bundesrath vorgeſchrieben. Die Abfertigung und die Controle des Tabaks in den e erfolgt in den vom Bundesrath zu beſtimmender Hrenzen gebührenfrei. Den Rohtabakhändlern kann von der Steuerbehörde ge⸗ ſtattet werden, Rohtabak zum Zweck des Streichens, Entrippens und Auslaugens vorübergehend aus den Niederlageräumen zu entnehmen. Bezug und Verkauf von Tabak. § 26. Die Rohtabakhändler dürfen Rohtabak, entrippte Blätter und Abfälle im Inlande nur von Pflanzern, anderen Rohtabakhändlern oder Fabrikanten beziehen und nur an andere Rohtabakhändler oder an Fabrikanten abſetzen; außerdem iſt ihnen der 10 95 aus und der Abſatz nach dem Auslande ge⸗ ſtattet. Die Verſendung erfolgt unter amtlicher Controle. Der Bundesrath beſtimmt, unter welchen Bedingungen Proben aus dem Lager entnommen werden können. Verſteuerung heimlich in den Ta baks. 8 Für Tabak, welcher aus entfernt oder ſonſt der Controle entzogen iſt, iſt die Steuer, wenn nachweislich nur inländiſcher Taabk gelagert war, nach dem Satze von 70 Mk., im Uebrigen nach dem Satze von 120 Mark für 100 Kg. baar zu entrichten, Vierter Abſchnitt. Controle der Tabalfabrilatiou. Nachweiſung der Betriebsräume und Aufbewah⸗ rung des Tabaks. § 28. Wer Fabrikation von Tabak betreiben will, hat mit der Betrichsanmeldung(§ 13) eine Nachweiſung der Räume einzureichen, in denen Rohtabak, entrippte Blätter, Tabakabfälle, Surrogate, Saucen, oder ſonſtige Hilfsſtoffe gelagert, Tahak⸗ fabrikalion betrieben oder die Fabrikate aufbewahrt werden ſollen. § 29. In anderen als den angemeldeten Räumen dürfen die in§ 28 aufgeführten Stoffe und Fabrikate nicht aufbe⸗ wahrt und Tabakfabrikatio nicht betrieben werden. Doch kann dem Fabrikanten die Lagerung von Rohtabak, entrippten Blättern und Abfällen in einer öffentlichen Niederlage oder in einem Privatlager unter amtlichen Mitverſchluß nach Maßgabe der Beſtimmungen in 8 25 geſtattet werden Fabrikanten, welche Rohtabakhandel treiben, haben ihre Vorräthe an Rohtabak, entrippten Blättern und Abfällen, mit Ausnahnie der zur Fabrikation beſtimmten Mengen in oͤffent⸗ lichen Niederlagen oder in Privatlagern unter amtlichem Mit⸗ verſchluß zu lagern. Der gelegentliche Verkauf einzelner Mengen begründet dieſe Verpflichtung nicht. den augepflanzten Tabak vor der ſonſtige Weiſe vernichten, ſo ift Verkehr gebrachten einer Niederlage heimlich § 27. Der Fabrikant darf zur Herſtellung ſeiner Fabrikate Ar⸗ beiter außerhalb der Fabrik beſchäftigen Gausdrbeteen und ihnen zu dieſem Zweck Tabak verabfolgen. Die Steuerbehörde iſt befugt, wo die von dem Fabrikanten zur Controle der Ar⸗ beiter getroffenen Einrichtungen nicht ausreichend erſcheinen, be⸗ ſondere Controlmaßregeln anzuordnen. 4 §. Will der Fabrikant in Bezug auf die Fabrikräume Aenderungen vornehmen, ſo iſt dies vorher der Steuerbebsadt anzuzeigen. Beſchränkungen für den und den Abſatz von Tabak. § 31. Der Fabrikant darf Rohtabak, Halbfabrikate und Ah⸗ fülle nur von ſolchen Perſonen, welche nach 8 42 Abſatz 1 zunt Beſitze berechtigt ſind, Ganzfabrikate nur von Fabrikanten be⸗ ziehen und Rohtabak, entrippte Blätter und Abfälle nut an Rohtabakhändler oder Fabrikanten, ſonſtige Halbfabrikate nur an Fabrfkanten abſetzen; außerdem iſt ihm der Bezug aus und der Abſatz nach dem Auslande geſtattet. Die Verſendung erſolgt unter amtlicher Controle. Büchführung. § 39. Der Fabrikant hat über ſeinen Betrieb Bücher (Fabrikationsbücher) nach näherer Anordnung der Steuerbehörde zu füßren, aus denen jederzeit 5 1) der Zugang von Rohtabak, entrippten Blättern, Halb⸗ und Ganzfabrikaten, Abfällen, Surrogaten, Saucen und ſonſtigen Hilfsſtoffen, 2) die Menge der hergeſtellten Halb⸗ und Ganzfabrikate, 8— 1 die entſtandenen Abfälle und ihre h ber Nbgang von iohtabaf, ertrippten Blattern. S tra⸗ ſch vcg, m,;, Ei ng Vartflichtung 4. Seite. und Ganzfabrſaten, Abfällen, Surrogaten, Saucen] den Tabak bis zur Veräußerung an eine nach Abſaß 1 berechtigte und ſonſtigen Hilfsſtoffen erſeyen werden können. Somweit für die Zu⸗ und Abgänge die amtliche Controle porgeſchrieben iſt(88 26, 31), ſind ſie durch die bezüglichen amt⸗ lichen Beſcheinigungen zu belegen; für andere Zu⸗ und Abgänge, ſoweit die letzteren nicht im Facturenbuche(§ 23) nachgewieſen ſind, kann die Beibringung von Belägen bei den Beſtandsauf⸗ nahmen(§ 36) gefordert werden. Die Fabrikationsbücher, ſowie das Facturenbuch nebſt den zugehörigen Belägen(5 33) ſind mindeſtens drei Jahre nach der letzten darin bewirkten Eintragung aufzubewahren. § 38. Ueber den Abſatz von Fabrikaten im Zollgebiet hat der Fabrikant nach den vom Bundesrath zu erlaſſenden Vor⸗ ſchriften Facturen auszuſtellen. Vor der Entfernung der Fabrikate aus der Fabrik ſind die Angaben der Facturen in ein von dem Fabrikanten zu führendes Facturenbuch einzutragen, welchem demnächſt die von den Em⸗ pfängern zurückgeſandten, als richtig anerkannten Facturen (§ 40) als Beläge beizufügen ſind. Soweit die Fabrikate bereits verſteuert oder verzollt ſind, iſt im Facturenbuche hierauf hinzuweiſen. Jabrikate, welche der Fabrikant ſelbſt verbraucht oder unent⸗ geltlich abgibt, hat er ebenfalls in demt Facturenbuche zu ver⸗ merken und dabei die nach§ 5 Abſatz 2 der Verſteuerung zu Grunde zu legenden Preiſe anzugeben. Ueber Fabrikate, welche der Fabrikant an ſeine beſondere, von der Fabrik getrennte offene Kleinverkaufsſtelle abgibt, hat derſelbe Fakturen nach den von ihm zu beſtimmenden Klein⸗ handelspreiſen auszuſtellen und dem Geſchäftsführer der be⸗ treffenden Verkaufsſtelle(§ 18 Abſatz 3) zu überſenden. In dem Facturenbuche ſind neben den Kleinhandelspreiſen die gemäß 5 5 Abſatz 3 der Verſteuerung zu Grunde zu legenden Preiſe anzugeben. § 4. Auszüge aus dem Facturenbuche ſind periodiſch der Steuerhebeſtelle behufs der Feſtſetzung und Erhebung der Steuer vorzulegen. § 35. Die richtige Führung der Fabrikationsbücher und ihre Hebereinſtimmung mit dem Facturenbuche, ſowie den von den Käufern und den Geſchäftsführern der Fabrikanten zurück⸗ eſtellten Facturen(8 40) und den von den Händlern und Ge⸗ Höftefliörern geführten Anſchreibungen(8 41) unterliegen der Controle der Steuerverwaltung. Den Oberbeamten iſt außer⸗ dem die Einſicht der übrigen auf die Fabrikation und den Ab⸗ 6 bezüglichen Geſchäftsbücher des Fabrikanten jederzeit ge⸗ tattet. Beſtandsaufnahmen. 86. Von der Bezirks⸗Steuerbehörde iſt einmal im Jahre, ſowie im Falle der Aufgabe des Geſchäftsbetriebes die der vorhandenen Rohtabake, Halb⸗ und Ganzfabrikate, Abfälle, Surrogate, Saucen und ſonſtigen Hilfsſtoffe durch Beſtands⸗ aufnahme feſtzuſtellen und das Ergebniß mit dem zu dieſem Zweck vorzunehmenden Abſchluſſe der Fabrikationsbücher zu vergleichen, Den Zeitpunkt der Beſtandsaufnahme hat die Steuerbe⸗ zrde zu heſtimmen, dabei jedoch auf die Wünſche des Fabri⸗ anten billige Rückſicht zu nehmen und es thunlichſt ſo einzu⸗ richten, daß die Beſtandsaufnahme mit der Inventur ſeitens des Fabrikanten verbunden wird. Der Steuerbehörde ſteht es frei, jederzeit zu eimer außerordentlichen Beſtandsaufnahme zu ſchreiten. ehandlung von Fehlmengen. § 37. Bei Beſtandsaufnahmen oder auf anderem Wege ſeftgeſtellte Fehlmengen an Rohtabak, Abfällen, 9 und können in den Fabrikationsbüchern in Abgang 0 t werden, wenn dafür von dem Fabrikanten eine genügende ufklärung gegeben werden kann. anderen Falle ſind die lmengen zur Verſteuerung zu 7 en. Beſtehen Zweſfel darüber, welcher Art von Fabrilaten die angehören, ſo iſt von ihnen eine Steuer von 120 rk für 100 Kg. zu erheben; andernfalls ſind der Steuerbe⸗ vechnung die regelmäßigen Facturenpreiſe der betreffenden Art von rikaten zu Grunde zu legen. Außerordentliche Controlmaßregein. §. 388. Fabrikanten, melche die vorgeſchriebenen Bücher Richt ordnungsmäßig führen oder wegen Defraudation der Tabakſteuer beſtraft ſtnd, können von der Steuerbehörde beſon⸗ deren Controlen unterworfen werden. Bei fortgeſetzter Unregelmäßigkeit in der Buchführung oder nach Beſtrafung wegen abſichtlicher Steuerdefraudation kann der Fabrikant angehalten werden, ſein Rohtabaklager und ſeine FJabrikationsräume ganz oder theilweiſe, auf beſtimmte Zeit Ider dauernd unter amtlichen Mitverſchluß zu ſtellen und die Koſten der anzuordnenden ſtändigen Bewachung und Controle des Betriebes zu erſtatten. In ſolchen Fällen kann die An⸗ ſchreibung der Zu⸗ und Abgänge, ſowie die Führung des Fac⸗ turenbuches den controlirenden Beamten übertragen werden, welchen die Facturen vor der Entfernung der Fabrikate aus der Fabrik vorzulegen ſind. Auf Antrag des Fabrikanten kann auch in anderen Fällen die ſtändige amtliche Ueberwachung der Fabrlk gegen Ueber⸗ nahme der Bewachungskoſten geſtattet werden. Kleinbetriebe. 5 39. Für Betriebe, in welchen nicht mehr als 6 Per⸗ ſonen beſchäftigt und nur Cigarren zum eigenen Vertriebe des uternehmers im Kleinhandel oder zum Abſatz an ſolche Per⸗ ſonen hergeſtellt werden, welche Tabakfabrikate ausſchließlich im Kleinhandel vertreiben, kann nach Maßgabe der vom Bundes⸗ rath zu treffenden Beſtimmungen eine Erleichterung in der Buchſlührung gewährt oder die Entrichtung der Steuer im Wege der Abfindung angeordnet werden. Fünfter Abſchnitt. HJouſtige Vorſchriften zur Controle der Steuer. zur Anerkennung und Zurück⸗ ſtellung der Facturen. §.40. Wer aus einer Tabakfabrik Fabrikate bezieht, hat die erhaltene Factura mit dem Vermerk zu verſehen, daß der angegebene Preis für die facturirte Waare in Rechnung Fenen worden ſei. Die Factura iſt ſodann dem Fabrikanten binnen längſtens 10 Tagen zurückzuſtellen. Derſelben Verpflichtung unterliegt auch der Geſchäftsführer des Fabrikanten(§ 13 Abſatz 3) bezüglich der von dem letzteren erhaltenen Facturen. Anſchreibung über erhaltene Facturen. §41. Händler mit Fabrikaten, d. h. Perſonen, welche ge⸗ werbsmäßig fertige Tabakfabrikate feilhalten, ſowie Geſchäfts⸗ nnd ſolcher Fabrikanten, welche Fabrikate im Kleinhandel in eſonderen von der Fabrik getrennten offenen Verkaufsſtellen abſetzen(§ 13 Abſatz), haben über die ihnen zugegangenen acturen nach Vorſchrift der Steuerbehörde Auſchreibungen zu hren und dieſelben den Steuerbeamten auf Erfordern zur rtigung von Auszügen vorzulegen. 5 ie Bücher, welche die im Abſatz 1 vorgeſchriebenen An⸗ reibungen enthalten, ſind mindeſtens drei Jahre nach der gten darin gemachten Eintragung aufzubewahren, Beſchränkung für den Beſitz von Ta bak. § 42. Der Beſitz von Rohtabak, entrippten Blättern und Abfällen iſt nur Pflanzern, Rohtabakhändlern, Fabrikanten und wiſſenſchaftlichen Anſtalten, der Beſitz von ſonſtigen Hälß⸗ fabrikaten nur Fabrikanten geſtattet. Findet ſich ſolcher Tabak in anderem Beſitz, ſo wird der⸗ ſelbe zum Satz von 120 Mk. für 100. Kg. zur Verſteuerung gezogen. 5 55 Auch gepfändeter, oder zu einer Erb⸗ oder Eoncurszmaſſe gehöriger Tabak darf nur an ſolche Perſonen veräußer! werden, die nach Abſatz 1 zum Beſitze berechtigt ſind. Geht ſolcher niſſen oder ſonſt auf künſtliche oder ſchwer zu entdeckende Art . 28155 General⸗Anzeiger. Perſon unter amtliche Coutrole nimmt. Sechſter Abſchnitt. Strafheſtimmungen. Defraudation der Steuer. §. 43. Wer es unternimmt, die Steuer zu hinterziehen oder eine Vergütung des Zolls zu erlangen, welche überhaupt nicht oder nur zu einem geringeren Bekrage zu beanſpruchen war, macht ſich einer Defraudation ſchuldig. ſch 180 44. Der Defraudation der Steuer wird insbeſondere uldig: a. ein Pflanzer oder derjeuige, auf welchen die Verpflicht⸗ ungen eines ſolchen übergegangen ſind, 1) wenn er unterläßt, die im 8 16 vorgeſchriebene An⸗ meldung hinſichlich aller oder einzelner mit Tabak bepflanzter Grundſtücke rechtzeitig zu bewirken. ,.wenn er bei der amtlichen Erbebung des durch Unglücks⸗ fälle entſtandenen Verluſtes(§ 21, Abſatz 3) die noch vorhandene Tabakmenge nicht vollſtändig angibt oder ſonſt unxichtige An⸗ gaben macht, durch welche das Steuerintereſſe geſchädigt oder gefährdet wird. 3) wenn er die Verpflichtung, den Tabak zur amtlichen Verwtegung zu ſtellen, nicht oder nicht vollſtändig erfilllt, oder vor der amtlichen Verwiegung ſich des Beſitzes des geernteten Tabaks ohne Genehmigung der Steuerbehörde ganz oder theil⸗ weiſe entäußert. 4) wenn er nach dem im§ 23 Nr. 3 bezeichneten Zeitpunkt eine Nachernte ohne vorgängige Anzeige erzielt oder den durch die Nachernte gewonnenen Tabgk der vorgeſchriebenen Verwiegung ganz oder theilweiſe entzieht, 5) wenn er den geernteten Tabak an andere P äußert, als nach§ 19 zuläſſig iſt, oder wenn er übe ſonen, denen er den Tabal verkauft hat, oder die Menge des an jede einzelne von ihnen verkauften Tabaks der Steuerbehörde unrichtige oder unvollſtändige Angaben macht; b. ein Rohtabakhändler, 1) wenn er Rohtabak, entrippte Blätter oder Apfälle anders⸗ wo als in einer öffentlichen Niederlage oder einem unter amt⸗ lichem Mitverſchluß ſtehenden Privatlager lagert, 2) wenn er Rohtabak, entrippte Blätter oder Abfälle von anderen Perſonen bezieht oder an andere Perſonen abſetzt, als nach 8 25 zuläſſig iſt; . ein Fabrikant, %, J) wenn er Rohtabak, Halb⸗ oder Ganzfabrikgte oder Ab⸗ fälle von anderen Perſonen bezteht oder an andere Perſonen ab⸗ ſetzt, als nach§ 31 zuläſſig iſt, % 2) wenn er Rohtabak, Halb⸗ oder Ganzfabrikate oder Ab⸗ fälle, außerhalb der hierzu geſtatteten Räume lagert, ) wenn Fabrikate aus ſeiner Fabrik entfernt werden, welche in das vorgeſchriebene Facturenbuch nicht eingetragen ſind, wenn er die in ſeine Fabrik gelangenden Tabake, Saucen, Halb⸗ oder Ganzfabrikate, Abfälle oder Surrogate in ſeine Fabri⸗ kationsbücher überhaupt nicht oder in zu geringer Menge einträgt oder in die Fabrikationsbücher ſonſtige ünrichtige Eintragungen macht, wodurch die Erhebung der zu entrichtenden Steuer ge⸗ fährdet wird, 5) wenn er über die abgeſetzten Fabrikate keine oder un⸗ richtige oder ſonſt zur Täuſchung der Steuerbehörde geeignete 0 ausſtellt oder unrichtige Eintragungen in das Facturen⸗ uch macht, 6) wenn er über die Verkaufspreiſe im Kleinhandel(§ 5 Abſatz 3) unrichtige Angaben macht; d. ein Empfänger von Fabrikaten ſowie ein Geſchäftsführer (8 13 Abſatz), welcher die ihm ſeitens des Fabrikanten zu⸗ gegangene Factüra wahrheitswidrig als richtig anerkennt(§ 40); e. wer den Beſtimmungen des§ 42 zuwider Tabak in ſeinem Beſitze hat. „Der Defraudation wird es gleich geachtet, wenn Jemand Tabak, von dem er weiß oder den Umſtänden nach annehmen muß, daß hinſichtlich deſſelben eine Defraudation der Tabakſteuer verübt worden, erwirbt oder in Verkehr bringt. § 46. Das Daſein der Defraudation wird in den durch 44, 45 angegebenen Fällen durch die daſelbſt bezeichneten Thatſachen begründet. Wird jedoch in dieſen Fällen feſtgeſtellt, daß eine Defrau⸗ dation nicht hat verübt werden können, oder daß eine ſolche geweſen iſt, ſo findet nur eine Ordnungsſtrafe na 6 ſtatt. Strafe der Defraudation der Steuer, § 47. Wer eine Defraudation begeht, hat neben der Ein⸗ ziehung der Rohtabake, Halb⸗ oder Ganzfabrikate oder Ab älle, in Bezug auf welche die Handlung begangen iſt, eine Geldſtrafe verwirkt, die dem vierfachen Betrage der vorenthaltenen Steuer oder der zu viel beanſpruchten Zollvergütung gleichkommt, mindeſtens aber 30 Mk. beträgt. Außerdem iſt die Steuer nachzuzahlen beziehungsweiſe der zur Ungebühr empfangene Vergütungsbetrag zurückzuzahlen. Die vorenthaltene Steuer iſt, ſoweit ſie nicht nach dem Werth der Fabrikate feſtgeſtellt werden kann, für nachweislich inländiſchen Tabak zum Satz von 70 Mk., im Uebrigen zum Satz von 120 Mk. 5 100 Klg. zu berechnen. erſonen ver⸗ die Per⸗ .48. Gegen Fabrikanten, deren Betriebsleiter und Ge⸗ ſchäftsführer(§ 13, Abſatz 2 und 3) ſoll die nach 8 47 ver⸗ wirkte Strafe nicht auf einen geringeren Betrag als 100 Mk. feſtgeſetzt werden. Liegt eine in der nachgewieſenen Abſicht der Steuerverkürzung begangene Defraudation vor, ſo beträgt die Strafe wenigſtens 500 Mark. § 49. Die Geldſtrafe nach 88 47, 48 wird um die Hälfte erhöht, wenn die Tabake oder Fabrikate in geheimen Behält⸗ verborgen worden ſind. § 50. Wenn die Einziehung ſelbſt nicht möglich iſt, wird an ihrer Stelle auf Erlegung des Werthes der Gegenſtände, und falls dieſer nicht zu ermitteln iſt, auf Zahlung von zehn bis zehntauſend Mark erkannt. Kann der Betrag der vorenthaltenen Steuer oder der zu viel beanſpruchten Zollvergütung nicht feſtgeſtellt werden, ſo tritt ſtatt des vierfachen Betrages der Steuer oder der Zoll⸗ vergütung eine Geldſtrafe bis zu fünfundzwanzigtauſend Mark ein. Liegt eine Uebertretung vor, ſo iſt die Beihilfe und die fe mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark zu eſtrafen. § 51. In denjenigen Fällen, die nach 88 135, 186 des Vereinszollgeſetzes als Zolldefraudation zu beſtrafen ſind, tritt ſofern es ſich um unbearbeitete Tabakblätter oder Stengel handelt, der Strafe der Zolldefraudation die Strafe der Defrau⸗ dation der Tabakſteuer hinzu. Der Berechnung dieſer Strafe iſt eine Steuer von 120 M. für 100 Kg. zu Grunde zit legen. Erhöhung der Defraudationsſtrafe im Rückfalle. .52. Im Falle der Wiederholung der Defraudation nach vorausgegangener Veſtrafung wird die nach§8 47 bis 31 neben der Einziehung verwirkte Geldſtrafe verdoppelt. Jeder fernere Rückfall zieht Gefängniß bis zu 2 Jahren nach ſich, doch kann nach richterlichem Ermeſſen mit Berückſich⸗ tigung aller Umſtände des Vergehens und der vorangegangenen Fälle auf Haft oder auf Geldſtrafe nicht unter dem Boppelten der für den erſten Rückfall beſtimmten Geldſtrafe erkannt werden. .58. Die Riickfallsſtrafe(5 52) iſt verwirkt, auch wenn die früheren Straſen nur theilweiſe verbüßt oder ganz oder theilmeiſe erlaſſen ſind. Dagegen iſt ſie nitsgeſchloſſen, weun ſeit der Verbüßung der dem Erlaß der letzten Strafe bis zur Begehung der neuen efraudatipn drei Jahre verfloſſen ſind⸗ § 54. Wird ein Rohtabakhändler, Fabrikant, Betriebs⸗ leiler oder Geſchäftsführer(8 18 Abſatz dation im Rückfall verurthellt, ſo kar 2 * von der oberſt Se ſi int dies der Steuerbehörde alsbald anzuzeigen, Tabak an eine nach Abſatz 1 nicht zum Beſitze berechtigte welge lche allen geſezlichen Maßregeln leiſten, die zur 2 3) wegen Defruu⸗⸗ MNannheim, 3. Februar. neten Art ſelbſt zu betreiben oder durch Andere betreiben zu laſſen oder als Betriebsleiter oder Geſchäftsführer für ein ſolches thätig zu ſein. Strafe der unkerlaſſenen Betriebsanmeldung des Fabrikanten. Tabatkfe ion betreibt, bevor er dieſen Betrieb bei der Steuerbehörde angemeldet und von dieſer eine Beſcheinigung über die 2 neldung erhalten hat, hat neben der etwaigen Defraudationsſtrafe die Einziehung aller in den Fabrik⸗ räumen vorhandenen Vorräthe und der zur Tabakfabrikation dienenden Geräthe und Maſchinen, ſowie eine Geldſtrafe bis zu zehntanſend Mark verwirkt. Ordnungsſtrafen. . 56. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen dieſes Geſetzes und die dazu erlaſſenen und öffentlich oder den Bothei⸗ ligten beſonders bekannt gemachten Verwaltungsvorſchriften werden, ſofern nicht die Strafe der Defraudation oder des 855 verwirkt iſt, mit einer Ordnungsſtrafe von einer Mark bis zu eintauſend Mark geahndet. §. 57. Mit Ordnungsſtrafe(§ 56) wird ferner belegt: „1) wer einem zur Wahrnehmung des Steuerintereſſes ver⸗ pflichteten Beamten oder deſſen Angehörigen wegen einer auf die Erhebung oder Ueberwachung der Tabakſteuer bezüglichen amtlichen Handlung oder Unterlaſſung einer ſolchen Geſchenke oder andere Vortheile anbietet, verſpricht oder gewährt, ſofern nicht der Thatbeſtand der Beſtechung(§ 333 des Strafgeſetz⸗ buchs) vorliegt. ) wer ſich Handlungen oder Unterlaſſungen zu Schulden kommen läßt, wodurch ein ſolcher Beamter an der rechtmäßigen Ausübung ſeines Amts in Bezug auf die Tabakſteuer ver⸗ hindert wird, ſofern nicht der Thatbeſtand des§ 113 oder des §114 des Strafgeſetzbuchs vorliegt. Zuſammentreffen mehrerer Zuwiderhandlungen. § 58. Treffen mit einer Defraudation andere ſtrafbare Handlungen zuſammen, ſo kommt die für die erſtere beſtimmte Strafe zugleich mit der für die letzteren vorgeſchriebenen zur Anwendung. Im Falle mehrerer oder wiederholter nur mit Ordnungs⸗ ſtrafe bedrohter Zuwiderhandlungen gegen dieſes Geſetz und die dazu erlaſſenen Verwaltungvorſchriften ſoll, wenn die Zuwider⸗ handlungen derſelben Art ſind und gleichzeitig entdeckt werden, die Ordnungsſtrafe gegen denſelben Thäter nur im einmaligen Betrage feſtgeſetzt werden. Vertretungsverbindlichkeit für verwirkte Geld⸗ ſtrafen. § 59. Pflanzer, Rohtabakhändler, Fabrikanten, Com⸗ miſſtonäre, und Betriebsleiter(§ 18 Abſatz 2) haben für die von ihren Verwaltern, Geſchäftsführern, Gehilfen und ſonſtigem in ihrem Dienſt oder Lohn ſtehenden Perſonen, ſpwie von ihren Familien⸗ und Haushaltungsmitgliedern nach dieſem Geſetz ver⸗ wirkten Geldſtrafen und Prozeßkoſten, ſowie die Hachzuzahlende Steuer im Fall des Unvermögens des eigentlichen Schuldigen zu haften. Wird nachgewieſen, daß die Zuwiderhandlung ohne ihr Wiſſen verübt iſt, ſo haften ſie nur für die Steuer. Dieſe Erleichterung tritt bei Corporationen und Geſellſchaften nur dann ein, wenn nachgewieſen wird, daß weder ein Miglied des Vorſtandes noch der Betriebsleiter um die Zuwiderhandlung gewußt hat. Iſt die Geldſtrafe von dem eigentlichen Schuldigen nicht beizutreiben, ſo hängt es von der Verwaltung ab, ob der nach dem vorigen Abſatz hierfür Verhaftete in Anſpruch genommen, oder ob an dem eigentlichen Schuldigen die an die Stelle der Geldſtrafe tretende Freiheitsſtrafe vollſtreckt werden ſoll. Zwangsmaßregeln. „.60. Unbeſchadet der verwirkten Ordnungsſtrafen kann die Steuerbehörde die Erfüllung der in§8 40, 41 vorgeſchrie⸗ benen Verpflichtung durch Androhung und Einziehung von Geldſtrafen bis zu fünftauſend Mark erzwingen. So kann ferner die Beobachtung der auf Grund der Beſtimmungen dieſes Geſetzes und der dazu erlaſſenen Verwaltungsvorſchriften ge⸗ troffenen anderweiten Anordnungen durch Androhung und Ein⸗ ziehung von Geldſtrafen bis zu fünfhundert Mark erzwingen, auch dann, wenn die Pflichtigen eine vorgeſchriebene Einrichtung zu treffen unterlaſſen, dieſe auf Koſten der Pflichtigen herſtellen laſſen. Die Einziehung der hierdurch erwachſenen Auslagen erfolgt in dem Verfahren für die Beitreibung von Zollgefällen und mit dem Vorzugsrecht der letzteren. Umwandlung der Geldſtrafen in Frelheitsſtrafen. § 61. Die Umwandlung der nicht beizutreibenden Geld⸗ ſtrafen in Freiheitsſtrafen erfolgt gemäß Is 28, 29 des Straf⸗ geſetzbuches jedoch darf die Freiheitsſtrafe bei einer Defraudation im erſten Falle ſechs Monate, im erſten Rückfall ein Jahr und im ferneren Rückfall zwei Jahre, im Falle des§s ſechs Monate, bei einer mit Ordnungsſtrafe bedrohten Zuwiderhandlung, ſowie in den Fällen des§ 60 drei Monate nicht überſteigen. Verjährung der Strafverfolgung⸗ § 62. Die Strafverfolgung von Defraudaktonen verjährt in drei Jahren, die Strafverfolgung von anderen Zuwider⸗ handlungen in einem Jahre. Strafverfahren. § 63. In Betreff der Feſtſtellung, Unterſuchung und Ent⸗ ſcheidung der Zuwiderhandlungen gegen dieſes Geſetz und die dazu erlaſſenen Verwaltungsvorſchriften, ſowie in Betreff der Skrafmilderung und des Erlaſſes der Strafe im Gnadenwege kommen die Vorſchriften zur Anwendung, nach denen ſich das Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen die Zollgeſetze be⸗ timmt. Die nach den Vorſchriften dieſes Geſetzes verwirkten Geld⸗ ſtrafen und eingezogenen Gegenſtände fallen demjenigen Staat zu, von deſſen Behörden die Entſcheidung erlaſſen iſt. 64. Jede von einer nach§ 63 zuſtändigen Behörde wegen einer Zuwiderhandlung gegen die Beſtimmungen dieſes Geſetzes und die dazu erlaſſenen Verwaltungsvorſchriften ein⸗ zuleitende Unterſuchung und zu erlaſſende Strafentſcheidung kann auch auf diefenigen Theilnehmer ausgedehnt werden, welche anderen Bundesſtaaten angehören. Die Strafpollſtreckung iſt nöthigenfalls durch Erſuchen der zuſtändigen Behörden und Beamten desjenigen Staates zu be⸗ wirken, in deſſen Gebiet die Vollſtreckungsmaßregeln zur Aus⸗ führung kommen ſollen. Die Behörden und Beamten der Bundesſtagten ſollen ſih gegenſeitig thätig und ohne Verzug den verlangten Beiſtand in Entdeckung oder 5 § 53. Wer 0 Beſtrafung der Zuwiderhaudlungen dienlich ſind. Dritter Theil. Schluß⸗ und Uebergangsbeſtimmungen. 6 § 65. Mit den in 66, 67 gedachten Maßgaben tritt dieſes Geſetz am 1. Auguſt 1895 in Kraft. Von demſelben Zeitpunkle ab ſind alle geſe ichen Vorſchriften aufgehoben welche über die Beſteuerung des Tabaks im Zollgebtet zur Zell beſtehen. § 66. Die Beſtimmungen in§88 16 bis 24 des Geſetzes treten am 1. April 1895 für denjenigen Tabak in Kraft, welcher von dieſem Tag ab im Zollgebiet gepflanzt wird. Am 1. Juli 1895 haben Pflanzer die noch in ihrem Beſitz befindlichen, in den Vorjahren erzeugten Tabakmengen der Steuerbehörde nach Gewicht anzumelden. Für dieſe Tabak⸗ mengen treten die Vorſchriſten der Fs 17 bis 22 mit dem be⸗ Lichneten Tage in Kraft. Inſoweit von ihnen bereits die Tabakſteuer nach dem Geſetz vom 16. Juli 1879 entrichtet iſt, iſt dieſelbe baar oder durch Aurechnung auf etwa gewähr ten Eredit nach den nachſtehenden Sätzen zurückzuzahlen; für 100 Kg. netto unfermenttrten Rohtabaßk 36 Mk. ſermentirten Rohtabak 45 Mk. Landesfinanabehörde unterſaat Für Stengel und Abfälle wird eine Zurückzahlung nicht ge⸗ 5 en 55 zu r⸗ uf en ke rn en 3 12 n. re te 1* 5. te n, n d ι Hnn uν nA N —— eeeee e— 2 feſtgeſetzten Sätzen die Tabakſteuer nach§5 von dem nachweis⸗ welche unter amtlicher Controle ausgeführt oder in eine öffent⸗ wegen Nachſteuerdefraudation Anwendung. Ich hab mir dabei nichts gedacht. 5. Seite. Mannheim, 3. Februar. — Auf dieſenigen Pflanzer, deren Pflanzungen zur Flächen⸗ ſteuer veranlagt waren, finden die Beſtimmungen im Abſatz 2 keine Anwendung. § 67. Rehtabakhändler und Fabrikanten haben die im 813 vorgeſchriebene Anmeldung ihres Betriebes ſpäteſtens am 1. Juli 1895 und bei ſpäterem Beginn des Betriebes ſpäteſtens am dritten Tg' vor der Eröffnung zu bewirken. Rohtabakhändler haben gleichzeitig ihre Vorräthe an in⸗ ländiſchem und ausländiſchem Rohtabak, entrippten Blättern und Abfällen zur Niederlage anzumelden. Fabrikanten haben an dem vorbezeichneten Termin die Anmeldung der Fabrikräume (8 28) zu bewirken und zugleich der Steuerhebeſtelle eine Nach⸗ weiſung der vorhandenen Beſtände an Rohtabak, Halb⸗ und Ganzfabrikaten, Saucen, Surrogaten und Abfällen einzureichen. Die Vorſchriften der 88 19 bis 39 mit Ausnahme derjenigen, welche die Ausſtellung von Fakturen und die Führung des Fakturenbuchs betreffen, kreten für ſie mit dem bezeichneten Tage in Kraft. Für die am Tage des Inkrafttretens des Geſetzes bei Roh⸗ tabakhändlern und Fabrikanten vorhandenen Vorräthe an Tabak⸗ blättern, an ausländiſchen Tabakſtengeln, welche nachweislich als ſolche verzollt ſind, ſowie an ausländiſchen Tabakſaucen, ſowie für die an dieſem Tage bei Fabrikanten innerhalb der an⸗ emeldeten Fabrikräume vorhandenen Vorräthe an im Zollgebiet hergeſtellten Fabrikaten wird der gezahlte Zoll beziehungsweiſe die gezahlte Steuer baar oder durch Anrechnung auf etwa ge⸗ währten Credit nach den folgenden Sätzen zurückgezahlt: für 100 Kg. netto unfermentirten Rohtabak 36 M. ferenfinenee. entrippte Bläter?èͤ önsß ausländiſche Tabakſauſen 45„ LHI Eigaretten: 1) ohne Mundſtückk 49 2) mit Mundſtük 34 Rauchtabak: 1) ganz aus Blättern oder ganz aus Stengeln, welche nachweislich als ſolche verzollt ſind, oder aus einem Gemiſch beide 9) überwiegend aus Blättern oder über⸗ wiegend aus Stengeln, welche nach⸗ weislich als ſolche verzollt ſind, oder überwiegend aus einem Gemiſch beider 82„ J Schnupftabae 26„ Für die am Tage des Inkrafttretens des Geſetzes vorhan⸗ denen Vorräthe an halbfertigen Fabrikaten beſtimmt die oberſte Landesfinanzbehörde die zu zahlende Vergütung nach Verhältniß der vorſtehenden Sätze. Für im Ausland hergeſtellte Fabrikate, für andere als die oben bezeichneten Stengel, ſowie für Abfälle von der Fabrikation wird eine Rückzahlung nicht geleiſtet. § 68. Fabrikate, welche am Tage des Inkrafttretens des Geſetzes ſich außerhalb der von Fabrikanten nach§ 28 ange⸗ meldeten Betriebsräume befinden, unterliegen einer Nachſteuer, gleichviel, ob der Inhaber ein Handel⸗ oder Gewerbtreibender iſt öder nicht. Die Nachſteuer beträgt: für Eigarren „ECigaretten 5 „ Rauchtabak 16„„ 100 Kg. netto „ Schnupftabak. 24&„„ ,„ Auf Antrag kann ſtatt der Nachſteuer nach den vorſtehend 3 6 M. für das Tauſend, lich gezahlten Preiſe mit der Maßgabe erhoben werden, daß vor Berechnung der Steuer der nachweislich gezahlte Preis um die im§ 67 feſtgeſetzte Vergütung gekürzt und von dem berechneten Steuerbetrage die vorbezeichnete Vergütung in Abzug gebracht wird. 12 0 iſt die im§ 67 für Eigarren und Cigaretten feſt⸗ geſetzte Vergütung mit 3 M. 36 Pf. für das Tauſend Cigarren und mit 60 Pf. für das Tauſend Cigaretten(ohne oder mit Mundſtück) in Anſatz zu bringen. Nach näherer Beſtimmung des Bundesraths kann für Vor⸗ räthe, deren Verkauſswerth aus beſonderen Gründen weſentlich perringert iſt, eine Ermäßigung der Nachſteuer gewährt werden. Das Gleiche gilt für Vorräthe kleinerer Händler, ſofern die⸗ ſelben deren regelmäßigen Beſtand nicht überſchreiten. Auch ſonſtige, betreffs der Nachſteuer erforderliche Erleichterungen zuzulaſſen, iſt der Bundesrath ermächtigt. § 69. Die Nachſteuer bleibt un erhoben von Fabrikaten, unter amtlichem Mitverſchluß werden; für ſolche Fabrikate iſt geltenden Beſtimmungen liche Niederlage oder auf ein a8 Privatlager gebracht ie Ausfuhrvergütung nach den bisher zu gewähren. § 70. Von der Nachſteuer ſind befreit: à. für den eigenen Verbrauch beſtimmte Vorräthe, wenn die Geſammtmen ht mehr als 5 kg beträgt. Inhaber größerer Meugen haben keinen Anſpruch auf Abzug der ſonſt von der Nachſteuer freigelaſſenen Mengen. 5 b. Fabrikate, welche unter anitlicher Controle denaturirt oder vernicht t werk 8 7: Die Eut der nachſteuerpflic htung der Nachſteuer liegt dem Inhaber en Fabrikate ob. Der letztere hat die am Tage des Inkrafttre des Geſetzes in ſeinem Beſitz befind⸗ ſichen Vorräthe an Fabrikaten, ſowie die ſpäter an ihn ge⸗ kangenden Send mpvon Fabrikaten, welche der Tabakſteuer nach Maß jeſes Geſetzes noch nicht unterlegen haben, der Steuerbez umelden, Beträge der zu entrichtenden Nachſteuer werden, nach vorgängiger Reviſion, durch die Steuer⸗ Die bei der Reviſion erforderlichen Hand⸗ leiſtungen bat der Juhaber der nachſteuerpflichtigen Fabrikate auf Verlangen zu leiſten oder auf ſeine Koſten leiſten zu laſſen. § 73. Die näheren Beſtimmungen über die Controle, Er⸗ hebung und Creditirung der Nachſteuer erläßt der Bundesrath. § 74. Wer den borſtehenden Beſtimmungen zuwider Fabrikate zur Nachſteuererhebung nicht oder nicht vollſtändig anmeldet, macht ſich der Nachſteuerdeſraudation ſchuldig. Die⸗ ſelbe zieht die gleiche Beſtrafung wie die Defraudation eines der Nachſteuer gleichkommenden Tabakſteuerbetrages nach ſich. Wird feſtgeſtellt, daß eine Nachſteuerdefraudakion nicht hat perübt werden können, oder daß eine ſolche nicht beabſichtigt geweſen iſt, 10 findet nur eine Ord ſtrafe nach§ 56 ſtatt. ſoweit neheg behörde feſtgeſetzt. § 75. in Beziehung auf das Strafverfahren im§ 63 getroffenen timmungen finden auch auf das Verfahren Eine Betrachtung von C. Zoeller⸗Lionheart. Nachdruck verboten. „Du fragſt mich, Freund, wie alles Das kommen konnte? dieſes blutige Finale langjähriger Freundſchaft? dieſes fürchterliche Familiendrama? Iſt es Dir nicht tauſendmal in der Geſellſchaft begegnet, daß man ehren⸗ tödtende Bemerkungen über Dieſen und Jenen leichtfertig hinwarf, und man Dir, wenn Du den frivolen Mund zur 5 General⸗Anzeiger mir nichts gedacht dabei, als ich— die„amüſante“ Ge⸗ ſchichte weiter erzählte;— ob ſie wahr iſt kann ich nicht verbürgen.“ Deinem Nächſten ein körperlich Leid anthun würdeſt Du bei Leibe nicht, aber gedankenlos nachſprechen—— Hand auf's Herz— thateſt Du auch ſchon, ließeſt auch Deinen Geiſt in leichter boshafter Andeutung auf Koſten eines Anderen ſpielen! Wer von uns blieb ganz rein davon— und doch, wie tief erſchrocken würden wir ſein, wenn wir damit nur annäherndes Unheil anrichteten, wie hier geſtiftet. „Ich hab' mir nichts gedacht dabei,“ entſchuldigt ſich der Gedankenloſe, wenn er durch unbedachte Offen⸗ herzigkeit verletzt, der Choleriſche, wenn er mit überraſchem Wort bis in die Seele trifft, der Verleumder, der weiter trägt, was er gehört. Wir ſollen eben denken, wir ſollen überlegen, was wir thun und ſagen, wir ſollen nicht wie unvernünftige Kinder handeln oder plappern und für das Unglück, das wir angerichtet, die haltloſeſte Entſchuldigung vorhringen: „Ich hab' mir nichts dabei gedacht.“— Du findeſt mich noch ſo aufgeregt über das neueſte Reſultat dieſer Ge⸗ dankenloſigkeitsſünde, daß ich meinem Herzen erſt in einem allgemeinen Empörungsſchrei Luft machen mußte, ehe ich meine Behauptung durch dieſes beſondere Beiſpiel be⸗ kräftige. Dir ſind nur die Zeitungsnotizen geworden, hier laſſe ich die Einzelheiten über den traurigen Fall nachfolgen. Du weißt noch von der Kadettenanſtalt her, wie treue Kameraden unſere beiden lieben Freunde Clemens und Felix waren. Sie blieben es ihr ganzes Leben hindurch, nur daß ſich aus der inſtinktiven Knabenzuſammengehörig⸗ keit eine auf gegenſeitige Werthſchätzung gegründete Freundſchaft ausbildete. Vor einem Jahre führten ſie dienſtliche Verhältniſſe wieder zuſammen, nachdem ſie lange Zeit örtlich getrennt waren. Clemens hatte inzwiſchen geheirathet, Du weißt, nach welch großen Schwierigkeiten, die aus der fehlenden Heirathszulage entſpraugen. Felir war noch der liebens⸗ würdige Allerweltscourmacher und Schwerenöther, als den wir ihn ſchon als Fähnrich kannten. Natürlich machte er ſeiner Cheffin mörderiſch den Hof und brachte meinen Vorhaltungen ſein leichtſinniges:„Ich denke mir gar nichts dabei“ entgegen. Der ſonſt ſo über⸗ hohe Meinung von der hohen Ehrenhaftigkeit ſeines Freundes und der Reinheit ſeiner bildſchönen Frau, daß ihn das aus ſeiner ernſten Ruhe nie aufgeſtört hätte. Nun aber kam der zweite Fehler der Gedankenloſig⸗ keit, mit der gegeben und angenommen wurde. Clemens war zum Manöver und von dort machte er einen Ab⸗ ſtecher zu ſeiner Mutter. Margots Geburtstag fiel in dieſe Zeit. Felix überſchüttete ſie mit Blumen und unter die zarte Aufmerkſamkeit hatte er ein Geſchenk von nam⸗ haftem Werth, einen ſehr koſtbaren Brillantring verſteckt, den ſie häufig an ihm bewundert hatte. Er gab ſo gern, er war ſo reich, derartige Gelüſte der jungen Frau befriedigen zu können. Er gab, dem freien Herzenszuge folgend, von ſeinem Ueberfluſſe, ohne ſich was dabei zu denken, aber Andere thaten es dafür. Die beſte Freundin Margot's erzählte das nackte Faktum(ohne ſich was dabei zu denken, behauptet ſie heute) mit einem ganz kleinen bedeutſamen Lächeln auf dem Pier in Oſtende zwiſchen zwei Löffeln Fruchteis, die ſie über die mordenden Lippen gleiten ließ; die Komman⸗ deuſe zog die Augenbrauen in die Höh' und ſchwieg viel⸗ ſagend. Margot's Mama ſchrieb einen tadelnd ſcharfen Brief an das verzogene Töchterchen und befahl ihr, den Ring ſofort zurückzugeben, und rieth, dem ſtrengen Clemens lieber gar nichts von dem„kindiſchen Handeln“ zu ſagen. Die verſchüchterte Margot überredete in Folge des unvernünftigen Rathes der ängſtlichen Mama den widerſtrebenden Freund ſo lange, bis er endlich nachgab und verſprach, Clemens gegenüber Schweigen zu be⸗ wahren. Fürchterliche Früchte mußte das Alles tragen, weil die Heimlichkeit zwiſchen den beiden Hauptperſonen des Dramgs ſie unfrei in ihrem Benehmen zu einander erſcheinen ließ, weun Clemens anweſend war. Felix zog ſich in dem peinlichen Gefühl allmaͤhlich von dem intimen täglichen Verkehr zurück, und ſeine verlegenen Ent⸗ ſchuldigungen konnten dem Argwohn ſicher gut als Schuld⸗ bewußtſein gelten. Wenigſtens faßte die Welt es ſo auf. In der Geſellſchaft courſirte ſeitdem mit hämiſchen Rand⸗ bemerkungen die Geſchichte des verſchwundenen Brillant⸗ ringes, den weder Felir noch Margot kragen. Nur hat die ſchöͤpferlſche Phantaſie der wohlmeinenden guten Geſellſchaft zu dem einen Solitär inzwiſchen eine ganze Kette hinzu⸗ gedichtet, die man vergeblich am Hals der jungen Frgu ſucht. Als die Saiſon begann, begegnete die viekumfeierte junge Hauptmannsfrau bei einem Regimentsfeſt ſehr kühlen Blicken, die Kommandeuſe ſchnitt ſie, die unver⸗ heiratheten Herren waren noch galanter als ſonſt, aber mit einem eigenen Ton und Lächeln, die wie eine Be⸗ leidigung wirkten. Elemens ſah ſich die Sache anfangs ſchter betreten an, wollte ſeinen Ohren und Augen nicht trauen, dann ſtürzte ihm das ſtolze Blut jäh ins Geſicht, und er ging mit einer Verbeugung ſtramm auf die Kommandeuſe zu. Sie empfing ihn mit gewohntem gnädigem Wohl⸗ wollen. „Wollen Frau Oberſt nunmehr auch meiner Frau die bisher vergeblich verſuchte Begrüßung geſtatten?“ fragte er in ſtraff militäriſcher Dienſthaltung. „Bedaure,“ lehnte ſie kühl ab. Er verbeugte ſich ſteif und ging ſofort, den Oberſt aufzuſuchen. Kechenſchaft zogſt, ganz barmlos antwortete:„Ich hab ſkrupulöſe und ſchwerfällige Clemens hatte aber eine ſo Zwiſchen den beiden Herren ſoll es zu einer ſehr⸗ weiß man nur, daß der Sberſt ſich mit dem Benehmen ſeiner Gemahlin vollkommen einverſtanden erklärte, da man keine Damen im Regiment dulden dürfe, die Brillanten von Hausfreunden annähmen. „Auch wenn es mit Wiſſen und Willen des Ehe⸗ mannes geſchieht?“ wollen Einige aus den heftig erregten Stimmen herausgehört haben. Was zu Hauſe vorging, weiß Keiner.— Clemens raſte; die arme kleine Frau zerfloß in Thränen, und dann ſtürmte Felix ins Haus, und wieder gab es laute Worte. Aber ſchließlich muß doch eine Verſöhnung ſtattgefunden haben, denn als der Ehrenrath, dem Clemens die ſchwere Beleidigung des Oberſten vorlegte, bald darauf zu ſeinen Gunſten entſchied und der Oberſt ſich ihm zur Verfügung ſtellte, diente Felix ihm als Kartellträger. Den ſchrecklichen Ausgang kennſt Du. Der Un⸗ ſchuldigſte in der ganzen traurigen Geſchichte, Clemens, mußte dieſe Kette von Gedankenloſigkeiten mit ſeinem Leben bezahlen, aber auch das Daſein von Felix iſt ver⸗ wüſtet und die arme kleine Frau hat man in eine Anſtalt geführt, die ſich mit dem Namen„für Nervenkranke“ ſchmeicheln läßt. Und nun ſchaue zurück auf dieſe heilloſe Kette, wie ſie Glied in Glied ſchließt. Gedankenlos macht Felir den Hof und gibt den Leuten den erſten Anſtoß zu reden; ohne ſich was dabei zu denken, macht er ein eigentlich unpaſſendes Geſchenk und in kindiſcher Unüberlegtheit nimmt Margot es an. Ohne ſich was dabei zu denken erzählt Frau Clotilde, die ſich jetzt über die Reſultate die Haare raufen möchte und jedem verſichert: ſie habe ja nie etwas Schlimmes gedacht— es Gott und der Welt, und die Mama, die es tieferſchrocken auf Umwegen erfäͤhrt, räth zu dem Un⸗ hedachteſten, was überhaupt geſchehen konnte: Verheimlichung vor dem Geſtrengen. Ohne Abſichtlichkeit behandelt die Welt die arme kleine Frau in einer Weiſe, die für den Hauptmann zur Beleidigung wird, und die beiden Ehemänner machen die Sache ihrer Frauen natürlich zu der ihren. Alle Tage geſchieht in aller Unſchuld das Gleiche. Wohl uns, daß die harmloſe Ausſaat nicht immer gleich ſchädliche Früchte trägt, wohl uns, daß nicht jedes:„Ich hab' mir nichts dabei gedacht!“ ſolche Folgen zeitigt. Wer aber kann bei achtlos hingeworfenem Wort, bei einer un⸗ überlegten Haudlung vorausſehen, wie der Ausgang aus⸗ fällt, welches Ende es ſein wird? Der erſte benutſch⸗ Nadfahrer. Von Prof. Dr. med. Hegewald, Meiningen. Der Theaterplaz in Mannheim iſt nicht ohne Be⸗ deutung. An ſeiner einen Ecke erhebt ſich, K 4 die prächtige Jeſuitenkirche, die in 13 Jahren vom Erlös des Rheinbrückengeldes erbaut wurde. An dieſe ſchöne Kirche ſchließt ſich rechts an das ehemalige Jeſuitenkolleg, eine Fortſetzung des 600 m langen Schloſſes mit ſeinen 1500 Fenſtern! An demſelben Platze, A 2, 5, ſteht das denkwürdige Haus bei der Theaterecke, wo Sand den Kotzebue ermordete. Dem Theater gegenüber, im ehe⸗ maligen Schmuckert'ſchen Hauſe, verlebte der nachmalige König Ludwig I. von Bayern einige ſeiner Kinderfahre, daher die Anhänglichkeit, welche der hochſelige Regent für Mannheim ſtets bewahrte. Das von ihm gegründeze, Mannheim gegenüber liegende Ludwigshafen ſteht auf der Stelle der ehemaligen Rheinſchanze, im Mittelalter war das eine der beſten Zollſtätten am ganzen Rhein(1568). Das Mannheimer Theater, ſeit Karl Theodor's Zeiten, Hof⸗ und Nationaltheater genannt, genoß zu allen Zeiten den Ruf eines vorzüglichen Kunſtinſtitutes, Schiller, Dalberg, Iffland ſind die drei Namen, welche in der Geſchichte desſelben unvergänglich fortleben werden. Es war an einem Sommerabend des Jahres 1817, als Kotzebues anregendes Stück:„Menſchenhaß und Reue“ gegeben wurde. In den Zwiſchenakten begaben ſich damals die Orcheſtermitglieder und ſonſtige Zuſchauer auf den freien Theaterplatz, den damals noch keine Statuen ſchmückten, um ſich zehn Minuten lang zu ergehen. Unter dieſen Spaziergängern befand ſich auch Karl Drais (ſprich Dräß) Freiherr von Sauerbrunn, damals in badiſchen Staatsdienſten ſtehend. Gedankenvoll ging derſelbe auf und ab, wie ein Mann, den eine fixe Idee beherrſcht und der infolge deſſen von der Außenwelt nichts ſieht und hört. Da klopfte ihm leiſe Jemand auf die Schulter, um ihn aus ſeinen Träumereien zu erwecken. Es war Niemand anders als der Abbs Bauchetet, Aumonier der Frau Groß⸗ herzogin Stephanie von Baden. „Ah, ga, mon ami“, rief der zungenfertige Franzoſe aus,„was haben Sie denn, Baron. Gewiß ind Sie wieder einer Erfindung auf der Spur. Heraus 9 mit der Sprache, was iſts?“ Dieſe familäre Anrede erklärt ſich dadurch, daß Bauchetet und Drais tagtäglich in der Schwan⸗ und Goetzeſchen Hofbuchhandlung zu⸗ ſammenkamen, wo ſich ſtets die Schöngeiſter Mannheim's ſeit Schiller's Zeiten, zu einer beſtimmten Zeit zur Unter⸗ haltung einfanden. Es muß hier eingefügt werden, daß der Baron Drais ſtets den Kopf voll Erfindungsprojekten, ſowohl reifen als auch unreifen, hatte, und oft unverdienter Weiſe deshalb verſpottet wurde. So hatte er, unter Anderem einen Wagen erfunden, den das Pferd ſchieben ſollte, ſtatt es, wie immer gebräuchlich, vorn anzuſpannen. Er hatte einen pneumatiſchen Apparat erfunden, der ſich ebenfalls unpraktiſch erwies. Ein andermal war es eine Schnellſchreibmaſchine, die ihn in Konflikt mit ſeinem Sekretär Ott brachte, und erſt vor Gericht konnte die Sache erledigt werden. Dabei war Drais ein ſeelenguter Menſch, wie es hefügen Stene geloummen ſein. Da ſie keine Zeuzen bate, — ein Belſpiel zeigen ſoll. Spät in 30 8. Srkke. 85 General-Anzeiger. Mannheim, 3. Februckt braſtlianiſchen Reiſe zurückgekommen, wollte er die Seinigen Kinilfandsregziſter der Stast Mannheim. 995 Neagte Jdtg, 1 5 e 18 aicht in der Ruthe ſchren und beſahl dem Diener, ihn im garr. vVoerkunvete 0. Aun Reg. d Meuren Pal Echwotel 1 88 K. a Speiſezimmer in einen leeren Schrank zu ſperren. Am e u. Kath. Lagerin. 31. 8 verh Fabrikarb. Auguſtin Wimmer, 36 F. 8 M. a⸗ andern Morgen war das Geburtstagsfeſt ſeines Vaters, 29. Wilh. Kindsvater; Schloſſer u. Helene S 31. Ghelteid Kard Seiler“ Marzelen dorn 3 Te a der eine hohe Stellung in der Magiſtratur einnahm, Der dankbare Sohn wollte ihm eine Ueberraſchung ſonder Gleichen beſcheeren. Als man alſo beim Frühſtück zu⸗ ſammen war, und die Angehörigen auf das Wohl des Präſidenten die Gläſer anſtießen, ſprach dieſer:„ach, wäre doch unſer Karl auch da!“ ſtimme hohl aus dem Schrank heraus:„Da bin ich Papa, da bin ich. Die ganze Geſellſchaft wandelte faſt eine Ohnmacht an, ſo erſchracken Alle, bis der Diener den Schrank öffnete, in welchem Drais die Nacht mit gebogenen Knieen verbracht hatte. Auch war ſeine Erſcheinung dar⸗ nach! Alle brachen hierauf in ein ſchallendes Gelächter aus. Da klang es wie Geiſter⸗ 30. 30. 31. 31 Der Baron ſchien über die Frage des Aumonier nicht 905 im geringſten ungehalten zu ſein, denn er erwiderte dem⸗ Laufmaſchine, die es ermöglicht, weite Diſtanzen ebenſo ſchnell wie ein Pferd mit ſeinem Reiter zurückzulegen, 26. 26. 26. ohne Gefahr, in gutem Tempo.“—„Das wird wohl28. ein Steckenpferd ſein, Baron,“ meinte der Schelm von 255 Aumonier. 28. „Nicht doch, nicht doch!“ rief Drais begeiſtert aus, 25 zſehen Sie nur zu, Abbs! Hier zeichne ich mit dem 29 Stock in den Sand die Umriſſe der Laufmaſchine. Da 35 haben Sie die zwei hintereinander befindlichen Räder, ein 31 hohes und ein niederes; ſie werden durch ein Geſtell mit⸗ einander verbunden. Denken Sie ſich hier in der Mitte etnen Sitz als Sattel nebſt Bügel zum Aufſtämmen der Hände angebracht.“ „Wie wird aber die Maſchine in Bewegung gebracht?“ 21.5 eunt 81 4 1 1 21. d. Verſicherung miter ar ech e. 14 Age unterbrach Bauchetet den guten Drais.„Mon dieu, 18. d. Steinhauer Johs, Ziegler e. S. Karl Friedr⸗ ebest bien simple,“ rief der Erfinder aus,„avec les 22. d. Bahnarb. Joh. Göller e. T. Bertha Roſa. pieds.“„Der Fahrende ſtößt abwechſelnd mit den ee 4 Milhe Füßen gegen die Erde.“ 21. d. Kaufm Hugo Vayhinger e. T. Paula Johanng. „Vous étes un phenix, baron,“ antwortete der 5 Keftalte Fibr Siiad. Jeisber Alh Abbs mit ironiſchen Lächeln,„ſchicken Sie mir den Plan 24. d. Uhrmacher Friedr Lotterhos e. S. „Ihrer Laufmaſchine, wohl beſſer geſagt Ihrer Draiſine, ich 2 5 Fiene 5 555 e. 7 1 7 1 0 167„D. empner Ih. mn e. T. Erneſt. Ihe. werde das Ding 8 Paris verwerthen wiſſen.“ 21. d. Tapplenfabtikant Emil Engelhard e. T. Anng Magda. In dieſem Augenblick ertönte die Schelle des 23. d. 22 8 Pfeiffer 5 95 1 57 5 itali 5„24. d. Küfer Aug Häcker e. T. Magdal,. Avg. Marie. Regiſſeurs und Alle, Orcheſtermitglieder und Zuſchauer, d. Jinczer Smannel Suß e.. ee Elſa. eilten auf ihre Plätze, ebenſo Drais und Bauchetet. Der 24. d. Faufm Avolf Weber e. T. Emma. Theaterplatz war wieder menſchenleer. 5 5 5 N Wenige Tage darauf ſchickte Drais ſeine Zeichnung 22. d. Küfer Ludw. Becker e. S. Ludw. Jatob. dem Bauchetet und dieſer ſie nach Paris, wo ſie fünfzig] 21. d. Tüncher Gg. Wolf e. T. Luiſe Johre lang, bis zum Jahre 1867 unbeachtet in der 8. b. Schubmachermzr Irz Nebſchut ene Mappe eines Mechanikers lag, bis ſie dann wieder ihren] 26. d. Tagl. en ae e. 5 Friedr. 4 25. d. Spengler Phil. Creter e. S. Adam Gg. Auferſtehungsmorgen feierte 5 26. d. en erm. Iſemer e. T. Eliſab. Apoll. Zehn Tage nach der Abendunterhaltung auf dem 28. p. Fuhrm. Frdr. Geiſt e. S. Gottfr. Wilhelm. Theaterplatz trat der Erfinder der Draiſine öffentlich damit 5 1 5 ie Biic di 55 9 in Mannheim auf. Es war an einem ſonnigen wolkenloſen 25. d. Schiffbauer Mich, Dietrich e. S. Karl Joſef Anton. Sonntagsnachmittag, nach dem Nachmittagsgottesdienſt. 26. d. Stationsmſtr. Phil. Heidenreich e. T. 2 8 Ganz Mannheim war auf den Beinen, die Märe von 2. Sc eceemſtr Ditd Herte e. 2 854 Bard der Laufmaſchine hatte ſich allenthalben hin verbreitet. 7. d. Geſchäftsführer Emil Reinecke e. T. Ella Wilhe. Paul. Der erſte deutſche Radfahrer, Drais, nahm alſo27, d. Koblenarb. Ant Hauſer e. T. Helene Bertha. 5 80 27. d. Tagl. Phil. Grimm e. T. Anng Auguſte. ſeinen Start, wie unſere Radfahrer heute ſagen würden, 22. d. Wirth Joh. Bapt, Rehmann e. S. Johann Albert. aun der Schloßwache, fuhr die breite Straße hinunter,27. d. Seiler Marzelin Horn e. T. Adelheid u. e. T. Joſeftne. 8 St. 35 8 27. d. Steinhauer Gg. Eduard Kunckel e. S. Joſef Ludwig. gefolgt von der lärmenden Straßenjugend, für welche das 26. d. Kaufm. Chriſtof Albert Repple e. S. Wenzislaus Arthus ein Gaudium war, bog am Neckarthor nach links, am Jung⸗ 29. d. Hunne Auei 5 55 2 n ons. N 1 pfé 7 5. d. Hettert„ Herm. Uſt. buſch vorüber, einen Halbkreis beſchreibend bis zur Stelle, 858 Vatker Wilh Gsberg e. S. Nark wo einſt das von den Römern erbaute Monumentum 25. d. Kaufm. Emil Mayer e. S. Georg Moritz Valentiniani ſtand, wo einſt Attila mit den Hunnen den Adam Jäger e. S. Söh. dhil ilh. Rhein überſchritt. Nun wendete ſich der Baron öſtlich 28. d. Maſchiniſt Jak. Frank e. T. Roſa. und näherte ſich wieder der Stadt, wo er durch das 26. d. Sch oſfes Wiſd 2. A Heidelberger Thor die Planken erreichte, welche vormals 28. d. Tagl. Ludw. Meiger e. S. Kark Heiur Judw. die Friedrichsburg von Alt⸗Mannheim ſchieden. Schweiß⸗ 27. d. Tapezier Jak. Ufer e. 8 Nart triefend kam der Radfahrer vor der Harmonie an, dem 29 55 e Audr. Lokal, wo damals die Honoratioren von Mannheim der 25. d. Kaufm. Jul. Hch. Reuther e. S. Oskar Pauf Heint. geſelligen Unterhaltung wegen ſich verſammelten. Baron 28 5 Sede Oie, Mller e. T Enmm Hel. Eva. Drais 5 10 dieſer anſtrengenden Tour 2,1 m per 30. d. 10 8 Sekunde gebraucht. 26. d. Baumeiſter Joh. Bapt. Brück e. S. Frdr. Wilh. Joh. Hiob. Als er eintrat in den Saal der Harmonie ging ihm.d. Ochloſſer Aug. Spirtee. Eliſab der Freiherr von Erlach entgegen und ſprach einige 27. d. Bierbr. Herm, Daumüller e S. Ernſt Frdr. Worte zu ihm, deren Inhalt etwa folgender war:„Sie ng Ape e id. haben, lieber Baron, ſich unſern Dank erworben. Sie 29 d. Schloſer g. Seitz e S. Karl. 1015 2557 e 10 8 Noch etwas lhaft i 30 d Aechnielt Karl Schwveikert e. S. Bernh. Karl Gg haben die Draiſine erfunden. Noch etwa JJJ Seiz e. S. Frz. Bas der Konſtruktion, werden Sie ſuchen, deren Mängel zu 26 d. Mecher ade Sandt e Scar Fd beſeitigen. Auch als Gutenberg die Buchdruckerkunſt er⸗ 29. d. Eiſendr. Guſt. 18 zarl Guſt. fand, wöar ſie in vielen Beiiehungen unvollendet hente Aaggeiſtan dorend S. d. Auers Euſt Rotz, 1 Std. a. aber iſt ſie eine Macht, die die Welt beherrſcht. Es wird 25. d. verw. Metzger Albert Fauſel, 46 J. 9 M. a die L; Anaſchine vielleicht in nicht fernen Zeiten, im 25 Frieden wie im Kriege weſentliche Dienſte erweiſen, da⸗ von bin ich feſt überznugt. Nochmals haben Sie unſern Dank.“ Das Antlitz des Angeredeten ſtrahlte vor Freuden; eine ſolche Anrede war ihm ſelten in ſeinem bewegten Leben beſchieden worden. Im Jahre 1867, ſechzehn Jahre nach dem Tode]! des Erfinders, fiel einem Pariſer Mechaniker die Zeich⸗ nung der Draiſine zufällig in die Hand. Man beſah ſich die Fahrmaſchine, man verſah ſie mit Kurbel und 9 und ſtellte ſo das Velocipede her, wörtlich erſetzt den Schnellfahrer(wie man auch ſagt Velocifere, den Schnellwagen, Omnibus), her. Mit Recht iſt alſo das Zweirad auf eine deutſche Erfindung zurückzuführen und Karl Drais, Baron von Sauerbrunn, zu betrachten! (Bayer. Verkehrsblätter.) als der erſte deutſche Radfahrer Ja 24 Karl Phil Joſef Helbig, Fabrikarb. u. Barb. Helfrich! 25. Wilh. Frank, Landw. u. Joſefa Robert. Theod. Henzler, Kaufm. u. Karol. Blind. Leop. Flick, Sattler u. Eliſab. Winkler. Farl Heidelberger, Sattler u. Karol. Müller. 28. Gg. Kratz, Gärtner u. Eliſabeth Senck. 29. Gg. Kübler, i Ludw. Steiner, Bahnarb. u. Roſ. Chriſtine Knörzer. „Karl Horlacher, Bierkutſcher u. Eliſab. Bordne. Karl Lienert, Sergeant u. Luiſe Kath. Dahn. 5 26. Karl FIrdr. Fink Mag ⸗Arb. m. Magdal. ſelben:„Mon cher, ich konſtruire in Gedanken eine 26. 26. Emil gen. Anton „Hch, Ferd Abenheimer, Kaufm. m. Wilhe. Weill. „Wilh. Billen, Pferdewärter m. Marg. Müller. „Auguſtin Adrian, Bäcker m. Roſa Walter. Phil. Karl Walter, Buchbinder m. Barb. Difflipp. Max Guſchwa, Barbier m. Suſ. Gredel. Heinr, van Well, Schiffer m. Joſefa Kumpf. Joſ. Mart. Huber, Melker m. Barb. Hochgenug. Camill Ruf, Hofphotograph m. Antofnekte Genton. Friederite geb. Klingmann, Ehefr. d. Schmieds Jak. Braun, 67 7 Paula 2 er Wi. 8 Si Ernſt 9„S. d. Schreiner 5 1 Elif. eue ee Expedienten Alex. Smoll, 2 M. 10 T. a. Mina, T. d. Schloſſers Karl Kitzel, 2 M. a. „der led. Kaufm. Gg. Adolf Corxrell, 26 J. a „der led. Schloſſer Frdr Nikol. Rudolf, 19 26. Johanna geb. Ritter, Wwe. des Tapeziers Frz. Thiele,. 71 J. d. verw. Hilfswärter Joh. Mich. Steib, 76 J. 3 M. a. J. die led. Haed Luiſe Schorer, 20 J. 3 M. a Gg. Frdr. Karl, 8 55 geb. Köhler, Wwe. d Schneiders Joh Hoffmann, 51 d. verw. Privatm, Karl Bixner, 85 J. 4 M. a. 29. Johann, 0 Jug, S. d. Hauſtrers Niab. Karol. Suf. geh. Löffel, Ehefr. d. Wirths Eugen Hauck, 30, Max Friedr. S. d. Heizers Frdr. Jöhl, 5 M. a. Joh. Nikol. Rettig, Maurer u. Kath. Schenk. Chriſtof Gauß, Tagl. u. Roſine Ruf gen. Müller. Heinr. Maier, Schreiner u. Barb. Kieſecker. Achtſtätter, Tapetendr. u. Marg Rohr. Deimann, Kaufm. u. Bertha Müller. Heinr Klie, Schloſſer u. Kath. Bruckmann. Guſt. Grahn, Friſeur u. Marie Joſef. Schuh. Schiffer u. Sofie Kath. Grob. nuar. Eheſchließungen. 5 Ludw Hartmann, Milchhdkr. m. Sofie Teubner geb. Albig. Lindenberger. Fatz Cornelius, Wagenauff. m. Wilhe. Balde. Karl Braun, Eiſendr. m. Epa Zapf. Joh. Adam Villhauer, Heizer m. Marie Wöhrbach. Thomas Taruſelli, Maurer m. Barb. Borngießer Julius Schneider, Tagl. m. Pauline Waigand. Felix Walter, Hausdiener m. Emilie Kreiſer. Maxrtin Klee, Schiffer m. Philippine Gilles. Gottlob Schwarz, Handlungsdiener m. Marg. Zimmermann Laſchinger, Stenograph m. Marie Haumant. nuar. 5 eborene. d. Gipſer Gg. Schmidt e. T. Olga Kath. Luiſe. d. Mag.⸗Arb. Joſef Englert e. T. Luiſe. J. 3 M. g. Math. Hel., T. d. Kaufm. Karl Dauth, 2 T. a. 5 ak. Geiger, 1 J. 2 M. a. Imannel Bubeck, 2 M. a. 1 almann, Ehefr. d. Tagl. Wilh Ungerer. 35 J. 10 M. a. aden 110 Tagl. Mich. Haaf, 2 M. 2 Tg. 4 arl Val. Joh., S. d. 5. 2 M. 9 M. a. S. d. Kutſchers Gg. Karl Meile, 5 M. 13 55 a. 0. S. d. Schneiders Phil. Schenk, 11 M. 2 Tgua. Heinr. Ullrich, 11 M. 18 Tg. d uſtine, T. d. Schutzm. Wilh. Link, 5 M. a J. 20 Tg. a. 31. Chriſtine Karol. geb. Herold, Ehefr⸗ 60 J. 2 M. a. 31. Hedw. Ther., T d. Fabrikarb. Jak. Gödkler, Sonutag, den 3. Febrnar 1895. Trinitatis Kirche. Abends 6 Uhr: Stiftungsfeſt des evangeliſchen Arbeiter⸗Vereins. Feſtpredigt: Herr Stadt⸗ pfarrer Traub von Stuttgart.— Collecte. Katholiſche Gemeinde. In der Jeſuitenkirche. Sonntag, 3. 1 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr zweiter Gottesdienſt.„,10 hr Predigt mit Amt. I1 Uhr hl. Meſſe. 2 Uhr Chriſtenlehre. ½ Uhr ſakrament. Bruderſchaft. Im kath. Bürgerhoſpital. 4 Uhr Predigt und Andacht. Schulkirche. 9 Uhr Kindergottesdienſt.½11 Uhr Gottesdienſt für die Schüler der Mittelſchulen. Untere kathol. Pfarrei. Sonntag, 3. Februar. 6 Ußr 8 Uhr Singmeſſe. e 8 Uhr Fncmeſe mit Predigt.„10 Uhr Amt mit redigt. 11 Uhr hl Meſſe. ½2 Uhr Chriſtenlehre für die Knaben der 2 letzten Jahre 3 Uhr Corp-Christi-Bruderſchaft. Laurentiuskirche. Sonntag, den 3. Februar. 6 Uhr Beicht. 7 Uhr Frühmeſſe. /9 Uhr Kindergottesdienſt mit Predigt. ½10 Uhr Predigt und Amt. ¼2 Uhr Chriſtenlehre für die Knaben. 3 Uhr Vesper.4 Uhr chriſtl. Mutter⸗ Brnderſchaft.— F.b 0 Möbel⸗Fabrik u. lager Friedrich wotter,) Läden: K 5, 2 u. H 5, 1a, Unſtreitig größte Auswahl in Holz⸗ u. Polſtermöbeln, vollſtändigen Betten, Spiegeln und Matratzen, Bett⸗ federn ꝛc. 52866 Billigſte feſte Preiſe. Anerkannte gute Waare iFür Brautleute beſte Bezugsquelle. ——.]⅛˙ x ſkutfabrik Zied Co, 55 Ausverkauf. Wegen Geſchäftsverlegung werden ſämmtliche [Herrenhüte, Jagd⸗, Reiſe⸗, Peluche⸗ und [Cylinderhüte, Chapeau claques, Reiſemützen ꝛt. au, bedkuten) ermäßigten Preiſen abgegeben. 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Februar: Zur Verhütung von Störungen im Bezuge von Gas 5 9 re 2 und Waſſer erſuchen wir unſere verehrlichen Conſumenten Pläne, Baubeſchreibungen und- TOQS5 die Gas⸗ und Waſſermeſſer, ſowie die Zuführungen zu den⸗ ſelben während der Wintermonate gut zu verwahren und insbeſondere die Kellerläden geſchloſſen zu halten. 9 Mannheim im Dezember 1894. 53528 Direction der städt. Gas- und Wasserwerke. Die mit dem Poſtdampfer„Elbe“ Koſtenvoranſchläge für eine Feſt⸗ am 29. Januar von Bremen ab⸗ halle in der Aula der Luiſenſchule geſandte Poſt für Amerika hat vom 5 bei dem am 30. Januar erfolgten Sonntag, den 6. Jan. d J. ab Untergang des genannten Schiffs auf die Dauer von vier Wochen nicht gerettet werden können und und zwar: 55448 Eintritt 1 Mark Anfang 9 Uhr iſt als verloren zu betrachten. an Sonntagen von—1 Uhr 88 ie Mas 5 u Frau Ott& Nerlich—— Berlin, W. 31. Januar 1895. an Wochentagen non 11—1 Uhr beſtadet ſich 1115 Me 56919 Northern Pacifie 500 oonsolidated e Vormittags zur Beſichtigung für Um geneigten Zuſprüch bittet Mortga ge GoldBonds. 57211 Jedermann ausgeſtellt ſind. H 15 ans Weibel, Reſtaurateur. Fekaunkmachung. ee den 1 J5 1895. Hierdurch machen wir bekannt, daß wir in Gemäßgheit Art. 2 Maul⸗ u. Klauenſeuche ürge pee 250 Abſaß 2 unſerer Statuten die koſtenfreie Annahme von Bonds mit dem 15. Februar dieſes Jahres, Nachm. 5 Uhr ſchließen und nach dieſem Tage Bonds bis auf weiteres nur noc gegen einen Koſtenbsitrag von M. 10 pro Stück annehmen werden Wir fordern nunmehr die Beſitzer von Morthern Pacific 5% gons. Mortgage GoldgBonds nochmals dringend auf, unſerer Vereinigung betzutreten. Formulare ſind bei der Effectenkaſſe der Deutſchen Bank und deren Frankfurter Filiale erhältlich. Berlin u. Frankfurt a/M., den 25. Januar 1885. das Comité der Vereinigung von Besitzern Northern Paoifſo, 5% consolidated Mortgage Bonds Emil Sglomon, in Firma Emil Salomon jr. K. Schrader, Eiſen⸗ bahndirector a. D. E. Helfft, Geh. Comm.⸗Rath in Firma N. Helfft & Co. Dr. jur. Heury Oswalt, Nechtsanwalt. Dr. jur. Georg in Ladenburg betr. 7 885) Nr. 46251. Wir geben G3,9 Verſteigerung. 6 3,9 bekannt, daß in der Stallung desſ Montag, den 4. u. Dienſtag Landwirths Peter Porgeitz den 5. dſé. Mts. jeweils Vor⸗ in Fadendurg die Maul⸗ und mittags 9 Uhr und Nachmittags Klauenſeuche ausgebrochen und s Uhr anfangend, verſteigern wir B angeordnet we1 wegen Räumans des Lokals nach⸗ 122 0 5— Aus dieſer Gemeinde dürfen ſechime große arthi gil⸗ and ferner Rindvieh, Schafe Schweine Schneeſtleſeß mit Gummibeſatz in und Ziegen zum Zwecke oder im allen Größen für Damen, Herren Vollzug einer Veräußerung nur und Kinder, Galoſchen, überhaupt auf Grund von Geſundheits⸗ alle Sorten Gummiüberſchuhe zeugniſſen ausgeführt werden, ferner alle Sorten Liqueure, welche von einem Thierarzte aus⸗ Champagner, eſne große Parkhie geſtellt ſind. 57221 i Siemens. Director der Deutſchen Bank. S. Susman, in Firma aneen, 2. Februar 1895. Eeen 5 William Roſenheim& Co. S. Neuſtadt in Firma Gebr. Neuſtadt. Großh. Bezirksamt: Schlittſchuhe, ſteinerne Häfen, 155 500 E. Wetzlar in Firma Baruch Bonn. 56801 Stetuer. Partie Herren⸗ und Damenkleider⸗ 92* 9 5 Hekanntmachung. ſu e einladet 1— 0 er An— C 4* E 4 Die Erhebung der Beiträge— Mannheim. Heidelberzg. für das Jahr 1894 hier Die Aufſtellung der Umlage⸗ 85 eee Nerein ehten Regiſter betr. 21— (83) Nr. 42811. Die Bürger⸗ M 181 Kk VOI 1n. wird es Jedem der ſich unfere Muſtercollection in Caele, Bucekskin, meiſterämter und Stabhaltereien ammgarn, Theviets, Palctetſteſfen u. Damen⸗ des Landbezirks erhalten mit 5 0 57177 nchhent kommen läßt, daß die reichhaltige Auswahl derſelben ve nächſter Poſt die vom Genoſſen⸗ ormittag 11 Uhr bunden mit bikligſten Hreisnotirungen Borthelle ſind, welche ſi ſchaftsvorſtand genehmigten Ka⸗ Gesammt-Probe leder Privatmann zu Nutze machen kann. Wir offeriren: Eingez. Actiencapitlall. M. 5,000.999.— Referdefondds M. 425,0090.— Einzug von Wechſeln zu billigſten feſten Sätzen. ee von laufenden Rechnungen mit und ohne Credit⸗ gewährung. 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T ο hen. 7 e, Kuen Sammelladungs⸗Verkehr A 2 Mannheim-Heilbronn bealleu ſenden und vice versa. dorene Cigarrenmacher Peter] Heſucht nach Frankreich zu Valentin Heinz zuletzt wohnhaft enen liderloſen Ehepaar eine N der Nau 5 805 2 vi Karol Weil⸗ 2 Wir bringen hierdurch zur Kenntniß, daß wir auf Ber⸗ Eeii's 2 anlaſſung des Heilbronner Haudelevereins in Heilbronn Kuno Unrath& Co.— Ulm a/D. —— Ballrechten geborene Bürſten⸗ haltun ö5 135 g, muß etwas kochen können. e Eine Wittwe nebſt einem Kinde e wird angenommen, auch ein ſie als beurlaubte Landwehrleute Mben e Muſſen II Aufgebots ohne Exlaubniß aus⸗ ſehe Ff ade 9 ſehr gute Empfehlungen haben. in Neckarhauſen und anſtändige Perſon(in den 30er), 2) der am 23. Oktober 1856 zu der Dame beizuſtehen in der Haus⸗ — während der eingeſtellten Neckar⸗Schifffahrt einen regelmäßigen Sammelverkehr von 57228 Seifenextract. Mannheim nach Heilbronn ewandert ſind. dſe 5—— 74ll kegebeen en z eeg diſer Ne. alee, ar dee Karol Weils Seiſenextract 2 5 Bas Village, Vitry le frangais 0 4 ee Narne bande 57195 Spart Zeit Un Viee versa auf Anordnung des Großherzgl./ 5 75 5 1 ge ee ee e eeee, es gez JJ/ 7 57226 2—— 5 75 2 33 7 Bane 15. 10955 5 5 5 155 acen Karol Weil 8 Feifenextract und Heilbronn bereitwilligſt ormittags 8 Uhr Ein ordentliches Mädchen zum gaunheim, 8 25 vor das Gr. Schöffengericht hier ſofortigen Eintritt geſucht⸗ Spart Geld Sellbronn, den 1. Februar 1895. zur Hauptverhanplu Bei unentſchuldi ßen werden die der nach.472 8 E 8 be 5 Kl. Beamtenfam. ſucht pr ſofort geſtellten Erklärungen vom 27. z hübſche Zimmet, Küche u. ſonſt. und 28. Dezember 1894 verurtheilt[ Zubeher in d. Näbe d. Brauerei werden. Löwenkeller zu miethen. Iff. mit Mannheim, 30. Januar 1895. Preis an Riedmaker, Nürn⸗ ichts AN. Amtsgerichts] berg⸗ Frauenthormr. 42. 57232 ng geladen.57204 S 1. 1, Laden. em Ausblei⸗ J. P. Lanz& Cie. 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Ebendaſelbft werden auch Vorſchläge für Einzuführende von Sonntag, den 3. Februar ab und zwar Sonntag, Nachmittags von—5 Uhr und an den folgenden Wochentagen bis einſchließlich Samſtag, den 9. Febr., jeweils Abends von ½9—10 Uhr entgegengenommen. Die Ein⸗ trittskarten ſind am Montag, den 11. Februar, Abends von—10 Uhr im gleichen Lokal in Empfang zu nehmen. 57082 Das Ball- Comits. NB. Der Zutritt zum Ball iſt nur gegen Vorzetgung der Ein⸗ trittskarte und für Feuerwehrleute nur in Uniform geſtattet. Ser Club. Sonntag, 17.Februar.J. Carnevaliſtiſcher Damen ⸗Clubabend mit Aufführungen u. Can in den Sälen des Ballhauſes. Anfang 6 Uhr Abends. Näheres durch Rundſchreiben. Vorſchläge für Einzufüh⸗ rende ſind ſchriftlich von jetzt bis längſtens Donnerſtag, 15. Februar an den Vorſtand einzureſchen. Mannheim, 29. Januar 1895. 56879 Der Vorſtand Samſtag, den 9. Februar, Abends präeis 8 Uhr Masken-Ball wozu wir unſere Mitglieder ſowie einführbare Familienangehörige freundlichſt einladen 1 Die Abgabe der Karten, ohyne welche Niemand Zutritt haben kann, erfolgt Sonntag, den 3. Februar, Nachmittags von—5 Uhr, Mittwoch, den 6. Februar, Nach⸗ mittags von—3 Uhr, woſelbſt Aumeldungen für Eiuführungen entgegengenommen werden. 57010 Der Vorſtand. Evangeliſcher Verein. Sonntag, 3. Febr., Abends 8 Uhr im evgl. Vereinshaus, K 2, 10 VoOortrag von Herrn Profeſſor Gümbel aus Speyer ſene Der Schönſte unter den Menſchenkindern“ Jedermann iſt freundlich eingeladen. 57146 Der Vorſtand. Evangel. Arbeiter-Verein. Sliftungs⸗Jeſt. Soum tag, den 3. Febrnar. Feſtgottesdieuſt, Abends 6 Uhr in der Trinitatis⸗ Kirche Feſtprediger: Herr Stadtpfarrer Traub von Stuttgart. Familienabend, 8 Uhr(präcis) im kleinen Saale des Saalbaues. Um recht zahlreiche Betheiligung bei beiden Veranſtalt⸗ ungen bittet 57230 Der Vorſtand. Apollo. Samſtag, 9. Februar 1895, Abends 8 Uhr in den vereinigten Lokalt⸗ täten des Ballhauſes Maskenball, wozu wir unſere verehrlichen Mitglieder, deren Angehörige, wis Freunde des Vereins zu zahlreicher Betheiligung freundl. einkaden Der Vorſtand. NB. Vorſchläge für Einzuführende können jeweils Dienſtags und Samſtags im Lokale zum Wilden Mann“, N 2, 11, ſowie bei unſerem Mitgliede Herrn C. Breuner, E 2, 4½ abgegeben werden. Schluß der Kartenausgabe Donnerſtag, 7. Februar. Ohne Karte hat Ntemand Zutritt. 57228 SSSSe SSeSSSS Saalbau Mannheim. Auf allgemeines Verlangen Sountag, 3. Februar 1895, Abends 7 Ühr: Jweites u. letztes Concert 9 ‚ 0 des Wiper Lce-Ouartets 1 mit vollständig neuem Programm. i.50 und.— Mark. itrittspreiſe:.— f erkauf bei A. Hasdenteufel, 3, 9, und Abends an der Kaſſe. 57029 ! 2 Pianoforte⸗ 7 —7 7 Jünglinge und Fräuleins iun Addiren durchuus ſicher, finden dauernden Nebeuperdienſt. Offerten mit 10 Zahlen sub S. A. No. 57281 an die Exped. ————ů— —— — ee