21 Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Pofſtliſte emgetragen unter Ne. 2602. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Qnartal. Juſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen Zeile 60 Pfs. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. (Badiſche Volkszeitung.) der Stadt Maunheim und Umgebung. annheimer Jo (105. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Seleſeute uun gerbreiteite Jeitung in Mannhein und Amgehnng. meiger n 8 (Mannheimer Volksblatt) Berantwortlich: für den polit. und allg. Theil: Ehef⸗Redakteur Herm. Meyer, für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: 4 Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) fämmtlich in Mannheim Nr. 54. Sonntag, 24 Februar 1895. Politiſche Wochenrundſchau. Die Tabakfabrikatſteuer⸗Vorlage hat zu⸗ nächſt vor dem Plenum des Reichstages dasſelbe Geſchick gehabt wie der ſogenannte Umſturzgeſetz⸗Entwurf, ſie iſt in die Kommiſſion perwieſen worden. Dort wird die Durchberathung bis in's Kleinſte hinein vorgenommen werden, ehe die Vorlage wieder an das Plenum zurück⸗ gelangt. Welcher Art dann dort ihr Schickſal werden wird, läßt ſich vor der Hand noch nicht ſagen. Beſon⸗ ders gewachſen ſind die Sympathien für dieſelbe in Ab⸗ geordnetenkreiſen nicht und die Fabrikanten arbeiten mit Hochdruck für die Ablehnung. Tritt dieſer Fall ein, ſo wird man gewiß dem geſcheiterten Geſetze keine Thränen nachweinen, aber immer ernſter erhebt ſich die Frage: Wie ſoll es mit der Beſchaffung der erforderlichen Mittel werden? Welches Steuerobjekt ſoll bluten, wenn ſich der Tabak hartnäckig dieſer Operation entzieht? Unſers Er⸗ achtens gibt es darauf nur eine Antwort, und dieſe lautet: Es muß immer und immer wieder, wie das auch der Abg. Baſſermann in ſeiner letzten Reichstagsrede gethan hat, hingewieſen werden auf die Schaffuug direk⸗ ter Reichsſteuern. Man mache doch endlich einmal ernſthaft den Verſuch, dieſen Weg zu beſchreiten, und ſchrecke vor den ſich darbietenden Schwierigkeiten nicht zurück, bevor man einen praktiſchen Verſuch zu ihrer Ueberwindung gemacht hat. Die Verhandlungen des in den letzten Tagen zu Berlin zuſammengetretenen deutſchen Handels⸗ tages ſind von allgemeinſter und größter Wichtigkeit. In der Währungsfrage hat derſelbe mit allen gegen eine Stimme folgende Reſolution gefaßt: Der Ausſchuß des deutſchen Handelstages bedauert auf das Lebhafteſte, daß durch den im Reichstage zur Annahme gelangten Antrag Friedberg, Graf Mirbach und Genoſſen, noch mehr aber durch die im Antrage ſelbſt nicht ausgeſprochene, in den Debatten indeſſen zu Tage getretene Tendenz deſſelben eine tiefgehende Beunruhigung für Handel und Verkehr hervorgerufen und im Auslande die Vorſtellung hat auf⸗ kommen laſſen, als ob Deutſchland eine Aenderung ſeiner Währung beabſichtige. Wenngleich der Herr Reichs⸗ kanzler in der von ihm verleſenen Erklärung ausdrücklich betont hat, daß die Reichsregierung durch die epent. in Ausſicht genommenen Verhandlungen über Maßregeln zur Hebung des Silberpreiſes der deutſchen Währung nicht präjudiziren wolle, ſo hielt der Ausſchuß es den⸗ noch für unbedingt geboten, zu erklären, daß der deutſche Handelstag unverändert an ſeinem Plenarbeſchluß vom 12. März 1886 feſthält, wonach an der deutſchen Gold⸗ währung nicht gerüttelt werden darf; der Ausſchuß würde hierin eine fundamentale Schädigung des geſammten deuiſchen Wirthſchaftslebens erblicken, gegen welche nicht laut und entſchieden genug Proteſt erhoben werden kann. Der Ausſchuß beantragt das Präſidium, baldthunlichſt eine neue Plenarverſammlung des deutſchen Handelstages einzuberufen, in welcher die Währungsfrage mit be⸗ ſonderem Hinblick auf die gegenwärtige Sachlage zur Verhandlung gelangen ſoll. Ferner hat ſich die Korporation mit der Frage des unlauteren Wettbewerbs beſchäftigt. Der Geh. Commerzienrath Michel aus Mainz war der Referent für dieſe Materie und präziſirte ſeine Meinung zu nach⸗ ſtehenden Schlußanträgen: 1. Der Deutſche Handels⸗ tag hält zwar die Klagen über den Rückgang von Treu und Glauben im Verkehr, welche den Antrag des Reichs⸗ tags auf Vorlegung eines Geſetzentwurfs zur Bekämpfung des unlauteen Weltbewerbs veranlaßt haben, für über⸗ trieben und weiſt im Gegenſatze hierzu auf die vielfachen Beſtrebungen hin, die auf die Hebung des ſittlichen Be⸗ wußtſeins und der Ehrenhaftigkeit im Handelsſtande hin⸗ wirken. Er findet es aber als im Einklang mit dieſen Beſtrebungen und mit der Richtung der Geſetzgebung der letzten Jahrzehnte ſtehend, daß den unleugbar vorhandenen ſchlimmen Auswüchſen im Wettbewerb von Handel und Gewerbe durch ein beſonderes Geſetz entgegengetreten werde. 2. Der Deutſche Handelstag erkennt den vor⸗ liegenden Eutwurf als eine brauchbare und bankens werthe Grundlage für ein ſolches Geſetz an, erachtet ihn aber noch einer ſorgfälktigen Ueberarbenung bedürftig, da mit nicht berechtigte Arten des Wettbewerbs, die den minder rührigen Berufsgenoſſen unbeqauem ſind, als un⸗ lauter verfolgt und dadurch das Foniſchreiten von Handel und Gewerbe gehemmt werde. Zur Er! ichung dieſes Z eles empfiehlt er die Berückſichtigung der Uachſteh: den Punkte: 3. Die Beſt mmungen des§ 1 können unr daun für zuläſſig erachtet werden, wenn ausbrücktich geſagt wird, daß die unrichtigen Angaben„zum Zweck der Täuſchung des Publikums“, alſo in einer mehr oder minder allgemeinen Weiſe gemacht wurden, und wenn die zu erlaſſenden einſtweiligen Verfügungen nach wie vor an die in den Paragraphen 814, 819 der Civilprozeßordnung bezeichneten Vorausſetzungen gebunden bleiben. Es iſt zu erwägen, ob nicht die jetzt nach§ 801 dem Ermeſſen des Richters überlaſſene An⸗ ordnung der Stellung einer Bürgſchaft durch den Kläger zu einer weiteren nothwendigen Vorausſetzung des Er⸗ laſſes einſtweiliger Verfügungen gemacht werben ſolle. Der letzte Abſatz des Entwurfs hat wegen des unbe⸗ ſtimmbaren Begriffes von„Veranſtaltungen“ in Wegfall zu kommen. 4. Der Deutſche Handelstag erachtet es für wünſchenswerth, daß à. wiſſentlich unwahre Angaben thatſächlicher Art über Waaren oder gewerbliche Leiſtungen (§ 2 des Entwurfs) und b. die Aufſtellung unwahrer Behauptungen thatſächlicher Art wider beſſeres Wiſſen über ein Erwerbsgeſchäft(§ 5 des Entwurfs) unter Strafe geſtellt werden. 5. Der Deutſche Handelstag billigt die dem Bundesrath zu ertheilende Befugniß, wo⸗ nach dieſen beſtimmen kann, daß gewiſſe Waaren im Einzelverkehr nur in beſtimmten Mengeneinheiten oder mit einer auf der Waare oder ihrer Aufmachung anzu⸗ bringenden Angabe der Menge gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten werden dürfen(§ 3 des Entwurfs). In das Geſetz wird indeſſen eine Beſtimmung aufzu⸗ nehmen ſein, wonach der Bundesrath nur nach Anhörung der Handelsvorſtände die betreffenden Anordnungen für die einzelnen Waarengattungen erlaſſen kann. 6. Der Deutſche Handelstag erachtet die Abfaſſung des§ 4 des Entwurfs, nach welcher derjenige ſchadenerſatzpflichtig ſein ſoll, der über ein Erwerbsgeſchäft Behauptungen that⸗ ſächlicher Art aufſtellt oder verbreitet, die„geeignet ſind“, dasſelbe zu ſchädigen, ſofern dieſe Bihaupkungen„nicht erweislich wahr ſind“, für zu unbeſtimmt und deshalb für gefährlich und unannehmbar. Es iſt in das Geſetz eine Beſtimmung aufzunehmen, daß zum Erſatz des ent⸗ ſtandenen Schadens nur derjenige angehalten werden kann, welcher bei Aufſtellung oder Verbrektung ſolcher Behauptungen nicht mit der nothwendigen Vorſicht vor⸗ gegangen iſt, alſo„die Pflichten des orbentlichen Kaufmannes verabſäumt hat. 7. Der Deutſche Handelstag erklärt ſich mit den Beſtimmungen des Paragraphen 6 des Geſetzentwurfs über das Recht auf ausſchließliche Benutzung eines Namens, einer Firma oder die beſondere Bezeichnung eines Erwerbgeſchäfts durch den dazu Befugten einverſtanden. 8. Der Deutiſche Handelstag erachtet es zum Schutze der Angeſtellten, Arbeiter und Lehrlinge bei ihrem ferneren Fortkommen und bei der Unmöglichkeit, den Begriff„Geſchäfts⸗ und Betriebsgeheimniſſe“ genau und beſtimmt zu umſchrelben, für unbedingt noihwendig, daß dieſen Perſonen ſeitens des Geſchäftsinhabers bei Antritt des Dienſtverhältniſſes oder während deſſelben ganz beſonders ſchriſtlich geſagt werde, was als Geſchäfts⸗ und Betriebsgeheimniß im Sinne des Geſetzes anzuſehen iſt. Die Mittheilung dieſer Geheimniſſe an Dritte iſt auch für den Zeſtraum von zwel Jahren nach Auflöſung des Dienſtvperhältniſſes unter Strafe zu ſtellen und verpflichtet zum Schaden⸗ erſatz, während die Verwerthung der erworbenen Kennt⸗ niſſe im eigenen Geſchäft nach wie vor geſtattet bleiben ſoll, wenn und inſoweit nicht beſondere Verträge zwiſchen dem vormaligen Geſchäftsinhaber und dem früheren Angeſtellten dies verbieten oder von der Zahlung einer im voraus vereinbarten Buße abhängig machen. 9. Der Deutſche Handelstag billigt die Strafe des Verführers, wie ſolche in§ 8 des Entwurfs vorgeſehen iſt, erachtet es aber auch für nothwendig, daß derjenige, welcher verratbene Geſchäfts⸗ oder Betriebsgeheimniſſe zum Zwecke des Wettbewerbs benutzt, wiſſend, daß ſie ihm geſetz⸗ widrig oder unter Vertragsbruch mitgetheilt wurden, für den Schadenerſatz und die etwa verwirkte vereinbarte Buße als Geſammtſchuldner haftbar erklärt wird. 10. Mit Nückſicht auf die Unentbehrlichkeit von prakliſchen Fachkenniniſſen bei Beurtheilung der unter das geplante Geſetz fallenden Fragen exachtet es der Deutſche Han⸗ delstag für durchaus nothwendig, daß die Verhandlung und Entſcheidung in bürgerlichen Rechisſtreitigkeiten, in welchen durch Klage oder Widerklage ein Anſpruch auf Grund dieſes Geſetzes geltend gemacht wird, in erſter Juſtanz ausſchließlich an die Kammer für Handelsſachen oder in deren Ermangelung an die Civilkammer der Landgerichte verwieſen werden, und bittet, dies in§ 10 des Geſetzes auszuſerchen In der Verwal S ahszuſf ing unſerer Kolonien in Afrika (Atlephon⸗Ar. 218.) ſcheinen unter dem neuen Reichskanzler mancherlei Ver⸗ änderungen beporzuſtehen. So wird der Gouverneur von Oſtafrira, Oberſt von Schele, wahrſcheinlich ſeinen Abſchied nehmen. Die„Nat.⸗Ztg.“ ſchreibt dazu: Der Gonverneur von Schele hat, wie wir erfahren, in der Audienz, die er vorgeſtern beim Kaiſer hatte, ſein Entlaſſungsgeſuch wiederholt; eine Entſcheidung iſt noch nicht eingetroffen. Nachdem die von Herrn von Schele in Dar es Salaam gehaltene Abſchiedsrede, in der er mittheilte, daß er ſeine Entlaſſung nachgeſucht, durch die Preſſe bekannt geworden, ward behauptet, daß der Ber⸗ liner Kolonialverwaltung die Nachricht von dieſem Ge⸗ ſuche neu geweſen ſei. Sollte es ſich wirklich ſo verhal⸗ ten haben— was wir nicht wiſſen—, ſo würde die Thatſache ein abermaliger Beleg dafür ſein, daß Herr von Schele ſein Verhältniß zu der Berliner Kolonial leitung in einer mit der gebdeihlichen Führung der Ge⸗ ſchäfte und deshalb mit der wirthſchaftlichen Verwerthung des deutſch⸗oſtafrikaniſchen Kolonialgebietes unvereinbaren Amt auffaßte. Herr von Schele beanſpruchte auf Grund ſeines militäriſchen Ranges eine Stellung nicht unter der Kolonalabtheilung, ſondern unter dem Reichskanzler und er wurde von dem Grafen Caprivi hierin unterſtützt. Die Politik der nutzloſen Kriegszüge wurde dadurch ge⸗ fördert. Seit dem Wechſel in dem Kanzlerpoſten iſt be⸗ kanntlich eine einheitlichere Geſtaltung der Berliner Leitung der Kolonialangelegenheiten angeordnet worden. Das Intereſſe der wirtbſchaftlichen Nutzbarmachung Deutſch⸗Oſtafrikas erfordert jedenfalls, daß an dieſer feſt⸗ gehalten wird; militäriſche Ranganſprüche, welche im Gegenſatz dazu ſtehen, könnten nur zum Schaden der Kolonialpolitik Berückſichtigung finden. Aus Stadt und Land. Manunheim, 24. Februar 1894. Aus der Stadtrath⸗ſthung vom 8. Februar. (Nitzetheilt vom Bürgermeiſteran:.) Nach dem Antrag des Stadtverordneten⸗Vorſtandes ſoll die Angelegenheit: Verkauf ſtädtiſchen Geländes an die gemeinnützige Baugeſellſchaft von der Tagesordnüng der nächſten Bürgerausſchußſitzung abgeſetzt und einer gemiſchten Commiſſion überwieſen werden. Der Stadtrath erklärte ſich damit einverſtanden. Zu Gunſten der Volksbibliothek iſt ein einmaliger e Zuſchuß für die Einrichtung von 1000 M. ſowie ein Jahresbeitrag von 1000 M. in den Gemeindevoranſchlag einzuſtellen. Nachdem die Heizungsverhältniſſe unſerer hieſigen Volks⸗ ſchulen die Oeffentlichkeit wiederholt beſchäftigt haben, wurde in heutiger Stadtrathsſitzung auf Grund der gemachten Er⸗ hebungen feſtgeſtellt: 1) Der Stadtrath und der Bürgerausſchuß haben keine Opfer geſcheut, um, dem Rathe der Sachverſtändigen folgend, die koftſpieligſten und bewährteſten Heizungsanlagen in unſern herzuſtellen und alle, namentlich in den alten Schulhäufern in letzter Zeit erfolgten Aenderungen haben ſtets nur Verbeſſerungen angeſtrebt. 2) Der Stadtrath hat ausdrücklich Vorſchriften an die Beamten der Stadt erlaſſen, daß unter allen Umſtänden völlig genügende Zimmerwärme erzeugt werden muß: Vormittags 8 Uhr mindeſtens 15 Grad Celſ., Vormittags 9 Uhr minde⸗ ſtens 18 Grad Celf. Der Stadtrath mußte ſich deßhalb der 85 Ueberzeugung hingeben, daß Alles auf das Beſte beſtellt ſez. 3) Niemals iſt weder dem Bürgermeiſteramte, noch der Schulkommiſſton, noch dem Stadtrathe auch nur die geringſte Beſchwerde zu Ohren gekommen der ſelbſtverſtändlich ſofort Abhilfe verſchafft worden wäre. 4 Aber auch die zunächft betheiligten Organe in der e das Rectorat und das Hochbauamt— haben keinerlei Kenntniß von Mißſtänden gehabt. Ja nicht einmal den ſtatutariſch berufenen Vertretern der Lehrerſchaft— die erſten Lehrer, die ſog. Oberlehrer— wurde irgend eine Beſchwerde zur Kenntniß gebracht. Ob und inwieweit eine Dienſtnachläſſigkeit der mit der Heizung betrauten Beamten und ferner oß eine Pflichtwidrig⸗ keit von Lehrern hinſichtlich der Unterlaſſung rechtzeitiger Beſchwerde über etwaige Mißſtände bei den vorgeſetzten Or⸗ ganen vorliegt, wird die eingeleitete Unterſuchung ergeben. In Sachen der T. terferien wurde eine Feſt⸗ ſetzung dahin getroffen, daß folche fortan dauern ſollen vom Sonntag vor dem 9. Juli bis züm 4. September ohne Rück⸗ ſicht auf den betreffenden Wochentag, Die varant gewordene Stelle eines Intendanten des Großh. Hof und Nationaltheaters iſt zur Bewerbung öffentlich auszuſchreiben, Unter den entſprechenden Bedingungen werden Geſuche genehmigt: um Erlaubniß zur Ueberführung von Leitungs⸗ drähten Zwecks elektriſcher Beleuchtung des Haufes N 3, 6 Ferner zur Errichtung eines Freilagers für Mühlenpredukte durch die Geſellſchaft für Brauerei, Spiritus und Preßgeſen⸗ Fabrikation jenſeits des Verbindungskanals. Anläßlich der ſchenkungsweiſen Verabreichunn wni Ganzen 20 Vaa Holiſchuzen an die wit Sreingof en be⸗ 2. Seite. Sensral⸗Anzeiger. ſchäftigten Arbeſtslofen im vorigen Monar war in ennen hieſigen Platte Folgendes zu leſen: 5 „Dabei erinnern wir uns lebhaft daran, daß im Winter 92 98 den mit Steinklopfen beſchäftigten Arheitsloſen Holz⸗ ſchuhe verabreicht wurden, von denen ſie nicht anders wuß⸗ ten, als daß ſie von der Stadt geſtellt worden ſeien. Als es aber im Juni 1898 zur Reichstagswahl kam, erfuhren die meiſten plötzlich, daß ſie ihr Wahlrecht verloren hätten, weil ſie Armenunterſtützung erhalten hätten. Die Armenunter⸗ ſtützung aber hatte in Verabreichung eben dieſer Holzſchuhe beſtanden. Wir wollen die alten Geſchichten nicht weiter ausgraben, aber wir erinnern die Arbeitsloſen daran, daß wieder eine Wahl bevorſteht und daß von irgend welcher Seite die alten Kniffe wieder hervorgeſucht werden könnten. Alſo Vorſicht! Demgegenüber wird auf Grund des Aktenmaterials der Armenkommiſſion conſtatirt, daß im Winter 1892 93 über⸗ haupt nur an 16 Perſonen und zwar auf Anſuchen, Holz⸗ ſchuhe verabreicht wurden; davon waren 5 Perſonen mit Steinſchlagen beſchäftigt. Sämmtliche Em⸗ pfänger von Holzſchuhen bezogen außerdem noch ſonſtige Armenunterſtützung, reſp. beziehen zum Theil heute noch ſolche Der oben eit. Zeitungsartikel beruht ſonach ſeinem ganzen Inhalte nach auf Unwahrheit. Es gelangen zur Genehmigung 6 Anträge über S ch a h⸗ ung von Liegenſchaften zum Zwecke von Hypotheken⸗ Beſtellungen. 5 15 Folgende Geſuche werden genehmigt bezw. zur Genehmigung befürwortet: 3 Geſuche um Ausſtand zur Zahlung von Um⸗ lagen; 91 Geſuch um Ausſtand zur Zahlung von Real⸗ ſchulgeld; 1 Geſuch um Cone Schankwirthſchaft 1 Geſuch um Erl ausſchank; 8 1 Geſuch um Entlaſſung vom Militärdienſt. Ein Geſuch um Befreiung vom Militärdienſt kann, weil geſetzlich nicht genügend begründet, nicht befürwortet werden * 8 1 (Sitzung vom 15. Februar 1895.) Auf Erſcheinen einer Abhandlung über Erſtellung von Straßenbahnen nach dem Schwebebahn⸗S yſtem Eugen Langen wurde in heutiger Sitzung dieſes Syſtem in der Richtung beſprochen, ob deſſen Ein ührung für die hieſigen Verhältniſſe ſich empfehle; die Bed rfnißfrage wurde jedoch verneint. Das Gypsmodell eines männlichen Tritons für das Baſſin am Waſſerthurm iſt zur 570 in Frantfurt am Main ausgeſtellt und ſoll von Herrn Tiefbau⸗Inſpektor Kaſten einer Beſichtigung unterzogen werden. In an n auf die Erweiterung der maſchinellen Anlagen für den Betrieb der Pumpſtation behufs Ableitung des bei heftigen Regengüſſen ſich ergebenden ſtarken Waſſer⸗ zufluſſes ſollen Erhebungen bei hervorragenden Sachverſtän⸗ digen über die Leiſtungsfähigkeit der nach den verſchiedenen hier in Betracht kommenden Syſtemen beſtehende Einrich⸗ kungen gemacht werden. Bei Behandlung dieſer Angelegenheit wurde von einer Seite auch der Gedanke angeregt, zun Belbiebe des Pump⸗ werks elektriſche Kraft zu verwenden und wurde die vor⸗ würſige Frage der gemiſchten Commiſſton für Ervichtung eines Elektrizitätswerks zur näherer Berathung überwieſen. Von letzterer Commiſſion war beantragt geweſen, es möge der Stadtrath die Errichtung einer elettriſchen Licht⸗Centrale im Grundſatz beſchließen, die weitere Beſchlußfaſſurg wegen des Umfangs des Werks und des Stromſyſtems aber inſo⸗ lange ausſetzen, bis Erfahrungen darüber vorliegen, ob der Betrieb der Straßenbahn mitkktelſt Gl vizität oder Gas den Vorzug verdiene, da dieſe Jrage für die Geſtaltung der Centrale von großer Erheblichkeit ſei. In die erwähnte Commiſſion werden noch die Vorſtände der techniſchen Aemter ernannt und ſoll 9 noch Herr Maſchinen⸗Inſpektor Rein au zum Elntritt in dieſelbe ein⸗ geladen werden. Auf das Geſuch des Kaufmanns Th. Gſpaun von Colmar um Erlaubniß zum Aufſtellen eines Trockenofens zum Austrocknen K ſeinen der Stadtrath, den mit ſeinem Geſuͤch an Großh. Bezirksamt zu ver⸗ weiſen, Die Großh. Waſſer⸗ und Straßenbau⸗Inſpection Heivel⸗ berg beabſichtigt 855 bersits von Großh. Gbenbeektzun Jeneh migte eberweiſung von Theilen der Landſtya⸗ en Nr. 3, 146 und 69 in die Unterhaltungsfürſorge der Stabt zu vollziehen; das ſtädtiſche Tiefbauamt erhält die Er⸗ mächtigung, zur Uebernahme gedachter Straßentheile. Das Großh. Bezirksamt gibt achricht, daß es gegen die Ueberſchreitung der Eisdecke auf dem Neckar bei der oberen Fähre, nachdem die hiezu nöthigen Vorkehrungen getroffen worden, nichts einzuwenden habe. Den dermaligen Zuſtand der Straße zwiſchen K 3 und K 4 betr. ſpricht ſich der Stadtrath der Konfeguenzen wegen egen eine Anordnung der Beſeitigung des Eiſes auf kädtiſche Koſten aus und wird an Großh. Bezirksamf hiernach Bericht erſtattet werden. Wegen Herſtellung der Amerikanerſtraße Theil 1 in der Schwetzingervorſtadt erhält das Tiefbauamt den Auf⸗ trag, zunächſt das Verfahren über den Beizug der Angrenzer zur Tragung des Koſtenaufwandes für Herſteflung der Straße einzuleiten. Ferner wird das Tiefbauamt beauftragt, die bei Bor⸗ nahme der Deichſchau am R hein auf ſtädtiſchem Gebiet als erforderlich befundenen Herſtellungen guf ſtädtiſche Koſten ausführen zu laſſen. Der Großh. Bezirksrath ertheilte dem Veſchluſſe des Bürgerausſchuſſes vom 6, November v, J. über den Beizug der Angrenzer zu den Koſten der Herſtell ung der Sedenbelmerſtraße non ihrem Anfange bis zur Traitteurſtraße mit einigen Abänderungen die Staats⸗ genehmigung. Ein Rekurs gegen dieſe Entſcheidung folk nicht eingelegt werden. Zur Ueberführung einer leitung von D1 Nr. II ub D 2 Nr. 1 gibt der Stadtrath ſeine Zuſtimmung. Die Jührung des Tagebuchs der Steinſetzer wurde Herrn Stadtrath Gruber übertragen. In Betreff der Kanalifation der Sackgaſſe in 67 wird ausgeſprochen, daß deren Ausführung den betxeffen⸗ 55 zu überlaſſen ſei, da es ſich um keine tsſtraße handle. Die Materiallieferung öffentlich ausgeſchrieben werden. Auf Antrag des Sielbaubüreaus den Dienſtaustritt des auf 1. März d. J. Für die Anlage des Stadtparks auf der Küh⸗ weide fällt die Anforderung eines Sredits entſprechende eſſion zum Betrieb einer j audniß zum Branntwein⸗ ebektriſchen Licht⸗ er die Straße nach unter den üblichen Vorbehalten für den Sielbau ſoll genehmigt der Stadtrath Jugenieurs H. Steinbach weit von M. 9000. nöthig, zu wel Vorlage an den Bürgerausſchuß An Stelle des aus Gefundheite rückgetretenen Herrn Auguſt Enge Nun K vertheilt worden, ſondern größere Reparatur nothwendig geworden iſt. des Boden Kantonsregierungen mit, daß Baden, hier, wurde Herr Stadtverordneter Architelt Manchot zum Mitglied der Sparbaßfe mifſion ernanut. Das Gomite für die Rechſchule eig den Stab! „Afterthumsverein M. 4000, rath an, daß die Kochſchule am Montag den 28. Januar l. Is. im Sch ulhauſe R 2 eröffnet worden iſt. Es wurde mit vier Kurſen begonnen, deren jeder wöchent⸗ lich 2 mal, nämlich Montag und Donnerstag, Dienſtag und Freitag, Mittwoch und Samſtag jeweils Abends von—e10 Uhr ſowie Dienſtag und Freitag Vormittags von ½10—12 während der Dauer von 20 Wochen, im Ganzen alſo 20mal unterrichtet wird. Jedem Kurſe ſind 24 Schülerinnen zuge⸗ theilt, ſo daß insgeſammt gegenwärtig 96 Theilnehmerinnen unterrichtet werden, Nachdem ſchon früher ſeitens Intendanz der Eivilliſte die Abtretung der für Herſtel⸗ lung einer Straßenüberführung nach dem Lindenhofe erforderlichen Schloßgartengeländes zugeſagt hatte, wurde von dieſer Behörde nunmehr auch der Kauf⸗ Preis für dieſes Gelände feſtgeſetzt. Es kann nunmehr die Aufſtellung des Koſtenvoranſchlags erfolgen, wozu das Tief⸗ bauamt Auftrag erhält. In Folge der in letzter Sitzung des Bürgerausſchuſſes erfolgten Berathungen werden aus der 2 titte des Sktadtrathes zu Mitgliedern der gemiſchten Commiſſionen ernannt: J. Bauplatzverkauf an Lenz⸗ Herr Bürgermeiſter Bräuni Stadträthe Bernatz, Dr. und Reuling. II. Gelände Verkauf Baugeſellſchaft: Herr Bürgermeiſter Martin und die Groß, Gruber, Henz, und Reuling. Im Monat Januar 1895 wurden von der Armen⸗ Commiſſion abgegeben: 1) Wochengelder an der Großherzogl General⸗ Schloſſer Friedrich 9. und die Herren Clemm, Henz, Ludwig andie Gemeinnützige Herren Stadträthe Ladenburg, Magenau 234 Perſonen, 2) Miethzinſe an 494 15 ) Geſchenke an 87 5 ) einmalige Unterſtützung au 14 17 5 Brod an 131 5 ) Suppe an 328 Schulmaterialien an 4 Schüler, 8) an eine Anzahl Perſonen verſchiedene Kleidun Sſtücke. Es wird eine Anzahl pfandgerichtlicher Liegenſchafts⸗ ſchätzungen nach den Antrag der ſtadträthlichen Schätz⸗ ungskommiſſion vollzogen. Folgende Geſuche befürworet, reſp. genehmigt: a) 6 Geſuche um verband, b) 6 Geſuche wegen Wirthſchaftsconcefſton, c) 4 Geſuche um Umlageausſtand, d) 1 Geſuch um Ackerpachtausſtand, e) 4 Geſuch um Zurückſtellung vom Militärdienſte, ), Geſuch um Genehmigung einer Ackerpachtübertragung. 7 — werden Aufnahme in den badiſchen Staats⸗ Ueber das Befinden der kronprinzeſſin von Schwe⸗ den und Norwegen lauten auch die neuerdings nach Karls⸗ ruhe gelangten ſchriftlichen Nachrichten aus Rom ſehr befrie⸗ digend. Die von der hohen Frau auf ärztlichen Rath befolgte Schonung hat die allgemeine körperliche Kräftigung in erfreu⸗ lichem Maße gefördert und zugleich von der Prinzeſſin die ungünſtigen Witterungseinflüfſe ferngehalten, die ſich gexade jetzt, während des hartnäckigen Nachwinters, ſehr ſtark fühl⸗ bar machen und viele Erkältungszuſtände, Jnfluenza⸗Anfälle und andere Wintererkrankungen in der römi chen Geſellſchaft zur Folge haben. Mit dem Allgemeinbefinden der Kronprin⸗ zeſſin hält ſich auch die Stimmung und das geiſtige Intereſſe auf einer erfreulichen Höhe. Die hohe Frau dürfte in Rom oder auch in Oberitalien verbleiben, bis die vorgerückte Jah⸗ reszeit ihre Ueberſiedelung nach Baden⸗Vaden unbedenklich erſcheinen läßt. Zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts der bad. Städte an den Fürſten Bismarck geht der„Bad. Ldsztg.“ in Karlsruhe folgende beachtenswerthe Anregung zu: Sicher⸗ lich wird die Mittheilung mit Genugthuung aufgenommen, daß die Herſtellung des gemeinſamen Ehrenbürgerdiploms der badiſchen Städte für den Fürſten Vismarck an Herrn Direktor Götz übertragen wurde, denn man darf darin die Gewähr ſehen, daß eine des Fürſten und auch der badiſchen Städte würdiges hervorragendes Kunſtwerk geſchaffen wird. Jedoch ließe ſich vielleicht auch Gelegenheit finden, neben dem bewährten Meiſter auch die jüngeren künſtleriſchen Gle⸗ mente der Reſidenz in den Dienſt der vaterländiſchen Ehrung zu ſtellen, indem den leiſtungsfähigſten unter ihnen die Her⸗ ſtellung von Ehrendiplomen für die einzelnen dadiſchen Städte übertragen wird. Vielleicht würde es gerade den künſtleriſchen und für ſpätere Forſcher auch geſchichtlichen Werth der Gabe erhöhen, wenn aus den Einzeldiplomen durch irgend ein Em⸗ blem auf die geſchichtliche, topographiſche odev national⸗ ökonomiſche Bedeutung der Stadt hingewieſen würde, In einer entſprechend ausgeſtatteten Mappe, deſſen ſchönſtes und hervorrggendes Blatt dann das Diplom des Herrn Direktor Götz bilden würde, geſammelt, würden dieſe Diplome viel⸗ leicht den ſchönſten Gaben beigerechnet werden können, die dem greiſen Begründer des Deutſchen Reiches an ſeinem be⸗ vorſtehenden Ehrentage überreicht werden. 3 Fürſorge für die Armen. An dem diesbezüglichen in voriger Nummer enthaltenen Artikel befindet ſich infolge eines Schreibfehlers ein Irrthum. Nicht 500 Zentner Kar⸗ toffeln ſind durch die Armenkommiſſion in der letzten Zeit 2500 Zentner. Fruchtmarkt bleibt einige Tage Die Uhr auf dem der Kälte der letzten Wochen eine außer Vetrieb, da infolge „Die Frage der Tieferlegung der Hochwaſſerſtände ees iſt wieder einen Schritt vorwärts gegangen. Das eidgen. Departement des Innern theilte den bekheiligten Bayern und Württem⸗ berg bereit ſeien, der Frage der Tieferlegung des Bodenſees und der Regulirung der Hochwaſſerſtände desſelben wieder näherzutreten, doch müßte die ion zunächſt von einer tech⸗ niſch⸗wiſſenſchaftlichen Kommiſſion geprüft werden. Im ührigen werde der Schweiz, als dem meiſt intereſſirten Staat überlaſſen, den Anſtoß zur Wiederaufnahme der Verhand⸗ lungen zu geben. Das eidgen. Departement iſt infolgedeſſen hereit, die Angelegenheit in Fluß zu bringen; es ſoll eine Kommiſſion techniſcher Beamten des Bundes und der intereſ⸗ ſirten Kantone die vorliegenden Projekte prüfen und ſolche aufſtellen; zu den Koſten müßten auch die Kantone beitragen. Das Rheineis hat ſich heute Nachmittag 5 Uhr, wie uns kurz vor Schluß der Redaktion gemeldet wurde, auf der Ludwigshafener Seite in Bewegung geſetzt. Auf der Mann⸗ heimer Seite ſteht dagegen das Eis jetzt, halb 6 Uhr Abends noch feft. robe der Liedertafel. Für die Mit⸗ glieder der Liedertafel dürfte die Mittheilung von Intereſſe ſein, daß die morgen Sonntag ſtattfindende karnevaliſtiſche Bierproße nach Mainzer Ark veranſtaltet wird und des⸗ halb den Theilnehmern ſehr vergnügte, amüſante Stunden bereiten dürfle. Für ſwiffenſchaftliche Auſtalten, Vereine zꝛe. ſind ſtädliſchen Etat pro 1895 eingeftellt worden: Verein Bibliothek M. 3000, Berein für Volksbiblio⸗ 100, Kunſtverein für die ſtädtiſche Gemé deſamm⸗ ag M. 7500, Kunſtverein, Erfatz der Feuerver⸗ ür die kädliſche Gemäldeſammlung M. 100, Mannyeim, 24. Februar; Verein für Naturkunde M 500, Germaniſches Mufeum Nürnberg, regelmäßiger Zuſchuß M. 100, Gewerbe⸗ und J duſtrieverein M. 1000, Arbeiterfortbildungsverein M. 300, Beitrag für die Mitgliedſchaft der Centralſtelle für Wohl⸗ fahrtseinrichtungen M. 100, Turnverein M. 300, Verein für Geflügelzucht M. 200, Muſikverein, Miethezuſchuß M. 150, Conſervatorium für Muſik M. 2000, Beitrag zum kaufmän⸗ niſchen Verein M. 1200, Verein badiſcher Lehrerinnen M. 500, Verein für Knabenhandarbeit für die Vereinszeitung M. 30, Verband für Errichtung und Betrieb einer Centralanſtalt für Arbeitsnachweis M. 1200, Verein Knabenhort M. 500, Beitrag zur Kochſchule für ſchulentlaff ädchen und junge Frauen M. 3000, Gartenbauverein Flora M. 200, Deutſche Landwirthſchaftsgeſellſchaft M. 100, Badiſcher Rennverein M. 1500, Verſchiedenes M. 600. Eine beachtungswerthe Nenerung. Wir hatten dieſer Tage Gelegenheit, uns auf dem Gebiete des Juſtallations⸗ weſens von einer wichtigen und bedeutenden Neuerung zu überzeugen. Es betrifft dies den Schmitt'ſchen Syphon(Ge⸗ ruchverſchluß) D...M. 26565, der vermöge ſeiner Conſtruc⸗ tion ſich überall und auch bei allen ſchon vorhandenen Ab⸗ falleitungen ꝛc. ſehr leicht anb eingen läßt. Derſelbe hat gegen die bis jetzt exiſtirenden Syphons ſo weſentliche Vortheile, daß kein Hausbeſitzer und ſonſtiger Intereſſent es unterlaſſen ſollte, dieſer Anlage näher zu treten, zumal die Koſten nur ſehr niedrige ſind. Die Hauptvorzüge ſind, daß mit demſelben jeden Augenblick Waſſerſteine, Wandbecken und Badewannen von der Abfallleitung abgeſchloſſen werden können und da⸗ durch ein Einfrieren dieſer zur Winterszeit, wie auch ein An⸗ ſammeln übelriechender Gaſe und allerhand Inſecten bei leerſtehenden Wohnungen zur Sommerszeit vollſtändig ver⸗ mieden iſt. Die Reinigung von Schlamm ꝛc. kann ebenfalls von jeder Perſon vorgenommen werden. Die Vorrichtungen für zeitweilige Abdichtüngen und Reinigung ſind äußerſt ſolid und nebenbei ebenſo einfach, daß ſie von jedem Laien ausge⸗ führk werden können. Die Anlage ſolcher Syphons würden ſich in dieſem Winter beſonders wieder zahlbar gemacht haben, wo eine Maſſe der Abfallleitungen eingefroren und bei Thau⸗ wetter wieder größere Reparaturen dieſer, wie dadurch an den Häuſern ſelbſt nöthig werden. Die Syphons, von erſten Behörden empfohlen, werden in verſchiedenen Weiten durch 2 75 Otto Roth hier Luiſenring J 8, 35 hergeſtellt und ind Muſter und Proſpecte daſelbſt erhältlich. Dentſches Obſt in Deutſch⸗Oſtafrika. Von dem Obſtverſandt⸗Geſchäft des Herrn Heinrich Thomae, D 8 12 und C 3, 12/14 hier, wurde im Oktober vor. Irs. eine Sendung friſches Tafelobſt nach Dar⸗es⸗Salam(Deutſch⸗Oſt Afrika) geſandt; unglücklicher Weiſe hatte dieſe Sendung in Hamburg ein Lager von 17 Tagen mitgemacht und kam erſt nach einer weiteren Seereiſe von 35 Tagen in Dar⸗es⸗Salam an. Die Birnen hielten den laugen Transport nicht aus, ob⸗ wohl haltbarſte Winterſorten wie Dopyenne'hiver, belle Angevine zc. gewählt worden waren, während die Aepfel, Calville, bl. Borsdorfer auch vom Transport litten, kamen Goldparamäne und Canada Reinette vorzüglich an. In An⸗ betracht der langen Reiſe iſt das Reſultat inſo⸗ fern nicht ungünſtig zu nennen, da eine Lagerung an den Seeplätzen bei direktem Dampfer leicht vermieden werden kann, ſo daß alſo die Früchte nach einer Reiſe von 37 Tagen in Dar⸗es⸗Salam eintreffen würden. Jedenfalls iſt der Beweis und vielleicht auch der erſte damit geliefert, daß unſere haltbaren Winter⸗Obſtſorten bei rationeller Verpackung und ſelbſt unter ſehr verſchiedenen klimatiſchen Einwirkungen die lange Seereife überdauern. Eingelaufene Aufträge konnten allerdings jetzt nicht mehr effektuirt werden, da die Obſtſorten jetzt beinahe alle an der Genußreife angelangt ſind. Aus dem Großherzogthum. Karlsruhe, 22. Febr. Der Karlsruher Schriftſteller⸗ und Journaliſten⸗Verein veranſtaltete, lt.„K. Ztg.“, geſtern Abend in dem vornehm ausgeſtatteten großen Saale des 1 5„Germania“ einen Damenabend, der einen vortreff⸗ ichen Verlauf nahm. An Stelle des leider erkrankten erſten Vorſitzenden, Herrn Miniſterialrath a. D. v. Sybel, begrüßte der zweite Vorſitzende des Vereins, Herr v. Wildenradt, in ſchwungvollen Worten die zahlreich erſchienenen Gäſte. An vortrefflichen künſtleriſchen Darbietungen war kein Mangel. ſpie Weil und Herr Bade zeichneten ſich durch ihr Klavier⸗ piel ebenſo vorkheilhaft aus, wie Frl. Steffen, das neu engagirte Mitglied unſeres Hoftheaters, deren künſtleriſche Geſangsvorträgs von Herrn Schwabe in feinfühliger Weiſeg begleitet wurden. Einen ſenſationellen Lacherfolg erzielte das bekannte Mitglied des Frankfurter Stadttheaters, Herr Grün, deſſen komiſche Vorkräge bekanntlich zu dem Beſten auf dem Gebiete herzerfriſchenden Humors zählen. Der Verein iſt Herrn Grün ganz beſonders zu Dank ver⸗ pflichtet, daß er, trotz der Unbilden der Witterung, der Ein⸗ 120 00 des Vorſtandes Folge geleiſtet und die Mitglieder und Gäſte des Vereins mit den Gaben ſeines unerſchöpflichen Humors erfreute. Herr Anwalt Süpfle feierte in ppeti⸗ ſcher Form die Damen, die ſchließlich mit Grazie und guter Laune dem Tanze huldigten. Die ſeit einem Jahre zwi⸗ ſchen dem Verein und einzelnen wenigen Mitgliedern des Lokalausſchuſſes der Bühnengenoſſenſchaft ſchwebenden Diffe⸗ renzen ſind durch die taktvolle und ſehr dankenswerthe In⸗ ternention des Herrn Generalintendanten Dr. Bürklin gur vollſten Befriedigung des Vereins erledigt worden. Theater, Kunſt und Wiſfenſchaft. Spielplan des Großh. Hof⸗ und Nationaltheater in Maunheim vom 24. Febr. bis g. März. Sonntag, 24. Nachmittags ½3 Uhr;(Aufgeh. Abonnement)„Charleg Tante“. Abends ½7 Uhr:(A4) Neu einfſtudirt;„Fre Diavolo“. Montag, 28.: Vormittags ½ 11 Uhr:(Aufgeh Abonn. Vorrecht 4) Zum erſten Male:„Apfelbaum, rb männchen und Flöte“, Abends 7 Uhr:(A)„Charley's Tante“ Dienſtag, 26.:(Aufgeh. Abonn.) Nachmittags 3 Uhr:„Apfel baum, Erdmännchen und Flöte“. Abends 7 Uhr: B) Zun erſten Male:„Niobe“. Miktwoch, 27.:(Geſchloſſen.) Donnerz. tag, 28.«(5)„Fra Diavolo“. Freitag, 1. März:(8) „Charley's Tante“. Samſtag,.:(Aufgeh. Abonn.) Volks⸗ vorſtellung„Emilia Galotti“. Sonntags,.: Nachmittags 3 Ubr:(Aufgeh. Abonn.) Apfelbaum, Erdmäunchen und Flöte“. Abends:(B)„Der Widerſpänſtigen Zähmung“. Reueſe Rachrichten und Telegramme. (Privat⸗Telegramme des„General⸗Anzeigers“.) Berlin, 23. Febr. Die verſtärkte Juſtizkommiſ⸗ ſion des Abgrordnetenhauſes berieth die Nolariatsgebühren⸗ ordnung und änderte den Paragraphen 5 dahin ab, daß die Zuſatzgebühr für zweiſprachliche Urkunden auf ½ der vollen Gebühr feſtgeſetzt wird. Die Vorlage hatte die Hälfte verlangt. Paragraph 14 wul de zurückgeſtellt, die übrigen Paragraphen—18 nach der Reglerungs⸗ vorlage ang⸗ nommen. Berlin, 23. Febr. Die Gründung einer Mittel⸗ ſtandsparte nach dem Muſter des Bundes der Land⸗ wirthe iſt in der geſtrigen Dilegirtenverſammlung der Berliner Innungen angeregt und beſchloſſen worden, eine umfangreiche wi thſchaftliche Agitarion zu entfalten. Am 1. März d. J. ſoll eine große öffentlche Verſomm⸗ lung ſta fi den. roßh. Jofantiquarium M. 2600, *Berlin. 23 den: Mie Bubaatfouuigas ba — 0 Mannbeim, 24 Fehruarr Geueral-Anzeiger⸗ 3. Seite. Reichstags bewilligte mit 20 gegen 6 Stimmen 1 Millton herſte Rate für den Bau des Kreuzers Erſotz Leipzig, ferner mit 20 gegen 6 Stimmen 2 Millionen erſte Rate fül den Bau des Kreuzers R, mit 16 gegen 10 Stim⸗ men 2 Millionen erſte Rate für den Kreuzer L, endlich 94 ffl die Regierung mit 18 gegen 8 Stimmen 2 Millionen erſte Rate für den Bou des Kreuzers Elſatz„Freya“. * Berlin, 23. Febr. Der deutſche Handelstag berieih heute den Geſetzentwurf betreffend den unlauteren Wettbewerb. Nach längerer Debatte wurde§7 betreffend die unbefugte Mittheilung von Geſchäfts⸗ oder Betriebs⸗ geheimniſſen an Andere mit 47 gegen 42 Stimmen unter Amendirung des Paragraphen angenommen. *Berlin, 23. Febr. Das„Tageblatt“ meldet aus London: Das Generalkomitee der vereinigten Baum⸗ wollſpinner beſchloß, den Mitgliedern der Vereinigung die Herabſetzung der Arbeitslöhne event. die Betriebs⸗ einſtellung zu empfehlen. Dasſelbe Blatt meldet: Die bimetalliſtiſchen Parlamentsmitglieder bringen am 26. ds. Mts. im Unterhauſe eine Reſolution ein, in welcher aufgefordrrt wird, die internationale Silberkonferenz bei ihrem Zuſtandekommen zu fördern. Das„Kl. Journal“ meldet aus Bologna: In Baricella nahmen 1500 Arbeitsloſe eine drohende Haltung an. Truppen wurden requirirt. Berlin, 23. Febr. Bei dem geſtrigen Feſtmahle des Deutſchen Handelstages erwiderte Stagts⸗ ſekretär v. Bötticher auf den Toaſt des Präſidenten Geh. Kommerzienraths Frentzel:„Wenn auch Unzu⸗ friedenheit herrſche und die bei Begründung des Reichs gufgeflammte Stimmung nicht mehr vorhanden ſei, ſo ſei es doch Thatſache, daß wir uns mit immer größerem Stolze des geeinten Vaterlandes freuen. Wir dürfen an der Zukunft nicht verzweifeln, wenn uns auch einmal irgendwo der Schuh drückt. Unzufriedenheit könne fördernd wirken, wenn die Unzufriedenen ernſtlich gewillt und bereit ſind, ſelbſt helfend zuzugreifen. Die Unzufriedenheit, welche Lärm ſchlage, weil es Einzelnen ſchlecht gehe, dürfe nicht über uns kommen. Der ehrlichen Arbeit des Handelstages werde der Erfolg nicht fehlen. Möge Jeder den Kopf oben behalten. Hoch lebe der Handels⸗ tag!“ *Prag, 22. Febr. Der Mitarbeiter der„Narodin Liſty“, Pachmaier, wurde heute wegen Vergehens der Ruheſtörung, begangen durch Nachrichten über jung⸗ czechiſche Verſammlungen, zu 4 Monaten ſchweren Kerkers in gebeimer Sitzung des Ausnahmeſenats verurtheilt. Paris, 23. Febr. Die Polizei⸗Präfektur hat, wie verlautet, die Benachrichtigung erbalten, daß in der Provinz kürzlich eine bedeutende Menge Dynamit ent⸗ wendet worden ſei und in der Nähe von Paris ver⸗ borgen gehalten werde.— Das„Journal Cotidien Illuſtrs“ behauptet, die Mittheilungen über die Expe⸗ dition Monteil von einem Colonialbeamten erhalten zu haben. Das Blatt hält dieſelben in den Hauptpunkten aufrecht. * Madrid, 23. Febr. Die Rückkehr der marok⸗ kaniſchen Gefandtſchaft nach Tanger iſt verſchoben worden. *Petersburg, 23. Febr. Dem„Graſhdanin“ zu⸗ ſolge wird in dieſem Frühjahr zum Bau einer Eiſenbahn von Tiflis nach Kars geſchritten. London, 23. Febr. Der Prinz von Wales iſt heute früh nach der Riviera abgereiſt. Lord Roſeberry leidet an einem heftigen Aufall von Influenza. Er ver⸗ brachte eine unruhige Nacht, befindet ſich aber heute wieder beſſer. *Canton, 23. Febr. Der engliſche Kreuzer „Mercury“ iſt von Formoſa zurückgekehrt. Die Chineſen hatten den Piraten⸗Aufſtand in Takao ſchon vor der Ankunft des„Mercury“ unterdrückt. 25 Piraten⸗Häupt⸗ linge ſind enthauptet worden. *Kairo, 22. Febr. Unter dem Vorſitz des Khedive hat der Miniſterrath ein Dekret augenommen, durch welches ein beſonderer Gerichtshof zur Beurtheihung von Verbrechen und Vergehen eingeſetzt wird, deren ſich Ein⸗ geborene gegen engliſche Offiziere, Soldaten und Seeleute ſchuldig machen. Der Gerichtshof ſoll aus dem engli⸗ ſchen Militärcommiſſar, einem engliſchen Richter des Appellbofes und einem eingeborenen Richter beſtehen. Der engliſche Beirath im Juſtizdepartement ſoll den Vorſitz führen. Die Verurtheilung ſoll endgiltig und ohne das Recht der Appellation ſtat finden. Das Geſetz betr. die Einführung dieſes Gerichtsbofes ſoll erſt nach Geneh⸗ migung durch die engliſchen diplomatiſchen Vertreter und nach Mütheilung an die Geſandten der auswärtigen Möchte erlaſſen werden. Man glaubt, daß das Geſetz etwaige Angriffe der Eingeborenen auf di' engliſchen Soldaten und Matroſen in Alexandrien oder anderswo verhindern werde.— Ein Miniſte wechſel iſt nicht wahr⸗ ſcheinlich. Nähmaſchinen nur allein zu haben bei Martin Decker 4.4 45679 Mannheimer Runſtverein. . Unſer Kunſtverein bringt gegenwärtig eine Reihe ganz ſelten ſchöner Kunſtſchöpfungen zur Aus⸗ ſtellung. Zunächſt eine Anzahl bedeutender Werke der Plaſtik von dem verhältnißmäßig ſchnell zu Berühmtheit gelangten Bildhauer Erwin Kurz in München, dem hochbegabten Sohne des ſchwäbiſchen Dichters Hermann Kurz und dem mit ſeinem Meiſter wahrhaft geiſtesver⸗ wandten Schüler Adolf Hildebrands. Beſonders die hier ausgeſtellten Portraits, eine Büſte und drei Reliefs in Marmor beweiſen des Künſtlers tiefes Erfaſſen der Seele ſeiner Vorbilder und ſein großes Können in der Geſtalt⸗ ung des ſo tief Erfaßten. Die Büſte der Gattin des Dichters Wilhem Jenſen, der Mutter der Gemahlin des Prinzen Ernſt von Meiningen, ſpiegelt ebenſo die unſer Herz anſprechenden hausfraulichen, wie die ein feines, auserwähltes Geiſtesweſen verrathenden Züge der Dar⸗ geſtellten. Schade, daß nicht auch die von demſelben Bildhauer geſchaffene bedeutende Büſte Jenſens ſelbſt mit ausgeſtellt iſt, von der ſich ein prächtig gelungener Abguß im Arbeitszimmer eines hieſigen Schriftſtellers befindet. formen Paul Heyſes künſtleriſch zu deuten und feſtzuhalten, was jedoch Kurz meiſterlich vermocht 175 Auch dem außergewöhnlich intereſſanten Kopf des Malers Emil Lugo wußte Kurz höchſt überraſchend künſtleriſch gerecht zu werden. Eine pfychologiſch feine Enträthſelung einer großen Frauenſeele iſt auch das Marmorrelief der 1889 verſtorbenen Gattin des Litterarhiſtorikers Hermann Grimm. Hier an dieſen mit größter Beſtimmtheit und Schärfe herausgearbeiteten Linien und Formen zeigt ſich ſo recht die aus tief innerem Erkennen herausgewachſene, ſichere Kunſt dieſes Bildhauers. Auch der Kopf des Münchener Kapellmeiſters Levi iſt in ſeiner characteriſt⸗ iſchen Geſtaltung erſtaunlich ähnlich wiedergegeben. Nicht ganz auf der gleichen künſtleriſchen Höhe, wie dieſe ge⸗ nannten Portraits ſtehen einige in Bronze und Marmor ausgeführte Geſtalten in ganzer Figur(„Schlangen⸗ bändiger“,„Mädchen nach dem Bade“ und„Hebe“). Wohl bekunden auch hier die Köpfe die großartige Kunſt des Bildhauers im Herausarbeiten von Geſichtsformen und weiſen auch die übrigen Körperformen mancherlei Schön⸗ heiten auf, allein in ihrer geſammten Conception nehmen ſich dieſe Statuetten nicht ſo überzeugend wahr aus, wie die erwähnten Bildniſſe. Doch erſcheint die Figur des „Mädchens nach dem Bade“ durch eine ganz wunderbare Behandlung des Marmors wie hingegoſſen, zart und ſchmelzend. Noch eine weitere Bekanntſchaft eines jüngeren Künſtlers vermittelt uns der Kunſtverein durch die Aus⸗ ſtellung einer Collection von Gemälden des Cronberger Malers Wilhelm Süs. Die Werke dieſes Künſtlers werden allen denen wohl verſtändlich ſein, die ſich mit der neueſten Richtung in der deutſchen Malerei bereits vertraut gemacht haben. Als Seele derſelben kann Hans Thoma bezeichnet werden, der mit einer umfaſſenden Aus⸗ ſtellung ſeiner Werke in Frankfurt a. M. jetzt wahre Triumphe feiert. Die Vertreter dieſer Schule nehmen ſich die altdeutſchen Meiſter zum Vorbild; ſie ſuchen aus der Quelle deutſcher Kunſt neue Elemente für ihr heutiges künſtleriſches Schaffen zu gewinnen und zur Förderung einer national⸗charakteriſtiſchen Kunſt beizutragen. Daß dabei einige Alterkhümelei mitunterläuft, läßt Manchem dieſe Arbeiten vorerſt etwas fremd erſcheinen. Doch viel des künſtleriſch Werthwollen und Zielweiſenden iſt in den Arbeiten dieſer Schule unzweifelhaft enthalten, wie dies z. B. die Gemälde des bereits genannten Malers W. Süs beweiſen. Sie ſind alle in einem naiven, alt⸗ deutſchen Styl gehalten und reich an poeſievollen, originellen Ideen in ſcharf characteriſtiſcher Geſtaltung. Beſonders ſei auf ein Bildniß und auf die Gemälde„Idylle“,„In der Wieſe“,„Nixenkinder“,„Ceres“ und„Lautenſpielerin“ hingewieſen. Die ganze Ausſtellung des Kunſtvereins iſt von dem neuen Galeriedirektor Herrn Wilhelm Frey höchſt geſchmackvoll arrangirt worden, welch' Letzterer auch ſelbſt eine Reihe eigener Arbeiten ausſtellt. In ihm lernt man immer mehr einen hervorragenden Künſtler kennen, deſſen Werke in Farbe und Form, Klarheit und Kraft ausſprechen und durch die mit geläutertem Geſchmack ver⸗ wertheten Fortſchritte der Zeit friſch und modern er⸗ ſcheinen. Seine vier Königstigerbilder in ihrer prächtigen Characteriſtik ſind hierfür ebenſo Beweiſe, wie ſein großes Gemälde einer niederländiſchen Landſchaft mit Kühen, Mit einer Anzahl Portraits und einiger anderen Ge⸗ mälde beknndet G. Marx(Heidelberg) wieder ſein un⸗ gewöhnliches Talent, das nur noch nicht voͤllige Klarheit, ſelbſtſtändige eigene Weiſe gewonnen hat. Der junge Künſtler experimentirt noch zu ſehr in den verſchiedenſten Richtungen, ſei's angeregt von Lenbachs Bildnißkunſt, ſei's in der Weiſe des modernen Impreſſionismus. Trotz alledem ſind die Arbeiten dieſes Malers intereſſant und trefflich ausgeführt. Als Meiſterwerk eines feinen, ge⸗ läuterten Impreſſtonismus iſt das Gemälde„In Ge⸗ danken“ von M. v. Kalkreuth(München) eingehenderer Betrachtung empfohlen. Einige Bilder und Skizzen von C. Rouy halten die Erinnerung an die von uns ſchon des Oefteren eingehend gewürdigte Kunſt des verſtorbenen Galeriedirektors wach. Flotte Technik und künſtleriſches Feingefühl ſind einer Landſchaft„Bei Grötzingen“ und einem Blumenſtück„Chryſanthemum“ von der Konſtanzer Malerin A. Vanotti nachzurühmen. Zu dem Still⸗ leben feinerer Art gehört auch eine Arbeit von Anna Kalb(Heidelberg). Mit einer ganzen Collection von Fächermalereien ſendete die unter Leitung von Anna Peters ſtehende Stuttgarter Malerinnenſchule argziöſe, blumenreiche Zierden der Ausſtellung. Faſching! Von Willy Doenges(Leipzig). Nachdruck verboten.) Die Faſtnachtszeit, die närriſchſte des Jahres, hat wieder ihren Einzug gehalten in die Lande. Von allen Seiten ſingt es und klingt es auf uns ein, ſo ſüß⸗be⸗ rauſchend und gebieteriſch, daß auch wir die Kniee beugen vor der Großmacht, deren Szepter Prinz Carneval ſchwingt und mit einſtimmen in die allgemeine Ausge⸗ laſſenheit Ja, noch immer iſt der Faſching eine Großmacht, ob auch die Zeiten ſich gewendet haben, ob auch bei der raſtloſen Jagd nach dem Glücke unſerer heutigen Welt der Sinn für harmfoſe Fröhlichkeit und heitere Luſt mehr und mehr verloren geht. Dahin ſind die Tage, da ſich Groß und Klein, Hoch und Nieder dem harmloſen Genuſſe der Faſchingsſtunden hingab, da der Handwerksmann ſeine Arbeit liegen ließ, da der Kaufmann ſeinen Laden ſchloß und hinauseilte auf Markt und Straße, wo eine bunte, ſchellenbekappte und maskierte Menge lachend und ſcherzend durcheinander wogte. Damals war Prinz Carneval der unumſchränkte Gebieter des Tages, vor dem ſelbſt Fürſten und Könige ihre Häupter beugen mußten; er führte mit ſonveräner Macht ſein Szepter und wirkte mit ſeinem Frohſinn anſteckend auf die übrigen Menſchen. Unſere ſchnelllebige Zeit verlor allmählich die luſtigen Bräuche, und heute beſchränkt fich die Feier der Faſtnacht meiſt auf Abhaltung von Maskeraden und Narrenbällen. Nur in einigen katholiſchen Städten am Rhein wird die Faſchings⸗ zeit noch heute mit dem alten Pompe gefeiert, ſo vor allen in Köln und Mainz. Namentlich der Carneval der erſteren Stadt war früher und iſt noch heute weit und breit be⸗ rühmt, nicht ſowohl wegen ſeiner Großartigkeit, als wegen der allgemeinen Betheiligung aller Volksſchichten an den Beluſtigungen der Schalksnarren. Nahm doch früher ſelbſt die Kölner Geiſtlichkeit theil au den Narrenspoſſen des Volkes; Kutte und Schleier wu den am Faſchings⸗ tage ab⸗ und dafür glänzende Feſtkoſtüme angelegt, der Tag ſelbſt aber mit Schmauſereien und Narreteien ver⸗ bracht. Tempi passati! Die Sitte, die Faſtnacht durch Gelage, Redouten und Maskeraden zu begehen, iſt eine ſehr alte und wurde ſchon im Mittelalter geübt. Sie entſtand aus dem Be⸗ dürfniſſe des Volkes, ſich für die ihr folgende vierzig⸗ tägige Oſterfaſten⸗ und Enthaltungszeit(Quadragesimae) durch Wohlleben und rauſchende Vergnügungen ſchadlos zu halten und wurde urſprünglich durch Aufführung bur⸗ lesker Volksſtücke gefeiert, für die eine Reihe unſerer nam⸗ hafteſten mittelalterlichen Dichter, ſo z. B. Hans Sachs, Hans Folz, Jacob Ayrer, Burkard Waldis u. a. m. die Texie ſchrieben. Dieſe ſelbſt erinnern ſtark an die bei den Freudenfeſten der Saturnalien im alten Rom ausgeführten Spiele und Schauſpiele, und wie bei dieſen die Darſteller von den Gaſtgebern feſtlich bewirthet wurden, ſo ſpeiſte und tränkte man auch die handelnden Perſonen bei den mittelalterlichen Faſtnachtsſpielen, in denen natürlich der Hanswurſt mit Kappe und Pritſche die hervorragendſte Rolle ſpielte. Er war es auch, der die meiſten harmloſen und nur der heiteren Luſt dienenden Faſchingsfeſte mit der Zeit zu wüſten, ſinnloſen Schwelgereien und unfläthigen Trink⸗ gelagen herabwürdigte. Heuke iſt die Figur des Hans⸗ wurſtes oder wie man ihm auch neunt, des Harlekins verpönt und aus dem geſellſchaftlichen Leben des Faſchings verbannt, denn zu Redouten und Maskenvergnügungen wird er nicht mehr zugelaſſen. Wenigſtens nicht mehr bei uns in den größeren Städten, wo er, von überluſtigen zu tollen Streichen aufgelegten Leuten dargeſtellt, leicht die Vergnüglichkett einer ganzen Geſellſchaft mit ſeinen rohen Späſſen ſtören kann. Anders iſt es freilich im ländlichen Leben, wo der Luſtigmacher noch immer die Hauptrolle zu Faſtnachten ſpielt. So z. B. in ſüddeutſchen Dörfern, wo er in bunte, ſchreiende Farben gekleidet, mit einem Fuchsſchwanze auf dem Rücken, Gold⸗ und Silberbüſcheln auf dem Kopfe und vielen hundert klingenden Schellen am Körper durch die Straßen läuft, allerlei Muthwilligkeiten und Streiche ausführt, die Kinder prügelt, die jungen Mädchen — natürlich nur die hübſchen— küßt und umarmt uſ. w. In Tirol fertigt man aus Stroh einen Mann, kleidet ihn an, behängt ihn mit Gold⸗ und Silberflitter und trägt ihn auf einer Chaiſe durchs Dorf. Vor jedem Hauſe hält der Zug, und einer der Träger richtet an den Stroh⸗ mann die Bitte, etwas zu erzählen, worauf ein anderer, der Sprecher für den Strohmann, unter dem ſchallenden Gelächter der Umſtehenden Dorfneuigkeiten zum Beſten gibt und den jungen Dirnen Neckereien zuruft. In der Schweiz erſcheint der Hanswurſt zu Pferde, reich gekleidet und mit Gold und Silber überladen. Er wird von den Aelteſten am Eingange des Dorfes feierlich bewillkommnet, mit Speiſe und Trank bewirthet und dann zum Dorf⸗ platze geführt, wo er alsbald eine Rolle aus ſeiner Bruſt⸗ taſche hervorzieht und in gebundener Rede eine Anſprache an die Umſtehenden hält. Dann beginnen die ſogenannten „Poſſen“, die Ulkereien und ſchalkhaften Anſpielungen, von deuen keiner der Angeſehenen im Dorfe verſchont bleibt. Je urwüchſiger dieſeNeckereien und Späſſe ſind, deſto beſſer hat der„Narrensbua“ ſeine tolle Miſſion erfüllt. Die großartigſten und ſchönſten deutſchen Faſchings⸗ feſte jedoch findet man, wie männiglich bekannt, iu Köln und Mainz. Schon lange Wochen vorher beginnen hier die Vorbereitungen für die feſtliche Zeit; närriſche Ver⸗ ſammlungen werden abgehalten, die theils den Berathungen über das Arrangement der in Ausſicht genommenen Feſt⸗ lichkeiten, theils der Geſelligkeit gewidmet ſind. Der Zuſammenkunftsort heißt die„Narrhalla“; er bildet das Reich des Prinzen Carneval und iſt aufs Glänzendſte geſchmückt mit Allegorieen und Emblemen, die dieſe luſtigſte Zeit im Jahre verherrlichen, ſowie mit bunten Fahnen und Draperieen in den Narrenfarben. Die Unterthanen des Prinzen Carneval tragen Narrenkappen, die mit gol⸗ denen und ſilbernen Schellen behangen ſind; witzſprudelnde Reden wechſeln ab mit närriſchen Geſängen und den Verkündigungen neckiſcher Neuigkeiten, aus dem Familien⸗ leben einzelner Geſellſchaftsmitglieder. der Mitglieder mit geladen, ſo müſſen ſie in den vier Narrenfarben erſcheinen: Grün, Roth, Blau' und Gelb. Am Faſtnachtsſonntage beginnt dann der eigentlich Carne⸗ val, der nun drei Tage hindurch ununterbrochen die ganze Stadt in Aufruhr hält. die Straßen, die Mitglieder der Narrengeſellſchaften er Sind die Frauen Vom frühen Morgen bis in die ſpäte Nacht hinein durchziehen Maskterte und Vermummte⸗ 4. Seite. General⸗Anzeiger. Mannheim, 24. Februar. goͤtzen ſich an den Schmauſereien und Bällen, die ihnen der jeweilig regierende Prinz ſpendet, und die älteren Leute an dem Anblick des bunten Lebens und Treibens in den Straßen. Ein ſtark beſuchter Maskenball bildet in dieſen Städten den Abſchluß der heiteren Zeit, während man in anderen Gegenden den Schluß der Faſchingsfreuden durch einen beſonderen Brauch begeht: man begräbt den Faſching. Zu dieſem Zwecke wird die Geſtalt eines aus Stroh ver⸗ fertigten und in alte Kleider gehüllten Mannes auf eine 20.(53. Tragbahre gelegt und durch die Straßen getragen, um den„Faſchingsmann“ ſchließlich im Waſſer zu verſenken oder im Schnee zu begraben. Wenig beneidenswerth mag die Rolle des„Faſchiu gsnarren“ geweſen ſein, der in früherer Zeit in einigen Gegenden des Harzes aus der Burſchenſchaft des Dorfes gewählt und mit einem Sturz⸗ bade beglückt wurde. Im Aargau trug man früher eine Strohpuppe vor das Thor und verbrannte ſie dort, während man in einigen Ortſchaften des Kantons Schwyz noch heute am Tage vor Aſchermittwoch einen Strohmann au einer hochaufgerichteteu Stange befeſtigt und verbrennt, die verkohlten Ueberreſte aber und damit die Faſtnacht begräbt. Wir erblicken darin den Reſt eines altheidniſchen Frühlingsbrauchs, bei dem der Winter ſterben mußte, um dem einziehenden Lenz den Platz zu räumen. Den Namen„fetter Dienstag“, den man ihr bei⸗? gelegt, verdient die Faſtnacht in der That. Gar manchem hinterläßt ſie zur Erinnerung einen gehörigen Magen⸗ katarrh zurück, der ſeine Urſache in den übermäßig ge⸗ noſſenen Pflaumenkuchen und Faſtnachtsbrezeln hat. Die erſteren ſind in Sachſen das ſtehende Faſtnachtsgericht, während die letzteren vornehmlich in öſtlichen Gegenden verſpeiſt werden. In Bayern bäckt man Faſchingskrapfen und in Thüringen die ſogenannten Hornaffen, während man in Schwaben„Faſtnachtsöhrle“ oder„Faſeküchle“ und am Rhein„Herdewecken“ ſchmauſt. Neben dieſen Faſtnachtsgebäcken iſt die Bratwurſt die eigentliche plat du jour. Im Harz ſingen die Geſellen, die von ihren Meiſtern am Faſtnachtsabend die üblichen Bratwürſte in feierlichem Zuge einholen: Unſ're vorigen Alten Haben's ſo gehalten, Haben's uns befohlen Eine Bratwurſt zur Faſtnacht zu holen. In der Schweiz nennt man den Faſtnachtstag wohl auch den„ſchmotzigen“(Schmotz— Fett) oder ſteifen. Dieſe Bezeichnung hat er natürlich gleichfalls von den an ihm üblichen Schmauſereien. Ueberall ißt man Schweine⸗ fleiſch und Erbſen und zum Kaffer Schmalzküchelchen. Die jungen Burſchen durchziehen ſchmauſend die Dorf⸗ gaſſen, um ihre Eßluſt und Eßtüchtigkeit oͤffentlich ge⸗ hoͤrig zu beweiſen, und eine beſondere Ehre ſetzt man darein, ſeinen Nachbarn das Fleiſch aus dem Rauche zu ſtibitzen. Nach dem Mittageſſen werden die Kinder die man als„Heumütterli“ maskirt hat, in den Wald hinaus⸗ geſandt, in den ſie hinein„zähnen“, d. h. gegen den ſie die Zunge aus dem Munde ſtecken müſſen. Je beſſer ſie dies können, deſto reicher wird die Buchenkernernte und deſto erfolgreicher ſomit die Schweinemaſt, getreu dem Sprüchlein: Man muß mit fettem Mund In den Wald ſehen; Dann werden die Buchnüſſe rund Und dicht beieinander ſtehen. Ueberhaupt knüpft ſich an die Faſtnacht manch aber⸗ gläubiſcher Brauch. So z. B. ſoll man, um nie Mangel an Gelde zu haben, an dieſen Tagen recht viel Hirſebrei eſſen. In der Gegend von Witten, wo Faſtnachtsdienſtag der„Zimpertstag“ heißt, veranſtalten Knechte und Mägde Umzüge und ſammeln unter Aufſagen von alterthümlichen Sprüchen Gaben ein. Anderswo herrſcht wieder die ſelt⸗ ſame Sitte, daß die Knechte die Mägde am Faſtnachts⸗ dienſtage und dieſe jene am Tage vorher— Verzeihung! in die Zehen beißen und ſich dann gegenſeitig be⸗ wirthen. Oder man ſchneidet aus den Zweigen der Stech⸗ palme Stöcke und ſchlägt damit Mädchen und Frauen, indem man die Worte ſingt: Fus, Fus, Faſſilabend, Wenn Du gerne geben wilt. Solt Du langen Fleß(Flachs) hebben! Bei dieſen Worten erheben die Burſchen die Hände ſo hoch, als der Flachs werden ſoll, und zum Lohne für dieſen guten Wunſch werden ſie mit Wein und Kuchen traktirt. In der Gegend von Hagen in Weſtfalen durfte früher am Donnerstage vor Faſtnacht nicht geſponnen, im Harze nicht genäht werden, weil ſonſt die Hühner keine Eier mehr legten. Dieſer letzte Donnerſtag vor Faſtnacht heißt in ſchwäbiſchen Orten der„gumpige“, weil man an dieſem Tage kumpte, d. h. tanzte, der ihm fol⸗ gende Freitag der„ſchmotzige“, weil man an ihm ſchmotzte d. h. fett lebte; auch den brummigen nannte man ihn, weil es Brauch war, ſich gegenſeitig mit Ruß zu„bromen“ d. h. zu ſchwärzen. In der Schwelz leuchten zu Faſtnacht noch häufig die„Faſtenfener“ auf, der Reſt eines altheidniſchen Brauches, der von unſeren Vorfahren bei der Feier des feſtes geübt wurde: er galt dem um dieſe Zeiten die Saaten ſegnenden Gotte Woutan, dem Vater der alt⸗ deutſchen Götter, dem perſonifteirten Himmel, demſelben Weſen, das wir als einziges und höchſtes verehren und anbeten. Fſrühlings⸗ Sirilfaadsreziſter der Stadi Mannhelm. Februar. Verkündete. 16. Karl Sommer Sergeant u. Eliſabeth Sgam. 16, Edmund Müller, Bahnarh. u. Eliſ. Ludwig. Jerm. Aug. Puppikofer, Verſ.⸗Beamter u. Sofie Barih. Fakol ld, Wirth u. Aloyſia Leſch. Wilhe. Kohler. u. Eliſab, Franz⸗ er Amalie Gärtner. rb. u. Thereſia Deutſch. Gr. Amtsrichter u. Elſe Herzog. lf Pauline Wünſche. erer, Fabrikarb u. Marie Henkel. 9. Aldis Nenninger, Maurer u. Marie Schwab. „ Judw. Florett, Tagl. u Eliſ. Kath. Klinger. 5g. Ziegler, Monteur u. Kath. Barb. Schertel. Märt. Engelh. Beith, Maurer u. Roſ. Fuchs geb Leibold. 18. Ferd. Krupsky, Werkmſtr. u. Anna Widmer⸗ Ernſt Gotthilf Hägele, Feilenhauer u. Joh. Friedr Mafer. Frz. Hch. Müller, Tagl. u. Eliſab, Schilling. Frdr. Gg. Ficker, Fabrikarb. u. Marg. Schmidt, 205 Gg. Hch. Leidig, Büreaudiener u⸗ Reg. Ehr. Lauh. 22. Allg. Frdr. Gewinner, Schmied u. Softe Suf. Rauthmen Februar. Eheſchließungen. 16. Peter Heidenxreich, Schneider in. Barb. Rothweiler. 16. Hann Steiger, Schutzm. m. Pauline Setzinger, 16. Heinr. Michel, Steinbrecher m. Marie Spies geb. Hochadel, 16. Edugrd Huber, Tagl. m. Kath. Seitz geb. Mulay. 6, Karl Weismann, Rangirer m. Kath. Ulrich. Wilh. Kreiner, Schloſſer m. Chriſtiane Gerſtenäcker. „Joſef Wöppel, Spezereihdlr. m. Friederike Keeß „GEruſt Stephan, Muſtker m. Laura Plathe. 21, Joh. Sauer, Schuhm m Emma Ball. 21. Narl Koch, Schuhm In Kath. Muff geb. Frick 21., Wilh, Schreiber, Schiffer m. Luiſe Stricker. Joh, Born, Schiffer m. Marie Silbermann. 21. Cheiſtof Gauß, Tagl. m. Roſ. Ruf gen. Müller. Februar. Geborene. 18. d. Bahnw. Andr. Schreck e. S. Wilh. Arthur. 10. d. Schloſſer Joſ. Jenner e. S. Friedr. Karl. 14. b. Hofmuſikus Kurt Siebert e T. Gertrud Eliſab. 14. b. Schuhm. Karl Phil. Hammer e. S. Phil. Karl. 12. d. Inſtall. Joh. Adam Körber e S. Karl Emil. 18. d. Cigarrenſortirer Heinr. Wirth e. S. Peter. 8. d. Joh. Jof, Kapf e. T. Bertha Marg. 12. d. Bierb. Ottmar Baſtian e. T. Eliſab, Scholaſtifa. 16, d. Bäcker Fror. Schmitt e. S. Gg. Hch. 8 16. d. Schreiner Ludw. Frdr. Sonnes e. S. Feiedr. 13., d. Former Joh. Eg. Bender e. S. Johann. 10, d. Metzger Wilh. Ganzhorn e. S. Heinr. Fror. 11. d. Flaſchenbierholr. Joh. Tremmel e. T. Emilie Kath. 12. d. Schuhm Phil Kunz e. T. Anna Marig. 18, d. Heizer Aug. Mehror e. T. Friedr⸗ Emilie. 14. d. Schloſſer Frdr. Schillinger e. T. Eliſab. Chriſtine. 14, ö. Tagl. Andr. Wolf e. S. Rudolf, 18. d. Säger Ehriſtian Schober e. S. Fror. Chriſtian. 16. d. Wirth Mathäus Ruf e. T. Pauline Eliſab. 16. b. Kaſſenbeamten Frz. Mügge e. T. Eliſe. 7, d. Kaufm, Wilh. Schulze e. T. Elara Frieda. 18. d. Tagl. Eugen Kolb e. S. Joſef Anton. 1J7. d. Tagl. Joh. Zutavern e. T. Marg. Kath. 5 12, d. Conducteur Gg. Baudermann e T Emma Frieda. 14, d. Fabrikarb. Ernſt Henn e S. Ernſt. 16. Küfer Karl Retzbach e. S. Emil Eduard. J. d. Tagl. Otto Röder e T. Eliſab. Kath. 17, d. Tramb.⸗Kutſcher Jul. Möhler e. T. Amalie Paula. 15. Seer Gg. Fuchs e. S. Gg. Frdr. 15. d. Schioſer tr. Heinr. Hörner e. T. Anna Kath. 13. d. Schloſſer Andr. Partſcher e. T. Berthg. 12., d. Steuermahner Friedr. Stiegler e. T. Luiſe. 17. d. Küfer Leop. Löffel e. T. Emma Frzskg. oſamentier Karl Buſch e. S. Gyttlieb. Schutzm. Karl Galm e S. Karl Pirmin. Locom.⸗Heizer Karl 98. Kiefer e. S. Karl Hch. Bahnarb, Ludw. Gg. Becherer e. S. Gg. Wilß. RNeiſenden Ant. Hochgeſchwender e. T Kath Karol. „Kutſcher Maxim. Schneider e. S. Alexander. Monteur Wieh Wirthwein e. T. Ernd Marg. Rangirer Leop. Knecht e. S. Emil Konr. * 19. d. Jan Johs. Wörner e. T. Joha. Marig. 19. d. Tagl. Guſt. Hoffmann e. T. Eliſab. 5. d. Kaufm. Theod. Küpper e. T. Irene Hildeg. Annita Emilie. 18. d. Tapezier Wilh. Röſchel e. T. Emilie Eliſe, 16. d. Maurer Jak Weimer e. T Mina Marg. 17. d. Hafenarb. Nikol. Ebert e. S. Karl Joſef. 20. leivermacher Val. Füg e. S. Val. Ludmw. 17, d. Kammmacher N linger e. T. Marg Eliſ: 18. d. Schreiner Guſt. Seufer e. T. Marg Karol, 16 d. Agent Frdr. Herbold e. S. Joh. Adam. 16. d. Schloſſer Chriſtian Schütz e. S. Karl. 19, d. Tagl. Joh. Frenzinger e. S. Joh. Jak. 20. d. Tapezier Emil Brenner e. S. Karl. 18. d. Locomotivh. Emil Rexer e. S. Alfons Hugo. 15. d. Milchholr. Lorenz Schönberger e S. Friedr. 16. b. Kutſcher Chriſtian Weigel e. S. Wilh. Fror. 19. d. Schutzm Landolin Weber e. S. Frz. Leop. 19. d. Schreiner Jak. Ritſchel e. T. Matia Magdaf. 18, Db Mag.⸗Arb. Karl Steinmetz e. S. Herm. Wilh,. 20. d. Herdbsle Joſ. Müller e. T. Karol. Bertha. 19. iſenbobler Jak. Selinger e. S. Karl Nikol. 19. d. e e Wilh. Heusler e. S. Willi. 16, d. Lacktrer Joſef Eckler e. T. Anng Maria. 20 d. Kaufm. Johs. Eichelsvörfer e. 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Schreiners Heinr. Grohe, 4 M. a. Gottlieb, S. d. Poſamentirs Karl Buſch, 5 Std. a. Friedr., S. d. Kaufm. Maſjer Hockenheimer, 5 J. 5 M. a. Joha, geb. Gütle, Ehefr. d. Schloſſers Gg. Thatje, 39 J. 6 M. a. d. verh. Müller Balthaſar Jakob Schwarz, 49 J 10 M. g. .d verh. Tagl. Karl Frdr. Litſchinger, 46 J. 10 M. a. Guſtav, S. d. Lagerderw. Guſtav Adolf Behringer, 6 M. a. . Kath., T. d. Tagl. Peter Baunach, 1 J. 12 T. a. Anna, T. d. Eiſendr. Frz. Schüßler, T J. 21 T. a. „Willi, S. d. Kaſſendieners Wilh. Heusler 1 T. 23 Std. a. d. verw. Privatm Dietrich Schlicht, 73 J. 11 M. a. Wilhe., T. d. Schloſſers Frdr. Wilh. Mildenberger, 2 M. a. die ledige Anna Koch, ohne Beruf, 32 J. 4 M. a. * *8 22. ace Frzska geb. Eckert, Ghefr. d. Spezerehdlrs. Karl Sans 5 FJ. d. 21. Anna, T. d. Schutzm Baron, 1 M. a. Wiſfelns 7 Hagdoburg Aligemeine Hersieſierumgs-Aclien- Cesellscaſt Cesammivermògen Aufaug tôgs: ca. 2hοονõοsõοõVscmù. 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Mannh., 21. Febr. 1895. Großh. Bezirksame: v. Grimm. 58581 Felkannkmachung Die Invaliditätsver⸗ ſicherung der unſtän⸗ digen Arbeiter betr. (52) No. 6401. Die Prüfung der 1891/4 mangelhaft beklebten Quittungskarten zeigt neuerdings wieder die längſt bekannte That⸗ ſache, daß die Beitragsentrichtung und Markenverwendung für die unſtändigen Arbeiter ſehr mangel⸗ haft erfolgt Die Bad. Vollzugsverordnung vom 27. Oktober 1890 hat die Arbeitgeber von jeder Melde⸗ und Klebepflicht befreit und den Voll⸗ ug des Geſ⸗ hauptſächlich auf ie freie Thätigkeit der Ver⸗ ſicherten und auf die Kontrole der Ortspolizeibehörde geſtützt, um die Thätigkeit der Orts⸗ polizeibehörde zu erreichen und dauernd wirkend zu erhalten, müſſen wir wiederholt die ener⸗ giſche Mitthätigkeit der Bürger⸗ meiſter verlangen. Es handelt ſich vorzugsweiſe um den Vollzug des 8 15 der genannten.⸗V'⸗Ordg Das Gr. Miniſterium des S hat mit Erlaß vom 12, ktober 1894 in dieſer Hiaſicht beſtimmt, die Ortspolizeibehörden ſeien nach 8 558 des Geſ. und § 88 der.⸗B.⸗O. auf Anfordern der Gr. Bez inter ber pflichtet, die in 8 16 2 lit. e der.⸗ .-O. vorgeſchriebenen Kontrol⸗ maßnahmen ausz üben. Die Friſten innerhalb deren die Kon⸗ trole zu wiederholen ſei, ſeien von den Gr. Bezirksämtern in einer Weiſe zu beſtimmen welche einer⸗ ſeits dem Zweck der Kontrole ge⸗ recht werde, andrerſeits aber auch eine unangemeſſene Ueber⸗ laſſung der Ortspolizeibehörden dermeide. 2. Ferner hat auf Antrag der Verſicherungsanſtalt Baden Gr. lüniſterium des Innern die Ver⸗ ordnung vom 25 Oktober 1894 (Bad. Geſ.⸗Bl. 1894 S. 403) er⸗ laſſen. Es ſind hiernach die Bürgermeiſteramter(als Orts⸗ polizeibehördefbefugt, Gelpſtrafen bis zu 10 Mk. anzudrohen und zu erkeunen, um die Arbettgeber und Verſicherten zu Angaben über Ort und Dauer der Beſchäf⸗ tigung und die letzteren zur Vor⸗ lage von Quittungskarten anzu⸗ halten. Dieſe Befugniß ſollte von den Blürgermeiſterämtern mit aller Strenge angewendet werden. Es iſt eine große Anzahl von berufs⸗ mäßigen Lohnarbeitern, welche Tag für Tag, aber in ſtetem Wechſel der Arbeitsſtelle bei Land⸗ wirthen auf dem Felde, bei Haus⸗ beſitzern an den Gebäuden, bei Gewerbetreibenden in deren Ge⸗ werbebetrieben, und dergl. mehr beſchäftigt ſind für welche aber deſſenungeachtet nur ſehr wenige Marken verwendet werden. Die Bürg germeiſter rämter ſind jetzt in der Lage, ſolche Perſonen, welche in der bezeichneten Beih weiſelles und ortskundig in jeder Woche wenigſtens an einem Tage gegen Lohn beſchäftigt wo 1Angaben zu zwingen, Die Einſicht der Karte keigt, für welche Wochen keine Marken verwendet ſind, das Uebrige findet ſich d eicht mit der jetzt gegebenen f 35 ne beſondere für den Geſetzesentwurf! Beſtimmung, daß der unſtändige Arbeiter, welcher nach§ 111 des Geſetzes die Marken ſelbſt einklebt, der deſſen Arbeitgeber bei ermeiden einer Ordnungs⸗ ſtrafe bis zu 100 M. die einge⸗ Hebten Marken zu entwerthen at, ſobald die Eimziehung der Hälfte des Werthes der be⸗ treffenden Marken von einem Albeitgeber erfolge(§8 2 u. 4 der Bad. B⸗O. vom 5. XII 1890 Amtli che Sgabe S. 84). Es insbeſondere die ſtaatlichen rden, die ſtandes⸗ und grund⸗ errl ſche Verwaltungen, welche g die Hälfte des Marken⸗ 7 geber 1 mülffe elt deß entweder ſelbſte! ukl Verſicherten vo laſſen, damit ſie Zahlung werthen Wir fordein die Bi ürgermeiſter⸗ Amter des weiſun! auf! März 11 erſte 36789 8. Siebeneck, U 8, 28. Amks⸗ und Jor 8. Se Rreis Verkündigungsblatt. gekanntmachung. Die Unterſtützung aus dem churpfälziſchen Wai⸗ ſenfond pro 1895 betr. (54) No 68531. Mit Bezug auf unſere Bekanntmachung vom J. d. Mts. No. 45851(Amtsverkün⸗ digungsblatt vom 6. d. Mts No. 36) geben wir 155 bekannt, daß aus den Erträgniſſen der oben⸗ bezeichneten Stiftung alljähr lich 1 ein kleiner Betrag— 440.— zur Unterſtützung bedürftiger Wai⸗ ſenkinder aus den berechtigten Gemeinden behufs Ausbildung ihrer Erwerbsfähigkeit durch Ge⸗ währung von Beiträgen zu den Lehr⸗ oder Unterrichtskoſten ver⸗ wendet werden kann, daß aber derartige Beihilfen für Waiſen⸗ knaben nur dann gegeben werden, wenn eine Gewähr für ſachgemüße Ausbildung der Lehrlinge gegeben, und der Nachweis Nauradee durch Betheiligung der Lehrlinge an den Lehrlingsausſtellungen. ſowie das Zengniß befriedigender Be⸗ urtheflung der Arbeiten erbracht wird. 58582 Mannheim, 21. Februar 1895. Gr. Veit ksamk: Steiner. Heffentliche„erſteigerung. Montag, den 25. Febr. d. Is., Vormfttags 10 Uhr werde ich im Auftrag des Konkurs⸗ verwalters, Herrn Rechtsanwalt Dr. Katz aus der Konkursmaſſe der Firma L. W. 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Wir bitten um stille Theilnahme. 58595 Mannheim, Berlin, 23. Febr. 1895. Die trauernden Hinterbliebenen: Wilhelm Müller. losef Müller. Marie Stolpe geb. Müller. Gustayv Stolpe. Die Beerdigung findet Montag, den 25, Februar, Morgens 10 Uhr vom Trauerhause E 3, 7 aus statt. Der Trauergottesdieust für die Verstorbene fndet Donnerstag, den 28 Februar, Morgens ½10 Uhr in der unteren käth. Pfarrkirche statt, Dies statt j der besonderen Anzeige. Kirchen„N nſagen. Katholiſche Gemeinde. In der Jeſuitenkirche. Sonntag, 24. Februar. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Militärgottesdienſt.%10 Uhr Haupt⸗ gottesdienſt. Inveſtitur des ernannten Herrn Stadtpfarrers Bauer durch den Herrn Erzbiſchöflichen Dekan. Feſtpredigt und Hochamt. 12 Uhr hl. Meſſe.—4 Uhr Betſtunden [Montag, 25., Dienſtag, 26. Febr. 9˙i½ Uhr Amt.—4 Uh [Betſtunden Im kath. Bürgerhoſpital. 8 Uhr Singmeſſe. 4 Uhr Predigt und Andacht. Schulkirche. 9 Uhr Kindergottesdienſt. Die Schüler der Mittelſchulen gehen ausnahmsweiſe in die großen Kirchen. Untere kathol. Pfarrei Sonntag, 24. Februar.(Quin⸗ quageſima.) 6 Uhr Frühmeſſe, 8 Uhr igmeſſe mit Ver⸗ leſung des Erzbiſchöfl Faftenhirkenertef ie hr 3 efung des Erzbiſchöfl. 5e nbriefes. 11 Uhr ſſe.½ Uhr Roſenk Laureutinskirche. Sor Februar. 7 Uhr Früh⸗ 9Uhr zweiter Gottesdi und Amt) Ahr Ve ˖ per. Hottred feuſte ders Bapke ſſtengemeinde, 5. 20 Sor 11 85 den 24. Je ar 1895, Nachmittags 2 Uhr Sonn tagsfchn ile. Uhr Predigt. Donnerſtag, den 28 Februar, Abends 8½ u01 Gottesdienſt, Jedermann iſt freundlichſt ein⸗ 210 Uhr Hauptgottesdienſt Wurſt⸗ u. Fleiſchw. 0 8, 12—14 iaeh 12, 4. Stlaben. ſtoffen, wollenen Herrenweſten ꝛc. ſoll im Ganzen ver⸗ — ö— Harmonfe- Gesellschaft — Montag, den 25. Febr. 1895, . Abends 8 Ühr Masten Bal 5 8 Verfahren u künst- lerischer Austührung. 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Nichtmitgliedern iſt der Zutritt zur Gallerie ſtrengſtens unterſagt. Der Vorstand. Arion Mannbeim. senmann'scher Männerchor.) Faſtnacht⸗Dienſtag, den 26. Febr., Nachmittags 3 Uhr im Caſino, R 1, 1 Kinder-Masken-Kränzchen Ze an da Eltern,„ welche ihre Kinder noch nicht in die Schule ſchicken, ſondern einige it privat vorbereiten laſſen wollen, mögen ſich unter Chiffre 58409 bei der Expedition ds. Bl. einen in Privatvorb. erprobten Lehrer mit den beſten Referenzen hier wenden. Auch ertheilt derſelbe ia. F. mit Aufführungen. Abends ½8 Uhr im Lokale Stadt Lück Schluss-Bierprobe. (Kappenabend) wozu höflichſt einladet NB. Einführungen ſind geſtattet. Evangeliſcher Verein. Sonntag, den 24. Februar, Abends 8 Uhr Vortrag— im Evangel. Vereinshaus, K 2, 10 von Herrn Stadtpfarrer Dr. Wurſter aus Heilbronn über: „Ehriſtliche Gemeinſchaftspflege“. 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