— Telegramm Adreſſe:(Badiſche Volkszeitung.) „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte emgstragen unter Nr. 2602. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Qnartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. E d, 2 der Stadt Mannheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (105. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Seleſenſte und verbreitetüe Zeitung in Maunhein nd Amgehnns. 1 Bergatwortlich für den post. und allg. Theik: Chef⸗Redakteur Herm. Meyer. für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. (Mannheimer Volksblatt.) E 6, 2 Nr. 78. Zweites Blatt. à2¾mgWhxꝑxxx⸗⸗⸗,: ñÜů Wie Bismarck Corpsſtudent wurde erzählt ein alter Corpsbruder des Altreichskanzlers in einem größeren Artikel, den Hans Kraemer im jüngſten Heft der„Zukunft“ veröffentlicht, alſo:„An einem herrlichen Sommertage des Jahres 1832 ſtand ich mit mehreren Corpsbrüdern auf der Weenderſtraße— in Göttingen— Deuerlichs Ecke gegenüber, als vom Univerſitätsſitzungsgebäude in der Buchſtraße her eine ſechs Fuß lange Geſtalt, ſehr ſchmal und dünn von Wuchs, in einen langen, hellen, enganſchließenden Nanking⸗ rock ohne Taille gekleidet, auf unſere Gruppe zukam. Die hagere Figur ſah in dem bis auf die Füße gehenden Rock ſo überaus komiſch aus, daß wir in lautes Gelächter ausbrachen. Der Beſitzer des ſeltſamen Kleidungsſtückes wandte ſich ſofort um, trat raſch auf uns zu, nannte ſeinen Namen,„von Bismarck“, und ſagte:„Sie ſind Alle dumme Jungen!“ Das war Tuſch, komment⸗ mäßiger Tuſch, wie er ſeit alten Tagen bis auf die neueſte Zeit unverändert gebräuchlich iſt. Die Sache nahm den üblichen Verlauf, doch war meinen Corpsbrüdern, die meiſt ſchon in höheren Semeſtern ſtanden, die Kontrahage mit einem ſo kraſſen Fuchs nicht gerade angenehm; ſte hätten es gern geſehen, wenn ſie auf anſtändige Weiſe rückgängig zu machen geweſen wäre. So wandten ſie ſich denn an Adolf Jäger, der im gleichen Hauſe wie der junge Pommer wohnte, und ließen durch ihn anfragen, ob die Angelegenheit nicht freundlich geregelt werden könne. Msmarck empfing Jäger mit der größten Liebenswürdigkeit und erklärte, nachdem dieſer den Wunſch ſeiner Freunde vorgetragen hatte, er habe ſich über das Verhalten der Hannoveraner mehr gefreut als geärgert und ſei darum gern bereit, die Kontrahage zu revoziren. Zugleich aber gab er dem Vermittler die Erlaubniß, ihn beim Corps als Fuchs vorzuſchlagen; dieſe Empfehlung war noth⸗ wendig, weil nach den Geſetzen der„Hannovera“ Niemand ſich ſelbſt zum Eintritt melden konnte. In übermüthiger Laune erzählte Bismarck darauf ſeinem Gaſte, daß er in dem Koſtüm, das auf der Straße ſo heiteres Aufſehen erregte, bereits am Tage vorher halb Göttingeu durch⸗ ſtreift habe, bis ſchließlich ein alter Pedell ihn abgefaßt und megen anſtandswidriger Kleidung dem akademiſchen Senat zu denunziren für gut befunden hätte. Der Ladung vor das Univerſitätsgericht war er wieder in dem langen Rock gefolgt, der die ſonſt ſo griesgrämigen Richter zu hellem Geläͤchter reizte, das ſich um ſo mehr verſtärkte, je wärmer Bismarck ſeinen neuen Gehrock vertheidigte. Die heiter geſtimmten Hüter der akademiſchen Ordnung erließen ihm drum auch jede Geldbuße, ermahnten ihn aber gar dringlich,„ſich künftig in einer mehr gebräuchlichen Klei⸗ dung auf der Straße blicken zu laſſen“. Auf dem Rück⸗ weg vom Univerſitätsgericht war er dann mit den Hanno⸗ veranern zuſammengerathen. Auf dem nächſten Corpsconvent, ſo ergänzt Hans Krämer dieſe Schilderung, am 5. Juli 1832, ſchlug Jäger„v. Bismarck aus Preußen“ vor; am 6. Juli wurde er nach Angabe der Protokolle„zum Renoncen erwählt“ und am 15. Auguſt feierlich„rezipirt.“ Die Aufnahme geſchah mit dem üblichen Ceremoniell: Alle Mitglieder ſaßen in einem Halbkreis, in der Mitte der Senior, der Konſenior zur Rechten, der Sekretär zur Kinken; auf einem Tiſch lagen zwei blanke Schläger kreuz⸗ weis, darüber ein Corpsband. Als alle Mitglieder ſich nach der Rangordnung geſetzt hatten, hielt der Senior eine Anſprache, verlas die einzelnen Paragraphen der Konſtitution und nahm nach folgender Formel das Ehren⸗ wort ab:„Ich betheuere bei meiner Ehre, daß ich die von der Hannovera angenommenen Geſetze treu beobachten werde, und mich überhaupt als rechtlicher Burſch betragen will.“ Dann wurde Bismarck als Bundesbruder begrüßt und empfing den Bruderkuß. Der ſonſt übliche Namens⸗ eintrag in das Konſtitutionsbuch unterblieb damals aus zwei Gründen; erſtlich waren die alten Papiere beſchlag⸗ mt worden, und zweitens wollte man, da die Corps immer noch nur insgeheim exiſtirten, ſo wenig wie möglich ſchriftliche Beweisſtücke über die Angehörigen der a haben, falls die Behörden unvermuthet einzu⸗ e beliebten. Erſt im nächſten Winterſemeſter, am Dezember 1832, unterſchrieben alle Corpsbrüder am eine neue, noch jetzt vorhandene Konſtitution, was ſpäter vielfach zu dem Glauben Anlaß gab, Bismarck ſei erſt an dieſem Tage eingeſprungen. Otto von Bismarck war in ſeinem erſten Semeſter eeeeeee RoſchalDaner Saichs mit io fudlichem Weſen. 1895. Mittwoch, 20. März daß er die Spitznamen„Das Kind“ oder gar„Kinds⸗ kopf“ erhielt; ſpäter wurden ihm dazu noch die Kneip⸗ namen„Barribal“ und, wegen ſeiner pommerſchen Heimath, „Kaſſube“ beigelegt. Er beſuchte fleißig alle Vorleſungen und war in jeder Weiſe ein muſterhafter Student; nur ein einziges Mal kam er in ſeinem erſten Semeſter mit den akademiſchen Behörden in Konflikt, als er bei fröh⸗ lichem Gelage aus dem Fenſter des Gaſthofs„Zur Krone“ eine Flaſche auf die Straße geworfen hatte, und mit einem Verweis nebſt der niedrigſten Buße von einem Gulden beſtraft wurde ** Bismarcks erſte Menſur. In einem größeren Artikel der„Zukunft“ ſchreibt Hans Kraemer über Bismarcks erſte Waffenthat: „Schon vier Wochen nach ſeinem Eintritt in das Corps „Hannovera“, am 9. Auguſt 1832 trat der Fuchs zum erſten Mal aktiv auf den Kampfplatz. Zum Gegner hatte er den Jungburſchen Cramer von den„Braun⸗ ſchweigern“. In Göttingen herrſchte 1832, wie auch heute noch, der Hiebkomment, im Gegenſatz zu Jena, wo Bismarck ſpäter einige Gaſtrollen gab und dabei vom Senat aus der Stadt verwieſen wurde. Es durfte mit den„etwa dreiunddreißig Zoll langen und nicht über dreiundzwanzig Loth“ ſchweren Klingen alſo nur„ge⸗ hauen“ werden. Bismarcks Freunde begannen ihn als⸗ bald nach allen Regeln zu bandagiren. Zunächſt mußte er in die ledernen, ſtark wattirten Paukhoſen ſchlüpfen, die Unterleib und Schenkel ſchützen; dann wurde der Hals durch Binden geſchützt, die Gelenke an Hand und Ellenbogen mit geflochtenen und feſtgedrehten ſeidenen „Würſten“ kunſtgerecht umwickelt und über den ganzen Arm der gepolſterte Stulp gezogen. Auf den Kopf wurde dann ein breitrandiger Filzhut geſtülpt, der bei leichteren Paukereien die Stelle der ſonſt üblichen wattirten, mit einem großen, feſten Schild in den Corpsfarben ver⸗ ſehenen Mützen vertrat. Zum Schluß wurde der Pauk⸗ ſchurz umgehängt und der wohlgerüſtete Kämpe trat auf die Menſur. Die Sekundanten regelten Stellung und Haltung der Paukanten und ſtellten ſich dann an deren linker Seite auf. Die Auslage war in„Hoch⸗Terz“, die Spitze des Schlägers gegen des Gegners Auge gerichtet und die Klingen Schärfe an Schärfe gebunden. Kaum war Alles fertig, ſo rief der Sekundant des Braun⸗ ſchweigers Cramer:„Binden Sie die Klingen!“ Auf die Antwort:„Gebunden iſt!“ rief er Cramer zu:„Sie hauen aus!“— nach damaligem Gebrauch hatte der Provokant den erſten Hieb— und ſofort klirrten die Schläger zuſammen. Mehrmals glaubten die Sekundanten, daß ein Hieb geſeſſen habe, und ſprangen mit lautem „Halt!“ zwiſchen die Kämpfenden. Doch zeigte ſich nie ein„Anriß“, d. h. eine ununterbrochen einen Zoll lang blutende und klaffende Wunde, die dem Kampf ein Ende bereitet hätte; Bismarck blieb unverletzt, ſein Gegner trug einen„Blutigen“, eine kleine harmloſe Wunde, davon. —— Merſonalnachrichten. Miniſterinm des Innern. Verſetzt wurden: Kretſchmann, Karl, Amtsaktuar beim Amt Lörrach, zum Amt Tauberbiſchofsheim: Munz, Kaspar, Amtsaktuar bdeim Amt zum Amt Kehl; Müller, Joſef, Aktuar beim Amt Tauberbiſchofsheim, zum Amt Offenbürg und Weiler, Alfred, Aktuar beim Amt Kehl, zum Amt Lörrach. Miniſteriums der Juſtiz, des Kultus und Unterrichts. In den Ruheſtand verſetzt wurde: Bran d, Jobann Adam, Amtsgerichtsdiener und Gefangenwärter beim Amts⸗ gericht Weinheim, auf Anſuchen unter Anerkennung ſeiner langjährigen treu geleiſteten Dienſte: Majer Tbomas, Amtsgerichtsdiener und Gefangenwärter beim Amtsgericht Wolfach, auf Anſuchen unter Anerkennung ſeiner kangzährigen treu geleiſteten Dienſte.— Verſetzt wurde: Geiger, CEbriſtian, Amtsgerichtsdiener und Gefangenwärter in Neckarbiſchofsbeim, zum Amtsgericht Wolfach. Degen. Valentin, Amtsgerichts⸗ diener und Gefangenwärter in Triberg, zum Amtsgericht Weinheim. Schlindwein, Adam, Amtsgerichtsdiener beim Amtsgericht Pforzheim, zum Amtsgericht Neckarbiſchofsheim. Die Gerichtsvollzieher: Eſchenauer, Heinrich beim Amts⸗ gericht Mannheim, zum Amtsgericht Villingen. Maas, Karl, beim Amtsgericht Eberbach, zum Amtsgericht Mannbeim. Haury, Karl, beim Amtsgericht Staufen, zum Amtsgericht Eberbach.— Ernannt wurde: Schroff, Johann, Aufſeher beim Landesgefängniß Freiburg, zum Amtsgerichtsdiener in Pforzheim. Schreiber, Karl, nichtetatmäßiger Aufſeher beim Amtsgefängniß Mannheim, zum etatmäßigen Aufſeber daſelbſt. Fechter, Guſtav, Civilanwärter von Hart. zum nichtetatmäßigen Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Staufen. Gr. Steuerverwaltung. Verſetzt wurden die Finanzpraktikanten: Siebert, Alb., Dr., in Sinsheim, als erſter Gehilfe zu der großh. kombinirten Berrechnung St. Blaſien. Gaſt, Theodor, in Konſtanz, als Steuerkontroleur zu der zroßh. Obereirnehmeret Sinsheim. (Aelepyan⸗Ar. 218.) Rothmund, Eugen, bei der großh. Obereinnehmerei Ueber⸗ lingen, als Hauptamtsgehilfe nach Konſtanz. Ehmann, Peter, in Wiesloch, als erſter Gehilfe zu der großh. Obereinnehmerei Ueberlingen.— Zugetheilt wurde Ehrler, Joh. Finanz⸗ praktikant in Altbreiſach, der gr. Obereinnehmerei Offenburg als erſter Gehilfe.— Uebertragen wurde: Gaſſer, W. Steuer⸗ einnehmer in Radolfzell, die Steuereinnehmerei Müllheim, Hänſel, David, Steuereinnehmer in Gernsbach, die Steuer⸗ einnehmerei Radolfzell, Sauer, Ludwig, Steuereinnehmer in Endingen, die Steuereinnehmerei Gernsbach, Becken⸗ bach, Georg, Steueroberaufſeher in Donaueſchingen, unter Ernennung desſelben zum Steuereinnebmer, die Steuerein⸗ nehmerei Endingen.— In den Ruheſtand verſetzt: Bock, Mathäus, Steueraufſeher in Durlach, auf Anſuchen unter Anerkennung ſeiner langjährigen treuen Dienſte.— Verliehen wurde: Fiſcher, Emannel Ludwig, Revi⸗ ſtonsaufſeher in Bruͤchſal, die Auszeichnung für 18jährige treue Dienſte.— Verſetzt wurden: die Steueraufſeher: Zimmer, Michael, in Meßkirch nach Kehl, Klettner, Johann Georg, in Wolfach, nach Meßkirch, Blattmann, Johann Georg, in Kandern, nach Wolfach, Untraut, Bern⸗ hard, in Haslach, nach Kandern, Steinbrenner, Adolf, in St. Märgen, nach Haslach, Fechtig, Kornel, in Karls⸗ ruhe, nach St. Märgen, Selder, Engelbert, in Achern, nach Durlach, Barleon, Joſeph Anton, in Eichſtetten, nach Achern.— Todesfälle. Geſtorben ſind: Fütterer, Franz, Steuereinnehmer in Mühlburg, am 28. Februar d. J. Kladen, Heinrich, Steuereinnehmer in Feudenheim, am 5. März d. J. Literariſches. Was ſoll ich deklamieren? Ausleſe der beſten Deklamattong⸗ ſtücke ernſten und heitern Inhalts, unter Mitwirkung der erſten deutſchen Bühnengrößen herausgegeben von Eliſe Henle, Ver⸗ faſſerin des Preisluſtſpiels„Durch die Intendanz“. Neue ver⸗ mehrte Auflage. Broſchirt M..—, eleg. gebunden mit Gold⸗ ſchnitt M..50. Schwabacher'ſche Verlagsbuchhandlung in Stuttgart. Die Herausgeberin obigen Buches, die als Ver⸗ faſſerin zweier Preisluſtſpiele Fühlung mit allen hervorragenden Schauſpielern beſitzt, hat ſich bei dieſen erkundigt, und da haben ihr die Ziegler, die Claar⸗Delia, die Wahlmann, die Kathe P die Poppe, Poſpiſchil, Girardi, Kainz, Poſſart, Barnay, ewinsky, Vollmer, Junkermann und andere Koryphäen des Deklamierens, im ganzen mehr als 200 empfohlen, was ſie aus ihrer Praxis, als beſonders geeignet zum Vortrag kennen. Deutsche Lnion-Bank in Mannheim nnd Frankfurt a. M. Wir eröffnen provisionspflichtige laufende Rechnunges provisionsfreie Check-RBechnungen. Wir kaufen und verkaufen Wechsel uud Checks auf das In- und Ausland und gestatten unsern Cfienten nach Vereinbarung auf unsere auswärtigen Freunde direkt für unsere Rechnung zu trassiren. 5 Wir stellen Wechsel, Checks und Accretlitive atf alls Handels- plktze der Welt aus Wir besorgen den An- und Verkautf von Werthps- pieren an allen Gentseben und ausländisehen Börsen. 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Is. die nachſtehende gemäß Beſchluſſes des Stadtraths unter Zuſtim⸗ mung des Bürgerausſchuſſes, ſowie mit Stagtsgenhmigung erlaſſene Gebührenordnung in Kraft: 6005 Auf Grund des§ 55 f. Ziff. 4 der Landesbauordnung vom 5. Mai 1869 bezw. 21. März 1888, des§ 21 der ſtädtiſchen Bauord⸗ nung, des 5 30 der ſtädtiſchen Entwäſſerungsordnung und des§71 der Städte⸗Ordnung wird mit Zuſtimmung des Bürgerausſchuſſes und mit Staatsgenehmigung nachſtehende Gtbühten⸗Ordnung für Haupolizeiſachen erlaſſen: 0 In allen Fällen, in welchen à) nach der Landesbauordnung oder nach der Bauordnung für die Stadt Maunheim baupolizeiliche Genehmigung einzuholen oder Bauanzeige zu erſtatten iſt, 5 nach der Hausentwäſſerungsordnung für die Stadt Mann⸗ heim die Genehmigung des Stadtrathes zur Ausführung einer Hausentwäſſerung oder zur Abänderung einer ſolchen einzuholen iſt, im beſonderen Auftrage der Ortspolizeibehörde die Unter⸗ ſuchung und Begutachtung einer Wirthſchaft, Abortanlage, Grußbe, Düngerſtätte, Entwäſſerungsanlage,einesBrunnens ꝛc. ſtattfindet und das Verfahren eine polizeiliche Auflage zur Folge hat, ſind an die Stadtkaſſe Gebühren in Gemäßheit der nachfolgenden Beſtimmungen durch den Bauherrn bezw. Grundſtücksbeſitzer oder den nach§ 15 der Verfahrensord⸗ nung in Verwaltungsſachen vom 31, Auguſt 1884 zum Koſten⸗ erſatz Verpflichteten zu enttrichten. b — Allen Baugeſuchen und Bauanzeigen iſt vom Bauherrn eine folgendermaßen aufgeſtellte Berechnung des Kubikinhaltes des pro⸗ jektirten Baues beizufügen: a. für Neubauten: Das Quadratmaß der überbauten Flächen von gleicher Bau⸗ höhe iſt mit der vom Kellerboden bis zur gemittelten Dachhöhe gemeſſenen jeweiligen Bauhöhe zu würpichce und das Ergebniß der einzelnen Baufheile zuſammenzurechnen. b. für Umbauten: Die Rauminhaltsberechnung der neuen Bautheile(Aufbauten, Anbauten, Ergänzungsbauten) erfolgt wie unter a, doch ſind die Höhen von derjenigen Horizontale aus zu bemeſſen, auf der der neue Bautheil beginnt. 12 In gleicher Weiſe iſt der Cubikinhalt der vom Umbau betroffenen alten Bautheile zu ermitteln, Der Rauminhalt der neuen und der alten Bautheile iſt zuſammen zu rechnen. 98 Als Bauaufwand wird angenommen: a) für Wohngebäude ſeder Art und Ausſtattung, Bureaugebäude und Ateliers: 8 Mark pro Cubikmeter des Rauminhalts, b) für Magazine und Fabrikbauten: 4 Mark 50 Pfg. pro Cubik⸗ meter des Rauminhalts. e) für Schuppenbauten ohne geſchloſſene Umfaſſungen: 2 Mark pro Cubikmeter des Rauminhalts. Aus der Pervielfachung der Einzelſätze mit dem nach§ 2 ermit⸗ telten Cubikinhalt ergibt ſich die 6zbübrenpflichtige Bauſumme. Die Gebühr betrügt: a) für die Prüfung des Baugeſuches bezw. der Bauanzeige eine Mark vom Tauſend der Bauſumme, mindeſtens 5 Mark, höchſtens 100 Mark. 0 p) für die Ueberwachung der Bauausführung einſchließlich der durch Angaben über Baufluchten und Straßenhöhen erforder⸗ lichen Thätigkeit des ſtädtiſchen Tiefbauamts eine Mark vom Tauſend der Bauſumme, mindeſtens 5 Mark, höchſtens 100 Mark. Für ganz unbedeutende Bauperänderungen und offene Schuppen⸗ bauten können die Gebühren bis zu 2 Mark ermäßigt werden. 5 Wenn das Baugeſuch bezw. die Bauanzeige in Folge baupolizei⸗ licher Beanſtandung oder freiwillig geündert oder ergünzt und eine wiederholte Prüfung dadurch 7 0 wird, ſo iſt für letztere je nach dem Umfang des dürch ſie veranlaßten Geſchäftes eine Gebühr von mindeſtens 4 Mark und höchſtens ½, Maärk pro Tauſend der Bau⸗ ſummie zu bezahlen. 95 5— Bei Erneuerung einer der eitdauer ngch verfallenen Bauer⸗ laubniß wird ein Driktel der Ge 905 nach§ Za erhoben. 8 7. Dis Gebühr für die Prüfting des Hausentwäſſerungsgeſuchs, für die Aufſicht bei der Ausführung und die Abnghmeprüfung, ſo⸗ weit das Geſuch nicht unter 8 15 N beträgt 10 Mark. 88. Für beſondere Aufſichtsmaßregeln, welche wegen widriger Handlungen oder Maßkehnange bei der Ausführung, dom Abhruch oder der Unterhaltung eines Bauwerkes oder einer Ent⸗ wäſſerungsgnlage von der Baupolizeibehörde, letzterenfalls auch von der ſtädtiſchen Baubehörde angeordnet worden, iſt unbeſchadet der Verpflichtung zum Erſatz der haaren Auslagen für das Hülfsper⸗ ſonal und den beſonderen Materialaufwand eine nach dem Zeit⸗ aufwand zu bemeſſende Vergütung zu leiſten. 8 9. Für die in§ 10 bezeichneten Unterſuchungen und Begutgchtungen, ſowie die jedesmalige Nachſchau kommen folgende Gebüßren in Anſatz: 1. Wirthſchaften—10 Mark. 2, Abortanlagen, Abortgruben, Düngerſtätten, Brunnen, Ent⸗ wäſſe rungsanlagen, zc.—4 Mark. U10. Die nach 68 5, 8, 9 zu erhebenden Gebühren ſind innerhalb der Zort gezogenen Grenzen ſo zu bemeſſen, daß auf jede von dem be⸗ kreffenden Controlbeamten auf das Geſchäft angemeſſener Weiſe verwendete Arbeitsſtunde der Betrag von 2 Mark entfällt. §.11. Die Feſtſetzung der Gebühren erfolgt: 8 5 a) dürch die Ortsbaufommiſſion bei Verbeſcheidung der Bau⸗ vorlagen in den Fällen der§8 4, 5, 6.„ b) durch dieſelbe Behörde in den die Baupolizei berührenden Fällen des§ 8 auf Borlage des Vollzugsberichts. e) durch das Großh, Bezirksamt in den Fällen des 8 9 anläß⸗ lich der Beſchlußfaſſung über die Hauptſache. d) durch den Stadtrath in allen Hausentwüſſerungsſachen und zwar bei der Welefateng über die Hauptſache. Die in 8 4a, 5, 6 und 7 bezeichneten Gebühren werden fällig, ſobald der Beſcheid über das Baugeſuch oder die Bauanzekge bezieh⸗ ungsweiſe über das Entwäſſerungsgeſuch ertheilt iſt. Die Fälligkeit der in§ 4b erwähnten Gebühr tritt mit dem Beginn der Bauausführung, die Fälligkeit der in 88 8 und 9 ge⸗ naninten Gebühren nach Vollzug Amtshandlungen ein. In den von den Ortsbaukonkroleuren und den etwaigen weiteren Sachpverſtändigen der Ortsbaukommiſſton zu führenden Tabellen ſind in einer beſonderen Spalte die für ihre Thätigkeit angeſetzten Gebühren zu bezeichnen. Aus dieſen Tabellen haben die genannten Beaniten monatlich Verzeichniſſe aufzuſtellen, welche in der erſten Hälfte des folgenden Monats dem Stadtrathe vorzulegen ſind. Die in Hausentwäſſerungs⸗ ſachen entſtehenden Gebühren werden im Geſchäftstagebuch des Stadtrathes verzeichnet. § 14. Vorſtehende Gehührenordnüung tritt bezüglich der Gebühren füür rüfung und Beaufſichtigung der Hausentwäſſerungen rückwirkend ür die Geltungsdauer der Fausentwäſſerungsordnung in Kraft. 815 Von den nicht im Zuſammendang mit einem Umbau zur Alts⸗ führung kommenden Eutwäſſerungsanlagen in Grundſtücken welche 1275 Inkrafttreten der Hausentwäſſerungsordnung bereits überbaut 427½ 28., 29., 30. März,.,.,.,., 5, u. 6. April d Js, mis⸗ und Kreis⸗Verkündigun erfolgenden Abänderungen an älteren Enkwäſſerungsankagen werden Gehühren nicht erhoben. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Manuheim, den 18. März 1895. Großh. Bezirksamt: Dr. Schmid. Bekanntmachung. Das Exſatzgeſchäft pro 1895 betr. Militärpflichtigen des Aushebungs⸗ am: 15, 16, 8. 0% M,., „ jeweils Vormittags ½8 Uhr beginnend, im Aulaſaal Litr. 4 4 N0. 4 dahier ſtatt. 5 Es haben zu erſcheinen: 1) Am Freitag, den 15. März d. IJs. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim deren Familiennamen mit den Buchſtaben K bis mit G anfangen, Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen ezirk. 2) Am Samſtag, den 16. März d. Js. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim deren Familiennamen mit den Buchſtaben H bis mit 0 anfangen. 3) Am Montag, den 18. März d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1878 aus der Stadt Mannheim deren Familiennamen mit den Buchſtaben P bis mit 2 anfangen. 4) Am Mittwoch, den 20. März d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1874 aus der Stadt Mannheim deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit F anfangen. 5) Am Dounerſtag, den 21. März d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1874 aus der Stadt Mannheim deren Familiennamen mit den Buchſtaben G bis mit L. anfangen. 6) Am Freitag, den 22. März d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1874 aus der Stadt Mannheim deren Familiennamen mit den Buchſtaben M bis mit E anfangen, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1873, 1874 u. 1875 von Sand⸗ hofen und Schaarhof. ) Am Samſtag, den 23. März d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1874 aus der Stadt Mannheim⸗ deren Familiennamen mit den Buchſtaben 8 bis mit 2 anfangen. 8) Am Dienſtag, den 26. März d. Is, Die Pflichtigen der Jahrgänge 1878, 1874 u. 1875 Gemeinde Neckarau. 9) Am Mittwoch, den 27. März d. Is. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1873, 1874 und 1875 Gemeinden Käferthal und Wallſtadt. 190) Am Donuerſtag, den 28. März d. Is. Die Muſterung der bezirls Mannheim findet aus der. aus Gemeinden Ladenburg, Schriesheiſn und Neckarhauſen. 11) Am Freitag, den 29. März d. Isß. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1878, 1874 und 1875 aus Ilves⸗ beim, ſowie die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus Mannßeim der Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit D anfangen. 12) Am Samſtag, den 30. März d. Is Die Pflichtigen der Jahrgänge 1878, 1874 und 1875 aus Feu⸗ denheim, ſowie die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus Mannheim deren Familiennamen mit den Buchſtaben E bis mit G anfangen. 13) Am Montag, den 1. April d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Stadt Mannheim deren Familiennamen mit dem Buchſtaben U bis mit K anfangen. 14) Am Dienſtag, den 2. April d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Stadt Mannheim deren Familienngmen mik den Buchſtaben L bis mit R anfangen. 15) Am Mittwoch, den 3. April d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Stadt Mannheim deren Familiennamen mſt den Buchſtaben 8 bis mit F anfaängen. 16) Am Donnerſtag, den 4. April d. Is. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Stadt Manuheim deren Familiennamen mit den Buchſtaben W bis mit 2 Am Freitag, den 5. Apvil d. Js., Vorſſſiigs 8 Uhr findet die Verbeſcheidung der rechtzeitſg eingekommeſten Reklama⸗ tionsgeſuche ſtatt und haben die Betheiligten an dieſem Tage wieder⸗ holt zu erſcheinen. 59290 Am Samſtag, den 6. April d.., Vormittags 8 Uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1875 ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweit letztere ohne ihr Verſchulden noch nicht gelgost haben, „Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Exſcheinen im Looſungstermine überlaſſen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mikglied der Erſatzkommiſſidn gelooſt werden. „Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im.,., oder 3. Militärpflichtjahr befindek, darf ſich im Muſterungstermine freimillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen(Marins⸗) theils erwächſt. Durch die freiwillige Meldung verzichten Ne Mili⸗ tärpflichtigen auf die Vortheile der Looſung und gelaßgen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pfiichtigen haben innd Muſterungstermine in rein⸗ lichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im e e derhindert iſt, hat ein ärzlliches Zeugniß einzureichen. Dasſerbe ift, ſofern der ausſtellende Arzt icht Stgatsarzt iſt, bürgermeiſter⸗ amtlich zu beglaubigen. Mllitärpflichtige, welche in den dine vox den 1 hörden nicht pünktlich erſcheinen, können ſofern ſie nicht dadürch zugleich eine härtere Sttafe verwirkt haben, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen von den Efſatzbehörden die Vortheile der Looſung entzogen werden.(§ 26 Ziffer 7 00 Wer ſich der Geſteſiun böslich entzieht, wird als unſicherer Bienſtpflichtiger behandelt, 3505 außerterminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pffichtigen der Jahrgänge 1874 und 1878 ſowie frühere Jahrgänge haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. 5 Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden ortsüblich wiederholt bekannt zu machen. Die OHevren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihres Orts im Müſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 5. März 1895. Gr. Bezirksamt: Dr. Schmid. Acker⸗Verpachtung. Freitag, den 22. März 1895. Vormittags 10 Uhr werden nachſtehend verzeichnete ſtädtiſche Aecker auf neunfährigen Zeitbeſtand, im ſtädtiſchen Bauhof, in öffentlicher Verſteigerung verpachtet: 11. Sandgewann Tg.⸗Buch No. 1833 im Maaße von 34 Ar 86 qm. KI. 77„ 1884„„„ 34„ 95„ 74.„„ 1562a„ 7„ 20„ 94„ 76. 77 1719* 7. + 18 94 7 78. + + 1624 17* 7 9 1* 88* 73. +* 1 1615 4* L 15 12 7 06 77 78.* 77 1652 77** 11 10 8⁴ 77 78. 7+ 7. 1615*** 12 2 27 + 12. 1 10„ 1812„ 10. 5 7 77 1* 1865 75 7* 70 92 10 96 7 Harlach 5„ 220%½21„„„ 84„ 75„ Mannheim, den 15. März 1895. 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März 1895, Abends 8 Uhr Wohlthätigkeits⸗Veranſtaltung mit Abend-Unterhaltung. Eintrittskarten à M..— ſind noch beim Hausgmeiſter zu haben. 60219 Zur zahlreichen Theilnahme ladet freundlichſt ein Der Vorſtand Die Liſte zur Theilnahme am Abendeſſen liegt im Lokale auf und wird am Freitag Abend geſchloſſen. Medizinalkaſſe der Kalhol. Pereine ( A, 17). Nichtvereinsmitglieder Ahnen ebenfalls beitreten. 59827 Die Familie kann auch allein verſichert werden. Freie Aer, 19 9 unter 54 Herren. Wöchentlicher Beitrag zwiſchen 20 und 35 Keine Extra⸗Steuer. Mgte dungen täglich in unſerem Bureau 8 4, 17. Der Vorſtand. ſce 1 fefiechch fotter Eüäden: Hü 5, 2 und H 5, Ia. grüßte Auswahl] Vollſtändige Vetten Spiegeln und Matra Haz⸗ und Polſtermöbeln, Ae 225 Bettfedern iſc. Milligſte feſte Preiſe, Anerkannt gute Waare. Für Brautleute beste S ee Arel Tügel, Jugenient, 0 empftehlt ſich zur Herſtellung von 51692 Asphalt-& Cement-Böden etc. bei bekannt prompter Bedienung und guter Ausführung unter Garantie. 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