(Badiſche Volkszeitung.) elegramm⸗ Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2602. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtanf ſchlag M..30 pro Quartal. Jnſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfes Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel Nummern 5 Pfg. E 6, 2 der Stadt Maunheim und Umgebung. Mannheimer Journal. (105. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Seleſeulle zud verbreitette Zeitung in Maunhein und Aagebnzg. (Mannheimer Volksblatt.) Beranttr für den polit, und allg. Theik; Chef⸗Redakteur Herm. Meyer⸗ für den lok. und prov. Theil; Ernſt Müller. für den Inſeratentheil; Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer 3 ourngl“ iſt Eigenthum des katholiſchen 5 Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. E 6, 2 Nr. 100. Zweites Blatt. Ein Hoteldrama. Von A. Fernau(Montreux). [Nachdruck verboten.] Acht Uhr Abends. Durch die große Doppelthür leerte ſich der Speiſeſaal, und mit den zahlreichen Gäſten drang ein intenſtver Speiſengeruch in die Vorhalle, an deren Breitſeiten Sofas und Stühle zur Verdauungs⸗ ruhe einluden. Das weibliche Geſchlecht, zumeiſt das reichere, war vorherrſchend, darunter überwiegend Engländerinnen, einige franzöſiſche Damen und wenig Deutſche. Die Toiletten wechſelnten vom verbrauchten Ball⸗ keide bis zum Morgennegligs, mit der Zwiſchenſtation eines noch leidlich friſchen Geſellſchaftsanzuges. Dazwiſchen erfreuten einige junge niedliche Mädchen das Auge durch himmelblaue, rothe oder weiße Blouſen. Die paar Herren im ungefährlichſten Alter ſahen wie trübſelige Schatten aus; bei den Engländern und Fran⸗ zoſen blähte ſich ein blendend weißer Vorbau über der Bruſt aus der modernen Kellnerjacke. Die Deutſchen rauchten, die Engländer ſchlugen die Beine übereinander und gähnten.— Die Damen fächelten ſich vielfach und plauderten. Aus dem Nebenſalon traten zwei neue Gaͤſte heraus, die à part gegeſſen hatten und nun von, der ſitzenden Geſellſchaft mit und ohne Lorgnetten aufmerkſam gemuſtert wurden. Es waren zwei jüngere Herren. Der eine größere, hellblonde, bartloſe Mann, von oben bis unten bis zur Unerträglichkeit karriert, derart, daß es faſt wehe that, die Geſichtsfläche nicht in derſelben Weiſe gemuſtert zu ſehen, um ſo mehr, da die Hände in den Hoſentaſchen verſenkt blieben. Der andere mit braunen gelockten Haaren zelgte bei mittlerer Größe und kräftiger Geſtalt ein, bis auf kleine, unruhig lauernde Augen, angenehmes Geſicht. Der ſtarke Schnurrbart und eine Narbe auf der Stirne gaben ihm einen beinahe kühnen Ausdruck. Der Herr war im ſchwarzen Smoking. Die Beiden ſchritten einige Male ungenirt in der langen Halle auf und ab, der füngere, blonde ſchweigſam, der andere lebhaft ſprechend, dann ſetzten auch ſte ſich, ließen Kaffee ſerviren und ſchlürften Cognac zur Cigarette. Am nächſten Tage waren die Perſonalien der beiden Neuangekommenen durch Wirth und Oberkellner bekannt geworden, Miſter Gafton hatte über ſich und ſeinen Schützling Miſter More allerlei mitgetheilt. Der Blonde war der Sohn der reichen Wittwe des früheren indiſchen Kaufmanns Gilbert H. More, Miſter Gaſton deſſen Freund und jetzt Intimus, Rathgeber, Faktotum der Familie, mit dem jungen Herrn vorläufig hier angelangt, als Quartiermacher für die Wittwe, die mit ihrem Gefolge in acht bis vierzehn Tagen nachzukommen beabſichtigte, wenn das Hotel für ſte paſſeunde Räume und Geſellſchaft bot. Bis nach dem Urtheilsſpruch von Mr. Gaſton bliebe die Dame an irgend einem anderen Orte des Genfer Sees. Wirth und Kellner behandelten die reichen engliſchen Gäſte mit beſonderer Aufmerkſamkeit, um ſo mehr, als dieſe nur die feinſten Weine und namentlich Champagner tranken. Eine ausreichende Wohnung für die bedürfniß⸗ polle Wittwe war noch nicht frei, Mr. Saſton runzelte zwar die Stirn, entſchloß ſich aber ſchließlich noch etwa acht Tage zu warten. Schon am zweiten Abend hatte er mit einigen Damen, die er an der gemeinſchaftlichen Tafel als Nachbarinnen fand Bekanntſchaft gemacht. Serne luſtige Konverſation, engliſch und franzöſiſch, ent⸗ zückte allgemein; er verrieth, daß ſeine Großeltern Fran⸗ zoſen, natürlich adelige waren, während ſeine Mutter aber eine Engländerin geweſen ſei, die der Vater in Bombay auf einer ſeiner Reiſen kennen und lieben gelernt. Das Intereſſe für Mr. Gaſton wuchs noch, als er ch ans Clavier ſetzte, ziemlich gut ſpielte, einige Lieder ſang und ſchließlich mit Kartenkunſtſtücken die ſich immer mehr um ihn ſammelnde Geſellſchaft unterhielt. Etwas von ſeinem Erfolge kam auch dem ſchweig⸗ ſamen Mr. More zu gute, der im ſchwarzen Anzug und weißer Halsbinde nicht intereſſanter ausſah, aber ein indiſcher Nabob hatte das nicht beſonders nöthig, und es gab einige Wittwen im Hotel, die leicht zu milden Ur⸗ cheilen geneigt waren, wenn man ſie für jung und begehrenswerth halten wollte. Mr. Gaſton war allerdings muſtergiltig. Er ſcherzte nach rechts und liaks, ſchien in allen Fahrwaſſern heimiſch, zeigte ſich liebenswürdig, gefällig und entgegenkommend, ſo daß ſogar einzelne Donnerſtag, 11. April 1895. Herren ſich ihm näherten, eine Anzahl Damen bereits für ihn ſchwärmten, die Engländerinnen ſich zuflüſterten, daß er„awfully nice“ ſei, die Franzöſinnen ihn „charmant“ fanden und beſonders eine darunter, Ma⸗ dame de— franzöſiſche Wittwen ſind in der Regel von Adel— Mslin ihre großen, dunklen, beſonders bei elek⸗ triſchem Lichte wirkungsvollen Augen wie ein Belagerungs⸗ geſchoß auf ihn richtete. Die Annäherung vollzog ſich ohne Schwierigkeit. Hotelbekanntſchaften ſind ja bei Reiſenden ungefähr wie Kinderkrankheiten. Faſt jeder muß ſie durchmachen: die Folgen aber ſind nur in wenigen Ausnahmefällen von irgend welcher Bedeutung. Am nächſten Tage gingen Madame de Mslin und Mr. Gaſton miteinander ſpazieren, äußerlich erwärmt von der köſtlichen Herbſtſonne, innerlich begeiſtert von dem poeſievollen Genfer See und von der Farbenſymphonie des bunten Laubes der ihn umgebenden Höhen und Gebirge. Die Wittwe war, wie immer am Tage, verſchleiert. Von ihrem Alter behaupteten Sachverſtändige, die ſie lange kannten, da ſie den Herbſt und Winter ſtets im Hotel zubrachte, daß man ſchon ſeit vielen Jahren und zumeiſt ſeit der höheren Entwickelung kosmetiſcher Künſte darüber ohne ſicheren Anhalt ſei. Was ihren Geiſt an⸗ langte, ſo erſchien er— gleichfalls umſchleiert. Ein Hauptbehelf ihrerſeits bei der Konverſation, die aus dem ewöhnlichen herausging, war ein Lächeln, das pracht⸗ volle Zähne und roſenrothe Lippen zeigte, von dem man aber niemals wußte, ob es zuſtimmend, ablehnend oder jroniſch ſein ſollte. Hieraus ſtand jedem der. Schluß auf Klugheit frei. Beſonders intereſſant als Wittwe war aber die Dame unbedingt durch die reichlichen und koſt⸗ baren Schmuckgegenſtände, die ſie ſtets trug und durch ihre elegant bekleidete volle und hübſche Figur. Mr. Gaſton ſchien das auch gefunden zu haben, und er erzählte und plauderte beſonders lebhaft. Er ſprach von ſeinem luſtigen Leben in Indien, von ſeiner fröhlichen Sorgenloſigkeit als Junggeſelle, die ihm erlaubte, überall zu ſein und zu bleiben, wo es ihn reize. Seine treue Anhänglichkeit für Miſter More ſei ſelbſtverſtändlich nur idealer Natur, ſein dem ſterbenden Gatten gegebenes Verſprechen, den Hinterbleibenden Freund und Berather zu ſein, erfülle er als eine ihm leichte und natürliche Pflicht. Madame de Mslin ihrerſeits nickte lächelnd und betonte auch ihre Freiheit und Unabhängigkeit. Sie war vor einigen Tagen noch unſchlüſſig, ob ſie ſich hier wieder für Monate feſt niederlaſſen ſollte, jetzt aber— ein nicht mißzuperſtehender Seitenblick traf ihren Begleiter— fetzt wäre das anders geworden. Sie wollte noch heute thre Koffer aus dem Depot kommen laſſen, um mit deren nicht unbedeutendem Inhalt von Kunſt⸗ und Werthſachen ihren Salon wieder hübſch und gemüthlich auszuſtatten, um vielleicht alte und neue Bekannte bei ſich empfangen zu können. Der Thee mit dem alten Familienſilber ſervirt, mundete doch anders, als von dem abgegriffenen Hotelgeſchirr, und echte, wohlgewählte Kunſtgegenſtände, Bilder und Broncen, machten die armſelige Ztmmerein⸗ richtung eines Gaſthauſes erträglicher. So flanirten ſie durch die Straßen und heſuchten einige Läden, in denen die Dame wie eine geſchätzte Be⸗ kannte freudig begrüßt wurde. Mittags kam ein pracht⸗ volles Roſenbouquet für die Wittwe. Später wurde ein wenig getanzt, auch dabei bewährte ſich Mr. Gaſton ohne Tadel. Am näͤchſten Morgen langte eine große Kiſte, mit M. 1 bezeichnet, an und wurde auf dem Vorplatz der Etage, wo ſowohl die Eigenthümerin Madame de Melin, als auch die beiden engliſchen Herren wohnten, untergebracht. Das Wetter war an dieſem Tage wunder⸗ voll, vom erwärmten See hoben ſich leichte Dunſtſchleier und milderten die bläulichen Töne der Gebirge am jen⸗ ſeitigen Ufer. Der Schnee der höchſten Gipfel glitzerte im Sonnenſchein, der ſeine Diamanten verſchwenderiſch auf die kaum gekräuſelten Linien des Waſſers fallen ließ. Hügel und Höhen zeigten ein faſt berauſchendes Gewirr von Farben, ſo tollkühn, unvermittelt und unbegreiflich, als ob Rieſentöpfe mit roth, gelb, braun, grün, ſchwarz und allen möglichen Abſtufungen willkürlich über die Bäume ausgegoſſen worden wären. Dazwiſchen leuchteten weiße Häufer, zogen ſich die hellen langen Mauern der goldig ſchimmernden Weinberge wie leuchtende Bänder hin, und man hatte das Gefühl, als müßte von allen Seiten Lachen und Geſang, Muſik und Jauchzen ertönen. Mr. Gaſton war nach einem längeren Geſpräch mit 2, Mofe, der aufmerkſam zuhörte und nur ab und zu (Aelephon⸗Ar. 218.) mit dem blonden Kopf nickte, zu der ſchönen Wittwe mit dem Vorſchlag gekommen, das ſchöne Wetter zu einer größeren Tour zu benutzen. Sie ſah befangen lächelnd zu ihm auf. „Madame, ſagte er verſtändnißvoll,„Sie können ſich mir ruhig anvertrauen. Gewiſſenfeſtigkeit, Fürſorge und Muth ſind nicht meine ſchwächſten Eigenſchaften.“ Zum Beweiſe dafür wies er auf die breite Narbe hin, die ſeine Stirne durchquerte und haſpelte mit vieler Lebhaftigkeit die wunderreiche Geſchichte einer Tigerjagd im Himalaya⸗Gebirge herunter, bei der ſein Freund More sen. beinahe zeriſſen worden wäre, ohne ſeinen entſcheidenden Eingriff mit dem Bowiemeſſer, das er der angeſchoſſenen Beſtie, die gerade zum Sprunge gerüſtet war, in die keuchende wuthgeſchwollene Bruſt ſtieß, wobei ihm aber ein zu ſeinem Glücke nur noch ſchwacher Tatzen⸗ ſchlag die Stirnhaut zerrieß. Madame de Msélin wäre in geeigneteren Verhält⸗ niſſen einer Ohnmacht nahe geweſen, ſo aber begnügte ſie ſich tief aufzuſeufzen und mit ihrer Hand das pochende Herz zu beruhigen. Das Programm wurde gemacht und genehmigt: nach dem„luncheon“ mit dem Dampfer zum anderſeitigen Ufer, von da nach Duchy und Abends von Lauſanne mit der Eiſenbahn zurück. Mr. More fühlte ſich nicht ganz wohl, ein bittender Blick Gaſtons beſtimmte die Dame, jeden Ueberredungsverſuch zu unterlaſſen, und ſo ſah man einigen recht vergnügten Stunden des Allein⸗ ſeins entgegen. Beim„luncheon“, dem aus mehreren Gerichten beſtehenden zweiten Frühſtück, war Mr. Gaſton in faſt ausgelaſſener luſtiger Laune. Er bat die ihn um⸗ gebende Geſellſchaft bei ſeiner ſofort anzutretenden Reiſe in reizendſter Begleitung mit ihm den Segenstrunk leeren zu wollen. Die Gläſer mit Champagner wurden herum⸗ gereicht, man kicherte und ſtieß an, flüſterte Madame de Melin niedliche Bosheiten zu, die ſie reſolut entgegennahm. Auf dem Dampfſchiffe hielt man das Paar mindeſtens für Brautleute, ſo nahe aneinander gerückt ſaßen die beiden, ſo innig hatte Gaſton die Hand der Wittwe er⸗ faßt, die er gelegentlich an die Lippen drückte. Er hatte eine ziemlich umfangreich ausſehende Reiſedecke im Riemen mitgenommen und war aufgeſtanden auf der Bank an der Schiffsbrüſtung mit dem einen Bein knieend, zog er ſeine Geldtaſche, um die Billets an der Kaſſe zu löſen, aus der Taſche und machte, mit dem Portemonnaie auf das Ufer weiſend, Madame de Mslin einige Bemerkungen über die herrliche Scenerie. Als die Dame ſich raſch umwandte, ſtieß ſie zufällig an Gaſtons Arm und im Nu war die Geldtaſche aus der Hand in den See gefallen. Ein leichter doppelter Aufſchrei des Erſchreckens, ein kurzer ſchmerzlicher Blick nach der entſchwundenen Habe und ein verächtliches Achſelzucken von Mr. Gaſton folgten dem unangenehmen Ereigniß.„Wer wohl die vier⸗ oder fünfhundert Francs da unten einſt finden werde“, meintt er lachend,„und wie jetzt weiter kommen?“— Seine Begleiterin aber maß ſich alle Schuld bei, überreichte dem Herrn ihre wohlgefüllte Börſe und bat ihn, darüber zu verfügen. Natürlich lehnte man das entſchieden ab, fügte ſich aber ſchließlich, der Noth gehorchend, entnahm eine Anzahl Goldſtücke, deren demnächſtige Rückgabe zur Be⸗ dingung ſtellend. Der fatale Zwiſchenfall war bald vergeſſen. Die Sonne ſandte ihre erwärmenden Strahlen, ſie drangen bis in die Herzen hinein, weckten Liebesplüthen, die Augen ſprachen, die Hände ſprachen, und ſchließlich hatten auch die Lippen das entſcheidende Wort geſprochen Auf der Fahrt nach Ouchy hatte ſich Mr. Gaſton mit Madame de Melin, Rentiere aus Troyes, Wittwe des Capitän Mélin, im Alter von 31 Jahren ſtehend, was ſie geſenkten Hauptes zugeſtand, verloht. In dem ſchönen Garten des Hotels von Ouchy wurde der neue Bund mit einem Glaſe edlen Weines und einer Umarmung feierlichſt beſiegelt. Mr. Gaſton wollte das roße Ereigniß ſofort ſeinem jungen Freunde More und Familie ſowie andern Intimen telegraphiren. Die junge Braut wollte erſt morgen ihre wenigen Angehörigen— ſte war elternlos— benachrichtigen; das neue Glück machte ſie heute noch zu bewegt. Arm in Arm ſtiegen die Fröhlichen nach Lauſanne hinauf. Mr. Gaſton be⸗ ſtand darauf, daß Lucie, ſeine Lucie, im Hotel ein Zimmer nahm, um ſich ſo lange ein wenig auszuruhen und der Kühle des ſinkenden Tages zu entgehen, bis er ſeine De⸗ „Der erſte Trennungsſchmerz!“ peſchen expedirt hätte. meinte Lucie, ſich an ——— un Seren Hager 2. Seite. Seneral⸗Anzeiger. Neunbelm, 11. Aprit. Der Theure hatte alsbald ſein Gepäckſtüc vom Portter, wo er es zuerſt hinlegte, in Empfang genommen, eilte an das Telegraphenamt und ſandte zwei Depeſchen ab: Die eine, an das Hotel gerichtet, wo er und die bräutliche Wittwe Wohnung hatten, lautete: „Kiſte M. 1 heute angelangt, gehört Mr. More, iſt demſelben ſofort auszufolgen. Komme erſt mit letztem Zuge. Madame de Melin.“ Die andere an Mr. More war in Chiffreſchrift ab⸗ gefaßt. Von den Erregungen des ermüdet, freundlichen Und nun folgte eine Reihe der böſeſten Ueberraſchungen. Tages und vom Weingenuß Madame eingeſchlummert. Als ſie aus Träumen erwachte, war es bereits dunkel, war und zu ihrem Schrecken befand ſie ſich allein, ganz allein in der Stube. liebte und Verlobte kam nicht wieder, Niemand geſehen, er hatte keinerlei Nachricht hinterlaſſen. Sorge und entſetzliche Ahnungen machten die Bedauerns⸗ werthe erbeben. im Landwehr⸗Bezirk Mannheim, Bezirk des Mr. Gaſton, der ſehnſüchtig erwartete Freund, Ge⸗ hatte ihn Augſt, Ein Entſchluß mußte gefaßt werden. Wo jollte ſie den Vermißten ſuchen, wo Nachfrage halten?.. Vielleicht war ihm ein Unglück zuge⸗ ſtoßen? Sie konnte doch nicht in Lauſanne bleiben, wo ſie fremd, allein und ohne Gepäck war! So eilte ſte zur Eiſenbahn, unter den Reiſenden umherſpähend, Thränen in den Augen, voll Trübniß und Zorn beſtieg ſie den gerade abgehenden Zug nach Montreux zu einer entſetz⸗ lichen Rückreiſe. Im Hotel wußte man nichts von Mr. Gaſton. Der Wirth machte ein beſorgtes Geſicht, denn auch Mr. More war ſofort nach Empfang einer Depeſche, nachdem er die ihm, laut telegraphiſcher Ueberweiſung ausgefolgte Kiſte, die, wie er ſagte, ſeiner Mutter gehörte und von ihm ſofort weiterzuſchicken ſei, hatte auf einen Wagen ſchaffen laſſen, fortgefahren und bis jetzt nicht zurück gekommen. Madame Melin verſtand in ihrer innerſten Aufregung von alledem nichts. Sie wankte auf ihr Zimmer und fiel wie gebrochen, kaum entkleidet, auf das Bett. Am nächſten Tage hatten die Gäſte einen aus⸗ giebigen Unterhaltungsſtoff, und die Schadenfrohen oder Spottluſtigen konnten ſich weidlich ergötzen. Zwei ge⸗ Amks⸗ uftliche Anfeigen Frühjahrs-Control-Versammlungen 1895 Haupt⸗ Melde⸗Amts Mannheim. Dieſelben werden mit den in Kontrole obigen Kontrol⸗ Bezirks ſtehenden, in der Stadt Mannheim und der Gemeinde Neckarau wohnenden Dispoſitions⸗Urlaubern, Reſerviſten, Landwehr 1. Aufgebots, den hörden entlaſſenen Mannſchaften und zur Dispoſition der Erſatz⸗Be⸗ 20 Erſaz Reſelve(ge⸗ übte und nicht geübte) wie folgt abgehalten: 6. Sanitäts⸗Perſonal( Kontrolplatz iſt der Zeughausſaal Mannheim. azarethgehülfen, Krauken⸗ würter ꝛc.) Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Oeconomie⸗Haud⸗ liche Jahresklaſſen 1882—1898. werker, 1 i und Arbeitsſoldaten. Samſtag, den 18. April 1895, Vormittags 8 Uhr ſämmt⸗ 2 Garde, Pioniere, Marine und die zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften aller Waffen. amſtag den 18. April 1895, Vormittags 11 Uhr ſämmt⸗ liche Jahresklaſſen 1882—1894. lungen nd diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1888, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September einge⸗ ktreten ſind. Fahresklafſen 1892, 1808 und 1894 S. Erſatz⸗Meſerviſten Waffen. Samſtag, den 20. April 1895, Vormittags 8 Uhr die (1872, 78 u. 74 Samſtag, den 20. April 1885, Vormittags 11 Uhr die Jahresklaſſe 1891(1871 geb.) Samſſag, den 20, Aprſt 1895, Nachmittags 2 Uhr die Jahresklaſſe 1890(1870 geb.) Montag, den 22. April 1895, Vormittags 8 Uhr die Jahrs⸗ Haſſe 1889(1869 geb.) Jahresklaſſe 1888(1868 70 Jahresklaſſe 1887(1867 Jahresklaſſe 1886(1866 Montag, den 22. April 1895, Vormittags 11 Uhr die Montag, den 22. April 1898, Nachmittags 2 Uhr die eborene). 5 pril 1895, Vormittags 8 Uhr die eborene). ril 1895, Vormittags 11 Uhr die Dienſtag, den 28. Dienſtag, den 23. Johede 1884 und 1885(1884 und 65 geb⸗ Dienſtag, den 23. April 1895, Nachmittags 2 Uhr die ahresklaſſe 1882 und 1883(1862 und 63 geb.) ie Manuſchaft hat ſich unter Mitbring gihrer Mili⸗ tär⸗Papiere pünktlich zu geſtellen. Werfänmniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Kontrolweiſamm⸗ lung haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Königl. Bezirks⸗Kommando Mannheim, Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, Mannhe im, den 25. März 1895, Großh. Bezirksamt, Dr, Schmid. 60909 Bekanntmachung. Nr. 9287. Nachſtehende, vom Stadtrath unterm 29. Dezember⸗ 18ů4 beſchloſſene Gebühren⸗Ordnung für Baupolizeiſach ep, welcher der Bürgerausſchuß der Stadt Mannheim ünterm 13. Februar der Städte⸗Ordnung wird 4 1805 ſeine Zuſtimmung und Großh. Bezirksamt unterm 18. Mürz 1895 Nr. 92411 die Staatsgenehmigung ertheilt hat, wird Rermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 60589 Auf Grund des§55 f. Ziff. 4 der Landesbauordnung vom 5. Mai 1869 bezw 21. März 1888, des 8 21 der ſtädtiſchen Bauord⸗ Rung des§ 30 der ſtädtiſchen Entwäſſerungsordnung und des§ 74 ird mit Zuſtimmung des Bürgerausſchuſſes und mit Stagtsgenehmigung nachſtehende Gebühren⸗Hrduung für Baupolizeiſachen exlaſſen: n allen Fällen, in welchen 25 ) nach der Landesbauordnung oder nach der Bauordnung für die Stadt Maunheim baupoltzeiliche Genehmigung einzuhpken oder Bauanzeige zu erſtatten iſt, b) nach der Hausentwäſſerungsordnung für die Stadt Mann⸗ heim die Genehmigung des Stadtrathes zur Ausführung einer Hausentwäſſerung oder zur Abänderung einer ſolcheſf einzuholen iſt, 8 im beſonderen Auftrage der wet onſörde die Unter⸗ flachung und Begutachtung einer Wirſhſchaft, Abortanlage, Grue, Düngerſtätte, Entwäſſerungsanlage eines Brunnens ꝛc. ſtattfindet und das Verfahren eine büßren Auflage zur Folge hat, ſind an die Stadtkaſſe Gebühren in Gemäzheit der nachfolgenden Beſtimmungen durch den Bauperrn bezw Grundſtügsbeſitzer oder den nach§ 15 der Verfahrensord⸗ nun 8 Berwaltungsſachen vom 31. Auguſt 1884 zum Koſten⸗ erſatz Verpflichteten zu entrichten. 2 Allen Baugeſuchen und Bauanzeigen iſt vom Bauherrn eine nbermaßen aufgeſtellte Berechnung des Kubikinbaltes des pro⸗ rten Baues heizufügen: a, für Neubauten: Das Juapratmaß der überbauten Flächen von gleicher Bau⸗ höhe iſt mit der vom Kellerboden bis zur gemittelten achböhe emeſſenen jeweiligen Bauhöhe zu vernielft Ker einzelnen Bautheile zuſammenzurechnen. b. für Umbauten: Die Rauminbaltsberechnung der neuen Pautheile(Aufvauten, Anbauten, Ergänzungsbauten) erfolgt wie unter a, doch Höhen von derjenigen Horizontale aus zu bemeffen, auf der der nue Bautzeil beginnt. 80 von dieſen Frühjahrs⸗Kontrolverſamm⸗d achen und das Ergebniß ſind die riebene Hochſtapler haen den Wirth empfindlich geprellt und eine zu vertrauensſelige, heirathsluſtige Wittwe arg betrogen und noch ärger beſtohlen. Ein leerer Koffer mit wenigen werthloſen Gegenſtänden und mehreren ſchweren, ſorgfältig verpackten Steinen waren dem fluchenden Wirth, der Stachel im Herzen und ein ſich hoch belaufen⸗ der Geldverluſt der Dame verblieben. Als Epilog ſandte der Gärtner die Rechnung für die auf ihren Namen beſtellten und gelieferten Blumen⸗ ſträuße.— Die Polizei wurde von dem Vorfall ver⸗ ſtändigt, aber auch die beſte heilige Hermandad fängt nur ſelten ſchlaue engliſche Spitzbuben wieder ein. Madame de Melin ließ ſich lange Zeit nicht ſehen, ſie nahm ihre Mahlzeiten auf dem Zimmer, und wenn ſie aus dem Hotel ſchlüpfte, war ſie noch mehr als ſonſt verſchleiert.— Die andern Gäſte ſprachen nach acht Tagen kauum mehr von dieſer traurigen, aber— leider!— buchſtäblich wahren Geſchichte. ——— und Kreis⸗Yerkündigungsbkall. In gleicher Weiſe iſt der Cubikinhalt der vom Umbau betroffenen alten Bautheile zu ermitteln. ö Der Rauminhalt der neuen und der alten Bautheile iſt zuſammen zu rechnen. 8 8. Als Bauaufwand wird angenommen: ) für Mohngebäude jeder Art und Ausſtattung, Bureaugebäude und Ateliers: 8 Mark vro Lubifmeter des Rauminhalts, b) für Magazine und Fabrikbauten: 4 Mark 30 Pfg. pro Eubik⸗ meter des Rauminhalts. e) für Schuppenbauten ohne geſchloſſene Umfafſungen: 2 Mark 219 Cubikmeter des Rauminhalts. Aus der Bervielfachung der Einzelſätze mit dem nach 8 2 ermit⸗ telten Cubikinhalt ergibt ſich die gebührenoflichtige Bauſummie Die Gebühr beträgt: a) für die Prüfung des Baugeſuches bezw. der Bauanzeige eine Mark vom Tauſend der Bauſumme, mindeſtens 5 Mark, höchſtens 100 Mark. b) für die Ueberwachung der Bauausführung, einſchliezlich der durch Angaben über Baufluchten und Straßenhöhen erforder⸗ lichen Thätigkeit des ſtädtiſchen Tiefbauamts eine Mark vom Tauſend der Bauſumme, 5 Mark, höchſtens 100 Mark, Für ganz unbedeutende und offene Schuppen⸗ bauten können die Gebühren bis 15 2 Mark ermäßigt werden mindeſtens Wenn das Baugeſuch bezw. die Bauanzeige in Folge paupolizei⸗ licher Beanftandung oder freiwillig geändert oder ergänzt und eine wiederholte Prüfung dadurch nöthig wird, ſo iſt für 4 5 je nach em Umfang des durch ſie veranlaßten Geſchäftes eine Bebüßr von mindeſtens 4 Mark und höchſtens ½ Mark pro Tauſend der Bau⸗ ſumme zu bezahlen. 8 6 Bei Erneuerung einer der Feiwauez nach verfallenen Bauer⸗ laubniß wird ein Drittel der Gebilhr nach§ 22 erhoben. 8 7. Die Gepühr für die Prüfung des ausentwäſſerungsgeſuchs, für die Aufficht bei der Ausführung und die 10 a 05 weſt das Geſüch nicht unter§ 15 fällt, beträgt 10 Mark, Für beſondere Aufſichtsmaßregeln, welche wegen ordnungs⸗ widriger Handlungen oder Unterlaſſungen bei der Ausführung, dem Abbruch oder der Unterhalkung eines Bauwerles oder einer nt⸗ wüſſerungsanlage von der Baupolizeibehörde, letzterenfalls auch von der ſtädtiſchen Baubehörde angeordnet worden, iſt unbeſchadet der zum Erſatz der haaren Auslagen für das Hülfsper⸗ ſongl und den beſonderen Materialaufwand eine nach dem Zeit⸗ aufwand zu bemeſſende 8 8 zu leiſten. 9. Fuür die in g le bezeichneten Ge und Begutachtungen, ſowie die jedesmalige Nachſchau kommen folgende Gebühren in Anſatz: I“ Mirthſchaften—10 Mark. 2. Abortaulagen, Abortgruben, Düngerſtätten, Brunnen, Ent⸗ wäſſerungsgnſagen, ꝛc.—4 Mark. § 10. Die nach 88 5, 8, 9 zu erhebenden Gebühren ſind innerhalb der dort gezogenen Grenzen ſo zu bemeſſen. daß auf jede von dem be⸗ treffenden Controlbeamten auf das Geſchäft angemeſſener Weiſe verwendete Arbeitsſtunde der Betrag von 2 Mark entfällt. § 11. Die Feſtſetzung der Gebügren erfolgt: a) durch die Ortsbaukommiſſion bei Verbeſcheidung der Bau⸗ vorlagen in den Fällen der 88 4, 5, 8. b) burch dieſelbe Behörde in den die Baupolizei berührenden Fällen des 8 8 auf Vorlage des VBollzugsberichts. e) purch das Großz Bezirksamt in den Fällen des§ 9 anläß⸗ lich der Beſchlutzfaſſung über die Hauptſache. d) durch den Stadkrath in allen Hausendwäfſerungsſachen und zwar bei der Veſchlußfafurg über die Hauptſache. 8 12. Die in 85 4, 5, 6 und 7 bezeichneten Gebühren werden fällig, ſobald der Beſcheid über das Ballgeſuch oder die Bauanzeige bezieh⸗ ungsweiſe über das Entwäſſerungsgeſuch ertheilt iſt.—— Die Fälligkeit der in§ 4 erwähnten Gebühr tritt mit dem Beginn der Bauausführung, die Fälligkeit der in s und 9 ge⸗ naſinten Gebühren nach Vollzug der betreffenden Amts ſandlungen ein. 8 18. In den von den Ortsbaukontroleuren und den etwaigen weiteren der 5 Aoalte de e zu führenden Tabellen ſind in einer beſonderen Spalte die für ihre Thätigkeit angeſetzten Gebühren zu bezeichnen. 5 1585 Aus pieſen Tabellen haben die genaunten Beamten monatlich Ne d aufzuſtellen, welche in der erſten Hälfte des folgenden Monats dem Stadtratze vorzulegen ſind. Die in Hausentwäfſerungs⸗ ſgchen entſtehenden Gebühren werden im Geſchäftstagebuch des Stadtrathes verzeichnet. § 11. 5 Vorſtehende Gebührenordnüng tritt bezüglich der Gebühren für Prüfung und Beaufſichtigung der Hautentveſſe ungen rückwirkend für die Geltungsdauer der Hausen wäfſerungsordnung in Kraft. 85§ 15. Von den nicht im Zuſammenhang mit einem Umbau zur Aus⸗ führ. kommenden Enkwäſſerungsanlagen in Grundſtücken, welche bei In afttreten der Hausentwäſſerungsordnung bereits überbaut waren, ſowie von den nach Maßgabe der iſt an e en en anlagen werden erfolgenden Abünderungen an älteren Enſwäſſerung Gebügren nicht erhoßen. Mannheim, 18. März 1895. 8 Der Stadtrath. Beck. Seeger. lustitut u. Peusionat H. Sigmund Mannheim, B 6, 22a. Staatl, conceſſ.— Vorbexeitung z. Einjährig⸗Freiwilligen⸗ u. Fähnrichserxamen, für höhere Lehranſtalten wie für den Handels⸗ ſtaud. Bezinn des Sommerſemeſters am 22. April. deutſch) nach der imitativen Methode, — Nachhilfe.— Erſte „Sprachkurſe franz. engl., Converſatton u. Correſpondenz Näßzeres durch die Dirertion. Ceutrifugen⸗Tafe Bekanntmachung. Das Abe und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗“ Gewerb⸗ und Einkommenſtener für das nächſtkünftige Stenerfahr 1898 wird vom 1. bis mit 24. Npril 1895, VBormittags von—11 Ahr und Nachmittags 2 bis 5 Uhr im Schatzungsrat szimmer— Kaufhaus dahier— porgenommen werden. 90779 Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: 2 J. In Bezug auf die Grund⸗ und Häuſerſteuer: Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zu⸗ geſchrieben haben will oder aus einer andern Urſache die Bexichtig⸗ ung oder den Slrich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals per⸗ jangt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreigen an eine dritte e delt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. e Veränderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. Au Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbſteuer ünterliegt das Belriebskapital der im oß⸗ herzogihum betriebenen gewerblichen Unternehmungen au der Land⸗ und Forſtwirlhſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuer bars Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mürk etreicht Die gewerbſteuerpflichtigen Perſonen, männliche und weibliche, Fuländer pder Ausländer, guch gem erbſteuerpflichtige Korporstionen, Vereine, Geſellſchaften haben ſchriſtliche oder mündliche Steuerer⸗ klärungen abzugehen: 5 a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unterneh⸗ mung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ſind; b. wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maß⸗ fene am 1. April des Jahres über den ereits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens 700 Mark erhöht hat. III. Fun Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Ginkommefſteuer unterliegt— vorbehaltlſch der im Gefetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchrüänkungen— daß ge⸗ ſammte in Geld, Geldeswerth oder in Selbſtbenätung beſtehende Einkommen, welches einer erſon aus im*. ogthum gelegenen Grundſtücken und Gebäuden, aus auf ſo Aageuſcha ten ruhenden Grundrechten und Grundgefänen, aus im Großherzogthum betriebener Land⸗ und Forſtwirthſchaft und den daſelpſt betriebenen Gewerben, aus 5 oder prigatem Dienſtverhältniß, aus wiſſenſchaftlichem oder fünſtleriſchem Bern oder irgend anderer gewinnbringenden aren ee aus Kapttalvermögen Renten und andern derarkigen Bezügen im Saufe eines Jahres zuftießt, und zwar ohne Rücficht darauf, oh es von andern Steuern bereits getroffen wird oder nicht. Steuerpflichtig ſind: J. Jandes⸗ und ſonſtige Reichsangehört e„ welche ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im Großher ogthum desgleichen Reöchsausländer, welche des Erwerbz wegen ihren im dgen indnen haben: mit 02 geſammten ſteuerbaren Einkommen Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ißhrem aus reichsinländtſchen Bezugsquellen fließenden ſteuer⸗ baren Einkommen. Perſonen, welche nicht im 8 um wohnen: nur mit ihrem Einkommen aus im Großher⸗ zogthum gelegenen Grundpeſitz(einſchließlich von Ge den und den daſelbſt betriebenen Gewerben, ſowie mit ihren Gezalts⸗, Penftons« und Wartegeldbezügen auß einer badiſchen Staatskaſſe. 5 4. Aktiengeſellſchaften und Kommanditgeſell⸗ ſchaften auf Aktien mit demſenigen Theil ihr 5 baxen Einkommens, welcher dem Umfang ihres Gef betriebs innerhalb des Großherzogthums entſpricht. Perſonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum Erwerb und ur Erhaltung deſſelben zu beſtreitenden Aulagen, der auf dem Linkommen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichten⸗ den Schuldzinſen) den Betrag von 500 Mark fährlich nicht 9 unterliegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Gehalte, Pen⸗ ſionen und Wartegelder, welche aus einer 1 f en Staats⸗ kaſſe bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge(ein 1 der Militärpenſionen) der Milttärperſonen aus der Klaſſe der Unter⸗ offiziere und Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen vom Oberwachtmeifter abwärts, ſowie alle Sterbequartalbezüge euerfrei. 8 Eine Einkommenſteuererklärung haben, ſofern dies nicht ſchon Pieen ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, 1 ben 1 98 1 welche am 1. Apr! mens bofanden, für welczes die Steuerpflicht in hieſt markung begründet war. Die Steuerpflicht iſt in derfenigen Gemaekung Steuerdiſtrikt) begründet, in weſcher b Bohuſhe ſeine Hauptnie⸗ derlaffung hat oder, beim Mangel eines es im Groß thum, den größten Theil ſeines ſteuerbaren inkommens Jedoch ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer Erklör⸗ Ung entbunden, weſche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1 April l. J. ihre Steuerpflicht begründet war, bereits menfteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Ei hältniſſe em genannten Tage mit keinem als dem angeſetzten, beſteuern ſind. IV. Im Allgemeinen: Gewerbes oder Einkommenſteusrpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben, ind gleichwohl befugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung an⸗ ſprechen zu können glauben oder aus irgend einem beſondern Grunde eine Berichtigung ihren Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückverg gen unker entſprechender Begründung vorzubringen. Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuer⸗ erklärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt deim Schatzungsrath un⸗ entgeltlich verabreicht. 3 Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht 5 5 wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, Aunterliegt der geſetz Strafe. Mannheim, den 22. März 1895. Der Vorſttzende des Schatzungsrathes: Bräunig. Kartoffel! Garantirt froſifreie. durch u. durch mehlreiche Speiſetarto pr. Ctr. 3 Mt riſchen en Vaudbutter das 18 Mk. Tas. utter das Pfp. Mk..20 empfiehlt Fr. R. Hopf, E 6 ur Einkom⸗ höheren Steueranſchlag 60 200 Ladek. — —̃—D „J. ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Einſom ommensper⸗ ſchen Kartoffel! 0 mum FF iK. rellt 259 offer reren nden fen⸗ für men⸗ ver⸗ nur hen, denn ſonſt num blich rrhe wird daus 077 8is 88 84 — — N 2 8. Seite Nannbeim, 11. April. General⸗Anzeiger. 24. April d. J. anberaumt. Dabei wird bekannt gemacht: 1. Die Abgabe der Steuererklärungen hat beim Schatzungsrathe 1 60771 zu erfolgen do der Vermögensverhältniſſe vom —In obiger Friſt haben alle jene Pflichtigen Steuererklärungen einzureichen: a) welche nach dem Stande ißrer Vermögensverhaltniſſe vom d. J. ein in hieſiger Gemeinde zu veranlagendes Zinſen⸗ und Renteneinkommen von mehr als 60 Mk. jährlich heziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veranlagt 1. April ſind; b) welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind. aber nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein ſteuerbares Zinſen⸗ u. Renteneinkommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 Mk. überſteigt. Steuerpflichtig ſind: ) Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, wenn ſie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 18. Mai 1870, die Beſeitigung der Doppelbeſteuerung betreffend ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen von im i Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; b) Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben; nur inſoweit, als die be⸗ züglichen Kapitalien im Reichsgebiete angelegt ſind oder die Bezüge aus letzterem herkommen. Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuerer⸗ klärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt abzugeben, wenn ſte eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage be⸗ wirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuerregiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrück⸗ vergütungen unter entſprechender Begründung innerhalb jener Friſt vorzubringen. 8. e zu den Steuererklärungen ſammt Anleitung zu deren ufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungs⸗ rathes unentgeltlich verabreicht. 7. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Mannheim, den 22. März 1895. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. Bräunig. Bekauntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalreutenſteuer für 1895 betr. Für die Einreichung der Kapitalrentenſteuererklärungen für das laufende Jahr wird hiermit in Gmäßheit des Artikels 22 des Kapital⸗ rentenſteuergeſetzes eine 24tägige Friſt vom 1. April bis mit Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht nach dem Stande Apritd Inlande, im übrigen Gr. Badische Staatsbahnen. Bekanntmachung. Am 12., 14. und 15. Sonderzüge abgefertigt: a. Sonderperſonenzug. Mannheim ab 22“ Nachm. Friedrichsfeld„ 27 Heidelberg an 2ꝛ łÜü... b. Sonderlokalzüge. VBon Mannheim nach Neckarau: Maunheim ab 400, 520, 610 und 7˙2 Nachm. Von Neckarau nach Mannheim: Neckarau ab 50, 550, 688 und 720. Mannheim, den 8. April 1895. Der Gr. Betriebsinspektor. d. Mts. werden folgende 61978 Heidelberg ab 72 Nachm. Friedrichsſeld„ Maunheim an 7˙ Vergebung pon Anlagebänken. No. 1094 Die Lieferung von en. 80 Stück Anlagebänken mit Ei aen Stützen und hölzernem kng Rücklehne ſoll im Sub⸗ miſſionswege vergeben werden Angebote, welche pro Stuück geſtellt ſein müſſen, ſind portofrei, verſiegelt und mit entſprechender Aufſchrift verſehen ſpäteſtens bis Dienſtag, 16. April 1895, Vormittags 10 Uhr bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen und Angebotsformulare gegen Er⸗ ſtattung der Vervielfältigungs⸗ koſten in Empfang genommen werden können. 61747 Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen An⸗ ebote an genanntem Termin eizuwohnen. annheim, den 2. April 1895. Tiefbauamt; aſten. Vergebung von Granit⸗Randſteinen Nr. 1100. Die Lieferung von 4000 livp m Granit⸗Randſteinen ſoll im Submiſſtonswege vergeben werden. Angebote, welche pro ifd. m geſtellt ſein müſſen ſind 'ortofrei, verſiegelt und mit ent⸗ rechender Aufſchrift verſehen, ſpäteſtens bis 17⁴⁸ zenſtag, den 16. 2— 1895, orm. 10 Uhr bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen und Angebotsformulare gegen Erſtat⸗ tung der Vervielfülkigungskoſten Empfang genommen werden 5 Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen An⸗ 7 85 an genanntem Termin izuwohnen annheim, den 4. April 1895 Tieſbauamt: Kaſten. M 4 No. 9. 1 55 ich un owie in Reparatur in Pianinos, neu u. Stimmung beſtens empfohlen. Bei mir zgekaufte Inſtrumente gratis behandelt. J. Bofmann, — Bekanntmachung. Die Stadigemeinde Mannheim läßt am 22. April d.., Vor⸗ mittags 9 Uhr anfangend, nachbezeichnete alte Geräthe, Ge⸗ genſtände und Materialien öffent⸗ lich an den Meiſtbietenden ver⸗ ſteigern unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung ſeitens des Stadtraths. A. Im ſtädt. Banhof lagernd. 120 Fenſterflügel, 2 Fenſter, 3 Ladenflügel, 3 Waſchmangen, 2 Wringmaſchinen, ca. 500 alte Beſen, 1 Parthie Entleerungsſchläuche, ca. 300 m alte Schläuche ohne Gewinde, 30 Gurten, 12 lederne Beiltaſchen, 7 Armbänder 2 alte Leinen, 9 Flaſchenzüge, 3 Meſſing⸗ helme, 10 Cylinderuhren m. Ketten, 12 Paar Ohrringe, 6 Fingerringe, 2 Schlüſſel, 1 Portemonnaie, 1 Schachtel Metallpatronen und 1 Revolver. B. Am Neckarvorland lagernd. 465 kg Gußbruch. 61925 Mannheim, 8. April 1895. Hochbauamt: Uhlmann. Jannerpachterg. den 19. April 1895, kachmittags 4 Unr 90 55 im Rathhauſe dahier die erpachtung der Jagd auf hieſiger Gemarkung für die Zeit vom 2. Februar 1896 bis 1. Febraur 1905 ſtatt. Die Fläche umfaßt 1580 ha, darunter 780 ha Wald. Bemerkt wird, daß ſich im hieſigen Walde auch Auerhahnen befinden Indem wir Nen zur Verſteigerung einladen, fügen wir bei, daß als Bieter nur ſolche Perſonen ageſe en werden, welche ſich im Beſitze eines Jage paſſes oder eines bezirksamtlichen Zeugniſſes befinden, daß gegen die Ertheilung des Jagdpaſſes ein Bedenken nicht obwaltet. 61855 Der Entwurf des Jaadpacht⸗ vertrags liegt zur Einſicht der Be⸗ theiligten im Rathhauſe offen. Handſchuhsheim, 2. April 1895. Gememperath; Schröder. aufgebunden. 2 U1, 18, 3. Stock. Es wird fortwährend Bügeln u. Glanzbügeln ange⸗ nommen. zu höchſten Preiſen. Klaviermacher u. Stimmer⸗ M 4, 5, parterre 81758 nen Jahre ſind in drei Bezirken des den Feuerzügen von Dampfkeſſeln Makart⸗Vouquets werden billig chemiſch gereinigt und neu 60475 zum 61136 10% L.. Stock. Gebrauchte Bücher einzel u. ganze Biblistheken kauft 49614 Arkanntmachung. Dampfkeſſelaufſicht betr. (99) No. 119731. Im verfloſſe⸗ Landes Gasexploſionen in vorgekommen, von welchen die Gr. Fabrikinſpektion erſt nach⸗ träglich Kenntniß erhielt, obwohl in zwei Fällen eine vollſtändige Zertrümmerung des Keſſelmauer⸗ werkes eingetreten war. Wir machen die Beſitzer von Dampfkeſſeln daher auf die Be⸗ ſtimmung des§ 16 Ziff. 9 der Verordnung des Gr. Miniſteriums des Innern vom 24. Oktober 1891 aufmerkſam, welche beſtimmt: „Wenn eineExploſion desKeſſels porkommt, ſo iſt ſofort, ſowohl die Orts⸗ u. Bezirkspolizei⸗ behörde als der zuſtändige Keſſel⸗ reviſor und die Fabrikinſpektion hievon in Kennkniß zu ſetzen; bis zur Beendigung des Augenſcheines durch den Keſſelreviſor und auf deſſen Verlangen auch noch ferner⸗ hin, darf am Zuſtande des explo⸗ dirten Keſſels und an ſeiner Lage ſowie an den durch die Exploſion berührten Bauten und e ungen keinerlei Veränderunglvor⸗ genommen werden, ſomit dies nicht zur Rettung oder Bewahr⸗ ung von Menſchenleben oder zur Aufrechterhaltung und Sicherheit des öffentlichen Verkehrs erforder⸗ lich iſt.“ 62023 Munnheim, den 7. April 1895 Großh. Bezirksamt: Dr. Schmid. Bekanntmachung. Die Meſſe in Mann⸗ heim betr. (98) No. 2868811 Die diesjährige Frühjahrsmeſſe beginnt am 1. Mai und endet mit dem 14. Mai, was mit dem Anfügen be⸗ kannt gemacht wird, daß an den Sonntagen die Verkaufs⸗ buden erſt um 11 Uhr Vor⸗ mittags, die Schaubuden erſt um 3 Uhr Nachmittags ge⸗ öffnet werden dürfen. Orgeſpieler und Perſonen, welche Vorſtellungen auf der Straße und öffentlichen Plä⸗ tzen geben wollen, erhalten hiezu nur Dienſtag den 7. Mai Erlaubniß. Anatomiſche Muſeen, Rie⸗ ſendamen, Glückſpiele jeder Art, wie Würfel⸗, Kugel⸗, Ring⸗ u. Plattenwurf⸗Sp ele und dergl, werden überhaupt nicht zugelaſſen. 61962 Mannheim, 5. April 1895. Großh. Bezirksamt: v. Grimm. Bekauntmachung. Wir bringen hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß die allge⸗ meine Meldeſtelle(Paßbureau)ſam Gründsuuerſtag Nachmittags, geſchloſſen iſt. Mannheim, den 9. Aprik 1895. Großh. Bezirksamt. v. Grimm. 62021 Sekanutmachung. 100 Veſammlung des Bürger⸗ ausſchuſſes wurde Tagfahrt auf Donnerſtag. 18. April 1895, Nachmittags 3 Uhr in den großen Rathhausſaal da⸗ hier anberaumt. 62042 Die Tagesordnung ver⸗ zeichnet folgende Gegenſtände: 1. Verkauf einer kleinen ſtädti⸗ ſchen Geländeparzelle an Leopold Stirmlinger. 2. Geländeabtretung des ehem. Habergärtenwegs in der Schwetz⸗ inger Vorſtadt, 3. Uebernahme des Anweſens Lit. F 7 No. 34 an der Akademie⸗ ſtraße von J. P. Linker. 4. Errichtung zweier Nachen⸗ überfahrten über den Neckar. 5. Erwerb von Liegenſchaften für die Stadtgemeinde. 6. Verlegung des Feuerwehr⸗ übungsgebäudes. 7. Herſtellung der Münzſtraße ſi d K 7. zwiſchen R 6 un 5 8. Herſtellung der Gehwege in der Heidelbergerſtraße zwiſchen O 7 und P 7. 9. Herſtellung der Gehwege in der einſtraße. der Breiten Straße(Friedrich⸗ u. Neckarſtraße). 11. Die 5 Herſtellung einer Neutſche Seneralfechtſchule Straßenüberführung nach dem Labr. Sdenatant heil, Verband Mannheim. 12. Ernennung eines Rechners der ſtädt. Sparkaſſe und Ge⸗ mit demſelben. der Sparkaſſe. 14. Die Jahr 1892. Die Herren Mitglieder eingeladen. Der Stadtrath: Beck. tüchtige, erſte 10. Herſtellung der Gehwege in nehmigung des Dienſtvertrages 18, Abünderungen der Satzungen Verbeſcheidung der ſtädtiſchen Rechnungen für das des Bürgerausſchuſſes werden zu der bezeichneten Berſammlung hiermit Mannheim, den 6. April 1895. Modistin, Arbeiterin, enißftehlt ſich in und außer dem] ſehr. 60116 Juli, empftehlt 6200 Mannheim. Ausſtellung von Lehr⸗ lingsarbeiten pro 1895 beireff. Unſere diesjährige Ausſtel⸗ lung von Lehrlingsarbeiten im Kaufhausthurmſaal iſt von Donnerſtag, den 11. bis inkl Montag, 15. April l. J. täglich von Vormittags 11 bis Nachmittags 4 Uhr geöffnet. Eintritt für Jedermann frei. Mannheim, 8. April 1895. 62018 Der Vorſtaud. Ortskrankenkaſſe der Haudlungsgehilfen der Stadt Maunheim. Am Donnerſtag, denu 18. April 1895, Abends 8 Uhr im Saale der„Gambrinushalle“ U 1, 2 Ordentliche Generaluerſammlung. Tagesordnung: 1. Vorlage der Jahresrechnung vro 1894. 61995 2. Bericht der Rechnungs⸗ prüfungskommiſſion. 3. Abänderung, bezw. Ergänz⸗ ung des§ 25 der Statuten. 4. Sonſtige Kaſſenangelegen⸗ heiten. Dle Herren Delegirten werden zu obiger Verſammlung höflichſt eingeladen, mit dem Anfügen, duß die ihnen e beſondere Ein⸗ ladung als Legitimation bei der Generalverſammlung dient. Mannheim, 8. April 1895. Der Vorſtand: Paul Tillessen, Vorſitzender. Turn⸗Verein Mannheim. Charfreitag, .d. 12. April Turugang nach Worums. Abmarſch präzis 1 Uhr von der Rheinbrücke. 62003 Um zahlreiche Betheiligung bitten Die Turnwarte. Musikverein. Donnerſtag, Abends 7 Uhr Hauptprobe im Sanlbau. Der freie Beſuch der Haupt⸗ probe iſt nur unſeren Vereins⸗ mitgliedern attet. Nichtmitglieder können gegen Eintrittskarten a 5 welche an der Kaſſe zu haben find, der Hauptprobe anwohnen. 62034 Der Vorſtand. Arb.-Tertb.-Verein R 3, 14. Oſtermontag, 15. d. Mts., Ausflug nach Neeckarhausen mit Muſik. Abfahrt mit der Lokalbahn 1 Uhr M. 62025 Zuſammenkunft Friedrichs⸗ ſchule U 2. Rückf. 7 Uhr 32. ür den Sommer beab⸗ tigen wir Fortſetzung der alten oder Einrichtung neuer Unterrichtskurſe bei mindeſtens 5 Theilnehmer. Einzeichnung in die aufliegenden Liſten erford. Man biktet um zahlreiche Betheiligung. Der Vorſtand. täglich friſch eintreffend, direkt vom Fangplatz: eezungen, Rothzungen Zur Charwoche 61880 Feinſter Norderneyer Schellfisch Cabliau, Schollen (feinſter Backfiſch) und Fluß⸗Hecht Fluß⸗Bärſch, Breſem Rhein⸗ u. Weſer⸗Salm zu ganz beſonders billigen Preiſen. Große Auswahl in Conſerven u. Marinaden, ſowie ſtets friſche Rauchwaaren, wie: Bücklinge, Bratbück⸗ linge, Rauchſchellſiſch Lachs⸗ häringe, Rauchlachs und guchaal. Inh. Rudolf Wothke. . 0.0 Verſandt nach allen Gegenden. 26069 Empfehle für Gründonners⸗ tag und Charfreitag lebend friſche Schellfiſche Cabljau, Hecht Schollen, Backfiſche friſch gewäſſerten Stockfiſch ſowie fſämmtliche geräucherte und marinirte Fiſche zu den allerbilligſten Preiſen. 6.2. J. Blau. 6.2. C Stockfiſche Schellfische eingetroffen bei 61988 Johannschreiber. Veue Süßtihn⸗ Tafelbutter empfiehlt 62016 JohannsSchreiber. FEPCCCCCCC ͤ Californiſche geſchälte Birnen Pfirſichſpalten Apricoſen Bordeaux⸗Pflaumen Kaiſermehl Blumen⸗Kohl Franz. Kopfsalat Malta⸗Kartoffel Feine Gemüſe⸗ Conſerven empfiehlt 62071 Johaun Schreiber L 12, 7a, T I, 6, H 8, 39, 4, 10, Schwetz.-Str. 18b, ZA 1,1. Cigarrenabſchnitte, Staniol, Flaſchenkapſeln, gebrauchte Fla⸗ ſchenkorke, alte Bücher, abgeſchrie⸗ bene Stahlfedern, Kupfer, Zinn, Zink, Meſſing, alle Arten Brief⸗ marken ſind erwünſchte Sammel⸗ und werden bei Rech& Reinhard, E 1, 10, J. Kunz⸗ mann, U, lb, Reftantation J. Förderer, Neckargärten und in K 9, 16, 4. Stock entgegenge⸗ nommen, größere Quantitäten und Papierabfälle durch unſeren Diener abgeholt.— Allen Gebern herzl. Dank, 41777 Der Verband. ſehr einträglich, Reifezeit Mongat 99 Saatftartoffel Zur Bachzeit empfehle täglich friſch eintreffend: A Pfd. Pr. Landbutter 9⁵ bei Mehrabnahme 90 Pr. Schweizer Süßrahm.15 bei Mehrabnahme.10 Pr. Süßr. Tafelbutter.25 Jean Reinardt Breiteſtraße 8 1, 8 Heidelbergerſtraße 0 5, 7 Mannheims erſtes und größtes Butter⸗Verſandthaus. Suudlpötr Tagladen 88 Friſch gewäſſerten Stoekfisch u. Laberdan empfiehlt 61915 Hoffart's Nachfolger. R 4. 22. gür die Hausfrauen: ebrannten ſichten G Bohnen⸗Kaffet 9ylämige Faſkebrenntril H. Disqué& Co. MHannbeim ſeit Jahren bekannt und beliebt 50591 unter der Marke: de „Elephanten⸗ Kaffee.“ Vorzügliche Miſchungen von kräftigen und gromatiſchen Kaffees: per/ Ko. f. Westindisch.80. f. Mena do 55.70. f. Bourbon„.80. f. 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