Gabiſche Bolkszeitung.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.““ In der Poſtliſte eingetragen unter Ni. 2602. Abonnement 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. JInuſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. der Stadt Maunheim und Umgebung. (105. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Mannheimer Journal. 1 Verantwortlich: für den polit. und allg. Theil: Chef⸗Redakteur Herm. Meher, für den lok. und prov. Theil: 9588 1 für den Inſeratentheil: Karl Apfel. RNotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. ztei (Maunheimer Volksblatt.) E 6, 2 Doppel Nummern 5 Pfg. E 8, 2 Nr. 104. Zweites Blatt. 5 Perſonalnachrichten. Schulweſen. Verſetzungen und Ernennungen; A. Mittelſchulen. Költe, Imanuel, Lehramtspraktikant, von der Hößeren Mädchenſchule in Karlsruhe an die Höhere Bürgerſchule in Emmendingen. Krumm, Otto, Reallehrer von der Lehrer⸗ bildungsanſtalt in Meersburg an die Höhere Bürgerſchule in Emmendingen. B. Lehrerbildungsanſtalten u. Volksſchulen. Bödigheimer, Ernſt, Zeichenlehramtskandidat an der Lehrerbildungsanſtalt in Meersburg, wird Zeichenlehrer daſelbſt, Banſchbach, Valentin, Schulverwalter in Klepsau, als Unterlehrer nach Boxberg, A. Tauberbiſchofsheim, Bart, Karl, Hauptlehrer, von Dettighofen nach Bodman, Amt Stockach, Baumgartner, Sophie, Unterlehrerin, von Altſchweier nach Säckingen, Beideck, Max, Haupt⸗ lehrer, von Neckargerach nach Lohrbach Amt Mosbach, Buttenmüller, Karl Friedrich, Unterlehrer in Muggen⸗ ſturm, wird auptlehrer in Horben, Amt Freiburg, Eberhard, Ernſt, Unterlehrer in Boxberg, wird Hauptl. in Mondfeld, A. Wertheim. Effinger, Franz, Schulkan⸗ didat, als Schulverwalter nach Zimmern, A. Tauberbiſchofs⸗ heim. Geierhaas, Georg, Schulverwalter, von Steinach nach Unterbrechthal, A. Waldkirch. Hagen, Friedrich, Hilfs⸗ lehrer in Britzingen, A. Müllheim, wird Unterlehrer daſelbſt. 125 rtich, Anton, Schulverwalter, von Schlageten nach Unter⸗ monswald, A. Waldkirch. Jäger, Karl, Schulverwalter, von Baltersweil nach Altenburg, A. Waldshut. Kayſer, Max, Schulverwalter in Eimeldingen, wird Hauptlehrer in Gresgen, A. Schopfheim. Kling, Julius, Schülverwalter in Ulm, A. Oberkirch, wird Unterkehrer daſelbſt. Köchlin, Georg, Hauptlehrer von Ueberlingen nach Heidelberg Kübler, Suſanna, Unterl. in Heidelberg, wird Hauptl daſelbſt. Surz, Rar Hauptl. von Sattelbach nach Wieſenthal, A. Bruchſal. artin, Karl, Unterlehrer in Haagen, wird Hauptlehrer in Gaſlingen, A. Konſtanz, Mink, Franz Sales, Hilfslehrer in Ortenberg, als Schulverwalter nach Föhrenthal, A. Wald⸗ kirch, Neidhart, Johann, Hilfslehrer in Mingolsheim, als Unterlehrer nach Heidelberg, Pfaff, Leonhard, Schulver⸗ walter, von Unterſcheidenthal nach Unterwittſtadt, A Tauber⸗ bifchofsheim, Renk, Wilhelm, Unterlehrer in Waldshut, wird Hauptlehrer in Tannenkirch, A. Lörrach, Rot hermel, Jeſch Schulverwalter in Hecklingen, als Unterlehrer nach eiſch, A. Schwetzingen. Sauer, Jakob, Schulverwalter in Treſchklingen, A. Sinsheim, wird Hauptlehrer dafelbſt, Sauter, „Schulverwalter in Schopfheim, als Unterl. nach Waldshut. chmitt, Emil, Schulverwalter in Unterſimonswald, wird auptlehrer in Ortenberg, A. Offenburg, Schnörr, Max, auptlehrer, von Lohrbach nach Neckargerach, A. Gberbach, ieber, Karl, Schulverwalter in wird 0 lehrer daſelbft, Strübel, Rudolf, Unterkehrer in Wald⸗ kirch, wird Hauptlehrer in Vöhrenbach, A. Villingen, Vier⸗ ling, Auguſt, Schulverwalter, von Beckſtein nach Hochhauſen, A. Tauberbiſchofsheim, Mettmann, Wilhelm, bisher Hilfs⸗ 85 in rgerach, beurlaubt, Weyer, Guſtav, Unter⸗ lehrer in Untergimpern, wird Hauptlehrer in Glashütten, A. Schopfheim, Ziegler, Theodor, Unterlehrer in Sulzbach, A. Weinheim, wird Hauptlehrer in Wittlingen, A. Lörrach. Großh. Bad. Staatseiſenbahnen. Betraut: Bleidorn, Wilhelm, Elektrotechniker, von Durlach, mit der Wahrnehmung der Geſchäfte des Telegraphen⸗ inſpektors.— Vertragsmäßig aufgenommen: Senf, oh., Bahnwärter von Stockheim Baperihe Gaſſenbauer Lor,, Signalwärter von Güthle, Friedrich, Bahn⸗ wärter von Untermberg, Witbg. Ziegler Wilh., Weichen⸗ wärter von Weingarten. Klotz, Stefan, Weichenwärter von Untergrombach. rich, Anton, Bahnwärter von Oeftingen. Billian, Johann, Bahnwärter von Hattingen. Neff, Ludwig, Weichenwärter von Kälbertshauſen. Gerf pach, Guntram, Weichenwärter von Harpolingen. Sulzber 20 er, Bahnwärter von Mülhauſen i. E. Kiſtner, dolf, ihnwärter von Renchen. Benz, Leopold, Weichenwärter von Donaueſchingen. Rothweiler, Karl, Weichenwärter von Berghauſen. Stehle Joſef, Bahnwärter von Emmingen ab Egg. 1 Joſef, Weſchenwärter von Eiſenthal. Kr o⸗ mann, Bonifaz, Weichenwärter von Binzgen. Bernauer, oſef, Bahnwärter von Vierthäler. Kratzmeier, Rudolf, ichenwärter von Neibsheim. Riesle, Adolf, Bahnwärter von Saig. Eicher, Karl, Weichenwärter von Obrigheim. Weißlämmle, Martin, Weichenwärter von Ebringen. Rombach, Kil., Weichenwärter von Bollſchweil. Baumann, Guſt., Weichenwärter von Müllenbach. Be cker, Wolfg., Weichen⸗ wärter von Oberndorf. Schneider, Karl, Weichenwärter von Renchen. Enderle, Friedrich, Weichenwärter von Denzlingen. Ler ber, Chriſtian, Bahnwärter von Niedexeſchach, Ste bk, verin, Weichenwärter von Mauenheim, Rübin, riedr., Weichenwärter von Oettlingen, Kaiſer, Joſeph, eichen⸗ wärter von Oberwihl, Schneider, Chriſtian, Bahnwärter von Mönchweiler, Bleſch, Gottfried, Bahnwärter von Schweigern, Kraft, Georg, Bahnwärter von Sachſenffur, Schad, Michael, Weichenwärter von Königshofen, Giſy, Theodor, Weichenwärter von Uehlingen, Rohrer, Ki Bahn⸗ wärter von Geiſingen, Schleihauf, Friedrich, Weichen⸗ wärter von Helmſtadt, Huber, Weichenwärter von Helmsheim, Hiller, Franz, Weichenwärter von Heidels⸗ heim, Häußle, Georg, Bahnwärter von Gutmatingen, Ührig, Georg, Bahnwärter von Zwingenberg, Böhler, Joſua, Bahnwärter von Weilheim, Joos, W4 Bahn⸗ Wärter von Mühlhauſen, MWayer Chriſtian, Weichenwärter von Neidenſtein, Müller, Joh. Bapt., Weichenwärter von Heinrich, Bahnwärter von Alt⸗ a nach Lörrach. Rothenhäusler, intertodtmoos, Vögtle, Lautess Läfer⸗ Wicharb, Bahnwärter von Kappel, Amt Mittwoch, 17. April 1895. 85 erkert, Vinzenz, Bahnwärter von Hettingen, Wplf, ilhelm, Bahnwärter von Kupprichhauſen, Knecht, Ludwig, Weichenwärter von Eubigheim, Eih⸗ manun, Wilhelm, Bahnwärter von Kupprichhauſen, Eberhard, Mgrtin, Münch, Heinrich, Bahnwärter von Großeicholzheim, Schal Kornel, Bahnwä von Weizen, Pfeifer, Johann, Wei⸗ chenwärter von Malſch Müncch, Friedrich, Bahnwärter von Großeicholzheim, Hager ef, Weichenwärter von Heu⸗ weiler, Bendel, Adoͤlf, Weſchznwärter von Lehen, Kampp, Peter, Weichenwärter von Dallsu, Heid, Johann, Weichen⸗ wärter von Oetigheim, Hintermann, Adolf, Weichen⸗ wärter von Rauenthal, Kölmel, Martin, Bahnwärter von Wiechs, A. 5 Flick, Ludwig, Bahnwärter von Bühl, Sirnaß otthilf, Signalwärter von Bödigheim, Wiſt, Karl, ignalwärter von Hirſchlanden, Müller, Heinrich, Signal⸗ wärter von Ochſenbach, Frick, Karl, Signalwärter von Mühlhaufen, A. Engen, Uhl, Gebhard, Signalwärter von Niederwaſſer, Bergold, Heinxich, Signalwärter von Ober⸗ ſchefflenz. Münkek, Johann, Weichenwärter pon Seckach.— Verſetzt: Do h, Karl, Jokomotipführer in Mannheim, nach Karlsruhe, Kühne, Bernhard, beddald in Offenburg, nach Karksruhe, Speck, eobald, Lokomotivführer in e e nach Karlsruhe, Baumann, Hugo, Loks⸗ motivheizer in Karlsruhe, nach Mannheim, aldin, Stefan, Oberſchaffner in Mannheim, nach Freiburg, Künkel, Karl, Zeichner in Karlsruhe, nach Ueberlingen, Boigt, Hermann, Expeditionsaſſtent in Bruchſal, nach Karls⸗ ruhe, Stephan, Friedrich, Expeditionsaſſiſtent in Waldshut, nach Emmendingen, Steinhauſer, Theodor, Expeditions⸗ aſſiſtent in Baſel, zur Zentralverwaltung, Kuhn, Hubert, Expeditionsafſiſtent in Mannheim, nach Müllheim, Kaſtner, Anton, Stationsaufſeher in Grombach, nach Stefan, Stationsaufſeher in Kirchzarten, nach Bietig⸗ eim, Schmidt, Johann, Stationswart in Oeflingen, nach Blankenloch, Koch, Adolf, Stationswart in Haſel, nach Bu⸗ lach, Fromm, Nikolaus, Stationswart in Steinach, nach riedrichsthal, Hofmann, Johann, Obertelegraphiſt in ingen, nach Mannheim Dennig. auffeher in Riedöſchingen, nach Pfohren, Baumgartner, Berthold, Stationsauffeher in Aulfingen, nach Wintersdorf, Ullrich, Karl, Stationswart in Binau, nach Grombach; die Eiſenbahnaſſiſtenten: Meixner, Friedrich, in Geroldshauſen, nach Zimmern, Hertlein, Aug., in Neckarelz, nach Acgaßen hauſen, Gutmann, Philipp, in Neuſtadt, nach Baden, Breidert, Wilhelm, in Friedrichsfeld, nach Radolfzell, Schnabel, Karl, in Baſel, nach Oos; die Expeditibns⸗ ehilfen: Strübe, Leonhard, in Baſel, nach Efringen⸗ irchen, Lipp, Karl, in Freiburg, nach Neuſtadt, Sender, Wilhelm, in Mannheim, nach Waghäuſel, Grimm, Rudolf in Karlsruhe, nach Maxau, Herbſt⸗ reith, Joſef in Schlingen, nach Baſel, Schwärzel, Friedrich in a Wen nach Baſel, Allgeier, Konrad in Bruchſal, nach Wolfach, Speer, Jakob in Singen, nach . die Kanzleigehilfen: Decker, Eugen in Heidelberg, na Karlsruhe, Hönninger, Franz Kaver in Karlsruße, nach Bruchſal; der Wagenwärter: Kuhn, Ludwig in Baſel, nach Karlsruhe, Gr. Zollverwaltung. Uebertragen: Ebnerr, Joſeph Adolf, Privatla aeee in Lahr, die Stelle eines Grenzauſſehers in Schuſterin el. Hettich, Albert, Grenzaufſichtsanwärter in Altſimonswald, die. Stelle eines Grenzauffehers in Stetten.— Berſetzt: Vogel, Auguft, Poſtenführer in Wiechs, nach Singen; die Grenzaufſeher: Farrenkopf, Philipp, in Stetren, nach Wyhlen. Siegel, Anton, in Gaienhofen, nach Weisweil. Dietrich, Bernhard, in Lörrach, nach Waldshut. an d⸗ loſer, Bruno, in Gottmadingen, nach Ueberlingen. Rapp, Auguſt, in Dingelsdorf, nach Beuggen. Schmitt, Wilhelm, in Konſtanz, nach Wiechs. Hertweck, Karl Joſeph, in Pius, in ienheim, nach Leopoldshöhe.— Entlaſſen: Lehmann, Auguſt, Grenzauffeher, und Bliß, Jakob, Grenzaufſeher in Konſtanz. 952 Großh. Gendarmerie⸗Korps. Penſtonirt wurden: Diſtrikt, ſtationirt in Immeneich, A. St. Blaſien. uet würden: Brandner, Peter, Wachtmeiſter, von Neuſtadt nach Gengenbach, Riegert, Karl, Wachtmeiſter, von Offen⸗ burg nach Neuſtadt, Kaufmann, Karl, Vizemachtmeiſter, von Munzingen nach Offenburg, Rehm, Gottfried, Gendarm, von Todtnau nach Munzingen, Pfa ff„ Jakob, Gendarm, von Kandern nach Todtnau, Herr⸗ Dach, Theophil, Gendarm, von Schopfheim nach Kandern, Waldvogel, Karl, Vizewachtmeiſter, von Donaueſchingen nach Engen, Lotſch, Chriſt., Vizewachtmeiſter, von Hilzingen nach Ueberlingen, Doll, Franz, Gendarm, von Meßkirch nach Ueberlingen, die Gendarmen Schütt, Johann, von Konſtanz nach Meßkirch, 5 Johann Friedrich, von Stühlingen nach Liptingen, Knäbel, Daniel von Villingen nach Stüß⸗ lingen, Wörlein, Friedr., von Konſtanz nach Villingen. Literariſches. Brockhaus' Konverſations⸗Lexikon. 13. Band⸗ Kein Maler vor Raffael oder nach Raffael hat etwas Erhabeneres, Anmuthigeres geſchaffen als die Sixtiniſche Madonna, die Muütter Gottes mit dem Jeſuskind in der Dresdener Gallerie. Unzählige Mal iſt dieſes liebliche Meiſterwerk abgebildet worden, noch nie aber die zarten Farbentöne, die über⸗ wältigende Lieblichkeit der beiden Köpfe in ſolcher Vollendung wie im ſoeben erſcheinenden 18. Band von Brockhaus Kon⸗ verſations⸗Lexikon. Der meiſterhaften Darſtellung der Raffael'ſchen Madonna reihen ſich die 13 andern farbigen Blätter des Bandes würdig an, von denen 4 fanan Kunſt gewidmet ſind. Auch zur Naturwiſſenſchaft ge⸗ Seleſente und verbreitette Jritung in Maunhein znd Aagrbanz. Bahnwärter von Liber chehee Emil, Telegraphen- 5 in Konſtanz, nach Billingen, Bogel; Adolf, Statten Merkel, Karl, Gendarm vom 1 Nebenkarten: (elephan⸗Ar. 218.) en Ehromotafeln ſind unübertrefflich naturwahr und künftleriſch ausgeführt. Der übrige reiche Schmuck an Bildern auf 50 Holzſchnitttafeln und 22 Karten, ſowie der Text ent⸗ ſprechen den höchſten Anforderungen. In politiſch ſchwerer ſchuf Friebrich Arnold Brockhaus das Konverſa⸗ tlons⸗Lexikon zur Befreiung der Geiſter. In immer neuen Auflagen verbreitete es ſich in Hunderttauſenden von Exemplaren im Volke und half ſeit nahezu hundert Jahren die allgemeine Bildung auf ihre heutige Höhe zu heben. Mehr als je bedarf jeder zur Ausfüllung der Lücken ſeines Wiſſens des„Brockhaus“, der nicht nur dem Geiſt, ſondern auch der Phantaſie reiche Anregung gibt. In dem durch die Stichwörter„Perugia“ und„Ruderſport“ gegebenen Rahmen umfaßt der Text des 18. Bandes etwa 9700 Artikel. Immer klarer und befriedigender tritt das Syſtem zu Tage, nach dem 400 hervorragende Fachgelehrte, ein Stab von aka⸗ demiſch gebildeten Redacteuren und ein Perſonal von gegen 600 Arbeitern, alſo insgeſammt eintauſend Perſonen, jahraus jahrein Hand in Hand arbeiten, um dem lernbegierigen Puh⸗ likum das Vollendetſte zu bieten, was deutſche Wiſſenſchaft, Kunſt und Technik zu leiſten vermögen. Carl Flemmings General⸗Karten haben eine neue Bereicherung erhalten durch A. 19 5 Karte von Oſtaſien n (Japan, Korea, Oſt⸗China und der ſüdöſtliche Theil des aſtatiſchen Rußland, Maaßſtab 1: 4,500,000) mit folgenden 1. Golf von Pe⸗tſchi⸗li und der weiteren Um⸗ gebung von Peking(Maaßſtab 1 2,250,000); 2. Umgegend von Sbul(Maaßſtab 1 1,666,666); 3. Umgegend von Tokio (Maaßſtab 1,000,000). Glogau, Verlag von Carl Flemming. Preis 1 M.— Die uns vorliegende neue Herrich'ſche Karte von Oſtaſien wird in wiſſenſchaftlicher ſowohl wie in tech⸗ niſcher Beziehung den Anforderungen gerecht, die man an ein ſpiches Werk zu ſtellen vermag. Die Karte beruht auf den forgfältigſten Studien des einſchlagigen Materials einſchließ⸗ lich der neueſten Kriegsberichte, die aus Oſtaſien nach Europe gelangt ſind. Mannheimer Haupt⸗Pferdt⸗ und Rindvieh⸗Markt im Frühjahr 1395. Der diesjährige Haupt⸗Pferde⸗Zucht⸗ und Milchpieh⸗ Markt wird am 6. und 7. Mai 565 bbe Am 7. Mai, Vormittags findek die Prämiirung wofaff. licher, zum 15780 auf den Markt gebrachter Thiere ſtatt. Aüsgeſetzt ſind 30 Preiſe im Geſammtbetrag von Mk. 2440 für erde und 30 Preiſe im Betrag von Mk. 1000, ſowie weitere 8 Diplompreiſe für Farren, Kühe und Rinder und 16 Preiſe im Betrag von Mk. 240 für Zuchtſchweine. ur der zum Verkauf beſtimmten Thiere befinden ſich auf dem an der Seckenheimerſtraße gelegenen neuen Viehhofe zweckmäßige Stallungen mit genügendem Raum.— Die Zourage iſt von der Viehhofverwaltung zu beziehen. Es dürſen von den Eigenthümern der zum Verkauf beſtimmten Thiere keinerlei Futtermittel mitgebracht werden. Anmeldungen der Herren Pferdehändler wegen Stal⸗ lungen können ſchon jetzt bei der Direktion der ftädtiſchen Viehhof⸗Werwaltung gemacht werden, woſelbſt auch jede ſonſt Auskunft über die Märkte ertheilt wird. Am 8. Mai findet unter eines Notars eine großte Verlooſung ſtatt, wozu bis zu 50000 Looſe à 2 Mk. aus⸗ gegeben werden. Die Gewinne beſtehen in Pferden, Kühen und Rindern, Fahr⸗ und Reitrequiſiten, Maſchinen⸗ und Ge⸗ räthen für Land⸗ und Hauswirthſchaft u. ſ. w. Uebernehmer einer größeren Anzahl Looſen wollen ſich an den Kaſſter des Comites, Herrn Johannes Peters, 4 2, 4, dahier wenden, bei welchem die näheren Bedingungen zu er⸗ fahren ſind. Auf je 10 Looſe wird ein Freiloos gewährt. Alles Anſer beſagen die Programme. Die Käufer und Verkäufer werden zum Befuch dieſes Marktes freundlichſt eingeladen. Der Badiſche Renuverein Maunheim veranſtaltet am 5% 6. und 7. Mai Pferde⸗Rennen. Näheres durch die Spezial⸗ rogramme oder bei dem Sekretär des Rennvereins, Herrn h. Fuchs, Tatterſall. 61837 Mannheim, im April 1895. Der Stadtrath: Martin. Der Landw. Bez.⸗Verein: F. Seipio. Vorzüglichſte Fußboden-Glanz-Lacke von ungewöhnlicher Härte, ſofort trocknend, empfiehlt in beliebigen Farben per Pfund 65 Pfg. C. Permaneder U23, 23. Lackfabrik U3, 23. Niederlagen bei: 60425 J. H. Kern, C 2, 10½. Carl Müller, R 3, 10. M. Heidenreich, H 2, 1. Wm. Kern, O 3, I4. Geb. Zipperer, O 6,3/4. 2. Seite. MNannheim, IT. April. Amfs⸗ und Kr Bekanntmachung II. Die Sonntagstuhe in der Induſtrie betr. No 104181. Der Bezirksrath hat in ſeiner außerordentlichen Sitzung vom 21. d. Mis. auf Grund des§ 105d, Abſ. 1 und§ 105e Gew.⸗Ordg. durch nachſtehende, rechtsverbindliche Anordnung die Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot der Sonntagsarbeit wie folgt feſtgeſetzt: 4. Ausnahmen für Gewerbe zur Befriebigung täglicher oder an Sonn⸗ und Feſttagen beſonders hervortretender Bedürfniſſe. 3 10B5e, Abſ. 1 Gew.⸗Ord. 1. Blumenbindereien wird die Beſchäftigung von Arbeitern mit dem Binden von Blumen, Winden von Kränzen und dergl. geſtattet: 5 85 3. am 1. Oſter⸗, Pfingſt⸗ und Weſnachtsfeiertage in den Stunden von—9 Uhr Morgens: b. an allen ührigen Sonn⸗ und Feſttagen aber unbeſchränkt mit Ausnahme der Stunden von—11 Uhr Vormittags— und zwar unter folgenden Bedingungen: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, ſo ſind die Arbeiter entweder an jedem 8. Sonntage für volle 36 Stunden oder an ſedem 2. Sonntage mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder W˖ mährend der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nach⸗ mittags ab, von jeder Arbeit freiznlaſſen. 2. In Gasanſtalten⸗ und Eleltrieitütswerlen können die Arbeiter an allen Sonn⸗ and Feſttagen mit den Arbeiten beſchäftigt werden, welche für den Bettieb unerlüßlich ſind und welche nicht ſchon auf Grund des§ 1050 der Gew.⸗Ord. kraft Geſetzes vorgenommen werden dürfen und zwar unter folgenden Bedingungen: Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat mindeſtens zu dauern: entweder für jeden 2. Sonnutag 24 Stunden, oder für jeden 3. Sonntag 3s Stunden, oder ſofern an den übrigen Sonntagen die Arbeitsſchichten nicht 1— als 18 Stunden dauern, für jeden 4. Sonnkag 36 Stunden. Ablöſungsmannſchaften dürſen ſe 12 Stunden vor und nach ihrer regelmüßigen Beſchäftigung zur Arbeit nicht verwendet werden. Die den Ablöſungsmannſchaften zu gewährende Ruhe muß das Mindeſtmaß der den ab⸗ gelöſten Arbeitern gewährten Ruhe erreichen. 32. In dem Bäckereigewerbe wird die Bef ng von Arbeitern an allen Sonn⸗ und während der Stunden von 12 Uhr Nachts bis Morgens 8 Uhr und von 10 Uhr bends bis 12 Uhr Nachts, alſo während 10 Stunden, geſtattet. Im Conditoreigewerbe iſt dies ebenſo während der Stunden von 4 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags, alſo während 8 Stunden, geſtattet, und zwar unter folgenden Bedingungen: Jedem Arbeiter iſt an jedem Sonn⸗ und Feſttage eine ununterbrochene Ruhe von 14 Stunden in Bäckereien, von 12 Stunden in Conditoreien zu gewähren. Der Beginn dieſer Ruhczeit iſt in Bäckereien früheſtens von 12 Uhr Nachts, ſpäteſtens von s lihr Morgens, in Conditoreien früheſtens von 12 Uhr Nachts, ſpäteſtens von 12 Uhr Mittags ab zu rechnen. Ferner iſt jedem Arheiter mindeſtens an ſedem 3. Sonntag die zum Beſuch des Goktesdienſtes erforderliche Zeit frei 5 geben. b. Dielenigen rbeiter, welchen nach der Beſtimmung zu eine 19 Stunden zuſteht, dürfen während dieſer Ruhezeit beſchäftigt werden: &„ in Bäckerelen mit Arbeiten, die zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der regelmäßigen Arbeit am nächſten Tage nothwendig ſind, ſofern ſie nach 6 Uhr Abends ſtattfinden, und nicht länger als eine Stunde dauern, ſin Conditoreien mit der Herſtellung und dem Austragen leicht verderblicher Wagren, die unmittelbar vor dem Genuß hergeſtellt werden müſſen(Eis, Eremes u. dergl.) Bebingung zu b: Sind in Conditoreien Arbeiter noch nach 12 Uhr Mittags be⸗ ſchäftigt worden, ſo müſſen ſie an einem der nächſten 6 Werktage von Mittags 12 Uhr ab von jeder Arbeit frei gelaſſen werden. 0. 15 den Mannheim wird außerdem vom Bezirksamte geſtattet, daß in jedem der Betrie Ruhezeit von 14 bezw. welche bisher an Sonn⸗ und Feſttagen für ihre Kunden das Ansbacken der von en bereiteten Kuchen oder das Braten von Fleiſch ortsüblich beforgten, ein über 16 Jahre alker Arbefter mit ſenen Arbeiten während höchſtens 3 Vormſttagsſtunden Über die unter a frei⸗ gegebene Zeit hinaus beſchäftigt wird. d. Für Betriebe, in denen ſowohl Bäckerwaaren als Conditorwaaren hergeſtellt werden, iſt die Weictaun ſolcher Arbeiter, die an Sonn⸗ und Feſttagen ausſchließlich mit der Her⸗ ſtelung ven Condiforwaaren beſchäftigt werden, nach den Beſtimmungen für Tonditoreien, die Seſchaßtigung der übrigen Arbeiter aber nach den Beſtimmungen für Bäckereien zu regeln. Als Bäckexwaare iſt im Bezirk dasfenige Backwerk zu behandeln, welches herkömmlich 13 von Hefe oder Sauerteig ohne Beimiſchung von Zucker zum Teig herge⸗ „4. In dem Fleiſchereigewerbe wird die Beſchäftigung von Arbeitern an allen Sonn⸗ und eſttagen, ausgenommen am 1. Oſter⸗, Pfingſt⸗ und Weißnachtstage, ſowie am Charfreitag ge⸗ attet in den Stunden von—9 Uhr Morgens und zwar unter der Bedingung, daß, wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, die Arbeiter entmeber an fedem dritten Sonn⸗ ieg für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit von 8 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab von jeder 5. In dem Barbier⸗ und Friſeurgewerbe Sonn⸗ und Feſttagen à. in der 10 vom J. April bis 30. September von 6 Uhr Morgens bis 2 Uhr Meittags Arbeit freigelaſſen werden. wird die Beſchäftigung von Arbeitern an allen b. in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März von 7 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittags über dieſe Stunde hinaus iſt eine Beſchäftigung noch inſoweft zuläſſig, als ſie dei Vor⸗ ereftung von öffentlichen Theatervorſtellungen und Schauſtellungen erforderlich iſt. Bedingung: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, ſo ſind die Ar⸗ beiter entweder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 8 Ußr Abends oder in jeder 1 während der zweiten Hälfte eines Arheitstages, und zwar ſpateſtens von 1 Uhr Nachmittags ab von jeder Arbeit freizulaſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesbienſtes be⸗ hindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonmag die zum Beſuch des Gottes dienſtes erforderliche Zeit freizugeben. 9. In den Waſſerverſorgungsanſtalten iſt die Beſchäfti—55 von Arbeiterr an allen Sonn⸗ und Feſttagen mit den Arbeiten geſtattet, welche für den Bekried unerlüßlich find. gung! 2) Bei bloßem Tagesbetrieb: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, ſo ſind die Arbeiter entweder an jedem 3. Sonntag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten a eines Arbeitstags, und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab, von—.— Arbeit frei zu laſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes behindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Beſuch des Gottes⸗ dienſtes erforderliche Zeit frei zu geben. b) Bei ununterbrochenem Betrieb: Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat mindeſtens du dauern: Entweder für jeden zweiten Sonntag 24 Stunden, oder füür jeden dritten Sountag 36 Stunden, oder, ſofern an den übrigen Sonntagen die Arbeltsſchichten nicht länger als 12 Stunden dauern, für jeden vierten Sonntag 36 Stunden. Ab⸗ löſungsmannſchaften dürfen je 12 Stunden vor und nach ihrer regelmäßigen Beſchäf⸗ tigung zur Arbeit nicht verwendet werden. Die den Ablöſungsmannſchaften zu Ruhe muß das Mindeſtmaß der den abgelöſten Arbeitern gewährten Ruühe erreichen. 7. In den Badeanſtalteu, ſoweit ſie nicht uur während der wärmeren Jahreszeit betrieben Werden, iſt die Beſchäftigung an allen Sonn⸗ und Feiertagen nur geſtattet von Morgens bis Mittags 2 Uhr, am erſten Oſter⸗, Pfingſt⸗ und Weißnachtsſag ſogar nur bis 18 Uhr Mittags. Einzuhalten ſind folgende Bedingungen: In denjenigen Badeanſtalten, weſche nicht nur im Sonmer betrieben werden(Fluß⸗ bäder), ſind die Arbeiter, ſofern die Spnntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, eutweder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in feder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstags, und zwar ſpäteſtens von 1 Ühr Nachmittags ab von feder Arbeft fretzulaſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes dehindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Beſuch des Gottes⸗ dienſtes erforderliche Zeit freizugeben. 2 Auf Badeanſtalten, welche zu Heilzwecken beſtinumt find, finden, wie auf Heilanſtalten Aberhaupk, die Beſtimmungen der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe keine Anwendung. S. In den Zeitungsdruckereien darf zur Herſtellung von Morgengusgaben Arbeiterbeſchaſ⸗ tigung ſtattfinden an alleſt Soun⸗ und Feſttagen. ausgenommen am zweiten Weihnachts⸗ Oſter⸗ And e ee bis 6 Uhr unter der Bediugung, daß nach Herſtellung der Morgen⸗ ausgabe der Betrieb bis um 6 Ubr Morgens des folgenden Werktages ruht. Sewel ein Verkrieb der Zeitungen an Sonn⸗ und Jeſftagen Aberhaupt ftatckndet, düren eis-Nerlündigungsblaff. ſbeim Verkriebe Perſonen, die bei Herſtellung der Morgenausga igt gewefen Beſchä Abets „In photographiſchen Auſtalten wird die Befchäftigung von Arbeitern à) an den letzten 4 Sonntagen vor Weihnachten zum e der Aufnahme von A 11 7 Copirens und des Retouchirens für die Zeil von Morgens 8 Uhr bis Abends 5 Uhr, b) an allen übrigen Sonn⸗ und Feſttagen zum Zwecke der Aufnahmen von Portrafts in der Zeit vom 1. April bis 30. September von 11 uhr Vorm. bis 5 Uhr Nachm. vom 1. Oktober bis 31. Märs von 11 Uhr Borm. bis 8 Uhr Nachm. 80 1. Weihnachts⸗, Oſter⸗ und Pfingſtſeiertage hingegen darf keine Beſchähf⸗ tigung ſtattfinden. Bedingungen: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, ſo ſind dir Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntag für volle 86 Stunden oder an ſedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit pon 6 Uhr Mor bis 6 Ubr Abends der in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages und zwar ſpäteſtens von! Uhr Nachmittags ab, von jeder Arbeit frei zu laſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes behindert werden, ſy iſt ihnen au iedem dritten Sonntage die zum Beſuch des Gottesdienſtes erforderliche Zeit freizugeben. 10. Den ſogenannten Garköchen iſt die Beſchäftigung von Arbeitern in 5 und eſttageg geſtattet unter folgenden Bedingungen: Menn di Zarbeiten I als Stunden dauern, ſo ſind die Arbetter entweder an jedem dritten Sonmtag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten 19 80 mindeſtens in der Zeit gon 6 luhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweſten te eines Arbeitstages, und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab, von jeder frei⸗ zulaſſen. N Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes behindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Beſuche des Wottes⸗ dienſtes erforderliche Zett freizugeben. 11. In den Bierbrauereten, Eisfabriken, Moltereten ſind biejerrigen Arbeiten, welche wie alle Vorbereitungsarbeiten, zur Verſorgung der Kundſchaft mit Bier, Roheis und Molkeret⸗ produkten nötbig fallen, an Sonn⸗ und Feſttagen während der für den Handel faadteſne Stunden geſtattet und zwar unter folgenden Bedingungen: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als drei Stunden dauern, ſo ſind die Arbeſter entweder an ſedem dritten Sonnt für volle 36 Stunden, oder an 2 zweiten Sonnta deſtens in der von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, oder in ſeder Moche wäßrend der ten älfte eines e und zwar ſpäteſtens von 1 Ußr Nachmiittags ab, von ſeder rbeit un die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes beßindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag dir zum Beſuch des Gottesdienſtes erforderliche Zeit freizugeben. 5 12. Den Mineralwaſſerſabrilen wird geſtattet, in der wärmeren Jaßreszeit wäßtend höchſtens 3 Stunden und zwar vor 9 Uhr Morgens, das heißt vor Beginn des 9855 mit ſo Arbeiten zu beſchäftigen, welche zur Verſorgung der Kun orderlich ſind. 18. Für das Bekleidungs⸗ und Reinigungsgewerbe wird die Ablieferung von des Bekleidungs⸗ und Reinigungsgewerbes im haudwerksmäßigen Betrieb an Sonn⸗ und bis ½9 Uhr Vormittags geſtattet. Außer den sub. 4 geſtatteten Ausnahmen wird biermit weiter geſtattek, daß: 8. für die Stadt Mannbelm an den beiden Sonntagen der Frühfahrs⸗ und Spätſahrz⸗ Meſſe, beiw. am Sonntage des Pferderennen's oder Maimarktſonntag, b. für bie Landorte des Amtsbezirks aber an den Sonntagen des Kirchweihfeſtes Arbeiter in den Blumenbinderelen, in dem Bäckerei⸗ und Conditoreigewerbe, in dem Fleiſcherri⸗ werbe, ſowie in den Bierbrauereien, Eisfabriken, Molkereien und Mineralwaſſerſapriken üher bie unter A Ziffer 1, 8, 4, 11 und 12 geſtatteten Stunden hinaus, jedoch nur in foweit be⸗ ſchöftigt werden, als dies zur Bewältigung des an dieſen Tagen noch ganz beſonders geſteigerten Bebinſgiſſes des Pußlkitunns unbedingf nolhwendig ff. Ausnahme⸗Bewilligungen für andere als vorgenannte beſondere(wie Volksfeſſe und dergl.) wären jeweils rechleeltig genug beim Vorſitzenden des Bezirksraths zu beantragen. Ausnahmen Betriebe mit unregelmäßiger Waſſerkraft. 5 8 105 e, Abſ. 1— bis an 36 Sonn⸗ und Feſttagen im Jahre ihre Arbetter beſchäftigen, ohne weitere Beſchränkung und ohne Vorſchrift, an welchen Sonn⸗ und Feſttagen dies geſchehen ſoll. ˖ Nicht gearbeitet darf werden an dem erſten Oſter⸗, Pfingft⸗ und Weihnachtstage, am Chor⸗ freitag, Fronleichnamstag und an Chriſti⸗Himmelfahrt. Die Arbeiter ſind, ſofern die Arbeiſen länger als 8 Stunden dauern oder die Urbekter am Beſuche des Gottesdienſtes hindern, entweder an jedem g. Sonntage volle 36 Stunden, oder 25 7 mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von * zula ſſen.— Die Sonn⸗ und ee ſind von den Gewerbetreibenden mit den in 8 los e Abſ. 2 Gew.⸗Ordg. bezeichneten Angaben über die Zahl der beſchäftigten Arbeiter, die AA 1— Beſchäftigung, ſowie die Art der vorgenommenen Arbeiten in das daſeſbſt vorgeſ erzeichniß einzutragen. 5 Schlußbemerkungen und Strafbeſtimmungen. Arbekter, welche guf Grund der unter 4 und B aufgezäßlten Ausnahm Sountagsarbeiten beſchäftig! werden, dürfen, wenn nicht hr im Verzug iſt. während ihnen ausbedungenen it, nicht zu ſolchen Arbeiten, die in dem betreffenden Betriebe Grund des§ 105 0 Abſ. 1 Gew.⸗Ordg. vorgenommen werden und auch nicht zu Arbeſten ſn dem etwa mit dem Betriebe verbundener Haudelsgewerbe herangezogen werden. ̃ Verfehlungen gegen die Anordnungen unter Lit. 4 und G werden auf Grund des g 148 Gew.⸗Ordg. mit Geldſtrafe bis zu 600 Mk., im Unvermögensfalle mit 905 beſtraft, ſofern nicht auch andere Strafbeſtimmungen und die auf Grund des§ 366 Ziff. 1.⸗St.⸗G.⸗B. 8—5 Verordnung hom 18. Juni 1899 über die weltliche ffeier der Sonn⸗ und Feſttoge latz greifen. Maanzein, den 21. März 1895. roſtß, Bezirksamt: Dr. Strauß. Nr. 11206. Dies bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennkniz. Mannheim, den 8. April 1895. Das Bürg eumeiſteramt: annig. Sentg. Nütuatmachunz. Am 31 Samſtag. 30. Aprif d. J6. Bermittags 11 Unr werden im hieſtzen Rathhauſe die für Heſchirrlager in den ſog. Heinen Planken am Zeughaug⸗ platze für die Mai, und Serbſt⸗ Arbeits⸗Jergebung. Zu verpachten. ur Renovirung dar hieſtgen Die Stadtgemeinde Manndeim Gestbieer che ſoſten 2 1 Fage A ba3 an der bee⸗ wer den: 165 fſtraße im dtth 125 1. Die Stukateur⸗ u. Gypſerar⸗iegene vormals Sügleriſche An⸗ betten weſen ab 1. Mai d. J. ober 2 Pie Schloſſerarbeiten. mit ſpäterem Bezugstermin Die mit unregelmäßziger Waſſekaft arbeitenden Waſſer⸗Getreidemühlen des Beztrks dürfen me bietenden verſteigerk. Plan und Bevdingungen können bei dem ſtädt. Meßcommiſſär— Rathhaus Zimmer Nr. 10 ebener Erde— eingeſehen werden. Mannheim, den 11 April 1895. Das Bürgermeiſteramt;: Bräunig. Kallenberger. 8 kanntmachung. Sanmz 90 Apeil d. amſtag. den 20. April d.., 5 Nacmitzag 3 Uhr werden im gieſtgen Rathbauſe die ufſtellung der ſtädt erxkaufsbuden 855 die Mai⸗ u. Herbſtmeſſe 1895 8ffentlich an den Meiſtbietenden verſteigerk. Die Buden werden in den Planken aufgeſtellt. Plan und Bedingungen können bet dem ſtädt. Meßcommiſſär— Rathhaus Zimmer Nr. 10 ebener Erde— eingeſeten werden, Mannheim, den 11. April 1895. Das Bürgermetſteramt: Bräuntg. Kalle aßenauszüge u. Zeichnungen 05 dei dem banleitenden Archi⸗ ecten Max Wälfing, T 6, 27 einmſehen reſp. gegen Erſatz der Umdruckkoſten erhältlich Die Wahl unter allen Bewerbern, auch die Vergebung der Schloſſer⸗ arbeiten an mehrere Meiſter bleibt vorbehakten. Die Eröffnung der eingelaufenen Offerten. welche bei der Bau⸗ leitung abzugeben ſind erfolgt am Samftag, den 20. April 1895, Vormittags 10 Uge in Gegenwart erſchienener Be⸗ werber in der Sakriſtei der Concor⸗ dienkirche. Mannheim, 10. April 1898. Evangel Kirchengemeinderath (gez.) Ruckhaber. Makart⸗Bougnets werden billig chemiſch gereinigt und neu aufgebunden. 60475 VI, 18, 3. Stock. wird fortwäßrend zum Bügeln u. Glanzbügeln ange⸗ nommen. 581136 19, I. 45 Stock. lächeninhalt von 8861 85 qm. uf demſelben befindet ſich ein maſſtves, zweiſtöckiges Fabrik⸗ ebäude mit einer übe 1 555 eie läche von rd 657 am, ſtehendemAbortgebände runnen, Gas⸗ und Waſſerleitung und Ent⸗ wäſſerungsanlage. 85 In demſelben war bis eine Maſchmenfabrif unterge⸗ und eignet ſich dasſelße vorzugs⸗ weiſs zu ähnlichem Zwecke. wie auch als Lagerplatz u. dergl. Wegen weiterer Aus und Beſichtigung des Anweſens wolle man ſich gefälligſt an untere zeichnete Stelle wenden. Mannheim, 11. i 1888. ochbauamt: Aglmann. Einjähr.⸗Freiwillig⸗Examen bereſtei ein, in die klehung erfabrener jung. Maun vor. Re⸗ ctanten wollen itre nähere dr ſſe unter Nr. 61846 an dis 82 3 11 — f 1 3 1 5 — * * — klärungen abzugeben: Kapitalvermögen, Renten und andern derartigen Mannbeim, 17. Aprkl. e— Zeneral⸗Anzeiger Gekanntmachung. —Das usd⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗, und Einkommenſtener für das nächſtkünftige Steuerjahr 1896 wir vom 1: bis mit 24. April 1895, Vormittags von—11 Uhr und Nachmittags 2 bis 5 Uhr im Schatzungsrathszimmer— Kaufhaus dahier— vorgenommen werden. 60772 J dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: In Bezug auf die Grund und Häuſerſteuer: Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zu⸗ geſchrieben haben will oder aus einer andern Urſache die Berichtig⸗ ung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals ver⸗ langt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon han⸗ delt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Veränderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab- und zugeſchrieben. II. JIn Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbſteuer ünterliegt das Betriebskapital der im Groß⸗ Herzogthum betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich der Land⸗ und Forſtwirthſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuerbare Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht Die gewerbſteuerpflichtigen Perſonen, männliche und weibliche, oder Ausländer, auch gewerbſteuerpflichtige Korporationen, ereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuerer⸗ 8. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unterneh⸗ mung begonnen haben, aber noch nicht zuͤr Gewerbſteuer angelegt ſind; p. wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maß⸗ ebenden Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den bereits beſtenerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens 700 Mark erhöht hat. 5 II. In Bezug auf die Einkommenſtener: Der Einfommenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das ge⸗ ſammte in Geld, Geldeswerth oder in Selbſtbenützung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großher⸗ zogthum gelegenen Grundſtücken und Gebäuden, aus auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im Großherzogtham betriebener Land⸗ und Forſtwirihſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſtverhältniß, aus wiſſenſchaftlichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden ee e ſowie aus ezügen im Laufe eines Jahres zufließt, und zwar ohne Rückſicht darauf, obh es Von andern Steuern bereits getroffen wird oder nicht. zeuervpflichtig ſind: % Sandes⸗ und ſonſtige Reichsangeh 15 welche ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im Grofherzogthum haben, Pesgleichen Reichsgusländer, welche des Erwerbs tpegen ihren 18 im Großherzogthum haben: mit Arem geſammten ſteuerbaren Einkommen. eichklausländer, welche nicht des Erwerbs wegen hren Wohnſitz im Großherzogthum haben;: mit ihrem aus eichsinländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuer⸗ aren Einkommten. erſonen, welche nicht im Großherzogthum wohnen: nur mit ihtem Einkommen aus im Großher⸗ zogthum gelegenen Grundbeſttz leinſchließlich von Gebäu⸗ den und den daſelbſt betriebenen Gewerben, ſowie mit ihren Gehalts⸗, Penfions⸗ und Wartegeldbezügen aus einer badiſchen Staatstaſſe. 4. Aktiengeſellſchaften und Kommanditgeſell⸗ ſchaften auf Aktien mit demjenigen Theil ihres ſteuer⸗ baren Einkommens, welcher dem Umfang ihres Geſchäfts⸗ betriebs innerhalb des Großherzogthums entſpricht. Perſonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum Erwerb und r Erhaltung deſſelben zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem inkommen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichten⸗ den Schuldzinſen) den Betrag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, unterliegen der Einkommenſtener nicht. Auch ſind Gehalte. Pen⸗ kaſe und Wartegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Staats⸗ ſſe bejogen werden, ferner die Dienſtbezüge leinf 8 der Militärpenſtonen) der Militärperſonen aus der Klaſſe der Unter⸗ öffiziere und Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen om Oberwachtmeiſter abwärts, ſowie alle Sterbeguartalbezüge rfrei. Eime Einkommenſteuererklärung haben, ſofern dies nicht ſchon ſeit I. Aprif l. J 1 en ſein ſollte alle Perſonen einzureichen, welche am 1. April l. J ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Einkom⸗ mens brfanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Pemarkung begründet war. Die Steuerpflicht iſt in derfenigen Gemarkung (Steuerdiſtrikt) begründet, in welcher 05 ſeine Hauptnie⸗ derlaſſung hat oder, beim Mangel eines Wohnſitzes im Großherzog⸗ um, den größten Theil ſeines ſteuerbaren Emkommens bezieht. Jedoch ſind diefenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer Erklür⸗ Ang entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1. Aprif l. J. ibre Steuerpflicht begründet war, bereits zur Einkom⸗ menſteuer veranlagt und nach dem Stande ſhrer Einkommensver⸗ bältniſſe am genannten Tage mit keinem höheren Steueranſchlag als dem angeſetzten, zu beſteuern ſind. IV. Im Allgemeinen: Gewerbe⸗ oder Einkommenſteuerpflichtige, welche zur Aßgahe tiner Steuererklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl defugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung an⸗ ſprechen zu können Glagbes oder aus irgend einem beſondern Grunde eine Berichtigung ihren Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen Unter entſprechender Begründung vorzubringen. Druckſormulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuer⸗ erklärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrath un⸗ entgeltlich nerabreicht. 15 Wer die ihm obltegenden Stenererklärungen nicht rechtzeitig 92 5 wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen trafe, Mannheim den 22. März 1895. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes: Bräunig. Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſteuer für 1895 betr. Für die Einreichung der Kapitalrentenſteuererklärungen für das M maufende Jahr wird hiermit in Zmäßheit des Artikels 22 des Kapital⸗ eine 24bägige Friſt vom 1. April bis mit 24. April d. J. anberaumt. Dabei wird bekannt gemacht: 1. Die Abgabe der Steuererklärungen hat beim u erfolgen. 2. Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. 8. In obiger Friſt haben alle ſene Pflichtigen Steuererklärungen einzureichen: 75 4) welche nach dem Stande ißrer Vermögensverhaſtniſſe vom 1. April d. F. ein in hieſiger Gemeinde zu veranlagendes Zinſen⸗ und Renteneinkommen von mehr als 60 Mk. jährlich deziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veranlagt ſind; b) welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind aber nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J ein ſteuerbares Zinſen⸗ u. Renteneinkommen beziehen, welches den veranlagten um mehr als 60 Mk. überſteigt. Steuerpflichtig ſind: 120 1 Landes⸗ und fonſtige Reichsangebörige, wenn ſie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 18. Mai 1870, die Beſeitigun der Doppelbeſteuerun betreffend. ihren Wohnſitz(Aufenthalt im Großberzogtbum haben, desgleichen Reichsausländer welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz m Großherzoathum haben; nut dem ganzen Betrag ihres nach Artitel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darguf, ob das gedachte Einkommen von im Inlande, im Übrigen Reichsgebiete oder im Auslande angelegien Kapftalten oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; b Reichsabsländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wobnſitz im Großherzogthum haben: nur inſoweit, als die be⸗ züglichen Kapitalien im Re ehiete angeleg« ſind oder die einige aus letzterem gerkor 3. Seite. irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranfage be⸗ wirken wollen. ſo ſi che um Strich im Steuerregiſter, gesgleich teuerabgängen und Steuerrück⸗ vergütunge Begründung innerhalb jener Friſt vorzub Formulare zu Aufſtellung rathes unentg 7. Wer die ihm oblieg er ererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Mannheim. den 22. März 1895. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. Bräunig. Frühjahrs-Control-Versammlungen 1895 im Landwehr Bezirk Maunheim, Bezirk des Haupt⸗ Melde⸗Amts Mannbeim. Dieſelben werden mit den in Kontrole obigen Kontrol⸗ Bezirks ſtehenden, in der Stadt Mannheim und der Gemeinde Neckarau wohnenden Dispoſitions⸗Urlaubern, Reſferviſten, Landwehr 1. Aufgebots, den zur Dispofition der Erſatz⸗Be⸗ hörden entlaſſenen Mannſchaften und der Erſatz⸗Reſerve(ge⸗ übte und nicht geübte) wie folgt abgehalten: Kontrolplatz iſt der Zeughansſaal Mannheim. 7. Garde, Piopniere, Marine und die zur Dispoſition der rerklärungen ſammt Anleitung zu deren 110 Geſchäftszimmer des Schatzungs⸗ t den. 8. Kapitalrentenſteuerpflichtine, welche zur Abgabe einer Steuerer⸗ klärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwahl bdefugt eige ſelche innerhald der oben beſtunmten Frift abzug ben wezin ſte eine Steuerminverung beanſpruchen zu können ataub en oder aus Erfſatzbehörden entlaſſenen Maunſchaften aller Waffen. 8. Erſatz⸗Reſerviſten aller Waffen. Samſtag, den 20. April 1895, Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſen 1892, 1893 und 1894(1872, 73 u. 74 geborene). Samſtag, den 20. April 1895, Vormittags 11 Uhr die Jahresklaſſe 1891(1871 geb.) Samſtag, den 20. April Jahresklaſſe 1890(1870 geb.) 1895, Nachmittags 2 Uhr die Montag, den 22. April 1895, Vormittags 8 Uhr die Jahrs⸗ klaſſe 1889(1869 geb.) Montag, den 22. April 1895, Vormittags 11 Uhr die Jahresklaſſe 1888(1888 geb.) Montag, den 22. Avril Jahresklaſſe 1887(1867 Dienſtag, den 28. ril Jahresklaſſe 1886(1866 Dienſtag, den 28. April 1895, Nachmittags 2 Uhr die eborene). 1895, Vormittags 8 Uhr die eborene), 1895, Vormittags 11 Uhr die Sahdieuſe 1884 und 1885(1864 und 65 geb. Dienſtag, den 23. April 1895, Nachmittags 2 Uhr die Jahresklaſſe 1882 und 1888(1862 und 63 geb.) Die Maunſchaft hat ſich unter Mitbringung ihrer Mili. tär-Papiere pünktlich zu geſtellen Berſäumniſſe und das E ſcheinen zu einer unrichigen Kontrol⸗VBerſamm⸗ lung haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Königl. Bezirks⸗Kommando Mannheim. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Maännhe im, den 25. März 1895. Großh. Bezirksamt. Dr Schmid. 60909 Atlaunfmachung. Ladung. fung betreffend. 5 No. 4 00l Impfung der impfpflichtigen Kin⸗ der wird im laufenden Jahre je⸗ weils Mittwochs und Samſtags Nachmittags 2 Uhr im Impflokal, Schulhaus 2,. durch den Großt Bezirksarzt vorgenommen. Mit der Imſpung wird erſimals am 62269 Samſtag, 20. April d. Js. begonnen Beimpft müſſen werden: 1. 19 2 Kind vor Ablauf des auf ein Geburtsfahr folgenden Kalenderjahres, ſofern es nicht nach ärztlichem Zeugniſſe die natürlichen Blattern überſtan⸗ den hat. 2. ältere impfypflichtige Kinder, welche noch nicht oder ſchon ein⸗ mal oder zweimal, jedoch ohne Erfolg, geimpft wurden. Eltern, Pflegeeltern, Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene dem Geſetze zuwider der Impfung entzogen bleihen, werden an Geld bis zu 50 Mk. oder mit Fur dis zu 3 Tagen beſtraft. Für Kinder, welche von der Impfung wegen überſtandener Blattern oder früherer Impfung hefreit ſein ſollen oder z. Zt. ohne Gefahr für Leben oder Geſundgeit nicht geimpft werden können, ſind die ärztlichen enen ſe dem Impf⸗ arzte vorzulegen. ie geimpften Kinder müſſen bei Strafyermeiden zu der von dem Impfarzte bei der Impfung beſtimmten Zeit zur Nachſchau ge⸗ bracht werden. Mannbeim, den 11. April 1895, Großh Bezirksamt. Dr. Strauß. Ladung. No. II. 11,796. Der am 8. De⸗ 1866 zu Zeuthern gebor. le⸗ ige Hausknecht Johann Michael Speicher, zuletzt wohnhaft in m, z. Zt. unbekaunt wo, wird beſchuldigt, 25 er als be⸗ Reſerviſt ohne Erlaub⸗ niß ausgewandert iſt Ueber⸗ tretung gegen§ 860 Ziff. 8 R⸗St.⸗ .⸗B. 62236 Derſelbe wird auf Anordnung des Gr Amtsgerichts— Abth 6 —hierſelbſt auf: 2 Samſtag, den 8. Juni 1895. Vormittags 8 Uhr vor das Gr. Schöffengericht hier ur Hauptverhandlung geladen. ei Unentſchuldigtem Ausbleiben wird derſelbe auf Grund der nach§ 4½/2 Abſ. 2 u 8 St.⸗P⸗ Ordg. von dem Kgl. Hauptmelde⸗ amt Mannheim ausgeſtellten Er⸗ klärung vom 2 April 1895 verurtheilt werden. Mannheim, den 10. April 1895. Der Gerichtsſchreiber Gr. Artsgerichts. Stäudt. Das Patent⸗. techn. Burean von F. Siebeneck in Maunheim, I11, 29a ertheilt Auskunft und über⸗ nimmt Ausführungen in allen Patent⸗ und Muſterſchutzange⸗ legenheiten. Anfertigung von eihuungen unter bill Rung. kurſe 1866 1 Schweigern gebor. Kutſcher Karl Ehriſtof Zürn, zuletzt in Mannheim, 3. Zt. unbekannt wo, wird beſchuldigt, daß er als beurlaubter Reſerpiſt ohne Er⸗ laubniß ausgewondert iſt. Uebertretung gegen 8 860 800 8 .St.:.B. 2234 Derſelbe wird auf Anordnung Des 12 en a 25 — bier amſtag, den 7. Juni 1895, Vormittags 8 ühe vor das Gr. Schöffengericht hier ur Hauptnerhandlung geladen. i unentſchuldigtem Ausbleiben wird derſelbe auf Grund der nach § 472 Abfſ. 2 u. 3 Str.⸗P.⸗Ordg, von dem Kgl. Hauptmeldeamt Mannheim ausgeſtelltenErklärung vom 27. März 1895 verurtheilt werden. Mannheim, den 10. April 1895 Der Gerichtsſchreiher Gr. Amtsgexichts Staudt. Hekannimachnng. Den Wochenmarkt in Mannbeim betr. (101) Nr. 2588911. Mit Zu⸗ ſtimmung des Stadtraths und Genehmigung Großh Heern Landeskommiſſärs wird die Wochenmarktordunng für die Stadt Mannhe im VBorſchrift vom 8. Auguſt 1887. abgeündert am 14. Januar 1895) in 88 1 lit. und 4 lit. a wie folgt abgeändert: Die für die Wochenmürkte be⸗ ſtimmten Plätze ſind: 3 für d iſchmarkt Steaßfe epel 18 der Platz vor der Statue auf dem (8 1) Die Wochenmärkte finden ſtatk: a) auf dem Platze 8 1 0 1 lit. a und c) an ſämmtli Wochentagen; doch werden als Hauptmarkttage be⸗ ſtimmt: 62255 Montag. Donnerſtag und Samstag. Mannheim, 26. März 1895. Großh. Bezirksamt: v. Grimm. No. 10693. Vorſtehenvdes bringen wir hier⸗ mit zur öſſentlichen Kenntnißz. Mannheim, den 6. Avril 1895. Das Bürgermeiſteramt: Bräunig Lemp. PFuunng, Schule 8 Klaviel Ciassen. Unterricht von Dilet⸗ tanten. Ausbildung von Künſtlern. ſowe Lehrern u. Jehrerinnen. Anfänger⸗ bei ermäßigtem Honorar. 61068 Tatterſall⸗Straße 27, Carl Schaler. TT———....... R TfF illigſter prima, garantirtmehlreiche Waare 57074 üigt 4, 1. 88958 Ffannſmachung Zur Veſammlung des Bürger⸗ ausſchuſſes wurde Tagfahrt auf Donnerſtag, 18 April 1895. Nachmtttags 3 Uhr in den großen Raäthhausſaal da⸗ hier anberaumt 62042 Die Tagesordnung ver⸗ zeichnet folgende Gegenſtände: 1. Verkauf einer kleinen ſtädti⸗ ſchen Geländeparzelle an Leopold Stirmlinger. 2. Geländeabtretung des ehem. Habergärtenwegs in der Schwetz⸗ inger Vorſtadt. 3. Uebernahme des Anweſens Lit. F 7 No. 34 an der Akademie⸗ ſtraße von J P. Linker. 4. Errichtung zweier Nachen⸗ überfahrten über den Neckar 5. Erwerb von Liegenſchaften für die Stadtgemeinde 6. Verlegung des Feuerwehr⸗ übungsgebäudes. 7. Herſtellung der Münzſtraße zwiſchen R 6 und K 7 8. Herſtellung der Gehwege in der Heidelbergerſtraße zwiſchen 0 7 und P 7. 9. Herſtellung der Gehwege in der Rheinſtraße. 10. Herſtellung der Gehwege in der Breiten Straße(Friedrich⸗ u. Neckarſtraße) 5 11. Die Herſtellung einer 85 nach dem Lindenhofſtadttheil. 12. Ernennung eines Rechners der ſtädt. Sparkaſſe und Ge⸗ nehmigung des Dienſtvertrages mit demſelben. 18. Abänderungen der Satzungen der Sparkaſſe 14, Die Verbeſcheidung der ſtädtiſchen Rechnungen für das FJahr 1802. 2 85 Die Herren Mitglieder des Bürgerausſchuſſes werden zu der bezeichneten Verſammlung hiermit eingeladen. Mannheim, den 6. April 1895. Der Stadtrath: Beck. gekauntmachung. No. 8870. Im hieſigen Conſer⸗ vatorium für Muſik ſind vom Stadtrath zwei Freiſtellen für Violinſpiel oder Geſang zu ver⸗ geben. 61838 Es können ſolche Bewerber beiderlei Geſchlechts Berückſichtig⸗ ung finden, welche eine unzweifel⸗ hafte muſikaliſche Begabung, ſowie fortgeſchrittene muftkaliſche Kennt⸗ 0 eſitzen, bezw. ſtimmlich ver⸗ anlagt ſind und die ſich in der Muſik zum Zwecke der Erlangung emer Lebensſtellung ausbilden wollen; eventuell können auch talentvolle, gutgeartete Schüler. auch wenn ſie noch keine muſika⸗ liſche Vorbildung haben, auf robe während 8 Monaten als reiſchüler im Conſervatorium ufnahme finden. 61888 welche ſich einer zu unterziehen haben, Bewerber, Prüfung wollen Aufnahmegeſuche ſchriftlich 7 unter Darlegung ihrer Berhält⸗ niſſe binnen 14 Tagen anher ein⸗ zeichen. 8 Mannheim, 28. März 1895. Stadtrath: Martin. Kieſer. Stkanntmachung. Es wird geſtattet, daß Sattler⸗ waaren, Wagen und dergl. auf dem Viehhofe während des Mai⸗ marktes zum Verkaufe gebracht werden können. 61658 Die Perſteigerung der Stand⸗ waz, fimget am ontag, den 22. April, Vorm. 11 Uhr in dem Bureau der unterzeichneten Stelle ſtatt. Die näheren Bedingungen wer⸗ den vor der Verſteigerung be⸗ kanni gegeben, können aber auch von heute ab in unſerem Geſchäfts⸗ zimnier eingeſehen werden. Mannheim, den 1. April 1895. Städt. Schlacht⸗ und Viehhof. Der Direktor. Fuchs. Blei. Die Lieferung von 5000 Kilo⸗ gramm doppelt raffinirtem Meich⸗ Flei in Originalblöcken mit Hütten⸗ ſteinpel verſeden frei Lagerplatz K 7 wird im ee ee 3 vergeben. 615 Die Lieferung hat innerhalb 8 Tagen nach erfolgtem Zuſchlage zu geichehen. Angebote beliebe man an die Unterzeichnete Stelle bis ſpäteſtens Miitwoch. 17. April d. Is., Vormittags 11 Uhr einzureichen. kannheim. den 2. April 1895. Dirertion der ſtädt. Waſſerwerke. 15 Hausyerſteigerung. In Folge richterlicher Verfüg⸗ ung 15 dem Albert Mack, Schloffer dahier am 9 Freitag, den 9. April 1895, Nächmittags 3 Uhr im hieſizen Rathhauſe verſteigert: Das Wohnhaus dahier, Eitera 6 No, 3. ſammt Seitenbauten, Werkſtätte, und ſonſtiger liegen⸗ ſchaftlicher Zugebör im Maaßge⸗ halte von 42,80 qm neben Hein⸗ rich Böß und Friedrich Schwander. Der Zuſchläg erfolgt in dieſer Steigerung, wenn der Schätz⸗ ungspreis mit 55,000 Mi ge⸗ boten wird. Mannbeim den 8. März 1895 Der Vollſtreckuggsbeamte: Schroth. Stunden im Weiß u Gold⸗ ſticken werden ertheilt in u. außer dem Haufe. 60155 Naßer in der Expedition. as⸗ und II. Aukündigung. In Folge richterlicher Verfſig⸗ ung wird den Flaſchenbierhändler Fräanz Hucker 8 hier die Uachverzeichnete Fiegenſchaft am Dienſtaͤg, den 23. April d. J6., Vorm. 10 Uhr im Rathhauſe hier öffentlich ver⸗ 10. wobei der endgiltige Zu⸗ chlag erfolgt, wenn der Schätz⸗ ungspreis auch nicht geboten wird. Beſchreibung der Siegenſchaft. Die Liegenſchaft L 15, 5 mit Hofraite im Maße von 3,71 Ar enthaltend: 61827 à. ein vierſtöckiges Vorderhaus mit gewölbtem Keller und Dachzimmern, unten Wirth⸗ ſchaft, oben Wohnung, b. ein vierſtöckiger Ahortanbau, 0. ein einſtöckiger Abortanbau, d. ein eimſtöckiger Seitenbau, links Kegelbahn, unterkellerk, e. ein einſtöckiges, hölzernes Garten⸗Häuschen, an der e neben Thriſtian Henz und Carl Julius Groß, geſchätzt zu tk. 62,000.— zweiündſechszigtauſend Mark. Die Steigerungsbedingungen können bei Unterzeichnetem ein⸗ geſehen werden. Mannheim, den 5. April 1895. Der Großh. Notar: Eſchbach, O 1, 8. Holz⸗Verſteigerung. Aus den ey. Kirchenwaldungen auf den Gemarkungen Sandhofen und Schgarhof werden am Donnerſtag, 18. April 1895, Vormittags 8½ Uhr beginnend in der Reſtauration Metzger beim Bahnhof Waldhef gegen 8 baare Zahlung loosweiſe ffentlich verſteigert; 622ʃ9 18 Ster forl. Scheitholz. 12„ Prügelholz, 7900 Stück„ leer agen, 13213 ellen. Näbere Auskunft ertheilt Walb⸗ hüter Valentin Wernz in Sandhofen. Mannheim, den 10. Aprif 1885. Ey. Collectur: Bucz. Gäuſefedern 60 Pfg. neuelgebbere) p. Pfp. Wänſeſchlacht⸗ 1 5 ſo wie dieſelven von der Ganz all n, mitallen Daunen Ffd. 1, 50., füllfertige gut entſtäubte Gänſe⸗ halpbdannen Pfo. 2 M, beſte böhm. Gänſenalbdaunen fund 3,.50., ruffiſche Ganſedaunen Pfb. 3,50., prima weiße Gänſedaunen pfund 4,50 M.(von letzteren beiden Sorten 3 bis 4 Pfo. zum großen Oberbett völlig außbreichend) verſendet gegen Nachnahmt (nicht unter 10.) Gustav Lustig, Berlin 8,, Prinzenſtr. 46. Verpack. wird nicht berech. VDielInerfennungßſchreik. 55088 unterrioht in Mammheim für Herren u. Damen.— gede [Handschrift, selbst die schlechteste, Wird in—8 Wo⸗ chen verbessert. Honorar 154 Hanwmeld. werd. bald. erbateg, debr. Gander, Ralligraphie-Iustitut in Naunheim. 51699 Kautionen für Staatsbeamte unter den günſtiaſten Bidingungen werden prompteſt vermittelt. Offerten sub D5 993 an Faaſenſten Vogler A⸗G. 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